DE60212489T2 - Reissverschluss für flexible Packungen - Google Patents

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DE60212489T2
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flexible packaging
resealable flexible
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packaging
slider
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Panagiotis Buffalo Grove Kinigakis
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    • B65D33/00Details of, or accessories for, sacks or bags
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    • B65D33/2508Riveting; Dovetailing; Screwing; using press buttons or slide fasteners using slide fasteners with interlocking members having a substantially uniform section throughout the length of the fastener; Sliders therefor
    • B65D33/2541Riveting; Dovetailing; Screwing; using press buttons or slide fasteners using slide fasteners with interlocking members having a substantially uniform section throughout the length of the fastener; Sliders therefor characterised by the slide fastener, e.g. adapted to interlock with a sheet between the interlocking members having sections of particular shape

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft den Verschluss von flexiblen Verpackungen, wie etwa Kunststoffbeutel, und insbesondere Schnellverschlüsse, die Gleiter verwenden.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • Bei dem gegenwärtigen Schwerpunkt der Versorgung von Verbrauchern mit großen Mengen von verschiedenen Erzeugnissen, wie etwa Lebensmittelprodukten, sind wiederverschließbare Verpackungen immer beliebter geworden. Eines der beliebtesten Mittel zum Schaffen der Wiederverschließbarkeit besteht in der Verwendung von Reißverschlüssen verschiedener Typen, insbesondere Reißverschlüsse, die mit flexiblen Verpackungen kompatibel sind, die aus Kunststofffolien aufgebaut sind. Hersteller von Lebensmittelprodukten und anderen Waren haben das Problem, den Inhalt einer flexiblen Verpackung möglichst schnell und wirtschaftlich einzufüllen. Es ist wichtig, dass die Öffnung, die durch den Schnellverschluss geschaffen wird, so groß wie praktisch möglich ist. Verbraucher oder andere Endkunden bevorzugen ebenfalls groß bemessene Öffnungen für eine einfache Entnahme der Produkte aus dem Verpackungsinnenraum. Selbst bei großen Öffnungen können die in der Verpackung befindlichen Produkte die Betätigung des Schnellverschlusses behindern, wenn das Produkt, das ausgegossen oder auf andere Weise aus der Verpackung abgegeben wird, von den Schnellverschlusskomponenten mitgerissen wird.
  • Weitere Verbesserungen an flexiblen wiederverschließbaren Verpackungen werden ersonnen. Wenn z. B. Produkte gehandhabt werden, die zahlreiche kleine Teile enthalten, wie etwa geriebener Käse oder Getreideflocken, ist es im Allgemeinen erwünscht, dass die Verpackung zu einer Tasche geformt wird, die an einem Ende oder längs einer Seite offen ist, damit das Produkt durch die wiederverschließbare Öffnung ausgegossen oder herausgeschüttelt wird. Es ist erwünscht, dass das Produkt an der wiederverschließbaren Öffnung frei vorbeifließen kann. Der Weg, den das Produkt in der Verpackung zurücklegt, sollte vorzugsweise möglichst glatt sein.
  • Obwohl Verbesserungen auf dem Gebiet des Schweißens und Verbindens von Kunststoff gemacht wurden, suchen Hersteller von Konsumgütern, die Herstellungstechniken mit hoher Betriebsgeschwindigkeit verwenden, ständig nach verbesserten Verfahren und Vorrichtungen zum Bilden von Verpackungen. Die Bemühungen haben sich auf die Bildung von Anschlägen konzentriert, die den Bewegungsweg eines Gleitverschlusses begrenzen, der sich längs Befestigungsschienen bewegt. Jede Verringerung der Zeit, die zum Bilden dieser und anderer Verpackungselemente erforderlich ist, kann wesentliche Kosteneinsparungen zur Folge haben.
  • Die internationale Patentveröffentlichung Nr. WO 99/62781 offenbart einen Kunststofffolienbeutel, der einen wiederverschließbaren Verschluss, der durch einen Gleiter geöffnet und verschlossen wird, und eine manipulationssichere Kappe aufweist, die den Gleiter und den wiederverschließbaren Verschluss einschließt und Perforationen aufweist, die das Entfernen der manipulationssicheren Kappe erleichtert. Wie aus 7A dieses Dokuments erkannt werden kann, sind die flexiblen Kunststoffstreifen, die Schienen für den Gleiter bilden, an gegenüberliegenden Enden des wiederverschließbaren Verschlusses miteinander verbunden, um eine Entnahme des Gleiters zu verhindern.
  • Ein weiteres Beispiel einer flexiblen wiederverschließbaren Verpackung ist durch das Dokument WO 01/53158 offenbart, das nach dem Prioritätsdatum der vorliegenden Erfindung veröffentlicht wurde.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine mit Abdeckband versehene flexible Verpackung mit einem verbesserten Schnellverschluss zu schaffen.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, wiederverschließbare Verpackungen mit Schnellverschlussgleitern zu schaffen, die während des Transports und der Schaustellung sowie anschließend, wenn der Verpackungsinhalt ausgeschüttet oder auf andere Weise entnommen wird, geschützt sind.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine mit Abdeckband versehene flexible Verpackung zu schaffen, die verbesserte Anordnungen für ein Hängedisplay aufweist.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine mit Abdeckband versehene flexible Verpackung zu schaffen, die einen Gleiterschnellverschluss mit einer verbesserten Halterung des Gleiters aufweist, derart, dass außerdem die Größe der Beutelöffnung optimiert ist.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen mit Abdeckband versehenen Kunststoffbeutel zu schaffen, der eine verbesserte Endabdichtung oder eine "Quetsch"-Abdichtung der Befestigungsschienen aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung schafft eine wiederverschließbare flexible Verpackung, die im Anspruch 1 definiert ist.
  • Es wurde in einer praktischen kommerziellen Umgebung festgestellt, dass es schwierig ist, Heißsiegeltechniken zu verwenden, um den Gleiteranschlag zu bilden. Es ist vorzuziehen, dass der Anschlag unter Verwendung von Ultraschalldichtungstechniken gebildet wird, da diese eine bessere Steuerung von Abmessung und Form ermöglichen. Dies ist wichtig, wenn die maximale Anzahl von Vorteilen gemäß der vorliegenden Erfindung gesucht wird, wenn die Masse und insbesondere der Bereich der vorderen Oberfläche des Anschlags in möglichst großem Umfang verringert werden.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • 1 ist eine teilweise Vorderansicht einer flexiblen Verpackung gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ist eine teilweise Schnittansicht längs der Linie 2-2 von 1;
  • 3 ist eine teilweise Stirnansicht, die durch die Linie 3-3 von 1 angegeben ist;
  • 4 ist eine teilweise Vorderansicht, die den Aufbau der flexiblen Verpackung zeigt;
  • 5 ist eine Draufsicht des Gleiterelements;
  • 6 ist eine Vorderansicht des Gleiterelements;
  • 7 ist ein Aufriss von einem Ende des Gleiterelements;
  • 8 ist ein Aufriss vom anderen Ende des Gleiterelements;
  • 9 ist eine Stirnansicht einer Befestigungsschienen-Unterbaueinheit;
  • 10a ist eine Schnittansicht in schematischer Form längs der Linie 10-10 von 1, wobei der Gleiter nach links bewegt wurde;
  • 10b ist eine Teilansicht von 10a in einem größeren Maßstab; die 10c und 10d zeigen alternative Dichtungskonstruktionen;
  • 11 ist eine teilweise Vorderansicht, die zeigt, dass Inhalte aus der flexiblen Verpackung ausgegossen wird;
  • 12 ist eine teilweise Vorderansicht, die Inhalte einer Verpackung nach dem Stand der Technik zeigt;
  • 13 ist eine teilweise Vorderansicht, die eine flexible Verpackung gemäß Prinzipien der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 14 ist eine Vorderansicht einer alternativen Ausführungsform einer flexiblen Verpackung gemäß Prinzipien der vorliegenden Erfindung;
  • 15 ist ein teilweiser Aufriss einer mit Abdeckband versehenen flexiblen Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 16 ist eine teilweise Schnittansicht längs der Linie 16-16 von 15;
  • 17 ist eine teilweise Stirnansicht der Verpackung von 15;
  • 18 ist eine teilweise Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform einer flexiblen Verpackung gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung;
  • 19 ist eine teilweise Seitenansicht, die lediglich zu Beispielzwecken enthalten ist, einer mit Abdeckband versehenen flexiblen Verpackung;
  • 20 ist eine Schnittansicht längs der Linie 20-20 von 15;
  • 21 ist eine Schnittansicht, die der Schnittansicht von 20 ähnlich ist und mit der schematischen Darstellung der Werkzeugsbestückung zum Bilden der flexiblen Verpackung gezeigt ist;
  • 22 ist eine teilweise Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform einer mit Abdeckband versehenen flexiblen Verpackung;
  • 23 ist eine teilweise Vorderansicht einer zusätzlichen Ausführungsform einer;
  • 24 ist eine Schnittansicht, die der Schnittansicht von 20 ähnlich ist, jedoch eine alternative Abdeckband-Konstruktion zeigt; und
  • 25 ist eine teilweise Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform einer mit Abdeckband versehenen flexiblen Verpackung.
  • GENAUE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • In der Zeichnung und anfänglich in den 1 bis 8 ist eine flexible Verpackung, die Prinzipien der vorliegenden Erfindung veranschaulicht, im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 10 angegeben. Die flexible Verpackung 10 umfasst vorzugsweise einen Kunststoffbeutel mit einer vorderen und einer hinteren Platte 12, 14, die am linken Ende durch eine Seitendichtung 20 und am rechten Ende durch eine Seitendichtung 22 miteinander verbunden sind. Die Seitendichtung 20 ist vorzugsweise eine herkömmliche heißgesiegelte Konstruktion, die insgesamt eine konstante Breite aufweist. Die Platten 12, 14 sind ferner an ihren unteren Enden durch eine Bodendichtung 24 (siehe 10) verbunden, die sich zwischen den Seitendichtungen 20, 22 erstreckt, wie in der Technik bekannt ist. Die Bodendichtung kann alternativ durch eine Faltlinie 266 ersetzt werden, wobei Platten 12, 14 aus einem ununterbrochenen Bogen aus Kunststoffmaterial ausgebildet sind.
  • Das obere Ende der flexiblen Verpackung 10 weist eine wiederverschließbare Öff nung auf, die eine Gleitschnellverschlussanordnung mit Befestigungsschienen 26, 28 und einem Gleiter 30 enthält, die alle vorzugsweise aus Polyolefinmaterial hergestellt sind. Der Gleiter 30 kann längs der Befestigungsschienen gleiten, wodurch bewirkt wird, dass die Befestigungsschienen gegenseitig verriegeln oder in gegenseitigen Eingriff gelangen (wie in 2 gezeigt ist), um die flexible Verpackung zu verschließen, und um den gegenseitigen Eingriff an der flexiblen Verpackung aufzuheben oder die flexible Verpackung für einen Zugriff auf Inhalte in dem Verpackungsinnenraum durch Trennen zu öffnen. Wie anschließend erkannt wird, ermöglichen Merkmale, die der Gleitschnellverschlussanordnung zugehörig sind, eine beispiellos vergrößerte Öffnung der flexiblen Verpackung. Die vergrößerte Verpackungsöffnung, die durch die vorliegende Erfindung ermöglicht wird, stellt einen Vorteil für den Hersteller beim Befüllen der Verpackung sowie für den Verbraucher beim Abgeben des Produkts aus dem Innenraum der Verpackung dar. In der gezeigten bevorzugten Ausführungsform werden die Befestigungsschienen auch als "Reißverschluss"-Schienen bezeichnet.
  • Die flexible Verpackung gemäß Prinzipien der vorliegenden Erfindung hat eine sofortige kommerzielle Akzeptanz zur Verwendung bei Lebensmittelprodukten, einschließlich leicht verderbliche Lebensmittelprodukten, wie etwa Käse gefunden. Es ist dementsprechend vorzuziehen, dass die flexible Verpackung eine hermetische Dichtung 38 in Form einer abziehbaren Dichtung enthält, wie in den gleichfalls übertragenen US-Patenten Nr. 5.014.856; 5.107.658 und 5.050.736 gelehrt wird. Wie oben erwähnt wurde, umfasst die flexible Verpackung 10 vorzugsweise einen Beutel mit Platten 12, 14, die aus Kunststoffplattenmaterial gebildet sind. Das Plattenmaterial kann aus einem einzigen Materialtyp sein, wie etwa Polyolefin-Materialien, die Polyethylen und Polypropylen enthalten, oder umfasst vorzugsweise eine Laminatbaueinheit aus mehreren unterschiedlichen Materialtypen, wie in der Technik bekannt ist, um eine Sperre gegen Feuchtigkeit sowie bestimmte Gase, wie etwa Sauerstoff oder inerte Füllgase der Typen, die bei Lebensmittelprodukten verwendet werden, zu schaffen. Andere Typen von Laminatfolien, wie jene, die in der Technik zum Aufrechterhalten der Frische von Lebensmitteln bekannt sind, können verwendet werden. Wenn der Inhalt der flexiblen Verpackung nicht leicht verderblich ist oder wenn andere Betrachtungen es erfordern, können die Platten 12, 14 ohne Rücksicht auf Eigenschaften der Gas- oder Dampfsperre aufgebaut sein. Die 2 und 3 zeigen, dass es im Allgemeinen bevorzugt ist, dass die Befestigungsschienen mit gewebeartigen Flanschen verbunden sind, die ihrerseits mit Platten 12, 14 verbunden sind, wie später unter Be zugnahme auf 10 beschrieben wird.
  • In den 5 bis 8 hat der Befestigungsgleiter 30 eine obere Wand 44, eine kürzere Seitenwand 46 und eine längere Seitenwand 48, die zusammenwirken, um einen inneren Hohlraum 50 zum Aufnehmen der Befestigungsschienen 26, 28 zu definieren. Wie durch Vergleichen der Stirnansichten von 7 und 8 erkannt werden kann, definiert ein erstes Ende 54 des Gleiters einen Hohlraum, der im Allgemeinen rechtwinklig ist. Das gegenüberliegende Ende 56 (das in 8 gezeigt ist) definiert einen Hohlraum, der im Allgemeinen in Form einer Pfeilspitze oder A-förmig ist und durch das Bezugszeichen 50b angegeben ist, sowie dem Umriss der miteinander verriegelten Befestigungsschienen entspricht, die in 2 gezeigt sind. Wenn der Gleiter 30 von 1 nach rechts bewegt wird, ist das Ende 56 am vorderen Ende des Gleiters und die Befestigungsschienen 26, 28 werden voneinander entriegelt, wodurch die flexible Verpackung 10 geöffnet wird. Wenn der Gleiter 30 von 1 dagegen nach links bewegt wird, wird das Ende 54 (das in 7 gezeigt ist) zum vorderen Ende und die Befestigungsschienen 26, 28 werden in der Weise, die in 2 angegeben ist, miteinander verriegelt, um die flexible Verpackung zu verschließen.
  • Wiederum in den 2, 7 und 8 wirken mehrere Merkmale zusammen, um den Gleiter 30 an den Befestigungsschienen 26, 28 gefangen zu halten. Wie z. B. in 8 zu sehen ist, ist ein Paar nach oben weisende stufenförmige Abschnitte 62 an jeder Seite des Gleiterhohlraums ausgebildet. Sich nach innen erstreckende Vorsprünge 64 sind an jedem Ende des Gleiters angeordnet. Die Vorsprünge 64 und die stufenförmigen Abschnitte 62 gelangen an den Böden 26a und 28a (siehe 2) der Befestigungsschienen 26, 28 in Eingriff, wie z. B. in 10 zu sehen ist. Der Eingriff der stufenförmigen Abschnitte 62 und der Vorsprünge 64 an den Böden der Befestigungsschienen verhindert, dass der Gleiter aus den Befestigungsschienen nach oben verlagert wird.
  • In den 1, 3 und 13 werden die Enden der Befestigungsschienen verformt oder "gequetscht", um Anschläge 68 zu bilden. Die Anschläge 68 werden vorzugsweise durch die Anwendung von durch Ultraschall erzeugte Wärme und Druck an den Enden der Befestigungsschienen 26, 28 gebildet. Es ist festgestellt worden, dass die Verwendung von modernen Heißsiegeltechniken keine Gewähr dafür bietet, einen komplizierten Aufbau mit engen Toleranzen der Anschlagelemente gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung zu schaffen. Es ist ferner festgestellt worden, dass bei der Verwendung von modernen Heißsiegeltechniken unmittelbar neben den zuvor gebildeten Anschlagelementen die Gefahr besteht, die Anschlagelemente zu verzerren, häufig in einem solchen Ausmaß, dass die Anschlagelemente vom Standpunkt der Qualitätskontrolle unannehmbar werden. Wie hier erkannt werden kann, sind die Anschläge für eine höchste Wirksamkeit konfiguriert, wobei sie die geringste Vorderansichtsfläche besitzen (d. h. die Oberfläche, die z. B. in den 1 und 13 sichtbar ist), die zum Halten des Gleiters 20 an den Befestigungsschienen ausreichend ist.
  • In 3 werden die Seiten der Befestigungsschienen erweicht und an Anschlagflächen oder Seiten 72 komprimiert, um ihnen die im Voraus gewählte Breite w und eine nach oben gerichtete Verlagerung u über die oberen Oberflächen 26b, 28b der Befestigungsschienen 26, 28 hinaus zu verleihen (siehe 2). Das Material, das über die obere Oberfläche der Befestigungsschienen verlagert wird, hemmt die obere Wand 44 und die Enden des Gleiters 30, um dessen seitlichen Verfahrweg zu begrenzen.
  • In 3 wird der Gleiteranschlag 68 (d. h. der verformte Abschnitt der Befestigungsschienen 26, 28) sorgfältig konfiguriert, um eine Verformung der Bodenflächen 26a, 28a der Befestigungsschienen zu vermeiden. In 1 erstrecken sich die unteren Enden der Befestigungsschienen im Wesentlichen unverformt zu den Seitenkanten 16, 18 der flexiblen Verpackung 10. 1 zeigt den Gleiter 30, der in einer vollständig geöffneten Position "geparkt" ist, wobei sich das Ende 56, das mit dem Anschlag 68 in Kontakt ist, an der rechten Seite 22 der flexiblen Verpackung befindet. Die Anschlagelemente 68 und die nicht gestörten Bodenflächen 26a, 28a der Befestigungsschienen im Bereich der Anschlagelemente wirken zusammen, um den Gleiter 30 an den Befestigungsschienen festzuhalten, um zu verhindern, dass er unbeabsichtigt von der flexiblen Verpackung 10 entfernt wird.
  • Es ist vorzuziehen, dass die Bodenflächen 26a, 28a auch in dem Abschnitt, der sich über den Gleiter 30 hinaus erstreckt, und unterhalb wenigstens einem Abschnitt des rechten Anschlags 68 unverformt bleiben. In 3 ist ein Spalt g zwischen den Bodenkanten der Befestigungsschienen und dem oberen Abschnitt der Seitendichtung 22 ausgebildet. Wie in 3 deutlich zu sehen ist, ist der Anschlag 68, der durch Ultraschalltechniken gebildet ist, um einen wesentlichen Abstand von der Seitendichtung getrennt, die typischerweise unter Verwendung von Heißsiegeltechniken gebildet ist, die sich als inkompatibel mit den präzisen Ultraschalltechniken mit hoher Auflösung, die zum Bilden des Anschlags 68 verwendet werden, erwiesen haben. Ein zweiter Anschlag 68, der an dem linken Ende 16 der flexiblen Verpackung 19 gebildet ist, ist in ähnlicher Weise aufgebaut und erstreckt sich über das Ende 54 des Gleiters 30 hinaus, wenn der Gleiter vollständig nach links bewegt wurde, um das obere Ende der flexiblen Verpackung zu verschließen. Wie später genauer erläutert wird, ermöglicht eine Trennung der "Quetsch"-Operation, die an den Befestigungsschienen ausgeführt wird, um die Anschläge 68 zu bilden, und der Heißsiegeloperation zum Bilden der vergrößerten Seitendichtungen, dass die Anschläge 68 eine verringerte Größe besitzen, wodurch die Größe der Verpackungsöffnung wirksam vergrößert wird, ohne die Fähigkeit der Anschläge aufzugeben, den Gleiter 30 an den Befestigungsschienen wirksam festzuhalten.
  • In den 1 und 4 enthält die Seitendichtung 22 einen oberen vergrößerten oder verjüngten Abschnitt 80 mit einer Breite, die im Wesentlichen größer als das untere Ende der Seitendichtung 22 ist und ausreicht, um im Wesentlichen vollständig unter dem Gleiter 30 zu liegen, wenn der Gleiter vollständig zu der "geparkten" Position verschoben ist, wie in 1 gezeigt ist. Die Breite des vergrößerten verjüngten Abschnitts liegt im Bereich von 200 % bis 400 % (oder mehr bei sehr schmalen Seitendichtungen von z. B. 2 mm oder weniger) der Breite s der Seitendichtung 22 und liegt vorzugsweise im Bereich von 250 % bis 300 % der Breite s der Seitendichtung.
  • Das vergrößerte verjüngte Ende 80 der Seitendichtung 22 besitzt eine S-förmige oder doppelt in sich zurückkehrend gebogene Kontur 84, die den Verpackungsinnenraum teilweise definiert. In 11 schafft die gekrümmte Kante 84 des vergrößerten Seitendichtungsabschnitts 80 einen glatten Übergang an der Ecke der Verpackungsöffnung, wodurch ein Einschließen des Produkts in der flexiblen Verpackung verhindert wird. Wie ein Fachmann anerkennen wird, ist der glatte Übergang an der Öffnungsecke besonders nützlich für flexible Verpackungen, bei denen Schütteltechniken, die ansonsten für starre Verpackungen geeignet sind, durch die flexiblen Platten 12, 14 und besonders wegen Platten aus sehr dünnem unverstärkten Material, die im Gebrauch wahrscheinlich zusammenfallen, größtenteils wirkungslos bleiben.
  • Der glatte Übergang, der durch die gekrümmte Kante 84 geschaffen wird, lenkt außerdem das Produkt 86 von dem Gleiter 30 ab oder führt es weg von diesem, wenn das Produkt ausgegossen oder auf andere Weise aus der flexiblen Verpackung 10 entnommen wird. Dies verhindert eine Verschmutzung der übereinstimmenden Oberflächen von Gleiter und Befestigungsschienen, die andernfalls die Fähigkeit des Gleiters 30 verschlechtern würde, sich frei zu bewegen und das gegenseitige Verriegeln und Lösen der Befestigungsschienen auszuführen. Wie in 12 angegeben ist, kann das Produkt 86 in Anordnungen des Standes der Technik das untere Ende des Gleiters 30 frei berühren, ein Zustand, der durch flexible Verpackungen gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung vermieden wird.
  • Die Befestigungsschienen 26, 28 werden vorzugsweise "gequetscht", um das Anschlagelement 86 unter Verwendung einer herkömmlichen Ultraschallheizvorrichtung zu bilden, die eine sehr genaue Formung des Anschlagelements sowie ein Absetzen des Verformungsbereichs von den Bodenflächen 26a, 28a ermöglicht, wie z. B. in 3 gezeigt ist. Wie z. B. in 1 zu sehen ist, ist die Breite des Anschlagelements 68 beträchtlich kleiner als der vergrößerte verjüngte Bereich 80 der Seitendichtung 22 und hat vorzugsweise eine kleinere Breite als die des schmäleren Hauptabschnitts der Seitendichtung 22. In 1 ist die Breite d des Anschlagelements 68 kleiner als die Breite s der Seitendichtung 22. Die Breite des Anschlagelements liegt vorzugsweise im Bereich von 50 % bis 200 % der Breite s der Seitendichtung 22. Die Breite w des Anschlagelements 68 (d. h. die "gequetschte" Abmessung) liegt vorzugsweise im Bereich von 25 % bis 80 % der Breite z der Befestigungsschienen, wie in 3 dargestellt ist. Der Betrag der Aufwärtsverlagerung oder der Welligkeit u ist etwa wenigstens so groß wie die Dicke der oberen Wand 44. Es sollte daran erinnert werden, dass die Gesamtmasse des Anschlags ausreichend sein muss, um den Gleiter gefangen zu halten.
  • Das Anschlagelement 68 besitzt außer der verringerten Breite d in der Vorderansicht und einer kleinen Breite w in der Stirnansicht (siehe 3) eine ausreichend geringere Masse und einen geringeren vorderen Oberflächenbereich als Anschläge, die im Stand der Technik verwendet werden. Diese Konstruktion ermöglicht, dass der Gleiter 30 in eine extreme Position unmittelbar neben der Kante 22 der flexiblen Verpackung 10 bewegt werden kann, um dadurch die Verpackungsöffnung maximal zu machen, wodurch ein leichteres Entnehmen des Verpackungsinhalts möglich ist. Diese verringerte Größe des Anschlags 68 trägt außerdem zu der Genauigkeit der Ultraschallerwärmung und zur Bildung des Anschlagelements bei, bei dem geforderte genaue Abmessungen eingehalten werden müssen. Vom Standpunkt der Herstellung ist die Verweilzeit zum Schmelzen und Formen des Anschlags 68 wesentlich geringer, was zum Gesamtwirkungsgrad bei dem Verpackungshersteller beiträgt.
  • Im Unterschied zur vorliegenden Erfindung wurden die Anschlagelemente im Stand der Technik durch "Quetschen" des gesamten Befestigungsprofils, einschließlich der Bodenflächen 26a, 28a, gebildet. Selbst wenn Ultraschalltechniken für das Anschlagelement verwendet wurden, wurden außerdem im Stand der Technik Seitendichtungen (die unter Verwendung von Heißsiegeltechniken gebildet wurden und häufig drei bis vier mal größer als die Seitendichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung waren) typischerweise mit dem Anschlag überlagert, wodurch sie zu einer wesentlichen Verzerrung der Anschlagstruktur beitrugen. Selbst wenn die Seitendichtungen im Stand der Technik so hergestellt wurden, dass sie kurz vor den Befestigungsschienen aufhörten, ist festgestellt worden, dass der verhältnismäßig hohe Umfang der Wärmeleitung in unmittelbarer Nähe zum Anschlag eine Verzerrung des Anschlags bewirkt, wodurch die Steuerung seiner Größe und Form verschlechtert wurde. Diese Nachteile werden bei der Praxis der vorliegenden Erfindung vermieden, bei der eine kleine kompakte Größe des Anschlags verwendet wird und zwischen unverformten Bodenflächen 26a, 28a der Befestigungsschienen und dem vergrößerten Dichtungsabschnitt 80 der Spalt g gebildet wird.
  • Nun zu den 4, 9 und 10, zunächst sind in 9 die Befestigungsschienen vorzugsweise aus einer mit dem Bezugszeichen 70 angegeben Unterbaueinheit gebildet, bei der die Befestigungsschienen 26, 28 mit entsprechenden Befestigungsflanschen 72, 74 versehen sind. Die Befestigungsflansche 72, 74 erstrecken sich in gleicher Weise wie die Befestigungsschienen 26, 28 und besitzen die Form einer Kunststoffbahn, die mit den Platten 12, 14 zu verschweißen ist. Wie in 9 ersichtlich ist, besitzt der Befestigungsflansch 74 eine geringere Höhe als der Befestigungsflansch 72, um die bevorzugte hermetische Dichtungsanordnung aufzunehmen, die in 10 gezeigt ist. Die Befestigungsflansche 72, 74 werden mit den Platten 12, 14 verschweißt. In den 4 und 10 ist der Befestigungsflansch 72 am Schweißband 78 an die Platte 12 geschweißt oder auf andere Weise mit diesem mechanisch verklebt. Wie im oberen Teil von 10 gezeigt ist, sind die oberen Enden der Platten 12, 14 mit den oberen nach außen weisenden Oberflächen der Befestigungsflansche 72, 74 an Punkten verbunden, die zwischen den Befestigungsschienen 72, 74 und der abziehbaren Dichtung 36 liegen.
  • Das Band 36 umfasst vorzugsweise eine hermetische abziehbare Dichtung, die durch den Verbinder der Platte 14 mit der Innenfläche 72a des Befestigungsflansches 72 gebildet ist (siehe die 10 und 10a). Die Platte 12 ist mit der gegenüberliegenden Außenfläche des Befestigungsflansches verklebt, wie in 10 schematisch angegeben ist. In 10a sind die Komponenten der abziehbaren Dichtung 36 gezeigt, wobei die Folie 12, die bei der bevorzugten abziehbaren Dichtung keine Rolle spielt, in Phantomlinien dargestellt ist. Variationen der abziehbaren Dichtung sind in der vorliegenden Erfindung ebenfalls vorgesehen. In 10b sind z. B. die Flansche 72, 74 der Befestigungsanordnung mit einer abziehbaren Dichtung verbunden. Die oberen Enden dieser Flansche werden in der gezeigten Weise mit den Platten 12, 14 verschweißt. In 10c ist eine weitere Alternative gezeigt, bei der die abziehbare Dichtung 36 an der Verbindung der unteren Abschnitte der Platten 12, 14 gebildet ist. Die oberen Abschnitte der Platten 12, 14 sind mit den Befestigungsflanschen 72, 74 verschweißt.
  • Wie nun erkannt wird, wirken die oberen Endabschnitte 80 der Seitendichtung 22 mit anderen Merkmalen der flexiblen Verpackung 10 zusammen, um mehreren wichtige Vorteile zu schaffen. Im Einzelnen schaffen die vergrößerten verjüngten Endabschnitte 80 einen glatten Übergang von Innenraum der flexiblen Verpackung 10, wodurch ein Einschließen des Produkt in dem Gleiter und den Oberflächen der Befestigungsschienen verhindert wird, wenn das Produkt ausgegossen oder auf andere Art abgegeben wird. Außerdem hilft der vergrößerte verjüngte Abschnitt 80, den Gleiter 30 an den Befestigungsschienen 26, 28 zu befestigen, indem ein Freiraum von den Bodenflächen 26a, 28a der Befestigungsschienen beibehalten wird. Die vergrößerten verjüngten Abschnitte 80 der Seitendichtungen 22 verfestigen und versteifen ferner die Kantenabschnitte der Platten 12, 14 im unmittelbaren Bereich der Parkposition des Gleiters 30.
  • Der größte Betrag der Kraft, die vom Benutzer am Gleiter 30 ausgeübt wird, tritt häufig beim Schließen des Gleiters auf, wenn die Befestigungsschienen nicht verriegelt oder voneinander getrennt sind. Wenn sich der Gleiter 30 in der Mitte seines Verfahrweges längs der Befestigungsschienen befindet, erhält der Benutzer die Empfindung der richtigen Richtung der Gleiterbewegung. Wenn sich der Gleiter 30 jedoch in der Parkposition und insbesondere in der "geöffneten Parkposition" befindet, die in 1 gezeigt ist, kann die anfängliche Kraftausübung des Benutzers fehlgerichtet werden. Der vergrößerte verjüngte Abschnitt 80 schafft eine zusätzliche Steifigkeit und Starrheit für die flexible Verpackung an dem ursprünglichen Punkt, an dem ein Druck auf den Gleiter ausgeübt wird, wodurch weiter zu der Gewissheit beigetragen wird, dass der Befestigungseingriff zwischen Gleiter 30 und den Schienen 26, 28 aufrechterhalten wird.
  • In 4 wird ein Verbraucher, der die flexible Verpackung schließen möchte, den vergrößerten Seitendichtungsabschnitt 80 ergreifen und in die Richtung des Pfeils 81 ziehen, während er den Gleiter 30 in die Richtung des Pfeils 31 zieht oder drückt. Die zusätzliche Steifigkeit und Starrheit, die durch den vergrößerten Seitendichtungsabschnitt 80 geschaffen wird, wird an einem Punkt der optimalen Wirksamkeit bereitgestellt, um in geeigneter Weise auf Kräfte zu reagieren, die an dem Gleiter 30 ausgeübt werden, und um den Widerstand der Schienen 24, 26 zu überwinden, um einen eingreifenden verriegelten Zustand wiederherzustellen, wenn die Befestigungsschienen miteinander verriegelt werden. Ein Fachmann wird erkennen, dass der "Rollwiderstand" oder der dynamische Widerstand gegen eine Bewegung des Gleiters 30 häufig geringer ist als der anfängliche statische Widerstand gegen eine Bewegung des Gleiters weg von der z. B. in 4 gezeigten vollständig geöffneten Parkposition.
  • Die zusätzliche Steifigkeit und Starrheit, die der flexiblen Verpackung 10 und insbesondere den Platten 12, 14 durch den vergrößerten Seitendichtungsabschnitt 80 verliehen wird, hat weitere Vorteile zur Folge, wenn Platten 12, 14 mit geringem Gewicht verwendet werden. Zum Beispiel ist bei Platten des Einzel-Polyolefin-Typs, bei dem keine Laminatfolie (wie etwa PET oder NYLON) verwendet wird, um die Trägerplatte zu versteifen oder zu unterstützen, häufig die Verwendung von gleitenden Reißverschlüssen ausgeschlossen, da eine maximale Steifigkeit und Starrheit, die zum Betätigen eines Befestigungsgleiters erforderlich sind, nicht erreicht werden können. Bei vergrößerten Seitendichtungsabschnitten gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung wird jedoch eine angemessene Steifigkeit selbst für so genannte "Einzel"-Folien mit geringem Gewicht geschaffen.
  • Wie in 10 angegeben ist, sind Flansche 72, 74 vorzugsweise an ihren unteren Enden mit Platten 12, 14 verbunden, um zu verhindern, dass das Produkt zwischen den Flansch 72 und die Platte 12 sowie zwischen den Flansch 74 und die Platte 14 eintritt. In bestimmten Anwendungen kann das keine kritische Forderung sein. In 10 ist der obere Abschnitt der Platte 12 für Erläuterungszwecke beabstandet von dem unteren Ende des Flansches 72 dargestellt. In der Praxis ist es im Allgemeinen vorzuziehen, dass dieser Abstand eliminiert ist, wobei die Platte 12 in einem engen Kontakt mit dem Flansch 72 ist. Gleichfalls ist jeder Spalt zwischen der Platte 14 und dem unteren Ende des Befestigungsflansches 74 vorzugsweise eliminiert. Obwohl es am stärksten bevorzugt ist, dass die abziehbare Dichtung gebildet wird, indem die Platte 14 mit dem Befestigungsflansch 72 verbunden wird, kann die abziehbare Dichtung, vorzugsweise eine hermetische Dichtung zwischen den Befestigungsflanschen 72, 74 oder direkt zwischen den Platten 12, 14 gebildet werden, wobei diese alternativen Konstruktionen weniger bevorzugt sind als die in 10 gezeigte Anordnung.
  • Nunmehr in 13 ist die flexible Verpackung 10 so gezeigt, dass sie mit den Platten 12, 14, der Seitendichtung 22, dem oberen vergrößerten Seitendichtungsabschnitt 80 und den Befestigungsschienen 26, 28 in der oben beschriebenen Weise aufgebaut ist. Die Befestigungsschienen 26, 28 sind vorzugsweise mit Flanschen 72, 74 verbunden (in 13 nicht sichtbar). 13 veranschaulicht schematisch die kommerzielle Herstellung der flexiblen Verpackung 10. Wie von einem Fachmann anerkannt wird, erfordert die praktische kommerzielle Montage die Anerkennung von Toleranzen der Vorrichtung und der Materialien, die zum Herstellen eines brauchbaren kommerziellen Produkts verwendet werden. Die Schienen 26, 28 werden schließlich unter Verwendung von Heißsiegelvorrichtungen mit den Platten 12, 14 mechanisch gekoppelt. Ein Spalt 110, der in 13 gezeigt ist, repräsentiert den Toleranzbereich oder die Fehlerspanne der Werkzeugausrichtung, die beim Befestigen der Befestigungsschienen 26, 28 verwendet werden. Wie erwähnt wurde, ist es bevorzugt, dass das obere Ende des vergrößerten Seitendichtungsabschnitts 80 unter den unteren Enden der Befestigungsschienen beabstandet ist, wie etwa das untere Ende 26a der Befestigungsschiene 26, die in 13 sichtbar ist. Es ist ferner vorzuziehen, dass sich der Spalt g bis über das Ende 56 des Gleiters 30 hinaus fortsetzt.
  • Ein Spalt 116 repräsentiert einen Toleranzbereich oder eine Fehlerspanne für die gewünschte Positionierung des oberen Endes des vergrößerten Seitendichtungsabschnitts 80, um einen Freiraum für die untere Kante des Gleiters 30 zu schaffen. Wie in 13 gezeigt ist, liegt das obere Ende des vergrößerten Seitendichtungsabschnitts 80 an der äußersten Grenze seines Toleranzbereichs. Das obere Ende des vergrößerten Seitendichtungsabschnitts 80 liegt vorzugsweise in dem Spalt 116 und nicht an einem Ende davon. Der Spalt 116 berücksichtigt außerdem eine Verkantung oder eine Winkelfehlpositionierung oder Fehlausrichtung, wenn das obere Ende der Seitendichtung 80 von einer Position parallel zu den Befesti gungsschienen geringfügig angewinkelt ist, was in einer praktischen kommerziellen Umgebung vorkommen kann.
  • Ein Band 120, das in 13 gezeigt ist, repräsentiert ein Heißsiegeln des Befestigungsflansches mit den Platten 12 oder 14. Dieses Heißsiegeln 120 schafft die prinzipielle mechanische Befestigung der Befestigungsschienenbaueinheit an den Verpackungsplatten. Das Band 36 ist die abziehbare Dichtung, vorzugsweise eine hermetische Dichtung zwischen der Platte 14 und dem Befestigungsflansch 72. Ein Spalt 124 repräsentiert den gewünschten Produktionsabstand zwischen der Produktionsdichtung 120 und der abziehbaren Dichtung 36. Das restliche Band 128 repräsentiert den Produktionstoleranzbereich oder die Fehlerspanne zum Positionieren der abziehbaren Dichtung 36 in Bezug auf die Verpackungsplatten.
  • In einer kommerziellen Ausführungsform umfasst die flexible Verpackung 10 einen Kunststoffbeutel mit einer Breite von etwa 6,5 Zoll (etwa 16,51 cm) von Seitenkante zu Seitenkante und einer Gesamthöhe von etwa 10,75 Zoll (etwa 27,31 cm). Die Befestigungsschienen 26, 28 haben eine Höhe von etwa 2 Millimetern mit Spalten 110, 116, die jeweils eine Höhe von 2 Millimetern besitzen. Wie in der oberen rechten Ecke von 13 gezeigt ist, steht ein Anschlag 68 um eine Strecke u über die obere Kante der Befestigungsschienen vor. In 13 ist nur die obere Kante 26b sichtbar. In 10 sind die oberen Enden der Platten 12, 14 vorzugsweise um eine Strecke p, die im Bereich von 2 bis 3 mm liegt, von den Bodenkanten der Befestigungsschienen beabstandet. Die Heißsiegeldichtung 120 und die abziehbare Dichtung 36 haben jeweils eine Höhe von 6 Millimetern und ein Spalt 124, der zwischen beiden angeordnet ist, hat eine Höhe von 2 Millimetern. Der gewünschte Abstand zwischen der Heißsiegeldichtung 12 und der abziehbaren Dichtung 36 besitzt einen maximalen Wert von 2 Millimetern und einen minimalen Wert, der erforderlich ist, um ein Überlappen der Heißsiegeldichtung und der abziehbaren Dichtung zu vermeiden. Die Seitendichtung 22 besitzt eine Breite im Bereich von 3 bis 8 Millimetern und der Anschlag 68 besitzt eine Breite (siehe das Bezugszeichen d in 1) im Bereich von 2,0 bis 8,0 mm. Wie unter Bezugnahme auf 13 erkannt werden kann, ist das obere Ende der Seitendichtung um einen wesentlichen Abstand unter der oberen Kante der flexiblen Verpackung beabstandet. Dieser Abstand liegt zwischen einem minimalen Wert, der gleich der kombinierten Höhe aus den Befestigungsschienen und dem Spalt 110 ist, und einem maximalen Wert, der gleich der kombinierten Höhe der Befestigungsschienen, des Spalts 110 und des Spalts 116 ist.
  • In 14 sind verschiedene alternative Merkmale in Bezug auf eine flexible Verpackung 130 dargestellt. Der rechte Abschnitt der flexiblen Verpackung 130 ist mit der oben beschriebenen flexiblen Verpackung 10 identisch mit Ausnahme der Hinzufügung eines Aufhängelochs, das in dem vergrößerten Seitendichtungsabschnitt 80 ausgebildet ist. Die flexible Verpackung 130 besitzt eine linke Seitendichtung 20, wie oben unter Bezugnahme auf 1 beschrieben wurde. Bei der flexiblen Verpackung 130 ist jedoch das obere Ende der Seitendichtung 20 am Bezugszeichen 138 in ähnlicher Weise wie das des vergrößerten Seitendichtungsabschnitts 80 vergrößert. Ein optionales Aufhängeloch 140 ist in dem vergrößerten Seitendichtungsabschnitt 138 ausgebildet. Obwohl die Aufhängelöcher 132, 140 mit einer Kreisform dargestellt sind, kann tatsächlich jede Form (z. B. oval) ebenso verwendet werden. Aufhängelöcher 132, 140 können durch Stanzen ausgebildet werden bevor oder nachdem die Seitendichtungen vollständig ausgebildet werden bzw. wurden, wobei bevorzugt ist, dass die oberen Enden der Seitendichtungen eine vollständige Dichtung der Platten und anderer Komponenten der flexiblen Verpackung schaffen. Ein Fachmann wird anerkennen, dass die Löcher den Wärmeschutz an dem vergrößerten Seitendichtungsabschnitt verbessern. Dies hilft, die Gleichförmigkeit des verjüngten Bereichs und der Dimensionierung des Spalts g sowie die Gleichförmigkeit der Schrumpfung beizubehalten, wodurch die Fertigungskontrolle verbessert wird. Bei Bedarf kann die Verschweißform in dem Bereich der Aufhängelöcher hohl gestaltet werden, selbst dann, wenn das Merkmal der Aufhängelöcher nicht vorhanden ist, um einen weiteren Vorteil des Wärmeschutzes zu erreichen. Es kann außerdem in einigen Fällen bevorzugt sein, die Aufhängelöcher 132, 140 als Teil der Bildung der Seitendichtung unter Verwendung einer Technik des thermischen Schneidens oder des thermischen Stanzens auszubilden. Bei der Verwendung der beiden Aufhängelöcher 132, 140 kann die flexible Verpackung 130 eine bessere Darstellung eines Kunstwerks oder anderer Angaben, die auf den Platten der flexiblen Verpackung getragen werden, ermöglichen.
  • Es ist im Allgemeinen vorzuziehen, dass Text- oder graphische Informationen im Allgemeinen senkrecht zu den Seitenkanten der flexiblen Verpackung ausgerichtet sind. Wenn lediglich ein Aufhängeloch vorgesehen ist, wird die Verpackung gemäß der Verteilung des Produkts in der flexiblen Verpackung in einer vertikalen Ebene gedreht hängen. Wenn eine Unterstützung durch zwei Aufhängelöcher 132, 140 gegeben ist, ist die flexible Verpackung in einer aufrechten Position ausge richtet, wodurch es einfacher wird, die Text- und graphischen Informationen, die auf der Verpackung vorhanden sind, zu lesen. Bei Bedarf können die Text- und graphischen Informationen, die auf der hinteren Platte gedruckt sind, umgekehrt werden, so dass ein Verbraucher die Verpackung "kippen" kann, um die hintere Platte zu untersuchen, ohne dass er die Verpackung von den Aufhängungsträgern entfernen muss, die durch die Aufhängelöcher 132, 140 verlaufen.
  • Obwohl die Verpackungsöffnung, die Befestigungsschienen und zugehörige Merkmale an dem oberen Ende der flexiblen Verpackung dargestellt sind, soll die vorliegende Erfindung Anordnungen abdecken, bei denen die Öffnung und zugehörige Strukturen an der Seite oder am Boden der flexiblen Verpackung vorgesehen sind.
  • Unter Bezugnahme auf die 15 bis 25 und anfangs auf die 25 wird eine verbesserte Verpackung gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die Verpackung 200 enthält die Merkmale der flexiblen Verpackung 10, die oben beschrieben wurde, und enthält zusätzlich einen Abdeckbandabschnitt 204, der sich über eine Schwächungslinie 208 erstreckt, die in den Platten 12, 14 ausgebildet ist. Die Schwächungslinie 208 kann unter Verwendung von verfügbaren herkömmlichen Techniken ausgebildet werden und wird vorzugsweise unter Verwendung von Laserschneidtechniken ausgebildet. Die Schwächungslinie 208 erstreckt sich vorzugsweise über die Breite der flexiblen Verpackung 200 von einer Seitenkante zur anderen. Wie in 25 gezeigt ist, erstreckt sich die Schwächungslinie 208 zur Kante 18, die sich an der Seitendichtung 22 befindet.
  • Das Abdeckband 204 dient vorzugsweise für ein leichtes Entfernen durch Abreißen bei einer intuitiven manuellen Betätigung, die keine bestimmten Richtungen erfordert. Vorzugsweise ist eine Nut 210 in der Kante 18 ausgebildet und befindet sich geringfügig oberhalb des Anschlags 68. Eine angewinkelte oder diagonale Schwächungslinie 212 erstreckt sich von der Nut 210 zu einer Öffnung 214, die den Gleiter 30 umgibt. Der Gleiter 30 ist vorzugsweise an der vollständig geschlossenen Stellung an den Befestigungsschienen angeordnet und wird in der geschlossenen Stellung von der Öffnung 214 umgeben. Um einen Zugang zum Verpackungsinhalt zu erlangen, ergreift ein Benutzer die obere Kante des Abdeckbandes 204, wodurch er ein anfänglichen Aufreißen an der Nut 210 bewirkt. Das Aufreißen setzt sich längs der diagonalen Linie 212 fort, erreicht die Öffnung 214 und setzt sich längs der Öffnung 214 zur Linie 208 fort. Bei einem fortgesetz ten Aufreißen über die Breite der Verpackung 200 wird das Abdeckband 204 entfernt, wobei die Verpackung im Wesentlichen ähnlich wie die oben in den 1 bis 14 beschriebenen Verpackungen zurückbleibt.
  • Nochmals in 25 enthält das Abdeckband eine obere Rippendichtung 220 und einen seitlichen Rippendichtungsabschnitt 222. Die obere Rippendichtung 220 und die seitliche Rippendichtung 222 werden vorzugsweise in getrennten Dichtungsoperationen ausgebildet und werden so hergestellt, dass sie sich für eine Unversehrtheit und Abdichtung des Verpackungsinnenraums gegenseitig geringfügig überlappen. Die Unterseite der seitlichen Rippendichtung 222 endet an oder geringfügig über dem Endanschlag 68. Es ist am stärksten bevorzugt, dass die seitliche Rippendichtung 222 geringfügig über dem Endanschlag 68 endet, um eine Störung mit der gesteuerten Bildung des Endanschlags zu vermeiden, der, wie oben hervorgehoben wurde, eine Form und eine Position besitzt, die neuartige Vorteile schaffen. Die Nut 210 in der bevorzugten Ausführungsform, die in 25 gezeigt ist, ist an dem unteren Ende der seitlichen Rippendichtung 222 ausgebildet. Bei Bedarf könnte die Nut in einem Spalt zwischen dem Endanschlag 68 und einer seitlichen Rippendichtung ausgebildet sein, die in Bezug auf die in 25 dargestellte seitliche Rippendichtung verkürzt ist.
  • In den 15 bis 18 ist des Weiteren eine flexible Verpackung 230 gezeigt. Die Verpackung 230 ist im Wesentlichen mit der oben beschriebenen Verpackung 200 identisch mit der Ausnahme, dass die Öffnung 214 mit der diagonalen Linie 212 nicht direkt in Verbindung steht. Ein Aufreißen der Verpackung 230 zum Entfernen des Abdeckbandes 204 wird an der Nut 210 ausgelöst und setzt sich längs der diagonalen Linie 212 zu einem Schnittpunkt mit der Schwächungslinie 208 fort. Bei Bedarf kann der Abschnitt der Schwächungslinie 208, der durch das Bezugszeichen 232 angegeben ist, d. h. die Linie zwischen der diagonalen Linie 212 und der Kante 18 weggelassen werden. Ferner können die Schwächungslinie 208 und die diagonale Linie 212 in einer einzigen Operation unter Verwendung von herkömmlichen Techniken, wie etwa Laserschneiden ausgebildet werden. Als eine weitere Alternative kann die diagonale Linie 212 so hergestellt werden, dass sie entweder über ihre gesamte Länge oder an dem Schnittpunkt mit der Schwächungslinie 208 gekrümmt ist. 15 zeigt ein mittiges Aufhängeloch 234, das in der oberen Rippendichtung 220 ausgebildet ist.
  • In 19 ist die flexible Verpackung 240 im Wesentlichen identisch mit der fle xiblen Verpackung 230 mit der Ausnahme, dass die Öffnung 214 weggelassen ist. Die Anordnung von 19 wird vorzugsweise dann verwendet, wenn die Breite des Gleiters 30 verringert ist oder das Abdeckband ausreichend flexibel ist oder einen vergrößerten Querschnitt besitzt, so dass der Gleiter 30 vollständig umgeben ist, ohne dass eine Öffnung erforderlich ist, um die Spannung in dem Material, das das Abdeckband bildet, abzuleiten. Diese Ausführungsform, die in 19 dargestellt ist, liegt nicht im Umfang der Ansprüche und ist lediglich für Erläuterungszwecke enthalten.
  • In 20 ist ein Querschnitt der flexiblen Verpackung 200 gezeigt. Das Abdeckband 204 ist vorzugsweise als eine kontinuierliche einteilige Verlängerung der Platten 12, 14 ausgebildet, deren oberen freien Kanten miteinander verbunden sind, um eine obere Rippendichtung 220 zu bilden.
  • In 21 ist eine beispielhafte Werkzeugbestückung zum Bilden der Verpackung 200 gezeigt. Ein Paar oberer Dichtstäbe 250 bildet eine obere Rippendichtung 220, während ein Paar mittlerer Dichtstäbe 252 die Platten 12, 14 mit Befestigungsflanschen 72, 74 verbinden. Untere Dichtstäbe 254 bilden die abziehbare Dichtung 36 und das Schweißband 78 (20). Der Boden der Verpackung 200 ist, wie es bei den anderen hier gezeigten flexiblen Verpackungen bevorzugt ist, durch eine Sackfalte 258 gebildet.
  • In 22 ist eine flexible Verpackung 260 im Wesentlichen mit der flexiblen Verpackung 230 von 18 identisch mit Ausnahme einer gekrümmten Schwächungslinie 264, die die Nut 210 mit der Schwächungslinie 208 verbindet.
  • 23 zeigt eine flexible Verpackung 270, die der flexiblen Verpackung 230 ähnlich ist mit der Ausnahme, dass große oder verjüngte Seitendichtungen an jeder Seite der Verpackung vorgesehen sind. Aufhängelöcher 132, 140 sind in den verjüngten Seitendichtungsabschnitten ausgebildet und bei Bedarf kann ein optionales mittiges Aufhängeloch 234 in dem oberen Rippendichtungsabschnitt 220 ausgebildet sein. Wie bei den anderen hier gezeigten Ausführungsformen ist es im Allgemeinen bevorzugt, dass die vergrößerten oder verjüngten Seitendichtungsabschnitte kurz vor der Schwächungslinie 208 enden.
  • 24 ist eine Schnittansicht einer optionalen flexiblen Verpackung 280, die im Wesentlichen der oben beschriebenen flexiblen Verpackung 200 ähnlich ist mit der Ausnahme, dass ein Abdeckbandelement 282 von den Platten 12, 14 getrennt ausgebildet und mit den oberen Enden der Platten durch herkömmliches Schweißen oder andere Verbindungstechniken verbunden ist. Es ist am stärksten bevorzugt, dass das Abdeckband 282 mit den oberen Enden der Platten 12, 14 an dem Punkt der Dichtung mit den Flanschen 72, 74 verbunden ist. Die Schwächungslinie zum Entfernen des Abdeckbandes 282 kann entweder über oder unter dem Punkt der Dichtung mit dem Rest der flexiblen Verpackung ausgebildet sein.
  • Die Zeichnung und die vorhergehenden Beschreibungen sollen nicht die einzige Form der Erfindung in Bezug auf ihren Aufbau und ihre Funktionsweise repräsentieren. Änderungen an der Form oder den Proportionen von Teilen sowie die Ersetzung durch Entsprechungen sind vorgesehen, wenn es die Umstände ergeben oder als zweckdienlich erscheinen lassen; und obwohl spezielle Ausdrücke verwendet wurden, sind sie lediglich in einem allgemeinen und beschreibenden Sinn und nicht für den Zweck der Einschränkung vorgesehen, wobei der Umfang der Erfindung durch die folgenden Ansprüche dargestellt ist.

Claims (25)

  1. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280), die umfasst: eine vordere Platte (12) und eine hintere Platte (14), die einander gegenüber liegen und Seiten (20, 22) besitzen und miteinander verbunden sind, um einen Innenraum und eine mit dem Innenraum in Verbindung stehende Verpackungsöffnung zu bilden; eine erste (26) und eine zweite (28) Befestigungsschiene, die miteinander verriegelt werden können und in eine verriegelte, geschlossene Position und eine entriegelte, offene Position konfigurierbar sind; einen Gleiter (30), der längs der Befestigungsschienen (26, 28) beweglich ist, um die Schienen (26, 28) in der verriegelten Position zu konfigurieren, um die Öffnung zu verschließen, und um die Befestigungsschienen (26, 28) in der entriegelten Position zu konfigurieren, um einen Zugang durch die Öffnung zu dem Verpackungsinnenraum zuzulassen; wobei die Befestigungsschienen (26, 28) gegenüberliegende Enden besitzen, die sich in der Nähe der gegenüberliegenden Seiten (20, 22) der vorderen Platte (12) und der hinteren Platte (14) befinden; Anschläge (68), die sich in der Nähe der Enden der Befestigungsschienen (26, 28) befinden, um den Gleiter (30) zu hemmen und zu verhindern, dass er sich über die Befestigungsschienen (26, 28) hinaus bewegt; eine Seitendichtung (20) mit einer im Voraus gewählten Breite, die eine Seite der vorderen Platte (12) und der hinteren Platte (14) miteinander verbindet; ein Abdeckband (204), das den Gleiter (30) und zumindest den Hauptabschnitt der Befestigungsschienen (26, 28) abdeckt und Öffnungen für den Gleiter (30) vorsieht; Schwächungsabschnitte, die sich in der Nähe der Befestigungsschienen (26, 28) erstrecken, um das Abdeckband (204) bei der Vorbereitung der Entfernung des Abdeckbandes (204) von dem Rest der wiederverschließbaren flexiblen Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) abzutrennen; wobei die seitliche Dichtung (22) einen erweiterten Endabschnitt (80) mit einer erweiterten Breite in der Nähe der Befestigungsschienen (26, 28) besitzt, wobei wenigstens ein Teil des erweiterten Endabschnitts (80) unter den Befestigungsschienen (26, 28) angeordnet ist; und wobei der vergrößerte Endabschnitt (80) unterhalb der Gesamtheit des Gleiters (30) angeordnet ist und den Gleiter (30) abschirmt, wodurch ein aus dem Verpackungsinnenraum geschüttetes Produkt um den Gleiter (30) abgelenkt wird.
  2. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach Anspruch 1, bei der das Abdeckband (204) die Gesamtheit der Befestigungsschienen (26, 28) und des Gleiters (30) abdeckt.
  3. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei der der Schwächungsabschnitt eine Schwächungslinie (208) aufweist, die sich wenigstens längs des Hauptabschnitts der Befestigungsschienen (26, 28) erstreckt.
  4. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach Anspruch 3, bei der sich die Schwächungslinie (208) längs der Gesamtheit der Befestigungsschienen (26, 28) erstreckt.
  5. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach Anspruch 3, bei der sich die Schwächungslinie (208) über die gesamte Ausdehnung der wiederverschließbaren flexiblen Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) erstreckt.
  6. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der der Schwächungsabschnitt eine Nut (210) umfasst, die in einer Seite der wiederverschließbaren flexiblen Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) ausgebildet ist, um das Aufreißen der wiederverschließbaren flexiblen Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) einzuleiten.
  7. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach Anspruch 6, die ferner eine Schwächungslinie (208) aufweist, die sich längs der Befestigungsschienen (26, 28) erstreckt und mit der Nut (210) zum Aufreißen der wiederverschließbaren flexiblen Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) zusammenwirkt, wodurch das Abdeckband vom Rest der wiederverschließbaren flexiblen Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) entfernt werden kann.
  8. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach Anspruch 7, die ferner zwischen der Nut (210) und der Schwächungslinie (208) eine angewinkelte Schwächungslinie (212) aufweist.
  9. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach Anspruch 8, bei der die angewinkelte Schwächungslinie (212) die Befestigungsschienen (26, 28) kreuzt.
  10. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach Anspruch 9, bei der die Linie (212) eine im Allgemeinen gerade Linie ist.
  11. Wiederverschließbare flexible Verpackung (260) nach Anspruch 9, bei der die angewinkelte Linie (212) einen gekrümmten Linienabschnitt (264) aufweist.
  12. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach Anspruch 8, bei der das Abdeckband (204) eine Öffnung (214) definiert, durch die der Gleiter (30) vorsteht, wobei die Öffnung (214) die angewinkelte Trennlinie (212) und die Schwächungslinie (208) verbindet.
  13. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei der das Abdeckband (204) einen oberen Abschnitt aufweist, der eine Rippendichtung (220) umfasst.
  14. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach Anspruch 13, bei der das Abdeckband (204) ferner über den Befestigungsschienen (26, 28) eine seitliche Rippendichtung (222) aufweist, die auf die seitliche Dichtung (22), die die vordere Platte (12) und die hintere Platte (14) verbindet, ausgerichtet ist.
  15. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei der das Abdeckband (204) einteilig mit der vorderen Platte (12) und mit der hinteren Platte (14) ausgebildet ist und monolithische Abschnitte der vorderen Platte (12) und der hinteren Platte (14) enthält.
  16. Wiederverschließbare flexible Verpackung (280) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei der das Abdeckband (282) Abdeckbandplatten aufweist, die getrennt ausgebildet und mit der vorderen Platte (12) bzw. mit der hinteren Platte (14) verbunden sind.
  17. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, die ferner eine abziehbare Dichtung (36) umfasst, die eine Verbindung der Öffnung mit dem Verpackungsinnenraum verhindert.
  18. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach Anspruch 17, bei der die abziehbare Dichtung (36) eine hermetische Dichtung umfasst.
  19. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, bei der die Anschläge (68) verformte Endabschnitte der Befestigungsschiene (26, 28) umfassen.
  20. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach Anspruch 19, bei der die Endabschnitte der Befestigungsschienen (26, 28) durch Anwenden von durch Ultraschall erzeugter Wärme erweicht und unter Druck verformt sind.
  21. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach Anspruch 20, bei der die Böden der Befestigungsschienen (26a, 28a) unverformt gehalten werden.
  22. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach einem der Ansprüche 1 bis 21, die ferner Flansche (72, 74) umfasst, die sich von den Befestigungsschienen erstrecken und mit der vorderen Platte (12) und der hinteren Platte (14) verbunden sind.
  23. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach einem der Ansprüche 1 bis 22, die ferner ein Dichtungsband (120) zwischen den Befestigungsschienen (26, 28) und einer abziehbaren Dichtung (36), die die Flansche der vorderen Platte (12) und der hinteren Platte (14) verbindet, umfasst.
  24. Wiederverschließbare flexible Verpackung (200; 230; 260; 270; 280) nach einem der Ansprüche 1 bis 23, bei der die Befestigungsschienen (26, 28) einen Bodenabschnitt (26a, 28a) besitzen, der mit dem Gleiter (30) in Eingriff ist, um eine Lösung des Eingriffs zwischen dem Gleiter (30) und den Befestigungsschienen (26, 28) zu verhindern.
  25. Wiederverschließbare flexible Verpackung (270) nach einem der Ansprüche 1 bis 24, bei der die beiden seitlichen Dichtungen (20, 22) eine im Voraus gewählte Breite und einen erweiterten Endabschnitt (80) mit erweiterter Breite in der Nähe der Befestigungsschienen (26, 28) besitzen, wobei wenigstens ein Teil des erweiterten Endabschnitts (80) unter den Befestigungsschienen (26, 28) und in einem Abstand hiervon angeordnet ist.
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