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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft Verfahren zum Herstellen von Produkten mit Schlaufen
für Haken
und Schlaufen umfassende Befestigungen sowie Produkte, die mittels
dieser Verfahren hergestellt werden.
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Hintergrund
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Kontaktbefestigungen
sind insbesondere als Befestigungssysteme für geringes Gewicht aufweisende
Wegwerfkleidungsstücke,
so beispielsweise für
Windeln, wünschenswert.
Bei dem Versuch, ein kostengünstiges
Schlaufenmaterial bereitzustellen, sind verschiedene Alternativen
zum Weben vorgeschlagen worden, so beispielsweise das Nadeln eines
geringes Gewicht aufweisenden und nichtgewebten Stranges von Fasern.
Einige dieser genadelten Stränge
werden anschließend
gedehnt, um ein noch geringeres Flächengewicht sowie Kosteneffizienz
zu erreichen, wobei die Schlaufenstrukturen mittels verschiedener
Verbindungsverfahren verankert werden. Die Druckschrift
US 6,329,016 offenbart ein Beispiel
für ein
derartiges Verfahren.
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Das
Verringern des Fasergehaltes kann zwar die Kosten senken, jedoch
auch Auswirkungen auf die dem Schlaufenmaterial zu eigene Fähigkeit, Beanspruchungen
standzuhalten, die Abmessungsstabilität und die Behandlungseffizienz
des Schlaufenproduktes haben. Darüber hinaus wird die Wahl des
Fasermaterials oftmals durch die Notwendigkeit eingeschränkt, dass
das Schlaufenmaterial zu einem Substrat (so beispielsweise einer äußeren Lage
einer Windel), mit dem das Schlaufenmaterial dauerhaft verbunden
werden soll, schweißkompatibel
sein muss.
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Zusammenfassung
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Gemäß einiger
Aspekte betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines
Schlaufenbefestigungsproduktes. Das Verfahren beinhaltet das Legen
einer Lage aus Fasern an eine erste Seite einer Trägerschicht
und das anschließende
Nadeln der Fasern der Lage durch die Trägerschicht mittels Durchstechen
der Schicht mit Nadeln, die Teile der Fasern durch Löcher ziehen,
die in der Schicht während
des Nadelns ausgebildet werden, wodurch Schlaufen der Fasern mit
einer Erstreckung von den Löchern
auf einer zweiten Seite der Trägerschicht
zurückgelassen werden.
Ein Bindematerial wird an den Fasern auf die erste Seite der durchstochenen
Schicht aufgebracht und sodann auf die Trägerschicht aufgeschmolzen, um
die Basen der Schlaufen zu verankern.
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Entsprechend
einem Aspekt der Erfindung beinhaltet ein Verfahren zum Herstellen
eines Schlaufenbefestigungsproduktes das Legen einer Lage aus Fasern
an eine erste Seite einer Trägerschicht
aus Folie, wobei die Lage aus Fasern eine Gesamtdichte von weniger
als etwa 5 Unzen pro Quadratyard aufweist und die Folie eine Gesamtdicke
von weniger als etwa 0,005 Inch aufweist. Fasern der Lage werden
durch die Folie mittels Durchstechen der Folie mit Nadeln genadelt,
die Teile der Fasern durch Löcher
ziehen, die in der Folie während des
Nadelns ausgebildet werden, wodurch Schlaufen der Fasern mit einer
Erstreckung aus den Löchern auf
einer zweiten Seite der Trägerschicht
zurückgelassen
werden. Die Nadelungsdichte liegt bei wenigstens 100 Durchstechungen
pro Quadratzentimeter. Ein Bindematerial wird auf die Fasern auf
der ersten Seite der durchstochenen Folie aufgebracht und anschließend an
der Folie aufgeschmolzen, um die Basen der Schlaufen zu verankern.
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Vorzugsweise
liegt die Nadelungsdichte bei wenigstens etwa 200 Durchstechungen
pro Quadratzentimeter, besonders bevorzugt bei wenigstens etwa 250
Durchstechungen pro Quadratzentimeter. Die Nadeln sind vorzugsweise
gegabelt und weisen einen Durchmesser von 25 Gauge oder weniger,
besonders bevorzugt einen Durchmesser von 35 Gauge oder weniger
auf. Bei vielen Anwendungen durchdringen die Nadeln die Trägerschicht
entlang einer Strecke von zwischen etwa 2 bis 8 mm, vorzugsweise
von zwischen etwa 3 und 4 mm, gemessen von einer Eindringseite der
Schicht aus. Allgemein wird bevorzugt, wenn die Nadeln die Trägerschicht
von der ersten Seite der Trägerschicht
her durchstechen. Bei einigen Anwendungen sind die Nadelungsdichte
und die Nadelungsstrecken derart ausgewählt, dass sie den Schlaufen
ein texturiertes Muster verleihen.
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Die
Faserdichte liegt vorzugsweise bei weniger als etwa 3 Unzen pro
Quadratyard (100 g/m2), besonders bevorzugt
bei weniger als etwa 1,5 Unzen pro Quadratyard (66 g/m2).
Die Fasern weisen vorzugsweise eine durchschnittliche Stapellänge von weniger
als etwa 6 Inch (15 cm), besonders bevorzugt von weniger als etwa
4 Inch (10 cm) auf und weisen vorzugsweise eine nominale Zähigkeit
von wenigstens 3 Gramm pro Denier auf. Gegenwärtig wird bevorzugt, wenn die
Fasern zwischen etwa 2 und 10 Denier aufweisen, so beispielsweise
zwischen etwa 3 und 6 Denier. In einigen Fällen sind die Fasern gekräuselt.
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Die
Folie weist vorzugsweise eine Gesamtdicke von weniger als etwa 0,003
Inch (0,08 mm), besonders bevorzugt von weniger als etwa 0,002 Inch (0,05
mm) und in einigen Fällen
von weniger als etwa 0,001 Inch (0,03 mm) auf. In einigen Fällen ist
die Folie mit Grafiken vorbedruckt, die von der zweiten Seite der
Trägerschicht
aus nach dem Aufschmelzen sichtbar bleiben.
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In
einigen Fällen
bildet die Folie Vorsprünge, die
sich aus einer allgemeinen Ebene der Folie heraus an den Löchern erstrecken,
wobei die Vorsprünge
gegen die Fasern drücken,
die durch die Löcher hindurchgehen.
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Einige
Anwendungen beinhalten vor dem Legen der Fasern an die Trägerschicht
das Kardieren der Lage aus Fasern. Die Fasern können auch einer Kreuzüberlappung
(cross-lapping) unterworfen werden, um die Lage aus Fasern zu bilden.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
umfassen die Fasern ein Polyesterharz. In einigen anderen Fällen beinhalten
die Fasern ein Material, das aus einer Gruppe ausgewählt ist,
die aus Polyethylenen, Polypropylenen, Nylonsubstanzen und deren
Kopolymeren besteht. Die Folie kann zudem aus derselben Gruppe von
Polymeren ausgewählt
sein. Bei einigen Anwendungen ist die Folie vorzugsweise eine geblasene
Polyethylenfolie. In einigen Fällen
sind die Fasern aus einem Harz, das eine höhere Schmelztemperatur als
das Harz der Folie aufweist.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
bestehen die Trägerschicht,
die Fasern und das Bindematerial alle im Wesentlichen aus einem
einzigen wiederverwertbaren Grundharz oder aus biologisch abbaubaren
Materialien. Bestehen können
die Trägerschicht, die
Fasern und das Bindematerial beispielsweise im Wesentlichen aus
Polymilchsäure,
um ein biologisch abbaubares Produkt zu bilden, oder Polypropylen, um
ein wiederverwertbares Produkt zu bilden.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
beinhaltet das Verfahren das Prägen
der zweiten Seite der Trägerschicht
nach dem Aufschmelzen, um den Schlaufen ein gewünschtes Muster zu geben. Das Muster
kann erhabene Betten von Schlaufen beinhalten, die beispielsweise
von Bereichen aus zerdrückten
Fasern umgeben sind.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
liegt das Bindematerial in Pulverform vor.
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In
einigen anderen Fällen
umfasst das Bindematerial eine zweite Schicht aus Folie. Das Bindematerial
kann bei einigen Anwendungen mit Grafiken vorbedruckt sein, die
von der zweiten Seite der Trägerschicht
aus nach dem Aufschmelzen sichtbar bleiben. Vorzugsweise umfasst
die zweite Schicht aus Folie ein Harz, das stärker schweißverträglich als das Harz der Fasern
zu dem Harz der Trägerschicht
ist. Die zweite Schicht aus Folie weist vorzugsweise eine Gesamtdicke
von weniger als etwa 0,003 Inch (0,08 mm), besonders bevorzugt von
weniger als etwa 0,002 Inch (0,05 mm) und in einigen Fällen von
weniger als etwa 0,0005 Inch (0,01 mm) auf. Bei einigen Beispielen
wird die zweite Schicht aus Folie vorerhitzt, bevor sie auf die
Fasern gelegt wird.
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Bei
einigen Anwendungen wird die Trägerschicht
nur in ausgewählten
Bereichen genadelt, wobei andere Bereiche der Trägerschicht nicht genadelt werden,
sodass Schlaufen nur in den ausgewählten Bereichen gebildet werden.
Bei einigen dieser Anwendungen werden mehr Fasern in den ausgewählten Bereichen
als in den anderen Bereichen an die Trägerschicht aus Folie gelegt.
Das Verfahren beinhaltet bei einigen Ausführungsbeispielen das Entfernen
von Fasern aus den anderen Bereichen nach dem Nadeln. In einigen
Fällen
wird das Bindematerial nur auf die ausgewählten Bereiche der Trägerschicht aufgebracht.
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Das
Gesamtgewicht des Schlaufenbefestigungsproduktes, beinhaltend die
Trägerschicht,
die Fasern und das aufgeschmolzene Bindematerial, liegt vorzugsweise
bei weniger als etwa 15 Unzen pro Quadratyard (500 g/m2).
Bei einigen Anwendungen liegt das Gesamtgewicht bei weniger als
etwa 10 Unzen pro Quadratyard (330 g/m2)
oder sogar bei weniger als etwa 5 Unzen pro Quadratyard (160 g/m2) oder in einigen Fällen sogar bei weniger als
etwa 2,5 Unzen pro Quadratyard (85 g/m2).
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Die
Gesamtdicke des Befestigungsproduktes, beinhaltend die Trägerschicht,
die Schlaufen und das aufgeschmolzene Bindematerial, liegt vorzugsweise
bei weniger als etwa 0,1 Inch (2,5 mm). Bei einigen Anwendungen
liegt die Gesamtdicke bei weniger als etwa 0,05 Inch (1,3 mm) oder
sogar bei weniger als etwa 0,025 Inch (0,64 mm). Vorzugsweise können das
aufgeschmolzene Bindematerial und die Trägerschicht zusammen eine Basisschicht
bilden, aus der heraus sich die Schlaufen erstrecken, und zwar mit
einer Gesamtdicke von weniger als etwa 0,005 Inch (0,13 mm) oder
vorzugsweise von weniger als etwa 0,001 Inch (0,03 mm).
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Bei
einigen Anwendungen umfasst die Trägerschicht eine dehnbare Harzfolie.
Die Trägerschicht
kann beispielsweise in einem gedehnten Zustand genadelt und anschließend entspannt
werden, um die Schlaufen zu verdichten. Bei einigen derartigen Beispielen
ist das Bindematerial eine zweite Schicht aus einer dehnbaren Harzfolie.
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In
einigen Fällen
wird die Trägerfolie
hypergenadelt, sodass die Nadelung die Folie derart ausreichend
perforiert, dass die Trägerschicht
dehnbar wird. Ein dehnbares Schlaufenbefestigungsprodukt kann daher
unter Verwendung eines dehnbaren Materials, so beispielsweise einer
dehnbaren Harzfolie, als Bindematerial gebildet werden. In einigen
Fällen bildet
vor dem Aufschmelzen das Material der Trägerschicht im Allgemeinen diskrete
Bereiche, die durch Risse getrennt sind, die sich zwischen Löchern erstrecken,
die durch die Trägerschicht
mittels des Nadelns gestanzt werden.
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Entsprechend
einem weiteren Aspekt der Erfindung beinhaltet ein Verfahren zum
Herstellen eines Schlaufenbefestigungsproduktes das Legen einer
Lage aus Fasern an eine erste Seite einer Trägerschicht. Die Fasern der
Lage werden durch die Trägerschicht
mittels Durchstechen der Schicht mit Nadeln genadelt, die Teile
der Fasern durch Löcher
ziehen, die in der Schicht während
des Nadelns ausgebildet werden, was Schlaufen der Fasern mit einer Erstreckung
aus den Löchern
heraus auf einer zweiten Seite der Trägerschicht zurücklässt. Ein
in Teilchenform vorliegendes Bindematerial wird an die Fasern auf
der ersten Seite der durchstochenen Schicht gelegt, wobei Teilchen
des Bindematerials in Zwischenräume
eindringen, die zwischen benachbarten Fasern nahe bei den Löchern in
der Trägerschicht definiert
sind. Das Bindematerial wird anschließend auf die Trägerschicht
aufgeschmolzen, um die Basen der Schlaufen zu verankern.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
liegt das Bindematerial in Form eines trockenen Pulvers vor, das
vorzugsweise eine nominale Teilchengröße von weniger als etwa 20 μm aufweist.
Das Bindematerial sollte ein Harz beinhalten, das in ausreichendem
Umfang zu der Trägerschicht
kompatibel ist, um beim Aufschmelzen eine Verbindung zu bilden.
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Bei
verschiedenen Ausführungsbeispielen umfasst
das Bindematerial ein Polyethylenpulver, oder es wird im Allgemeinen
aus einer Gruppe ausgewählt,
die aus Polyethylenen, Polyestern, EVA, Polypropylenen und deren
Kopolymeren in Pulverform ausgewählt
ist.
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Bei
vielen geringes Gewicht aufweisenden Anwendungen wird das Bindematerial
auf die durchstochene Schicht in einer Verteilung von weniger als etwa
2 Unzen pro Quadratyard (66 g/m2), vorzugsweise
von weniger als etwa 1 Unze pro Quadratyard (33 g/m2)
oder in einigen Fällen
sogar von weniger als etwa 0,5 Unzen pro Quadratyard (17 g/m2) gelegt.
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Das
Bindematerial kann im Wesentlichen aus losen Teilchen bestehen,
die beispielsweise von unregelmäßiger Form
oder von im Allgemeinen kugelförmiger
Form sein können.
Bei einigen Beispielen liegt das Bindematerial in Form eines gemahlenen
Pulvers vor.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
beinhaltet das Aufschmelzen des Bindematerials das Einwirken von
Hitze und Druck auf die erste Seite der durchstochenen Schicht.
Der Druck kann beispielsweise mittels einer sich drehenden Walze
oder eines Flachbettlaminators aufgebracht werden.
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In
einigen Fällen
ist die Trägerschicht
eine Harzfolie oder eine Schicht aus Papier oder ein nichtgewebtes,
gewebtes oder gestricktes bzw. gewirktes Material.
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Entsprechend
einem weiteren Aspekt der Erfindung beinhaltet ein Verfahren zum
Herstellen eines Schlaufenbefestigungsproduktes das Legen einer
Lage aus Fasern an eine erste Seite einer Trägerschicht. Liegt eine zweite
Seite der Trägerschicht
an einem Stützbett
an, so werden die Fasern der Schicht durch die Trägerschicht
mittels Durchstechen der Schicht mit Nadeln genadelt, die Teile
der Fasern durch Löcher
ziehen, die in der Schicht während
des Nadelns gebildet werden, wodurch Schlaufen der Fasern mit einer
Erstreckung durch die Löcher
in das Stützbett
hinein auf einer zweiten Seite der Trägerschicht zurückgelassen
werden. Ein Bindematerial wird auf die Fasern auf der ersten Seite
der durchstochenen Schicht gelegt, und es wirkt dann, wenn sich die
Schlaufen in das Stützbett
erstrecken, ein Druck auf die erste Seite der durchstochenen Schicht
ein, um das Bindematerial auf der Trägerschicht in Bereichen aufzuschmelzen,
die von dem Stützbett
gestützt
werden.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
beinhaltet das Stützbett
ein Bett aus Stiften, wobei die fernen Enden der Stifte mit der
zweiten Seite der Trägerschicht
in Kontakt stehen und sich die Schlaufen zwischen benachbarten Stiften
erstrecken. Die Stiftdichte liegt vorzugsweise bei wenigstens etwa
150 Stiften pro Quadratinch (23 Stifte pro cm2),
besonders bevorzugt bei wenigstens etwa 250 Stiften pro Quadratinch
(39 Stifte pro cm2) oder sogar bei 300 oder
mehr Stiften pro Quadratinch (47 Stifte pro cm2).
Die Stifte weisen vorzugsweise einen nominalen Durchmesser von zwischen
etwa 0,005 und 0,015 Inch (0,13 und 0,38 mm) und eine Länge von
wenigstens etwa 0,1 Inch (2,5 mm) auf, was größer als die Durchdringungsstrecke
der Nadeln durch die erste Trägerschicht
ist.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
ist das Stützbett
ein Schutz bzw. ein Sieb in Kontakt mit der zweiten Seite der Trägerschicht,
wobei sich die Schlaufen durch die Öffnungen in dem Sieb erstrecken.
Das Sieb ist vorzugsweise aus Draht. Der Draht weist vorzugsweise
einen nominalen Durchmesser von zwischen etwa 0,02 und 0,03 Inch
(0,5 und 0,8 mm), besonders bevorzugt von zwischen etwa 0,023 und
0,028 Inch (0,6 und 0,7 mm) auf. Der Draht ist vorzugsweise aus
Metall und besonders bevorzugt aus Messing. Die Öffnungen weisen vorzugsweise
eine nominale Breite von zwischen etwa 0,05 und 0,2 Inch (1,3 und
5,1 mm) und besonders bevorzugt eine nominale Breite von zwischen
etwa 0,06 und 0,1 Inch (1,5 und 2,5 mm) auf.
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In
einigen Fällen
wird der Druck durch eine erhitzte Fläche aufgebracht, die an das
Bindematerial auf der ersten Seite der Trägerschicht gelegt wird. Die
erhitzte Fläche
kann beispielsweise eine Umfangsfläche einer sich drehenden Walze
sein. Die erhitzte Fläche
wird vorzugsweise auf einer Temperatur gehalten, die ausreichend
hoch ist, und sie wird ausreichend lange an dem Bindematerial gehalten,
sodass bewirkt wird, dass das Bindematerial in denjenigen Bereichen
schmilzt, in denen es von dem Stützbett
gestützt
wird, ohne dass das Harz der Fasern merklich schmelzen würde.
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Entsprechend
einem weiteren Aspekt die Erfindung beinhaltet ein Verfahren zum
Herstellen eines Schlaufenbefestigungsproduktes das Legen einer
Lage aus Fasern an eine erste Seite einer Trägerschicht. Fasern der Lage
werden durch die Trägerschicht
mittels Durchstechen der Schicht mit Nadeln genadelt, die Teile
der Fasern durch Löcher
ziehen, die in der Schicht während
des Nadelns ausgebildet werden, wobei Schlaufen der Fasern mit einer
Erstreckung aus den Löchern
auf einer zweiten Seite der Trägerschicht
zurückbleiben.
Das Nadeln bewirkt in ausreichendem Umfang eine Perforierung der
Trägerschicht
derart, dass die Trägerschicht
dehnbar wird. Eine dehnbare Trägerschicht
wird auf die Fasern auf der ersten Seite der durchstochenen Schicht gelegt
und anschließend
auf die Trägerschicht
aufgeschmolzen, um die Basen der Schlaufen zu verankern.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
umfasst das dehnbare Material eine dehnbare Harzfolie.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
umfasst die Trägerschicht
eine Harzfolie, vorzugsweise mit einer Foliendicke von weniger als
etwa 0,003 Inch (0,08 mm).
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In
einigen Fällen
bildet vor dem Aufschmelzen das Material der Trägerschicht im Allgemeinen getrennte
bzw. einzelne Bereiche, die durch Risse getrennt sind, die sich
zwischen den Löchern
erstrecken, die durch die Trägerschicht
mittels des Nadelns gestanzt werden.
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Vorzugsweise
durchsticht die Nadelung die Trägerschicht
bis zu einer Dichte von 250 Durchstechungen pro Quadratzentimeter.
Die Nadeln weisen vorzugsweise einen Durchmesser von wenigstens etwa
0,03 Inch (0,75 mm) auf, während
die Faserdichte bei vorzugsweise weniger als etwa 2 Unzen pro Quadratyard
(66 g/m2) liegt.
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Entsprechend
einem weiteren Aspekt der Erfindung beinhaltet ein Verfahren zum
Herstellen eines Schlaufenbefestigungsproduktes das Legen einer
Lage aus Fasern an eine erste Seite einer Trägerschicht. Die Fasern weisen
zwischen etwa 2 und 10 Denier auf. Fasern der Schicht werden durch
die Trägerschicht
mittels Durchstechen der Schicht mit Nadeln genadelt, die Teile
der Fasern durch Löcher
ziehen, die in der Schicht während
des Nadelns gebildet werden, was Schlaufen der Fasern mit einer
Erstreckung aus den Löchern
auf einer zweiten Seite der Trägerschicht
zurücklässt. Die
Nadeln dringen bis zu einer Maximalstrecke von weniger als etwa
7,0 mm von der ersten Seite der Trägerschicht ein und weisen einen
Durchmesser von weniger als etwa 0,036 Inch (0,9 mm) auf. Ein Bindematerial
wird auf den Fasern auf der ersten Seite der durchstochenen Schicht gelegt
und anschließend
auf die Trägerschicht
aufgeschmolzen, um die Basen der Schlaufen zu verankern.
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Vorzugsweise
durchsticht die Nadelung die Trägerschicht
mit einer Dichte von wenigstens 200 Durchstechungen pro Quadratzentimeter.
Die Faserdichte liegt vorzugsweise bei weniger als etwa 3 Unzen
pro Quadratyard (100 g/m2), besonders bevorzugt
bei weniger als etwa 1,5 Unzen pro Quadratyard (66 g/m2).
Die Trägerschicht
weist vorzugsweise eine nominale Dicke von weniger als etwa 0,003
Inch (0,08 mm) oder sogar von weniger als etwa 0,002 Inch (0,05
mm) auf. Die Fasern weisen vorzugsweise eine nominale Zähigkeit
von wenigstens 3,0 Gramm pro Denier auf und liegen zwischen etwa
3 und 6 Denier.
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In
einigen Fällen
umfasst die Trägerschicht eine
Polymerfolie. Idealerweise bildet die Folie Vorsprünge mit
einer Erstreckung aus einer allgemeinen Ebene der Folie heraus an
den Löchern,
wobei die Vorsprünge
gegen Fasern drücken,
die durch die Löcher
hindurchlaufen. Die Folie kann beispielsweise eine geblasene Polyethylenfolie
sein.
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Vorzugsweise
bestehen die Fasern aus einem Harz mit einer höheren Schmelztemperatur als das
Harz der Folie. Die Fasern können
ein Polyesterharz umfassen oder können aus einem Material sein, das
aus einer Gruppe ausgewählt
ist, die aus Polyethylenen, Polypropylenen, Nylonsubstanzen und
deren Kopolymeren besteht.
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Die
Nadeln dringen vorzugsweise bis zu einer Maximalstrecke von zwischen
etwa 3 und 4 mm von der ersten Seite der Trägerschicht aus durch.
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Bei
einigen bevorzugten Ausführungsbeispielen
umfasst das Bindematerial eine Schicht aus Folie. Das Bindematerial
kann vorteilhafterweise mit Grafiken vorbedruckt sein, die von der
zweiten Seite der Trägerschicht
aus nach dem Aufschmelzen sichtbar bleiben. Vorzugsweise umfasst
die Schicht aus Folie ein Harz, das stärker schweißkompatibel als das Harz der
Fasern zu dem Harz der Trägerschicht ist
und eine Gesamtdicke von weniger als etwa 0,003 Inch (0,08 mm) oder
sogar von weniger als etwa 0,002 Inch (0,05 mm) aufweist. Bei einigen
Beispielen beinhaltet das Verfahren das Vorerhitzen der Schicht
aus Folie vor dem Legen des Bindematerials auf die Fasern.
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Das
Gesamtgewicht des Schlaufenbefestigungsproduktes, beinhaltend die
Trägerschicht,
die Fasern und das aufgeschmolzene Bindematerial, liegt vorzugsweise
bei weniger als etwa 15 Unzen pro Quadratyard (500 g/m2).
Die Gesamtdicke des Befestigungsproduktes, beinhaltend die Trägerschicht, die
Schlaufen und das aufgeschmolzene Bindematerial, liegt vorzugsweise
bei weniger als etwa 0,1 Inch (2,5 mm). In vielen Fällen bilden
das aufgeschmolzene Bindematerial und die Trägerschicht zusammen eine Grundschicht,
von der aus sich die Schlaufen erstrecken, mit einer Gesamtdicke
von weniger als etwa 0,005 Inch (0,13 mm).
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Entsprechend
einem weiteren Aspekt der Erfindung beinhaltet ein Verfahren zum
Bereitstellen von durch Haken in Eingriff nehmbaren Schlaufen in ausgewählten Bereichen
auf einer Trägerschicht
das Legen einer Lage von Fasern auf eine erste Seite einer Trägerschicht.
Fasern der Lage werden durch die Trägerschicht in ausgewählten Bereichen
mittels Durchstechen der Schicht mit Nadeln genadelt, die Teile
der Fasern durch Löcher
ziehen, die in den ausgewählten
Bereichen der Schicht während
des Nadelns gebildet werden, was Schlaufen der Fasern mit einer
Erstreckung aus den Löchern
auf einer zweiten Seite der Trägerschicht
zurücklässt. Ein
Bindematerial wird auf die Fasern auf der ersten Seite der durchstochenen
Schicht in den ausgewählten
Bereichen gelegt und anschließend
auf die Trägerschicht
aufgeschmolzen, um die Basen der Schlaufen zu verankern.
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Vorzugsweise
weist das Bindematerial eine Gesamtdicke von weniger als etwa 0,003
Inch (0,08 mm) auf. Das Nadeln durchsticht die Trägerschicht vorzugsweise
mit einer Dichte von wenigstens 200 Durchstechungen pro Quadratzentimeter.
Die Faserdichte liegt vorzugsweise bei weniger als etwa 3 Unzen
pro Quadratyard (100 g/m2). Die Trägerschicht weist
vorzugsweise eine nominale Dicke von weniger als etwa 0,003 Inch
(0,08 mm) oder sogar von weniger als etwa 0,002 Inch (0,05 mm) auf.
Die Fasern weisen vorzugsweise eine nominale Zähigkeit von wenigstens 3,0
Gramm pro Denier auf und liegen zwischen etwa 3 und 6 Denier.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
liegt das Bindematerial in Form einer flüssigkeitsundurchlässigen Schicht
vor, die die Fasern und die Löcher
bedeckt, um eine Barriere gegen die Flüssigkeit zu bilden, die durch
die Löcher
hindurchgeht, die in der Trägerschicht
während
des Nadelns gebildet werden. In einigen Fällen liegt die flüssigkeitsundurchlässige Schicht
in Form von getrennten bzw. einzelnen Schichtteilen vor, die in
den ausgewählten
Bereichen liegen, wobei andere Bereiche nicht von dem Bindematerial
bedeckt sind.
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In
einigen Fällen
ist das Bindematerial mit Grafiken vorbedruckt, die von der zweiten
Seite der Trägerschicht
aus nach dem Aufschmelzen sichtbar bleiben.
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In
einigen Fällen
liegt das Bindematerial in Form eines Trockenpulvers oder in flüssiger Form vor.
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Bei
einigen Beispielen wird die Trägerschicht genadelt,
während
eine zweite Seite der Trägerschicht
an einem Stützbett
befindlich ist, wobei das Bindematerial an der Trägerschicht
liegt, während sich
die Schlaufen aus den Löchern
in das Stützbett erstrecken.
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Einige
Beispiele beinhalten nach dem Aufschmelzen ein Trennen der Trägerschicht,
um einzelne bzw. getrennte Schichtprodukte zu bilden, wobei jedes
Schichtprodukt wenigstens einen Bereich mit Schlaufen und einen
anderen Bereich ohne Schlaufen aufweist. In einigen Fällen werden
die einzelnen bzw. getrennten Schichten als äußere Lagen von Einwegkleidungsstücken, so
beispielsweise von Windeln, gebildet, wobei der Bereich mit Schlaufen
derart angeordnet ist, dass er von männlichen Kontaktbefestigungselementen
zur Befestigung des Kleidungsstückes
an dem Träger
lösbar
in Eingriff genommen wird.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
umfasst die Trägerschicht
eine Polymerfolie. Die Folie bildet vorzugsweise Vorsprünge, die
sich aus einer allgemeinen Ebene heraus an den Löchern erstrecken, wobei die
Vorsprünge
gegen Fasern drücken,
die durch die Löcher
hindurchgehen.
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Das
Gesamtgewicht des Schlaufenbefestigungsproduktes, beinhaltend die
Trägerschicht,
die Fasern und das aufgeschmolzene Bindematerial, liegt vorzugsweise
bei weniger als etwa 15 Unzen pro Quadratyard (500 g/m2).
Die Gesamtdicke des Befestigungsproduktes, beinhaltend die Trägerschicht, die
Schlaufen und das aufgeschmolzene Bindematerial, liegt vorzugsweise
bei weniger als etwa 0,1 Inch (2,5 mm). In vielen Fällen bilden
das aufgeschmolzene Bindematerial und die Trägerschicht zusammen eine Grundschicht,
von der aus sich die Schlaufen erstrecken, mit einer Gesamtdicke
von weniger als etwa 0,005 Inch (0,13 mm).
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Entsprechend
einem weiteren Aspekt der Erfindung weist ein Schlaufenbefestigungsprodukt
eine Lage aus Fasern, eine Trägerschicht
aus Folie und ein Bindematerial auf. Die Lage aus Fasern, die an einer
ersten Seite einer Trägerschicht
aus Folie anliegt, weist eine Gesamtdichte von weniger als etwa 5
Unzen pro Quadratyard auf. Die Folie weist eine Gesamtdicke von
weniger als etwa 0,005 Inch (0,1 mm) auf und enthält wenigstens
100 Durchstechungen pro Quadratzentimeter. Die Schlaufen der Fasern
erstrecken sich von den Durchstechungslöchern auf einer zweiten Seite
der Trägerschicht
aus. Das Bindematerial wird auf die Fasern auf der ersten Seite
der durchstochenen Folie gelegt, wobei das Bindematerial auf die
Folie aufgeschmolzen wird, um die Basen der Schlaufen zu verankern.
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Die
Faserdichte liegt vorzugsweise bei weniger als etwa 3 Unzen pro
Quadratyard (100 g/m2), besonders bevorzugt
bei weniger als etwa 1,5 Unzen pro Quadratyard (66 g/m2).
Die Fasern weisen vorzugsweise eine durchschnittliche Stapellänge von weniger
als etwa 6 Inch (15 cm), besonders bevorzugt von weniger als etwa
4 Inch (10 cm) auf und weisen vorzugsweise eine nominale Zähigkeit
von wenigstens 3,0 Gramm pro Denier auf. Gegenwärtig wird bevorzugt, wenn die
Fasern bei zwischen etwa 2 und 10 Denier liegen, so beispielsweise
zwischen etwa 3 und 6 Denier. In einigen Fällen sind die Fasern gekräuselt. In
einigen Fällen
werden die Fasern kardiert und einer Kreuzüberlappung (cross-lapping)
unterzogen, um die Lage aus Fasern zu bilden.
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Die
Folie weist vorzugsweise eine nominale Dicke von weniger als etwa
0,003 Inch (0,08 mm), besonders bevorzugt von weniger als etwa 0,002 Inch
(0,05 mm) und außerordentlich
bevorzugt von weniger als etwa 0,001 Inch (0,03 mm) auf. Vorzugsweise
sind wenigstens 200 Durchstechungslöcher pro Quadratzentimeter,
besonders bevorzugt wenigstens 250 Durchstechungslöcher pro
Quadratzentimeter in der Folie vorhanden. In einigen Fällen ist die
Folie mit Grafiken vorbedruckt, die von der zweiten Seite der Trägerschicht
aus nach dem Aufschmelzen sichtbar bleiben.
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In
einigen Fällen
bildet die Folie Vorsprünge mit
einer Erstreckung aus einer allgemeinen Ebene heraus an den Löchern, wobei
die Vorsprünge
gegen Fasern drücken,
die durch die Löcher
hindurchgehen.
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Die
Schlaufen erstrecken sich vorzugsweise zwischen etwa 2 und 8 mm,
gemessen von einer ersten Seite der Schicht aus. Besonders bevorzugt
erstrecken sich die Schlaufen zwischen etwa 3 und 4 mm. Die Schlaufenerstreckungsstrecken
und die Dichte der Durchstechungslöcher können derart ausgewählt werden,
dass den Schlaufen ein texturiertes Muster verliehen wird.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
umfassen die Fasern ein Polyesterharz. In einigen anderen Fällen beinhalten
die Fasern ein Material, das aus einer Gruppe ausgewählt ist, die
aus Polyethylenen, Polypropylenen, Nylonsubstanzen und deren Kopolymeren
besteht. Die Folie kann auch aus derselben Gruppe von Polymeren
ausgewählt
werden. Bei einigen Anwendungen ist die Folie vorzugsweise eine geblasene
Polyethylenfolie. In einigen Fällen
sind die Fasern aus einem Harz mit einer höheren Schmelztemperatur als
das Harz der Folie.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
bestehen die Trägerschicht,
die Fasern und das Bindematerial alle im Wesentlichen aus einem
einzigen wiederverwertbaren Grundharz oder aus biologisch abbaubaren
Materialien. Die Trägerschicht,
die Fasern und das Bindematerial können beispielsweise im Wesentlichen
aus Polymilchsäure
bestehen, sodass sie ein biologisch abbaubares Produkt bilden, oder
aus Polypropylen, sodass sie ein wiederverwertbares Produkt bilden.
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Bei
einigen Beispielen ist die zweite Seite der Trägerschicht geprägt, um den
Schlaufen ein gewünschtes
Muster zu geben. Das Muster kann beispielsweise erhabene Betten
von Schlaufen beinhalten, die von Bereichen von zerdrückten Fasern
umgeben sind.
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Bei
einigen Ausführungsbeispielen
liegt das Bindematerial in Pulverform vor.
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In
einigen anderen Fällen
umfasst das Bindematerial eine zweite Schicht aus Folie. Das Bindematerial
kann bei einigen Anwendungen mit Grafiken vorbedruckt sein, die
von der zweiten Seite der Trägerschicht
aus nach dem Aufschmelzen sichtbar bleiben. Vorzugsweise umfasst
die zweite Schicht aus Folie ein Harz, das stärker schweißkompatibel als das Harz der
Fasern zu dem Harz der Trägerschicht ist.
Die zweite Schicht aus Folie weist vorzugsweise eine Gesamtdicke
von weniger als etwa 0,003 Inch (0,08 mm) auf. Bei einigen Beispielen
wird die zweite Schicht aus Folie vorerhitzt, bevor sie auf die
Fasern gelegt wird.
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Bei
einigen Anwendungen weist die Trägerschicht
Durchstechungslöcher
nur in ausgewählten Bereichen
auf, während
andere Bereiche der Trägerschicht
keine Durchstechungslöcher
aufweisen, sodass Schlaufen in den ausgewählten Bereichen gebildet sind.
Bei einigen dieser Anwendungen werden mehr Fasern in den ausgewählten Bereichen
als in den anderen Bereichen an die Trägerschicht der Folie gelegt.
In einigen Fällen
wird das Bindematerial nur auf die ausgewählten Bereiche der Trägerschicht aufgebracht.
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Das
Gesamtgewicht des Schlaufenbefestigungsproduktes, beinhaltend die
Trägerschicht,
die Fasern und das aufgeschmolzene Bindematerial, liegt vorzugsweise
bei weniger als etwa 15 Unzen pro Quadratyard (500 g/m2).
Bei einigen Anwendungen liegt das Gesamtgewicht bei weniger als
etwa 10 Unzen pro Quadratyard (330 g/m2)
oder sogar bei weniger als etwa 5 Unzen pro Quadratyard (160 g/m2).
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Die
Gesamtdicke des Befestigungsproduktes, beinhaltend die Trägerschicht,
die Schlaufen und das aufgeschmolzene Bindematerial, liegt vorzugsweise
bei weniger als etwa 0,1 Inch (2,5 mm). Bei einigen Anwendungen
liegt die Gesamtdicke bei weniger als etwa 0,05 Inch (1,3 mm) oder
sogar bei weniger als etwa 0,025 Inch (0,64 mm). Vorteilhafterweise können das
aufgeschmolzene Bindematerial und die Trägerschicht zusammen eine Basisschicht
bilden, von der aus sich die Schlaufen erstrecken, mit einer Gesamtdicke
von weniger als etwa 0,005 Inch (0,13 mm) oder vorzugsweise von
weniger als etwa 0,001 Inch (0,03 mm).
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Bei
einigen Anwendungen umfasst die Trägerschicht eine dehnbare Harzfolie.
Die Trägerschicht
kann beispielsweise in einem gedehnten Zustand genadelt und anschließend entspannt
werden, um Schlaufen zu verdichten. In einigen derartigen Fällen ist
das Bindematerial eine zweite Schicht einer dehnbaren Harzfolie.
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Bei
einigen Beispielen wird die Trägerfolie derart
hypergenadelt, dass die Nadeln ausreichend tief die Folie perforieren,
wodurch die Trägerschicht dehnbar
wird. Ein dehnbares Schlaufenbefestigungsprodukt kann damit unter
Verwendung eines dehnbaren Materials, so beispielsweise einer dehnbaren Harzfolie,
als Bindematerial gebildet werden. In einigen Fällen bildet das Material der
Trägerschicht
im Allgemeinen getrennte bzw. einzelne Bereiche, die durch Risse
getrennt sind, die sich zwischen Löchern erstrecken, die durch
die Trägerschicht
mittels des Nadelns gestanzt werden. Einige andere Aspekte der Erfindung
betreffen Produkte, darunter Schlaufenprodukte, Rollen von Schlaufenträgermaterial
und einzelne Schlaufen tragende Kleidungsstücke, die mittels der vorbeschriebenen
Verfahren hergestellt werden. Einige andere Aspekte betreffen eine
Vorrichtung zum Durchführen
der vorbeschriebenen Verfahren entweder in einem kontinuierlichen
oder in einem diskontinuierlichen bzw. in Chargen erfolgenden Prozess.
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Verschiedene
Aspekte der Erfindung können ein
Schlaufenmaterial bereitstellen, das insbesondere hohen Scher- und
Schälbelastungen
aufgrund seines Gewichtes und seiner Kosten standhalten kann, und
zwar insbesondere in Kombination mit geeignet bemessenen männlichen
Befestigungselementen. Da die Zugfestigkeit der Basis des Befestigungsproduktes
wenigstens teilweise auf der Trägerschicht beruht
(oder in Fällen,
in denen das Bindematerial ein Schichtprodukt ist, auf der Bindematerialschicht), müssen nur
ausreichend viele Fasern vorhanden sein, um die verankerten Schlaufenstrukturen
zu bilden, was eine Verringerung der Anforderungen an die hohe Zähigkeit
aufweisende Faser bedingt. Das Bindematerial kann aus einem Material
gewählt
sein, das nicht notwendigerweise schweißkompatibel zu dem Fasermaterial
ist, da die Schlaufenstrukturen durch direktes Aufschmelzen des
Bindematerials auf die Trägerschicht
verankert werden können,
um die Teile der Fasern zu verkapseln und die Basen der Schlaufenstrukturen
mechanisch zu verankern. Dies kann die Verwendung von Fasermaterialien
ermöglichen,
die wegen ihrer Befestigungsfähigkeit
bevorzugt sind, und zwar zusammen mit Bindematerialien, die wegen
ihrer Kompatibilität
zu einem Substrat bei einer gegebenen Anwendung ausgewählt werden.
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Die
Erfindung kann Schlaufenmaterialien bereitstellen, die ein überraschend
niedriges Flächengewicht
von Fasern und ein niedriges Gesamtgewicht sowie eine Dicke aufweisen,
die besonders für niederzyklische
Wegwerfprodukte und Anwendungen geeignet ist.
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Die
Verwendung von pulverförmigen
oder anderen in Form von losen Teilchen vorliegenden Bindematerialien
kann das Gesamtgewicht des Bindematerials verringern, das zur Befestigung
der Schlaufenstrukturen benötigt
wird, da das Bindematerial zwischen die Fasern und in Basisbereiche
der Schlaufenstrukturen nahe bei den Löchern der Trägerschicht
vor dem Aufschmelzen eindringen kann. Eine Vibration der pulverförmigen Fasern
vor dem Aufschmelzen kann dieses Eindringen fördern.
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Die
Erfindung kann ein kosteneffektives Mittel zur Bereitstellung von
in Eingriff nehmbaren Schlaufen an einer ansonsten schlaufenfreien
Trägerschicht
mittels selektiven Nadelns ermöglichen. Derartige
Trägerschichten
können
zu Substraten für gegebene
Anwendungen verarbeitet werden, so beispielsweise zu äußeren Membranen
von Wegwerfwindeln. Dies kann einen Schritt des Verbindens des Schlaufenmaterials
mit dem Substrat bei der Herstellung derartiger Produkte überflüssig machen,
wobei dann das teilweise Schlaufen tragende Material zum Substrat
wird.
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Die
Erfindung kann entsprechend verschiedenen Aspekten ebenfalls ein
kosteneffektives dehnbares Schlaufenprodukt bereitstellen.
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Einzelheiten
eines oder mehrerer Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachstehend in der begleitenden Zeichnung und
der Beschreibung ausgeführt.
Weitere Merkmale, Aufgaben und Vorteile der Erfindung erschließen sich
aus der Beschreibung und der Zeichnung sowie aus den Ansprüchen.
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Beschreibung der Zeichnung
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1 zeigt
einen Prozess zum Bilden von Schlaufen auf einer Trägerbahn
durch Nadeln und Verbinden (Bonden).
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2A bis 2D zeigen
aufeinanderfolgend das Nadeln von Fasern durch eine Trägerfolie, die
von Stiften gestützt
ist.
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3A bis 3D zeigen
aufeinanderfolgend das Nadeln von Fasern durch eine Trägerfolie, die
durch ein Sieb gestützt
ist.
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4 zeigt
die genadelte Folie, die mit einem Grundmaterial punktlaminiert
ist.
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5 zeigt
einen abgewandelten Prozess, bei dem ein pulverförmiges Bindematerial anstelle
einer Grundschicht verwendet wird.
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6 ist
eine vergrößerte Abbildung
zur Darstellung des pulverförmigen
Bindematerials unter den Fasern auf der Trägerbahn.
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7 ist
eine vergrößerte Abbildung
zur Darstellung einer Schlaufenstruktur.
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8 zeigt
die Struktur des fertigen Schlaufenproduktes.
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9 ist
eine perspektivische Ansicht zur Darstellung einer geprägten Schlaufenfläche.
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10 ist
eine Draufsicht auf eine Vorrichtung und einen Prozess zum Bilden
der Schlaufen durch eine dehnbare Trägerbahn.
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11 ist
eine vergrößerte perspektivische Ansicht
eines Schlaufenproduktes, das durch Nadeln der Trägerfolie
gebildet wird, um die Folie zu zertrennen.
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12 zeigt
einen Prozess zum Bilden von Schlaufen nur in diskreten Bereichen
einer Trägerbahn.
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13 ist
eine Draufsicht auf ein Schichtprodukt, das durch den Prozess von 12 gefertigt
ist und aus dem einzelne Windelabdeckungen stanzgeschnitten werden
können.
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14 ist
eine perspektivische Ansicht einer Wegwerfwindel mit einer Windelabdeckung,
die aus dem Produkt von 13 geschnitten
ist.
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15 ist
eine perspektivische Ansicht eines Prozesses zum Aufbringen von
getrennten bzw. einzelnen Grundierungsstücken auf die genadelten Bereiche
der Trägerbahn.
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16 zeigt
einen Nadelungs- und Verbindungsprozess mit einem Flachbettlaminator.
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Gleiche
Bezugszeichen bezeichnen in verschiedenen Figuren gleiche Elemente.
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Detailbeschreibung
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Wie
in 1 gezeigt ist, wird ein kardierter Strang 10 aus
Fasern 12 auf eine kontinuierliche Schicht aus Folie 14 gelegt,
während
diese von einer Spule 16 abgewickelt wird. Die Fasern 12 und
die Folie 14 werden anschließend einer Nadelungsstation 18 zugeführt, wo
die Folie mittels Nadelung von der Faserseite her gestanzt wird.
Die Nadeln werden durch eine Abstreifplatte 19 über den
Fasern geführt und
ziehen die Fasern durch die Folie zur Bildung von Schlaufen auf
der gegenüberliegenden
bzw. entgegengesetzten Seite der Folie. Gestützt wird die Folie während des
Nadelns auf einem Bett von Stiften 20 mit einer Erstreckung
von einem angetriebenen Stützband 22 aus,
das sich mit der Folie durch die Nadelungsstation bewegt, ein Sieb
oder eine Standardstechplatte (nicht gezeigt). Der Reaktionsdruck während des
Nadelns wird von einer stationären
Reaktionsplatte 24 bereitgestellt, die unter dem Band 22 liegt.
Nach dem Nadeln und während
die Folie immer noch auf dem Bett von Stiften 20 liegt,
wird eine Grundfolie 26 über die Faserseite der Folie 14 gelegt, und
es werden die beiden Folienschichten unter einem von der erhitzten
Walze 28 erzeugten Druck miteinander verbunden, während sie
gegen die Stifte 20 drücken.
Nach dem Verbinden wird das fertige Schlaufenprodukt 30 auf
die Spule 32 aufgewickelt.
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Man
hat herausgefunden, dass ein nützliches
Schlaufenprodukt mit vergleichsweise kleinen Fasern 12 gebildet
werden kann. In diesem Beispiel weist der Strang 10 eine
Flächenmasse
von nur etwa 1,0 Unzen pro Quadratyard (33 g/m2)
auf. Die Fasern 12 sind gezogene und gekräuselte Polyesterfasern mit
3 bis 6 Denier mit einer Stapellänge
von etwa 3 Inch (7,5 cm). Die Fasern mit Zähigkeitswerten von wenigstens
2,8 Gramm pro Denier weisen, so hat man herausgefunden, ein gutes
Schließverhalten auf,
wobei bei einigen Anwendungen Fasern mit einer Zähigkeit von wenigstens 5 oder
mehr Gramm pro Denier (vorzugsweise sogar 8 oder mehr Gramm pro
Denier) sogar noch mehr bevorzugt werden. Allgemein gilt für einen
schlaufenbegrenzten Verschluss: je höher die Schlaufenzähigkeit
ist, desto stärker
ist der Verschluss. Die Fasern des Stranges 10 sind in
einem gezogenen, molekular orientierten Zustand und sind zudem mit
einem Ziehverhältnis von
wenigstens 2 zu 1 gezogen worden (das heißt auf wenigstens das Doppelte
ihrer Ursprungslänge), und
zwar unter Kühlbedingungen,
die das Auftreten einer molekularen Orientierung ermöglichen,
sodass eine Faserzähigkeit
von etwa 4,8 Gramm pro Denier bereitgestellt wird. Die Fasern in
diesem Beispiel weisen einen runden Querschnitt auf und werden mit etwa
7,5 Kräuselungen
pro Inch (3 Kräuselungen
pro Zentimeter) gekräuselt.
Derartige Fasern sind bei der Firma E.I. DuPont de Nemours & Co., Inc. aus Wilmington
Delaware unter der Bezeichnung T-3367 PE
T-794W 6 × 4
erhältlich.
Die Schlaufenfaserdenierzahl sollte eingedenk der Hakengröße gewählt werden,
wobei üblicherweise
Fasern mit kleineren Denierzahlen zur Verwendung mit kleineren Haken gewählt werden.
Für niederzyklische
Anwendungen zur Verwendung mit größeren Haken (und daher mit Schlaufenfasern
mit vorzugsweise größerem Durchmesser)
können
Fasern mit einer niedrigeren Zähigkeit
oder einem größeren Durchmesser
verwendet werden. Als Alternative zu Fasern mit rundem Querschnitt
können
auch Fasern mit anderen Querschnitten mit winkeligem Aussehen der
Oberfläche
verwendet werden, so beispielsweise Fasern mit einem fünfeckigen
oder fünfkeuligen
Querschnitt, die die Knotenbildung während des Nadelns fördern können.
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Es
können
verschiedene künstliche
oder natürliche
Fasern eingesetzt werden. Bei einigen Anwendungen können Wolle
oder Baumwolle eine ausreichende Faserstärke bereitstellen. Derzeit
werden thermoplastische Stapelfasern, die eine merkliche Zähigkeit aufweisen,
zur Herstellung eines dünnen kostengünstigen
Schlaufenproduktes bevorzugt, das eine gute Schließfähigkeit
aufweist, wenn es zusammen mit sehr kleinen geformten Haken verwendet wird.
Geeignet sind beispielsweise Polyolefine (so beispielsweise Polypropylen
oder Polyethylen), Polyester (beispielsweise Polyethylenterephthalat),
Polyamide (beispielsweise Nylon), Akrylharze sowie Gemische, Legierungen,
Kopolymere und Koextrusionen hiervon. Derzeit wird Polyester bevorzugt.
Bei einem Produkt mit geringer elektrischer Leitfähigkeit kann
ein kleiner prozentualer Anteil von Metallfasern zugesetzt werden.
So können
beispielsweise Schlaufenprodukte mit bis zu etwa 5 bis 10% einer
feinen Metallfaser vorteilhafterweise zur Erdung oder für andere
elektrische Anwendungen eingesetzt werden
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Der
Strang 10 kann vor dem Einführen in die Folie 14 einer
Kreuzüberlappung
(cross-lapping)
unterzogen werden. In diesem Fall kardieren die Kardiermaschinen
(nicht gezeigt) die Stapelfasern zur Herstellung von kardierten
Bahnen von Fasern 12, die von Abnahmeaproneinrichtungen
und Kreuzüberlappern
(nicht gezeigt) aufgenommen werden. Die Kreuzüberlapper können Lappungsaproneinrichtungen
aufweisen, die eine Bodenaproneinrichtung (floor apron) in einer
hin und hergerichteten Bewegung kreuzen. Die Kreuzüberlapper
legen kardierte Bahnen mit einer Breite von beispielsweise etwa
60 Inch (1,5 m) und einer Dicke von etwa 1 Inch (2,5 cm) auf die
Bodenaproneinrichtung (floor apron), um mehrere Lagen einer Criss-Cross-Bahn
zur Bildung eines Stranges hiervon mit einer Breite von beispielsweise
etwa 90 bis 120 Inch (2,3 bis 3,0 m) und einer Dicke von etwa 4
Inch (10 cm) zu bilden. Durch Kardieren wird das Material gedehnt
und zu einer stoffartigen Matte gezogen, die hauptsächlich aus
parallelen Fasern besteht. Da sich nahezu sämtliche Fasern in der Kardierrichtung
erstrecken, verfügt
die Matte über
eine gewisse Festigkeit, wenn sie in Kardierrichtung gezogen wird,
jedoch über
nahezu keine Festigkeit, wenn sie quer zur Kardierrichtung gezogen
wird, da die Stärke
in Querrichtung nur auf einigen wenigen Verhedderungen zwischen
den Fasern beruht. Während
des Kreuzüberlappens
ist die kardierte Fasermatte in einem überlappenden Zickzackmuster ausgelegt,
wodurch ein Strang 10 aus mehreren Lagen von abwechselnden
diagonalen Fasern erzeugt wird. Die diagonalen Lagen, die sich in
einer Richtung quer zur Kardierrichtung erstrecken, erstrecken sich
stärker
quer über
die Aproneinrichtung, als sie sich entlang der Länge hiervon erstrecken. So
ist beispielsweise ein Strang verwendet worden, der einer Kreuzüberlappung
unterworfen wurde, um Lagen zu bilden, die sich in dem Bereich von
etwa 6 bis 18° von der
Querrichtung des fertiggestellten Produktes erstrecken. Die Materialeigenschaften
und der Herstellungsprozess können
durch den Kreuzüberlappungswinkel
beeinflusst werden. Bei der Vorbereitung für die Nadelung wird der Strang 10 allmählich in
einem verjüngten
Walzenspalt zwischen einer Bodenaproneinrichtung (nicht gezeigt)
und einer sich bewegenden Überkopfaproneinrichtung 10 (nicht
gezeigt) zusammengedrückt,
um seine Dicke auf etwa 1 Inch zu verringern. Ein vergleichsweise
dünner
und niedrige Dichte aufweisender Strang kann so hergestellt werden.
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Bei
diesem Beispiel wird der Strang 10 auf eine geblasene Polyethylenfolie 14 gelegt,
so beispielsweise eine solche, wie sie zum Herstellen von Beuteln
oder für
andere Verpackungsanwendungen bereitsteht. Die Folie 14 weist
eine Dicke von etwa 0,002 Inch (0,05 mm) auf. Es können sogar
noch dünnere
Folien mit guten Ergebnissen verwendet werden. Andere Trägerbahnmaterialien
können
für die
Folie 14 bei besonderen Anwendungen verwendet werden. So
können
beispielsweise Fasern in Papier oder in geringes Gewicht aufweisende
Baumwollschichten mittels Nadeln gestanzt werden.
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Bei
diesem Beispiel nadelt die Nadelungsstation 18 die faserbedeckte
Folie 14 mit einer Gesamtdurchdringungsdichte von etwa
250 Stanzungen pro Quadratzentimeter. Man hat für diese Nadelungsdichte und
Foliengüte
herausgefunden, dass gegabelte Tuftingnadeln mit 38 Gauge ausreichend klein
waren, dass keine Zerstörung
der Folie auftrat, was eine ausreichende Folienverbindbarkeit ergab, sodass
die Folie weiterhin eine gewisse Abmessungsstabilität innerhalb
ihrer Ebene aufwies. Bei denselben Parametern segmentierten größere Nadeln
mit 30 Gauge die Folie im Wesentlichen in kleine, einzelne bzw.
getrennte Stücke,
die innerhalb der Fasern verfilzt waren.
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2A bis 2D zeigen
aufeinanderfolgend die Bildung einer Schlaufenstruktur mittels einer
Nadelung. Tritt die gegabelte Nadel in den Faserstrang 10 (2A)
ein, so werden einzelne Fasern 12 in dem Hohlraum 36 in
dem gegabelten Ende der Nadel ergriffen. Durchsticht die Nadel 34 die
Folie 14 (siehe 2B), so
werden die ergriffenen Fasern 12 mittels der Nadel durch
das Loch 38, das in der Folie ausgebildet ist, zu der anderen
Seite der Folie gezogen. Wie gezeigt ist, ist die Folie 14 im
Allgemeinen während
dieses Prozesses weiterhin durch Stifte 20 gestützt, wobei
die durchdringende Nadel 34 in einen Raum zwischen benachbarten
Stiften eindringt. Alternativ kann die Folie 14 durch ein
Sieb oder eine Stechplatte (nicht gezeigt) gestützt werden, durch die Löcher definiert
werden, die auf die Nadeln ausgerichtet sind. Dringt die Nadel 34 weiter
ein (2C), so wird eine Spannung an den ergriffenen
Fasern erzeugt, wodurch der Strang 10 nach unten gegen
die Folie 14 gezogen wird. Bei diesem Beispiel hat man für eine Gesamtdurchdringungstiefe "Dp" von etwa 3,5 mm,
gemessen von der Eindringfläche
der Folie 14 her, herausgefunden, dass diese eine gut ausgebildete
Schlaufenstruktur ohne übermäßiges Dehnen von
Fasern in dem verbleibenden Strang erzeugt. Eine übermäßige Durchdringungstiefe
kann Schlaufen bildende Fasern aus den vorher gebildeten Tuffen 7
ziehen, was zu einem weniger robusten Schlaufenfeld führt. Durchdringungstiefen
von 2 bis 5 mm waren bei diesem Beispiel ebenfalls geeignet, obwohl derzeit
eine Durchdringung von 3,5 mm vorgezogen wird. Wird die Nadel 34 (2D)
zurückgezogen,
so verbleiben die Teile der ergriffenen Fasern 12, die
zur entgegengesetzten bzw. gegenüberliegenden
Seite der Trägerbahn
verbracht worden sind, in Form einer Mehrzahl von einzelnen Schlaufen 40 mit
einer Erstreckung von einem gemeinsamen Stamm 42 aus, der
in einem Folienloch 38 gefangen ist. Wie gezeigt ist, können Restbeanspruchungen
in der Folie 14 um das Loch, die dahingehend wirken, dass
sie versuchen, die Folie in ihren planaren Zustand zurückzuverbringen,
einen leichten Druck auf die Fasern in dem Loch ausüben, was
zur Sicherung der Basis der Schlaufenstruktur beiträgt. Die
Folie kann ebenfalls beitragen, einer Spannung standzuhalten, die
auf die Faser ausübt
wird, die auf der Strangseite der Folie verbleibt, die die Schlaufen
zurück
durch das Loch ziehen würde.
Die endgültige
Schlaufenbildung weist vorzugsweise eine Gesamthöhe „HL" von etwa 0,040 bis
0,060 Inch (1,0 bis 1,5 mm) für
einen Eingriff mit der Größe der männlichen
Befestigungselemente auf, die üblicherweise
in Wegwerfkleidungsstücken und
dergleichen mehr Verwendung finden.
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Wie
wiederum in 1 gezeigt ist, wird in einigen
Fällen
ein Drahtsieb anstelle sowohl eines Bettes von Stiften 20 wie
auch eines angetriebenen Stützbandes 22 für einen
analogen Schlaufenbildungsprozess verwendet. 3A bis 3D zeigen nacheinander
die Nadelung von Fasern durch eine Trägerfolie, die durch ein Sieb
anstatt durch Stifte gestützt
wird. In diesen Querschnitten wird das Sieb durch zwei von den Drähten 35,
die das Sieb ausmachen, dargestellt. Das Sieb definiert Öffnungen
zwischen Drähten 35,
durch die die Nadel 34 hindurchtritt, wenn sie die Fasern 12 durch
die Folie 14 zieht. Geeignete Siebe können unter anderem aus Materialien
wie Bronze, Kupfer, Messing und rostfreiem Strahl hergestellt werden.
Man hat herausgefunden, dass Siebe aus einem Messingdraht mit einem
nominalen Durchmesser WD von zwischen etwa
0,02 und 0,03 Inch (0,5 und 0,8 mm), besonders bevorzugt von zwischen
etwa 0,023 und 0,028 Inch (0,6 und 0,7 mm) elastisch, jedoch nicht
zu steif sind. Siebe mit Öffnungen
mit einer nominalen Breite SW von zwischen
etwa 0,05 und 0,2 Inch (1,3 und 5,1 mm) oder besonders bevorzugt
von zwischen etwa 0,06 und 0,1 Inch (1,5 und 2,5 mm) sind für diesen
Zweck geeignet. Derartige Siebe sind bei der Firma McMaster Supply
Co. aus Elmhurst, Illinois unter der Bezeichnung 9223T41 erhältlich.
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Wie
in 4 gezeigt ist, ist eine Grundfolie 26 in
diesem Beispiel eine kontinuierliche Schicht aus Polypropylen mit
einer Dicke von nur etwa 0,001 Inch (0,025 mm). Die Grundschicht 26 ist
vorzugsweise schweißkompatibel
zu der Trägerbahn
(das heißt
der Folie 14), muss jedoch nicht zu dem Material der Fasern 12 kompatibel
sein. Das Material der hohe Zähigkeit
aufweisenden Fasern kann beispielsweise derart ausgewählt sein,
dass ein Harz mit einer höheren
Schmelztemperatur als bei jeder der beiden Folien vorliegt. Nach
dem Heißwalzen
werden die Vorder- und Grundfolien dauerhaft an diskreten Punkten 42 entsprechend
den fernen Enden der Stifte 20 miteinander verbunden. Wird
ein Sieb als Stützbett
verwendet, so werden die Vorder- und Grundfolien dauerhaft in einem
querschraffierten Gitter, das die Siebstruktur widerspiegelt, anstatt
an diskreten Punkten miteinander verbunden. Unabhängig davon, ob
die Schweißungen
diskrete Punkte oder ein wechselseitig verbundenes Gitter darstellen,
sichert dies die Fasern 12, die zwischen den Folien eingeschlossen
sind, zusätzlich,
was zu einer Festigung der Schlaufenstrukturen beiträgt. Die
Verbindung der beiden Folien findet statt, während die Schlaufenstrukturen
sicher zwischen den Stiften 20 angeordnet sind, sodass
kein Druck ausgeübt
wird, der die Schlaufen während
des Verbindens zerdrückt.
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Wie
wiederum in 1 dargestellt ist, wird bei
diesem Beispiel die Fläche
der Walze 28 auf einer Temperatur von zwischen etwa 350
und 400° Fahrenheit
(177 und 260°C)
gehalten, und es wird ein Druck von etwa 50 Pfund pro Quadratinch
(3,5 kg/cm2) zwischen der Walze und der
Grundfolie für etwa
5 Sekunden aufrechterhalten, um eine geeignete Verbindung herzustellen.
Die Walze 28 kann eine normgerechte Außenfläche aufweisen oder in Form eines
Bandes vorliegen. Als Alternative zu einer erhitzten Walze kann
ein Flachbettlaminator verwendet werden, um einen gesteuerten Laminierungsdruck während einer
beträchtlichen
Verweilzeit auszuüben. Derartige
Flachbettlaminatoren sind bei der Firma Glenro Inc. in Paterson,
New Jersey erhältlich.
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Gegebenenfalls
kann jede Folie vorerhitzt werden. So kann beispielsweise ein Infraroterhitzer 44 die
Grundfolie vor der Punktlaminierung erhitzen. Bei einigen Anwendungen
wird das fertige Schlaufenprodukt 30 vor dem Aufwickeln
durch einen Kühler (nicht
gezeigt) geleitet.
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Die
Stifte 20 des Stiftbettes 22 sind in einem Feld
von Reihen und Spalten angeordnet, und zwar mit einer Stiftdichte
von etwa 280 Stiften pro Quadratinch (45 Stück pro Quadratzentimeter),
vorzugsweise von zwischen etwa 200 und 300 Stiften pro Quadratinch
(31 bis 47 Stifte pro Quadratzentimeter). Die Stifte 20 weisen
jeweils einen Durchmesser von etwa 0,010 Inch (0,25 mm) und eine
Länge von
0,25 Inch (6,4 mm) auf und sind vorzugsweise gerade, um einem Druck
standzuhalten, der für
das Laminieren des Grundmaterials an der Trägerbahn erforderlich ist. In
den meisten Fällen
wird vorgezogen, wenn die Stifte die Folie 14 während des
Verbindens nicht durchdringen, wenn jedoch jeder Stift eine ausreichende
Stützung
bereitstellt, um einen robusten Verbindungspunkt zwischen den Lagen
zu bilden. Anstelle eines kontinuierlichen flexiblen Bandes, wie dargestellt,
kann auch eine Reihe von festen Stiftkarten verwendet werden. Bei
einem nicht kontinuierlichen Herstellungsverfahren, so beispielsweise
zum Herstellen von diskreten Stücken
von Schlaufenmaterial, können
ein Stück
der Folie 14 und ein Abschnitt des Faserstranges 12 auf
einen einzelnen kardierten Stoff gelegt werden, so beispielsweise
einen solchen, der zum Kardieren von Bahnen verwendet wird, damit
eine Nadelung und ein anschließendes
Verbinden vor dem Entfernen von dem Kardierstoff erfolgen können.
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In 5 ist
bei einem weiteren Beispiel ein pulverförmiges Bindematerial 46 dargestellt,
das auf der Faserseite der nadelgestanzten Folie aufgebracht und
anschließend
durch die Walze 28 oder einen Flachbettlaminator auf die
Folie aufgeschmolzen wird. Ein Polyethylenpulver mit einer nominellen
Teilchengröße von etwa
20 μm kann über der
Faserlagenpolyethylenfolie mit einer Verteilung von nur etwa 0,5
Unzen pro Quadratyard (17 g/m2) verteilt
werden. Ein derartiges Pulver ist entweder in einer gemahlenen unregelmäßigen Form
oder einer im Allgemeinen kreisförmigen
Form bei der Firma Equistar Chemicals LP aus Houston, Texas erhältlich.
Vorzugsweise werden die Pulverform und die Teilchengröße derart
ausgewählt,
dass das Pulver in Zwischenräume
zwischen den Fasern eindringen und die darunter liegende Folie berühren kann,
wie in der vergrößerten Abbildung
von 6 gezeigt ist. Vorgezogen wird bei vielen Anwendungen
zudem, wenn das Pulver aus einem Material mit einer niedrigeren
Schmelztemperatur als die Schlaufenfasern ist, sodass während des
Verbindens die Fasern im Allgemeinen intakt bleiben und das Pulverbindematerial
entweder an den Fasern oder an der Trägerbahn anschmilzt. In jedwedem
Fall wirkt das Pulver im Sinne einer mechanischen Verbindung der
Fasern mit der Folie in der Umgebung der stützenden Stifte und der Verankerung
der Schlaufenstrukturen. In ausreichender Menge kann das Pulver 46 auch
wenigstens eine Teilgrundierung in dem fertigen Schlaufenprodukt
bilden, um das Schlaufenmaterial dauerhaft mit einem kompatiblen
Substrat zu verbinden. Andere Pulvermaterialien, so beispielsweise
Polypropylen oder ein EVA-Harz, können ebenfalls zu diesem Zweck
mit geeigneten Trägerbahnmaterialien
wie auch Gemische aus verschiedenen Pulvern verwendet werden.
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7 ist
eine vergrößerte Abbildung
einer Schlaufenstruktur 48, die mehrere Schlaufen 40 mit einer
Erstreckung von einem gemeinsamen Stamm 43 aus durch ein
Loch in der Folie 14 enthält, wie sie durch das vorbeschriebene
Verfahren gebildet worden ist. Wie gezeigt ist, stehen die Schlaufen 40 von der
darunter liegenden Folie hoch und stehen für einen Eingriff mit einem
zugehörigen
Hakenprodukt wenigstens teilweise aufgrund der vertikalen Steifheit des
Stammes 43 jeder Bildung bereit, der sowohl durch die Verengung
des Folienmaterials um das Loch wie auch die Verankerung der Fasern
zwischen der Folie und der Grundschicht bereitgestellt wird. Die
vertikale Steifheit wirkt einem dauerhaften Zerdrücken oder
Einebnen der Schlaufenstrukturen entgegen, was auftreten kann, wenn
das Schlaufenmaterial aufgewickelt wird oder wenn das fertige Produkt,
mit dem das Material später
verbunden wird, zu Zwecken der Verpackung zusammengedrückt wird. Die
Elastizität
des Stammes 43 insbesondere an der Verbindungsstelle mit
der Basis ermöglicht
Strukturen 48, die durch starke Zerdrückungsbeanspruchungen zur Selbstausrichtung
bei einer Entfernung der Beanspruchung gekippt („toppled") sind. Wie in der Abbildung zu sehen
ist, erstrecken sich die verschiedenen Schlaufen 40 der
Bildung 48 in verschiedenen Höhen von der Folie, was, so
glaubt man, ebenfalls die Befestigungsfähigkeit verstärkt. Da
jede Bildung 48 an einer Stelle einer Durchdringung der
Folie 14 während
der Nadelung ausgebildet ist, sind die Dichte und der Ort der einzelnen
Strukturen gut steuerbar. Vorzugsweise ist eine ausreichende Strecke
zwischen benachbarten Strukturen vorhanden, um eine gute Durchdringung
des Feldes von Bildungen durch ein Feld von (nicht gezeigten) passenden
männlichen
Befestigungselementen zu ermöglichen.
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Wie
in 8 gezeigt ist, bilden das vordere Trägerband 14,
ein Anteil der schlaufenbildenden Fasern 12 und die Grundierung 26 zusammen
eine stabile Matte 50, von der die Schlaufenstrukturen 48 vorstehen.
Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Anzahl von Fasern, die in
der Matte verbleiben, zusammen mit der Dünnheit der vorderen und hinteren Grundschichten,
kann die Matte 50 eine Dicke „tm" von nur etwa 0,008
Inch (1,2 mm) oder weniger, vorzugsweise von weniger als etwa 0,005
Inch und in einigen Fällen
sogar von weniger als etwa 0,001 Inch (0,025 mm) aufweisen. Die
vordere Trägerfolie 14 weist
eine Dicke „tf” von
weniger als etwa 0,003 Inch (0,08 mm), vorzugsweise von weniger
als etwa 0,002 Inch (0,05 mm) und außerordentlich bevorzugt von weniger
als etwa 0,001 Inch (0,025 mm) auf. Die Grundfolie 14 weist
eine Dicke „tb" von
weniger als etwa 0,003 Inch (0,08 mm), vorzugsweise von weniger
als etwa 0,002 Inch (0,05 mm) und außerordentlich bevorzugt von
weniger als etwa 0,0005 Inch (0,01 mm) auf. Das fertiggestellte
Schlaufenprodukt 30 weist eine Gesamtdicke „T" von weniger als
etwa 0,1 Inch (2,5 mm), vorzugsweise von weniger als etwa 0,05 Inch
(1,25 mm) und in einigen Fällen
von weniger als etwa 0,025 Inch (0,6 mm) auf. Das Gesamtgewicht
des Schlaufenbefestigungsproduktes, beinhaltend die Trägerschicht,
die Fasern und das aufgeschmolzene Verbindungsmaterial, liegt bei
vorzugsweise weniger als etwa 15 Unzen pro Quadratyard (500 g/m2). Bei einigen Anwendungen liegt das Gesamtgewicht
bei weniger als etwa 10 Unzen pro Quadratyard (333 g/m2)
oder sogar bei weniger als etwa 5 Unzen pro Quadratyard (167 g/m2) oder in einigen Fällen sogar bei weniger als
etwa 2,5 Unzen pro Quadratyard (85 g/m2).
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Ist
das Grundmaterial 26 derart ausgewählt, dass es flüssigkeitsundurchlässig ist,
so kann das gesamte Schlaufenprodukt 30 derart ausgebildet
sein, dass es eine Barriere gegenüber Flüssigkeiten darstellt. Sind
die Fasern 12 derart ausgewählt, dass sie absorptionsfähig sind,
so beispielsweise aus Baumwolle oder Zelluloseacetat, so kann das
fertige Schlaufenprodukt eingesetzt werden, um eine Dochtwirkung
bezüglich
Flüssigkeiten
in der Matte über
die freiliegenden Schlaufen 40 zu entwickeln.
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Die
Verwendung einer transparenten Folie 14 als vordere Trägerbahn
ermöglicht,
dass grafische Bilder 52 auf der hinteren Grundlage derart
voraufgedruckt werden, dass sie von der Schlaufenseite des fertigen
Schlaufenproduktes aus sichtbar bleiben. Die kleinen Verbindungspunkte 42 zwischen
den Folienlagen und die niedrige Dichte der in der Matte verbleibenden
Fasern bewirken, so hat man herausgefunden, keine merkliche Minderung
der Sichtbarkeit des Bildes. Dies kann beispielsweise bei Schlaufenmaterialien
von Vorteil sein, die für
Kinderprodukte verwendet werden, so beispielsweise bei Wegwerfwindeln.
In einigen Fällen
können
kinderfreundliche graphische Bilder auf dem Schlaufenmaterial bereitgestellt
werden, das dauerhaft über
die Vorderseite der Basis zur Bildung einer Eingriffszone für Windelfortsätze angebunden
ist. Das Bild kann auf jedwede Fläche der Trägerfolie 14 voraufgedruckt
werden.
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Wie
wiederum in 1 gezeigt ist, wird in einigen
Fällen
die Schlaufenseite des verbundenen Schlaufenproduktes mit einem
gewünschten
Prägemuster
vor dem Aufwickeln geprägt.
In diesem Beispiel wird das Schlaufenprodukt durch einen Walzenspalt
zwischen einer angetriebenen Prägewalze 54 und
einer Lehrlaufwalze 56 geleitet. Die Prägewalze weist ein Muster aus
erhabenen Bereichen auf, die fortwährend die Schlaufenbildungen
gegen die Folie zusammendrücken,
und kann einen Teil der Fasern in diesen Bereichen sogar schmelzen.
Das Prägen kann
zur Verbesserung der Textur und des ästhetischen Erscheinungsbildes
des Endproduktes eingesetzt werden.
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9 zeigt
ein fertiges Schlaufenprodukt 30, wie es von der Schlaufenseite
her aussieht, das mit einem Wabenmuster 58 beprägt ist.
In diesem Beispiel ist ein graphisches Bild 52, das auf
die nahe Seite der hinteren Grundlage gedruckt ist, klar durch die
darüber
liegenden Materialien zu sehen. Verschiedene andere Prägemuster
beinhalten beispielsweise ein Muster aus sich schneidenden Linien,
die Quadrate oder Karos bilden, oder ein Muster, das die Schlaufenbildungen
anderswo als in getrennten bzw. einzelnen Bereichen der gewünschten
Form zusammendrückt,
so beispielsweise als runde Schlaufenpads. Das Prägemuster
kann die Schlaufen ebenfalls zerdrücken, um ein gewünschtes
Bild oder einen Text auf dem Schlaufenmaterial zu bilden.
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Bei
einigen Beispielen werden die Fasern in eine dehnbare Trägerbahn
genadelt. Wie in 10 gezeigt ist, wird eine seitlich
dehnbare Folienbahn 14 auf einen Spannrahmen 60 gewickelt,
der die Bahn auf wenigstens etwa 110% ihrer ursprünglichen
Breite seitlich dehnt. Die Fasern 12 werden anschließend auf
die gedehnte Bahn aufgebracht, woraufhin die faserbedeckte Bahn
vor einer Entspannung in ihre ursprüngliche Breite genadelt wird.
Bei diesem Beispiel wird ein flüssiges
Bindematerial auf die entspannte Bahn mittels Sprühern 62 gesprüht. Das
Bindematerial wird anschließend
mittels Durchlauf unter einer UV-Lichtquelle 64 vor dem
Aufwickeln ausgehärtet. Es
kann ein elastisches Bindematerial eingesetzt werden, das das fertige
Schlaufenmaterial dehnbar macht. Alternativ kann das Bindematerial
aufgebracht und mit der Bahn in deren gedehntem Zustand ausgehärtet werden,
sodass das Entspannen der Bahn in dem fertigen Material Falten zieht.
Durch Nadeln der Bahn 14 in ihrem gedehnten Zustand kann die
Bahn in einigen Fällen
sogar eine noch größere Verengung
um die Stämme
der Schlaufenbildungen bereitstellen. Darüber hinaus kann die Dichte
der Schlaufenstrukturen im Endprodukt größer als die Nadelungsdichte
sein.
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Wie
wiederum in 1 gezeigt ist, können in einigen
Fällen
die Nadelungsparameter (so beispielsweise die Nadelgröße und die
Nadeldichte) derart ausgewählt
werden, dass sie bewirken, dass die Trägerbahn 14 während des
Nadelns praktisch zertrennt wird.
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Während dies
bei einigen Anwendungen nicht erwünscht ist, hat man herausgefunden,
dass eine derartige Struktur bei anderen Anwendungen durchaus von
Vorteil ist. In einem Fall wurde beispielsweise eine faserbedeckte
Polyethylenfolie mit 0,002 Inch (0,05 mm) mit gegabelten Nadeln
mit 30 Gauge auf eine Durchdringungsdichte von 250 Durchdringungen
pro Quadratzentimeter genadelt, was zu einer Struktur führt, wie
sie in 11 gezeigt ist, wobei hier die
Fasern 12 selbst praktisch die einzige Verbindung innerhalb
der genadelten Schicht darstellten. Die Folie selbst verblieb in
Form von getrennten bzw. einzelnen Abschnitten 66, die
durch Risse 67 mit einer Erstreckung zwischen benachbarten
Schlaufenstämmen 43 getrennt
waren. Diese Struktur war abmessungstechnisch derart ausreichend
stabil, dass eine Laminierung auf eine dehnbare Grundfolie erfolgen
konnte, so beispielsweise einer Polypropylen- oder Polyethylenfolie,
die bei der Firma Tredegar Film Products in Richmond, Virginia erhältlich ist.
Während
der Laminierung bildeten sich die diskreten Segmente 66 der
Trägerfolie
in Verbindung mit der dehnbaren Grundierung und weiter einer Verankerung
der Basen der Schlaufenstrukturen, während sie ein fertiges Schlaufenprodukt
bereitstellten, das innerhalb seiner Ebene elastisch dehnbar ist.
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Bei
einem anderen Prozess, der in 12 dargestellt
ist, wird die faserbedeckte Trägerbahn
nur in gewünschten
Bereichen genadelt, wobei andere Bereiche der Bahn ohne Durchdringung
bleiben. Die Fasern in den nicht genadelten Bereichen bleiben im Allgemeinen
lose und können
ohne Weiteres von der Trägerbahn
entfernt werden, so beispielsweise mittels eines Vakuums 68.
Die entfernten Fasern werden ohne Weiteres neukardiert und damit
wiederaufbereitet. Die Trägerbahn 14 wird
anschließend
auf die Grundbahn 26 laminiert, mit einem Aufschmelzen auf
der Trägerbahn
in den faserbedeckten und genadelten Bereichen wie auch den faserfreien
Bereichen. Das Laminatprodukt wird anschließend zur späteren Verwendung aufgewickelt.
Auf diese Weise kann ein Material mit Schlaufen nur in gewünschten Bereichen
hergestellt werden. Ein derartiges Produkt ist beispielsweise als
kontinuierliches Schichtprodukt nützlich, aus dem Außenwindelbedeckungen
herausgeschnitten werden können,
wie in 13 gezeigt ist. Jede Windelkörperabdeckung 70 ist
an den gepunkteten Linien 72 ausgeschnitten, sodass sie
ein diskretes Schlaufenstück 74 beinhaltet,
wo die faserbedeckte Folie genadelt ist. Vorgedruckte Grafiken (nicht
gezeigt) auf der Grundfolie sind auf dem Schlaufenstück 74 und
dem Stanzschneider indiziert und sowohl durch die Schlaufen tragenden
wie auch durch die schlaufenfreien Bereiche der Trägerbahn sichtbar.
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Die
stanzgeschnittene Windelabdeckung 70 wird, wie in 14 gezeigt
ist, als Wegwerfwindel ausgebildet, mit einer inneren porösen Folie 76,
die einen absorptionsfähigen
Kern (nicht gezeigt) schichtartig einschließt, wobei das Schlaufenstück 70 derart
angeordnet ist, dass es die zugehörigen Windelfortsätze 78 aufnimmt,
die die Stücke 80 der männlichen
Befestigungselemente tragen, um die Windel an einem Kind lösbar zu
befestigen. Da die Schlaufenstrukturen durch das Material, das die äußere Abdeckung
der Windel bildet, gebildet werden, besteht nicht das Risiko, dass
eine Delaminierung des Schlaufenmaterials oder eine anderweitig
unerwünschte
Trennung von der Windelbasis erfolgt.
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Bei
einem weiteren in 15 dargestellten Verbindungsprozess
werden diskrete Stücke
einer Grundierung 26 derart aufgebracht, dass sie die genadelten
und fasertragenden Bereiche der Trägerbahn 14 bedecken,
wobei die verbleibenden Bereiche der Trägerbahn unbedeckt und unlaminiert
verbleiben. Jedes Grundierungsstück 26 wird
vor Ort durch Druck aus der Walze 82 zur Bedeckung der
Fasern, die auf der Grundfläche
der Trägerbahn
verbleiben, verbunden. Fluidundurchlässige Stücke 26 können eingesetzt
werden, um die genadelten Löcher
zu versiegeln, wodurch ein flüssigkeitsundurchlässiges fertiges
Produkt von besonders niedrigem Gewicht und besonders niedriger
nominaler Dicke bereitgestellt wird. In einigen Fällen werden
die Grundierungsstücke 26 mit
einem Klebemittel vorbeschichtet, das die Grundierung an der Folie
haftend macht und die Fasern verbindet. Die Stücke 26 können dem Träger 14 auf
einem umlaufenden Förderband 84 in einem
Etikettierprozess, wie gezeigt, zugeführt werden.
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Wie
in 16 gezeigt ist, beinhaltet ein weiteres Beispiel
der Nadelungsstation 18 eine stationäre Stechplatte 86 mit
einer flachen oberen Fläche
zur Definition eines Feldes von Löchern, in die sich die Nadeln 34 nach
dem Durchdringen des Trägers 14 erstrecken.
Eine Abstreifplatte 19 hält das genadelte Produkt davon
ab, den Nadeln bei deren Rückzug
zu folgen. Nach der Nadelung ist das Produkt derart ausreichend
stabil, dass es entweder für
eine spätere Verwendung
aufgewickelt werden kann, oder dass es direkt von der Nadelungsstation
zu der Verbindungsstation verbracht werden kann, so beispielsweise
zu einem Flachbettlaminator 88. Der Laminator 88 verfügt über obere
und untere sich bewegende Förderbänder 90a und 90b,
die mit dem genadelten Träger und
dem Grundmaterial 26 zwischen einer Reihe von gegenüberliegenden
bzw. entgegengesetzten und pneumatisch gesteuerten Druckplatten
hindurchgeleitet werden, die ein gesteuerte Wärme und einen gesteuerten Druck
auf die Materialien ausüben,
um das Verbinden zu bewirken. Eines der Laminatorbänder kann
mit einem Feld von Vorsprüngen,
Stegen oder Stiften für
eine diskrete Punktverbindung und/oder Beprägung, so dies erwünscht ist,
ausgestattet sein.
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Die
vorbeschriebenen Prozesse ermöglichen
eine kosteneffektivere Herstellung von großen Volumina von Schlaufenmaterialien
mit guten Befestigungseigenschaften. Sie können ebenfalls zur Herstellung
von Schlaufenmaterialien eingesetzt werden, bei denen die Materialien
der Schlaufen und der Grundierung jeweils für optimale Qualitäten ausgesucht
werden. Das Schlaufenfasermaterial kann derart ausgewählt werden,
dass es eine hohe Dichte für die
Befestigungsstärke
aufweist, während
das Grundmaterial so ausgebildet werden kann, dass es ohne Weiteres
mit anderen Materialien verbunden werden kann, ohne dass die Schlaufenfasern
beschädigt
werden.
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Die
Materialien des Schlaufenproduktes können ebenfalls für andere
gewünschte
Eigenschaften ausgewählt
werden. In einem Fall sind die Schlaufenfasern, die Trägerbahn
und die Grundierung alle aus Polypropylen hergestellt, wobei das
fertige Schlaufenprodukt dann einfach wiederverwertbar ist. Bei
einem anderen Beispiel sind die Schlaufenfasern, die Trägerbahn
und die Grundierung alle aus einem biologisch abbaubaren Material,
sodass das fertige Schlaufenprodukt stärker umweltfreundlich ist.
Hohe Zähigkeit
aufweisende Fasern aus biologisch abbaubarer Polymilchsäure sind
beispielsweise bei der Firma Cargill Dow LLC unter dem Handelsnamen
Natureworks erhältlich.
Bei einem anderen Beispiel werden Kohlenstofffasern in eine Kevlarfolie
nadelgestanzt und mit Silizium oder einem anderen Hochtemperaturklebemittel
verbunden, um ein Schlaufenmaterial mit hervorragender Feuerfestigkeit
zu bilden.
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Bei
vielen Anwendungen können
die Fasern aus Polyester, Polyethylen, Polypropylen, Nylon oder einem
Kopolymer aus zwei oder mehr Harzen sein. Stapelfasern hoher Zähigkeit,
ein hohe Schmelztemperatur aufweisendes Harz können mit Fasern eines geringe
Schmelztemperatur aufweisenden Harzes gemischt werden, das während des
Verbindens schmilzt, um die Schlaufen, die aus den hohe Zähigkeit
aufweisenden Fasern gebildet sind, weiter zu verankern. Fasern mit
einem hohe Zähigkeit
aufweisenden Kern, der mit einem niedrige Schmelztemperatur aufweisenden
Harz bedeckt ist, können
in einigen Fällen
zum Einsatz kommen.
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Die
Trägerbahn
kann eine feste Schicht aufweisen, so beispielsweise eine Schicht
einer Folie, die vor dem Nadeln nicht porös ist. In einigen Fällen kann
ein nichtgewebtes, gewebtes oder ein gestricktes bzw. gewirktes
Material als Trägerbahn
dienen. Zu den geeigneten Folien zählen Polyester, Polyethylene,
Polypropylene, Nylonsubstanzen und deren Kopolymere. Es kann auch
Papier verwendet werden, wobei dieses vorab mit einem Klebemittel
auf der Faserseite bestrichen werden kann, um eine Verbindung der
Fasern und/oder der Grundschicht mit dem Papier zu unterstützen.
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Polymergrundschichten
oder Bindematerialien können
unter geeigneten Polyethylenen, Polyestern, EVA, Polypropylenen
und deren Kopolymeren ausgewählt
werden. Papier, Stoff oder sogar Metall können verwendet werden. Das
Bindematerial kann in flüssiger
oder Pulverform aufgebracht werden, und es kann sogar vorab auf
der Faserseite der Trägerbahn
vor der Aufbringung der Fasern aufgebracht werden. In einigen Fällen kann
ein eigenes Bindematerial oder eine Grundschicht nicht erforderlich
sein, so beispielsweise für
sehr niederzyklische Anwendungen.
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Bei
einem Test wurden gekräuselte
Polyesterfasern mit 3 Denier kardiert und auf eine Schicht mit einer
Dicke von 0,002 Inch (0,005 mm) einer geblasenen Polyethylenfolie
in einem Strang mit einer Basismasse von etwa 1,0 Unzen pro Quadratyard (33
g/m2) gelegt. Die faserbedeckte Folie wurde
anschließend
mit Tuftingnadeln mit 38 Gauge von der Faserseite her bei einer
Nadelungsdichte von 250 Stanzungen pro Quadratzentimeter und einer
Durchdringungstiefe von 3,3 mm genadelt. Die Grundierung des genadelten
Materials wurde mit einer 0,001 Inch (0,025 mm) dicken Schicht von
Polyethylen gegen Stifte mit Dichte und Durchmesser gemäß vorstehender
Beschreibung verbunden. Zusammen mit einem geformten Hakenprodukt
mit CFM-29-Haken mit
einer Dichte von etwa 264 Haken pro Quadratzentimeter, erhältlich bei
Velcro USA aus Manchester, New Hampshire, erreichten die Schlaufen eine
durchschnittliche Schälung
von etwa 500 Gramm pro Inch (200 g/cm) bei einem Test gemäß ASTM D
5170-91. Zusammen mit diesem Hakenprodukt erreichte das Schlaufenmaterial
eine durchschnittliche Scherung von etwa 7.000 Gramm pro Quadratinch
(1.100 g/cm2) bei einem Test entsprechend
ASTM D 5169-91. Dies bildet einen groben Vergleich zu einer durchschnittlichen
Schälung
von etwa 215 Gramm pro Inch (86 g/cm2) und
einer durchschnittlichen Scherung von etwa 3.100 Gramm pro Quadratinch
(500 g/m2) gegen dasselbe Hakenband für ein punktunverbundenes
nichtgewebtes Schlaufenmaterial, das bei Wegwerfwindeln weithin zum
Einsatz kommt. In einem Test an einem CFM-85-Palmenbaumhaken von der Firma Velcro USA
erreichte die Schlaufe eine Schälung
von etwa 600 Gramm pro Inch (240 g/cm) und eine Scherung von 6.000
Gramm pro Quadratinch (930 g/cm2) im Vergleich
zu einer Schälung
von etwa 300 Gramm pro Inch (118 g/cm) und einer Scherung von 3.000 Gramm
pro Quadratinch (465 g/cm2) für das punktunverbundene
und nichtgewebte Material.
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Bei
einem weiteren Beispiel wurde das Schlaufenprodukt wie in dem eben
beschriebenen Test vorbereitet, außer dass die Fasern 6 Denier
aufwiesen, die Nadelungsdichte bei 225 Stanzungen pro Quadratzentimeter
und die Nadelungstiefe bei 4,4 cm lagen. Dieses Schlaufenmaterial
erreichte eine Schälung
von grob 550 Gramm pro Inch (215 g/cm) and eine Scherung von 5.000
Gramm pro Quadratinch (775 g/cm2) im Vergleich
zu einem CFM-29-Hakenprodukt und eine Schälung von grob 270 Gramm pro
Inch (105 g/cm) und eine Scherung von 5.500 Gramm pro Quadratinch
(850 g/cm2) gegen ein CFM-85-Hakenprodukt.
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Es
wurde eine Anzahl von Ausführungsbeispielen
der Erfindung beschrieben. Es ist einsichtig, dass verschiedene
Abwandlungen daran vorgenommen werden können, ohne vom Schutzumfang
der Erfindung abzuweichen. Entsprechend sind auch andere Ausführungsbeispiele
im Schutzumfang der nachfolgenden Ansprüche enthalten.