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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Zuführsysteme für medizinische Vorrichtungen
zum Einbringen medizinischer Vorrichtungen in einen Körperbinnenraum
bzw. -innenraum. Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung
auf ein hülsenloses
Zuführsystem
für medizinische
Vorrichtungen, welches insbesondere zum Einbringen von Herzleitungen
bzw. -zuleitungen oder anderen speziellen medizinischen Vorrichtungen
in das Herz, den Koronarsinus oder in Herzvenen geeignet ist.
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Verschiedene
spezielle medizinische Vorrichtungen wie Herzleitungen, Ultraschallkatheter, Ballonangioplastiekatheter,
Ablationskatheter, elektrophysiologische Diagnosekatheter, Drucküberwachungskatheter
etc. erfordern die Verwendung eines Zuführsystems zum Platzieren der
Vorrichtung in einem vorgesehenen Körperbinnenraum, wie beispielsweise
im Herzen oder im Gefäßsystem.
Zuführsysteme
können
ein Einführinstrument
und einen Führungskatheter
aufweisen, die üblicherweise schlauchartige
Systeme mit Hülse
sind. Ein Führungskatheter
kann an eine vorgesehene Stelle eines Körperbinnenraums vorgeschoben
und eine medizinische Vorrichtung durch ein Lumen in der Kathetermitte
platziert werden.
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Herzleitungen
werden mit dem Herzgewebe oft mittels Durchtritt durch venösen Zugang
in Kontakt gebracht, wie die Vena subclavia, die Vena cephalica,
oder eine Abzweigung davon, mittels Einführinstrument und Führungskatheter.
Auf diese Weise können
transvenöse
Leitungen vorteilhafterweise in Kontakt mit dem Herzen gebracht
werden, ohne große
Thoraxchirurgie zu erfordern. Eine mehrstufige Prozedur ist im allgemeinen
erforderlich, um solche Leitungen in das Venensystem einzubringen.
Im allgemeinen besteht diese Prozedur darin, eine Hohlnadel in ein
Blutgefäß wie z.B.
die Vena subclavia einzusetzen. Ein Führungsdraht wird sodann durch die
Nadel in das Gefäßinnere
eingeleitet. Die Nadel wird dann herausgezogen und eine Einführhülse wird über dem
Führungsdraht
in das Gefäß eingesetzt. Das
Einführinstrument
wird an eine geeignete Stelle in dem Gefäß vorgeschoben, d.h. so dass
sich das distale Ende weit in dem Gefäßinneren, aber das proximale
Ende außerhalb
des Patienten befindet. Als nächstes
wird der Führungsdraht
entfernt. Das Einführinstrument
verbleibt an Ort und Stelle und bietet damit direkten Zugang durch
sein hohles Lumen von außerhalb
des Patienten in das Innere des Blutgefäßes. Bezüglich einer Beschreibung dieses
allgemeinen Verfahrens wird auf das US-Patent Nr. 5.713.867 von Morris verwiesen.
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Ein
Führungskatheter
kann durch den vom Einführinstrument
hergestellten venösen
Zugang vorgeschoben werden, um zu einer Überwachungs- oder Behandlungsstelle
innerhalb des kardiovaskulären
Systems zu gelangen. Eine Herzleitung oder andere spezielle medizinische
Vorrichtung kann dann durch den Führungskatheter hindurchgeleitet
werden, um die vorgesehene Stelle zu erreichen. Herzleitungen, die
hochflexibel sind, werden manchmal über einem Führungsdraht oder Führungsstab
weitergeschoben, welcher der Leitung die zum Vorschub durch einen
Venenpfad nötige
Steifigkeit verleiht. Diese mehrstufige Prozedur kann daher mehrere Werkzeuge
erfordern und verlangt beträchtliche
Fertigkeiten bei der Ausführung.
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Wenn
die Leitung richtig bzw. zufriedenstellend positioniert ist, kann
der Führungskatheter
entfernt werden. Eine Einschränkung
eines Hülsen-Zuführsystems
ist, dass eine Hülse,
die eine Leitung umschließt,
im allgemeinen nicht über
eine normale Anschlusseinheit für
eine Herzleitung hinweg entfernt werden kann. Herzleitungen weisen üblicherweise eine
relativ sperrige Anschlusseinheit auf, die 1 bis 3 mal weiter bzw.
breiter als der Leitungskörper
am proximalen Ende sein kann. Daher werden Herzleitungen normalerweise
mittels eines teilbaren oder spaltbaren Einführinstruments oder Führungskatheters
eingeführt,
so dass die Hülse
von der Leitung abgenommen werden kann, indem sie aufgeschlitzt wird.
Auf diese Weise muss die Hülse
nicht über
die relativ sperrige Anschlusseinheit am proximalen Ende der Leitung
hinweg entfernt werden. Eine spaltbare Einführhülse ist in dem oben genannten
US-Patent Nr. 5.713.868 offenbart. Ein spaltbares Führungs-Einführinstrument
wird in US-Patent Nr. 6.277.107 von Lurie et al. beschrieben. Das
Spalten eines Führungskatheters
erfordert im allgemeinen ein Spaltwerkzeug und kann zeitraubend
sein.
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Nach
dem Aufspalten und Entfernen kann ein Führungskatheter nicht wiederverwendet
werden und wird entsorgt. Daher sind solche Teilungs- oder Spalt-Führungskatheter
normalerweise Vorrichtungen zur einmaligen Verwendung. Eine weitere
Einschränkung
bei der Verwendung eines spaltbaren Führungskatheters ist es daher,
dass dann, wenn weitere Leitungen oder Vorrichtungen im selben chirurgischen
Eingriff anzuordnen sind, ein neuer Führungskatheter erforderlich
ist. Außerdem
kann es vorkommen, dass eine implantierte Herzleitung neu positioniert
werden muss. So muss eine Leitung beispielsweise neu positioniert
werden, wenn während eines
Implantationseingriffs oder später,
wenn die Leitung dauerhaft implantiert ist, inakzeptable Schwellenwerte
zur Stimulation oder Defibrillation gemessen werden.
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Ein
Neupositionieren einer implantierten Leitung erfordert normalerweise,
die Leitung aus dem Körper
des Patienten zu entfernen und mittels desselben oben beschriebenen
mehrstufigen Verfahrens mit einem neuen Führungskatheter an eine neue
Implantationsstelle zu führen.
Die proximale Anschlusseinheit auf der implantierten Leitung verhindert
das Einsetzen eines Einführinstruments
oder Führungskatheters über die
implantierte Leitung hinweg, was ein Neupositionieren ermöglichen
würde,
während die
Leitung sich noch im Körper
des Patienten befindet.
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Eine
weitere Einschränkung
eines Hülsen-Führungskatheters
ist, dass der Führungskatheter
den Gesamtdurchmesser der Vorrichtung beim Zuführen beträchtlich vergrößern kann.
In jüngster Zeit
hat ein Interesse an Stimulation der linken Herzkammern zur Entwicklung
von Koronarsinus- und Herzvenenleitungen mit kleinem Durchmesser
geführt.
Diese Leitungen werden üblicherweise
durch Vorschieben eines Führungskatheters
in den Koronarsinuseingang angeordnet, dann wird die Leitung in
den Koronarsinus und weiter in eine vorgesehene Herzvene geschoben.
Der Durchmesser der Führungskatheter
kann zu groß sein,
um ihn weiter als in den Koronarsinus oder die Herzvenen vorzuschieben.
Da eine Herzleitung hochflexibel sein muss, um der Herzschlagbewegung
standzuhalten, ist es oft erforderlich, durch ein Lumen in der Leitungsmitte
einen Führungsstab
oder Führungsdraht
zu leiten, um die Leitung ausreichend zu versteifen, damit die Leitung ohne
Stützung
durch den Führungskatheter
weiter in die Herzvenen vorgeschoben werden kann. Wenn jedoch ein
zentrales Lumen für
einen Führungsdraht
oder Führungsstab
benötigt
wird, erhöht sich
damit die erforderliche Größe der Leitung.
Ein Führungsdraht
oder Führungsstab
bieten eventuell nicht die effiziente Drehmomentübertragung, die zum Fixieren
einer Leitung durch Drehen nötig
ist.
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Noch
eine weitere Einschränkung
bei Hülsen-Zuführsystemen
ist, dass die Herzleitung oder andere einzubringende medizinische
Vorrichtung Sensoren oder Elektroden längs des Leitungs- oder Vorrichtungskörpers aufweisen
kann, die sich in der Führungskatheterhülse befinden.
Während
der Implantation, so lange der Führungskatheter
an Ort und Stelle ist, stehen diese Elektroden oder Sensoren nicht
für eventuell
interessierende Messungen zur Verfügung. Beispielsweise weist
eine Defibrillations-Herzleitung im allgemeinen eine oder mehr Defibrillationsspulen
auf, die von dem Leitungskörper
getragen werden. Um zu prüfen,
ob eine Leitungsposition akzeptabel ist, werden Defibrillationsschwellwerte
im allgemeinen durch Auslösen
einer Arrhythmie gemessen, nach dem Anordnen der Leitung und Verabreichen
einer Defibrillationsbehandlung durch die Defibrillationsspule(n).
Eine Führungskatheterhülse müsste zur
Durchführung
dieser Tests von der Leitung entfernt werden. Wenn die Defibrillationsschwellwerte
inakzeptabel sind, muss die Leitung neu positioniert werden. Wenn
der Führungskatheter bereits
entfernt ist, muss die Leitung entfernt und nach dem Anordnen eines
neuen Führungskatheters neu
positioniert werden.
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Andere
Sensorarten können
längs des
Körpers
einer Leitung oder medizinischen Vorrichtung vorgesehen sein, wie Elektrogrammmesselektroden, Ultraschallsensoren,
Druckfühler,
etc. Diese Sensoren könnten
zum Durchführen
von Messungen während
einer Implantation verwendet werden, um dem Arzt diagnostische oder
andere Informationen zu liefern und ihn beim Identifizieren und/oder
Auswählen einer
optimalen Implantationsstelle für
die medizinische Vorrichtung zu unterstützen.
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Um
einigen dieser Beschränkungen
abzuhelfen, sind verschiedene hülsenlose
Zuführsysteme beschrieben
worden. Beispielsweise beschreibt das US-Patent Nr. 6.185.464 von
Bonner et al. eine Anordnung zum Einbringen und Implantieren einer
endokardialen Leitung, die einen Drücker zum transvenösen Vorschieben
einer Herzleitung entlang eines Führungskörpers aufweist. Bei dieser
Anordnung weisen Mittel zum Verfolgen des Führungskörpers und zum Eingriff mit
der Herzleitung ein Lumen zum Verfolgen des Führungskörpers auf, das mit dem Führungskörper eingreift,
sowie ein Lumen zur Aufnahme des Leitungskörpers, das einen Leitungskörper in
normalem geklemmtem Zustand fest greift. Durch Expandieren des Lumens
zum Verfolgen des Führungskörpers mittels
eines expandierbaren Ballons weitet sich das Lumen zur Aufnahme
des Leitungskörpers,
um einen Leitungskörper
aufzunehmen oder freizugeben.
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Das
US-Patent Nr. 6.129.749 von Bartig et al. offenbart eine Schrittmacherleitung
mit einem Formträgerkörper am
distalen Ende, welcher eine Elektrode trägt und ein Lumen für einen
Führungsdraht
aufweist. Dieses zusätzliche
Element vergrößert das
distale Ende der Leitung. Zusätzliche
Elemente auf der medizinischen Vorrichtung selbst sind im allgemeinen
unerwünscht,
weil diese Elemente die Kosten oder den Aufwand bei der Herstellung
der Vorrichtung erhöhen
können.
Ein zusätzliches
Element zum Eingriff mit einer Zuführvorrichtung ist für viele
medizinische Vorrichtungen wohl kein Standardzubehör und begrenzt
die Nutzbarkeit eines Zuführsystems,
das ein solches Element erfordert, auf bestimmte Vorrichtungen,
die mit diesem zusätzlichen
Element ausgestattet sind.
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Die
FR-A-2645028 und
US 5.683.399 offenbaren
Einsetz- oder Zuführwerkzeug
zum sicheren Festhalten einer in einem Körper anzuordnenden Vorrichtung
oder eines Implantats so lange, bis die korrekte Position erreicht
ist, und es dann mittels einer Spannkopfanordnung freizugeben. Das
US 4.627.420 offenbart ein
Instrument zum Einsetzen einer Nadel in einen Körper, mit einer Vorrichtung
zum Ergreifen und Freigeben der Nadel.
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Medizinische
Therapie- oder Diagnosevorrichtungen müssen einem inneren Organ oder
einem Körperbinnenraum
eventuell auch in einer offenen Operation statt durch vaskulären Zugang
zugeführt werden.
Um beispielsweise eine Epikardialleitung auf dem Herzen anzuordnen,
ist im allgemeinen eine Thorakotomie erforderlich, um Zugang zum
Herzen zu erhalten. Einige Bereiche des Herzens sind vielleicht
trotzdem schwer zu erreichen, auch mittels Thorakotomie, und erfordern
einen größeren Einschnitt
oder das Herausheben oder Bewegen des Herzens selbst. Ein Zuführsystem
für medizinische Vorrichtungen,
welches es ermöglicht,
eine Vorrichtung zu einer Stelle im Körperinneren zu führen, z.B. zum
Epikard, durch kleinstmöglichen
Einschnitt, kann die Schwere und Schwierigkeit des Eingriffs verringern.
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Außerdem muss
eine medizinische Vorrichtung eventuell so tief in das betroffene
Gewebe eingesetzt werden, dass ein kleiner Einschnitt oder Einstich
in das Gewebe zum Anordnen der medizinischen Vorrichtung erforderlich
ist. Eine hohle teilbare Nadel ist im US-Patent Nr. 5.443.492 von
Stokes beschrieben, zum Einsetzen einer Elektrode mit aktiver Fixierung
in das epikardiale Herzgewebe. Die Leitung wird in dem Lumen der
Hohlnadel gehalten, als Unterstützung
beim Einsetzen des distalen Endes der Leitung in das Herzgewebe,
aber die Nadel wird nicht dazu verwendet, die Leitung zu der Implantationsstelle
zu führen.
Um den kleinen Einschnitt oder Einstich zu machen, der eventuell
zum Anordnen einer medizinischen Vorrichtung erforderlich ist, kann manchmal
ein größerer Einschnitt
in die Haut nötig sein,
um den offenen Zugang zu der Operationsstelle zu erweitern, um den
Eingriff auszuführen.
Mit einem Zuführsystem,
das eine Stichwunde ohne vollständig offenen
Zugang erlaubt, kann die Schwere eines solchen Eingriffs verringert
werden und eine Vorrichtung kann einfacher zu der vorgesehenen Stelle
im Gewebe gebracht und dort eingesetzt werden.
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Daher
ist es wünschenswert,
ein verbessertes hülsenloses
Zuführsystem
für medizinische
Vorrichtungen zu schaffen, bei welchem Elektroden, Sensoren oder
andere auf einer Leitung oder einem Katheter montierte Komponenten
während
eines chirurgischen Eingriffs freiliegen und benützt werden können. Weiterhin
ist es wünschenswert,
ein solches System in reduzierter Größe bereitzustellen, um das Zuführen von
Herzleitungen oder anderen Vorrichtungen mit kleinem Durchmesser
in Gefäße mit kleinem
Durchmesser zu ermöglichen.
Ebenso ist es wünschenswert,
dass ein Zuführsystem
für medizinische
Vorrichtungen eine medizinische Vorrichtung lenken und soweit erforderlich
in eine Gewebestelle einsetzen kann. Ein Zuführsystem für medizinische Vorrichtungen
sollte einfach auf eine medizinische Vorrichtung montierbar und
davon abnehmbar sein, ohne komplizierte Komponenten oder spezielle
Elemente auf der medizinischen Vorrichtung zu erfordern. Außerdem ist
es wünschenswert,
das Zuführsystem
von einer medizinischen Vorrichtung abnehmen zu können, ohne
die Vorrichtung aufzuspalten, zu zerteilen oder anderweitig unbrauchbar
zu machen für
ein Zuführen
mehrerer Vorrichtungen während
eines einzigen chirurgischen Eingriffs oder zur Neupositionierung
von Vorrichtungen, ohne die Vorrichtung zunächst aus dem Körper des
Patienten entfernen zu müssen.
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Die
vorliegende Erfindung erfüllt
die oben beschriebenen Bedürfnisse
zu durch Bereitstellung eines hülsenlosen
bzw. nicht-hülsenbasierten
Zuführsystems
für medizinische
Vorrichtungen gemäß der Definition
in Anspruch 1. Das Zuführsystem
weist einen verschließbaren
Spannkopf auf, der zum Eingriff mit einer medizinischen Leitung
oder einer anderen Vorrichtung an ihrem distalen Ende ausgelegt
ist. Der Spannkopf ist auf einen langgestreckten, schlauchförmigen Führungskörper montiert.
Ein Verschlusselement, vorzugsweise ein Ring, der den Spannkopfumfang
wenigstens teilweise umgibt, verschließt den Spannkopf bei Vorschieben
in eine distale Position auf dem Spannkopf. Durch ein Einziehen
des Verschlusselements in eine proximale Position auf dem Spannkopfschaft
kann sich der Spannkopf öffnen. Die
Position des Verschlusselements wird durch Betätigung eines Einzugselements
gesteuert, das an seinem distalen Ende an dem Verschlusselement
befestigt ist und sich durch den Führungskörper erstreckt und am proximalen
Ende aus dem Führungskörper heraustritt.
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Spannkopf
und Verschlusselement sind vorzugsweise mit fluchtenden bzw. ausgerichteten Längsöffnungen
zum Aufnehmen und Herausnehmen einer Leitung oder Vorrichtung versehen.
Wird eine Leitung oder andere Vorrichtung in der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit
angebracht, kommt der langgestreckte Körper der Vorrichtung benachbart
zum Führungskörper zu
liegen und liegt auf seiner gesamten Länge frei, wobei nur ein Teil
des Umfangs im Inneren der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit liegt.
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Bei
einer Ausführungsform
ist der Spannkopf atraumatisch gestaltet und hat etwa die Form eines Projektils
oder einer Rundnase am distalen Ende, so dass die distale Spitze
beim Vorschieben keine anatomischen Strukturen verletzt. Bei einer
alternativen Ausführungsform
ist der Spannkopf mit einer spitzen oder nadelartigen Spitze versehen,
so dass das Zuführsystem
als "Einstech-" Vorrichtung verwendet werden
kann, um eine Leitung oder andere medizinische Vorrichtung tief
in einem Gewebe anzuordnen, wie z.B. eine Epikardialleitung.
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Ein
Verfahren zur Verwendung des Zuführsystems
umfasst das Einlegen einer medizinischen Vorrichtung in die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit
und Verschließen
des Spannkopfes durch Vorschieben des Verschlusselements, so dass der
Spannkopf an dem Vorrichtungskörper
fixiert ist. Die Vorrichtung kann zu einer Implantationsstelle gelenkt
werden, indem der Führungskörper des
Zuführsystems
auf der vorgesehenen Bahn vorgeschoben wird. Das distale Ende des
Führungskörpers kann vorgeformt
oder formbar sein, um das Steuern oder Lenken der Vorrichtung zu
einer vorgesehenen Implantationsstelle zu unterstützen. Alternativ
kann der Führungskörper aus
einer Formgedächtnis-Legierung
oder -Polymer bestehen, oder der Führungskörper kann mit einem flexiblen
distalen Ende versehen sein, das mittels eines Ziehdrahtes gebogen
werden kann, um den Führungskörper um
Hindernisse herumführen
zu können.
Während
des Vorschiebens der Vorrichtung können mittels etwaiger Sensoren
auf dem Vorrichtungskörper
elektrophysiologische Messungen oder andere Sensormessungen durchgeführt werden,
um Diagnosedaten zu liefern oder um die Wahl einer Implantationsstelle
zu unterstützen.
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Wenn
die Vorrichtung korrekt platziert ist, wird der Spannkopf durch
Betätigung
des Einzugselements geöffnet,
um das Verschlusselement einzuziehen. Bei offenem Spannkopf kann
die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit leicht über den Vorrichtungskörper gleiten.
Das Zuführsystem
kann dann entfernt werden, indem die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit
in proximaler Richtung über den
Vorrichtungskörper
geschoben und der Vorrichtungskörper
durch die fluchtenden Längsöffnungen des
Spannkopfes und des Verschlusselements entfernt wird.
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Wenn
die Vorrichtung neu positioniert werden muss, kann die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit über den
Vorrichtungskörper
wieder eingeführt
und bei offenem Spannkopf durch Vorschieben des zum Vorrichtungskörper benachbarten Führungskörpers zum
distalen Ende der Vorrichtung geschoben werden. Sobald der Spannkopf
das distale Ende der Vorrichtung erreicht hat, kann er um den Vorrichtungskörper geschlossen
werden, so dass die Vorrichtung von der momentanen Implantatstelle
entfernt und mittels des Zuführsystems
zu einer neuen Implantatstelle bewegt werden kann.
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Ein
Zuführsystem
gemäß der vorliegenden Erfindung
kann außerdem
verwendet werden, um eine Vorrichtung subkutan zu verlegen bzw.
unter die Haut zu tunneln. Die proximale Anschlusseinheit einer
dauerhaft implantierbaren Leitung muss im allgemeinen in einer subkutanen
Tasche verlegt werden, wo ein implantierbarer Impulsgeber, z.B.
ein Schrittmacher oder implantierbarer Kardioverter-Defibrillator
implantiert wird. Das Zuführsystem
kann über
die proximale Anschlusseinheit einer Leitung hinweg eingeführt werden,
um es subkutan bis zu einer zugehörigen Vorrichtung zu verlegen,
an die es angeschlossen wird.
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Das
Zuführsystem
gemäß der vorliegenden Erfindung
ermöglicht
es somit, eine medizinische Vorrichtung zu einer Implantatstelle
zu lenken, wobei auf dem Vorrichtungskörper angebrachte Sensoren oder
Elektroden freiliegen, um während
der Implantation Messungen durchführen zu können. Das Zuführsystem
ist einfach von einem Vorrichtungskörper zu entfernen und kann
doch wieder verwendet werden, falls die Vorrichtung neu positioniert
werden muss. Das System kann für
die Aufnahme von medizinischen Vorrichtungen verschiedener Größen konstruiert
sein, ohne dass die medizinische Vorrichtung selbst spezielle Elemente
aufweisen muss. Der Durchmesser der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit
des Zuführsystems
kann minimal ausgelegt sein, um an eine Vorrichtung mit kleinem Durchmesser
zu passen, wodurch der Gesamtdurchmesser des Systems so weit verringert
wird, dass es zum Vorschieben von Leitungen oder anderen Vorrichtungen
mit geringem Durchmesser durch enge Gefäße oder Körperbinnenräume einsetzbar ist.
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1 ist
eine Draufsicht eines hülsenlosen Zuführsystems
für medizinische
Vorrichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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2A ist
eine Querschnittsansicht eines Führungskörpers, der
in dem Zuführsystem
für medizinische
Vorrichtungen aus 1 enthalten ist.
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2B ist
eine Seitenansicht des Spannkopfes, der in dem Zuführsystem
für medizinische Vorrichtungen
aus 1 enthalten ist.
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3 ist
eine Perspektivansicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit, die in dem
System aus 1 enthalten ist, wobei der Spannkopf
in einer Schließstellung
gezeigt ist.
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4 ist
eine Perspektivansicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit aus 3,
wobei der Spannkopf in einer Offenstellung gezeigt ist.
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5 ist
eine Draufsicht des Zuführsystems aus 1,
wobei die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit geschlossen einen
Herzleitungskörper umgibt.
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6 ist
eine Draufsicht des Zuführsystems und
der Herzleitung aus 5, wobei der Spannkopf in Offenstellung
den Herzleitungskörper
umgibt.
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7 ist
eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt das Platzieren
einer Herzleitung mittels des Zuführsystems aus 1.
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8 ist
eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt das Entfernen
des Zuführsystems aus 7 nach
dem Positionieren der Leitung im Patientenherzen.
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9 ist
eine alternative Ausführungsform eines
hülsenlosen
Zuführsystems
mit einem Spannkopf mit einer scharfen oder injektionsnadelartigen Spitze
zum Einsatz beim Positionieren einer medizinischen Vorrichtung tief
in einem Gewebe.
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10 ist
eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt eine Epikardialleitung,
die mittels eines Zuführsystems
mit dem Einstech-Spannkopf aus 9 platziert
wird.
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11 ist
eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt das Entfernen
des Zuführsystems aus 10 nach
dem Anordnen der Epikardialleitung auf dem linken Ventrikel.
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12 ist
eine Draufsicht einer alternativen Ausführungsform einer Spannkopf-Verschlusselement-Einheit,
wobei das Verschlusselement bezüglich
des Spannkopfes und des Spannkopfschaftes drehbar ist.
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13 ist
eine Seitenansicht des Verschlusselements aus 12.
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14 ist
eine Draufsicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit aus 12, wobei das
Verschlusselement axial vorgeschoben ist, um den Spannkopf zu verschließen und
die Längsöffnung des
Spannkopfes wenigstens teilweise zu verschließen.
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15 ist
eine teilgeschnittene Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform
eines Zuführsystems,
wobei das Einzugselement als federgespanntes Element vorgesehen
ist.
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16 ist
eine teilgeschnittene Seitenansicht des Zuführsystems aus 15 und
zeigt das Federelement in zusammengedrücktem Zustand.
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17 ist
eine teilgeschnittene Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform
einer Spannkopf-Verschlusselement-Einheit,
die in dem Zuführsystem
aus 1 enthalten sein kann.
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18 ist
eine teilgeschnittene Seitenansicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit
aus 17 in Schließstellung.
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19 ist
eine Draufsicht einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuführsystems,
wobei der Führungskörper ferner
mit einem Ziehdraht ausgestattet ist als Unterstützung beim Steuern des Zuführsystems
auf einem gewundenen Pfad.
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20 ist
eine Querschnittsansicht des Führungskörpers, der
in dem Zuführsystem
für medizinische
Vorrichtungen aus 19 enthalten ist.
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21 ist
eine Draufsicht des Zuführsystems
aus 19 und zeigt ein Abbiegen des distalen Endes des
Führungskörpers mittels
eines Ziehdrahtes.
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22 ist
eine teilgeschnittene Seitenansicht eines Zuführsystems mit einem Sensor,
der auf dem Führungskörper gehalten
ist, und einem Verschlusselement, das auch als Elektrode dienen
kann.
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23 ist
eine Draufsicht des distalen Endes eines Zuführsystems gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wobei die Komponenten als unmontierte,
ineinander eingreifende Elemente vorgesehen sind.
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24 ist
eine Draufsicht des distalen Endes einer alternativen Ausführungsform
eines Zuführsystems
mit ineinander eingreifenden Elementen.
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Wie
oben angegeben, bezieht sich die vorliegende Erfindung auf die Bereitstellung
eines hülsenlosen
Zuführsystems
für medizinische
Vorrichtungen. Das hierin beschriebene System ist dazu vorgesehen,
spezielle medizinische Vorrichtungen zuzuführen oder neu zu positionieren,
die einen langgestreckten Körper
haben, wie z.B. Herzschrittmacherleitungen oder andere Therapieanwendungs- oder Diagnosevorrichtungen.
Andere spezielle medizinische Vorrichtungen, die mit dem System
verwendet werden können,
umfassen beispielsweise verschiedene Arten von Kathetern oder Sensoren
wie Angioplastiekatheter, Ablationskatheter, Drucküberwachungskatheter,
elektrophysiologische Diagnosekatheter, Ultraschallkatheter, Wirkstoffabgabekatheter, Zellabgabekatheter,
Fluidabgabekatheter, Sauerstoffsensoren etc. Solche Vorrichtungen
können längs des
Vorrichtungskörpers
angeordnete Elektroden oder andere Sensoren aufweisen, welche während der
Zuführung
der Vorrichtung frei liegen und mittels des in der vorliegende Erfindung
bereitgestellten Zuführsystems
benutzbar sind. Das Zuführsystem
kann zur Zuführung
medizinischer Vorrichtungen in das Herz oder Gefäßsystem verwendet werden. Das
Zuführsystem
ist beispielsweise auch für
Zuführsysteme
zu anderen Körperbinnenräumen gut
geeignet wie zum Verdauungstrakt, Harntrakt, Fortpflanzungstrakt,
Nerven-Muskelsystem,
Zentralnervensystem, oder anderweitig.
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1 ist
eine Draufsicht eines hülsenlosen Zuführsystems
für medizinische
Vorrichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung. Das Zuführsystem weist
einen langgestreckten, schlauchförmigen
Führungskörper 10 mit
einem proximalen Ende 12 und einem distalen Ende 14 auf.
Das distale Ende 14 ist vorzugsweise fest mit einem hohlen
Schaft 16 eines Spannkopfes 18 verbunden, der
zum Eingriff mit einer medizinischen Vorrichtung vorgesehen sind.
Eine Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 weist
einen Schaft 16 und einen Spannkopf 18 sowie ein
Verschlusselement 22 auf. Das Verschlusselement 22 ist an
den Spannkopf 18 montiert und weist im allgemeinen die
Form eines im wesentlichen 'C'-förmigen Rings
auf, der den Umfang des Spannkopfes 18 wenigstens teilweise
umgibt. Das Verschlusselement 22 ist in axialer Richtung
bezüglich
des Spannkopfes 18 vorzugsweise in einem physisch eingeschränkten Bereich
bewegbar.
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Ein
Einzugselement 26 wird zur Steuerung der Bewegung des Verschlusselements 22 verwendet.
Das Einzugselement 26 ist an seinem distalen Ende fest
mit dem Verschlusselement 22 verbunden, erstreckt sich über die
ganze Länge
des Führungskörpers 10 und
tritt aus dem proximalen Ende 12 des Führungskörpers aus. Eine Betätigung des
Einzugselements 26, die aus Ziehen, Schieben oder Drehen des
Einzugselements 26 bestehen kann, bewirkt eine Axialbewegung
des Verschlusselements 22, und öffnet oder schließt somit
den Spannkopf 18, wie vorliegend noch genauer beschrieben
wird. Das Einzugselement 26 kann wahlweise mit einem Betätigungsteil 28 an
seinem proximalen Ende versehen sein. Das Betätigungsteil 28 kann
als Griff vorgesehen sein, den der Arzt zum Ziehen, Schieben oder
Drehen des Einzugselements oder sonstigen Betätigen des Einzugselements 26 ergreifen
kann. Eine Betätigung des
Einzugselements 26 kann auch eine Wärme- oder elektrische Aktivierung des in
dem Einzugselement 26 enthaltenen Formgedächtnismaterials
bewirken. Das Betätigungsteil 28 kann
zur Lieferung der für
thermische oder elektrische Aktivierung benötigten Energie verwendet werden.
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Der
Führungskörper 10 kann
aus biokompatiblem Werkstoff bestehen wie nichtrostendem Stahl bzw.
Edelstahl, Polyurethan, einem Fluorpolymer oder anderen Werkstoffen
mit geeigneter Beschaffenheit bzw. Balance zwischen Steifigkeit
und Flexibilität,
so dass der Führungskörper 10 auf
vaskulären oder
anderen Binnenpfaden vorgeschoben und an auftretenden Hindernissen
vorbei manövriert
werden kann, wie Kurven oder Verzweigungen. Bei einer Ausführungsform
kann der Führungskörper 10 aus verformbarem
nichtrostendem Stahl vorgesehen sein, so dass das distale Ende gebogen
oder gekrümmt
werden kann, um das Lenken einer Leitung oder anderen medizinischen
Vorrichtung zu einer Sollstelle zu unterstützen, beispielsweise in den
Koronarsinus oder eine bestimmte Herzvene. Der Führungskörper 10 kann alternativ
aus einem Polymer mit vorgeformter Krümmung oder Kurve nahe dem distalen
Ende 14 bestehen. Der Führungskörper 10 kann
zusätzlich
mit einem Formgedächtnismaterial wie
Nitinol oder einem Formgedächtnispolymer
versehen sein, mittels dessen das distale Ende des Führungskörpers 10 zur
Unterstützung
beim Manövrieren
des Zuführsystems
geformt werden kann.
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Der
Führungskörper 10 ist
an dem Schaft 16 des Spannkopfes 18 fixiert, d.h.
angeschweißt,
angeklebt oder auf andere geeignete Weise, abhängig von dem Werkstoff, aus
dem der Führungskörper 10 und der
Schaft 16 bestehen. Der Spannkopf 18 und der Schaft 16 können einteilig
aus einem relativ steifen biokompatiblem Werkstoff wie z.B. nichtrostender Stahl,
Delrin®,
einem Polyurethan, einem Fluorpolymer, oder aus anderem Werkstoff
bestehen.
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2A ist
eine Querschnittsansicht des Führungskörpers 10.
Der Führungskörper 10 kann einen
grundsätzlich
kreisförmigen
Querschnitt aufweisen. Es ist genauso gut vorstellbar, den Führungskörper 10 mit
einem grundsätzlich
ovalen oder grundsätzlich
polygonalen Querschnitt vorzusehen. Das Einzugselement 26 ist
vorzugsweise ein Flachdraht, wie in 2A gezeigt,
oder kann alternativ ein grundsätzlich
runder Draht sein. Der Führungskörper 10 ist
mit einem Lumen 30 zur Aufnahme des Einzugselements 26 versehen.
Das Lumen 30 kann grundsätzlich einen quadratischen
oder rechteckigen Querschnitt aufweisen zur Aufnahme eines Flachdraht-Einzugselements 26 oder
es kann grundsätzlich
kreisrund sein zur Aufnahme eines Einzugselements aus grundsätzlich rundem
Draht. Wenn das Einzugselement 26 als Flachdraht in einem
entsprechend geformten Lumen 30 vorgesehen ist, wird somit
eine Drehung des Elements 26 in dem Lumen 30 verhindert.
Eine Drehung des Einzugselements 26 in dem Lumen 30 kann
zu einer unerwünschten
Drehung des Verschlusselements 22 bezüglich des Spannkopfes 18 führen. Eine
solche Drehung kann einen Teilverschluss einer Längsöffnung 20 verursachen,
die auf dem Spannkopf 18 und dem Schaft 16 zur
Aufnahme einer Leitung oder eines Vorrichtungskörpers vorgesehen ist.
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Das
in 1 gezeigte Verschlusselement 22 besteht
vorzugsweise aus nichtrostendem Stahl und kann alternativ aus einem
anderen grundsätzlich steifen
Werkstoff wie z.B. Delrin oder einem anderen Polymer hoher Durometerhärte bestehen.
Das Einzugselement 26 besteht vorzugsweise aus einem nur minimal
streckbaren nichtrostenden Stahldraht. Das Einzugselement 26 kann
an dem Verschlusselement 22 fixiert, d.h. angeschweißt, angeklebt
oder auf andere geeignete Weise befestigt sein, abhängig von dem
Werkstoff, aus dem das Element 26 und das Verschlusselement 22 bestehen.
Das Einzugselement 26 kann alternativ aus einem Seil oder
einer hoch zugfesten, nur minimal streckbaren Faser bestehen. Das
Einzugselement 26 kann auch als kontrahierbarer Draht aus
einem thermisch oder elektrisch aktivierten Formgedächtnismaterial
bestehen, welches bei Aktivierung eine Kontraktion des Elements 26 verursacht.
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Der
Spannkopf 18 und der hohle Schaft 16 sind vorzugsweise
mit einer Längsöffnung 20 versehen,
durch die eine Leitung oder Vorrichtungskörper aufgenommen oder entfernt
werden kann. Das Verschlusselement 22 ist mit einer korrespondierenden Längsöffnung 24 versehen,
die mit der Öffnung 20 fluchtet.
Wie oben beschrieben, ist das Verschlusselement 22 bezüglich des
Spannkopfes 18 vorzugsweise nicht drehbar, um die Ausrichtung
der Längsöffnung 24 und
der Öffnung 20 des
Verschlusselements beizubehalten, so dass eine Leitung oder andere
Vorrichtung leicht in die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 eingeführt oder
herausgenommen werden kann.
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Die
Längsöffnung 20 kann
als Winkelausschnitt von etwa 90° in
dem Schaft 16 und des Spannkopfes 18 vorgesehen
sein. Die Längsöffnung 20 könnte auch
breiter oder schmäler
sein, vorzugsweise sollte sie jedoch grundsätzlich breit genug sein zum
Einlegen einer Leitung oder eines Vorrichtungskörpers, aber auch schmal genug,
damit die Leitung oder der Katheter nach dem Einsetzen in der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 gehalten
wird und nicht einfach herausfallen kann. Die Größe der Längsöffnung 20 hängt von
der Größe der Vorrichtung
ab, mit dem das Zuführsystem
verwendet werden soll. Die mit der Öffnung 24 fluchtende
Längsöffnung 20 ermöglicht es,
die gesamte Länge
einer Leitung oder eines Vorrichtungskörpers frei liegen zu lassen,
wobei nur ein Bereich des Körperumfangs von
der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 umschlossen
wird.
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2B ist
eine Seitenansicht eines Spannkopfes, der in dem Zuführsystem
für medizinische Vorrichtungen
aus 1 enthalten ist. Zusätzlich zu der Längsöffnung 20 weist
der Spannkopf 18 wenigstens einen, vorzugsweise zwei oder
mehr und noch bevorzugter drei offene Kanäle 40, 42 und 44 auf,
die eine entsprechende Anzahl von Teilungs- bzw. Trennelementen 46, 48, 50 und 52 trennen.
Die Kanäle 40, 42 und 44 erstrecken
sich in Längsrichtung durch
den Spannkopf 18 und können
sich teilweise durch den Schaft 16 erstrecken.
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3 ist
eine Perspektivansicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15,
wobei der Spannkopf in Schließstellung
gezeigt ist. Der Innendurchmesser des Spannkopfes 18 in
Schließstellung ist
vorzugsweise so groß,
dass er in Reibschluss mit dem Außendurchmesser einer Leitung
oder Vorrichtung kommt, mit dem das Zuführsystem verwendet werden soll,
so dass die Leitung oder Vorrichtung von dem Spannkopf 18 fest
gegriffen wird und bezüglich des
Spannkopfes 18 nicht beweglich ist. Der Innendurchmesser
des hohlen Spannkopfschafts 16 ist etwas größer als
der Innendurchmesser des Spannkopfes 18, so dass bei offenem
Spannkopf 18 eine Leitung oder Vorrichtung in axialer Richtung
bezüglich
des Spannkopfes 18 und des Schafts 16 frei gleiten
kann. Die Größe des Spannkopfes 18 wird
durch die Größe der Leitung
oder Vorrichtung bestimmt, mit dem das Zuführsystem verwendet werden soll.
Daher kann der Gesamtdurchmesser der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 für die Verwendung
mit einer Leitung oder anderen Vorrichtung mit kleinem Durchmesser
sehr klein ausgelegt sein.
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4 ist
eine Perspektivansicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit, wobei der
Spannkopf in Offenstellung gezeigt ist. Der Spannkopf 18 ist mit
einem Formgedächtnis
versehen, mittels welchem die Normalstellung des Spannkopfes 18 vorzugsweise
die Offenstellung ist. Wenn das Verschlusselement 22 in
eine Stellung eingezogen wird, wie in 4 gezeigt,
spreizen sich die Kanäle 40, 42 und 44 und
trennen die Trennelemente 46, 48, 50 und 52,
so dass sich der Spannkopf 18 elastisch in eine Offenstellung
erweitert, wie in 4 gezeigt. Die Axialbeweglichkeit
des Verschlusselements 22 ist in distaler Richtung durch
den nach proximal gerichteten seitlichen Absatz 60 begrenzt,
der sich von den Trennelementen 46, 48, 50 und 52 radial
nach außen erstreckt.
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Die
Axialbeweglichkeit des Verschlusselements 22 ist in proximaler
Richtung durch das distale Ende des Führungskörpers 10 begrenzt.
Wenn das Verschlusselement 22 durch Betätigung des Einzugselements 26 vollständig eingezogen
ist (in 4 nicht sichtbar), liegt das
Element 22 bündig
am distalen Ende des Führungskörpers 10 an,
so dass der Spannkopf 18 eine vollständige Offenstellung einnehmen
kann. Wenn das Verschlusselement 22 durch Betätigung des
Einzugselements 26 vollständig ausgefahren ist, liegt
das Element 22 bündig
an der proximalen Seite des seitlichen Absatzes 60 an, so
dass der Spannkopf 18 sich schließt, wie zuvor in 3 gezeigt.
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5 ist
eine Draufsicht des Zuführsystems aus 1,
wobei die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit einen Herzleitungskörper umschließt. Die
Herzleitung 100 weist einen Leitungskörper 102 auf, der
eine Spitzenelektrode 104 trägt, eine Ringelektrode 106,
und eine Defibrillationsspulen-Elektrode 108.
Die Leitung 100 kann in alternativen Ausführungsformen
zusätzliche
Elektroden oder andere Sensoren aufweisen. Jede Elektrode 104, 106 und 108 ist
mit einem entsprechenden Leiter verbunden, der sich durch den Leitungskörper 102 zur
proximalen Anschlusseinheit 110 erstreckt. Die Anschlusseinheit 110 weist
einen Kontaktstift 112 auf, der mit dem Leiter verbunden
ist, welcher mit der Spitzenelektrode 104 korrespondiert.
Die Anschlusseinheit 110 weist ferner zwei Verbindungsringe 114 und 116 auf,
die jeweils mit einem Leiter verbunden sind, der mit der Ringelektrode 106 bzw.
der Spulenelektrode 108 korrespondiert. Drei Dichtungsringsätze 118 sind vorgesehen
zur Herstellung einer fluiddichten Versiegelung mit einer Anschlussbohrung
auf einer zugehörigen
implantierbaren medizinischen Vorrichtung und zur Verhinderung von
Fluiddurchtritt zwischen dem Verbindungsstift 112 und den
Verbindungsringen 114 und 116.
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Die
Leitung 100 wird in dem Spannkopf 18 montiert,
indem der Leitungskörper 102 durch
die Längsöffnung 20 und
die fluchtende Öffnung 24 des Verschlusselements 22 eingelegt
wird. Die Leitung 100 kann alternativ durch das proximal
offene Ende des hohlen Schaft 16 eingefädelt und um eine bestimmte
Strecke in den Spannkopf 18 eingeschoben werden. Eine vollständige Länge des
Leitungskörpers 102 bleibt
frei, einschließlich
der Defibrillationsspulenelektrode 108, so dass elektrophysiologische Messungen
möglich
sind, während
die Leitung 100 auf dem Zuführsystem gehalten wird. Der
Führungskörper 10 kann
mit einem proximalen Halteelement 62 versehen sein, um
den Leitungskörper 102 benachbart
zum proximalen Ende des Führungskörpers 10 zu
halten und um zu verhindern, dass der Leitungskörper 102 sich um den
Führungskörper 10 wickelt.
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6 ist
eine Draufsicht des Zuführsystems und
der Herzleitung aus 5, wobei der Spannkopf den Herzleitungskörper in
Offenstellung umgibt. Das Verschlusselement 22 ist in vollständig eingezogener Position
und liegt bündig
am distalen Ende des Führungskörpers 10 an.
Wird das Betätigungsteil 28 in proximale
Richtung gezogen, erstreckt sich das Einzugselement 26 vom
proximalen Ende des Führungskörpers 10.
Der Spannkopf 18 erweitert sich in seine vollständig offene
Normalstellung, so dass die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 leicht über den
Leitungskörper 102 gleiten
kann.
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7 ist
eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt das Platzieren
einer Herzleitung mittels des Zuführsystems aus 1.
Ein distaler Bereich des Herzleitungskörpers 102 wird in
der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit angebracht. Mittels des
Führungskörpers 10 ist
das distale Ende der Leitung 100 durch die Vena cava superior
(SVC) und das rechte Atrium (RA) bis zum Apex des rechten Ventrikels
(RV) vorgeschoben worden. Der Führungskörper 10 kann
zur Übertragung
axialer oder Torsionskraft zur Fixierung des distalen Leitungsendes
verwendet werden, abhängig
von der Art einer eventuell vorhandenen Fixiereinrichtung. Der Führungskörper 10 stellt
vorteilhafterweise eine lineare oder annähernd lineare Drehmomentübertragung
bereit, ähnlich
wie bei einigen Hülsen-Zuführsystemen, die
zum Fixieren einer Leitung an der Sollstelle verwendet werden kann.
Eine solche wirksame Drehmomentübertragung
ist normalerweise nicht möglich
mit Führungsdrähten oder
Führungsstäben, die
zum Lenken einer Leitung zu einer Implantatstelle verwendet werden
können.
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Die
Leitung 100 ist mit einer spiralförmigen Fixierelektrode 104 gezeigt.
Eine Drehung des Führungskörpers 10 am
proximalen Ende ermöglicht
das Fixieren der spiralförmigen
Spitzenelektrode 104 in dem Endokardialgewebe. Während dieser
Drehung hält
das Halteelement 62 die Position des Leitungskörpers 102 benachbart
zum Führungskörper 10 und verhindert,
dass sich der Leitungskörper 102 um
den Führungskörper 10 wickelt.
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Die
Herzleitung kann alternativ mit anderen Arten aktiver oder passiver
Fixiervorrichtungen vorgesehen sein. Beispielsweise kann eine Fixiervorrichtung
mit Widerhaken oder Haken vorgesehen sein, die mit dem Herzgewebe
eingreift bzw. das Herzgewebe beaufschlagt, indem entsprechende Kräfte auf
den Führungskörper 10 aufgebracht
werden. Eine Herzleitung kann auch mit einer einziehbaren Fixierspirale
oder einer Fixiervorrichtung vorgesehen sein, die eine Drehung des
Leitungskörpers erfordert,
um mit der Fixiervorrichtung einzugreifen, wobei dann der Spannkopf 18 geöffnet werden kann, damit
der Leitungskörper
zum Fixieren der Leitung gedreht werden kann. Passive Fixierelemente
wie Zinken können
vom distalen Ende der Leitung vorstehen. Zinken können während des
Platzierens der Leitung durch den Spannkopf 18 am Leitungskörper festgehalten
werden, wodurch verhindert wird, dass die Zinken an anatomischen
Strukturen anstoßen oder
hängenbleiben,
während
die Leitung durch einen Gefäßpfad vorgeschoben
oder eingezogen wird. Durch Öffnen
des Spannkopfes 18 könnten
die Zinken sich ausbreiten und die Leitung fixieren, beispielsweise
durch Druck auf die Wände
eines Gefäßlumens
oder durch Eingriff mit den ventrikulären Trabekeln.
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Wenn
die Herzleitung in Position ist, können elektrophysiologische
Messungen wie Schrittmachen, Defibrillierung, oder das Erfassen
von Schwellwerten durchgeführt
werden, um zu bestimmen, ob die Position der Leitung akzeptabel
ist. Bei Feststellung als akzeptabel kann das Zuführsystem
entfernt werden.
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8 ist
eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt das Entfernen
des Zuführsystems aus 7 nach
dem Positionieren der Leitung im Patientenherzen. Das Betätigungsteil 28 ist
in proximaler Richtung gezogen worden, um das Einzugselement 26 und
das Verschlusselement 22 einzuziehen, wodurch der Spannkopf 18 geöffnet wird.
Bei offenem Spannkopf 18 kann die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit in proximaler
Richtung über
den Leitungskörper 102 hinweg
herausgezogen werden. Der Leitungskörper 102 ist am proximalen
Ende von dem Halteelement 62 gelöst, so dass der Führungskörper 10 aus
dem Herzen und dem Patienten herausgezogen werden kann, während die
Herzleitung 100 implantiert bleibt. Das Entfernen des Zuführsystems
ist mit Entfernen des Leitungskörpers 102 aus
der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit
durch die Längsöffnung 20 beendet.
Das Entfernen des Zuführsystems
erfolgt somit schnell und einfach; ein Aufschlitzen des Führungskörpers oder
weiterer Werkzeuge ist nicht erforderlich. Die Gefahr einer Verlagerung
der Leitung, die beim Entfernen spaltbarer Hülsen-Zuführsysteme
auftreten kann, ist minimal, weil das Entfernen des Zuführsystems
durch den Arzt gut gesteuert wird, nachdem das System vollständig aus dem
Körper
des Patienten entfernt wurde.
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Wird
die Leitungsposition nach dem Entfernen des Zuführsystems als unbefriedigend
festgestellt, dann kann das Zuführsystem
wieder verwendet werden, um die Leitung 100 neu zu positionieren.
Die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit kann erneut über den
Leitungskörper 102 nahe
der proximalen Anschlusseinheit 110 eingeführt werden
und bei offener Klemmhülse 18 über den
Leitungskörper 102 hinweg
in Richtung zum distalen Ende der Leitung 100 geschoben
werden. Der Spannkopf 18 kann dann verschlossen werden,
indem das Betätigungsteil 28 des
Einzugselements 26 aufgeschoben wird. Eine auf das proximale
Ende des Führungskörpers 10 aufgebrachte
Zug- oder Drehkraft kann zum Herausnehmen des distalen Endes der
Leitung 100 aus der Fixierung verwendet werden, und die
Leitung 100 kann mittels des Führungskörpers 10 neu positioniert
werden, um das Vorschieben der Leitung 100 in eine neue
Position zu lenken. Sobald die Leitung 100 in ihrer endgültigen Position
ist, kann das Zuführsystem wieder
verwendet werden, um bei Bedarf zusätzliche Leitungen oder andere
Vorrichtungen ähnlicher
Größe einzubringen.
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Ein
erfindungsgemäßes Zuführsystem
kann außerdem
verwendet werden, um das proximale Ende einer Leitung subkutan zu
verlegen, so dass diese mit einer entsprechenden implantierbaren
medizinischen Vorrichtung wie einem Schrittmacher oder implantierbarem
Kardioverter-Defibrillator verbunden werden kann. Die proximale
Anschlusseinheit einer dauerhaft implantierbaren Leitung muss im allgemeinen
in einer subkutanen Tasche verlegt werden, in welche eine zugehörige implantierbare
medizinische Vorrichtung implantiert wird. Ein Zuführsystem
zur Erfüllung
dieser Aufgabe kann bereitgestellt werden, wobei der Führungskörper ausreichende Steifigkeit
aufweist, um ihn durch subkutanes Gewebe zu schieben, und eine entsprechend
große Spannkopf-Verschlusselement-Einheit,
die über
einen Leitungsanschluss passt. Die Form des distalen Endes des Spannkopfes
kann so vorgesehen sein, dass der Spannkopf leicht durch das subkutane
Gewebe vorgeschoben werden kann. Beispielsweise kann der Spannkopf
grundsätzlich
spitz oder mit einer relativ scharfen Spitze versehen sein. Die
Spannkopf-Verschlusselement-Einheit kann über die proximale Anschlusseinheit
einer Leitung eingeführt
werden, um es subkutan bis zu einer zugehörigen Vorrichtung zu verlegen.
Dann kann der Spannkopf geöffnet
und das Zuführsystem über den
Leitungskörper
hinweg herausgezogen werden.
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9 ist
eine alternative Ausführungsform eines
hülsenlosen
Zuführsystems
mit einem Spannkopf mit einer spitzen oder injektionsnadelartigen Spitze
zur Verwendung beim Positionieren einer medizinischen Vorrichtung
tief in einem Gewebe. Elemente mit identischen Bezugszeichen in 9 entsprechen
den in 1 gezeigten, jedoch ist in diesem Fall der Spannkopf 18a mit
einer scharfen Spitze versehen statt mit einer "Rundnasen"-Spitze, so dass sie als Einstechvorrichtung
zum Positionieren der Spitze einer Leitung oder anderen Vorrichtung
tief in einer vorgesehenen Gewebestelle verwendet werden kann.
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Eine
in der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit angebrachte Herzleitung
ist in 9 gezeigt. Die Herzleitung weist einen Leitungskörper 150 auf,
eine Spitzenelektrode 152 und einen gekrümmten Fixierhaken 154,
der den Umfang des Leitungskörpers
teilweise umgibt. Eine Leitung mit einer derartigen Fixiervorrichtung
ist im US-Patent Nr. 4.799.499 von Bisping und im US-Patent Nr. 5.443.492
von Stokes et al. offenbart.
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Die
Längsöffnung 20 durch
den Spannkopf 18a und den Schaft 16 erlauben es,
dass der Haken 154 bezüglich
des umgebenden Gewebes frei liegt. Eine medizinische Vorrichtung,
die mit einem Zuführsystem
mit dem "Einstich"-Spannkopf verwendet wird,
wie in 9 gezeigt, kann mit zahlreichen anderen Fixiereinrichtungen
vorgesehen sein statt eines gekrümmten
Fixierhakens, wie ein Schwert, Widerhaken, eine Zinke oder ein anderes
Element.
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Der
Führungskörper 10 kann
zu einer Sollstelle vorgeschoben werden und eine Axialkraft kann auf
den Führungskörper 10 aufgebracht
werden, so dass der Spannkopf 18a in die vorgesehene Gewebestelle
einsticht. Beispielsweise kann vorgesehen sein, eine Leitungs- oder
Vorrichtungsspitze tief im Herzmuskelgewebe anzuordnen, entweder
von endokardialem oder epikardialem Zugang oder ins Ventrikel- oder
Vorhofseptum.
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10 ist
eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt eine Epikardialleitung,
die mittels eines Zuführsystems
mit dem Einstech-Spannkopf aus 9 platziert
wird. Um wirksames Schrittmachen im linken Ventrikel zu erreichen,
kann es bei einigen Patienten erforderlich sein, eine Epikardialelektrode
an der Oberfläche
des linken Ventrikel zu implantieren. Dieser Vorgang erfordert normalerweise eine
Thorakotomie und ist grundsätzlich
invasiv. Das Zuführsystem
aus 9 kann verwendet werden, um dieses Verfahren zu
vereinfachen und die Prozedur weniger invasiv zu machen, indem der
Führungskörper 10 dazu
verwendet wird, um die Leitung durch einen minimalen Einschnitt
zu einer Sollstelle auf dem Linksherz zu lenken.
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Mittels
des Einstech-Spannkopfes 18a kann die Spitzenelektrode 152 in
das Herzmuskelgewebe des linken Ventrikels (LV) eingeführt werden,
bis der Haken 154 sich benachbart zur Epikardialfläche befindet.
Ein Drehen des Führungskörpers 10 bringt den
Haken 154 mit dem Herzmuskel in Eingriff, und somit wird
die Leitung an der Implantatstelle fixiert.
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11 ist
eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt das Entfernen
des Zuführsystems aus 10 nach
dem Anordnen der Epikardialleitung auf dem linken Ventrikel. Der
Spannkopf 18a wird durch Einziehen des Verschlusselements 22 mittels
des Betätigungsteils 28 geöffnet, wodurch
das Einzugselement 26 in proximaler Richtung gezogen wird,
wie vorstehend beschrieben. Die Einheit aus Spannkopf 18a und
Verschlusselement 22 kann dann über den Leitungskörper 150 hinweg
herausgezogen werden, so dass das Zuführsystem aus der Herzleitung
entfernt werden kann, während
die Leitung an der Implantationsstelle fixiert bleibt.
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12 ist
eine Draufsicht einer alternativen Ausführungsform einer Spannkopf-Verschlusselement-Einheit,
wobei das Verschlusselement bezüglich
des Spannkopfes und des Spannkopfschaftes drehbar ist. Bei dieser
Ausführungsform
entsprechen identisch bezeichnete Elemente den in 1 gezeigten
Elementen, jedoch ist das Verschlusselement 22a bezüglich des
Spannkopfes 18 und des Schaftes 16 drehbar. Ein
Drehen des Verschlusselements 22a über die Längsöffnung 20 kann benutzt
werden, um eine Leitung oder andere Vorrichtung in der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 zu
halten, insbesondere dann, wenn der Spannkopf 18 in Offenstellung
ist. Ein Drehen des Verschlusselements 22a bezüglich des
Spannkopfes 18 und des Schaftes 16 kann erreicht
werden, indem ein Gewinde 80 auf dem Innendurchmesser des
Verschlusselements 22a und eine entsprechende Gewindeführung 82 auf
dem Außendurchmesser
des Schaftes 16 vorgesehen wird. Alternativ könnte ein
Gewinde auf dem Außendurchmesser
des Schaftes 16 und eine Gewindeführung auf dem Innendurchmesser
des Verschlusselements 22a vorgesehen sein.
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13 ist
eine Seitenansicht des Verschlusselements 22a und zeigt
das Gewinde 80, das sich über einen Teil des Innenumfangs
des Verschlusselements 22a erstreckt. 14 ist
eine Draufsicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 aus 12,
wobei das Verschlusselement 22a axial vorgeschoben ist,
um den Spannkopf 18 zu verschließen und die Längsöffnung 20 wenigstens
teilweise zu verschließen.
Bei Vorschieben des Verschlusselements 22a über den
Spannkopf 18 hinweg dreht das Verschlusselement 22a bezüglich des
Schafts 16, wobei das Gewinde 80 der Führung 82 folgt
(in 12 gezeigt). Die Längsöffnung 20 wird durch
das Verschlusselement 22a teilweise verschlossen. Das Einzugselement 26 erstreckt
sich vom Führungskörper 10 und
ist genügend
flexibel, um sich teilweise um den Schaft 16 zu wickeln.
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Bei
alternativen Ausführungsformen
kann ein Drehen des Verschlusselements 22a erreicht werden
durch Drehen des proximalen Endes des Einzugselements 26.
In diesem Fall ist das Lumen 30, zuvor in 2A als
grundsätzlich
quadratisches Lumen gezeigt, vorzugsweise als grundsätzlich rundes Lumen
vorgesehen, um eine Rotation eines Einzugselements 26 im
Lumen 30 zu ermöglichen.
In wiederum einer weiteren Ausführungsform
könnte
eine Rotation des Verschlusselements 22a erreicht werden, indem
ein Bereich des distalen Endes des Einzugselements 26 mit
einem Formgedächtnis
versehen wird, so dass es sich um den Schaft 16 wickelt,
wenn es sich nicht in dem Führungskörper 10 befindet. Wenn
daher das Einzugselement 26 von dem distalen Ende des Führungskörpers 10 vorgeschoben wird,
um das Verschlusselement 22a über den Spannkopf 18 hinweg
vorzuschieben, wickelt sich das Einzugselement 26 teilweise
um den Schaft 16 und bewirkt somit eine Rotation des Verschlusselements 22a bis
zu einer Position wie in 14 gezeigt.
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15 ist
eine teilgeschnittene Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform
eines Zuführsystems,
wobei das Einzugselement als federgespanntes Element vorgesehen
ist. Identisch bezeichnete Elemente wie in 15 gezeigt
entsprechen denen in dem Zuführsystem
in 1; jedoch ist bei dieser Ausführungsform das Einzugselement 26 fest
mit einem beweglichen Anker 92 verbunden, der in dem Führungskörperlumen 30 angeordnet
ist. Der bewegliche Anker 92 ist in Axialrichtung bezüglich des
Führungskörpers 10 beweglich.
Ein Festanker 94 ist an einer Stelle im Lumen 30 proximal
zum beweglichen Anker 92 fixiert. Der Festanker 94 kann
an den Wänden
des Lumens 30 fixiert sein oder durch einen sich radial
nach innen erstreckenden ringförmigen
Absatz 96, eine Nut in der Wand des Lumens 30 oder
mittels anderer Haltevorrichtungen gehalten werden. Die Anker 92 und 94 können ringförmige Elemente
sein und sind zum Verankern gegenüberliegender Enden einer Spiralfeder 90 vorgesehen,
die sich zwischen dem Anker 92 und dem Anker 94 erstreckt.
Das Einzugselement 26 erstreckt sich durch die Mitte der Spiralfeder 90.
Die Feder 90 erreicht ihre normale, unkomprimierte Länge, wenn
das Verschlusselement 22 durch Dehnen des Einzugselements 26 in
distaler Richtung über
den Spannkopf 18 hinweg vorgeschoben wird.
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16 ist
eine teilgeschnittene Seitenansicht des Zuführsystems aus 15 und
zeigt das Federelement 90 in zusammengedrücktem Zustand. Das
Einzugselement 26 wird mittels des Betätigungsteils 28 nach
proximal gezogen, um das Verschlusselement 22 einzuziehen,
so dass sich der Spannkopf 18 öffnen kann. Beim Ziehen des
Einzugselements 26 nach proximal bewegt sich der bewegliche
Anker 92, der mit dem Einzugselement 26 verbunden
ist, mit dem Einzugselement 26 nach proximal, wodurch die
Feder 90 zwischen dem beweglichen Anker 92 und
dem Festanker 94 zusammengedrückt wird. Solange auf das Einzugselement 26 eine
Spannung aufgebracht wird, bleibt das Verschlusselement 22 in eingezogener
Position bei offenem Spannkopf 18. Wird das Betätigungsteil 28 freigegeben,
dehnt sich die Feder 90 auf ihre normale Länge, wodurch
sich das Verschlusselement 22 über den Spannkopf 18 schiebt
und diesen verschließt.
Somit wird der Spannkopf 18 auf einer medizinischen Vorrichtung
in Schließstellung
gehalten, außer das
Betätigungsteil 18 wird
aktiv eingezogen, und somit wird verhindert, dass der Spannkopf 18 unbeabsichtigt
offen bleibt und sich bezüglich
der Vorrichtung bewegt.
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Die
Feder 90 könnte
direkt an dem proximalen Ende des Führungskörpers 10 befestigt
sein, so dass kein Festanker 94 benötigt wird, und direkt an dem
Einzugselement 26 am distalen Ende, so dass kein beweglicher
Anker 92 benötigt
wird. Der bewegliche Anker 92, der Festanker 94 und
die Feder 90 dazwischen werden in einer Position in dem
proximalen Ende des Führungskörpers 10 in
den 15 und 16 gezeigt.
Jedoch könnte
die Feder 90 an jeder beliebigen Stelle längs des
Führungskörpers 10 und des
Einzugselements 26 angeordnet sein. Beispielsweise könnte das
proximale Ende der Feder 90 alternativ an einem festen
Verankerungspunkt am distalen Ende des Führungskörpers 10 befestigt
sein, so dass sich die Feder 90 über das Einzugselement 26 außerhalb
des Führungskörpers 10 bis
zu einem beweglichen Verankerungspunkt auf dem Einzugselement 26,
am oder nahe dem distalen Ende des Einzugselements 26 erstreckt.
Alternativ könnte
das distale Ende der Feder 90 an einem festen Verankerungspunkt
am proximalen Ende des Führungskörpers 10 angebracht
sein, und das proximale Ende der Feder 90 an einem beweglichen
Verankerungspunkt an dem proximalen Ende des Einzugselements 26 angebracht
sein.
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17 ist
eine teilgeschnittene Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform
einer Spannkopf-Verschlusselement-Einheit,
die in dem Zuführsystem
aus 1 enthalten sein kann. Elemente mit identischen
Bezugszeichen in 17 entsprechen den in 1 gezeigten,
jedoch besteht in diesem Fall der Spannkopf 18b aus einem
elastischen Polymer wie beispielsweise Silikonkautschuk oder Polyurethan.
Der Spannkopf 18b weist einen festen Innendurchmesser und
einen verbreiterten Außendurchmesser
auf und bewegt sich vom proximalen Ende des Spannkopfes 18b in
Richtung der distalen Spitze.
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18 ist
eine teilgeschnittene Seitenansicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit
aus 17 in Schließstellung.
Ein Vorschieben des Verschlusselements 22 auf den schrägen Außendurchmesser
des Spannkopfes 18b drückt
den Außendurchmesser
zusammen, so dass sich der Innendurchmesser verengt. Der verengte
Innendurchmesser des Spannkopfes 18b drückt auf den Körper einer Vorrichtung,
die in dem Zuführsystem
gehalten wird und hält
die Vorrichtung somit sicher in dem Spannkopf 18b.
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19 ist
eine Draufsicht einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuführsystems,
wobei der Führungskörper ferner
mit einem Ziehdraht ausgestattet ist als Unterstützung beim Steuern des Zuführsystems
entlang eines gewundenen Pfades. Elemente mit identischen Bezugszeichen
in 19 entsprechen den in 1 gezeigten, jedoch
ist in diesem Fall der Führungskörper 10a mit einem
flexiblen distalen Segment 70 versehen, das relativ flexibler
als der restliche Führungskörper 10a ist.
Das flexible distale Segment 70 kann gebildet werden, indem
schraubenförmige
Einschnitte oder Riefen in dem Material gebildet werden, aus dem
der Führungskörper 10a besteht.
Wenn der Führungskörper 10a aus
nichtrostendem Stahl besteht, kann das distale Segment 70 geglüht werden,
um ein flexibleres Segment zu erhalten. Wenn der Führungskörper 10a aus
einem Polymermaterial besteht, kann das flexible Segment 70 aus
einem Polymer geringerer Durometerhärte als der restliche Führungskörper 10a bestehen.
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20 ist
eine Querschnittsansicht des Führungskörpers, der
in dem Zuführsystem
für medizinische
Vorrichtungen aus 19 enthalten ist. Der Führungskörper 10a kann
als biluminaler Schlauch vorgesehen sein, wobei ein Lumen 30 das
Einzugselement 26 trägt
und ein zweites Lumen 72 einen Ziehdraht 74 trägt, der
am oder nahe dem distalen Ende des Führungskörpers 10a fixiert
ist. Alternativ können sich
Ziehdraht 74 und Einzugselement 26 durch einen
Führungskörper mit
einem Lumen erstrecken. Der Ziehdraht 74 erstreckt sich über die
gesamte Länge
des Führungskörpers 10a und
tritt am proximalen Ende aus, wo er mit einem proximalen Griff 76 versehen
sein kann.
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21 ist
eine Draufsicht des Zuführsystems
aus 19 und zeigt ein Abbiegen des distalen Endes des
Führungskörpers mittels
eines Ziehdrahtes. Ein Ziehen am proximalen Griff 76 zum
Aufbringen von Spannung auf den Ziehdraht 74 biegt das flexible
Segment 70, so dass der Führungskörper 10a um Hindernisse
herumgeleitet werden kann, wenn das Zuführsystem durch gewundene Pfade vorgeschoben
wird. Eine Steuerungseinrichtung mit einem Ziehdraht, das zur Verwendung
mit der vorliegenden Erfindung anpassbar ist, ist im US-Patent Nr. 5.873.842
von Brennen et al. offenbart.
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Die
Lenkbarkeit des Führungskörpers 10 ist auch
durch Einfügen
von thermisch oder elektrisch aktiviertem Formgedächtnismaterial
nahe dem distalen Ende des Führungskörpers 10 möglich, welcher bei
Aktivierung ein Verbiegen des flexiblen distalen Segments 70 in
einer vorgesehenen Richtung bewirkt. Eine wahlweise aktivierbare
Formgedächtnisvorrichtung,
die zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung angepasst werden
könnte,
ist im US-Patent
Nr. 6.072.154 von Maynard offenbart.
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22 ist
eine teilgeschnittene Seitenansicht eines Zuführsystems mit einem Sensor,
der auf dem Führungskörper gehalten
ist, und einem Verschlusselement, das auch als Elektrode dienen
kann. Das Zuführsystem
kann Elektroden oder andere Sensoren aufweisen, die alternativ oder
zusätzlich
zu etwaigen mit der Vorrichtung gelieferten Sensoren oder Elektroden
verwendet werden kann. Bei der Ausführungsform in 22 kann
das Verschlusselement 22 auch als Elektrode dienen, wobei
das Einzugselement 26 auch als elektrischer Leiter dient.
Bei dieser Ausführungsform
bestehen das Verschlusselement 22 und das Einzugselement 26 aus
elektrisch leitendem Werkstoff wie z.B. nichtrostendem Stahl. Das
Einzugselement 26 ist mit einer Isolierung 27 versehen,
die aus einer Beschichtung oder einer Schlauchhülle aus Isoliermaterial wie
Silikon, Polyurethan, Polytetrafluorethylen, Ethylentetrafluorethylen
oder Parylen bestehen kann. Wenn der Schaft 16 und der
Spannkopf 18 auch aus leitendem Material bestehen, können der
Innendurchmesser und das distale und das proximale Ende des Verschlusselements 22,
die mit anderen leitenden Elementen in Kontakt sein können, auch
mit Isoliermaterial wie z.B. Parylen beschichtet sein. Eine Anschlusseinheit könnte am
proximalen Ende des Einzugselements 26 angefügt werden,
oder eine Leitklemme, die an einem externen Monitor z.B. einem ECG-Monitor
angeschlossen ist, könnte
am proximalen Ende des Einzugselements 26 angebracht sein.
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Elektroden
oder Sensoren können
zusätzlich oder
alternativ von dem Führungskörper 10 gehalten werden. 22 zeigt
einen Sensor 160, der eine Elektrode sein kann, ein Druckfühler, ein
Sauerstoffsensor etc., der nahe dem distalen Ende des Führungskörper 10 angeordnet
und mit einem Leiter 162 verbunden ist, der in einem zweiten
Führungskörperlumen 31 gehalten
wird. Abhängig
von der Anzahl von Sensoren, die der Führungskörper 10 trägt, kann der
Führungskörper 10 somit
multiluminal ausgeführt sein.
Der Führungskörper 10 kann
auch zusätzliche Elektroden
tragen, die mit Leitern gekoppelt sind, die konzentrisch oder als
Multifilspule angeordnet sind. Eine konzentrische Leiteranordnung
ist in US-Patent Nr. 4.355.646 von Kallok beschrieben.
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Ein
Mehrfachdraht- bzw. Multifilspulenleiter ist im US-Patent Nr. 4.944.088
von Doan et al. beschrieben.
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23 ist
eine Explosionsansicht des distalen Endes eines Zuführsystems
gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wobei die Komponenten als Verriegelungs-
bzw. ineinander eingreifende Elemente vorgesehen sind. Elemente
mit identischen Bezugszeichen in 23 entsprechen
den in 1 gezeigten, jedoch ist bei dieser Ausführungsform
der Schaft 16 des Spannkopfes 18 mit einem Eingriffselement 170 zum
Eingreifen mit einer entsprechenden Keilnut 172 versehen,
die auf dem Führungskörper 10 vorgesehen
ist. Daher kann der Spannkopfschaft 16 an dem Führungskörper 10 mittels
eines Eingreifmechanismus fixiert sein anstatt mittels Schweißen, Kleben
oder anderer Verfahren. Die Elemente des Eingreifsystems können vormontiert
oder alternativ unmontiert vorgesehen sein. Unmontierte Elemente
können vorteilhafterweise
als Bausatz geliefert werden, welcher eine Auswahl von Spannköpfen mit
verschiedenen Spitzen aufweist. Verschiedene Spannkopfformen können den
in 1 gezeigten Spannkopf mit Rundnasenspitze aufweisen,
den in 9 gezeigten Einstech-Spannkopf, oder andere Formen,
z.B. einen Spannkopf mit einer grundsätzlich zylindrischen Spitze
zum Kernbohren oder Bohren, einer hakenförmige Spitze zum Eingreifen
in Gewebe oder einer anatomischen Struktur etc. Somit kann ein Arzt
während
eines chirurgischen Eingriffs einen für die jeweilige Aufgabe geeigneten
Spannkopf auswählen
und den ausgewählten
Spannkopf mittels Eingreifen des Spannkopfschaftes in den Führungskörper befestigen.
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Zum
Zusammenbauen der in 23 gezeigten Eingreifelemente
wird der Schaft 16 durch das Verschlusselement 22 in
Richtung des Pfeils 180 eingebracht. Der Schaft 16 kann
wie erforderlich gedreht werden, um das Eingriffsteil 170 durch
die Längsöffnung 24 des
Verschlusselements 22 durchzuführen. Der Schaft 16 kann
dann zum Eingreifen des Eingriffsteils 170 in der entsprechenden
Nut 172 gedreht werden. Das Eingriffsteil 170 und
die Nut 172 können in
zahlreichen Formen bereitgestellt werden, die eine zuverlässige Verriegelung
sichern, um eine Bewegung des Schaftes 16 bezüglich des
Führungskörpers 10 während des
Zuführens
zu verhindern. Ein Eingriffsteil könnte zusätzlich oder alternativ auf
dem Führungskörper 10 vorgesehen
sein, wobei eine entsprechende Aufnahmenut auf dem Schaft 16 vorgesehen
ist.
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24 ist
eine Draufsicht des distalen Endes einer alternativen Ausführungsform
des Zuführsystems
mit Eingreifelementen. Bei dieser Ausführungsform kann die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 separat
von dem Einzugselement 26 und Führungskörper 10 vorgesehen
sein, um somit eine Auswahl von Spannkopf-Verschlusselement-Einheiten
in verschiedenen Größen bereitzustellen.
Ein Arzt kann zwischen verschiedenen Spannkopf-Verschlusselement-Einheiten
wählen, wobei
die Spannköpfe
mit verschiedenen Innendurchmessern zur Verwendung mit unterschiedlich großen medizinischen
Vorrichtungen vorgesehen sind.
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Das
Verschlusselement 22 kann bereits auf den Spannkopf 18 montiert
vorgesehen sein, so dass das Verschlusselement 22 und der
Schaft 16 gleichzeitig auf das Einzugselement 26 bzw.
den Führungskörper 10 montiert
werden. Alternativ kann das Verschlusselement 22 separat
von dem Spannkopf 18 und dem Schaft 16 vorgesehen
sein, so dass das System in zwei Schritten zusammenzubauen ist,
wobei der Schaft 16 im ersten Schritt auf den Führungskörper 10 montiert
wird und das Verschlusselement 22 in einem weiteren Schritt
auf das Einzugselement 26 montiert wird.
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Das
Einzugselement 174 weist am oder nahe dem distalen Ende
eine Keilform 174 auf, die mit einer keilförmigen Ausnehmung 176 auf
dem Verschlusselement 22 korrespondiert. Das Verschlusselement 22 und
das Einzugselement 26 sind montierbar, indem das Einzugselement 26 in
die Bohrung 176 eingeschoben wird, bis die Keilform 174 fest
in die Bohrung 176 einrastet. Zahlreiche Arten von Eingreifvorrichtungen
können
auf dem Einzugselement 26 und dem Verschlusselement 22 vorgesehen
sein, um eine zuverlässige
Verriegelung zwischen dem Einzugselement 26 und dem Verschlusselement 22 zu
bilden. Der Spannkopfschaft 16 und Führungskörper 10 können montiert
werden, indem das Eingriffselement 170 in die entsprechende
Nut 172 eingebracht wird, wie zuvor beschrieben.
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Die
Eingreifelemente, die in den in 23 und 24 gezeigten
Systemen vorgesehen sind, können
so vorgesehen sein, dass die Elemente nach dem Zusammenbauen nicht
mehr demontiert werden können.
Alternativ können
die Eingreifelemente so vorgesehen sein, dass sie demontiert werden
können,
so dass Spannköpfe
in mehr als einer Größe oder
Form während
eines einzigen Eingriffs verwendet werden können.
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Somit
ist ein hülsenfreies
Zuführsystem
für medizinische
Vorrichtungen beschrieben worden, womit eine spezielle medizinische
Vorrichtung in vorteilhafter Weise eingeführt werden kann, wobei eine vollständige Länge der
Vorrichtung frei bleibt, so dass auf dem Vorrichtungskörper angebrachte
Elektroden oder Sensoren während
eines Implantiervorgangs benutzt werden können bzw. operativ sind. Der
Gesamtdurchmesser des Zuführsystems
kann minimiert werden, so dass es mit Leitungen oder anderen medizinischen
Vorrichtungen mit kleinem Durchmesser verwendet werden kann. Das
System ist einfach von medizinischen Vorrichtungen mit sperrigen
proximalen Anschlusseinheiten abzunehmen und kann wieder verwendet
werden, um mehrere Vorrichtungen während eines einzigen Eingriffs
zuzuführen,
oder um eine Leitung oder Vorrichtung neu zu positionieren, ohne
die Vorrichtung aus dem Körper
des Patienten zu entfernen. Zahlreiche Varianten der vorliegend
beschriebenen Ausführungsformen
sind für Fachleute
auf dem Gebiet vorstellbar, daher sind die hierin gegebenen Beschreibungen
als beispielhaft anzusehen. Der Umfang der Erfindung wird durch
die folgenden Ansprüche
definiert.