DE69433688T2 - Vorrichtung zur abnahme und einleitung von flüssigkeitsproben - Google Patents

Vorrichtung zur abnahme und einleitung von flüssigkeitsproben Download PDF

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Sammeln eines Volumens von Blut oder anderen Flüssigkeiten in einem Kapillarrohr für das diagnostische Testen. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Sammeln einer Flüssigkeitsprobe und deren Einführen in eine Fühlvorrichtung für die Echtzeitanalyse.
  • Es wird beabsichtigt, daß die vorliegende Erfindung in Verbindung mit der wegwerfbaren Fühlvorrichtung verwendet wird, die von dem US-Patent Nr. 5,096,669, erteilt an Lauks et al., gelehrt wird. Das Patent lehrt ein System, das eine wegwerfbare Patrone und ein Handlesegerät zur Durchführung einer Vielzahl von Messungen mit Blut und anderen Flüssigkeiten umfaßt. Die wegwerfbare Patrone ist so konstruiert, daß sie einer Vielzahl von Funktionen, einschließlich des Probensammelns und -zurückhaltens, der Sensorkalibrierung und Messung dient.
  • Eine Flüssigkeitsprobe, typischerweise Blut, wird in die wegwerfbare Patrone durch eine Öffnung an dem einen Ende der Patrone eingeführt. Die Probe tritt in die Patrone dadurch ein, daß die Öffnung in Kontakt mit der Probe gebracht wird. Die Probe wird durch Kapillarwirkung in einen Kanal in der Probe eingesaugt, wobei der Kanal an dem einen Ende eine Öffnung und an dem anderen Ende einen Kapillarbruch aufweist. Nachdem die Probe den Kanal gefüllt hat, wird die Öffnung abgedichtet. Der Kapillarbruch dient dazu, die Probe in dem Kanal zu halten, bis die Sensoren der Fühlvorrichtung bereit sind, d.h. die Sensorkalibrierung durchgeführt ist. Wenn die Sensoren kalibriert sind, wird die Probe durch die Wirkung einer Luftblase durch den Kapillarbruch an den Sensoren vorbei gedrückt. Wenn die Luftblase entlastet wird, wird Luft in das Öffnungsende des Kanals zwangsweise eingeführt, die die Probe aus dem anderen Ende des Kanals an dem Kapillarbruch vorbei und über die Sensoren drückt, wo Messungen durchgeführt werden.
  • Um beispielsweise das Blut eines Patienten zu testen, kann eine zur Blutentnahme berechtigte Person (wie hier verwendet umfaßt der Begriff "zur Blutentnahme berechtigte Person" ohne Einschränkung Ärzte, Techniker, Krankenschwestern und ähnliches Personal) in den Finger eines Patienten mit einer Lanzette stechen, um eine kleine Menge Blut durch einen Hauteinstich abzuziehen. Die zur Blutentnahme berechtigte Person legt die Öffnung der Patrone auf das sich auf der Hauteinstich in dem Finger des Patientengebildete Blut. Das Blut wird durch Kapillarwirkung automatisch in den Kanal gezogen. Blut füllt den Kanal bis zum Kapillarbruch. Alternativ können bekannte Kapillar- oder Spritzenstrukturen verwendet werden, um eine Probe aus dem Hauteinstich zu sammeln. Die Kapillarstruktur oder Spritze wird dann zu der Öffnung der Patrone transportiert und mit dieser kontaktiert und die Probe wird dort abgegeben.
  • Die in Lauks offenbarte Fühlvorrichtung hat der zur Blutentnahme berechtigten Person die sehr benötigte Fähigkeit an die Hand gegeben, ein sofortiges, zuverlässiges und genaues Testen von Flüssigkeitsproben ohne die mit herkömmlichen Labors verbundenen Verarbeitungsverzögerungen zu erhalten. Des weiteren hat die Fühlvorrichtung die Menge an Flüssigkeitsprobe, deren Abziehen aus dem Körper des Patienten zur Durchführung dieser Tests erforderlich ist, sehr verringert.
  • Dennoch hat die Erfahrung mit der Verwendung der Patrone im Krankenhausbereich Beschränkungen aufgezeigt, die mit dem Einführen der Flüssigkeitsprobe in die Patrone der Fühlvorrichtung durch Kontaktieren der Öffnung mit der Probe verbunden sind. Da die Patronen nicht wiederverwendbar sind, muß die Patrone, wenn die Probe durch die Öffnung in die Patrone eingeführt wurde, analysiert oder weggeworfen werden. Falls die Probe die Patrone nicht ordnungsgemäß füllt, ist die gesamte Patrone unbrauchbar und muß weggeworfen werden, und eine Ersatzpatrone muß zur Verfügung gestellt werden.
  • Eine weitere Einschränkung, die mit dem Einführungsverfahren des Stands der Technik verbunden ist, betrifft die Genauigkeit, mit der die Übertragung der Flüssigkeitsprobe von dem Hauteinstich oder dem Kapillarrohr oder der Spritze zu der Öffnung durchgeführt wird. Um das Mengenerfordernis der Flüssigkeitsproben auf ein Minimum herabzusetzen und die Tragbarkeit dieser Systeme zu erleichtern, sind die Handgeräte und wegwerfbaren Patronen klein und leicht konstruiert. Die Forschung hat gezeigt, daß zur Blutentnahme berechtigte Personen Schwierigkeiten damit haben, diese kleinen, leichten Patronen zu handhaben. Die Schwierigkeit, die die zur Blutentnahme berechtigten Personen damit haben, die Patrone zu handhaben, macht genaue Übertragungen der Proben von dem Hauteinstich, dem Kapillarrohr oder der Spritze zur Patrone problematisch. Wie vorstehend angegeben, ist, falls die Probe die Patrone nicht ordnungsgemäß füllt, die gesamte Patrone unbrauchbar und muß weggeworfen werden und eine Ersatzpatrone muß zur Verfügung gestellt werden.
  • Des weiteren umfaßt das Testen von Blut das Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten wie dem menschlichen Immunschwächevirus oder Hepatitis. Deshalb ist jegliches Risiko des Verschüttens von Blut, das mit der Verwendung der Fühlvorrichtung verbunden ist, ein offensichtliches Problem.
  • Aus den vorstehend angegebenen Gründen besteht ein Bedarf an einer einfachen wegwerfbaren Vorrichtung, um ein Volumen von Blut oder einer anderen Flüssigkeit in einem Kapillarrohr zu sammeln und diese Flüssigkeiten in die von Lauks gelehrte, wegwerfbare Patrone einzuführen. Die Vorrichtung sollte ergonomisch konstruiert sein, um das Sammeln der Flüssigkeitsproben und das Einführen von Flüssigkeitsproben in die Patrone zu erleichtern. Die Vorrichtung sollte auch von der Patrone separat und getrennt sein, was es so gestattet, Fehler beim Probensammeln zu korrigieren, indem nur die Sammel- und Einführungsvorrichtung statt der gesamten Patrone weggeworfen wird. Des weiteren sollte die Vorrichtung das Risiko des Verschüttens von Flüssigkeitsproben verringern oder ausschalten.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Probensammelvorrichtung, die Flüssigkeitsproben sammelt und die Proben in eine Fühlvorrichtung zur Echtzeitanalyse einführt. Die Sammelvorrichtung sorgt für eine Flexibilität und Einfachheit der Art und Weise, in der das Probensammeln bewirkt wird. Die Vorrichtung arbeitet mit der wegwerfbaren Patrone der Fühlvorrichtung zusammen, um eine schnelle und leichte Probeneinführung zu gestatten und das Risiko des Verschüttens der Probe auszuschalten. Die Vorrichtung ist preiswert herzustellen, wegwerfbar und von der Patrone separat und getrennt. Falls die Probe aus irgendeinem Grund nicht ordnungsgemäß durch die Sammelvorrichtung gesammelt wurde, kann die Vorrichtung weggeworfen und ein Ersatz verwendet werden, ohne daß die gesamte Patrone ersetzt werden muß.
  • Bei einer beispielhafte Ausführungsform der Erfindung umfaßt die Sammelvorrichtung ein Kapillarrohr, das eine Flüssigkeitsprobe aufnehmen oder aufziehen und die Flüssigkeitsprobe in die wegwerfbare Patrone einführen kann, eine Speicherkammer, die eine Flüssigkeitsprobe aufnehmen kann und einen Kapillarrohrhalter, der ein Ende des Kapillarrohrs in der Speicherkammer abstützen kann, um die Flüssigkeitsprobe durch Kapillarwirkung aufzuziehen. Die Speicherkammer ist ein einstückiger Teil einer Verschlußkappe, die mit einer Kopplungseinrichtung in der Patrone zusammenwirkt, um die Sammelvorrichtung in der Patrone zu befestigen.
  • Die Sammelvorrichtung sammelt Blut auf verschiedene Weise. Eine zur Blutentnahme berechtigte Person kann mit einer Lanzette in den Finger eines Patienten stechen, um eine kleine Menge Blut durch den Hauteinstich abzuziehen. Das Ende des Kapillarrohrs, das nicht in der Speicherkammer abgestützt ist (das Einführende) wird in die auf dem Hauteinstich gebildete Blutansammlung gelegt. Das Blut wird mittels Kapillarwirkung in das Kapillarrohr gezogen. In ähnlicher Weise kann der Stöpsel eines Gefäßes vom Vacutainer®-Typ, das mit Blut gefüllt ist, entfernt und das Einführende des Kapillarrohrs in das Gefäß eingesetzt werden. Blut wird aus dem Gefäß mittels Kapillarwirkung in das Kapillarrohr gezogen.
  • Alternativ kann eine Spritze mit der Sammelvorrichtung verwendet werden, um Blutproben aus einem Einstich in einer Vene oder Arterie oder aus einem arteriellen Zugang zu sammeln. Wenn die Flüssigkeitsprobe in der Spritze gesammelt worden ist, verwendet die zur Blutentnahme berechtigte Person die Nadelkanüle der Spritze, um die Probe in die Speicherkammer abzugeben. Alternativ kann die zur Blutentnahme berechtigte Person die Nadelkanüle von dem Spritzenzylinder entfernen und den Zylinder selbst dazu verwenden, die Flüssigkeitsprobe in die Speicherkammer abzugeben. Wenn sich genügend Blut in der Speicherkammer angesammelt hat, um das Ende des in der Speicherkammer abgestützten Kapillarrohrs zu kontaktieren, wird die Blutprobe durch Kapillarwirkung in das Kapillarrohr gezogen. Das Neigen der Sammelvorrichtung derart, daß sich die Achse des Kapillarrohrs der Waagerechten nähert, hilft beim Füllen des Kapillarrohrs mit der Flüssigkeitsprobe.
  • Falls die Probe die Sammelvorrichtung nicht ordnungsgemäß gefüllt hat, wird die nicht ordnungsgemäß gefüllte Vorrich tung weggeworfen und eine Ersatzvorrichtung verwendet.
  • Nachdem eine Blutprobe ordnungsgemäß in der Sammelvorrichtung gesammelt worden ist, wird das Einführende durch eine Patronenkopplungseinrichtung in einen Hohlraum in der wegwerfbaren Patrone eingesetzt. Die Sammelvorrichtung wird in der Kopplungseinrichtung durch einen Verriegelungsmechanismus in der Verschlußkappe befestigt. Ein erstes Dichtungselement, wie eine ringförmige Dichtung, in der Verschlußkappe bildet eine erste luftdichte Beziehung zwischen der Verschlußkappe und der Patronenkopplungseinrichtung, und ein zweites Dichtungselement, wie eine ringförmige Dichtung, die das Kapillarrohr umgibt, bildet eine zweite luftdichte Beziehung zwischen dem Kapillarrohr und dem Hohlraum. Die erste und die zweite luftdichte Beziehung, die Verschlußkappe, die Luftblase und die Kopplungseinrichtung bilden ein abgedichtetes Volumen. (Wie hier verwendet bedeutet "abgedichtetes Volumen" jeden Raum, in dem ein Druckgradient die Verlagerung einer darin enthaltenen Flüssigkeitsprobe bewirkt.)
  • Nachdem die Fühlvorrichtung kalibriert und zur Durchführung von Messungen vorbereitet worden ist, wird eine Luftblase in der Patrone entlastet. Luft aus der Luftblase wird durch eine Öffnung in der Kopplungseinrichtung in das abgedichtete Volumen gedrückt, wodurch die Flüssigkeitsprobe verlagert wird. Die verlagerte Flüssigkeitsprobe tritt aus dem Einführende des Kapillarrohrs aus und bewegt sich in die Patrone und über die Sensoren, wo Messungen durchgeführt werden.
  • Bei der vorstehend dargelegten, beispielhaften Ausführungsform werden Flüssigkeitsproben in dem Kapillarrohr durch Kontaktieren seines Einführendes mit einer Ansammlung von Flüssigkeit oder durch Füllen der Speicherkammer mit einer Spritze gesammelt. Alternative Ausführungsformen, die in Kombination mit einer Vielzahl von Blutsammelanordnungen verwendet werden, die von der medizinischen Industrie zum Sammeln von Flüssigkeitsproben verwendet werden, werden des weiteren von dieser Erfindung ins Auge gefaßt. Ein Blutsammelsystem vom Vacutainer®-Typ ist eine solche bekannte Anordnung. Im allgemeinen besteht das System aus einem Gehäuse, einer ersten Nadelkanüle, die zum Einführen in einen Patienten geeignet ist, und einer zweiten Nadelkanüle an dem entgegengesetzten Ende des Gehäuses, die für das Eindringen in einen evakuierten Behälter zum Sammeln einer Blutprobe geeignet ist. Der evakuierte Behälter weist an einem Ende einen wiederverschließbaren, durchdringbaren Stöpsel auf. Der evakuierte Behälter gleitet derart in das Gehäuse, daß die zweite Nadelkanüle den durchdringbaren Stöpsel durchdringt, was einen negativen Druckgradienten bewirkt, um die Flüssigkeitsprobe aus dem Patienten durch die Gehäuseanordnung zu ziehen, um sie in dem evakuierten Behälter zu sammeln.
  • Eine alternative Ausführungsform der Erfindung, die in Kombination mit einem Blutsammelsystem vom Vacutainer®-Typ verwendet wird, umfaßt eine evakuierte Speicherkammer mit einem wiederverschließbaren, durchdringbaren Stöpsel an einem Ende und einer durchstechbaren Dichtung am anderen Ende, ein Kapillarrohr zum Zuführen der Flüssigkeitsprobe in die wegwerfbare Patrone und einen Kapillarrohrhalter, der verschiebbar ein Ende des Kapillarrohrs oberhalb der durchstechbaren Dichtung der Speicherkammer abstützt, um die Flüssigkeitsprobe aufzunehmen. Die Speicherkammer ist ein einstückiger Teil einer Verschlußkappe, die mit der Kopplungseinrichtung in der Patrone zusammenwirkt, um die Sammelvorrichtung in der Patrone zu befestigen. Die evakuierte Speicherkammer wird mit einer Flüssigkeitsprobe durch Einsetzen in ein Blutsammelsystem von Vacutainer®-Typ gefüllt. Die zweite Nadelkanüle durchdringt den durchdringbaren Stöpsel der evakuierten Speicherkammer, was bewirkt, daß ein negativer Druckgradient die Flüssigkeitsprobe aus dem Patienten durch die Gehäuseanordnung zieht, um sie in der evakuierten Speicherkammer zu sammeln. Die Sammelvorrichtung wird von dem Blutsammelsystem von Vacutainer®-Typ ohne die Angst vor einem Probenverschütten als Folge des wiederverschließbaren, durchdringbaren Stöpsels entfernt. Nachdem die evakuierte Speicherkammer ordnungsgemäß gefüllt worden ist, wird die Sammelvorrichtung mit der Patrone verbunden. Während des Zusammenbringens der Smmelvorrichtung mit der Patrone wird das Ende des Kapillarrohrs über der durchstechbaren Dichtung nach unten gedrückt, um die Dichtung zu durchstechen, um die Flüssigkeitsprobe zu kontaktieren. Die Probe wird in das Kapillarrohr gezogen.
  • Subkutane Spritzen werden auch üblicherweise zum Sammeln von Körperflüssigkeitsproben verwendet. Die Spritze besteht im allgemeinen aus einem hohlen Zylinder, der mit einem Kolben und einer Nadelkanüle ausgestattet ist. Typischerweise ist die Nadelkanüle an dem Spritzenzylinder mittels eines Luer-Anschlußstücks angebracht. Ein Aufnahme-Luer-Anschlußstück an der Basis der Nadelkanüle paßt mit einem Einsteck-Luer-Anschlußstück am vorderen Ende des Zylinders zusammen, um die Nadelkanüle am Zylinder zu befestigen. Die Nadelkanüle wird bei vollständig heruntergedrücktem Kolben in ein Blutgefäß des Patienten eingeführt. Alternativ kann die zur Blutentnahme berechtigte Person einen Einstich in einen bestehenden arteriellen Zugang des Patienten vornehmen. Wenn der Kolben aus dem Zylinder abgezogen wird, bewirkt der negative Druckgradient, daß eine Flüssigkeitsprobe durch die Nadelkanüle in den hohlen Zylinder gezogen wird.
  • Eine alternative Ausführungsform der Erfindung, die in Kombination mit einem Spritzenblutsammelsystem verwendet wird, umfaßt ein Aufnahme-Luer-Anschlußstück, das eine Flüssigkeitsprobe von einer Spritze aufnehmen kann, die an einer Speicherkammer angebracht ist, ein Kapillarrohr zum Aufnehmen einer Flüssigkeitsprobe und zum Zuführen der Probe in die Patrone und einen Kapillarrohrhalter zum Halten eines Endes des Kapillarrohrs in der Speicherkammer, um die Flüssigkeitsprobe mittels Kapillarwirkung aufzuziehen. Die Speicherkammer ist ein einstückiger Teil einer Verschlußkappe, die mit einer Kopplungseinrichtung in der Patrone zusammenwirkt, um die Sammelvorrichtung in der Patrone zu befestigen.
  • Bei Benutzung wird die Nadelkanüle, nachdem eine Flüssigkeitsprobe in dem hohlen Zylinder der Spritze gesammelt worden ist, durch Freigeben der Luer-Anschlußstückverbindung zwischen dem Zylinder und der Nadel weggeworfen. Die Aufnahme-Luer-Anschlußstückverbindung, die an der Speicherkammer angebracht ist, wird mit dem Einstech-Luer-Anschlußstück am vorderen Ende des Zylinders zusammengefügt, um die Kammer am Zylinder zu befestigen. Der Kolben der Spritze wird heruntergedrückt und die Flüssigkeitsprobe wird in die Speicherkammer injiziert. Wenn sich eine ausreichende Flüssigkeitsprobe in der Speicherkammer angesammelt hat, um das Ende des Kapillarrohrs zu kontaktieren, wird die Flüssigkeitsprobe mittels Kapillarwirkung in das Kapillarrohr gezogen. Das Neigen der Sammelvorrichtung derart, daß sich die Achse des Kapillarrohrs der Waagerechten nähert, hilft beim Füllen des Kapillarrohrs mit der Flüssigkeitsprobe. Die Spritze wird von der Sammelvorrichtung nach dem Füllen des Kapillarrohrs mittels Abschrauben des Luer-Anschlußstücks abgenommen. Eine Einsteck-Luer-Anschlußstückkappe wird mit dem Aufnahme-Luer-Anschlußstück der Speicherkammer zusammengefügt, um die Öffnung, durch die die Flüssigkeit in die Speicherkammer eingetreten ist, zu umschließen.
  • Während die Verwendung der Erfindung in dem medizinischen Bereich besonders vorteilhaft ist und in diesem Zusammenhang beschrieben wird, ist ersichtlich, daß die Erfindung in jeder Situation verwendet werden kann, bei der es gewünscht wird, eine Analyse von Flüssigkeitsproben durchzuführen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Diese und andere Merkmale, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind besser unter Bezugnahme auf die nachfolgende Beschreibung, die beigefügten Ansprüche und die beigefügten Zeichnungen verständlich, in denen zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Sammelvorrichtung und einer wegwerfbaren Patrone, bei denen die Merkmale der vorliegenden Erfindung verwirklicht sind, zum Sammeln von Flüssigkeitsproben und Einführen der Proben in eine Fühlvorrichtung;
  • 2 eine perspektivische Ansicht der in 1 gezeigten Sammelvorrichtung;
  • 3 eine Draufsicht auf die in 1 gezeigte Sammelvorrichtung;
  • 4 eine perspektivische Ansicht der in 1 gezeigten, wegwerfbaren Patrone;
  • 5 einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform einer Sammelvorrichtung, bei der die Merkmale der vorliegenden Erfindung verwirklicht sind, zum Sammeln von Flüssigkeitsproben und Einführen der Proben in eine in Kombination mit einem Blutsammelsystem vom Vacutainer®-Typ verwendeten Fühlvorrichtung;
  • 6 eine Draufsicht auf die in 5 gezeigte Sammelvorrichtung;
  • 7a einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform einer Sammelvorrichtung, bei der die Merkmale der vorliegenden Erfindung verwirklicht sind, zum Sammeln von Flüssigkeitsproben und Einführen der Proben in eine in Kombination mit einer Spritze verwendete Fühlvorrichtung;
  • 7b einen Schnitt durch eine im Zusammenhang mit der in 7a gezeigten Sammelvorrichtung verwendete Kappe;
  • 8 eine Draufsicht auf die in 7a gezeigte Sammelvorrichtung;
  • 9 eine perspektivische Ansicht eines im Zusammenhang mit der in 1 gezeigten Sammelvorrichtung verwendeten Adapters;
  • 10 einen Schnitt durch den in 9 gezeigten Adapter; und
  • 11 einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform einer Sammelvorrichtung ohne einen Kapillarrohrhalter, bei der die Merkmale der vorliegenden Erfindung verwirklicht sind.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN Sammelvorrichtung
  • Unter Bezugnahme auf 1 bis 3 umfaßt die Sammelvorrichtung 20 der vorliegenden Erfindung ein Kapillarrohr 23, das eine Flüssigkeitsprobe aufnehmen oder aufziehen und die Flüssigkeitsprobe in eine wegwerfbare Patrone 100 einleiten kann, eine Speicherkammer 24, die eine Flüssigkeitsprobe aufnehmen kann, und einen Kapillarrohrhalter 21, der ein Ende des Kapillarrohrs 23 in der Speicherkammer 24 abstützen kann, um die Flüssigkeitsprobe mittels Kapillarwirkung durch ein Probenende 16 in das Kapillarrohr zu ziehen. Die Speicherkammer 24 ist ein einstückiger Teil einer Verschlußkappe 26, die mit einer Kopplungseinrichtung 120 in der Patrone 100 zusammenwirkt, um die Sammelvorrichtung 20 in der Patrone 100 zu befestigen.
  • Die Verschlußkappe 26 umfaßt einen im wesentlichen zylindrischen Körper, der ein offenes Ende und ein geschlossenes Ende besitzt. Die Speicherkammer 24 ist in dem Bereich ausgebildet, der von dem zylindrischen Körper und dem geschlossenen Ende begrenzt ist. Zwei bogenförmige Flansche 28, 29 sind an dem offenen Ende des zylindrischen Körpers ausgebildet. Die Flansche 28, 29 stehen in entgegengesetzte Richtungen rechtwinklig zur Achse des zylindrischen Körpers hervor. Die Flansche 28, 29 arbeiten mit Schlitzen in der Kopplungseinrichtung 120 in der Patrone 100 zusammen, um die Sammelvorrichtung 20 in der Patrone 100 zu befestigen. Die Verschlußkappe 26 kann mittels herkömmlicher Verfahren unter Verwendung eines gießfähigen Materials wie Kunststoff, der gegenüber Blutkomponenten inert ist, gegossen werden.
  • Ein erstes Dichtungselement 30, beispielsweise eine ringförmige Dichtung, ist entlang des offenen Endes der Verschlußkappe 26 angeordnet. Eine erste luftdichte Beziehung wird zwischen dem ersten Dichtungselement 30 und der Kopplungseinrichtung 120 hergestellt, wenn die Sammelvorrichtung 20 in der Patrone 100 befestigt wird.
  • Das Kapillarrohr 23 wird mittels herkömmlicher Verfahren aus Glas oder Kunststoff hergestellt. Das Kapillarrohr 23 weist eine Durchgangsbohrung auf, die genau dimensioniert ist, um eine Probe eines vorbestimmten Volumens aufzunehmen. Die Spezifikationen der Fühlvorrichtung mit Bezug auf die zur Durchführung der gewünschten Messung erforderlichen Menge der Probe bestimmt die Abmessungen des Kapillarrohrs 23, wenn die Sammelvorrichtung 20 in Kombination mit einer Fühlvorrichtung verwendet wird. Vorläufige Tests haben gezeigt, daß die Mengenerfordernisse für die Fühlvorrichtung auf eine so geringe Menge wie 35 Mikroliter der Flüssigkeitsprobe verringert werden können.
  • Der Kapillarrohrhalter 21 ist ebenfalls mittels herkömmlicher Verfahren aus Glas oder Kunststoff ausgebildet. Der Kapillarrohrhalter 21 erhöht die Steifigkeit des Kapillarrohrs 23, wodurch die Wahrscheinlichkeit eines Bruchs verringert wird. Der Kapillarrohrhalter 21 umfaßt eine Hülse 33, wie eine ringförmige Hülse, ein zweites Dichtungselement 35, wie eine ringförmige Dichtung, und ein Trägerelement 12. Die Hülse 33 wird entlang der Achse der Verschlußkappe 26 durch das Trägerelement 12 abgestützt. Das Trägerelement 12 steht von der Hülse rechtwinklig zur Achse der Verschlußkappe 26 nach außen vor und ist an den Wänden der Verschlußkappe 26 angebracht.
  • Das Kapillarrohr 23 sitzt eng innerhalb der Hülse 33. Die Außenfläche des Kapillarrohrs 23 bildet eine luftdichte Beziehung mit der Innenfläche der Hülse 33. Das Kapillarrohr 23 ist entlang der Achse der Verschlußkappe 26 durch den Kapillarrohrhalter 21 abgestützt. Das Probenende 16 des Kapillarrohrs 23 ist oberhalb des verschlossenen Endes der Verschlußkappe 26 in einem vorbestimmten Abstand (dem Aufhängungsabstand) aufgehängt. Wenn die Speicherkammer 24 gefüllt ist, nähert sich das Niveau der Flüssigkeitsprobe dem Probenende 16. Wenn die Flüssigkeitsprobe das Probenende 16 kontaktiert, kann die Flüssigkeitsprobe mittels Kapillarwirkung in das Kapillarrohr 23 gezogen werden. Das Neigen der Sammelvorrichtung 20 derart, daß sich die Achse des Kapillarrohrs 23 der Waagerechten nähert, hilft beim Füllen des Kapillarrohrs 23 mit der Flüssigkeitsprobe. Der Aufhängungsabstand ist auf ein Minimum herabgesetzt, um das Volumen der Probe zu verringern, die aus dem Patienten abgezogen werden muß. Es wird jedoch ein minimaler Aufhängungsabstand aufrechterhalten, um zu vermeiden, daß sich ein Meniskus zwischen dem geschlossenen Ende der Verschlußkappe 26 und dem Probenende 16 des Kapillarrohrs 23 bildet, wodurch verhindert wird, daß die Flüssigkeitsprobe in das Kapillarrohr 23 gezogen wird.
  • Eine alternative Ausführungsform der Erfindung ist in 11 gezeigt. Diese Ausführungsform der Sammelvorrichtung umfaßt das Kapillarrohr 623 und die Speicherkammer 624 ohne einen Kapillarrohrhalter, der das Kapillarrohr 623 abstützt. Bei dieser Ausführungsform ist die Basis des Kapillarrohrs 623 an der Basis der Speicherkammer 624 befestigt. Eine oder mehrere Öffnungen 646 an dem Boden des Kapillarrohr 623 gestatten es, daß die Flüssigkeitsprobe von der Speicherkammer 624 in das Kapillarrohr 623 fließt. Dementsprechend umfassen in dieser Beschreibung alle Bezugnahmen auf die Flüssigkeitsprobe, die in das Probenende 16 eines Kapillarrohrs eintritt, ohne Beschränkung den Eintritt der Flüssigkeitsprobe durch eine Öffnung wie der Öffnung 646.
  • Eines der offensichtlichen Probleme, die mit dem Testen von Blut verbunden sind, umfaßt das Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten wie dem menschlichen Immunschwächevirus oder Hepatitis. Um das Risiko zu verringern, daß Blut aus der Speicherkammer 24 verschüttet wird, nachdem eine Blutprobe in der Vorrichtung gesammelt worden ist, wird eine erste Barriere entlang der Wände der Speicherkammer 24 geschaffen, um die Flüssigkeitsprobe dazu zu veranlassen, zwischen den Wänden der Speicherkammer 24 und dem Kapillarrohr 23 einen Meniskus zu bilden. Die Oberflächenspannung der Flüssigkeitsprobe verhindert, daß unerwünschtes Blut aus der Speicherkammer 24 austritt. Um eine Barriere zu schaffen, ist eine Leiste 37 um den Innenumfang der Verschlußkappe 26 herum gebildet. Die Leiste 37 befindet sich zwischen dem offenen Ende der Verschlußkappe 26 und dem Probenende 16 des Kapillarrohrs 23. Eine zweite Barriere wird an dem offenen Ende der Verschlußkappe 26 zwischen dem offenen Ende und dem Kapillarrohr 23 geschaffen. Wie bei der ersten Barriere verhindert die Oberflächenspannung der Flüssigkeitsprobe in dem zwischen der Leiste 37 und dem Kapillarrohr 23 gebildeten Meniskus, daß unerwünschtes Blut aus der Speicherkammer 24 austritt.
  • Bei Benutzung sammelt die Sammelvorrichtung 20 Blutproben vielfältige Art. Eine Person, die zur Blutentnahme berechtigt ist, kann den Finger eines Patienten mit einer Lanzette einritzen, um einen Hauteinstich zu schaffen, durch den sich eine kleine Ansammlung Blut bildet. Das Ende des Kapillarrohrs 23, das nicht in der Speicherkammer 24 abgestützt ist (das Einführende 39), wird in die an dem Hauteinstich gebildete Blutansammlung verbracht. Das Blut wird mittels Kapillarwirkung in das Kapillarrohr 23 gezogen. Wenn ein ausreichendes Volumen von Blut in das Kapillarrohr 23 gezogen worden ist, wird die Sammelvorrichtung 20 von dem Hauteinstich weggezogen und ist zur Analyse bereit. Auf ähnliche Weise kann die Sammelvorrichtung 20 Flüssigkeitsproben aus mit Flüssigkeit gefüllten Gefäßen sammeln. Beispielsweise kann der Stöpsel von einem mit Blut gefüllten Gefäß vom Vacutainer®-Typ entfernt und das Einführende 39 des Kapillarrohrs 23 in das Gefäß eingeführt werden. Blut wird mittels Kapillarwirkung durch das Einführende 39 mittels Kapillarwirkung in das Kapillarrohr 23 aus dem Gefäß abgezogen.
  • Anders als die vorstehend beschriebenen Blutsammelverfahren, bei denen Blut in die Sammelvorrichtung 20 durch das Einführende 39 eintritt, kann eine Spritze oder eine ähnliche Vorrichtung verwendet werden, um Blut in die Sammelvorrichtung 20 durch die Speicherkammer 24 abzugeben. Nachdem Blut von einem Patienten in eine Spritze gezogen worden ist, kann die zur Blutabnahme berechtigte Person die Nadelkanüle der Spritze verwenden, um die Blutprobe in die Speicherkammer 24 zu leiten. Alternativ kann die Nadelkanüle von der Spritze entfernt werden und das Blut kann direkt aus dem Zylinder der Spritze in die Speicherkammer 24 abgegeben werden. Wenn sich ausreichend Blut in der Speicherkammer 24 gesammelt hat, um das Ende des Kapillarrohrs 23 zu kontaktieren, das in der Speicherkammer 24 abgestützt ist, wird die Blutprobe mittels Kapillarwirkung in das Kapillarrohr 23 gezogen. Das Neigen der Sammelvorrichtung 20 derart, daß sich die Achse des Kapillarrohrs 23 der Waagerechten nähert, hilft beim Füllen des Kapillarrohrs 23 mit der Flüssigkeitsprobe. Wenn ein ausreichendes Blutvolumen in das Kapillarrohr 23 gezogen worden ist, ist die Sammelvorrichtung 20 zur Analyse durch die Fühlvorrichtung bereit.
  • Da die Sammelvorrichtung 20 von der teureren wegwerfbaren Patrone 100 separat und getrennt ist, gestattet dies, daß das Verfahren des Sammelns von Flüssigkeitsproben von dem Verfahren des Einführens der Flüssigkeitsproben in die wegwerfbare Patrone 100 getrennt ist. Dies spart sowohl Zeit als auch Kosten. Falls die Flüssigkeitsprobe die Sammelvorrichtung 20 nicht ordnungsgemäß gefüllt hat, wird die nicht ordnungsgemäß gefüllte Vorrichtung weggeworfen und ein Ersatz wird verwendet. Dies schaltet die Verschwendung aus, die mit dem Wegwerfen von nicht ordnungsgemäß gefüllten wegwerfbaren Patronen 100 verbunden ist.
  • Einführung in die wegwerfbare Patrone
  • Nachdem die Flüssigkeitsprobe ordnungsgemäß in der Sammelvorrichtung 20 gesammelt worden ist, ist die Vorrichtung bereit, in die wegwerfbare Patrone 100 zur Probenanalyse eingesetzt zu werden. Unter Bezugnahme auf 1 und 4 umfaßt die wegwerfbare Patrone 100 einen ersten Hohlraum 200, der eine Kopplungseinrichtung 120 an einem Ende zur Aufnahme und zum Zusammenfügen mit der Sammelvorrichtung 20 aufweist, während das andere Ende an einem Luftsegment 212 endet. Ein Kanal 228 führt von dem Luftsegment 212 an den Fühlanordnungen 66 vorbei zu einem zweiten Hohlraum 250, der als Senke dient. Ein dritter Hohlraum 260 dient als Luftblase. Wenn die Luftblase 260 entlastet wird, wird Luft durch einen zweiten Kanal 234 zu einer Öffnung in der Kopplungseinrichtung 120 gedrückt. Der erste Hohlraum 200 weist eine zylindrische Öffnung auf, die darin umschlossen ist und die mit einem zweiten Dichtungselement 35 (2) der Sammelvorrichtung 20 zusammenwirkt. Nachdem die Sammel vorrichtung 20 in die Patrone 100 eingesetzt worden ist, wird eine zweite luftdichte Beziehung zwischen der zylindrischen Öffnung und dem zweiten Dichtungselement 35 gebildet.
  • Die Kopplungseinrichtung 120 der Patrone umfaßt eine kreisförmige Öffnung 130, die das offene Ende der Verschlußkappe 26 zur Bildung der ersten luftdichten Beziehung aufnehmen kann, U-förmige Schlitze 128, 129, die sich außerhalb der kreisförmigen Öffnung 130 befinden und nach innen in entgegengesetzten Richtungen rechtwinklig zur Achse der kreisförmigen Öffnung 130 vorstehen und mit dem ersten und dem zweiten Flansch 28, 29 zusammenwirken, um die Sammelvorrichtung 20 in der Kopplungseinrichtung 120 zu befestigen, eine erste Öffnung 135, durch die sich das Einführende 39 der Sammelvorrichtung 20 bewegt, um in den ersten Hohlraum 200 einzutreten, und eine zweite Öffnung 140, durch die Luft, die aus dem Entlasten der Luftblase 260 stammt, strömt.
  • Bei Benutzung setzt eine zur Blutentnahme berechtigte Person, die die Verschlußkappe 26 hält, das Einführende 39 einer gefüllten Sammelvorrichtung 20 in die erste Öffnung 135 der Kopplungseinrichtung 120 ein. Wenn die Einrichtung eingesetzt ist, sollte die Fluchtung der Flansche 28, 29 um 90° gegenüber der Fluchtung der U-förmigen Schlitze 128, 129 versetzt sein. Das Kapillarrohr 23 tritt in den ersten Hohlraum 200 der Patrone 100 ein und wird entlang desselben geführt. Das Einsetzen der Sammelvorrichtung 20 in die Patrone 100 endet, wenn das offene Ende der Verschlußkappe 26 auf die Kopplungseinrichtung 120 trifft und in die kreisförmige Öffnung 130 eintritt. Die Kappe wird in einer der Richtungen um 90°gedreht. Wenn die Kappe gedreht wird, ergreifen die Flansche 28, 29 die U-förmigen Schlitze 128, 129, um die Sammelvorrichtung 20 an der Patrone 100 zu befestigen. Das erste Dichtungselement 30 um die Verschlußkappe 26 herum bildet die erste luftdichte. Beziehung zwischen der Verschlußkappe 26 und der kreisförmigen Öffnung 130, wenn die Verschlußkappe 26 in der Kopplungseinrichtung 120 befestigt wird. Das zweite Dichtungselement 35 um das Kapillarrohr 23 herum und der Kapillarrohrhalter 21 bilden die zweite luftdichte Beziehung zwischen dem Kapillarrohr 23 und dem ersten Hohlraum 200. Die erste und die zweite luftdichte Beziehung, die Speicherkammer 24 und die Kopplungseinrichtung 120 schaffen ein abgedichtetes Volumen innerhalb der Verschlußkappe 26.
  • Nachdem die Verschlußkappe 26 an der Patrone 100 befestigt und das abgedichtete Volumen geschaffen ist, setzt die zur Blutabnahme berechtigte Person die Patrone 100 mit der Sammelvorrichtung 20 in den Handleser der Fühlvorrichtung ein. Der Handleser führt die notwendigen Arbeitsgänge durch, um die Sensoren zu kalibrieren und sie zur Durchführung der gewünschten Messungen vorzubereiten.
  • Wenn die Sensoren kalibriert und vorbereitet sind, Messungen durchzuführen, wird die Luftblase 260 in der Patrone 100 entlastet. Ein vorbestimmtes Luftvolumen aus der Luftblase 260 wird durch den zweiten Kanal 234 herunter, durch die zweite Öffnung 140 hindurch und in das abgedichtete Volumen hinein gedrückt. Die gedrückte Luft schafft einen positiven Druckgradienten in dem abgedichteten Volumen. Der positive Druckgradient drückt die Flüssigkeitsprobe, um das Einführende 39 des Kapillarrohrs 23 am Luftsegment 212 vorbei über die Sensoren zu verlassen, wo Messungen durchgeführt werden (Luft aus dem Luftsegment 212, die über die Sensoren vor der Flüssigkeitsprobe gedrückt wird, sorgt für ein überlegenes Waschen der Sensoren).
  • Alternative Ausführungsformen
  • Die vorstehend angegebene, beispielhafte Ausführungsform sammelt Flüssigkeitsproben in dem Kapillarrohr 23 durch Kontaktieren seines Einführendes 39 mit einer Ansammlung von Flüssigkeit oder durch Füllen der Speicherkammer 24 mit einer spritzenartigen Vorrichtung. Alternative Ausführungsformen, die in Kombination mit den Blutsammelanordnungen verwendet werden, die von der medizinischen Industrie zum Sammeln von Blutproben verwendet werden, werden zusätzlich von dieser Erfindung ins Auge gefaßt. Ein Blutsammelsystem vom Vacutainer®-Typ ist eine solche bekannte Anordnung. Im allgemeinen besteht das System aus einem Gehäuse, einer ersten Nadelkanüle, die zum Einführen in einen Patienten geeignet ist, und einer zweiten Nadelkanüle an dem entgegengesetzten Ende des Gehäuses, die für das Eindringen in einen evakuierten Behälter zum Sammeln einer Blutprobe geeignet ist. Der evakuierte Behälter weist an einem Ende einen wiederverschließbaren, durchdringbaren Stöpsel auf. Der evakuierte Behälter gleitet derart in das Gehäuse, daß die zweite Nadelkanüle den durchdringbaren Stöpsel durchdringt, was einen negativen Druckgradienten bewirkt, um die Flüssigkeitsprobe aus dem Patienten durch die Gehäuseanordnung zu ziehen, um sie in dem evakuierten Behälter zu sammeln.
  • Eine alternative Ausführungsform der Erfindung, die in Kombination mit einem Blutsammelsystem vom Vacutainer®-Typ verwendet wird, ist in 5 gezeigt. Diese Ausführungsform der Sammelvorrichtung 300 umfaßt eine evakuierte Speicherkammer 324 mit einem wiederverschließbaren, durchdringbaren Stöpsel 315 an einem Ende und einer durchstechbaren Dichtung 320 an dem anderen Ende, ein Kapillarrohr 323 zum Zuführen der Flüssigkeitsprobe in die wegwerfbare Patrone und einen Kapillarrohrhalter 321, der das Kapillarrohr 323 verschiebbar oberhalb des Einstichs abstützt und es durch den Einstich, die durchstechbare Dichtung 320 der evakuierten Speicherkammer 324 führt, um die Flüssigkeitsprobe aufzunehmen.
  • Die Speicherkammer 324 ist ein einstückiger Teil einer Verschlußkappe 326, die mit der Kopplungseinrichtung 120 in der Patrone 100 zusammenwirkt, um die Sammelvorrichtung 300 in der Patrone 100 zu befestigen. Die Verschlußkappe 326 umfaßt einen im wesentlichen zylindrischen Körper, der einen wiederverschließbaren, durchdringbaren Stöpsel 315 an einem Ende und ein offenes Ende an dem anderen Ende aufweist. Die durchstechbare Dichtung 320 ist an einer Leiste 337 um den Innenumfang der Verschlußkappe 326 herum befestigt. Die durchstechbare Dichtung 320 ist vorzugsweise aus einem durchstechbaren Material hergestellt, das ein adäquates Vakuum während der erwarteten Standzeit der Vorrichtung aufrechterhalten kann, wie einer Polymerlaminataluminiumfolie. Die durchstechbare Dichtung 320 ist an der Leiste 337 mittels herkömmlicher Heißsiegelungs- oder Verklebungsverfahren befestigt. Die durchstechbare Dichtung 320 sorgt für eine luftdichte Abdichtung, die relativ leicht zu durchstechen ist. Die Luft in dem Bereich zwischen der durchstechbaren Dichtung 320, dem durchdringbaren Stöpsel 315 und dem zylindrischen Körper der Verschlußkappe 326 wird evakuiert, um die evakuierte Speicherkammer 324 zu bilden.
  • Der Kapillarrohrhalter 321 umfaßt eine Hülse 333 und ein Trägerelement 312. Die Hülse 333 ist oberhalb der durchstechbaren Dichtung 320 entlang der Achse der Verschlußkappe 326 durch das Trägerelement 312 abgestützt. Das Trägerelement 312 steht nach außen von der Hülse 333 rechtwinklig zur Achse der Verschlußkappe 326 vor und ist an den Wänden der Verschlußkappe 326 oberhalb der durchstechbaren Dichtung 320 angebracht. Das Kapillarrohr 323, das eng innerhalb der Hülse 333 sitzt, ist verschiebbar entlang der Achse der Verschlußkappe 326 durch den Kapillarrohrhalter 321 oberhalb der durchstechbaren Dichtung 320 abgestützt.
  • Ähnlich wie die vorstehend beschriebene und in 1 bis 4 gezeigte, beispielhafte Ausführungsform der Erfindung umfaßt diese Ausführungsform der Sammelvorrichtung 300 Flansche 328, 329, die mit Schlitzen 128, 129 in der Kopplungseinrichtung 120 zusammenwirken, um die Sammelvorrichtung 300 an der Patrone 100 zu befestigen, erste und zweite Dichtungselemente 330 und 335, die eine erste luftdichte Beziehung zwischen der Verschlußkappe 326 und der kreisförmigen Öffnung 130 einerseits und eine zweite luftdichte Beziehung zwischen dem Kapillarrohr 323 und dem ersten Hohlraum 200 andererseits schaffen.
  • Die zur Entnahme von Blut berechtigte Person führt die erste Nadelkanüle eines Blutsammelsystems vom Vacutainer®-Typ in ein Blutgefäß eines Patienten ein. Nachdem das Blutsammelsystem vom Vacutainer®-Typ erfolgreich in das Blutgefäß des Patienten eingeführt worden ist, wird die evakuierte Speicherkammer 324 mit einer Flüssigkeitsprobe durch Einführen in das Blutsammelsystem gefüllt. Die zweite Nadelkanüle durchdringt den durchdringbaren Stöpsel 315 der evakuierten Speicherkammer 324, wodurch ein negativer Druckgradient dazu veranlaßt wird, eine Flüssigkeitsprobe aus dem Patienten durch die Gehäuseanordnung zu ziehen, damit sie sich in der evakuierten Speicherkammer 324 sammelt. Die Sammelvorrichtung 300 wird aus dem Blutsammelsystem vom Vacutainer®-Typ ohne die Gefahr des Verschüttens der Probe aufgrund des wiederverschließbaren, durchdringbaren Stöpsels 315 entfernt.
  • Nachdem die evakuierte Speicherkammer 324 ordnungsgemäß gefüllt worden ist, wird die Sammelvorrichtung 300 in die Kopplungseinrichtung 120 durch Einsetzen des Einführendes 339 des Kapillarrohrs 323 in die erste Öffnung 135 der Kopplungseinrichtung 120 eingeführt, bis das offene Ende der Verschlußkappe 326 in die kreisförmige Öffnung 130 eintritt. Die Flansche 328, 329 ergreifen die Schlitze 128, 129 der Kopplungseinrichtung 120, um die Sammelvorrichtung 300 an der Patrone 100 zu befestigen. Die Einführung der Flüssigkeitssammelvorrichtung 300 mit einer gefüllten Speicherkammer 324 in die Patrone drückt das Probenende des Kapillarrohrs 323 nach unten, um die durchstechbare Dichtung 320 zu durchstechen, um die Flüssigkeitsprobe zu kontak tieren. Nach dem Druckausgleich wird die Flüssigkeitsprobe mittels Kapillarwirkung in das Kapillarrohr 323 gezogen. Es sollte Sorge dafür getragen werden, sicherzustellen, daß die durchstechbare Dichtung 320 keine luftdichte Beziehung um das Kapillarrohr 323 herum bildet, nachdem sie durchstochen worden ist. Eine alternative Lösung wird unter Verwendung eines Kapillarrohrs 323 mit einem erweiterten Probenende realisiert, das einen Durchstich mit einem Durchmesser erzeugt, der größer ist als der Durchmesser des Kapillarrohrs 323. Eine zweite Alternative wird durch Schütteln des Kapillarrohrs 323 nach Durchstechen der Dichtung 320 realisiert.
  • Das Neigen der Sammelvorrichtung 300 derart, daß sich die Achse des Kapillarrohrs 323 der Waagerechten nähert, hilft beim Füllen des Kapillarrohrs 323 mit der Flüssigkeitsprobe.
  • Ein abgedichtetes Volumen wird durch die erste und die zweite luftdichte Beziehung, die Speicherkammer 324, den wiederverschließbaren, durchdringbaren Stöpsel 315 und die Kopplungseinrichtung 120 geschaffen. Wenn die Sensoren der Fühlvorrichtung kalibriert und zur Durchführung von Messungen vorbereitet sind, wird die Luftblase 260 entlastet, wodurch ein positiver Druckgradient in dem abgedichteten Volumen geschaffen wird. Der positive Druckgradient drückt die Flüssigkeitsprobe, damit sie das Einführende 39 des Kapillarrohrs 323 an dem Kapillarbruch vorbei über die Sensoren verläßt, wo Messungen durchgeführt werden.
  • Subkutane Spritzen werden auch üblicherweise zum Sammeln von Körperflüssigkeitsproben verwendet. Die Spritze besteht im allgemeinen aus einem hohlen Zylinder, der mit einem Kolben und einer Nadelkanüle ausgestattet ist. Typischerweise ist die Nadelkanüle an den Spritzenzylinder mittels eines Luer-Anschlußstücks angebracht. Ein Aufnahme-Luer-Anschlußstück an der Basis der Nadelkanüle wirkt mit einem Einsteck-Luer-Anschlußstück an dem vorderen Ende des Zylinders zusammen, um die Nadelkanüle an dem Zylinder zu befestigen. Die Nadelkanüle wird bei vollständig heruntergedrücktem Kolben in einen Patienten eingeführt. Wenn der Kolben aus dem Zylinder abgezogen wird, wird eine Flüssigkeitsprobe durch die Nadelkanüle in den hohlen Zylinder gezogen.
  • Eine alternative Ausführungsform der Erfindung, die in Kombination mit einem Spritzenblutsammelsystem verwendet wird, ist in 7a und 7b gezeigt. Diese Ausführungsform der Sammelvorrichtung 400 umfaßt eine Speicherkammer 424 mit einem daran angebrachten Aufnahme-Luer-Anschlußstück 415, die eine Flüssigkeitsprobe von einer Spritze aufnehmen kann, ein Kapillarrohr 423 zum Aufnehmen einer Flüssigkeitsprobe und zum Zuführen der Probe in die Patrone 100 und einen Kapillarrohrhalter 421 zum Abstützen eines Endes (des Probenendes 416) des Kapillarrohrs durch eine Öffnung in der Speicherkammer 424, um die Flüssigkeitsprobe mittels Kapillarwirkung aufzuziehen.
  • Die Speicherkammer 424 ist ein einstückiger Teil einer Verschlußkappe 426, die mit einer Kopplungseinrichtung 120 in der Patrone zusammenwirkt, um die Sammelvorrichtung in der Patrone 100 zu befestigen. Die Verschlußkappe 426 umfaßt einen im wesentlichen zylindrischen Körper, der an einem Ende ein Aufnahme-Luer-Anschlußstück 415 und an dem anderen ein offenes Ende aufweist. Eine Barriere 420 ist zwischen dem Luer-Anschlußstück 415 und dem offenen Ende der Verschlußkappe 426 angeordnet, um die Speicherkammer 424 zu umschließen. Eine erste Öffnung 440 und eine zweite Öffnung 445 gehen durch die Barriere 420.
  • Der Kapillarrohrhalter 421 besteht aus einer Hülse 433 und einem Trägerelement 412. Die Hülse 433 wird oberhalb der Barriere 420 entlang der Achse der Verschlußkappe 426 durch das Trägerelement 412 abgestützt. Das Trägerelement 412 steht von der Hülse rechtwinklig zur Achse der Verschlußkappe 426 nach außen vor und ist an den Wänden der Verschlußkappe 426 oberhalb der Barriere 420 angebracht. Das Kapillarrohr 423, das eng innerhalb der Hülse 433 sitzt, ist entlang der Achse der Verschlußkappe 426 durch den Kapillarrohrhalter 421 abgestützt. Das Probenende 416 des Kapillarrohrs 423 geht durch die erste Öffnung 440 in der Barriere 420 und tritt in die Speicherkammer 424 ein.
  • Ähnlich wie die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung umfaßt diese Ausführungsform der Sammelvorrichtung 400 Flansche 428, 429, die mit Schlitzen 128, 129 in der Kopplungseinrichtung 120 zusammenwirken, um die Sammelvorrichtung 400 an der Patrone 100 zu befestigen, erste und zweite Dichtungselemente 430 und 435, die eine erste luftdichte Beziehung zwischen der Verschlußkappe 426 und der kreisförmigen Öffnung 130 einerseits und eine zweite luftdichte Beziehung zwischen dem Kapillarrohr 423 und dem ersten Hohlraum 200 andererseits schaffen.
  • Bei Benutzung wird die Nadelkanüle, nachdem eine Flüssigkeitsprobe in dem hohlen Zylinder der Spritze gesammelt worden ist, nach Freigeben der Luer-Anschlußstückverbindung zwischen dem Zylinder und der Nadel weggeworfen. Die Aufnahme-Luer-Anschlußstückverbindung 415, die an der Speicherkammer angebracht ist, wird mit dem Einsteck-Luer-Anschlußstück an dem vorderen Ende des Zylinders zusammengefügt, um die Kammer an dem Zylinder zu befestigen. Der Kolben der Spritze wird heruntergedrückt und die Flüssigkeitsprobe wird durch das Probenende 416 in das Kapillarrohr 423 und durch die zweite Öffnung 445 in die Speicherkammer 424 injiziert. Die Spritze wird nach dem Füllen des Kapillarrohrs von der Sammelvorrichtung durch Abschrauben des Luer-Anschlußstücks 415 abgenommen. Eine Einsteck-Luer-Anschlußstückkappe 450 wird mit dem Aufnahme-Luer-Anschlußstück der Speicherkammer zusammengefügt, um die Öffnung 444 zu umgeben und abzudichten, durch die die Flüssigkeitsprobe in die Speicherkammer 424 eingetreten ist. Das Neigen der Sammelvorrichtung 400 derart, daß sich die Achse des Kapillarrohrs 423 der Waagerechten nähert, hilft beim Füllen des Kapillarrohrs 423 mit der Flüssigkeitsprobe.
  • Ähnlich wie bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen wird, wenn die Flüssigkeitsprobe das Kapillarrohr 423 gefüllt hat, die gefüllte Sammelvorrichtung 400 in die Kopplungseinrichtung 120 durch Einsetzen des Einführendes 439 des Kapillarrohrs 423 in die erste Öffnung 135 der Kopplungseinrichtung 120 eingeführt, bis das offene Ende der Verschlußkappe 426 in die kreisförmige Öffnung 130 eintritt. Die Flansche 428, 429 ergreifen die Schlitze 128, 129 der Kopplungseinrichtung 120, um die Sammelvorrichtung 400 an der Patrone 100 zu befestigen. Das abgedichtete Volumen wird durch die erste und die zweite luftdichte Beziehung, die Verschlußkappe 426, die Einsteck-Luer-Anschlußstückkappe 450 und die Kopplungseinrichtung 120 geschaffen. Wenn die Sensoren der Fühlvorrichtung kalibriert und zur Durchführung von Messungen vorbereitet sind, wird die Luftblase 260 entlastet. Luft aus der Luftblase wird den zweiten Kanal 234 hinunter, durch die zweite Öffnung 140 und in die Verschlußkappe 426 hinein gedrückt. Luft strömt durch die zweite Öffnung 445 in der Barriere 420 in die Speicherkammer 424, was einen positiven Druckgradienten erzeugt. Der positive Druckgradient drückt die Flüssigkeitsprobe, damit diese das Einführende 439 des Kapillarrohrs 423 an dem Kapillarbruch vorbei über die Sensoren verläßt, wo Messungen durchgeführt werden.
  • 9 und 10 zeigen perspektivische und Schnittansichten eines Adapters.
  • Der Adapter 500 ist vorgesehen, um mit der Ausführungsform der in 1 bis 3 gezeigten Sammelvorrichtung 20 zusammenzuwirken, um eine Flüssigkeitsprobe in der Sammelvorrichtung 20 direkt aus einem Patienten mittels einer Nadelkanüle 550 zu sammeln. Der Adapter 500 umfaßt einen Körper 510 mit einer Durchgangsbohrung 505 mit einem Innen durchmesser, der geringfügig größer als der Außendurchmesser der Kombination aus Kapillarrohr 23 und Kapillarrohrhalter 21 ist. Der Adapter umfaßt auch eine Kopplungseinrichtung 520, die der vorstehend beschriebenen und in 4 gezeigten Kopplungseinrichtung mit einer kreisförmigen Öffnung 530, die das offene Ende der Verschlußkappe 26 aufnehmen kann, U-förmigen Schlitzen 528, 529, die mit dem ersten und dem zweiten Flansch 28, 29 der Sammelvorrichtung 20 zur Befestigung der Sammelvorrichtung an dem Adapter 500 zusammenwirken, und einer Öffnung 535, durch welche das Einführende 39 der Sammelvorrichtung 20 geführt wird, um in ein Ende der Durchgangsbohrung 505 des Adapters 500 einzutreten, im wesentlichen gleich ist. Ein Einsteck-Luer-Anschlußstück 540 ist um das andere Ende der Durchgangsbohrung herum ausgebildet, das mit einem Aufnahme-Luer-Anschlußstück 555 an der Basis einer Nadelkanüle zusammengefügt werden kann.
  • Bei Benutzung wird das Einführende 39 einer leeren Sammelvorrichtung 20 durch die Öffnung 535 der kreisförmigen Öffnung 530 eingesetzt und entlang der Durchgangsbohrung 505 des Adapters 500 geführt. Das Einsetzen der Sammelvorrichtung 20 in den Adapter 500 endet, wenn das offene Ende der Verschlußkappe 26 die kreisförmige Öffnung 530 ergreift. Die Kappe 26 wird um 90° in einer der Richtungen gedreht. Wenn sich die Kappe 26 dreht, ergreifen die Flansche 28, 29 die U-förmigen Schlitze 528, 529, um die Sammelvorrichtung 20 an dem Adapter 500 zu befestigen. Das Aufnahme-Luer-Anschlußstück 555 einer Nadelkanüle 550 ist mit dem Einsteck-Luer-Anschlußstück 540 zusammengefügt. Das Einführende 39 des Kapillarrohrs 23 ist mit dem hinteren Ende der Nadelkanüle 550 verbunden.
  • Eine zur Blutentnahme berechtigte Person führt die Nadelkanüle 550 der verriegelten Sammelvorrichtung 20, des Adapters 500 und der Nadelkanüle 550 in ein arterielles Blutgefäß ein. Sofort nach dem Eindringen der Nadelkanüle 550 drückt der arterielle Druck eine Blutprobe durch die Nadelkanüle 550 in das Einführende 39 des Kapillarrohrs 23, wodurch die Sammelvorrichtung 20 gefüllt wird. Eine Entlüftungsöffnung 545, die einen Luftkanal durch den Körper des Adapters 500 umfaßt, gestattet es, daß Luft, die aus der Speicherkammer durch das Einführen der Flüssigkeitsprobe verlagert wird, aus der Speicherkammer der Sammelvorrichtung 20 austritt. Wenn die Sammelvorrichtung 20 gefüllt ist, wird die Vorrichtung entfernt. Die Verschlußkappe 26 wird wieder um 90° gedreht, um die Flansche 28, 29 aus den Schlitzen 528, 529 zu lösen. Das Kapillarrohr 23 wird aus der Durchgangsbohrung 505 des Adapters 500 herausgezogen. Der Adapter / die Nadelkanüle kann weggeworfen werden und die Sammelvorrichtung 20 ist zur Analyse durch die Fühlvorrichtung bereit.
  • Während die Erfindung im Zusammenhang mit spezifischen Ausführungsformen beschrieben wurde, ist ersichtlich, daß für Fachleute angesichts der vorstehenden Beschreibung zahlreiche Abänderungen der Erfindung offensichtlich sind.

Claims (17)

  1. Wegwerfbares Fühlsystem mit: – einem Gehäuse (100; 200); – einer Probensammelvorrichtung (20; 300; 400; 600), die von dem Gehäuse getrennt und in der Lage ist, eine Flüssigkeitsprobe zu sammeln, wobei die Sammelvorrichtung ein Kapillarrohr (23, 323, 423, 623) mit einem ersten und einem zweiten Ende (39, 339, 439, 639) hat, wobei das Kapillarrohr in einer Verschlußkappe abgestützt ist, wobei die Verschlußkappe in der Lage ist, an dem Gehäuse in einer ersten luftdichten Beziehung befestigt zu werden, um die Flüssigkeitsprobe darin einzuführen; und – einer pneumatischen Probenverlagerungseinrichtung (260) zum Verlagern der Flüssigkeitsprobe von der Probensammelvorrichtung in das Gehäuse.
  2. Wegwerfbares Fühlsystem nach Anspruch 1, bei dem die Probensammelvorrichtung eine Speicherkammer (24; 324; 424; 624); und eine Einrichtung zum Abstützen des ersten Endes des Kapillarrohres in der Speicherkammer enthält.
  3. Wegwerfbares Fühlsystem nach Anspruch 2, bei dem die Einrichtung zum Abstützen des Kapillarrohres ein Abstützelement (12; 312; 412); und eine von dem Stützelement abgestützte Hülse (33; 333; 433) enthält, wobei das Stützelement von der Hülse weg nach außen ragt und an einer Wand der Speicherkammer befestigt ist.
  4. Wegwerfbares Fühlsystem nach Anspruch 2 oder 3, ferner mit einer Leiste (637), die von einer Wand der Speicherkammer (624) vorspringt.
  5. Wegwerfbares Fühlsystem nach Anspruch 2, 3 oder 4, bei dem das Gehäuse ein Bauteil (120) zum Aufnehmen der Sammelvorrichtung enthält, wobei das Bauteil einen Hohlraum (135) zum Aufnehmen des Kapillarrohres und eine Öffnung (130), um sich mit der Speicherkammer zu schneiden, hat.
  6. Wegwerfbares Fühlsystem nach Anspruch 5, bei dem die Öffnung (130) eine Befestigungseinrichtung (128, 129) zum Befestigen der Sammelvorrichtung an dem Bauteil enthält.
  7. Wegwerfbares Fühlsystem nach Anspruch 5 oder 6, bei dem die Speicherkammer und die Öffnung ausgebildet sind, um die Bildung einer luftdichten Beziehung dazwischen zu gestatten.
  8. Wegwerfbares Fühlsystem nach Anspruch 5, 6 oder 7, bei dem das Kapillarrohr und der Hohlraum (135) ausgebildet sind, um die Bildung einer luftdichten Beziehung dazwischen zu gestatten.
  9. Wegwerfbares Fühlsystem nach einem der Ansprüche 5 bis 8, bei dem die Einrichtung zum Abstützen des Kapillarrohres eine Hülse (33; 433; 633) enthält, die eine erste luftdichte Beziehung zwischen dem Kapillarrohr und der Hülse bildet; und die Hülse und der Hohlraum (135) ausgebildet sind, um die Bildung einer zweiten luftdichten Beziehung dazwischen zu gestatten.
  10. Wegwerfbare Fühlvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, bei der die Speicherkammer und die Öffnung (130) ausgebildet sind, um eine erste luftdichte Beziehung dazwischen zu gestatten; das Kapillarrohr und der Hohlraum (130) ausgebildet sind, um die Bildung einer zweiten luftdichten Beziehung dazwischen zu gestatten; die erste luftdichte Beziehung, die zweite luftdichte Beziehung, die Speicherkammer und das Gehäuse ausgebildet sind, um die Bildung eines abgedichteten Volumens zu gestatten; und die Probenverlagerungseinrichtung eine Luftblase (260) enthält, die ausgebildet ist, um eine pneumatische Verbindung zu dem abgedichteten Volumen zu gestatten.
  11. Wegwerfbare Fühlvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, bei der die Einrichtung zum Abstützen des Kapillarrohres eine Hülse (33; 333; 433) enthält, die eine erste luftdichte Beziehung zwischen dem Kapillarrohr und der Hülse bildet; die Hülse und der Hohlraum (135) ausgebildet sind, um die Bildung einer zweiten luftdichten Beziehung dazwischen zu gestatten; die Speicherkammer und die Öffnung (130) ausgebildet sind, um die Bildung einer dritten luftdichten Beziehung dazwischen zu gestatten; die erste luftdichte Beziehung, die zweite luftdichte Beziehung, die dritte luftdichte Beziehung, die Speicherkammer und das Gehäuse ausgebildet sind, um die Bildung eines abgedichteten Volumens zu gestatten; und die Probenverlagerungseinrichtung eine Luftblase (260) enthält, die ausgebildet ist, um eine pneumatische Verbindung zu dem abgedichteten Volumen zu gestatten.
  12. Verfahren zum Sammeln und Verlagern einer Flüssigkeitsprobe, mit den Schritten: – Bereitstellen einer wegwerfbaren Fühlvorrichtung (100; 200), die ein Gehäuse, eine pneumatische Probenverlagerungseinrichtung (260) und eine Probensammelvorrichtung (20; 300; 400; 600), die von dem Gehäuse getrennt ist, hat, wobei die Probensammelvorrichtung ein Kapillarrohr (23; 623) mit einem ersten und einem zweiten Ende (39, 639) hat, wobei das Kapillarrohr in einer Verschlußkappe abgestützt ist, – Sammeln der Flüssigkeitsprobe mit der Probensammelvorrichtung; – Befestigen der Flüssigkeitsprobensammelvorrichtung an dem Gehäuse, wobei die Verschlußkappe in einer ersten luftdichten Beziehung zu dem Gehäuse ist; und – Verlagern der Flüssigkeitsprobe von der Probensammelvorrichtung mit der pneumatischen Probenverlagerungseinrichtung in das Gehäuse.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, bei dem die Flüssigkeitsprobensammelvorrichtung (20; 600) eine Speicherkammer (24; 624), ein Kapillarrohr (23; 623), das ein erstes und ein zweites Ende (39; 639) hat, und eine Einrichtung zum Abstützen des ersten Endes des Kapillarrohres in der Speicherkammer enthält, wobei die Speicherkammer einte Öffnung zum Empfangen einer Flüssigkeit hat, wobei die Öffnung von dem Kapillarrohr getrennt ist, wobei der Schritt des Sammelns der Flüssigkeitsprobe die Schritte umfaßt: Erzeugen eines Hauteinstiches, durch welchen sich ein Blutstropfen bildet; und Platzieren des zweiten Endes des Kapillarrohres in dem Tropfen.
  14. Verfahren nach Anspruch 12, bei dem die Flüssigkeitsprobensammelvorrichtung (20; 600) eine Speicherkammer (24; 624), ein Kapillarrohr (23; 623), das ein erstes und ein zweites Ende hat, und eine Einrichtung zum Abstützen des ersten Endes des Kapillarrohres in der Speicherkammer enthält, und bei dem die Flüssigkeitsprobensammelvorrichtung in Verbindung mit einem testrohrartigen Gefäß zum Sammeln von Flüssigkeitsproben verwendet wird, wobei der Schritt des Sammelns der Flüssigkeitsprobe die Schritte umfaßt: Sammeln der Flüssigkeitsprobe in dem Gefäß; und Platzieren des zweiten Endes des Kapillarrohres in der Flüssigkeitsprobe, die in dem Gefäß gesammelt wurde.
  15. Verfahren nach Anspruch 12, bei dem die Flüssigkeitsprobensammelvorrichtung eine Speicherkammer, ein Kapillarrohr, das ein erstes und ein zweites Ende hat, und eine Einrichtung zum Abstützen des ersten Endes des Kapillarrohres in der Speicherkammer enthält, und bei dem die Flüssigkeitsprobensammelvorrichtung in Verbindung mit einer Spritze verwendet wird, wobei der Schritt des Sammelns der Flüssigkeitsprobe außerdem aufweist: Sammeln der Flüssigkeitsprobe in der Spritze; und Verbringen der Flüssigkeitsprobe von der Spritze in die Speicherkammer.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 15, bei dem die Flüssigkeitsprobensammelvorrichtung (20; 300; 400; 600) eine Speicherkammer, ein Kapillarrohr (23, 323; 423; 623), das ein erstes und ein zweites Ende hat, und eine Einrichtung zum Abstützen des ersten Endes des Kapillarrohres in der Speicherkammer hat, wobei der Befestigungsschritt das Bilden eines abgedichteten Volumens zwischen dem Gehäuse und der Verschlußkappe umfaßt.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei der Verlagerungsschritt das Zwangseinführen von Luft in das abgedichtete Volumen umfaßt.
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