-
TECHNISCHES
GEBIET
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft Schneidmechanismen, und insbesondere
einen Schneidmechanismus zur Verwendung in einem Wärmeübertragungsdrucker,
wobei der Schneidmechanismus eine Schneidklinge aufweist, die vollständig von
einer Abreißschiene
ausrückt.
-
BESCHREIBUNG
DES STANDES DER TECHNIK
-
Es
existiert eine Anzahl von US-Patenten, die eine elektronische Vorrichtung
zum Drucken von Markierungen auf Etiketten offenbaren, wobei einige dieser
Vorrichtungen auf von Hand gehaltene Einheiten beschränkt sind,
während
andere Tischeinheiten offenbaren. Handgehaltene Etikettiermaschinen
sind beispielsweise offenbart in den US-Patenten Nrn. 4 264 396,
Stewart; 4 407 692, Torbeck; 4 473 426, Goodwin et al.; 4 477 305,
Hamisch; 4 490 206, Makely; 4 497 682, Hamisch; 4 498 947, Hamisch
et al.; 4 511 422 Hamisch et al.; 4 544 434, Mistyurik; 4 556 442,
Torbeck; 4 561 048, Hamisch et al., und 4 680 078, Vanderpool et
al. Tischeinheiten für
diesen allgemeinen Zweck, von denen einige tragbar sind, sind erläutert in
den US-Patenten Nrn. 4 440 248, Teraoka; 4 501 224, Shibayama; 4
630 538, Cushing; und 4 655 129, Wirth et al.
-
Die
elektronischen Maschinen zum Bedrucken von Etiketten der vorstehend
erläuterten
Art umfassen sämtliche
dieselbe allgemeine Kombination aus Elementen, einen Druckkopf,
eine Einrichtung zum Zuführen
von Etikettenmedium, das bedruckt werden soll, vorbei an einem Druckkopf,
einen Mikroprozessor, einen Nurlesespeicher, der mit geeigneten
Instruktionen pro grammiert ist, um den Mikroprozessor zu betreiben,
einen Zufallszugriffspeicher, eine Tastatur mit Buchstaben, Zahlen
und Funktionstasten für
die Eingabe alphanumerischer Information und von Instruktionen betreffend
die zu druckenden Markierungen, und eine optische Anzeige, wie etwa eine
LED-, LCD-Einheit, zur Unterstützung
der Bedienperson beim Gebrauch der Maschine. In einem handgehaltenen
Drucker können
diese Bestandteile in einem einzigen Gehäuse enthalten sein.
-
Das
Etikettenmedium umfasst eine Reihe von Etiketten, die an einem Trägerstreifen
angebracht sind. Der Trägerstreifen
wird durch den Drucker zugeführt
und Legenden werden auf die Etiketten gedruckt. Die Etiketten werden
daraufhin von dem Träger
entfernt und an den Gegenständen
angebracht, die eine Identifikation erfordern. Da zahlreiche Arten
von Etikettenanwendungen existieren, gibt es zahlreiche Kombination
von Etiketten und Trägerstreifen,
die Etiketten variierender Größen, Farben und
Formate bereitstellen.
-
Eine
spezielle Art eines Druckkopfs verwendet die Wärmeübertragungsdrucktechnik. Wärmeübertragungsdrucken
nutzt einen Wärme
erzeugenden Druckkopf zur Übertragung
eines Pigments, wie etwa von Wachs, Karbonschwarz oder dergleichen, von
einem Wärmeübertragungsband
auf ein Etikettenmedium. Unter Verwendung digitaler Technik werden
Zeichen gebildet durch Stromversorgung einer Abfolge von Pixeln
auf dem Druckkopf, wodurch wiederum das Wachs oder anderes Pigment
auf dem Band geschmolzen wird, wodurch das Bild auf das Etikettenmedium übertragen
wird.
-
Zahlreiche
Drucker gemäß dem Stand
der Technik besitzen verschiedene Einrichtungen und Verfahren zum
Trennen bedruckten Etikettenmediums von dem unbedruckten Etikettenmedium.
Bei spielsweise offenbart das auf Hoyt lautende US-Patent Nr. 4 844
629 einen Schlitz mit Zahnrand, der verwendet wird, um das Etikettenmedium
abzureißen.
Ein komplizierterer Schneidmechanismus, der beispielsweise in dem
auf McGourty et al. lautenden US-Patent Nr. 5 078 523 offenbart
ist, besteht aus gegenüberliegenden
Schneidklingen. In dem US-Patent Nr. 5 078 523 bewegt ein Elektromotor
schwenkbar eine Klinge über
einer feststehenden Klinge zum Abschneiden des Etikettenmediums.
-
In
zahlreichen Schneidmechanismen, die eine Schneidklinge aufweisen,
die mit einer Abreißschiene
im Eingriff steht, wie etwa in dem US-Patent Nr. 6 113 293 offenbart,
bleiben die Schneidklinge und die Abreißschiene im Eingriff, um eine
Vorlast aufrecht zu erhalten, die für einen konsistenten Schneidvorgang
erforderlich ist. Vorteilhafterweise beseitigt das Halten der Schneidklinge
im Eingriff mit der Abreißschiene
auch die Möglichkeit,
dass die Klinge in der Abreißschiene
blockiert, und ein konstanter Druck kann auf der Abreißschiene
durch die Klinge beibehalten werden. Zumindest ein Seitenrand der
Schneidklinge ist häufig
verlängert,
um den konstanten Eingriff aufrecht zu erhalten und die Möglichkeit
zu beseitigen, dass die Klinge in die Abreißschiene blockiert. Unglücklicherweise
führt dieser verlängerte Rand
zu einer größeren Gesamtbreite des
Schneidmechanismus und damit zu einer Erhöhung der Kosten. Es besteht
ein Bedarf an einem Schneidmechanismus zur Verwendung in einem handgehaltenen
Drucker, der verringerte Gesamtbreite aufweist, während die
Möglichkeit
minimiert ist, dass die Schneidklinge in die Abreißschiene
blockiert, und der geeignet ist, einen ausreichenden Druck in Bezug
auf die Abreißschiene
aufrecht zu erhalten, um das Etikettenmedium effizient abzuschneiden.
-
Ein
Verfahren zum Schneiden von Material gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1 und ein Schneidmechanismus zur Verwendung in einem Drucker gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 2 sind aus der US-A-5 971 639 bekannt.
-
Die
US-A-6 152 007 und die US-A-6 155 731 offenbaren einen Schneidmechanismus,
der Klingen akzeptiert, die nicht parallel zu der Abreißschiene verlaufen,
und Vorspannelemente, die die Platte weg von der Abreißschiene
vorspannen.
-
ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
-
Die
Erfindung ist in Bezug auf das Verfahren zum Schneiden von Material
durch die Merkmale des Anspruchs 1 und in Bezug auf den Schneidmechanismus
durch die Merkmale des Anspruchs 2 festgelegt.
-
Eine
allgemeine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die
Schneidmechanismusbreite zu minimieren. Gelöst wird diese Aufgabe durch
vollständiges
Ausrücken
der Schneidklinge aus der Abreißschiene,
wenn sich die Schneidklinge in der rückgezogenen Stellung befindet.
-
Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Schneidklinge
derart zu führen,
dass die Schneidklinge nicht in die Abreißschiene blockiert, während ein
ausreichender Druck in Bezug auf die Abreißschiene aufrecht erhalten
ist, um Etikettenmedium effizient abzuschneiden. Gelöst wird
diese Aufgabe dadurch, dass die Schneidklinge von der Abreißschiene
weggedrängt
ist, bis die Schneidklinge die Abreißschiene überlappt.
-
Die
vorstehend genannten Aufgaben und Vorteile der Erfindung erschließen sich
aus der nachfolgenden Beschreibung. In der Beschreibung wird auf
die anliegenden Zeichnungen Bezug genommen, die einen Teil von ihr
bilden, und in denen illustrativ eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung gezeigt ist. Eine derartige Ausführungsform stellt nicht notwendigerweise
den vollen Schutzumfang der Erfindung dar; es wird deshalb auf die
Ansprüche
Bezug genommen, was die Interpretation des Schutzumfangs der Erfindung
betrifft.
-
KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
-
1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines handgehaltenen Etikettendruckers,
der die vorliegende Erfindung nutzt;
-
2 zeigt
eine Draufsicht des Druckers von 1 bei entfernter
Kartusche;
-
3 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht des Druckers von 2;
-
4 zeigt
eine perspektivische Draufsicht der Kartusche von 1;
-
5 zeigt
eine perspektivische Ansicht der Kartusche von 1 von
unten;
-
6 zeigt
eine Ansicht der Kartusche von 1 von unten;
-
7 zeigt
eine perspektivische Draufsicht der Kartuschenaufnahme des Druckers
von 2;
-
8 zeigt
eine perspektivische Ansicht der Kartuschenaufnahme von 7 von
unten;
-
9 zeigt
eine perspektivische Ansicht der Nockenwelle, der Nocke und des
Hebels von 3;
-
10 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht der Kartuschenaufnahme und
des Schneidmechanismus von 3;
-
11 zeigt
eine detaillierte Draufsicht des Kartuschenmechanismusaufbaus von 3 bei
sich in Nichtdruckstellung befindlicher Andrückrolle;
-
12 zeigt
eine detaillierte Draufsicht des Druckermechanismusaufbaus von 4 bei
sich in Druckstellung befindlicher Andrückrolle;
-
13 zeigt
eine Ansicht des Druckers von 1 von vorne
bei sich in Sperrposition befindlichem Hebel;
-
14 zeigte
eine Schnittansicht des Schneidmechanismus von 3 ausgehend
von der Schneidmechanismusbasis in Richtung auf die Schneidklinge
gesehen;
-
15 zeigt
eine Seitenansicht des Schneidmechanismus von 3;
-
16 zeigt
eine perspektivische Ansicht der Schneidmechanismusbasis von 3;
-
17 zeigt
eine perspektivische Draufsicht des Druckers bei halb entfernter
Gehäuseoberseite;
-
18 zeigt
eine Seitenansicht des Schneidmechanismus von 15 bei
entfernter Abdeckung und bei sich in rückgezogener Stellung befindlicher
Schneidklinge;
-
19 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie 19-19 von 18;
-
20 zeigt
eine Draufsicht des Schneidmechanismus von 18 bei
sich in rückgezogener Stellung
befindlicher Klinge; und
-
21 zeigt
eine Draufsicht des Schneidmechanismus von 18 bei
sich in Schneidstellung befindlicher Klinge.
-
DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
-
In 1 bis 3 ist
eine Wärmedruckmaschine 10 gezeigt,
die die bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendet und ein Kunststoffformgehäuse 2 aufweist,
das eine Tastatur 4 auf seiner Vorderseite und eine Anzeige 6 trägt, die über der
Tastatur 4 zu liegen kommt. Eine in dem Gehäuse 2 über der
Anzeige 6 gebildete Öffnung 8 nimmt
eine Kartusche 12 auf, die Etikettenmedium 14 enthält, sowie
ein Farbband 16 (in 6 gezeigt). Die
Kartusche 12 wird über
die Öffnung 8 in
eine Kartuschenaufnahme 18 eingeführt, die in dem Druckergehäuse 2 untergebracht
ist, und ein Etikettenmedium 14 und ein Farbband 16 aus
der Kartusche werden durch einen Druckermechanismus 20 gefädelt, der
einen Druckkopf 22 und eine Andrückrolle 24 zum Drucken
von Markierungen auf Etiketten enthält, die einen Teil des Etikettenmediums 14 bilden.
Die bedruckten Etiketten durchsetzen einen Schneidmechanismus 26,
der das Etikettenmedium durchschneidet, um die bedruckten Etiketten
von den unbedruckten Etiketten zu separieren.
-
Das
Etikettenmedium 14 ist an sich bekannt und umfasst allgemein
ein Trägerband,
das eine Reihe von Klebetiketten trägt. Größe, Breite, Farbe und die Art
des Bandmaterials variieren abhängig
von der speziellen Druckanwendung. Das Etikettenmedium wird von
der Kartusche 12 ausgegeben und entlang einem Bandpfad
gedrängt,
wenn es durch den Drucker 10 verbraucht wird.
-
Wie
in 3 bis 7 gezeigt, umfasst die Kartusche 12 ein
Kartuschengehäuse 28 mit
einer oberen Wand 30 und einer unteren Wand 32,
die durch randseitige Wände 34, 36, 38, 40 verbunden sind.
Die randseitigen bzw. peripheren Wände 34, 36, 38, 40 legen
einen halbkreisförmigen
Etikettenmediumbehälter 42 und
einen rechteckigen Farbbandbehälter 44 fest,
der mit dem Etikettenmediumbehälter 42 verbunden
ist. Die obere Wand 30 erstreckt sich über die randseitigen Wände 34, 38 hinaus
und legt einen Druckbereich 46 außerhalb der randseitigen Gehäusewände 34, 38 an
der Verbindungsstelle des Etikettenmediumbehälters 42 mit dem Farbbandbehälter 44 fest.
Das Etikettenmedium 14 und das Farbband 16 aus
der Innenseite des Kartuschengehäuses 28 laufen
durch den Druckbereich 46 zum Eingriff mit der Andrückrolle 24 und
dem Druckkopf 22. Ein längs
einem Rand der oberen Wand 30 gebildeter Absatz 48 verläuft bündig mit
der Druckeröffnung,
um einen Eingriff des Absatzes 48 mit dem Hebel 50 zu ermöglichen,
der die Kartusche 12 in der Aufnahme 18 blockiert
bzw. festsetzt.
-
Der
Etikettenmediumbehälter 42 nimmt
das Etikettenmedium 14 in Form einer Rolle auf. Ein Auslassschlitz 52,
der in der randseitigen Wand 34 gebildet ist, legt den
Etikettenmediumbehälter 42 fest,
der in den Druckbereich 46 ausmündet, und stellt einen Auslass
für das
Etikettenmedium 14 und das Farb band 16 bereit,
damit diese aus dem Kartuschengehäuse 28 und in den
Druckbereich 46 laufen können. Ein Vorsprung 54 erstreckt
sich benachbart zu dem Auslassschlitz 52, der das Etikettenmedium 14 und das
Farbband 16 führt,
wenn diese die Kartusche 12 durch den Auslassschlitz 52 verlassen.
-
Der
Farbbandbehälter 44 erstreckt
sich tangential ausgehend vom halbkreisförmigen Etikettenmediumbehälter 42 und
besitzt ein proximales Ende 56, das in den Etikettenmediumbehälter 42 ausmündet, und
ein gegenüberliegendes,
geschlossenes distales Ende 58, das durch die äußere periphere Wand 36 verbunden
ist, bei der es sich um eine tangentiale Verlängerung der peripheren Etikettenmediumwand 34 handelt.
Die innere periphere Farbbandwand 38 erstreckt sich zwischen
den proximalen und distalen Enden 56, 58 und ist
von der äußeren peripheren
Farbbandwand 36 beabstandet und legt eine Grenze für den Druckbereich 46 fest.
Das Farbband 16, das durch den Druckbereich 46 gelaufen
ist, gelangt erneut in den Farbbandbehälter 44 durch einen Eintrittsschlitz 60,
der an der Verbindungsstelle der inneren peripheren Farbbandwand 38 mit
der peripheren Farbbandendwand 40 gebildet ist.
-
Eine
(nicht gezeigte) Farbbandzufuhrspule ist zwischen den oberen und
unteren Wänden 30, 32 des
Kartuschengehäuses 28 getragen
und weist eine Rolle aus Farbband 16 auf, das auf diese
gewickelt ist. Das Farbband 16 wird von der Zufuhrspule
abgewickelt und läuft
aus der Kartusche 12 mit dem Etikettenmedium 14 durch
den Auslassschlitz 52 heraus. Das Farbband 16 gelangt
erneut in die Kartusche 12 durch den Eintrittsschlitz 60 und
wird auf die (nicht gezeigte) Farbbandaufnahmespule gewickelt.
-
Die
Aufnahmespule ist zwischen der Kartuschengehäuseoberseite und den Bodenwänden bzw. unteren
Wänden 30, 32 getragen
und durch eine Farbbandantriebswelle 62 drehangetrieben,
die sich durch eine Öffnung 64 erstreckt,
die in der Kartuschenbodenwand 32 gebildet ist. Die Welle 62 steht im
Eingriff mit der Aufnahmespule zum Drehantreiben der Spule und Wickeln
des Farbbands 16 auf diese.
-
Eine
Etikettenmediumführung 66 ist
am distalen Farbbandbehälterende 58 gebildet
und erstreckt sich senkrecht zu der inneren Farbbandperipheriewand 38.
Ein Führungsschlitz 67,
der in der Führung 66 gebildet
ist, leitet das Etikettenmedium 14, das den Druckbereich 46 läuft, in
Richtung auf den Schneidmechanismus 26.
-
Wie
in 1 bis 3 gezeigt, ist die Kartusche 12 in
der Kartuschenaufnahme 18 aufgenommen, die in dem Druckergehäuse 2 untergebracht
ist. Das Druckergehäuse 2 ist
bevorzugt aus zwei Hälften 68, 70 gebildet
und nimmt Druckerbestandteile auf, wie etwa die Kartuschenaufnahme 18,
die Tastatur 4, die Anzeige 6, den Schneidmechanismus 26, eine
gedruckte Schaltkarte 72 mit einem Druckerschaltkreis und
dergleichen. Die in der oberen Gehäusehälfte 68 gebildete Öffnung 8 stellt
einen Zugriff auf die Kartuschenaufnahme 18 zum Einführen der Kartusche 12 in
die Aufnahme 18 bereit. Ein in dem Gehäuse 2 benachbart zum
Schneidmechanismus 26 gebildeter Schlitz 74 stellt
einen Auslass für
Etikettenmedium 14 (6) bereit,
das durch den Schneidmechanismus 26 gelaufen ist.
-
Wie
in 6 bis 12 gezeigt, weist die Kartuschenaufnahme 18 eine
Seitenwand 76 auf, die allgemein in Formübereinstimmung
mit den Kartuschenperipheriewänden 34, 36, 38, 40 gebildet
ist, und einen Boden 78, der die Kartusche 12 darin
trägt.
-
Ein
Auswurfmechanismus 80 ist als integraler Teil des Aufnahmebodens 78 gebildet
und umfasst einen frei aufgehängten
Arm 82 mit einer Taste 84, die sich senkrecht
zu dem Arm 82 ausgehend von dem distalen Armende 86 erstreckt.
Die Taste 84 erstreckt sich weg von dem Aufnahmeboden 78 durch das
Druckergehäuse 2 für einen
Eingriff durch einen Nutzer. Der Nutzer drängt die Taste 84 in
Richtung auf die Aufnahme 18, um den Arm 82 mit
der Kartusche 12 in Eingriff zu bringen, und er schiebt
die Kartusche 12 aus dem Behälter 18 heraus.
-
Der
Druckermechanismusaufbau 20 ist an der Druckeraufnahme 18 fest
angebracht und umfasst einen stationären Druckkopf 22 und
eine schwenkbar Andrückrolle 24,
die auf einem U-förmigen
Rahmen 88 angebracht ist. Der U-förmige Rahmen 88 umfasst
zwei sich nach oben erstreckende Schenkel 90, 92,
die mit einer Basis 94 verbunden bzw. vereinigt sind (2).
Ein Schenkel 90 besitzt eine einwärts weisende Fläche 96 zur
Anbringung des Druckkopfs 22. Der gegenüberliegende Schenkel 92 besitzt
ein distales Ende 98 mit einem Ansatz 100, der
sich einwärts
in Richtung auf den einen Schenkel 90 erstreckt. Bevorzugt
ist der Rahmen 88 an der Aufnahme 18 mit Schrauben 91 angebracht. Ein
beliebiges, auf diesem Gebiet der Technik bekanntes Verfahren kann
jedoch zur Festlegung eines Rahmens an einem anderen Gegenstand
verwendet werden, wie etwa Nieten, Kleben und dergleichen, ohne
vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
-
Der
feststehende Wärmedruckkopf 22 ist
an der einwärts
weisenden Fläche 96 des
Schenkels angebracht und erstreckt sich in den Kartuschendruckbereich 46,
wenn die Kartusche 12 in der Aufnahme 18 aufgenommen
ist. Der Druckkopf 22 wirkt mit dem Farbband 16 und
dem Etikettenmedium 14 derart zusammen, dass der Druckkopf 22 auf
das Etikettenmedium Zeichen oder Symbole zu drucken vermag. Dies
ist im US-Patent Nr. 5 078 523 näher
erläutert. Das
Etikettenmedium 14 und das Farbband 16, die den
Druckbereich 46 durchlaufen, werden an dem Druckkopf 22 vorbei
vorgerückt
durch die Andrückrolle 24,
die das Band 16 und das Etikettenmedium 14 in
enger Zusammenwirkung mit dem Druckkopf 22 hält.
-
Die
Andrückrolle 24 ist
an einer Rollenwelle 102 angebracht, die an einem Ende 108 eines Schwenkgelenks 104 drehbar
fest angebracht ist. Ein Ende der Antriebswelle erstreckt sich durch
den Aufnahmeboden 78. Ein Antriebszahnrad 106 ist
an dem einen Ende der Welle 102 fest angebracht und verläuft koaxial
zu der Andrückrolle 24.
Das Antriebszahnrad 106 steht im Eingriff mit einem stationären Zahnrad 114,
das an der Unterseite des Aufnahmebodens 78 drehbar angebracht
ist. Das stationäre Zahnrad 114 bildet
einen Teil eines Getriebeaufbaus 116 und kämmt mit
dem Antriebszahnrad 106, um die Andrückrolle 24 drehanzutreiben.
-
Die
Schwenkverbindung bzw. das Schwenkgelenk 104 besitzt ein
gegenüberliegendes
Ende 110, das an einem Stift 112 schwenkbar fest
angebracht ist, der zwischen dem Rahmenansatz 100 und der
Basis 94 getragen ist (2). Die
Schwenkverbindung 104 verschwenkt um den Stift 112,
um die Andrückrolle 24 zwischen
einer Druckstellung (in 12 gezeigt)
und einer Nichtdruckstellung (in 11 gezeigt)
zu bewegen, und um mit dem Antriebszahnrad 106 von der
stationären
Zahnrad 114 in und außer
Eingriff zu gelangen. Ein Nockenfolger 111 erstreckt sich
ausgehend von der Schwenkverbindung bzw. dem Schwenkgelenk 104 zwischen
den Gelenk- bzw. Verbindungsenden 108, 110 und
steht im Eingriff mit einer Nocke 118 zum Verschwenken des
Gelenks bzw. der Verbindung 104 um den Stift 112.
Obwohl die Festlegung des Schwenkgelenks bzw. der Schwenkverbindung 104 an
dem Stift 112, der zwischen dem Rahmenansatz 100 und
der Basis 94 getragen ist (2), offenbart
ist, können
andere Methoden zum beweglichen Anbringen der Andrückrolle
relativ zu dem Druckkopf genutzt werden, wie etwa eine Gleithalterung
der Rollenwelle in einem Schlitz, der in dem Gehäuse gebildet ist, und dergleichen,
ohne vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
-
Wenn
das Schwenkgelenk 104, wie in 12 gezeigt,
verschwenkt, um die Andrückrolle 24 in
die Druckstellung zu bewegen, gelangt das Antriebszahnrad 106 in
Eingriff mit einem drehbar angetriebenen stationären Zahnrad 114, um
die Andrückrolle 24 drehanzutreiben,
und die Andrückrolle 24 erstreckt
sich in die Aufnahme 18 hinein (7). und drängt das
Etikettenmedium 14 und das Farbband 16 gegen den
Druckkopf 22. In der in 11 gezeigten Nichtdruckstellung
ist das Antriebszahnrad 106 von dem stationären Zahnrad 114 ausgerückt und
die Andrückrolle 24 ist
von dem Druckkopf 22 beabstandet, um eine Einführung des
Etikettenmediums 14 und des Farbbands 16 dazwischen
zu ermöglichen.
-
Wie
in 2 bis 4 und 8 bis 12 gezeigt,
steht die Nocke 118 im Eingriff mit dem Schwenkgelenk 104,
um die Andrückrolle 24 aus
der Nichtdruckstellung in die Druckstellung zu bewegen und um das
Antriebszahnrad 106 mit dem stationären Zahnrad 114 in
und außer
Eingriff zu bringen. Eine Feder 121, die um ein Ende des
Stifts 112 geschlungen bzw. gewickelt ist, spannt das Gelenk 104 gegen
die Nocke 118 vor, um das Schwenkgelenk 104 von
der Andrückrollendruckstellung
weg vorzuspannen. Die Nocke 118 ist an der Nockenwelle 120 fest
angebracht, die sich um die Nockenwellenachse 113 durch
den Hebel 50 dreht, der an einem Ende der Nockenwelle 120 fest
angebracht ist, das sich durch das Druckergehäuse 2 erstreckt.
-
Der
längliche
Hebel 50 ist mit einem Ende 124 an der Nockenwelle 120 fest
angebracht und um die Nockenwellenachse 113 (siehe 11 und 12)
zwischen einer Sperrstellung (in 13 gezeigt)
und einer Freigabestellung bzw. Entsperrstellung (in 1 gezeigt)
verschwenkbar. Ein Verschwenken des Hebels 50 um die Nockenwellenachse 113 zwischen
den Sperr- und Entsperrstellungen führt zu einer Drehung der Nockenwelle 120,
um die Nocke 118 mit dem Schwenkgelenk 104 in
und außer Eingriff
zu bringen. Vorteilhafterweise erstreckt sich das gegenüberliegende
Hebelende 127 in der Sperrstellung über der Aufnahme 18 und
steht im Eingriff mit dem oberen Randabsatz 48 der Kartusche 12,
um die Kartusche 12 in der Aufnahme 18 zu verriegeln. In
der Entsperrstellung kommt der Hebel 50 außer Eingriff
von der Kartusche 12 und erlaubt eine Bewegung der Kartusche 12 in
die Aufnahme 18 und aus dieser heraus. Bevorzugt umfasst
der Hebel 50 eine Rippe 122, die sich entlang
einem Hebelrand erstreckt, um eine Eingriffsfläche für einen Nutzer bereitzustellen,
um problemlos mit dem Hebel 50 in Eingriff zu gelangen,
um diesen um die Nockenwellenachse 113 zu verschwenken.
-
Wie
in 7 und 8 gezeigt, umfasst der Getriebeaufbau 116 mehrere
miteinander kämmende Zahnräder 114, 126, 128, 130, 132,
die an der Unterseite des Aufnahmebodens 78 drehbar angebracht sind.
Drehangetrieben wird der Getriebeaufbau 116 durch einen
Motor 134, der an der Aufnahme 18 fest angebracht
ist. Der Motor 134 umfasst eine Welle 136, die
sich durch den Aufnahmeboden 78 erstreckt, und er weist
ein Ritzel 138 auf, das an der Welle 136 fest
angebracht ist, und das mit dem Getriebeaufbau 116 kämmt. Der
Druckerschaltkreis führt
dem Motor 134 Strom zu, um die Welle 136 und damit
das stationäre
Zahnrad 114 drehanzutreiben.
-
Eines
der mehreren, miteinander kämmenden
Zahnräder 132 ist
an der Farbbandantriebswelle 62 sowie koaxial zu dieser
fest angebracht, das sich durch den Aufnahmeboden 78 erstreckt,
um die Farbbandaufwickelspule drehanzutreiben. Vorteilhafterweise
treibt der Getriebeaufbau 116 gleichzeitig die Andrückrolle 24 und
die Farbbandantriebswelle 62 an, um den Betrieb der Andrückrolle 24 und
der Farbbandaufwickelspule zu synchronisieren, um das Farbband 16 (6)
und das Etikettenmedium 14 (6) längs des
Bahnpfads gleichmäßig zu drängen.
-
Sobald
die Kartusche 12 in ihrer Position eingerückt ist,
die Andrückrolle 24 sich
in der Druckstellung befindet und das Antriebszahnrad 106 im
Eingriff mit dem stationären
Zahnrad 114 steht, ist die Druckmaschine 10, wie
in 1, 4, 7, 11 und 12 gezeigt,
bereit, bedruckte Etiketten zu erzeugen. Wenn auf die Etiketten
gedruckt wird, rücken
die Andrückrolle 24 und
die Aufwickelspule das Etikettenmedium 14 und das Farbband 16 durch
den Druckbereich 46 an dem Druckkopf 22 vorbei
vor. Wenn ein gewünschtes
Zeichen durch eine Bedienperson oder ein anderes Mittel eingegeben wird,
erregt die Elektronik der Maschine 10 Pixel auf dem Druckkopf 22 bzw.
führt diesen
Strom zu, wenn das Etikettenmedium 14 und das Farbband 16 am Kopf 22 vorbei
vorrücken.
Die Kopfpixel werden in unterschiedlicher Weise mit Strom versorgt,
um das Zeichen auf das Etikettenmedium 14 zu drucken. Erläutert ist
dies mehr im Einzelnen im US-Patent Nr. 5 078 523.
-
Nach
dem Drucken rückt
das Etikettenmedium 14 in eine "Schneid"-Stellung vor, zu diesem Zeitpunkt die
Bedienperson den Schneidmechanismus 26 manuell betätigt, um
das Etikettenmedium 14, enthaltend bedruckte Etiketten,
von dem nicht genutzten Abschnitt zu separieren bzw. zu trennen.
Wie in 3 gezeigt, kommt der Schneidmechanismus 26 benachbart
zu dem Druckmechanismus 20 am Ende der Bahn zu liegen.
Das Etikettenmedium 14, das in den Schneidmechanismus 26 zugeführt wird,
wird durch eine Klinge 140 zugeschnitten bzw. abgeschnitten
(10), die in dem Schneidmechanismus 26 angeordnet
ist. Die Schneidstellung legt die bedruckten Etiketten für die Bedienperson
durch den Schlitz 74 in dem Druckergehäuse 2 frei. Sobald
die Bedienperson den Schneidmechanismus 26 betätigt, werden
die Etiketten durch die Bedienperson für die Nutzung rückgewonnen.
-
Wie
in 10 und 14 bis 21 gezeigt,
umfasst der Schneidmechanismus 26 die Klinge 140,
die in einem Klingenschlitten 142 fest angebracht ist,
und die auf einer Basis 144 gleitbeweglich angebracht ist.
Der Klingenschlitten 142 drängt die Klinge 140 in
Richtung auf die Basis 144 entlang einem Schneidpfad zwischen
einer rückgezogenen und
einer vorgeschobenen Stellung. Zwischen der rückgezogenen und vorgeschobenen
Stellung besitzt die Klinge 140 eine Schneidstellung, in
der die Klinge 140 eine Abreißschiene 146 überlappt
und mit dieser im Eingriff steht, um das Etikettenmedium 14 abzuschneiden
bzw. zu durchtrennen. Eine Abdeckung 148 ist an der Basis 144 fest
angebracht und nimmt die Klinge 140 und den Schlitten 142 in
Zwischenlage sandwichartig auf.
-
Die
allgemein rechteckige Basis 144 ist bevorzugt als integraler
Teil der Aufnahmeseitenwand 76 gebildet und besitzt ein
Paar von gegenüberliegenden
Seitenwänden 150,
die durch Querelemente 152, 154 verbunden bzw.
vereinigt sind. Entlang zumindest einem Teil von jeder Basisseitenwand 150 gebildete
Gleitschienen 158, 160 tragen die Klinge 140 gleitbeweglich.
Eine Längsrippe 162,
die auf einer der Gleitschienen 158 gebildet ist, steht
im Eingriff mit der Klinge 140, um die Klinge 140 unter
einem Winkel A (in 19 gezeigt) mit der Abreißschiene 146 während des
Schneidvorgangs zu halten. Ein am Vorderende der Rippe 162 gebildeter Vorsprung 164 steht
im Eingriff mit der Klinge 140, um die Klinge 140 von
der Abreißschiene 146 in
einer Richtung senkrecht zur Längsrichtung
der Klingenbewegung zu drängen.
-
Die
Abreißschiene 146 ist über dem
vorderen Basisquerelement 154 gebildet und wirkt mit der Klinge 140 zusammen,
um das Etikettenmedium 14 sauber zu durchtrennen. Die Abreißschiene 146 ist
in Durchbrüchen 165 aufgenommen,
die in den Basisseitenwänden 150 gebildet
sind, um die Abreißschiene 146 relativ
zu der Klinge 140 festzusetzen. Obwohl offenbart ist, dass
Durchbrüche 165 in
der Basis 144 zur Aufnahme der Abreißschiene 146 gebildet sind,
können
andere Methoden zum Fixieren der Abreißschiene relativ zu der Klinge
verwendet werden, wie etwa das Formen der Abreißschiene an der Basis, das
Kleben der Abreißschiene
an einem stationären
Bestandteil unter Verwendung von Klebstoffen, Schrauben und dergleichen,
ohne vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Bevorzugt
ist die Abreißschiene 146 mit
spitzen Enden versehen, um mit der Klinge 140 mit einem
Rand 167 im Eingriff zu stehen, um eine scharfe Schneidebene
zu definieren.
-
Wie
in 14 und 18 bis 21 gezeigt,
ist die Schneidklinge 140 an der Basis 144 für eine vorwärts und
rückwärts gerichtete
Bewegung längs
des Schneidpfads in der Längsrichtung
zwischen der vorgeschobenen Stellung und der rückgezogenen Stellung gleitbeweglich
angebracht. Die Metallklinge 140 besitzt eine Schneidkante 166 und einen
hinteren Rand 168, die durch seitliche Ränder 170, 172 verbunden
sind. Bevorzugt legt die geschärfte
Schneidkante 166 einen Winkel B (in 18 gezeigt)
mit der Abreißschiene 146 fest,
um eine vordere Schneidkantenecke 174 festzulegen, die
mit der Abreißschiene 146 in
der Schneidstellung (in 20 gezeigt)
im Eingriff steht, vor einer hinteren Schneidkantenecke 176,
wenn sich die Klinge 140 aus der rückgezogenen Stellung in die
vorgeschobene Stellung in der Längsrichtung
bewegt. Am stärksten
bevorzugt gelangt der Klingenseitenrand 170, der die vordere
Kantenecke 174 festlegt, in Eingriff mit der Längsrippe 162,
die in der Gleitschiene 158 gebildet ist, um mit der Abreißschiene 146 einen
Winkel A festzulegen. Kerben 178, die in jedem seitlichen Rand 170, 172 gebildet
sind, nehmen Ansätze 180 auf,
die sich ausgehend von dem Klingenschlitten 142 erstrecken
(14), um die Klinge 140 relativ zu dem
Schlitten 142 in Längsrichtung
zu fixieren.
-
Ein
Schlitz 182 ist in der Klinge 140 benachbart zum
Seitenrand 170 gebildet, der die vordere Schneidkantenecke 174 bildet.
Der Schlitz 182 nimmt den Vorsprung 164 auf, der
sich von der Basis 144 ausgehend erstreckt, um den Vorsprung
von der Klinge auszurücken
und erlaubt eine Bewegung der Klinge 140 in einer anderen
als der Längsrichtung, wie
etwa senkrecht zur Längsrichtung,
um die Schneidklinge 140 mit der Abreißschiene 146 in und außer Eingriff
zu bringen. Bevorzugt ist eine Rampe 185 am Vorderende 186 des
Schlitzes 182 gebildet, um einen glatten bzw. gleichmäßigen Übergang
von dem Vorsprung 164 in den Schlitz 182 hinein
und aus diesem heraus bereitzustellen. Am stärksten bevorzugt ist der Vorsprung 164 in
dem Schlitz 182 nur dann aufgenommen, wenn die Klinge 140 die
Abreißschiene 146 überlappt,
um zu gewährleisten,
dass die Klinge 140 nicht in die Abreißschiene 146 blockiert,
wodurch eine Bewegung der Klinge 140 in Längsrichtung
aufhören
würde.
Obwohl ein Schlitz 182, der in der Klinge 140 zur
Aufnahme des Vorsprungs 164 gebildet ist, in der Basis 144 offenbart ist,
können
andere Methoden zur Bewegung der Klinge 140 relativ zur
Längsrichtung
eingesetzt werden, wie etwa die Ausbildung eines Schlitzes in der
Basis, der einen Vorsprung der Klinge aufnimmt, ohne vom Umfang
der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
-
Durch
Bilden des Schlitzes 182 in der Klinge 140 zum
Eingriff mit dem Vorsprung 164 verschwenkt die Klinge 140 um
den Seitenrand 172 unter Festlegung der hinteren Schneidkantenecke 176,
wenn sich der Vorsprung 164 in den Schlitz 182 hinein
und aus diesem heraus bewegt. Eine Bewegung der Klinge 140 in
einer Richtung, die nicht parallel zur Längsrichtung der Klinge 140 verläuft, erlaubt
es vorteilhafterweise der Klinge 140, mit der Abreißschiene 146 in und
außer
Eingriff zu gelangen, und zwar unter Minimierung der Möglichkeit
eines Verklemmens bzw. einer Blockade der Klinge 140 in
die Abreißschiene 146 aus
der rückgezogenen
Stellung in die vorgeschobene Stellung. Wenn außerdem der Vorsprung 164 in
dem Schlitz 182 aufgenommen ist, kann die Klinge 140 gegen
die Abreißschiene 146 gedrängt werden,
um ausreichend Druck in Bezug auf die Abreißschiene 146 aufrecht
zu erhalten, um das Etikettenmedium 14 während des
Schneidvorgangs effizient zu schneiden.
-
Wie
in 14 gezeigt, drängt
der Klingenschlitten 142 die Klinge 140 zwischen
die rückgezogene
Stellung und die vorgerückte
Stellung in Längsrichtung
und er umfasst Seitenwände 184,
die durch eine obere Wand 186 und eine hintere Wand 188 verbunden
bzw. vereinigt sind. Die Ansätze 180 erstrecken
sich einwärts
ausgehend von den Schlittenseitenwänden 184 und sind
in den Kerben 178 aufgenommen, die in der Klinge 140 gebildet
sind, um die Klinge 140 relativ zu dem Schlitten 142 in Längsrichtung
zu fixieren, während
sich die Klinge 140 in einer Richtung im Wesentlichen senkrecht
zur Längsrichtung frei
bewegen gelassen wird. Ein hinteres Ende 190 erstreckt
sich nach hinten ausgehend von der hinteren Wand 188 und
steht im Eingriff mit einem Schwenkarm 192, der den Klingenschlitten 142 in
Längsrichtung
antreibt.
-
Komprimierte
Schraubenfedern 193 sind, wie in 10 gezeigt,
zwischen dem Klingenschlitten 142 und der Klinge 140 angeordnet
und drängen die
Klinge 140 in Richtung auf die Basis 144 in einer Richtung
senkrecht zur Längsrichtung,
um zu gewährleisten,
dass die Klinge 140 die Abreißschiene 146 in der
Schneidstellung zwangsweise kontaktiert. Obwohl ein Paar von komprimierten
Schraubenfedern 193 offenbart ist, können andere Mittel zum Vorspannen
der Klinge 140 in Richtung auf die Basis 144 verwendet
werden, wie etwa eine Blattfeder, ein komprimierbares Polster und
dergleichen, ohne vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
-
Der
Schwenkarm 192 ist an das hintere Klingenschlittenende 190 angelenkt
(14) und treibt den Klingenschlitten 142 in
Längsrichtung
an. Der Schwenkarm 192 ist an dem Schneidmechanismus 144 auf
einem Stift 194 schwenkbar angebracht, der sich ausgehend
von der Basis 144 erstreckt. Ein (in 17 gezeigter)
Hebelarm 196, der an den Schwenkarm 192 angelenkt
bzw. mit diesem verbunden ist, ist durch einen Nutzer in Eingriff
nehmbar. Eine Betätigung
des Hebelarms 196 durch Drängen des Hebelarms 196 in
Vorwärtsrichtung
führt zu
einer Verschwenkung des Schwenkarms 192 um den Stift 194,
um den Klingenschlitten 142 in Längsrichtung anzutreiben und
damit die Klinge 140 in Längsrichtung anzutreiben.
-
Wie
in 14 und 17 gezeigt,
spannt eine Zugfeder 198, die ein Ende 200 aufweist,
das mit dem Schwenkarm 192 verbunden ist, und ein gegenüberliegendes
Ende 205, das mit dem Dru ckergehäuse 2 verbunden ist,
den Schwenkbar 192 in rückgezogene
Stellung vor, wodurch der Klingenschlitten 142 weg von
der Abreißschiene 146 gezogen
wird (18) und damit die Klinge 140 in Richtung
auf die rückgezogene
Stellung gezogen wird. Obwohl eine Zugfeder 198 offenbart
ist, kann ein anderes Mittel zum Vorspannen der Klinge 140 in Richtung
auf die rückgezogene
Stellung verwendet werden, wie etwa eine Feder, die direkt auf die
Klinge oder den Klingenschlitten einwirkt, ohne vom Umfang der vorliegenden
Erfindung abzuweichen.
-
Wie
in 10, 14 und 15 gezeigt, sind
die Abreißschiene 146 und
der Klingenschlitten 142 durch die Schneidmechanismusabdeckung 148 abgedeckt.
Die Abdeckung 148 ist an der Schneidmechanismusbasis 144 unter
Verwendung von Schrauben 202 fixiert, die sich durch Löcher 204 erstrecken,
die in der Abdeckung 148 gebildet sind und sie stehen in
Gewindeeingriff mit der Basis 144. Obwohl Schrauben 202 bevorzugt
sind, können
andere Mittel zum Fixieren der Abdeckung an der Basis verwendet
werden, wie etwa Nieten, Klebstoffe, Schweißen und dergleichen, ohne vom
Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Ein Querschlitz 203, der
in der Abdeckung 148 gebildet ist, führt das Etikettenmedium 14 (6)
entlang dem Medienpfad aus dem Druckergehäuseschlitz 74 hinaus
(in 3 gezeigt).
-
Wie
in 7, 10 und 14 bis 21 gezeigt,
werden bedruckte Etiketten im Gebrauch längs dem Bahnpfad bzw. Bandpfad
durch den Schneidmechanismus 26 zwischen der Schneidklinge 140 und
der Abreißschiene 146 vorgerückt. Ein Nutzer
drängt
den Hebelarm 196 in Vorwärtsrichtung, um die Schneidklinge 140 in
Richtung auf die Abreißschiene 146 längs des
Schneidpfads zu drängen. Wenn
sich die Schneidklinge 140 der Abreißschiene 146 nähert, gelangt
der mit der Schneidklinge 140 im Eingriff stehende Vorsprung 164 in
Eingriff mit der Rampe 185, die am vorderen Ende 186 des
Schlitzes 182 angeordnet ist, der in der Schneidklinge 140 gebildet
ist. Die Rampe 185 führt
den Vorsprung 164 gleichmäßig in den Schlitz 182 über, wenn
die Schraubenfedern 193 die Schneidklinge 140 in
einer Richtung senkrecht zur Längsrichtung
drängen,
um die vordere Klingenrandecke 174 mit der Abreißschiene 146 in
die Schneidstellung zu drängen.
Die Schneidklinge 140 bewegt sich weiterhin in Richtung auf
die vordere Stellung unter Beibehaltung eines Punktkontakts mit
der Abreißschiene 146 mit
ausreichendem Druck in Bezug auf die Abreißschiene 146, um das
Etikettenmedium 14 effizient zu schneiden.
-
Sobald
der Schneidvorgang beendet ist, gibt der Nutzer den Hebelarm 196 frei
und die Schneidklinge 140 wird in Richtung auf die rückgezogene Stellung
durch die Zugfeder 198 gedrängt. Wenn sich die Schneidklinge 140 von
der Abreißschiene 146 zurückzieht,
gelangt der in dem Schlitz 182 aufgenommene Vorsprung 164 in
Eingriff mit der Rampe 185. Die Rampe 185 überführt den
Vorsprung 164 aus dem Schlitz 182 heraus in gleichmäßiger Weise
und drängt
die Klinge 140 gegen die Schraubenfedern 193 zur
Bewegung der Schneidklinge 140 in einer Richtung senkrecht
zur Längsrichtung
und rückt
die Klinge 140 von der Abreißschiene 146 ab.
-
Während vorstehend
erläutert
und gezeigt ist, was aktuell als bevorzugte Ausführungsform der Erfindung angesehen
wird, erschließen
sich dem Fachmann auf diesem Gebiet der Technik zahlreiche Abwandlungen
und Modifikationen hieran, ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen,
der durch die anliegenden Ansprüche
festgelegt ist. Beispielsweise kann ein Schlitz benachbart zu beiden
Seitenrändern der
Schneidklinge gebildet sein, der entsprechende Vorsprünge aufnimmt,
die in der Basis gebildet sind, um das Verschwenken der Klinge um
einen Seitenrand zu vermeiden.