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Technisches Gebiet
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Diese
Erfindung betrifft medizinische Vorrichtungen und insbesondere ein
Zuführsystem
für die
Abgabe einer medizinischen Vorrichtung an einer ausgewählten Stelle.
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Allgemeiner Stand der Technik
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Zuführsysteme
sind seit vielen Jahren zur Verwendung für die Seldinger-Technik und
verwandte perkutane Eindringtechniken für die vaskuläre Abgabe
von Implantaten in das Gefäßsystem
von Menschen- oder Tierpatienten bekannt. Derartige Systeme verwenden
in der Regel eine Drahtführung,
die in das Gefäßsystem
eingeschoben wird und die zur Implantationsstelle einer medizinischen
Vorrichtung, wie eines Stents, eines Stent-Grafts, eines Filters,
eines Okkluders, einer Klappe oder dergleichen, erweiterbar ist. Über einem
Abschnitt des Führungsdrahts und
einem Katheter, der über
den Führungsdraht
in der Einführungshülle und über deren
distale Spitze hinaus eingeschoben ist, wird eine Einführungshülle angebracht,
wobei sich das Implantat in einem distalen Abschnitt des Katheters
befindet, bis das Implantat der Implantationsstelle zugeführt wird.
Das Implantat wird dann aus der distalen Spitze des Katheters freigegeben
und abgelegt. Das Einschieben und der Fortschritt der Prozedur werden
mittels Fluoroskopie, Angiogrammen oder CT-Scans oder dergleichen
sorgfältig überwacht,
wobei üblicherweise
röntgendichte
Marker als Festpunkte für
Drahtführung, Katheter
und implantierbare Vorrichtung verwendet werden, um letztendlich
eine präzise
Positionierung der Vorrichtung an der Implantationsstelle und deren vollständiges Ablegen
zu gewährleisten.
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In
der Internationalen Veröffentlichung
Nr.
WO 99/39661 ist
ein radial expandierbarer Stent und ein Zuführsystem offenbart. In der
Internationalen Veröffentlichung
Nr.
WO 96/18361 ist
ein Gefäßtransplantat
und Abgabekatheter offenbart. In der Internationalen Veröffentlichung
Nr.
WO 94/15549 ist
eine Vorrichtung zum Ablegen eines in den Körper implantierbaren Stents
offenbart und in der Europäischen Patentanmeldung
Nr.
0 418 677 A1 ist
ein steuerbarer Gefäßkatheter
zur Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit
eines Blutgefäßes offenbart.
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Wünschenswert
ist die Bereitstellung eines Zuführsystems
für medizinische
Vorrichtungen, wie Gefäßklappen,
das eine gesicherte Zentrierung der distalen Enden von Klappen während des
Ablegens aus dem Abgabekatheter ermöglicht.
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Wünschenswert
ist auch die Bereitstellung eines derartigen Zuführsystems für medizinische Vorrichtungen,
das die präzise
Visualisierung von röntgendichten
Markern an der medizinischen Vorrichtung, wie einer zu implantierenden
Gefäßklappe, nicht
stört.
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Wünschenswert
ist auch die Bereitstellung eines Zuführsystems mit einem minimalen
Durchmesser zur Verwendung in Verbindung mit medizinischen Vorrichtungen,
wie Gefäßklappen,
die lyophilisiertes Gewebe enthalten, das die Hydratisierung des
lyophilisierten Gewebes zum Zeitpunkt der Abgabe an den Patienten
ermöglicht.
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Kurzdarstellung der Erfindung
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Erfindungsgemäß wird ein
Zuführsystem
für eine
medizinische Vorrichtung gemäß Anspruch
1 bereitgestellt.
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Durch
eine beispielhafte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Zuführsystems
für eine medizinische
Vorrichtung werden die vorstehend beschriebenen Probleme gelöst und ein
technischer Fortschritt erzielt. Das Zuführsystem weist einen Abgabekatheter
mit einem Aufnahmebereich für
eine Vorrichtung, wie beispielsweise einem Aufnahmebereich für eine Gefäßklappe,
in der Nähe
dessen distaler Spitze und ein inneres Element, welches durch den
Abgabekatheter erweiterbar und verhältnismäßig axial hierzu beweglich
ist, wenn es beispielsweise über
eine Drahtführung
eingeschoben wird, die in dem Gefäßsystem eines Patienten angebracht
ist, auf. Vorteilhaft ist das innere Element durch den Abgabekatheter
von dem proximalen Ende bis zum Aufnahmebereich für eine Vorrichtung
und durch diesen hindurch bis zum distalen Ende des Abgabekatheters und
darüber
hinaus erweiterbar. Das innere Element weist einen Zwischenabschnitt
mit einem reduzierten Durchmesser auf, der sich durch den Aufnahmebereich
für eine
Vorrichtung oder eine Klappe zu einem distalen Spitzenabschnitt
distal zum Aufnahmebereich für
eine Vorrichtung oder eine Klappe erstreckt, wobei der distale Spitzenabschnitt
an seinem distalen Ende einen maximalen Durchmesser von ungefähr dem Durchmesser
des Katheters aufweist. Das erfindungsgemäße Zuführsystem ist besonders für Klappen
nützlich,
da es Spielraum für
das innere Element gewährt,
das sich durch die Klappenöffnung
erstrecken kann, wenn die Klappe in zusammengelegtem Zustand innerhalb
des Aufnahmebereichs für eine
Vorrichtung oder eine Klappe des Abgabekatheters vorliegt.
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Das
distale Ende des inneren Elements erstreckt sich ausreichend weit über das
distale Ende des Katheters und die Klappe hinaus, um zusammen mit
den näher
gelegenen proximalen Abschnitten des Katheters, die in benachbarten
Abschnitten des Gefäßsystems
zentriert sind, distal zu der Ablegestelle in das Gefäß einzugreifen,
und neigt somit dazu, das distale Ende des Abgabekatheters während des
Ablegens der Klappe vor teilhaft zu zentrieren, und neigt ebenfalls
dazu, die lokale Gefäßanatomie
kurzfristig etwas gerade zu richten. Die zusammengelegte Klappe
ist nach Beginn des Ablegeverfahrens zusammen mit dem inneren Element
verhältnismäßig axial
in Bezug auf das distale Ende des Abgabekatheters beweglich. Das
distale Ende der Klappe greift nach der Freigabe aus dem distalen
Ende des Abgabekatheters während
des Zurückziehens
des Katheters ausreichend in das innere Element ein, um generell
im Gefäß zentriert
zu bleiben und an der Ablegestelle generell parallel zum Gefäß ausgerichtet
zu sein. Der distale Spitzenabschnitt des inneren Elements ist vorzugsweise
sowohl am distalen als auch am proximalen Ende verjüngt und
ist während
des Einschiebens in den Patienten vorzugsweise atraumatisch und
beim Zurückziehen
des inneren Elements proximal durch die Klappe nach deren Expandieren
und Ablegen nicht hakend und nicht zerstörend.
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In
einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist das innere Element einen strahlendurchlässigen oder
transparenten Bereich mit einem kleinen Durchmesser auf, der mit
dem Aufnahmebereich für
eine Vorrichtung oder für
eine Klappe zusammenfällt,
sodass sich röntgendichte Marker
auf der Vorrichtung oder der Klappe während des Positionierens und
des Ablegens mittels Fluoroskopie ohne weiteres unterscheiden lassen,
wenn die Vorrichtung oder die Klappe während des Positionierens und
während
des Ablegens zusammen mit dem inneren Element beweglich ist, wenn
der Abgabekatheter zurückgezogen
wird, um die Vorrichtung oder die Klappe freizulegen.
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In
noch einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist das erfindungsgemäße Zuführsystem besonders nützlich in
Verbindung mit Vorrichtungen oder Klappen, die lyophilisierte Materialien aufweisen,
welche vor dem Ablegen Hydratisierung verlangen. Das innere Element,
das sich proximal zum Aufnahmebereich für eine Vorrichtung oder für eine Klappe
befindet, weist einen zylindrischen Querschnitt auf, enthält jedoch
eine abgeflachte Seite, die sich von dem Aufnahmebereich für eine Klappe
zum proximalen Ende des Zuführsystem
zu erstreckt. Auf diese Weise wird zwischen dem Abgabekatheter und dem
inneren Element ein Durchgang oder Lumen gebildet, der bzw. das
vorteilhaft zum Irrigieren und/oder Hydratisieren des lyophilisierten
Materials dient. Hydratisierungsflüssigkeit, wie Wasser oder Kochsalzlösung, lässt sich
beispielsweise unter Verwendung einer Spritze durch einen Injektionsport
in das Zuführsystem
injizieren und die Flüssigkeit
wird innerhalb des Bereichs zwischen der abgeflachten Seite des
inneren Elements und der Innenfläche
der Katheterwand durch den Abgabekatheter transportiert und erreicht
die zusammengelegte Klappe in dem Aufnahmebereich für eine Vorrichtung
oder eine Klappe, um dort lyophilisiertes Gewebe zu hydratisieren.
Eine derartige Hydratisierung muss unmittelbar vor dem Einschieben
des Zuführsystems
in den Patienten zur Platzierung der Klappe durchgeführt werden.
Als Alternative kann der proximalen Abschnitt des inneren Elements
einen Durchmesser aufweisen, der kleiner ist als der Innendurchmesser
des Abgabekatheters, sodass ein Durchgang oder ein Lumen gebildet
wird, der bzw. das eine wesentlich größere Querschnittsfläche aufweist
als das Lumen, das durch den Abschnitt des abgeflachten inneren
Elements und den Abgabekatheter gebildet wird. Dies führt dazu,
dass größere Volumen
Irrigationsflüssigkeit
an die enthaltende medizinische Vorrichtung abgegeben werden können.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Zuführsystems
sind nachstehend beispielhaft und unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen beschrieben, wobei:
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1 eine
Draufsicht auf eine beispielhafte bevorzugte Ausführungsform
der medizinischen Vorrichtung in Form des erfindungsgemäßen Zuführsystems
darstellt;
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2 eine
vergrößerte Explosionsansicht des
Abgabekatheters und des inneren Elements des Zuführsystems aus 1 darstellt;
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3 einen
vergrößerten Querschnitt
in Längsrichtung
des inneren Elements und des Abgabekatheters des Zuführsystems
aus 2 darstellt;
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3A einen
vergrößerten Querschnitt
in Längsrichtung
einer alternativen Ausführungsform des
distalen Spitzenabschnitts des inneren Elements des Zuführsystems
aus 2 darstellt;
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4 einen
vergrößerten Teilquerschnitt
in Längsrichtung
des inneren Elements darstellt, das durch den Abgabekatheter des
Zuführsystems
aus 3 mit einer darin enthaltenen medizinischen Vorrichtung
eingeschoben ist;
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4A einen
vergrößerten Teilquerschnitt
in Längsrichtung
einer alternativen Ausführungsform des
Abgabekatheters des Zuführsystems
aus 3 darstellt, wobei ein inneres Element durch diesen
positioniert wird;
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5 eine
vergrößerte Seitenansicht
teilweise im Querschnitt des Y-Adapters oder Verbindungselements
der medizinischen Vorrichtung in Form eines Zuführsystems aus 1 darstellt;
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6 und 7 eine
alternative Ausführungsform
des Y-Adapters oder
Verbindungselements des Zuführsystems
aus 5 darstellen;
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8 eine
alternative Ausführungsform
des inneren Elements des Zuführsystems
aus 1 darstellt, das zusammen mit der Ausführungsform
des Y-Adapters aus 6 und 7 verwendbar
ist;
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9 einen
Querschnitt des Zylinderrings des Zwischenabschnitts 19 aus 8 entlang
der Linie 9-9 darstellt;
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10 eine
weitere beispielhafte Ausführungsform
der Positionierungsanordnung des Zuführsystems aus 8 darstellt;
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11 und 12 eine
Draufsicht und eine Seitenansicht noch einer weiteren beispielhaften Ausführungsform
eines Positionierungselements des Zuführsystems aus 1 darstellen,
wobei das distale Ende der Außenröhre derart
geformt ist, dass es in das proximale Ende einer medizinischen Vorrichtung
in Form einer Stentklappe eingreift;
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13 und 14 eine
Draufsicht und eine Seitenansicht einer weiteren beispielhaften
Ausführungsform
des distalen Spitzenabschnitts des inneren Elements des Zuführsystems
aus 1 darstellen;
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15 und 16 eine
Draufsicht und eine Seitenansicht noch einer weiteren Ausführungsform des
inneren Elements des Zuführsystems
aus 1 darstellen;
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17 eine
bildhafte Ansicht noch einer weiteren Ausführungsform des inneren Elements
des Zuführsystems
aus 1 darstellt;
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18 eine
bildhafte Ansicht noch einer weiteren Ausführungsform des inneren Elements
und insbesondere des distalen Spitzenabschnitts des inneren Elements
des Zuführsystems
aus 1 darstellt; und
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19 und 20 eine
bildhafte Ansicht und eine Seitenansicht eines Sperrmechanismus zum
Fixieren der rela tiven Position des inneren Elements und des Abgabekatheters
des Zuführsystems aus 1 darstellen,
wobei anstatt eines Seitenarms ein Rückschlagventil verwendet wird.
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Genaue Beschreibung
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Die
vorliegende Erfindung ist besonders nützlich zusammen mit einem Klappenstent
der Art, die in
US-Patentanmeldung,
Seriennr. 09/777,091 , eingereicht am 5. Februar 2001, offenbart
ist. Die dort offenbarte Stentklappe umfasst einen "quadratischen" Stent (wie in
US-Patent Nr. 6,200,336 offenbart)
mit daran befestigtem Material mit extrazellulärer Matrix, wie Dünndarmsubmukosamaterial
(SIS), das sich zwischen den Aussteifungen erstreckt und eine Klappenöffnung oder
einen Klappenschlitz durch das Material hindurch aufweist. Ein derartiger Klappenstent
lässt sich
der Behandlungsstelle im Gefäßsystem
zuführen
und lässt
sich ohne eine bestimmte Steuervorrichtung im Abgabekatheter ablegen
und expandiert einfach und findet selbstständig seine Position im Gefäß, während das
distale Ende des Katheters zurückgezogen
wird. Der Klappenstent wird ohne weiteres im Aufnahmebereich für eine Klappe
distal zum Abschnitt des inneren Elements mit dem größeren Durchmesser
unmittelbar proximal dazu in Position gehalten und überwindet
so jegliche Reibungskräfte
aufgrund der Bewegung der Innenfläche des Katheters beim Zurückziehen
des Katheters.
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1 stellt
eine Draufsicht auf eine beispielhafte bevorzugte Ausführungsform
der medizinischen Vorrichtung in Form des erfindungsgemäßen Zuführsystems 10 dar.
Das Zuführsystem
weist einen Abgabekatheter 11 mit einem Innenlumen 12 auf, durch
welches ein inneres Element oder Dilatator 16 eingeschoben
wird. Die Verbindungsmuffe 52 in Form eines bekannten Luer-Lock
wird am proximalen Ende des Abgabekatheters befestigt. Ein bekannter Touhy-Borst
Y-Adapter oder Verbindungselement 38 wird mit der Verbindungsmuffe
des Abgabekatheters, durch das auch ein inneres Element 16 eingeschoben
und dadurch erweitert wird, verbunden. Eine Gewindesperre 53 am
proximalen Ende des Y-Verbindungselements 38 wird gedreht,
um das innere Element 16 unbeweglich in Längsrichtung
in Bezug auf den Abgabekatheter und das Y-Verbindungselement zu
positionieren. Ein Seitenarm 40 des Y-Verbindungselements
erstreckt sich lateral in einem spitzen Winkel proximal zum Hauptarm 39.
Als Alternative kann ein im Handel erhältliches Check-Flo-Ventil an der
Verbindungsmuffe 52 befestigt werden, wie in 20 dargestellt.
Dieses Ventil ist von Cook Inc., Bloomington, IN, erhältlich.
Eine Flüssigkeitsirrigationsquelle
(nicht dargestellt) wird über
einen bekannten Verbindungsschlauch mit Ventil 54 am Seitenarm 40 befestigt.
Der Seitenarm des Y-Adaptors oder Verbindungselements ermöglicht die
Abgabe einer Flüssigkeit
zur Hydratisierung von lyophilisiertem Gewebe der medizinischen
Vorrichtung, die in dem Aufnahmebereich für eine Vorrichtung 15 des
Abgabekatheters in der Nähe
des distale Endes davon enthalten ist. Die medizinische Vorrichtung,
die in dem erfindungsgemäßen Zuführsystem
enthalten ist, wird in der Regel über eine bekannte Drahtführung, die
in das Gefäßsystem
und zur Ablegestelle eingeschoben wird, perkutan einer vaskulären Ablegestelle
zugeführt.
Das Innenlumen 24 erstreckt sich in Längsrichtung durch das innere
Element 16 sowie das Zuführsystem, das über die
Drahtführung
durch das Innenlumen eingeführt
wird.
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2 stellt
eine vergrößerte Explosionsansicht
des Abgabekatheters 11 und des inneren Elements 16 des
Zuführsystems 10 aus 1 dar.
Das innere Element oder der Dilatator 16 ist durch das
Innenlumen 12 des Abgabekatheters 11 einsetzbar, der
sich in Längsrichtung
zwischen dem proximalen Ende 13 und dem distalen Ende 14 erstreckt.
Insbesondere ist das innere Element auch durch den Aufnahmebereich
für eine
Vorrichtung 15 in der Nähe des
distalen Endes 14 einsetzbar. Das innere Element 16 weist
einen distalen Spitzenabschnitt 17, einen proximalen Abschnitt 18 und
einen Zwischenabschnitt 19 auf, der zwischen dem distalen
Spitzenabschnitt und dem proximalen Abschnitt ausgeführt ist. Eine
medizinische Vorrichtung, wie die vorstehend genannte Stentklappe,
wird um den Zwischenabschnitt des inneren Elements positioniert.
In dieser speziellen Ausführungsform
ist die medizinische Vorrichtung eine Stentklappe einschließlich Material
aus lyophilisiertem Gewebe, die an einem zusammenlegbaren Drahtstentrahmen
befestigt ist. Das Material aus lyophilisiertem Gewebe ist mit einem
Schlitz darin versehen, durch welchen der Zwischenabschnitt des
inneren Elements durchgeschoben wird und in das Gewebematerial eingreift,
wenn die Stentklappe um den Zwischenabschnitt positioniert ist.
Die Stentklappe wird durch den Abgabekatheter 11 in einem zusammengelegten
Zustand erhalten, wenn das innere Element und die zusammengelegte
Klappe darin eingeschoben sind. Die zusammengesetzte medizinische
Vorrichtung in Form eines Zuführsystems 10 weist
ein inneres Element 16 auf, das durch das Innenlumen 12 und über das
distale Ende des Abgabekatheters 11 hinaus erweiterbar
ist. Die zusammengelegte medizinische Vorrichtung ist in dem Aufnahmebereich
für eine
Vorrichtung 15 des Abgabekatheters in der Nähe des distalen
Endes 14 des Abgabekatheters enthalten. Die zusammengelegte
Stentklappe wird an der gewünschten
Gefäßstelle
abgelegen, indem das innere Element 16 in einer stationären Position
gehalten wird und der Abgabekatheter aus dem Zwischenabschnitt des
inneren Elements abgezogen oder zurückgezogen wird.
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Der
proximale Abschnitt 18 des inneren Elements 16 weist
eine zylindrische äußere Fläche 34 mit
einem ausgesparten oder abgeflachten Abschnitt 35 auf,
der sich in Längsrichtung
dazu erstreckt und mit dem Zwischenabschnitt 19 in Verbindung
steht. Dieser ausgesparte oder abgeflachte Abschnitt des inneren
Elements bildet zusammen mit dem Abgabekatheter 11 ein Lumen,
durch welches die Stentklappe, die in dem Zwischenabschnitt des
inneren Elements enthalten ist, hydratisiert wird. Ein Vorteil der vorliegenden
Erfindung besteht darin, dass der Zwischenabschnitt 19 mit
reduziertem Durchmesser des inneren Elements durch die medizinische
Vorrichtung eingeschoben wird und in diese eingreift, um die medizinische
Vorrichtung in dem Gefäß, in dem
die Vorrichtung abgelegt werden soll, zu zentrieren. Um die Position
in Längsrichtung
der medizinischen Vorrichtung im Gefäß während des Ablegens zu bewahren, weist
der proximale Abschnitt 18 des inneren Elements ein stumpfes
distales Ende 20 auf, das in das proximale Ende der medizinischen
Vorrichtung eingreift, welche in dem Zwischenabschnitt 19 positioniert
ist. Das stumpfe distale Ende ist auch beim Halten beispielsweise
nur eines Stents wirksam, der in dem Aufnahmebereich für eine Vorrichtung 15 und dem
Zwischenabschnitt 19 enthalten sein kann. Dies ist dann
am wirksamsten, wenn das stumpfe distale Ende größenmäßig so ausgelegt ist, dass
es dem Innenlumen 12 des Abgabekatheters 11 entspricht.
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Der
distale Spitzenabschnitt 17 des inneren Elements 16 weist
ein verjüngtes
proximales Ende 31, ein verjüngtes distales Ende 32 und
ein Zwischensegment 33 auf, welches zwischen dem verjüngten distalen
und proximalen Ende ausgeführt
ist. Das verjüngte
distale Ende erleichtert eine atraumatische Platzierung des Zuführsystems
an der Ablegestelle. Das verjüngte
proximale Ende 31 stellt vorteilhaft ein atraumatisches
Zurückziehen
des inneren Elements durch den Klappenschlitz oder die Klappenöffnung bereit,
nachdem die Stentklappe an der gewünschten Gefäßstelle abgelegt wurde. Das
Zwischensegment 33 ist größenmäßig so ausgelegt und geformt,
dass es dem Innenlumen 12 des Abgabekatheters 11 entspricht
und so einen atraumatischen Übergang
zwischen dem zusammengesetzten inneren Element und dem Abgabekatheter
bereitstellt.
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3 stellt
einen vergrößerten Querschnitt in
Längsrichtung
des inneren Elements 16 und des Abgabekatheters 11 des
Zuführsystems 10 aus 2 dar.
Das innere Element 16 des Zuführsystems 10 weist
eine Innenröhre 25 aus
einem strahlendurchlässigen
Material 26, wie beispielsweise bekanntem Nylon-12-Polyamidmaterial
für medizinische
Zwecke, auf. Die Innenröhre 25 hat
beispielsweise eine Länge
von ungefähr
77 cm und einen Außendurchmesser
von ungefähr
0,059 Inch, einen Innendurchmesser von ungefähr 0,040 Inch und eine Wanddicke
von ungefähr
0,0095 Inch. Diese Innenröhre
erstreckt sich fast über
die gesamte Länge
des inneren Elements durch den proximalen Abschnitt 18,
den Zwischenabschnitt 19 und den distalen Spitzenabschnitt 17.
Das strahlendurchlässige
Material der Innenröhre
durch den Zwischenabschnitt 19 des inneren Elements stellt
vorteilhaft eine bessere Visualisierung mittels Fluoroskopie der
darum enthaltenen Stentklappe dar. Das strahlendurchlässige Material
verursacht, wenn überhaupt,
nur eine geringe Störung
im Verhältnis
zu der Klappe mit größerer Dichte,
dem Stentklappenmaterial oder den röntgendichten Markern darauf.
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Das
innere Element 16 kann auch eine Außenröhre 27 aufweisen,
die koaxial um die Innenröhre 25 angeordnet
ist. Aus praktischer Hinsicht werden mit Außenröhre 27 das proximale
und das distale Ende des proximalen Abschnitts des inneren Elements
bestimmt. Die Außenröhre 27 hat
beispielsweise eine Länge
von ungefähr
70 cm und einen Außendurchmesser
von ungefähr
0,117 Inch (2,972 mm), einen Innendurchmesser von ungefähr 0,062 Inch
(1,575 mm) und eine Wanddicke von ungefähr 0,0275 Inch (0,6985 mm)
aus einem röntgendichten Material 28,
wie bekanntem Nylon-12-Polyamidmaterial,
das mit einem hoch dichten röntgendichten
Füllstoff,
wie Wolfram, Barium, Wismut und dergleichen, gefüllt ist. Die äußere Fläche 34 der
Außenröhre 27 weist
einen ausgesparten oder abgeflach ten Abschnitt 35 auf,
der zusammen mit dem Abgabekatheter ein Flüssigkeitslumen zum Hydratisieren
einer medizinischen Vorrichtung, die um den Zwischenabschnitt 19 positioniert
ist, bildet. Dieser ausgesparte oder abgeflachte Abschnitt 35 ist
mit einer Tiefe von ungefähr
0,012 Inch (0,305 mm) in die äußere Fläche der
Außenröhre eingeschnitten.
Der ausgesparte oder abgeflachte Abschnitt erstreckt sich vom Ende des
proximalen Abschnitts 18 und der Außenröhre und steht mit dem Zwischenabschnitt 19 in
Verbindung. Das proximale Ende 55 der Innenröhre und
der Außenröhre ist
beispielsweise auf bekannte Verbindungsweise thermisch an einer
Verbindungsmuffe 56 in Form eines bekannten Luer-Lock mit
Buchsen- und Steckerteil 57 und 58 mit Gewinde
angebracht und ausgeweitet. Das stumpfe distale Ende 20 der Außenröhre 27 wird
vorteilhaft zum Eingreifen des proximalen Endes einer medizinischen
Vorrichtung, die um den Zwischenabschnitt 19 ausgeführt ist,
verwendet.
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Der
distale Spitzenabschnitt 17 des inneren Elements 16 weist
ein verjüngtes
proximales Ende 31, ein verjüngtes distales Ende 32 und
ein dazwischen ausgeführtes
Zwischensegment 33 auf. Der distale Spitzenabschnitt hat
beispielsweise vorzugsweise eine Länge von 4,5 cm und einen Außendurchmesser
von ungefähr
0,117 Inch (2,972 mm), was ungefähr
dem Außendurchmesser
der Außenröhre 27 entspricht.
Der distale Spitzenabschnitt 17 kann eine Länge im Bereich
von ungefähr
1,25 cm bis 7 cm aufweisen. Ferner kann das verjüngte proximale Ende 31 beispielsweise
eine Länge
im Bereich von ungefähr
2,5 mm bis 10,0 mm aufweisen, wobei eine Länge von ungefähr 5,0 mm
bevorzugt ist. Wenn das verjüngte
proximale Ende zu kurz ist, kommt es beim Zurückziehen des distalen Spitzenabschnitts
durch die Klappenöffnung
oder den Klappenschlitz zu Schwierigkeiten. Ferner kann es zu einer
möglichen
induzierten Wanderung der Klappe zusammen mit einer möglichen
Beschädigung
der Klappe kommen. Sollte das verjüngte proximale Ende zu lang
sollen, besteht die Möglichkeit,
dass sich die Klappe zwischen dem distalen Spitzenabschnitt und
dem Abgabekatheter verkeilt. Eine Verjüngung, die zu lang ist, kann
auch zu Schwierigkeiten beim Ablegen der Stentklappe führen.
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Das
gerade Zwischensegment 33 kann im Bereich von ungefähr 0,0 bis
3,0 cm liegen, wobei eine bevorzugte Länge ungefähr 2,0 cm beträgt. Sollte
das gerade Zwischensegment zu kurz sein, kann eine elastische Verformung
des distalen Spitzenabschnitts während
der Vorwärts-
oder Rückwärtsbewegung über eine
Drahtführung
zu einem ungenügenden Übergang
zwischen Abgabekatheter und innerem Element oder zur Exposition
der Klappenkammer und der Klappe führen. Sollte das gerade Zwischensegment 33 zu
lang sein, kann dies zu Schwierigkeiten beim Ablegen führen.
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Das
verjüngte
distale Ende 32 kann eine Länge im Bereich von ungefähr 1,0 bis
3,0 cm aufweisen, wobei eine bevorzugte Länge ungefähr 2,0 cm beträgt. Sollte
das verjüngte
distale Ende 32 zu kurz sein, besteht die Möglichkeit
weiterer Traumata für
den Patienten und einer weniger optimalen Leistung und Verfolgbarkeit
des Zuführsystems.
Ein verjüngtes
distales Ende, das zu lang ist, kann Produktionsschwierigkeiten
verursachen oder zu Schwierigkeiten beim Ablegen der Vorrichtung
führen.
Wie dargestellt, erstreckt sich das distale Ende der Innenröhre 25 durch
das verjüngte
proximale Ende 31 und in das gerade Zwischensegment 33.
Der Durchmesser des Durchgangs durch diese Segmente beträgt beispielsweise
ungefähr
0,059 Inch (1,499 mm), was dem Außendurchmesser der Innenröhre 25 entspricht.
Auf die äußere Fläche der
Innenröhre 25 wird am
distalen Ende davon ein bekannter Klebstoff für medizinische Zwecke aufgetragen,
um den distalen Endabschnitt daran unbeweglich zu befestigen. Der restliche
Abschnitt des Lumens, das sich durch den distalen Spitzenabschnitt
erstreckt, beträgt
ungefähr 0,038
Inch (0,965 mm), um eine Drahtführung
von 0,038 Inch (0,965 mm) aufzunehmen. Der distale Endabschnitt 17 ist
aus einem bekannten röntgendichten
Nylon-12-Polyamidmaterial ausgebildet, wie es für die Außenröhre 27 beschrieben
wurde.
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Der
Abgabekatheter 11 umfasst beispielsweise eine zylindrische
9.0-French-Röhre
aus röntgendichtem
fluoriertem Ethylenpropylen (FEP) mit einer Länge von ungefähr 60 cm
und einem Außendurchmesser
von ungefähr
0,141 Inch (3,581 mm), einem Innendurchmesser von ungefähr 0,121
Inch (3,073 mm) und einer Wanddicke von ungefähr 0,010 Inch (0,254 mm). Die
Verbindungsmuffe 52 in Form eines bekannten Luer-Lock umfasst
ein bekanntes Buchsen- und Steckerteil 59 und 60 mit
Gewinde, die unbeweglich am ausgeweiteten proximalen Ende 13 des
Abgabekatheters 11 befestigt sind. Der Aufnahmebereich
für eine
Vorrichtung 15 des Abgabekatheters befindet sich in der
Nähe des
distalen Endes 14 des Abgabekatheters, durch welches sich
das Innenlumen 12 in Längsrichtung
erstreckt.
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3A stellt
einen vergrößerten Querschnitt in
Längsrichtung
einer alternativen Ausführungsform des
distalen Spitzenabschnitts 17 des inneren Elements 16 des
Zuführsystems 10 aus 3 dar. Ähnlich wie
in 3 weist der distale Spitzenabschnitt 17 dieser
alternativen Ausführungsform
eine strahlendurchlässige
Innenröhre 25 auf,
die sich durch den Durchgang des distalen Spitzenabschnitts erstreckt. Der
distale Spitzenabschnitt 17 dieser alternativen Ausführungsform
weist jedoch ein röntgendichtes Markerband 36 auf,
das am proximalen Ende des Zwischensegments 33 angeordnet
ist. Das distale Ende des Markerbands weist eine Gegenbohrung auf,
die eine Flanschaussparung am proximalen Ende des Zwischensegments 33 aufnimmt.
Das Markerband ist neben dem Zwischensegment über der Innenröhre 25 ausgeführt und
wird beispielsweise von einem Klebstoff oder Leim für medizinische
Zwecke, wie einem UV- aushärtbaren
Klebstoff wie dem Klebstoff Loctite 3311, in seiner Position festgehalten.
Dieser Klebstoff kann derart ausgebildet sein, dass er das verjüngte proximale
Ende 31 bildet. Als Alternative kann das verjüngte proximale
Ende 31 zu einem Teil des röntgendichten Markerbands 36 und/oder
zusammen mit diesem ausgebildet werden. Demzufolge wird das röntgendichte
Markerband röntgenografisch
visualisiert, sodass der Abgabekatheter 11 und der distale
Spitzenabschnitt 17 des inneren Elements 16 während deren
Trennung oder Verbindung während
des Zuführverfahrens
visualisiert werden können.
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4 stellt
einen vergrößerten Teilquerschnitt
in Längsrichtung
des inneren Elements 16 dar, das durch den Abgabekatheter 11 des
Zuführsystems 10 aus 3 mit
einer darin enthaltenen medizinischen Vorrichtung 30 eingeschoben
wird. Die medizinische Vorrichtung, wie die vorstehend beschriebene
Stentklappe, wird um den Zwischenabschnitt 19 des inneren
Elements angeordnet und greift darin ein. Die medizinische Vorrichtung
wird durch den Abgabekatheter 11 und insbesondere durch
den Aufnahmebereich für
eine Vorrichtung 15 in der Nähe des distalen Endes 14 des
Abgabekatheters in zusammengelegtem Zustand um den Zwischenabschnitt
des inneren Elements gehalten. Das distale Ende 14 des
Abgabekatheters ist um das Zwischensegment 33 des distalen
Spitzenabschnitts 17 des inneren Elements angeordnet. Das
distale Ende des Abgabekatheters ist abgefast, um einen glatten Übergang
zum Zwischensegment 33 des distalen Spitzenabschnitts des
inneren Elements zu erleichtern. Das verjüngte proximale Ende 31 des
distalen Spitzenabschnitts des inneren Elements erstreckt sich zu
dem Zwischenabschnitt 19 und ermöglicht ein problemloses atraumatisches
Zurückziehen
des inneren Elements durch den Schlitz oder die Öffnung der medizinischen Vorrichtung
in Form einer Stentklappe nach deren Ablegen in einem Gefäß.
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Der
proximale Abschnitt 18 des inneren Elements weist ein distales
Ende 20 auf, das größenmäßig so ausgelegt
ist, dass es dem Innenlumen des Abgabekatheters zumindest durch
den Aufnahmebereich für
eine Vorrichtung 15 entspricht. Das distale Ende des proximalen
Abschnitts greift in das proximale Ende der medizinischen Vorrichtung 30 ein
und hält
die medizinische Vorrichtung während
des Zurückziehens
des Abgabekatheters während
des Ablegens der medizinischen Vorrichtung in einer in Längsrichtung
fixierten Position fest. Wie vorstehend vorgeschlagen, weist die äußere Fläche des
proximalen Abschnitts und der Außenröhre 27 einen ausgesparten
Abschnitt 35 auf, der unter Bildung eines Irrigationslumens 21 zum
Hydratisieren von lyophilisiertem Gewebematerial 42 der
medizinischen Vorrichtung 30 in Form einer Stentklappe
mit dem Abgabekatheter zusammenwirkt. Dieses Irrigationlumen erstreckt
sich von dem proximalen Endbereich des inneren Elements zum Zwischenabschnitt 19.
Wie ebenfalls vorstehend vorgeschlagen, weist die medizinische Vorrichtung 30 einen
Drahtrahmenstent 44 mit daran angebrachtem lyophilisiertem
Gewebematerial 42 auf. Zur fluoroskopischen Visualisierung
der Stentklappe während
der Platzierung der Vorrichtung im Gefäßsystem eines Patienten sind
röntgendichte Marker 43 auf
Drahtrahmensegmenten des Stents angeordnet. Der Zwischenabschnitt 19 des
inneren Elements weist ein strahlendurchlässiges Material 26 auf,
um die fluoroskopische Visualisierung der medizinischen Vorrichtung
in Form einer Stentklappe weiter zu verbessern. Das Innenlumen 24 erstreckt
sich in Längsrichtung
durch die Abgabevorrichtung und insbesondere das innere Element 16 wird
zur Führung
des Zuführsystems
zur Ablegestelle im Gefäßsystem
des Patienten über
einen bekannten Führungsdraht
verwendet. Der Führungsdraht 50 erstreckt
sich durch das Innenlumen 24.
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4A stellt
einen vergrößerten Teilquer schnitt
in Längsrichtung
einer alternativen Ausführungsform
des Abgabekatheters 11 des Zuführsystems 10 aus 4 dar,
wobei ein inneres Element 16 in diesen eingeschoben ist.
Der Abgabekatheter 11 umfasst eine Zylinderröhre 37 aus
beispielsweise einem röntgendichten
fluorierten Ethylenpropylenmaterial mit einem Aufnahmebereich für eine Vorrichtung 15 in
Form einer Zylinderröhre 83 aus
klarem oder transparentem nicht röntgendichtem fluoriertem Ethylenpropylenmaterial,
das thermisch mit dem distalen Ende der röntgendichten Röhre 37 verbunden ist.
Die beiden Röhren
sind thermisch an einem verjüngten
Verbindungsbereich 23 verbunden. Die Festigkeit der thermischen
Verbindung wird durch Verjüngen
des einen Endes einer Röhre
und entsprechendes Abfasen des entsprechenden Endes der anderen
Röhre verbessert.
Die transparente Röhre
ermöglicht
eine visuelle Kontrolle der medizinischen Vorrichtung, wie einer
Venenklappe, die im Bereich 15 des Abgabekatheters und
um den ausgesparten Abschnitt des inneren Elements 16 enthalten
ist. Darüber
hinaus ermöglicht
die transparente Röhre 21 die Überprüfung beispielsweise
der Wanderung einer medizinischen Vorrichtung, die lyophilisierte
Dünndarmsubmukosa
enthält,
welche beispielsweise in einer Venenklappe verwendet wird. Durch
die transparente Röhre
kann nicht nur die Hydratisierung bestätigt werden, es kann auch eine
visuelle Überprüfung durchgeführt werden,
um zu bestätigen,
dass im Katheter keine Luftembolien vorhanden sind. In der in 4A dargestellten
alternativen Ausführungsform wurde
die Größe der koaxialen
Außenröhre 27 um
1 French verkleinert, um so einen ungefähr 0,017 bis 0,018 Inch (0,432
bis 0,457 mm) großen
Unterschied zu der vorstehend beschriebenen Ausführungsform zu schaffen. Aufgrund
dessen ist der ausgesparte oder abgeflachte Abschnitt 35 nicht
länger
erforderlich, da die Außenröhre einen
kleineren Außendurchmesser
aufweist, was die Bereitstellung eines Irrigations- oder Hydratisierungslumens 41 zwischen
dem inneren Element 16 und dem Abgabekatheter 11 ermöglicht.
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5 stellt
eine vergrößerte Seitenansicht teilweise
im Querschnitt des Y-Adapters oder Verbindungselements 38 der
medizinischen Vorrichtung in Form eines Zuführsystems 10 dar.
Das distale Verbindungselement 61 des Y-Adapters ist mit
der Verbindungsmuffe 52 in Form eines Luer-Lock des Abgabekatheters
verbunden. Die Gewindesperre 53 ist am proximalen Ende
des Y-Adapters angeordnet, um das innere Element 16 unbeweglich
in Längsrichtung darin
zu positionieren. Das innere Element erstreckt sich durch den Hauptarm 39 des
Y-Adapters und durch den Abgabekatheter. Die Gewindeteile der Gewindesperre 53 halten
eine bekannte flexible Dichtung 62 aus Polymermaterial
zusammen, die in das innere Element eingreift und dieses unbeweglich
positioniert. Darüber
hinaus bildet die flexible Dichtung 62 aus Polymermaterial
eine hämostatische
Abdichtung am proximalen Ende des Hauptarmlumens 64, um
den Austritt von Blut aus dem Patienten zu verhindern. Der Y-Adapter 38 weist
auch einen Seitenarm 40 auf, der mit dem Verbindungsschlauch
mit Ventil 54 verbunden ist. Der Seitenarm weist ein Irrigationslumen 63 auf,
das sich in Längsrichtung
dadurch erstreckt und mit dem Hauptarmlumen 64 in Verbindung
steht. Das innere Element 16 ist in Längsrichtung im Hauptarmlumen 64 derart
positioniert, dass der proximale Endbereich 22 mit dem
ausgesparten oder abgeflachten Abschnitt 35 mit dem Seitenarmlumen 63 in
Verbindung steht. Der ausgesparte Abschnitt der äußeren Fläche 34 des inneren Elements
zusammen mit dem Innenlumen des Abgabekatheters und dem Y-Adapter
bildet das Irrigationslumen 21 für die Hydratisierung des lyophilisierten Gewebematerials
der medizinischen Vorrichtung in Form einer Stentklappe, die um
den Zwischenabschnitt des inneren Elements ausgeführt ist.
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6 und 7 stellen
eine alternative beispielhafte Ausführungsform des Y-Adapters oder Verbindungselements 38 des
Zuführsystems 10 aus 5 dar.
Wie derum erstreckt sich das innere Element 16, wie vorstehend
beschrieben, in Längsrichtung
durch das Hauptarmlumen 64, wobei der ausgesparte oder
abgeflachte Abschnitt 35 für den Flüssigkeitsaustausch mit dem
Seitenarmlumen 63 in Verbindung steht. Die flexible Dichtung 62 aus
Polymermaterial hat hier die Form eines O-Rings, um eine hämostatische Abdichtung zwischen
dem inneren Element und dem Y-Adapter zu erleichtern. Am proximalen
Ende 65 des Y-Adapters sind Öffnungen 66 und 67 angeordnet,
die sich quer dadurch erstrecken. Ein Paar quer ausgerichtete, einander
gegenüberliegende
Spalten 68 ist im inneren Element 16 ausgebildet und
an den Öffnungen 66 und 67 des
Y-Adapters ausgerichtet. Eine zweizinkige Feder 69 wird
durch die Öffnungen
und Spalten eingesetzt, um das innere Element unbeweglich in Bezug
auf den Y-Adapter zu positionieren. Dadurch wird das innere Element
nicht nur in Längsrichtung,
sondern auch in Umfangsrichtung unbeweglich in Bezug auf den Y-Adapter
positioniert. Dadurch wird die Position des ausgesparten oder abgeflachten
Abschnitts 35 des inneren Elements in Bezug auf das Seitenarmlumen
des Y-Adapters vorteilhaft aufrechterhalten. Ferner wird dies auch
zusammen mit anderen Strukturen, die nachstehend beschrieben sind,
zur drehfesten Positionierung der medizinischen Vorrichtung in Form
einer Stentklappe, die am distalen Ende des Abgabekatheters enthalten
ist, verwendet.
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8 stellt
eine alternative beispielhafte Ausführungsform des inneren Elements 16 des
Zuführsystems 10 aus 1 dar,
das zusammen mit der Ausführungsform
des Y-Adapters aus 6 und 7 verwendbar
ist. Ein Zylinderring 70 aus einem flexiblen atraumatischen
Material, wie Silikon und dergleichen, ist um den Zwischenabschnitt 19 und insbesondere
die Innenröhre 25 angeordnet.
Dieser Zylinderring aus flexiblem Material ist nahe des Zentrums
des Zwischenabschnitt des inneren Elements positioniert, um in die
Drahtrahmensegmente oder -elemente der medizinischen Vorrichtung
in Form einer Stentklappe, die im Zuführsystem enthalten ist, einzugreifen.
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9 stellt
einen Querschnitt des Zylinderrings 70 des Zwischenabschnitts 19 aus 8 entlang
der Linie 9-9 dar, wobei Drahtrahmenelemente 71 im Abgabekatheter 11 enthalten
sind. Wie dargestellt, ist der Zylinderring 70 in Umfangsrichtung
um die Innenröhre 25 angeordnet,
wobei der Abgabekatheter 11 den Zylinderring 70 und
die Drahtrahmenelemente 71 der enthaltenen medizinischen
Vorrichtung umgibt. Das führt
dazu, dass die medizinischen Vorrichtung in Form einer Stentklappe
der vorliegenden Vorrichtung unbeweglich in Umfangsrichtung und
in Längsrichtung
im Zuführsystem
positioniert ist. Somit kann die Feder am proximalen Ende des Y-Adapters
in 6 und 7 zur visuellen Anzeige der Rotationsausrichtung
der medizinischen Vorrichtung in Form einer Stentklappe, die am
distalen Ende des Zuführsystems
im Abgabekatheter enthalten ist, verwendet werden.
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10 stellt
eine weitere beispielhafte Ausführungsform
der Positionierungsanordnung des Zuführsystems 10 aus 8 dar.
In dieser alternativen Ausführungsform
umfasst das Positionierungselement eine Muffe 72, die eine
Querschnittsform mit einem elliptischen Umfang 73 aufweist.
Das bedeutet, dass die Drahtrahmenelemente oder -segmente der Stentklappe
auf jeweils einer Seite der Hauptachse der elliptisch geformten
Muffe angeordnet sind. Die Ausrichtung der Muffe fluchtet mit der
der Sperre am proximalen Ende des inneren Elements, um eine visuelle
Ausrichtung der Stentklappe, die am distalen Ende des Zuführsystems
enthalten ist, bereitzustellen.
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11 und 12 stellen
eine Draufsicht und eine Seitenansicht noch einer weiteren beispielhaften
Ausführungsform
einer Positionierungsanordnung des Zuführsystems aus 1 dar,
wobei das distale Ende 29 der Außenröhre 27 derart geformt
ist, dass es in ein Ende der medizinischen Vorrichtung in Form einer
Stentklappe eingreift. In 11 sind
der obere und der untere Teil der Außenröhre 27 ausgeschnitten
oder ausgespart, sodass die Drahtrahmensegmente auf jeder Seite
der Röhre
anliegen können. Die
ausgesparten Abschnitte 74 und 75 greifen in die Drahtrahmenelemente
der Vorrichtung ein, wenn diese im Abgabekatheter enthalten ist. 12 zeigt
eine Draufsicht der Außenröhre, wobei
die Seiten der Röhre
abgefast oder verjüngt
sind, um eine schnabelförmige
Konfiguration zu bilden.
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13 und 14 stellen
eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer weiteren beispielhaften Ausführungsform
des distalen Spitzenabschnitts 17 des inneren Elements
des Zuführsystems
aus 1 dar. In dieser Ausführungsform wurden an beiden Seiten
des proximalen Endes 31 des distalen Spitzenabschnitts
Aussparungen angebracht, was durch die krummlinigen Flächen 76 und 77 angezeigt
ist. Wie aus 14 hervorgeht, ermöglichen
diese krummlinigen Flächen,
dass das andere Ende, wie durch die gestrichelten Linien 78 der
medizinischen Vorrichtung in Form einer Stentklappe angedeutet, an
den gegenüberliegenden
Flächen
anliegt. Wie in der Draufsicht in 13 dargestellt,
ist das proximale Ende der krummlinigen Fläche 76 gerundet, um Trauma
oder Beschädigung
des umgebenden Gewebes oder des lyophilisierten Gewebematerials
der Stentklappe auf ein Minimum zu beschränken.
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15 und 16 stellen
eine Draufsicht und eine Seitenansicht noch einer weiteren Ausführungsform
des inneren Elements 16 des Zuführsystems aus 1 dar.
In der Draufsicht in 15 weist das proximale Ende 31 des
distalen Spitzenabschnitts 17 einander gegenüberliegende
krummlinige Flächen 76 und 77 auf.
Das distale Ende 20 der Außenröhre 27 weist einander
gegenüberliegende
ausgesparte Flächen 74 und 75 auf.
Der distale Spitzenabschnitt 17 und die Außenröhre 27 sind
in Umfangsrichtung derart an der Innenröhre 25 positioniert, dass
die krummen Linien 76 and 77 in Bezug auf die einander
gegenüberliegenden
ausgesparten Flächen 74 und 75 um
90 Grad phasenverschoben sind. In dieser Positionierungsanordnung
endet die Phasenverschiebung um neunzig Grad, wie durch die gestrichelten
Linien 78 und 79 angedeutet, mit einem Eingriff
des Drahtrahmenstents und dessen Aufnahme durch die ausgesparten
Flächen.
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17 stellt
eine bildhafte Ansicht noch einer weiteren Ausführungsform des inneren Elements 16 des
Zuführsystems
aus 1 dar. Zur besseren fluoroskopischen Visualisierung
der Ausrichtung des distalen Endes 20 des proximalen Abschnitts 18 sind zwei
längliche
Segmente aus röntgendichtem
Material 80 und 81 gegenüberstehend am distalen Ende der
Außenröhre 27 positioniert.
Diese röntgendichten Marker
können
in Verbindung mit jedem beliebigen der vorstehend besprochenen Ausführungsformen verwendet
werden, um die Ausrichtung der medizinischen Vorrichtung in Form
einer Stentklappe oder des distalen Endes des proximalen Endabschnitts des
inneren Elements besser zu visualisieren.
-
18 stellt
eine bildhafte Ansicht noch einer weiteren Ausführungsform des inneren Elements 16 und
insbesondere des distalen Spitzenabschnitts 17 des Zuführsystems
aus 1 dar. In dieser Ausführungsform weist das verjüngte proximale
Ende 31 des distalen Spitzenabschnitts 17 in Längsrichtung versetzte
Aussparungen 45 und 46 auf. Der Versatz 45 hat
eine gegenüberliegende
Aussparung auf dem Umfang des verjüngten proximalen Endes 31,
während
die versetzte Aussparung 46 ebenfalls eine entsprechende
gegenüberliegende
Aussparung auf dem Umfang des verjüngten proximalen Endes 31 aufweist.
Diese beiden Paare einander gegenüberliegender Aussparungen sind
zueinander versetzt, um ein Paar lange Streben, beispielsweise einer
Venenklappe, im Aussparungspaar 46 aufzunehmen und um ein
paar kürzere
Streben in dem länglichen
Aussparungspaar 45 aufzunehmen. Diese versetzten Aussparungen
erfassen die Enden der beiden Streben unterschiedlicher Länge, um
so die Ausrichtung der medizinischen Vorrichtung in Umfangsrichtung während der
Platzierung aufrechtzuerhalten. Ferner kann die medizinische Vorrichtung
mit diesen länglichen
versetzten Aussparungen gedreht werden, um eine präzise Platzierung
im Gefäßsystem
eines Patienten zu ermöglichen.
-
19 und 20 stellen
eine bildhafte Ansicht und eine Seitenansicht eines Sperrmechanismus 47 des
erfindungsgemäßen Zuführsystems
zum Fixieren der relativen Position des Abgabekatheters 11 in
Bezug auf den Dilatator oder das innere Element 16 dar.
In dieser Ausführungsform
wird ein bekanntes und im Handel erhältliches Check-Flo-Ventil 48 mit
Seitenarm 82 mit dem proximalen Ende des Abgabekatheters 11 verbunden
oder zu einem Teil desselben gemacht. Diese Klappe weist eine ringförmige Vertiefung
auf, wie auch das distale Ende des inneren Elements 16,
das an seinem distalen Ende eine Verbindungsmuffe in Form eines
bekannten Luer-Lock umfasst. Zur Fixierung der relativen Position des
Abgabekatheters und des inneren Elements in Längsrichtung weist der Sperrmechanismus 47 ein Paar
C-förmige
Klipse auf, die durch einen Verbindungsbolzen 47 miteinander
verbunden sind. Die C-förmigen Klipse
des Sperrmechanismus sind jeweils in eine entsprechende Vertiefungen
am distalen Ende des Abgabekatheters und des inneren Elements eingesetzt,
um die relative Position jedes Teils in Bezug auf das andere zu
fixieren. Dieser Sperrmechanismus kann ohne weiteres von dem behandelnden
Arzt entfernt werden, wenn es wünschenswert ist,
den Abgabekatheter aus der darin enthaltenen medizinischen Vorrichtung
zurückzuziehen.
Der Sperrmechanismus verhindert vorteilhaft ein vorzeitiges Ablegen
der medizinischen Vorrichtung während der
Zuführ- und Implementierungsprozedur.
-
Hier
beigelegt ist eine Teileliste, die als Hilfestellung gedacht ist,
um die verschiedenen Teile des Zuführsystems, wie sie in den Zeichnungen
dargestellt und in der ausführlichen
Beschreibung beschrieben sind, zu benennen. Diese Teileliste wird ausschließlich zur
Veranschaulichung bereitgestellt und sollte nicht als Beschränkung der
vorliegenden Erfindung ausgelegt werden.
-
- 10
- Zuführsystem
- 11
- Abgabekatheter
- 12
- Innenlumen
von 11
- 13
- proximales
Ende von 11
- 14
- distales
Ende von 11
- 15
- Aufnahmebereich
für eine
Vorrichtung von 11
- 16
- inneres
Element oder Dilatator
- 17
- distaler
Spitzenabschnitt von 16
- 18
- proximaler
Abschnitt von 16
- 19
- Zwischenabschnitt
von 16
- 20
- stumpfes
distales Ende von 18
- 21
- Irrigationslumen
von 11 und 16
- 22
- proximaler
Endbereich von 35
- 23
- verjüngte Verbindungsfläche
- 24
- Innenlumen
von 16
- 25
- Innenröhre von 16
- 26
- strahlendurchlässigen Material
von 25
- 27
- koaxiale
Außenröhre von 16
- 28
- röntgendichtes
Material von 27
- 29
- distales
Ende von 27
- 30
- medizinische
Vorrichtung
- 31
- verjüngtes proximales
Ende von 17
- 32
- verjüngtes distales
Ende von 17
- 33
- Zwischenabschnitt
von 17
- 34
- zylindrische äußere Fläche von 18
- 35
- ausgesparter
oder abgeflachter Abschnitt von 18
- 36
- röntgendichter
Marker von 17
- 37
- Röhre aus
röntgendichtem
Material von 11
- 38
- Y-Verbindungselement
- 39
- Hauptarm
von 38
- 40
- Seitenarm
von 38
- 41
- Hydratisierungslumen
- 42
- lyophilisiertes
Gewebematerial von 30
- 43
- röntgendichte
Marker von 30
- 44
- Drahtrahmenstent
von 30
- 45
- versetzte
Vertiefungen von 31
- 46
- versetzte
Vertiefungen von 31
- 47
- Sperrmechanismus
- 48
- Check-Flo-Ventil
- 49
- C-förmiger Klips
von 47
- 50
- Führungsdraht
- 51
- Verbindungsbolzen
von 47
- 52
- Verbindungsmuffe
in Form eines Luer-Lock von 11
- 53
- Gewindesperre
- 54
- Verbindungsschlauch
mit Ventil
- 55
- proximale
Enden der Röhren 25, 27
- 56
- Verbindungsmuffe
in Form eines Luer-Lock von 16
- 57
- Buchsenteil
von 56
- 58
- Steckerteil
von 56
- 59
- Buchsenteil
von 52
- 60
- Steckerteil
von 52
- 61
- distales
Verbindungselement von 38
- 62
- Dichtung
aus Polymermaterial von 53
- 63
- Irrigationslumen
von 40
- 64
- Hauptarmlumen
von 38
- 65
- proximales
Ende von 39
- 66
- Öffnungen
bei 65
- 67
- Öffnungen
bei 65
- 68
- Spalten
an 16
- 69
- zweizinkige
Feder
- 70
- Zylinderring
von 25
- 71
- Drahtrahmenelemente
- 72
- Muffe
von 25
- 73
- elliptischer
Umfang von 72
- 74
- ausgesparte
Abschnitte bei 29
- 75
- ausgesparte
Abschnitte bei 29
- 76
- krummlinige
Flächen
von 31
- 77
- krummlinige
Flächen
von 31
- 78
- distales
Ende von 30
- 79
- proximales
Ende von 30
- 80
- röntgendichtes
Material
- 81
- röntgendichtes
Material
- 82
- Seitenarm
von 48
- 83
- Röhre aus
klarem oder transparentem Material von 11
-
Es
ist offensichtlich, dass die vorstehend beschriebenen Zuführsysteme
ausschließlich
beispielhafte Ausführungsformen
der Grundsätze
dieser Erfindung darstellen und dass der Fachmann andere Zuführsysteme
für medizinische
Vorrichtungen entwickeln kann, ohne dabei vom Schutzumfang dieser
Erfindung abzuweichen.
-
Insbesondere
kann das distale Ende des proximalen Abschnitts des inneren Elements
zum Eingreifen am proximalen Ende der medizinischen Vorrichtung,
die im Zwischenabschnitt des inneren Elements positioniert ist,
ausgebildet sein. Ferner kann das proximale Ende des distalen Spitzenabschnitts
des inneren Elements auf eine Vielzahl unterschiedlicher Arten ausgebildet
sein, um das distale Ende der medizinischen Vorrichtung aufzunehmen und
festzuhalten. Diese Ausbildungen werden zum Festhalten und Rotieren
der medizinischen Vorrichtung verwendet, wobei die Orientierung
der medizinischen Vorrichtung vom proximalen Ende des Zuführsystems
aus, das während
einer perkutanen Gefäßprozedur
in der Regel außerhalb
des Patienten angeordnet ist, weiterhin feststellbar ist.
-
Industrielle Anwendbarkeit
-
Die
vorliegende Erfindung ist für
das Einsetzen einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung in
einem Menschen- oder Tierpatienten nützlich und findet somit in
der Human- und Tiermedizin Anwendung.