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Die Erfindung betrifft im Allgemeinen
eine Warenabrechnungsanlage, welche zu erwerbende Artikel entsprechend
dem auf den Artikeln in mechanisch lesbarer Form aufgezeichneten
Artikelcodes registriert, und insbesondere eine Warenabrechnungsanlage,
bei welcher ein Kunde bzw. Käufer
am Eingabevorgang der Artikelcodes teilnimmt.
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Das Dokument EP-A-491348 offenbart
den Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine Warenabrechnungsanlage wird
beispielsweise als selbstbedienbarer Abrechnungsschalter in einem
Supermarkt montiert. Ein Kunde legt wunschgemäß zu erwerbende Artikel in
einen Einkaufswagen, fährt
den Wagen zu einem Eingabebereich der Abrechnungsanlage und drückt eine Starttaste
auf einer Bedienungskonsole des Eingabebereichs, um die Artikel
zu registrieren. Anschließend
entnimmt der Kunde einen Artikel aus dem Wegen, stellt den Artikel
vor einen Scanner bzw. eine Abtasteinrichtung (das heißt eine
Artikelcode-Leseeinrichtung), um den Artikelcode mittels Abtastung einzugeben
und danach legt der Kunde den Artikel bzw. die Waren auf die Beförderungseinrichtung
bzw. den Zuführförderer,
welcher auf einer elektronischen Wiegeeinrichtung angeordnet ist.
Der Scanner bzw. die Abtasteinrichtung tastet den Artikel bzw. die
Ware optisch ab, um den im allgemeinen in Strichcodeform am Artikel
aufgezeichneten Artikelcode zu lesen und führt den gelesenen Artikelcode
einer elektronischen Registrierkasse zu. Die elektronische Wiegeeinrichtung
wiegt das Artikelgewicht auf dem Zuführförderer und führt das
Meßergebnis
als gemessene Gewichtsdaten der elektronischen Registrierkasse zu. Die
elektronische Registrierkasse weist eine Artikel-Datentabelle auf,
welche Artikeldaten aller zu verkaufenden Artikel umfaßt, wobei
jedes Datenwort etwa aus einem Artikelcode, einem Artikelnamen,
einem Einheitspreis und einem Referenzgewicht zusammengesetzt ist.
Die elektronische Registrierkasse setzt den gelesenen Artikelcode,
die ermittelten bzw. gewogenen Gewichtsdaten und die Artikel-Datentabelle
ein, um zu bestätigen,
daß ein
Artikel, dessen Artikelcode durch den Scanner gelesen wurde, auf
dem Zuführförderer liegt,
und verwendet zudem den gelesenen Artikelcode, um den Artikel nach
der Bestätigung
als verkauften Artikel vom Zuführförderer einem
Ausgabeförderer
nach der Bestätigung
und weiter einer Verpackungsfläche
durch den Ausgabeförderer
zugeführt.
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Nach dem Abtasten aller zu erwerbenden
Artikel drückt
der Kunde eine Stopptaste auf der Bedienungskonsole, um die Artikelregistrierung
zu beenden. Zu diesem Zeitpunkt ermittelt die elektronische Registrierkasse
die Abrechnung für
die registrierten Artikel entsprechend den in der Artikel-Datentabelle gespeicherten
Artikeldaten. Der Kassierer gibt den durch die Abrechnung erhaltenen
Gesamtbetrag der registrierten Artikel an den Kunden weiter und
legt das durch den Kunden bezahlte Bargeld in eine Schubfach der
elektronischen Registrierkasse. Nach der Bezahlung legt der Kunde
die auf der Verpackungsfläche
gelagerten Artikel in eine Tasche und verläßt den Ladentisch bzw. Schalter.
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Der oben beschriebene Übereinstimmungsvorgang
wird jedes Mal durchgeführt,
nachdem die elektronische Wiegeeinrichtung die Ermittlung des Artikelgewichtes
beendet hat. Bei diesem Vorgang empfängt die elektronische Registrierkasse
die ermittelten bzw. gemessenen Gewichtsdaten von der elektronischen
Wiegeeinrichtung und den gelesenen Artikelcode vom Scanner und prüft, ob der
gelesene Artikelcode korrekt ist. Wenn der erfaßte Artikelcode korrekt ist,
werden die ermittelten Gewichtsdaten mit den Referenzgewichtsdaten
eines durch den Artikelcode identifizierten Artikels verglichen.
Wenn erfaßt wird,
daß die
ermittelten Gewichtsdaten mit den Referenzgewichtsdaten übereinstimmen,
wird der Artikel als verkaufter Artikel mit dem gelesenen Artikelcode
registriert. Diese Artikelregistrierung wird nicht durchgeführt, wenn
eine Abweichung erfaßt
wird. Stattdessen werden die Zuführ-
und Ausgabeförderer
gestoppt und anschließend
eine Nachricht ausgegeben, welche ein Abstellen des Artikels, dessen
Artikelcode gelesen wurde, auf den Zuführförderer erbittet.
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Bei der oben ausgeführten Warenabrechnungsanlage
hat der Kunde die Aufgabe, die Artikelcodes mit dem Scanner einzugeben,
wohingegen der Kassierer mit der Bedienung der Registrierkasse beauftragt
ist, um die eingegebenen Artikelcodes zu verarbeiten. Dies verkürzt die
Zeitdauer, während welcher
ein Kunde warten muß,
ohne Hand anlegen zu müssen,
verglichen mit dem Fall, daß der
Kassierer sowohl die Artikelcodes eingeben als auch die Registrierkasse
bedienen muß.
Die Arbeitsbelastung des Kassierers wird demzufolge durch die Zusammenarbeit
mit dem Kunden verringert. Die Verwendung eines Scanners schließt Eingabefehler
der Artikelcodes aus, welche bei Betätigung von Tasten auftreten,
um die Artikelcodes einzugeben. Demzufolge wird durch obige Maßnahmen
in großem
Umfang das Warten der Kunden am Schalter und somit die Entstehung
einer langen Schlange vermieden. Da zudem die Gewichtsdatenwörter verglichen
werden, um zu prüfen,
ob ein Artikel, dessen Artikelcode gelesen wurde, demjenigen auf
dem Zuführförderer entspricht,
kann eine betrügerische
Handlung des Kunden verhindert werden. Die veröffentlichte ungeprüfte japanische
Patentanmeldung Nr. 61-46591 beschreibt eine der obigen Warenabrechnungsanlage entsprechende
Anlage.
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Bekannte Abrechnungsanlagen weisen
den Nachteil auf, daß sie
eine gleichmäßige und
schnelle Abrechnung verhindern.
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Insbesondere wird der Scanner bzw.
die Abtasteinrichtung im allgemeinen im Betriebszustand während einer
Zeitdauer, beginnend mit dem Drücken
der Starttaste, um die Artikelcodes der Artikel zu lesen, welche
aufeinanderfolgend vor den Scanner gesetzt werden, bis zum Drücken der
Stoptaste, gehalten. Wenn der Kunde bzw. Käufer geschickt bzw. in adäquater Form
die Artikel einen nach dem anderen vor den Scanner stellt und sie
auf den Zuführförderer legt,
kann ein nachfolgender Artikel auf den Zuführförderer gestellt werden, bevor
die elektronische Wiegeeinrichtung das Wiegen des momentan auf dem
Zuführförderer befindlichen
Artikels beendet hat. Sollte dieses Problem auftreten, erzeugt die elektronische
Wiegeeinrichtung fälschlicherweise
ermittelte Gewichtsdaten, welche die Summe des Gewichts eines Artikels
und eines nachfolgenden Artikels bezeichnen. Demzufolge kann der
Artikel nicht registriert werden, selbst wenn er auf den Zuführförderer gestellt
wird, nachdem dessen Artikelcode gelesen wurde, da eine Differenz
zwischen den ermittelten Gewichtsdaten und den Referenzgewichtsdaten auftritt.
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Zudem ist es unmöglich, bei Artikeln mit mengenabhängigem Preis,
wie etwa Fleisch, welches mit einem vom Einheitspreis abhängigen Preis multipliziert
durch das Gewicht verkauft wird, in der Artikel-Datentabelle die
Referenzgewichtsdaten derart vorzugeben, daß alle Artikelgewichtsabweichungen
abgedeckt werden. Um die vorgenannten betrügerischen Handlungen beim Registrieren
von Artikeln zu verhindern, muß der
Kassierer anstelle des Kunden die Artikelcodes der Artikel eingeben,
deren Preis von der Menge abhängig
ist. Dies verringert jedoch den Wirkungsgrad der Artikelregistrierung
und des Abrechnungsaufwands.
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Selbst wenn das Gewicht des mengenabhängigen Artikels
bestimmt wird und die Referenzgewichtsdaten, welche das ermittelte
Gewicht bezeichnen, in der Artikel-Datentabelle vorgegeben sind, stimmen
die Referenzgewichtsdaten nicht immer mit den ermittelten bzw. gemessenen
Gewichtsdaten überein.
Beispielsweise werden Fleisch- oder Fischscheiben auf eine Styrol-Schaumstoffschale
mit geeigneter Größe gelegt
und mit einem transparenten Folienfilm umwickelt. Kleine Reiscracker
werden in Kunststoffbeutel gefüllt.
Das heißt,
das Gesamtgewicht der in Abhängigkeit
vom Gewicht ausgeschilderten Artikel variiert durch das Gewicht
des Verpackungsmaterials, welches zum Nettogewicht des Artikels
hinzugefügt
wird. Dementsprechend besteht die Möglichkeit, daß ein gewichtsabhängiger Artikel aufgrund
der Differenz zwischen den ermittelten Gewichtsdaten und den Referenzgewichtsdaten
nicht registriert werden kann.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
selbstbedienbare Warenabrechnungsanlage zu schaffen, deren Verbreitung
verbessert ist.
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Gemäß der Erfindung wird die Aufgabe durch
die Merkmalskombination des Anspruchs 1 gelöst.
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Die Erfindung wird aus der nachfolgenden detaillierten
Beschreibung in Verbindung mit der beigefügten Zeichnung ersichtlich.
Es zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf eine Warenabrechnungsanlage entsprechend einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, welche als selbstbedienbarer Abrechnungsschalter
in einem Supermarkt montiert ist;
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2 eine
Ansicht zum Erläutern
des Aufbaus des in 1 dargestellten
Eingangs- bzw. Zuführbereiches;
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3 eine
perspektivische Ansicht der in 1 dargestellten
Registrierkasse;
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4 ein
die Steuer- bzw. Regelschaltung der Abrechnungsanlage von 1 darstellendes Blockdiagramm;
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5 eine
Speicherkarte einer Artikel-Datentabelle, welche im in 4 dargestellten RAM gespeichert
ist;
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6 ein
Ausführungsbeispiel
von Strichcode-Etiketten, welche an Artikeln befestigt sind, die in
Abhängigkeit
von der Menge bzw. Gewicht mit einem Preis versehen sind; und
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7A und 7B Flußdiagramme, um die Betriebsweise
der Steuer- bzw. Regelschaltung von 4 zu
erläutern.
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Eine Warenabrechnungsanlage entsprechend
einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die 1 bis 7B erläutert.
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Diese Abrechnungsanlage wird beispielsweise
als selbstbedienbarer Abrechnungsschalter in einem Supermarkt installiert.
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1 stellt
eine Draufsicht der Warenabrechnungsanlage dar. Diese Abrechnungsanlage weist
zwei Abrechnungsbahnen bzw.-einheiten 1A und 1B auf,
welche zueinander parallel angeordnet sind. Jede Abrechnungseinheit 1A und 1B umfaßt einen
Eingabebereich 10, einen Zuführbereich 20, einen
Abgabebereich 40 und einen Lagerbereich 50. Die
Abrechnungs anlage hat ferner einen Abrechnungsbereich 30,
welcher zwischen den Abrechnungseinheiten 1A und 1B angeordnet
ist. Der Eingabebereich 10 weist eine stationären Abtasteinrichtung
bzw. einen stationären
Scanner 11, um einen vom Käufer wunschgemäß zu erwerbenden
Artikel optisch abzutasten, so daß ein Artikelcode und weitere
in Strichcodeform auf dem Artikel aufgezeichnete Datenwörter gelesen
werden, sowie eine vom Kunden zu verwendende Bedienungskonsole 12 und
ein Ablagefach bzw. eine Ablagefläche TB auf, um Artikel kurzzeitig
aufzubewahren, deren Code der Scanner nicht lesen konnte. Die Betriebskonsole 12 weist
eine Anzeigeeinheit 14, um eine Nachricht für den Kunden anzuzeigen,
eine Starttaste 15, um den Beginn der Artikelregistrierung
(oder der Artikelcodeeingabe) anzuzeigen, eine Stoptaste 16,
um das Anhalten der Artikelregistrierung anzufordern sowie einen
Alarm bzw. Summer 17 auf, welcher einen akustischen Alarm
erzeugt. Bei Betätigung
der Starttaste wird der Scanner 11 in den Betriebszustand
und bei Betätigung
der Stoptaste in den Wartezustand gesetzt. Der Scanner bzw. die
Abtasteinrichtung 11 weist eine Leseschaltung 11A auf,
welche einen vom Artikel reflektierten Abtastlichtstrahl in ein
elektrisches Signal umwandelt. Der Betrieb der Leseschaltung 11A kann temporär unterbrochen
werden, selbst wenn der Scanner 11 in den Betriebszustand
gesetzt wird. Der Zuführ-
bzw. Eingangsbereich 20 umfaßt einen Eingangs- bzw. Zuführförderer 21,
um einen Artikel, dessen Artikelcode durch den Scanner 11 gelesen
wurde, zu transportieren, eine elektronische Wiegeeinrichtung 22,
um einen auf den Zuführförderer 21 gestellten
Artikel zu wiegen, so daß gewogene
bzw. ermittelte Gewichtsdaten entsprechend der Messung bzw. Ermittlung
erzeugt werden, sowie einen Artikelsensor 23, um den durch
einen Ausgang des Zuführförderers 21 hindurchlaufenden
Artikel optisch zu erfassen. Die elektronische Wiegeeinrichtung 22 ist
unter dem Zuführförderer 21 in
Gleitkontakt mit dem Förderer,
wie in 2 dargestellt,
angeordnet. Der Artikelsensor 23 stellt einen Photosensor
dar, welcher aus einem Licht emittierenden Abschnitt 23A und
einem lichtempfangenden Ab schnitt 23B besteht, welche an
beiden Seiten des und nahe dem Ausgang des Zuführförderers 21 befestigt
sind, und erzeugt ein Erfassungssignal, nachdem ein vom Abschnitt 23A zum
Abschnitt 23B emittierter Lichtstrahl für eine vorgegebene Dauer unterbrochen
wird, wobei das Erfassungssignal den Durchgang eines Artikels durch
den Ausgang des Zuführförderers 21 bezeichnet.
Der Abgabebereich 40 umfaßt einen Abgabe- bzw. Ausführförderer 41,
um einen vom Zuführförderer 21 zugeführten Artikel
zu transportieren, sowie einen geneigten Sammelkasten bzw. eine
geneigte Sammelfläche 42,
um einen vom Ausgabeförderer 41 zugeführten Artikel
einer Verpackungs- bzw. Einpackfläche 51 im Lagebereich 50 zuzuführen. Der Abrechnungsbereich 30 umfaßt elektronische
Registrierkassen 31A und 31B, welche gleichartig
aufgebaut sind und auf der Seite der Abrechnungseinheit 1A bzw.
der Seite der Abrechnungseinheit 1B angeordnet sind. Die
elektronische Registrierkasse 31A ist mit dem Scanner 11 und
der elektronischen Wiegeeinrichtung 22 der Abrechnungseinheit 1A verbunden,
wohingegen die elektronische Registrierkasse 31B mit dem
Scanner 11 und der elektronischen Wiegeeinrichtung 22 der
Abrechnungseinheit 1B verbunden ist. Die elektronischen
Registrierkassen 31A und 31B werden durch einen
einzigen Kassierer (Kassiererin) CHR bedient. Der Abrechnungsbereich 30 weist
ferner erste und zweite Steuer- bzw. Regeleinrichtungen 29 für die Förderer,
erste und zweite Fußschalter 38 und
erste und zweite Not-Ausschalter 39 auf. Jede Steuer-bzw. Regeleinrichtung 29 für einen Förderer steuert
bzw. regelt den Artikeltransport an einer entsprechenden Abrechnungseinheit 1A oder 1B.
Jeder Fußschalter 38 wird
zum Einschalten des Förderers 21 der
entsprechenden Abrechnungseinheit 1A und 1B verwendet.
Jeder Notschalter 39 wird zum Anhalten der Förderer 21 und 41 der
entsprechenden Abrechnungseinheit bzw. -bahn 1A und 1B eingesetzt.
Die Position der Schalter 38 und 39 wird an bequemer
Position für
die Kassierer CHR festgelegt. Die erste Förder-Steuer- bzw. Regeleinrichtung 29 arbeitet
entsprechend Steuersignalen von der elektronischen Registrierkasse 31A,
dem Artikelsensor
23, dem Fußschalter 38 und dem
Not-Ausschalter 39 der Abrechnungseinheit 1A.
Die zweite Förder-Steuer-
bzw. Regeleinrichtung 29 arbeitet entsprechend Steuersignalen
von der elektronischen Registrierkasse 31B, dem Artikelsensor 23,
dem Fußschalter 38 und
dem Not-Ausschalter 39 der Abrechnungsbahn bzw. -einheit 1B.
Bei jeder Abrechnungseinheit 1A und 1B werden
in den Förderern 21 und 41 angeordnete
Motoren durch die Steuerung bzw. Regelung der entsprechenden Förder-Steuer- bzw.
Regeleinrichtung 29 ein- und ausgeschaltet. Normalerweise
startet der Zuführförderer 21,
nachdem bestätigt
wurde, daß ein
Artikel, dessen Artikelcode durch den Scanner 11 gelesen
wurde, dem auf dem Zuführförderer 21 gestellten
Artikel entspricht, und stopt, nachdem der Artikel auf dem Zuführförderer 21 den
Artikelsensor 23 passiert hat. Andererseits startet der
Ausgabeförderer 41,
wenn der Scanner 11 in den Betriebszustand gesetzt wird,
und stoppt, wenn der Scanner in den Standby-Zustand gestellt wird.
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Als nächstes wird die Abrechnungsprozedur kurz
erläutert.
Die zu erwerbenden Artikel werden in einen Einkaufswagen gelegt
und beispielsweise zur Abrechnungsbahn bzw. -einheit 1A transportiert.
Bei der Abrechnungseinheit 1A drückt ein Kunde die Starttaste 15 auf
der Betriebskonsole 12, um die Registrierung aller Artikel
zu beginnen. Anschließend entnimmt
der Kunde einen Artikel aus dem Einkaufswagen, stellt ihn vor den
Scanner 11, um den am Artikel befestigten Artikelcode einzugeben,
und legt den Artikel auf den über
der elektronischen Wiegeeinrichtung 22 angeordneten Zuführförderer 21. Nachdem
der Artikel optisch abgetastet wurde, um den Artikelcode zu lesen,
führt der
Scanner 11 den gelesenen Artikelcode der elektronischen
Registrierkasse 31A zu. Die elektronische Wiegeeinrichtung 22 wiegt
bzw. ermittelt das Artikelgewicht auf dem Zuführförderer 21 und führt das
Gewicht als gemessene Gewichtsdaten der elektronischen Registrierkasse 31A zu.
Nach dem Empfang des gelesenen Artikelcodes und der gemessenen Gewichtsdaten überprüft die elektronische
Registrierkasse 31A, ob der Artikel, dessen Arti kelcode
gelesen wurde, dem Artikel auf dem Zuführförderer 21 entspricht
und registriert anschließend
diesen Artikel als verkauften Artikel mit dem gelesenen Artikelcode.
In der Zwischenzeit wird der Artikel zur Verpackungsfläche 51 durch
den Zuführförderer 21,
den Abgabeförderer 41 und
die geneigte Sammelschiene 42 transportiert. Nachdem alle
zu kaufenden Artikel abgetastet wurden, drückt der Kunde die Stoptaste 16 auf
der Bedienungskonsole 12, um die Artikelregistrierung zu beenden.
Der Kassierer betätigt
die elektronische Registrierkasse 31A, um den Abrechnungsvorgang der
registrierten Artikel durchzuführen,
informiert den Kunden über
den Gesamtbetrag der registrierten Artikel, welcher als Ergebnis
des Abrechnungsvorganges erhalten wird, und legt das durch den Kunden
gezahlte Bargeld in die elektronische Registrierkasse 31.
Nach der Bezahlung packt der Kunde die auf der Verpackungsfläche 51 gelagerten
Artikel in eine Tasche und verläßt den Schalter.
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Während
der Artikelregistrierung und der Abrechnung steuert bzw. regelt
jede elektronische Registrierkasse 31A und 31B die
Förder-Steuer-
bzw. Regeleinrichtung 29, die elektronische Wiegeeinrichtung 22,
den Scanner 11 und die Bedienungskonsole 12. Nachfolgend
wird der Aufbau der elektronischen Registrierkasse 31A detaillierter
beschrieben und die Erläuterung
des Aufbaus der elektronischen Registrierkasse 31B weggelassen,
da sie den gleichen Aufbau wie die zuerst genannte Registrierkasse 31A hat.
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Wie in 3 dargestellt,
weist die elektronische Registrierkasse 31A eine Tastatur 32,
einen Handscanner 33, ein Schubfach 34, eine Anzeige 35 für die Bedienungsperson,
eine Anzeige 36 für
den Kunden und einen Drucker 37 auf. Die Tastatur 32 und
der Handscanner 33 werden vom Kassierer bedient, um Artikelcodes
einzugeben, welche der Scanner nicht gelesen hat bzw. nicht lesen
konnte. Die Tastatur 32 weist eine Vielzahl an Tasten,
eine Schließtaste,
eine Gesamtsummentaste, eine Rabbattaste und andere Tasten auf.
Die An zeigen 35 und 36 zeigen Artikeldaten jedes
gekauften Artikels, den Gesamtbetrag der gekauften Artikel und dergleichen an.
Das Schubfach 34 speichert durch den Kunden für die gekauften
Artikel bezahltes Bargeld. Der Drucker 37 gibt eine Rechnung
aus, auf welcher die Namen, die Einheitspreise, der Gesamtbetrag
und dergleichen der gekauften Artikel abgedruckt ist.
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Wie in 4 dargestellt,
weist die elektronische Registrierkasse 31A zudem eine
CPU 311, einen ROM 312, einen RAM 313,
eine Schnittstelle IF, eine Steuer- bzw. Regeleinrichtung für die Tastatur 32C,
eine Steuer- bzw. Regeleinrichtung für den Scanner 33C,
eine Steuer- bzw. Regeleinrichtung 34C für das Schubfach,
eine Steuer- bzw. Regeleinrichtung 35C für die Anzeige,
eine Steuer- bzw. Regeleinrichtung 36C für die Anzeige und eine Steuer- bzw.
Regeleinrichtung 37C für
den Drucker auf, welche miteinander durch eine Busleitung verbunden sind.
Die CPU 311 führt
verschiedene Datenverarbeitungen aus, um die komplette Betriebsweise
der Registrierkasse 31A und der Abrechnungsbahn bzw. Abrechnungseinheit 1A zu
steuern bzw. zu regeln. Durch die Steuerung bzw. Regelung der CPU 311 ist die
Registrierkasse 31A in einem Einstellmodus, einem Registriermodus,
einem Überprüfungsmodus oder
einem Abrechnungsmodus, wie allgemein bekannt, betreibbar. Oben
beschriebene Artikel-Registrierung und Abrechnung werden durchgeführt, wenn der
Registrierungsmodus ausgewählt
wurde. Die CPU 311 ist mit der Tastatur 32, dem
Handscanner 33, dem Schubfach 34, der Anzeige 35 für die Bedienungsperson,
der Anzeige 36 für
den Kunden und dem Drucker 37 durch die Steuer- bzw. Regeleinrichtungen 32C, 33C, 34C, 35C bzw. 37C verbunden.
Die CPU 311 ist zudem mit der Bedienungskonsole 12, dem
Scanner 11, der elektronischen Wiegeeinrichtung 22 und
der Förder-Steuereinrichtung 29 durch die
Schnittstelle IF verbunden. Die Schnittstelle IF weist eine Schaltung
auf, welche eine Datenübertragung
mit einem externen Computer oder einer (nicht dargestellten) Magnetplatteneinrichtung
ermöglicht. Der
ROM 312 speichert feste Daten, einschließlich einem
Steuer- bzw. Regelprogramm der CPU 311, Druckzeichenfonts
und Anzeigezeichenfonts. Der RAM 313 speichert verschiedene
in die CPU 311 eingegebene und von dieser ausgegebene Daten.
Der RAM 313 weist insbesondere eine Speicherfläche CGA
zum Speichern einer die Artikeldaten aller zu verkaufenden Artikel
auflistenden Artikel-Datentabelle, eine Speicherfläche CRA
zum Speichern einer die Verkaufsdaten aller zu verkaufenden Artikel
auflistenden Verkaufs-Datentabelle und eine Speicherfläche CWA
zum Speichern von Arbeitsdaten, wie etwa gelesene Artikelcodes,
gemessene Gewichtsdaten und Artikeldaten der registrierten Artikel
auf. Jedes Artikeldatenwort umfaßt einen Artikelcode, einen
Artikelnamen, einen Einheitspreis und ein Referenzgewicht. Jedes
Verkaufs- bzw. Umsatzdatenwort umfaßt die Umsatzanzahl und den
Umsatzbetrag. Die Artikel-Datentabelle wird von einem externen Computer
oder einer Magnetplatteneinrichtung zugeführt und in der Fläche CGA
des RAM 313, wie in 5 dargestellt,
vorgegeben. Bei diesem Ausführungsbeispiel
weisen Artikel, welche in Abhängigkeit
vom Gewicht ausgezeichnet wurden, ein etwa in 6 dargestelltes Strichcodeetikett 100 auf.
Das Strichcodeetikett 100 enthält einen ersten Strichcode 101,
welcher einen Artikelcode bezeichnet, einen zweiten Strichcode 102,
welcher Daten eines Referenzgewichtes bezeichnet, welches der Summe
des Nettogewichtes und des Verpackungsmaterialgewichtes entspricht
sowie Preisdaten, welche durch die Multiplikation des Nettogewichtes
mit dem Einheitspreis erzielt werden. In 6 sind ein Artikelcode 49401257, das
Gesamtgewicht von 252 g und der Preis von 1000 yen in Zeichen- und
Strichcodeform dargestellt. Des weiteren führt die CPU 311 eine
derartige Steuerung bzw. Regelung aus, daß sie die Leseschaltung 11A des
Scanners 11 an einem Betrieb nach dem Lesen des Artikelcodes
vom Artikel hemmt, bis das Vorbeilaufen des Artikels durch den Artikelsensor 23 erfaßt wird,
so daß der
Scanner 11 nicht den nächsten
Artikelcode eingibt.
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Die Funktionsweise der Warenabrechnungsanlage
wird mit Bezug auf die 7A und 7B beschrieben.
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Die 7A und 7B zeigen einen Registrierungsvorgang
der zu kaufenden Artikel. Nachdem die zu kaufenden Artikel in den
Wagen gelegt wurden, fährt
der Kunde den Wagen zum Eingabebereich 10 der Abrechnungseinheit 1A und
drückt
die Starttaste 15. Wenn im Schritt ST10 erfaßt wird,
daß die
Starttaste 15 gedrückt
wurde, gibt die CPU 311 die Leseschaltung 11A des
Scanners 11 im Schritt ST11 frei und bewirkt die Anzeige einer Nachricht 1 „BITTE ARTIKEL
ABTASTEN" im Schritt
ST11 auf der Anzeige 14. Wenn der Käufer einen Artikel vor den
Scanner 11 stellt, wird ein Artikelcode und weitere Daten vom
Artikel durch den Scanner 11 gelesen und der elektronischen
Registrierkasse 31A zugeführt.
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Nachdem im Schritt ST12 bestätigt wurde, daß der Artikelcode
in korrekter Form durch den Scanner 11 gelesen wurde, speichert
die CPU 311 den Artikelcode und weitere Daten vom Scanner 11 in
der Fläche
CWA des RAM 312 im Schritt ST13. Zu diesem Zeitpunkt werden
die dem gelesenen Artikelcode entsprechenden Artikeldaten von der
in der Fläche
CGA des RAM 313 gespeicherten Artikel-Datentabelle gewonnen
bzw, herausgezogen und temporär in
der Fläche
CWA gespeichert. Im Schritt ST13 zeigt die Anzeige 14 eine
weitere Nachricht 2 „PRÜFEN DER
LESEDATEN: BITTE STELLEN SIE DIESEN ARTIKEL AUF DEN ZUFÜHRFÖRDERER" an. Anschließend prüft die CPU 311 im
Schritt ST14, ob Referenzgewichtsdaten DR vom Scanner 11 eingegeben
wurden. Falls dies nicht zutrifft, werden die Referenzgewichtsdaten
DR gespeichert in und gewonnen aus der Artikel-Datentabelle und im Schritt ST15 bestätigt. Im
Gegensatz dazu, wenn erfaßt
wird, daß die Referenzgewichtsdaten
DR vom Scanner 11 eingegeben wurden, werden die eingegebenen
Referenzgewichtsdaten DR mit Priorität bestätigt, in Schritt ST16. Somit
werden die eingegebenen Referenzgewichtsdaten DR durch die von der
Artikel-Datentabelle gewonnenen ersetzt und in der Fläche CWA
des RAM 313 gespeichert. Nach dem Schritt ST15 oder ST16
werden die ermittelten Gewichtsdaten DM von der elektronischen Wiegeeinrichtung 22 im
Schritt ST17 über prüft, ob ein
auf den Zuführförderer 21 gestellter
Artikel vorhanden ist. Falls nein, prüft die CPU 311, ob
die verstrichene Zeit TI nach dem Lesen eines Artikelcodes eine
vorgegebene Zeit TS1 im Schritt ST18 übersteigt. Falls dem so ist,
veranlaßt die
CPU 311 den Schritt ST19, um die dem gelesenen Artikelcode
von der Fläche
CWA entsprechenden Artikeldaten zu löschen und eine Fehleranzeige anzuzeigen
und anschließend
geht die CPU 311 zum Schritt ST29, wie später erläutert wird.
Falls nicht, wird wiederum der Schritt ST17 ausgeführt.
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Nachdem im Schritt ST17 sichergestellt
wurde, daß ein
auf den Zuführförderer 21 gesetzter
Artikel vorhanden ist, werden die ermittelten Gewichtsdaten DM temporär in der
Fläche
CWA des RAM 313 im Schritt ST20 gespeichert. Im Schritt
ST21 werden die Gewichtsdaten DM mit den in der Fläche CWA gespeicherten
gültigen
Referenzgewichtsdaten DR verglichen. Insbesondere wird überprüft, ob eine
Differenz zwischen den Gewichtsdatenwörtern DM und DR innerhalb eines
vorgegebenen Bereiches fällt. Wenn
erfaßt
wird, daß im
wesentlichen DM = DR ist, bestimmt die CPU 311, daß der Artikel,
dessen Artikelcode gelesen wurde, dem auf dem Zuführförderer 21 befindlichen
Artikel entspricht, registriert den Artikel unter Verwendung des
gelesenen Artikelcodes im Schritt ST22 und führt anschließend ein
Treibersignal der Förder-Steuereinrichtung 29 zu,
um den Zuführförderer 21 zu
starten. Demgemäß transportiert
der Zuführförderer 21 den
darauf befindlichen Artikel zum Ausgabeförderer 41.
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Wenn jedoch erfaßt wird, daß DM ≠ DR ist, löscht die CPU 311 die
dem gelesenen Artikelcode von der Fläche CWA entsprechenden Artikeldaten und
bewirkt eine Anzeige 14 der Nachricht 3 "BITTE ENTFERNEN SIE
DIESEN ARTIKEL VOM ZUFÜHRFÖRDERER UND
LASSEN SIE IHN NOCHMALS ABTASTEN" im
Schritt ST28. Danach wird der Schritt ST1 wiederum ausgeführt. Hierbei
wird der Zuführförderer 21 nicht
betrieben.
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Nach dem Schritt ST23 wird im Schritt
ST24 überprüft, ob der
Sensor einen durch den Ausgang des Zuführförderers 21 hin durchgelaufenen
Artikel erfaßt
hat. Wenn der Sensor 23 den Artikel erfaßt hat, steuert
bzw. regelt die CPU 311 die Förder-Steuereinrichtung 29,
so daß der
Zuführförderer 21
im Schritt ST25 angehalten wird und anschließend bewirkt die CPU 311,
daß die
Anzeige 14 die Nachricht 4 "BITTE DEN NÄCHSTEN ARTIKEL ABTASTEN ODER
DIE STOPTASTE DRÜCKEN" anzeigt. Anschließend führt die
CPU 311 in wiederholender Form die Schritte ST29, ST30
und ST31 aus, bis entweder die Stoptaste 16 gedrückt oder
der nächste
Artikelcode gelesen wird. Die Stoptaste 16 wird gedrückt, nachdem
die Artikelcodes aller zu kaufenden Artikel eingegeben wurden. Wenn
die Betätigung
der Stoptaste 16 im Schritt ST29 erfaßt wurde, beendet die CPU 311 die
Eingabe der Artikelcodes.
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Wenn der Sensor 23 einen
Durchgang eines Artikels durch den Ausgang des Zuführförderers 21 im
Schritt ST24 nicht erfaßt,
prüft die
CPU 311 ferner im Schritt ST18, ob die verstrichene Zeit
TI nach dem Lesen des Artikelcodes eine vorgegebene Zeit TS2 überstiegen
hat. Bei Ja zeigt die CPU 311 im Schritt ST27 eine Fehlernachricht
an und führt
anschließend den
Schritt ST29 aus. Bei Nein wird wiederum der Schritt ST24 durchgeführt.
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Nachdem alle zu kaufenden Artikel
derart registriert wurden, stellt der Kassierer sicher, daß der Kunde
sich vom Eingabebereich 10 zum Abrechnungsbereich 30 bewegt
hat und betätigt
anschließend
die Tastatur 32, so daß die
CPU 311 den Abrechnungsvorgang der registrierten Artikel
durchführt.
Beim Abrechnungsvorgang erzielt die CPU 311 Umsatzdaten,
wie etwa die Umsatzzahlen, den Umsatzbetrag und dergleichen entsprechend
den Artikeldaten der registrierten Artikel, speichert diese Umsatzdaten
in der Fläche
CRA des RAM 313 und zeigt diese Daten auf der Anzeige 36 an.
Der Kunde bezahlt dem Kassierer den angezeigten Umsatz- bzw. Verkaufsbetrag.
Wenn sich auf dem Ablagefach TB aufgrund eines fehlerhaften Lesens
der Artikelcodes Artikel befinden, trägt der Kunde die Artikel zum
Abrechnungsbereich 30 und händigt sie dem Kassierer aus.
Der Kassierer gibt die Artikelcodes der Artikel durch die Tastatur 32 oder
den Scanner 33 ein. Nach der Bezahlung verpackt der Kunde
die auf der Verpackungsfläche 51 gelagerten
Artikel.
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Bei dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel
wird die Leseschaltung 11A des Scanners nach der Bestätigung,
daß der
Artikelcode gelesen wurde, blockiert und nach einer Bestätigung,
daß der Artikel
durch den Ausgang des Zuführförderers 21 durchgelaufen
ist, wiederum freigeschaltet. Da hierdurch ein Positionieren von
zwei oder mehr Artikeln auf dem Zuführförderer 21 und ein
gleichzeitiges Wiegen verhindert wird, kann ein gleichmäßiges und schnelles
Abrechnen erzielt werden.
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Der Zuführförderer 21 wird angetrieben, nachdem
die Artikelregistrierung beendet ist. Da somit die elektronische
Wiegeeinrichtung 22 nicht durch Schwingungen beeinflußt wird,
welche durch den Antrieb des Zuführförderers 21 erzeugt
werden, kann ein Artikel präzise
gewogen werden.
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Da das Lesen des nachfolgenden Artikelcodes
unterbunden wird, bis der Zuführförderer 21 den
Artikeltransport beendet hat, muß der Kunde weder einen unnötigen Abtastvorgang
durchführen, noch
befürchten,
daß die
Artikelabtastung ungültig ist.
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Ferner ist die Abrechnungsanlage
derart aufgebaut, daß sie
eine Nachricht anzeigt, die mitteilt, ob der Scanner 11 sich
in einem Artikelcodelesezustand befindet oder nicht. Demzufolge
kann die Abtastung des nächsten
Artikels ohne unnötige
Verzögerung durchgeführt werden.
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Die Abrechnungsanlage dieses Ausführungsbeispiels
ist derart aufgebaut, daß die
Referenzgewichtsdaten Priorität
beim Überprüfen des
Artikelgewichts haben, unabhängig
von den in der Artikel-Datentabelle gespeicherten Referenzgewichtsda ten,
wenn der Scanner bzw. die Abtasteinrichtung 11 einen Artikelcode
gelesen und Referenzgewichtsdaten in Strichcodeform aufgezeichnet
hat. Demzufolge können
Artikel, welche in Abhängigkeit
vom Gewicht ausgezeichnet wurde, ohne Hilfestellung des Kassierers
registriert werden. Mit anderen Worten, die Abrechnungsanlage ermöglicht eine
Abtastung einer größeren Vielzahl
von Artikeln durch den Kunden.
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Die vorliegende Erfindung ist nicht
auf das oben beschriebene Ausführungsbeispiel
beschränkt und
verschiedene Modifikationen können
durchgeführt
werden, ohne den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel hemmt die CPU 311 die
Eingabe des nächsten
Artikelcodes, während
einer Zeitdauer, während
welcher der Scanner 11 einen Artikelcode von einem Artikel
gelesen hat, bis der Artikel vom Zuführförderer 21 entfernt wird,
indem die Leseschaltung 11A des Scanners 11 blockiert
bzw. ausgeschaltet wird. Demzufolge wird der nächste Artikelcode während dieser
Zeitdauer durch den Scanner 11 nicht gelesen. Die CPU 311 kann
derart programmiert werden, daß die
Zuführung des
nächsten
Artikelcodes vom Scanner 11 zur elektronischen Registrierkasse 31A während der
Zeitdauer unterbrochen wird, ohne die Leseschaltung 11A abzuschalten.
Des weiteren kann die CPU 311 derart programmiert werden,
daß sie
die Lichtquelle ausschaltet, von welcher ein Lichtstrahl erzeugt
wird, um einen Artikel abzutasten, so daß die Eingabe des nächsten Artikelcodes
blockiert wird.