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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Aufzeichnungsmedium,
das an einem tragbaren Terminal angebracht ist und das tragbare
Terminal als ein Blutglukoseüberwachungsgerät nutzt,
sowie auf ein Blutglukoseüberwachungssystem.
Speziell bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein an einem
tragbarem Terminal angebrachtes Aufzeichnungsmedium, das mit einem
Netzwerk verbunden werden kann und das tragbare Terminal als ein
Blutglukoseüberwachungsgerät nutzt,
das mit dem Netzwerk verbunden werden kann, sowie auf ein Blutglukoseüberwachungssystem.
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Beschreibung der Hintergrundstechnik
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Die
Kontrolle des Blutglukosespiegels stellt eine grundlegende Behandlung
von Diabetes dar. Zur richtigen Kontrolle des Blutglukosespiegels
ist es nötig,
Veränderungen
im Blutglukosespiegel auf einer Basis von tag zu tag zu überwachen,
um zu sehen, ob der Spiegel gut kontrolliert ist.
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Kürzlich sind
Geräte
zur Selbstüberwachung von
Blutglukose (SMBG) kommerziell erhältlich, die eine Überwachung
des Blutglukosespiegels auf eine einfache Weise durch den Nutzer
möglich
machen, was in der Vergangenheit nur bei einer medizinischen Institution
möglich
war. Somit ist es möglich,
den Blutglukosespiegel auf einfache Weise zuhause zu überwachen.
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Die
Geräte
zur Selbstüberwachung
von Blutglukose können
grob eingeteilt werden in solche, die die Elektrodenmethode verwenden,
bei der entnommenes Blut dazu veranlasst wird, mit einem auf einer Elektrode
oder einem Prüfpapier
bzw. -streifen fixierten, glukoseoxidierenden Enzym zu reagieren
und ein aus der Reaktion resultierender Strom gemessen wird, und
solche, die einen Papiertest verwenden, bei dem die entnommene Probe auf
ein Testpapier bzw. -streifen gebracht wird und der Blutglukosespiegel aus
dem Grad einer Farbveränderung
auf dem Testpapier gemessen wird.
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Die
meisten der kommerziell verfügbaren Geräte zur Selbstüberwachung
von Blutglukose wenden im Allgemeinen im Hinblick auf Messgenauigkeit oder
dergleichen die Elektrodenmethode an.
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Bekannte
Geräte
zur Selbstüberwachung von
Blutglukose unter Verwendung der Elektrodenmethode schließen unterschiedliche
Arten ein, etwa von dem Typ, bei dem Haut durch eine Punktiervorrichtung
mit einer Punktiernadel punktiert wird, eine so erhaltene Blutprobe
auf einem Prüfpapier
bzw. -streifen gebracht wird, und das Prüfpapier auf einem Überwachungsgerät zur Überwachung
angebracht wird, dem Typ, bei dem Punktier- und Überwachungsfunktionen integriert
werden, sowie dem nichtinvasiven Typ, der Fluidausflüsse des
Zahnfleischs oder eine Einlage des nahen Infrarots verwendet, um
die Notwendigkeit der Punktiernadel zu beseitigen.
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Unter
den kommerziell verfügbaren
Geräten zur
Selbstüberwachung
von Blutglukose unter Verwendung der Elektrodenmethode haben ferner
einige eine Datenausgabefunktion, die die Ausgabe der Messdaten
ermöglicht,
sodass, nach Verbindung mit einem passenden Verbindungsgerät, die Messdaten übertragen
werden können,
zum Beispiel auf einen Personal Computer, was eine Datenverwaltung durch
den Personal Computer ermöglicht.
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Die
oben beschriebenen Geräte
zur Selbstüberwachung
von Blutglukose werden grundsätzlich als
eigenständige
Geräte
verwendet. Ein Nutzer des Geräts
zur Selbstüberwachung
von Blutglukose kontrolliert seinen/ihren Blutglukosespiegel und
verwaltet bzw. regelt selbst die Tendenz des Blutglukosespiegels – durch
Diätanwendung
oder durch Bestimmung der Insulindosis – auf der Basis der bei einer Anzeigeeinheit
des Geräts
zur Selbstüberwachung von
Blutglukose angezeigten Messwerts.
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Es
ist jedoch möglich,
dass ein Diabetespatient je nach Ergebnis des gemessenen Blutglukosespiegels
unmittelbar einen Rat durch einen Arzt benötigt, und ferner mag es einen
Notfall geben, dass wegen der Abnormalität des Blutglukosespiegels der physische
Zustand eines Patienten so verschlechtert ist, dass der Patient
nicht selbst ein nahegelegenes Krankenhaus besuchen kann, nachdem
er/sie durch das oben beschriebene Gerät zur Selbstüberwachung
von Blutglukose den Blutglukosespiegel gemessen hat.
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In
einem solchen Fall ist es unmöglich,
eine unmittelbare Diagnose durch einen Arzt zu erfragen, zum Beispiel
wenn der Nutzer das Gerät
zur Selbstüberwachung
von Blutglukose des oben beschriebenen Typs verwendet. Selbst wenn
das Gerät
zur Selbstüberwachung
von Blutglukose wie oben beschrieben mit einem Personal Computer
verwenden werden kann, ist zur Verwendung des Selbstüberwachungsgeräts mit dem
Personal Computer ein passendes Verbindungsgerät erforderlich. Deshalb ist
es unmöglich,
mit der oben beschriebenen Notsituation fertig zu werden, wenn der
Nutzer sich nicht zu Hause befindet.
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Die
oben beschriebenen Geräte
zur Selbstüberwachung
von Blutglukose erfordern alle eine Anzeigenvorrichtung zum Anzeigen
von gemessenen Werten sowie eine Leistungszufuhrbatterie zum Antreiben
von inneren Einrichtungen. Deshalb gibt es ein Problem, dass die
Geräte
groß sind.
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Die
WO 97/49077 beschreibt
eine mit einer mobilen Station zu koppelnde Hilfseinheit, die ein
Basiselement, das zur Datenübertragung,
-analyse und -speicherung erforderliche Komponenten enthält, sowie
ein Sensorelement, das einen zur nichtinvasiven Messung von Körperfunktionen
einer Person und spezielle für
den Sensor erforderliche Elektronikteile enthält, umfasst. Das bedeutet,
dass unterschiedliche Arten nichtinvasiver Messungen, wie ECG, EEG, EMG,
Blutdruck und Atemfluss genommen werden können, indem bloß das Sensorelement
ausgetauscht wird.
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Die
EP 0 970 655 beschreibt
ein tragbares und größenverringertes
Gerät,
das einen Analysator zum Analysieren von Glukose im Blut aufweist
und eine Reihe von Werten zur Verfügung stellt. Diese Werte können in
situ durch einen Mikroprozessor prozes siert und auf einem Bildschirm
eines mit dem Glukoseanalysator verbundenen Personal Computers angezeigt
werden. Das telematische Steuersystem für Patienten, das zusammen mit
dem Gerät
der Erfindung bereitgestellt wird, dürfte dafür sorgen, dass simultan die
in dem tragbaren Gerät
berechneten Daten zu einer zentralen Einheit übertragen werden für eine Ferninterpretation
der Daten über
ein Mobiltelefon, welches ebenfalls mit dem Mikroprozessor und dem
Analysator verbunden ist. Diese Übertragung
kann eine direkte bidirektionale Übertragung (zentrale Einheit – Patient
und umgekehrt) oder eine mehrfach direktionale Übertragung (Zentraleinheit – periphere
Einheiten – Patient)
sein, mit so vielen Verbindungen wie gewünscht.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Blutglukoseüberwachungssystem,
das ein Aufzeichnungsmedium einschließt, welches auf einem tragbaren
Terminal zur Verwendung des tragbaren Terminals als einem Blutglukoseüberwachungssystem
aufgebracht ist und welches in einem System verwendet wird, das
das tragbare Terminal und einen mit einem Netzwerk verbundenen Server,
der aus dem tragbaren Terminal empfangene Blutglukosespiegeldaten
verwaltet, aufweist, zum Bereitstellen eines bidirektionalen Service
zwischen dem Terminal und dem Server, sowie das tragbare Terminal
bereitzustellen, an dem das Aufzeichnungsmedium angebracht ist.
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Die
Aufgabe wird erreicht durch ein medizinisches Fernsystem gemäß Anspruch
1. Weiterentwicklungen der Erfindung sind jeweils in den abhängigen Ansprüchen spezifiziert.
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Die
vorangehenden sowie weitere Aufgaben, Merkmale, Gegenstände und
Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlicher aus der nachfolgenden
detaillierten Beschreibung der vorliegenden Erfindung bei Betrachtung
in Verbindung mit den beigefügten
Zeichnungen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
ein schematisches Diagramm, das das Konzept des Blutglukoseüberwachungssystems unter
Verwendung des Aufzeichnungsmediums gemäß der vorliegenden Erfindung
zeigt.
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2 zeigt
die Erscheinung des Aufzeichnungsmediums, das im in 1 gezeigten
Blutglukoseüberwachungssystem
verwendet wird.
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3 ist
ein Blockdiagramm, das einen Aufbau des Aufzeichnungsmediums darstellt,
das im in 1 gezeigten Blutglukoseüberwachungssystem verwendet
wird.
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4 ist
ein Blockdiagramm, das einen Aufbau eines ein tragbares Telefon
und ein Aufzeichnungsmedium einschließenden Überwachungssystems darstellt,
das im in 1 gezeigten Blutglukoseüberwachungssystem
verwendet wird.
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5 ist
ein schematisches Diagramm, das ein Konzept des Telemedizinsystems
darstellt unter Verwendung des in 1 gezeigten
Blutglukoseüberwachungssystems.
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6, 7 und 8 sind
erste bis dritte Fließschemas,
die die Prozessschritte darstellen, die durch das in 5 gezeigte
Telemedizinsystem ausgeführt
werden.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden unter Bezugnahme auf die Figuren
im Detail beschrieben. In den Figuren werden die gleichen oder entsprechende
Abschnitte durch dieselben Bezugszeichen bezeichnet, und eine Beschreibung
davon wird nicht wiederholt.
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1 zeigt
ein Konzept eines mit einem Netzwerk verwendbaren Blutglukoseüberwachungssystems,
bei dem Blutglukosespiegel-Daten,
die durch Anbringen des Aufzeichnungsmediums gemäß der vorliegenden Erfindung
auf einem tragbaren Terminal gemessen wurden, aus dem tragbaren
Terminal über
ein Netzwerk zu einem Server übertragen werden.
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Bei 1 schließt das Blutglukoseüberwachungssystem 100 ein
Aufzeichnungsmedium 1, ein tragbares Telefon 2,
eine drahtlose Basisstation 3, einen Server 4 und
ein Netzwerk 5 ein, mit dem die drahtlose Basisstation 3 und
der Server 4 verbunden sind.
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Das
Aufzeichnungsmedium 1 schließt einen Blutglukosesensor
zum Messen von Blutglukosespiegel darin ein, und es ist in Übereinstimmung
mit der Spezifikation einer kommerziell erhältlichen Kompaktspeicherkarte,
die auf einem tragbaren Telefon oder einem anderen digitalen persönlichen
Assistenten angebracht verwendet werden kann. Das Aufzeichnungsmedium 1 ist
an dem tragbaren Telefon 2 angebracht auf die oben beschriebene
kompakte Speicherkarte aufnimmt, und geht in Betrieb, während es
aus dem tragbaren Telefon 2 Leistung empfängt. Das
Aufzeichnungsmedium 1 überwacht,
während
es auf dem tragbaren Telefon 2 montiert ist, den Blutglukosespiegel
durch Detektieren eines Stroms, der in Übereinstimmung mit im durch
ein Prüfpapier bzw.
-streifen 6 absorbierten Blut enthaltenen Glukosespiegel
erzeugt, und speichert und hält
die Blutglukosespiegel-Daten. Das Aufzeichnungsmedium 1 speichert
die Blutglukosespiegel-Daten in einer nichtflüchtigen Speichereinheit, und
deshalb gehen die Blutglukosespiegel-Daten selbst dann nicht verloren, wenn
das Aufzeichnungsmedium 1 nach der Messung des Blutglukosespiegels
vom tragbaren Telefon 2 abgenommen wird.
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Das
Aufzeichnungsmedium 1 misst den Blutglukosespiegel, wenn
es auf dem tragbaren Telefon aufgebracht ist, und überträgt die Blutglukosespiegel-Daten
zum tragbaren Telefon 2. Auf Abruf eines Nutzers des tragbaren
Telefons 2 überträgt das Aufzeichnungsmedium 1 auch
Blutglukosespiegel-Daten, die in der Vergangenheit gemessen wurden
und darin gespeichert und gehalten werden, zum tragbaren Telefon 2.
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Das
tragbare Telefon 2 ist ein mit einem Netzwerk verbindbares,
kommerziell verfügbares tragbares
Telefon, an dem das Aufzeichnungsmedium 1 angebracht werden
kann. Wenn das Aufzeichnungsmedium 1 angebracht ist, liefert
das tragbare Telefon 2 Leistung zum Betrieb des Aufzeichnungsmediums 1 und
zeigt auf seiner Anzeigeeinheit die durch das Aufzeichnungsmedium 1 gemessenen Blutglukosespiegel-Daten
an. Ferner überträgt das tragbare
Telefon 2 vom Aufzeichnungsmedium 1 empfangene,
gemessene Blutglukosespiegel-Daten über die drahtlose Basisstation 3 und
das Netzwerk 5 zum Server 4.
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Die
drahtlose Basisstation 3 ist eine Relaisstation, die das
tragbare Telefon 2 mit dem Netzwerk 5 verbindet.
Der Server 4 empfängt
die durch das Aufzeichnungsmedium 1 gemessenen Blutglukosespiegel-Daten
vom tragbaren Telefon 2 über die drahtlose Basisstation 3 und
das Netzwerk 5 und speichert und verwaltet die empfangenen
Blutglukosespiegel-Daten. Netzwerk 5 ist eines, das zu
einer bidirektionalen Kommunikation in der Lage ist, wie etwa das
Internet.
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Auf
diese Weise werden die persönlich
gemessenen Blutglukosespiegel-Daten über das Netzwerk 5 an
den Server 4 übertragen.
Ferner kann das Blutglukoseüberwachungssystem 100 verschiedentliche
Dienstleistungen bzw. Services anbieten, basierend auf den durch
den Server 4 empfangenen Blutglukosespiegel-Daten.
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Das
für das
Blutglukoseüberwachungssystem 100 verwendete
Aufzeichnungsmedium 1 misst den Blutglukosespiegel des
Bluts auf einem Prüfpapier
bzw. -streifen 6, wobei das Prüfpapier bzw. der Prüfstreifen 6,
auf das bzw. die die erhaltene Blutprobe appliziert wurde, am Medium
angebracht ist.
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2 zeigt
die Art und Weise, wie das Prüfpapier 6 auf
dem Aufzeichnungsmedium 1 montiert ist. Der Nutzer des
Aufzeichnungsmediums 1 trägt eine kleine Blutmenge auf
einer vorgeschriebenen Endspitze des Prüfpapiers 6 auf, führt das
Testpapier 6 in einen Einlassanschluss des Aufzeichnungsmediums 1 ein,
und der Blutglukosespiegel wird durch das Aufzeichnungsmedium 1 bei
eingeführtem
Prüfpapier 6 unter
Anbringung am tragbaren Telefon 2 gemessen. Als Prüfpapier 6 wird
ein Prüfpapier
bzw. -streifen für
nur eine Messung verwendet. Die Blutprobe wird auf das Prüfpapier
bzw. den Prüfstreifen 6 appliziert
durch Anlegen einer Punktiernadel auf die Fingerspitze von jemandem,
zum Beispiel durch eine angepasste Punktiervorrichtung, die an einer
Endspitze eine Punktiernadel aufweist, wodurch eine kleine Blutmenge
erhalten wird.
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Bei 3 schließt das Aufzeichnungsmedium
eine Sensorschaltungseinheit 11, eine Signalprozessiereinheit 12,
eine Steuereinheit 13, einen EEPROM (Electrically Erasable
Programmable Read Only Memory, elektrisch löschbarer programmierbarer Nurlesespeicher) 14 als
eine nichtflüchtige
Speichereinheit, ein RAM (Random Access Memory, Direktzugriffsspeicher) 15 als
eine flüchtige
Speichereinheit, eine Kommunikationssteuereinheit 16, einen Bus 17 und
eine Leistungszufuhrsteuereinheit 18 ein. Aufzeichnungsmedium 1 schließt ferner
einen Einlassanschluss 191, einen Dateneingabe/-ausgabe-Terminal 192 und
einen Leistungszufuhrterminal 193 ein.
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Der
Einlassanschluss 191 dient zum Einführen des Prüfpapiers bzw. -streifens 6 zum
Anbringen des Testpapiers bzw. -streifens 6, auf dem erhaltenes Blut
appliziert ist, am Aufzeichnungsmedium 1.
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Das
Dateneingabe/-ausgabe-Terminal 192 ist mit einem Dateneingabe/-ausgabe-Terminal
des tragbaren Telefons 2 verknüpft und tauscht Daten zwischen
dem Aufzeichnungsmedium 1 und dem tragbaren Telefon 2 aus.
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Das
Leistungszufuhrterminal 193 ist mit dem Leistungszufuhrausgabeterminal
des tragbaren Telefons 2 verknüpft, und aus der Leistungszufuhreinheit des
tragbaren Telefons 2 wird Leistung an die Leistungszufuhrsteuereinheit 18 geliefert.
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Die
Sensorschaltung 11 verwendet zum Beispiel eine Enzymelektrode,
die Glukose fixiert mit einem dazwischen angebrachten Redoxmediator
aufweist, als eine Elektrode und erzeugt einen Strom aus der Enzymreaktion
zwischen Glukose aus dem Blut und Glukosedeydrogenase. Somit ist
das Aufzeichnungsmedium 1 gemäß der vorliegenden Erfindung
in der Lage, Blutglukose aus einer sehr geringen Blutmenge zu detektieren.
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Die
Signalprozessiereinheit 12 wandelt den aus der Sensorschaltungseinheit 11 erzeugten
Strom in ein digitales Signal um und gibt dieses aus.
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Die
Steuereinheit 13 ist zum Beispiel eine MPU (Micro Processing
Unit, Mikroprozessiereinheit), die eine Umwandlung der Daten, die
von der Signalprozessiereinheit 12 in digitale Daten umgewandelt
und ausgegeben wurden, in Blutglukosespiegel-Daten, ein Einschreiben der Blutglukosespiegel-Daten
in das die Blutglukosespiegel-Daten speichernde EEPROM 14 und
ein Einlesen der Blutglukosespiegel-Daten aus den EEPROM 14 sowie
eine Übertragung
der gelesenen Blutglukosespiegel-Daten zum tragbaren Telefon 2,
an dem das Aufzeichnungsmedium 1 angebracht ist, ausführt.
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Das
EEPROM 14 ist ein elektrisch löschbarer und programmierbarer,
nichtflüchtiger
Flash-Speicher, der Blutglukosespiegel von einer Vielzahl von Messungen
speichert.
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RAM 15 ist
ein Arbeitsspeicher für
die Steuereinheit 13.
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Die
Kommunikationssteuereinheit 16 tauscht Daten zwischen dem
Aufzeichnungsmedium 1 und dem tragbaren Telefon 2 über das
Dateneingabe/-ausgabe-Terminal 192 aus.
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Der
Bus 17 stellt ein Datenkommunikationsweg zwischen sowohl
Sensorschaltungseinheit 11, Signalprozessiereinheit 12,
Steuereinheit 13, EEPROM 14, RAM 15 als
auch Kommunikationssteuereinheit 16 dar.
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Die
Leistungssteuereinheit 18 empfängt Leistung vom tragbaren
Telefon 2 über
das Leistungszufuhrterminal 193, da das Aufzeichnungsmedium 1 selbst
keinerlei Leistungsquelle aufweist, und liefert zum Betrieb eine
vorbestimmte Leistung an die Sensorschaltungseinheit 11,
die Signalprozessiereinheit 12, die Steuereinheit 13,
den EEPROM 14, das RAM 15 und die Kommunikationssteuereinheit 16.
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Wenn
das Prüfpapier
bzw. der Teststreifen 6 mit dem applizierten erhaltenen
Blut in den Einlassanschluss 191 des Aufzeichnungsmediums 1 eingeführt wird,
detektiert die Sensorschaltungseinheit 11 den Strom, der
in Übereinstimmung
mit dem Blutglukosespiegel des Bluts auf dem Prüfpapier 6 erzeugt wur de,
und gibt den detektierten Strom an die Signalprozessiereinheit 12 aus.
Die Signalprozessiereinheit 12 wandelt den erzeugten Strom
durch die Sensorschaltungseinheit 11 in digitale Daten
um und gibt sie an die Steuereinheit 13 aus. Die Steuereinheit 13 schreibt
die von der Signalprozessiereinheit 12 empfangenen Daten
temporär
in das RAM 15, liest die Daten aus dem RAM 15 aus,
wandelt die gelesenen Daten in Blutglukosespiegel-Daten um und schreibt sie
in das EEPROM 14 ein.
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Die
Steuereinheit 13 überträgt die Blutglukosespiegel-Daten
an das tragbare Telefon 2 über die Kommunikationssteuereinheit 16,
um das Ergebnis der Messung des Blutglukosespiegels auf einer Anzeigeeinheit
des tragbaren Telefons 2 anzuzeigen, oder um die Blutglukosespiegel-Daten
aus dem tragbaren Telefon 2 über das Netzwerk 5 zum
Server 4 zu übertragen.
Nach Empfang einer Anforderung vom tragbaren Telefon 2 zum Übertragen
von Blutglukosespiegel-Daten der Vergangenheit, was zum Anzeigen
des Fortschritts der Blutglukosespiegel erforderlich ist, liest
ferner die Steuereinheit 13 in der Reihenfolge sukzessiv
die vergangenen Blutglukosespiegel-Daten aus dem EEPROM 14 aus,
schreibt die gelesenen Daten temporär in den RAM 15 und
liest die Daten aus dem RAM 15 aus und überträgt sie über die Kommunikationssteuereinheit 16 an
das tragbare Telefon 2.
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4 zeigt
einen Aufbau eines das Aufzeichnungsmedium 1 und das tragbare
Telefon 2 einschließenden
Blutglukoseüberwachungssystems. Das
tragbare Telefon 2 schließt Kommunikationssteuereinheiten 21, 22,
eine Steuereinheit 23, eine Anzeigeeinheit 24,
einen Bus 25 und eine Leistungszufuhreinheit 26 ein.
Das tragbare Telefon 2 schließt ferner ein Dateneingabe/-ausgabe-Terminal 271,
ein Leistungszufuhrterminal 272 und eine Antenne 273 ein.
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Das
Dateneingabe/-ausgabe-Terminal 271 ist mit dem Dateneingabe/-ausgabe-Terminal 192 des
Aufzeichnungsmediums 1 verbunden und tauscht Daten zwischen
dem Aufzeichnungsmedium 1 und dem tragbaren Telefon 2 aus.
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Das
Leistungszufuhrterminal 272 ist mit dem Leistungszufuhrterminal 193 des
Aufzeichnungsmediums 1 verbunden und liefert aus der Leistungszufuhreinheit 26 des
tragbaren Telefons 2 Strom an die Leistungszufuhrsteuereinheit 18 des
Aufzeichnungsmediums 1.
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Die
Antenne 273 überträgt durch
das Aufzeichnungsmedium 1 gemessene Blutglukosespiegel-Daten
an die drahtlose Basisstation 3. Durch die drahtlose Basisstation 3 und
das Netzwerk 5 werden die Blutglukosespiegel-Daten an den
Server 4 übertragen.
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Die
Kommunikationssteuereinheit 21 tauscht Daten zwischen dem
tragbaren Telefon 2 und dem Aufzeichnungsmedium 1 durch
das Dateneingabe/-ausgabe-Terminal 271 aus.
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Die
Kommunikationssteuereinheit 22 tauscht über eine Antenne 273 Daten
zwischen dem tragbaren Telefon 2 und der mit dem Netzwerk 5 verbundenen
drahtlosen Basisstation 3 aus.
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Die
Steuereinheit 23 wird zum Beispiel durch eine MPU implementiert,
die die Kommunikationssteuereinheiten 21, 22 und
die Anzeigeeinheit 24 steuert, um Übertragung/Empfang von Daten
zu bzw. von dem angebrachten Aufzeichnungsmedium 1, Übertragung/Empfang
von Daten zu und vom Server 4 über die drahtlose Basisstation 3 und
das Netzwerk 5 und die Anzeige von Blutglukosespiegel-Daten
auf der Anzeigeeinheit 24 auszuführen, was später beschrieben
wird.
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Die
Anzeigeeinheit 24 zeigt die durch das Aufzeichnungsmedium 1 gemessenen
Blutglukosespiegel-Daten an.
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Der
Bus 35 ist ein Datenkommunikationsweg zwischen sowohl Kommunikationssteuereinheiten 21, 22,
Steuereinheit 23 als auch Anzeigeeinheit 24.
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Die
Leistungszufuhreinheit 26 liefert Strom zum Betrieb der
Kommunikationssteuereinheiten 21, 22, der Steuereinheit 23 und
der Anzeigeeinheit 24. Die Leistungszufuhreinheit 26 liefert
ferner Leistung zum Betrieb des Aufzeichnungsmediums 1 an
die Leistungszufuhrsteuereinheit 18 des Aufzeichnungsmediums 1, über das
Leistungszufuhrterminal 272 und das Leistungszufuhrterminal 193 des
Aufzeichnungsmediums 1.
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Wenn
das Prüfpapier
bzw. der Teststreifen 6 mit dem applizierten erhaltenen
Blut in den Einlassanschluss 191 des Aufzeichnungsmediums 1 eingeführt wird,
detektiert die Sensorschaltungseinheit 11 einen Strom,
der in Übereinstimmung
mit dem Glutkosespiegel des Bluts auf dem Prüfpapier 6 erzeugt wurde,
und gibt den Strom an die Signalprozessiereinheit 12 aus.
Die Signalprozessiereinheit 12 wandelt den von der Sensorschaltungseinheit 11 ausgegebenen
Strom in digitale Daten um und gibt sie an die Steuereinheit 13 aus.
Die Steuereinheit 13 schreibt die aus der Signalprozessiereinheit 12 empfangenen
Daten temporär
in den RAM 15 und liest die Daten aus dem RAM 15 aus,
wandelt sie in Blutglukosespiegel-Daten um und schreibt die umgewandelten
Daten in den EEPROM 14 ein. Die Steuereinheit 13 überträgt über die
Kommunikationssteuereinheit 16 die Blutglukosespiegel-Daten
an das tragbare Telefon 2, um die gemessenen Blutglukosespiegel-Daten
auf der Anzeigeeinheit 24 des tragbaren Telefons 2 anzuzeigen,
oder um die Blutglukosespiegel-Daten vom tragbaren Telefon 2 über die
Antenne 273, die drahtlose Basisstation 3 und
das Netzwerk 5 an den Server 4 zu übertragen.
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Nach
Empfang der Blutglukosespiegel-Daten aus dem Aufzeichnungsmedium 1 über die
Kommunikationssteuereinheit 21 gibt die Steuereinheit 23 des
tragbaren Telefons 2 die Blutglukosespiegel-Daten an die
Anzeigeeinheit 24 aus, und die Anzeigeeinheit 24 zeigt
die Blutglukosespiegel-Daten an. Die Steuereinheit 23 überträgt die empfangenen
Blutglukosespiegel-Daten an die Kommunikationssteuereinheit 22 und
erteilt die Weisung zur Übertragung
der Daten zum Server 4. Die Kommunikationssteuereinheit 22 überträgt die Blutglukosespiegel-Daten
an die drahtlose Basisstation 3 über die Antenne 273,
und die Blutglukosespiegel-Daten werden über die drahtlose Basisstation 3 und
das Netzwerk 5 an den Server 4 übertragen.
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Nach
Empfang einer Anforderung aus dem tragbaren Telefon 2 zum Übertragen
von vergangenen Blutglukosespiegel-Daten durch die Kommunikationssteuereinheit 16,
was zum Anzeigen des Fortschritts des Blutglukosespiegels erforderlich
ist, vollzieht die Steuereinheit 13 des Aufzeichnungsmediums 1 nacheinander
ein Lesen der Blutglukosespiegel-Daten der Vergangenheit aus dem
EEPROM 14 und ein temporäres Schreiben in den RAM 15,
und liest die Daten aus dem RAM 15 und überträgt sie über die Kommunikationssteuereinheit 16 an
das tragbare Telefon 2. Nach Empfang der Blutglukosespiegel-Daten
der Vergangenheit aus dem Aufzeichnungsmedium 1 über die
Kommunikationssteuereinheit 21 vollzieht die Steuereinheit 23 des
tragbaren Telefons 2 nacheinander eine Ausgabe der Blutglukosespiegel-Daten
auf der Anzeigeeinheit 24, und die Anzeigeeinheit 24 zeigt
den Fortschritt der Blutglukosespiegel der Vergangenheit an.
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Ein
ein tragbares medizinisches Terminal verwendendes Telemedizinsystem
wäre zu
beschreiben als eine Ausführungsform,
die das Aufzeichnungsmedium 1 der vorliegenden Erfindung
verwendet.
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5 ist
ein schematisches Diagramm, das ein Telemedizinsystem 200 wiedergibt.
Bei 5 schließt
das Telemedizinsystem 200 das tragbare Telefon 2,
an dem das Aufzeichnungsmedium 1 angebracht ist, und ein
Server 4 ein, der Kundeninformation in einer Datenbank
speichert. Tragbares Telefon 2 und Server 4 sind
wie unter Bezugnahme auf 1 beschrieben durch Netzwerk 5 und
drahtlose Basisstation 3 verbunden. Im Telemedizinsystem 200 sind ein
Vertragsarzt/eine medizinische Institution 7, ein Krankenhaus 8 und
ein Werbender 9 mit dem Server oder dem tragbaren Telefon 2 über das
Netzwerk 5 verbunden durch Verwendung eines tragbaren Telefons
oder einem Personal Computer selbst.
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Der
Server 4 besitzt eine Kundendatenbank 41, die
Daten von Kunden des Telemedizinsystems 200 trägt, und
empfängt
zuvor Profildaten der Kunden aus den tragbaren Telefonen 2 der
Kunden und speichert die empfangenen Daten in der Kundendatenbank 41.
Ferner führt
der Server 4 Analyse und Diagnose zu Blutglu kosespiegel-Daten
aus, die aus einem tragbaren Telefon 2 übertragen wurden, und überträgt an das
tragbare Telefon 2 das Ergebnis der Diagnose und unterschiedliche
Ratschlagsinformationen. Wenn die aus dem tragbaren Telefon 2 empfangenen
Blutglukosespiegel-Daten als abnormal bestimmt werden, überträgt ferner
der Server 4 die Blutglukosespiegel-Daten an den Vertragsarzt/die
medizinische Institution 7, wie später beschrieben wird. Wenn
eine Notfallinformation, dass die vom tragbaren Telefon 2 empfangenen
Blutglukosespiegel-Daten abnormal sind und eine dringende Reaktion
erforderlich ist, von dem Vertragsarzt/der medizinische Institution 7 empfangen
wird, macht der Server 4 eine Besuchsreservierung des Kunden
beim Krankenhaus 8 in der Nähe des Kunden, oder überträgt in der Kundendatenbank 41 gespeicherte
Kundendaten in Übereinstimmung
mit einer Anweisung von dem Vertragsarzt/der medizinischen Institution 7,
was in der Notfallinformation eingeschlossen ist.
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Der
Vertragsarzt/die medizinische Institution 7 stellt einen
Vertragsarzt oder eine medizinische Institution dar, der bzw. die
mit einer das Telemedizinsystem 200 betreibenden Verwaltungsunternehmen einen
Vertrag hat, und der Arzt bzw. die Institution die führt Analyse
und Diagnose zu dem vom Server 4 empfangenen Blutglukosespiegel-Daten
aus und sendet das Ergebnis der Diagnose und unterschiedliche Ratschläge an den
Server 4 zurück.
Wenn der Vertragsarzt/die medizinische Institution 7 beschließt, dass
eine dringende Reaktion als einem Ergebnis der Analyse von Blutglukosespiegel-Daten nötig ist, überträgt der Arzt
oder die Institution die Notfallinformation an den Server 4,
einschließlich
einer Anweisung an den Kunden, das nahegelegene Krankenhaus 8 zu
konsultieren, oder eine Anweisung, Kundendaten an das Krankenhaus 8 zu übertragen.
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Das
Krankenhaus 8 empfängt
eine Besuchsreservierung eines Kunden, der eine dringende Konsultation
benötigt,
sowie die Kundendaten vom Server 4, reserviert den Besuch
des Kunden und kontaktiert den Kunden, um auf einen Besuch beim
Krankenhaus zur Konsultation zu drängen.
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Der
Kunde des Telemedizinsystems 200, der der Nutzer des tragbaren
Telefons 2 ist, nimmt eine Blutprobe und trägt das Blut
auf dem Prüfpapier
bzw. Teststreifen 6 auf, führt das Prüfpapier bzw. den Teststreifen
in das Aufzeichnungsmedium 1 ein und misst den Blutglukosegehalt,
durch Anbringen des Aufzeichnungsmediums 1 am tragbaren
Telefon 2. Der Kunde verbindet das tragbare Telefon 2 mit
dem Server 4 und überträgt die Blutglukosespiegel-Daten
an den Server 4. Alternativ kann das tragbare Telefon 2 darauf
angepasst sein, sich automatisch mit dem Server 4 zu verbinden
und die Blutglukosespiegel-Daten zu übertragen, um ein Versagen
zur Übertragung
der gemessenen Blutglukosespiegel-Daten zu verhindern.
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Der
Server 4 speichert die vom tragbaren Telefon 2 empfangenen
Blutglukosespiegel-Daten in der Kundendatenbank 41 in Verbindung
mit Profildaten des Kunden. Die Profildaten des Kunden schließen Informationen,
die den Kunden etwa nach Name, Alter und Geschlecht kennzeichnen,
die klinische Historie des Kunden, die vergangene Diagnose, die Kontaktadresse
im Notfall sowie die Kontaktadresse der Familie des Kunden im Notfall
ein. Der Server 4 macht eine Diagnose mit dem vom tragbaren
Telefon 2 empfangenen Blutglukosespiegel-Daten des Kunden
und übermittelt
das Ergebnis der Diagnose sowie weitere Ratschlagsinformationen
in Übereinstimmung
mit dem Ergebnis der Diagnose an das tragbare Telefon 2.
Wenn bestimmt wurde, dass die Blutglukosespiegel-Daten des Kunden
abnormal sind, überträgt ferner
der Server 4 die abnormalen Blutglukosespiegel-Daten an den Vertragsarzt/die
medizinische Institution 7 und fragt nach der Diagnose
zu den Blutglukosespiegel-Daten.
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Der
Vertragsarzt/die medizinische Institution 7 führt Analyse
und Diagnose der abnormalen Blutglukosespiegel-Daten aus und überträgt das Ergebnis
der Diagnose und verwandte Ratschlagsinformationen an den Server 4.
Nach Erhalt des Ergebnisses der Diagnose und der Ratschlagsinformation
zu den abnormalen Blutglukosespiegel-Daten vom Vertragsarzt/der
medizinischen Institution 7 überträgt der Server 4 das
Ergebnis und die Information an das tragbare Telefon 2.
Wenn als einem Ergebnis der Diagnose zu den abnormalen Blutglukosespiegel-Daten
der Ver tragsarzt/die medizinische Institution feststellt, dass eine
dringende Reaktion erforderlich ist, überträgt der Arzt oder die Institution
die Notfallinformation an den Server 4, einschließlich einer
Anweisung für
den Kunden, ein Krankenhaus 8 in der Nähe zu konsultieren, ergänzend zum
Ergebnis der Diagnose und der Ratschlagsinformation.
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Bei
Empfang der Notfallinformation vom Vertragsarzt/der medizinischen
Institution 7 überträgt der Server 4 einen
Notfallreport auf der Basis der Notfallinformation an das tragbare
Telefon 2, wie auch an die Kontaktadresse der Familie des
Kunden, die in der Kundendatenbank gespeichert ist. Ferner überträgt der Server 4 Informationen,
einschließlich der
Besuchsreservierung des Kunden, den Profildaten des Kunden, den
zu diesem Zeitpunkt gemessenen, abnormalen Blutglukosespiegel-Daten sowie ein durch
den Vertragsarzt/die medizinische Institution 7 gemachtes
Diagnoseergebnis, an das nahegelegene Krankenhaus 8, das
durch den Vertragsarzt/die medizinische Institution 7 bestimmt
wurde.
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Bei
Empfang der Information eines eine dringende Konsultation benötigenden
Kunden vom Server 4 reserviert das Krankenhaus 8 einen
Besuch in Übereinstimmung
mit der Anweisung von dem Vertragsarzt/der medizinischen Institution 7 und
macht einen Kontakt zum Kunden oder bestellt dem Kunden einen Krankenwagen,
wenn es für
den Kunden unmöglich
ist, das Krankenhaus 8 selbst aufzusuchen. Somit hat der
Kunde eine Konsultation beim Krankenhaus 8.
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Ein
Prozessfließschema
des oben beschriebenen Telemedizinsystems 200 wird unter
Bezugnahme auf 6 bis 8 im Detail
beschrieben.
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Bei 6 überträgt der den
Service des Telemedizinsystems 200 annehmende Kunde zuvor Profildaten
des Kunden vom tragbaren Telefon 2 zum Server 4 (Schritt
S1), und der Server 4 registriert die Profildaten des Kunden,
die vom tragbaren Telefon 2 erhalten wurden, in einem Kundendatenserver 41 (Schritt
S2). Der Kunde trägt
die erhaltene Blutprobe auf dem Prüfpa pier bzw. dem Teststreifen 6 auf,
führt das
Prüfpapier
bzw. den Teststreifen 6 in das Aufzeichnungsmedium 1 ein
und bringt das Aufzeichnungsmedium 1 am tragbaren Telefon 2 zum
Messen des Blutglukosespiegels an (Schritt S3). Wenn die Messung
des Blutglukosespiegels abgeschlossen ist, macht der Kunde einen
Zugang vom tragbaren Telefon 2 zum Server 4 und überträgt die gemessenen
Blutglukosespiegel-Daten an den Server 4 (Schritt S4).
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Der
Server 4 empfängt
die Blutglukosespiegel-Daten vom tragbaren Telefon 2 (Schritt
S5), analysiert die Blutglukosespiegel-Daten und macht eine Diagnose "normal", "leicht problematisch", "problematisch" oder "abnormal" (Schritt S6).
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Wenn
diagnostiziert wird, dass die empfangenen Blutglukosespiegel-Daten "normal" sind (Schritt S7), überträgt der Server 4 das
Ergebnis der Diagnose und unterschiedliche Ratschlagsinformationen
auf der Basis der Analyse/der Diagnose an das tragbare Telefon 2 (Schritt
S8). Der Kunde, der die Blutglukosespiegel-Daten vom tragbaren Telefon 2 gesendet
hatte, empfängt
das Ergebnis der Diagnose und der Ratschlagsinformation zu dem übertragenen
Blutglukosespiegel-Daten vom Server 4 (Schritt S9).
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Wenn
diagnostiziert wird, dass die Blutglukosespiegel-Daten nicht "normal" sind (Schritt S7),
fordert der Server 4 ferner vom tragbaren Telefon 2 eine zusätzliche
Messung des Blutglukosespiegels und eine Antwort zu einem angehängt übertragenen
Fragebogen an (Schritt S10).
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Wenn
der Kunde beim tragbaren Telefon 2 die Anforderung an eine
zusätzliche
Messung und des angehängten
Fragebogens vom Server 4 empfängt (Schritt S11) nimmt der
Kunde erneut eine Blutprobe, appliziert sie auf das Prüfpapier 6,
führt das Prüfpapier 6 in
das Aufzeichnungsmedium 1 ein, bringt das Aufzeichnungsmedium 1 am
tragbaren Telefon 2 an und misst den Blutglukosespiegel
(Schritt S12). Dann macht der Kunde einen Zugang vom tragbaren Telefon 2 zum
Server 4 und überträgt erneut
gemessene Blutglukosespiegel-Daten und die Antwort auf den vom Server 4 empfangenen
Fragebogen an den Server 4 (Schritt S13).
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Beim
Empfang der erneut gemessenen Blutglukosespiegel-Daten und der Antwort
auf den Fragebogen vom tragbaren Telefon 2 (Schritt S14)
analysiert der Server 4 die empfangenen Blutglukosespiegel-Daten
erneut und macht wiederum eine Diagnose "normal", "leicht
problematisch", "problematisch" oder "abnormal" (Schritt S15).
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Wenn
die erneut gemessenen Blutglukosespiegel-Daten bei 7 als
nicht "abnormal" diagnostiziert werden
(Schritt S16), überträgt der Server 4 das
Ergebnis der Diagnose und unterschiedliche Ratschlagsinformation
auf der Basis der Analyse/Diagnose an das tragbare Telefon 2 (Schritt
S17). Der Kunde, der die Blutglukosespiegel-Daten vom tragbaren
Telefon 2 erneut übertragen
hat, empfängt
das Ergebnis der Diagnose und die Ratschlagsinformation zu den erneut übertragenen
Blutglukosespiegel-Daten vom Server 4 (Schritt S18).
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Wenn
die gelesenen Blutglukosespiegel-Daten wiederum als "abnormal" diagnostiziert werden (Schritt
S16), bestimmt der Server 4, dass eine Konsultation bei
einem Arzt erforderlich ist, und überträgt die Blutglukosespiegel-Daten,
die als abnormal diagnostiziert wurden, an einen Vertragsarzt/eine
medizinische Institution 7, der bzw. die einen Vertrag
hat zum Erbringen von Diagnosen zu abnormalen Blutglukosespiegel-Daten
(Schritt S19). Wenn der Vertragsarzt/die medizinische Institution 7 die
als abnormal diagnostizierten Messdaten vom Server 4 empfängt (Schritt
S20), führt
ein Vertragsarzt oder ein Arzt bei der unter Vertrag stehenden medizinischen Institution
eine Analyse und Diagnose der Blutglukosespiegel-Daten aus (Schritt
S21).
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Auf
der Basis des Diagnoseergebnisses gibt der Vertragsarzt oder der
verantwortliche Arzt, wenn der Vertragsarzt oder der Zuständige festlegt,
dass Notfallmaßnahmen
nicht erforderlich sind (Schritt S22), das Ergebnis der Diagnose
und der Ratschlagsinformation an den Server 4 zurück (Schritt S23).
Nach Erhalt des Ergebnisses der Diagnose und der Ratschlagsinforma tion über abnormale
Blutglukosespiegel-Daten vom Vertragsarzt/der medizinischen Institution 7 (Schritt
S24) speichert der Server 4 das Diagnoseergebnis und die
Ratschlagsinformation in einer Kundendatenbank des Servers 4 in
Verbindung mit den Kundenprofildaten und überträgt das Diagnoseergebnis und
die Ratschlagsinformation an das tragbare Telefon 2 (Schritt
S25). Der Kunde, der die Blutglukosespiegel-Daten vom tragbaren
Telefon 2 erneut übertragen
hatte, empfängt
am tragbaren Telefon 2 das Diagnoseergebnis und die Ratschlagsinformation
vom Arzt aus dem Server 4 (Schritt S26).
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Wenn
der Vertragsarzt/die medizinische Institution 7 auf der
Basis des Diagnoseergebnisses der vom Server 4 empfangenen
Blutglukosespiegel-Daten festlegt, dass Notfallmaßnahmen
ergriffen werden müssen
(Schritt S22), überträgt der Vertragsarzt/die
medizinische Institution 7 zusätzlich zu dem Diagnoseergebnis
und der Ratschlagsinformation eine spezifische Notfallinformation,
einschließlich
einer Anweisung zur Konsultation bei einem Krankenhaus 8 in
der Nähe
des Kunden (Schritt S27). Bei Empfang der Notfallinformation vom
Vertragsarzt/der medizinischen Institution 7 (Schritt S28) überträgt der Server 4 eine
Notfallanzeige an das tragbare Telefon 2, darauf hinweisend,
dass eine dringende Konsultation beim Krankenhaus 8 erforderlich
ist (Schritt S29). Der Kunde, der die Blutglukosespiegel-Daten erneut übertragen
hatte, empfängt
die Notfallanzeige vom Server 4 auf einem tragbaren Telefon 2 (Schritt
S30). Der Server 4 kann hier darauf angepasst sein, eine Kontaktadresse
der Familie des Kunden, die in den Kundenprofildaten der Datenbank 41 angeschlossen ist,
zu lesen, und kann den Notfall der Familie des Kunden mitteilen.
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Bei 8 überträgt der Server 4,
der die Notfallmitteilung an das tragbare Telefon 2 übertragen hat,
an das durch den Vertragsarzt/die medizinische Institution 7 bestimmte
Krankenhaus 8 in der Nachbarschaft des Kunden auf der Basis
der vom Vertragsarzt/der medizinischen Institution 7 empfangenen
Notfallinformation die in der Kundendatenbank 41 gespeicherten
Kundendaten, die zu diesem Zeitpunkt gemessenen, abnormalen Blutglukosespiegel-Daten,
das durch den Vertragsarzt/die medi zinische Institution 7 gemachte
Diagnoseergebnis und dergleichen (Schritt S31). Beim Empfang der
Besuchsreservierung für
den Kunden und der Kundendaten und dergleichen (Schritt S32) reserviert
das Krankenhaus 8 einen Besuch für den Kunden und kontaktiert
das tragbare Telefon 2, um den Kunden zu drängen, umgehend
eine Konsultation zu machen (Schritt S33). Der Kunde, der die Aufforderung
zur Konsultation vom Krankenhaus 8 empfängt (Schritt S34), sucht das
Krankenhaus 8 auf und erhält die Konsultation (Schritt
S35).
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Wenn
aus den vom Server 4 empfangenen Kundendaten und dergleichen
bestimmt wurde, dass es für
den Kunden unmöglich
ist, selbst das Krankenhaus 8 aufzusuchen, kann das Krankenhaus 8 einen Krankenwagen
zur Adresse des Kunden auf der Basis der Kundendatei schicken. Das
Krankenhaus 8 überträgt das Ergebnis
der Untersuchung des Kunden an den Vertragsarzt/die medizinische
Institution 7, der bzw. die die ursprüngliche Diagnose gemacht hat
(Schritt S36), und der kontaktierte Arzt/die medizinische Institution 7 empfängt das
Ergebnis der Untersuchung des Kunden, der zur Untersuchung beim Krankenhaus 8 angewiesen
wurde, vom Krankenhaus 8 (Schritt S37).
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Auf
diese Weise wird ein Telemedizinsystem verwirklicht, das das Aufzeichnungsmedium 1 gemäß der vorliegenden
Erfindung und das tragbare Telefon 2 verwendet, das mit
dem Netzwerk verbunden ist und als ein Blutglukoseüberwachungsgerät mit dem
darauf angebrachten Aufzeichnungsmedium 1 arbeitet.
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Das
Telemedizinsystem 200 stellt ferner dem Kunden Dienstleistungen
zur Verfügung,
einschließlich
dem Bereitstellen von Information über Arzneimittel und medizinischer
Ausrüstung
sowie eine Werbung bzw. Anzeige von Unternehmen, die eine solche
Arznei und medizinische Ausrüstung
herstellt und verkauft.
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Wieder
auf 8 bezugnehmend fordert ein Werber 9 Kundendaten
vom Server 4 an, zum Beispiel unter Verwendung eines mit
dem Netzwerk 5 verbundenen Personal Computers (Schritt
S41). Nach Empfang der Anforderung von Kundendaten vom Werber 9 (Schritt
S42) liest der Server 4 Kundendaten aus der Kundenda tenbank 41 aus
und überträgt die gelesenen
Daten an den Werber 9 (Schritt S43).
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Beim
Empfang der Kundendaten vom Server 4 (Schritt S44) überträgt der Werber 9 auf
der Basis der Blutglukosespiegel-Daten, der medizinischen Historie,
der Diagnose in der Vergangenheit und ähnlicher Dinge des Kunden Informationen über eine
geeignete Arznei oder eine geeignete medizinische Ausrüstung sowie
eine Unternehmenswerbung des Werbers 9 an den Server 4 (Schritt
S45).
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Wenn
der Server 4 die Information über Arznei oder medizinische
Ausrüstung
für den
Kunden und die Unternehmenswerbung des Werbers vom Werber 9 empfängt (Schritt
S46), überträgt der Server 4 die
empfangenen Informationen und die Kundenwerbung an das tragbare
Telefon 2 des Kunden (Schritt S47). Der Kunde empfängt die
Information der Arznei oder der medizinischen Ausrüstung, die für ihn/sie
geeignet ist, und die Firmenwerbung des die Information bereitstellenden
Unternehmens auf dem tragbaren Telefon 2 (Schritt S48).
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Beim
Nutzen des Telemedizinsystems 200 kann – obwohl nicht gezeigt – das Aufzeichnungsmedium 1 an
unterschiedlichste Vorrichtungen angebracht sein, die mit Diabetes
zu tun haben, wie etwa einer Arznei(Insulin)-Verabreichungsvorrichtung oder
einer Stiftvorrichtung der nächsten
Generation, so dass eine Messung des Blutglukosespiegels und eine
Verabreichung einer Arznei zusammengeführt werden können. Speziell
berechnet der Server 4 die Dosis der dem Kunden zu verabreichenden
Arznei auf der Basis der vom tragbaren Telefon 2 übertragenen
Blutglukosespiegel-Daten und den in der Kundendatenbank 41 gespeicherten
Kundendaten. Server 4 überträgt dann
die mit der berechneten Dosis in Beziehung stehenden Dosisdaten
an das tragbare Telefon 2.
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Nach
Empfang der Dosisdaten der Arznei vom Server 4, die den
gemessenen Blutglukosespiegel-Daten entsprechen, überträgt das tragbare
Telefon 2 die empfangenen Dosisdaten an das Aufzeichnungsmedium 1,
und das Aufzeichnungsmedium 1 zeichnet die emp fangenen
Dosisdaten auf und behält diese.
Der Kunde, der die Dosisdaten der Arznei auf dem Aufzeichnungsmedium 1 vom
Server 4 empfängt,
bringt das Aufzeichnungsmedium 1 an eine Medizinverabreichungsvorrichtung
an, das das Aufzeichnungsmedium 1 aufnehmen kann. Dann
wird die Arznei dem Kunden verabreicht auf der Basis der auf dem
Aufzeichnungsmedium 1 aufgezeichneten Dosisdaten der Arznei.
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Das
in den obigen Ausführungsformen
beschriebene tragbare Telefon 2 kann ein PDA (Personal
Digital Assistent, digitaler persönlicher Assistent), ein tragbarer
Personal Computer, eine Digitalkamera, ein tragbarer Fernseher oder
ein anderes Kommunikationsterminal sein, vorausgesetzt, dass es das
Aufzeichnungsmedium 1 aufnehmen kann und mit einem Netzwerk
verbindbar ist.
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Da
das Aufzeichnungsmedium 1 an einem Netzwerk-verbindbaren,
tragbaren Telefon 2 angebracht ist, welches als ein Blutglukoseüberwachungsgerät zu verwenden
ist, wird es für
einen Diabetespatienten, der eine Überwachung des Blutglukosespiegels
benötigt,
möglich,
gemessene Blutglukosespiegel-Daten direkt vom tragbaren Telefon 2 über das
Netzwerk 5 an den Server 4, der bei einer medizinischen
Institution oder dergleichen eingerichtet ist, zu übertragen
und verschiedenste medizinische Dienstleistungen vom Server 4 über das
Netzwerk 5 zu empfangen.
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Da
der Blutglukosespiegel unter Verwendung des Aufzeichnungsmediums 1 überwacht
werden kann, das auf einem kommerziell verfügbaren tragbaren Telefon 2 als
einem Blutglukoseüberwachungsgerät angebracht
ist, wird es ferner gemäß den Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung unnötig,
ein speziell angepasstes Blutglukoseüberwachungssystem zu haben.
Deshalb können Schwierigkeiten
wie ein Versagen beim Überwachen, das
aus einer Fehlfunktion des angepassten Blutglukoseüberwachungsgeräts resultiert,
verhindert werden, und die Kosten können auch verringert werden, da
das angepasste Blutglukoseüberwachungsgerät unnötig ist.
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Da
die gemessenen Blutglukosespiegel-Daten direkt auf dem Aufzeichnungsmedium 1 aufgezeichnet
sind, können
ferner, wenn das Aufzeichnungsmedium 1 an verschiedenen,
mit Diabetes in Beziehung stehenden Vorrichtungen wie einer Arzneimittel(Insulin)-Verabreichungsvorrichtung
oder einer Stiftvorrichtung der nächsten Generation angebracht
ist, die Blutglukosespiegel-Daten
von den Vorrichtungen gemeinsam benutzt werden, und es wird eine
sehr bequeme Behandlung von Diabetes möglich, wie etwa eine künstliche
Pankreas, die die Funktionen des Messens des Blutglukosespiegels
und der Verabreichung von Medizin integral aufweist.
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Gemäß den Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung wird ferner die Anzeigeeinheit des tragbaren
Telefons 2, an dem das Aufzeichnungsmedium 1 angebracht
ist, als der Anzeigeeinheit zum Anzeigen des gemessenen Blutglukosespiegels
verwendet, und die Leistungszufuhrbatterie des tragbaren Telefons 2,
an dem das Aufzeichnungsmedium 1 montiert ist, wird als
eine Betriebsleistungszufuhr des Aufzeichnungsmediums 1 verwendet,
und deshalb benötigt
das Aufzeichnungsmedium 1 selbst weder eine Anzeigeeinheit
oder eine Leistungszufuhrbatterie. Deshalb kann das Aufzeichnungsmedium 1 seinerseits
sehr kompakt gemacht werden, und es wird ein Blutglukoseüberwachungsgerät verwirklicht,
das leicht tragbar ist.
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Obgleich
die vorliegende Erfindung im Einzelnen beschrieben und veranschaulicht
wurde, ist klar, dass dies nur zur Veranschaulichung und beispielhaft
erfolgt und nicht als Beschränkung
zu verstehen ist.