DE60312550T2 - Verfahren und vorrichtung zum verpacken von hydrophilen, flexiblen, einsatzbereiten intraokularlinsen - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum verpacken von hydrophilen, flexiblen, einsatzbereiten intraokularlinsen Download PDF

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Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verpacken und Aufbewahren im sterilen Zustand einer hydrophilen, flexiblen und einsatzbereiten Intraokularlinse, das heißt, die bereit ist, durch Injektion durch einen Einschnitt in der Wand des Auges eines Patienten implantiert zu werden.
  • Die flexiblen Intraokularlinsen weisen den Vorteil auf, daß sie gefaltet werden können, was ihren Durchgang durch die Einschnitte mit kleinen Abmessungen ermöglicht. Zur Ausführung dieser Faltung und der Injektion der Linse in das Auge sind verschiedene Vorrichtungen vorgeschlagen worden. Zum Beispiel wurde im WO 9628121 oder WO 9615743 im Fall von Linsen, die trocken aufbewahrt werden können, (aus nicht hydrophilen Stoffen, wie zum Beispiel Silikonen) Injektionsvorrichtungen mit einmaligem Gebrauch vorgeschlagen, die eine Faltpatrone und eine Injektionsvorrichtung umfassen. Die Linse kann vor der Verpackung und Dampfsterilisation in einem Autoklav in die Patrone gesteckt werden.
  • Im WO 98 20819 wird auch eine Verpackungsvorrichtung eines Injektionskits für eine nicht hydrophile Linse vorgeschlagen, die eine Kammer zur Aufbewahrung der Linse im ungefalteten Zustand, eine Vorrichtung zum Transfer und zur Faltung der Linse in einer Kammer eines Injektors umfaßt. Das Ganze wird auf einer Halteplatte gehalten, die selbst mit einer Verpackungshülle versehen ist. Auch hier kann das Ganze sterilisiert werden.
  • Solche Vorrichtungen sind jedoch nicht mit sogenannten hydrophilen Intraokularlinsen aus hydrophilem/en Werkstoff(en) kompatibel, die zur Aufbewahrung hydratisiert gehalten werden müssen.
  • Im gesamten vorliegenden Text wird mit „hydrophile Linse" jede Linse verstanden, die aus einem Material besteht, das zur Aufbewahrung vor der Verwendung in einer Lösungsflüssigkeit gehalten werden muß. Es kann sich zum Beispiel um Linsen aus mit „Hydrogel", „Acregel" oder „Acryl" bezeichneten Werkstoffen handeln, (wobei dieser Begriff dann von seiner allgemeinen Bedeutung abgeleitet wird), die zu über 16% und insbesondere zwischen 24% und 28% hydratisierte PMMA (Polymethylmethacrylate) und/oder HEMA (Hydroxymethylmethacrylate) sind. Im US-4 787 904 werden auch verschiedene Beispiele von Werkstoffen beschrieben, die für die Ausführung einer hydrophilen Linse verwendet werden können.
  • Die hydrophilen Linsen weisen insbesondere den Vorteil einer guten Biokompatibilität auf. Sie sind insbesondere unter chemischem, physikalischem und optischem Gesichtspunkt mit dem natürlichen Augenkammerwasser kompatibel (geeigneter Kontaktwinkel). Ferner weisen sie große Flexibilität auf, was ihr Falten und/oder Aufrollen zur Erleichterung beim Einsetzen durch einen Einschnitt mit kleinen Abmessungen ermöglicht, insbesondere durch den Einschnitt, der zum Einführen ins Auge der für die chirurgische Vorbehandlung erforderlichen Geräte ausgeführt wurde (zum Beispiel Einschnitt von 3 mm bis 3,5 mm für die Ablation der Augenlinse durch Phakoemulgierung). Sie weisen außerdem gleichzeitig ein gutes Formgedächtnis auf, so daß sie nach dem Einsetzen in das Auge wieder ihre ursprüngliche funktionelle Form annehmen.
  • Das Problem, das sich aber bei diesen hydrophilen Linsen stellt, ist gerade dasjenige der Faltung und ihrer Handhabung im Augenblick des chirurgischen Akts. Im US-4 787 904 wurde vorgeschlagen, die Linse im vorgefalteten Zustand in der Injektionsvorrichtung und in einer Aufbewahrungslösung badend aufzubewahren, wobei das Ganze in einer flexiblen Verpackungshülle untergebracht war. Jedoch kann diese Lösung in der Praxis nicht eingesetzt werden, und dies aus zwei Hauptgründen. Zunächst behält die über einen längeren Zeitraum vor der Verwendung gefaltet aufbewahrte Linse notwendigerweise ein Formgedächtnis des gefalteten Zustands und nimmt also nach der Implantation ihre ursprüngliche perfekte funktionelle Form nicht mehr an.
  • Dazu kommt noch, daß eine solche Verpackung nach der Ausführung nicht unter Dampf (im Autoklav)sterilisiert werden kann. Die in der Hülle enthaltene Flüssigkeit würde in der Tat einen Überdruck mit sich bringen, der zur Explosion der Hülle führt. Die Ausführung einer solchen Verpackung ist also nicht mit den Auflagen der Sterilisation der Linse und ihrer Verpackung kompatibel.
  • Daher werden bis jetzt die hydrophilen Linsen flachliegend in sterilisierten steifen Fläschchen mit Aufbewahrungslösung aufbewahrt. Der Chirurg entnimmt im Augenblick des chirurgischen Akts die Linse mit einer Pinzette, faltet sie (unter eventueller Zuhilfenahme einer Faltvorrichtung) oder setzt sie in eine Falt-/Injektionspatrone oder in einen Injektor ein und injiziert sie in das Auge. Nun sind alle diese Handhabungen relativ komplex und schwierig und erhöhen die Gefahren einer Verseuchung oder Beschädigung der Linse.
  • Die Erfindung zielt also darauf ab, diese Nachteile zu beheben, indem ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verpacken einer flexiblen hydrophilen Intraokularlinse vorgeschlagen wird, durch die:
    • – Die Linse flachliegend in einer Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung aufbewahrt und erst im Augenblick des chirurgischen Akts gefaltet wird,
    • – die Sterilität der Verpackung und der Linse leicht erzielt wird und trotz der vorhandenen Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung bis zur Implantation gewährleistet werden kann,
    • – die Verpackung dicht ist und keinerlei Gefahr eines Lecks der Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung vor, während und nach der Sterilisation aufweist,
    • – die Linse bei ihrer Implantation nicht gehandhabt werden muß, und zwar weder beim Falten, noch bei der Injektion.
  • Die Erfindung zielt außerdem darauf ab, ein einfaches und wenig kostspieliges Verfahren und eine solche Vorrichtung zum Verpacken anzubieten. Die Erfindung zielt insbesondere darauf ab, eine Verpackungsvorrichtung zum einmaligen Gebrauch vorzuschlagen, die nach der Implantation der Linse weggeworfen wird und mit den verschiedenen Linsenmodellen kompatibel ist.
  • Hierfür betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Verpacken einer flexiblen hydrophilen Intraokularlinse, bei dem:
    • – Die Linse auf einen Injektionsträger gesetzt wird, der ein Implantationsende umfaßt, mit dem die Linse zwecks intraokularer Implantation geschoben und ausgestoßen werden kann, wobei dieser Injektionsträger so gestaltet ist, dass er die Linse aufnimmt und trägt und mit einer Injektionsvorrichtung verbunden werden kann, die einen Schubkolben umfaßt, der dazu geeignet ist, die Linse auf dem Injektionsträger zum Implantationsende zu schieben,
    • – die Linse und der Injektionsträger werden in eine Verpackung gegeben, die ein Volumen Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung der Linse umschließt, in der die Linse badet und somit hydratisiert gehalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß:
    • – ein Injektionsträger benutzt wird, der dafür angepaßt ist, die Linse aufzunehmen und flachliegend zu tragen, um eine Faltung der Linse ausführen zu können, bevor letztere vermittels des Implantationsendes ausgestoßen wird;
    • – die Linse flachliegend auf den Injektionsträger gesetzt und in ein Bad mit Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung eingetaucht wird, das in einem steifen gegen die Flüssigkeiten dichten Fläschchen enthalten ist, das wieder geschlossen wird,
    • – das Ganze dann unter Dampf sterilisiert wird, insbesondere mit Durchlauf im Autoklav in einem Dampfbad bei hoher Temperatur (über 130°C, – insbesondere 132°C – für über 20 Minuten – insbesondere 21 Minuten -).
  • Vorteilhafterweise und erfindungsgemäß wird das steife Fläschchen, (das die Linse und die Lösung enthält und geschlossen ist), vor der Sterilisation in eine äußere Verpackungshülle gesteckt, die mit einer Dampfsterilisation kompatibel ist.
  • Die Erfindung erstreckt sich auf eine Vorrichtung zum Einsatz eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Somit betrifft die Erfindung auch eine Vorrichtung zum Verpacken und Aufbewahren in sterilem Zustand einer Intraokularlinse, die umfaßt:
    • – Einen Injektionsträger, der ein Implantationsende umfasst, mit dem die Linse zwecks ihrer intraokularen Implantation geschoben und ausgestoßen werden kann, wobei dieser Injektionsträger so gestaltet ist, dass er die Linse aufnimmt und trägt und dass er mit einer Injektionsvorrichtung verbunden werden kann, die einen Schubkolben umfaßt, der geeignet ist, die Linse zum Implantationsende des Injektionsträgers zu schieben,
    • – eine hydrophile, flexible Intraokularlinse, die auf den Injektionsträger gesetzt wird,
    • – eine Verpackung, die zumindest die Linse, den Injektionsträger und ein Volumen Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung der Linse enthält, in der die Linse badet und somit hydratisiert gehalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß:
    • – dieser Injektionsträger dafür angepaßt ist, die Linse aufzunehmen und flachliegend zu tragen, um eine Faltung der Linse ausführen zu können, bevor letztere vermittels des Implantationsendes ausgestoßen wird,
    • – die Linse flachliegend auf dem Injektionsträger getragen und in ein Bad mit Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung eingetaucht wird, das in einem gegen die Flüssigkeiten dichten und geschlossenen Fläschchen enthalten ist,
    • – das Ganze im sterilen Zustand ist.
  • Vorteilhafterweise und erfindungsgemäß wird das steife Fläschchen in eine äußere Verpackungshülle gesteckt, die mit einer Dampfsterilisation kompatibel ist, und das Ganze ist im sterilen Zustand.
  • Der sterile Zustand der Vorrichtung kann auf an sich bekannte Weise geprüft und gewährleistet werden, zum Beispiel durch farbige Markierungen für die Gewährleistung der Sterilisation, die sich verändern, wenn die Hülle verseucht wird oder Gefahr läuft, verseucht zu werden. Die erfindungsgemäße Verpackung umfaßt zumindest die Linse, den Injektionsträger und die Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung im steifen Fläschchen. Sie kann weitere Organe oder Zubehörteile enthalten.
  • Vorteilhafterweise und erfindungsgemäß wird ein Injektionsträger benutzt, der geeignet ist, eine Faltung durch einfache auf die Linse übertragene Querbewegung auszuführen, wenn letztere zum Implantationsende gedrückt wird. Somit ist der Injektions- und Faltträger frei von beweglichen Teilen, (wobei nur der Kolben beweglich ist), was die Verpackungsvorrichtung vereinfacht und zuverlässig macht. Die Faltung, (wobei dieser Begriff auch das Rollen einschließt), wird durch Führungsbereichen – insbesondere spiralförmige oder spindelförmige – erzielt, die im Injektionsträger gestaltet sind, um die Kantenabschnitte der Linsen zu führen.
  • Bei einer ersten Variante der Erfindung wird ein abnehmbar von einem Verschluß des steifen Fläschchens getragener Injektionsträger benutzt. Der Injektionsträger sowie die von ihm getragene Linse werden durch den Verschluß in die Lösungsflüssigkeit im steifen Fläschchen eingetaucht gehalten. Bei der Benutzung wird der Verschluß vom Fläschchen getrennt, dann wird der Injektionsträger vom Verschluß getrennt, und dann wird der Injektionsträger mit einer Injektionsvorrichtung mit Schubkolben verbunden. Dabei muß festgehalten werden, daß die Linse niemals gehandhabt oder von Werkzeugen geklemmt oder gefaltet wird; Jegliche Beschädigungs- oder Verseuchungsgefahr wird also vermieden.
  • Bei einer zweiten bevorzugten Variante der Erfindung wird ein Injektionsträger benutzt, der mit einer Injektionsvorrichtung verbunden ist, die einen zylinderförmigen Hohlkörper umfaßt, der den Schubkolben aufnimmt, der dafür geeignet ist, im zylinderförmigen Körper dicht zu gleiten. Außerdem sind das steife Fläschchen und der zylinderförmige Körper so angepaßt, daß sie steif und dicht aneinander befestigt werden können, wobei sich der Injektionsträger in der Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung im steifen Fläschchen ausbreitet, jedoch so, daß sie für die Benutzung der Injektionsvorrichtung zwecks Implantation der Linse voneinander getrennt werden können.
  • Somit ist die gesamte für die Implantation der Linse durch Injektion notwendige Vorrichtung einschließlich Linse, Injektions- und Faltträger und die Injektionsvorrichtung mit Schubkolben in der gleichen Verpackung vereint und wird gemeinsam mit der Lösungsflüssigkeit und dem steifen Fläschchen unter Dampf sterilisiert. Bei der Benutzung braucht also nur die Injektionsvorrichtung, (die den Injektionsträger und die Linse trägt), aus der Verpackung genommen, vom steifen Fläschchen getrennt und die Linse injiziert zu werden, ohne jegliche weitere Handhabung. Die Begriffe „zylinderförmiger Hohlkörper" bezeichnen einen Körper, dessen Innenwand eine allgemeine Zylinderform im mathematischen Sinn des Begriffs ist, das heißt, dessen gerader Abschnitt nicht notwendigerweise kreisförmig ist, (wenn auch diese Form, die einem Umdrehungszylinder entspricht, bevorzugt wird), und er kann zum Beispiel elliptisch sein oder eine andere Form haben. Der zylinderförmige Hohlkörper und der Schubkolben haben übereinstimmende Formen, damit die Dichtheit gegen die Flüssigkeiten zwischen ihnen einschließlich bei Querbewegungen des Schubkolbens im zylinderförmigen Hohlkörper gewährleistet ist. Sie bilden somit eine mit einer Spritze vergleichbaren Vorrichtung.
  • Vorteilhafterweise und erfindungsgemäß sind das steife Fläschchen und der zylinderförmige Körper durch Verschrauben eines Endes des steifen Fläschchens auf die Außenwand des zylinderförmigen Körpers aneinander befestigt. Vorteilhafterweise und erfindungsgemäß ist eine Dichtung vorgesehen, damit die Dichtheit gegen die Flüssigkeiten zwischen dem steifen Fläschchen und der Außenwand des zylinderförmigen Körpers gewährleistet ist.
  • Vorteilhafterweise und erfindungsgemäß umfaßt die Vorrichtung Mittel, die einen axialen Anschlag bilden, der die unbeabsichtigte Extraktion des Schubkolbens aus dem zylinderförmigen Hohlkörper verhindern.
  • Somit wird jegliche Extraktion des Kolbens aus dem zylinderförmigen Körper der Injektionsvorrichtung bei der Sterilisation oder am Ende der Sterilisation unter der Einwirkung des hohen Drucks vermieden, der aufgrund dieser Sterilisation im Fläschchen und im Injektionsträger herrscht.
  • Vorteilhafterweise und erfindungsgemäß ist der zylinderförmige Hohlkörper so angepaßt, daß er den axialen Endanschlag bildet, der die unbeabsichtigte Extraktion des Schubkolbens aus dem zylinderförmigen Hohlkörper verhindert.
  • Vorteilhafterweise und erfindungsgemäß umfaßt die Vorrichtung eine Dichtung, die geeignet ist, zwischen dem axialen Endanschlag des zylinderförmigen Hohlkörpers und einem Dichtblock des Schubkolbens in Endposition in den zylinderförmigen Hohlkörper zurückgezogen eingesetzt zu werden. Diese zwischen dem Dichtblock und dem axialen Anschlag komprimierte Dichtung gewährleistet die perfekte Dichtheit gegen Flüssigkeiten, und dies insbesondere bei der Sterilisation. Bei einer Variante kann dieser axiale Anschlag von einer steifen Wand der äußeren Verpackungshülle gebildet werden, die eine Aufnahme für die Injektionsvorrichtung bildet.
  • Ferner und vorteilhafterweise und erfindungsgemäß ist die Vorrichtung mit entriegelbaren Verriegelungsmitteln des Schubkolbens in Endposition in den zylinderförmigen Hohlkörper zurückgezogen versehen. Somit wird vor der Benutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtung jegliche unbeabsichtigte Betätigung des Schubkolbens vermieden, die die Linse beschädigen könnte, vor dem Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Hierfür ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung vorteilhafterweise dadurch gekennzeichnet, daß der Schubkolben eine nicht symmetrische Bedienungsspindel zur Drehung umfaßt, daß der zylinderförmige Hohlkörper ein axiales Ende aufweist, das mit einer nicht symmetrischen Öffnung zur Drehung mit von der Bedienungsspindel abgeleiteten Formen versehen ist, und daß die Bedienungsspindel so montiert ist, daß sie um ihre Längsachse zwischen einer verriegelten Position, in der sie nicht in die Öffnung eintreten kann, und einer entriegelten Position gedreht werden kann, in der sie in die Öffnung eintreten kann.
  • Ferner und vorteilhafterweise und erfindungsgemäß umfaßt der Injektionsträger eine Paßhülse, die eine Aufnahme für die Linse bildet, wobei diese Hülse angepaßt ist, daß sie verschiedene Linsenmodelle tragen und aufnehmen kann, und wobei diese Paßhülse ebenfalls angepaßt ist, daß sie in einen zylinderförmigen Endteil des Injektionsträgers montiert werden kann. Damit kann die erfindungsgemäße Vorrichtung unverändert mit verschiedenen Linsenarten benutzt werden. Die Herstellungskosten werden somit reduziert.
  • Die Erfindung erstreckt sich auch auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verpacken, die in Verbindung mit allen oder einem Teil der oben oder weiter unten angeführten Merkmale gekennzeichnet sind.
  • Weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden sich beim Lesen der nachfolgenden Beschreibung herausstellen, die sich auf die Figuren im Anhang bezieht, die nur als nicht erschöpfende Beispiele gegeben werden, und wobei:
  • Die 1 eine perspektivische Schemaansicht einer Vorrichtung zum Verpacken nach einer ersten Ausführungsvariante der Erfindung ist;
  • Die 2 eine Schemaansicht im explodierten Axialschnitt der Vorrichtung der 1 ist, wobei die äußere Verpackungshülle nicht dargestellt ist;
  • Die 3 und 4 Schemaansichten im Axialschnitt nach zwei verschiedenen Schnittebenen der Vorrichtung zum Verpacken nach einer zweiten bevorzugten Ausführung der Erfindung sind, wobei die äußere Verpackungshülle nicht dargestellt ist;
  • Die 5 eine Schemaansicht in explodierter Perspektive ist und eine Vorrichtung zum Verpacken nach einer dritten Variante der Erfindung zeigt, die der zweiten Variante ähnlich ist, jedoch mit einem Injektionsträger, der eine Paßhülse umfaßt;
  • Die 6 ein schematischer Axialschnitt ist und ein Detail (Ende der Injektionsvorrichtung, Injektionsträger mit Paßhülse und Linse und steifem Fläschchen) der dritten Ausführungsvariante der Erfindung zeigt.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Verpacken ist zum Verpacken und zur Aufwahrung im sterilen Zustand einer flexiblen, hydrophilen und einsatzbereiten Intraokularlinse 1 bestimmt. Eine solche Linse 1 umfaßt einen optischen Teil 2 und zwei Haptische 3. Diese Linse 1 wird auf einen Injektionsträger 4 gesetzt, der ein Implantationsende 5 mit zugespitzter äußerer Form umfaßt, damit sie durch einen Einschnitt in der Wand des Auges eines Patienten eingeführt werden kann. Die Abmessung und die innere Form des Implantationsendes sind so angepaßt, daß der Durchgang der Linse 1 über dieses Implantationsende und der Ausstoß der Linse 1 aus diesem Implantationsende 5 in die innere Austiefung des Auges möglich ist.
  • In der Praxis kann der gerade Abschnitt des Implantationsendes 5 auch kreisförmig oder quadratisch oder rechteckig oder allgemeiner polygonal sein, und dies insbesondere je nach der Form der Linse 1 im gefalteten Zustand im Augenblick des Ausstoßes.
  • Entgegengesetzt zum Implantationsende 5 umfaßt der Injektionsträger 4 eine Aufnahme 6 einer Linse 1 im ungefalteten Zustand (flachliegend). Diese Aufnahme 6 ist im Innern eines insgesamt zylinderförmigen Endteils 7 des Injektionsträgers 4 gestaltet, führt axial und bildet eine Öffnung 8, durch die die Linse 1 in die Aufnahme 6 eingesetzt werden kann.
  • Zwischen der Aufnahme 6 und dem Implantationsende 5 umfaßt der Injektionsträger 4 einen Faltkegel 9, der eine innere axiale Leitung 10 umfaßt, die auf einer Seite mit der Aufnahme 6 verbunden ist und auf der anderen mit dem Implantationsende 5, und die Führungs-/Faltbereiche 11 umfaßt, die geeignet sind, die Kantenabschnitte der Linse 1 – insbesondere ihres optischen Teils 2 – so zu führen, daß diese Linse 1 gefaltet (oder gerollt) wird, wenn sie axial in Querbewegung im Innern dieser Leitung 10 von der Aufnahme 6 bis zum Implantationsende 5 verschoben wird. Die äußere Form des Faltkegels 9 ist bevorzugt insgesamt kegelstumpfförmig, damit die Außenwand des zylinderförmigen Endteils 7 kontinuierlich mit derjenigen des Implantationsendes 5 verbunden wird. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß als Variante jede andere Form als ein Kegelstumpf vorgesehen werden kann und insbesondere ein Pyramidenstumpf oder sogar eine Zylinderform.
  • Die Führungs-/Faltbereiche 11 der Leitung 10 des Faltkegels 9 werden von inneren entgegengesetzten Seitenwänden der Leitung gebildet, die sich ab der Aufnahme 6 bis zum Impantationsende 5 einander annähern.
  • Der zylinderförmige Endteil 7 des Injektionsträgers 4 ist bevorzugt mit radialen durchquerenden Öffnungen 12 versehen, mit denen die Aufnahme 6 von außerhalb des Injektionsträgers mit Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung versorgt werden kann.
  • Die Außenwand 13 des zylinderförmigen Endteils 7 des Injektionsträgers 4 umfaßt Befestigungsansätze 15 mit radialem Vorsprung nach außen. Die Injektionsvorrichtung 14 weist ein hohles zylinderförmiges Ende 33 auf, das mit Öffnungen 16 versehen ist, die für die Aufnahme der Ansätze 15 des Injektionsträgers angepaßt sind, damit durch elastischen Eingriff ohne Rückschlag des Injektionsträgers 4 am Ende einer Injektionsvorrichtung 14 rasche relative Befestigungsmittel gebildet werden. Die Ansätze 15 haben die Form von Fallen und können sich elastisch radial nach innen verformen, damit sie bei der axialen Einführung des Injektionsträgers 4 in das Ende 33 der Injektionsvorrichtung 14 in die Öffnungen 16 eingreifen.
  • Bei den beiden ersten Varianten der 1 bis 4 wird der Injektionsträger 4 aus einem einzigen Blockteil gebildet, der gleichzeitig die Aufnahme 6, die Führungs-Faltbereiche 11 und das Implantationsende 5 bilden. Nichtsdestoweniger muß bei diesen Varianten die genaue Form der Aufnahme 6 in Abhängigkeit von jedem Linsenmodell 1 konzipiert werden, das in dieser Aufnahme 6 getragen werden soll. Nun können die flexiblen hydrophilen Linsen 1 in der Praxis unterschiedliche Formen aufweisen, die sich voneinander im wesentlichen durch die Form und die Abmessungen ihrer Haptiken unterscheiden. Auch die Abmessungen der Linsen 1 variieren deutlich.
  • Zur Vermeidung dessen, den Injektionsträger 4 je nach Modell der zu implantierenden Linsen 1 ausführen zu müssen, sieht die auf den 5 und 6 dargestellte dritte Variante vor, daß der Injektionsträger 4 eine Paßhülse 81 enthält, die geeignet ist, die Aufnahme 6 einer Linse 1, 1a, 1b, 1c eines beliebigen Modells zu bilden. Diese Paßhülse 81 ist somit geeignet, verschiedene Linsenmodelle 1, 1a, 1b, 1c zu tragen und aufzunehmen. Die Hülse 81 ist auch geeignet, eingesteckt in den zylinderförmigen Endteil 7 des Injektionsträgers 4 montiert werden zu können.
  • Diese Paßhülse 81 kann auch aus einer zylinderförmigen Muffe gebildet werden, die an beiden axialen Enden offen ist und innen zwei laterale Zangen 82 aufweist, die sich für die Aufnahme des optischen Teils einer Linse 1, 1a, 1b, 1c axial jeweils gegenüber erstrecken. Diese Zangen 82 weisen geeignete Formen auf, damit sie den optischen Teil der Linse 1, 1a, 1b, 1c aufnehmen und blockieren können und dabei gleichzeitig später ihre axiale Translation zwecks Injektion zuzulassen, und dies kompatibel mit den verschiedenen existierenden Formen von haptischen Wahrnehmungen. Auf der 6 weist die Linse 1a dicke gekrümmte Haptiken auf, die Linse 1b weist feine gekrümmte Haptiken auf, und die Linse 1c ist vom Pendeltyp und weist vier geschleifte Haptiken auf. Diese Beispiele sind nicht begrenzend, für die Linse 1 können andere Formen vorgesehen werden.
  • In der Praxis wird festgestellt, daß mit der auf der 6 dargestellten Paßhülse 81 diese verschiedenen Modelle der Linse 1 aufgenommen und getragen werden können. Jedoch hindert nichts daran, für die Aufnahme verschiedener Typen der Linse 1 mehrere Modelle von Paßhülsen 81 vorzusehen, und dies mit gering kostspieliger Herstellung.
  • Die zylinderförmige Hülse 81 kann in den Endteil 7 des Trägers 4 eingeführt und eingesteckt werden. Vorteilhafterweise zeigt die Hülse 81 eine äußere Rippe 83 auf, die sich parallel zur Achse der Hülse 81 erstreckt und geeignet ist, in eine vom Endteil 7 des Injektionsträgers 4 abgeleitete Rille 84 einzugreifen, damit die Winkelposition der Hülse 81 im Verhältnis zum Injektionsträger 4 gefunden und durchgesetzt werden kann.
  • Der Injektionsträger kann vollständig aus einem transparenten oder undurchsichtigen steifen Synthetikmaterial ausgeführt werden, das geeignet ist, der Dampfsterilisation zu widerstehen, wie zum Beispiel Polykarbonat oder Polymethacrylat.
  • Bei der ersten Variante der dargestellten Erfindung wird der Injektionsträger 4 von einem Verschluß 17 aus weichem Kautschuk getragen, der eine zylinderförmige Aufnahmeverlängerung 18 aufweist, die für die Aufnahme des zylinderförmigen Endteils 7 des Injektionsträgers 4 geeignet ist, so daß der Injektionsträger 4 dann vom Verschluß 17 getragen wird. Nichtsdestoweniger ist die Verbindung des Veschlußes 17 mit dem Injektionsträger 4 insofern abnehmbar, als der Injektionsträger 4 durch einfaches relatives Spreizen dieser beiden Teile vom Verschluß 17 getrennt werden kann.
  • Ferner ist der Verschluß 17 dazu geeignet, ein steifes Fläschchen 19 dicht verschließen zu können, das ein Bad aus Lösungsflüssigkeit 20 zur Aufbewahrung der flexiblen hydrophilen Linse 1 enthält, wobei der Injektionsträger 4 der Linse 1 in dieses Bad aus Lösungsflüssigkeit 20 eingetaucht ist.
  • Die zylinderförmige Außenwand 21 der Verlängerung 18 des Verschlusses 17 ist für den Einsatz in den Hals 22 (offenes axiales Ende) des Fläschchens 19 geeignet und verschließt es dicht. Die zylinderförmige Wand 21 wird außen am Hals 22 durch einen Teil 23 in Scheibenform verlängert, die die Endkante des Halses 22 abdeckt.
  • Dieser Verschluß 17 aus weichem Kautschuk ist bevorzugt selbst mit einer steifen Verschlußkappe 24 überdeckt, die geeignet ist, das Ganze dicht zu verschließen und auf das steife Fläschchen 19 aufgeschraubt zu werden, wobei der Verschluß 17 zwischen dem Hals 22 und der Kappe 24 festsitzt und gehalten wird. Die steife Kappe 24 ist mit einem geeigneten Innengewinde versehen, das mit einem von der Außenwand des Halses 22 des steifen Fläschchens abgeleiteten Gewinde zusammenwirkt. Das steife Fläschchen 19 besteht bevorzugterweise aus Glas oder einem transparenten oder undurchsichtigen steifen Synthetikmaterial, das geeignet ist, der Dampfsterilisation zu widerstehen, wie zum Beispiel Polykarbonat oder Polymethacrylat.
  • Die Lösungsflüssigkeit 20 im steifen Fläschchen 19 füllt das Innenvolumen des steifen Fläschchens 19 nicht vollständig aus, einschließlich nach Einsetzen des Injektionsträgers 4 und Verschluß des steifen Fläschchens 19. In der Tat muß ein ausreichendes Luftvolumen im steifen Fläschchen 19 vorgesehen werden, damit die bei der später ausgeführten Dampfsterilisation eingeleiteten Druckschwankungen absorbiert werden können. Der dichte Verschluß des steifen Fläschchens 19, der vom Verschluß 17 und der Kappe 24 hergestellt wird, ist flüssigkeitsdicht, aber nicht vollständig gasdicht und insbesondere bei unter Druck stehenden Gasen, wie Wasserdampf.
  • Das steife Fläschchen 19, das den Injektionsträger 4 mit einer Linse 1 umfaßt, ist selbst innen mit einer flexiblen äußeren Verpackungshülle verschlossen, die mit einer Dampfsterilisation kompatibel ist. Solche flexiblen äußeren Überverpackungen sind an sich und insbesondere für die Verpackung von chirurgischen Instrumenten gut bekannt. Sie sind dazu geeignet, den Wasserdampf frei in das Innere der Austiefung durchgehen zu lassen, die sie begrenzen, jedoch um später seinen Inhalt vor jeglicher Möglichkeit einer bakteriellen Verseuchung zu schützen, und sie sind flüssigkeitsdicht.
  • Die so gebildete Gesamtverpackung enthält eine flexible einsatzbereite hydrophile ungefaltete Linse im Innern des Injektionsträgers 4, und diese Linse 1 badet in der Lösungsflüssigkeit 20 zur Aufbewahrung im Fläschchen 19. Das Ganze kann unter Dampf mit Durchgang in einem Autoklav sterilisiert werden, dies bei einem Druck, einer Temperatur und für eine geeignete Dauer, damit die Sterilisation der Hülle 25, des Fläschchens 19, des Injektionsträgers 4 und der Linse 1 ermöglicht wird.
  • Bevor die Linse 1 in eine solche Verpackungsvorrichtung gegeben wird, ist es natürlich vorzuziehen, sich zu vergewissern, daß alle Teile dieser Verpackungsvorrichtung selbst sterilisiert wurden. Auch die Verpackung wird bevorzugt unter möglichst sterilen Gegebenheiten nach den gültigen Normen ausgeführt.
  • Die Hülle 25 kann nach der Sterilisation unter Dampf auf an sich bekannte Weise mit einer oder mehreren an sich bekannten farbigen Markierungen zur Gewährleistung des sterilen Zustands versehen werden.
  • Für die Benutzung einer so verpackten Linse 1 braucht nur die flexible Hülle geöffnet, das Fläschchen 19 herausgenommen, der steife Kappenverschluß 24 geöffnet, der Verschluß 17 entfernt, der Injektionsträger 4 vom Verschluß 17 getrennt und dieser Injektionsträger 4 an eine Injektionsvorrichtung 14 angeschlossen zu werden, die selbst vorher sterilisiert wurde. Wie man sieht, kann das alles ausgeführt werden, während alle Teile steril sind, ohne spezifische Handhabung der Linse 1, die selbst schon in ihrem Injektionsträger 4 vorhanden ist. Die Injektionsvorrichtung 14 und der Injektionsträger 4 können sofort für die Implantation der Linse 1 durch einen Einschnitt im Auge des Patienten hindurch verwendet werden.
  • Bei einer dargestellten zweiten bevorzugten Variante der Erfindung ist der Injektionsträger 4 vorher an der Injektionsvorrichtung 14 befestigt, die als Verschluß für ein steifes Fläschchen 30 dient, das ein Bad aus Lösungsflüssigkeit 31 zur Aufbewahrung der Linse 1 enthält. Anders ausgedrückt, überdeckt das steife Fläschchen 30 das Implantationsende 5 des Injektionsträgers 4 und verschließt es flüssigkeitsdicht.
  • Die Injektionsvorrichtung 14 umfaßt einen zylinderförmigen Hohlkörper 32, von dem ein Ende das axiale zylinderförmige Ende 33 bildet, das mit Öffnungen 16 versehen ist, die die Befestigungsansätze 15 des Injektionsträges 4 aufnehmen. Die zylinderförmige Außenwand 34 dieses Endes 33 weist ein Außengewinde 35 auf, das geeignet ist, mit einem Innengewinde 36 im Hals 37 des Fläschchens 30 zusammenzuwirken. Im dargestellten Beispiel ist das Fläschchen 30 zylinderförmig, und sein Hals 37 wird vom offenen durchgehenden axialen Ende von diesem zylinderförmigen Fläschchen gebildet, das heißt mit dem gleichen Durchmesser wie das restliche Fläschchen. Das Gewinde 35 und das Innengewinde 36 sind geeignet, am Schraubende eine Blockierung und einen Festsitz herzustellen und zwischen ihnen im geschraubten Zustand eine Dichtheit gegen Flüssigkeiten. Somit können sie variable selbstblockierende Gewindeschritte aufweisen, wie zum Beispiel diejenigen, die unter der Bezeichnung „Gasgewinde" bekannt sind. Zur Gewährleistung der Dichtheit gegen Flüssigkeiten zwischen der zylinderförmigen Außenwand 34 und dem Fläschchen 30 ist ferner ein kegelstumpfförmiger Bereich 60 am Ende der Außenwand 34 und ein kegelstumpfförmiger Aufnahmebereich 61 vorgesehen, der im Hals 37 des Fläschchens 30 abgeleitet ist, wobei diese Bereiche 60, 61 geeignet sind, am Ende des Schraubvorgangs in Berührung zu kommen. Bei einer nicht dargestellten Variante kann zwischen den Bereichen 60, 61 oder an einer anderen Stelle der Montage eine Dichtung vorgesehen werden.
  • Der Teil des Injektionsträgers 4, der sich nach der Befestigung axial außerhalb der Injektionsvorrichtung 14 erstreckt, erstreckt sich vollständig im Volumen des steifen Fläschchens 30. Zur Vereinfachung des Auf- und Zuschraubens des Fläschchens 30 ist letzteres vorteilhafterweise mit äußeren vorstehenden Rippen 38 versehen.
  • Somit kann das steife Fläschchen 30 durch einfaches Schrauben starr und dicht am zylinderförmigen Hohlkörper 32 befestigt werden. Nichtsdestoweniger ist es später auch möglich, das steife Fläschchen 30 vom zylinderförmigen Körper 32 loszuschrauben, damit dieses steife Fläschchen 30 vom Injektionsträger 4 und von der Injektionsvorrichtung 14 zwecks Injektion der Linse 1 getrennt werden kann.
  • Der zylinderförmige Hohlkörper 32 hat einen Schubkolben 41, der eine Injektionsspindel 44 umfaßt, die sich axial im Innern einer axialen Ausbohrung 42 dieses zylinderförmigen Körpers 32 erstreckt. Der Schubkolben 41 umfaßt ein axiales Ausstoßende 43, das geeignet ist, in Berührung mit der Linse 1 zu kommen, die in der Aufnahme 6 untergebracht ist, und diese Linse 1 axial durch den Faltkegel 9 zu drücken und dann durch das Implantationsende 5, bis dieses Ausstoßende 43 selbst aus dem Implantationsende 5 hinausführt, damit die Linse 1 richtig in die innere Austiefung des Auges implantiert werden kann. Nichtsdestoweniger ist der Schubkolben im verpackten Zustand im Innern des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 zurückgezogen, ohne daß sein Ausstoßende 43 mit der Linse 1 in Berührung kommt.
  • Das Ausstoßende 43 des Schubkolbens 41 wird am Ende der Injektionsspindel 44 dieses Schubkolbens 41 gebildet, dessen Länge geeignet ist, vollständig in die innere Leitung im Injektionsträger 4 eingeschoben zu werden, das heißt in die Aufnahme 6, den Faltkegel 9 und das Implantationsende 5. Anders gesagt, wenn L1 die Länge der Injektionsspindel 44 des Schubkolbens L2 ist und L2 die Länge der inneren Leitung des Injektionsträgers 4 ab der Öffnung 8 der Aufnahme 6 bis zum Implantationsende 5 ist, muß man sich vergewissern, daß: L1 > L2 + ε, wobei ε eine ausreichende Länge zur Sicherstellung des Ausgangs der zweiten Haptik der Linse 1 ist, während die Injektionsspindel 44 vollständig in den Injektionsträger 4 zurückgeschoben ist.
  • Das Ausstoßende 43 des Schubkolbens 41 hat bevorzugterweise eine konkave oder eine Gabelform und wirkt mit der Linse 1 zusammen.
  • Die Injektionsspindel 44 des Schubkolbens 41 ist entgegengesetzt zum Ausstoßende 43 mit einem Dichtungsblock 45 fest verbunden, der geeignet ist, die axiale Ausbohrung 42 des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 in Querrichtung dicht zu verschließen. Dieser Dichtungsblock 45 kann wie ein Kolben einer Spritze aus weichem Synthetikmaterial mit mehreren Lippen oder O-Ringen 40 ausgeführt werden, wobei sein Querdurchschnitt von demjenigen der Ausbohrung 42 abgeleitet ist. Der Schubkolben 41 ist entgegengesetzt zur Injektionsspindel 44 mit einer starren Bedienungsspindel 46 über den Dichtungsblock 45 hinaus verlängert, die sich axial außerhalb des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 erstreckt, und er kann zwecks Implantation der Linse 1 axial im Innern der Ausbohrung 42 zurückgeschoben werden. Die Länge des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 entspricht derjenigen der Bedienungsspindel 46, so daß die Bedienungen und die Querbewegungen des Schubkolbens 41 im zylinderförmigen Körper 32 zwecks Implantation wie oben angegeben möglich werden.
  • Das zum eingezogenen Ende 33 entgegengesetzte Ende 72 des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 weist wie eine Spritze eine Bedienungskrone 47 auf, die sich radial vorspringend erstreckt, um das Drücken der Bedienungsspindel 46 des Schubkolbens 41 zu vereinfachen.
  • Im auf den Figuren dargestellten Ausführungsmodus wird der Schubkolben 41 aus zwei getrennten Teilen gebildet, die axial zusammenmontiert sind, nämlich einem ersten Teil 67, das die Injektionsspindel 44 des Schubkolbens 41 und den Dichtungsblock 45 bildet, und einem zweiten Teil 68, das die Bedienungsspindel 46 bildet. Für die Montage dieser beiden Teile 67, 68 aneinander weist der Dichtungsblock 45 gegenüber der Injektionsspindel 44 einen geschlitzten Einklinknocken 69 auf, der sich axial erstreckt, und das Ende 70 der Bedienungsspindel 46 ist offen und mit einer Schulter 71 zur Verriegelung auf dem Einklinknocken 69 versehen.
  • Ferner wird der zylinderförmige Hohlkörper 32 ebenfalls aus zwei getrennten Teilen gebildet, nämlich einem ersten Hauptteil, das den zylinderförmigen Hohlkörper 32 bildet, und einem zweiten axialen Endteil 66, das den zylinderförmigen Hohlkörper an seinem axialen Endteil 72 entgegengesetzt zu seinem Ende 33 umschließt, das den Injektionsträger 4 aufnimmt.
  • Wenn das Endteil 66 nicht vorhanden ist, kann das erste Teil 67 des Schubkolbens 41 in die Ausbohrung 42 des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 eingeführt werden. Nach dieser Einführung kann das Endteil 66 an das Ende des zylinderförmigen Körpers 32 gesetzt werden, um ihn zu schließen. Auch hier kann das Endteil 66 am Ende 72 des zylinderförmigen Hohlkörpers durch einfaches elastisches Eingreifen und Verriegelung montiert werden, zum Beispiel durch Ansätze 73 in Form von Fallen, die radial vorspringend nach außerhalb der Wand 34 des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 gestaltet sind, und durch abgeleitete Öffnungen 74, die in einer Schürze 75 des Endteils 66 gestaltet sind und die Ansätze 73 aufnehmen.
  • Das Endteil 66 bildet auch die Bedienungskrone 47.
  • Ausserdem ist das Endteil 66 geeignet, einen axialen Endanschlag 62 zu bilden, der die unbeabsichtigte Extraktion des Schubkolbens 41 verhindert, das heißt der Injektionsspindel 44 und des Dichtungsblocks 45 aus dem zylinderförmigen Hohlkörper 32 hinaus. Dieser axiale Endanschlag 62 wird aus einem Bereich in Kronenform des Teils 66 gebildet, das angepaßt ist, axial einen Bereich in Kronenform 76 gegenüber dem Dichtungsblock 45 aufzunehmen. Vorteilhafterweise wird eine ringförmige Dichtung 63 zwischen dem axialen Endanschlag 62 und dem Dichtungsblock 45 eingesetzt. Diese Dichtung 63 kann zwischen dem aus dem Teil 66 gebildeten Endanschlag 62 und einer Schulter 77 der Wand des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 blockiert werden. Wenn somit der Dichtungsblock 45 unter der Auswirkung des im Innern der Ausbohrung 42 herrschenden Drucks der Flüssigkeit (insbesondere bei der Dampfsterilisation) axial zum Ende 72 des zylinderförmigen Hohlkörpers zurückgeschoben wird, komprimiert der Dichtungsblock 45 die Dichtung 63, die die perfekte Dichtheit sicherstellt, und verhindert jegliches Flüssigkeitsleck.
  • Das Endteil 66, das den zylinderförmigen Hohlkörper umschließt, ist ferner mit einer axialen zentralen Öffnung 65 für den Durchgang der Bedienungsspindel 46 versehen, wenn letztere zwecks Injektion der Linse gedrückt wird. Diese Öffnung 65 hat vorteilhafterweise einen geraden Querdurchschnitt, der in der Umdrehung nicht symmetrisch ist. Sie zeigt insgesamt die Form eines von zwei gegengleichen Sehnen geschnittenen Kreises, die von den ebenen Wänden gegenüber gebildet werden. Das Ende 70 des Teils 68, das die Bedienungsspindel 46 bildet, weist radiale Abmessungen auf, die geringer als die Entfernung zwischen den beiden ebenen Wänden gegenüber der Öffnung 65 sind, so daß dieses Ende 70 in der Öffnung 65 frei drehen kann. Der laufende Hauptteil des Teils 68, das die Bedienungsspindel 46 bildet, weist einen geraden in der Drehung nicht symmetrischen Querdurchschnitt mit Formen und Abmessungen auf, die von derjenigen der Öffnung 65 abgeleitet sind, durch sie die gleiten muß. Beim dargestellten Beispiel weist die Bedienungsspindel 46 also zwei genau gegengleiche Abflachungen 78 auf. Wenn die Abflachungen 78 axial mit den ebenen Wänden gegenüber der Öffnung 65 gefluchtet sind, kann die Spindel 46 durch die Öffnung 65 eingeführt werden, und der Schubkolben 41 kann zwecks Injektion der Linse gedrückt werden. Wenn im Gegenteil die Abflachungen 78 der Bedienungsspindel 46 nicht mit den ebenen Wänden der Öffnung 65 durch Drehung der Bedienungsspindel 46 um ihre Längsachse und um den Nocken 69 gefluchtet sind, kann die Bedienungsspindel 46 ausserhalb des zylinderförmigen Hohlkörpers und des Endteils 66 nicht in die Öffnung 65 eingedrückt werden. Somit werden Mittel zur Verriegelung des Schubkolbens 41 in Endposition in den zylinderförmigen Hohlkörper 32 eingezogen ausgeführt. Diese Mittel sind aber durch einfache Drehung der Spindel 46 entriegelbar. Diese Mittel zur Verriegelung verhindern die ungewollte Betätigung des Schubkolbens 41 vor der Benutzung, insbesondere, wenn das Ganze verpackt ist und für seinen Transport gehandhabt wird.
  • Ferner wird die Injektionsspindel 44 des Schubkolbens 41 mit geringerem Durchmesser als derjenige des Dichtungsblocks 45 vorteilhafterweise in der Ausbohrung 42 auf der Seite des Endes 33 des Körpers 32 durch einen zylinderförmigen Führer 79 mit Formen und Abmessungen geführt, die von denjenigen der Spindel 44 abgeleitet sind. Dieser Führer 79 ist mit einem Flansch 80 mit der Wand 34 des zylinderförmigen Hohlkörpers 79 verbunden, der mit Öffnungen versehen ist, die bei der Verschiebung des Kolbens den Durchgang der Flüssigkeit zulassen. Vorteilhafterweise ist der gerade Querdurchschnitt der Spindel 44 sowie derjenige des Führers 79 in der Drehung nicht symmetrisch, sondern zum Beispiel quadratisch, damit die Drehung der Spindel 44 und des Dichtungsblocks 45 um ihre Achse verhindert wird.
  • Die somit gebildete Injektionsvorrichtung 14 ist mit einer Spritze vergleichbar, deren Dichtungsblock durch die Injektionsspindel 44 verlängert ist.
  • Diese Injektionsvorrichtung 14 wird vollständig aus einem geeigneten Material gebildet, das geeignet ist, der Dampfsterilisation zu widerstehen, wie zum Beispiel Polykarbonat oder Polymethacrylat (PMMA).
  • Bei der Verpackung einer Linse 1 wird diese Linse 1 flachliegend in die Aufnahme 6 eines Injektionsträgers 4 gesetzt, der Injektionsträger 4 wird am Ende des zylinderförmigen Körpers 32 der Injektionsvorrichtung 14 befestigt, der Injektionsträger 4 und das Ende 33 des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 werden in das steife Fläschchen 30 eingeführt, wobei letzteres auf die Außenseite des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 geschraubt wird, bis die Dichtheit gegen Flüssigkeiten erzielt wird. Das steife Fläschchen 30 enthält vorher eine Menge Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung, die dafür geeignet ist, daß die Linse 1 nach dem Anbringen des steifen Fläschchens 30 auf dem zylinderförmigen Hohlkörper 32 in der Lösungsflüssigkeit 31 badet. Es muß auch festgehalten werden, daß vor dem Einbringen in das steife Fläschchen 30 eine Menge Lösungsflüssigkeit in die Leitung des Injektionsträgers 4 und der Ausbohrung 42 des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 eingeführt werden kann. Das Ganze badet also in der Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung.
  • Die Dichtheit des von der Injektionsvorrichtung 14 umschlossenen steifen Fläschchens 30 gegen Flüssigkeit wird einerseits zwischen dem zylinderförmigen Hohlkörper 32 und dem Hals 37 des Fläschchens über das Innengewinde 36 und das Außengewinde 35 erzielt und andererseits zwischen dem Dichtungsblock 45 des Schubkolbens 41 und dem zylinderförmigen Hohlkörper durch die Lippen oder Dichtungen 40 und der Dichtung 63. Somit dient die Injektionsvorrichtung 14 selbst als Verschluß für das steife Fläschchen 30. Umgekehrt kann man auch davon ausgehen, daß das steife Fläschchen 30 als Verschluß der Injektionsvorrichtung 14 dient.
  • Nach dem Einsetzen und der Montage des steifen Fläschchens 30 und der Injektionsvorrichtung 14 mit dem Injektionsträger 4 im steifen Fläschchen 30 kann das Ensemble in eine flexible äußere Verpackungshülle 48 gesteckt und dann unter Dampf bei einer Temperatur, einem Druck und mit einer Dauer sterilisiert werden, die für die Erzielung einer Sterilisation geeignet sind. Am Ende der Sterilisation besteht keinerlei Gefahr, daß der Schubkolben, 41 unter Einwirkung der Druckdifferenzen aus dem zylinderförmigen Körper 32 ausgestoßen wird.
  • Für den Einsatz einer mit dieser zweiten Ausführungsvariante der Erfindung konformen Verpackungsvorrichtung muß nur das aus der Injektionsvorrichtung 14 und dem steifen Fläschchen 30 gebildete Ganze aus der Hülle 48 gezogen, das Fläschchen 30 vom zylinderförmigen Körper 32 losgeschraubt werden, um den Injektionsträger 4 herauszuziehen, der die Linse trägt, und dann die Injektionsvorrichtung mit dem Injektionsträger 4 für die Implantation der Linse 1 benutzt werden. Wie man sieht, ist keinerlei Umgang mit der Linse 1 notwendig, und diese wird perfekt in der Lösungsflüssigkeit aufbewahrt, die im steifen Fläschchen 30 im sterilen Zustand enthalten ist.
  • Die Erfindung kann Gegenstand vieler Ausführungsvarianten im Vergleich zu den oben beschriebenen und auf den Figuren dargestellten bevorzugten Ausführungsmodi sein, die auch kombiniert werden können. Die spezifischen Formen der verschiedenen Teile und die Wahl der Werkstoffe, die jeweiligen Abmessungen können sich von den beschriebenen und dargestellten unterscheiden.
  • Mit der Erfindung kann eine einsatzbereite perfekt sterile Vorrichtung erzielt werden, bei der jeglicher Umgang mit der Linse vermieden wird, wobei letztere im perfekt sterilen Zustand gehalten wird, genauso wie die Injektionsvorrichtung 14 und der Injektionsträger 4.

Claims (18)

  1. Verfahren zum Verpacken einer hydrophilen, flexiblen Intraokularlinse (1), bei dem: – Die Linse (1) auf einen Injektionsträger (4) gesetzt wird, der ein Implantationsende (5) umfaßt, mit dem die Linse (1) zwecks intraokularer Implantation geschoben und ausgestoßen werden kann, wobei dieser Injektionsträger (4) so gestaltet ist, dass er die Linse (1) aufnimmt und trägt und mit einer Injektionsvorrichtung (14) verbunden werden kann, die einen Schubkolben (41) umfaßt, der geeignet ist, die Linse (1) auf dem Injektionsträger (4) zum Implantationsende (5) zu schieben, – Die Linse (1) und der Injektionsträger (4) werden in eine Verpackung gegeben, die ein Volumen Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung der Linse (1) umschließt, in der die Linse badet und somit hydratisiert gehalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß: – Es ein Injektionsträger (4) benutzt wird, der dafür angepaßt ist, die Linse (1) aufzunehmen und flachliegend zu tragen, um eine Faltung der Linse (1) ausführen zu können, bevor letztere vermittels des Implantationsendes (5) ausgestoßen wird, – Die Linse (1) flachliegend auf den Injektionsträger (4) gesetzt wird, und sie in ein Bad mit Lösungsflüssigkeit (20, 31) zur Aufbewahrung eingetaucht wird, das in einem steifen gegen die Flüssigkeiten dichten Fläschchen (19, 30) enthalten ist, das wieder geschlossen wird, – Das Ganze wird dann unter Dampf sterilisiert.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das steife Fläschchen (19, 30) vor der Sterilisierung in eine äußere Verpackungshülle (25, 48) gesteckt wird, die mit einer Dampfsterilisation kompatibel ist.
  3. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Injektionsträger (4) benutzt wird, der geeignet ist, eine Faltung durch einfache auf die Linse (1) übertragene Querbewegung auszuführen, wenn letztere zum Implantationsende (5) gedrückt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Injektionsträger (4) benutzt wird, der abnehmbar von einem Verschluß (17) des steifen Fläschchens (19) getragen wird.
  5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Injektionsträger (4) benutzt wird, der mit einer Injektionsvorrichtung (14) verbunden ist, die einen zylinderförmigen Hohlkörper (32) umfaßt, der den Schubkolben (41) aufnimmt, der dafür geeignet ist, im zylinderförmigen Körper (32) dicht zu gleiten, und daß das steife Fläschchen (30) und der zylinderförmige Körper (32) so angepaßt sind, daß sie steif und dicht aneinander befestigt werden können, wobei sich der Injektionsträger (4) in der Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung im steifen Fläschchen (30) ausbreitet, jedoch so, daß sie für die Benutzung der Injektionsvorrichtung (14) zwecks Implantation der Linse (1) voneinander getrennt werden können.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das steife Fläschchen (30) und der zylinderförmige Körper (32) durch Verschrauben eines Endes (37) des steifen Fläschchens (30) auf die Außenwand (34) des zylinderförmigen Körpers (32) aneinander befestigt sind, damit die Dichtheit gegen die Flüssigkeiten zwischen dem steifen Fläschchen (30) und der Außenwand (34) des zylinderförmigen Körpers gewährleistet ist.
  7. Vorrichtung zur Verpackung und sterilen Aufbewahrung einer hydrophilen, flexiblen Intraokularlinse (1), die umfaßt: – Einen Injektionsträger (4), der ein Implantationsende (5) umfaßt, mit dem die Linse (1) zwecks ihrer intraokularen Implantation geschoben und ausgestoßen werden kann, wobei dieser Injektionsträger (4) so gestaltet ist, daß er die Linse (1) aufnimmt und trägt, und daß er mit einer Injektionsvorrichtung (14) verbunden werden kann, die einen Schubkolben (41) umfaßt, der geeignet ist, die Linse (1) zu einem Implantationsende (5) des Injektionsträgers (4) zu schieben, – Eine hydrophile, flexible Intraokularlinse (1) auf einem Injektionsträger (4), – Eine Verpackung, die mindestens die Linse (1), den Injektionsträger (4) und ein Volumen Lösungsflüssigkeit zur Aufbewahrung der Linse enthält, in der die Linse (1) badet und somit hydratisiert gehalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß: – Dieser Injektionsträger (4) dafür angepaßt ist, die Linse (1) aufzunehmen und flachliegend zu tragen, um eine Faltung der Linse (1) ausführen zu können, bevor letztere vermittels des Implantationsendes (5) ausgestoßen wird, – Die Linse (1) flachliegend auf dem Injektionsträger (4) getragen wird, und sie in ein Bad mit Lösungsflüssigkeit (20, 31) zur Aufbewahrung eingetaucht wird, das in einem steifen gegen die Flüssigkeiten dichten und geschlossenen Fläschchen (19, 30) enthalten ist, – Das Ganze ist im sterilen Zustand.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das steife Fläschchen (19, 30) in eine äußere Verpackungshülle (25, 48) eingeschlossen wird, die mit einer Dampfsterilisation kompatibel ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Injektionsträger (4) geeignet ist, eine Faltung durch einfache auf die Linse (1) übertragene Querbewegung auszuführen, wenn letztere zum Implantationsende (5) gedrückt wird.
  10. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Injektionsträger (4) abnehmbar von einem Verschluß (17) des steifen Fläschchens (19) getragen wird.
  11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Injektionsträger (4) mit einer Injektionsvorrichtung (14) verbunden ist, die einen zylinderförmigen Hohlkörper (32) umfaßt, der den Schubkolben (41) aufnimmt, der dafür geeignet ist, im zylinderförmigen Körper (32) dicht zu gleiten, und daß das steife Fläschchen (30) und der zylinderförmige Körper (32) so angepaßt sind, daß sie steif und dicht aneinander befestigt werden können, wobei sich der Injektionsträger (4) in der flüssigen Lösung zur Aufbewahrung im steifen Fläschchen (30) ausbreitet, jedoch so, daß sie für die Benutzung der Injektionsvorrichtung (14) zwecks Implantation der Linse (1) voneinander getrennt werden können.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das steife Fläschchen (30) und der zylinderförmige Körper (32) durch Verschrauben eines Endes (37) des steifen Fläschchens (30) auf die Außenwand (34) des zylinderförmigen Körpers (32) aneinander befestigt sind, damit die Dichtheit gegen die Flüssigkeiten zwischen dem steifen Fläschchen (30) und der Außenwand (34) des zylinderförmigen Körpers (32) gewährleistet ist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel (62) umfaßt, die einen axialen Anschlag bilden, der die unbeabsichtigte Extraktion des Schubkolbens (41) aus dem zylinderförmigen Hohlkörper (32) verhindern.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der zylinderförmige Hohlkörper so gestaltet ist, daß er die unbeabsichtigte Extraktion des Schubkolbens (41) aus dem zylinderförmigen Hohlkörper (32) verhindert.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Dichtung (63) umfaßt, die geeignet ist, zwischen den axialen Endanschlag (62) des zylinderförmigen Hohlkörpers (32) und einem Dichtblock (45) des Schubkolbens (41) in Endposition in den zylinderförmigen Hohlkörper (32) zurückgezogen eingesetzt werden kann.
  16. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit entriegelbaren Verriegelungsmitteln des Schubkolbens (41) in Endposition in den zylinderförmigen Hohlkörper (32) zurückgezogen versehen ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Schubkolben (41) eine nicht symmetrische Bedienungsspindel (46) zur Drehung umfaßt, daß der zylinderförmige Hohlkörper (32) ein axiales Ende (72) aufweist, das mit einer nicht symmetrischen Öffnung (65) zur Drehung mit von der Bedienungsspindel (46) abgeleiteten Formen versehen ist, daß die Bedienungsspindel (46) so montiert ist, daß sie um ihre Längsachse zwischen einer verriegelten Position, in der sie nicht in die Öffnung (65) eintreten kann, und einer entriegelten Position gedreht werden kann, in der sie in die Öffnung (65) eintreten kann.
  18. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 7 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Injektionsträger (4) eine Paßhülse (81) umfaßt, die eine Aufnahme (6) für die Linse (1) bildet, wobei diese Hülse (81) angepaßt ist, daß sie verschiedene Linsenmodelle (1, 1a, 1b, 1c) tragen und aufnehmen kann, und daß sie in einen zylinderförmigen Endteil (7) des Injektionsträgers (4) montiert werden kann.
DE60312550T 2002-12-04 2003-12-03 Verfahren und vorrichtung zum verpacken von hydrophilen, flexiblen, einsatzbereiten intraokularlinsen Expired - Lifetime DE60312550T2 (de)

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