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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft den Verschluss von flexiblen Verpackungen,
wie etwa Kunststoffbeutel, und insbesondere Schnellverschlüsse, die
Gleiter verwenden.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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Bei
dem gegenwärtigen
Schwerpunkt der Versorgung von Verbrauchern mit großen Mengen von
verschiedenen Erzeugnissen, wie etwa Lebensmittelprodukten, sind
wiederverschließbare
Verpackungen immer beliebter geworden. Eines der beliebtesten Mittel
zum Schaffen der Wiederverschließbarkeit besteht in der Verwendung
von Reißverschlüssen verschiedener
Typen, insbesondere Reißverschlüsse, die
mit flexiblen Verpackungen kompatibel sind, die aus Kunststofffolien
aufgebaut sind. Hersteller von Lebensmittelprodukten und anderen Waren
haben das Problem, den Inhalt einer flexiblen Verpackung möglichst
schnell und wirtschaftlich einzufüllen. Es ist wichtig, dass
die Öffnung,
die durch den Schnellverschluss geschaffen wird, so groß wie praktisch
möglich
ist. Verbraucher oder andere Endkunden bevorzugen ebenfalls groß bemessene Öffnungen
für eine
einfache Entnahme der Produkte aus dem Verpackungsinnenraum. Selbst
bei großen Öffnungen
können
die in der Verpackung befindlichen Produkte die Betätigung des
Schnellverschlusses behindern, wenn das Produkt, das ausgegossen oder
auf andere Weise aus der Verpackung abgegeben wird, von den Schnellverschlusskomponenten mitgerissen
wird.
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Weitere
Verbesserungen an flexiblen wiederverschließbaren Verpackungen werden
ersonnen. Wenn z. B. Produkte gehandhabt werden, die zahlreiche
kleine Teile enthalten, wie etwa geriebener Käse oder Getreideflocken, ist
es im Allgemeinen erwünscht,
dass die Verpackung zu einer Tasche geformt wird, die an einem Ende
oder längs
einer Seite offen ist, damit das Produkt durch die wiederverschließbare Öffnung ausgegossen
oder herausgeschüttelt
wird. Es ist erwünscht,
dass das Produkt an der wiederverschließbaren Öffnung frei vorbeifließen kann.
Der Weg, den das Produkt in der Verpackung zurücklegt, sollte vorzugsweise
möglichst
glatt sein.
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Obwohl
Verbesserungen auf dem Gebiet des Schweißens und Verbindens von Kunststoff
gemacht wurden, suchen Hersteller von Konsumgütern, die Herstellungstechniken
mit hoher Betriebsgeschwindigkeit verwenden, ständig nach verbesserten Verfahren
und Vorrichtungen zum Bilden von Verpackungen. Die Bemühungen haben
sich auf die Bildung von Anschlägen
konzentriert, die den Bewegungsweg eines Gleitverschlusses begrenzen,
der sich längs
Befestigungsschienen bewegt. Jede Verringerung der Zeit, die zum
Bilden dieser und anderer Verpackungselemente erforderlich ist,
kann wesentliche Kosteneinsparungen zur Folge haben.
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Die
internationale Patentveröffentlichung
Nr. WO 99/62781 offenbart einen Kunststofffolienbeutel, der einen
wiederverschließbaren
Verschluss, der durch einen Gleiter geöffnet und verschlossen wird, und
eine manipulationssichere Kappe aufweist, die den Gleiter und den
wiederverschließbaren
Verschluss einschließt
und Perforationen aufweist, die das Entfernen der manipulationssicheren
Kappe erleichtert. Wie aus 7A dieses
Dokuments erkannt werden kann, sind die flexiblen Kunststoffstreifen,
die Schienen für
den Gleiter bilden, an gegenüberliegenden
Enden des wiederverschließbaren
Verschlusses miteinander verbunden, um eine Entnahme des Gleiters
zu verhindern.
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Ein
weiteres Beispiel einer flexiblen wiederverschließbaren Verpackung
ist durch das Dokument WO 01/53158 offenbart, das nach dem Prioritätsdatum
der vorliegenden Erfindung veröffentlicht
wurde.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine mit Abdeckband
versehene flexible Verpackung mit einem verbesserten Schnellverschluss zu
schaffen.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, wiederverschließbare Verpackungen
mit Schnellverschlussgleitern zu schaffen, die während des Transports und der
Schaustellung sowie anschließend,
wenn der Verpackungsinhalt ausgeschüttet oder auf andere Weise
entnommen wird, geschützt
sind.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine mit Abdeckband
versehene flexible Verpackung zu schaffen, die verbesserte Anordnungen
für ein Hängedisplay
aufweist.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine mit Abdeckband
versehene flexible Verpackung zu schaffen, die einen Gleiterschnellverschluss
mit einer verbesserten Halterung des Gleiters aufweist, derart,
dass außerdem
die Größe der Beutelöffnung optimiert
ist.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen mit Abdeckband
versehenen Kunststoffbeutel zu schaffen, der eine verbesserte Endabdichtung
oder eine "Quetsch"-Abdichtung der Befestigungsschienen
aufweist.
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Die
vorliegende Erfindung schafft eine wiederverschließbare flexible
Verpackung, die im Anspruch 1 definiert ist.
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Es
wurde in einer praktischen kommerziellen Umgebung festgestellt,
dass es schwierig ist, Heißsiegeltechniken
zu verwenden, um den Gleiteranschlag zu bilden. Es ist vorzuziehen,
dass der Anschlag unter Verwendung von Ultraschalldichtungstechniken
gebildet wird, da diese eine bessere Steuerung von Abmessung und
Form ermöglichen.
Dies ist wichtig, wenn die maximale Anzahl von Vorteilen gemäß der vorliegenden
Erfindung gesucht wird, wenn die Masse und insbesondere der Bereich
der vorderen Oberfläche
des Anschlags in möglichst
großem
Umfang verringert werden.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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1 ist
eine teilweise Vorderansicht einer flexiblen Verpackung gemäß den Prinzipien
der vorliegenden Erfindung;
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2 ist
eine teilweise Schnittansicht längs der
Linie 2-2 von 1;
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3 ist
eine teilweise Stirnansicht, die durch die Linie 3-3 von 1 angegeben
ist;
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4 ist
eine teilweise Vorderansicht, die den Aufbau der flexiblen Verpackung
zeigt;
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5 ist
eine Draufsicht des Gleiterelements;
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6 ist
eine Vorderansicht des Gleiterelements;
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7 ist
ein Aufriss von einem Ende des Gleiterelements;
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8 ist
ein Aufriss vom anderen Ende des Gleiterelements;
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9 ist
eine Stirnansicht einer Befestigungsschienen-Unterbaueinheit;
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10a ist eine Schnittansicht in schematischer Form
längs der
Linie 10-10 von 1, wobei der Gleiter nach links
bewegt wurde;
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10b ist eine Teilansicht von 10a in einem größeren Maßstab; die 10c und 10d zeigen
alternative Dichtungskonstruktionen;
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11 ist
eine teilweise Vorderansicht, die zeigt, dass Inhalte aus der flexiblen
Verpackung ausgegossen wird;
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12 ist
eine teilweise Vorderansicht, die Inhalte einer Verpackung nach
dem Stand der Technik zeigt;
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13 ist
eine teilweise Vorderansicht, die eine flexible Verpackung gemäß Prinzipien
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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14 ist
eine Vorderansicht einer alternativen Ausführungsform einer flexiblen
Verpackung gemäß Prinzipien
der vorliegenden Erfindung;
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15 ist
ein teilweiser Aufriss einer mit Abdeckband versehenen flexiblen
Verpackung gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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16 ist
eine teilweise Schnittansicht längs der
Linie 16-16 von 15;
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17 ist
eine teilweise Stirnansicht der Verpackung von 15;
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18 ist
eine teilweise Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform einer flexiblen
Verpackung gemäß den Prinzipien
der vorliegenden Erfindung;
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19 ist
eine teilweise Seitenansicht, die lediglich zu Beispielzwecken enthalten
ist, einer mit Abdeckband versehenen flexiblen Verpackung;
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20 ist
eine Schnittansicht längs
der Linie 20-20 von 15;
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21 ist
eine Schnittansicht, die der Schnittansicht von 20 ähnlich ist
und mit der schematischen Darstellung der Werkzeugsbestückung zum
Bilden der flexiblen Verpackung gezeigt ist;
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22 ist
eine teilweise Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform einer mit Abdeckband versehenen
flexiblen Verpackung;
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23 ist
eine teilweise Vorderansicht einer zusätzlichen Ausführungsform
einer;
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24 ist
eine Schnittansicht, die der Schnittansicht von 20 ähnlich ist,
jedoch eine alternative Abdeckband-Konstruktion zeigt; und
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25 ist
eine teilweise Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform einer mit Abdeckband versehenen
flexiblen Verpackung.
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GENAUE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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In
der Zeichnung und anfänglich
in den 1 bis 8 ist eine flexible Verpackung,
die Prinzipien der vorliegenden Erfindung veranschaulicht, im Allgemeinen
mit dem Bezugszeichen 10 angegeben. Die flexible Verpackung 10 umfasst
vorzugsweise einen Kunststoffbeutel mit einer vorderen und einer
hinteren Platte 12, 14, die am linken Ende durch eine
Seitendichtung 20 und am rechten Ende durch eine Seitendichtung 22 miteinander
verbunden sind. Die Seitendichtung 20 ist vorzugsweise
eine herkömmliche
heißgesiegelte
Konstruktion, die insgesamt eine konstante Breite aufweist. Die
Platten 12, 14 sind ferner an ihren unteren Enden
durch eine Bodendichtung 24 (siehe 10) verbunden,
die sich zwischen den Seitendichtungen 20, 22 erstreckt,
wie in der Technik bekannt ist. Die Bodendichtung kann alternativ
durch eine Faltlinie 266 ersetzt werden, wobei Platten 12, 14 aus
einem ununterbrochenen Bogen aus Kunststoffmaterial ausgebildet
sind.
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Das
obere Ende der flexiblen Verpackung 10 weist eine wiederverschließbare Öff nung auf,
die eine Gleitschnellverschlussanordnung mit Befestigungsschienen 26, 28 und
einem Gleiter 30 enthält, die
alle vorzugsweise aus Polyolefinmaterial hergestellt sind. Der Gleiter 30 kann
längs der
Befestigungsschienen gleiten, wodurch bewirkt wird, dass die Befestigungsschienen
gegenseitig verriegeln oder in gegenseitigen Eingriff gelangen (wie
in 2 gezeigt ist), um die flexible Verpackung zu
verschließen,
und um den gegenseitigen Eingriff an der flexiblen Verpackung aufzuheben
oder die flexible Verpackung für
einen Zugriff auf Inhalte in dem Verpackungsinnenraum durch Trennen
zu öffnen.
Wie anschließend
erkannt wird, ermöglichen
Merkmale, die der Gleitschnellverschlussanordnung zugehörig sind, eine
beispiellos vergrößerte Öffnung der
flexiblen Verpackung. Die vergrößerte Verpackungsöffnung, die
durch die vorliegende Erfindung ermöglicht wird, stellt einen Vorteil
für den
Hersteller beim Befüllen der
Verpackung sowie für
den Verbraucher beim Abgeben des Produkts aus dem Innenraum der
Verpackung dar. In der gezeigten bevorzugten Ausführungsform
werden die Befestigungsschienen auch als "Reißverschluss"-Schienen bezeichnet.
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Die
flexible Verpackung gemäß Prinzipien der
vorliegenden Erfindung hat eine sofortige kommerzielle Akzeptanz
zur Verwendung bei Lebensmittelprodukten, einschließlich leicht
verderbliche Lebensmittelprodukten, wie etwa Käse gefunden. Es ist dementsprechend
vorzuziehen, dass die flexible Verpackung eine hermetische Dichtung 38 in
Form einer abziehbaren Dichtung enthält, wie in den gleichfalls übertragenen
US-Patenten Nr. 5.014.856; 5.107.658 und 5.050.736 gelehrt wird.
Wie oben erwähnt
wurde, umfasst die flexible Verpackung 10 vorzugsweise
einen Beutel mit Platten 12, 14, die aus Kunststoffplattenmaterial
gebildet sind. Das Plattenmaterial kann aus einem einzigen Materialtyp
sein, wie etwa Polyolefin-Materialien, die Polyethylen und Polypropylen enthalten,
oder umfasst vorzugsweise eine Laminatbaueinheit aus mehreren unterschiedlichen
Materialtypen, wie in der Technik bekannt ist, um eine Sperre gegen
Feuchtigkeit sowie bestimmte Gase, wie etwa Sauerstoff oder inerte
Füllgase
der Typen, die bei Lebensmittelprodukten verwendet werden, zu schaffen. Andere
Typen von Laminatfolien, wie jene, die in der Technik zum Aufrechterhalten
der Frische von Lebensmitteln bekannt sind, können verwendet werden. Wenn
der Inhalt der flexiblen Verpackung nicht leicht verderblich ist
oder wenn andere Betrachtungen es erfordern, können die Platten 12, 14 ohne Rücksicht
auf Eigenschaften der Gas- oder Dampfsperre aufgebaut sein. Die 2 und 3 zeigen, dass
es im Allgemeinen bevorzugt ist, dass die Befestigungsschienen mit
gewebeartigen Flanschen verbunden sind, die ihrerseits mit Platten 12, 14 verbunden
sind, wie später
unter Be zugnahme auf 10 beschrieben wird.
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In
den 5 bis 8 hat der Befestigungsgleiter 30 eine
obere Wand 44, eine kürzere
Seitenwand 46 und eine längere Seitenwand 48,
die zusammenwirken, um einen inneren Hohlraum 50 zum Aufnehmen
der Befestigungsschienen 26, 28 zu definieren.
Wie durch Vergleichen der Stirnansichten von 7 und 8 erkannt
werden kann, definiert ein erstes Ende 54 des Gleiters
einen Hohlraum, der im Allgemeinen rechtwinklig ist. Das gegenüberliegende
Ende 56 (das in 8 gezeigt ist) definiert einen
Hohlraum, der im Allgemeinen in Form einer Pfeilspitze oder A-förmig ist
und durch das Bezugszeichen 50b angegeben ist, sowie dem
Umriss der miteinander verriegelten Befestigungsschienen entspricht,
die in 2 gezeigt sind. Wenn der Gleiter 30 von 1 nach
rechts bewegt wird, ist das Ende 56 am vorderen Ende des
Gleiters und die Befestigungsschienen 26, 28 werden
voneinander entriegelt, wodurch die flexible Verpackung 10 geöffnet wird.
Wenn der Gleiter 30 von 1 dagegen
nach links bewegt wird, wird das Ende 54 (das in 7 gezeigt
ist) zum vorderen Ende und die Befestigungsschienen 26, 28 werden
in der Weise, die in 2 angegeben ist, miteinander
verriegelt, um die flexible Verpackung zu verschließen.
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Wiederum
in den 2, 7 und 8 wirken
mehrere Merkmale zusammen, um den Gleiter 30 an den Befestigungsschienen 26, 28 gefangen zu
halten. Wie z. B. in 8 zu sehen ist, ist ein Paar nach
oben weisende stufenförmige
Abschnitte 62 an jeder Seite des Gleiterhohlraums ausgebildet.
Sich nach innen erstreckende Vorsprünge 64 sind an jedem
Ende des Gleiters angeordnet. Die Vorsprünge 64 und die stufenförmigen Abschnitte 62 gelangen
an den Böden 26a und 28a (siehe 2)
der Befestigungsschienen 26, 28 in Eingriff, wie
z. B. in 10 zu sehen ist. Der Eingriff
der stufenförmigen
Abschnitte 62 und der Vorsprünge 64 an den Böden der Befestigungsschienen
verhindert, dass der Gleiter aus den Befestigungsschienen nach oben
verlagert wird.
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In
den 1, 3 und 13 werden
die Enden der Befestigungsschienen verformt oder "gequetscht", um Anschläge 68 zu
bilden. Die Anschläge 68 werden
vorzugsweise durch die Anwendung von durch Ultraschall erzeugte
Wärme und
Druck an den Enden der Befestigungsschienen 26, 28 gebildet.
Es ist festgestellt worden, dass die Verwendung von modernen Heißsiegeltechniken
keine Gewähr
dafür bietet,
einen komplizierten Aufbau mit engen Toleranzen der Anschlagelemente
gemäß den Prinzipien
der vorliegenden Erfindung zu schaffen. Es ist ferner festgestellt worden,
dass bei der Verwendung von modernen Heißsiegeltechniken unmittelbar
neben den zuvor gebildeten Anschlagelementen die Gefahr besteht,
die Anschlagelemente zu verzerren, häufig in einem solchen Ausmaß, dass
die Anschlagelemente vom Standpunkt der Qualitätskontrolle unannehmbar werden.
Wie hier erkannt werden kann, sind die Anschläge für eine höchste Wirksamkeit konfiguriert,
wobei sie die geringste Vorderansichtsfläche besitzen (d. h. die Oberfläche, die
z. B. in den 1 und 13 sichtbar
ist), die zum Halten des Gleiters 20 an den Befestigungsschienen
ausreichend ist.
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In 3 werden
die Seiten der Befestigungsschienen erweicht und an Anschlagflächen oder
Seiten 72 komprimiert, um ihnen die im Voraus gewählte Breite
w und eine nach oben gerichtete Verlagerung u über die oberen Oberflächen 26b, 28b der Befestigungsschienen 26, 28 hinaus
zu verleihen (siehe 2). Das Material, das über die
obere Oberfläche
der Befestigungsschienen verlagert wird, hemmt die obere Wand 44 und
die Enden des Gleiters 30, um dessen seitlichen Verfahrweg
zu begrenzen.
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In 3 wird
der Gleiteranschlag 68 (d. h. der verformte Abschnitt der
Befestigungsschienen 26, 28) sorgfältig konfiguriert,
um eine Verformung der Bodenflächen 26a, 28a der
Befestigungsschienen zu vermeiden. In 1 erstrecken
sich die unteren Enden der Befestigungsschienen im Wesentlichen
unverformt zu den Seitenkanten 16, 18 der flexiblen
Verpackung 10. 1 zeigt den Gleiter 30,
der in einer vollständig
geöffneten
Position "geparkt" ist, wobei sich
das Ende 56, das mit dem Anschlag 68 in Kontakt
ist, an der rechten Seite 22 der flexiblen Verpackung befindet.
Die Anschlagelemente 68 und die nicht gestörten Bodenflächen 26a, 28a der
Befestigungsschienen im Bereich der Anschlagelemente wirken zusammen,
um den Gleiter 30 an den Befestigungsschienen festzuhalten,
um zu verhindern, dass er unbeabsichtigt von der flexiblen Verpackung 10 entfernt
wird.
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Es
ist vorzuziehen, dass die Bodenflächen 26a, 28a auch
in dem Abschnitt, der sich über
den Gleiter 30 hinaus erstreckt, und unterhalb wenigstens einem
Abschnitt des rechten Anschlags 68 unverformt bleiben.
In 3 ist ein Spalt g zwischen den Bodenkanten der
Befestigungsschienen und dem oberen Abschnitt der Seitendichtung 22 ausgebildet. Wie
in 3 deutlich zu sehen ist, ist der Anschlag 68,
der durch Ultraschalltechniken gebildet ist, um einen wesentlichen
Abstand von der Seitendichtung getrennt, die typischerweise unter
Verwendung von Heißsiegeltechniken
gebildet ist, die sich als inkompatibel mit den präzisen Ultraschalltechniken
mit hoher Auflösung,
die zum Bilden des Anschlags 68 verwendet werden, erwiesen
haben. Ein zweiter Anschlag 68, der an dem linken Ende 16 der
flexiblen Verpackung 19 gebildet ist, ist in ähnlicher
Weise aufgebaut und erstreckt sich über das Ende 54 des
Gleiters 30 hinaus, wenn der Gleiter vollständig nach links
bewegt wurde, um das obere Ende der flexiblen Verpackung zu verschließen. Wie
später
genauer erläutert
wird, ermöglicht
eine Trennung der "Quetsch"-Operation, die an
den Befestigungsschienen ausgeführt
wird, um die Anschläge 68 zu
bilden, und der Heißsiegeloperation
zum Bilden der vergrößerten Seitendichtungen,
dass die Anschläge 68 eine
verringerte Größe besitzen,
wodurch die Größe der Verpackungsöffnung wirksam
vergrößert wird, ohne
die Fähigkeit
der Anschläge
aufzugeben, den Gleiter 30 an den Befestigungsschienen
wirksam festzuhalten.
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In
den 1 und 4 enthält die Seitendichtung 22 einen
oberen vergrößerten oder
verjüngten
Abschnitt 80 mit einer Breite, die im Wesentlichen größer als
das untere Ende der Seitendichtung 22 ist und ausreicht,
um im Wesentlichen vollständig
unter dem Gleiter 30 zu liegen, wenn der Gleiter vollständig zu
der "geparkten" Position verschoben
ist, wie in 1 gezeigt ist. Die Breite des
vergrößerten verjüngten Abschnitts
liegt im Bereich von 200 % bis 400 % (oder mehr bei sehr schmalen
Seitendichtungen von z. B. 2 mm oder weniger) der Breite s der Seitendichtung 22 und
liegt vorzugsweise im Bereich von 250 % bis 300 % der Breite s der
Seitendichtung.
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Das
vergrößerte verjüngte Ende 80 der
Seitendichtung 22 besitzt eine S-förmige oder doppelt in sich
zurückkehrend
gebogene Kontur 84, die den Verpackungsinnenraum teilweise
definiert. In 11 schafft die gekrümmte Kante 84 des
vergrößerten Seitendichtungsabschnitts 80 einen
glatten Übergang
an der Ecke der Verpackungsöffnung,
wodurch ein Einschließen
des Produkts in der flexiblen Verpackung verhindert wird. Wie ein
Fachmann anerkennen wird, ist der glatte Übergang an der Öffnungsecke
besonders nützlich
für flexible
Verpackungen, bei denen Schütteltechniken,
die ansonsten für
starre Verpackungen geeignet sind, durch die flexiblen Platten 12, 14 und
besonders wegen Platten aus sehr dünnem unverstärkten Material,
die im Gebrauch wahrscheinlich zusammenfallen, größtenteils
wirkungslos bleiben.
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Der
glatte Übergang,
der durch die gekrümmte
Kante 84 geschaffen wird, lenkt außerdem das Produkt 86 von
dem Gleiter 30 ab oder führt es weg von diesem, wenn
das Produkt ausgegossen oder auf andere Weise aus der flexiblen
Verpackung 10 entnommen wird. Dies verhindert eine Verschmutzung
der übereinstimmenden
Oberflächen
von Gleiter und Befestigungsschienen, die andernfalls die Fähigkeit
des Gleiters 30 verschlechtern würde, sich frei zu bewegen und
das gegenseitige Verriegeln und Lösen der Befestigungsschienen
auszuführen.
Wie in 12 angegeben ist, kann das Produkt 86 in
Anordnungen des Standes der Technik das untere Ende des Gleiters 30 frei
berühren,
ein Zustand, der durch flexible Verpackungen gemäß den Prinzipien der vorliegenden
Erfindung vermieden wird.
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Die
Befestigungsschienen 26, 28 werden vorzugsweise "gequetscht", um das Anschlagelement 86 unter
Verwendung einer herkömmlichen
Ultraschallheizvorrichtung zu bilden, die eine sehr genaue Formung
des Anschlagelements sowie ein Absetzen des Verformungsbereichs
von den Bodenflächen 26a, 28a ermöglicht,
wie z. B. in 3 gezeigt ist. Wie z. B. in 1 zu
sehen ist, ist die Breite des Anschlagelements 68 beträchtlich
kleiner als der vergrößerte verjüngte Bereich 80 der
Seitendichtung 22 und hat vorzugsweise eine kleinere Breite
als die des schmäleren
Hauptabschnitts der Seitendichtung 22. In 1 ist
die Breite d des Anschlagelements 68 kleiner als die Breite
s der Seitendichtung 22. Die Breite des Anschlagelements
liegt vorzugsweise im Bereich von 50 % bis 200 % der Breite s der
Seitendichtung 22. Die Breite w des Anschlagelements 68 (d.
h. die "gequetschte" Abmessung) liegt
vorzugsweise im Bereich von 25 % bis 80 % der Breite z der Befestigungsschienen,
wie in 3 dargestellt ist. Der Betrag der Aufwärtsverlagerung
oder der Welligkeit u ist etwa wenigstens so groß wie die Dicke der oberen
Wand 44. Es sollte daran erinnert werden, dass die Gesamtmasse
des Anschlags ausreichend sein muss, um den Gleiter gefangen zu
halten.
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Das
Anschlagelement 68 besitzt außer der verringerten Breite
d in der Vorderansicht und einer kleinen Breite w in der Stirnansicht
(siehe 3) eine ausreichend geringere Masse und einen
geringeren vorderen Oberflächenbereich
als Anschläge,
die im Stand der Technik verwendet werden. Diese Konstruktion ermöglicht,
dass der Gleiter 30 in eine extreme Position unmittelbar
neben der Kante 22 der flexiblen Verpackung 10 bewegt
werden kann, um dadurch die Verpackungsöffnung maximal zu machen, wodurch
ein leichteres Entnehmen des Verpackungsinhalts möglich ist.
Diese verringerte Größe des Anschlags 68 trägt außerdem zu
der Genauigkeit der Ultraschallerwärmung und zur Bildung des Anschlagelements
bei, bei dem geforderte genaue Abmessungen eingehalten werden müssen. Vom Standpunkt
der Herstellung ist die Verweilzeit zum Schmelzen und Formen des
Anschlags 68 wesentlich geringer, was zum Gesamtwirkungsgrad
bei dem Verpackungshersteller beiträgt.
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Im
Unterschied zur vorliegenden Erfindung wurden die Anschlagelemente
im Stand der Technik durch "Quetschen" des gesamten Befestigungsprofils,
einschließlich
der Bodenflächen 26a, 28a,
gebildet. Selbst wenn Ultraschalltechniken für das Anschlagelement verwendet
wurden, wurden außerdem
im Stand der Technik Seitendichtungen (die unter Verwendung von
Heißsiegeltechniken
gebildet wurden und häufig
drei bis vier mal größer als
die Seitendichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung waren) typischerweise mit dem Anschlag überlagert, wodurch
sie zu einer wesentlichen Verzerrung der Anschlagstruktur beitrugen.
Selbst wenn die Seitendichtungen im Stand der Technik so hergestellt
wurden, dass sie kurz vor den Befestigungsschienen aufhörten, ist
festgestellt worden, dass der verhältnismäßig hohe Umfang der Wärmeleitung
in unmittelbarer Nähe
zum Anschlag eine Verzerrung des Anschlags bewirkt, wodurch die
Steuerung seiner Größe und Form
verschlechtert wurde. Diese Nachteile werden bei der Praxis der
vorliegenden Erfindung vermieden, bei der eine kleine kompakte Größe des Anschlags
verwendet wird und zwischen unverformten Bodenflächen 26a, 28a der
Befestigungsschienen und dem vergrößerten Dichtungsabschnitt 80 der
Spalt g gebildet wird.
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Nun
zu den 4, 9 und 10, zunächst sind
in 9 die Befestigungsschienen vorzugsweise aus einer
mit dem Bezugszeichen 70 angegeben Unterbaueinheit gebildet,
bei der die Befestigungsschienen 26, 28 mit entsprechenden
Befestigungsflanschen 72, 74 versehen sind. Die
Befestigungsflansche 72, 74 erstrecken sich in
gleicher Weise wie die Befestigungsschienen 26, 28 und
besitzen die Form einer Kunststoffbahn, die mit den Platten 12, 14 zu
verschweißen
ist. Wie in 9 ersichtlich ist, besitzt der
Befestigungsflansch 74 eine geringere Höhe als der Befestigungsflansch 72,
um die bevorzugte hermetische Dichtungsanordnung aufzunehmen, die
in 10 gezeigt ist. Die Befestigungsflansche 72, 74 werden
mit den Platten 12, 14 verschweißt. In den 4 und 10 ist
der Befestigungsflansch 72 am Schweißband 78 an die Platte 12 geschweißt oder
auf andere Weise mit diesem mechanisch verklebt. Wie im oberen Teil
von 10 gezeigt ist, sind die oberen Enden der Platten 12, 14 mit
den oberen nach außen
weisenden Oberflächen der
Befestigungsflansche 72, 74 an Punkten verbunden,
die zwischen den Befestigungsschienen 72, 74 und
der abziehbaren Dichtung 36 liegen.
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Das
Band 36 umfasst vorzugsweise eine hermetische abziehbare
Dichtung, die durch den Verbinder der Platte 14 mit der
Innenfläche 72a des
Befestigungsflansches 72 gebildet ist (siehe die 10 und 10a). Die Platte 12 ist mit der gegenüberliegenden
Außenfläche des
Befestigungsflansches verklebt, wie in 10 schematisch
angegeben ist. In 10a sind die Komponenten der
abziehbaren Dichtung 36 gezeigt, wobei die Folie 12,
die bei der bevorzugten abziehbaren Dichtung keine Rolle spielt,
in Phantomlinien dargestellt ist. Variationen der abziehbaren Dichtung
sind in der vorliegenden Erfindung ebenfalls vorgesehen. In 10b sind z. B. die Flansche 72, 74 der
Befestigungsanordnung mit einer abziehbaren Dichtung verbunden.
Die oberen Enden dieser Flansche werden in der gezeigten Weise mit
den Platten 12, 14 verschweißt. In 10c ist
eine weitere Alternative gezeigt, bei der die abziehbare Dichtung 36 an
der Verbindung der unteren Abschnitte der Platten 12, 14 gebildet
ist. Die oberen Abschnitte der Platten 12, 14 sind
mit den Befestigungsflanschen 72, 74 verschweißt.
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Wie
nun erkannt wird, wirken die oberen Endabschnitte 80 der
Seitendichtung 22 mit anderen Merkmalen der flexiblen Verpackung 10 zusammen, um
mehreren wichtige Vorteile zu schaffen. Im Einzelnen schaffen die
vergrößerten verjüngten Endabschnitte 80 einen
glatten Übergang
von Innenraum der flexiblen Verpackung 10, wodurch ein
Einschließen
des Produkt in dem Gleiter und den Oberflächen der Befestigungsschienen
verhindert wird, wenn das Produkt ausgegossen oder auf andere Art abgegeben
wird. Außerdem
hilft der vergrößerte verjüngte Abschnitt 80,
den Gleiter 30 an den Befestigungsschienen 26, 28 zu
befestigen, indem ein Freiraum von den Bodenflächen 26a, 28a der
Befestigungsschienen beibehalten wird. Die vergrößerten verjüngten Abschnitte 80 der
Seitendichtungen 22 verfestigen und versteifen ferner die
Kantenabschnitte der Platten 12, 14 im unmittelbaren
Bereich der Parkposition des Gleiters 30.
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Der
größte Betrag
der Kraft, die vom Benutzer am Gleiter 30 ausgeübt wird,
tritt häufig
beim Schließen
des Gleiters auf, wenn die Befestigungsschienen nicht verriegelt
oder voneinander getrennt sind. Wenn sich der Gleiter 30 in
der Mitte seines Verfahrweges längs
der Befestigungsschienen befindet, erhält der Benutzer die Empfindung
der richtigen Richtung der Gleiterbewegung. Wenn sich der Gleiter 30 jedoch
in der Parkposition und insbesondere in der "geöffneten
Parkposition" befindet,
die in 1 gezeigt ist, kann die anfängliche Kraftausübung des Benutzers
fehlgerichtet werden. Der vergrößerte verjüngte Abschnitt 80 schafft
eine zusätzliche
Steifigkeit und Starrheit für
die flexible Verpackung an dem ursprünglichen Punkt, an dem ein
Druck auf den Gleiter ausgeübt
wird, wodurch weiter zu der Gewissheit beigetragen wird, dass der
Befestigungseingriff zwischen Gleiter 30 und den Schienen 26, 28 aufrechterhalten
wird.
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In 4 wird
ein Verbraucher, der die flexible Verpackung schließen möchte, den
vergrößerten Seitendichtungsabschnitt 80 ergreifen
und in die Richtung des Pfeils 81 ziehen, während er
den Gleiter 30 in die Richtung des Pfeils 31 zieht
oder drückt. Die
zusätzliche
Steifigkeit und Starrheit, die durch den vergrößerten Seitendichtungsabschnitt 80 geschaffen
wird, wird an einem Punkt der optimalen Wirksamkeit bereitgestellt,
um in geeigneter Weise auf Kräfte
zu reagieren, die an dem Gleiter 30 ausgeübt werden,
und um den Widerstand der Schienen 24, 26 zu überwinden,
um einen eingreifenden verriegelten Zustand wiederherzustellen,
wenn die Befestigungsschienen miteinander verriegelt werden. Ein Fachmann
wird erkennen, dass der "Rollwiderstand" oder der dynamische
Widerstand gegen eine Bewegung des Gleiters 30 häufig geringer
ist als der anfängliche
statische Widerstand gegen eine Bewegung des Gleiters weg von der
z. B. in 4 gezeigten vollständig geöffneten
Parkposition.
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Die
zusätzliche
Steifigkeit und Starrheit, die der flexiblen Verpackung 10 und
insbesondere den Platten 12, 14 durch den vergrößerten Seitendichtungsabschnitt 80 verliehen
wird, hat weitere Vorteile zur Folge, wenn Platten 12, 14 mit
geringem Gewicht verwendet werden. Zum Beispiel ist bei Platten
des Einzel-Polyolefin-Typs,
bei dem keine Laminatfolie (wie etwa PET oder NYLON) verwendet wird,
um die Trägerplatte
zu versteifen oder zu unterstützen,
häufig
die Verwendung von gleitenden Reißverschlüssen ausgeschlossen, da eine
maximale Steifigkeit und Starrheit, die zum Betätigen eines Befestigungsgleiters
erforderlich sind, nicht erreicht werden können. Bei vergrößerten Seitendichtungsabschnitten
gemäß den Prinzipien
der vorliegenden Erfindung wird jedoch eine angemessene Steifigkeit
selbst für
so genannte "Einzel"-Folien mit geringem
Gewicht geschaffen.
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Wie
in 10 angegeben ist, sind Flansche 72, 74 vorzugsweise
an ihren unteren Enden mit Platten 12, 14 verbunden,
um zu verhindern, dass das Produkt zwischen den Flansch 72 und
die Platte 12 sowie zwischen den Flansch 74 und
die Platte 14 eintritt. In bestimmten Anwendungen kann
das keine kritische Forderung sein. In 10 ist
der obere Abschnitt der Platte 12 für Erläuterungszwecke beabstandet
von dem unteren Ende des Flansches 72 dargestellt. In der
Praxis ist es im Allgemeinen vorzuziehen, dass dieser Abstand eliminiert
ist, wobei die Platte 12 in einem engen Kontakt mit dem
Flansch 72 ist. Gleichfalls ist jeder Spalt zwischen der
Platte 14 und dem unteren Ende des Befestigungsflansches 74 vorzugsweise
eliminiert. Obwohl es am stärksten bevorzugt
ist, dass die abziehbare Dichtung gebildet wird, indem die Platte 14 mit
dem Befestigungsflansch 72 verbunden wird, kann die abziehbare Dichtung,
vorzugsweise eine hermetische Dichtung zwischen den Befestigungsflanschen 72, 74 oder
direkt zwischen den Platten 12, 14 gebildet werden, wobei
diese alternativen Konstruktionen weniger bevorzugt sind als die
in 10 gezeigte Anordnung.
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Nunmehr
in 13 ist die flexible Verpackung 10 so
gezeigt, dass sie mit den Platten 12, 14, der
Seitendichtung 22, dem oberen vergrößerten Seitendichtungsabschnitt 80 und
den Befestigungsschienen 26, 28 in der oben beschriebenen
Weise aufgebaut ist. Die Befestigungsschienen 26, 28 sind vorzugsweise
mit Flanschen 72, 74 verbunden (in 13 nicht
sichtbar). 13 veranschaulicht schematisch
die kommerzielle Herstellung der flexiblen Verpackung 10.
Wie von einem Fachmann anerkannt wird, erfordert die praktische
kommerzielle Montage die Anerkennung von Toleranzen der Vorrichtung
und der Materialien, die zum Herstellen eines brauchbaren kommerziellen
Produkts verwendet werden. Die Schienen 26, 28 werden
schließlich
unter Verwendung von Heißsiegelvorrichtungen
mit den Platten 12, 14 mechanisch gekoppelt. Ein
Spalt 110, der in 13 gezeigt
ist, repräsentiert
den Toleranzbereich oder die Fehlerspanne der Werkzeugausrichtung,
die beim Befestigen der Befestigungsschienen 26, 28 verwendet
werden. Wie erwähnt
wurde, ist es bevorzugt, dass das obere Ende des vergrößerten Seitendichtungsabschnitts 80 unter
den unteren Enden der Befestigungsschienen beabstandet ist, wie
etwa das untere Ende 26a der Befestigungsschiene 26,
die in 13 sichtbar ist. Es ist ferner
vorzuziehen, dass sich der Spalt g bis über das Ende 56 des
Gleiters 30 hinaus fortsetzt.
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Ein
Spalt 116 repräsentiert
einen Toleranzbereich oder eine Fehlerspanne für die gewünschte Positionierung des oberen
Endes des vergrößerten Seitendichtungsabschnitts 80,
um einen Freiraum für die
untere Kante des Gleiters 30 zu schaffen. Wie in 13 gezeigt
ist, liegt das obere Ende des vergrößerten Seitendichtungsabschnitts 80 an
der äußersten
Grenze seines Toleranzbereichs. Das obere Ende des vergrößerten Seitendichtungsabschnitts 80 liegt
vorzugsweise in dem Spalt 116 und nicht an einem Ende davon.
Der Spalt 116 berücksichtigt
außerdem
eine Verkantung oder eine Winkelfehlpositionierung oder Fehlausrichtung,
wenn das obere Ende der Seitendichtung 80 von einer Position
parallel zu den Befesti gungsschienen geringfügig angewinkelt ist, was in
einer praktischen kommerziellen Umgebung vorkommen kann.
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Ein
Band 120, das in 13 gezeigt
ist, repräsentiert
ein Heißsiegeln
des Befestigungsflansches mit den Platten 12 oder 14.
Dieses Heißsiegeln 120 schafft
die prinzipielle mechanische Befestigung der Befestigungsschienenbaueinheit
an den Verpackungsplatten. Das Band 36 ist die abziehbare
Dichtung, vorzugsweise eine hermetische Dichtung zwischen der Platte 14 und
dem Befestigungsflansch 72. Ein Spalt 124 repräsentiert
den gewünschten
Produktionsabstand zwischen der Produktionsdichtung 120 und
der abziehbaren Dichtung 36. Das restliche Band 128 repräsentiert
den Produktionstoleranzbereich oder die Fehlerspanne zum Positionieren
der abziehbaren Dichtung 36 in Bezug auf die Verpackungsplatten.
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In
einer kommerziellen Ausführungsform umfasst
die flexible Verpackung 10 einen Kunststoffbeutel mit einer
Breite von etwa 6,5 Zoll (etwa 16,51 cm) von Seitenkante zu Seitenkante
und einer Gesamthöhe
von etwa 10,75 Zoll (etwa 27,31 cm). Die Befestigungsschienen 26, 28 haben
eine Höhe
von etwa 2 Millimetern mit Spalten 110, 116, die
jeweils eine Höhe
von 2 Millimetern besitzen. Wie in der oberen rechten Ecke von 13 gezeigt
ist, steht ein Anschlag 68 um eine Strecke u über die
obere Kante der Befestigungsschienen vor. In 13 ist
nur die obere Kante 26b sichtbar. In 10 sind
die oberen Enden der Platten 12, 14 vorzugsweise
um eine Strecke p, die im Bereich von 2 bis 3 mm liegt, von den Bodenkanten
der Befestigungsschienen beabstandet. Die Heißsiegeldichtung 120 und
die abziehbare Dichtung 36 haben jeweils eine Höhe von 6
Millimetern und ein Spalt 124, der zwischen beiden angeordnet
ist, hat eine Höhe
von 2 Millimetern. Der gewünschte
Abstand zwischen der Heißsiegeldichtung 12 und
der abziehbaren Dichtung 36 besitzt einen maximalen Wert
von 2 Millimetern und einen minimalen Wert, der erforderlich ist,
um ein Überlappen
der Heißsiegeldichtung
und der abziehbaren Dichtung zu vermeiden. Die Seitendichtung 22 besitzt
eine Breite im Bereich von 3 bis 8 Millimetern und der Anschlag 68 besitzt
eine Breite (siehe das Bezugszeichen d in 1) im Bereich
von 2,0 bis 8,0 mm. Wie unter Bezugnahme auf 13 erkannt
werden kann, ist das obere Ende der Seitendichtung um einen wesentlichen
Abstand unter der oberen Kante der flexiblen Verpackung beabstandet.
Dieser Abstand liegt zwischen einem minimalen Wert, der gleich der
kombinierten Höhe
aus den Befestigungsschienen und dem Spalt 110 ist, und
einem maximalen Wert, der gleich der kombinierten Höhe der Befestigungsschienen,
des Spalts 110 und des Spalts 116 ist.
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In 14 sind
verschiedene alternative Merkmale in Bezug auf eine flexible Verpackung 130 dargestellt.
Der rechte Abschnitt der flexiblen Verpackung 130 ist mit
der oben beschriebenen flexiblen Verpackung 10 identisch
mit Ausnahme der Hinzufügung
eines Aufhängelochs,
das in dem vergrößerten Seitendichtungsabschnitt 80 ausgebildet
ist. Die flexible Verpackung 130 besitzt eine linke Seitendichtung 20,
wie oben unter Bezugnahme auf 1 beschrieben
wurde. Bei der flexiblen Verpackung 130 ist jedoch das
obere Ende der Seitendichtung 20 am Bezugszeichen 138 in ähnlicher
Weise wie das des vergrößerten Seitendichtungsabschnitts 80 vergrößert. Ein
optionales Aufhängeloch 140 ist
in dem vergrößerten Seitendichtungsabschnitt 138 ausgebildet. Obwohl
die Aufhängelöcher 132, 140 mit
einer Kreisform dargestellt sind, kann tatsächlich jede Form (z. B. oval)
ebenso verwendet werden. Aufhängelöcher 132, 140 können durch
Stanzen ausgebildet werden bevor oder nachdem die Seitendichtungen
vollständig
ausgebildet werden bzw. wurden, wobei bevorzugt ist, dass die oberen
Enden der Seitendichtungen eine vollständige Dichtung der Platten
und anderer Komponenten der flexiblen Verpackung schaffen. Ein Fachmann
wird anerkennen, dass die Löcher
den Wärmeschutz
an dem vergrößerten Seitendichtungsabschnitt
verbessern. Dies hilft, die Gleichförmigkeit des verjüngten Bereichs
und der Dimensionierung des Spalts g sowie die Gleichförmigkeit
der Schrumpfung beizubehalten, wodurch die Fertigungskontrolle verbessert
wird. Bei Bedarf kann die Verschweißform in dem Bereich der Aufhängelöcher hohl
gestaltet werden, selbst dann, wenn das Merkmal der Aufhängelöcher nicht
vorhanden ist, um einen weiteren Vorteil des Wärmeschutzes zu erreichen. Es
kann außerdem
in einigen Fällen
bevorzugt sein, die Aufhängelöcher 132, 140 als
Teil der Bildung der Seitendichtung unter Verwendung einer Technik
des thermischen Schneidens oder des thermischen Stanzens auszubilden.
Bei der Verwendung der beiden Aufhängelöcher 132, 140 kann
die flexible Verpackung 130 eine bessere Darstellung eines
Kunstwerks oder anderer Angaben, die auf den Platten der flexiblen Verpackung
getragen werden, ermöglichen.
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Es
ist im Allgemeinen vorzuziehen, dass Text- oder graphische Informationen
im Allgemeinen senkrecht zu den Seitenkanten der flexiblen Verpackung
ausgerichtet sind. Wenn lediglich ein Aufhängeloch vorgesehen ist, wird
die Verpackung gemäß der Verteilung
des Produkts in der flexiblen Verpackung in einer vertikalen Ebene
gedreht hängen. Wenn
eine Unterstützung
durch zwei Aufhängelöcher 132, 140 gegeben
ist, ist die flexible Verpackung in einer aufrechten Position ausge richtet,
wodurch es einfacher wird, die Text- und graphischen Informationen,
die auf der Verpackung vorhanden sind, zu lesen. Bei Bedarf können die
Text- und graphischen Informationen, die auf der hinteren Platte
gedruckt sind, umgekehrt werden, so dass ein Verbraucher die Verpackung "kippen" kann, um die hintere
Platte zu untersuchen, ohne dass er die Verpackung von den Aufhängungsträgern entfernen
muss, die durch die Aufhängelöcher 132, 140 verlaufen.
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Obwohl
die Verpackungsöffnung,
die Befestigungsschienen und zugehörige Merkmale an dem oberen
Ende der flexiblen Verpackung dargestellt sind, soll die vorliegende
Erfindung Anordnungen abdecken, bei denen die Öffnung und zugehörige Strukturen
an der Seite oder am Boden der flexiblen Verpackung vorgesehen sind.
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Unter
Bezugnahme auf die 15 bis 25 und
anfangs auf die 25 wird eine verbesserte Verpackung
gemäß den Prinzipien
der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die Verpackung 200 enthält die Merkmale
der flexiblen Verpackung 10, die oben beschrieben wurde,
und enthält
zusätzlich
einen Abdeckbandabschnitt 204, der sich über eine Schwächungslinie 208 erstreckt,
die in den Platten 12, 14 ausgebildet ist. Die
Schwächungslinie 208 kann
unter Verwendung von verfügbaren
herkömmlichen
Techniken ausgebildet werden und wird vorzugsweise unter Verwendung
von Laserschneidtechniken ausgebildet. Die Schwächungslinie 208 erstreckt
sich vorzugsweise über
die Breite der flexiblen Verpackung 200 von einer Seitenkante
zur anderen. Wie in 25 gezeigt ist, erstreckt sich
die Schwächungslinie 208 zur
Kante 18, die sich an der Seitendichtung 22 befindet.
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Das
Abdeckband 204 dient vorzugsweise für ein leichtes Entfernen durch
Abreißen
bei einer intuitiven manuellen Betätigung, die keine bestimmten Richtungen
erfordert. Vorzugsweise ist eine Nut 210 in der Kante 18 ausgebildet
und befindet sich geringfügig
oberhalb des Anschlags 68. Eine angewinkelte oder diagonale
Schwächungslinie 212 erstreckt
sich von der Nut 210 zu einer Öffnung 214, die den
Gleiter 30 umgibt. Der Gleiter 30 ist vorzugsweise
an der vollständig
geschlossenen Stellung an den Befestigungsschienen angeordnet und
wird in der geschlossenen Stellung von der Öffnung 214 umgeben.
Um einen Zugang zum Verpackungsinhalt zu erlangen, ergreift ein
Benutzer die obere Kante des Abdeckbandes 204, wodurch
er ein anfänglichen
Aufreißen an
der Nut 210 bewirkt. Das Aufreißen setzt sich längs der
diagonalen Linie 212 fort, erreicht die Öffnung 214 und
setzt sich längs
der Öffnung 214 zur
Linie 208 fort. Bei einem fortgesetz ten Aufreißen über die
Breite der Verpackung 200 wird das Abdeckband 204 entfernt,
wobei die Verpackung im Wesentlichen ähnlich wie die oben in den 1 bis 14 beschriebenen
Verpackungen zurückbleibt.
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Nochmals
in 25 enthält
das Abdeckband eine obere Rippendichtung 220 und einen
seitlichen Rippendichtungsabschnitt 222. Die obere Rippendichtung 220 und
die seitliche Rippendichtung 222 werden vorzugsweise in
getrennten Dichtungsoperationen ausgebildet und werden so hergestellt,
dass sie sich für
eine Unversehrtheit und Abdichtung des Verpackungsinnenraums gegenseitig
geringfügig überlappen.
Die Unterseite der seitlichen Rippendichtung 222 endet
an oder geringfügig über dem
Endanschlag 68. Es ist am stärksten bevorzugt, dass die
seitliche Rippendichtung 222 geringfügig über dem Endanschlag 68 endet,
um eine Störung
mit der gesteuerten Bildung des Endanschlags zu vermeiden, der,
wie oben hervorgehoben wurde, eine Form und eine Position besitzt,
die neuartige Vorteile schaffen. Die Nut 210 in der bevorzugten
Ausführungsform,
die in 25 gezeigt ist, ist an dem unteren
Ende der seitlichen Rippendichtung 222 ausgebildet. Bei
Bedarf könnte
die Nut in einem Spalt zwischen dem Endanschlag 68 und
einer seitlichen Rippendichtung ausgebildet sein, die in Bezug auf
die in 25 dargestellte seitliche Rippendichtung
verkürzt
ist.
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In
den 15 bis 18 ist
des Weiteren eine flexible Verpackung 230 gezeigt. Die
Verpackung 230 ist im Wesentlichen mit der oben beschriebenen
Verpackung 200 identisch mit der Ausnahme, dass die Öffnung 214 mit
der diagonalen Linie 212 nicht direkt in Verbindung steht.
Ein Aufreißen
der Verpackung 230 zum Entfernen des Abdeckbandes 204 wird
an der Nut 210 ausgelöst
und setzt sich längs
der diagonalen Linie 212 zu einem Schnittpunkt mit der
Schwächungslinie 208 fort.
Bei Bedarf kann der Abschnitt der Schwächungslinie 208, der
durch das Bezugszeichen 232 angegeben ist, d. h. die Linie zwischen
der diagonalen Linie 212 und der Kante 18 weggelassen
werden. Ferner können
die Schwächungslinie 208 und
die diagonale Linie 212 in einer einzigen Operation unter
Verwendung von herkömmlichen
Techniken, wie etwa Laserschneiden ausgebildet werden. Als eine
weitere Alternative kann die diagonale Linie 212 so hergestellt
werden, dass sie entweder über
ihre gesamte Länge
oder an dem Schnittpunkt mit der Schwächungslinie 208 gekrümmt ist. 15 zeigt
ein mittiges Aufhängeloch 234,
das in der oberen Rippendichtung 220 ausgebildet ist.
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In 19 ist
die flexible Verpackung 240 im Wesentlichen identisch mit
der fle xiblen Verpackung 230 mit der Ausnahme, dass die Öffnung 214 weggelassen
ist. Die Anordnung von 19 wird vorzugsweise dann verwendet,
wenn die Breite des Gleiters 30 verringert ist oder das
Abdeckband ausreichend flexibel ist oder einen vergrößerten Querschnitt
besitzt, so dass der Gleiter 30 vollständig umgeben ist, ohne dass
eine Öffnung
erforderlich ist, um die Spannung in dem Material, das das Abdeckband
bildet, abzuleiten. Diese Ausführungsform,
die in 19 dargestellt ist, liegt nicht
im Umfang der Ansprüche und
ist lediglich für
Erläuterungszwecke
enthalten.
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In 20 ist
ein Querschnitt der flexiblen Verpackung 200 gezeigt. Das
Abdeckband 204 ist vorzugsweise als eine kontinuierliche
einteilige Verlängerung
der Platten 12, 14 ausgebildet, deren oberen freien
Kanten miteinander verbunden sind, um eine obere Rippendichtung 220 zu
bilden.
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In 21 ist
eine beispielhafte Werkzeugbestückung
zum Bilden der Verpackung 200 gezeigt. Ein Paar oberer
Dichtstäbe 250 bildet
eine obere Rippendichtung 220, während ein Paar mittlerer Dichtstäbe 252 die
Platten 12, 14 mit Befestigungsflanschen 72, 74 verbinden.
Untere Dichtstäbe 254 bilden
die abziehbare Dichtung 36 und das Schweißband 78 (20).
Der Boden der Verpackung 200 ist, wie es bei den anderen
hier gezeigten flexiblen Verpackungen bevorzugt ist, durch eine
Sackfalte 258 gebildet.
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In 22 ist
eine flexible Verpackung 260 im Wesentlichen mit der flexiblen
Verpackung 230 von 18 identisch
mit Ausnahme einer gekrümmten Schwächungslinie 264,
die die Nut 210 mit der Schwächungslinie 208 verbindet.
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23 zeigt
eine flexible Verpackung 270, die der flexiblen Verpackung 230 ähnlich ist
mit der Ausnahme, dass große
oder verjüngte
Seitendichtungen an jeder Seite der Verpackung vorgesehen sind.
Aufhängelöcher 132, 140 sind
in den verjüngten Seitendichtungsabschnitten
ausgebildet und bei Bedarf kann ein optionales mittiges Aufhängeloch 234 in dem
oberen Rippendichtungsabschnitt 220 ausgebildet sein. Wie
bei den anderen hier gezeigten Ausführungsformen ist es im Allgemeinen
bevorzugt, dass die vergrößerten oder
verjüngten
Seitendichtungsabschnitte kurz vor der Schwächungslinie 208 enden.
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24 ist
eine Schnittansicht einer optionalen flexiblen Verpackung 280,
die im Wesentlichen der oben beschriebenen flexiblen Verpackung 200 ähnlich ist
mit der Ausnahme, dass ein Abdeckbandelement 282 von den
Platten 12, 14 getrennt ausgebildet und mit den
oberen Enden der Platten durch herkömmliches Schweißen oder
andere Verbindungstechniken verbunden ist. Es ist am stärksten bevorzugt,
dass das Abdeckband 282 mit den oberen Enden der Platten 12, 14 an
dem Punkt der Dichtung mit den Flanschen 72, 74 verbunden
ist. Die Schwächungslinie
zum Entfernen des Abdeckbandes 282 kann entweder über oder
unter dem Punkt der Dichtung mit dem Rest der flexiblen Verpackung
ausgebildet sein.
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Die
Zeichnung und die vorhergehenden Beschreibungen sollen nicht die
einzige Form der Erfindung in Bezug auf ihren Aufbau und ihre Funktionsweise
repräsentieren. Änderungen
an der Form oder den Proportionen von Teilen sowie die Ersetzung durch
Entsprechungen sind vorgesehen, wenn es die Umstände ergeben oder als zweckdienlich
erscheinen lassen; und obwohl spezielle Ausdrücke verwendet wurden, sind
sie lediglich in einem allgemeinen und beschreibenden Sinn und nicht
für den
Zweck der Einschränkung
vorgesehen, wobei der Umfang der Erfindung durch die folgenden Ansprüche dargestellt
ist.