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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen zum manuellen Implantieren
einer Knochenverankerung in Knochen.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Weibliche
stressbedingte Harninkontinenz (Female Stress Urinary Incontinence,
FSUI) ist eine Funktionsstörung,
die eine tägliche
Tätigkeit
stören und
die Lebensqualität
von Frauen beeinträchtigen kann.
Bei ungefähr
30% der Frauen, die an FSUI leiden, wird Inkontinenz durch intrinsische
Schließmuskeldefizienz
(ISD) verursacht, ein Zustand, bei dem die Klappen des Blasenschließmuskels
nicht richtig zusammenpassen. In weiteren ungefähr 30% der an FSUI Leidenden
wird Inkontinenz durch Hypermobilität verursacht, ein Zustand,
bei dem die sich Muskeln um die Blase entspannen, was dazu führt, dass
sich der Blasenhals und die proximale Harnröhre drehen und absteigen als
Reaktion auf Zunahmen von intraabdominalem Druck. Hypermobilität kann die
Folge von Schwangerschaft oder anderer Bedingungen sein, die die
Muskeln schwächen.
Harninkontinenz kann auch durch eine Kombination von ISD und Hypermobilität entstehen.
Andere Ursachen für
Harninkontinenz umfassen Geburtsfehler, Krankheit, Verletzung, Alter
oder Harnwegserkrankung.
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Zahlreiche
Herangehensweisen zur Behandlung von Harnwegserkrankungen sind verfügbar. Zum
Beispiel wurden mehrere Behandlungsmethoden zur Stabilisierung und/oder
leichten Kompression des Blasenhalses des Harnleiters entwickelt,
um das Auslaufen von Urin zu verhindern. Die stabilisierende Kompressionskraft
kann direkt durch Nähte aufgebracht
werden, die durch das Weichgewebe, das die Harnröhre umgibt, durchgeführt werden,
oder kann wahlweise durch Schlaufen, die durch Nähte gehalten werden, aufgebracht
werden. Bei einigen Behandlungsmethoden werden Knochenverankerungen
in das Schambein oder die Schambeinfuge eingeführt, um die Nähte im Knochen
zu verankern. Die Naht oder Schlaufe ist im Knochen durch eine oder
mehrere Knochenverankerungen und die gebotene Unterstützung verbessert
den Zustand der Inkontinenz.
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Die
Instrumente, die benutzt werden um Knochenverankerungen einzuführen, sind
gestaltet um transvaginal eingeführt
zu werden und die Knochenverankerung so zu positionieren, dass eine rückwärtsgerichtete
oder Zugkraft zum Einführen
der Verankerung im Knochen aufgebracht wird. Jedoch ist die optimale
Anordnung oder Stellung des Griffs eines solchen Instruments zum
Einführen
der Vorrichtung in die Vagina nicht notwendigerweise die optimale
Griffstellung, um eine rückwärtsgerichtete Kraft
zum Implantieren der Knochenverankerung im Knochen aufzubringen.
Zum Beispiel ist eine feste Griffstellung herkömmlicher Knochenverankerungsvorrichtungen
besonders ungünstig
bei der Behandlung adipöser
Patientinnen.
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US
2001/027321 offenbart eine Knochenverankerungsplatzierungsvorrichtung
mit abgesetzter Verankerungshalterung. Diese Vorrichtung umfasst einen
Griff und einen Schaft, der sich in distale Richtung vom Griff erstreckt.
US 2001/010008 offenbart eine schützende Kappe für transvaginale
Verankerungsimplantationsvorrichtungen. Dieses Dokument bildet den
nächstkommenden
Stand der Technik.
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KURZFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen und Verfahren
zum Einführen
einer Verankerung, wie Knochenverankerungen, in einen Knochen oder
ein Gewebe.
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Nach
einem Aspekt wird eine Vorrichtung zu einer manuellen Implantation
einer Knochenverankerung in einen Knochen bereitgestellt; die Vorrichtung umfasst
einen Griff, einen Schaft und eine Knochenverankerungshalterung.
Der Griff hat ein proximales Ende und ein distales Ende. Der Schaft
hat ein erstes Ende und ein zweites Ende und kann gerade mit einer
Biegung am zweiten Ende sein oder stattdessen hakenförmig sein.
Das erste Ende des Schafts ist mit dem distalen Ende des Griffs
verbunden. Die Knochenverankerungshalterung ist mit dem zweiten Ende
des Schafts verbunden und zum Griff orientiert, so dass eine Knochenverankerung,
die in der Halterung aufgenommen wurde, in einen Knochen implantiert
werden kann, indem eine rückwärts wirkende Kraft über den
Griff aufgebracht wird. Der Griff hat mindestens zwei Fingermulden
an seinem distalen Ende, wodurch ein ergonomisches Greifen ermöglicht wird.
Zum Beispiel kann der Griff zwei, drei, vier oder mehr Fingermulden
am distalen Ende umfassen. Der Griff kann auch so geformt sein,
dass er in die Handfläche
passt.
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Nach
einem anderen Aspekt wird eine Vorrichtung zur Implantation einer
Knochenverankerung bereitgestellt, deren Griff sich während eines
Eingriffs zur Implantation einer Knochenverankerung um die longitudinale
Achse des Schafts drehen lässt,
um ein Einführen
der Vorrichtung in eine Körperhöhle und/oder
die Implantation einer Knochenverankerung zu erleichtern. Beispielsweise
kann die Vorrichtung in die Vagina einer Patientin mit dem Griff
in einer ersten Position eingeführt
werden, wonach der Griff um die longitudinale Achse des Schafts
der Vorrichtung gedreht und in einer zweiten Position arretiert
werden kann, wobei die zweite Position ein Aufbringen einer rückwärts wirkenden
Kraft oder ein Ziehen, was zum Verankern der Knochenverankerung nötig ist,
erleichtert.
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In
einem besonderen Ausführungsbeispiel kann
der Griff sowohl drehbar als auch ergonomisch sein.
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In
einer Ausführung
der Vorrichtung kann der Griff zwischen zwei Drehstellungen gedreht
werden und über
eine Arretierung verfügen
um den Griff in einer ersten oder einer zweiten Drehstellung einzurasten.
Eine repräsentative
Arretierung hat beispielsweise einen äußeren Zylinder, einen inneren
Zylinder und eine Feder. Der äußere Zylinder
ist am Griff befestigt, mit dem Schaft fluchtend angeordnet und
umfasst zum Beispiel eine umlaufende Nut mit einem Paar diametral
entgegengesetzter Einkerbungen. Der innere Zylinder ist drehbar
innerhalb des äußeren Zylinders
angeordnet und ist ebenfalls am ersten Ende des Schafts befestigt.
Der innere Zylinder umfasst einen Mitnehmerstift, der horizontal
durch den inneren und den äußeren Zylinder
ragt. Der Mitnehmerstift hat zwei Enden, von denen eins oder beide in
der umlaufenden Nut des äußeren Zylinders
aufgenommen werden und in die Einkerbungen passen. Das Einsetzen
der Mitnehmerstifte in den Einkerbungen verhindert Drehungen des äußeren Zylinders
relativ zum inneren Zylinder. Die Feder ist im äußeren Zylinder angeordnet und
drückt
den inneren Zylinder in Richtung der Knochenverankerungshalterung.
Zusammendrücken
der Feder löst
die Enden des Mitnehmerstifts aus den Einkerbungen und gestattet Drehung
des Griffs.
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In
diesem Beispiel ist der Griff drehbar zwischen der ersten und der
zweiten Drehstellung, die sich um ungefähr 180° unterscheiden, aber die Einkerbungen
können
so platziert werden, dass sie eine beliebige Verstellung eines Winkels
zwischen den Arretierungen abhängig
von der Anwendung erlauben. Der Griff kann zum Einführen in
die Körperhöhle in der
ersten Drehstellung positioniert werden und in die zweite Drehstellung
gedreht werden um die Knochenverankerung zu implantieren. Der Griff
kann auch zusätzliche
Drehstellungsarretierungen haben.
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Die
Knochenverankerungshalterung kann einen äußeren Zylinder, einen inneren
Zylinder und eine konische Knochenverankerungsfassung, um eine Knochenverankerung
lösbar
aufzunehmen, umfassen. In einer repräsentativen Knochenverankerungshalterung
hat der äußere Zylinder
ein distales und ein proximales Ende. Eine ringförmige Schulter befindet sich
am proximalen Ende des äußeren Zylinders.
Der innere Zylinder ist fest mit dem äußeren Zylinder verbunden und
erstreckt sich von dort proximal. Die Knochenverankerungsfassung
ist fest mit dem inneren Zylinder verbunden und erstreckt sich von
dort proximal. Die Vorrichtung kann des weiteren eine schützende Hülse umfassen,
die mit der Knochenverankerungshalterung verbunden ist, um die Knochenverankerung
von Kontakt mit Gewebe zu isolieren, bevor die Knochenverankerung
in einen Knochen implantiert wird. Die schützende Hülse kann axial zur Knochenverankerung
beweglich sein, so dass die Knochenverankerung exponiert von der Hülse ist,
wenn die Knochenverankerung in den Knochen gezogen oder gedrückt wird.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist die schützende
Hülse aus
einem flexiblen Material zusammengesetzt, beispielsweise aus Silikon
oder Gummi.
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Nach
einem anderen Aspekt bietet die vorliegende Erfindung ein Verfahren
zum Einführen
einer Knochenverankerung in einen Knochen, die lösbar mit einer Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung
verbunden ist. Die Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung wird
eingeführt,
ein Platz zur Knochenverankerungsimplantation wird auf dem Knochen
lokalisiert und eine rückwärts gerichtete Kraft
wird auf die Knochenverankerung aufgebracht um die Knochenverankerung
in den Knochen zu implantieren. Der Griff kann eine oder mehr Fingermulden
umfassen und kann sich in einer ersten Stellung zum Einführen der
Vorrichtung in eine Körperhöhle befinden
und in eine zweite Stellung zur Implantierung der Knochenverankerung
gedreht werden. Die Schritte zur dreht werden. Die Schritte zur
Lokalisierung und Implantierung können transvaginal ausgeführt werden.
In Verfahren bezogen auf FSUI kann die Knochenverankerung im posterioren
Schambein oder quer zur Schambeinfuge und superior zur inferioren
Kante des Schambeins implantiert werden.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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In
der Zeichnung beziehen sich gleiche Bezugszeichen auf die selben
Teile in allen Perspektiven. Des weiteren sind die Zeichnungen nicht
unbedingt maßstabsgetreu,
da die Prinzipien der Erfindung veranschaulicht werden sollen.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung
mit einem ergonomischen Griff und einem Schaft.
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2 ist
eine perspektivische Ansicht einer Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung
mit einem ergonomischen Griff und einem gebogenen Schaft.
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3A ist
eine Seitenansicht einer Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung
mit einem ergonomischen Griff und einem hakenförmigen Schaft.
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3B ist
eine perspektivische Ansicht einer Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung mit
einem ergonomischen Griff und einem gebogenen Schaft.
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3C ist
eine perspektivische Ansicht des Griffs der Vorrichtung aus 3B.
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3D ist
eine Draufsicht des Griffs der Vorrichtung aus 3B.
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3E ist
eine Seitenansicht des Griffs der Vorrichtung aus 3B.
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3F ist
eine Hinteransicht des Griffs der Vorrichtung aus 3B.
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3G ist
eine Vorderansicht des Griffs der Vorrichtung aus 3B.
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3H ist
eine Unteransicht des Griffs der Vorrichtung aus 3B.
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4 ist
eine Explosionsdarstellung der Komponenten einer drehbaren Vorrichtung
zur Knochenverankerungsimplantation mit einem ergonomischen Griff.
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5 ist
eine perspektivische Ansicht einer drehbaren Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung
mit dem Griff in einer ersten Drehstellung.
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6 ist
eine perspektivische Ansicht einer drehbaren Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung
mit dem Griff in einer zweiten Drehstellung.
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7 ist
eine Explosionsdarstellung der Komponenten einer drehbaren Knachenverankerungsimplantationsvorrichtung
mit einem ergonomischen Griff.
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8 ist
eine Seitenansicht einer drehbaren Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung
mit dem Griff in einer ersten Drehstellung.
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9 ist
eine Seitenansicht einer drehbaren Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung
mit dem Griff in einer zweiten Drehstellung.
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10 ist
eine perspektivische Ansicht der Knochenverankerungshalterung.
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11 ist
eine Schnittansicht der Knochenverankerungshalterung aus 10.
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12A ist eine perspektivische Ansicht einer schützenden
Hülse der
Knochenverankerungshalterung.
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12B ist eine perspektivische Ansicht einer schützenden
Hülse gelöst von der
Knochenverankerungshalterung.
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12C ist eine perspektivische Ansicht einer schützenden
Hülse befestigt
an einer Knochenverankerungshalterung in einem vorgestreckten Zustand.
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12D ist eine perspektivische Ansicht einer schützenden
Hülse befestigt
an einer Knochenverankerungshalterung in einem zusammengedrückten Zustand,
eine freigelegte Knochenverankerung zeigend.
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12E ist eine perspektivische Ansicht einer schützenden
Hülse.
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13 ist
eine schematische Darstellung, die die Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung
in die Vagina eingeführt
mit dem proximalen Ende des zweiten irr einander zu schiebenden
Zylinders, der das Schambein berührt,
zeigt.
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14 ist
eine schematische Ansicht mit einem Ausführungsbeispiel der Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung
wie in 13 gezeigt, wobei der Griff
nach der Einführung
in die Vagina gedreht worden ist und die Implantation einer Knochenverankerung
in das Schambein und das Zusammendrücken der Feder gezeigt wird.
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15 ist
eine Schnittansicht der Knochenverankerungshalterung und der schützenden
Hülse während die
schützende
Hülse das
Schambein berührt.
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16 ist
eine Schnittansicht der Knochenverankerungshalterung und der schützenden
Hülse während die
Knochenverankerung in das Schambein implantiert wird.
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Die
Ausführungsbeispiele
der 1, 2, 4, 5, 6, 13 und 14 fallen
nicht unter den Schutzbereich von Anspruch 1 und sind nur erläuternd zum
Verstehen der Erfindung.
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DETAILIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Einsetzen
einer Knochenverankerung in einen Knochen. Sie bezieht sich auch auf
Verfahren zur Verbesserung oder zum Erhalt der Harnkontinenz einer
Patientin bei welcher Knochenverankerungen transvaginal in den posterioren
Teilbereich des Schambeins oder der Schambeinfuge eingesetzt werden.
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Eine
Vorrichtung zur Knochenverankerungsimplantation in Übereinstimmung
mit der Erfindung kann einen ergonomischen Griff haben, der mindestens
zwei Fingermulden am distalen Ende des Griffs hat. Der Griff kann
zwei, drei oder vier oder mehr Fingermulden haben. Ein Schaft ist
zwischen den Fingermulden angebracht.
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Eine
Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung in Übereinstimmung mit der Erfindung kann
einen Griff haben, der bezüglich
des Schafts der Vorrichtung gedreht werden kann, wodurch die Knochenverankerungsimplantation
vereinfacht wird indem einer Ärztin
oder einem Arzt ermöglicht
wird, während
des Eingriffs den Griff der Vorrichtung zu drehen, um einen Winkel
einer Knochenverankerungshalterung und des Schafts relativ zu einer
Hand der Ärztin
oder des Arztes und dem Körper
der Patientin zu optimieren. Zum Beispiel erlaubt die Gestalt der
Vorrichtung in die Vagina einer Patientin eingeführt zu werden und die Knochenverankerung
auf einem Knochen zu positionieren und den Griff um die longitudinale
Achse des Schafts der Vorrichtung zu drehen, bevor die rückwärts gerichtete
Kraft, die benötigt
wird, um die Knochenverankerung in einem Knochen zu implantieren,
aufgebracht wird. Die Form des Griffs ist nicht entscheidend für die Drehung,
zum Beispiel benötigt
der Griff keine Mulden zum Drehen.
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Die
Knochenverankerungshalterung zeigt generell auf den Griff, so dass
die Benutzerin oder der Benutzer die Knochenverankerung einfach
durch Zurückziehen
des Griffs und Benutzen des Körpergewichts
der Patientin als eine Gegenkraft in den Knochen treiben kann. Die
longitudinale Achse des Schafts der Knochenverankerungshalterung
kann bevorzugt mit der longitudinalen Achse des Griffs fluchtend
angeordnet sein. Eine schützende
Hülse kann
an der Knochenverankerungshalterung angebracht sein, so dass während der
Platzierung der Vorrichtung und vor der Implantation die Knochenverankerung
mit der Knochenverankerungshalterung lösbar verbunden aber von der
schützenden
Hülse umschlossen
und von Kontakt mit Gewebe isoliert ist.
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Unter
Bezug auf die beiden Ausführungsbeispiele,
dargestellt in 1 und 2, hat die
Vorrichtung 110 einen Griff 112, einen Zylinder 114,
einen Schaft 116, 117 und eine Knochenverankerungshalterung 118, 119.
Der Zylinder 114 ist verbunden mit dem oder bildet einen
Teil des Griffs 112. Das innere Ende 120 des Schafts 116, 117 ist
mit dem distalen Ende 122 des Zylinders 114 verbunden.
Die Knochenverankerungshalterung 118, 119 kann
mit dem äußeren Ende 124 des
Schafts 116, 117 verbunden sein.
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Der
Griff 112 kann aus einer Vielzahl von Materialien wie Kunststoff
oder Metall gemacht sein. Der Schaft 116, 117 kann
aus einer Vielfalt von Materialien wie Edelstahl, ein oder mehreren
technischen Kunststoffen, faserverstärkten Bestandteilen oder anderen
festen Materialien gemacht sein. Vorzugsweise ist der Schaft 116, 117 aus
Edelstahl.
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Der
Schaft 116 kann gerade wie zum Beispiel in 1 dargestellt
sein. Wahl weise kann der Schaft 117 gewinkelt wie zum Beispiel
in 2 oder gebogen oder hakenförmig wie zum Beispiel in 3A sein.
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Der
Griff 112 kann mindestens zwei Fingermulden 126 an
seinem distalen Ende 128 haben. Die Finger der Ärztin oder
des Arztes können
in diesen Fingermulden 126 während der Handhabung der Vorrichtung
platziert werden. Die Fingermulden 126 sind so bereitgestellt
und positioniert, dass eine Ärztin
oder ein Arzt eine verbesserte Griffigkeit hat um eine rückwärts wirkende
Kraft auszuüben
um die Knochenverankerung zu implantieren. In der Ausführung dargestellt
in 1 und 2 hat der Griff 112 vier
Fingermulden 126 an seinem distalen Ende 128.
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Die
Knochenverankerungshalterung 118, 119 ist geeignet,
eine Knochenverankerung lösbar aufzunehmen.
In einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist die Knochenverankerungshalterung 118, 119 lotrecht
zum äußeren Ende 124 des
Schafts 116, 117 angebracht. Das äußere Ende 124 kann
gebogen oder auf andere Weise gewinkelt sein, so dass die Knochenverankerungshalterung 118, 119 im
wesentlichen parallel zum Schaft 116, 117 ist.
Zum Beispiel zeigt 1 ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
in welchem das äußere Ende 124 um
einen Winkel von ungefähr
90° relativ
zur longitudinalen Achse des Schafts 116 gebogen ist und
die Knochenverankerungshalterung 118 parallel zum Schaft 116 ist.
Wahlweise kann das äußere Ende 124 mehr
oder weniger als ungefähr
90° relativ
zur longitudinalen Achse des Schafts 116, 117 gewinkelt
sein. Die Knochenverankerungshalterung 118, 119 kann
am Schaft 116, 117 mit einem Winkel angebracht
sein, der größer oder
kleiner als 90° ist.
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Die
Knochenverankerungshalterung 118, 119 kann auf
den Griff 112 gerichtet sein, so dass eine Knochenverankerung,
die in der Knochenverankerungshalterung 118, 119 gehalten
wird, in einen Knochen implantiert werden kann indem eine rückwärts wirkende
Kraft (zum Beispiel eine ziehende Kraft) mit dem Griff 112 aufgebracht
wird.
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Bezugnehmend
auf die Vorrichtung 210 in 3A, ist
ein Griff 212 mit einer anderen Anordnung am inneren Ende 214 des
Schafts 216 angebracht. Der Griff ist ebenfalls entworfen
worden um in die Finger der Hand einer Ärztin oder eines Arztes zu passen.
Wie dargestellt umfasst der Griff drei Fingermulden 220 am
distalen Ende 222. Wahlweise kann der Griff 212 zwei,
vier oder mehr Fingermulden 220 an seinem distalen Ende 222 umfassen.
Zusätzlich ist
das proximale Ende 218 des Griffs 212 so geformt dass
es in eine Handfläche
einer Ärztin
oder eines Arztes passt. 3B bis 3H zeigen
verschiedene Ansichten eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung,
in welchem der Griff 212 drei untere Fingermulden 220 und
eine obere Fingermulde 220 hat.
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Bezüglich 3A umfasst
der Schaft 216 ein inneres Ende 214 und ein äußeres Ende 224,
einen geraden proximalen Teil 226, einen ersten allgemein
gekrümmten
Teil 228 distal zum geraden proximalen Teil 226,
einen zweiten allgemein gekrümmten Teil 230 distal
zum ersten gekrümmten
Teil 228, einen dritten allgemein gekrümmten Teil 232 distal
zum zweiten gekrümmten
Teil 230 und einen vierten allgemein gekrümmten Teil 234 distal
zum dritten gekrümmten
Teil 232. Der gerade proximale Teil 226 des Schafts 216 kann
von ungefähr
7,6cm (3 Zoll) bis ungefähr
15,2cm (6 Zoll) lang sein, was von der Anwendung abhängt. Für FSUI Maßnahmen
ist der gerade proximale Teil 226 vorzugsweise ungefähr 10,2cm
(4 Zoll) bis ungefähr
12,7cm (5 Zoll) lang und in einer noch bevorzugteren Ausführung 11,4cm
(4,5 Zoll) lang. Ein Fachmann wird verstehen, dass der Schaft 216 auch
eine Reihe von geraden Teilen umfassen könnte, die relativ zueinander
gekrümmt
sind um einen Haken zu Formen.
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Das
innere Ende 214 des Schafts 216 ist mit dem distalen
Ende 222 des Griffs 212 zwischen den Fingermulden 220 verbunden.
Wahlweise kann sich der gerade proximale Teil durch einen Durchbruch (nicht
dargestellt) durch das distale Ende 222 des Griffs 212 erstrecken.
Das innere Ende 214 kann eine Gewindebohrung haben, die
genutzt werden kann, eine Schraube 236 aufzunehmen, die
den Schaft 216 im Griff 212 fixiert. Wenn gewünscht kann eine
Scheibe (nicht dargestellt) zwischen dem distalen Ende 222 des
Griffs 212 und der Schraube 236 platziert werden.
Jene Fachmänner
werden verstehen dass eine Vielzahl anderer Mittel zur Fixierung des
Schafts 216 am Griff 212 verwendet werden können. Zum
Beispiel kann ein Kunststoffgriff so um den Schaft gestaltet werden,
dass der Schaft mit dem Griff fest verbunden ist. Es sollte betont
werden, dass die Vorzüge
eines ergonomischen Griffs 112, wie in 1 dargestellt,
und eines ergonomischen Griffs, wie in 3 dargestellt,
in Vorrichtungen genutzt werden können, die keine Drehung erlauben.
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Unter
weiterem Bezug auf 3A definiert der Griff 212 eine
Achse am proximalen Ende der Verankerungsimplantationsvorrichtung 210 und
dann distal vom Griff 212 verlaufend krümmt sich der Schaft 216 zuerst
von der Achse des Griffs weg und dann zurück auf die Achse des Griffs 212 zu.
Das äußere Ende 224 des
Schafts 216 befindet sich vorzugsweise in der Nähe der Achse
des Griffs 212. In einigen bevorzugten Ausführungsbeispielen
ist der Schaft 216 am äußeren Ende 224 allgemein
lotrecht zur Achse des Griffs oder kann sich sogar auf den Griff 212 zu
zurück
biegen. Für
FSUI-Anwendungen ist der Abstand vom distalen Ende 222 zum
Griff 212 zur Spitze der Knochenverankerungshalterung 238 gemessen
entlang der longitudinalen Achse des Griffs 212 vorzugsweise
ungefähr
8,6cm (3,375 Zoll), der Abstand vom distalen Ende des Griffs 212 zum Sockel
der Knochenverankerungshalterung 240 ist ungefähr 10,1cm
(4 Zoll), und der Abstand einer Lotrechten zur longitudinalen Achse
des Griffs 212 sich vom Tiefpunkt des dritten gekrümmten Teils 232 erstreckend
ist ungefähr
5,1cm (2 Zoll).
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Eine
Knochenverankerungshalterung 240 kann am äußeren Ende 224 des
Schafts 216 angebracht sein. Die Knochenverankerungshalterung 240 kann
in einem Winkel von ungefähr
60° bis
ungefähr 120° relativ
zum äußeren Ende 224 des
Schafts 216 orientiert sein. Für FSUI-Anwendungen ist die
Knochenverankerungshalterung 240 vorzugsweise in einem
Winkel von ungefähr
80° bis
ungefähr
100° relativ
zum äußeren Ende 224 des
Schafts 216 orientiert und in einer noch bevorzugteren
Ausführung
in einem Winkel von annäherungsweise
90°.
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In
einer anderen Ausführung
der Erfindung, beispielsweise dargestellt in 4 bis 6,
kann der Griff der Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung drehbar
um die longitudinale Achse des Schafts sein. Die Vorrichtung 310 hat
eine Arretierung 312, zu bedienen im Zylinder 314,
der sich in der Basis des Griffs 316 befindet. Die Arretierung 312 hält den Griff 316 in
irgendeiner der zwei oder mehr Drehstellungen.
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Bezugnehmend
auf 4 umfasst die Arretierung 312 einen Zylinder 314,
eine Feder 318, einen zylindrischen Zapfen 320 und
einen Mitnehmerstift 322. der Zylinder 314 hat
ein proximales Ende 324, ein distales Ende 326,
einen Durchbruch 328, eine proximale Schulter 330,
eine distale Schulter 332, eine umlaufende Nut 334 und
eine oder mehr Einkerbungen 336 in der Nut 334.
Der Zapfen 320 hat ein proximales Ende 338, ein
distales Ende 340, eine Mitnehmerstiftaussparung 344 für den Mitnehmerstift 322,
eine proximale Fläche 346 und
eine distale Fläche 348.
Der Zapfen 320 kann einen Durchbruch 342 haben.
Das distale Ende 340 des Zapfens 320 ist am nahen
Ende 350 des Schafts 352 fixiert. Der Mitnehmerstift 322 wird
in der Mitnehmerstiftaussparung 344 aufgenommen, aber nur
so weit, dass er noch über
die radiale Ausbreitung des Zapfens 320 hinausragt. Wahlweise
kann die Mitnehmerstiftaussparung 344 durch den ganzen
Zapfen 320 reichen, und der Mitnehmerstift kann eine Länge größer als
der Durchmesser des Zapfens 320 haben, so dass beide Enden
des Mitnehmerstifts 322 über die radiale Ausbreitung
des Zapfens 320 hinausragen. Wahlweise kann der Zapfen 320 mehr
als eine Aussparung umfassen und mehr als einen Mitnehmerstift 322 aufnehmen.
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Der
Zapfen 320 wird unter Federvorspannung im Zylinder 314 gelagert
und der Mitnehmerstift 322 wird so in die Mitnehmerstiftaussparung 344 eingeführt, dass
er in der umlaufenden Nut 334 in Zylinder 314 beweglich
gelagert ist. Die distale Fläche 348 des
Zapfens 320 wird von der distalen Schulter 332 des
Zylinders 314 gehalten, somit das Verlassen des Zapfens 320 aus
dem Zylinder 314 trotz der durch die Feder 318 aufgebrachten
Kraft unterbindend. Die Feder 318 ist zwischen der proximalen
Fläche 346 des Zapfens 320 und
der proximalen Schulter 330 des Zylinders 314 angeordnet.
Die Feder 318 drückt
den Zapfen 320 in Richtung der Knochenverankerungshalterung 354.
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Die
Feder 318 kann einen Widerstand von ungefähr 22N bis
ungefähr
156N (ungefähr
5 bis ungefähr
35 Pfund) haben. Vorzugsweise hat die Feder 318 einen Widerstand
von ungefähr
67N bis ungefähr 111N
(ungefähr
15 bis ungefähr
25 Pfund) und in einer noch bevorzugteren Ausführung ungefähr 89N (ungefähr 20 Pfund).
Ein Fachmann wird verstehen, dass die Verankerungsimplantationsvorrichtung
auch geeignet sein kann eine Kraft anzeigende Feder im Griff aufzunehmen.
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Der
Griff 316 kann drehbar zwischen erster und zweiter Drehstellung
sein, die durch die Einkerbungen 336 im Zylinder 314 vorgegeben
werden. Wenn der Mitnehmerstift in der Einkerbung 336 gelagert
ist, ist keine Drehung möglich
und die Feder 318 erhält
die Lagerung des Mitnehmerstifts 322 bis der Griff nach
vorn gedrückt
wird, wobei die Feder 318 zusammengedrückt wird. Wenn die Feder 318 zusammengedrückt wird,
wird der Mitnehmerstift 322 aus der Einkerbung 336 gelöst und ist
in der umlaufenden Nut 334 frei beweglich, wodurch ermöglicht wird,
den Griff 316 um den Zapfen 320 zu drehen. Der
Griff 316 kann gedreht werden bis die Feder 318 einrastet
oder den Mitnehmerstift 322 in einer oder mehr Einkerbungen 336 lagert,
wodurch weitere Drehung des Griffs 316 relativ zum Schaft 352 verhindert wird.
In einer Ausführung
der Vorrichtung sind zwei Einkerbungen 336 diametral gegenüberliegend
auf der umlaufenden Nut 334 des Zylinders 314 angeordnet.
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Der
Mitnehmerstift 322 kann in eine Einkerbung des Zylinders 314 einkuppeln,
wenn nur ein Ende des Mitnehmerstifts 322 über den
Zapfen 320 hinausragt. Wahlweise kann der Mitnehmerstift 322 in
zwei Einkerbungen 336 im Zylinder 314 einkuppeln,
wenn beide Enden des Mitnehmerstifts 322 über den
Zapfen 320 hinausragen und durch die umlaufende Nut 334 ragen.
Es kann mehrere Einkerbungen 336 entlang der umlaufenden
Nut 334 geben, so dass der Griff 316 zwischen
mehr als zwei Drehstellungen gedreht werden kann. Es kann auch mehr
als einen Mitnehmerstift 322 geben; beispielsweise kann ein
kreuzförmiger
Mitnehmerstift gleichzeitig in vier Einkerbungen 336 gelagert
werden.
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Wie
in 5 dargestellt ist der Mitnehmerstift 322 in
einer Einkerbungen) 336 lagerbar und der Griff ist in einer
ersten Drehstellung. 6 zeigt die Vorrichtung aus 5 nach
Drehung des Griffs 316 zu einer zweiten Winkelstellung,
mit dem Mitnehmerstift 322 in einer zweiten Einkerbung
(oder Einkerbungen) 337 gelagert. Die erste und zweite
Drehstellung können
beispielsweise um ungefähr
180° differieren.
Selbstverständlich
können
die erste und die zweite Drehstellung, abhängig von der geplanten Anwendung,
um mehr oder weniger als ungefähr
180° differieren.
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In
einer Ausführung
der Erfindung, dargestellt in 7 bis 9,
kann ein drehbarer Griff 416 eine andere Anordnung haben,
in der er am inneren Ende 414 des Schafts 452 angebracht
ist. Der Griff kann so gestaltet sein, dass er ergonomisch in die Finger
einer Ärztin
oder eines Arztes passt, wie in der nicht drehbaren Vorrichtung
von 3. Die Vorrichtung 410 ist
in ähnlicher
Weise drehbar wie für
die Vorrichtung, dargestellt in 4 bis 6,
beschrieben.
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Bezugnehmend
auf 7 kann der Griff 416 zwischen ersten
und zweiten Drehstellungen drehbar sein, die durch die Platzierung
der Einkerbungen 436 im Zylinder 414 vorgegeben
werden. Wenn der Mitnehmerstift 422 in einer Einkerbung 436 lagert
ist keine Drehung möglich
und die Feder 418 erhält
den Sitz des Mitnehmerstifts 422 bis der Griff 416 nach vorn
gedrückt
wird, wobei die Feder 418 zusammengedrückt wird. Wenn die Feder 418 zusammengedrückt wird,
löst sich
der Mitnehmerstift 422 aus der Einkerbung 436 und
ist in der umlaufenden Nut 434 frei beweglich, wodurch
der Griff 416 um den Zapfen 420 gedreht werden
kann. Der Griff 416 kann gedreht werden bis die Feder 418 den
Mitnehmerstift 422 in eine oder mehr Einkerbungen 436 einrastet
oder lagert, wodurch weitere Drehung des Griffs 416 relativ zum
Schaft 452 verhindert wird. In einer Ausführung der
Vorrichtung sind zwei Einkerbungen 436, 437 diametral
gegenüberliegend
in der umlaufenden Nut 434 des Zylinders 414 angeordnet.
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Der
Mitnehmerstift 422 kann in eine Einkerbung im Zylinder
einkuppeln wenn nur ein Ende des Mitnehmerstifts 422 über den
Zapfen 420 hinausragt. Wahlweise kann der Mitnehmerstift 422 in
zwei Einkerbungen 436, 437 im Zylinder 414 einkuppeln, wenn
beide Enden des Mitnehmerstifts 422 über den Zapfen 420 hinaus
und durch die umlaufende Nut 434 ragen. Es kann mehr Einkerbungen 436, 437 entlang
der umlaufenden Nut 434 geben, so dass der Griff 416 zwischen
mehr als zwei Drehstellungen gedreht werden kann. Es kann auch mehr
als einen Mitnehmerstift 422 geben; beispielsweise kann
ein kreuzförmiger
Mitnehmerstift verwendet werden, um gleichzeitig in vier Einkerbungen 436 gelagert
zu werden.
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Wie
in 8 dargestellt ist der Mitnehmerstift 422 in
Einkerbungen) 436, 437 lagerbar und der Griff 426 ist
in einer ersten Drehstellung. 9 zeigt die
Vorrichtung aus 8 nach Drehung des Griffs 416 in
eine zweite Winkeleinstellung, mit dem Mitnehmerstift 422 in
einer zweiten Einkerbungen) 437 gelagert. Die erste und
zwei te Drehstellung kann beispielsweise um ungefähr 180° differieren. Selbstverständlich können, von
der geplanten Anwendung abhängig,
die ersten und die zweiten Drehstellungen um mehr oder weniger als
ungefähr
180° differieren.
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Bezüglich 10 und 11 kann
die Knochenverankerungshalterung 510 einen äußeren Zylinder 512,
einen inneren Zylinder 514 und eine konische Knochenverankerungsfassung 516 zur
lösbaren
Einkupplung einer Knochenverankerung 518 umfassen. Die
verwendete Knochenverankerung kann die Knochenverankerung wie in
U.S. Patent No. 5,527,342 veröffentlicht
sein.
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Die
Knochenverankerungshalterung 510 und die Knochenverankerungsfassung 516 sind
so orientiert, dass die Knochenverankerung 518 in die allgemeine
Richtung des Griffs 512 zeigt. In einem bestimmten Ausführungsbeispiel
kann die Achse der Knochenverankerung 518 allgemein fluchtend
mit der Achse des Griffs angeordnet sein, wobei die Knochenverankerung 518 auf
den Griff zeigt.
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Die
Knochenverankerungshalterung 510 kann aus den gleichen
Materialien wie der Schaft 516 sein und kann am Schaft 516 durch
eine Vielzahl von Methoden angebracht werden, die dem Fachmann bekannt
sind, wie Löten.
Das entfernte Ende 520 des äußeren Zylinders 512 hat
ein Löcherpaar 522 darin eine
passende Naht 524. Der äußere Zylinder 512 kann
einen Durchmesser von ungefähr
4,6mm bis ungefähr
15,2mm (ungefähr
0,18 Zoll bis ungefähr 0,6
Zoll) haben. Vorzugsweise hat der äußere Zylinder 512 einen
Durchmesser von ungefähr
6,4mm bis ungefähr
12,7mm (ungefähr
0,25 Zoll bis ungefähr 0,5
Zoll). In einer noch bevorzugteren Ausführung hat der äußere Zylinder 512 einen
Durchmesser von ungefähr
9,5mm (ungefähr
0,375 Zoll).
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Wie
in 11 am besten dargestellt, hat der äußere Zylinder 512 eine
Aussparung 526, einen Becher im proximalen Bereich des äußeren Zylinders 512 formend.
Das proximale Ende 528 des äußeren Zylinders 512 hat
darauf eine ringförmige
Schulter 530. Der innere Zylinder 514 kann mit
dem äußeren Zylinder 512 verbunden
sein und ragt in die Aussparung 526. Der innere Zylinder 514 kann
mit dem äußeren Zylinder 512 auf
vielfältige
Weisen verbunden sein, die Fachmännern
bekannt sind. Zum Beispiel kann der innere Zylinder 514 am äußeren Zylinder 512 angeschweißt werden.
Der innere Zylinder 514 kann Rillen 532 haben,
gestaltet, eine Naht 524 aufzunehmen.
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Eine
konische Knochenverankerungsfassung 516 erstreckt sich
vom proximalen Ende 534 des inneren Zylinders 514.
Die konische Knochenverankerungsfassung 516 kann sich vom
proximalen Ende 534 des inneren Zylinders 514 um
eine Distanz von ungefähr
7,6mm bis ungefähr
17,8mm (ungefähr 0,3
Zoll bis ungefähr
0,7 Zoll) erstrecken. Vorzugsweise erstreckt sich die konische Knochenverankerungsfassung 516 vom
proximalen Ende 534 des inneren Zylinders 514 um
eine Distanz von ungefähr 10,2mm
bis ungefähr
15,2mm (ungefähr
0,4 Zoll bis ungefähr
0,6 Zoll). In einer noch bevorzugteren Ausführung erstreckt sich die konische
Knochenverankerungsfassung 516 vom proximalen Ende 534 des
inneren Zylinders 514 um eine Distanz von ungefähr 12,7mm
(ungefähr
0,5 Zoll).
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Das
proximale Ende 540 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 hat
vorzugsweise eine Breite kleiner als die des proximalen Endes 534 des
inneren Zylinders 514. Diese Anordnung sorgt für eine Schulter 538,
die als Tiefenanschlag dienen kann um sicher zu gehen, dass die
Knochenverankerung 518 in den Knochen in die gewünschte Tiefe
getrieben wird.
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Das
proximale Ende 540 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 kann
von ungefähr 2,0mm
bis ungefähr
3,0mm (ungefähr
0,08 Zoll bis ungefähr
0,12 Zoll) breit sein. Vorzugsweise ist das proximale Ende 540 der
konischen Knochenverankerungsfassung 516 von ungefähr 2,3mm
bis ungefähr 2,8mm
(ungefähr
0,09 Zoll bis ungefähr
0,110 Zoll) breit. In einer noch bevorzugteren Ausführung ist
das proximale Ende 540 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 2,5mm
(0,1 Zoll) breit.
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Das
distale Ende 536 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 kann
von ungefähr 2,8mm
bis ungefähr
3,8mm (ungefähr
0,110 Zoll bis ungefähr
0,15 Zoll) breit sein. Vorzugsweise ist das distale Ende 536 der
konischen Knochenverankerungsfassung 516 von ungefähr 3mm bis
ungefähr 3,6mm
(ungefähr
0,12 Zoll bis ungefähr
0,14 Zoll) breit. In einer noch bevorzugteren Ausführung ist
das distale Ende 536 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 ungefähr 3,3mm
(0,13 Zoll) breit. Das distale Ende 536 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 kann eine
Vielzahl von Querschnittsformen haben, die geeignet sind, die Knochenverankerung 518 lösbar aufzunehmen.
Beispielsweise kann das distale Ende 536 der konischen Knochenverankerungsfassung 516 quadratisch, rechteckig,
pentagonal, dreieckig oder hexagonal sein.
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Die
konische Knochenverankerungsfassung 516 kann eine Aussparung 542 haben,
in der die Knochenverankerung 518 lösbar lagert. Wahlweise kann
der äußere Zylinder,
der innere Zylinder und die konische Knochenverankerungsfassung
aus einem einzelnen Stück
sein.
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Die
Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung kann eine schützende Hülse 544 haben,
die mit der Knochenverankerungshalterung 510 verbunden
ist und die Spitze der Knochenverankerung während der Platzierung der Vorrichtung
vor Kontakt mit Gewebe schützt,
und die Knochenverankerung auch vor Kontakt mit potentiell infektiösen Mikroorganismen
schützt.
Die schützende
Hülse 544 umfasst
einen ersten ineinander zu schiebenden Zylinder 546 und
einen zweiten ineinander zu schiebenden Zylinder 548. Eine
Feder 550 stellt den ersten ineinander zu schiebenden Zylinder 546 und
den zweiten ineinander zu schiebenden Zylinder 548 so ein,
dass sie aus dem äußeren Zylinder 512 ragen
und die Knochenverankerung 518 ummanteln. Der erste und
der zweite ineinander zu schiebende Zylinder 546, 548 können aus
einer Vielzahl von Materialien wie Edelstahl oder Kunststoff gemacht
sein. Vorzugsweise sind der erste und der zweite in einander zu
schiebende Zylinder 546, 548 aus Edelstahl.
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Der
erste ineinander zu schiebende Zylinder 546 hat einen ihn
durchragenden Durchbruch 552. Der erste ineinander zu schiebende
Zylinder 546 hat eine erste Schulter 554, die
Schulter 530 des äußeren Zylinders 512 fasst
und eine zweite Schulter 556, die eine erste Schulter 558 auf
dem zweiten ineinander zu schiebenden Zylinder 548 fasst.
Der zweite ineinander zu schiebende Zylinder 548 hat eine
erste Schulter 558, welche die zweite Schulter 556 des
ersten ineinander zu schiebenden Zylinders 546 wie oben
beschrieben fasst. Eine zweite Schulter 560 kann sich am
proximalen Ende des zweiten ineinander zu schiebenden Zylinders 548 befinden
und kann die Feder 550 fassen. Auch der zweite ineinander
zu schiebende Zylinder 548 hat einen ihn durchragenden
Durchbruch 562, der in flüssiger Verbindung mit dem Durchbruch 552 des
ersten ineinander zu schiebenden Zylinders 546 und der
Aussparung 526 im äußeren Zylinder 512 sein
kann.
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In
den Ausführungsbeispielen
der Erfindung dargestellt in 12A bis 12E sind das äußere Ende 570, 670 des
Schafts 572, 672 und die Knochenverankerungshalterung 574, 674 von
einer flexiblen Kappe 576, 676 bedeckt. Bezugnehmend
auf 12A kann die flexible Kappe 576 entfernbar
sein und ein Gelenk 578 haben. In einem alternativen Ausführungsbeispiel,
dargestellt in 12B, rastet die flexible Kappe 676 auf
dem äußeren Ende 670 des
Schafts 672 ein, zum Beispiel durch Rillen 677 im äußeren Ende 670 des
Schafts 672 erleichtert, welche Kanten aufnehmen, die durch
Löcher 680 in
der Kappe 676 definiert sind. 12B zeigt
eine lose Kappe 676 und einen Schaft 672. 12C zeigt die Kappe 676, die am Schaft 672 angebracht
ist, mit der Kappe 676 in der vorgestreckten Position,
wodurch die Knochenverankerungshalterung 674 verdeckt ist. 12D zeigt die Kappenanordnung von 12C in ihrer eingeknickten oder zusammengedrückten Position,
die flexiblen Wände
der Kappe 676 nach außen biegend
und die Knochenverankerung aus der Kappe 676 hervorragen
lassend. In diesem Ausführungsbeispiel
mit eingefügter
Knochenverankerung, knickt die Kappe 676 und rutscht auf
die Knochenverankerungshalterung 674 zurück, wie
in 12C dargestellt. Eine andere Ausführung der
Kappe der Erfindung ist in 12E dargestellt.
In dieser Ausführung umfasst
die Kappe eine Kammer 682, so geformt, dass sie auf das äußere Ende 670 des
Schafts 672 passt. In diesem Ausführungsbeispiel umfasst die Kappe 676 einen
aufgeweiteten Bereich 684 am distalen Ende der Kappe 686.
Die Kappe staucht auf eine Weise wie in 12D gezeigt,
wenn die Knochenverankerung platziert wird. In einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
ist das Material, das zur Herstellung der Kappen benutzt wird, ein
weiches oder biegsames Material, so wie Gummi oder Silikon.
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Ein
alternatives Ausführungsbeispiel
der Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung 610 wird
in 13 gezeigt. Wie darin dargestellt hat der Schaft 612 einen
allgemein geraden proximalen Teil 615, einen ersten gebogenen
Teil 617, einen agemein geraden mittleren Teil 618,
einen zweiten gebogenen Teil 620, einen allgemein gebogenen
Teil 622 und einen distalen allgemein geraden Teil 624.
Der erste gebogene Teil 617 kann sich um einen Winkel von
ungefähr
35° bis
ungefähr
55° relativ
zum geraden proximalen Teil 615 krümmen. Vorzugsweise krümmt sich
der erste gebogene Teil 617 um einen Winkel von ungefähr 40° bis ungefähr 50° relativ
zum geraden proximalen Teil 615. In der bevorzugtesten Ausführung krümmt sich
der erste gebogene Teil 617 um einen Winkel von ungefähr 45° relativ
zum geraden proximalen Teil 615.
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Der
zweite gebogene Teil 620 kann sich um einen Bogen von ungefähr 125° bis ungefähr 145° relativ
zum geraden mittleren Teil 618 krümmen. Vorzugsweise krümmt sich
der zweite gebogene Teil 620 um einen Winkel von ungefähr 130° bis ungefähr 140° relativ
zum geraden mittleren Teil 618. In einer noch bevorzugteren
Ausführung
krümmt
sich der zweite gebogene Teil 620 um einen Winkel von ungefähr 135° relativ
zum geraden mittleren Teil 618.
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Der
gebogene Teil 622 kann sich um einen Bogen von ungefähr 70° bis ungefähr 110° mit einem Radius
von ungefähr
0,507cm (0,2 Zoll) bis ungefähr 1,52cm
(0,6 Zoll) biegen. Vorzugsweise biegt sich der gebogene Teil 622 um
einen Bogen von ungefähr
80° bis
ungefähr
100° mit
einem Radius von ungefähr 0,76cm
(0,3 Zoll) bis ungefähr
1,27cm (0,5 Zoll). In einer noch bevorzugteren Ausführung biegt
sich der gebogene Teil 622 um einen Bogen von ungefähr 90° mit einem
Radius von ungefähr
1,01cm (0,4 Zoll).
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Die
Knochenverankerungsimplantationsvorrichtung 610 kann transvaginal
eingeführt
werden, wie in 13 gezeigt, mit der Patientin
in der Steinschnitt-Position und der Operateurin oder dem Operateur
zwischen den Beinen der Patientin. Wie hier gebraucht, beziehen
sich die Bezeichnungen „transvaginal" oder „transvaginaler
Zugang" auf Zugang durch
den Introitus Vaginae oder von innerhalb der Vagina. Ein Einschnitt
in die anteriore vaginale Wand kann gemacht werden. Der Schaft 612 kann
durch den Einschnitt eingeführt
werden und die schützende Hülle kann
so positioniert werden, dass das proximale Ende des zweiten ineinander
zu schiebenden Zylinders 632 das Schambein 630 berührt. Zu
dieser Zeit sind der erste und der zweite ineinander zu schiebende
Zylinder 626, 632 so eingestellt, dass sie aus
dem äußeren Zylinder 634 herausragen
um die Knochenverankerung 629 zu ummanteln. Die Kno chenverankerung 629 kann
in den Knochen getrieben werden indem eine rückwärtsgerichtete Kraft auf die
Knochenverankerung 629 aufgebracht wird. Zum Beispiel kann
der Griff rückwärts gezogen
werden (auf die Benutzerin oder den Benutzer zu) um die Verankerung
zu implantieren. Wie am besten in 15 und 16 dargestellt,
wenn die Vorrichtung rückwärts gezogen
wird, ziehen sich der erste und der zweite ineinander zu schiebende
Zylinder 626, 632 in die Aussparung 636 des äußeren Zylinders und
die Knochenverankerung 629 kann in das Schambein 630 getrieben
werden. Da das Körpergewicht
der Patientin eine Gegenkraft bietet, muss der Benutzer oder die
Benutzerin nur wenig Kraft aufbringen, wie 44,5–89N (10–20 Pfund), um die Knochenverankerung 629 in
den Knochen 630 zu treiben. Die Vorrichtung 610 kann
dann von der implantierten Knochenverankerung weggedrückt werden
um die Vorrichtung von der Verankerung zu entkuppeln. Die Vorrichtung
kann dann aus der Vagina entfernt werden, wobei die Knochenverankerung 629 im
Knochen 630 zurückgelassen
wird mit der Naht dort hervorragend. Der Blasenhals kann dann komprimiert, aufgehängt oder
stabilisiert werden, indem die Naht(Nähte), die aus der(den) Knachenverankerung(en)
kommt(kommen), wie oben beschrieben genutzt wird(werden).
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In
einer anderen Ausführung
des Verfahrens kann der Griff 616 nach dem Einführen in
die Vagina und vor dem Aufbringen der rückwärts gerichteten Kraft zur Implantation
der Knochenverankerung gedreht werden. 13 zeigt
eine Knochenverankerungsabgabevorrichtung in einer ersten Position.
Indem der Griff 616 angezogen wird und der Griff 616 relativ
zum Schaft 612 gedreht wird, wie hier vorher beschrieben,
kann der Griff 616 in eine zweite Position bewegt werden,
wie zum Beispiel in 14 dargestellt. Sobald die zweite
Position erreicht ist, kann eine rückwärtsgerichtete Kraft aufgewandt
werden um die Knochenverankerung 629 in den Knochen 630 einzuführen.
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Die
Verfahren und Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung treiben eine
Knochenverankerung durch beispielsweise die vaginale Wand und in
den posterioren Teil des Schambeins oder der Schambeinfuge. Mindestens
eine Knochenverankerung kann in das Schambein auf beiden Seiten
der Harnröhre
getrieben werden. Allerdings wird ein Fachmann verstehen, dass auch
eine einzelne Knochenverankerung genutzt werden kann. Mindestens
eine Naht kann an den Knochenverankerungen befestigt werden, die
durch die vaginale Wand ragen, und kann dann an der endopelvinen
Faszie, der vaginalen Wand, einer Schlaufe oder anderem Material
zur Stabilisierung und/oder leichten Kompression der Harnröhre befestigt
werden, wobei die Harnkontinenz der Patientin verbessert oder erhalten
wird.
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Auch
wenn diese Erfindung unter Bezeichnung verschiedener bestimmter
Ausführungsbeispiele
beschrieben wurde, sind andere Ausführungsbeispiele, die dem Fachmann
mit Blick auf die Veröffentlichung
offenkundig sind, auch im Bereich dieser Erfindung. Entsprechend
ist der Schutzbereich der Erfindung durch Bezugnahme auf die angehängten Ansprüche bestimmt.