DE60312975T2 - Setzwerkzeug für knochenanker - Google Patents

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DE60312975T2
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    • A61B17/0401Suture anchors, buttons or pledgets, i.e. means for attaching sutures to bone, cartilage or soft tissue; Instruments for applying or removing suture anchors
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    • A61B2017/0409Instruments for applying suture anchors

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen zum manuellen Implantieren einer Knochenverankerung in Knochen.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Weibliche stressbedingte Harninkontinenz (Female Stress Urinary Incontinence, FSUI) ist eine Funktionsstörung, die eine tägliche Tätigkeit stören und die Lebensqualität von Frauen beeinträchtigen kann. Bei ungefähr 30% der Frauen, die an FSUI leiden, wird Inkontinenz durch intrinsische Schließmuskeldefizienz (ISD) verursacht, ein Zustand, bei dem die Klappen des Blasenschließmuskels nicht richtig zusammenpassen. In weiteren ungefähr 30% der an FSUI Leidenden wird Inkontinenz durch Hypermobilität verursacht, ein Zustand, bei dem die sich Muskeln um die Blase entspannen, was dazu führt, dass sich der Blasenhals und die proximale Harnröhre drehen und absteigen als Reaktion auf Zunahmen von intraabdominalem Druck. Hypermobilität kann die Folge von Schwangerschaft oder anderer Bedingungen sein, die die Muskeln schwächen. Harninkontinenz kann auch durch eine Kombination von ISD und Hypermobilität entstehen. Andere Ursachen für Harninkontinenz umfassen Geburtsfehler, Krankheit, Verletzung, Alter oder Harnwegserkrankung.
  • Zahlreiche Herangehensweisen zur Behandlung von Harnwegserkrankungen sind verfügbar. Zum Beispiel wurden mehrere Behandlungsmethoden zur Stabilisierung und/oder leichten Kompression des Blasenhalses des Harnleiters entwickelt, um das Auslaufen von Urin zu verhindern. Die stabilisierende Kompressionskraft kann direkt durch Nähte aufgebracht werden, die durch das Weichgewebe, das die Harnröhre umgibt, durchgeführt werden, oder kann wahlweise durch Schlaufen, die durch Nähte gehalten werden, aufgebracht werden. Bei einigen Behandlungsmethoden werden Knochenverankerungen in das Schambein oder die Schambeinfuge eingeführt, um die Nähte im Knochen zu verankern. Die Naht oder Schlaufe ist im Knochen durch eine oder mehrere Knochenverankerungen und die gebotene Unterstützung verbessert den Zustand der Inkontinenz.
  • Die Instrumente, die benutzt werden um Knochenverankerungen einzuführen, sind gestaltet um transvaginal eingeführt zu werden und die Knochenverankerung so zu positionieren, dass eine rückwärtsgerichtete oder Zugkraft zum Einführen der Verankerung im Knochen aufgebracht wird. Jedoch ist die optimale Anordnung oder Stellung des Griffs eines solchen Instruments zum Einführen der Vorrichtung in die Vagina nicht notwendigerweise die optimale Griffstellung, um eine rückwärtsgerichtete Kraft zum Implantieren der Knochenverankerung im Knochen aufzubringen. Zum Beispiel ist eine feste Griffstellung herkömmlicher Knochenverankerungsvorrichtungen besonders ungünstig bei der Behandlung adipöser Patientinnen.
  • US 2001/027321 offenbart eine Knochenverankerungsplatzierungsvorrichtung mit abgesetzter Verankerungshalterung. Diese Vorrichtung umfasst einen Griff und einen Schaft, der sich in distale Richtung vom Griff erstreckt. US 2001/010008 offenbart eine schützende Kappe für transvaginale Verankerungsimplantationsvorrichtungen. Dieses Dokument bildet den nächstkommenden Stand der Technik.
  • KURZFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen und Verfahren zum Einführen einer Verankerung, wie Knochenverankerungen, in einen Knochen oder ein Gewebe.
  • Nach einem Aspekt wird eine Vorrichtung zu einer manuellen Implantation einer Knochenverankerung in einen Knochen bereitgestellt; die Vorrichtung umfasst einen Griff, einen Schaft und eine Knochenverankerungshalterung. Der Griff hat ein proximales Ende und ein distales Ende. Der Schaft hat ein erstes Ende und ein zweites Ende und kann gerade mit einer Biegung am zweiten Ende sein oder stattdessen hakenförmig sein. Das erste Ende des Schafts ist mit dem distalen Ende des Griffs verbunden. Die Knochenverankerungshalterung ist mit dem zweiten Ende des Schafts verbunden und zum Griff orientiert, so dass eine Knochenverankerung, die in der Halterung aufgenommen wurde, in einen Knochen implantiert werden kann, indem eine rückwärts wirkende Kraft über den Griff aufgebracht wird. Der Griff hat mindestens zwei Fingermulden an seinem distalen Ende, wodurch ein ergonomisches Greifen ermöglicht wird. Zum Beispiel kann der Griff zwei, drei, vier oder mehr Fingermulden am distalen Ende umfassen. Der Griff kann auch so geformt sein, dass er in die Handfläche passt.
  • Nach einem anderen Aspekt wird eine Vorrichtung zur Implantation einer Knochenverankerung bereitgestellt, deren Griff sich während eines Eingriffs zur Implantation einer Knochenverankerung um die longitudinale Achse des Schafts drehen lässt, um ein Einführen der Vorrichtung in eine Körperhöhle und/oder die Implantation einer Knochenverankerung zu erleichtern. Beispielsweise kann die Vorrichtung in die Vagina einer Patientin mit dem Griff in einer ersten Position eingeführt werden, wonach der Griff um die longitudinale Achse des Schafts der Vorrichtung gedreht und in einer zweiten Position arretiert werden kann, wobei die zweite Position ein Aufbringen einer rückwärts wirkenden Kraft oder ein Ziehen, was zum Verankern der Knochenverankerung nötig ist, erleichtert.
  • In einem besonderen Ausführungsbeispiel kann der Griff sowohl drehbar als auch ergonomisch sein.
  • In einer Ausführung der Vorrichtung kann der Griff zwischen zwei Drehstellungen gedreht werden und über eine Arretierung verfügen um den Griff in einer ersten oder einer zweiten Drehstellung einzurasten. Eine repräsentative Arretierung hat beispielsweise einen äußeren Zylinder, einen inneren Zylinder und eine Feder. Der äußere Zylinder ist am Griff befestigt, mit dem Schaft fluchtend angeordnet und umfasst zum Beispiel eine umlaufende Nut mit einem Paar diametral entgegengesetzter Einkerbungen. Der innere Zylinder ist drehbar innerhalb des äußeren Zylinders angeordnet und ist ebenfalls am ersten Ende des Schafts befestigt. Der innere Zylinder umfasst einen Mitnehmerstift, der horizontal durch den inneren und den äußeren Zylinder ragt. Der Mitnehmerstift hat zwei Enden, von denen eins oder beide in der umlaufenden Nut des äußeren Zylinders aufgenommen werden und in die Einkerbungen passen. Das Einsetzen der Mitnehmerstifte in den Einkerbungen verhindert Drehungen des äußeren Zylinders relativ zum inneren Zylinder. Die Feder ist im äußeren Zylinder angeordnet und drückt den inneren Zylinder in Richtung der Knochenverankerungshalterung. Zusammendrücken der Feder löst die Enden des Mitnehmerstifts aus den Einkerbungen und gestattet Drehung des Griffs.
  • In diesem Beispiel ist der Griff drehbar zwischen der ersten und der zweiten Drehstellung, die sich um ungefähr 180° unterscheiden, aber die Einkerbungen können so platziert werden, dass sie eine beliebige Verstellung eines Winkels zwischen den Arretierungen abhängig von der Anwendung erlauben. Der Griff kann zum Einführen in die Körperhöhle in der ersten Drehstellung positioniert werden und in die zweite Drehstellung gedreht werden um die Knochenverankerung zu implantieren. Der Griff kann auch zusätzliche Drehstellungsarretierungen haben.
  • Die Knochenverankerungshalterung kann einen äußeren Zylinder, einen inneren Zylinder und eine konische Knochenverankerungsfassung, um eine Knochenverankerung lösbar aufzunehmen, umfassen. In einer repräsentativen Knochenverankerungshalterung hat der äußere Zylinder ein distales und ein proximales Ende. Eine ringförmige Schulter befindet sich am proximalen Ende des äußeren Zylinders. Der innere Zylinder ist fest mit dem äußeren Zylinder verbunden und erstreckt sich von dort proximal. Die Knochenverankerungsfassung ist fest mit dem inneren Zylinder verbunden und erstreckt sich von dort proximal. Die Vorrichtung kann des weiteren eine schützende Hülse umfassen, die mit der Knochenverankerungshalterung verbunden ist, um die Knochenverankerung von Kontakt mit Gewebe zu isolieren, bevor die Knochenverankerung in einen Knochen implantiert wird. Die schützende Hülse kann axial zur Knochenverankerung beweglich sein, so dass die Knochenverankerung exponiert von der Hülse ist, wenn die Knochenverankerung in den Knochen gezogen oder gedrückt wird. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die schützende Hülse aus einem flexiblen Material zusammengesetzt, beispielsweise aus Silikon oder Gummi.
  • Nach einem anderen Aspekt bietet die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Einführen einer Knochenverankerung in einen Knochen, die lösbar mit einer Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung verbunden ist. Die Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung wird eingeführt, ein Platz zur Knochenverankerungsimplantation wird auf dem Knochen lokalisiert und eine rückwärts gerichtete Kraft wird auf die Knochenverankerung aufgebracht um die Knochenverankerung in den Knochen zu implantieren. Der Griff kann eine oder mehr Fingermulden umfassen und kann sich in einer ersten Stellung zum Einführen der Vorrichtung in eine Körperhöhle befinden und in eine zweite Stellung zur Implantierung der Knochenverankerung gedreht werden. Die Schritte zur dreht werden. Die Schritte zur Lokalisierung und Implantierung können transvaginal ausgeführt werden. In Verfahren bezogen auf FSUI kann die Knochenverankerung im posterioren Schambein oder quer zur Schambeinfuge und superior zur inferioren Kante des Schambeins implantiert werden.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • In der Zeichnung beziehen sich gleiche Bezugszeichen auf die selben Teile in allen Perspektiven. Des weiteren sind die Zeichnungen nicht unbedingt maßstabsgetreu, da die Prinzipien der Erfindung veranschaulicht werden sollen.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung mit einem ergonomischen Griff und einem Schaft.
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht einer Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung mit einem ergonomischen Griff und einem gebogenen Schaft.
  • 3A ist eine Seitenansicht einer Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung mit einem ergonomischen Griff und einem hakenförmigen Schaft.
  • 3B ist eine perspektivische Ansicht einer Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung mit einem ergonomischen Griff und einem gebogenen Schaft.
  • 3C ist eine perspektivische Ansicht des Griffs der Vorrichtung aus 3B.
  • 3D ist eine Draufsicht des Griffs der Vorrichtung aus 3B.
  • 3E ist eine Seitenansicht des Griffs der Vorrichtung aus 3B.
  • 3F ist eine Hinteransicht des Griffs der Vorrichtung aus 3B.
  • 3G ist eine Vorderansicht des Griffs der Vorrichtung aus 3B.
  • 3H ist eine Unteransicht des Griffs der Vorrichtung aus 3B.
  • 4 ist eine Explosionsdarstellung der Komponenten einer drehbaren Vorrichtung zur Knochenverankerungsimplantation mit einem ergonomischen Griff.
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht einer drehbaren Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung mit dem Griff in einer ersten Drehstellung.
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht einer drehbaren Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung mit dem Griff in einer zweiten Drehstellung.
  • 7 ist eine Explosionsdarstellung der Komponenten einer drehbaren Knachenverankerungsimplantationsvorrichtung mit einem ergonomischen Griff.
  • 8 ist eine Seitenansicht einer drehbaren Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung mit dem Griff in einer ersten Drehstellung.
  • 9 ist eine Seitenansicht einer drehbaren Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung mit dem Griff in einer zweiten Drehstellung.
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht der Knochenverankerungshalterung.
  • 11 ist eine Schnittansicht der Knochenverankerungshalterung aus 10.
  • 12A ist eine perspektivische Ansicht einer schützenden Hülse der Knochenverankerungshalterung.
  • 12B ist eine perspektivische Ansicht einer schützenden Hülse gelöst von der Knochenverankerungshalterung.
  • 12C ist eine perspektivische Ansicht einer schützenden Hülse befestigt an einer Knochenverankerungshalterung in einem vorgestreckten Zustand.
  • 12D ist eine perspektivische Ansicht einer schützenden Hülse befestigt an einer Knochenverankerungshalterung in einem zusammengedrückten Zustand, eine freigelegte Knochenverankerung zeigend.
  • 12E ist eine perspektivische Ansicht einer schützenden Hülse.
  • 13 ist eine schematische Darstellung, die die Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung in die Vagina eingeführt mit dem proximalen Ende des zweiten irr einander zu schiebenden Zylinders, der das Schambein berührt, zeigt.
  • 14 ist eine schematische Ansicht mit einem Ausführungsbeispiel der Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung wie in 13 gezeigt, wobei der Griff nach der Einführung in die Vagina gedreht worden ist und die Implantation einer Knochenverankerung in das Schambein und das Zusammendrücken der Feder gezeigt wird.
  • 15 ist eine Schnittansicht der Knochenverankerungshalterung und der schützenden Hülse während die schützende Hülse das Schambein berührt.
  • 16 ist eine Schnittansicht der Knochenverankerungshalterung und der schützenden Hülse während die Knochenverankerung in das Schambein implantiert wird.
  • Die Ausführungsbeispiele der 1, 2, 4, 5, 6, 13 und 14 fallen nicht unter den Schutzbereich von Anspruch 1 und sind nur erläuternd zum Verstehen der Erfindung.
  • DETAILIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Einsetzen einer Knochenverankerung in einen Knochen. Sie bezieht sich auch auf Verfahren zur Verbesserung oder zum Erhalt der Harnkontinenz einer Patientin bei welcher Knochenverankerungen transvaginal in den posterioren Teilbereich des Schambeins oder der Schambeinfuge eingesetzt werden.
  • Eine Vorrichtung zur Knochenverankerungsimplantation in Übereinstimmung mit der Erfindung kann einen ergonomischen Griff haben, der mindestens zwei Fingermulden am distalen Ende des Griffs hat. Der Griff kann zwei, drei oder vier oder mehr Fingermulden haben. Ein Schaft ist zwischen den Fingermulden angebracht.
  • Eine Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung kann einen Griff haben, der bezüglich des Schafts der Vorrichtung gedreht werden kann, wodurch die Knochenverankerungsimplantation vereinfacht wird indem einer Ärztin oder einem Arzt ermöglicht wird, während des Eingriffs den Griff der Vorrichtung zu drehen, um einen Winkel einer Knochenverankerungshalterung und des Schafts relativ zu einer Hand der Ärztin oder des Arztes und dem Körper der Patientin zu optimieren. Zum Beispiel erlaubt die Gestalt der Vorrichtung in die Vagina einer Patientin eingeführt zu werden und die Knochenverankerung auf einem Knochen zu positionieren und den Griff um die longitudinale Achse des Schafts der Vorrichtung zu drehen, bevor die rückwärts gerichtete Kraft, die benötigt wird, um die Knochenverankerung in einem Knochen zu implantieren, aufgebracht wird. Die Form des Griffs ist nicht entscheidend für die Drehung, zum Beispiel benötigt der Griff keine Mulden zum Drehen.
  • Die Knochenverankerungshalterung zeigt generell auf den Griff, so dass die Benutzerin oder der Benutzer die Knochenverankerung einfach durch Zurückziehen des Griffs und Benutzen des Körpergewichts der Patientin als eine Gegenkraft in den Knochen treiben kann. Die longitudinale Achse des Schafts der Knochenverankerungshalterung kann bevorzugt mit der longitudinalen Achse des Griffs fluchtend angeordnet sein. Eine schützende Hülse kann an der Knochenverankerungshalterung angebracht sein, so dass während der Platzierung der Vorrichtung und vor der Implantation die Knochenverankerung mit der Knochenverankerungshalterung lösbar verbunden aber von der schützenden Hülse umschlossen und von Kontakt mit Gewebe isoliert ist.
  • Unter Bezug auf die beiden Ausführungsbeispiele, dargestellt in 1 und 2, hat die Vorrichtung 110 einen Griff 112, einen Zylinder 114, einen Schaft 116, 117 und eine Knochenverankerungshalterung 118, 119. Der Zylinder 114 ist verbunden mit dem oder bildet einen Teil des Griffs 112. Das innere Ende 120 des Schafts 116, 117 ist mit dem distalen Ende 122 des Zylinders 114 verbunden. Die Knochenverankerungshalterung 118, 119 kann mit dem äußeren Ende 124 des Schafts 116, 117 verbunden sein.
  • Der Griff 112 kann aus einer Vielzahl von Materialien wie Kunststoff oder Metall gemacht sein. Der Schaft 116, 117 kann aus einer Vielfalt von Materialien wie Edelstahl, ein oder mehreren technischen Kunststoffen, faserverstärkten Bestandteilen oder anderen festen Materialien gemacht sein. Vorzugsweise ist der Schaft 116, 117 aus Edelstahl.
  • Der Schaft 116 kann gerade wie zum Beispiel in 1 dargestellt sein. Wahl weise kann der Schaft 117 gewinkelt wie zum Beispiel in 2 oder gebogen oder hakenförmig wie zum Beispiel in 3A sein.
  • Der Griff 112 kann mindestens zwei Fingermulden 126 an seinem distalen Ende 128 haben. Die Finger der Ärztin oder des Arztes können in diesen Fingermulden 126 während der Handhabung der Vorrichtung platziert werden. Die Fingermulden 126 sind so bereitgestellt und positioniert, dass eine Ärztin oder ein Arzt eine verbesserte Griffigkeit hat um eine rückwärts wirkende Kraft auszuüben um die Knochenverankerung zu implantieren. In der Ausführung dargestellt in 1 und 2 hat der Griff 112 vier Fingermulden 126 an seinem distalen Ende 128.
  • Die Knochenverankerungshalterung 118, 119 ist geeignet, eine Knochenverankerung lösbar aufzunehmen. In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Knochenverankerungshalterung 118, 119 lotrecht zum äußeren Ende 124 des Schafts 116, 117 angebracht. Das äußere Ende 124 kann gebogen oder auf andere Weise gewinkelt sein, so dass die Knochenverankerungshalterung 118, 119 im wesentlichen parallel zum Schaft 116, 117 ist. Zum Beispiel zeigt 1 ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in welchem das äußere Ende 124 um einen Winkel von ungefähr 90° relativ zur longitudinalen Achse des Schafts 116 gebogen ist und die Knochenverankerungshalterung 118 parallel zum Schaft 116 ist. Wahlweise kann das äußere Ende 124 mehr oder weniger als ungefähr 90° relativ zur longitudinalen Achse des Schafts 116, 117 gewinkelt sein. Die Knochenverankerungshalterung 118, 119 kann am Schaft 116, 117 mit einem Winkel angebracht sein, der größer oder kleiner als 90° ist.
  • Die Knochenverankerungshalterung 118, 119 kann auf den Griff 112 gerichtet sein, so dass eine Knochenverankerung, die in der Knochenverankerungshalterung 118, 119 gehalten wird, in einen Knochen implantiert werden kann indem eine rückwärts wirkende Kraft (zum Beispiel eine ziehende Kraft) mit dem Griff 112 aufgebracht wird.
  • Bezugnehmend auf die Vorrichtung 210 in 3A, ist ein Griff 212 mit einer anderen Anordnung am inneren Ende 214 des Schafts 216 angebracht. Der Griff ist ebenfalls entworfen worden um in die Finger der Hand einer Ärztin oder eines Arztes zu passen. Wie dargestellt umfasst der Griff drei Fingermulden 220 am distalen Ende 222. Wahlweise kann der Griff 212 zwei, vier oder mehr Fingermulden 220 an seinem distalen Ende 222 umfassen. Zusätzlich ist das proximale Ende 218 des Griffs 212 so geformt dass es in eine Handfläche einer Ärztin oder eines Arztes passt. 3B bis 3H zeigen verschiedene Ansichten eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung, in welchem der Griff 212 drei untere Fingermulden 220 und eine obere Fingermulde 220 hat.
  • Bezüglich 3A umfasst der Schaft 216 ein inneres Ende 214 und ein äußeres Ende 224, einen geraden proximalen Teil 226, einen ersten allgemein gekrümmten Teil 228 distal zum geraden proximalen Teil 226, einen zweiten allgemein gekrümmten Teil 230 distal zum ersten gekrümmten Teil 228, einen dritten allgemein gekrümmten Teil 232 distal zum zweiten gekrümmten Teil 230 und einen vierten allgemein gekrümmten Teil 234 distal zum dritten gekrümmten Teil 232. Der gerade proximale Teil 226 des Schafts 216 kann von ungefähr 7,6cm (3 Zoll) bis ungefähr 15,2cm (6 Zoll) lang sein, was von der Anwendung abhängt. Für FSUI Maßnahmen ist der gerade proximale Teil 226 vorzugsweise ungefähr 10,2cm (4 Zoll) bis ungefähr 12,7cm (5 Zoll) lang und in einer noch bevorzugteren Ausführung 11,4cm (4,5 Zoll) lang. Ein Fachmann wird verstehen, dass der Schaft 216 auch eine Reihe von geraden Teilen umfassen könnte, die relativ zueinander gekrümmt sind um einen Haken zu Formen.
  • Das innere Ende 214 des Schafts 216 ist mit dem distalen Ende 222 des Griffs 212 zwischen den Fingermulden 220 verbunden. Wahlweise kann sich der gerade proximale Teil durch einen Durchbruch (nicht dargestellt) durch das distale Ende 222 des Griffs 212 erstrecken. Das innere Ende 214 kann eine Gewindebohrung haben, die genutzt werden kann, eine Schraube 236 aufzunehmen, die den Schaft 216 im Griff 212 fixiert. Wenn gewünscht kann eine Scheibe (nicht dargestellt) zwischen dem distalen Ende 222 des Griffs 212 und der Schraube 236 platziert werden. Jene Fachmänner werden verstehen dass eine Vielzahl anderer Mittel zur Fixierung des Schafts 216 am Griff 212 verwendet werden können. Zum Beispiel kann ein Kunststoffgriff so um den Schaft gestaltet werden, dass der Schaft mit dem Griff fest verbunden ist. Es sollte betont werden, dass die Vorzüge eines ergonomischen Griffs 112, wie in 1 dargestellt, und eines ergonomischen Griffs, wie in 3 dargestellt, in Vorrichtungen genutzt werden können, die keine Drehung erlauben.
  • Unter weiterem Bezug auf 3A definiert der Griff 212 eine Achse am proximalen Ende der Verankerungsimplantationsvorrichtung 210 und dann distal vom Griff 212 verlaufend krümmt sich der Schaft 216 zuerst von der Achse des Griffs weg und dann zurück auf die Achse des Griffs 212 zu. Das äußere Ende 224 des Schafts 216 befindet sich vorzugsweise in der Nähe der Achse des Griffs 212. In einigen bevorzugten Ausführungsbeispielen ist der Schaft 216 am äußeren Ende 224 allgemein lotrecht zur Achse des Griffs oder kann sich sogar auf den Griff 212 zu zurück biegen. Für FSUI-Anwendungen ist der Abstand vom distalen Ende 222 zum Griff 212 zur Spitze der Knochenverankerungshalterung 238 gemessen entlang der longitudinalen Achse des Griffs 212 vorzugsweise ungefähr 8,6cm (3,375 Zoll), der Abstand vom distalen Ende des Griffs 212 zum Sockel der Knochenverankerungshalterung 240 ist ungefähr 10,1cm (4 Zoll), und der Abstand einer Lotrechten zur longitudinalen Achse des Griffs 212 sich vom Tiefpunkt des dritten gekrümmten Teils 232 erstreckend ist ungefähr 5,1cm (2 Zoll).
  • Eine Knochenverankerungshalterung 240 kann am äußeren Ende 224 des Schafts 216 angebracht sein. Die Knochenverankerungshalterung 240 kann in einem Winkel von ungefähr 60° bis ungefähr 120° relativ zum äußeren Ende 224 des Schafts 216 orientiert sein. Für FSUI-Anwendungen ist die Knochenverankerungshalterung 240 vorzugsweise in einem Winkel von ungefähr 80° bis ungefähr 100° relativ zum äußeren Ende 224 des Schafts 216 orientiert und in einer noch bevorzugteren Ausführung in einem Winkel von annäherungsweise 90°.
  • In einer anderen Ausführung der Erfindung, beispielsweise dargestellt in 4 bis 6, kann der Griff der Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung drehbar um die longitudinale Achse des Schafts sein. Die Vorrichtung 310 hat eine Arretierung 312, zu bedienen im Zylinder 314, der sich in der Basis des Griffs 316 befindet. Die Arretierung 312 hält den Griff 316 in irgendeiner der zwei oder mehr Drehstellungen.
  • Bezugnehmend auf 4 umfasst die Arretierung 312 einen Zylinder 314, eine Feder 318, einen zylindrischen Zapfen 320 und einen Mitnehmerstift 322. der Zylinder 314 hat ein proximales Ende 324, ein distales Ende 326, einen Durchbruch 328, eine proximale Schulter 330, eine distale Schulter 332, eine umlaufende Nut 334 und eine oder mehr Einkerbungen 336 in der Nut 334. Der Zapfen 320 hat ein proximales Ende 338, ein distales Ende 340, eine Mitnehmerstiftaussparung 344 für den Mitnehmerstift 322, eine proximale Fläche 346 und eine distale Fläche 348. Der Zapfen 320 kann einen Durchbruch 342 haben. Das distale Ende 340 des Zapfens 320 ist am nahen Ende 350 des Schafts 352 fixiert. Der Mitnehmerstift 322 wird in der Mitnehmerstiftaussparung 344 aufgenommen, aber nur so weit, dass er noch über die radiale Ausbreitung des Zapfens 320 hinausragt. Wahlweise kann die Mitnehmerstiftaussparung 344 durch den ganzen Zapfen 320 reichen, und der Mitnehmerstift kann eine Länge größer als der Durchmesser des Zapfens 320 haben, so dass beide Enden des Mitnehmerstifts 322 über die radiale Ausbreitung des Zapfens 320 hinausragen. Wahlweise kann der Zapfen 320 mehr als eine Aussparung umfassen und mehr als einen Mitnehmerstift 322 aufnehmen.
  • Der Zapfen 320 wird unter Federvorspannung im Zylinder 314 gelagert und der Mitnehmerstift 322 wird so in die Mitnehmerstiftaussparung 344 eingeführt, dass er in der umlaufenden Nut 334 in Zylinder 314 beweglich gelagert ist. Die distale Fläche 348 des Zapfens 320 wird von der distalen Schulter 332 des Zylinders 314 gehalten, somit das Verlassen des Zapfens 320 aus dem Zylinder 314 trotz der durch die Feder 318 aufgebrachten Kraft unterbindend. Die Feder 318 ist zwischen der proximalen Fläche 346 des Zapfens 320 und der proximalen Schulter 330 des Zylinders 314 angeordnet. Die Feder 318 drückt den Zapfen 320 in Richtung der Knochenverankerungshalterung 354.
  • Die Feder 318 kann einen Widerstand von ungefähr 22N bis ungefähr 156N (ungefähr 5 bis ungefähr 35 Pfund) haben. Vorzugsweise hat die Feder 318 einen Widerstand von ungefähr 67N bis ungefähr 111N (ungefähr 15 bis ungefähr 25 Pfund) und in einer noch bevorzugteren Ausführung ungefähr 89N (ungefähr 20 Pfund). Ein Fachmann wird verstehen, dass die Verankerungsimplantationsvorrichtung auch geeignet sein kann eine Kraft anzeigende Feder im Griff aufzunehmen.
  • Der Griff 316 kann drehbar zwischen erster und zweiter Drehstellung sein, die durch die Einkerbungen 336 im Zylinder 314 vorgegeben werden. Wenn der Mitnehmerstift in der Einkerbung 336 gelagert ist, ist keine Drehung möglich und die Feder 318 erhält die Lagerung des Mitnehmerstifts 322 bis der Griff nach vorn gedrückt wird, wobei die Feder 318 zusammengedrückt wird. Wenn die Feder 318 zusammengedrückt wird, wird der Mitnehmerstift 322 aus der Einkerbung 336 gelöst und ist in der umlaufenden Nut 334 frei beweglich, wodurch ermöglicht wird, den Griff 316 um den Zapfen 320 zu drehen. Der Griff 316 kann gedreht werden bis die Feder 318 einrastet oder den Mitnehmerstift 322 in einer oder mehr Einkerbungen 336 lagert, wodurch weitere Drehung des Griffs 316 relativ zum Schaft 352 verhindert wird. In einer Ausführung der Vorrichtung sind zwei Einkerbungen 336 diametral gegenüberliegend auf der umlaufenden Nut 334 des Zylinders 314 angeordnet.
  • Der Mitnehmerstift 322 kann in eine Einkerbung des Zylinders 314 einkuppeln, wenn nur ein Ende des Mitnehmerstifts 322 über den Zapfen 320 hinausragt. Wahlweise kann der Mitnehmerstift 322 in zwei Einkerbungen 336 im Zylinder 314 einkuppeln, wenn beide Enden des Mitnehmerstifts 322 über den Zapfen 320 hinausragen und durch die umlaufende Nut 334 ragen. Es kann mehrere Einkerbungen 336 entlang der umlaufenden Nut 334 geben, so dass der Griff 316 zwischen mehr als zwei Drehstellungen gedreht werden kann. Es kann auch mehr als einen Mitnehmerstift 322 geben; beispielsweise kann ein kreuzförmiger Mitnehmerstift gleichzeitig in vier Einkerbungen 336 gelagert werden.
  • Wie in 5 dargestellt ist der Mitnehmerstift 322 in einer Einkerbungen) 336 lagerbar und der Griff ist in einer ersten Drehstellung. 6 zeigt die Vorrichtung aus 5 nach Drehung des Griffs 316 zu einer zweiten Winkelstellung, mit dem Mitnehmerstift 322 in einer zweiten Einkerbung (oder Einkerbungen) 337 gelagert. Die erste und zweite Drehstellung können beispielsweise um ungefähr 180° differieren. Selbstverständlich können die erste und die zweite Drehstellung, abhängig von der geplanten Anwendung, um mehr oder weniger als ungefähr 180° differieren.
  • In einer Ausführung der Erfindung, dargestellt in 7 bis 9, kann ein drehbarer Griff 416 eine andere Anordnung haben, in der er am inneren Ende 414 des Schafts 452 angebracht ist. Der Griff kann so gestaltet sein, dass er ergonomisch in die Finger einer Ärztin oder eines Arztes passt, wie in der nicht drehbaren Vorrichtung von 3. Die Vorrichtung 410 ist in ähnlicher Weise drehbar wie für die Vorrichtung, dargestellt in 4 bis 6, beschrieben.
  • Bezugnehmend auf 7 kann der Griff 416 zwischen ersten und zweiten Drehstellungen drehbar sein, die durch die Platzierung der Einkerbungen 436 im Zylinder 414 vorgegeben werden. Wenn der Mitnehmerstift 422 in einer Einkerbung 436 lagert ist keine Drehung möglich und die Feder 418 erhält den Sitz des Mitnehmerstifts 422 bis der Griff 416 nach vorn gedrückt wird, wobei die Feder 418 zusammengedrückt wird. Wenn die Feder 418 zusammengedrückt wird, löst sich der Mitnehmerstift 422 aus der Einkerbung 436 und ist in der umlaufenden Nut 434 frei beweglich, wodurch der Griff 416 um den Zapfen 420 gedreht werden kann. Der Griff 416 kann gedreht werden bis die Feder 418 den Mitnehmerstift 422 in eine oder mehr Einkerbungen 436 einrastet oder lagert, wodurch weitere Drehung des Griffs 416 relativ zum Schaft 452 verhindert wird. In einer Ausführung der Vorrichtung sind zwei Einkerbungen 436, 437 diametral gegenüberliegend in der umlaufenden Nut 434 des Zylinders 414 angeordnet.
  • Der Mitnehmerstift 422 kann in eine Einkerbung im Zylinder einkuppeln wenn nur ein Ende des Mitnehmerstifts 422 über den Zapfen 420 hinausragt. Wahlweise kann der Mitnehmerstift 422 in zwei Einkerbungen 436, 437 im Zylinder 414 einkuppeln, wenn beide Enden des Mitnehmerstifts 422 über den Zapfen 420 hinaus und durch die umlaufende Nut 434 ragen. Es kann mehr Einkerbungen 436, 437 entlang der umlaufenden Nut 434 geben, so dass der Griff 416 zwischen mehr als zwei Drehstellungen gedreht werden kann. Es kann auch mehr als einen Mitnehmerstift 422 geben; beispielsweise kann ein kreuzförmiger Mitnehmerstift verwendet werden, um gleichzeitig in vier Einkerbungen 436 gelagert zu werden.
  • Wie in 8 dargestellt ist der Mitnehmerstift 422 in Einkerbungen) 436, 437 lagerbar und der Griff 426 ist in einer ersten Drehstellung. 9 zeigt die Vorrichtung aus 8 nach Drehung des Griffs 416 in eine zweite Winkeleinstellung, mit dem Mitnehmerstift 422 in einer zweiten Einkerbungen) 437 gelagert. Die erste und zwei te Drehstellung kann beispielsweise um ungefähr 180° differieren. Selbstverständlich können, von der geplanten Anwendung abhängig, die ersten und die zweiten Drehstellungen um mehr oder weniger als ungefähr 180° differieren.
  • Bezüglich 10 und 11 kann die Knochenverankerungshalterung 510 einen äußeren Zylinder 512, einen inneren Zylinder 514 und eine konische Knochenverankerungsfassung 516 zur lösbaren Einkupplung einer Knochenverankerung 518 umfassen. Die verwendete Knochenverankerung kann die Knochenverankerung wie in U.S. Patent No. 5,527,342 veröffentlicht sein.
  • Die Knochenverankerungshalterung 510 und die Knochenverankerungsfassung 516 sind so orientiert, dass die Knochenverankerung 518 in die allgemeine Richtung des Griffs 512 zeigt. In einem bestimmten Ausführungsbeispiel kann die Achse der Knochenverankerung 518 allgemein fluchtend mit der Achse des Griffs angeordnet sein, wobei die Knochenverankerung 518 auf den Griff zeigt.
  • Die Knochenverankerungshalterung 510 kann aus den gleichen Materialien wie der Schaft 516 sein und kann am Schaft 516 durch eine Vielzahl von Methoden angebracht werden, die dem Fachmann bekannt sind, wie Löten. Das entfernte Ende 520 des äußeren Zylinders 512 hat ein Löcherpaar 522 darin eine passende Naht 524. Der äußere Zylinder 512 kann einen Durchmesser von ungefähr 4,6mm bis ungefähr 15,2mm (ungefähr 0,18 Zoll bis ungefähr 0,6 Zoll) haben. Vorzugsweise hat der äußere Zylinder 512 einen Durchmesser von ungefähr 6,4mm bis ungefähr 12,7mm (ungefähr 0,25 Zoll bis ungefähr 0,5 Zoll). In einer noch bevorzugteren Ausführung hat der äußere Zylinder 512 einen Durchmesser von ungefähr 9,5mm (ungefähr 0,375 Zoll).
  • Wie in 11 am besten dargestellt, hat der äußere Zylinder 512 eine Aussparung 526, einen Becher im proximalen Bereich des äußeren Zylinders 512 formend. Das proximale Ende 528 des äußeren Zylinders 512 hat darauf eine ringförmige Schulter 530. Der innere Zylinder 514 kann mit dem äußeren Zylinder 512 verbunden sein und ragt in die Aussparung 526. Der innere Zylinder 514 kann mit dem äußeren Zylinder 512 auf vielfältige Weisen verbunden sein, die Fachmännern bekannt sind. Zum Beispiel kann der innere Zylinder 514 am äußeren Zylinder 512 angeschweißt werden. Der innere Zylinder 514 kann Rillen 532 haben, gestaltet, eine Naht 524 aufzunehmen.
  • Eine konische Knochenverankerungsfassung 516 erstreckt sich vom proximalen Ende 534 des inneren Zylinders 514. Die konische Knochenverankerungsfassung 516 kann sich vom proximalen Ende 534 des inneren Zylinders 514 um eine Distanz von ungefähr 7,6mm bis ungefähr 17,8mm (ungefähr 0,3 Zoll bis ungefähr 0,7 Zoll) erstrecken. Vorzugsweise erstreckt sich die konische Knochenverankerungsfassung 516 vom proximalen Ende 534 des inneren Zylinders 514 um eine Distanz von ungefähr 10,2mm bis ungefähr 15,2mm (ungefähr 0,4 Zoll bis ungefähr 0,6 Zoll). In einer noch bevorzugteren Ausführung erstreckt sich die konische Knochenverankerungsfassung 516 vom proximalen Ende 534 des inneren Zylinders 514 um eine Distanz von ungefähr 12,7mm (ungefähr 0,5 Zoll).
  • Das proximale Ende 540 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 hat vorzugsweise eine Breite kleiner als die des proximalen Endes 534 des inneren Zylinders 514. Diese Anordnung sorgt für eine Schulter 538, die als Tiefenanschlag dienen kann um sicher zu gehen, dass die Knochenverankerung 518 in den Knochen in die gewünschte Tiefe getrieben wird.
  • Das proximale Ende 540 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 kann von ungefähr 2,0mm bis ungefähr 3,0mm (ungefähr 0,08 Zoll bis ungefähr 0,12 Zoll) breit sein. Vorzugsweise ist das proximale Ende 540 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 von ungefähr 2,3mm bis ungefähr 2,8mm (ungefähr 0,09 Zoll bis ungefähr 0,110 Zoll) breit. In einer noch bevorzugteren Ausführung ist das proximale Ende 540 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 2,5mm (0,1 Zoll) breit.
  • Das distale Ende 536 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 kann von ungefähr 2,8mm bis ungefähr 3,8mm (ungefähr 0,110 Zoll bis ungefähr 0,15 Zoll) breit sein. Vorzugsweise ist das distale Ende 536 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 von ungefähr 3mm bis ungefähr 3,6mm (ungefähr 0,12 Zoll bis ungefähr 0,14 Zoll) breit. In einer noch bevorzugteren Ausführung ist das distale Ende 536 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 ungefähr 3,3mm (0,13 Zoll) breit. Das distale Ende 536 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 kann eine Vielzahl von Querschnittsformen haben, die geeignet sind, die Knochenverankerung 518 lösbar aufzunehmen. Beispielsweise kann das distale Ende 536 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 quadratisch, rechteckig, pentagonal, dreieckig oder hexagonal sein.
  • Die konische Knochenverankerungsfassung 516 kann eine Aussparung 542 haben, in der die Knochenverankerung 518 lösbar lagert. Wahlweise kann der äußere Zylinder, der innere Zylinder und die konische Knochenverankerungsfassung aus einem einzelnen Stück sein.
  • Die Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung kann eine schützende Hülse 544 haben, die mit der Knochenverankerungshalterung 510 verbunden ist und die Spitze der Knochenverankerung während der Platzierung der Vorrichtung vor Kontakt mit Gewebe schützt, und die Knochenverankerung auch vor Kontakt mit potentiell infektiösen Mikroorganismen schützt. Die schützende Hülse 544 umfasst einen ersten ineinander zu schiebenden Zylinder 546 und einen zweiten ineinander zu schiebenden Zylinder 548. Eine Feder 550 stellt den ersten ineinander zu schiebenden Zylinder 546 und den zweiten ineinander zu schiebenden Zylinder 548 so ein, dass sie aus dem äußeren Zylinder 512 ragen und die Knochenverankerung 518 ummanteln. Der erste und der zweite ineinander zu schiebende Zylinder 546, 548 können aus einer Vielzahl von Materialien wie Edelstahl oder Kunststoff gemacht sein. Vorzugsweise sind der erste und der zweite in einander zu schiebende Zylinder 546, 548 aus Edelstahl.
  • Der erste ineinander zu schiebende Zylinder 546 hat einen ihn durchragenden Durchbruch 552. Der erste ineinander zu schiebende Zylinder 546 hat eine erste Schulter 554, die Schulter 530 des äußeren Zylinders 512 fasst und eine zweite Schulter 556, die eine erste Schulter 558 auf dem zweiten ineinander zu schiebenden Zylinder 548 fasst. Der zweite ineinander zu schiebende Zylinder 548 hat eine erste Schulter 558, welche die zweite Schulter 556 des ersten ineinander zu schiebenden Zylinders 546 wie oben beschrieben fasst. Eine zweite Schulter 560 kann sich am proximalen Ende des zweiten ineinander zu schiebenden Zylinders 548 befinden und kann die Feder 550 fassen. Auch der zweite ineinander zu schiebende Zylinder 548 hat einen ihn durchragenden Durchbruch 562, der in flüssiger Verbindung mit dem Durchbruch 552 des ersten ineinander zu schiebenden Zylinders 546 und der Aussparung 526 im äußeren Zylinder 512 sein kann.
  • In den Ausführungsbeispielen der Erfindung dargestellt in 12A bis 12E sind das äußere Ende 570, 670 des Schafts 572, 672 und die Knochenverankerungshalterung 574, 674 von einer flexiblen Kappe 576, 676 bedeckt. Bezugnehmend auf 12A kann die flexible Kappe 576 entfernbar sein und ein Gelenk 578 haben. In einem alternativen Ausführungsbeispiel, dargestellt in 12B, rastet die flexible Kappe 676 auf dem äußeren Ende 670 des Schafts 672 ein, zum Beispiel durch Rillen 677 im äußeren Ende 670 des Schafts 672 erleichtert, welche Kanten aufnehmen, die durch Löcher 680 in der Kappe 676 definiert sind. 12B zeigt eine lose Kappe 676 und einen Schaft 672. 12C zeigt die Kappe 676, die am Schaft 672 angebracht ist, mit der Kappe 676 in der vorgestreckten Position, wodurch die Knochenverankerungshalterung 674 verdeckt ist. 12D zeigt die Kappenanordnung von 12C in ihrer eingeknickten oder zusammengedrückten Position, die flexiblen Wände der Kappe 676 nach außen biegend und die Knochenverankerung aus der Kappe 676 hervorragen lassend. In diesem Ausführungsbeispiel mit eingefügter Knochenverankerung, knickt die Kappe 676 und rutscht auf die Knochenverankerungshalterung 674 zurück, wie in 12C dargestellt. Eine andere Ausführung der Kappe der Erfindung ist in 12E dargestellt. In dieser Ausführung umfasst die Kappe eine Kammer 682, so geformt, dass sie auf das äußere Ende 670 des Schafts 672 passt. In diesem Ausführungsbeispiel umfasst die Kappe 676 einen aufgeweiteten Bereich 684 am distalen Ende der Kappe 686. Die Kappe staucht auf eine Weise wie in 12D gezeigt, wenn die Knochenverankerung platziert wird. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Material, das zur Herstellung der Kappen benutzt wird, ein weiches oder biegsames Material, so wie Gummi oder Silikon.
  • Ein alternatives Ausführungsbeispiel der Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung 610 wird in 13 gezeigt. Wie darin dargestellt hat der Schaft 612 einen allgemein geraden proximalen Teil 615, einen ersten gebogenen Teil 617, einen agemein geraden mittleren Teil 618, einen zweiten gebogenen Teil 620, einen allgemein gebogenen Teil 622 und einen distalen allgemein geraden Teil 624. Der erste gebogene Teil 617 kann sich um einen Winkel von ungefähr 35° bis ungefähr 55° relativ zum geraden proximalen Teil 615 krümmen. Vorzugsweise krümmt sich der erste gebogene Teil 617 um einen Winkel von ungefähr 40° bis ungefähr 50° relativ zum geraden proximalen Teil 615. In der bevorzugtesten Ausführung krümmt sich der erste gebogene Teil 617 um einen Winkel von ungefähr 45° relativ zum geraden proximalen Teil 615.
  • Der zweite gebogene Teil 620 kann sich um einen Bogen von ungefähr 125° bis ungefähr 145° relativ zum geraden mittleren Teil 618 krümmen. Vorzugsweise krümmt sich der zweite gebogene Teil 620 um einen Winkel von ungefähr 130° bis ungefähr 140° relativ zum geraden mittleren Teil 618. In einer noch bevorzugteren Ausführung krümmt sich der zweite gebogene Teil 620 um einen Winkel von ungefähr 135° relativ zum geraden mittleren Teil 618.
  • Der gebogene Teil 622 kann sich um einen Bogen von ungefähr 70° bis ungefähr 110° mit einem Radius von ungefähr 0,507cm (0,2 Zoll) bis ungefähr 1,52cm (0,6 Zoll) biegen. Vorzugsweise biegt sich der gebogene Teil 622 um einen Bogen von ungefähr 80° bis ungefähr 100° mit einem Radius von ungefähr 0,76cm (0,3 Zoll) bis ungefähr 1,27cm (0,5 Zoll). In einer noch bevorzugteren Ausführung biegt sich der gebogene Teil 622 um einen Bogen von ungefähr 90° mit einem Radius von ungefähr 1,01cm (0,4 Zoll).
  • Die Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung 610 kann transvaginal eingeführt werden, wie in 13 gezeigt, mit der Patientin in der Steinschnitt-Position und der Operateurin oder dem Operateur zwischen den Beinen der Patientin. Wie hier gebraucht, beziehen sich die Bezeichnungen „transvaginal" oder „transvaginaler Zugang" auf Zugang durch den Introitus Vaginae oder von innerhalb der Vagina. Ein Einschnitt in die anteriore vaginale Wand kann gemacht werden. Der Schaft 612 kann durch den Einschnitt eingeführt werden und die schützende Hülle kann so positioniert werden, dass das proximale Ende des zweiten ineinander zu schiebenden Zylinders 632 das Schambein 630 berührt. Zu dieser Zeit sind der erste und der zweite ineinander zu schiebende Zylinder 626, 632 so eingestellt, dass sie aus dem äußeren Zylinder 634 herausragen um die Knochenverankerung 629 zu ummanteln. Die Kno chenverankerung 629 kann in den Knochen getrieben werden indem eine rückwärtsgerichtete Kraft auf die Knochenverankerung 629 aufgebracht wird. Zum Beispiel kann der Griff rückwärts gezogen werden (auf die Benutzerin oder den Benutzer zu) um die Verankerung zu implantieren. Wie am besten in 15 und 16 dargestellt, wenn die Vorrichtung rückwärts gezogen wird, ziehen sich der erste und der zweite ineinander zu schiebende Zylinder 626, 632 in die Aussparung 636 des äußeren Zylinders und die Knochenverankerung 629 kann in das Schambein 630 getrieben werden. Da das Körpergewicht der Patientin eine Gegenkraft bietet, muss der Benutzer oder die Benutzerin nur wenig Kraft aufbringen, wie 44,5–89N (10–20 Pfund), um die Knochenverankerung 629 in den Knochen 630 zu treiben. Die Vorrichtung 610 kann dann von der implantierten Knochenverankerung weggedrückt werden um die Vorrichtung von der Verankerung zu entkuppeln. Die Vorrichtung kann dann aus der Vagina entfernt werden, wobei die Knochenverankerung 629 im Knochen 630 zurückgelassen wird mit der Naht dort hervorragend. Der Blasenhals kann dann komprimiert, aufgehängt oder stabilisiert werden, indem die Naht(Nähte), die aus der(den) Knachenverankerung(en) kommt(kommen), wie oben beschrieben genutzt wird(werden).
  • In einer anderen Ausführung des Verfahrens kann der Griff 616 nach dem Einführen in die Vagina und vor dem Aufbringen der rückwärts gerichteten Kraft zur Implantation der Knochenverankerung gedreht werden. 13 zeigt eine Knochenverankerungsabgabevorrichtung in einer ersten Position. Indem der Griff 616 angezogen wird und der Griff 616 relativ zum Schaft 612 gedreht wird, wie hier vorher beschrieben, kann der Griff 616 in eine zweite Position bewegt werden, wie zum Beispiel in 14 dargestellt. Sobald die zweite Position erreicht ist, kann eine rückwärtsgerichtete Kraft aufgewandt werden um die Knochenverankerung 629 in den Knochen 630 einzuführen.
  • Die Verfahren und Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung treiben eine Knochenverankerung durch beispielsweise die vaginale Wand und in den posterioren Teil des Schambeins oder der Schambeinfuge. Mindestens eine Knochenverankerung kann in das Schambein auf beiden Seiten der Harnröhre getrieben werden. Allerdings wird ein Fachmann verstehen, dass auch eine einzelne Knochenverankerung genutzt werden kann. Mindestens eine Naht kann an den Knochenverankerungen befestigt werden, die durch die vaginale Wand ragen, und kann dann an der endopelvinen Faszie, der vaginalen Wand, einer Schlaufe oder anderem Material zur Stabilisierung und/oder leichten Kompression der Harnröhre befestigt werden, wobei die Harnkontinenz der Patientin verbessert oder erhalten wird.
  • Auch wenn diese Erfindung unter Bezeichnung verschiedener bestimmter Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, sind andere Ausführungsbeispiele, die dem Fachmann mit Blick auf die Veröffentlichung offenkundig sind, auch im Bereich dieser Erfindung. Entsprechend ist der Schutzbereich der Erfindung durch Bezugnahme auf die angehängten Ansprüche bestimmt.

Claims (7)

  1. Vorrichtung zum manuellen Implantieren einer Knochenverankerung in einen Knochen, umfassend einen Griff (212; 416) mit einem proximalen und einem distalen Ende; einen Schaft (216; 452) mit einem ersten und einem zweiten Ende, wobei das erste Ende mit dem distalen Ende des Griffs (212; 416) verbunden ist und sich von dort erstreckt; und eine Knochenverankerungshalterung zur lösbaren Aufnahme der Knochenverankerung, wobei die Knochenverankerungshalterung (240; 454) mit dem zweiten Ende des Schafts verbunden ist; dadurch gekennzeichnet, dass das distale Ende des Griffs mindestens zwei Fingermulden (220) aufweist; der Schaft sich von einer Stelle aus zwischen den mindestens zwei Fingermulden (220) erstreckt; die Knochenverankerungshalterung auf die mindestens zwei Fingermulden gerichtet ist, so dass die Knochenverankerung in den Knochen durch manuelles Aufbringen einer rückwärts gerichteten Kraft auf den Griff (212; 416) implantiert werden kann; und der Griff zwischen einer ersten und einer zweiten Winkelstellung drehbar ist und des weiteren eine Arretierung (312) umfasst, um den Griff in der ersten oder der zweiten Winkelstellung zu sperren.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, des weiteren eine Naht umfassend, die an der Knochenverankerung befestigt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, worin die Arretierung (312) umfasst: einen äußeren Zylinder (314; 414), der dem Griff (212; 316; 416) fest zugeordnet und mit dem Schaft (216; 352; 452) ausgerichtet ist; eine den äußeren Zylinder (314; 414) umlaufende Nut mit mindestens zwei um einen Winkel verschobenen Einkerbungen (336; 436); einen Zapfen (320; 420) drehbar im äußeren Zylinder (314; 414) angeordnet, mit dem Zapfen (320; 420) fest mit dem Schaft (216; 352; 452) verbunden und einen Mitnehmerstift umfassend, der sich von dort radial erstreckt; den Mitnehmerstift (322; 422), der mit mindestens einem Ende in der Nut des äußeren Zylinders aufgenommen und in einer der Einkerbungen (336; 436) gelagert werden kann; eine Lagerung des Mitnehmerstifts (322; 422), darin eine Einkerbung, die Drehungen des äußeren Zylinders (314; 414) relativ zum inneren Zylinder (320; 420) un terbindet; und eine Feder (318; 418), die im äußeren Zylinder (314; 414) angeordnet ist und den Zapfen (320; 420) in Richtung der Knochenverankerungshalterung drückt, wobei ein Zusammendrücken der Feder (318; 418) mindestens ein Ende des Mitnehmerstifts aus der Einkerbung löst und ein Drehen des Griffs (212; 416) erlaubt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, bei welcher die Einkerbungen (336; 436) diametral gegenüberliegend sind, und mindestens ein Mitnehmerstiftende, nach einer Drehung um 180° dem Lösen von mindestens einem Mitnehmerstiftende aus einer der Einkerbungen (336; 436) folgend, wieder in einer Einkerbung lagern kann.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, bei welcher ein Mitnehmerstiftende in einer Einkerbung lagern kann.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4, bei welcher zwei Mitnehmerstiftenden in zwei Einkerbungen lagern können.
  7. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei welcher der Schaft gebogen ist.
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