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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ablesen, ein Verfahren
zur Detektion und ein Verfahren zur Quantifizierung von chemischen
oder biologischen Reaktionen, die auf einem Träger durchgeführt werden,
wobei der Träger
aus einer Petrischale, einer Mikrotiterplatte, einem Biochip und Ähnlichem
bestehen kann.
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Mit
dem Ausdruck Biochip ist vorliegend ein Chip gemeint, der auf seiner
Oberfläche
eine Vielzahl von Erkennungszonen aufweist, also mindestens 100
Erkennungszonen, welche mit Molekülen ausgestattet sind, die
Erkennungseigenschaften aufweisen. Im Weiteren dieses Textes wird,
auch wenn dies sprachlich falsch ist, der Ausdruck Biochip unabhängig davon
verwendet, ob der Chip für
chemische oder biologische Analysen vorgesehen ist. Die Konzeptentwicklung
eines Biochips, genauer gesagt eines DNA-Chips, datiert in die 90-er Jahre
zurück.
Heutzutage ist dieses Konzept erweitert worden, da auch begonnen
wurde, Proteinchips zu entwickeln. Das Konzept basiert auf einer
multidisziplinären
Technologie, einschließlich
Mikroelektronik, Nukleinsäurenchemie,
Bildanalyse und Informatik. Das Funktionsprinzip basiert auf einer
molekularbiologischen Grundlage, nämlich dem Phänomen der
Hybridisierung, also der Paarung von komplementären Basen zweier DNA- und/oder RNA-Sequenzen.
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Das
Biochipverfahren basiert auf der Verwendung von Sonden (DNA-Sequenzen, welche
einen Abschnitt eines Gens oder eines Oligonukleotids darstellen),
welche an einen festen Träger
angebracht sind, auf welchen eine Probe von Nukleinsäuren, die
entweder direkt oder indirekt mit Fluorochromen markiert sind, zur Reaktion
gebracht wird.
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Gleichwohl
ist es auch möglich,
andere, konventionellere Träger
zu verwenden, wie beispielsweise Petrischalen, Mikrotiterplatten,
die eine Reihe von getrennten Wells enthalten, und ähnliche.
Der Ausdruck „Träger" wird vorliegend
verstanden als eine analytische Oberfläche, die nur wenige Erkennungszonen
enthält, im
Allgemeinen höchstens
100 Erkennungszonen. Jede Erkennungszone weist zumindest ein Molekül auf, das Erkennungseigenschaften
besitzt.
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In
all diesen Fällen
sind die Sonden, die auch als Erkennungsmoleküle bezeichnet werden, auf eine spezifische
Art und Weise auf dem Träger
oder dem Chip angebracht, und jede Hybridisierung gibt Informationen über jedes
präsentierte
Gen. Diese Information ist kumulativ und ermöglicht es, das Vorliegen eines
Gens zu detektieren, oder das Ausmaß der Expression dieses Genes
in dem untersuchten Gewebe zu quantifizieren. Nach der Hybridisierung
wird der Träger
oder der Chip gewaschen, anschließend beispielsweise mit einem
Scanner ausgelesen und die Analyse der Fluoreszenz durch einen Computer
verarbeitet.
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Der
Träger
oder der Chip, welche dazu dienen, die Sonden zu fixieren, besteht
im Allgemeinen aus einer flachen oder porösen Oberfläche, die aus Materialien zusammengesetzt
ist, wie beispielsweise:
- • Glas, ein kostengünstiges,
inertes und mechanisch stabiles Material; die Oberfläche kann
mit einem Teflonschirm bedeckt sein, welcher hydrophile und hydrophobe
Zonen begrenzt,
- • Polymere,
- • Silicium,
und
- • Metalle,
insbesondere Gold und Platin.
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Nichtsdestotrotz
ist es auch möglich,
Partikel einzusetzen, beispielsweise magnetische Partikel, wie in den
Patentanmeldungen
WO-A-97/34909 ,
WO-A-97/45202 ,
WO-A-98/47000 und
WO-A-99/35500 einer
der Anmelder beschrieben ist.
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Zur
Fixierung der Sonden (oder der Erkennungsmoleküle), werden drei Haupttypen
zur Herstellung unterschieden.
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Zunächst gibt
es eine erste Technik, die aus der Anbringung von zuvor synthetisierten
Sonden besteht. Die Anbringung der Sonden geschieht durch einen
direkten Transfer, mit Hilfe von Mikropipetten, Mikrospitzen oder
mit einer Ink-Jet-artigen Vorrichtung. Diese Technik ermöglicht die
Anbringung von Sonden mit einer Größe im Bereich von wenigen Basen
(5 bis 10) bis zu relativ großen
Größen von
60 Basen (Imprinting) bis zu wenigen hundert Basen (Mikrodeposition):
- • Imprinting
ist eine Adaptierung des Verfahrens, das von Ink-Jet-Druckern verwendet
wird. Es beruht auf Propulsion sehr kleiner Fluidsphären (Volumen < 1 nl) mit einem
Rhythmus, der bis zu 4000 Tröpfchen/Sekunde
schnell sein kann. Beim Imprinting besteht kein Kontakt zwischen
dem das Fluid freisetzenden System und der Oberfläche, auf
welche das Fluid angebracht wird.
- • Die
Mikrodeposition besteht aus der Fixierung von Sonden, die wenige
zehn bis wenige hundert Basen lang sind, auf der Oberfläche eines
Glasträgers.
Diese Proben sind im Allgemeinen Datenbanken entnommen und existieren
in Form amplifizierter oder gereinigter Produkte. Diese Technik
ermöglicht
es, Chips herzustellen, die Mikroarrays genannt werden, und die
zehn tausend Spots, auch Erkennungszonen genannt, an DNA auf einer
Oberfläche
von etwas weniger als 4 cm2 tragen. Auch
die Verwendung von Nylonmembranen sollte jedoch nicht vergessen
werden, die auch als „Makroarrays" bezeichnet werden,
die Produkte tragen, die im Allgemeinen durch PCR amplifiziert wurden,
und die einen Durchmesser von 0,5 bis 1 mm besitzen, wobei die maximale
Dichte 25 Spots/cm2 ist. Diese hoch flexible
Technik wird von vielen Laboratorien eingesetzt. In der vorliegenden
Erfindung wird letztere Technik als Teil von Biochips betrachtet. Es
ist jedoch auch möglich,
auf den Grund einer Mikrotiterplatte ein bestimmtes Volumen einer
Probe in jedes Well einzubringen, wie es der Fall ist in der Patentanmeldung WO-A-00/71750 mit
Priorität
vom 20. Mai und vom 6. Dezember 1999, sowie der FR00/14896 vom 17. November 200 im
Namen einer der Anmelder. Es ist auch möglich, am Boden der gleichen
Petrischale eine bestimmte Anzahl von Tröpfchen anzubringen, die getrennt
voneinander sind, gemäß der anderen
Patentanmeldung FR00/14691 vom
15. November 2000 vom gleichen Anmelder.
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Die
zweite Technik zur Anbringung von Sonden auf dem Träger oder
dem Chip wird in situ Synthese genannt. Diese Technik führt zur
Herstellung kurzer Sonden direkt auf der Oberfläche des Chips. Sie basiert auf
der in situ Synthese von Oligonukleotiden, erfunden von Edwin Southern,
und wird von Oligonukleotid-Synthetisieren
durchgeführt.
Sie besteht darin, eine Reaktionskammer, in welcher die Oligonukleotid-Verlängerungsreaktion
stattfindet, entlang der Oberfläche
von Glas entlang zu bewegen.
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Die
dritte Technik schließlich
wird Photolithographie genannt, welche ein Verfahren zu Beginn der
Biochips darstellt, das von Affymetrix entwickelt wurde. Auch hier
handelt es sich um eine in situ Synthese. Die Photolithographie
ist von Mikroprozessor-Techniken abgeleitet. Die Oberfläche der
Chips wird durch die Fixierung von photolabilen chemischen Gruppen
modifiziert, die durch Licht aktiviert werden können. Wenn sie einmal beleuchtet
werden, sind die Gruppen dazu in der Lage, mit dem 3'-Ende eines Oligonukleotids
zu reagieren. Indem diese Oberfläche
mit Masken definierter Formen geschützt wird, ist es möglich, selektiv
Zonen des Chips zu beleuchten und dadurch zu aktivieren, an welchen
eines der vier Nukleotide angebracht werden soll. Die aufeinanderfolgende
Verwendung unterschiedlicher Masken ermöglicht es, Protektions-/Reaktionszyklen abzuwechseln,
und dadurch die Oligonukleotidsonden auf Spots mit einer Größe von ungefähr wenigen
Zehnteln eines Quadratmikrometers (μm2)
herzustellen. Diese Lösung
ermöglicht
es, bis zu mehreren Hundertausend Spots auf einer Oberfläche mit
wenigen Quadratzentimetern (cm2) herzustellen.
Die Photolithographie hat Vorteile: Da sie massiv parallel arbeitet,
wird es ermöglicht,
einen Chip von N-meren in lediglich 4 × N-Zyklen herzustellen.
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Es
ist selbstverständlich,
dass all diese Techniken in der vorliegenden Erfindung eingesetzt
werden können.
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Verfahren
zur Verwendung solcher Träger
oder Biochips können
im Wesentlichen eingesetzt werden für:
- • der Suche
für das
Vorliegen oder die Abwesenheit eines pathogenen Agens, beispielsweise
nach einem Bakterium in Fleisch,
- • die
Suche nach dem Vorliegen oder der Abwesenheit von Mutationen. In
Kenntnis der Molekularstruktur eines Gens werden Oligonukleotide,
die das ganze Gen oder den komplementären Abschnitt dieses Gens darstellen,
hergestellt. In Gegenwart der biologischen Probe wird zwischen dem
Gen oder einem Teil dieses Gens, das im Allgemeinen markiert ist,
beispielsweise mit Fluoreszenz, und den Oligonukleotiden eine Hybridisierung
stattfinden, und das durch die Fluoreszenz erhaltene Bild ermöglicht es,
festzustellen, ob eine Mutation vorliegt, und an welcher Position
sie liegt. In der vorliegenden Anmeldung ist die Verwendung von DNA-Chips äquivalent
mit der Sequenzierung für
die Diagnose einer Mutation, mit dem großen Vorteil hinsichtlich der
Geschwindigkeit, und
- • die
Messung des Ausmaßes
der Expression von Genen in einem Gewebe. Das Chipnetzwerk trägt eine sehr
große
Anzahl an Sonden, die sämtlichen
Genen der zu untersuchenden Spezies entsprechen. Eine Probe, beispielsweise
zuvor amplifizierte mRNAs, welche die aktiven Gene im Gewebe darstellen,
wird hybridisiert. Die Fluoreszenzanalyse ermöglicht es, das Ausmaß der Expression
jedes Gens kennenzulernen.
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Die
Effizienz solcher Träger
und Biochips ist in gut bekannten biologischen Systemen, wie beispielsweise
Hefe (Zelizykius, Atmungsmetabolismus, Fermentation und Ähnliches)
getestet worden. Ein Vergleich der Ergebnisse, die mit dem Chip
gewonnen wurden, mit denjenigen, die zuvor mit anderen Ansätzen erhalten wurden,
zeigten eine Übereinstimmung
hinsichtlich der Gene, deren Expression bereits gut in diesen biologischen
Systemen bekannt war. Diese Arbeit hat es daher ermöglicht,
die Technologie der Biochips im Vergleich zu den erwähnten konventionelleren
Trägern
zu untersuchen.
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Darüber hinaus
forschen Firmen auch bezüglich
neuen Verfahren, mit welchem genomische Analysen parallel durchgeführt werden
können.
Daher ermöglicht
es die Microbead-Technik, Proben an Mikrosphären anzubringen, welche einen
individuellen „Tag" oder eine Markierung
tragen, genauer gesagt einen genetischen Code. Nach der Reaktion
ermöglicht
es das Ablesen dieser Markierung, einen Micro bead und dadurch auch die
an seiner Oberfläche
vorliegende Sonde eindeutig zu indentifizieren. Die Mikrosphären werden
mit der Testprobe, die mit einem oder mehreren Fluorochromen markiert
ist, in Kontakt gebracht. Anschließend wird die Mischung durch
Flusscytometrie analysiert, wodurch einerseits jeder Bead entsprechend
seinem „Tag" identifiziert wird,
und wodurch andererseits Fluoreszenz gemessen wird, was auf eine
effektive Hybridisierungsreaktion hinweist.
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DNA-Chips
haben den Weg zu neuen Instrumenten in der Molekularbiologie geebnet,
bei welchem sogar verschiedene Analyseschritte in miniaturisierter
Form vorliegen können,
siehe hierzu die Patentanmeldung
WO-A-00/78452 mit Priorität vom 22. Juni 1999, und
FR00/10978 , angemeldet
am 28. August 2000 im Namen einer der Anmelder. Darüber hinaus,
und wie bereits weiter oben dargestellt, ist das starke Interesse,
das kürzlich
durch die „Proteomik", der Schlüsseldisziplin
nach der Genomik, geweckt wurde, mit der Entwicklung des Konzeptes
von Proteinchips verbunden. Auch diese bilden einen Teil der Träger gemäß der Erfindung.
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Die
Erkennungsmoleküle
können
beispielsweise Oligonukleotide, Polynukleotide, Proteine, wie beispielsweise
Antikörper
oder Peptide sein, ferner Lektine oder irgend ein anderes Liganden-Rezeptor-artiges System.
Die Erkennungsmoleküle
können
insbesondere DNA- oder RNA-Fragmente enthalten.
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Wenn
der Träger
mit einer zu untersuchenden Probe in Kontakt gebracht wird, können die
Erkennungsmoleküle,
beispielsweise durch Hybridisierung, wenn Nukleinsäuren vorliegen,
oder durch Bildung eines Komplexes, wenn Antikörper oder Antigene vorliegen,
mit in einer flüssigen
biologischen Probe vorliegenden Zielmolekülen wechselwirken.
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Dadurch
kann durch Ausstattung eines Biochips mit einer Vielzahl von Erkennungszonen
mit verschiedenen unterschiedlichen Erkennungsmolekülen, wobei
jedes Erkennungsmolekül
spezifisch für
ein Zielmolekül
ist, eine große
Anzahl von in der Probe vorliegenden Molekülen detektiert und eventuell
quantifiziert werden. Selbstverständlich ist es offensichtlich,
dass jede Erkennungszone nur eine Art an Erkennungsmolekülen enthält, welche
identisch miteinander sind.
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Die
Anordnung aus Träger-Erkennungsmolekül-Zielmolekül kann durch
ein Detektionsmolekül
detektiert werden. Die Anordnung aus Träger-Erkennungsmolekül-Zielmolekül-Detektionsmolekül stellt
einen Test nach Art des Sandwichformats dar. Tests im Sandwichformat
sind in der Diagnostik weit verbreitet, sei es in der Molekulardiagnose,
bspw. ELOSA (Enzyme-Linked Oligo-Sorbent Assay, enzymgekoppelter
Oligoabsorptionstest), oder in der immunologischen Diagnose, beispielsweise
der ELISA-Test (Enzyme-Linked Immuno-Sorbent Assay, enzymgekoppelter
Immunabsorptionstest). Allgemein weisen diese ein Erkennungsmolekül, wie beispielsweise
eine Nukleinsäure-Sonde
oder ein Antigen (im Fall eines Antigen-Sandwiches) oder ein Antikörper (im
Fall eines Antikörpersandwiches)
auf, welches dazu dient, ein Ziel einzufangen, welches jeweils aus
einer Nukleinsäure-Sonde
oder einem Antikörper
oder einem Antigen bestehen wird. Dieses Erkennungsmolekül ist an
einen festen Träger
auf eine Art und Weise angebracht, die dem Fachmann bekannt ist,
wie beispielsweise:
- • durch Adsorption,
- • durch
direkte Kopplung,
- • oder
durch ein Zwischenprotein, beispielsweise wie bei Avidin oder Protein
A,
- • oder
durch Polymere.
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Die
Anordnung aus Erkennungsmolekül
und Zielmolekül
wird anschließend
durch ein Detektionsmolekül
detektiert, welches jeweils aus einer Nukleinsäuresonde oder einem Antikörper oder
einem Antigen bestehen wird. Dieses Detektionsmolekül trägt oder
kann nachfolgend assoziiert werden mit einem Marker, wobei der Marker
notwendig ist, um die Detektion und/oder Quantifizierung zu ermöglichen.
Das Detektionsmolekül, entweder
noch in Assoziation mit einem Marker oder nicht, wird dann noch
Detektionsmolekül
genannt werden.
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Nachfolgend
im Text wird der Ausdruck „Hybridisierung" mit der Fixierung
einer Nukleinsäure
an eine andere Nukleinsäure
verbunden sein, wogegen der Ausdruck „Komplexierung" mit der Fixierung
eines Antikörpers
an ein Antigen verbun den sein wird. Auf der anderen Seite wird der
Ausdruck „Fixierung" eine breitere Definition
besitzen, welche sich gleichzeitig beziehen kann auf:
- • die
Fixierung einer Nukleinsäure
an eine andere Nukleinsäure,
- • die
Fixierung eines Antikörpers
an ein Antigen, oder
- • die
Fixierung eines biologischen Moleküls an einen Träger.
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Die
gegenwärtig
verfügbaren
Tests wie beispielsweise diejenigen, die von einem der Anmelder
für immunologische
Assays entwickelt wurden, oder aber die DNA-Chips, die von der Firma
Affymetrix für
die medizinische Diagnose entwickelt wurden („Accessing Genetic Information
with High-Density DNA-arrays",
M. Shee et al., Science, 274, 610–614. „Light-generated oligonucleotide
arrays for rapide DNA sequence analysis", A. Caviani Pease et al., Proc. Natl.
Acad. Sci. USA, 1994, 91, 5022–5026).
Bei dieser Technologie sind die Fängersonden im Allgemeinen von
einer kleinen Größe, ungefähr 20 Nukleotide
lang.
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Im
Gebiet des ELOSA, also im Gebiet der Detektion von Nukleinsäuren, siehe
in diesem Zusammenhang die Patentanmeldung, die von einem der Anmelder
eingereicht wurde
WO-A-91/19812 ,
werden auf die gleiche Art und Weise ein Fängeroligonukleotid (Erkennungsmolekül), eine
Zielnukleinsäure
(Zielmolekül),
das entweder DNA oder RNA ist, und ein Detektionsoligonukleotid
(Detektionsmolekül)
definiert. Fänger-
und Detektions-Oligonukleotide sind zu einem Abschnitt des Ziels
komplementär,
jedoch hinsichtlich Regionen des Ziels, die jeweils strukturell
und physikalisch unterschiedlich sind, so dass die Fänger- und
Detektions-Oligonukleotide nicht miteinander hybridisieren können.
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Die
Detektionselemente tragen einen Marker, welcher die Detektion und/oder
die Quantifizierung des Ziels ermöglicht, sowohl bei der molekularen
Diagnose als auch bei immunologischen Assays. Mit Markierungen wird
vorliegend die Fixierung eines Markers verstanden, der entweder
direkt oder indirekt ein detektierbares Signal erzeugen kann. Verschiedene
Marker sind entwickelt worden, wobei ständig Aufgabe war, deren Sensitivität zu verbessern.
Sie können
entweder radioaktiv, enzymatisch, fluoreszierend, oder, wie erst
kürzlich beschrieben,
in Form von Nanopartikeln vorliegen. Diese Nanopartikel unterscheiden
sich Mikropartikeln, insbesondere bezüglich deren Größe, die
deutlich unterhalb eines Mikrometers bleibt. Da diese doch weniger
trivial sind, sind sie Gegenstand einer nachstehenden detaillierten
Offenbarung.
- • Eine nicht einschränkende Liste
dieser Marker, mit welchem es möglich
ist, eine Bildgebung mit einem einzigen Marker durchzuführen, wird
in der nachstehenden Beschreibung offenbart werden.
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Es
können
auch indirekte Systeme eingesetzt werden, wie beispielsweise Liganden,
die mit einem Antiliganden reagieren können. Die Liganden-/Antiliganden-Paare
sind den Fachleuten hinreichend bekannt, und sind beispielsweise
die folgenden Paare:
- • Biotin/Streptavidin,
- • Hapten/Antikörper,
- • Antigen/Antikörper,
- • Peptid/Antikörper,
- • Zucker/Lektin,
- • Polynukleotid/komplementär zum Polynukleotid,
- • aufeinanderfolgende
Histidin-Sequenzen, genannt „tag" für ein Metall,
beispielsweise Nickel.
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In
diesem Fall ist es der Ligand, der das verbindende Agens trägt. Der
Antiligand kann entweder direkt durch die in dem vorherigen Absatz
beschriebenen Marker detektiert werden, oder kann wiederum selber durch
einen Liganden/Antiliganden detektierbar sein.
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Diese
indirekten Detektionssysteme können
unter bestimmten Bedingungen zu einer Signalamplifizierung führen. Diese
Signalamplifizierungstechnik ist einem Fachmann hinreichend gut
bekannt, und es wird beispielsweise auf frühere Patentanmeldungen wie
die
FR98/10084 oder
die
WO-A-95/08000 im
Namen einer der Anmelder verwiesen oder aber auf den Artikel J.
Histochem. Cytochem. 45: 481–491,
1997.
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Darüber hinaus
haben die Anmelder bezüglich
einer Signalamplifizierungstechnik gemeinsam eine Patentanmeldung
PCT/FR00/03359 eingereicht,
unter Inanspruchnahme der französischen
Priorität
vom 2. Dezember 1999. Nichtsdestotrotz arbeitet diese nicht auf
der Basis der in den vorstehenden Dokumenten dargestellten Lehren,
bei welcher die Anzahl der Marker auf der Ebene der Bindungsstellen
der Marker erhöht wird,
sondern bei dieser wird vielmehr eine besondere Beschichtung auf
der Oberfläche
des Trägers
eingesetzt, wobei die Beschichtung auf einer dünnen Schicht eines Materials
basiert, das ausgewählt
ist aus Siliconnitrid, Siliconcarbid, Titanoxid, Aluminiumoxid,
ZrO
2, ZrO
4Ti, HfO
2, Y
2O
3,
Diamant, MgO, Oxynitride (Si
xO
yN
z), fluorierte Materialien, YF
3,
MgF
2. Diese beiden Techniken können kumulativ
sein.
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Wie
weiter oben erwähnt,
können
die Marker auch in Form von Nanopartikeln vorliegen. Die ersten Versuche,
bei denen Konjugate mit Nanopartikeln eingesetzt wurden, datieren
in die 80-er Jahre zurück.
Die Versuche waren durch die Suche nach hoch sensitiven Markierungstechniken
motiviert, bei welchen der Einsatz von Radioaktivität oder der
Einsatz von enzymatischen Markierungen vermieden wird, welche nicht
nur zeitaufwendig sind, sondern auch toxische Reagenzien einsetzen.
Seit damals wurden sie grundlegend weiterentwickelt und eingesetzt,
und viele Arten an Partikeln sind entwickelt worden, wie beispielsweise
Mikropartikel, Nanopartikel aus Latex oder Partikel aus kolloidalem
Gold oder alternativ fluoreszierende Partikel. Nachstehend wird
der Ausdruck „Partikel" ohne Unterschied
für Mikropartikel
oder Nanopartikel oder andere Partikel unterschiedlicher Größe verwendet.
Gegenwärtig
sind viele Partikel kommerziell erhältlich (Gangs, Milteny, Molecular
Probes, Polyscience, Immunicon).
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Markierungsversuche,
bei welchen Nanopartikel eingesetzt werden, wurden im Gebiet der
immunologischen Assays von J. H. W. Leuvering, P. J. H. M. Thal,
M. Van der Waart und A. H. W. M. Schuurs, Sol Particle Immunoassay
(SPIA). Journal of Immunoassay 1(1): 77–91, 1980, eingesetzt.
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Die
Verwendung von Nanopartikeln ermöglichte
den Zugang zu anderen Technologien, wie beispielsweise die Rasterkraftmikroskopie
zum Ablesen immunologischer Assays; diese Technologie ermöglicht es
auf einem TSH-Detektionsmodell, über
ein Sandwichsystem, das auf einem Siliconträger unter Verwendung von Anti-TSH-Detektionsantikörperkonjugaten
angebracht ist, die mit Goldnanopartikeln verbunden sind, eine Sensitivität in der
Größenordnung
von 1 pM zu erzielen. Diesbezüglich
wird auf die folgenden zwei Publikationen Bezug genommen:
- • Agnes
Perrin, Alain Theretz, und Bernard Mandrand, Thyroid stimulating
hormone assays based an the detection of gold conjugates by scanning
force microscopy. Analytical biochemistry 256: 200–206, 1998, und
- • Agnes
Perrin, Alain Theretz, Veronique Lanet, S. Vialle, und Bernard Mandrand,
Immunomagnetic concentration of antigens and detection based an
a scanning force microscopic immunoassay. Journal of immunological
methods 8313, 1999.
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Die
Verwendung von Nanopartikeln für
die Detektion von Nukleinsäuren
wurde erste kürzlich
beschrieben. Die im Gebiet der Immunologie durchgeführten Arbeiten
finden ihr Äquivalent
im Gebiet der Nukleinsäuren.
Es gibt keine fundamentale Innovation beim Markierungsverfahren
oder beim Detektionsverfahren. Da keine ELISA-Platten mehr existieren,
werden sie durch einen flachen Träger ersetzt. Die Nanopartikel
werden anschließend
durch Mikroskopie, durch Amplifikation hinsichtlich Oberflächenplasmonresonanz,
genannt „Biosensor"-Technik oder durch
Messung unter Einsatz von ASM detektiert. Insgesamt betrachtet bleiben
die biologischen Modelle einfache Modelle.
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Die
Arbeiten von Taton, T. A. Mirkin C. A. und Letsinger R. L., die
sich auf „Scanometric
DNA array detection with nanoparticle probes", Science 2000, 8. September 289 (5485):
1757–60,
beziehen, offenbaren der Einsatz von Goldnanopartikeln, die mit
Detektionsoligonukleotiden mit einer Länger von 15 Basen gekoppelt
sind, zur Detektion eines Ziels mit 27 Basen, welches auf einer
Sonde mit 12 Basen eingefangen wird. Das Detektionssignal wird durch
eine Markierung mit Silber amplifiziert. Für hohe Zielkonzentrationen
in der Größenordnung
von 10 Nanomolar (nM) wird die Detektion der Partikel optisch ausgeführt, indem
der Übergang einer
Pink-Farbe beobachtet wird. Für
niedrigste Konzentrationen, wie bspw. 100 Picomolar (pM), ist bei
der Detektion beispielsweise der Einsatz eines Scanners notwendig.
Die erreichte Sensitivität
liegt in der Größenordnung
von 50 Femtomolar (fM). Die Autoren sind in der Lage, Nanopartikel
von der Oberfläche
durch Erhitzen zu dissoziieren, was auf deren Spezifität für die Markierung
hindeutet. Gleichwohl muss, gemäß dem Versuch
der Anmelder und aufgrund der jeweiligen Größen der Detektionsoligonukleotide
(15 Basen), der Zieloligonukleotide (27 Basen) und der Fängeroligonukleotide
(12 Basen), notwendigerweise eine Dissoziation zwischen den Nanopartikeln
und den Detektionsoligonukleotiden vorliegen. Diese Arbeiten basieren
darüber
hinaus auf Versuchsansätzen,
die Gegenstand mehrerer Veröffentlichungen
(1996; 1997; 1997; 2000) und mehrerer Patentanmeldungen und Patente
waren, wie beispielsweise
WO-A-98/04740 .
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Diese
Forscher führten
eine Dissoziierung der Nanopartikel durch, die nicht zwischen Nanopartikeln, die
mit einem Detektionsmolekül
ohne Fehlanpassung mit dem Ziel assoziiert sind, und Nanopartikeln
unterscheidet, die mit einem Detektionsmolekül mit einer Fehlanpassung mit
dem Ziel assoziiert sind. In dem folgenden Text wird der Ausdruck „Dissoziierung" insbesondere als
Trennung zwischen dem Erkennungsmolekül und dem Zielmolekül und/oder
die Trennung des Zielmoleküls
und dem Detektionsmolekül
verstanden. Wenn diese Dissoziierung thermisch ist, besteht die
beteiligte physikalische Eigenschaft aus dem Schmelzpunkt (Tm),
welcher dem Temperaturbereich entspricht, in welchem die DNA- oder
RNA-Moleküle
denaturiert werden. Genauer gesagt entspricht diese Temperatur einem
Zustand, bei welchem eine Population identischer Oligonukleotide,
in Gegenwart einer identischen Menge von komplementären Oligonukleotiden,
zu 50% in doppelsträngiger
Form vorliegt, und somit also gepaart ist, und zu 50% in einzelsträngiger Form.
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Obgleich
es Markierungen mit Nanopartikeln ermöglichen, eine gute Sensitivität zu erreichen,
so muss dennoch ein Kompromiss zwischen dem Anstieg im spezifischen
Signal und dem Absenken im unspezifischen Signal gemacht werden.
Das unspezifische Signal ist selbstverständlich hinsichtlich der Verbesserung
der Sensitivität
und der Dynamiken des Verfahrens limitierend. Die Autoren lösen diese
Probleme durch die Optimierung der Versuchsbedingungen. Als ein
Leitfaden haben einige Autoren (Okano et al.; Anal. Biochem. 202: 120–125; 1992)
einerseits die Konzentration der Detektionsoligonukleotide je Partikel
sowie andererseits die Konzentration der Partikel in der Lösung optimiert.
Auch hatten sie darin Erfolg, unspezifische Signal durch Hinzufügen von
BSA (bovines Serumalbumin) zu reduzieren.
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Hinsichtlich
des Einsatzes von Nanopartikeln zur Amplifizierung eines auf einem
Biosensor gewonnenen Signals wird auf die Arbeiten von Lin He, Michael
D. Musick, Scheila R. Nicewaener, Frank G. Salinas, Stephen J. Benkovic,
Michael J. Natan, und Christine D. Keating Bezug genommen: Colloidal
Au-enhanced surface plasmon resonance for ultrasensitive detection
of DNA hybridization, J. Am. Chem. Soc. 122: 9071–9077, 200.
Detektionsoligonukleotide (12 Basen), konjugiert mit Nanopartikeln
aus kolloidalem Gold, wurden dazu eingesetzt, die Detektion eines
Nukleinsäuren-Ziels
mit kleiner Größe (24-mere)
durch Oberflächenplasmonresonanz
zu amplifizieren. Die Autoren erhielten eine Sensitivität von 10
pM, und somit eine Oberflächendichte
von 8 × 108 Molekülen/cm2 mit einer Verbesserung in der Signalintensität um einen
Faktor von 100.000. Ferner verifizierten sie die Hybridisierungsspezifität durch
Desoziierung der Nanopartikel von der Oberfläche, entweder durch Erhitzen
oder durch einen Verdau mit Restriktionsenzymen, wenn auf der hybridisierten
Sequenz eine Restriktionsstelle vorlag. In diesem Fall wurde die
Markierung zur Amplifizierung des Signals eingesetzt, und die Dissoziierung
diente für
den Nachweis, dass die Markierung aus einer spezifischen Hybridisierung
herrührt.
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Es
handelt sich um eine Verifizierung der Hybridisierung. Entweder
die Nanopartikel werden durch Erhitzen getrennt, wobei das Szenario
wie von Taton (2000) beschrieben vorliegt, und es gibt keine Spezifität in der
Entfernung des Markers, oder die Nanopartikel werden durch Restriktionsenzyme
getrennt, wobei hier die Nanopartikel beispielsweise durch Waschen
entfernt werden, während
sie gleichzeitig mit allen oder Teilen der Detektionsmoleküle und/oder
dem Hybrid assoziiert bleiben.
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Diese
Trennung besitzt einen ausgerichteten Charakter, jedoch ohne Dissoziierung
oder mit einer teilweisen Dissoziierung der Doppelstränge.
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Unter
den im Stand der Technik verwendeten Verfahren, bei welchen Nanopartikel
eingesetzt werden, schildert die Veröffentlichung von Kubitschko
S., Spinke J., Bruckner T., Pohl S. und Oranth N. „Sensitivity
enhancement of optical immunosensors with nanoparticles" Anal. Biochem. 253(1):
112–122
aus dem Jahr 1997 die Dissoziierung von Antikörperkonjugaten bezüglich Antigenen
in der Immundiagnostik. Diese Dissoziierung wird mit Ameisensäure erreicht,
welche dazu dient, eine Mikrokomponente zu regenerieren, die immer
noch die Antikörper
für nachfolgende
Einsätze
der Mikrokomponente enthält.
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Das
darin beschriebene Verfahren ist eher ein Verfahren zur Reinigung
einer Mikrokomponente; als Ergebnis wird keine Defacto-Unterscheidung
gemacht, wenn die Dissoziierung der Antikörperkonjugate bezüglich der
Antigene durchgeführt
wird, welche mit den Nanopartikeln verbunden sein können.
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Das
US-Patent mit der Nr. 6,093,370 offenbart
ein anderes Verfahren, welches die Gewinnung einer auf einem DNA-Chip
eingefangenen DNA zur Aufgabe hat. Dieses Verfahren stellt ein photothermisches
Dissoziationsverfahren dar, das mit einem Infrarot(IR)-Laser bei
1053 Nanometern (nm) durchgeführt
wird, welches mit einer Energie von zwischen 10 und 100 mW die Region
auf dem Chip bestrahlt, in welcher die DNA wiedergewonnen werden
soll. Die in Lösung
gebrachte DNA wird durch PCR amplifiziert. Die Autoren zeigen, dass
sie in der Lage sind, zumindest ein DNA-Molekül pro 169 nm
2 zu
extrahieren, was 10
–17/1000 μm
2 entspricht.
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Nichtsdestotrotz
benutzen sie keine physikalisch chemische Dissoziation zur Bestimmung
der tatsächlichen
Hybridisierungen, da diese die spezifischen (echt positive) der
anderen Hybridisierungen darstellen.
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Zusätzlich zu
den oben erwähnten
Dissoziationstechniken, also Dissoziation durch thermische Denaturierung
(Erhitzen), durch photothermische Denaturierung (IR-Laser), durch
Verdau (Restriktionsenzyme), durch Chemie (Ameisensäure), existieren
im Stand der Technik auch andere Verfahren zur Dissoziierung von Nukleinsäuren.
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Daher
ist es möglich,
die Ionenstärke
des Hybridisierungspuffers zu modifizieren, um das Detektionsoligonukleotid
vom Ziel zu dissoziieren. Tatsächlich
variiert der Schmelzpunkt der Oligonukleotide entsprechend der Ionenstärke des
Puffers. Je niedriger die Ionenstärke des Puffers ist, desto
weniger stabil ist das Oligonukleotid. Es ist auch möglich, die
Wirkung der Temperatur mit den Pufferbedingungen zu kombinieren.
-
Es
ist auch möglich,
PNA (Peptidische Nukleinsäuren)
oder andere Moleküle
zu verwenden, die im Stand der Technik zum Einfangen einer Nukleinsäure eingesetzt
werden. Die PNA/Oligonukleotid-Hybride besitzen die gleiche thermische
Stabilität,
unabhängig
von der Ionenstärke,
was bedeutet, dass ihr Schmelzpunkt nicht mit der Ionenstärke des
Hybridisierungspuffers variiert. Wenn die Fängersonde eine PNA ist, und
die Detektionssonde ein Oligonukleotid, dissoziiert die Detektionssonde – bei Verwendung
einer niedrigen Ionenstärke – vom Ziel,
wohingegen das Ziel mit der Fängersonde
(PNA) hybridisiert bleibt.
-
Es
ist möglich,
die Detektionssonden chemisch zu modifizieren, um die Dissoziierung
der DNA unter bestimmten Bedingungen durchzuführen. Diese Dissoziierungsverfahren
beziehen sich nicht auf die Partikel, die mit der Oberfläche über die
Oberflächeneigenschaften
der Nanopartikel und des Trägers
Wechselwirken.
-
Es
ist auch möglich,
eine Base des Oligonukleotids zu modifizieren, wie beispielsweise
von Dreyer et al. beschrieben (Proc. Natl. Acad. Sci., 82: 968–972; 1985).
Hier wird eine EDTA-Gruppe an Thymidin gekoppelt. In Gegenwart von
DTT, Fe(II) und O2, findet eine Spaltung
der DNA beim EDTA-tragenden Thymidin statt.
-
Da
es auch möglich
ist, ein Biotin an das Detektionsoligonukleotid zu koppeln, um es
anschließend
an Avidin anzuheften; ferner ist es auch möglich, eine chemische Gruppe
eines homo-bifunktionalen oder hetero-bifunktionalen Typus (chemisch
funktionale Gruppen, die notwendig für die Anhaftung an das Oligonukleotid und
den Träger
sind) zu koppeln, wobei die Gruppe eine zusätzliche chemisch funktionelle
Gruppe enthält,
die unter bestimmten Bedingungen gespalten werden kann: Beispielsweise
eine photo-spaltbare Gruppe oder alternativ eine Gruppe, die durch
DTT reduziert wird. Im Fall der photo-spaltbaren Gruppe wird durch
die Exponierung des Oligonukleotids gegenüber einer bestimmten Wellenlänge die
funktionelle Gruppe gespalten und das Oligonukleotid von seinem
Träger
dissoziiert.
-
Ein
anderes Verfahren kann auch darin bestehen, eine bekannte Sequenz
mit einer kleinen Größe, genannt „tag", hinzuzufügen, welche
die Eigenschaft hat, mit einer chelatierenden Gruppe, die auf dem
Nanopartikel vorliegt, über
ein Metallion zu chelatieren. Der „tag" kann ein Histidin-Tag oder irgendein
anderes Molekül
sein, das im Stand der Technik beschrieben ist. Die chelatierende
Gruppe kann ein NTA (Nitrilotriessigsäure) oder irgendeine andere
Gruppe sein, die im Stand der Technik beschrieben ist. Die Dissoziierung
wird darin bestehen, dass Verfahren eingesetzt werden, die im Stand
der Technik zur Dissoziierung der Wechselwirkung der Tag-Metall-chelatierenden
Gruppe beschrieben sind (beispielsweise durch Einsatz von EDTA).
-
Die
Dissoziierung kann auch durch Entfernen der Detektionssonde durchgeführt werden,
welche auf dem Nanopartikel vorliegt, und zwar durch Oligonukleotide
mit identischen Sequenzen. Diese Oligonukleotide können entweder
eine kürzere
Sequenz oder die gleiche Sequenz besitzen, mit einer zusätzlichen
Sequenz komplementär
zum Ziel. Es ist auch möglich,
Nukleinsäure-Analoga
für diese
Kompetitions-Verdrängung einzusetzen,
beispielsweise PNAs (Peptidische Nukleinsäuren) oder ein anderes Analogon
mit dem Vorteil eines neutralen Grundgerüsts.
-
Bezüglich der
Dissoziierung von Proteinmolekülen
wie Antigene und/oder Antikörpern
ist es möglich, irgendeines
der Verfahren anzuwenden, die im Stand der Technik für die Dissoziierung
der Wechselwirkungen zwischen einem Antigen und einem Antikörper beschrieben
sind (einige Techniken, die im Gebiet der Affinitätschromatographie
bekannt sind). Beispielhaft ist es daher möglich, die Dissoziierung durch
Anwendung von sauren Lösungen
durchzuführen,
wie beispielsweise Glyzinpuffer mit saurem pH-Wert oder Lösungen mit
hoher Ionenstärke,
wie beispielsweise SM LiCl (Kubitschko et al., Anal. Biochem. 253(1):
112–122;
1997). Es ist auch möglich,
denaturierende Agenzien wie beispielsweise Guanidiumchlorid, Harnstoff
oder alternative, Detergenzien enthaltende Lösungen einzusetzen, oder Verfahren
zum Verdau von Proteinen mit Proteasen oder sogar Endoproteasen,
die spezifisch für
das Antigen oder den Antikörper
sind, oder die alternativ unspezifisch für die Antigene oder die Antikörper sind.
-
Im
Falle einer Doppelmarkierung sollte die Dissoziierung gerichtet
sein, ohne für
die Proteine denaturierend zu sein, so dass eine sekundäre Markierung
ermöglicht
wird. Dies kann beispielsweise durch Verdrängung durchgeführt werden,
indem synthetische Peptide eingesetzt werden, deren Sequenzen den
Sequenzen der Epitope moloclonaler Antikörper entsprechen, jedoch eine
höhere
Affinität
besitzen.
-
Es
ist auch möglich,
Antigene und Antikörper
zu modifizieren, und zwar chemisch oder durch Gentechnikverfahren,
um die Dissoziierung unter bestimmten Bedingungen durchzuführen. Diese
Verfahren betreffen jedoch nicht die Proteinmoleküle, die
direkt mit der Oberfläche
auf unspezifische Art und Weise Wechselwirken. Daher kann die Modifizierung
eines der Proteine (Antigen oder Antikörper) betreffen, beispielsweise
eine Einführung
einer Sequenz mittels Gentechnik zur Spaltung durch eine Endoprotease.
In Gegenwart des Enzym wird das zu detektierende Protein gespalten.
Die zweite Markierung wird unter Verwendung eines zweiten monoclonalen
Antikörpers
durchgeführt,
der für
die verbleibende Proteinsequenz spezifisch ist. Die Modifizierung
kann ein Ende des Proteins betreffen, indem beispielsweise mittels
Gentechnikverfahren ein Tag hinzugefügt wird. Diese Tag kann durch
monoclonale Antikörper
erkannt werden, die Dissoziierung wird dann durch Verdrängung unter
Verwendung von Kompetitorpeptiden oder Antikörpern durchgeführt. Beispielhaft
kann der Tag eine „Polyhistidin"-Sequenz sein, die
eine Spalt- Sequenz
für Endoproteasen
enthält,
die zuvor nicht in der Sequenz vorliegt, wodurch die Dissoziierung
dann durch enzymatische Spaltung durchgeführt wird. Andere Sequenzen,
wie beispielsweise Protein-„Splice"-Sequenzen können ebenfalls
in das Protein eingebaut werden. Die Spaltung wird in Gegenwart
von beispielsweise DTT durchgeführt.
-
Schließlich ist
es auch möglich,
an das Detektionsprotein eine Nukleinsäuresequenz hinzuzufügen. Dadurch
wird ein Tag erhalten, wie oben beschrieben wurde, der von einer
Nukleinsonde erkannt werden kann, die selber mit einem Nanopartikel
konjugiert ist. Die Dissoziierung, sei sie gerichtet oder auch nicht,
kann anschließend
durch eine der für
Nukleinsäuren
beschriebenen Techniken durchgeführt
werden, vorausgesetzt, dass die Proteinanordnung nicht denaturiert
ist, wenn eine gerichtete Dissoziierung vollzogen wird. Kompetitionsverfahren
sind aus dieser Sicht vorteilhaft.
-
Sämtliche
oben erwähnten
Elemente können
in die Erfindung aufgenommen werden, um deren Wirkungsweise weiter
zu verbessern.
-
Gemäß der Patentanmeldung
WO-A-99/65926 einer
der Anmelder ist es auch möglich,
im Falle der Nukleinsäuren
auf das eigentliche Detektionsmolekül zu verzichten. Jedes Ziel
kann chemisch, enzymatisch oder physikalisch gespalten werden, während es
gleichzeitig einer Markierung oder etwas anderem unterzogen wird.
Die Gegenwart eines Detektionsmoleküls ist damit nicht länger notwendig,
da das Zielmolekül
markiert wird.
-
Es
existieren Vorrichtungen zum Ablesen von Molekülen, die markiert sind oder
auch nicht, und welche in den Erkennungszonen des Chips vorliegen
können.
-
Das
Ablesen der Erkennungszonen kann tatsächlich auch ohne das Vorliegen
des Markers durchgeführt
werden, wobei eine solche Technologie bereits im Stand der Technik
bekannt ist.
-
Unter
den direkten Detektionsverfahren der Hybridisierung ist es auch
möglich,
insbesondere die Detektion der Variation in der Masse, der Variation
in der Dicke und der Variation im Index zu unterscheiden. Es sind
auch photothermische Verfahren bekannt, die in der Veröffentlichung
von S. E. Bialkowski, Band 137 unter dem Titel beschrieben sind: „Photothermal
spectrocopy methods for chemical analysis" taken from chemical analysis: a series
of monographs an analytical chemistry and ist application, Wiley.
Schließlich
beschreibt das
US-Patent mit
der Nr. 4,299,494 ein Verfahren zur photothermischen Deflektion.
-
Daher
findet die Erfindung Anwendungen im Gebiet der biologischen und
chemischen Analysen.
-
Allgemein
hat das Ablesen der molekularen oder immunologischen Diagnosen,
wie zuvor erwähnt, den
Hauptnachteil, dass sie durch Falsch-Positive limitiert sind, also
durch Hybride oder Komplexe, die sich durch Hybridisierung oder
Komplexbildung bilden, wenn sie sich nicht bilden sollten, und/oder
durch Falsch-Negative,
also durch Hybride oder Komplexe, die sich nicht durch Hybridisierung
oder Komplexbildung bilden, wenn sie sich bilden sollen. Das Vorliegen
von Falsch-Positiven
oder Falsch-Negativen verursacht noch einen anderen Nachteil, was
die Folge des ersten, oben erwähnten
Nachteils ist; die molekulare Diagnose oder das immunologische Assay
ist nicht sensitiv (die Fähigkeit,
das gesuchte Hybrid oder den gesuchten Komplex zu identifizieren,
wenn es in einer kleinen Menge in einer biologischen zu untersuchenden
Probe vorliegt) und/oder nicht spezifisch (die Fähigkeit, das gesuchte Hybrid
oder den gesuchten Komplex in der zu testenden biologischen Probe,
die andere Hybride oder Komplexe enthält, zu detektieren). Dies kann
diagnostische Fehler verursachen, die für Patienten, Praktiker und
für Firmen,
die solche Tests herstellen, nicht akzeptierbar sind.
-
Mit
der vorliegenden Erfindung sollen sämtliche dieser zuvor erwähnten Nachteile
des Standes der Technik überwunden
werden, indem ein Verfahren zum Ablesen bereitgestellt wird, das
nur wenig oder gar nicht durch das Vorliegen von Falsch-Positiven
beeinflusst ist, und das daher die Sensitivität und Spezifität diagnostischer
Tests wesentlich verbessert.
-
Hierzu
bezieht sich die vorliegende Erfindung gemäß einer ersten Ausführungsform
auf ein Verfahren zum Ablesen auf einem Träger von zumindest einer biologischen
Reaktion gemäß Anspruch
2.
-
Gemäß einer
zweiten Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Ablesen auf
einem Träger
von zumindest einer biologischen Reaktion gemäß Anspruch 3.
-
In
den vorgenannten zwei Fällen
kann das Verfahren zusätzlich
die folgenden zusätzlichen
nachfolgenden Schritte aufweisen:
- • In-Verbindung-Bringen
des funktionalisierten und behandelten Trägers, nach der spezifischen
Trennung, mit einer zweiten flüssigen
Probe oder mit einer anderen flüssigen
Probe, um zumindest ein biologisches markiertes Zielmolekül von Neuem
zu fixieren an
– das
oder die biologischen Erkennungsmolekül(e), von dem oder von denen
sie getrennt wurden, und/oder
– irgendein anderes Erkennungsmolekül oder andere
Erkennungsmoleküle,
die von der gleichen Erkennungszone abgeleitet sind,
- • Herstellen
eines dritten Bildes des Trägers
nach dieser neuen Bindung der Zielmoleküle oder des Zielmoleküls,
- • Analysieren
des dritten Bildes im Vergleich zur vorherigen Analyse der zwei
ersten Bilder zur Bestätigung der
spezifischen Bindung zwischen den Erkennungsmolekülen und
dem oder den Zielmolekül(en).
-
Gemäß einer
dritten Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Ablesen auf einem
Träger
von zumindest einer biologischen Reaktion gemäß Anspruch S.
-
Gemäß einer
vierten Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Ablesen auf
einem Träger
von zumindest einer biologischen Reaktion gemäß Anspruch 6.
-
Gemäß einer
fünften
Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Ablesen auf
einem Träger
von zumindest einer biologischen Reaktion gemäß Anspruch 7.
-
Gemäß einer
sechsten Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Ablesen auf
einem Träger
von zumindest einer biologischen Reaktion gemäß Anspruch 8.
-
Gemäß einer
siebten Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Ablesen auf
einem Träger
von zumindest einer biologischen Reaktion gemäß Anspruch 9.
-
Gemäß einer
achten Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Ablesen auf
einem Träger
von zumindest einer biologischen Reaktion gemäß Anspruch 10.
-
In
den vorstehenden fünf
Fällen
kann das Verfahren die folgenden zusätzlichen nachfolgenden Schritte
aufweisen:
- • In-Verbindung-Bringen
des funktionalisierten und behandelten Trägers, nach der spezifischen
Trennung, mit einer dritten flüssigen
Probe oder mit einer weiteren flüssigen
Probe, um zumindest ein markiertes Detektionsmolekül von neuem
zu binden an:
– das
oder die Zielmoleküle,
von welchen dieses oder diese getrennt waren und/oder
– jedes
andere Zielmolekül
oder Zielmoleküle
(3), die an ein oder mehrere Erkennungsmoleküle (2)
gebunden sind, welche von einer Erkennungszone abgeleitet sind,
- • Anfertigen
eines dritten Bildes des Trägers
nach dieser neuen Bindung der Detektionsmoleküle, und
- • Analysieren
des dritten Bildes im Vergleich zu der vorherigen Analyse der zwei
ersten Bilder zur Bestätigung
der spezifischen Bindungen zwischen den Ziel- und den Detektionsmolekülen.
-
Gemäß einer
ersten Variante der Ausführungsform
der Erfindung wird mindestens ein Waschschritt nach der Bindung
von ausgeführt:
- • den
Erkennungsmolekülen
an den Träger,
wobei die Erkennungsmoleküle
gegebenenfalls an die markierten Zielmoleküle gebunden sind und/oder an
die unmarkierten Zielmoleküle,
wobei die letzteren gegebenenfalls an Detektionsmoleküle gebunden
sind, und/oder
- • den
markierten Zielmolekülen
und/oder den unmarkierten Zielmolekülen an die Erkennungsmoleküle, welche
vorzugsweise an den Träger
gebunden sind, wobei die Zielmoleküle gegebenenfalls an die Detektionsmoleküle gebunden
sind, und/oder den
- • den
Detektionsmolekülen
an die unmarkierten Zielmoleküle,
welche an die an den Träger
gebundenen Erkennungsmoleküle
gebunden sind.
-
Gemäß einer
zweiten Variante der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht der Trägern aus magnetischen Partikeln,
und das Verfahren weist die Schritte der Magnetisierung der magnetischen
Partikel auf, welche vorzugsweise eingesetzt werden:
- • während irgendeines
Schrittes der physikalisch-chemischen Behandlung und/oder der Herstellung
des Bildes, wie weiter oben beschrieben, und/oder
- • vor
irgendeinem Waschschritt, wie weiter oben beschrieben.
-
Gemäß einer
dritten alternativen Ausführungsform
der Erfindung ermöglicht
das In-Verbindung-Bringen des Trägers
mit zumindest zwei ersten flüssigen
unterschiedlichen Proben, die gegebenenfalls zuvor vermengt wurden,
die Bindung von zumindest zwei unterschiedlichen Erkennungsmolekülen an den
Träger
in zumindest zwei unterschiedlichen Erkennungszonen.
-
Unabhängig von
der Alternative, besteht das Detektionsmolekül, wenn mindestens zwei wahlweise unterschiedliche
Zielmoleküle
quantifiziert werden sollen, aus einem Molekül, das direkt oder indirekt
mit zumindest einem Marker assoziiert ist, wie beispielsweise einem
Nanopartikel, dessen Mittel, die die Bilder hervorrufen, eine individuelle
Visualisierung ermöglichen,
und zwar trotz des Vorliegens anderer benachbarter Detektionsmoleküle und Ähnlichem.
-
In
allen Fällen
können
die physikalisch-chemischen Bedingungen, welche die Trennung der
markierten Zielmoleküle
bezüglich
der Erkennungsmoleküle,
oder der Detektionsmoleküle
bezüglich
der Zielmoleküle, ermöglichen,
durch eine Erhitzung auf den Schmelzpunkt erreicht werden.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
bestehen die markierten Zielmoleküle, die Erkennungsmoleküle oder
die Zielmoleküle,
aus Nukleinsäuren,
oder die Detektionsmoleküle
weisen Nukleinsäuren
auf.
-
Gemäß einer
anderen bevorzugten Ausführungsform
bestehen die markierten Zielmoleküle, die Erkennungsmoleküle oder
die Zielmoleküle
aus Antikörpern
und/oder Antigenen, oder die Detektionsmoleküle weisen Antikörper und/oder
Antigene auf.
-
In
jedem Fall kann die Markierung des Zielmoleküls oder der Detektionsmoleküle folgendermaßen durchgeführt werden:
- • durch
Partikel, die durch konventionelle optische Mikroskopie, Fluoreszenzmikroskopie,
Dunkelfeldmikroskopie oder Rasterkraftmikroskopie visualisiert werden
können,
- • durch
Moleküle,
die durch Rasterkraftmikroskopie visualisiert werden können,
- • durch
Enzyme mit einem zu fällenden
Produkt, welches ein detektierbares Signal produziert, beispielsweise
durch Fluoreszenz, Lumineszenz, wie beispielsweise Meerrettichperoxidase,
alkalischer Phosphatase, β-Galactosidase
oder Glukose-6-Phosphat-Dihydrogenase,
- • durch
Chromophore, wie beispielsweise fluoreszierende oder lumineszierende
Verbindungen,
- • durch
elektronische Marker, die durch Elektronenmikroskopie detektiert
werden können,
- • durch
absorbierende Moleküle,
die durch thermische Linsenmikroskopie visualisiert werden können.
-
In
dem Falle, wo drei aufeinander folgende Bilder des Trägers hergestellt
werden, umfasst die andere flüssige
Probe anstelle entweder der zweiten oder der dritten flüssigen Probe,
einen Marker, der unterschiedlich ist zu demjenigen, der in zweiten
oder dritten flüssigen
Proben enthalten ist, zum In-Verbindung-Bringen des funktionalisierten
und behandelten Trägers
nach der spezifischen Trennung.
-
Die
beigefügten
Figuren und Beispiele sollen lediglich beispielhaft sein, und implizieren
keinerlei Beschränkungen.
Sie dienen dazu, die Anmeldung besser zu verstehen.
-
1 stellt
einen Schritt des Verfahrens zum Ablesen dar, der auf der Einführung einer
zweiten Flüssigkeit,
die Zielmoleküle
enthält,
in einen Biochip besteht, welcher seinerseits Erkennungsmoleküle trägt.
-
2 stellt
einen Schritt des Verfahrens zum Ablesen dar, bestehend aus einem
Waschschritt, zur Entfernung der nicht hybridisierten oder nicht
komplexierten Zielmoleküle,
also der Moleküle,
die nicht an den Chip fixiert sind.
-
3 stellt
einen Schritt des Verfahrens zum Ablesen dar, der aus der Einführung einer
dritten Flüssigkeit,
die Detektionsmoleküle
enthält,
in einen Biochip besteht, welcher sowohl Erkennungsmoleküle als auch
Zielmoleküle
trägt.
-
4 stellt
einen Schritt des Verfahrens zum Ablesen dar, und besteht aus einem
Waschschritt, zur Entfernung der nicht hybridisierten oder nicht
komplexierten Detektionsmoleküle,
also der Moleküle,
die nicht an dem Biochip anhaften.
-
5 stellt
einen Schritt des Verfahrens zum Ablesen dar, und besteht aus der
Herstellung eines ersten Bildes, welches die auf dem Biochip detektierten
Hybride oder Komplexe nach dem in den 1 bis 4 oben
dargestellten Schritten wiedergibt.
-
6 stellt
einen Schritt des Verfahrens zum Ablesen dar, und besteht aus einer
gerichteten Spaltung, mit welcher die Dissoziierung zwischen den
Zielmolekülen
und den Detektionsmolekülen
ermöglicht
wird.
-
7 stellt
einen Schritt des Verfahrens zum Ablesen dar, und besteht aus der
Herstellung eines zweiten Bildes, welches die auf dem Biochip detektierten
Hybride oder Komplexe nach dem in der 6 oben dargestellten
Schritt wiedergibt.
-
8 stellt
einen Schritt des Verfahrens zum Ablesen dar, und besteht aus der
Wiedereinführung
der dritten Flüssigkeit,
die Detektionsmoleküle
aufweist, in einen Biochip dar, der sowohl Erkennungsmoleküle als auch
Zielmoleküle
trägt.
-
9 stellt
einen Schritt des Verfahrens zum Ablesen dar, und besteht aus einem
Waschschritt zur Entfernung der Detektionsmoleküle, die sich nicht innerhalb
des Biochips angeheftet haben.
-
10 stellt
einen Schritt des Verfahrens zum Ablesen dar, und besteht aus der
Herstellung eines dritten Bildes, welches die auf dem Biochip nach
den in den 8 und 9 oben dargestellten
Schritten detektierten Hybride oder Komplexe wiedergibt.
-
11 schließlich stellt
den letzten Schritt des Verfahrens zum Ablesen gemäß der Erfindung
dar, wobei dieser Schritt aus der gleichzeitigen Analyse des zweiten
und dritten Bildes besteht, um ein viertes Bild zu erhalten, das
die auf dem Biochip detektierten Hybride oder Komplexe wahrhaft
wiedergibt.
-
Die
oben dargestellten Beispiele ermöglichen
es ferner, die Erfindung besser zu verstehen.
-
Beispiel 1: Spezifische Dissoziierung
der Detektionsmoleküle,
die mit magnetischen Nanopartikeln assoziiert sind, von den Zielmolekülen
-
Das
Modell, das aus HIV-Sequenzen ausgewählt ist, besteht aus:
- • einem
Erkennungsmolekül 2,
das 5' biotinyliert
ist, um dessen Anhaftung an einen Träger 1 zu ermöglichen,
und entspricht der Sequenz SEQ ID Nr. 1:
- • einem
Zielmolekül 3,
das der Sequenz SEQ ID Nr. 2 entspricht:
- • einem
Detektionsmolekül 4,
das ein biotinyliertes Oligonukleotid an seinem 3'-Ende aufweist, und
welches der Sequenz SEQ ID Nr. 3: 5'-TTCTGAACTTATTCTT-3' (Länge:
16 Nukleotide) entspricht, sowie einem Marker.
-
In
der SEQ ID Nr. 2 ist ein Teil der Sequenz fett markiert und unterstrichen,
und dieser Teil entspricht der Sequenz, die zu der SEQ ID Nr. 1
des Erkennungsmoleküls 2 komplementär ist. Ein
anderer Teil der Sequenz ist lediglich unterstrichen, und dieser
Teil entspricht der Sequenz, die zu der SEQ ID Nr. 3 des Detektionsmoleküls 4 komplementär ist.
-
Erster Schritt: Immobilisierung der Erkennungsmolekül auf den
Träger:
-
Der
Träger 1 wird
als Corning Glasträger
(Referenz 0211) mit dem Format 18 mm × 18 mm verwendet, der zuvor
mit 1% AMPMES (Amino-Propyl-Dimethyl-Ethoxysilane) silanisiert wurde.
-
Auf
diesem Träger 1 ist
Neutravidin (Neutravidin Biotin-bindendes Protein Pierce Referenz
31000AH) über
PDC (Phenylen Diisothiocyanat) mit einer Konzentration von 1 mm/ml
PBS (Phosphat gepufferte Saline) in Form einer Ablagerung von 2 μl, also 2
mm im Durchmesser, angebracht. Dieser vorangehende Schritt, der nicht
in den Figuren dargestellt ist, ermöglicht die nachfolgende Fixierung
der Erkennungsmoleküle 2 an
den Träger 1,
indem die biotilysierten Enden der Erkennungsmoleküle 2 an
das auf dem Träger 1 vorliegende
Neutravidin immobilisiert werden.
-
Nach
einem Waschschritt mit einer Lösung
von 1%-igem wässrigem
Ammoniak, 1M NaCl, 1% BSA (Bovines Serum Albumin) und nach Inkubierung
in dem gleichen Puffer für
10 Minuten, wurde der Träger 1 mit Wasser
und anschließend
mit TE-Puffer (10 mM Tris, pH 8, 1 mM EDTA), 1 M NaCl gewaschen,
um das nicht angehaftete Neutravidin zu entfernen.
-
Der
Träger 1,
auf welchen das Neutravidin angehaftet ist, wird anschließend 20
Minuten bei Raumtemperatur in Gegenwart der Erkennungsmoleküle 2 inkubiert,
und zwar in Lösung
in TE, 1M NaCl, mit einer Konzentration von 5 μm. Der Träger 1 wird in einer
Lösung
von 1%-igem wässrigen
Ammoniak, 1 M NaCl, 1% BSA und für
eine Inkubationszeit von 10 Minuten gewaschen. Der Träger 1 wird
dann in diese gleiche Lösung
eingebettet, um die Gesamtheit der Erkennungszonen 20 Minuten lang
abzusättigen,
anschließend
wird mit Wasser und wiederum dann anschließend mit TE gewaschen, um die
Entfernung der Erkennungsmoleküle 2,
die nicht an das Neutravidin fixiert sind, zu entfernen.
-
Der
Schritt der Fixierung der Erkennungsmoleküle 2 an den Träger 1 über deren
biotinylierte 5'-Enden ist
nicht in den Figuren dargestellt, da der Träger 1, gemäß 1,
bereits funktionalisiert ist, um die Zielmoleküle 3 aufzunehmen.
-
Zweiter Schritt: Hybridisierung der Zielmoleküle an die
Erkennungsmoleküle:
-
Nach
Immobilisierung der Erkennungsmoleküle 2 wird deren Hybridisierung
mit den Zielmolekülen 3 durch
eine Inkubation des Trägers
in TE 1 M NaCl, 0,05% Triton X100 über Nacht bei 35°C durchgeführt, was 1 entspricht.
In dem vorliegenden Fall werden 70 komplementäre Basenpaare hybridisiert.
-
Der
Träger 1 wird
dann aufgenommen, in dem gleichen Puffer 15 Minuten bei
Raumtemperatur gewaschen, wie in 2 dargestellt,
was es ermöglicht,
die nicht hybridisierten Zielmoleküle 6 zu entfernen.
-
Es
wird bemerkt, dass gemäß einer
Alternative der Erfindung die Erkennungsmoleküle 2 im Voraus mit den
Zielmolekülen 3 hybridisiert
werden können,
und die Mischung anschließend
mit dem Träger 1 direkt
in Kontakt gebracht werden kann.
-
Dritter Schritt: Markierung der Oligonukleotide
mit Nanopartikeln zur Synthese der Detektionsmoleküle:
-
Um
die Zielmoleküle 3,
die mit den Erkennungsmolekülen 2 hybridisiert
haben, zu detektieren, werden zuvor Detektionsmoleküle 4 mit
magnetischen Nanopartikeln von Immunicon (Huntingdon Valley, USA,
Ref.: F3106) markiert. Diese Nanopartikel haben einen Durchmesser
von 145 nm und sind mit Streptavidin funktionalisiert, wobei im
Allgemeinen 6.000 bis 20.000 Streptavidinmoleküle an einen einzelnen Nanopartikel
angebracht sind, wobei jedes Streptavidin die Anbringung von vier
Biotinen ermöglicht.
Diese Nanopartikel werden mit einer Konzentration von 109-Partikeln/ml und 4°C über Nacht in TE-Puffer inkubiert,
der 1 M NaCl, 0,14 mg/ml Lachs-DNA, 0,05% Triton X100 enthält. Das
Oligonukleotid, das die Basis des Detektionsmoleküls 4 bildet,
und das an einem seiner Enden biotinyliert ist, wird anschließend zu
der Lösung
der Nanopartikel hinzugefügt,
und zwar in einer Größenordnung
von eintausend Detektionsoligonukleotiden pro Nanopartikeln, und
wird anschließend
30 Minuten lang bei 35°C
inkubiert. Jedes Detektionsolionukleotid, das mit einem Nanopartikel
assoziiert ist, stellt ein Detektionsmolekül 4 dar.
-
Vierter Schritt: Erste Hybridisierung
der Detektionsmoleküle
mit den Zielmolekülen:
-
Dieser
Schritt, wie in 3 dargestellt, besteht aus dem
In-Verbindung-Bringen
der Zielmoleküle 3, die
mit den Erkennungsmolekülen 2 hybridisiert
sind, mit den Detektionsmolekülen 4.
Hierzu wird der Träger 1,
auf welchen die Zielmoleküle 3 mit
den Erkennungsmolekülen 2 hybridisiert
vorliegen, mit 1 mm der Lösung der
Detektionsmoleküle 4 inkubiert,
die gemäß dem vorhergehenden
Schritt hergestellt wurden, und zwar in der Größenordnung von 109 Nanopartikeln/ml über eine
Stunde bei Raumtemperatur. Die Hybridisierung wird mit 16 komplementären Basenpaaren
durchgeführt.
-
Der
Träger 1 wird
anschließend
in TE-Puffer mit 1 M NaCl, 0,05% Triton X100 15 Minuten
lang bei Raumtemperatur gewaschen, um die nicht mit den Zielmolekülen 3 hybridisierten
Detektionsmoleküle
zu entfernen, wie in 4 dargestellt.
-
Es
wird bemerkt, dass gemäß einer
Alternative der Erfindung die Detektionsmoleküle 4 zuvor mit den Zielmolekülen 3 hybridisiert
werden können,
und die Mischung dann anschließend
dann direkt mit dem Träger 1 in
Kontakt gebracht wird, an welchen die Erkennungsmoleküle 2 angebracht
sind.
-
Fünfter
Schritt: Herstellung eines ersten Bildes:
-
Ein
erstes Bild 10 wird mittels Dunkelfeldmikroskopie (zwanzig
(20)-fache Vergrößerung mit
einer Dunkelfeldlinse) produziert, wodurch es ermöglicht wird,
kleine nicht-fluoreszierende Nanopartikel zu visualisieren, was 5 entspricht.
-
Sechster Schritt: Thermische Dissoziierung
des Zielmoleküls
und der Detektionsmoleküle:
-
Dieser
Dissoziierungsschritt ist in 6 dargestellt.
Das Detektionsmolekül 4 besitzt
ein Schmelzpunkt von 51°C,
wohingegen das Erkennungsmolekül 2 einen
gemessenen Schmelzpunkt von 90,5°C
besitzt. Eine Temperatur von 60°C
stellt eine Temperatur dar, die größer ist als die des Schmelzpunkts
des Detektionsmoleküls 4,
und niedriger als die des Schmelzpunkts des Erkennungsmoleküls 2,
was die Dissoziierung von Zielmolekül 3 und Detektionsmolekül 4 ermöglicht.
Die Dissoziierung der Detektionsmoleküle 4 wird daher durch
Behandlung des Trägers 1 in
einem TE-Puffer mit 0,05% Triton X100 bei 60°C über eine Stunde hinweg durchgeführt. Einige
Detektionsmoleküle 4 bleiben
an der Oberfläche
haften, jedoch entsprechen diejenigen, die haftenbleiben, den Detektionsmolekülen, die
nicht spezifisch an der Oberfläche
absorbiert haben.
-
Diese
Dissoziierung kann auch durch eine Inkubation des Trägers 1 in
Natriumphosphatpuffer, pH 5,5 mit einer Konzentration von 100 mM,
1 mM EDTA, 0,05% Triton X100 über
eine Stunde bei 60°C
erreicht werden. Die Dissoziierung hängt nicht von der Natur des
Puffers ab, der für
die Hybridisierung eingesetzt wird (100 mM Natriumphosphatpuffer,
pH 5,5, 1 M NaCl, 1 mM EDTA, 0,05% Triton X100, oder 100 mM Natriumphosphatpuffer,
pH 5,5, 0,1 M NaCl mM EDTA, 0,05% Triton X100). Die notwendigen
Bedingungen sind der Einsatz eines Puffers mit niedriger Ionenstärke oder
sogar eines salzfreien Puffers, sowie eine Erhitzung für eine Stunde
bei 60°C.
-
Siebter Schritt: Herstellung eines zweiten
Bildes:
-
Mittels
Dunkelfeldmikroskopie wird ein zweites Bild 11 hergestellt,
was die Beobachtung ermöglicht, dass
die meisten der Detektionsmoleküle 4,
die zuvor mit den Zielmolekülen
hybridisiert haben und die Echt-Positive repräsentieren, verschwunden sind.
Dies ist in 7 gezeigt.
-
Dieses
zweite Bild 11 ermöglicht
es daher, Detektionsmoleküle 4 zu
detektieren, die lediglich an der Oberfläche absorbiert haben, oder
die nicht richtig mit den Zielmolekülen 3 hybridisiert
haben, also ohne Fehlanpassung, was Falsch-Positive darstellt.
-
Durch
Abziehen der Detektionsspots, die auf dem ersten Bild 10 vorliegen,
von denjenigen auf dem zweiten Bild 11, ist es möglich, das
Vorliegen von Echt-Positiven
und Falsch-Positiven zu unterscheiden.
-
Achter Schritt: Zweite Hybridisierung
der Detektionsmoleküle
mit den Zielmolekülen:
-
Mit
dem Ziel einer weiteren Verfeinerung der Ergebnisse der vorhergehenden
Schritte wird der Träger 1 ein
zweites Mal mit den Detektionsmolekülen 4 unter identischen
Bedingungen wie für
die erste, oben beschriebene Hybridisierung im vierten Schritt inkubiert,
so dass die Markierung der Zielmoleküle 3, die bereits mit
den Erkennungsmolekülen 2 hybridisiert
haben, mit den Detektionsmolekülen 4 wiederhergestellt
wird. Dies ist in 8 dargestellt.
-
Der
Träger 1 wird
anschließend
in TE-Puffer gewaschen, der 1 M NaCl, 0,05% Triton X100 enthält, und
zwar 15 Minuten lang bei Raumtemperatur, was in 9 dargestellt
ist.
-
Neunter Schritt: Herstellung eines dritten
Bildes:
-
Dieses
dritte Bild 12 ermöglicht
es, den Unterschied, der während
des siebten Schrittes zwischen den Echt-Positiven und den Falsch-Positiven
gemacht wurde, zu verfeinern. Darüber hinaus ermöglicht es
das dritte Bild 12, da die Detektionsmoleküle 4 spezifisch
für die
Zielmoleküle 3 sind,
zu verifizieren – wie
in 10 dargestellt –, dass die Zielmoleküle 3 immer
noch an den Erkennungsmolekülen 2 vorliegen,
da man die gleiche Intensität
des Detektionssignals erreicht wie für das erste Bild. Konsequenterweise
dissoziieren die Zielmoleküle 3 während der
Behandlung mit TE, Triton X100, bei 60°C nicht von den Erkennungsmolekülen 2:
Somit ist die Dissoziierung gerichtet.
-
Es
ist auch möglich,
einen letzten Schritt durchzuführen,
der 11 entspricht, bei welchem Computer-Mittel die
drei erhaltenen Bilder 10, 11 und 12 weiterverarbeiten,
so dass die Detektionsspots 18 präzise definiert werden können, die
tatsächlich
den Detektionsmolekülen 4 entsprechen,
die mit den Erkennungsmoleküle 2 – Zielmoleküle 3 – Hybriden
hybridisiert haben.
-
Beispiel 2: Gerichtete Dissoziierung der
Detektionsmoleküle,
die mit fluoreszierenden Nanopartikeln assoziiert sind, von den
Zielmolekülen:
-
Bei
diesem Beispiel wird das in Beispiel 1 beschriebene biologische
Modell verwendet.
-
Die
ersten zwei in Beispiel 1 beschriebenen Schritte, die jeweils der
Immobilisierung der Erkennungsmoleküle 2 auf dem Träger 1 und
der Hybridisierung der Zielmoleküle 3 mit
den Erkennungsmolekülen 2 entsprechen,
werden auf vergleichbare Art und Weise in dem vorliegenden Beispiel
durchgeführt.
-
Der
dritte Schritt, der der Markierung der Detektionsmoleküle entspricht,
unterscheidet sich andererseits von Beispiel 1, da die Nanopartikel,
die zur Markierung der Detektionsmoleküle 4 eingesetzt wurden,
fluoreszierende Nanopartikel sind, die von Molecular Probe (Eugene
Oregon, USA, Referenznr. T8860) erhalten wurden, einen Durchmesser
von 100 nm aufweisen, und bereits mit Neutravidin funktionalisiert
sind. Die dadurch gewonnenen Detektionsmoleküle 4 werden über Microcon
YM30 (Amicon MILLIPORE Referenznr. 42409) gereinigt.
-
Die
erste Hybridisierung der Detektionsmoleküle 4 mit den Zielmolekülen wird
wie im vierten Schritt des Beispiels 1 beschrieben durchgeführt.
-
Die
Auszählung
der Detektionsspots wird mittels eines ersten Bildes 10 durchgeführt, welches
durch Fluoreszenzmikroskopie gemäß 5 erhalten
wird.
-
Der
Dissoziierungsschritt wird in TE-Puffer mit 0,05% Triton X100 bei
60°C über eine
Stunde hinweg durchgeführt,
wie in 7 dargestellt, und wie weiter oben im sechsten
Schritt des Beispiels 1 beschrieben.
-
Ein
zweites Bild 11 wird mittels Fluoreszenzmikroskopie hergestellt.
Durch Abziehen der Intensität
der Fluoreszenz, die für
das erste Bild gewonnen wurde, von derjenigen, die mit dem zweiten
Bild gewonnen wurde, ist es möglich,
hiervon die Fluoreszenzintensität
abzuleiten, die auf das Vorliegen von Falsch-Positiven zurückzuführen ist.
Auf vergleichbare Art und Weise wie es für Beispiel 1 beschrieben wurde,
ermöglicht
eine zweite Hybridisierung der Detektionsmoleküle 4 mit den Zielmolekülen 3,
gefolgt von der Herstellung eines dritten Bildes 12 die Überprüfung, dass
tatsächlich
eine Fluoreszenzintensität
erreicht wird, die vergleichbar ist zu derjenigen, die im ersten
Bild 10 detektiert wurde, was wiederum zeigt, dass die
Dissoziierung tatsächlich
gerichtet ist.
-
Die
Dissoziierung kann daher mit Detektionsmolekülen 4 durchgeführt werden,
die mit Nanopartikeln einer anderen Natur markiert sind.
-
Beispiel 3: Gerichtete Dissoziierung eines
Zielmoleküls,
das zwischen zwei Oligonukleotiden hybridisiert ist, und das mit
Nanopartikeln assoziiert ist
-
Die
Sequenzen der Erkennungsmoleküle 2,
Zielmoleküle 3 und
Detektionsmoleküle 4,
die in diesem Beispiel verwendet wurden, sind identisch mit denjenigen,
wie sie für
Beispiel 1 beschrieben wurden.
-
In
diesem Beispiel wird die Erfindung mit einem doppelten Hybrid eingesetzt,
bei welchem das Zielmolekül 3 assoziiert
wird mit:
- • dem
Erkennungsmolekül 2,
wobei dieses 2 mit einem magnetischen Partikel assoziiert
ist, und
- • dem
Detektionsmolekül 4,
das mit einem fluoreszierenden Nanopartikel markiert ist.
-
Die
Verwendung eines magnetischen Partikels, das hier nicht als Marker
fungiert, ermöglicht
es, ein einfaches Reinigungsprotokoll durch bloße Magnetisierung zu verwenden,
und die Verwendung eines fluoreszierenden Partikels ermöglicht es,
Fluoreszenz als sensitives Verfahren zur Detektion und Auszählung der
hergestellten Hybride einzusetzen.
-
Daher
werden die Erkennungsmoleküle 2 mit
magnetischen Partikeln assoziiert (Immunicon Streptavidine, Huntingdon
Valley, USA, Referenznr. F3106; Durchmesser 145 nm; Konzentration
109 p/ml), wohingegen die Detektionsmoleküle 4 mit
fluoreszierenden Nanopartikeln (Molecular Probes Neutravidine; Durchmesser
100 nm, Konzentration 109 p/ml) assoziiert
werden.
-
In
einem ersten Schritt werden die Zielmoleküle 3 mit den fluoreszierenden
Detektionsmolekülen 4 hybridisiert.
Die Zielmoleküle 3 (Konzentration:
106 p/μl)
werden vier Stunden lang bei Raumtemperatur mit den Detektionsmolekülen 4 (Konzentration:
1 nM) in TE-Puffer mit 1 M NaCl und 0,05% Triton (Endvolumen: 20 μl) inkubiert.
-
In
einem zweiten Schritt werden die Zielmoleküle 3, die mit den
Detektionsmolekülen 4 hybridisiert
haben, eine Stunde lang bei Raumtemperatur mit den Erkennungsmolekülen 2 hybridisiert,
welche mit den magnetischen Partikeln assoziiert sind. Die Zielmoleküle 3 liegen
daher im Sandwich zwischen einem magnetisierbaren Erkennungsmolekül 2 und
einem fluoreszierenden Detektionsmolekül 4.
-
In
einem dritten Schritt werden die Doppelhybride unter einem Mikroskop
mit Epifluoreszenz-Beleuchtung oder mit Dunkelfeldbeleuchtung untersucht.
Eine Vorrichtung mit einem Dauermagneten, die unter die Platte des
Mikroskops platziert wird, ermöglicht
die Anwendung eines magnetischen Feldes von 300 Gauss. Unter der
Wirkung dieses magnetischen Feldes ordnen sich die magnetischen
Partikel in Form von Stäbchen an,
in welche sich die fluoreszierenden Partikel anordnen können. Zu
diesem Zeitpunkt des Tests kann jedoch nicht geschlossen werden,
ob diese Konjugate ein Zielmolekül
mit einschließen,
oder auch nicht.
-
In
einem vierten Schritt wird diese Unsicherheit mit einem gerichteten
Dissoziierungsschritt beseitigt. Hierfür wird der Puffer zur Suspendierung
der Partikel unter einem magnetischen einengenden Feld durch einen
TE-Puffer mit niedriger Ionenstärke
und mit 0,05% Triton X100 ersetzt, und die Partikel bei 70°C 30 Minuten
lang erhitzt.
-
Sofort
danach wird ein magnetischer Waschschritt durchgeführt. Die
erhaltene Suspension wird unter dem Mikroskop untersucht, wobei
immer noch ein Magnetfeld von 300 Gauss angewandt wird. Die Kombination
der Ionenstärke
und der Temperatur ermöglichen
es dadurch, die Zielmoleküle 3 von
den Detektionsmolekülen 4 zu
trennen. Das Ausmaß der
Dissoziierung hängt
von der genauen Natur der Funktionalisierungen der zwei Arten an
Nanopartikeln ab, sowie von der Länge und der Sequenz der DNA-Moleküle, und
von der Zusammensetzung des Puffers.
-
Diese
Art der Anwendung der gerichteten Dissoziierung zwischen einem fluoreszierenden
Partikel und einem magnetischen Partikel, oder genauer gesagt zwischen
einem Zielmolekül 3 und
einem Detektionsmolekül 4,
kann mit anderen Arten von nicht-magnetischen oder nicht-fluoreszierenden
Partikeln durchgeführt werden,
oder aber mit Partikeln, deren Funktionalisierung unterschiedlich
ist, oder mit Partikeln unterschiedlicher Größen.
-
Beispiel 4: Gerichtete Dissoziierung der
markierten Zielmoleküle
bezüglich
den Erkennungsmolekülen
-
Das
Hauptmerkmal dieses Beispiels ist es, direkt markierte Zielmoleküle einzusetzen,
ohne wieder Detektionsmoleküle
zur Detektion der Hybridisierung zwischen den Erkennungsmolekülen und
den Zielmolekülen
einzusetzen. Das Modell besteht aus:
- • einem Erkennungsmolekül, dessen
Sequenz identisch ist mit derjenigen, die in Beispiel 1 beschrieben wurde
- • einem
Zielmolekül,
dessen Sequenz identisch ist mit derjenigen, die in Beispiel 1 beschrieben
wurde, und das zuvor fragmentiert und markiert wurde.
-
Unter
Verwendung dieses Verfahrens werden Fragmente von ungefähr 50 Nukleotiden
gewonnen, die an deren 3'-Enden
mit einem fluoreszierenden Marker markiert sind. Eines dieser Fragmente,
das auch Detektionsfragment genannt wird, kann über seine Komplementarität mit dem
Erkennungsmolekül
gemäß einem Protokoll
hybridisieren, welches zu dem in Beispiel 1 beschriebenen ähnlich ist.
-
Daher
wird die Immobilisierung der Erkennungsmoleküle auf dem Träger wie
im ersten Schritt des Beispiel 1 beschrieben, durchgeführt. Nach
Immobilisierung der Erkennungsmoleküle wird die Hybridisierung
der Erkennungsmoleküle
mit den markierten Zielmolekülen
durch Inkubierung des Trägers
in TE mit 1 M NaCl durchgeführt.
-
Anschließend wird
der Träger 1 aufgenommen,
und 15 Minuten lang bei Raumtemperatur in dem gleichen Puffer gewaschen.
Dieser Waschschritt ist sehr wichtig, da es dieser ermöglicht,
die durch diese Verfahren erhaltenen Fragmente zu entfernen, welche
Detektionsfragmente darstellen, die nicht hybridisiert sind, sowie
Fragmente zu entfernen, die nicht die Sequenzregion besitzen, die
zu dem Erkennungsmolekül
komplementär
ist.
-
Ein
erstes Bild wird durch Fluoreszenzmikroskopie hergestellt, wie in
Beispiel 2 beschrieben ist, was es ermöglicht, das Ausmaß der Fluoreszenz
aufgrund des Vorliegens von Echt-Positiven, jedoch auch von Falsch-Positiven
zu gewinnen.
-
Die
Dissoziierung der markierten Zielmoleküle von den Erkennungsmolekülen wird
anschließend durch
Inkubierung des Trägers
in einem PE-Puffer mit 0,05% Triton X100 bei 95°C über eine Stunde lang durchgeführt.
-
Anschließend wird
ein zweites Bild hergestellt, welches es ermöglicht, die Detektionsfragmente
zu detektieren, die lediglich an der Oberfläche absorbiert sind, und die
nicht hinreichend mit den Erkennungsmolekülen hybridisiert haben, wodurch
Falsch-Positive gebildet werden. Wie für Beispiel 1 beschrieben ist
es möglich, durch
Abziehen der Detektionsspots, die in dem ersten Bild vorliegen,
von denjenigen des zweiten Bildes, zwischen dem Vorliegen von Echt-Positiven
und Falsch-Positiven
zu unterscheiden.
-
Um
die in den vorhergehenden Schritten erhaltenen Ergebnisse zu überprüfen, wird
der Träger,
an welche die Erkennungsmoleküle
fixiert sind, ein zweites Mal mit den Zielmolekülen inkubiert, und zwar unter Bedingungen,
die identisch sind wie für
die erste Hybridisierung zwischen Erkennungsmolekül und Targetmolekül, wie oben
beschrieben, und der Träger
wird in TE-Puffer mit 1 M NaCl, 0,05% Triton X100 15 Minuten lang
bei Raumtemperatur gewaschen.
-
Ein
drittes Bild ermöglicht
es, den zwischen den Echt-Positiven und den Falsch-Positiven gemachten Unterschied
zu verifizieren. Darüber
hinaus ermöglicht
es dieses dritte Bild, zu verifizieren, dass die Erkennungsmoleküle immer
noch auf dem Träger
vorliegen, da die gleiche Intensität des Detektionssignals gewonnen
wird wie für
das erste Bild. Konsequenterweise müssen die Erkennungsmoleküle nicht
vom Träger
dissoziiert werden.
-
- 1
- Träger des
Biochips 5
- 2
- Erkennungsmolekül
- 3
- Zielmolekül
- 4
- Detektionsmolekül
- 5
- Biochip
- 6
- Nicht
hybridisiertes oder nicht komplexiertes Zielmolekül
- 7
- Zielmolekül, das anderswo
als an einem Erkennungsmolekül 2 hybridisiert
oder komplexiert wurde
- 8
- Nicht
hybridisiertes oder nicht komplexiertes Detektionsmolekül
- 9
- Detektionsmolekül, das irgendwo
anders als an das Zielmolekül 3 absorbiert
oder komplexiert ist
- 10
- Erstes
Bild
- 11
- Zweites
Bild
- 12
- Drittes
Bild
- 13
- Viertes
Bild
- 14
- Detektionsspot,
der einem Detektionsmolekül 4, 8 oder 9 entspricht
- 15
- Position
eines Detektionsspots, der verschwunden ist, entsprechend einem
Detektions-Molekül 4
- 16
- Detektionsspot,
ensprechend einem Detektionsmolekül 9
- 17
- Detektionsspot,
der gerade aufgetreten ist, entsprechend einem Detektionsmolekül 9
- 18
- Detektionsspot,
entsprechend einem Detektionsmolekül 4