DE69333155T2 - Warenabrechnungsanlage - Google Patents

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DE69333155T2
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Tsutomu Numazu-shi Ikeda
Hiromasa Chiyoda-ku Akita
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Toshiba TEC Corp
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    • G06F17/00Digital computing or data processing equipment or methods, specially adapted for specific functions
    • GPHYSICS
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    • G01G19/413Weighing apparatus or methods adapted for special purposes not provided for in the preceding groups with provisions for indicating, recording, or computing price or other quantities dependent on the weight using electromechanical or electronic computing means
    • G01G19/414Weighing apparatus or methods adapted for special purposes not provided for in the preceding groups with provisions for indicating, recording, or computing price or other quantities dependent on the weight using electromechanical or electronic computing means using electronic computing means only
    • G01G19/4144Weighing apparatus or methods adapted for special purposes not provided for in the preceding groups with provisions for indicating, recording, or computing price or other quantities dependent on the weight using electromechanical or electronic computing means using electronic computing means only for controlling weight of goods in commercial establishments, e.g. supermarket, P.O.S. systems
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    • G07GREGISTERING THE RECEIPT OF CASH, VALUABLES, OR TOKENS
    • G07G1/00Cash registers
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    • G07G1/00Cash registers
    • G07G1/0036Checkout procedures
    • G07G1/0045Checkout procedures with a code reader for reading of an identifying code of the article to be registered, e.g. barcode reader or radio-frequency identity [RFID] reader
    • G07G1/0054Checkout procedures with a code reader for reading of an identifying code of the article to be registered, e.g. barcode reader or radio-frequency identity [RFID] reader with control of supplementary check-parameters, e.g. weight or number of articles

Description

  • Die Erfindung betrifft im Allgemeinen eine Warenabrechnungsanlage, welche zu erwerbende Artikel entsprechend dem auf den Artikeln in mechanisch lesbarer Form aufgezeichneten Artikelcodes registriert, und insbesondere eine Warenabrechnungsanlage, bei welcher ein Kunde bzw. Käufer am Eingabevorgang der Artikelcodes teilnimmt.
  • Das Dokument EP-A-491348 offenbart den Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine Warenabrechnungsanlage wird beispielsweise als selbstbedienbarer Abrechnungsschalter in einem Supermarkt montiert. Ein Kunde legt wunschgemäß zu erwerbende Artikel in einen Einkaufswagen, fährt den Wagen zu einem Eingabebereich der Abrechnungsanlage und drückt eine Starttaste auf einer Bedienungskonsole des Eingabebereichs, um die Artikel zu registrieren. Anschließend entnimmt der Kunde einen Artikel aus dem Wegen, stellt den Artikel vor einen Scanner bzw. eine Abtasteinrichtung (das heißt eine Artikelcode-Leseeinrichtung), um den Artikelcode mittels Abtastung einzugeben und danach legt der Kunde den Artikel bzw. die Waren auf die Beförderungseinrichtung bzw. den Zuführförderer, welcher auf einer elektronischen Wiegeeinrichtung angeordnet ist. Der Scanner bzw. die Abtasteinrichtung tastet den Artikel bzw. die Ware optisch ab, um den im allgemeinen in Strichcodeform am Artikel aufgezeichneten Artikelcode zu lesen und führt den gelesenen Artikelcode einer elektronischen Registrierkasse zu. Die elektronische Wiegeeinrichtung wiegt das Artikelgewicht auf dem Zuführförderer und führt das Meßergebnis als gemessene Gewichtsdaten der elektronischen Registrierkasse zu. Die elektronische Registrierkasse weist eine Artikel-Datentabelle auf, welche Artikeldaten aller zu verkaufenden Artikel umfaßt, wobei jedes Datenwort etwa aus einem Artikelcode, einem Artikelnamen, einem Einheitspreis und einem Referenzgewicht zusammengesetzt ist. Die elektronische Registrierkasse setzt den gelesenen Artikelcode, die ermittelten bzw. gewogenen Gewichtsdaten und die Artikel-Datentabelle ein, um zu bestätigen, daß ein Artikel, dessen Artikelcode durch den Scanner gelesen wurde, auf dem Zuführförderer liegt, und verwendet zudem den gelesenen Artikelcode, um den Artikel nach der Bestätigung als verkauften Artikel vom Zuführförderer einem Ausgabeförderer nach der Bestätigung und weiter einer Verpackungsfläche durch den Ausgabeförderer zugeführt.
  • Nach dem Abtasten aller zu erwerbenden Artikel drückt der Kunde eine Stopptaste auf der Bedienungskonsole, um die Artikelregistrierung zu beenden. Zu diesem Zeitpunkt ermittelt die elektronische Registrierkasse die Abrechnung für die registrierten Artikel entsprechend den in der Artikel-Datentabelle gespeicherten Artikeldaten. Der Kassierer gibt den durch die Abrechnung erhaltenen Gesamtbetrag der registrierten Artikel an den Kunden weiter und legt das durch den Kunden bezahlte Bargeld in eine Schubfach der elektronischen Registrierkasse. Nach der Bezahlung legt der Kunde die auf der Verpackungsfläche gelagerten Artikel in eine Tasche und verläßt den Ladentisch bzw. Schalter.
  • Der oben beschriebene Übereinstimmungsvorgang wird jedes Mal durchgeführt, nachdem die elektronische Wiegeeinrichtung die Ermittlung des Artikelgewichtes beendet hat. Bei diesem Vorgang empfängt die elektronische Registrierkasse die ermittelten bzw. gemessenen Gewichtsdaten von der elektronischen Wiegeeinrichtung und den gelesenen Artikelcode vom Scanner und prüft, ob der gelesene Artikelcode korrekt ist. Wenn der erfaßte Artikelcode korrekt ist, werden die ermittelten Gewichtsdaten mit den Referenzgewichtsdaten eines durch den Artikelcode identifizierten Artikels verglichen. Wenn erfaßt wird, daß die ermittelten Gewichtsdaten mit den Referenzgewichtsdaten übereinstimmen, wird der Artikel als verkaufter Artikel mit dem gelesenen Artikelcode registriert. Diese Artikelregistrierung wird nicht durchgeführt, wenn eine Abweichung erfaßt wird. Stattdessen werden die Zuführ- und Ausgabeförderer gestoppt und anschließend eine Nachricht ausgegeben, welche ein Abstellen des Artikels, dessen Artikelcode gelesen wurde, auf den Zuführförderer erbittet.
  • Bei der oben ausgeführten Warenabrechnungsanlage hat der Kunde die Aufgabe, die Artikelcodes mit dem Scanner einzugeben, wohingegen der Kassierer mit der Bedienung der Registrierkasse beauftragt ist, um die eingegebenen Artikelcodes zu verarbeiten. Dies verkürzt die Zeitdauer, während welcher ein Kunde warten muß, ohne Hand anlegen zu müssen, verglichen mit dem Fall, daß der Kassierer sowohl die Artikelcodes eingeben als auch die Registrierkasse bedienen muß. Die Arbeitsbelastung des Kassierers wird demzufolge durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden verringert. Die Verwendung eines Scanners schließt Eingabefehler der Artikelcodes aus, welche bei Betätigung von Tasten auftreten, um die Artikelcodes einzugeben. Demzufolge wird durch obige Maßnahmen in großem Umfang das Warten der Kunden am Schalter und somit die Entstehung einer langen Schlange vermieden. Da zudem die Gewichtsdatenwörter verglichen werden, um zu prüfen, ob ein Artikel, dessen Artikelcode gelesen wurde, demjenigen auf dem Zuführförderer entspricht, kann eine betrügerische Handlung des Kunden verhindert werden. Die veröffentlichte ungeprüfte japanische Patentanmeldung Nr. 61-46591 beschreibt eine der obigen Warenabrechnungsanlage entsprechende Anlage.
  • Bekannte Abrechnungsanlagen weisen den Nachteil auf, daß sie eine gleichmäßige und schnelle Abrechnung verhindern.
  • Insbesondere wird der Scanner bzw. die Abtasteinrichtung im allgemeinen im Betriebszustand während einer Zeitdauer, beginnend mit dem Drücken der Starttaste, um die Artikelcodes der Artikel zu lesen, welche aufeinanderfolgend vor den Scanner gesetzt werden, bis zum Drücken der Stoptaste, gehalten. Wenn der Kunde bzw. Käufer geschickt bzw. in adäquater Form die Artikel einen nach dem anderen vor den Scanner stellt und sie auf den Zuführförderer legt, kann ein nachfolgender Artikel auf den Zuführförderer gestellt werden, bevor die elektronische Wiegeeinrichtung das Wiegen des momentan auf dem Zuführförderer befindlichen Artikels beendet hat. Sollte dieses Problem auftreten, erzeugt die elektronische Wiegeeinrichtung fälschlicherweise ermittelte Gewichtsdaten, welche die Summe des Gewichts eines Artikels und eines nachfolgenden Artikels bezeichnen. Demzufolge kann der Artikel nicht registriert werden, selbst wenn er auf den Zuführförderer gestellt wird, nachdem dessen Artikelcode gelesen wurde, da eine Differenz zwischen den ermittelten Gewichtsdaten und den Referenzgewichtsdaten auftritt.
  • Zudem ist es unmöglich, bei Artikeln mit mengenabhängigem Preis, wie etwa Fleisch, welches mit einem vom Einheitspreis abhängigen Preis multipliziert durch das Gewicht verkauft wird, in der Artikel-Datentabelle die Referenzgewichtsdaten derart vorzugeben, daß alle Artikelgewichtsabweichungen abgedeckt werden. Um die vorgenannten betrügerischen Handlungen beim Registrieren von Artikeln zu verhindern, muß der Kassierer anstelle des Kunden die Artikelcodes der Artikel eingeben, deren Preis von der Menge abhängig ist. Dies verringert jedoch den Wirkungsgrad der Artikelregistrierung und des Abrechnungsaufwands.
  • Selbst wenn das Gewicht des mengenabhängigen Artikels bestimmt wird und die Referenzgewichtsdaten, welche das ermittelte Gewicht bezeichnen, in der Artikel-Datentabelle vorgegeben sind, stimmen die Referenzgewichtsdaten nicht immer mit den ermittelten bzw. gemessenen Gewichtsdaten überein. Beispielsweise werden Fleisch- oder Fischscheiben auf eine Styrol-Schaumstoffschale mit geeigneter Größe gelegt und mit einem transparenten Folienfilm umwickelt. Kleine Reiscracker werden in Kunststoffbeutel gefüllt. Das heißt, das Gesamtgewicht der in Abhängigkeit vom Gewicht ausgeschilderten Artikel variiert durch das Gewicht des Verpackungsmaterials, welches zum Nettogewicht des Artikels hinzugefügt wird. Dementsprechend besteht die Möglichkeit, daß ein gewichtsabhängiger Artikel aufgrund der Differenz zwischen den ermittelten Gewichtsdaten und den Referenzgewichtsdaten nicht registriert werden kann.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine selbstbedienbare Warenabrechnungsanlage zu schaffen, deren Verbreitung verbessert ist.
  • Gemäß der Erfindung wird die Aufgabe durch die Merkmalskombination des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Erfindung wird aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung in Verbindung mit der beigefügten Zeichnung ersichtlich. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine Warenabrechnungsanlage entsprechend einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, welche als selbstbedienbarer Abrechnungsschalter in einem Supermarkt montiert ist;
  • 2 eine Ansicht zum Erläutern des Aufbaus des in 1 dargestellten Eingangs- bzw. Zuführbereiches;
  • 3 eine perspektivische Ansicht der in 1 dargestellten Registrierkasse;
  • 4 ein die Steuer- bzw. Regelschaltung der Abrechnungsanlage von 1 darstellendes Blockdiagramm;
  • 5 eine Speicherkarte einer Artikel-Datentabelle, welche im in 4 dargestellten RAM gespeichert ist;
  • 6 ein Ausführungsbeispiel von Strichcode-Etiketten, welche an Artikeln befestigt sind, die in Abhängigkeit von der Menge bzw. Gewicht mit einem Preis versehen sind; und
  • 7A und 7B Flußdiagramme, um die Betriebsweise der Steuer- bzw. Regelschaltung von 4 zu erläutern.
  • Eine Warenabrechnungsanlage entsprechend einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die 1 bis 7B erläutert.
  • Diese Abrechnungsanlage wird beispielsweise als selbstbedienbarer Abrechnungsschalter in einem Supermarkt installiert.
  • 1 stellt eine Draufsicht der Warenabrechnungsanlage dar. Diese Abrechnungsanlage weist zwei Abrechnungsbahnen bzw.-einheiten 1A und 1B auf, welche zueinander parallel angeordnet sind. Jede Abrechnungseinheit 1A und 1B umfaßt einen Eingabebereich 10, einen Zuführbereich 20, einen Abgabebereich 40 und einen Lagerbereich 50. Die Abrechnungs anlage hat ferner einen Abrechnungsbereich 30, welcher zwischen den Abrechnungseinheiten 1A und 1B angeordnet ist. Der Eingabebereich 10 weist eine stationären Abtasteinrichtung bzw. einen stationären Scanner 11, um einen vom Käufer wunschgemäß zu erwerbenden Artikel optisch abzutasten, so daß ein Artikelcode und weitere in Strichcodeform auf dem Artikel aufgezeichnete Datenwörter gelesen werden, sowie eine vom Kunden zu verwendende Bedienungskonsole 12 und ein Ablagefach bzw. eine Ablagefläche TB auf, um Artikel kurzzeitig aufzubewahren, deren Code der Scanner nicht lesen konnte. Die Betriebskonsole 12 weist eine Anzeigeeinheit 14, um eine Nachricht für den Kunden anzuzeigen, eine Starttaste 15, um den Beginn der Artikelregistrierung (oder der Artikelcodeeingabe) anzuzeigen, eine Stoptaste 16, um das Anhalten der Artikelregistrierung anzufordern sowie einen Alarm bzw. Summer 17 auf, welcher einen akustischen Alarm erzeugt. Bei Betätigung der Starttaste wird der Scanner 11 in den Betriebszustand und bei Betätigung der Stoptaste in den Wartezustand gesetzt. Der Scanner bzw. die Abtasteinrichtung 11 weist eine Leseschaltung 11A auf, welche einen vom Artikel reflektierten Abtastlichtstrahl in ein elektrisches Signal umwandelt. Der Betrieb der Leseschaltung 11A kann temporär unterbrochen werden, selbst wenn der Scanner 11 in den Betriebszustand gesetzt wird. Der Zuführ- bzw. Eingangsbereich 20 umfaßt einen Eingangs- bzw. Zuführförderer 21, um einen Artikel, dessen Artikelcode durch den Scanner 11 gelesen wurde, zu transportieren, eine elektronische Wiegeeinrichtung 22, um einen auf den Zuführförderer 21 gestellten Artikel zu wiegen, so daß gewogene bzw. ermittelte Gewichtsdaten entsprechend der Messung bzw. Ermittlung erzeugt werden, sowie einen Artikelsensor 23, um den durch einen Ausgang des Zuführförderers 21 hindurchlaufenden Artikel optisch zu erfassen. Die elektronische Wiegeeinrichtung 22 ist unter dem Zuführförderer 21 in Gleitkontakt mit dem Förderer, wie in 2 dargestellt, angeordnet. Der Artikelsensor 23 stellt einen Photosensor dar, welcher aus einem Licht emittierenden Abschnitt 23A und einem lichtempfangenden Ab schnitt 23B besteht, welche an beiden Seiten des und nahe dem Ausgang des Zuführförderers 21 befestigt sind, und erzeugt ein Erfassungssignal, nachdem ein vom Abschnitt 23A zum Abschnitt 23B emittierter Lichtstrahl für eine vorgegebene Dauer unterbrochen wird, wobei das Erfassungssignal den Durchgang eines Artikels durch den Ausgang des Zuführförderers 21 bezeichnet. Der Abgabebereich 40 umfaßt einen Abgabe- bzw. Ausführförderer 41, um einen vom Zuführförderer 21 zugeführten Artikel zu transportieren, sowie einen geneigten Sammelkasten bzw. eine geneigte Sammelfläche 42, um einen vom Ausgabeförderer 41 zugeführten Artikel einer Verpackungs- bzw. Einpackfläche 51 im Lagebereich 50 zuzuführen. Der Abrechnungsbereich 30 umfaßt elektronische Registrierkassen 31A und 31B, welche gleichartig aufgebaut sind und auf der Seite der Abrechnungseinheit 1A bzw. der Seite der Abrechnungseinheit 1B angeordnet sind. Die elektronische Registrierkasse 31A ist mit dem Scanner 11 und der elektronischen Wiegeeinrichtung 22 der Abrechnungseinheit 1A verbunden, wohingegen die elektronische Registrierkasse 31B mit dem Scanner 11 und der elektronischen Wiegeeinrichtung 22 der Abrechnungseinheit 1B verbunden ist. Die elektronischen Registrierkassen 31A und 31B werden durch einen einzigen Kassierer (Kassiererin) CHR bedient. Der Abrechnungsbereich 30 weist ferner erste und zweite Steuer- bzw. Regeleinrichtungen 29 für die Förderer, erste und zweite Fußschalter 38 und erste und zweite Not-Ausschalter 39 auf. Jede Steuer-bzw. Regeleinrichtung 29 für einen Förderer steuert bzw. regelt den Artikeltransport an einer entsprechenden Abrechnungseinheit 1A oder 1B. Jeder Fußschalter 38 wird zum Einschalten des Förderers 21 der entsprechenden Abrechnungseinheit 1A und 1B verwendet. Jeder Notschalter 39 wird zum Anhalten der Förderer 21 und 41 der entsprechenden Abrechnungseinheit bzw. -bahn 1A und 1B eingesetzt. Die Position der Schalter 38 und 39 wird an bequemer Position für die Kassierer CHR festgelegt. Die erste Förder-Steuer- bzw. Regeleinrichtung 29 arbeitet entsprechend Steuersignalen von der elektronischen Registrierkasse 31A, dem Artikelsensor 23, dem Fußschalter 38 und dem Not-Ausschalter 39 der Abrechnungseinheit 1A. Die zweite Förder-Steuer- bzw. Regeleinrichtung 29 arbeitet entsprechend Steuersignalen von der elektronischen Registrierkasse 31B, dem Artikelsensor 23, dem Fußschalter 38 und dem Not-Ausschalter 39 der Abrechnungsbahn bzw. -einheit 1B. Bei jeder Abrechnungseinheit 1A und 1B werden in den Förderern 21 und 41 angeordnete Motoren durch die Steuerung bzw. Regelung der entsprechenden Förder-Steuer- bzw. Regeleinrichtung 29 ein- und ausgeschaltet. Normalerweise startet der Zuführförderer 21, nachdem bestätigt wurde, daß ein Artikel, dessen Artikelcode durch den Scanner 11 gelesen wurde, dem auf dem Zuführförderer 21 gestellten Artikel entspricht, und stopt, nachdem der Artikel auf dem Zuführförderer 21 den Artikelsensor 23 passiert hat. Andererseits startet der Ausgabeförderer 41, wenn der Scanner 11 in den Betriebszustand gesetzt wird, und stoppt, wenn der Scanner in den Standby-Zustand gestellt wird.
  • Als nächstes wird die Abrechnungsprozedur kurz erläutert. Die zu erwerbenden Artikel werden in einen Einkaufswagen gelegt und beispielsweise zur Abrechnungsbahn bzw. -einheit 1A transportiert. Bei der Abrechnungseinheit 1A drückt ein Kunde die Starttaste 15 auf der Betriebskonsole 12, um die Registrierung aller Artikel zu beginnen. Anschließend entnimmt der Kunde einen Artikel aus dem Einkaufswagen, stellt ihn vor den Scanner 11, um den am Artikel befestigten Artikelcode einzugeben, und legt den Artikel auf den über der elektronischen Wiegeeinrichtung 22 angeordneten Zuführförderer 21. Nachdem der Artikel optisch abgetastet wurde, um den Artikelcode zu lesen, führt der Scanner 11 den gelesenen Artikelcode der elektronischen Registrierkasse 31A zu. Die elektronische Wiegeeinrichtung 22 wiegt bzw. ermittelt das Artikelgewicht auf dem Zuführförderer 21 und führt das Gewicht als gemessene Gewichtsdaten der elektronischen Registrierkasse 31A zu. Nach dem Empfang des gelesenen Artikelcodes und der gemessenen Gewichtsdaten überprüft die elektronische Registrierkasse 31A, ob der Artikel, dessen Arti kelcode gelesen wurde, dem Artikel auf dem Zuführförderer 21 entspricht und registriert anschließend diesen Artikel als verkauften Artikel mit dem gelesenen Artikelcode. In der Zwischenzeit wird der Artikel zur Verpackungsfläche 51 durch den Zuführförderer 21, den Abgabeförderer 41 und die geneigte Sammelschiene 42 transportiert. Nachdem alle zu kaufenden Artikel abgetastet wurden, drückt der Kunde die Stoptaste 16 auf der Bedienungskonsole 12, um die Artikelregistrierung zu beenden. Der Kassierer betätigt die elektronische Registrierkasse 31A, um den Abrechnungsvorgang der registrierten Artikel durchzuführen, informiert den Kunden über den Gesamtbetrag der registrierten Artikel, welcher als Ergebnis des Abrechnungsvorganges erhalten wird, und legt das durch den Kunden gezahlte Bargeld in die elektronische Registrierkasse 31. Nach der Bezahlung packt der Kunde die auf der Verpackungsfläche 51 gelagerten Artikel in eine Tasche und verläßt den Schalter.
  • Während der Artikelregistrierung und der Abrechnung steuert bzw. regelt jede elektronische Registrierkasse 31A und 31B die Förder-Steuer- bzw. Regeleinrichtung 29, die elektronische Wiegeeinrichtung 22, den Scanner 11 und die Bedienungskonsole 12. Nachfolgend wird der Aufbau der elektronischen Registrierkasse 31A detaillierter beschrieben und die Erläuterung des Aufbaus der elektronischen Registrierkasse 31B weggelassen, da sie den gleichen Aufbau wie die zuerst genannte Registrierkasse 31A hat.
  • Wie in 3 dargestellt, weist die elektronische Registrierkasse 31A eine Tastatur 32, einen Handscanner 33, ein Schubfach 34, eine Anzeige 35 für die Bedienungsperson, eine Anzeige 36 für den Kunden und einen Drucker 37 auf. Die Tastatur 32 und der Handscanner 33 werden vom Kassierer bedient, um Artikelcodes einzugeben, welche der Scanner nicht gelesen hat bzw. nicht lesen konnte. Die Tastatur 32 weist eine Vielzahl an Tasten, eine Schließtaste, eine Gesamtsummentaste, eine Rabbattaste und andere Tasten auf. Die An zeigen 35 und 36 zeigen Artikeldaten jedes gekauften Artikels, den Gesamtbetrag der gekauften Artikel und dergleichen an. Das Schubfach 34 speichert durch den Kunden für die gekauften Artikel bezahltes Bargeld. Der Drucker 37 gibt eine Rechnung aus, auf welcher die Namen, die Einheitspreise, der Gesamtbetrag und dergleichen der gekauften Artikel abgedruckt ist.
  • Wie in 4 dargestellt, weist die elektronische Registrierkasse 31A zudem eine CPU 311, einen ROM 312, einen RAM 313, eine Schnittstelle IF, eine Steuer- bzw. Regeleinrichtung für die Tastatur 32C, eine Steuer- bzw. Regeleinrichtung für den Scanner 33C, eine Steuer- bzw. Regeleinrichtung 34C für das Schubfach, eine Steuer- bzw. Regeleinrichtung 35C für die Anzeige, eine Steuer- bzw. Regeleinrichtung 36C für die Anzeige und eine Steuer- bzw. Regeleinrichtung 37C für den Drucker auf, welche miteinander durch eine Busleitung verbunden sind. Die CPU 311 führt verschiedene Datenverarbeitungen aus, um die komplette Betriebsweise der Registrierkasse 31A und der Abrechnungsbahn bzw. Abrechnungseinheit 1A zu steuern bzw. zu regeln. Durch die Steuerung bzw. Regelung der CPU 311 ist die Registrierkasse 31A in einem Einstellmodus, einem Registriermodus, einem Überprüfungsmodus oder einem Abrechnungsmodus, wie allgemein bekannt, betreibbar. Oben beschriebene Artikel-Registrierung und Abrechnung werden durchgeführt, wenn der Registrierungsmodus ausgewählt wurde. Die CPU 311 ist mit der Tastatur 32, dem Handscanner 33, dem Schubfach 34, der Anzeige 35 für die Bedienungsperson, der Anzeige 36 für den Kunden und dem Drucker 37 durch die Steuer- bzw. Regeleinrichtungen 32C, 33C, 34C, 35C bzw. 37C verbunden. Die CPU 311 ist zudem mit der Bedienungskonsole 12, dem Scanner 11, der elektronischen Wiegeeinrichtung 22 und der Förder-Steuereinrichtung 29 durch die Schnittstelle IF verbunden. Die Schnittstelle IF weist eine Schaltung auf, welche eine Datenübertragung mit einem externen Computer oder einer (nicht dargestellten) Magnetplatteneinrichtung ermöglicht. Der ROM 312 speichert feste Daten, einschließlich einem Steuer- bzw. Regelprogramm der CPU 311, Druckzeichenfonts und Anzeigezeichenfonts. Der RAM 313 speichert verschiedene in die CPU 311 eingegebene und von dieser ausgegebene Daten. Der RAM 313 weist insbesondere eine Speicherfläche CGA zum Speichern einer die Artikeldaten aller zu verkaufenden Artikel auflistenden Artikel-Datentabelle, eine Speicherfläche CRA zum Speichern einer die Verkaufsdaten aller zu verkaufenden Artikel auflistenden Verkaufs-Datentabelle und eine Speicherfläche CWA zum Speichern von Arbeitsdaten, wie etwa gelesene Artikelcodes, gemessene Gewichtsdaten und Artikeldaten der registrierten Artikel auf. Jedes Artikeldatenwort umfaßt einen Artikelcode, einen Artikelnamen, einen Einheitspreis und ein Referenzgewicht. Jedes Verkaufs- bzw. Umsatzdatenwort umfaßt die Umsatzanzahl und den Umsatzbetrag. Die Artikel-Datentabelle wird von einem externen Computer oder einer Magnetplatteneinrichtung zugeführt und in der Fläche CGA des RAM 313, wie in 5 dargestellt, vorgegeben. Bei diesem Ausführungsbeispiel weisen Artikel, welche in Abhängigkeit vom Gewicht ausgezeichnet wurden, ein etwa in 6 dargestelltes Strichcodeetikett 100 auf. Das Strichcodeetikett 100 enthält einen ersten Strichcode 101, welcher einen Artikelcode bezeichnet, einen zweiten Strichcode 102, welcher Daten eines Referenzgewichtes bezeichnet, welches der Summe des Nettogewichtes und des Verpackungsmaterialgewichtes entspricht sowie Preisdaten, welche durch die Multiplikation des Nettogewichtes mit dem Einheitspreis erzielt werden. In 6 sind ein Artikelcode 49401257, das Gesamtgewicht von 252 g und der Preis von 1000 yen in Zeichen- und Strichcodeform dargestellt. Des weiteren führt die CPU 311 eine derartige Steuerung bzw. Regelung aus, daß sie die Leseschaltung 11A des Scanners 11 an einem Betrieb nach dem Lesen des Artikelcodes vom Artikel hemmt, bis das Vorbeilaufen des Artikels durch den Artikelsensor 23 erfaßt wird, so daß der Scanner 11 nicht den nächsten Artikelcode eingibt.
  • Die Funktionsweise der Warenabrechnungsanlage wird mit Bezug auf die 7A und 7B beschrieben.
  • Die 7A und 7B zeigen einen Registrierungsvorgang der zu kaufenden Artikel. Nachdem die zu kaufenden Artikel in den Wagen gelegt wurden, fährt der Kunde den Wagen zum Eingabebereich 10 der Abrechnungseinheit 1A und drückt die Starttaste 15. Wenn im Schritt ST10 erfaßt wird, daß die Starttaste 15 gedrückt wurde, gibt die CPU 311 die Leseschaltung 11A des Scanners 11 im Schritt ST11 frei und bewirkt die Anzeige einer Nachricht 1 „BITTE ARTIKEL ABTASTEN" im Schritt ST11 auf der Anzeige 14. Wenn der Käufer einen Artikel vor den Scanner 11 stellt, wird ein Artikelcode und weitere Daten vom Artikel durch den Scanner 11 gelesen und der elektronischen Registrierkasse 31A zugeführt.
  • Nachdem im Schritt ST12 bestätigt wurde, daß der Artikelcode in korrekter Form durch den Scanner 11 gelesen wurde, speichert die CPU 311 den Artikelcode und weitere Daten vom Scanner 11 in der Fläche CWA des RAM 312 im Schritt ST13. Zu diesem Zeitpunkt werden die dem gelesenen Artikelcode entsprechenden Artikeldaten von der in der Fläche CGA des RAM 313 gespeicherten Artikel-Datentabelle gewonnen bzw, herausgezogen und temporär in der Fläche CWA gespeichert. Im Schritt ST13 zeigt die Anzeige 14 eine weitere Nachricht 2 „PRÜFEN DER LESEDATEN: BITTE STELLEN SIE DIESEN ARTIKEL AUF DEN ZUFÜHRFÖRDERER" an. Anschließend prüft die CPU 311 im Schritt ST14, ob Referenzgewichtsdaten DR vom Scanner 11 eingegeben wurden. Falls dies nicht zutrifft, werden die Referenzgewichtsdaten DR gespeichert in und gewonnen aus der Artikel-Datentabelle und im Schritt ST15 bestätigt. Im Gegensatz dazu, wenn erfaßt wird, daß die Referenzgewichtsdaten DR vom Scanner 11 eingegeben wurden, werden die eingegebenen Referenzgewichtsdaten DR mit Priorität bestätigt, in Schritt ST16. Somit werden die eingegebenen Referenzgewichtsdaten DR durch die von der Artikel-Datentabelle gewonnenen ersetzt und in der Fläche CWA des RAM 313 gespeichert. Nach dem Schritt ST15 oder ST16 werden die ermittelten Gewichtsdaten DM von der elektronischen Wiegeeinrichtung 22 im Schritt ST17 über prüft, ob ein auf den Zuführförderer 21 gestellter Artikel vorhanden ist. Falls nein, prüft die CPU 311, ob die verstrichene Zeit TI nach dem Lesen eines Artikelcodes eine vorgegebene Zeit TS1 im Schritt ST18 übersteigt. Falls dem so ist, veranlaßt die CPU 311 den Schritt ST19, um die dem gelesenen Artikelcode von der Fläche CWA entsprechenden Artikeldaten zu löschen und eine Fehleranzeige anzuzeigen und anschließend geht die CPU 311 zum Schritt ST29, wie später erläutert wird. Falls nicht, wird wiederum der Schritt ST17 ausgeführt.
  • Nachdem im Schritt ST17 sichergestellt wurde, daß ein auf den Zuführförderer 21 gesetzter Artikel vorhanden ist, werden die ermittelten Gewichtsdaten DM temporär in der Fläche CWA des RAM 313 im Schritt ST20 gespeichert. Im Schritt ST21 werden die Gewichtsdaten DM mit den in der Fläche CWA gespeicherten gültigen Referenzgewichtsdaten DR verglichen. Insbesondere wird überprüft, ob eine Differenz zwischen den Gewichtsdatenwörtern DM und DR innerhalb eines vorgegebenen Bereiches fällt. Wenn erfaßt wird, daß im wesentlichen DM = DR ist, bestimmt die CPU 311, daß der Artikel, dessen Artikelcode gelesen wurde, dem auf dem Zuführförderer 21 befindlichen Artikel entspricht, registriert den Artikel unter Verwendung des gelesenen Artikelcodes im Schritt ST22 und führt anschließend ein Treibersignal der Förder-Steuereinrichtung 29 zu, um den Zuführförderer 21 zu starten. Demgemäß transportiert der Zuführförderer 21 den darauf befindlichen Artikel zum Ausgabeförderer 41.
  • Wenn jedoch erfaßt wird, daß DM ≠ DR ist, löscht die CPU 311 die dem gelesenen Artikelcode von der Fläche CWA entsprechenden Artikeldaten und bewirkt eine Anzeige 14 der Nachricht 3 "BITTE ENTFERNEN SIE DIESEN ARTIKEL VOM ZUFÜHRFÖRDERER UND LASSEN SIE IHN NOCHMALS ABTASTEN" im Schritt ST28. Danach wird der Schritt ST1 wiederum ausgeführt. Hierbei wird der Zuführförderer 21 nicht betrieben.
  • Nach dem Schritt ST23 wird im Schritt ST24 überprüft, ob der Sensor einen durch den Ausgang des Zuführförderers 21 hin durchgelaufenen Artikel erfaßt hat. Wenn der Sensor 23 den Artikel erfaßt hat, steuert bzw. regelt die CPU 311 die Förder-Steuereinrichtung 29, so daß der Zuführförderer 21 im Schritt ST25 angehalten wird und anschließend bewirkt die CPU 311, daß die Anzeige 14 die Nachricht 4 "BITTE DEN NÄCHSTEN ARTIKEL ABTASTEN ODER DIE STOPTASTE DRÜCKEN" anzeigt. Anschließend führt die CPU 311 in wiederholender Form die Schritte ST29, ST30 und ST31 aus, bis entweder die Stoptaste 16 gedrückt oder der nächste Artikelcode gelesen wird. Die Stoptaste 16 wird gedrückt, nachdem die Artikelcodes aller zu kaufenden Artikel eingegeben wurden. Wenn die Betätigung der Stoptaste 16 im Schritt ST29 erfaßt wurde, beendet die CPU 311 die Eingabe der Artikelcodes.
  • Wenn der Sensor 23 einen Durchgang eines Artikels durch den Ausgang des Zuführförderers 21 im Schritt ST24 nicht erfaßt, prüft die CPU 311 ferner im Schritt ST18, ob die verstrichene Zeit TI nach dem Lesen des Artikelcodes eine vorgegebene Zeit TS2 überstiegen hat. Bei Ja zeigt die CPU 311 im Schritt ST27 eine Fehlernachricht an und führt anschließend den Schritt ST29 aus. Bei Nein wird wiederum der Schritt ST24 durchgeführt.
  • Nachdem alle zu kaufenden Artikel derart registriert wurden, stellt der Kassierer sicher, daß der Kunde sich vom Eingabebereich 10 zum Abrechnungsbereich 30 bewegt hat und betätigt anschließend die Tastatur 32, so daß die CPU 311 den Abrechnungsvorgang der registrierten Artikel durchführt. Beim Abrechnungsvorgang erzielt die CPU 311 Umsatzdaten, wie etwa die Umsatzzahlen, den Umsatzbetrag und dergleichen entsprechend den Artikeldaten der registrierten Artikel, speichert diese Umsatzdaten in der Fläche CRA des RAM 313 und zeigt diese Daten auf der Anzeige 36 an. Der Kunde bezahlt dem Kassierer den angezeigten Umsatz- bzw. Verkaufsbetrag. Wenn sich auf dem Ablagefach TB aufgrund eines fehlerhaften Lesens der Artikelcodes Artikel befinden, trägt der Kunde die Artikel zum Abrechnungsbereich 30 und händigt sie dem Kassierer aus. Der Kassierer gibt die Artikelcodes der Artikel durch die Tastatur 32 oder den Scanner 33 ein. Nach der Bezahlung verpackt der Kunde die auf der Verpackungsfläche 51 gelagerten Artikel.
  • Bei dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel wird die Leseschaltung 11A des Scanners nach der Bestätigung, daß der Artikelcode gelesen wurde, blockiert und nach einer Bestätigung, daß der Artikel durch den Ausgang des Zuführförderers 21 durchgelaufen ist, wiederum freigeschaltet. Da hierdurch ein Positionieren von zwei oder mehr Artikeln auf dem Zuführförderer 21 und ein gleichzeitiges Wiegen verhindert wird, kann ein gleichmäßiges und schnelles Abrechnen erzielt werden.
  • Der Zuführförderer 21 wird angetrieben, nachdem die Artikelregistrierung beendet ist. Da somit die elektronische Wiegeeinrichtung 22 nicht durch Schwingungen beeinflußt wird, welche durch den Antrieb des Zuführförderers 21 erzeugt werden, kann ein Artikel präzise gewogen werden.
  • Da das Lesen des nachfolgenden Artikelcodes unterbunden wird, bis der Zuführförderer 21 den Artikeltransport beendet hat, muß der Kunde weder einen unnötigen Abtastvorgang durchführen, noch befürchten, daß die Artikelabtastung ungültig ist.
  • Ferner ist die Abrechnungsanlage derart aufgebaut, daß sie eine Nachricht anzeigt, die mitteilt, ob der Scanner 11 sich in einem Artikelcodelesezustand befindet oder nicht. Demzufolge kann die Abtastung des nächsten Artikels ohne unnötige Verzögerung durchgeführt werden.
  • Die Abrechnungsanlage dieses Ausführungsbeispiels ist derart aufgebaut, daß die Referenzgewichtsdaten Priorität beim Überprüfen des Artikelgewichts haben, unabhängig von den in der Artikel-Datentabelle gespeicherten Referenzgewichtsda ten, wenn der Scanner bzw. die Abtasteinrichtung 11 einen Artikelcode gelesen und Referenzgewichtsdaten in Strichcodeform aufgezeichnet hat. Demzufolge können Artikel, welche in Abhängigkeit vom Gewicht ausgezeichnet wurde, ohne Hilfestellung des Kassierers registriert werden. Mit anderen Worten, die Abrechnungsanlage ermöglicht eine Abtastung einer größeren Vielzahl von Artikeln durch den Kunden.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf das oben beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt und verschiedene Modifikationen können durchgeführt werden, ohne den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel hemmt die CPU 311 die Eingabe des nächsten Artikelcodes, während einer Zeitdauer, während welcher der Scanner 11 einen Artikelcode von einem Artikel gelesen hat, bis der Artikel vom Zuführförderer 21 entfernt wird, indem die Leseschaltung 11A des Scanners 11 blockiert bzw. ausgeschaltet wird. Demzufolge wird der nächste Artikelcode während dieser Zeitdauer durch den Scanner 11 nicht gelesen. Die CPU 311 kann derart programmiert werden, daß die Zuführung des nächsten Artikelcodes vom Scanner 11 zur elektronischen Registrierkasse 31A während der Zeitdauer unterbrochen wird, ohne die Leseschaltung 11A abzuschalten. Des weiteren kann die CPU 311 derart programmiert werden, daß sie die Lichtquelle ausschaltet, von welcher ein Lichtstrahl erzeugt wird, um einen Artikel abzutasten, so daß die Eingabe des nächsten Artikelcodes blockiert wird.

Claims (1)

  1. Warenabrechnungsanlage, umfassend: eine Leseeinrichtung (10) zum Lesen eines Artikelcodes und Referenzgewichts, das für einen Artikel aufgezeichnet ist; eine Beförderungseinrichtung (21) zum Befördern des darauf gelegten Artikels, nachdem der Artikelcode von der Leseeinrichtung (10) gelesen wurde; eine Wiegeeinrichtung (22) zum Messen des Gewichts des auf die Beförderungseinrichtung (21) gelegten Artikels; und eine elektronische Registrierkasse (31A) zum Speichern von Referenzgewichten, die verschiedenen Artikeln zugeordnet sind, zusammen mit Artikelcodes, die den verschiedenen Artikeln zugeordnet sind, zum Vergleichen des von der Wiegeeinrichtung (22) gemessenen Gewichts mit einem Referenzgewicht eines Artikels entsprechend dem gelesenen Artikelcode, und zum Durchführen der Registrierung und Bezahlung des Artikels entsprechend dem gelesenen Artikelcode, wenn durch ein Ergebnis des Vergleichs erfasst wird, dass der Artikel entsprechend dem gelesenen Artikelcode identisch ist zu einem, der auf die Beförderungseinrichtung (21) gelegt wurde; gekennzeichnet durch eine Wechseleinrichtung (311) zum Erfassen, dass ein, Referenzgewicht von der Leseeinrichtung (11) gelesen wird, und um zu veranlassen, dass das gelesene Referenzgewicht mit dem von der Wiegeeinrichtung (22) gemessenen Gewicht verglichen wird, an Stelle der Referenzgewichtsdaten, die in der elektronischen Registrierkasse (31A) gespeichert sind.
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