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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. GEBIET DER ERFINDUNG
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Diese
Erfindung betrifft im allgemeinen Bearbeitungsinstrumente und insbesondere
chirurgische Instrumente, die harte Gewebe in relativ beschränkten oder
eingeschränkten
Umgebungen oder Räumen
bearbeiten können
und dennoch während
ausgedehnter Perioden zuverlässig
bleiben.
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2. BESCHREIBUNG DES STANDS DER TECHNIK
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In
einer Vielzahl chirurgischer Prozeduren gibt es einen Bedarf, harte
Gewebe, wie z. B. Knochen, zu bearbeiten, d. h. hartes Gewebe durch
mechanische Mittel zu schneiden, abzuschleifen, zu veröden oder
zu entfernen. In einigen dieser Prozeduren stellt die menschliche
Anatomie wenig Raum zur Verfügung,
um ein Bearbeitungsinstrument zu manövrieren und richtig zu positionieren.
Außerdem
muss bei einigen Prozeduren eine genaue Bearbeitung in einem Winkel
bezüglich
der Richtung, in der das Bearbeitungsinstrument eingeführt wird,
ausgeführt
werden. Diese Schwierigkeiten, die wenigstens teilweise durch die
Umgebung verursacht werden, in der das Bearbeitungsinstrument verwendet
wird, verursachen signifikante Konstruktionsbeschränkungen.
Die Komponenten, die verwendet werden, um das Bearbeitungsinstrument
herzustellen, müssen
z. B. oft so klein sein, dass die Vorrichtung in beschränkte oder eingeschränkte anatomische
Räume passen
und in diesen arbeiten kann. Gleichzeitig kann die Vorrichtung Translationsgetriebe
erfordern, um die notwendige winklige Bearbeitung bereitzustellen,
die viel von dem benötigten
Raum in dem Instrument beanspruchen. Die Spannung zwischen diesen
gegensätzlichen
Anforderungen führt
oft zu signifikanten Konstruktionskompromissen für eine derartige Ausrüstung.
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Die
Vorrichtungen müssen,
zusätzlich
zum Erfüllen
dieser Konstruktionseinschränkungen,
den Kräften
widerstehen können,
die während
wiederholter Verwendungen auf sie ausgeübt werden. Diese Kräfte können relativ
signifikant sein, insbesondere im Hinblick auf die Größenbegrenzungen
der Komponenten.
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Außerdem muss
in typischen chirurgischen Bearbeitungsprozeduren der Wirkungsgrad
der Bearbeitungsoperation beachtet werden, um zu versuchen, die
Erzeugung von Wärme,
die durch eine ineffiziente Bearbeitung verursacht wird, zu vermeiden. Eine übermäßige Wärmeerzeugung
führt zu
einer unerwünschten
Beschädigung
des lebenden harten Gewebes und anderer umgebender Gewebe in der Form
thermischer Nekrose. Insbesondere kann, wenn Knochengewebe bearbeitet
wird, übermäßige Wärme die
Osteoblasten in der Nähe
der Bearbeitungsoperation töten,
was die Heilungszeiten verlängern
und das gewünschte
Knocheneinwachstum in die in die durch die Verarbeitungsvorrichtung
gebildeten Hohlräume
implantierten Vorrichtungen begrenzen kann. Um den Bearbeitungswirkungsgrad
zu maximieren, sollten die Drehzahl und das Drehmoment des Bearbeitungselements
optimiert sein. Dies erfordert oft eine Konstruktion des Bearbeitungselements, die
eine Drehung mit geringer Reibung eines Bearbeitungselements bei
einer relativ hohen Drehzahl und einem relativ hohen Drehmoment
bereitstellt. Weil das Instrument so bemessen sein muss, dass es
in die eingeschränkten
Räume passt,
ist innerhalb des Instruments für
das Getriebe, das Lager oder andere Antriebsmechanismen wenig Raum
verfügbar, um
eine Konstruktion für
hohe Drehzahl und hohes Drehmoment bei geringer Reibung zu ermöglichen. Solche
Raumeinschränkungen
werden oft durch die Verwendung hoher Zähnezahlverhältnisse erfüllt, was zu einer suboptimalen
Ritzel-Zahngeometrie führt.
Der resultierende Verschleiß begrenzt
die Lebensdauer derartiger chirurgischer Instrumente signifikant.
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Außerdem werden
diese Typen der Bearbeitungsinstrumente wiederholt rauhen Umgebungen ausgesetzt,
die außerdem
ihre Nutzungsdauer verkürzen
können.
Spezifisch werden diese Instrumente während der Sterilisation oder
der Behandlung im Autoklaven vor jeder Verwendung oft wiederholten Erwärmungszyklen
und korrodierenden Reinigungsmitteln unterworfen. Deshalb müssen die
zur Herstellung der Bearbeitungsinstrumente verwendeten Materialien
biokompatibel sein und extremen Sterilisationstemperaturen, die
typischerweise 135 °C übersteigen,
widerstehen können.
Außerdem
kann die wiederholte thermische Ausdehnung und Zusammenziehung der
Materialien zu einer Verschlechterung einiger der mechanischen Grenzflächen in
der Vorrichtung führen.
Im Ergebnis ist es erwünscht, Vorrichtungen
zu konstruieren, um eine derartige Verschlechterung zu minimieren.
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Ein
Beispiel dieses Vorrichtungstyps ist ein Fräswerkzeug, das verwendet wird,
um die Wirbelkörper-Deckplatte
zu bearbeiten. Eine Wirbelkörper-Deckplatte
könnte
bearbeitet werden, um die Deckplatte vorzubereiten, um eine Bandscheibenprothese
aufzunehmen. Ein Beispiel der Prozeduren zum Implantieren einer
Bandscheibenprothese ist in der US-Patentanmeldung mit der laufenden
Nummer 09/783.860, eingereicht am 13. Februar 2001, die zurückgezogen
worden ist, aber als eine Priorität für WO-A-02/11633 dient, und
in einer teilweisen Fortsetzung, US-A-2002/0161446, beschrieben.
Bei einer derartigen Prozedur muss das Bearbeitungsinstrument klein
genug sein, damit es in den Bandscheibenzwischenraum eingeführt werden
kann, der relativ klein ist. Außerdem
muss die Bear beitungsoberfläche
im wesentlichen in einem 90°-Winkel
bezüglich
der Längsachse
des Instruments positioniert werden, wie es in den Scheibenzwischenraum
eingeführt wird.
Folglich erfordert dies einen Antriebsmechanismus, der relativ kleine
Antriebskomponenten besitzt, die bei etwa 90° bezüglich der Richtung, in der
die Vorrichtung eingeführt
wird, fräsen
können.
Diese Anwendung erfordert folglich eine hochentwickelte Instrumentierung,
die klein genug ist, um in den eingeschränkten Räumen im menschlichen Körper manövriert zu
werden, und dennoch einen kleinen und robusten Antriebsmechanismus
enthält,
der die Bearbeitung in schwierigen Winkeln unterstützen und wiederholten
Verwendungen widerstehen kann.
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Beispiele
eines Instruments zum Bearbeiten einer Wirbelkörper-Deckplatte sind im US-Patent Nummer
6.083.228 beschrieben. Die Offenbarungen des '228-Patents stellten keine Einzelheiten
darüber bereit,
wie die darin offenbarte Vorrichtung konstruiert ist und sprechen
die oben umrissenen Probleme nicht an.
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Die
Druckschrift
US 3 574 374 beschreibt
ein motorisch betriebenes chirurgisches Instrument, das die Kraft
durch etwa 90° überträgt und dessen
Konstruktion ein Gehäuse
mit einer Öffnung,
die drei koaxiale Segmente mit verschiedenen Durchmessern besitzt;
ein Zahnrad, das im zentralen Segment positioniert ist, das Zähne und
eine axiale Öffnung
aufweist; eine Lageranordnung, die einen Körper und ein bewegliches Organ
besitzt, das einen Kanal besitzt, der drehbar bezüglich des
Körpers
durch es verläuft,
wobei die Lageranordnung in einem angrenzenden Segment positioniert
ist und der Körper
so bemessen ist, dass die Lageranordnung nicht durch das zentrale
Segment hindurchgehen kann; und eine Radnabe, deren eines Ende in
der Zahnradöffnung und
dem Kanal des beweglichen Organs positioniert ist und die einen
vergrößerten Abschnitt außerhalb des
Gehäuses,
der so bemessen ist, dass er nicht durch den Kanal des beweglichen
Organs hindurchgeht, einen ersten Abschnitt, der dem vergrößerten Abschnitt
benachbart ist, wobei der erste Abschnitt so beschaffen ist, dass
er mit dem beweglichen Element der Lageranordnung so verbunden ist,
dass sich die zwei gemeinsam drehen, und einen zweiten Abschnitt,
der dem ersten Abschnitt benachbart ist und so beschaffen ist, dass
er mit der Zahnradöffnung
verbunden ist, so dass sich die zwei gemeinsam drehen, besitzt,
umfasst.
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Ein
spezielles Instrument, das für
die Bearbeitung von Wirbelkörper-Deckplatten
geeignet ist, ist durch die Spinal Dynamics Corporation konstruiert und
hergestellt worden. Diese Gestaltung ist im allgemeinen in US-A-2002/0151901,
WO-A-02/11633 und US-A-2002/0161446 beschrieben, die alle nach dem Prioritätsdatum
des vorliegenden Dokuments veröffentlicht
worden sind. Die Konstruktion nach Spinal Dynamics ist in 1 gezeigt,
wobei sie ein Schneidelement 2, ein Zahnrad 4 und
eine Lageranordnung 6 umfasst, die alle in einem Gehäuse 8 angebracht sind.
Gemäß dieser
Gestaltung werden Klebstoffe verwendet, um die Lageranordnung 6 im
Gehäuse 8 zu
befestigen. Außerdem
enthält
das Zahnrad 4 eine axiale Nabe 12, die mit einem äußeren Zahnradring 10 durch
Presspassung zusammengefügt
ist. Obwohl diese Gestaltung effektiv ist, um eine Wirbelkörper-Deckplatte
zu bearbeiten, haben die Erfinder dieser Anmeldung entdeckt, dass
während
der Zeit die Brauchbarkeit der Vorrichtung weniger zuverlässig werden
kann. Insbesondere kann die wiederholte Verwendung der Vorrichtung
im Ergebnis der durch die Presspassung der axialen Nabe 12 ausgeübten Beanspruchungen
und/oder der während
der Verwendung angelegten Belastungen zu einem Ausfall des äußeren Zahnradrings 10 führen. Außerdem kann
die wiederholte Sterilisation der Vorrichtung die Wirksamkeit der
Klebstoffe, die verwendet werden, um die Lageranordnung 6 im
Gehäuse
zu befestigen, beeinträchtigen.
Während
diese Instrumente sicher ausreichend sind, um eine erfolgreiche
intervertebrale Implantation auszuführen, verbleibt ein Bedarf
an verbesserten Instrumenten, die haltbarer sind und wiederholten
Verwendungen widerstehen können.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bearbeiten von sowohl hartem
Gewebe, wie z. B. Knochen, als auch von ihm zugeordneten weichen Gewebe.
Die Vorrichtung sorgt für
eine Drehung mit hoher Drehzahl, hohem Drehmoment und niedriger Reibung,
wobei sie so beschaffen ist, dass sie in kleine eingeschränkte Räume in anatomischen
Strukturen von Menschen oder anderen Tieren passt und in diesen
arbeitet. Die Vorrichtung erlaubt die Bearbeitung des Gewebes aus
Bereichen und in Winkeln, die andernfalls für den operierten Arzt schwierig
zu erreichen sind. Die Vorrichtung ist robust und enthält Komponenten,
die dem wiederholten Ausgesetztsein extremer Temperaturen, wie die
Vorrichtung erneut verwendet und im Autoklaven behandelt oder anderweitig
vor jeder Verwendung hitzesterilisiert wird, widerstehen können.
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Wie
im Folgenden ausführlicher
erklärt
ist, nimmt die Vorrichtung die durch eine Antriebswelle zugeführte Kraft
auf und überträgt sie etwa
90°, was dem
operierenden Arzt erlaubt, das Gewebe etwa senkrecht zum Weg des
Eintritts der Vorrichtung in das Gewebe zu fräsen. Dies macht die Vorrichtung für das Entfernen
von Gewebe von Gelenken sehr geeignet. Als ein Beispiel kann die
Vorrichtung sehr effektiv verwendet werden, um Gewebe von den Wirbelgelenken,
einschließlich
des kortikalen Knochens, zu entfernen. Dies könnte bei der Vorbereitung des intravertebra len
Raums ausgeführt
werden, damit er z. B. ein Implantat oder eine Prothese aufnimmt.
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In
der Vorrichtung der Erfindung wird die Kraft von einer Drehwelle,
z. B. einer Welle mit Zwischengetriebe, aufgenommen, die eine Achse
besitzt, die im Wesentlichen zur Längsachse der Vorrichtung und
zum Weg des Eintritts in die zu bearbeitende anatomische Struktur
parallel ist. Die Drehwelle kämmt
mit den Zähnen
an einem senkrecht orientierten Zahnrad, das in einem Gehäuse an einem Ende
der Vorrichtung angeordnet ist. Die Drehung dieses Zahnrads verursacht
außerdem
die Drehung der an dem Zahnrad befestigten Zahnradnabe, wobei diese
an einem beweglichen Organ einer Lageranordnung befestigt ist. Das
bewegliche Organ der Lageranordnung kann sich bezüglich eines
nicht beweglichen Organs der Lageranordnung bewegen, das an dem
Gehäuse
befestigt ist, wobei es auf Wunsch durch ein oder mehrere Reibreduzierungsorgane
von dem nicht beweglichen Organ getrennt wird. Das Schneidelement
des Instruments ist an dem Zahnrad oder der Zahnradnabe befestigt,
dessen Drehung verursacht, dass sich das Schneidelement ebenfalls
dreht. Die drehbaren Klingen des Schneidelements können dann
mit dem zu entfernenden Gewebe in Kontakt gebracht werden.
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In
einer besonderen Ausführungsform
kann das Schneidelement eine Schneidscheibe sein, die axial verlaufende
Klingen oder Hohlkehlen auf einer ihrer Seiten und eine axial verlaufende
Welle auf der anderen Seite aufweist, die sich in eine axiale Öffnung des
Zahnrads oder der Zahnradnabe oder beider erstreckt und fest darin
eingepasst ist.
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Die
Zahnradnabe und die Lageranordnung sind auf Wunsch durch Presspassung
zusammengefügt,
wobei das Zahnrad und die Zahnradnabe auf Wunsch durch Verriegelung
komplemen tärer
nicht kreisförmiger
Geometrien ineinander eingepasst sind, wobei alle drei Elemente
miteinander verriegelt sind, um eine Antriebsanordnung zu bilden,
die am Gehäuse
der Vorrichtung befestigt ist und an der das Schneidelement abnehmbar
befestigt sein kann. Diese Verriegelungsfunktion kann durch jeden
geeigneten Mechanismus ausgeführt
werden. Auf Wunsch sind die Elemente der Antriebsanordnung mit zwei Verriegelungsorganen
miteinander verriegelt, von denen eines dem Zahnrad benachbart angeordnet ist,
während
das andere der Zahnradnabe benachbart angeordnet ist. Diese Verriegelungsorgane
sind so beschaffen, dass sie entgegengesetzte Kräfte erzeugen, die den Antriebsmechanismus
zusammenhalten, z. B. durch das Erzeugen von Druckkräften.
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Das
Gehäuse
der Vorrichtung enthält
eine Öffnung,
die so beschaffen ist, dass sie die Antriebsanordnung aufnimmt.
Diese Öffnung
enthält
mehrere verschiedene Segmente, die im Allgemeinen koaxial sind,
wobei sie, wie im Folgenden erklärt
ist, verschiedene Durchmesser besitzen, um verschiedene Abschnitte
der Antriebsanordnung aufzunehmen.
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Die
Erfindung kann unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, ihre folgende
Kurzbeschreibung und die ausführliche
Beschreibung der spezifischen Ausführungsformen der Erfindung,
die alle die Erfindung veranschaulichen und sie nicht einschränken, die
in den beigefügten
Ansprüchen
dargestellt ist, deutlicher verstanden.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht einer alternativen Bearbeitungsvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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2 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht einer Ausführungsform
einer Bearbeitungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
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3(A) zeigt eine perspektivische Ansicht einer
Ausführungsform
einer Bearbeitungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
und veranschaulicht die an einem Griff befestigte Vorrichtung. 3(B) zeigt einen Grundriss der Bearbeitungsvorrichtung
nach 3(A). 3(C) zeigt
eine Seitenansicht derselben Bearbeitungsvorrichtung. 3(D) zeigt eine Draufsicht derselben Bearbeitungsvorrichtung.
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4 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht der in 2 gezeigten
Bearbeitungsvorrichtung, die veranschaulicht, wie die verschiedenen Komponenten
kombiniert sind.
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5 zeigt
eine schematische Seitenquerschnittsansicht des Gehäuses der
in 2 gezeigten Bearbeitungsvorrichtung.
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6 zeigt
eine schematische Seitenquerschnittsansicht einer Lageranordnung,
die in der in 2 gezeigten Bearbeitungsvorrichtung
verwendet wird.
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7 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Zahnrades, das in der in 2 gezeigten
Bearbeitungsvorrichtung verwendet wird.
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8 zeigt
eine schematische Seitenquerschnittsansicht des in 7 gezeigten
Zahnrads.
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9 zeigt
eine schematische Seitenquerschnittsansicht der in 2 gezeigten
Zahnradnabe.
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10 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht einer weiteren Ausführungsform
einer Bearbeitungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung.
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11 zeigt
eine schematische Seitenquerschnittsansicht einer in der in 10 gezeigten
Ausführungsform
der Bearbeitungsvorrichtung verwendeten Zahnradnabe.
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12 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht der in 10 gezeigten
Ausführungsform der
Bearbeitungsvorrichtung, die veranschaulicht, wie die verschiedenen
Komponenten kombiniert sind.
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13 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht einer weiteren Ausführungsform
der Bearbeitungsvorrichtung, die veranschaulicht, wie die verschiedenen
Komponenten kombiniert sind.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER SPEZIFISCHEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Im
allgemeinen stellt die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zum
Entfernen von Material von der Oberfläche von Gewebe bereit, einschließlich harten
Gewebes, wie z. B. Knochen. Vorzugsweise wird die Vorrichtung verwendet,
um durch einen Bearbeitungsprozess einen Hohlraum in einer Knochenoberfläche zu bilden.
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Die
Vorrichtung umfasst einen Antriebsmechanismus, der ein Zahnrad,
eine Lageranordnung und eine Zahnradnabe umfasst, die in einem Gehäuse positioniert
sind, und ein an der Befestigungsstruktur befestigtes Element zum
Bilden von Hohlräumen.
Vorzugsweise ist das Element zum Bilden von Hohlräumen ein
Bearbeitungselement und bevorzugter ein Knochenschneidelement. Die
Vorrichtung umfasst erste Mittel, um das Zahnrad, die Lageranordnung
und die Zahnradnabe aneinander zu befestigen, um den Antriebsmechanismus
innerhalb einer Öffnung
des Gehäuses
zu bilden, und zweite Mittel, um das Bearbeitungselement an dem
Antriebsmechanismus zu befestigen. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung enthalten die ersten Mittel ein erstes
Verriegelungsorgan angrenzend an das Zahnrad und ein zweites Verriegelungsorgan
angrenzend an die Zahnradnabe. Die ersten und zweiten Verriegelungsorgane
schaffen entgegengesetzte Kräfte,
um den Antriebsmechanismus zusammenzuhalten.
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Spezifischer
umfasst gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung das Gehäuse eine Öffnung mit einem ersten Segment,
das einen ersten Durchmesser besitzt, einem zweiten Segment, das
einen zweiten Durchmesser besitzt, und einem dritten Segment, das
einen dritten Durchmesser besitzt. Das zweite Segment ist zwischen
dem ersten und dem dritten Segment positioniert. Außerdem sind
der erste und der dritte Durchmesser größer als der zweite Durchmesser.
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Das
Zahnrad umfasst eine Öffnung,
die im wesentlichen mittig angeordnet ist. Das Zahnrad umfasst außerdem Zähne, die
um seinen Rand radial beabstandet sind. Das Zahnrad ist im ersten
Segment des Gehäuses
positioniert.
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Die
Lageranordnung umfasst einen Körper, der
einen ersten Abschnitt, der im zweiten Segment des Gehäuses positioniert
ist, und einen zweiten Abschnitt, der im dritten Segment des Gehäuses positioniert
ist, besitzt. Der zweite Abschnitt des Körpers ist so bemessen, dass
er nicht durch das zweite Segment des Gehäuses passt. Die Lageranordnung
enthält
außerdem
ein Organ, das bezüglich
des Körperabschnitts
drehbar ist, wobei es einen Kanal besitzt, der durch es verläuft.
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Die
Zahnradnabe ist innerhalb der Zahnradöffnung und des Kanals des beweglichen
Organs der Lageranordnung positioniert. Die Zahnradnabe umfasst
angrenzend an ein erstes Ende einen vergrößerten Abschnitt. Der vergrößerte Abschnitt
ist so bemessen, dass er nicht durch den Kanal des beweglichen Organs
der Lageranordnung passt. Die Zahnradnabe enthält ferner angrenzend an den
vergrößerten Abschnitt
einen ersten Abschnitt, der so beschaffen ist, dass er so mit dem
beweglichen Organ der Lageranordnung verbunden ist, dass sich die zwei
gemeinsam drehen. Die Zahnradnabe enthält außerdem angrenzend an den ersten
Abschnitt einen zweiten Abschnitt, der so beschaffen ist, dass er
mit der Zahnradnabe verbunden ist, so dass sich die zwei gemeinsam
drehen. Schließlich
umfasst die Zahnradnabe angrenzend an den zweiten Abschnitt einen
dritten Abschnitt, der so bemessen ist, dass er nicht durch die
Zahnradöffnung
passt.
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Nun
werden die bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben.
In 2 enthält
gemäß einer
besonderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung die Bearbeitungsvorrichtung 14 der
vorliegenden Erfindung ein Gehäuse 16,
das eine Öffnung 18 an
seinem distalen Ende und ein proximales Ende umfasst, das so beschaffen
ist, um mit einem Griff 26 (siehe 3) und einem
Antriebsmechanismus 76 (siehe 4) verbunden
zu werden. Die Öffnung 18 ist
im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse
der Bearbeitungsvorrichtung 14. Wie in 5 am
besten zu sehen ist, umfasst die Öffnung 18 erste, zweite
und dritte zylindrische Segmente 20, 22, 24,
die im allgemeinen koaxial sind und so beschaffen sind, dass sie
eine Lageranordnung 34 und eine Zahnradanordnung in der
im Folgenden beschriebenen Weise aufnehmen.
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Eine
Querschnittsansicht der Lageranordnung 34 ist in 6 gezeigt,
wobei sie im Allgemeinen einen oberen Abschnitt 94 und
einen unteren Schulterabschnitt 68 enthält. Spezifischer enthält, wie
veranschaulicht ist, die Lageranordnung 34 die Außenbahn 62,
die Innenbahn 64, die Kugeln 66 und die Zahnradnabe-Aufnahmeöffnung 70.
Die Außenbahn 62 verläuft längs des
Randes der Anordnung 34. Die Innenbahn 64 ist
in der Anordnung 34 mittig positioniert und verläuft sowohl
durch den oberen Abschnitt 94 als auch durch den Schulterabschnitt 68, wobei
sie vorzugsweise ein wenig über
der Außenbahn 62 verläuft, wie
in 6 gezeigt ist. Die Innenbahn 64 ist beweglich
an der Anordnung 34 befestigt, so dass sie sich bezüglich dieser
frei drehen kann. Die innere Oberfläche der Innenbahn 64 definiert
die Zahnradnabe-Aufnahmeöffnung 70.
Gemäß der veranschaulichten
Ausführungsform
ist die innere Oberfläche
der Innenbahn 64 im Wesentlichen kreisförmig, wobei folglich die Öffnung 70 zylindrisch
ist. Wie im Folgenden ausführlicher
beschrieben ist, ist die zylindrische Öffnung 70 so beschaffen,
dass sie die Zahnradnabe 36 aufnimmt, die mit der Innenbahn 64 verbunden
ist. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
können
die innere Oberfläche
der Innenbahn 64 und eine Außenseite eines Abschnitts der Zahnradnabe 36 nicht
zylindrisch (in dem Sinn, dass der Querschnitt nicht kreisförmig ist)
und komplementär
sein, um ihre Verbindung miteinander zu unterstützen.
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Gemäß der in 2 gezeigten
Ausführungsform
enthält
die Zahnradanordnung das Zahnrad 30, die Zahnradnabe 36 und
das Verriegelungsorgan 32. In 7 und 8 ist
eine besondere Ausführungsform
des Zahnrads 30 im wesentlichen eine kreisförmige Scheibe
mit einer mittigen Öffnung 38,
die durch sie verläuft.
In dieser Ausführungsform
enthält die
mittige Öffnung 38 längs ihrer
Achse erste und zweite Segmente 40, 42. Das erste axiale
Segment 40 ist im allgemeinen zylindrisch, während das
zweite axiale Segment 42 einen nicht zylindrischen Querschnitt,
z. B. einen quadratischen Querschnitt, besitzen kann, wobei die
Mitte des Quadrates auf die Achse des ersten axialen Segments 40 fällt. Für das zweite
axiale Segment 42 können
außerdem
andere Geometrien verwendet werden, vorausgesetzt, dass sie der
Geometrie des Zahnradverbindungssegments 56 der Zahnradnabe 36 entsprechen.
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Wie
veranschaulicht ist, hat das erste axiale Segment 40 einen
Durchmesser, der größer als
das zweite axiale Segment 42 ist. Es sollte angegeben werden,
dass sich hierin die Bezugnahmen auf den Durchmesser irgendeines
Elements, das eine nicht kreisförmige
Geometrie besitzt, auf die Länge
irgendeiner Linie beziehen, die zwei Punkte auf dem Rand des Elements
verbindet und durch eine approximierte Mitte des Elements verläuft. Folglich
bedeutet die Bezugnahme auf das zylindrische Segment 40,
das einen Durchmesser hat, der größer als das quadratische Segment 42 ist,
dass die Länge
irgendeiner Linie, die durch die Mitte des quadratischen Segments 42 verläuft und
zwei Randpunkte verbindet, kleiner als der Durchmesser des zylindrischen
Segments 40 sein würde.
Falls umgekehrt hierin auf ein quadratisches Element Bezug genommen
wird, das einen Durchmesser besitzt, der größer als ein kreisförmiges Element
ist, würde
dies nur erfordern, dass wenigstens eine Linie, die durch die Mitte
des quadratischen Elements verläuft
und zwei Randpunkte verbindet, größer als der Durchmesser des
kreisförmigen
Elements ist.
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Die
Oberseite 44 des Zahnrads 30 ist im wesentlichen
eben. Die Unterseite 46 des Zahnrads 30 umfasst
die Zähne 48,
die in Umfangsrichtung um es beabstandet sind und in der Nähe der Kante
der Scheibe radial verlaufen. Die Zähne 48 sind so beschaffen,
dass sie mit einer Antriebswelle 76 verbunden sind (wie
in 4 gezeigt ist), die an ihrem distalen Ende passende
Zähne 78 aufweist.
Die Antriebswelle 76 ist vorzugsweise in einer zweiten Öffnung 50 positioniert,
die longitudinal durch das Gehäuse 16 verläuft (siehe 4).
Die Antriebswelle 76 ist so in der zweiten Öffnung 50 positioniert,
dass sich das distale Ende der Antriebswelle in die Öffnung 18 erstreckt.
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In 2 und 9 ist
die Zahnradnabe 36 im allgemeinen ein hohles röhrenförmiges Element, das
so konstruiert ist, dass es das Zahnrad 30 trägt und mit
der Lageranordnung 34 verbunden ist. Eine bevorzugte Ausführungsform
der Zahnradnabe 36 enthält
vier Segmente – das
Schultersegment 52, das Lagerverbindungssegment 54,
das Zahnradverbindungssegment 56 und das Verriegelungsorgan-Verbindungssegment 58.
Das Schultersegment 52 verläuft um die Basis der Zahnradnabe 36.
Das Lagerverbindungssegment 54 erstreckt sich vom Schultersegment 52 und
besitzt einen Außendurchmesser, der
kleiner als der Außendurchmesser
des Schultersegments 52 ist, wobei es dadurch an der Grenzfläche der
zwei Segmente die Schulterlippe 60 definiert.
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Das
Lagerverbindungssegment 54 ist so beschaffen, dass es mit
der Zahnradnabe-Aufnahmeöffnung 70 in
der Lageranordnung 34 verbunden ist, so dass, wenn die
zwei Komponenten zusammengefügt
sind, sich die Zahnradnabe 36 und die Innenbahn 64 im
Einklang drehen. In der in 2 veranschaulichten
Ausführungsform
sind die Außenfläche des
Lagerverbindungssegments 54 und die Innenfläche der
Innenbahn 64 (die die Zahnradnabe-Aufnahmeöffnung 70 definiert)
beide kreisförmig.
Gemäß dieser
Ausführungsform
ist der Außendurchmesser des
Lagerverbindungssegments 54 ein wenig größer als
der Durchmesser der Öffnung 70,
wo bei die zwei Komponenten zusammengefügt werden, indem sie durch
Presspassung zusammengefügt
werden. Alternativ können
die zwei Komponenten nicht kreisförmige zusammenpassende Geometrien
besitzen, die es ihnen ermöglichen,
sich im Einklang zu drehen, wenn sie zusammengefügt sind. In einer derartigen alternativen
Ausführungsform
können
die Komponenten außerdem
so bemessen sein, dass sie durch Presspassung zusammengefügt werden
müssen, was
ihre gemeinsame Drehung weiter unterstützen würde. Die Presspassung ist jedoch
nicht wesentlich. In dieser Ausführungsform
kann die Innenbahn 64 auf Wunsch eine kreisförmige äußere Geometrie
besitzen, die mit den Lagern 66 verbunden ist.
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Das
Zahnradverbindungssegment 56 der Zahnradnabe 36 erstreckt
sich vom Lagerverbindungssegment 54 und ist so beschaffen,
dass es in die Zahnradöffnung 38 einzusetzen
ist. Das Zahnradverbindungssegment 56 besitzt eine äußere Geometrie,
die so bemessen und geformt ist, dass sie zur Größe und Form eines Abschnitts
der Zahnradöffnung 38 komplementär ist. Wie
oben angegeben worden ist, enthält
die Öffnung 38 längs ihrer
Achse erste und zweite Segmente 40, 42. Jedes
Segment besitzt verschiedene geometrische Eigenschaften. Die Geometrie
des Zahnradverbindungssegments 56 ergänzt vorzugsweise die Größe und Form
des zweiten axialen Segments 42 der Zahnradöffnung 38.
In der in 2 veranschaulichten Ausführungsform
ist die komplementäre
Geometrie nicht kreisförmig,
wobei sie im Wesentlichen quadratisch ist. Außerdem kann das Zahnradverbindungssegment 56 so
bemessen sein, das es das Zusammengefügen durch Presspassung in das
zweite axiale Segment 42 der Öffnung 38 erfordert.
Der Unterschied der geometrischen Abmessungen dieser Komponenten
muss jedoch klein genug sein, um übermäßige Belastungen auf das Zahnrad
zu vermeiden, wenn sie durch Presspassung zusammengefügt werden.
Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegen den Erfindung ist der Unterschied der Durchmesser kleiner
als etwa 0,0010 Zoll, wobei er außerdem größer als 1,27 × 10–4 cm
(0,00005 Zoll) sein kann. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
liegt der Unterschied im Bereich von 5,08 × 10–4 cm
bis 7,62 × 10–4 cm (0,0002-0,0003
Zoll).
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Das
Verriegelungsorgan-Verbindungssegment 58 der Zahnradnabe 36 erstreckt
sich vom Zahnradverbindungssegment 56. Das Verriegelungsorgan-Verbindungssegment 58 ist
so beschaffen, dass es das Verriegelungsorgan 32 aufnimmt.
Insbesondere kann das Verriegelungsorgan 32 irgendein Typ
einer mechanischen Verbindungsverriegelung sein, die am Verriegelungsorgan-Verbindungssegment 58 sicher
befestigt werden kann und die so beschaffen ist, dass die mit dem
zweiten axialen Segment 42 der Zahnradöffnung 38 verbunden
ist, wie im Folgenden ausführlicher
beschrieben ist.
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Die
Zahnradnabe 36 enthält
ferner eine mittige Öffnung 82,
um die Welle 80 eines Schneidelements 28 aufzunehmen.
Die mittige Öffnung 82 verläuft durch
jedes der vier Segmente der Nabe, wobei sie längs eines Abschnitts von ihr
mit einem Gewinde versehen sein kann, um die Befestigung der Schneidelementwelle 80 an
der Nabe 36 zu unterstützen. Vorzugsweise
sind die Gewinde entgegengesetzt zu der Richtung gerichtet, in der
sich das Schneidelement 28 während der Verwendung dreht.
Dies widersetzt sich der Tendenz, dass sich das Schneidelement während der
Verwendung entgegengesetzt dreht und aus der Öffnung 82 herausschraubt.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
dreht sich das Schneidelement 28 in einer Richtung gegen
den Uhrzeigersinn, wobei Rechtsgewinde längs der Schneidelementwelle 80 mit
Gegengewinden, die längs
der mittigen Öffnung 82 der
Nabe enthalten sind, enthalten sind.
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Gemäß der in 2 veranschaulichten
bevorzugten Ausführungsform
werden die verschiedenen Komponenten der vorliegenden Erfindung
wie folgt zusammengefügt.
Das obere Ende der Zahnradnabe 36 (d. h. das Ende, an dem
sich das Verriegelungsorgan-Verbindungssegment 58 der Nabe
befindet) wird in der Zahnradnabe-Aufnahmeöffnung 70 der Lageranordnung 34 positioniert.
Die Zahnradnabe 36 und die Lageranordnung 34 werden
dann durch Presspassung zusammengefügt, so dass die Innenbahn 64 des
Lagers um das Lagerverbindungssegment 54 der Nabe positioniert
ist und die Nabenschulterlippe 60 an die Unterseite der
Innenbahn 64 anstößt, wie
in 4 gezeigt ist. Die Komponenten der Zahnradnabe 34/der
Lageranordnung 34 werden dann in der Gehäuseöffnung 18 positioniert.
Insbesondere wird das obere Ende der Zahnradnabe 36 im unteren
Teil der Gehäuseöffnung 18 (d.
h. dem Ende, das dem dritten axialen Segment 24 der Öffnung 18 benachbart
ist) so positioniert, dass (1) der Lagerschulterabschnitt 68 im
dritten axialen Segment 24 der Öffnung 18 positioniert
ist, (2) der obere Abschnitt 94 des Lagers im zweiten axialen
Segment 22 der Öffnung 18 positioniert
ist und (3) das Zahnradverbindungssegment 56 der Nabe und
das Verriegelungsorgan-Verbindungssegment 58 der Nabe sich
in das erste axiale Segment 20 der Öffnung 18 erstrecken.
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Das
Zahnrad 30 kann dann in das entgegengesetzte Ende der Gehäuseöffnung 18 eingesetzt werden,
wobei die Unterseite 46 des Zahnrads nach unten oder in
Richtung der Öffnung 18 gerichtet
ist. Das Zahnrad 30 wird so in der Öffnung 18 positioniert,
dass die Zahnradöffnung 38 um
die Zahnradnabe 36 positioniert ist. Insbesondere wird
das Zahnrad 30 so angeordnet, dass das Zahnradverbindungssegment 56 der
Nabe 36 im zweiten axialen Segment 42 der Zahnradöffnung 38 positioniert
ist und sich das Verriegelungsorgan-Verbindungssegment 58 der Nabe
in das erste axiale Segment 40 der Zahnradöffnung 38 erstreckt.
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Das
Verriegelungsorgan 32 kann dann an der Anordnung positioniert
werden, um die verschiedenen Komponenten aneinander zu befestigen.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
ist das Verriegelungsorgan 32 ein Ringorgan, das aus einer
Formerinnerungslegierung gebildet ist. Das Verriegelungsorgan 32 wird
im ersten axialen Segment 40 der Zahnradöffnung 38 angeordnet
und über
dem Verriegelungsorgan-Verbindungssegment 58 der Zahnradnabe 36 positioniert.
Dann wird Wärme
auf das Verriegelungsorgan 32 angewendet, wodurch es veranlasst
wird, zu schrumpfen und eine sichere Passung über dem Verriegelungsorgan-Verbindungssegment 58 der
Zahnradnabe 36 zu bilden. Geeignete Formerinnerungslegierungen
zum Bilden des Verriegelungsorgans 32 enthalten Nitinol.
Außerdem
enthalten alternative Gestaltungen für das Verriegelungsorgan 32 jede
Konstruktion, die eine sichere mechanische Verriegelung zwischen
dem Verriegelungsorgan 32 und dem Verriegelungsorgan-Verbindungssegment 58 der
Nabe schafft. Beispiele derartiger mechanischer Verriegelungen enthalten
Halteklammern und Nuten.
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Die
entgegengesetzten Kräfte
des Verriegelungsorgans 32 gegen die Nabenschulter 52 und
die Lagerschulter 68 erzeugen eine sichere Konstruktion,
die den verschiedenen Kräften
widerstehen kann, die dem Instrument durch die wiederholte Verwendung
begegnen werden. Außerdem
schafft diese Gestaltung den erforderlichen Bearbeitungsantriebsmechanismus
für hohe
Drehzahlen, hohe Drehmomente und niedrige Reibung innerhalb der
Größenbeschränkungen,
die durch die Anforderung der Verwendung in eingeschränkten Räumen der
menschlichen Anatomie vorgeschrieben werden.
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Es
sollte angegeben werden, dass die Fachleute auf dem Gebiet erkennen
werden, dass die Reihenfolge der oben umrissenen Schritte nicht
entscheidend ist. Alternative Folgen für das Zusammenfügen der
Bearbeitungsvorrichtung 14 können verwendet werden.
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In 10, 11 und 12 ist
eine alternative Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. In dieser Ausführungsform
sind das Gehäuse 16,
das Schneideelement 28, das Zahnrad 30 und die
Lageranordnung 34 im Wesentlichen dieselben, wie sie oben
hinsichtlich der in 2 gezeigten Ausführungsform
beschrieben worden sind. In dieser alternativen Ausführungsform
wird jedoch eine andere Zahnradnabe 84 verwendet. Die Zahnradnabe 84 ist
im Allgemeinen ein hohles röhrenförmiges Element,
wobei sie eine Öffnung 90 enthält, die
durch sie hindurchgeht. Wie in 11 gezeigt
ist, enthält eine
besondere Ausführungsform
der Zahnradnabe 84 vier Segmente, von denen drei zu den
entsprechenden Segmenten der Nabe 36, die in 9 gezeigt
sind, völlig
gleich sind. Diese drei Segmente enthalten das Schultersegment 52,
das Lagerverbindungssegment 54 und das Zahnradverbindungssegment 56.
Das vierte Segment der Zahnradnabe 84 ist ein dehnbares
Verriegelungssegment 88.
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Das
dehnbare Verriegelungssegment 88 erstreckt sich vom Zahnradverbindungssegment 56, wobei
es so beschaffen ist, dass es sich ausdehnt, um einen Verriegelungsmechanismus
zu schaffen, um die verschiedenen Komponenten der vorliegenden Erfindung
aneinander zu befestigen. Insbesondere besitzt das dehnbare Verriegelungssegment 88, wie
am besten in 11 veranschaulicht ist, im wesentlichen
das gleiche äußere geometrische
Profil wie das Zahnradverbindungssegment 56. Die Geometrie
der Öffnung 90 ändert sich
jedoch entlang des dehnbaren Verriegelungssegments 88.
Wie gezeigt ist, nimmt der Durchmesser der Öffnung 90 längs des dehnbaren
Verriegelungssegments 88 zu seinem Ende hin zu, wobei die
Dicke des Materials, das die hohle röhrenförmige Nabe 84 bildet,
in dieser Richtung abnimmt. Diese Abnahme der Dicke unterstützt die
permanente Deformation des dehnbaren Verriegelungssegments 88,
so dass nach der Deformation wenigstens ein Abschnitt seines äußeren Durchmessers
größer als
der äußere Durchmesser
des Zahnradverbindungssegments 56 und/oder des zweiten axialen
Segments 42 der Zahnradöffnung 38 ist
(siehe 12). Die Deformation kann durch
jede bekannte Technik ausgeführt
werden. Die Deformation kann z. B. durch Tiefziehen ausgeführt werden,
bei dem das dehnbare Verriegelungssegment 88 deformiert
wird, indem mit einer Kugel aus rostfreiem Stahl auf das Segment
ein Druck ausgeübt
wird. Alternativ kann das dehnbare Verriegelungssegment 88 so
beschaffen sein, dass es in anderen Arten gedehnt wird. Das Segment
kann z. B. aufgrund des ausgewählten
Materials, um die Nabe oder das Verriegelungssegment zu bilden,
an die Deformation angepasst sein. Alternativ kann das Segment unter
Verwendung anderer geometrischer Konfigurationen, die die Deformation
unterstützen,
wie z. B. eingekerbte Segmente oder mehrere Teilsegmente, an die Deformation
angepasst sein.
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In
Gebrauch sind das Gehäuse 16,
das Schneideelement 28, das Zahnrad 30 und die
Lageranordnung 34 in der gleichen Weise zusammengefügt, wie
oben bezüglich
der in 2 gezeigten Ausführungsform beschrieben worden
ist, so dass sich das dehnbare Verriegelungssegment 88 in
das erste axiale Segment 40 der Zahnradöffnung 38 erstreckt. Die
Anordnung wird dann aneinander befestigt, indem das dehnbare Verriegelungssegment 88 ausgedehnt
wird, bis ein Abschnitt seines Durchmessers größer als der Durchmesser des
zweiten axialen Segments 42 der Zahnradöffnung 38 ist.
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In 13 ist
eine noch weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. Gemäß dieser Aus führungsform
ist die Bearbeitungsvorrichtung 14 mit Ausnahme der Zahnradnabe zur
in 10 gezeigten Ausführungsform im wesentlichen
völlig
gleich. Die in 13 veranschaulichte Ausführungsform
enthält
die Zahnradnabe 96. Die Zahnradnabe 96 besitzt
eine ähnliche
Konstruktion wie die in 10 gezeigten
Zahnradnabe 84, die Orte des Nabenschultersegments 52 und
des dehnbaren Verriegelungssegments 88 sind jedoch entgegengesetzt.
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Die
in 13 gezeigte Ausführungsform wird wie folgt zusammengefügt. Das
untere Ende der Zahnradnabe 96 (d. h. das Ende, an dem
sich das dehnbare Verriegelungssegment 88 befindet) wird
in die Zahnradöffnung 38 in
der Seite der Zahnradöffnung 38 eingesetzt,
die der Zahnrad-Oberseite 44 gegenüberliegt. Die Zahnradnabe 96 wird
so in der Zahnradöffnung 38 positioniert,
dass das Nabenschultersegment 52 im ersten axialen Segment 40 der
Zahnradöffnung 38 positioniert
ist, das Zahnradverbindungssegment 56 der Nabe 96 im
zweiten axialen Segment 42 der Zahnradöffnung 38 positioniert ist
und das Lagerverbindungssegment 54 der Nabe und das dehnbare
Verriegelungssegment 88 der Nabe unter der Zahnrad-Unterseite 46 verlaufen.
Gemäß dieser
Ausführungsform
besitzt das Nabenschultersegment 52 eine äußere Geometrie,
die einen Durchmesser längs
eines Abschnitts von ihm besitzt, der größer als der Durchmesser des
zweiten axialen Segments 42 der Zahnradöffnung 38 ist. Dies verhindert,
dass die Nabe 96 vollständig
durch die Zahnradöffnung 38 passt.
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Die
Kombination aus dem Zahnrad 30 und der Zahnradnabe 96 wird
dann in die Gehäuseöffnung 18 eingesetzt.
Insbesondere wird das untere Ende der Zahnradnabe 96 in
das obere Ende der Öffnung 18 (d.
h. das Ende, das dem ersten axialen Segment 20 benachbart
ist) eingesetzt. Die Kombination aus dem Zahnrad 30/der
Zahnradnabe 96 wird so in der Gehäuseöffnung 18 positioniert,
dass das Zahnrad 30 im ersten axialen Segment 20 der
Gehäuseöffnung 18 positioniert
ist und sich das Lagerverbindungssegment 54 der Nabe und
das dehnbare Verriegelungssegment 88 in das zweite axiale
Segment 22 und das dritte axiale Segment 24 der Öffnung 18 erstrecken.
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Dann
wird die Lageranordnung 34 im entgegengesetzten Ende der
Gehäuseöffnung 18 (d.
h. dem Ende, das dem dritten axialen Segment 24 benachbart
ist) positioniert, wobei der obere Abschnitt 94 des Lagers
zuerst eingesetzt wird. Die Anordnung 34 wird so positioniert,
dass (1) der Lagerschulterabschnitt 68 im dritten axialen
Segment 24 der Öffnung 18 positioniert
ist, (2) der untere Abschnitt 94 des Lagers im zweiten
axialen Segment 92 der Öffnung 18 positioniert
ist, (3) sich das Lagerverbindungssegment 54 der Nabe in
die Lageröffnung 70 erstreckt und
(4) sich das dehnbare Verriegelungssegment 88 von der Lageröffnung 70 unter
dem Lagerschulterabschnitt 68 erstreckt. Wie bei den vorhergehenden Ausführungsformen
ist ein Segment des Durchmessers des Lagerschulterabschnitts 68 größer als
der Durchmesser des dritten axialen Segments 24 der Öffnung 18.
Im Ergebnis passt die Lageranordnung 34 nicht durch die
Gehäuseöffnung 18.
Die Gehäuse/Zahnrad/Zahnradnabe/Lager-Konstruktion
kann dann zusammen befestigt werden, indem das dehnbare Verriegelungssegment 88 in
der gleichen Weise ausgedehnt wird, die oben bezüglich der Zahnradnabe 84 beschrieben
worden ist.
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Es
sollte angegeben werden, dass in der in 13 gezeigten
Ausführungsform
die verschiedenen wechselwirkenden Komponenten komplementäre Geometrien
enthalten können
und/oder durch Presspassung zusammengefügt sein können, und zwar in der gleichen
Weise und im gleichen Ausmaß, wie
oben bezüglich
der anderen Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung beschrieben worden ist.
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Schließlich sollte
angegeben werden, dass die Bearbeitungsvorrichtung der aktuellen
Erfindung eine Konstruktion schafft, die so bemessen sein kann,
um auf beschränkte
oder eingeschränkte
anatomische Räume
zuzugreifen und dennoch die reibungsarme Drehung des Bearbeitungselements
und die relativ hohe Drehzahl und das relativ hohe Drehmoment des
Bearbeitungselements bereitzustellen. Insbesondere kann die Bearbeitungsvorrichtung 14 der
aktuellen Erfindung so bemessen sein, dass die vertikale Abmessung
der Anordnung der Vorrichtung 14 in der in 3C veranschaulichten
Ebene kleiner als oder gleich etwa 11 mm ist und vorzugsweise kleiner
als oder gleich etwa 8,5 mm ist. Außerdem kann die vertikale Abmessung
der Anordnung der Vorrichtung 14 in der in 3B veranschaulichten
Ebene kleiner als etwa 20 mm sein, wobei sie bevorzugt zwischen
12 mm und 18 mm liegt. In bestimmten Anwendungen, z. B. beim Vorbereiten
von intervertebralen Räumen
im Lumbalbereich kann die vertikale Abmessung in der in 3C veranschaulichten Ebene zwischen etwa
6 mm und etwa 16 mm, spezieller um 10 mm variieren. Die in 3B veranschaulichte vertikale Abmessung
kann zwischen etwa 26 mm und etwa 36 mm, spezieller etwa 30 mm variieren. Die
Konstruktion unterstützt
außerdem
das Erreichen einer Drehzahl des Bearbeitungselements von etwa 3000
bis etwa 10.000 U/min, spezieller von etwa 6000 bis etwa 6500 U/min
und ein Drehmoment von etwa 5 bis etwa 0,106 Nm (15 Zoll-Unzen),
spezieller etwa 0,0706 Nm (10 Zoll-Unzen).
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Außerdem schafft
die vorliegende Erfindung eine Konstruktion des Bearbeitungselements,
die so beschaffen ist, um wiederholten Sterilisationszyklen zu widerstehen,
wobei sie so beschaffen ist, dass sie während ausgehender Perioden
haltbar und zuverlässig
ist. Spezifisch sind das Schneidelement, das Zahnrad, die Zahnradnabe,
das Gehäuse,
die Lagerbahnen und die Kugeln aus rostfreiem Stahl hergestellt,
wobei keine Klebstoffe verwendet werden, um diese Komponenten zusammenzuhalten.
Außerdem sind
die Beanspruchungen durch die Presspassung in der Konstruktion minimiert
worden, insbesondere bei der entscheidenden Zahnrad-Nabe-Grenzfläche.
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Die
besonderen Ausführungsformen
der Erfindung, die oben beschrieben worden sind, schränken die
vorliegende Erfindung nicht ein, wobei die Fachleute auf dem Gebiet
leicht feststellen können, dass
zusätzliche
Ausführungsformen
und Merkmale der Erfindung im Umfang der beigefügten Ansprüche liegen.