DE60215757T2 - Systeme für Vorhof-Defibrillation - Google Patents

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N1/00Electrotherapy; Circuits therefor
    • A61N1/02Details
    • A61N1/04Electrodes
    • A61N1/05Electrodes for implantation or insertion into the body, e.g. heart electrode
    • A61N1/056Transvascular endocardial electrode systems
    • A61N1/0563Transvascular endocardial electrode systems specially adapted for defibrillation or cardioversion

Description

  • Diese Erfindung betrifft ein System zur Vorhof-Defibrillation.
  • Vorhofflimmern (auch als „AF" oder „A Fib" bezeichnet) ist der am häufigsten auftretende abnorme Herzrhythmus. Es handelt sich dabei um einen sehr raschen, unkontrollierten Herzrhythmus, welcher dann hervorgerufen wird, wenn die oberen Herzkammern (die Atrien) zittern anstatt zu schlagen. Während des Vorhofflimmerns schlagen die oberen Herzkammern zwischen 350 und 600 Mal pro Minute, was dann dazu führen kann, daß die Pumpfunktion der oberen Herzkammern nicht richtig arbeitet. Infolgedessen wird das Blut aus den Herzkammern nicht vollständig entleert mit der Folge, daß es sich ansammelt und manchmal auch verklumpt. Bei etwa 5 Prozent der Patienten mit Vorhofflimmern löst sich verklumptes Blut aus den Atrien und verursacht einen Schlaganfall. Laut Schätzungen der American Heart Association ist das Vorhofflimmern in den Vereinigten Staaten jährlich für mehr als 70.000 Fälle von Schlaganfall verantwortlich.
  • Für die Behandlung des Vorhofflimmerns stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Ein solches Verfahren beruht auf der Herzablation, wobei es sich um eine medizinische Vorgehensweise handelt, die angewandt wird, um abnorme elektrische Impulse gleich von Anfang an zu verhindern. Bei einem Ablationsverfahren bestimmt der Elektrophysiologe durch ein Mapping-Verfahren zuerst genau den exakten Bereich im Herzen, von dem die abnormen Signale ausgehen. Dann entfernt er den schmalen Gewebebereich, der die Arrhythmie hervorruft, indem er das Gewebe abladiert. Mit einem Verfahren, welches als AV-Knotenablation bekannt ist, abladiert der Elektrophysiologe den AV-Knoten und verhindert damit, daß die abnormen Signale in die Ventrikel weitergeleitet werden. Um den Herzschlag nach dieser Therapie zu kontrollieren, wird ein Schrittmacher eingesetzt.
  • Ein anderes Verfahren für die Behandlung von Vorhofflimmern ist die AF-Suppression. Bei diesem Verfahren stimuliert ein eingepflanzter Schrittmacher das Herz auf eine Art und Weise, die einen unregelmäßigen Herzrhythmus im voraus verhindert.
  • In etwa der Hälfte der Fälle von Vorhofflimmern können Medikamente wirksam für die Kontrolle der Herzschlagfrequenz in den Atrien und Ventrikeln sein. Zu den standardmäßigen Medikationen für Vorhofflimmern gehören Betablocker (beispielsweise solche, die unter dem Handels namen Carvedilol und Propanolol verkauft werden) und Kalziumkanalblocker (beispielsweise solche, die unter dem Handelsnamen Verapamil und Diltiazem verkauft werden), welche die Herzschlagfrequenz verlangsamen. Auch Digoxin, welches die Herzschlagfrequenz über den AV-Knoten herabsetzt und dabei die Frequenz vermindert, mit welcher die elektrischen Impulse von den Atrien zu den Ventrikeln weitergeleitet werden, kann benutzt werden. Andere Medikationen wie beispielsweise Disopyramid, Flecainid, Procainamid und Sotalol werden eingesetzt, um das AF chemisch wieder in seinen normalen Rhythmus zurückzuversetzen. In vielen Fällen werden auch Antikoagulanzien, wie beispielsweise Heparin verwendet, um das Blut zu „verdünnen" und so das Risiko der Gerinnselbildung zu verringern.
  • Für die Behandlung des Vorhofflimmerns kann auch die Kardioversion benutzt werden. Mit der Kardioversion wird eine abnorme Herzschlagfrequenz wieder auf normale Schlagfrequenz zurückgeführt. Durchgeführt werden kann die Kardioversion mithilfe von Medikamenten oder elektrischem Strom. Bei der elektrischen Kardioversion wird dem Herzen Energie zugeführt, um es so mit einem „Schock" von dem Vorhofflimmern zu befreien. Es gibt zwei Arten von elektrischer Kardioversion, eine externe und eine interne. Bei der externen Kardioversion werden extern zwei Paddles auf der Brust oder auf der Brust und dem Rücken des Patienten positioniert. Ein hochenergetischer elektrischer Schock wird durch die Patches und durch den Körper bis zum Herzen geschickt. Durch den Elektroschock wird das Vorhofflimmer wieder zurück auf einen normalen Herzschlagrhythmus gebracht.
  • Bei der internen Kardioversion wird eine ähnliche Vorgehensweise angewandt, allerdings wird anstelle der extern am Körper angebrachten Patches ein Katheter durch eine Vene zum Herzen geschoben. Die elektrische Energie wird über den Katheter nach innen zum Herzen geleitet, um das Vorhofflimmern zu stoppen. Die interne Kardioversion ist sehr erfolgreich und stellt eine wünschenswerte Alternative zur externen Kardioversion bereit. Bemerkenswerterweise wird für die interne Kardioversion weit weniger Energie benötigt als für die externe Kardioversion, weshalb diese daher ein komfortableres Verfahren für den Patienten in Hinsicht auf die Vermeidung von Trauma, Unbehaglichkeit und die Vermeidung von Risiko, welches mit der hoch energetischen externen Kardioversion einhergeht, bietet.
  • Elektrophysiologen sind derzeit dabei, klinische Techniken zu entwickeln, mit dem Ziel, die Katheter-basierte Ablation als eine therapeutische Alternative bei der Behandlung von fokal induziertem Vorhofflimmern zu benutzen. Eine wichtige Komponente bei diesen Bemühungen sind Verfahren für schnelle und zuverlässige Induktion und Konvertierung der AF-Arrhythmien, während sich der Patient im elektrophysiologischen Labor befindet.
  • US-5885592 stellt ein System bereit und ein Verfahren für das Erreichen der Defibrillation eines Herzgewebes ohne die Anwendung von Medikamenten oder Elektroschock, wobei das System ein Überwachungselement umfaßt, für das Erfassen elektrischer Ereignisse in einem Herzgewebebereich, und es stellt einen aufgezeichneten Output und ein Verarbeitungselement bereit, welches mit dem Überwachungselement gekoppelt ist, um den aufgezeichneten Output zu analysieren und dann einen organisationsbedingten Output zu erzeugen, welcher in Bezug auf die Organisation des Herzschlagrhythmus in dem Herzgewebereich unterschiedlich ist, wobei das Überwachungselement eine beabstandete Anordnung von Elektroden für die Überwachung elektrischer Signale an den räumlich beabstandeten Bereichen des Herzgewebes umfaßt.
  • US-6101410 stellt ein System bereit für die Übertragung oder den Empfang von Signalen zu und von einer nicht fixierten physiologischen Ladung oder Quelle, welche einen Schalter mit einem Eingang und einem Ausgang umfaßt, welcher wahlweise über eine Schalterstrecke koppelbar ist, wobei die Schalterstrecke einen Halbleiterkreislauf umfaßt, welcher in Bezug auf die nicht fixierte Ladung oder Quelle freigegeben wird.
  • WO 99/65561, auf dessen Stand der Technik die zweiteilige Fassung des Anspruchs 1 basiert, stellt ein System für die Kontrolle der Herzschlagfrequenz eines Patienten bereit, welches eine Senkung der schnellen atrialen und ventrikulären Reaktionen während des Vorhofflimmerns bewirkt.
  • Die vorliegende Erfindung richtet sich auf ein System, wie in dem anhängigen Anspruch 1 definiert, für die Durchführung interner Kardioversion unter Benutzung eines Katheters mit korbförmigem Elektrodenaufbau.
  • Die Erfindung kann in einem Verfahren für die Vorhof-Defibrillation bei einem Patienten benutzt werden, bei welchem ein solches Verfahren erforderlich ist, wobei das Verfahren das Einführen eines Katheters in den Patienten umfaßt. Der Katheter umfaßt einen länglichen Katheterkörper mit proximalem und distalem Ende und mindestens einem dadurch hindurchgehenden Lumen und einem korbförmigen Elektrodenaufbau an dem distalen Ende des Katheterkörpers. Der Elektrodenaufbau weist ein proximales und ein distales Ende auf und umfaßt mehrere Gitterstäbe, die an ihrem proximalen und distalen Ende verbunden sind, wobei jeder Gitterstab eine längliche Gitterstabelektrode entlang seiner Länge umfaßt. Der Elektrodenaufbau weist eine expandierte Anordnung auf, in der die Gitterstäbe sich radial nach außen biegen und eine zusammengefaltete Anordnung, in der die Gitterstäbe allgemein entlang der Achse des Katheterkörpers angeordnet sind. Das Verfahren umfaßt ferner das Einführen des Elektrodenaufbaus in das Herz des Patienten und das Anlegen von Defibrillationsenergie an das Gewebe durch eine oder mehrere der länglichen Elektroden.
  • In einer weiteren Ausführungsform richtet sich die Erfindung auf ein System für die Vorhof-Defibrillation in einem Patienten. Das System umfaßt einen Katheter, wie oben beschrieben, in Kombination mit einem externen Defibrillator, der elektrisch mit dem Katheter verbunden ist.
  • Die Erfindung richtet sich auf ein System für Vorhof-Defibrillation in einem Patienten, welches einen Katheter umfaßt. Der Katheter umfaßt einen länglichen Katheterkörper mit einem proximalen und einem distalen Ende, einer Länge von mindestens etwa 90 cm und mindestens ein dadurch hindurchgehendes Lumen. Der Katheterkörper weist eine oder mehrere Ringelektroden auf, die an oder nahe an seinem distalen Ende montiert sind. Der Katheter umfaßt ferner einen korbförmigen Elektrodenaufbau an dem distalen Ende des Katheterkörpers, wobei der Elektrodenaufbau ein proximales und ein distales Ende aufweist und mindestens drei Gitterstäbe umfaßt, die an ihrem proximalen und distalen Ende verbunden sind. Jeder der Gitterstäbe umfaßt eine längliche Gitterstabelektrode entlang seiner Länge, wobei jede Gitterstabelektrode eine Länge in einem Bereich von etwa 30 mm bis etwa 80 mm aufweist. Der Elektrodenaufbau weist eine expandierte Anordnung auf, in der die Gitterstäbe sich radial nach außen biegen, und eine zusammengefaltete Anordnung, in der die Gitterstäbe allgemein entlang der Achse des Katheterkörpers angeordnet sind. Der Elektrodenaufbau hat eine Spitzenelektrode, die an seinem distalen Ende montiert ist. Das System umfaßt ferner einen externen Defibrillator, der elektrisch mit dem Katheter verbunden ist, eine Schnittstellenschaltbox, die den externen Defibrillator mit dem Katheter verbindet und die Auswahl der Gitterstabelektroden ermöglicht, durch welche die Defibrillationsenergie geliefert wird, einen ECG-Rekorder, der elektrisch mit dem Katheter über die Schnittstellenschaltbox verbunden ist sowie einen externen Schrittmacher, der elektrisch mit dem Katheter über die Schnittstellenschaltbox verbunden ist.
  • Das erfundene System bietet gegenüber bereits existierenden Verfahren und Systemen mehrere Vorteile. Erstens weist der korbförmige Elektrodenaufbau eine größere Oberfläche auf als konventionelle Katheter und erlaubt eine bessere Stromverteilung, um einen großen Anteil beider Vorhöfe während der Behandlung abzudecken. Durch die größere Oberfläche werden auch die Impedanz und der Energiebedarf reduziert. Die Fähigkeit des Elektrodenaufbaus zu expandieren und zu kontrahieren erlaubt das Anpassen der Elektroden und besseren Kontakt mit dem Gewebe. Der Elektrodenaufbau kann für eine bessere Stromverteilung im linken Vorhof auch innerhalb der Lungenarterie positioniert werden.
  • Anhand von Beispielen werden nun Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschrieben unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, in welchen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Katheters gemäß der Erfindung ist.
  • 2 eine perspektivische Nahansicht des korbförmigen Elektrodenaufbaus und des distalen Endes des Katheterkörpers von dem in 1 gezeigten Katheter ist.
  • 3 eine seitliche Querschnittsansicht des Kontrollhandgriffstücks des in 1 gezeigten Katheters ist.
  • 4 eine perspektivische Ansicht eines alternativen korbförmigen Elektrodenaufbaus gemäß der Erfindung ist.
  • 5 ein schematisches Diagramm eines Systems gemäß der Erfindung ist.
  • 6 eine seitliche Querschnittsansicht des distalen Endes eines Katheters gemäß der Erfindung ist, welcher einen beispielhaften Steuerungsmechanismus zeigt.
  • Die Erfindung richtet sich auf ein System für Vorhof-Defibrillation unter Verwendung eines Katheters mit einem korbförmigen Elektrodenaufbau an dessen distalem Ende. Wie in 1 gezeigt, umfaßt der Katheter 10 einen länglichen Katheterkörper 12 mit einem proximalen und einem distalen Ende, ein Verbindungsstück 15 und ein Kontrollhandgriffstück 16 an dem proximalen Ende des Katheterkörpers und einen korbförmigen Elektrodenaufbau 18, der an dem distalen Ende des Katheterkörpers 12 montiert ist.
  • Gemäß der Erfindung umfaßt der Katheterkörper 12 eine längliche schlauchförmige Konstruktion mit einem einzigen axialen oder zentralen Lumen (nicht dargestellt), kann aber, falls gewünscht, optional mehrere Lumen aufweisen. Der Katheterkörper 12 ist flexibel, d.h. biegbar, aber im wesentlichen entlang seiner Länge nicht komprimierbar. Der Katheterkörper kann jede geeignete Konstruktion aufweisen und aus jedem beliebigen Material hergestellt sein. Eine gegenwärtig bevorzugte Konstruktion umfaßt eine äußere Wand aus Polyurethan oder Polyetherblockamid, wie es beispielsweise unter dem Handelsnamen PEBAX verkauft wird. Die äußere Wand umfaßt ein eingebettetes armiertes Netz aus rostfreiem Stahl oder ähnlichem, um die Torsionssteifheit des Katheterkörpers 12 zu erhöhen derart, daß, wenn das Kontrollhandgriffstück 16 gedreht wird, das distale Ende des Katheterkörpers in einer entsprechenden Weise gedreht wird.
  • Die Länge des Katheters, d.h. des Katheterkörpers 12 und des Mapping-Aufbaus 18, ohne das Verbindungsstück 15 und das Kontrollhandgriffstück 16, beträgt vorzugsweise mindestens etwa 90 cm, insbesondere etwa 110 cm bis 120 cm, und am besten etwa 115 cm. Der äußere Durchmesser des Katheterkörpers 12 ist nicht kritisch, liegt aber vorzugsweise bei nicht mehr als etwa 2,66 mm (8 french), insbesondere bei 2,33 mm (7 french). Ähnlich ist die Dicke der äußeren Wand nicht kritisch, allerdings ist sie vorzugsweise dünn genug, damit das zentrale Lumen einen Zugdraht, Anschlußdrähte, Sensorkabel und andere Drähte, Kabel und Schläuche aufnehmen kann. Ein Beispiel für eine Katheterkörperkonstruktion, die für die Verwendung in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung geeignet ist, wird in US-6064905 beschrieben und dargestellt.
  • Der korbförmige Elektrodenaufbau 18 wird an dem distalen Ende des Katheterkörpers 12 montiert. Wie in den 1 und 2 gezeigt, umfaßt der korbförmige Elektrodenaufbau 18 fünf Gitterstäbe 20 oder Arme. Die Gitterstäbe 20 sind alle direkt oder indirekt miteinander an ihrem proximalen und distalen Ende verbunden und an ihren proximalen Enden mit dem Katheterkörper 12. Der korbförmige Elektrodenaufbau 18 ist zwischen einer expandierten Position und einer kontrahierten Position beweglich derart, daß die Gitterstäbe 20 in der expandierten Position nach außen gebogen und in der kontrahierten Position im Allgemeinen gerade und allgemein entlang der Achse des Katheterkörpers angeordnet sind. Wie ein Fachmann auf dem Fachgebiet erkennen wird, kann die Anzahl der Gitterstäbe 20 auf Wunsch unterschiedlich sein in Abhängigkeit von der speziellen Anwendung derart, daß der Aufbau mindestens zwei Gitterstäbe aufweist, vorzugsweise mindestens drei Gitterstäbe und insbesondere mindestens fünf Gitterstäbe und bis zu acht oder mehr Gitterstäbe.
  • Expansion und Kontraktion des Elektrodenaufbaus 18 können durch alle geeigneten Mittel erreicht werden. Zum Beispiel, wie in 2 dargestellt, enthält der Aufbau 18 einen Expander 22, der an seinem distalen Ende und an den distalen Enden der Gitterstäbe 20 befestigt ist, wobei die Gitterstäbe vorzugsweise im allgemeinen in gleichmäßigem Abstand um den Expander herum montiert sind derart, daß der Expander die Achse des Elektrodenaufbaus bildet. Der Expander 22 ist allgemein koaxial zu dem Katheterkörper 12. Der Expander 12 erstreckt sich durch den Katheterkörper und aus dem proximalen Ende des Katheterkörpers heraus, vorzugsweise in ein geeignetes Kontrollhandgriffstück 16, wie ferner unten diskutiert. Der Expander 22 ist nicht mit dem Katheterkörper 12 verbunden derart, daß die longitudinale Bewegung des Expanders in Bezug auf den Katheterkörpers in einer Expansion oder Kontraktion des Elektrodenaufbaus 18 resultiert.
  • Der Expander 22 kann einen Draht umfassen, wie beispielsweise einen Draht, der aus einer Nickel-Titan-Formgedächtnis-Legierung (zum Beispiel Nitinol) geformt ist, welcher sich optional durch einen nichtleitenden Schlauch (nicht dargestellt) außerhalb des Katheterkörpers 12 erstreckt. Alternativ dazu kann der Expander 22 einen flexiblen Schlauch mit einem Lumen (nicht dargestellt) umfassen, der sich durch seine gesamte Länge erstreckt. Das Lumen ermöglicht es, daß sich ein Führungsdraht durch die gesamte Länge des Katheters erstreckt für das Einführen des Katheters in den Körper und derart, daß der Elektrodenaufbau 18 entfernt und später auf Wunsch in die gleiche Position wieder eingeführt werden kann. In einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt der Expander 22 einen gewebeverstärkten Polyamidschlauch, d.h. der Schlauch weist innere und äußere Polyamidschichten mit einem geflochtenen Netz aus rostfreiem Stahl dazwischen auf, wie es im allgemeinen gemäß dem Stand der Technik bekannt ist. Eine detailliertere Beschreibung eines Katheters mit einem korbförmigen Elektrodenaufbau mit solch einem Expander ist in der europäischen Patentanmeldung EP 1319364 mit dem Titel „BASKET CATHETER WITH MULTIPLE LOCATION SENSORS" offenbart, welches die Priorität vor der US-Patentanmeldung Nr. 10/017029 beansprucht.
  • Jeder Gitterstab 20 umfaßt einen flexiblen Draht 24, welcher eine längliche Gitterstabelektrode 25 entlang mindestens eines Anteils seiner Länge bildet. Die längliche Elektrode 25 weist vorzugsweise eine Länge im Bereich von etwa 10 mm bis etwa 100 mm, insbesondere von etwa 30 mm bis etwa 80 mm, und am besten von etwa 50 bis etwa 60 mm auf. In einer bevorzugten Ausführungsform umfassen die flexiblen Drähte 24 jeweils einen flachen oder runden Nitinol- Draht. Die flexiblen Drähte 24 sind an ihrem proximalen und distalen Ende gegeneinander isoliert. In der dargestellten Ausführungsform weist jeder der Drähte 24 nichtleitende Überzüge 26 an seinem proximalen und distalen Ende auf, wobei der Rest offen verbleibt, um die Gitterstabelektrode 25 zu bilden. Wie ein Fachmann auf dem Fachgebiet erkennen wird, könnten die länglichen Gitterstabelektroden 25 auch andere geeignete Gestalten aufweisen derart, daß sie eine geeignete Länge aufweisen. Zum Beispiel könnten die flexiblen Drähte 24 entlang ihrer gesamten Länge mit einem nichtleitenden Überzug 26 bedeckt sein, wobei eine längliche Elektrode dann über dem nichtleitenden Überzug positioniert wäre.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind die distalen Enden der Gitterstäbe 20 verbunden und abgedeckt mit einer Kappe 28 aus Kunststoff, vorzugsweise Polyurethan. Auf Wunsch können die distalen Enden der Gitterstäbe 20 innerhalb der Kappe 28 in Position gehalten werden unter Verwendung von Polyurethankleber oder ähnlichem. Eine Spitzenelektrode 30 ist an dem distalen Ende der Kunststoffkappe 28 montiert, vorzugsweise zur Verwendung als Schrittmacherelektrode, wie unten in weiteren Details diskutiert. Alternativ dazu kann die Spitzenelektrode 30 als eine Mapping-Elektrode benutzt werden. Die Spitzenelektrode 30 kann alle geeigneten leitenden Metalle, wie beispielsweise Gold oder Platin, umfassen und vorzugsweise eine Legierung aus Platin und Iridium.
  • Jede der Gitterstabelektroden 25 und die Spitzenelektrode 30 sind elektrisch über einen Elektrodenanschlußdraht 32 mit einer geeigneten Energiequelle verbunden, wie unten ferner diskutiert. Ein Elektrodenanschlußdraht 32 kann an den Gitterstabelektroden 25 und der Spitzenelektrode 30 über alle geeigneten Mittel verbunden werden, vorzugsweise durch Löten oder ähnliche Verfahren. Jeder Elektrodenanschlußdraht 32, der an einer Gitterstabelektrode 25 befestigt ist, ist an dem proximalen Ende der entsprechenden Elektrode befestigt, erstreckt sich durch ein Lumen in dem Katheterkörper 12 und ist an dem Verbindungsstück 17 befestigt. Der Anschlußdraht 32 für die Spitzenelektrode 30 ist an der Spitzenelektrode 30 befestigt, erstreckt sich durch ein Lumen in dem Expander 22, erstreckt sich durch den Katheterkörper 12 und ist mit seinem proximalen Ende an dem Verbindungsstück 17 befestigt. Jeder Anschlußdraht 32 ist durch ein beliebiges geeignetes Verfahren, vorzugsweise durch Löten oder ähnliche Verfahren, an seiner entsprechenden Gitterstabelektrode 25 oder an der Spitzenelektrode 30 befestigt.
  • In der dargestellten Ausführungsform sind vier Ringelektroden 34 entlang dem distalen Ende des Katheterkörpers 12 montiert. Jede Ringelektrode 34 umfaßt vorzugsweise einen Ring aus Platin, Gold oder einer Kombination von Platin und Iridium. Die Ringelektroden 34 können als Schrittmacher, für den Nachweis von elektrischen Signalen vor, während oder nach der Defibrillation [bitte bestätigen] oder für eine Rückelektrode für die Defibrillation, wie ferner unten diskutiert, benutzt werden. Wie ein Fachmann auf dem Fachgebiet erkennen wird, können das Vorkommen und die Anzahl von Ringelektroden 34 in Abhängigkeit von der speziellen Anwendung unterschiedlich sein.
  • Ein Elektrodenanschlußdraht 32 ist an jeder Ringelektrode 34 durch ein beliebiges geeignetes Verfahren befestigt. Ein bevorzugtes Verfahren für die Befestigung eines Anschlußdrahts 32 an die Ringelektrode 34 erfordert zuerst das Anfertigen eines kleinen Lochs durch die äußere Wand des Katheterkörpers 12. Ein solches Loch kann zum Beispiel erzeugt werden, indem eine Nadel durch die Wand des Katheterkörpers 12 eingeführt wird, und die Nadel ausreichend erhitzt wird, um ein permanentes Loch zu bilden. Der Anschlußdraht 32 wird dann durch das Loch gezogen mithilfe eines Mikrohakens oder ähnlichem. Der Überzug wird dann am Ende des Anschlußdrahts 32 entfernt und der Draht an die Unterseite der Ringelektrode 34 geschweißt, welche dann in die Position über dem Loch geschoben und mit dem Polyurethankleber oder ähnlichem an der Stelle fixiert wird. Alternativ dazu kann jede Ringelektrode 34 gebildet werden, indem der Anschlußdraht 32 mehrmals um den Katheterkörper 12 gewickelt und der nichtleitende Überzug des Anschlußdrahts von dessen nach außen zeigenden Oberflächen entfernt wird.
  • Die longitudinale Bewegung des Expanders 22 in Bezug auf den Katheterkörper 12, was zur Expansion des Elektrodenaufbaus 18 führt, wird erreicht durch Manipulation des Kontrollhandgriffstücks 16. Wie in 3 gezeigt, umfaßt das Kontrollhandgriffstück 16 ein allgemein hohles Handgriffstückgehäuse 54 und einen Kolben 56, der gleitbar innerhalb von dem distalen Ende des Handgriffstückgehäuses montiert ist. Das proximale Ende des Katheterkörpers 12 ist an dem distalen Ende des Kolbens 56 durch eine Schrumpfmuffe (nicht dargestellt) fixiert, wie allgemein auf dem Fachgebiet bekannt, oder durch ein anderes geeignetes Verfahren.
  • Innerhalb des Kontrollhandgriffstücks 16 erstreckt sich das proximale Ende des Expanders 22 durch einen Durchgang 57 in den Kolben 56, durch das Handgriffstückgehäuse 54 und in einen Stützschlauch 58, der vorzugsweise aus gewebeverstärktem Polyimid oder PEBAX® hergestellt ist. Der Stützschlauch 58 erstreckt sich aus dem proximalen Ende des Kontrollhandgriffstücks 16 und endet in einem Lueranschluß 60. Der Stützschlauch 58 und der Expander 22 sind zusammen durch ein beliebiges Verfahren an dem Handgriffstückgehäuse 54 unbeweglich befestigt, vorzugsweise mit Polyurethankleber oder ähnlichem. Wenn der Expander 22 kein Lumen aufweist, z.B. in der Form eines Zugdrahts oder ähnlichem, kann er an dem Handgriffstückgehäuse 54 ohne die Benutzung des Stützschlauchs 58 und des Lueranschlusses 60 befestigt werden, wie es allgemein für Handgriffstücke für steuerbare Katheter bekannt ist. Beispiele für solche Handgriffstückausführungen sind in US-Re 34502 und US-5897529 offenbart.
  • Falls gewünscht kann der Expander entfallen. Mit einer solchen Ausführung kann der korbförmige Elektrodenaufbau 18 expandiert und kontrahiert werden, indem eine Führungsscheide proximal vom Korb weg beziehungsweise distal über dem Korb bewegt wird derart, daß der Katheter selbst kein Mittel für die Expansion und Kontraktion des Korbs enthalten muß. In dieser Ausführungsform, wie in 4 gezeigt, enthält der Mapping-Aufbau 18 fünf Gitterstäbe, aber nur vier der Gitterstäbe 20a bilden Elektroden 25. Der fünfte Gitterstab 20b umfaßt einen flexiblen Draht 24 mit einem nichtleitenden Überzug 26 über seiner gesamten Länge. Der Elektrodenanschlußdraht 32 für die Spitzenelektrode erstreckt sich entlang des fünften Gitterstabs 20b innerhalb des nichtleitenden Überzugs 26 und dann in den Katheterkörper 12, wie allgemein oben beschrieben in Bezug auf die Ausführungsform, die in 2 dargestellt ist.
  • Falls gewünscht kann der Katheter einen oder mehrere Lokalisationssensoren (nicht dargestellt) enthalten, um Informationen zur Lokalisation über den Elektrodenaufbau 18 bereitzustellen. Solch eine Ausführung ist besonders durch einen Mapping-Katheter mit einem oder mehreren Lokalisationssensoren hilfreich, falls eine elektronische Karte des Herzens hergestellt wurde. Der Elektrophysiologe kann dann die Lokalisationssensoren dazu benutzen, die richtige Position des Elektrodenaufbaus 18 zu bestimmen. Ein Katheter mit einem korbförmigen Elektrodenaufbau mit Lokalisationssensoren ist in der europäischen Patentanmeldung EP 1319364 mit dem Titel „BASKET CATHETER WITH MULTIPLE LOCATION SENSORS" offenbart, welches Priorität vor der US-Patentanmeldung Nr. 10/017029 beansprucht.
  • Wie allgemein in 5 gezeigt, wird der Katheter der Erfindung in Verbindung mit einem geeigneten externen Defibrillator 110, einem externen Schrittmacher 112 und einem ECG-Rekorder 114 benutzt, welche alle über eine Schnittstellenschaltbox 116 verbunden sind. Jeder auf dem Fachgebiet bekannte geeignete externe Defibrillator, externe Schrittmacher und ECG-Recorder kann in Verbindung mit der Erfindung benutzt werden. Die Schnittstellenschaltbox 116 stellt eine zentrale Verbindung zu anderen Systemkomponenten bereit, während sie auch die Elektrodenauswahl erleichtert.
  • Im Speziellen kann die Kardioversion erreicht werden unter Verwendung verschiedener Elektrodenanordnungen. Zum Beispiel kann die Kardioversion intern erreicht werden durch Kurzschließen aller Gitterstabelektroden 25 derart, daß sie zusammen als eine einzige Schockelektrode benutzt werden können. Das Kurzschließen der Gitterstabelektroden 25 wird über die Schnittstellenschaltbox erreicht, wie allgemein auf dem Fachgebiet bekannt. In einer solchen Ausführungsform kann eine Ringelektrode oder können mehrere Ringelektroden 34 und/oder die Spitzenelektrode 30, die auf dem Elektrodenaufbau 18 montiert ist/sind, als Rückelektrode auf dem Katheterkörper 12 benutzt werden, und bevorzugt werden mehrere Ringelektroden kurzgeschlossen, um eine Rückelektrode zu bilden. Mit dieser Ausführungsform wird eine große Schockelektrodenoberfläche mit den fünf Gitterstabelektroden 25 gebildet.
  • Die Kardioversion wird intern durch Verwendung von nicht allen Gitterstabelektroden 25 als Schockelektrode und durch Verwendung der verbleibenden Gitterstabelektroden als eine Rückelektrode erreicht. Zum Beispiel können mit der Ausführungsform, die in 4 gezeigt ist, zwei der Gitterstabelelektroden 25 zusammen kurzgeschlossen werden, um eine Schockelektrode zu bilden, wobei die beiden verbleibenden Gitterstabelektroden zusammen kurzgeschlossen werden, um die Rückelektrode zu bilden. In dieser Ausführungsform wird eine relativ große Schockelektrodenoberfläche unter Benutzung von zwei Gitterstabelektroden gebildet.
  • Alternativ dazu kann die Kardioversion mit einer Kombination von internen und externen Elektroden erreicht werden. Zum Beispiel kann eine Gitterstabelektrode oder es können mehrere Gitterstabelektroden als Schockelektrode benutzt werden, wie allgemein oben beschrieben. Ein Elektrodenpatch (nicht dargestellt) wird außen an dem Patientenkörper bereitgestellt und elektrisch mit dem externen Defibrillator 110 über die Schnittstellenschaltbox 116 verbunden. Das Elektrodenpatch dient als Rückelektrode für die Defibrillation.
  • Wie in 5 gezeigt, weist der externe Defibrillator 110 zwei elektrische Verbindungen zu der Schnittstellenschaltbox 116 auf, nämlich eine Schockverbindung 118, durch welche elektrische Energie zu der einen oder zu mehreren Schockelektroden geliefert wird, und eine Rücklaufverbindung 120 durch welche elektrische Energie von den Rückelektroden zum Defibrillator geleitet wird. Der Defibrillator liefert ausreichend Energie, um eine Defibrillation zu erreichen, vorzugsweise von etwa 0,5 bis etwa 20 Joule, insbesondere von etwa 1 bis etwa 10 Joules, am besten von etwa 1 bis 4 Joule. Die Energie wird vorzugsweise über einen Zeitraum von etwa 2 bis etwa 10 ms, insbesondere etwa 6 ms zugeführt. Die Form der zugeführten Energie kann uniphasisch, biphasisch oder multiphasisch sein.
  • Der externe Schrittmacher 112 ist elektronisch mit der Schnittstellenschaltbox 116 durch eine oder mehrere Schrittmacherverbindungen 112 in Abhängigkeit von der Anzahl der Schrittmacherelektroden auf dem Katheter verbunden. In der dargestellten Ausführungsform enthält der Katheter eine Spitzenelektrode 30 und vier Ringelektroden 34, die als Schrittmacher benutzt werden können, und somit enthält das System fünf Schrittmacherverbindungen 112.
  • Der ECG-Recorder 114 ist ähnlich mit der Schnittstellenschaltbox 116 durch eine oder mehrere Recorderverbindungen 124 verbunden in Abhängigkeit von der Anzahl der Elektroden, die für den Erhalt der ECG-Informationen verfügbar sind. In der dargestellten Ausführungsform enthält der Katheter eine Spitzenelektrode 30 und vier Ringelektroden 34, welche für das Erhalten von elektrischen Informationen benutzt werden können, und somit enthält das System fünf Recorderverbindungen 124.
  • Um den Katheter der Erfindung zu benutzen, führt der Elektrophysiologe eine Führungsscheide, einen Führungsdraht und einen Dilatator in den Patienten ein, wie allgemein auf dem Fachgebiet bekannt. Eine geeignete Führungsscheide zur Verwendung mit dem Katheter der Erfindung ist die gewebeverstärkte Führungsscheide (die unter dem Handelsnamen PREFACE von Biosense Webster, Inc., Diamond Bar, Kalifornien verkauft werden). Der Dilatator wird entfernt und der Katheter durch die Führungsscheide eingeführt, wobei das Lumen des Führungsdrahts in dem Expander 22 es ermöglicht, den Katheter über den Führungsdraht zu schieben. Durch die Führungsscheide werden die Gitterstäbe 20 des Elektrodenaufbaus 18 intern in einer zusammengefalteten Position abgedeckt derart, daß der gesamte Katheter durch eine Vene oder Arterie an eine gewünschte Stelle geschoben werden kann. Sobald das distale Ende des Katheters die gewünschte Stelle erreicht hat, wird die Führungsscheide zurückgezogen. Der Expander 22 wird dann so manipuliert, daß die Gitterstäbe 20 des Elektrodenaufbaus 18 sich nach außen zu einer expandierten Anordnung biegen. In einer solchen Anordnung kommen die Gitterstäbe 20 (und somit die Gitterstabelektroden 25) in Kontakt mit dem Herzgewebe. Wie ein Fachmann auf dem Fachgebiet erkennen wird, kann der Elektrodenaufbau 18 vollständig oder teilweise in einer Reihe von Konfigurationen expandiert werden in Abhängigkeit von der genauen Konfiguration des Herzbereichs, in welchem der Aufbau positioniert ist.
  • Ist der Elektrodenaufbau 18 in der gewünschten Position, wird das System eingerichtet. Der Katheter 10 wird elektrisch mit der Schnittstellenschaltbox 116 über die Elektrodenanschlußdrähte 32 verbunden, wobei dies vor oder nach dem Einführen des Katheters vorgenommen werden kann. Die Schnittstellenschaltbox 116 ist auch elektrisch mit dem externen Defibrillator 110, dem externen Schrittmacher 112 und dem ECG-Recorder, wie oben beschrieben, verbunden. Die Elektrodenimpedanz wird durch den externen Defibrillator 110 und/oder den externen Schrittmacher 112 überprüft. Die interkardiale ECG-Amplitude wird ebenfalls überprüft, um sicherzustellen, daß die Elektroden richtig arbeiten und guten Kontakt zum Herzgewebe haben. Der Elektrophysiologe wählt dann die Elektrode, den Defibrillations- und Schrittmachermodus sowie die Defibrillationsparameter (wie beispielsweise Energie und Pulsbreite), die über den externen Defibrillator zugeführt werden, aus.
  • Nachdem sich der Elektrodenaufbau 18 in der gewünschten Position befindet und das System eingerichtet ist, kann der Elektrophysiologe einen für die Behandlung geeigneten Katheter, wie beispielsweise einen Ablationskatheter für das Abladieren von Blockadelinien, in das Herz des Patienten einführen. Der Elektrophysiologe führt dann die Ablation oder eine andere Behandlung für die Vorhof-Defibrillation, wie auf dem Fachgebiet bekannt, durch. Es ist nicht ungewöhnlich, daß während einer solchen Behandlung das Patientenherz zu schlagen aufhört.
  • Entsprechend dem Ausmaß dieses Ereignisses, benutzt der Elektrophysiologe den Korbkatheter der Erfindung, um dem Herzen Schockenergie zuzuführen. Um dieses zu bewerkstelligen synchronisiert er die Kardioversion mit der R-Welle und führt dem Herzen dann die Defibrillationsenergie zu. Danach überprüft er das Capture und, falls es kein Capture gibt, führt er erneut Defibrillationsenergie zu.
  • Wie oben bereits angemerkt, ist der Bedarf an Impedanz und Energie reduziert, da der korbförmige Elektrodenaufbau eine größere Oberfläche aufweist und dadurch dem Patienten weniger Schmerzen zugefügt werden als mit konventionellen Defibrillationsverfahren. Darüber hinaus erlaubt die Möglichkeit des Elektrodenaufbaus, sich zu expandieren oder zu kontrahieren die Anpassung der Elektroden und einen besseren Kontakt mit dem Gewebe. Nachdem der Patient einen regelmäßigen Herzschlag hat, kann der Elektrophysiologe die Ablation oder ein anderes Behandlungsverfahren wieder aufnehmen. Zusätzlich kann der Korbkatheter der Erfindung als Schrittmacher während der Ablation oder anderen Behandlungverfahren benutzt werden mithilfe der Spitzenelektrode und/oder den Ringelektroden.
  • Obwohl die erfundenen Verfahren und Systeme in Bezug auf eine besonders bevorzugte Korbkatheterkonfiguration beschrieben wurden, können auch andere ähnliche Korbkatheterkonfigurationen verwendet werden. Beispiele für solche Konfigurationen sind allgemein in US-6262695, US-5782239, US-5772590, US-5628313 und US-5411025 beschrieben.
  • Falls gewünscht kann der Katheter einen Steuerungsmechanismus für die Ablenkung des distalen Endes des Katheterkörpers 12 enthalten. Bei einer solchen Ausführung enthält das distale Ende des Katheterkörpers 12 vorzugsweise einen Spitzenabschnitt 14, welcher eine kurze Länge an Schlauch, z.B. 50 bis 100 mm (2 bis 4 Inches) umfaßt, welcher flexibler ist als der Rest des Katheterkörpers, wie in 6 gezeigt. Der Spitzenabschnitt 14 kann an dem Katheterkörper 12 durch jedes geeignete Verfahren befestigt werden, wie beispielsweise Polyurethankleber oder ähnliches, wie in der europäischen Patentanmeldung EP1256326 detaillierter beschrieben, welche Priorität vor der US-Patentanmeldung Nr. 09/796,198 mit dem Titel „Catheter Having Continuous Braided Electrode" beansprucht.
  • Der Steuerungsmechanismus umfaßt einen Zugdraht 34, welcher sich von einem proximalen Ende in dem Handgriffstück durch den Katheterkörper und in ein Lumen 36 von der Achse weg in den Spitzenabschnitt 14 erstreckt. Der Spitzenabschnitt 14 umfaßt ein primäres Lumen 38, welches ein Lumen von der Achse weg oder eine Achsenlumen sein kann, in welches sich der Expander 22, die Elektrodenanschlußdrähte 32 und die proximalen Enden der Gitterstabelektroden 20 erstrecken. Innerhalb des Katheterkörpers 12 erstreckt sich der Zugdraht vorzugsweise durch eine eng gewundene Spirale (nicht dargestellt), welche biegbar aber im wesentlichen komprimierbar ist, wie allgemein in der zuvor erwähnten europäischen Patentanmeldung beschrieben. Vorzugsweise ist die Spirale nahe dem proximalen und distalen Ende des Katheterkörpers fixiert, um eine Ablenkung des Katheterkörpers zu verhindern. Das distale Ende des Zugdrahts 34 ist in dem Spitzenabschnitt 14 proximal zu dem proximalen Ende des Elektrodenaufbaus 18 durch beliebige geeignete Mittel verankert. In der dargestellten Ausführungsform ist der Zugdraht 34 an dem distalen Ende des Spitzenabschnitts 14 mit einer T-förmigen Verankerung 37, wie allgemein in der zuvor erwähnten europäischen Patentanmeldung beschrieben, verankert. Wie in diesem Dokument offenbart, kann die T-förmige Verankerung auch dazu benutzt werden, den Zugdraht an der Seitenwand des Spitzenabschnitts zu befestigen.
  • Das proximale Ende des Zugdrahts 34 ist an einem beweglichen Element in dem Kontrollhandgriffstück 16 verankert, welches in Bezug auf den Katheterkörper 12 bewegt werden kann. Wenn der Katheter keinen Expander 22 enthält, kann das oben beschriebene Kontrollhandgriffstück 16 für die Manipulation des Zugdrahts 34 anstelle des Expanders benutzt werden, wie ein Fachmann auf dem Fachgebiet erkennen wird. Mit anderen Worten wird der Zugdraht 34 direkt oder indirekt an dem Handgriffstückgehäuse 54 befestigt derart, daß die proximale Bewegung des Handgriffstückgehäuses in Bezug auf den Kolben 56 und den Katheterkörper 12 zu einer longitudinalen Bewegung des Zugdrahts 34 bezogen auf den Katheterkörper führt und dadurch der Spitzenbereich 14 abgelenkt wird. Wenn zusätzlich zu einem Expander 22 ein Steuerungsmechanismus enthalten ist, kann das Kontrollhandgriffstück 16 eine beliebige geeignete Konstruktion für das Manipulieren von zwei Drähten aufweisen, in diesem Fall, den Expander 22 und den Zugdraht 34. Vorzugsweise hat das Handgriffstück ein Paar bewegliche Elemente, an welchen der Expander und der Zugdraht befestigt sind, wie beispielsweise Handgriffstücke, die typischerweise für bidirektionale und multidirektionale Katheter benutzt werden. Beispiele für solche Handgriffstücke sind in US-6210407, US-6198974, US-6183463, US-6183435, US-6171277 und US-6123699 offenbart.

Claims (13)

  1. System zur Vorhof-Defibrillation in einem Patienten, das folgendes umfaßt: einen Katheter (10), der folgendes umfaßt: einen länglichen Katheterkörper (12) mit einem proximalen und einem distalen Ende und wenigstens einem Lumen dazwischen und einen korbförmigen Elektrodenaufbau (18), der fest an dem distalen Ende des Katheterkörpers (12) montiert ist, wobei der Elektrodenaufbau (18) ein proximales und ein distales Ende aufweist und mehrere Gitterstäbe (20) umfaßt, die an ihren proximalen und distalen Ende verbunden sind, wobei jeder Gitterstab (20) eine längliche Gitterstabelektrode (25) entlang seiner Länge aufweist, wobei jeder Gitterstab (20) einen flexiblen Draht (24) mit einem proximalen und einem distalen Ende umfaßt, wenigstens ein Abschnitt des flexiblen Drahts (24) eine längliche Elektrode (25) bildet, das proximale und das distale Ende des flexiblen Drahts (24) jedes Gitterstabs (20) von einem nichtleitenden Überzug (26) bedeckt ist, der Elektrodenaufbau (18) eine expandierte Anordnung aufweist, in der die Gitterstäbe (20) sich radial nach außen biegen, und eine zusammengefaltete Anordnung, in der die Gitterstäbe (20) allgemein entlang der Achse des Katheterkörpers (12) angeordnet sind; und einen externen Defibrillator (110), der elektrisch mit dem Katheter (10) verbunden ist; dadurch gekennzeichnet, daß der externe Defibrillator dafür eingerichtet ist, um weniger als alle Gitterstabelektroden (25) als Schockelektrode zu verwenden und die verbleibenden Gitterstabelektroden (25) als eine Rückelektrode zu verwenden.
  2. System nach Anspruch 1, das weiterhin eine Schnittstellenschaltbox (116) aufweist, die den externen Defibrillator (110) mit dem Katheter (10) verbindet und die die Auswahl von Gitterstabelektroden (25) ermöglicht, über welche die Defibrillationsenergie abgegeben wird.
  3. System nach Anspruch 2, das weiterhin einen ECG-Recorder (114) aufweist, der elektrisch mit dem Katheter (10) über die Schnittstellenschaltbox (116) verbunden ist.
  4. System nach Anspruch 3, bei dem der Katheter (10) weiterhin eine oder mehrere Ringelektroden (34) aufweist, die an oder nahe dem distalen Ende des Katheterkörpers (12) montiert sind.
  5. System nach Anspruch 2, das weiterhin einen externen Schrittmacher (112) aufweist, der elektrisch mit dem Katheter (10) über die Schnittstellenschaltbox (116) verbunden ist.
  6. System nach Anspruch 5, bei dem der Katheter (10) weiterhin eine Spitzenelektrode (30) umfaßt, die an dem distalen Ende des Elektrodenaufbaus (18) montiert ist.
  7. System nach Anspruch 2, bei dem jede längliche Gitterstabelektrode (25) eine Länge aufweist, die in dem Bereich zwischen etwa 10 mm und etwa 100 mm liegt.
  8. System nach Anspruch 2, bei dem die längliche Gitterstabelektrode (25) eine Länge im Bereich zwischen etwa 30 mm und etwa 80 mm aufweist.
  9. System nach Anspruch 2, bei dem die längliche Gitterstabelektrode (25) eine Länge im Bereich zwischen etwa 50 mm und etwa 60 mm aufweist.
  10. System nach Anspruch 2, bei dem der Elektrodenaufbau (18) wenigstens drei Gitterstäbe (20) aufweist.
  11. System nach Anspruch 2, bei dem der Elektrodenaufbau (18) wenigstens fünf Gitterstäbe (20) aufweist.
  12. System nach Anspruch 2, bei dem der Katheter (10) eine Länge von wenigstens etwa 90 cm aufweist.
  13. System nach Anspruch 1, bei dem der Katheterkörper (12) eine Länge von wenigstens etwa 90 cm aufweist, wobei der Katheterkörper (12) weiterhin eine oder mehrere Ringelektroden (34) aufweist, die an oder nahe seinem distalen Ende montiert sind, wobei jede Gitterstabelektrode (25) eine Länge im Bereich zwischen 30 mm und 80 mm aufweist, der Elektrodenaufbau (18) weiterhin eine Spitzenelektrode (30) aufweist, die an seinem distalen Ende montiert ist; und das System weiterhin folgendes aufweist: eine Schnittstellenschaltbox (116), die den externen Defibrillator (110) mit dem Katheter (10) verbindet und die Auswahl einer Gitterstabelektrode (25) erlaubt, über welche die Defibrillationsenergie abgegeben wird; einen ECG-Recorder (114), der elektrisch mit dem Katheter (10) über die Schnittstelleschaltbox (116) verbunden ist; und einen externen Schrittmacher (112), der elektrisch mit dem Katheter (10) über die Schnittstellenschaltbox (116) verbunden ist.
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