DE60218240T2 - Chirurgisches Instrument - Google Patents

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Toru Hachioji-shi Nagase
Katsumi Hachioji-shi Sasaki
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    • A61B34/70Manipulators specially adapted for use in surgery

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument mit:
    einem Einführabschnitt, der in den Körper eines Patienten eingeführt wird; einem Betätigungsabschnitt, der am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts angeordnet ist und den ein Chirurg greift; und einem Werkzeugabschnitt am distalen Ende des Einführabschnitts, der vom Betätigungsabschnitt gelenkig bewegt und geöffnet/geschlossen wird.
  • Chirurgische Instrumente, mit denen chirurgische Eingriffe ausgeführt werden, sind in den US-Patenten Nr. 5,275,608; 5,702,408; 5,383,888 und 4,763,669 offenbart.
  • Das im US-Patent Nr. 5,275,608 offenbarte chirurgische Instrument besteht aus:
    einer Achse, einem Werkzeugabschnitt, der geöffnet/geschlossen werden kann und am proximalen Endabschnitt dieser Achse angeordnet ist, und einem Griff am distalen Endabschnitt der Achse. Der Werkzeugabschnitt ist so konstruiert, dass er durch eine Manipulation des Griffs, die von der Öffnungs-/Schließmanipulation verschieden ist, in derselben Ebene gelenkig bewegt werden kann.
  • Das im US-Patent Nr. 5,702,408 offenbarte chirurgische Instrument besteht aus:
    einem als Gelenkhebel geformten ersten Glied und einem zweiten und dritten Glied, die mit dem ersten Glied verbunden sind, wobei das zweite und dritte Glied nach innen zueinander bewegt werden können und ein viertes Glied mit beiden Gliedendabschnitten verbunden ist. Der Werkzeugabschnitt und der Betätigungsabschnitt sind mittels eines parallelen Hebelmechanismus im gleichen Winkel eingestellt, um das erste Glied in einer ersten Richtung und das vierte Glied in der ersten Richtung gelenkig zu bewegen.
  • Das im US-Patent Nr. 5,383,888 offenbarte chirurgische Instrument besteht aus:
    einer Achse, einem Werkzeugabschnitt, der geöffnet/geschlossen werden kann und am proximalen Endabschnitt dieser Achse angeordnet ist, und einem Griff am distalen Endabschnitt der Achse. Der Werkzeugabschnitt wird durch eine Manipulation des Griffs geöffnet/geschlossen, und ein Manipulationsdraht wird durch einen Hebel, der an der Griffseite angeordnet ist, vorgeschoben/zurückgezogen, wodurch der Werkzeugabschnitt geschwenkt wird.
  • Das im US-Patent Nr. 4,763,669 offenbarte chirurgische Instrument besteht aus einer Achse, einem schwenkbaren Werkzeugabschnitt, der geöffnet/geschlossen werden kann und am proximalen Endabschnitt dieser Achse angeordnet ist, und einem Griff am proximalen Endabschnitt der Achse. Der Werkzeugabschnitt wird durch eine Manipulation des Griffs geöffnet/geschlossen, und eine Stößelstange wird durch einen Hebel, der an der Griffseite angeordnet ist, vorgeschoben/zurückgezogen, wodurch der Werkzeugabschnitt gelenkig bewegt wird.
  • Die meisten der oben beschriebenen herkömmlichen chirurgischen Instrumente werden jedoch nur in einer einzigen Ebene gelenkig bewegt. Wenn also insbesondere eine komplizierte Manipulation zum Nähen/Abbinden von Gewebe auszuführen ist, ist der Freiheitsgrad der gelenkigen Bewegung unzureichend.
  • Die oben beschriebenen chirurgischen Instrumente können den Werkzeugabschnitt von der Seite des Betätigungsabschnitts aus gelenkig bewegen und drehen. Wenn jedoch ein Daumen und andere Finger als der Daumen in den Betätigungsabschnitt eingreifen, ist es schwierig, den Werkzeugabschnitt zu drehen und ihn zur Zielstelle zu bewegen, wenn er mit einer Hand betätigt und der Werkzeugabschnitt an der Zielstelle geschlossen und geöffnet wird. Es ist also schwierig, das oben beschriebene chirurgische Instrument zum Nähen und Abbinden zu manövrieren. In der Tat gibt es kein chirurgisches Instrument, das zum Nähen/Abbinden geeignet ist, das gelenkig in beliebiger Richtung bewegt und mit einer Hand geöffnet/geschlossen werden kann.
  • Das oben beschriebene in US Nr. 5,275,608 offenbarte chirurgische Instrument hat im Wesentlichen ein Glied, an dem sich der Betätigungsabschnitt und der Werkzeugabschnitt im gleichen Winkel bewegen. Allerdings ist ein Glied, das aus einem Element an der Seite des Betätigungsabschnitts, das aus einer Scheibe mit einer in deren Mitte befestigten Drehachse, einer Hauptachse und einer parallel zu dieser verlaufenden beweglichen Achse sowie aus einem Element an der Seite des Werkzeugabschnitts mit einer in seiner Mitte befestigten Drehachse besteht, in einem Einführschaft an der proximalen Endseite untergebracht. Dadurch kann in der Tat die effektive Breite des Elements an der Seite des Betätigungsabschnitts nicht auf den notwendigen und ausreichenden Wert eingestellt werden. Außerdem kann das Drehmoment der Gelenkbewegung, das durch Schwenken des Betätigungsabschnitts erzeugt wird, nicht in ausreichender Weise erhalten werden. Ferner vergrößert die Hauptachse die Mitte des Einführabschnitts. Damit wird die wirksame Breite des Glieds verringert und ein ähnlicher Effekt hervorgerufen. Das US-Patent Nr. 5,275,608 beschreibt die gelenkige Bewegung in nur einer Ebene. Ein Gelenkverhältnis zwischen dem Element an der Seite des Betätigungsabschnitts und dem Element an der Seite des Werkzeugsabschnitts kann nicht in mehreren Gelenkebenen einge stellt werden, oder – anders ausgedrückt – eine Manipulation zur gelenkigen Bewegung kann nicht ausgeführt werden. Ein flexibles Element dient im Öffnungs-/Schließmechanismus dazu, die Verschiebung eines Mechanismus aufgrund der Manipulation zur gelenkigen Bewegung zu kompensieren. Als Ergebnis kann die erforderliche Greifkraft zum Öffnen/Schließen und zur direkten Manipulation geschwächt werden.
  • Im oben genannten US-Patent Nr. 5,702,408 wird ein Gelenkmechanismus mit einem parallelen Glied offenbart. Allerdings wird kein Mechanismus für eine Öffnungs-/Schließmanipulation vorgeschlagen, sondern nur eine Ausführungsform des chirurgischen Instruments mit gleichem Gelenkwinkel an der Seite des Betätigungsabschnitts und an der Seite des Werkzeugabschnitts offenbart. Bei der im US-Patent Nr. 5,702,408 offenbarten Technik sind der Betätigungs- und der Werkzeugabschnitt mittels eines einfachen Gliederpaares miteinander verbunden, so dass das gesamte Glied in Durchmesserrichtung des Einführabschnitts durch eine Manipulation des Betätigungsabschnitts bewegt wird. Es ist also ein ausreichender Raum erforderlich, damit das Glied nicht an eine Innenbohrung des Einführabschnitts stößt. Dies resultiert in dem Problem, dass der Innendurchmesser des Einführabschnitts größer wird. Wenn das Glied zu lang ist, entsteht leicht eine Störung wegen des Durchhangs des Gliedes, da die Größen der Gelenkmanipulation des Betätigungsabschnitts und des Werkzeugabschnitts nicht übereinstimmen.
  • Andere in dieser Hinsicht interessierende chirurgische Instrumente sind aus der französischen Patentschrift Nr. 1 430 639 und der internationalen Patentschrift Nr. WO 01/82807 bekannt.
  • Ein allgemeines Problem im oben beschriebenen Stand der Technik besteht darin, dass dann, wenn der Werkzeugabschnitt in den gewünschten Gelenkzustand durch die gelenkige Bewegung des Betätigungsabschnitts gebracht wird, der Werkzeugabschnitt verformt oder zerstört werden kann, wenn der Chirurg den Betätigungsabschnitt zu stark dreht oder den Betätigungsabschnitt mit übermäßiger Kraft schwenkt, so dass ein normaler Eingriff möglicherweise misslingt.
  • Wenn Gewebe mittels eines chirurgischen Instruments abgebunden wird, wird im Allgemeinen eine so genannte Fadenmanipulation zum chirurgischen Abbinden oder dgl. zum Wickeln eines mit einer Nahtnadel verbundenen Nahtfadens um das chirurgische Instrument zu dessen Manipulation ausgeführt. Übertragungselemente wie ein Glied zum Übertragen der Manipulation des Betätigungsabschnitts an den Werkzeug abschnitt sind jedoch mittels eines Drehzapfens gelenkig mit dem Einführabschnitt verbunden. Im Allgemeinen entsteht eine Stufe am Verbindungsabschnitt zwischen den Übertragungselementen. Der Nahtfaden bleibt deshalb an der Stufe hängen, und eine störungsfreie Manipulation zum Abbinden ist evtl. unmöglich.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein chirurgisches Instrument mit hervorragender Bedienbarkeit und Dauerhaftigkeit bereitzustellen, bei dem der Werkzeugabschnitt in einer beliebigen Richtung relativ zum Einführabschnitt mit der einen Hand, deren Daumen und andere Finger als der Daumen mit dem Betätigungsabschnitt in Eingriff stehen, gelenkig bewegt werden kann und eine Manipulation zum Nähen/Abbinden von Gewebe durch Öffnen/Schließen des Werkzeugabschnitts auf einfache Weise ausgeführt werden kann.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird durch das nachstehend beschriebene chirurgische Instrument gelöst. Das bedeutet, dass ein chirurgisches Instrument gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung aufweist:
    einen Einführabschnitt, der in den Körper eines Patienten eingeführt wird;
    einen Werkzeugabschnitt, der am distalen Ende des Einführabschnitts angeordnet ist und ein erstes und zweites Werkzeugteil hat, die durch eine erste Drehachse zum Öffnen/Schließen miteinander verbunden sind und geöffnet/geschlossen werden, indem sie relativ zueinander um die erste Drehachse zum Öffnen/Schließen gedreht werden, und der um mindestens eine erste Gelenkdrehachse gelenkig bewegt werden kann, die senkrecht zur Längsmittelachse des Einführabschnitts verläuft;
    einen Betätigungsabschnitt, der am proximalen Ende des Einführabschnitts angeordnet ist und einen ersten und einen zweiten Betätigungskörper hat, die miteinander durch eine zweite Drehachse zum Öffnen/Schließen verbunden sind und geöffnet/geschlossen werden, indem sie relativ zueinander um die zweite Drehachse zum Öffnen/Schließen gedreht werden, und der mindestens um die zweite Gelenkdrehachse gelenkig bewegt werden kann, die senkrecht zur Längsmittelachse des Einführabschnitts verläuft;
    einen ersten Hebelmechanismus, der den ersten Betätigungskörper und das erste Werkzeugteil miteinander verbindet und bewirkt, dass das erste Werkzeugteil um die erste Gelenkdrehachse aufgrund der Gelenkbewegung des ersten Betätigungskörpers um die zweite Gelenkdrehachse gelenkig bewegt wird; und
    einen zweiten Hebelmechanismus, der den zweiten Betätigungskörper und das zweite Werkzeugteil miteinander verbindet und bewirkt, dass das zweite Werkzeugteil um die erste Drehachse zum Öffnen/Schließen aufgrund der Drehung des zweiten Betätigungskörpers um die zweite Drehachse zum Öffnen/Schließen gedreht wird,
    bei dem die erste Drehachse zum Öffnen/Schließen so ausgeführt ist, dass sie an einer ersten Seite relativ zur Längsmittelachse des Einführabschnitts positioniert ist, wenn die zweite Drehachse zum Öffnen/Schließen an einer zweiten Seite relativ zur Längsmittelachse des Einführabschnitts positioniert ist, und die erste Seite sowie die zweite Seite eine im Wesentlichen symmetrische Lagebeziehung zueinander relativ zur Längsmittelachse des dazwischen befindlichen Einführabschnitts bilden.
  • Diese Zusammenfassung der Erfindung beschreibt nicht notwendigerweise alle erforderlichen Merkmale, so dass die Erfindung auch eine Unterkombination dieser beschriebenen Merkmale abdecken kann.
  • Die Erfindung erschließt sich aus der folgenden detaillierten Beschreibung in Zusammenhang mit den beiliegenden Zeichnungen; es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht der Gesamtkonstruktion eines chirurgischen Instruments gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Werkzeugabschnitts des chirurgischen Instruments von 1 von oben;
  • 3 eine perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Werkzeugabschnitts des chirurgischen Instruments von 1 von unten;
  • 4 eine perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts des chirurgischen Instruments von 1 von oben;
  • 5 eine perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Werkzeugabschnitts des chirurgischen Instruments von 1 von oben, wobei die Abdeckung entfernt worden ist;
  • 6 eine perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Werkzeugabschnitts des chirurgischen Instruments von 1 von unten, wobei die Abdeckung entfernt worden ist;
  • 7 eine Seitenansicht des Werkzeugabschnitts des chirurgischen Instruments von 1;
  • 8 eine Seitenansicht des Betätigungsabschnitts des chirurgischen Instruments von 1;
  • 9 eine Seitenansicht des chirurgischen Instruments von 1 in seiner Gesamtheit;
  • 10 eine Seitenansicht des chirurgischen Instruments von 1, in der der Werkzeugabschnitt waagrecht angeordnet ist;
  • 11A eine Draufsicht des chirurgischen Instruments von 1, in der der Werkzeugabschnitt waagrecht angeordnet ist;
  • 11B eine vergrößerte Draufsicht des Werkzeugsabschnitts des chirurgischen Instruments von 1;
  • 11C eine vergrößerte Ansicht von unten des Werkzeugsabschnitts des chirurgischen Instruments von 1;
  • 12 eine Seitenansicht des chirurgischen Instruments von 1, in der der Werkzeugabschnitt nach unten gesenkt ist;
  • 13 eine Draufsicht des chirurgischen Instruments von 1, in der der Werkzeugabschnitt nach unten gesenkt ist;
  • 14 eine Draufsicht des chirurgischen Instruments von 1, in der der Werkzeugabschnitt waagrecht angeordnet und in Querrichtung geschwenkt ist;
  • 15 eine Draufsicht des chirurgischen Instruments von 1, in der der Werkzeugabschnitt nach unten gebogen und in Querrichtung geschwenkt ist;
  • 16A eine Ansicht eines Zustands, bei dem das chirurgische Instrument von 1 verwendet wird;
  • 16B eine Ansicht eines Zustands, bei dem das chirurgische Instrument von 1 verwendet wird;
  • 17 eine perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts eines chirurgischen Instruments gemäß einer zweiten und dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung von oben;
  • 18 eine perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts des chirurgischen Instruments gemäß der zweiten und dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung von oben, in der die Abdeckung entfernt worden ist;
  • 19 eine perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts des chirurgischen Instruments gemäß der zweiten und dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung von unten, in der die Abdeckung entfernt worden ist;
  • 20 eine schematische Ansicht eines parallelen Gliedes zum Verbinden des Werkzeugabschnitts und des Betätigungsabschnitts des chirurgischen Instruments gemäß der zweiten und dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 21 einen Graphen, der die Beziehung zwischen einem Gelenkwinkel des Betätigungsabschnitts und einem Gelenkwinkel des Werkzeugabschnitts des chirurgischen Instruments gemäß der zweiten und dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 22 eine Seitenansicht des chirurgischen Instruments gemäß der zweiten und dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, in der der Werkzeugabschnitt nach unten gesenkt ist;
  • 23 eine Seitenansicht des chirurgischen Instruments gemäß der zweiten und dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, in der der Werkzeugabschnitt waagrecht angeordnet ist;
  • 24 eine Draufsicht des chirurgischen Instruments gemäß der zweiten und dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, in der der Werkzeugabschnitt gelenkig quer bewegt worden ist;
  • 25 eine Seitenansicht des Werkzeugabschnitts eines chirurgischen Instruments gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 26 eine Seitenansicht des Betätigungsabschnitts des chirurgischen Instruments von 25;
  • 27 eine perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts des chirurgischen Instruments von 25 von oben;
  • 28 eine perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts des chirurgischen Instruments von 25 von oben, in der die Abdeckung teilweise entfernt worden ist;
  • 29 eine perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts des chirurgischen Instruments von 25 von oben, in der die Abdeckung vollständig entfernt worden ist;
  • 30 eine perspektivische Ansicht bei Betrachtung des Betätigungsabschnitts des chirurgischen Instruments gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung von oben, in der die Abdeckung teilweise entfernt worden ist;
  • 31A eine perspektivische Ansicht eines Einstellmittels in einer ersten Antriebsstange eines chirurgischen Instruments gemäß einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 31B eine perspektivische Ansicht eines Einstellmittels in einer zweiten und dritten Antriebsstange des chirurgischen Instruments gemäß der sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 32A eine Ansicht von unten, die einen Zustand zeigt, in dem der Werkzeugabschnitt eines chirurgischen Instruments gemäß einer siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gerade angeordnet ist;
  • 32B eine Schnittansicht entlang der Linie 32B-32B in 32A;
  • 32C eine Schnittansicht entlang der Linie 32C-32C in 32A;
  • 33 eine perspektivische Ansicht eines Dichtelements des chirurgischen Instruments von 32A;
  • 34 eine Ansicht von unten des chirurgischen Instruments von 32A, in der der Werkzeugabschnitt waagrecht angeordnet und in Querrichtung geschwenkt ist;
  • 35 eine Draufsicht des chirurgischen Instruments von 32A, in der der Werkzeugabschnitt waagrecht angeordnet und in Querrichtung geschwenkt ist;
  • 36A eine allgemeine Ansicht von unten, die den distalen Endabschnitt des Einführabschnitts zeigt, wenn ein die zwei Drehachsen (dritter und vierter Drehzapfen) verbindendes Leitungssegment an der vierten Drehplatte von 6 vorgesehen ist und die zweite und dritte Antriebsstange am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts des chirurgischen Instruments gemäß einer achten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zueinander senkrecht stehen;
  • 36B eine allgemeine Ansicht von unten, die den distalen Endabschnitt des Einführabschnitts zeigt, wenn ein erster Griff im Uhrzeigersinn geschwenkt ist;
  • 36C eine allgemeine Ansicht von unten, die den distalen Endabschnitt des Einführabschnitts zeigt, wenn der erste Griff entgegen dem Uhrzeigersinn geschwenkt ist;
  • 37 eine allgemeine schematische Ansicht, in der eine Nahtnadel im Werkzeugabschnitt des chirurgischen Instruments der 36A bis 36C eingespannt und auf eine Nahtziel gerichtet ist;
  • 38 eine allgemeine schematische Ansicht, in der eine Nahtnadel im Werkzeugabschnitt des chirurgischen Instruments gemäß der ersten Ausführungsform eingespannt und auf ein Nahtziel gerichtet ist;
  • 39 eine allgemeine Ansicht von unten, die den distalen Endabschnitt des Einführabschnitts zeigt, wenn ein die zwei Drehachsen (dritter und vierter Drehzapfen) verbindendes Leitungssegment an der vierten Drehplatte von 6 vorgesehen ist und die zweite und dritte Antriebsstange am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts eines chirurgischen Instruments gemäß einer neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zueinander senkrecht stehen;
  • 40 eine perspektivische Ansicht des Betätigungsabschnitts eines chirurgischen Instruments gemäß einer zehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 41 eine perspektivische Ansicht des Betätigungsabschnitts von 40, in der die gelenkige Bewegung in Querrichtung begrenzt ist;
  • 42 eine perspektivische Ansicht des Betätigungsabschnitts eines chirurgischen Instruments gemäß einer elften Ausführungsform, in der die gelenkige Bewegung in senkrechter Richtung begrenzt ist;
  • 43 eine perspektivische Ansicht des proximalen Endabschnitts des Einführabschnitts des chirurgischen Instruments von 42;
  • 44 eine perspektivische Ansicht des Betätigungsabschnitts von 42, in der die gelenkige Bewegung in senkrechter Richtung begrenzt ist;
  • 45 eine perspektivische Ansicht des proximalen Endabschnitts des Einführabschnitts eines chirurgischen Instruments gemäß einer zwölften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 46 eine perspektivische Ansicht eines Abdeckelements eines chirurgischen Instruments gemäß einer 13. Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 47 eine Draufsicht des Betätigungsabschnitts gemäß einer 14. Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, in der der parallel zur Achse des Einführabschnitts angeordnete Betätigungsabschnitt in Querrichtung geschwenkt ist;
  • 48 eine Draufsicht des Werkzeugabschnitts, in der der Betätigungsabschnitt gemäß der 14. Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Querrichtung geschwenkt ist;
  • 49 eine Seitenansicht des Betätigungsabschnitts gemäß der 14. Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, in der der Betätigungsabschnitt parallel zur Achse des Einführabschnitts angeordnet ist;
  • 50 eine Seitenansicht des Werkzeugsabschnitts gemäß der 14. Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, in der der Betätigungsabschnitt in senkrechter Richtung geschwenkt ist;
  • 51 eine perspektivische Ansicht des Werkzeugabschnitts eines chirurgischen Instruments gemäß einer 15. Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 52 eine Seitenansicht in Längsrichtung des Werkzeugabschnitts des chirurgischen Instruments von 51; und
  • 53 eine perspektivische Ansicht zur Verdeutlichung der Funktionsweise des chirurgischen Instruments von 51.
  • Im Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
  • Die 1 bis 16B zeigen eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Wie aus 1 ersichtlich ist, besteht ein chirurgisches Instrument 1 gemäß der vorliegenden Erfindung aus: einem Einführabschnitt 2; einem Werkzeugabschnitt 3, der am distalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 angeordnet ist; und einem Betätigungsabschnitt 4, der am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 angeordnet ist.
  • Wie aus den 2 bis 6 ersichtlich ist, sind eine erste Antriebsstange 5, die einen Hebelmechanismus zum Öffnen/Schließen bildet, der aus einem konvergierenden Stab besteht, sowie eine zweite Antriebsstange 6 und eine dritte Antriebsstange 7, die jeweils einen Gelenkmechanismus bilden, parallel oder im Wesentlichen parallel zueinander im Einführabschnitt 2 enthalten. Die erste Antriebsstange 5 ist an einer Seite der Längsmittelachse des Einführabschnitts 2 exzentrisch angeordnet (bei der vorliegenden Ausführungsform oben). Die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 sind quer auf symmetrische Weise (bei der vorliegenden Ausführungsform unten) an der gegenüberliegenden Seite der ersten Antriebsstange 5 exzentrisch relativ zur Längsmittelachse des Einführabschnitts 2 angeordnet. Diese Antriebsstangen können außerdem unabhängig voneinander in axialer Richtung vorgeschoben bzw. zurückgezogen werden.
  • Die 2 und 3 zeigen den Werkzeugabschnitt 3 im Detail. Wie aus diesen Figuren ersichtlich ist, ist ein erster Tragabschnitt 8, der nach vorne ragt und steif ist, integral am distalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 angeordnet. Ein geteilter Abschnitt 8a ist am distalen Endabschnitt dieses ersten Tragabschnitts 8 angeordnet, und eine erste Drehplatte 10, die in Querrichtung gelenkig bewegt werden kann, ist mit diesem geteilten Abschnitt 8a mittels einer ersten Drehachse 9, die senkrecht zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 verläuft, verbunden. Ein erster Drehzapfen 11 ist an dieser ersten Drehplatte 10 senkrecht zur ersten Drehachse 9 angebracht, und ein proximaler Endabschnitt eines ersten Werkzeugteils 12 ist um diesen ersten Drehzapfen gelenkig gelagert. Außerdem ist eine Stelle des ersten Werkzeugteils 12 in unmittelbarer Nähe des ersten Drehzapfens 11 als gekrümmter Abschnitt 12a ausgebildet, und die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 sind mit diesem gekrümmten Abschnitt 12 durch später zu beschreibende Mittel verbunden.
  • Ein zweites Werkzeugteil 14 ist drehbar mit einem Zwischenabschnitt des ersten Werkzeugteils 12 mittels eines ersten Drehzapfens 13 zum Öffnen/Schließen verbunden. Auf diese Weise können das erste Werkzeugteil 12 und das zweite Werkzeugteil 14 relativ zueinander gedreht werden, wobei der erste Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen als Drehpunkt definiert ist. Ein Ende eines ersten Verbindungselements 16 ist drehbar mit dem proximalen Endabschnitt des zweiten Werkzeugteils 14 über einen ersten Verbindungsstift 15, der sich in Querrichtung erstreckt (senkrecht zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2) verbunden, und das andere Ende des ersten Verbindungselements 16 ist mit einem zweiten Verbindungselement 18 über einen zweiten Verbindungsstift 17 senkrecht zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 verbunden. Das andere Ende des zweiten Verbindungselements 18 ist drehbar mit dem distalen Endabschnitt der ersten Antriebsstange 5 über einen dritten Verbindungsstift 19 verbunden, der sich in Querrichtung erstreckt.
  • Eine zweite Drehplatte 21 ist mit dem gekrümmten Abschnitt 12a des ersten Werkzeugteils 12 über einen zweiten Drehzapfen 20 verbunden, der sich in Querrichtung erstreckt. Die proximale Stirnseite dieser zweiten Drehplatte 21 ist in Querrichtung breit. Ein erster Drehstift 22 und ein zweiter Drehstift 23 sind senkrecht zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 in Querrichtung beabstandet vorgesehen. Der erste Drehstift 22 ist mit der zweiten Antriebsstange 6 und der zweite Drehstift 23 mit der dritten Antriebsstange 7 verbunden.
  • Nunmehr folgt eine Beschreibung des Betätigungsabschnitts 4 anhand der 4 bis 6.
  • Wie aus diesen Figuren ersichtlich ist, ist die erste Antriebsstange 5 am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 so angeordnet, dass ihr proximaler Endabschnitt exzentrisch über der Längsmittelachse des Einführabschnitts 2 liegt. Die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 sind so angeordnet, dass ihre proximalen Endabschnitte symmetrisch quer unter der Längsmittelachse des Einführabschnitts 2 liegen. Ein zweiter Tragabschnitt 31, der sich nach hinten erstreckt (zum proximalen Ende) und steif ist, ist am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 über einen Verbindungsabschnitt 51 angeordnet (siehe 1). An beiden Seiten des proximalen Endabschnitts dieses zweiten Tragabschnitts 31 ist eine Anschlagaufnahmefläche 31a, die aus einer konvergenten Kegelfläche besteht, zum proximalen Ende weisend ausgebildet. Ein erster Drehabschnitt 33 mit einer zweiten Drehachse 32 senkrecht zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 ist am zweiten Tragabschnitt 31 vorgesehen, und eine dritte Drehplatte 34, die gelenkig um die zweite Drehachse 32 bewegt werden kann, ist an der ersten Drehachse 33 vorgesehen.
  • Ein zweiter Drehabschnitt 36 mit einem dritten sich in Querrichtung erstreckenden Drehzapfen 35 ist an der dritten Drehplatte 34 vorgesehen. Ein erster Griff 37, der als erster Betätigungskörper dient und waagrecht um den dritten Gelenkzapfen 35 gelenkig bewegt werden kann, ist mit diesem zweiten Drehabschnitt 36 verbunden. Mit diesem ersten Griff 37 ist ein zweiter Griff 39, der als zweiter Betätigungskörper dient, verbunden und in senkrechter Richtung drehbar. Wie aus 1 deutlich ersichtlich ist, ist ferner ein Fingereingriffsring 37a am ersten Griff 37 vorgesehen, durch den der Chirurg einen anderen Finger als den Daumen führt, wenn das chirurgische Werkzeug am ersten Griff 37 angebracht ist, und ein Fingereingriffsring 39a, in den der Chirurg den Daumen zur Betätigung führt, ist am zweiten Griff 39 vorgesehen.
  • Wie aus 5 deutlich zu ersehen ist, ist ein vierter Verbindungsstift 42 senkrecht zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 (sich in senkrechter Richtung erstreckend) am proximalen Endabschnitt der ersten Antriebsstange 5 vorgesehen, und ein drittes Verbindungselement 41 ist mit diesem vierten Verbindungsstift 42 verbunden, so dass das Verbindungselement in Querrichtung gedreht werden kann. Ein fünfter sich in Querrichtung erstreckender Verbindungsstift 40 ist an diesem dritten Verbindungselement 41 vorgesehen, und ein Ende des vierten Verbindungselements 43 ist mit diesem Verbindungsstift 40 senkrecht drehbar verbunden. Außerdem ist der zweite Griff 39 mit dem anderen Ende des vierten Verbindungselements 43 senkrecht drehbar über einen sechsten Verbindungsstift 44 verbunden, der sich in Querrichtung erstreckt.
  • Ein vierter Drehzapfen 45, der sich in Querrichtung erstreckt, ist in unmittelbarer Nähe des dritten Drehzapfens 35 des ersten Griffs 37 angeordnet. Dieser vierte Drehzapfen 45 ist an einem Ende der vierten Drehplatte 46 vorgesehen. Der erste Griff 37, der sich gelenkig um den dritten Drehzapfen 35 bewegt, ist gelenkig mit diesem Zapfen 45 verbunden. Ein dritter Drehstift 47 und ein vierter Drehstift 48 senkrecht zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 (sich in senkrechter Richtung erstreckend) sind in Querrichtung beabstandet am anderen Endabschnitt der vierten Drehplatte 46 vorgesehen. Die proximalen Endabschnitte der zweiten und dritten Antriebsstange 6 und 7, die quer zueinander angeordnet sind, sind drehbar mit dem dritten 47 bzw. vierten Drehstift 48 verbunden. Bei dieser Konstruktion können der erste 37 und der zweite Griff 39 relativ zum zweiten Tragabschnitt 31 um die zweite Drehachse 32 in Querrichtung und in senkrechter Richtung um die dritte Drehachse 35 gelenkig bewegt werden.
  • Der Umfang des ersten Drehabschnitts 33 und des zweiten Drehabschnitts 36 ist mit Abdeckungen 50A und 50B abgedeckt, die Bestandteile des ersten Griffs 37 bilden. Wie aus 1 zu ersehen ist, ist ein Verbindungsabschnitt 51 im Wesentlichen am mittleren Abschnitt in Längsrichtung des Einführabschnitts 2 vorgesehen, und ein Waschanschluss 55, der mit dem Innern des Einführabschnitts 2 in Verbindung steht, ist an diesem Verbindungsabschnitt 51 angeordnet. Dann wird eine Spritze oder dgl. mit dem Waschanschluss 55 verbunden und eine Waschflüssigkeit in das Innere des Einführabschnitts 2 eingespritzt, so dass Waschen ausgeführt werden kann. Das Bezugszeichen 56 kennzeichnet einen Schutz, der näher am Betätigungsabschnitt 4 angeordnet ist als der Verbindungsabschnitt 51.
  • 7 ist eine Seitenansicht des Werkzeugabschnitts 3, in der ein zweites Werkzeugteil 14 am Werkzeugabschnitt 3 enthält: einen Greifschenkelabschnitt 51 und einen Schenkelabschnitt 52 an der Werkzeugabschnittseite, der sich von diesem Greifschenkelabschnitt 51 über dem ersten Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen erstreckt. Die Länge des Schenkelabschnitts 52 an der Werkzeugabschnittseite (Abstand zwischen dem ersten Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen und dem ersten Verbindungsstift 15) ist als L1 definiert. Wie in 8 dargestellt, bei der es sich um eine Seitenansicht des Betätigungsabschnitts 4 handelt, besteht der als zweiter Betätigungskörper dienende zweite Griff 39 aus: einem Fingereingriff-Schenkelabschnitt 53 und einem Schenkelabschnitt 54 an der Betätigungsabschnittseite, der sich über dem zweiten Drehzapfen 38 zum Öffnen/Schließen von diesem Fingereingriff-Schenkelabschnitt 53 aus erstreckt, wobei die Länge des Schenkelabschnitts 54 an der Betätigungsabschnittseite (Abstand zwischen dem zweiten Drehzapfen 38 zum Öffnen/Schließen und dem sechsten Verbindungsstift 44) als L2 definiert ist. Die Länge L1 des Schenkelabschnitts 52 an der Werkzeugabschnittseite ist gleich der Länge L2 des Schenkelabschnitts 54 an der Betätigungsabschnittseite definiert, so dass sich der zweite Griff 39 synchron mit zweiten Werkzeugteil 14 verhält.
  • Wie in 9 dargestellt, die eine Seitenansicht des chirurgischen Instruments ist, ist das Instrument so aufgebaut, dass der erste Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen des zweiten Werkzeugteils 14 an einer ersten Seite A relativ zur Längsmittelachse des Einführabschnitts 2 bei allen Gelenkstellungen des Werkzeugabschnitts 3, die vom ersten Griff 37 bewirkt werden, und der zweite Drehzapfen 38 zum Öffnen/Schließen des zweiten Griffs 39 an einer zweiten Seite B relativ zur Längsmittelachse des Einführabschnitts 2 positioniert ist. Die erste Seite A und die zweite Seite B haben eine im Wesentlichen symmetrische Lagebeziehung, und die Längsmittelachse des Einführabschnitts 2 befindet sich zwischen diesen Seiten.
  • Nunmehr wird d ie Funktionsweise des chirurgischen Instruments 1 mit der oben beschriebenen Konstruktion erläutert. Wenn die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 gleichzeitig aus dem in den 2 und 3 dargestellten Zustand vorgeschoben werden, wird der gekrümmte Abschnitt 12a des ersten Werkzeugteils 12 über die zweite Drehplatte 21 nach vorne gedrückt. Dadurch bewegt sich das zweite Werkzeugteil 14, das mit dem ersten Werkzeugteil 12 verbunden ist, ebenfalls gelenkig über den ersten Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen in derselben Richtung wie das erste Werkzeugteil 12. Als Ergebnis können das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 gelenkig nach oben im Wesentlichen waagrecht um den ersten Drehzapfen 11 senkrecht zur Längsmittelachse des Einführabschnitts 2 bewegt werden.
  • Wenn die zweite Antriebsstange 6 zurückgezogen und die dritte Antriebsstange 7 vorgeschoben wird, dreht sich die erste Drehplatte 10 im Uhrzeigersinn (vom Betätigungsabschnitt 4 in 3 aus gesehen) um die erste Drehachse 9. Damit werden das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 (der Werkzeugabschnitt 3 insgesamt) im Uhrzeigersinn (nach rechts) gelenkig um die erste Drehachse 9 bewegt.
  • Wenn dagegen die zweite Antriebsstange 6 vorgeschoben und die dritte Antriebsstange 7 zurückgezogen wird, dreht sich die erste Drehplatte 10 entgegen dem Uhrzeigersinn (vom Betätigungsabschnitt 4 in 3 aus gesehen) um die erste Drehachse 9. Damit werden das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 (der Werkzeugabschnitt 3 insgesamt) entgegen dem Uhrzeigersinn (nach links) gelenkig um die erste Drehachse 9 bewegt.
  • Wenn bei einer der obigen Gelenkpositionen die erste Antriebsstange 5 vorgeschoben wird, wird der proximale Endabschnitt des zweiten Werkzeugsteils 14 über das erste Verbindungselement 16 und das zweite Verbindungselement 18 nach vorne gedrückt. Dadurch wird das zweite Werkzeugteil 14 relativ zum ersten Werkzeugteil 12 um den ersten Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen gedreht, wodurch sich der Werkzeugabschnitt 3 öffnet. Wenn dagegen die erste Antriebsstange 5 aus dem geöffneten Zustand zurückgezogen wird, wird der proximale Endabschnitt des zweiten Werkzeugteils 14 über das erste Verbindungselement 16 und das zweite Verbindungselement 18 nach hinten gezogen. Dadurch wird das zweite Werkzeugteil 14 relativ zum ersten Werkzeugteil 12 um den ersten Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen gedreht, wodurch sich der Werkzeugabschnitt 3 schließt.
  • Auf diese Weise kann gemäß der vorliegenden Ausführungsform die Gesamtheit des Werkzeugabschnitts 3 mit dem ersten und zweiten Werkzeugteil 12 und 14, die geöffnet bzw. geschlossen werden können, in senkrechter und in Querrichtung geschwenkt werden. Dadurch können das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 auf einfache Weise einer Zielstelle angenähert werden und der Freiheitsgrad des Werkzeugs wird verbessert.
  • Zur tatsächlichen Betätigung wird ein Finger außer dem Daumen in den Fingereingriffsring 37a des ersten Griffs 37 des Betätigungsabschnitts 4 von 1 und der Daumen in den Fingereingriffsring 39a des zweiten Griffs 39 geführt. Wenn dann aus dem in den 10 und 11 dargestellten waagrechten Zustand der erste und zweite Griff 37 und 39 des Betätigungsabschnitts 4 gleichzeitig um 90° um den dritten Drehzapfen 35 gelenkig nach oben bewegt werden, werden die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 entlang dem Einführabschnitt 2 gleichzeitig über die vierte Drehplatte 46 zurückgezogen. Zusammen mit dieser Rückzugsbewegung wird außerdem die erste Antriebsstange 5 zur Seite des Werkzeugabschnitts 3 über das vierte Verbindungselement 43 und das dritte Verbindungselement 41 vorgeschoben. Deshalb wird der gekrümmte Abschnitt 12a des ersten Werkzeugteils 12 über die zweite Drehplatte 21 nach hinten gezogen, und der erste Verbindungsstift 15 wird zur distalen Endseite über das erste Verbindungselement 16 des Werkzeugabschnitts 3, das mit der ersten Antriebsstange 5 verbunden ist, herausgeschoben. Somit werden das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 gelenkig bewegt, bis sie um den ersten Drehzapfen 11 um 90° nach unten gerichtet sind, wobei der geschlossene Zustand ohne Relativbewegung erhalten bleibt. Dieser Zustand ist in den 12 und 13 dargestellt.
  • Wenn umgekehrt aus dem in den 12 und 13 dargestellten Zustand der erste und zweite Griff 37 und 39 um den dritten Drehzapfen 35 nach unten geschwenkt werden, wodurch der erste und zweite Griff 37 und 39 waagrecht zu liegen kommen, werden die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 gleichzeitig über die vierte Drehplatte 46 entlang dem Einführabschnitt 2 vorgeschoben. Außerdem wird die erste Antriebsstange 5 zur Seite des Betätigungsabschnitts 4 über das vierte Verbindungselement 43 und das dritte Verbindungselement 41 zurückgezogen. Deshalb wird der gekrümmte Abschnitt 12a des ersten Werkzeugteils 12 über die zweite Drehplatte 21 nach vorne geschoben. Außerdem wird der erste Verbindungsstift 15 über das erste Verbindungselement 16 des Werkzeugabschnitts 3, das mit der ersten Antriebsstange 5 und dem zweiten Verbindungselement 16 verbunden ist, zur Seite des Betätigungsabschnitts 4 zurückgezogen. Somit werden das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 gelenkig so bewegt, dass sie im Wesentlichen waagrecht (gerade) um den ersten Drehzapfen 11 zu liegen kommen, wobei der geschlossene Zustand ohne Relativbewegung erhalten bleibt. Dieser Zustand ist in den 10 und 11 dargestellt.
  • Auf diese Weise werden beim chirurgischen Instrument 1 gemäß der vorliegenden Erfindung der erste und zweite Griff 37 und 39 des Betätigungsabschnitts 4 in senkrechter Richtung um den dritten Drehzapfen 35 geschwenkt. Dadurch ist der Werkzeugabschnitt 3 gerade entlang der axialen Richtung des Einführabschnitts 2 positioniert, oder alternativ wird ein Winkel relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 gebildet.
  • Wenn der erste Betätigungsgriff 37 und der zweite Betätigungsgriff 39 relativ gedreht werden, werden das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 relativ gedreht, wodurch der Werkzeugabschnitt 3 geöffnet werden kann. Das heißt, wenn der zweite Griff 39 relativ zum ersten Griff 37 um den zweiten Drehzapfen 38 zum Öffnen/Schließen gedreht wird (wenn der erste und der zweite Griff 37 und 39 geöffnet werden), wird die erste Antriebsstange 5 über das vierte und das dritte Verbindungs element 43 und 41 vorwärts oder rückwärts bewegt. Der erste Verbindungsstift 15 bewegt sich deshalb über das erste Verbindungselement 16 und das zweite Verbindungselement 18 am Werkzeugabschnitt 3, das mit der ersten Antriebsstange 5 verbunden ist, vorwärts oder rückwärts. Damit wird das zweite Werkzeugteil 14 relativ zum ersten Werkzeugteil 12 um den ersten Drehzapfen 13 zum Öffnen/Schließen gedreht und der Werkzeugabschnitt 3 geöffnet bzw. geschlossen.
  • 14 zeigt einen Zustand, in dem der erste und der zweite Griff 37 und 39 gemeinsam um 60° gegen den Uhrzeigersinn in Querrichtung (vom Betätigungsabschnitt 4 aus gesehen) geschwenkt werden. In diesem Zustand werden das erste und zweite Werkzeugstück 12 und 14 zusammen mit der Drehung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 ebenfalls um 60° im Uhrzeigersinn in Querrichtung geschwenkt, während sie sich im geschlossenen Zustand befinden. Das heißt, wenn der erste und der zweite Griff 37 und 39 gleichzeitig um die zweite Drehachse 32 entgegen dem Uhrzeigersinn geschwenkt werden, wird die zweite Antriebsstange 6 über die vierte Drehplatte 46 vorgeschoben und die dritte Antriebsstange 7 zurückgezogen. Deshalb wird der erste Drehstift 22 am Werkzeugabschnitt 3 vorgeschoben und der zweite Drehstift 23 zurückgezogen. Damit wird das erste Werkzeugteil 12 im Uhrzeigersinn über die zweite Drehplatte 21 um die erste Drehachse 9 gelenkig bewegt. Als Ergebnis wird der Werkzeugabschnitt 3 in seiner Gesamtheit im Uhrzeigersinn gedreht.
  • Wenn dagegen der erste und der zweite Griff 37 und 39 gleichzeitig im Uhrzeigersinn um die zweite Drehachse 32 gelenkig bewegt werden, wird die zweite Antriebsstange 6 über die vierte Drehplatte 46 zurückgezogen und die dritte Antriebsstange 7 vorgeschoben. Deshalb wird der erste Drehstift 22 am Werkzeugabschnitt 3 zurückgezogen und der zweite Drehstift 23 vorgeschoben. Damit wird das erste Werkzeugteil 12 entgegen dem Uhrzeigersinn über die zweite Drehplatte 21 um die erste Drehachse 9 geschwenkt. Als Ergebnis wird der Werkzeugabschnitt 3 in seiner Gesamtheit entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht.
  • Auf diese Weise werden beim chirurgischen Instrument 1 gemäß der vorliegenden Ausführungsform zusammen mit der gelenkigen Bewegung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 im Uhrzeigersinn das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 entgegen dem Uhrzeigersinn geschwenkt, während diese Teile im Wesentlichen parallel zu den Griffen 37 und 39 bleiben. Außerdem werden zusammen mit der gelenkigen Bewegung entgegen dem Uhrzeigersinn des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 im Uhrzeigersinn geschwenkt, während diese Teile im Wesentlichen parallel zu den Griffen 37 und 39 bleiben. Das bedeutet, dass der Werkzeugabschnitt 3 durch Schwenkbetätigung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 in senkrechter bzw. Querrichtung beliebig orientiert werden kann. Wenn im Zustand von 13 der erste und der zweite Griff 37 und 39 um 60° entgegen dem Uhrzeigersinn in Querrichtung geschwenkt werden, während sie parallel zueinander sind, wie in 15 dargestellt, werden das nach unten weisende erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 um 60° im Uhrzeigersinn in Querrichtung geschwenkt, während sie sich im geschlossenen Zustand befinden.
  • Nunmehr wird ein Verfahren zum Nähen eines Gewebeschnittabschnitts unter Verwendung eines chirurgischen Instruments beschrieben. 16A zeigt einen Zustand, in dem die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 zurückgezogen und das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 nach unten gerichtet sind, nachdem sie im Wesentlichen im rechten Winkel relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 gelenkig abwärts in einen Zustand bewegt worden sind, in dem die mit dem Faden versehene Nahtnadel 60 vom ersten und zweiten Werkzeugteil 12 und 14 gefasst wird. Wenn die Nahtnadel 60 in diesem Zustand nahe am Schnittabschnitt 62 des Gewebes 61 positioniert ist und der distale Endabschnitt des Einführabschnitts 2 in Richtung des Gewebes 61 nach unten gedrückt wird, sticht die Nahtnadel 60 in das Gewebe 61.
  • Wenn die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 vorgeschoben werden, werden das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 nach vorne um den ersten Drehzapfen 11 geschwenkt. Damit sticht wie in 16B dargestellt die Nahtnadel 60 in das Gewebe 61 mit dem Schnittabschnitt 62, und der distale Endabschnitt der Nahtnadel 60 ragt aus der Oberflächenschicht des Gewebes 61 hervor. Auf diese Weise können das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 in axialer Richtung der Nahtnadel 60 gelenkig bewegt werden, wodurch das Einstechen der Nahtnadel 60 in einfacher Weise möglich ist.
  • Wie zuvor beschrieben worden ist, können das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 sogar in einem Zustand, in dem sie in axialer Richtung des Einführabschnitts 2 orientiert sind, oder alternativ in einem Zustand, in dem diese Teile im Wesentlichen im rechten Winkel relativ zur Achse nach unten geschwenkt werden sollen, durch Drehen geöffnet/geschlossen werden. Diese Teile können einer Zielstelle zuverlässig genähert werden, und wenn die Form der Werkzeugteile 12 und 14 wie gewünscht geändert wird, lässt sich ein Greifen oder Abschälen (Trennen) des Gewebes 61 statt Nähen auf einfache Weise ausführen.
  • Wenn ferner die Nahtnadel 60 vom ersten und zweiten Werkzeugteil 12 und 14 z. B. zum Nähen gegriffen wird, werden der erste und zweite Griff 37 und 39 um die erste Drehachse 32 in Querrichtung gelenkig bewegt. Auf diese Weise können das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 in Querrichtung geschwenkt werden. Damit kann der Chirurg selbst dann, wenn die Nahtrichtung in einem Winkel relativ zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 verläuft, die Nähoperation mit der Nahtnadel 60 ausführen, ohne sie von einer Hand in die andere zu nehmen. Außerdem ist es nicht erforderlich, kompliziert zu manipulieren, damit das chirurgische Instrument 1 erneut in einer anderen Richtung eingeführt werden kann.
  • Die 17 bis 24 zeigen eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die vorliegende Ausführungsform stellt eine Modifikation der ersten Ausführungsform dar. Gleiche Bestandteile wie bei der ersten Ausführungsform sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine detaillierte Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
  • Nunmehr wird der Betätigungsabschnitt 4 gemäß der vorliegenden Ausführungsform beschrieben. Wie aus den 17 und 18 ersichtlich ist, ist sogar im proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 eine erste Antriebsstange 5 (Glied an der langen Seite) exzentrisch über dem axialen Mittelpunkt des Einführabschnitts 2 angeordnet. Wie in 19 dargestellt sind die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 (Glieder an der langen Seite) in Querrichtung symmetrisch unter der axialen Mitte des Einführabschnitts 2 angeordnet. Wie die 17 bis 19 zeigen, ragt ein steifer Tragabschnitt 31 (Glied an der langen Seite) am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 nach hinten. Aus den 18 und 19 ist zu ersehen, dass ein erster Drehabschnitt 33 mit einer zweiten Drehachse 32 in senkrechter Richtung dieses Tragabschnitts 31 und eine dritte Drehplatte 34 in Querrichtung drehbar an diesem ersten Drehabschnitt 33 vorgesehen ist.
  • Wie in 17 dargestellt ist ein zweiter Drehabschnitt 36 mit einem dritten Drehzapfen 35 in Querrichtung an dieser dritten Drehplatte 34 angeordnet und ein erster Griff 37, der als erster Betätigungskörper dient, ist gelenkig beweglich in senkrechter Richtung an diesem zweiten Drehabschnitt 36 angeordnet. An diesem ersten Griff 37 ist ein zweiter Griff 39, der als zweiter Betätigungskörper dient, in senkrechter Richtung mittels eines zweiten Drehzapfens 38 zum Öffnen/Schließen drehbar angeordnet.
  • Wie ferner aus 18 ersichtlich ist, ist ein vierter Verbindungsstift 42 in senkrechter Richtung am proximalen Endabschnitt der ersten Antriebsstange 5 vorgesehen, und ein drittes Verbindungselement 41 ist mit diesem Verbindungsstift 42 in Querrichtung drehbar verbunden. Ein fünfter Verbindungsstift 40 ist an diesem dritten Verbindungselement 41 in Querrichtung angeordnet, und ein Ende des vierten Verbindungselements 43 ist in senkrechter Richtung drehbar mit diesem Verbindungsstift 40 verbunden. Das andere Ende dieses vierten Verbindungselements 43 ist in senkrechter Richtung drehbar mit dem sechsten Verbindungsstift 44 verbunden, der in Querrichtung am zweiten Griff 39 angeordnet ist.
  • Ein vierter Drehzapfen 45 ist in Querrichtung unter dem dritten Drehzapfen 35 des ersten Griffs 37 vorgesehen, und ein Ende der vierten Drehplatte 46 ist in senkrechter Richtung schwenkbar mit diesem vierten Drehzapfen 45 verbunden. Wie in 19 dargestellt sind ein dritter und vierter Drehstift 47 und 48 in senkrechter Richtung am rechten und linken Ende des anderen Endabschnitts der vierten Drehplatte 46 angeordnet. Die proximalen Endabschnitte der zweiten und dritten Antriebsstange 6 und 7 sind mit diesem dritten bzw. vierten Drehstift 47 und 48 verbunden.
  • Deshalb können der erste und zweite Griff 37 und 39 in Querrichtung relativ zum Tragabschnitt 31 am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 um die zweite Drehachse 32 gelenkig bewegt werden. Diese Griffe sind in senkrechter Richtung um den dritten Drehzapfen 35 schwenkbar. Wie aus 17 ersichtlich ist, ist der Umfang des Schwenkabschnitts des zweiten Griffs 39 ferner durch die Abdeckungen 50A und 50B, die Bestandteile des ersten Griffs 37 bilden, bedeckt.
  • Wie weiter aus den 3 und 19 zu ersehen ist, ist ein axialer Abstand D1 zwischen dem ersten Drehzapfen 11 und dem zweiten Drehzapfen 20 zwischen dem Einführabschnitt 2 und dem Werkzeugabschnitt 3 des chirurgischen Instruments 1 kürzer als ein axialer Abstand D2 zwischen dem dritten Drehzapfen 35 und dem vierten Drehzapfen 45 zwischen dem Einführabschnitt 2 und dem Betätigungsabschnitt 4 (D1 < D2) vorgesehen. Diese Abstände zwischen den Achsen D1 und D2 sind hier so eingestellt, dass z. B. die Beziehung D1/D2 = 0,541 gilt.
  • In ähnlicher Weise ist ein axialer Abstand D3 zwischen dem ersten Drehstift 22 und dem zweiten Drehstift 23 am Werkzeugabschnitt 3 des chirurgischen Instruments 1 kürzer als ein axialer Abstand D4 zwischen dem dritten Drehstift 47 und dem vierten Drehstift 48 am Betätigungsabschnitt 4 (D3 < D4) vorgesehen. Diese Abstände zwi schen den Achsen D3 und D4 sind hier so eingestellt, dass z. B. die Beziehung D3/D4 = 0,577 gilt.
  • Wenn der erste und zweite Griff 37 und 39 in senkrechter Richtung am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 gelenkig bewegt werden, werden die erste bis dritte Antriebsstange 5, 6 und 7 nach vorne oder hinten geschoben und das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 in senkrechter Richtung geschwenkt. Die Antriebsstangen 5, 6 und 7 werden dabei jeweils mit gegenseitigen Abständen vom ersten Tragabschnitt 8 (Glied an der langen Seite) und dem zweiten Tragabschnitt 31 begrenzt. Bei diesen Abständen wird stets eine parallele Beziehung eingehalten.
  • Wie aus 20 ersichtlich ist, werden rechteckige Glieder, bei denen der erste bis vierte Drehzapfen 11, 20, 35 und 45 den Punkten "a", "b", "d" bzw. "c" in 20 entsprechen, in senkrechter Richtung gedreht. Analog werden rechteckige Glieder, bei denen der erste bis vierte Drehstift 22, 23, 47 und 48 den Punkten "a", "b", "d" bzw. "c" in 20 entsprechen, in Querrichtung gedreht.
  • Die zuvor beschriebenen Abstände zwischen den Achsen D1 und D2 werden nun als die Beziehung D1/D2 = 0,541 und die Abstände zwischen den Achsen D3 und D4 als die Beziehung D3/D4 = 0,577 erhalten. Wenn der Abstand zwischen den Punkten "a" und "d" in 20 gleich ist dem Abstand zwischen den Punkten "b" und "c", kann eine Bewegungsgröße ΔX2 von Punkt "d" am Betätigungsabschnitt 4 und eine Bewegungsgröße ΔX1 von Punkt "a" am Werkzeugabschnitt 3 ausgedrückt werden als: ΔX2 = (D2/2)·sinβ1 oder alternativ
    ΔX2 = (D4/2)·sinβ2
    ΔX1 = (D1/2)·sinα1 oder alternativ
    ΔX1 = (D3/2)·sinα2. In einer beliebigen Haltung wird ΔX1 = ΔX2 erfüllt und die Bewegungsgröße kann ausgedrückt werden als:
    D1/D2 = sinβi/sinα1 (= R1)
    D3/D4 = sinβ2/sinα2 (= R2).
  • R (R1, R2) bezeichnet das Längenverhältnis zwischen einer kurzen Seite des Werkzeugabschnitts 3 eines rechteckigen Glieds und einer kurzen Seite des Betätigungsabschnitts 4. Unter der Annahme, dass dieses Verhältnis R1 wie oben beschrieben z. B. 0,541 beträgt, wird eine Beziehung zwischen einem Ausgangswinkel (Schwenkwinkel) α1 = 45° des Werkzeugabschnitts 3 relativ zu einem Eingangswinkel (Schwenkwinkel) β1 = 22,5° des Betätigungsabschnitts 4 erhalten. Diese Beziehung ist in 21 mit einer durchgezogenen Linie angegeben.
  • Bei der in 22 dargestellten tatsächlichen Manipulation wird angesichts dieser Tatsache, wenn der Betätigungsabschnitt 4 im Wesentlichen um 90° relativ zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 nach oben gestellt ist, der Werkzeugabschnitt 3 um 90° relativ zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 nach unten geschwenkt. Wenn der Betätigungsabschnitt 4 (erster und zweiter Griff 37 und 39) wie in 23 dargestellt im Wesentlichen um 45° relativ zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 nach oben gestellt ist, befindet sich der Werkzeugabschnitt 3 im waagrechten Zustand und erstreckt sich in der Richtung des distalen Endes des Einführabschnitts 2. Die Abdeckungen 50A und 50B fungieren als Anschläge, um den Werkzeugabschnitt 3 waagrecht oder senkrecht bezogen auf die axiale Richtung des Einführabschnitts 2 zu halten.
  • Während der Betätigungsabschnitt 4 um 45° aus einer gelenkig bewegten Stellung im Wesentlichen senkrecht zum Einführabschnitt 2 nach unten gedreht wird, nimmt der Werkzeugabschnitt 3 einen in 23 dargestellten Zustand ein, in dem der Werkzeugabschnitt aus einer gelenkig bewegten Stellung im Wesentlichen senkrecht zum Einführabschnitt 2 um 90° nach oben in eine gerade Stellung geschwenkt wird, die mit der axialen Richtung des Einführabschnitts 2 zusammenfällt. Der Betätigungsabschnitt 4 kann aus der Stellung (Zustand gemäß 23), in der er im Winkel von 45° zur axialen Richtung des Einführabschnitts steht, bis zu einem geraden Zustand, der mit der axialen Richtung des Einführabschnitts 2 zusammenfällt, einen Gelenkbereich von 45° bilden.
  • Unter der Annahme, dass dieses Verhältnis R2 wie oben beschrieben z. B. 0,577 beträgt, wird eine Beziehung zwischen einem Ausgangswinkel (Schwenkwinkel) α2 = 60° des Werkzeugabschnitts 3 relativ zu einem Eingangswinkel (Schwenkwinkel) β2 = 30° des Betätigungsabschnitts 4 erhalten. Diese Beziehung ist in 21 mit einer strichpunktierten Linie angegeben. Wenn der Betätigungsabschnitt 4 aus einer gelenkig bewegten Stellung, in der er in Querrichtung relativ zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 geneigt ist, um 30° in Querrichtung geschwenkt wird, wird der Werkzeugabschnitt 3 um 60° in Querrichtung gelenkig bewegt. Wenn also der Betätigungsabschnitt 4 insgesamt um 60° in Querrichtung gedreht wird, wird der Werkzeugabschnitt 3 um insgesamt 120° in Querrichtung gelenkig bewegt.
  • Natürlich kann der Wert von R als ein anderer Wert beliebig definiert werden, der die Bedingung R < 1 erfüllt, und ist also nicht auf den obigen Wert beschränkt. In diesem Fall wird ein praktischer Effekt verstärkt, wenn der Wert im Bereich von ca. 0,5 und 0,7 eingestellt wird. Bei einem Glied gemäß der vorliegenden Erfindung ist die effektive Breite D2 der kurzen Seite am Betätigungsabschnitt 4 nicht auf den Durchmesser des Einführabschnitts 2 beschränkt, so dass ein hinreichend großer Wert gewählt werden kann (R wird kleiner).
  • Deshalb sind gemäß der vorliegenden Ausführungsform der Abstand D2 zwischen dem dritten und vierten Drehzapfen 35 und 45 am Betätigungsabschnitt 4 und der Abstand D4 zwischen dem dritten und vierten Drehstift 47 und 48 größer als der Abstand D1 zwischen dem ersten und zweiten Drehzapfen 11 und 20 am Werkzeugabschnitt 3 und der Abstand D3 zwischen dem ersten und zweiten Drehstift 22 und 23. Somit wird bei einer vergleichsweise einfachen Konstruktion die Schwenkgröße des Betätigungsabschnitts 4 größer und kann als Schwenkgröße an den Werkzeugabschnitt 3 übertragen werden. Es sind also keine zusätzlichen unnötigen Teile erforderlich. Wenn der Betätigungsabschnitt 4 manipuliert wird, wodurch der Werkzeugabschnitt 3 beweglich wird, wird das Gefühl, dass die Manipulation direkt übertragen wird, nicht beeinträchtigt. Damit kann ein chirurgisches Instrument mit hervorragender Bedienbarkeit bereitgestellt werden. Beim tatsächlichen Werkzeug kann die Bewegungsgröße des Handgelenks des Chirurgen und dadurch die Ermüdung verringert werden.
  • Das bedeutet, dass das Verhältnis zwischen einem durch die Manipulation des Betätigungsabschnitts 4 erzeugten Schwenkwinkel und dem des Werkzeugabschnitts 3, der beliebig durch eine solche Manipulation definiert wird, relativ zu einer Mehrzahl Schwenkebenen definiert werden kann. Der Chirurg ermüdet dadurch weniger und wird nicht so stark belastet und ein chirurgisches Instrument mit hervorragender Bedienbarkeit wird bereitgestellt.
  • Die 20 und 21 zeigen eine dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die vorliegende Ausführungsform stellt eine Modifikation der zweiten Ausführungsform dar. Gleiche Bestandteile wie bei der zweiten Ausführungsform sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine detaillierte Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
  • Ein axialer Abstand D1 zwischen dem ersten Drehzapfen 11 und dem zweiten Drehzapfen 20 am Werkzeugabschnitt 3 des chirurgischen Instruments 1 ist länger als ein axialer Abstand D2 zwischen dem dritten Drehzapfen 35 und dem vierten Drehzapfen 45 am Betätigungsabschnitt 4 (D1 > D2). Diese Abstände zwischen den Achsen D1 und D2 sind hier so eingestellt, dass z. B. die Beziehung D1/D2 = 1,848 gilt.
  • In ähnlicher Weise ist ein axialer Abstand D3 zwischen dem ersten Drehstift 22 und dem zweiten Drehstift 23 am Werkzeugabschnitt 3 des chirurgischen Instruments 1 länger als ein axialer Abstand D4 zwischen dem dritten Drehstift 47 und dem vierten Drehstift 48 am Betätigungsabschnitt 4 (D3 > D4). Diese Abstände zwischen den Achsen D3 und D4 sind hier so eingestellt, dass z. B. die Beziehung D3/D4 = 1,732 erhalten wird.
  • Wenn der erste und zweite Griff 37 und 39 in senkrechter Richtung am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 gelenkig bewegt werden, werden die erste bis dritte Antriebsstange 5, 6 und 7 nach vorne oder hinten geschoben und das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 in senkrechter Richtung geschwenkt. Die Antriebsstangen 5, 6 und 7 werden hier jeweils mit gegenseitigen Abständen vom ersten Tragabschnitt 8 und dem zweiten Tragabschnitt 31 begrenzt und bei diesen Abständen wird stets eine parallele Beziehung eingehalten.
  • Wie aus 20 ersichtlich ist, werden rechteckige Glieder, bei denen der erste bis vierte Drehzapfen 11, 20, 35 und 45 den Punkten "a", "b", "d" bzw. "c" in 20 entsprechen, in senkrechter Richtung gedreht. Analog werden rechteckige Glieder, bei denen der erste bis vierte Drehstift 22, 23, 47 und 48 den Punkten "a", "b", "d" bzw. "c" in 20 entsprechen, in Querrichtung gedreht.
  • Die zuvor beschriebenen Abstände zwischen den Achsen D1 und D2 werden nun als die Beziehung D1/D2 = R1 = 1,848 und die Abstände zwischen den Achsen D3 und D4 werden definiert, um die Beziehung D3/D4 = R2 = 1,732 zu erhalten.
  • Wenn das Verhältnis R1 wie oben beschrieben z. B. als 1,848 definiert ist, wird eine Beziehung zwischen einem Ausgangswinkel (Schwenkwinkel) α1 = 22,5° des Werkzeugabschnitts 3 relativ zu einem Eingangswinkel (Schwenkwinkel) β1 = 45° des Betätigungsabschnitts 4 erhalten. Diese Beziehung ist in 21 mit einer Strich-Dreipunktlinie angegeben. Wenn der Betätigungsabschnitt 4 aus einer Drehstellung senkrecht zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 um 90° (d. h. 45 × 2) nach unten geschwenkt wird, wird der Werkzeugabschnitt 3 um ca. 45° (d. h. 22,5 × 2) relativ zum Einführabschnitt 2 gelenkig bewegt.
  • Wenn das Verhältnis R2 wie oben beschrieben Z. B. als 1,732 definiert ist, wird eine Beziehung zwischen einem Ausgangswinkel (Schwenkwinkel) α2 = 30° des Werkzeugabschnitts 3 relativ zu einem Eingangswinkel (Schwenkwinkel) β2 = 60° des Betätigungsabschnitts 4 erhalten. Diese Beziehung ist in 21 mit einer Strich-Zweipunktlinie angegeben. Wenn der Betätigungsabschnitt 4 aus einer gelenkig bewegten Stellung, in der er in Querrichtung relativ zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 geneigt ist, um 60° in Querrichtung geschwenkt wird, wird der Werkzeugabschnitt 3 um 30° in Querrichtung gelenkig bewegt. Wenn also der Betätigungsabschnitt 4 um insgesamt 120° in Querrichtung gedreht wird, wird der Werkzeugabschnitt 3 um insgesamt 60° in Querrichtung gelenkig bewegt.
  • Natürlich kann der Wert von R als ein anderer Wert beliebig eingestellt werden, der die Bedingung R ≥ 1 erfüllt, und ist also nicht auf den obigen Wert beschränkt. In diesem Fall wird ein praktischer Effekt verstärkt, wenn der Wert allgemein zwischen 1,5 und 1,9 eingestellt wird.
  • Deshalb sind gemäß der vorliegenden Ausführungsform der Abstand D2 zwischen dem dritten und vierten Drehzapfen 35 und 45 am Betätigungsabschnitt 4 und der Abstand D4 zwischen dem dritten und vierten Drehstift 47 und 48 kürzer als der Abstand D1 zwischen dem ersten und zweiten Drehzapfen 11 und 20 am Werkzeugabschnitt 3 und der Abstand D3 zwischen dem ersten und zweiten Drehstift 22 und 23. Somit wird bei einer vergleichsweise einfachen Konstruktion die Schwenkgröße des Betätigungsabschnitts 4 kleiner und kann als Schwenkgröße an den Werkzeugabschnitt 3 übertragen werden. Damit entfallen unnötige Teile. Wenn der Betätigungsabschnitt 4 manipuliert wird, wird der Werkzeugabschnitt 3 beweglich, und ein chirurgisches Instrument mit hervorragender Bedienbarkeit wird bereitgestellt, ohne dass das Gefühl für die direkte Manipulierung beeinträchtigt wird. Beim tatsächlichen Werkzeug kann der Werkzeugabschnitt 3 fein manipuliert werden.
  • Das bedeutet, dass das Verhältnis zwischen einem durch die Manipulation des Betätigungsabschnitts 4 erzeugten Drehwinkel und dem des Werkzeugabschnitts 3, der beliebig durch eine solche Manipulation definiert wird, relativ zu einer Mehrzahl Schwenkebenen definiert werden kann. Der Chirurg ermüdet dadurch weniger und wird nicht so stark belastet und ein chirurgisches Instrument mit hervorragender Bedienbarkeit wird bereitgestellt. Obwohl bei der zweiten und dritten Ausführungsform die Beschreibung auf der Annahme basiert, dass bei senkrechter und Querrichtung das Verhältnis R der Bedingung entspricht R < 1 bzw. R ≥ 1, kann z. B. das Verhältnis bei einer der senkrechten und waagrechten Richtung R < 1 und das andere Verhältnis R ≥ 1 sein. Alternativ können die Verhältnisse sowohl bei der senkrechten als auch der waagrechten Richtung identisch sein.
  • Die 25 bis 29 zeigen eine vierte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform sind gleiche Bestandteile wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte Beschreibung wird hier verzichtet.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform bestehen alle Einzelelemente, die einen Gelenkhebelmechanismus zum gelenkigen Bewegen (insbesondere ein Mechanismus bestehend aus einem parallel oder im Wesentlichen parallel dazu angeordneten Glied, wobei das Glied z. B. den Werkzeugabschnitt 3 und den Betätigungsabschnitt 4 verbindet) bilden, und ein Hebelmechanismus zum Öffnen/Schließen (insbesondere ein Mechanismus bestehend aus einem Glied zum Verbinden des Werkzeugabschnitts 3 und des Betätigungsabschnitts 4 zum Öffnen/Schließen des Werkzeugabschnitts) aus einem starren Körper (z. B. eine Antriebsstange, die als starrer Körper ausgebildet ist). Deshalb können eine starke Drehkraft und eine starke Greifkraft zum Öffnen/Schließen erzielt werden und die Betätigung zum Drehen sowie zum Öffnen und Schließen lassen sich glatt und einfach ausführen (die erforderliche Greifkraft zum Öffnen/Schließen sowie das Gefühl für die direkte Manipulierung werden nicht beeinträchtigt).
  • Bei der in den 27 bis 29 dargestellten vorliegenden Ausführungsform besteht der Betätigungsabschnitt 4 aus: einem Verbindungselement 143, das dem vierten Verbindungselement 43 aller zuvor beschriebenen Ausführungsformen entspricht; Drehachsen 140a und 140b, die an diesem Verbindungselement 143 vorgesehen sind, wobei die Drehachsen jeweils einen koaxialen Vorsprungsabschnitt haben, der das Verbindungselement 143 mit dem dritten Verbindungselement 41 drehbar verbindet und der sich in Querrichtung herausragend erstreckt; Stiftführungsflächen 141a und 141b, die aus einer Ebene bestehen, die an einem Teil der Abdeckungen 50A und 50B des ersten Griffs 37 gebildet sind und am Außenumfang des Vorsprungsabschnitts der Drehachsen 140a und 140b anliegen; und einer Abdeckung 149a auf der Abdeckung 50B und einer Abdeckung 150a auf der Abdeckung 50A, um diese Stiftführungsflächen 141a und 141b abzudecken. Die anderen Bestandteile sind denen der ersten Ausführungsform ähnlich.
  • Wenn eine vergleichsweise große Kraft aufgebracht wird, wenn der zweite Griff 39 relativ zum ersten Griff 37 gedreht wird, wobei der Griff geschlossen wird, wird das angrenzende Verbindungselement 143 nach oben (in 26 nach oben) in eine in 26 dargestellte geschwenkte Haltung gezogen (d. h. in eine in 12 dargestellte geschwenkte Haltung). Als Ergebnis können die Drehachsen 140a und 140b nach oben gezogen werden. Bei der in 10 gezeigten geschwenkten Haltung können die Drehachsen 140a und 140b aufgrund des nach unten gezogenen angrenzenden Verbindungselements 143 (in 26 nach unten) nach unten gezogen werden. In einem solchen Fall bewirkt eine Positionsänderung der Drehachsen 140a und 140b eine Last relativ zu Manipulationen zum Schwenken in senkrechter und in Querrichtung durch den ersten Griff 37, so dass eventuell die glatte Schwenkmanipulation nicht mehr möglich ist.
  • Wenn bei der in 26 dargestellten vorliegenden Ausführungsform der zweite Griff 39 relativ zum ersten Griff 37 geschlossen wird, wird der Abstand L4 zwischen den Drehachsen 140a und 140b (d. h. dem Gelenk an der proximalen Endseite des Glieds zum Öffnen/Schließen) und dem dritten Drehzapfen 35 (d. h. Drehabschnitt an der proximalen Endseite des Drehgliedes) so eingeschränkt, dass er konstant bleibt. Speziell der Außenumfang des Vorsprungsabschnitts der Drehachsen 140a und 140b liegt an den Führungsstiftflächen 141a und 141b an, und eine Änderung des Abstands L4 wird begrenzt. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist zusammen mit einer solchen Positionsbegrenzung (Begrenzung einer Positionsänderung der Drehachsen 140a und 140b) wie in 25 gezeigt der Abstand L3 zwischen dem Drehzapfen 11 (d. h. Drehabschnitt an der distalen Endseite des Gelenkhebels) und des ersten Verbindungsstiftes 15 (d. h. dem Gelenk an der distalen Endseite des Glieds zum Öffnen/Schließen) so eingestellt, dass er gleich ist dem Abstand L4. Das bedeutet, dass bei der vorliegenden Ausführungsform der Hebelmechanismus zum Öffnen/Schließen vom ersten Verbindungsstift 15 am proximalen Endabschnitt des zweiten Werkzeugteils 14 zu den Drehachsen 140a und 140b über die erste Antriebsstange 5, ein Drehhebelmechanismus vom dritten Verbindungsstift 20 am gekrümmten Abschnitt 12a des ersten Werkzeugteils 12 zum Drehzapfen 45 über die zweite Antriebsstange 6 (und die dritte Antriebsstange 7) und ein Basismechanismus als Basis der beiden Hebelmechanismen vom ersten Drehzapfen 11 am proximalen Abschnitt des ersten Werkzeugteils 12 zum Drehzapfen 35 über die Tragabschnitte 8 und 31 stets parallel zueinander angeordnet sind, so lang der zweite Griff 39 relativ zum ersten Griff 37 geschlossen ist. Wenn deshalb die Drehachsen 140a und 140b in den richtigen Positionen begrenzt sind wie zuvor beschrieben, wird die gelenkige Bewegung in senkrechter und Querrichtung durch den ersten Griff 37 glatt ausgeführt.
  • Auf diese Weise kann gemäß der vorliegenden Ausführungsform mit einer relativ einfachen Konstruktion ein Öffnungs-/Schließ-Glied in der richtigen Position angeord net, die Drehbewegung des chirurgischen Instruments glatt ausgeführt und die Bedienbarkeit verbessert werden.
  • 30 zeigt eine fünfte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die vorliegende Ausführungsform stellt ein modifiziertes Beispiel der vierten Ausführungsform dar. Gleiche Bestandteile wie bei der vierten Ausführungsform sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
  • Wie aus 30 ersichtlich ist, sind Führungsstiftflächen 241a und 241b, die am Außenumfang des Vorsprungsabschnitts der Drehachsen 140a und 140b anliegen, als Teil der Abdeckungen 50A und 50B ausgebildet. Diese Führungsstiftflächen 241a und 241b bilden eine bogenförmige Krümmungsfläche um den dritten Drehzapfen 35. Ihr Radius ist so eingestellt, dass er mit dem Abstand L4 zwischen dem Drehzapfen 35 und jeder der Drehachsen 140a und 140b übereinstimmt. Deshalb liegen die Führungsstiftflächen 241a und 241b jeweils am Außenumfang des Vorsprungsabschnitts jeder der Drehachsen 140a und 140b an. So lang eine Positionsänderung der Drehachsen 140a und 140b begrenzt und der zweite Griff 39 relativ zum ersten Griff 37 geschlossen ist, kann auf diese Weise der Abstand L4 konstant gehalten werden. Die anderen Bestandteile (z. B. L4 = L3) sind denen der vierten Ausführungsform ähnlich.
  • Deshalb lassen sich auch bei der vorliegenden Ausführungsform vorteilhafte Wirkungen ähnlich wie bei der vierten Ausführungsform erzielen.
  • Die 31A und 31B zeigen eine sechste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform sind gleiche Bestandteile wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
  • Wie in 31A dargestellt ist die proximale Endabschnittseite der ersten Antriebsstange 5 an der Innenseite des Einführabschnitts 2 in zwei Abschnitte geteilt, nämlich in die Antriebsstange 56 am Werkzeugabschnitt 3 und die Antriebsstange 57 am Betätigungsabschnitt 4. Am Endabschnitt dieser Antriebsstange 56 ist eine rechte Schraube 56a und am Endabschnitt der Antriebsstange 57 eine linke Schraube 57a vorgesehen. Ein Einstellelement 70 mit einem Gewindeabschnitt an beiden Enden ist auf die rechte Schraube 56a der Antriebsstange 56 und die linke Schraube 57a der Antriebsstange 57 geschraubt. Das Einstellelement 70 wird im oder gegen den Uhr zeigersinn gedreht, wodurch ein Spannschloss, mit dem die wirksame Länge der ersten Antriebsstange 5 durch Verlängern oder Verkürzen des Abstands zwischen der Antriebsstange 56 und der Antriebsstange 57 eingestellt werden kann, gebildet wird.
  • Ein mit einem Werkzeug während des Drehens in Eingriff stehender D-Einschnitt 71 ist am mittleren Abschnitt des Einstellelements 70 vorgesehen. Eine Einspritzöffnung 72 zum Einspritzen eines Klebers oder dgl. nach der Einstellung ist in der Umfangswand an beiden Enden ausgebildet, so dass das Einstellelement 70 fixiert wird.
  • Wie ferner aus 31B ersichtlich ist, ist die proximale Endabschnittseite der zweiten Antriebsstange 6 und der dritten Antriebsstange 7 in zwei Abschnitte geteilt, nämlich in die Antriebsstange 58 am Werkzeugabschnitt 3 und die Antriebsstange 59 am Betätigungsabschnitt 4. Die rechte Schraube 58a befindet sich am Endabschnitt der Antriebsstange 58 und die linke Schraube 59a am Endabschnitt der Antriebsstange 59. Das Einstellelement 70 mit einem Gewindeabschnitt an beiden Enden wird auf die rechte Schraube 59a der Antriebsstange 58 und die linke Schraube 50a der Antriebsstange 59 geschraubt. Das Einstellelement 70 wird im oder gegen den Uhrzeigersinn gedreht, wodurch ein Spannschloss, mit dem die wirksame Länge der zweiten und dritten Antriebsstange 6 und 7 durch Verlängern oder Verkürzen des Abstands zwischen der Antriebsstange 58 und der Antriebsstange 59 eingestellt werden kann, gebildet wird.
  • Ein mit einem Werkzeug während des Drehens in Eingriff stehender D-Einschnitt 71 ist am mittleren Abschnitt des Einstellelements 70 vorgesehen und eine Einspritzöffnung 72 zum Einspritzen eines Klebers oder dgl. nach der Einstellung ist in der Umfangswand an beiden Enden ausgebildet, so dass das Einstellelement 70 fixiert wird.
  • Wenn das chirurgische Instrument zusammengebaut wird, werden die wirksamen Längen der ersten bis dritten Antriebsstange 5, 6 und 7 jeweils durch das Einstellelement 70 eingestellt, so dass Maßfehler der Einzelteile und Zusammenbaufehler durch das Einstellelement 70 korrigiert werden können. Das bedeutet, dass in zwei Schwenkhaltungen, also in einer ersten Schwenkhaltung, in der der Werkzeugabschnitt 3 und der Betätigungsabschnitt 4 im Wesentlichen eine Gerade relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 bilden (siehe 10) und in einer zweiten Schwenkhaltung, in der der Werkzeugabschnitt 3 und der Betätigungsabschnitt 4 im Wesentlichen senkrecht relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 verlaufen, können die Öffnungs-/Schließwinkel und die Drehwinkel zwischen dem Werkzeugabschnitt 3 und dem Betätigungsabschnitt 4 einander entsprechen.
  • Der Werkzeugabschnitt 3 kann deshalb mittels einer Griffmanipulation des Betätigungsabschnitts 4 in beliebiger Richtung gelenkig bewegt werden. Außerdem können die Öffnungs-/Schließwinkel zwischen dem ersten und zweiten Griff 37 und 39 und dem Werkzeugabschnitt 3 zumindest in zwei Schwenkhaltungen einander entsprechen. Dadurch führt der Werkzeugabschnitt 3, wenn er durch die gelenkige Bewegung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 geschwenkt wird, keine Öffnungs-/Schließbewegung aus.
  • Wie oben beschrieben worden ist, stimmen die Öffnungs-/Schließwinkel und die Drehwinkel zwischen dem Betätigungsabschnitt und dem Werkzeugabschnitt gemäß der vorliegenden Ausführungsform durch einen Spannschlossmechanismus zumindest in zwei Schwenkhaltungen überein. Auf diese Weise kann der Öffnungs-/Schließwinkel des Betätigungsabschnitts in allen Schwenkhaltungen zuverlässig auf den des Werkzeugabschnitts übertragen werden, und damit kann die Nadelgreifkraft zuverlässiger übertragen werden.
  • Die 32A bis 35 zeigen eine siebte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform sind gleiche Bestandteile wie bei den vorigen Ausführungsformen mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
  • Wie die 32A bis 32C zeigen sind ein erstes und ein zweites Positionsbegrenzungselement 352 und 353, die als Mittel zur Positionsbegrenzung dienen, an der Innenseite des Einführabschnitts 2 vorgesehen. Das erste Positionsbegrenzungselement 352 befindet sich an einer Position näher am Werkzeugabschnitt 3 als der in 1 dargestellte Waschanschluss 55 und das zweite Positionsbegrenzungselement 353 befindet sich an einer Position näher am Betätigungsabschnitt 4 als der Waschanschluss 55.
  • Das erste und zweite Positionsbegrenzungselement 352 und 353 haben jeweils einen analogen Aufbau. Die Beschreibung bezieht sich hier auf das erste Positionsbegrenzungselement 352. Drei Durchgangsbohrungen 354a, 354b und 354c sind voneinander beabstandet in axialer Richtung in einem säulenförmigen Körper 54 des proximalen Endabschnitts des ersten Positionsbegrenzungselements 352 ausgebildet. Die erste Antriebstange 5 ist in axialer Richtung beweglich durch die Durchgangsbohrung 354a eingeführt. Die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 sind durch die übrigen Durchgangsbohrungen 354b bzw. 354c in axialer Richtung beweglich einge führt. Deshalb sind die erste bis dritte Antriebsstange 5, 6 und 7 zwischen den Positionsbegrenzungselementen 352 und 353 in axialer Richtung rückziehbar, aber sind im Einführabschnitt 2 nicht in radialer Richtung beweglich. Diese Stangen sind hinsichtlich ihrer Bewegung begrenzt, so dass sich ein relativer Abstand nicht ändert.
  • Ferner ist zwischen dem ersten und zweiten Positionsbegrenzungselement 352 und 353 ein Dichtelement 357, das als Dichtmittel dient, im inneren Hohlraum des Einführabschnitts 2 an einer Position angeordnet, die näher am Betätigungsabschnitt 4 liegt als der Waschanschluss 55. Wie 33 zeigt, hat dieses Dichtelement 357 die Form einer Scheibe, besteht aus einem elastischen synthetischen Harzmaterial, wie z. B. einem Siliconmaterial und hat drei Durchgangsbohrungen 357a, 357b und 357c, die voneinander in axialer Richtung beabstandet sind. Die erste Antriebsstange 5 ist durch die Durchgangsbohrung 357a in axialer Richtung beweglich und in einem abgedichteten Zustand eingeführt. Die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 sind durch die übrigen Durchgangsbohrungen 357b und 357c in axialer Richtung beweglich und in einem abgedichteten Zustand eingeführt.
  • Obwohl die erste bis dritte Antriebsstange 5, 6 und 7 in axialer Richtung beweglich sind, sind sie durch das Dichtelement 357 hermetisch abgedichtet und so ausgeführt, dass Gas oder Flüssigkeit nicht in Richtung des zweiten Positionsbegrenzungselements 353 austreten kann. Das Dichtelement 357 befindet sich zwischen den Positionsbegrenzungselementen 352 und 353, so dass sich die erste bis dritte Antriebsstange 5, 6 und 7 nicht in radialer Richtung bewegt. Der Dichtzustand wird also nicht aufgehoben.
  • Im Folgenden wird die Funktionsweise der oben beschriebenen Konstruktion beschrieben.
  • Wenn wie bereits früher anhand der 34 und 35 beschrieben worden ist, der erste und zweite Griff 37 und 39 am Betätigungsabschnitt 4 gemeinsam in der durch den Pfeil "a" angegebenen Richtung im parallelen Zustand um die Drehachse 32 gelenkig bewegt werden, wird die zweite Antriebsstange 6 entlang dem Einführabschnitt 2 über die vierte Drehplatte 46 vorgeschoben und die dritte Antriebsstange 7 entlang dem Einführabschnitt 2 zurückgezogen.
  • Deshalb wird der erste Drehstift 22 am Werkzeugabschnitt 3 vorgeschoben und der zweite Drehstift 23 zurückgezogen. Damit wird die zweite Drehplatte 21 um die Drehachse 9 geschwenkt, und das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 werden in der durch den Pfeil "b" angegebenen Richtung gelenkig bewegt. Wenn dagegen der erste und zweite Griff 37 und 39 zusammen in umgekehrter Richtung zu der durch den Pfeil "a" angegebenen um die zweite Drehachse 32 geschwenkt werden, wird die zweite Antriebsstange 6 über die vierte Drehplatte 46 zurückgezogen und die dritte Antriebsstange 7 vorgeschoben.
  • Deshalb wird der erste Drehstift 22 am Werkzeugabschnitt 3 zurückgezogen und der zweite Drehstift 23 vorgeschoben. Damit wird die zweite Drehplatte 21 um die Drehachse 9 gedreht, und das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 werden in umgekehrter Richtung zu der durch den Pfeil "b" angegebenen Richtung gelenkig bewegt.
  • Das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 werden nämlich zusammen mit der Gelenkbewegung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 geschwenkt, wobei der erste und zweite Griff 37 und 39 sowie das erste und zweite Werkzeugteil 12 und 14 parallel zueinander sind. Der Werkzeugabschnitt 3 kann durch den ersten und zweiten Griff 37 und 39 in beliebiger Richtung orientiert werden.
  • Dabei werden die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 durch die Durchgangsbohrungen 354b und 354c des ersten und zweiten Begrenzungselements 352 und 353 eingeführt und in ihrer Position begrenzt, so dass sie sich nicht in radialer Richtung des Einführabschnitts 2 bewegen. Die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 bewegen sich also in radialer Richtung des Einführabschnitts 2 zwischen dem ersten Positionsbegrenzungselement 352 und der zweiten Drehplatte 21. Ferner sind die erste bis dritte Antriebsstange 5, 6 und 7 durch das Dichtelement 357 hermetisch abgedichtet, und Gas oder Flüssigkeit tritt nicht in Richtung des zweiten Positionsbegrenzungselements 353 aus. Deshalb kann eine Waschflüssigkeit in den Waschanschluss 55 eingespritzt werden, so dass das Innere des Einführabschnitts 2 gewaschen werden kann.
  • Wie oben beschrieben worden ist, sind gemäß der vorliegenden Ausführungsform Positionsbegrenzungsmittel zum Begrenzen der gegenseitigen Abstände der Antriebsstangen am Einführabschnitt vorgesehen, wodurch der Durchmesser des Einführabschnitts klein gehalten und eine Fehlbetätigung des Hebelmechanismus verhindert werden kann. Die Schwenkmanipulation des Betätigungsabschnitts kann zuverlässig in eine gelenkige Bewegung des Werkzeugabschnitts umgesetzt werden.
  • Die 36A bis 38 zeigen eine achte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform sind gleiche Bestandteile wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen jeweils mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
  • Wie die 36A bis 36C zeigen, ist bei der vorliegenden Ausführungsform die Länge der dritten Antriebsstange 7 verschieden von der der zweiten Antriebsstange 6. Insbesondere ist die Länge der dritten Antriebsstange 7 länger als die der zweiten Antriebsstange 6. Wenn sich bei einer solchen Konstruktion wie in 6 gezeigt eine Seite, die den Mittelpunkt der Drehstifte 47 und 48 an der vierten Drehplatte 46 verbindet, und die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 im normalen Zustand befinden, d. h. senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zueinander wie in 36A gezeigt, wird der Werkzeugabschnitt 3 entgegen dem Uhrzeigersinn relativ zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 (36 ist eine Ansicht von unten) in einen geschwenkten Zustand ausgelenkt.
  • Wenn der in 1 gezeigte ersten Griff 37 entgegen dem Uhrzeigersinn oder im Uhrzeigersinn gelenkig bewegt wird, wie in den 36B und 36C dargestellt ist, wird der Werkzeugabschnitt 3 entgegen dem Uhrzeigersinn bzw. im Uhrzeigersinn geschwenkt. So lang der Auslenkwinkel der zweiten Drehplatte 21 relativ zur zweiten und dritten Antriebsstange 6 und 7 im normalen in 36A gezeigten Zustand innerhalb von ca. 10° bis ca. 15° relativ zur axialen Richtung des Einführabschnitts 2 liegt, kann ein Schwenkbereich in Querrichtung des Werkzeugabschnitts 3 bis zu ca. 120° bis 130° sichergestellt werden. Unter der Annahme, dass der Auslenkwinkel im Normalzustand als ca. 30° definiert ist, ist der Schwenkwinkel in Querrichtung auf den Bereich zwischen ca. 100 bis 110° beschränkt. Es ist also wünschenswert, dass der Auslenkwinkel im Normalzustand zwischen etwa 10° und 15° beträgt.
  • Wenn ferner wie in 37 dargestellt eine Nahtnadel 450 vom Werkzeugabschnitt 3 gefasst wird, kann der Einstichwinkel relativ zur Zielnaht 452 im Vergleich zur ersten in 38 dargestellten Ausführungsform vergrößert werden. Außerdem wird ein Schwenkwinkel in Querrichtung bis 120° sichergestellt und somit kann ein Schwenkhub, bei dem das Ziel der Nahtnadel 450 hinreichend aus der Zielnaht 452 herausgehoben wird, sichergestellt werden. Außerdem wird das chirurgische Instrument 1 gemäß der vorliegenden Ausführungsform vorzugsweise mit der rechten Hand gehalten. Deshalb sind gemäß der vorliegenden Ausführungsform die Längen der zweiten und dritten Antriebsstange 6 und 7 voneinander verschieden, wodurch der Einstichwinkel der Nahtnadel mit einer vergleichsweise einfachen Konstruktion vergrößert werden kann. Im praktischen Einsatz kann die Bedienbarkeit verbessert werden.
  • 39 zeigt eine neunte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die vorliegende Ausführungsform stellt ein modifiziertes Beispiel der achten Ausführungsform dar. Gleiche Bestandteile wie bei der achten Ausführungsform sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine detaillierte Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
  • Beim chirurgischen Instrument 1 sind die zweite und dritte Antriebsstange 6 und 7 der achten Ausführungsform an einander gegenüberliegenden Positionen angeordnet. Das bedeutet, dass im Normalzustand gemäß 6 die zweite Antriebsstange 6 wie in 39 gezeigt rechts in Richtung des distalen Endes des Einführabschnitts 2 angeordnet ist. Die dritte Antriebsstange 7 ist links in Richtung des distalen Endes des Einführabschnitts 2 angeordnet (39 ist eine Ansicht von unten). Vorzugsweise wird also das chirurgische Instrument 1 gemäß der vorliegenden Ausführungsform mit der linken Hand gehalten. Deshalb kann gemäß der vorliegenden Ausführungsform wie bei der achten Ausführungsform der Einstichwinkel der Nahtnadel mit einer vergleichsweise einfachen Konstruktion vergrößert werden. Im praktischen Einsatz kann die Bedienbarkeit verbessert werden.
  • Obwohl die achte und neunte Ausführungsform bezüglich eines Werkzeugs zum Einstechen einer Nahtnadel in eine Zielnaht beschrieben worden sind, können diese beiden Ausführungsformen für verschiedene Werkzeuge verwirklicht werden, ohne auf ein solches Werkzeug beschränkt zu sein. Das heißt, obwohl die Beschreibung einen Fall betroffen hat, in dem der Werkzeugabschnitt in einer vorgegebenen Richtung ausgelenkt wird, wodurch die Nahtnadel leicht eingestochen werden kann, kann die Nahtnadel auch in einer Richtung ausgelenkt werden, in der die Nadel kaum eingestochen wird. Obwohl bei der achten und neunten Ausführungsform der Schwenkwinkel des Werkzeugabschnitts 3 als ca. 120° bis 130° definiert worden ist, können verschiedene Schwenkbereiche in Abhängigkeit von den Konstruktionsbedingungen ohne Einschränkung auf einen solchen Winkel definiert werden.
  • Die 40 und 41 zeigen eine zehnte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform sind gleiche Bestandteile wie bei den vorigen Ausführungsformen mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
  • Wie bei jeder der zuvor beschriebenen Ausführungsformen sind auch bei der vorliegenden Ausführungsform wie in den 40 und 41 gezeigt ein erstes Abdeckelement 50A und ein zweites Abdeckelement 50B zum Abdecken eines Glieds oder dgl. wie die dritte und die vierte Drehplatte 34 und 46 am proximalen Endabschnitt des ersten Griffs 37 am Umfang des Drehabschnitts des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 befestigt. Bei der vorliegenden Ausführungsform weisen das erste und zweite Abdeckelement 50A und 50B auf: einen ersten Vorsprungsabschnitt 553 mit einer unteren Fläche 553b, der in Richtung des distalen Endes des Einführabschnitts 2 vom zweiten Drehzapfen 38 zum Öffnen/Schließen aus vorsteht, wenn der erste Griff 37 im rechten Winkel relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 geschwenkt ist, und einen zweiten Vorsprungsabschnitt 554, der vom zweiten Drehzapfen 38 zum Öffnen/Schließen aus nach unten ragt und einen bogenförmigen Abschnitt 554a um den dritten Drehzapfen 35 sowie eine vordere Fläche 554b hat.
  • Der bogenförmige Abschnitt 554b des zweiten Vorsprungsabschnitts 554 ist an einer Krümmung um den dritten Drehzapfen 35 ausgebildet. Auf diese Weise ist innerhalb des Schwenkbereichs, über den der erste Griff 37 in senkrechter Richtung gelenkig bewegt wird, der Schwenkbereich in Querrichtung des dritten Drehzapfens 35 so begrenzt, dass stets ein konstanter Abstand zur Anschlagaufnahmefläche 31a des Tragabschnitts 31 eingehalten wird. Demzufolge ist der Schwenkbereich in Querrichtung des ersten Griffs 37 relativ zu dem in senkrechter Richtung des ersten Griffs 37 konstant begrenzt. Das heißt, das erste und zweite Abdeckelement 50A und 50B und die Anschlagaufnahmefläche 31a des Tragabschnitts 31 wirken zusammen, wodurch sie das Begrenzungsmittel bilden.
  • Wie zuvor beschrieben beträgt der Schwenkbereich, über den der erste und zweite Griff 37 und 39 in senkrechter Richtung um den dritten Drehzapfen 35 gelenkig bewegt werden, im Wesentlichen 90° zwischen einer Position waagrecht zur Achse des Einführabschnitts 2 und einer Position, in der der erste und zweite Griff 37 und 39 senkrecht zur Achse des Einführabschnitts 2 liegen, wie in 40 dargestellt ist.
  • Wenn in dem in 40 dargestellten Zustand der erste und zweite Griff 37 und 39 in Querrichtung um die zweite Drehachse 32 gelenkig bewegt werden, z. B. in der durch den Pfeil "b" markierten Richtung wie in 41 gezeigt, schlägt die vordere Fläche 554b des zweiten Vorsprungsabschnitts 554 des ersten Abdeckelements 50A an der Anschlagaufnahmefläche 31a des Tragabschnitts 31 an. Selbst wenn versucht wird, den ersten und zweiten Griff 37 und 39 zu weit in der durch den Pfeil "b" angegebenen Richtung über ihre Drehbegrenzung hinaus zu drehen, ist ihr Schwenkbereich demzufolge begrenzt. Wenn der erste und zweite Griff 37 und 39 in der Richtung entgegengesetzt zu der durch den Pfeil "b" angegebenen Richtung um die zweite Drehachse 32 gelenkig bewegt werden, schlägt die vordere Fläche 554b des zweiten Vorsprungsabschnitts 554 des zweiten Abdeckelements 50B an der Anschlagaufnahmefläche 31a des Tragabschnitts 31 an. Der Schwenkbereich in Querrichtung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 ist also begrenzt.
  • Wenn deshalb der erste und zweite Griff 37 und 39 am Betätigungsabschnitt 4 in Querrichtung um die zweite Drehachse 32 gelenkig bewegt werden, wodurch der Werkzeugabschnitt 3 in der Erstreckungsrichtung des Einführabschnitts 2 gerade oder unter einem Winkel relativ zum Einführabschnitt 2 zu liegen kommt, ist der Schwenkbereich selbst dann, wenn versucht wird, den ersten und zweiten Griff 37 und 39 zu weit über den Schwenkbereich hinaus zu bewegen, ist der Schwenkbereich durch das erste und zweite Abdeckelement 50A und 50B und die Anschlagaufnahmefläche 31a des Tragabschnitts 31 begrenzt. Eine Beschädigung des Betätigungsabschnitts 4 kann damit vermieden werden.
  • Die 42 bis 44 zeigen eine elfte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform sind gleiche Bestandteile wie bei der zehnten Ausführungsform mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform ist ein oberes Schutzgehäuse 555 entfernbar und austauschbar am oberen Teil des Tragabschnitts 31 an der Seite des proximalen Endabschnitts des Einführabschnitts 2 angebracht. Ein unteres Schutzgehäuse 556 ist entfernbar und austauschbar am unteren Teil des Tragabschnitts 31 angebracht. Das obere und untere Schutzgehäuse 555 und 556 sind in ihrem Aufbau identisch, und eine Anschlagaufnahmefläche 555a ist an der Oberfläche des oberen Schutzgehäuses 555 ausgebildet. Auf ähnliche Weise ist eine Anschlagaufnahmefläche 556a an der Unterseite des unteren Schutzgehäuses 556 ausgebildet. Das obere und untere Schutzgehäuse 555 und 556 sind in Breitenrichtung in zwei Abschnitte geteilt und stehen in der Mitte durch gestufte Abschnitte 555c und 556c in Eingriff.
  • Wenn der erste Griff 37 im rechten Winkel relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 gelenkig bewegt wird, ist ein drittes Abdeckelement 557 senkrecht zur Achse des Einführabschnitts 2 am ersten und zweiten Abdeckelement 50A und 50B vorgesehen. Dieses dritte Abdeckelement 557 besteht aus einer rechteckigen ebenen Platte, und der untere Endabschnitt ragt vom zweiten Vorsprungsabschnitt 554 des ersten und zweiten Abdeckelements 50A und 50B nach unten.
  • Gemäß der vorliegenden Ausführungsform wird eine Position senkrecht zur Achse des Einführbereichs 2 als Schwenkbereich definiert, wenn der erste und zweite Griff 37 und 39 nach oben um den dritten Drehzapfen 35 gelenkig bewegt werden. Wenn der erste und zweite Griff 37 und 39 weiter in der durch den Pfeil "c" angegebenen Richtung um den dritten Drehzapfen 35 geschwenkt werden, wie in 42 dargestellt, schlägt die untere Fläche 553b des ersten Vorsprungsabschnitts 553 des ersten und zweiten Abdeckelements 50A und 50B gegen die Anschlagaufnahmefläche 555a des oberen Schutzgehäuses 555 an. Selbst wenn also versucht wird, den ersten und zweiten Griff 37 und 39 zu weit in der durch den Pfeil "c" angegebenen Richtung über ihre Schwenkbegrenzung hinaus zu drehen, ist ihr Schwenkbereich begrenzt.
  • Wenn der erste und zweite Griff 37 und 39 nach unten um den dritten Drehzapfen 35 gelenkig bewegt werden, wird eine Position parallel zur Achse des Einführabschnitts 2 als Schwenkbereich definiert. Wenn der erste und zweite Griff 37 und 39 weiter in der durch den Pfeil "d" angegebenen Richtung um den dritten Drehzapfen 35 geschwenkt werden, wie in 44 dargestellt, schlägt das dritte Abdeckelement 557 gegen die Anschlagaufnahmefläche 556a des unteren Schutzgehäuses 556 an. Selbst wenn also irrtümlich versucht wird, den ersten und zweiten Griff 37 und 39 zu weit in der durch den Pfeil "d" angegebenen Richtung zu drehen, ist ihr Schwenkbereich begrenzt.
  • Wenn deshalb der erste und zweite Griff 37 und 39 am Betätigungsabschnitt 4 in senkrechter Richtung um den dritten Drehzapfen 35 geschwenkt werden, wodurch der Werkzeugabschnitt 3 in Erstreckungsrichtung des Einführabschnitts 2 gerade zu liegen kommt, oder – alternativ – selbst wenn der erste und zweite Griff 37 und 39 über den Schwenkbereich hinaus bewegt werden, wenn ein Winkel relativ zum Einfuhrabschnitt 2 vorgesehen ist, wirken das erste und zweite Abdeckelement 50A und 50B sowie das obere und untere Schutzgehäuse 555 und 556 zusammen, und der Schwenkbereich ist begrenzt. Eine Beschädigung des Betätigungsabschnitts 4 kann somit vermieden werden. Außerdem sind das obere und untere Schutzgehäuse 555 und 556 entfernbar/austauschbar am Tragabschnitt 31 angebracht, so dass diese Gehäuse nach dem Abbau gewaschen und problemlos durch Ersatzgehäuse ausgetauscht werden können, wenn sie beschädigt sind.
  • 45 zeigt eine zwölfte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform sind gleiche Bestandteile wie bei der zehnten und elften Ausführungsform mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform ist ein oberes Schutzgehäuse 570 entfernbar am oberen Teil des Tragabschnitts 31 an der Seite des proximalen Endabschnitts des Einführabschnitts 2 angebracht. Ein unteres Schutzgehäuse 571 ist entfernbar am unteren Teil des Tragabschnitts 31 angebracht. Das obere und untere Schutzgehäuse 570 und 571 sind in ihrem Aufbau identisch. Das obere und untere Schutzgehäuse 570 und 571 sind in Breitenrichtung in zwei Abschnitte geteilt, d. h. in ein erstes Element 572, an dessen Oberfläche sich eine bogenförmige obere Anschlagaufnahmefläche 572a und eine untere Anschlagaufnahmefläche 572b befindet, die in der Mitte höher sind und zu beiden Enden hin allmählich niedriger werden, sowie ein zweites Element 573, das mit diesem ersten Element in Eingriff steht und dieses abstützt.
  • Wenn gemäß dieser Ausführungsform der erste und zweite Griff 37 und 39 um den dritten Drehzapfen 35 nach oben und der erste und zweite Griff 37 und 39 in Querrichtung um den zweiten Drehzapfen 32 geschwenkt werden, kommen die obere Anschlagaufnahmefläche 572a des Schutzgehäuses 570 und die untere Fläche 553b des ersten in 40 dargestellten Vorsprungsabschnitts 553 zur Anlage aneinander. Dadurch ändert sich der Schwenkbegrenzungsbereich in senkrechter Richtung in Abhängigkeit von der Gelenkbewegung in Querrichtung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39. Falls gewünscht, ist der erste Vorsprungsabschnitt 553 des ersten Griffs 37 hier mit einem Vorsprung (nicht dargestellt) versehen, der an der oberen Anschlagaufnahmefläche 572a am mittleren Abschnitt der beiden unteren Flächen 553b und 553b anschlägt.
  • Wenn alternativ der erste und zweite Griff 37 und 39 um den dritten Drehzapfen 35 nach unten und der erste und zweite Griff 37 und 39 in Querrichtung um den zweiten Drehzapfen 32 geschwenkt werden, kommen die untere Anschlagaufnahmefläche 572b des Schutzgehäuses 570 und die dritte Abdeckung 557 von 42 zur Anlage aneinander. Dadurch ändert sich der Drehbegrenzungsbereich in senkrechter Richtung in Abhängigkeit von der Gelenkbewegung in Querrichtung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39. Falls gewünscht, ist die dritte Abdeckung keine ebene Platte und der mittlere Abschnitt der dritten Abdeckung mit einem Vorsprung (nicht dargestellt) versehen, der an der unteren Anschlagaufnahmefläche 572b anschlägt.
  • Gemäß der vorliegenden Ausführungsform ist deshalb der Schwenkbereich in senkrechter Richtung entsprechend einem Schwenkwinkel begrenzt, um den der erste und zweite Griff 37 und 39 in Querrichtung um den zweiten Drehzapfen 32 gelenkig bewegt werden. Wenn nämlich der Schwenkwinkel in Querrichtung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 groß ist, wird der Gelenkbereich in senkrechter Richtung bei Begrenzung deutlich beeinflusst werden. Wenn der Schwenkwinkel in Querrichtung kleiner wird, ist der Gelenkbereich in senkrechter Richtung bei Begrenzung klein.
  • Wenn umgekehrt der Schwenkwinkel in senkrechter Richtung relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 groß ist, wird der Gelenkbereich in senkrechter Richtung bei Begrenzung klein. Wenn der Schwenkwinkel in Querrichtung größer wird, wird der Gelenkbereich in senkrechter Richtung bei Begrenzung deutlich beeinflusst.
  • 46 zeigt eine 13. Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Gleiche Bestandteile wie bei der zehnten bis zwölften Ausführungsform sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform haben das erste und zweite Abdeckelement 50A und 50B einen zweiten Vorsprungsabschnitt 574, der vom zweiten Drehzapfen 38 zum Öffnen/Schließen aus nach unten ragt und einen bogenförmigen Abschnitt 574a hat. Der bogenförmige Abschnitt 574a ist mit einer solchen Krümmung ausgebildet, dass der Abstand L vom Mittelpunkt des dritten Drehzapfens 35 nach unten allmählich größer wird. Deshalb ist der Schwenkbereich in Querrichtung gemäß dem Schwenkwinkel, um den der erste und zweite Griff 37 und 39 um den dritten Drehzapfen 35 senkrecht gelenkig bewegt werden, begrenzt. Wenn nämlich der Schwenkwinkel in senkrechter Richtung des ersten und zweiten Griffs 37 und 39 relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 groß ist, wird der Gelenkbereich in Querrichtung bei Begrenzung deutlich beeinflusst. Wenn der Schwenkwinkel in senkrechter Richtung kleiner wird, kann der Gelenkbereich in Querrichtung bei Begrenzung klein sein.
  • Wenn umgekehrt der Schwenkwinkel in senkrechter Richtung relativ zur Achse des Einführabschnitts 2 groß ist, kann der Gelenkbereich in Querrichtung bei Begrenzung klein sein. Wenn der Schwenkwinkel in senkrechter Richtung kleiner wird, wird der Gelenkbereich in Querrichtung bei Begrenzung deutlich beeinflusst.
  • Die 47 bis 50 zeigen eine 14. Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Gleiche Bestandteile wie bei der 10. bis 13. Ausführungsform sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
  • 47 ist eine Draufsicht, die einen Betätigungsabschnitt 4 zeigt, wenn der erste und zweite Griff 37 und 39, die parallel zur Achse des Einführabschnitts 2 liegen, in Querrichtung um die zweite Drehachse 32 gelenkig bewegt werden. 48 ist eine Draufsicht, die den Werkzeugabschnitt zeigt, wenn der Betätigungsabschnitt 4 in den in 47 dargestellten Zustand gelenkig bewegt worden ist.
  • Wie bei der zehnten Ausführungsform wird ein Gelenkbewegungsbereich A in Querrichtung des Betätigungsabschnitts 4 durch das erste und zweite Abdeckelement 50A und 50B sowie die Anschlagaufnahmefläche 31a des Tragabschnitts 31 eingestellt. Dieser Gelenkbewegungsbereich A des Betätigungsabschnitts 4 ist auf einen Gelenkbewegungsbereich A' begrenzt, der kleiner ist als ein möglicher Gelenkbewegungsbereich B, in dem der Werkzeugabschnitt 3 in Querrichtung um die erste Drehachse 9 geschwenkt wird. Auf diese Weise wird der Gelenkbewegungsbereich A des Betätigungsabschnitts 4 auf den Gelenkbewegungsbereich A' begrenzt, der kleiner ist als der mögliche Gelenkbewegungsbereich B des Werkzeugabschnitts 3, wodurch verhindert wird, dass der Werkzeugabschnitt 3 durch Dreh- und Maßfehler der Einzelteile übermäßig belastet wird; Zusammenbaufehler können ausgeglichen werden. Die Bewegung des Betätigungsabschnitts 4 kann zuverlässig zum Werkzeugabschnitt 3 übertragen werden.
  • 49 ist eine Seitenansicht, die den Betätigungsabschnitt 4 zeigt, wenn der erste und zweite Griff 37 und 39, die parallel zur Achse des Einführabschnitts 2 liegen, im rechten Winkel um den dritten Drehzapfen 35 gelenkig bewegt werden. 50 ist eine Seitenansicht, die den Werkzeugabschnitt 3 zeigt, wenn der Betätigungsabschnitt 4 in senkrechter Richtung gelenkig bewegt worden ist.
  • Wie bei der elften Ausführungsform wird ein Gelenkbewegungsbereich C in senkrechter Richtung des Betätigungsabschnitts 4 durch das erste und zweite Abdeckelement 50A und 50B sowie die Anschlagaufnahmeflächen 555a und 556a des oberen und unteren Schutzgehäuses 555 und 556 am Tragabschnitt 31 eingestellt. Dieser Gelenkbewegungsbereich C des Betätigungsabschnitts 4 ist auf einen Gelenkbewegungsbereich C' begrenzt, der kleiner ist als ein möglicher Gelenkbewegungsbereich D, in dem der Werkzeugabschnitt 3 in senkrechter Richtung um den ersten Drehzapfen 11 geschwenkt wird. Auf diese Weise wird der Gelenkbewegungsbereich C des Betätigungsabschnitts 4 auf den Gelenkbewegungsbereich C' begrenzt, der kleiner ist als der mögliche Gelenkbewegungsbereich D des Werkzeugabschnitts 3, wodurch verhindert wird, dass der Werkzeugabschnitt 3 durch Dreh- und Maßfehler der Einzelteile übermäßig belastet wird. Zusammenbaufehler können ausgeglichen werden und die Bewegung des Betätigungsabschnitts 4 kann zuverlässig zum Werkzeugabschnitt 3 übertragen werden.
  • Wie oben beschrieben worden ist, ist gemäß der 10. bis 14. Ausführungsform der Schwenkbereich des Betätigungsabschnitts begrenzt, wodurch eine übermäßige Belastung verhindert werden kann. Als Ergebnis kann die Dauerhaftigkeit verbessert werden.
  • Die 51 bis 53 zeigen eine 15. Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei der vorliegenden Ausführungsform sind gleiche Bestandteile wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen jeweils mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Auf eine wiederholte Beschreibung derselben wird hier verzichtet.
  • Wie die 51 und 52 zeigen, ist bei der vorliegenden Ausführungsform eine Verbesserung an einem Abschnitt am distalen Endabschnitt des Einführabschnitts 2 und der Bewegungsübertragung des Betätigungsabschnitts an den Werkzeugabschnitt 3 (im Folgenden als Übertragungsmittel 650 bezeichnet) vorgenommen worden. Insbesondere ist der proximale Endabschnitt eines Verbindungselements 651, das als Übertragungselement dient, am distalen Endabschnitt der ersten Antriebsstange 5 befestigt. Das Verbindungselement 651 ist so geformt, dass es zu seinem distalen Ende hin allmählich breiter wird. An seinem distalen Endabschnitt zeigt die Draufsicht einen Zweiwegeabschnitt 651a.
  • Ein Stiftloch 651b zur schwenkbaren Aufnahme des dritten Verbindungsstiftes 19 ist im Zweiwegeabschnitt 651a des Verbindungselements 651 in Querrichtung vorgesehen. Ferner wird der proximale Endabschnitt des zweiten Verbindungselements 18, das als Übertragungselement dient, um den dritten Verbindungsstift 19 in senkrechter Richtung drehbar geschwenkt. Dieses zweite Verbindungselement 18 ist ebenfalls so geformt, dass es zu seinem distalen Ende hin allmählich breiter wird. An seinem distalen Endabschnitt zeigt die Seitenansicht einen Zweiwegeabschnitt 18a.
  • Ein Stiftloch 18b zur schwenkbaren Aufnahme des zweiten Verbindungsstiftes 17 ist im Zweiwegeabschnitt 18a des zweiten Verbindungselements 18 in senkrechter Richtung vorgesehen. Ferner wird der proximale Endabschnitt des ersten Verbindungselements 16, das als Übertragungselement dient, um den dritten Verbindungsstift 19 in Querrichtung drehbar geschwenkt. Dieses erste Verbindungselement 16 ist ebenfalls so geformt, dass es zu seinem distalen Ende hin allmählich breiter wird. An seinem distalen Endabschnitt zeigt die Draufsicht einen Zweiwegeabschnitt 16a.
  • Ein Stiftloch 16b zur schwenkbaren Aufnahme des ersten Verbindungsstiftes 15 ist im Zweiwegeabschnitt 16a des ersten Verbindungselements 16 in Querrichtung vorgesehen. Ferner wird der proximale Endabschnitt des zweiten Werkzeugteils 14 um das erste Verbindungselement 16 drehbar in senkrechter Richtung geschwenkt.
  • Deshalb wird in Querrichtung am Verbindungsabschnitt zwischen dem Verbindungselement 651 und dem zweiten Verbindungselement 18 eine erste Stufe 652 gebildet. Eine zweite Stufe 653 wird in senkrechter Richtung am Verbindungsabschnitt zwischen dem zweiten Verbindungselement 18 und dem ersten Verbindungselement 16 gebildet. Eine dritte Stufe 654 wird in Querrichtung am Verbindungsabschnitt zwischen dem ersten Verbindungselement 16 und dem zweiten Werkzeugteil 14 gebildet. Von der ersten Stufe 652, der zweiten Stufe 653 und der dritten Stufe 654 befinden sich die unteren Stufenstellen 652a, 653a und 654a näher an der Achse des Einführabschnitts 2 als eine Stelle an der distalen Endseite des Einführabschnitts 2 und des Werkzeugsabschnitts 3, die sich oben an der Stufe befindet.
  • Wenn Gewebe mittels des chirurgischen Instruments zu nähen ist wie in 53 gezeigt, hat sich deshalb ein Operationsschritt ergeben, bei dem der aus der Nahtnadel 660 kommende Nahtfaden 655 um den Einführabschnitt 2 gewickelt ist. Das Übertragungsmittel 650 ist jedoch an einer Stufe ausgebildet, die zum distalen Ende des Einführabschnitts 2 hin abgesenkt ist. Es ergibt sich also der vorteilhafte Effekt, dass der mittlere Abschnitt des Nahtfadens 655 nicht an der Stufe hängen bleibt und der Nahtfaden 655 ungehindert vom Einführabschnitt 2 freigegeben wird.
  • Wie aus 52 ersichtlich ist, hat der zweite Verbindungsstift 17 einen divergenten Abschnitt 17a an einem Ende in der Nähe der Achse des Einführabschnitts 2 und wird von unten in das Stiftloch 18b eingeführt. Die erste Drehachse 9 hat einen divergenten Abschnitt 9a an einem Ende in der Nähe der Achse des Einführabschnitts 2 und wird von unten in einen Schlitz 8a eingeführt. Außerdem haben der erste Stift 22 und der zweite Stift 23 divergente Abschnitte 22a und 23a (von denen nur einer dargestellt ist) an einem Ende in der Nähe der Achse des Einführabschnitts 2 und werden von oben in das Stiftloch 21a der zweiten Drehplatte 21 eingeführt.
  • Selbst dann, wenn bei einer solchen Konstruktion das Stiftfixiermittel (nicht dargestellt) wie ein Gewinde, Verschweißen, Verstemmen und Verkleben versagt, rutscht der divergente Abschnitt 17 nicht nach oben, sondern kann nur nach unten begrenzt rutschen. Nachdem jedoch der Werkzeugabschnitt 3 angebaut worden ist, bewegt sich der Tragabschnitt 8 relativ zum Drehzapfen 17 nach unten, der somit nicht wegrutschen kann.
  • Der Drehzapfen 9 rutscht wegen des divergenten Abschnitts 9a nicht nach oben, sondern kann nur nach unten begrenzt rutschen. Nachdem jedoch der Werkzeugabschnitt 3 angebaut worden ist, bewegt sich die zweite Drehplatte 21 relativ zum Drehzapfen 9 nach unten, der somit nicht wegrutschen kann. In ähnlicher Weise rutschen der erste und zweite Drehstift 22 und 23 wegen der divergenten Abschnitte 22a und 23a nicht nach unten, sondern können nur nach oben begrenzt rutschen. Nachdem jedoch der Werkzeugabschnitt 3 angebaut worden ist, bewegt sich der Tragabschnitt 8 relativ zum ersten und zweiten Drehstift 22 und 23 nach oben, die somit nicht wegrutschen können.

Claims (51)

  1. Chirurgisches Instrument mit: einem Einführabschnitt (2), der in den Körper eines Patienten einzuführen ist; einem Werkzeugabschnitt (3), der am distalen Ende des Einführabschnitts (2) angeordnet ist und ein erstes und zweites Werkzeugteil (12, 14) hat, die durch eine erste Drehachse (13) zum Öffnen/Schließen miteinander verbunden sind und geöffnet/geschlossen werden, indem sie relativ zueinander um die erste Drehachse (13) zum Öffnen/Schließen gedreht werden, und der um mindestens eine erste Gelenkdrehachse (9, 11) gelenkig bewegt werden kann, die senkrecht zur Längsmittelachse des Einführabschnitts (2) verläuft; einem Betätigungsabschnitt (4), der am proximalen Ende des Einführabschnitts (2) angeordnet ist und einen ersten und einen zweiten Betätigungskörper (37, 39) hat, die miteinander durch eine zweite Drehachse (38) zum Öffnen/Schließen verbunden sind und geöffnet/geschlossen werden, indem sie relativ zueinander um die zweite Drehachse (38) zum Öffnen/Schließen gedreht werden, und der um mindestens eine zweite Gelenkdrehachse (32, 35) gelenkig bewegt werden kann, die senkrecht zur Längsmittelachse des Einführabschnitts (2) verläuft; einem ersten Hebelmechanismus, der den ersten Betätigungskörper (37) und das erste Werkzeugteil (12) miteinander verbindet und bewirkt, dass das erste Werkzeugteil (12) um die erste Gelenkdrehachse (9, 11) aufgrund der Gelenkbewegung des ersten Betätigungskörpers (37) um die zweite Gelenkdrehachse (32, 35) gelenkig bewegt wird; und einem zweiten Hebelmechanismus, der den zweiten Betätigungskörper (39) und das zweite Werkzeugteil (14) miteinander verbindet und bewirkt, dass das zweite Werkzeugteil (14) um die erste Drehachse (13) zum Öffnen/Schließen aufgrund der Drehung des zweiten Betätigungskörpers (39) um die zweite Drehachse (38) zum Öffnen/Schließen gedreht wird, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Drehachse (13) zum Öffnen/Schließen so ausgeführt ist, dass sie an einer ersten Seite (A) relativ zur Längsmittelachse des Einführabschnitts (2) positioniert ist, wenn die zweite Drehachse (38) zum Öffnen/Schließen an einer zweiten Seite (B) relativ zur Längsmittelachse des Einführabschnitts (2) positioniert ist, wodurch die erste Seite (A) und die zweite Seite (B) eine im Wesentlichen symmetrische Lagebeziehung zueinander relativ zur Längsmittelachse des dazwischen befindlichen Einführabschnitts (2) bilden.
  2. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand (L2) zwischen einer ersten Drehachse (44) zum drehbaren Verbinden des zweiten Betätigungskörpers (39) und des zweiten Hebelmechanismus miteinander und der zweiten Drehachse (38) zum Öffnen/Schließen so definiert ist, dass er gleich einem Abstand (L1) zwischen einer zweiten Drehachse (15) zum drehbaren Verbinden des zweiten Werkzeugteils (14) und des zweiten Hebelmechanismus miteinander und der ersten Drehachse (13) zum Öffnen/Schließen ist.
  3. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Hebelmechanismus mindestens zwei Antriebsstangen (6, 7) aufweist.
  4. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Längen der Antriebsstangen (6, 7) voneinander verschieden sind.
  5. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Hebelmechanismus mindestens eine Antriebsstange (5) aufweist.
  6. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner aufweist: einen Einstellmechanismus (70) zum Einstellen der Länge der Antriebsstangen (5, 6, 7).
  7. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Öffnungs-/Schließwinkel zwischen dem ersten und dem zweiten Werkzeugteil (12, 14) und ein Öffnungs-/Schließwinkel zwischen dem ersten und dem zweiten Betätigungskörper (37, 39) in mindestens zwei Gelenkhaltungen mittels des Einstellmechanismus (70) zur Übereinstimmung gebracht werden können.
  8. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Gelenkhaltungen aufweisen: eine erste Gelenkhaltung, in der das Werkzeugteil (3) und der Betätigungsabschnitt (4) im Wesentlichen parallel zur Längsmittelachse des Einführabschnitts (2) liegen; und eine zweite Gelenkhaltung, in der das Werkzeugteil (3) und der Betätigungsabschnitt (4) im Wesentlichen senkrecht zur Längsmittelachse des Einführabschnitts (2) verlaufen.
  9. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Hebelmechanismus und der zweite Hebelmechanismus jeweils mindestens eine Antriebsstange (5, 6, 7) aufweist und dass ein Positionsbegrenzungsmittel (352, 353), das einen relativen Abstand zwischen den Antriebsstangen begrenzt, an mindestens einem Teil des Einführabschnitts (2) vorgesehen ist.
  10. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionsbegrenzungsmittel (352, 353) als eine Mehrzahl vorgesehen sind, die in axialer Richtung des Einführabschnitts (2) beabstandet anzuordnen sind.
  11. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner aufweist: ein Dichtmittel (357) zum Abteilen des Innern des Einführabschnitts (2) in einem abgedichteten Zustand und zum gleitbaren Führen der Antriebsstange (5, 6, 7).
  12. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (357) aus einem elastischen Element besteht.
  13. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmittel (357) zwischen der Mehrzahl Positionsbegrenzungsmittel (352, 353) vorgesehen sind, die in axialer Richtung des Einführabschnitts (2) beabstandet anzuordnen sind.
  14. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl Durchgangsbohrungen (357a, 357b, 357c), in die die Führungsstangen (5, 6, 7) gleitbar in axialer Richtung eingeführt sind, im Dichtmittel (357) vorgesehen sind.
  15. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner aufweist: eine Einspritzöffnung (55), die sich in einem Abschnitt befindet, der näher als das Dichtmittel (357) am Werkzeugabschnitt (3) liegt, um ein Waschmittel einzuspritzen.
  16. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Einspitzöffnung (55) zwischen der Mehrzahl Positionsbegrenzungsmittel (352, 353) vorgesehen sind, die in axialer Richtung des Einführabschnitts (2) beabstandet anzuordnen sind.
  17. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner aufweist: einen Einstellmechanismus, der sich in einer Position befindet, die näher am Betätigungsabschnitt (4) als das Dichtmittel (357) liegt, und der die Länge der Antriebsstange (5, 6, 7) einstellt.
  18. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Hebelmechanismus ein erstes bewegliches Glied aufweist, das in einer ersten Ebene beweglich ist, und eine zweites bewegliches Glied, das in einer zweiten Ebene beweglich ist; das erste und zweite bewegliche Glied einen im Wesentlichen rechteckigen Hebelmechanismus bilden, der aus zwei Gliedabschnitten der langen Seite besteht, die parallel oder im Wesentlichen parallel zur Längsmittelachse des Einführabschnitts (2) angeordnet sind, einem ersten Gliedabschnitt der kurzen Seite, der drehbar zwischen den distalen Endabschnitten dieser Gliedabschnitte der langen Seite angeordnet ist, und einem zweiten Gliedabschnitt der kurzen Seite, der drehbar zwischen den proximalen Endabschnitten dieser Gliedabschnitte der langen Seite angeordnet ist; dass dann, wenn ein Verhältnis eines Abstands zwischen den Drehpunkten an beiden Enden des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite relativ zu einem Abstand zwischen den Drehpunkten an beiden Enden des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite als erstes Verhältnis des ersten beweglichen Gliedes definiert ist, und wenn ein Verhältnis eines Abstands zwischen den Drehpunkten an beiden Enden des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite relativ zu einem Abstand zwischen den Drehpunkten an beiden Enden des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite als zweites Verhältnis des zweiten beweglichen Gliedes definiert ist, mindestens eines der ersten und des zweiten Verhältnisses auf einen beliebigen Wert ungleich 1 eingestellt wird.
  19. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verhältnis auf einen beliebigen Wert ungleich 1 und das zweite Verhältnis auf 1 eingestellt wird.
  20. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verhältnis auf 1 und das zweite Verhältnis auf einen beliebigen Wert ungleich 1 eingestellt wird.
  21. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Verhältnis auf beliebige Werte ungleich 1 eingestellt werden.
  22. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn ein Verhältnis zwischen einem Drehwinkel des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite und einem Drehwinkel des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite, das durch den Drehwinkel des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite erhalten wird, als ein drittes Verhältnis des ersten beweglichen Glieds definiert ist, und wenn ein Verhältnis zwischen einem Drehwinkel des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite und einem Drehwinkel des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite, das durch den Drehwinkel des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite erhalten wird, als ein viertes Verhältnis des zweiten beweglichen Glieds definiert ist, ein Abstand zwischen den Drehpunkten an beiden Enden des ersten und zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite des ersten und zweiten beweglichen Gliedes so eingestellt ist, dass das dritte und das vierte Verhältnis gleich ist.
  23. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Gliedabschnitte der langen Seite des ersten beweglichen Glieds den gleichen Abstand voneinander zwischen den Drehpunkten an ihren beiden Enden haben, und zwei Gliedabschnitte der langen Seite des zweiten beweglichen Glieds den gleichen Abstand voneinander zwischen den Drehpunkten an ihren beiden Enden haben.
  24. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Gliedabschnitte der langen Seite von mindestens einem des ersten und des zweiten beweglichen Glieds voneinander einen verschiedenen Abstand zwischen den Drehpunkten an ihren beiden Enden haben.
  25. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand zwischen den Drehpunkten an beiden Enden der ersten und zweiten Gliedabschnitte der kurzen Seite so eingestellt ist, dass ein Drehwinkel des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite und ein Drehwinkel des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite, der durch den Drehwinkel des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite erhalten wird, beim ersten und zweiten beweglichen Glied voneinander verschieden ist.
  26. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verhältnis eines Abstands zwischen Drehpunkten an beiden Enden des ersten Glieds der kurzen Seite relativ zu einem Abstand zwischen Drehpunkten an beiden Enden des zweiten Glieds der kurzen Seite auf 1,5 bis 1,9 eingestellt ist, so dass der Drehwinkel des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite dem halben Drehwinkel des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite entspricht.
  27. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehwinkel des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite auf 60° eingestellt ist, der Drehwinkel des zweiten Glieds der kurzen Seite auf 120° eingestellt ist, und ein Verhältnis eines Abstands zwischen Drehpunkten an beiden Enden des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite relativ zu einem Abstand zwischen Drehpunkten an beiden Enden des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite auf ca. 1,73 eingestellt ist.
  28. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehwinkel des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite auf 45° eingestellt ist, der Drehwinkel des zweiten Glieds der kurzen Seite auf 90° eingestellt ist, und ein Verhältnis eines Abstands zwischen Drehpunkten an beiden Enden des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite relativ zu einem Abstand zwischen Drehpunkten an beiden Enden des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite auf ca. 1,85 eingestellt ist.
  29. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verhältnis eines Abstands zwischen Drehpunkten an beiden Enden des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite relativ zu einem Abstand zwischen Drehpunkten an beiden Enden des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite auf 0,5 bis 0,7 eingestellt ist, so dass der Drehwinkel des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite dem Zweifachen des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite entspricht.
  30. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehwinkel des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite auf 120° eingestellt ist, der Drehwinkel des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite auf 60° eingestellt ist, und ein Verhältnis eines Abstands zwischen Drehpunkten an beiden Enden des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite relativ zu einem Abstand zwischen Drehpunkten an beiden Enden des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite auf ca. 0,58 eingestellt ist.
  31. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehwinkel des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite auf 90° eingestellt ist, der Drehwinkel des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite auf 45° eingestellt ist, und ein Verhältnis eines Abstands zwischen Drehpunkten an beiden Enden des ersten Gliedabschnitts der kurzen Seite relativ zu einem Abstand zwischen Drehpunkten an beiden Enden des zweiten Gliedabschnitts der kurzen Seite auf ca. 0,54 eingestellt ist.
  32. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner aufweist: Begrenzungsmittel zur ständigen Begrenzung eines ersten Gelenkabschnitts (140a), während zumindest der erste und der zweite Betätigungskörper (37, 39) geschlossen sind, der den zweiten Hebelmechanismus und den zweiten Betätigungskörper (39) miteinander verbindet, in einem konstanten Abstand relativ zur zweiten Gelenkdrehachse (35).
  33. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand (L4) zwischen dem ersten Gelenkabschnitt (140a) und der zweiten Gelenkdrehachse (35) gleich ist (L3) zwischen einem zweiten Gelenkabschnitt (15), der das zweite Werkzeugteil (14) und den zweiten Hebelmechanismus drehbar miteinander verbindet, und der ersten Gelenkdrehachse (11).
  34. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass das Begrenzungsmittel aufweist: einen Drehbolzen (140a, 140b), der den zweiten Hebelmechanismus und den zweiten Betätigungskörper (39) drehbar verbindet; und eine Anschlagfläche (141a, 141b), die am Betätigungsabschnitt (4) ausgebildet ist und am Drehbolzen (140a, 140b) anschlägt.
  35. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die den ersten und zweiten Hebelmechanismus bildenden Einzelelemente durch einen starren Körper gebildet sind.
  36. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner aufweist: ein die Gelenkbewegung begrenzendes Mittel, das in unmittelbarer Nähe zur zweiten Gelenkdrehachse (32, 35) angeordnet ist, wobei das die Gelenkbewegung begrenzende Mittel die Größe der Gelenkbewegung des ersten Betätigungskörpers (37) begrenzt.
  37. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Betätigungskörper (37) ein Abdeckelement (50A, 50B) aufweist, das einen Teil des ersten und zweiten Hebelmechanismus bedeckt und die Größe der Gelenkbewegung des ersten Betätigungskörpers (37) um die zweite Gelenkdrehachse (32, 35) begrenzt.
  38. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Gelenkdrehachse (32, 35) und die zweite Drehachse (38) zum Öffnen/Schließen am Abdeckelement (50A, 50B) des ersten Betätigungskörpers (37) angeordnet sind.
  39. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Betätigungskörper (37) gelenkig bezüglich der Längsmittelachse des Einführabschnitts (2) in einer ersten und zweiten Ebene ist, die senkrecht aufeinander stehen; eine erste Richtung der Gelenkbewegung in der ersten Ebene senkrecht zu einer zweiten Richtung der Gelenkbewegung in der zweiten Ebene erfolgt; und ein Bereich der Gelenkbewegung in der ersten Richtung der Gelenkbewegung oder in der zweiten Richtung der Gelenkbewegung des ersten Betätigungskörpers (37) durch mindestens ein Paar Flächen oder Kantenlinien des Abdeckelements (50A, 50B) des ersten Betätigungskörpers (37) begrenzt ist.
  40. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner aufweist: ein Schutzgehäuse (555, 556), das am proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts (2) so angeordnet ist, dass es dem Abdeckelement (50A, 50B) des ersten Betätigungskörpers (37) gegenüberliegt, und das die Größe der Gelenkbewegung des ersten Betätigungskörpers (37) zusammen mit dem Abdeckelement (50A, 50B) begrenzt.
  41. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Drehachse (38) zum Öffnen/Schließen an einer Position näher an der proximalen Endseite positioniert ist als ein Kontaktpunkt zwischen jeweils dem Abdeckelement (50A, 50B) des ersten Betätigungskörpers (37) und dem proximalen Endabschnitt des Einführabschnitts (2) sowie dem Schutzgehäuse (555, 556).
  42. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Betätigungskörper (37) relativ zur Längsmittelachse des Einführabschnitts (2) in einer ersten und einer zweiten Ebene, die senkrecht zueinander sind, geschwenkt wird; die erste Richtung der Gelenkbewegung in der ersten Ebene senkrecht zur zweiten Richtung der Gelenkbewegung in der zweiten Ebene ist; und der Bereich der Gelenkbewegung in der zweiten Richtung der Gelenkbewegung des ersten Betätigungskörpers (37) relativ zur Gelenkbewegung in der ersten Richtung der Gelenkbewegung des ersten Betätigungskörpers (37) konstant ist.
  43. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Betätigungskörper (37) relativ zur Längsmittelachse des Einführabschnitts (2) in einer ersten und einer zweiten Ebene, die senkrecht zueinander sind, geschwenkt wird; die erste Richtung der Gelenkbewegung in der ersten Ebene senkrecht zur zweiten Richtung der Gelenkbewegung in der zweiten Ebene ist; und der Bereich der Gelenkbewegung in der zweiten Richtung der Gelenkbewegung des ersten Betätigungskörpers entsprechend der Gelenkbewegung in der ersten Richtung der Gelenkbewegung des ersten Betätigungskörpers (37) begrenzt ist.
  44. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (555, 556) am Einführabschnitt (2) angebracht bzw. von diesem entfernt werden kann.
  45. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (555, 556) in zwei Abschnitte geteilt werden kann.
  46. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass ein eingeschränkter Bereich der Gelenkbewegung des Betätigungsabschnitts um die zweite Gelenkdrehachse (32, 35) kleiner ist als ein möglicher Bereich der Gelenkbewegung des Werkzeugabschnitts (3) um die erste Gelenkdrehachse (9, 11).
  47. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es aufweist: eine Mehrzahl Übertragungselemente, von denen ein jedes zumindest einen Teil des ersten oder des zweiten Glieds bildet und die Bewegung des Betätigungsabschnitts (4) an den Werkzeugabschnitt (3) am distalen Endabschnitt des Einführabschnitts (2) überträgt, wobei eine Stufe an einem Verbindungsabschnitt zwischen den Übertragungselementen ausgebildet ist und die Höhe dieser Stufen zur distalen Endseite des Einführabschnitts bis nahe zur Längsmittelachse des Einführabschnitts (2) abnimmt.
  48. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungselement eine Gelenkbewegung des Werkzeugabschnitts (3) an der ersten Seite und eine Gelenkbewegung des Betätigungsabschnitts (4) an der zweiten Seite ausführt.
  49. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungselement so ausgebildet ist, dass es von der proximalen Endseite zur distalen Endseite des Einführabschnitts (2) breiter wird.
  50. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungselement an der Seite des distalen Endes des Einführabschnitts (2) schlank ausgeführt und an der Seite des proximalen Endes des Einführabschnitts (2) verbreitert ausgeführt ist.
  51. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungselement einen Drehstift und ein Stiftloch, in das der Drehstift eingeführt ist, hat, der Drehstift einen ersten Endabschnitt hat, der sich in der Nähe der Mittellängsachse des Einführabschnitts (2) befindet, und einen zweiten Endabschnitt, der sich entfernt von der Mittellängsachse des Einführabschnitts (2) befindet, und der Außendurchmesser des ersten Endabschnitts des Drehstifts größer ist als der Innendurchmesser des Stiftlochs.
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