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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft osmotische Systeme zur Abgabe von
nutzbringenden Mitteln. Genauer gesagt betrifft die vorliegende
Erfindung eine osmotische Pumpe mit einem minimal nachgiebigen;
volumeneffizienten Kolben.
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Stand der Technik
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Die
kontrollierte Abgabe nutzbringender Mittel, wie z.B. Medikamenten
im Medizin- und
Veterinärbereich,
ist mittels einer Reihe von Verfahren erzielt. worden. Ein Verfahren
zur kontrollierten Langzeitabgabe nutzbringender Mittel umfasst
die Verwendung osmotischer Abgabesysteme. Diese Vorrichtungen können implantiert
werden, um nutzbringende Mittel auf kontrollierte Weise über eine
vorgewählte
Zeit- oder Abgabedauer freizusetzen. Im Allgemeinen werden osmotische
Abgabesysteme betrieben, indem Flüssigkeit aus der äußeren Umgebung
aufgenommen wird und entsprechende Mengen des nutzbringenden Mittels
freigesetzt werden.
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Ein
bekanntes osmotisches Abgabesystem, das herkömmlich als „osmotische Pumpe" bezeichnet wird,
umfasst im Allgemeinen eine Art Kapsel oder Umhüllung mit einem halbdurchlässigen Abschnitt,
der Wasser selektiv in das Innere der Kapsel, welche ein wasseranziehendes
osmotisches Mittel enthält,
durchdringen lässt.
Häufig
sind die in bekannten osmotischen Pumpen integrierten Wände der
Kapsel gegenüber
Elementen inner- und außerhalb
der Kapsel im Wesentlichen undurchlässig, und der halbdurchlässige Abschnitt
wird als Stopfen aus halbdurchlässigem
Material ausgebildet. Der Osmolaritätsunterschied zwischen dem
wasseranziehenden Mittel und dem Äußeren der Kapsel bewirkt, dass Wasser
durch den halbdurchlässigen
Abschnitt der Kapsel dringt, was wiederum bewirkt, dass das nutzbringende
Mittel aus der Kapsel durch die Abgabeöffnung abgegeben wird. Das
wasseranziehende Mittel kann das dem Patienten abgegebene nutzbringende Mittel
sein. In den meisten Fällen
wird jedoch ein getrenntes osmotisches Mittel insbesondere aufgrund seiner
Fähigkeit,
Wasser in die Kapsel zu ziehen, verwendet.
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In
manchen Fällen
ist ein Kolben erforderlich, um das nutzbringende Mittel von dem
osmotischen Mittel zu trennen, um zu verhindern, dass das osmotische
Mittel mit dem nutzbringenden Mittel vermischt oder verunreinigt
wird. Beispiele für
Systeme, die einen Kolben einsetzen, um das nutzbringende Mittel von
dem osmotischen Mittel zu trennen, umfassen die
US-Patente mit der Nr. 4.753.651 ,
4.874.388 ,
4.969.884 ,
5.030.216 ,
5.034.229 ,
5.137.727 ,
5.180.591 ,
5.209.746 ,
5.221.278 ,
5.234.424 ,
5.234.692 ,
5.308.348 ,
5.318.558 ,
5.456.679 ,
5.540.665 ,
5.690.952 ,
5.728.088 ,
5.728.396 ,
5.795.591 ,
5.861.166 ,
5.871.770 ,
5.985.305 ,
5.997.527 ,
6.132.420 ,
6.156.331 ,
6.217.906 ,
6.261.584 ,
6.287.295 und
6.395.292 ; sowie die PCT-Veröffentlichung
WO 99/33446 . Im
US-Patent 6.287.295 ist
beispielsweise ein osmotisches Abgabesystem geoffenbart, das Folgendes
umfasst:
eine Umhüllung
mit einem Innenraum, der einen Kolben und ein osmotisches Mittel
enthält,
wobei der Kolben in Bezug auf die Umhüllung beweglich ist und die
Umhüllung
einen halbdurchlässigen
Körper
aufweist, der in Flüssigkeits-Kommunikation
mit dem osmotischen Mittel steht, um. zu ermöglichen, dass Flüssigkeit
durch den halbdurchlässigen
Körper
zum osmotischen Mittel dringt, wobei das osmotische Mittel Fluid
von einer umliegenden Umgebung aufnimmt und bewirkt, dass sich der
Kolben bewegt.
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Bei
der Beschreibung der Abmessungen der in den in den angeführten Verweisen
beschriebenen osmotischen Pumpen vorliegenden Kolben ist das Verhältnis von
Länge zu
Gesamtdurchmesser des Kolbens üblicherweise
1,5:1. Die angeführten
Verweise stellen jedoch keine Details bezüglich des Verhältnisses
von Kolbenkern zu Gesamtdurchmesser der in diesen darin beschriebenen
Systemen verwendeten Kolben bereit. Die Struktur der in den angeführten Verweisen
beschriebenen Kapseln ist, so, dass sich die Kapsel nicht wesentlich
ausdehnt, wenn das osmotische Mittel Wasser aufnimmt und sich ausdehnt.
Wenn sich das in den in den angeführten Verweisen beschriebenen
Systemen vorliegende osmotische Mittel ausdehnt, bewirkt der Druck,
dass sich der Kolben bewegt und das nutzbringende Mittel durch die
Abgabeöffnung
in der gleichen Geschwindigkeit abgegeben wird, in der die Flüssigkeit,
welche üblicherweise
Wasser ist, mittels Osmose in das osmotische Mittel eintritt.
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Die
in den angeführten
Verweisen beschriebenen osmotischen Pumpen können entwickelt sein, um ein
nutzbringendes Mittel in einer kontrollierten konstanten Geschwindigkeit,
einer sich ändernden Geschwindigkeit
oder rhythmisch abzugeben.
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Ein
in einer osmotischen Pumpe vorliegender Kolben nimmt innerhalb der
Vorrichtung zwangsläufig
einen gewissen Raum ein. Wenn folglich ein Kolben erforderlich ist,
um das nutzbringende Mittel von dem osmotischen Mittel zu trennen,
und die Größe der in
einer osmotischen Pumpe vorliegenden Kapsel nicht verändert wird,
nimmt die Menge des innerhalb der Kapsel fassbaren nutzbringenden
Mittels oder osmotischen Mittels bezogen auf eine osmotische Pumpe,
die eine Kapsel mit der gleichen Größe, jedoch keinen Kolben aufweist,
ab. Eine solche Abnahme der Kapazität kann dazu beitragen, dass
die Nettomenge des nutzbringenden Mittels, welches von der osmotischen
Pumpe über
eine fortwährende Zeitdauer
abgegeben werden kann, reduziert wird. Alternativ dazu kann die
durch den Einschluss eines Kolbens bewirkte Abnahme der Befüllungskapazität zur Reduktion
der in der osmotischen Pumpe vorliegenden Menge des osmotischen
Mittels führen,
was wiederum dazu beitragen kann, dass die Zeitdauer, in der die
osmotische Pumpe eine gewünschte
Freisetzungsgeschwindigkeit oder ein gewünschtes Freisetzungsgeschwindigkeitsprofil
des nutzbringenden Mittels erzielen kann, verringert wird. Daher
kann die Notwendigkeit, einen Kolben in einer osmotischen Pumpe
einzuschließen,
gleichzeitig dazu führen, dass
die Größe oder
das Volumen der in der osmotischen Pumpe eingeschlossenen Kapsel
erhöht
werden muss, um die Abgabe eines nutzbringenden Mittels bei einer
gewünschten
Freisetzungsgeschwindigkeit oder einem gewünschten Freisetzungsgeschwindigkeitsprofil über eine
gewählte
Zeitdauer zu erreichen.
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Obwohl
das einfache Erhöhen
der Größe oder
des Volumens der in einer osmoti- schen Pumpe eingeschlossenen Kapsel
zur Aufnahme des von dem Kolben zusätzlich eingenommenen Volumens eine
einfache Lösung
zu sein scheint, hat eine solche Herangehensweise auch ihre Nachteile.
Viele osmotische Pumpen sind beispielsweise dafür gemacht, in Menschen oder
Tiere implantiert zu werden, und es ist sehr wünschenswert, die Größe solcher
Pumpen so stark wie möglich
zu verringern, während
eine Vorrichtung bereitgestellt wird, die in der Lage ist, das gewählte nutz bringende
Mittel bei einer gewünschten Geschwindigkeit über einen
langen Zeitraum abzugeben. Darüber
hinaus wäre
es wünschenswert,
eine Kapselgröße für mehrere
osmotische Pumpanwendungen zu verwenden. Mit einem solchen Ziel
vor Augen ist die Erhöhung
der Kapselgröße für solche Anwendungen,
die einen Kolben erfordern, gegebenenfalls unzweckmäßig, da
verschieden große
Kapseln erforderlich sein könnten,
um die Abgabe der gleichen Menge des nutzbringenden Mittels, je
nachdem, ob in der osmotischen Pumpe ein Kolben zum Einsatz kommt
oder nicht, zu erzielen.
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Es
wäre daher
eine Verbesserung auf dem Gebiet der Erfindung, eine osmotische
Pumpe bereitzustellen, die einen Kolben umfasst, wobei der Kolben
erhöhte
Innenraumkapazität
bereitstellt. Idealerweise würde
die Kolbenausführung
einer solchen Vorrichtung die Herstellung einer osmotischen Pumpe
ermöglichen,
die einen Kolben umfasst, aber im Vergleich zu einer osmotischen
Pumpe mit derselben Größe und demselben
Volumen, welche einen Kolben gemäß den vorangegangenen
Ausführungen vorweist,
vergleichsweise eine größere Menge
des osmotischen Mittels oder des nutzbringenden Mittels aufnehmen
kann. Indem ermöglicht
wird, dass eine mit einem Kolben ausgestattete osmotische Pumpe mit
vorgegebenen Abmessungen vergleichsweise eine größere Menge des nutzbringenden
Mittels oder vergleichsweise eine größere Menge des osmotischen
Mittels aufnimmt, würde
eine solche Vorrichtung dazu beitragen, die Menge des nutzbringenden Mittels,
die von der Vorrichtung abgegeben werden kann, die Zeitdauer, in
der das nutzbringende Mittel freigesetzt wird, oder beides zu erhöhen.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein osmotisches Abgabesystem bereit,
das Folgendes umfasst:
eine Umhüllung mit einem Innenraum,
der einen Kolben mit ringförmigen
Rippen, die eine Abdichtung mit der Umhüllung definieren, und ein osmotisches
Mittel enthält,
wobei der Kolben in Bezug auf die Umhüllung beweglich ist und wobei
die Umhüllung zum
Ermöglichen
dessen, dass Flüssigkeit
den halbdurchlässigen
Körper
zu dem osmotischen Mittel durchdringt, einen halbdurchlässigen Körper in
Flüssigkommunikation
mit dem osmotischen Mittel aufweist, wobei das osmotische Mittel
Fluid aus einer umliegenden Umgebung aufnimmt und eine Bewegung
des Kolbens bewirkt;
dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben
eine Verhältnis
von Länge
zu Gesamtdurchmesser von etwa 1,1:1 und ein Verhältnis von Kerndurchmesser zu Gesamtdurchmesser
von etwa 0,9:1 aufweist.
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Folglich
stellt die vorliegende Erfindung allgemein gesagt eine osmotische
Pumpe bereit, die einen Kolben einschließt, der das osmotische Mittel von
dem nutzbringenden Mittel in der Pumpe trennt. Der in der osmotischen
Pumpe vorliegende Kolben der vorliegenden Erfindung dient dazu,
eine im Vergleich zu früheren
Ausführungsformen
verbesserte Raumkapazität
bereitzustellen.
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In
einem Aspekt umfasst die vorliegende Erfindung eine osmotische Pumpe,
die eine Kapsel umfasst. Die Kapsel ist gegenüber Flüssigkeiten undurchlässig und
weist einen Innenraum auf, um ein wirksames Mittel zu enthalten.
Der Innenraum der Kapsel weist eine Innenfläche auf. In dem Innenraum der
Kapsel befindet sich ein osmotisches Mittel. Ein halbdurchlässiger Körper befindet
sich in Flüssigkommunikation
mit der Kapsel und ermöglicht,
dass Flüssigkeit
durch den halbdurchlässigen
Körper
zu dem osmotischen Mittel durchdringt. Ein Kolben befindet sich
im Innenraum der gegenüber
Flüssigkeiten
undurchlässigen
Kapsel. Der Kolben ist in Bezug auf die Innenfläche der Kapsel beweglich und
definiert eine bewegliche Abdichtung mit der Innenfläche der
Kapsel. Die durch den Kolben definierte bewegliche Abdichtung trennt
das osmotische Mittel von dem nutzbringenden Mittel. Der Kolben
weist zumindest. eine(n) ringförmige(n)
Ring oder Rippe auf, der/die eine Abdichtung zwischen dem Kolben
und der Innenfläche
der Kapsel bilden. Das osmotische Mittel befindet sich zwischen
dem Kolben und dem halbdurchlässigen
Körper.
Das osmotische Mittel nimmt durch den halbdurchlässigen Körper Flüssigkeit aus einer umliegenden
Umgebung auf, um eine Bewegung des Kolbens zu bewirken, was wiederum
zur Abgabe des nutzbringenden Mittels aus der Kapsel führt.
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In
einem weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung eine osmotische
Pumpe bereit, die einen Kolben umfasst, wobei der Kolben ein Verhältnis von
Länge zu
Gesamtbreite oder -durchmesser von etwa 1,1:1 aufweist. Dieses Verhältnis ermöglicht eine
Erhöhung
der Zuladung des nutzbringenden Mittels und/oder des osmotischen
Mittels, ohne die Größe der Kapsel
zu erhöhen.
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In
einem weiteren Aspekt umfasst die vorliegende Erfindung eine Kapsel
und einen Kolben mit einem(r) oder mehreren ringförmigen Ringen
oder Rippen (Ring, Ringe, Rippe und Rippen sind, sofern nicht anders
angegeben, austauschbar verwendbar), wobei die auf dem Kolben bereitgestellten
einen oder mehreren ringförmigen
Ringe ein flaches Profil aufweisen, das dazu dient, den Raum für den Lufteinschluss
während
des Einbringens des Kolbens in die Kapsel zu reduzieren. Ein solches
Ringprofil wird mit einem Kolben erhalten, dessen Verhältnis von
Kerndurchmesser zu Gesamtbreite oder -durchmesser etwa 0,9:1 beträgt. Wenn
die osmotische Pumpe der vorliegenden Erfindung einen Kolben umfasst,
der Ringe oder Rippen aufweist, die durch ein flaches Profil gekennzeichnet
sind, können
die Ringe oder Rippen entwickelt sein, um die Elastizität und lineare Kompressibilität des Kolbens
zu verringern.
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Andere
Ziele, Vorteile und Merkmale in Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung ergeben sich Fachleuten auf dem Gebiet der Erfindung ohne
weiteres aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung. Wie klar
werden wird, ist es möglich, ohne
von der Erfindung abzuweichen, verschiedene offensichtliche Aspekte
der Erfindung zu modifizieren. Folglich dienen die Zeichnungen und
Beschreibung naturgemäß zur Veranschaulichung
und nicht als Einschränkung.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Nachstehend
ist die Erfindung bezugnehmend auf die beigefügten Zeichnungen, worin ähnliche
Elemente die gleichen Bezugszahlen aufweisen, detaillierter beschreiben,
worin:
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1 ein
Querschnittsansicht einer osmotischen Pumpe gemäß der vorliegenden Erfindung
ist,
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2 eine
Querschnittsansicht eines Kolbens gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist,
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3 eine
Endansicht eines Kolbens gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine Vorrichtung zur Abgabe eines nutzbringenden
Mittels zu einer verwendeten Fluidumgebung bereit, wobei die Vorrichtung
einen volumeneffizienten Kolben umfasst, der ein Auslaufen zwischen
dem nutzbringenden Mittel und dem osmotischen Mittel minimiert und größere Zuladungen
des nutzbringenden Mittels und/oder des osmotischen Mittels ermöglicht.
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Definitionen
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Die
Bezeichnung „nutzbringendes
Mittel" sieht (ein)
nutzbringende(s) Mittel gegebenenfalls zusammen mit pharmazeutisch
annehmbaren Trägern und
gegebenenfalls zusätzlichen
Wirkstoffen, wie z.B. Antioxidanzien, Stabilisierungsmitteln etc.,
vor.
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Mit
dem Zeitpunkt, die Abgabe „zu
starten", ist jene
Zeit von der Einbringung in die verwendete Fluidumgebung bis zur
eigentlichen Abgabe des nutzbringenden Mittels bei einer Geschwindigkeit von
nicht weniger als etwa 70% der beabsichtigten Dau- erbetriebsgeschwindigkeit
gemeint.
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Die
Bezeichnung „undurchlässig" bedeutet, dass das
Material gegenüber
Umgebungsfluiden sowie Wirkstoffen, die in der Abgabevorrichtung
enthalten sind, undurchlässig
ist, sodass die Migration von solchen Materialien in die oder aus
der Vorrichtung durch die undurchlässige Vorrichtung so gering
ist, dass sie im Wesentli chen keine negative Auswirkung auf die
Funktion der Vorrichtung während
der Abgabedauer hat.
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Die
Bezeichnung „halbdurchlässig" bedeutet, dass das
Material gegenüber äußeren Fluiden durchlässig ist,
jedoch gegenüber
anderen Wirkstoffen, die in der Abgabevorrichtung und der verwendeten
Umgebung enthalten sind, im Wesentlichen undurchlässig ist.
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Die
Vorrichtungen der Erfindung zur Abgabe von nutzbringenden Mitteln
finden bei der langzeitigen und kontrollierten Abgabe eines nutzbringenden Mittels
Anwendung. In vielen Fällen
ist das nutzbringende Mittel bei Ausgesetztsein gegenüber der
verwendeten Umgebung vor der Abgabe anfällig für Zersetzungen, und die Abgabevorrichtungen
schützen das
Mittel vor einem solchen Ausgesetztsein.
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Wie
in 1 gezeigt, betrifft die vorliegende Erfindung
eine osmotische Pumpe 20 zur Abgabe eines nutzbringenden
Mittels 24. Die osmotische Pumpe 20 umfasst einen
minimal nachgiebigen, volumeneffizienten Kolben 30. Die
osmotische Pumpe 20 umfasst auch eine Kapsel 22,
welche den Kolben 30 und das osmotische Mittel 26 umhüllt. Der
Kolben 30 ist innerhalb der Kapsel 22 beweglich
und definiert eine bewegliche Abdichtung, die im Wesentlichen verhindert,
dass sich das osmotische Mittel 26 und das nutzbringende
Mittel 24 negativ aufeinander auswirken. Der Kolben umfasst
zumindest eine(n) ringförmige(n)
Ring oder Rippe, sodass, wenn der Kolben in die Kapsel eingebracht
wird, der Ring oder die Rippe zusammen mit dem Kern des Kolbens
eine FluidAbdichtung mit der Innenfläche der Kapsel 22 bildet.
Ein halbdurchlässiger
Körper 28 ist
in Flüssigkommunikation
mit dem osmotischen Mittel 26 und lässt Flüssigkeit durch den halbdurchlässigen Körper zu
dem osmotischen Mittel durchdringen. Das osmotische Mittel 26 nimmt
die Flüssigkeit
aus einer umliegenden Umgebung auf und bewirkt die Bewegung des Kolbens 30,
was wiederum bewirkt, dass das nutzbringende Mittel 24 aus
der osmotischen Pumpe 20 freigesetzt wird.
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Der
Aufbau der osmotischen Pumpe 20 gemäß vorliegenden Erfindung, der
in 1 veranschaulicht ist, ist ein Beispiel für eine osmotische
Abgabevorrichtung und soll nicht als Einschränkung der vorliegenden Erfindung
verstanden werden. Die vorliegende Erfindung ist im Allgemeinen
auf sämtliche osmotische
Abgabevorrichtungen mit unterschiedlichster Form und auch auf solche
Vorrichtungen anwendbar, die auf verschiedene Verfahren abgegeben werden,
wie z.B. orale, ruminale und implantierbare osmotische Abgabeverfahren.
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Die
Kapsel 22 der osmotischen Pumpe 20 umfasst oder
enthält
das osmotische Mittel 26 und den Kolben 32. Die
Kapsel 22 umfasst eine in 1 dargestellte
röhrenförmige oder
längliche
und im Wesentlichen zylinderförmige
Kapsel 22. Die Kapsel 22 weist eine erste Öffnung 51 an
einem ersten Ende 50 und eine zweite Öffnung 53 an einem
zweiten, dem ersten Ende gegenüberliegenden
Ende 52 auf. Die Kapsel 22 umfasst auch den halbdurchlässigen Körper 28,
der die erste Öffnung 51 in
der Kapsel 22 verstopft, blockiert, versperrt oder zustöpselt, um
das osmotische Mittel 26 und den Kolben 32 zu
umhüllen. Folglich
nimmt die erste Öffnung 51 den
halbdurchlässigen
Körper 28 auf.
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Die
Kapsel
22 umfasst auch eine Abgabeöffnung
44, die sich
an dem zweiten Ende
52 der Kapsel
22 befindet.
Bei der Abgabe eines nutzbringenden Mittels
24 aus der
osmotischen Pumpe
20 wird das nutzbringende Mittel durch
die Abgabeöffnung
44 ausgestoßen. Die
Abgabeöffnung
44 kann
eine durch herkömmliche
Verfahren gebildete kleine Öffnung sein.
Diese Verfahren umfassen mechanisches Bohren, Bohren mit Laser und
Formen. Die Kapsel
22 enthält zumindest eine solche Abgabeöffnung
44, und
in den meisten Anordnungen reicht eine Abgabeöffnung. Zwei oder mehr Abgabeöffnungen
44 können jedoch
vorliegen, ohne von der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Die
Abgabeöffnung
44 kann
in der Kapsel
22 selbst ausgebildet sein oder in einem getrennten
und bestimmten stopfenartigen Element zur Ein bringung in die zweite Öffnung
53 der
Kapsel
22 ausgebildet sein. Die Abgabeöffnung
44 kann eine wie
im
US-Patent 5.997.527 geoffenbarte,
dessen vollständige
Offenbarung hierin durch Verweis aufgenommen ist, kleine Schlitzöffnung oder
eine kleine spiralförmige Öffnung sein,
wie z.B. jene im
US-Patent 5.728.396 geoffenbarte,
dessen vollständige
Offenbarung hierin durch Verweis aufgenommen ist.
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Die
Abgabeöffnung 44 besteht
aus einem inerten und biologisch verträglichen Material, das, jedoch
nicht darauf beschränkt,
aus Metallen, wie etwa, jedoch nicht darauf beschränkt, Titan,
Edelstahl, Platin und deren Legierungen und Cobalt-Chrom-Legierungen und dergleichen,
sowie Polymeren, wie etwa, jedoch nicht darauf beschränkt, Polyethylen,
Polypropylen, Polycarbonat und Polymethylmethacrylat und dergleichen,
ausgewählt
ist.
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Die
Abmessungen der Öffnung 44 hinsichtlich
sowohl Durchmesser als auch Länge
verändern sich
je nach Typ des nutzbringenden Mittels 24, der Geschwindigkeit,
mit welcher das nutzbringende Mittel abzugeben ist, sowie der Umgebung,
in welche es abgegeben werden soll. Die bei der Bestimmung der optimalen
Abmessungen der Abgabeöffnung 44 für sämtliche
bestimmte Kapseln oder nutzbringenden Mittel 24 angestellten Überlegungen
sind gleich wie jene für
die Abgabeöffnungen
oder kleinen Öffnungen
von Kapseln nach dem Stand der Technik, und die Wahl der geeigneten
Abmessungen ist Fachleuten auf dem Gebiet der Erfindung ohne weiteres
klar.
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Die
Kapsel 22 ist aus einem Material gebildet, das ausreichend
hart ist, um der Ausdehnung eines osmotischen Mittels 26 ohne
signifikante Größen- oder
Formänderungen
standzuhalten. Die Kapsel 22 ist gegenüber Fluiden in der Umgebung
sowie gegenüber
Wirkstoffen, die in der osmotischen Pumpe 20 enthalten
sind, vorzugsweise im Wesentlichen undurchlässig, sodass die Migration
solcher Materialien in die oder aus der Kapsel durch das undurchlässige Material
der Kapsel so gering ist, dass es dadurch im Wesentlichen zu keiner
negativen Auswirkung auf die Funktion der osmotischen Pumpe 20 kommt.
Materialien, die für
die Kapsel 22 verwendet werden können, sind vorzugsweise ausreichend
beständig,
um sicherzustellen, dass die Kapsel nicht leckt, rissig wird, bricht
oder sich unter Spannung, die sie während, der Implantierung erfahren
würde,
oder unter Spannung aufgrund des während des Betriebs der osmotischen
Pumpe 20 erzeugten Drucks verzieht.
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Die
Kapsel kann aus chemisch inerten und biologisch verträglichen
natürlichen
oder synthetischen, auf dem Gebiet der Erfindung bekannten Materialien
bestehen. Das Kapselmaterial ist vorzugsweise ein nicht-bioerodierbares
Material, das nach dem Einsatz in einem Patienten bleiben kann,
wie z.B. Titan oder Titanlegierung, und das im Wesentlichen gegenüber Materialien
inner- und außerhalb der
Kapsel 22 undurchlässig
ist. Das Material der Kapsel 22 kann jedoch alternativ
dazu ein bioerodierbares Material sein, das nach Abgabe des nutzbringenden
Mittels in der Umgebung biologisch abgebaut wird. Im Allgemeinen
sind bevorzugte Materialien für die
Kapsel 22 solche, die für
Implantate für
Menschen annehmbar sind.
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Materialien,
die sich zum Aufbau der Kapsel 22 eignen, umfassen, jedoch
nicht darauf beschränkt,
nicht-reaktive Polymere oder biologisch verträgliche Metalle, Legierungen
oder Elastomere. Die Polymere umfassen Acrylnitrilpolymere, wie
z.B. Acrylnitril-Butadien-Styrol-Terpolymer und dergleichen; halogenierte
Polymere, wie z.B. Polytetrafluorethylen, Polychlortrifluorethylen,
Copolymer aus Tetrafluorethylen und Hexafluorpropylen; Polyimid;
Polysulfon; Polycarbonat; Polyethylen; Polypropylen; Polyvinylchlorid-Acryl-Copolymer;
Polycarbonat-Acrylnitril-Butadien-Styrol; Polystyrol; und dergleichen.
Metallische Materialien, die sich für die Kapsel 22 eignen,
umfassen Edelstahl, Titan, Platin, Tantal, Gold und deren Legierungen
sowie vergoldete Stahllegierungen, Stahllegierungen mit Platinauflage,
Cobalt-Chrom-Legierungen und mit Titannitrid beschichteten Edelstahl.
Elastomere, die sich für
die Kapsel 22 eignen, umfassen fluorierte oder perfluorierte
Kautschuke (z.B. Viton®). Die Kapsel 22 kann aus
einem beliebigen der oben angeführten
wandbildenden Materialien mittels einer Form ausgebildet werden,
wobei die Materialien je nach Formanordnung entweder über der
Form oder in der Form aufgebracht werden. Ferner kann die Kapsel 22 durch maschinelle
Bearbeitung ausgebildet werden. Zur Ausbildung der Kapsel 22 können beliebige
aus einer großen
Vielzahl an in der pharmazeutischen Industrie bekannten Verfahren
angewandt werden.
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Das
Innere der Kapsel 22 nimmt das osmotische Mittel 26 auf,
welches in der in 1 dargestellten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung eine osmotische Tablette ist. Das osmotische
Mittel 26, insbesondere die osmotische Tablette der in 1 dargestellten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, treibt den osmotischen Strom der osmotischen
Pumpe 20 an. Das osmotische Mittel 26 muss keine
Tablette sein; es kann andere denkbare Formen, Beschaffenheiten,
Dichten und Zustands formen aufweisen und dennoch im Schutzumfang
der vorliegenden Erfindung liegen. Darüber hinaus kann mehr als eine
osmotische Tablette verwendet werden, um den osmotischen Strom der
osmotischen Pumpe 20 anzutreiben. Wenn die osmotische Pumpe 20 zusammengebaut
ist, enthält
die Kapsel 22 das osmotische Mittel 26.
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Das
osmotische Mittel 26 ist ein flüssigkeitsanziehendes Mittel,
das verwendet wird, um den Strom des nutzbringenden Mittels 24 aus
der osmotischen Pumpe 20 anzutreiben. Das osmotische Mittel 26 kann
ein Osmagent, ein Osmopolymer oder Gemisch aus den beiden sein.
Spezies, die in die Kategorie von Osmagenten fallen, und zwar die
nicht flüchtigen
Spezies, welche in Wasser löslich
sind und den osmotischen Gradienten bilden, der das osmotische Hereinströmen von
Wasser antreibt, unterscheiden sich stark voneinander. Beispiele
sind auf dem Gebiet der Erfindung allgemein bekannt und umfassen
Magnesiumsulfat, Magnesiumchlorid, Kaliumsulfat, Natriumchlorid,
Natriumsulfat, Lithiumsulfat, Natriumphosphat, Kaliumphosphat, d-Mannit, Sorbit, Inosit,
Harnstoff, Magnesiumsuccinat, Weinsäure, Raffinose und verschiedene
Monosaccharide, Oligosaccharide und Polysaccharide, wie z.B. Saccharose,
Glukose, Lactose, Fructose und Dextran, sowie Gemische beliebiger
dieser verschiedenen Spezies.
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Spezies,
die in die Kategorie von Osmopolymeren fallen, sind hydrophile Polymere,
die bei Kontrakt mit Wasser quellen, wobei sich diese ebenfalls stark
voneinander unterscheiden. Osmopolymere können pflanzlicher oder tierischer
Herkunft oder synthetisch sein; Beispiele für Osmopolymere sind auf dem
Gebiet der Erfindung allgemein bekannt. Beispiele umfassen Poly(hydroxyalkylmethacrylate) mit
einem Molekulargewicht von 30.000 bis 5.000.000; Poly(vinylpyrrolidon)
mit einem Molekulargewicht von 10.000 bis 360.000; anionische und kationische
Hydrogele; Polyelectrolyt-, komplexe; Poly(vinylalkohol) mit geringem
Acetatrest, gegebenenfalls mit Glyoxal, Formaldehyd oder Glutaraldehyd
vernetzt und mit einem Polymerisationsgrad von 200 bis 30.000; ein
Gemisch aus Methylcellulose, vernetztem Agar und Carboxymethylcellulose;
ein Gemisch aus Hydroxypropylmethylcellulose und Natriumcarboxymethylcellulose;
Polymere von N-Vinyllactamen; Polyoxyethylenpolyoxypropylengele;
Polyoxybutylen-Polyethylen-Blockcopolymergele; Johannisbrotgummi;
Polyac rylgele; Polyestergele; Polyharnstoffgele; Polyethergele;
Polyamidgele; Polypeptidgele; Polyaminosäuregele; Polycellulosegele; saure
Carbopolcarboxypolymere mit einem Molekulargewicht von 250.000 bis
4.000.000; Cyanamerpolyacrylamide; vernetzte Indenmaleinsäureanhydridpolymere;
Good-Rite-Polyacrylsäuren
mit einem Molekulargewicht von 80.000 bis 200.000; Polyoxpolyethylenoxidpolymere
mit einem Molekulargewicht von 100.000 bis 5.000.000; Stärke-Pfropfcopolymere; und
Aqua-Keeps-Acrylatpolymerpolysaccharide.
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Das
osmotische Mittel 26 kann mittels einer Vielzahl an Verfahren
hergestellt werden, von denen viele auf dem Gebiet der Erfindung
bekannt sind. In einem solchen Verfahren wird ein osmotisch aktives Mittel
als feste oder halbfeste Formulierung hergestellt und zu Pellets
oder Tabletten gepresst, deren Durchmesser etwas geringer sind als
die Innenabmessungen der jeweiligen Kammern, die sie in dem Kapselinneren
einnehmen werden. Je nach Art des verwendeten Materials können das
Mittel und andere gegebenenfalls enthaltene feste Wirkstoffe vor
der Bildung zu Pellets mit Verfahren, wie z.B. Kugelmahlen, Kalandrieren,
Rühren
oder Walzenmahlen, bearbeitet werden, um eine feine Teilchengröße und folglich
jeweils relativ einheitliche Gemische zu erzielen.
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Das
nutzbringende Mittel 24 kann gegebenenfalls pharmazeutisch
annehmbare Träger und/oder
zusätzliche
Wirkstoffe, wie z.B. Antioxidanzien, Stabilisierungsmittel, Durchlässigkeitsverstärker etc.,
umfassen. In anderen Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung kann das in der Kapsel 22 enthaltene
nutzbringende Mittel 24 fließfähige Zusammensetzungen, wie
z.B. Flüssigkeiten,
Suspensionen oder Aufschlämmungen,
umfassen, die üblicherweise
in die Kapsel gegossen werden, nachdem das osmotische Mittel 26 und
der Kolben 32 in die Kapsel eingebracht wurden.
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Patienten,
denen nutzbringende Mittel 24 unter Verwendung von Systemen
der vorliegenden Erfindung verabreicht werden, umfassen Menschen und
Tiere. Die Erfindung ist für
die Anwendung auf Menschen sowie Haus-, Sport- und Nutztiere, insbesondere
Säugetiere,
von Interesse. Zur Verabreichung von nutzbringenden Mitteln können die
Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung subkutan oder intraperitoneal implantiert
werden, wobei wässrige Körperfluide
oder -flüssigkeiten
verfügbar
sind, um das osmotische Mittel 26 zu aktivieren. Vorrichtungen der
vorliegenden Erfindung können
dem Pansen von Wiederkäuern
verabreicht werden, wobei bei einer solchen Ausführungsform die Vorrichtungen
ferner ein Element mit herkömmlicher
Dichte zum Zurückhalten
der Vorrichtung in dem Pansen über
einen längeren
Zeitraum von bis zu 120 Tagen oder länger umfassen.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Verabreichung nutzbringender
Mittel im Allgemeinen, die eine beliebige physiologisch oder pharmakologisch aktive
Substanz umfassen. Das nutzbringende Mittel 24 kann jedes
beliebige Mittel sein, von dem bekannt ist, dass es dem Körper eines
Menschen oder eines Tieres zugeführt
wird, wie z.B. Medikamente, Vitamine, Nährstoffe und dergleichen.
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Wirkstoffe,
die von der vorliegenden Erfindung abgegeben werden können, umfassen
Arzneimittel, die auf die peripheren Nerven, adrenergen Rezeptoren,
cholinergen Rezeptoren, Skelettmuskeln, das Herz-Kreislauf-System,
die glatten Muskeln, das Blutkreislaufsystem, die Synopsen, Neuroeffektor-Verbindungsstellen,
endokrine und Hormonsysteme, das Immunsystem, Fortpflanzungssystem,
Skelettsystem, Autoacoidsysteme, Verdauungs- und Exkretionssysteme,
das Histaminsystem und zentrale Nervensystem wirken. Geeignete Mittel
können
beispielsweise aus Proteinen, Enzymen, Hormonen, Polynucleotiden,
Nucleoproteinen, Polysacchariden, Glykoproteinen, Lipoproteinen,
Polypeptiden, Steroiden, Analgetika, lokalen Anästhetika, Antibiotika, entzündungshemmenden
Kortikosteroiden, Augenwirkstoffen und synthetischen Analoga dieser
Spezies ausgewählt
werden.
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Beispiele
für Arzneimittel,
die von den Vorrichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung abgegeben werden können,
umfassen, jedoch nicht darauf beschränkt, Proch-lorperzinedisylat, Eisen(II)-sulfat,
Aminocapronsäure,
Mecamylaminhydrochlorid, Procainamidhydrochlorid, Amphetaminsulfat,
Methamphetaminhydrochlorid, Benzamphetaminhydrochlorid, Isoproterenolsulfat,
Phenmetrazinhydrochlorid, Bethanecholchlorid, Methacholinchlorid,
Pilocarpinhydrochlorid, Atropinsulfat, Scopolaminbromid, Isopropamidiodid,
Tridihexethylchlorid, Phenforminhydrochlorid, Methylphe nidathydrochlorid,
Theophyllincholinat, Cephalexinhydrochlorid, Diphenidol, Meclizinhydrochlorid,
Prochlorperazinmaleat, Phenoxybenzamin, Thiethylperzinmaleat, Anisindon,
Diphenadionerythrityltetranitrat, Digoxin, Isofluorphat, Acetazolamid,
Methazolamid, Bendroflumethiazid, Chlorpromaid, Tolazamid, Chlormadinonacetat,
Phenaglycodol, Allopurinol, Aluminiumaspirin, Methotrexat, Acetylsulfisoxazol,
Erythromycin, Hydrocortison, Hydrocorticosteronacetat, Cortisonacetat,
Dexamethason und dessen Derivate, wie z.B. Betamethason, Triamcinolon,
Methyltestosteron, 17-β-Östradiol, Ethinylöstradiol,
Ethinylöstradiol-3-methylether,
Prednisolon, 17-α-Hydroxyprogesteronacetat,
19-Norprogesteron, Norgestrel, Norethindron, Norethisteron, Norethiederon,
Progesteron, Norgesteron, Norethynodrel, Aspirin, Indomethacin, Naproxen,
Fenoprofen, Sulindac, Indoprofen, Nitroglycerin, Isosorbiddinitrat,
Propranolol, Timolol, Atenolol, Alprenolol, Cimetidin, Clonidin,
Imipramin, Levodopa, Chlorpromazin, Methyldopa, Dihydroxyphenylalanin,
Theophyllin, Calciumgluconat, Ketoprofen, Ibuprofen, Cephalexin,
Erythromycin, Haloperidol, Zomepirac, Eisen(II)-lactat, Vincamin, Diazepam, Phenoxybenzamin,
Diltiazem, Milrinon, Capropril, Mandol, Quanbenz, Hydrochlorthiazid,
Ranitidin, Flubiprofen, Fenufen, Fluprofen, Tolmetin, Alcofenac, Mefenamic,
Flufenamic, Difuinal, Nimodipin, Nitrendipin, Nisoldipin, Nicardipin,
Felodipin, Lidoflazin, Tiapamil, Gallopamil, Amlodipin, Mioflazin,
Lisinolpril, Enalapril, Enalaprilat, Captopril, Ramipril, Famotidin, Nizatidin,
Sucralfat, Etintidin, Tetratolol, Minoxidil, Chlordiazepoxid, Diazepam,
Amitriptylin und Imipramin. Weitere Beispiele sind Proteine und
Peptide, die, jedoch nicht darauf beschränkt, Insulin, Colchicin, Glucagon,
thyreotropes Hormon, Parathormon und Hypophysenhormon, Calcitonin,
Rennin, Prolactin, Corticotrophin, Thyreotropin, follikelstimulierendes
Hormon, Choriongonadotropin, Gonadotropin-Releasing-Hormon, Rindersomatotropin,
Schweinesomatotropin, Oxytocin, Vasopressin, GRF, Somatostatin,
Lypressin, Pancreozymin, luteinisierendes Hormon, LHRH, LHRH-Agonisten
und- Antagonisten, Leuprolid, Interferone (einschließlich alpha,
beta, delta und gamma), Interleukine, Wachstumshormone, wie z.B.
menschliches Wachstumshormon, Rinderwachstumshormon und Schweinwachstumshormon,
Fruchtbarkeitshemmer, wie z.B. Protaglandine, Fruchtbarkeitspromotoren,
Wachstumsfaktoren, Koagulationsfaktoren, den Faktor zur Freisetzung
des menschlichen Pankreas-Hormons, Analoga und Derivate dieser Verbindungen
sowie pharmazeutisch annehmbare Salze dieser Verbindungen, oder
deren Analoga oder Derivate umfassen.
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Das
nutzbringende Mittel 24 kann in dieser Erfindung in einer
Reihe von chemischen und physikalischen Formen vorliegen, wie z.B.
als Feststoffe, Flüssigkeiten
und Aufschlämmungen.
Auf der molekularen Ebene können
die verschiedenen Formen ungeladene Moleküle, Molekülkomplexe und pharmazeutisch
annehmbare Säureadditions-
und Basenadditionssalze, wie z.B. Hydrochloride, Hydrobromide, Acetat,
Sulfat, Laurylat, Oleat und Salicylat, umfassen. Für saure
Verbindungen können
Salze von Metallen, Aminen oder organischen Kationen verwendet werden.
Derivate, wie z.B. Ester, Ether und Amide, können ebenfalls verwendet werden.
Ein nutzbringendes Mittel kann allein oder in Gemischen mit anderen
Mitteln verwendet werden.
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Osmotische
Pumpen gemäß der vorliegenden
Erfindung eignen sich auch für
andere Umgebungen außer
physiologischen oder wässrigen
Umgebungen. Die osmotische Pumpe kann beispielsweise in intravenösen Systemen
(beispielsweise angebracht an einer IV-Pumpe oder einen Beutel oder eine
IV-Flasche) zur Abgabe von nutzbringenden Mitteln an ein Tier oder
einen Menschen verwendet werden. Osmotische Pumpen gemäß der vorliegenden Erfindung
können
beispielsweise auch in Vorrichtungen zur Anreichung von Blut mit
Sauerstoff, in der Nierendialyse und Elektrophorese eingesetzt werden.
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Die
osmotische Pumpe 20 umfasst auch den zuvor angeführten halbdurchlässigen Körper 28,
wie z.B. den in 1 dargestellten halbdurchlässigen Stopfen.
Der halbdurchlässige
Körper 28 ist
aus einem halbdurchlässigen
Material gebildet, wodurch ermöglicht
wird, dass Flüssigkeit
von einer äußeren verwendeten
Umgebung in die Kapsel 22 dringt, um die Quellung des osmotischen
Mittels 26 zu bewirken. Das Material, welches den halbdurchlässigen Körper 28 bildet,
ist jedoch gegenüber
Materialien innerhalb der Kapsel und gegenüber anderen Wirkstoffen innerhalb
der verwendeten Umgebung im Wesentlichen undurchlässig. Wie
in 1 dargestellt, weist der halbdurchlässige Körper 28 die
Form eines Stopfens auf, der in die erste Öffnung 51 der Kapsel 22 an
dem ersten Ende 50 eingeführt wird, wodurch die erste Öffnung 51 der
Kapsel 22 verschlossen wird. Der halbdurchlässige Körper 28 kann
auch eine Membranbeschichtung auf der äußeren Oberfläche der
Kapsel 22 oder eine Hülse
oder Kappe umfassen, die sich über
einen Abschnitt der Kapsel 22 schiebt, um das osmotische
Mittel 26 zu umhüllen.
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Wie
in 1 gezeigt, umfasst die osmotische Pumpe den halbdurchlässigen Körper 28,
wie z.B. den veranschaulichten halbdurchlässigen Stopfen. Der halbdurchlässige Körper 28 ist üblicherweise zylinderförmig und
weist Mittel zum Abdichten oder Rippen 46 auf, die sich
von der äußeren Oberfläche des
halbdurchlässigen
Körpers
nach außen
erstrecken. Die Rippen 46 sind jene Mittel, mit denen der halbdurchlässige Stopfen
wie ein Korken oder Stöpsel
arbeitet, der die Öffnung 51 der
Kapsel 22 der wie in 1 dargestellten
osmotischen Pumpe 20 abdichtet und verstopft. Die Mittel
zum Abdichten 46 können
die als Beispiele angeführten
Rippen oder andere Anordnungen, wie z.B. Fäden, eine enge Presspassung
zwischen einer äußeren Abdichtungsoberfläche des
Stopfens und der Kapsel 22, Leim, Klebstoffe, einen Wulst,
Lippen oder andere Vorrichtungen sein, die den halbdurchlässigen Körper 28 mit der
Kapsel 22 verbinden, um ein Auslaufen zu verhindern. Der
halbdurchlässige
Körper 28 ist
daher zumindest für
die teilweise Einführung
in eine Öffnung der
Kapsel 22 vorgesehen, und das Mittel zum Abdichten 46 hält die verwendete
Umgebung von dem Inneren der Kapsel 22 fern und verhindert,
dass Flüssigkeiten
und andere Substanzen in der verwendeten Umgebung neben der Permeationsflüssigkeit
in die osmotische Pumpe 20 dringen, während auch verhindert wird,
dass Materialien aus dem Inneren des Abgabesystems in die verwendete
Umgebung ausströmen
oder entkommen.
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Der
halbdurchlässige
Körper 28 besteht
aus einem halbdurchlässigen
Material. Das, halbdurchlässige
Material des Körpers 28 ermöglicht,
dass Flüssigkeiten,
insbesondere Wasser, aus einer äußeren verwendeten
Umgebung in die Kapsel 22 dringt, um die Quellung des osmotischen
Mittels 26 zu bewirken. Das halbdurchlässige Material, welches den halbdurchlässigen Körper 28 bildet,
ist jedoch gegenüber
Materialien innerhalb der Kapsel 22 und gegenüber anderen
Wirkstoffen innerhalb der flüssigen Umgebung
im Wesentlichen undurchlässig.
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Halbdurchlässige Zusammensetzungen,
die für
den halbdurchlässigen
Körper
28 geeignet
sind, sind auf dem Gebiet der Erfindung allgemein bekannt; Beispiele
dafür sind
im
US-Patent 4.874.388 geoffenbart,
dessen gesamte Offenbarung hierin durch Verweis aufgenommen ist.
Solche mögliche halbdurchlässige Materialien,
aus denen der Körper
28 gemacht
werden kann, umfassen, jedoch nicht darauf beschränkt, beispielsweise
Hytrel-Polyesterelastomere (DuPont), Celluloseester, Celluloseether und
Celluloseesterether, Ethylen-Vinylacetat-Copolymere für verbesserten
Wasserfluss, halbdurchlässige Membranen,
die durch Mischen eines Hartpolymers mit wasserlöslichen niedermolekularen Verbindungen
hergestellt werden, sowie andere auf dem Gebiet der Erfindung allgemein
bekannte halbdurchlässige Materialien.
Die obigen Cellulosepolymere weisen einen Substitutionsgrad, D.S.,
auf der Anhydroglucoseeinheit von mehr als 0 bis einschließlich 3
auf. Der „Substitutionsgrad" oder „D.S." steht für die mittlere Anzahl
an Hydroxylgruppen, die ursprünglich
auf der Anhydroglucoseeinheit vorlagen, welche das Cellulosepolymer
umfassen, welche durch eine Substitutionsgruppe ersetzt sind. Repräsentative
Materialien umfassen, jedoch nicht darauf beschränkt, ein aus der aus Celluloseacylat,
Cellulosediacetat, Cellulosetriacetat, Mono-, Di- und Tricellulosealkanylaten,
Mono-, Di- und Tricellulosearoylaten und dergleichen bestehenden
Gruppe ausgewähltes
Material. Beispiele für
Cellulosepolymere umfassen Celluloseacetat mit einem D.S. von bis
zu 1 und einem Acetylgehalt von bis zu 21%; Celluloseacetat mit
einem D.S von 1 bis 2 und einem Acetylgehalt von 21% bis 35%; Celluloseacetat
mit einem D.S. von 2 bis 3 und einem Acetylgehalt von 35% bis 44,8%
und dergleichen. Spezifischere Beispiele für Cellulosepolymere umfassen
Cellulosepropionat mit einem D.S. von 1,8 und einem Propionylgehalt
von 39,2% bis 45% und einem Hydroxylgehalt von 2,8% bis 5,4%; Celluloseacetatbutyrat
mit einem D.S. von 1,8 und einem Acetylgehalt von 13% bis 15% und
einem Butyrylgehalt von 34% bis 39%; Celluloseacetatbutyrat mit
einem Acetylgehalt von 2% bis 29%, einem Butyrylgehalt von 17% bis
53% und einem Hydroxylgehalt von 0,5% bis 4,7%; Celluloseacetatbutyrat
mit einem D.S. von 1,8 und einem Acetatgehalt von 4%, bezogen auf
die mittleren Gewichtsprozente, und einem Butyrylgehalt von 51%;
Cellulosetriacylate mit einem D.S. von 2,9 bis 3, wie z.B. Cellulosetrivalerat,
Cellulosetrilaurat, Cellulosetripalmitat, Cellulosetrisuccinat und
Cellulosetrioctanoat; Cellulosediacylate mit einem D.S. von 2,2
bis 2,6, wie z.B.
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Cellulosedisuccinat,
Cellulosedipalmitat, Cellulosedioctanoat, Cellulosedipentat; Coester
von Cellulose, wie z.B. Ceiluloseacetatbutyrat und Cellulose, Celluloseacetatpropionat
und dergleichen.
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Andere
Materialien für
den halbdurchlässigen
Körper 28 sind
Polyurethan, Polyetherblockamid (PEBAX, im Handel von ELF ATOCHEM,
Inc., erhältlich),
durch Spritzguss herstellbare thermoplastische Polymere mit einer
gewissen Hydrophilie, wie z.B. Ethylenvinylalkohol (EVA). Die Zusammensetzung des
halbdurchlässigen
Körpers 28 ist
gegenüber dem
Durchdringen von äußeren Flüssigkeiten,
wie z.B. Wasser und biologischen Flüssigkeiten, durchlässig sowie
gegenüber
dem Durchdringen von nutzbringenden Mitteln, Osmopolymeren, Osmagenten und
dergleichen im Wesentlichen undurchlässig.
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Die
osmotische Pumpe 20 umfasst auch den beweglichen Kolben 30 (in
den 2 und 3 gezeigt). Der Kolben 30 ist
ein Element, das von dem hohlen Inneren der Kapsel 22 passend
aufgenommen wird und sich bewegt, wenn es Druck von dem osmotischen
Mittel 26 erfährt,
um das nutzbringende Mittel 24 zu verdrängen oder zu bewegen. Der Kolben 30 bildet
eine bewegliche Abdichtung mit der inneren Oberfläche der
Kapsel 22. Die von dem Kolben 30 gebildete bewegliche
Abdichtung trennt das osmotische Mittel 26 von dem nutzbringenden
Mittel 24, sodass das osmotische Mittel im Wesentlichen
nicht über
die KolbenAbdichtung hinaus ausläuft
oder aussickert und die Funktion des nutzbringenden Mittels beeinträchtigt.
Daher wird das osmotische Mittel 26 durch den beweglichen
Kolben 30 von dem nutzbringenden Mittel 24 getrennt.
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Wie
in den 2 und 3 gezeigt, ist der Körper 32 des
Kolbens 30 ein im Wesentlichen zylinderförmiges Element,
das angeordnet ist, um in die Kapsel 22 in abdichtender
Weise einzupassen, die es ermöglicht,
dass sich der Kolben innerhalb der Kapsel in Längsrichtung der Kapsel verschiebt.
Das bedeutet, dass die Außenoberfläche des
Kolbenkörpers 32 an
die zylinderförmige
Innen-Oberfläche
der Kapsel 22 anstößt und sich
in Bezug darauf verschiebt. Da der halbdurchlässige Körper 28 in nerhalb
der ersten Öffnung 51 aufgenommen
ist, bewegt sich der Kolben auch in Bezug auf den halbdurchlässigen Körper 28.
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Der
Kolbenkörper 32 umfasst
ringförmige Vorsprünge oder
Rippen 38, die die bewegliche oder sich verschiebende Abdichtung
mit der inneren Oberfläche
der Kapsel 22 definieren. Die Rippen 38 sind die äußerste Radialoberfläche des
Kolbenkörpers 32.
Die Rippen 38 sind die Mittel, mit denen der Kolben 30 eine
Abdichtung mit der inneren Oberfläche der Kapsel 22 bildet.
Folglich umfasst der äußerste Radialdurchmesser 39 des
in den 2 und 3 veranschaulichten Kolbenkörpers 32 vier
Rippen; andere Kolben gemäß der vorliegenden
Erfindung umfassen gegebenenfalls eine, zwei, drei oder mehr Rippen.
Ferner muss der Kolbenkörper 32 keine
Rippen aufweisen. Die Außenoberfläche des
Kolbenkörpers
kann beispielsweise vollständig
zylinderförmig sein,
sodass die gesamte zylinderförmige
Außenoberfläche des
Kolbenkörpers
eine Abdichtung mit der Innenoberfläche der Kapsel 22 bewirkt.
Die Rippen 38 werden jedoch bevorzugt, da sie, verglichen
mit einem Kolbenkörper
mit einer Außenoberfläche, die vollständig zylinderförmig ist,
eine besser bewegliche Abdichtung mit der Innenoberfläche der
Kapsel 22 bewirkt.
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Die
Anzahl der Rippen 38 auf dem Kolbenkörper 32 und deren
Größe werden
durch die Reibungsmenge und die Redundanz von Abdichtungen, die
in dem Kolben erwünscht
sind, bestimmt. Ein zylinderförmiger
Kolben ohne Rippen würde
das Ausmaß der
Reibung zwischen dem Kolben und der Innenoberfläche der Kapsel 22 erhöhen. Ein
großes Ausmaß an Reibung
zwischen dem Kolben und der Innenoberfläche der Kapsel 22 könnte zu
vermehrten Start-Verzögerungen
führen,
damit der Kolben die Reibung mit der Innenoberfläche der Kapsel überwindet.
Die Reibung zwischen dem Kolben und der Innenoberfläche der
Kapsel könnte
auch zu einer rhyth mischen Abgabe des nutzbringenden Mittels aus
der Vorrichtung oder zu einer Reibschwingungsbewegung des Kolbens
führen.
Wenn eine Freisetzung des nutzbringenden Mittels nullter Ordnung
erwünscht
ist, ist eine rhythmische oder Reibschwingungsbewegung des Kolbens
nicht annehmbar. Die Anzahl der auf dem Kolbenkörper 32 vorliegenden Rippen 38 wird
ausgewählt,
um eine geeignete Abdichtung zwischen dem osmotischen Mittel 26 und dem
nutzbringenden Mittel 24 während der Lagerung und des
Betriebs der osmotischen Pumpe 20 bereitzustellen, während das
Ausmaß der
Reibung, die zwischen dem Kolben 32 und der Innenoberfläche der
Kapsel 22 erzeugt wird, bei einem Wert gehalten wird, der
die Abgabe des nutzbringenden Mittels 24 bei einer gewünschten
Geschwindigkeit oder einem gewünschten
Geschwindigkeitsprofil ermöglicht.
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Die
Größe und Form
der Rippen auf dem Kolben spielen ebenfalls eine Rolle bei der Art
und Weise, wie sich der Kolben in der Kapsel bewegt, sowie dem Ausmaß der von
dem Kolben bereitgestellten Abdichtung. Wenn sich der Durchmesser
des Kolbenkerns 60 erhöht,
nehmen die Taltiefen 40 oder Flächen zwischen den Rippen 38 ab.
Werden die Täler 40 verkürzt, wird
der während
des Einführens
des Kolbens 30 in die Kapsel zur Einschließung von
Luft verfügbare
Raum verringert. Da Luft verdichtet werden kann, muss Luft in der
Kapsel verdichtet werden, bevor das nutzbringende Mittel aus der
Kapsel abgegeben werden kann. Daher verkürzt sich die Startzeit, je
weniger Luft zwischen den Rippen des Kolbens eingeschlossen ist.
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Die
Verkürzung
der Täler 40 zwischen
den Rippen eines Kolbens 30 der vorliegenden Erfindung dient
auch zur Reduktion der Elastizität
und der linearen Kompressibilität
des Kolbens 30. Eine Reduktion der Kompressibilität verringert
die Startzeit zur Abgabe eines nutzbringenden Mittels.
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Wenn
es erwünscht
ist, eine osmotische Pumpe mit einem beschichteten Kolben bereitzustellen,
bewirkt die Verkürzung
der Tiefe zwischen den Rippen des Kolbens auch, dass der Kolben
einfacher beschichtet werden kann. Die Beschichtung des Kolbens
kann, jedoch nicht darauf beschränkt,
ein Beschichten mittels bekannter Flüssigkeitseintauch- und Sprühbeschichtungsverfahren
umfassen. Mit zunehmendem Tieferwerden der zwischen auf einem Kolben
vorliegenden Rippen gebildeten Täler
nimmt auch die Wahrscheinlichkeit einer unvollständigen oder nicht einheitlichen
Beschichtung zu. Insbesondere wenn die Tiefe der zwischen Rippen
ausgebildeten Täler
zunimmt, nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass die Seiten und
der Boden des Tals aufgrund von Abschirmung oder Behinderung durch angrenzende
Rippen nicht beschichtet werden. Mit zunehmendem Tieferwerden der
zwischen den Rippen ausgebildeten Täler nimmt darüber hinaus
auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass ein Luftbläschen während eines Beschichtungsverfahrens
darin eingeschlossen wird. Daher erleichtert die Verkürzung der
Täler,
die zwischen Rippen ausgebildet sind, welche auf einem Kolben der
vorliegenden Erfindung vorliegen, die Aufgabe, den Kolben bei Wunsch
mit einer einheitlichen Beschichtung bereitzustellen.
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Der
Kolben in der vorliegenden Erfindung wurde entwickelt, um die Zuladung
des nutzbringenden Mittels und/oder osmotischen Mittels zu maximieren.
Dies bedeutet, dass die Größe des Kolbens der
vorliegenden Erfindung verringert wurde, um ein größeres Fassungsvermögen für das nutzbringende Mittel
und/oder osmotische Mittel zu ermöglichen, ohne dabei die Größe der Kapsel
zu erhöhen.
Der Kolben der vorliegenden Erfindung weist eine verringerte Größe und ein
Verhältnis
von Länge
zu Gesamtbreite von etwa 1,1:1 auf, ohne dass es dabei zu einem
verstärkten
Auslaufen über
den Kolben hinaus oder zu Veränderungen
der Abgabe nullter Ordnung des nutzbringenden Mittels kommt. Zur
Reduzierung der Möglichkeit,
dass um die Rippen des Kolbens Luft eingeschlossen wird, weisen
die Rippen des Kolbens der vorliegenden Erfindung ebenfalls eine
reduzierte Größe auf.
Insbesondere weist der Kolben der vorliegenden Erfindung ein Verhältnis von
Kerndurchmesser zu Gesamtdurchmesser von etwa 0,9:1 auf.
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In
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist der Kolben eine Länge von
6,00 mm (0,237 Zoll) und einen Gesamtdurchmesser von 5,50 mm (0,217
Zoll) auf, was ein Verhältnis
von Länge
zu Gesamtdurchmesser von 1,1:1 ergibt. Der Kolben in dieser Ausführungsformen
weist ferner einen Kerndurchmesser von 4,90 mm (0,193 Zoll) auf,
was ein Verhältnis
von Kerndurchmesser zu Gesamtdurchmesser von 0,89:1 ergibt.
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Der
Kolbenkörper 32 ist
vorzugsweise aus einem undurchlässigen,
elastischen und inerten Material gebildet. Im Allgemeinen sind Materialien,
die sich für
den Kolbenkörper 23 eignen,
elastomere Materialien, einschließlich der oben in Bezug auf
Materialien für
Kapsel 22 angeführten
nicht reaktiven Polymere sowie Elastomere im Allgemeinen, wie z.B.
Polyurethane und Polyamide, chlorierte Kautschuke, fluorierte Kautschuke
(wie z.B. Viton®),
Styrol-Butadien-Kautschuke und Chloroprenkautschuke.
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Der
Kolbenkörper 32 ist
vorzugsweise spritzgegossen. Der Kolbenkörper 32 kann jedoch
mittels eines anderen Verfahrens ausgebildet werden. Der Kolbenkörper 32 kann
beispielsweise auch mittels Extrusion, Reaktionsspritzguss, Rotationsformung, Thermoformung,
Formpressen und anderer bekannter Verfahren hergestellt werden.
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Es
wird bevorzugt, dass der Kolbenkörper 32 gegenüber Flüssigkeiten
im Wesentlichen undurchlässig
ist, sodass das osmotische Mittel und das Mittel, das durch den
halbdurchlässigen
Körper 28 dringt,
nicht durch den Kolbenkörper 32 diffundieren und
das sich auf der Seite des Kolbens 30 gegenüber jener
des osmotischen Mittels 26 befindende nutzbringende Mittel 24 beeinträchtigen
und sodass das nutzbringende Mittel nicht durch den Kolbenkörper 32 diffundiert
und die Leistung des osmotischen Mittels 26 beeinträchtigt.