DE60301957T2 - Drahtlose elektrode mit aktivierbarer energiezelle - Google Patents

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Description

  • ERFINDUNGSGEBIET
  • Die Erfindung betrifft allgemein eine aktivierbare Stromzelle und Anwendungen für aktivierbare Stromzellen, umfassend Anwendungen für solche Zellen bei der elektrokardiografischen Überwachung und der transdermalen Medikamentenverabreichung. Bei einer besonderen Ausführungsform betrifft die Erfindung Patientenüberwachungseinrichtungen, die von einer aktivierten Stromzelle bestromt werden und eine drahtlose Verbindung zwischen einem Patienten und einer entfernten Stelle aufweisen.
  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • Biomedizinische Elektroden werden seit langem für diagnostische und therapeutische Zwecke verwendet, einschließlich elektrokardiographische Überwachung und Diagnose, Elektrochirurgie, iontophoretische (elektrisch verstärkte) transdermale Verabreichung von Medikamenten und Defibrillation. Diese Elektroden weisen in ihrer grundlegendsten Form ein leitendes Medium auf, das Säugetierhaut kontaktiert, und ein Mittel zur elektrischen Kommunikation, das zwischen dem leitenden Medium und elektrischem diagnostischem, therapeutischem oder elektrochirurgischem Gerät interagiert. Ein die Elektrode mit dem Gerät verbindendes Kabel ist das am häufigsten verwendete Mittel, um die elektrische Kommunikation zu bewerkstelligen. Das Kabel kann mit der Elektrode fest verdrahtet sein oder lösbar, beispielsweise mit einer Kopf-und-Fassung-Verbindung oder einer Klammer-und-Fahne-Verbindung daran angebracht sein. Ein Kabel ist zwar preiswert, schränkt aber die Mobilität des Patienten ein und riskiert die Trennung der Elektrode von dem Gerät, wenn das Kabel unbeabsichtigt gezogen wird.
  • Als Möglichkeit zum Überwinden dieser Nachteile sind entfernte (oder drahtlose) Überwachungssysteme vorgeschlagen worden. Diese Systeme enthalten in der Regel eine wegwerfbare, in sich abgeschlossene drahtlose Elektrode-Sender-Einheit, die am Patienten angebracht wird, und einen Adapter, um ein übertragenes Signal von der Sendereinheit zu empfangen und es einer Displayeinrichtung zuzuführen. Weitere Verbesserungen wie etwa digitale Übertragung, Fehlerkorrekturmethodiken und umgekehrte Kommunikation zu der Elektrode (z.B. über einen Sendeempfänger) sind ebenfalls vorgeschlagen worden, um die Nützlichkeit einer drahtlosen Verbindung auf dem Gebiet der medizinischen Diagnostik zu verbessern. Trotz aktiver Forschung auf diesem Gebiet haben sich solche Systeme kommerziell jedoch noch nicht weit verbreitet. Ein Grund, der den praktischen Nutzen dieser Systeme blockiert, ist, daß eine geeignete Energieversorgung für die Elektrode nicht erhältlich ist.
  • Die meisten kleinen elektronischen Bauelemente, einschließlich drahtloser Elektroden und Medikamentenverabreichungseinrichtungen, erfordern eine Energiequelle zum Durchführen von Berechnungen, Verarbeiten von Daten, Kommunizieren mit entfernten Empfängern und Sendern und zum Speichern von Informationen in einem elektronischen Speichersystem. Eine in sich abgeschlossene elektronische Einrichtung kann theoretisch entweder passiv oder aktiv mit Strom versorgt werden. Passiv kann eine Einrichtung Energie empfangen, die von einer entfernten Quellenenergie auf sie abgestrahlt wird, und sie akkumulieren, wobei beispielsweise eine Induktionsspule und ein Kondensator verwendet werden. Es gibt jedoch Grenzen hinsichtlich der Leistung, die auf diese Weise übertragen werden kann, und der Entfernung, über die sie übertragen werden kann, insbesondere in einer kontrollierten Umgebung, wie etwa einer Gesundheitsfürsorgeeinrichtung, wo Probleme elektromagnetischer Interferenz besonders akut sind. Eine aktive Energiequelle wird normalerweise durch eine Batterie bereitgestellt. Wenngleich zahlreiche Arten von Batterien zur Verfügung stehen und gemeinhin für den Einsatz in Uhren, Hörgeräten und anderen elektronischen Einrichtungen verkauft werden, sind solche Batterien in der Regel teuer, weisen eine begrenzte Lagerzeit auf und erfordern spezielle Überlegungen für ihre Beseitigung. Bei wegwerfbaren elektronischen Einrichtungen wie etwa biomedizinischen Elektroden und transdermalen Medikamentenverabreichungseinrichtungen ist es schwierig, die Unkosten einer Batterie in jeder Elektrode oder Einrichtung zu rechtfertigen, und die Langzeitlagerstabilität ist eine wichtige Überlegung, wenn die Produkte beispielsweise in einer Erste-Hilfe- oder einer anderen im voraus zusammengestellten Ausrüstung unbegrenzt gespeichert werden können.
  • Es ist deshalb wünschenswert, eine preiswerte lagerstabile Stromquelle für kleine elektronische Einrichtungen bereitzustellen, einschließlich, auf dem medizinischen Gebiet, biomedizinischer Elektroden und Medikamentenverabreichungseinrichtungen.
  • KURZE DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine Stromquelle bereit, die ein galvanisches Element in einem Teilkonstruktionszustand aufweist. Insbesondere stellt die Erfindung unter einem Aspekt ein galvanisches Element bereit, das nach Bedarf aktiviert werden kann. Das Element weist einen Anodenleiter, einen Kathodenleiter und eine elektrolythaltige Substanz auf, wobei die elektrolythaltige Substanz von dem Anodenleiter und/oder dem Kathodenleiter durch ein elektrisch isolierendes Separatormaterial getrennt ist, bis das Element aktiviert wird, indem der Separator entfernt wird und die elektrolythaltige Substanz sowohl den Anoden- als auch den Kathodenleiter kontaktieren darf.
  • Bei einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung eine biomedizinische Elektrode bereit, die in der Lage ist, Informationen zwischen einem Patienten und einer entfernten Stelle zu übermitteln und in der sich ein galvanisches Element in einem Teilkonstruktionszustand befindet. Die biomedizinische Elektrode weist im allgemeinen auf:
    • (a) eine erste Menge eines elektrisch leitenden Mediums in elektrischem Kontakt mit einer Signalverarbeitungsschaltung, die dafür ausgelegt ist, Informationen an die entfernte Stelle zu übermitteln; und
    • (b) ein galvanisches Element, das mit der Signalverarbeitungsschaltung verbunden ist, wobei das galvanische Element aufweist: einen Anodenleiter, einen Kathodenleiter und eine elektrolythaltige Substanz, wobei die elektrolythaltige Substanz von dem Anodenleiter und/oder dem Kathodenleiter durch einen entfernbaren Separator getrennt ist, bis die biomedizinische Elektrode am Patienten verwendet werden soll.
  • Bei noch einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung ein Verfahren bereit zum Erhalten und Übermitteln von elektrischen Signalen elektrophysiologischen oder elektrobiologischen Ursprungs von einem Patienten, wobei das Verfahren aufweist:
    Bereitstellen einer biomedizinischen Elektrode, aufweisend eine erste Menge eines elektrisch leitenden Mediums in elektrischem Kontakt mit einer Signalverarbeitungsschaltung und ein galvanisches Element, das mit der Signalverarbeitungsschaltung verbunden ist, wobei das galvanische Element aufweist: eine Anodenkonstruktion, eine Kathodenkonstruktion und eine elektrolythaltige Substanz, wobei die elektrolythaltige Substanz von der Anodenkonstruktion und/oder der Kathodenkonstruktion durch einen entfernbaren Separator getrennt ist;
    Bereitstellen einer zweiten Menge leitenden Mediums in elektrischem Kontakt mit der Signalverarbeitungsschaltung;
    Bewirken, daß die elektrolythaltige Substanz die Anodenkonstruktion und die Kathodenkonstruktion kontaktiert;
    Auftragen der ersten Menge leitenden Mediums und der zweiten Menge leitenden Mediums auf den Patienten; Umformen elektrischer Signale vom Patientenkörper, um diagnostische oder therapeutische Informationen zu erhalten; und
    Übertragen der Informationen über die Signalverarbeitungsschaltung.
  • Bei noch einem weiteren Aspekt betont die Erfindung die Nützlichkeit des galvanischen Elements als substantiell wie oben für therapeutische Einrichtungen beschrieben. In dieser Hinsicht stellt die Erfindung eine Einrichtung bereit zum Verabreichen eines pharmazeutisch aktiven Mittels, wobei die Einrichtung folgendes aufweist: eine erste Menge eines elektrisch leitenden Mediums und eine zweite Menge eines elektrisch leitenden Mediums;
    ein galvanisches Element, das einen Anodenleiter, einen Kathodenleiter und elektrolythaltige Substanz aufweist, wobei der Anodenleiter in elektrischem Kontakt mit der ersten Menge elektrisch leitenden Mediums und der Kathodenleiter in elektrischem Kontakt mit der zweiten Menge elektrisch leitenden Mediums steht und wobei die elektrolythaltige Substanz von dem Anoden- und/oder Kathodenleiter getrennt ist, bis die Einrichtung am Patienten verwendet werden soll; und
    mindestens eine Menge pharmazeutisch aktiven Mittels, das in der Lage ist, in einem ionisierten Zustand, in die erste Menge eines elektrisch leitenden Mediums und/oder in die zweite Menge eines elektrisch leitenden Mediums eingearbeitet, vorzuliegen.
  • Bei noch einer weiteren Ausführungsform stellt die Erfindung eine Einrichtung zum Verabreichen eines pharmazeutisch aktiven Mittels bereit, wobei die Einrichtung ein galvanisches Element aufweist, das einen Anodenleiter, einen Kathodenleiter und zwei Felder elektrolythaltiger Substanz umfaßt, wobei vor der Aktivierung mindestens ein Feld elektrolythaltiger Substanz von dem Anoden- und/oder Kathodenleiter getrennt wird und nach der Aktivierung der Anodenleiter in elektrischem Kontakt mit einem Feld elektrolythaltiger Substanz steht und der Kathodenleiter in elektrischem Kontakt mit dem zweiten Feld elektrolythaltiger Substanz steht. Mindestens eine Menge eines pharmazeutisch aktiven Mittels, das in der Lage ist, in einem ionisierten Zustand zu existieren, ist in mindestens eines der Felder der elektrolythaltigen Substanz eingearbeitet.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • In den mehreren Figuren der beigefügten Zeichnungen tragen gleiche Teile gleiche Referenzzahlen. Es zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht einer biomedizinischen Elektrode gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine Perspektivansicht der biomedizinischen Elektrode von 1, dargestellt mit entferntem Träger und entkoppeltem Separator;
  • 3 eine Seitenansicht der biomedizinischen Elektrode von 1;
  • 4 eine perspektivische Teilansicht einer alternativen Ausführungsform der biomedizinischen Elektrode mit zwei in Reihe angeordneten Elementen;
  • 5 eine Perspektivansicht einer Medikamentenverabreichungseinrichtung, dargestellt mit entferntem Träger und entkoppeltem Separator auf eine Weise ähnlich der Darstellung von 2; und
  • 6 eine Perspektivansicht einer alternativen Medikamentenverabreichungseinrichtung, wobei mindestens eine der elektrolythaltigen Substanzen weiterhin eine pharmazeutisch aktive Substanz aufweist.
  • BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Die Erfindung stellt in ihrem grundlegendsten Aspekt ein galvanisches Element bereit, das in der Lage ist, Strom als preiswerte lagerstabile Batterie für eine elektronische Einrichtung bereitzustellen. Das galvanische Element umfaßt eine Anodenkonstruktion, eine Kathodenkonstruktion und eine elektrolythaltige Substanz, wobei Beispiele dafür hier eingehender beschrieben werden. Die elektrolythaltige Substanz ist von der Anoden- und/oder Kathodenkonstruktion durch einen elektrisch isolierenden Separator getrennt, der entfernt werden kann, um die elektrolythaltige Substanz in Kontakt mit der Anoden- und Kathodenkonstruktion zu bringen und die Batterie zu aktivieren. Der Separator ist im allgemeinen in Form einer massiven entfernbaren Barriere oder Membran zwischen der Kathoden- und/oder Anodenleiterkonstruktion und der Elektrolytsubstanz hergestellt. Der Separator kann in Form beispielsweise eines zerbrechlichen Behälters vorliegen, der, wenn er zerbrochen wird, die Barriere entfernt und die Batterie aktiviert, oder er kann die Form einer von Hand entfernbaren Kaschierung aus Polymer oder Vlies annehmen. Wie unten eingehender erörtert wird, können Batterien verschiedener Ausgangsspannungen innerhalb des Schutzbereichs der vorliegenden Erfindung durch Reihenschaltung von zwei oder mehr galvanischen Elementen konstruiert werden.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform ist die galvanische Zelle in einem biomedizinischen Sensor eingearbeitet und an eine Signalverarbeitungsschaltung angeschlossen. Bei einer derartigen Baugruppe kann das galvanische Element zweckmäßigerweise aus einigen der gleichen oder ähnlichen Materialien hergestellt sein, aus denen der Rest des Sensors hergestellt wird, wobei einige der gleichen Herstellungstechniken auf Bahnbasis verwendet werden. Diese Überlegungen reduzieren die Kosten der Elektrode für den Patienten weiter, und das Merkmal, daß das galvanische Element unmittelbar vor Verwendung des Sensors an einem Patienten aktiviert wird, sorgt für eine verlängerte Lagerzeit. In einer Hinsicht umfaßt die Erfindung einen biomedizinischen Sensor, der in der Lage ist, biologische Informationen zu übermitteln, umfassend elektrische Signale elektrophysiologischen oder elektrobiologischen Ursprungs (z.B. EKG usw.), und Messungen anderer biologischer Parameter (z.B. Temperatur, Atmung usw.), zwischen einem Patienten zu einer entfernten Stelle. Die Informationen können entweder für diagnostische oder therapeutische Zwecke verwendet werden. Eine geeignete biomedizinische Elektrode umfaßt eine erste Menge eines leitenden Mediums in elektrischem Kontakt mit einer Signalverarbeitungsschaltung. Die Signalverarbeitungsschaltung ist dafür ausgelegt, Informationen an die entfernte Stelle zu übermitteln.
  • Um elektrische Signale von dem Patienten umzuformen, erfordert die biomedizinische Elektrode ein Referenzpotential vom Körper eines Patienten. Es wird in betracht gezogen, daß bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung eine Struktur umfassen, die in der Lage ist, diese Referenz intern bereitzustellen. Eine derartige Struktur umfaßt zweckmäßigerweise ein zweites leitendes Medium in elektrischem Kontakt mit der Signalverarbeitungsschaltung. Bei bevorzugten Ausführungsformen weist die Elektrode einen Träger auf, um Unterstützung bereitzustellen, und bei besonders bevorzugten Ausführungsformen erstreckt sich dieser Träger so, daß er sich neben sowohl dem ersten leitenden Medium als auch dem zweiten leitenden Medium befindet. Für eine biomedizinische Elektrodenkonstruktion kann es sich als zweckmäßig herausstellen, daß das erste leitende Medium und das zweite leitende Medium aus einem elektrolythaltigen Gel oder einem elektrolythaltigen leitenden Kleber hergestellt wird. Es kann auch möglich sein, das erste und zweite leitende Medium aus dem gleichen Material herzustellen, wenn beispielsweise die Leitfähigkeit des Materials in einer gegebenen Menge von Abmessungen in der planaren x-, y- und z-Richtung verschieden ist. Bevorzugte Materialien werden unten eingehender erörtert. Bei einigen bevorzugten Ausführungsformen ist die elektrolythaltige Substanz in dem galvanischen Element aus dem gleichen Material hergestellt wie das erste leitende Medium.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform stellt die Erfindung eine Einrichtung bereit, die in der Lage ist, ein pharmazeutisch aktives Mittel über eine Gewebeoberfläche hinweg zu verabreichen (z.B. transdermal oder transmukosal). Solche Einrichtungen verwenden in der Regel mindestens zwei Elektroden, die beide in engem elektrischen Kontakt mit einem gewissen Abschnitt der Haut stehen. Eine Elektrode, die als die aktive oder Donorelektrode bezeichnet wird, ist die Elektrode, von der das therapeutische Mittel in den Körper befördert wird. Die andere Elektrode, die als die Gegen- oder Rückelektrode bezeichnet wird, dient dazu, den Stromkreis durch den Körper zu schließen. In Verbindung mit der Haut des Patienten wird der Kreis durch Anschluß der Elektroden an eine Quelle elektrischer Energie, z.B. eine Batterie, und üblicherweise an eine Schaltung, die in der Lage ist, den durch die Einrichtung fließenden Strom zu steuern, geschlossen.
  • In diesem Aspekt kann man sich die vorliegende Erfindung deshalb als eine Medikamentenverabreichungseinrichtung mit einer ersten Menge eines elektrisch leitenden Mediums und einer zweiten Menge eines elektrisch leitenden Mediums denken. Diese beiden Medien können zweckmäßigerweise aus einem leitenden Kleber ausgebildet sein. Die Medikamentenverabreichungseinrichtung weist außerdem ein galvanisches Element auf, das eine Anodenkonstruktion, eine Kathodenkonstruktion und eine elektrolythaltige Substanz aufweist. Die Anode steht in elektrischem Kontakt mit der ersten Menge eines elektrisch leitenden Mediums, und die Kathode steht in elektrischem Kontakt mit der zweiten Menge eines elektrisch leitenden Mediums. Die elektrolythaltige Substanz ist elektrisch von der Anode und der Kathode getrennt, bis die Medikamentenverabreichungseinrichtung am Patienten verwendet werden soll. Mindestens eine Menge eines pharmazeutisch aktiven Mittels oder Medikaments, das in der Lage ist, in einem ionisierten Zustand zu existieren, liegt vor und ist in die erste Menge eines elektrisch leitenden Mediums oder die zweite Menge eines elektrisch leitenden Mediums eingearbeitet. Je nach der Natur des Mittels oder der Mittel, die für die Verabreichung erwünscht sind, kann es auch möglich sein, mehrere Mittel in eine der ersten und zweiten Menge von elektrisch leitenden Medien einzuarbeiten. In der Medikamentenverabreichungseinrichtung wird ein Kreis zwischen der Anode und der Kathode durch den Patienten mit dem Ergebnis geschlossen, daß das pharmazeutisch aktive Medikament durch Iontophorese eine verbesserte Penetration der Haut erreicht.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform dieses Aspekts der Erfindung schließt nicht nur mindestens eine der Mengen von elektrisch leitenden Medien den Kreis zum Körper, sondern wirkt auch als die elektolythaltige Substanz. Dies geschieht am zweckmäßigsten, wenn das elektrisch leitende Medium ein leitender Kleber ist. Wahlweise kann die Medikamentenverabreichungseinrichtung ferner eine elektronische Schaltung zum Steuern der Stromzufuhr und somit indirekt der zeitlichen Steuerung und der Rate der Medikamentenverabreichung umfassen. Eine solche Schaltung kann auch eine Teilschaltung für die äußere Steuerung der Medikamentenverabreichungsparameter umfassen, entweder vom Patienten oder vom Arzt mit Hilfe einer drahtlosen interaktiven Steuerung mit einer Fernsteuereinrichtung vermittelt.
  • Noch ein weiterer Aspekt der Erfindung betont die Nützlichkeit des "auf Bedarf" aktivierbaren galvanischen Halbelements, das hier für therapeutische und diagnostische Einrichtungen beschrieben ist. Bei dieser Anwendung sind biomedizinische Elektroden für den Austausch elektromagnetischer Energie zwischen Materie biologischen Ursprungs und einer externen elektronischen Einrichtung so konstruiert, daß sie folgendes aufweisen: einen elektrischen Leiter bevorzugt in Folienform; eine elektrolythaltige Substanz koplanar mit dem Leiter; Mittel zur elektromagnetischen Kommunikation zwischen dem Leiter und einer entfernten elektronischen Einrichtung; Mittel zum Trennen des Leiters von der elektrolythaltigen Substanz und Aktivierung der Elektrode auf Bedarf durch Entfernen des Trennmittels. Diese Anwendung kann in eine Multifunktionselektrode eingearbeitet sein, die für Defibrillierung und externe Herzphasensteuerung wie etwa die, die von Ferrari in US-Patent 5,571,165 beschrieben wird, verwendet werden kann. Der Leiter kann eine drahtlose oder verdrahtete Verbindung zu einer externen entfernten elektronischen Einrichtung aufweisen, in der Regel als ein automatischer externer Defibrillator (AED) bekannt, der selbst wiederum über drahtlose Kommunikationsmittel gesteuert werden kann. Es ist üblich, AEDs an öffentlichen Plätzen wie etwa Flughäfen und großen Gebäuden angeordnet zu haben, wo sich anderes Notgerät wie etwa Feuerlöscher befindet, doch müssen diese Einheiten periodisch ersetzt werden, so daß die Multifunktionselektroden immer für den Einsatz innerhalb ihrer nützlichen Lagerzeit zu Verfügung stehen. Es gibt in der Regel zwei Aspekte der Elektroden, die ihre Lagerzeit begrenzen: (1) Austrocknen des Elektrolyts und (2) Verschlechterung des Leiters aufgrund chemischer Wechselwirkungen mit dem Elektrolyten. Das Austrocknen kann in der Regel gehandhabt werden, indem in feuchtegeschützten und luftdichten Verpackungsmaterialien verpackt wird. Eine Leiterverschlechterung wird durch Korrosion des Leiters infolge seiner Wechselwirkung mit dem Elektrolyten verursacht. Die Einarbeitung der Merkmale der vorliegenden Erfindung durch elektrisches Trennen des Leiters von dem Elektrolyt bis zur Verwendung der Elektrode gestattet die Herstellung einer Elektrode mit unbestimmter Lagerzeit zumindest bezüglich des Verschlechterungsphänomens.
  • Nunmehr unter Bezugnahme auf 1 wird eine Perspektivansicht einer biomedizinischen Elektrode 20 gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt. Wenngleich sich die die Beschreibung von 1 und die nachfolgenden verwandten Figuren in erster Linie auf eine biomedizinische Elektrodenkonstruktion beziehen, ist zur leichteren Erläuterung zu verstehen, daß die galvanische Elementkonstruktion, die für die biomedizinische Elektrode dargestellt ist, auch für jede Anwendung als Stromquelle für eine elektronische Einrichtung verwendet und/oder daran angepaßt werden könnte. Die biomedizinische Elektrode 20 (oder alternativ eine Batteriekonstruktion, die das galvanische Element der Erfindung enthält), kann in Form einer mehrschichtigen Struktur hergestellt sein, wobei die oberste Schicht, ein Träger 22, in dieser Ansicht die meisten der anderen Schichten verbirgt. Es ist jedoch zu sehen, daß ein Abschnitt des Separators 24 von einem Ende der biomedizinischen Elektrode 20 vorsteht.
  • Nunmehr unter Bezugnahme auf 2 ist eine Perspektivansicht der biomedizinischen Elektrode 20 von 1 mit entferntem Träger 22 und entkoppeltem Separator 24 dargestellt. Ein Substrat 26 liegt vor, um zweckmäßigerweise einige der elektronischen Komponenten und leitenden Wege zu montieren. Das Substrat 26 ist bevorzugt ein flexibler Polymerfilm und ist in dieser Ansicht transparent gemacht worden, so daß an seiner Unterseite angebrachte Objekte und unter ihm positionierte Objekte visualisiert werden können. Ein erstes leitendes Medium 28 unter dem Substrat 26 wird über eine erste Kontaktinsel 32 und Weg 34 in elektrischem Kontakt mit einer Signalverarbeitungsschaltung 30 gehalten. Ein zweites leitendes Medium 36 unter dem Substrat 26 wird über eine zweite Kontaktinsel 38 und Weg 40 in elektrischem Kontakt mit der Signalverarbeitungsschaltung 30 gehalten. Die Unterseiten der Inseln 32 und 38 sind zweckmäßigerweise mit einer Schicht beschichtet, die Silber/Silberchlorid enthält. Wie Praktikern auf dem Gebiet der Elektrodenherstellung wohlbekannt ist, liefert eine derartige Schicht eine rauscharme Translation elektrischer Signale innerhalb des Körpers eines Patienten zu den Wegen 34 und 40 und widersteht dabei einer Polarisation, wenn der Patient defibrilliert werden muß, während sich die biomedizinische Elektrode 20 an Ort und Stelle befindet.
  • Die biomedizinische Elektrode 20 umfaßt ein galvanisches Element 50, das mit Hilfe eines positiven Stromkanals 52 und eines negativen Stromkanals 54 an die Signalverarbeitung 30 angeschlossen ist. Das galvanische Element 50 umfaßt eine Anodenkonstruktion 56, die an den positiven Stromkanal 52 angeschlossen ist und eine Kathodenkonstruktion 58, die an den negativen Stromkanal 54 angeschlossen ist. In dieser Figur ist der Separator 24 so dargestellt, daß er von der biomedizinischen Elektrode 20 entfernt worden ist, wodurch die Anode 56 und die Kathode 58 eine elektrolythaltige Substanz 60 kontaktieren können. Bis der Separator 24 entfernt ist, ist die elektrolythaltige Substanz 60 von der Anode 56 und der Kathode 58 getrennt. Es ist zu erkennen, daß nur eine der Anode 56 oder der Kathode 58 von der elektrolythaltigen Substanz 60 getrennt werden muß, um eine Fertigstellung des galvanischen Elements 50 vor Gebrauch zu verhindern, obwohl viele bevorzugte Ausführungsformen sowohl die Anode als auch die Kathode trennen werden. Es wird als innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung liegend angesehen, daß entweder der Separator 24 oder ein ähnlicher aber eigener Separator die Silber/Silberchlorid-Elemente 32 und 38 von den jeweiligen leitenden Medien 28 und 36 trennt. Ein derartiger Separator wird ebenfalls vor der Verwendung entfernt und kann dazu dienen, die Silber/Silberchlorid-Elemente 32 und 38 während der Lagerzeit der Elektrode 20 vor Korrosion zu bewahren.
  • Nunmehr unter Bezugnahme auf 3 wird eine Seitenansicht der biomedizinischen Elektrode 20 dargestellt. In dieser Ansicht versteht sich, daß an der unteren Fläche des Trägers 22 eine Schicht aus hautkompatiblem Kleber 62 angebracht ist. Die Schicht aus hautkompatiblem Kleber 62 dient dazu, das Substrat 26 an dem Träger 22 anzubringen, und auch dazu, an seiner Peripherie schließlich die biomedizinische Elektrode 20 an dem Körper eines Patienten zu befestigen. Eine zusätzliche Menge hautkompatiblen Klebers 64 kann ebenfalls auf das Gebiet des Substrats 26 unmittelbar unter der Signalverarbeitungsschaltung 30 aufgebracht werden, um zusätzliche Haftung am Patienten bereitzustellen.
  • Nunmehr unter Bezugnahme auf 4 ist eine perspektivische Teilansicht einer alternativen Ausführungsform der biomedizinischen Elektrode 20a dargestellt. Es wird nur der Endabschnitt der biomedizinischen Elektrode 20 präsentiert, der zeigt, daß zwei Elemente in Reihe geschaltet sind, um die doppelte Ausgangsspannung eines Elements zu liefern. Zwei Felder einer elektrolythaltigen Substanz 60a und 60b liegen vor und sind elektrisch getrennt, wie auf der Unterseite des transparenten Substrats 26 zu sehen. Eine Anodenkonstruktion 56a und eine Kathodenkonstruktion 58a sind in dieser Ansicht in Kontakt mit einem Feld einer elektrolythaltigen Substanz 60a zu sehen, wobei der Separator 24 entfernt worden ist. Eine weitere Anodenkonstruktion 56b und eine weitere Kathodenkonstruktion 58b können in Kontakt mit einem Feld oder einer elektrolythaltigen Substanz 60b gesehen werden. Wie in den vorausgegangenen Figuren liegen ein positiver Stromkanal 52 und ein negativer Stromkanal 54 vor, um Strom beispielsweise zur Signalverarbeitungsschaltung 30 (nicht gezeigt) zu leiten. Ein Zwischenelementkanal 70 liegt vor, der die Kathode 58a und die Anode 56b verbindet, um die Mehrelementanordnung zu vervollständigen.
  • Nunmehr unter Bezugnahme auf 5 ist eine Perspektivansicht einer Medikamentenverabreichungseinrichtung 120 dargestellt. Auf eine Weise analog zu 2 ist in dieser Darstellung die Medikamentenverabreichungseinrichtung 120 mit einem Träger gezeichnet, der in den meisten bevorzugten Ausführungsformen entfernt vorliegen würde, und mit entkoppeltem Separator 124. Ein Substrat 126 liegt vor, um einige der elektronischen Komponenten und leitenden Wege zu montieren. Das Substrat 126 ist bevorzugt ein flexibler Polymerfilm und ist in dieser Ansicht wie in der obigen 2 transparent gemacht worden, so daß an seiner Unterseite angebrachte Objekte und unter ihm positionierte Objekte visualisiert werden können. Ein erstes leitendes Medium 128 unter dem Substrat 126 steht in engem elektrischem Kontakt mit der ersten Kontaktinsel 132, die wiederum in elektrischem Kontakt mit dem Weg 134 steht. Ein zweites leitendes Medium 136 unter dem Substrat 126 steht in engem elektrischem Kontakt mit der zweiten Kontaktinsel 138, die wiederum in elektrischem Kontakt mit dem Weg 140 steht.
  • Die Medikamentenverabreichungseinrichtung 120 umfaßt ein galvanisches Element, das eine mit dem Weg 134 verbundene Anodenkonstruktion 156 und eine mit dem Weg 140 verbundene Kathodenkonstruktion 158 umfaßt. In dieser Figur ist der Separator 124 als von der Medikamentenverabreichungseinrichtung 120 entfernt dargestellt, wodurch die Anode 156 und die Kathode 158 eine elektrolythaltige Substanz 160 kontaktieren können. Bis der Separator 124 entfernt ist, ist die elektrolythaltige Substanz 160 von der Anode 156 und der Kathode 158 getrennt. Es ist wieder zu erkennen, daß es nur erforderlich ist, eine der Anode 156 oder der Kathode 158 von der elektrolythaltigen Substanz 160 zu trennen, um eine Fertigstellung des galvanischen Elements 150 vor dem Gebrauch zu verhindern. Es kann auch eine zusätzliche Menge an hautverträglichem druckempfindlichem Kleber 162 vorliegen, um die Einrichtung 120 an einem Patienten zu befestigen.
  • Mindestens in eines des ersten leitenden Mediums 128 oder des zweiten leitenden Mediums 136 ist mindestens eine Menge eines pharmazeutisch aktiven Medikaments eingebaut. Um sich zur Iontophorese zu eignen, sollte das Medikament in der Lage sein, in einem ionisierten Zustand zu existieren, wenn es so eingebaut ist. Gewisse pharmazeutisch aktive Medikamente, die in der Vergangenheit erfolgreich mit Iontophorese verwendet worden sind und von denen vermutet wird, daß sie sich mit der vorliegenden Erfindung eignen, umfassen Lidocain und Epinephrin, wie in US-Patent 6,295,469 an Linkwitz et al. beschrieben.
  • Nunmehr unter Bezugnahme auf 6 ist eine Perspektivansicht einer alternativen Medikamentenverabreichungseinrichtung 220 dargestellt. Auf eine Weise analog zu 2 ist in dieser Darstellung die Medikamentenverabreichungseinrichtung 220 mit einem Träger gezeichnet, der in den meisten bevorzugten Ausführungsformen entfernt vorliegen würde, und mit entkoppeltem Separator. Ein Substrat 226 liegt vor, um einige der elektronischen Komponenten und leitenden Wege zweckmäßigerweise zu montieren. Das Substrat 226 ist bevorzugt ein flexibler Polymerfilm und ist in dieser Ansicht wie in der obigen 2 transparent gemacht worden, so daß an seiner Unterseite angebrachte Objekte und unter ihm positionierte Objekte visualisiert werden können. Das Substrat 226 weist eine Schicht aus druckempfindlichem Kleber auf seiner Fläche gegenüber der auf, auf der die elektronischen Komponenten und leitenden Wege montiert sind, und in der dargestellten Ausführungsform ist die eine Trennkaschierung 268 so gezeigt, daß sie sich über das Substrat 226 hinaus erstreckt, um leicht entfernt zu werden.
  • Ein erstes Feld einer elektrolythaltigen Substanz 228 unter dem Substrat 226 steht in engem elektrischem Kontakt mit der Anode 256, die wiederum in elektrischem Kontakt mit dem Weg 234 steht. Es sei angemerkt, daß bei dieser Ausführungsform das erste Feld einer elektrolythaltigen Substanz 228 auch als ein leitendes Medium wirkt und deshalb beide Rollen ausführt, die getrennt vom ersten leitenden Medium 128 und der elektrolythaltigen Substanz 160 in der Ausführungsform von 5 bewerkstelligt werden. Analog steht ein zweites Feld einer elektrolythaltigen Substanz 236 unter dem Substrat 226 in engem elektrischem Kontakt mit der Kathode 258, die wiederum in elektrischem Kontakt mit dem Weg 240 steht. Noch einmal ist bei dieser Ausführungsform das zweite Feld aus elektrolythaltiger Substanz 236 auch ein leitendes Medium und führt somit beide Rollen aus, die getrennt von dem zweiten leitenden Medium 136 und der elektrolythaltigen Substanz 160 in der Ausführungsform von 5 bewerkstelligt werden. Zusätzliche Mengen eines hautkompatiblen druckempfindlichen Klebers können verwendet werden, um die Einrichtung 220 an einem Patienten zu befestigen.
  • Bei dieser Ausführungsform umfaßt die Medikamentenverabreichungseinrichtung 220 ein galvanisches Element, doch ist dieses Element in zwei Halbelemente unterteilt, wobei die beiden Halbelemente mit der Schaltung zwischen ihnen teilweise durch den Körper des Patienten vervollständigt sind. Der Rest der Schaltung zwischen den beiden Halbelementen wird über Wege 234 und 240 und wahlweise eine stromsteuernde und/oder drahtlos kommunizierende Elektronik 231 fertiggestellt. Die Medikamentenverabreichungseinrichtung 220 umfaßt einen Separator 224, der in dieser Figur als von der Medikamentenverabreichungseinrichtung 220 entfernt dargestellt ist. Bis der Separator 224 entfernt ist, ist mindestens das erste Feld aus elektrolythaltiger Substanz 228 oder das zweite Feld aus elektrolythaltiger Substanz 236 von dem Leiter entweder der Anode 256 bzw. der Kathode 258 getrennt. Wieder ist es erforderlich, eine der Anode 256 oder der Kathode 258 von ihrem jeweiligen Feld aus einer elektrolythaltigen Substanz zu trennen, um eine Fertigstellung des galvanischen Elements vor der Verwendung zu verhindern. Eine Analogie zu der obigen Erörterung: in mindestens eines des ersten Felds aus elektrolythaltiger Substanz 228 oder des zweiten Felds aus elektrolythaltiger Substanz 236 ist mindestens eine Menge eines pharmazeutisch aktiven Medikaments eingearbeitet.
  • Die elektrolythaltige Substanz 60 kann entweder aus dem gleichen Material wie der leitende Kleber 28 hergestellt sein oder eine andere Substanz sein, die für den Zweck des Erleichterns der Stromproduktion von dem galvanischen Element 50 besser optimiert ist. Wenn die elektrolythaltige Substanz 60 nicht mit dem Hautkontakt kompatibel ist, wird eine schützende Gewebeverstärkung 66 vorgesehen. Eine Trennkaschierung 68 ist vorgesehen, um die Klebebereiche zu schützen, bis die biomedizinische Elektrode 20 verwendet werden soll. In dieser Ansicht versteht sich, daß der Separator 24 als eine J-gefalzte Separationskaschierung vorgesehen ist, um seine Entfernung zum Aktivieren des galvanischen Elements 50, wenn die Elektrode verwendet werden soll, zu erleichtern. Eine Vielzahl von Materialien kann für den Separator 24 und/oder die Trennkaschierung 68 verwendet werden. Kaschierungen, die aus Papier oder einem Polymer wie etwa einem Polyester- oder Polypropylenmaterial hergestellt sind, beschichtet mit einer Beschichtung vom Silikontrenntyp, das sich ohne weiteres sowohl von dem hautkompatiblen Kleber 62 als auch dem ersten und zweiten leitenden Medium 28 und 36 trennen läßt, werden als besonders geeignet angesehen.
  • Eine Vielzahl von Materialien kann für den Träger 22 verwendet werden. Im allgemeinen wird ein flexibles Material bevorzugt, das für den Benutzer komfortabel ist, und relativ stark und dünn ist. Bevorzugte Materialien sind Polymerschäume, insbesondere Polyethylenschäume, Vlieskissen, insbesondere Polyestervliese, verschiedene Arten von Papier und Polymerfilme.
  • Die elektrolythaltige Substanz kann aus dem gleichen oder aus einem anderen Material als dem hergestellt sein, das dazu verwendet wird, das elektrisch leitende Medium herzustellen, falls eines vorhanden ist. Je nach der beabsichtigten oder gewünschten Anwendung könnte das Optimieren jedes Materials auf seine Rolle relativ wichtiger sein, oder die Vorteile des Vereinfachens des Produktionsprozesses durch Verwenden eines Materials in beiden Rollen könnte wichtiger sein. Dennoch verwenden die meisten der in Betracht gezogenen Ausführungsformen eines biomedizinischen Sensors oder einer Medikamentenverabreichungseinrichtung eine gewisse Formulierung eines druckempfindlichen leitenden Klebers in jeder Rolle.
  • Geeignete hautkompatible druckempfindliche Kleber 62 umfassen Acrylatesterkleber, wobei Acrylatestercopolymerkleber besonders bevorzugt werden. Solche Materialien werden im allgemeinen in den US-Patenten Nr. 2,973,826; Re 24,906; Re 33,353; 3,389,827; 4,112,213; 4,310,509; 4,323,557; 4,732,808; 4,917,928; 4,917,929 und der europäischen Patentveröffentlichung 0 051 935 beschrieben. Insbesondere kann ein derartiger geeigneter Kleber aus einem Copolymer mit etwa 95 bis etwa 97 Gew.-% Isooctylacrylat und zwischen etwa 5 und etwa 3% Acrylamid und mit einer Eigenviskosität von etwa 1,1–1,25 dl/g ausgebildet sein.
  • Im allgemeinen können zwei verschiedene Klassen von druckempfindlichen leitenden Klebern als höchst geeignet angesehen werden: jene Kleber, die eine einzelne homogene Phase aufweisen, und jene Kleber, die zwei verschiedene, aber bikontinuierliche Phasen aufweisen. Im letzteren Fall ist eine Phase zweckmäßigerweise hydrophob, während die andere zweckmäßigerweise hydrophil ist. Es wird angenommen, daß die einphasigen Kleber möglicherweise den Vorteil haben, daß sie der Anode und der Kathode mehr reaktive Fläche präsentieren, und die zweiphasigen Kleber haben möglicherweise den Vorteil, daß sie eine gute Haftung zwischen der Anode und der elektrolythaltigen Substanz angesichts der Entstehung von Gas an der Anode bereitstellen.
  • Ein weiterer geeigneter einphasiger druckempfindlicher Kleber ist aus dem US-Patent 5,226,225 mit dem Titel "Method of Making a Biomedical Electrode" an Bryan et al. bekannt. Diese Literaturstelle beschreibt eine Kleberzusammensetzung, die folgendes aufweist:
  • Figure 00210001
  • Das US-Patent Nr. 4,848,353 an Engel liefert weitere Einzelheiten über das Compoundieren dieser Zusammensetzung.
  • Geeignete zweiphasige bikontinuierliche druckempfindliche leitende Kleber sind aus dem US-Patent 5,338,490 an Dietz et al. bekannt. Gewisse Verbesserungen an dem Prozeß der Herstellung dieses bikontinuierlichen Klebers werden in der gleichzeitig anhängigen eigenen US-Anmeldung mit der laufenden Nummer 09/844,031 mit dem Titel "Microemulsion Compositions and Methods of Making and Using Same" erörtert.
  • Ein geeignetes Trägermaterial kann aus Polymerfolien hergestellt werden, und diese können massive, geschäumte oder Vliesfolien sein, wie dem Fachmann wohlbekannt ist. Ein Polyethylenschaum mit geschlossenen Zellen, der im Handel erhältlich ist von der Firma Voltek, Inc. in Lawrence, NH, USA eignet sich als Trägermaterial.
  • Hinsichtlich der Herstellung des Substrats werden Polymerfilme als geeignet angesehen. Insbesondere werden Polyesterfilme mit einer Dicke von etwa 0,05–0,2 mm als besonders geeignet angesehen. Ein derartiger Film ist ein Polyesterfilm, der im Handel als "Mellinex" 505-300-, 329- oder 339-Film von ICI Americas in Hopewell, VA, USA, erhältlich ist. Es kann jedoch wünschenswert sein, daß das Substrat auch eine gewisse Permeabilität gegenüber Gas aufweist, um das Entweichen von während der Stromerzeugung entwickeltem Gas zu erleichtern.
  • Die Kissen, leitenden Wege und Kathodenleiter werden zweckmäßigerweise über den Siebdruck oder Tintenstrahldruck einer leitenden Tinte auf einem Substrat angeordnet. Eine Silber/Silberchlorid-Tinte, die im Handel als "R-301"-Tinte von Ercon, Inc., in Wareham, MA, USA, erhältlich ist, kann bevorzugt werden. Dieses Material kann mit einer Dicke von etwa 25,4 Mikrometern und bevorzugt etwa 200 Mikrometern auf das Substrat aufgetragen werden. Die Dicke der Beschichtung hängt teilweise von dem relativen AgCl-Gehalt in der Tinte ab. Je höher dieser Gehalt, um so dünner braucht die Beschichtung zu sein, damit man das gleiche relative Gewicht an AgCl erhält. Ausführungsformen der Erfindung können unter Einsatz von Magnesiumband und Zinkband als der Anode hergestellt werden; es wird jedoch in Betracht gezogen, daß eine mit Magnesium oder Zink beladene Tinte compoundiert werden kann, die sich als geeignet erweist und gestattet, daß der Anodenleiter auf das Substrat gedruckt wird.
  • Im Fall der Anodenkonstruktion kann ein mehrschichtiger Leiter im allgemeinen wie folgt hergestellt werden. Ein Polyestersubstrat kann mit einer ersten Beschichtung aus einer silberhaltigen Tinte etwa 2,5 Mikrometer dick hergestellt werden. Über dieser Schicht kann eine leitende Kohlenstofftinte bis zu einer Dicke von etwa 20 Mikrometern aufgetragen werden, und eine dritte Schicht, eine Deckschicht aus Silber-Silberchlorid-Tinte kann bis zu einer Dicke von etwa 80 Mikrometern aufgetragen werden.
  • Es wird in Betracht gezogen, daß Kathodenkonstruktionen wie etwa jene, die aus einer Magnesium oder Zink enthaltenden Tinte hergestellt sind, analog auf Kohlenstoff aufgetragen werden können, der selbst auf eine Metalltintenschicht aufgetragen sein kann. Die Funktion der Kohlenstoffschicht besteht darin, einen kontinuierlichen leitenden Weg zur Fläche der Anode/Kathode bereitzustellen. Da die flächenleitenden Schichten sowohl der Anode (Ag, AgCl) als auch der Kathode (Mg, Zn usw.) Korrosion erfahren, was zu Inseln aus elektrisch unverbundenen leitenden Bereichen führen kann, gestattet der Kohlenstoff, der nicht korrodiert, einen zweckmäßigen nichkorrodierenden Kontakt zwischen den Elementleitern und äußeren Schaltungen. Es versteht sich, daß die erste Schicht aus Silber (oder Metall) unter der Kohlenstoffschicht möglicherweise nicht absolut notwendig ist. Die Funktion der ersten Silberschicht besteht darin, den Strom in der x-y-Ebene der Beschichtung aufzuweiten. Sie wird auch von der darüberliegenden Kohlenstofftintenschicht geschützt.
  • Verschiedene Modifikationen und Abänderungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich dem Fachmann ohne Abweichung vom Schutzbereich der vorliegenden Erfindung, und es ist zu verstehen, daß die vorliegende Erfindung nicht auf die hier dargelegten veranschaulichenden Ausführungsformen beschränkt ist.

Claims (11)

  1. Biomedizinische Elektrode (20) zum Übermitteln von Informationen zwischen einem Patienten und einer entfernten Stelle, wobei die biomedizinische Elektrode aufweist: eine erste Menge eines elektrisch leitenden Mediums (28) in elektrischem Kontakt mit einer Signalverarbeitungsschaltung (30), die dafür ausgelegt ist, Informationen an die entfernte Stelle zu übermitteln; ein galvanisches Element (50), das mit der Signalverarbeitungsschaltung verbunden ist, wobei das galvanische Element aufweist: einen Anodenleiter (56), einen Kathodenleiter (58) und eine elektrolythaltige Substanz (60), wobei die elektrolythaltige Substanz (60) von dem Anodenleiter und/oder dem Kathodenleiter durch einen entfernbaren Separator (24) getrennt ist, bis die biomedizinische Elektrode am Patienten verwendet werden soll.
  2. Biomedizinische Elektrode nach Anspruch 1, ferner aufweisend ein zweites leitendes Medium in elektrischem Kontakt mit der Signalverarbeitungsschaltung.
  3. Biomedizinische Elektrode nach Anspruch 1, wobei die Signalverarbeitungsschaltung an einem Substrat angebracht ist.
  4. Biomedizinische Elektrode nach Anspruch 3, wobei das Substrat eine flexible Polymerfolie ist.
  5. Biomedizinische Elektrode nach Anspruch 4, ferner aufweisend einen ersten Träger benachbart zum Substrat.
  6. Biomedizinische Elektrode nach Anspruch 4, wobei der Anodenleiter und/oder der Kathodenleiter eine an dem Substrat angebrachte metalltragende Tinte ist.
  7. Biomedizinische Elektrode nach Anspruch 1, wobei das erste leitende Medium aus der Gruppe bestehend aus elektrolythaltigen Gelen und elektrolythaltigen leitenden Klebern ausgewählt ist.
  8. Biomedizinische Elektrode nach Anspruch 7, wobei die elektrolythaltige Substanz aus dem gleichen Material wie das erste leitende Medium hergestellt ist.
  9. Biomedizinische Elektrode nach Anspruch 1, wobei die elektrolythaltige Substanz von dem Anodenleiter und/oder dem Kathodenleiter durch eine entfernbare Kaschierung getrennt ist.
  10. Biomedizinische Elektrode nach Anspruch 9, wobei die entfernbare Kaschierung einen J-Falz aufweist.
  11. Verfahren zum Erhalten und Übermitteln von elektrischen Signalen elektrophysiologischen oder elektrobiologischen Ursprungs von einem Patienten, wobei das Verfahren aufweist: Bereitstellen einer biomedizinischen Elektrode, aufweisend: eine erste Menge eines elektrisch leitenden Mediums in elektrischem Kontakt mit einer Signalverarbeitungsschaltung, ein galvanisches Element, das mit der Signalverarbeitungsschaltung verbunden ist, wobei das galvanische Element aufweist: einen Anodenleiter, einen Kathodenleiter und eine elektrolythaltige Substanz, wobei die elektrolythaltige Substanz von dem Anodenleiter und/oder dem Kathodenleiter durch einen entfernbaren Separator getrennt ist; Bereitstellen einer zweiten Menge leitenden Mediums in elektrischem Kontakt mit der Signalverarbeitungsschaltung; Bewirken, daß die elektrolythaltige Substanz den Anodenleiter und den Kathodenleiter kontaktiert; Auftragen der ersten Menge leitenden Mediums und der zweiten Menge leitenden Mediums auf den Patienten; Umformen elektrischer Signale vom Patientenkörper, um diagnostische oder therapeutische Informationen zu erhalten; und Übertragen der Informationen über die Signalverarbeitungsschaltung.
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