DE60305994T2 - Verfahren und System unter Verwendung von Auslieferungslastwagen zur Erfassung von Addressenpositionsdaten - Google Patents

Verfahren und System unter Verwendung von Auslieferungslastwagen zur Erfassung von Addressenpositionsdaten Download PDF

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    • G08SIGNALLING
    • G08GTRAFFIC CONTROL SYSTEMS
    • G08G1/00Traffic control systems for road vehicles
    • G08G1/09Arrangements for giving variable traffic instructions
    • G08G1/0962Arrangements for giving variable traffic instructions having an indicator mounted inside the vehicle, e.g. giving voice messages
    • G08G1/0968Systems involving transmission of navigation instructions to the vehicle
    • G08G1/0969Systems involving transmission of navigation instructions to the vehicle having a display in the form of a map

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Sammeln geographischer Daten, und insbesondere auf einen Prozess und ein System, das Adressenortsinformationen unter Verwendung von Lieferwagen sammelt.
  • Das Sammeln von Informationen für eine geographische Datenbank ist eine signifikante Aufgabe. Es ist nicht nur die anfängliche Sammlung von Daten eine signifikante Unternehmung, sondern eine geographische Datenbank muss auch auf einer regelmäßigen Basis aktualisiert werden. Zum Beispiel werden neue Straßen gebaut, Straßennamen ändern sich, Verkehrsampeln werden installiert und Abbiegebeschränkungen werden zu bestehenden Straßen hinzugefügt. Ferner können auch neue Genauigkeitsgrade für geographische Merkmale ergänzt werden, die bereits in einer bestehenden geographischen Datenbank repräsentiert sind. Zum Beispiel kann eine bestehende geographische Datenbank für Straßen mit Informationen über Spurbreiten, Bankettabmessungen, Spurbarrieren, Adressbereiche, Gehsteige, Fahrradwege und dergleichen ergänzt werden. Es besteht daher ein Bedarf, das Sammeln von Informationen für eine geographische Datenbank fortzusetzen.
  • Ein Verfahren zum Sammeln von Daten für eine geographische Datenbank ist im US-Patent Nr. 6.047.234 beschrieben. Gemäß einer Ausführungsform, die im US-Patent Nr. 6.047.234 beschrieben ist, sind Navigationssysteme in mehreren Fahrzeugen installiert, die zu verschiedenen Zwecken betrieben werden. Beispielsweise können die Fahrzeuge von Personen regelmäßig, für tägliche Aktivitäten, wie z. B. zum Pendeln, Einkaufen und dergleichen, verwendet werden. Diese Fahrzeuge werden ferner passiv als Erfassungs fahrzeuge verwendet, um geographische Daten zu sammeln, wenn die Fahrzeuge zu diesen verschiedenen anderen Zwecke gefahren werden. Die Navigationssysteme in diesen Fahrzeugen können ferner navigationsbezogene Merkmale den Fahrern und/oder Fahrgästen der Fahrzeuge, in denen sie installiert sind, zur Verfügung stellen, oder alternativ können die Navigationssysteme nur dazu dienen, geographische Daten zu sammeln, wenn die Fahrzeuge, in denen sie installiert sind, gefahren werden. Die von den mehreren Fahrzeugen gesammelten Daten werden zusammengefasst, analysiert und verwendet, um eine geographische Hauptdatenbank zu aktualisieren oder zu verfeinern. Kopien der geographischen Hauptdatenbank oder Datenbankprodukte, die von der Hauptkopie abgeleitet werden, können anschließend zurück auf die in den mehreren Fahrzeugen installierten Navigationssysteme verteilt werden.
  • Die Ausführungsformen, die im US-Patent Nr. 6.047.234 beschrieben worden sind, bieten nützliche Vorteile. Es besteht jedoch weiterhin ein Bedarf an der Bereitstellung verbesserter Verfahren und Systeme zum Sammeln von Daten für eine geographische Datenbank.
  • Ein Typ von Information, der nützlich ist, um ihn in eine geographische Datenbank einzuschließen, sind Straßenadressen-Ortsinformationen. Straßenadressen sind über einen Bereich oder ein Land nicht konsistent zugewiesen. Frühere Verfahren zum Sammeln von Straßenadressen-Ortsinformationen haben daher erfordert, dass Feldpersonal von einem Geographiedatenbankentwickler längs jeder Straße in einem geographischen Bereich fahren, die wirklichen Straßenadressen beobachten, ihre Beobachtungen aufzeichnen und anschließend die Straßenadressinformationen zur geographischen Datenbank hinzufügen. Dieser Prozess ist relativ zeitaufwendig und daher relativ teuer.
  • Dementsprechend wäre es vorteilhaft, Straßenadressen-Ortsinformationen effizienter zu sammeln.
  • ÜBERBLICK ÜBER DIE ERFINDUNG
  • Um diese und andere Aufgaben zu lösen, umfasst die vorliegende Erfindung Ausführungsformen zum Sammeln von Daten, die Adressen kartenbezogenen Orten zuordnen. Eine Flotte von Lieferwagen liefert Gegenstände an Orte über einen geographischen Bereich verteilt aus. Jeder auszuliefernde Gegenstand enthält einen Verfolgungscode. Eine elektronische Codelesevorrichtung wird verwendet, um den Verfolgungscode eines Gegenstands aufzuzeichnen, wenn der Gegenstand ausgeliefert wird. Eine Positionsbestimmungsvorrichtung, wie z. B. eine GPS-Einheit, wird verwendet, um eine geographische Position zu bestimmen, die der Auslieferung jedes Gegenstands zugeordnet ist. Daten, die den Verfolgungscode eines Gegenstands anzeigen, und die entsprechende geographische Position, die der Auslieferung zugeordnet ist, werden gespeichert. Anschließend wird unter Verwendung von Daten, die eine jedem Verfolgungscode zugeordnete Adresse anzeigen, jede Adresse einer geographischen Position zugeordnet. Diese Informationen werden verwendet, um eine geographische Datenbank zu überarbeiten, um z. B. Adressen kartenbezogenen Orten zuzuordnen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine Darstellung eines geographischen Gebiets, in dem eine Ausführungsform des Datensammelsystems verwendet wird, um Adressenortsdaten zu sammeln.
  • 2 ist eine Darstellung eines Gegenstands, der von einem der in 1 gezeigten Lieferwagen auszuliefern ist.
  • 3 ist ein Blockdiagramm, das Komponenten in einem der in 1 gezeigten Lieferwagen zeigt.
  • 4 ist ein Blockdiagramm, das Komponenten der in 3 gezeigten Codelesevorrichtung zeigt.
  • 5 ist eine Darstellung, die einen Auslieferungsversuch gemäß der Ausführungsform der 14 zeigt.
  • 6 ist ein Flussdiagramm, das Schritte in einem Prozess zum Sammeln von Adressenortsdaten unter Verwendung der Ausführungsform der 15 zeigt.
  • 7 ist ein Flussdiagramm, das zusätzliche Schritte im Prozess zum Sammeln von Adressenortsdaten unter Verwendung der Ausführungsformen der 16 zeigt.
  • 8 ist ein Blockdiagramm, das Komponenten in einem der Lieferwagen gemäß einer alternativen Ausführungsform zeigt.
  • 9 ist ein Blockdiagramm, das Komponenten in einer weiteren alternativen Ausführungsform zeigt.
  • 10 ist ein Blockdiagramm, das Komponenten einer weiteren alternativen Ausführungsform zeigt.
  • GENAUE BESCHREIBUNG DER DERZEIT BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Ein wichtiger Typ von Informationen, die für eine geographische Datenbank gesammelt werden, sind Adressenortsinformationen (hier auch als "Straßenadressen-Ortsinformationen" bezeichnet. Adressenortsinformationen ordnen Adressinformationen Ortsinformationen zu. "Adressinformation" beziehen sich auf die Bezeichnung, die gewöhnlich von Leuten verwendet wird, um den physikalischen Ort eines Platzes, wie z. B. eines Gebäudes, in einem geographischen Gebiet zu identifizieren. Adressinformationen enthalten nummerierte Straßenadressen, wie z. B. "1447 Main Street, Springfield, Missouri". Adressinformationen enthalten ferner Plätze mit Namen, wie z. B. "One Magnificent Mile", "City Hall in Chicago", "Yankee Stadium" und dergleichen. "Ortsinformationen" beziehen sich auf eine kartenbezogene Bezeichnung eines Platzes. Eine kartenbezogene Bezeichnung eines Platzes kann die geographischen Koordinaten des Platzes enthalten. Es gibt andere Typen von kartenbezogenen Bezeichnungen von Plätzen.
  • 1. Erste Ausführungsform
  • 1 ist eine Darstellung eines geographischen Gebiets 100. Im geographi schen Gebiet 100 befindet sich ein Straßennetz 104. Eine Flotte von Lieferwagen 108 fährt auf dem Straßennetz 104, um Gegenstände an Gebäude 110 auszuliefern, die sich im geographischen Gebiet 100 befinden. Die Gegenstände können Pakte, Briefe oder andere Güter enthalten. Eine Lieferflotten-Betriebseinrichtung 106 verwendet ein drahtloses Kommunikationssystem 109, um mit jedem Lieferwagen 108 Daten auszutauschen.
  • Jeder Gegenstand, der von dem Lieferwagen 108 auszuliefern ist, wird direkt oder indirekt einer Adresse zugeordnet, an die der Gegenstand auszuliefern ist. Die einem Gegenstand zugeordnete Adresse bezieht sich auf einen physikalischen Ort im geographischen Gebiet 100. Eine Adresse kann eine Straßenadresse sein. Eine Adresse kann auch ein benannter Ort sein, wie z. B. "City Hall", "Empire State Building", "One Magnificent Mile" und dergleichen.
  • 2 zeigt ein Beispiel eines Auslieferungsgegenstands 112. Der Auslieferungsgegenstands 112 ist einer der Gegenstände, die von dem Lieferwagen 108 in 1 auszuliefern sind. In dieser Ausführungsform ist jedem Gegenstand, der von einem der Lieferwagen 108 auszuliefern ist, ein Verfolgungscode 114 zugeordnet. In einer Ausführungsform ist der Verfolgungscode 114 eine Zahl, eine alphanumerische Kette, oder umfasst andere Zeichen, die den Gegenstand identifizieren. In einer Ausführungsform identifiziert der Verfolgungscode 114 die Gegenstände eindeutig. Wie in 2 gezeigt ist, enthält ein Etikett 116 eine Kopie des Verfolgungscodes 114 und ist am Gegenstand 112 angebracht oder befestigt. In der Ausführungsform der
  • 2 weist der am Gegenstand angebrachte Verfolgungscode 114 ein maschinenlesbares Format auf. Zum Beispiel kann der Verfolgungscode 114 am Gegenstand als Strichcode angebracht werden, jedoch kann auch irgendein anderes maschinenlesbares Format geeignet sein, das gedruckte alphanumerische Zeichen enthält. Wie in 2 gezeigt ist, ist ferner eine Lieferadresse 118 am Gegenstand 112 angebracht. Die Lieferadresse 118 bezieht sich auf die Straßenadresse, die längs einer der das Straßennetz 104 bildenden Straßen angeordnet ist, und an der der Gegenstand 112 auszuliefern ist.
  • 3 zeigt Komponenten eines der Lieferwagen 108. Jedem Lieferwagen 108 ist eine Codelesevorrichtung 130 zugeordnet. Die Codelesevorrichtung 130 ist eine tragbare Vorrichtung, die aus dem Lieferwagen entnommen und vom Lieferwagenbetreiber aus dem Lieferwagen getragen werden kann. Die Codelesevorrichtung 130 enthält Hardware und Software, die fähig sind, die Verfolgungscodes 114 auf den ausgelieferten Gegenständen zu lesen. Die Hardware und die Software in der Codelesevorrichtung 130 sind ferner fähig, interne Daten zu speichern, die ein Auslieferungsversuchsergebnis einem Verfolgungscode zuordnen.
  • 4 zeigt einige der Komponenten der Codelesevorrichtung 130. Die Codelesevorrichtung 130 enthält eine Abtasterkomponente 132. Die Abtasterkomponente 132 ist fähig, den Verfolgungscode 114 auf einem Etikett eines Liefergegenstandes zu lesen. Wenn der Verfolgungscode ein Strichcode ist, enthält die Abtasterkomponente 132 eine Strichcodelesevorrichtung. Die Codelesevorrichtung 130 enthält ferner eine Benutzerschnittstelle 136. Die Benutzerschnittstelle 136 der Codelesevorrichtung 130 enthält eine Eingabekonsole 138, wie z. B. eine Tastatur, und einen Anzeigebildschirm 140. Die Benutzerschnittstelle 136 der Codelesevorrichtung stellt ein Mittel zur Verfügung, mit dem der Lieferwagenbetreiber Informationen eingeben kann, die ein Auslieferungsversuchsergebnis anzeigen.
  • Die Codelesevorrichtung 130 enthält ferner ein Datenspeichermedium 144. Das Datenspeichermedium 144 kann aus der Codelesevorrichtung entnehmbar oder austauschbar sein, oder das Datenspeichermedium 144 kann alternativ nicht entnehmbar sein. Die Hardware und die Programmierung der Codelesevorrichtung 130 sorgen für die Speicherung von Daten auf dem Datenspeichermedium 144. Genauer sorgt die Codelesevorrichtung 130 für die Speicherung von Daten auf dem Speichermedium 144, mit denen ein Auslieferungsversuchsergebnis (vom Lieferwagenbetreiber unter Verwendung der Benutzerschnittstelle 136 eingegeben) einem Verfolgungscode zugeordnet werden kann, der von einem Gegenstand mittels der Abtasterkomponente 132 gelesen worden ist.
  • In der Ausführungsform der 4 enthält die Codelesevorrichtung 130 eine Datenaustauschkomponente 148. Die Datenaustauschkomponente 148 kommuniziert mit der Hardware und mit der Software in der Codelesevorrich tung 130. In einer Ausführungsform ist die Datenaustauschkomponente 148 ein Kommunikationsanschluss. Die Datenaustauschkomponente 148 enthält irgendeine geeignete Technik oder Spezifikation zum Austauschen von Daten mit einer externen Einheit. Die Datenaustauschkomponente 148 sorgt für die Übertragung von Daten, die im Datenspeichermedium 144 gespeichert worden sind, von der Codelesevorrichtung 130 zu einer weiteren Vorrichtung, wie im Folgenden genauer erläutert wird.
  • Die Codelesevorrichtung 130 enthält zusätzliche Hardware und Software 150, die die obenbeschriebenen Funktionen bereitstellen und unterstützen. Diese zusätzliche Hardware und Software 150 umfasst Prozessoren, Schaltkreise, Speicher, Programmierungen und dergleichen. Die Gestalt und die Konstruktion dieser Hardware und Software sind Fachleuten bekannt.
  • Die Codelesevorrichtung 130 enthält eine (nicht gezeigte) Energiequelle, wie z. B. eine Batterie. Die Energiequelle stellt Leistung für die Komponenten der Codelesevorrichtung 130 zur Verfügung. Die Energiequelle kann aufladbar sein, wobei dementsprechend für diesen Zweck eine Aufladevorrichtung im Lieferwagen angeordnet sein kann.
  • Wie in 3 gezeigt ist, befindet sich im Lieferwagen 108 eine Andockstation 160. Die Andockstation 160 ist eine Kombination aus Hardware- und Softwarekomponenten.
  • Die Andockstation 160 enthält eine Datenaustauschkomponente 164. Die Datenaustauschkomponente 164 der Andockstation 160 ist kompatibel mit der Datenaustauschkomponente 148 der Codelesevorrichtung 130, so dass die Codelesevorrichtung 130 Daten zur Andockstation 160 übertragen kann.
  • Die Andockstation 160 enthält ein Datenspeichermedium 168. Das Datenspeichermedium 168 in der Andockstation 160 ist fähig, wenigstens für eine kurze Zeitperiode die von der Codelesevorrichtung 130 empfangenen Daten zu speichern. Das Datenspeichermedium 168 in der Andockstation 160 kann entnehmbar oder nicht-entnehmbar sein. Zum Beispiel können eine Flash-Karte, eine PCMCIA-Karte oder ein Festplattenlaufwerk als Datenspeichermedium in der Andockstation 160 verwendet werden. Andere Typen von Datenspeichermedien sind ebenfalls geeignet.
  • Die Andockstation 160 enthält ferner eine drahtlose Fernkommunikationssystem-Schnittstelle 172. Die drahtlose Fernkommunikationssystem-Schnittstelle 172 ist kompatibel mit dem drahtlosen Kommunikationssystem 109 (in 1), und ist fähig, Daten mit der entfernt angeordneten Lieferbetriebseinrichtung 106 auszutauschen. Das drahtlose Kommunikationssystem 109 kann irgendeine geeignete Technik verwenden, wie z. B. Mobilfunk, PCS und dergleichen, um Daten drahtlos zwischen dem Lieferwagen 108 und der Lieferflottenbetriebseinrichtung 106 auszutauschen.
  • Die Andockstation 160 enthält eine Datenaustauschschnittstelle 174. Die Datenaustauschschnittstelle 174 ist fähig, Daten, die die im Datenspeichermedium 168 gespeicherten Daten enthalten, mit einer weiteren Vorrichtung auszutauschen, die eine kompatible Datenaustauschschnittstelle aufweist, wie im Folgenden erläutert wird.
  • Die Andockstation 160 enthält ferner ihre eigene Stromquelle, wie z. B. eine (nicht gezeigte) Batterie, oder die Andockstation erhält alternativ Energie vom Lieferwagen.
  • Die Andockstation 160 enthält ferner eine Batterieladevorrichtung 175. Die Batterieladevorrichtung kann mit der Codelesevorrichtung 130 gekoppelt werden, um die Batterie in der Codelesevorrichtung 130 aufzuladen.
  • Die Andockstation 160 enthält ferner zusätzliche Hardware und Software 176, die die obenbeschriebenen Funktionen bereitstellen und unterstützen. Diese zusätzliche Hardware und Software 176 enthält Prozessoren, Schaltkreise, Speicher, Programmierungen und dergleichen. Die Gestalt und die Konstruktion dieser Hardware und Software sind Fachleuten bekannt.
  • Im Lieferwagen 108 befindet sich ein Positionsdatensammelsystem 200. Das Positionsdatensammelsystem 200 ist eine Kombination aus Hardware- und Softwarekomponenten. Das Positionsdatensammelsystem 200 enthält eine Positionsbestimmungskomponente 210. Die Positionsbestimmungskomponente 210 ist fähig, ihren eigenen geographischen Ort zu bestimmen, und somit den geographischen Ort des Lieferwagens 108, in dem sie installiert ist. Die Positionsbestimmungskomponente 210 bestimmt den geographischen Ort des Lieferwagens zu diskreten Zeitpunkten oder kontinuierlich, wenn der Lieferwagen längs des Straßennetzes 104 fährt und Auslieferungen im geographischen Gebiet 100 tätigt. Die Positionsbestimmungskomponente 210 kann GPS-Technik und/oder eine andere Ausrüstung verwenden, mit der der Ort des Lieferwagens 108 bestimmt werden kann.
  • Das Datensammelsystem 200 enthält ein Datenspeichermedium 220. Das Datenspeichermedium 220 ist eine nichtflüchtige Speichervorrichtung, die Daten für bis zu mehrere Tage auf einmal speichern kann. In einer Ausführungsform ist das Datenspeichermedium 220 eine Flash-Speicherkarte, wie z. B. eine SanDisk®-Speicherkarte mit einer Speicherkapazität von 64 Megabytes. Andere Typen von Datenspeichervorrichtungen, sowie Datenspeichervorrichtungen mit anderen Kapazitäten, sind ebenfalls geeignet.
  • Das Datensammelsystem 220 enthält eine Datenaustauschschnittstelle 230. Die Datenaustauschschnittstelle 230 ist kompatibel mit der entsprechenden Datenaustauschschnittstelle 174 in der Andockstation 160. In einer Ausführungsform verwenden die Datenaustauschschnittstellen 174 und 230 eine direkte Kartenverbindung, obwohl in alternativen Ausführungsformen eine drahtlose Nahbereichsverbindung verwendet werden kann.
  • Das Datensammelsystem 200 enthält zusätzliche Hardware und Software 150, die die obenbeschriebenen Funktionen bereitstellen und unterstützen. Diese zusätzliche Hardware und Software 250 umfasst Prozessoren, Schaltkreise, Speicher, Programmierungen und dergleichen. Die Gestalt und die Konstruktion dieser Hardware und Software sind Fachleuten bekannt.
  • II. Betrieb der ersten Ausführungsform
  • Das Datensammelsystem 200 in 3 wird verwendet, um Adressenortsinformationen zu sammeln. Adressenortsinformationen ordnen Adressen mit Namen (z. B. "1447 Main Street, Springfield, Missouri", "One Magnificent Mile", "City Hall in Chicago", und dergleichen) geographischen Koordinaten zu. Frühere Verfahren zum Sammeln von Adressenortsinformationen sind relativ teuer. Das Datensammelsystem 200 in 3 kann betrieben werden, um Adressenortsinformationen effizient und relativ kostengünstig zu sammeln.
  • Wie oben erwähnt worden ist, werden die Lieferwagen 108 auf dem Straßennetz 104 gefahren, um Gegenstände 112 an Orte auszuliefern, die über den geographischen Bereich 100 verteilt sind. Auf der Grundlage verschiedener Faktoren bestimmt die Lieferflottenbetriebseinrichtung 106, welche Gegenstände in den jeweiligen Lieferwagen zu laden sind, und bestimmt die Route, die jeder Lieferwagen verfolgt, um die Gegenstände effizient auszuliefern.
  • Ein Prozess, der unter Verwendung des Datensammelsystems ausgeführt wird, um Adressenortsdaten zu sammeln, wird in Verbindung mit den 57 beschrieben. Wie in 5 gezeigt ist, fährt der Lieferwagenbetreiber dann, wenn er einen Gegenstand ausliefert, den Lieferwagen zu dem Ort, der der dem Gegenstand zugeordneten Adresse entspricht. Der Lieferwagenfahrer kann die Adresse vom Etikett auf dem Gegenstand erhalten. Alternativ kann der Lieferwagenfahrer zu der Adresse, an die der Gegenstand auszuliefern ist, mittels eines Navigationssystems geleitet werden, das dem Lieferwagen zugeordnet ist, in das der der Adresse zugeordnete Gegenstand geladen worden ist. Gemäß einer weiteren Alternative kann die Lieferflottenbetriebseinrichtung 106 eine Route für den Lieferwagen bestimmen und eine Karte oder andere Anweisungen bereitstellen, die die Orte angeben, an denen vom Lieferwagenfahrer Auslieferungen zu tätigen sind.
  • Um Auslieferungen effizient durchzuführen, versucht der Lieferwagenfahrer den Lieferwagen so nah wie möglich an den Ort zu fahren, an dem die Auslieferung durchzuführen ist, wobei er anwendbare Park- und Verkehrsbeschränkungen berücksichtigt. Wie in 5 gezeigt ist, trägt der Lieferwagenfahrer (oder eine weitere Person, die den Lieferwagenbetreiber begleitet), nachdem der Lieferwagenfahrer so nah wie möglich an den Ort herangefahren ist, an dem die Auslieferung durchzuführen ist, den auszuliefernden Gegenstand 112 vom Lieferwagen 108 zum Gebäude 110, dass der Adresse auf dem Gegenstand zugeordnet ist (Schritt 300 in 6). Der Lieferwagenfahrer (oder die andere Person, die den Fahrer begleitet) kann immer noch eine gewisse Strecke zu gehen haben (z. B. längs eines Gehsteiges oder durch einen Bürokorridor), um die wirkliche Stelle zu erreichen, wo die Auslieferung durchzuführen ist.
  • Es gibt verschiedene Bedingungen, unter denen der Gegenstand ausgeliefert werden kann. Einige dieser verschiedenen Bedingungen umfassen Folgende:
    Eine Person, an die der Gegenstand adressiert ist, muss den Gegenstand physikalisch entgegennehmen.
  • Eine Person, an die der Gegenstand adressiert ist, muss den Gegenstand physikalisch entgegennehmen und für den Gegenstand unterzeichnen.
  • Irgendeine Person in dem Gebäude kann den Gegenstand entgegennehmen.
  • Der Gegenstand kann am Gebäude zurückgelassen werden.
  • Wenn ein Gegenstand ausgeliefert wird, wird eine Auslieferungsbedingung dem Gegenstand zugeordnet. Der Typ der Bedingung, die einem Gegenstand zugeordnet ist, ist in einer Auslieferungsanweisung spezifiziert. Der Lieferwagenbetreiber wird über die einem Gegenstand zugeordnete Auslieferungsanweisung informiert. Der Lieferwagenbetreiber kann über die Auslieferungsanweisung mittels eines am Gegenstand angebrachten Etiketts, mittels einer mit dem Gegenstand bereitgestellten Dokumentation oder durch andere Mittel informiert werden. Der Lieferwagenbetreiber versucht, den Gegenstand entsprechend der Auslieferungsbedingung auszuliefern. Wenn somit die Auslieferungsbedingung für einen Gegenstand angibt, dass er am Gebäude zurückgelassen werden kann, lässt der Lieferwagenbetreiber den Gegenstand am Gebäude zurück. Wenn jedoch die Auslieferungsbedingung für einen Gegenstand eine Handauslieferung an eine spezifische Person fordert, versucht der Lieferwagenbetreiber, die Person zu finden, an die der Gegenstand auszuliefern ist. Wenn die Auslieferungsbedingung eine Handauslieferung an eine Person fordert und die Person nicht greifbar ist, bringt der Lieferwagenbetreiber den Gegenstand zum Lieferwagen zurück. Es kann eine Auslieferungsversuchsmeldung am Ort zurückgelassen werden.
  • Für wenigstens einige Auslieferungsbedingungen zeichnet der Lieferwagenbetreiber Daten auf, die den Ausgang eines Auslieferungsversuchs des Gegenstands angeben. Zum Beispiel kann der Lieferwagenbetreiber Daten aufzeichnen, die den Ausgang eines Auslieferungsversuchs anzeigen, wenn die Auslieferungsbedingung erfordert, dass ein Gegenstand von einer Person an der Auslieferungsadresse entgegengenommen wird, oder dass eine spezifische Person die Auslieferung entgegennimmt. Wenn der Lieferwagenbetreiber den Gegenstand vom Lieferwagen zum Gebäude trägt, an dem die Auslieferung durchzuführen ist, verwendet der Lieferwagenfahrer die Codelesevorrichtung 130, um das Verfolgungscodeetikett 116 auf dem auszuliefernden Gegenstand abzutasten (Schritt 310 in 6). Wenn das Verfolgungscodeetikett 110 auf dem auszuliefernden Gegenstand abgetastet wird, wird der Verfolgungscode 114 im Speicher 144 der Codelesevorrichtung 130 gespeichert. Nach der Auslieferung oder der versuchten Auslieferung (Schritt 320) verwendet der Lieferwagenbetreiber die Codelesevorrichtung 130, um das Auslieferungsversuchsergebnis aufzuzeichnen (Schritt 330). Die Eingabekonsole 138 der Codelesevorrichtung 130 wird zu diesem Zweck verwendet. Die Eingabekonsole 138 der Codelesevorrichtung 130 kann so gestaltet sein, dass sie eine effiziente, fehlerfreie Eingabe des Auslieferungsversuchsergebnisses erleichtert. Spezifische Tasten auf der Eingabekonsole 138 können bestimmten Ergebnissen zugewiesen sein, so dass der Lieferwagenbetreiber nur eine Taste zu drücken braucht, um das Ergebnis aufzuzeichnen. Das Auslieferungsversuchsergebnis gibt den Ausgang des Auslieferungsversuchs an. Auslieferungsversuchsergebnisse umfassen "Gegenstand an Adresse zurückgelassen", "Gegenstand an Person an der Auslieferungsadresse zurückgelassen" und "Gegenstand zum Lieferwagen zurückgebracht". Zusätzlich zu diesen können andere Auslieferungsversuchsergebnisse möglich sein. Wenn der Lieferwagenbetreiber die Codelesevorrichtung 130 verwendet, um das Auslieferungsversuchsergebnis aufzuzeichnen, werden die Daten, die das Auslieferungsversuchsergebnis anzeigen, den Daten zugeordnet, die den Verfolgungscode anzeigen, der dem ausgelieferten Gegenstand zugeordnet ist.
  • Nach dem Auslieferungsversuch bringt der Lieferwagenbetreiber den Lieferwagen 108 zurück. Wenn der Lieferwagenbetreiber den Lieferwagen 108 zurückbringt, werden die Daten, die den Verfolgungscode anzeigen, und die zugeordneten Daten, die das Auslieferungsversuchsergebnis anzeigen, von der Codelesevorrichtung 130 zur Andockstation 160 übertragen (Schritt 340). In dieser Ausführungsform platziert der Lieferwagenbetreiber physikalisch die Codelesevorrichtung 130 in einer Basisstation (oder einer ähnlichen Komponente) in der Andockstation 160. Wenn die Codelesevorrichtung 130 in der Andockstation 160 montiert ist, werden die Daten von der Codelesevorrichtung 130 zur Andockstation 160 über eine direkte elektrische Verbindung, die in der Basisstation vorgesehen ist, übertragen. Die Übertragung von Daten kann automatisch stattfinden, sobald die Codelesevorrichtung 130 in der Andockstation 160 montiert ist. Alternativ kann der Lieferwagenbetreiber die Übertragung von Daten mittels einer geeigneten Betätigung der Benutzerschnittstelle entweder der Codelesevorrichtung oder der Andockstation einleiten. Die Übertragung von Daten von der Codelesevorrichtung 130 zur Andockstation 160 kann stattfinden, während die Codelesevorrichtung aufgeladen wird.
  • Nachdem die Daten, die den Verfolgungscode anzeigen, und die zugeordneten Daten, die das Auslieferungsversuchergebnis anzeigen, von der Codelesevorrichtung 130 zur Andockstation 160 übertragen worden sind, kann die Andockstation die Daten, die den Verfolgungscode anzeigen, und die zugeordneten Daten, die das Auslieferungsversuchsergebnis anzeigen, unter Verwendung des drahtlosen Kommunikationssystems 109 zur Lieferflottenbetriebseinrichtung 106 übertragen (Schritt 350).
  • Nachdem die Daten, die den Verfolgscode anzeigen, und die zugeordneten Daten, die das Auslieferungsversuchergebnis anzeigen, von der Codelesevorrichtung 130 zur Andockstation 160 übertragen worden sind, überträgt die Andockstation 160 die Daten, die den Verfolgungscode anzeigen, zum Datensammelsystem 200 (Schritt 360). Im Datensammelsystem 200 wurden die geographischen Koordinaten jedes Lieferwagens erhalten (Schritt 370). Im Datensammelsystem 200 wird der Verfolgungscode den Daten, die die geographischen Koordinaten des Lieferwagens anzeigen, zugeordnet und auf dem Datenspeichermedium im Datensammelsystem 200 gespeichert (Schritt 380).
  • Der Lieferwagenbetreiber fährt mit den Auslieferungen fort, indem er den nächsten Gegenstand ausliefert. Der in 6 gezeigte Prozess wird für die Auslieferung jedes Gegenstandes, der vom Lieferwagen ausgeliefert wird, wiederholt.
  • Wie in 7 gezeigt ist, werden auf einer regelmäßigen Basis die Daten 388, die in jedem Datensammelsystem 200 in jedem der Lieferwagen gespeichert sind, gesammelt (Schritt 400). In einer Ausführungsform werden die Daten unter Verwendung von drahtlosen Nahbereichskommunikationssystemen (z. B. Bluetooth, IEEE 802.11, und dergleichen), die an der vom Lieferwagenflottenbetreiber betriebenen Einrichtung 106 angeordnet sind, gesammelt. Diese Einrichtung kann der Ort sein, wo Gegenstände zur Auslieferung verladen werden, oder wo Lieferwagen betreut werden. Wenn gemäß dieser Ausführungsform der Lieferwagen zur Flotteneinrichtung 106 zurückkehrt, tritt das Datensammelsystem 200 im Lieferwagen in den Bereich des drahtlosen Nahbereichskommunikationssystems ein. Wenn dies stattfindet, wird das Datensammelsystem 200 im Lieferwagen automatisch abgefragt und die Daten 388 auf dem Speichermedium 220 des Datensammelsystems 200 werden über das drahtlose Nahbereichskommunikationssystem zu einem nahegelegenen Sammelsystem übertragen, das an der Flotteneinrichtung angeordnet ist. In einer Ausführungsform weist das drahtlose Nahbereichskommunikationssystem eine relativ hohe Bandbreite auf, so dass die Übertragung von Daten relativ schnell geschieht. Das Datensammelsystem, das an der Flotteneinrichtung angeordnet ist, ist unter Verwendung eines Personalcomputers, eines PDA oder einer ähnlichen Vorrichtung implementiert. Bei Bestätigung einer erfolgreichen Übertragung der Daten vom Datensammelsystem 200 in jedem Lieferwagen löscht das Datensammelsystem 200 im Lieferwagen die Daten in seiner eigenen Speichereinheit 220, um somit seine Kapazität zum Speichern von Daten auf einer nachfolgenden Auslieferungsfahrt wiederherzustellen.
  • Der Lieferflottenbetreiber 106 besitzt Daten 406, die die Verfolgungscodes den Auslieferungsadressen zuordnen. Unter Verwendung der Daten 406, die die Verfolgungscodes den Auslieferungsadressen zuordnen, und der Daten 388, die die Lieferwagenorte den Auslieferungscodes zuordnen, ordnet der Lieferflottenbetreiber 106 die Auslieferungsorte den entsprechenden Auslieferungsadressen zu (Schritt 410). Dies ergibt Daten 411, die eine Beziehung zwischen geographischen Koordinaten und Straßenadressen anzeigen.
  • Die Daten 411, die die physikalischen Orte von Auslieferungen und die entsprechenden Straßenadressen zuordnen, werden zur Datenbankentwicklereinrichtung 390 übertragen (Schritt 420). Diese Daten 411 können übertragen werden, sobald die Daten von jedem Lieferwagen empfangen worden sind, oder die Daten können alternativ zu einem späteren Zeitpunkt übertragen werden. In einer Alternative können die Daten 388, die von mehreren Lieferwagen gesammelt worden sind, akkumuliert und gemeinsam übertragen werden. Es kann irgendein geeignetes Kommunikationssystem für die Übertragung von Daten von der Flotteneinrichtung zur Datenbankentwicklereinrichtung 390 verwendet werden.
  • Die Datenbankentwicklereinrichtung 390 sammelt die Daten 411 von den verschiedenen Flotteneinrichtungen, einschließlich Flotteneinrichtungen, die von verschiedenen Auslieferungsunternehmen betrieben werden (Schritt 440). Die Daten, die eine Beziehung zwischen geographischen Koordinaten und Straßenadressen anzeigen, werden verwendet, um eine geographische Datenbank 430 zu überarbeiten (Schritt 450).
  • Bevor die geographische Datenbank 430 überarbeitet wird, können die Daten, die eine Beziehung zwischen geographischen Koordinaten und Straßenadressen anzeigen, auf verschiedene Weise verwendet werden. Gemäß einer Ausführungsform können verschiedene statistische Analyse mit den Daten, die geographische Koordinaten und Straßenadressen zuordnen, durchgeführt werden (Schritt 454). Zum Beispiel können im Zeitverlauf viele Auslieferungen von Gegenständen zu einer bestimmten Straßenadresse erfolgen. Bei bestimmten Gelegenheiten ist der Lieferwagen fähig, unmittelbar außerhalb des Gebäudes zu parken, an dem die Auslieferung durchzuführen ist, während bei anderen Gelegenheit der Lieferwagen weiter weg parken kann. Durch Beobachten einer Ansammlung geographischer Orte, die Auslieferungen an eine bestimmte Adresse im Zeitverlauf zugeordnet sind, kann eine relativ gute Bestimmung der wirklichen geographischen Koordinaten der Adresse durchgeführt werden.
  • Ein weiterer Typ von Analyse, der durchgeführt werden kann, verwendet Daten, die die geographischen Koordinaten von Adressen anzeigen, die dicht beieinander liegen. Zum Beispiel können durch Beobachten der geographischen Koordinaten, die verschiedenen Adressen längs eines Straßensegments zugeordnet sind, Orte von Straßenkreuzungen, Parkverbotszonen und dergleichen bestimmt werden.
  • Die Daten, die geographische Koordinaten und Straßenadressen zuordnen, können verwendet werden, um eine geographische Datenbank auf verschiedene Weise zu überarbeiten. Zum Beispiel können Adressenortsdaten als ein Attribut eines Straßensegmentdatensatzes in der geographischen Datenbank 430 gespeichert werden. Alternativ können die Daten, die eine Beziehung zwischen geographischen Koordinaten und Straßenadressen anzeigen, verwendet werden, um wirkliche Punktadressen zu bestimmen. Gemäß dieser Alternative werden wirkliche Punktadressen in der geographischen Datenbank gespeichert. Wirkliche Punktadressen zeigen eine Position längs eines Straßensegments zwischen Endpunkten eines Straßensegments an. Alternativ kann eine Position längs eines Straßensegments durch einen Bruchteil des Prozentsatzes der Straßensegmentlänge repräsentiert oder ausgedrückt werden, z. B. n/256 der Straßensegmentlänge ausgehend vom nördlichen Endpunkt. Unter Verwendung einer Ausführungsform des offenbarten Systems können wirkliche Punktadressendaten der Datenbank 430 hinzugefügt werden, die bereits Adressbereichsdaten aufweist.
  • Die Adressdaten, die verwendet werden, um die geographische Datenbank 430 zu überarbeiten, können verwendet werden, um bestehende Daten zu aktualisieren oder um neue Daten hinzuzufügen. Zum Beispiel kann die Datenbank 430 bereits Adressdaten oder Adressbereiche für bestimmte repräsentierte Straßensegmente enthalten. Die neuen Adressdaten, die unter Verwendung des in den 17 beschriebenen Prozesses erhalten worden sind, können verwendet werden, um die bestehenden Daten zu aktualisieren, um z. B. die bestehenden Daten zu bestätigen oder die bestehenden Daten genauer zu machen. Alternativ braucht die geographische Datenbank keine Adressdaten für ein bestimmtes Straßensegment enthalten. Wenn neue Adressdaten für ein Straßensegment erhalten werden, das durch einen Datensatz repräsentiert wird, der nicht bereits ein Adressdatenattribut enthält, können neue Adressdaten als neues Attribut des Datensatzes hinzugefügt werden.
  • Die geographische Datenbank, die mit den Adressdaten überarbeitet worden sind, kann verwendet werden, um abgeleitete Datenbankprodukte herzustellen (Schritt 460). Die abgeleiteten Datenbankprodukte brauchen nur Teile aller Daten in der Datenbank 430 enthalten. Zum Beispiel brauchen die abgeleiteten Datenbankprodukte nur Daten enthalten, die sich auf einen oder mehrere spezifische Bereiche beziehen.
  • Die abgeleiteten Datenbankprodukte können auf verschiedenen Arten von Rechnerplattformen verwendet werden. Zum Beispiel können die abgeleiteten Datenbankprodukte in Navigationssystemen (wie z. B. in in Fahrzeugen eingebauten Navigationssystemen und tragbaren Navigationssystemen), Personalcomputern (einschließlich Schreibtisch- und Notebook-Computern) und anderen Arten von Vorrichtungen (wie z. B. PalmPilot®-Typ-Vorrichtungen, Funkrufempfängern, Telephonen, persönlichen digitalen Assistenten und dergleichen) verwendet werden. Abgeleitete Datenbankprodukte können auch auf Netz-Rechnerplattformen und -umgebungen, einschließlich des Internets, verwendet werden.
  • Die abgeleiteten Datenbankprodukte können in verschiedenen Anwendungen verwendet werden. Zum Beispiel können die abgeleiteten Datenbankprodukte in navigationsbezogenen Anwendungen verwendet werden, wie z. B. Anwendungen, die in in Fahrzeugen eingebauten Navigationssystemen zur Verfügung gestellt werden. Die navigationsbezogenen Anwendungen können eine Routenberechnung, eine Routenführung, eine Fahrzeugpositionsbestimmung, eine Kartenanzeige und elektronische Gelbe Seiten sowie andere Arten von Funktionen umfassen. Die abgeleiteten Datenbankprodukte können auch für andere Typen von Anwendungen verwendet werden, wie z. B. Marktforschung, demographische Studien, Zählungen und dergleichen.
  • Die abgeleiteten Datenbankprodukte können unterschiedliche spezialisierte Formate aufweisen. Die abgeleiteten Datenbankprodukte können Formate aufweisen, die die Anwendung der abgeleiteten Produkte in den Plattformen, in denen sie installiert sind, erleichtern. Die abgeleiteten Datenbankprodukte können auch in einem komprimierten Format auf dem Medium gespeichert sein, auf dem sie sich befinden.
  • III. WEITERE ALTERNATIVEN
  • A. Alternative Verfahren zur Bestimmung der Positionen von Lieferwagen
  • In einer obenbeschriebenen Ausführungsform wurde beschrieben, dass der Ort eines Lieferwagens zum Zeitpunkt einer Auslieferung unter Verwendung eines Positionsbestimmungssystems (wie z. B. GPS), das im Lieferwagen angeordnet ist, bestimmt wurde. In einer alternativen Ausführungsform können die Positionen von Lieferwagen unter Verwendung eines Positionsbestimmungssystems bestimmt werden, das sich außerhalb des Lieferwagens befindet. Zum Beispiel können die Positionen von Lieferwagen bestimmt werden, indem jeder Lieferwagen mit einem Mobiltelephon ausgestattet wird (das bereits in die drahtlose Fernkommunikationssystem-Schnittstelle 172 in 3 eingebaut sein kann) und ein Mobiltelephon-Ortsbestimmungssystem verwendet wird. Ein Mobiltelephon-Ortsbestimmungssystem verwendet die Orte der Zellenfunkmasten und andere geeignete Hardware und Software, um die Positionen von Mobiltelephonen zu bestimmen, die sich verteilt in einem geographischen Gebiet befinden. Es gibt verschiedene verfügbare Techniken, die verwendet werden können, um die Positionen von Mobiltelephonen in einem Gebiet zu bestimmen. Einige dieser Techniken verwenden die Triangulation, die Ankunftszeiten und dergleichen. Einige dieser Techniken können verwendet werden, um Mobiltelephonbenutzer zu lokalisieren, die eine Notrufnummer, z. B. "911 ", wählen. Das Mobiltelephon-Ortsbestimmungssystem kann Teil des Mobiltelephonsystems sein, oder kann ein separates System sein.
  • Wenn ein Mobiltelephon-Ortsbestimmungssystem verwendet wird, um die Position eines Lieferwagens zu bestimmen, wenn eine Auslieferung durchgeführt wird, können Daten, die den Ort des Lieferwagens anzeigen, vom Mobiltelephon-Positionsbestimmungssystem zum Lieferwagen übertragen werden und mit Daten, die den Verfolgungscode des ausgelieferten Gegenstands anzeigen, in einer Datenspeichereinheit im Lieferwagen gespeichert werden.
  • In einer alternativen Ausführungsform werden Daten, die den Verfolgungscode eines ausgelieferten Gegenstands anzeigen, und Daten, die den Zeitpunkt anzeigen, zu dem der Auslieferungsversuch durchgeführt wird, vom Lieferwagenfahrer unter Verwendung der Codelesevorrichtung oder der Andockstation aufgezeichnet. Das Mobiltelephon-Ortsbestimmungssystem bestimmt separat die Positionen des Lieferwagens, wenn dieser eine Route fährt und Auslieferungen durchführt, und die Zeitpunkte, zu denen sich der Lieferwagen an den Positionen befindet. Später werden bei der Geographiedatenbank-Entwicklereinrichtung die Positionen des Lieferwagens den Verfolgungscodes der ausgelieferten Gegenstände unter Verwendung der entsprechenden Zeitdaten zugeordnet.
  • Gemäß einer weiteren Alternative werden Daten, die den Verfolgungscode des ausgelieferten Gegenstandes anzeigen, zum Mobiltelephon-Ortsbestimmungssystem übertragen, mit Daten abgeglichen, die den Ort des Lieferwagens anzeigen, und in einer Datenspeichervorrichtung beim Mobiltelephon-Ortsbestimmungssystem gespeichert.
  • B. Alternative Ausführungsformen
  • 8 zeigt eine alternative Ausführungsform. Die Ausführungsform in 8 enthält einige Komponenten, die der in den 17 beschriebenen Ausführungsform ähnlich sind, wobei ähnliche Komponenten mit ähnlichen Bezugszeichen bezeichnet sind. In der Ausführungsform in 8 enthält die Codelesevorrichtung 130, die vom Lieferwagenbetreiber zu dem Gebäude getragen wird, bei dem der Auslieferungsversuch durchgeführt wird, ein Positionsbestimmungssystem 650. In dieser Ausführungsform ist das Positionsbestimmungssystem 650 in der Codelesevorrichtung ein GPS-System, obwohl andere Typen von Positionsbestimmungssystemen verwendet werden können. In dieser Ausführungsform speichert die Codelesevorrichtung 130 Daten, die die Position der Codelesevorrichtung anzeigen, zusammen mit Daten, die den Verfolgungscode anzeigen, und Daten, die das Auslieferungsversuchsergebnis anzeigen. Das Positionsbestimmungssystem in der Codelesevorrichtung kann ein Ersatz für das Positionsbestimmungssystem im Datensammelsystem im Lieferwagen sein, oder alternativ können sowohl die Codelesevorrichtung als auch das Datensammelsystem Positionsbestimmungssysteme enthalten. Wenn sowohl die Codelesevorrichtung als auch das Datensammelsystem im Lieferwagen Positionsbestimmungssysteme enthalten, haben die vom Positionsbestimmungssystem in der Codelesevorrichtung gesammelten Daten, falls verfügbar, Vorrang gegenüber den vom Positionsbestimmungssystem im Lieferwagen gesammelten Daten. Wenn gemäß einer weiteren Alternative sowohl die Codelesevorrichtung als auch das Datensammelsystem Positionsbestimmungssysteme enthalten, können Daten gesammelt werden, die sowohl den wirklichen Ort einer Adresse (z. B. von der Codelesevorrichtung) angeben, sowie einen Parkort für die Adresse (z. B. von dem im Lieferwagen angeordneten Datensammelsystem) anzeigen. Diese beiden Typen von Daten können in der geographischen Datenbank vom Geographiedatenbankentwickler gespeichert werden, so dass eine Person zuerst zu einem Parkort und anschließend zu einer wirklichen Straßenadresse geleitet werden kann.
  • 9 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform. Die Ausführungsform in 9 enthält bestimmte Komponenten, die den vorangehenden Ausführungsformen ähnlich sind, wobei ähnliche Komponenten mit ähnlichen Bezugszeichen bezeichnet sind. In der Ausführungsform in 9 tauschen die Andockstation 160 und die Datenlesevorrichtung 130 Daten mittels eines drahtlosen Kommunikationssystems aus. In 9 enthalten die Andockstation 160 und die Codelesevorrichtung 130 kompatible drahtlose Datenaustauschanschlüsse 664 und 668. In einer Ausführungsform verwenden die Andockstation 160 und die Codelesevorrichtung 130 eine drahtlose Nahbereichsaustauschtechnik, wie z. B. Bluetooth, IEEE 802.11 und dergleichen, obwohl andere Techniken für die drahtlose Kommunikation geeignet sein können. Gemäß dieser Ausführungsform bringt der Lieferwagenbetreiber nach dem Auslieferungsversuch den Lieferwagen 108 zurück. Wenn der Lieferwagenbetreiber den Lieferwagen 108 zurückbringt, werden die Daten, die den Verfolgungscode anzeigen, und die zugeordneten Daten, die das Auslieferungsversuchsergebnis anzeigen, drahtlos von der Codelesevorrichtung 130 zur Andockstation 160 übertragen. Die Übertragung der Daten kann automatisch stattfinden, sobald die Codelesevorrichtung 130 in einen vorgegebenen Bereich (z. B. 20 Meter) der Andockstation 160 getragen wird.
  • Alternativ kann der Lieferwagenbetreiber die Übertragung von Daten durch geeignete Betätigung der Benutzerschnittstelle entweder der Codelesevorrichtung oder der Andockstation einleiten.
  • Eine weitere Alternative ist in 10 offenbart, in der ähnliche Komponenten mit ähnlichem Bezugszeichen bezeichnet sind. In der Ausführungsform der 10 enthält das Datensammelsystem 200 einen drahtlosen Datenaustauschanschluss 700. Der drahtlose Datenaustauschanschluss 700 im Datensammelsystem 200 ist dem drahtlosen Datenaustauschanschluss 664 in der Andockstation 160 in 9 ähnlich. Wie in der Ausführungsform der 9 überträgt die Codelesevorrichtung 130 automatisch die Daten, die den Verfolgungscode und das Auslieferungsversuchsergebnis anzeigen, zur Andockstation 160, wenn der Lieferwagenbetreiber die Codelesevorrichtung in den drahtlosen Kommunikationsbereich des Lieferwagens zurückbringt, nachdem der Auslieferungsversuch durchgeführt worden ist. In der Ausführungsform der 10 überträgt die Codelesevorrichtung ferner die Daten, die den Verfolgungscode und das Auslieferungsversuchsergebnis anzeigen, zum Datensammelsystem 200. In 10 sind das Datensammelsystem 200 und die Andockstation 160 nicht unbedingt miteinander verbunden.
  • In einer der obenbeschriebenen Ausführungsformen wurden die Andockstation und das Datensammelsystem im Lieferwagen als separate Vorrichtungen oder Komponenten beschrieben. In einer alternativen Ausführungsform können die Funktionen der Andockstation und des Datensammelsystems in einer einzelnen Komponente kombiniert sein.
  • In einer weiteren alternativen Ausführungsform können die Funktionen der Andockstation, des Datensammelsystems und der Codelesevorrichtung in einer einzelnen Komponenten kombiniert sein.
  • In der in Verbindung mit 7 beschriebenen Ausführungsform wurde erwähnt, dass die Daten vom Datensammelsystem in jedem Lieferwagen vom Lieferwagen übertragen werden, wenn der Lieferwagen zur Flotteneinrichtung zurückkehrt. Es gibt verschiedene alternative Möglichkeiten, diese Daten zu übertragen. Gemäß einer alternativen Ausführungsform kann das Datenspeichermedium im Datensammelsystem in jedem Lieferwagen physikalisch regelmäßig entnommen und durch ein leeres Speichermedium ersetzt werden. Der Flottenbetreiber kopiert anschließend die Daten von den Speichermedien, die aus den Lieferwagen entnommen worden sind, verwendet die Verfolgungscodes, um die physikalischen Orte den Straßenadressen zuzuordnen, und gibt die zugeordneten physikalischen Orte und Straßenadressen an den Datenbankentwickler weiter. Alternativ können die Daten, die die Lieferwagenorte und die Verfolgungscodes zuordnen, von den Lieferwagen zum Flottenbetreiber unter Verwendung eines drahtlosen Kommunikationssystems, wie z. B. Mobiltelephonen, übermittelt werden.
  • In dem in Verbindung mit 7 beschriebenen Prozess wurde erwähnt, dass der Datenbankentwickler vom Auslieferungsflottenbetreiber Daten erhält, die die Verfolgungscodes der Gegenstände den entsprechenden Adressen zuordnen, an die die Gegenstände ausgeliefert wurden. Der Datenbankentwickler verwendet anschließend die Verfolgungscodes, um die Auslieferungsadressen den gesammelten Daten zuzuordnen, die die physikalischen Orte anzeigen, die den Auslieferungen zugeordnet sind. In einer alternativen Ausführungsform kann der Schritt des Zuordnens der Auslieferungsadressen zu den gesammelten Daten, die die physikalischen Orte anzeigen, die den Auslieferungen zugeordnet sind, vom Lieferflottenbetreiber durchgeführt werden. Gemäß dieser Alternative stellt der Lieferflottenbetreiber anschließend die abgeglichenen Adressen und physikalischen Orte dem Geographiedatenbankentwickler zur Verfügung, der die Informationen verwendet, um seine geographische Datenbank zu überarbeiten.
  • In einigen der oben offenbarten Ausführungsformen wurde beschrieben, dass Daten, die die Verfolgungscodes den Auslieferungsadressen zuordnen, als Teil des Prozesses der Erstellung von Daten erhalten wurden, die die Auslieferungsorte den Auslieferungsadressen zuordnen. In einer alternativen Ausführungsform können Daten, die den Verfolgungscode für einen auszuliefernden Gegenstand anzeigen, Daten enthalten, die die Auslieferungsadresse anzeigen. Wenn der Verfolgungscode für einen Gegenstand Daten enthält, die die Auslieferungsadresse für diesen Gegenstand anzeigen, dann kann die Auslieferungsadresse direkt aus dem Verfolgungscode extrahiert und dem Auslieferungsort zugeordnet werden.
  • In den obigen Ausführungsformen wurde beschrieben, wie Daten, die den physikalischen Ort eines ausgelieferten Gegenstandes anzeigen, gesammelt werden können und anschließend mittels des am Gegenstand befestigten Verfolgungscodes einer Adresse zugeordnet werden können, die dem ausgelieferten Gegenstand zugeordnet ist. In alternativen Ausführungsformen können andere den Adressen zugeordnete Informationen dem physikalischen Ort einer Auslieferung zugeordnet werden. Diese anderen Informationen können andere Informationen als eine Straßenadresse enthaften. Zum Beispiel können diese anderen Informationen Kosmetikadressen, Gebäude- oder Ortsnamen, Geschäftsnamen, individuelle Personennamen, Einrichtungsnamen, Behördennamen und dergleichen enthalten. Diese anderen Typen von Informationen können einem physikalischen Ort direkt oder indirekt mittels des Verfolgungscodes zugeordnet werden, der einem ausgelieferten Gegenstand zugeordnet ist.
  • In den obigen Ausführungsformen wurde beschrieben, wie Daten, die die physikalischen Orte anzeigen, die versuchten Auslieferungen von Gegenständen zugeordnet sind, gesammelt und anschließend entsprechenden Straßenadressen zugeordnet werden können, die den Orten zugeordnet sind, an denen Auslieferungsversuche der Gegenstände durchgeführt wurden. Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann auch die Annahme von Gegenständen zur Auslieferung verwendet werden, um physikalische Orte Straßenadressen zuzuordnen. Gemäß dieser alternativen Ausführungsform verwenden bestimmte Auslieferungsdienste Lieferwagen, um Gegenstände anzunehmen, die Leute auszuliefern wünschen. Diese angenommenen Gegenstände können in ähnlicher Weise wie auszuliefernde Gegenstände behandelt werden. Der physikalische Ort, der einem angenommenen Gegenstand zugeordnet ist, kann unter Verwendung eines Datensammelsystems im Lieferwagen erhalten werden, wie oben beschrieben worden ist. Die Straßenadressinformationen, die einem angenommenen Gegenstand zugeordnet sind, können gespeichert und dem am Gegenstand befestigten Verfolgungscode zugeordnet werden. Der Verfolgungscode kann anschließend verwendet werden, um den physikalischen Ort des Gegenstandes, der angenommen worden ist, der Straßenadresse zuzuordnen.
  • In einer alternativen Ausführungsform zeichnet die Codelesevorrichtung ferner den Zeitpunkt auf, zu dem ein Auslieferungsversuch gemacht wird (d. h. einen Zeitstempel), und ordnet die Daten, die den Zeitpunkt anzeigen, zu dem ein Auslieferungsversuch durchgeführt wird, Daten zu, die das Auslieferungsversuchsergebnis und/oder den Verfolgungscode, der einem Gegenstand zugeordnet ist, anzeigen. In dieser Ausführungsform werden die Daten, die den Zeitpunkt eines Auslieferungsversuchs anzeigen, ebenfalls von der Codelesevorrichtung zur Verfolgungsstation und/oder dem Datensammelsystem im Lieferwagen übertragen. Gemäß einer weiteren alternativen Version dieser Ausführungsform speichert das Datensammelsystem Daten, die den Zeitpunkt anzeigen, zu dem jede Position des Lieferwagens bestimmt wurde, und/oder zu dem ein Auslieferungsversuch eines Gegenstandes durchgeführt wurde. Diese Daten, die die Zeitpunkte der Auslieferungsversuche und die Auslieferungsorte anzeigen, können verwendet werden, um dazu beizutragen, die Adressen, an denen die Gegenstände ausgeliefert werden, den Orten zuzuordnen, an denen die Auslieferungen durchgeführt wurden. Diese Daten können auch zu anderen Zwecken verwendet werden, wie z. B. zur Bestimmung der Häufigkeiten der Fahrt des Fahrzeugs längs Straßen, der Identifizierung von Orten oder Verkehrsstaus und dergleichen.
  • IV. VORTEILE
  • Die offenbarten Ausführungsformen sorgen für das effiziente und schnelle Sammeln geographischer Daten. Genauer sorgen die offenbarten Ausführungsformen für das Sammeln geographischer Daten unter Verwendung einer bestehenden Infrastruktur, die alle Straßen abdeckt. Die offenbarten Ausführungsformen sind insbesondere nützlich für das Sammeln von Adressenortsdaten für ländliche und städtische Gebiete.
  • Einige der obenbeschriebenen Ausführungsformen verwenden Nahbereichs-Kommunikationssysteme, um Daten vom Datensammelsystem im Lieferwagen zu einem System bei der Flottenbetreibereinrichtung oder von der Codelesevorrichtung zu einer Speichereinheit im Lieferwagen zu übertragen. Dieses Merkmal bietet den Vorteil, dass Funkverbindungskosten reduziert oder eliminiert werden.
  • Die vorangehende genaue Beschreibung soll als erläuternd und nicht als einschränkend aufgefasst werden, wobei klar ist, dass die folgenden Ansprüche, die alle Äquivalente umfassen, den Umfang der Erfindung definieren sollen.

Claims (26)

  1. Verfahren zum Sammeln von Daten in Bezug auf Straßenadressen für eine geographische Datenbank (430), die Schritte umfassend: Durchführung von Auslieferungen mit Lieferwagen (108); mit jedem der Lieferwagen (108): Fahren auf Straßen (104) in einem geographischen Gebiet (100), um Gegenstände (112) auszuliefern; Verwenden einer tragbaren Codeaufzeichnungsvorrichtung (120), um einen Code (114), der einem Gegenstand (112) zugeordnet ist, aufzuzeichnen, wenn versucht wird, eine Auslieferung des Gegenstands (112) durchzuführen; Verwenden einer Ortsbestimmungseinrichtung (210, 650), um einen der Auslieferung zugeordneten Ort zu bestimmen; und Speichern von Daten, mit denen der dem Gegenstand (112) zugeordnete Code (114) dem der Auslieferung zugeordneten Ort zugeordnet wird; Sammeln der Daten, die während der Durchführung der Auslieferungen mit den Lieferwagen (108) erlangt worden sind; Zuordnen der Orte der jeweiligen Auslieferungen zu Adressen (118), die den Codes (114) zugeordnet sind; und Überarbeiten (450) der geographischen Datenbank (430) auf der Grundlage einer Beziehung zwischen den Orten der Auslieferungen und den Adressen (118), die den Codes (114) zugeordnet sind.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schritt des Sammelns unter Verwendung eines drahtlosen Kommunikationssystems (109) durchgeführt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schritt des Sammelns bei einer Einrichtung (106) durchgeführt wird, zu der die Lieferwagen (108) auf einer regelmäßigen Grundlage zurückkehren.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, ferner umfassend: nach dem Sammeln der Daten, die während der Durchführung von Auslieferungen mit den Lieferwagen (108) erlangt worden sind, bei der Einrichtung (106), zu der die Lieferwagen (108) auf einer regelmäßigen Grundlage zurückkehren, Weiterleiten der Daten zu einem Geographiedatenbank-Entwickler (390), der den Schritt der Überarbeitung (450) durchführt.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schritt des Sammelns bei einer Einrichtung (390) eines Geographiedatenbank-Entwicklers durchgeführt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Daten, mit denen der dem Gegenstand (112) zugeordnete Code (114) dem der Auslieferung zugeordneten Ort zugeordnet wird, vorübergehend in einer Speichereinheit (220) gespeichert werden, die im Lieferwagen (108) angeordnet ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Daten, mit denen der dem Gegenstand (112) zugeordnete Code (114) dem der Auslieferung zugeordneten Ort zugeordnet wird, vorübergehend in der Codeaufzeichnungsvorrichtung (130) gespeichert werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Daten, mit denen der dem Gegenstand (112) zugeordnete Code (114) dem der Auslieferung zugeordneten Ort zugeordnet wird, vorübergehend in der Codeaufzeichnungsvorrichtung (130) gespeichert werden und anschließend vorübergehend in einer Speichereinheit (220) gespeichert werden, die im Lieferwagen (108) angeordnet ist.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die tragbare Codelesevorrichtung (130) den Code (114), der einem Gegenstand (112) zugeordnet ist, durch Abtasten eines Etiketts (116) auf dem Gegenstand (112) aufzeichnet.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Daten, die den dem Gegenstand (112) zugeordneten Code (114) anzeigen, dann, wenn ein Versuch gemacht wird, den Gegenstand (112) auszuliefern, von der Codeaufzeichnungsvorrichtung (130) zu einer Andockstation (160) im Lieferwagen (108) übertragen werden.
  11. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Daten, die den dem Gegenstand (112) zugeordneten Code (114) anzeigen, dann, wenn ein Versuch gemacht wird, den Gegenstand (112) auszuliefern, drahtlos von der Codeaufzeichnungsvorrichtung (130) zu einer Andockstation (160) im Lieferwagen (108) übertragen werden.
  12. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend: Wiederaufladen der tragbaren Codeaufzeichnungsvorrichtung (130) im Lieferwagen (108).
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei die Daten, die den dem Gegenstand (112) zugeordneten Code (114) anzeigen, dann, wenn ein Versuch gemacht wird, den Gegenstand (112) auszuliefern, von der Codeaufzeichnungsvorrichtung (130) zu einer Andockstation (160) im Lieferwagen (108) übertragen werden, während die tragbare Codeaufzeichnungsvorrichtung (130) im Lieferwagen (108) wieder aufgeladen wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Daten, die den dem Gegenstand (112) zugeordneten Code (114) anzeigen, dann, wenn ein Versuch gemacht wird, den Gegenstand (112) auszuliefern, gleichzeitig zu einer Andockstation (160) und einem Datensammelsystem (200) im Lieferwagen (108) übertragen werden.
  15. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Ortsbestimmungseinrichtung (210, 650) das GPS verwendet.
  16. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schritt der Überarbeitung die Aktualisierung von Adressbereichen enthält, die Straßensegmenten zugeordnet sind, die in der geographischen Datenbank (430) repräsentiert sind.
  17. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schritt der Überarbeitung (450) die Zuordnung geographischer Koordinaten zu Adressen enthält, um verbesserte Schätzungen von Adressorten bereitzustellen.
  18. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend: vor dem Schritt der Überarbeitung (450), Durchführen einer statistischen Analyse (454) von Daten, die mehrere Auslieferungen von Gegenständen (112) an die gleiche Adresse repräsentieren.
  19. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend: vor dem Schritt der Überarbeitung (450), Durchführen einer statistischen Analyse (454) von Daten, die mehrere Auslieferungen von Gegenständen (112) an Adressen repräsentieren, die nahe beieinander liegen.
  20. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Ortsbestimmungseinrichtung (650) in der tragbaren Codeaufzeichnungsvorrichtung (130) angeordnet ist.
  21. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Ortsbestimmungseinrichtung (210) im Lieferwagen (108) angeordnet ist.
  22. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Ortsbestimmungseinrichtung (210, 650) eine erste Ortsbestimmungseinheit (650), die in der tragbaren Codeaufzeichnungsvorrichtung (130) angeordnet ist, sowie eine zweite Ortsbestimmungseinheit (210) enthält, die im Lieferwagen (108) angeordnet ist.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, wobei die von der ersten Ortsbestimmungseinheit (650) gesammelten Daten, wenn verfügbar, Vorrang gegenüber Daten haben, die von der zweiten Ortsbestimmungseinheit (210) gesammelt worden sind.
  24. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die tragbare Codeaufzeichnungsvorrichtung (130) Daten speichert, die einen Zeitpunkt anzeigen, zu dem die Auslieferung des Gegenstandes (112) versucht wird.
  25. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend: Zuordnen der Orte der jeweiligen Auslieferungen zu anderen Informationen, die den Codes (114) zugeordnet sind; und Überarbeiten (450) der geographischen Datenbank (430) auf der Grundlage einer Beziehung zwischen den Orten der Auslieferungen und den anderen Informationen, die den Codes (114) zugeordnet sind, wobei die anderen Informationen wenigstens Vanity-Adressen, Gebäude- oder Ortsnamen, Geschäftsnamen, individuelle Personennamen, Einrichtungsnamen und/oder Behördennamen enthalten.
  26. Verfahren zum Sammeln von Daten in Bezug auf Straßenadressen für eine geographische Datenbank, die Schritte umfassend: Aufnehmen von Gegenständen (112), die mit Lieferwagen (108) ausgeliefert werden sollen; mit jedem der Lieferwagen (108): Fahren auf Straßen (104) in einem geographischen Gebiet (100), um Gegenstände (112) aufzunehmen; Verwenden einer tragbaren Codeaufzeichnungsvorrichtung (130), um einen einem Gegenstand (112) zugeordneten Code (114) aufzuzeichnen, wenn der auszuliefernde Gegenstand (112) aufgenommen wird; und Verwenden einer Ortsbestimmungseinrichtung (210, 650), um einen der Aufnahme zugeordneten Ort zu bestimmen; Speichern von Daten, mit denen der dem Gegenstand (112) zugeordnete Code (114) dem Ort zugeordnet wird, an dem der Gegenstand (112) aufgenommen wird; Sammeln der Daten, die während des Aufnehmens der Gegenstände (112), die mit den Lieferwagen (108) ausgeliefert werden sollen, erlangt worden sind; Zuordnen der jeweiligen Orte, an denen die Gegenstände aufgenommen wurden, zu Adressen, die den Codes (114) zugeordnet sind; und Überarbeiten (450) der geographischen Datenbank (430) auf der Grundlage einer Beziehung zwischen den Orten, an denen die Gegenstände (112) aufgenommen wurden, und den den Codes (114) zugeordneten Adressen.
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