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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verpacken
und Aufbewahren im sterilen Zustand einer hydrophilen, flexiblen
und einsatzbereiten Intraokularlinse, das heißt, die bereit ist, durch Injektion
durch einen Einschnitt in der Wand des Auges eines Patienten implantiert
zu werden.
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Die
flexiblen Intraokularlinsen weisen den Vorteil auf, daß sie gefaltet
werden können,
was ihren Durchgang durch die Einschnitte mit kleinen Abmessungen
ermöglicht.
Zur Ausführung
dieser Faltung und der Injektion der Linse in das Auge sind verschiedene
Vorrichtungen vorgeschlagen worden. Zum Beispiel wurde im WO 9628121
oder WO 9615743 im Fall von Linsen, die trocken aufbewahrt werden
können,
(aus nicht hydrophilen Stoffen, wie zum Beispiel Silikonen) Injektionsvorrichtungen
mit einmaligem Gebrauch vorgeschlagen, die eine Faltpatrone und eine
Injektionsvorrichtung umfassen. Die Linse kann vor der Verpackung
und Dampfsterilisation in einem Autoklav in die Patrone gesteckt
werden.
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Im
WO 98 20819 wird auch eine Verpackungsvorrichtung eines Injektionskits
für eine
nicht hydrophile Linse vorgeschlagen, die eine Kammer zur Aufbewahrung
der Linse im ungefalteten Zustand, eine Vorrichtung zum Transfer
und zur Faltung der Linse in einer Kammer eines Injektors umfaßt. Das
Ganze wird auf einer Halteplatte gehalten, die selbst mit einer
Verpackungshülle
versehen ist. Auch hier kann das Ganze sterilisiert werden.
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Solche
Vorrichtungen sind jedoch nicht mit sogenannten hydrophilen Intraokularlinsen
aus hydrophilem/en Werkstoff(en) kompatibel, die zur Aufbewahrung
hydratisiert gehalten werden müssen.
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Im
gesamten vorliegenden Text wird mit „hydrophile Linse" jede Linse verstanden,
die aus einem Material besteht, das zur Aufbewahrung vor der Verwendung
in einer Lösungsflüssigkeit
gehalten werden muß.
Es kann sich zum Beispiel um Linsen aus mit „Hydrogel", „Acregel" oder „Acryl" bezeichneten Werkstoffen
handeln, (wobei dieser Begriff dann von seiner allgemeinen Bedeutung
abgeleitet wird), die zu über
16% und insbesondere zwischen 24% und 28% hydratisierte PMMA (Polymethylmethacrylate) und/oder
HEMA (Hydroxymethylmethacrylate) sind. Im US-4 787 904 werden auch
verschiedene Beispiele von Werkstoffen beschrieben, die für die Ausführung einer
hydrophilen Linse verwendet werden können.
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Die
hydrophilen Linsen weisen insbesondere den Vorteil einer guten Biokompatibilität auf. Sie
sind insbesondere unter chemischem, physikalischem und optischem
Gesichtspunkt mit dem natürlichen Augenkammerwasser
kompatibel (geeigneter Kontaktwinkel). Ferner weisen sie große Flexibilität auf, was
ihr Falten und/oder Aufrollen zur Erleichterung beim Einsetzen durch
einen Einschnitt mit kleinen Abmessungen ermöglicht, insbesondere durch
den Einschnitt, der zum Einführen
ins Auge der für
die chirurgische Vorbehandlung erforderlichen Geräte ausgeführt wurde
(zum Beispiel Einschnitt von 3 mm bis 3,5 mm für die Ablation der Augenlinse
durch Phakoemulgierung). Sie weisen außerdem gleichzeitig ein gutes
Formgedächtnis
auf, so daß sie
nach dem Einsetzen in das Auge wieder ihre ursprüngliche funktionelle Form annehmen.
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Das
Problem, das sich aber bei diesen hydrophilen Linsen stellt, ist
gerade dasjenige der Faltung und ihrer Handhabung im Augenblick
des chirurgischen Akts. Im US-4 787 904 wurde vorgeschlagen, die
Linse im vorgefalteten Zustand in der Injektionsvorrichtung und
in einer Aufbewahrungslösung badend
aufzubewahren, wobei das Ganze in einer flexiblen Verpackungshülle untergebracht
war. Jedoch kann diese Lösung
in der Praxis nicht eingesetzt werden, und dies aus zwei Hauptgründen. Zunächst behält die über einen
längeren
Zeitraum vor der Verwendung gefaltet aufbewahrte Linse notwendigerweise
ein Formgedächtnis
des gefalteten Zustands und nimmt also nach der Implantation ihre
ursprüngliche
perfekte funktionelle Form nicht mehr an.
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Dazu
kommt noch, daß eine
solche Verpackung nach der Ausführung
nicht unter Dampf (im Autoklav)sterilisiert werden kann. Die in
der Hülle enthaltene
Flüssigkeit
würde in
der Tat einen Überdruck
mit sich bringen, der zur Explosion der Hülle führt. Die Ausführung einer
solchen Verpackung ist also nicht mit den Auflagen der Sterilisation
der Linse und ihrer Verpackung kompatibel.
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Daher
werden bis jetzt die hydrophilen Linsen flachliegend in sterilisierten
steifen Fläschchen mit
Aufbewahrungslösung
aufbewahrt. Der Chirurg entnimmt im Augenblick des chirurgischen
Akts die Linse mit einer Pinzette, faltet sie (unter eventueller Zuhilfenahme
einer Faltvorrichtung) oder setzt sie in eine Falt-/Injektionspatrone
oder in einen Injektor ein und injiziert sie in das Auge. Nun sind
alle diese Handhabungen relativ komplex und schwierig und erhöhen die
Gefahren einer Verseuchung oder Beschädigung der Linse.
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Die
Erfindung zielt also darauf ab, diese Nachteile zu beheben, indem
ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verpacken einer flexiblen
hydrophilen Intraokularlinse vorgeschlagen wird, durch die:
- – Die
Linse flachliegend in einer Lösungsflüssigkeit
zur Aufbewahrung aufbewahrt und erst im Augenblick des chirurgischen
Akts gefaltet wird,
- – die
Sterilität
der Verpackung und der Linse leicht erzielt wird und trotz der vorhandenen
Lösungsflüssigkeit
zur Aufbewahrung bis zur Implantation gewährleistet werden kann,
- – die
Verpackung dicht ist und keinerlei Gefahr eines Lecks der Lösungsflüssigkeit
zur Aufbewahrung vor, während
und nach der Sterilisation aufweist,
- – die
Linse bei ihrer Implantation nicht gehandhabt werden muß, und zwar
weder beim Falten, noch bei der Injektion.
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Die
Erfindung zielt außerdem
darauf ab, ein einfaches und wenig kostspieliges Verfahren und eine
solche Vorrichtung zum Verpacken anzubieten. Die Erfindung zielt
insbesondere darauf ab, eine Verpackungsvorrichtung zum einmaligen
Gebrauch vorzuschlagen, die nach der Implantation der Linse weggeworfen
wird und mit den verschiedenen Linsenmodellen kompatibel ist.
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Hierfür betrifft
die Erfindung ein Verfahren zum Verpacken einer flexiblen hydrophilen
Intraokularlinse, bei dem:
- – Die Linse auf einen Injektionsträger gesetzt wird,
der ein Implantationsende umfaßt,
mit dem die Linse zwecks intraokularer Implantation geschoben und
ausgestoßen
werden kann, wobei dieser Injektionsträger so gestaltet ist, dass
er die Linse aufnimmt und trägt
und mit einer Injektionsvorrichtung verbunden werden kann, die einen Schubkolben
umfaßt,
der dazu geeignet ist, die Linse auf dem Injektionsträger zum
Implantationsende zu schieben,
- – die
Linse und der Injektionsträger
werden in eine Verpackung gegeben, die ein Volumen Lösungsflüssigkeit
zur Aufbewahrung der Linse umschließt, in der die Linse badet
und somit hydratisiert gehalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß:
- – ein
Injektionsträger
benutzt wird, der dafür
angepaßt
ist, die Linse aufzunehmen und flachliegend zu tragen, um eine Faltung
der Linse ausführen
zu können,
bevor letztere vermittels des Implantationsendes ausgestoßen wird;
- – die
Linse flachliegend auf den Injektionsträger gesetzt und in ein Bad
mit Lösungsflüssigkeit
zur Aufbewahrung eingetaucht wird, das in einem steifen gegen die
Flüssigkeiten
dichten Fläschchen
enthalten ist, das wieder geschlossen wird,
- – das
Ganze dann unter Dampf sterilisiert wird, insbesondere mit Durchlauf
im Autoklav in einem Dampfbad bei hoher Temperatur (über 130°C, – insbesondere
132°C – für über 20 Minuten – insbesondere
21 Minuten -).
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Vorteilhafterweise
und erfindungsgemäß wird das
steife Fläschchen,
(das die Linse und die Lösung
enthält
und geschlossen ist), vor der Sterilisation in eine äußere Verpackungshülle gesteckt,
die mit einer Dampfsterilisation kompatibel ist.
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Die
Erfindung erstreckt sich auf eine Vorrichtung zum Einsatz eines
erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Somit
betrifft die Erfindung auch eine Vorrichtung zum Verpacken und Aufbewahren
in sterilem Zustand einer Intraokularlinse, die umfaßt:
- – Einen
Injektionsträger,
der ein Implantationsende umfasst, mit dem die Linse zwecks ihrer
intraokularen Implantation geschoben und ausgestoßen werden
kann, wobei dieser Injektionsträger so
gestaltet ist, dass er die Linse aufnimmt und trägt und dass er mit einer Injektionsvorrichtung verbunden
werden kann, die einen Schubkolben umfaßt, der geeignet ist, die Linse
zum Implantationsende des Injektionsträgers zu schieben,
- – eine
hydrophile, flexible Intraokularlinse, die auf den Injektionsträger gesetzt
wird,
- – eine
Verpackung, die zumindest die Linse, den Injektionsträger und
ein Volumen Lösungsflüssigkeit
zur Aufbewahrung der Linse enthält,
in der die Linse badet und somit hydratisiert gehalten wird, dadurch
gekennzeichnet, daß:
- – dieser
Injektionsträger
dafür angepaßt ist,
die Linse aufzunehmen und flachliegend zu tragen, um eine Faltung
der Linse ausführen
zu können, bevor
letztere vermittels des Implantationsendes ausgestoßen wird,
- – die
Linse flachliegend auf dem Injektionsträger getragen und in ein Bad
mit Lösungsflüssigkeit zur
Aufbewahrung eingetaucht wird, das in einem gegen die Flüssigkeiten
dichten und geschlossenen Fläschchen
enthalten ist,
- – das
Ganze im sterilen Zustand ist.
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Vorteilhafterweise
und erfindungsgemäß wird das
steife Fläschchen
in eine äußere Verpackungshülle gesteckt,
die mit einer Dampfsterilisation kompatibel ist, und das Ganze ist
im sterilen Zustand.
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Der
sterile Zustand der Vorrichtung kann auf an sich bekannte Weise
geprüft
und gewährleistet werden,
zum Beispiel durch farbige Markierungen für die Gewährleistung der Sterilisation,
die sich verändern,
wenn die Hülle
verseucht wird oder Gefahr läuft,
verseucht zu werden. Die erfindungsgemäße Verpackung umfaßt zumindest
die Linse, den Injektionsträger
und die Lösungsflüssigkeit
zur Aufbewahrung im steifen Fläschchen.
Sie kann weitere Organe oder Zubehörteile enthalten.
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Vorteilhafterweise
und erfindungsgemäß wird ein
Injektionsträger
benutzt, der geeignet ist, eine Faltung durch einfache auf die Linse übertragene Querbewegung
auszuführen,
wenn letztere zum Implantationsende gedrückt wird. Somit ist der Injektions-
und Faltträger
frei von beweglichen Teilen, (wobei nur der Kolben beweglich ist),
was die Verpackungsvorrichtung vereinfacht und zuverlässig macht.
Die Faltung, (wobei dieser Begriff auch das Rollen einschließt), wird
durch Führungsbereichen – insbesondere
spiralförmige
oder spindelförmige – erzielt,
die im Injektionsträger
gestaltet sind, um die Kantenabschnitte der Linsen zu führen.
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Bei
einer ersten Variante der Erfindung wird ein abnehmbar von einem
Verschluß des
steifen Fläschchens
getragener Injektionsträger
benutzt. Der Injektionsträger
sowie die von ihm getragene Linse werden durch den Verschluß in die
Lösungsflüssigkeit
im steifen Fläschchen
eingetaucht gehalten. Bei der Benutzung wird der Verschluß vom Fläschchen
getrennt, dann wird der Injektionsträger vom Verschluß getrennt,
und dann wird der Injektionsträger
mit einer Injektionsvorrichtung mit Schubkolben verbunden. Dabei
muß festgehalten
werden, daß die Linse
niemals gehandhabt oder von Werkzeugen geklemmt oder gefaltet wird;
Jegliche Beschädigungs- oder
Verseuchungsgefahr wird also vermieden.
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Bei
einer zweiten bevorzugten Variante der Erfindung wird ein Injektionsträger benutzt,
der mit einer Injektionsvorrichtung verbunden ist, die einen zylinderförmigen Hohlkörper umfaßt, der
den Schubkolben aufnimmt, der dafür geeignet ist, im zylinderförmigen Körper dicht
zu gleiten. Außerdem
sind das steife Fläschchen
und der zylinderförmige
Körper
so angepaßt,
daß sie
steif und dicht aneinander befestigt werden können, wobei sich der Injektionsträger in der
Lösungsflüssigkeit
zur Aufbewahrung im steifen Fläschchen
ausbreitet, jedoch so, daß sie
für die
Benutzung der Injektionsvorrichtung zwecks Implantation der Linse
voneinander getrennt werden können.
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Somit
ist die gesamte für
die Implantation der Linse durch Injektion notwendige Vorrichtung
einschließlich
Linse, Injektions- und Faltträger
und die Injektionsvorrichtung mit Schubkolben in der gleichen Verpackung
vereint und wird gemeinsam mit der Lösungsflüssigkeit und dem steifen Fläschchen unter
Dampf sterilisiert. Bei der Benutzung braucht also nur die Injektionsvorrichtung,
(die den Injektionsträger
und die Linse trägt),
aus der Verpackung genommen, vom steifen Fläschchen getrennt und die Linse
injiziert zu werden, ohne jegliche weitere Handhabung. Die Begriffe „zylinderförmiger Hohlkörper" bezeichnen einen
Körper,
dessen Innenwand eine allgemeine Zylinderform im mathematischen
Sinn des Begriffs ist, das heißt,
dessen gerader Abschnitt nicht notwendigerweise kreisförmig ist,
(wenn auch diese Form, die einem Umdrehungszylinder entspricht,
bevorzugt wird), und er kann zum Beispiel elliptisch sein oder eine
andere Form haben. Der zylinderförmige
Hohlkörper
und der Schubkolben haben übereinstimmende
Formen, damit die Dichtheit gegen die Flüssigkeiten zwischen ihnen einschließlich bei
Querbewegungen des Schubkolbens im zylinderförmigen Hohlkörper gewährleistet
ist. Sie bilden somit eine mit einer Spritze vergleichbaren Vorrichtung.
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Vorteilhafterweise
und erfindungsgemäß sind das
steife Fläschchen
und der zylinderförmige Körper durch
Verschrauben eines Endes des steifen Fläschchens auf die Außenwand
des zylinderförmigen
Körpers
aneinander befestigt. Vorteilhafterweise und erfindungsgemäß ist eine
Dichtung vorgesehen, damit die Dichtheit gegen die Flüssigkeiten
zwischen dem steifen Fläschchen
und der Außenwand
des zylinderförmigen
Körpers
gewährleistet
ist.
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Vorteilhafterweise
und erfindungsgemäß umfaßt die Vorrichtung
Mittel, die einen axialen Anschlag bilden, der die unbeabsichtigte
Extraktion des Schubkolbens aus dem zylinderförmigen Hohlkörper verhindern.
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Somit
wird jegliche Extraktion des Kolbens aus dem zylinderförmigen Körper der
Injektionsvorrichtung bei der Sterilisation oder am Ende der Sterilisation
unter der Einwirkung des hohen Drucks vermieden, der aufgrund dieser
Sterilisation im Fläschchen
und im Injektionsträger
herrscht.
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Vorteilhafterweise
und erfindungsgemäß ist der
zylinderförmige
Hohlkörper
so angepaßt,
daß er den
axialen Endanschlag bildet, der die unbeabsichtigte Extraktion des
Schubkolbens aus dem zylinderförmigen
Hohlkörper
verhindert.
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Vorteilhafterweise
und erfindungsgemäß umfaßt die Vorrichtung
eine Dichtung, die geeignet ist, zwischen dem axialen Endanschlag
des zylinderförmigen
Hohlkörpers
und einem Dichtblock des Schubkolbens in Endposition in den zylinderförmigen Hohlkörper zurückgezogen
eingesetzt zu werden. Diese zwischen dem Dichtblock und dem axialen
Anschlag komprimierte Dichtung gewährleistet die perfekte Dichtheit
gegen Flüssigkeiten,
und dies insbesondere bei der Sterilisation. Bei einer Variante
kann dieser axiale Anschlag von einer steifen Wand der äußeren Verpackungshülle gebildet
werden, die eine Aufnahme für
die Injektionsvorrichtung bildet.
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Ferner
und vorteilhafterweise und erfindungsgemäß ist die Vorrichtung mit entriegelbaren Verriegelungsmitteln
des Schubkolbens in Endposition in den zylinderförmigen Hohlkörper zurückgezogen
versehen. Somit wird vor der Benutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
jegliche unbeabsichtigte Betätigung
des Schubkolbens vermieden, die die Linse beschädigen könnte, vor dem Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Hierfür
ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung
vorteilhafterweise dadurch gekennzeichnet, daß der Schubkolben eine nicht
symmetrische Bedienungsspindel zur Drehung umfaßt, daß der zylinderförmige Hohlkörper ein
axiales Ende aufweist, das mit einer nicht symmetrischen Öffnung zur
Drehung mit von der Bedienungsspindel abgeleiteten Formen versehen
ist, und daß die
Bedienungsspindel so montiert ist, daß sie um ihre Längsachse
zwischen einer verriegelten Position, in der sie nicht in die Öffnung eintreten
kann, und einer entriegelten Position gedreht werden kann, in der
sie in die Öffnung
eintreten kann.
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Ferner
und vorteilhafterweise und erfindungsgemäß umfaßt der Injektionsträger eine
Paßhülse, die
eine Aufnahme für
die Linse bildet, wobei diese Hülse
angepaßt
ist, daß sie
verschiedene Linsenmodelle tragen und aufnehmen kann, und wobei diese
Paßhülse ebenfalls
angepaßt
ist, daß sie
in einen zylinderförmigen
Endteil des Injektionsträgers montiert
werden kann. Damit kann die erfindungsgemäße Vorrichtung unverändert mit
verschiedenen Linsenarten benutzt werden. Die Herstellungskosten werden
somit reduziert.
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Die
Erfindung erstreckt sich auch auf ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Verpacken, die in Verbindung mit allen oder einem Teil der oben
oder weiter unten angeführten
Merkmale gekennzeichnet sind.
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Weitere
Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden sich beim Lesen
der nachfolgenden Beschreibung herausstellen, die sich auf die Figuren im
Anhang bezieht, die nur als nicht erschöpfende Beispiele gegeben werden,
und wobei:
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Die 1 eine
perspektivische Schemaansicht einer Vorrichtung zum Verpacken nach
einer ersten Ausführungsvariante
der Erfindung ist;
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Die 2 eine
Schemaansicht im explodierten Axialschnitt der Vorrichtung der 1 ist,
wobei die äußere Verpackungshülle nicht
dargestellt ist;
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Die 3 und 4 Schemaansichten
im Axialschnitt nach zwei verschiedenen Schnittebenen der Vorrichtung
zum Verpacken nach einer zweiten bevorzugten Ausführung der
Erfindung sind, wobei die äußere Verpackungshülle nicht
dargestellt ist;
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Die 5 eine
Schemaansicht in explodierter Perspektive ist und eine Vorrichtung
zum Verpacken nach einer dritten Variante der Erfindung zeigt, die
der zweiten Variante ähnlich
ist, jedoch mit einem Injektionsträger, der eine Paßhülse umfaßt;
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Die 6 ein
schematischer Axialschnitt ist und ein Detail (Ende der Injektionsvorrichtung,
Injektionsträger
mit Paßhülse und
Linse und steifem Fläschchen)
der dritten Ausführungsvariante
der Erfindung zeigt.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Verpacken ist zum Verpacken und zur Aufwahrung im sterilen Zustand
einer flexiblen, hydrophilen und einsatzbereiten Intraokularlinse 1 bestimmt.
Eine solche Linse 1 umfaßt einen optischen Teil 2 und
zwei Haptische 3. Diese Linse 1 wird auf einen
Injektionsträger 4 gesetzt,
der ein Implantationsende 5 mit zugespitzter äußerer Form
umfaßt,
damit sie durch einen Einschnitt in der Wand des Auges eines Patienten
eingeführt
werden kann. Die Abmessung und die innere Form des Implantationsendes
sind so angepaßt,
daß der
Durchgang der Linse 1 über
dieses Implantationsende und der Ausstoß der Linse 1 aus
diesem Implantationsende 5 in die innere Austiefung des
Auges möglich
ist.
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In
der Praxis kann der gerade Abschnitt des Implantationsendes 5 auch
kreisförmig
oder quadratisch oder rechteckig oder allgemeiner polygonal sein,
und dies insbesondere je nach der Form der Linse 1 im gefalteten
Zustand im Augenblick des Ausstoßes.
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Entgegengesetzt
zum Implantationsende 5 umfaßt der Injektionsträger 4 eine
Aufnahme 6 einer Linse 1 im ungefalteten Zustand
(flachliegend). Diese Aufnahme 6 ist im Innern eines insgesamt
zylinderförmigen
Endteils 7 des Injektionsträgers 4 gestaltet, führt axial
und bildet eine Öffnung 8,
durch die die Linse 1 in die Aufnahme 6 eingesetzt
werden kann.
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Zwischen
der Aufnahme 6 und dem Implantationsende 5 umfaßt der Injektionsträger 4 einen Faltkegel 9,
der eine innere axiale Leitung 10 umfaßt, die auf einer Seite mit
der Aufnahme 6 verbunden ist und auf der anderen mit dem
Implantationsende 5, und die Führungs-/Faltbereiche 11 umfaßt, die
geeignet sind, die Kantenabschnitte der Linse 1 – insbesondere
ihres optischen Teils 2 – so zu führen, daß diese Linse 1 gefaltet
(oder gerollt) wird, wenn sie axial in Querbewegung im Innern dieser
Leitung 10 von der Aufnahme 6 bis zum Implantationsende 5 verschoben
wird. Die äußere Form
des Faltkegels 9 ist bevorzugt insgesamt kegelstumpfförmig, damit
die Außenwand
des zylinderförmigen
Endteils 7 kontinuierlich mit derjenigen des Implantationsendes 5 verbunden
wird. Es muß jedoch
darauf hingewiesen werden, daß als
Variante jede andere Form als ein Kegelstumpf vorgesehen werden
kann und insbesondere ein Pyramidenstumpf oder sogar eine Zylinderform.
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Die
Führungs-/Faltbereiche 11 der
Leitung 10 des Faltkegels 9 werden von inneren
entgegengesetzten Seitenwänden
der Leitung gebildet, die sich ab der Aufnahme 6 bis zum
Impantationsende 5 einander annähern.
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Der
zylinderförmige
Endteil 7 des Injektionsträgers 4 ist bevorzugt
mit radialen durchquerenden Öffnungen 12 versehen,
mit denen die Aufnahme 6 von außerhalb des Injektionsträgers mit
Lösungsflüssigkeit
zur Aufbewahrung versorgt werden kann.
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Die
Außenwand 13 des
zylinderförmigen Endteils 7 des
Injektionsträgers 4 umfaßt Befestigungsansätze 15 mit
radialem Vorsprung nach außen. Die Injektionsvorrichtung 14 weist
ein hohles zylinderförmiges
Ende 33 auf, das mit Öffnungen 16 versehen
ist, die für
die Aufnahme der Ansätze 15 des
Injektionsträgers
angepaßt
sind, damit durch elastischen Eingriff ohne Rückschlag des Injektionsträgers 4 am
Ende einer Injektionsvorrichtung 14 rasche relative Befestigungsmittel
gebildet werden. Die Ansätze 15 haben
die Form von Fallen und können sich
elastisch radial nach innen verformen, damit sie bei der axialen
Einführung
des Injektionsträgers 4 in das
Ende 33 der Injektionsvorrichtung 14 in die Öffnungen 16 eingreifen.
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Bei
den beiden ersten Varianten der 1 bis 4 wird
der Injektionsträger 4 aus
einem einzigen Blockteil gebildet, der gleichzeitig die Aufnahme 6,
die Führungs-Faltbereiche 11 und
das Implantationsende 5 bilden. Nichtsdestoweniger muß bei diesen
Varianten die genaue Form der Aufnahme 6 in Abhängigkeit
von jedem Linsenmodell 1 konzipiert werden, das in dieser Aufnahme 6 getragen
werden soll. Nun können
die flexiblen hydrophilen Linsen 1 in der Praxis unterschiedliche
Formen aufweisen, die sich voneinander im wesentlichen durch die
Form und die Abmessungen ihrer Haptiken unterscheiden. Auch die
Abmessungen der Linsen 1 variieren deutlich.
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Zur
Vermeidung dessen, den Injektionsträger 4 je nach Modell
der zu implantierenden Linsen 1 ausführen zu müssen, sieht die auf den 5 und 6 dargestellte
dritte Variante vor, daß der
Injektionsträger 4 eine
Paßhülse 81 enthält, die
geeignet ist, die Aufnahme 6 einer Linse 1, 1a, 1b, 1c eines
beliebigen Modells zu bilden. Diese Paßhülse 81 ist somit geeignet,
verschiedene Linsenmodelle 1, 1a, 1b, 1c zu
tragen und aufzunehmen. Die Hülse 81 ist
auch geeignet, eingesteckt in den zylinderförmigen Endteil 7 des
Injektionsträgers 4 montiert
werden zu können.
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Diese
Paßhülse 81 kann
auch aus einer zylinderförmigen
Muffe gebildet werden, die an beiden axialen Enden offen ist und
innen zwei laterale Zangen 82 aufweist, die sich für die Aufnahme
des optischen Teils einer Linse 1, 1a, 1b, 1c axial
jeweils gegenüber
erstrecken. Diese Zangen 82 weisen geeignete Formen auf,
damit sie den optischen Teil der Linse 1, 1a, 1b, 1c aufnehmen
und blockieren können und
dabei gleichzeitig später
ihre axiale Translation zwecks Injektion zuzulassen, und dies kompatibel
mit den verschiedenen existierenden Formen von haptischen Wahrnehmungen.
Auf der 6 weist die Linse 1a dicke
gekrümmte
Haptiken auf, die Linse 1b weist feine gekrümmte Haptiken
auf, und die Linse 1c ist vom Pendeltyp und weist vier
geschleifte Haptiken auf. Diese Beispiele sind nicht begrenzend,
für die Linse 1 können andere
Formen vorgesehen werden.
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In
der Praxis wird festgestellt, daß mit der auf der 6 dargestellten
Paßhülse 81 diese
verschiedenen Modelle der Linse 1 aufgenommen und getragen
werden können.
Jedoch hindert nichts daran, für die
Aufnahme verschiedener Typen der Linse 1 mehrere Modelle
von Paßhülsen 81 vorzusehen,
und dies mit gering kostspieliger Herstellung.
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Die
zylinderförmige
Hülse 81 kann
in den Endteil 7 des Trägers 4 eingeführt und
eingesteckt werden. Vorteilhafterweise zeigt die Hülse 81 eine äußere Rippe 83 auf,
die sich parallel zur Achse der Hülse 81 erstreckt und
geeignet ist, in eine vom Endteil 7 des Injektionsträgers 4 abgeleitete
Rille 84 einzugreifen, damit die Winkelposition der Hülse 81 im Verhältnis zum
Injektionsträger 4 gefunden
und durchgesetzt werden kann.
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Der
Injektionsträger
kann vollständig
aus einem transparenten oder undurchsichtigen steifen Synthetikmaterial
ausgeführt
werden, das geeignet ist, der Dampfsterilisation zu widerstehen,
wie zum Beispiel Polykarbonat oder Polymethacrylat.
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Bei
der ersten Variante der dargestellten Erfindung wird der Injektionsträger 4 von
einem Verschluß 17 aus
weichem Kautschuk getragen, der eine zylinderförmige Aufnahmeverlängerung 18 aufweist,
die für
die Aufnahme des zylinderförmigen Endteils 7 des Injektionsträgers 4 geeignet
ist, so daß der
Injektionsträger 4 dann
vom Verschluß 17 getragen
wird. Nichtsdestoweniger ist die Verbindung des Veschlußes 17 mit
dem Injektionsträger 4 insofern abnehmbar,
als der Injektionsträger 4 durch
einfaches relatives Spreizen dieser beiden Teile vom Verschluß 17 getrennt
werden kann.
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Ferner
ist der Verschluß 17 dazu
geeignet, ein steifes Fläschchen 19 dicht
verschließen
zu können,
das ein Bad aus Lösungsflüssigkeit 20 zur
Aufbewahrung der flexiblen hydrophilen Linse 1 enthält, wobei
der Injektionsträger 4 der
Linse 1 in dieses Bad aus Lösungsflüssigkeit 20 eingetaucht
ist.
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Die
zylinderförmige
Außenwand 21 der
Verlängerung 18 des
Verschlusses 17 ist für
den Einsatz in den Hals 22 (offenes axiales Ende) des Fläschchens 19 geeignet
und verschließt
es dicht. Die zylinderförmige
Wand 21 wird außen
am Hals 22 durch einen Teil 23 in Scheibenform
verlängert,
die die Endkante des Halses 22 abdeckt.
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Dieser
Verschluß 17 aus
weichem Kautschuk ist bevorzugt selbst mit einer steifen Verschlußkappe 24 überdeckt,
die geeignet ist, das Ganze dicht zu verschließen und auf das steife Fläschchen 19 aufgeschraubt
zu werden, wobei der Verschluß 17 zwischen
dem Hals 22 und der Kappe 24 festsitzt und gehalten
wird. Die steife Kappe 24 ist mit einem geeigneten Innengewinde
versehen, das mit einem von der Außenwand des Halses 22 des
steifen Fläschchens
abgeleiteten Gewinde zusammenwirkt. Das steife Fläschchen 19 besteht
bevorzugterweise aus Glas oder einem transparenten oder undurchsichtigen
steifen Synthetikmaterial, das geeignet ist, der Dampfsterilisation
zu widerstehen, wie zum Beispiel Polykarbonat oder Polymethacrylat.
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Die
Lösungsflüssigkeit 20 im
steifen Fläschchen 19 füllt das
Innenvolumen des steifen Fläschchens 19 nicht
vollständig
aus, einschließlich
nach Einsetzen des Injektionsträgers 4 und
Verschluß des steifen
Fläschchens 19.
In der Tat muß ein
ausreichendes Luftvolumen im steifen Fläschchen 19 vorgesehen
werden, damit die bei der später
ausgeführten
Dampfsterilisation eingeleiteten Druckschwankungen absorbiert werden
können.
Der dichte Verschluß des
steifen Fläschchens 19,
der vom Verschluß 17 und
der Kappe 24 hergestellt wird, ist flüssigkeitsdicht, aber nicht
vollständig
gasdicht und insbesondere bei unter Druck stehenden Gasen, wie Wasserdampf.
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Das
steife Fläschchen 19,
das den Injektionsträger 4 mit
einer Linse 1 umfaßt,
ist selbst innen mit einer flexiblen äußeren Verpackungshülle verschlossen,
die mit einer Dampfsterilisation kompatibel ist. Solche flexiblen äußeren Überverpackungen sind
an sich und insbesondere für
die Verpackung von chirurgischen Instrumenten gut bekannt. Sie sind dazu
geeignet, den Wasserdampf frei in das Innere der Austiefung durchgehen
zu lassen, die sie begrenzen, jedoch um später seinen Inhalt vor jeglicher Möglichkeit
einer bakteriellen Verseuchung zu schützen, und sie sind flüssigkeitsdicht.
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Die
so gebildete Gesamtverpackung enthält eine flexible einsatzbereite
hydrophile ungefaltete Linse im Innern des Injektionsträgers 4,
und diese Linse 1 badet in der Lösungsflüssigkeit 20 zur Aufbewahrung
im Fläschchen 19.
Das Ganze kann unter Dampf mit Durchgang in einem Autoklav sterilisiert werden,
dies bei einem Druck, einer Temperatur und für eine geeignete Dauer, damit
die Sterilisation der Hülle 25,
des Fläschchens 19,
des Injektionsträgers 4 und
der Linse 1 ermöglicht
wird.
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Bevor
die Linse 1 in eine solche Verpackungsvorrichtung gegeben
wird, ist es natürlich
vorzuziehen, sich zu vergewissern, daß alle Teile dieser Verpackungsvorrichtung
selbst sterilisiert wurden. Auch die Verpackung wird bevorzugt unter
möglichst sterilen
Gegebenheiten nach den gültigen
Normen ausgeführt.
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Die
Hülle 25 kann
nach der Sterilisation unter Dampf auf an sich bekannte Weise mit
einer oder mehreren an sich bekannten farbigen Markierungen zur
Gewährleistung
des sterilen Zustands versehen werden.
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Für die Benutzung
einer so verpackten Linse 1 braucht nur die flexible Hülle geöffnet, das
Fläschchen 19 herausgenommen,
der steife Kappenverschluß 24 geöffnet, der
Verschluß 17 entfernt,
der Injektionsträger 4 vom
Verschluß 17 getrennt
und dieser Injektionsträger 4 an
eine Injektionsvorrichtung 14 angeschlossen zu werden,
die selbst vorher sterilisiert wurde. Wie man sieht, kann das alles
ausgeführt
werden, während
alle Teile steril sind, ohne spezifische Handhabung der Linse 1,
die selbst schon in ihrem Injektionsträger 4 vorhanden ist.
Die Injektionsvorrichtung 14 und der Injektionsträger 4 können sofort
für die
Implantation der Linse 1 durch einen Einschnitt im Auge
des Patienten hindurch verwendet werden.
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Bei
einer dargestellten zweiten bevorzugten Variante der Erfindung ist
der Injektionsträger 4 vorher
an der Injektionsvorrichtung 14 befestigt, die als Verschluß für ein steifes
Fläschchen 30 dient,
das ein Bad aus Lösungsflüssigkeit 31 zur
Aufbewahrung der Linse 1 enthält. Anders ausgedrückt, überdeckt
das steife Fläschchen 30 das
Implantationsende 5 des Injektionsträgers 4 und verschließt es flüssigkeitsdicht.
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Die
Injektionsvorrichtung 14 umfaßt einen zylinderförmigen Hohlkörper 32,
von dem ein Ende das axiale zylinderförmige Ende 33 bildet,
das mit Öffnungen 16 versehen
ist, die die Befestigungsansätze 15 des
Injektionsträges 4 aufnehmen.
Die zylinderförmige
Außenwand 34 dieses
Endes 33 weist ein Außengewinde 35 auf,
das geeignet ist, mit einem Innengewinde 36 im Hals 37 des
Fläschchens 30 zusammenzuwirken.
Im dargestellten Beispiel ist das Fläschchen 30 zylinderförmig, und
sein Hals 37 wird vom offenen durchgehenden axialen Ende
von diesem zylinderförmigen
Fläschchen
gebildet, das heißt mit
dem gleichen Durchmesser wie das restliche Fläschchen. Das Gewinde 35 und
das Innengewinde 36 sind geeignet, am Schraubende eine
Blockierung und einen Festsitz herzustellen und zwischen ihnen im
geschraubten Zustand eine Dichtheit gegen Flüssigkeiten. Somit können sie
variable selbstblockierende Gewindeschritte aufweisen, wie zum Beispiel diejenigen,
die unter der Bezeichnung „Gasgewinde" bekannt sind. Zur
Gewährleistung
der Dichtheit gegen Flüssigkeiten
zwischen der zylinderförmigen
Außenwand 34 und
dem Fläschchen 30 ist
ferner ein kegelstumpfförmiger
Bereich 60 am Ende der Außenwand 34 und ein
kegelstumpfförmiger
Aufnahmebereich 61 vorgesehen, der im Hals 37 des
Fläschchens 30 abgeleitet
ist, wobei diese Bereiche 60, 61 geeignet sind,
am Ende des Schraubvorgangs in Berührung zu kommen. Bei einer
nicht dargestellten Variante kann zwischen den Bereichen 60, 61 oder
an einer anderen Stelle der Montage eine Dichtung vorgesehen werden.
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Der
Teil des Injektionsträgers 4,
der sich nach der Befestigung axial außerhalb der Injektionsvorrichtung 14 erstreckt,
erstreckt sich vollständig
im Volumen des steifen Fläschchens 30.
Zur Vereinfachung des Auf- und Zuschraubens des Fläschchens 30 ist
letzteres vorteilhafterweise mit äußeren vorstehenden Rippen 38 versehen.
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Somit
kann das steife Fläschchen 30 durch einfaches
Schrauben starr und dicht am zylinderförmigen Hohlkörper 32 befestigt
werden. Nichtsdestoweniger ist es später auch möglich, das steife Fläschchen
30 vom zylinderförmigen
Körper 32 loszuschrauben,
damit dieses steife Fläschchen 30 vom Injektionsträger 4 und
von der Injektionsvorrichtung 14 zwecks Injektion der Linse 1 getrennt
werden kann.
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Der
zylinderförmige
Hohlkörper 32 hat
einen Schubkolben 41, der eine Injektionsspindel 44 umfaßt, die
sich axial im Innern einer axialen Ausbohrung 42 dieses
zylinderförmigen
Körpers 32 erstreckt.
Der Schubkolben 41 umfaßt ein axiales Ausstoßende 43,
das geeignet ist, in Berührung
mit der Linse 1 zu kommen, die in der Aufnahme 6 untergebracht
ist, und diese Linse 1 axial durch den Faltkegel 9 zu
drücken
und dann durch das Implantationsende 5, bis dieses Ausstoßende 43 selbst
aus dem Implantationsende 5 hinausführt, damit die Linse 1 richtig
in die innere Austiefung des Auges implantiert werden kann. Nichtsdestoweniger
ist der Schubkolben im verpackten Zustand im Innern des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 zurückgezogen,
ohne daß sein
Ausstoßende 43 mit
der Linse 1 in Berührung
kommt.
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Das
Ausstoßende 43 des
Schubkolbens 41 wird am Ende der Injektionsspindel 44 dieses
Schubkolbens 41 gebildet, dessen Länge geeignet ist, vollständig in
die innere Leitung im Injektionsträger 4 eingeschoben
zu werden, das heißt
in die Aufnahme 6, den Faltkegel 9 und das Implantationsende 5.
Anders gesagt, wenn L1 die Länge
der Injektionsspindel 44 des Schubkolbens L2 ist und L2
die Länge
der inneren Leitung des Injektionsträgers 4 ab der Öffnung 8 der
Aufnahme 6 bis zum Implantationsende 5 ist, muß man sich
vergewissern, daß:
L1 > L2 + ε, wobei ε eine ausreichende
Länge zur
Sicherstellung des Ausgangs der zweiten Haptik der Linse 1 ist,
während
die Injektionsspindel 44 vollständig in den Injektionsträger 4 zurückgeschoben
ist.
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Das
Ausstoßende 43 des
Schubkolbens 41 hat bevorzugterweise eine konkave oder
eine Gabelform und wirkt mit der Linse 1 zusammen.
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Die
Injektionsspindel 44 des Schubkolbens 41 ist entgegengesetzt
zum Ausstoßende 43 mit
einem Dichtungsblock 45 fest verbunden, der geeignet ist,
die axiale Ausbohrung 42 des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 in
Querrichtung dicht zu verschließen.
Dieser Dichtungsblock 45 kann wie ein Kolben einer Spritze
aus weichem Synthetikmaterial mit mehreren Lippen oder O-Ringen 40 ausgeführt werden,
wobei sein Querdurchschnitt von demjenigen der Ausbohrung 42 abgeleitet
ist. Der Schubkolben 41 ist entgegengesetzt zur Injektionsspindel 44 mit einer
starren Bedienungsspindel 46 über den Dichtungsblock 45 hinaus
verlängert,
die sich axial außerhalb
des zylinderförmigen
Hohlkörpers 32 erstreckt, und
er kann zwecks Implantation der Linse 1 axial im Innern
der Ausbohrung 42 zurückgeschoben
werden. Die Länge
des zylinderförmigen
Hohlkörpers 32 entspricht
derjenigen der Bedienungsspindel 46, so daß die Bedienungen
und die Querbewegungen des Schubkolbens 41 im zylinderförmigen Körper 32 zwecks
Implantation wie oben angegeben möglich werden.
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Das
zum eingezogenen Ende 33 entgegengesetzte Ende 72 des
zylinderförmigen
Hohlkörpers 32 weist
wie eine Spritze eine Bedienungskrone 47 auf, die sich radial
vorspringend erstreckt, um das Drücken der Bedienungsspindel 46 des
Schubkolbens 41 zu vereinfachen.
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Im
auf den Figuren dargestellten Ausführungsmodus wird der Schubkolben 41 aus
zwei getrennten Teilen gebildet, die axial zusammenmontiert sind,
nämlich
einem ersten Teil 67, das die Injektionsspindel 44 des
Schubkolbens 41 und den Dichtungsblock 45 bildet,
und einem zweiten Teil 68, das die Bedienungsspindel 46 bildet.
Für die
Montage dieser beiden Teile 67, 68 aneinander
weist der Dichtungsblock 45 gegenüber der Injektionsspindel 44 einen geschlitzten
Einklinknocken 69 auf, der sich axial erstreckt, und das
Ende 70 der Bedienungsspindel 46 ist offen und
mit einer Schulter 71 zur Verriegelung auf dem Einklinknocken 69 versehen.
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Ferner
wird der zylinderförmige
Hohlkörper 32 ebenfalls
aus zwei getrennten Teilen gebildet, nämlich einem ersten Hauptteil,
das den zylinderförmigen
Hohlkörper 32 bildet,
und einem zweiten axialen Endteil 66, das den zylinderförmigen Hohlkörper an
seinem axialen Endteil 72 entgegengesetzt zu seinem Ende 33 umschließt, das
den Injektionsträger 4 aufnimmt.
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Wenn
das Endteil 66 nicht vorhanden ist, kann das erste Teil 67 des
Schubkolbens 41 in die Ausbohrung 42 des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 eingeführt werden.
Nach dieser Einführung
kann das Endteil 66 an das Ende des zylinderförmigen Körpers 32 gesetzt
werden, um ihn zu schließen.
Auch hier kann das Endteil 66 am Ende 72 des zylinderförmigen Hohlkörpers durch
einfaches elastisches Eingreifen und Verriegelung montiert werden,
zum Beispiel durch Ansätze 73 in
Form von Fallen, die radial vorspringend nach außerhalb der Wand 34 des
zylinderförmigen
Hohlkörpers 32 gestaltet
sind, und durch abgeleitete Öffnungen 74,
die in einer Schürze 75 des
Endteils 66 gestaltet sind und die Ansätze 73 aufnehmen.
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Das
Endteil 66 bildet auch die Bedienungskrone 47.
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Ausserdem
ist das Endteil 66 geeignet, einen axialen Endanschlag 62 zu
bilden, der die unbeabsichtigte Extraktion des Schubkolbens 41 verhindert, das
heißt
der Injektionsspindel 44 und des Dichtungsblocks 45 aus
dem zylinderförmigen
Hohlkörper 32 hinaus.
Dieser axiale Endanschlag 62 wird aus einem Bereich in
Kronenform des Teils 66 gebildet, das angepaßt ist,
axial einen Bereich in Kronenform 76 gegenüber dem
Dichtungsblock 45 aufzunehmen. Vorteilhafterweise wird
eine ringförmige
Dichtung 63 zwischen dem axialen Endanschlag 62 und
dem Dichtungsblock 45 eingesetzt. Diese Dichtung 63 kann
zwischen dem aus dem Teil 66 gebildeten Endanschlag 62 und
einer Schulter 77 der Wand des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 blockiert
werden. Wenn somit der Dichtungsblock 45 unter der Auswirkung
des im Innern der Ausbohrung 42 herrschenden Drucks der
Flüssigkeit
(insbesondere bei der Dampfsterilisation) axial zum Ende 72 des
zylinderförmigen
Hohlkörpers
zurückgeschoben
wird, komprimiert der Dichtungsblock 45 die Dichtung 63,
die die perfekte Dichtheit sicherstellt, und verhindert jegliches
Flüssigkeitsleck.
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Das
Endteil 66, das den zylinderförmigen Hohlkörper umschließt, ist
ferner mit einer axialen zentralen Öffnung 65 für den Durchgang
der Bedienungsspindel 46 versehen, wenn letztere zwecks
Injektion der Linse gedrückt
wird. Diese Öffnung 65 hat vorteilhafterweise
einen geraden Querdurchschnitt, der in der Umdrehung nicht symmetrisch
ist. Sie zeigt insgesamt die Form eines von zwei gegengleichen Sehnen
geschnittenen Kreises, die von den ebenen Wänden gegenüber gebildet werden. Das Ende 70 des
Teils 68, das die Bedienungsspindel 46 bildet, weist
radiale Abmessungen auf, die geringer als die Entfernung zwischen
den beiden ebenen Wänden gegenüber der Öffnung 65 sind,
so daß dieses
Ende 70 in der Öffnung 65 frei
drehen kann. Der laufende Hauptteil des Teils 68, das die
Bedienungsspindel 46 bildet, weist einen geraden in der
Drehung nicht symmetrischen Querdurchschnitt mit Formen und Abmessungen
auf, die von derjenigen der Öffnung 65 abgeleitet
sind, durch sie die gleiten muß.
Beim dargestellten Beispiel weist die Bedienungsspindel 46 also
zwei genau gegengleiche Abflachungen 78 auf. Wenn die Abflachungen 78 axial
mit den ebenen Wänden
gegenüber
der Öffnung 65 gefluchtet
sind, kann die Spindel 46 durch die Öffnung 65 eingeführt werden,
und der Schubkolben 41 kann zwecks Injektion der Linse
gedrückt
werden. Wenn im Gegenteil die Abflachungen 78 der Bedienungsspindel 46 nicht mit
den ebenen Wänden
der Öffnung 65 durch
Drehung der Bedienungsspindel 46 um ihre Längsachse und
um den Nocken 69 gefluchtet sind, kann die Bedienungsspindel 46 ausserhalb
des zylinderförmigen Hohlkörpers und
des Endteils 66 nicht in die Öffnung 65 eingedrückt werden.
Somit werden Mittel zur Verriegelung des Schubkolbens 41 in
Endposition in den zylinderförmigen
Hohlkörper 32 eingezogen
ausgeführt.
Diese Mittel sind aber durch einfache Drehung der Spindel 46 entriegelbar.
Diese Mittel zur Verriegelung verhindern die ungewollte Betätigung des Schubkolbens 41 vor
der Benutzung, insbesondere, wenn das Ganze verpackt ist und für seinen
Transport gehandhabt wird.
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Ferner
wird die Injektionsspindel 44 des Schubkolbens 41 mit
geringerem Durchmesser als derjenige des Dichtungsblocks 45 vorteilhafterweise in
der Ausbohrung 42 auf der Seite des Endes 33 des Körpers 32 durch
einen zylinderförmigen
Führer 79 mit
Formen und Abmessungen geführt,
die von denjenigen der Spindel 44 abgeleitet sind. Dieser
Führer 79 ist
mit einem Flansch 80 mit der Wand 34 des zylinderförmigen Hohlkörpers 79 verbunden,
der mit Öffnungen
versehen ist, die bei der Verschiebung des Kolbens den Durchgang
der Flüssigkeit
zulassen. Vorteilhafterweise ist der gerade Querdurchschnitt der
Spindel 44 sowie derjenige des Führers 79 in der Drehung
nicht symmetrisch, sondern zum Beispiel quadratisch, damit die Drehung
der Spindel 44 und des Dichtungsblocks 45 um ihre
Achse verhindert wird.
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Die
somit gebildete Injektionsvorrichtung 14 ist mit einer
Spritze vergleichbar, deren Dichtungsblock durch die Injektionsspindel 44 verlängert ist.
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Diese
Injektionsvorrichtung 14 wird vollständig aus einem geeigneten Material
gebildet, das geeignet ist, der Dampfsterilisation zu widerstehen,
wie zum Beispiel Polykarbonat oder Polymethacrylat (PMMA).
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Bei
der Verpackung einer Linse 1 wird diese Linse 1 flachliegend
in die Aufnahme 6 eines Injektionsträgers 4 gesetzt, der
Injektionsträger 4 wird
am Ende des zylinderförmigen
Körpers 32 der
Injektionsvorrichtung 14 befestigt, der Injektionsträger 4 und das
Ende 33 des zylinderförmigen
Hohlkörpers 32 werden
in das steife Fläschchen 30 eingeführt, wobei letzteres
auf die Außenseite
des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 geschraubt
wird, bis die Dichtheit gegen Flüssigkeiten
erzielt wird. Das steife Fläschchen 30 enthält vorher
eine Menge Lösungsflüssigkeit
zur Aufbewahrung, die dafür
geeignet ist, daß die
Linse 1 nach dem Anbringen des steifen Fläschchens 30 auf
dem zylinderförmigen
Hohlkörper 32 in
der Lösungsflüssigkeit 31 badet.
Es muß auch
festgehalten werden, daß vor
dem Einbringen in das steife Fläschchen 30 eine
Menge Lösungsflüssigkeit
in die Leitung des Injektionsträgers 4 und
der Ausbohrung 42 des zylinderförmigen Hohlkörpers 32 eingeführt werden kann.
Das Ganze badet also in der Lösungsflüssigkeit
zur Aufbewahrung.
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Die
Dichtheit des von der Injektionsvorrichtung 14 umschlossenen
steifen Fläschchens 30 gegen Flüssigkeit
wird einerseits zwischen dem zylinderförmigen Hohlkörper 32 und
dem Hals 37 des Fläschchens über das
Innengewinde 36 und das Außengewinde 35 erzielt
und andererseits zwischen dem Dichtungsblock 45 des Schubkolbens 41 und dem
zylinderförmigen
Hohlkörper
durch die Lippen oder Dichtungen 40 und der Dichtung 63.
Somit dient die Injektionsvorrichtung 14 selbst als Verschluß für das steife
Fläschchen 30.
Umgekehrt kann man auch davon ausgehen, daß das steife Fläschchen 30 als Verschluß der Injektionsvorrichtung 14 dient.
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Nach
dem Einsetzen und der Montage des steifen Fläschchens 30 und der
Injektionsvorrichtung 14 mit dem Injektionsträger 4 im
steifen Fläschchen 30 kann
das Ensemble in eine flexible äußere Verpackungshülle 48 gesteckt
und dann unter Dampf bei einer Temperatur, einem Druck und mit einer
Dauer sterilisiert werden, die für
die Erzielung einer Sterilisation geeignet sind. Am Ende der Sterilisation
besteht keinerlei Gefahr, daß der
Schubkolben, 41 unter Einwirkung der Druckdifferenzen aus
dem zylinderförmigen
Körper 32 ausgestoßen wird.
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Für den Einsatz
einer mit dieser zweiten Ausführungsvariante
der Erfindung konformen Verpackungsvorrichtung muß nur das
aus der Injektionsvorrichtung 14 und dem steifen Fläschchen 30 gebildete
Ganze aus der Hülle 48 gezogen,
das Fläschchen 30 vom
zylinderförmigen
Körper 32 losgeschraubt
werden, um den Injektionsträger 4 herauszuziehen,
der die Linse trägt,
und dann die Injektionsvorrichtung mit dem Injektionsträger 4 für die Implantation
der Linse 1 benutzt werden. Wie man sieht, ist keinerlei
Umgang mit der Linse 1 notwendig, und diese wird perfekt
in der Lösungsflüssigkeit
aufbewahrt, die im steifen Fläschchen 30 im
sterilen Zustand enthalten ist.
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Die
Erfindung kann Gegenstand vieler Ausführungsvarianten im Vergleich
zu den oben beschriebenen und auf den Figuren dargestellten bevorzugten
Ausführungsmodi
sein, die auch kombiniert werden können. Die spezifischen Formen
der verschiedenen Teile und die Wahl der Werkstoffe, die jeweiligen
Abmessungen können
sich von den beschriebenen und dargestellten unterscheiden.
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Mit
der Erfindung kann eine einsatzbereite perfekt sterile Vorrichtung
erzielt werden, bei der jeglicher Umgang mit der Linse vermieden
wird, wobei letztere im perfekt sterilen Zustand gehalten wird,
genauso wie die Injektionsvorrichtung 14 und der Injektionsträger 4.