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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen implantierbare Knochenschrauben
und Knochenplatten, und im Speziellen eine Vorrichtung zur perkutanen
Sicherung einer Knochenschraube und einer Knochenplatte am Knochen
eines Patienten.
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Hintergrund der Erfindung
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Minimal
invasive chirurgische Techniken wurden für viele verschiedene Arten
chirurgischer Verfahren entwickelt. Mit solchen Techniken wird versucht,
das Ziel des chirurgischen Verfahrens zu erreichen und gleichzeitig
die operativen Verletzungen des Patienten zu minimieren. Solche
durchgeführten Operationen
bei Anwendung minimal invasiver Techniken führen im Allgemeinen zu niedrigerer
postoperativer Morbidität,
verkürztem
postoperativem Hospitalaufenthalt, geringeren postoperativen Schmerzen, verringerten
Kosten und schnellerer Erholung im Vergleich zu "offenen" oder konventionellen chirurgischen
Techniken. Auf Grund der erwähnten
Vorteile werden diese minimal invasiven Techniken in einer wachsenden
Anzahl von chirurgischen Verfahren angewendet. Beispielsweise wurden
minimal invasive Techniken in der Form von laparoskopischen Verfahren,
zum Beispiel die laparoskopische Kolektomie bei Darmkrebs entwickelt.
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Trotz
der zunehmenden Anwendung in anderen chirurgischen Feldern sind
minimal invasiver Techniken bisher für den Gebrauch in orthopädischen
Verfahren nicht wesentlich entwickelt worden. Insbesondere obwohl
orthopädische
Chirurgen den allgemeinen Prinzip anerkannt haben, daß der Beibehaltung
des Weichgewebes signifikante Bedeutung für den postoperativen Heilungsprozeß zukommt,
sind konventionelle Techniken immer noch weit verbreitet, bei denen
das Weichgewebe vollständig
geöffnet
wird, um kompletten Zugang zur darunterliegenden Knochenstruktur
zu erhalten. Eine Ursache dafür
sind die besonderen Eigenheiten vieler orthopädischer Verfahren. Insbesondere
beinhalten orthopädische
Verfahren häufig
die "Einbringung" (d.h. Implantation)
von Vorrichtungen, die im Vergleich zu den bei anderen Operationsformen
verwendeten Implantaten relativ groß sind. Beispielsweise sind
im Fall einer Appendektomie minimal invasive Techniken leicht anwendbar,
da der Chirurg das betreffende Gewebe (d.h. den Appendix des Patienten)
durch die relativ engen Begrenzungen einer Kanüle eines Trokars hindurch treffend
entfernen und danach die notwendigen Nähte einbringen und legen kann.
Jedoch werden, zum Beispiel bei der Traumabehebung schwerer Frakturen
an langen Knochen (z. B. am Femur oder an der Tibia), eine Anzahl von
relativ großen
Platten am gebrochenen Knochen verschraubt oder auf andere Weise
befestigt. Die Größe solcher Platten
wird seit langem als Hindernis für
den Einsatz minimal invasiver Techniken zur Implantation solcher Komponenten
betrachtet.
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Daher
bevorzugen orthopädische
Chirurgen typischerweise die Öffnung
des den zu behandelnden Knochen umgebenden Weichgewebes, um das Operationsgebiet
vollständig
freizulegen und dadurch eine einfache Einbringung der Platten zu
ermöglichen.
Als Ergebnis eines solchen fortgesetzten Einsatzes von "offenen" Verfahren wird nach
wie vor das den Knochen umgebende Weichgewebe umfaßt, wodurch
die normale Blutzirkulation zum behandelten Knochen beeinträchtigt wird,
daß potentiell
zu verzögerter
Heilung der Fraktur und zu erhöhtem
Infektionsrisiko führen
kann. Obwohl bei der Mehrzahl der Patienten, die mit solchen Verfahren
behandelt wurden, die Heilung ohne Komplikationen verlief, treten
unter bestimmten Umständen
Komplikationen wie beispielsweise Infektionen oder Refrakturen auf, welche
den Heilungsprozeß verlängern und
in bestimmten Fällen
zu einem erhöhten
Grad an Nachoperationen führen.
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Als
Ergebnis der eben erwähnten
Mängel, verbundenen
mit traditionellen orthopädischen
Operationen einher mit der Aussicht verbunden mit dem minimal invasiven
Techniken, wurde eine Anzahl von Versuchen unternommen, um einige
der Vorteile bereit zu stellen, die mit den minimal invasiven Techniken
bei bestimmten orthopädischen
Verfahren verbunden sind. Beispielsweise wurden in der Vergangenheit
Plattenfixationsanordnungen zum Einsatz in der Frakturbehebung von
Femuren entwickelt. Solche Anordnungen leiden allerdings an einer
Vielzahl von Nachteilen. Beispielsweise leiden solche Anordnungen
an einen gewissen Grad an Inflexibilität, hinsichtlich der Art und
Weise wie das orthopädische Einzelteil
implantiert wird. Zum Beispiel müssen
die bei solchen Anordnungen benutzten Prothesen vor ihrer Implantation
in der Regel "vormontiert" werden. Da es insbesondere
für den
Chirurgen schwierig, wenn nicht sogar unmöglich ist, sich die implantierte Prothese
bildlich vorzustellen, gestaltet sich der Zusammenbau der Prothese
in vivo gleichfalls schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.
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EP 0617927 stellt eine chirurgische
Vorrichtung zum perkutanen Verbinden eines gebrochenen oberen Teils
des Femurs mit dem Schaft, umfassend eine stangenförmige Verbindungsplatte,
die eine auf dem Knochen anzubringende innere Oberfläche, eine äußere Oberfläche, ein
Oberteil sowie ein mit einem zwecks Einbringung durch eine Inzision
in der Haut angespitzten Ende versehenes Unterteil aufweist, bereit,
wobei die Verbindungsplatte zwei durchgehende Bohrungen im unteren
Abschnitt, zwei nebeneinander liegende schräge Bohrungen mit Schraubgewinde
im oberen Abschnitt und eine Bohrung mit Schraubgewinde senkrecht
zur Achse der Verbindungsplatte sowie zwei lange Schrauben zur Einbringung
in den gebrochenen Teil des Knochens durch die beiden schrägen Bohrungen
mit Schraubgewinde in der Verbindungsplatte und mindestens zwei
kürzere
Schrauben zur Befestigung der Verbindungsplatte am Femurschaft umfaßt.
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Benötigt werden
daher eine Vorrichtung und Methode zur Verwendung bei der Durchführung minimal
invasiver orthopädischer
Verfahren, mit denen eines oder mehrere der oben erwähnten Probleme überwunden
werden können.
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Zusammenfassung der Offenbarung
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Die
vorliegende Erfindung bietet die Möglichkeit der perkutanen Implantation
von orthopädischen Anordnungen,
wobei die Notwendigkeit relativ lange Inzisionen einzusetzen eliminiert
wird. Die Ideen der vorliegenden Erfindung sind in Bezug auf das
Implantieren und Installieren von Knochenplatten an den langen Knochen
des menschlichen Skelettsystems, beispielsweise am Femur, von besonderem
Nutzen. In der Praxis erlaubt die Idee der vorliegenden Erfindung
das Implantieren einer Hüftschraube
und einer Knochenplatte durch eine relativ kleine Inzision (z.B. 2-3
Zentimeter). Einmal implantiert können die Hüftschraube und die Knochenplatte
mit Hilfe der hier beschriebenen Vorrichtung und Techniken ausgerichtet und
miteinander verbunden werden. Durch die Verwendung einer solchen,
im Vergleich zu den bisher verwendeten Techniken (z. B. "offene" Inzisionen), kleinen
Inzision, verringert die Idee der vorliegenden Erfindung die Anzahl
der auftretenden postoperativen Komplikationen wie beispielsweise
Infektionen, Refraktur oder verlängerten
Heilungsprozessen.
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In
einem spezifischen Ausführungsbeispiel zur
Verwendung bei Hüftoperationen
wird eine Instrumentenanordnung zum perkutanen Implantieren einer
Hüftschraube
und einer Knochenplatte bereitgestellt. Die Instrumentenanordnung
enthält
ein Schraubenfestlegungsinstrument, welches zum Sichern an der Hüftschraube
geeignet ist. Das Schraubenfestlegungsinstrument weist ein erstes
Anordnungsmerkmal auf. Die Instrumentenanordnung enthält weiterhin
ein Plattenfestlegungsinstrument, welches zum Sichern an der Knochenplatte
geeignet ist. Das Plattenfestlegungsinstrument weist ein zweites Anordnungsmerkmal
auf. Ein Anordnungsinstrument weist ein drittes Anordnungsmerkmal
auf, welches geeignet ist, mit dem ersten Anordnungsmerkmal und
dem zweiten Anordnungsmerkmal zusammenzuwirken, um das Schraubenfestlegungsinstrument und
das Plattenfestlegungsinstrument in einer vorbestimmten Position
relativ zueinander zu positionieren, wodurch die Hüftschraube
und die Knochenplatte relativ zueinander positioniert werden.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Darstellung eines Knochenschraubenfestlegungsinstruments;
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2 ist
eine entlang der Verbindung 2-2 aus 1 angefertigte
Schnittansicht, in Richtung der Pfeile betrachtet, wobei zur besseren Übersichtlichkeit
der Drehknopf und ein Teil der Stange nicht als Schnittbild dargestellt
sind;
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3 ist
eine perspektivische Darstellung eines Knochenplattenfestlegungsinstruments;
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4 ist
eine entlang der Verbindung 4-4 aus 3 angefertigte
Schnittansicht, in Richtung der Pfeile betrachtet;
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5 ist
eine perspektivische Darstellung eines Anordnungsinstruments;
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6 und 7 sind
perspektivische Darstellungen eines Schraubenführungsinstruments;
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8 ist
eine teilweise angeschnittene perspektivische Darstellung einer
Knochenzylinderschraubenanordnung;
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9 ist
eine perspektivische Darstellung einer Knochenplatte;
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10 ist
eine Untersicht der Knochenplatte aus 9;
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11 ist
eine entlang der Verbindung 11-11 aus 9 angefertigte
Schnittzeichnung, in Richtung der Pfeile betrachtet;
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12–18 sind
schematische perspektivische Darstellungen welche einen Femur eines
Patienten zeigt, während
verschiedener Verfahrensschritte der perkutanen Implantation der
Einzelteile aus 8–11;
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19 ist
eine Draufsicht einer Schraubhülse;
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20 ist
eine vergrößerte perspektivische Teildarstellung
des in 19 eingekreisten und als 20 bezeichneten
Ausschnitts;
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21 ist
eine Draufsicht einer Bohrführung;
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22 ist
eine Draufsicht eines Trokars; und
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23 ist
eine Draufsicht eines Knochenbohrers.
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Ausführliche Beschreibung einer
beispielhaften Ausführungsform
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Obwohl
die Erfindung empfänglich
für verschiedene
Modifikationen und alternative Ausführungen ist, zeigen die Zeichnungen
beispielhaft spezifische Ausführungsbeispiele
der Erfindung, die im folgenden ausführlich beschrieben werden.
Es wird allerdings darauf hingewiesen, daß es keine Absicht ist, die
Erfindung auf die offenbarten jeweiligen Ausführungsformen zu beschränken, sondern
im Gegenteil die Intention ist, alle Modifikationen, Äquivalenzen
und Alternativen, die im Bereich der Erfindung, der durch die angefügten Patentansprüche definiert ist,
zu umfassen.
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Bezugnehmend
auf 1–7 wird
eine Instrumentenanordnung 10 dargestellt, die zum perkutanen
Implantieren einer chirurgischen Vorrichtung in einem Körper eines
Patienten verwendet wird. Wie weiter unten detaillierter erläutert werden
wird, ermöglicht
die Anwendung der Instrumentenanordnung 10, zusammen mit
den entsprechenden Techniken, die Implantation einer solchen Vorrichtung
durch eine relativ kleine Inzision und bietet dadurch, verbunden mit
den minimal invasiven chirurgischen Techniken, eine Anzahl von Vorzügen einschließlich einer
Reduktion der Anzahl von postoperativen Komplikationen wie beispielsweise
Infektionen, Refrakturen oder verlängerten Heilungsprozessen.
Eine besonders nützliche
Ausführung
der Idee der vorliegenden Erfindung betrifft das perkutane Implantieren
einer Knochenplatte 12 (siehe 9–11)
bei der Behandlung der Fraktur eines langen Knochens wie beispielsweise
eines Femurs 200 (siehe 12–18).
In diesem Sinne werden die Ideen der vorliegenden Erfindung hier
in Bezug auf die perkutane Implantation und Sicherung der Oberschenkelknochenplatte 12 beschrieben;
allerdings sollte hierbei beachtet werden, daß solch eine Beschreibung nur
als Beispiel dient und daß andere
Anwendungen der Konzepte der vorliegenden Erfindung möglich sind.
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Die
Instrumentenanordnung 10 enthält ein Schraubenfestlegungsinstrument 14 (siehe 1 und 2),
ein Plattenfestlegungsinstrument 16 (siehe 3 und 4),
ein Anordnungsinstrument 18 (siehe 5) und ein
Schraubenführungsinstrument 20 (siehe 6 und 7).
Das Schraubenfestlegungsinstrument 14 wird für das Erhalten
einer Knochenschraube, beispielsweise eine HüftZylinderschraubenanordnung 22 (siehe 8),
nach ihrer Implantation in einer gewünschten Orientierung verwendet.
In einem beispielhaften Ausführungsbeispiel weist
die Zylinderschraubenanordnung 22 einen äußeren Barrel 24 mit
einer darin befindlichen Schraube 26 auf. Die Schraube 26 weist
einen Schaft 28 auf, welcher an seinem einen Ende ein Gewinde 30 und an
seinem anderen Ende einen Schraubenkopf 32 umfaßt.
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Die
Konfiguration des Gewindes 30 und des Kopfes 32 der
Schraube 26 verhindert, daß sich die Schraube 26 von
dem Zylinder 24 trennt. Im besonderen, wie in 8 illustriert,
erstreckt sich der Schaft 28 der Schraube 26 aus
einer Öffnung 34,
die an einem Ende des Zylinders 24 definiert ist. Der Kopf 32 der
Schraube 26 hat einen Durchmesser, der größer ist
als der Durchmesser der Öff nung 34 und verhindert
dadurch, daß der
Kopf 32 in einer ersten Richtung durch die Öffnung 34 und
damit aus dem Zylinder 24 bewegt werden kann. In ähnlicher
Weise ist der Durchmesser des Gewindes 30 ebenfalls größer als
der Durchmesser der Öffnung 34 und
verhindert dadurch, daß die
Schraube 26 durch die Öffnung 34 und
damit in den (und danach aus dem) Zylinder 24 in der entgegengesetzten
Richtung bewegt werden kann.
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Der
Zylinder 24 der Zylinderschraubenanordnung 22 weist
einen an diesem gesicherten Flansch 36 auf. Wie in 8 gezeigt,
ist der Flansch 36 an dem der Öffnung 34 gegenüberliegenden
Ende des Zylinders 24 gesichert. Der Flansch 36 ist
am Zylinder 24 undrehbar, entweder indem er mit ihm integral
verbunden ist oder durch die Nutzung von Sicherungstechniken wie
beispielsweise Schweißen
gesichert. Wie weiter unten detaillierter erläutert werden soll, arbeitet
der Flansch 36 mit Eigenschaften, die in der Knochenplatte 12 definiert
sind so zusammen, daß die
beiden Einzelteile sicher miteinander verbunden sind.
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Wie
in 9–11 dargestellt,
hat die Knochenplatte 12 einen länglichen Körper 38, welcher einen
Schlitz 40 und mehrere Löcher 42 aufweist.
Wie weiter unten detaillierter erläutert werden wird, kann die
Hüftzylinderschraubenanordnung 22 so
positioniert werden, daß sie
durch den Schlitz 40 zugänglich ist, wobei mehrere Knochenschrauben 212 (siehe 18)
durch die Löcher 42 geschoben und
danach am Femur 200 gesichert werden können. Es sollte hierbei beachtet
werden, daß obwohl
die Knochenplatte 12 hier zwar dahingehend beschrieben
wird und in den Figuren mit vier Löcher 42 dargestellt
wird, jede beliebige Anzahl von Löcher 42 in der Platte 12 definiert
werden können,
um der Platte 12 zu ermöglichen,
mit einer bestimmten fermolaren Anatomie übereinzustimmen, oder um die
Behebung jeder beliebigen Art von Femoralfraktur zu ermöglichen.
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Wie
in 10 dargestellt, hat das eine Ende des Körpers 38 der
Knochenplatte 12 eine gerundete oder kugelförmig geformte
Konfiguration. Solch eine Form ermöglicht ein leichtes Einbringen
der Platte durch das darunterliegende Gewebe bei perkutaner Implantation
der Platte 12. Wie in 9 und 10 dargestellt,
hat das gegenüberliegende
Ende des Körpers 38 der
Knochenplatte 12 einen in diesem festgelegten Kanal 44.
Wie in 17 und 18 dargestellt,
kann der Flansch 36 der Zylinderschraubenanordnung 22 in
den Kanal 44 aufgenommen werden, um die Zylinderschraubenanordnung 22 an der
Knochenplatte 12 zu sichern.
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Wie
in 10 und 11 dargestellt,
hat die Seitenwand des Körpers 38 am
einen Ende des Schlitzes 40 eine Anzahl von festgelegten
Gewinden 46. In einem Ausführungsbeispiel erstreckt sich
das Gewinde 46 über
ungefähr
180° der
Seitenwand des Schlitzes 40. Wie weiter unten detaillierter
erläutert werden
wird, kann das Gewinde 46 mit einem chirurgischen Instrument
so verschraubt werden, daß die Knochenplatte 12 während des
Implantierens der Platte 12 sicher mit dem Instrument verbunden
ist.
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Wie
oben beschrieben wird das Schraubenfestlegungsinstrument 14 bereitgestellt,
um die Zylinderschraubenanordnung 22 während eines perkutanen orthopädischen
Verfahrens in einer gewünschten
Position und/oder Orientierung zu erhalten. Um dieses zu erreichen,
ist das Schraubenfestlegungsinstrument 14 so adaptiert,
daß es
an der Zylinderschraubenanordnung 22 selektiv gesichert
werden kann. Im speziellen umfaßt
das Schraubenfestlegungsinstrument 14 einen Befestigungsmechanismus 48,
welcher ein Paar Arretierungsarme 50 aufweist. Die Arretierungsarme 50 weisen
an ihrem einen Ende einen Widerhaken 52 auf, welcher die Rückseite
des Flansches 36 der Zylinderschraubenanordnung 22 erfaßt. Die
Arretierungsarme 50 sind an einer Außenhülse 54 des Instruments 14 durch
die Verwendung von einem Paar Stiftpins drehbar gesichert. Ein Paar
Federn 58 (siehe 2) üben eine Spannung
auf die Enden der beiden Arretierungsarme 50 aus, die den
Widerhaken 52 gegenüberliegen, um
dadurch die Widerhaken 52 zueinander hin zu drängen. Es
sollte darauf hingewiesen werden, daß sie auf solch eine Art zueinander
gedrängt
werden, daß die
Widerhaken 52 dazu genutzt werden können, die Rückseite des Flansches 36 der
Zylinderschraubenanordnung 22 zu ergreifen und dabei das
Instrument 14 daran zu sichern.
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Die
Schraubenfestlegungsanordnung 14 hat eine längliche
Stange 60, welche durch eine in der Außenhülse 54 definierte
längliche
Bohrung 62 führt. Die
Stange 60 hat einen Drehknopf 64, welcher an ihrem
einen Ende nicht drehbar gesichert ist, wobei das andere Ende der
Stange 60 eine in ihr festgelegte abgeschrägte Spitze 66 hat.
Ein Abschnitt der Stange 60, der zwischen der abgeschrägten Spitze 66 und
dem Drehknopf 64 befindet, hat eine Anzahl von festgelegten
Gewinden 68 darin. Das Gewinde 68 greift gewindemäßig in eine
Anzahl korrespondierender Innengewinden 70 ein, die in
der Seitenwand der Bohrung 62 definiert sind.
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Die
Rotation des Drehknopfes 64 in allgemeine Richtung des
Pfeils 72 in 1 bewirkt eine ähnliche
Rotation (d. h. in Richtung des Pfeils 72 in 1)
der Stange 60. Diese Rotation der Stange 60 bewirkt,
daß das
Gewinde 68 der Stange 60 in das Innengewinde 70 der
Hülse 54 gewindemäßig auf
eine Weise eingreift, in der sich die abgeschrägte Spitze 66 nach
außen
und von der Hülse 54 weg
erstreckt oder auf andere Weise gedrängt wird. Solch eine Auswärtsbewegung
der abgeschrägten
Spitze 66 bewirkt, daß sich
eine Nockenoberfläche 74,
die in der Spitze 66 definiert ist, von einer Nockenoberfläche 76,
die in jedem der Arretierungsarme 50 definiert ist, fortbewegt,
wodurch es den Federn 58 ermöglicht wird, die Arretierungsarme 50 nach
innen aufeinander zu drängen.
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Umgekehrt
bewirkt die Rotation des Drehknopfes 64 in die entgegengesetzte
Richtung (d. h. in die allgemeine Richtung des Pfeils 78 in 1)
eine ähnliche
Rotation (d. h. in Richtung des Pfeils 78 in 1)
der Stange 60. Solch eine Rotation der Stange 60 bewirkt,
daß das
Gewinde 68 der Stange 60 in das Innengewinde 70 der
Hülse 54 gewindemäßig auf
eine Weise eingreift, in der die abgeschrägte Spitze 66 in Richtung
der Hülse 54 zurückzieht
oder auf andere Weise gedrängt.
Solch eine Einwärtsbewegung
der abgeschrägten
Spitze 66 bewirkt, daß die Nockenoberfläche 74 der
Spitze 66 in den Kontakt mit den Nockenoberflächen 76 der
Arretierungsarme 50 gedrängt wird, wodurch die Spannung
der Federn 58 überwunden
wird, so daß die
Arretierungsarme 50 gedrängt werden, nach außen voneinander
wegzubewegen. Auf diese Weise können
die Widerhaken 52 der Arretierungsarme 50 von
den Flansch 36 der Zylinderschraubenanordnung 22 gelöst werden.
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Es
sollte hierbei beachtet werden, daß zusätzlich zu der eben beschriebenen
Nockeneigenschaft die Konfiguration der abgeschrägten Spitze 66 das
anfängliche
Eingreifen des Schraubenfestlegungsinstruments 14 in die
Zylinderschraubenanordnung 22 ermöglicht. Insbesondere funktioniert
die komisch geformte äußere Oberfläche 80 der
abgeschrägten
Spitze 66 als eine Art "Speer", um die Spitze 66 während der
Sicherung des Schraubenfestlegungsinstruments 14 in der
Zylinderschraubenanordnung 22 auf eine obere Oberfläche 82 zu
führen,
die im Flansch 36 der Zylinderschraubenanordnung 22 festgelegt
ist (siehe 8).
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Wie
in 1 und 2 dargestellt, kann das Schraubenfestlegungsinstrument 14 so
konfiguriert sein, daß es
ein Anordnungsmerkmal 84 enthält. Das Anordnungsmerkmal 84 dient
dazu mit den Eigenschaften und Mechanismen, die mit anderen Instrumenten
wie beispielsweise den Plattenfestlegungsinstrument 16 und
dem Anordnungsinstrument 18 zusammen wirken, um das Schraubenfestlegungsinstrument 14 (und
somit auch die Zylinderschraubenanordnung 22) in eine gewünschten
Position und/oder Orientierung positionieren.
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In
einem Ausführungsbeispiel
ist das Anordnungsmerkmal 84 des Schraubenfestlegungsinstruments 14 als
ein Paar von Aussparungen 86 dargestellt. Wie weiter unten
detaillierter erläutert
wird, kann ein Abschnitt des Anordnungsinstruments 18 in die
Aussparungen 86 des Schraubenfestlegungsinstruments 14 und
gleichzeitig in die im Plattenfestlegungsinstrument 16 definierten ähnlichen
Aussparungen bewegt werden, um die Instrumente 14, 16 in einer
vorbestimmten Position relativ zueinander auszurichten oder auf
eine andere Weise zu positionieren.
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In
den 3 und 4 ist das Plattenfestlegungsinstrument 16 detaillierter
dargestellt. Das Plattenfestlegungsinstrument 16 umfaßt ein Gehäuse 88, welches
eine durchgehende längliche
Bohrung 90 aufweist. Eine Stange 92 erstreckt
sich durch die Bohrung 90. Ein Ende der Stange 92 hat
eine Anzahl in ihr definierten Gewinden 94 und erstreckt
sich aus dem einen Ende des Gehäuses 88 heraus.
Das Gehäuse 88 hat
eine in ihm definierte Aussparung 96 auf. Wie weiter unten
detaillierter erläutert
werden soll, ist der Gewindeabschnitt der Stange 92 in
der Aussparung 96 positionierbar, während das Plattenfestlegungsinstrument 16 in
der Knochenplatte 12 gesichert wird. Das Gehäuse 88 des
Plattenfestlegungsinstruments 16 hat eine Tastungstabulator 98, der
aus demselben Ende hervorgeht wie der Gewindeabschnitt der Stange 92.
Die Tastungstabulator 98 kann im Schlitz 40 der
Knochenplatte 12 (siehe 9 und 10)
positioniert werden, um die Knochenplatte 12 in einer gewünschten
Orientierung relativ zum Gehäuse 88 des
Plattenfestlegungsinstruments 16 zu positionieren.
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Wie
in 4 dargestellt, ist Ende der Stange 92 gegenüberliegend
dem Gewindeabschnitt in eine Bohrung 100, die in einer
inneren Hülse 102 definiert ist,
eingepreßt
oder auf eine andere Weise gesichert. Der Gebrauch der inneren Hülse 102 hält die Stange 92 innerhalb
des im Gehäuse 88 des
Plattenfestlegungsinstruments 16 fest. Insbesondere ist
der Durchmesser des Gewindes 94 größer als der Durchmesser der
Bohrung 90 und verhindert dadurch, daß der Gewindeabschnitt der
Stange 92 in das Gehäuse 88 zurückgezogen
werden kann. Darüber
hinaus ist der äußere Durchmesser
der inneren Hülse 102 ebenfalls
größer als
der Durchmesser der Bohrung 90 und verhindert dadurch,
daß die
Hülse 102 (und somit
das daran gesicherte Ende der Stange 92) in der entgegengesetzten
Richtung durch die Bohrung 90 bewegt werden kann.
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Ein
gerändelter
Drehknopf 104 ist an der äußeren Oberfläche der
inneren Hülse 102 gesichert. Eine
Feder 106 spannt den Drehknopf 104 nach unten
in allgemeine Richtung des Gewindeendabschnitts 94 des
Schafts 92. Die auf den Drehknopf 104 durch die
Feder 106 ausgeübte
Federspannung wird dazu genutzt, um das Schraubenführungsinstrument 20 an
das Plattenfestlegungsinstrument 16 zu sichern. Insbesondere
hat das Gehäuse 88 des
Plattenfestlegungsinstruments 16 einen darin definierten
Kanal 108 auf (siehe 3). Ein
im Schraubenführungsinstrument 20 festgelegter
umgedrehter T-förmiger
Flansch 136 (siehe 6 und 7)
kann im Kanal 108 positioniert werden. Wie weiter unten
detaillierter erläutert
wird, spannt die Feder 106 eine untere Oberfläche 133 des
Dreh knopfes 104 in Kontakt mit einer oberen Oberfläche 134 des Schraubenführungsinstruments 20,
wenn der Flansch 136 des Instruments 20 im Kanal 108 positioniert
wird, und sichert dadurch das Schraubenführungsinstrument 20 am
Plattenfestlegungsinstrument 16.
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Ähnlich wie
das Schraubenfestlegungsinstrument 14 kann auch das Plattenfestlegungsinstrument 16 so
konfiguriert werden, daß es
ein Anordnungsmerkmal 110 beinhaltet. Das Anordnungsmerkmal 110 dient
dazu, mit den Eigenschaften oder Mechanismen die anderen Instrumenten,
wie beispielsweise dem Anordnungsmerkmal 84 des Schraubenfestlegungsinstruments 14 und
mit bestimmten zum Anordnungsinstrument 18 gehörigen Eigenschaften
dafür zu
sorgen, daß das
Plattenfestlegungsinstrument 16 (und somit die Knochenplatte 12)
in einer gewünschten
Position und/oder Orientierung positioniert wird.
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In
einem Ausführungsbeispiel
ist das Anordnungsmerkmal 110 des Plattenfestlegungsinstruments 16 als
ein Paar von Aussparungen 112 ausgeführt. Wie weiter unten detaillierter
erläutert
werden wird, kann ein Abschnitt des Anordnungsinstruments 18 in
die Aussparungen 112 des Plattenfestlegungsinstruments 16 zusammen
mit den im Schraubenfestlegungsinstrument 14 festgelegten
Aussparungen 84 bewegt werden, um die Instrumente 14, 16 in einer
vorbestimmten Position relativ zueinander auszurichten oder auf
eine andere Weise zu positionieren.
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In 5 ist
das Anordnungsinstrument 18 detaillierter dargestellt.
Das Anordnungsinstrument 18 wird bereitgestellt, um zwei
Instrumente und somit die daran gesicherten orthopädischen
Einzelteile in einer gewünschten
Position relativ zueinander zu positionieren. In dem hier beschriebenen
Ausführungsbeispiel
wird das Anordnungsinstrument 18 dazu benutzt, das Schraubenfestlegungsinstrument 14 (und somit
die daran gesicherte Zylinderschraubenanordnung 22) und
das Plattenfestlegungsinstrument 16 (und somit die daran
gesicherte Knochenplatte 12) in einer vorbestimmten Position
relativ zueinander zu positionieren. Im speziellen ist das Anordnungsinstrument 18 so
konfiguriert, daß es
sowohl das Schraubenfestlegungsinstrument 14 als auch das
Plattenfestlegungsinstrument 16 auf eine Weise berührt, die dazu
führt,
daß die
beiden Instrumente 14, 16 in einer vorbestimmten
Position relativ zueinander positioniert werden und dadurch die
Zylinderschraubenanordnung 22 und die Knochenplatte 12 in
einer vorbestimmten Position relativ zueinander positioniert werden.
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In
einem noch spezifischeren Ausführungsbeispiel
ist das Anordnungsinstrument 18 so konfiguriert, daß es sowohl
das Schraubenfestlegungsinstrument 14 als auch das Plattenfestlegungsinstru ment 16 auf
eine Weise berührt,
die dazu führt,
daß die
beiden Instrumente 14, 16 in einer vorbestimmten
Position relativ zueinander so verrückt werden, daß der Flansch 36 der
Zylinderschraubenanordnung 22 in den Kanal 44 der
Knochenplatte 12 bewegt wird. Es sollte hierbei beachtet
werden, daß diese
Bewegung und Positionierung des Schraubenfestlegungsinstruments 14 und
des Plattenfestlegungsinstruments 16 ein Eingreifen in
vivo der Knochenplatte 12 und der Zylinderschraubenanordnung 22 nach
ihrer Implantation ermöglicht.
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Um
ein Paar chirurgische Instrumente in der oben beschriebenen Weise
anordnen zu können,
ist das Anordnungsinstrument 18 so konfiguriert, daß es ein
Merkmal oder Merkmale umfaßt,
welche mit zu den anzuordnenden Instrumenten gehörigen Eigenschaften zusammenwirken.
In dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel
ist das Anordnungsmerkmal des Anordnungsinstruments 18 als
ein Paar sich nach außen
erstreckender Anordnungselemente 114 dargestellt. In einem
noch spezifischeren Ausführungsbeispiel,
dargestellt in 5, ist das Anordnungsinstrument 18 als
ein gabelförmiges
Instrument konfiguriert, welches ein Griff 116 hat, das
an einem bogenförmigen
Körper 118 gesichert
ist. In diesem spezifischen Ausführungsbeispiel
sind die Anordnungselemente 114 als ein Paar Zacken 120 konfiguriert,
die sich vom Körper 118 nach
außen
erstrecken. Auf diese Weise wirken die Zacken 120 mit den
Anordnungsmerkmalen 84, 110 des Schraubenfestlegungsinstruments 14 beziehungsweise
des Plattenfestlegungsinstruments 16 zusammen. Im speziellen kann
das Anordnungsinstrument 18 so bewegt werden, daß es das
Schraubenfestlegungsinstrument 14 und das Plattenfestlegungsinstrument 16 berührt, so daß die Zacken 120 von
den darin jeweils definierten Aussparungen 86, 112 aufgenommen
werden. Auf diese Weise werden das Schraubenfestlegungsinstrument 14 und
das Plattenfestlegungsinstrument 16 von den Zacken 120 eingefangen.
Insbesondere wird der zwischen den Aussparungen 86 gelegene
Abschnitt der Außenhülse 54 des
Schraubenfestlegungsinstruments 14, zusammen mit dem zwischen den
Aussparungen 112 gelegenen Abschnitt des Körpers 88 des
Plattenfestlegungsinstruments 16, im zwischen den Zacken 120 definierten
Kanal 122 (siehe 17) festgehalten
oder auf andere Weise gehalten.
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Es
sollte hierbei beachtet werden, daß wenn die Zacken 120 des
Anordnungsinstruments 18 in den jeweiligen Aussparungen 86, 112 der
Instrumente 14, 16 portioniert werden, entsprechend
die Instrumente 14, 16 in einer gewünschten,
vorbestimmten Position relativ zueinander positioniert werden. Im speziellen
ist die Konfiguration der Instrumente 14, 16 (z.
B. dessen dimensionaler Design) darauf abgestimmt, daß in der
oben beschriebenen Weise das Ergreifen der Instrumente durch die
Zacken 120 die daran gesicherten implantierbaren Einzelteile
(d.h. die Zylinderschraubenanordnung 22 und die Knochenplatte 12)
in einer gewünschten
Position relativ zueinander positioniert werden. Wie weiter unten
detaillierter erläutert
wird, erlaubt solch eine Anordnung der implantierten Einzelteile
den Zusammenbau der implantierbaren orthopädischen Anordnung in vivo.
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In
den 6 und 7 ist das Schraubenführungsinstrument 20 detaillierter
dargestellt. Das Schraubenführungsinstrument 20 umfaßt einen
Körper 124,
der eine Anzahl von darin definierten Führungslöchern 126 aufweist.
Wie weiter unten detaillierter erläutert wird, werden Knochenschrauben
zusammen mit dem zur Implantierung benutzten Instrumente durch die
Führungslöcher 126 eingebracht. Wie
in 18 gezeigt, ist das Schraubenführungsinstrument 20 so
konfiguriert, daß sich
die Führungslöcher 126 an
den Löchern 42 der
Knochenplatte 12 ausrichten, wenn das Schraubenführungsinstrument 20 und
die Knochenplatte 12 am Plattenfestlegungsinstrument 16 gesichert
werden.
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Das
Schraubenführungsinstrument 20 hat weiterhin
einen darin definierten Schlitz 128 auf. Die innere Hülse 102 (und
damit der Schaft 92) des Plattenfestlegungsinstruments 16 wird
während
der Sicherung des Schraubenführungsinstruments 20 an das
Plattenfestlegungsinstrument 16 im Schlitz 128 aufgenommen.
Außerdem
hat der Körper 124 des Schraubenführungsinstruments 20 ein
Paar darin definierte Nockenoberflächen 130 auf. Während der
Sicherung des Schraubenführungsinstruments 20 an das
Plattenfestlegungsinstrument 16, drängen die Nockenoberflächen 130 den
Drehknopf 104 nach oben. Im speziellen, während die
innere Hülse 102 des
Plattenfestlegungsinstruments 16 in den Schlitz 128 des
Schraubenführungsinstruments 20 eingeführt wird,
greifen die Nockenoberflächen 130 in
die untere Oberfläche 132 des
Drehknopfes 104 ein (siehe 3 und 4),
und drängen
dadurch den Drehknopf 104 nach oben. Solch eine Aufwärtsbewegung
des Drehknopfes 104 staucht die Feder 106 und
bewirkt dadurch, daß die
untere Oberfläche 132 des
Drehknopfes 104 im Schlitz 128 aufgenommen wird,
während
ebenfalls bewirkt wird, daß eine
Schulterfläche 133 des
Drehknopfes 104 nach unten auf die obere Oberfläche 134 des
Körpers 124 des Schraubenführungsinstruments 20 gedrückt wird. Die
Ausübung
einer solchen Federspannung auf das Schraubenführungsinstrument 20 sorgt
für die
Sicherung der Instrumente 16, 20 zueinander.
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Im
Betrieb kann die chirurgische Instrumentenanordnung 10 zum
perkutanen Implantieren einer orthopädischen Anordnung im Körper eines
Patienten eingesetzt werden. In dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel
kann die chirurgische Instrumentenanordnung 10 zum Implantieren
und Sichern der Knochenplatte 12 und der dazugehörigen Schrauben
am Femur 200 des Patienten eingesetzt werden. Ein Verfahren,
daß die
chirurgische Instrumentenanordnung 10 so verwendet, wird
in 12-18 gezeigt. Vor der Durchführung des chirurgischen
Verfahrens wird eine Anzahl von Planungsschritten durchgeführt. Beispielsweise
kann der Chirurg verschiedene anteroposteriore und laterale Röntgenaufnahmen
des Beckens und des betroffenen Femurs 200 des Patienten überprüfen, um unter
anderem die Frakturstabilität,
die Knochenqualität
und den Winkel zwischen Hals und Schaft des Femur einzuschätzen und
eine Abschätzung
der Länge
der einzusetzenden Knochenplatte 12 vorzunehmen. Eine Vielzahl
von chirurgischen Schablonen (nicht gezeigt) können zur präoperativen Planung beispielsweise
des Plattenwinkels, der Plattenlänge und
der Länge
der Zylinderschrauben (sowohl Länge des
Zylinders als auch der Schraube selbst) verwendet werden.
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Wie
in 12 gezeigt, wird 3–4 Zentimeter distal vom Ansatz
des Trochanter major eine kleine Hautinzision 202 geschnitten.
Die Inzision 202 erstreckt sich durch die Haut und das
darunterliegende subkutane Gewebe bis zur Fascia lata (nicht gezeigt).
Die Fascia lata wird dann longitudinal entlang ihrer Fasern eingeschnitten,
wodurch der Musculus vastus lateralis (nicht gezeigt) freigelegt
wird. Danach wird der Musculus vastus lateralis nach vorne geschoben,
um die laterale Seite des Femurs 200 freizulegen. Sobald
der Femur 200 freigelegt ist, wird ein Führungsstift 204 in
das Zentrum des Femurkopfes 206 eingeführt. Hier soll erwähnt werden,
daß der Chirurg
einen Bildverstärker
(nicht gezeigt) verwenden kann, um sicherzustellen, daß der Führungsstift 204 in
anteriorer/posteriorer Richtung sowie in medialer/lateraler Richtung
zentriert ist. Danach wird mit einer Vielzahl von kanülierten
Fräsern
und Gewindeschneidern (nicht gezeigt) ein Gewindeloch 208 im Femur 200 angelegt,
welches der einzusetzenden Zylinderschraubenanordnung 22 entspricht.
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Wie
in 13 gezeigt, wird nachdem das Gewindeloch 208 im
Femur 200 geformt ist die Zylinderschraubenanordnung 22 implantiert
und am Femur 200 gesichert. Im speziellen wird das Schraubenfestlegungsinstrument 14 zunächst an
der Zylinderschraubenanordnung 22 gesichert und danach
im Körper
des Patienten implantiert. Um das Schraubenfestlegungsinstrument 14 an
der Zylinderschraubenanordnung 22 zu sichern, dreht der
Chirurg zuerst den Drehknopf 64 (und damit die Stange 60)
des Instruments 14 in eine Richtung, welche bewirkt, daß das Gewinde 68 der
Stange 60 in das Innengewinde 70 der Hülse 54 gewindemäßig auf
eine solche Weise eingreift, daß sich
die abgeschrägte
Spitze 66 nach innen und in Richtung der Hülse 54 hin
zurückzieht
oder auf andere Weise drängt.
Solch eine Bewegung der abgeschrägten
Spitze 66 nach innen bewirkt, daß die Nockenoberfläche 74 der
Spitze 66 mit den Nockenoberflächen 76 der Arretierungsarme 50 in
Kontakt kommt, wodurch die Spannung der Federn 58 überwunden
wird, so daß sich
die Arretierungsarme 50 nach außen voneinander weg drängen.
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Sobald
die Arretierungsarme 50 in dieser ausgestreckten Stellung
voneinander entfernt positioniert sind, bewegt der Chirurg das Instrument 14 auf eine
solche Weise, daß es
den Widerhaken 52 der Arretierungsarme 50 erlaubt,
hinter den Flansch 36 der Zylinderschraubenanordnung 22 zu
gleiten. Danach dreht der Chirurg den Drehknopf 64 (und
damit die Stange 60) des Instruments 14 in eine
Richtung, welche bewirkt, daß das
Gewinde 68 der Stange 60 in das Innengewinde 70 der
Hülse 54 gewindemäßig auf
eine solche Weise eingreift, daß sich
die abgeschrägte
Spitze 66 nach außen
und von der Hülse 54 weg
erstreckt oder auf andere Weise drängt. Solche eine Bewegung der
abgeschrägten
Spitze 66 nach außen
bewirkt, daß sich
die Nockenoberfläche 74 der Spitze 66 von
der Nockenoberfläche 76 auf
jedem der Arretierungsarme 50 fortbewegt, wodurch es den Federn 58 ermöglicht wird,
die Arretierungsarme 50 nach innen aufeinander zuzudrängen. Solch
eine Bewegung der abgeschrägten
Spitze 66 nach außen bewirkt
außerdem,
daß deren
komisch förmige äußere Oberfläche 80 so
bewegt wird, daß sie
die obere Oberfläche 82 des
Flansches 36 der Zylinderschraubenanordnung 22 berührt. Solch
eine Bewegung der Arretierungsarme 50 nach innen zueinander
bewirkt gemeinsam mit der durch die abgeschrägte Spitze 66 auf
die obere Oberfläche 82 des
Flansches 36 ausgeübten
Kraft, daß die
Widerhaken 52 die Rückseite des
Flansches 36 ergreifen oder auf andere Weise mit ihr in
Kontakt drängen
und dadurch das Schraubenfestlegungsinstrument 14 an der
Zylinderschraubenanordnung 22 gesichert wird, wie in 14 gezeigt.
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Sobald
das Schraubenfestlegungsinstrument 14 an der Zylinderschraubenanordnung 22 gesichert
wurde, kann die Zylinderschraubenanordnung im Körper des Patienten implantiert
werden. Der Führungsstift 204 wird
während
einer solchen Implantation der Zylinderschraubenanordnung 22 benutzt.
Im speziellen ist der Schaft 28 der Schraube 26 der
Zylinderschraubenanordnung 22 kanüliert und, als Ergebnis, entlang
des Schaftes des Führungsstiftes 204 vorwärts bewegt.
Auf solch eine Weise wird die Zylinderschraubenanordnung 22 mit dem
daran gesicherten Schraubenfestlegungsinstrument 14 entlang
des Führungsstiftes 204 durch
die Inzision 202 und durch das darunterliegende Gewebe
bis zu einer Lokalität
vorwärtsbewegt,
an dem das Gewinde 30 der Schraube 26 in das im
Femur 200 angelegte Gewindeloch 208 eintritt.
Ein kanülierter Schraubendreher 210 wird
entlang des Führungsstiftes 204 vorwärtsbewegt,
um das Implantieren der Zylinderschraubenanordnung 22 zu
unterstützen,
und kann später
dazu verwendet werden, die Schraube 26 der Zylinderschraubenanordnung 22 in
den Femur 200 bis zu einer Position einzuschrauben, in
der sich das Gewinde 30 der Schraube 26 im Zentrum des
Femurkopfes 206 befindet. Bildverstärkung kann zur Sicherstellung
der korrekten Lage der Zylinderschraubenanordnung 22 eingesetzt
werden. Sobald die Zylinderschraubenanordnung 22 vollständig im Femur 200 eingesetzt
ist, wird der Führungsstift 204 aus
dem Femur 200 entfernt.
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Wie
in 14 gezeigt, erstreckt sich, wenn sich auf solch
einer Weise der Zylinderschraubenanordnung 22 implantiert
ist, ein Abschnitt des Schraubenfestlegungsinstruments 14 durch
die Inzision 202 aus dem Körper des Patienten heraus.
In einem spezifischen Ausführungsbeispiel
sind die Anordnungsaussparungen 86 auf dem Abschnitt der
Außenhülse 54 des
Schraubenfestlegungsinstruments 14 definiert, der sich
außerhalb
des Körpers
des Patienten befindet.
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Der
Chirurg kann danach die Knochenplatte 12 in den Körper des
Patienten implantieren. Um dies zu tun, sichert der Chirurg die
zu implantierende Knochenplatte 12 am Plattenfestlegungsinstrument 16. Im
speziellen zieht der Chirurg den Drehknopf 104 des Instruments 16 nach
oben, um das Gewinde 94 der Stange 92 in der Aussparung 96 des
Gehäuses 88 zu
positionieren. Mit dem Gewinde 94 in der Aussparung 96 positioniert,
bewegt der Chirurg das Instrument 16 bis zum Kontakt mit
der oberen Oberfläche
der Knochenplatte 12, so daß der Positionierungszapfen 98 des
Instruments 16 im Schlitz 40 der Knochenplatte 12 positioniert
ist. Danach dreht der Chirurg den Drehknopf 104, was bewirkt,
daß das Gewinde 94 der
Stange 92 in das in der Knochenplatte 12 definierte
Innengewinde 46 gewindemäßig eingreift und dadurch das
Plattenfestlegungsinstrument 16 an der Knochenplatte 12 sichert.
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Sobald
das Instrument 16 auf solch eine Weise an der Knochenplatte 12 gesichert
ist, kann der Chirurg die Platte 12 in den Körper implantieren. Im
speziellen, wie in 15 und 16 transparent gezeigt,
bewegt der Chirurg das abgerundete Ende der Knochenplatte 12 durch
die Inzision 202 und das darunterliegende Gewebe bis zu
einem Punkt, an dem die Spitze des abgerundeten Endes der Knochenplatte 12 die
laterale Seite des Femurs 200 des Patienten berührt. Danach
manipuliert der Chirurg das Instrument 16 so, daß die Spitze
des abgerundeten Endes der Knochenplatte 12 distal entlang
des Schaftes des Femurs 200 (d. h. unterhalb des vastus lateralis)
vorwärtsbewegt
wird. Es sollte beachtet werden, daß der Schaft des Femurs 200 während dieser
distalen Vorwärtsbewegung
der Knochenplatte 12 für
den Chirurgen als Führung
fungiert. Wie in 16 gezeigt, wird die Knochenplatte 12 in
eine Position voranbewegt, in der die geschlitzten Enden an einem
leicht distal zum Flansch 36 der Zylinderschraubenanordnung 22 liegenden
Lokalität
positioniert ist. Wie in 16 gezeigt,
erstreckt sich darüber hinaus,
wenn auf solch eine Weise die Knochenplatte 12 implantiert
wird, ein Abschnitt des Plattenfestlegungsinstruments 16 durch
die Inzision 202 aus dem Körper des Patienten heraus.
In einem spezifischen Ausführungsbeispiel
sind die Anordnungsaussparungen 112 auf dem Abschnitt des
Gehäuses 88 des Plattenfestlegungsinstruments 16 festgelegt,
der sich außerhalb
des Körpers
des Patienten befindet.
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Sobald
die Knochenplatte 12 auf solch eine Weise implantiert ist,
kann der Chirurg die Knochenplatte 12 und die Zylinderschraubenanordnung 22 aneinander
sichern. Um dies zu tun, kann der Chirurg das Anordnungsinstrument 18 verwenden.
Im speziellen kann das Anordnungsinstrument 18 so bewegt werden,
daß es
die beiden Instrumente 14, 16 berührt, um
dadurch die Instrumente 14, 16 (und somit die
daran gesicherten Einzelteile) in einer vorbestimmten Position relativ
zueinander zu positionieren.
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In
dem hier beschriebenen spezifischen Ausführungsbeispiel ergreift der
Chirurg das Griffstück 116 des
gabelförmigen
Anordnungsinstruments 18 und bewegt dessen Zacken 120 so,
daß sie
mit den Anordnungsmerkmalen 84, 110 des Schraubenfestlegungsinstruments 14 beziehungsweise
des Plattenfestlegungsinstruments 16 zusammenwirken. Im speziellen
wird das Anordnungsinstrument 18 vom Chirurgen so bewegt,
daß es
das Schraubenfestlegungsinstrument 14 und das Plattenfestlegungsinstrument 16 so
berührt,
daß die
Zacken 120 von den jeweiligen Aussparungen 86, 112 aufgenommen
werden. Auf solch eine Weise wird der zwischen den Aussparungen 86 gelegene
Abschnitt der Außenhülse 54 des
Schraubenfestlegungsinstruments 14, zusammen mit dem zwischen
den Aussparungen 112 gelegenen Abschnitt des Körpers 88 des
Plattenfestlegungsinstruments 16, im zwischen den Zacken 120 definierten
Kanal 122 (siehe 17) festgehalten oder
auf andere Weise ergriffen.
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Wie
oben beschrieben, werden, wenn die Zacken 120 des Anordnungsinstruments 18 in
den jeweiligen Aussparungen 86, 112 der Instrumente 14, 16 positioniert
sind, die Instrumente 14, 16 in einer gewünschten,
vorbestimmten Position relativ zueinander positioniert. Im speziellen
ist die Konfiguration der Instrumente 14, 16 (z.
B. ihr dimensionales Design) so darauf abgestimmt, daß wenn sie
von den Zacken 120 gefangen werden, in einer Weise wie oben
beschrieben, die an denen gesicherten implantierbaren Einzelteile
(d.h. die Zylinderschraubenanordnung 22 und die Knochenplatte 12)
in eine gewünschte
Position relativ zueinander positioniert sind.
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In
dem hier beschriebenen spezifischen Ausführungsbeispiel führt das
Ergreifen der Instrumente 14, 16 durch die Zacken 120 dazu,
daß sich
der Kanal 44 der Knochenplatte 12 mit dem distalen
Rand des Flansches 36 der Zylinderschraubenanordnung 22 ausrichtet.
Durch die Annäherung
der zwei Instrumente 14, 16 innerhalb der Zacken 120 des
Anordnungsinstruments 18 wird der distale Rand des Flansches 36 in
den Kanal 44 der Knochenplatte 12 aufgenommen.
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Sobald
ein Teil des distalen Randes des Flansches 36 in den Kanal 44 der
Knochenplatte 12 aufgenommen wurde, wird das Anordnungsinstrument 18 von
den Instrumenten 14, 16 entfernt. Im speziellen
wird das Anordnungsinstrument 18 vom Chirurgen so bewegt,
daß die
Zacken 120 aus den jeweiligen Aussparungen 86, 112 der
Instrumente 14, 16 entfernt werden.
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Danach
kann das Schraubenfestlegungsinstruments 14 von der Zylinderschraubenanordnung 22 gelöst werden.
Im speziellen dreht der Chirurg den Drehknopf 64 (und damit
die Stange 60) des Instruments 14 in eine Richtung,
welche bewirkt, daß das Gewinde 68 der
Stange 60 in das Innengewinde 70 der Hülse 54 gewindemäßig auf
eine solche Weise eingreift, daß sich
die abgeschrägte
Spitze 66 nach innen in Richtung der Hülse 54 zurückzieht
oder auf andere Weise drängt.
Solch eine Bewegung der abgeschrägten
Spitze 66 nach innen bewirkt, daß die Nockenoberfläche 74 der
Spitze 66 mit den Nockenoberflächen 76 der Arretierungsarme 50 in
Kontakt gedrängt
wird, wodurch die Spannung der Federn 58 überwunden
wird, so daß sich
die Arretierungsarme 50 nach außen voneinander weg drängen. Sobald die
Arretierungsarme 50 auf solch eine Weise voneinander weg
bewegt wurden, manipuliert der Chirurg das Schraubenfestlegungsinstrument 14 auf
eine solche Weise, daß die
Widerhaken 52 von der Rückseite
des Flansches 36 der Zylinderschraubenanordnung 22 zurückgleiten
und dadurch das Instrument 14 von der Zylinderschraubenanordnung 22 freigeben.
Sobald es von der Zylinderschraubenanordnung 22 gelöst ist,
bewegt der Chirurg das Schraubenfestlegungsinstrument 14 durch
die Inzision 202 aus dem Körper des Patienten heraus.
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Danach
wird das Plattenfestlegungsinstrument 16 vom Chirurgen
proximal gedrängt
oder auf andere Weise bewegt, um den Flansch 36 der Zylinderschraubenanordnung 22 weiter
in den Kanal 44 der Knochenplatte 12 hineinzubewegen.
Wie in 18 gezeigt, fährt der
Chirurg damit fort, in dem er das Plattenfestlegungsinstrument 16 (und
somit die daran gesicherte Platte 12) in einer proximalen
Richtung weiterbewegt, bis der Flansch 36 vollständig in den
Kanal 44 eingesetzt ist.
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Danach
kann der Chirurg mit dem Einsetzen der Knochenschrauben 212 in
die einzelnen Löcher 42 der
Knochenplatte 12 beginnen. Um dies zu tun, wie in 18 gezeigt,
wird das Schraubenführungsinstrument 20 am
Plattenfestlegungsinstrument 16 gesichert. Insbesondere
bewegt der Chirurg das Schraubenführungsinstrument 20 so,
daß es
das Plattenfestlegungsinstrument 16 auf eine Weise berührt, die
dazu führt,
daß die
innere Hülse 102 des Plattenfestlegungsinstruments 16 in
den Schlitz 128 des Schraubenführungsinstruments 20 aufgenommen
wird. Während
solch einer Bewegung des Schraubenführungsinstruments 20 in
den Kontakt mit dem Plattenfestlegungsinstrument 16, drängen die Nockenoberflächen 130 des
Schraubenführungsinstruments 20 den
Drehknopf 104 nach oben. Im speziellen, während die
innere Hülse 102 des
Plattenfestlegungsinstruments 16 in den Schlitz 128 des Schraubenführungsinstruments 20 aufgenommen wird,
greifen die Nockenoberflächen 130 in
die untere Oberfläche 132 des
Drehknopfes 104 ein (siehe auch 3 und 4),
und drängen
dadurch den Drehknopf 104 nach oben. Solch eine Aufwärtsbewegung des
Drehknopfes 104 staucht die Feder 106 und bewirkt,
daß die
untere Oberfläche 132 des
Drehknopfes 104 in den Schlitz 128 bewegt wird,
während
die Schulterfläche 133 des
Drehknopfes 104 nach unten auf die obere Oberfläche 134 des
Körpers 124 des Schraubenführungsinstruments 20 gedrückt wird. Die
Ausübung
einer solchen Federspannung auf das Schraubenführungsinstrument 20 sorgt
für die
Sicherung der Instrumente 16, 20 zueinander.
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Wie
oben beschrieben, ist das Schraubenführungsinstrument 20 so
konfiguriert, daß sich
die Führungslöcher 126 an
den Löchern 42 der
Knochenplatte 12 ausrichten, wenn das Schraubenführungsinstrument 20 und
die Knochenplatte 12 am Plattenfestlegungsinstrument 16 gesichert
werden. Wie in 18 gezeigt, werden die Knochenschrauben 212 perkutan
an der Knochenplatte 12 gesichert, sobald das Schraubenführungsinstrument 20 am Plattenfestlegungsinstrument 16 gesichert
wurde. Im speziellen wird der Schaft 216 eines Schraubendrehinstrumentes 214 durch
eines der im Schraubenführungsinstrument 20 definierten
Führungslöcher 126 bewegt.
Eine Vielzahl von perkutanen, selbstschneidenden Knochenschrauben 212 werden
danach mit dem Schraubendrehinstrument 214 über eine
Stichinzision 220 durch die Haut und das darunterliegende
Gewebe in jeweils eines der Löcher 42 der Knochenplatte 12 bewegt.
Jede der Schrauben 212 wird in den Femur 200 getrieben,
bis der Kopf 218 die Knochenplatte 12 erfaßt. Es sollte
hierbei beachtet werden, daß in
jedes der verbleibenden Löcher 42 der
Knochenplatte 12 eine der Schrauben 212 getrieben
wird.
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Sobald
jede der Schrauben 212 installiert ist, wird die Schraubenführungsvorrichtung 20 vom
Plattenfestlegungsinstrument 16 gelöst. Danach dreht der Chirurg
den Drehknopf 104 des Plattenfestlegungsinstruments 16 in
eine Richtung, welche bewirkt, daß das Gewinde 94 der
Stange 92 vom in der Knochenplatte 12 definierten
Innengewinde 46 gewindemäßig freigegeben wird. Sobald
das Gewinde 94 der Stange 92 nicht mehr mit dem
Innengewinde 46 der Knochenplatte 12 gelöst wurde,
manipuliert der Chirurg das Plattenfestlegungsinstrument 16 so, daß der Positionierungszapfen 98 des
Instruments 16 aus dem Schlitz 40 der Knochenplatte 12 entfernt wird,
wodurch sich das Plattenfestlegungsinstrument 16 von der
Knochenplatte 12 löst.
Danach bewegt der Chirurg das Plattenfestlegungsinstrument 16 durch
die Inzision 202 aus dem Körper des Patienten heraus.
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Sobald
das Plattenfestlegungsinstrument 16 von dem Körper des
Patienten entfernt wurde, vollendet der Chirurg das chirurgische
Verfahren. Im speziellen benutzt der Chirurg die gängigen Verschlußtechniken,
um sowohl die Inzision 202 als auch die bei der Installation
der einzelnen Knochenschrauben 212 angelegten Stichinzisionen 220 zu
verschließen.
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Wie
in 19–23 gezeigt,
kann während
der Installation der Knochenschrauben 212 eine Knochenschraubeneinbringungsanordnung 222 verwendet
werden. Die Anordnung 222 umfaßt eine Schraubhülse 224 (siehe 19 und 20),
eine Bohrführung 226 (siehe 21),
einen Trokar 228 (siehe 22) und
einen Knochenbohrer 230 (siehe 23). Die
Schraubhülse 224 enthält eine
Kanüle 232,
in der ein zentraler Hohlraum 234 definiert ist. Die Schraubhülse 224 enthält außerdem einen
Hohlknopf 236, in dem eine Vielzahl von Gewinden 238 definiert
ist.
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Die
Bohrführung 226 enthält eine
Kanüle 242,
in der ein zentraler Hohlraum 244 definiert ist. Die Bohrführung 226 enthält außerdem einen
Hohlknopf 246, in dem eine Vielzahl von Gewinden 248 festgelegt
ist. Die Bohrführung 226 kann
an der Schraubhülse 224 gesichert
werden. Im speziellen hat die äußere Oberfläche der
Kanüle 242 der
Bohrführung 226 einen
Vielzahl von in ihr definierten Gewinden 250 auf, welches
in die Gewinden 238 der Schraubhülse gewindemäßig eingreifen,
wenn die Kanüle 242 der
Bohrführung 226 in
den zentralen Hohlraum 234 der Kanüle 232 der Schraubhülse 224 eingeführt wird.
-
Der
Trokar 228 hat einen länglichen
Obturator 252 auf, welcher eine distale Spitze 254 zum Punktieren
von Gewebe hat und einen Drehknopf 256. Der Trokar 228 kann
an der Bohrführung 226 gesichert
werden. Insbesondere hat die äußere Oberfläche des
oberen Abschnitts des Obturators 252 des Trokars 228 eine
Vielzahl von darin definierten Gewinden 258 auf, welche
in die Gewinden 248 der Bohrführung 226 gewindemäßig eingreifen,
wenn der Obturator 252 des Trokars 228 in den
zentralen Hohlraum 244 der Kanüle 242 der Bohrführung 226 eingeführt wird.
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Die
Anordnung 222 kann vom Chirurgen zur geeigneten Einbringung
der Knochenschrauben 212 benutzt werden. Um dies zu tun,
wird der Trokar 228 als erstes in der Kanüle 242 der
Bohrführung 226 gesichert,
welche anschließend
in der Kanüle 232 der Schraubhülse 224 gesichert
wird. Danach werden die montierten Instrumente (d. h. die Schraubhülse 224,
die Bohrführung 226 und
der Trokar 228) durch eines der Führungslöcher 126 des Schraubenführungsinstruments 20 geführt (siehe 6, 7 und 18).
Danach wird der Trokar 228 verwendet, um durch eine der
Stichinzisionen einzudringen. Im speziellen, wenn auf solch eine
Art zusammen gesetzt, streckt sich die Spitze 254 des Obturators 252 sowohl
der Kanüle 242 der
Bohrführung 226 als
auch der Kanüle 232 der
Schraubhülse 224 aus,
wodurch es möglich
wird, die Spitze 254 zum Punktieren des darunterliegenden
Gewebes zu verwenden.
-
Während der
Bewegung der zusammengesetzten Instrumente durch das darunterliegende
Gewebe kann die Schraubhülse 224 zum
Ergreifen der Knochenplatte 12 genutzt werden, um die zusammengesetzten
Instrumente an den Löchern 42 der Knochenplatte 12 auszurichten.
Im speziellen weist das distale Ende der Kanüle 232 der Schraubhülse 224 einen
Anordnungsmechanismus oder ein Merkmal in Form von einem Paar festgelegter,
sich nach unten erstreckender Flansche 260 auf. Die Flansche 260 werden
in die oval geformten Löcher 42 der
Knochenplatte 12 aufgenommen. Während solch einer Bewegung
der Flansche 260 in die Löcher 42 kommen die
Flansche 260 mit den die Löcher 42 umgebenden
Seitenwänden
in Berührung,
was dazu führt, daß die Kanülen 232, 242 und
demzufolge die Spitze 254 des Trokars 228 in den
Löchern 42 der
Knochenplatte 12 "zentriert" oder auf andere
Weise ausgerichtet werden.
-
Sobald
die Flansche 260 der Schraubhülse 224 in den Löchern 42 der
Knochenplatte 12 positioniert sind, kann der Trokar 228 von
der Bohrführung 226 losgeschraubt
werden und von ihr entfernt werden. Danach wird eine Bohrspitze 262 des
Knochenbohrers 230 durch den zentralen Hohlraum 244 der Bohrführung 226 bewegt
und zum Bohren eines Loches in den Femur 200 benutzt. Es
sollte beachtet werden, daß der
Durchmesser des Knochenbohrers 230 ungefähr gleich
dem Kerndurchmesser der Knochenschrauben 212 ist. Sobald
der Knochenbohrer 230 vom Chirurgen dazu verwendet wurde,
ein Loch der gewünschten
Tiefe in den Femur 200 zu bohren, wird der Bohrer 230 aus
der Bohrführung 226 entfernt.
Danach wird die Bohrführung 226 aus
der von der Schraubhülse 224 losgeschraubt
und von ihr entfernt.
-
Das
Schraubendrehinstrument 214 (siehe 18), an
dessen Ende eine Knochenschraube 212 positioniert ist,
wird danach durch die Schraubhülse 224 bewegt.
Das Schraubendrehinstrument 214 wird dann zum Einschrauben
der Schraube 212 in den Femur 200 verwendet, bis
der Kopf 218 der Schraube 212 die Knochenplatte 12 erfaßt. Es sollte beachtet
werden, daß während solch
eines Schraubeneinbringungsverfahrens die Schraubhülse 224 als
Gewebeschutz dient, welcher das Weichgewebe der umliegenden Bereiche
schützt.
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Die
Schraubhülse 224 kann
danach aus dem Körper
des Patienten entfernt werden. Daraufhin können die verbleibenden Knochenschrauben 212 auf ähnliche
Weise eingesetzt werden. Nach diesem Vorgang können die Stichinzisionen 220 auf
die oben beschriebene Weise verschlossen werden.
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Es
existiert eine Vielzahl von Vorteilen der vorliegenden Erfindung,
die sich aus den verschiedenen Merkmalen der hier beschriebenen
orthopädischen
Einzelteile, Instrumente und entsprechenden chirurgischen Techniken
ergeben. Es wird darauf hingewiesen, daß alternative Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen orthopädischen
Einzelteile, Instrumente und entsprechenden chirurgischen Techniken
nicht alle beschriebenen Merkmale enthalten müssen, aber trotzdem von zumindest
manchen Vorteilen dieser Merkmale profitieren. Dem Fachmann kann
auf einfache Weise eigene Ausführungen
von orthopädischen
Einzelteilen, Instrumenten und entsprechenden chirurgischen Techniken
ableiten, die ein erfindungsgemäßes Merkmal
oder mehrere erfindungsgemäße Merkmale
aufweisen und im durch die angefügten
Patentansprüche
definierten Umfang der vorliegenden Erfindung inbegriffen sind.
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Beispielsweise
soll darauf hingewiesen werden, daß obwohl das Schraubenfestlegungsinstrument 14 hier
zwar so beschrieben wird, daß es
vor der Implantation der Zylinderschraubenanordnung 22 an
der Zylinderschraubenanordnung 22 gesichert ist, andere
Konfigurationen und Techniken in Bezug auf die vorliegende Erfindung
ebenfalls möglich
sind. Zum Beispiel kann das Schraubenfestlegungsinstrument nach
der Implantation der Zylinderschraubenanordnung 22 in vivo
an der Zylinderschraube gesichert werden. Auf vergleichbare Weise
soll darauf hingewiesen werden, daß das Plattenfestlegungsinstrument 16 ebenfalls
nach der Implantation der Knochenplatte 12 in vivo an der
Knochenplatte 12 gesichert werden kann.