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Technisches Gebiet
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Diese Erfindung bezieht sich wie
bezeichnet auf ein Packsystem welches eine Polsterumformungsmaschine
umfasst, die bahnförmiges
Ausgangsmaterial wie beispielsweise Papier in mehrlagiger Form,
in geschnittene Abschnitte von kissenartigen Polsterprodukten mit
einer relativ geringen Dichte umformt, und auf Packsysteme die diese
verwenden.
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Hintergrund der Erfindung
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Beim Versand eines Gegenstandes von
einem Ort zu einem anderen wird schützendes Verpackungsmaterial
typischerweise in dem Transportbehälter oder Box angeordnet um
jegliche Leerräume zu
füllen
und oder den Gegenstand während
des Versandes zu polstern. Einige konventionell üblicherweise verwendeten Verpackungsmaterialien
sind Kunststoffschaumteilchen und Kunststoffluftpolsterverpackungen.
Diese Kunststoffimaterialien werden üblicherweise von Ausgabemitteln
entnommen, die in Packsystemen integriert sind. In vielen Packsystemen
erlaubt die Anordnung oder sogar benötigt die Anordnung die horizontale
Entnahme des Kunststoffschutzmaterials. In anderen Packsystemen
kann die vertikale Entnahme des Schutzmaterials notwendig sein,
um für
horizontale Förderbänder geeignet
zu sein, die sehr eng zueinander angeordnet sein könnten. Die
Kunststoffschaumteilchen und die Kunststoffluftpolsterverpackungen
und Ausgabemittel dieser Kunststoffmaterialien waren in den meisten
Fällen
mit einer Vielzahl von Packsystemen kompatibel.
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Trotz dieses großen Bereiches an Kompatibilität sind konventionelle
Kunststoffschutzmaterialien nicht ohne Nachteile. Zum Beispiel ist
ein Nachteil einer Kunststoffluftpolsterfolie, dass sie üblicherweise
eine Polyvinylidenchlorid- Beschichtung
umfasst. Diese Beschichtung verhindert, dass die Plastikfolie sicher
verbrannt werden kann, wobei Entsorgungsschwierigkeiten für einige
Industrien entstehen. Zusätzlich
haben sowohl die Kunststoffschaumteilchen und die Kunststoffluftpolsterverpackungen
die Tendenz statische Elektrizität
zu erzeugen, wodurch Staub von der umgebenden Verpackungsanlage
angezogen wird. Diese Kunststoffmaterialien erzeugen manchmal selbst
eine signifikante Menge von Verpackungs- "Abrieb". Diese Staub-
und Abriebpartikel sind im Allgemeinen unerwünscht und können auf den Handel mit sensitiven
Gütern
wie Elektronik oder medizinische Ausstattungen zerstörerisch
wirken.
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Aber vielleicht der ernsteste Nachteil
von Kunststoffluftpolsterverpackungen und/oder Kunststoffschaumteilchen
ist ihre Auswirkung auf unsere Umwelt. Einfach ausgedrückt sind
diese Kunststoffverpackungsmaterialien nicht biologisch abbaubar und
können
daher nicht verhindern, dass das bereits kritische Abfallentsorgungsproblem
unseres Planeten weiterhin vergrößert wird.
Die biologische Nichtabbaubarkeit dieser Verpackungsmaterialien
wurde verstärkt
wichtig im Hinblick darauf, dass viele Industrien fortschrittlichere
Politiken in Bezug auf die Verantwortung der Umwelt gegenüber angenommen
haben.
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Diese und andere Nachteile von konventionellen
Kunststoffverpackungsmaterialien haben Schutzverpackungsmaterialien
aus Papier eine sehr populäre
Alternative werden lassen. Papier ist biologisch abbaubar, recyclingfähig und
erneuerbar, was es zu einer umwelttechnisch vernünftigen Lösung für verantwortungsbewusste Industrien
macht. Zusätzlich
kann Papier von den Empfängern
der Produkte sicher verbrannt werden. Weiterhin sind Schutzverpackungsmaterialien
aus Papier perfekt geeignet für den
partikelsensitiven Vertrieb, da seine saubere, staubfreie Oberfläche widerstandsfähig gegenüber statischen
Anhaftungen ist.
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Während
Papier in Bahnform möglicherweise
als schützendes
Verpackungsmaterial verwendet werden könnte, ist es üblicherweise
bevorzugt, die Papierbahnen in ein kissenartiges Polsterungsschutzprodukt
mit relativ niedriger Dichte umzufor men. Dieses Umformen kann durch
eine Polsterungsumformungsmaschine geschehen, wie die in den US-Patenten
mit den Nummern 3,509,798, 3,603,216, 3,655,500, 3,779,039, 4,026,198, 4,109,040,
4,717,613 und 4,750,896 offenbarte. Eine Umformungsmaschine, wie
sie in den oben zitierten Patenten beschrieben ist, wurde konstruiert,
um in einer im Allgemeinen horizontalen Weise freistehend angeordnet
zu werden. Zu diesem Zweck umfasst die Maschine eine Rahmenstruktur,
welche Beine aufweist, um die Maschine auf dem Boden des Packortes
zu lagern. Die tatsächlichen
Ausführungsformen der
Maschine, welche in diesen Patenten dargestellt ist, sind ungefähr 42 Inch
(ungefähr
107 cm) hoch, 36 Inch (ungefähr
91 cm) breit und 67 Inch (ungefähr 170
cm) lang. Die Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung ist am unteren
Ende des Rahmens montiert, was ungefähr auf Bauchhöhe der meisten
Arbeiter ist, wobei ein sicheres Wiederbeladen der Ausgangsmaterialrollen
auf die Maschine erlaubt wird. Die Formanordnung und die Zug/Verbindeanordnung sind
auf ungefähr
der gleichen Höhe
wie die Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung angeordnet, so
dass der ausgegebene geprägte
Streifen des kissenartigen Polstermaterials einfach vom Arbeiter gehandhabt
werden kann. Die Motoren, die die Zug/Verbindeanordnung und/oder
die Schneideanordnung antreiben, sind am unteren Ende des Rahmens
montiert, vertikal versetzt von der Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung,
der Formanordnung und der Zug/Verbindeanordnung.
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Diese Rahmenstrukturbefestigungsanordnung
könnte
mit einigen Packsystemen kompatibel und vielleicht auch effizient
sein. Jedoch benötigen viele
der Packsysteme, welche derzeit Kunststoffschutzverpackungsmaterialien
verwenden, sowohl eine horizontale als auch eine vertikale Anordnung der
Umformungsmaschine. Daher verbleibt ein Bedarf für eine Umformungsmaschine,
welche einfach sowohl in einer horizontalen als auch einer vertikalen Art
und Weise angeordnet werden kann, und die dabei in eine Vielzahl
von Verpackungssystemen eingebaut werden kann.
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Aufgrund der erhöhten Popularität von Papierschutzverpackungsmaterialien
sind andere Verbesserungen der Polsterproduktumformungsmaschine
notwendig oder zumindest wünschenswert.
Beispielsweise muss eine neue Rolle des Ausgangsmaterials manuell
durch die verschiedenen Komponenten der Formanordnung gefädelt werden,
bevor der automatische Betrieb der Maschine beginnen kann, weil
die Zug/Verbindeanordnung stromabwärtig der Formanordnung angeordnet
ist. Merkmale, welche für
das manuelle Einfädeln
der Maschine hilfreich wären,
wären hilfreich
für die
Verbesserung der Betriebseffizienz des Packsystems. Merkmale, die
weiterhin die Polsterqualität
des sich ergebenden Polsterproduktes fördern würden, sind fast immer wünschenswert.
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Die US-A-3 613 522 offenbart ein
Verfahren zur Herstellung von Polstermaterial, durchgeführt durch
eine Maschine, welche verschiedene Elemente aufweist, die vertikal
zueinander angeordnet sind und welche fest an einer Wand befestigt
sind. Das bahnförmige
Ausgangsmaterial wird von einer Rolle gezogen und in einen relativen
engen Streifen zerknittert. Danach wird der Streifen durch Druck
in eine im Allgemeinen spiralförmige
Form aufgewickelt. Schließlich
fällt das
Polstermaterial direkt in Verpackungscontainer, welche unter dem
unteren Ende der Maschine angeordnet sind. Es ist ein Nachteil der vorliegenden
Erfindung, dass Container oder Kartonbehälter unterschiedlicher Größe nicht
einfach mit dem Polstermaterial gefüllt werden können, da
die Einstellung der Maschine auf unterschiedliche Containergrößen einen
großen
Aufwand erfordert. Weiterhin können
nur Container mit Polstermaterial gefüllt werden, welche direkt unterhalb
der Maschine nahe der Montagewand angeordnet sind, da das Polstermaterial,
welches von der Maschine herausfällt,
keine Kisten oder Container erreichen kann, die sich in einem bestimmten
Abstand zu der Maschine bewegen.
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Es ist daher das Problem der vorliegenden Erfindung
ein Packsystem bereitzustellen, das einfach und schnell auf viele
Packsituationen angepasst werden kann und daher die Verwendung von
papierbasierten Polstermaterialien als Ersatz für Kunststoffschaumteilchen
erleichtert.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Das oben genannte Problem wird gelöst durch
die Bereitstellung eines Packsystems mit den Eigenschaften des unabhängigen Anspruchs
1 der vorliegenden Erfindung.
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Die vorliegende Erfindung stellt
die Merkmale bereit, die im Folgenden vollständig beschrieben werden und
in den Ansprüchen
hervorgehoben werden, wobei die folgende Beschreibung und die begleitenden
Zeichnungen im Detail eine bestimmte verdeutlichende Ausführungsform
der Erfindung beschreibt, wobei diese jedoch nur für einige
wenige der vielfältigen
Wege beschreibende ist, in denen die Prinzipien der Erfindung verwendet
werden können.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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In den begleitenden Zeichnungen:
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Ist die 1 eine Seitenansicht einer Polsterungsschutzmaterialmaschine,
wobei die Maschine in einer horizontalen Art und Weise angeordnet
und mit Ausgangsmaterial beladen ist und wobei das äußere Gehäuse zur
Klarheit der Darstellung entfernt wurde;
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Ist die 2 eine gegenüberliegende Seitenansicht der
Polsterungsschutzmaterialmaschine der 1;
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Ist die 3 eine Aufsicht von oben auf die Polsterungsschutzproduktmaschine
der 1 ohne, dass das
Ausgangsmaterial beladen ist und wie sie entlang der Linie 3-3 in 1 zu sehen ist;
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Ist 4 eine
isolierte Endansicht der stromabwärtigen Seite der zweiten oder
stromabwärtigen Rahmenendplatte,
welche eine Art einer daran befestigten Schneideanordnung zeigt,
wie sie entlang der Linie 4-4 aus 1 gesehen
werden könnte;
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Ist 5 eine
Aufsicht auf die stromabwärtige
Rahmenendplatte und die Schneideanordnung, dargestellt entlang der
Linie 5-5 in 4 mit der
Abdekkung;
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Ist die 6 eine vergrößerte Ansicht eines Einstellungsbereiches
einer festen Klinge der Schneideanordnung und der stromabwärtigen Rahmenendplatte,
wie sie entlang der Linie 6-6 in 4 zu
sehen ist;
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Ist die 7 eine andere Aufsicht von unten auf
den Einstellungsbereich der festen Klinge der Schneideanordnung
und der stromabwärtigen
Rahmenendplatte wie sie entlang der Linie 7-7 in 6 zu sehen ist;
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Ist die 8 eine vergrößerte Ansicht einer anderen
Ausführungsform
eines Einstellungsbereichs einer festen Klinge, welcher an der Endplatte befestigt
ist;
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Ist die 9 eine andere Aufsicht von unten auf
die Endplatte und die Einstellung der befestigten Klinge der Schneideanordnung
aus 8, wie sie entlang
der Linie 9-9 in dieser Figur zu sehen wären;
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Ist die 10 eine vertikale Schnittansicht von
der Endplatte und der Schneideanordnung aus 8, wie sie entlang der Linie 10-10 in 9 zu sehen wäre;
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Ist die 11 eine Seitenansicht eines Verpackungssystems
gemäß der vorliegenden
Erfindung, welche zwei Polsterproduktmaschinen verwendet, wobei
die Maschinen in einer vertikalen Art und Weise auf einem Maschinenmontageständer befestigt
sind;
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Ist die 12 eine Vorderansicht des Verpackungssystems
von 11;
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Ist die 13 eine vergrößerte Ansicht von einigen der
Komponenten, welche verwendet werden, um die Maschine auf dem Maschinenmontageständer des
Verpackungssystems von 11 zu montieren;
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Ist die 14 eine Schnittansicht der Montagekomponenten
wie sie entlang der Linie 14-14 in 13 zu
sehen sind;
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Ist die 15 eine Seitenansicht eines anderen Verpackungssystems
gemäß der vorliegenden Erfindung,
welches eine Polsterproduktmaschine verwendet, die in einer vertikalen
Art und Weise angeordnet ist;
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Ist die 16 eine Vorderansicht des Verpackungssystems,
das in 15 dargestellt
ist;
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Ist die 17 eine Seitenansicht eines weiteren
Verpackungssystems gemäß der vorliegenden Erfindung,
wobei dieses System zwei Polsterproduktmaschinen verwendet, welche
in einer vertikalen Art und Weise und entfernt von der Ausgangsmaterialrollenbereitstellungsanordnung
angeordnet sind;
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Ist die 18 eine isolierte Endansicht der stromabwärtigen Seite
der zweiten oder stromabwärtigen
Rahmenendplatte, ähnlich
zu der von 4, außer, dass
eine andere Art der Schneidanordnung, welche daran befestigt ist,
dargestellt wird; und
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Ist die 19 eine Aufsicht auf die stromabwärtige Rahmenendplatte
und die Schneideanordnung, wie sie entlang der Linie 19-19 in 18 zu sehen ist.
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Detaillierte Beschreibung
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Bezugnehmend nun im Detail auf die
Zeichnungen und zunächst
auf die 1 bis 3 wird eine Polsterumformungsmaschine
im Allgemeinen mit dem Bezugszei chen 20 bezeichnet. In
den 1 und 2 ist die Maschine 20 in
einer horizontalen Art und Weise angeordnet dargestellt, beladen
mit einer Rolle 21 aus bahnförmigem Ausgangsmaterial 22.
Das Ausgangsmaterial 22 kann aus drei übereinanderliegenden Bahnen
oder Lagen 24, 26 und 28 aus biologisch
abbaubarem, recyclingfähigem
und wiederverwendbarem 30 Pfund Kraftpapier bestehen, welches auf
eine hohle zylindrische Röhre 29 aufgerollt
ist. Eine 30 Inch (ungefähr 76 cm) Rolle dieses Papiers, welche
ungefähr
450 Fuß (ungefähr 137 m)
lang ist, wird ungefähr
35 Pfund (ungefähr
16 kg) wiegen und Polstermaterial bereitstellen, welches ungefähr vier 15
Kubik-Fuß (oder
ungefähr
vier 246 cm3) Tüten von Kunststoffschaumteilchen
entspricht, wobei es zur gleichen Zeit weniger als 1/30 des Lagerraumes
beansprucht.
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Die Maschine 20 formt dieses
Ausgangsmaterial 22 in einen kontinuierlichen unverbundenen Streifen
um, welcher seitliche kissenartige Bereiche aufweist, die durch
ein dünnes
Zentralband voneinander getrennt sind. Dieser Streifen wird entlang
des Zentralbandes verbunden oder geprägt, um einen geprägten Streifen
zu bilden, der in Abschnitte 32 einer gewünschten
Länge geschnitten
wird. Die geschnittenen Abschnitte 32 umfassen jeweils
seitliche kissenartige Bereiche 33, die durch ein dünnes Zentralband
getrennt sind und sie stellen ein exzellentes kissenartiges Produkt
relativ niedriger Dichte bereit, das anstelle von konventionellen
Kunststoffschutzverpackungsmaterialien verwendet werden kann.
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Die Maschine 20 umfasst
einen Rahmen, welcher im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 36 bezeichnet
ist, und ein stromaufwärtiges
oder "Zuführ"-Ende 38 und
ein stromabwärtiges
oder "Entnahme"-Ende 40 aufweist. Die Begriffe "stromaufwärtig" und
"stromabwärtig"
sind in diesem Zusammenhang bezeichnend für die Fließrichtung des Ausgangsmaterials 22 durch
die Maschine 20. Der Rahmen 36 wird in einer im
Wesentlichen horizontalen Art und Weise angeordnet, wobei eine imaginäre longitudinale
Linie oder Achse 42 vom stromaufwärtigen Ende 38 zu
dem stromabwärtigen
Ende 40 im Wesentlichen horizontal wäre.
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Der Rahmen 36 wird aus einer
Grundplatte 43 und zwei Endplatten 44 und 46 gebildet.
Die Rahmengrundplatte 43 ist im Wesentlichen rechteckig und
erstreckt sich von dem stromaufwärtigen
Ende 38 zu dem stromabwärtigen
Ende 40 des Rahmens 36 in einer im Allgemeinen
horizontalen Ebene. Obwohl es von den Zeichnungen nicht perfekt
ersichtlich ist, kann die erste oder stromaufwärtige Rahmenendplatte 44 spezieller
als eine dünne
rechteckige Wand beschrieben werden, welche eine rechteckige Ausgangsmaterialeinlassöffnung 47 aufweist,
die sich durch sie hindurch erstreckt. Die zweite oder stromabwärtige Rahmenendplatte 46 ist
im Wesentlichen rechteckig und eben und umfasst eine relativ kleine rechteckige
Auslassöffnung 48.
Die Auslassöffnung 48 kann
genauer erkannt werden, wenn kurz auf die 4 Bezug genommen wird.
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Die erste Rahmenendplatte 44 erstreckt
sich im Allgemeinen rechtwinklig in eine Richtung von dem stromaufwärtigen Ende
der Rahmengrundplatte 43. In der dargestellten Ausführungsform
der 1 und 2 verläuft diese Richtung nach oben.
Die zweite Endplatte 46 besteht vorzugsweise aus Aluminium und
erstreckt im Allgemeinen in der gleichen rechtwinkligen Richtung
von dem stromabwärtigen
Ende der Rahmengrundplatte 43. In dieser Art und Weise hat
der Rahmen 36 grundsätzlich
eine "C"-Form und eine Seite der Rahmengrundplatte 43,
welche in dieser Ausführungsform
die untere Seite ist, ist eine flache ununterbrochene Oberfläche. Der
Rahmen 36 umfasst ebenfalls eine kistenartige Verlängerung 49, welche
lösbar
an dem stromabwärtigen
Bereich der Grundplatte 43 befestigt ist. Die gesamte Rahmenhülle kann
durch ein Blechgehäuse
oder eine Abdeckung eingeschlossen werden, um die Komponenten welche
darin montiert sind, zu schützen
und um einen Sicherheitsfaktor für
die Menschen bereitzustellen, die die Maschinen verwenden.
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In der bevorzugten Ausführungsform
ist der Rahmen 36 so dimensioniert, dass die Länge der
Maschine 20 ungefähr
56 Inch beträgt
(ungefähr
142 cm); die Breite der Maschine beträgt ungefähr 34 Inch (ungefähr 86 cm);
und die Höhe
der Maschine beträgt
ungefähr
12 Inch (ungefähr
30 cm). Die "Länge"
der Maschine wird von ihrem stromabwärtigen Ende zu ihrem stromaufwärtigen Ende
gemessen und daher ist sie durch die Rahmengrundplatte 43 und
Verlängerung 49 definiert.
Die "Breite" der Maschine ist die querverlaufende Dimension der
Rahmengrundplatte 43 und die "Höhe" der Maschine wird durch
die Rahmenendplatten 44 und 46 definiert. Diese
Dimensionen zeigen eine Maschine, die grob ein Drittel der Größe einer
konventionellen Umformungsmaschine aufweist.
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Die Maschine 20 umfasst
weiterhin eine Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung 50,
eine Formanordnung 52, eine Zahnradanordnung 54,
die durch einen Getriebemotor 55 zum Ziehen und Verbinden
des Papierpolstermaterials angetrieben ist, eine Schneideanordnung 56,
welche durch einen Schneidemotor 57 angetrieben wird, und
eine Nachschneidebegrenzungsanordnung 58, die alle an dem Rahmen 36 befestigt
sind. Die Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung 50 ist
an der stromaufwärtigen
Seite der ersten Rahmenendplatte 44 befestigt. Die Formanordnung 52 ist
stromabwärtig
von der Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung 50 angeordnet
und an einem Zwischenbereich der Rahmengrundplatte 43 befestigt.
Die Zahnradanordnung 54 ist stromabwärtig der Formanordnung 52 angeordnet
und an der stromaufwärtigen
Seite der zweiten Rahmenendplatte 46 befestigt. An der
gegenüberliegenden,
stromabwärtigen
Seite der Rahmenendplatte 46 ist die Schneideanordnung 56 befestigt.
Die bewegliche Klinge der Schneideanordnung wird durch einen Motor 57 angetrieben.
Die Motoren 55 und 57 sind an der Rahmengrundplatte 43 auf
ungefähr
der gleichen Höhe
wie die Formanordnung 52 und an gegenüberliegenden Seiten davon befestigt. Schließlich ist
die Nachschneidebegrenzungsanordnung 58 stromabwärtig der
Schneideanordnung 56 angeordnet und an der kistenartigen
Verlängerung 49 befestigt.
Die kistenartige Verlängerung 49 schirmt
die Schneideanordnung 56 während des normalen Betriebs
von äußeren Partikeln
und Störungen ab,
jedoch ist sie abnehmbar und kann wenn es notwendig ist, entfernt
werden, um die Schneideanordnung 56 einzustellen und/oder
zu reparieren.
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Diese spezielle Befestigungsanordnung und/oder
diese spezielle Geometrie und die Dimensionierung des Rahmens 36 ermöglichen
vorteilhafterweise, dass die Maschine 20 mit einer Vielzahl
von Verpackungssystemen kompatibel ist. Die Maschine 20 kann
in einer horizontalen Art und Weise, wie sie in den 1 und 2 dargestellt
ist, positioniert werden, indem die Maschine auf einer flachen horizontalen Oberfläche angeordnet
wird. Während
der Boden eines Packplatzes geeignet sein könnte, sind andere Oberflächen wie
beispielsweise Tische und Werkbänke
noch wünschenswerter.
Die Maschine 20 kann auch in einer vertikalen Art und Weise
positioniert werden, wie es in den 11, 12, 15, 16 und 17 dargestellt ist, wobei
eine imaginäre
Längslinie
von ihrem stromaufwärtigen
zu ihrem stromabwärtigen Ende
im Wesentlichen vertikal verliefe. Zusätzlich können zwei Maschinen im Bezug
aufeinander symmetrisch und nahe beieinander angeordnet werden, da
es manchmal notwendig ist, bestehende Förderbänder in Einklang zu bringen.
(Siehe 11 und 17) Wegen dieser Flexibilität kann die
Maschine 20 mit Packsystemen in Einklang gebracht werden,
die traditionell durch Kunststoffschutzmaterial dominiert werden,
wie beispielsweise diese, welche Förderbänder beinhalten, die inkompatibel
zu konventionellen Polsterumformungsmaschinen sind.
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Beim Betrieb der Maschine 20 liefert
die Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung 50 das Ausgangsmaterial 22 zu
der Formanordnung 52. Die Formanordnung 52 bewirkt
ein nach-innen-Rollen der seitlichen Kanten des bahnförmigen Ausgangsmaterials 22,
um die seitlichen kissenartigen Bereiche 33 des kontinuierlichen
Streifens zu bilden. Die Zahnradanordnung 54 führt während des
Betriebs der Maschine 20 tatsächlich eine doppelte Funktion
aus. Eine Funktion ist eine "Zug-Funktion", bei der das Papier durch
den Spalt der zwei zusammenarbeitenden und gegenüberliegenden Zahnräder der
Zahnradanordnung gezogen wird. Die Zahnradanordnung 54 ist der
Mechanismus, der das Ausgangsmaterial 22 von der Ausgangsmaterialrolle 21 durch
die Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung 50 und durch
die Formanordnung 52 zieht. Die zweite Funktion, die durch
die Zahnradanordnung 54 durchgefhrt wird, ist eine "Präge-" oder
"Verbinde-" Funktion. Die Zahnradanordnung 54 verbindet
den Streifen, indem die gegenüberliegenden
Zahnräder
sein Zentralband prägen,
welches sich dazwischen hindurch bewegt, um den geprägten Streifen
zu bilden. Wenn der geprägte
Streifen sich stromabwärtig
der Zahnradanordnung 54 bewegt, schneidet die Schneideanordnung 56 den
Streifen in Abschnitte 32 einer gewünschten Länge. Die geschnittenen Abschnitte 32 bewegen
sich dann durch die Nachschneidebeschränkungsanordnung 58.
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In Bezug nun auf die Details der
verschiedenen Anordnungen umfasst die Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung 50 zwei
seitlich beabstandete Halter 62. Die Halter 62 sind
jeweils im Allgemeinen wie ein seitliches "U" geformt und haben
zwei Beine 64 und 65, welches sich rechtwinklig
von einer flachen verbindenden Grundwand 66 nach Außen erstrecken.
(Siehe 1 und 2.) Die Grundwand 66 jedes
Halters 62 ist geeignet an der stromabwärtigen Seite der Rahmenendplatte 44 befestigt,
so dass das Bein 64 im Allgemeinen mit der Rahmengrundplatte 43 ausgerichtet
ist. Beide Beine 64 haben offene Schlitze 70 in
ihrem entfernten Ende, um eine Bereitstellungsstange 72 aufzunehmen.
Die Bereitstellungsstange 72 ist so geformt, dass sie sich
relativ lose durch die hohle Röhre 29 der
Ausgangsmaterialrolle 21 erstreckt. Wenn das Ausgangsmaterial 22 von
der Zahnradanordnung 54 durch die Maschine 20 gezogen
wird, wird die Röhre 29 sich
frei drehen, wobei sie das Ausgangsmaterial 22 abgibt.
Ein Stift (nicht dargestellt) durch ein oder beide Enden der Ausgangsmaterialrolle 72 kann
bereitgestellt werden, um eine Drehung der Ausgangsmaterialrolle 72 selbst
zu begrenzen oder zu verhindern.
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Die anderen Beine 65 der
U-förmigen
Halter 62 erstrecken sich von einem Zwischenbereich der Rahmenendplatte 44 und
arbeiten miteinander zusammen, um einen Blatttrenner, der im Allgemeinen mit
dem Bezugszeichen 74 bezeichnet ist, zu befestigen. Der
Blatttrenner 74 umfasst drei horizontal beabstandete relativ
dünne zylindrische
Trennstangen 76, 77 und 78. Die Anzahl
der Trennstangen, nämlich drei,
entspricht der Anzahl der Papierlagen oder Schichten, des Aus gangsmaterials 22.
Der Blatttrenner 74 trennt die Lagen 24, 26 und 28 des
Papiers, bevor sie zu der Formanordnung 52 gelangen. Von dieser
"Vortrennung" wird angenommen, dass sie die Elastizität des erzeugten
Polsterproduktes verbessert. Details eines Trennmechanismus ähnlich zu dem
Trenner 74 sind in der US-Patentanmeldung mit der Nr. 4,750,896
offenbart. Die Halterungsbeine 65 arbeiten ebenfalls zusammen,
um eine Konstanteintrittstange 80 zu lagern, welche drehbar
am entfernten Ende der Beine befestigt ist. Die Stange 80 stellt einen
nicht veränderlichen
Eintrittspunkt für
das Ausgangsmaterial 22 in den Trenner 74 und
die Formanordnung 52 bereit, unabhängig von dem Durchmesser der
Ausgangsmaterialrolle 21. Daher, wenn eine Rolle mit unterschiedlichem
Durchmesser verwendet wird und/oder die Abgabe von Ausgangsmaterial 22 von
der Rolle 21 ihren Durchmesser verringert, verbleibt der
Eintrittspunkt des Ausgangsmaterials in dem Trenner 74 konstant.
Diese Beständigkeit
erleichtert die gleichmäßige Produktion
von geschnittenen Abschnitten 32 des Polsterschutzkissenproduktes.
Details eines "Rollengliedes" oder eines "Stangengliedes" ähnlich zu
der Konstanteintrittsstange 80 werden in den US-Patenten
mit der Nr. 4,750,896 offenbart.
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Nachdem das Ausgangsmaterial 22 von
der Ausgangsmaterialrolle 21 über die Konstanteintrittsstange 80 und
durch den Blatttrenner 74 gezogen wurde, wird es durch
die Ausgangsmaterialeinlassöffnung 47 zu
der Formanordnung 52 gezogen. Die Formanordnung 52 ist
die tatsächliche
"Umformungs-" Komponente der Maschine 20 und umfasst ein
dreidimensionales stangenartiges Formglied 90, eine zusammenlaufende
Rutsche 92, eine querverlaufende Führungsstruktur 93 und
einen "Präge" – oder Führungsschacht 94.
Das Ausgangsmaterial 22 bewegt sich zwischen dem Formglied 90 und
der Rahmengrundplatte 43, bis es den Führungsschacht 94 erreicht.
An diesem Punkt führen
die querverlaufende Führungsstruktur 93 und
der Führungsschacht 94 das
Ausgangsmaterial 22 longitudinal und transversal in die
zusammenlaufende Rutsche 92. Während dieser stromabwärtigen Bewegung
rollt das Formglied 90 die Kanten des Ausgangsmaterials 22, um
die seitlichen kissenartigen Bereiche 33 zu bilden und
die zusammenlaufende Rutsche 92 wirkt mit dem Formglied 90 so
zusammen, dass der kontinuierliche Streifen der gewünschten
Geometrie gebildet wird. Wenn der Streifen von der zusammenlaufenden Rutsche 92 austritt,
führt der
Führungsschacht 94 den
Streifen in die Zahnradordnung 54.
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Das stangenartige Führungsglied 90 kann durch
einen vertikalen Streifen (nicht dargestellt) gehalten werden, welcher
an den entfernten Enden der Rahmenendplatten 44 und 46 und
an entsprechenden Abhängern
(nicht dargestellt) befestigt ist. Die Abhänger sind vorzugsweise einstellbar,
so dass die Position des Formgliedes 90 relativ zu den
anderen Komponenten der Formanordnung 52, wie beispielsweise
der zusammenlaufenden Rutsche 92, selektiv verändert werden
kann. Weitere strukturelle Details des Formglieds 90 oder
des "Formrahmens" sind in dem US-Patent mit der Nr. 4,750,896 dargelegt.
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Der Führungsschacht 94 ist
direkt an der Rahmengrundplatte 43 befestigt, während die
querverlaufende Führungsstruktur 93 und
die zusammenlaufende Rutsche 92 an dem Führungsschacht 94 befestigt
sind. Der Führungsschacht
hat eine trapezförmige
Form, wenn er in einer Aufsicht betrachtet wird, aufweisend eine
breite stromaufwärtige
Seite 105 und eine parallele enge stromabwärtige Seite 106.
Die breite Seite 105 ist stromabwärtig von zumindest einem Teil
des Formgliedes 90 angeordnet. Die enge Seite 106 ist
benachbart zu der Auslassöffnung 48 in
der Rahmenendplatte 46 angeordnet und umfasst einen rechteckigen
Schlitz 107, um die Zahnradanordnung 54 aufzunehmen.
Der Führungsschacht
ist nicht parallel zu der Rahmengrundplatte 43 ausgerichtet,
sondern neigt sich eher weg von der Rahmengrundplatte 43 (in
den 1 und 2 nach oben) zu der Zahnradanordnung 54.
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Die zusammenlaufende Rutsche 92 ist
an dem Führungsschacht 94 stromaufwärtig von
zumindest einem Bereich des Formgliedes 90 und leicht stromabwärtig von
der breiten Seite 105 des Führungsschachtes 94 befestigt.
Die querverlaufende Führungsstruktur 93 ist
an dem Führungsschacht 94 gerade
stromaufwärtig
des Eingangsmundes der zusammenlaufenden Rutsche 92 befestigt.
Die querverlaufende Führungsstruktur 93 umfasst
Rollen 108, welche an einem dünnen U-Halter 109 drehbar
befestigt sind. Die entfernten Enden des U-Halters 109 sind
an dem Führungsschacht 94 befestigt.
Mit Ausnahme dieser Befestigungsanordnung ist ist die querverlaufende
Führungsstruktur 93 ähnlich zu
den "Rollen" und dem "Drahtrahmen", wie in dem US-Patent mit der
Nr. 4,750,896 offenbart.
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Wenn der Führungsschacht 94 und
die querverlaufende Führungsstruktur 93 in
dieser Art und Weise montiert sind, bewegt sich das Ausgangsmaterial 22 über den
Führungsschacht 94,
unter dem stromaufwärtigen
Ende des Formgliedes 90, zwischen den Rollen 108 der
querverlaufenden Führungsstruktur 93 und
in die zusammenlaufende Rutsche 92. Die grundlegende Querschnittsgeometrie und
die Funktion der zusammenlaufenden Rutsche 92 ist ähnlich zu
der des zusammenlaufenden Gliedes, welches in dem US-Patent mit
der Nr. 4,750,896 beschrieben ist. Jedoch liegt eine Verbesserung
gegenüber
den konventionellen Rutschen darin, dass ein oberer Bereich der
zusammenlaufenden Rutsche 92 durch eine Abdeckung 110 gebildet
wird, welche durch Scharniere schwenkbar mit dem verbleibenden oder
unterem Bereich der Rutsche verbunden ist. Diese Anordnung ist insbesondere
während
des anfänglichen
"Einfädelns"
in die Maschine 20 hilfreich. Da die Zahnradanordnung 54 der
"Zug-"Mechanismus der Maschine ist, muss eine neue Rolle 21 des
Ausgangsmaterials 22 manuell durch die Maschine 20 gefädelt werden,
bevor der automatische Betrieb der Maschine beginnen kann. Die schwenkbare
Abdeckung 110 ermöglicht
es, dass die zusammenlaufende Rutsche 92 geöffnet werden
kann, um das manuelle Einfädeln
des Ausgangsmaterials durch die Rutsche zu erleichtern und geschlossen werden
kann, wenn die Maschine für
den automatischen Betrieb bereit ist.
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Jedoch, wenn die zusammenlaufende
Rutsche 92 eine schwenkbare Abdeckung 110 aufweist oder
nicht, wird das Ausgangsmaterial 22 als kontinuierlicher
unverbundener Streifen aus der Rutsche austreten. Der austretende
Streifen wird zu der Zahnradanordnung 54 durch das enge
stromabwärtige Ende 106 des
Füh rungsschachtes 94 geführt, der sich
von der Ausgangsöffnung
der Rutsche zu der Auslassöffnung 48 in
der Rahmenendplatte 46 erstreckt. Die Zahnradanordnung 54 umfasst
ein locker im Eingriff stehendes horizontal angeordnetes Antriebszahnrad 124 und
ein Mitläuferzahnrad 126,
zwischen denen das Ausgangsmaterial 22 sich hindurchbewegt.
Wenn die Zahnräder 124 und 126 in die
geeignete Richtung gedreht werden, welche in 1 für
das Zahnrad 124 der Gegenuhrzeigersinn und für das Zahnrad 126 der
Uhrzeigersinn wäre, wird
das Zentralband des Streifens von den Zahnradzähnen gegriffen und stromabwärtig durch
den Spalt der Zahnräder 124 und 126 gezogen.
Die gleiche "Greif-" Bewegung, welche durch die in Eingriff stehenden
Zähne der
gegenüberliegenden
Zahnräder 124 und 126 erzeugt
wird, komprimiert oder "prägt" gleichzeitig
die Lagen des Zentralbandes zusammen, wobei diese verbunden werden
und einen geprägten
Streifen bilden.
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Das Antriebszahnrad 124 ist
zwischen der Rahmengrundplatte 43 und dem Führungsschacht 94 angeordnet
und ragt durch den rechteckigen Schlitz 107 in den Führungsschacht 94.
Das Zahnrad 124 ist auf einer Welle 130 fest montiert,
die drehbar an der stromaufwärtigen
Seite der Rahmenendplatte 46 durch Lagerstrukturen 131 montiert
ist. Ein Ritzel 132 an einem Ende der Welle nimmt eine
Kette 133 auf, welche die Welle 130 mit einem
Geschwindigkeitsreduzierer 136 verbindet. Der Geschwindigkeitsreduzierer 136 wirkt
als eine Schnittstelle zwischen der Zahnradanordnung 54 und
dem Getriebemotor 55, um den Wert des "Ziehens" des Ausgangsmaterials 22 durch
die Maschine 20 zu steuern. Wie am besten in 1 zu sehen, sind der Getriebemotor 55 und
der Geschwindigkeitsreduzierer 136 an der Rahmengrundplatte 43 auf
ungefähr
der gleichen Höhe wie
die Formanordnung 52 montiert.
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Das Mitläuferzahnrad 126 ist
an der gegenüberliegenden
Seite des Führungsschachts 94 angeordnet
und drehbar auf einer Welle 140 montiert. Wellenhalter 142,
welche an der stromaufwärtigen Seite
der Rahmenendplatte 46 befestigt sind, lagern die Enden
der Welle 140 nicht drehbar in federvorgespannten Schlitzen
144.
Die Schlitze 144 ermöglichen
es der Welle 140, und daher dem Mitläuferzahnrad 126, relativ
zu dem Antriebszahnrad 124 zu "fließen", wobei ein automatisches
Einstellungssystem für
die Zahnradanordnung 54 erzeugt wird. Eine ähnliche
Zahnradanordnung oder "Verbindemittel" wird in der US-Patentanmeldung
mit der Nr. 4,750,896 beschrieben.
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Die Zahnradanordnung 54 formt
den unverbundenen Streifen in den verbundenen Streifen um und dieser
Streifen bewegt sich durch die Auslassöffnung 48 in der Rahmenendplatte 46.
Der geprägte Streifen
wird dann durch die Schneideanordnung 56 in geschnittene
Abschnitte 32 der gewünschten
Länge geschnitten.
Details der Schneideanordnung 56 und der Rahmenendplatte 46 können in
den 4 und 5 erkannt werden, worin diese
Komponenten isoliert von dem Rest der Maschine 20 dargestellt
sind. Wie am besten in 4 zu
sehen, welche die stromabwärtige
Seite der Rahmenendplatte 46 zeigt, hat die grob rechteckige
Endplatte 46 zwei quadratische Aussparungen 150 an
den Ecken ihrer proximalen Seite und einen versetzten offenen Schlitz 52 an
ihrer distalen Seite. Die Ausdrücke
"proximal" und "distal" beziehen sich in diesem Zusammenhang auf
den Ort der Seite, relativ zu der Rahmengrundplatte 43.
Die quadratischen Aussparungen 150 sind mit der Rahmengrundplatte 43 für Befestigungszwecke
abgestimmt und der versetzte offene Schlitz 152 nimmt den
Antrieb der Schneideanordnung 56 auf. In Bezug auf die
rechteckige Auslassöffnung 48 wird
diese durch eine proximale Seite 154 eine distale Seite 156 und
zwei kleinere laterale Seiten 158 definiert.
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Die Schneideanordnung 56 umfasst
eine feststehende Klinge 160 und eine Abscher- oder gleitende
Klinge 62, wobei beide Klingen strategisch relativ zu der
Auslassöffnung 48 angeordnet
sind. Die Klingen 160 und 162 sind die tatsächlichen
"Schneide-" Elemente der Schneideanordnung 56 und arbeiten
in der Art und Weise einer Guillotine zusammen, um den geprägten Streifen
in geschnittene Abschnitte 32 zu schneiden. Die feststehende
Klinge 160 ist fest (aber verstellbar) an der Rahmenendplatte 46 mittels
einem Halter 164 für
die feststehende Klinge und durch eine feststehende Lagerstange 165 montiert.
Die Abscherklinge ist gleitbar an der Endplatte innerhalb von Schneideführungsstangen 166 montiert.
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Der Halter 164 für die feststehende
Klinge ist so angeordnet, dass die Klinge 160 mit der proximalen
Seite 154 der Auslassöffnung 48 ausgerichtet
ist. Die Schneideführungsstangen 166 sind
hinter und parallel zu den lateralen Seiten 158 der Auslassöffnung 48 angeordnet.
Die Stangen 166 erstrecken sich ebenfalls hinter den proximalen
und distalen Seiten 154 und 156 der Auslassöffnung 48.
Die Anordnung und Dimensionierung der Führungsstangen 166 ermöglicht es
der gleitenden Klinge 162 sich von einer offenen Position,
welche die Auslassöffnung 48 komplett
freigibt, wie in 4 dargestellt,
zu einer geschlossenen Position hinter der feststehenden Klinge 160 zu
bewegen.
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Die gleitende Klinge 162 ist über eine
Stabilisierungsstange 172 mit einem Schneidegestänge verbunden,
das im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 170 bezeichnet
wird. Das Schneidegestänge 170 umfasst
zwei seitlich beabstandete Arme 174, welche bei 176 mit
der stromabwärtigen
Seite der zweiten Rahmenendplatte 46 schwenkbar verbunden
sind, zwei seitlich beabstandete Arme 180, welche bei 182 mit
der Stabilisierungsstange schwenkbar verbunden sind und einen Arm 184.
Der Arm 184 ist schwenkbar bei 186 an einem Satz
von Armen 174 und 180 schwenkbar verbunden und
bei 190 mit dem anderen Satz von Armen 174 und 180 schwenkbar
verbunden. Der Arm 184 ist ebenfalls mit einem Antriebshebel 192 bei 190 schwenkbar
verbunden.
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Der Antriebshebel 192 ist
bei 193 mit einem tangentialen Bereich der Bewegungsscheibe 194 verbunden.
Eine Welle 196 ist mit einem Ende der Bewegungsscheibe 194 verbunden
und erstreckt sich von der stromabwärtigen Seite der Rahmenendplatte 46 durch
den offenen versetzten Schlitz 152 zu der stromaufwärtigen Seite
der Platte 46. Das gegenüberliegende Ende der Welle 196 ist
mit einer Kupplungsanordnung 210 verbunden, welche an der stromaufwärtigen Seite
der Rahmenendplatte 46 montiert ist. Die Kupplungsanordnung
ist mit der Aus gabewelle des Schneidemotors 57 durch eine
endlose Antriebskette 211 verbunden. Die Kupplungsanordnung 210 dient
als eine Schnittstelle zwischen der Welle 196 (und daher
der Bewegungsscheibe 194) und dem Schneidemotor 57,
um die Drehung der Bewegungsscheibe 194 zu verändern und/oder
zu regulieren. Wenn die Bewegungsscheibe 194 gedreht wird,
wird sich die Position des Antriebshebels 92 verändern, um
die Gestängeanordnung 170 anzutreiben,
um die gleitende Klinge 162 innerhalb den Führungsstangen 166 in
einem gewünschten
Intervall auf und ab zu bewegen. Eine Drehung der Bewegungsscheibe 194 wird
die gleitende Klinge durch einen Zyklus, des Durchführens eines
Schneideschlags durch den geprägten
Streifen und eines Zurückbewegungsschlages
in die offene Position, wie in 9 gezeigt,
bewegen.
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Wenn sich die gleitende Klinge 162 auf
und ab bewegt, wird der geprägte
Streifen durch einen "Scher-" Vorgang zwischen der feststehenden
Klinge 160 und der gleitenden Klinge 162 geschnitten.
Um diesen Schervorgang durchzuführen,
sind die Klingen nicht exakt ausgerichtet. Stattdessen ist die gleitende
Klinge 162 mit einem geringen Abstand stromabwärtig von
der feststehenden Klinge 160 versetzt und der Wert dieses
Versetzungsabstandes ist kritisch für den Betrieb der Schneideanordnung 56. Wenn
der Abstand zu groß ist,
wird eine "Lücke"
zwischen den Klingen erzeugt und der geprägte Streifen wird nicht ordentlich
geschnitten. Wenn der Abstand zu gering ist, werden die Klingen
während
des Schneidevorgangs beschädigt.
Der Abstandsbereich zwischen einer "zu großen" und "zu kleinen" Einstellung
ist ungefähr
0,005 Inch (ungefähr
0,127 mm).
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Um eine richtige Ausrichtung der
Klingen 160 und 162 relativ zueinander zu garantieren,
kann die feststehende Klinge 160 so an der Rahmenendplatte 46 befestigt
werden, dass eine manuelle Einstellung möglich ist. Solch eine manuelle
Art und Weise ist in den 4 und 5 dargestellt und in größerem Detail
in den 6 und 7. In der dargestellten manuellen Montageanordnung
ist die Lagerstange 165 zwischen der feststehenden Klinge 160 und
der Klingenklemme 164 angeordnet und unverstellbar oder
fest mit der Rahmenendplatte 46 durch Befe stigungsmittel 32 gesichert
(4 und 6). Die feststehende Klinge 160 ist
an der Klingenklemme 164 durch Befestigungsmittel 231 befestigt,
welche sich durch Öffnungen 232 in
der Lagerstange 165 erstrecken. Die Befestigungsmittel 231 und
die Öffnungen 232 sind
so dimensioniert, dass sie ein leichtes Spiel zwischen den Befestigungsmitteln 231 und
einer Öffnung 232 erzeugen,
wodurch die Öffnungen
als "vergrößert" angesehen
werden können.
Der Wert dieses Spiels wäre
in der Größenordnung
von 0,05 Inch (0,127 mm) und dementsprechend schwierig
in den Zeichnung darzustellen. Wenn die Befestigungsmittel 231 angezogen
werden, wird die Klinge 160 relativ zu der Klingenklemme 164 fest
positioniert, unabhängig
von den vergrößerten Öffnungen 232.
Um die Position der feststehenden Klinge 160 einzustellen,
umfasst die Klingenklemme 164 einen beweglichen Klemmenteil 240,
welcher verstellbar an einem Paar von Befestigungsklemmenteilen 242 befestigt
ist. Die blockförmigen
Befestigungsklemmenteile 242 sind fest mit der Rahmenendplatte 46 verbunden
und das Teil 240 weist eine Gewindeöffnung 243 auf. Die
feststehende Klinge 160 ist mit dem beweglichen Klingenteil 240 verbunden
und daher erfolgt durch die Einstellung des beweglichen Klemmenteils 240 relativ
zu dem Befestigungsklemmenteil 242 eine Einstellung der
Klinge 160 relativ zu der Rahmenendplatte 46 in
dem Ausmaß,
das durch das Spiel zwischen den Befestigungsmitteln 231 und
den Öffnungen 232 zugelassen
wird.
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Der bewegliche Klemmenteil 240 ist
ein stangenförmiges
Teil, welches einen offenen Schlitz 244, der zwei Riemen 245 bildet,
an jedem Ende aufweist (siehe 6 und 7). Sicherungsschrauben 246 können durch
die äußeren Öffnungen
in dem Klemmenteil 240 eingebracht werden, um die Riemen
an jedem Ende zusammenzuziehen. Einstellschrauben 250,
die sich durch Einsatzöffnungen 243 erstrecken, positionieren
den beweglichen Klemmenteil 240 in Bezug auf die Befestigungsklemmenteile 242.
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Eine Verstellung des beweglichen
Klemmenteils 240 führt
zu einer entsprechenden Bewegung der feststehenden Klinge 160,
wodurch die Schneideanordnung 56 manuell verstellt werden
kann. Da die Befestigungsmittel 231, welche die feststehende Klinge 160 mit
dem beweglichen Klemmenteil 240 verbinden, sich durch die
vergrößerten Öffnungen 232 in
der Klingenlagerstange 165 erstrecken, ist die Bewegung
des Klemmenteils 240 und der feststehenden Klinge 160 durch
die Größe der Öffnungen 230 begrenzt.
Das leichte Spiel zwischen den Befestigungsmitteln 231 und
den Öffnungen 232 sollte
daher so dimensioniert werden, dass die notwendigen Verstellungen
in dem Bereich von 0,005 Inch (0,127 mm) zwischen der feststehenden
Klinge und der gleitenden Klinge 162 ermöglicht werden.
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Um die feststehende Klinge in der
ausgewählten
"eingestellten" Position zu sichern, werden die Sicherungsschrauben 246 gedreht,
um die Bänder 245 zusammenzuziehen,
um die Breite der Lücke zwischen
ihnen zu verringern. Durch die Verringerung dieser Lücke halten
die Bänder
die Einstellschrauben 250 und schließen eine Rotation derselben
aus, wobei die feststehende Klinge 160 in der ausgewählten Position
gesichert wird.
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Eine andere Art und Weise die feststehende Klinge 160 zu
montieren, um eine geeignete Positionierung der Klinge während des
Schervorgangs zu garantieren, ist in den 8, 9 und 10 dargestellt. In der dargestellten
Befestigungsanordnung ist die feststehende Klinge 160 in
Richtung der gleitenden Klinge 162 federvorgespannt, so
dass die Schneideanordnung 56 "selbsteinstellend" ist.
Während
des Schneidevorgangs wird die gleitende Klinge 162 die feststehende
Klinge 160 nach innen (stromabwärtig) drücken, um das notwendige Spiel
zwischen den Klingen bereitzustellen. Die feststehende Klinge 160 wird
effektiv auf jede Schneidebewegung eingestellt, wobei eine Beschädigung der
Klinge durch unpassendes Spiel und ein unsauberes Schneiden durch übermäßig getrennte
Klingen minimiert wird.
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Diese "Selbsteinstellung" der Schneideanordnung 56 wird
durch die Verwendung einer Montagewinkelklammer 160 und
einer federnden Winkelklammer 262 er möglicht, die jede ein Paar von
rechtwinkligen Wänden
aufweisen. Die Montagewinkelklammer 260 hat eine Wand 264 welche
parallel und benachbart zu der Rahmenendplatte 46 angeordnet ist
und eine andere rechtwinklige Wand 266 welche sich nach
außen
(stromabwärtig)
erstreckt. Lagerblöcke 270 sind
an jedem Ende der Befestigungswinkelklammer 260 angeordnet
und Befestigungsmittel 272, welche sich durch die Blöcke 270,
die Wand 264 und die Endplatte 46 erstrecken,
sichern die Blöcke 270 und
die Befestigungswinkelklammer fest an der zweiten Rahmenendplatte.
Die sich nach außen
erstreckende Wand 266 des Montagewinkels 260 wird ebenfalls
durch Befestigungsmittel 274 an den Lagerblökken 270 befestigt.
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Die federnde Winkelklammer 262 hat
eine Wand 280 welche benachbart zu der Montageklammerwand 266 angeordnet
ist und eine andere rechtwinklige Wand 282, welche gegenüber der
Winkelwand 264 angeordnet ist. (Siehe 10) Die federnde Winkelklammer 262 wird
durch zwei seitlich beabstandete Befestigungsmittel 283 sowohl
an der Befestigungswinkelklammer 260 und der feststehenden Klinge 160 befestigt,
wobei die Klammern so angeordnet sind, dass die Klinge 160 mit
der entfernten Seite 154 der Auslassöffnung 46 ausgerichtet
sind. Die Befestigungsmittel 283 erstrecken sich durch ausgerichtete Öffnungen
in der feststehenden Klinge 160, der Befestigungsklammerwand 266 und
der federnden Klammerwand 280. Die ausgerichteten Öffnungen 284 in
der Befestigungsklammerwand 266 sind überdimensioniert oder verlängert, verglichen mit
den Befestigungsmitteln 283, um ein Spiel zwischen den
Befestigungsmitteln 283 und den Öffnungen 284 zu erzeugen.
Buchsen (nicht dargestellt) können
verwendet werden, um die feststehende Klinge 160 an der
federnden Winkelklammer 262 zu befestigen.
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Die federnde Winkelklammer 262 wird
weg oder stromabwärtig
von der Befestigungswinkelklammer 260 und der Rahmenendplatte 46 durch
Federn 285 gedrückt.
Die Federn 285 sind auf Schrauben 286 gelagert,
welche an einem Ende der Montageklammerwand 264 befestigt
sind. Die gegenüberliegenden
Enden der Federlagerschrauben 285 erstrecken sich durch Öffnungen
in der federnden Klammerwand 280 und sind durch Muttern 288 abgedeckt. Die Öffnungen
in der Wand 280 sind so dimensioniert, dass sie eine gleitende
Bewegung zwischen der federnden Winkelklammer 262 und den
Schrauben 286 erlauben, wenn die Federn während des
Betriebs der Schneideanordnung 56 zusammengedrückt oder
expandiert werden.
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Die feststehende Klinge 160 ist
an der federnden Winkelklammer 262 mittels Befestigungsmitteln 283 befestigt,
wodurch die Federn 285 auf die feststehende Klinge 260 in
die gleiche stromabwärtige
Richtung, in Richtung der gleitenden Klinge 161 drücken. Die
Bewegung sowohl der federnden Winkelklammer 262 und der
feststehenden Klinge 160 in jeder Richtung ist durch die
Enden der überdimensionierten Öffnung 284 in
der Befestigungsklammer 260 begrenzt, durch die sich die
Befestigungsmittel 283 erstrecken. Demgemäß sollten
diese Öffnungen so
dimensioniert werden, dass sie das notwendige Spiel zwischen den
Klingen 160 und 162 bereitstellen.
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Eine andere Form einer Schneideanordnung 56' ist
in den 18 und 19 dargestellt, die diese Schneideanordnung
und die Rahmenendplatte 46 von dem Rest der Maschine 20 isoliert
darstellen. Die Schneideanordnung 56' umfasst eine feststehende Klinge,
die im Wesentlichen identisch zu der der Schneideanordnung 56 sein
kann und daher werden für
diese Klinge und ihre entsprechenden Komponenten gleiche Bezugszeichen
verwendet. Die feststehende Klinge 160 ist zusammen mit
der Scherklinge 289 die tatsächlichen "Schneideelemente"
dieser Anordnung und sie arbeiten nach Art und Weise einer "Schere"
zusammen, um den geprägten
Streifen in geschnittene Abschnitte 32 zu schneiden. Wie
bei der oben beschriebenen Schneideanordnung sind die Klingen strategisch
relativ zu der Auslassöffnung 48 angeordnet.
In dieser Schneideanordnung ist die Klinge 289 mit einem
Schneidegestänge
verbunden, welches im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 291 bezeichnet
ist, und welches einen Schneidearm 292 aufweist. Ein Ende
des Schneidearms 292 ist an einem Schwenkpunkt 294 schwenkbar
mon tiert, welcher vorzugsweise in der Nähe der quadratischen Aussparung 150 angeordnet
ist, welche sich unterhalb des versetzten offenen Schlitzes 152 befindet. Die
Klinge 289 ist benachbart zu der unteren Kante eines entfernten
Teils des Schneidearm 292 befestigt. Die Klinge 289 kann
an dem Schneidearm 292 durch eine beliebige Art und Weise,
wie beispielsweise durch Bolzen 295 befestigt werden.
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Der Schneidearm 292 ist
seinerseits mit einer Bewegungsscheibe 296 unter Verwendung
von einer Verbindungsstange 297 verbunden. Spezieller ist
ein Ende der Verbindungsstange 297 mit einem mittleren
stromaufwärtigen
Teil des Schneidearm 292 durch eine Klammer 299 verbunden.
Das gegenüberliegende
Ende der Verbindungsstange 297 ist mit einem tangentialen
Bereich der Bewegungsscheibe 296 verbunden. Der Betrieb
der Bewegungsscheibe 296 ist ähnlich dem der Bewegungsscheibe 194,
da sie mit dem Schneidemotor 57 und einer Kupplungsanordnung 210 mittels
der Welle 196 für
eine geregelte Rotation operativ verbunden ist. Wenn die Bewegungsscheibe 296 um
180° gedreht
wird, wird der Schneidearm 292 zu der geschlossenen Position
geschwenkt, die in 18 gestrichelt
dargestellt ist. Indem die Bewegungsscheibe 296 um weitere
180° gedreht
wird, bewegen sich der Schneidearm 292 und die Scherklinge 289 zurück in ihre
offene Position.
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Daher kann entweder die Schneideanordnung 56 oder
die Schneideanordnung 56' verwendet werden, um den geprägten Streifen
in geschnittene Abschnitte 32 der gewünschten Länge zu trennen. Die geschnittenen
Abschnitte 32 bewegen sich dann stromabwärtig zu
der Nachschneidebegrenzungsanordnung 58, die dazu beiträgt, dass
die geschnittenen Abschnitte ihre gewünschte Geometrie beibehalten
und daher ihre Polsterungskapazität verbessern. Bezugnehmend
zurück
auf die 1 bis 3 ist die Nachschneidebegrenzungsanordnung 58 stromabwärtig der
Schneideanordnung 56 angeordnet und an der kistenartigen
Verlängerung 49 des
Rahmens 36 befestigt.
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Die Nachschneidebegrenzungsanordnung 58 ist
im Wesentlichen schachtartig geformt und umfasst einen stromaufwärtigen zusammenlaufenden Bereich 300 der
in einen stromabwärtigen
rechteckigen Tunnelbereich 302 übergeht. Der zusammenlaufende
Bereich 300 ist zwischen der stromabwärtigen Endplatte 46 und
der Verlängerung 49 angeordnet, wobei
der Tunnelbereich 302 sich durch und hinter die Rahmenverlängerung 49 erstreckt.
Die Nachschneidebegrenzungsanordnung 58 ist so angeordnet,
dass ihr Einlass 304 mit der Auslassöffnung 48 der Endplatte 46 ausgerichtet
ist. Der stromabwärtige Auslass 306 der
Nachschneidebegrenzungsanordnung 58 ist ebenfalls vorzugsweise
mit der Auslassöffnung 48 und
auch mit dem Einlass 304 ausgerichtet.
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Ein geschnittener Abschnitt 32 wird
stromabwärtig
in den Einlass 304 der Anordnung 58 durch den
herannahenden geprägten
Streifen gedrängt oder
gedrückt.
Der zusammenlaufende Bereich 300 drückt den Abschnitt 32 glatt
in den Tunnelbereich 302. Wenn der geschnittene Abschnitt 32 durch
den Tunnelbereich 302 gelangt, wird er im Allgemeinen umfänglich begrenzt
und längs
geführt,
wovon geglaubt wird, dass so seine Polsterqualität verbessert wird.
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Ein geschnittener Abschnitt 32,
der von der Nachschneidebegrenzungsanordnung 58 austritt, kann
auf einen gewünschten
Packort gerichtet werden wobei, die Umformung des Ausgangsmaterials 22 in
geschnittene Abschnitte 32 von kissenartigen Polsterungsschutzprodukten
relativ geringer Dichte nun beendet ist. Man kann nun erkennen,
dass diese geschnittenen Abschnitte 32 durch eine Maschine 20 erzeugt
wurden, welche sowohl mit horizontaler als auch mit vertikaler Ausrichtung
kompatibel ist. Andere Merkmale, wie die schwenkbare Abdeckung 110 auf
der zusammenlaufenden Rutsche 92 und die Nachschneidebegrenzungsanordnung 58 verbessern
die Betriebseffizienz der Maschine und/oder die Polsterqualität des Produktes.
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Wenn wir uns nun den 11 bis 17 zuwenden,
werden dort unterschiedliche Packsysteme dargestellt, welche eine
oder mehrere Maschinen 20 verwenden. Bei den in diesen
Systemen dargestellten Maschinen 20 wird der Rahmen 36 in
einer im Wesentlichen vertikalen Art und Weise positioniert, wobei
die imaginäre
Längslinie 42,
welche von dem stromaufwärtigen
Ende 38 zu dem stromabwärtigen Ende 40 gezogen
ist, im Wesentlichen vertikal wäre. Zusätzlich umfasst
die Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung 50 "L"-förmige Halter 307 statt
der "U"-förmigen
Halter 62, die in der Maschine verwendet werden, welche
in den 1 und 2 dargestellt ist. In den
meisten Packsystemen, in denen die Maschinen 20 vertikal
positioniert sind, wird die Ausgangsmaterialrolle 21 an
einem entfernten Ort befestigt. Aus diesem Grund ist das eine Bein 64 des
"U"-förmigen
Halters 62 nicht notwendig. Jedoch könnten "U"-förmige Halter in einer vertikal
befestigten Schiene verwendet werden und die Ausgangsmaterialrolle 21 könnte in
der in den 1 bis 3 dargestellten Art und Weise
befestigt werden. Zusätzlich
könnte
sogar wenn die Ausgangsmaterialrolle 21 entfernt von der Maschine 20 befestigt
wäre, trotzdem
"U"-förmige Halter
verwendet werden, um eine zweite Konstanteintrittsstange 80 an
den entfernten Enden der unbenutzten Beine 64 zu befestigen.
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Wie auch immer, in jedem der Packsysteme welches
in den 11 bis 17 dargestellt ist, umfasst die
Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung 50 zwei "L"-förmige Halter 307.
Die "L"-förmigen
Halter 307 haben jeweils ein Bein 308, welches
sich rechtwinklig nach außen
von einem Ende der flachen Wand 309 erstreckt. Die flache
Wand 309 ist geeignet an der stromaufwärtigen Seite der Rahmenendplatte 44 befestigt,
so dass ihre freien Enden mit der Rahmengrundplatte 43 ausgerichtet
sind. Die Beine 308 erstrecken sich von einem Zwischenbereich
der Rahmenendplatte 44 und wirken zum Befestigen des Blattrenners 74 und
der Konstanteintrittsstange 80 zusammen.
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Vielleicht sollte an diesem Punkt
erwähnt werden,
dass die Maschine 20, die in diesen Systemen dargestellt
ist, eine Abdeckung 310 aufweist, welche entfernbar auf
der Maschine angeordnet ist, um ihre äußere Erscheinung zu verbessern
und/oder ihre inneren Komponenten zu schützen. Die Abdeckung 310 umfasst 3 Seiten:
eine longitudinale Seite 312 und zwei transversale Seiten 314.
Die longitudinale Seite 312 ist parallel zu der Rahmengrundplatte 43 angeordnet
und erstreckt sich zwischen den distalen Seiten der Rahmenendplatte 44 und 46.
Die transversalen Seiten 314, welche rechtwinklig von gegenüberliegenden
Kanten der longitudinalen Seite 312 hervorstehen, erstrecken
sich zwischen den lateralen Seiten der Rahmenendplatten 44 und 46.
Neben diesen Unterschieden könnte
die Maschine 20, welche in den Packsystemen in den 11 bis 17 dargestellt ist, jedoch mechanisch
und strukturell identisch sein, zu der Maschine 20, die
in den 1 bis 10 dargestellt und oben beschrieben
ist. Nun werden die speziellen Packsysteme besprochen, wobei ein
Packsystem 320 gemäß der vorliegenden
Erfindung in den 11 und 12 dargestellt ist. Das Packsystem 320 verwendet
zwei Polsterumformungsmaschinen 20, welche so ausgerichtet
sind, dass ihre stromaufwärtigen
Enden oberhalb ihrer stromabwärtigen
Enden positioniert sind. Das System 320 umfasst ebenfalls
einen Maschinenmontageständer 322 zur
Montage der Maschine 20 in der gewünschten Orientierung, eine
Packoberfläche
in der Form von zwei parallel nahe beabstandeter unabhängig gelagerter
Förderbänder 324 und
ein Ausgangsmaterialausgabemittel, dass zwei Ausgangsmaterialbereitstellungswagen
umfasst, welche im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 326 bezeichnet
sind. Die Komponenten des Packsystems 320 sind so ausgerichtet, dass
Ausgangsmaterialrollen 21 auf den Ausgangsmaterialbereitstellungswagen 26 befestigt
sind, das Ausgangsmaterial 22 in das stromaufwärtige Ende der
Maschine 20 geführt
wird und die umgeformten geschnittenen Abschnitte 32 des
Polstermaterials in Versandkisten (nicht dargestellt) fallen können, welche
sich auf den Förderbändern 324 in
der Richtung die durch den Pfeil 328 symbolisiert ist,
bewegen.
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Der Maschinenmontageständer 322 umfasst eine
Bodenlagerung, welche im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 330 bezeichnet
ist, und zwei vertikale Stützen 332,
die sich davon nach oben erstrecken. Die Bodenlagerung 330 ist
Allgemeinen "H"-förmig, wenn
sie von vorne betrachtet wird und umfasst zwei Seitenglieder 234,
die sich von beiden Seiten einer erhöhten unteren Querstange 336 nach außen erstrecken.
Ausgleichsfüße 340 an
den distalen Enden jedes der Seitenglieder 334 ermöglichen
eine Einstellung oder Ausgleichung des Maschinenmontageständers 322 auf
dem Boden der Verpackungsanlage. Die untere Querstange 336 ist
zwischen den Förderbändern 324 in
einer Richtung angeordnet, die parallel zu der Fließrichtung 328 verläuft, wobei
die Hälfte
jedes Seitenglieds 334 unter einem der Förderbänder 324 angeordnet
ist. Die Seitenglieder 334 und die untere Querstange 336 definieren
zusammen drei Seiten eines rechteckigen Raumes unter jedem Förderband 324 in
den die Ausgangsmaterialbereitstellungswagen 326 geschickt
passen würden.
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Die vertikalen Stangen 332 sind
an den Seitengliedern 334 durch zwei dreieckige Klammern 342 befestigt
und erstrecken sich zwischen den Förderbändern 324 nach oben.
Die untere Querstange 336 ist an den vertikalen Stangen 332 durch
T-Klammern 346 befestigt,
die sich genau oberhalb der dreieckigen Klammer 342 befinden.
Die vertikalen Stangen 332 sind weiterhin durch eine obere
Querstange 350 zusammengehalten, die durch L-Klammern 352 an den
oberen Enden der vertikalen Stangen befestigt ist. Wie am besten
in 12 zu sehen, definieren
die vertikalen Stangen 332, die untere Querstange 336 und
die obere Querstange 350 zusammen einen rechteckigen offenen
Raum 353 in einer im Wesentlichen vertikalen Ebene zwischen
den Maschinen 20.
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Die Maschinen 20 sind an
den vertikalen Stangen 332 durch Gleitelemente befestigt,
welche im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 360 bezeichnet
sind, wobei die Maschinen vertikal an dem Maschinenmontageständer 323 eingestellt
werden können.
In dieser Art und Weise kann das Packsystem 320 so modifiziert
werden, um sich an Förderbänder unterschiedlicher
Höhe, unterschiedlich
geformte Transportbehälter
und/oder unterschiedlich dichte Polsterprodukte anzupassen. Ein
Seil (nicht dargestellt) das mit einer Winde 361 und Riemenscheiben 362 und 363 verbunden
ist, bestimmt die Position der Gleitelemente 360 an den
vertikalen Stangen 332. Die Winde 363 ist auf
Bodenniveau an einer der vertikalen Stangen 332 befestigt,
um einen bequemen Zugang zu erlauben, wobei die Riemenscheiben
362 und 363 an
den oberen Enden der vertikalen Stangen 332 angeordnet
sind. Die vertikale Positionierung der Maschine 20 kann
durch Drehung der Winde 361 eingestellt werden und die
Riemenscheiben 361 und 363 garantieren die gleiche
vertikale Einstellung der zwei Gleitelemente 360.
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Die Gleitelemente 360 und
die tatsächliche Befestigung
der Gleitelemente 360 an der Maschine 20 und die
vertikalen Stangen 332 werden im Detail in den 13 und 14 dargestellt. Zusätzlich dazu, dass eine vertikale
Einstellung ermöglicht
wird, erlaubt diese Befestigungsanordnung horizontale oder "gekippte"
Einstellungen der Maschine 20 in Bezug auf den Maschinenmontageständer 322,
wodurch eine zweidimensionale Feineinstellung des Packsystems 320 möglich ist.
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Jedes der zwei Gleitelemente 260 hat
einen zentralen quadratischen Kanal 264 der so dimensioniert
ist, dass er einen der vertikalen Stangen 332 umfasst.
Zwei seitliche winklige Klammern, welche im Allgemeinen mit dem
Bezugszeichen 365 bezeichnet werden und rechtwinklige Wände aufweisen,
sind an gegenüberliegenden
Seiten des quadratischen Kanals 364 befestigt. Spezieller
ist eine Wand 366 von jeder winkligen Klammer 365 an
einer Seite des Kanals 364 befestigt, wohingegen jede der anderen
Wände 367 sich
davon in gegenüberliegende
Richtungen nach außen
erstrecken. Die sich nach außen
erstreckende Wand 367 an einer Klammer ist mit einer Schwenkplatte 370 durch
Befestigungsmittel 371 befestigt. Die Befestigungsmittel 371 erstrecken
sich durch vier Öffnungen 372 in
der Wand 367 und ausgerichtete Öffnungen 373 welche
entlang einer Kante der Schwenkplatte 370 angeordnet sind. Die
Schwenkplatte 370 umfasst einen zweiten Satz von Öffnungen 373,
welche entlang eines Zentralbandes der Schwenkplatte 370 angeordnet
sind, und die seitlichen Winkelklammern 365 umfassen eine fünfte größere zentralere Öffnung 374 zwischen
den Öffnungen 372.
Der zweite Satz von Öffnung 373 und die
zentralen Öffnungen 374 ermöglicht es,
dass die Befestigungsanordnung an andere Packsysteme angepasst werden
kann, wie es unten detaillierter erklärt werden wird.
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Die Schwenkplatte 370 ist
selektiv an einer Stopplatte 375 befestigt, welche fast
die gleiche Form wie die Schwenkplatte 370 aufweist und
daher in 13 versteckt
ist. Die Stopplatte 375 ist mit einer Kante an einem Maschinenbefestigungswinkelhalter 376 durch
Befestigungsmittel 377 befestigt, wobei der Halter 376 fest
an einer Ecke der Maschine 20 befestigt ist. Wie am besten
in 13 zu sehen, weist
die Schwenkplatte 370 eine halbkreisförmige Anordnung von Öffnung 378 auf,
durch die ein Federstift 379 eingeführt werden kann und von einer Öffnung 380 in
der Stopplatte aufgenommen werden kann. Die Stopplatte 375 kann
zusätzlich
drehbar an der Schwenkplatte 370 durch einen Schwenkverbinder 381 befestigt
sein. In der dargestellten Ausführungsform
ist der Federstift 379 durch die zentrale Öffnung 378 eingeführt, wobei
er die Maschine in einer fast exakt vertikalen Art und Weise positioniert. Jedoch
kann der Federstift 379 entfernt werden, um es der Stopplatte
und der Maschine 20 zu ermöglichen, um das schwenkbare
Befestigungselement 381 geschwenkt zu werden. Der Federstift
kann dann selektiv durch jede der versetzten Öffnungen 378, welche
mit ihm ausgerichtet ist, eingeführt
werden, wodurch die Stopplatte 375 und die befestigte Maschine
geschwenkt wären.
Diese Möglichkeit
die Maschine 20 zu schwenken ermöglicht eine "Feineinstellung"
des Packsystems 320.
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Während
in den 13 und 14 nur eine Schwenkplatte 370 und
eine Maschine 20 dargestellt sind, welche an dem Gleitelement 360 befestigt
sind, wäre
die zweite Maschine des Packsystems 320 symmetrisch an
Winkelhaltern 365 der anderen Seite befestigt, durch ihre
eigene Schwenkplatte 370 und andere zugehörige Komponenten.
Die vertikale Einstellung der Maschine 20 wäre immer
die gleiche da sie die Gleitelemente 360 teilen. Jedoch
könnte
die Verschwenkung einer der Maschinen 20 unabhängig von
der anderen Maschine durch eine Einstellung der entsprechenden Position
der Federstifte 379 in der Schwenkplatte 370 eingestellt
werden. Die Stärke der
Verschwenkungseinstellung, die in dem Packsystem möglich wäre, würde durch
die Dicke des rechteckigen Raumes 353 zwischen den Maschinen
beschränkt.
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Jedoch unabhängig davon, welche Befestigungsanordnung
auch verwendet wird, um die Maschine 20 auf dem Maschinenmontageständer 322 zu
befestigen, empfangen die Maschinen 20 Ausgangsmaterial 22 von
dem Ausgangsmaterialbereitstellungsgerät oder dem Ausgangsmaterialbereitstellungswagen 326.
Wie oben dargestellt, sind die Ausgangsmaterialbereitstellungswagen 326 unterhalb der
Förderbänder 324 in
den rechteckigen Räumen angeordnet,
die durch die Seitenglieder 334 und der unteren Querstange 336 des
Maschinenmontageständers 322 definiert
sind. Jeder der Ausgangsmaterialbereitstellungswagen 326 umfasst
eine rechteckige Bodenwand 382, welche Rollen 384 schwenkbar
an jedem ihrer vier Ecken angebracht hat. Die Rollen 384 machen
den Wagen 326 mobil und ermöglichen ihm zu Belade/Entladezwecken
bequem von unter dem Förderband 324 hinein
und herausgerollt zu werden.
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Jeder Ausgangsmaterialbereitstellungswagen 326 umfasst
weiterhin zwei "H"-förmige Seitenglieder 386,
die jeweils zwei vertikale Beine 387 aufweisen, die von
zwei benachbarten Ecken der Bodenablagen 382 abstehen und
einen verbindenden Arm 388. Die verbindenden Arme 388 umfassen
eine zentrale Aussparung in der eine Bereitstellungsstange, die
sich durch die hohle Röhre 29 der
Ausgangsmaterialrolle 21 erstreckt, gelagert werden kann. Während des
Betriebs der Maschine 20 wird das Ausgangsmaterial 22 von
der Zahnradanordnung 54 von der Ausgangsmaterialrolle 21 durch
den offenen Raum 353 zwischen den Maschinen 20 zu
der Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung 50 gezogen, welche
an der Maschine oben angeordnet ist. Um das Ausgangsmaterial in
seinen abwärtigen
Pfad zu der Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung 50 zu
führen,
umfasst der Wagen 326 einen Deflektor 390 und
eine Führungsstange 392.
Der Deflektor 390 ist an einem Zwischenbereich von zwei
benachbarten vertikalen Beinen 387 befestigt und erstreckt
sich zwischen ihnen, welche nicht Teil der gleichen "H"-förmigen Seitenglieder 386 sind.
Der Deflektor 390 ist im Allgemeinen wie ein Prisma geformt
und hat eine nach oben abfallende Seite 394 die benachbart
zu der Ausgangsmaterialrolle 21 angeordnet ist. Die Führungsstange 392 ist
drehbar an einem oberen Bereich der gleichen vertikalen Beine 387 befestigt, an denen
der Deflektor befestigt ist, und erstreckt sich zwischen ihnen.
Wie am besten in 11 zu
sehen, sind diese zwei vertikalen Beine 387 am nächsten zu
der unteren Querstange 363 des Maschinenmontageständers 322 angeordnet,
wenn der Wagen 326 ordentlichen zwischen den Förderbändern 324 angeordnet
ist. Während
des Betriebs folgt das Ausgangsmaterial 22 der abfallenden
Seite 394 des Deflektors nach oben und um die Führungsstange 392, um
einen glatten Eintritt des Ausgangsmaterials in den offenen Raum 353 zu
gewährleisten.
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Das Ausgangsmaterial 22 bewegt
sich von dem offenen Raum 353 zu der Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung 50,
durch die Formanordnung 52, die Zahnradanordnung 54 und
die Schneideanordnung 56, um in geschnittene Abschnitte 32 umgeformt
zu werden. Die geschnittenen Abschnitte 32 bewegen sich
durch die Nachschneidebegrenzungsanordnung 58, die in der
dargestellten Ausführungsform
von einen Kissenschacht 395 umgeben ist. Der Kissenschacht 395 ist
an dem stromabwärtigen
Ende des Rahmens 36 befestigt und dient als eine externe
Führungsanordnung,
um die geschnittenen Abschnitte 32 zu dem gewünschten
Packort zu richten.
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Ein anderes Packsystem 400 gemäß der vorliegenden
Erfindung ist in den 15 und 16 dargestellt, wobei dieses
System nur eine Maschine 20 umfasst, die mit ihrem stromabwärtigen Ende
oberhalb ihres stromaufwärtigen
Endes positioniert angeordnet ist. Solch einer Anordnung könnte aufgrund von
Höhenbegrenzungen
in der Packanlage und/oder anderen Überlegungen wünschenswert sein.
Das Packsystem 400 umfasst einen Maschinenmontageständer 402,
um die Maschine 20 in dieser Orientierung zu montieren,
eine Packoberfläche in
der Form eines einzelnen Förderbandes 404 und eine
Ausgangsmaterialausgabeeinrichtung, aufweisend ein Ausgangsmaterialbereitstellungswagen 406.
Der Ausgangsmaterialbereitstellungswagen 406 ist ähnlich zu
den Ausgangsmaterialbereitstellungswagen 326, die oben
mit Bezug auf die 11 und 12 beschrieben sind, außer dass
der Ausgangsmaterialbereitstellungswagen 406 weder einen
Deflektor 390 noch eine Führungsstange 392 aufweist.
Das Förderband 404 ist
ebenfalls ähnlich zu
den Förderbändern 324 des
Systems 320, außer
dass das Förderband 404 zumindest
teilweise von dem Maschinenmontageständer 402 gelagert
ist.
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Die Komponenten sind so angeordnet,
dass das Ausgangsmaterial 22 von der Rolle 21 leicht
abwärts
zu der Konstanteintrittstange 80 gelangt und dann nach
oben durch den Lagentrenner 74 und den Rest der Maschine
gelangt. Der Maschinenmontagenständer 402 umfasst
einen Bodenhalter 410 und zwei vertikale Stützen 412 die
davon hervorstehen. Der Bodenhalter 410 ist im Wesentlichen
"U"-förmig und
hat zwei Seitenglieder 416, die rechtwinklig von einer
verbindenden Querstange 418 abstehen. Die Querstange 418 ist
parallel zu der Fließrichtung
des Förderbandes 404 angeordnet,
jedoch ist sie in einer Richtung versetzt von dem Förderband 404,
wobei diese Richtung in 15 links
ist. Ausgleichsfüße 420 können an
den zwei Enden von jedem der Seitenglieder 416 zu Einstellzwekken
bereitgestellt sein. Die Seitenglieder 416 und die Querstange 418 definieren
zusammen drei Seiten eines rechteckigen Raumes unter dem Förderband 404,
in den der Ausgangsmaterialbereitstellungswagen 406 geschickt passt.
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Die vertikalen Stangen 412 sind
an den Seitengliedern 416 durch dreieckige Klammern 422 an den
nahen Enden der Seitenglieder 416 befestigt. Wie am besten
in 16 zu sehen, umfasst
der Montageständer 402 keine
obere Querstange. Zusätzlich ist
der Raum zwischen den vertikalen Stangen 412 von der Maschine 20 belegt,
wobei der Bereich zwischen den Stangen 412 und unter der
Maschine 20 relativ offen gelassen wurde, um es dem Ausgangsmaterial 22 zu
ermöglichen
von der Ausgangsmaterialrolle 21 zu der Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung 50 zu
gelangen.
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Die Maschine 20 ist wiederum
selektiv gleitbar an den vertikalen Stangen 412 durch Gleitelemente 424 befestigt,
welche identisch zu den Gleitelementen 360 seien können, die
in den Packsystemen 320 verwendet wurden. Jedoch sind in
dem Packsystem 400 die Gleitelemente 424 an den
querverlaufenden Seiten 314 des Maschinengehäuses 310 befestigt.
Mit dieser Befestigungsanordnung kann es wünschenswert sein, die querverlaufenden Seiten 314 der
Abdeckung 310 permanent und sicher an dem Rahmen 36 der
Maschine zu befestigen, wobei die längsverlaufende Seite 312 der
Abdeckung 310 selektiv entfernbar sein kann, wie beispielsweise mittels
eines Scharniers 425.
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Die Maschine 20 ist an den
Gleitelementen 424 durch die gleichen Befestigungskomponenten, wie
sie in den 13 und 14 gezeigt sind und in dem Packsystem 320 verwendet
werden, befestigt. Jedoch, statt eine Maschine 20 an jeder
Seitenwinkelklammer 365 des Gleitelements 360 wie
oben zu befestigen, wäre
die linksseitige Seitenwinkelklammer 365 an der Schwenkplatte 370 mittels
Befestigungselementen 371 befestigt, welche sich durch
den zweiten zentralen Satz von Öffnung 373 erstrecken.
Die rechtsseitige Seitenwinkelklammer 365 würde an der Schwenkplatte 370 und
an der Stopplatte 375 durch den Federstift 379 befestigt
sein. Der Federstift 379 würde sich durch das längere Zentralloch 374 in
der Wand 367 der rechtsseitigen Klammer 365 und
durch eine Öffnung
der Öffnungen 378 in
der kreisförmigen Anordnung
erstrecken.
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Der Maschinenmontageständer 402 umfasst weiterhin
eine Fördererlagerung 440 an
dem das Förderband 404 zumindest
teilweise gelagert ist. Die Fördererlagerung 440 umfasst
zwei vertikale Stangen 442, die mit den distalen Enden
der Seitenglieder 416 durch L-Klammern 444 befestigt
sind; zwei horizontale Stangen 446, die mit einem Zwischenbereich der
vertikalen Stangen 412 durch T-Klammern 450 verbunden sind
und eine dritte horizontale Stange 452, die mit den ersten
und zweiten horizontalen Stangen 446 durch die T-Klammern 455 verbunden ist.
Das Förderband 404 liegt
auf den horizontalen Stangen 446 und 452 und ist
daher unterhalb der Kissenrutsche 460 angeordnet. Die geschnittenen
Abschnitte 32 werden von der Kissenrutsche 460 in
die Versandkisten (nicht dargestellt) fallen, die sich auf dem Förderband 404 bewegen.
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Bezugnehmend nun auf 17 ist ein weiteres Packsystem 500 gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt, wobei dieses System zwei Maschinen 20 ver wendet.
Die Maschinen 20 sind wiederum in einer vertikalen Art
und Weise positioniert und in diesem System ist das stromaufwärtige "Zuführ"-Ende
der Maschine oberhalb ihrer stromabwärtigen oder "Entnahme"-Enden
angeordnet. Zunächst
sollen einige Unterschiede zwischen dem Packsystem 500 und
den Systemen 320 und 400 erwähnt werden. Zunächst sind
in dem Packsystem 500 die zwei Maschinen 20 fest
statt gleitend an dem Maschinenmontageständer 502 befestigt.
Dieser Ständer 502 könnte einfach
eine einzige vertikale Wand sein, wobei eine der Maschinen 20 auf
jeder Seite montiert ist. Zusätzlich
hat das Packsystem 500 statt Förderbänder unbewegliche Packstationen
oder Tische 504. Weiterhin hat das System 500 keine
Ausgangsmaterialbereitstellungswagen aber stattdessen umfasst es eine
dauerhaft unbewegliche Ausgangsmaterialbereitstellungsstruktur 506.
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Die Ausgangsmaterialbereitstellungsstruktur 506 umfasst
zwei parallele vertikale Balken 510 von ungefähr der gleichen
Höhe wie
der Montageständer 502 welche
entfernt von ihm angeordnet sind. Ein oberes Ausgangsmaterialausgabegerät 512 und
ein unteres Ausgangsmaterialausgabegerät 514 sind an den
unteren Enden der vertikalen Balken 510 befestigt. Jedes
Ausgabegerät
trägt zwei
Rollen 21 des Ausgangsmaterials 22 und die Anordnung
der Ausgabegeräte 512 und 514 an
diesem Ort ermöglicht
ein sicheres und bequemes Wiederbefüllen des Ausgangsmaterials 22 auf
Bodenniveau. In der dargestellten Ausführungsform sind die Maschinen 20 mit
Ausgangsmaterial 22 von den Ausgangsmaterialrollen 21 beladen,
die in dem oberen Ausgangsmaterialausgabegerät 512 gehalten werden.
Jedoch könnte
das Ausgangsmaterial 22 von der Ausgangsmaterialrolle 21,
das in dem unteren Ausgangsmaterialausgabegerät 514 gehalten ist,
genauso leicht in die Maschine 20 geladen werden, wenn
es notwendig oder gewünscht
wäre.
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Die Ausgabegeräte 512 und 514 sind
im Wesentlichen identisch und jedes besteht aus zwei Seitengliedern 516,
wobei ein Seitenglied rechtwinklig an jedem der vertikalen Balken 510 befestigt
ist. Das distale Ende jedes der Seitenglieder 516 umfasst
einen Einschnitt 518, um die Ausgangsmaterialstange 72 zu
lagern, wobei jedes Ausgabegerät
zwei Ausgangsmaterialrollen 21 trägt. Die Ausgabegeräte umfassen
weiterhin zwei Begrenzungsschalter 520, einen für jede Rolle.
Ein Klebestreifenbehälter 522 für eine Klebebandrolle 524 könnte bequem
zwischen dem oberen Ausgabegerät 512 und
dem unteren Ausgabegerät 514 befestigt
sein.
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Die Ausgangsmaterialbereitstellungsstruktur 506 umfasst
weiterhin zwei horizontale Balken 526, wobei jeder Balken 526 das
obere Ende eines der vertikalen Balken 510 mit dem oberen
Ende des Maschinenmontageständers 502 verbindet.
Kleine obere Führungsstangen 527 erstrecken
sich zwischen einem Balken 526 zu dem anderen Balken, wobei
sie eine obere Führungsbahn
für das
Ausgangsmaterial 22 von der Ausgangsmaterialrolle 21 bilden,
die rechts in 17 angeordnet
ist. Ähnlich erstrecken
sich kleine untere Führungsstangen 528 von
einem Balken zu dem anderen Balken, wobei sie eine untere Führungsbahn
für das
Ausgangsmaterial 22 von der Ausgangsmaterialrolle 21 bilden,
die in der 17 links
angeordnet ist. Die unteren Führungsstangen 528 sind
leicht horizontal versetzt von den oberen Führungsstangen 527.
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Im Betrieb wird das Ausgangsmaterial 22 sich
von dem unteren Ausgangsmaterialbereitstellungsgerät 512 nach
oben zu der Ecke bewegen, die durch die Stangen 510 und 526 gebildet
wird. An dieser Ecke muss das Ausgangsmaterial im Wesentlichen eine
90° Drehung
machen, um seinen Weg zu der Maschine 20 fortzusetzen.
Um einen glatten Übergang
zu fördern,
sind die Führungsstangen 530 und 532 drehbar
an dieser Ecke befestigt. Die obere Führungsstange 530 ist
von den vertikalen Stangen 510 leicht nach außen angeordnet,
um das Ausgangsmaterial von der rechtsseitigen Ausgangsmaterialrolle 21 mit
der oberen Führungsbahn
auszurichten. Die untere Führungsstange 532 ist
so angeordnet, dass sie das Ausgangsmaterial von der linksseitigen
Rolle mit der unteren Führungsbahn
ausrichtet. In dieser Art und Weise gelangt das Ausgangsmaterial 22 glatt
in die Führungsbahnen.
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An den gegenüberliegenden Enden der horizontalen
Balken 526 muss das Ausgangsmaterial wiederum eine im Wesentlichen
90° Drehung
machen, um in eine Maschine 20 zu gelangen. Dieser Übergang
wird durch die Konstanteintrittstangen 80 der Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnungen 50 durchgeführt. Zu
diesem Zweck ist die linksseitige Maschine 20, die das
Ausgangsmaterial 22 von der rechtsseitigen Ausgangsmaterialrolle 21 erhält, so angeordnet,
dass ihre Konstanteintrittstange 80 mit der oberen Führungsbahn
ausgerichtet ist. Die rechtsseitige Maschine, die Ausgangsmaterial
von der linksseitigen Ausgangsmaterialrolle erhält, ist leicht unterhalb der
linksseitigen Maschine befestigt, so dass ihre Konstanteintrittstange 80 mit
der unteren Führungsbahn
ausgerichtet ist.
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Das Ausgangsmaterial 22 gelangt
dann durch den Bahntrenner 74 und so weiter durch die Maschine 20 wo
es in geschnittene Abschnitte 32 einer gewünschten
Länge umgeformt
wird. Die geschnittenen Abschnitte 32 verlassen die Maschine durch
die Nachschneidebegrenzungsanordnung 58 und fallen nach
unten. Ablenkelemente 540 können strategisch an dem Maschinenmontageständer 502 befestigt
sein, um die geschnittenen Abschnitte 32 in Richtung des
richtigen Teils des Montageständers 502 zu
drängen.
Die Ablenkelemente 540 sind im Wesentlichen wie ein Prisma
geformt, welches eine nach außen
abgeschrägte
Wand 542 aufweist, wobei die Schräge und die Länge der
Wand 542 bestimmend dafür
sind, wo die geschnittenen Abschnitte 32 auf die Packstationen 504 fallen
werden.
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Man wird erkennen, dass die Packsysteme gemäß der vorliegenden
Erfindung in eine Vielzahl von Verpackungsanlagen eingebaut und/oder
eingeführt
werden können.
Zusätzlich
können
diese und andere Verpackungssysteme, die eine oder mehr Polsterumformungsmaschinen 20 verwenden,
geeignet modifiziert werden, um für viele Anwendungen geeignet
zu sein. Dieser weite Kompatibilitätsbereich macht biologisch
abbaubare, recyclingfähige
und erneuerbare Papierschutzverpackungsmaterialien eine sehr attraktive
Alternative für
Kunststoffluftposterverpackungen und/oder Kunststoffschaumteilchen.
Daher werden die Industrien nun einfacher ihre umwelttechnisch verantwortungsbewusste
Wahl von Papierschutzverpackungsmaterialien anstatt von Kunststoffschutzverpackungsmaterialien
treffen.
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Obwohl diese Erfindung in Bezug auf
bestimmte bevorzugte Ausführungsformen
gezeigt und beschrieben wurde, ist es offensichtlich das äquivalente
Variationen und Modifikationen Fachleuten in den Sinn kommen werden,
wenn sie diese Beschreibung lesen und verstehen. Die vorliegende
Erfindung umfasst all solche äquivalenten Änderungen
und Modifikationen und ist nur durch den Schutzbereich der folgenden
Ansprüche
beschränkt.