-
GEBIET DER ERFINDUNG
-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf implantierbare
medizinische Vorrichtungen, die Tachyarrhythmien (schnelle Herzrhythmen)
erfassen und/oder behandeln, insbesondere auf Vorrichtungen zum
Verringern des Auftretens von Arrhythmie-Clustern unter Verwendung
eines auf der Herzfrequenz/dem Herzintervall basierenden einstellbaren
Overdrive-Pacing.
-
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
-
Auf
den medizinischen Gebieten der Kardiologie und der Elektrophysiologie
werden viele Werkzeuge verwendet, um den Zustand und die Funktion des
Nerzes eines Patienten einzuschätzen,
einschließlich
der beobachteten Frequenz und Morphologie des PQRST-Komplexes, der
einem Herzzyklus zugeordnet ist. Derartige Werkzeuge enthalten klassische
externe EKG-Systeme zum Anzeigen und Aufzeichnen der charakteristischen
Leitungs-EKG-Signale von auf der Brust und den Extremitäten des
Patienten angeordneten Hautelektroden, ambulante EKG-Holter-Überwachungseinheiten,
um das EKG oder dessen Segmente von einem eingeschränkteren
Satz von Hautelektroden während
einer Zeitdauer kontinuierlich aufzuzeichnen, und vor kurzem entwickelte
vollständig
implantierbare Herz-Überwachungseinheiten
oder Herzschrittmacher und implantierbare Kardioverter/Defi brillatoren (ICDs),
die die Fähigkeit
besitzen, Elektrogramm-Segmente (EGM-Segmente) oder von den atrialen
und ventrikulären
EGMS (A-EGMs und V-EGMs) abgeleitete Daten aufzuzeichnen, um sie für die externe
Speicherung und Anzeige über
Telemetrie hinaus zu einem externen Programmierer zu übertragen.
-
Frühe automatische
Erfassungssysteme für automatische
Kardioverter/Defibrillatoren haben sich auf das Vorhandensein oder
das Fehlen der elektrischen und mechanischen Herzaktivität (wie z.
B. des Intramyokarddrucks, des Blutdrucks, der Impedanz, des Schlagvolumens
oder der Herzbewegung) und/oder die Frequenz des Elektrokardiogramms
gestützt,
um eine hämodynamisch
gefährdende
ventrikuläre
Tachykardie oder ein hämodynamisch
gefährdendes
ventrikuläres
Flimmern zu erfassen.
-
Gegenwärtig verfügbare Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator-Arrhythmiesteuervorrichtungen
verwenden programmierbare Fibrillations- bzw. Flimmerintervallbereiche
und Tachykardie-Erfassungsintervallbereiche zusammen mit Messungen der
Plötzlichkeit
des Anfalls und der Frequenzvariabilität. Für künftige Generationen der Vorrichtungen sind
zahlreiche Erfassungs- und Klassifikationssysteme vorgeschlagen
worden. Zahlreiche Patente, einschließlich des
US-Patents Nr. 5.217.021 , erteilt
an Steinhaus u. a., des
US-Patents
Nr. 5.086.772 , erteilt an Lamard u. a., des
US-Patents Nr. 5.058.599 , erteilt
an Andersen, und des
US-Patents
Nr. 5.312.441 , erteilt an Mader u. a., schlagen Signalformmorphologie-Analysesysteme
zum Bestimmen des Typs und des Ursprungs der erfassten Arrhythmien
vor. Weitere Patente, einschließlich
des
US-Patents Nr. 5.205.583 ,
erteilt an Olson, des
US-Patents
Nr. 5.913.550 , erteilt an Duffin, des
US-Patents Nr. 5.193.535 , erteilt
an Bardy u. a., des
US-Patents
Nr. 5.161.527 , erteilt an Nappholz u. a., des
US-Patents Nr. 5.107.850 , erteilt
an Olive, und des
US-Patents Nr.
5.048.521 , erteilt an Pless u. a., schlagen Systeme für die Analyse
der Reihenfolge und des Zeitablaufs der atrialen und ventrikulären Ereignisse
vor.
-
In
den oben erörterten
vorhandenen und vorgeschlagenen Vorrichtungen werden im Allgemeinen eine
oder zwei Grundstrategien verfolgt. Eine erste Strategie besteht
darin, Herzereignisse, Ereignisintervalle oder Ereignisraten, wie
sie auftreten, als die Wahrscheinlichkeit des Auftretens spezifischer
Typen der Arrhythmie angebend zu identifizieren, wobei jede Arrhythmie
eine vorgegebene Gruppe von Kriterien besitzt, die als der Erfassung
oder Klassifikation vorhergehend erfüllt sein müssen. Wie die Herzereignisse
fortschreiten, werden die Kriterien zum Identifizieren der verschiedenen
Arrhythmien alle gleichzeitig überwacht,
wobei der erste zu erfüllende
Satz von Kriterien zur Erfassung und Diagnose der Arrhythmie führt. Eine
zweite Strategie besteht darin, einen Satz von Kriterien für Ereignisse,
Ereignisintervalle und Ereignisraten zu definieren, die im Allgemeinen
eine Gruppe von Arrhythmien angeben, und im Anschluss an die Erfüllung dieser
Kriterien vorhergehende oder nachfolgende Ereignisse zu analysieren,
um zu bestimmen, welche spezifische Arrhythmie vorhanden ist. Ein
Arrhythmie-Erfassungs-
und -Klassifikationssystem, wie es im Allgemeinen im
US-Patent Nr. 5.342.402 , erteilt an
Olson u. a., offenbart ist, verwendet beide Strategien zusam men.
Außerdem
sind zahlreiche an Olson u. a. erteilte Patente, einschließlich z.
B. des
US-Patents Nr. 5.545.186 ,
des
US-Patents Nr. 5.855.593 ,
des
US-Patents Nr. 5.991.656 , des
US-Patents Nr. 6.141.581 ,
des
US-Patents Nr. 6.178.350 ,
des
US-Patents Nr. 6.259.947 ,
zusätzlich zu
US-Patent Nr. 6.052.620 ,
erteilt an Gillberg u. a., auf die Verwendung einer auf hierarchischen
Regeln basierenden Arrhythmie-Erfassungsmethodologie gerichtet,
die auf einem Satz von Regeln, denen Prioritäten zugeordnet sind, basieren,
wobei jede der Regeln mehrere Kriterien anhand von Eigenschaften der
erfassten Depolarisationen des Herzgewebes definiert und jede Regel
erfüllt
ist, wenn die der Regel zugeordneten Kriterien erfüllt sind.
-
In
bestimmten Fällen
besteht die Tendenz, dass Patienten, die implantierbare Kardioverter/Defibrillatoren
verwenden, eine Anzahl spontaner VT/VF-Episoden oder Arrhythmie-Cluster
während einer
kurzen Zeitdauer erleiden. Zwischen etwa 75–90% aller VT/VF-Episoden treten
z. B. in einer Form der Clusterung auf, wobei sie typischerweise Zwischenerfassungsintervalle
besitzen, die kleiner als eine Stunde sind. Obwohl die Gründe für das Auftreten
derartige Episoden in schneller Folge unklar sind, werden eine Myokardischämie, ein
gestörtes Elektrolytgleichgewicht,
eine neurologische Störung, hormonelle
Veränderungen
und Drogen als mögliche Faktoren
betrachtet. Während
aktuelle implantierbare Kardioverter/Defibrillatoren spezifische
einzelne VT/VF-Episoden behandeln, versuchen gegenwärtige implantierbare
Kardioverter/Defibrillatoren nicht, Arrhythmie-Cluster zu erfassen
und das Auftreten künftiger
Episoden zu verhindern, die zu dem erfassten Arrhythmie-Cluster
gehören.
Demgemäß gibt es einen
Bedarf an einem Verfahren und einer Vorrichtung zum automatischen
Erfassen des Auftretens von Arrhythmie-Clustern und zum Verhindern
weiterer Episoden.
-
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine implantierbare medizinische
Vorrichtung, die einen Mikroprozessor enthält, der die Herzaktivität eines
Patienten kennzeichnet bzw. charakterisiert, um der implantierbaren
medizinischen Vorrichtung zu ermöglichen,
in Reaktion auf ein identifiziertes Arrhythmie-Ereignis eine Therapie
zu liefern bzw. abzugeben. Eine Überwachungs-/Steuereinheit überwacht die
gekennzeichnete bzw. charakterisierte Herzaktivität und die
gelieferte bzw. abgegebene Therapie und steuert die Aktivierung
eines getriggerten Overdrive-Pacings
anschließend
an die gelieferte bzw. abgegebene Therapie. Die Überwachungs-/Steuereinheit
bestimmt in Reaktion auf die gelieferte bzw. abgegebene Therapie,
ob ein Arrhythmie-Ereignis geendet hat, bestimmt in Reaktion auf
das aktive getriggerte Overdrive-Pacing, ob das getriggerte Overdrive-Pacing
beendet werden soll, bestimmt in Reaktion auf das nicht aktive getriggerte
Overdrive-Pacing, ob das Arrhythmie-Ereignis zu einem Arrhythmie-Cluster
gehört,
und aktiviert in Reaktion darauf, dass das Arrhythmie-Ereignis zu
einem Arrhythmie-Cluster
gehört
und das getriggerte Overdrive-Pacing geeignet ist, ein getriggertes
Overdrive-Pacing.
-
Die
vorliegende Erfindung kann in einer implantierbaren medizinischen
Vorrichtung verwendet werden, um Arrhythmi en zu erfassen, indem
in Reaktion auf eine gelieferte Therapie bestimmt wird, ob ein Arrhythmie-Ereignis
geendet hat, indem bestimmt wird, ob das getriggerte Overdrive-Pacing
aktiv ist, indem in Reaktion auf das aktive getriggerte Overdrive-Pacing
bestimmt wird, ob das getriggerte Overdrive-Pacing beendet werden
soll, indem in Reaktion auf das nicht aktive getriggerte Overdrive-Pacing bestimmt wird,
ob das Arrhythmie-Ereignis zu einem Arrhythmie-Cluster gehört, indem
bestimmt wird, ob das getriggerte Overdrive-Pacing geeignet ist,
und indem in Reaktion darauf, dass das Arrhythmie-Ereignis zu einem
Arrhythmie-Cluster gehört
und das getriggerte Overdrive-Pacing
geeignet ist, das getriggerte Overdrive-Pacing geliefert wird.
-
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
-
Die
Merkmale der vorliegenden Erfindung, die für neu bzw. neuartig gehalten
werden, sind in den beigefügten
Ansprüchen
ausführlich
dargelegt. Die Erfindung kann zusammen mit ihren weiteren Aufgaben
und Vorteilen unter Bezugnahme auf die folgende ausführliche
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
(die lediglich beispielhaft gegeben wird) zusammengenommen mit der
beigefügten Zeichnung
am besten verstanden werden, in deren mehreren Figuren gleiche Bezugszeichen
gleiche Teile identifizieren.
-
1 ist
eine schematische graphische Darstellung einer implantierbaren medizinischen
Vorrichtung zum Implementieren einer Herzrhythmus-Klassifikationsmethodologie
zum Erfassen von Tachyarrhythmien gemäß der vorliegenden Erfindung.
-
2 ist
eine funktionale schematische graphische Darstellung einer implantierbaren
medizinischen Vorrichtung, in der die vorliegende Erfindung nützlich praktiziert
werden kann.
-
2A ist
eine vereinfachte schematische graphische Darstellung eines Mikroprozessors
der implantierbaren medizinischen Vorrichtung nach 2.
-
3 ist
ein Ablaufplan eines Verfahrens zum Erfassen von Arrhythmien in
einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung.
-
4 ist
ein Ablaufplan eines Verfahrens, um in einem Verfahren zum Erfassen
von Arrhythmien in einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zu bestimmen, ob ein erfasstes Ereignis
zu einem Arrhythmie-Cluster gehört.
-
4A ist
ein Ablaufplan eines Verfahrens, um in einem Verfahren zum Erfassen
von Arrhythmien in einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung
gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zu bestimmen, ob ein erfasstes Ereignis
zu einem Arrhythmie-Cluster gehört.
-
5 und 6 sind
vereinfachte graphische Darstellungen von Ablaufplänen, die
die Messung eines Zwischenerfassungsintervalls zwischen erfassten
Ereignis sen unter Verwendung einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung veranschaulichen.
-
7 ist
ein Ablaufplan eines Verfahrens, um in einem Verfahren zum Erfassen
von Arrhythmien unter Verwendung einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung zu bestimmen, ob das getriggerte Overdrive-Pacing geeignet
ist.
-
8 ist
ein Ablaufplan eines Verfahrens, um gemäß einem alternativen Verfahren
der Verwendung einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zu bestimmen, ob das getriggerte Overdrive-Pacing
geeignet ist.
-
9 ist
eine graphische Darstellung der Lieferung einer Overdrive-Pacing-Therapie
in einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung.
-
10 ist
eine schematische graphische Darstellung des Bestimmens, ob das
getriggerte Overdrive-Pacing in einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung zu deaktivieren ist.
-
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
-
1 ist
eine schematische graphische Darstellung einer implantierbaren medizinischen
Vorrichtung zum Implementieren einer Herzrhythmus-Klassifikationsmethodologie
zum Erfassen von Tachyarrhythmien gemäß der vorliegenden Erfindung.
Wie in 1 veranschaulicht ist, enthält eine ventrikuläre Leitung
einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung, wie z. B. eines Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators,
einen verlängerten
isolierten Leitungskörper 16,
der vier gegenseitig isolierte Leiter trägt. Am Leiterkörper 16 sind
eine Ringelektrode 24, eine ausziehbare Spiralelektrode 26,
die in einem isolierenden Elektrodenkopf 27 einziehbar
angebracht ist, und die verlängerten
Spulenelektroden 20 und 28 angeordnet. Jede der
Elektroden ist an einen der gewundenen Leiter im Leiterkörper 16 gekoppelt.
Die Elektroden 24 und 26 werden für den Herzschrittmacherbetrieb
und für
das Erfassen ventrikulärer
Depolarisationen verwendet. Die Elektroden 20 und 28 werden
im Zusammenhang mit dem leitenden Gehäuse 11 der implantierbaren medizinischen
Vorrichtung 10 für
die Abgabe ventrikulärer
Kardioversions- und Defibrillationsimpulse verwendet. Am proximalen
Ende des Leiterkörpers 16 befinden
sich zwei unipolare Verbinder 18 und 22, die jeder
einen Verbinderstift tragen, der an eine der gewundenen Elektroden 20 und 28 gekoppelt
ist. Der elektrische Verbinder 14 ist ein bipolarer In-line-Verbinder,
der einen Verbinderring und einen Verbinderstift trägt, die
mit den Elektroden 24 bzw. 26 gekoppelt sind.
-
Die
atriale Leitung, wie sie veranschaulicht ist, ist eine herkömmliche
bipolare atriale Schrittmacherleitung. Die atriale Leitung enthält einen
verlängerten
isolierenden Leiterkörper 15,
der zwei konzentrische gewundenen Leiter trägt, die durch röhrenförmige isolierende
Hülsen
voneinander getrennt sind. Dem J-förmigen distalen Ende des Leiters
benachbart sind eine Ringelektrode 21 und eine ausziehbare Spiralelektrode 17 angeordnet,
die in einem isolierenden Elektrodenkopf 19 einziehbar
angebracht sind. Jede der Elektroden ist an einen der gewundenen
Leiter im Leiterkörper 15 gekoppelt.
Die Elektroden 17 und 21 werden für den atrialen
Schrittmacherbetrieb und für
das Erfassen atrialer Depolarisationen verwendet. Am proximalen
Ende der Leitung befindet sich ein In-line-Verbinder 13, der einen Verbinderring
und einen Verbinderstift trägt,
die mit den Elektroden 21 bzw. 17 gekoppelt sind.
Eine Defibrillationselektrode, die z. B. der Elektrode 28 entspricht, könnte in
alternativen Leitungssystemen statt dessen an der atrialen Leitung
angebracht sein oder könnte an
einer Leitung des Sinus coronarius für die Anordnung im Sinus coronarius
und der Vena cordis magna angebracht sein.
-
Die
implantierbare medizinische Vorrichtung 10 ist im Zusammenhang
bzw. in Kombination mit den Leitungen gezeigt, wobei die Leitungsverbinder 13, 14, 18 und 22 in
den Verbinderblock 12 eingefügt sind, der entsprechende
elektrische Verbinder für
die Kopplung mit den verschiedenen Verbinderringen und -stiften
enthält.
Optional kann die Isolierung des nach außen gerichteten Abschnitts
des Gehäuses 11 der
implantierbaren medizinischen Vorrichtung 10 in der Form
einer. Kunststoffbeschichtung, wie z. B. Parylen oder Silikonkautschuk,
vorgesehen sein, wie sie gegenwärtig
in einigen unipolaren Herzschrittmachern verwendet wird. Der nach
außen
gerichtete Abschnitt kann jedoch statt dessen unisoliert gelassen sein
oder es kann irgendeine andere Einteilung zwischen isolierten und
unisolierten Abschnitten verwendet werden. Der unisolierte Abschnitt
des Gehäuses 11 dient
als eine subkutane Defibrillationselektrode, die im Zusammenhang
mit einer oder beiden Elektroden 20 und 28 verwendet
wird.
-
2 ist
eine funktionale schematische graphische Darstellung einer implantierbaren
medizinischen Vorrichtung, in der die vorliegende Erfindung nützlich praktiziert
werden kann. Es ist selbstverständlich,
dass 2 als für
den Typ der Vorrichtung, in dem die Erfindung verkörpert sein
kann, beispielhaft und nicht als einschränkend genommen werden sollte,
da angenommen wird, dass die Erfindung in einer umfassenden Vielfalt
von Vorrichtungsimplementierungen nützlich praktiziert werden kann,
einschließlich
von Vorrichtungen, die Therapien zum Behandeln atrialer Arrhythmien
anstelle von oder zusätzlich
zu ventrikulären
Arrhythmien bereitstellen, Kardiovertern und Defibrillatoren, die
keine Anti-Tachykardie-Schrittmachertherapien
bereitstellen, Anti-Tachykardie-Schrittmacher,
die keine Kardioversion oder Defibrillation bereitstellen, und Vorrichtungen,
die andere Formen von Anti-Arrhythmie-Therapien, wie z. B. Nervenstimulation
oder Verabreichung von Medikamenten, abgeben.
-
Wie
in 1 veranschaulicht ist, ist die implantierbare
medizinische Vorrichtung 10 mit einem Leitungssystem einschließlich Elektroden
versehen, das so sein kann, wie in 1 veranschaulicht
ist. Es ist jedoch selbstverständlich,
dass natürlich
alternative Leitungssysteme ersetzt werden können. Falls die Elektrodenkonfiguration
nach 1 verwendet wird, ist die Übereinstimmung mit den veranschaulichten Elektroden
wie folgt. Die Elektrode 311 entspricht der Elektrode 11,
wobei sie der unisolierte Abschnitt des Gehäuses der implantierbaren medizini schen
Vorrichtung ist. Die Elektrode 320 entspricht der Elektrode 20,
wobei sie eine Defibrillationselektrode ist, die sich im rechten
Ventrikel befindet. Die Elektrode 318 entspricht der Elektrode 28,
wobei sie eine Defibrillationselektrode ist, die sich in der Vena
cava superior befindet. Die Elektroden 324 und 326 entsprechen den
Elektroden 24 und 26, wobei sie für die Erfassung
und den Schrittmacherbetrieb im Ventrikel verwendet werden. Die
Elektroden 317 und 321 entsprechen den Elektroden 17 und 21,
wobei sie für
den Schrittmacherbetrieb und die Erfassung im Atrium verwendet werden.
-
Die
Elektroden 311, 318 und 320 sind an eine
Hochspannungs-Ausgangschaltung 234 gekoppelt. Die Elektroden 324 und 326 befinden
sich an oder im Ventrikel und sind an den R-Wellen-Verstärker 200 gekoppelt,
der vorzugsweise die Form eines Verstärkers mit automatischer Verstärkungsregelung annimmt,
der einen einstellbaren Erfassungs-Schwellenwert als eine Funktion
der gemessenen Amplitude der R-Welle bereitstellt. Auf einer R-out-Leitung 202 wird
ein Signal erzeugt, wann immer das zwischen den Elektroden 324 und 326 erfasste
Signal den momentanen Erfassungs-Schwellenwert übersteigt.
-
Die
Elektroden
317 und
321 befinden sich an oder im
Atrium und sind an den P-Wellen-Verstärker
204 gekoppelt,
der vorzugsweise ebenfalls die Form eines Verstärkers mit automatischer Verstärkungsregelung
annimmt, der einen einstellbaren Erfassungs-Schwellenwert als eine
Funktion der gemessenen Amplitude der R-Welle bereitstellt. Auf
einer P-out-Leitung
206 wird ein Signal erzeugt, wann immer
das zwischen den Elektroden
317 und
321 erfasste Signal
den momentanen Erfassungs-Schwellenwert übersteigt. Der allgemeine Betrieb
der R-Wellen- und P-Wellen-Verstärker
200 und
204 kann
jenem entsprechen, der im
US-Patent
Nr. 5.117.824 an Keimel u. a., erteilt am 2. Juni 1992,
für eine
Vorrichtung zum Überwachen
elektrischer physiologischer Signale (Apparatus for Monitoring Electical
Physiologic Signals) offenbart ist.
-
Die
Schaltmatrix 208 wird verwendet, um auszuwählen, welche
der verfügbaren
Elektroden mit dem Breitbandverstärker 210 (0,5–200 Hz)
für die Verwendung
bei der digitalen Signalanalyse gekoppelt werden. Die Auswahl der
Elektroden wird durch den Mikroprozessor 224 über den
Daten-/Adressenbus 218 gesteuert, wobei die Auswahl auf
Wunsch geändert
werden kann. Die Signale von den für die Kopplung mit dem Bandpassverstärker 210 ausgewählten Elektroden
werden dem Multiplexer 220 bereitgestellt und danach durch
den A/D-Umsetzer 222 in digitale Mehrbit-Signale für die Speicherung
im Schreib-Lese-Speicher 226 unter Steuerung der Direktspeicherzugriffsschaltung 228 umgesetzt.
Der Mikroprozessor 224 kann Techniken der digitalen Signalanalyse
verwenden, um die im Schreib-Lese-Speicher 226 gespeicherten
digitalen Signale zu charakterisieren, um unter Verwendung irgendeiner der
zahlreichen im Stand der Technik bekannten Signalverarbeitungsmethodologien
den Herzrhythmus des Patienten zu erkennen und zu klassifizieren.
Außerdem
wählt der
Mikroprozessor 224 durch die Schaltmatrix 208 aus,
ob die durch einen Ischämiedetektor 330 und/oder
eine hämodynamische Überwachungseinrichtung 332 bereitgestellten
Informationen verwendet werden, um eine Ischämie und/oder den Blutdruck
des Patienten zu erfassen.
-
Der
Rest der Schaltungsanordnung ist für die Bereitstellung der Herzschrittmacher-,
Kardioversions- und Defibrillationstherapien dediziert, wobei er für die Zwecke
der vorliegenden Erfindung einer im Stand der Technik bekannten
Schaltungsanordnung entsprechen kann. Eine beispielhafte Vorrichtung, die
die Schrittmacher-, Kardioversions- und Defibrillationsfunktionen
ausführt,
wird im Folgenden offenbart. Die Schrittmacher-Taktsteuerungs-/Steuerschaltungsanordnung 212 enthält programmierbare digitale
Zähler,
die die grundlegenden Zeitintervalle steuern, die der DDD, VVI,
DVI, VDD, AAI, DDI und anderen Betriebsarten des Einzel- und Doppelkammer-Schrittmacherbetriebs
zugeordnet sind, die im Stand der Technik wohlbekannt sind. Die
Schaltungsanordnung 212 steuert außerdem die dem Anti-Tachyarrhythmie-Schrittmacherbetrieb
sowohl im Atrium als auch im Ventrikel zugeordneten Ersatzintervalle
unter Verwendung irgendwelcher im Stand der Technik bekannter Anti-Tachyarrhythmie-Schrittmachertherapien.
-
Die
durch die Schrittmacher-Schaltungsanordnung 212 definierten
Intervalle enthalten die atrialen und ventrikulären Schrittmacher-Ersatzintervalle, die
Refraktärperioden,
während
denen die erfassten P-Wellen und R-Wellen wirkungslos sind, um die
Taktung der Ersatzintervalle neu zu starten, und die Impulsbreiten
der Schrittmacherimpulse. Die Dauern dieser Intervalle werden durch
den Mikroprozessor 224 in Reaktion auf die im Speicher 226 gespeicherten
Daten bestimmt und über
den Adressen-/Datenbus 218 zur Schrittmacher-Schaltungsanordnung 212 übertragen.
Die Schrittmacher-Schaltungsanordnung 212 bestimmt außer dem unter
der Steuerung des Mikroprozessors 224 die Amplitude der
Herzschrittmacherimpulse.
-
Während des
Schrittmacherbetriebs werden bei der Erfassung der R-Wellen und
der P-Wellen, wie sie durch die Signale auf den Leitungen 202 und 206 angegeben
werden, und in Übereinstimmung
mit der ausgewählten
Schrittmacher-Betriebsart bei der Zeitablaufauslöser-Erzeugung der Schrittmacherimpulse
durch die Schrittmacher-Ausgangschaltungen 214 und 216,
die an die Elektroden 317, 321, 324 und 326 gekoppelt
sind, die Escape- bzw. Ersatzintervall-Zähler in der Schrittmacher-Taktungs-/Steuerschaltungsanordnung 212 zurückgesetzt.
Die Ersatzintervall-Zähler
werden außerdem
bei der Erzeugung der Schrittmacherimpulse zurückgesetzt, wobei dadurch die
grundlegende Taktung der Herzschrittmacherfunktionen einschließlich des
Anti-Tachyarrhythmie-Schrittmacherbetriebs
gesteuert wird. Die Dauern der durch die Ersatzintervall-Zeitgeber
definierten Intervalle werden durch den Mikroprozessor 224 über den
Daten-/Adressenbus 218 bestimmt. Der
Wert des Zählerstands,
der in den Ersatzintervall-Zählern
vorhanden ist, wenn sie durch die erfassten R-Wellen und P-Wellen
zurückgesetzt
werden, kann verwendet werden, um die Dauern der R-R-Intervalle, der P-P-Intervalle,
der P-R-Intervalle und der R-P-Intervalle zu messen, wobei diese
Messungen im Speicher 226 gespeichert werden und im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden, um das Auftreten
verschiedener Tachyarrhythmien zu diagnostizieren, wie im Folgenden
ausführlicher
erörtert
wird.
-
Der
Mikroprozessor 224 arbeitet als eine interrupt- bzw. unterbrechungsgesteuerte
Vorrichtung, wobei er auf die Unterbrechungen von der Schrittmacher-Taktungs-/Steuerschaltungsanordnung 212 anspricht,
die dem Auftreten der erfassten P-Wellen und R-Wellen entsprechen
und die der Erzeugung der Herzschrittmacherimpulse entsprechen.
Diese Unterbrechungen werden über
den Daten-/Adressenbus 218 bereitgestellt.
Alle notwendigen mathematischen Berechnungen, die durch den Mikroprozessor 224 auszuführen sind,
und jede Aktualisierung der Werte oder Intervalle, die durch die
Schrittmacher-Taktungs-/Steuerschaltungsanordnung 212 gesteuert
werden, finden nach derartigen Unterbrechungen statt. Ein Abschnitt
des Speichers 226 (4) kann
als mehrere Umlaufpuffer konfiguriert sein, die Folgen von gemessenen
Intervallen enthalten können,
die in Reaktion auf das Auftreten einer Schrittmacher- oder Erfassungsunterbrechung
analysiert werden können,
um zu bestimmen, ob das Herz des Patienten gegenwärtig eine
atriale oder eine ventrikuläre
Tachyarrhythmie zeigt.
-
Das
Arrhythmie-Erfassungsverfahren, das in der Vorrichtung der vorliegenden
Erfindung verwendet wird, kann Tachyarrhythmie-Erfassungsalgorithmen
des Standes der Technik enthalten. Wie im Folgenden beschrieben
wird, wird die ganze ventrikuläre Arrhythmie-Erfassungsmethodologie
der gegenwärtig
verfügbaren
Medtronic-Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillatoren als ein Teil
des Arrhythmie-Erfassungs- und -Klassifikationsverfahrens gemäß der offenbarten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung verwendet. Es könne
jedoch außerdem
jede der im Stand der Technik bekannten verschiedenen Arrhythmie-Erfassungsmethodologien
nützlich
in alternativen Ausführungsformen
der Vorrichtung der Erfindung verwendet werden.
-
Falls
eine atriale oder ventrikuläre
Tachyarrhythmie erfasst wird und ein Anti-Tachyarrhythmie-Schrittmacherregime
erwünscht
ist, werden die geeigneten Taktungsintervalle zum Steuern der Erzeugung
der Anti-Tachyarrhythmie-Schrittmachertherapien
vom Mikroprozessor
224 in die Schrittmacher-Taktungs- und
Steuerschaltungsanordnung
212 geladen, um den Betrieb der
Ersatzintervall-Zähler darin
zu steuern und um die Refraktärperioden
zu definieren, während
denen die Erfassung der R-Wellen und der P-Wellen wirkungslos ist,
um die Ersatzintervall-Zähler neu
zu starten. Alternativ kann eine Schaltungsanordnung zum Steuern
der Taktung und der Erzeugung der Anti-Tachyarrhythmie-Schrittmacherimpulse
verwendet werden, wie sie im
US-Patent
Nr. 4.577.633 , am 25. März
1986 erteilt an Berkovits u. a., im
US-Patent
Nr. 4.880.005 , am 14. Nov. 1989 erteilt an Hess u. a.,
im
US-Patent Nr. 7.726.380 ,
am 23. Feb. 1988 erteilt an Vollmann u. a., und im
US-Patent Nr. 4.587.970 , am 13. Mai
1986 erteilt an Holley u. a., beschrieben ist.
-
Falls
die Erzeugung eines Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses
erforderlich ist, verwendet der Mikroprozessor 224 den
Ersatzintervall-Zähler,
um sowohl die Taktung derartiger Kardioversions- und Defibrillationsimpulse
als auch die zugeordneten Refraktärperioden zu steuern. In Reaktion
auf die Erfassung eines atrialen oder ventrikulären Flimmerns oder einer atrialen
oder ventrikulären
Tachyarrhythmie, die einen Kardioversion simpuls erfordern, aktiviert
der Mikroprozessor 224 die Kardiversions-/Defibrillations-Steuerschaltungsanordnung 230,
die das Laden der Hochspannungskondensatoren 246, 248 über die
Ladeschaltung 236 unter der Steuerung der Hochspannungs-Ladesteuerleitung 240 242 initiiert. Die
Spannung an den Hochspannungskondensatoren wird über die VCAP-Leitung 244 überwacht,
wobei sie durch den Multiplexer 220 geleitet wird und in Reaktion
auf das Erreichen eines durch den Mikroprozessor 224 festgelegten
vorgegebenen Wertes zur Erzeugung eines logischen Signals auf der Cap-Full-Leitung
(CF-Leitung) 254 führt,
was das Laden beendet. Danach wird die Taktung der Abgabe des Defibrillations-
oder Kardiversionsimpulses durch die Schrittmacher-Taktungs-/Steuerschaltungsanordnung 212 gesteuert.
Nach der Abgabe der Flimmer- oder Tachykardietherapie führt dann der
Mikroprozessor die Vorrichtung zurück zum Herzschrittmacherbetrieb
und erwartet die nächste
folgende Unterbrechung aufgrund des Schrittmacherbetriebs oder des
Auftretens einer erfassten atrialen oder ventrikulären Depolarisation.
-
Eine
Ausführungsform
eines geeigneten Systems für
die Abgabe und die Synchronisation der ventrikulären Kardiversions- oder Defibrillationsimpulse
und zum Steuern der mit ihnen in Beziehung stehenden Taktungsfunktionen
ist im übertragenen
US-Patent Nr. 5.188.105 an
Keimel, erteilt am 23. Feb. 1993, ausführlicher offenbart. Falls atriale
Defibrillationsfähigkeiten
in der Vorrichtung enthalten sind, können geeignete Systeme für die Abgabe
und die Synchronisation der atrialen Kardiversions- oder Defibrillationsimpulse
und zum Steuern der mit ihnen in Beziehung stehenden Taktungsfunktionen
in der PCT- Patentanmeldung
Nr.
WO92/18198 an Adams u.
a., veröffentlicht
am 29. Okt. 1992, und im
US-Patent
Nr. 4.316.472 an Mirowski u. a., erteilt am 23. Feb. 1982,
gefunden werden.
-
Es
wird jedoch angenommen, dass jede bekannte Kardiversions- oder Defibrillationsimpuls-Steuerschaltungsanordnung
im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendbar ist. Es
kann z. B. außerdem
die Schaltungsanordnung zum Steuern der Taktung und der Erzeugung
von Kardiversions- oder
Defibrillationsimpulsen verwendet werden, wie sie im
US-Patent Nr. 4.384.585 , am 24. Mai
1983 erteilt an Zipes, im
US-Patent
Nr. 4.949.719 , erteilt an Pless u. a., das zitiert worden
ist, und im
US-Patent Nr. 4.375.817 ,
erteilt an Engle u. a., offenbart ist.
-
In
der veranschaulichten Vorrichtung wird die Abgabe der Kardioversions-
oder Defibrillationsimpulse durch die Ausgangschaltung
234 unter
der Steuerung der Steuerschaltungsanordnung
230 über den
Steuerbus
238 ausgeführt.
Die Ausgangschaltung
234 bestimmt, ob ein monophasischer
oder biphasischer Impuls abgegeben wird, ob das Gehäuse
311 als
Katode oder Anode dient und welche Elektroden bei der Abgabe des
Impulses beteiligt sind. Ein Beispiel einer Ausgangschaltung für die Abgabe
biphasischer Impulsregime kann im oben zitierten Patent, erteilt
an Mehra, und im
US-Patent Nr. 4.727.877 gefunden
werden.
-
Ein
Beispiel der Schaltungsanordnung, die verwendet werden kann, um
die Abgabe monophasischer Impulse zu steuern, ist im übertragenen
US-Patent Nr. 5.163.427 an
Keimel, erteilt am 17. Nov. 1992, dargelegt. Es kann jedoch eine
Ausgangsteuerungs-Schaltungsanordnung, wie sie im
US-Patent Nr. 4.953.551 , am 4. Sep.
1990 erteilt an Mehra u. a., oder im
US-Patent
Nr. 4.800.883 , am 31. Jan. 1989 erteilt an Winstrom, offenbart
ist, im Zusammenhang mit einer Vorrichtung, die die vorliegende Erfindung
verkörpert,
für die
Abgabe von biphasischen Impulsen verwendet werden.
-
In
modernen implantierbaren Kardiovertern/Defibrillatoren werden die
speziellen Therapien vorzeitig durch den Arzt in die Vorrichtung
programmiert, wobei typischerweise ein Menü der Therapien vorgesehen ist.
Bei der anfänglichen
Erfassung einer atrialen oder ventrikulären Tachykardie kann z. B. eine
Anti-Tachykardie-Schrittmachertherapie ausgewählt und an die Kammer, in der
die Tachykardie diagnostiziert ist, oder an beide Kammern geliefert
werden. Bei der erneuten Erfassung einer Tachykardie kann eine aggressivere
Anti-Tachykardie-Schrittmachertherapie geplant werden. Falls wiederholte
Versuche mit Anti-Tachykardie-Schrittmachertherapien fehlschlagen,
kann danach ein höherer
Pegel des Kardioversionsimpulses ausgewählt werden. Die Therapien für die Beendigung
der Tachykardie können
außerdem
mit der Frequenz der erfassten Tachykardie variieren, wobei die
Aggressivität
der Therapien zunimmt, wie die Frequenz der erfassten Tachykardie
zunimmt. Es können
z. B. weniger Versuche eines Anti-Tachykardie-Schrittmacherbetriebs
vor der Abgabe der Kardioversionsimpulse unternommen werden, falls
die Frequenz der erfassten Tachykardie über einem vorgegebenen Schwellenwert liegt.
Die oben im Zusammenhang mit den Beschreibungen der Tachykardie-Erfassung
und der Behand lungstherapien des Standes der Technik zitierten Literaturhinweise
sind hier ebenso anwendbar.
-
Falls
ein Flimmern identifiziert wird, ist die typische Therapie die Abgabe
eines Defibrillationsimpulses mit hoher Amplitude, typischerweise über 5 Joule.
Für die
Kardioversion können
niedrigere Energieniveaus verwendet werden. Wie im Fall der gegenwärtig verfügbaren implantierbaren
Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillatoren und wie in den oben zitierten
Literaturhinweisen erörtert
ist, wird davon ausgegangen, dass die Amplitude des Defibrillationsimpulses
in Reaktion auf den Misserfolg eines anfänglichen Impulses oder anfänglicher
Impulse, um das Flimmern zu beenden, inkrementiert werden kann.
Die Patente des Standes der Technik, die derartige vorgegebene Therapiemenüs von Anti-Tachykardie-Therapien
veranschaulichen, enthalten das oben zitierte
US-Patent Nr. 4.830.006 , erteilt an
Haluska u. a., das
US-Patent
Nr. 4.727.380 , erteilt an Vollmann u. a., und das
US-Patent Nr. 4.587.970 , erteilt
an Holley u. a.
-
2A ist
eine vereinfachte schematische graphische Darstellung eines Mikroprozessors
der implantierbaren medizinischen Vorrichtung nach 2.
Wie in 2A veranschaulicht ist, enthält der Mikroprozessor 224 eine Überwachungs-/Steuereinheit 250 für das getriggerte
Overdrive-Pacing (TOP) zum Überwachen
und Steuern der Aktivierung und Deaktivierung des über die
Schrittmacher-Ausgangschaltungsanordnung 214 und 216 erzeugten
getriggerten Overdrive-Pacings gemäß der vorliegenden Erfindung.
Die Überwachungs-/Steuereinheit 250 enthält wenigstens
einen Ereigniszähler
(ECNT) 252 zum Zählen
der Anzahl der ventrikulären
Tachykardie-Ereignisse (VT-Ereignisse),
der schnellen ventrikulären
Tachykardie-Ereignisse
(FVT-Ereignisse), der ventrikulären
Flimmerereignisse (VF-Ereigniss) und der nicht aufrechterhaltenen
ventrikulären
Tachykardie-Ereignisse (NSVT-Ereignisse), die erfasst werden, zusammen
mit wenigstens einem Ereigniszähler
(RCNT) 254 zum Zählen
der Anzahl der Ereignisse, die während
früherer
oder momentaner Eingriffe durch getriggertes Overdrive-Pacing auftreten, sobald
das getriggerte Overdrive-Pacing aktiviert ist, und wenigstens einen
ON-Takt (ON-CLK) 256, wie im Folgenden ausführlich beschrieben
wird.
-
3 ist
ein Ablaufplan eines Verfahrens zum Erfassen von Arrhythmien in
einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung. Wie in den 2 und 3 veranschaulicht
ist, charakterisiert bei einem Verfahren zum Erfassen von Arrhythmien,
das das Auftreten von Arrhythmie-Clustern in der implantierbaren
medizinischen Vorrichtung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung
verringert, der Mikroprozessor 224 digitalisierte Signale,
die der Herzaktivität
des Patienten entsprechen, die durch die implantierbare medizinische
Vorrichtung 10 empfangen werden, wie oben beschrieben worden
ist, um den Herzrhythmus des Patienten unter Verwendung irgendeiner
der zahlreichen im Stand der Technik bekannten Signalverarbeitungsmethodologien
zu erkennen und zu klassifizieren. Der Mikroprozessor 224 erfasst
z. B. im Schritt 400, ob ein VT-Ereignis, ein FVT-Ereignis, VF-Ereignis
oder ein NSVT-Ereignis aufgetreten ist. Jedesmal, wenn ein VT-,
FVT- oder VF-Ereignis erfasst wird, werden durch die implantierbare
medizini sche Vorrichtung 10 bekannte Techniken zum Ansprechen
des Ereignisses verwendet. Wenn z. B. der Mikroprozessor 224 ein
ventrikuläres
Tachykardie-Ereignis erfasst, führt
die implantierbare medizinische Vorrichtung 10 in Abhängigkeit
davon, wie die implantierbare medizinische Vorrichtung 10 durch den
Arzt programmiert ist, eine Anti-Tachykardie-Schrittmacher-
oder -Schocktherapie aus. Wenn der Mikroprozessor 224 ein
ventrikuläres
Flimmerereignis erfasst, führt
die implantierbare medizinische Vorrichtung 10 eine Schockbehandlung
aus. Wenn der Mikroprozessor 224 ein schnelles ventrikuläres Tachykardie-Ereignis
erfasst, führt
die implantierbare medizinische Vorrichtung in Abhängigkeit
davon, wie die Vorrichtung 10 durch den Arzt programmiert
ist, entweder eine Schocktherapie oder eine Anti-Tachykardie-Schrittmachertherapie
aus. Weil nicht aufrechterhaltene ventrikuläre Tachykardie-Ereignisse per definitionem
selbst enden, erfordern derartige Ereignisse nicht, dass Beendigungstechniken
durch die implantierbare medizinische Vorrichtung 10 ausgeführt werden.
-
Die Überwachungs-/Steuereinheit 250 fährt damit
fort, die Ergebnisse der Klassifizierung der Ereignisse und der
gelieferten resultierenden Therapie zu überwachen, so dass, sobald
es entweder eine Beendigung eines erfassten VT-, FVT- oder VF-Ereignisses
nach einer entsprechenden Beendigungstechnik gibt oder, im Fall
der Selbstbeendigung eines nicht aufrechterhaltenen ventrikulären Tachykardie-Ereignisses
(NSVT-Ereignisses), sobald das nicht aufrechterhaltene ventrikuläre Tachykardie-Ereignis
geendet hat, Schritt 402, die Überwachungs-/Steuereinheit 250 ein
Zwischenerfassungsintervall zwischen dem erfass ten Ereignis und
einem vorher erfassten Ereignis aufzeichnet, Schritt 404, den
Ereigniszähler 252 inkrementiert,
Schritt 406, und bestimmt, ob das getriggerte Overdrive-Pacing (TOP)
aktiv ist, d. h., ob das getriggerte Overdrive-Pacing momentan geliefert
wird, Schritt 408. Falls das getriggerte Overdrive-Pacing
inaktiv ist, d. h. im Schritt 408 momentan nicht geliefert
wird, wird dann eine Bestimmung bezüglich dessen ausgeführt, ob
das aktuelle erfasste Ereignis zu einem Arrhythmie-Cluster gehört, Schritt 410.
-
4 ist
ein Ablaufplan eines Verfahrens, um in einem Verfahren zum Erfassen
von Arrhythmien in einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zu bestimmen, ob ein erfasstes Ereignis
zu einem Arrhythmie-Cluster
gehört.
Wie in 4 veranschaulicht ist, bestimmt gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung die Überwachungs-/Steuereinheit 250,
wenn sie bestimmt, ob das aktuelle erfasste Ereignis zu einem Arrhythmie-Cluster
gehört,
Schritt 410 nach 3, ob das
dem aktuellen erfassten Ereignis zugeordnete Zwischenerfassungsintervall
(IDI) größer als eine
oder gleich einer vorgegebenen Zeitperiode ist, Schritt 412.
Falls das Zwischenerfassungsintervall größer als die oder gleich der
vorgegebenen Zeitperiode ist, was angibt, dass momentan kein Arrhythmie-Cluster
vorhanden ist oder dass der Patient soeben aus einem Arrhythmie-Cluster
gekommen ist, wird der Ereigniszähler 252 gleich
Eins gesetzt, Schritt 416, wobei der Prozess im Schritt 400 wartet, bis
ein nächstes
erfasstes Ereignis auftritt. Falls andererseits das Zwischenerfassungsintervall
nicht größer als die
vorgegebene Zeitperiode ist, wird eine Bestimmung bezüglich dessen
ausgeführt,
ob eine vorgegebene Anzahl von Ereignissen, die dem Identifizieren
eines Arrhythmie-Clusters
geordnet ist, erfasst worden ist, indem bestimmt wird, ob der Ereigniszähler 252 größer als
ein oder gleich einem vorgegebenen Ereignisschwellenwert ist, Schritt 414.
-
Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird im Allgemeinen das Auftreten eines Arrhythmie-Clusters identifiziert,
wenn eine Anzahl von erfassten Ereignissen in zeitlich relativ nächster Nähe zueinander auftritt.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung wird z. B. bestimmt, dass eine Anzahl erfasster
Ereignisse in zeitlich relativ nächster
Nähe zueinander
auftritt, was das Auftreten eines Arrhythmie-Clusters signalisiert,
wenn die einer vorgegebenen Anzahl von Ereignissen zugeordneten Zwischenerfassungsintervalle
einem Arrhythmie-Cluster entsprechen, wie im Folgenden beschrieben
wird. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Arrhythmie-Cluster im Allgemeinen
als eine vorgegebene Anzahl von Ereignissen, die in einer vorgegebenen
Zeitperiode auftreten, enthaltend identifiziert, was gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung z. B. vier Ereignisse enthält, die innerhalb einer 24-Stunden-Periode
auftreten, wie im Folgenden beschrieben wird.
-
5 und 6 sind
vereinfachte graphische Darstellungen von Ablaufplänen, die
die Messung eines Zwischenerfassungsintervalls zwischen erfassten
Ereignissen gemäß der vorliegenden
Erfindung veranschaulichen. Wie in den
-
3, 4 und 5 veranschaulicht
ist, zeichnet bei Beendigung eines Ereignisses, Schritt 402,
die Überwachungs-/Steuereinheit 250 ein
Zwischenerfassungsintervall zwischen einem aktuellen beendeten Ereignis
und einem vorher beendeten Ereignis im Schritt 404 auf
und inkrementiert den Ereigniszähler 252,
Schritt 406. Dann bestimmt die Überwachungs-/Steuereinheit 250,
ob das getriggerte Overdrive-Pacing aktiv ist oder momentan geliefert wird,
Schritt 408, wobei sie, falls das getriggerte Overdrive-Pacing momentan nicht
geliefert wird, bestimmt, ob das aktuelle beendete Ereignis zu einem Arrhythmie-Cluster
gehört,
Schritt 410. Insbesondere zeichnet bei der Beendigung eines
Ereignisses E1 im Ergebnis spezifischer Beendigungstechniken oder
im Ergebnis einer Selbstbeendigung, wie oben beschrieben worden
ist, die Überwachungs-/Steuereinheit 250 das
Zwischenerfassungsintervall zwischen dem aktuellen Ereignis E1,
das diesem beendeten Ereignis zugeordnet ist, und einem vorher beendeten Ereignis
auf. Weil es jedoch in dem Beispiel nach 5 für E1 kein
vorher beendetes Ereignis gibt, wird kein Zwischenerfassungsintervall
aufgezeichnet. Obwohl das dem Ereignis E1 zugeordnete Zwischenerfassungsintervall
nicht größer als
die oder gleich der vorgegebenen Zeitperiode ist, nein im Schritt 412,
wird bestimmt, dass das Ereignis E1 zu keinem Arrhythmie-Cluster
gehört,
nein im Schritt 410, weil der Ereigniszähler 252 kleiner als
der Ereignisschwellenwert ist und deshalb die vorgegebene Anzahl
von Ereignissen (d. h. 4) nicht erfasst worden ist, nein im Schritt 414.
Im Ergebnis wartet der Prozess im Schritt 400, bis ein
nächstes
Ereignis E2 auftritt.
-
Bei
der Beendigung des nächsten
erfassten Ereignisses E2 wird ein Zwischenerfassungsintervall 407 zwischen
dem aktuellen Ereignis E2 und dem vorhergehenden beendeten Ereignis
E1 aufgezeichnet, Schritt 404, wobei der Ereigniszähler 252 inkrementiert
wird, Schritt 406. Vorausgesetzt, dass die vorgegebene
Zeitperiode z. B. 24 Stunden beträgt, wird bestimmt, dass das
Ereignis E2 zu keinem Arrhythmie-Cluster gehört, nein im Schritt 410,
weil der Ereigniszähler 252 kleiner
als der Ereignisschwellenwert ist und deshalb die vorgegebene Anzahl
von Ereignissen nicht erfasst worden ist, nein im Schritt 414,
obwohl das dem Ereignis E2 zugeordnete Zwischenerfassungsintervall 407 nicht
größer als
die oder gleich der vorgegebenen Zeitperiode ist, nein im Schritt 412.
Im Ergebnis wartet der Prozess im Schritt 400, bis ein
nächstes
Ereignis E3 auftritt.
-
Während der
oben für
den Schritt 414 in dieser bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschriebene vorgegebene Ereignisschwellenwert
gleich vier gesetzt ist und die vorgegebene Zeitperiode für den Schritt 412 gleich
24 Stunden gesetzt ist, ist es selbstverständlich, dass nicht vorgesehen
ist, dass der Ereignisschwellenwert und die vorgegebene Zeitperiode
auf die Verwendung dieser Werte eingeschränkt sind, sondern dass statt dessen
die vorliegende Erfindung irgendeine Anzahl von Ereignissen für den Ereignisschwellenwert
in Kombination mit irgendeiner gewünschten Zeitperiode, die als
einen Arrhythmie-Cluster am genausten identifizierend bestimmt worden
ist, verwenden könnte.
-
Bei
Beendigung des nächsten
erfassten Ereignisses E3 wird ein Zwischenerfassungsintervall 409 zwischen
dem aktuellen Ereignis E3 und dem vorhergehenden beendeten Ereignis
E2 aufgezeichnet, Schritt 404, wobei der Ereigniszähler 252 inkrementiert
wird, Schritt 406. Obwohl das dem Ereignis E3 zugeordnete
Zwischenerfassungsintervall 409 nicht größer als
die oder gleich der vorgegebenen Zeitperiode ist, nein im Schritt 412,
wird bestimmt, dass das Ereignis E3 zu keinem Arrhythmie-Cluster gehört, nein
im Schritt 410, weil der Ereigniszähler 252 kleiner als
der Ereignisschwellenwert ist und deshalb die vorgegebene Anzahl
von Ereignissen nicht erfasst worden ist, nein im Schritt 414.
Im Ergebnis wartet der Prozess im Schritt 400, bis ein nächstes Ereignis
E4 auftritt.
-
Bei
Beendigung des nächsten
erfassten Ereignisses E4 wird ein Zwischenerfassungsintervall 411 zwischen
dem aktuellen Ereignis E4 und dem vorhergehenden beendeten Ereignis
E3 aufgezeichnet, Schritt 404, wobei der Ereigniszähler 252 inkrementiert
wird, Schritt 406. Wird beispielhaft angenommen, dass die
Zwischenerfassungsintervalle 407, 409 und 411 etwa
gleich 2 Stunden, 1 Stunde bzw. 3 Stunden sind, wie in 5 gezeigt
ist, wird, sobald das Zwischenerfassungsintervall 411 aufgezeichnet
worden ist, Schritt 404, und der Ereigniszähler 252 bei
der Beendigung des vierten Ereignisses E4 inkrementiert worden ist,
Schritt 406, bestimmt, dass das dem Ereignis E4 zugeordnete
Zwischenerfassungsintervall 411 nicht größer als
die oder gleich der vorgegebenen Zeitperiode ist, nein im Schritt 412.
Weil jedoch der Ereigniszähler 252 nun
gleich vier ist, wird bestimmt, dass der Ereigniszähler 252 größer als
der oder gleich dem vorgegebenen Ereignis schwellenwert ist, was
angibt, dass die vorgegebene Anzahl von Ereignissen erfasst worden
ist, ja im Schritt 414. Sobald die vorgegebene Anzahl von
Ereignissen im Schritt 414 erfasst worden ist, wird eine Bestimmung
bezüglich
dessen ausgeführt,
ob die der vorgegebenen Anzahl von Ereignissen zugeordneten Zwischenerfassungsintervalle
einem Cluster entsprechen, Schritt 418, wie im Folgenden
beschrieben wird.
-
Insbesondere
bestimmt die Überwachungs-/Steuereinheit 250 unter
Verwendung der erfassten Ereignissen, wie in 5 dargelegt
ist, sobald das Gesamt-Zwischenerfassungsintervall
kleiner als die vorgegebene Zeitperiode ist, nein im Schritt 412,
und der Ereigniszähler 252 größer als
der oder gleich dem vorgegebenen Ereignisschwellenwert ist, was
angibt, dass die vorgegebene Anzahl von Ereignissen erfasst worden
ist, ja im Schritt 414, ob die Zwischenerfassungsintervalle 407, 409 und 413,
die der vorgegebenen Anzahl von Arrhythmie-Ereignissen E1–E4 zugeordnet sind, einem
Arrhythmie-Cluster
entsprechen, Schritt 418. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung enthält
z. B. die Bestimmung bezüglich dessen,
ob die der vorgegebenen Anzahl von Arrhythmie-Ereignissen E1–E4 zugeordneten
Zwischenerfassungsintervalle 407, 409 und 413 einem Arrhythmie-Cluster
entsprechen, Schritt 418, das Bestimmen, ob ein Median
der Zwischenerfassungsintervalle zwischen den aktuellen erfassten
Ereignissen, d. h. der Intervalle 407, 409 und 411,
kleiner als ein oder gleich einem vorgegebenen Median-Schwellenwert
ist, Schritt 418. Falls der Median der Zwischenerfassungsintervalle 407, 409 und 411 größer als
der vorgegebene Median- Schwellenwert ist,
wird bestimmt, dass das aktuelle erfasste Ereignis E4 zu keinem
Arrhythmie-Cluster gehört,
nein im Schritt 418, wobei der Prozess im Schritt 400 wartet, bis
ein nächstes
erfasstes Ereignis auftritt. Falls jedoch der Median der Zwischenerfassungsintervalle 407, 409 und 411 kleiner
als der oder gleich dem vorgegebenen Median-Schwellenwert ist, wird
bestimmt, dass das aktuelle erfasste Ereignis E4 zu einem Arrhythmie-Cluster
gehört,
ja im Schritt 418. Sobald bestimmt wird, dass das aktuelle
erfasste Ereignis zu einem Arrhythmie-Cluster gehört, wird
eine Bestimmung bezüglich
dessen ausgeführt,
ob das getriggerte Overdrive-Pacing für das aktuelle erfasste Ereignis
geeignet ist, Schritt 420 (3).
-
Im
Ergebnis bestimmt die alternative Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung im Schritt 410, ob ein Ereignis zu einem Arrhythmie-Cluster
gehört, indem
sie die Anzahl der in einer vorgegebenen Zeitperiode auftretenden
Ereignisse, das Zwischenerfassungsintervall zwischen den Ereignissen
und einen Median der Intervalle zwischen den Ereignissen betrachtet.
Im Ergebnis wird gemäß der alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung bestimmt, dass das aktuelle erfasste
Ereignis zu keinem Arrhythmie-Cluster gehört, nein im Schritt 410, falls
das Zwischenerfassungsintervall größer als die oder gleich der
vorgegebenen Zeitperiode ist, der Ereigniszähler 252 kleiner als
der vorgegebene Ereignisschwellenwert ist oder der Median der Intervalle größer als
der vorgegebene Median-Schwellenwert ist, wobei der Prozess im Schritt 400 wartet,
bis ein nächstes
Ereignis auftritt. Falls andererseits die vorgegebene Anzahl von
Ereignissen in der vorgegebenen Zeitperiode erfasst worden ist und
der Median der Intervalle kleiner als der oder gleich dem vorgegebenen
Median-Schwellenwert ist, wird bestimmt, dass das aktuelle erfasste
Ereignis zu einem Arrhythmie-Cluster
gehört,
ja im Schritt 410.
-
Der
vorgegebene Median-Schwellenwert ist in Übereinstimmung mit den spezifischen
Bedürfnissen
des Patienten durch den Arzt programmierbar. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der vorgegebene Median-Schwellenwert
auf eine Stunde programmiert, obwohl nicht vorgesehen ist, dass
die vorliegende Erfindung auf eine Stunde eingeschränkt ist,
sondern dass sie statt dessen die Verwendung irgendeines programmierten
vorgegebenen Median-Schwellenwertes umfasst. Außerdem ist es selbstverständlich, dass,
während
die Bestimmung bezüglich
dessen, ob ein Ereignis zu einem Arrhythmie-Cluster gehört, hinsichtlich des Bestimmens,
ob ein Median-Intervall kleiner als ein oder gleich einem Median-Schwellenwert
ist, beschrieben worden ist, gemäß der vorliegenden
Erfindung andere Verfahren verwendet werden könnten, um zu bestimmen, ob
das Ereignis zu einem Arrhythmie-Cluster gehört. Anstatt zu bestimmen, ob
ein Median der Intervalle kleiner als ein oder gleich einem Median-Schwellenwert
ist, Schritt 418 gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, enthält
die Bestimmung des Schrittes 418 das Bestimmen, ob ein
Mittelwert der Intervalle kleiner als ein oder gleich einem Mittelwert-Schwellenwert
ist. In einer noch weiteren alternativen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung enthält
der Schritt 418 das Bestimmen, ob die Summe der Zwischenerfassungsintervalle
kleiner als ein vorgegebener Zwischenerfassungsintervall-Schwellenwert ist,
was zum Bestimmen eines Mittelwertes ohne die Notwendigkeit für das Dividieren äquivalent ist.
-
Wie
in 3, 4 und 6 veranschaulicht
ist, zeichnet die Überwachungs-/Steuereinheit 250 in
der gleichen Weise wie oben unter Bezugnahme auf die Intervalle 407, 409 und 411 in 5 beschrieben
worden ist, bei der Beendigung eines Ereignisses, Schritt 402,
im Schritt 404 ein Zwischenerfassungsintervall zwischen
einem aktuellen beendeten Ereignis und einem vorher beendeten Ereignis auf,
wobei sie den Ereigniszähler 252 inkrementiert. Die Überwachungs-/Steuereinheit 250 bestimmt dann,
ob das getriggerte Overdrive-Pacing momentan geliefert wird, Schritt 408,
wobei sie, falls das getriggerte Overdrive-Pacing momentan nicht geliefert wird,
bestimmt, ob das aktuelle beendete Ereignis zu einem Arrhythmie-Cluster
gehört,
Schritt 410. Insbesondere zeichnet die Überwachungs-/Steuereinheit 250 bei
der Beendigung eines Ereignisses E5 im Ergebnis spezifischer Beendigungstechniken
oder im Ergebnis einer Selbstbeendigung, wie oben beschrieben worden
ist, das Zwischenerfassungsintervall zwischen dem aktuellen Ereignis
E5, das diesem beendeten Ereignis zugeordnet ist, und einem vorher beendeten
Ereignis auf. Weil es jedoch in dem Beispiel nach 6 kein
vorher beendetes Ereignis für E5
gibt, wird kein Zwischenerfassungsintervall aufgezeichnet. Obwohl
das dem Ereignis E5 zugeordnete Zwischenerfassungsintervall nicht
größer als
die oder gleich der vorgegebenen Zeitperiode ist, nein im Schritt 412,
wird bestimmt, dass das Ereignis E5 zu keinem Arrhythmie-Cluster
gehört,
nein im Schritt 410, weil der Ereigniszähler 252 kleiner als
der Ereignisschwellenwert ist und deshalb die vorgegebene Anzahl
von Ereignissen nicht erfasst worden ist, nein im Schritt 414.
Im Ergebnis wartet der Prozess im Schritt 400, bis ein
nächstes
Ereignis E6 auftritt.
-
Bei
der Beendigung des nächsten
erfassten Ereignisses E6 wird ein Zwischenerfassungsintervall 417 zwischen
dem aktuellen Ereignis E6 und dem vorhergehenden beendeten Ereignis
E5 aufgezeichnet, Schritt 404, wobei der Ereigniszähler 252 inkrementiert
wird, Schritt 406. Obwohl das dem Ereignis E6 zugeordnete
Zwischenerfassungsintervall 417 nicht größer als
die oder gleich der vorgegebenen Zeitperiode ist, nein im Schritt 412,
wird bestimmt, dass das Ereignis E6 zu keinem Arrhythmie-Cluster gehört, nein
im Schritt 410, weil der Ereigniszähler 252 kleiner als
der Ereignisschwellenwert ist und deshalb die vorgegebene Anzahl
von Ereignissen nicht erfasst worden ist, nein im Schritt 414.
Im Ergebnis wartet der Prozess im Schritt 400, bis ein nächstes Ereignis
E7 auftritt.
-
Bei
der Beendigung des nächsten
erfassten Ereignisses E7 wird ein Zwischenerfassungsintervall 419 zwischen
dem aktuellen erfassten Ereignis E7 und dem vorhergehenden beendeten
erfassten Ereignis E6 aufgezeichnet, Schritt 404, wobei
der Ereigniszähler 252 inkrementiert
wird, Schritt 406. Obwohl das dem Ereignis E7 zugeordnete
Zwischenerfassungsintervall 419 nicht größer als
die oder gleich der vorgegebenen Zeitperiode ist, nein im Schritt 412,
wird ebenfalls bestimmt, dass das Ereignis E7 zu keinem Arrhythmie-Cluster
gehört,
nein im Schritt 410, weil der Ereigniszähler 252 kleiner als
der Ereignisschwellenwert ist und deshalb die vorgegebene Anzahl
von Ereignissen nicht erfasst worden ist, nein im Schritt 414,
wobei der Prozess im Schritt 400 wartet, bis ein nächstes Ereignis
E8 auftritt.
-
Wird
beispielhaft angenommen, dass die Zwischenerfassungsintervalle 417 und 419 etwa gleich
2 Stunden bzw. 1 Stunde sind, wird, sobald ein Zwischenerfassungsintervall 421,
das der Beendigung des nächsten
erfassten Ereignisses E8 und des vorhergehenden beendeten Ereignisses
E7 entspricht, aufgezeichnet worden ist, Schritt 404, und der
Ereigniszähler 252 inkrementiert
worden ist, Schritt 406, und ferner vorausgesetzt, dass
das Zwischenerfassungsintervall 423 z. B. gleich 25 Stunden ist,
was angibt, dass der Patient aus einem Arrhythmie-Cluster gekommen
ist, bestimmt, dass das dem Ereignis E8 zugeordnete Zwischenerfassungsintervall 421 größer als
die oder gleich der vorgegebenen Zeitperiode ist, ja im Schritt 412.
Dann wird der Inkrementzähler
gleich Eins gesetzt, wobei bestimmt wird, dass das Ereignis E8 zu
keinem Arrhythmie-Cluster gehört,
nein im Schritt 410, wobei der Prozess im Schritt 400 wartet,
bis ein nächstes
Ereignis E9 auftritt, usw. In dieser Weise berücksichtigt die vorliegende
Erfindung Situationen, in denen der Patient wahrscheinlich aus einem
Arrhythmie-Cluster gekommen ist, wobei sie den Prozess erneut beginnt, sobald
eine derartige Situation auftritt.
-
4A ist
ein Ablaufplan eines Verfahrens, um in einem Verfahren zum Erfassen
von Arrhythmien in einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung
gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zu bestimmen, ob ein erfasstes Ereignis
zu einem Arrhythmie-Cluster
gehört.
Gemäß einer
alternativen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung wird ein Arrhythmie-Cluster im Allgemeinen
als eine vorgegebene Anzahl N von Ereignissen, die in einer vorgegebenen
Zeitperiode auftreten, enthaltend identifiziert, was gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung vier innerhalb einer 24-Stunden-Periode
auftretende Ereignisse enthält,
wie im Folgenden beschrieben wird. Es ist jedoch selbstverständlich,
dass nicht vorgesehen ist, dass der Ereignisschwellenwert und die vorgegebene
Zeitperiode auf die Verwendung dieser Werte eingeschränkt sind,
sondern dass statt dessen die vorliegende Erfindung irgendeine Anzahl
von Ereignissen für
den Ereignisschwellenwert in Kombination mit irgendeiner gewünschten
Zeitperiode, die als einen Arrhythmie-Cluster am genausten identifizierend
bestimmt worden ist, verwenden könnte.
-
Wie
in 4A veranschaulicht ist, enthält die alternative Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zum Bestimmen, ob ein erfasstes Ereignis
zu einem Arrhythmie-Cluster
gehört,
das Bestimmen, ob die Summe der früheren N – 1 Zwischenerfassungsintervalle,
die der vorgegebenen Anzahl N von Ereignissen zugeordnet sind, kleiner
als die oder gleich der vorgegebenen Zeitperiode ist, die Schritte 512 und 514.
Wie in 3, 4A und 5 veranschaulicht
ist, zeichnet insbesondere bei der Beendigung eines Ereignisses,
Schritt 402, die Überwachungs-/Steuereinheit 250 ein
Zwischenerfassungsintervall wischen einem aktuellen beendeten Ereignis und
einem vorher beendeten Ereignis im Schritt 404 auf, wobei
sie den Ereigniszähler 252 inkrementiert, Schritt 406.
Dann bestimmt die Überwachungs-/Steuereinheit 250,
ob das getriggerte Overdrive-Pacing
aktiv ist oder momentan geliefert wird, Schritt 408, wobei
sie, falls das getriggerte Overdrive-Pacing momentan nicht geliefert
wird, bestimmt, ob das aktuelle beendete Ereignis zu einem Arrhythmie-Cluster
gehört,
Schritt 410. Insbesondere zeichnet bei der Beendigung eines
Ereignisses E1 im Ergebnis spezifischer Beendigungstechniken oder
im Ergebnis einer Selbstbeendigung, wie oben beschrieben worden
ist, die Überwachungs-/Steuereinheit 250 das
Zwischenerfassungsintervall zwischen dem aktuellen Ereignis E1,
das diesem beendeten Ereignis zugeordnet ist, und einem vorher beendeten Ereignis
auf. Weil es jedoch in dem Beispiel nach 5 für E1 kein
vorher beendetes Ereignis gibt, wird kein Zwischenerfassungsintervall
aufgezeichnet. Falls im Schritt 408 das getriggerte Overdrive-Pacing
nicht aktiv ist, wird eine Bestimmung bezüglich dessen ausgeführt, ob
der Ereigniszähler 252 größer als
die oder gleich der vorgegebenen Anzahl von Ereignissen ist, d.
h. z. B. vier Ereignisse, Schritt 512. Weil der Ereigniszähler 252 nicht
größer als
die oder gleich der vorgegebenen Anzahl von Ereignissen ist, wird
bestimmt, dass das Ereignis E1 nicht zu einem Arrhythmie-Cluster
gehört,
nein im Schritt 410. Im Ergebnis wartet der Prozess im
Schritt 400, bis ein nächstes
Ereignis E2 auftritt.
-
Bei
der Beendigung des nächsten
erfassten Ereignisses E2 wird ein Zwischenerfassungsintervall 407 zwischen
dem aktuellen Ereignis E2 und dem vorhergehenden beendeten Ereignis
E1 aufgezeichnet, Schritt 404, wobei der Ereigniszähler 252 inkrementiert
wird, Schritt 405. Falls im Schritt 408 das getriggerte
Overdrive-Pacing nicht aktiv ist, wird eine Bestimmung bezüglich dessen
ausgeführt,
ob der Ereigniszähler 252 größer als
die oder gleich der vorgegebenen Anzahl von Ereignissen ist, Schritt 512.
Weil der Ereigniszähler 252 nicht
größer als
die oder gleich der vorgegebenen Anzahl von Ereignissen ist, wird
bestimmt, dass das Ereignis E2 nicht zu einem Arrhythmie-Cluster gehört, nein
im Schritt 410. Im Ergebnis wartet der Prozess im Schritt 400,
bis ein nächstes
Ereignis E3 auftritt.
-
Bei
der Beendigung des nächsten
erfassten Ereignisses E3 wird ein Zwischenerfassungsintervall 409 zwischen
dem aktuellen Ereignis E3 und dem vorhergehenden beendeten Ereignis
E2 aufgezeichnet, Schritt 404, wobei der Ereigniszähler 252 inkrementiert
wird, Schritt 406. Falls im Schritt 408 das getriggerte
Overdrive-Pacing nicht aktiv ist, wird eine Bestimmung bezüglich dessen
ausgeführt,
ob der Ereigniszähler 252 größer als
die oder gleich der vorgegebenen Anzahl von Ereignissen ist, Schritt 512.
Weil der Ereigniszähler 252 nicht
größer als
die oder gleich der vorgegebenen Anzahl von Ereignissen ist, wird
bestimmt, dass das Ereignis E3 nicht zu einem Arrhythmie-Cluster gehört, nein
im Schritt 410. Im Ergebnis wartet der Prozess im Schritt 400,
bis ein nächstes
Ereignis E4 auftritt.
-
Bei
der Beendigung des nächsten
erfassten Ereignisses E4 wird ein Zwischenerfassungsintervall 411 zwischen
dem aktuellen Ereignis E4 und dem vorhergehenden beendeten Ereignis
E3 aufgezeichnet, Schritt 404, wobei der Ereigniszähler 252 inkrementiert
wird, Schritt 406. Falls im Schritt 408 das getriggerte
Overdrive-Pacing nicht aktiv ist, wird eine Bestimmung bezüglich dessen
ausgeführt,
ob der Ereigniszähler 252 größer als
die oder gleich der vorgegebenen Anzahl von Ereignissen ist, Schritt 512.
Weil das Ereignis E4 das vierte Ereignis ist, wird im Schritt 512 bestimmt,
dass der Ereigniszähler 252 größer als die
oder gleich der vorgegebenen Anzahl N von Ereignissen ist. Sobald
die vorgegebene Anzahl von Ereignissen erfasst worden ist, wird
im Schritt 514 eine Bestimmung bezüglich dessen ausgeführt, ob
die Summe der letzten N – 1
(d. h. 3) Zwischenerfassungsintervalle 407–411 größer als
die oder gleich der vorgegebenen Zeitperiode, d. h. 24 Stunden,
ist. Falls die Summe der letzten N – 1 Zwischenerfassungsintervalle 407–411 größer als
die oder gleich der vorgegebenen Zeitperiode ist, ja im Schritt 514, wird
bestimmt, dass das Ereignis E4 nicht zu einem Arrhythmie-Cluster
gehört,
nein im Schritt 410. Im Ergebnis wartet der Prozess im
Schritt 400, bis ein nächstes
Ereignis auftritt.
-
Falls
jedoch die Summe der letzten N – 1 Zwischenerfassungsintervalle 407–411 nicht
größer als
die oder gleich der vorgegebenen Zeitperiode ist, nein im Schritt 514,
wird bestimmt, dass das Ereignis E4 zu einem Arrhythmie-Cluster gehört, ja im
Schritt 410.
-
7 ist
ein Ablaufplan eines Verfahrens, um bei einem Verfahren zum Erfassen
von Arrhythmien zu bestimmen, ob das getriggerte Overdrive-Pacing
geeignet ist.
-
Wie
in 3 veranschaulicht ist, wird, sobald bestimmt wird,
dass ein Arrhythmie-Ereignis zu einem Arrhythmie-Cluster gehört, ja im Schritt 410,
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung eine Bestimmung bezüglich dessen ausgeführt, ob
das getriggerte Overdrive- Pacing
für das
Arrhythmie-Ereignis geeignet ist, Schritt 420. Falls bestimmt wird,
dass das getriggerte Overdrive-Pacing
für das Ereignis
nicht geeignet ist, wartet der Prozess im Schritt 400,
bis ein nächstes
Ereignis auftritt. Falls jedoch bestimmt wird, dass das getriggerte
Overdrive-Pacing für
das Ereignis geeignet ist, bestimmt die Überwachungs-/Steuereinheit 250 die
Parameter des getriggerten Overdrive-Pacings, Schritt 426,
wie im Folgenden beschrieben wird.
-
Wie
in 7 veranschaulicht ist, enthält die Bestimmung im Schritt 420,
ob das getriggerte Overdrive-Pacing für das Ereignis geeignet ist,
z. B. das Bestimmen, ob eine erfasste Herzfrequenz kleiner als ein
erster Herzfrequenz-Schwellenwert ist, Schritt 422. Der
für den
ersten Herzfrequenz-Schwellenwert verwendete spezifische Wert entspricht
einer vom Arzt bestimmten Frequenz, über der es unerwünscht ist,
unter irgendwelchen Umständen
für einen
gegebenen Patienten den Schrittmacherbetrieb auszuführen. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist z. B. der erste Herzfrequenz-Schwellenwert auf
100 Schläge
pro Minute gesetzt. Es ist jedoch selbstverständlich, dass nicht vorgesehen
ist, dass die vorliegende Erfindung eingeschränkt ist, dass sie einen ersten
Herzfrequenz-Schwellenwert besitzt, der gleich 100 Schlägen pro
Minute ist, sondern es ist statt dessen vorgesehen, jeden Wert einzuschließen, der
dem Identifizieren eines Tachykardie-Ereignisses zugeordnet ist, wie
er für
jeden Patienten geeignet ist. In bestimmten Fällen kann es z. B. erwünscht sein,
dass es erlaubt ist, dass die Herzfrequenz des Patienten eine maximale
Frequenz erreicht, die kleiner als 100 Schläge pro Minute ist, wie z. B.
90 Schläge
pro Minute. Außerdem
könnte
gemäß einer
alternativen bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung der Herzfrequenz-Schwellenwert als ein
Prozentsatz der Ruhe-Herzfrequenz des Patienten berechnet werden,
wie z. B. als ein Prozentsatz der während des Schlafs gemessenen
Herzfrequenz des Patienten, wie z. B. 120% oder 125%, wobei der
gewählte
Prozentsatz eine Sache der Konstruktionswahl ist, die bestimmt wird,
damit sie für
den einzelnen Patienten geeignet ist.
-
Falls
die Herzfrequenz kleiner als der erste Herzfrequenz-Schwellenwert
ist, d. h., das Ereignis keinem Tachykardie-Ereignis entspricht,
ja im Schritt
422, wird eine Bestimmung bezüglich dessen
ausgeführt,
ob eine Ischämie
vorhanden ist, Schritt
424. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird die Bestimmung bezüglich dessen,
ob eine Ischämie
vorhanden ist, anhand der Repolarisationssegmente eines Elektrokardiogramms
ausgeführt,
das z. B. aus den an den Elektroden
326 und
324 erfassten
Daten erzeugt wird. Es ist jedoch selbstverständlich, dass die Bestimmung bezüglich dessen,
ob eine Ischämie
vorhanden ist, unter Verwendung irgendwelcher bekannter Ischämie-Erfassungsmethodologien
ausgeführt
werden kann, wie z. B. jener, die in den
US-Patenten Nr. 6.128.526 und
6.115.628 , beide erteilt
an Stadler u. a. und an Medtronic, Inc., übertragen, offenbart sind.
-
Wie
in den 3 und 7 veranschaulicht ist, sind,
falls im Schritt 422 bestimmt wird, dass die Herzfrequenz
größer als
der erste Herzfrequenz-Schwellenwert ist, oder falls im Schritt 422 bestimmt
wird, dass die Herzfrequenz kleiner als der erste vorgegebene Schwellenwert
ist, aber im Schritt 424 bestimmt wird, dass eine Ischämie vorhanden ist,
die Ischämie-
und Herzfrequenzkriterien nicht erfüllt, nein im Schritt 420,
wobei der Prozess im Schritt 400 wartet, bis ein nächstes Ereignis
auftritt. Falls andererseits im Schritt 422 bestimmt wird,
dass die Herzfrequenz kleiner als der erste Herzfrequenz-Schwellenwert ist,
und im Schritt 424 bestimmt wird, dass keine Ischämie vorhanden
ist, d. h. die Ischämie-
und Herzfrequenzkriterien erfüllt
sind, ja im Schritt 420, bestimmt die Überwachungs-/Steuereinheit 250 die
Parameter des getriggerten Overdrive-Pacings, Schritt 426.
-
8 ist
ein Ablaufplan eines Verfahrens, um zu bestimmen, ob das getriggerte
Overdrive-Pacing geeignet ist. In einer alternativen Ausführungsform
gemäß der vorliegenden
Erfindung enthält
die im Schritt 420 ausgeführte Bestimmung bezüglich dessen,
ob das getriggerte Overdrive-Pacing
für das momentan
erfasste Ereignis geeignet ist, die Bestimmung, ob eine erfasste
Herzfrequenz kleiner als ein erster Herzfrequenz-Schwellenwert ist,
Schritt 522, und die Bestimmung, ob eine Ischämie vorhanden ist,
Schritt 524, wie oben unter Bezugnahme auf 7 beschrieben
worden ist, wobei deshalb die Beschreibung der Schritte 522 und 524 nach 8 um der
Kürze willen
weggelassen ist. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die in 8 veranschaulicht
ist, wird jedoch in Reaktion darauf, dass die erfasste Herzfrequenz
kleiner als der erste Herzfrequenz-Schwellenwert ist, ja im Schritt 522,
und eine Ischämie
vorhanden ist, ja im Schritt 524, eine Bestimmung bezüg lich dessen
ausgeführt,
ob die erfasste Herzfrequenz kleiner als ein zweiter Herzfrequenz-Schwellenwert
ist, Schritt 528, um eine zweite Prüfung zu schaffen, so dass das
getriggerte Overdrive-Pacing nicht für jeden Fall, in dem Ischämie vorhanden
ist, ausgeschlossen wird. Falls der Patient z. B. bei einer relativ
mäßigen Herzfrequenz,
angenommen z. B. 75 Schläge
pro Minute, ischämisch
ist, ja im Schritt 524, und der zweite Herzfrequenz-Schwellenwert auf
80 Schläge
pro Minute festgelegt ist, so dass die Herzfrequenz kleiner als der
zweite Herzfrequenz-Schwellenwert ist, ja im Schritt 528,
erlaubt die vorliegende Erfindung, dass das getriggerte Overdrive-Pacing ungeachtet
des Vorhandenseins einer moderaten Ischämie aktiviert wird.
-
Während der
für den
zweiten Herzfrequenz-Schwellenwert verwendete spezifische Wert oben
als 80 Schläge
pro Minute beschrieben worden ist, ist es gemäß der vorliegenden Erfindung
selbstverständlich,
dass nicht vorgesehen ist, dass der zweite Herzfrequenz-Schwellenwert
der vorliegenden Erfindung auf diesen Wert eingeschränkt ist, sondern
dass er statt dessen eine für
die Bedürfnisse des
einzelnen Patienten spezifische Konstruktionswahl ist. Außerdem wird
gemäß einer
alternativen bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung der zweite Herzfrequenz-Schwellenwert
als ein Prozentsatz der Ruhe-Herzfrequenz
des Patienten, wie z. B. als ein Prozentsatz der während des
Schlafs gemessenen Herzfrequenz des Patienten, berechnet, wobei
er kleiner als der für
den ersten Herzfrequenz-Schwellenwert verwendete Prozentsatz ist, wie
z. B. 105% oder 110%, wobei der gewählte Prozentsatz eine Sache
der Konstruktionswahl ist, die bestimmt wird, damit sie für den einzelnen
Patienten geeignet ist.
-
Obwohl
es typischerweise nicht erwünscht ist,
das getriggerte Overdrive-Pacing zu aktivieren, wenn eine Ischämie vorhanden
ist, erlaubt der Schritt 528 der vorliegenden Erfindung
in dieser Weise, dass das getriggerte Overdrive-Pacing in bestimmten
begrenzten Fällen
ungeachtet des Vorhandenseins einer Ischämie konservativ aktiviert wird.
-
Ähnlich zu
der unter Bezugnahme auf 7 beschriebenen bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind gemäß der alternativen bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die in 8 gezeigt
ist, falls bestimmt wird, dass die Herzfrequenz größer als
der erste Herzfrequenz-Schwellenwert ist, nein im Schritt 522,
oder falls bestimmt wird, dass die Herzfrequenz kleiner als der
erste vorgegebene Schwellenwert ist, ja im Schritt 522,
und sowohl bestimmt wird, dass eine Ischämie vorhanden ist, ja im Schritt 524,
als auch bestimmt wird, dass die Herzfrequenz größer als der zweite Herzfrequenz-Schwellenwert
ist, nein im Schritt 528, die Ischämie- und Herzfrequenzkriterien nicht
erfüllt,
nein im Schritt 420, wobei der Prozess im Schritt 400 wartet,
bis ein nächstes
Ereignis auftritt. Falls andererseits entweder bestimmt wird, dass
die Herzfrequenz kleiner als der erste Herzfrequenz-Schwellenwert
ist, ja im Schritt 522, und bestimmt wird, dass keine Ischämie vorhanden
ist, nein im Schritt 524, oder bestimmt wird, dass die
Herzfrequenz kleiner als der erste Herzfrequenz-Schwellenwert ist,
ja im Schritt 522, und bestimmt wird, dass eine Ischämie vorhanden
ist, ja im Schritt 524, und bestimmt wird, dass die Herzfrequenz
kleiner als der zweite Herzfrequenz-Schwellenwert ist, ja im Schritt 528,
d. h. die Ischämie-
und Herzfrequenzkriterien erfüllt
sind, ja im Schritt 420, bestimmt die Überwachungs-/Steuereinheit 250 dann
die Parameter des getriggerten Overdrive-Pacings, Schritt 426 (3).
-
9 ist
eine graphische Darstellung der Lieferung einer Overdrive-Pacing-Therapie
in einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung. Wie in 9 veranschaulicht
ist, wird während
des getriggerten Overdrive-Pacings gemäß der vorliegenden Erfindung
der Schrittmacherbetrieb des Patienten bei einer vorgegebenen Rate
PR des getriggerten Overdrive-Pacings während einer vorgegebenen Dauer T1
ausgeführt,
nach der die Rate des getriggerten Overdrive-Pacings während einer
vorgegebenen Verlangsamungsperiode T2 abfällt. Gemäß der vorliegenden Erfindung
enthält
die Bestimmung der Parameter des getriggerten Overdrive-Pacings
im Schritt 426 das dynamische Einstellen der Rate PR des
getriggerten Overdrive-Pacings anhand eines Prozentsatzes der vorhandenen
gemessenen Herzfrequenz des Patienten. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird z. B. die Rate PR des getriggerten
Overdrive-Pacings so eingestellt, dass sie gleich einem vorgegebenen Prozentsatz
der Herzfrequenz des Patienten ist. Dieser vorgegebene Prozentsatz
ist programmierbar, wobei er lediglich eine für die Bedürfnisse des einzelnen Patienten
spezifische Konstruktionswahl ist. Gemäß der vorliegenden Erfindung
ist z. B. bestimmt worden, dass die Rate des getriggerten Overdrive-Pacings
einem Wert zwischen 120% und 140%, wie z. B. 125%, entspricht. Es
ist jedoch nicht vorgesehen, dass die vorliegende Erfindung auf
diesen Bereich der Prozentsätze
der Herzfrequenz eingeschränkt
ist.
-
Gemäß einer
alternativen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung wird die Rate PR des getriggerten Overdrive-Pacings basierend
auf dem früheren
Erfolg des getriggerten Overdrive-Pacings dynamisch eingestellt.
Außerdem
wird gemäß einer noch
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung die Rate PR des getriggerten Overdrive-Pacings
dynamisch basierend auf der Hämodynamik
des Patienten eingestellt.
-
Zusätzlich zur
Rate PR des getriggerten Overdrive-Pacings enthält die Bestimmung der Parameter
des getriggerten Overdrive-Pacings im Schritt 426 die Bestimmung
der Dauer T1 des getriggerten Overdrive-Pacings. Die Dauer T1 ist
z. B. in Abhängigkeit
von den spezifischen Anforderungen des einzelnen Patienten auf eine
vorgegebene Zeitperiode, wie z. B. zwischen 2–4 Stunden, programmierbar. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Dauer T1 so voreingestellt, dass
sie gleich 4 Stunden ist, es ist jedoch selbstverständlich,
dass irgendeine Zeitperiode verwendet werden kann und sie eine Sache
der Konstruktionswahl ist. Außerdem
wird gemäß einer
alternativen bevorzugten Ausführungsform
die Dauer T1 auf der Grundlage des Erfolgs eines früheren getriggerten
Overdrive-Pacings oder auf der Grundlage des Erfolgs eines früheren getriggerten
Overdrive-Pacings oder dem Vorhandensein von Ereignissen während oder
unmittelbar nach der Verlangsamungsperiode T2 automatisch eingestellt.
In einer noch weiteren alternativen Ausfüh rungsform der vorliegenden
Erfindung wird die Dauer T1 als ein Prozentsatz der den Ereignissen
zugeordneten Zwischenerfassungsintervalle, die im Schritt 418 nach 4A verwendet
werden, bestimmt, wie z. B. dem Median-Intervall, wobei sie so ausgewählt wird,
dass das getriggerte Overdrive-Pacing während einer Zeitdauer eingeschaltet
bleibt, die länger
als das Zwischenerfassungsintervall ist.
-
In
der gleichen Weise enthält
die Bestimmung der Parameter des getriggerten Overdrive-Pacings
im Schritt 426 das Bestimmen der Step-Down- bzw. Verlangsamungsperiode
T2. Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird die Verlangsamungsperiode z. B. als ein Bruchteil
der Dauer T1, d. h., wie lange das getriggerte Overdrive-Pacing
eingeschaltet ist, berechnet, so dass, je länger das getriggerte Overdrive-Pacing eingeschaltet
ist oder je größer die
Dauer T1 ist, desto größer die
Verlangsamungsperiode T2 ist. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung wird z. B. die Verlangsamungsperiode T2 so
berechnet, dass sie 25% der Dauer T1 beträgt, so dass, falls die Dauer
T1 gleich 4 Stunden ist, die Verlangsamungsperiode gleich 1 Stunde
ist, usw.
-
Wie
in 3 veranschaulicht ist, wird, sobald die Parameter
des getriggerten Overdrive-Pacings bestimmt worden sind, Schritt 426,
das getriggerte Overdrive-Pacing
eingeschaltet, wobei der ON-Takt 256 des getriggerten Overdrive-Pacings
gestartet wird, Schritt 430, und der Prozess im Schritt 400 wartet,
bis ein nächstes
Ereignis auftritt. Gleichzeitig überwacht,
sobald das getriggerte Overdrive-Pacing im Schritt 430 eingeschaltet worden
ist, die Überwachungs-/Steuereinheit 250 kontinuierlich
die Erfassungsparameter, wie z. B. die Hämodynamik-, Ischämie- und
Arrhythmieparameter, um zu bestimmen, ob das getriggerte Overdrive-Pacing
eingestellt oder beendet werden muss, wie im Folgenden beschrieben wird.
-
10 ist
eine schematische graphische Darstellung des Bestimmens, ob das
getriggerte Overdrive-Pacing gemäß der vorliegenden
Erfindung zu deaktivieren ist. Wie in den 3 und 10 veranschaulicht
ist, geht, sobald das getriggerte Overdrive-Pacing eingeschaltet
worden ist, Schritt 430, und anschließend ein nächstes Ereignis erfasst wird, Schritt 400,
der Prozess weiter, wie oben beschrieben worden ist. Weil jedoch
im Schritt 408 bestimmt worden ist, dass das getriggerte
Overdrive-Pacing einzuschalten ist, führt dann der Prozess eine Bestimmung
bezüglich
dessen aus, ob das getriggerte Overdrive-Pacing deaktiviert werden
sollte, Schritt 432.
-
Sobald
im Schritt 430 das getriggerte Overdrive-Pacing eingeschaltet
worden ist, beginnt die TOP-Überwachungs-/Steuereinheit unter
Verwendung des Gefahrenzählers 254,
die Anzahl der Ereignisse zu zählen,
die während
früherer
oder aktueller Intervalle des getriggerten Overdrive-Pacings aufgetreten
sind, um einen Gefahrenzählstand
(R CNT) zu bestimmen. Im Ergebnis wird, wenn das nächste Ereignis
im Anschluss daran, dass das getriggerte Overdrive-Pacing eingeschaltet
worden ist, auftritt, der Zähler 254 aktualisiert,
Schritt 433, wobei eine Bestimmung bezüglich dessen ausgeführt wird,
ob der Gefahrenzählstand
größer als
ein vorgegebener Gefahrenzählstand-Schwellenwert ist,
Schritt 434. Gemäß der vorliegenden Erfindung
ist der vorgegebene Gefahrenzählstand-Schwellenwert gleich
drei Ereignissen gesetzt, obwohl es selbstverständlich ist, dass der für den Gefahrenzählstand-Schwellenwert gewählte Wert
eine reine Konstruktionswahl ist und deshalb auf irgendeinen geeigneten
Wert gesetzt werden könnte,
der von verschiedenen Faktoren abhängig sein kann, wie z. B. dem
für die
Dauer T1 des getriggerten Overdrive-Pacings gewählten Wert.
-
Falls
bestimmt wird, dass der Gefahrenzählstand nicht größer als
der vorgegebene Gefahrenzählstand-Schwellenwert ist,
wartet der Prozess im Schritt 400, bis ein nächstes erfasstes
Ereignis auftritt. Falls jedoch der Gefahrenzählstand größer als der vorgegebene Gefahrenzählstand-Schwellenwert ist,
wird eine Bestimmung bezüglich
dessen ausgeführt,
ob alle Einstellungen des getriggerten Overdrive-Pacings ausgeschöpft worden
sind, Schritt 436.
-
Gemäß der vorliegenden
Erfindung enthalten die Einstellungen am getriggerten Overdrive-Pacing
die Einstellung der Rate PR des Overdrive-Pacings, der Dauer T1
des Overdrive-Pacings oder der Dauer T2 des Abfalls oder eine Kombination
dieser. Falls es z. B. gemäß der vorliegenden
Erfindung dem getriggerten Overdrive-Pacing misslungen ist, eine anschließende VT/VF/NSVT-Episode
zu verhindern, und dem Beginn der Episode gekoppelte vorzeitige ventrikuläre Kontraktionen
zugeordnet wären,
könnte die
Rate des getriggerten Overdrive-Pacings vergrößert werden. Falls z. B. VT/VF/NSVT-Episoden
unmittelbar nach der Dauer T1 des getriggerten Overdrive-Pacings
oder nach der Periode T2 des Abfalls auftraten, kann irgendeine
dieser Dauern T1 oder T2 vergrößert werden.
Als ein weiteres Beispiel könnte, falls
eine VT/VF/NSVT-Episode während
des getriggerten Overdrive-Pacings auftrat und während des getriggerten Overdrive-Pacings
eine Ischämie
bemerkt wurde, die Rate des getriggerten Overdrive-Pacings verringert
werden, um die Entwicklung einer Ischämie beim getriggerten Overdrive-Pacing zu
vermeiden, usw.
-
Falls
nicht alle Einstellungen ausgeführt
worden sind, kehrt der Prozess zum Schritt 400 zurück und wartet,
bis das nächste
erfasste Ereignis auftritt. Falls andererseits alle Einstellungen
ausgeführt
worden sind, wird das getriggerte Overdrive-Pacing deaktiviert,
Schritt 438, und deshalb angehalten.
-
Sobald
das getriggerte Overdrive-Pacing im Schritt 438 deaktiviert
worden ist, wird eine Bestimmung bezüglich dessen ausgeführt, ob
das getriggerte Overdrive-Pacing zu reaktivieren ist, Schritt 440.
In einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird die Bestimmung, ob das getriggerte
Overdrive-Pacing zu reaktivieren ist, anhand der Zeitdauer ausgeführt, während der
das getriggerte Overdrive-Pacing deaktiviert gewesen ist, so dass im
Schritt 440 eine Bestimmung bezüglich dessen ausgeführt wird,
ob die Zeitdauer, während
der das getriggerte Overdrive-Pacing deaktiviert gewesen ist, eine
vorgegebene Zeitperiode überschreitet.
Sobald die vorgegebene Zeitperiode überschritten ist, wird das
getriggerte Overdrive-Pacing reaktiviert, Schritt 440,
wobei der Prozess im Schritt 400 wartet, bis ein nächstes Ereignis
auftritt.
-
Gemäß einer
alternativen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung wird die Bestimmung, ob das getriggerte Overdrive-Pacing
zu reaktivieren ist, basierend auf der kontinuierlichen Untersuchung
der fortdauernden Raten/Intervalle, Ischämie usw. durch die Überwachungs-/Steuereinheit 250 während des normalen
Rhythmus und außerdem
während
eines neuen Ereignisses oder Clusters ausgeführt. Falls die Überwachungs-/Steuereinheit 250 bestimmt, dass
sich bestimmte VT/VF-Vorläufer
oder Ereignis-Charakteristiken von jenen unterscheiden, die während früherer fehlgeschlagener
Eingriffe durch getriggertes Overdrive-Pacing erkannt worden sind, wird
das getriggerte Overdrive-Pacing reaktiviert. Falls z. B. die RR-Intervalle vor einem
neuen Ereignis die Anzeichen eines Lang-Kurz-Lang-Verhaltens zeigten,
während
die RR-Intervalle
vor den fehlgeschlagenen Eingriffen durch getriggertes Overdrive-Pacing
nur kurze Intervalle zeigen, würde
das getriggerte Overdrive-Pacing reaktiviert werden.
-
Gemäß einer
noch weiteren alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung enthält die
Bestimmung bezüglich
dessen, ob das getriggerte Overdrive-Pacing zu reaktivieren ist,
Schritt 440, eine Kombination der Zeitdauer, die das getriggerte Overdrive-Pacing
deaktiviert gewesen ist, und ob sich bestimmte VT/VF-Vorläufer oder
Ereignis-Charakteristiken von jenen unterscheiden, die während früherer fehlgeschlagener
Eingriffe durch getriggertes Overdrive-Pacing erkannt worden sind.
In dieser Weise ist vorgesehen, dass die Bestimmung bezüglich dessen,
ob das getriggerte Overdrive-Pacing zu reaktivieren ist, die Verwendung
irgendeiner Anzahl von Entscheidungsparametern enthält.
-
Obwohl
die vorliegende Erfindung oben unter Bezugnahme auf eine einzige
ventrikuläre
Leitung in 1 beschrieben worden ist, ist
es selbstverständlich,
dass nicht vorgesehen ist, dass die Vorrichtung der vorliegenden
Erfindung im Zusammenhang mit einer einzigen ventrikulären Leitung
zu verwenden ist, wobei deshalb davon ausgegangen wird, dass die
Vorrichtung der vorliegenden Erfindung im Zusammenhang mit anderen
Systemen implantierbarer medizinischer Vorrichtungen verwendet werden
kann, die einzelne oder mehrere Leitungen sowohl im rechten als
auch im linken Ventrikel enthalten. Das getriggerte Overdrive-Pacing
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann z. B. auf einer einzigen ventrikulären Leitung,
einem ausschließlich
ventrikulären
Mehrleitungssystem oder sowohl dem rechten als auch dem linken Ventrikel
geliefert werden, wobei die zeitlichen Steuerungen des rechten und
des linken Ventrikels in Bezug aufeinander eingestellt sind, um
die maximale vorbeugende Wirkung zu erzielen. Der atriale Schrittmacherbetrieb
kann außerdem
im Zusammenhang mit dem einzelnen Schrittmacherbetrieb des linken
Ventrikels und/oder des rechten Ventrikels verwendet werden, um
optimale vorbeugende Wirkungen zu erzielen, usw.