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Hintergrund
der Erfindung
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Gebiet der
Erfindung
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Diese
Erfindung bezieht sich auf Kabelverbinderkonfigurationen und insbesondere
auf eine Konfiguration für
ein Optikfaserkabelverbindersystem.
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Erörterung
der bekannten Technik
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Das
U.S.-Patent 5,455,880 (3. Oktober 1995) offenbart einen Optikfaserkabelverbinder,
der mit polymerbeschichteten Glasoptikfasern verwendet werden kann.
Der patentierte Verbinder umfasst einen Verbinderstecker mit einer
Axialbohrung und einen Quetschring, der ebenfalls eine Axialbohrung
mit einem Abschnitt mit großem
Durchmesser und einem Abschnitt mit kleinem Durchmesser aufweist.
Eine Hülse
an dem Quetschring bildet den Abschnitt mit kleinem Durchmesser
der Bohrung in dem Ring, und die Hülse ist dimensioniert, um in
der Bohrung in dem Verbinderstecker an einem (proximalen) Ende des Steckers
aufgenommen zu werden.
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Ein
Optikfaserkabel mit einem Außenmantel, einem
umhüllten
Kern und einer Zwischenpufferschicht ist teilweise an einem Ende
des Kabels abgestreift, um ein ummanteltes Segment und ein nicht ummanteltes
Segment zu definieren. Das abgestreifte Ende des Kabels wird durch
den Abschnitt mit großem
Durchmesser und dann durch den Abschnitt mit kleinem Durchmesser
der Quetschringbohrung eingefügt,
bis das ummantelte Segment im Wesentlichen innerhalb des Abschnitts
mit großem
Durchmesser angeordnet ist, und das nicht ummantelte Segment aus
dem Abschnitt mit reduzierten Durchmesser um eine vorbestimmte Länge hervorsteht.
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Der
Quetschring ist an dem Optikfaserkabel gesichert durch Quetschen
seiner Hülse
auf das nicht ummantelte Kabelsegment, und das nicht ummantelte
Segment ist in die Bohrung in dem Verbinderstecker an dem proximalen
Ende des Steckers eingefügt.
Eine Länge
des nicht ummantelten Segments erstreckt sich von der Steckerbohrung
an dem gegenüberliegenden
(distalen) Ende des Steckers, sobald die Hülse des Quetschrings in dem
proximalen Ende des Steckers aufgenommen ist. Ein ringförmiger Flansch
an dem Quetschring, der das proximale Ende des Steckers umgibt,
wird dann gequetscht, um den Ring an dem Stecker zu sichern. Schließlich wird die
Länge des
nicht ummantelten Kabelsegments, das sich von dem distalen Ende
des Steckers erstreckt, abgeschnitten, und der Verbinder ist bereit
für eine
Einfügung
in einen anderen Gegenverbinder.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass der Verbinder des Patents '880 zwei getrennte
Quetschoperationen zur Anordnung mit einem Optikfaserkabel benötigt. Die
erste Quetschoperation wird an der Quetschringhülse ausgeführt, um den Ring an dem nicht ummantelten
Segment des Kabels zu sichern, und die zweite Quetschoperation wird
an dem ringförmigen
Quetschringflansch ausgeführt,
um den Ring an dem Steckerverbinder zu befestigen. Jegliche Kräfte, die
dazu neigen, das abgestreifte Ende des Kabels aus dem zusammengesetzten
Verbinder zu ziehen, richten sich daher primär durch das nicht ummantelte (d.
h. reduzierter Durchmesser) Segment des Kabels zu der gequetschten
Hülse des
Rings. Somit ist der Verbinder vielleicht nicht gut geeignet zur
Verwendung in rauen Umgebungen, in denen Kabelbelastungen kombiniert
mit extremen Temperaturabweichungen möglicherweise zu einem Herausziehen oder „kolbenmäßigen Behandeln" eines abgeschlossenen
Kabels im Hinblick auf den Verbinder führen können.
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Das
U.S.-Patent 5,923,805 (13. Juli 1999) bezieht sich auf einen Verbinder
zum Abschließen
eines Faserkabels mit einem Kunststoffkern, z. B. einem Polymethylmethacrylat-Kern (PMMA-Kern), dessen
Durchmesser ungefähr
1,0 Millimeter (mm) ist, mit einer Fluorpolymerumhüllung von
weniger als ungefähr
25 Mikrometer (μm)
Dicke. Die Faser ist üblicherweise
mit einem schützenden,
opaken Material ummantelt, wie z. B. einer 0,5 mm dicken Schicht
aus Nylon. Der Verbinder umfasst ein Gehäuse, in dem eine metallische
Führungsröhre gehalten
wird, und ein vorbereiteter Endabschnitt des Kabels, einschließlich der
Kabelummantelung, ist durch die Führungsröhre eingefügt. Die Führungsröhre ist um das Kabel gequetscht,
um das Kabel an einem Herausziehen aus dem Verbindergehäuse zu hindern,
wenn Zugkräfte
auf das Kabel ausgeübt
werden.
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Es
besteht gegenwärtig
ein starker Bedarf nach Kunststoffoptikfaserkabeln, insbesondere durch
die Automobilindustrie, wobei verschiedene standardmäßige und
zusätzliche
Kraftfahrzeugausrüstungsteile
angepasst werden können,
um miteinander durch ein Multimedia-Faseroptiknetzwerk zusammenzuarbeiten.
Bekannt als das Media Oriented Systems Transport oder „MOST" (medienorientierter Systemtransport)
ist das Netzwerk optimiert für
Kraftfahrzeuganwendungen. Gegenwärtig
führen
ungefähr
20 internationale Autohersteller und mehr als 50 Schlüsselkomponentenzulieferer
die MOST-Technik ein und arbeiten daran, dieselbe zu implementieren.
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Die
Konfiguration des MOST-Netzwerks weist relativ niedrige Kostenschnittstellen
für übliche Vorrichtungen
auf, wie z. B. Mikrofone und Lautsprecher. Gleichzeitig ermöglicht es,
dass intelligente Vorrichtungen, wie z. B. integrierte Zellulartelefone, digitale
Funkempfänger,
GPS-Navigationsmodule, Sicherheitssysteme, CD-Wechsler, Stimm-Erkennungs- und Aktivierungs-Systeme,
Video-Anzeigen und Ähnliches
jeweils diese Merkmale und Funktionen bestimmen, die durch alle
anderen Vorrichtungen geliefert werden, die mit dem Netz gekoppelt sind.
Steuermechanismen können
somit eingerichtet werden, um unnötige Verwirrung zu vermeiden,
sollten verschiedene Teilsysteme versuchen, mit dem Treiber eines
MOST-ausgerüsteten
Fahrzeugs zu kommunizieren. Siehe allgemein auf der Internetwebseite <www.mostcooperation.com>.
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Der
MOST-Standard spezifiziert geometrische Formfaktoren für Schnittstellen
zwischen einem Stecker oder einer „Nase" eines Optikfaserkabelverbinders und
einen Gegenverbinder, ohne Berücksichtigung
eines spezifischen Typs einer Optikfaser, die durch ein zugeordnetes
Kabel getragen wird. Siehe MOST Specification Of Physical Layer,
Rev 1.0 (02/2001), Seiten 17–18,
die durch die oben erwähnte
Webseite heruntergeladen werden können und hierin durch Bezugnahme
aufgenommen sind.
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Gegenwärtige MOST-Netzwerke
verwenden üblicherweise
ein Vollkunststoffoptikfaserkabel mit einem Kern mit 1.000 μm Durchmesser
zur Datenübertragung.
Aber Kraftfahrzeuganwendungen, die entwickelt werden, werden, wie
erwartet wird, die optische Bandbreite und die Umgebungseinschränkungen
von Kunststoffkern-Optikfasern übertreffen. Dementsprechend
ist eine mit Polymer umhüllte
reine Silikakernoptikfaser, wie z. B. die HCS®-Faser,
erhältlich
von OFS-Fitel, ein
wertvoller Ersatz für
eine Kunststoffkernfaser und wird zukünftige Optik- und Umwelt-Anforderungen
der MOST-Netzwerke erfüllen.
Ein Verbindersystem, das in der Lage ist, eine zuverlässige Schnittstelle
für entweder
mit Polymer umhüllte/Silika-Kern-
oder Vollkunststoff-Optikfaserkabel
zu schaffen, und das die gegenwärtige
und zukünftige
Bandbreite und Umgebungsanforderungen von MOST und anderen aufstrebenden
Faseroptiknetzwerken erfüllt,
ist daher höchst
erwünscht.
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Die
US-A-5455880 offenbart ein Verbindersystem des Typs, der in dem
Abschnitt des Stands der Technik von Anspruch 1 angezeigt ist. Damit
der Quetschring des Verbindersystems gemäß dem Stand der Technik ordnungsgemäß funktioniert, muss
ein Außenende
des Ring in einem ersten Quetschschritt auf eine freiliegende Pufferschicht
des Kabels gequetscht werden. Dies schafft eine grundlegende Einrichtung
zur Anbringung des Rings an das Kabel. Das Ausgangsende des Rings,
das freiliegend ist, und die gequetschte Pufferschicht werden dann
in die Bohrung des Verbindersteckers eingefügt, so dass das Einlassende
des Steckers in einem ringförmigen
Hohlraum des Rings aufgenommen wird, wobei der Hohlraum durch einen
Außenumfangsflansch
an dem Ring begrenzt wird. Bei einem zweiten Quetschschritt wird
der Flansch über
das Einlassende des Steckers gequetscht, um den Ring und den Stecker
aneinander zu sichern.
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Es
ist die Aufgabe, die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegt,
ein Verbindersystem, des oben erwähnten Typs zu schaffen, das
auf einfache und zuverlässige
Weise angeordnet werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erreicht durch ein Verbindersystem gemäß Anspruch
1.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Verbinderkörpers, der zwei Optikfaserkabel
häust, die
gemäß der Erfindung
abgeschlossen sind;
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2 stellt
ein Ende eines Optikfaserkabels vor einem Abschluss dar;
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3 ist
eine Querschnittsansicht einer Kabelquetscheinfügung gemäß der Erfindung;
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4 ist
eine Querschnittsansicht der Quetscheinfügung aus 3,
nach dem Verbinden mit einem proximalen Ende eines Verbindersteckers
gemäß der Erfindung;
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5 ist
eine Querschnittsansicht des zusammengesetzten Steckers und der
Einfügung,
wie in 4, die ein vorbereitetes Ende eines Optikfaserkabels
zeigt, das wirksam durch die Anordnung abgeschlossen ist; und
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6 ist
eine Querschnittsansicht entnommen entlang der Linie 6-6 in 5,
die ein Paar aus Quetschbacken zeigt, die auf den Außenumfang
der Quetscheinfügung
wirken.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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1 zeigt
einen Verbinderkörper 10,
der ein Paar von Abschlüssen 12, 14 häust. Die
Abschlüsse 12, 14 dienen
dazu, Endflächen
von zwei Optikfaserkabeln 16, 18 zu präsentieren,
zum Koppeln von Vorrichtungen, die einem Gegenverbinder (nicht gezeigt)
zugeordnet sind. Der Verbinderkörper 10 kann
z. B. gemäß Spezifikationen
dimensioniert und gebildet sein, die für MOST-Netzwerke ausgeführt sind,
bei denen Verbindergehäuse üblicherweise
ein Paar aus Kabelabschlüssen
enthalten. Obwohl dies in 1 nicht
gezeigt ist, kann ein Verriegelungsfinger ebenfalls an einer Seitenwand
des Verbinderkörpers 10 gebildet
sein, zum in Eingriff nehmen einer Raste bei dem Gegenverbinder,
wodurch sichergestellt wird, dass die Endflächen der Kabel 16, 18 in
ordnungsgemäßer Ausrichtung
mit den Vorrichtungen beibehalten werden, die dem Gegenverbinder
zugeordnet sind.
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2 zeigt
ein Ende eines Optikfaserkabels 20 vor dem Abschluss. Zum
Beispiel kann das Kabel 20 einen Silikakern 22 mit
einer Hartpolymerbeschichtung 24 aufweisen, die als eine
Umhüllung
um den Silikakern 22 dient. Eine Weichkunststoffbeschichtung
ist üblicherweise
um die Umhüllung 24 vorgesehen,
um eine Pufferschicht 26 zu bilden. Die Pufferschicht 26 ermöglicht eine
Deformierung von und reduziert Kräfte, ausgeübt auf die Kernumhüllung 24.
Siehe J. Hecht, Understanding Fiber Optics, Prentice Hall (dritte
Auflage 1999), Seiten 152–153, die
hierin durch Bezugnahme aufgenommen sind.
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Eine
Außenummantelung 28,
z. B. aus Polyvinylchlorid (PVC), umgibt schützend den umhüllten Faserkern 22 und
die Zwischenpufferschicht 26. Vor dem Abschluss wird eine
bestimmte Länge
der Kabelummantelung 28 von dem Ende des Kabels 20 entfernt,
wie in 2 gezeigt ist und nachfolgend weiter beschrieben
wird. Eine Länge
der Pufferschicht 26 kann freiliegend gelassen werden,
wie in 2, wodurch eine gewünschte Länge L des umhüllten Faserkerns 22 freiliegend
ohne die umliegende Pufferschicht 26 gelassen wird.
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3 ist
eine Querschnittsansicht einer Kabelquetscheinfügung 30 gemäß der Erfindung.
Die Einfügung 30 weist
eine im Allgemeinen zylindrische Form auf und ist vorzugsweise aus
einem festen aber deformierbaren Material gebildet, wie z. B. Aluminium
oder einem anderen Metall oder einer Metalllegierung mit einem relativ
geringen Ausdehnungskoeffizienten für den Temperaturbereich, der
angetroffen wird. Zum Beispiel erfordert die MOST-Spezifikation ein
zuverlässiges
Komponentenverhalten bei Temperaturen im Bereich zwischen –40°C und +85°C.
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Die
Quetscheinfügung 30 weist
eine Gesamtlänge
M z. B. von ungefähr
0,59 Zoll (15,0 mm), ein proximales Ende 32 und distales
Ende 34 auf. Die Einfügung 30 weist
ferner einen Gesamtaußendurchmesser
N z. B. von 0,12 Zoll (3,0 mm) auf. Die Einfügung 30 weist eine
Bohrung 36 zentriert um seine Achse A auf, wobei ein erster
Durchmesserabschnitt D1 der Bohrung 36 sich an dem proximalen
Ende 32 der Einfügung öffnet und
dimensioniert ist, um den Außendurchmesser
der Kabelummantelung 28 (2) aufzunehmen,
von der ein typischer Wert z. B. 0,08 Zoll (2,0 mm) ist.
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Die
Quetscheinfügungsbohrung 36 weist
ferner einen zweiten, reduzierten Durchmesserabschnitt D2 zwischen
dem ersten Durchmesserabschnitt D1 und dem distalen Ende 34 der
Einfügung auf.
Bei einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung entspricht der Durchmesser des Abschnitts D2 dem Außendurchmesser
der Umhüllung 24 über den Kern 22 des
Kabels 20 (2), wobei ein typischer Wert
für denselben
z. B. ungefähr
0,015 Zoll (0,4 mm) ist. Die axiale Länge des Bohrungsabschnitts
D2 ist z. B. 0,06 Zoll (1,6 mm). Das erste Ausführungsbeispiel erfordert, dass
nur eine relativ kurze Länge
der Pufferschicht 26 verbleiben darf, im Hinblick auf die freiliegende
Länge L
des umhüllten
Kerns, wenn die Außenummantelung 28 von
dem Ende des Kabels 20 abgestreift wird, wie in 2 gezeigt
ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel
definiert die freiliegende Länge L
des umhüllten
Kerns ein „nicht
ummanteltes Ende" des
Kabels 20.
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Bei
einem zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung entspricht der Durchmesser des Bohrungsabschnitts
D2 dem Außendurchmesser
der Pufferschicht 26, und eine ausreichende Länge der Pufferschicht 26 wird
freiliegend gelassen, wenn die Kabelummantelung 28 von
dem Kabelende entfernt wird (2), so dass
die Pufferschicht 26 sich vollständig oder im Wesentlichen vollständig in
dem Bohrungsabschnitt D2 während
des Kabelabschlusses erstreckt, wie nachfolgend erklärt wird.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
definieren sowohl die freiliegende Länge der Pufferschicht 26 als
auch eine bestimmte freiliegende Länge des umhüllten Kerns ein nicht ummanteltes
Ende des Kabels 20. Der Durchmesser des Bohrungsabschnitts
D2 ist dann üblicherweise
z. B. 0,020 Zoll (0,5 mm). Die axiale Länge des Bohrungsabschnitts
D2 kann bei ungefähr 0,06
Zoll (1,6 mm) wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel verbleiben.
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Ein
erster ringförmiger
Quetsch-Verdichter oder -Ring 38 ist an dem Umfang der
Quetscheinfügung 30 an
dem proximalen Ende 32 der Einfügung gebildet, wie auf der
rechten Seite in 3 ersichtlich ist. Ein zweiter
ringförmiger
Quetschring 40 ist an dem Umfang der Einfügung gebildet,
um eine mittlere Region des Bohrungsabschnitts D2 bei der Einfügung zu
umgeben. Ferner ist eine Anzahl von axial beabstandeten, ringförmigen Rippen 42 um
den Umfang der Quetscheinfügung 30 zwischen
dem Bohrungsabschnitt D2 und dem distalen Ende 34 der Einfügung gebildet,
wie nach links hin in 3 gezeigt ist. Die Rippen 42 wirken,
um eine feste Verbindung zwischen der Einfügung und dem Verbinderstecker 50 einzurichten,
wenn die zwei Teile zusammengefügt
werden, wie nachfolgend erklärt
wird.
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4 ist
eine Querschnittsansicht, die die Quetscheinfügung 30 von 3 in
axialer Ausrichtung mit einem im Allgemeinen zylindrischen Verbinderstecker 50 (manchmal
bezeichnet als eine „Hülsennase") zeigt, vor dem
Verbinden mit dem Stecker gemäß der Erfindung.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist die Nase oder der Stecker 50 vorzugsweise aus einem
thermoplastischen Material gebildet, das in eine gewünschte Form
geformt werden kann. Ein solches Material, erhältlich von der General Electric
Company (US), wird unter dem Namen „Ultem" verkauft.
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Der
Verbinderstecker 50 weist eine Bohrung 52 auf,
die um eine Steckerachse B zentriert ist. Ein erster Abschnitt 54 der
Bohrung 52 öffnet
sich an einem proximalen Ende 56 des Steckers, und der
erste Bohrungsabschnitt weist einen solchen Durchmesser auf, um
zu ermöglichen,
dass der Stecker 50 das distale Ende 34 der Quetscheinfügung 30 aufnimmt
und hält,
wenn letztere axial in den Bohrungsabschnitt 54 gedrängt wird,
z. B. unter Verwendung von bekannten Ultraschall-Erwärmungs-
und -Zusammensetz-Techniken.
Wenn ein solches Zusammensetzverfahren verwendet wird, ist der anfängliche
(kalte) Durchmesser des ersten Bohrungsabschnitts 54 an dem
proximalen Endes des Steckers etwas geringer als die Außendurchmesser
der Rippen 42 an dem distalen Ende der Einfügung 30.
Alternativ können die
Durchmesser des Bohrungsabschnitts 54 und der Rippen 42 eingestellt
sein, um eine Axial-„Presspassung" zwischen der Quetscheinfügung und
dem Verbinderstecker zu ermöglichen,
ohne einen vorherigen Erwärmungsschritt.
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Die
Gesamtaxiallänge
des Steckers 50 ist vorzugsweise ungefähr 0,44 Zoll (11,15 mm) und eine
typische Axiallänge
des ersten Bohrungsabschnitts 54 ist z. B. ungefähr 0,2 Zoll
(5,0 mm). Ein distales Ende 58 des Steckers weist z. B.
einen Durchmesser von ungefähr
0,115 Zoll (2,913 mm) auf, und eine Wand 60 an dem distalen
Ende 58 weist eine zentrale Öffnung 62 eines Durchmessers
auf, der gerade ausreichend ist, um ein Durchtreten eines freien
Endes der Länge
L des freiliegenden umhüllten Kerns
des Kabels 20 (2) zu ermöglichen. Ein typischer Durchmesser
der mittleren Öffnung 62 an dem
distalen Ende 58 des Verbindersteckers ist ungefähr 0,009
Zoll (0,230 mm) für
Anwendungen, die ein Kabel umfassen, wie z. B. eine HCS-Faser von OFS
Fitel, die einen Kern von ungefähr
200 μm aufweist.
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5 ist
eine Querschnittsansicht des zusammengesetzten Verbindersteckers 50 und
der Quetscheinfügung 30,
nachdem ein abgestreiftes Ende des Kabels 20 durch die
Anordnung eingefügt und
wirksam abgeschlossen wurde. Der zusammengesetzte Verbinderstecker
und die Quetscheinfügung können auch
als eine „Verbinderhülsen"-Einheit definiert
sein. In 5 ist die Länge L des Faserkerns 22 mit
Umhüllung 24 axial
in das proximale Ende 32 der Einfügung eingefügt, durch den Bohrungsabschnitt D2
mit dem zweiten Durchmesser in der Einfügung und durch die Bohrung 52 in
dem Verbinderstecker 50, um aus der mittleren Öffnung 62 in
der Steckerendwand 60 auszutreten.
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Eine
Kompressionskraft F wird gleichzeitig auf die Umfänge der
zwei Quetschringe 38, 40 an der Einfügung 30 ausgeübt. Die
Kraft F kann ausgeübt werden,
z. B. durch einen Satz aus gegenüberstehenden
Sechskantquetschbacken 70, 72, wie in 6 ersichtlich
ist. Vorzugsweise, wie in 5 gezeigt
ist, weisen die Backen 70, 72 eine ausreichende Breite
in der axialen Richtung auf, um eine Quetschkraft gleichzeitig auf
beide Quetschringe 38, 40 an der Einfügung 30 auszuüben. Somit,
mit Hilfe einer einzelnen Quetschope ration, wird die Kabelummantelung 28 gequetscht
und positiv unter dem ersten Ring 38 an dem proximalen
Ende 32 der Einfügung gehalten,
während
ein Abschnitt des freiliegenden umhüllten Kerns des Kabels gequetscht
und positiv in dem Bohrungsabschnitt D2 der Einfügung unter dem zweiten Ring 40 gehalten
wird. Der Kabelabschlussprozess wird vervollständigt durch Abschneiden und, falls
erwünscht,
Polieren des freien Endes des umhüllten Kerns, das aus der Öffnung 62 in
der Steckerendwand auf herkömmliche
Weise austritt. Zum Beispiel kann ein herkömmlich erhältliches Schneidewerkzeug,
wie z. B. vom Typ CT-2, erhältlich
von OFS Fitel, verwendet werden, um eine saubere Faserendfläche zu bilden,
die im Wesentlichen fluchtend mit der Steckerendwand 60 ist.
Eines oder mehrere Kabel, wobei jedes derselben durch den angeordneten
Verbinderstecker 50 und die Einfügung 30 abgeschlossen
ist, kann dann in einem Verbindergehäuse getragen werden, wie z.
B. dem Gehäuse 10 in 1,
so dass die Endflächen
der Kabel wirksam mit anderen Kabeln oder optischen Vorrichtungen gekoppelt
werden, die einem Gegenverbinder oder Sockel zugeordnet sind.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass die Quetscheinfügung 30 und der Verbinderstecker 50 als
vorab angeordnete Verbinderhülseneinheiten
bereitgestellt sein können.
Dementsprechend kann sowohl die Zeit als auch die Ausrüstung, die
zum Abschließen
großer
Zahlen von Optikfaserkabeln in einer Herstellungsumgebung benötigt wird,
bedeutend reduziert werden.
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Das
hierin offenbarte Verbindersystem ist besonders gut geeignet zum
Abschließen
von Glas-Kern-/Polymer-umhüllten
Optikfaserkabeln sowie aller Kunststofffaserkabel, egal ob in MOST
oder in anderen Netzwerkanwendungen. Das vorliegende System schafft
ferner einen Grat an Retention für
die abgeschlossenen Kabel, der, soweit bekannt ist, nicht durch
andere Quetschtechniken erreicht wurde. Es ist wichtig zu erwähnen, dass
sich das System für ein
automatisiertes Kabelabschlussverfahren eignet, das wenige Schritte
um fasst, wodurch die Herstellungskosten pro Einheit minimiert werden.
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Während das
vorangehend Erwähnte
bevorzugte Ausführungsbeispiel
der Erfindung darstellt, wird darauf hingewiesen, dass durch Fachleute
auf diesem Gebiet verschiedene Modifikationen und Änderungen
durchgeführt
werden können,
ohne von dem Wesen und dem Schutzbereich der Erfindung abzuweichen,
und dass die Erfindung alle solchen Modifikationen und Änderungen
umfasst, die in den Schutzbereich der nachfolgenden angehängten Ansprüche fallen.