DE60311487T2 - Zuführsystem für medizinische vorrichtungen - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Zuführsysteme für medizinische Vorrichtungen zum Einbringen medizinischer Vorrichtungen in einen Körperbinnenraum bzw. -innenraum. Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein hülsenloses Zuführsystem für medizinische Vorrichtungen, welches insbesondere zum Einbringen von Herzleitungen bzw. -zuleitungen oder anderen speziellen medizinischen Vorrichtungen in das Herz, den Koronarsinus oder in Herzvenen geeignet ist.
  • Verschiedene spezielle medizinische Vorrichtungen wie Herzleitungen, Ultraschallkatheter, Ballonangioplastiekatheter, Ablationskatheter, elektrophysiologische Diagnosekatheter, Drucküberwachungskatheter etc. erfordern die Verwendung eines Zuführsystems zum Platzieren der Vorrichtung in einem vorgesehenen Körperbinnenraum, wie beispielsweise im Herzen oder im Gefäßsystem. Zuführsysteme können ein Einführinstrument und einen Führungskatheter aufweisen, die üblicherweise schlauchartige Systeme mit Hülse sind. Ein Führungskatheter kann an eine vorgesehene Stelle eines Körperbinnenraums vorgeschoben und eine medizinische Vorrichtung durch ein Lumen in der Kathetermitte platziert werden.
  • Herzleitungen werden mit dem Herzgewebe oft mittels Durchtritt durch venösen Zugang in Kontakt gebracht, wie die Vena subclavia, die Vena cephalica, oder eine Abzweigung davon, mittels Einführinstrument und Führungskatheter. Auf diese Weise können transvenöse Leitungen vorteilhafterweise in Kontakt mit dem Herzen gebracht werden, ohne große Thoraxchirurgie zu erfordern. Eine mehrstufige Prozedur ist im allgemeinen erforderlich, um solche Leitungen in das Venensystem einzubringen. Im allgemeinen besteht diese Prozedur darin, eine Hohlnadel in ein Blutgefäß wie z.B. die Vena subclavia einzusetzen. Ein Führungsdraht wird sodann durch die Nadel in das Gefäßinnere eingeleitet. Die Nadel wird dann herausgezogen und eine Einführhülse wird über dem Führungsdraht in das Gefäß eingesetzt. Das Einführinstrument wird an eine geeignete Stelle in dem Gefäß vorgeschoben, d.h. so dass sich das distale Ende weit in dem Gefäßinneren, aber das proximale Ende außerhalb des Patienten befindet. Als nächstes wird der Führungsdraht entfernt. Das Einführinstrument verbleibt an Ort und Stelle und bietet damit direkten Zugang durch sein hohles Lumen von außerhalb des Patienten in das Innere des Blutgefäßes. Bezüglich einer Beschreibung dieses allgemeinen Verfahrens wird auf das US-Patent Nr. 5.713.867 von Morris verwiesen.
  • Ein Führungskatheter kann durch den vom Einführinstrument hergestellten venösen Zugang vorgeschoben werden, um zu einer Überwachungs- oder Behandlungsstelle innerhalb des kardiovaskulären Systems zu gelangen. Eine Herzleitung oder andere spezielle medizinische Vorrichtung kann dann durch den Führungskatheter hindurchgeleitet werden, um die vorgesehene Stelle zu erreichen. Herzleitungen, die hochflexibel sind, werden manchmal über einem Führungsdraht oder Führungsstab weitergeschoben, welcher der Leitung die zum Vorschub durch einen Venenpfad nötige Steifigkeit verleiht. Diese mehrstufige Prozedur kann daher mehrere Werkzeuge erfordern und verlangt beträchtliche Fertigkeiten bei der Ausführung.
  • Wenn die Leitung richtig bzw. zufriedenstellend positioniert ist, kann der Führungskatheter entfernt werden. Eine Einschränkung eines Hülsen-Zuführsystems ist, dass eine Hülse, die eine Leitung umschließt, im allgemeinen nicht über eine normale Anschlusseinheit für eine Herzleitung hinweg entfernt werden kann. Herzleitungen weisen üblicherweise eine relativ sperrige Anschlusseinheit auf, die 1 bis 3 mal weiter bzw. breiter als der Leitungskörper am proximalen Ende sein kann. Daher werden Herzleitungen normalerweise mittels eines teilbaren oder spaltbaren Einführinstruments oder Führungskatheters eingeführt, so dass die Hülse von der Leitung abgenommen werden kann, indem sie aufgeschlitzt wird. Auf diese Weise muss die Hülse nicht über die relativ sperrige Anschlusseinheit am proximalen Ende der Leitung hinweg entfernt werden. Eine spaltbare Einführhülse ist in dem oben genannten US-Patent Nr. 5.713.868 offenbart. Ein spaltbares Führungs-Einführinstrument wird in US-Patent Nr. 6.277.107 von Lurie et al. beschrieben. Das Spalten eines Führungskatheters erfordert im allgemeinen ein Spaltwerkzeug und kann zeitraubend sein.
  • Nach dem Aufspalten und Entfernen kann ein Führungskatheter nicht wiederverwendet werden und wird entsorgt. Daher sind solche Teilungs- oder Spalt-Führungskatheter normalerweise Vorrichtungen zur einmaligen Verwendung. Eine weitere Einschränkung bei der Verwendung eines spaltbaren Führungskatheters ist es daher, dass dann, wenn weitere Leitungen oder Vorrichtungen im selben chirurgischen Eingriff anzuordnen sind, ein neuer Führungskatheter erforderlich ist. Außerdem kann es vorkommen, dass eine implantierte Herzleitung neu positioniert werden muss. So muss eine Leitung beispielsweise neu positioniert werden, wenn während eines Implantationseingriffs oder später, wenn die Leitung dauerhaft implantiert ist, inakzeptable Schwellenwerte zur Stimulation oder Defibrillation gemessen werden.
  • Ein Neupositionieren einer implantierten Leitung erfordert normalerweise, die Leitung aus dem Körper des Patienten zu entfernen und mittels desselben oben beschriebenen mehrstufigen Verfahrens mit einem neuen Führungskatheter an eine neue Implantationsstelle zu führen. Die proximale Anschlusseinheit auf der implantierten Leitung verhindert das Einsetzen eines Einführinstruments oder Führungskatheters über die implantierte Leitung hinweg, was ein Neupositionieren ermöglichen würde, während die Leitung sich noch im Körper des Patienten befindet.
  • Eine weitere Einschränkung eines Hülsen-Führungskatheters ist, dass der Führungskatheter den Gesamtdurchmesser der Vorrichtung beim Zuführen beträchtlich vergrößern kann. In jüngster Zeit hat ein Interesse an Stimulation der linken Herzkammern zur Entwicklung von Koronarsinus- und Herzvenenleitungen mit kleinem Durchmesser geführt. Diese Leitungen werden üblicherweise durch Vorschieben eines Führungskatheters in den Koronarsinuseingang angeordnet, dann wird die Leitung in den Koronarsinus und weiter in eine vorgesehene Herzvene geschoben. Der Durchmesser der Führungskatheter kann zu groß sein, um ihn weiter als in den Koronarsinus oder die Herzvenen vorzuschieben. Da eine Herzleitung hochflexibel sein muss, um der Herzschlagbewegung standzuhalten, ist es oft erforderlich, durch ein Lumen in der Leitungsmitte einen Führungsstab oder Führungsdraht zu leiten, um die Leitung ausreichend zu versteifen, damit die Leitung ohne Stützung durch den Führungskatheter weiter in die Herzvenen vorgeschoben werden kann. Wenn jedoch ein zentrales Lumen für einen Führungsdraht oder Führungsstab benötigt wird, erhöht sich damit die erforderliche Größe der Leitung. Ein Führungsdraht oder Führungsstab bieten eventuell nicht die effiziente Drehmomentübertragung, die zum Fixieren einer Leitung durch Drehen nötig ist.
  • Noch eine weitere Einschränkung bei Hülsen-Zuführsystemen ist, dass die Herzleitung oder andere einzubringende medizinische Vorrichtung Sensoren oder Elektroden längs des Leitungs- oder Vorrichtungskörpers aufweisen kann, die sich in der Führungskatheterhülse befinden. Während der Implantation, so lange der Führungskatheter an Ort und Stelle ist, stehen diese Elektroden oder Sensoren nicht für eventuell interessierende Messungen zur Verfügung. Beispielsweise weist eine Defibrillations-Herzleitung im allgemeinen eine oder mehr Defibrillationsspulen auf, die von dem Leitungskörper getragen werden. Um zu prüfen, ob eine Leitungsposition akzeptabel ist, werden Defibrillationsschwellwerte im allgemeinen durch Auslösen einer Arrhythmie gemessen, nach dem Anordnen der Leitung und Verabreichen einer Defibrillationsbehandlung durch die Defibrillationsspule(n). Eine Führungskatheterhülse müsste zur Durchführung dieser Tests von der Leitung entfernt werden. Wenn die Defibrillationsschwellwerte inakzeptabel sind, muss die Leitung neu positioniert werden. Wenn der Führungskatheter bereits entfernt ist, muss die Leitung entfernt und nach dem Anordnen eines neuen Führungskatheters neu positioniert werden.
  • Andere Sensorarten können längs des Körpers einer Leitung oder medizinischen Vorrichtung vorgesehen sein, wie Elektrogrammmesselektroden, Ultraschallsensoren, Druckfühler, etc. Diese Sensoren könnten zum Durchführen von Messungen während einer Implantation verwendet werden, um dem Arzt diagnostische oder andere Informationen zu liefern und ihn beim Identifizieren und/oder Auswählen einer optimalen Implantationsstelle für die medizinische Vorrichtung zu unterstützen.
  • Um einigen dieser Beschränkungen abzuhelfen, sind verschiedene hülsenlose Zuführsysteme beschrieben worden. Beispielsweise beschreibt das US-Patent Nr. 6.185.464 von Bonner et al. eine Anordnung zum Einbringen und Implantieren einer endokardialen Leitung, die einen Drücker zum transvenösen Vorschieben einer Herzleitung entlang eines Führungskörpers aufweist. Bei dieser Anordnung weisen Mittel zum Verfolgen des Führungskörpers und zum Eingriff mit der Herzleitung ein Lumen zum Verfolgen des Führungskörpers auf, das mit dem Führungskörper eingreift, sowie ein Lumen zur Aufnahme des Leitungskörpers, das einen Leitungskörper in normalem geklemmtem Zustand fest greift. Durch Expandieren des Lumens zum Verfolgen des Führungskörpers mittels eines expandierbaren Ballons weitet sich das Lumen zur Aufnahme des Leitungskörpers, um einen Leitungskörper aufzunehmen oder freizugeben.
  • Das US-Patent Nr. 6.129.749 von Bartig et al. offenbart eine Schrittmacherleitung mit einem Formträgerkörper am distalen Ende, welcher eine Elektrode trägt und ein Lumen für einen Führungsdraht aufweist. Dieses zusätzliche Element vergrößert das distale Ende der Leitung. Zusätzliche Elemente auf der medizinischen Vorrichtung selbst sind im allgemeinen unerwünscht, weil diese Elemente die Kosten oder den Aufwand bei der Herstellung der Vorrichtung erhöhen können. Ein zusätzliches Element zum Eingriff mit einer Zuführvorrichtung ist für viele medizinische Vorrichtungen wohl kein Standardzubehör und begrenzt die Nutzbarkeit eines Zuführsystems, das ein solches Element erfordert, auf bestimmte Vorrichtungen, die mit diesem zusätzlichen Element ausgestattet sind.
  • Die FR-A-2645028 und US 5.683.399 offenbaren Einsetz- oder Zuführwerkzeug zum sicheren Festhalten einer in einem Körper anzuordnenden Vorrichtung oder eines Implantats so lange, bis die korrekte Position erreicht ist, und es dann mittels einer Spannkopfanordnung freizugeben. Das US 4.627.420 offenbart ein Instrument zum Einsetzen einer Nadel in einen Körper, mit einer Vorrichtung zum Ergreifen und Freigeben der Nadel.
  • Medizinische Therapie- oder Diagnosevorrichtungen müssen einem inneren Organ oder einem Körperbinnenraum eventuell auch in einer offenen Operation statt durch vaskulären Zugang zugeführt werden. Um beispielsweise eine Epikardialleitung auf dem Herzen anzuordnen, ist im allgemeinen eine Thorakotomie erforderlich, um Zugang zum Herzen zu erhalten. Einige Bereiche des Herzens sind vielleicht trotzdem schwer zu erreichen, auch mittels Thorakotomie, und erfordern einen größeren Einschnitt oder das Herausheben oder Bewegen des Herzens selbst. Ein Zuführsystem für medizinische Vorrichtungen, welches es ermöglicht, eine Vorrichtung zu einer Stelle im Körperinneren zu führen, z.B. zum Epikard, durch kleinstmöglichen Einschnitt, kann die Schwere und Schwierigkeit des Eingriffs verringern.
  • Außerdem muss eine medizinische Vorrichtung eventuell so tief in das betroffene Gewebe eingesetzt werden, dass ein kleiner Einschnitt oder Einstich in das Gewebe zum Anordnen der medizinischen Vorrichtung erforderlich ist. Eine hohle teilbare Nadel ist im US-Patent Nr. 5.443.492 von Stokes beschrieben, zum Einsetzen einer Elektrode mit aktiver Fixierung in das epikardiale Herzgewebe. Die Leitung wird in dem Lumen der Hohlnadel gehalten, als Unterstützung beim Einsetzen des distalen Endes der Leitung in das Herzgewebe, aber die Nadel wird nicht dazu verwendet, die Leitung zu der Implantationsstelle zu führen. Um den kleinen Einschnitt oder Einstich zu machen, der eventuell zum Anordnen einer medizinischen Vorrichtung erforderlich ist, kann manchmal ein größerer Einschnitt in die Haut nötig sein, um den offenen Zugang zu der Operationsstelle zu erweitern, um den Eingriff auszuführen. Mit einem Zuführsystem, das eine Stichwunde ohne vollständig offenen Zugang erlaubt, kann die Schwere eines solchen Eingriffs verringert werden und eine Vorrichtung kann einfacher zu der vorgesehenen Stelle im Gewebe gebracht und dort eingesetzt werden.
  • Daher ist es wünschenswert, ein verbessertes hülsenloses Zuführsystem für medizinische Vorrichtungen zu schaffen, bei welchem Elektroden, Sensoren oder andere auf einer Leitung oder einem Katheter montierte Komponenten während eines chirurgischen Eingriffs freiliegen und benützt werden können. Weiterhin ist es wünschenswert, ein solches System in reduzierter Größe bereitzustellen, um das Zuführen von Herzleitungen oder anderen Vorrichtungen mit kleinem Durchmesser in Gefäße mit kleinem Durchmesser zu ermöglichen. Ebenso ist es wünschenswert, dass ein Zuführsystem für medizinische Vorrichtungen eine medizinische Vorrichtung lenken und soweit erforderlich in eine Gewebestelle einsetzen kann. Ein Zuführsystem für medizinische Vorrichtungen sollte einfach auf eine medizinische Vorrichtung montierbar und davon abnehmbar sein, ohne komplizierte Komponenten oder spezielle Elemente auf der medizinischen Vorrichtung zu erfordern. Außerdem ist es wünschenswert, das Zuführsystem von einer medizinischen Vorrichtung abnehmen zu können, ohne die Vorrichtung aufzuspalten, zu zerteilen oder anderweitig unbrauchbar zu machen für ein Zuführen mehrerer Vorrichtungen während eines einzigen chirurgischen Eingriffs oder zur Neupositionierung von Vorrichtungen, ohne die Vorrichtung zunächst aus dem Körper des Patienten entfernen zu müssen.
  • Die vorliegende Erfindung erfüllt die oben beschriebenen Bedürfnisse zu durch Bereitstellung eines hülsenlosen bzw. nicht-hülsenbasierten Zuführsystems für medizinische Vorrichtungen gemäß der Definition in Anspruch 1. Das Zuführsystem weist einen verschließbaren Spannkopf auf, der zum Eingriff mit einer medizinischen Leitung oder einer anderen Vorrichtung an ihrem distalen Ende ausgelegt ist. Der Spannkopf ist auf einen langgestreckten, schlauchförmigen Führungskörper montiert. Ein Verschlusselement, vorzugsweise ein Ring, der den Spannkopfumfang wenigstens teilweise umgibt, verschließt den Spannkopf bei Vorschieben in eine distale Position auf dem Spannkopf. Durch ein Einziehen des Verschlusselements in eine proximale Position auf dem Spannkopfschaft kann sich der Spannkopf öffnen. Die Position des Verschlusselements wird durch Betätigung eines Einzugselements gesteuert, das an seinem distalen Ende an dem Verschlusselement befestigt ist und sich durch den Führungskörper erstreckt und am proximalen Ende aus dem Führungskörper heraustritt.
  • Spannkopf und Verschlusselement sind vorzugsweise mit fluchtenden bzw. ausgerichteten Längsöffnungen zum Aufnehmen und Herausnehmen einer Leitung oder Vorrichtung versehen. Wird eine Leitung oder andere Vorrichtung in der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit angebracht, kommt der langgestreckte Körper der Vorrichtung benachbart zum Führungskörper zu liegen und liegt auf seiner gesamten Länge frei, wobei nur ein Teil des Umfangs im Inneren der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit liegt.
  • Bei einer Ausführungsform ist der Spannkopf atraumatisch gestaltet und hat etwa die Form eines Projektils oder einer Rundnase am distalen Ende, so dass die distale Spitze beim Vorschieben keine anatomischen Strukturen verletzt. Bei einer alternativen Ausführungsform ist der Spannkopf mit einer spitzen oder nadelartigen Spitze versehen, so dass das Zuführsystem als "Einstech-" Vorrichtung verwendet werden kann, um eine Leitung oder andere medizinische Vorrichtung tief in einem Gewebe anzuordnen, wie z.B. eine Epikardialleitung.
  • Ein Verfahren zur Verwendung des Zuführsystems umfasst das Einlegen einer medizinischen Vorrichtung in die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit und Verschließen des Spannkopfes durch Vorschieben des Verschlusselements, so dass der Spannkopf an dem Vorrichtungskörper fixiert ist. Die Vorrichtung kann zu einer Implantationsstelle gelenkt werden, indem der Führungskörper des Zuführsystems auf der vorgesehenen Bahn vorgeschoben wird. Das distale Ende des Führungskörpers kann vorgeformt oder formbar sein, um das Steuern oder Lenken der Vorrichtung zu einer vorgesehenen Implantationsstelle zu unterstützen. Alternativ kann der Führungskörper aus einer Formgedächtnis-Legierung oder -Polymer bestehen, oder der Führungskörper kann mit einem flexiblen distalen Ende versehen sein, das mittels eines Ziehdrahtes gebogen werden kann, um den Führungskörper um Hindernisse herumführen zu können. Während des Vorschiebens der Vorrichtung können mittels etwaiger Sensoren auf dem Vorrichtungskörper elektrophysiologische Messungen oder andere Sensormessungen durchgeführt werden, um Diagnosedaten zu liefern oder um die Wahl einer Implantationsstelle zu unterstützen.
  • Wenn die Vorrichtung korrekt platziert ist, wird der Spannkopf durch Betätigung des Einzugselements geöffnet, um das Verschlusselement einzuziehen. Bei offenem Spannkopf kann die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit leicht über den Vorrichtungskörper gleiten. Das Zuführsystem kann dann entfernt werden, indem die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit in proximaler Richtung über den Vorrichtungskörper geschoben und der Vorrichtungskörper durch die fluchtenden Längsöffnungen des Spannkopfes und des Verschlusselements entfernt wird.
  • Wenn die Vorrichtung neu positioniert werden muss, kann die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit über den Vorrichtungskörper wieder eingeführt und bei offenem Spannkopf durch Vorschieben des zum Vorrichtungskörper benachbarten Führungskörpers zum distalen Ende der Vorrichtung geschoben werden. Sobald der Spannkopf das distale Ende der Vorrichtung erreicht hat, kann er um den Vorrichtungskörper geschlossen werden, so dass die Vorrichtung von der momentanen Implantatstelle entfernt und mittels des Zuführsystems zu einer neuen Implantatstelle bewegt werden kann.
  • Ein Zuführsystem gemäß der vorliegenden Erfindung kann außerdem verwendet werden, um eine Vorrichtung subkutan zu verlegen bzw. unter die Haut zu tunneln. Die proximale Anschlusseinheit einer dauerhaft implantierbaren Leitung muss im allgemeinen in einer subkutanen Tasche verlegt werden, wo ein implantierbarer Impulsgeber, z.B. ein Schrittmacher oder implantierbarer Kardioverter-Defibrillator implantiert wird. Das Zuführsystem kann über die proximale Anschlusseinheit einer Leitung hinweg eingeführt werden, um es subkutan bis zu einer zugehörigen Vorrichtung zu verlegen, an die es angeschlossen wird.
  • Das Zuführsystem gemäß der vorliegenden Erfindung ermöglicht es somit, eine medizinische Vorrichtung zu einer Implantatstelle zu lenken, wobei auf dem Vorrichtungskörper angebrachte Sensoren oder Elektroden freiliegen, um während der Implantation Messungen durchführen zu können. Das Zuführsystem ist einfach von einem Vorrichtungskörper zu entfernen und kann doch wieder verwendet werden, falls die Vorrichtung neu positioniert werden muss. Das System kann für die Aufnahme von medizinischen Vorrichtungen verschiedener Größen konstruiert sein, ohne dass die medizinische Vorrichtung selbst spezielle Elemente aufweisen muss. Der Durchmesser der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit des Zuführsystems kann minimal ausgelegt sein, um an eine Vorrichtung mit kleinem Durchmesser zu passen, wodurch der Gesamtdurchmesser des Systems so weit verringert wird, dass es zum Vorschieben von Leitungen oder anderen Vorrichtungen mit geringem Durchmesser durch enge Gefäße oder Körperbinnenräume einsetzbar ist.
  • 1 ist eine Draufsicht eines hülsenlosen Zuführsystems für medizinische Vorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 2A ist eine Querschnittsansicht eines Führungskörpers, der in dem Zuführsystem für medizinische Vorrichtungen aus 1 enthalten ist.
  • 2B ist eine Seitenansicht des Spannkopfes, der in dem Zuführsystem für medizinische Vorrichtungen aus 1 enthalten ist.
  • 3 ist eine Perspektivansicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit, die in dem System aus 1 enthalten ist, wobei der Spannkopf in einer Schließstellung gezeigt ist.
  • 4 ist eine Perspektivansicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit aus 3, wobei der Spannkopf in einer Offenstellung gezeigt ist.
  • 5 ist eine Draufsicht des Zuführsystems aus 1, wobei die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit geschlossen einen Herzleitungskörper umgibt.
  • 6 ist eine Draufsicht des Zuführsystems und der Herzleitung aus 5, wobei der Spannkopf in Offenstellung den Herzleitungskörper umgibt.
  • 7 ist eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt das Platzieren einer Herzleitung mittels des Zuführsystems aus 1.
  • 8 ist eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt das Entfernen des Zuführsystems aus 7 nach dem Positionieren der Leitung im Patientenherzen.
  • 9 ist eine alternative Ausführungsform eines hülsenlosen Zuführsystems mit einem Spannkopf mit einer scharfen oder injektionsnadelartigen Spitze zum Einsatz beim Positionieren einer medizinischen Vorrichtung tief in einem Gewebe.
  • 10 ist eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt eine Epikardialleitung, die mittels eines Zuführsystems mit dem Einstech-Spannkopf aus 9 platziert wird.
  • 11 ist eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt das Entfernen des Zuführsystems aus 10 nach dem Anordnen der Epikardialleitung auf dem linken Ventrikel.
  • 12 ist eine Draufsicht einer alternativen Ausführungsform einer Spannkopf-Verschlusselement-Einheit, wobei das Verschlusselement bezüglich des Spannkopfes und des Spannkopfschaftes drehbar ist.
  • 13 ist eine Seitenansicht des Verschlusselements aus 12.
  • 14 ist eine Draufsicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit aus 12, wobei das Verschlusselement axial vorgeschoben ist, um den Spannkopf zu verschließen und die Längsöffnung des Spannkopfes wenigstens teilweise zu verschließen.
  • 15 ist eine teilgeschnittene Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform eines Zuführsystems, wobei das Einzugselement als federgespanntes Element vorgesehen ist.
  • 16 ist eine teilgeschnittene Seitenansicht des Zuführsystems aus 15 und zeigt das Federelement in zusammengedrücktem Zustand.
  • 17 ist eine teilgeschnittene Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform einer Spannkopf-Verschlusselement-Einheit, die in dem Zuführsystem aus 1 enthalten sein kann.
  • 18 ist eine teilgeschnittene Seitenansicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit aus 17 in Schließstellung.
  • 19 ist eine Draufsicht einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuführsystems, wobei der Führungskörper ferner mit einem Ziehdraht ausgestattet ist als Unterstützung beim Steuern des Zuführsystems auf einem gewundenen Pfad.
  • 20 ist eine Querschnittsansicht des Führungskörpers, der in dem Zuführsystem für medizinische Vorrichtungen aus 19 enthalten ist.
  • 21 ist eine Draufsicht des Zuführsystems aus 19 und zeigt ein Abbiegen des distalen Endes des Führungskörpers mittels eines Ziehdrahtes.
  • 22 ist eine teilgeschnittene Seitenansicht eines Zuführsystems mit einem Sensor, der auf dem Führungskörper gehalten ist, und einem Verschlusselement, das auch als Elektrode dienen kann.
  • 23 ist eine Draufsicht des distalen Endes eines Zuführsystems gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei die Komponenten als unmontierte, ineinander eingreifende Elemente vorgesehen sind.
  • 24 ist eine Draufsicht des distalen Endes einer alternativen Ausführungsform eines Zuführsystems mit ineinander eingreifenden Elementen.
  • Wie oben angegeben, bezieht sich die vorliegende Erfindung auf die Bereitstellung eines hülsenlosen Zuführsystems für medizinische Vorrichtungen. Das hierin beschriebene System ist dazu vorgesehen, spezielle medizinische Vorrichtungen zuzuführen oder neu zu positionieren, die einen langgestreckten Körper haben, wie z.B. Herzschrittmacherleitungen oder andere Therapieanwendungs- oder Diagnosevorrichtungen. Andere spezielle medizinische Vorrichtungen, die mit dem System verwendet werden können, umfassen beispielsweise verschiedene Arten von Kathetern oder Sensoren wie Angioplastiekatheter, Ablationskatheter, Drucküberwachungskatheter, elektrophysiologische Diagnosekatheter, Ultraschallkatheter, Wirkstoffabgabekatheter, Zellabgabekatheter, Fluidabgabekatheter, Sauerstoffsensoren etc. Solche Vorrichtungen können längs des Vorrichtungskörpers angeordnete Elektroden oder andere Sensoren aufweisen, welche während der Zuführung der Vorrichtung frei liegen und mittels des in der vorliegende Erfindung bereitgestellten Zuführsystems benutzbar sind. Das Zuführsystem kann zur Zuführung medizinischer Vorrichtungen in das Herz oder Gefäßsystem verwendet werden. Das Zuführsystem ist beispielsweise auch für Zuführsysteme zu anderen Körperbinnenräumen gut geeignet wie zum Verdauungstrakt, Harntrakt, Fortpflanzungstrakt, Nerven-Muskelsystem, Zentralnervensystem, oder anderweitig.
  • 1 ist eine Draufsicht eines hülsenlosen Zuführsystems für medizinische Vorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung. Das Zuführsystem weist einen langgestreckten, schlauchförmigen Führungskörper 10 mit einem proximalen Ende 12 und einem distalen Ende 14 auf. Das distale Ende 14 ist vorzugsweise fest mit einem hohlen Schaft 16 eines Spannkopfes 18 verbunden, der zum Eingriff mit einer medizinischen Vorrichtung vorgesehen sind. Eine Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 weist einen Schaft 16 und einen Spannkopf 18 sowie ein Verschlusselement 22 auf. Das Verschlusselement 22 ist an den Spannkopf 18 montiert und weist im allgemeinen die Form eines im wesentlichen 'C'-förmigen Rings auf, der den Umfang des Spannkopfes 18 wenigstens teilweise umgibt. Das Verschlusselement 22 ist in axialer Richtung bezüglich des Spannkopfes 18 vorzugsweise in einem physisch eingeschränkten Bereich bewegbar.
  • Ein Einzugselement 26 wird zur Steuerung der Bewegung des Verschlusselements 22 verwendet. Das Einzugselement 26 ist an seinem distalen Ende fest mit dem Verschlusselement 22 verbunden, erstreckt sich über die ganze Länge des Führungskörpers 10 und tritt aus dem proximalen Ende 12 des Führungskörpers aus. Eine Betätigung des Einzugselements 26, die aus Ziehen, Schieben oder Drehen des Einzugselements 26 bestehen kann, bewirkt eine Axialbewegung des Verschlusselements 22, und öffnet oder schließt somit den Spannkopf 18, wie vorliegend noch genauer beschrieben wird. Das Einzugselement 26 kann wahlweise mit einem Betätigungsteil 28 an seinem proximalen Ende versehen sein. Das Betätigungsteil 28 kann als Griff vorgesehen sein, den der Arzt zum Ziehen, Schieben oder Drehen des Einzugselements oder sonstigen Betätigen des Einzugselements 26 ergreifen kann. Eine Betätigung des Einzugselements 26 kann auch eine Wärme- oder elektrische Aktivierung des in dem Einzugselement 26 enthaltenen Formgedächtnismaterials bewirken. Das Betätigungsteil 28 kann zur Lieferung der für thermische oder elektrische Aktivierung benötigten Energie verwendet werden.
  • Der Führungskörper 10 kann aus biokompatiblem Werkstoff bestehen wie nichtrostendem Stahl bzw. Edelstahl, Polyurethan, einem Fluorpolymer oder anderen Werkstoffen mit geeigneter Beschaffenheit bzw. Balance zwischen Steifigkeit und Flexibilität, so dass der Führungskörper 10 auf vaskulären oder anderen Binnenpfaden vorgeschoben und an auftretenden Hindernissen vorbei manövriert werden kann, wie Kurven oder Verzweigungen. Bei einer Ausführungsform kann der Führungskörper 10 aus verformbarem nichtrostendem Stahl vorgesehen sein, so dass das distale Ende gebogen oder gekrümmt werden kann, um das Lenken einer Leitung oder anderen medizinischen Vorrichtung zu einer Sollstelle zu unterstützen, beispielsweise in den Koronarsinus oder eine bestimmte Herzvene. Der Führungskörper 10 kann alternativ aus einem Polymer mit vorgeformter Krümmung oder Kurve nahe dem distalen Ende 14 bestehen. Der Führungskörper 10 kann zusätzlich mit einem Formgedächtnismaterial wie Nitinol oder einem Formgedächtnispolymer versehen sein, mittels dessen das distale Ende des Führungskörpers 10 zur Unterstützung beim Manövrieren des Zuführsystems geformt werden kann.
  • Der Führungskörper 10 ist an dem Schaft 16 des Spannkopfes 18 fixiert, d.h. angeschweißt, angeklebt oder auf andere geeignete Weise, abhängig von dem Werkstoff, aus dem der Führungskörper 10 und der Schaft 16 bestehen. Der Spannkopf 18 und der Schaft 16 können einteilig aus einem relativ steifen biokompatiblem Werkstoff wie z.B. nichtrostender Stahl, Delrin®, einem Polyurethan, einem Fluorpolymer, oder aus anderem Werkstoff bestehen.
  • 2A ist eine Querschnittsansicht des Führungskörpers 10. Der Führungskörper 10 kann einen grundsätzlich kreisförmigen Querschnitt aufweisen. Es ist genauso gut vorstellbar, den Führungskörper 10 mit einem grundsätzlich ovalen oder grundsätzlich polygonalen Querschnitt vorzusehen. Das Einzugselement 26 ist vorzugsweise ein Flachdraht, wie in 2A gezeigt, oder kann alternativ ein grundsätzlich runder Draht sein. Der Führungskörper 10 ist mit einem Lumen 30 zur Aufnahme des Einzugselements 26 versehen. Das Lumen 30 kann grundsätzlich einen quadratischen oder rechteckigen Querschnitt aufweisen zur Aufnahme eines Flachdraht-Einzugselements 26 oder es kann grundsätzlich kreisrund sein zur Aufnahme eines Einzugselements aus grundsätzlich rundem Draht. Wenn das Einzugselement 26 als Flachdraht in einem entsprechend geformten Lumen 30 vorgesehen ist, wird somit eine Drehung des Elements 26 in dem Lumen 30 verhindert. Eine Drehung des Einzugselements 26 in dem Lumen 30 kann zu einer unerwünschten Drehung des Verschlusselements 22 bezüglich des Spannkopfes 18 führen. Eine solche Drehung kann einen Teilverschluss einer Längsöffnung 20 verursachen, die auf dem Spannkopf 18 und dem Schaft 16 zur Aufnahme einer Leitung oder eines Vorrichtungskörpers vorgesehen ist.
  • Das in 1 gezeigte Verschlusselement 22 besteht vorzugsweise aus nichtrostendem Stahl und kann alternativ aus einem anderen grundsätzlich steifen Werkstoff wie z.B. Delrin oder einem anderen Polymer hoher Durometerhärte bestehen. Das Einzugselement 26 besteht vorzugsweise aus einem nur minimal streckbaren nichtrostenden Stahldraht. Das Einzugselement 26 kann an dem Verschlusselement 22 fixiert, d.h. angeschweißt, angeklebt oder auf andere geeignete Weise befestigt sein, abhängig von dem Werkstoff, aus dem das Element 26 und das Verschlusselement 22 bestehen. Das Einzugselement 26 kann alternativ aus einem Seil oder einer hoch zugfesten, nur minimal streckbaren Faser bestehen. Das Einzugselement 26 kann auch als kontrahierbarer Draht aus einem thermisch oder elektrisch aktivierten Formgedächtnismaterial bestehen, welches bei Aktivierung eine Kontraktion des Elements 26 verursacht.
  • Der Spannkopf 18 und der hohle Schaft 16 sind vorzugsweise mit einer Längsöffnung 20 versehen, durch die eine Leitung oder Vorrichtungskörper aufgenommen oder entfernt werden kann. Das Verschlusselement 22 ist mit einer korrespondierenden Längsöffnung 24 versehen, die mit der Öffnung 20 fluchtet. Wie oben beschrieben, ist das Verschlusselement 22 bezüglich des Spannkopfes 18 vorzugsweise nicht drehbar, um die Ausrichtung der Längsöffnung 24 und der Öffnung 20 des Verschlusselements beizubehalten, so dass eine Leitung oder andere Vorrichtung leicht in die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 eingeführt oder herausgenommen werden kann.
  • Die Längsöffnung 20 kann als Winkelausschnitt von etwa 90° in dem Schaft 16 und des Spannkopfes 18 vorgesehen sein. Die Längsöffnung 20 könnte auch breiter oder schmäler sein, vorzugsweise sollte sie jedoch grundsätzlich breit genug sein zum Einlegen einer Leitung oder eines Vorrichtungskörpers, aber auch schmal genug, damit die Leitung oder der Katheter nach dem Einsetzen in der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 gehalten wird und nicht einfach herausfallen kann. Die Größe der Längsöffnung 20 hängt von der Größe der Vorrichtung ab, mit dem das Zuführsystem verwendet werden soll. Die mit der Öffnung 24 fluchtende Längsöffnung 20 ermöglicht es, die gesamte Länge einer Leitung oder eines Vorrichtungskörpers frei liegen zu lassen, wobei nur ein Bereich des Körperumfangs von der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 umschlossen wird.
  • 2B ist eine Seitenansicht eines Spannkopfes, der in dem Zuführsystem für medizinische Vorrichtungen aus 1 enthalten ist. Zusätzlich zu der Längsöffnung 20 weist der Spannkopf 18 wenigstens einen, vorzugsweise zwei oder mehr und noch bevorzugter drei offene Kanäle 40, 42 und 44 auf, die eine entsprechende Anzahl von Teilungs- bzw. Trennelementen 46, 48, 50 und 52 trennen. Die Kanäle 40, 42 und 44 erstrecken sich in Längsrichtung durch den Spannkopf 18 und können sich teilweise durch den Schaft 16 erstrecken.
  • 3 ist eine Perspektivansicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15, wobei der Spannkopf in Schließstellung gezeigt ist. Der Innendurchmesser des Spannkopfes 18 in Schließstellung ist vorzugsweise so groß, dass er in Reibschluss mit dem Außendurchmesser einer Leitung oder Vorrichtung kommt, mit dem das Zuführsystem verwendet werden soll, so dass die Leitung oder Vorrichtung von dem Spannkopf 18 fest gegriffen wird und bezüglich des Spannkopfes 18 nicht beweglich ist. Der Innendurchmesser des hohlen Spannkopfschafts 16 ist etwas größer als der Innendurchmesser des Spannkopfes 18, so dass bei offenem Spannkopf 18 eine Leitung oder Vorrichtung in axialer Richtung bezüglich des Spannkopfes 18 und des Schafts 16 frei gleiten kann. Die Größe des Spannkopfes 18 wird durch die Größe der Leitung oder Vorrichtung bestimmt, mit dem das Zuführsystem verwendet werden soll. Daher kann der Gesamtdurchmesser der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 für die Verwendung mit einer Leitung oder anderen Vorrichtung mit kleinem Durchmesser sehr klein ausgelegt sein.
  • 4 ist eine Perspektivansicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit, wobei der Spannkopf in Offenstellung gezeigt ist. Der Spannkopf 18 ist mit einem Formgedächtnis versehen, mittels welchem die Normalstellung des Spannkopfes 18 vorzugsweise die Offenstellung ist. Wenn das Verschlusselement 22 in eine Stellung eingezogen wird, wie in 4 gezeigt, spreizen sich die Kanäle 40, 42 und 44 und trennen die Trennelemente 46, 48, 50 und 52, so dass sich der Spannkopf 18 elastisch in eine Offenstellung erweitert, wie in 4 gezeigt. Die Axialbeweglichkeit des Verschlusselements 22 ist in distaler Richtung durch den nach proximal gerichteten seitlichen Absatz 60 begrenzt, der sich von den Trennelementen 46, 48, 50 und 52 radial nach außen erstreckt.
  • Die Axialbeweglichkeit des Verschlusselements 22 ist in proximaler Richtung durch das distale Ende des Führungskörpers 10 begrenzt. Wenn das Verschlusselement 22 durch Betätigung des Einzugselements 26 vollständig eingezogen ist (in 4 nicht sichtbar), liegt das Element 22 bündig am distalen Ende des Führungskörpers 10 an, so dass der Spannkopf 18 eine vollständige Offenstellung einnehmen kann. Wenn das Verschlusselement 22 durch Betätigung des Einzugselements 26 vollständig ausgefahren ist, liegt das Element 22 bündig an der proximalen Seite des seitlichen Absatzes 60 an, so dass der Spannkopf 18 sich schließt, wie zuvor in 3 gezeigt.
  • 5 ist eine Draufsicht des Zuführsystems aus 1, wobei die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit einen Herzleitungskörper umschließt. Die Herzleitung 100 weist einen Leitungskörper 102 auf, der eine Spitzenelektrode 104 trägt, eine Ringelektrode 106, und eine Defibrillationsspulen-Elektrode 108. Die Leitung 100 kann in alternativen Ausführungsformen zusätzliche Elektroden oder andere Sensoren aufweisen. Jede Elektrode 104, 106 und 108 ist mit einem entsprechenden Leiter verbunden, der sich durch den Leitungskörper 102 zur proximalen Anschlusseinheit 110 erstreckt. Die Anschlusseinheit 110 weist einen Kontaktstift 112 auf, der mit dem Leiter verbunden ist, welcher mit der Spitzenelektrode 104 korrespondiert. Die Anschlusseinheit 110 weist ferner zwei Verbindungsringe 114 und 116 auf, die jeweils mit einem Leiter verbunden sind, der mit der Ringelektrode 106 bzw. der Spulenelektrode 108 korrespondiert. Drei Dichtungsringsätze 118 sind vorgesehen zur Herstellung einer fluiddichten Versiegelung mit einer Anschlussbohrung auf einer zugehörigen implantierbaren medizinischen Vorrichtung und zur Verhinderung von Fluiddurchtritt zwischen dem Verbindungsstift 112 und den Verbindungsringen 114 und 116.
  • Die Leitung 100 wird in dem Spannkopf 18 montiert, indem der Leitungskörper 102 durch die Längsöffnung 20 und die fluchtende Öffnung 24 des Verschlusselements 22 eingelegt wird. Die Leitung 100 kann alternativ durch das proximal offene Ende des hohlen Schaft 16 eingefädelt und um eine bestimmte Strecke in den Spannkopf 18 eingeschoben werden. Eine vollständige Länge des Leitungskörpers 102 bleibt frei, einschließlich der Defibrillationsspulenelektrode 108, so dass elektrophysiologische Messungen möglich sind, während die Leitung 100 auf dem Zuführsystem gehalten wird. Der Führungskörper 10 kann mit einem proximalen Halteelement 62 versehen sein, um den Leitungskörper 102 benachbart zum proximalen Ende des Führungskörpers 10 zu halten und um zu verhindern, dass der Leitungskörper 102 sich um den Führungskörper 10 wickelt.
  • 6 ist eine Draufsicht des Zuführsystems und der Herzleitung aus 5, wobei der Spannkopf den Herzleitungskörper in Offenstellung umgibt. Das Verschlusselement 22 ist in vollständig eingezogener Position und liegt bündig am distalen Ende des Führungskörpers 10 an. Wird das Betätigungsteil 28 in proximale Richtung gezogen, erstreckt sich das Einzugselement 26 vom proximalen Ende des Führungskörpers 10. Der Spannkopf 18 erweitert sich in seine vollständig offene Normalstellung, so dass die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 leicht über den Leitungskörper 102 gleiten kann.
  • 7 ist eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt das Platzieren einer Herzleitung mittels des Zuführsystems aus 1. Ein distaler Bereich des Herzleitungskörpers 102 wird in der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit angebracht. Mittels des Führungskörpers 10 ist das distale Ende der Leitung 100 durch die Vena cava superior (SVC) und das rechte Atrium (RA) bis zum Apex des rechten Ventrikels (RV) vorgeschoben worden. Der Führungskörper 10 kann zur Übertragung axialer oder Torsionskraft zur Fixierung des distalen Leitungsendes verwendet werden, abhängig von der Art einer eventuell vorhandenen Fixiereinrichtung. Der Führungskörper 10 stellt vorteilhafterweise eine lineare oder annähernd lineare Drehmomentübertragung bereit, ähnlich wie bei einigen Hülsen-Zuführsystemen, die zum Fixieren einer Leitung an der Sollstelle verwendet werden kann. Eine solche wirksame Drehmomentübertragung ist normalerweise nicht möglich mit Führungsdrähten oder Führungsstäben, die zum Lenken einer Leitung zu einer Implantatstelle verwendet werden können.
  • Die Leitung 100 ist mit einer spiralförmigen Fixierelektrode 104 gezeigt. Eine Drehung des Führungskörpers 10 am proximalen Ende ermöglicht das Fixieren der spiralförmigen Spitzenelektrode 104 in dem Endokardialgewebe. Während dieser Drehung hält das Halteelement 62 die Position des Leitungskörpers 102 benachbart zum Führungskörper 10 und verhindert, dass sich der Leitungskörper 102 um den Führungskörper 10 wickelt.
  • Die Herzleitung kann alternativ mit anderen Arten aktiver oder passiver Fixiervorrichtungen vorgesehen sein. Beispielsweise kann eine Fixiervorrichtung mit Widerhaken oder Haken vorgesehen sein, die mit dem Herzgewebe eingreift bzw. das Herzgewebe beaufschlagt, indem entsprechende Kräfte auf den Führungskörper 10 aufgebracht werden. Eine Herzleitung kann auch mit einer einziehbaren Fixierspirale oder einer Fixiervorrichtung vorgesehen sein, die eine Drehung des Leitungskörpers erfordert, um mit der Fixiervorrichtung einzugreifen, wobei dann der Spannkopf 18 geöffnet werden kann, damit der Leitungskörper zum Fixieren der Leitung gedreht werden kann. Passive Fixierelemente wie Zinken können vom distalen Ende der Leitung vorstehen. Zinken können während des Platzierens der Leitung durch den Spannkopf 18 am Leitungskörper festgehalten werden, wodurch verhindert wird, dass die Zinken an anatomischen Strukturen anstoßen oder hängenbleiben, während die Leitung durch einen Gefäßpfad vorgeschoben oder eingezogen wird. Durch Öffnen des Spannkopfes 18 könnten die Zinken sich ausbreiten und die Leitung fixieren, beispielsweise durch Druck auf die Wände eines Gefäßlumens oder durch Eingriff mit den ventrikulären Trabekeln.
  • Wenn die Herzleitung in Position ist, können elektrophysiologische Messungen wie Schrittmachen, Defibrillierung, oder das Erfassen von Schwellwerten durchgeführt werden, um zu bestimmen, ob die Position der Leitung akzeptabel ist. Bei Feststellung als akzeptabel kann das Zuführsystem entfernt werden.
  • 8 ist eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt das Entfernen des Zuführsystems aus 7 nach dem Positionieren der Leitung im Patientenherzen. Das Betätigungsteil 28 ist in proximaler Richtung gezogen worden, um das Einzugselement 26 und das Verschlusselement 22 einzuziehen, wodurch der Spannkopf 18 geöffnet wird. Bei offenem Spannkopf 18 kann die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit in proximaler Richtung über den Leitungskörper 102 hinweg herausgezogen werden. Der Leitungskörper 102 ist am proximalen Ende von dem Halteelement 62 gelöst, so dass der Führungskörper 10 aus dem Herzen und dem Patienten herausgezogen werden kann, während die Herzleitung 100 implantiert bleibt. Das Entfernen des Zuführsystems ist mit Entfernen des Leitungskörpers 102 aus der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit durch die Längsöffnung 20 beendet. Das Entfernen des Zuführsystems erfolgt somit schnell und einfach; ein Aufschlitzen des Führungskörpers oder weiterer Werkzeuge ist nicht erforderlich. Die Gefahr einer Verlagerung der Leitung, die beim Entfernen spaltbarer Hülsen-Zuführsysteme auftreten kann, ist minimal, weil das Entfernen des Zuführsystems durch den Arzt gut gesteuert wird, nachdem das System vollständig aus dem Körper des Patienten entfernt wurde.
  • Wird die Leitungsposition nach dem Entfernen des Zuführsystems als unbefriedigend festgestellt, dann kann das Zuführsystem wieder verwendet werden, um die Leitung 100 neu zu positionieren. Die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit kann erneut über den Leitungskörper 102 nahe der proximalen Anschlusseinheit 110 eingeführt werden und bei offener Klemmhülse 18 über den Leitungskörper 102 hinweg in Richtung zum distalen Ende der Leitung 100 geschoben werden. Der Spannkopf 18 kann dann verschlossen werden, indem das Betätigungsteil 28 des Einzugselements 26 aufgeschoben wird. Eine auf das proximale Ende des Führungskörpers 10 aufgebrachte Zug- oder Drehkraft kann zum Herausnehmen des distalen Endes der Leitung 100 aus der Fixierung verwendet werden, und die Leitung 100 kann mittels des Führungskörpers 10 neu positioniert werden, um das Vorschieben der Leitung 100 in eine neue Position zu lenken. Sobald die Leitung 100 in ihrer endgültigen Position ist, kann das Zuführsystem wieder verwendet werden, um bei Bedarf zusätzliche Leitungen oder andere Vorrichtungen ähnlicher Größe einzubringen.
  • Ein erfindungsgemäßes Zuführsystem kann außerdem verwendet werden, um das proximale Ende einer Leitung subkutan zu verlegen, so dass diese mit einer entsprechenden implantierbaren medizinischen Vorrichtung wie einem Schrittmacher oder implantierbarem Kardioverter-Defibrillator verbunden werden kann. Die proximale Anschlusseinheit einer dauerhaft implantierbaren Leitung muss im allgemeinen in einer subkutanen Tasche verlegt werden, in welche eine zugehörige implantierbare medizinische Vorrichtung implantiert wird. Ein Zuführsystem zur Erfüllung dieser Aufgabe kann bereitgestellt werden, wobei der Führungskörper ausreichende Steifigkeit aufweist, um ihn durch subkutanes Gewebe zu schieben, und eine entsprechend große Spannkopf-Verschlusselement-Einheit, die über einen Leitungsanschluss passt. Die Form des distalen Endes des Spannkopfes kann so vorgesehen sein, dass der Spannkopf leicht durch das subkutane Gewebe vorgeschoben werden kann. Beispielsweise kann der Spannkopf grundsätzlich spitz oder mit einer relativ scharfen Spitze versehen sein. Die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit kann über die proximale Anschlusseinheit einer Leitung eingeführt werden, um es subkutan bis zu einer zugehörigen Vorrichtung zu verlegen. Dann kann der Spannkopf geöffnet und das Zuführsystem über den Leitungskörper hinweg herausgezogen werden.
  • 9 ist eine alternative Ausführungsform eines hülsenlosen Zuführsystems mit einem Spannkopf mit einer spitzen oder injektionsnadelartigen Spitze zur Verwendung beim Positionieren einer medizinischen Vorrichtung tief in einem Gewebe. Elemente mit identischen Bezugszeichen in 9 entsprechen den in 1 gezeigten, jedoch ist in diesem Fall der Spannkopf 18a mit einer scharfen Spitze versehen statt mit einer "Rundnasen"-Spitze, so dass sie als Einstechvorrichtung zum Positionieren der Spitze einer Leitung oder anderen Vorrichtung tief in einer vorgesehenen Gewebestelle verwendet werden kann.
  • Eine in der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit angebrachte Herzleitung ist in 9 gezeigt. Die Herzleitung weist einen Leitungskörper 150 auf, eine Spitzenelektrode 152 und einen gekrümmten Fixierhaken 154, der den Umfang des Leitungskörpers teilweise umgibt. Eine Leitung mit einer derartigen Fixiervorrichtung ist im US-Patent Nr. 4.799.499 von Bisping und im US-Patent Nr. 5.443.492 von Stokes et al. offenbart.
  • Die Längsöffnung 20 durch den Spannkopf 18a und den Schaft 16 erlauben es, dass der Haken 154 bezüglich des umgebenden Gewebes frei liegt. Eine medizinische Vorrichtung, die mit einem Zuführsystem mit dem "Einstich"-Spannkopf verwendet wird, wie in 9 gezeigt, kann mit zahlreichen anderen Fixiereinrichtungen vorgesehen sein statt eines gekrümmten Fixierhakens, wie ein Schwert, Widerhaken, eine Zinke oder ein anderes Element.
  • Der Führungskörper 10 kann zu einer Sollstelle vorgeschoben werden und eine Axialkraft kann auf den Führungskörper 10 aufgebracht werden, so dass der Spannkopf 18a in die vorgesehene Gewebestelle einsticht. Beispielsweise kann vorgesehen sein, eine Leitungs- oder Vorrichtungsspitze tief im Herzmuskelgewebe anzuordnen, entweder von endokardialem oder epikardialem Zugang oder ins Ventrikel- oder Vorhofseptum.
  • 10 ist eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt eine Epikardialleitung, die mittels eines Zuführsystems mit dem Einstech-Spannkopf aus 9 platziert wird. Um wirksames Schrittmachen im linken Ventrikel zu erreichen, kann es bei einigen Patienten erforderlich sein, eine Epikardialelektrode an der Oberfläche des linken Ventrikel zu implantieren. Dieser Vorgang erfordert normalerweise eine Thorakotomie und ist grundsätzlich invasiv. Das Zuführsystem aus 9 kann verwendet werden, um dieses Verfahren zu vereinfachen und die Prozedur weniger invasiv zu machen, indem der Führungskörper 10 dazu verwendet wird, um die Leitung durch einen minimalen Einschnitt zu einer Sollstelle auf dem Linksherz zu lenken.
  • Mittels des Einstech-Spannkopfes 18a kann die Spitzenelektrode 152 in das Herzmuskelgewebe des linken Ventrikels (LV) eingeführt werden, bis der Haken 154 sich benachbart zur Epikardialfläche befindet. Ein Drehen des Führungskörpers 10 bringt den Haken 154 mit dem Herzmuskel in Eingriff, und somit wird die Leitung an der Implantatstelle fixiert.
  • 11 ist eine Darstellung eines Patientenherzens und zeigt das Entfernen des Zuführsystems aus 10 nach dem Anordnen der Epikardialleitung auf dem linken Ventrikel. Der Spannkopf 18a wird durch Einziehen des Verschlusselements 22 mittels des Betätigungsteils 28 geöffnet, wodurch das Einzugselement 26 in proximaler Richtung gezogen wird, wie vorstehend beschrieben. Die Einheit aus Spannkopf 18a und Verschlusselement 22 kann dann über den Leitungskörper 150 hinweg herausgezogen werden, so dass das Zuführsystem aus der Herzleitung entfernt werden kann, während die Leitung an der Implantationsstelle fixiert bleibt.
  • 12 ist eine Draufsicht einer alternativen Ausführungsform einer Spannkopf-Verschlusselement-Einheit, wobei das Verschlusselement bezüglich des Spannkopfes und des Spannkopfschaftes drehbar ist. Bei dieser Ausführungsform entsprechen identisch bezeichnete Elemente den in 1 gezeigten Elementen, jedoch ist das Verschlusselement 22a bezüglich des Spannkopfes 18 und des Schaftes 16 drehbar. Ein Drehen des Verschlusselements 22a über die Längsöffnung 20 kann benutzt werden, um eine Leitung oder andere Vorrichtung in der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 zu halten, insbesondere dann, wenn der Spannkopf 18 in Offenstellung ist. Ein Drehen des Verschlusselements 22a bezüglich des Spannkopfes 18 und des Schaftes 16 kann erreicht werden, indem ein Gewinde 80 auf dem Innendurchmesser des Verschlusselements 22a und eine entsprechende Gewindeführung 82 auf dem Außendurchmesser des Schaftes 16 vorgesehen wird. Alternativ könnte ein Gewinde auf dem Außendurchmesser des Schaftes 16 und eine Gewindeführung auf dem Innendurchmesser des Verschlusselements 22a vorgesehen sein.
  • 13 ist eine Seitenansicht des Verschlusselements 22a und zeigt das Gewinde 80, das sich über einen Teil des Innenumfangs des Verschlusselements 22a erstreckt. 14 ist eine Draufsicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 aus 12, wobei das Verschlusselement 22a axial vorgeschoben ist, um den Spannkopf 18 zu verschließen und die Längsöffnung 20 wenigstens teilweise zu verschließen. Bei Vorschieben des Verschlusselements 22a über den Spannkopf 18 hinweg dreht das Verschlusselement 22a bezüglich des Schafts 16, wobei das Gewinde 80 der Führung 82 folgt (in 12 gezeigt). Die Längsöffnung 20 wird durch das Verschlusselement 22a teilweise verschlossen. Das Einzugselement 26 erstreckt sich vom Führungskörper 10 und ist genügend flexibel, um sich teilweise um den Schaft 16 zu wickeln.
  • Bei alternativen Ausführungsformen kann ein Drehen des Verschlusselements 22a erreicht werden durch Drehen des proximalen Endes des Einzugselements 26. In diesem Fall ist das Lumen 30, zuvor in 2A als grundsätzlich quadratisches Lumen gezeigt, vorzugsweise als grundsätzlich rundes Lumen vorgesehen, um eine Rotation eines Einzugselements 26 im Lumen 30 zu ermöglichen. In wiederum einer weiteren Ausführungsform könnte eine Rotation des Verschlusselements 22a erreicht werden, indem ein Bereich des distalen Endes des Einzugselements 26 mit einem Formgedächtnis versehen wird, so dass es sich um den Schaft 16 wickelt, wenn es sich nicht in dem Führungskörper 10 befindet. Wenn daher das Einzugselement 26 von dem distalen Ende des Führungskörpers 10 vorgeschoben wird, um das Verschlusselement 22a über den Spannkopf 18 hinweg vorzuschieben, wickelt sich das Einzugselement 26 teilweise um den Schaft 16 und bewirkt somit eine Rotation des Verschlusselements 22a bis zu einer Position wie in 14 gezeigt.
  • 15 ist eine teilgeschnittene Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform eines Zuführsystems, wobei das Einzugselement als federgespanntes Element vorgesehen ist. Identisch bezeichnete Elemente wie in 15 gezeigt entsprechen denen in dem Zuführsystem in 1; jedoch ist bei dieser Ausführungsform das Einzugselement 26 fest mit einem beweglichen Anker 92 verbunden, der in dem Führungskörperlumen 30 angeordnet ist. Der bewegliche Anker 92 ist in Axialrichtung bezüglich des Führungskörpers 10 beweglich. Ein Festanker 94 ist an einer Stelle im Lumen 30 proximal zum beweglichen Anker 92 fixiert. Der Festanker 94 kann an den Wänden des Lumens 30 fixiert sein oder durch einen sich radial nach innen erstreckenden ringförmigen Absatz 96, eine Nut in der Wand des Lumens 30 oder mittels anderer Haltevorrichtungen gehalten werden. Die Anker 92 und 94 können ringförmige Elemente sein und sind zum Verankern gegenüberliegender Enden einer Spiralfeder 90 vorgesehen, die sich zwischen dem Anker 92 und dem Anker 94 erstreckt. Das Einzugselement 26 erstreckt sich durch die Mitte der Spiralfeder 90. Die Feder 90 erreicht ihre normale, unkomprimierte Länge, wenn das Verschlusselement 22 durch Dehnen des Einzugselements 26 in distaler Richtung über den Spannkopf 18 hinweg vorgeschoben wird.
  • 16 ist eine teilgeschnittene Seitenansicht des Zuführsystems aus 15 und zeigt das Federelement 90 in zusammengedrücktem Zustand. Das Einzugselement 26 wird mittels des Betätigungsteils 28 nach proximal gezogen, um das Verschlusselement 22 einzuziehen, so dass sich der Spannkopf 18 öffnen kann. Beim Ziehen des Einzugselements 26 nach proximal bewegt sich der bewegliche Anker 92, der mit dem Einzugselement 26 verbunden ist, mit dem Einzugselement 26 nach proximal, wodurch die Feder 90 zwischen dem beweglichen Anker 92 und dem Festanker 94 zusammengedrückt wird. Solange auf das Einzugselement 26 eine Spannung aufgebracht wird, bleibt das Verschlusselement 22 in eingezogener Position bei offenem Spannkopf 18. Wird das Betätigungsteil 28 freigegeben, dehnt sich die Feder 90 auf ihre normale Länge, wodurch sich das Verschlusselement 22 über den Spannkopf 18 schiebt und diesen verschließt. Somit wird der Spannkopf 18 auf einer medizinischen Vorrichtung in Schließstellung gehalten, außer das Betätigungsteil 18 wird aktiv eingezogen, und somit wird verhindert, dass der Spannkopf 18 unbeabsichtigt offen bleibt und sich bezüglich der Vorrichtung bewegt.
  • Die Feder 90 könnte direkt an dem proximalen Ende des Führungskörpers 10 befestigt sein, so dass kein Festanker 94 benötigt wird, und direkt an dem Einzugselement 26 am distalen Ende, so dass kein beweglicher Anker 92 benötigt wird. Der bewegliche Anker 92, der Festanker 94 und die Feder 90 dazwischen werden in einer Position in dem proximalen Ende des Führungskörpers 10 in den 15 und 16 gezeigt. Jedoch könnte die Feder 90 an jeder beliebigen Stelle längs des Führungskörpers 10 und des Einzugselements 26 angeordnet sein. Beispielsweise könnte das proximale Ende der Feder 90 alternativ an einem festen Verankerungspunkt am distalen Ende des Führungskörpers 10 befestigt sein, so dass sich die Feder 90 über das Einzugselement 26 außerhalb des Führungskörpers 10 bis zu einem beweglichen Verankerungspunkt auf dem Einzugselement 26, am oder nahe dem distalen Ende des Einzugselements 26 erstreckt. Alternativ könnte das distale Ende der Feder 90 an einem festen Verankerungspunkt am proximalen Ende des Führungskörpers 10 angebracht sein, und das proximale Ende der Feder 90 an einem beweglichen Verankerungspunkt an dem proximalen Ende des Einzugselements 26 angebracht sein.
  • 17 ist eine teilgeschnittene Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform einer Spannkopf-Verschlusselement-Einheit, die in dem Zuführsystem aus 1 enthalten sein kann. Elemente mit identischen Bezugszeichen in 17 entsprechen den in 1 gezeigten, jedoch besteht in diesem Fall der Spannkopf 18b aus einem elastischen Polymer wie beispielsweise Silikonkautschuk oder Polyurethan. Der Spannkopf 18b weist einen festen Innendurchmesser und einen verbreiterten Außendurchmesser auf und bewegt sich vom proximalen Ende des Spannkopfes 18b in Richtung der distalen Spitze.
  • 18 ist eine teilgeschnittene Seitenansicht der Spannkopf-Verschlusselement-Einheit aus 17 in Schließstellung. Ein Vorschieben des Verschlusselements 22 auf den schrägen Außendurchmesser des Spannkopfes 18b drückt den Außendurchmesser zusammen, so dass sich der Innendurchmesser verengt. Der verengte Innendurchmesser des Spannkopfes 18b drückt auf den Körper einer Vorrichtung, die in dem Zuführsystem gehalten wird und hält die Vorrichtung somit sicher in dem Spannkopf 18b.
  • 19 ist eine Draufsicht einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuführsystems, wobei der Führungskörper ferner mit einem Ziehdraht ausgestattet ist als Unterstützung beim Steuern des Zuführsystems entlang eines gewundenen Pfades. Elemente mit identischen Bezugszeichen in 19 entsprechen den in 1 gezeigten, jedoch ist in diesem Fall der Führungskörper 10a mit einem flexiblen distalen Segment 70 versehen, das relativ flexibler als der restliche Führungskörper 10a ist. Das flexible distale Segment 70 kann gebildet werden, indem schraubenförmige Einschnitte oder Riefen in dem Material gebildet werden, aus dem der Führungskörper 10a besteht. Wenn der Führungskörper 10a aus nichtrostendem Stahl besteht, kann das distale Segment 70 geglüht werden, um ein flexibleres Segment zu erhalten. Wenn der Führungskörper 10a aus einem Polymermaterial besteht, kann das flexible Segment 70 aus einem Polymer geringerer Durometerhärte als der restliche Führungskörper 10a bestehen.
  • 20 ist eine Querschnittsansicht des Führungskörpers, der in dem Zuführsystem für medizinische Vorrichtungen aus 19 enthalten ist. Der Führungskörper 10a kann als biluminaler Schlauch vorgesehen sein, wobei ein Lumen 30 das Einzugselement 26 trägt und ein zweites Lumen 72 einen Ziehdraht 74 trägt, der am oder nahe dem distalen Ende des Führungskörpers 10a fixiert ist. Alternativ können sich Ziehdraht 74 und Einzugselement 26 durch einen Führungskörper mit einem Lumen erstrecken. Der Ziehdraht 74 erstreckt sich über die gesamte Länge des Führungskörpers 10a und tritt am proximalen Ende aus, wo er mit einem proximalen Griff 76 versehen sein kann.
  • 21 ist eine Draufsicht des Zuführsystems aus 19 und zeigt ein Abbiegen des distalen Endes des Führungskörpers mittels eines Ziehdrahtes. Ein Ziehen am proximalen Griff 76 zum Aufbringen von Spannung auf den Ziehdraht 74 biegt das flexible Segment 70, so dass der Führungskörper 10a um Hindernisse herumgeleitet werden kann, wenn das Zuführsystem durch gewundene Pfade vorgeschoben wird. Eine Steuerungseinrichtung mit einem Ziehdraht, das zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung anpassbar ist, ist im US-Patent Nr. 5.873.842 von Brennen et al. offenbart.
  • Die Lenkbarkeit des Führungskörpers 10 ist auch durch Einfügen von thermisch oder elektrisch aktiviertem Formgedächtnismaterial nahe dem distalen Ende des Führungskörpers 10 möglich, welcher bei Aktivierung ein Verbiegen des flexiblen distalen Segments 70 in einer vorgesehenen Richtung bewirkt. Eine wahlweise aktivierbare Formgedächtnisvorrichtung, die zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung angepasst werden könnte, ist im US-Patent Nr. 6.072.154 von Maynard offenbart.
  • 22 ist eine teilgeschnittene Seitenansicht eines Zuführsystems mit einem Sensor, der auf dem Führungskörper gehalten ist, und einem Verschlusselement, das auch als Elektrode dienen kann. Das Zuführsystem kann Elektroden oder andere Sensoren aufweisen, die alternativ oder zusätzlich zu etwaigen mit der Vorrichtung gelieferten Sensoren oder Elektroden verwendet werden kann. Bei der Ausführungsform in 22 kann das Verschlusselement 22 auch als Elektrode dienen, wobei das Einzugselement 26 auch als elektrischer Leiter dient. Bei dieser Ausführungsform bestehen das Verschlusselement 22 und das Einzugselement 26 aus elektrisch leitendem Werkstoff wie z.B. nichtrostendem Stahl. Das Einzugselement 26 ist mit einer Isolierung 27 versehen, die aus einer Beschichtung oder einer Schlauchhülle aus Isoliermaterial wie Silikon, Polyurethan, Polytetrafluorethylen, Ethylentetrafluorethylen oder Parylen bestehen kann. Wenn der Schaft 16 und der Spannkopf 18 auch aus leitendem Material bestehen, können der Innendurchmesser und das distale und das proximale Ende des Verschlusselements 22, die mit anderen leitenden Elementen in Kontakt sein können, auch mit Isoliermaterial wie z.B. Parylen beschichtet sein. Eine Anschlusseinheit könnte am proximalen Ende des Einzugselements 26 angefügt werden, oder eine Leitklemme, die an einem externen Monitor z.B. einem ECG-Monitor angeschlossen ist, könnte am proximalen Ende des Einzugselements 26 angebracht sein.
  • Elektroden oder Sensoren können zusätzlich oder alternativ von dem Führungskörper 10 gehalten werden. 22 zeigt einen Sensor 160, der eine Elektrode sein kann, ein Druckfühler, ein Sauerstoffsensor etc., der nahe dem distalen Ende des Führungskörper 10 angeordnet und mit einem Leiter 162 verbunden ist, der in einem zweiten Führungskörperlumen 31 gehalten wird. Abhängig von der Anzahl von Sensoren, die der Führungskörper 10 trägt, kann der Führungskörper 10 somit multiluminal ausgeführt sein. Der Führungskörper 10 kann auch zusätzliche Elektroden tragen, die mit Leitern gekoppelt sind, die konzentrisch oder als Multifilspule angeordnet sind. Eine konzentrische Leiteranordnung ist in US-Patent Nr. 4.355.646 von Kallok beschrieben.
  • Ein Mehrfachdraht- bzw. Multifilspulenleiter ist im US-Patent Nr. 4.944.088 von Doan et al. beschrieben.
  • 23 ist eine Explosionsansicht des distalen Endes eines Zuführsystems gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei die Komponenten als Verriegelungs- bzw. ineinander eingreifende Elemente vorgesehen sind. Elemente mit identischen Bezugszeichen in 23 entsprechen den in 1 gezeigten, jedoch ist bei dieser Ausführungsform der Schaft 16 des Spannkopfes 18 mit einem Eingriffselement 170 zum Eingreifen mit einer entsprechenden Keilnut 172 versehen, die auf dem Führungskörper 10 vorgesehen ist. Daher kann der Spannkopfschaft 16 an dem Führungskörper 10 mittels eines Eingreifmechanismus fixiert sein anstatt mittels Schweißen, Kleben oder anderer Verfahren. Die Elemente des Eingreifsystems können vormontiert oder alternativ unmontiert vorgesehen sein. Unmontierte Elemente können vorteilhafterweise als Bausatz geliefert werden, welcher eine Auswahl von Spannköpfen mit verschiedenen Spitzen aufweist. Verschiedene Spannkopfformen können den in 1 gezeigten Spannkopf mit Rundnasenspitze aufweisen, den in 9 gezeigten Einstech-Spannkopf, oder andere Formen, z.B. einen Spannkopf mit einer grundsätzlich zylindrischen Spitze zum Kernbohren oder Bohren, einer hakenförmige Spitze zum Eingreifen in Gewebe oder einer anatomischen Struktur etc. Somit kann ein Arzt während eines chirurgischen Eingriffs einen für die jeweilige Aufgabe geeigneten Spannkopf auswählen und den ausgewählten Spannkopf mittels Eingreifen des Spannkopfschaftes in den Führungskörper befestigen.
  • Zum Zusammenbauen der in 23 gezeigten Eingreifelemente wird der Schaft 16 durch das Verschlusselement 22 in Richtung des Pfeils 180 eingebracht. Der Schaft 16 kann wie erforderlich gedreht werden, um das Eingriffsteil 170 durch die Längsöffnung 24 des Verschlusselements 22 durchzuführen. Der Schaft 16 kann dann zum Eingreifen des Eingriffsteils 170 in der entsprechenden Nut 172 gedreht werden. Das Eingriffsteil 170 und die Nut 172 können in zahlreichen Formen bereitgestellt werden, die eine zuverlässige Verriegelung sichern, um eine Bewegung des Schaftes 16 bezüglich des Führungskörpers 10 während des Zuführens zu verhindern. Ein Eingriffsteil könnte zusätzlich oder alternativ auf dem Führungskörper 10 vorgesehen sein, wobei eine entsprechende Aufnahmenut auf dem Schaft 16 vorgesehen ist.
  • 24 ist eine Draufsicht des distalen Endes einer alternativen Ausführungsform des Zuführsystems mit Eingreifelementen. Bei dieser Ausführungsform kann die Spannkopf-Verschlusselement-Einheit 15 separat von dem Einzugselement 26 und Führungskörper 10 vorgesehen sein, um somit eine Auswahl von Spannkopf-Verschlusselement-Einheiten in verschiedenen Größen bereitzustellen. Ein Arzt kann zwischen verschiedenen Spannkopf-Verschlusselement-Einheiten wählen, wobei die Spannköpfe mit verschiedenen Innendurchmessern zur Verwendung mit unterschiedlich großen medizinischen Vorrichtungen vorgesehen sind.
  • Das Verschlusselement 22 kann bereits auf den Spannkopf 18 montiert vorgesehen sein, so dass das Verschlusselement 22 und der Schaft 16 gleichzeitig auf das Einzugselement 26 bzw. den Führungskörper 10 montiert werden. Alternativ kann das Verschlusselement 22 separat von dem Spannkopf 18 und dem Schaft 16 vorgesehen sein, so dass das System in zwei Schritten zusammenzubauen ist, wobei der Schaft 16 im ersten Schritt auf den Führungskörper 10 montiert wird und das Verschlusselement 22 in einem weiteren Schritt auf das Einzugselement 26 montiert wird.
  • Das Einzugselement 174 weist am oder nahe dem distalen Ende eine Keilform 174 auf, die mit einer keilförmigen Ausnehmung 176 auf dem Verschlusselement 22 korrespondiert. Das Verschlusselement 22 und das Einzugselement 26 sind montierbar, indem das Einzugselement 26 in die Bohrung 176 eingeschoben wird, bis die Keilform 174 fest in die Bohrung 176 einrastet. Zahlreiche Arten von Eingreifvorrichtungen können auf dem Einzugselement 26 und dem Verschlusselement 22 vorgesehen sein, um eine zuverlässige Verriegelung zwischen dem Einzugselement 26 und dem Verschlusselement 22 zu bilden. Der Spannkopfschaft 16 und Führungskörper 10 können montiert werden, indem das Eingriffselement 170 in die entsprechende Nut 172 eingebracht wird, wie zuvor beschrieben.
  • Die Eingreifelemente, die in den in 23 und 24 gezeigten Systemen vorgesehen sind, können so vorgesehen sein, dass die Elemente nach dem Zusammenbauen nicht mehr demontiert werden können. Alternativ können die Eingreifelemente so vorgesehen sein, dass sie demontiert werden können, so dass Spannköpfe in mehr als einer Größe oder Form während eines einzigen Eingriffs verwendet werden können.
  • Somit ist ein hülsenfreies Zuführsystem für medizinische Vorrichtungen beschrieben worden, womit eine spezielle medizinische Vorrichtung in vorteilhafter Weise eingeführt werden kann, wobei eine vollständige Länge der Vorrichtung frei bleibt, so dass auf dem Vorrichtungskörper angebrachte Elektroden oder Sensoren während eines Implantiervorgangs benutzt werden können bzw. operativ sind. Der Gesamtdurchmesser des Zuführsystems kann minimiert werden, so dass es mit Leitungen oder anderen medizinischen Vorrichtungen mit kleinem Durchmesser verwendet werden kann. Das System ist einfach von medizinischen Vorrichtungen mit sperrigen proximalen Anschlusseinheiten abzunehmen und kann wieder verwendet werden, um mehrere Vorrichtungen während eines einzigen Eingriffs zuzuführen, oder um eine Leitung oder Vorrichtung neu zu positionieren, ohne die Vorrichtung aus dem Körper des Patienten zu entfernen. Zahlreiche Varianten der vorliegend beschriebenen Ausführungsformen sind für Fachleute auf dem Gebiet vorstellbar, daher sind die hierin gegebenen Beschreibungen als beispielhaft anzusehen. Der Umfang der Erfindung wird durch die folgenden Ansprüche definiert.

Claims (9)

  1. System zur Platzierung einer medizinischen Vorrichtung, umfassend: einen elastischen Spannkopf (18); und ein Verschlusselement (22), welches in Wirkeingriff mit dem Spannkopf steht; gekennzeichnet durch einen langgestreckten, röhrenförmigen Führungskörper (10) mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende, wobei das distale Ende an einem Abschnitt des Spannkopfes angebracht ist; und ein Einzugselement (26) mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende, wobei das distale Ende an dem Verschlusselement angebracht ist und wobei das proximale Ende aus dem proximalen Ende des langgestreckten, röhrenförmigen Führungskörpers austritt, und wobei eine Betätigung des Einzugselements in einer ersten Richtung das Verschlusselement in eine erste Position bewegt und eine Betätigung des Verschlusselements in der entgegengesetzten Richtung das Verschlusselement in eine zweite Position bewegt.
  2. System nach Anspruch 1, wobei wenigstens zwei Trennelemente (46, 48, 50, 52) am distalen Ende eine elastische Enderweiterung bilden.
  3. System nach Anspruch 2, wobei die Trennelemente auf verschiedene Öffnungsgrößen am distalen Ende anpassbar sind.
  4. System nach Anspruch 3, wobei eine Bewegung des Verschlusselements eine Einstellung der Öffnungsgröße ermöglicht.
  5. System nach Anspruch 2, wobei die Trennelemente am distalen Ende eine grundsätzlich kuppelartige Gestalt bilden.
  6. System nach Anspruch 2, wobei die Trennelemente eine Spitze nach Art einer Injektionsnadel bilden.
  7. System nach Anspruch 2, wobei die Trennelemente eine geneigte bzw. mit Spitze versehene konische Gestalt aufweisen.
  8. System nach Anspruch 2, wobei die Trennelemente eine geneigte bzw. mit Spitze ausgebildete Form bilden, welche eine geometrische Form bzw. eine Kombination daraus mit mehreren geometrischen Formen umfassen.
  9. System nach Anspruch 2, wobei die Trennelemente durch wenigstens eine Lücke (40, 42, 44) voneinander getrennt sind, welche sich in Längsrichtung von dort erstreckt.
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