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BEREICH DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf orthopädischchirurgische
Vorrichtungen, und insbesondere auf einen einstellbaren Fixateur zur
Befestigung von Knochensegmenten.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Für die Fixierung
von Knochenfragmenten sind verschiedene Arten von Vorrichtungen
bekannt. Derartige Vorrichtungen finden bei der Stabilisierung von
Knochen Verwendung, indem sie gebrochene Knochenabschnitte in relativ
zueinander fixierten Positionen festhalten. Die von den Vorrichtungen
bewirkte Ausrichtung und Stabilität begünstigt die Heilung von Frakturen
und erlaubt ein gutes Zusammenwachsen.
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Innere
Fixierungsvorrichtungen umfassen Knochenschrauben, die in einer
Vielfalt orthopädischer
Anwendungen für
die Fixierung von Knochenfragmenten verwendet werden. Knochenfragmente können in
einer gewünschten
Ausrichtung positioniert werden, und ein oder mehrere Löcher können durch
die Fraktur gebohrt und erschlossen werden. Eine Kompression und
Stabilisierung der Knochenfragmente kann dann durch Einschrauben
von Knochenschrauben in die Löcher
bewirkt werden. Eine den Knochenschrauben anhaftende Beschränkung besteht
allerdings darin, dass die Neupositionierung oder Einrichtung der
Knochenschrauben nach einer Implantierung schwierig ist. Um eine
andere Ausrichtung vorzunehmen, ist es oft notwendig, die ursprünglichen
Knochenschrauben zu entfernen und neue Löcher für spätere Knochenschraubenimplantate
zu bohren.
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Metallstifte
werden ebenfalls oft dazu verwendet, Knochen zu stabilisieren. Ähnlich wie
Knochenschrauben können
Metallstifte in durch die Knochenfragmente gebohrte Löcher eingesetzt
werden, um dem Knochen Stabilität
zu verleihen. Wie auch bei Knochenschrauben kann jedoch eine Entfernung der
Stifte erforderlich sein, falls eine spätere Neuausrichtung von Knochenabschnitten
nötig wird.
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Intramedullare
Implantate sind weitere, für die
Fixierung von Knochenfragmenten verwendete Vorrichtungen. Derartige
Vorrichtungen können
in den zentralen Kanal eines gebrochenen Knochens eingesetzt und
mit diesem an den längsseitigen
Enden der Vorrichtung mittels Schrauben befestigt werden. Der Einsatz
intramedullarer Implantate ist jedoch äußerst invasiv, und die Implantate
sind schwierig zu handhaben, wenn sie einmal in die Kanäle von Knochenfragmenten
eingesetzt worden sind.
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Äußere Fixierungsvorrichtungen
können
gewöhnlich
ebenfalls für
die Stabilisierung von Knochensegmenten verwendet werden. Diese
Vorrichtungen verwenden eine Mehrheit von Stiften, die sich durch
eine Patientenhaut in durch gebrochene Knochen gebohrte Löcher hinein
erstrecken. Klemmen finden Verwendung, um die Stifte zu einer gemeinsamen
Vorrichtung zu verbinden, die beispielsweise die Form einer im Allgemeinen
parallel zur anatomisch korrekten Längsachse des gebrochenen Knochens ausgelegten
Stange annehmen. In Verbindung mit der gemeinsamen Vorrichtung schaffen
die Klemmen einen starren Rahmen, um den Bruch zu stabilisieren und
damit die Heilung zu fördern.
Eine Außenskelettfixierung
ist die bevorzugte Behandlungsmethode für verschiedene Glieddeformationen,
Verletzungen und sonstige Bedingungen, die folgendes umfassen: schwere
offene Knochenfrakturen, mit schweren Brandwunden verbundene Frakturen,
Frakturen, die Distrahierungen, Frakturen, die Gliedverlängerungen erfordern,
Arthrodese, infizierte Brüche
und unverbundene Brüche.
Eine Außenfixierung
bietet den oben erwähnten
inneren Fixierungsmethoden gegenüber
mehrere Vorteile. Eine äußere Fixierung
erlaubt beispielsweise die Handhabung einer Skelettstabilisierung
von einem Ort aus, der allgemein von der Umgebung einer Deformität, Verwundung
oder Erkrankung entfernt ist, und erlaubt dadurch eine direkte Überwachung
des Gliedes und der Wunde während
damit in Verbindung stehender oder nachfolgender Eingriffe. Außerdem erleichtert
eine äußere Fixierung
die Einstellung von Bruchausrichtungen, Knochenverlängerungen,
Knochenkompressionen und eine stabile Distrahierung nach anfänglichen
chirurgischen Eingriffen. Weiterhin erlaubt eine minimale Interferenz
von Proximal- und Distalgelenken eine sofortige Mobilisierung eines
verwundeten Gliedes, und die Einführung von Fixierungsstiften
kann unter Lokalanästhesie
vorgenommen werden.
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Ein äußerer Fixateur
für eine
Osteosynthese ist aus dem
US
5,304,177 von Pennig bekannt (der Oberbegriff von Anspruch
1 geht von diesem Dokument aus). Eine zentrale Einheit enthält zwei
Kugelgelenke, die lösbar
durch einen einzigen, einen Keil umfassenden Mechanismus befestigt
werden. Klemmeinheiten für
die Knochenverbindungsmittel sind jeweils an einer Trägerstange
befestigt, deren innere Enden jeweils einen Teil des zentralen doppelten
Kugelgelenks bilden.
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Eine
weitere Außenvorrichtung
für die
Wiedereinrichtung frakturierter Knochensegmente ist aus dem WO 98/20802
von Claes bekannt. Eine für
die Aufnahme mehrerer Knochenbefestigungsmittel geeignete Klemmvorrichtung
kann an jedem Ende einer Stange befestigt werden. Die Stange ist
mit einer Drehvorrichtung versehen, die ein Gelenkelement für die Änderung
der Lage zweier Klemmvorrichtungen zueinander umfasst. Das Gelenkelement
umfasst im Wesentlichen zwei gelenkig verbundene Elemente, die jeweils
eine gezackte Kontaktfläche
umfassen, sodass sie mittels eines Einstellmechanismus gegeneinander
drehbar sind.
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Trotz
dieser Entwicklungen verbleibt ein Bedarf an Fixierungsvorrichtungen
mit verbesserter Einstellbarkeit. Es verbleibt insbesondere ein
Bedarf an Fixierungsvorrichtungen mit verbesserten Gelenken und
Gesamtstrukturen.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Knochenfixateur nach Anspruch 1,
der mindestens je zwei Klemmbaugruppen zur Aufnahme von mindestens
einem Knochenfixateur umfasst. Der Knochenfixateur umfasst einen
Hauptkörper
mit einem ersten und einem zweiten Ende, einem ersten Kupplungsglied
und einem zweiten Kupplungsglied.
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Das
erste Kupplungsglied ist drehbar an dem ersten Ende des Hauptkörpers um
eine erste Achse angeschlossen, und das zweite Kupplungsglied ist drehbar
am zweiten Ende des Hauptkörpers
um eine zweite Achse angeschlossen. Im Hauptkörper ist ein Keil angeordnet,
der eine entlang einer Verschiebungsachse angeordnete Bohrung aufweist.
Ein Sperrglied ist entlang einer Verschiebungsachse angeordnet und
funktionell mit dem Keil verbunden. Ein erstes bewegliches Element
ist zwischen dem ersten Kupplungsglied und dem Keil angeordnet,
und ein zweites bewegliches Element ist zwischen dem zweiten Kupplungselement
und dem Keil angeordnet. Der Keil kann mit den beweglichen Elementen
in Eingriff gebracht werden, um die Drehung der Kupplungsglieder
zu sperren, und kann von den beweglichen Elementen gelöst werden,
um eine Drehbewegung derselben dem Hauptkörper gegenüber zu erlauben. In einigen
Ausführungsbeispielen
können
die ersten und zweiten Achsen quer zueinander angeordnet sein, und
in einem Ausführungsbeispiel
sind die ersten und zweiten Achsen im Wesentlichen senkrecht zueinander
vorgesehen.
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Die
Bohrung und das Sperrglied können durch
Gewinde miteinander verbunden sein. Die Sperrglieder können außerdem entlang
der Verschiebungsachse in Stellung gebracht und um dieselbe drehbar
angeordnet werden. Die beweglichen Elemente können verschiebbar mit dem Keil
verbunden sein.
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Mindestens
eines der Kupplungselemente und mindestens eines der Sperrelemente
haben jeweils strukturierte Abschnitte, wobei der strukturierte Abschnitt
des mindestens einen Kupplungselementes formschlüssig mit dem strukturierten
Abschnitt des mindestens einen Sperrgliedes arretiert werden kann.
Die strukturierten Abschnitte können
Strukturen umfassen, die unter zackenförmigen Profilen und Facetten
gewählt
werden. Mindestens ein Abschnitt des Hauptkörpers kann eine zylindrische
Innenfläche haben,
und die beweglichen Elemente können
derart ausgebildet und bemessen sein, dass sie der zylindrischen
Fläche
verschiebbar zugeordnet werden. Die beweglichen Elemente können biegsam
gegeneinander vorgespannt sein.
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Die
Keile können
eine erste und eine zweite Außeneingriffsfläche aufweisen,
die quer zueinander angeordnet sind. In einigen Ausführungsbeispielen sind
die erste und zweite Außeneingriffsfläche in einem
Winkel von etwa 10° bis
etwa 70° angeordnet.
In einem Ausführungsbeispiel
können
die ersten und zweiten Außeneingriffsflächen in
einem Winkel von etwa 22° angeordnet
sein.
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Die
beweglichen Elemente können
jeweils eine Inneneingriffsfläche
haben, und die Eingriffsflächen
der beweglichen Elemente können
in etwa demselben Winkel wie die erste und zweite Eingriffsfläche des
Keiles angeordnet sein.
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Mindestens
eine der Klemmbaugruppen kann funktionell an das erste Kupplungsglied
angeschlossen sein. Mindestens eine Klemmbaugruppe kann dem ersten
Kupplungsglied gegenüber
verschiebbar sein.
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Ein
Distrahierungskörper
kann funktionell an das erste Kupplungsglied des Knochenfixateurs
angeschlossen sein, sodass mindestens eine der Klemmbaugruppen funktionell
an den Distrahierungskörper
angeschlossen ist. Mindestens eine Kupplungsbaugruppe kann dem Distrahierungskörper gegenüber verschiebbar
und mit demselben lösbar
arretierbar sein. Mindestens eine der Klemmbaugruppen kann mindestens
eines der ersten oder zweiten Kupplungsglieder umfassen.
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Der
Knochenfixateur kann ferner eine Gelenkbaugruppe mit einem Gelenkbaugruppenkörper umfassen,
der eine durch denselben entlang einer Bohrungsachse sich erstreckende
Bohrung und ein Befestigungsloch, das sich entlang einer zu der
Bohrungsachse quer angeordneten Befestigungsachse erstreckt, aufweist.
Der Körper
kann eine Außenfläche und
eine innere Bohrungsfläche
aufweisen. Ein Schlitz kann sich an der Bohrungsachse entlang und über das
Befestigungsloch von der Außenfläche bis zur
inneren Bohrungsfläche
erstrecken, sodass die gegenüberliegenden
Schlitzflächen,
die den Schlitz definieren, eine Trennweite voneinander einnehmen. Die
Gelenkbaugruppe kann auch ein Befestigungsmittel umfassen, das für eine Aufnahme
in dem Befestigungsloch ausgebildet und bemessen sein kann. Die
Größe des Lochs
kann dadurch eingestellt werden, dass der Abstand der gegenüberliegenden Schlitzflächen geändert wird.
Der Gelenkbaugruppenkörper
kann außerdem
mindestens eine an der inneren Bohrungsfläche radial ausgerichtete Rippe umfassen,
und das zweite Kupplungsglied kann durch die Rippe in der Gelenkbaugruppe
festgehalten werden. Eine zweite Rippe kann weiterhin am Gelenkbaugruppenkörper vorgesehen
und ein drittes Kupplungsglied kann durch die zweite Rippe in der Gelenkbaugruppe
festgehalten werden.
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Das
zweite und dritte Kupplungsglied können einander gegenüberliegende,
in der Bohrung angeordnete Flächen
haben, die über
ein Einsatzglied miteinander verbunden sind. Das Einsatzglied kann sich
innerhalb der versenkten Abschnitte des zweiten und dritten Kupplungsgliedes
erstrecken. Ein Gelenkglied kann sich zwischen dem dritten Kupplungsglied
und der zweiten der Klemmbaugruppen erstrecken. Das Gelenkglied
kann drehbar an die zweite Klemmbaugruppe angeschlossen sein.
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Der
Schlitz des Gelenkbaugruppenkörpers kann
erste und zweite Abschnitte umfassen, wobei die Abschnitte in einem
Winkel von etwa 20° und
50° ausgerichtet
sind. Die Gelenkbaugruppe kann aus einem faserverstärkten Polymer
bestehen.
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Der
Knochenfixateur kann außerdem
noch einen zweiten Hauptkörper
mit einem zweiten Keil, einem zweiten Sperrglied, einem dritten
beweglichen Element und einem vierten beweglichen Element umfassen.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
bevorzugten Merkmale der vorliegenden Erfindung werden in den beiliegenden
Zeichnungen offenbart, worin gleiche Bezugszeichen gleichartige Elemente
in verschiedenen Ansichten bezeichnen:
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1 zeigt
eine Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels der Vorrichtung
für die äußere Fixierung
von Knochen;
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2 zeigt
eine Explosionsdarstellung des Distrahierungskörpers von 1;
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2A zeigt
eine Seitenansicht an einem Ende des Distrahierungskörpers von 2;
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2B zeigt
eine Querschnittansicht des Distrahierungskörpers von 2;
von der Mitte bis zu den Enden des Körpers.
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2C zeigt
eine Querschnittansicht des Distrahierungskörpers von 2 entlang
der Schnittlinie IIC-IIC;
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2D zeigt
ein Sperrstück
von 1;
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2E zeigt
einen Sperrstab von 1;
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2F zeigt
ein weiteres Sperrstück
von 1;
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2G zeigt
eine Sperrschraube von 1;
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3 zeigt
eine Explosionsdarstellung der Distrahierungs-Klemmbaugruppe von 1;
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4A zeigt
eine Seitenansicht des Distrahierungsstabes von 1;
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4B und 4C zeigen
Querschnittansichten des Distrahierungsstabes entlang den jeweiligen
Schnittlinien IVB-IVB und IVC-IVC;
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5 zeigt
eine Explosions-Perspektivansicht des ersten Körperabschnitts der 1;
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5A zeigt
eine zusammengesetzte Perspektivansicht des ersten Körperabschnitts
der 5;
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5B–5C zeigen
teilweise Querschnitts-Perspektivansichten des ersten Körperabschnitts
von 5, ohne die O-Ringe zu zeigen;
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5D zeigt
eine Seitenansicht eines ersten Sperrstücks von 1;
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5E zeigt
eine Querschnittansicht entlang der Schnittlinie VE-VE eines ersten
Sperrstücks von 1;
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5F zeigt
eine Seitenansicht eines zweiten Sperrstücks von 1;
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5G zeigt
eine Querschnittansicht entlang der Schnittlinie VG-VG eines zweiten
Sperrstücks
von 1;
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5H zeigt
eine Seitenansicht des Keilantriebs von 5;
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5I zeigt
eine Unteransicht des Keilantriebs von 5;
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5J zeigt
eine Oberansicht des Keilantriebs von 5;
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5K zeigt
eine Vorderansicht des Keilantriebs von 5;
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5L zeigt
eine Querschnittsansicht des Keilantriebs von 5H entlang
der Schnittlinie VL-VL;
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5M zeigt
eine Seitenansicht der Gelenksperrschraube von 1;
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5N zeigt
eine Seitenansicht des Körpergelenks
der Distrahierungsgelenkbaugruppe von 1;
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5O zeigt
eine Querschnittansicht des Körpergelenks
einer Distrahierungsgelenkbaugruppe von 5N entlang
der Schnittlinie VO-VO;
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5P zeigt
eine weitere Seitenansicht des Körpergelenks
der Distrahierungsgelenkbaugruppe von 5N;
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5Q zeigt
eine Querschnittansicht des Körpergelenks
der Distrahierungsgelenkbaugruppe von 5P entlang
der Schnittlinie VO-VO;
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6A zeigt
eine Seitenansicht des Gelenks der zentralen Klemmbaugruppe von 1;
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6B und 6C zeigen
Querschnittsansichten des Gelenks der zentralen Klemmbaugruppe von 6a entlang
der jeweiligen Schnittlinie VIB-VIB und VIC-VIC;
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7A zeigt
eine Seitenansicht der Kupplung von 1;
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7B zeigt
eine Querschnittsansicht der Kupplung von 7A entlang
der Schnittlinie VIIB-VIIB;
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7C zeigt
eine Querschnittsansicht der Kupplung von 7A entlang
der Schnittlinie VIIC-VIIC;
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8A zeigt
die zentrale Klemmbaugruppe von 6A mit
einem darin eingesetzten Paar von Kupplungen;
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8B zeigt
eine Querschnittansicht der zusammengesetzten zentralen Klemmbaugruppe von 8A entlang
der Schnittlinie VIIIB-VIIIB;
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8C zeigt
eine Explosions-Perspektivansicht der zusammengesetzten zentralen
Klemmbaugruppe von 8A;
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9A zeigt
eine Explosions-Perspektivansicht des zweiten Körperabschnitts von 1;
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9B zeigt
eine zusammengesetzte Perspektivansicht des zweiten Körperabschnitts
von 9A;
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9C zeigt
eine Querschnittsansicht des T-förmigen
Klemmgelenks von 9A;
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10A zeigt eine Explosions-Perspektivansicht der
T-förmigen
Klemmbaugruppe von 1;
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10B zeigt eine Oberansicht des Drehanlenkung der
T-förmigen
Klemme von 1;
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10C zeigt eine Seitenansicht der Drehanlenkung
der T-förmigen
Klemme von 10B;
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10D zeigt eine Querschnittsansicht der Drehanlenkung
der T-förmigen
Klemme von 10B entlang der Schnittlinie
XD-XD;
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11 zeigt
eine Explosionsdarstellung eines anderen Ausführungsbeispiels einer Gelenkbaugruppe
für den
Gebrauch mit einer Vorrichtung für
die äußere Fixierung
von Knochen;
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12A zeigt eine Perspektivansicht einer Spannklemme
von 11;
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12B zeigt eine Seitenansicht der Spannklemme von 12A;
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12C zeigt eine Querschnittsansicht der Spannklemme
von 12A entlang der Schnittlinie XIIC-XIIC;
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12E zeigt eine Querschnittsansicht der Spannklemme
von 12C entlang der Schnittlinie XIIE-XIIE;
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12F zeigt eine Oberansicht der Spannklemme von 12A;
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12G zeigt eine Perspektivansicht einer Einsatzmutter
von 11;
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12H zeigt eine Oberansicht des ersten drehbaren
Segments von 11;
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12I zeigt eine Querschnittsansicht des ersten
drehbaren Segments von 12H,
entlang der Schnittlinie XII I-XII I;
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12J zeigt eine Querschnittsansicht des drehbaren
Segmentdeckels von 11 entlang der zentralen Längsfläche;
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13A zeigt eine Unteransicht des Hauptkörpers von 11;
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13B zeigt eine Querschnittsansicht des Hauptkörpers von 13A entlang der Schnittlinie XIIIB-XIIIB;
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13C zeigt eine Oberansicht des Hauptkörpers von 13A;
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13D zeigt eine Unteransicht des Deckels von 11;
und
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13E zeigt eine Querschnittsansicht des Deckels
von 13D entlang der Schnittlinie
XIIIE-XIIIE.
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DETAILBESCHREIBUNG
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Unter
anfänglicher
Bezugnahme auf 1 ist hier ein einstellbarer
Fixateur nach einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung gezeigt. Der Fixateur 10 eignet
sich für
die Stabilisierung und steifen Fixierung von Knochenfragmenten bzw.
Segmenten zueinander, und kann aus jedem beliebigen Material wie
Titanium, Edelstahl, Polymer, Legierungen, Verbundstoffen oder sonstigen
Materialien gefertigt sein. Der Fixateur 10 umfasst einen
Distrahierungskörper 12 und
eine zugehörige
Klemmbaugruppe 14 sowie einen ersten Körperabschnitt 16 mit
einem Distrahierungsstab 18, einer Distrahierungsgelenkbaugruppe 20 und
einer Kupplung 22. Der Distrahierungskörper 12 und die zugehörigen Elemente können für eine Distrahierung
und eine Kompression verwendet werden. Der Fixateur 10 umfasst
zusätzlich
eine zentrale Gelenkbaugruppe 24 zusammen mit einem zweiten
Körperabschnitt 26 mit
einer Kupplung 28, einer T-förmigen Klemmgelenkbaugruppe 30,
und einem T-förmigen
Klemmgelenk 32. Eine T-förmige Klemmbaugruppe 34 ist
vorzugsweise an einer T-förmigen
Klemm- Drehanlenkung 36 befestigt, die
an einem T-förmigen
Klemmgelenk 32 drehbar angeschlossen ist.
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Unter
Bezugnahme auf die 2 und 2A–2C umfasst
der Distrahierungskörper 12 ein
zentrales Durchgangsloch 38, das sich an einer Achse 39 entlang
von einem ersten Ende 40 zu einem zweiten Ende 42 erstreckt.
Eine Distrahierungsschraube 44 mit einem mindestens teilweise mit
Gewinde versehenen Körper 45 ist
um die Achse 39 angeordnet und in dem Durchgangsloch 38 aufgenommen.
Die Distrahierungsschraube 44 ist an das erste Ende 40 des
Distrahierungskörpers 12 drehbar unter
Verwendung einer Distrahierungsschraubenhülse 46 angeschlossen,
die beispielsweise mit einem gestifteten Pin 19 an die
Distrahierungsschraube 44 befestigt sein kann. Der gestiftete
Pin 19 befestigt die Distrahierungsschraubenhülse 46 vorzugsweise
starr an der Distrahierungsschraube 44, sodass die Drehung
der Schraube 44 die Hülse 46 dreht.
Der Distrahierungskörper 12 umfasst
einen Endanschlag 48, an den sich die Schulter 50 der Schraube 44 anlehnt.
Der Kopf 52a der Schraube 44 erstreckt sich innerhalb
des ersten Endes 40 und wird in der Hülse 46 aufgenommen.
Der Kopf 52a umfasst einen hexagonalen oder andersförmigen Ausnehmungsbereich,
in den ein geeignet geformtes Werkzeug, beispielsweise ein Sechskantschlüssel, eingreifen
kann. Wenn der Kopf 54 sich an das erste Ende 40 und
die Schulter 50 sich an den Endanschlag 48 anlehnt,
kann die Schraube 44 also um die Achse 39 gedreht
werden, während
sie dem Distrahierungskörper 12 gegenüber in einer
längsseitig
fixierten Stellung verbleibt.
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Wie
in 3 beschrieben, schließt die Distrahierungskllemmbaugruppe 14 jeweils
einander gegenüberliegende
vordere und rückwärtige Spannplatten 56, 58 ein,
die jeweils Nuten 59 zur Aufnahme von Knochenbefestigungsmitteln
aufweisen. Die Platten 56, 58 sind mit einer Distrahierungsfeststellschraube 60 ausgerichtet,
deren Kopf 62 vorzugsweise im zentralen Durchgangsloch 64a der
Spannplatte 56 verschiebbar aufgenommen werden kann und
deren Schaft 64b vorzugsweise in der Distrahierungsmutter 66 schraubbar
aufgenommen werden kann. Die Spannplatten 56, 58 sind
außerdem
durch je ein Paar Feststellschrauben 68 miteinander verbunden,
die jeweils mit einer Spannscheibe 70 versehen sind. Die
Feststellschrauben 68 erstrecken sich durch die Löcher 72, 74,
innerhalb der zugehörigen Druckfedern 76,
und können
vorzugsweise schraubbar in den Löchern 78, 80 einer
rückwärtigen Spannplatte 58 aufgenommen
werden. Es ist daher zu beachten, dass bis die Spannplatten 56, 58 der
Distrahierungskllemmbaugruppe 14 einander gegenüber angezogen
werden, die Federn 76 die Platten 56, 58 voneinander
weg spannen, während
sie es den Spannplatten 56, 58 erlauben, allgemein
in entweder parallelen oder nichtparallelen Ebenen in Abhängigkeit
vom Spannungsgrad jeder Spannschraube 68 vorgesehen zu
sein. Die oberen und unteren Enden der Federn 76 können ebenso
im Ausnehmungsbereich der Spannplatten 56, 58 zum
Anschlag kommen. Die Druckfedern 76 können vorzugsweise aus Edelstahl
gefertigt sein und ein Federverhältnis
von etwa 0,16 kg/mm aufweisen. Die Distrahierungsklemmbaugruppe 14 nimmt
Knochenbefestigungsmittel, beispielsweise Knochenstifte oder Knochenschrauben
auf, die in den Knochen eingesetzt werden.
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Die
Distrahierungsklemmbaugruppe 14 ist lösbar an den Distrahierungskörper 12 gekoppelt,
indem ein Schienenabschnitt 82 in die Nut 84 des
Distrahierungskörpers 12 eingeführt wird.
Wie insbesondere in den 2A und 2B gezeigt
wird, hat die Nut 84 eine Höchstlänge L1 am
ersten Ende 40, während
die Nut 84 über
den übrigen
Distrahierungskörper 12 eine
Höchstlänge L2 aufweist, die größer als die Länge L1 ist. Die Distrahierungsmutter 66,
die an der rückwärtigen Spannplatte 58 anliegt,
läuft in der
Nut 84 vorzugsweise auf einer ebenen Fläche 86, sodass die
Bewegung der Platte 58 zum Stillstand gebracht wird, sobald
die Distrahierungsmutter 66 das erste Ende 40 erreicht.
Da die Länge
L2 der Distrahierungsmutter 66 größer als
die Länge
L1 der Nut 84 am ersten Ende 40 ist,
wird die Distrahierungsklemmbaugruppe 14 dadurch an einem
Löslösen gehindert,
dass sie in einer Richtung zum ersten Ende 40 gleitet.
Weiterhin wird die Bewegung der Distrahierungsklemmbaugruppe 14 bezüglich des Distrahierungskörpers 12 zugelassen,
da die Länge
L3 der Distrahierungsmutter 66 etwa
dieselbe der Länge
L2 der Nut 84 im Distrahierungskörper 12 ist.
Der Schienenabschnitt 82 kann außerdem vorzugsweise so bemessen
werden, dass er in der Nut 84 verschiebbar aufgenommen
wird, während
er an den oberen Flächen 88, 90 der
Nut 84 anliegt. Flächen 88, 90 sind
in quer angeordneten Ebenen derart angeordnet, dass der Schienenabschnitt 82 in
der Nut 84 festgehalten wird. Um die Lage der Distrahierungsklemmbaugruppe
festzulegen, wird die Feststellschraube 60 derart angezogen,
dass sie die Distrahierungsmutter 66 fest an die Überhänge 92, 94 der Nut 84 im
Distrahierungskörper
anlehnt. Die Distrahierungsmutter 66 muss einen verlängerten
Fortsatz 66a nahe der darin eingebrachten Gewindebohrung umfassen,
wobei der Fortsatz 66a derart ausgebildet und bemessen
ist, dass er mit einer entsprechend geformten Ausnehmung in der
rückwärtigen Spannplatte
in Eingriff gelangt und dadurch eine Verdrehung der Distrahierungsmutter 66 der
Spannplatte 58 gegenüber
verhindert.
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Wie
in den 1, 2 und 2C gezeigt,
ist der Distrahierungskörper 12 vorzugsweise mit
einem durchgehenden Schlitz 96 vorgesehen, in dem einander
gegenüberliegende
Sperrstücke 98, 100 mit
einem dazwischen befindlichen Sperrstab 102 angeordnet
sind. Eine mit Gewinde versehene Distrahierungsfeststellschraube 104 ist
in dem Sperrstück 100 und
in dem Sperrstück 98 schraubbar
derart aufgenommen, dass nachdem die Sperrstücke 98, 100 und
der Sperrstab 102 gegeneinander gezogen werden und aneinander
anliegen, die Bewegung der Distrahierungsklemmbaugruppe 14 zum
Stillstand gebracht werden kann, wenn die Distrahierungsmutter 66 mit
dieser in Berührung
gelangt. Diese Elemente sind in den 2D–2G im
Detail beschrieben.
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Wenn
man nun auf die 4A–4C übergeht,
so ist der Distrahierungsstab 18 mit einem allgemein flachen
Ende, einem Körperabschnitt 107, einem
allgemein gekrümmten
gezackten Abschnitt 108 und einem Durchgangsloch 109 ausgebildet.
Die zackenförmigen
Profile am gezackten Abschnitt 108 sind in einer kreisförmigen Reihe
von etwa 180° ausgelegt.
Im proximalen flachen Ende 106 des Körpers 107 ist ein
durchgehender Schlitz 110 angeordnet, der, wie in Abb 1 gezeigt,
eine mit Gewinde versehene Distrahierungs-schraubenmutter 112 aufnimmt. Der
Distrahierungsstab 18 ist um eine Distrahierungsachse 114 angeordnet,
und wenn die Distrahierungsachse 114 sich mit der Achse 116 des
einstellbaren Fixateurs 10 deckt, kann das Ende 106 in
ein Blindloch 38 des Distrahierungskörpers 12 eingeführt werden.
Der Querschnitt des Körperabschnitts 107 des
Distrahierungsstabes 18 ist wie in 4C zu sehen
festgekeilt und mit einem gekrümmten
Abschnitt 118 und einem flachen Abschnitt 120 versehen.
Das Blindloch des Distrahierungskörpers 12 dient als
Nut zur Aufnahme des Körperabschnitts 107.
Eine bevorzugte Orientierung des Distrahierungsstabes 18 kann
also sowohl dem Distrahierungskörper 12 als
auch der Distrahierungsklemmbaugruppe 14 gegenüber getroffen
werden. Es kann erkannt werden, dass die Nut und das Durchgangsloch
auch andere Formen zur Erzielung der gewünschten Orientierung, zur Verhinderung
einer Drehung oder beiderlei annehmen können.
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Im
Distrahierungsstab 18 ist ein Loch 122 vorgesehen
und zentral um die Distrahierungsachse 114 angeordnet.
Das Loch 122 ist für
die Aufnahme des mit Gewinde versehenen Körpers 45 der Distrahierungsschraube 44 bemessen.
Der mit Gewinde versehene Körper 45 ist
vorzugsweise schraubbar an die mit Gewinde versehene Distrahierungsmutter 112 angeschlossen.
Alternativ oder zusätzlich
hierzu kann ein Gewinde auch in dem Loch 122 des Distrahierungsstabes 18 vorgesehen
werden. Da die Distrahierungsschraube 44 dem Distrahierungskörper 12 gegenüber in einer
festen Position gehalten wird, ergibt also die Drehung der Distrahierungsschraube 44 um
die übereinstimmenden
Achsen 39, 114, 116 entweder eine Vergrößerung oder
eine Verkleinerung der Gesamtlänge
des zusammengesetzten Distrahierungskörpers 12 und des Distrahierungsstabes 18.
Eine derartige Längeneinstellung
erlaubt daher eine Distrahierung bzw. eine Kompression der Knochensegmente,
die man mit dem Fixateur erreichen kann. Die gewünschten Längeneinstellungen können, beispielsweise
mit einer seitlich am Distrahierungsstab 18 vorgesehenen
Skala 124, z.B. einer Flachskala 126a, wie in 1 und 4C gezeigt, gemessen
werden.
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Bezugnehmend
auf 2 kann, um eine Übererstreckung der Distrahierungsschraube 44 und eine
unbeabsichtigte Demontage zu verhindern, am mit Gewinde versehenen
Körper 45 in
der Nähe
des mit Gewinde versehenen Endabschnitts 52b ein gewindefreier
Spalt 45a vorgesehen werden. In einem beispielhaften Ausführungsbeispiel
ist ein Spalt 45a vorgesehen, der breiter als die Breite
der Distrahierungsmutter 112 und etwa 5 mm groß bemessen
ist. In diesem Bereich ist der Durchmesser des Körpers 45 kleiner als
in den mit Gewinde versehenen Bereichen. Eine weitere Verschiebung
der Distrahierungsschraube 44 der Distrahierungsmutter 112 gegenüber kann
daher vermieden werden, wenn der Spalt 45a die Distrahierungsmutter 112 erreicht.
Da der gewindefreie Spalt 45a nicht an einem freien Ende
der Distrahierungsschraube 44 angeordnet ist, kann die Bewegung
des Distrahierungskörpers 12 dem
Distrahierungskörper 18 gegenüber unterbrochen
werden, ohne dass der Distrahierungskörper 12 vom Distrahierungskörper 18 getrennt
wird.
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Bezugnehmend
auf die 5–5C und wie
schon früher
hinsichtlich der 1 besprochen, umfasst der Körperabschnitt 16 einen
Distrahierungsstab 18, eine Distrahierungsgelenkbaugruppe 20 und
eine Kupplung 22 mit einem einstückig ausgebildeten gezackten
Abschnitt 125. Diese Elemente sind in einer nach den Achsen 39, 114, 116 ausgerichteten
Lage gezeigt. Die Gelenkbaugruppe 20 ist so ausgebildet,
dass ein Schwenken oder eine gelenkige Bewegung des Distrahierungsstabes 18 und
der Kupplung 22 um die jeweiligen, allgemein senkrechten
Achsen 126, 128 zugelassen wird. Die Gelenkbaugruppe 20 ist
so ausgebildet, dass sie über
eine gemeinsame Feststellschraube 129, wie noch weiter unten
beschrieben, eine gleichzeitige, lösbare Sperrung einer derartigen
gelenkigen Bewegung des Distrahierungsstabes 18 und der
Kupplung 22 erlaubt. Eine lösbare Sperrung kann also gleichzeitig
in zwei Freiheitsgraden erreicht werden. Zu diesem Zweck sind in
der Gelenkkörperbaugruppe 20a der Gelenkbaugruppe 20 ein
erstes Sperrstück 130,
ein Keilantrieb 132 und ein zweites Sperrstück 134 untergebracht.
Diese beispielhaft zusammengesetzte Ausbildung ist in den 5B–5C in
einer teilweisen Querschnittansicht gezeigt.
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Eine
Seitenansicht eines ersten Sperrstücks 130 ist in 5D gezeigt,
während
eine Querschnittansicht in 5E wiedergegeben
ist. In ähnlicher Weise
sind in den 5F und 5G Seitenansichten
und Querschnittansichten des zweiten Sperrstücks 134 wiedergegeben.
Wie aus den Seitenansichten der 5D und 5F ersichtlich
ist, haben die Sperrstücke 130, 134 jeweils
gekrümmte
Seitenwände 131, 135.
In einer beispielhaften Ausführungsform
hat das Sperrstück 130 zwei
gekrümmte Ausnehmungen 136 an
der Seitenwand 131, während
das Sperrstück 134 zwei
gekrümmte
Ausnehmungen 138 an der Seitenwand 135 aufweist.
Wie in den 5 und 5C gezeigt,
ist jedes Paar der gegenüberliegenden
Ausnehmungen 136, 138 für die Aufnahme eines flexiblen
O-Ringes 139 bemessen,
der an den Ausnehmungen anliegt und eine begrenzte Neigung der Sperrstücke 130, 134 einander gegenüber vorsieht.
In einem alternativen Ausführungsbeispiel
könnte
anstatt des O-Ringes 139 eine Spannfeder verwendet werden.
In den Sperrstücken 130, 134 sind
vorzugsweise jeweils obere Ausnehmungen 140, 142 vorgesehen,
um einen Abschnitt der gemeinsamen Feststellschraube 129,
unmittelbar unterhalb von deren Kopf aufzunehmen. Der zackenförmige Abschnitt 108 des
Distrahierungsstabes 18 greift in den zackenförmigen Abschnitt 144 des ersten
Sperrstücks 130 ein,
während
der zackenförmige
Abschnitt 125 der Kupplung 22 in den zackenförmigen Abschnitt 146 des
zweiten Sperrstücks 134 eingreift.
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Die
Sperrstücke 130, 134 sind
so ausgebildet, dass sie in den Keilantrieb 132 verschiebbar
eingreifen. In einer beispielhaften Ausführungsform sind die Innenflächen 148, 150 der
Sperrstücke 130, 134 in
transversalen Ebenen in einem Winkel von etwa 22° zueinander angeordnet. Wie
in den 5E und 5G dargestellt,
kann die Innenfläche 148 vorzugsweise
in einem Winkel θ1 gegenüber
einer zur Bodenfläche 149 des
ersten Sperrstücks 130 senkrechten
Linie orientiert sein, und die Innenfläche 150 kann vorzugsweise
in einem Winkel θ2 gegenüber einer
zur Bodenfläche 151 des
zweiten Sperrstücks 134 senkrechten
Linie orientiert sein. Die Winkel θ1, θ2 sind vorzugsweise etwa dieselben, jeder
vorzugsweise zwischen etwa 5° und
etwa 35°,
und vorzugsweise etwa 11°.
Die Innenflächen 148, 150 dienen
als Kontaktflächen,
auf denen der Keilantrieb 132 gleitet. Bezugnehmend auf
die 5H–5L,
umfasst der Keilantrieb 132 ein Paar in transversalen Ebenen angeordnete
Innenflächen 152, 154 derart,
dass die Aussenflächen 152, 154 in
einem Winkel θ3 zueinander angeordnet sind. Der Winkel θ3 ist vorzugsweise etwa doppelt so groß wie die
Winkel θ1, θ2, und liegt zwischen etwa 10° und 70°, vorzugsweise
um etwa 22°.
Die Innenflächen 148, 150 der
Sperrstücke 130, 134 können jeweils
verschiebbar in eine der äußeren Kontaktflächen 132a, 132b des
Keilantriebs 132 eingreifen.
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Die
Position des Keilantriebs 132 zwischen dem ersten und zweiten
Sperrstück 130, 134 ist,
wie in der 5M gezeigt, mittels einer Gelenkfeststellschraube 129 einstellbar.
Die Gelenkfeststellschraube 129 weist einen Kopf 156 und
einen mit Gewinde versehenen Schaft 158 auf. Der Kopf 156 umfasst vorzugsweise
einen hexagonalen oder andersförmigen
Bereich, in den ein geeignet geformtes Werkzeug, beispielsweise
ein Sechskantschlüssel,
eingreifen kann. Der geformte Bereich ist vorzugsweise ausgenommen,
aber die Außenfläche des
Kopfes 156 kann in sich derart geformt sein, dass sie in
das Werkzeug eingreift. Der Schaft 158 steht vorzugsweise
schraubbar mit einer mit Gewinde versehenen Bohrung 160 im
Keilantrieb 132 in Eingriff. In einer endgültig zusammengesetzten
Form liegt der Kopf 156 an einer Scheibe 162 an,
die in einer zugehörigen
Ausnehmung 164 im Gelenkbaugruppenkörper 20a der Gelenkbaugruppe 20 anliegt.
Der untere Abschnitt 166 der Gelenkfeststellschraube 129 ragt
aus einer gegenüberliegenden
Seite des Gelenkbaugruppenkörpers 20a hervor
und wird von einem Deckel 168 in seiner Lage festgehalten.
Der untere Abschnitt 168 der Gelenkfeststellschraube 129 umfasst
ein quer zur Längsachse
des Schaftes 158 angeordnetes Durchgangsloch 166a,
und der Deckel 168 umfasst ebenfalls ein Durchgangsloch 168a derart,
dass wenn der Deckel 168 an der Gelenkfeststellschraube 129 angeordnet
ist, das Durchgangsloch 166a mit dem Durchgangsloch 168a ausgerichtet
ist. Nach der Ausrichtung kann ein Stift 168b in dasselbe
eingeführt
werden, und zwar vorzugsweise mit einer Interferenzpassung, um den
Deckel 168 und die Gelenkfeststellschraube miteinander
zu verbinden. In einem alternativen Ausführungsbeispiel ist die Feststellschraube 129 durch
einen Haltungsring in ihrer Lage festgehalten, der mit dem unteren
Abschnitt 166 in einer darin angebrachten Nut gekoppelt
ist. Auf Wunsch kann zwischen dem Haltungsring und dem Gelenkbaugruppenkörper 20a (zum
Beispiel in 5B und 5C gezeigt)
eine Scheibe 168' vorgesehen
werden.
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Eine
beispielhafte Ausführungsform
des Gelenkbaugruppenkörpers 20a einer
Gelenkbaugruppe 20 ist in den 5N–5Q wiedergegeben.
Wie in 5O gezeigt, hat der Gelenkbaugruppenkörper 20a vorzugsweise
einen allgemein kreisförmigen Querschnitt,
der angepasst ist, um die Sperrstücke 130, 134 mit ähnlich gekrümmten Außenwänden aufzunehmen.
Wiederum unter Bezugnahme auf 5A sind
die Sperrstücke 130, 134 innerhalb
der Gelenkbaugruppe 20 durch Gelenkdrehstifte 170, 172 miteinander
verbunden. Der Stift 170 schliesst den Distrahierungsstab 18 an
den Gelenkbaugruppekörper 20a an
und wird in den koaxialen Löchern 174 des
Gelenkbaugruppekörpers 20a und
im Durchgangsloch 109 des Distrahierungsstabes 18 aufgenommen.
In ähnlicher
Weise verbindet der Stift 172 die Kupplung 22 mit
dem Gelenkbaugruppenkörper 20a und
wird in den koaxialen Löchern 176 des
Gelenkbaugruppenkörpers 20a und
im Durchgangsloch 178 der Kupplung 22 aufgenommen.
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Während des
Betriebes kann die Gelenkfeststellschraube 129 vorzugsweise
schraubbar an das mit Gewinde versehene Loch 168 im Keilantrieb 132 angeschlossen
sein. Da die Feststellschraube 129 durch den Deckel 168 zwar
in ihrer Lage positioniert, aber um ihre Zentralachse 180 drehbar
angeordnet ist, ergibt die schraubbare Verbindung der Feststellschraube 129 mit
dem Keilantrieb 132 eine Auf- bzw. Abwärtsbewegung des Keilantriebs 132 dem
Kopf 156 der Feststellschraube 129 gegenüber und
an der Zentralachse 189 entlang. Während der Aufwärtsbewegung
gelangt die äußere Kontaktfläche 132a des Keilantriebs 132 verschiebbar
mit der Innenfläche 148 des
Sperrstücks 130 in
Eingriff, und die äußere Kontaktfläche 132b des
Keilantriebs 132 gelangt verschiebbar mit der Innenfläche 150 des
Sperrstücks 134 in
Eingriff, sodass die zackenförmigen
Abschnitte 144, 146 der Sperrstücke 130, 134 mit
dem zackenförmigen
Abschnitt 108 des Distrahierungsstabes 18 und
dem zackenförmigen
Abschnitt 125 der Kupplung 22 in Eingriff gelangen,
um die Elemente lösbar
in ihrer Lage zu sperren. Die Winkelstellung des Distrahierungsstabes 18 um
die Achse 126, sowie die Winkelstellung der Kupplung 22 um
die Achse 128 können
daher lösbar
gesperrt werden. Die Abwärtsbewegung
des Keilantriebs 132 hebt gleichzeitig den Druck zwischen
den untereinander im Eingriff stehenden zackenförmigen Flächen der Sperrstücke 130, 134,
dem Distrahierungsstab 18 und der Kupplung 22 auf,
sodass der Distrahierungsstab 18 und die Kupplung 20 des
Fixateurs 10 untereinander leicht in eine Winkelstellung
gebracht werden können.
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Obwohl
bei dem hier gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel die Drehung
oder angelenkte Bewegung der Elemente um die im Allgemeinen senkrechten
Achsen arretiert werden kann, brauchen die Achsen in anderen Ausführungsbeispielen
nicht senkrecht zu sein. Der Keilantrieb 132 kann beispielsweise
zwischen einem Paar Sperrstücken 130 so
angeordnet sein, dass die zackenförmigen Flächen der Sperrstücke und
die Richtung der gelenkigen Bewegung auf beiden Seiten des Keilantriebs 132 etwa
dieselben sind. Alternativ können
ein Paar Sperrstücke 134 verwendet
werden. Das Paar Elemente wie der Distrahierungsstab 18 und
die Kupplung 22 können
daher innerhalb derselben Ebene orientiert werden. In noch weiteren
Ausführungsbeispielen
können
die die gelenkige Bewegung bestimmenden Achsen der zwei Elemente
transversal zueinander liegen, sodass die Elemente in transversalen
Ebenen orientiert werden können.
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Weiterhin
unter Bezugnahme zu den 1 und 6A–6C ist
die zentrale Gelenkbaugruppe 24 mit einem Gelenk 24a und
einer Bohrung 182 gezeigt, die sich durch das ganze Gelenk
entlang einer Bohrungssachse 184 erstreckt. Die Bohrung 182 ist
ausgebildet und bemessen, um einander gegenüberliegende Kupplungen 22, 28 aufzunehmen, wie
weiter unten beschrieben wird. In einer beispielhaften Ausführungsform
schließt
das Gelenk 24a einer zentralen Gelenkbaugruppe 24 einen
Schlitz 186 von der Seitenfläche 188 bis zur Bohrungsfläche 190 ein,
der sich also über
die Länge
des Gelenks 24a erstreckt, um die Baugruppenabschnitte 192, 194 zu bestimmen.
Ein Befestigungsloch 196 ist ebenfalls vorgesehen und erstreckt
sich von der Seitenfläche 198 zur
Seitenfläche 199 durch
die Baugruppenabschnitte 192, 194 hindurch. Eine
mit Gewinde versehene zentrale Klemmschraube 200, die vorzugsweise
an einer kugelförmigen
Scheibe 202 anliegt, erstreckt sich durch das Befestigungsloch 196 und
gelangt schraubbar mit einem schraubbaren Einsatz aus Edelstahl 204 in
Eingriff, der im Befestigungsloch 196 in der Nähe der Seitenfläche 198 angeordnet
ist. Die Kugelscheibe 202 ist vorzugsweise in einer kugelförmigen Ausnehmung
im Gelenk 244a der zentralen Klemmbaugruppe 24 in
der Nähe
der Seitenfläche 199 eingesetzt.
Die sphärische
Geometrie der Scheibe und der Ausnehmung fördern die Klemmwirkung der
zentralen Klemmschraube 200. In einem alternativen Ausführungsbeispiel
kann sich das Befestigungsloch 196 mit Gewinde versehen
zwischen dem Abschnitt 194 der Verbindungsbaugruppe und der
Seitenfläche 198 erstrecken.
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Wie
insbesondere in 6B dargestellt, ist das Loch 182 des
Gelenks 24a der zentralen Gelenkbaugruppe 24 im
Allgemeinen symmetrisch um eine durch die Zentralachse 206 gehende
Ebene gelegen, wobei die Ebene senkrecht zur Bohrungsachse 184 liegt.
Das Loch 182 hat im Allgemeinen einen Innendurchmesser
D1, schließt aber innere Umfangsrippen 208, 210 ein,
die einen inneren Durchmesser D2 bilden,
der kleiner als der Durchmesser D1 ist.
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Die
Kupplungen 22, 28 sind so ausgebildet und bemessen,
um im Loch 182 aufgenommen zu werden und um sich darin
lösbar
zu drehen. Bezugnehmend auf die 7A–7C,
schließt
jede Kupplung 22, 28 einen einstückig zackenförmig verbundenen
Abschnitt 125 und eine flache Ebene 212 ein. Eine
Umfangsnut 214 ist für
die Aufnahme einer der Rippen 208, 210 der Bohrung 182 bemessen
und dreht sich um die Bohrungsachse 184. Alternativ kann
eine der Kupplungen 22, 28 mit einer Ausnehmung 216 und
die andere Kupplung mit einem Fortsatz versehen sein, der in eine
entsprechende Ausnehmung 216 passt. Zusätzlich kann ein hohler Abschnitt 216 vorgesehen
sein. In gewissen Ausführungsbeispielen,
wie in 8A–8C zu
ersehen, ist ein zentrales Halterungsstück 218 im Ausnehmungsabschnitt 216 zwischen
den Kupplungen 22, 28 vorgesehen, um der Bohrungsachse
eine größere Starre
zu verleihen. In einer beispielhaften Ausführungsform kann eine Kupplung 22, 28 im
Loch 82 mit einer Feststellschraube oder einem Stift 220 festgehalten
werden, die sich durch ein Loch 222 im Gelenk 24a der
zentralen Gelenkbaugruppe 24 erstrecken und in einer Ausnehmung 224 in
der Kupplung 22, 28 aufgenommen werden. Die Feststellschraube oder
der Stift 220 kann es einer Kupplung 22, 28 erlauben,
der zentralen Gelenkbaugruppe 24 gegenüber drehbar festgehalten zu
werden, während
die andere Kupplung 22, 28 sich frei bewegen kann.
Der Zugang zur zentralen Klemmeschraube 200 kann daher
zugelassen werden, während
sich die Kupplung 22, 28 dreht. Wenn der Schlitz 186,
wie im Beispiel der 6C, im Allgemeinen offen ist,
können
sich die Kupplungen 22, 28 im Loch 182 verschiebbar
drehend bewegen. Wenn eine gewünschte
Orientierung der Kupplungen 22, 28 um die Drehachse 184 gewählt worden
ist, kann die Schraube 200 angezogen werden, wodurch sich
der Abstand zwischen den Bereichen 192, 194 des
Gelenks 24a verringert und die Drehung der Kupplungen 22, 28 angehalten
wird. Die Drehung jeder Kupplung 22, 28 ist gleichzeitig
vom Anziehungsgrad der Schraube 200 bestimmt; beide Kupplungen 22, 28 sind
daher frei drehbar beweglich oder in ihrer Lage festgehalten.
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In
einem alternativen Ausführungsbeispiel kann
das Loch 182 des Gelenks 24a der zentralen Gelenkbaugruppe 24 glatt
und ohne innere Rippen 208, 210 sein. Ein Paar
Feststellschrauben oder Stifte 220 können in geeigneten Löchern in
der zentralen Gelenkbaugruppe 24 aufgenommen werden. Eine Schraube
oder ein Stift 220 kann in einer Ausnehmung 224 in
jeder Kupplung 22, 28 derart aufgenommen werden,
dass die Kupplungen 22, 28 im Loch 182 festgehalten
werden.
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Wie
in 9A bis 9C dargestellt, schließt der zweite
Körperabschnitt 26 eine
Kupplung 28, eine T-förmige
Klemmgelenkbaugruppe 30, und ein T-förmiges Klemmgelenk 32 ein.
Die T-förmige Klemmbaugruppe 30 des
zweiten Körperabschnitts 26 ist
dieselbe wie die Distrahierungsgelenkbaugruppe 20, die
schon früher
in Verbindung mit den 5B bis 5Q besprochen
worden ist, und daher nicht wieder im Detail beschrieben wird. Es
soll aber darauf hingewiesen werden, das der zweite Körperabschnitt 26 so
ausgebildet ist, um eine Drehbewegung oder angelenkte Bewegung der
Kupplung 28 und des T-förmigen
Klemmgelenks 32 um die jeweiligen, im Allgemeinen senkrechten
Achsen 226, 228 zu gestatten. Wenn der zweite
Körperabschnitt 26, wie
beispielsweise in 1 dargestellt, mit der Achse 116 des
einstellbaren Fixateurs ausgerichtet ist, so ist die Achse 226 parallel
zur Achse 126 der Distrahierungsgelenkbaugruppe 20,
während
die Achse 228 parallel zur Achse 128 der Baugruppe 20 liegt. Diese
Achsen können
jedoch aufgrund der vom ersten Körperabschnitt 16,
der zentralen Gelenkbaugruppe 24 und dem zweiten Körperabschnitt
erlaubten gelenkigen Bewegung auch nicht-parallel sein.
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Bezugnehmend
auf die 9A bis 9C ist
das T-förmige
Klemmgelenk 32 mit zackenförmigen Profilen auf einem zackenförmigen Abschnitt 230 versehen,
die um einen kreisförmigen
Pfad von etwa 180° angeordnet
sind. Der zackenförmige
Abschnitt 230 des T-förmigen
Klemmgelenks 32 greift in den zackenförmigen Abschnitt 146 des
Sperrstücks 134 derart
ein, dass das T-förmige
Klemmgelenk 32 lösbar
in seiner Lage arretiert werden kann. Ein Stift 172 verbindet
das Gelenk der T-förmigen
Klemme 32 mit einem Gelenkbaugruppenkörper 20a der Klemmgelenkbaugruppe 30 und
wird in den koaxialen Löchern 176 des
Gelenkbaugruppekörpers 20a und
in einem Durchgangsloch 232 des Gelenks 32 aufgenommen.
Das Gelenk der T-förmigen
Klemme 32 ist weiterhin mit einem Körperabschnitt 234 und
einem Paar von Verlängerungen 236, 238 mit
koaxialen, an der Achse 242 angeordneten Löchern 240 versehen. Die
Achsen 228, 242 sind vorzugsweise parallel. Die Verlängerungen 236, 238 definieren
eine zentrale Öffnung 244,
die vorzugsweise symmetrisch um die zentrale Gelenkachse 246 angeordnet
und derart bemessen ist, dass sie die Drenanlenkung der T-förmigen Klemme 36 aufnimmt,
wie noch weiter unten beschrieben wird. In den Verlängerungen 236, 238 sind auch
ein Paar Stiftlöcher 248, 250 vorgesehen
und vorzugsweise senkrecht zur Bohrung 240 angeordnet.
Wie in 1 gezeigt, ist ein Anlenkstift der T-förmigen Klemme 252 in
die Löcher 240 eingesetzt und
an den Verlängerungen 236, 238 durch
Querstifte befestigt, die in die Stiftlöcher 248, 250 sowie
in ähnlich
positionierte Löcher
im Anlenkstift 252 passen. Zwischen den Abschnitten der
Querstifte 254 und der Stiftlöcher 248, 250 können Interferenzpassungen
verwendet werden, um die Querstifte 254 darin festzuhalten.
Vorzugsweise ist der Anlenkstift 252 gegenüber dem
T-förmigen
Klemmgelenk 32 drehbar befestigt.
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Bezugnehmend
auf 10A ist die T-förmige Klemmbaugruppe 34 jeweils
mit einer vorderen Spannplatte 256 und einer gegenüberliegenden
hinteren Spannplatte 258 versehen, die jeweils Nuten 259 zur
Aufnahme von Knochenbefestigungsmitteln aufweisen. Die Platten 256, 258 sind,
wie aus der 1 zu ersehen, mit T-förmigen Feststellschrauben 260 verbunden.
Die Feststellschraube 267 ragt aus den jeweiligen Löcher 280, 282 in
den Platten 256, 258 heraus, die jeweils mit einem
Paar Feststellschrauben 68 mit Spannscheiben 70 versehen
sind. Die Feststellschrauben 68 erstrecken sich innerhalb der
jeweiligen Druckfedern 76 durch die Löcher 262, 264 hindurch
und können
vorzugsweise schrauubbar in den Löchern 266, 268 in
der rückwärtigen Spannplatte 258 aufgenommen
werden. Es soll daher beachtet werden, dass bis die Spannplatten 256, 258 der
T-förmigen
Klemmbaugruppe 34 gegeneinander angezogen werden, die Federn 76 die
Spannplatten 256, 258 voneinander abneigen, während die
Spannplatten 256, 258 erlauben allgemein in entweder
parallelen oder nicht. parallelen Ebenen in Abhängigkeit des Anziehungsgrades
jeder Spannschraube 68 angeordnet zu werden. Die oberen
und unteren Enden der Federn 76 können ebenfalls an Ausnehmungsbereichen
in den Spannplatten 256, 258 anliegen. Die rückwärtige Spannplatte 258 ist
auch mit einem Paar von Löchern 270, 272 versehen,
durch die sich die Klemmbefestigungsschrauben 274a erstrecken.
Wie aus den 1 und 10B bis 10D ersichtlich, schließt die Drehanlenkung der T-förmigen Klemme 36 ein
Paar Außenlöcher 274, 276 ein,
die so ausgelegt sind, dass die Klemmbefestigungsschrauben 274a darin
aufgenommen werden können.
Ein zentrales Loch 278 in der Drehanlenkung der T-förmigen Klemme 36 kann
jeweils mit den Löchern 280, 282 in
den Spannplatten 256, 258 axial angeordnet werden,
und die Löcher 278, 280, 282 nehmen
die T-förmige
Feststellschraube 260 auf. In der Verlängerung 286 der Drehanlenkung
der T-förmigen
Klemme ist letztlich noch ein Durchgangsloch 284 vorgesehen,
das vorzugsweise senkrecht zum Loch 278 verläuft. Das
Loch 278 schließt
einen mit Gewinde versehenen Abschnitt 278a und ein gewindeloses
Gegenloch 278b ein, wobei der Durchmesser der Gegenbohrung 278b breiter
als der Durchmesser des mit Gewinde versehenen Abschnitts 278a ist.
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Die
Drehanlenkung der T-förmigen
Klemme 36 ist dem T-förmigen
Klemmgelenk 32 angeschlossen, wenn der Anlenkstift der
T-förmigen
Klemme 252 sich durch die koaxialen Löcher 240, 284 erstreckt.
Ein hexagonal bzw. anders geformter Bereich, vorzugsweise ein Ausnehmungsbereich,
kann im oberen Ende 260a der Feststellschraube 260 vorgesehen
und mit einem entsprechend geformten Werkzeug, wie einem Sechskantschlüssel, in
Eingriff gebracht werden. Die Feststellschraube 260 hat
vorzugsweise einen mit Gewinde versehenen Schaft 260b,
der schraubbar an den mit Gewinde versehenen Abschnitt 278a des
Loches 278 in der Drehanlenkung der T-förmigen Klemme 36 angeschlossen werden
kann. Um in einer beispielhaften Ausführungsform die Drehung der
T-förmigen
Klemmbaugruppe 34 um den Anlenkstift der T-förmigen Klemme 252 zu
arretieren, kann die Feststellschraube der T-förmigen Klemme 260 so
positioniert werden, dass das untere Ende 260c der Feststellschraube
der T-förmigen
Klemme 260 sich an den Anlenkstift der T-förmigen Klemme 252 anlehnt.
Der Körper
des Anlenkstifts der T-förmigen
Klemme 252 kann allgemein hexagonal sein, so dass Flächen um
den Körper
herum vorgesehen sind, um mehr Fläche für die Anlehnung des (in 1 gezeigten)
unteren Endes 260c der Feststellschraube der T-förmigen Klemme 260 zu schaffen.
Das untere Ende 260c der (in 1 gezeigten)
Feststellschraube der T-förmigen
Klemme 260 bildet eine Schulter, die an der im Schnittpunkt der
Abschnitte 278a, 278b entstandenen Schulter des
Loches 278 in der Drehanlenkung der (in 10D gezeigten) T-förmigen
Klemme 36 anliegt und dadurch die Bewegung der Feststellschraube der
T-förmigen
Klemme 260 begrenzt.
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Andere
Ausführungsbeispiele
der Klemmbaugruppe 14 und/oder der T-förmigen
Klemmbaugruppe 34 können
ebenfalls verwendet werden. Die Drehanlenkung der T-förmigen Klemme 36 kann
zum Beispiel einstückig
mit der unteren Spannplatte 258 ausgebildet werden, wodurch
sich die Notwendigkeit erübrigt,
daß sich
Befestigungsschrauben 274a durch die Löcher 270, 272 erstrecken.
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In
einer beispielhaften Ausführungsform
sind der Distrahierungskörper 12,
der Distrahierungsstab 18, die Kupplungen 22, 28,
das Gelenk das T-förmigen
Klemme 32 und die Sperrstücke 130, 134 aus
einem Polymer wie Victrex® 450CA30, einem mit einem
strahlendurchlässigem
Kohlenfaser verstärkten Polyarylätherketon-Thermoplast,
das vielfache Autoklav-Sterilisierungszyklen aushalten kann und
gleichzeitig hohe mechanische Festigkeit, Widerstandesfähigkeit
gegen Stress-cracking und hohe chemischen Widerstandsfähigkeit
besitzt, gebildet. Die Strahlendurchlässigkeit dieses Polymers erlaubt
eine vorteilhafte augenscheinliche Untersuchung der darunterliegenden
Knochen und/oder Gelenke, wenn der Fixateur 10 im Untersuchungsfeld
von Röntgenstrahlgeräten aufgestellt
wird, und erlaubt daher beispielsweise die bildliche Darstellung
der anatomischen Ausrichtung der Knochen und/oder der Flächen der in
der Fixateur-Umgebung befindlichen Gelenke. Dieses Polymer ist auch
wegen seines relativen Leichtgewichtes gewählt. Das Gelenk der T-förmigen Klemme 32 ist
vorzugsweise aus einem strahlendurchlässigen Polymer gefertigt, sodass
bei der Abbildung Schatten vermieden werden. Wenn der Fixateur der
vorliegenden Erfindung in Verbindung mit der Behandlung schwerer
distaler Trümmerfrakturen, auch
bekannt als Pilon-Frakturen,
verwendet wird, so erlaubt das strahlendurchlässige Gelenk der T-förmigen Klemme eine geeignete
visuelle Ansicht des Gelenks.
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Die
Körpergelenke 29a der
Distrahierungsgelenkbaugruppe 20 und der T-förmigen Klemmgelenkbaugruppe 30 sowie
das Gelenk 24a der zentralen Klemmbaugruppe 24 sind
aus Aluminium 6061-T6 gebildet, das bei geeigneter Dünne strahlendurchlässige Eigenschaften
bietet. Die Spannplatten 56, 58, 256 258 und
die Drehanlenkung der T-förmigen
Klemme 36 sind aus einer Titaniumlegierung (6 % Ti, 4%
Al V) und der Keilantrieb 132 ist vorzugsweise aus gehärtetem Edelstahl
17-4 PH gefertigt. In einem alternativen Ausführungsbeispiel ist der Keilantrieb 132 aus
Edelstahl 316L gefertigt. Andere hierin offenbarte Gelenkbefestigungsmittel
bzw. befestigungsmittelähnliche
Mittel, wie eine Gelenkfeststellschraube 129, können vorzugsweise
metallisch und aus einem Material geeigneter Härte, wie aus gehärtetem Edelstahl
17-4 PH oder Edelstahl 316L gefertigt sein. Die Befestigungsmittel
können
auch mit einer Flächenbeschichtung
aus stromlosem bzw. nicht-elektrolytischen, mit Polytetrafluoräthylen (PTFE)
gemeinsam aufgebrachten Phosphor-Nickel vorgesehen sein, wie es
beispielsweise von der Anoplate Corporation, Syracuse, New York
erhältlich
ist. Eine derartige Beschichtung bietet Widerstand gegen Reibungsverschleiß und sieht
auch eine Schmierung vor. Alternativ können die Befestigungsmittel bzw.
die befestigungsmittelähnlichen
Elemente aus einem reibungsverschleißfesten Material, wie aus reibungsverschleißfestem
Edelstahl gefertigt werden.
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Um
somit die beim einstellbaren Fixateur 10 vorgesehene gelenkige
Bewegung zusammenzufassen, erlaubt die Distrahierungsgelenkbaugruppe 20 eine
Winkelbildung von Elementen um zwei vorzugsweise zueinander senkrechte
Achsen, die zentrale Gelenkbaugruppe 24 erlaubt ein Drehen
von Elementen um zwei vorzugsweise parallele Ebenen, die T-förmige Klemmgelenkbaugruppe 30 erlaubt
eine Winkelbildung von Elementen um zwei vorzugsweise zueinander
senkrechte Achsen, und die Drehanlenkung der T-förmigen Klemme 36 erlaubt
die Winkelbildung um eine zusätzliche
Achse. Die Gesamtlänge des
einstellbaren Fixateurs 10 kann außerdem grob eingestellt werden,
und die Position der Distrahierungsklemmbaugruppe 14 kann
dem Distrahierungskörper 12 gegenüber eingestellt
werden. Feinere Längseinstellungen,
beispielsweise um eine Kompression und Distrahierung zu erzielen,
können
mittels der Distrahierungsschraube 44 bewerkstelligt werden.
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Bezugnehmend
auf 11 wird nun eine alternative Zusammenstellung
von Gelenken für
den Gebrauch in einem äußeren Fixateur
gezeigt. Die Gelenkbaugruppe 300 schließt einen Distrahierungsstab 302,
einen ersten drehbaren Abschnitt 304, einen drehbaren Abschnittsdeckel
oder Schwenkabschnitt 306, einen zweiten drehbaren Abschnitt 308, und
ein Gelenk für
eine T-förmige
Klemme 310 ein. Zur Halterung von Knochenstiften geeignete
Klemmbaugruppen können
an jedem Ende einer Gelenkbaugruppe 300 befestigt werden.
Eine Spannklemme 312 schließt den Distrahierungsstab 302 an
einen ersten drehbaren Abschnitt 304, und eine weitere Spannklemme 314 kuppelt
einen zweiten drehbaren Abschnitt 308 an das Gelenk der
T-förmigen
Klemme 310. Wie aus 11 ersichtlich
sind die Spannklemmen 312, 314 spiegelbildlich
zueinander. Obwohl die Spannklemme 312 noch im Detail besprochen
werden soll, betrifft die Besprechung gleichermaßen auch die Spannklemme 314.
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Bezugnehmend
auf 12A bis 12F umfasst
die Spannklemme 312 im Allgemeinen einen zylindrischen
Körperabschnitt 315 mit
einem ersten Durchgangsloch 316 ein, das entlang einer
ersten Bohrungsachse 318 vorgesehen ist. Ein Paar allgemein
paralleler Verlängerungen 319a, 319b ist
an den Körperabschnitt 315 angeschlossen
und umfasst ein zweites Durchgangsloch 320, das entlang
einer zweiten zentralen Bohrungsachse 322 angeordnet ist.
Die Achsen 318, 322 stehen allgemein senkrecht zueinander.
Die Verlängerungen 319a, 319b sind auseinandergeneigt
und durch einen Schlitz 324 getrennt, der sich von den
Seitenflächen 326 bis
zur durchgehenden Bohrungsfläche 328 und über die Breite
der Spannklemme 312 erstreckt. Der Schlitz 324 umfasst
vorzugsweise jeweils einen ersten und einen zweiten Abschnitt 329a, 329b,
die in einem Winkel α zueinander
ausgerichtet sind. In einer beispielhaften Ausführungsform liegt der Winkel α zwischen
20° und
50°, und
vorzugsweise bei etwa 33,6°. Wie
aus 12D ersichtlich, kann die Faserverstärkung vorzugsweise
in der Richtung der Pfeile A vorgesehen sein. Wie aus der 11 hervorgeht,
kann vorzugsweise eine Einsatzmutter 330a in ein Durchgangsloch 320 eingesetzt
sein und ein Befestigungsmittel 332 mit einem glatten oberen
Abschnitt 332a und einem mit Gewinde versehenen unteren
Abschnitt 332b aufgenommen werden. Jedes Befestigungsmittel 332 umfasst
vorzugsweise einen Kopf mit einem kugelförmigen unteren Abschnitt für eine Passung
in eine kugelförmige
Ausnehmung. In einem in 12G gezeigten
Ausführungsbeispiel
hat die Einsatzmutter 330a einen kreisförmigen Kopf 334, einen
nicht kreisförmigen
Körper 336,
und ein zentrales Durchgangsloch 337. Der nicht kreisförmige Körper 336 kann
beispielsweise eine viereckige oder beliebige andere Form haben.
Der Sitz im durchgehenden Bohrung 320 hat in ähnlicher
Weise eine nicht-kreisförmige
Gestalt, sodass sich die Einsatzmutter 330a in ihr nicht
freibeweglich drehen kann. Die Einsatzmutter 330a kann
an den Körper 336 zusätzlich klebend
angebracht sein.
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Der
erste drehbare Abschnitt 304 ist mit einem Durchgangsloch 340 versehen,
in welchem die gegenüberliegenden
Einsatzmuttern 330b und 330c eingesetzt sind.
Wie schon hinsichtlich der Einsatzmutter 330a beschrieben,
sind die Sitze im durchgehenden Loch 340 vorzugsweise so
geformt, dass wenn die Einsatzmuttern 330b, 330c darin
eingesetzt sind, eine Drehung verhindert wird. Die obere Fläche 338 des
Kopfes 334 der Einsatzmuttern 334a, 334b ist
vorzugsweise zackenförmig
wie mit einem Sternenschliffmuster, sodass wenn die Köpfe 334 der Einsatzmuttern 334a, 334b aneinander
anliegen, die gezackten Kopfflächen
reibend in Eingriff stehen und gegeneinander um ineinander greifende
im Wesentlichen regelmäßig beabstandete
zackenförmige
Profile rotieren können.
Wenn die Köpfe 334 der
gegenüberliegenden
Einsatzmuttern 334a, 334b einander im Wesentlichen
locker gegenüberliegen,
sind die Köpfe
daher frei beweglich zueinander, während wenn die Köpfe 334 fest
gegeneinander gepresst sind, die Drehbewegung angehalten wird. Der
erste drehbare Abschnitt 304 schließt weiterhin einen Ausnehmungsbereich 342 ein,
so dass wenn der Körper 336 einer
Einsatzmutter 330b in ein Loch 340 eingesetzt
ist, der Kopf 334 im Wesentlichen in den Ausnehmungsbereich
hineinpasst. In einer beispielhaften Ausführungsform ist das Durchgangsloch 337 in den
Einsatzmuttern 330a, 4330b glatt, während die Durchgangslöcher 337 in
den Einsatzmuttern mit Gewinde versehen sind, um die mit Gewinde
versehenen unteren Abschnitte 332b der Befestigungsmittel 332 aufnehmen
zu können.
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Nach
der Montage wird ein Balkenstift in den koaxialen Löchern 316, 341a, 341b des
Distrahierungsstabes 302 aufgenommen. In einer beispielhaften
Ausführungsform
ist der Balkenstift 339 so festgekeilt, dass er sich dem
Distrahierungsstab gegenüber
nicht dreht. Eine Spannklemme 312 schließt daher
den Distrahierungsstab 302 an den ersten drehbaren Abschnitt 304 an.
In ähnlicher
Weise wird ein anderer nicht drehender Balkenstift 339 in
den koaxialen Löchern 316, 343a, 343b des
Gelenks der T-förmigen
Klemme 310 aufgenommen, und die Spannklemme 314 verbindet
den zweiten drehbaren Abschnitt 308 mit dem Gelenk der
T-förmigen
Klemme 310.
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Wenn
also eine gewünschte
Orientierung des Distrahierungsstabes 302 bzw. des Gelenks
der T-förmigen
Klemme 310 gewählt
worden ist, kann das Befestigungsmittel so angezogen werden, dass das
Befestigungsmittel 332 mit einer Einsatzmutter 330c schraubbar
in Eingriff gebracht wird, wodurch der Durchmesser des Durchgangsloches 316 und der
Abstand der Verlängerungen 319a, 319b derart verringert
wird, dass die gelenkige Bewegung gesperrt wird. Die gelenkigen
Bewegungen um die Achsen 318, 322 sind gleichzeitig
vom Anziehungsgrad des Befestigungsmittels 332 bestimmt;
der Distrahierungsstab 302 ist daher beispielsweise entweder
um beide Achsen 318, 322 herum frei beweglich
oder in seiner Lage fixiert.
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Der
in der Querschnittsansicht in 12J dargestellte
drehbare Abschnitt 306 umfasst ein erstes zylindrisches
Ende 344, ein zweites zylindrisches Ende 345,
und ein drittes kreisförmiges
Ende. Der Durchmesser des Endes 346 ist größer als
der Durchmesser des Abschnitts 345, der wiederum größer als
der Durchmesser des Endes 344 ist. In einer beispielhaften
Ausführungsform
des ersten drehbaren Abschnitts 304 ist ein Loch 348 vorgesehen.
Dieses ist ausgebildet und bemessen, um das Ende 344 und
den Abschnitt 345 des schwenkbaren Abschnitts 306 aufzunehmen,
der darin befestigt werden kann. Das Ende 304 ist im Loch 348 vorzugsweise schraubbar
aufgenommen. In einer alternativen Ausführungsform ist der schwenkbare
Abschnitt 306 im ersten drehbaren Abschnitt 304 entweder
drehbar vorgesehen oder fest verbunden.
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Der
zweite drehbare Abschnitt 308 ist in den 13A bis 13E im
Detail beschrieben. Der Hauptkörper 350 schließt ein Loch 352 ein,
das einen Teil des schwenkbaren Abschnitts 306 empfängt. In einer
beispielhaften Ausführungsform
ist das dritte kreisförmige
Ende 346 des schwenkbaren Abschnitts 306 nahe
an der Innenwand 354 angeordnet. Es ist ein oberer, im
Allgemeinen rechteckiger Schlitz 356 vorgesehen. Ein Loch 358 erstreckt
sich außerdem von
der Schlitzwand 360 bis zur Außenwand 362. Ein weiteres
Loch 364 ist für
den Einsatz mit einer Spannklemme 314 vorgesehen, und zwar ähnlich wie
bei dem früher
beschriebenen Loch 340 im ersten drehbaren Abschnitt 304.
Die Löcher 358, 364 sind
jeweils zwischen den Achsen 366, 368 angeordnet,
und in einer beispielhaften Ausführungsbeispiel sind
diese Achsen im Wesentlichen parallel zueinander.
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Ein
Deckel 370 hat einen mit zackenförmigen Profilen versehenen
Abschnitt 372, einen gekrümmten versenkten Abschnitt 374,
eine Schulter 376 und ein Loch 378. Der Deckel 370 kann
vorzugsweise ungefähr
dieselbe Größe des oberen
Schlitzes 356 des zweiten drehbaren Abschnittes 308 haben.
Der versenkte Teil 374 ist so ausgebildet und bemessen,
um das dritte kreisförmige
Ende 346 des schwenkbaren Abschnitts 306 derart
zu empfangen, dass das Ende 346 sich darin drehen kann.
Wenn der Deckel 370 in den oberen Schlitz 356 eingesetzt
ist, lehnt sich die Schulter 376 vorzugsweise an die Schlitzwand 360 an.
Der zweite zylindrische Abschnitt ist vorzugsweise mit zackenförmigen Profilen
derart versehen, dass die zackenförmigen Profile 372 des
Deckels 370 in den Teil 345 eingreifen. Außerdem ist
in einem Sitz im Loch 358 eine Einsatzmutter mit einem
mit Gewinde versehenen Loch vorgesehen, und wenn ein Befestigungsmittel 332 in
die koaxialen Löcher 378, 358 so
eingeführt
wird, dass der kugelförmige
untere Kopfteil in einem kugelförmigen
Sitz im Loch 378 eingesetzt wird, steht das Befestigungsmittel 332 mit
der Einsatzmutter 330d schraubbar in Eingriff. Der schwenkbare
Abschnitt 306 kann sich daher in Verbindung mit dem ersten
drehbaren Abschnitt 304 dem zweiten drehbaren Abschnitt 308 gegenüber frei bewegen,
wenn das Befestigungsmittel 332 locker ist, während die
Drehung arretiert ist, wenn das Befestigungsmittel 332 angezogen
ist, um den mit zackenförmigen
Profilen 372 versehenen Teil des Deckels 370 und
den zweiten zylindrischen Teil 345 eng zusammenzuziehen.
Die Köpfe
der Befestigungsmittel 332 können jeweils einen kugelförmigen unteren Teil
umfassen, um in einen entsprechend kugelförmig versenkten Teil der Spannklemmen 312, 314 und
des Deckels 370 zu passen.
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Obwohl
oben verschiedene Beschreibungen der vorliegenden Erfindung beschrieben
sind, ist zu verstehen, dass verschiedene Merkmale einzeln oder
in Verbindung miteinander verwendet werden können. Die Erfindung ist daher
nicht nur auf die hier beschriebenen, spezifisch bevorzugten Ausführungsbeispiele
beschränkt.
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Es
ist außerdem
zu verstehen, dass Varianten und Änderungen innerhalb des beanspruchten Bereichs
der Erfindung den Fachleuten der Technik, der die Erfindung angehört, offenbar
werden können.