DE68929533T2 - Nicotinhaltiges Pflaster mit verlängerter Wirkung - Google Patents

Nicotinhaltiges Pflaster mit verlängerter Wirkung Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Anmeldung ist eine Teilanmeldung aus der Europäischen Patentanmeldung Nr. 89308978.9, im Folgenden Stammanmeldung genannt.
  • In der Stammanmeldung wurde gemäß der ursprünglich eingereichten Fassung ein transdermales Pflaster beansprucht, umfassend (a) eine Nikotinspeicherschicht mit einer der Haut zugewandten Seite und einer der Haut abgewandten Seite, enthaltend eine ausreichende Menge Nikotin, um für mindestens 12 Stunden einen wirksamen Nikotinfluss aus dem Pflaster aufrecht zu erhalten, (b) eine okklusive Deckschicht, die mit der Haut abgewandten Seite der Speicherschicht in Kontakt ist und diese abdeckt, und (c) ein Abgabekontrollmittel zur Regulierung der Diffusion des Nikotins aus der der Haut zugewandten Seite bei einem Fluß von 20 bis 800 μg/cm2·h im Verlauf von mindestens 7 Stunden, bevorzugt mindestens 12 Stunden, bei einer ersten Fließrate von weniger als 2 mg/cm2·h während eines ersten Zeitabschnitts von unter 5 Stunden, darauf bei einer zweiten Fließrate von 20 bis 800 μg/cm2·h während eines zweiten Zeitabschnitts von 7 Stunden oder länger. Dabei wurde eine erste Fließrate von bevorzugt weniger als 1 mg/cm2·h beansprucht. Der erste Zeitabschnitt ist bevorzugt weniger als eine Stunde, und der zweite Zeitabschnitt ist 11 Stunden oder länger beansprucht. Gemäß den Ansprüchen zu einer Ausbildungsform (der "monolithischen") umfasste das Abgabekontrollmittel eine für Nikotin durchlässige monolithische, in die Speicherschicht integrierte Polymerschicht, gegebenenfalls mit einer für Nikotin durchlässigen, die der Haut zugewandte Oberfläche der Speicherschicht kontaktierende Polymermembran. Gemäß einem Anspruch auf eine andere Ausbildungsform als Reservoir umfasste die Speicherschicht ein poröses Material, in dem das Nikotin verteilt war.
  • Im Erteilungsverfahren der Stammanmeldung wurden die Ansprüche auf die monolithischen Ausbildungsformen beschränkt, die bestimmte Charakteristika aufweisen. Die vorliegende Teilanmeldung betrifft monolithische Ausbildungsformen, die andere Charakteristika aufweisen, sowie die erfindungsgemäßen Reservoir-Ausbildungsformen.
  • TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft ein transdermales Pflaster zur Verabreichung von Nikotin. Insbesondere betrifft die Erfindung Pflaster, die im Verlauf von einem Tag oder länger eine geeignete Dosis Nikotin abgeben können.
  • STAND DER TECHNIK
  • Die theoretische Möglichkeit der Verabreichung von Arzneimitteln auf transdermalem Wege ist seit vielen Jahren bekannt. Die ersten transdermalen Pflaster, die entwickelt wurden, waren mit Arzneimitteln versehene Bandagen, in denen das Arzneimittel gewöhnlich dem Klebstoff beigemischt war und die dazu dienen sollten, eine bekannte Menge an Arzneimitteln innerhalb eines bekannten Zeitraumes in eine bekannte Hautzone zu bringen. Solche Mittel bieten keine Kontrolle der Abgaberate des Arzneimittels. Die Wirkung transdermaler Pflaster mit geregelter Abgaberate beruht auf der Abgabe eines bekannten Arzneimittelflusses in die Haut über einen längeren Zeitraum, der in Stunden, Tagen oder Wochen gemessen wird. Zur Regulierung des Arzneimittelflusses aus dem Pflaster werden zwei Mechanismen verwendet: Entweder ist das Arzneimittel in einem Arzneimittelreservoir enthalten, das von der Haut des Trägers durch eine synthetische Membran getrennt ist, durch welche das Arzneimittel diffundiert, oder das Arzneimittel wird in einer Polymermatrix gelöst oder suspendiert vorgehalten und diffundiert durch die Polymermatrix in die Haut. Ein Reservoir und eine Membran umfassende Pflaster gewährleisten einen stetigen Arzneimittelfluss durch die Membran, so lange ein Überschuss an ungelöstem Arzneimittel im Vorrat vorhanden ist; Matrices enthaltende oder monolithische Vorrichtungen sind im Allgemeinen gekennzeichnet durch einen mit der Zeit abnehmenden Arzneimittelfluss, da die der Haut näher liegenden Schichten der Matrix an Arzneimittel verarmen. Bis heute wird der transdermale Weg der Verabreichung nur begrenzt kommerziell genutzt, weil die konkret existierenden Systeme noch mit vielen praktischen Problemen verbunden sind. Die Haut stellt für die meisten Arzneimittel eine wirksame Barriere dar. Ohne ein inakzeptabel großes Abgabemittel oder eine Erhöhung der natürlichen Hautdurchgangsgeschwindigkeit des Arzneimittels reicht der Arzneimittelfluss durch die Haut für eine sinnvolle Therapie nicht aus. Deshalb wurde bisher, obwohl theoretisch jedes Arzneimittel auf diesem Wege verabreicht werden könnte, die ernsthafte Erforschung möglicher Arzneimittel auf sehr wenige beschränkt, die starke Anhaltspunkte für die transdermale Anwendung aufweisen, nämlich eine geringe Molekülgröße, eine kurze Halbwertszeit, eine rasche Verstoffwechselung in der Leber, ein rascher Abbau im Magen-Darm-Trakt, andere Probleme bei oraler Anwendung, hohe Durchgängigkeit durch die Haut in vivo, und hoher Wirkungsgrad, d.h. kleine therapeutisch wirksame Dosen. Trotz aktiver Bemühungen mindestens seit 1970 sind bisher nur für vier Arzneimittel Pflaster auf dem Markt, nämlich für Nitroglycerin, Scopolamine, Clonidine und Estradiol.
  • Der amerikanische Surgeon General hat festgestellt, dass das Zigarettenrauchen einen der Haupt-Risikofaktoren für die koronare Herzkrankheit darstellt und etwa 30% aller Krebstode verursacht. Es ist jedoch sehr schwierig, das Rauchen aufzugeben, und jede Therapie zur Raucherentwöhnung muss sowohl die pharmakologische wie auch die psychologische Abhängigkeit von den Zigaretten bekämpfen. Die getrennte Behandlung dieser zwei Faktoren hat immer nur mäßigen Erfolg gezeitigt, beispielsweise die Befriedigung der pharmakologischen Verlangen mit Nikotinpillen oder -kaugummi und separate Behandlung der psychologischen Abhängigkeit. Bis heute wurden die besten Resultate mit Nikotinkaugummi erreicht, der durch bukkale Absorption einen direkten Übergang in den systemischen Kreislauf gewährleistet. Jedoch schmecken Kaugummipräparate schlecht, sie können zu Geschwüren im Munde und zu Sodbrennen führen, sie können von Gebissträgern nicht effektiv angewandt werden, und ihre Wirkung hängt vollständig davon ab, dass der Patient die Anwendungsvorschriften einhält. Weitere Schwierigkeiten, die mit der oralen Verabreichung einhergehen, sind u.a. Magenbeschwerden, Übelkeit, schneller Abbau des Nikotins und unregelmäßige und nicht voraussagbare Konzentrationen im Blutplasma.
  • Nikotin ist flüchtig und sehr gut fettlöslich, und es durchdringt die Haut bekanntermaßen leicht, wie dies beispielsweise bei der Green Tobacco Sickness (GTS) der Fall ist. Man hat erkannt, dass die Prinzipien der transdermalen Arzneimitteltherapie auch auf die Verabreichung von Nikotin angewandt werden können, und es wurden auf diesem Gebiet verschiedene, unten beispielhaft aufgeführte Forschungsprogramme durchgeführt.
  • Das DE-Patent Nr. 34 38 284 diskutiert den allgemeinen Gedanken der transdermalen Verabreichung von Nikotin und erwähnt, dass nun Nitroglyzerin zur transdermalen Verabreichung erhältlich sei.
  • Die japanische Offenlegungsschrift Nr. 61-251619 beschreibt die transdermale Verabreichung von Nikotin durch Anwendung von Klebebändern, in denen der Klebstoff mit 2–10% Nikotin gemischt ist. Die Abgabe des Nikotins wird über die Durchlässigkeit der Haut geregelt. Das Band wird in Streifen von ca. 70 cm2 Fläche auf die Haut aufgebracht.
  • Im US-Patent Nr. 4,597,961 ist ein transdermales Pflaster mit einem Nikotinreservoir und einer mikroporösen Membran zur Regulierung des Nikotinflusses offenbart. Solche Pflaster können bis zu 45 Minuten wirken.
  • In dem Artikel J. E. Rose et al., "Transdermal Administration of Nicotine", Drug and Alcohol Dependence, 13, 209–213 (1984) werden die physiologischen Wirkungen einer direkten Anwendung einer 9 mg Nikotin enthaltenden wässrigen Lösung auf der Haut und Abdecken der behandelten Zone mit einem okklusiven Klebeband diskutiert. Eine erkennbare Wirkung wurde im Verlauf von zwei Stunden beobachtet.
  • Bei der Entwicklung eines transdermalen Nikotinsystems sind wesentliche Probleme zu überwinden. Zunächst ist Nikotin bei Raumtemperatur oder Körpertemperatur eine in hohem Maße flüchtige, reaktionsfähige Flüssigkeit und ein starkes Lösungsmittel. Viele der Materialien, die üblicherweise Bestandteile von Pflastern sind, wie Deckschichten, Klebstoffe, Membranen, Matrices und Abziehstreifen, werden durch Nikotin aufgelöst, angegriffen oder zersetzt. Klebstoffe beispielsweise werden zäh, verlieren ihre Klebekraft, oder sie reichern sich so stark mit Nikotin an, dass sie ausbruchsartig eine sehr große Menge Nikotin abgeben, wenn sie auf die Haut aufgebracht werden. Übliche Klebstoffklassen auf Basis von Polyisobutylen, Acrylat oder Silikon zeigen dieses Verhalten, wenn sie auch nur eine Woche lang mit Nikotin in Kontakt gebracht werden. Zu den Polymeren, die in Anwesenheit flüssigen Nikotins beträchtlich quellen, sich zersetzen oder vollständig auflösen, zählen die meisten Klassen von Polyvinylchloriden, Polycarbonaten, Polystyrolen, Polyethylenterephtalaten, Polybutyraten, Polyurethanen, Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren, mit Ausnahme solcher, die einen geringen Prozentsatz an Vinylacetat enthalten, sowie Saran (Polyvinylidenchlorid). Polymere, die physikalisch und chemisch widerstandsfähig sind, weisen häufig eine hohe Durchlässigkeit für Nikotin auf, was es erschwert, das Nikotin im System zu halten. So wird beispielsweise Ethylen-Vinylacetat mit einem Vinylacetat-Gehalt von weniger als 10% durch Nikotin nicht sichtbar angegriffen oder gelöst. Jedoch liegt die Durchlässigkeit eines 100–150 μm starken Films dieses Materials für Nikotin höher als 200 μg/cm2·h. Selbst Saran®, das oft das Material der Wahl darstellt, wo höchste Barriereeigenschaften erforderlich sind, weist eine Durchlässigkeit für Nikotin von 8 μg·100 μg/cm2·h auf. Diese Beispiele zeigen, dass die Entwicklung eines brauchbaren transdermalen Pflasters, das in der Lage ist, sowohl seine Nikotinbeladung zu halten als auch diese in angemessener Geschwindigkeit abzugeben, eine schwierige Herausforderung darstellt. Die zu lösenden Probleme bestehen beispielsweise darin,
    • 1. ein Material für eine Membran oder Matrix zu finden, das gegenüber Nikotin resistent oder mit diesem kompatibel ist;
    • 2. ein Material für eine Membran oder Matrix zu finden, das einen sicheren, angemessenen in vitro-Nikotinfluss im vorliegenden Kontext gewährleisten kann, d.h. er darf im Vergleich zur Durchgangsrate durch die Haut nicht zu hoch oder zu niedrig sein;
    • 3. einen gegen Nikotin resistenten Klebstoff mit annehmbaren Durchgangscharakteristika zu finden;
    • 4. Materialien für Deckschichten und Abziehstreifen zu finden, die gegen Nikotin resistent und für Nikotin undurchlässig sind;
    • 5. ein Speichersystem zu entwickeln, das dem Pflaster eine ausreichende Lagerfähigkeit verleiht.
  • Geeignete Lösungen dieser Probleme hängen von der benötigten Pflasterart ab. Ein Pflaster mit einer ungeregelten Abgabe, d.h. ein Pflaster, das eine vorgegebene Hautzone okklusiv abdeckt, jedoch eine ungeregelte Einwirkung von Nikotin auf diese Hautzone erlaubt, ist weniger schwierig zu entwickeln als ein Pflaster, das den Nikotinfluss in die Haut dosiert. Das in der japanischen Offenlegungsschrift Nr. 61-251619 beschriebene Band ist repräsentativ für diese Art von Systemen. Ein solches Pflaster kann lediglich einen niedrigen prozentualen Anteil an Nikotinbeladung speichern und muss deshalb selbst für eine relativ kurze Wirkungsdauer auf einer sehr großen Hautzone angewandt werden. Im Allgemeinen werden Pflaster, je kleiner und unauffälliger sie sind, desto besser von den Patienten akzeptiert. Deshalb werden Pflaster, die 70 cm2 der Haut bedecken müssen, wie dies in der japanischen Anmeldung beschrieben ist, von den Patienten nicht gut angenommen.
  • Ein System, das ausreichend Nikotin speichern und abgeben kann, um die Konzentration im Plasma zu ersetzen, die nach dem Rauchen einer einzigen Zigarette erreicht wird, ist ebenfalls weniger schwierig zu entwickeln als ein System, das eine 20-fache oder noch höhere Nikotinspeichermenge regeln muss. Das US-Patent Nr. 4,597,961 ist ein Beispiel für den 1-Zigaretten-Ansatz. Die darin beschriebenen Pflaster sind entweder Ausführungen mit ungeregelter Abgabe, die dazu dienen, das gespeicherte Nikotin okklusiv in Kontakt mit der Haut zu halten, oder Ausführungen mit geregelter Abgabe, in denen der Nikotinfluss in gewissem Grade durch eine mikroporöse Membran geregelt wird. Dieser Lösungsansatz ist für kurze Zeitspannen wirksam, jedoch kann das Nikotin die mikroporöse Membran mit minimalem Widerstand passieren, so dass das System nicht länger als 45 Minuten funktionieren kann.
  • Beide beschriebenen Lösungsansätze haben ihren Nutzen, jedoch kann keiner davon die wirklichen Vorteile einer transdermalen Therapie mit geregelter Abgabe ausschöpfen. Allgemein besteht einer der anerkannten Vorteile der transdermalen Therapie gegenüber anderen Verabreichungstechniken in der Einfachheit der Dosierung. Ein Patient, der ein transdermales Pflaster verwendet, hat weniger wahrscheinlich Probleme mit der Einhaltung der Dosierung als jemand, der zwei oder drei Mal täglich Tabletten schlucken oder sich einer percutanen Infusion oder Injektion o.ä. unterziehen muss. Außerdem wird ein transdermales Pflaster, das regelmäßig beispielsweise einmal täglich oder einmal wöchentlich gewechselt werden muss, einem Pflaster vorgezogen, das mehrmals täglich, zweimal wöchentlich oder nach einem unregelmäßigen Zeitplan gewechselt werden muss. Ein weiterer wichtiger Vorteil einer kontinuierlichen transdermalen Verabreichung besteht darin, dass die Konzentration des verabreichten Wirkstoffs im Blutplasma relativ konstant bleibt. So werden die periodischen Schwankungen zwischen Plasmakonzentrationen oberhalb des sicheren Schwellenwertes und solchen unterhalb des wirksamen Wertes, wie sie oft bei oral eingenommenen Tabletten oder bei Injektionen beobachtet werden, vermieden, wie auch die "High"-Zustände, die bei Suchtsubstanzen auftreten, vermieden werden.
  • Es gibt zwei Gründe dafür, dass die heute erhältlichen transdermalen Systeme zur Verabreichung von Nikotin weder Langzeitwirkung noch eine geregelte Dosierung bieten, und beide Gründe sind durch die Eigenschaften des Nikotins bedingt. Zunächst machen, wie bereits erwähnt wurde, der niedrige Schmelzpunkt und die Aktivität des Nikotins dieses zu einer für die transdermale Verabreichung geeigneten Substanz, da es leicht durch die Haut gelangt. Die Haut stellt eine sehr undurchlässige Membran dar; ihr Widerstand entspricht dem einer Silikonschicht einer Stärke von 10 mm. Daher können Substanzen, die die Haut leicht durchdringen, die meisten synthetischen Polymerfilme sogar noch leichter durchdringen. Folglich ist es ein schwieriges, nach Kenntnis der Anmelderin bisher ungelöstes Problem, Materialien und Bestandteile für Systeme zu finden sowie entsprechende Systeme herzustellen, die über längere Zeiträume ausreichend Nikotin speichern und dies auf sichere und geregelte Weise abgeben können.
  • Der zweite Punkt, der die Entwicklung von Systemen mit Langzeitwirkung behindert, betrifft die klinischen Eigenschaften des Nikotins, insbesondere die Hautreizung und die Toxizität. Nikotin ist ein bekanntes Hautreizmittel. Daher ist ein Pflaster, das die Haut "rohem" Nikotin aussetzt, für welchen Zeitraum auch immer, inakzeptabel. Noch bedeutsamer ist, dass Nikotin eine hochgiftige Substanz ist. Die tödliche Dosis beträgt für einen Erwachsenen ca. 60 mg; eine Zigarette liefert etwa 1 mg Nikotin. Daher muss ein Pflaster, das 12 oder 24 Stunden wirken soll, für einen Durchschnittsraucher eine Nikotinmenge enthalten, die 50% oder mehr der mittleren tödlichen Dosis beträgt. Ein einzelnes Pflaster kann eine tödliche Dosis enthalten, wenn es beispielsweise fälschlicherweise bei einem Kind angewandt wird oder von diesem geschluckt wird. Somit stellt die Sicherheit ein großes Problem dar. Neben den rein technischen Fragen, die bisher diskutiert wurden, muss ein System, das eine große Nikotinmenge enthält, auch in der Lage sein, dieses Nikotin kontrolliert in einer Weise abzugeben, dass eine Person, die das Pflaster auf ihrer Haut anwendet, niemals einer giftigen Dosis ausgesetzt ist. Außerdem muss die Gefahr versehentlichen oder absichtlichen Missbrauchs so weit wie möglich minimiert werden. Ausgehend von diesen Erwägungen wird deutlich, dass ein wirksames, sicheres Langzeitsystem mehr sein muss als nur ein System der Art, wie sie beispielsweise im US-Patent Nr. 4,597,961 oder in der japanischen Offenlegungsschrift Nr. 61-251619 beschrieben sind, welches nur dahingehend modifiziert ist, dass es mehr Nikotin enthält.
  • Ein weiterer klinischer Faktor, der berücksichtigt werden muss, ist die süchtig machende Natur des Nikotins. In dem starken morgendlichen Verlangen der Raucher nach einer Zigarette äußert sich die sehr niedrige Nikotinkonzentration im Plasma, die nach 8 oder 12 Stunden ohne Rauchen auftritt. Ein Verabreichungsmodus, der über Nacht eine Nikotinkonzentration im Plasma aufrecht erhalten kann, die dieses Verlangen reduziert oder beseitigt, würde somit einen Durchbruch bei der Raucherentwöhnungstherapie darstellen. Kaugummis, orale Verabreichung oder transdermale Kurzzeitpflaster versagen in dieser Hinsicht.
  • Zusammenfassend kann man also feststellen, dass ein bevorzugter transdermaler Verabreichungsmodus darin besteht, dass durch eine einzige Pflasteranwendung eine geringe, gleichbleibende Nikotindosis während des Tages und/oder der Nacht aufrechterhalten wird. Jedoch ist ein Pflaster, das in der Lage ist, eine solche Verabreichung zu gewährleisten, sowohl sehr schwierig herzustellen als auch sehr schwierig zu lagern, da es eine relativ große Menge an Nikotin enthalten muss, dieses Nikotin während seiner Lagerung halten muss und es nach dem Aufbringen auf die Haut sicher und kontrolliert abgeben muss.
  • Die obigen umfangreichen Ausführungen sollen die spezifischen Schwierigkeiten verdeutlichen, die bei der Ausgestaltung und der Entwicklung eines transdermalen Nikotinpflasters, insbesondere eines über längere Zeiträume wirksamen Nikotinpflasters, auftreten. Die Vorteile zu erkennen, die ein hypothetisches transdermales System bieten könnte, ist etwas ganz anderes, als über die Technologie zu verfügen, die die Herstellung eines funktionierenden Systems erlaubt. Und die Kenntnis von Systemen mit ungeregelter Abgabe oder mit kurzzeitiger Wirkung ist etwas ganz anderes als über die Technologie zu verfügen, die die Herstellung eines brauchbaren Systems mit einer Wirkung über einen Tag oder länger erlaubt. Nach Kenntnis der Anmelderin ist ein transdermales System zur Verabreichung von Nikotin, das über einen Zeitraum von 12 Stunden oder länger eine sichere, wirksame Nikotindosis abgeben kann, bisher noch nicht erhältlich, und es wurde bisher keine Beschreibung eines solchen Systems veröffentlicht.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein transdermales Pflaster, das in der Lage ist, über einen Zeitraum von 12 Stunden oder länger, vorzugsweise 24 Stunden, genügend Nikotin zu speichern und abzugeben, um wirksam zu sein. Das Pflaster bietet daher dem Anwender die wichtigsten Vorteile eines Systems zur Verabreichung von Arzneimitteln mit geregelter Abgabe, nämlich konstante Nikotinkonzentrationen im Blutplasma, Komfort, Akzeptanz seitens der Patienten, verringerte Nebenwirkungen usw. Diese wichtigen Vorteile unterscheiden die vorliegende Erfindung von den bekannten Nikotinpflastern. Das Pflaster kann als Vorratssystem vorliegen, in dem ein Nikotindepot durch eine nicht poröse Polymermembran, durch die das Nikotin mit einer kontrollierten Geschwindigkeit diffundiert, von der Haut getrennt ist. Das Pflaster kann auch als monolithische Matrix vorliegen, die aus einer einphasigen Nikotinlösung oder -mischung in einem Polymermaterial besteht, aus der das Nikotin durch eine kombinierte Diffusion durch die Polymerlösung und Diffusion durch die Polymermembran freigesetzt wird. Besonders bevorzugt sind Ausführungsformen, in denen eine monolithische Schicht aus Nikotin in einem polymeren Träger eingesetzt ist, da diese weitere spezifische Vorteile bieten, die im Stand der Technik noch gar nicht erkannt wurden. Erstens wird die chemische Aktivität des Nikotins reduziert, so dass die mit Hautreizungen oder Angreifen des Klebstoffs oder anderer Komponenten verbundenen Probleme entsprechend verringert werden, und zweitens wird das Nikotin so gespeichert, dass es nicht durch eine ausbruchsartige Entladung freigesetzt werden kann, selbst wenn das Pflaster gekaut oder verschluckt würde.
  • Die erfindungsgemäßen Pflaster enthalten eine Nikotinspeicherschicht, die in der Lage ist, die Menge an Nikotin zu speichern, die von einem Raucher während eines Zeitraums von wenigstens 12 oder 24 Stunden aufgenommen werden würde. Eine Seite dieser Schicht ist in Kontakt mit einer okklusiven Deckschicht. Die Deckschicht ist nikotinundurchlässig und verhindert während der Anwendung einen Nikotinverlust durch Verdampfen in die Umgebung. Die andere Seite der Schicht ist der Haut des Benutzers zugewandt. Diese Schicht ist durch eine nicht poröse Polymermembran, die die Diffusionsgeschwindigkeit des Nikotins aus dem Pflaster regelt, vom direkten Kontakt mit der Haut getrennt.
  • Ein Gegenstand der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines transdermalen Nikotinpflasters, bei dem man eine Schicht einer stabilen Lösung von Nikotin in einem für Nikotin durch Diffusion durchlässigen Polymer ausbildet und das Polymer unter Bildung einer einheitlichen monolithischen Speicherschicht in Form eines stabilen Films fest werden lässt; wobei die Nikotinspeicherschicht in einer Menge, die zur Abgabe einer wirksamen Menge von Nikotin aus dem Pflaster über einen Zeitraum von 12 Stunden oder länger ausreichend ist, zwischen einer für Nikotin undurchlässigen okklusiven Deckschicht und einer für Nikotin durchlässigen, nicht porösen, der Haut zugewandten, gegenüber Nikotin inerten Polymermembranschicht mit einem Klebstoff zur Anbringung des Pflasters auf der Haut des Benutzers eingeschlossen wird, wobei der Klebstoff bereitgestellt wird mittels eines porösen oder nicht porösen Überzugs, der ganz oder teilweise mit dem Klebstoff beschichtet ist, oder mittels eines Klebstoffrings entlang des Randes des Pflasters, oder mittels der Ausbildung der Membran als doppelseitiges Klebeband; und wobei die Art und Stärke sowohl der Speicherschicht als auch der Membranschicht (mit dem Klebstoffüberzug, falls vorhanden) so gewählt sind, dass die Diffusion des Nikotins unter Gewährleistung eines wirksamen Nikotinflusses (gemäß in vitro-Messung) zwischen 20 und 800 μg/cm2·h im Verlauf des Zeitraums von 12 Stunden oder länger geregelt wird, wobei ein anfänglich stärkerer, ausbruchsartiger Fluss erfolgen kann, bei dem innerhalb der ersten beiden Stundem nicht mehr als 4 mg/cm2 abgegeben werden.
  • Ein zweiter Gegenstand der Erfindung ist ein transdermales Nikotinpflaster, enthaltend eine zwischen einer für Nikotin undurchlässigen okklusiven Deckschicht und einer für Nikotin durchlässigen, nicht porösen, bezüglich Nikotin inerten Polymermembranschicht eingeschlossene Nikotinspeicherschicht, die eine einphasige monolithische Polymerschicht in Form eines stabilen Films darstellt, der hergestellt ist aus einer stabilen einheitlichen Lösung oder Dispersion von Nikotin in einem Polymer, durch das das Nikotin in einer ausreichenden Menge zur Gewährleistung der Abgabe einer wirksamen Menge von Nikotin aus dem Pflaster über einen Zeitraum von 12 Stunden oder länger diffundieren kann; einen Klebstoff zur Anbringung des Pflasters auf der Haut des Anwenders, wobei der Klebstoff bereitgestellt ist mittels eines porösen oder nicht porösen Überzugs, der ganz oder teilweise mit dem Klebstoff beschichtet ist, oder mittels eines Klebstoffrings entlang des Randes des Pflasters, oder mittels der Ausbildung der Membran als doppelseitiges Klebeband; wobei die Art und Stärke sowohl der Speicherschicht als auch der Membranschicht (mit dem Klebstoffüberzug, falls vorhanden) so gewählt sind, dass die Diffusion des Nikotins unter Gewährleistung eines wirksamen Nikotinflusses (gemäß in vitro-Messung) zwischen 20 und 800 μg/cm2·h im Verlauf des Zeitraums von 12 Stunden oder länger geregelt wird, wobei anfänglich ein stärkerer, ausbruchsartiger Fluss erfolgen kann, bei dem innerhalb der ersten beiden Stunden nicht mehr als 4 mg/cm2 abgegeben werden.
  • Ein dritter Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft ein transdermales Nikotinpflaster, enthaltend einen Nikotinvorrat, der eingeschlossen ist zwischen einer für Nikotin undurchlässigen okklusiven Deckschicht und einer für Nikotin durchlässigen, nicht porösen, der Haut zugewandten und bezüglich Nikotin inerten Polymermembranschicht, sowie einen Klebstoff zur Anbringung des Plasters auf der Haut des Anwenders, wobei das Membranmaterial ausgewählt ist aus Polyethylen und einem elastomeren Polyester (Hytrel 5556, E I Dupont de Nemours & Co); wobei der Vorrat reines Nikotin, mit einem flüssigen oder gelförmigen Träger verdünntes Nikotin oder in den Poren einer mikroporösen Matrix enthaltenes Nikotin in einer ausreichenden Menge zur Gewährleistung der Abgabe einer wirksamen Menge von Nikotin aus dem Pflaster über einen Zeitraum von 12 Stunden oder länger enthält; wobei ferner die Art und Stärke der Membranschicht (mit Klebstoffüberzug, falls vorhanden) so gewählt sind, dass die Diffusion des Nikotins aus dem Pflaster unter Gewährleistung eines wirksamen Nikotinflusses (gemäß in vitro-Messung) zwischen 20 und 800 μg/cm2·h im Verlauf des Zeitraums von 12 Stunden oder länger geregelt wird, wobei anfänglich ein stärkerer, ausbruchsartiger Fluss erfolgen kann, bei dem innerhalb der ersten beiden Stunden nicht mehr als 4 mg/cm2 abgegeben werden, mit der Bedingung, dass, wenn das Nikotin in einem Verdünnungsmittel gelöst ist, für das die Membran im Wesentlichen undurchlässig ist, der Klebstoff keine in-line-Schicht eines nikotinlöslichen Klebstoffs darstellt.
  • Gemäß einem vierten Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein transdermales Nikotinpflaster vorgesehen, enthaltend einen zwischen einer für Nikotin undurchlässigen okklusiven Deckschicht und einer für Nikotin durchlässigen, nicht porösen, der Haut zugewandten und bezüglich Nikotin inerten Polymermembranschicht eingeschlossenen Nikotinvorrat sowie einen Klebstoff zur Anbringung des Pflasters auf der Haut des Benutzers, wobei der Vorrat das Nikotin in einer ausreichenden Menge in den Poren einer mikroporösen Matrix zur Gewährleistung der Abgabe einer wirksamen Menge von Nikotin aus dem Pflaster über einen Zeitraum von 12 Stunden oder länger enthält; wobei ferner die Art und Stärke der Membranschicht (mit dem Klebstoffüberzug, falls vorhanden) so gewählt sind, dass die Diffusion des Nikotins unter Gewährleistung eines wirksamen Nikotinflusses (gemäß in vitro-Messung) zwischen 20 und 800 μg/cm2·h im Verlauf des Zeitraums von 12 Stunden oder länger geregelt wird, wobei anfänglich ein stärkerer, ausbruchsartiger Fluss erfolgen kann, bei dem innerhalb der ersten beiden Stunden nicht mehr als 4 mg/cm2 abgegeben werden.
  • Die Erfindung wird weiter durch die folgende Beschreibung, die Beispiele und die Zeichnungen verdeutlicht. Sofern die in den Zeichnungen gezeigten oder in den Beispielen beschriebenen Ausführungsformen nicht unter die angefügten Ansprüche fallen, so können sie doch Informationen enthalten, die zur Durchführung der beanspruchten Erfindung nützlich sein können.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt ein Nikotinpflaster, enthaltend eine undurchlässige Deckschicht und eine monolithische, Nikotin enthaltende Matrix.
  • 2 zeigt ein Nikotinpflaster, enthaltend eine undurchlässige Deckschicht, einen Nikotinspeicher und eine die Abgabegeschwindigkeit regelnde Polymermembran.
  • 3 zeigt ein Nikotinpflaster, enthaltend eine undurchlässige Deckschicht, eine monolithische, Nikotin enthaltende Matrix und eine Polymermembran.
  • 4 stellt eine Graphik der Gesamt-Abgabe an Nikotin aus einer monolithischen Polyurethan-Nikotin-Schicht, bezogen auf die Zeit, dar.
  • 5 stellt eine Graphik der Nikotin-Abgabe durch 100 Mikron starke Elvax 880-Membranen aus einem 200 μl reines Nikotin enthaltenden Pflaster mit einer Membranfläche von 4,5 cm2 dar.
  • 6 stellt eine Graphik der Nikotin-Abgabe durch 100 Mikron starke Elvax 880-Membranen aus einem 200 μl einer 5%-igen Suspension von Nikotin in einer 20 Gew.-%-igen Natriumsulfatlösung enthaltenden Pflaster mit einer Membranfläche von 4,5 cm2 dar.
  • 7 stellt eine Graphik der Nikotin-Abgabe aus Pflastern mit Nylon- oder Polyethylen-Membranen dar. Der Nikotingehalt beträgt 20–25 mg, die Pflasterfläche ist 3,9 cm2.
  • 8 stellt eine Graphik der Nikotin-Abgabe aus Pflastern mit hochdichten Polyethylenmembranen nach 1, 4 oder 21 Tagen Lagerzeit dar.
  • 9 stellt eine Graphik der Nikotin-Abgabe aus Pflastern mit hochdichten Polyethylenmembranen nach 1, 6 oder 25 Tagen Lagerzeit dar.
  • 10 stellt eine Graphik der Nikotin-Abgabe aus Pflastern mit Polyethylenmembranen mittlerer Dichte nach 1, 6 oder 25 Tagen Lagerzeit dar.
  • 11 stellt eine Graphik der Nikotin-Abgabe aus Pflastern mit Polyethylenmembranen mittlerer Dichte und einer 200 Mikron starken Klebeschicht dar.
  • 12 stellt eine Graphik der Nikotin-Abgabe aus Pflastern mit hochdichten Polyethylenmembranen und einer 200 Mikron starken Klebeschicht dar.
  • 13 stellt eine Graphik der Nikotin-Abgabe aus Pflastern mit hochdichten Polyethylenmembranen und einer 25 Mikron starken Klebeschicht dar.
  • 14 stellt eine Graphik der Nikotin-Abgabe aus 50% Nikotin enthaltenden gemischten Monolith-Membran-Pflastern mit Polyethylenmembran oder einem medizinischen Polyethylenband dar.
  • 15 stellt eine Graphik der Nikotin-Abgabe aus 40% Nikotin enthaltenden gemischten Monolith-Membran-Pflastern mit Polyethylenmembran oder einem medizinischen Polyethylenband dar.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Unter "Nikotin" ist reines Nikotin oder eine beliebige Nikotinverbindung zu verstehen.
  • Unter "Langzeit" oder "längerer Zeitraum" sind ca. 12 Stunden oder mehr zu verstehen.
  • Unter "Monolith" oder "monolithisch" ist eine einphasige Kombination von Nikotin und einem polymeren Träger zu verstehen.
  • 1 zeigt das Nikotinabgabepflaster 1, enthaltend eine undurchlässige Deckschicht 2 und eine monolithische Matrix 3, die sowohl als Nikotinspeicher dient als auch die Geschwindigkeit der Nikotindiffusion in die Haut regelt.
  • Die undurchlässige Deckschicht 2 bildet die bei der Anwendung der Haut abgewandte Seite des Pflasters. Die Aufgaben der Deckschicht bestehen in der Bildung einer okklusiven Schicht, die einen Nikotinverlust in die Umgebung verhindert, und im Schutz des Pflasters. Daher sollte hierfür ein nikotinresistentes Material gewählt werden, das für Nikotin nur minimal durchlässig ist. Die Deckschicht sollte lichtundurchlässig sein, da sich Nikotin zersetzt, wenn es ultraviolettem Licht ausgesetzt ist. Idealerweise sollte das Material der Deckschicht in der Lage sein, eine Stützschicht zu bilden, auf der die nikotinhaltige Matrix ausgebildet werden kann und an die letztere sicher gebunden ist. Ein bevorzugtes Material ist Polyester oder aluminiumbeschichtetes Polyester. Polyester besitzt eine Nikotindurchlässigkeit von weniger als 0,2 μg·100 μg/cm2·h. Bevorzugte Deckschichten sind medizinische Polyesterfilme, erhältlich z.B. bei der 3M Corporation unter der Bezeichnung Scotchpak® 1005 oder 1109. Wenn auch die Anmelder der Meinung sind, dass es relativ wenige Materialien gibt, die wirklich ausreichend nikotinundurchlässig sind, um das gespeicherte Nikotin während der Lagerung oder der Anwendung adäquat zu halten, könnten doch als weitere wenig durchlässige Materialen beispielsweise Metallfolien, metallisierte Polyfolien, Polyester enthaltende Verbundfilme oder -folien, Teflon (Polytetrafluorethylen)-ähnliche Materialien oder deren Äquivalente, die dieselben Aufgaben erfüllen könnten, getestet werden. Als Alternative zur Ausbildung der Matrix direkt auf der Deckschicht kann die Polymermatrix auch separat ausgebildet und später auf der Deckschicht befestigt werden.
  • Die monolithische Nikotinschicht 3 enthält fein dispergiertes oder bevorzugt gelöstes Nikotin in einer Polymermatrix. Die monolithische Schicht kann wie folgt hergestellt werden. Zunächst wird eine Lösung des Polymermatrixmaterials zubereitet. Darauf wird der Polymerlösung Nikotin, vorzugsweise in flüssiger Form, zugefügt, und die Mischung wird homogenisiert. Der Anteil an Nikotin in der Lösung in Gewichts-Prozent kann entsprechend der gewünschten Speichermenge in der fertigen monolithischen Schicht variiert werden. Die Obergrenze an Nikotin, die eingebracht werden kann, wird durch die Stabilität der Lösung vorgegeben. Oberhalb von ca. 50 Gew.-% Nikotin wird die monolithische Schicht zu einer Lösung von Polymer in Nikotin anstelle einer Lösung von Nikotin im Polymer, und je nach verwendetem Polymer wird ein Punkt erreicht, an dem die Bildung eines stabilen Films nicht mehr möglich ist, weil die Lösung nach dem Ausbilden der Schicht gelförmig oder flüssig bleibt. Die monolithische Lösung kann in eine Form gegossen werden oder aber allein oder auf dem gewünschten Deckmaterial als Schicht ausgebildet werden. Die ausgebildete Schicht wird dann abgedeckt, und man lässt das Lösungsmittel bei Raumtemperatur verdampfen. Nach dem Verdampfen des Lösungsmittels wird die monolithische Schicht zu einem Polymerfilm, der gewöhnlich eine Stärke im Bereich von ca. 50 bis 800 μm besitzt. Zum Erreichen einer bestimmten Gesamt-Speichermenge an Nikotin kann die prozentuelle Speichermenge durch Variieren der Stärke der monolithischen Schicht variiert werden. In Ausführungsformen, in denen die monolithische Schicht von der Deckschicht getrennt gebildet wird, kann die Deckschicht beispielsweise durch Anbringen einer Schicht eines einseitigen okklusiven medizinischen Klebebands auf einer Seite des gebildeten Films erzeugt werden. Die Gesamtmenge an Nikotin in der monolithischen Schicht wird für einen Tagesbedarf ausreichend sein. Diese Menge hängt von dem Nikotinbedarf des Benutzers ab. Als grobe Richtlinie sollte eine Abgabemenge zwischen 5 mg und 50 mg in einer Raucherentwöhnungstherapie angemessen sein; es könnten jedoch auch Pflaster mit einer geringeren Nikotinmenge gebraucht werden, wenn der Patient bereits beinahe entwöhnt ist, wenn nur ein teilweiser Ersatz für das Rauchen gewünscht wird oder wenn das Pflaster für eine andere therapeutische Anwendung als die Raucherentwöhnung eingesetzt wird. Eine Überschreitung der Abgabemenge von ca. 50 mg ist wahrscheinlich nicht wünschenswert wegen des toxischen Risikos, obwohl theoretisch solche Pflaster mit einer größeren Nikotinmenge hergestellt werden können. Weiter kann die Nikotinmenge im Pflaster die abgegebene Menge übersteigen. Dies kommt daher, dass am Ende der Wirkungsdauer eines Pflasters der Konzentrationsgradient nicht ausreicht, alles Nikotin aus dem Pflaster zu entfernen, und dass folglich die Wirkung des Pflasters unter ein sinnvolles Niveau sinkt.
  • Ein Merkmal der monolithischen Ausführungsformen besteht darin, dass sie eine Lösung für das Problem der Hautreizung und der möglichen Toxizität bieten. Die Aktivität des Nikotins auf der Haut entspricht der Konzentration des Nikotins in der monolithischen Schicht. So wird eine monolithische Schicht mit einem Nikotingehalt von 30 Gew.-% auf der Haut die Aktivität einer 30%-igen Lösung zeigen und nicht die Aktivität reinen Nikotins, was zu einer beträchtlichen Senkung oder sogar zum Ausschluss von Hautreizungen führt. Der Abgabemechanismus für das Nikotin besteht in der Diffusion durch einen Konzentrationsgradienten. Daher würde, selbst wenn das Pflaster verschluckt würde, die Nikotinabgabe stets allmählich erfolgen, und die betreffende Person wäre keiner sehr großen, toxischen oder tödlichen Dosis ausgesetzt. Systeme, in denen das Nikotin in absorbierendem Material vorliegt oder in diesem mit einer anderen Flüssigkeit oder einem Gel gemischt ist, haben diesen Vorteil nicht.
  • Um zu gewährleisten, dass ein Benutzer bei korrekter Anwendung des Pflasters keiner toxischen Dosis ausgesetzt werden kann, muss der in vitro-Nikotinfluss aus dem Pflaster innerhalb bestimmter Grenzen bleiben. Dies ist im Falle von Nikotin ein noch schwierigeres Problem als bei anderen Arzneimitteln, da Nikotin sehr leicht durch die Haut dringt, sehr toxisch und sehr reizend ist. Dies wird deutlich, wenn man die Durchgangswerte anderer transdermal verabreichter Wirkstoffe durch die Haut mit den Werten für Nikotin vergleicht. So besitzt zum Beispiel Nitroglycerin einen Hautdurchgangswert von 10–25 μg/cm2·h, Scopolamine 2–8 μg/cm2·h, Estradiol 0,01–0,03 μg/cm2·h und Clonidine 0,5 μg/cm2·h. Der Hautdurchgangswert von Nikotin liegt bei ca. 100–300 μg/cm2·h. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass dies nur Näherungswerte sind. Eines der bekannten Probleme in diesem Bereich liegt darin, dass die Durchlässigkeit der Haut von Individuum zu Individuum und je nach Hautbereich bei ein und demselben Individuum um das 20-fache oder noch mehr variieren kann. Daher wäre beispielsweise im Falle von Nitroglycerin eines der seltenen Individuen, dessen Hautdurchlässigkeit das Zehnfache des Durchschnitts beträgt, bei Verwendung eines transdermalen Systems mit einem in vitro-Fluss, der der Hautdurchlässigkeit entspräche oder höher läge, einer Dosierung des Arzneimittels von 100–250 μg/cm2·h ausgesetzt. Andererseits könnte dasselbe Individuum bei Verwendung eines Nikotinpflasters mit einer Fläche von 10 cm2 und einer in vitro-Abgabe von 2 mg/cm2·h pro Stunde 10 mg Nikotin absorbieren, was einen beträchtlichen Teil der letalen Dosis darstellen würde. Daraus wird deutlich, dass ein Pflaster mit einer großen Nikotinspeichermenge in der Lage sein muss, diese Menge geregelt abzugeben, wobei der in vitro-Fluss das ungefähr Zehnfache, bevorzugt das ungefähr Fünffache, der durchschnittlichen Hautdurchgangsgeschwindigkeit nicht übersteigt; besonders bevorzugt liegt der in vitro-Fluss bei der durchschnittlichen Hautdurchgangsgeschwindigkeit. Selbstverständlich sind auch Ausführungsformen, in denen der in vitro-Fluss aus dem Pflaster unter der Hautdurchgangsgeschwindigkeit liegt, so dass die systemische Absorption in erster Linie durch das Pflaster und nicht durch die Haut geregelt wird, ebenfalls akzeptabel, solange die Nikotinkonzentration im Organismus über der für das Individuum erforderlichen Mindestkonzentration gehalten werden kann.
  • Zur Bildung des monolithischen Films werden als Polymere bevorzugt Polyurethane genommen, da sich gezeigt hat, dass diese mit Nikotin stabile Lösungen bilden und geeignete Durchlässigkeiten für Nikotin aufweisen. Als Polyurethane kommen solche des Polyether- oder Polyester-Typs in Betracht. Die Polyurethane des Polyether-Typs sind bevorzugt, da sie im Allgemeinen inerter sind als die Polyester-Typen und sich somit besser für biomedizinische Zwecke eignen. Die Polyurethane des Polyether-Typs werden gewöhnlich hergestellt durch Umsetzung eines Hydroxy-terminierten Polyether-Oligomers mit einem Diisocyanat gemäß der Formel: HO-R-OH + OCN-R'-NCO(-O-R-OCONH-R'-NHCO-) worin R eine Polyethergruppe darstellt. Dieses Prepolymer wird dann weiter umgesetzt mit einem weiteren Diol, worin R klein ist, beispielsweise 1,4-Butandiol, unter Erhalt eines thermoplastischen, gummiartigen Polymers, dessen Eigenschaften durch Einstellen der Anteile von Polyether und Butandiolen reguliert werden können. Solche Polymere in Klassen, die für medizinische Zwecke zugelassen sind, können in verschiedenen Ausführungen bei Dow Chemical, Midland, Michigan, unter der Bezeichnung Pellethane® erworben werden. Es sind verschiedene Härten erhältlich; in diesem Zusammenhang sind die weicheren Typen im allgemeinen günstig, da sie leichter zu lösen und im Umgang einfacher sind. Zum Lösen von Polyurethanen können als Lösungsmittel beispielsweise Tetrahydrofuran (THF, T425-4, Fischer Scientific, Springfield, New Jersey), Dimethylchlorid (DMC) und Dimethylformamid (DMF) verwendet werden. Tetrahydrofuran ist zum Gebrauch mit medizinischen Materialien zugelassen, solange der nach dem Verdampfen im Material verbleibende Rückstand 1,5 Gew.-% nicht übersteigt. Gemeinhin ist es wünschenswert, eine möglichst hohe Polyurethan-Konzentration im Lösungsmittel herzustellen, damit möglichst wenig Lösungsmittel verdampft werden muss. Neben Polyurethan können auch andere Polymere ähnliche Eigenschaften bezüglich der Bildung monolithischer Schichten und bezüglich des Nikotinflusses besitzen; diese sind ebenfalls von der vorliegenden Erfindung mitumfaßt. Als Beispiele für verwendbare Polymere sind, in Abhängigkeit von der gewünschten gespeicherten Nikotinmenge, der Stärke des Films usw., Methacrylatpolymere wie Polymethylmethacrylat oder Polybutylmethyacrylat, oder Ethylen-Acrylsäure-Polymere oder deren funktionelle Äquivalente.
  • 2 zeigt ein Nikotin abgebendes Pflaster 4, das eine undurchlässige Deckschicht 2, einen Nikotinvorrat 5 und eine Polymermembran 6 aufweist. Die Deckschicht kann wie oben für die monolithische Ausführungsform beschrieben ausgebildet sein. Das Reservoir kann in verschiedener Weise ausgeführt sein, es kann zum Beispiel aus reinem Nikotin bestehen, aus mit einem flüssigen oder gelförmigen Träger verdünntem Nikotin, oder aus Nikotin, das in den Poren einer mikroporösen Matrix enthalten ist. Diese Vorratssysteme unterscheiden sich von den monolithischen Ausführungsformen nach 1 dadurch, dass die Funktion der Vorratsschicht darin besteht, ein Speicher für das Nikotin zu sein und dieses in gutem Kontakt mit der Membranschicht zu halten. Die Vorratsschicht trägt in keiner messbaren Weise zur Regulierung der Abgabegeschwindigkeit bei. Um einem Manipulieren des Pflasters und einem Missbrauch seines Inhalts vorzubeugen, kann es wünschenswert sein, das Nikotin mit anderen, im US-Patent Nr. 4,597,961 (Erfinder Etscorn), Spalte 6, Zeilen 1–10 beschriebenen Materialien zu mischen. Wenn das Pflaster mit einer relativ geringen Menge Nikotin versehen werden soll, die für leichte Raucher ausreichend wäre oder in einem späteren Stadium der Therapie eingesetzt werden würde, kann das Nikotin zweckmäßigerweise dadurch leicht in Kontakt mit der Membranschicht gehalten werden, dass man es in den Poren einer mikroporösen Matrix speichert. Die Anmelder haben herausgefunden, dass hier eine Scheibe aus mikroporösem Nylon verwendet werden kann. Die Scheibe reduziert auch das Risiko, dass der Benutzer einer hohen Nikotindosis ausgesetzt werden könnte, falls das Pflaster versehentlich reisst. Die Polymermembranschicht 6 stellt das Abgabekontrollmittel zur Regulierung des Nikotinflusses aus dem Pflaster in die Haut dar. Die Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Materials sind die vorstehend im Abschnitt "Stand der Technik" erläuterten, und zwar die Widerstandsfähigkeit gegen Nikotin und eine entsprechende Durchlässigkeit für Nikotin. Das gewählte Polymer sollte auch mit den übrigen Bestandteilen kompatibel und mit Hilfe von Standardverfahren, die bei der Herstellung des Pflasters verwendet werden, wie Gießen oder Heiß-Siegeln, verarbeitbar sein. Dichte, nicht poröse Membranen besitzen einen wesentlichen Vorteil gegenüber mikroporösen Materialien. Mikroporöse Membranen geben nämlich den Inhalt des Pflasters über die Poren ab.
  • Daher ist die Haut im Bereich der Poren "rohem" Nikotin ausgesetzt. Außerdem erfolgt im Falle einer flüchtigen Flüssigkeit wie Nikotin der Durchfluss durch die Poren rasch, so dass das System rasch erschöpft ist, und die Haut wird während der Lebensdauer des Pflasters überschüssigem Nikotin ausgesetzt. Im Gegensatz hierzu findet die Diffusion des Nikotins durch einen nicht porösen Film durch Lösen des Nikotins im Film und anschließende Diffusion gemäß einem Konzentrationsgradienten statt. Durch Wahl von Materialien mit geeigneter Durchlässigkeit und Herstellen einer Membran mit geeigneter Stärke ist es nach der Lehre der vorliegenden Erfindung möglich, Systeme maßzuschneidern, die das in ihnen gespeicherte Nikotin auf sichere, geregelte Weise allmählich im Verlauf von 12 oder 24 Stunden abgeben können. Weiterhin schützt der Lösung-Diffusion-Mechanismus die Haut des Patienten vor einer Einwirkung zu großer Mengen "rohem" Nikotins. Auf Grund umfangreicher Versuche glauben die Anmelder, dass im Handel erhältliche Polyethylene mit niedriger, mittlerer oder hoher Dichte die bevorzugten Membranen darstellen. Besonders geeignet sind die Klassen, die unter dem Handelsnamen Sclairfilm® von DuPont Canada erhältlich sind, oder diejenigen von Consolidated Thermoplastics. Weitere mögliche Materialien für die Membran sind Polyamide wie beispielsweise Nylon 6,6, oder einige Klassen von Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren. Die funktionellen Äquivalente der genannten Materialien sind ebenfalls von der Erfindung mitumfaßt. Die Membranschicht kann hergestellt werden durch Bereiten einer Lösung des gewählten Polymers in einem organischen Lösungsmittel, Ausbilden einer Schicht auf einer Glasplatte oder in einer Form und Trocknen zum Verdampfen des Lösungsmittels. Die Stärke des fertigen Films wird so gewählt, dass sich der gewünschte Nikotinfluss ergibt. Im Allgemeinen haben in transdermalen Pflastern verwendete Membranen eine Stärke im Bereich zwischen ca. 5 μm und ca. 200 μm. Alternativ könnte es möglich sein, die Membran bereits in Form eines Films zu erwerben. Diese Art von transdermalem Pflaster kann durch Heiß-Siegeln der Deckschicht auf der Membranschicht entlang des Randes des Pflasters hergestellt werden. Die Nikotinformulierung kann vor oder nach dem Heiß-Siegeln zugefügt werden. Wenn die Formulierung vor dem Heiß-Siegeln zugefügt wird, ist es zweckmäßig, die Deckschicht mit einer Vertiefung zur Aufnahme des Nikotins herzustellen oder das Nikotin in eine Gelform zu bringen. Wenn die Formulierung nach dem Heiß-Siegeln eingebracht wird, kann das Nikotin in die durch das Heiß- Siegel-Verfahren hergestellte Tasche injiziert und das Injektionsloch versiegelt werden.
  • Wie im Zusammenhang mit den monolithischen Ausbildungsformen erläutert wurde, kann es häufig vorkommen, dass die Pflaster eine Nikotinspeichermenge enthalten müssen, die 50% oder mehr der letalen Dosis entspricht. Daher ist es wichtig, dass die Pflaster unter allen Umständen den Nikotinfluss in die Haut in sicheren Grenzen halten können. In dieser Hinsicht sind die Ausführungsformen mit dem Nikotinvorrat vorteilhafter als die monolithischen Systeme. Der Vorteil besteht darin, dass, solange unverdünntes Nikotin mit der dem Vorrat zugewandten Seite der Membran in Kontakt bleibt, der Nikotinfluss durch die Membran über die Lebensdauer des Pflasters relativ konstant bleibt. In monolithischen Ausbildungsformen andererseits ist oft ein mit der Zeit abnehmender Fluss zu beobachten, da in dem der Haut näheren Teil der monolithischen Schicht der Wirkstoff verbraucht wird. Wie bereits ausgeführt wurde, sind solche Überlegungen im Zusammenhang mit der Verabreichung von Nikotin von größerer Bedeutung als bei anderen Substanzen. Angenommen, ein in vitro getestetes transdermales Pflaster gibt während der ersten Stunden einen wesentlichen Teil seiner gesamten gespeicherten Wirkstoffmenge mit einer Geschwindigkeit ab, die die durchschnittliche Hautdurchgangsgeschwindigkeit mehrfach übersteigt. Der in vitro-Fluss sinkt dann auf ein Niveau beträchtlich unterhalb der durchschnittlichen Hautdurchgangsgeschwindigkeit ab, bis das Pflaster erschöpft ist. Wenn ein solches Pflaster bei einem Benutzer angewandt wird, wird dessen Haut mit dem Wirkstoff gesättigt werden, und der Wirkstoff wird mit einer Geschwindigkeit die Haut passieren, die von der Hautdurchlässigkeit des Benutzers abhängt. Gewöhnlich wird sich ein "Wirkstoffdepot" in der Haut bilden, und aus diesem Depot wird der Wirkstoff allmählich in den systemischen Kreislauf gelangen. Individuen mit einer ungewöhnlich hohen Hautdurchlässigkeit werden rascher ein größeres Hautdepot aufbauen als Individuen mit geringer Hautdurchlässigkeit. Bei Wirkstoffen, die weniger toxisch sind als Nikotin, die Haut weniger reizen und/oder die Haut viel langsamer passieren, kann dieses "Hautdepot"-Phänomen völlig akzeptabel oder sogar bevorzugt sein, da es dazu tendiert, den abnehmenden Fluss aus dem Pflaster auszugleichen. Viele heute erhältliche transdermale Pflaster zeigen diesen Effekt und zeigen auf diese Weise eine befriedigende Funktion. Bei Nikotin jedoch ist die Lage anders. Hier wird ein Pflaster gebraucht, das in der Lage ist, diesen anfänglichen ausbruchsartigen Ausstoß an Wirkstoff, der zur Hautreizung oder zum Risiko der Überdosierung führt, zu vermeiden. Ein anfänglicher ausbruchsartiger Fluss aus dem Pflaster sollte einen Wert von maximal 2 mg/cm2·h, bevorzugt 1 mg/cm2·h, nicht übersteigen. Ein so starker Fluss sollte niemals länger als 4 bis 5 Stunden, bevorzugt nicht länger als 1 bis 2 Stunden, andauern. In Abhängigkeit von der Speichermenge, der Hautdurchlässigkeit des Patienten und dem erforderlichen Wirkstofffluss kann es mit dem Pflaster des Vorratstyps leichter sein, diese Grenzen einzuhalten. Das Risiko einer versehentlichen Überdosis im Falle der Beschädigung oder des Verschluckens des Pflasters lässt sich jedoch mit den monolithischen Ausbildungsformen minimieren. Daher kann es Umstände geben, in denen der eine oder der andere Pflastertyp bevorzugt anzuwenden ist.
  • Nach Ansicht der Anmelder ist die Ausbildungsform, die in 3 dargestellt ist, besonders bevorzugt, da sie die Möglichkeit bietet, die Vorteile des Vorratssystems und des monolithischen Systems zu vereinen. Gemäß 3 enthält ein Nikotinabgabepflaster 7 eine undurchlässige Deckschicht 2, eine monolithische Matrixschicht 3 und eine Polymermembranschicht 8. Die Deckschicht und die monolithische Schicht werden wie für die Ausbildungsform nach 1 beschrieben ausgewählt und hergestellt. Die Membranschicht kann wie für die Ausbildungsform nach 2 beschrieben ausgewählt und hergestellt werden. Alternativ und bevorzugt kann die Membranschicht in Form eines doppelseitigen medizinischen Klebebands ausgebildet sein, das bequem auf der der Haut zugewandten Seite der fertigen monolithischen Schicht angebracht werden kann. Wenn das Band ein polymeres Stützmaterial enthält, das einem Durchgang des Nikotins Widerstand leistet, dann kann diese Klebeschicht eine Nikotindurchlässigkeit besitzen, die der Größenordnung des monolithischen Materials entspricht oder geringer ist, so dass die Klebeschicht als eine dünne, den Nikotinfluss aus dem Pflaster begrenzende Membran dient. Das System funktioniert als gemischtes Monolith-Vorrats-System, in dem die Kennwerte der Nikotinabgabe sowohl von dem Polymer der monolithischen Schicht als auch vom Membranpolymer abhängen. Die bevorzugten Bänder zu diesem Zweck sind diejenigen mit einer Polyethylenstütze wie beispielsweise 3M-1509, ein 75 μm starkes medizinisches Band, das Polyethylen mittlerer Dichte enthält, und 3M-1512, ein 38 μm starkes Polyethylenband, beide erhältlich bei der Firma 3M. Der durch das Band gegebene zusätzliche Durchgangswiderstand trägt dazu bei, das gespeicherte Nikotin im Pflaster zu halten, und schwächt den anfänglich ausbruchsartigen Wirkstofffluss ab. Diese Ausführungsform ist besonders in Fällen von Nutzen, in denen der Prozentsatz der Nikotinspeichermenge in der monolithischen Schicht hoch ist, beispielsweise mehr als 30 Gew.-% beträgt, oder in denen die Gesamtmenge an gespeichertem Nikotin groß ist, beispielsweise 30 mg oder mehr. Bei Systemen mit solchen Nikotinmengen ist die Wahrscheinlichkeit einer anfänglichen ausbruchsartigen Freisetzung nach dem Aufbringen auf die Haut größer als bei Systemen mit niedrigem Nikotingehalt. Der zusätzliche Widerstand der Membran/Tapeschicht trägt dazu bei, den anfänglichen Nikotinfluss im therapeutisch annehmbaren Rahmen zu halten. Ein weiterer Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, dass die Aktivität des Nikotins der Nikotinkonzentration in der monolithischen Schicht entspricht, so dass die Hautreizung und die Zersetzung des Klebstoffs auf ein Minimum reduziert werden. Außerdem wird das Risiko der Überdosierung verringert, da die monolithische Schicht das in ihr gespeicherte Nikotin selbst dann nicht in einer Ladung freisetzen kann, wenn das Pflaster beschädigt oder sogar verschluckt wird.
  • Bei der Anwendung können die erfindungsgemäßen Pflaster auf verschiedene Weise mit der Haut des Benutzers in Kontakt gehalten werden, beispielsweise mittels einer porösen oder nicht porösen Abdeckung, die ganz oder teilweise mit einem Klebstoff beschichtet ist, mittels einer Klebeschicht zwischen Pflaster und Haut oder mittels eines Klebstoffrings entlang des Randes des Pflasters. Gemischte Vorrats-Monolith-Ausbildungsformen mit medizinischen Klebebändern benötigen natürlich keinen zusätzlichen Klebstoff.
  • Wenn eine Klebeschicht als Teil des Pflasters in dieses integriert werden soll, so sollte der Klebstoff Nikotin-kompatibel sein und einen sinnvollen Nikotinfluss zulassen. Außerdem sollte der Klebstoff die allgemeinen Kriterien für in transdermalen Pflastern verwendete Klebstoffe erfüllen, was die Biokompatibilität, einfaches Anbringen und einfaches Ablösen usw. angeht. Zu den geeigneten Klebstoffen, die bei der Verwirklichung der Erfindung eingesetzt werden können, gehören druckempfindliche Klebstoffe, die für die medizinische Anwendung zugelassen sind. Bevorzugt sind Amin-resistente Klebstofftypen, damit der Klebstoff nicht vom Nikotin angegriffen wird. Eine Reihe Amin-resistenter medizinischer Klebstoffe auf Silikon basis wird von der Firma Dow Corning unter dem Handelsnamen BIO PSA angeboten. Alternativ können Amin-resistente Acrylat-Klebstoffe verwendet werden. Die Klebstoffschicht kann direkt als dünner Film auf die der Haut zugewandten Seite der Membran oder der monolithischen Schicht ausgebildet werden. Alternativ kann ein medizinisches Klebeband mit oder ohne den Nikotinfluss regelnde Eigenschaften benutzt werden.
  • Der Nikotinverlust aus dem Pflaster nach seiner Herstellung sollte so gering wie möglich gehalten werden. Normalerweise ist die der Haut zugewandte Seite des Pflasters bis zu dessen Gebrauch mit einem Abziehstreifen bedeckt. Wie hier immer wieder betont wird, ist Nikotin flüchtig, und der Einschluss des gespeicherten Nikotins im Pflaster während der Lagerung erfordert, dass die äußeren Schichten äußerst Nikotin-resistent und für Nikotin undurchlässig sind. Deshalb sollte der Abziehstreifen dieselben Eigenschaften wie die Deckschicht besitzen, und für die Ausbildung des Abziehstreifens werden bevorzugt dieselben Materialien wie für die Deckschicht verwendet.
  • Die erfindungsgemäßen Pflaster ermöglichen die Durchführung einer Raucherentwöhnungstherapie durch einmal tägliche Anwendung eines transdermalen Pflasters. Die Gesamtmenge des in diesem Zeitraum abgegebenen Nikotins wird in Abhängigkeit von den Rauchgewohnheiten des Patienten schwanken und näherungsweise im Bereich zwischen 5 und 50 mg liegen, was dem Konsum von 5 bis 50 Zigaretten am Tag entspricht. Der in vitro-Fluss aus dem Pflaster sollte während der Lebensdauer des Pflasters unter ca. 800 μg/cm2·h, vorzugsweise unter 600 μg/cm2·h, besonders bevorzugt unter 400 μg/cm2·h bleiben. Für eine sinnvolle Therapie zur völligen Raucherentwöhnung sollte der in vitro-Fluss aus dem Pflaster stets über 20 μg/cm2·h und vorzugsweise über 50 μg/cm2·h liegen. Am meisten bevorzugt ist eine Abgabegeschwindigkeit im Bereich zwischen 50 und 300 μg/cm2·h. Bei großen Nikotinspeichermengen ist es manchmal nicht möglich, eine anfängliche ausbruchsartige Abgabe zu vermeiden, aber dieser ausbruchsartige Fluss sollte eine Obergrenze von 2 mg/cm2·h; vorzugsweise von 1 mg/cm2·h, in vitro nicht übersteigen. Ein solch starker Fluss sollte niemals länger als 4 bis 5 Stunden, bevorzugt nicht länger als 1 bis 2 Stunden, andauern. Die Einhaltung dieser Grenzen und der am meisten bevorzugte Nikotinfluss unter 800 μg/cm2·h während der gesamten Anwendung gewährleistet, dass auch ein Patient mit einer ungewöhnlich durchlässigen Haut niemals eine toxische Dosis erhalten kann. Die Größe des Pflasters wird in Abhängigkeit von der zu verabreichenden Nikotinmenge variieren. Für ein durchschnittliches Individuum beträgt der Nikotinfluss durch die Haut ca. 100–300 μg/cm2·h. Somit hätte zur Verabreichung von 25 mg während eines Zeitraums von 24 Stunden das Pflaster eine Hautkontaktfläche von ca. 3–10 cm2. Für eine maximale Akzeptanz und Einhaltung des Anwendungsplans durch den Patienten und zur größtmöglichen Reduzierung von Hautreizungen sollte die Pflastergröße höchstens ca. 25 cm2 an bedeckter Haut nicht übersteigen. Die hier offenbarten Systeme und Abgabecharakteristika sollten es erlauben, die Pflastergröße im Bereich zwischen 1 und 20 cm2, bevorzugt zwischen 2 und 10 cm2 zu halten.
  • Außer der Heilung der Nikotinabhängigkeit sind weitere Verwendungsmöglichkeiten denkbar. Beispielsweise können die erfindungsgemäßen Pflaster dazu benutzt werden, den Zigarettenkonsum einschränken zu helfen, ohne ihn ganz zu beenden, oder Nikotin auf eine die Lungen nicht schädigende Weise zu verabreichen. In diesen Fällen können Pflaster geeignet sein, die eine geringere Nikotinmenge abgeben, zum Beispiel 1 bis 5 mg während 12–24 Stunden. In der Literatur finden sich Hinweise, dass Nikotin für andere therapeutische Zwecke eingesetzt werden kann, wenn es sicher und wirksam angewandt wird. Das US-Patent 4,748,181 beschreibt zum Beispiel die Behandlung von Bluthochdruck mit Nikotin, die DE-Offenlegungsschrift DE 34 38 284 weist darauf hin, dass Nikotin ein Appetitzügler ist, und von Zeit zu Zeit wurden Nikotin weitere therapeutische Eigenschaften zugeschrieben. Es ist daran gedacht, die erfindungsgemäßen Pflaster als bequeme Methode der Nikotinverabreichung zu verwenden, sollten wie auch immer geartete therapeutische Anwendungen von Nikotin gefunden werden.
  • Im Weiteren wird die Erfindung anhand der Beispiele 1 bis 28 erklärt, wobei diese Beispiele nur der Veranschaulichung dienen und keinen einschränkenden Charakter haben.
  • BEISPIEL 1. NIKOTINKOMPATIBILITÄT
  • Die Fähigkeit einer Reihe herkömmlicher Polymere, dem Angriff von Nikotin standzuhalten, wurde durch Einweichen von Proben der Polymere in reinem flüssigen. Nikotin im Verlauf von mindestens zwei Tagen getestet. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 zusammengefasst. TABELLE 1
    Material Beobachtungen und Bemerkungen
    ELVAX® 40 (40% VAc) Angriff und Quellung
    ELVAX® 450 (18% VAc) leichte Quellung
    ELVAX® 650 (12% VAc) sehr leichte Quellung
    ELVAX® 750 (9% VAc) keine sichtbare Quellung, kein sichtbarer Angriff
    ELVAX® 880 (7,5% VAc) keine sichtbare Quellung, kein sichtbarer Angriff
    Dartek® F101 keine sichtbare Quellung, kein sichtbarer Angriff
    Sclairfilm® LWS-2-PA keine sichtbare Quellung, kein sichtbarer Angriff
    Sclairfilm® HD-2-PA keine sichtbare Quellung, kein sichtbarer Angriff
    B410 (hochdichtes Polyethylen) keine sichtbare Quellung, kein sichtbarer Angriff
    Hytrel® 5556 keine sichtbare Quellung, kein sichtbarer Angriff
    Saran® 18L Farbänderung, löst sich auf
    Pellethane® 70A starker Angriff, löst sich auf
    Pellethane® 80AE starker Angriff, löst sich auf
    Estane® 3714 starker Angriff, löst sich auf
    Poly(vinylchlorid) Polycarbonat Polystyrol Glycol-modifiziertes Polyethylenterephthalat) Polybutyrat starker Angriff, löst sich auf
    Mylar®-Band, 3M Nr. 1006 stabil, kein sichtbarer Angriff
    Release Liner, 3M Nr. 1022 stabil, kein sichtbarer Angriff
  • Wie zu sehen ist, ist bei vielen Materialien bei Einwirken von Nikotin eine Quellung, eine Zersetzung oder ein Auflösen zu beobachten.
  • BEISPIELE 2–6. MONOLITHISCHE AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • BEISPIEL 2
  • Monolithische Pflaster wurden wie folgt hergestellt. Durch Mischen von Pellethane-Pellets mit Tetrahydrofuran, Zugabe von 10 Gew.-% flüssigem Nikotin und Agitieren auf einem "Flaschenroller" im Verlauf von drei Tagen wurde eine nikotinhaltige Pellethane 2363-80AE-Lösung hergestellt. Eine Schicht des Deckmaterials des Typs 3M-1005 wurde in einer Petrischale ausgelegt und mit der Matrixmischung bedeckt. Die Petrischale wurde abgedeckt, und die Matrix wurde zum Verdampfen des Lösungsmittels bei Raumtemperatur stehen gelassen. Aus der fertigen Matrix wurden Pflaster mit einer Fläche von 3,88 cm2 gestanzt, und die Abgabegeschwindigkeit wurde wie folgt gemessen. Jede Pflasterprobe wurde in einem Drahtkäfig in eine isotonische Salzlösung getaucht und unter ständigem Rühren mit Hilfe eines Magnetrührers bei 30°C gehalten. In bestimmten Zeitabständen wurden Proben der Salzlösung genommen und durch HPLC unter Verwendung einer Novapak C18-Säule analysiert. Die Ergebnisse sind durch die unterste Kurve der 4 dargestellt.
  • BEISPIEL 3
  • Monolithische Pflaster wurden analog Beispiel 2 hergestellt und getestet, mit dem Unterschied, dass der Nikotingehalt der Matrixmischung 17 Gew.-% betrug. Die Ergebnisse der Abgabetests sind durch die zweite Kurve in 4 dargestellt.
  • BEISPIEL 4
  • Monolithische Pflaster wurden analog Beispiel 2 hergestellt und getestet, mit dem Unterschied, dass der Nikotingehalt der Matrixmischung 23 Gew.-% betrug. Die Ergebnisse der Abgabetests sind durch die dritte Kurve in 4 dargestellt.
  • BEISPIEL 5
  • Monolithische Pflaster wurden analog Beispiel 2 hergestellt und getestet, mit dem Unterschied, dass der Nikotingehalt der Matrixmischung 33 Gew.-% betrug. Die Ergebnisse der Abgabetests sind durch die vierte Kurve in 4 dargestellt.
  • BEISPIEL 6
  • Monolithische Pflaster wurden analog Beispiel 2 hergestellt und getestet, mit dem Unterschied, dass der Nikotingehalt der Matrixmischung 50 Gew.-% betrug. Die Ergebnisse der Abgabetests sind durch die fünfte Kurve in 4 dargestellt.
  • BEISPIEL 7. TESTS ZUM MEMBRANFLUSS
  • Vielversprechende Membranpolymere, die sich als gegen Nikotin widerstandsfähig gezeigt hatten, wurden auf ihre Nikotindurchlässigkeit getestet. Die Versuche wurden wie folgt durchgeführt. Proben der Filme wurden in Teflon-Durchfluss-Diffusionszellen eingebracht. Durch den unteren Teil der Zellen wurde eine gepufferte isotonische Salzlösung geleitet. Weiter wurden Membranproben unten in die Zellen eingebracht, die mit Hilfe des mit einem Gewinde versehenen Halses fixiert wurden, der gleichzeitig als Vorrat für die Wirkstofflösung diente. Die exponierte Fläche der Membran betrug 3,9 cm2. Die Durchlässigkeit der Membran wurde über die Durchgangsgeschwindigkeit von Nikotin in die Salzlösung bestimmt. Als Proben wurden genommen:
    Dartek F101: Nylon 6,6
    Sclairfilm HD-2-PA: hochdichtes Polyethylen
    Sclairfilm LWS-2-PA: Polyethylen mittlerer Dichte
    Hytrel 5556: elastomerer Polyester
    B410: hochdichtes Polyethylen
    ELVAX 880: Ethylen-Vinylacetat-Copolymer, 7,5% Vinylacetat
    Saran 18L: Polyvinylidenchlorid
  • Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 zusammengefasst. TABELLE 2
    Figure 00290001
    Versuchsbedingungen: 30°C, Abgabe in die Salzlösung durch 3,9 cm2-Proben
  • BEISPIELE 8–15. RESERVOIR-AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • BEISPIEL 8
  • Durch Heiß-Siegeln einer Deckschicht aus einem Scotch® 1006-Verbund-Polyester-Band auf eine 100 μm starke Membran aus Elvax® 880 wurden Versuchspflaster hergestellt. Die erhaltenen Taschen wurden mit ca. 200 μl Nikotin gefüllt, und das Injektionsloch wurde mit einem Pfropf heißen Schmelzklebers verschlossen. Die fertigen Pflaster hatten eine Membranfläche von 4,5 cm2. Die Abgabecharakteristika wurden wie in Beispiel 2 beschrieben ermittelt, und das Nikotin wurde bei 37°C in die Salzlösung abgegeben. 5 zeigt die Ergebnisse für drei Pflaster. Die Pflaster zeigten einen sehr hohen anfänglichen Nikotinfluss im Bereich von 2 mg/cm2·h. Die Hälfte des gespeicherten Nikotins wurde innerhalb der ersten 15 bis 20 Stunden abgegeben.
  • BEISPIEL 9
  • Die Pflasterherstellung und die Durchführung der Abgabetests erfolgten wie in Beispiel 8 beschrieben, wobei dieselbe Membran verwendet wurde, die Pflaster aber mit 200 μl einer 20 Gew.-%-igen Natriumsulfatlösung mit 5% suspendiertem Nikotin versehen wurden. Die Ergebnisse sind in 6 dargestellt. Die Pflaster zeigten ein sehr hohe, ausbruchsartige anfängliche Abgabe von Nikotin, gefolgt von einem durchschnittlichen Fluss von ca. 8,5 μg/cm2·h während der restlichen Versuchszeit.
  • BEISPIEL 10
  • Es wurden Versuchspflaster mit einer Scheibe mikroporösen Nylons hergestellt. Eine Scheibe mit einer Fläche von 3,9 cm2 wurde aus einem Blatt mikroporösen Nylons 6,6 herausgestanzt und auf einen nicht porösen, 78 μm starken Film Dartek F101® geklebt. Die Scheibe wurde mit Nikotin benetzt. Sie konnte ca. 20–25 μl Nikotin aufnehmen. Die Membran-Scheiben-Kombination wurde durch Heiß-Siegeln auf eine Deckschicht aus einem Scotch® 1006 oder 1220-Verbund-Polyesterband aufgebracht. Die fertigen Pflaster hatten eine wirksame Membranfläche von 3,9 cm2. Die Abgabecharakteristika der Pflaster wurden nach der in Beispiel 2 beschriebenen Methode bestimmt. Die Ergebnisse der Abgabetests sind durch die unterste Kurve in 7 dargestellt. Die Nikotinfluss aus diesen Pflastern betrug ca. 10 μg/cm2·h während der ersten 10 oder 15 Stunden und stieg nach ca. 20–25 Stunden auf ca. 20 μg/cm2·h an.
  • BEISPIEL 11
  • Analog Beispiel 10 wurden Pflaster hergestellt und Abgabetests durchgeführt, wobei als Membran ein 22 μm starker Sclairfilm® HD-2-PA-Film verwendet wurde. Die Ergebnisse sind als die obere Kurve in 7 dargestellt. Der Nikotinfluss aus dem Pflaster betrug etwa konstant ca. 80 μg/cm2·h in den ersten 60 Stunden und fiel danach auf ca. 30 μg/cm2·h.
  • BEISPIEL 12
  • Analog Beispiel 10 wurden Pflaster hergestellt und Abgabetests durchgeführt, wobei als Membran ein 50 μm starker Sclairfilm® LWS-2-PA-Film verwendet wurde. Die Ergebnisse sind als die mittlere Kurve in 7 dargestellt. Der Nikotinfluss aus dem Pflaster betrug etwa konstant ca. 45–50 μg/cm2·h.
  • BEISPIEL 13
  • Analog Beispiel 11 wurden Pflaster hergestellt und Abgabetests durchgeführt, wobei die Abgabetests nach 1, 4 bzw. 21 Tagen der Lagerung der Pflaster erfolgten. Die Ergebnisse sind in 8 dargestellt. Bei allen Pflastern erfolgte die Nikotinabgabe rascher als bei den Pflastern, die bald nach der Herstellung getestet wurden. Die nach einem Tag bzw. nach vier Tagen Lagerung getesteten Pflaster zeigten während der ersten 40–50 Stunden einen etwa konstanten Nikotinfluss. 40–50% der gesamten gespeicherten Nikotinmenge wurden während der ersten 25–30 Stunden abgegeben. Die nach 21 Tagen Lagerung getesteten Pflaster zeigten einen anfänglich ausbruchsartigen Ausstoß und gaben 50% ihrer gesamten gespeicherten Nikotinmenge in etwa den ersten 10 Stunden ab.
  • BEISPIEL 14
  • Analog Beispiel 11 wurden Pflaster hergestellt und Abgabetests durchgeführt, wobei als Membran ein 100 μm starker Sclairfilm® HD-2-PA-Film verwendet wurde und die Abgabetests nach 1, 6 bzw. 25 Tagen der Lagerung der Pflaster erfolgten. Die Ergebnisse sind in 9 dargestellt. Die Pflaster zeigten einen anfänglichen Nikotinfluss von ca. 100 μg/cm2·h, der nach ca. 30–40 Stunden auf ca. 50 μg/cm2·h fiel.
  • BEISPIEL 15
  • Analog Beispiel 14 wurden Pflaster hergestellt und Abgabetests durchgeführt, wobei als Membran ein 50 μm starker Sclairfilm® LWS-2-PA-Film verwendet wurde und die Abgabetests nach 1, 6 bzw. 25 Tagen der Lagerung der Pflaster erfolgten. Die Ergebnisse sind in 10 dargestellt. Die Pflaster zeigten einen anfänglichen Nikotinfluss von ca. 50–90 μg/cm2·h, der nach 40 Stunden auf ca. 40–70 μg/cm2·h fiel.
  • BEISPIELE 16–18. RESERVOIR-AUSFÜHRUNGSFORM MIT KLEBSTOFF
  • BEISPIEL 16
  • Die Pflaster wurden analog Beispiel 15 hergestellt und auf ihre Nikotinabgabe getestet. Sie wurden mit einem 200 μm starken Klebstofffilm aus BIO PSA Typ X7-2920 beschichtet und 1, 6 bzw. 34 Tage lang gelagert. Die Ergebnisse sind in 11 dargestellt. Die Pflaster zeigten einen ausgeprägten anfänglichen ausbruchartigen Ausstoß, offenbar wegen der Migration von Nikotin in den Klebstoff. Der Nikotinfluss lag in den ersten 8 Stunden im Falle der 6 bzw. 34 Tage lang gelagerten Pflaster durchschnittlich im Bereich von 160–230 μg/cm2·h. Wie die Abbildung zeigt, lag der anfängliche Nikotinfluss während der ersten Stunden wesentlich höher.
  • BEISPIEL 17
  • Die Pflaster wurden analog Beispiel 14 hergestellt und auf ihre Nikotinabgabe getestet, wobei eine 50 μm starke Membran verwendet wurde, die Pflaster mit einem 200 μm starken Klebstofffilm aus BIO PSA Typ X7-2920 beschichtet und 1, 6 bzw. 34 Tage lang gelagert wurden. Die Ergebnisse sind in 12 dargestellt. Wie in Beispiel 16 zeigten die Pflaster einen ausgeprägten anfänglichen ausbruchartigen Ausstoß. Der Nikotinfluss lag im Falle der 6 bzw. 34 Tage lang gelagerten Pflaster in den ersten 8 Stunden durchschnittlich bei ca. 200 μg/cm2·h. Wie die Abbildung zeigt, lag der anfängliche Nikotinfluss während der ersten Stunden wesentlich höher.
  • BEISPIEL 18
  • Die Pflaster wurden analog Beispiel 14 hergestellt und auf ihre Nikotinabgabe getestet, wobei eine 150 μm starke Membran verwendet wurde, die Pflaster mit einem 25 μm starken Klebstofffilm aus BIO PSA Typ X7-2920 beschichtet und 1, 8 bzw. 35 Tage lang gelagert wurden. Die Ergebnisse sind in 13 dargestellt. Durch die dickere Membran und die dünnere Klebstoffschicht wurde der anfängliche ausbruchartige Ausstoß wesentlich reduziert. Der Nikotinfluss lag im Falle der 8 bzw. 35 Tage lang gelagerten Pflaster in der ersten Stunde in der Größenordnung von 500 μg/cm2·h. Die gesamte Nikotinabgabe innerhalb der ersten fünf Stunden überstieg nicht 1 mg/cm2.
  • BEISPIELE 19–28. GEMISCHTE MONOLITH-MEMBRAN-SYSTEME
  • Gemäß dem in Beispiel 2 beschriebenen Verfahren wurden monolithische Schichten mit einem Nikotingehalt von 50% hergestellt. Für Beispiel 19 wurde die monolithische Schicht mit einer 100 μm starken Sclairfilm® HD-2-PA-Membran versehen, für Beispiel 20 mit einer 38 μm starken Polyethylen-Membran des Types HD-106, hergestellt von Consolidated Thermoplastics. Für die Beispiele 21 und 22 wurden die Membranen der Beispiele 19 und 20 mit einer 25 μm starken Schicht BIO PSA des Types X7-2920 beschichtet. Für Beispiel 23 wurde die monolithische Schicht mit einem doppelseitigen medizinischen Polyethylen-Klebeband des Types 3M-1509 beschichtet, und für Beispiel 24 mit einem doppelseitigen medizinischen Polyethylen-Klebeband des Types 3M-1512.
  • Die Abgabetests wurden wie in den vorhergehenden Beispielen durchgeführt. Die Ergebnisse für die einzelnen Beispiele sind in 14 dargestellt. Die obere Kurve zeigt die Nikotinabgabe einer monolithischen Schicht mit einer Nikotinspeichermenge von 50%, die weder mit einer Membran noch mit Klebstoff versehen ist. Es wird deutlich, dass das Vorhandensein einer Membran oder eines Membranbandes den kontinuierlichen Nikotinfluss auf 50 μg/cm2·h oder weniger senkt.
  • BEISPIELE 25–28
  • Gemäß dem in Beispiel 2 beschriebenen Verfahren wurden monolithische Schichten mit einem Nikotingehalt von 40% hergestellt. Für Beispiel 25 erfolgte das Ausbilden der monolithischen Schicht mit einem auf eine Höhe von 1000 μm eingestellten Rakel, für Beispiel 26 mit einem auf 1500 μm eingestellten Rakel, für Beispiel 27 mit einem auf 2000 μm eingestellten Rakel und für Beispiel 28 mit einem auf 2500 μm eingestellten Rakel. Alle monolithischen Schichten wurden dann mit einem medizinischen Band des Typs 3M-1512 abgedeckt. Die Abgabetests wurden wie für die vorangegangenen Beispiele durchgeführt, und die Ergebnisse sind in 15 dargestellt. Bei den dickeren monolithischen Schichten, die mehr Nikotin enthielten, wurde ein ausgeprägterer anfänglicher ausbruchartiger Ausstoß beobachtet. Die mit einer Höhe von 1500 μm ausgebildete monolithische Schicht zeigte im Verlauf von 24 Stunden einen durchschnittlichen Fluss von ca. 500 μg/cm2·h und gab in den ersten fünf Stunden eine Gesamt-Nikotinmenge von ca. 4 mg/cm2 ab. Die mit einer Höhe von 1000 μm ausgebildete monolithische Schicht zeigte im Verlauf von 24 Stunden einen durchschnittlichen Fluss von ca. 120 μg/cm2·h und gab in den ersten fünf Stunden eine Gesamt-Nikotinmenge von ca. 1,5 mg/cm2 ab.

Claims (37)

  1. Verfahren zur Herstellung eines transdermalen Nikotinpflasters, bei dem man eine Schicht aus einer stabilen Lösung von Nikotin in einem für Nikotin durch Diffusion durchlässigen Polymer ausbildet und dem Polymer erlaubt unter Bildung einer einheitlichen monolithischen Speicherschicht in Form eines stabilen Films fest zu werden; wobei die Nikotinspeicherschicht in einer Menge, die zur Abgabe einer wirksamen Menge von Nikotin aus dem Pflaster über einen Zeitraum von 12 Stunden oder länger ausreichend ist, zwischen einer für Nikotin undurchlässigen okklusiven Deckschicht und einer für Nikotin durchlässigen, nicht porösen, der Haut zugewandten, gegenüber Nikotin inerten Polymermembranschicht mit einem Klebstoff zur Anbringung des Pflasters auf der Haut des Benutzers eingeschlossen wird, wobei der Klebstoff bereitgestellt wird mittels eines porösen oder nicht porösen Überzugs, der ganz oder teilweise mit dem Klebstoff beschichtet ist, oder mittels eines Klebstoffrings entlang des Randes des Pflasters, oder mittels Ausbildung der Membran als doppelseitiges Klebeband; und wobei die Art und Stärke sowohl der Speicherschicht als auch der Membranschicht (mit dem Klebstoffüberzug, falls vorhanden) so gewählt sind, dass die Diffusion des Nikotins unter Gewährleistung eines wirksamen Nikotinflusses (gemäß in vitro-Messung) zwischen 20 und 800 μg/cm2·h im Verlauf des genannten Zeitraums von 12 Stunden oder länger geregelt wird, wobei ein anfänglich stärkerer, ausbruchsartiger Fluss erfolgen kann, bei dem innerhalb der ersten beiden Stunden nicht mehr als 4 mg/cm2 abgegeben werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei welchem bei dem anfänglich stärkeren, ausbruchsartigen Fluss während der ersten Stunde nicht mehr als 2 mg/cm2 abgegeben werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, bei welchem bei dem anfänglich stärkeren, ausbruchsartigen Fluss während der ersten beiden Stunden nicht mehr als 2 mg/cm2 abgegeben werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, bei welchem bei dem anfänglich stärkeren, ausbruchsartigen Fluss während der ersten Stunde nicht mehr als 1 mg/cm2 abgegeben wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem der Fluss während des genannten Zeitraums über 50 μg/cm2·h liegt.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, bei welchem der Fluss (abgesehen von dem anfänglich stärkeren, ausbruchsartigen Fluss) im genannten Zeitraum zwischen 50 und 300 μg/cm2·h liegt.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die monolithische Speicherschicht durch Ausgiessen einer Lösung von Nikotin und dem Polymer in einem flüchtigen Lösungsmittel zu einem Film bei einer Rakelhöhe (blade height) von 1500 μm oder weniger hergestellt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die monolithische Schicht eine Stärke im Bereich von 50–800 μm besitzt.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei weichem die monolithische Schicht ein Polymer ausgewählt aus der Gruppe der Polyurethane, Methacrylat-Polymere und Ethylen-Acrylsäure-Polymere umfasst.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, bei welchem das Polymer der monolithischen Schicht ein Polyurethan umfasst.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei welchem das Polymer der monolithischen Schicht ein anderes Polymer als Polyurethan darstellt.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die Membran ein Polymer ausgewählt aus der Gruppe Polyethylen und Polyamide umfasst.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, bei welchem die Membran Polyethylen enthält.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die Membran ein doppelseitiges Klebeband darstellt.
  15. Transdermales Nikotinpflaster, umfassend eine zwischen einer für Nikotin undurchlässigen okklusiven Deckschicht und einer für Nikotin durchlässigen, nicht porösen, der Haut zugewandten und bezüglich Nikotin inerten Polymermembranschicht eingeschlossene Nikotinspeicherschicht, wobei die Speicherschicht eine einphasige monolithische Polymerschicht in Form eines stabilen Films darstellt, der hergestellt ist aus einer stabilen einheitlichen Lösung oder Dispersion von Nikotin in einem Polymer, durch das das Nikotin in einer ausreichenden Menge zur Gewährleistung der Abgabe einer wirksamen Menge von Nikotin aus dem Pflaster über einen Zeitraum von 12 Stunden oder länger diffundieren kann, umfaßt; einen Klebstoff zur Anbringung des Pflasters auf der Haut des Benutzers, wobei der Klebstoff bereitgestellt ist mittels eines porösen oder nicht porösen Überzugs, der ganz oder teilweise mit dem Klebstoff beschichtet ist, oder mittels eines Klebstoffrings entlang des Randes des Pflasters, oder mittels Ausbildung der Membran als doppelseitiges Klebeband; wobei die Art und Stärke sowohl der Speicherschicht als auch der Membranschicht (mit dem Klebstoffüberzug, falls vorhanden) so gewählt sind, dass die Diffusion des Nikotins unter Gewährleistung eines wirksamen Nikotinflusses (gemäß in vitro-Messung) zwischen 20 und 800 μg/cm2·h im Verlauf des genannten Zeitraums von 12 Stunden oder länger geregelt wird, wobei anfänglich ein stärkerer, ausbruchsartiger Fluss erfolgen kann, bei dem innerhalb der ersten beiden Stunden nicht mehr als 4 mg/cm2 abgegeben werden.
  16. Transdermales Nikotinpflaster nach Anspruch 15, bei welchem bei dem anfänglich stärkeren, ausbruchsartigen Fluss während der ersten Stunde nicht mehr als 2 mg/cm2 abgegeben werden.
  17. Transdermales Nikotinpflaster nach Anspruch 15, bei welchem bei dem anfänglich stärkeren, ausbruchsartigen Fluss während der ersten beiden Stunden nicht mehr als 2 mg/cm2 abgegeben werden.
  18. Transdermales Nikotinpflaster nach Anspruch 15, bei welchem bei dem anfänglich stärkeren, ausbruchsartigen Fluss während der ersten Stunde nicht mehr als 1 mg/cm2 abgegeben wird.
  19. Transdermales Nikotinpflaster nach einem der Ansprüche 15 bis 18, bei welchem der Fluss während des genannten Zeitraums über 50 μg/cm2·h liegt.
  20. Transdermales Nikotinpflaster nach einem der Ansprüche 15 bis 18, bei welchem der Fluss (abgesehen von dem genannten anfänglich stärkeren, ausbruchsartigen Fluss) zwischen 50 und 300 μg/cm2·h liegt.
  21. Transdermales Nikotinpflaster nach einem der Ansprüche 15 bis 20, bei welchem die monolithische Schicht eine Stärke im Bereich von 50–800 μm besitzt.
  22. Transdermales Nikotinpflaster nach einem der Ansprüche 15 bis 21, bei welchem die monolithische Schicht ein Polymer ausgewählt aus der Gruppe der Polyurethane, Methacrylat-Polymere und Ethylen-Acrylsäure-Polymere umfasst.
  23. Transdermales Nikotinpflaster nach Anspruch 22, bei welchem das Polymer der monolithischen Schicht ein Polyurethan umfasst.
  24. Transdermales Nikotinpflaster nach einem der Ansprüche 15 bis 22, bei welchem das Polymer der monolithischen Schicht ein anderes Polymer als Polyurethan darstellt.
  25. Transdermales Nikotinpflaster nach einem der Ansprüche 15 bis 24, bei welchem die Membran ein Polymer ausgewählt aus der Gruppe Polyethylen und Polyamide umfasst.
  26. Transdermales Nikotinpflaster nach Anspruch 25, bei welchem die Membran Polyethylen umfasst.
  27. Transdermales Nikotinpflaster nach einem der Ansprüche 15 bis 26, bei welchem die Membran ein doppelseitiges Klebeband darstellt.
  28. Transdermales Nikotinpflaster, umfassend einen Nikotinvorrat, der eingeschlossen ist zwischen einer für Nikotin undurchlässigen okklusiven Deckschicht und einer für Nikotin durchlässigen, nicht porösen, der Haut zugewandten und bezüglich Nikotin inerten Schicht aus einer Polymermembran, und einen Klebstoff zur Anbringung des Pflasters auf der Haut des Benutzer; wobei das Membranmaterial ausgewählt ist aus Polyethylen und dem elastomeren Polyester Hytrel 5556 (E I Dupont de Nemours & Co), der Vorrat umfaßt reines Nikotin, mit einem flüssigen oder gelförmigen Träger verdünntes Nikotin oder in den Poren einer mikroporösen Matrix enthaltenes Nikotin in einer ausreichenden Menge zur Gewährleistung der Abgabe einer wirksamen Menge von Nikotin aus dem Pflaster über einen Zeitraum von 12 Stunden oder länger enthält; wobei ferner die Art und Stärke der Membranschicht (mit Klebstoffüberzug, falls vorhanden) so gewählt sind, dass die Diffusion des Nikotins aus dem Pflaster unter Gewährleistung eines wirksamen Nikotinflusses (gemäß in vitro-Messung) zwischen 20 und 800 μg/cm2·h im Verlauf des genannten Zeitraums von 12 Stunden oder länger geregelt wird, wobei anfänglich ein stärkerer, ausbruchsartiger Fluss erfolgen kann, bei dem innerhalb der ersten beiden Stunden nicht mehr als 4 mg/cm2 abgegeben werden, mit der Bedingung, dass, wenn das Nikotin in einem Verdünnungsmittel gelöst ist, für das die Membran im Wesentlichen undurchlässig ist, der Klebstoff keine in-line-Schicht eines nikotinlöslichen Klebstoffes darstellt.
  29. Transdermales Nikotinpflaster, umfassend einen zwischen einer für Nikotin undurchlässigen okklusiven Deckschicht und einer für Nikotin durchlässigen, nicht porösen, der Haut zugewandten und bezüglich Nikotin inerten Polymermembranschicht eingeschlossenen Nikotinvorrat sowie einen Klebstoff zur Anbringung des Pflasters auf der Haut des Benutzers, wobei der Vorrat das Nikotin, das in einer ausreichenden Menge in den Poren einer mikroporösen Matrix zur Gewährleistung der Abgabe einer wirksamen Menge von Nikotin aus dem Pflaster über einen Zeitraum von 12 Stunden oder länger enthalten ist, umfasst; wobei ferner die Art und Stärke der Membranschicht (mit dem Klebstoffüberzug, falls vorhanden) so gewählt sind, dass die Diffusion des Nikotins aus dem Pflaster unter Gewährleistung eines wirksamen Nikotinflusses (gemäß in vitro-Messung) zwischen 20 und 800 μg/cm2·h im Verlauf des genannten Zeitraums von 12 Stunden oder länger geregelt wird, wobei anfänglich ein stärkerer, ausbruchsartiger Fluss erfolgen kann, bei dem innerhalb der ersten beiden Stunden nicht mehr als 4 mg/cm2 abgegeben werden.
  30. Nikotinpflaster nach Anspruch 29, bei welchem das Membranmaterial ausgewählt ist aus Polyethylen und dem elastomeren Polyester Hytrel 5556 (E I Dupont de Nemours & Co).
  31. Nikotinpflaster nach einem der Ansprüche 28 bis 30, bei welchem die Membran ausgewählt ist aus Polyethylen und einem Polyamid.
  32. Nikotinpflaster nach einem der Ansprüche 28 bis 31, bei welchem der Klebstoff bereitgestellt ist mittels eines porösen oder nicht porösen Überzugs, der ganz oder teilweise mit dem Klebstoff beschichtet ist, oder mittels eines Klebstoffrings entlang des Randes des Pflasters, oder mittels Ausbildung der Membran als doppelseitiges Klebeband.
  33. Transdermales Nikotinpflaster nach einem der Ansprüche 28 bis 32, bei welchem bei dem anfänglich stärkeren, ausbruchsartigen Fluss während der ersten Stunde nicht mehr als 2 mg/cm2 abgegeben werden.
  34. Transdermales Nikotinpflaster nach einem der Ansprüche 28 bis 32, bei welchem bei dem anfänglich stärkeren, ausbruchsartigen Fluss während der ersten beiden Stunden nicht mehr als 2 mg/cm2 abgegeben werden.
  35. Transdermales Nikotinpflaster nach einem der Ansprüche 28 bis 32, bei welchem bei dem anfänglich stärkeren, ausbruchsartigen Fluss während der ersten Stunde nicht mehr als 1 mg/cm2 abgegeben wird.
  36. Transdermales Nikotinpflaster nach einem der Ansprüche 28 bis 35, bei welchem der Fluss während des genannten Zeitraums über 50 μg/cm2·h liegt.
  37. Transdermales Nikotinpflaster nach einem der Ansprüche 28 bis 35, bei welchem der Fluss (abgesehen von dem genannten anfänglich stärkeren, ausbruchsartigen Fluss) im genannten Zeitraum zwischen 50 und 300 μg/cm2·h liegt.
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