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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf den Oberflächenabtrag
anorganischer, nicht-metallischer
Strukturen, insbesondere Betonstrukturen, vorwiegend, aber nicht
ausschließlich
zum Zweck der Beseitigung in Oberflächenschichten enthaltener radioaktiver
Kontaminierung.
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Erörterung
des Standes der Technik
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In
der Kerntechnik können
Oberflächen
von Betonstrukturen mit Radionukliden kontaminiert werden. Übliche Kontaminanten
umfassen Uranoxid, Plutoniumoxid, Strontium-90, Cäsium-137
und Kobalt-60. Diese Kontamination ist typischerweise nur in einer
Oberflächenschicht
des Betons vorhanden. Solche Schichten können eine Dicke von etwa 1
bis 4 mm oder mehr haben. Durch den Abtrag einer solchen Oberflächenschicht
wird der Kontaminationsgrad einer Oberfläche sowie des gesamten Aufbaus deutlich
verringert. Einfache mechanische Verfahren können jedoch zur Verwendung
ungeeignet sein, wenn es ein Kontaminationspotential für einen
Operateur wünschenswert
macht, von der zu bearbeitenden Oberfläche Abstand zu halten.
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Zum
Oberflächenabtrag
von Beton, Stein und ähnlichen
Oberflächen
sind verschiedene Verfahren bekannt. Ein solches Verfahren ist die
Wärmebehandlung
einer Oberfläche,
um diese Oberfläche abzubauen
und eine Oberflächenschicht
abzulösen.
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Die
JP 3002595 beschreibt den
Abtrag einer Betonoberflächenschicht
mittels Zertrümmern
durch Wärme,
die mittels Mikrowellen zum Bestrahlen einer kontaminierten Oberflächenschicht
erzeugt wird.
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Die
GB 2316528 beschreibt ein
Verfahren zum Dekontaminieren einer Oberfläche mit einem gepulsten Laserstrahl.
Gepulste Laserstrahlen geben sehr hohe Energie in sehr kurzen Impulsen
ab. Das Dokument beschreibt Impulse mit einer Dauer von 28 ns und
einer maximalen Wiederholfrequenz von 250 Hz (d.h. ein Impuls pro
4 ms), weshalb die Zeit zwischen den Impulsen etwa 140.000 mal länger als
die Dauer jedes Impulses ist. Solche Hochenergie-Impulse haben häufig Spitzenleistungsdichten
pro Impuls, die im Bereich von mehreren 10 MW/cm
2 liegen, aber
nur für
die Dauer des Impulses anhalten. Solche hohen Spitzenleistungsdichten
führen
zu ablativen Prozessen, wie Verdampfung, Sublimierung oder Plasmabildung,
was den Abtrag einer sehr dünnen Oberflächenschicht
bewirkt. Impulslaserverfahren sind insofern charakteristisch, als
das Zeitintervall zwischen den sehr energiereichen, kurzen Impulsen mehrere
Größenordnungen
länger
als die Dauer jedes Impulses ist. Dies ergibt während der kurzen Dauer jedes
Impulses eine sehr hohe augenblickliche Energieintensität, aber
eine geringere Leistungsdichte, wenn der Wert der abgegebenen Leistung kontinuierlich über die
Zeit gemittelt wird.
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Die
EP-A-0653762 beschreibt ein als „Scabbling" bezeichnetes Verfahren zum Verändern von Beton
durch Absprengen fester Oberflächenfragmente,
Späne oder
Flocken von Material signifikanter Größe (z.B. mehrere Gramm) und
signifikantem Volumen, wodurch ein Oberflächenabtrag bewirkt wird. Bei
dem beschriebenen Verfahren wird ein Laser verwendet, der in einem
Raster-Scan über
die Oberfläche
geführt
wird. Bei einem solchen Verfahren erwärmt die Energie des Laserlichtes
die Oberfläche und
bewirkt ein häufig
gewaltsames Abbrechen oder Absprengen von Oberflächenfragmenten aufgrund der
Erzeugung von Dampf oder Wärmespannungen unter
der Oberfläche.
Dieses letztere Phänomen
des Absprengens fester Oberflächenfragmente,
Späne oder
Flocken von Material mittels Verwendung eines Lasers ist im Stand
der Technik als Laser-Scabbling bekannt.
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Wie
jedoch festgestellt wurde, kann es bei manchen Oberflächen, einschließlich einiger
Arten von Beton mit einem darin enthaltenen Bestandteil, sein, daß sie zwar
bei einem ersten Abtasten der Oberfläche mit dem Laser erfolgreich „Laser-gescabbelt" werden, aber in
Bereichen, die entweder innerhalb oder benachbart einer ersten Abtastbahn
liegen, wenn sie bei einer nachfolgenden Wiederbehandlung des gleichen
Bereiches oder einer benachbarten Abtastbahn Laserstrahlung ausgesetzt
sind, nicht oder nur mit verminderter Wirksamkeit gescabbelt werden.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird ein Verfahren der Behandlung einer anorganischen, nicht-metallischen
Oberfläche
zum Abtragen eines Oberflächenabschnittes
mittels Scabbling bereitgestellt, wie es in Anspruch 1 niedergelegt
ist.
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Die
Stellen, an denen der Laser in der vorgenannten aufeinanderfolgenden
Weise angewendet wird, können
durch die Mittelpunkte der Lichtflecke des einfallenden Laserlichtes
festgelegt sein. Die Stellen können
einander überlappen.
Die Geometrie jedes Laserlichtflecks am Anwendungspunkt auf der Oberfläche kann
kreisförmig,
oval, elliptisch, rechteckig oder quadratisch sein, was von der
Form des emittierten Laserstrahls und jeder Modifikation desselben
durch zwischengeschaltete optische Elemente abhängt.
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Ein
für das
Laser-Scabbling verwendeter Laser gibt einen im wesentlichen kontinuierlichen
Strahl ab, und keinen gepulsten, wenngleich der Laser gegebenenfalls
während
der Bewegungszeiträume
des Laserstrahlaufbringsystems zwischen den Oberflächenstellen
ausgeschaltet sein kann.
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Die
Laserlichtflecke haben am Anwendungspunkt auf der Oberfläche typischerweise
einen Durchmesser von mehreren 10 mm, und jeder Lichtfleck wird über der
zu behandelnden Stelle auf der Oberfläche über einen Zeitraum von mehreren
Sekunden bis mehreren zehn Sekunden ortsfest gehalten, bevor der
Laser zum nächsten
Anwendungspunkt bewegt wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
des Laser-Scabbling, das mit aufeinanderfolgenden Laserlichtflecken
arbeitet, verringert die Bildung von mit dem Laserlicht behandelten
Bereichen, die anschließend
weitere Laser-Scabbling-Behandlungen aushalten, im Vergleich zu
anderen bekannten Verfahren zum Aufbringen von Laserlicht mit im
wesentlichen kontinuierlicher Leistung. Zudem führt das Verfahren zu einer
flacheren gescabbelten Oberfläche
als andere bekannte Laser-Scabbling-Verfahren.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
des Laser-Scabbling unter Verwendung aufeinanderfolgender Laserlichtflecke
erfordert eine mittlere Leistungsdichte an der Oberfläche am Anwendungspunkt
eines Lichtflecks, d.h. pro Lichtfleck Laserlicht, über etwa
30 W/cm2 und unter etwa 200 W/cm2. Oberhalb einer mittleren Leistungsdichte
von etwa 200 W/cm2 kann der Beton einem
schnellen Scabbling unterliegen, was jedoch üblicherweise zum Schmelzen
der Betonmatrix führt
und ein weiteres Scabbling verhindert. Unterhalb einer mittleren
Leistungsdichte von etwa 30 W/cm2 ist es
unwahrscheinlich, daß die
Energieintensitätsschwelle,
die eine zum Bewirken des Scabbling ausreichende Erwärmungsrate
ergibt, erreicht wird.
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Ein
bevorzugter mittlerer Leistungsdichtebereich für das Laser-Scabbling gemäß der Erfindung liegt
bei 50 W/cm2 bis 150 W/cm2.
Eine mittlere Leistungsdichte pro Laserlichtfleck, die, wie festgestellt wurde,
zu optimalen Scabbling-Ergebnissen führte, liegt in der Größenordnung
von 100 W/cm2. Die genaue optimale mittlere
Leistungsdichte, die eingesetzt wird, hängt von den Merkmalen der zu
scabbelnden Oberfläche
ab, wie z. B. von der Art des Betons, vom Reflexionsvermögen usw.
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Der
Begriff „mittlere
Leistungsdichte" bezieht sich
auf die über
die Fläche
eines Laserlichtflecks gemittelte Leistung, anders als bei einer über die
Zeit gemittelten Leistungsdichte, die hier nicht gemeint ist.
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Das
Scabbling einer Betonoberfläche
mit einem Laser von im wesentlichen kontinuierlicher Leistung kann
verglichen werden mit der Behandlung einer Oberfläche mittels
gepulstem Laser, wie er typischerweise bei ablativen Prozessen verwendet
wird, wobei sich die sich ergebenden Wirkungen deutlich unterscheiden.
Beim Scabbling mittels Beaufschlagung des zu behandelnden Oberflächenelementes mit
dem kontinuierlichen Laserstrahl über einen Zeitraum von mehreren
Sekunden oder mehreren zehn Sekunden, hat die Wärme ausreichend Zeit und daher
Gelegenheit, sich unter der Oberfläche zu verteilen und Spannungen
und/oder Dampf in einem beträchtlichen
Materialvolumen aufzubauen, was zum Absprengen fester Fragmente,
Späne oder
Flocken von Material beträchtlicher
Größe führt. Bei
Verwendung eines gepulsten, ablativen Systems ist jedoch aufgrund
der kurzen Dauer der Laserimpulse (Nanosekunden bis Millisekunden)
im Vergleich zum Intervall zwischen den Impulsen und zur Zeit, welche
die Wärme
benötigt,
um sich unter der Oberfläche
des Betons zu verteilen, die Energiezufuhr der kurzen Impulse unzureichender
Dauer, um den Beton unterhalb einer sehr dünnen Oberflächenschicht zu erwärmen. Somit
können
sich weder mechanische Spannungen noch Dampf in einem merklichen
Materialvolumen unter der Oberflächenschicht
aufbauen, und daher kann kein Scabbling mittels Absprengen fester Fragmente,
Späne oder
Flocken des Materials erfolgen.
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Die
Energie, die beim Laser-Scabbling, das einen Laserstrahl mit im
wesentlichen konstanter Intensität
verwendet, pro Lichtfleck des einfallenden Lichtes an eine Oberfläche abgegeben
wird, liegt zwischen etwa 200 und 1.350 J/cm2,
verglichen mit etwa 0,7 J/cm2 bei einem
ablativen System mit gepulstem Laser. Der Zeitraum, über den
beim Laser-Scabbling ein Lichtfleck mit Laserlichtenergie abgegeben
wird, liegt bei der vorliegenden Erfindung in der Größenordnung
von 1 bis 30 Sekunden. Der entsprechende Zeitraum bei ablativen
Systemen, die mit einem gepulsten Laser arbeiten, liegt typischerweise
in der Größenordnung
von 20 ns.
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Die
Leistungsdichte eines typischen, für das Scabbling gemäß der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erforderlichen Laserlichtflecks, die mehrere
zehn oder mehrere hundert W/cm2 beträgt, ist
einige Größenordnungen
niedriger als die, die für ablative
Verfahren benötigt
wird, wie sie für
die Impulslaserbehandlung typisch sind, welche in der Größenordnung
von mehreren 10 MW/cm2 liegt.
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Die
Verwendung von Impulslaser-Ablationsverfahren würde oft als nachteilig für das Entfernen radioaktiver
Kontaminanten betrachtet, da entweder die Erzeugung von Plasmen
oder das Verdampfen oder die Sublimation von Kontaminanten zu einer weiteren
Ausbreitung der Kontamination über
die Luft führen
würde.
Das Scabbling vermeidet diese Probleme, da relativ große (mm bis
cm) und feste Oberflächenfragmente,
Späne oder
Flocken zwangsläufig von
einer dem Scabbling unterzogenen Oberfläche abspringen und ohne weiteres
mit herkömmlichen Feststoff-Sammelverfahren,
wie Luftextraktion und Filtern, gesammelt werden können.
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Im
Stand der Technik traten jedoch Probleme beim Oberflächenabtrag
mittels Laser-Scabbling auf, die mit einer ungleichförmigen Leistungsverteilung, z.B.
einer quasi-Gauß'schen Verteilung, über einen Laserstrahllichtfleck
und insbesondere mit dem Vorliegen von Bereichen niedrigerer Leistungsdichte
eines einfallenden Laserlichtstrahls auf der zu behandelnden Oberfläche verbunden
sind. Der Teil eines auf eine Oberfläche auftreffenden Laserlichtstrahls, der über einer
kritischen Leistungsdichte oder Schwellen-Leistungsdichte liegt,
die ein Scabbling bewirken kann, führt dazu, daß ein Scabbling
der Oberfläche
erfolgt. Jeder Bereich eines einfallenden Laserstrahls, üblicherweise
ein Randbereich, der unter dem Leistungsdichte-Schwellwert liegt, d.h. ein Bereich,
der einen Oberflächenabschnitt,
auf den er einfällt,
keiner Leistungsdichte oberhalb eines kritischen Wertes aussetzt,
bewirkt keinen Oberflächenabtrag
mittels Scabbling, aber das Element der von ihm behandelten Oberfläche wird
dennoch erwärmt.
Ein solches Erwärmen
ohne Scabbling kann zum Auftreten einer Reihe von Prozessen in dem
Material, wie Entspannung, Dehydrierung und chemische Veränderung,
führen.
Diese Prozesse können zur
Folge haben, daß die
mit Wärme
beaufschlagte Oberfläche
einem späteren
Oberflächenabtrag
mittels Laser-Scabbling nicht mehr zugänglich ist, auch wenn diese
nachfolgende Behandlung oberhalb der Schwellen-Leistungsdichte zum
Erreichen des Scabblings liegt, d.h. zumindest, wenn Laserlicht
in einer Weise verwendet wird, in der ein Oberflächenabtrag sonst eher mittels
Scabbling, d.h. Absprengen von Oberflächenspänen, als mittels Ablation erfolgen würde.
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Ferner
kann eine uneinheitliche Leistungsverteilung über einen auf eine Oberfläche einfallenden
Laserstrahl zu einem unterschiedlichen Oberflächenabtrag mittels Scabbling
zwischen Oberflächenabschnitten
führen,
in denen eine höchste
und eine niedrigere Laser-Leistungsdichte
einfallen, die beide oberhalb der Schwellenleistungsdichte liegen.
Aus diesem Grund kann beim linearen Scannen oder Führen eines
Laserstrahls mit einer konstanten Geschwindigkeit über eine
Oberfläche,
um diese zu scabbeln, eine Furche oder ein Kanal mit ansteigenden Flanken
in einer Oberfläche
gebildet werden, einen senkrecht zu einer Oberfläche auftreffenden, scannenden
Laserstrahl. Ein nachfolgender Scabbling-Versuch benachbart dieser
Bahn mit einem ähnlichen
senkrechten Strahl kann dazu führen,
daß Laserlicht
auf den ansteigenden Oberflächenabschnitt auftrifft,
was zu einer niedrigeren Einfallsleistungsdichte auf dem ansteigenden
Oberflächenbereich führt. Die
ansteigenden Flanken können
daher dazu führen,
daß eine
ansonsten ausreichende Leistungsdichte entweder unzureichend wird,
d.h. unter die Leistungsdichteschwelle abfällt, oder daß aufgrund einer
verminderten Leistungsdichte und einer daher verminderten Scabbling-Effizienz
weniger Oberflächenmaterial
gescabbelt wird. Dies kann dazu führen, daß eine gesamte Oberfläche uneben
ist, wenn sie dem Scabbling mit Laserlicht unterzogen wurde.
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Zudem
können
Laser-Scabbling-Prozesse ein explosives Ablösen von Oberflächenfragmenten eines
zu behandelnden Materials bewirken, wie dies beim Scabbling von
Beton der Fall ist. Um eine mögliche
Beschädigung
des Lasers und der zugehörigen Optik
durch Splitter zu verhindern, können
Laserstrahlen durch eine, relativ gesehen, sehr kleine Öffnung fokussiert
werden, bevor sie sich defokussieren, um den Lichtfleck zu bilden.
Ebenso kann aus dieser Öffnung
ein Hochgeschwindigkeits-Luftstrom unter Druck ausgestoßen werden,
um ein Eindringen von Rückständen zu
verhindern. Das Fokussieren und Defokussieren kann dazu dienen,
die Divergenz eines Laserstrahls zu erhöhen, indem die zu behandelnde
Oberfläche
vom Fokus beabstandet ist und eine Verteilung der Leistungsdichte
innerhalb eines Lichtflecks des einfallenden Laserlichts zu reduzieren
oder zu erhöhen.
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Wie
festgestellt wurde, verringert die Verwendung aufeinanderfolgender
Lichtflecke, insbesondere überlappender
Lichtflecke, des Laserlichts zum Scabbling einer Oberfläche den
Anteil der behandelten Oberfläche,
der von Randbereichen eines Laserstrahls behandelt wird, d.h. in
denen ein Scabbling dadurch unterbunden wird, daß die Leistungsdichte des Lasers
die Schwelle zum Verursachen von Scabbling nicht für die entsprechende
Dauer erreichte und daher einen weiteren Oberflächenabtrag unterbinden kann. Überraschenderweise
wurde festgestellt, daß beim
erfindungsgemäßen Verfahren
die Fläche,
die einer niedrigeren Einfallslaserstrahl-Leistungsdichte, d.h.
einer Leistungsdichte unterhalb einer kritischen Schwelle, ausgesetzt
ist, im Vergleich zu einem linear gescannten Laserstrahl vergrößert ist,
die Wirksamkeit des Oberflächenabtrags
jedoch erhöht
ist und eine ebenere gescabbelte Oberfläche erhalten wird.
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Die
mit aufeinanderfolgenden Laserlichtflecke bestrahlten Stellen an
der Oberfläche
können
in einem geometrischen Muster angeordnet sein, das durch die jeweiligen
Mittelpunkte der Einfalls-Laserlichtflecke festgelegt ist.
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Ein
Mittelpunkt eines Einfalls-Laserlichtflecks kann als geometrischer
Mittelpunkt definiert sein, der auch der Bereich mit der höchsten Leistungsdichte
eines Einfalls-Laserlichtflecks sein kann.
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Das
zuvor erwähnte
geometrische Muster kann den Ecken einfacher geometrischer Figuren, wie
Dreiecke, Rechtecke, Rauten, Fünfecke,
Sechsecke und dergleichen, entsprechen. Die einfache geometrische
Figur ist vorzugsweise ein gleichseitiges Dreieck. Die einfachen
geometrischen Figuren können
mosaikartig angeordnet sein, d.h. genau zusammenpassen, um eine
Oberfläche
ohne Zwischenräume
zwischen den Figuren zu bedecken.
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Der
Grad der Überlappung überlappender Stellen,
die mit Laserlichtflecken bestrahlt werden, kann dergestalt sein,
daß bei
einem vorgegebenen geometrischen Muster eine vollständige Abdeckung des
Bereiches innerhalb des Musters während eines Behandlungszyklus
erfolgt, d.h. es gibt zwischen den Stellen, an denen die Laserlichtflecke
angewandt werden, keine Fläche,
die nicht zu einem Zeitpunkt während
der Anwendung des Verfahrens mit Laserlicht beaufschlagt wird.
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Die
Laserlichtflecke können
oval sein. Auch können
die Laserlichtflecke elliptisch, quadratisch oder rechteckig sein.
Die Laserlichtflecke können auch
kreisförmig
sein, wobei die Breite eines Laserlichtflecks in diesem Fall sein
Durchmesser ist. Diese Breite kann als der Durchmesser des Flecks
definiert sein, der einen Leistungsdichte-Schwellwert für das Scabbling überschreitet.
Bei einer Ausführungsform des
Verfahrens der vorliegenden Erfindung liegt der Abstand zwischen
den Mittelpunkten der von Laserlichtflecken bestrahlten Stellen
im Bereich von 4/7 bis 6/7, und vorzugsweise bei 5/7 (71 %) des
Fleckdurchmessers, der als der Durchmesser des Flecks bestimmt ist,
der einen Leistungsdichte-Schwellwert für das Scabbling überschreitet.
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Ein
Laserlichtfleck ist als eine Fläche
von Laserlicht definiert, das auf eine Oberfläche auftrifft, wobei das Laserlicht
oberhalb eines Leistungsdichte-Schwellwertes liegt, bei dem das
Scabbling verursacht wird.
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Bei
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die mit einem YAG-Laser mit einer variablen
Ausgangsleistung von bis zu 4 kW arbeitet, kann der Durchmesser
eines Oberflächenbereichs,
auf den das einfallende Laserlicht trifft, zwischen 20 mm und 250
mm und bevorzugter zwischen 30 mm und 130 mm liegen. Bei einer solchen
Ausführungsform kann
die Breite des Laserlichtflecks, der oberhalb des Leistungsdichte-Schwellwerts
ist, bei dem Scabbling bewirkt wird, entsprechend bei 30 bis 80
mm oder im bevorzugten Bereich von 50 bis 75 mm liegen. Im allgemeinen
sind größere Flecke
bevorzugt, da sie zu besser reproduzierbaren Ergebnissen führen.
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Das
Zeitintervall zwischen aufeinanderfolgenden Laserlichtflecken kann
typischerweise zwischen 0,1 s und 2 s liegen. Das Zeitintervall
zwischen aufeinanderfolgend aufgebrachten Laserlichtflecken kann
im wesentlichen konstant sein.
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Die
Bestrahlungsdauer einer Oberflächenstelle
kann bei einem bestimmten Laserlichtfleck typischerweise zwischen
1 s und 30 s liegen. Die Bestrahlungsdauer kann für aufeinanderfolgende
aufgebrachte Laserlichtflecke im wesentlichen gleich sein.
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Die
Dauer der Bestrahlung einer Oberflächenstelle kann für einen
bestimmten Fleck länger als
das Zeitintervall zwischen aufeinanderfolgenden Laserlichtflecken
sein, vorzugsweise mehr als 5 mal länger und besonders bevorzugt
10 mal länger
oder mehr.
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Das
Verhältnis
der Fleckbehandlungsdauer zum Zeitintervall zwischen aufeinanderfolgenden
Behandlungsflecken im Fall des Laser-Scabbling ist daher über 1.000.000
mal größer als
es für
einen Impulslaser typisch ist, wie er z.B. in der
GB 2316528 beschrieben ist. Die Zeitverzögerung zwischen
benachbarten Flecken bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist vorwiegend durch die Vorschubgeschwindigkeit der Laserstrahlaufbringvorrichtung,
wie z.B. eines Roboterarms, vorgegeben. Gegebenenfalls kann der
Laser während
der Vorschubbewegung eingeschaltet bleiben. Dagegen ist es bei einem
gepulsten Lasersystem erforderlich, daß die Verzögerung zwischen den Impulsen
typischerweise bei weniger als 0,005 s liegt, damit der Laser „aufgeladen" und die Leistung
auf das erforderliche Niveau aufgebaut werden kann.
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Die
mittlere Leistungsdichte, bei der festgestellt wurde, daß sie beim
erfindungsgemäßen Verfahren
optimale Scabbling-Ergebnisse für
eine Oberfläche
von Beton auf der Basis von Portland-Zement ergibt, liegt in der
Größenordnung
von 100 W/cm2, ausgehend von aufeinanderfolgenden
Laserlichtflecken unter Verwendung eines Flecks mit einem Durchmesser
von 70 mm und einer Behandlungsdauer von 15-20 Sekunden pro Fleck
mit einem 3 kW YAG-Laser. Die eingesetzte mittlere Leistungsdichte steigt
bei Verwendung kleinerer Flecke und kann nahezu doppelt so groß sein,
wenn ein Lichtfleck mit einem Durchmesser von 40 mm eines äquivalenten
Lasers verwendet wird, wobei sich die Behandlungsdauer entsprechend
auf etwa 3 Sekunden verringert. Die optimale mittlere Leistungsdichte
und die Dauer, die für
einen Laserlichtfleck gewählt
werden, stellen einen Kompromiß zwischen
dem Anteil der Fleckoberfläche,
die über
der Leistungsdichteschwelle für das
Scabbling liegt, der gewünschten
Abtragsrate und der gewünschten
Abtragseffizienz (z.B. kein Schmelzen, oder keine Erzeugung benachbarter
Flächen,
die möglicherweise
gegen Scabbling beständig sind)
sowie weiteren Faktoren dar.
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Jedes
zum Erzeugen einzelner Laserlichtflecke geeignete Verfahren zur
Laserbestrahlung kann angewendet werden. Ein kontinuierlicher Laserstrahl kann
mit einer Blende unterbrochen oder der Strahl kann ein- und ausgeschaltet
werden. Es können mehr
als eine Laserquelle verwendet werden.
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Zum
Bewegen der einzelnen Laserlichtflecke relativ zum Material, das
gescabbelt wird, kann jedes geeignete Verfahren angewendet werden,
einschließlich
des Bewegens des Lasers, des Bewegens des zu scabbelnden Objektes,
des Bewegens eines Laserlichtleiters (wie eines Faseroptikkabels) oder
des Einsatzes optischer Verfahren, wie Spiegel und dergleichen.
Gegebenenfalls liegt es im Schutzbereich der Erfindung, einen Strahl
zu bewegen, ohne ihn auszuschalten, und zwar mit einer solchen Geschwindigkeit,
daß der
Strahl eine vernachlässigbare
Verweildauer zwischen einzelnen Laserlichtflecken im Verhältnis zur
Behandlungsdauer für
jeden Fleck aufweist, so daß einzelne,
aufeinanderfolgende Einfalls-Laserlichtflecke
wirksam erzeugt werden.
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Die
Flecke der Laserlichtbestrahlung zur Verwendung bei der Erfindung
können
eine ungleichmäßige Leistungsdichte
im Bereich eines Flecks aufweisen.
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Eine
Laserlichtquelle zur Verwendung bei der Erfindung kann typischerweise
eine Gesamtdauerleistung von 0,5 kW bis 4 kW aufweisen. Auch wenn
sie gegebenenfalls während
der Bewegung zwischen Flecken abgeschaltet wird, wird diese Leistung
in im wesentlichen über
die Zeit konstanter Weise bereitgestellt. Der Laser ist daher kein „gepulster Laser" im Sinne der Lasertechnologie.
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Abhängig von
der zu behandelnden Oberfläche
kann eine Leistungsdichteschwelle für den Oberflächenabtrag
bei Beton mittels Scabbling typischerweise im Bereich von 50 W/cm2 bis 80 W/cm2, z.
B. bei einem Wert von etwa 70 W/cm2 liegen.
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Die
Leistung des Lasers, die Größe des einfallenden
Laserlichtflecks und die Verweildauer des Laserlichtflecks stehen
in Beziehung zueinander und werden für eine bestimmte Oberfläche so optimiert, daß der wirksamste
Oberflächenabtrag
erreicht ist. Die Beziehungen der obigen Faktoren zueinander sind
durch etablierte physikalische Gesetze bestimmt, die dem Fachmann
bekannt sind.
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Eine
geeignete Laserquelle kann ein Yttrium-Aluminium-Granat (YAG)-Laser,
eine Diodenlaseranordnung oder ein Faserlaser sein. Die Strahlen von
Laserlichtquellen zur Verwendung bei der Erfindung können im
Querschnitt eine ungleichförmige Leistungsdichte
haben.
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Ein
Bereich unterschiedlicher Abtragstiefen in einem einzigen Durchgang
ist mit einer Gruppe von Laserstrahlflecken erhältlich. Ein einzelner Behandlungsfleck
kann Material in einer Tiefe zwischen 1 mm und, an der tiefsten
Stelle, 30 mm abtragen. Diese Tiefe wird jedoch meist nicht über jeden
Behandlungsfleck hinweg gleichbleibend sein, der typischerweise,
insbesondere bei tieferem Scrabbling, eine kraterartige Geometrie
zeigt. Es wurde festgestellt, daß mit dem Verfahren der Erfindung
Betonabtragstiefen von etwa 1 mm bis 30 mm erreicht werden können.
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Mehrere
Durchgänge,
die jeweils ein Muster von Laserlichtflecken umfassen, können nacheinander
auf eine Oberfläche
angewandt werden, um eine größere Oberflächenabtragstiefe
durch aufeinanderfolgendes Abtragen mehrerer Materialschichten zu erreichen.
Das Muster der Laserlichtflecke für aufeinanderfolgende Bestrahlungen
kann zu einem vorhergehenden Muster versetzt angeordnet sein, d.h.
die bestrahlten Stellen können
an den Rändern
der Muster vorhergehender Stellen angeordnet sein.
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Der
Laserstrahl kann mittels eines Faseroptikkabels an einen Abgabekopf übertragen
werden. Der Laserstrahl kann alternativ als Laserlicht oder Laserstrahlung
beschrieben werden.
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Ein
Abgabekopf zum Projizieren eines Laserstrahls auf eine zu behandelnde
Oberfläche
kann eine Fokussieroptik zum Fokussieren des Strahls in einem Brennpunkt
umfassen. Die Optik kann Mittel zum rechtwinkligen Ändern der
Richtung des Laserlichtes enthalten. Der Strahl und die jeweilige
Optik können
bis zum Brennpunkt abgeschirmt sein, wobei die Abschirmung kegelstumpfförmig ausgebildet
sein kann. Nach dem Brennpunkt kann der Strahl vor dem Auftreffen
auf eine zu behandelnde Oberfläche
divergieren. Die zu behandelnde Oberfläche kann 270 mm vom Brennpunkt
beabstandet sein, wenn eine Optik mit einer Brennweite von 120 mm
verwendet wird, was einen Einfallslaserlichtfleck mit einem Durchmesser
von etwa 70 mm auf der zu behandelnden Oberfläche ergibt.
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Eine
geeignete Laseranlage zur Durchführung
der Erfindung wird von der TRUMPF GmbH & Co. KG, Stuttgart, Deutschland,
geliefert. Der Laserabgabekopf kann mittels eines Roboterarms verfahren
und geführt
werden. Der Laserstrahl kann durch die Wirkungen einer plötzlichen
Temperaturveränderung
einen Oberflächenabtrag
bewirken. Das erfindungsgemäße Verfahren
ergibt gegebenenfalls keinen oder nur einen vernachlässigbaren
Oberflächenabtrag
mittels Schmelzen oder Verdampfen der zu behandelnden Oberfläche.
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Das
Verfahren kann einen Schritt des Befeuchtens der zu behandelnden
Oberfläche
vor der Bestrahlung mit dem Laserstrahl umfassen.
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Ferner
kann das Verfahren einen Schritt des Beschichtens der zu behandelnden
Oberfläche
vor Bestrahlung mit Laserlicht umfassen. Beispiele für geeignete
Beschichtungen sind in der
EP
0 653 762 A1 beschrieben.
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Die
Gegenwart von Radionukliden kann die Art des Scabbling-Verfahrens
und die Adsorption oder Absorption der einfallenden Laserstrahlung
beeinflussen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann typischerweise zur Dekontaminierung in Verbindung mit Entgasungs-,
Staub- oder Feststoffsammel- und anderen ergänzenden Schutzverfahren angewandt werden,
um die Ausbreitung jedweder Kontaminierung zu verhindern, insbesondere
wenn es um Radioaktivität
geht.
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Die
Oberfläche
zur Behandlung gemäß dem Verfahren
der Erfindung ist eine anorganische, nicht-metallische Oberfläche, wie
z.B. ein Beton, d.h. ein Zement, z.B. eine Portland-Zementmatrix mit
darin enthaltenem Zuschlag. Die Oberfläche kann alternativ einen Naturstein,
wie z.B. Kalkstein, oder ein technisches Keramikmaterial, wie Ziegel,
umfassen.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Zum
besseren Verständnis
der vorliegenden Erfindung werden nun lediglich zur Veranschaulichung
Beispiele unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen gegeben. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung der Leistungsdichte über die Breite eines Laserstrahls;
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2 eine
schematische Darstellung eines Einfalls-Laserlichtflecks;
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3 schematisch
ein bekanntes Laser-Scabbling-Verfahren, bei dem ein Laserstrahl über eine
zu scabbelnde Oberfläche
geführt
wird;
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4 schematisch
ein Beispiel für
ein Muster von Laserlichtflecken zum Scabbling einer Oberfläche gemäß der Erfindung;
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5 schematisch
eine Einzelheit des in 4 gezeigten Beispiels eines
Musters von Laserlichtstrahlung gemäß der vorliegenden Erfindung, wie
sie in 4 gezeigt ist;
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6 schematisch
ein weiteres Beispiel für ein
Muster der Laserlichtbestrahlung einer Oberfläche gemäß der vorliegenden Erfindung;
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7 schematisch
ein zusätzliches
Beispiel für
ein Muster der Laserlichtbestrahlung einer Oberfläche gemäß der vorliegenden
Erfindung, und
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8 eine
schematische Darstellung eines Lasergerätes, das zur Verwendung beim
erfindungsgemäßen Verfahren
geeignet ist.
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In
den beigefügten
Zeichnungen sind gleiche Merkmale mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
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Beschreibung
bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung
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Ein
Laserlichtstrahl kann über
eine Breite des Strahls eine ungleichförmige Leistungsdichte aufweisen.
Eine schematische Darstellung der Leistungsdichte über einen
Laserstrahl ist in 1 gezeigt. 1 zeigt
eine Kurve 2 mit einer y-Achse für die Laser-Leistungsdichte
(I) und einer x-Achse für den
Abstand (d) über
den Strahl. Die Kurve 4 beschreibt eine quasi Gauß'sche Leistungsverteilung, aus
der ersichtlich ist, daß der
Laserstrahl einen Mittelbereich 16 mit der höchsten Leistungsdichte
aufweist. Die Kurve kann in zwei Abschnitte unterteilt werden, wobei
die Grenze dazwischen durch einen Leistungsdichte-Schwellwert 18 festgelegt
ist. Ein Abschnitt 6 der Kurve 4 oberhalb dieser
Leistungsdichte-Schwelle stellt den Teil des Laserstrahls dar, der
dazu befähigt
ist, Scabbling einer Oberfläche
zu bewirken, während
der Abschnitt 8 darunter einen Bereich darstellt, der nicht
in der Lage ist, das Scabbling einer solchen Oberfläche zu bewirken.
Der Abschnitt 8 niedriger Leistungsdichte kann jedoch zu
einer Oberflächenveränderung
führen,
welche die Oberfläche
gegenüber
einem Scabbling mittels nachfolgender Laserstrahl-Durchgänge beständig macht, auch
wenn dieser nachfolgende Strahl eine Leistungsdichte oberhalb der
Schwelle 18 aufweist.
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2 zeigt
eine Darstellung eines Laserstrahls mit ungleichmäßiger Leistungsdichte,
wie er in 1 beschrieben ist, bei senkrechtem
Auftreffen auf eine Oberfläche.
Die Oberfläche,
z.B. eine zu scabbelnde Oberfläche,
ist hier und in anderen Diagrammen durch die Papierebene gegeben.
Der Laserlichtfleck 20 umfaßt einen Mittelpunkt 12 mit
der höchsten
Leistungsdichte und einen unmittelbar umgebenden Bereich 16 hoher
Leistungsdichte. Der Mittelpunkt 12 und der Bereich 16 gehören zu einem Bereich 24,
in dem das Licht oberhalb einer Schwellen-Leistungsdichte 18 zum Scabbling
liegt. Zum Rand des Laserlichtflecks hin kann das Scabbling weniger
effektiv sein (d.h. weniger Material kann abgehoben werden), bis
eine Grenze 14 erreicht ist, die der Leistungsdichteschwelle 18 zum
Durchführen des
Scabbling entspricht. Ein weiterer Bereich 26 niedriger
einfallender Leistung besteht zwischen der ersten Grenze 14 und
einer nominellen äußeren Grenze
des Strahls und wird von einer Linie 28 beschrieben, jenseits
welcher die einfallende Leistung sehr niedrig ist, was z.B. auf
Streuung zurückzuführen sein
kann.
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Im
Stand der Technik kann ein Einfalls-Laserlichtfleck dazu verwendet
werden, eine Oberfläche
zu scabbeln, indem er diese Oberfläche in einem bekannten Raster-Scan-Muster 32 überläuft. 3 zeigt
schematisch Merkmale 30 eines solchen Verfahrens. Der einfallende
Laserfleck 20 bewegt sich in einem Raster-Scan-Muster,
dem der Mittelpunkt des Flecks 12 entlang einer Linie 32 folgt, über die
Oberfläche.
Die mit dem Bereich niedriger Leistungsdichte der Laserlicht-Fläche 26 beaufschlagte
Oberfläche unterliegt
keinem Scabbling, wird aber durch Effekte, wie Entspannung, Dehydrierung
und chemische Veränderung
in unterschiedlichem Maße
modifiziert. Dies erfolgt, wenn der einfallende Strahl 20 eine
erste Bahn 37 überquert,
wobei die Fläche 38 des
Flecks den Oberflächenbereich 36 modifiziert,
aber ungescabbelt läßt. Ein
anderer Oberflächenbereich,
der vom Laserlicht-Bereich niedriger Leistungsdichte überquert
wird, wird auch vom Bereich höherer
Leistungsdichte überstrichen,
weshalb dort ein Scabbling erfolgt. Anschließend überquert der Laserfleck eine zweite,
benachbarte Bahn 39. Die mit dem Bereich 24' hoher Leistungsdichte
des Flecks 20' beaufschlagte
Oberfläche
wird meist gescabbelt. Der Oberflächenbereich 36 widersteht
jedoch im wesentlichen dem Scabbling, auch wenn er mit dem Bereich 24' hoher Leistungsdichte
des einfallenden Laserlichts beaufschlagt wird. Dies ist ein deutlicher
Nachteil der gängigen
Laser-Scabbling-Verfahren.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
bezieht sich auf ein verbessertes Verfahren zur Behandlung einer
zu scabbelnden Oberfläche.
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4 zeigt
ein Muster 40 einer Lichtfleckbestrahlung beim Scabbling
einer Oberfläche
gemäß der Erfindung.
Ein (nicht gezeigter) Laserstrahl wird dazu gebracht, kurzzeitig,
für 15
s, als Lichtfleck 20 auf eine zu scabbelnde Betonoberfläche (die
durch die Papierebene dargestellt ist) aufzutreffen. Dann wird der
Strahl abgeschaltet, der Laser verschoben und ein nachfolgender
Fleck 20'' über die
gleiche Zeitdauer in einer benachbarten Position eingestrahlt. Anschließend wird
der Strahl abgeschaltet und dann ein weiterer Fleck 20''',
der die Flecke 20 und 20'' überlappt,
eingestrahlt. Dann werden noch weitere Oberflächenstellen, wie sie mit anderen
Kreisen dargestellt sind, mittels Laserlichtflecken bestrahlt. Daher
wird, wie dargestellt, eine Anordnung von mit Laserlichtflecken
bestrahlten Stellen gebildet. Dies kann mittels Kennzeichnung der
Mittelpunkte der Flecke 12, 12'', 12''' visuell
dargestellt werden. Die Verbindung der Mittelpunkte dieser Laserlichtflecke
mit gedachten Linien 42 definiert eine geometrische Figur,
in diesem Beispiel ein gleichseitiges Dreieck 44. Dies
ist ein Beispiel für
eine einfache geometrische Figur, wie sie oben erwähnt wurde.
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Einzelheiten
der Effekte des Scabbling, wie es in 4 dargestellt
ist, sind in 5 gezeigt. Ein anfänglicher
Laserlichtfleck 20 bewirkt ein Scabbling im Bereich 24.
Der Bereich 26 mit einer Leistungsdichte unterhalb der
Leistungsdichteschwelle für
das Scabbling kann beginnen, so modifiziert zu werden, daß das Scabbling
verhindert wird. Das einfallende Laserlicht wird dann an eine zweite
Stelle 20'' verschoben,
und weiteres Scabbling erfolgt im Bereich 24'. Der Bereich 24' umfaßt einen
Bereich 52, und jedwede Schwierigkeit beim Scabbling aufgrund
einer vorherigen Bestrahlung mit der Fläche 26 wird vom Bereich
hoher Leistung des einfallenden Laserlichtes 24', die nahe dem
Mittelpunkt 12'' höher ist, überwunden.
Der relativ kleine Bereich, der mit 54 bezeichnet ist,
wird weiter mit Laserlicht niedriger Leistungsdichte bestrahlt und
Scabbling kann hier schwierig werden. Wenn der Einfalls-Laserlichtfleck jedoch
zur Stelle 12''' verschoben wird, befindet sich der
potentiell schwierig zu scabbelnde kleine Bereich 54 nahe
dem Teil 16 des Laserflecks 20''' mit der höchsten Leistungsdichte
und wird mit einer Einfalls-Leistungsdichte beaufschlagt, die höher als
die Leistungsdichteschwelle für
das Scabbling ist, welche entlang der Grenze 14''' vorliegt.
Das Verfahren zum Bestrahlen einer Oberfläche für das Scabbling gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
ermöglicht
daher, daß der
Bereich mit der höchsten
Leistungsdichte eines Einfalls-Laserstrahls auf den Teil einer zu
scabbelnden Oberfläche
auftrifft, der am wahrscheinlichsten dem Scabbling widerstehen wird.
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Beim
Scabbling der Oberfläche
wird dabei systematisch mit jedem Fleck eine Oberflächenschicht
des Betons abgelöst.
Das abgelöste
Material kann mit einiger Kraft abspringen oder mittels herkömmlicher
Luftdruck-, Vakuum- oder anderer Verfahren entfernt und gesammelt
werden.
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Bei
alternativen Anwendungen des erfindungsgemäßen Verfahrens können alternative
Permutationen von Lichtfleckbestrahlungssequenzen verwendet werden.
Beispiele für
solche Sequenzen sind in den 6 und 7 dargestellt.
In 6 ist ein Muster einer Laserfleck-Bestrahlung 60 gezeigt. Das
Verfahren umfaßt
das Bestrahlen der Oberfläche mit
aufeinanderfolgenden Lichtflecken 20, 20'' usw. in einer verlängerten
linearen Bahn 62 zum Scabbeln einer Linie entlang der Oberfläche. Anschließend wird
eine ähnliche
parallele Reihe 63 von Laserlichtflecken, die um etwa einen
Radius der Flecke in Längsrichtung
gegenüber
der ersten Reihe von Flecken versetzt sind, zum Scabbeln der Oberfläche verwendet.
Dann werden weitere Reihen, wie die Reihe 64, hinzugefügt, um die
Oberfläche
zu scabbeln. Wenn die Mittelpunkte der Laserlichtflecke in einer
weiteren Reihe 63 nahe den Einbuchtungen 66 in einer
benachbarten Bahn 62 angeordnet werden, erfolgt ein gleichmäßiges Scabbling
der Oberfläche, was
eine relativ gleichmäßige Oberfläche ergibt
und den wirksamsten Teil eines Laserflecks zum Scabbling in oder
nahe Bereichen 66 (siehe kombinierte Bereiche 52 und 54)
konzentriert, bei denen ein Scabbling am wenigsten wahrscheinlich
ist.
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Ein
weiteres Muster der Bestrahlung einer Oberfläche mit Laserlichtflecken zum
Durchführen des
Scabbling ist in 7 gezeigt. Dabei werden aufeinanderfolgende
Laserlichtflecke 20, 20'' und 20''' zum
Bestrahlen der Oberfläche
für das
Scabbling verwendet. Die Sequenz der Flecke folgt der mit den Linien 70, 72, 74, 76 angegebenen
Sequenz und beschreibt ein Fischgrätenmuster auf der zu scabbelnden
Oberfläche.
Diese Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
hat den Vorteil, daß zum
Scabbling Bereiche 66 kurz nach ihrer Bearbeitung durch
frühere
Laserlichtflecke in der Sequenz (20, 20'', 20''' usw.) bestrahlt
werden.
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8 zeigt
eine schematische Darstellung eines Lasergerätes, das zur Verwendung beim
erfindungsgemäßen Verfahren
geeignet ist. Eine Laserlichtquelle 100 emittiert Laserlicht,
das entlang einem Faseroptikkanal 102 zur Fokussieroptik 104 geleitet wird.
Die Fokussieroptik kann Linsen zum Fokussieren des Laserlichtes
in einem Fokus 106 umfassen. Das Laserlicht ist durch eine
kegelstumpfförmige
Abschirmung 108 abgeschirmt, deren eines Ende 110 den
Brennpunkt des Laserlichtes umgibt. Die Abschirmung dient zum Schutz
der Optik und anderer Bauteile und ist Teil einer das gesamte Gerät bedeckenden
Schutzabschirmung (nicht gezeigt). Durch das Ende der Abschirmung 110 wird
Druckluft mit hoher Geschwindigkeit ausgestoßen, um auch das Eindringen
von Rückständen, wie
Rauchgasen und Teilchen, aufzuhalten. Außerhalb des Gerätes divergiert 112 das
Laserlicht und trifft auf eine zu behandelnde 114 Oberfläche.
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Das
Lasergerät
kann an einem Roboterarm zum Verfahren über eine zu scabbelnde Oberfläche montiert
sein. Alternativ dazu kann ein Roboterarm einen Laserkopf zum Emittieren
von Laserlicht auf eine zu scabbelnde Oberfläche bewegen, wobei der Kopf über ein
Faseroptikkabel mit einer ortsfesten Laserquelle verbunden ist.
Andere Verfahren und Mittel sind ebenfalls denkbar.