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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft allgemein die Überwachung der Aktivität eines
Gebrauchsgeräts,
und insbesondere das Sammeln von Daten von einer Geschirrspülmaschine.
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Hintergrund der Erfindung
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Eine
Geschirrspülmaschine
der in Rede stehenden Art ist eine Spülmaschine, welche in Restaurants, medizinischen
Einrichtungen und anderen Orten verwendet wird, um Koch- und Esszubehör wie beispielsweise
Teller, Töpfe,
Pfannen, Kochutensilien und andere Küchenausrüstung zu reinigen und zu desinfizieren.
Gegenstände
werden in eine Ablage gebracht und einer Spülkammer der Geschirrspülmaschine
zugeführt.
In der Kammer werden Wasser und Reinigungsmittel, beispielsweise
Detergenzien und Seifen, den Gegenständen während einer vorbestimmten Zeitdauer,
welche als „Spülzyklus" bezeichnet wird,
zugeführt.
Am Ende des Spülzyklus
wird die Ablage aus der Spülkammer
entfernt, sodass andere Ablagen, welche andere Gegenstände tragen,
in die Spülkammer
transportiert werden können.
Der Spülzyklus
wird anschließend
für jede
dieser nachfolgenden Ablagen wiederholt. Spülzyklen können an spezielle Arten von
Ablagen und an die Gegenstände,
welche sich in der Ablage befinden, angepasst werden, siehe beispielsweise
WO 01/78573A .
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Die
Anzahl der von einer Geschirrspülmaschine
während
einer bestimmten Zeitdauer gespülten
Gegenstände
kann abgeschätzt
werden auf Grundlage der Anzahl der Ablagen, welche der Geschirrspülmaschine
während
einer bestimmten Zeitdauer zugeführt
werden. Gegenwärtig
wird die Anzahl an Ablagen, welche der Geschirrspülmaschine
während
einer bestimmten Zeitdauer zugeführt
werden, abgeschätzt
auf Grundlage der Menge an chemischen Produkten, welche während der
bestimmten Zeitdauer verwendet werden. Diese Art von Schätzung ist
nicht sehr genau, da verschiedene Arten von Gegenständen verschiedene
Mengen chemischer Produkte erfordern. Zum Beispiel kann eine Geschirrspülmaschine
zwanzig Unzen (567 g) eines chemischen Produkts für eine Ablage
mit Kochutensilien aufwenden, jedoch 60 Unzen (1701 g) desselben
chemischen Produkts für
eine Ablage mit Töpfen
und Pfannen aus dem gewerblichen Bereich.
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Eine
andere Möglichkeit,
die Ablagen zu zählen,
welche einer Geschirrspülmaschine
während
einer bestimmten Zeitdauer zugeführt
werden, ist die Verwendung eines mechanischen Zählers, welcher zählt, wie oft
die Schiebetür
der Geschirrspülmaschine
geöffnet
wird. Jedes Mal, wenn die Tür
geöffnet
wird, wird der Zählerstand
des Zählers
um eins erhöht.
Der Zähler
wird anschließend
von einer Bedienperson abgelesen, um die Anzahl der Ablagen, welche
während
einer bestimmten Zeitdauer der Geschirrspülmaschine zugeführt wurden,
zu bestimmen. Obwohl die Zählung
von Ablagen auf diese Weise genauer ist, als die Zählung auf Grundlage
des Reinigungsmittelverbrauchs, ist diese nicht problemlos. So gibt
es Situationen, in denen die Tür der
Geschirrspülmaschine
zwar geöffnet
wird, eine Ablage jedoch nicht gespült wird. Diese Situationen
führen dazu,
dass durch einen Zähler
ermittelte Anzahlen ein wenig ungenau sind. Das genaueste und präziseste
der Verfahren, welche zur Zählung
von Ablagen, die einer Geschirrspülmaschine während einer bestimmten Zeitdauer
zugeführt
werden, verwendet werden, ist die manuelle Zählung jeder einzelnen Ablage,
die der Geschirrspülmaschine
zugeführt
wird. Es ist unnötig,
zu erwähnen,
dass diese Alternative eine extreme Zeitverschwendung darstellt.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung, wie in den anhängenden
Ansprüchen
dargestellt, werden die obigen sowie andere Probleme gelöst durch
ein Verfahren und ein System zur Sammlung betriebs- und leistungsbezogener
Informationen von einer Geschirrspülmaschine. Mittels der Geschirrspülmaschine
zu reinigen de Gegenstände
werden in Ablagen gesetzt zwecks Einführung in die Geschirrspülmaschine.
Die Ablagen schließen
ein Identifikationskennzeichen ein, welches ein einzigartiges Identifikationsmerkmal
(ID) festlegt, das der jeweiligen, der Geschirrspülmaschine
zuzuführenden
Ablage zugewiesen ist. Die Ablagen werden jeweils nacheinander der
Geschirrspülmaschine
zugeführt.
Wenn eine Ablage der Geschirrspülmaschine
zugeführt wird,
liest ein Kennzeichenlesegerät
das einzigartige, durch das Identifikationskennzeichen festgelegte
ID. Das detektierte einzigartige ID wird in einer Datenstruktur,
welche sich auf einem Hauptrechner, der sich lokal an der Geschirrspülmaschine
befindet, gespeichert, wodurch es ermöglicht wird, das einzigartige
ID für
zukünftige Analysen
zu verwenden. Das Sammelsystem wiederholt diesen Vorgang für jede Ablage,
die der Geschirrspülmaschine
während
einer bestimmten Zeitdauer zugeführt
wird, sodass die Datenstruktur aktualisiert wird, um die einzigartigen
IDs aller Ablagen aufzunehmen, welche der Geschirrspülmaschine
während
der bestimmten Zeitdauer zugeführt
werden.
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Das
Identifikationskennzeichen kann in den Rahmen der Ablage eingebettet
sein oder an der äußeren Ummantelung
derselben befestigt sein. Gemäß einer
Ausführungsform
kann Hochfrequenz-Identifikationstechnik (Radio Frequency Identification,
RFID) zur Anwendung kommen, um die vorliegende Erfindung auszuführen. Bei
dieser Ausführungsform
ist das Identifikationskennzeichen für die jeweilige Ablage ein RFID-Kennzeichen
mit einem Mikrochip, welcher mit dem einzigartigen ID programmiert
wurde. Das Kennzeichenlesegerät
befindet sich im oder nahe der Geschirrspülmaschine, sodass ein Magnetfeld
im Eingangsbereich der Geschirrspülmaschine oder um diesen herum
erzeugt wird. Das Magnetfeld induziert, sobald die Ablage der Geschirrspülmaschine
zugeführt
wird, einen Strom in der Spule des RFID-Kennzeichens. Der Strom versorgt
den Mikrochip mit Energie, um das einzigartige ID dieser Ablage
an das Kennzeichenlesegerät
zu übermitteln,
welches daraufhin das einzigartige ID an den Hauptrechner übermittelt.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird jedes detektierte einzigartige ID
an einen entfernten Rechner übertragen.
Der entfernte Rechner und der Hauptrechner kommunizieren miteinander, d.
h. tauschen Daten über
eine Netzwerkverbindung aus, wie beispielsweise über ein Internet oder ein Intranet. Die
einzigartigen IDs können
an den entfernten Rechner übertragen
werden, sobald die einzigartigen IDs detektiert werden oder aber
während
geplanter oder sogar zufälliger Übertragungszeitfenster.
Falls die einzigartigen IDs bei Detektion übertragen werden, d. h. im
Wesentlichen in Echtzeit, können
der Hauptrechner und der entfernte Rechner über eine im Wesentlichen durchgängig bestehende
oder eine permanente Netzwerkverbindung miteinander kommunizieren.
Falls die einzigartigen IDs nicht im Wesentlichen in Echtzeit übertragen
werden, sondern vielmehr während
geplanter oder zufälliger Übertragungszeitfenster,
kann der Hauptrechner die Daten, welche die detektierten einzigartigen
IDs enthalten, periodisch an den entfernten Rechner senden.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird jedes einzigartige ID mit einem
Zeitstempel versehen, relativ zu einem Kalenderdatum oder einer
Uhrzeit, sobald das einzigartige ID vom Hauptrechner empfangen wird.
Die detektierten einzigartigen IDs können entweder vom Hauptrechner oder
vom entfernten Rechner analysiert werden, um Betrieb und Leistung
der Geschirrspülmaschine
während einer
vorbestimmten Zeitdauer zu überwachen.
Beispielsweise können
die einzigartigen IDs dazu verwendet werden, die Gesamtzahl von
Ablagen, welche der Geschirrspülmaschine
während
der vorbestimmten Zeitdauer zugeführt wurden, zu ermitteln. Zusätzlich kann
das einzigartige ID einer bestimmten Ablage dazu verwendet werden,
die Häufigkeit,
mit welcher diese Ablage während
der vorbestimmten Zeitdauer der Geschirrspülmaschine zugeführt wurde,
zu ermitteln. Da innerhalb eines gegebenen Systems keinen zwei Ablagen
dasselbe ID zugewiesen ist, kann das einzigartige ID vom Hauptrechner
oder vom entfernten Rechner analysiert werden, um einen Bericht
darüber
bereitzustellen, welche Art von Gegenständen von der Geschirrspülmaschine zu
einer bestimmten Zeit gespült
wurde. Auf ähnliche
Weise kann der Hauptrechner oder der entfernte Rechner ein detektiertes
ein zigartiges ID analysieren, um Schemata von Spülzyklen zur Anwendung auf bestimmte Arten
von Gegenständen
zu definieren.
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Die
Erfindung kann ausgeführt
sein als ein Rechnervorgang, ein Rechnersystem oder als Herstellungsartikel,
wie beispielsweise als Rechnerprogrammprodukt oder als rechnerlesbares
Medium. Das Rechnerprogrammprodukt kann ein für ein Rechnersystem lesbares
Rechnerdatenspeichermedium sein und ein Rechnerprogramm mit Anweisungen
zum Ausführen
eines Rechnervorgangs codieren. Das Rechnerprogrammprodukt kann
außerdem
ein weitergeleitetes Signal auf einem für ein Rechnersystem lesbaren
Träger sein
und ein Rechnerprogramm mit Anweisungen zum Ausführen eines Rechnervorgangs
codieren.
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Diese
und verschiedene andere Merkmale, ebenso wie Vorteile, welche die
vorliegende Erfindung kennzeichnen, werden durch Lektüre der folgenden
detaillierten Beschreibung sowie durch Betrachtung der anhängenden
Zeichnungen offenbar.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 stellt
Komponenten einer Spülmaschine
nach einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar.
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2 stellt
einen Allzweckrechner dar, welcher die logischen Vorgänge einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ausführt.
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3A stellt
ein Identifikationskennzeichen dar, welches dazu verwendet wird,
Ablagen, die in die Spülmaschine
aus 1 eingeführt
wurden, auf eindeutige Weise zu identifizieren, gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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3B stellt
ein System zum Sammeln von Informationen von dem Identifikationskennzeichen
aus 3A dar.
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4 stellt
ein exemplarisches Kommunikationsnetzwerk dar, wobei die Spülmaschine
aus 1 mit einem Server-Rechner nach einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verbunden ist.
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5 ist
ein Flussdiagramm, welches die Betriebscharakteristiken zur Überwachung
von Vorgängen der
Spülmaschine
aus 1 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
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6 ist
ein Flussdiagramm, welches die in 5 abgebildeten
Betriebscharakteristiken detaillierter darstellt gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Detaillierte Beschreibung
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Die
vorliegende Erfindung und ihre verschiedenen Ausführungsformen
werden unten mit Bezug auf die Figuren detailliert beschrieben.
Wenn auf die Figuren Bezug genommen wird, werden gleiche Strukturen und
Elemente durchweg mit gleichen Referenzziffern bezeichnet.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren und ein System zur Überwachung
des Betriebs einer Spülmaschine
bereit, um Informationen in Zusammenhang mit Ablagen für Gegenstände zu sammeln,
welche die Maschine durchlaufen. Die Spülmaschine wird unten beschrieben
als gewerblicher Geschirrspüler,
welcher auch als Geschirrspülmaschine
bezeichnet wird. Jedoch sollte verstanden werden, dass die Spülmaschine jede
Art von Gebrauchsgerät
sein kann, welches Gegenstände
spült,
die einer Geschirrspülmaschine
auf Ablagen zugeführt
werden.
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Bezug
nehmend auf 1 ist eine Geschirrspülmaschine 100 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung abgebildet. Die Geschirrspülmaschine 100 wird
dazu verwendet, alle Arten von Geschirr und Küchenutensilien, wie beispielsweise,
ohne Beschränkung
darauf, in Restaurants und Bäckereien
verwendete Töpfe
und Pfannen. Von der Geschirrspülmaschine
gespülte
Objekte werden im Folgenden als Gegenstände bezeichnet. Die Geschirrspülmaschine 100 kann
vom Typ einer gewerblichen Durchlauf- oder Umlaufgeschirrspülmaschine
mit einer Standard-Geschirrablage sein, obwohl andere Spülmaschinen
eingesetzt werden können,
einschließlich,
ohne Beschränkung
darauf, Tierkäfig-Spülmaschinen,
wie sie im Bereich der Tierforschung verwendet werden.
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Die
Geschirrspülmaschine 100 schließt eine
Spülkammer 108 ein,
welche in der abgebildeten Ausführungsform
mittels einer Eingangsschiebetür 114 und
einer Ausgangsschiebetür 116 geschlossen
werden kann. Während
des Betriebs trägt
jede Gegenstandsablage 104 einen oder mehrere durch die
Geschirrspülmaschine 100 zu
spülende
Gegenstände
in die Spülkammer 108 durch
eine geöffnete
Eingangsschiebetür 114.
Pfeile 118, welche in 1 nur zu
Darstellungszwecken abgebildet sind, zeigen die Richtung der Bewegung
der Ablagen 104 durch die Spülkammer 108 nach einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung an. Sobald sich eine Ablage 104 innerhalb
der Spülkammer 108 befindet,
werden sowohl die Eingangsschiebetür 114 als auch die
Ausgangsschiebetür 116 geschlossen,
um die Spülkammer 108 von
allen Seiten vollständig
einzuschließen.
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Ein
Spülmodul 102 ist
innerhalb der Spülkammer 108 bereitgestellt,
um Wasser und chemische Produkte, beispielsweise Detergenzien etc.,
den in den Ablagen 104 befindlichen Gegenständen zuzuführen. Das Spülmodul 102 beinhaltet
einen internen Prozessor zur Steuerung von Spülvorgängen für die jeweilige Ablage 104,
die in die Spülkammer 108 eintritt,
beispielsweise Art und Menge an verwendetem chemischen Produkt, Dauer
des Spülvorgangs
etc. Der Betrieb des Spülmoduls 102 beginnt,
nachdem sowohl die Eingangsschiebetür 114 als auch die
Ausgangsschiebetür 116 geschlossen
wurden und sich eine Ablage 104 im Wesentlichen unterhalb
des Spülmoduls 102 befindet.
Nach Beendigung eines Spülzyklus
für eine
bestimmte Ablage 104 wird die Ausgangsschiebetür 116 geöffnet, sodass
die Ablage 104 aus der Spülkammer 108 entfernt
werden kann, um die Geschirrspülmaschine 100 für nachfolgende
Gegenstandsablagen 104 verfügbar zu machen.
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Nach
einer Ausführungsform
stellt die vorliegende Erfindung ein System zur Überwachung von Spülvorgängen der
Geschirrspülmaschine 100 bereit,
um Informationen bezüglich
Ablagen 104, welche während einer
bestimmten Zeitdauer in die Spülkammer 108 eingeführt werden,
zu sammeln. Jeder Ablage 104, welche dazu bestimmt ist,
Gegenstände
in die Spülkammer 108 zu
tragen, wird ein einzigartiges Identifikationskennzeichen (ID) zugewiesen.
Jedes einzigartige ID ist derart für eine einzelne Ablage 104 spezifisch,
dass keinen zwei Ablagen 104 dasselbe einzigartige ID zugewiesen
wird. Ein Identifikationskennzeichen 106, welches das einzigartige
ID für
die jeweilige Ablage 104 anzeigt, ist an der äußeren Ummantelung
oder innerhalb des Rahmens der jeweiligen Ablage 104 angebracht.
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Obwohl
in 1 so dargestellt, dass sich das Identifikationskennzeichen 106 an
der Vorderseite einer Ablage 104 befindet, kann dieses
an beliebiger Stelle an oder in der Ablage angebracht sein. Ein
Kennzeichenlesegerät 110 befindet
sich an der Geschirrspülmaschine 100 an
einer Stelle, welche ausreichend ist, um das Identifikationskennzeichen 106 zu
detektieren und das einzigartige ID zu lesen, sobald die jeweilige
Ablage 104 der Spülkammer 108 zugeführt wird.
Obwohl in 1 so dargestellt, dass sich
das Kennzeichenlesegerät 110 innerhalb
der Spülkammer 108 nahe
der Eingangsschiebetür 114 befindet,
kann sich dieses an beliebiger Stelle an oder in der Geschirrspülmaschine 100 befinden.
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Das
Kennzeichenlesegerät
110 ist
mit einem Hauptrechner
112 über einen Übermittlungsweg
120 verbunden.
Obwohl als stromführende
Leitungen abgebildet, kann der Übermittlungsweg
120 auch
auf drahtloser Übermittlungstechnik
basieren. Bei Detektion eines Identifikationskennzeichens
106 übermittelt
das Kennzeichenlesegerät
110 ein
Signal, welches das einzigartige ID der Ablage
104 enthält, an den
Hauptrechner
112 über
den Übermittlungsweg
120.
Der Hauptrechner
112 fügt
dem einzigartigen ID einen Zeitstempel mit Informationen zu Kalenderdatum
und Uhrzeit hinzu, sodass das einzigartige ID, und somit die entsprechende
Ablage
104, verknüpft
ist mit einer spezifischen Zeitreferenz in Bezug auf alle anderen
Ablagen, welche der Spülkammer
108 zugeführt werden.
Das einzigartige ID und die Zeitreferenz, welche sowohl das Kalenderdatum als
auch Uhrzeitinformationen enthält,
werden in einer Datenstruktur gespeichert, d. h. in einer Datendatei,
welche auf dem Hauptrechner
112 gespeichert ist. Die Datenstruktur
ist eine Zusammenstellung von einzigartigen IDs und Zeitreferenzen
für alle
Fälle,
bei denen Ablagen
104 durch die Spülkammer
108 geleitet
werden. In einer Ausführungsform
wird ein Fall allgemein definiert als das Einführen einer Ablage
104 in
die Spülkammer
108 der
Geschirrspülmaschine
100.
Tabelle 1 unten gibt eine Darstellung einer exemplarischen Datenstruktur, bei
welcher die oben genannten Informationen in tabellarischer Form
gespeichert sind.
Datum | Uhrzeit | Einzigartiges
ID |
18.01.02 | 07:30:45 | 50150E6730 |
18.01.02 | 07:31:20 | 50151E1342 |
18.01.02 | 07:31:40 | 50151B2509 |
18.01.02 | 07:32:10 | 50151D2D24 |
18.01.02 | 07:32:30 | 50151A2452 |
Tabelle
1
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Nach
einer Ausführungsform
ist der Hauptrechner 112 mit einem Übermittlungsgerät 122 verbunden zur Übermittlung
gesammelter und generierter Informationen, beispielsweise einzigartige
IDs und korrespondierende Zeitreferenzen, an einen entfernten Rechner
oder an einen zentralen Server (nicht abgebildet in 1; 426 in 4) über eine
Netzwerkverbindung. Das Übermittlungsgerät 122 kann
jede Art von Gerät
sein, welches verwendet wird zur Übertragung von Daten von einem
lokalen Rechner, wie beispielsweise dem Hauptrechner 112,
an einen entfernten Rechner über
eine Netzwerkverbindung. Das Übermittlungsgerät 122 kann
beispielsweise ein Modem sein, eine Netzwerkschnittstellenkarte
(NIC), alleine oder in Verbindung mit einem Router, einem Hub oder
einem Eth ernet-Anschluss, ein drahtloses Übertragungsgerät etc. Der
Hauptrechner 112 verbindet sich mit dem entfernten Rechner
unter Verwendung des Übermittlungsgeräts 122 und überträgt, wenn
verbunden, die Datenstruktur über
die Verbindung an den entfernten Rechner. Die Datenstruktur wird
vom zentralen Server verwendet, um zur Aktualisierung einer Datenbank
die kürzlich
gesammelten Informationen darin aufzunehmen. Nach Aktualisierung
können
die in der Datenbank gespeicherten Informationen von dem entfernten
Rechner oder von anderen entfernten Rechnern verarbeitet werden,
um Rückschlüsse bezüglich der
Anzahl von durch die Geschirrspülmaschine 100 geleiteten
Ablagen 104 sowie bezüglich
der Häufigkeit
der Verwendung jeder einzelnen Ablage 104 zu ziehen.
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2 stellt
ein Allzweckrechnersystem 200 dar, welches in der Lage
ist, eine Programmprodukt-Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung auszubilden. Eine Betriebsumgebung, in
welcher die vorliegende Erfindung potenziell nützlich ist, umfasst das Allzweckrechnersystem 200,
wie beispielsweise den Hauptrechner 112 und den entfernten
Rechner, an welchen die gesammelten Informationen übermittelt
werden. Bei einem derartigen System können Daten- und Programmdateien
dem Rechnersystem 200 eingegeben werden, welches die Dateien
liest und die darin enthaltenen Programme ausführt. Einige der Elemente eines
Allzweckrechnersystems 200 sind in 2 abgebildet,
wo ein Prozessor 201 abgebildet ist, welcher einen Ein-/Ausgabe-(E/A)-Bereich 202,
eine Zentrale Verarbeitungseinheit (Central Processing Unit, CPU) 203 und
einen Speicherbereich 204 besitzt. Die vorliegende Erfindung
ist optional in Form von Softwaregeräten ausgeführt, welche in den Speicher 204 geladen
werden und/oder auf einer konfigurierten CD-ROM 208 oder
Speichereinheit 209 gespeichert sind, wodurch das Rechnersystem 200 zu
einem, einem speziellen Zweck dienendem Gerät wird, um die vorliegende
Erfindung auszuführen.
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Der
E/A-Bereich 202 ist mit einer Tastatur 205 verbunden,
einer Anzeigeeinheit 206, einer Plattenspeichereinheit 209 und
einer Plattenlaufwerkseinheit 207. Nach einer Ausführungsform
ist die Plattenlaufwerkseinheit 207 eine CD-ROM-Laufwerkseinheit,
welche in der Lage ist, das CD-ROM-Medium 208 zu lesen, welches
typischerweise Programme 210 und Daten enthält. Rechnerprogrammprodukte,
die Mechanismen enthalten, welche die Systeme und Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung ausbilden, können
sich im Speicherbereich 204, der Plattenspeichereinheit 209 oder
auf dem CD-ROM-Medium 208 eines derartigen Systems befinden.
Nach einer alternativen Ausführungsform
kann die Plattenlaufwerkseinheit 207 ersetzt oder ergänzt werden
durch ein Diskettenlaufwerk, ein Bandlaufwerk oder durch eine andere
Speichermedienlaufwerkseinheit. Ein Netzwerkadapter 211 ist
in der Lage, das Rechnersystem 200 mit einem Netzwerk von
entfernten Rechnern über
den Netzwerkanschluss 212 zu verbinden. Beispiele derartiger
Systeme schließen
ein: SPARC-Systeme, angeboten von Sun Microsystems Inc., Personal
Computer, angeboten von der IBM Corporation sowie von anderen Herstellern
IBM-kompatibler Personal Computer, und andere Systeme, auf welchen ein
UNIX-basiertes oder ein anderes Betriebssystem läuft. Ein entfernter Rechner
kann ein Einzelplatzrechner sein, ein Server, ein Router, ein Netzwerk-PC
(Personal Computer), ein Netzwerkgerät oder ein anderer üblicher
Netzwerkknoten, und schließt
typischerweise viele oder alle der oben beschriebenen Elemente des
entsprechenden Rechnersystems 200 ein. Logische Verbindungen
können
ein Nahbereichsnetzwerk (Local Area Network, LAN) oder ein Weitverkehrsnetzwerk
(Wide Area Network, WAN) einschließen. Derartige Netzwerkumgebungen
sind in Büros,
in unternehmensweiten Rechnernetzen, Intranets und dem Internet
alltäglich.
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Nach
einer Programmprodukt-Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
Programmanweisungen, wie beispielsweise Anweisungen zur Übermittlung
von Daten zwischen einem Client und einem Server, welche Produktnutzungsdaten
erfassen, Daten analysieren und Berichte erstellen, von der CPU 203 ausgeführt werden;
und Daten, wie beispielsweise Produktnutzungsdaten, globale Daten
und zusätzliche
Daten, generiert aus den Produktnutzungsdaten oder aus Eingaben
durch andere Quellen, können
im Speicherbereich 204 oder auf der Plattenspeichereinheit 209,
der Plattenlaufwerkseinheit 207 oder anderen mit dem System 200 gekoppelten
Speichermedieneinheiten gespeichert werden.
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Wie
Fachleuten bekannt ist, umfasst das Rechnersystem 200 ferner
ein Betriebssystem und gewöhnlich
ein oder mehrere Anwendungsprogramme. Das Betriebssystem umfasst
einen Satz an Programmen, welche die Operationen des Rechnersystems 200 und
die Belegung von Ressourcen steuern. Dieser Satz an Programmen,
einschließlich
bestimmter Hilfsprogramme, stellt dem Anwender außerdem eine
grafische Benutzeroberfläche
bereit. Ein Anwendungsprogramm ist eine Software, welche auf dem
Betriebssystem aufsetzend läuft
und Rechnerressourcen verwendet, welche durch das Betriebssystem
zur Verfügung
gestellt werden, um vom Anwender gewünschte anwendungsspezifische
Aufgaben auszuführen.
Gemäß einer
Ausführungsform kann
das Betriebssystem eine grafische Benutzeroberfläche verwenden, auf welcher
die Bildschirmausgabe eines Anwendungsprogramms in einem rechteckigen
Bereich des Bildschirms des Anzeigegeräts 206 präsentiert
wird. Das Betriebssystem ist multitaskingfähig, das heißt, es kann
Rechenanwendungen in mehreren Ausführungssträngen durchführen und kann somit eines der
folgenden sein: die Betriebssysteme „WINDOWS 95", „WINDOWS
CE", „WINDOWS
98", „WINDOWS
2000" oder „WINDOWS
NT" von Microsoft
Corporation, OS/2 WARP von IBM, das Betriebssystem MACINTOSH SYSTEM
8 von Apple, X-Window etc.
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Entsprechend
den Praktiken von Fachleuten der Rechnerprogrammierung wird unten
die vorliegende Erfindung mit Bezug auf Aktionen und symbolische
Darstellungen von Vorgängen
beschrieben, welche vom Rechnersystem 200, von einem Speichercontroller
oder einem separaten Bandlaufwerk (nicht abgebildet) ausgeführt werden,
falls nicht anders angegeben. Derartige Aktionen und Vorgänge werden
gelegentlich als „vom Rechner
ausgeführt" bezeichnet. Es versteht
sich, dass die Aktionen und symbolisch dargestellten Vorgänge die
Manipulation Datenbits repräsentierender,
elektrischer Signale durch die CPU 203 einschließen, was
eine Abwandlung oder Reduktion der Darstellung elektrischer Signale
zur Folge hat, sowie die Speicherung von Datenbits an Speicherstellen
des Speichers 204, des konfigurierten CD-ROMs 208 oder
der Speichereinheit 209, um dadurch den Betrieb des Rechnersystems 200 zu
rekonfigurieren oder anderweitig abzuändern, sowie andere Prozesssignale.
Die Speicherstellen, an denen die Datenbits gespeichert werden,
sind physikalische Orte, die spezielle elektrische, magnetische
oder optische Eigenschaften besitzen, welche zu den Datenbits korrespondieren.
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Die
logischen Vorgänge
der verschiedenen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden entweder manuell implementiert
und/oder (1) als eine Sequenz Rechner-implementierter Schritte,
welche auf einem Rechnersystem laufen, beispielsweise dem Hauptrechner 112 und
dem Server-Rechner 426, und/oder (2) als miteinander verbundene
Maschinenmodule innerhalb des Rechnersystems. Die Implementierung
ist eine Frage der Wahl, abhängig
von den Leistungsanforderungen des Rechnersystems, welches die Erfindung ausführt. Dementsprechend
wird sich auf die hier beschriebenen logischen Vorgänge, welche
die Erfindung darstellen, alternativ bezogen als Vorgänge, Aktionen,
Schritte oder Module. Fachleute werden erkennen, dass die Vorgänge, Geräte, Aktionen
und Module implementiert sein können
in Form von Software, Firmware, digitaler Logik zu besonderen Zwecken
sowie einer beliebigen Kombination davon, ohne vom Umfang der vorliegenden
Erfindung abzuweichen, wie in den anhängenden Ansprüchen dargestellt.
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3A und 3B stellen
eine mögliche
Ausführungsform
eines Systems dar, welches Informationen in Zusammenhang mit den
Ablagen 104 sammelt, welche der Spülkammer 108 der Geschirrspülmaschine 100 zugeführt werden.
Bei dieser Ausführungsform
ist das Identifikationskennzeichen 106 ein Hochfrequenz-Identifikationskennzeichen
(RFID-Kennzeichen), wie in 3A dargestellt,
und das Kennzeichenlesegerät 110 ist
ein RFID-Kennzeichenlesegerät,
wie in 3B dargestellt. Da das RFID-Kennzeichen 106 und das
RFID-Kennzeichenlesegerät
wie unten beschrieben zusammenwirken, um Informationen zu sammeln, d.h.
die einzigartigen IDs, zugeordnet den durch die Spülkammer 108 geleiteten
Ablagen 104, bilden diese Komponenten zusammengefasst ein „RFID-System 150". Das RFID-System 150,
der Hauptrechner 112 und das Übermittlungsgerät 122 werden
hier allgemein und zusammengefasst als ein „Sammelsystem" bezeichnet.
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Das
RFID-Kennzeichenlesegerät
ist optional gekoppelt mit einem Anzeigemodul 124 über einen
ersten Übermittlungsweg 126.
Durch das Kennzeichenlesegerät 110 werden
Informationen gesammelt und dem Anzeigemodul 124 an der
Eingabeschnittstelle 134 zugeführt. Das Anzeigemodul 124 versieht
das einzigartige ID mit einem Zeitstempel, sobald das jeweilige
Identifikationskennzeichen 106 detektiert wird, und stellt
sowohl das einzigartige ID als auch die korrespondierende Zeitreferenz
auf einer ID-Anzeige, einer Kalenderdatumsanzeige 130 und
einer Zeitanzeige 132 dar. Bei dieser Ausführungsform
werden das einzigartige ID und die Zeitreferenz für jedes
detektierte Identifikationskennzeichen 106 durch das Anzeigemodul 124 über einen zweiten Übermittlungsweg 128 an
den Hauptrechner 112 übermittelt.
Sobald diese Informationen empfangen wurden, aktualisiert der Hauptrechner 112 die
Datenstruktur, wie oben mit Bezug auf 1 beschrieben.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
werden ein Anzeigemodul 124 und ein zweiter Übermittlungsweg 128 nicht
verwendet, sondern es werden stattdessen Informationen vom RFID-Kennzeichenlesegerät 110 über den
ersten Übermittlungsweg 126 direkt
an den Hauptrechner 112 übertragen. Bei dieser Ausführungsform
ist der Hauptrechner 112 ausgestattet mit einem Anwendungsprogramm
zum Empfang und zur Zeitstempelung der einzigartigen IDs der detektierten
Identifikationskennzeichen 106. Sobald die Zeitstempelung
erfolgt ist, werden das jeweilige einzigartige ID und die korrespondierende
Zeitreferenz automatisch in der Datenstruktur gespeichert. Der Hauptrechner 112 kann
einen Anzeigemonitor einschließen
(nicht abgebildet) zur lokalen Anzeige der gesammelten einzigartigen
IDs und der zugeordneten Zeitreferenzen auf einer grafischen Benutzeroberfläche (GUI)
des Anwendungsprogramms.
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In
einer möglichen
Ausführungsform
kann das RFID-Kennzeichen 106 eine Spule 138 einschließen, einen
Kondensator 140 und einen programmierbaren Mikrochip 142.
Der programmierbare Mikrochip 142 ist mit dem einzigartigen
ID programmiert, welcher der Ablage 104, der das Kennzeichen 106 zugeordnet
ist, zugewiesen wurde. Die Spule 138 und der Kondensator 140 bilden
einen Schwingkreis innerhalb des RFID-Kennzeichens 106.
Die RFID-Technik basiert auf induktiven Prinzipien, wobei im Schwingkreis
eine elektromotorische Kraft als Reaktion auf einen darauf wirkenden
magnetischen Fluss erzeugt wird. Verschiedene Arten von Informationen,
und nicht ausschließlich
das entsprechende einzigartige ID, können auf den programmierbaren
Mikrochip 142 geschrieben und aus diesem gelesen werden.
Beispielsweise kann, ohne Beschränkung
darauf, der programmierbare Mikrochip 142 die Häufigkeit,
mit der eine gekennzeichnete Ablage 104 detektiert worden
ist, speichern und somit von dem Kennzeichenlesegerät 110 gelesen
werden. Ebenso kann, ohne Beschränkung
darauf, ein in den Mikrochip programmiertes Zählregister jedes mal, wenn
der Chip 142 gelesen wird, um einen Zählschritt inkrementiert oder
alternativ dekrementiert werden. Dieses wird durch das Kennzeichenlesegerät 110 bewerkstelligt,
welches eine Schreibanweisung an den Chip 142 zurücksendet,
jedes mal, wenn das Kennzeichenlesegerät 110 den Chip detektiert
und somit von diesem das einzigartige ID liest.
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Nach
einer Ausführungsform
definiert das RFID-Kennzeichenlesegerät 110 fortwährend ein
Magnetfeld mit einer vorbestimmten Frequenz über dem Eintrittspunkt zur
Spülkammer 108.
Sobald das jeweilige ID-Kennzeichen 106 in das Magnetfeld
eindringt, wird ein Strom in der Spule 138 induziert, welcher
den programmierbaren Mikrochip 142 mit Energie versorgt.
Der Chip 142 moduliert das Magnetfeld und überträgt dadurch
das einzigartige ID des RFID-Kennzeichens 106 zurück an das
RFID-Kennzeichenlesegerät 110.
Das einzigartige ID wird anschließend vom RFID-Kennzeichenlesegerät 110 an
den Hauptrechner 112 über
einen ersten Übermittlungsweg 126 entweder
direkt oder indirekt über
das Anzeigemodul 124 übertragen.
BiStatix TechnologyTM, eine neue, zurzeit
bei Motorola Inc. in der Entwicklung befindliche RFID-Technik, kann
dazu verwendet werden, das in den 3A und 3B abgebildete
RFID-System 150 zu implementieren. Im Gegensatz zu herkömmlicher
RFID-Technik basiert BiStatix Tech nologyTM auf
dem Prinzip der kapazitiven Kopplung und nicht auf induktiven Prinzipien.
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4 stellt
ein exemplarisches Kommunikationsnetzwerk dar, welches Sammelsysteme 400 und 402 einschließt, die
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit einem entfernten oder „Server"-Rechner 426 verbunden
sind. Das jeweilige Sammelsystem, beispielsweise 400 und 402, überwacht
die der Spülkammer 108 einer
bestimmten Geschirrspülmaschine 100 zugeführten Ablagen 104,
um Informationen zur Identifikation zu sammeln, d. h. ein einzigartiges,
der jeweiligen Ablage 104 zugeordnetes ID. Das jeweilige
Sammelsystem, beispielsweise 400 und 402, schließt ein Kennzeichenlesegerät 110 ein
zum Lesen von Identifikationskennzeichen 106, zugeordnet
den von der Geschirrspülmaschine 100 gespülten Ablagen 104,
einen Hauptrechner 112 zur Zeitstempelung und zur Speicherung
von Informationen, gelesen vom Kennzeichenlesegerät 110,
und ein Übermittlungsgerät 122 zur Übermittlung
von Informationen, d. h. vom Kennzeichenlesegerät 110 gelesene einzigartige
IDs, und, in einer Ausführungsform,
vom Hauptrechner 112 generierte Informationen, an den Server-Rechner 426.
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Allgemein überwacht
der Server-Rechner 426 den Betrieb verschiedener Geschirrspülmaschinen 100, wobei
jede ein Sammelsystem besitzt, beispielsweise 400 und 402,
wie in 4 abgebildet. Aus Gründen der Klarheit ist das Kommunikationsnetzwerk
in 4 abgebildet mit zwei Sammelsystemen 400 und 402,
verbunden mit dem Server-Rechner 426 über das Netzwerk 404.
Jedoch sollte verstanden werden, dass der Server-Rechner 426 Daten
von einer beliebigen Anzahl an Sammelsystemen empfängt, beispielsweise 400 und 402,
welches jeweils einer bestimmten Geschirrspülmaschine 100 zugeordnet
ist. Obwohl in 4 für die jeweilige Geschirrspülmaschine 100 individuelle
Sammelsysteme, beispielsweise 400 und 402, dargestellt
sind, können
in anderen Ausführungsformen
mehrere Geschirrspülmaschinen 100 zu
einem einzelnen Sammelsystem, beispielsweise 400 und 402,
gekoppelt werden, und ein einzelnes Übermittlungsgerät 122 kann
dazu verwendet werden, Daten von mehreren Geschirr spülmaschinen 100 an
den Server-Rechner 426 zu übermitteln. In der Tat kann,
in einer möglichen
Ausführungsform,
der Hauptrechner 112 mit mehreren Kennzeichenlesegeräten 110 verbunden
sein, wobei jedes Kennzeichenlesegerät 110 einer anderen
Geschirrspülmaschine 100 zugeordnet
ist.
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Nach
einer Ausführungsform
sind die jeweilige Geschirrspülmaschine 100 und
die Ablagen 104, welche der Geschirrspülmaschine 100 zugeführt werden,
einem Kundenkonto zugeordnet. Das Kundenkonto wird dazu verwendet,
die jeweilige Geschirrspülmaschine 100 als
zu einem bestimmten Kunden gehörend
bzw. als von einem bestimmten Kunden betrieben zu kategorisieren.
Eine derartige Kategorisierung ist hilfreich bei der Analyse von
Betriebsaspekten einer Geschirrspülmaschine 100 auf
dem Server-Rechner 426, wie beispielsweise, ohne Beschränkung darauf,
von Effizienz- und Kundenprofilen. Beispielsweise definiert die
Gesamtzahl der gesammelten einzigartigen IDs für eine bestimmte Geschirrspülmaschine 100 während einer
bestimmten Zeitdauer die Anzahl von Ablagen 104, welche
ebendieser Geschirrspülmaschine 100 zugeführt und
somit von dieser gespült
wurden. Diese Art von Informationen kann beispielsweise dazu verwendet
werden, um eine Effizienzstudie für die Geschirrspülmaschine 100 zu
generieren, oder um möglicherweise
eine Rechnung für
den Kunden zu erstellen. Es versteht sich, dass eine oder mehrere
Geschirrspülmaschinen 100 einem
einzelnen Kundenkonto zugeordnet sein können.
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In
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, gezeigt in den Sammelsystemen 400 und 402, schließt der Hauptrechner 112 einen
Prozessor (nicht abgebildet) ein, ein Datensammelanwendungsprogramm
(nicht abgebildet) und ein Speichermedium (nicht abgebildet). Der
Prozessor führt
das Datensammelanwendungsprogramm aus, um das jeweilige, durch das
Kennzeichenlesegerät 110 gelesene
und an den Hauptrechner 112 übermittelte einzigartige ID
mit einer Zeitreferenz zu versehen, einschließlich, ohne Beschränkung darauf,
Kalenderdatum und Uhrzeitinformationen. Jedes einzigartige ID und
dessen zugeordnete Zeitreferenz werden auf dem Speichermedium als
Datenstruktur, d. h. als Datendatei, gespeichert. Das Speichermedium
kann ein Halbleiterspeicher sein oder ein magnetisches oder optisches
Speichergerät,
um das jeweilige, durch das Kennzeichenlesegerät 110 gesammelte einzigartige
ID zusammen mit der korrespondierenden Zeitreferenz temporär zu speichern.
Jedoch kann bei einer alternativen Ausführungsform das Speichermedium
weggelassen werden, insbesondere, wenn generell eine kontinuierliche Übermittlung
einzigartiger IDs und korrespondierender Zeitreferenzen an eine
entfernte Datenbank 428 oder ein Speichermedium erfolgt.
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Das Übermittlungsgerät 122 ist
mit dem Hauptrechner 112 gekoppelt, um Zugriff zu haben
auf Daten, welche vom Hauptrechner 112 empfangen und gespeichert
wurden, einschließlich
einzigartiger IDs und korrespondierender Zeitreferenzen. Das Übermittlungsgerät 122 kann
darauf programmiert sein, auf das Kommunikationsnetzwerk 404 zuzugreifen,
vorzugsweise über
ein LAN (Nahbereichsnetzwerk) oder über ein WAN (Weitverkehrsnetzwerk),
eine Wählverbindung
oder über
eine andere wohlbekannte Netzwerkverbindung.
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Bei
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung greift das Übermittlungsgerät 122 periodisch auf
den Server-Rechner 426 zu, um Daten, beispielsweise detektierte
einzigartige IDs und zugeordnete Zeitreferenzen, zwecks Speicherung
in der Datenbank 428 an diesen zu übermitteln. Als solches kann
das Übermittlungsgerät 122 auf
durch den Hauptrechner 112 empfangene Echtzeitdaten oder
auf beliebige ältere,
auf einem lokalen Speichermedium gespeicherte Daten, zwecks Übertragung
zur Datenbank 428, zugreifen. Bei einer alternativen Ausführungsform
hält das Übermittlungsgerät 122 die
Kommunikation mit dem Server-Rechner 426 über das
Kommunikationsnetzwerk 404 fortwährend aufrecht; dadurch wird
das lokale Speichermedium zur Speicherung von detektierten Daten
unnötig.
Stattdessen überträgt das Übermittlungsgerät 122 kontinuierlich
Echtzeitdaten an den Server-Rechner 426. Als solcher kann
der der Server-Rechner
die Zeitstempel-Operationen durchführen, welche oben als vom Hauptrechner 112 durchgeführt beschrieben
wurden. Die detektierten einzigartigen IDs werden somit vom Hauptrechner 112 detektiert
und unmittelbar an den Server-Rechner 426 weitergeleitet,
welcher jedem detektierten einzigartigen ID eine Zeitreferenz zuordnet,
bevor das einzigartige ID in der Datenbank 428 gespeichert
wird. Die einzigartigen IDs und die zugeordneten Zeitreferenzen
werden anschließend
beide in der Datenbank 428 gespeichert, bis der Server-Rechner darauf zugreift.
Bei dieser Ausführungsform
kann dennoch ein kleines Zwischenspeichergerät eingesetzt werden, um eine
Netzwerküberlastung
oder andere Verzögerungen
bei der Kommunikation am Übermittlungsgerät 122 aufzufangen.
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Das Übermittlungsgerät 122 kann
außerdem
Anweisungen über
das Kommunikationsnetzwerk 404 empfangen, um der Geschirrspülmaschine 100 eine
Feedback-Schleife bereitzustellen. Diese Anweisungen werden zum
Hauptrechner 112 übertragen,
welcher dazu verwendet werden kann, Vorgänge und Betrieb der Geschirrspülmaschine 100 zu
steuern. Derartige Anweisungen können
Aktualisierungen bezüglich
der Zusammensetzungen von chemischen Konzentraten und Detergenzien,
welche von der Geschirrspülmaschine 100 verwendet
werden, um Gegenstände
zu reinigen, einschließen,
sowie Kalibrationsanweisungen, Testanweisungen, Alarmanweisungen,
die interaktive Kommunikation zwischen dem Bediener der Geschirrspülmaschine
oder dem Kundendiensttechniker und dem Server-Rechner sowie andere
ferngesteuerte Anweisungen. Diese Möglichkeiten vereinfachen die
Kontrolle mehrerer, geografisch verstreut stehender Geschirrspülmaschinen 100,
indem sie es der Bedienperson oder dem Kundendiensttechniker erlauben,
Steueranweisungen von einer zentralen Stelle aus mittels des Kommunikationsnetzwerks 404 zu
verteilen.
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Ein
Client-Rechner 430, beispielsweise ein vollwertig ausgestatteter
Rechner (thick client) oder ein nur mit Grundfunktionen ausgestatteter
Rechner (thin client), ist mit dem Server-Rechner 426 über den
Kommunikationsanschluss 434 verbunden. Der Client 430 startet
eine Analyseanwendung, welche auf dem Client-Rechner 430 oder
auf dem Server-Rechner 426 vorhanden ist, um Berichte zu
generieren, wie beispielsweise Bericht 432, welcher eine
Analyse von in der Datenbank 428 gespeicherten Daten bereitstellt.
Die Datenbank 428 enthält
die einzigartigen IDs und Zeitreferenzen, welche dem Server-Rechner 426 durch
die Sammelsysteme 400 und 402 über das Netzwerk 404 zugeführt wurden.
Als solcher kann der Bericht 432 beispielsweise Ergebnisse
aus einer Effizienzanalyse bezüglich
der Anzahl der Ablagen enthalten, welche durch eine bestimmte Geschirrspülmaschine 100 während einer
bestimmten Zeitdauer geleitet wurden.
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Gemäß einer
möglichen
Ausführungsform
kann der Bericht
432 eine Auflistung aller während einer
bestimmten Zeitdauer durch eine bestimmte Geschirrspülmaschine
100 geleiteten
Ablagen
104 enthalten, zusammen mit dem Typ der Ablage
und/oder anderen Merkmalen, beispielsweise Modellnummer, Anzahl
der Fächer
etc, welche den Ablagen
104 zugeordnet sind. Derartige
Merkmale können
durch die Analyseanwendung auf Grundlage des, der jeweiligen Ablage
104 zugewiesenen
einzigartigen IDs, ermittelt werden. Tabelle 2 unten stellt Bericht
432 nach
dieser Ausführungsform
dar.
Datum | Uhrzeit | ID | Ablagetyp | Modellnummer der
Ablage | Fächer |
18.01.02 | 07:30:45 | 50150E6730 | Glaswaren/Gläser | 6326-S1 | 36 |
18.01.02 | 07:31:20 | 50151E1342 | Glaswaren/Gläser | 6326-S | 36 |
18.01.02 | 07:31:20 | 50151B2509 | Glaswaren/Gläser | 6316 | 36 |
18.01.02 | 07:32:10 | 50151D2D24 | Teller/Tablett | 5020-M | 8
Reihen |
18.01.02 | 07:32:30 | 50151A2452 | Besteck/ Utensilien | 6411-M | – |
Tabelle
2
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Unter
Berücksichtigung
der Rechnerumgebung aus 2 stellt 5 allgemein
einen Vorgang 500 zur Sammlung von Informationen dar, bezogen
auf Geschirrspülvorgänge, nach
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Der Sammelvorgang 500 wird
durch einen Ablauf von Vorgängen
ausgeführt,
d. h. einem „Betriebsablauf", beginnend mit einem
Startvorgang 502 und endend mit einem Endvorgang 512.
Aus Gründen
der Einfachheit wird der Sammelvorgang 500 unten beschrieben
als Sammeln der Daten einer einzelnen Ablage 104, welche
der Spülkammer 108 einer
Geschirrspülmaschine 100 zugeführt wurde. Jedoch kann
der Sammelvorgang 500 dazu verwendet werden, Informationen
in Zusammenhang mit einer Vielzahl von der Spülkammer 108 zugeführten Ablagen 104,
gleichzeitig oder der Reihe nach, zu sammeln.
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Nach
Beginn geht der Betriebsablauf vom Startvorgang 502 auf
einen Zuordnungsvorgang 504 über. Beim Zuordnungsvorgang 504 wird
der Ablage 104 ein einzigartiges ID zugewiesen. Nachdem
der Ablage 104 das einzigartige ID zugewiesen wurde, wird
die Ablage 104 mit einem Identifikationskennzeichen 106 versehen,
welches der Ablage 104 äußerlich
das einzigartige ID zuordnet. Nach einer in den 3A und 3B beschriebenen
Ausführungsform
ist das einzigartige ID in einen Mikrochip 142 eines RFID-Kennzeichens 106 einprogrammiert.
Gemäß verschiedenen
anderen Ausführungsformen
kann das einzigartige ID enthalten sein auf einem Barcode-Etikett
oder auf andere optische Weise auf einem Aufkleber oder Etikett.
Das Einprogrammieren des einzigartigen IDs in ein RFID-Kennzeichen 106 erlaubt
es im Übrigen,
dass das einzigartige ID sogar detektiert werden kann, wenn das
Kennzeichen 106 durch Schmutz oder irgendein anderes unbelebtes Objekt
verdeckt ist. Aus diesem Grund ist es wünschenswert, ein RFID-Kennzeichen
zu verwenden, um die Ablage 104 ihrem zugewiesenen einzigartigen
ID zuzuordnen. Nachdem der Ablage 104 ein einzigartiges
ID zugewiesen wurde, und nachdem auf irgendeine Weise die Ablage 104 mit
dem einzigartigen ID gekennzeichnet wurde, geht der Betriebsablauf
auf den Spülvorgang 506 über.
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Beim
Spülvorgang 506 wird
die Ablage 104 der Spülkammer 108 der
Geschirrspülmaschine 100 zwecks
Reinigung und/oder Desinfektion der darin enthaltenen Gegenstände zugeführt. Vom
Spülvorgang 506 geht
der Betriebsablauf auf einen Detektionsvorgang 508 über. Der
Detektionsvorgang 508 detektiert den der Ablage 104 zugewiesenen
einzigartigen ID und speichert das einzigartige ID für eine nachfolgende
Verarbeitung. Falls, wie in einer obigen Ausführungsform beschrieben, das
einzigartige ID in ein RFID-Kennzeichen 106 einprogrammiert
wurde, kommt ein RFID-Kennzeichenlesegerät 110 zur Anwendung,
um das der Ablage 104 zugewiesene einzigartige ID zu sammeln.
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Vom
Detektionsvorgang 508 geht der Betriebsablauf auf einen
Datenübertragungsvorgang 510 über. Der
Datenübertragungsvorgang 510 überträgt das detektierte
einzigartige ID an einen entfernten Rechner, wie beispielsweise
den Server-Rechner 426, zwecks Speicherung, Berechnung
und/oder Verarbeitung des einzigartigen IDs. Nach dem Datenübertragungsvorgang 510 endet
der Betriebsablauf beim Endvorgang 512.
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Nach
Speicherung in einer Datenbank des entfernten Rechners ist das jeweilige
gesammelte einzigartige ID einem Analyseanwendungsprogramm zugänglich,
sodass das Programm Analysen durchführen und Berichte erstellen
kann in Zusammenhang mit der Geschirrspülmaschine 100 sowie
jeder Ablage 104, welche in die Spülkammer 108 der Geschirrspülmaschine 100 eingeführt wurde.
Beispielsweise kann das Analyseanwendungsprogramm die Anzahl der
Ablagen 104 ermitteln, die über einen bestimmten Zeitraum
hinweg von der Geschirrspülmaschine 100 gespült wurden.
Ferner kann das Analyseanwendungsprogramm einen Bericht erstellen,
welcher verschiedene Merkmale einer bestimmten Ablage 104,
welche dem Sammelvorgang 500 unterliegt, veranschaulicht,
d.h. Modellnummer, Art der Ablage etc.
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Häufig ist
es wünschenswert,
jedem gesammelten einzigartigen ID eine Zeitreferenz zuzuordnen,
welche einen Zeitpunkt repräsentiert,
zu welchem die jeweilige Ablage 104 in die Spülkammer 108 einer
bestimmten Geschirrspülmaschine 100 eingeführt wurde. 6 stellt
einen Vorgang dar, welcher Identifikationsinformationen sammelt
in Zusammenhang mit verschiedenen eindeutig identifizierten, in
die Spülkammer 108 einer Geschirrspülmaschine 100 während einer
vorbestimmten Zeitdauer (Tf – Ti) eingeführten
Ablagen 104. Während
der vorbestimmten Zeitdauer (Tf – Ti) werden einzigartige IDs von den in die
Spülkammer
eingeführten Ablagen 104 gesammelt
und lokal vom Hauptrechner 112 für eine nachfolgende Übertragung
an einen entfernten Rechner, wie beispielsweise den Server-Rechner 426,
gespeichert. Der Sammelvorgang 600 wird ausgeführt von
einem Betriebsablauf, welcher mit einem Startvorgang 602 beginnt
und mit ei nem Endvorgang 616 endet. Der Startvorgang 602 wird
zu Beginn einer vorbestimmten Zeitdauer gestartet – der Zeit
Ti. Die vorbestimmte Zeitdauer endet zum
Zeitpunkt Tf.
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Zum
Zeitpunkt Ti geht der Betriebsablauf zu
einem ersten Abfragevorgang 604 über. Der erste Abfragevorgang 604 prüft, ob das
Kennzeichenlesegerät 110 ein
einzigartiges ID detektiert hat, welches einer aktuell zugeführten oder
bereits innerhalb der Spülkammer
befindlichen Ablage 104 zugewiesen ist. Bei Detektion wird
das einzigartige ID an den Hauptrechner 112 weitergeleitet
und der Betriebsablauf geht auf einen Zeitstempelvorgang 606 über. Der
Zeitstempelvorgang 606 versieht das einzigartige ID mit
einer Zeitreferenz, einschließlich
Kalenderdatum und Uhrzeitinformationen, relativ zu dem Zeitpunkt,
zu welchem das einzigartige ID gesammelt wurde. Vom Zeitstempelvorgang 606 geht
der Betriebsablauf zu einem Aufzeichnungsvorgang 610 über.
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Der
Aufzeichnungsvorgang 610 speichert das detektierte einzigartige
ID und die korrespondierende Zeitreferenz in einer Datenstruktur,
welche auf dem Hauptrechner 112 gespeichert ist. Die Datenstruktur
wird in einer Datenbank abgespeichert, welche sich entweder auf
dem Hauptrechner 112 befindet oder mit diesem gekoppelt
ist. Die Datenstruktur wird gespeichert bis zum Zeitpunkt des Ablaufs
der vorbestimmten Zeitdauer, d. h. Tf, zu
welchem die Datenstruktur an einen entfernten Rechner zwecks Speicherung
und zukünftiger
Analyse der Informationen übertragen
wird.
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Falls
ein einzigartiges ID durch den ersten Abfragevorgang 604,
oder alternativ nach dem Aufzeichnungsvorgang 610, nicht
detektiert wurde, geht der Betriebsablauf zu einem zweiten Abfragevorgang 612 über. Der
zweite Abfragevorgang 612 bestimmt, ob die vorbestimmte
Zeitdauer (Tf – Ti)
abgelaufen ist. Die vorbestimmte Zeitdauer (Tf – Ti) läuft
ab zum Zeitpunkt Tf. Falls die vorbestimmte
Zeitdauer (Tf – Ti)
nicht abgelaufen ist, kehrt der Betriebsablauf zum ersten Abfragevorgang 604 zurück und fährt wie
zuvor beschrieben fort. Zum Zeitpunkt Tf geht
der Betriebsablauf zu einem Datenübertragungsvorgang 614 über. Der Datenübertragungsvorgang 614 übermittelt
die Datenstruktur, und somit die darin enthaltenen einzigartigen
IDs und die korrespondierenden Zeitreferenzen, an einen entfernten
Rechner, beispielsweise den Server-Rechner 426. Der entfernte
Rechner speichert die Informationen in einer Datenbank, beispielsweise
Datenbank 428, sodass die Informationen für eine zukünftige Analyse
verfügbar
sind. Nach dem Datenübertragungsvorgang 614 wird
der Betriebsablauf mit dem Endvorgang 616 abgeschlossen.
Zukünftige
Durchlaufe des Sammelvorgangs 600 aktualisieren die Datenbank,
beispielsweise die Datenbank 428, sodass von der Geschirrspülmaschine 100 durchgeführte Vorgänge fortwährend von
einem entfernten Ort aus ausgewertet werden können.
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Es
ist deutlich, dass die vorliegende Erfindung gut geeignet ist, sowohl
die genannten als auch die inhärenten
Ziele und Vorteile zu erreichen. Während eine gegenwärtig bevorzugte
Ausführungsform
zu Zwecken der Offenbarung beschrieben worden ist, können verschiedene
Veränderungen
und Abänderungen
vorgenommen werden, welche sich gänzlich innerhalb des Umfangs
der vorliegenden Erfindung befinden, wie in den anhängenden
Ansprüchen
dargestellt. Beispielsweise können,
obwohl die Ablagen 104 mit einzigartigen IDs unter Verwendung
der RFID-Technik gekennzeichnet sind, andere Formen der Identifikation
verwendet werden, wie beispielsweise, ohne Beschränkung darauf,
Barcode-Etiketten und andere Formen optischer Kennzeichnung mit
Buchstaben/Zahlen etc. Außerdem
kann in einer Ausführungsform
die Geschirrspülmaschine 100 eine
Geschirrspülmaschine
vom Korbdurchlauftyp sein. Bei Geschirrspülmaschinen vom Korbdurchlauftyp sind
die Eingangs- (114) und Ausgangsschiebetüren (116)
im Allgemeinen Kunstoffvorhänge.
Die Ablagen 104 fahren auf einem Laufband und „schieben" sich ihren Weg durch
die Eingangs- und
Ausgangsvorhänge.
Die Vorhänge
wirken als Spritzschutz, sodass Spülwasser- und Klarspülwassergischt
nicht durch die Ein- und Ausgänge
der Maschine entweicht. Gemäß noch einer
anderen Ausführungsform
kann die Geschirrspülmaschine 100 eine
Geschirrspülmaschine
vom korblosen Bandlauftyp sein. Geschirrspülmaschinen vom korblosen Bandlauftyp
verwenden keine Standardablagen 104. Stattdessen werden
die Gegenstände,
beispielsweise Teller, Utensilien etc. auf ein Laufband gesetzt,
welches „Finger" besitzt, die die
Gegenstände
an Ort und Stelle halten. Bei dieser Ausführungsform ist jeder Gegenstand
mit einem Identifikationskennzeichen 106 gekennzeichnet.
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Ferner
wird die vorliegende Erfindung allgemein als System und Verfahren
beschrieben, welche eine Fernauswertung von Leistung und Betrieb
einer Geschirrspülmaschine 100 auf
Grundlage lokal gesammelter Daten in Zusammenhang mit eindeutig
identifizierten, in die Geschirrspülmaschine 100 eingeführte Ablagen 104 ermöglichen.
Jedoch ermöglicht
eine mögliche
Ausführungsform
der Erfindung eine lokale Auswertung der Geschirrspülmaschine 100 auf
dem Hauptrechner 112. Dieser Hauptrechner 112 kann
ein Analyseanwendungsprogramm und ein Anzeigegerät einschließen. Das Analyseanwendungsprogramm
verarbeitet die gesammelten einzigartigen IDs und die korrespondierenden
Zeitreferenzen, um einen Bericht 432 in Zusammenhang mit
Vorgängen
beim Geschirrspülen
und bei der Beladung von Ablagen bei der Geschirrspülmaschine 100 zu
erstellen. Dieser Bericht 432 wird auf dem Anzeigegerät angezeigt.
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Zusätzlich können die
Art und die Menge des/der chemischen Produkte(s), welche(s) einer
Ablage 104 zugeführt
wird, auf Grundlage des jeder Ablage 104 zugewiesenen einzigartigen
IDs gemäß einer
möglichen Ausführungsform
gesteuert werden. Ein Verfahren zum Spülen eines speziellen Typs von
Gegenstand mittels zugeordneter vorbestimmter Reinigungsprodukte
und/oder Anweisungen wird in US-Patentanmeldung Nr. 09/548573 offenbart,
welche an den Zessionar dieser Anmeldung übertragen wurde. Es können zahlreiche
andere Änderungen
durchgeführt
und Ausführungsformen
ausgeführt
werden, welche sich Fachleuten leicht anbieten und welche im Umfang
der Erfindung eingeschlossen sind, wie in den anhängenden
Ansprüchen
definiert.