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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument mit:
einem
Einführabschnitt,
der in den Körper
eines Patienten eingeführt
wird; einem Betätigungsabschnitt, der
am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts angeordnet ist
und den ein Chirurg greift; und einem Werkzeugabschnitt am distalen
Ende des Einführabschnitts,
der vom Betätigungsabschnitt
gelenkig bewegt und geöffnet/geschlossen
wird.
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Chirurgische
Instrumente, mit denen chirurgische Eingriffe ausgeführt werden,
sind in den US-Patenten Nr. 5,275,608; 5,702,408; 5,383,888 und
4,763,669 offenbart.
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Das
im US-Patent Nr. 5,275,608 offenbarte chirurgische Instrument besteht
aus:
einer Achse, einem Werkzeugabschnitt, der geöffnet/geschlossen
werden kann und am proximalen Endabschnitt dieser Achse angeordnet
ist, und einem Griff am distalen Endabschnitt der Achse. Der Werkzeugabschnitt
ist so konstruiert, dass er durch eine Manipulation des Griffs,
die von der Öffnungs-/Schließmanipulation
verschieden ist, in derselben Ebene gelenkig bewegt werden kann.
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Das
im US-Patent Nr. 5,702,408 offenbarte chirurgische Instrument besteht
aus:
einem als Gelenkhebel geformten ersten Glied und einem
zweiten und dritten Glied, die mit dem ersten Glied verbunden sind,
wobei das zweite und dritte Glied nach innen zueinander bewegt werden
können und
ein viertes Glied mit beiden Gliedendabschnitten verbunden ist.
Der Werkzeugabschnitt und der Betätigungsabschnitt sind mittels
eines parallelen Hebelmechanismus im gleichen Winkel eingestellt,
um das erste Glied in einer ersten Richtung und das vierte Glied
in der ersten Richtung gelenkig zu bewegen.
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Das
im US-Patent Nr. 5,383,888 offenbarte chirurgische Instrument besteht
aus:
einer Achse, einem Werkzeugabschnitt, der geöffnet/geschlossen
werden kann und am proximalen Endabschnitt dieser Achse angeordnet
ist, und einem Griff am distalen Endabschnitt der Achse. Der Werkzeugabschnitt
wird durch eine Manipulation des Griffs geöffnet/geschlossen, und ein
Manipulationsdraht wird durch einen Hebel, der an der Griffseite
angeordnet ist, vorgeschoben/zurückgezogen,
wodurch der Werkzeugabschnitt geschwenkt wird.
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Das
im US-Patent Nr. 4,763,669 offenbarte chirurgische Instrument besteht
aus einer Achse, einem schwenkbaren Werkzeugabschnitt, der geöffnet/geschlossen
werden kann und am proximalen Endabschnitt dieser Achse angeordnet
ist, und einem Griff am proximalen Endabschnitt der Achse. Der Werkzeugabschnitt
wird durch eine Manipulation des Griffs geöffnet/geschlossen, und eine
Stößelstange
wird durch einen Hebel, der an der Griffseite angeordnet ist, vorgeschoben/zurückgezogen,
wodurch der Werkzeugabschnitt gelenkig bewegt wird.
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Die
meisten der oben beschriebenen herkömmlichen chirurgischen Instrumente
werden jedoch nur in einer einzigen Ebene gelenkig bewegt. Wenn
also insbesondere eine komplizierte Manipulation zum Nähen/Abbinden
von Gewebe auszuführen ist,
ist der Freiheitsgrad der gelenkigen Bewegung unzureichend.
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Die
oben beschriebenen chirurgischen Instrumente können den Werkzeugabschnitt
von der Seite des Betätigungsabschnitts
aus gelenkig bewegen und drehen. Wenn jedoch ein Daumen und andere
Finger als der Daumen in den Betätigungsabschnitt
eingreifen, ist es schwierig, den Werkzeugabschnitt zu drehen und
ihn zur Zielstelle zu bewegen, wenn er mit einer Hand betätigt und
der Werkzeugabschnitt an der Zielstelle geschlossen und geöffnet wird.
Es ist also schwierig, das oben beschriebene chirurgische Instrument
zum Nähen
und Abbinden zu manövrieren.
In der Tat gibt es kein chirurgisches Instrument, das zum Nähen/Abbinden
geeignet ist, das gelenkig in beliebiger Richtung bewegt und mit
einer Hand geöffnet/geschlossen
werden kann.
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Das
oben beschriebene in US Nr. 5,275,608 offenbarte chirurgische Instrument
hat im Wesentlichen ein Glied, an dem sich der Betätigungsabschnitt und
der Werkzeugabschnitt im gleichen Winkel bewegen. Allerdings ist
ein Glied, das aus einem Element an der Seite des Betätigungsabschnitts,
das aus einer Scheibe mit einer in deren Mitte befestigten Drehachse,
einer Hauptachse und einer parallel zu dieser verlaufenden beweglichen
Achse sowie aus einem Element an der Seite des Werkzeugabschnitts mit
einer in seiner Mitte befestigten Drehachse besteht, in einem Einführschaft
an der proximalen Endseite untergebracht. Dadurch kann in der Tat
die effektive Breite des Elements an der Seite des Betätigungsabschnitts
nicht auf den notwendigen und ausreichenden Wert eingestellt werden.
Außerdem
kann das Drehmoment der Gelenkbewegung, das durch Schwenken des
Betätigungsabschnitts
erzeugt wird, nicht in ausreichender Weise erhalten werden. Ferner
vergrößert die
Hauptachse die Mitte des Einführabschnitts.
Damit wird die wirksame Breite des Glieds verringert und ein ähnlicher
Effekt hervorgerufen. Das US-Patent Nr. 5,275,608 beschreibt die
gelenkige Bewegung in nur einer Ebene. Ein Gelenkverhältnis zwischen
dem Element an der Seite des Betätigungsabschnitts
und dem Element an der Seite des Werkzeugsabschnitts kann nicht
in mehreren Gelenkebenen einge stellt werden, oder – anders ausgedrückt – eine Manipulation
zur gelenkigen Bewegung kann nicht ausgeführt werden. Ein flexibles Element
dient im Öffnungs-/Schließmechanismus dazu,
die Verschiebung eines Mechanismus aufgrund der Manipulation zur
gelenkigen Bewegung zu kompensieren. Als Ergebnis kann die erforderliche Greifkraft
zum Öffnen/Schließen und
zur direkten Manipulation geschwächt
werden.
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Im
oben genannten US-Patent Nr. 5,702,408 wird ein Gelenkmechanismus
mit einem parallelen Glied offenbart. Allerdings wird kein Mechanismus
für eine Öffnungs-/Schließmanipulation
vorgeschlagen, sondern nur eine Ausführungsform des chirurgischen Instruments
mit gleichem Gelenkwinkel an der Seite des Betätigungsabschnitts und an der
Seite des Werkzeugabschnitts offenbart. Bei der im US-Patent Nr.
5,702,408 offenbarten Technik sind der Betätigungs- und der Werkzeugabschnitt
mittels eines einfachen Gliederpaares miteinander verbunden, so dass
das gesamte Glied in Durchmesserrichtung des Einführabschnitts
durch eine Manipulation des Betätigungsabschnitts
bewegt wird. Es ist also ein ausreichender Raum erforderlich, damit
das Glied nicht an eine Innenbohrung des Einführabschnitts stößt. Dies resultiert
in dem Problem, dass der Innendurchmesser des Einführabschnitts
größer wird.
Wenn das Glied zu lang ist, entsteht leicht eine Störung wegen des
Durchhangs des Gliedes, da die Größen der Gelenkmanipulation
des Betätigungsabschnitts
und des Werkzeugabschnitts nicht übereinstimmen.
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Andere
in dieser Hinsicht interessierende chirurgische Instrumente sind
aus der französischen Patentschrift
Nr. 1 430 639 und der internationalen Patentschrift Nr. WO 01/82807
bekannt.
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Ein
allgemeines Problem im oben beschriebenen Stand der Technik besteht
darin, dass dann, wenn der Werkzeugabschnitt in den gewünschten Gelenkzustand
durch die gelenkige Bewegung des Betätigungsabschnitts gebracht
wird, der Werkzeugabschnitt verformt oder zerstört werden kann, wenn der Chirurg
den Betätigungsabschnitt
zu stark dreht oder den Betätigungsabschnitt
mit übermäßiger Kraft
schwenkt, so dass ein normaler Eingriff möglicherweise misslingt.
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Wenn
Gewebe mittels eines chirurgischen Instruments abgebunden wird,
wird im Allgemeinen eine so genannte Fadenmanipulation zum chirurgischen
Abbinden oder dgl. zum Wickeln eines mit einer Nahtnadel verbundenen
Nahtfadens um das chirurgische Instrument zu dessen Manipulation
ausgeführt. Übertragungselemente
wie ein Glied zum Übertragen
der Manipulation des Betätigungsabschnitts
an den Werkzeug abschnitt sind jedoch mittels eines Drehzapfens gelenkig
mit dem Einführabschnitt
verbunden. Im Allgemeinen entsteht eine Stufe am Verbindungsabschnitt
zwischen den Übertragungselementen.
Der Nahtfaden bleibt deshalb an der Stufe hängen, und eine störungsfreie
Manipulation zum Abbinden ist evtl. unmöglich.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein chirurgisches Instrument
mit hervorragender Bedienbarkeit und Dauerhaftigkeit bereitzustellen,
bei dem der Werkzeugabschnitt in einer beliebigen Richtung relativ
zum Einführabschnitt
mit der einen Hand, deren Daumen und andere Finger als der Daumen
mit dem Betätigungsabschnitt
in Eingriff stehen, gelenkig bewegt werden kann und eine Manipulation
zum Nähen/Abbinden
von Gewebe durch Öffnen/Schließen des
Werkzeugabschnitts auf einfache Weise ausgeführt werden kann.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird durch das nachstehend beschriebene
chirurgische Instrument gelöst.
Das bedeutet, dass ein chirurgisches Instrument gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung aufweist:
einen Einführabschnitt,
der in den Körper
eines Patienten eingeführt
wird;
einen Werkzeugabschnitt, der am distalen Ende des Einführabschnitts
angeordnet ist und ein erstes und zweites Werkzeugteil hat, die
durch eine erste Drehachse zum Öffnen/Schließen miteinander
verbunden sind und geöffnet/geschlossen
werden, indem sie relativ zueinander um die erste Drehachse zum Öffnen/Schließen gedreht
werden, und der um mindestens eine erste Gelenkdrehachse gelenkig
bewegt werden kann, die senkrecht zur Längsmittelachse des Einführabschnitts
verläuft;
einen
Betätigungsabschnitt,
der am proximalen Ende des Einführabschnitts
angeordnet ist und einen ersten und einen zweiten Betätigungskörper hat,
die miteinander durch eine zweite Drehachse zum Öffnen/Schließen verbunden
sind und geöffnet/geschlossen
werden, indem sie relativ zueinander um die zweite Drehachse zum Öffnen/Schließen gedreht werden,
und der mindestens um die zweite Gelenkdrehachse gelenkig bewegt
werden kann, die senkrecht zur Längsmittelachse
des Einführabschnitts verläuft;
einen
ersten Hebelmechanismus, der den ersten Betätigungskörper und das erste Werkzeugteil
miteinander verbindet und bewirkt, dass das erste Werkzeugteil um
die erste Gelenkdrehachse aufgrund der Gelenkbewegung des ersten
Betätigungskörpers um die
zweite Gelenkdrehachse gelenkig bewegt wird; und
einen zweiten
Hebelmechanismus, der den zweiten Betätigungskörper und das zweite Werkzeugteil
miteinander verbindet und bewirkt, dass das zweite Werkzeugteil
um die erste Drehachse zum Öffnen/Schließen aufgrund
der Drehung des zweiten Betätigungskörpers um
die zweite Drehachse zum Öffnen/Schließen gedreht
wird,
bei dem die erste Drehachse zum Öffnen/Schließen so ausgeführt ist,
dass sie an einer ersten Seite relativ zur Längsmittelachse des Einführabschnitts
positioniert ist, wenn die zweite Drehachse zum Öffnen/Schließen an einer
zweiten Seite relativ zur Längsmittelachse
des Einführabschnitts
positioniert ist, und die erste Seite sowie die zweite Seite eine
im Wesentlichen symmetrische Lagebeziehung zueinander relativ zur
Längsmittelachse
des dazwischen befindlichen Einführabschnitts
bilden.
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Diese
Zusammenfassung der Erfindung beschreibt nicht notwendigerweise
alle erforderlichen Merkmale, so dass die Erfindung auch eine Unterkombination
dieser beschriebenen Merkmale abdecken kann.
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Die
Erfindung erschließt
sich aus der folgenden detaillierten Beschreibung in Zusammenhang mit
den beiliegenden Zeichnungen; es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht der Gesamtkonstruktion eines chirurgischen
Instruments gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Werkzeugabschnitts des
chirurgischen Instruments von 1 von oben;
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3 eine
perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Werkzeugabschnitts des
chirurgischen Instruments von 1 von unten;
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4 eine
perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts des chirurgischen
Instruments von 1 von oben;
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5 eine
perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Werkzeugabschnitts des
chirurgischen Instruments von 1 von oben,
wobei die Abdeckung entfernt worden ist;
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6 eine
perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Werkzeugabschnitts des
chirurgischen Instruments von 1 von unten,
wobei die Abdeckung entfernt worden ist;
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7 eine
Seitenansicht des Werkzeugabschnitts des chirurgischen Instruments
von 1;
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8 eine
Seitenansicht des Betätigungsabschnitts
des chirurgischen Instruments von 1;
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9 eine
Seitenansicht des chirurgischen Instruments von 1 in
seiner Gesamtheit;
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10 eine
Seitenansicht des chirurgischen Instruments von 1,
in der der Werkzeugabschnitt waagrecht angeordnet ist;
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11A eine Draufsicht des chirurgischen Instruments
von 1, in der der Werkzeugabschnitt waagrecht angeordnet
ist;
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11B eine vergrößerte Draufsicht
des Werkzeugsabschnitts des chirurgischen Instruments von 1;
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11C eine vergrößerte Ansicht
von unten des Werkzeugsabschnitts des chirurgischen Instruments
von 1;
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12 eine
Seitenansicht des chirurgischen Instruments von 1,
in der der Werkzeugabschnitt nach unten gesenkt ist;
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13 eine
Draufsicht des chirurgischen Instruments von 1, in der
der Werkzeugabschnitt nach unten gesenkt ist;
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14 eine
Draufsicht des chirurgischen Instruments von 1, in der
der Werkzeugabschnitt waagrecht angeordnet und in Querrichtung geschwenkt
ist;
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15 eine
Draufsicht des chirurgischen Instruments von 1, in der
der Werkzeugabschnitt nach unten gebogen und in Querrichtung geschwenkt
ist;
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16A eine Ansicht eines Zustands, bei dem das chirurgische
Instrument von 1 verwendet wird;
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16B eine Ansicht eines Zustands, bei dem das chirurgische
Instrument von 1 verwendet wird;
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17 eine
perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts eines chirurgischen
Instruments gemäß einer
zweiten und dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben;
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18 eine
perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts des chirurgischen
Instruments gemäß der zweiten
und dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben, in der die Abdeckung entfernt
worden ist;
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19 eine
perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts des chirurgischen
Instruments gemäß der zweiten
und dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von unten, in der die Abdeckung entfernt
worden ist;
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20 eine
schematische Ansicht eines parallelen Gliedes zum Verbinden des
Werkzeugabschnitts und des Betätigungsabschnitts
des chirurgischen Instruments gemäß der zweiten und dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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21 einen
Graphen, der die Beziehung zwischen einem Gelenkwinkel des Betätigungsabschnitts
und einem Gelenkwinkel des Werkzeugabschnitts des chirurgischen
Instruments gemäß der zweiten
und dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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22 eine
Seitenansicht des chirurgischen Instruments gemäß der zweiten und dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, in der der Werkzeugabschnitt nach unten
gesenkt ist;
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23 eine
Seitenansicht des chirurgischen Instruments gemäß der zweiten und dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, in der der Werkzeugabschnitt waagrecht
angeordnet ist;
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24 eine
Draufsicht des chirurgischen Instruments gemäß der zweiten und dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, in der der Werkzeugabschnitt gelenkig
quer bewegt worden ist;
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25 eine
Seitenansicht des Werkzeugabschnitts eines chirurgischen Instruments
gemäß einer
vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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26 eine
Seitenansicht des Betätigungsabschnitts
des chirurgischen Instruments von 25;
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27 eine
perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts des chirurgischen
Instruments von 25 von oben;
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28 eine
perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts des chirurgischen
Instruments von 25 von oben, in der die Abdeckung
teilweise entfernt worden ist;
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29 eine
perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts des chirurgischen
Instruments von 25 von oben, in der die Abdeckung
vollständig
entfernt worden ist;
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30 eine
perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts des chirurgischen
Instruments gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben, in der die Abdeckung teilweise
entfernt worden ist;
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31A eine perspektivische Ansicht eines Einstellmittels
in einer ersten Antriebsstange eines chirurgischen Instruments gemäß einer
sechsten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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31B eine perspektivische Ansicht eines Einstellmittels
in einer zweiten und dritten Antriebsstange des chirurgischen Instruments
gemäß der sechsten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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32A eine Ansicht von unten, die einen Zustand
zeigt, in dem der Werkzeugabschnitt eines chirurgischen Instruments
gemäß einer
siebten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gerade angeordnet ist;
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32B eine Schnittansicht entlang der Linie 32B-32B
in 32A;
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32C eine Schnittansicht entlang der Linie 32C-32C
in 32A;
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33 eine
perspektivische Ansicht eines Dichtelements des chirurgischen Instruments
von 32A;
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34 eine
Ansicht von unten des chirurgischen Instruments von 32A, in der der Werkzeugabschnitt waagrecht angeordnet
und in Querrichtung geschwenkt ist;
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35 eine
Draufsicht des chirurgischen Instruments von 32A,
in der der Werkzeugabschnitt waagrecht angeordnet und in Querrichtung geschwenkt
ist;
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36A eine allgemeine Ansicht von unten, die den
distalen Endabschnitt des Einführabschnitts zeigt,
wenn ein die zwei Drehachsen (dritter und vierter Drehzapfen) verbindendes
Leitungssegment an der vierten Drehplatte von 6 vorgesehen
ist und die zweite und dritte Antriebsstange am proximalen Endabschnitt
des Einführabschnitts
des chirurgischen Instruments gemäß einer achten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zueinander senkrecht stehen;
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36B eine allgemeine Ansicht von unten, die den
distalen Endabschnitt des Einführabschnitts zeigt,
wenn ein erster Griff im Uhrzeigersinn geschwenkt ist;
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36C eine allgemeine Ansicht von unten, die den
distalen Endabschnitt des Einführabschnitts zeigt,
wenn der erste Griff entgegen dem Uhrzeigersinn geschwenkt ist;
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37 eine
allgemeine schematische Ansicht, in der eine Nahtnadel im Werkzeugabschnitt des
chirurgischen Instruments der 36A bis 36C eingespannt und auf eine Nahtziel gerichtet ist;
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38 eine
allgemeine schematische Ansicht, in der eine Nahtnadel im Werkzeugabschnitt des
chirurgischen Instruments gemäß der ersten Ausführungsform
eingespannt und auf ein Nahtziel gerichtet ist;
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39 eine
allgemeine Ansicht von unten, die den distalen Endabschnitt des
Einführabschnitts zeigt,
wenn ein die zwei Drehachsen (dritter und vierter Drehzapfen) verbindendes
Leitungssegment an der vierten Drehplatte von 6 vorgesehen
ist und die zweite und dritte Antriebsstange am proximalen Endabschnitt
des Einführabschnitts
eines chirurgischen Instruments gemäß einer neunten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zueinander senkrecht stehen;
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40 eine
perspektivische Ansicht des Betätigungsabschnitts
eines chirurgischen Instruments gemäß einer zehnten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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41 eine
perspektivische Ansicht des Betätigungsabschnitts
von 40, in der die gelenkige Bewegung in Querrichtung
begrenzt ist;
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42 eine
perspektivische Ansicht des Betätigungsabschnitts
eines chirurgischen Instruments gemäß einer elften Ausführungsform,
in der die gelenkige Bewegung in senkrechter Richtung begrenzt ist;
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43 eine
perspektivische Ansicht des proximalen Endabschnitts des Einführabschnitts
des chirurgischen Instruments von 42;
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44 eine
perspektivische Ansicht des Betätigungsabschnitts
von 42, in der die gelenkige Bewegung in senkrechter
Richtung begrenzt ist;
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45 eine
perspektivische Ansicht des proximalen Endabschnitts des Einführabschnitts
eines chirurgischen Instruments gemäß einer zwölften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung;
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46 eine
perspektivische Ansicht eines Abdeckelements eines chirurgischen
Instruments gemäß einer
13. Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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47 eine
Draufsicht des Betätigungsabschnitts
gemäß einer
14. Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, in der der parallel zur Achse des Einführabschnitts
angeordnete Betätigungsabschnitt in
Querrichtung geschwenkt ist;
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48 eine
Draufsicht des Werkzeugabschnitts, in der der Betätigungsabschnitt
gemäß der 14.
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung in Querrichtung geschwenkt ist;
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49 eine
Seitenansicht des Betätigungsabschnitts
gemäß der 14.
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, in der der Betätigungsabschnitt parallel zur
Achse des Einführabschnitts
angeordnet ist;
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50 eine
Seitenansicht des Werkzeugsabschnitts gemäß der 14. Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, in der der Betätigungsabschnitt in senkrechter
Richtung geschwenkt ist;
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51 eine
perspektivische Ansicht des Werkzeugabschnitts eines chirurgischen
Instruments gemäß einer
15. Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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52 eine
Seitenansicht in Längsrichtung des
Werkzeugabschnitts des chirurgischen Instruments von 51;
und
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53 eine
perspektivische Ansicht zur Verdeutlichung der Funktionsweise des
chirurgischen Instruments von 51.
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Im
Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
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Die 1 bis 16B zeigen eine erste Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung. Wie aus 1 ersichtlich ist, besteht ein
chirurgisches Instrument 1 gemäß der vorliegenden Erfindung
aus: einem Einführabschnitt 2;
einem Werkzeugabschnitt 3, der am distalen Endabschnitt
des Einführabschnitts 2 angeordnet
ist; und einem Betätigungsabschnitt 4,
der am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 angeordnet
ist.
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Wie
aus den 2 bis 6 ersichtlich
ist, sind eine erste Antriebsstange 5, die einen Hebelmechanismus
zum Öffnen/Schließen bildet,
der aus einem konvergierenden Stab besteht, sowie eine zweite Antriebsstange 6 und
eine dritte Antriebsstange 7, die jeweils einen Gelenkmechanismus
bilden, parallel oder im Wesentlichen parallel zueinander im Einführabschnitt 2 enthalten.
Die erste Antriebsstange 5 ist an einer Seite der Längsmittelachse
des Einführabschnitts 2 exzentrisch
angeordnet (bei der vorliegenden Ausführungsform oben). Die zweite
und dritte Antriebsstange 6 und 7 sind quer auf
symmetrische Weise (bei der vorliegenden Ausführungsform unten) an der gegenüberliegenden
Seite der ersten Antriebsstange 5 exzentrisch relativ zur Längsmittelachse
des Einführabschnitts 2 angeordnet.
Diese Antriebsstangen können
außerdem
unabhängig
voneinander in axialer Richtung vorgeschoben bzw. zurückgezogen
werden.
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Die 2 und 3 zeigen
den Werkzeugabschnitt 3 im Detail. Wie aus diesen Figuren
ersichtlich ist, ist ein erster Tragabschnitt 8, der nach vorne
ragt und steif ist, integral am distalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 angeordnet.
Ein geteilter Abschnitt 8a ist am distalen Endabschnitt dieses
ersten Tragabschnitts 8 angeordnet, und eine erste Drehplatte 10,
die in Querrichtung gelenkig bewegt werden kann, ist mit diesem
geteilten Abschnitt 8a mittels einer ersten Drehachse 9,
die senkrecht zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 verläuft, verbunden.
Ein erster Drehzapfen 11 ist an dieser ersten Drehplatte 10 senkrecht
zur ersten Drehachse 9 angebracht, und ein proximaler Endabschnitt
eines ersten Werkzeugteils 12 ist um diesen ersten Drehzapfen
gelenkig gelagert. Außerdem
ist eine Stelle des ersten Werkzeugteils 12 in unmittelbarer
Nähe des
ersten Drehzapfens 11 als gekrümmter Abschnitt 12a ausgebildet,
und die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 sind
mit diesem gekrümmten
Abschnitt 12 durch später
zu beschreibende Mittel verbunden.
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Ein
zweites Werkzeugteil 14 ist drehbar mit einem Zwischenabschnitt
des ersten Werkzeugteils 12 mittels eines ersten Drehzapfens 13 zum Öffnen/Schließen verbunden.
Auf diese Weise können das
erste Werkzeugteil 12 und das zweite Werkzeugteil 14 relativ
zueinander gedreht werden, wobei der erste Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen als
Drehpunkt definiert ist. Ein Ende eines ersten Verbindungselements 16 ist
drehbar mit dem proximalen Endabschnitt des zweiten Werkzeugteils 14 über einen
ersten Verbindungsstift 15, der sich in Querrichtung erstreckt
(senkrecht zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2) verbunden,
und das andere Ende des ersten Verbindungselements 16 ist
mit einem zweiten Verbindungselement 18 über einen zweiten
Verbindungsstift 17 senkrecht zur axialen Richtung des
Einführabschnitts 2 verbunden.
Das andere Ende des zweiten Verbindungselements 18 ist
drehbar mit dem distalen Endabschnitt der ersten Antriebsstange 5 über einen
dritten Verbindungsstift 19 verbunden, der sich in Querrichtung
erstreckt.
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Eine
zweite Drehplatte 21 ist mit dem gekrümmten Abschnitt 12a des
ersten Werkzeugteils 12 über einen zweiten Drehzapfen 20 verbunden,
der sich in Querrichtung erstreckt. Die proximale Stirnseite dieser
zweiten Drehplatte 21 ist in Querrichtung breit. Ein erster
Drehstift 22 und ein zweiter Drehstift 23 sind
senkrecht zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 in
Querrichtung beabstandet vorgesehen. Der erste Drehstift 22 ist
mit der zweiten Antriebsstange 6 und der zweite Drehstift 23 mit
der dritten Antriebsstange 7 verbunden.
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Nunmehr
folgt eine Beschreibung des Betätigungsabschnitts 4 anhand
der 4 bis 6.
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Wie
aus diesen Figuren ersichtlich ist, ist die erste Antriebsstange 5 am
proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 so
angeordnet, dass ihr proximaler Endabschnitt exzentrisch über der
Längsmittelachse
des Einführabschnitts 2 liegt.
Die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 sind
so angeordnet, dass ihre proximalen Endabschnitte symmetrisch quer
unter der Längsmittelachse
des Einführabschnitts 2 liegen.
Ein zweiter Tragabschnitt 31, der sich nach hinten erstreckt
(zum proximalen Ende) und steif ist, ist am proximalen Endabschnitt
des Einführabschnitts 2 über einen
Verbindungsabschnitt 51 angeordnet (siehe 1).
An beiden Seiten des proximalen Endabschnitts dieses zweiten Tragabschnitts 31 ist
eine Anschlagaufnahmefläche 31a,
die aus einer konvergenten Kegelfläche besteht, zum proximalen
Ende weisend ausgebildet. Ein erster Drehabschnitt 33 mit
einer zweiten Drehachse 32 senkrecht zur axialen Richtung
des Einführabschnitts 2 ist
am zweiten Tragabschnitt 31 vorgesehen, und eine dritte
Drehplatte 34, die gelenkig um die zweite Drehachse 32 bewegt
werden kann, ist an der ersten Drehachse 33 vorgesehen.
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Ein
zweiter Drehabschnitt 36 mit einem dritten sich in Querrichtung
erstreckenden Drehzapfen 35 ist an der dritten Drehplatte 34 vorgesehen.
Ein erster Griff 37, der als erster Betätigungskörper dient und waagrecht um
den dritten Gelenkzapfen 35 gelenkig bewegt werden kann,
ist mit diesem zweiten Drehabschnitt 36 verbunden. Mit
diesem ersten Griff 37 ist ein zweiter Griff 39,
der als zweiter Betätigungskörper dient,
verbunden und in senkrechter Richtung drehbar. Wie aus 1 deutlich
ersichtlich ist, ist ferner ein Fingereingriffsring 37a am
ersten Griff 37 vorgesehen, durch den der Chirurg einen
anderen Finger als den Daumen führt,
wenn das chirurgische Werkzeug am ersten Griff 37 angebracht
ist, und ein Fingereingriffsring 39a, in den der Chirurg
den Daumen zur Betätigung
führt,
ist am zweiten Griff 39 vorgesehen.
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Wie
aus 5 deutlich zu ersehen ist, ist ein vierter Verbindungsstift 42 senkrecht
zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 (sich
in senkrechter Richtung erstreckend) am proximalen Endabschnitt der
ersten Antriebsstange 5 vorgesehen, und ein drittes Verbindungselement 41 ist
mit diesem vierten Verbindungsstift 42 verbunden, so dass
das Verbindungselement in Querrichtung gedreht werden kann. Ein
fünfter sich
in Querrichtung erstreckender Verbindungsstift 40 ist an
diesem dritten Verbindungselement 41 vorgesehen, und ein
Ende des vierten Verbindungselements 43 ist mit diesem
Verbindungsstift 40 senkrecht drehbar verbunden. Außerdem ist
der zweite Griff 39 mit dem anderen Ende des vierten Verbindungselements 43 senkrecht
drehbar über
einen sechsten Verbindungsstift 44 verbunden, der sich
in Querrichtung erstreckt.
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Ein
vierter Drehzapfen 45, der sich in Querrichtung erstreckt,
ist in unmittelbarer Nähe
des dritten Drehzapfens 35 des ersten Griffs 37 angeordnet. Dieser
vierte Drehzapfen 45 ist an einem Ende der vierten Drehplatte 46 vorgesehen.
Der erste Griff 37, der sich gelenkig um den dritten Drehzapfen 35 bewegt,
ist gelenkig mit diesem Zapfen 45 verbunden. Ein dritter
Drehstift 47 und ein vierter Drehstift 48 senkrecht
zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 (sich
in senkrechter Richtung erstreckend) sind in Querrichtung beabstandet
am anderen Endabschnitt der vierten Drehplatte 46 vorgesehen.
Die proximalen Endabschnitte der zweiten und dritten Antriebsstange 6 und 7,
die quer zueinander angeordnet sind, sind drehbar mit dem dritten 47 bzw.
vierten Drehstift 48 verbunden. Bei dieser Konstruktion
können
der erste 37 und der zweite Griff 39 relativ zum
zweiten Tragabschnitt 31 um die zweite Drehachse 32 in Querrichtung
und in senkrechter Richtung um die dritte Drehachse 35 gelenkig
bewegt werden.
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Der
Umfang des ersten Drehabschnitts 33 und des zweiten Drehabschnitts 36 ist
mit Abdeckungen 50A und 50B abgedeckt, die Bestandteile
des ersten Griffs 37 bilden. Wie aus 1 zu
ersehen ist, ist ein Verbindungsabschnitt 51 im Wesentlichen
am mittleren Abschnitt in Längsrichtung
des Einführabschnitts 2 vorgesehen,
und ein Waschanschluss 55, der mit dem Innern des Einführabschnitts 2 in
Verbindung steht, ist an diesem Verbindungsabschnitt 51 angeordnet.
Dann wird eine Spritze oder dgl. mit dem Waschanschluss 55 verbunden
und eine Waschflüssigkeit
in das Innere des Einführabschnitts 2 eingespritzt,
so dass Waschen ausgeführt
werden kann. Das Bezugszeichen 56 kennzeichnet einen Schutz, der
näher am
Betätigungsabschnitt 4 angeordnet
ist als der Verbindungsabschnitt 51.
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7 ist
eine Seitenansicht des Werkzeugabschnitts 3, in der ein
zweites Werkzeugteil 14 am Werkzeugabschnitt 3 enthält: einen
Greifschenkelabschnitt 51 und einen Schenkelabschnitt 52 an der
Werkzeugabschnittseite, der sich von diesem Greifschenkelabschnitt 51 über dem
ersten Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen erstreckt.
Die Länge des
Schenkelabschnitts 52 an der Werkzeugabschnittseite (Abstand
zwischen dem ersten Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen und
dem ersten Verbindungsstift 15) ist als L1 definiert. Wie
in 8 dargestellt, bei der es sich um eine Seitenansicht
des Betätigungsabschnitts 4 handelt,
besteht der als zweiter Betätigungskörper dienende
zweite Griff 39 aus: einem Fingereingriff-Schenkelabschnitt 53 und
einem Schenkelabschnitt 54 an der Betätigungsabschnittseite, der
sich über
dem zweiten Drehzapfen 38 zum Öffnen/Schließen von
diesem Fingereingriff-Schenkelabschnitt 53 aus
erstreckt, wobei die Länge
des Schenkelabschnitts 54 an der Betätigungsabschnittseite (Abstand
zwischen dem zweiten Drehzapfen 38 zum Öffnen/Schließen und
dem sechsten Verbindungsstift 44) als L2 definiert ist.
Die Länge
L1 des Schenkelabschnitts 52 an der Werkzeugabschnittseite
ist gleich der Länge
L2 des Schenkelabschnitts 54 an der Betätigungsabschnittseite definiert,
so dass sich der zweite Griff 39 synchron mit zweiten Werkzeugteil 14 verhält.
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Wie
in 9 dargestellt, die eine Seitenansicht des chirurgischen
Instruments ist, ist das Instrument so aufgebaut, dass der erste
Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen des
zweiten Werkzeugteils 14 an einer ersten Seite A relativ
zur Längsmittelachse des
Einführabschnitts 2 bei
allen Gelenkstellungen des Werkzeugabschnitts 3, die vom
ersten Griff 37 bewirkt werden, und der zweite Drehzapfen 38 zum Öffnen/Schließen des
zweiten Griffs 39 an einer zweiten Seite B relativ zur
Längsmittelachse
des Einführabschnitts 2 positioniert
ist. Die erste Seite A und die zweite Seite B haben eine im Wesentlichen
symmetrische Lagebeziehung, und die Längsmittelachse des Einführabschnitts 2 befindet
sich zwischen diesen Seiten.
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Nunmehr
wird d ie Funktionsweise des chirurgischen Instruments 1 mit
der oben beschriebenen Konstruktion erläutert. Wenn die zweite und
dritte Antriebsstange 6 und 7 gleichzeitig aus
dem in den 2 und 3 dargestellten
Zustand vorgeschoben werden, wird der gekrümmte Abschnitt 12a des ersten
Werkzeugteils 12 über
die zweite Drehplatte 21 nach vorne gedrückt. Dadurch
bewegt sich das zweite Werkzeugteil 14, das mit dem ersten
Werkzeugteil 12 verbunden ist, ebenfalls gelenkig über den
ersten Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen in derselben
Richtung wie das erste Werkzeugteil 12. Als Ergebnis können das
erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 gelenkig
nach oben im Wesentlichen waagrecht um den ersten Drehzapfen 11 senkrecht zur
Längsmittelachse
des Einführabschnitts 2 bewegt
werden.
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Wenn
die zweite Antriebsstange 6 zurückgezogen und die dritte Antriebsstange 7 vorgeschoben wird,
dreht sich die erste Drehplatte 10 im Uhrzeigersinn (vom
Betätigungsabschnitt 4 in 3 aus
gesehen) um die erste Drehachse 9. Damit werden das erste
und zweite Werkzeugteil 12 und 14 (der Werkzeugabschnitt 3 insgesamt)
im Uhrzeigersinn (nach rechts) gelenkig um die erste Drehachse 9 bewegt.
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Wenn
dagegen die zweite Antriebsstange 6 vorgeschoben und die
dritte Antriebsstange 7 zurückgezogen wird, dreht sich
die erste Drehplatte 10 entgegen dem Uhrzeigersinn (vom
Betätigungsabschnitt 4 in 3 aus
gesehen) um die erste Drehachse 9. Damit werden das erste
und zweite Werkzeugteil 12 und 14 (der Werkzeugabschnitt 3 insgesamt)
entgegen dem Uhrzeigersinn (nach links) gelenkig um die erste Drehachse 9 bewegt.
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Wenn
bei einer der obigen Gelenkpositionen die erste Antriebsstange 5 vorgeschoben
wird, wird der proximale Endabschnitt des zweiten Werkzeugsteils 14 über das
erste Verbindungselement 16 und das zweite Verbindungselement 18 nach
vorne gedrückt.
Dadurch wird das zweite Werkzeugteil 14 relativ zum ersten
Werkzeugteil 12 um den ersten Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen gedreht,
wodurch sich der Werkzeugabschnitt 3 öffnet. Wenn dagegen die erste
Antriebsstange 5 aus dem geöffneten Zustand zurückgezogen
wird, wird der proximale Endabschnitt des zweiten Werkzeugteils 14 über das erste
Verbindungselement 16 und das zweite Verbindungselement 18 nach
hinten gezogen. Dadurch wird das zweite Werkzeugteil 14 relativ
zum ersten Werkzeugteil 12 um den ersten Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen gedreht,
wodurch sich der Werkzeugabschnitt 3 schließt.
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Auf
diese Weise kann gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
die Gesamtheit des Werkzeugabschnitts 3 mit dem ersten
und zweiten Werkzeugteil 12 und 14, die geöffnet bzw.
geschlossen werden können,
in senkrechter und in Querrichtung geschwenkt werden. Dadurch können das
erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 auf einfache
Weise einer Zielstelle angenähert
werden und der Freiheitsgrad des Werkzeugs wird verbessert.
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Zur
tatsächlichen
Betätigung
wird ein Finger außer
dem Daumen in den Fingereingriffsring 37a des ersten Griffs 37 des
Betätigungsabschnitts 4 von 1 und
der Daumen in den Fingereingriffsring 39a des zweiten Griffs 39 geführt. Wenn
dann aus dem in den 10 und 11 dargestellten
waagrechten Zustand der erste und zweite Griff 37 und 39 des
Betätigungsabschnitts 4 gleichzeitig
um 90° um
den dritten Drehzapfen 35 gelenkig nach oben bewegt werden,
werden die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 entlang
dem Einführabschnitt 2 gleichzeitig über die
vierte Drehplatte 46 zurückgezogen. Zusammen mit dieser
Rückzugsbewegung
wird außerdem die
erste Antriebsstange 5 zur Seite des Werkzeugabschnitts 3 über das
vierte Verbindungselement 43 und das dritte Verbindungselement 41 vorgeschoben.
Deshalb wird der gekrümmte
Abschnitt 12a des ersten Werkzeugteils 12 über die
zweite Drehplatte 21 nach hinten gezogen, und der erste Verbindungsstift 15 wird
zur distalen Endseite über das
erste Verbindungselement 16 des Werkzeugabschnitts 3,
das mit der ersten Antriebsstange 5 verbunden ist, herausgeschoben.
Somit werden das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 gelenkig
bewegt, bis sie um den ersten Drehzapfen 11 um 90° nach unten
gerichtet sind, wobei der geschlossene Zustand ohne Relativbewegung
erhalten bleibt. Dieser Zustand ist in den 12 und 13 dargestellt.
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Wenn
umgekehrt aus dem in den 12 und 13 dargestellten
Zustand der erste und zweite Griff 37 und 39 um
den dritten Drehzapfen 35 nach unten geschwenkt werden,
wodurch der erste und zweite Griff 37 und 39 waagrecht
zu liegen kommen, werden die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 gleichzeitig über die
vierte Drehplatte 46 entlang dem Einführabschnitt 2 vorgeschoben.
Außerdem
wird die erste Antriebsstange 5 zur Seite des Betätigungsabschnitts 4 über das
vierte Verbindungselement 43 und das dritte Verbindungselement 41 zurückgezogen.
Deshalb wird der gekrümmte
Abschnitt 12a des ersten Werkzeugteils 12 über die
zweite Drehplatte 21 nach vorne geschoben. Außerdem wird
der erste Verbindungsstift 15 über das erste Verbindungselement 16 des
Werkzeugabschnitts 3, das mit der ersten Antriebsstange 5 und
dem zweiten Verbindungselement 16 verbunden ist, zur Seite
des Betätigungsabschnitts 4 zurückgezogen.
Somit werden das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 gelenkig
so bewegt, dass sie im Wesentlichen waagrecht (gerade) um den ersten
Drehzapfen 11 zu liegen kommen, wobei der geschlossene
Zustand ohne Relativbewegung erhalten bleibt. Dieser Zustand ist
in den 10 und 11 dargestellt.
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Auf
diese Weise werden beim chirurgischen Instrument 1 gemäß der vorliegenden
Erfindung der erste und zweite Griff 37 und 39 des
Betätigungsabschnitts 4 in
senkrechter Richtung um den dritten Drehzapfen 35 geschwenkt.
Dadurch ist der Werkzeugabschnitt 3 gerade entlang der
axialen Richtung des Einführabschnitts 2 positioniert,
oder alternativ wird ein Winkel relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 gebildet.
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Wenn
der erste Betätigungsgriff 37 und
der zweite Betätigungsgriff 39 relativ
gedreht werden, werden das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 relativ
gedreht, wodurch der Werkzeugabschnitt 3 geöffnet werden
kann. Das heißt,
wenn der zweite Griff 39 relativ zum ersten Griff 37 um
den zweiten Drehzapfen 38 zum Öffnen/Schließen gedreht
wird (wenn der erste und der zweite Griff 37 und 39 geöffnet werden),
wird die erste Antriebsstange 5 über das vierte und das dritte
Verbindungs element 43 und 41 vorwärts oder
rückwärts bewegt.
Der erste Verbindungsstift 15 bewegt sich deshalb über das
erste Verbindungselement 16 und das zweite Verbindungselement 18 am
Werkzeugabschnitt 3, das mit der ersten Antriebsstange 5 verbunden
ist, vorwärts
oder rückwärts. Damit
wird das zweite Werkzeugteil 14 relativ zum ersten Werkzeugteil 12 um
den ersten Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen gedreht
und der Werkzeugabschnitt 3 geöffnet bzw. geschlossen.
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14 zeigt
einen Zustand, in dem der erste und der zweite Griff 37 und 39 gemeinsam
um 60° gegen
den Uhrzeigersinn in Querrichtung (vom Betätigungsabschnitt 4 aus
gesehen) geschwenkt werden. In diesem Zustand werden das erste und
zweite Werkzeugstück 12 und 14 zusammen
mit der Drehung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 ebenfalls
um 60° im
Uhrzeigersinn in Querrichtung geschwenkt, während sie sich im geschlossenen
Zustand befinden. Das heißt,
wenn der erste und der zweite Griff 37 und 39 gleichzeitig
um die zweite Drehachse 32 entgegen dem Uhrzeigersinn geschwenkt
werden, wird die zweite Antriebsstange 6 über die
vierte Drehplatte 46 vorgeschoben und die dritte Antriebsstange 7 zurückgezogen.
Deshalb wird der erste Drehstift 22 am Werkzeugabschnitt 3 vorgeschoben
und der zweite Drehstift 23 zurückgezogen. Damit wird das erste
Werkzeugteil 12 im Uhrzeigersinn über die zweite Drehplatte 21 um
die erste Drehachse 9 gelenkig bewegt. Als Ergebnis wird
der Werkzeugabschnitt 3 in seiner Gesamtheit im Uhrzeigersinn
gedreht.
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Wenn
dagegen der erste und der zweite Griff 37 und 39 gleichzeitig
im Uhrzeigersinn um die zweite Drehachse 32 gelenkig bewegt
werden, wird die zweite Antriebsstange 6 über die
vierte Drehplatte 46 zurückgezogen und die dritte Antriebsstange 7 vorgeschoben.
Deshalb wird der erste Drehstift 22 am Werkzeugabschnitt 3 zurückgezogen
und der zweite Drehstift 23 vorgeschoben. Damit wird das
erste Werkzeugteil 12 entgegen dem Uhrzeigersinn über die
zweite Drehplatte 21 um die erste Drehachse 9 geschwenkt.
Als Ergebnis wird der Werkzeugabschnitt 3 in seiner Gesamtheit
entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht.
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Auf
diese Weise werden beim chirurgischen Instrument 1 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
zusammen mit der gelenkigen Bewegung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 im
Uhrzeigersinn das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 entgegen
dem Uhrzeigersinn geschwenkt, während
diese Teile im Wesentlichen parallel zu den Griffen 37 und 39 bleiben.
Außerdem
werden zusammen mit der gelenkigen Bewegung entgegen dem Uhrzeigersinn des
ersten und zweiten Griffs 37 und 39 das erste und
zweite Werkzeugteil 12 und 14 im Uhrzeigersinn geschwenkt,
während
diese Teile im Wesentlichen parallel zu den Griffen 37 und 39 bleiben.
Das bedeutet, dass der Werkzeugabschnitt 3 durch Schwenkbetätigung des
ersten und zweiten Griffs 37 und 39 in senkrechter
bzw. Querrichtung beliebig orientiert werden kann. Wenn im Zustand
von 13 der erste und der zweite Griff 37 und 39 um
60° entgegen
dem Uhrzeigersinn in Querrichtung geschwenkt werden, während sie
parallel zueinander sind, wie in 15 dargestellt,
werden das nach unten weisende erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 um
60° im Uhrzeigersinn
in Querrichtung geschwenkt, während
sie sich im geschlossenen Zustand befinden.
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Nunmehr
wird ein Verfahren zum Nähen
eines Gewebeschnittabschnitts unter Verwendung eines chirurgischen
Instruments beschrieben. 16A zeigt
einen Zustand, in dem die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 zurückgezogen
und das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 nach
unten gerichtet sind, nachdem sie im Wesentlichen im rechten Winkel
relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 gelenkig
abwärts
in einen Zustand bewegt worden sind, in dem die mit dem Faden versehene
Nahtnadel 60 vom ersten und zweiten Werkzeugteil 12 und 14 gefasst
wird. Wenn die Nahtnadel 60 in diesem Zustand nahe am Schnittabschnitt 62 des
Gewebes 61 positioniert ist und der distale Endabschnitt
des Einführabschnitts 2 in
Richtung des Gewebes 61 nach unten gedrückt wird, sticht die Nahtnadel 60 in
das Gewebe 61.
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Wenn
die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 vorgeschoben
werden, werden das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 nach
vorne um den ersten Drehzapfen 11 geschwenkt. Damit sticht
wie in 16B dargestellt die Nahtnadel 60 in
das Gewebe 61 mit dem Schnittabschnitt 62, und
der distale Endabschnitt der Nahtnadel 60 ragt aus der
Oberflächenschicht
des Gewebes 61 hervor. Auf diese Weise können das
erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 in axialer
Richtung der Nahtnadel 60 gelenkig bewegt werden, wodurch
das Einstechen der Nahtnadel 60 in einfacher Weise möglich ist.
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Wie
zuvor beschrieben worden ist, können das
erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 sogar
in einem Zustand, in dem sie in axialer Richtung des Einführabschnitts 2 orientiert
sind, oder alternativ in einem Zustand, in dem diese Teile im Wesentlichen im
rechten Winkel relativ zur Achse nach unten geschwenkt werden sollen,
durch Drehen geöffnet/geschlossen
werden. Diese Teile können
einer Zielstelle zuverlässig
genähert
werden, und wenn die Form der Werkzeugteile 12 und 14 wie
gewünscht
geändert
wird, lässt
sich ein Greifen oder Abschälen (Trennen)
des Gewebes 61 statt Nähen
auf einfache Weise ausführen.
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Wenn
ferner die Nahtnadel 60 vom ersten und zweiten Werkzeugteil 12 und 14 z.
B. zum Nähen gegriffen
wird, werden der erste und zweite Griff 37 und 39 um
die erste Drehachse 32 in Querrichtung gelenkig bewegt.
Auf diese Weise können
das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 in
Querrichtung geschwenkt werden. Damit kann der Chirurg selbst dann,
wenn die Nahtrichtung in einem Winkel relativ zur axialen Richtung
des Einführabschnitts 2 verläuft, die
Nähoperation
mit der Nahtnadel 60 ausführen, ohne sie von einer Hand
in die andere zu nehmen. Außerdem
ist es nicht erforderlich, kompliziert zu manipulieren, damit das
chirurgische Instrument 1 erneut in einer anderen Richtung
eingeführt
werden kann.
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Die 17 bis 24 zeigen
eine zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Die vorliegende Ausführungsform stellt eine Modifikation der
ersten Ausführungsform
dar. Gleiche Bestandteile wie bei der ersten Ausführungsform
sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine detaillierte
Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
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Nunmehr
wird der Betätigungsabschnitt 4 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
beschrieben. Wie aus den 17 und 18 ersichtlich
ist, ist sogar im proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 eine
erste Antriebsstange 5 (Glied an der langen Seite) exzentrisch über dem
axialen Mittelpunkt des Einführabschnitts 2 angeordnet.
Wie in 19 dargestellt sind die zweite
und dritte Antriebsstange 6 und 7 (Glieder an
der langen Seite) in Querrichtung symmetrisch unter der axialen
Mitte des Einführabschnitts 2 angeordnet.
Wie die 17 bis 19 zeigen,
ragt ein steifer Tragabschnitt 31 (Glied an der langen
Seite) am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 nach
hinten. Aus den 18 und 19 ist
zu ersehen, dass ein erster Drehabschnitt 33 mit einer
zweiten Drehachse 32 in senkrechter Richtung dieses Tragabschnitts 31 und
eine dritte Drehplatte 34 in Querrichtung drehbar an diesem
ersten Drehabschnitt 33 vorgesehen ist.
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Wie
in 17 dargestellt ist ein zweiter Drehabschnitt 36 mit
einem dritten Drehzapfen 35 in Querrichtung an dieser dritten
Drehplatte 34 angeordnet und ein erster Griff 37,
der als erster Betätigungskörper dient,
ist gelenkig beweglich in senkrechter Richtung an diesem zweiten
Drehabschnitt 36 angeordnet. An diesem ersten Griff 37 ist
ein zweiter Griff 39, der als zweiter Betätigungskörper dient, in
senkrechter Richtung mittels eines zweiten Drehzapfens 38 zum Öffnen/Schließen drehbar
angeordnet.
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Wie
ferner aus 18 ersichtlich ist, ist ein vierter
Verbindungsstift 42 in senkrechter Richtung am proximalen
Endabschnitt der ersten Antriebsstange 5 vorgesehen, und
ein drittes Verbindungselement 41 ist mit diesem Verbindungsstift 42 in
Querrichtung drehbar verbunden. Ein fünfter Verbindungsstift 40 ist
an diesem dritten Verbindungselement 41 in Querrichtung
angeordnet, und ein Ende des vierten Verbindungselements 43 ist
in senkrechter Richtung drehbar mit diesem Verbindungsstift 40 verbunden.
Das andere Ende dieses vierten Verbindungselements 43 ist
in senkrechter Richtung drehbar mit dem sechsten Verbindungsstift 44 verbunden,
der in Querrichtung am zweiten Griff 39 angeordnet ist.
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Ein
vierter Drehzapfen 45 ist in Querrichtung unter dem dritten
Drehzapfen 35 des ersten Griffs 37 vorgesehen,
und ein Ende der vierten Drehplatte 46 ist in senkrechter
Richtung schwenkbar mit diesem vierten Drehzapfen 45 verbunden.
Wie in 19 dargestellt sind ein dritter
und vierter Drehstift 47 und 48 in senkrechter
Richtung am rechten und linken Ende des anderen Endabschnitts der
vierten Drehplatte 46 angeordnet. Die proximalen Endabschnitte
der zweiten und dritten Antriebsstange 6 und 7 sind
mit diesem dritten bzw. vierten Drehstift 47 und 48 verbunden.
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Deshalb
können
der erste und zweite Griff 37 und 39 in Querrichtung
relativ zum Tragabschnitt 31 am proximalen Endabschnitt
des Einführabschnitts 2 um
die zweite Drehachse 32 gelenkig bewegt werden. Diese Griffe
sind in senkrechter Richtung um den dritten Drehzapfen 35 schwenkbar.
Wie aus 17 ersichtlich ist, ist der
Umfang des Schwenkabschnitts des zweiten Griffs 39 ferner
durch die Abdeckungen 50A und 50B, die Bestandteile
des ersten Griffs 37 bilden, bedeckt.
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Wie
weiter aus den 3 und 19 zu
ersehen ist, ist ein axialer Abstand D1 zwischen
dem ersten Drehzapfen 11 und dem zweiten Drehzapfen 20 zwischen
dem Einführabschnitt 2 und
dem Werkzeugabschnitt 3 des chirurgischen Instruments 1 kürzer als
ein axialer Abstand D2 zwischen dem dritten Drehzapfen 35 und
dem vierten Drehzapfen 45 zwischen dem Einführabschnitt 2 und
dem Betätigungsabschnitt 4 (D1 < D2) vorgesehen. Diese Abstände zwischen den Achsen D1 und D2 sind hier
so eingestellt, dass z. B. die Beziehung D1/D2 = 0,541 gilt.
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In ähnlicher
Weise ist ein axialer Abstand D3 zwischen
dem ersten Drehstift 22 und dem zweiten Drehstift 23 am
Werkzeugabschnitt 3 des chirurgischen Instruments 1 kürzer als
ein axialer Abstand D4 zwischen dem dritten
Drehstift 47 und dem vierten Drehstift 48 am Betätigungsabschnitt 4 (D3 < D4) vorgesehen. Diese Abstände zwi schen den Achsen D3 und D4 sind hier
so eingestellt, dass z. B. die Beziehung D3/D4 = 0,577 gilt.
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Wenn
der erste und zweite Griff 37 und 39 in senkrechter
Richtung am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 gelenkig
bewegt werden, werden die erste bis dritte Antriebsstange 5, 6 und 7 nach
vorne oder hinten geschoben und das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 in
senkrechter Richtung geschwenkt. Die Antriebsstangen 5, 6 und 7 werden
dabei jeweils mit gegenseitigen Abständen vom ersten Tragabschnitt 8 (Glied
an der langen Seite) und dem zweiten Tragabschnitt 31 begrenzt.
Bei diesen Abständen
wird stets eine parallele Beziehung eingehalten.
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Wie
aus 20 ersichtlich ist, werden rechteckige Glieder,
bei denen der erste bis vierte Drehzapfen 11, 20, 35 und 45 den
Punkten "a", "b", "d" bzw. "c" in 20 entsprechen,
in senkrechter Richtung gedreht. Analog werden rechteckige Glieder,
bei denen der erste bis vierte Drehstift 22, 23, 47 und 48 den
Punkten "a", "b", "d" bzw. "c" in 20 entsprechen,
in Querrichtung gedreht.
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Die
zuvor beschriebenen Abstände
zwischen den Achsen D1 und D2 werden
nun als die Beziehung D1/D2 =
0,541 und die Abstände
zwischen den Achsen D3 und D4 als
die Beziehung D3/D4 = 0,577
erhalten. Wenn der Abstand zwischen den Punkten "a" und "d" in 20 gleich
ist dem Abstand zwischen den Punkten "b" und "c", kann eine Bewegungsgröße ΔX2 von Punkt "d" am
Betätigungsabschnitt 4 und
eine Bewegungsgröße ΔX1 von Punkt "a" am
Werkzeugabschnitt 3 ausgedrückt werden als: ΔX2 = (D2/2)·sinβ1 oder
alternativ
ΔX2 = (D4/2)·sinβ2
ΔX1 = (D1/2)·sinα1 oder
alternativ
ΔX1 = (D3/2)·sinα2.
In einer beliebigen Haltung wird ΔX1 = ΔX2 erfüllt
und die Bewegungsgröße kann
ausgedrückt
werden als:
D1/D2 =
sinβi/sinα1 (= R1)
D3/D4 = sinβ2/sinα2 (=
R2).
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R
(R1, R2) bezeichnet
das Längenverhältnis zwischen
einer kurzen Seite des Werkzeugabschnitts 3 eines rechteckigen
Glieds und einer kurzen Seite des Betätigungsabschnitts 4.
Unter der Annahme, dass dieses Verhältnis R1 wie
oben beschrieben z. B. 0,541 beträgt, wird eine Beziehung zwischen
einem Ausgangswinkel (Schwenkwinkel) α1 =
45° des
Werkzeugabschnitts 3 relativ zu einem Eingangswinkel (Schwenkwinkel) β1 =
22,5° des
Betätigungsabschnitts 4 erhalten.
Diese Beziehung ist in 21 mit einer durchgezogenen
Linie angegeben.
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Bei
der in 22 dargestellten tatsächlichen Manipulation
wird angesichts dieser Tatsache, wenn der Betätigungsabschnitt 4 im
Wesentlichen um 90° relativ
zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 nach
oben gestellt ist, der Werkzeugabschnitt 3 um 90° relativ
zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 nach
unten geschwenkt. Wenn der Betätigungsabschnitt 4 (erster
und zweiter Griff 37 und 39) wie in 23 dargestellt
im Wesentlichen um 45° relativ
zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 nach
oben gestellt ist, befindet sich der Werkzeugabschnitt 3 im waagrechten
Zustand und erstreckt sich in der Richtung des distalen Endes des
Einführabschnitts 2.
Die Abdeckungen 50A und 50B fungieren als Anschläge, um den
Werkzeugabschnitt 3 waagrecht oder senkrecht bezogen auf
die axiale Richtung des Einführabschnitts 2 zu
halten.
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Während der
Betätigungsabschnitt 4 um
45° aus
einer gelenkig bewegten Stellung im Wesentlichen senkrecht zum Einführabschnitt 2 nach
unten gedreht wird, nimmt der Werkzeugabschnitt 3 einen in 23 dargestellten
Zustand ein, in dem der Werkzeugabschnitt aus einer gelenkig bewegten Stellung
im Wesentlichen senkrecht zum Einführabschnitt 2 um 90° nach oben
in eine gerade Stellung geschwenkt wird, die mit der axialen Richtung
des Einführabschnitts 2 zusammenfällt. Der
Betätigungsabschnitt 4 kann
aus der Stellung (Zustand gemäß 23),
in der er im Winkel von 45° zur
axialen Richtung des Einführabschnitts
steht, bis zu einem geraden Zustand, der mit der axialen Richtung
des Einführabschnitts 2 zusammenfällt, einen
Gelenkbereich von 45° bilden.
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Unter
der Annahme, dass dieses Verhältnis R2 wie oben beschrieben z. B. 0,577 beträgt, wird eine
Beziehung zwischen einem Ausgangswinkel (Schwenkwinkel) α2 =
60° des
Werkzeugabschnitts 3 relativ zu einem Eingangswinkel (Schwenkwinkel) β2 =
30° des
Betätigungsabschnitts 4 erhalten.
Diese Beziehung ist in 21 mit einer strichpunktierten
Linie angegeben. Wenn der Betätigungsabschnitt 4 aus
einer gelenkig bewegten Stellung, in der er in Querrichtung relativ
zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 geneigt
ist, um 30° in
Querrichtung geschwenkt wird, wird der Werkzeugabschnitt 3 um 60° in Querrichtung
gelenkig bewegt. Wenn also der Betätigungsabschnitt 4 insgesamt
um 60° in
Querrichtung gedreht wird, wird der Werkzeugabschnitt 3 um
insgesamt 120° in
Querrichtung gelenkig bewegt.
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Natürlich kann
der Wert von R als ein anderer Wert beliebig definiert werden, der
die Bedingung R < 1
erfüllt,
und ist also nicht auf den obigen Wert beschränkt. In diesem Fall wird ein
praktischer Effekt verstärkt,
wenn der Wert im Bereich von ca. 0,5 und 0,7 eingestellt wird. Bei
einem Glied gemäß der vorliegenden
Erfindung ist die effektive Breite D2 der
kurzen Seite am Betätigungsabschnitt 4 nicht
auf den Durchmesser des Einführabschnitts 2 beschränkt, so dass
ein hinreichend großer
Wert gewählt
werden kann (R wird kleiner).
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Deshalb
sind gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
der Abstand D2 zwischen dem dritten und
vierten Drehzapfen 35 und 45 am Betätigungsabschnitt 4 und
der Abstand D4 zwischen dem dritten und
vierten Drehstift 47 und 48 größer als der Abstand D1 zwischen dem ersten und zweiten Drehzapfen 11 und 20 am
Werkzeugabschnitt 3 und der Abstand D3 zwischen
dem ersten und zweiten Drehstift 22 und 23. Somit
wird bei einer vergleichsweise einfachen Konstruktion die Schwenkgröße des Betätigungsabschnitts 4 größer und
kann als Schwenkgröße an den
Werkzeugabschnitt 3 übertragen
werden. Es sind also keine zusätzlichen
unnötigen
Teile erforderlich. Wenn der Betätigungsabschnitt 4 manipuliert wird,
wodurch der Werkzeugabschnitt 3 beweglich wird, wird das
Gefühl,
dass die Manipulation direkt übertragen
wird, nicht beeinträchtigt.
Damit kann ein chirurgisches Instrument mit hervorragender Bedienbarkeit
bereitgestellt werden. Beim tatsächlichen Werkzeug
kann die Bewegungsgröße des Handgelenks
des Chirurgen und dadurch die Ermüdung verringert werden.
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Das
bedeutet, dass das Verhältnis
zwischen einem durch die Manipulation des Betätigungsabschnitts 4 erzeugten
Schwenkwinkel und dem des Werkzeugabschnitts 3, der beliebig
durch eine solche Manipulation definiert wird, relativ zu einer
Mehrzahl Schwenkebenen definiert werden kann. Der Chirurg ermüdet dadurch
weniger und wird nicht so stark belastet und ein chirurgisches Instrument
mit hervorragender Bedienbarkeit wird bereitgestellt.
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Die 20 und 21 zeigen
eine dritte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Die vorliegende Ausführungsform stellt eine Modifikation der
zweiten Ausführungsform
dar. Gleiche Bestandteile wie bei der zweiten Ausführungsform
sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine detaillierte
Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
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Ein
axialer Abstand D1 zwischen dem ersten Drehzapfen 11 und
dem zweiten Drehzapfen 20 am Werkzeugabschnitt 3 des
chirurgischen Instruments 1 ist länger als ein axialer Abstand
D2 zwischen dem dritten Drehzapfen 35 und
dem vierten Drehzapfen 45 am Betätigungsabschnitt 4 (D1 > D2). Diese Abstände zwischen den Achsen D1 und D2 sind hier
so eingestellt, dass z. B. die Beziehung D1/D2 = 1,848 gilt.
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In ähnlicher
Weise ist ein axialer Abstand D3 zwischen
dem ersten Drehstift 22 und dem zweiten Drehstift 23 am
Werkzeugabschnitt 3 des chirurgischen Instruments 1 länger als
ein axialer Abstand D4 zwischen dem dritten
Drehstift 47 und dem vierten Drehstift 48 am Betätigungsabschnitt 4 (D3 > D4). Diese Abstände zwischen den Achsen D3 und D4 sind hier
so eingestellt, dass z. B. die Beziehung D3/D4 = 1,732 erhalten wird.
-
Wenn
der erste und zweite Griff 37 und 39 in senkrechter
Richtung am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 gelenkig
bewegt werden, werden die erste bis dritte Antriebsstange 5, 6 und 7 nach
vorne oder hinten geschoben und das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 in
senkrechter Richtung geschwenkt. Die Antriebsstangen 5, 6 und 7 werden
hier jeweils mit gegenseitigen Abständen vom ersten Tragabschnitt 8 und
dem zweiten Tragabschnitt 31 begrenzt und bei diesen Abständen wird stets
eine parallele Beziehung eingehalten.
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Wie
aus 20 ersichtlich ist, werden rechteckige Glieder,
bei denen der erste bis vierte Drehzapfen 11, 20, 35 und 45 den
Punkten "a", "b", "d" bzw. "c" in 20 entsprechen,
in senkrechter Richtung gedreht. Analog werden rechteckige Glieder,
bei denen der erste bis vierte Drehstift 22, 23, 47 und 48 den
Punkten "a", "b", "d" bzw. "c" in 20 entsprechen,
in Querrichtung gedreht.
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Die
zuvor beschriebenen Abstände
zwischen den Achsen D1 und D2 werden
nun als die Beziehung D1/D2 =
R1 = 1,848 und die Abstände zwischen den Achsen D3 und D4 werden definiert,
um die Beziehung D3/D4 =
R2 = 1,732 zu erhalten.
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Wenn
das Verhältnis
R1 wie oben beschrieben z. B. als 1,848
definiert ist, wird eine Beziehung zwischen einem Ausgangswinkel
(Schwenkwinkel) α1 = 22,5° des
Werkzeugabschnitts 3 relativ zu einem Eingangswinkel (Schwenkwinkel) β1 =
45° des
Betätigungsabschnitts 4 erhalten.
Diese Beziehung ist in 21 mit einer Strich-Dreipunktlinie angegeben. Wenn
der Betätigungsabschnitt 4 aus
einer Drehstellung senkrecht zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 um
90° (d.
h. 45 × 2)
nach unten geschwenkt wird, wird der Werkzeugabschnitt 3 um
ca. 45° (d.
h. 22,5 × 2)
relativ zum Einführabschnitt 2 gelenkig
bewegt.
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Wenn
das Verhältnis
R2 wie oben beschrieben Z. B. als 1,732
definiert ist, wird eine Beziehung zwischen einem Ausgangswinkel
(Schwenkwinkel) α2 = 30° des
Werkzeugabschnitts 3 relativ zu einem Eingangswinkel (Schwenkwinkel) β2 =
60° des Betätigungsabschnitts 4 erhalten.
Diese Beziehung ist in 21 mit einer Strich-Zweipunktlinie angegeben. Wenn
der Betätigungsabschnitt 4 aus
einer gelenkig bewegten Stellung, in der er in Querrichtung relativ zur
axialen Richtung des Einführabschnitts 2 geneigt ist,
um 60° in
Querrichtung geschwenkt wird, wird der Werkzeugabschnitt 3 um
30° in Querrichtung
gelenkig bewegt. Wenn also der Betätigungsabschnitt 4 um
insgesamt 120° in
Querrichtung gedreht wird, wird der Werkzeugabschnitt 3 um
insgesamt 60° in Querrichtung
gelenkig bewegt.
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Natürlich kann
der Wert von R als ein anderer Wert beliebig eingestellt werden,
der die Bedingung R ≥ 1
erfüllt,
und ist also nicht auf den obigen Wert beschränkt. In diesem Fall wird ein
praktischer Effekt verstärkt,
wenn der Wert allgemein zwischen 1,5 und 1,9 eingestellt wird.
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Deshalb
sind gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
der Abstand D2 zwischen dem dritten und
vierten Drehzapfen 35 und 45 am Betätigungsabschnitt 4 und
der Abstand D4 zwischen dem dritten und
vierten Drehstift 47 und 48 kürzer als der Abstand D1 zwischen dem ersten und zweiten Drehzapfen 11 und 20 am
Werkzeugabschnitt 3 und der Abstand D3 zwischen
dem ersten und zweiten Drehstift 22 und 23. Somit
wird bei einer vergleichsweise einfachen Konstruktion die Schwenkgröße des Betätigungsabschnitts 4 kleiner
und kann als Schwenkgröße an den
Werkzeugabschnitt 3 übertragen
werden. Damit entfallen unnötige
Teile. Wenn der Betätigungsabschnitt 4 manipuliert
wird, wird der Werkzeugabschnitt 3 beweglich, und ein chirurgisches
Instrument mit hervorragender Bedienbarkeit wird bereitgestellt,
ohne dass das Gefühl
für die
direkte Manipulierung beeinträchtigt
wird. Beim tatsächlichen Werkzeug
kann der Werkzeugabschnitt 3 fein manipuliert werden.
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Das
bedeutet, dass das Verhältnis
zwischen einem durch die Manipulation des Betätigungsabschnitts 4 erzeugten
Drehwinkel und dem des Werkzeugabschnitts 3, der beliebig
durch eine solche Manipulation definiert wird, relativ zu einer
Mehrzahl Schwenkebenen definiert werden kann. Der Chirurg ermüdet dadurch
weniger und wird nicht so stark belastet und ein chirurgisches Instrument
mit hervorragender Bedienbarkeit wird bereitgestellt. Obwohl bei der
zweiten und dritten Ausführungsform
die Beschreibung auf der Annahme basiert, dass bei senkrechter und
Querrichtung das Verhältnis
R der Bedingung entspricht R < 1
bzw. R ≥ 1,
kann z. B. das Verhältnis
bei einer der senkrechten und waagrechten Richtung R < 1 und das andere
Verhältnis
R ≥ 1 sein. Alternativ
können
die Verhältnisse
sowohl bei der senkrechten als auch der waagrechten Richtung identisch
sein.
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Die 25 bis 29 zeigen
eine vierte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform
sind gleiche Bestandteile wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen
mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte
Beschreibung wird hier verzichtet.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
bestehen alle Einzelelemente, die einen Gelenkhebelmechanismus zum
gelenkigen Bewegen (insbesondere ein Mechanismus bestehend aus einem
parallel oder im Wesentlichen parallel dazu angeordneten Glied,
wobei das Glied z. B. den Werkzeugabschnitt 3 und den Betätigungsabschnitt 4 verbindet)
bilden, und ein Hebelmechanismus zum Öffnen/Schließen (insbesondere
ein Mechanismus bestehend aus einem Glied zum Verbinden des Werkzeugabschnitts 3 und
des Betätigungsabschnitts 4 zum Öffnen/Schließen des
Werkzeugabschnitts) aus einem starren Körper (z. B. eine Antriebsstange,
die als starrer Körper ausgebildet
ist). Deshalb können
eine starke Drehkraft und eine starke Greifkraft zum Öffnen/Schließen erzielt
werden und die Betätigung
zum Drehen sowie zum Öffnen
und Schließen
lassen sich glatt und einfach ausführen (die erforderliche Greifkraft
zum Öffnen/Schließen sowie
das Gefühl
für die
direkte Manipulierung werden nicht beeinträchtigt).
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Bei
der in den 27 bis 29 dargestellten
vorliegenden Ausführungsform
besteht der Betätigungsabschnitt 4 aus:
einem Verbindungselement 143, das dem vierten Verbindungselement 43 aller zuvor
beschriebenen Ausführungsformen
entspricht; Drehachsen 140a und 140b, die an diesem
Verbindungselement 143 vorgesehen sind, wobei die Drehachsen
jeweils einen koaxialen Vorsprungsabschnitt haben, der das Verbindungselement 143 mit
dem dritten Verbindungselement 41 drehbar verbindet und
der sich in Querrichtung herausragend erstreckt; Stiftführungsflächen 141a und 141b,
die aus einer Ebene bestehen, die an einem Teil der Abdeckungen 50A und 50B des
ersten Griffs 37 gebildet sind und am Außenumfang
des Vorsprungsabschnitts der Drehachsen 140a und 140b anliegen;
und einer Abdeckung 149a auf der Abdeckung 50B und
einer Abdeckung 150a auf der Abdeckung 50A, um
diese Stiftführungsflächen 141a und 141b abzudecken.
Die anderen Bestandteile sind denen der ersten Ausführungsform ähnlich.
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Wenn
eine vergleichsweise große
Kraft aufgebracht wird, wenn der zweite Griff 39 relativ
zum ersten Griff 37 gedreht wird, wobei der Griff geschlossen
wird, wird das angrenzende Verbindungselement 143 nach
oben (in 26 nach oben) in eine in 26 dargestellte
geschwenkte Haltung gezogen (d. h. in eine in 12 dargestellte
geschwenkte Haltung). Als Ergebnis können die Drehachsen 140a und 140b nach oben
gezogen werden. Bei der in 10 gezeigten
geschwenkten Haltung können
die Drehachsen 140a und 140b aufgrund des nach
unten gezogenen angrenzenden Verbindungselements 143 (in 26 nach
unten) nach unten gezogen werden. In einem solchen Fall bewirkt
eine Positionsänderung der
Drehachsen 140a und 140b eine Last relativ zu Manipulationen
zum Schwenken in senkrechter und in Querrichtung durch den ersten
Griff 37, so dass eventuell die glatte Schwenkmanipulation
nicht mehr möglich
ist.
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Wenn
bei der in 26 dargestellten vorliegenden
Ausführungsform
der zweite Griff 39 relativ zum ersten Griff 37 geschlossen
wird, wird der Abstand L4 zwischen den Drehachsen 140a und 140b (d.
h. dem Gelenk an der proximalen Endseite des Glieds zum Öffnen/Schließen) und
dem dritten Drehzapfen 35 (d. h. Drehabschnitt an der proximalen Endseite
des Drehgliedes) so eingeschränkt,
dass er konstant bleibt. Speziell der Außenumfang des Vorsprungsabschnitts
der Drehachsen 140a und 140b liegt an den Führungsstiftflächen 141a und 141b an, und
eine Änderung
des Abstands L4 wird begrenzt. Bei der vorliegenden Ausführungsform
ist zusammen mit einer solchen Positionsbegrenzung (Begrenzung einer
Positionsänderung
der Drehachsen 140a und 140b) wie in 25 gezeigt
der Abstand L3 zwischen dem Drehzapfen 11 (d. h. Drehabschnitt
an der distalen Endseite des Gelenkhebels) und des ersten Verbindungsstiftes 15 (d.
h. dem Gelenk an der distalen Endseite des Glieds zum Öffnen/Schließen) so eingestellt,
dass er gleich ist dem Abstand L4. Das bedeutet, dass bei der vorliegenden
Ausführungsform
der Hebelmechanismus zum Öffnen/Schließen vom
ersten Verbindungsstift 15 am proximalen Endabschnitt des
zweiten Werkzeugteils 14 zu den Drehachsen 140a und 140b über die
erste Antriebsstange 5, ein Drehhebelmechanismus vom dritten Verbindungsstift 20 am
gekrümmten
Abschnitt 12a des ersten Werkzeugteils 12 zum
Drehzapfen 45 über
die zweite Antriebsstange 6 (und die dritte Antriebsstange 7)
und ein Basismechanismus als Basis der beiden Hebelmechanismen vom
ersten Drehzapfen 11 am proximalen Abschnitt des ersten
Werkzeugteils 12 zum Drehzapfen 35 über die
Tragabschnitte 8 und 31 stets parallel zueinander
angeordnet sind, so lang der zweite Griff 39 relativ zum
ersten Griff 37 geschlossen ist. Wenn deshalb die Drehachsen 140a und 140b in
den richtigen Positionen begrenzt sind wie zuvor beschrieben, wird
die gelenkige Bewegung in senkrechter und Querrichtung durch den
ersten Griff 37 glatt ausgeführt.
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Auf
diese Weise kann gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
mit einer relativ einfachen Konstruktion ein Öffnungs-/Schließ-Glied
in der richtigen Position angeord net, die Drehbewegung des chirurgischen
Instruments glatt ausgeführt
und die Bedienbarkeit verbessert werden.
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30 zeigt
eine fünfte
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung. Die vorliegende Ausführungsform stellt ein modifiziertes
Beispiel der vierten Ausführungsform
dar. Gleiche Bestandteile wie bei der vierten Ausführungsform
sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte Beschreibung
derselben wird hier verzichtet.
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Wie
aus 30 ersichtlich ist, sind Führungsstiftflächen 241a und 241b,
die am Außenumfang
des Vorsprungsabschnitts der Drehachsen 140a und 140b anliegen,
als Teil der Abdeckungen 50A und 50B ausgebildet.
Diese Führungsstiftflächen 241a und 241b bilden
eine bogenförmige
Krümmungsfläche um den
dritten Drehzapfen 35. Ihr Radius ist so eingestellt, dass
er mit dem Abstand L4 zwischen dem Drehzapfen 35 und jeder
der Drehachsen 140a und 140b übereinstimmt. Deshalb liegen
die Führungsstiftflächen 241a und 241b jeweils
am Außenumfang
des Vorsprungsabschnitts jeder der Drehachsen 140a und 140b an.
So lang eine Positionsänderung
der Drehachsen 140a und 140b begrenzt und der
zweite Griff 39 relativ zum ersten Griff 37 geschlossen
ist, kann auf diese Weise der Abstand L4 konstant gehalten werden.
Die anderen Bestandteile (z. B. L4 = L3) sind denen der vierten
Ausführungsform ähnlich.
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Deshalb
lassen sich auch bei der vorliegenden Ausführungsform vorteilhafte Wirkungen ähnlich wie
bei der vierten Ausführungsform
erzielen.
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Die 31A und 31B zeigen
eine sechste Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform
sind gleiche Bestandteile wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen
mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte
Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
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Wie
in 31A dargestellt ist die proximale Endabschnittseite
der ersten Antriebsstange 5 an der Innenseite des Einführabschnitts 2 in
zwei Abschnitte geteilt, nämlich
in die Antriebsstange 56 am Werkzeugabschnitt 3 und
die Antriebsstange 57 am Betätigungsabschnitt 4.
Am Endabschnitt dieser Antriebsstange 56 ist eine rechte
Schraube 56a und am Endabschnitt der Antriebsstange 57 eine
linke Schraube 57a vorgesehen. Ein Einstellelement 70 mit
einem Gewindeabschnitt an beiden Enden ist auf die rechte Schraube 56a der
Antriebsstange 56 und die linke Schraube 57a der
Antriebsstange 57 geschraubt. Das Einstellelement 70 wird
im oder gegen den Uhr zeigersinn gedreht, wodurch ein Spannschloss,
mit dem die wirksame Länge
der ersten Antriebsstange 5 durch Verlängern oder Verkürzen des
Abstands zwischen der Antriebsstange 56 und der Antriebsstange 57 eingestellt
werden kann, gebildet wird.
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Ein
mit einem Werkzeug während
des Drehens in Eingriff stehender D-Einschnitt 71 ist am
mittleren Abschnitt des Einstellelements 70 vorgesehen. Eine
Einspritzöffnung 72 zum
Einspritzen eines Klebers oder dgl. nach der Einstellung ist in
der Umfangswand an beiden Enden ausgebildet, so dass das Einstellelement 70 fixiert
wird.
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Wie
ferner aus 31B ersichtlich ist, ist die proximale
Endabschnittseite der zweiten Antriebsstange 6 und der
dritten Antriebsstange 7 in zwei Abschnitte geteilt, nämlich in
die Antriebsstange 58 am Werkzeugabschnitt 3 und
die Antriebsstange 59 am Betätigungsabschnitt 4.
Die rechte Schraube 58a befindet sich am Endabschnitt der
Antriebsstange 58 und die linke Schraube 59a am
Endabschnitt der Antriebsstange 59. Das Einstellelement 70 mit
einem Gewindeabschnitt an beiden Enden wird auf die rechte Schraube 59a der
Antriebsstange 58 und die linke Schraube 50a der
Antriebsstange 59 geschraubt. Das Einstellelement 70 wird
im oder gegen den Uhrzeigersinn gedreht, wodurch ein Spannschloss,
mit dem die wirksame Länge
der zweiten und dritten Antriebsstange 6 und 7 durch
Verlängern
oder Verkürzen
des Abstands zwischen der Antriebsstange 58 und der Antriebsstange 59 eingestellt
werden kann, gebildet wird.
-
Ein
mit einem Werkzeug während
des Drehens in Eingriff stehender D-Einschnitt 71 ist am
mittleren Abschnitt des Einstellelements 70 vorgesehen und
eine Einspritzöffnung 72 zum
Einspritzen eines Klebers oder dgl. nach der Einstellung ist in
der Umfangswand an beiden Enden ausgebildet, so dass das Einstellelement 70 fixiert
wird.
-
Wenn
das chirurgische Instrument zusammengebaut wird, werden die wirksamen
Längen
der ersten bis dritten Antriebsstange 5, 6 und 7 jeweils durch
das Einstellelement 70 eingestellt, so dass Maßfehler
der Einzelteile und Zusammenbaufehler durch das Einstellelement 70 korrigiert
werden können.
Das bedeutet, dass in zwei Schwenkhaltungen, also in einer ersten
Schwenkhaltung, in der der Werkzeugabschnitt 3 und der
Betätigungsabschnitt 4 im Wesentlichen
eine Gerade relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 bilden
(siehe 10) und in einer zweiten Schwenkhaltung,
in der der Werkzeugabschnitt 3 und der Betätigungsabschnitt 4 im
Wesentlichen senkrecht relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 verlaufen,
können
die Öffnungs-/Schließwinkel
und die Drehwinkel zwischen dem Werkzeugabschnitt 3 und
dem Betätigungsabschnitt 4 einander
entsprechen.
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Der
Werkzeugabschnitt 3 kann deshalb mittels einer Griffmanipulation
des Betätigungsabschnitts 4 in
beliebiger Richtung gelenkig bewegt werden. Außerdem können die Öffnungs-/Schließwinkel
zwischen dem ersten und zweiten Griff 37 und 39 und
dem Werkzeugabschnitt 3 zumindest in zwei Schwenkhaltungen
einander entsprechen. Dadurch führt
der Werkzeugabschnitt 3, wenn er durch die gelenkige Bewegung
des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 geschwenkt
wird, keine Öffnungs-/Schließbewegung
aus.
-
Wie
oben beschrieben worden ist, stimmen die Öffnungs-/Schließwinkel
und die Drehwinkel zwischen dem Betätigungsabschnitt und dem Werkzeugabschnitt
gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
durch einen Spannschlossmechanismus zumindest in zwei Schwenkhaltungen überein.
Auf diese Weise kann der Öffnungs-/Schließwinkel
des Betätigungsabschnitts
in allen Schwenkhaltungen zuverlässig
auf den des Werkzeugabschnitts übertragen werden,
und damit kann die Nadelgreifkraft zuverlässiger übertragen werden.
-
Die 32A bis 35 zeigen
eine siebte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform
sind gleiche Bestandteile wie bei den vorigen Ausführungsformen mit
identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte Beschreibung
derselben wird hier verzichtet.
-
Wie
die 32A bis 32C zeigen
sind ein erstes und ein zweites Positionsbegrenzungselement 352 und 353,
die als Mittel zur Positionsbegrenzung dienen, an der Innenseite
des Einführabschnitts 2 vorgesehen.
Das erste Positionsbegrenzungselement 352 befindet sich
an einer Position näher
am Werkzeugabschnitt 3 als der in 1 dargestellte Waschanschluss 55 und
das zweite Positionsbegrenzungselement 353 befindet sich
an einer Position näher
am Betätigungsabschnitt 4 als
der Waschanschluss 55.
-
Das
erste und zweite Positionsbegrenzungselement 352 und 353 haben
jeweils einen analogen Aufbau. Die Beschreibung bezieht sich hier
auf das erste Positionsbegrenzungselement 352. Drei Durchgangsbohrungen 354a, 354b und 354c sind
voneinander beabstandet in axialer Richtung in einem säulenförmigen Körper 54 des
proximalen Endabschnitts des ersten Positionsbegrenzungselements 352 ausgebildet.
Die erste Antriebstange 5 ist in axialer Richtung beweglich
durch die Durchgangsbohrung 354a eingeführt. Die zweite und dritte
Antriebsstange 6 und 7 sind durch die übrigen Durchgangsbohrungen 354b bzw. 354c in
axialer Richtung beweglich einge führt. Deshalb sind die erste
bis dritte Antriebsstange 5, 6 und 7 zwischen
den Positionsbegrenzungselementen 352 und 353 in
axialer Richtung rückziehbar, aber
sind im Einführabschnitt 2 nicht
in radialer Richtung beweglich. Diese Stangen sind hinsichtlich
ihrer Bewegung begrenzt, so dass sich ein relativer Abstand nicht ändert.
-
Ferner
ist zwischen dem ersten und zweiten Positionsbegrenzungselement 352 und 353 ein
Dichtelement 357, das als Dichtmittel dient, im inneren Hohlraum
des Einführabschnitts 2 an
einer Position angeordnet, die näher
am Betätigungsabschnitt 4 liegt
als der Waschanschluss 55. Wie 33 zeigt, hat
dieses Dichtelement 357 die Form einer Scheibe, besteht
aus einem elastischen synthetischen Harzmaterial, wie z. B. einem
Siliconmaterial und hat drei Durchgangsbohrungen 357a, 357b und 357c,
die voneinander in axialer Richtung beabstandet sind. Die erste
Antriebsstange 5 ist durch die Durchgangsbohrung 357a in
axialer Richtung beweglich und in einem abgedichteten Zustand eingeführt. Die
zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 sind
durch die übrigen
Durchgangsbohrungen 357b und 357c in axialer Richtung
beweglich und in einem abgedichteten Zustand eingeführt.
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Obwohl
die erste bis dritte Antriebsstange 5, 6 und 7 in
axialer Richtung beweglich sind, sind sie durch das Dichtelement 357 hermetisch
abgedichtet und so ausgeführt,
dass Gas oder Flüssigkeit
nicht in Richtung des zweiten Positionsbegrenzungselements 353 austreten
kann. Das Dichtelement 357 befindet sich zwischen den Positionsbegrenzungselementen 352 und 353,
so dass sich die erste bis dritte Antriebsstange 5, 6 und 7 nicht
in radialer Richtung bewegt. Der Dichtzustand wird also nicht aufgehoben.
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Im
Folgenden wird die Funktionsweise der oben beschriebenen Konstruktion
beschrieben.
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Wenn
wie bereits früher
anhand der 34 und 35 beschrieben
worden ist, der erste und zweite Griff 37 und 39 am
Betätigungsabschnitt 4 gemeinsam
in der durch den Pfeil "a" angegebenen Richtung
im parallelen Zustand um die Drehachse 32 gelenkig bewegt
werden, wird die zweite Antriebsstange 6 entlang dem Einführabschnitt 2 über die vierte
Drehplatte 46 vorgeschoben und die dritte Antriebsstange 7 entlang
dem Einführabschnitt 2 zurückgezogen.
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Deshalb
wird der erste Drehstift 22 am Werkzeugabschnitt 3 vorgeschoben
und der zweite Drehstift 23 zurückgezogen. Damit wird die zweite
Drehplatte 21 um die Drehachse 9 geschwenkt, und
das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 werden in der
durch den Pfeil "b" angegebenen Richtung
gelenkig bewegt. Wenn dagegen der erste und zweite Griff 37 und 39 zusammen
in umgekehrter Richtung zu der durch den Pfeil "a" angegebenen
um die zweite Drehachse 32 geschwenkt werden, wird die
zweite Antriebsstange 6 über die vierte Drehplatte 46 zurückgezogen
und die dritte Antriebsstange 7 vorgeschoben.
-
Deshalb
wird der erste Drehstift 22 am Werkzeugabschnitt 3 zurückgezogen
und der zweite Drehstift 23 vorgeschoben. Damit wird die
zweite Drehplatte 21 um die Drehachse 9 gedreht,
und das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 werden
in umgekehrter Richtung zu der durch den Pfeil "b" angegebenen
Richtung gelenkig bewegt.
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Das
erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 werden
nämlich
zusammen mit der Gelenkbewegung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 geschwenkt, wobei
der erste und zweite Griff 37 und 39 sowie das erste
und zweite Werkzeugteil 12 und 14 parallel zueinander
sind. Der Werkzeugabschnitt 3 kann durch den ersten und
zweiten Griff 37 und 39 in beliebiger Richtung
orientiert werden.
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Dabei
werden die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 durch
die Durchgangsbohrungen 354b und 354c des ersten
und zweiten Begrenzungselements 352 und 353 eingeführt und
in ihrer Position begrenzt, so dass sie sich nicht in radialer Richtung
des Einführabschnitts 2 bewegen.
Die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 bewegen
sich also in radialer Richtung des Einführabschnitts 2 zwischen
dem ersten Positionsbegrenzungselement 352 und der zweiten
Drehplatte 21. Ferner sind die erste bis dritte Antriebsstange 5, 6 und 7 durch
das Dichtelement 357 hermetisch abgedichtet, und Gas oder
Flüssigkeit
tritt nicht in Richtung des zweiten Positionsbegrenzungselements 353 aus.
Deshalb kann eine Waschflüssigkeit
in den Waschanschluss 55 eingespritzt werden, so dass das
Innere des Einführabschnitts 2 gewaschen
werden kann.
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Wie
oben beschrieben worden ist, sind gemäß der vorliegenden Ausführungsform
Positionsbegrenzungsmittel zum Begrenzen der gegenseitigen Abstände der
Antriebsstangen am Einführabschnitt vorgesehen,
wodurch der Durchmesser des Einführabschnitts
klein gehalten und eine Fehlbetätigung
des Hebelmechanismus verhindert werden kann. Die Schwenkmanipulation
des Betätigungsabschnitts
kann zuverlässig
in eine gelenkige Bewegung des Werkzeugabschnitts umgesetzt werden.
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Die 36A bis 38 zeigen
eine achte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform
sind gleiche Bestandteile wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen
jeweils mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte
Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
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Wie
die 36A bis 36C zeigen,
ist bei der vorliegenden Ausführungsform
die Länge
der dritten Antriebsstange 7 verschieden von der der zweiten
Antriebsstange 6. Insbesondere ist die Länge der
dritten Antriebsstange 7 länger als die der zweiten Antriebsstange 6.
Wenn sich bei einer solchen Konstruktion wie in 6 gezeigt
eine Seite, die den Mittelpunkt der Drehstifte 47 und 48 an
der vierten Drehplatte 46 verbindet, und die zweite und dritte
Antriebsstange 6 und 7 im normalen Zustand befinden,
d. h. senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zueinander wie in 36A gezeigt, wird der Werkzeugabschnitt 3 entgegen
dem Uhrzeigersinn relativ zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 (36 ist eine Ansicht von unten) in einen
geschwenkten Zustand ausgelenkt.
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Wenn
der in 1 gezeigte ersten Griff 37 entgegen dem
Uhrzeigersinn oder im Uhrzeigersinn gelenkig bewegt wird, wie in
den 36B und 36C dargestellt
ist, wird der Werkzeugabschnitt 3 entgegen dem Uhrzeigersinn
bzw. im Uhrzeigersinn geschwenkt. So lang der Auslenkwinkel der zweiten
Drehplatte 21 relativ zur zweiten und dritten Antriebsstange 6 und 7 im
normalen in 36A gezeigten Zustand innerhalb
von ca. 10° bis
ca. 15° relativ
zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 liegt,
kann ein Schwenkbereich in Querrichtung des Werkzeugabschnitts 3 bis
zu ca. 120° bis
130° sichergestellt
werden. Unter der Annahme, dass der Auslenkwinkel im Normalzustand
als ca. 30° definiert ist,
ist der Schwenkwinkel in Querrichtung auf den Bereich zwischen ca.
100 bis 110° beschränkt. Es
ist also wünschenswert,
dass der Auslenkwinkel im Normalzustand zwischen etwa 10° und 15° beträgt.
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Wenn
ferner wie in 37 dargestellt eine Nahtnadel 450 vom
Werkzeugabschnitt 3 gefasst wird, kann der Einstichwinkel
relativ zur Zielnaht 452 im Vergleich zur ersten in 38 dargestellten
Ausführungsform
vergrößert werden.
Außerdem
wird ein Schwenkwinkel in Querrichtung bis 120° sichergestellt und somit kann
ein Schwenkhub, bei dem das Ziel der Nahtnadel 450 hinreichend
aus der Zielnaht 452 herausgehoben wird, sichergestellt
werden. Außerdem
wird das chirurgische Instrument 1 gemäß der vorliegenden Ausführungsform
vorzugsweise mit der rechten Hand gehalten. Deshalb sind gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
die Längen
der zweiten und dritten Antriebsstange 6 und 7 voneinander verschieden,
wodurch der Einstichwinkel der Nahtnadel mit einer vergleichsweise
einfachen Konstruktion vergrößert werden
kann. Im praktischen Einsatz kann die Bedienbarkeit verbessert werden.
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39 zeigt
eine neunte Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung. Die vorliegende Ausführungsform stellt ein modifiziertes
Beispiel der achten Ausführungsform
dar. Gleiche Bestandteile wie bei der achten Ausführungsform
sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine detaillierte Beschreibung
derselben wird hier verzichtet.
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Beim
chirurgischen Instrument 1 sind die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 der
achten Ausführungsform
an einander gegenüberliegenden Positionen
angeordnet. Das bedeutet, dass im Normalzustand gemäß 6 die
zweite Antriebsstange 6 wie in 39 gezeigt
rechts in Richtung des distalen Endes des Einführabschnitts 2 angeordnet
ist. Die dritte Antriebsstange 7 ist links in Richtung
des distalen Endes des Einführabschnitts 2 angeordnet (39 ist
eine Ansicht von unten). Vorzugsweise wird also das chirurgische
Instrument 1 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
mit der linken Hand gehalten. Deshalb kann gemäß der vorliegenden Ausführungsform
wie bei der achten Ausführungsform
der Einstichwinkel der Nahtnadel mit einer vergleichsweise einfachen
Konstruktion vergrößert werden.
Im praktischen Einsatz kann die Bedienbarkeit verbessert werden.
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Obwohl
die achte und neunte Ausführungsform
bezüglich
eines Werkzeugs zum Einstechen einer Nahtnadel in eine Zielnaht
beschrieben worden sind, können
diese beiden Ausführungsformen
für verschiedene
Werkzeuge verwirklicht werden, ohne auf ein solches Werkzeug beschränkt zu sein.
Das heißt,
obwohl die Beschreibung einen Fall betroffen hat, in dem der Werkzeugabschnitt
in einer vorgegebenen Richtung ausgelenkt wird, wodurch die Nahtnadel
leicht eingestochen werden kann, kann die Nahtnadel auch in einer
Richtung ausgelenkt werden, in der die Nadel kaum eingestochen wird.
Obwohl bei der achten und neunten Ausführungsform der Schwenkwinkel
des Werkzeugabschnitts 3 als ca. 120° bis 130° definiert worden ist, können verschiedene
Schwenkbereiche in Abhängigkeit
von den Konstruktionsbedingungen ohne Einschränkung auf einen solchen Winkel
definiert werden.
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Die 40 und 41 zeigen
eine zehnte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform
sind gleiche Bestandteile wie bei den vorigen Ausführungsformen mit
identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte Beschreibung
derselben wird hier verzichtet.
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Wie
bei jeder der zuvor beschriebenen Ausführungsformen sind auch bei
der vorliegenden Ausführungsform
wie in den 40 und 41 gezeigt ein
erstes Abdeckelement 50A und ein zweites Abdeckelement 50B zum
Abdecken eines Glieds oder dgl. wie die dritte und die vierte Drehplatte 34 und 46 am
proximalen Endabschnitt des ersten Griffs 37 am Umfang
des Drehabschnitts des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 befestigt.
Bei der vorliegenden Ausführungsform
weisen das erste und zweite Abdeckelement 50A und 50B auf:
einen ersten Vorsprungsabschnitt 553 mit einer unteren
Fläche 553b,
der in Richtung des distalen Endes des Einführabschnitts 2 vom
zweiten Drehzapfen 38 zum Öffnen/Schließen aus
vorsteht, wenn der erste Griff 37 im rechten Winkel relativ
zur Achse des Einführabschnitts 2 geschwenkt
ist, und einen zweiten Vorsprungsabschnitt 554, der vom
zweiten Drehzapfen 38 zum Öffnen/Schließen aus
nach unten ragt und einen bogenförmigen
Abschnitt 554a um den dritten Drehzapfen 35 sowie
eine vordere Fläche 554b hat.
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Der
bogenförmige
Abschnitt 554b des zweiten Vorsprungsabschnitts 554 ist
an einer Krümmung um
den dritten Drehzapfen 35 ausgebildet. Auf diese Weise
ist innerhalb des Schwenkbereichs, über den der erste Griff 37 in
senkrechter Richtung gelenkig bewegt wird, der Schwenkbereich in
Querrichtung des dritten Drehzapfens 35 so begrenzt, dass
stets ein konstanter Abstand zur Anschlagaufnahmefläche 31a des
Tragabschnitts 31 eingehalten wird. Demzufolge ist der
Schwenkbereich in Querrichtung des ersten Griffs 37 relativ
zu dem in senkrechter Richtung des ersten Griffs 37 konstant
begrenzt. Das heißt,
das erste und zweite Abdeckelement 50A und 50B und
die Anschlagaufnahmefläche 31a des
Tragabschnitts 31 wirken zusammen, wodurch sie das Begrenzungsmittel
bilden.
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Wie
zuvor beschrieben beträgt
der Schwenkbereich, über
den der erste und zweite Griff 37 und 39 in senkrechter
Richtung um den dritten Drehzapfen 35 gelenkig bewegt werden,
im Wesentlichen 90° zwischen
einer Position waagrecht zur Achse des Einführabschnitts 2 und
einer Position, in der der erste und zweite Griff 37 und 39 senkrecht
zur Achse des Einführabschnitts 2 liegen,
wie in 40 dargestellt ist.
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Wenn
in dem in 40 dargestellten Zustand der
erste und zweite Griff 37 und 39 in Querrichtung
um die zweite Drehachse 32 gelenkig bewegt werden, z. B.
in der durch den Pfeil "b" markierten Richtung
wie in 41 gezeigt, schlägt die vordere
Fläche 554b des
zweiten Vorsprungsabschnitts 554 des ersten Abdeckelements 50A an
der Anschlagaufnahmefläche 31a des
Tragabschnitts 31 an. Selbst wenn versucht wird, den ersten
und zweiten Griff 37 und 39 zu weit in der durch
den Pfeil "b" angegebenen Richtung über ihre
Drehbegrenzung hinaus zu drehen, ist ihr Schwenkbereich demzufolge
begrenzt. Wenn der erste und zweite Griff 37 und 39 in
der Richtung entgegengesetzt zu der durch den Pfeil "b" angegebenen Richtung um die zweite
Drehachse 32 gelenkig bewegt werden, schlägt die vordere
Fläche 554b des zweiten
Vorsprungsabschnitts 554 des zweiten Abdeckelements 50B an
der Anschlagaufnahmefläche 31a des
Tragabschnitts 31 an. Der Schwenkbereich in Querrichtung
des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 ist also
begrenzt.
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Wenn
deshalb der erste und zweite Griff 37 und 39 am
Betätigungsabschnitt 4 in
Querrichtung um die zweite Drehachse 32 gelenkig bewegt
werden, wodurch der Werkzeugabschnitt 3 in der Erstreckungsrichtung
des Einführabschnitts 2 gerade
oder unter einem Winkel relativ zum Einführabschnitt 2 zu liegen
kommt, ist der Schwenkbereich selbst dann, wenn versucht wird, den
ersten und zweiten Griff 37 und 39 zu weit über den
Schwenkbereich hinaus zu bewegen, ist der Schwenkbereich durch das
erste und zweite Abdeckelement 50A und 50B und
die Anschlagaufnahmefläche 31a des
Tragabschnitts 31 begrenzt. Eine Beschädigung des Betätigungsabschnitts 4 kann
damit vermieden werden.
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Die 42 bis 44 zeigen
eine elfte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform
sind gleiche Bestandteile wie bei der zehnten Ausführungsform
mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte
Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
ist ein oberes Schutzgehäuse 555 entfernbar
und austauschbar am oberen Teil des Tragabschnitts 31 an der
Seite des proximalen Endabschnitts des Einführabschnitts 2 angebracht.
Ein unteres Schutzgehäuse 556 ist
entfernbar und austauschbar am unteren Teil des Tragabschnitts 31 angebracht.
Das obere und untere Schutzgehäuse 555 und 556 sind
in ihrem Aufbau identisch, und eine Anschlagaufnahmefläche 555a ist
an der Oberfläche
des oberen Schutzgehäuses 555 ausgebildet.
Auf ähnliche
Weise ist eine Anschlagaufnahmefläche 556a an der Unterseite
des unteren Schutzgehäuses 556 ausgebildet. Das
obere und untere Schutzgehäuse 555 und 556 sind
in Breitenrichtung in zwei Abschnitte geteilt und stehen in der
Mitte durch gestufte Abschnitte 555c und 556c in
Eingriff.
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Wenn
der erste Griff 37 im rechten Winkel relativ zur Achse
des Einführabschnitts 2 gelenkig
bewegt wird, ist ein drittes Abdeckelement 557 senkrecht
zur Achse des Einführabschnitts 2 am
ersten und zweiten Abdeckelement 50A und 50B vorgesehen.
Dieses dritte Abdeckelement 557 besteht aus einer rechteckigen
ebenen Platte, und der untere Endabschnitt ragt vom zweiten Vorsprungsabschnitt 554 des
ersten und zweiten Abdeckelements 50A und 50B nach
unten.
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Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform wird
eine Position senkrecht zur Achse des Einführbereichs 2 als Schwenkbereich
definiert, wenn der erste und zweite Griff 37 und 39 nach
oben um den dritten Drehzapfen 35 gelenkig bewegt werden. Wenn
der erste und zweite Griff 37 und 39 weiter in der
durch den Pfeil "c" angegebenen Richtung
um den dritten Drehzapfen 35 geschwenkt werden, wie in 42 dargestellt,
schlägt
die untere Fläche 553b des
ersten Vorsprungsabschnitts 553 des ersten und zweiten
Abdeckelements 50A und 50B gegen die Anschlagaufnahmefläche 555a des
oberen Schutzgehäuses 555 an.
Selbst wenn also versucht wird, den ersten und zweiten Griff 37 und 39 zu
weit in der durch den Pfeil "c" angegebenen Richtung über ihre Schwenkbegrenzung
hinaus zu drehen, ist ihr Schwenkbereich begrenzt.
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Wenn
der erste und zweite Griff 37 und 39 nach unten
um den dritten Drehzapfen 35 gelenkig bewegt werden, wird
eine Position parallel zur Achse des Einführabschnitts 2 als
Schwenkbereich definiert. Wenn der erste und zweite Griff 37 und 39 weiter
in der durch den Pfeil "d" angegebenen Richtung um
den dritten Drehzapfen 35 geschwenkt werden, wie in 44 dargestellt,
schlägt
das dritte Abdeckelement 557 gegen die Anschlagaufnahmefläche 556a des
unteren Schutzgehäuses 556 an.
Selbst wenn also irrtümlich
versucht wird, den ersten und zweiten Griff 37 und 39 zu
weit in der durch den Pfeil "d" angegebenen Richtung
zu drehen, ist ihr Schwenkbereich begrenzt.
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Wenn
deshalb der erste und zweite Griff 37 und 39 am
Betätigungsabschnitt 4 in
senkrechter Richtung um den dritten Drehzapfen 35 geschwenkt werden,
wodurch der Werkzeugabschnitt 3 in Erstreckungsrichtung
des Einführabschnitts 2 gerade
zu liegen kommt, oder – alternativ – selbst
wenn der erste und zweite Griff 37 und 39 über den
Schwenkbereich hinaus bewegt werden, wenn ein Winkel relativ zum
Einfuhrabschnitt 2 vorgesehen ist, wirken das erste und
zweite Abdeckelement 50A und 50B sowie das obere
und untere Schutzgehäuse 555 und 556 zusammen,
und der Schwenkbereich ist begrenzt. Eine Beschädigung des Betätigungsabschnitts 4 kann
somit vermieden werden. Außerdem
sind das obere und untere Schutzgehäuse 555 und 556 entfernbar/austauschbar
am Tragabschnitt 31 angebracht, so dass diese Gehäuse nach
dem Abbau gewaschen und problemlos durch Ersatzgehäuse ausgetauscht
werden können,
wenn sie beschädigt
sind.
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45 zeigt
eine zwölfte
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform
sind gleiche Bestandteile wie bei der zehnten und elften Ausführungsform
mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte
Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
ist ein oberes Schutzgehäuse 570 entfernbar
am oberen Teil des Tragabschnitts 31 an der Seite des proximalen
Endabschnitts des Einführabschnitts 2 angebracht.
Ein unteres Schutzgehäuse 571 ist
entfernbar am unteren Teil des Tragabschnitts 31 angebracht. Das
obere und untere Schutzgehäuse 570 und 571 sind
in ihrem Aufbau identisch. Das obere und untere Schutzgehäuse 570 und 571 sind
in Breitenrichtung in zwei Abschnitte geteilt, d. h. in ein erstes
Element 572, an dessen Oberfläche sich eine bogenförmige obere
Anschlagaufnahmefläche 572a und
eine untere Anschlagaufnahmefläche 572b befindet,
die in der Mitte höher
sind und zu beiden Enden hin allmählich niedriger werden, sowie
ein zweites Element 573, das mit diesem ersten Element
in Eingriff steht und dieses abstützt.
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Wenn
gemäß dieser
Ausführungsform
der erste und zweite Griff 37 und 39 um den dritten
Drehzapfen 35 nach oben und der erste und zweite Griff 37 und 39 in
Querrichtung um den zweiten Drehzapfen 32 geschwenkt werden,
kommen die obere Anschlagaufnahmefläche 572a des Schutzgehäuses 570 und
die untere Fläche 553b des
ersten in 40 dargestellten Vorsprungsabschnitts 553 zur
Anlage aneinander. Dadurch ändert
sich der Schwenkbegrenzungsbereich in senkrechter Richtung in Abhängigkeit
von der Gelenkbewegung in Querrichtung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39.
Falls gewünscht, ist
der erste Vorsprungsabschnitt 553 des ersten Griffs 37 hier
mit einem Vorsprung (nicht dargestellt) versehen, der an der oberen
Anschlagaufnahmefläche 572a am
mittleren Abschnitt der beiden unteren Flächen 553b und 553b anschlägt.
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Wenn
alternativ der erste und zweite Griff 37 und 39 um
den dritten Drehzapfen 35 nach unten und der erste und
zweite Griff 37 und 39 in Querrichtung um den
zweiten Drehzapfen 32 geschwenkt werden, kommen die untere
Anschlagaufnahmefläche 572b des
Schutzgehäuses 570 und
die dritte Abdeckung 557 von 42 zur
Anlage aneinander. Dadurch ändert
sich der Drehbegrenzungsbereich in senkrechter Richtung in Abhängigkeit
von der Gelenkbewegung in Querrichtung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39.
Falls gewünscht,
ist die dritte Abdeckung keine ebene Platte und der mittlere Abschnitt
der dritten Abdeckung mit einem Vorsprung (nicht dargestellt) versehen,
der an der unteren Anschlagaufnahmefläche 572b anschlägt.
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Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform ist
deshalb der Schwenkbereich in senkrechter Richtung entsprechend
einem Schwenkwinkel begrenzt, um den der erste und zweite Griff 37 und 39 in
Querrichtung um den zweiten Drehzapfen 32 gelenkig bewegt
werden. Wenn nämlich
der Schwenkwinkel in Querrichtung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 relativ
zur Achse des Einführabschnitts 2 groß ist, wird
der Gelenkbereich in senkrechter Richtung bei Begrenzung deutlich
beeinflusst werden. Wenn der Schwenkwinkel in Querrichtung kleiner
wird, ist der Gelenkbereich in senkrechter Richtung bei Begrenzung
klein.
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Wenn
umgekehrt der Schwenkwinkel in senkrechter Richtung relativ zur
Achse des Einführabschnitts 2 groß ist, wird
der Gelenkbereich in senkrechter Richtung bei Begrenzung klein.
Wenn der Schwenkwinkel in Querrichtung größer wird, wird der Gelenkbereich
in senkrechter Richtung bei Begrenzung deutlich beeinflusst.
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46 zeigt
eine 13. Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Gleiche Bestandteile wie bei der zehnten
bis zwölften
Ausführungsform
sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte
Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
haben das erste und zweite Abdeckelement 50A und 50B einen
zweiten Vorsprungsabschnitt 574, der vom zweiten Drehzapfen 38 zum Öffnen/Schließen aus
nach unten ragt und einen bogenförmigen
Abschnitt 574a hat. Der bogenförmige Abschnitt 574a ist
mit einer solchen Krümmung
ausgebildet, dass der Abstand L vom Mittelpunkt des dritten Drehzapfens 35 nach
unten allmählich
größer wird.
Deshalb ist der Schwenkbereich in Querrichtung gemäß dem Schwenkwinkel,
um den der erste und zweite Griff 37 und 39 um
den dritten Drehzapfen 35 senkrecht gelenkig bewegt werden,
begrenzt. Wenn nämlich
der Schwenkwinkel in senkrechter Richtung des ersten und zweiten
Griffs 37 und 39 relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 groß ist, wird
der Gelenkbereich in Querrichtung bei Begrenzung deutlich beeinflusst. Wenn
der Schwenkwinkel in senkrechter Richtung kleiner wird, kann der
Gelenkbereich in Querrichtung bei Begrenzung klein sein.
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Wenn
umgekehrt der Schwenkwinkel in senkrechter Richtung relativ zur
Achse des Einführabschnitts 2 groß ist, kann
der Gelenkbereich in Querrichtung bei Begrenzung klein sein. Wenn
der Schwenkwinkel in senkrechter Richtung kleiner wird, wird der
Gelenkbereich in Querrichtung bei Begrenzung deutlich beeinflusst.
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Die 47 bis 50 zeigen
eine 14. Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Gleiche Bestandteile wie bei der 10.
bis 13. Ausführungsform sind
mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte
Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
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47 ist
eine Draufsicht, die einen Betätigungsabschnitt 4 zeigt,
wenn der erste und zweite Griff 37 und 39, die
parallel zur Achse des Einführabschnitts 2 liegen,
in Querrichtung um die zweite Drehachse 32 gelenkig bewegt
werden. 48 ist eine Draufsicht, die
den Werkzeugabschnitt zeigt, wenn der Betätigungsabschnitt 4 in
den in 47 dargestellten Zustand gelenkig
bewegt worden ist.
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Wie
bei der zehnten Ausführungsform
wird ein Gelenkbewegungsbereich A in Querrichtung des Betätigungsabschnitts 4 durch
das erste und zweite Abdeckelement 50A und 50B sowie
die Anschlagaufnahmefläche 31a des
Tragabschnitts 31 eingestellt. Dieser Gelenkbewegungsbereich
A des Betätigungsabschnitts 4 ist
auf einen Gelenkbewegungsbereich A' begrenzt, der kleiner ist als ein möglicher
Gelenkbewegungsbereich B, in dem der Werkzeugabschnitt 3 in
Querrichtung um die erste Drehachse 9 geschwenkt wird.
Auf diese Weise wird der Gelenkbewegungsbereich A des Betätigungsabschnitts 4 auf den
Gelenkbewegungsbereich A' begrenzt,
der kleiner ist als der mögliche
Gelenkbewegungsbereich B des Werkzeugabschnitts 3, wodurch
verhindert wird, dass der Werkzeugabschnitt 3 durch Dreh-
und Maßfehler
der Einzelteile übermäßig belastet
wird; Zusammenbaufehler können
ausgeglichen werden. Die Bewegung des Betätigungsabschnitts 4 kann
zuverlässig
zum Werkzeugabschnitt 3 übertragen werden.
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49 ist
eine Seitenansicht, die den Betätigungsabschnitt 4 zeigt,
wenn der erste und zweite Griff 37 und 39, die
parallel zur Achse des Einführabschnitts 2 liegen,
im rechten Winkel um den dritten Drehzapfen 35 gelenkig
bewegt werden. 50 ist eine Seitenansicht, die
den Werkzeugabschnitt 3 zeigt, wenn der Betätigungsabschnitt 4 in
senkrechter Richtung gelenkig bewegt worden ist.
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Wie
bei der elften Ausführungsform
wird ein Gelenkbewegungsbereich C in senkrechter Richtung des Betätigungsabschnitts 4 durch
das erste und zweite Abdeckelement 50A und 50B sowie
die Anschlagaufnahmeflächen 555a und 556a des
oberen und unteren Schutzgehäuses 555 und 556 am
Tragabschnitt 31 eingestellt. Dieser Gelenkbewegungsbereich
C des Betätigungsabschnitts 4 ist
auf einen Gelenkbewegungsbereich C' begrenzt, der kleiner ist als ein möglicher
Gelenkbewegungsbereich D, in dem der Werkzeugabschnitt 3 in
senkrechter Richtung um den ersten Drehzapfen 11 geschwenkt
wird. Auf diese Weise wird der Gelenkbewegungsbereich C des Betätigungsabschnitts 4 auf
den Gelenkbewegungsbereich C' begrenzt,
der kleiner ist als der mögliche
Gelenkbewegungsbereich D des Werkzeugabschnitts 3, wodurch
verhindert wird, dass der Werkzeugabschnitt 3 durch Dreh-
und Maßfehler
der Einzelteile übermäßig belastet
wird. Zusammenbaufehler können
ausgeglichen werden und die Bewegung des Betätigungsabschnitts 4 kann
zuverlässig
zum Werkzeugabschnitt 3 übertragen werden.
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Wie
oben beschrieben worden ist, ist gemäß der 10. bis 14. Ausführungsform
der Schwenkbereich des Betätigungsabschnitts
begrenzt, wodurch eine übermäßige Belastung
verhindert werden kann. Als Ergebnis kann die Dauerhaftigkeit verbessert
werden.
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Die 51 bis 53 zeigen
eine 15. Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform
sind gleiche Bestandteile wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen
jeweils mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte
Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
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Wie
die 51 und 52 zeigen,
ist bei der vorliegenden Ausführungsform
eine Verbesserung an einem Abschnitt am distalen Endabschnitt des
Einführabschnitts 2 und
der Bewegungsübertragung
des Betätigungsabschnitts
an den Werkzeugabschnitt 3 (im Folgenden als Übertragungsmittel 650 bezeichnet)
vorgenommen worden. Insbesondere ist der proximale Endabschnitt
eines Verbindungselements 651, das als Übertragungselement dient, am
distalen Endabschnitt der ersten Antriebsstange 5 befestigt.
Das Verbindungselement 651 ist so geformt, dass es zu seinem
distalen Ende hin allmählich
breiter wird. An seinem distalen Endabschnitt zeigt die Draufsicht
einen Zweiwegeabschnitt 651a.
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Ein
Stiftloch 651b zur schwenkbaren Aufnahme des dritten Verbindungsstiftes 19 ist
im Zweiwegeabschnitt 651a des Verbindungselements 651 in
Querrichtung vorgesehen. Ferner wird der proximale Endabschnitt
des zweiten Verbindungselements 18, das als Übertragungselement
dient, um den dritten Verbindungsstift 19 in senkrechter
Richtung drehbar geschwenkt. Dieses zweite Verbindungselement 18 ist
ebenfalls so geformt, dass es zu seinem distalen Ende hin allmählich breiter
wird. An seinem distalen Endabschnitt zeigt die Seitenansicht einen
Zweiwegeabschnitt 18a.
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Ein
Stiftloch 18b zur schwenkbaren Aufnahme des zweiten Verbindungsstiftes 17 ist
im Zweiwegeabschnitt 18a des zweiten Verbindungselements 18 in
senkrechter Richtung vorgesehen. Ferner wird der proximale Endabschnitt
des ersten Verbindungselements 16, das als Übertragungselement
dient, um den dritten Verbindungsstift 19 in Querrichtung
drehbar geschwenkt. Dieses erste Verbindungselement 16 ist
ebenfalls so geformt, dass es zu seinem distalen Ende hin allmählich breiter
wird. An seinem distalen Endabschnitt zeigt die Draufsicht einen
Zweiwegeabschnitt 16a.
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Ein
Stiftloch 16b zur schwenkbaren Aufnahme des ersten Verbindungsstiftes 15 ist
im Zweiwegeabschnitt 16a des ersten Verbindungselements 16 in
Querrichtung vorgesehen. Ferner wird der proximale Endabschnitt
des zweiten Werkzeugteils 14 um das erste Verbindungselement 16 drehbar
in senkrechter Richtung geschwenkt.
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Deshalb
wird in Querrichtung am Verbindungsabschnitt zwischen dem Verbindungselement 651 und
dem zweiten Verbindungselement 18 eine erste Stufe 652 gebildet.
Eine zweite Stufe 653 wird in senkrechter Richtung am Verbindungsabschnitt zwischen
dem zweiten Verbindungselement 18 und dem ersten Verbindungselement 16 gebildet.
Eine dritte Stufe 654 wird in Querrichtung am Verbindungsabschnitt
zwischen dem ersten Verbindungselement 16 und dem zweiten
Werkzeugteil 14 gebildet. Von der ersten Stufe 652,
der zweiten Stufe 653 und der dritten Stufe 654 befinden
sich die unteren Stufenstellen 652a, 653a und 654a näher an der
Achse des Einführabschnitts 2 als
eine Stelle an der distalen Endseite des Einführabschnitts 2 und
des Werkzeugsabschnitts 3, die sich oben an der Stufe befindet.
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Wenn
Gewebe mittels des chirurgischen Instruments zu nähen ist
wie in 53 gezeigt, hat sich deshalb
ein Operationsschritt ergeben, bei dem der aus der Nahtnadel 660 kommende
Nahtfaden 655 um den Einführabschnitt 2 gewickelt
ist. Das Übertragungsmittel 650 ist
jedoch an einer Stufe ausgebildet, die zum distalen Ende des Einführabschnitts 2 hin abgesenkt
ist. Es ergibt sich also der vorteilhafte Effekt, dass der mittlere
Abschnitt des Nahtfadens 655 nicht an der Stufe hängen bleibt
und der Nahtfaden 655 ungehindert vom Einführabschnitt 2 freigegeben wird.
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Wie
aus 52 ersichtlich ist, hat der zweite Verbindungsstift 17 einen
divergenten Abschnitt 17a an einem Ende in der Nähe der Achse
des Einführabschnitts 2 und
wird von unten in das Stiftloch 18b eingeführt. Die
erste Drehachse 9 hat einen divergenten Abschnitt 9a an
einem Ende in der Nähe
der Achse des Einführabschnitts 2 und
wird von unten in einen Schlitz 8a eingeführt. Außerdem haben
der erste Stift 22 und der zweite Stift 23 divergente
Abschnitte 22a und 23a (von denen nur einer dargestellt
ist) an einem Ende in der Nähe
der Achse des Einführabschnitts 2 und
werden von oben in das Stiftloch 21a der zweiten Drehplatte 21 eingeführt.
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Selbst
dann, wenn bei einer solchen Konstruktion das Stiftfixiermittel
(nicht dargestellt) wie ein Gewinde, Verschweißen, Verstemmen und Verkleben
versagt, rutscht der divergente Abschnitt 17 nicht nach
oben, sondern kann nur nach unten begrenzt rutschen. Nachdem jedoch
der Werkzeugabschnitt 3 angebaut worden ist, bewegt sich
der Tragabschnitt 8 relativ zum Drehzapfen 17 nach
unten, der somit nicht wegrutschen kann.
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Der
Drehzapfen 9 rutscht wegen des divergenten Abschnitts 9a nicht
nach oben, sondern kann nur nach unten begrenzt rutschen. Nachdem
jedoch der Werkzeugabschnitt 3 angebaut worden ist, bewegt
sich die zweite Drehplatte 21 relativ zum Drehzapfen 9 nach
unten, der somit nicht wegrutschen kann. In ähnlicher Weise rutschen der
erste und zweite Drehstift 22 und 23 wegen der
divergenten Abschnitte 22a und 23a nicht nach
unten, sondern können
nur nach oben begrenzt rutschen. Nachdem jedoch der Werkzeugabschnitt 3 angebaut
worden ist, bewegt sich der Tragabschnitt 8 relativ zum
ersten und zweiten Drehstift 22 und 23 nach oben,
die somit nicht wegrutschen können.