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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren für das Schneiden und Vereinzeln
eines optischen Körpers,
umfassend einen optischen Mehrschichtfilm in mehreren separaten
Teilen gemäß der Präambel von
Anspruch 1.
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Optische
Mehrschichtfilme, d.h. Filme, die wünschenswerte Eigenschaften
der Übertragung
und/oder der Reflektion zumindest zum Teil durch eine Anordnung
von Mikroschichten mit unterschiedlichen Brechungsindizes bereitstellen,
sind bekannt. Lange Zeit war die Herstellung solcher optischer Mehrschichtfilme
durch Ablagerung einer Aufeinanderfolge von inorganischen Substanzen
in optisch dünnen
Schichten („Mikroschichten") auf einem Substrat
in einer Vakuumkammer bekannt. Typischerweise ist das Substrat ein
relativ dickes Stück
Glas, das in der Größe aufgrund
der Beschränkungen
durch das Volumen der Vakuumkammer und/ oder den Grad der möglichen
Einheitlichkeit im Zuge des Ablagerungsprozesses begrenzt ist.
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GB-A-1
369 332 betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung für das Schneiden
und das Herstellen eines Filmes. Dieses Dokument offenbart einen
entwickelten Fotofilm, der eine Sandwich-Konstruktion zwischen zwei
Schutzfilmen darstellt, wobei das Sandwich in einzelne Stücke geschnitten
und eingefasst wird.
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In
jüngerer
Zeit wurden optische Mehrschichtfilme demonstriert, die durch Koextrusion
sich abwechselnder Polymerschichten hergestellt wurden. Siehe z.B.
die US-Patentschriften
Nr. 3,610,724 (Rogers), 4,446,305 (Rogers et al.), 4,540,623 (Im
et al.), 5,448,404 (Schrenk et al.) und 5,882,774 (Jonza et al.).
Bei diesen optischen Mehrschichtfilmen aus Polymeren wurden für die Aufeinanderschichtung
der einzelnen Schichten vorwiegend oder ausschließlich polymerische
Substanzen verwendet. Solche Filme sind mit groß angelegten Herstellungsverfahren
kompatibel und können
in Form von großen
Bögen und
Rollgütern
hergestellt werden.
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Viele
Produktanwendungen verlangen jedoch recht kleine und zahlreiche
Stücke
des Filmes. Filter für verschiedene
Photodiodendetektoren stellen eine dieser Anwendungen dar. Fenster,
Reflektoren und oder Filter für
Faseroptikgeräte
und andere Photonics-Vorrichtungen in kleinem Maßstab sind weitere Anwendungen. Für diese
Anwendungen können
kleine Stücke
eines optischen Mehrschichtfilms aus einem größeren Bogen eines solchen Filmes
durch Vereinzeln des Bogens durch mechanische Mittel hergestellt
werden, wie zum Beispiel durch Schneiden des Bogens mit einem Schergerät (z.B.
ein Messer) oder Aufschlitzen des Bogens mittels einer Klinge. Die
Kräfte,
die jedoch durch den Schneidemechanismus auf den Film ausgeübt werden,
können
zu Schichtablösungen
in einem Bereich entlang der Schnittlinie oder der Kanten des Filmes
führen.
Dies trifft insbesondere für
viele optische Mehrschichtfilme aus Polymeren zu. Der Bereich der
Schichtablösung
ist häufig
an einer Verfärbung
im Verhältnis
zu den intakten Regionen des Filmes erkennbar. Da der optische Mehrschichtfilm
auf einem engen Kontakt der einzelnen Schichten untereinander beruht,
wodurch die gewünschten
Merkmale der Reflektion/Übertragung
erzielt werden, kann der Bereich der Schichtablösung diese gewünschten
Merkmale nicht bereitstellen.
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Bei
einigen Produktanwendungen ist die Schichtablösung nicht problematisch oder
nicht einmal erkennbar. Bei anderen Anwendungen, insbesondere, wo
es für
im Wesentlichen das gesamte Stück
des Filmes von Kante zu Kante von Bedeutung ist, die gewünschten
Merkmale der Reflektion oder der Übertragung bereitzustellen,
oder wo der Film mechanischer Beanspruchung und/oder großer Temperaturschwankungen
ausgesetzt ist, kann dies zu einer Schichtablösung führen, die sich mit der Zeit über den
ganzen Film ausbreitet, so dass die Schichtablösung einen großen Schaden
bewirken kann.
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Aus
diesem Grunde besteht ein Bedarf an einem verbesserten Verfahren
für das
Vereinzeln optischer Mehrschichtfilme und von Produkten, die einen
solchen Film umfassen. Vorzugsweise führt das Verfahren nicht zu
einer Schichtablösung
an den Schnittlinien oder den Rändern
des Filmes, schneidet den Film sauber ohne wesentliche Ansammlungen
von Ablagerungen auf dem Film und ist mit automatisierten und/oder
kontinuierlichen Herstellungsverfahren kompatibel.
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Die
vorliegende Erfindung wird durch die Merkmale der Ansprüche spezifiziert.
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Die
vorliegende Anmeldung offenbart Verfahren zum Vereinzeln oder Schneiden
eines optischen Mehrschichtfilmkörpers,
umfassend das Teilen eines optischen Mehrschichtfilmes in ein oder
mehrere Stücke. Im
einfachsten Fall besteht der optische Mehrschichtfilmkörper im
Wesentlichen aus einem optischen Mehrschichtfilm. In anderen Fällen kann
der optische Mehrschichtfilm ebenso eine oder mehrere zusätzliche Schichten
umfassen, mit denen der optische Mehrschichtfilm beschichtet wurde.
Eine erste und zweite Dichthaut wird auf sich gegenüberliegende
Hauptoberflächen
des optischen Mehrschichtfilmkörpers
so aufgetragen, dass sie wieder abnehmbar ist. Dann werden vorzugsweise
Laserstrahlen durch eine der Dichthauten auf den Filmkörper geleitet
(willkürlich
als die erste Dichthaut bezeichnet), wobei die Laserstrahlen so
eingerichtet sind, dass sie Schnittlinien herstellen, die mehrere
Teile der ersten Dichthaut und des Filmkörpers definieren. Typischerweise
erzeugen die Laserstrahlen eine Rauchfahne und Ablagerungen, die
sich auf dem Werkstück – in diesem
Fall auf der ersten Dichthaut – ansammeln.
Danach werden die mehreren Stücke
der ersten Dichthaut (mit den dazugehörigen Ablagerungen) von den
mehreren Stücken
des optischen Mehrschichtfilmkörpers getrennt,
wobei die Stücke
des optischen Mehrschichtfilmkörpers durch
die zweite Dichthaut gestützt
werden. Das Entfernen kann durch den Kontakt der ersten Dichthaut
mit einem Klebeband und dem Wegziehen des Bandes vom optischen Mehrschichtfilmkörper durchgeführt werden.
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Vorzugsweise
wird mindestens die erste Dichthaut auf den Filmkörper unter
Anwendung des Verfahrens der Elektrostatik aufgetragen. Nachdem
die Schnittlinien mit Hilfe der Laserstrahlen ausgebildet wurden und
bevor die Stücke
der ersten Dichthaut von den Stücken
des optischen Mehrschichtfilmkörpers
entfernt werden, kann ein Neutralisierungselement verwendet werden,
um die elektrostatische Anziehung zwischen der ersten Dichthaut
und dem optischen Mehrschichtfilmkörper zu verringern.
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Obwohl
die Laserbestrahlung eine bevorzugte Technik für das Schneiden des Filmkörpers ist,
können auch
alternative Herangehensweisen, wie zum Beispiel das Rotationsstanzen
und das Ultraschallschneiden, in einigen Fällen geeignet sein.
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In
der gesamten Beschreibung wird auf die angehängten Zeichnungen Bezug genommen,
wobei ähnliche
Bezugszeichen ähnliche
Elemente bezeichnen und wobei:
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1 eine
erheblich vergrößerte perspektivische
Ansicht eines optischen Mehrschichtfilmkörpers ist;
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2 eine
Draufsicht auf einen Bogen eines optischen Mehrschichtfilmkörpers mit
unterbrochenen Schnittlinien ist, welche aufzeigen, wie dieser vereinzelt
werden soll;
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3 eine
Querschnittsansicht eines optischen Mehrschichtfilmkörpers ist,
der zwischen einer oberen und einer unteren Dichthaut angeordnet
ist, wobei die Figur ferner die elektromagnetische Strahlung darstellt, die
an den Schnittlinien, welche die einzelnen Stücke des optischen Mehrschichtfilmkörpers und
der oberen Dichthaut definieren, Spalten ausbilden;
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4 eine
Querschnittsansicht ähnlich
derjenigen wie in 3 darstellt, bei der jedoch
ein Haftfilm auf die obere Dichthaut aufgetragen wurde, so dass
dieser die Stücke
der oberen Dichthaut von den Stücken des
optischen Mehrschichtfilmkörpers
entfernen kann;
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3a und 4a ähnlich sind
wie 3 bzw. 4, außer dass die vorangegangenen
Figuren Schnittlinien umfassen, die sich vollständig durch die Mikroschichten
des/der optischen Mehrschichtfilme(s) im Filmkörper erstrecken, sich dabei
jedoch nicht vollständig
durch eine optisch dicke zerreißbare
Außenschicht des
Filmkörpers
erstrecken;
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5 eine
Draufsicht auf ein Stück
eines Schnittes eines optischen Mehrschichtfilmkörpers aus einem größeren Bogen
ist;
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6 eine
Querschnittsansicht durch das Stück
des optischen Mehrschichtfilmkörpers
aus 5 mit mehreren dort angebrachten Filterrahmen
ist;
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7 einen
fortlaufenden Prozess des Vereinzelns eines optischen Mehrschichtfilmkörpers darstellt; und
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8 eine
Draufsicht auf einen optischen Mehrschichtfilmkörper zeigt, wie er geschnitten
wird.
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In
diesem Zusammenhang bezieht sich der Begriff „Film" auf einen verlängerten optischen Körper, dessen
Dicke im Allgemeinen nicht 0,25 mm (10 Tausendstel eines Inches
oder „Mil") übersteigt.
In einigen Fällen
kann ein Film auf einen anderen optischen Körper, wie zum Beispiel auf
ein steifes Substrat oder einen anderen Film, der geeignete Eigenschaften
der Reflektion und Übertragung
aufweist, angeheftet oder aufgetragen sein. Der Film kann ebenso
in einer physikalisch flexiblen Form vorliegen, egal ob diese freistehend oder
mit (einer) andere(n) flexible Schicht(en) verbunden ist. Der Begriff „Filmkörper" meint in diesem
Zusammenhang einen Film, entweder als dieser selbst oder in Kombination
mit anderen Bestandteilen, wie zum Beispiel in einem Aufbau aus
Schichten.
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1 stellt
einen optischen Mehrschichtfilmkörper 20 dar.
Der Filmkörper
umfasst verschiedene Mikroschichten 22, 24. Die
Mikroschichten weisen unterschiedliche Merkmale des Brechungsindizes
auf, so dass etwas Licht an den Schnittstellen zwischen einander
angrenzenden Mikroschichten reflektiert wird. Die Mikroschichten
sind dünn
genug, damit das Licht, das an den mehreren Schnittstellen reflektiert
wird, auf konstruktive oder destruktive Weise wirksam wird, um dem
Filmkörper
die gewünschten
Eigenschaften der Reflektion oder der Übertragung zu verleihen. Bei
optischen Filmen, die so ausgestaltet sind, dass sie das Licht bei
ultravioletten, sichtbaren oder Nahinfrarot-Wellenlängen reflektieren,
weist jede Mikroschicht im Allgemeinen eine optische Dicke (d.h.
eine physikalische Dicke multipliziert mit dem Brechungsindex) von
weniger als etwa 1 μm auf.
Dickere Schichten können
jedoch ebenso mit einbezogen werden, wie zum Beispiel Skin-Layer
an der Außenseite
des Filmes oder schützende
Grenzschichten, die innerhalb des Filmes angeordnet sind, und welche die
Aufschichtungen aus Mikroschichten voneinander trennen. Der optische
Mehrschichtfilmkörper 20 kann ebenso
eine oder mehrere dicke Klebeschichten umfassen, um zwei oder mehrere
Bögen des
optischen Mehrschichtfilmes in Form einer Beschichtung miteinander
zu verbinden.
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Die
Eigenschaften der Reflektion und der Übertragung des optischen Mehrschichtfilmkörpers 20 sind eine Funktion
des Brechungsindexes der entsprechenden Mikroschichten. Jede Mikroschicht
kann zumindest an einigen Stellen in dem Film durch die Brechungsindizes
nx, ny in einer
In-Plane-Anordnung und einen Brechungsindex nz in
Verbindung mit einer Achse der Dicke des Filmes assoziiert werden.
Diese Indizes stellen den Brechungsindex des jeweiligen Materiales
für das
Licht dar, das entlang zueinander rechtwinklige angeordneter x-,
y- bzw. z-Achsen polarisiert ist (siehe 1). In der
Praxis werden die Brechungsindizes durch eine genaue Materialauswahl
sowie durch präzise
abgestimmte Verfahrensbedingungen kontrolliert. Der Filmkörper 20 kann
durch Koextrusion von typischerweise einigen zehn oder Hunderten
von Schichten aus zwei sich abwechselnden Polymeren A, B hergestellt
werden, gefolgt von dem optionalen Führen des Mehrschicht-Extrudates
durch ein oder mehrere Vervielfältigungswerkzeuge
und dann das Dehnen oder ein anderes Ausrichten des Extrudates,
um einen schließlichen
Film auszubilden. Der entstandene Film besteht typischerweise aus
etwa einigen zehn oder Hunderten von einzelnen Mikroschichten, deren
Dicke und deren Brechungsindizes genau bemessen sind, um eine oder
mehrere Reflektionsbänder
in den gewünschten
Regionen/der gewünschten
Region des Spektrums bereitzustellen, wie zum Beispiel im sichtbaren
Bereich oder nahe des Infrarotbereiches. Um einen hohen Grad an
Reflektivität
mit einer angemessenen Anzahl von Schichten zu erreichen, weisen
angrenzende Mikroschichten für
das Licht, das entlang der x-Achse polarisiert ist, vorzugsweise
eine Abweichung im Brechungsindex (Δnx)
von mindestens 0,05 auf. Wenn der hohe Grad an Reflektivität bei zwei
orthogonalen Polarisationen gewünscht
wird, dann weisen die angrenzenden Mikroschichten für das Licht,
das entlang der y-Achse polarisiert ist, ebenso vorzugsweise eine
Abweichung im Brechungsindex (Δny) von mindestens 0,05 auf. Anderenfalls
kann die Abweichung Δny des Brechungsindexes weniger als 0,05 und
vorzugsweise etwa 0 sein, um eine Aufschichtung aus mehreren Schichten
zu erzeugen, die normal einfallendes Licht eines Polarisationszustandes
reflektiert und normal einfallendes Licht eines orthogonalen Polarisationszustandes überträgt.
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Auf
Wunsch kann die Abweichung (Δnz) des Brechungsindexes zwischen den angrenzenden
Mikroschichten für
das Licht, das entlang der z-Achse polarisiert ist, auf gleiche
Weise genau bemessen werden, um gewünschte Eigenschaften der Reflektivität für die Komponente
der p-Polarisation von schräg
einfallendem Licht zu erzeugen. Zur Vereinfachung der folgenden
Erläuterung
wird die x-Achse an jedem gegebenen Punkt auf einem Interferenzfilm
so betrachtet, dass diese innerhalb der Achse des Filmes ausgerichtet
wird, so dass die Größenordnung
von Δnx ein Maximum darstellt. Infolgedessen kann
der Größenumfang
von Δny gleich oder weniger als (jedoch nicht größer als)
der Größenumfang
von Δnx sein. Ferner wird die Auswahl, mit welchem
Material die Schicht beginnen soll, in der Berechnung der Abweichungen Δnx, Δny, Δnz durch die Anforderung bestimmt, dass Δnx nicht negativ sein darf. Mit anderen Worten
sind die Abweichungen der Brechungsindizes zwischen den zwei Schichten,
die eine Schnittstelle ausbilden, Δnj =
n1j – n2j, wobei j = x, y oder z und wobei die Bezeichnungen
der Schichten 1, 2 so ausgewählt
sind, dass n1x ≥ n2x,
d.h. Δnx ≥ 0.
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Um
die hohe Reflektivität
des p-polarisierten Lichtes bei schrägen Winkeln beizubehalten,
kann die Differenz des z-Indexes Δnz zwischen den Mikroschichten so festgelegt
werden, dass diese im Wesentlichen weniger als die maximale Differenz Δnx des In-Plane-Brechungsindixes beträgt, so dass Δnz ≤ 0,5*Δnx ist. Insbesondere ist Δnz ≤ 0,25*Δnx. Eine Differenz des z-Indixes in einer
Größenordnung
von 0 oder fast 0 führt
zu Schnittstellen zwischen den Mikroschichten, deren Reflektivität für p-polarisiertes Licht
als eine Funktion des Einfallswinkels konstant oder fast konstant
ist. Ferner kann die Differenz des z-Indexes Δnz so
festgelegt werden, dass diese im Vergleich zur Differenz Δnx des In-Plane-Indexes die entgegengesetzte Polarität aufweist, d.h.
dass Δnz < 0.
Dieser Umstand führt
zu Schnittstellen, deren Reflektivität für p-polarisiertes Licht mit
der Zunahme des Einfallswinkels ansteigt, wie es bei s-polarisiertem Licht
der Fall ist.
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Exemplarische
Substanzen, die für
die Herstellung von optischen Mehrschichtfilmen aus Polymeren verwendet
werden können,
können
in der PCT-Veröffentlichung
WO 99/36248 (Neavin et al.) nachgelesen werden. Es ist wünschenswert,
dass mindestens eine der Substanzen ein Polymer mit einem optischen
Stresskoeffizienten ist, welches einen hohen Absolutwert aufweist.
Mit anderen Worten entwickelt das Polymer vorzugsweise eine hohe
Doppelbrechung (mindestens etwa 0,05 und insbesondere mindestens
etwa 0,1 oder sogar 0,2), wenn es gedehnt wird. Je nach dem Anwendungszweck
des Mehrschichtfilmes kann die Doppelbrechung zwischen zwei orthogonalen
Richtungen auf derselben Ebene wie der Film, zwischen einer oder
mehreren In-Plane-Richtungen und der zur Achse des Filmes senkrechten
Richtung oder durch eine Kombination dieser Richtungen hergestellt
werden. In besonderen Fällen,
bei denen isotrope Brechungsindizes zwischen nicht gedehnten Polymerschichten
weit voneinander entfernt liegen, kann die hohe Doppelbrechung bei
mindestens einem der Polymere vernachlässigt werden, obwohl die Doppelbrechung
häufig
immer noch wünschenswert
ist. Solche Sonderfälle
können
bei der Auswahl von Polymeren für
Spiegelfilme und für
Polarisationsfilme auftreten, die unter Anwendung eines zweiachsigen
Verfahrens hergestellt werden, welches den Film in zwei orthogonale
Richtungen auf gleicher Ebene zieht. Ferner ist das Polymer wünschenswerterweise
in der Lage, die Doppelbrechung nach dem Dehnen beizubehalten, so
dass der fertiggestellte Film die gewünschten optischen Eigenschaften
erhält.
Ein zweites Polymer kann für
andere Schichten des Mehrschichtfilmes ausgewählt werden, so dass sich der
Brechungsindex des zweiten Polymeres im fertiggestellten Film in
mindestens einer Richtung signifikant vom Brechungsindex des ersten
Polymeres in derselben Richtung unterscheidet. Zur Vereinfachung
können
die Filme unter Verwendung zweier unterschiedlicher Polymermaterialien
hergestellt werden, wobei sich diese Materialien während des
Verfahrens der Extrusion zur Herstellung sich abwechselnder Schichten
A, B, A, B, ..., wie es in 1 gezeigt
wird, überlappen.
Das Überlappen
von nur zwei unterschiedlichen Polymermaterialien ist jedoch keine
Voraussetzung. Anstelle dessen kann jede Schicht des optischen Mehrschichtfilmes
aus einem einzigen Material oder aus einer Mischung bestehen, die
ansonsten nicht in dem Film vorhanden ist. Vorzugsweise besitzen
die Polymere, die koextrudiert werden, dieselben oder ähnliche
Schmelztemperaturen.
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Exemplarische
Kombinationen von zwei Polymeren, die sowohl adäquate Abweichungen im Brechungsindex
aufweisen als auch eine hinreichende Haftung der Schichten untereinander
bereitstellen, umfassen: (1) für
polarisierende optische Mehrschichtfilme, die unter Anwendung eines
Verfahrens mit hauptsächlich einachsigem
Dehnen hergestellt werden PEN/coPEN, PET/coPET, PEN/sPS, PET/sPS,
PEN/EastarTM und PET/EastarTM,
wobei sich „PEN" auf ein Polyethylen-Naphthalat, "coPEN" auf ein Copolymer
oder eine Mischung auf Basis von Naphthalen-Dicarboxylsäure, „PET" auf Polyethylen-Terephthalat, „coPET" auf ein Copolymer
oder eine Mischung auf Basis von Terephthalinsäure, "sPS" auf
syndiotaktisches Polystyren und seine Derivate bezieht, und EastarTM ein Polyester oder ein Copolyester ist
(bei dem man annimmt, dass es Cyclohexanedimethylen Diol-Einheiten
und Terephthalat-Einheiten umfasst), das kommerziell über Eastman
Chemical Co. erhältlich
ist; (2) für
polarisierende optische Mehrschichtfilme, die durch Beeinflussen
der Verfahrensbedingungen eines zweiachsigen Dehnungsverfahrens
hergestellt werden, PEN/coPEN, PEN/PET, PEN/PBT, PET/PETG und PEN/PETcoPBT,
wobei „PBT" sich auf Polybutylen-Terephthalat, „PETG" sich auf ein Copolymer
aus PET bezieht, das ein zweites Glycol anwendet (gewöhlich Cyclohexanedimethanol),
und wobei sich „PETcoPBT" auf ein Copolymer
aus Terephthalinsäure
oder aus einem Ester mit einer Mischung aus Ethylenglycol und 1,4-Butandiol
bezieht; (3) für
Spiegelfilme (auch farbige Spiegelfilme) PEN/PMMA, coPEN/PMMA, PET/PMMA,
PEN/EcdelTM, PET/EcdelTM,
PEN/sPS, PET, sPS, PEN/coPET, PEN/PETG und PEN/THVTM,
wobei sich "PMMA" auf Polymethyl-Methacrylat
bezieht, EcdelTM ein theromplastisches Polyester
oder Copolyester ist (von dem man annimmt, dass dieses Cyclohexanedicarboxylat-Einheiten,
Polytetramethylen-Ether-Glycol-Einheiten
und Cyclohexandimethanol-Einheiten umfasst), welche kommerzielle über Eastman
Chemical Co. zu beziehen ist, und wobei THVTM ein
Fluoropolymer ist, das kommerzielle über die 3M Company beziehbar
ist.
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Weitere
Einzelheiten zu geeigneten optischen Mehrschichtfilmen und verwandten
Konstruktionen können
in der US-Patentschrift Nr. 5,882,774 (Jonza et al.) und den PCT-Publikationen
WO 95/17303 (Ouderkirk et al.) sowie WO 99/39224 (Ouderkirk et al.)
nachgelesen werden. Polymerische optische Mehrschichtfilme und -filmkörper können zusätzliche
Schichten und Beschichtungen umfassen, die entsprechend ihrer optischen,
mechanischen und/oder chemischen Eigenschaften ausgewählt werden.
Siehe dazu die US-Patentschrift Nr. 6,368,699 (Gilbert et al.).
Die polymerischen Filme und Filmkörper können ebenso anorganische Schichten
umfassen, wie zum Beispiel Beschichtungen oder Schichten aus Metall
oder Metalloxid.
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Bei
einer einfachen Ausführungsform
können
die Mikroschichten eine Dicke aufweisen, die einem Quarter-Wave-Stack entspricht,
d.h. diese sind in optischen sich wiederholenden Einheiten oder
Zelleinheiten angeordnet, wobei jede Einheit aus im Wesentlichen
zwei aneinander angrenzenden Mikroschichten mit derselben optischen Dicke
(f-Ratio = 50 %) angeordnet sind, wobei diese sich wiederholenden
optischen Einheiten bewirken, dass das Licht mit einer konstruktiven
Interferenz, dessen Wellenlänge λ zweimal
so dick ist wie die gesamte optische Dicke der sich wiederholenden
optischen Einheit, reflektiert wird. Solch eine Anordnung wird in 1 gezeigt,
bei der die Mikroschichten 22 des Polymeres A an die Mikroschicht 24 des
Polymeres B angrenzen und eine Zelleinheit oder eine optisch sich
wiederholende Einheit 26 ausbilden, die sich durch die Aufschichtung
hindurch wiederholt. Die Dickegradienten entlang einer Achse der
Dicke des Filmes (z.B. entlang der z-Achse) kann verwendet werden,
um ein erweitertes Reflektionsband bereitzustellen. Die Dickegradienten,
die genau bemessen sind, um die Kanten des Bandes zu schärfen, können ebenso
auf eine Weise verwendet werden, wie es in der US-Patentschrift
Nr. 6,157,490 (Wheatley et al.) besprochen wird.
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Andere
Schichtanordnungen, wie zum Beispiel optische Mehrschichtfilme mit
sich wiederholenden optischen Einheiten aus zwei Mikroschichten,
deren f-Ratio nicht 50 % beträgt,
oder Filme, deren sich wiederholende optische Einheiten im Wesentlichen
aus mehr als zwei Mikroschichten bestehen, werden ebenso in Betracht
gezogen. Diese alternativen Ausgestaltungen von sich wiederholenden
optischen Einheiten können
einige höherwertige
Reflektionen reduzieren oder verhindern. Siehe dazu zum Beispiel
die US-Patentschriften Nr. 5,360,659 (Arends et al.) und 5,103,337
(Schrenk et al.).
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2 zeigt
einen Abschnitt eines Bogens aus einem optischen Mehrschichtfilm 30 von
oben. Der Filmkörper 30 wird
in querverlaufenden Abmessungen hergestellt und vertrieben oder
geliefert, welche im Hinblick auf eine bestimmte Anwendung eines
Endverbrauches größer als
gewünscht
sind. Das Vereinzeln des Filmkörpers 30 in
ein kleineres Stück
oder in kleinere Stücke
ist demzufolge erforderlich, um den Film dieser Anwendung anzu passen.
Die gewünschte
Größe und Form
der Stücke
kann in einem weiten Rahmen variieren. Zur Vereinfachung zeigt 2 Stücke, die
durch zwei sich überschneidende
Anordnungen von parallel verlaufenden Schnittlinien definiert werden,
die mit den Zahlen 32 und 34 gekennzeichnet sind.
Wenn beide Anordnungen von Schnittlinien verwendet werden, wird
der Filmkörper 30 in
einzelne rechteckige (auch quadratische) oder parallel angeordnete
Stücke
umgewandelt, die sich in zwei Richtungen, d.h. in die Länge und
in die Breite des Filmes 30 erstrecken. Wenn nur eine der
Anordnungen verwendet wird, können
die Stücke
die Form von länglichen
rechteckigen Streifen einnehmen. Natürlich müssen die Schnittlinien nicht
geradlinig sein und können
ebenso gekrümmt,
gebogen oder gewinkelt sein, sowie gerade Abschnitte in jeder möglichen
Kombination umfassen. Häufig
jedoch werden lediglich einfache Formen wie Kreise, Rechtecke, Parallelogramme oder
andere Vielecke verlangt.
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Anwender
haben festgestellt, dass Laserstrahlen nützlich sind, um polymerische
optische Mehrschichtfilmkörper
zu schneiden und zu vereinzeln, ohne dass eine wesentliche Schichtablösung an
den Schnittlinien entsteht. Die Laserstrahlen werden in einer Wellenlänge ausgewählt, bei
der mindestens einige der Substanzen des optischen Filmes eine wesentliche
Absorption aufweisen, so dass die absorbierte elektromagnetische
Strahlung den Filmkörper
entlang der Schnittlinie verdampfen kann. Ansonsten würden die
Laserstrahlen durch den Film wie auch jedes andere einfallende Licht,
dessen Wellenlänge
innerhalb eines beabsichtigten Arbeitsbereiches des Filmes liegt, übertragen
oder reflektiert werden. Die Laserstrahlen sind ebenso mit einer
geeigneten Bündelungsoptik
ausgebildet und auf ein geeignetes Leistungsniveau eingestellt, um
die Verdampfung entlang einer engen Schnittlinie herzustellen. Vorzugsweise
kann die Laserbestrahlung auch schnell und entsprechend der vorprogrammierten
An weisungen das Werkstück
abtasten sowie schnell an- und ausgeschaltet werden, so dass die
Laserstrahlen Schnittlinien in jeder Form folgen können. Kommerziell
erhältliche
Systeme, die in dieser Hinsicht für nützlich befunden wurden, werden
mit der Handelsmarke LaserSharp als Modul für Laserverfahren vermarktet
und durch LasX Industries Inc., St. Paul, MN, vertrieben. Diese
Module arbeiten mit einer CO2-Laserquelle,
die bei einer Wellenlänge
von etwa 10,6 μm
(von etwa 9,2 bis 11,2 μm)
betrieben wird, um das Werkstück
zu schneiden.
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Anwender
haben ebenso festgestellt, dass sich verdampfte Materialien, die
im Zuge des Schnittverfahrens durch Laserbestrahlung bilden, in
Form von Ablagerungen auf dem Werkstück sammeln können. Solche
Ablagerungen können
sich bis zu einem Ausmaß ansammeln,
das dazu führt,
dass das Stück
des Filmes hinsichtlich der beabsichtigten Anwendung nicht mehr
akzeptabel ist. Um dieses Problem zu umgehen, kann eine erste Dichthaut
auf den optischen Mehrschichtfilmkörper vor dem Vorgang des Laserschneidens
aufgetragen werden. Wenn ein enger Berührungskontakt zwischen der
ersten Dichthaut und dem optischen Mehrschichtfilmkörper aufrechterhalten
wird, sammeln sich alle Ablagerungen, die im Zuge des Schrittes
des Schneidens entstanden sind, mehr auf der ersten Dichthaut als
auf dem optischen Mehrschichtfilmkörper. Die erste Dichthaut wird
jedoch ebenso vorzugsweise in einer Weise aufgetragen, die eine
sofortige Entfernung ermöglicht,
so dass ein sauberes Stück
eines optischen Mehrschichtfilmkörpers
erhalten werden kann. Bei einer Herangehensweise kann die erste
Dichthaut auf den optischen Mehrschichtfilmkörper vor dem Laserschneiden
auf elektrostatische Weise aufgetragen werden. Die elektrostatische
Ladung kann später
zumindest zum Teil neutralisiert werden, um die Anziehung von Dichthaut
und Filmkörper
zu reduzieren und dadurch eine Trennung dieser Elemente voneinander
zu ermöglichen.
Alternativ dazu kann eine dünne
Schicht aus einem Klebemittel mit geringerer Haftung verwendet werden,
wie zum Beispiel des Typus, der für mehrfach haftende Notizzettel
verwendet wird.
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Während des
Schneidens werden die Laserstrahlen vorzugsweise durch die erste
Dichthaut hindurch auf den optischen Mehrschichtfilmkörper gerichtet.
Dadurch wird die erste Dichthaut in Stücke geschnitten, die im Wesentlichen
den Stücken
des optischen Mehrschichtfilmkörpers
entsprechen, da sich die zwei Schichten in engem Berührungskontakt
miteinander befinden, obwohl die erste Dichthaut bei der Wellenlänge des
Lasers nicht absorbierend ist. Das bedeutet, dass die Laserstrahlen
gleichzeitig im Wesentlichen identische Stücke der ersten Dichthaut schneiden,
da diese so eingerichtet werden, dass sie verschiedene Stücke des
optischen Mehrschichtfilmkörpers
schneiden. Eine bevorzugte erste Dichthaut ist Papier. Papier verdampft,
schmilzt jedoch bei Laserbestrahlung nicht, so dass sich die Papierstücke nicht
mit den angrenzenden Stücken
des optischen Mehrschichtfilmkörpers
verbinden. Das Papier kann mit einer dünnen (gut unter 1 Mil) Schicht
aus Silikon behandelt werden und behält noch immer diese gewünschten
Eigenschaften bei. In diesem Fall berührt die mit Silikon behandelte
Seite des Papieres vorzugsweise den optischen Mehrschichtfilmkörper. Andere
Materialien, die eine minimale oder gar keine Einschmelzung bei
der Einwirkung von Laserstrahlen aufweisen, können ebenso verwendet werden.
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Zur
Vereinfachung der Handhabung kann eine zweite Dichthaut auf den
optischen Mehrschichtfilmkörper
auf eine Seite aufgetragen werden, die der ersten Dichthaut gegenüberliegt.
Des Weiteren kann durch die richtige Auswahl der Dichthäute und
die angemessene Einstellung der Laserbestrahlung ein sogenannter "Kiss-Cut" entlang mindestens
einiger Schnittlinien hergestellt werden, wodurch die erste Dichthaut
und der optische Mehrschichtfilmkörper vollständig an der Schnittlinie verdampfen,
die zweite Dichthaut jedoch nicht voll ständig verdampft, sondern anstelle
dessen zumindest teilweise intakt bleibt, und vorzugsweise vollständig intakt
bleibt. Auf diese Weise können
die verschiedenen Stücke
des optischen Mehrschichtfilmkörpers
hergestellt werden, wobei diese jedoch noch immer ihre geordnete
Anordnung beibehalten und zum Zweck einer schnellen Bearbeitung
wie ein Netz oder ein Blatt gehandhabt werden. Die zweite Dichthaut
dient als ein Substrat, das die einzelnen Stücke nach deren Schneiden zusammenhält und trägt. Man
beachte, dass die zweite Dichthaut die einzelnen Stücke stützen und
verbinden kann, egal ob sich diese über oder unter diesen Stücken befindet.
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3 dient
in dieser Hinsicht der Veranschaulichung. Die Querschnittsansicht
dieser Figur zeigt einen polymerischen optischen Mehrschichtfilmkörper 40,
der zum Zweck der Vereinfachung als eine einzelne Schicht dargestellt
ist. Eine erste Dichthaut 42 und eine zweite Dichthaut 44 wurden
so aufgetragen, dass diese in engem Berührungskontakt mit den sich
gegenüberliegenden
Hauptoberflächen
des Filmkörpers 40 stehen.
Die Dichthaut 44 wird aufgrund der im Folgenden erläuterten
Erklärungen
so dargestellt, dass sie die zwei Schichten 44a, 44b umfasst.
Die Laserstrahlen 46a, 46b, 46c werden
durch die Dichthaut 42 an den Schnittlinien 48a, 48b bzw. 48c auf
den Filmkörper 40 gerichtet.
Eine Optik mit geeigneter Richtstrahlformung und Leistungskontrolle
(nicht gezeigt) werden bereitgestellt, so dass begrenzte Spalten
durch die Verdampfung der Dichthaut 42 und des Filmkörpers 40 entsprechend
der Darstellung hergestellt werden, wohingegen die Dichthaut 44 im
Wesentlichen intakt bleibt. Einige der verdampften Stoffe sammeln
sich als Ablagerungen 50 auf der ersten Dichthaut 42.
Die Schnittlinien und Spalten definieren unterschiedliche Stücke 40a, 40b, 40c des Mehrschichtfilmkörpers 40 und
entsprechende Stücke 42a, 42b, 42c der
Dichthaut 42. In 3 bleiben
die Stücke
der Dichthaut 42 zum Beispiel durch die elektrostatische
Anziehung oder durch einen umkehrbaren Be festigungsmechanismus in
engem Berührungskontakt
mit den Stücken
des Mehrschichtfilmkörpers 40.
-
Die
Schnittlinien 48a bis c können gleichzeitig oder hintereinander
ausgebildet werden. Die Verfahrensmodule des Lasers des Modelles
LaserSharp, der oben erwähnt
wurde, scannen einen Einstrahl der Laserstrahlen, wodurch die Strahlen 46a bis
c sequenzielle Abtastungen des Strahles darstellen. Wie oben erwähnt wurde,
sind auch andere Schnittverfahren wie das Rotationsschneiden und
das Ultraschallschneiden akzeptable Alternativen zur Laserbestrahlung.
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4 stellt
ein Verfahren des herkömmlichen
Entfernens der mit Ablagerungen beschichteten Stücke 42a bis c der
Dichthaut von den Stücken 40a bis
c des optischen Mehrschichtfilmkörpers
dar. Ein druckempfindliches Klebeband 52 wird in Berührungskontakt
mit dem Aufbau aus 3 gebracht, so dass das druckempfindliche
Klebeband die erste Dichthaut 42 berührt. Wenn der Film 42 während des
Laserschneidens auf elektrostatische Weise am Filmkörper 40 haftet,
werden die elektrostatischen Kräfte
vorzugsweise im Wesentlichen neutralisiert oder zumindest reduziert,
so dass die Anziehungskraft zwischen der Dichthaut 42 und
dem Filmkörper 40 im
Wesentlichen geringer wird als die Anziehungskraft zwischen der
Dichthaut 42 und dem Klebeband 52. Dann können die
Stücke 42a bis
c der Dichthaut auf schnelle Weise von den Stücken 40a bis c des
Filmkörpers
getrennt werden, indem einfach das Klebeband 52 vom Filmkörper 40 abgezogen
wird, oder umgekehrt. Einige zehn, Hunderte oder Tausende von einzelnen
Stücken
der Dichthaut können
auf diese Weise sofort und schnell entfernt werden. Das Klebeband 52 erstreckt
sich vorzugsweise in der Breite des optischen Mehrschichtfilmkörpers 40,
so dass es gleichzeitig eine Reihe der mehreren zu schneidenden
Stücke berührt.
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Nach
der Entfernung der Stücke 42a bis
c der Dichthaut werden die Stücke 40a bis
c des optischen Mehrschichtfilmkörpers
ebenso wünschenswerterweise
von der zweiten Dichthaut 44 getrennt. Vorzugsweise wird
dies durchgeführt,
indem eine relativ schwache Verbindung des Filmkörpers 40 mit der zweiten
Dichthaut 44 bereitgestellt wird. Solch eine Verbindung
kann auf elektrostatische Weise oder durch die Verwendung einer kleinen
Menge eines druckempfindlichen schwach haftenden Klebestoffes erreicht
werden. Die Verbindung ist schwach genug, damit die Teile 40a bis
c durch Führen
der Dichthaut 44 über
eine scharfe Kante oder das Biegen und das sanfte Entfernen der
Teile 40a bis c auf einfache Weise voneinander getrennt
werden können.
-
Die
Dichthaut 44 umfasst vorzugsweise mindestens zwei Schichten 44a, 44b,
die ausgewählt
wurden, um das Kiss-Cutting
zu ermöglichen.
Die Schicht 44a, die angrenzend an den optischen Mehrschichtfilmkörper 40 angeordnet
ist, besteht vorzugsweise aus einem Material mit einer im wesentlichen
geringeren Absorption der Laserstrahlen als der Filmkörper 40.
Durch die geringere Absorption unterliegt die Schicht 44a im
Zuge des Verfahrens des Laserschneidens zusammen mit einer angemessenen
Einstellung des Lasers nur einer geringen oder gar keiner Verdampfung.
Ein Material aus Polyethylen mit einer Dicke von etwa 0,001 inch
(25 μm) oder
mehr hat sich im Hinblick auf ein System des CO2-Laserschneidens,
das bei etwa 10,6 μm
betrieben wird, als adäquat
erwiesen. Ein solches Material kann jedoch durch die Hitze, die
von den Laserstrahlen an den Schnittlinien ausgeht, gedehnt oder
verformt werden. Wenn die Dichthaut 44 in einem Spannungszustand
gehalten wird und dazu verwendet wird, um den optischen Mehrschichtfilmkörper 40 durch
den Bereich des Laserschneidens zu bewegen, kann die Ausdehnung
oder Verformung der Schicht 44a der Dichthaut dazu führen, dass
sich die Stücke 40a bis
c aus ihrer Ausrichtung zueinander hin wegbewegen, wodurch sie eine
falsche Positionierung der Laserschnitte hervorrufen. Aus diesem
Grunde besteht die Schicht 44b vorzugsweise aus einem Material
mit einem recht hohen Modulus, wie zum Beispiel aus einem High-Modulus-Papier,
das mit einem Klebemittel beschichtet wurde, so dass der Filmkörper 40 und
die Stücke 40a bis
c des Filmes in ihren Größen beibehalten
werden.
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Die
Stücke 40a bis
c des optischen Mehrschichtfilmkörpers
weisen Ränder
auf, die durch die Anwendung des Verfahrens des Laserschneidens
im Wesentlichen keine Schichtablösung
aufweisen, und die ebenso saubere Hauptoberflächen aufweisen, die durch die
Verwendung der ersten und zweiten Dichthaut 42, 44 frei von
Ablagerungen sind. Die Hitze, die von den Laserstrahlen ausgeht,
verformt die Mikroschichten an den Rändern, um eine Art von Abdichtung
des optischen Mehrschichtfilmes herzustellen.
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5 zeigt
eine Draufsicht auf ein Stück
eines polymerischen optischen Mehrschichtfilmkörpers 60, welcher
aus einem größeren Bogen
eines polymerischen optischen Mehrschichtfilmkörpers vereinzelt wurde. Das
Stück 60 weist
an den äußeren Rändern 62a bis
d Laserschnitte auf, die vorzugsweise durch das Kiss-Cutting, wie
es in 3 dargestellt wird, einen länglichen Streifen definieren.
Zusätzliche
Laserschnitte werden bereitgestellt, um eine weitere Vereinzelung
des optischen Mehrschichtfilmkörpers
in einzelne Bündelungen
von Filtern zu ermöglichen.
Die Ränder 64a, 64b definieren
Ausrichtungsöffnungen,
um den Streifen in einer Injektionsformungsvorrichtung zu montieren.
Diese Ränder
sind ebenso vorzugsweise ein Kiss-Cut. Die Punkte 66 definieren
lineare Anordnungen mit Öffnungen,
die die Funktion der Perforationslinien erfüllen, um das Reißen oder
Scheren entlang dieser Linien zu ermöglichen. Während des Laserschneidens werden
die Laserstrahlen vorzugsweise so ausgerichtet, dass diese einen
vollständig
durchgehenden Schnitt (nicht nur einen Kiss-Cut) durch den optischen Mehrschichtfilmkörper sowie
durch sowohl die erste als auch die zweite Dichthaut an den Punkten 66 herstellen.
Vorzugsweise führt
eine Öffnung
durch den äußeren Rand 62a und eine
andere Öffnung
durch den äußeren Rand 62c,
so dass zum Zweck der Vereinfachung des Zerreißens eine fraktionierte Öffnung oder
Aussparung entlang eines jeden Randes bereitgestellt wird.
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Die
Verschmelzungsbereiche 68 werden durch eine Reduzierung
der Laserstrahlen auf ein Niveau, bei dem es zu keiner Verdampfung
durch den gesamtem Mehrschichtfilmkörper 60 hindurch kommt,
hergestellt. Dies kann durch eine Defokussierung der Laserstrahlen
erreicht werden, die Reduzierung der Laserstärke und/oder durch schnelleres
Abtasten des Lasers über
das Werkstück.
Obwohl einige der Mehrschichtfilmkörper an den Verschmelzungsbereichen 68 verdampfen
können,
bleibt zumindest ein Teil der Dicke des optischen Mehrschichtfilmkörpers an
den Verschmelzungsbereichen 68 intakt, auch wenn diese
durch die örtliche Erhitzung
deformiert werden. Diese Deformierung wird deutlich durch örtliche
Riffelungen oder Wellen der Mikroschichten sowie auch durch das
sich Vermischen und einen daraus resultierenden Verlust unterschiedlicher einzelner
Mikroschichten. Die Verschmelzungsbereiche 68 sind so ausgestaltet,
dass sie die Ausdehnung der Schichtablösung verhindern, welche auftreten
kann, wenn das Stück 60 später durch
Scheren oder dehnende mechanische Vorrichtungen entlang der Perforationslinien
in noch kleinere Stücke
geschnitten wird. Hierbei wird Bezug genommen auf die US-Patentanmeldung
mit der Seriennummer 10/268,354 und dem Titel „Multilayer Optical Film with
melt zone to control delamination", die am 10. Oktober 2002 eingereicht
wurde.
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Wie
in 5 gezeigt wird, erstrecken sich die Verschmelzungsbereiche 68 über die
Breite des Streifens und sind in Paaren angeordnet, die auf alternierende
Weise Bereiche 67 mit aktiven Fenstern sowie Bereiche 69 mit
mechanischer Trennung definieren. Die Per forationsöffnungen,
wie sie an den Punkten 66 definiert werden, können in
den Bereichen 69 der mechanischen Trennung bereitgestellt
oder ausgelassen werden. Unabhängig
davon, ob Perforationsöffnungen
bereitgestellt werden oder nicht, liegen die Verschmelzungsbereiche 68,
die an den Trennungsbereich 69 angrenzen, vorzugsweise
weit genug auseinander, so dass ein fortlaufendes Band des optischen
Mehrschichtfilmes, der durch das Schnittverfahren durch Laser nicht
verformt wurde und der sich über
die Breite des Streifens erstreckt, an jeden Verschmelzungsbereich
angrenzt. Diese Bänder
mit dem nicht verformten optischen Mehrschichtfilm dienen als Pufferzone,
die dazu beiträgt,
dass eine Ausbreitung der Schichtablösung verhindert wird, wenn
die Fensterbereiche 67 durch mechanische Einwirkung (wie
zum Beispiel die Anwendung von Zugkraft bei Vorhandensein der Perforationsöffnungen
oder durch Schermittel) an den Trennungsbereichen 69 voneinander
getrennt werden.
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Der
optische Mehrschichtfilmkörper
kann ebenso einen oder mehrere optische Mehrschichtfilme umfassen,
die dauerhaft mit einer optisch dicken Außenschicht miteinander verbunden
sind, deren Zusammensetzung und Dicke so ausgewählt sind, dass eine solche
Außenschicht
durch die Anwendung moderater Zugspannungen zerrissen werden kann.
Die Außenschicht
besteht aus einem optisch hellen Polymer, vorzugsweise aus einem
Polymer wie einem Polyethylen-Terephthalat (PET) oder einem Polyethylen-Naphthalat
(PEN), einem Polycarbonat oder aus daraus bestehenden Copolymeren,
obwohl die Schichten auf Wunsch auch Farbstoffe, Absorber oder Verbreitungsmittel
umfassen können.
Eine Haftschicht kann verwendet werden, um den optischen Mehrschichtfilm
mit einer solchen Außenschicht
zu verbinden. Ein optischer Mehrschichtfilmkörper, der so aufgebaut ist,
kann in Form eines Sandwiches zwischen der ersten und zweiten entfernbaren
Dichthaut eingefasst sein, und Schnittlinien können dann durch Laserstrahlen,
die durch die erste Dichthaut geschickt werden, erzeugt werden.
Während
des Laserschneidens ist der optische Mehrschichtfilmkörper so
ausgerichtet, dass die zerreißbare
Außenschicht
an der zweiten Dichthaut anliegt, d.h. am weitesten weg von den Laserstrahlen
liegt. Ferner kann die Laserbestrahlung an mindestens einigen Schnittlinien
so eingestellt werden, dass die Laserstrahlen nur teilweise durch
den optischen Mehrschichtfilmkörper
schneiden (verdampfen), wobei sie vollständig durch den optischen Mehrschichtfilm/die
optischen Mehrschichtfilme verdampfen, jedoch die zerreißbare Außenschicht
intakt lassen. Nach dem Verfahren des Laserschneidens und nach der
Entfernung der ersten und zweiten Dichthaut kann der optische Mehrschichtfilmkörper, der
aufgrund der intakten Außenschicht
noch immer die Form eines fortlaufenden Bogens aufweist, auf einfache
Weise in verschiedene Stücke
getrennt werden, die durch die Schnittlinien definiert werden, indem
schlicht die Teile per Hand entlang der Schnittlinien auseinandergezogen
werden oder indem eine solche moderate Kraft mittels eines einfachen Mechanismus
angelegt wird. Die Zugspannung während
der Trennung konzentriert sich ausschließlich auf die zerreißbare Außenschicht.
Der optische Mehrschichtfilm/die optischen Mehrschichtfilme, die
in solch einen Aufbau mit eingeschlossen sind, unterliegen während der
Trennung praktisch keiner Zugkraft, und weisen am Außenbereich
der definierten Stücke
versiegelte Kanten auf. Die Wahrscheinlichkeit einer Schichtablösung des
optischen Mehrschichtfilmes/ der optischen Mehrschichtfilme im Zuge
der Trennung beträgt
demzufolge im Wesentlichen gleich Null. Die Schnittlinien, wie sie
in diesem Zusammenhang beschrieben werden, sind mit den Nummerierungen 49a, 49b, 49c in
den 3a und 4a gekennzeichnet,
welche den 3 und 4 ähneln, außer dass
der optische Mehrschichtfilmkörper 40 mit
einer zerreißbaren
Außenschicht 40d dargestellt wird,
die an die zweite Dichthaut 44 angrenzt. Solche Schnittlinien
können
jedes Paar der Verschmelzungsbereiche 68 und die Linie
der Perforationsöffnungen
an den Punkten 66 ersetzen, wie es in 5 gezeigt
wird, um eine einfache Trennung der Fensterbereiche 67 in
einzelne Stücke
zu ermöglichen.
Die Außenkanten 62a bis
d (siehe 5) können ebenso diese Schnittlinien
verwenden, oder die Laserstrahlen können an diesen Stellen, wie
es in den 3 bis 4 gezeigt
wird, auf Wunsch durch den gesamten optischen Mehrschichtfilmkörper hindurch
schneiden (auch durch die zerreißbare Außenschicht).
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Ein
oder mehrere Stücke 60 des
optischen Mehrschichtfilmkörpers
können
unter Verwendung von Ausrichtungsöffnungen, die durch die Kanten 64a, 64b definiert
werden, in eine Spritzgießmaschine
gegeben werden. Geschmolzenes Polymermaterial kann dann in einer
Reihe von Gehäusen
oder Rahmen 114 um das Stück 60 ausgebildet
werden, wie es am deutlichsten in der Querschnittsansicht in 6 gezeigt
wird. Nach dem Abkühlen
kann jede einzelne Filteranordnung durch mechanisches Schneiden
des Mehrschichtfilmkörpers 60 entlang
der Perforationslinien, die durch die Punkte 66 definiert
werden, hergestellt werden. Die daraus entstandenen einzelnen Filteranordnungen
und -anwendungen werden ausführlicher
in der US-Patentanmeldung mit der Seriennummer 10/152,546 und dem
Titel „Photopic
Detector System and Filter Therefor", eingereicht am 21. Mai 2002, besprochen.
Die Filterrahmen können
eine Öffnung
umfassen, die eingerichtet ist, um einen Photodetektor aufzunehmen.
Die Kombination der Anordnung aus dem Photodetektor/Filter stellt
ein modifiziertes Detektorsystem mit spektralen Eigenschaften bereit,
die teilweise auf die spektralen Eigenschaften des Photodetektors
und teilweise auf die spektrale Übertragung
des optischen Mehrschichtfilmes zurückgehen.
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Die
Nützlichkeit
des beschriebenen Verfahrens des Vereinzelns eines Bogens aus einem
optischen Mehrschichtfilmkörper
in einzelne Stücke
ist in keinster Weise beschränkt
auf die Herausbildung von Streifen aus einem solchen Material, welche
in Box-Filtern verwendet werden. Das Verfahren ist überall dort
nützlich, wo
ein oder mehrere Stücke
(insbesondere eine große
Anzahl von Stücken,
d.h. mindestens 10, mindestens 50 oder mindestens 100) eines optischen
Mehrschichtfilmkörpers
aus einem größeren Bogen
oder aus einer Rolle aus einem solchen Material erhalten werden
sollen, und insbesondere, wo die Schichtablösung entlang der Ränder des
optischen Mehrschichtfilmes problematisch sein kann und wo eine
saubere Oberfläche über dem
gesamten Stück
des optischen Mehrschichtfilmkörpers
erwünscht
wird.
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7 stellt
ein Roll-to-Roll-Verfahren 200 zur sauberen und schnellen
Umwandlung eines Bogens eines optischen Mehrschichtfilmkörpers in
Stücke
eines optischen Mehrschichtfilmkörpers
dar. Die Rolle 202 ist abgewickelt, um einen Beschichtungsfilm 204 bereitzustellen,
der im Wesentlichen aus einem polymerischen Mehrschichtfilmkörper (z.B.
Element 40 in 3) und aus einer zweiten Dichthaut
(z.B. Dichthaut 44 in 3), die
an der Hauptoberfläche
(die willkürlich
als die zweite Hauptoberfläche
bezeichnet wird) des optischen Mehrschichtfilmkörpers haftet, bestehen kann.
In einem vorangegangenen Schritt, der nicht gezeigt wird, wurde
die zweite Dichthaut auf die zweite Hauptoberfläche des optischen Mehrschichtfilmkörpers zum
Beispiel durch elektrostatische Anziehung oder durch die Anwendung
einer kleinen Menge eines gering haftenden Haftmittels aufgetragen.
Der Beschichtungsfilm 204 führt um eine Spannrolle 206,
so dass der optische Mehrschichtfilmkörper mit der Rolle 206 in
Kontakt kommt. Der Beschichtungsfilm 204 führt dann
durch die drehmomentbetriebenen Nip-Walzen 208. 210.
Eine erste Dichthaut 212 (z.B. Element 42 in 3)
wird von einer Walze 214 abgewickelt und durch die Kettenspannrolle 216 in
große
Nähe zum
beschichteten Film 204 gebracht und auf die Komponente
des optischen Mehrschichtfilmkörpers
des beschichteten Filmes 204 durch Führen des Filmes nahe einer
herkömmlichen
Statikstange 218 aufgetragen. Die elektrostatischen Kräfte, die von
der Statikstange 218 ausgehen, stellen einen engen Kontakt
der ersten Dichthaut 212 mit einer ersten Hauptoberfläche des
optischen Mehrschichtfilmes her. Die Filmkombination 204/212 („Netz") wird dann durch eine
Laserstrahlvorrichtung 220 geleitet, an der Laserstrahlen
von einem Kontrollmodul 222 des Lasers zum Netz geleitet
werden, um einzelne Stücke 224 des
optischen Mehrschichtfilmkörpers
und der ersten Dichthaut, wie es in 3 gezeigt
wird, herzustellen. Ein Blechtisch 226 wird mit einer Wabenstruktur
aus Öffnungen,
die mit einer Vakuumquelle 228 verbunden sind, bereitgestellt,
um die Ebenmäßigkeit
des Netzes über
seine Breite (in querverlaufender Richtung durch das Netz) und entlang
eines wesentlichen Abschnittes seiner Länge (in Richtung des Netzes
nach vorne) im Zuge des Laserschneidens beizubehalten. Das Lasermodul 222 umfasst eine
Richtstrahlformung und eine Lenkungsoptik und -kontrolle, die anhand
voreingestellter Leistungsstufen jeweils ein programmiertes Muster
aus Schnittlinien schneiden kann, wobei sich das Netz bei einer
konstanten Geschwindigkeit weiterbewegt. Alternativ dazu kann die
Fortbewegung des Netzes gestoppt werden, wenn das Lasermodul 222 ein
erstes Muster aus Schnittlinien schneidet, wonach es sich dann nach
vorne bewegt und erneut stoppt, um dem Lasermodul zu ermöglichen,
ein zweites Muster aus Schnittlinien zu schneiden, und so weiter
und so fort in einem Schrittkopierverfahren. Vorzugsweise umfasst
die Laserstrahlvorrichtung 220 eine Abdampfhaube 230,
die so konfiguriert ist, dass sie in einer gegebenen Richtung einen
kräftigen
Luftstrom über
das Netz bereitstellt. Der Luftstrom trägt dazu bei, die optische Verformung
durch die Rauchfahne und die Ablagerungen, die an der Stelle des
Laserschneidens erzeugt werden, zu reduzieren. Vorzugsweise bewegt
die strahllenkende Optik im Lasermodul 222 den Punkt, an
dem das Laserschneiden auf dem Netz stattfindet, in Richtungen,
die im Wesentlichen keine Komponente aufweisen, die parallel zur
Richtung des Luftstromes verläuft,
um ferner eine Verformung durch die Rauchfahne zu vermeiden.
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Sofort
nachdem das Netz, welches nun teilweise geschnitten ist, um die
Stücke 224 zu
definieren, die Laserstrahlvorrichtung 220 verlässt, wird
dieses nahe einer herkömmlichen
Neutralisierungsstange 232 vorbeigeführt. Die Neutralisierungsstange
eliminiert oder reduziert zumindest die elektrostatische Anziehung
zwischen den Stücken
des optischen Mehrschichtfilmkörpers
des beschichteten Filmes 204 und den Stücken der ersten Dichthaut 212.
Da die Verbindung der entsprechenden Stücke auf diese geschwächt wurde,
wird ein Klebeband 234 von einer Rolle 236 abgewickelt
und durch ein Paar Nip-Walzen 233, 235 geführt, wo
die Seite des Bandes 234, die mit dem Kleber beschichtet
ist, gegen diskontinuierliche Stücke 224a der
ersten Dichthaut gedrückt
werden. Wenn eine Aufwickelspule 238 das Band 234 in
eine Richtung zieht und eine andere Aufwickelspule 240 das
Netz in eine andere Richtung zieht, trennt das Band 234 die
Stücke 224a der
ersten Dichthaut, die mit den Ablagerungen beschichtet sind, von
den nun makellosen Teilen 224b des optischen Mehrschichtfilmkörpers und
befördert
sie weg. Das Netz wird dann locker zusammen mit einer mit Silikon
beschichteten PET-Dichthaut 242 aufgewickelt, um dieses
vorübergehend
während
der Lagerung und der weiteren Handhabung zu schützen. Im Zuge eines späteren Schrittes
kann die zweite Dichthaut um eine scharfe Kante oder über ein
scharfes Halbmesser geführt
werden, um die locker zusammengehaltenen Stücke 224b des optischen
Mehrschichtfilmkörpers
auch von der zweiten Dichthaut zu trennen.
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Die
Nip-Walzen 233, 235 können bei einer konstanten Geschwindigkeit
betrieben werden, so dass sie für
das Roll-to-Roll-System 200 den Geschwindigkeitsregelkreis
darstellen. Je nach der Anzahl, der Dichte, der Ausrichtung und
dem Typus der Schnittlinien, die durch das Lasermodul 222 hergestellt
werden sollen, kann das Netz (d.h. die Filmkombination 204/212)
an der Laserstrahlvorrichtung 220 stark abgeschwächt werden. Um
Bruchstellen im Netz zu verhindern, kann es wünschenswert sein, dem Netz
durch die Beibehaltung von mindestens einem Streifen auf dem Netz
zusätzliche
Festigkeit zu verleihen, sowie vorzugsweise durch einen durchgehenden
und nicht geschnittenen Streifen auf jeder Seite des Netzes. Solch
kontinuierliche Streifen, die in diesem Zusammenhang als „Aussonderung" bezeichnet werden,
können
im Anschluss an die Nip-Walzen 233, 235 sofort
ausgesondert werden, wie es durch das Bezugszeichen 244 aufgezeigt
wird.
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8 zeigt
eine Draufsicht eines Netzes 250 – das einen polymerischen optischen
Mehrschichtfilmkörper
umfasst, der zwischen einer ersten und einer zweiten Dichthaut eingefasst
ist – an
der Laserstrahlvorrichtung 220 (siehe 7).
Das Netz 250 bewegt sich entlang einer Richtung 252.
Ein Luftstrom wird durch die Abdampfhaube 230 erzeugt,
um einen Luftstrom in eine Richtung 254 bereitzustellen,
die zum Netz quer verläuft.
Das Netz 250 ist in einen mittleren Arbeitsabschnitt 250a und
in die Aussonderungsabschnitte 250b aufgeteilt, welche
vom Arbeitsabschnitt 250a durch die Schnittlinien 256 getrennt
werden. Eine gewisse Verstärkung
des Netzes kann erreicht werden, wenn die Schnittlinien 256 durchgehende
Schnittlinien sind, wobei jedoch auch eine zusätzliche Verstärkung erreicht
werden kann, wenn diese Kiss-Cut-Linien sind, da die untere Dichthaut 44 in
diesem Fall zwischen dem Arbeitsabschnitt 250a und den
Aussonderungsabschnitten 250b intakt wäre. Zusätzliche Schnittlinien – vorzugsweise
Kiss-Cut-Linien – definieren
repräsentative
Formen 258, 260 für die zu schneidenden Stücke. Um
die Verformung aufgrund der Rauchfahne und des verdampften Materiales
weiter zu reduzieren, kann das Lasermodul 222 so eingestellt
werden, dass es die Stelle des Laserschneidens in bevorzugten Richtungen 258a, 260a bis
b, wie dargestellt, abtastet, wobei dies Komponenten aufweist oder
darstellt, die zur Richtung 254 des Luftstromes antiparallel
verlaufen.
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Optional
kann das Netz 250 zwei unterschiedliche Aussonderungsabschnitte
auf jeder Seite des Netzes aufweisen, d.h. einen linken äußeren Aussonderungsabschnitt
entlang der linken Seite von 8 und einen
rechten äußeren Aussonderungsabschnitt
entlang der rechten Seite von 8. Ein zusätzlicher
durchgehender Schnitt, der durch das Lasermodul 222 hergestellt
wird, trennt solche äußeren Aussonderungsabschnitte
von den Aussonderungsabschnitten 250b, wobei die letztgenannten
als die inneren Aussonderungsabschnitte beschrieben werden können, welche
dann als Kiss-Cut-Linien am Punkt 256 verwenden würden. Falls
vorhanden, können
die äußeren Aussonderungsabschnitte
von den inneren Aussonderungsabschnitten getrennt werden und sofort
im Anschluss an die Laserstrahlvorrichtung 220 aufgenommen
werden. Solche äußeren Aussonderungsabschnitte
tragen dazu bei, einen sauberen einheitlichen Rand für das schließliche Rollenprodukt
bereitzustellen. Währenddessen
werden die inneren Aussonderungsabschnitte zusammen mit dem restlichen
Netz durch die Nip-Walzen 233, 235, wie es oben
beschrieben wurde, geführt.
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Beispiel
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Ein
polymerischer Mehrschichtüberlagerungsfilm
wurde durch Koextrudieren sich abwechselnder Schichten aus einem
coPEN mit niedrigem Schmelzpunkt hergestellt, das aus einem 90:10 – Copolymer
aus Polyethylen-Naphthalat (PEN)/Polyethylen-Terephthalat (PET)
und Polymethylmecthacrylat (PMMA) bei etwa 277 °C hergestellt wurde, um ein
Extrudat mit 224 einzelnen Schichten zu erzeugen, das zwischen zwei äußeren dünnen Schichten,
die aus dem coPEN mit dem niedrigen Schmelzpunkt bestehen, eingefasst
waren. Diese Schichten definierten eine optische Aufschichtung,
die aus im Wesentlichen 112 Elementarzellen mit einem fast
linearen Dickegradienten entlang einer zur Aufschichtung senkrechten
Achse bestand. Die dickste Elementarzelle, die sich an einer Seite
der Aufschichtung befand, war etwa 1,3 mal dicker als die dünnste Elementarzelle,
die sich an der anderen Seite der Aufschichtung befand. Die optische
Aufschichtung wurde auf asymmetrische Weise multipliziert, um einen
Aufbau eines optischen Mehrschichtfilmes aus 448 einzelnen Schichten
mit äußeren dünnen Schichten
und einer inneren Grenzschicht aus Polymeren (PBL) zwischen den Aufschichtungen
auszubilden. Diese Multiplikation der Schichten war derart, dass
eine der optischen Aufschichtungen in der Gesamtdicke etwa 1,3 mal
dicker war als die andere Aufschichtung. Das Extrudat wurde auf
einer Kühlwalze
abgekühlt,
um einen gegossenen Mehrschichtfilm auszubilden. Der gegossene Film
wurde nachfolgend in Richtung der Maschine (MD) und der querverlaufenden
Richtung (TD) unter Anwendung eines Dehnungsverhältnisses von 3,4:1 bzw. 3,4:1
gedehnt, wodurch ein schließlicher
Film mit In-Plane-Brechungsindizes
(n1x, n1y) und einem
Out-Plane-Brechungsindex
(n1z) von etwa 1,744, 1,720 bzw. 1,508 in
den coPEN-Schichten hergestellt wurde, sowie In-Plane-Brechungsindizes
(n2x, n2y) und einem
Out-Plane-Brechungsindex (n2z) von etwa
1,495, 1,495 bzw. 1,495 in den PMMA-Schichten. Alle Indizes wurden
mit einer Vorrichtung zur Messung der Oberflächenwellen der Firma Metricon
bei 550 nm gemessen. Der schließliche Film
umfasste zwei optische Aufschichtungen mit jeweils einer Quarter-Wave-Ausgestaltung,
wobei jede einen fast linearen Dickegradienten aufwies, der entlang
einer zur Ebene des Filmes senkrechten Achse verlief, um eine Bandbreite
der reflektierten Wellenlänge
innerhalb einer jeden optischen Aufschichtung bereitzustellen. Die
dickste Elementarzelle in dem schließlichen Film wies eine Dicke
auf, die etwa 1,8 mal derjenigen der dünnsten Elementarzelle in dem
fertiggestellten Film entsprach, was einer Bandbreite der reflektierten Wellenlängen von
etwa 665 nm bis 1220 nm entsprach. Dünne Schichten an den Außenseiten
der optischen Struktur bestanden aus coPEN mit niedrigem Schmelzpunkt
mit einer Dicke von etwa 11 μm
(0,43 Mil). Die Dicke des gesamten Filmes betrug etwa 90 μm (3,7 Mil).
-
Zwei
im Wesentlichen identische Walzen mit dem Mehrschichtfilm, die wie
oben beschrieben hergestellt wurden, wurden auf Basis ihrer optischen
Eigenschaften ausgewählt
und Corona behandelt, um ihre Haftung zu erhöhen. Einer der Corona behandelten
Filme wurde mit einem UV-geleiteten Klebstoff mit etwa 122 μm (5 Mil)
beschichtet und mit UV-Licht bestrahlt, um die Vulkanisierung des
Klebstoffes in Gang zu setzen. Der Klebstoff, der durch ein Verfahren
der Hot-Melt-Extrusion erzeugt wurde, war eine homogene Mischung aus
einer thermoplastischen Komponente (Ethylenvinylazetat), einer Komponente
aus ausgehärtetem
Harz (Mischung aus Epoxy und Polyol), und eine Photoinitiator-Komponente
(Triarylsulfonium Hexafluoroantimonat-Salz). Die zwei Mehrschichtfilme
wurden dann miteinander verbunden und die Aushärtung des Beschichtungsklebers
wurde mittels einer Heißlagerung
bei 25 °C
(80 °F)
während
10 Minuten beschleunigt. Der entstandene Filmkörper bestand aus zwei optischen
Mehrschichtfilmen mit einer durchsichtigen Klebeschicht dazwischen.
Das Element wies die Form einer Rolle auf und hatte eine Dicke von
etwa 12,4 Mil (300 μm),
eine Breite von etwa 4 Inch (100 mm) und eine Länge von mindestens etwa 50
Fuß (um
einiges mehr als 10 Meter).
-
Der
Filmkörper
oder das eingreifende Element, die auf diese Weise gestaltet wurden,
wiesen ein Reflektionsband nahe der Region der Infrarot-Wellenlänge auf
sowie ein Passband in der für
normal einfallendes Licht sichtbaren Region. Der Prozentsatz der Übertragung
lag bei etwa 70 % oder mehr von etwa 450 bis 640 nm, und betrug
weniger als 1 % von etwa 700 bis 1140 nm, sowie weniger als 5 %
von 680 bis 700 nm und von 1140 bis 1160 nm.
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Die
zweite Dichthaut war ein High-Modulus-Papier mit einer dünnen Schicht
aus Polyethylen, die dort mittels eines stark druckempfindlichen
Klebers haftete. Die Dicke des Papiers betrug etwa 2 Mil (50 μm), die Dicke
der Polyethylen-Schicht betrug etwa 1 Mil (25 μm) und die Gesamtdicke der zweiten
Dichthaut betrug etwa 3 Mil (75 μm).
Das Papier, das mit dem Klebstoff beschichtet war, wurde unter der
Stücknummer
CT 1007 über
das Unternehmen TLC Industrial Tape, Harwood Heights, Illinois,
bezogen. Die Polyethylen-Schicht wurde auf eine Hauptoberfläche des
optischen Mehrschichtfilmkörpers
in einem kontinuierlichen Verfahren unter Anwendung einer Nip-Walze
aufgetragen. In einem separaten Schritt wurde das mit dem Kleber
beschichtete Papier auf die Polyetyhlen-Schicht aufgetragen. (Alternativ
dazu kann die Polyethylen-Schicht ein gering haftendes Klebemittel
auf der Seite umfassen, die in Kontakt mit dem optischen Mehrschichtfilmkörper ist,
woran sich dann dasselbe Verfahren anschließt). Dieses wurde aufgerollt
und während
mehrerer Tage gelagert.
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Die
erste Dichthaut war ein High-Modulus-Papier mit einer Dicke von
etwa 2 Mil (50 μm),
wobei eine Seite mit Silikon behandelt worden war. Das Papier wurde über das
Unternehmen Litin Paper Company, Minneapolis, Minnesota, bezogen.
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Diese
Elemente wurden in einer Weise behandelt, die im Wesentlichen in
7 dargestellt
wird, um mehrere Streifen auszubilden, wie sie im Wesentlichen in
5 gezeigt
werden, außer
dass weitere Schnittlinien und Verschmelzungszonen bereitgestellt
wurden, um acht aktive Fenster
67 anstelle von vier aktiven Fenstern
zu definieren, und ausgenommen von dem, was oben erwähnt wurde.
Die Streifen waren etwa 4,5 mm breit und etwa 69 mm lang, wobei
die Länge
entsprechend der Richtung des Netzes nach vorne hin angeordnet waren,
und die Ver schmelzungszonen in der zum Netz querverlaufenden Richtung
ausgerichtet waren. (Alternativ dazu können die Streifen auch mit
der Richtung der Breite des Netzes ausgerichtet werden.) Die Verschmelzungszonen,
die die Perforationslinien begrenzten, wurden in einem Abstand von
etwa 1,5 mm voneinander angeordnet, und die Verschmelzungszonen,
die die Fensterbereiche begrenzten, wurden in einem Abstand von
etwa 5,5 mm voneinander angeordnet. Die Seite des Papieres, die
mit Silikon behandelt worden war (erste Dichthaut
212),
wurde mit dem Beschichtungsfilm
204 in Kontakt gebracht.
Eine konstante Netzgeschwindigkeit von etwa 2 bis 3 Fuß/Minute
(0,01 bis 0,015 m/Sek) wurde angewendet. Das Netz passierte in einem
Abstand von einem halben Inch (10 mm) die Statikstangen
218,
welche auf einen Wert gerade unter dem Bogenpunkt eingestellt waren.
Das Netz passierte ebenso in einem ähnlichen Abstand die Neutralisierungsstangen
232.
An der Laserstrahlvorrichtung
220 wurde ein Verfahrensmodul
eines Lasers der Handelsmarke LaserSharp, das Modell LPM300, verwendet.
Der CO
2-Laser hatte eine Messfleckgröße von etwa 8
Mil (0,2 mm), was Kiss-Cut- und durchgehende Linien von etwa 13
bis 14 Mil (0,35 mm) in der Breite erzeugte. Die nachfolgenden Einstellungen
wurden für
die folgenden Arten von Schnittlinien verwendet:
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In
dieser Tabelle bezieht sich "CW" auf eine Schnittlinie,
die sich in der zum Netz querverlaufenden Richtung des Netzes erstreckt,
und „DW" auf eine Schnittlinie,
die sich im Netz nach vorne hin erstreckt. Zusätzlich wurde die Leistung auf
100 %, der Arbeitszyklus auf 50 % und die Sprunggeschwindigkeit auf
5000 mm/Sek für
alle Funktionsmerkmale eingestellt. Die CW-Kiss-Cut-Einstellung
wurde verwendet, um die kleineren Kanten 62b, 62d der
Streifen zu schneiden (siehe 5), die
DW-Kiss-Cut-Einstellungen wurden verwendet, um die größeren Kanten 62a, 62c der
Streifen und die runden Kanten 64a, 64b zu schneiden,
die Einstellung der CW-Perforationslinien wurde für die Perforationen 66 verwendet,
die durchgehenden Schnitte DW wurden für die Schnittlinien verwendet,
die den Arbeitsabschnitt von den Aussonderungsabschnitten trennen (siehe
die Linien 256 in 8), und
die Einstellung der Verschmelzungszone CW wurde für die Verschmelzungszonen 68 verwendet.
Die Einstellung der Verschmelzungszone erzeugte Verschmelzungszonen,
bei denen der obere optische Mehrschichtfilm (d.h. der optische
Mehrschichtfilm, der an die erste Dichthaut angrenzt) vollständig entlang
der ersten Dichthaut verdampfte, wohingegen der untere optische
Mehrschichtfilm (der optische Mehrschichtfilm, der an die zweite
Dichthaut angrenzt) intakt blieb, jedoch einer wesentlichen Verformung/Wellung
seiner konstituierenden Schichten unterlag.
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Fortlaufende
Bänder
auf jeder Seite des Netzes wurden für die Aussonderung verwendet,
wie es in 8 dargestellt wird, außer dass
ein innerer und ein äußerer Aussonderungsabschnitt
an jeder Seite des Arbeitsabschnittes, wie es zuvor erläutert wurde,
gebildet wurde. Jeder innere Aussonderungsabschnitt wies eine Breite
von etwa einem Achtel eines Inches (etwa 3 mm) auf. Dies kann mit
dem mittleren Arbeitsabschnitt des Netzes (siehe nochmal 8)
verglichen werden, welcher eine Breite von etwa 3 bis 3,5 Inch (etwa
75 bis 90 mm) aufwies. Die äußeren Aussonderungsabschnitte
wiesen grob geschätzt
eine Breite von einem halben Inch (grob geschätzt 10 mm) auf. Die äußeren Aussonderungsabschnitte
wurden vom restlichen Netz getrennt und zwischen der Laserstrahlvorrichtung 220 und
der Neutralisierungsstange 232 aufgenommen. Nach der Laserstrahl vorrichtung 220 wurde
eine Rolle mit einem einseitigen Klebeband mit einer Breite von
etwa der des mittleren Arbeitsabschnittes des Netzes für das Klebeband 234 in
einer kontinuierlichen Art und Weise verwendet. Das Klebeband war
ein herkömmliches
3MTM Abdeckband für Malerarbeiten. Die inneren
Aussonderungsabschnitte wurden sofort nach Verlassen der Nip-Walzen 233, 235 von
der zweiten Dichthaut getrennt und mit dem Klebeband und den Stücken der
ersten Dichthaut auf die Rolle 238 aufgerollt. Einzelne
Stücke
(Streifen) des optischen Mehrschichtfilmkörpers wurden einfach per Hand
von der zweiten Dichthaut getrennt. Bei einer Kontrolle wiesen die
Stücke
im Wesentlichen keine Schichtablösung
entlang der mit dem Laser geschnittenen Ränder auf. Noch kleinere Stücke wurden
durch das Anlegen einer moderaten Zugkraft per Hand erhalten, um Brüche entlang
der Perforationslinien zu erhalten. Die Untersuchung der Ränder, die
auf diese Weise geschnitten worden waren, zeigte eine Schichtablösung entlang
der Ränder
auf, wobei sich die Schichtablösung
jedoch nicht auf die Verschmelzungszonen 68 erstreckte.