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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Das
Gebiet der vorliegenden Erfindung sind Meßgeräte für Analytkonzentrationen.
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ALLGEMEINER
STAND DER TECHNIK
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Die
Bestimmung der Analytkonzentration in einer physiologischen Probe
ist von ständig
wachsender Bedeutung für
die heutige Gesellschaft. Solche Assays finden in einer Vielzahl
von Anwendungen Verwendung, einschließlich klinischen Labortests,
Heimtests usw., wobei die Ergebnisse solcher Tests eine wichtige
Rolle bei der Diagnose und Behandlung verschiedener Erkrankungen
spielen. Zu den betreffenden Analyten gehören Glukose zur Diabetesbehandlung,
Cholesterin zur Kontrolle kardiovaskulärer Erkrankungen und ähnliche.
Als Reaktion auf diese wachsende Bedeutung der Bestimmung von Analytkonzentrationen
wurden verschiedene Protokolle und Geräte zur Bestimmung von Analytkonzentrationen
sowohl für
klinische als auch für Heimtests
entwickelt. Viele solcher Protokolle setzen Teststreifen ein, um
den Test durchzuführen.
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Bevor
der Test beginnen kann, muß eine Person,
die das Vorliegen und/oder die Konzentration eines Analyten in einer
physiologischen Probe bestimmen möchte, einen Teststreifen beschaffen,
darauf eine Probe auftragen und die Ergebnisse erhalten, wobei die
Ergebnisse oft automatisch mit einem Meßgerät erzielt werden und somit
den zusätzlichen Schritt
des Einlegens eines entnommenen Teststreifens in ein Meßgerät erfordern.
Dieser Mehrschrittvorgang ist jedoch nicht frei von Schwierigkeiten,
insbesondere für
Personen, die unter verminderter Hand-Auge-Koordination und/oder verminderter Fingerempfindung
leiden. Personen mit Diabetes beispielsweise weisen typischerweise
eine eingeschränkte
Sehfähigkeit
oder verminderte Fingerempfindung oder beides oder andere Fertigkeitsprobleme auf.
Solche Personen müssen
mehrmals am Tag Teststreifen benutzen, um ihren Blutzuckerspiegel
zu testen.
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Zu
Beginn muß ein
Teststreifen entnommen werden. Die Fähigkeit, mühelos einen Teststreifen zu entnehmen,
insbesondere einen einzelnen Teststreifen von mehreren Teststreifen,
die in einem Teststreifenbehälter
verstaut sind, kann beispielsweise für Personen mit verminderter
Hand-Auge-Koordination oder
Fingerempfindung, wie oben erwähnt,
schwierig sein. Der typische Teststreifen ist nur einige Millimeter
breit und lang und somit schwer zu greifen und zu handhaben.
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Die
einfachsten Teststreifenbehälter
sind einfache Vorratsbehälter,
in denen die Teststreifen aufbewahrt und von denen sie manuell entnommen werden.
Es ist jedoch oft schwierig, ohne Mühe einen einzelnen Teststreifen
aus diesen Behältern
zu entnehmen. Diese Behälter
sind häufig
so geformt und dimensioniert, daß sie mehrere Teststreifen
enthalten und die Teststreifen vollständig umschließen, um
sie vor Licht, Feuchtigkeit und anderen Verunreinigungen aus der
Umwelt, wie etwa Öle
und ähnliches
von den Händen
einer Person, zu schützen,
wobei dieser Schutz notwendig ist, um die Genauigkeit, Richtigkeit und
die gesamte Stimmigkeit des Testergebnisses zu gewährleisten.
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Eine
Ausführungsform
eines solchen einfachen Teststreifenbehälters ist in 1 dargestellt. Um
einen einzelnen Teststreifen aus einem solchen herkömmlichen
Teststreifenbehälter
zu entnehmen, um einen Test zu beginnen, hat eine Person zwei Möglichkeiten
zur Entnahme eines Teststreifens. Bei einer Möglichkeit kann eine Person
den Behälter
einfach auf den Kopf drehen, um einen Teststreifen herauszuschütteln. Dies
hat offensichtlich wesentliche Nachteile, da einer oder alle der
im Behälter
aufbewahrten Teststreifen schnell herausfallen und verunreinigt
oder beschädigt
werden können.
Bei einer zweiten Möglichkeit
legt eine Person einen Finger in den Behälter, in dem Versuch, aus einer
Vielzahl von Teststreifen einen einzelnen Teststreifen herauszugreifen,
ohne dabei einen der Streifen zu beschädigen oder zu beschmutzen.
Solch ein Verfahren ist jedoch schwierig für Personen mit eingeschränkter Sehfähigkeit
oder verminderter Fingerempfindung oder beidem und führt oft
dazu, daß die
Person versehentlich Abschnitte des Teststreifens berührt, die nicht
berührt
werden sollten, wie etwa die Test- oder Reaktionsbereiche (d.h.
Bereiche auf dem Streifen mit Testreagenzien usw.) oder ähnliches,
wobei eine solche Berührung
Verunreinigungen zurücklassen und
fehlerhafte Testergebnisse verursachen kann. In ähnlicher Weise können andere
Teststreifen versehentlich berührt
werden, was zu fehlerhaften Testergebnissen auch von diesen Teststreifen
führt.
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Es
wurden komplexere Teststreifenbehälter entwickelt in dem Versuch,
einige der Nachteile zu überwinden,
die mit den oben beschriebenen Teststreifenbehältern einhergehen (siehe beispielsweise US-Patentschriften
5,575,403; 5,489,414; 5,630,986; 5,510,266). Diese weisen jedoch
ebenfalls gewisse Nachteile auf. Beispielsweise erfordern diese
Vorrichtungen oft ein gewisses Maß an physischer Geschicklichkeit
und Sehschärfe,
die bei bestimmten Personen, die die Behälter benutzen, fehlen kann. Auch
erhöhen
sich wegen der Komplexität
der Vorrichtungen, d.h. der Anzahl der Bauteile, die den Behälter bilden,
die Fertigungskosten, und somit erhöhen sich die Kosten für den Benutzer.
Außerdem
erfordern solche Teststreifenbehälter
typischerweise, daß die
Teststreifen in ordentlicher oder präziser Art und Weise darin geschichtet
werden. Auch dies fügt dem
Fertigungsprozeß weitere
Schritte hinzu und erhöht
somit die Kosten.
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In
den Fällen,
in denen die Bestimmung der Analytkonzentration automatisch mit
einem Meßgerät durchgeführt wird,
muß der
Teststreifen, wenn er schließlich
einem Teststreifenbehälter
entnommen wurde, mit dem Meßgerät in Verbindung
gebracht werden, entweder bevor oder nachdem die Probe darauf aufgetragen
wurde. Dementsprechend muß eine
Person, während
sie den Teststreifen festhält, den
Teststreifen in das Meßgerät einlegen,
sodaß das
Meßgerät den Teststreifen „lesen" und die Konzentration
eines Analyten in der Probe, die auf den Teststreifen aufgetragen
wurde, bestimmen kann. Dies erhöht
offensichtlich die Komplexität
des Prozesses der Bestimmung der Analytkonzentration und kann für viele
Personen wie dem oben beschriebenen Diabetiker, der eine eingeschränkte Sehfähigkeit und/oder
verminderte Fingerempfindung haben kann, schwierig sein. Außerdem kann
eine Person, während
sie versucht, den Teststreifen in die richtige Position in dem Meßgerät zu bringen,
versehentlich Abschnitte des Teststreifens berühren, die nicht berührt werden
sollten, und dabei Verunreinigungen hinterlassen.
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Daher
besteht weiterhin ein Interesse an der Entwicklung neuer Vorrichtungen
und Verfahren zur Verwendung bei der Bestimmung der Analytkonzentration.
Von besonderem Interesse wäre
die Entwicklung von solchen Geräten
und Verfahren, bei denen der Teststreifenspender und das Meßgerät in ein
einziges Gerät
integriert sind, die einfach und kostengünstig zu fertigen sind, eine
minimale Anzahl von Bauteilen aufweisen, einfach zu benutzen sind,
insbesondere von visuell und fertigkeitseingeschränkten Personen,
die tragbar sind und die die Beschädigung und/oder Verunreinigung
der Teststreifen minimieren.
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KURZDARSTELLUNG
DER ERFINDUNG
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Es
werden Vorrichtungen und Verfahren zum Bestimmen der Konzentration
eines Analyten in einer physiologischen Probe bereitgestellt. Bei
den erfindungsgemäßen Vorrichtungen
handelt es sich um Meßgeräte, die
dadurch gekennzeichnet sind, daß sie
eine innere Struktur umfassen, die ein Teststreifenauswahlelement
enthält,
welches einen Bereich mit einem kontinuierlich reduzierten Querschnitt
aufweist, der konfiguriert ist, jeweils einen einzelnen Teststreifen
auszuwählen,
und daß sie
Mittel zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten in einer auf
den ausgewählten
Teststreifen aufgebrachten physiologischen Probe umfassen. Bei den
erfindungsgemäßen Verfahren
zum Aufnehmen zumindest eines Teststreifens und zum Ausgeben jeweils eines
einzelnen Teststreifens wird ein Meßgerät bereitgestellt, das mindestens
einen Teststreifen enthält.
Das Meßgerät wird im
Verhältnis
zum Boden positioniert, um zu bewirken, daß sich der einzelne Teststreifen
von einer Aufbewahrungsposition in eine ausgegebene Position bewegt.
Der Gegenstand der Erfindung umfaßt auch Einrichtungen zur Verwendung
bei der praktischen Umsetzung der Verfahren des Erfindungsgegenstandes.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
eines herkömmlichen
Teststreifenbehälters.
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2A zeigt
ein Ausführungsbeispiel
eines repräsentativen
colorimetrischen Teststreifens, der für die Verwendung mit den Verfahren
des Erfindungsgegenstandes geeignet ist. 2B zeigt
eine auseinandergezogene Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines elektrochemischen
Teststreifens, der für
die Verwendung mit den Verfahren des Erfindungsgegenstandes geeignet
ist.
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3A zeigt
eine Außenansicht
eines Ausführungsbeispiels
eines Meßgeräts gemäß der vorliegenden
Erfindung. 3B zeigt eine Teilschnittansicht
des Meßgeräts aus 3A,
die die innere Struktur des Meßgeräts zeigt.
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4 zeigt
eine Teilschnittansicht eines Ausführungsbeispiels eines Meßgeräts gemäß der vorliegenden
Erfindung mit einem separaten Teststreifenbereich, der zur Kopplung
an das Meßgerät fähig ist.
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5A zeigt
eine Teilschnittansicht eines Ausführungsbeispiels eines Meßgeräts gemäß der vorliegenden
Erfindung mit einem separaten Bereich zur Teststreifenaufbewahrung
in seinem Inneren und einem separaten Teststreifenbereich wie etwa
einem separaten Teststreifenbehälter. 5B zeigt
das Meßgerät der 5A mit
einem separaten Teststreifenbereich, der im Inneren des Meßgeräts angeordnet
ist. 5C zeigt das Meßgerät aus 5A mit einem
separaten Teststreifenbereich, der extern an das Meßgerät gekoppelt
ist.
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6 zeigt
das Meßgerät der 3B in
einer im wesentlichen aufrechten Position.
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7 zeigt
das Meßgerät der 3B in
einer im wesentlichen auf den Kopf gestellten Position.
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8 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
eines Teststreifenauswahlelements gemäß der vorliegenden Erfindung
mit einem im Inneren angeordneten Führungselement.
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9A und 9B zeigen
das Meßgerät der 3B in
einer im wesentlichen aufrechten Position. 9C zeigt
das Meßgerät der 3B in
einer im wesentlichen auf den Kopf gestellten Position.
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10A–10C stellen die Schritte des Verfahrens des Erfindungsgegenstandes
dar. 10A zeigt eine Teilschnittansicht
eines erfindungsgemäßen Meßgeräts mit mehreren
darin festgehaltenen Teststreifen, und das Meßgerät wird in einer im wesentlichen
aufrechten Position gehalten. 10B zeigt
das Meßgerät der 10A in einer im wesentlichen auf den Kopf gestellten
Position, in der ein einzelner Teststreifen ausgewählt und
ausgegeben ist. 10C zeigt das Aufbringen der
Probe auf den ausgegebenen Teststreifen der 10B.
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11 zeigt
eine Teilschnittansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Meßgeräts mit Mitteln
zum Positionieren und Sichern eines Teststreifens in einer richtigen
Position in der Ausgabeöffnung
des Meßgeräts.
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12A zeigt eine Draufsicht eines Ausführungsbeispiels
eines Elements zur Einschränkung der
Bewegung des Teststreifens gemäß dem Erfindungsgegenstand. 12B zeigt eine Seitenansicht des Elements zur
Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens der 12A.
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13A–13C zeigt die Schritte des Anordnens und Sicherns
eines Teststreifens in einer Ausgabeöffnung eines erfindungsgemäßen Meßgeräts, sodaß eine Probe
auf den Teststreifen aufgebracht werden kann. 13A zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Elements
zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens in einer ersten Position, in der
es benachbart zu einer Außenwand
eines Schachtes bzw. Schlitzes eines Teststreifenauswahlelements
angeordnet ist, und ein Ausführungsbeispiel
eines Teststreifensicherungselements in einer ersten Position, in der
es teilweise in das Innere des Schlitzes hineinragt. 13B zeigt das Element zur Einschränkung der
Bewegung des Teststreifens der 13A in
einer zweiten Position, in der es rechtwinklig in das Innere des
Schlitzes hineinragt, sodaß es
einen Teststreifen daran hindert, sich vollständig aus dem Schlitz und aus
der Ausgabeöffnung
zu bewegen. Das Teststreifensicherungselement der 13A befindet sich in einer zweiten Position, in der
es durch das Element zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens aus dem Inneren des Schlitzes herausgebogen
ist. 13C zeigt das Element zur Einschränkung der
Bewegung des Teststreifens der 13A und 13B zurück
in einer ersten Position benachbart zu einer Außenwand des Schlitzes angeordnet
und das Teststreifensicherungselement zurück in einer ersten Position,
in der es teilweise so in das Innere des Schlitzes hineinragt, daß es den
blockierten ausgegebenen Teststreifen in einer richtigen Position
in der Ausgabeöffnung
des Meßgeräts sichert,
sodaß der
Teststreifen daran gehindert wird, vollständig aus der Ausgabeöffnung herauszufallen,
und daß die
Probe auf ihn aufgebracht werden kann.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Es
werden Vorrichtungen und Verfahren zum Bestimmen der Konzentration
eines Analyten in einer physiologischen Probe bereitgestellt. Bei
den erfindungsgemäßen Vorrichtungen
handelt es sich um Meßgeräte, die
dadurch gekennzeichnet sind, daß sie
eine innere Struktur umfassen, die ein Teststreifenauswahlelement
mit einem Bereich mit einem kontinuierlich reduzierten Querschnitt
aufweist, der konfiguriert ist, jeweils einen einzelnen Teststreifen auszuwählen, und
daß sie
Mittel zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten in einer
auf den ausgewählten
Teststreifen aufgebrachten physiologischen Probe umfassen. Bei den
erfindungsgemäßen Verfahren
zum Aufnehmen zumindest eines Teststreifens und zum Ausgeben jeweils
eines einzelnen Teststreifens wird ein Meßgerät bereitgestellt, das mindestens
einen Teststreifen enthält.
Das Meßgerät wird im
Verhältnis
zum Boden positioniert, um zu bewirken, daß sich der einzelne Teststreifen
von einer Aufbewahrungsposition in eine ausgegebene Position bewegt.
Der Erfindungsgegenstand umfaßt
auch Einrichtungen zur Verwendung bei der praktischen Umsetzung
der Verfahren des Erfindungsgegenstandes.
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Bevor
die vorliegende Erfindung beschrieben wird, versteht es sich, daß die Erfindung
nicht auf bestimmte beschriebene Ausführungsformen beschränkt ist,
da diese natürlich
variieren können.
Es versteht sich auch, daß die
im vorliegenden verwendete Terminologie nur dem Zweck der Beschreibung bestimmter
Ausführungsformen
dient und keine Einschränkung
beabsichtigt, da der Umfang der vorliegenden Erfindung allein durch
die beigefügten
Ansprüche
definiert wird.
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Wird
ein Wertebereich bereitgestellt, versteht es sich, daß jeder
Zwischenwert, bis zum Zehntel der Einheit der Untergrenze, sofern
es der Kontext nicht anders vorgibt, zwischen der Ober- und der
Untergrenze dieses Bereichs und jeder andere angegebene oder Zwischenwert
in diesem angegebenen Bereich in die Erfindung eingeschlossen ist.
Die Ober- und Untergrenzen dieser kleineren Bereiche können unabhängig voneinander
in die kleineren Bereiche eingeschlossen sein und sind ebenfalls
in die Erfindung eingeschlossen, sofern nicht eine speziell ausgeschlossene
Grenze in diesem angegebenen Bereich angegeben ist. Wenn der angegebene
Bereich eine oder beide Grenzen umfaßt, sind die Bereiche ohne
eine oder beide der eingeschlossenen Grenzen ebenfalls in die Erfindung
eingeschlossen.
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Sofern
nicht anders definiert, haben alle vorliegend verwendeten technischen
und wissenschaftlichen Begriffe dieselbe Bedeutung, wie sie von
einem Durchschnittsfachmann auf dem Gebiet, zu dem die Erfindung
gehört,
verstanden wird. Obschon jedes beliebige Verfahren und Material,
das den vorliegend beschriebenen ähnelt oder entspricht, ebenfalls bei
der praktischen Umsetzung oder Erprobung der vorliegenden Erfindung
verwendet werden kann, werden nur die bevorzugten Verfahren und
Materialien beschrieben. Alle vorliegend erwähnten Veröffentlichungen sind per Verweis
in das Vorliegende eingeschlossen, um die Verfahren und/oder Materialien,
in Zusammenhang mit welchen die Veröffentlichungen genannt werden,
zu offenbaren und zu beschreiben.
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Es
muß angemerkt
werden, daß in
der vorliegenden Beschreibung und in den beigefügten Ansprüchen die Singularformen „ein", „und" sowie „der/die/das" die Pluralbezüge einschließen, soweit es
der Kontext nicht anders vorgibt. So schließt beispielsweise der Bezug
auf „ein
Reagens" mehrere solcher
Reagenzien ein, und der Bezug auf „die Vorrichtung" schließt den Bezug
auf eine oder mehrere Vorrichtungen und deren Äquivalente, die dem Fachmann
bekannt sind, ein und so weiter.
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Die
vorliegend erläuterten
Veröffentlichungen
sind nur wegen ihrer Offenlegung vor dem Anmeldedatum der vorliegenden
Anmeldung bereitgestellt. Nichts in dem Vorliegenden soll als ein
Zugeständnis
ausgelegt werden, daß die
vorliegende Erfindung keinen Anspruch darauf hat, dank davorliegender
Erfindung solch einer Veröffentlichung
zeitlich vorauszugehen. Weiterhin können die angegebenen Veröffentlichungsdaten
von den tatsächlichen
Veröffentlichungsdaten
abweichen und müssen
eventuell separat bestätigt
werden.
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Bei
der weiteren Beschreibung des Erfindungsgegenstandes werden die
erfindungsgemäßen Vorrichtungen
zuerst beschrieben. Danach wird eine Beschreibung der erfindungsgemäßen Verfahren
bereitgestellt, gefolgt von einer Übersicht über die Einrichtungen, die
die erfindungsgemäßen Vorrichtungen
umfassen.
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VORRICHTUNGEN
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Wie
oben zusammengefaßt,
werden Vorrichtungen für
das Bestimmen der Konzentration eines Analyten in einer physiologischen
Probe bereitgestellt. Insbesondere werden Teststreifenmeßgeräte zum einfachen
Auswählen
und Ausgeben eines Teststreifens daraus zur Verwendung bereitgestellt,
und üblicherweise
sorgen die erfindungsgemäßen Meßgeräte für das einfache
Ausgeben eines einzelnen Teststreifens von mehreren Teststreifen,
d.h. es gibt jeden Streifen einzeln aus bzw. jeweils einen Teststreifen.
Die erfindungsgemäßen Meßgeräte bestimmen
auch automatisch die Konzentration eines Analyten in einer physiologischen
Probe, die auf den ausgegebenen Teststreifen aufgebracht wird, wobei
die Meßgeräte konfiguriert
sind, die Analytkonzentration zu bestimmen, ohne den ausgegebenen
Teststreifen zu entnehmen oder anderweitig zu handhaben.
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Der
Erfindungsgegenstand ist für
das Ausgeben jeder Art von Teststreifen geeignet, wie beispielsweise
für elektrochemische
und colorimetrische oder photometrische (d.h. optische) Arten von
Teststreifen, wie sie auf dem Fachgebiet bekannt sind, wobei solche
Teststreifen bei der Bestimmung einer breiten Vielfalt verschiedener
Analytkonzentrationen Anwendung finden, wobei repräsentative
Analyten insbesondere Glukose, Cholesterin, Lactat, Alkohol und ähnliches
umfassen, jedoch darauf nicht beschränkt sind. In vielen Ausführungsformen
werden die Teststreifen, die mit dem Erfindungsgegenstand verwendet
werden, zum Bestimmen der Glukosekonzentration in einer physiologischen
Probe, wie z.B. in Zwischengewebsflüssigkeiten, Blut, Blutprodukte,
Bestandteile davon und ähnliches,
benutzt. Bei der weiteren Beschreibung des Gegenstandes der Erfindung
wird zunächst
eine Übersicht
repräsentativer colorometrischer
und elektrochemischer Teststreifen bereitgestellt, um eine ordentliche
Basis für
den Erfindungsgegenstand zu schaffen, wobei eine solche Übersicht
nur als Beispiel dient und den Umfang der Erfindung nicht einschränken soll.
Mit anderen Worten wird deutlich werden, daß eine breite Vielfalt von Teststreifen,
insbesondere die vorliegend beschriebenen repräsentativen colorimetrischen
und elektrochemischen Teststreifen, für die Verwendung mit der vorliegenden
Erfindung geeignet sein können.
Auf den Überblick über geeignete
Teststreifen folgt eine Beschreibung der erfindungsgemäßen Teststreifenmeßgeräte und der
erfindungsgemäßen Verfahren. Schließlich wird
eine Beschreibung von Einrichtungen zur Verwendung bei der praktischen
Umsetzung der erfindungsgemäßen Verfahren
bereitgestellt.
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Repräsentative
colorimetrische Teststreifen
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Die
colorimetrischen oder photometrischen (vorliegend synonym verwendet)
Reagensteststreifen, die in den Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes
eingesetzt werden, bestehen im allgemeinen mindestens aus folgenden
Komponenten: einer Matrix 11 zum Aufnehmen einer Probe,
einer Reagenszusammensetzung (nicht als struktureller Bestandteil
dargestellt), die typischerweise eines oder mehrere Elemente eines
Systems zur Signalerzeugung durch Analytoxidation umfaßt, und
ein Trägerelement 12.
Die colorimetrischen Teststreifen sind gewöhnlich konfiguriert und eingerichtet,
in einem automatisierten Meßgerät, wie unten
beschrieben, zur automatischen Bestimmung der Konzentration eines Analyten
aufgenommen zu werden. Ein Ausführungsbeispiel
eines repräsentativen
colorimetrischen Teststreifens ist in 2A dargestellt. 2A zeigt den
colorimetrischen Teststreifen 80, bei dem an einem Ende
des Trägerelements 12 mit
einem Haftmittel 13 eine Matrix 11 angeordnet
ist. In dem Trägerelement 12 ist
ein Loch im Bereich der Matrix 11 vorhanden, in dem eine
Probe auf eine Seite der Matrix 11 aufgebracht und eine
Reaktion auf der gegenüberliegenden
Seite der Matrix 11 festgestellt werden kann. Die Bestandteile
eines beispielhaften colorimetrischen Teststreifens werden nun ausführlicher
beschrieben.
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Matrix
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Die
Matrix 11, die in den erfindungsgemäßen Teststreifen benutzt wird,
ist eine inerte Matrix, die einen Träger für die verschiedenen Elemente
des unten beschriebenen Signalerzeugungssystems sowie für das lichtabsorbierende
oder chromogene Produkt, das von dem Signalerzeugungssystem erzeugt wird,
d.h. den Indikator, bereitstellt. Die Matrix 11 ist konfiguriert,
um einen Ort für
das Aufgingen der physiologischen Probe, z.B. Blut, und einen Ort
für die Feststellung
des lichtabsorbierenden Produkts bereitzustellen, das von dem Indikator
des Signalerzeugungssystems erzeugt wird. Daher ist die Matrix 11 eine
solche, die den Durchfluß einer
wäßrigen Flüssigkeit
gestattet und genügend
freien Raum bereitstellt, in dem die chemischen Reaktionen des Signalerzeugungssystems
stattfinden können.
Es wurde eine Anzahl verschiedener Matrizen zur Verwendung in verschiedenen
Analytnachweisassays entwickelt, die sich hinsichtlich der Materialien,
Abmessungen und ähnlichem
unterscheiden können,
wobei repräsentative
Matrizen insbesondere jene umfassen, die in den US-Patentschriften
4,734,360; 4,900,666; 4,935,346; 5,059,394; 5,304,468; 5,306,623; 5,418,142;
5,426,032; 5,515,170; 5,526,120; 5,563,042; 5,620,863; 5,753,429;
5,573,452; 5,780,304; 5,789,255; 5,843,691; 5,846,486; 5,968,836
und 5,972,294 beschrieben sind, deren Offenbarungen per Verweis
in das Vorliegende eingeschlossen sind. Im Prinzip ist die Beschaffenheit der
Matrix 11 nicht entscheidend für die erfindungsgemäßen Teststreifen
und wird daher im Hinblick auf andere Faktoren ausgewählt, zu
denen die Beschaffenheit des Instruments, das zum Lesen des Teststreifens
verwendet wird, die Handhabbarkeit und ähnliches gehört. Daher
können
die Abmessungen und die Porosität
des Teststreifens sehr variieren, wobei die Matrix 11 Poren
und/oder eine Porositätsabstufung,
z.B. mit größeren Poren
nahe dem oder im Bereich für
das Aufbringen der Probe und kleineren Poren im Nachweisbereich,
aufweisen kann oder nicht. Die Materialien, aus denen die Matrix 11 gefertigt
sein kann, variieren und umfassen Polymere, z.B. Polysulfon, Polyamide,
Cellulose oder saugfähiges Papier
und ähnliches,
wobei das Material funktionalisiert sein kann oder nicht funktionalisiert
sein kann, um für
eine kovalente oder eine nicht-kovalente Bindung der Elemente des
Signalerzeugungssystems zu sorgen.
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Signalerzeugungssystem
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Zusätzlich zur
Matrix 11 umfassen die erfindungsgemäßen Teststreifen ferner eines
oder mehrere Elemente eines Signalerzeugungssystems, das ein nachweisbares
Produkt in Reaktion auf die Gegenwart eines Analyten erzeugt, das
verwendet werden kann, um die Menge des Analyten abzuleiten, die in
der untersuchten Probe vorliegt. Bei den erfindungsgemäßen Teststreifen
sind das eine oder die mehreren Elemente des Signalerzeugungssystems mit
mindestens einem Abschnitt (d.h. dem Nachweisbereich) der Matrix
und in vielen Ausführungsformen mit
im wesentlichen der gesamten Matrix verbunden, z.B. kovalent oder
nicht kovalent gebunden.
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In
bestimmten Ausführungsformen,
z.B. wenn Glukose der relevante Analyt ist, ist das Signalerzeugungssystem
ein System zur Signalerzeugung durch Analytoxidation. Mit einem
System zur Signalerzeugung durch Analytoxidation ist gemeint, daß bei der
Erzeugung des nachweisbaren Signals, von dem die Analytkonzentration
in der Probe abgeleitet wird, der Analyt durch eines oder mehrere
geeignete Enzyme oxidiert wird, um eine oxidierte Form des Analyten
und eine entsprechende oder proportionale Menge an Wasserstoffperoxid
zu bilden. Das Wasserstoffperoxid wird dann wiederum eingesetzt, um
ein nachweisbares Produkt aus einer oder mehreren Indikatorverbindungen
zu erzeugen, wobei die Menge des nachweisbaren Produkts, die von
dem Signalmeßsystem
erzeugt wird, d.h. das Signal, dann zu der Menge des Analyten in
der ursprünglichen Probe
in Beziehung gesetzt wird. Daher werden die Systeme zur Signalerzeugung
durch Analytoxidation, die in den erfindungsgemäßen Teststreifen vorhanden
sind, auch richtig als Signalerzeugungssysteme auf Wasserstoffperoxidbasis
charakterisiert.
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Wie
oben angegeben, umfassen Signalerzeugungssysteme auf Wasserstoffperoxidbasis
ein Enzym, das den Analyten oxidiert und eine entsprechende Menge
an Wasserstoffperoxid erzeugt, wobei mit einer entsprechenden Menge
gemeint ist, daß die Menge
an erzeugtem Wasserstoffperoxid proportional zur Menge des in der
Probe vorliegenden Analyten ist. Die spezifische Beschaffenheit
dieses ersten Enzyms hängt
notwendig von der Beschaffenheit des untersuchten Analyten ab, ist
jedoch im allgemeinen eine Oxidase. Daher kann das erste Enzym sein: Glukoseoxidase
(wenn der Analyt Glukose ist); Cholesterinoxidase (wenn der Analyt
Cholesterin ist); Alkoholoxidase (wenn der Analyt Alkohol ist);
Lactatoxidase (wenn der Analyt Lactat ist) und ähnliche. Andere oxidierende
Enzyme zur Verwendung mit diesen und anderen betreffenden Analyten
sind dem Fachmann bekannt und können
ebenfalls eingesetzt werden. In denjenigen bevorzugten Ausführungsformen,
in denen der Reagensteststreifen für den Nachweis der Glukosekonzentration
ausgelegt ist, ist das erste Enzym Glukoseoxidase. Die Glukoseoxidase kann
aus jeder geeigneten Quelle gewonnen werden, z.B. einer natürlich auftretenden
Quelle wie Aspergillus niger oder Penicillum, oder rekombinant hergestellt
werden.
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Ein
zweites Enzym des Signalerzeugungssystems kann ein Enzym sein, das
die Umwandlung einer oder mehrerer Indikatorverbindungen in ein nachweisbares
Produkt in Gegenwart von Wasserstoffperoxid katalysiert, wobei die
Menge des nachweisbaren Produkts, das in dieser Reaktion erzeugt wird,
proportional zur Menge des vorhandenen Wasserstoffperoxids ist.
Dieses zweite Enzym ist im allgemeinen eine Peroxidase, wobei geeignete
Peroxidasen umfassen: Meerrettichperoxidase (HRP), Sojaperoxidase,
rekombinant produzierte Peroxidase und synthetische Analoge mit
peroxidativer Aktivität
und ähnliche.
Siehe z.B. Y. Ci, F. Wang; Analytica Chimica Acta, 233 (1990), 299–302.
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Die
Indikatorverbindung oder -verbindungen, z.B. Substrate, sind solche,
die entweder von dem Wasserstoffperoxid in Gegenwart der Peroxidase
gebildet oder zersetzt werden, um einen Indikatorfarbstoff zu bilden,
der Licht in einem festgelegten Wellenlängenbereich absorbiert. Vorzugsweise
absorbiert der Indikatorfarbstoff stark bei einer Wellenlänge, die
sich von der unterscheidet, bei der die Probe oder das Testreagens
stark absorbiert. Die oxidierte Form des Indikators kann ein gefärbtes, schwach
gefärbtes
oder farbloses Endprodukt sein, das eine Farbänderung der Testseite der Membran
nachweisbar macht. Das heißt,
das Testreagens kann die Gegenwart von Glukose in einer Probe dadurch
anzeigen, daß es
einen gefärbten
Bereich entfärbt
oder alternativ in einem farblosen Bereich Farbe entwickelt.
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Indikatorverbindungen,
die für
die vorliegende Erfindung nützlich
sind, umfassen chromogene Substrate sowohl mit einer als auch mit
zwei Komponenten. Einkomponentensysteme umfassen aromatische Amine,
aromatische Alkohole, Azine und Benzidine wie etwa Tetramethylbenzidin-HCl. Geeignete Zweikomponentensysteme
umfassen jene, in denen eine Komponente MBTH, ein MBTH-Derivat (siehe beispielsweise
die in der EP-A-0 781 350 offenbarten, die per Bezugnahme hierin
eingeschlossen werden) oder 4-Aminoantipyrin und die andere Komponente
ein aromatisches Amin, aromatischer Alkohol, ein konjugiertes Amin,
konjugierter Alkohol oder aromatisches oder aliphatisches Aldehyd
ist. Beispielhafte Zweikomponentensysteme sind 3-Methyl-2-benzothiazolinonhydrazonhydrochlorid (MBTH)
in Kombination mit 3-Dimethylaminobenzoinsäure (DMAB);
MBTH in Kombination mit 3,5-Dichlor-2-hydroxybenzensulfonsäure (DCHBS) und 3-Methyl-2-benzothiazolinonhydrazon-N-sulfonylbenzensulfonat-mononatrium
(MBTHSB) in Kombination mit 8-Anilino-1-naphthalensulfonatsäure-Ammonium (ANS). In bestimmten
Ausführungsformen wird
das Farbstoffpaar MBTHSB-ANS bevorzugt.
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In
wieder anderen Ausführungsformen
können
Signalerzeugungssysteme eingesetzt werden, die ein fluoreszierendes
nachweisbares Produkt (oder eine nachweisbare nicht-fluoreszierende
Substanz, z.B. auf einem fluoreszierenden Untergrund) erzeugen,
wie etwa jene, die in Kiyoshi Zaitsu, Yosuke Ohkura: New fluorogenic
substrates for Horseradish Peroxidase: rapid and sensitive assay
for hydrogen peroxide and the Peroxidase. Analytical Biochemistry
(1980) 109, 109–113
beschrieben sind.
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Trägerelement
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Die
Matrix 11 ist gewöhnlich
an einem Trägerelement 12 angebracht.
Das Trägerelement 12 kann aus
einem Material bestehen, das ausreichend starr ist, um ohne übermäßiges Biegen
oder Zusammenschieben in ein automatisiertes Gerät wie etwa ein Meßgerät eingeführt zu werden.
Die Matrix 11 kann durch jeden geeigneten Mechanismus an
dem Trägerelement 12 angebracht
sein, z.B. Klammern, Haftmittel usw.; im Vorliegenden ist die Befestigung
mit einem Haftmittel 13 dargestellt. In vielen Ausführungsformen
besteht das Trägerelement 12 aus
einem Material wie Polyolefinen, z.B. Polyethylen oder Polypropylen,
Polystyrol oder Polyester. Infolgedessen entspricht die Länge des
Trägerelements 12 typischerweise
der Länge
des Teststreifens oder gibt diese vor.
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Unabhängig davon,
ob die Länge
des Trägerelements 12 der
Länge des
Teststreifens 80 entspricht bzw. diese vorgibt oder nicht,
liegt die Gesamtlänge
des Teststreifens 80 im allgemeinen zwischen etwa 5 mm
und etwa 80 mm, gewöhnlich
zwischen 15 mm und 65 mm und gewöhnlicher
zwischen etwa 40 mm und etwa 55 mm; die Breite des Teststreifens 80 liegt
typischerweise zwischen etwa 2 mm und etwa 35 mm, gewöhnlich zwischen
etwa 5 mm und etwa 20 mm und gewöhnlicher
zwischen etwa 7 mm und etwa 15 mm, und die Dicke des Teststreifens 80 liegt
typischerweise zwischen etwa 0,2 mm und etwa 7,5 mm, gewöhnlich zwischen
etwa 0,4 mm und etwa 2,0 mm und gewöhnlicher zwischen etwa 0,6 mm
und etwa 1,5 mm.
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Wie
oben beschrieben, ist das Trägerelement 12 gewöhnlich so
konfiguriert, daß der
Teststreifen 80 mit einem Meßgerät verwendet werden oder in
ein solches eingeführt
werden kann. Daher hat das Trägerelement 12,
und somit der Teststreifen, typischerweise die Form eines im wesentlichen
rechteckigen oder quadratartigen Streifens, wobei die Abmessungen
des Trägerelements 12 in
Abhängigkeit von
verschiedenen Faktoren variieren, wie dem Fachmann offensichtlich
sein wird.
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Bei
der Verwendung eines colorimetrischen Teststreifens läßt man die
Probe mit den Elementen des Signalerzeugungssystems reagieren, um
ein nachweisbares Produkt zu erzeugen, das in einer Menge vorliegt,
die proportional zu der ursprünglichen
Menge ist, die in der Probe vorlag. Die Menge der Probe, die in
die Matrix 11 des Teststreifens eingeführt wird, kann variieren, liegt
aber im allgemeinen zwischen etwa 0,1 und etwa 25 μl, gewöhnlich zwischen
etwa 5,0 und 10,0 μl.
Die Probe kann mit Hilfe jedes geeigneten Protokolls in die Matrix 11 eingeführt werden,
wobei die Probe injiziert werden oder durchsickern oder anderweitig
eingeführt
werden kann. Die Menge des nachweisbaren Produkts, d.h. des Signals,
das von dem Signalerzeugungssystem erzeugt wurde, wird dann bestimmt
und zur Menge des Analyten in der ursprünglichen Probe in Beziehung
gesetzt. In bestimmten Ausführungsformen werden
automatisierte Meßgeräte eingesetzt,
die die oben genannten Schritte des Nachweisens und In-Beziehung-Setzens
ausführen.
Die oben beschriebenen Schritte des Reagierens, Nachweisens und In-Beziehung-Setzens sowie Instrumente
zu deren Ausführung
sind ferner in den US-Patentschriften 4,734,360; 4,900,666; 4,935,346;
5,059,394; 5,304,468; 5,306,623; 5,418,142; 5,426,032; 5,515,170;
5,526,120; 5,563,042; 5,620,863; 5,753,429; 5,573,452; 5,780,304;
5,789,255; 5,843,691; 5,846,486; 5,968,836 und 5,972,294 beschrieben,
deren Offenbarungen per Verweis in das Vorliegende einbezogen sind.
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Beispiele
solcher colorimetrischer Reagensteststreifen, die für die Verwendung
mit dem Erfindungsgegenstand geeignet sind, umfassen insbesondere
jene, die in den US-Patentschriften 5,049,487; 5,563,042; 5,753,452;
5,789,255 beschrieben sind, deren Offenbarungen per Verweis in das
Vorliegende einbezogen sind.
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Repräsentative
elektrochemische Teststreifen
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Im
allgemeinen bestehen die elektrochemischen Teststreifen, die mit
dem Erfindungsgegenstand Verwendung finden, aus zwei gegenüberliegenden
Metallelektroden, die durch eine dünne Abstandsschicht voneinander
getrennt sind. In vielen Ausführungsformen
befindet sich ein Redox-Reagenssystem in dem Reaktionsbereich oder
der -zone. 2B zeigt eine auseinandergezogene
Ansicht eines Ausführungsbeispiels
eines repräsentativen elektrochemischen
Teststreifens. Teststreifen 62 umfaßt eine Referenzelektrode 64 und
eine Arbeitselektrode 66, die durch eine Abstandsschicht 60 getrennt sind,
welche ausgeschnitten ist, um einen Reaktionsbereich oder eine -zone 68 in
Kommunikation mit den Seitenzugängen 70 festzulegen,
welche durch eine Unterbrechung in der Abdeckung der Abstandsschicht
benachbart zum Reagenssystem oder der Reagenszusammensetzung 72 definiert
sind.
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Die
Arbeitselektrode 66 und die Referenzelektrode 64 sind
ferner dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die Elektrodenflächen, die
zum Reaktionsbereich 68 der elektrochemischen Zelle in
dem Streifen zeigen, aus Metall bestehen, wobei die betreffenden
Metalle Palladium, Gold, Platin, Silber, Iridium, Kohlenstoff (leitende
Karbontinte), dotiertes Zinnoxid, Edelstahl und ähnliches umfassen. In vielen
Ausführungsformen
handelt es sich bei dem Metall um Gold oder Palladium.
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Während im
Prinzip die gesamte Elektrode aus einem Metall bestehen kann, besteht
jede der Elektroden im allgemeinen aus einem inerten Trägermaterial,
auf dessen Oberfläche
sich eine dünne Schicht
der Metallkomponente der Elektrode befindet. Es kann jedes zweckmäßige inerte
Trägermaterial
für die
erfindungsgemäßen Elektroden
eingesetzt werden, wobei es sich bei dem Material typischerweise
um ein starres Material handelt, das in der Lage ist, eine Trägerstruktur
für die
Elektrode und wiederum den elektrochemischen Teststreifen als Ganzes bereitzustellen.
Geeignete Materialien, die als das inerte Trägermaterial eingesetzt werden
können,
umfassen Kunststoffe, z.B. Polyethylenterephthalat (PET), und glycol-modifiziertes
Polyethylenterephthalat (PETG), Polyimid, Polycarbonat, Polystyrol,
Silizium, Keramik, Glas und ähnliches.
In einigen Fällen kann
der Träger
selbst aus einem Metall bestehen, besonders aus einem der oben genannten.
Im allgemeinen ist die Elektrode jedoch ein Verbund aus einem Träger, der
mit einer Metall- und/oder leitenden Beschichtung (wie etwa Palladium,
Gold, Platin, Silber, Iridium, Kohlenstoff, leitende Karbontinte,
dotiertes Zinnoxid oder Edelstahl) beschichtet ist.
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Soll
ein metallbeschichteter Träger
eingesetzt werden, liegt seine Dicke typischerweise zwischen etwa
0,002 Inch und etwa 0,014 Inch (51 bis 356 μm), gewöhnlich zwischen etwa 0,004
Inch und etwa 0,007 Inch (102 bis 178 μm), während die Dicke der Metallschicht
typischerweise zwischen etwa 10 nm und etwa 300 nm und gewöhnlich zwischen
etwa 20 und etwa 40 nm liegt.
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Wie
dargestellt, sind die Arbeits- und die Referenzelektrode 66 bzw. 64 allgemein
in Form länglicher
Streifen konfiguriert. Typischerweise beträgt die Länge der Elektroden zwischen
etwa 0,25 Inch und etwa 3 Inch, gewöhnlich zwischen etwa 0,79 Inch
und etwa 1,5 Inch. Die Breite der Elektroden liegt typischerweise
zwischen etwa 0,01 Inch und etwa 0,30 Inch, gewöhnlich zwischen etwa 0,1 Inch
und etwa 0,27 Inch. In bestimmten Ausführungsformen ist die Länge einer
der Elektroden kürzer
als die andere, wobei sie in bestimmten Ausführungsformen etwa 0,135 Inch
(3,5 mm) kürzer
ist. Oft ist die Breite der Elektrode und des Abstandshalters aufeinander
abgestimmt, wobei die Elemente überlappen.
In bestimmten Ausführungsformen
ist die Elektrode 64 etwa 1,365 Inch (3,5 cm) lang, die
Elektrode 66 etwa 1,5 Inch (3,8 cm) lang, und jede ist
an ihrem breitesten Punkt etwa 0,25 Inch (6,4 mm) breit und an ihrem schmalsten Punkt
etwa 0,103 Inch (2,6 mm) breit, die Reaktionszone 68 und
die Zugänge 70 sind
etwa 0,065 Inch (1,65 mm) breit, und die Reaktionszone weist eine
Fläche
von etwa 0,0064 in2 (0,041 cm2) auf.
Die Elektroden weisen typischerweise eine Dicke zwischen etwa 10
nm und etwa 100 nm auf, gewöhnlich
zwischen etwa 18 nm und etwa 22 nm.
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Der
Reaktionsbereich oder die -zone 68, in der Aktivität auftritt,
weist vorzugsweise ein Volumen von mindestens etwa 0,1 μl, gewöhnlich mindestens etwa
0,3 μl und
gewöhnlicher
mindestens etwa 0,6 μl auf,
wobei das Volumen sogar 10 μl
und mehr betragen kann. Die Größe der Zone 68 wird
großenteils durch
die Eigenschaften der Abstandsschicht 60 bestimmt. Während die
Abstandsschicht 60 als einen rechteckigen Reaktionsbereich
definierend dargestellt ist, in dem die oben erwähnte Aktivität auftritt, sind
andere Konfigurationen möglich
(z.B. quadratische, dreieckige, kreisrunde, unregelmäßig geformte Reaktionsbereiche
usw.). Die Dicke der Abstandsschicht 60 liegt im allgemeinen
zwischen etwa 0,001 Inch und etwa 0,020 Inch (etwa 25 bis etwa 500 μm), gewöhnlich zwischen
etwa 0,003 Inch und etwa 0,005 Inch (etwa 76 bis etwa 127 μm); somit
liegt die Gesamtdicke des Teststreifens (Elektroden und Abstandsschicht)
typischerweise zwischen etwa 0,005 Inch und etwa 0,050 Inch, gewöhnlich zwischen
etwa 0,010 Inch und etwa 0,030 Inch und gewöhnlicher zwischen etwa 0,015
Inch und etwa 0,020 Inch. Die Art, wie die Abstandsschicht 60 geschnitten
ist, bestimmt auch die Eigenschaften der Zugänge 70. Die Querschnittsfläche der
Einlaß-
und Auslaßzugänge 70 kann
variieren, sofern sie ausreichend groß ist, um einen wirksamen Eingang
oder Ausgang der Flüssigkeit
vom Reaktionsbereich 68 bereitzustellen.
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Wie
oben erwähnt
ist in vielen Ausführungsformen
ein Reagenssystem oder eine -zusammensetzung 72 in dem
Reaktionsbereich vorhanden, wobei das Reagenssystem 72 während des
Versuchs mit Bestandteilen in der Fluid-Probe interagiert. In Frage
kommende Reagenssysteme umfassen typischerweise ein Redoxpaar. Das
Redoxpaar der Reagenszusammensetzung, wenn vorhanden, besteht aus
einem oder mehr Redoxpaaragenzien. Auf dem Fachgebiet sind mehrere
verschiedene Redoxpaaragenzien bekannt und umfassen: Ferricyanid,
Phenazinethosulfat, Phenazinmethosulfat, Phenylendiamin, 1-Methoxyphenazinmethosulfat,
2,6-Dimethyl-1,4-benzoquinon, 2,5-Dichlor-1,4-benzoquinon, Ferrozen-Derivate,
Osmium-Bipyridyl-Komplexe, Ruthenium-Komplexe und ähnliche.
Andere Reagenzien, die im Reaktionsbereich vorhanden sein können, umfassen
Pufferagenzien, z.B. Citronat-, Citrat-, Malin-, Malein-, Phosphat-, „Gute" Puffer und ähnliche. Wieder
andere Agenzien, die vorhanden sein können, umfassen: divalente Kationen
wie etwa Kalziumchlorid und Magnesiumchlorid, Tenside wie etwa Triton,
Macol, Tetronic, Silwet, Zonyl und Pluronic, Stabilisierungsmittel
wie etwa Albumin, Saccharose, Trehalose, Mannitol und Lactose. Beispiele
solcher Reagensteststreifen, die für die Verwendung mit dem Erfindungsgegenstand
geeignet sind, umfassen jene, die in der US-Patentschrift 6,193,873
und in EP-A-1 252 514, EP-A-1 254 365; WO-A-02/48707 und WO-A-02/50609
beschrieben sind.
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Um
einen solchen elektrochemischen Teststreifen zu benutzen, wird eine
wäßrige Flüssigkeitsprobe
(z.B. Blut) auf der Reaktionszone angeordnet. Die Menge der physiologischen
Probe, die in den Reaktionsbereich eingeführt wird, liegt allgemein zwischen
0,1 und 10 μl,
gewöhnlich
zwischen 0,3 und 0,6 μl.
Die Probe kann mit Hilfe jedes zweckmäßigen Protokolls in den Reaktionsbereich
eingeführt
werden, wobei die Probe in den Reaktionsbereich injiziert werden
kann, in den Reaktionsbereich einsickern kann oder anderweitig durch
die Zugänge
eingeführt
werden kann. Dem zu analysierenden Bestandteil wird die Möglichkeit
gegeben, mit der Redox-Reagensbeschichtung zu reagieren, um eine oxidierbare
(oder reduzierbare) Substanz in einer Menge zu bilden, die der Konzentration
des zu analysierenden Bestandteils (d.h. des Analyten) entspricht.
Die Menge der oxidierbaren (oder reduzierbaren) Substanz wird dann
mit einer elektrochemischen Messung geschätzt. Die vorgenommene Messung
kann je nach der konkreten Beschaffenheit des Assays und je nach
dem Gerät,
mit dem der elektrochemische Teststreifen eingesetzt wird, variieren (z.B.
in Abhängigkeit
davon ob der Assay coulometrisch, amperometrisch oder potentiometrisch
ist). Die Messung mit Streifen 62 wird vorzugsweise mit
einem automatisierten Instrument oder Meßgerät durchgeführt. Gewöhnlich wird die Messung über einen
bestimmten Zeitraum nach Einführung
der Probe in den Reaktionsbereich vorgenommen. Verfahren zur Durchführung elektrochemischer
Messungen sind ferner in den US-Patentschriften 4,224,125; 4,545,382
und 5,266,179 sowie in WO 97/18465, WO 99/49307 und WO 01/64105
beschrieben, deren Offenbarungen per Verweis in das Vorliegende
einbezogen sind.
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Nach
dem Nachweis des wie oben beschrieben in der Reaktionszone erzeugten
elektrochemischen Signals wird typischerweise die Menge des Analyten,
der in der in die Reaktionszone eingeführten Probe vorhanden ist,
bestimmt, indem das elektrochemische Signal mit der Menge des Analyten
in der Probe in Beziehung gesetzt wird. Bei dieser Ableitung wird
gewöhnlich
das gemessene elektrochemische Signal mit dem Signal verglichen,
das von einer Reihe vorherig gewonnener Kontroll- oder Standardwerte
erzeugt wird, und aus diesem Vergleich bestimmt. In vielen Ausführungsformen
werden die Schritte des Messens des elektrochemischen Signals und
die Schritte des Ableitens der Analytkonzentration automatisch von
einem Gerät
durchgeführt, das
dafür eingerichtet
ist, mit dem Teststreifen zu arbeiten, um einen Wert der Analytkonzentration
in einer Probe, die wie oben beschrieben auf den Teststreifen aufgebracht
wird, zu erzeugen. Ein repräsentatives
Ablesegerät
zum automatischen Durchführen dieser
Schritte, sodaß der
Benutzer lediglich die Probe auf die Reaktionszone auftragen und
dann das Endergebnis der Analytkonzentration von dem Gerät ablesen
muß, ist
ferner in EP-A-1 067 384 beschrieben.
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Meßgeräte zur Bestimmung
der Analytkonzentration
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Wie
oben beschrieben umfaßt
der Erfindungsgegenstand Meßgeräte, die
mühelos
jeweils einen einzelnen Teststreifen auswählen und ausgeben, wie etwa
einen Teststreifen der oben beschriebenen Art, und die Konzentration
des Analyten in einer physiologischen Probe, die auf den ausgegebenen
Teststreifen aufgebracht ist, automatisch bestimmen. Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen
wählen typischerweise
einen einzelnen Teststreifen aus mehreren oder vielen Teststreifen
aus und geben ihn aus. Gewöhnlich
sind die erfindungsgemäßen Vorrichtungen
konfiguriert, zwischen etwa 1 und etwa 100 Teststreifen auf einmal
zu enthalten oder unterzubringen, gewöhnlich zwischen etwa 10 und
etwa 75 Teststreifen auf einmal und gewöhnlicher zwischen etwa 10 und
etwa 25 Teststreifen auf einmal. Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen
können
jedoch auch konfiguriert sein, eine größere oder kleinere Anzahl von
Teststreifen auf einmal zu enthalten. In bestimmten anderen Ausführungsformen
sind die erfindungsgemäßen Vorrichtungen
konfiguriert, mit einem Teststreifenbehälter gekoppelt, z.B. lösbar gekoppelt,
zu sein, der die Teststreifen beherbergt, die mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
benutzt werden sollen, und wobei eine solche Kopplung eine Kommunikation
zwischen einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
und dem Teststreifenbehälter
solcherart bereitstellt, daß der/die
Teststreifen, die in dem Teststreifenbehälter aufbewahrt werden, für das anschließende Auswählen, Ausgeben
und Testen in die angekoppelte erfindungsgemäße Vorrichtung übergehen können.
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Die
erfindungsgemäßen Teststreifenmeßgeräte werden
nun mit Bezug auf die Figuren beschrieben, wobei ähnliche
Bezugszeichen ähnliche
Komponenten oder Merkmale bezeichnen. 3A zeigt eine
Außenansicht
eines Ausführungsbeispiels
des Erfindungsgegenstandes. Meßgerät 2 umfaßt die Ausgabeöffnung 5 und
Anzeigemittel 100, wie unten ausführlicher beschrieben. 3B zeigt
eine Teilschnittansicht des Meßgeräts 2 der 3A und
zeigt bestimmte Bauteile mit der inneren Struktur verbunden, wie
unten beschrieben wird.
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Allgemein
sind die erfindungsgemäßen Meßgeräte durch
ein Gehäuse 1 mit
einer inneren Struktur mit einem Teststreifenauswahlelement 20 gekennzeichnet.
Das Gehäuse 1 umfaßt auch
eine Ausgabeöffnung 5,
die so angeordnet ist, daß sie
funktionstüchtig
mit einem Abschnitt des Teststreifenauswahlelements 20 verbunden
ist, sodaß ein
vom Teststreifenauswahlelement 20 ausgewählter Teststreifen über die
Ausgabeöffnung 5 ausgegeben
werden kann, wie unten ausführlicher
beschrieben wird. Ferner umfaßt
das Gehäuse 1 auch
Mittel zum Bestimmen der Konzentration eines Analyten in einer physiologischen
Probe 4, d.h. ein beliebiges herkömmliches, optisches oder elektrochemisches
Mittel zur Bestimmung der Analytkonzentration, und Anzeigemittel 100 zum
Kommunizieren der Ergebnisse eines Tests zur Bestimmung der Analytkonzentration
zum Benutzer der Vorrichtung, z.B. eine oder mehrere LED-Anzeigen
und/oder eine oder mehrere LCD-Anzeigen und/oder eine hörbare Meldung
oder ein hörbares
Signal.
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Die
Form des Gehäuses 1 variiert
notwendigerweise in Abhängigkeit
von verschienen Faktoren, wobei solche Faktoren insbesondere die
Art, Größe und Anzahl
der Teststreifen, die darin aufbewahrt oder untergebracht werden,
und ähnliche
umfassen. Gewöhnlich
ist das Gehäuse 1 so
geformt, daß es leicht
und bequem in der Hand eines Benutzers gehalten werden kann. 3A und 3B zeigen
das Gehäuse 1 mit
einer rechteckigen Form, es sind jedoch auch andere Formen möglich. Beispielsweise kann
das Gehäuse 1 eine
quadratische, zylindrische, kreisförmige, scheibenförmige oder
elliptische Form usw. oder im wesentlichen eine solche Form haben. Alternativ
kann die Form des Gehäuses 1 komplexer sein,
wie etwa eine unregelmäßige Form
oder ähnliches.
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Unabhängig von
der Form weist das Gehäuse 1 eine
obere Wand, ein oberes Ende oder eine Oberseite 6a und
eine untere Wand, ein unteres Ende oder eine Unterseite 6b auf.
Wie in 3A und 3B dargestellt,
ist die Ausgabeöffnung 5 durch die
obere Wand 6a angeordnet, und somit kann die obere Wand 6a als
die Ausgabewand, das -ende oder die Seite des Gehäuses 1 charakterisiert
werden. In bestimmten Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Meßgeräte kann
eine Wand, z.B. untere Wand 6b oder ähnliches, optional wiederverschließbare Kopplungsmittel 19 zum
Koppeln oder Verbinden (gewöhnlich
lösbares
Koppeln) eines separaten Teststreifenbehälters mit dem Gehäuse 1 umfassen,
um zwischen diesen eine Kommunikation zu schaffen, sodaß die in
dem Teststreifenbehälter aufbewahrten
Teststreifen sich in das angekoppelte Gehäuse bewegen können, sodaß von ihm
ein einzelner Teststreifen ausgegeben werden kann. Optionale Kopplungsmittel
können
jeden zweckmäßigen Kopplungsmechanismus
verwenden, z.B. Einrasten, Kraftschluß, Gewinde und ähnliches,
wie auf dem Fachgebiet bekannt.
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Die
Größe des Gehäuses 1 kann
ebenfalls in Abhängigkeit
von verschiedenen Faktoren variieren, wie etwa der Art und Größe der damit
verwendeten Teststreifen und der Anzahl der im Gehäuse 1 aufbewahrten
oder untergebrachten Teststreifen, falls zutreffend, und ähnliches.
Gewöhnlich
ist die Größe des Gehäuses 1 so
gewählt,
daß es
leicht und bequem in der Hand eines Benutzers gehalten werden kann
und leicht transportabel ist. Lediglich als Beispiel und nicht als
Einschränkung
beträgt
in bestimmten Ausführungsformen
die Länge
L des Gehäuses 1 typischerweise
zwischen etwa 12 mm und etwa 200 mm, gewöhnlich zwischen etwa 40 mm
und etwa 150 mm und gewöhnlicher
zwischen etwa 65 und 90 mm, und die Breite W des Gehäuses 1 beträgt gewöhnlich zwischen
etwa 12 mm und etwa 100 mm, gewöhnlich zwischen
etwa 20 mm und etwa 75 mm und gewöhnlicher zwischen etwa 25 und
50 mm, und die Tiefe T des Gehäuses
beträgt
gewöhnlich
zwischen etwa 5 mm und etwa 50 mm, gewöhnlich zwischen etwa 15 mm
und etwa 40 mm und gewöhnlicher
zwischen etwa 20 und 30 mm. Das Gehäuse kann aus verschiedenen
Materialien gefertigt sein, wobei solche Materialien im wesentlichen
die Bestimmung der Analytkonzentration nicht beeinträchtigen,
z.B. im wesentlichen die Reagenzien der darin enthaltenen Teststreifen
nicht beeinträchtigen.
Repräsentative Materialien,
die bei der Fertigung des erfindungsgemäßen Gehäuses verwendet werden können, umfassen
insbesondere Polymermaterialien wie etwa Polytetrafluorethylen,
Polypropylen, Polyethylen, Polystyrol, Polycarbonat und Mischungen
daraus, Metalle wie etwa Edelstahl, Aluminium und Legierungen daraus,
TeflonTM, siliziumhaltige Materialien, z.B.
Glasmaterialien und ähnliche.
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Das
Gehäuse 1 ist
im wesentlichen feuchtigkeitsdicht, um die Unversehrtheit der darin
enthaltenen Teststreifen zu erhalten, wobei Feuchtigkeit die Testsreifen
beschädigen
und fehlerhafte Testergebnisse verursachen kann. Daher ist die Ausgabeöffnung 5 mit
Hilfe beliebiger geeigneter Mittel in der Lage, eine solche feuchtigkeitsdichte
innere Umgebung zu erhalten. Beispielsweise kann die Ausgabeöffnung 5 ein
Verschlußelement
(nicht dargestellt) wie etwa eine Dichtung, ein verschiebbares Bauelement oder
eine andere entfernbare Abdeckung usw. umfassen, das konfiguriert
ist, um einen im wesentlichen feuchtigkeitsdichten Verschluß der Ausgabeöffnung 5 oder
ihrer Umgebung bereitzustellen, wenn darin kein Teststreifen angeordnet
ist. In bestimmten Ausführungsformen
stellt ein Teststreifensicherungselement, das unten beschrieben
ist, einen Verschluß an der
Ausgabeöffnung 5 bereit,
zusätzlich
zu oder statt eines anderen Verschlusses z.B. einer Dichtung oder ähnlichem.
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Das
erfindungsgemäße Gehäuse kann
ferner feuchtigkeitsabsorbierende Reagenzien oder Komponenten (nicht
dargestellt) umfassen wie etwa ein entfeuchtendes Material, Silicagel
oder ähnliches,
wobei ein solches Material in der Lage ist, Feuchtigkeit aus der
Umgebung der aufbewahrten Teststreifen zu absorbieren. Solche absorbierenden Reagenzien
oder Komponenten können
in einem oder mehreren Fächern
innerhalb des Gehäuses 1 aufbewahrt
werden.
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Wie
oben erwähnt,
sind die erfindungsgemäßen Vorrichtungen
in der Lage, jeweils einen Teststreifen zur Benutzung auszuwählen und
auszugeben. Dementsprechend ist ein Merkmal der erfindungsgemäßen Vorrichtungen
das Vorhandensein eines Teststreifenauswahlelements 20,
wie in 3B dargestellt ist, das in der
Lage ist, einen einzelnen Teststreifen aus dem Inneren des Gehäuses auszuwählen und
auszugeben, sodaß der
einzelne Teststreifen benutzt werden kann. Das heißt, wenn das
Gehäuse 1 mehrere
Teststreifen enthält,
ist das Teststreifenauswahlelement 20 in der Lage, mühelos einen
einzelnen Teststreifen auszuwählen,
z.B. sorgt es für
die Absonderung eines einzelnen Teststreifens von anderen Teststreifen
und ordnet ihn zur Benutzung an.
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Es
ist ein Merkmal des Teststreifenauswahlelements 20, daß es durch
einfache Bearbeitung oder Handhabung des Meßgeräts 2 funktioniert,
d.h. nicht erfordert, daß eine
Person das Gerät
oder einen Bestandteil davon betätigt,
und somit passiv betätigt wird
und besonders gut für
eine Person geeignet ist, die Fertigkeitsprobleme wie etwa eine
verminderte Fingerempfindung hat und/oder visuell eingeschränkt ist.
Dementsprechend wählt
das Teststreifenauswahlelement 20 einen Teststreifen zur
Benutzung aus und gibt ihn aus, wenn das Meßgerät 2 in einer bestimmten
Ausrichtung im Verhältnis
zum Boden positioniert wird. Genauer wählt das Teststreifenauswahlelement 20 einen
Teststreifen zur Verwendung aus und positioniert ihn, indem das
Meßgerät 2 einfach
in eine im wesentlichen auf den Kopf gestellte Position rotiert
oder gedreht wird.
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6 zeigt
das Meßgerät 2 der 3B mit mehreren
Teststreifen 62, die in einem Teststreifenbereich 10 enthalten
sind, d.h. die Teststreifen 62 befinden sich in einer aufbewahrten
Position im Meßgerät 2.
Wie ersichtlich ist, müssen
die aufbewahrten Teststreifen nicht in ordentlicher Weise gestapelt sein.
Wie oben angemerkt, ist das Teststreifenauswahlelement 20 in
dem Gehäuse
so angeordnet, daß,
wenn das Gehäuse 1 entsprechend
im Verhältnis
zum Boden positioniert wird, sich die Teststreifen 62 in
das Teststreifenauswahlelement 20 bewegen. Mit entsprechender
Position ist gemeint, daß das Meßgerät 2 im
wesentlichen über
Kopf positioniert ist, wie in 7 dargestellt.
Das heißt,
wenn das Meßgerät 2 ursprünglich in
einer im wesentlichen aufrechten Position ausgerichtet ist, dann
wird die Vorrichtung so gedreht oder rotiert, daß das Gerät im wesentlichen auf dem Kopf
steht. Mit im wesentlichen aufrecht ist gemeint, daß sich das
Meßgerät 2 in
einem Winkel β befindet
(siehe 9A und 9B), der
zwischen etwa –30° und etwa
+30° im
Verhältnis zur
Mittelachse C des Meßgeräts 2 liegt,
wenn die Mittelachse des Meßgeräts 2 senkrecht
zum Boden G liegt und die Wand 6b näher zum Boden G positioniert
ist, als die Wand 6a zum Boden G positioniert ist. Mit
im wesentlichen auf den Kopf gestellt ist gemeint, daß sich das
Meßgerät 2 in
einem Winkel γ (siehe 9C)
befindet, der zwischen etwa –20° und etwa
+20° im
Verhältnis
zur Mittelachse C des Meßgeräts 2 liegt,
wenn die Mittelachse des Meßgeräts 2 senkrecht
zum Boden G liegt und die Wand 6a näher zum Boden G positioniert
ist, als die Wand 6b zum Boden G positioniert ist.
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Das
Teststreifenauswahlelement 20 umfaßt einen Bereich oder eine
Vertiefung 25 mit einem kontinuierlich reduzierten Durchmesser
oder einem kontinuierlich reduzierten Querschnitt, wie in 3B dargestellt.
Daher kann der Teststreifenauswahlbereich eine Vertiefung aufweisen,
die im wesentlichen kegelstumpfförmig
ist. Genauer weist die Vertiefung 25 eine im wesentlichen
trichterartige Form solcherart auf, daß sie Wände besitzt, die sich zum Schlitz 22 des
ersten Endes 21 hin nach innen verjüngen, z.B. kann die im wesentlichen
kegelstumpfförmige Vertiefung 25 so
charakterisiert sein, daß sie
einen Innendurchmesser aufweist, der sich vom zweiten Ende 23 zum
ersten Ende 21 hin verringert. Wie in 3 bis 7 dargestellt,
verringert sich der Durchmesser oder Querschnitt der im wesentlichen kegelstumpfförmigen Vertiefung 25 allmählich von der
zweiten Seite 23 zum Schlitz 22 der ersten Seite 21.
Insbesondere verringert sich der Durchmesser der im wesentlichen
kegelstumpfförmigen
Vertiefung 25 des Teststreifenauswahlelements 20 zu
einem Enddurchmesser oder einer Endfläche, die nur jeweils einem
Teststreifen Platz bietet oder einen solchen zuläßt.
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Die
Querschnittsform der im wesentlichen kegelstumpfförmigen Vertiefung 25 kann
in Abhängigkeit
von verschiedenen Faktoren variieren, wie etwa der Größe und Form
der auszugebenden Teststreifen usw. Die einzige Einschränkung hinsichtlich der
Form der Vertiefung 25 besteht darin, daß sie in der
Lage ist, mindestens einen Teststreifen hindurchzufiltern. Demzufolge
kann die Querschnittsfläche der
im wesentlichen kegelstumpfförmigen
Vertiefung 25 rechteckig, quadratisch, kreisrund oder elliptisch usw.
sein. Dementsprechend sind die Querschnittsformen der vorliegend
dargestellten Ausführungsbeispiele
der Vertiefung 25 lediglich als Beispiele angegeben und
sollen den Geltungsbereich der Erfindung nicht einschränken.
-
Die
im wesentlichen kegelstumpfförmige Vertiefung 25 öffnet sich
am zweiten Ende 23, das sich in direkter Kommunikation
mit dem Teststreifenbereich 10 zum Enthalten und/oder Aufbewahren
eines oder mehrerer Teststreifen und gewöhnlicher mehrerer Teststreifen
befindet. Der Teststreifenbereich 10 kann im Gehäuse 1 angeordnet
sein, d.h. ein integrales Merkmal des Gehäuses 1 wie in 3B dargestellt
sein, oder kann ein Bauteil sein, das an das Gehäuse 1 gekoppelt und/oder
in das Gehäuse 1 eingesetzt
wird, wie etwa ein separater Teststreifenbehälter, wie in 4 dargestellt,
der mehrere Teststreifen 62 enthält, oder er kann eine Kombination
des oben Genannten sein, wie in 5A–5C dargestellt. 5A zeigt
das Meßgerät 2 mit
dem Teststreifenbereich 10, wie etwa einen Bereich oder Behälter zum
Aufbewahren oder Aufnehmen von Teststreifen, im Inneren des Gehäuses 1,
wobei der Teststreifenbereich 10 konfiguriert ist, mit
einem weiteren, separaten Teststreifenbereich 10' verbunden zu
werden, der mehrere Teststreifen 62 enthält. 5B zeigt
den separaten Teststreifenbereich 10', wie etwa einen Teststreifenbehälter oder
-spender, der in den Teststreifenbereich 10 des Meßgeräts 2 eingesetzt
und darin aufgenommen wird. 5C zeigt
eine weitere Ausführungsform,
in der der separate Teststreifenbereich 10', wie etwa ein Teststreifenbehälter oder
-spender, an das Äußere des
Gehäuses 1 solcherart
gekoppelt ist, daß zwischen
dem separaten Teststreifenbereich 10' und dem Teststreifenbereich 10 ein
Durchlaß geschaffen
ist.
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Das
Teststreifenauswahlelement 20 ist solcherart konfiguriert,
daß einer
oder mehrere Teststreifen, die veranlaßt werden, sich vom Teststreifenbereich 10 durch
die im wesentlichen kegelstumpfförmige
Vertiefung 25 zu bewegen, d.h. sich durch das zweite Ende 23 zum
ersten Ende 21 zu bewegen, dazu führen, daß ein einzelner Teststreifen
am ersten Ende 21 der im wesentlichen kegelstumpfförmigen Vertiefung 25 ausgewählt wird.
Mit anderen Worten filtert das Teststreifenauswahlelement 20 mindestens einen
Teststreifen durch einen Bereich mit einem sich kontinuierlich verringernden
Querschnitt, d.h. eine im wesentlichen kegelstumpfförmige Vertiefung 25,
sodaß schließlich ein
einzelner Teststreifen in einer Öffnung
oder einem Schlitz 22 ausgewählt wird, der am ersten Ende 21 der
im wesentlichen kegelstumpfförmigen
Vertiefung 25 angeordnet ist. Die verbleibenden Teststreifen
werden aufgrund der Konfigurierung (Größe und/oder Form) der Vertiefung 25 und
des Schlitzes 22 daran gehindert, durch die gesamte, im wesentlichen
kegelstumpfförmige
Vertiefung 25 zum Schlitz 22 zu wandern und verbleiben
dementsprechend in der Vertiefung 25 des Teststreifenauswahlelements 20,
bis sie zur späteren
Verwendung durch einen Benutzer ausgewählt werden.
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Wie
oben beschrieben, steht der Schlitz 22 in Kommunikation
mit dem ersten Ende 21 der im wesentlichen kegelstumpfförmigen Vertiefung 25.
Dementsprechend ist der Schlitz 22 solcherart konfiguriert,
daß ein
einzelner Teststreifen, der durch die im wesentlichen kegelstumpfförmige Vertiefung 25 bewegt
wird, im Schlitz 22 ausgewählt wird, der für das Auswählen oder
Zulassen nur jeweils eines einzelnen Teststreifens darin dimensioniert
und/oder geformt ist. Wie in 7 dargestellt,
ermöglicht
es die Vertiefung 25 dem Teststreifenauswahlelement 20, einen
einzelnen Teststreifen 62a im Schlitz 22 auszuwählen, weil
sich die Anzahl der Teststreifen, die in der im wesentlichen kegelstumpfförmigen Vertiefung 25 Platz
finden, von der zweiten Seite 23 zur ersten Seite 21 hin
verringert, wobei schließlich
nur ein einzelner Teststreifen 62a im Schlitz 22 Platz
finden kann und so der ausgewählte
Teststreifen 62a von den übrigen Teststreifen getrennt
wird.
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Die
Größe und/oder
Form des Schlitzes 22 muß nicht unbedingt der eines
Teststreifens entsprechen, d.h. die Größe und/oder Form des Schlitzes 22 kann
sich von der Größe und/oder
Form (Breite) eines Teststreifens unterscheiden, sofern Schlitz 22 es ermöglicht,
daß ein
einzelner Teststreifen durch ihn ausgewählt wird, z.B. kann ein Teststreifen
in der Form rechteckig sein, und der Schlitz 22 kann eine andere
als eine rechteckige Form aufweisen. Lediglich als Beispiel und
nicht als Einschränkung
beträgt in
bestimmten Ausführungsformen,
wenn das Gehäuse 1 mit
Teststreifen mit Längen
zwischen etwa 7 mm und etwa 76 mm, Breiten zwischen etwa 1,3 mm und
etwa 8 mm und Dicken zwischen etwa 127 μm und 1270 μm verwendet wird, die Länge des
Schlitzes 22 typischerweise zwischen etwa 3 mm und etwa 50
mm, gewöhnlich
zwischen etwa 5 mm und etwa 25 mm und gewöhnlicher zwischen etwa 6 mm
und etwa 10 mm, die Breite des Schlitzes 22 beträgt typischerweise
zwischen etwa 0,026 cm und etwa 1,0 cm und gewöhnlicher zwischen etwa 0,250
cm und etwa 0,75 cm, und die Dicke oder Tiefe des Schlitzes 22 beträgt typischerweise
zwischen etwa 0,3 cm und etwa 0,8 cm. Der Schlitz 22 kann Öffnungen
umfassen, um Mitteln zur Einschränkung
der Bewegung der Test streifen und Mitteln zum Sichern eines Teststreifens
Platz zu bieten, wie unten ausführlicher
beschrieben ist.
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In
bestimmten Ausführungsformen
des Erfindungsgegenstandes, wie in 8 dargestellt,
umfaßt das
Innere des Teststreifenauswahlelements 20 ferner ein Teststreifenführungselement 27,
d.h. das Innere der trichterartigen Vertiefung 25 umfaßt eine Struktur
zum Hindurchführen
mindestens eines Teststreifens. Beispielsweise können eine Reihe von Erhebungen
oder Vorsprüngen,
Stubben, Rippen, Stufen, Wölbungen,
Absätze
oder ähnliches
an dem Inneren des Teststreifenauswahlelements 20 angeordnet
sein, um den/die Teststreifen zum Schlitz 22 zu führen und
die Absonderung eines einzelnen Teststreifens von den anderen zu
unterstützen.
Das Führungselement 27 kann
in jeder geeigneten Weise angeordnet sein. Beispielsweise kann eine
Reihe von Wölbungen
oder Stufen das gesamte Innere des Teststreifenauswahlelements 20 umkreisen
oder an einem Abschnitt des Inneren angeordnet sein, wie etwa an
zwei gegenüberliegenden
Seiten des Teststreifenauswahlelements 20. Gegenüberliegende Stufen
können
solcherart gegeneinander versetzt oder abgestuft sein, daß die Oberseite
einer Stufe mit dem Anstieg einer gegenüberliegenden Stufe korreliert. 8 zeigt
eine Querschnittsansicht durch ein beispielhaftes Teststreifenauswahlelement,
wie etwa einen Querschnitt entlang der Linie B-B des Teststreifenauswahlelements 20 der 3B. 8 zeigt
das Teststreifenauswahlelement 20 mit einer Reihe von Stufen
oder Wölbungen 27,
die an mindestens zwei gegenüberliegenden
Seiten des Inneren des Teststreifenauswahlelements 20 angeordnet
sind.
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Wie
oben beschrieben, wählen
die erfindungsgemäßen Vorrichtungen
einen einzelnen Teststreifen 62a zur Verwendung aus und
geben ihn aus, wie in 7 dargestellt. Daher umfaßt das Meßgerät 2 eine
Ausgabeöffnung 5 (beispielsweise
in 3A und 3B dargestellt),
die solcherart konfiguriert ist, daß ein Teststreifen, der vom
Teststreifenauswahlelement 20 zur Verwendung ausgewählt wurde, schließlich in
der Ausgabeöffnung 5 angeordnet
wird, sodaß er
für einen
Benutzer zugänglich
wird. Dementsprechend ist auch die Ausgabeöffnung 5 typischerweise
so dimensioniert und/oder geformt, daß sie nur jeweils einen einzelnen
Teststreifen zuläßt oder
ihm Platz bietet. Gewöhnlich
wird der ausgegebene Teststreifen 62a solcherart in der
Ausgabeöffnung 5 angeordnet,
daß sich
der Abschnitt zur Aufnahme der Probe von der Ausgabeöffnung 5 erstreckt,
die in der Ausgabewand 6a angeordnet ist, sodaß ein Benutzer
ohne weiteres die Probe auf den ausgegebenen Teststreifen 62a aufbringen
und die Konzentration des Analyten in der Probe bestimmen kann.
Mit „ohne
weiteres aufbringen" ist gemeint,
daß der
Benutzer die Probe aufbringen und die Analytkonzentration bestimmen
kann, ohne den ausgegebenen Teststreifen 62a aus dem Meßgerät 2 zu
entnehmen oder den Teststreifen 62a anderweitig wesentlich
zu handhaben. Teststreifen 62a kann in der Ausgabe 5 mit
zweckmäßigen Mitteln
gesichert sein, wie unten ausführlicher
beschrieben.
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Das
Teststreifenauswahlelement 20 kann in Bezug auf das Gehäuse 1 eine
vereinte Konstruktion sein, d.h. kann in das Gehäuse 1 eingeformt sein, oder
kann ein separater Bestandteil sein, der an der inneren Struktur
des Gehäuses 1 mit
beliebigen zweckmäßigen Mitteln
befestigt ist, umfassend Schweißen,
Haftmittel, Kraftschluß,
Einrasten usw. und jede Kombination daraus. Typischerweise ist das Teststreifenauswahlelement 20 als
ein vereintes Stück
in Bezug auf das Gehäuse 1 konstruiert.
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Das
Gehäuse 1 kann
auch ein Element zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens umfassen, das angeordnet ist, um
einen ausgegebenen Teststreifen zum Aufbringen der Probe darauf
in einer richtigen Position in der Ausgabeöffnung 5 zu halten und
festzuhalten. Das Element zur Einschränkung der Bewegung des Teststreifens 30 (in 11 dargestellt)
ist angeordnet, um die Bewegung eines Teststreifens, der zum Ausgeben
von der Ausgabeöffnung 5 des
Gehäuses 1 ausgewählt ist,
solcherart angemessen einzuschränken,
daß sich
nur ein Abschnitt eines ausgewählten
Teststreifens über
das Element zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens 30 hinaus bewegen kann,
sodaß nur
ein Abschnitt des Teststreifens aus der Ausgabe 5 hervorstehen
kann und der übrige
Abschnitt des Teststreifens daran gehindert wird, sich über das
Element zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens 30 hinaus zu bewegen und
folglich im Gehäuse 1,
d.h. in Schlitz 22, verbleibt.
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Wie
oben erwähnt,
wirkt das Element zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens 30 mit dem Teststreifensicherungselement 35 (in 11 dargestellt)
zusammen, um einen ausgewählten Teststreifen
in einer richtigen Position in der Ausgabe 5 zu halten
und zu sichern, sodaß die
Probe auf den Teststreifen aufgebracht werden kann, währen der Teststreifen
mit dem Meßgerät verbunden
bleibt. Das Element zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens 30 und das Teststreifensicherungselement 35 können an
jedem zweckmäßigen Ort
im Inneren des Meßgeräts 2 angeordnet
werden, sofern sie so angeordnet sind, daß sie in der Lage sind, einen
Teststreifen zum Ausgeben und insbesondere in der Ausgabe 5 zu
positionieren und zu sichern.
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Eine
vergrößerte Ansicht
des Elements zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens 30 ist in 12A und 12B dargestellt,
die eine Draufsicht bzw. eine Seitenansicht entlang der Linie B-B
der 12A des Elements zur Einschränkung der
Bewegung des Teststreifens 30 darstellen. Das Element zur
Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens 30 umfaßt einen Auslösermechanismus 31, der
für einen
Benutzer des Meßgeräts zugänglich ist, den
federgetriebenen Betätiger 32 und
den Teststreifenblocker 33. Wie dargestellt, ist der Teststreifenblocker 33 gegabelt
und ist somit konfiguriert, einen Testreifen zwischen seinen Zinken
zu positionieren, um so die Bewegung eines Abschnitts des Teststreifens über den
Blocker 33 hinaus zu blockieren oder einzuschränken. Daher
weist in den Ausführungsformen, die
ein solches Element zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens einsetzen, der Schlitz 22 des
Teststreifenauswahlelements 20 entsprechend konfigurierte Öffnungen
auf, um das Eindringen der Zinken des Teststreifenblockers 33 durch
sie zu ermöglichen,
senkrecht zur Längsachse
des Schlitzes 22. In dieser Weise können die Zinken des Blockers 33 einen
Teststreifen feststellen, der in Schlitz 22 ausgewählt ist,
und somit einen Abschnitt des Teststreifens daran hindern, sich über den
Blocker 33 hinaus zu bewegen, während dem übrigen Abschnitt des Teststreifens
gestattet wird, sich über
den Blocker 33 hinaus zu bewegen, nämlich dem Abschnitt, der so
dimensioniert ist, daß er
durch die Zinken des Blockers 33 hindurch passieren kann,
wie unten mit Bezug auf die 13A–13B beschrieben wird.
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Das
Gehäuse 1 des
Meßgeräts 2 umfaßt auch
Mittel zum Bestimmen der Konzentration eines Analyten in einer physiologischen
Probe 4, wobei beispielhafte Mittel jene umfassen, die
zur photometrischen oder optischen Bestimmung der Analytkonzentration
geeignet sind, und jene, die zur elektrochemischen Bestimmung der
Analytkonzentration geeignet sind, wobei solche Mittel auf dem Fachgebiet
gut bekannt sind. Das heißt,
die vorliegende Erfindung gestattet die Bestimmung der Analytkonzentration
sowohl für
photometrische oder optische als auch für elektrochemische Systeme.
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Wie
oben beschrieben, basiert die Bestimmung der Analytkonzentration
allgemein auf einer der beiden Technologien. Die erste Technologie
ist die photometrische oder optische Art, die auf Teststreifen basiert,
die eine Zusammensetzung umfassen, welche ihre Farbe ändert, nachdem
Blut auf den Teststreifen aufgebracht wurde. Die Farbänderung steht
in Zusammenhang mit oder ist ein Maß der Konzentration des Analyten.
Mittel zur Bestimmung der Analytkonzentration in solchen Systemen
umfassen allgemein mindestens eine Lichtquelle, einen Detektor zum
Detektieren absorbierten oder reflektierten Lichts und Verarbeitungsmittel
wie etwa einen Mikroprozessor oder ähnliches. Repräsentative
Mittel zum Bestimmen der Konzentration eines Analyten mit einem
photometrischen oder optischen System, das für die Verwendung mit dem Erfindungsgegenstand
anpaßbar
ist, umfassen insbesondere die oben beschriebenen sowie auch jene,
die in den US-Patentschriften 5,304,468; 5,515,170; 5,843,692; 5,986,754;
6,084,660 und 6,268,162 beschrieben sind, deren Offenbarungen per
Verweis in das Vorliegende eingeschlossen sind, wobei eine solche
Anpassung nicht mehr als routinemäßige Versuche erfordert.
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Eine
zweite Technologie basiert auf elektrochemischen Prinzipien und
funktioniert nach dem Prinzip, daß Blut, das auf eine elektrochemische
Zelle aufgebracht wird, ein elektrisches Signal verursachen kann – je nach
der Art des Meßgeräts Spannung,
Strom oder Ladung, das zur Konzentration eines Analyten in Beziehung
gesetzt werden kann. Mittel zur Bestimmung der Analytkonzentration
in solchen Systemen umfassen allgemein mindestens Mittel zum Anlegen
eines elektrischen Potentials an die Elektroden des Teststreifens,
Mittel zum Messen elektrischer Signale und Verarbeitungsmittel wie etwa
einen Mikroprozessor und ähnliches.
Repräsentative
Mittel zum Bestimmen der Konzentration eines Analyten mit Hilfe
eines elektrochemischen Systems, das für die Verwendung mit dem Erfindungsgegenstand
anpaßbar
ist, umfassen insbesondere die oben beschriebenen sowie auch jene,
die in den US-Patentschriften 5,266,179; 5,366,609; 5,942,102; 6,193,873
und in WO 01/64105 beschrieben sind, deren Offenbarungen per Verweis
in das Vorliegende eingeschlossen sind, wobei eine solche Anpassung
nicht mehr als routinemäßige Versuche erfordert.
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Der
Erfindungsgegenstand umfaßt
gewöhnlich
auch Mittel zur Präsentation
der Meßergebnisse, die
während
des Betriebs des Meßgeräts (nicht
dargestellt) erzielt wurden, d.h. Anzeigemittel wie etwa digitale
Anzeigen, z.B. eine oder mehrere Leuchtdioden(LED)-Anzeigen, eine
oder mehrere Flüssigkristall(LCD)-Anzeigen
und/oder Audiomittel usw.
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VERFAHREN
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Ebenfalls
durch den Erfindungsgegenstand bereitgestellt werden Verfahren zum
Auswählen
und Ausgeben eines einzelnen Teststreifens und zum Bestimmen der
Konzentration eines Analyten in einer physiologischen Probe, die
auf den Teststreifen aufgebracht ist. Genauer werden Verfahren bereitgestellt,
die es ermöglichen,
daß ein
einzelner Teststreifen leicht ausgewählt und ausgegeben werden kann, sodaß er zum
Bestimmen der Analytkonzentration benutzt werden kann, beispielsweise
von einer in der Sehfähigkeit
und/oder in der Fertigkeit eingeschränkten Person wie etwa einem
Diabetiker oder ähnlichen.
Gemäß den erfindungsgemäßen Verfahren wird
ein erfindungsgemäßes Meßgerät wie oben
beschrieben bereitgestellt. Es wird bewirkt, daß mindestens ein Teststreifen
in seinem Inneren aufbewahrt oder untergebracht wird, und das Meßgerät wird in
einer Weise gehandhabt oder positioniert, daß gewöhnlich bewirkt wird, daß ein einzelner
Teststreifen aus mehreren Teststreifen ausgewählt wird, und zur Verwendung
ausgegeben wird. Ist ein Teststreifen ausgegeben, kann eine physiologische
Probe darauf aufgebracht werden, und die Konzentration eines Analyten
in der Probe kann bestimmt werden. Die erfindungsgemäßen Verfahren
stellen eine Art und Weise bereit, in der eine Analytkonzentration
bestimmt werden kann, ohne daß der
Benutzer den einmal ausgegebenen Teststreifen entnimmt oder anderweitig
handhabt. Es ist offensichtlich, daß solche Verfahren die Schritte,
die mit der Ausgabe von Teststreifen verbunden sind, minimieren
und auch den direkten Kontakt mit Teststreifen beseitigen, womit
die Verunreinigung der Teststreifen vermieden wird. Bei der weiteren
Beschreibung des Erfindungsgegenstandes wird das Auswählen und
Abgeben eines einzelnen Teststreifens von mehreren Teststreifen
lediglich als Beispiel benutzt und soll keinesfalls den Geltungsbereich
der Erfindung einschränken.
Wie ersichtlich werden wird, umfassen die erfindungsgemäßen Verfahren
jene Fälle,
in denen nur ein einzelner Streifen zum Auswählen und Ausgeben bereitgestellt ist,
sodaß in
den erfindungsgemäßen Verfahren
mindestens ein Teststreifen bereitgestellt wird.
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Dementsprechend
besteht der erste Schritt darin, ein erfindungsgemäßes Teststreifenmeßgerät wie oben
beschrieben bereitzustellen. Mindestens ein Teststreifen ist in
einem Teststreifenbereich des Meßgeräts enthalten, oder das Meßgerät ist mit
einer Vorrichtung gekoppelt, die mindestens einen Teststreifen enthält. Genauer
kann das erfindungsgemäße Meßgerät in seinem
Inneren Teststreifen enthalten, entweder vorgefüllt, d.h. am Fertigungsort,
oder vom Benutzer gefüllt.
Alternativ kann eine separate Teststreifenbehältervorrichtung mit mindestens
einem Teststreifen darin mit dem erfindungsgemäßen Meßgerät gekoppelt sein, sodaß eine Kommunikation
zwischen dem separaten Teststreifenbehälter und dem Meßgerät geschaffen
ist, d.h. der/die im Teststreifenbehälter enthaltene/n Teststreifen
haben Zugang zum Inneren des Meßgeräts, wie
oben beschrieben. Jede beliebige zweckmäßige Teststreifenbehältervorrichtung
kann für
die Benutzung mit den erfindungsgemäßen Meßgeräten umgestaltet werden (siehe
beispielsweise US-Patentschriften 4,835,234; 4,934,556 und 5,989,917),
wobei die Modifizierungen, die zur Anpassung eines Teststreifenbehälters an
die Kopplung mit einem erfindungsgemäßen Meßgerät nicht mehr als routinemäßige Versuche
erfordert. Der oder die Teststreifen sind gewöhnlich solcherart im Teststreifenbereich
des Meßgeräts angeordnet,
daß der
Abschnitt des Teststreifens zum Aufbringen der Probe der Abschnitt
ist, der aus dem Meßgerät 2 herausragt,
wenn der Teststreifen ausgegeben ist.
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Ist
ein erfindungsgemäßes Meßgerät bereitgestellt
und mindestens ein Teststreifen mit dessen Inneren verbunden, wird
das Meßgerät in einer
Art positioniert, die bewirkt, daß der oder die Teststreifen, der/die
im Inneren des Meßgeräts enthalten,
aufbewahrt oder mit ihm verbunden sind, sich zum Ausgabeende des
Meßgeräts bewegt,
d.h. zu der Seite oder Wand des Meßgeräts, die eine Ausgabeöffnung aufweist.
Das heißt,
das Meßgerät wird so
positioniert, daß es
im wesentlichen auf dem Kopf steht. 9A und 9B zeigen
das Meßgerät 2 in
einer im wesentlichen auf den Kopf gestellten Position mit mehreren
Teststreifen, die im Teststreifenbereich 10 des Inneren
des Meßgeräts 2 aufbewahrt
sind, bzw. mit mehreren Teststreifen, die im Teststreifenbereich 10' eines separaten
Behälters,
der mit dem Meßgerät 2 gekoppelt
ist, aufbewahrt sind. 9C zeigt das Meßgerät 2 in
einer im wesentlichen auf den Kopf gestellten Position. Mit im wesentlichen
aufrecht ist gemeint, daß sich
das Meßgerät 2 in
einem Winkel β befindet,
der zwischen etwa –30° und etwa
+30° im Verhältnis zur
Mittelachse C des Meßgeräts 2 liegt, wenn
die Mittelachse des Meßgeräts 2 senkrecht zum
Boden G liegt und die Wand 6b näher zum Boden G positioniert
ist, als die Wand 6a zum Boden G positioniert ist. Mit
im wesentlichen auf den Kopf gestellten ist gemeint, daß sich das
Meßgerät 2 in
einem Winkel γ befindet,
der zwischen etwa –20° und etwa
+20° im
Verhältnis
zur Mittelachse C des Meßgeräts 2 liegt,
wenn die Mittelachse des Meßgeräts 2 senkrecht
zum Boden G liegt und die Wand 6a näher zum Boden G positioniert
ist, als die Wand 6b zum Boden G positioniert ist.
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Bei
der weiteren Beschreibung der erfindungsgemäßen Verfahren wird das Meßgerät 2 mit mehreren
darin enthaltenen Teststreifen 62, wie in 9A dargestellt,
als Beispiel verwendet und soll keinesfalls den Geltungsbereich
der Erfindung einschränken.
Das heißt,
die erfindungsgemäßen Verfahren
umfassen alle Ausführungsformen
des Erfindungsgegenstandes, sofern nicht anderweitig angegeben.
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Mit
Bezug auf 10A–10C,
die die Schritte der erfindungsgemäßen Verfahren ausführlicher
darstellen, zeigt 10A das Meßgerät 2, das manuell ergriffen
und in einer im wesentlichen aufrechten Position gehalten wird.
Wie dargestellt, sind mehrere Teststreifen 62 benachbart
zum Ende 6b positioniert, wenn sich das Meßgerät 2 in
einer im wesentlichen aufrechten Position befindet. 10B zeigt das Meßgerät 2, das aus der in 10A gezeigten, im wesentlichen aufrechten Position
in eine im wesentlichen auf den Kopf gestellte Position bewegt ist,
sodaß die
mehreren Teststreifen 62 sich durch das Teststreifenauswahlelement 20 zum
Ausgabeende 6a bewegen. Natürlich kann das Meßgerät 2 von
der im wesentlichen auf den Kopf gestellten Position beginnen, sodaß sich die
Teststreifen 62 bereits in das Teststreifenauswahlelement 20 bewegt haben.
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Wenn
das Meßgerät 2 in
dieser Weise positioniert ist, d.h. im wesentlichen auf den Kopf
gestellt positioniert ist, wird ein einzelner Streifen 62 ausgewählt oder
von dem Rest der Teststreifen 62 abgesondert und ausgegeben.
Genauer bewegen sich die mehreren Teststreifen 62 aus dem
Teststreifenbereich 10 in das Teststreifenauswahlelement 20,
wobei die Teststreifen 62 dann durch die trichterförmige Konfigurierung
des Teststreifenauswahlelements 20 getrennt werden, z.B.
in einigen Fällen
durch ein Führungselement 27.
Schließlich
wird ein einzelner Teststreifen 62 von der Vielzahl 62 abgetrennt
und von Schlitz 22 ausgewählt, sodaß sich der ausgewählte Teststreifen 62a durch
die Ausgabeöffnung 5 erstreckt.
Das heißt,
mehrere Teststreifen 62 werden vom Inneren des Gehäuses 1,
d.h. aus dem Teststreifenbereich 10, in das zweite Ende 23 des
Teststreifenauswahlelements 20 bewegt, wenn das Meßgerät 2 in
einer Weise positioniert wird, die bewirkt, daß sich mehrere Teststreifen 62 zur
Ausgabewand oder -seite 6b bewegen. Während sich die mehreren Teststreifen 62 zum
ersten Ende 21 der im wesentlichen kegelstumpfförmigen Vertiefung 25 bewegen,
verringert sich wegen des trichterartigen Abschnitts oder der sich
verjüngenden
Wände (und
auch wegen eines Führungselements,
falls vorhanden) der im wesentlichen kegelstumpfförmigen Vertiefung 25 des Teststreifenauswahlelements 20 allmählich die
Anzahl der Teststreifen. Schließlich
wird ein einzelner Teststreifen 62 von den übrigen Teststreifen 62 abgesondert
oder ausgewählt,
aufgrund des kontinuierlich reduzierten Querschnittsbereichs der
im wesentlichen kegelstumpfförmigen
Vertiefung 25 und der Konfiguration des Schlitzes 22,
wobei der Teststreifen durch Schlitz 22 ausgewählt und
schließlich über die
Ausgabeöffnung 5 ausgegeben
wird. In bestimmten Ausführungsformen
wird das Meßgerät 2 entlang der
Ebene, die von –γ bis +γ definiert
ist (siehe 9C), sanft geschüttelt, um
das Auswählen
des Teststreifens zu erleichtern. Gewöhnlich ist der Teststreifen 62a in
der Ausgabeöffnung 5 solcherart
ausgerichtet, daß die
Probe ohne weiteres darauf aufgebracht werden kann. Dementsprechend
wird der Teststreifen 62a typischerweise solcherart zur
Verwendung ausgegeben, daß der
Bereich des Teststreifens 62a zum Aufbringen der Probe
der Abschnitt des Teststreifens ist, der aus dem Meßgerät 2 herausragt
(siehe 10B). Außerdem ist der Teststreifen
gewöhnlich
auch richtig im Meßgerät 2 positioniert,
sodaß das
Bestimmen der Analytkonzentration ohne weiteres Positionieren des
Teststreifens 62a in Meßgerät 2 durchgeführt werden
kann. Beispielsweise passen Kontakte auf dem Teststreifen 62a zu
Kontakten des Meßgeräts 2,
sodaß der
Teststreifen 62a mit Mitteln zum Bestimmen der Analytkonzentration 4 des
Meßgeräts 2 gekoppelt
wird.
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Ist
erst ein einzelner Teststreifen 62a in dem Schlitz 22 des
Teststreifenauswahlelements 20 ausgewählt und über die Ausgabeöffnung 5 ausgegeben,
kann nun eine Person den ausgegebenen Teststreifen 62a benutzen,
um die Analytkonzentration in einer physiologischen Probe zu bestimmen.
Das heißt,
eine zu analysierende physiologische Probe, z.B. Vollblut, Zwischengewebsflüssigkeit
usw., wird auf den Bereich des Teststreifens 62a zum Aufbringen
der Probe aufgetragen. Wie oben beschrieben, ermöglicht der Erfindungsgegenstand
das Bestimmen der Analytkonzentration ohne Entnahme des ausgegebenen
Teststreifens 62a aus dem Meßgerät 2. Dementsprechend
wird das Meßgerät 2,
aus dem der Teststreifen 62a herausragt, in Kontakt mit
der physiologischen Probe gebracht, wie in 10C dargestellt,
entweder indem das Meßgerät 2 mit
dem ausgegebenen Teststreifen in Kontakt mit der Probe bewegt wird
oder umgekehrt. Ist die Probe aufgetragen, kann die Konzentration
eines Analyten, z.B. die Konzentration von Glukose im Blut, bestimmt
werden. Wie oben beschrieben, führt
das In-Kontakt-Bringen der Probe mit dem Teststreifen zu einer Reaktion,
die optisch oder elektrochemisch gemessen werden kann. Beispielsweise
führt das
In-Kontakt-Bringen der Probe mit den Reagenzien auf dem Teststreifen
zu einer Reaktion, in der Glukose oxidiert und ein Vermittler reduziert
werden. Dann wird zwischen der Arbeits- und der Referenzelektrode
ein elektrischer Potentialunterschied angelegt, und der daraus resultierende
Strom wird gemessen und zur Menge der in der Probe vorliegenden
Glukose in Beziehung gesetzt. Unabhängig von der Art des Systems,
d.h. photometrisch oder elektrochemisch, wird die so bestimmte Analytkonzentration
typischerweise über
Anzeigemittel angezeigt, die mit dem Meßgerät 2 verbunden sind,
z.B. eine oder mehrere LED-Anzeigen und/oder eine oder mehrere LCD-Anzeigen und/oder
eine hörbare
Meldung oder ein hörbares
Signal.
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Die
erfindungsgemäßen Verfahren
umfassen auch das Einschränken
der Bewegung eines ausgewählten
Teststreifens und das Sichern des ausgewählten Teststreifens in der
Ausgabeöffnung 5, sodaß die Probe
darauf aufgebracht werden kann, während das Meßgerät sich in
einer im wesentlichen auf den Kopf gestellten Position befindet.
Das heißt, der
Teststreifen 62a wird in der Ausgabe 5 so gehalten,
daß er
daran gehindert wird, vollends aus der Ausgabe 5 herauszufallen. 13A–13C zeigen, wie das Element zur Einschränkung der
Bewegung des Teststreifens 30 und das Teststreifensicherungselement 35,
wie oben beschrieben, zusammenwirken, um die Bewegung eines ausgewählten Teststreifens
einzuschränken
und den Teststreifen 62a in der Ausgabe 5 des
Meßgeräts 2 zu
sichern, sodaß die
Probe auf ihn aufgebracht werden kann, während er richtig in der Ausgabe 5 positioniert
ist. Das heißt, das
Element zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens 30 und das Teststreifensicherungselement 35 richten
den Teststreifen aus und sichern ihn, sodaß er teilweise über eine
zweckmäßige Strecke aus
dem Meßgerät herausragt,
sodaß die
Probe auf den Teststreifen aufgetragen werden kann, während der
Teststreifen in der Ausgabe 5 des Meßgeräts gesichert ist. In gleicher
Weise wird der Teststreifen zweckmäßig festgehalten, sodaß die Bestimmung der
Analytkonzentration bereitgestellt werden kann, während der
Teststreifen in der Ausgabe 5 gesichert ist, d.h. der Teststreifen
ist richtig an den Mitteln zum Bestimmen der Analytkonzentration,
ob elektrochemisch oder photometrisch, ausgerichtet.
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13A zeigt eine auseinandergezogene Seitenansicht
eines Abschnitts des Meßgeräts 2,
die den Schlitz 22 und einen Abschnitt der Vertiefung 25 darstellt.
Das Element zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens 30 ist in einer ersten Position angeordnet,
in der die Zinken des Blockers 33 benachbart zur Wand des
Schlitzes 22 angeordnet sind, d.h. die Zinken queren in
dieser ersten Position nicht den Schlitz 22 im rechten
Winkel. Das Teststreifensicherungselement 35 ist in einer
ersten. Position so angeordnet, daß ein Abschnitt von ihm durch
eine Öffnung
in Schlitz 22 so hineinragt, daß es das Innere des Schlitzes 22 blockiert.
-
Wird
das Meßgerät 2 im
wesentlichen auf den Kopf gestellt, wie oben beschrieben, wird der Auslösermechanismus 31,
der funktionstüchtig
mit dem federbetriebenen Betätiger 32 verbunden
ist, vom Benutzer gedrückt.
Wie in 13B dargestellt, bewegt sich
das Element zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens 30 durch das Hineindrücken des
Auslösermechanismus 31 in
eine zweite Position solcherart, daß der Betätiger 32 den Blocker 33 im
rechten Winkel durch eine Öffnung
in Schlitz 22 treibt, sodaß die Zinken des Blockers 33 teilweise das
Innere des Schlitzes 22 blockieren. Auf diese Weise rastet
ein Teststreifen, der in den Schlitz 22 eintritt, in die
Zinken des Blockers 33 ein. Die Zinken greifen auch in
das Teststreifensicherungselement 35 ein und biegen es
aus seiner ersten Position heraus. Demzufolge wird das Teststreifensicherungselement 35 durch
das Eingreifen des Blockers 33 in eine zweite Position
bewegt, sodaß das
Teststreifensicherungselement durch die Kraft des Blockers 33 gebogen
und aus dem Inneren des Schlitzes 22 getrieben oder bewegt
wird. Auf diese Weise wird in Schlitz 22 ein Durchlaß für einen
Teststreifen durch die Zinken des Blockers 33 geschaffen.
-
Dementsprechend
rastet der Teststreifen 62a, wenn er in den Schlitz 22 ausgewählt ist,
in den Blocker 33 ein, sodaß ein Abschnitt des Teststreifens 62a mit
einem geringeren Durchmesser als die Fläche zwischen den Zinken, z.B.
der Bereich zum Aufbringen der Probe, sich durch die Zinken des
Blockers 33 hindurchbewegt und über den Zinken des Blockers 33 positioniert
wird, sodaß ein
Abschnitt des Teststreifens, der sich an dem Blocker 33 vorbei
bewegen kann, aus der Ausgabe 5 herausragt, während der
verbleibende Abschnitt des Teststreifens 62a daran gehindert
wird, sich über
den Blocker 33 hinaus zu bewegen. Somit wird der Teststreifen 62a an
weiterer Fortbewegung gehindert und ragt eine festgelegte oder eingestellte
Strecke aus der Ausgabe 5 heraus.
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Nach
dem Lösen
des Auslösermechanismus 31 bewegt
sich, wie in 13C dargestellt, das Element
zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens 30 zurück in die erste Position, sodaß der Betätiger 32 den
Blocker 33 löst,
der sich dann aus dem Inneren des Schlitzes 22 heraus bewegt,
und das Teststreifensicherungselement 35, nicht mehr durch
das Element zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens 30 gebogen, bewegt sich
zurück
zu einer ersten Position, in der es in das Innere des Schlitzes 22 ragt,
um in den Teststreifen 62a einzugreifen und den Teststreifen
in der Position zu sichern, die er durch die Wechselwirkung mit
dem Element zur Einschränkung
der Bewegung des Teststreifens 30 eingenommen hat. Da der
Teststreifen 62a nun in einer richtigen Position in Schlitz 22 und Ausgabe 5 gesichert
ist, d.h. durch die Wechselwirkung mit dem Element zur Einschränkung der
Bewegung des Teststreifens 30 positioniert ist, hält das Teststreifensicherungselement 35 den
Teststreifen 62a sicher in der ausgegebenen Position, sodaß der Teststreifen 62a nicht
vollständig
aus der Ausgabe 5 herausfällt, wenn das Meßgerät 2 im
wesentlichen auf den Kopf gestellt ist, und stattdessen in einer
solchen Position gesichert wird, daß ein Abschnitt aus der Ausgabe 5 herausragt
und ein Abschnitt im Inneren des Meßgeräts 2 verbleibt. Wie
oben beschrieben, handelt es sich bei dem Abschnitt des Teststreifens 62a,
der sich über
die Ausgabe 5 hinaus erstreckt, um den Abschnitt, auf den
die Probe aufgebracht wird.
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In
bestimmten Ausführungsformen,
in denen das erfindungsgemäße Meßgerät als ein
elektrochemisches Meßgerät konfiguriert
ist, stellt das Element zur Einschränkung der Bewegung des Teststreifens 30 die
elektrischen Verbindungen mit dem Teststreifen her, wenn sich das
Element zur Einschränkung der
Bewegung des Teststreifens 30 in einer zweiten Position
befindet, d.h. das Teststreifensicherungselement 35 umfaßt eines
oder mehrere elektrische Kontaktelemente (nicht dargestellt), die
sich mit dem/den Kontaktelement(en) an dem Teststreifen verbinden, um
somit eine elektrische Verbindung bereitzustellen.
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Ist
der Test abgeschlossen, kann der Teststreifen 62a physikalisch
aus dem Meßgerät 2 entfernt
werden, indem der Benutzer seine Ränder ergreift und den Teststreifen 62a sanft
in eine Richtung weg vom Meßgerät 2 zieht.
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EINRICHTUNGEN
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Schließlich werden
Einrichtungen zur praktischen Umsetzung der erfindungsgemäßen Verfahren bereitgestellt.
Die erfindungsgemäßen Einrichtungen umfassen
mindestens eines oder mehrere Teststreifenausgabevorrichtungen des
Erfindungsgegenstandes. Oft umfassen sie mehrere erfindungsgemäße Vorrichtungen.
Die erfindungsgemäßen Einrichtungen
können
auch einen oder mehrere Teststreifen umfassen, für gewöhnlich mehrere Teststreifen.
Die erfindungsgemäßen Einrichtungen
können
ferner ein Element zum Gewinnen einer physiologischen Probe umfassen.
Wenn es sich beispielsweise bei der physiologischen Probe um Blut
handelt, können
die erfindungsgemäßen Einrichtungen
ferner ein Element zum Gewinnen einer Blutprobe umfassen, wie etwa eine
Lanzette zum Einstechen in einen Finger, ein Lanzettenbetätigungsmittel
und ähnliches.
Außerdem
können
die erfindungsgemäßen Einrichtungen eine
Kontrollösung
oder einen Standard umfassen, z.B. eine Kontrollösung, die eine bekannte Analytkonzentration
wie etwa eine bekannte Glukosekonzentration aufweist. Die Einrichtungen
können
ferner Anleitungen zur Benutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtungen
zum Auswählen
und Ausgeben eines Teststreifens enthalten und können auch eine Anleitung zum
Füllen
der erfindungsgemäßen Meßgeräte mit Teststreifen
und/oder zum Bestimmen des Vorhandenseins und/oder der Konzentration
mindestens eines Analyten in einer auf den Teststreifen aufgebrachten
physiologischen Probe umfassen. Die Anleitungen können auf
ein Substrat wie etwa Papier oder Kunststoff usw. gedruckt sein.
Daher können
die Anleitungen in den Einrichtungen als ein beigelegtes Paket,
in der Etikettierung des Behälters
der Einrichtung oder ihrer Bestandteile (d.h. in Verbindung mit der
Verpackung oder Teilverpackung) usw. vorliegen. In anderen Ausführungsformen
liegen die Anleitungen als eine elektronisch gespeicherte Datei
auf einem geeigneten computerlesbaren Speichermedium, z.B. CD-ROM,
Diskette usw., vor.
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Aus
der obenstehenden Beschreibung und Erläuterung ist offensichtlich,
daß die
oben beschriebene Erfindung eine einfache, schnelle und bequeme Art
der Ausgabe von Teststreifen bereitstellt. Die oben beschriebene
Erfindung stellt eine Anzahl von Vorteilen bereit, insbesondere
einfache und kostengünstige
Fertigung, minimale Anzahl von Bestandteilen, Tragbarkeit, Einfachheit
der Benutzung, besonders für
Personen mit Einschränkungen
der Sehfähigkeit
und Fertigkeit, und minimale Teststreifenbeschädigung durch Verunreinigungen
von den Händen
einer Person. Daher stellt der Erfindungsgegenstand einen wesentlichen
Beitrag zum Fachgebiet dar.
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Der
Erfindungsgegenstand ist vorliegend in denjenigen Ausführungsformen
gezeigt und beschrieben, die als die praktischsten und die bevorzugten
betrachtet werden. Es wird jedoch anerkannt, daß Abweichungen von diesen vorgenommen
werden können,
die im Geltungsbereich der Erfindung liegen und daß sich dem
Fachmann bei der Lektüre dieser
Offenbarung offensichtliche Modifizierungen erschließen.
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Die
spezifischen offenbarten Vorrichtungen und Verfahren werden als
illustrativ und als nicht einschränkend betrachtet. Modifizierungen,
die unter die Bedeutung und in den Bereich der Äquivalente zu den offenbarten
Konzepten fallen, wie etwa diejenigen, die sich einem Fachmann auf
dem betreffenden Gebiet ohne weiteres erschließen würden, sollen in den Geltungsbereich
der beigefügten
Ansprüche
eingeschlossen sein.