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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bildgebung des Körperinneren,
insbesondere zu seiner diagnostischen Bildgebung, die die Kombination von
Merkmalen gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 umfasst.
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Insbesondere
betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Bildgebung des Körperinneren,
insbesondere zu seiner diagnostischen Bildgebung, die mindestens
Mittel zum Erzeugen mindestens einer Art von Wellen oder Strahlen
umfasst, die zum Körper
oder dessen Teil, der innerlich dargestellt werden soll, sowie Mittel
zum Empfangen der Art von Wellen oder Strahlen, die von dem untersuchten
Körper
oder von dessen Teil übertragen
wird oder die von der Anregung des untersuchten Teils oder Körpers herrührt, von
der Reflektion und/oder Übertragung
und/oder Modifizierung von Wellen, von den Strahlen, die gegen den
untersuchten Körper
oder dessen Teil gesendet werden, wobei Mittel zum eindeutigen Zuordnen
der Information der Wellen oder Strahlen, die von dem untersuchten
Körper
oder dessen Teil zurückgesendet
werden, zu einer Raumposition eines Bildeinheitenelements (so genanntes
Pixel oder Voxel) sowie Mittel zum Rekonstruieren des Bildes aus
der Gruppe der so gewonnenen Pixel oder Voxel, die die Informationen
der empfangenen Wellen oder Strahlen den Helligkeits- und/oder Farbeigenschaften
der einzelnen Pixel zuzuordnen.
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Solche
Vorrichtungen sind bekannt und umfassen Ultraschall-Bildgebungsvorrichtungen,
Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsvorrichtungen, Röntgenvorrichtungen
usw.
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Eine
konkrete Art solcher medizinischen Untersuchungsgeräte, insbesondere
im Zusammenhang mit Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgeräten, so
genannte zugewiesene MRT-Geräte
sind aufgrund ihrer geringen Kosten und ihrer einfachen und preiswerten
Installation sehr interessant, die nicht solche Probleme mit sich
bringt wie die, die aus einem sehr hohen Gewicht oder der Notwendigkeit
sehr großer
Räume entstehen,
die auch noch gegen elektromagnetisches Rauschen aus der Umgebung
abgeschirmt werden müssen.
Zugewiesene MRT-Geräte
sind in der Lage, die Bildgebung begrenzter Körperteile oder anatomischer
Bereiche durchzuführen
und daher besteht oft die Notwendigkeit, über mehr als ein Gerät zu verfügen. Daher
besteht das Bedürfnis,
ihren Gesamtumfang zu reduzieren, indem die einzelnen Teile, die
diese Geräte bilden,
effizient integriert werden.
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Die
US-Patentschrift 6,339,717 beschäftigt sich
mit der Hardware-Integration von MRT-Vorrichtungen, indem sie eine
Hardware-Architektur bereitstellt, die ein hohes Maß der Hardware
in einen handelsüblich
beziehbaren PC integriert. Die US-Patentschrift 6,339,717 lehrt,
die Hardware der Vorrichtung in einer zugewiesenen Konsole unterzubringen,
die von den anderen Teilen der Vorrichtung getrennt ist. Dies hat
den Nachteil, dass eine beträchtliche
Menge an Platz notwendig ist, da der PC und mindestens die Eingabegeräte und der
zu ihnen gehörende
Monitor einen Tisch oder ein Möbelstück benötigen, auf
dem das Computergehäuse
und die Peripheriegeräte
angeordnet werden müssen.
Ein Gerät
gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 ist aus
EP 0 984
293 bekannt.
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Dennoch
ist es auch möglich,
die Struktur solcher Geräte
weiter zu integrieren, um das Gewicht und den Gesamtumfang zu beschränken.
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Die
vorliegende Erfindung soll eine Vorrichtung zur Bildgebung des inneren
Teil eines Körpers bereitstellen,
die ein hohes Maß struktureller
Integration aufweist, während
gleichzeitig sichergestellt wird, dass sich dem Patienten ein relativ
freundliches Aussehen und der das Gerät bedienenden Person der größtmögliche Komfort
bietet.
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Diese
Aufgaben müssen
erfüllt
werden, ohne die Kosten der Vorrichtung zu erhöhen und indem im Gegenteil
diese Kosten weiter eingeschränkt
werden.
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Die
Erfindung erfüllt
die oben genannten Aufgaben mit einer Vorrichtung zur Bildgebung
des inneren Teils eines Körpers,
wobei sie gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 ferner eine Kombination von Merkmalen gemäß dem kennzeichnenden
Teil von Anspruch 1 umfasst.
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Dank
der Tatsache, dass die Hardware in dem Gehäuse oder Rahmen zum Beherbergen
oder Tragen der Mittel, die Wellen oder Strahlen erzeugen, senden
und empfangen, untergebracht ist, ist das zusätzliche Möbelstück oder der Schrank zum Beherbergen
der Hardware nicht mehr nötig.
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Alternativ
kann die Hardware in der Konsole zum Beherbergen mindestens der
Befehls- und Steuerungseingabemittel und des mindestens einen Monitors
zum Anzeigen der Bilddaten untergebracht sein.
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Alternativ
kann die Hardware auch an dem Patiententrageelement, wie etwa einem
Patientenstuhl, einem Tisch/Stuhl, einem Tisch oder dergleichen,
in dessen Struktur oder Rahmen untergebracht sein.
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Gemäß der bevorzugten
Ausführungsform ist
die Hardware teilweise oder vollständig in dem Gehäuse oder
Rahmen zum Beherbergen und oder Tragen der Mittel, die die Wellen
oder Strahlen erzeugen, senden und empfangen, und/oder teilweise
oder vollständig
an dem Patiententrageelement, wie etwa einem Patientenstuhl, einem
Tisch/Stuhl, einem Tisch oder dergleichen, in dessen Struktur oder
Rahmen und/oder teilweise oder vollständig in einer Konsole zum Beherbergen
der Befehls- und Steuerungseingabemittel und des mindestens einen
Monitors zum Anzeigen der Bilddaten untergebracht.
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Gemäß einer
weiteren Verbesserung wird die Konsole zum Beherbergen der Befehls- und Steuerungseingabemittel
und des mindestens einen Monitors zum Anzeigen der Bilddaten von
dem Gehäuse oder
Rahmen zum Beherbergen und oder Tragen der Mittel, die die Wellen
oder Strahlen erzeugen, senden und empfangen, getragen oder von
dem Patiententrageelement, wie etwa einem Patientenstuhl, einem
Tisch/Stuhl, einem Tisch oder dergleichen, durch dessen Struktur
oder Rahmen, mit Hilfe einer Kombination fest verbundener Hebel,
die es ermöglichen,
die Konsole in eine oder mehrere Richtungen zu schwenken.
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Die
Konsole ist mit einer ähnlichen
Form gestaltet wie ein Laptop- oder Notebook-Computer, da die Hardware in der Struktur
des Patiententragemittels oder im Rahmen oder Gehäuse der
Mittel zum Erzeugen, Senden oder Empfangen der Wellen oder Strahlen
untergebracht ist.
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Die
hochgradige Integration der Hardware ermöglicht es auch, in denselben
Rahmen oder Gehäusen
für die
Mittel zum Erzeugen, Senden oder Empfangen der Wellen oder Strahlen
und in derselben Konsole für
die Befehls- und Steuerungseingabemittel und den mindestens einen
Monitor zum Anzeigen der Bilddaten die Hardware und die peripheren
Steuereinheiten für
zwei verschiedene Arten von medizinischen Untersuchungsgeräten wie
etwa für ein
Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgerät und ein Ultraschall-Bildgebungsgerät zu integrieren. Natürlich kommen
statt des Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgeräts oder
des Ultraschall-Bildgebungsgeräts
auch andere medizinische Untersuchungsgeräte in Betracht.
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Es
können
weitere medizinische Untersuchungsgeräte in dieselbe Struktur integriert
werden.
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Die
unabhängigen
Ansprüche
betreffen weitere Verbesserungen und Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung.
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Die
Merkmale der vorliegenden Erfindung und die sich daraus ergebenden
Vorteile erschließen sich
klarer aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen,
die in den beigefügten Zeichnungen
dargestellt sind. Es zeigen:
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1 und 2 zwei
Perspektivansichten einer integrierten Bildgebungsvorrichtung gemäß der Erfindung
in zwei verschiedene Richtungen, wobei der Tisch unterschiedlich
ausgerichtet ist,
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3 bis 5 verschiedene
Perspektivansichten der Vorrichtung, wie sie in 1 dargestellt ist,
wobei auf die Magnetstruktur des Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgeräts verzichtet wurde
und die Konsole in verschiedenen Betriebs- und Ruhepositionen dargestellt
ist,
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6 eine
Ausführungsvariante
der integrierten Vorrichtung, wie sie in 1 bis 5 dargestellt
ist, wobei die Magnetstruktur sehr klein ist und die Form eines
umgedrehten U oder C aufweist,
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7 und 8 eine
Variante der integrierten Vorrichtung, wobei die Magnetstruktur
des Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgeräts zwecks gesteuerter und messbarer
relativer Verschiebung mit dem Tisch auf einer gemeinsamen Führung befestigt
ist,
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1 und 2 zeigen
eine integrierte Vorrichtung zur Bildgebung und insbesondere eine
Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsvorrichtung, oder eine solche
Vorrichtung, die mit einem Ultraschall-Bildgebungsgerät integriert
ist. Das Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgerät umfasst eine Magnetstruktur,
die allgemein mit 1 gekennzeichnet ist und die einen Permanent-,
Widerstands- oder supraleitenden Magneten zum Erzeugen eines statischen
Feldes in einem Hohlraum 101 enthält, welcher zum Aufnehmen eines
Körper teils
des Patienten bestimmt ist; Spulen zum Senden von Impulsen mit Funkfrequenz
zum Anregen von Kernspins, Gradientenspulen zum Anlegen und Auswählen der Gradienten,
die Phase und Frequenz codieren, sowie Empfangsspulen. All diese
Elemente sind an sich bekannt und nicht ausführlich dargestellt.
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In 1 und 2,
ist die Magnetstruktur 1 in einem separaten Gehäuse enthalten
und weist eine am Umfang geschlossene, ringförmige Form mit zwei gegenüberliegenden
offenen Seiten auf. Das Gehäuse,
das die Magnetstruktur 1 enthält, weist zwei seitliche Verlängerungen 201 auf,
die eine Schrank-ähnliche
Ummantelung in der Form eines abgeschirmten Elektrikschranks zum
Beherbergen mindestens eines Teils oder der gesamten Verarbeitungselektronik
bildet.
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Nunmehr
mit Bezug auf das Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgerät umfasst
dieses allgemein neben der Magnetstruktur 1 Schaltungen zum
Erzeugen der Anregungssequenzen und zum Festhalten von Bildern sowie
Schaltungen zum Empfangen von Kernspinechos, die die Informationen enthalten,
d.h. die Daten zur Bildrekonstruktion, sowie Schaltungen zum Rekonstruieren
von Bildern, d.h. zum Extrahieren von Bilddaten aus den empfangenen
Signalen und zum Zuordnen der Daten zum räumlichen Standort, von dem
sie gesendet werden, also zu einem Bildpixel. Ferner umfasst das
Gerät Schaltungen
zum Steuern und Einstellen der Modi des Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgeräts und Schaltungen
zum Verarbeiten, Anzeigen und Speichern von rekonstruierten Bildern.
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Ein
Patiententisch
2 in Form eines Tisches/Stuhls ist mit der
Magnetstruktur
1 verbunden. Insbesondere ist der Tisch
kürzer
als der Körper
des Patienten und reicht in dem Abschnitt, der für die unteren Gliedmaßen gedacht
ist, im Wesentlichen bis an das Knie, kann aber darüber hinaus
mit einem Fußstützenelement
102 verlängert werden,
das in verschiedene Positionen versetzt werden kann, beispielsweise
in eine niedrigere oder gekippte Position parallel zum Boden mit
einer Fußstützenfunktion oder
in eine niedrigere und gegen die Schmalseite des Tisches vertikal
gekippte Position und sogar in eine Position, in der es die Oberfläche des
Tisches verlängert
und vervollständigt.
Ein ausführliches Konstruktionsbeispiel
eines Tisches dieser Art ist in der veröffentlichten Patentanmeldung
EP 913 122 bereitgestellt.
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Insbesondere
ist der Tisch auf einem Zwischenlaufwagen befestigt, der aus einem Schrank-ähnlichen
Element 202 besteht. An einer seiner Schmalseiten, konkret
an derjenigen, die für die
unteren Gliedmaßen
gedacht ist, weist der Tisch einen senkrechten Schenkel 302 auf,
ebenfalls in Form eines Laufwagens, der sich im Wesentlichen entlang
des gesamten Tisches erstreckt, womit er die Funktion eines Paares
herkömmlicher
Schenkel innehat.
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Eine
Steuerkonsole 3 ist mit dem Patiententisch 2 verbunden,
insbesondere mit der Schmalseite, die derjenigen, die für die unteren
Gliedmaßen gedacht
ist, gegenüber
liegt.
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Die
Steuerkonsole 3 weist eine obere Oberfläche mit den verschiedenen Ultraschall-Bildgebungssteuerungen
und vorteilhaft mit einer ultradünnen
Anzeige 103, z.B. einer Flüssigkristallanzeige, auf, die
solcherart fest mit der Konsole 3 verbunden ist, dass sie
in eine angehobene Betriebsposition und in eine Ruheposition gekippt
werden kann, in der sie auf der oberen Fläche der Konsole 3 liegt.
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Die
Steuerkonsole 3 ist solcherart an einer Trägerstruktur 4 befestigt,
die aus Schwenkarmen 104 und Träger- und Gleitbalken 204 gebildet
ist, dass sie gegenüber
der vertikalen Ebene versetzt, nach vorn und zurück geschwenkt und quer zur Längsachse
des Tisches 2 versetzt werden kann.
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Diese
Versetzungen können
unter Verwendung einer beliebigen Trägerstrukturkonstruktion erzielt
werden, je nach der Struktur und dem Aussehen des Tisches. In der
in den Figuren dargestellten Ausführungsform und mit besonderem
Bezug auf 3 bis 5, weist
die Trägerstruktur 4 der
Konsole 3 mindestens eine quer verlaufende Trägerführung 204 zum
Gleiten in Querrichtung auf, die sich beispielsweise teleskopartig
verlängern
lässt oder
als eine Strebe verläuft,
die in Gleitträgern
gleitet, an der mindestens zwei Schwenkarme 104 befestigt
sind, die in axialer Richtung der Führung 204 voneinander
beabstandet sind und mit ihren gegenüberliegenden Enden an dem Gehäuse der
Konsole 3 befestigt sind. Die Führung 204 kann mit
einer oder mehreren zusätzlichen
vertikalen und/oder längs
verlaufenden Führungen
(in Bezug auf die Längsachse
des Tisches) an der Unterseite des Tisches 2 befestigt
sein und/oder mit Drehgelenken in einer vertikalen Achse. Die beiden
Arme 104 können
an sich an dem Konsolengehäuse 3 befestigt
sein und sich um dieses zu drehen, mit dem Einschub eines Drehgelenks
zur Drehung der Konsole 3 in Bezug auf eine vertikale Achse.
Auch kann die Führung 204 so
weit in Querrichtung gleiten, dass es der Konsole möglich wird, unabhängig zur
einen Seite des Tisches 2 oder zur anderen zu gleiten.
Als Alternative zu den dargestellten Mitteln kann die Konsole durch
einen Gelenkarm getragen werden, der einen oder mehrere aufeinander
folgende Armabschnitte besitzen kann, die miteinander durch Kugel-
oder Kreuzgelenke verbunden sind, und der an der Struktur des Tisches
befestigt ist. Der Gelenkarm kann so gefertigt sein, wie es beispielsweise
für Anzeigeträgerarme
oder dergleichen bekannt ist, wobei die Bedingungen der Versetzung der
Konsole 3 gegenüber
dem Tisch entsprechende Änderungen
verlangt. Vorteilhaft weisen sowohl die dargestellte Struktur 3 als
auch der möglicherweise bereitgestellte
Gelenkarm Hohlräume
auf, in denen die Kabel zum Anschluss der Konsole 3 an
die anderen zu den Bildgebungsgeräten gehörenden Elektronikeinheiten
verlaufen und beherbergt werden.
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Dank
der oben genannten Konstruktion kann die Konsole 3 gegenüber dem
Tisch 2 in jede beliebige Position versetzt werden. Insbesondere
sind eine Betriebsposition an eine der Seiten des Tisches 2 angrenzend
und eine Ruheposition bereitgestellt, in der nach dem Kippen der
Anzeige in die Ruheposition auf der oberen Oberfläche der
Konsole diese vollständig
unter die Oberfläche
des Tisches versetzt werden kann.
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Dank
dieser Konstruktion ermöglicht
es die in die Fläche
des Tisches einziehbare Position der Konsole neben der Sicherstellung
höchsten
Bedienkomforts, das Risiko der Beschädigung beispielsweise während der
Versetzung der Konsole zu verringern und jegliche Behinderung der
Bewegungsfreiheit des Personals bei der Interaktion mit dem Patienten
zu verhindern.
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Um
eine relativ begrenzte Größe der Konsole 3 beizubehalten,
ist hier die Schrankähnliche
Basis 202 des Tisches 2 in Form eines Elektroschranks
bereitgestellt, zum Beherbergen mindestens eines Teils oder der
gesamten Verarbeitungselektronik für mindestens einen Teil der
Schaltungen zum Erzeugen der Anregungsfrequenzen und zum Festhalten
von Bildern und für
Schaltungen zum Empfangen von Kernspinechos, die die Informationen
enthalten, d.h. die Daten zur Bildrekonstruktion, sowie für Schaltungen
zum Rekonstruieren von Bildern, d.h. zum Extrahieren von Bilddaten
aus den empfangenen Signalen, und zum Zuordnen der Daten zum räumlichen Standort,
von dem sie gesendet werden, also zu einem Bildpixel. Ferner umfasst
das Gerät,
wie das Ultraschall-Bildgebungsgerät Schaltungen zum Steuern und
Einstellen der Modi des Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgeräts und Schaltungen
zum Verarbeiten, Anzeigen und Speichern von rekonstruierten Bildern.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform ist
die Elektronik in geeigneter Weise zwischen der Konsole 3 und
der Schrank-ähnlichen
Basis 202 des Tisches 2 und den Erweiterungen 201 des
Gehäuses der
Magnetstruktur 1 aufgeteilt.
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Alle
elektronischen Schaltungen, die in der Konsole 3, in der
Schrank-ähnlichen
Basis 202 des Tisches 2 und in den seitlichen
Erweiterungen 201 des Gehäuses der Magnetstruktur 1 verteilt
sind, sind durch Kommunikationsleitungen miteinander verbunden,
die bevorzugt elektromagnetisch abgeschirmt sind, um keine Störungen zu
erzeugen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der 6 kann eine Magnetstruktur bereitgestellt sein, die
gegenüber
dem Patiententisch und damit gegenüber dem untersuchten Körper oder
dem Teil davon um ein festgelegtes Maß und in festgelegten Richtungen
versetzt ist.
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In
diesem Fall können
die Magnetstruktur 1 oder der Patiententisch 2 oder
beide gegeneinander versetzt werden.
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In
der Ausführungsform
der 7 und 8 ist mindestens eine Führung 34 bereitgestellt,
auf der der Tisch 2 und/oder die Magnetstruktur 1 und/oder beide
befestigt sind, um auf Gleitschlitten oder Laufwagen versetzt zu
werden.
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Ferner
können
der Tisch 2 und/oder die Magnetstruktur 1 und/oder
beide so angeordnet sein, dass sie sich mindestens um eine vertikale
Achse drehen.
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Es
können
Positionsbestimmungsmittel bereitgestellt sein, die die relative
Position des Tisches 2, d.h. des Patienten, und der Magnetstruktur 1 bestimmen.
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In 6 weist
die Magnetstruktur 1 eine C- oder U-Form auf und ist viel
kleiner als der Tisch, wobei eine Fläche der Magnetstruktur solcherart
geformt ist, dass sie verschiebbare Einsätze bilden, die den Tisch 2 vervollständigen.
Es können
mehrere Einbuchtungen in dem Tisch bereitgestellt sein, die an einer
seiner Längsseiten
offen sind und die mit dem horizonta len Pol der Magnetstruktur übereinstimmend
geformt sind. Zum Verschließen
der Einbuchtung, die nicht verwendet oder durch die Magnetstruktur
vervollständigt
wird, ist ein komplementäres
Einsatzstück
bereitgestellt.
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Die
Magnetstruktur sowie der Tisch können auf
Laufwagen angebracht sein und können
frei oder mit Hilfe von Führungen
gegeneinander versetzbar sein.
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Wie
möglicherweise
aus der vorangegangenen Beschreibung deutlich wird, ermöglicht das
Bereitstellen mehrerer Schrank-ähnlicher
Räumlichkeiten
in der Struktur des Gehäuses
der Magnetstruktur 1 und in der Struktur oder im Rahmen
des Tisches viel Platz zum Beherbergen der Hardware, die zum Betreiben
der Vorrichtung und zum Verarbeiten der Bilddaten, um die Bilder
anzuzeigen, benötigt
wird. Dieser Umstand ermöglicht
nicht nur eine Steuerungseingabekonsole mit integrierter Anzeige,
die sehr klein ist und die Form und/oder Maße eines Laptop- oder Notebook-Computers
aufweist, sondern ermöglicht
auch Platz zum Beherbergen weiterer Hardware, um in dasselbe Gerät eine weitere
andere Bildgebungsvorrichtung, beispielsweise eine Ultraschall-Bildgebungsvorrichtung,
zu integrieren.
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In
diesem Zustand kann die Hardware, die insbesondere für das Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgerät ausgelegt
ist, in den Erweiterungen 201 des Gehäuses der Magnetstruktur 1 beherbergt
sein, während
die Hardware des Ultraschall-Bildgebungsgeräts in der Schrank-ähnlichen Basis 202 des
Tisches untergebracht sein kann.
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Insbesondere
enthält
die Basis 202 die typischen elektronischen Schaltungen,
die spezifisch der Steuerung der Ultraschallsonde für die Übertragung der
Ultraschallwellen, deren Fokussierung und dem Empfang der reflektierten
Wellen, der Rekonstruktion gemäß der Fokusregel
und der Verarbeitung empfangener Signale hinsichtlich der Extraktion
von Daten, die zur Bildgebung verwendbar sind, und deren Zuordnung
zu einer exakten Raumposition und zu einem exakten und eindeutigen
Pixel des anzuzeigenden Bildes zugewiesen sind. Außerdem können diese
Schaltungen auch alle Abschnitte zur Filterung und Verarbeitung
der aus den empfangenen Signalen extrahierten Daten mit verschiedenen
Verarbeitungsmodi umfassen, wie etwa jenen, die als B-Modus, harmonische
Bildgebung, Doppler, Farbdoppler bekannt sind, und andere Datenverarbeitungs-
und extraktionsverfahren. Wenn Geräte zum Erkennen anderer Daten
oder physiologischer Parameter, z.B. ein Elektrokardio gramm, bereitgestellt
sind, kann der Schrank 202 auch die Steuerungs- und Verarbeitungseinheiten
dieser Geräte
und möglicherweise
die Einheiten zum Synchronisieren des Signals des Elektrokardiogramms
oder anderer Geräte
beispielsweise mit der Elektronik des Ultraschall-Bildgebungsgeräts enthalten,
wie etwa bei den Vorrichtungen, die als „Belastungsultraschall-Bildgebung" bekannt sind, oder
dergleichen.
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Andererseits
umfasst die Konsole 3 neben den Befehlseingabegeräten und
dem Bildanzeigemonitor für
das Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgerät die elektronischen Schaltungen
zur Steuerung und Einstellung der Ultraschall-Bildgebungsmodi, die
Schaltungen zur Bildverarbeitung und zum Steuern der Anzeigemittel
und der Mittel zum Einstellen der Anzeige- und Erkennungssteuerungen
auch für
das Ultraschall-Bildgebungsgerät, wie
etwa die Wahl der oben genannten Bildgebungsmodi (B-Modus, harmonische
Bildgebung, Doppler, Farbdoppler und andere Datenverarbeitungs-
und -Extraktionsverfahren).
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Vorteilhaft
kommunizieren gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
die zugewiesenen Schaltungen des Ultraschall-Bildgebungssystems
in dem Schrank 202 und die des Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgeräts in den
Erweiterungen 201 des Gehäuses der Magnetstruktur 1 über eine gemeinsame
Struktur, beispielsweise einen so genannten bidirektionalen Kommunikationsbus,
mit der Konsole 3 über
Kommunikationsschnittstellen, die die Daten kodieren, die zwischen
der Konsole 3 und den in den Schränken enthaltenen zugewiesenen Steuerungs-
und Verarbeitungsschaltungen ausgetauscht werden sollen.
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An
die Konsole 3 oder den Schrank 202 können auch
Massespeichermittel angeschlossen sein, wie etwa Festplatten oder
dergleichen, Mittel zum Auslesen oder Beschreiben beweglicher Datenspeichermittel
wie etwa Disketten, CD-ROMs, CD-R, CD-RW und/oder Flashcard-Speicher
oder dergleichen, und/oder andere Ausgabeperipheriegeräte wie etwa
Drucker und/oder andere Dateneingabeperipheriegeräte wie etwa
Scanner oder dergleichen.
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Vorteilhaft
weist die Konsole 3 eine Mikroprozessoreinheit auf, deren
Funktionen in Software-Form ausgeführt sind.
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Diese
Struktur kann problemlos verwendet werden, um in die erfindungsgemäße Vorrichtung auch
ein Programm zum Verarbeiten, Speichern und zentralen Steuern der
Diagnose daten des Patienten zu integrieren, die entweder über die
spezifischen Analysen, die mit der integrierten Vorrichtung durchgeführt werden
können,
oder über
andere Vorrichtungen gewonnen werden und die mittels der oben genannten
verschiedenen Dateneingabemittel in das Steuerprogramm für Patientendiagnosedaten
eingegeben werden können.
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Gemäß einer
möglichen
alternativen Ausführungsform
können
zwei separate Konsolen (nicht detailliert dargestellt) bereitgestellt
werden, die jeweils nur dem Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgerät und dem
Ultraschall-Bildgebungsgerät zugewiesen
sind. Dennoch können
durch die Verwendung der gleichen Schaltungsanordnung wie bei dem
Ultraschall-Bildgebungsgerät
der spezifische Teil zum Steuern der Magnetstruktur und die dazugehörigen Einheiten
wie Anregungsspulen, Gradientenspulen usw. und der spezifische Teil,
der für
das Empfangen von Echosignalen, für das Rekonstruieren und Extrahieren
von Bilddaten und zum Zuordnen der Daten zu einem bestimmten Pixel
aus einem Feld von Bildpixeln ausgelegt ist, vollständig oder
teilweise in dem Gehäuse
der Magnetstruktur 1 beherbergt werden, während die
Bildverarbeitungsmittel vollständig
oder teilweise in dem Schrank 202 untergebracht sind, da
dieser Hardware-Abschnitt mehrere Einheiten aufweisen kann, die
identisch mit denen sind, die zum Verarbeiten von Ultraschall-Bilddaten benötigt werden
und somit von dem Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgerät und dem
Ultraschall-Bildgebungsgerät
gemeinsam benutzt werden können.
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Hierbei
sollte die Verarbeitungs- und Steuerelektronik des Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgeräts mit einer
Kommunikationsschnittstelle, d.h. mit einem bidirektionalen Bus,
für die
Kommunikation mit der Konsole 3 ausgestattet sein, die
von derselben Art ist wie die, die für die Steuer- und Verarbeitungselektronik
des Ultraschall-Bildgebungsgeräts
verwendet wird.
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Durch
diese Anordnung können
die Mittel zur Bildverarbeitung und zur Steuerung der Anzeige die gleichen
sein wie die, die in dem Ultraschall-Bildgebungsgerät verwendet
werden.
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Massespeichermittel,
Dateneingabemittel wie Scanner oder dergleichen zum Eingeben von
Daten, die von anderen separaten Geräten erkannt werden, und/oder
Datenübertragungsmittel
wie Drucker oder dergleichen können
ebenfalls von den zwei Gerätearten
gemeinsam benutzt werden.
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Umfasst
das Ultraschall-Bildgebungsgerät auch
eine EKG-Einheit, so kann diese wie das Ultraschall-Bildgebungsgerät ebenfalls
mit dem Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgerät verknüpft werden,
durch Mittel zum Synchronisieren von Resonanzbildgebung mit den
physiologischen Parametern, die von dem EKG erkannt werden.
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Gemäß einer
zusätzlichen
Eigenschaft kann die Konsole 3 Bildverarbeitungsmittel
aufweisen, die Bilder desselben Abschnitts, die mit dem Ultraschall-Bildgebungsgerät und dem
Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgerät gewonnen werden, kombinieren.
In diesem Fall besteht der Vorteil in der Möglichkeit, die Informationen
des Bildes, das mit dem Ultraschall-Bildgebungsgerät gewonnen wurde,
und des Bildes, das mit dem Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsgerät gewonnen wurde,
gegenseitig zu kombinieren. Außer
der Gewinnung besserer und vollständigerer Ergebnisse kann es
diese Kombinationsoption ermöglichen,
Bildgebungsmodi mit verkürzter
Dauer und verringerter Komplexität
für beide
Geräte
zu verwenden, da selbst die Charakteristika, die mit einem Bildgebungsverfahren
kaum sichtbar sind, mit dem anderen Bildgebungsverfahren sichtbar
sein können.
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Die
Kombination kann einfach erzielt werden, indem die beiden Bilder,
die jeweils mit einem der beiden Bildgebungsverfahren gewonnen wurden, nacheinander
oder nebeneinander angezeigt werden, oder indem die beiden Bilder übereinander
gelegt werden oder sogar durch eine tatsächliche Kombination und gegenseitige
Integration der Bilddaten, die mit den beiden Bildgebungsmodi gewonnen
wurden.
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Da
die gleichzeitige Verwendung der beiden Bildgebungsverfahren beeinträchtigende
Wirkung auf einender beiden Bildgebungsmodi verursachen kann (z.B.
kann die Anwesenheit von Ultraschall-Wandlerenergie ein Rauschen
erzeugen, das die Bildung von Artefakte in den Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungssignalen
verursacht), sind die beiden Geräte
so angeordnet, dass sie in einer schnellen abwechselnden Abfolge
auf der Basis einer zeitlichen Aufteilung betrieben werden. Zu diesem
Zweck besitzt die Konsole 3 Mittel zum Eingeben von Zeitaufteilungsparametern,
und es ist eine Steuerungseinheit bereitgestellt, die auf der Grundlage
dieser Parameter den abwechselnden Betrieb der beiden Bildgebungsgeräte steuert.
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Dennoch
können
die beiden Modi auch zusammen verwendet werden, beispielsweise mit
Hilfe von Kontrastmitteln, die durch die Energie, die von der Ultraschallsonde
zugeführt wird,
zum Platzen gebracht oder zerstört
werden, während
die Bildgebung mit Magnetresonanz-Tomographie in diesen Zuständen der
Kontrastmittel durchgeführt
wird.
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Möglicherweise
kann die Tischstruktur 2 die Signale der Steuerungs- und
zugewiesenen Schaltungen von Geräten
zur Erkennung weiterer physiologischer Parameter wie etwa EKG, EMG,
EGG und die Schaltungen zum Synchronisieren der Ultraschall- und
Magnetresonanz-Tomographie-Bildgebungsprozesse mit diesen Parameter
integrieren.