DE60314042T2 - Vorrichtungen und Methoden zur Bestimmung von Konzentrationen von Analyten - Google Patents

Vorrichtungen und Methoden zur Bestimmung von Konzentrationen von Analyten Download PDF

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N21/00Investigating or analysing materials by the use of optical means, i.e. using sub-millimetre waves, infrared, visible or ultraviolet light
    • G01N21/84Systems specially adapted for particular applications
    • G01N21/8483Investigating reagent band

Description

  • BEREICH DER ERFINDUNG
  • Der Bereich dieser Erfindung ist die Bestimmung der Analytenkonzentration.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die Bestimmung der Analytenkonzentration in physiologischen Proben ist von ständig wachsender Bedeutung für die heutige Gesellschaft. Solche Testverfahren (Assays) finden in einer Vielzahl von Anwendungen Verwendung, einschließlich klinischen Labortests, Heimtests usw., wobei die Ergebnisse solcher Tests eine wichtige Rolle bei der Diagnose und Behandlung verschiedener Erkrankungen spielen. Zu den betreffenden Analyten gehören Glukose zur Diabetesbehandlung, Cholesterin zur Kontrolle kardiovaskulärer Erkrankungen und dergleichen.
  • Als Reaktion auf diese wachsende Bedeutung der Bestimmung der Analytenkonzentration wurden verschiedene Protokolle und Geräte zur Bestimmung der Analytenkonzentration sowohl für klinische als auch für Heimtests entwickelt, und es sind insbesondere eine Vielzahl von Vorrichtungen und Verfahren zur Analytenmessung, um die Patienten zu befähigen, ihr eigenes Blut auf die Anwesenheit und auf die Bestimmung der Konzentration einer Vielzahl von unterschiedlichen Analyten zu testen, im Stand der Technik gut bekannt. Von großem Interesse und Verwendung in diesem Bereich sind optisch basierte Messvorrichtungen und Verfahren, bei denen eine Probe beleuchtet wird und das reflektierte Licht davon erfasst wird, um eine Analytenkonzentration zu erhalten. Von wachsendem Interesse in solchen optisch basierten Messprotokollen ist die Verwendung von Assay-Systemen, die Teststreifen oder Karten und Messgeräte, zum Lesen dieser Teststreifen, verwenden. Üblicherweise wird eine physiologische Probe, wie zum Beispiel Blut, Blutderivate, interstitielles Fluid, Urin, usw. auf einen Teststreifen aufgetragen, um einen bestimmten Test- oder Messbereich des Teststreifen zu befeuchten. Die Probe reagiert mit bestimmten Reagenzien oder Komponenten, die mit dem Testbereich verbunden sind, um einen Farbwechsel in jenen Bereichen herzustellen, bei denen der Teststreifen durch die Probe befeuchtet wurde. Das reflektierte Licht, das von diesem Testbereich erfasst wurde, ist dasjenige, welches zur Bestimmung einer Analytenkonzentration verwendet wird, wie oben erwähnt, indem die Menge des reflektierten Lichts zu der Analytenkonzentration in Beziehung gesetzt wird.
  • Ein Merkmal der Vorrichtungen und Verfahren, die für die Bestimmung der Analytenkonzentration unter Verwendung eines gemessenen Reflexionwertes bereitstehen, ist, dass die Probengröße und die einheitliche oder gleichmäßige Verteilung davon einen Einfluss auf die endgültige Messung haben kann, wobei eine Probegröße, die zu klein ist, oder eine Probe, die nicht gleichmäßig aufgetragen wurde, fehlerhafte oder ungenaue Resultate verursachen kann. Besonders wenn ein nicht ausreichendes Volumen einer Probe auf den Teststreifen aufgetragen wurde und/oder die Probe nicht einheitlich aufgetragen wurde, wird nur ein Teil des Testbereiches durch die Probe befeuchtet, während andere Teile des Testbereiches nicht befeuchtet werden. In herkömmlichen, optisch basierten Messvorrichtungen und Verfahren wird das Licht von dem gesamten Testbereich erfasst, einschließlich jener Bereiche, die nicht von der Probe befeuchtet worden sind. Die Verwendung von Licht, das von nicht befeuchteten Teilen des Testbereiches erfasst wurde, kann bewirken, dass die Bestimmung der Analytenkonzentration falsch oder ungenau sein wird.
  • Bestrebungen zur Beseitigung der oben beschriebenen Probleme einer nicht ausreichenden und/oder nicht einheitlich aufgetragenen Probe waren nicht gänzlich ausreichend. In dem einfachsten Verfahren ist es für den Benutzer obligatorisch, visuell zu kontrollieren, ob eine ausreichende Probe aufgetragen wurde und ob der Testbereich gleichförmig befeuchtet worden ist. Ein solches visuelles Kontrollieren ist jedoch nicht zuverlässig, besonders für Personen mit Diabetes, die üblicherweise eine beeinträchtigte Sehfähigkeit haben.
  • In einem anderen Bestreben, die oben beschriebenen Probleme zu lösen, beschreibt EPB 0087466 eine Vorrichtung, die auf der Basis der Absorption von Wasser in dem Infrarotbereich des elektromagnetischen Spektrums abschätzt, ob die Menge der Probe ausreichend ist. Eine solche Vorrichtung erfordert jedoch Mittel zur quantitativen Analyse und einen Infrarot-Signalgeber und Empfänger und ist daher unvorteilhaft für die Verwendung als ein tragbares System, wie zum Beispiel für Glukose-Heimtests für Diabetiker. Bei der Verwendung der Vorrichtung, die in EP 0087466 offenbart ist, können weiterhin Fälle, in denen die Probe nicht einheitlich aufgetragen wurde, nicht einfach identifiziert werden.
  • US-Patent Nrs. 5,889,585 und 6,055,060 versuchen auch das oben beschriebene Problem zu lösen, indem sie Werte, die von zwei verschiedenen Orten eines Teststreifens erhalten wurden, miteinander vergleichen, wobei eine bestimmte Größe der Abweichung anzeigt, dass das gemessene Gebiet nicht einheitlich befeuchtet wurde. Wenn eine Nichteinheitlichkeit angezeigt wurde, wird der Benutzer aufgefordert, mehr Probe aufzutragen, oder in bestimmten Fällen wird er darauf hingewiesen, dass zu viel Zeit verstrichen ist und ein neuer Test begonnen werden muss. Das bedeutet, dass weder das '585-Patent noch das '060-Patent für eine Bestimmung der Analytenkonzentration unter Verwendung der kleinen bereitgestellten Probe und/oder des ungleichmäßig befeuchteten Messbereiches zur Verfügung steht, und fordert stattdessen den Benutzer auf, mehr Probe auf den Teststreifen aufzutragen oder einen neuen Test zu beginnen. Keine dieser Optionen ist vollständig zufriedenstellend.
  • EP-A-0 646784 lehrt ein Videoteststreifen-Lesegerät, das einen Videoimager oder eine Kamera verwendet, um Reagenzteststreifen sichtbar zu machen, die jeweils Testfelder haben, welche mit einer Probe von Interesse reagiert haben. Auf diese Weise ist es mit der Vorrichtung möglich, einen Hintergrundschwellenwert zu berechnen, der die Anwesenheit eines Teststreifens zeigt, wodurch die Vorrichtung befähigt wird, zu identifizieren, ob ein Teststreifen anwesend ist oder nicht. Daher stellt EP-A-646784 einen Indikator bereit, ob ein Teststreifen anwesend ist oder nicht.
  • US 6,249,593 offenbart ein Verfahren oder System zur automatischen Analyse eines Testsubstrates für einen Analyten in einer flüssigen Probe. Die Probe wird auf ein Testsubstrat angewandt, das einen immobilisierten Rezeptor hat, welcher in der Lage ist, den Analyten zu binden. Ein markiertes Reagenz wird zu dem Testsubstrat hinzugefügt. Wenn der Analyt vorhanden ist, wird eine Farbe erzeugt. Die Farbe wird dann in dem Bereich mit der höchsten Farbdichte gemessen. Ein Gebiet, das peripher zu dem Gebiet mit der höchsten Farbdichte ist, wird angepeilt und eine zweite Messung der Farbdichte wird durchgeführt. Diese zweite Messung wird als Hintergrundrauschen genommen. Die Anwesenheit oder Abwesenheit des Analyten in der flüssigen Probe kann durch Abgleichen der ersten Messung mit der zweiten Messung berechnet werden.
  • In dem Fall, wenn der Benutzer aufgefordert wird, mehr Probe aufzutragen, muss der Benutzer entweder versuchen, die anfängliche Stelle des Nadelstiches auszuquetschen, um zu versuchen, mehr Blut aus jener Stelle „auszumelken" oder zu massieren, oder der Benutzer muss noch einmal an einer anderen Stelle seine Haut einstechen. Da das Blut schnell gerinnt, es ist nicht ungewöhnlich, dass in eine andere Stelle mit einer Nadel eingestochen werden muss, wenn der Benutzer aufgefordert wird mehr Blut aufzutragen. Der Einstichvorgang zur Gewinnung der Probe kann schmerzhaft sein, wobei es offensichtlich ist, dass sich der Schmerz verstärkt, wenn viele Male in die Haut eingestochen werden muss, um das erforderliche Probenvolumen zu erhalten, damit der Test durchgeführt werden kann. Wegen diesem Schmerz ist es für eine einzelne Person, die ein häufiges Kontrollieren eines Analyten benötigt, nicht ungewöhnlich, einfach das Kontrollieren des Analyten von Interesse insgesamt zu vermeiden. Für Diabetiker resultiert zum Beispiel der Fehlschlag, ihren Glukosespiegel auf einer vorgeschriebenen Basis zu messen, in einem Fehlen der notwendigen Information, um geeignet den Glukosespiegel zu kontrollieren. Unkontrollierte Glukosespiegel können sehr gefährlich und sogar lebensbedrohend sein.
  • In dem Fall, wenn ein neuer, zweiter Test angefangen werden muss, ist ein neuer Teststreifen für den zweiten Test erforderlich. Daher wird der Teststreifen, der für den ersten, unvollständigen Test verwendet wurde, anstelle eines neuen Teststreifen zur Verwendung mit dem zweiten Test weggeworfen, was in der Verwendung von zwei Teststreifen anstelle von einem für eine einzelne Bestimmung der Analytenkonzentration resultiert. Dies erhöht die bereits hohen Kosten der Teststreifen-basierten Bestimmung der Analytenkonzentration.
  • Daher besteht weiterhin ein Interesse an der Entwicklung neuer Vorrichtungen und Verfahren zur Bestimmung der Analytenkonzentration, die präzise Analytenkonzentrationen in den Fällen liefern, bei denen kleine Probenvolumen auf einen Messbereich des Teststreifens aufgetragen werden und/oder der Messbereich des Teststreifens nicht gleichmäßig oder einheitlich von der Probe befeuchtet worden ist. Von besonderem Interesse wäre die Entwicklung von solchen Vorrichtungen und Verfahren, die einfach zu verwenden sind, insbesondere von visuell eingeschränkten Personen, die minimalen Schmerz verursachen und die tragbar sind.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es werden Vorrichtungen und Verfahren zum Bestimmen der Konzentration eines Analyten in einer physiologischen Probe zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Erfindung wird durch die beigefügten Ansprüche definiert.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ABBILDUNGEN
  • 1 zeigt ein Beispiel eines repräsentativen colorimetrischen Teststreifens, der für die Verwendung bei der vorliegenden Erfindung geeignet ist.
  • 2 ist eine schematische Ansicht eines Ausführungsbeispieles eines Vorrichtungsgegenstandes mit einem Teststreifen, der damit verbunden ist.
  • 3A3H zeigt vergrößerte Draufsichten von verschiedenen Ausführungsbeispielen des Detector Arrays der vorliegenden Erfindung, wobei die individuellen Detektoren in einer Vielzahl von Konfigurationen vorliegen.
  • 4A4C zeigt Ausführungsbeispiele der Abbildungsoptik der vorliegenden Erfindung.
  • 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines beispielhaften Messbereiches von einem Teststreifen mit einem Detector Array der vorliegenden Erfindung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Es werden Vorrichtungen und Verfahren zum Bestimmen der Konzentration eines Analyten in einer physiologischen Probe bereitgestellt. Die beanspruchten Vorrichtungen umfassen zumindest eine Lichtquelle zur Bestrahlung einer Mehrzahl von verschiedenen Bereichen eines Teststreifen, der in die Vorrichtung eingebracht wurde, ein Detector Array zum Erfassen des reflektierten Lichtes von einem jeweiligen einer Mehrzahl verschiedener Bereiche, Mittel zur Bestimmung, ob eine ausreichende Menge einer Probe auf jedem der Mehrzahl der verschiedenen Bereiche vorhanden ist, durch Bestimmen des davon reflektierten Lichtes, und Mittel zur Bestimmung der Konzentration des Analyten basierend auf dem reflektierten Licht, welches von jenen Bereichen erfasst wird, für die bestimmt wurde, dass sie eine ausreichende Probe aufweisen, wobei Bereiche, für die festgestellt wurde, dass sie keine ausreichende Probe aufweisen, nicht bei der Bestimmung der Analytenkonzentration verwendet werden.
  • In den beanspruchten Verfahren zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten in einer physiologischen Probe, die auf einen Teststreifen aufgetragen wurde, werden eine Mehrzahl von verschiedenen Bereichen des Teststreifens, der eine physiologische Probe darauf aufgetragen hat, beleuchtet, wird ein entsprechender Reflexionswert von jedem der Mehrzahl verschiedener Bereiche erhalten, werden die erhaltenden Reflexionsdaten von jedem der Mehrzahl verschiedener Bereiche darauf bestimmt, ob sie bezeichnend für eine ausreichende Menge einer Probe sind oder nicht, und wird die Konzentration des Analyten in der physiologischen Probe von den Bereichen, für die bestimmt wurde, das sie eine ausreichende Menge einer Probe aufweisen, abgeleitet, wobei Bereiche, für die bestimmt wurde, dass sie keine ausreichende Menge einer Probe aufweisen, nicht in der Ableitung verwendet werden. Es werden auch Kits für die Verwendung bei der praktischen Umsetzung der beanspruchten Verfahren zur Verfügung gestellt.
  • Bevor die vorliegende Erfindung beschrieben wird, sollte es verstanden sein, dass diese Erfindung nicht auf bestimmte, beschriebene Ausführungsformen beschränkt ist, da diese natürlich variieren können. Es sollte auch verstanden sein, dass die hier verwendete Terminologie nur dem Zweck der Beschreibung bestimmter Ausführungsformen dient und keine Einschränkung beabsichtigt ist, da der Umfang der vorliegende Erfindung nur durch die beigefügten Ansprüche eingeschränkt wird.
  • Wenn ein Wertebereich vorgesehen ist, versteht es sich, dass jeder Zwischenwert, bis zum Zehntel der Einheit der Untergrenze, sofern es der Kontext nicht anders vorgibt, zwischen der Ober- und der Untergrenze dieses Bereiches und jeder andere angegebene oder Zwischenwert in diesem angegebenen Bereich in die Erfindung eingeschlossen ist. Die Ober- und Untergrenzen dieser kleineren Bereiche können unabhängig voneinander in die kleineren Bereiche eingeschlossen sein und sind ebenfalls in die Erfindung eingeschlossen, sofern nicht eine speziell ausgeschlossene Grenze in diesem angegebenen Bereich angegeben ist. Wenn der angegebene Bereich eine oder beide Grenzen umfasst, sind die Bereiche ohne eine oder beide der eingeschlossenen Grenzen ebenfalls von der Erfindung umfaßt.
  • Sofern nicht anders definiert, haben alle hier verwendeten technischen und wissenschaftlichen Begriffe dieselbe Bedeutung, wie sie von einem Durchschnittsfachmann auf dem Gebiet, zu dem die Erfindung gehört, verstanden wird. Obgleich alle beliebigen Verfahren und Materialien, die den hier beschriebenen ähnlich sind oder entsprechen, bei der praktischen Umsetzung oder Erprobung der vorliegenden Erfindung auch verwendet werden können, werden jetzt nur die bevorzugten Verfahren und Materialien beschrieben. Alle hier erwähnten Veröffentlichungen werden durch Bezugnahme hierin aufgenommen, um die Verfahren und/oder Materialien, im Zusammenhang mit welchen die Veröffentlichungen genannt werden, zu offenbaren und zu beschreiben.
  • Es muss angemerkt werden, dass, wie hier und in den beigefügten Ansprüchen verwendet, die Singularformen „ein", „und" und „der, die, das" die Pluralbezüge einschließen, soweit es der Kontext nicht anders vorgibt. Auf diese Weise umfasst zum Beispiel der Bezug auf „ein Reagenz" eine Vielzahl von derartigen Reagenzien, und der Bezug auf „die Vorrichtung" umfasst den Bezug auf eine oder mehrere Vorrichtungen und deren Äquivalente, die dem Fachmann bekannt sind, und so weiter.
  • Die hier diskutierten Veröffentlichungen sind einzig aufgrund ihrer Offenbarung vor dem Anmeldedatum der vorliegenden Anmeldung zur Verfügung gestellt. Nichts soll hier als ein Zugeständnis ausgelegt werden, dass die vorliegende Erfindung keinen Anspruch darauf hat, solch einer Veröffentlichung aufgrund einer früheren Erfindung zeitlich vorauszugehen. Weiterhin können die angegebenen Veröffentlichungsdaten von den tatsächlichen Veröffentlichungsdaten abweichen, die individuell bestätigt werden müssen.
  • Bei der weiteren Beschreibung der vorliegenden Erfindung werden die erfindungsgemäßen Vorrichtungen zuerst beschrieben. Danach wird eine Beschreibung der erfindungsgemäßen Verfahren zur Verfügung gestellt, gefolgt von einer Übersicht über die Kits, die die erfindungsgemäßen Vorrichtungen umfassen.
  • VORRICHTUNGEN
  • Wie oben erwähnt, umfassen die erfindungsgemäßen Vorrichtungen Vorrichtungen zur Bestimmung der Konzentration von wenigstens einem Analyten in einer physiologischen Probe, die auf einen Teststreifen aufgebracht wurde, der in eine erfindungsgemäße Vorrichtung eingeführt worden ist. Spezieller befähigen die Vorrichtungen des Erfindungsgegenstandes die Bestimmung der Konzentration von mindestens einem Analyten in einer physiologischen Probe, sogar in jenen Fällen, bei denen der Messbereich des Streifens nicht einheitlich befeuchtet wurde, zum Beispiel, weil eine nicht ausreichende Menge der Probe darauf aufgetragen wurde und/oder weil die aufgetragene Probe nicht gleichmäßig über den gesamten Messbereich verteilt wurde. Im Allgemeinen können die erfindungsgemäßen Vorrichtungen als optisch-basierte Messgeräte charakterisiert werden und sind zur Aufnahme eines Teststreifens konfiguriert, wie zum Beispiel des Typs eines Teststreifens, der unten beschrieben wird. Die optischen Vorrichtungen lesen den Teststreifen oder bestimmen die Analytenkonzentration einer Probe, die auf dem Teststreifen aufgetragen wurde, durch Beleuchten einer Mehrzahl von verschiedenen Bereichen des Teststreifens, und durch Messen des Erfassens des reflektierten Lichtes separat von jedem Bereich, wobei wenigstens ein Detektor für jeden unterschiedlichen Bereich verwendet wird. Nur die Messungen von jenen Bereichen, für die bestimmt wurde, dass sie eine ausreichende Menge einer Probe aufweisen, basierend auf der Menge des davon erfassten reflektierten Lichts, d. h. die ausreichend durch eine Probe befeuchtet wurden, werden für die Bestimmung der Analytenkonzentration verwendet, wobei die Bereiche, für die festgestellt wurde, dass sie keine ausreichende Menge einer Probe aufweisen, d. h. die nicht ausreichend durch eine Probe befeuchtet wurden, nicht verwendet werden oder sogar von der Bestimmung der Analytenkonzentration ausgeschlossen werden.
  • Die vorliegende Erfindung ist für die Verwendung mit einer Vielzahl von colorimetrischen, photometrischen oder optischen (hier austauschbar verwendbar) Teststreifentypen, wie sie in dem Fachgebiet bekannt sind, geeignet, wobei repräsentative colorimetrische Teststreifen in weiteren Einzelheiten im folgenden beschrieben werden. Solche Teststreifen finden bei der Bestimmung einer großen Vielzahl von unterschiedlichen Analytenkonzentrationen Anwendung, wobei repräsentative Analyten insbesondere Glukose, Cholesterin, Lactat, Alkohol, Bilirubin, Hämatokrit und ähnliches umfassen, aber nicht darauf beschränkt sind. In vielen Ausführungsformen werden die Teststreifen, die bei der vorliegenden Erfindung verwendet werden, zur Bestimmung der Glukosekonzentration in einer physiologischen Probe, z. B. in einem interstitiellen Fluid, Blut, Blutfraktionen, Bestandteilen davon und dergleichen verwendet.
  • Bei der weiteren Beschreibung der vorliegenden Erfindung wird eine Übersicht der repräsentativen colorimetrischen Teststreifen, die bei den vorliegenden Vorrichtungen Verwendung finden können, zur Verfügung gestellt, um zuerst eine geeignete Basis für die vorliegende Erfindung bereitzustellen, wobei eine derartige Übersicht als Beispiel dienen soll und nicht den Umfang der Erfindung einschränken soll. Auf den Überblick der geeigneten Teststreifen folgt eine Beschreibung der beanspruchten Vorrichtungen und Verfahren. Schließlich wird eine Beschreibung von Kits für die Verwendung bei der praktischen Umsetzung der erfindungsgemäßen Verfahren zur Verfügung gestellt.
  • Repräsentative colorimetrische Teststreifen
  • Die colorimetrischen Reagenzteststreifen, die in diesen Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes eingesetzt werden, bestehen im Allgemeinen mindestens aus folgenden Komponenten: eine Matrix 11 zum Aufnehmen einer Probe, eine Reagenzzusammensetzung (nicht als eine strukturelle Komponente gezeigt), die üblicherweise eines oder mehrerer Elemente eines Systems zur Signalerzeugung durch Analytenoxidation umfasst, und ein Trägerelement 12. Die colorimetrischen Teststreifen sind konfiguriert und eingerichtet, um in einem automatisierten Messgerät, wie unten beschrieben, zur automatischen Bestimmung der Konzentration eines Analyten aufgenommen zu werden. Ein Ausführungsbeispiel eines repräsentativen colorimetrischen Teststreifens ist in 1 gezeigt. 1 zeigt einen colorimetrischen Teststreifen 80, bei dem eine Matrix 11 an einem Ende des Trägerelementes 12 mit einem Haftstoff 13 angeordnet ist. Ein Loch 14 ist in dem Trägerelement 12 in dem Bereich der Matrix 11 vorhanden, in dem eine Probe auf einer Seite der Matrix 11 aufgetragen werden kann und eine Reaktion daraus bestimmt werden kann. Üblicherweise wird die Probe auf einer Seite der Matrix 11 aufgebracht und eine Reaktion wird auf einer anderen oder der gegenüberliegenden Seite der Matrix 11 festgestellt, andere Konfigurationen sind jedoch gleichermaßen möglich. Die Komponenten eines beispielhaften repräsentativen colorimetrischen Teststreifens werden nun in weiteren Einzelheiten beschrieben.
  • Matrix
  • Die Matrix 11 ist aus einem inerten Material hergestellt, das einen Träger für die verschiedenen Elemente des unten beschriebenen Signalerzeugungssystems sowie für das lichtabsorbierende oder chromogene Produkt, d. h. den Indikator, welcher von dem Signalerzeugungssystem hergestellt wird, zur Verfügung stellt. Die Matrix 11 ist konfiguriert, um einen Ort für die Auftragung der physiologischen Probe, z. B. Blut, und einen Ort für die Feststellung des lichtabsorbierenden Produktes bereitzustellen, das von dem Indikator des Signalerzeugungssystems hergestellt wird. Aus diesem Grund kann der zuletzt genannte Ort als der Test-, Erfassungs- und Messbereich des Teststreifens beschrieben werden. Aus diesem Grund ist die Matrix 11 eine, die den Durchfluss eines wässrigen Fluids dort hindurch erlaubt und genügend freien Raum bereitstellt, in dem die chemischen Reaktionen des Signalerzeugungssystems stattfinden können. Eine Anzahl von verschiedenen Matrizen zur Verwendung bei verschiedenen Analytennachweisassays sind entwickelt worden, die sich hinsichtlich der Materialien, Abmessungen und ähnlichem unterscheiden können, wobei repräsentative Matrizen jene umfassen, aber nicht darauf begrenzt sind, die in den US-Patenten Nrs.: 4,734,360 ; 4,900,666 ; 4,935,346 ; 5,059,394 ; 5,304,468 ; 5,306,623 ; 5,418,142 ; 5,426,032 ; 5,515,170 ; 5,526,120 ; 5,563,042 ; 5,620,863 ; 5,753,429 ; 5,573,452 ; 5,780,304 ; 5,789,255 ; 5,843,691 ; 5,846,486 ; 5,968,836 und 5,972,294 beschrieben werden. Im Prinzip ist die Beschaffenheit der Matrix 11 nicht entscheidend für die zugrundeliegenden Teststreifen und wird daher im Hinblick auf andere Faktoren ausgewählt, die die Beschaffenheit des Instrumentes, das zum Lesen des Teststreifen verwendet wird, die Handhabbarkeit und dergleichen umfassen. Daher können die Abmessungen und die Porosität der Matrix sehr variieren, wobei die Matrix 11 Poren und/oder einen Porositätsgradienten, z. B. mit größeren Poren in der Nähe oder in dem Bereich der Auftragung der Probe und mit kleineren Poren im Nachweisbereich, aufweisen kann oder nicht. Die Materialien, aus denen die Matrix 11 gefertigt werden kann, kann variieren und kann Polymere, z. B. Polysulfone, Polyamide, Zellulose oder saugfähiges Papier und dergleichen umfassen, wobei das Material funktionalisiert sein kann oder nicht, um eine kovalente oder nicht-kovalente Bindung der verschiedenen Elemente des Signalerzeugungssystems zur Verfügung zu stellen.
  • Signalerzeugungssystem
  • Zusätzlich zu der Matrix 11 umfassen die Teststreifen weiterhin ein oder mehrere Elemente eines Signalerzeugungssystems, das ein nachweisbares Produkt als Reaktion auf die Gegenwart eines Analyten herstellt, das verwendet werden kann, um die Menge des Analyten abzuleiten, die in der untersuchten Probe anwesend ist. Auf den Teststreifen sind das eine Element oder die mehreren Elemente des Signalerzeugungssystems mit zumindest einem Abschnitt (d. h. dem Nachweis-, Test- und Messbereich) der Matrix 11 verbunden, d. h. kovalent oder nicht-kovalent damit verknüpft, und in bestimmten Ausführungsformen im Wesentlichen mit der gesamten Matrix 11 verbunden.
  • In bestimmten Ausführungsformen, z. B. wenn Glukose der Analyt des Interesses ist, ist das Signalerzeugungssystem ein Signalerzeugungssystem mit Analytenoxidation. Mit einem Signalerzeugungssystem mit Analytenoxidation ist gemeint, dass bei der Erzeugung des nachweisbaren Signals, aus dem die Analytenkonzentrationen in der Probe abgeleitet wird, der Analyt durch einen oder mehrere geeignete Enzyme oxidiert wird, um eine oxidierte Form des Analyten und eine entsprechende oder proportionale Menge an Wasserstoffperoxid herzustellen. Das Wasserstoffperoxid wird dann wiederum eingesetzt, um ein nachweisbares Produkt aus einer oder mehreren Indikatorverbindungen zu erzeugen, wobei die Menge des nachweisbaren Produktes, die von dem Signalmesssystem, d. h. dem Signal, erzeugt wird, dann zu der Menge des Analyten in der ursprünglichen Probe in Beziehung gesetzt wird. Daher werden die Systeme zur Signalerzeugung mit Analytenoxidation, die in den erfindungsgemäßen Teststreifen vorhanden sind, auch in richtiger Weise als Wasserstoffperoxid-basierte Signalerzeugungssysteme charakterisiert.
  • Wie oben angegeben, umfassen die auf Wasserstoffperoxid basierten Signalerzeugungssysteme ein erstes Enzym, das den Analyten oxidiert und eine entsprechende Menge an Wasserstoffperoxid herstellt, d. h. dass die Menge an Wasserstoffperoxid, welche erzeugt wird, proportional zu der Menge des in der Probe vorliegenden Analyten ist. Die spezifische Beschaffenheit dieses ersten Enzyms hängt notwendigerweise von der Beschaffenheit des Analyten, der untersucht wird, ab, aber ist im Allgemeinen eine Oxidase. Daher kann das erste Enzyme sein: Glukoseoxidase (wenn der Analyt Glukose ist); Cholesterinoxidase (wenn der Analyt Cholesterin ist); Alkoholoxidase (wenn der Analyt Alkohol ist); Lactatoxidase (wenn der Analyt Lactat ist) und dergleichen.
  • Andere oxidierende Enzyme zur Verwendung mit diesen und anderen relevanten Analyten sind dem Fachmann im Stand der Technik bekannt und können auch verwendet werden. Bei denjenigen bevorzugten Ausführungsformen, bei denen der Reagenzteststreifen für den Nachweis der Glukosekonzentration ausgelegt ist, ist das erste Enzym die Glukoseoxidase. Die Glukoseoxidase kann aus jeder geeigneten Quelle gewonnen werden, z. B. einer natürlich auftretenden Quelle, wie zum Beispiel Aspergillus niger oder Penicillin, oder rekombinant hergestellt werden.
  • Ein zweites Enzym des Signalerzeugungssystems kann ein Enzym sein, das die Umwandlung einer oder mehrerer Indikatorverbindungen in ein nachweisbares Produkt in der Gegenwart von Wasserstoffperoxid katalysiert, wobei die Menge des nachweisbaren Produktes, das in dieser Reaktion erzeugt wird, proportional zur Menge des vorhandenen Wasserstoffperoxids ist. Dieses zweite Enzym ist im Allgemeinen eine Peroxidase, wobei geeignete Peroxidasen umfassen: Meerrettichperoxidase (HRP), Sojaperoxidase, rekombinant hergestellte Peroxidase und synthetische Analoga mit Peroxidase-Aktivität und dergleichen. Siehe z. B. Y. Ci, F. Wang; Analytica Chimica Acta, 233 (1990), 299-302.
  • Die Indikatorverbindung oder -Verbindungen, z. B. Substrate, sind diejenigen, die entweder von dem Wasserstoffperoxid in Gegenwart der Peroxidase gebildet oder zersetzt werden, um einen Indikatorfarbstoff zu bilden, der Licht in einem festgelegten Wellenlängenbereich absorbiert. Vorzugsweise absorbiert der Indikatorfarbstoff stark bei einer Wellenlänge, die sich von der unterscheidet, bei der die Probe oder das Testreagenz stark absorbiert. Die oxidierte Form des Indikators kann ein gefärbtes, schwach gefärbtes oder farbloses Endprodukt sein, das eine Farbänderung der Testseite der Membran nachweisbar macht. Das heißt, das Testreagenz kann die Gegenwart von Glukose in einer Probe dadurch anzeigen, dass es einen gefärbten Bereich entfärbt oder alternativ in einem farblosen Bereich Farbe entwickelt.
  • Indikatorverbindungen, die für die vorliegende Erfindung nützlich sind, umfassen chromogene Substanzen, sowohl mit einer als auch mit zwei Komponenten. Einkomponentensysteme umfassen aromatische Amine, aromatische Alkohole, Azine und Benzidine, wie zum Beispiel Tetramethylbenzidin-HCl. Geeignete Zweikomponentensysteme umfassen jene, bei denen eine Komponente MBTH, ein MBTH-Derivat (siehe zum Beispiel jene, die in der EP-A-0 781 350 offenbart sind) oder 4-Aminoantipyrin und die andere Komponente ein aromatisches Amin, ein aromatischer Alkohol, ein konjugiertes Amin, ein konjugierter Alkohol oder ein aromatischer oder aliphatischer Aldehyd ist. Beispielhafte Zweikomponentensysteme sind 3-Methyl-2-benzothiazolinonhydrazonhydrochlorid (MBTH), kombiniert mit 3-Dimethylaminobenzoesäure (DMAB); MBTH kombiniert mit 3,5-Dichloro-2-hydroxybenzensulfonsäure (DCHBS); und 3-Methyl-2-benzothiazolinonhydrazon-N-sulfonylbenzensulfonatmononatrium (MBTHSB), kombiniert mit 8-Anilino-1-naphthalensulfonsäureammonium (ANS). In bestimmten Ausführungsformen ist das Farbstoffpaar MBTHSB-ANS bevorzugt.
  • In noch anderen Ausführungsformen können Signalerzeugungssysteme eingesetzt werden, die ein fluoreszierendes nachweisbares Produkt (oder eine nachweisbare nicht-fluoreszierende Substanz, z. B. auf einem fluoreszierenden Hintergrund) erzeugen, wie zum Beispiel jene, die in: Kiyoshi Zaitsu, Yosuke Ohkura: New fluorogenic substrates for Horseradish Peroxidase: rapid and sensitive assay for hydrogen Peroxide and the Peroxidase. Analytical Biochemistry (1980) 109, 109-113 beschrieben sind.
  • Trägerelement
  • Die Matrix 11 ist üblicherweise an einem Trägerelement 12 angebracht. Das Trägerelement 12 kann aus einem Material bestehen, dass ausreichend steif ist, um ohne übermäßiges Biegen oder Knicken in eine automatisierte Vorrichtung, wie zum Beispiel ein Messgerät, eingeführt zu werden. Die Matrix 11 kann durch beliebige geeignete Mechanismen an dem Trägerelement 12 angebracht werden, z. B. durch Klammern, Haftmittel, usw., wobei die Matrix hier unter Verwendung eines Haftmittels 13 befestigt gezeigt ist. In vielen Ausführungsformen ist das Trägerelement 12 aus einem Material hergestellt, wie zum Beispiel Polyolefine, z. B. Polyethylen oder Polypropylen, Polystyrol oder Polyester. Infolgedessen schreibt die Länge des Trägerelementes 12 typischerweise die Länge des Teststreifens vor oder entspricht der Länge des Teststreifens. In dem Beispiel, das in 1 gezeigt ist, wird ein Trägerelement 12 auf einer Seite der Matrix 11 verwendet. In bestimmten Ausführungsformen jedoch wird ein anderes Trägerelement an die andere Seite der Matrix 11 angebracht, so, dass die Matrix sich wie ein „Sandwich" zwischen zwei Trägerelementen befindet.
  • Unabhängig davon, ob die Länge des Trägerelementes 12 die Länge des Teststreifens 80 vorschreibt oder ihr entspricht oder nicht, erstreckt sich die gesamte Länge des Teststreifens 80 im Allgemeinen von ungefähr 20 mm bis ungefähr 80 mm, üblicherweise von ungefähr 20 mm bis ungefähr 65 mm und noch mehr üblich zwischen ungefähr 39 mm bis ungefähr 57 mm, wobei die Breite des Teststreifens 80 typischerweise sich von ungefähr 5 mm bis ungefähr 25 mm erstreckt, noch üblicher von ungefähr 6 mm bis ungefähr 19 mm, und die Dicke des Teststreifens 80 sich typischerweise von ungefähr 0,15 mm bis ungefähr 0,40 mm, noch üblicher von ungefähr 0,18 mm bis ungefähr 0,38 mm erstreckt.
  • Wie oben beschrieben, ist das Trägerelement 12 üblicherweise derart konfiguriert, dass der Teststreifen 80 mit einem Messgerät verwendet oder in ein Messgerät eingeführt werden kann. Daher hatte das Trägerelement 12 und somit auch der Teststreifen 80, typischerweise die Form eines im Wesentlichen rechteckigen oder quadratartigen Streifens, wobei die Abmessungen des Trägerelementes 12 in Übereinstimmung mit einer Vielzahl von Faktoren variieren, wie es dem Fachmann im Stand der Technik verständlich ist.
  • Bei der Verwendung eines derartigen colorimetrischen Teststreifens lässt man die Probe mit den Elementen des Signalerzeugungssystems reagieren, um ein nachweisbares Produkt herzustellen, das in einer Menge vorliegt, die proportional zu der ursprünglichen Menge ist, die in der Probe vorhanden ist. Die Menge der Probe, die in die Matrix 11 des Teststreifens eingeführt wird, kann variieren, aber weist im Allgemeinen ein Volumen auf, das sich von ungefähr 0,5 μl bis ungefähr 10 μl erstreckt. Die Probe kann mit Hilfe eines beliebigen geeigneten Protokolls in die Matrix 11 eingeführt werden, wobei die Probe injiziert werden kann, tamponiert werden kann oder anderweitig eingeführt werden kann. Die Menge des nachweisbaren Produktes, d. h. des Signals, das von dem Signalerzeugungssystem erzeugt wurde, wird dann bestimmt und zur Menge des Analyten in der ursprünglichen Probe in Beziehung gesetzt. Wie oben erwähnt, wird die Probe in vielen Ausführungsformen auf einer Seite oder einer ersten Seite der Matrix 11 aufgetragen und die Menge des nachweisbaren Produktes wird dann bei einer anderen oder zweiten Seite der Matrix 11 bestimmt, wobei in vielen Ausführungsformen die Menge des nachweisbaren Produktes auf einer Seite bestimmt wird, die sich auf der entgegengesetzten Seite befindet. In bestimmten Ausführungsformen werden automatisierte Messgeräte eingesetzt, die die oben genannten Schritte des Nachweises und In-Beziehung-Setzens ausführen, wie oben angemerkt wurde. Die oben beschriebenen Reaktionsschritte, Nachweisschritte und Schritte des In-Beziehung-Setzens sowie die Instrumente zu deren Ausführung sind weiterhin beschrieben in den US-Patenten Nrs. 4,734,360 ; 4,900,666 ; 4,935,346 ; 5,059,394 ; 5,304,468 ; 5,306,623 ; 5,418,142 ; 5,426,032 ; 5,515,170 ; 5,526,120 ; 5,563,042 ; 5,620,863 ; 5,753,429 ; 5,573,452 ; 5,780,304 ; 5,789,255 ; 5,843,691 ; 5,846,486 ; 5,968,836 und 5,972,294 .
  • Beispiele von colorimetrischen Reagenzteststreifen, die für die Verwendung mit dem Erfindungsgegenstand geeignet sind, umfassen jene, die in den US-Patenten Nrs.: 5,049,487 ; 5,563,042 ; 5,753,452 ; 5,789,275 beschrieben sind.
  • Die optischen Vorrichtungen
  • Wie oben zusammengefasst, stellt der Erfindungsgegenstand Vorrichtungen, d. h. optische Messgeräte, zur Verwendung mit Teststreifen, wie zum Beispiel dem Typ, der oben beschrieben wurde, zur Verfügung, die konfiguriert sind, um die Konzentration von zumindest einem Analyten in einer physiologischen Probe, die auf den Teststreifen aufgetragen wurde, zu bestimmen. Die optischen Messgeräte des Erfindungsgegenstandes umfassen zumindest eine Lichtquelle zum Beleuchten eines Testbereiches eines Teststreifens, der in das Messgerät eingeführt wurde, ein Detector Array, das aus einer Mehrzahl von Detektoren zum Erfassen des reflektierten Lichts von einem jeweiligen unterschiedlichen Bereich des Testbereiches des Teststreifens hergestellt ist, Mittel zum Bestimmen, ob jeder unterschiedliche Bereich des Testbereiches eine ausreichende Menge der Probe aufweist, basierend auf der Menge des davon erfassten reflektierten Lichtes, und Mittel zum Bestimmen, von nur denjenigen Bereichen, die bestimmt wurden, eine ausreichende Menge der Probe aufzuweisen, d. h. jene Bereiche, die bestimmt wurden, ausreichend durch die Probe befeuchtet zu sein, wobei die Konzentration von zumindest einem Analyten in der physiologischen Probe auf den Teststreifen aufgetragen wurde.
  • Die Größe der zugrundeliegenden Messgeräte wird abhängig von einer Vielzahl von Faktoren variieren, wie zum Beispiel die Größe der Teststreifen, die mit den Messgeräten verwendet werden, die Form der Teststreifen, usw. im allgemeinen jedoch sind die Messgeräte des Erfindungsgegenstandes klein genug, um tragbar zu sein oder leicht beweglich zu sein. Zum Beispiel erstreckt sich die Länge einer Vorrichtung typischerweise von ungefär 45 mm bis ungefähr 160 mm und noch üblicher von ungefähr 50 mm bis ungefähr 150 mm, die Breite erstreckt sich typischerweise von ungefähr 35 mm bis ungefähr 80 mm und noch üblicher von ungefähr 40 mm bis ungefähr 75 mm, und die Dicke erstreckt sich typischerweise von ungefähr 10 mm bis ungefähr 30 mm und noch üblicher von ungefähr 10 mm bis ungefähr 25 mm.
  • In ähnlicher Weise werden die Formen des erfindungsgemäßen Messgerätes variieren, wobei die Formen sich von einfach bis komplex erstrecken können. In vielen Ausführungsformen werden die erfindungsgemäßen Messgeräte eine kreisförmige, längliche, ovale, quadratische oder rechteckige Form annehmen, obgleich andere Formen gleichermaßen möglich sind, wie zum Beispiel ungleichförmige oder komplexe Formen.
  • Die erfindungsgemäßen Messgeräte werden nun weiterhin in Bezugnahme auf die Figuren beschrieben, wobei gleiche Ziffern gleiche Komponenten oder Merkmale repräsentieren. Eine beispielhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 20 ist schematisch in 2 gezeigt, wobei ein Teil des alternativen Teststreifens 80, d. h. die Matrix oder der Testbereich 11, der an einem Teil des Trägers 12 befestigt ist, betriebstechnisch verbunden mit der Vorrichtung 20 gezeigt ist.
  • Wie oben erwähnt, umfasst die Vorrichtung 20 zumindest eine Lichtquelle 19. Die Lichtquelle 19 projiziert Licht auf den Bereich des Teststreifens, z. B. die Matrix 11, auf die die Probe aufgetragen wurde, und die Reagenzien aufweist, um mit bestimmten Analyten in der Probe zu reagieren, wie oben beschrieben wurde. Spezieller projiziert die Lichtquelle 19 Licht auf den Testbereich der Matrix 11, d. h. auf alle die Testbereiche 11a11N der Matrix 11. Die Lichtquelle 19 umfasst typischerweise eine Licht emittierende Diode (LSD) oder irgendeine andere geeignete Lichtquelle, wie zum Beispiel eine Laserdiode, eine gefilterte Lampe, einen Fototransistor und dergleichen. Üblicherweise enthält die Lichtquelle 19 zwei oder mehr LSD-Quellen, z. B. drei LSD-Quellen, oder eine einzelne Diode, die in der Lage ist, Licht bei zwei oder mehr unterschiedlichen Wellenlängen zu emittieren. Die Lichtquelle 19 ist üblicherweise in der Lage, Licht bei Wellenlängen, die sich über einen Bereich von ungefähr 400 nm bis ungefähr 1000 nm, üblicherweise von ungefähr 500 nm bis ungefähr 940 nm erstrecken, auszusenden. Zum Beispiel ist die Lichtquelle 19 in der Lage, Licht von ungefähr 635 nm und ungefähr 700 nm zu emittieren, wobei zwei unterschiedliche Wellenlängen verwendet werden, und in vielen Ausführungsformen ist die Lichtquelle in der Lage, Licht von ungefähr 660 nm und 940 nm zu emittieren, und in bestimmten Ausführungsformen ist die Lichtquelle in der Lage, Licht von ungefähr 525 nm, 630 nm und 940 nm zu emittieren. Es wird offensichtlich sein, dass die hier beschriebenen Wellenlängen nur zu beispielhaften Zwecken aufgeführt werden und es keinesfalls bezweckt ist, den Umfang der Erfindung einzuschränken, da viele andere Kombinationen von Wellenlängen auch möglich sind. Kommerziell erhältliche Lichtquellen, die Wellenlängen des oben beschriebenen Lichts erzeugen, sind im Stand der Technik bekannt und umfassen eine LYS A676 Lichtquelle, die in der Lage ist, Licht mit einer Wellenlänge von 635 nm und 700 nm zu emittieren, welche von ASRAM Opto Semiconductor, Inc. erhältlich ist.
  • Die Vorrichtung 20 umfasst auch eine Vielzahl von Lichtdetektoren oder vielmehr ein Array von Detektoren 21. Unter dem Begriff „Vielzahl" versteht man mehr als ungefähr zwei Detektoren. Typischerweise sind ungefähr drei Detektoren oder mehr vorhanden, z. B. in einer linearen oder triangularen Anordnung. Üblicherweise sind ungefähr vier Detektoren oder mehr vorhanden (z. B. in einer 2×2-Anordnung konfiguriert), wobei sich die Anzahl der Detektoren von ungefähr 6 Detektoren bis ungefähr 100 oder mehr Detektoren erstrecken kann, und wobei die Anzahl der verwendeten Detektoren, abhängig von der Größe und der Form des Testbereiches der Matrix 11, usw., variieren kann. Mit anderen Worten, die Anzahl der individuellen Detektoren, das den Detector Array 21 ausmachen, steht in Beziehung zur die Anzahl der diskreten Abschnitte oder Bereiche eines Testbereiches, die gemessen werden. Von Interesse sind Detector Arrays, die ungefähr 9 Detektoren, z. B. in einer 3×3-Anordnung, ungefähr 16 Detektoren, z. B. in einer 4×4-Anordnung, und ungefähr 25 Detektoren oder mehr umfassen, z. B. in einer 5×5-Anordnung oder in einer 8×8-Anordnung für Ausführungsformen mit 64 Detektoren, usw., zum Beispiel für die Verwendung mit rechteckigen oder quadratähnlich geformten Testbereichen. In bestimmten Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes, die ein Camera Array mit einer Ladungsgekoppelten Vorrichtung („CCD") verwenden, kann das Array ungefähr 1000 oder mehr Detektoren aufweisen, z. B. in einer 512×494-Anordnung oder 1024×2048-Anordnung angeordnet. Dementsprechend kann die Anzahl der Detektoren des Detector Array sich von ungefähr 2 bis tausend erstrecken. Nur als Beispiel anzusehen und nicht in irgendeiner Weise beabsichtigend, den Umfang der Erfindung einzuschränken, wird sich die Anzahl der Detektoren üblicherweise von ungefähr 9 bis ungefähr 100 erstrecken, und noch üblicher von ungefähr 25 bis ungefähr 64, für einen Testbereich, der eine Länge hat, die sich von ungefähr 2 mm bis ungefähr 6 mm erstreckt, und eine Breite hat, die sich ungefähr 2 mm bis ungefähr 6 mm erstreckt.
  • Die Konfiguration der Detektoren, die das Detector Array ausmachen, kann entsprechend einer Vielzahl von Faktoren, wie zum Beispiel der Größe und der Form des Testbereiches und dergleichen variieren; das Detector Array ist jedoch als eine einzelne Einheit konfiguriert. Das bedeutet, dass die Detektoren einander zugeordnet sind und ein Stück oder eine Komponente zu bilden, z. B. in einer Matrix oder Raster-Typ-Anordnung oder Muster oder dergleichen.
  • Die 3A3H zeigen beispielhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Detector Arrays mit einer Anzahl von unterschiedlichen Detektoren 21a21N in einer Vielzahl von Konfigurationen, wobei eine solche Anzahl von Detektoren und Konfigurationen davon nur exemplarisch anzusehen ist und in keiner Weise beabsichtigt ist, den Umfang der Erfindung zu begrenzen. Dementsprechend zeigt 3A eine beispielhafte Ausführungsform des Detector Arrays 21 mit sechs Detektoren, einem ersten Detektor 21a, einem zweiten Detektor 21b, einem dritten Detektor 21c, einem vierten Detektor 21d, einem fünften Detektor 21e und einem sechsten Detektor 21f, in einer 3×2-Anordnung konfiguriert. 3B zeigt eine beispielhafte Ausführungsform des Detector Arrays 21 mit 9 Detektoren, einem ersten Detektor 21a, einem zweiten Detektor 21b, einem dritten Detektor 21c, einem vierten Detektor 21d, einem fünften Detektor 21e, einem sechsten Detektor 21f, einem siebten Detektor 21g, einem achten Detektor 21h und einem neunten Detektor 21i, in einer 3×3-Anordnung konfiguriert. 3C zeigt eine beispielhafte Ausführungsform des Detector Arrays 21 mit 8 Detektoren, 21a21h, in einer 4×2-Anordnung konfiguriert. 3D zeigt eine beispielhafte Ausführungsform des Detector Arrays 21 mit 12 Detektoren, 21a21I, in einer 4×3-Anordnung konfiguriert. 3E zeigt eine beispielhafte Ausführungsform des Detector Arrays 21 mit 16 Detektoren, 21a21p, in einer 4×4-Anordnung konfiguriert. 3F zeigt eine beispielhafte Ausführungsform des Detector Arrays 21 mit 10 Detektoren, 21a21y, in einer 5×2-Anordnung konfiguriert. 3G zeigt eine beispielhafte Ausführungsform des Detector Arrays 21 mit 25 Detektoren, 21a21y, in einer 5×5-Anordnung konfiguriert. 3H zeigt eine beispielhafte Ausführungsform des Detector Arrays 21 mit 64 Detektoren, 21a21'', in einer 8×8-Anordnung konfiguriert. Wie offensichtlich ist, kann die Anzahl der individuellen Detektoren und die Konfiguration derselben, die verwendet wird, um ein erfindungsgemäßes Detector Array zusammenzustellen, variieren, wie es angemessen ist, z. B. kann es aus mehr oder weniger Detektoren, als hier gezeigt wird, hergestellt werden.
  • Wie oben beschrieben, ist jeder Detektor des Detector Arrays in der Lage, reflektiertes Licht zu erfassen oder abzufangen, z. B. diffus reflektiertes Licht von einem entsprechenden Bereich oder Abschnitt eines Testbereiches der Matrix 11. Das bedeutet in Bezug auf 2 zum Beispiel, dass jeder Detektor 21a bis 21i des Detector Arrays 21 reflektiertes Licht von einem korrespondierenden, getrennten, einzelnen, entsprechenden Bereich der Matrix 11 erfasst. Wie in 2 gezeigt, sammelt der erste Detektor 21a reflektiertes Licht von dem ersten Bereich 11a, der zweite Detektor 21b erfasst Licht von dem zweiten Bereich 11b, der dritte Detektor 21c erfasst Licht von dem dritten Bereich 11c, der vierte Detektor 21d erfasst Licht von dem vierten Bereich 11d, der fünfte Detektor 21e erfasst Licht von dem fünften Bereich 11e, der sechste Detektor 21f erfasst Licht von dem sechsten Bereich 11f, der siebte Detektor 21g erfasst Licht von dem siebten Bereich 11g, der achte Detektor 21h erfasst Licht von dem achten Bereich 11h und der neunte Detektor 21i erfasst Licht von dem neunten Bereich 11i. Die Größe des separaten korrespondierenden Bereichs, das von jedem Detektor erfasst wird, wird, abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, variieren, einschließlich der Anzahl der verwendeten Detektoren, der Größe der Matrix, usw., ist aber nicht darauf begrenzt. Die Signale von jedem Detektor werden an eines oder mehrere Analysemittel zur Analyse übermittelt, wie im Folgenden in weiteren Einzelheiten beschrieben wird, zur Bestimmung, ob jeder Bereich eine ausreichende Menge einer darauf aufgetragenen Probe aufweist.
  • Die Vorrichtung 20 umfasst auch eine Abbildungsoptik 31, zum Abbilden des reflektierten Lichts von bestimmten Bereichen der Matrix 11 auf bestimmte, entsprechende Detektoren. Wie in 2 gezeigt, ist die Abbildungsoptik 31 konfiguriert, um Licht von dem ersten Bereich 11a auf den ersten Detektor 21a abzubilden, um Licht von dem zweiten Bereich 11b auf den zweiten Detektor 21b abzubilden, um Licht von dem dritten Bereich 11c auf den dritten Detektor 21c abzubilden und um Licht von dem vierten Bereich 11d auf den vierten Detektor 21d abzubilden, und so weiter für jeden Bereich und entsprechenden Detektor des Detector Arrays, wie es angemessen ist. Die Abbildungsoptik 31 kann die Form von einer oder mehreren Linsen oder Spiegeln oder Kombinationen davon annehmen. Zum Beispiel kann die Abbildungsoptik 31 in bestimmten Ausführungsformen die Form einer Einzelelementlinse annehmen, wie zum Beispiel einer doppelt konvexen Linse, wie in 2 und in 4A gezeigt. In bestimmten anderen Ausführungsformen kann die Abbildungsoptik die Form einer Doppelelementlinse annehmen, wie zum Beispiel von zwei plano-konvex Linsen, die in 4B gezeigt sein. In anderen Ausführungsformen kann ein achromatisches Linsensystem verwendet werden, wobei zwei achromatische Linsen, die beide konvexe Kronenoberflächen haben, sich gegenüberstehen, wie in 4C gezeigt. Die oben beschriebenen Linsenkonfigurationen sind im Stand der Technik bekannt.
  • Die Vorrichtung 20 umfasst auch das Mittel 24 zum Bestimmen, ob eine genügende Menge oder Volumen einer Probe in jedem Bereich, der den Testbereich der Matrix 11 ausmacht, vorhanden ist, wobei eine derartige Bestimmung auf der Menge des reflektierten Lichtes basiert, das von jedem Bereich erfasst wurde, d. h. von dem Bereich, von dem jeder Detektor reflektiertes Licht erfasst. Dieses Mittel ist im Allgemeinen ein digitaler integrierter Schaltkreis 24, wobei ein derartiger digitaler integrierter Schaltkreise 24 der Steuerung eines Softwareprogramms unterliegt und daher geeignet programmiert ist, um alle die Schritte oder Funktionen auszuführen, die erforderlich sind, um zu bestimmen, ob das reflektierte Licht, das von jedem Bereich erfasst wurde, eine ausreichende Menge der Probe anzeigt. Das Mittel kann auch irgendeine Hardware- oder Softwarekombination sein, die solche erforderliche Funktionen ausführt. Das bedeutet, dass das Mittel 24 zur Bestimmung der Probenmenge in der Lage ist, einen Algorithmus auszuüben oder zu verfolgen, der in dem Messgerät gespeichert ist, um basierend auf dem erfassten reflektierten Licht von jedem Bereich der Matrix 11 zu bestimmen, ob eine ausreichende Probe in jedem Bereich vorhanden ist. Das Mittel 24 zur Bestimmung der Probenmenge liest normalerweise den Output von einem Signalumsetzungselement, wie zum Beispiel einen Analog/Digital-Wandler 22, der ein analoges Signal von jedem Detektor in ein digitales Signal umsetzt. Dementsprechend ist das Mittel 24 zur Bestimmung der Probenmenge in der Lage, alle notwendigen Schritte auszuführen, um zu bestimmen, ob das reflektierte Licht, das von einem bestimmten Bereich des Teststreifens erfasst wurde, eine ausreichende Menge der Probe in diesem Bereich anzeigt, d. h. anzeigt, dass ein bestimmter Bereich mit der Probe ausreichend befeuchtet wurde oder nicht.
  • Zusätzlich zu dem oberen Mittel zur Bestimmung, ob eine ausreichende Probe in jedem der zumindest zwei Bereiche auf einen Teststreifen vorhanden ist, umfassen die erfindungsgemäßen Messgeräte auch Mittel 26, zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten in der Probe, basierend auf den Bereichen, für die bestimmt wurde, dass sie eine ausreichende Menge der Probe aufweisen, basierend auf dem reflektierten Licht, das von jenen Bereichen des Teststreifens erfasst wurde, wobei die Bereiche, für die bestimmt wurde, dass sie keine ausreichende Menge der Probe haben oder nicht ausreichend mit der Probe befeuchtet wurden, nicht verwendet werden, um die Analytenkonzentration zu bestimmen. Dieses Mittel ist im Allgemeinen ein digitaler integrierter Schaltkreis 26, wobei ein solcher digitaler integrierter Schaltkreis 26 der Steuerung eines Softwareprogramms unterliegt und daher geeignet programmiert ist, um alle Schritte oder Funktionen auszuführen, die dazu erforderlich sind, oder unter der Steuerung irgendeiner Hardware- oder Softwarekombination ist, die solche erforderlichen Funktionen ausführen wird. Das bedeutet, dass das Mittel 26 zur Bestimmung der Analytenkonzentration in der Lage ist, einen Algorithmus auszuüben oder zu verfolgen, der in dem Messgerät gespeichert ist, und die Analytenkonzentration von jenen Bereichen zu bestimmen, für die bestimmt wurde, dass sie eine ausreichende Probe aufweisen, wobei die Bereiche, für die bestimmt wurde, dass sie keine ausreichende Probe aufweisen, von der Bestimmung der Analytenkonzentration ausgeschlossen werden. (Das Mittel 26 zur Bestimmung der Analytenkonzentration ist in 2 als eine von dem Mittel 24 zur Bestimmung der Probenmenge getrennte Komponente gezeigt, aber in bestimmten Ausfürungsformen können das Mittel zur Bestimmung, ob eine ausreichende Menge der Probe vorhanden ist, sowie das Mittel zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten, basierend auf denjenigen Bereichen, für die bestimmt wurde, dass sie eine ausreichende Probe aufweisen, der gleiche integrierte Schaltkreis sein.) Dementsprechend ist der digitale integrierte Schaltkreis 26 in der Lage, alle notwendigen Schritte auszuführen, um anhand seiner Bestimmung der Analytenkonzentration diejenigen Bereiche auszuschließen, die basierend auf den davon erfassten reflektierten Lichtwerten eine ungenügende Probe aufweisen, und nur diejenigen Bereiche des Teststreifens einzuschließen, bei denen eine ausreichende Probe vorhanden ist, d. h. die Bereiche, die ausreichend befeuchtet sind.
  • Die erfindungsgemäßen Verfahren können auch das Mittel 23 zur unabhängigen Kalibrierung der Vorrichtung und insbesondere jedes Detektors des Detector Arrays umfassen. Dieses Mittel ist im Allgemeinen ein digitaler integrierter Schaltkreis 23, wobei ein solches Kalibrierungsmittel 23 der Steuerung eines Softwareprogramms unterliegt und daher geeignet programmiert ist, um alle Schritte oder Funktionen auszuführen, die dazu erforderlich sind, oder unter der Steuerung irgendeiner Hardware- oder Softwarekombination ist, die solche erforderlichen Funktionen ausführt. Das bedeutet, dass das Kalibrierungsmittel 23 in der Lage ist, einen Algorithmus zur Kalibrierung des Meßgeräts, z. B. jedes Detektors des Detector Arrays 21, auszuüben oder zu verfolgen, der in dem Messgerät gespeichert ist. (Das Kalibrierungsmittel 23 ist in 2 als eine von dem Mittel 24 zur Bestimmung der Probenmenge und von dem Mittel 26 zur Bestimmung der Analytenkonzentration getrennte Komponente gezeigt, aber in bestimmten Ausführungsformen kann es der gleiche integrierte Schaltkreis sein wie das eine oder beide Mittel 24 und 26.) Dementsprechend ist das Kalibrierungsmittel 23 in der Lage alle notwendigen Schritte auszuführen, um jeden Detektor der Vorrichtung unabhängig zu kalibrieren.
  • Die erfindungsgemäßen Messgeräte können auch Mittel zur Bestimmung des Gesamtvolumens der Probe, die auf einen Teststreifen 25 aufgetragen wurde, umfassen, wobei eine solche Bestimmung eines Gesamtvolumens der Probe auf der Menge des reflektierten Lichtes basiert, das von jedem Bereich erfasst wurde, für den bestimmt wurde, dass er eine ausreichende Menge der Probe aufzuweist. Dieses Mittel ist im Allgemeinen ein digital integrierter Schaltkreis 25, wobei ein solcher digitaler integrierter Schaltkreis 25 unter der Steuerung eines Softwareprogramms steht und daher geeignet programmiert ist, um alle die Schritte oder Funktionen auszuführen, die erforderlich sind, das Gesamtvolumen der Probe, die auf den Teststreifen aufgetragen wurde, zu bestimmen, oder unter der Steuerung irgendeiner Hardware- oder Softwarekombination steht, die solche erforderlichen Funktionen ausführen wird. Das bedeutet, dass das Mittel 25 zur Bestimmung des Gesamtvolumens der Probe in der Lage ist, einen Algorithmus auszuüben oder zu verfolgen, der in dem Messgerät gespeichert ist, um das Gesamtvolumen der Probe, das auf den Teststreifen aufgetragen wurde, zu bestimmen, basierend auf dem reflektierten Licht, das von jedem Bereich des Teststreifens erfasst wurde, von dem bestimmt wurde, das er eine ausreichende Menge der Probe aufweist.
  • Die erfindungsgemäßen Messgeräte umfassen auch einen Programm- und Datenspeicher 27, der ein digitaler integrierter Schaltkreis sein kann, der Daten und das Betreiberprogramm von einem oder mehreren der digitalen integrierten Schaltkreise des Messgerätes speichert. Die erfindungsgemäßen Messgeräte umfassen auch eine Meldevorrichtung 28 zur Übermittlung des Gesamtvolumens der Probe, der Ergebnisse der Analytenkonzentration, Fehlermeldungen, usw., an den Benutzer. Dementsprechend kann die Meldevorrichtung 28 verschiedene Hardcopy- und Softcopy-Formen annehmen. Üblicherweise ist es eine visuelle Anzeige, wie zum Beispiel eine Flüssigkristallanzeige (LCD) oder eine Leuchtdiodenanzeige (LED), aber es kann auch ein Tapedrucker, ein akustisches Signal oder dergleichen sein.
  • VERFAHREN
  • Der Erfindungsgegenstand stellt auch Verfahren zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten in einer physiologischen Probe, die auf einen Teststreifen aufgetragen wird, zur Verfügung. Insbesondere stellte der Erfindungsgegenstand Verfahren zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten in einer physiologischen Probe, die auf einen Teststreifen aufgetragen wird, sogar unter solchen Umständen zur Verfügung, bei denen die gesamte Fläche des Teststreifens, bei der Messungen vorgenommen werden, d. h. der Testbereich, der Nachweisbereich oder der Messbereich, nicht vollständig von der Probe befeuchtet wurde, zum einen weil eine zu geringe Probenmenge darauf aufgetragen wurde, um die gesamte Fläche zu befeuchteten, und/oder weil die Probe ungleichförmig oder uneinheitlich aufgetragen wurde.
  • Daher wird es offensichtlich sein, dass die erfindungsgemäßen Verfahren die genaue Bestimmung von einer oder mehreren Analytenkonzentrationen unter Verwendung kleiner Probenmengen zur Verfügung stellen, d. h. Probenmengen, die geringer sind als herkömmlich erforderlich ist. Im gegenwärtigen Gebrauch werden Mengen von ungefähr 5 μl oder mehr benötigt, um einen Testbereich eines Teststreifens zur genauen Bestimmung der Analytenkonzentration zu befeuchten. Da jedoch nicht der gesamte Testbereich befeuchtet werden muss, um genaue Bestimmungen der Analytenkonzentration unter Verwendung der erfindungsgemäßen Verfahren zu erhalten, können Probenmengen die geringer als ungefähr 5 μl, oftmals geringer als ungefähr 3 μl sind, verwendet werden, wobei Probenmengen von ungefähr 2 μl oder weniger in den erfindungsgemäßen Verfahren bei einigen Ausführungsformen verwendet werden können. Zum Beispiel können in einigen Ausführungsformen Probenvolumen von ungefähr 0,5 μl verwendet werden, um eine genaue Bestimmung der Analytenkonzentration zu erhalten. Die Probe kann in dem entsprechenden Bereich des Teststreifens unter Verwendung eines beliebigen passenden Protokolls eingeführt werden, wobei die Probe injiziert, tamponiert, usw. sein kann, wie es zweckdienlich sein kann. Die Probe kann auf einen Teststreifen aufgetragen werden, bevor oder nachdem der Teststreifen in eine erfindungsgemäße Vorrichtung eingebracht oder anderweitig betriebstechnisch damit verbunden wurde, so dass der Testbereich des Teststreifens, d. h. jeder Bereich des Testbereiches, von den optischen Komponenten der Vorrichtung registriert werden kann.
  • Im Allgemeinen umfassen die erfindungsgemäßen Verfahren das Auftragen der Probe auf einen Testbereich eines Teststreifens, das Beleuchten des Testbereiches mit Licht, das Erhalten eines Reflexionswertes, getrennt oder unabhängig von verschiedenen Bereichen des Testbereiches, das Bestimmen, ob der erhaltene Reflexionswert aus jedem Bereich anzeigt, dass eine ausreichende Menge der Probe in jedem der Bereiche vorhanden ist, d. h. das Bestimmen, ob jeder Bereich ausreichend von der Probe befeuchtet wurde, und das Ableiten der Konzentration von wenigstens einem Analyten aus den Bereichen, für die bestimmt wurde, dass sie eine ausreichende Menge der Probe aufweisen, wobei die Bereiche, für die bestimmt wurde, dass sie keine ausreichende Menge der Probe aufweisen, nicht bei der Bestimmung der Analytenkonzentration verwendet werden, d. h. nicht befeuchtete oder ungenügend befeuchtete Bereiche werden von den Bestimmungsberechnungen der Analytenkonzentration ausgeschlossen. Verfahren, die im Allgemeinen die Analytenkonzentration aus Reflexionwerten ableiten, sind im Stand der Technik bekannt, siehe zum Beispiel US-Patent Nr. 5,059,394 .
  • Ein Merkmal der erfindungsgemäßen Verfahren ist, dass anstelle des Ableitens eines einzelnen Reflexionwertes für den gesamten Testbereich, wie es üblicherweise getan wird, zahlreiche Reflexionwerte von zahlreichen getrennten Bereichen des Testbereiches abgeleitet werden. Auf diese Weise können jene Bereiche des Testbereiches, die eine ungenügende Probe aufweisen, identifiziert werden und von der Bestimmung der Analytenkonzentration ausgeschlossen werden.
  • Dementsprechend erfasst jeder Detektor eines Arrays von Detektoren, d. h. einer Vielzahl von Detektoren, das reflektierte Licht von einem getrennten, entsprechenden Abschnitt oder Bereich des Teststreifens, d. h. von jeweils einer speziellen Anzahl oder Bereichen des Teststreifens, wobei eine Abbildungsoptik angewendet werden kann, um das Licht von speziellen Bereichen auf spezielle Detektoren zu fokussieren oder zu richten. Mit dem Begriff „Vielzahl" sind mehr als ungefähr zwei Detektoren gemeint. Typischerweise erfassen ungefähr drei Detektoren oder mehr Licht von den Teststreifen, üblicherweise erfassen ungefähr vier Detektoren oder mehr das Licht von dem Teststreifen, wobei so viele wie ungefähr 6 Detektoren bis zu ungefähr 100 oder mehr Licht von dem Teststreifen in bestimmten Ausführungsformen erfassen, wobei in einigen Ausführungsformen 1000 Detektoren oder mehr das Licht von dem Teststreifen erfassen, wobei die Anzahl der verwendeten Detektoren abhängig von der Größe und Form des Testbereichs des Teststreifens, usw. variieren wird. Die Detektoren des Detektor Arrays können das Licht im Wesentlichen zur selben oder zu unterschiedlichen Zeiten erfassen, aber typischerweise wird das Licht von jedem Bereich im Wesentlichen zur selben Zeit erfasst.
  • Wie oben erwähnt, werden Reflexionwerte von getrennten unabhängigen Bereichen des Teststreifens durch jeweils einen entsprechenden Detektor erfasst. Mit dem Begriff „Reflexionswert" ist ein beliebiger Wert oder einer Reihe von Werten, Signalen oder ein beliebiger Datensatz, usw. gemeint, der sich auf einen beobachteten Betrag des reflektierten Lichtes von einem korrespondierenden, entsprechenden Bereich des Teststreifens bezieht. Ein Reflexionswert kann in einer beliebigen Form vorliegen, d. h. der Reflexionswert kann in einer rohen (unbehandelten) oder prozessierten Form vorliegen. Ein Reflexionswert kann periodisch oder im Wesentlichen kontinuierlich über eine Zeitperiode gewonnen werden.
  • Entsprechend den erfindungsgemäßen Verfahren wird das beobachtete, reflektierte Licht von jedem Detektor als ein Hinweis für eine ausreichende Menge der Probe bestimmt oder als Hinweis, dass der Bereich ausreichend von der Probe befeuchtet wurde und, falls es bezeichnend für solch eine ausreichende Menge der Probe ist, wird es verwendet, um die Konzentration des Analyten in der Probe zu bestimmen. Mit anderen Worten, ein Reflexionswert von jedem Detektor wird berechnet, um zu bestimmen, ob der entsprechende Bereich ein ausreichendes Probenvolumen hat oder ausreichend von der Probe befeuchtet wurde oder durch eine ausreichende Probenmenge befeuchtet wurde, um eine genaue Messung der Analytenkonzentration zur Verfügung zu stellen, wobei die Probenmenge oder das Volumen in jedem Bereich dem davon reflektierten Licht, d. h. einem Reflexionswert, entspricht oder dazu in Relation steht. Dementsprechend wird die Menge der Probe, die erforderlich ist, um ausreichend bestimmt zu werden, abhängig von dem jeweiligen Analyten von Interesse, der Größe jedes getrennten oder unterschiedlichen Bereiches, usw. variieren. In vielen Ausführungsformen wird ein Bereich als eine ausreichende Probe aufweisend festgesetzt, wenn die Oberfläche des Bereiches davon mit mindestens ungefähr 95 bis ungefähr 100% der Probe bedeckt ist, üblicherweise mindestens ungefähr 98-100% der Probe bedeckt ist. Es wird dem Fachmann im Stand der Technik offensichtlich sein, dass der Reflexionswert, der solch eine ausreichende Menge der Probe anzeigt oder dazu in Beziehung steht, abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, variieren wird, einschließlich dem Typ der Probe, dem Analyten von Interesse, usw., aber ohne darauf begrenzt zu sein. Ausreichende Probenmengen eines Bereiches können auf jede geeignete Weise bestimmt werden, wobei die folgenden Ausführungsformen als Beispiele zur Verfügung gestellt werden und in keiner Weise gedacht sind, den Umfang der Erfindung einzuschränken. In allen Ausführungsformen wird ein Reflexionswert für jeden Detektor des Detektor Arrays bestimmt, wie oben beschrieben, wobei der bestimmte Reflexionswert zu der Menge der Probe, falls vorhanden, oder zum Befeuchten eines entsprechenden Bereiches in Beziehung steht.
  • Nachdem ein Reflexionswert für jeden Detektor bestimmt wurde, wird in einer Ausführungsform der minimale Reflexionswert unter allen Reflexionswerten bestimmt. Jeder Reflexionswert wird dann mit diesem minimalen Wert verglichen, wobei ein Reflexionswert und ein entsprechender Bereich festgesetzt werden, eine ausreichende Probenmenge aufzuweisen, wenn der Reflexionswert, der davon hergeleitet wurde, innerhalb eines bestimmten Bereiches des minimalen Reflexionwertes liegt, d. h. im Wesentlichen der gleiche ist, oder innerhalb eines bestimmten Bereiches der Fläche liegt, d. h. die Fläche, die den minimalen Reflexionwert herstellt. Wenn zum Beispiel eine Fläche einen Reflexionswert bereitstellt, der innerhalb von ungefähr 5-10% des minimalen Reflexionwertes liegt, wird festgelegt, dass sie eine ausreichende Menge der Probe aufweist, d. h. es ist im Wesentlichen der gleiche Wert wie der Minimalwert, während für die Flächen mit Reflexionswerten größer als ungefähr 5-10% des minimalen Reflexionwertes festgelegt wird, dass sie eine nicht ausreichende Menge der Probe aufweisen, d. h. sie sind im Wesentlichen nicht der gleiche Wert wie der Minimalwert. Zum Beispiel zeigt 5 die Matrix 11, die betriebstechnisch mit dem Detektor 21 verbunden ist, der die Detektoren 21a21i hat. Falls das oben beschriebene Verfahren angewendet würde, würden die Reflexionwerte von den Bereichen 11e und 11f die minimalen Reflexionwerte liefern, da sie vollständig von der Probe befeuchtet sind und festgelegt würde, dass sie eine ausreichende Probenmenge aufweisen. Dementsprechend werden die Reflexionwerte von den Bereichen 11a, 11b, 11c, 11d, 11g, 11h, 11i mit dem minimalen Reflexionwert verglichen und für beliebige Flächen, die als innerhalb eines bestimmten Bereiches des minimalen Reflexionwertes liegend gefunden wurden, z. B. innerhalb ungefähr 5-10% des minimalen Reflexionwertes, wird festgelegt, dass sie eine ausreichende Probe aufweisen, d. h. wird festgelegt, dass sie ausreichend befeuchtet sind.
  • In einer anderen Ausführungsform wird für eine bestimmte Fläche festgelegt, dass sie eine ausreichende Menge der Probe aufweist, wenn sie einen bestimmten Abfall bei der Reflexion zeigt, d. h. einen vorbestimmten Abfall bei der Reflexion oder mehr, zwischen einer Zeit vor der Auftragung der Probe bis zu einer Zeit nach der Auftragung der Probe, und jeder benachbarte Bereich erzeugt mindestens einen gewissen Abfall bei der Reflexion, außerhalb eines gewissen Minimalabfalls bei der Reflexion. Zum Beispiel wieder mit Bezugnahme auf 5, würde der Bereich 11f eine große Änderung der Reflexion von einer Zeit vor dem Auftragen der Probe bis zu einer Zeit nach dem Auftragen der Probe hervorrufen, weil er vollständig mit der Probe bedeckt ist. Weiterhin würden die benachbarten Flächen 11b, 11c, 11e, 11h und 11i alle mindestens einige Änderungen bei der Reflexion nach dem Auftragen der Probe aufweisen, weil alle wenigstens eine bestimmte Menge der Probe aufweisen. Entsprechend würde für den Bereich 11f festgelegt werden, dass er eine ausreichende Menge der Probe aufweist, weil er einen Abfall im Reflexionswert erzeugt, der gleich oder größer als ein vorher bestimmter Abfall der Reflexion ist, und jede benachbarte Fläche mindestens einen gewissen Abfall bei der Reflexion erzeugt. Für die Fläche 11c würde jedoch festgelegt werden, dass sie keine ausreichende Menge der Probe aufweist, weil sie keinen ausreichenden Abfall bei der Reflexion hervorrufen würde.
  • Im bestimmten Ausführungsformen wird für eine Fläche festgelegt, dass sie eine ausreichende Probenmenge aufweist, wenn sie einen bestimmten Reflexionswert erzeugt, z. B. der im Wesentlichen der gleiche wie ein vorher bestimmter Reflexionswert ist, wie zum Beispiel derjenige, der innerhalb ungefähr 5 bis ungefähr 10% eines vorbestimmten Reflexionwertes liegt, und irgendeines, aber üblicherweise alle, der oben beschriebenen Kriterien erfüllt, d. h. (1) eine Fläche ist, die den kleinsten Reflexionwert von allen Flächen liefert, (2) einen Reflexionswert erzeugt, der innerhalb eines bestimmten Bereiches des kleinsten Reflexionwertes liegt, oder (3) einen Abfall bei der Reflexion erzeugt, der so groß oder größer als ein bestimmter Abfall bei der Reflexion ist, und wobei alle benachbarten Flächen auch einen bestimmten Minimalabfall bei der Reflexion erzeugen. Ein solches Verfahren ist besonders für jene Bereiche geeignet, die die Ränder des Testbereiches definieren.
  • Wie oben beschrieben, wird, sobald für alle Flächen des Testbereiches bestimmt wurde, dass sie eine ausreichende Probenmenge aufweisen oder nicht, d. h. für das Signal oder die Reflexion von den Detektoren bestimmt wurde, daß es ausreichend oder nicht ausreichend ist, die Konzentration von mindestens einem Analyten in der Probe bestimmt, unter Verwendung der Signale von ausschließlich jenen Bereichen, die eine ausreichende Menge der Probe aufweisen, wobei die Konzentration in Beziehung zu der Menge des reflektierten Lichtes von jenen Bereichen steht, die eine ausreichende Probemenge aufweisen, wie es im Stand der Technik bekannt ist. Zum Beispiel können Reflexionswerte von Bereichen mit einer ausreichenden Probenmenge mit einer Standardkurve oder einem Graphen der Analytenkonzentration versus der Reflexion verglichen werden und die Analytenkonzentration der Probe von Interesse dadurch erhalten werden (siehe zum Beispiel US-Patent Nrs. 4,734,360 ; 4,900,666 ; 4,935,346 ; 5,059,394 ; 5,304,468 ; 5,306,623 ; 5,418,142 ; 5,426,032 ; 5,515,170 ; 5,526,120 ; 5,563,042 ; 5,620,863 ; 5,753,429 ; 5,573,452 ; 5,780,304 ; 5,789,255 ; 5,843,691 ; 5,846,486 ; 5,968,836 und 5,972,294 ).
  • Die oben beschriebenen Reflexionswerte können unter Verwendung eines beliebigen geeigneten Protokolls erhalten werden, wobei das folgende Protokoll als Beispiel angeführt wird und es keineswegs gedacht ist, den Umfang der Erfindung einzuschränken.
  • In vielen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Verfahren wird jeder Detektor des Detektor Arrays unabhängig kalibriert. Jeder Detektor kann unter Verwendung eines beliebigen geeigneten Protokolls kalibriert werden. In einem derartigen Protokoll zur unabhängigen Kalibrierung jedes Detektors, erfasst jeder Detektor ein „Hintergrund"-Signal (Rb), das ermittelt wird, bevor ein Teststreifen in das Messgerät eingeführt wird, z. B. vor dem Einführen eines Teststreifens zum Zeitpunkt des Tests oder zur Zeit der Herstellung des Messgerätes; trotzdem wird es ermittelt, bevor ein Teststreifen mit dem Messgerät verbunden ist. Sobald Rb für jeden Detektor gemessen wurde, erfasst jeder Detektor ein „Trocken"signal (Rdry). Üblicherweise wird dieses mit einem unbenutzten Teststreifen durchgeführt, der in das Messgerät eingeführt wurde, aber vor einer Anwendung der Probe darauf.
  • Sobald jeder Detektor kalibriert worden ist, wird die Probe auf den Teststreifen aufgetragen und der Bereich mit Licht beleuchtet, üblicherweise mit Licht von einer oder mehreren Wellenlängen. In vielen Ausführungsformen wird die Probe auf eine Seite der Matrix aufgetragen und Licht von einer anderen Seite der Matrix, die als Messbereich oder Testbereich des Teststreifens bezeichnet wird, eingestrahlt und erfasst, z. B. der Seite, die entgegengesetzt zu der Anwendungseite der Probe ist. Wie oben beschrieben, ist das Auftreten oder der Betrag der Reflexion ein Ergebnis der Bildung eines Reaktionsproduktes, wenn die Probe auf einen Bereich des Teststreifens aufgetragen wird, der eine oder mehrere signalproduzierende Komponenten aufweist. Mit anderen Worten, die Komponenten des signalproduzierenden Systems reagieren, um ein lichtabsorbierendes Reaktionsprodukt herzustellen.
  • Die oben beschriebenen Rohdaten werden verwendet, um Parameter proportional zur Glukosekonzentration zu berechnen (siehe zum Beispiel US-Patent Nrs. 5,059,304 und 5,304,468 ). Falls erwünscht, kann eine logarithmische Transformation der Reflexion analog zu der Beziehung zwischen Absorption und Analytenkonzentration, die bei der Transmissionsspektroskopie beobachtet wurde, verwendet werden. Eine Vereinfachung der Kubelka-Monk-Reflexionsgleichungen, die im Stand der Technik bekannt sind, ist von besonderem Interesse. Im Allgemeinen wird der Parameter K/S verwendet, wobei K sich auf die Absorption und S auf die Streuung bezieht. In dieser Gleichung ist K/S auf die Analytenkonzentration bezogen, wobei K/S durch Gleichung 1, wie folgt, definiert ist: K/S = (1 – Rt)2/2Rt (Gleichung 1)
  • Dementsprechend ist Rt das Reflexionsvermögen, das zu einer bestimmten Zeit t genommen wurde, beschrieben durch Gleichung 2, wobei Rt die Reflexion ist, z. B. R20 oder R30, usw., korrespondierend zu 20 Sekunden, 30 Sekunden, usw. Das bedeutet, dass jeder Detektor ein Reflexionsvermögen oder einen Rt-Wert bereitstellt, der dem Signal entspricht, das von einem korrespondierenden Bereich der Teststreifenmatrix gemessen wurde, wobei Rt zwischen 0 für nicht-reflektiertes Licht (Rb) und 1 für vollständig reflektiertes Licht (Rdry) variiert. Rt = (Rw – Rb)/(Rdry – Rb) (Gleichung 2)Rw ist die Reflexion, die von einem Bereich durch einen Detektor erfasst wird.
  • Dementsprechend wird K/S für jeden Detektor und korrespondierenden Bereich des Testbereiches, der von einem entsprechenden Detektor erfasst wurde, abgeleitet. Da K/S auf die Analytenkonzentration bezogen ist, wird ein abschließender oder übergreifender K/S-Wert ermittelt, unter Verwendung von einzig jenen Signalen von Detektoren, die einen bestimmten K/S-Wert aufweisen, der einen Bereich anzeigt mit einer ausreichenden Probenmenge oder Probenbefeuchtung, wobei der übergreifende K/S-Wert sich auf die Konzentration des Analyten in der Probe, die auf den Teststreifen aufgetragen wurde, bezieht.
  • Die erfindungsgemäßen Verfahren umfassen auch in einigen Ausführungsformen die Bestimmung der Größe der Probe, die auf die Matrix eines Teststreifens aufgetragen wurde, d. h. das vollständige Probenvolumen, das auf den Teststreifen aufgetragen wurde. Auf diese Weise kann ein Benutzer benachrichtigt oder alarmiert werden, dass eine ausreichende Probe aufgetragen wurde oder eine nicht-ausreichende Probe aufgetragen wurde und mehr Probe erforderlich ist. Die Probengröße wird durch Berechnung der Anzahl der Detektoren bestimmt, die das reflektierte Licht aus Bereichen erfasst, für die bestimmt wurde, dass sie eine ausreichende Menge der Probe aufweisen, wobei das Probenvolumen, das von jedem Bereich aufgenommen wurde bekannt ist, so dass das Gesamtvolumen der Probe, die auf den Teststreifen aufgetragen wurde, durch Berechnen der Anzahl der Flächen mit ausreichender Probenmenge sowie das Volumen der Probe, das auf jenem Bereich zurückgeblieben ist, bestimmt wird. Die Zulänglichkeit der Probengröße kam entsprechend der jeweiligen Analytenkonzentration(en), die bestimmt werden soll(en), usw. variieren, jedoch sind üblicherweise Probenmengen von geringer als ungefähr 5 μl und oftmals von weniger als ungefähr 3 μl ausreichend, wobei Probenmengen von ungefähr 2 μl oder weniger, in manchen Ausführungsformen von ungefähr 0,5 μl in bestimmten Ausführungsformen ausreichend sein können.
  • Die erfindungsgemäßen Verfahren umfassen auch das Kalibrieren anderer Komponenten, Merkmale oder Aspekte des Messgerätes, wie zum Beispiel das Kalibrieren der mindestens einen Lichtquelle, des Detector Arrays, der Abbildungsoptik, usw. (siehe zum Beispiel die gleichzeitig anhängigen europäischen Patentanmeldungen, die hiermit gleichzeitig eingereicht wurden und die Priorität der USSN 10/137,559 [Anwaltszeichen: P033731EP] und der USSN 10/137 146 [Anwaltszeichen: P033733EP] beanspruchen).
  • KITS
  • Schließlich werden Kits zur praktischen Umsetzung der erfindungsgemäßen Verfahren bereitgestellt. Die erfindungsgemäßen Kits umfassen eine Vorrichtung entsprechend des Erfindungsgegenstandes, d. h. ein erfindungsgemäßes optisches Messgerät. Die erfindungsgemäßen Kits können auch einen oder mehrere Teststreifen umfassen, üblicherweise eine Vielzahl von Teststreifen, wie zum Beispiel den Typ des Teststreifens, der oben beschrieben wurde. Die erfindungsgemäßen Kits können weiterhin ein Element zum Gewinnen einer physiologischen Probe umfassen. Wenn zum Beispiel die physiologische Probe Blut ist, können die erfindungsgemäßen Kits weiterhin ein Element zum Gewinnen einer Blutprobe umfassen, wie zum Beispiel eine Lanzette zum Einstechen in einen Finger, ein Lanzettenbetätigungsmittel und dergleichen. Zusätzlich können die erfindungsgemäßen Kits eine Kontrolllösung oder einen Standard umfassen, z. B. eine Kontrolllösung, die eine bekannte Analytenkonzentration, wie zum Beispiel eine bekannte Glukosekonzentration, aufweist. Die Kits können weiterhin Anleitungen zur Verwendung der Vorrichtung zur Bestimmung der Anwesenheit und/oder Konzentration von mindestens einem Analyten in einer physiologischen Probe, die auf einen Teststreifen aufgetragen wurde, umfassen. Die Anleitungen können auf einem Substrat, wie zum Beispiel Papier oder Kunststoff, usw. gedruckt werden. Daher können die Anleitungen in den Kits als eine Packungsbeilage, als Beschilderung des Behälters des Kits oder seiner Komponenten (d. h. verbunden mit der Verpackung oder Teilverpackung) usw. vorliegen. In anderen Ausführungsformen sind die Anleitungen als eine elektronisch gespeicherte Datei auf einem geeigneten computerlesbaren Speichermedium, z. B. einer CD-ROM, Diskette, usw. vorhanden.
  • Es ist aus der obenstehenden Beschreibung und Diskussion offensichtlich, dass die oben beschriebene Erfindung Vorrichtungen und Verfahren zur Bestimmung einer genauen Analytenkonzentration in den Fällen zur Verfügung stellt, bei denen kleine Probenvolumen auf einen Testbereich eines Teststreifens aufgetragen werden und/oder der Testbereich des Teststreifens nicht gleichförmig oder einheitlich von der Probe befeuchtet wurde. Die oben beschriebene Erfindung stellt eine Anzahl von Vorteilen bereit, ist aber nicht darauf beschränkt, einschließlich einer Einfachheit der Benutzung, Tragbarkeit und genauen Bestimmungen der Analytenkonzentration unter Verwendung von kleinen Mengen der Probe, wodurch die Wahrscheinlichkeit von zahlreichen Fingereinstichen reduziert wird. Daher stellt der Erfindungsgegenstand einen signifikanten Beitrag zu dem Stand der Technik dar.
  • Der Erfindungsgegenstand wird hier in Ausführungsformen gezeigt und beschrieben, die als die am meisten praktischen und bevorzugten Ausführungsformen gelten. Es wird jedoch anerkannt, dass Abweichungen von diesen vorgenommen werden können, die innerhalb des Umfangs der Erfindung liegen, und dass offensichtliche Modifikationen sich dem Fachmann im Stand der Technik beim Lesen dieser Offenbarung erschließen werden.
  • Die speziellen Vorrichtungen und Verfahren, die hier offenbart werden, werden als veranschaulichend und nicht als einschränkend betrachtet. Modifikationen, die unter die Bedeutung und in den Bereich von Äquivalenten der offenbarten Konzepte fallen, wie zum Beispiel jene, die sich einem Fachmann im Stand der Technik ohne weiteres erschließen würden, sind beabsichtigt, vom Umfang der beigefügten Ansprüche umfaßt zu sein.

Claims (10)

  1. Vorrichtung, die zur Aufnahme eines Teststreifens mit einem Testbereich und zum Bestimmen der Konzentration zumindest eines Analyten in einer auf den Testbereich angewendeten physiologischen Probe eingerichtet ist, wobei die Vorrichtung umfaßt: (a) zumindest eine Lichtquelle zur Bestrahlung des Testbereichs eines Teststreifens, der betriebstechnisch der Vorrichtung zugeordnet wurde; (b) ein Detector Array zum Erfassen der Menge des reflektierten Lichtes von jedem einer Mehrzahl getrennter Bereiche des Teststreifens, wobei die Mehrzahl getrennter Bereiche zusammen den Testbereich des Teststreifens abdeckt; (c) Mittel, die dazu eingerichtet sind, um bezüglich jedes der Mehrzahl getrennter Bereiche festzustellen, ob er eine ausreichende Menge einer Probe aufweist, basierend auf dem erfaßten reflektierten Licht, wobei eine positive Feststellung lediglich darin gemacht wird, wenn die Menge des reflektierten Lichtes von dem fraglichen Bereich selbst einen bestimmten Wert umfaßt; und (d) Mittel, die eingerichtet sind, um die Konzentration zumindest eines Analyten zu bestimmen, basierend auf der Menge des von diesen Bereichen erfaßten reflektierten Lichtes, die als eine ausreichende Menge einer Probe umfassend bestimmt wurden, wobei Bereiche, für die festgestellt wurde, daß sie keine ausreichende Menge einer Probe aufweisen, nicht bei der Bestimmung der Analytenkonzentration verwendet werden.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Lichtquelle dazu eingerichtet ist, Licht von zumindest zwei Wellenlängen auszusenden.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Detector Array zwischen etwa 4 und etwa 1.000 Detektoren umfaßt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Detector Array etwa 1.000 Detektoren oder mehr umfaßt.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, die des weiteren eine Abbildungsoptik zur Abbildung von von der Mehrzahl von Bereichen auf entsprechende Detektoren des Detector Arrays reflektiertem Licht umfaßt.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, die des weiteren zumindest einen Teststreifen umfaßt.
  7. Verfahren zum Bestimmen der Konzentration zumindest eines Analyten in einer auf einen Testbereich eines Teststreifens angewandten physiologischen Probe, wobei das Verfahren umfaßt: (a) Beleuchten einer Mehrzahl getrennter Bereiche des Teststreifens, wobei die Mehrzahl getrennter Bereiche zusammen den Testbereich des Teststreifens abdeckt; (b) Erhalten eines entsprechenden Reflexionswerts von jedem Bereich der Mehrzahl getrennter Bereiche; (c) Feststellen, ob jeder Bereich der Mehrzahl getrennter Bereiche eine ausreichende Menge einer Probe aufweist, basierend auf den erhaltenen entsprechenden Reflexionswerten, wobei eine positive Feststellung lediglich dann gemacht wird, wenn die Menge des von dem fraglichen Bereich selbst reflektierten Lichtes einen bestimmten Wert aufweist; (d) Ableiten der Konzentration des zumindest einen Analyten in der physiologischen Probe von jedem der Mehrzahl getrennter Bereiche, für die bestimmt wurde, daß sie eine ausreichende Menge einer Probe aufweisen, wobei Bereiche, für die bestimmt wurde, daß sie keine ausreichende Menge einer Probe aufweisen, nicht in der Ableitung verwendet werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, wobei das Verfahren ein Verwenden einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 umfaßt.
  9. Ein Kit zum Bestimmen der Konzentration eines Analyten in einer physiologischen Probe, wobei das Kit umfaßt: (a) eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6; und (b) zumindest einen Teststreifen.
  10. Kit zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten in einer physiologischen Probe, wobei das Kit umfaßt: (a) eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6; und (b) zumindest eines von einem Element zum Erzielen einer Proben- und Kontroll-Lösung.
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