DE60206039T2 - Hochgeschwindigkeits-photodruckgerät - Google Patents

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S. Suhail SAQUIB
F. Dana SCHUH
J. Stephen TELFER
E. Jay THORNTON
T. William VETTERLING
S. Michael VIOLA
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Description

  • QUERVERWEIS AUF VERWANDTE ERFINDUNGEN
  • Diese Erfindung ist eine teilweise Fortsetzung der US-Patentanmeldung mit der Seriennummer 09/872,424, welche am 30. Mai 2001 eingereicht wurde und den Titel "A High Speed Photo-Finishing Apparatus" trägt.
  • Diese Anmeldung ist verwandt mit den nachstehenden Patentanmeldungen der Anmelderin:
    eine nicht provisorische Anmeldung (Anwalts-Registraturnummer C-8540) mit dem Titel "Technique for Printing a Color Image", eingereicht am 19. Februar 2002;
    Anmeldung, Seriennummer 09/817,932, eingereicht am 27. März 2001, mit dem Titel "Digital Halftoning";
    Anmeldung, Seriennummer 09/934,703, eingereicht am 22. August 2001, mit dem Titel "Thermal Response Correction System"; und
    eine gleichzeitig eingereichte provisorische Anmeldung (Anwalts-Registraturnummer C-8490), mit dem Titel "Method and Apparatus for Voltage Correction".
  • HINTERGRUND
  • Eine Vielzahl von Fotodruckstationen ist in der Technik bekannt. Münzbetriebene Stationen mit Kameras mit unbeweglicher Linse sind gut bekannt. Derartige Fotodruckstationen des Standes der Technik machen eine Reihe von Fotografien oder ein einziges Foto einer Einzelperson oder einer Gruppe von Einzelpersonen, welche in der Station an einer festen Position vor der Kamera sitzen. Die Fotos werden dann im Inneren der Station entwickelt und an den Benutzer ausgegeben. Die Stationseinfassung bietet einen kontrollierten Hintergrund und eine kontrollierte Beleuchtung. Die Station dient auch zur Begrenzung der Position und Posen des Benutzers, sowie zur Beschränkung der Anzahl von Personen innerhalb des Gesichtsfeldes.
  • Beispielhafte Systeme automatischer Fotografieausrüstung finden sich in den US-Patenten Nr. 3,820,133; 3,864,708; 4,072,973; 4,089,017 und 4,738,526. Die darin offenbarten Fotodruckstationen verwenden Selbstentwicklungseinrichtungen, um die Anpassung der Blitzintensität und den Münzbetrieb zu erlauben.
  • Andere bisherige Fotodrucksysteme wurden entwickelt, um 35-mm-Film von einem Kunden anzunehmen und zu entwickeln. Eine Reihe chemischer Verarbeitungsflüssigkeiten müssen verwendet werden um ein Bild zu entwickeln und auf einem Fotofilm zu stabilisieren. Diese Verarbeitungsflüssigkeiten werden weniger effektiv, wenn die chemischen Bestandteile verbraucht sind und weisen zusätzlich eine beschränkte Lebensdauer auf. Verbrauchte Flüssigkeiten müssen schließlich entsorgt werden, entweder durch Wegschütten, durch Anordnen in einem Lagertank zum späteren Transport und zur Entsorgung, oder durch Verbrennung. Der Hauptbestandteil dieser Flüssigkeiten ist Wasser. Der Fotoentwickler muss entweder einen Ablauf und eine Wasserversorgung zur Verfügung stellen, oder den Transport großer Mengen verbrauchten Fotografieabfalls an eine geeignete Entsorgungsstelle bewerkstelligen. In einer nicht überwachten Vorrichtung ist es darüber hinaus schwierig, die Menge der verwendeten Chemikalien zu steuern. Um sicherzustellen, dass stets die geeignete Menge Verarbeitungslösung zur Verfügung steht, wird in der Regel eine überhöhte Menge der Lösung geliefert. Dies erhöht jedoch die Menge an Abwasser, die schließlich entsorgt werden muss.
  • Im Gegensatz zu herkömmlichen Fotoapparaten verwenden Digitalkameras keinen Film zur Aufnahme eines Bildes. In diesem Fall ist keine chemische Verarbeitung in einer Fotostation oder einer Fotoverkaufsvorrichtung nötig. Die analoge Komponente zum Negativ einer herkömmlichen Filmkamera ist in einer digitalen Kamera ein entnehmbarer oder nicht entnehmbarer elektronischer Speicher. Dieser Speicher kann typischerweise Fotografien im zweistelligen Bereich speichern. Der Verwender einer digitalen Kamera kann die selbe Druckausgabeerfahrung erhalten wie der Verwender einer herkömmlichen Kamera, indem die Inhalte des elektronischen Speichers der Kamera eingereicht werden, um digital auf herkömmlichem, chemisch entwickeltem Druckpapier ausgedruckt zu werden. Dies bringt jedoch notwendigerweise eine Wartezeit mit sich, da die Zeit, die nötig ist, um den ersten Ausdruck in einem herkömmlichen chemischen Entwicklungsverfahren zu erhalten, typischerweise einige Minuten beträgt, obgleich der Durchsatz danach schnell ist.
  • Auch sind jetzt kundenbetriebene alleinstehende digitale Fotoverkaufssysteme verfügbar, in welchen andere digitale Drucktechniken zum Ausdrucken der Bilder verwendet werden. Beispielsweise können Tintenstrahl-, Thermotransfer- oder direkte Thermodruck-Technologie verwendet werden. Diese Systeme leiden oft an geringen Druckgeschwindigkeiten, so dass ein Druckauftrag von mehr als ca. 10 Bildern eine inakzeptabel lange Zeit dauern kann. Es wurden Versuche unternommen, die Geschwindigkeit dieser Systeme durch Einbau mehrerer parallel arbeitender Ausgangsdrucker zu erhöhen. Jeder dieser Drucker kann beispielsweise ein Thermo transferdrucker mit einem einzigen Thermokopf sein. Derartige Systeme sind jedoch komplex und kostenintensiv, und erreichen noch immer nicht die gewünschte Druckgeschwindigkeit.
  • Aus der US 4 638 372 A ist ein Farbkopierer bekannt, welcher jeweils vier getrennte Thermo-Druckköpfe und Farbgebungsfilme zur Wiedergabe von Farbbildern verwendet. Somit wird ein effektiver Betrieb mit kostengünstigen Farbgebungsbögen geliefert. Ein digitaler Fotoausdruck in hoher Geschwindigkeit mit ausgezeichneter Qualität der erzeugten Bilder wird nicht erreicht.
  • Alternativ kann der Verwender einer digitalen Kamera den Ausdruck der Fotografien zu Hause unter Verwendung eines der im Handel erhältlichen Fotodrucker wählen. In diesem Fall ist die Zeit, die es dauert, alle Fotografien auszudrucken, beträchtlich (mindestens eine halbe Minute pro Foto beim momentanen Stand der Technik). Andere Fotodrucksysteme wurden entwickelt, diese sind jedoch typischerweise nicht völlig kundenbetrieben, verfügen nicht über eine Bildverarbeitungseinrichtung und/oder sind relativ langsam.
  • Weiterhin ist die Wahrnehmungsqualität des durch die Thermodrucker erzeugten Ausdrucks oft weniger als optimal. Es ist beispielsweise bekannt, dass Thermodrucker wesentliche Abweichungen von den beabsichtigten Bilddichten erzeugen, was eine Folge unzulänglicher Kühlung im Anschluss an vorher ausgedruckte Muster ist. Zusätzlich kann Wärme sich innerhalb des Druckkopfes selbst lateral ausbreiten, was zu einer weiteren Abweichung von den erwünschten Druckdichten führt.
  • Eine weitere Ursache für nicht optimale Ausgabequalität ist die Tatsache, dass die Spannung über ein einzelnes Heizelement in einem Thermo-Druckkopfelement von der Gesamtanzahl von gleichzeitig betriebenen Elementen abhängig ist. Diese Abhängigkeit der Spannung von der Anzahl simultan aktiver Elemente kann dazu führen, dass die tatsächliche Ausgabedichte eines Pixels von der erwünschten Ausgabedichte des Pixels abweicht.
  • Weiterhin können Thermodrucker Rasterungen verwenden, um den Anschein einer größeren Anzahl von Tönen in der erzeugten Ausgabe zu erwecken als die Anzahl einzelner mikroskopischer Dichtepegel, welche der Thermodrucker tatsächlich ausdrucken kann. Ein Zweipegel-Thermodrucker kann beispielsweise die Rasterung verwenden, um unterschiedliche Schattierungen von Grau zu simulieren, obgleich der Drucker lediglich schwarze Punkte drucken kann. Herkömmliche Rastertechniken weisen jedoch oft unterschiedliche visuelle Artifakte auf, insbesondere, wenn separate Punktmuster unterschiedlicher Farbe überlappt werden, um ein farbiges Bild zu ergeben. Beispielsweise können Moire-Muster und Farbungleichmäßigkeiten erzeugt werden, welche die Wahrnehmungsqualität des Druckbildes reduzieren.
  • Aus den vorstehenden Gründen besteht ein Bedarf nach einer digitalen Hochgeschwindigkeits-Fotodruck-Verkaufsvorrichtung, welche Bilder von ausgezeichneter Qualität zu geringen Kosten erzeugt.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • In einem Aspekt beinhaltet die vorliegende Erfindung einen Thermodrucker, welcher eine Vielzahl von Thermo-Druckköpfen aufweist, wobei jeder der Vielzahl von Thermo-Druckköpfen zum Druck einer charakteristischen Farbe aus einer Vielzahl von Farben betriebsbereit ist; und eine Vorrichtung zum Variieren der Größe eines Punktes zum Variieren der wahrgenommenen Farbpegel, die mit Hilfe des Thermodruckers durch Variieren der Größe der von der Vielzahl von Thermo-Druckköpfen gedruckten Punkte gedruckt werden. Ein erster aus der Vielzahl von Thermo-Druckköpfen weist eine erste Anzahl von Thermoelementen auf, die bei einer ersten Geschwindigkeit erregbar ist. Ein zweiter aus der Vielzahl von Druckköpfen weist eine zweite Anzahl von Thermoelementen auf, die bei einer zweiten Geschwindigkeit erregbar ist.
  • Der Thermodrucker kann weiter eine Vorrichtung zur Ausführung einer Einstellung der Tonskala auf einem zu druckenden Bild auf weisen, weiter eine Vorrichtung zur Ausführung einer Korrektur der thermischen Geschichte auf dem zu druckenden Bild, eine Vorrichtung zur Ausführung einer Korrektur des Widerstandsprofils auf dem zu druckenden Bild, eine Vorrichtung zur Ausführung einer Emulation von Zwischenfarben (Dithering) auf dem zu druckenden Bild, eine Vorrichtung zur Ausführung einer Einstellung der Rasterpunktposition auf dem zu druckenden Bild, und eine Vorrichtung zur Ausführung einer Korrektur der Gleichtaktspannung auf dem zu druckenden Bild.
  • In einem weiteren Aspekt ist die Vielzahl von Thermo-Druckköpfen zum Druck einer charakteristischen Farbe aus einer Vielzahl von Farben betriebsbereit, wobei die Vielzahl der Thermo-Druckköpfe dazu verwendet wird, ein Druckverfahren für den Transfer einer thermisch wirksamen Masse auszuführen, das aus der folgenden Gruppe ausgewählt wird: (1) Transfer der thermisch wirksamen Masse einer Wachs oder Harz enthaltenden Farbe oder eines Pigments, und (2) Transfer der thermisch wirksamen Masse einer amorphen Farbe in Kombination mit einem thermischen Lösemittel.
  • Diese und andere Merkmale und Vorteile verschiedener Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ergeben sich klarer aus der nachstehenden ausführlichen Beschreibung und den anliegenden Zeichnungen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1A ist ein Blockdiagramm einer digitalen Hochgeschwindigkeits-Fotodruckvorrichtung;
  • 1B ist ein Datenflussdiagramm, welches den Betrieb der digitalen Fotodruckvorrichtung aus 1A darstellt;
  • 2 ist eine vollständige vergrößerte Seiten-Schnittansicht der Ausgabevorrichtung der Fotodruckvorrichtung aus 1A;
  • 3 ist ein Blockdiagramm einer Ausführungsform der Bilddatei-Vorbereitungsvorrichtung der digitalen Fotodruckvorrichtung aus 1A;
  • 4 ist ein Blockdiagramm einer Ausführungsform der Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung der digitalen Fotodruckvorrichtung aus 1A;
  • 5 ist ein Blockdiagramm einer Ausführungsform der Druckersteuerung eines der Thermo-Druckköpfe in der Fotodruckvorrichtung aus 1A; und
  • 6 ist eine perspektivische vergrößerte Seitenansicht einer integrierten Fotodruckvorrichtung.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
  • Ein Vorschlag, der nicht in Übereinstimmung mit der beanspruchten Erfindung steht, weist eine digitale Hochgeschwindigkeits-Fotodruckvorrichtung auf, welche eine Vielzahl von Thermo-Druckköpfen verwendet. In diesem Vorschlag ist die digitale Fotodruckvorrichtung eine kundenbetriebene, alleinstehende Verkaufsvorrichtung. Eine derartige Verkaufsvorrichtung kann weniger kostspielig und einfacher zu warten sein als herkömmliche Fotodruck-Verkaufsvorrichtungen, wodurch kleinen Einzelhandelsunternehmen ein Einstieg in das digitale Fotodruckgeschäft ermöglicht wird. Die Vorrichtung kann digitale Bilder mit hohen Geschwindigkeiten ausdrucken, so beispielsweise ca. 20 bis 60 Bilder pro Minute. Diese hohen Geschwindigkeiten können durch Verwendung eines Thermo-Transferdruckers mit einer Vielzahl von Thermo-Druckköpfen erhalten werden, wobei jeder Kopf eine bestimmte Farbe druckt. Die Fotodruckvorrichtung kann auch eine Vielzahl von Eingabevorrichtungen aufweisen, so dass ein Benutzer Bilder aus einer Vielzahl von Quellen eingeben kann. Die Fotodruckvorrichtung kann ein Gehäuse aufweisen, welches im Wesentlichen die unterschiedlichen Komponenten beinhaltet, welche die Vorrichtung verwendet, um die hierin beschriebenen Funktionen auszuführen.
  • Mit Bezug auf 1A wird in einem Vorschlag eine digitale Fotodruckvorrichtung 100 bereitgestellt. Die Fotodruckvorrichtung weist eine Fotodruck-Bilddaten-Eingabevorrichtung 110 auf, weiter eine Ausgabe-Auswahlvorrichtung 120, eine Bezahlvorrichtung 130, eine Bilddatei-Vorbereitungsvorrichtung 140, eine Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 sowie eine Ausgabevorrichtung 160.
  • 1A stellt Komponenten der Fotodruckvorrichtung in der Reihenfolge dar, in welcher derartige Komponenten arbeiten. Mit Bezug auf 1B ist en Datenflussdiagramm gezeigt, welches den Fluss der Daten durch die Fotodruckvorrichtung zeigt. Die Fotodruckvorrichtung 100 kann beispielsweise eine Verkaufsmaschine sein, welche eine Transaktion mit einem Kunden 162 durchführt.
  • Die Fotodruckvorrichtung 100 weist eine Kundenschnittstelle 178 zur Interaktion mit dem Kunden 162 auf. Die Kundenschnittstelle 178 kann eine Dateneintragungsvorrichtung 182 zum Empfang der Kundenschnittstellen-Eingabe 170 von dem Benutzer sowie eine Anzeigevorrichtung 180 zum Anzeigen der Kundenschnittstellen-Ausgabe 168 für den Benutzer aufweisen. Wie nachstehend noch ausführlicher beschrieben, kann die Kundenschnittstelle 178 mit anderen Komponenten der Fotodruckvorrichtung 100 interagieren, und es dem Benutzer erlauben, während der Transaktion unterschiedliche Auswahlen zu treffen. Die Kundenschnittstelle 178 kann es beispielsweise dem Benutzer erlauben, eine gewünschte Bilddaten-Eingabevorrichtung und Bezahlvorrichtng auszuwählen und Optionen im Hinblick auf Bildauswahl, Anzahl der Ausdrucke, Bildverarbeitung und Ausgabeformate zu wählen. Merkmale der Kundenschnittstelle 178 können in eine Software realisiert sein, welche auf einem Prozessor (nicht gezeigt) innerhalb der Fotodruckvorrichtung 100 ausgeführt wird.
  • Die Anzeigevorrichtung 180 kann beispielsweise ein interaktiver Videomonitor zur Anzeige von Instruktionsbefehls-Informationen sein, welcher durch den Kunden 162 zur Eingabe geeigneter Befehlsinformationen verwendet wird. Die Anzeigevorrichtung 180 kann auch für verschiedene andere Funktionen verwendet werden, wie hierin nachstehend noch beschrieben wird, beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich, kann die Anzeigevorrichtung verwendet werden, um Bilder vor dem Ausdruck der Bilder bereits zu betrachten, und kann als Touchscreen für Kundenbefehlsauswahlen verwendet werden.
  • Die Dateneingabevorrichtung 182 kann eine beliebige Vorrichtung zum Empfang einer Eingabe von dem Benutzer, wie beispielsweise eine Tastatur, ein Touchscreen, eine Maus, ein Kartenlesegerät zum Lesen einer im Voraus ausgestellten Kundenbefehlskarte (welche Präferenzen des Kunden im Hinblick auf den Fotoausdruck enthalten könnte), oder eine beliebige Kombination daraus sein. Die Dateneingabevorrichtung 182 und die Anzeigevorrichtung 180 können unter Verwendung einer einzigen Komponente realisiert werden, wie in dem Fall, in welchem sowohl die Dateneingabevorrichtung 182 als auch die Anzeigevorrichtung 180 unter Verwendung eines einzigen Touchscreens realisiert sind.
  • Wie in 1A und 1B gezeigt, besitzt der Kunde 162 ein Eingabebildmedium 164, welches eines oder mehrere zu druckende Eingabebilder (beispielsweise digitale Fotografien) enthält. Das Eingabebildmedium 164 kann ein beliebiges aus einer Vielzahl von Arten von Eingabemedien, wie beispielsweise PCMCIA-Karten, ZIP-Discs, Kompakt-Indexkarten, Smart-Medien, Speicherstifte, CDs, Disketten, Fotonegative oder -ausdrucke oder eine digitale Kamera, sein.
  • Sind die Eingabebilder elektronisch auf dem Eingabebildmedium 164 gespeichert, so kann jedes Eingabebild in einer separaten Datei gespeichert sein. Dateiformate, welche für die Speicherung digitaler Bilder geeignet sind, sind unter anderem, ohne jedoch auf diese beschränkt zu sein, JPEG, TIFF und BMP. Eines oder mehrere der Eingabebilder können in einer einzigen Datei (wie beispielsweise eine ZIP-Datei) auf dem Eingabebildmedium 164 komprimiert sein.
  • Der erste Schritt der Transaktion zwischen dem Kunden 162 und der Fotodruckvorrichtung 100 ist, dass der Kunde 162 das Eingabebildmedium 164 der Fotodruckvorrichtung 100 zur Verfügung stellt, indem er die Bilddaten-Eingabevorrichtung 110 verwendet. Die Bilddaten-Eingabevorrichtung 110 extrahiert das/die Eingabebild(er) von dem Eingabebildmedium 164, um Eingabebilddaten 172 zu erzeugen.
  • Die Bilddaten-Eingabevorrichtung 110 kann eine beliebige einer Vielzahl von Datenspeicher-/-auslesevorrichtungen aufweisen, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, CD-Laufwerke (wie beispielsweise CD-ROM-, CD-R- und CD-RW-Laufwerke), PCMCIA-Kartenschlitze, Diskettenlaufwerke, Zip-Disk-Laufwerke, Scanner, Smart-Media-Leser und Kompakt-Indexmedien-Leser. Die Bilddaten-Eingabevorrichtung 110 kann auch eine drahtlose Vorrichtung aufweisen, welche in der Lage ist, mit einer Kamera, einem Computer oder einer tragbaren Vorrichtung über eine drahtlose Verbindung (beispielsweise eine Infrarot- oder Funkverbindung) zu kommunizieren. Die Bilddaten-Eingabevorrichtung 110 kann eine oder mehrere Vorrichtungen aufweisen, welche über eine direkte physische Verbindung, wie beispielsweise eine Kabelverbindung zu einer Kamera, einem Scanner, einem Internet oder einer anderen Vorrichtung oder einem Netzwerk kommunizieren.
  • Obgleich das Eingabebildmedium 164 ein beliebiges einer Vielzahl von Medien sein kann, können bestimmte Arten von Bilddaten-Eingabevorrichtungen 110 nur in der Lage sein, bestimmte Arten von Medien zu empfangen. Wenn beispielsweise die Bilddaten-Eingabevorrichtung 110 ein CD-Laufwerk ist, so kann das Eingabebildmedium eine CD sein.
  • Wenn die Bilddaten-Eingabevorrichtung eine Kamera ist, so kann die Funktion einer "Einweg"-Filmkamera gemimt werden. In diesem Fall kann eine spezielle digitale Wegwerfkamera im Einzelhandel an den Kunden 162 verkauft werden. Nachdem er so viele Bilder aufgenommen hat, wie den innerhalb der Kamera zur Verfügung ge stellten Speicher belegen, kann der Kunde die Kamera an eine Aufnahmestelle in der Fotodruckvorrichtung 100 liefern. Die Daten können dann durch direkte elektrische oder drahtlose Verbindung von der Kamera an die Fotodruckvorrichtung 100 übertragen werden, wodurch es der Vorrichtung 100 ermöglicht wird, dem Kunden 162 ausgedruckte Bilder zu liefern. Die Kamera kann im Voraus so programmiert sein, dass sie nicht mehr betreibbar ist, nachdem eine vorgegebene Anzahl von Fotografien aufgenommen wurden, nach einer vorgegebenen Zeit, nachdem eine vorgegebene Menge an Kameraspeicher belegt ist, oder aber nachdem eine vorgegebene Anzahl von Fotografien ausgedruckt wurden, wodurch die Transaktion beendet wird. Nach Rückgabe an den Hersteller kann die Kameraeinheit neu programmiert oder neu bearbeitet werden, wodurch die Wiederverwendung wichtiger Komponenten erlaubt wird und die Kosten einer Kamera reduziert werden. Alternativ kann die Fotodruckvorrichtung 100 der vorliegenden Erfindung die Kamera mit Hilfe einer mechanischen oder elektrischen Vorrichtung außer Betrieb setzen, nachdem eine vorgegebene Anzahl von Fotografien ausgedruckt wurde, nachdem aus digitalen Informationen in der Kamera bestimmt wurde, dass eine vorgegebene Anzahl von Fotografien aufgenommen oder ausgedruckt wurden oder dass eine vorgegebene Zeitdauer überschritten wurde, oder dass eine vorgegebene Speichermenge belegt ist. Eine Vorrichtung zur Außerbetriebsetzung der Kamera kann beispielsweise die elektrische Beschädigung einer wichtigen Verbindung oder Komponente im elektrischen Schaltkreis, die Außerbetriebsetzung einer Blende oder eines Linsensystems oder die permanente Änderung von in der Kamera gespeicherten Konfigurationsinformationen beinhalten. Vor der Außerbetriebsetzung der Kamera kann es weiter eine Funktion des Kiosks sein, dem Kunden eine Option zur Speicherung der digitalen Fotografien auf einem Speichermedium, wie beispielsweise einer CD-ROM, unter Verwendung einer der Ausgabevorrichtungen 160, oder aber den Transfer der digitalen Fotografien auf eine zugängliche Netzwerkposition für spätere Verwendung sein.
  • Die Kamera kann wiederverwendbar sein und kann dem Kunden 162 auf einer Leih- oder Mietbasis überlassen werden. Die Kamera ist für die kontrollierte Verwendung anstelle einmaliger Verwendung entworfen. Die Kamera kann im Voraus prorammiert sein, um die Verwendung nur an ausgewählten Fotodruckvorrichtungen zu erlauben und/oder die Anzahl von Fotografien, die Gesamtanzahl an Ausdrucken, die gesamte Speicherbelegung, oder die Zeitdauer, während welcher die Kamera betriebsbereit ist, zu begrenzen, um dadurch Bedingungen für die Leihe oder Miete umzusetzen, was die Transaktionskosten verringern kann. Die Kamera wird vorübergehend außer Betrieb gesetzt, wenn die Grenzen der Nutzung überschritten wurden, kann jedoch nach Übereinkunft über eine anschließende Leihe oder Miete wieder in Betrieb genommen werden. Die Initiierung oder Erneuerung einer Leihe oder Miete kann als eine der durch den Benutzer wählbaren Funktionen der Fotodruckvorrichtung 100 realisiert werden. Vor der Außerbetriebsetzung der Kamera kann es eine Funktion des Kiosks sein, dem Kunden eine Option zum Speichern der digitalen Fotografien auf einem Speichermedium, wie beispielsweise einer CD-ROM, unter Verwendung einer der Ausgabevorrichtungen 160 oder den Transfer der digitalen Fotografien auf eine zugängliche Netzwerkposition für späteren Gebrauch anzubieten.
  • Die Fotodruckvorrichtung 100 kann eine Vielzahl von Bilddaten-Eingabevorrichtungen aufweisen. Beispielsweise kann die Fotodruckvorrichtung 100 Lesevorrichtungen für Kompakt-Indexspeicher und/oder Speicherstifte (Memory Sticks®), einen Scanner und/oder ein Disketten- oder CD-Laufwerk aufweisen. Die Kundenschnittstelle 178 kann den Kunden 162 (unter Verwendung der Anzeigevorrichtung 180) zur Auswahl einer speziellen der Bilddaten-Eingabevorrichtungen der Fotodruckvorrichtung auffordern, durch welche er die Eingangsbilddaten 172 liefert. Alternativ kann die Auswahl einer speziellen Bilddaten-Eingabevorichtung automatisch erfolgen, wobei sie beispielsweise durch Eingabe des Mediums in eine der Bilddaten-Eingabevorrichtungen 110 ausgelöst wird. Der Kunde 162 kann eine Bilddaten-Eingabevorrichtung unter Verwendung der Daten-Eingabevorrichtung 182 auswählen und dann die Eingabebilddaten 172 unter Verwendung der ausgewählten Bilddaten-Eingabevorrichtung 110 eingeben. Die Kundenschnittstelle 178 kann bestätigen, ob die Eingabebilddaten 172 erfolgreich geladen wurden.
  • Die Fotodruckvorrichtung 100 kann die Eingangsbilddaten 172 (beispielsweise in einer oder mehereren Dateien auf einem Festplattenlaufwerk) für eine weitere Verarbeitung speichern. Obgleich der Kunde 162 die Eingangsbilddaten 172 auf dem Eingangsbildmedium 164 in einem Format liefern kann, welches für die direkte Übertragung auf und Speicherung durch die Fotodruckvorrichtung 100 ohne jegliche zusätzliche Verarbeitung geeignet ist, sollte es sich verstehen, dass die Fotodruckvorrichtung 100 eine gewisse Verarbeitung der durch den Kunden 162 gelieferten Bilddaten während des Empfangs derartiger Daten und deren Speicherung als Eingangsbilddaten 172 vornehmen kann. Wenn beispielsweise die Bilddaten-Eingabevorrichtung 110 ein Scanner ist, so kann der Scanner das/die Bild(er) auf dem durch den Kunden 162 gelieferten Fotonegativ oder Ausdruck (oder einem anderen Ausgabemedium) einscannen und derartige Bilder in ein digitales elektronisches Format umwandeln, welches für die Speicherung als Eingangsbilddaten 172 geeignet ist.
  • Die Ausgangs-Auswahlvorrichtung 120 kann die folgenden Schritte durchführen. Die Kundenschnittstelle 178 verwendet die Anzeigevorrichtung 180, um dem Kunden 162 alle oder eine ausgewählte Gruppe der druckbaren Bilder anzuzeigen, welche in den Eingangsbilddaten 172 enthalten sind. Diese Bilder können Bilder sein, welche der Kunde 162 im Voraus aus allen Bildern in den Eingangsbilddaten 172 unter Verwendung eines Protokolls, wie beispielsweise Digital Print Order Format (DPOF), ausgewählt hat. Die Kundenschnittstelle 178 kann es dem Kunden 162 auch ermöglichen, die Daten-Eingabevorrichtung 182 zu verwenden, um zu wählen, welche Bilder ausgedruckt werden sollen, und die Anzahl der Kopien jedes ausgewählten auszudruckenden Bildes anzugeben. Die Kundenschnittstelle 178 kann den Kunden auch auffordern, die Größe(n) des Ausdrucks auszuwählen, welche er oder sie wünscht.
  • Beispielsweise kann der Kunde 162 ein großes Bild oder vier kleine Bilder wählen, welche jeweils 1/4 der Größe des ersteren aufweisen.
  • Alternativ kann der Kunde 162 wählen, ob eine oder zwei Kopien jedes verfügbaren Bildes im Kameraspeicher in einer Standardgröße (typischerweise ca. 4'' mal 6'') gedruckt werden sollen, wodurch der Kunde die gleiche Ausgabe erhält, die er oder sie normalerweise von einer herkömmlichen Fotoentwicklungseinrichtung erwarten würde.
  • Die Zahlvorrichtung 130 kann die folgenden Schritte durchführen. Die Zahlvorrichtung 130 kann es dem Kunden 162 ermöglichen, unter Verwendung der Dateneingabevorrichtung 182 ein gewünschtes Zahlverfahren zu wählen. Wählbare Zahlverfahren können beispielsweise Debetkarten, Kreditkarten, Barzahlung, elektronische Barzahlung oder elektronische Überweisung einschließen. Die Zahlvorrichtung 130 kann eine Zahlung vom Kunden 162 entgegennehmen und verarbeiten. Die Zahlvorrichtung 130 kann beispielsweise mit dem Gehäuse der Fotodruckvorrichtung 100 gekoppelt sein.
  • Die Zahlvorrichtung 130 weist eine Kreditkarten-Lesevorrichtung auf, welche einen Schlitz zur Aufnahme einer Kreditkarte aufweist. Der Zahlmechanismus ist in der Lage eine Barzahlung entgegenzunehmen. Es sollte sich verstehen, dass Kreditkartenzahlung und Barzahlung hierin lediglich als Beispiele der Zahlungsarten beschrieben werden, welche verwendet werden können.
  • Für den Fall, dass das Zahlverfahren eine Authorisierung erfordert, bestimmt die Zahlvorrichtung 130, ob eine Zahlung genehmigt oder abgelehnt wird. Um eine derartige Authorisierung durchzuführen, kann die Zahlvorrichtung 130 beispielsweise eine Netzwerkverbindung zu einem Zahlungs-Authorisierungsdienst, wie beispielsweise einem Kreditkarten-Authorisierungsdienst, einrichten, welcher die Authorisierung für die vom Kunden angebotene Zahlung genehmigen (oder alternativ ablehnen) kann.
  • Wenn die Zahlvorrichtung 130 bestimmt, dass die vom Kunden angebotene Zahlung nicht authorisiert ist, erlaubt die Zahlvorrichtung 130 dem Kunden keine Fortsetzung der Transaktion. Wenn die Zahlvorrichtung 130 bestimmt, dass die vom Kunden angebotene Zahlung authorisiert ist, so erlaubt die Zahlvorrichtung 130 dem Kunden eine Fortsetzung der Transaktion in Übereinstimmung mit den Anweisungen der Kundenschnittstelle 178.
  • Die Fotodruckvorrichtung 100 weist eine Netzwerk-Verbindungsvorrichtung (nicht gezeigt) auf, welche die Verkaufsvorrichtung 100 in die Lage versetzt, die folgenden Funktionen durchzuführen: a) Authorisierung der Kundenzahlung; b) optionale Speicherung der Kunden-Bilddaten an einem entfernten Ort; c) Lieferung von Wartungs- und/oder Medien-Nachfüllinformationen an eine entfernte Überwachungseinrichtung. Die Netzwerk-Kommunikationsvorrichtung kann eine Netzwerkverbindung über jede beliebige Art von Netzwerk, wie beispielsweise dem Internet, einem herkömmlichen analogen Telefonnetz, einem ISDN-Netz, einem optischen Glasfasernetz oder einem drahtlosen Netz aufbauen. Die Netzwerk-Kommunikationsvorrichtung kann beispielsweise ein standardmäßiges Modem oder eine Netzwerk-Schnittstellenkarte sein. Der Kunde 162 kann einen PC oder eine andere in ein Netzwerk eingebundene Vorrichtung mit der Fotodruckvorrichtung 100 durch ein lokal zugängliches Netz verbinden.
  • Die Bilddatei-Vorbereitungsvorrichtung 140 und die Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 verarbeiten die durch den Kunden 162 gelieferten Eingangsbilddaten 172, um die Wahrnehmungsqualität der Eingangsbilddaten 172 zu verbessern, wenn diese durch die Ausgabevorrichtung 160 ausgedruckt werden. Die Bilddatei-Vorbereitungsvorrichtung 140 und die Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 können auf eine Weise arbeiten, welche von der speziellen Ausgabevorrichtung 160 abhängt, die von der Fotodruckvorrichtung 100 verwendet wird. Spezielle Beispiele der Bilddatei-Vorbereitungsvorrichtung 140 und der Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 werden nachstehend mit Bezug auf 3,
  • 4 und 5 beschrieben. Die Ausgabevorrichtung 160 kann einen Fotodrucker, einen Quittungsdrucker und eine digitale Ausgabevorrichtung, wie beispielsweise einen CD-ROM-Brenner, aufweisen.
  • In einem Beispiel weist die Ausgabevorrichtung 160 eine Vorrichtung zum Ausdruck und zur Lieferung verarbeiteter Bilddaten 176 (nachstehend noch ausführlicher beschrieben) an den Kunden 162 unter Verwendung eines Mehrkopf-Thermodruckersystems auf. Der Mehrkopfdrucker der vorliegenden Erfindung kann eine beliebige der unzähligen Thermotransfer-Druckarten verwenden. Beispielsweise ist eine erste Art des Thermotransferdruckens, das verwendet werden kann, das Farbendiffusions-Thermotransferdrucken. In diesem Verfahren diffundiert eine Farbe von einem Polymer auf einem Spender in ein zweites Polymer auf einem Empfänger. Eine zweite Art des Thermotransferdruckens, welche verwendet werden kann, ist der Transfer einer thermisch wirksamen Masse eines leicht schmelzbaren Färbemittels. Dieses System kann auf Wachs oder Harz basieren. Eine dritte Art des Thermotransferdrucks, welche verwendet werden kann, ist der Transfer einer thermisch wirksamen Masse einer amorphen Farbe in Kombination mit einem thermischen Lösungsmittel. Dieses System hat den Vorteil von sehr hohen Druckgeschwindigkeiten, und dies auf hohen Qualitätsniveaus. Die Einzelheiten dieses Thermotransferverfahrens sind in der US-Patentanmeldung mit der Seriennummer 09/745,700, eingereicht am 21. Dezember 2000, mit dem Titel "Thermal Transfer Recording System" aufgeführt, eine gemeinsame Erfindung von Michael J. Arnost, Alain Bouchard, Yongqi Deng, Edward J. Dombrowski, Russell A. Gaudiana, Fariza B. Hasan, Serajul Haque, John L. Marshall, Stephen J. Telfer, William T. Vetterling und Michael S. Viola, sowie in der provisorischen US-Patentanmeldung mit der Seriennummer 60/294,528, eingereicht am 30. Mai 2001, mit dem Titel "Thermal Mass Transfer Imaging System", eine gemeinsame Erfindung von Edward P. Lindholm, Stephen J. Telfer und Michael S. Viola, wobei beide an die Anmelderin der vorliegenden Erfindung erteilt wurden.
  • Wie vorstehend beschrieben, ist in einem Beispiel die Ausgabevorrichtung 160 ein Thermotransferdrucker mit einer Vielzahl von Thermo-Druckköpfen. Derartige Drucker erzielen einen höheren Durchsatz als die verbreiteteren Thermodruckerdesigns, in welchen ein einziger Thermokopf verwendet wird und die Farben eine nach der anderen ausgedruckt werden. Thermodrucker mit einer Vielzahl von Thermodruckköpfen sind in der Technik gut bekannt. Beispielsweise beschreiben die US-Patente Nr. 4,385,302, 4,447,818 und 4,540,992 Versionen derartiger Vorrichtungen.
  • Die US-Patente Nr. 5,285,220 und 5,711,620 beschreiben Mehrkopf-Thermodrucker zur Verwendung mit einem direkten Einzelblatt-Thermomedium anstelle eines Zweiblatt-Thermotransfermediums. In diesem Fall wird eine Farbe fixiert, indem sie ultravioletter oder sichtbarer Strahlung ausgesetzt wird, ehe die nächste gedruckt wird, mit dem Ergebnis, dass das Medium strahlungsempfindlich ist. Die vorstehend beschriebenen Zweiblatt-Thermotransferdrucker weisen den Vorteil auf, dass die in derartigen Druckern verwendeten Medien nicht strahlungsempfindlich sind.
  • Ein Beispiel der Ausgabevorrichtung 160 für die Verkaufsvorrichtung ist in 2 dargestellt. Mit Bezug auf 2 existiert dort ein Empfängerelement 210, welches von einer Walze 214 gespeist wird. Obgleich der Pfad des Empfängerelements 210 in 2 als gerade gezeigt ist, sollte es sich verstehen, dass andere Pfade, beispielsweise gekrümmte oder bogenförmige Pfade, auch verwendet werden können. Der Empfänger wird an drei Thermo-Druckköpfen 216, 218 und 220 vorbei übersetzt, welche Schreibwalzen 222 gegenüberliegen. Der erste Thermo-Druckkopf wird von einer Walze 224 mit einem Spenderelement 226 gespeist, welches die erste der drei subtraktiven Primärfarben (Cyan, Magenta oder Gelb) trägt. Die Reihenfolge, in der die Farben gedruckt werden, kann variieren. Nachdem die erste Farbe gedruckt ist, wird das verbrauchte Spenderelement auf einer Walze 228 aufgenommen. Der zweite Thermo-Druckkopf 218 wird von der Walze 230 mit dem Spenderelement 232 gespeist, welche der zweiten Primärfarbe entsprechen. Das verbrauchte Spenderelement wird auf der Walze 234 aufgenommen. Der dritte Druckkopf 220 wird von der Walze 236 mit dem Spenderelement 238 gespeist, welche der dritten Primärfarbe entsprechen. Das verbrauchte Spenderelement wird auf der Walze 239 aufgenommen. Ein vierter Druckkopf (oder ein Heizelement) 240 kann zur optionalen Aufbringung einer Deckschicht 242 verwendet werden, welche auf das Empfängerelement 210 laminiert oder übertragen werden kann. Alternativ kann 242 ein weißes, opakes Substrat sein, wie nachstehend noch ausführlicher beschrieben wird. Das Element 240 kann ein Thermo-Druckkopf, eine beheizte Walze oder einfach eine Druckwalze sein. Die Deckschicht oder das weiße opake Substrat 242 wird von der Walze 244 gespeist. Wird ein Trägernetz für die Deckschicht oder das weiße opake Substrat 242 verwendet, so wird es auf der Walze 246 aufgenommen. Wird kein Trägernetz verwendet, so wird das Substrat 242 einfach auf das Empfängerelement 210 laminiert, und die Walze 246 wird nicht benötigt. Anschließend an die Laminierung oder Übertragung des Substrats 242 wird eine Schneidevorrichtung 248 verwendet, um die gedruckten Bilder zu trennen, wodurch sich ein Endbild 250 ergibt, auf welches alle drei Primärfarben gedruckt wurden. Die Schneidevorrichtung kann optional einen kleinen Streifen des Empfängermaterials 210 zwischen Bildern abtrennen, so dass nicht ein einziger Schnitt präzise am Übergang zwischen aufeinander folgenden Bildern definiert werden muss. Die so abgetrennten Streifen können zur späteren Entsorgung in eine Aufnahme geleitet werden. Die Ausdrucke selbst können mit Hilfe einer abschüssigen Rinne oder einer ähnlichen Vorrichtung zum Kunden geleitet werden.
  • Es versteht sich, dass zwischen der Position der Abtrennung des letzten Ausdrucks eines Druckauftrages durch die Schneidevorrichtung 248 und der Position des Beginns des Ausdrucks des nächsten Druckauftrags durch den Thermo-Druckkopf 216 ein Abschnitt des Empfängerelements 210 besteht, auf welchen kein kundenspezifisches Vollfarbbild gedruckt werden kann. Dieser Abschnitt des Empfängerelements 210 kann entweder mit nicht kundenspezifischen Informationen bedruckt werden (wie beispielsweise Werbematerial) oder aber mit monochromen oder bichromen kundenspezifischen Daten (wie beispielsweise einer Quittung). In jedem Fall kann die Ausgabe an den Kunden geleitet werden, welcher den zweiten der beiden vorstehend beschriebenen Druckaufträge anordnet. Alternativ kann dieser Abschnitt des Empfängerelements 210 zur späteren Entsorgung in die Aufnahme geleitet werden.
  • Die Spenderelemente 226, 232 und 238 können sehr dünne Substrate (mit einer Dicke, die typischerweise im Bereich von 2,5 bis 8 Mikrometern liegt), auf welche das geeignete Farbmaterial aufgebracht wurde, aufweisen. Im Fall von Farbdiffusions-Thermotransfer ist das Spendermaterial typischerweise eine in einen Polymerbinder eingebundene Farbe, wie beispielsweise in Hann, R. A. und Beck, N. C., J. Imaging Technol., (1990), 16(6), 238–241 und Hann, R. A., Spec. Pub. R. Soc. Chem. (1993), 133, 73–85 beschrieben.
  • Im Fall des Transfers einer thermisch wirksamen Masse ist das Spendermaterial im Allgemeinen eine mit einem Wachs oder Harz (oder einer Kombination der beiden) als Vehikel formulierte Farbe oder ein Pigment, wie beispielsweise im US-Patent Nr. 5,569,347 beschrieben.
  • In einem Beispiel wird jedoch die Bilderzeugung durch Transfer einer thermisch wirksamen Masse verwendet, wobei das Spenderelement von der Art ist wie in der vorstehend zitierten US-Patentanmeldung mit der Seriennummer 09/745,700 beschrieben.
  • Das Empfängerelement 210 sollte so gewählt werden, dass es mit dem verwendeten Spendermaterial kompatibel ist. Für den Farbdiffusions-Thermotransfer trägt somit das Empfängerelement 210 eine Polymerbeschichtung zur Annahme der übertragenen Farben, wie in Hann, R. A. und Beck, N. C., J. Imaging Technol., (1990), 16(6), 238–241 und Hann, R. A., Spec. Pub. R. Soc. Chem. (1993), 133, 73–85 beschrieben. Für den Transfer einer thermisch wirksamen Masse kann das Empfängerelement eine mikroporöse Schicht tragen, wie beispielsweise in den US-Patenten Nr. 5,521,626 und 5,897,254 beschrieben, oder eine Weichmacherschicht, wie beispielsweise im US-Patent Nr. 4,686,549 beschrieben. Wie beispielsweise im US-Patent Nr. 5,244,861 beschrieben, sind die als Thermo-Transfermedien jeder Art verwendeten Empfängerelemente 210 erwünschterweise nachgiebig und von einheitlicher Wärmeleitfähigkeit.
  • Ein Beispiel des Empfängerelements 210 zur Verwendung in Verbindung mit einem Spenderelement zum Transfer einer thermisch wirksamen Masse ist in der vorstehend zitierten provisorischen US-Patentanmeldung mit der Seriennummer 60/294,528 beschrieben.
  • Das Empfängerelement 210 kann opak oder transparent sein. Für den Fall, dass das Empfängerelement 210 transparent ist und ein Hochglanzausdruck die gewünschte Ausgabe ist, ist das Substrat 242 erwünschterweise opak, und das fertige Bild wird durch das Empfängerelement 210 betrachtet. Für den Fall, dass das Empfängerelement 210 opak ist, und das durch das Element 240 übertragene Material transparent ist, wird das fertige Bild durch das durch das Element 240 übertragene Material betrachtet. Das in einem Fall ausgedruckte Bild ist das Spiegelbild des in dem anderen ausgedruckten.
  • Erfindungsgemäß kann eine Variation des Farbpegels in einem durch Thermo-Transferdruck erzeugten Bild mit Hilfe zweier allgemeiner Verfahren erreicht werden. Im ersten Verfahren ist die Flächendeckung der Farbe über die gesamte Fläche eines Pixels annähernd konstant, und die Farbmenge (die Farb"dichte") der annähernd konstanten Deckung variiert gemäß der durch den Druckkopf an diesen speziellen Pixel gelieferten Energiemenge. Dieses Verfahren wird nachstehend als Druck mit "variabler Dichte" bezeichnet, und wird beim Farbdiffusions-Thermotransfer allgemein verwendet. Im zweiten Verfahren variiert die Größe der Punkte innerhalb der Fläche eines Pixels gemäß der durch den Druckkopf gelieferten Energie, wobei diese Punkte nur im Wesentlichen eine einzige Farbdichte (de fakto ihre Maximaldichte) aufweisen. Die Punkte sind so klein, dass sie mit bloßem Auge nicht einzeln wahrgenommen werden können, und so wird der Gesamtpegel an Farbe als ein Durchschnitt der fast vollständigen Lichtabsorption im Anteil der betrachteten, mit Punkten bedeckten Fläche und der fast vollständigen (diffusen) Lichtreflektion in nicht bedruckten Flächen wahrgenommen. Dieses Verfahren des Thermo-Transferdrucks wird nachstehend als Druck mit "variablen Punkten" bezeichnet.
  • In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform werden die vorstehend beschriebenen Spenderelemente in Kombination mit dem vorstehend beschriebenen Empfänger verwendet, und das Verfahren der variablen Punkte wird verwendet.
  • Wie in der vorstehend angeführten Patentanmeldung mit dem Titel "Technique for Printing a Color Image" beschrieben, kann in einem Mehrkopf-Thermotransfer-Drucksystem ein schwerwiegendes Problem der fehlerhaften Lagegenauigkeit in den durch übereinander angeordnete Punktmuster erzeugten Farbbildern auftreten. Eine derartige Ungenauigkeit kann als Folge einer ungenauen Ausrichtung der Druckköpfe, Geschwindigkeitsschwankungen beim Medientransport, Dehnung der Medien und andere mechanische Probleme auftreten, welche nur schwer mit angemessener Präzision gesteuert werden können, und zu Moire-Mustern oder anderen sichtbaren Resultaten, wie beispielsweise Farbunterschieden, führen können. Eine Lösung für dieses Problem ist darin offenbart, welches übereinander angeordnete Punkte auf neuartige und spezielle Weise absichtlich ungenau anordnet, um eine Bildoptimierung zu erzielen. In einer besonderen Ausführungsform weist ein erster Thermo-Druckkopf eine erste Anzahl von Thermoelementen auf, welche bei einer ersten Geschwindigkeit erregbar sind, und ein zweiter Thermo-Druckkopf weist eine zweite Anzahl von Thermoelementen auf, welche bei einer zweiten Geschwindigkeit erregbar sind. Die Anzahl der Thermoelemente und Erregungsgeschwindigkeiten wird so gewählt, dass ein Muster absichtlich fehlerhafter Lagegenauigkeit mit hoher Ortsfrequenz verursacht wird, welche für den Betrachter des Bildes mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, und welche die durch mechanische ungenaue Aus richtung und andere vorstehend angeführte Faktoren verursachten unabsichtlichen fehlerhaften Lagegenauigkeiten überdeckt.
  • In einer Ausführungsform der vorstehend angeführten Patentanmeldung mit dem Titel "Technique for Printing a Color Image" wird die Thermo-Bilderzeugung verwendet, und die Oberfläche, auf welcher der Druck ausgeführt wird, ist ein Empfängersubstrat. Das Substrat ist typischerweise eine Papierbahn und wird mit einer ersten Geschwindigkeit in eine erste Richtung aufgerollt. Ein erster, zweiter und dritter Thermo-Druckkopf sind voneinander versetzt in der ersten Richtung angeordnet, und sind im Verhältnis zu dem bewegten Empfänger fest angebracht. Der erste Kopf weist eine erste vorgegebene Anzahl von Elementen auf, welche linear und regelmäßig versetzt über eine feste Distanz in einer Richtung parallel zur Oberfläche und senkrecht zu der ersten Richtung angeordnet sind. Diese feste Distanz definiert eine Dimension eines Sichtfeldes des Bildes. Der zweite Kopf weist eine zweite vorgegebene Anzahl von Elementen auf, welche linear und regelmäßig versetzt über die feste Distanz innerhalb des Sichtfeldes und in einer Richtung parallel zur Oberfläche und senkrecht zu der ersten Richtung angeordnet sind. Der dritte Kopf weist eine dritte vorgegebene Anzahl von Elementen auf, welche linear und regelmäßig versetzt über die feste Distanz innerhalb des Sichtfeldes und in einer Richtung parallel zur Oberfläche und senkrecht zu der ersten Richtung angeordnet sind. Separate Farbspendebänder in den Farben Cyan, Magenta und Gelb werden in den drei Druckköpfen verwendet. Jede beliebige Reihenfolge des Drucks der Farben kann verwendet werden. Wie in der vorstehend angeführten Patentanmeldung mit dem Titel "Technique for Printing a Color Image" beschrieben, treten jedoch die sichtbaren Effekte einer fehlerhaften Lagegenauigkeit in erster Linie als Folge fehlerhafter Lagegenauigkeit zwischen Magenta und den beiden anderen Farben auf. In einem Dreikopfsystem kann daher die Auflösung der zum Druck von Gelb und Cyan verwendeten Druckköpfe die gleiche sein, während die Auflösung des zum Druck von Magenta verwendeten Druckkopfes sich entweder von der Auflösung des zum Druck von Gelb verwendeten Druckkopfes oder der des zum Druck von Cyan verwendeten Druckkopfes unterscheiden kann. Wenn ein vierter Kopf im Zusammenhang mit Schwarz eingeschlossen ist, kann sich die Auflösung dieses vierten Kopfes von den Auflösungen der drei anderen Köpfe unterscheiden.
  • In noch einem anderen Merkmal der vorstehend angeführten Patentanmeldung mit dem Titel "Technique for Printing a Color Image" existiert ein erster vorbestimmter Abstand zwischen Punkten entlang einer ersten Richtung (der Richtung des Medientransports) und ein zweiter vorbestimmter Abstand zwischen Punkten entlang einer zweiten Richtung (senkrecht zur Richtung des Medientransports), und der erste und der zweite vorbestimmte Abstand werden auf folgende Weise gesteuert. Ein Takterzeuger erzeugt eine Vielzahl von Zeitgebungs-Taktimpulsfolgen. Ein computergesteuerter Impulserzeuger ist betriebsbereit mit dem Takterzeuger gekoppelt und liefert eine Vielzahl von Ausgaben von Erregungsimpulsbündeln in zeitlich gesteuerter Abfolge mit mindestens einer der Taktimpulsfolgen. Die erste vorgegebene Anzahl thermisch gesteuerter Druckkopfelemente des ersten Druckkopfes ist betriebsbereit mit einem oder mehreren Ausgängen aus dem Impulserzeuger gekoppelt. Die zweite vorgegebene Anzahl thermisch gesteuerter Druckkopfelemente des zweiten Druckkopfes ist betriebsbereit mit einem oder mehreren Ausgängen aus dem Impulserzeuger gekoppelt. Die dritte vorgegebene Anzahl thermisch gesteuerter Druckkopfelemente des dritten Druckkopfes ist betriebsbereit mit einem oder mehreren Ausgängen aus dem Impulserzeuger gekoppelt. Die Beabstandung von Punkten entlang der ersten Richtung wird durch die Zeitintervalle zwischen Impulsbündeln bestimmt. Wie in der vorstehend angeführten Patentanmeldung mit dem Titel "Technique for Printing a Color Image" ausgeführt, können die Zeitintervalle für den Kopf, welcher Gelb druckt, gleich gestaltet werden wie die Zeitintervalle für den Kopf, welcher Cyan druckt, insofern als gewöhnlich nur eine geringe spektrale Überlappung zwischen diesen beiden Farben existiert.
  • In einer besonderen Ausführungsform der vorstehend angeführten Patentanmeldung mit dem Titel "Technique for Printing a Color Image", welche für die Realisierung der Ausgabevorrichtung 160 aus 1A bis 1B der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann, setzt jedes Element des Cyan-Druckkopfes und jedes Element des Gelb-Druckkopfes 400 dpi auf die Oberfläche innerhalb des Sichtfeldes des Bildes, wobei beabsichtigt ist, dass jeder betreffende der 400 dpi von dem Gelb-Druckkopf auf den ihm entsprechenden der 400 dpi von dem ersten Druckkopf gesetzt wird. Da zwischen diesen Farben eine minimale spektrale Überlappung existiert, ist eine präzise Lagegenauigkeit der gelben und cyanfarbenen Punkte trotz Abhängigkeit von einem Punkt-für-Punkt-Verfahren unnötig. Jedes Element des Druckkopfes, welcher Magenta druckt, wird so gesteuert, dass es durch das gesamte Sichtfeld 266 dpi auf die Oberfläche setzt. Die Vermischung eines Musters aus einer Spalte von 300 dpi mal einer Reihe von 400 dpi mit einem Muster aus einer Spalte von 400 dpi mal einer Reihe von 266 dpi über das Sichtfeld auf diese Weise besitzt die Eigenschaft, dass die Farbgleichförmigkeit des Bildes für den Betrachter erhöht wird, wobei jeder der Punkte einzeln für den Betrachter mit bloßem Auge nicht unterscheidbar ist. Andere Farben und Kombinationen von Punktanzahlen können verwendet werden.
  • Unter Bezugnahme auf 3 ist darin detaillierter ein Beispiel der Bilddatei-Vorbereitungsvorrichtung 140 aus 1A bis 1B dargestellt. Die Bilddaten-Eingabevorrichtung 110 (1A bis 1B) weist die Bilddatei-Rückgewinnungsvorrichtung 302 auf, welche es ermöglicht, dass Bilddaten in einer beliebigen Anzahl von Bilddateiformaten aus einer beliebigen von unterschiedlichen Medienarten ausgelesen werden können, wie vorstehend beschrieben.
  • Die Bilddatei-Vorbereitungsvorrichtung 140 weist die Bilddatei-Anfangsstandardisierungs-Vorrichtung 304 auf, welche die Eingangs-Bilddaten 172 als Eingangssignal von der Bilddatei-Rückgewinggungsvorrichtung 302 empfängt. Die Bilddatei-Anfangsstandardisierungs-Vorrichtung 304 führt Anfangsstandardisierungs-Funk tionen an den Eingangs-Bilddaten 172 durch, um anfangsstandardisierte Bilddaten 306 zu erzeugen. Die Bilddatei-Anfangsstandardisierungs-Vorrichtung 304 kann beispielsweise die folgenden Operationen an jeder Eingangs-Bilddatei innerhalb der Eingangs-Bilddaten 172 durchführen: Dateidekompression (wenn nötig), Bildzuschnitt auf ein Standard-Bildformat (typischerweise 2:3), Dateiformatumwandlung in ein übliches Bilddateifomat, wie beispielsweise JPEG oder GIF (wenn nötig), und Verkleinerung auf Standard-Pixelabmessungen (typischerweise 1248 mal 1872 Pixel) wenn die Eingangs-Bilddatei größere Abmessungen als diese aufweist. Ist eine Eingangs-Bilddatei kleiner als die Standardgrö-ße, so wird ihre Größe erst später verändert (wie nachstehend mit Bezug auf die Bilddatei-Endstandardisierungs-Vorrichtung 312 noch ausführlicher beschrieben).
  • Die Bilddatei-Anfangsstandardisierungs-Vorrichtung 304 kann ebenfalls jedem Pixel in jedem Eingangsbild einen RGB-Farbwert mit einer Auflösung von 8 Bit pro Pixel zuordnen. Ist das Eingangsbild eine Grauskala, oder andernfalls keine RGB-Farbe, kann die Eingangsdatei-Anfangsstandardisierungs-Vorrichtung 304 es in RGB-Farbe umwandeln. Wenn das Eingangsbild schließlich in Nicht-Standardorientierung ist, kann die Eingangsdatei-Anfangsstandardisierungs-Vorrichtung 304 es schließlich in die Standardorientierung drehen.
  • Die vorstehenden Operationen führen zu den anfangsstandardisierten Bilddaten 306 (welche die Form einer oder mehrerer der Bilddateien, welche den Bilddateien in den Eingangs-Bilddaten 172 entsprechen, annehmen können), die dann durch die Bilddatei-Verbesserungsvorrichtung 308 weiter umgewandelt werden können, wie nun beschrieben wird. Die Bilddatei-Verbesserungsvorrichtung 308 führt die Funktionen der Schärfung, Belichtungskorrektur, Farbbalancekorrektur und des Farbabgleichs an jeder der Bilddateien in den anfangsstandardisierten Bilddaten 306 durch. Während dieser Verfahren werden die anfangsstandardisierten Bilddaten 306 in verbesserte Bilddaten 310 umgewandelt und durch diese ersetzt. Die verbesserten Bilddaten 310 können die Form einer Vielzahl von Bilddateien annehmen, von denen jede das gleiche Bilddateiformat aufweist wie eine entsprechende der Bilddateien in den anfangsstandardisierten Bilddaten 306.
  • Die im US-Patent Nr. 5,694,484 von Cottrell et al. mit dem Titel "System and Method for Automatically Processing Image Data to Provide Images of Optimal Perceptual Quality", welches am 2. Dezember 1997 erteilt wurde, beschriebenen Verfahren können durch die Bilddatei-Verbesserungsvorrichtung 308 verwendet werden, um ein Bild von optimaler Wahrnehmungsqualität zu liefern, wenn es durch eine Ausdruck-Ausgabevorrichtung mit bekannten Eigenschaften ausgeliefert wird.
  • Die Bildqualität der durch die Ausgabevorrichtung 160 aus 1A bis 1B ausgelieferten Ausgabe ist prinzipiell durch vier Bildparameter definiert: Bildschärfe, Körnigkeit, Tonwiedergabe und Farbwiedergabe. Die vier Haupt-Bildparameter können durch objektive Maßstäbe quantifiziert und durch charakteristische Daten beschrieben werden. Beispielsweise kann die Schärfe einer Bildgebungsvorrichtung durch ihre Modulations-Transferfunktion, ihre Granularität durch ihr Wiener-Spektrum, ihre Tonwiedergabe durch ihre Dichteempfindlichkeits-Eigenschaft und ihre Farbwiedergabe durch einen Farbunterschieds-Maßstab, wie beispielsweise ?E* des CIELAB L*, a*, b* Farbspezifikationssystems, charakterisiert sein, wie beispielsweise in "Color and its Reproduction" von Gary G. Field, GATFPress, Pittsburgh, PA, 1999 beschrieben. (CIELAB ist das zweite zweier durch CIE – die Comission Internationale de l'Eclairage – die Internationale Beleuchtungskommission – angenommener Systeme.) Das System und die Verfahren des US-Patents Nr. 5,694,484 können verwendet werden, um Verarbeitungsoperations-Parameterinformationen, wie beispielsweise die Definitionsparameter von Schärfungs- und Rauschreduktions-Filtern, aus den charakteristischen Daten der Eingangskomponente und der Ausgangskomponente, wie auch einen objektiven Gesamtsystemmaßstab zu erzeugen. Wenn die Eingangskomponente und die Ausgangskomponente im Voraus bekannt sind, kann die Erzeugung der Verarbeitungsoperations-Parameterinformationen getrennt (bei spielsweise während des Entwurfs des Fotoverarbeitungssystems) von der Bildverarbeitung auftreten. Sind die Komponenten einmal bekannt, können ihre Eigenschaften erhalten, und Vorrichtungsprofile können in der im US-Patent Nr. 6,128,415 von Hultgren et al. mit dem Titel "Devise Profiles for Use in a Digital Image Processing System", welches am 3. Oktober 2000 erteilt wurde, beschriebenen Weise konstruiert werden. Wenn die Eingabevorrichtungen nicht bekannt sind, wie im Fall einer Eingangsdaten-Datei von einem computerlesbaren Medium, können die räumlichen Eigenschaften der Eingabevorrichtung unter Verwendung der Verfahren des US-Patents Nr. 6,069,982 von Reuman, S. R. mit dem Titel "Estimation of Frequency Dependence and Grey-Level Dependence of Noise in an Image", welches am 30. Mai 2000 erteilt wurde, und der US-Patentanmeldung mit der Seriennummer 09/409,459 und dem Titel "Method and Apparatus for Estimating the Spatial Frequency Response of a Digital Image Acquisition System from the Images it Produces", S. R. Reuman, welche am 30. September 1999 eingereicht wurde, erhalten werden.
  • Die Tonwiedergabe kann durch Ausführung einer Abbildung vom Ausgang der Bilddatei-Anfangsstandardisierungs-Vorrichtung 304 (eine sRGB-Datei) in eine Datei, welche für den Ausdruck innerhalb der Begrenzungen der Ausgabevorrichtung 160 aus 1A bis 1B geeignet ist, durchgeführt werden. Diese Abbildung beinhaltet die Tonskala-Manipulation. Die Tonskala-Manipulation komprimiert nicht nur problemlos die Tonskala des/der Bildes/r in den anfangsstandardisierten Bilddaten 306 zu dem der Ausgabevorrichtung 160 aus 1A bis 1B zur Verfügung stehenden dynamischen Bereich, wie durch ihre schwarzen und weißen Punkte (maximale und minimale Dichten jeder Farbe) spezifiziert, sondern erlaubt auch eine lokale Manipulation des Kontrastes. Die Verfahren des US-Patents Nr. 5,809,164 von Hultgren, Bror O. III mit dem Titel "System and Method for Color Gamut and Tone Compression Using an Ideal Mapping Function", welches am 15. September 1998 erteilt wurde, und die Verfahren des vorstehend angeführten US-Patents Nr. 5,694,484 können verwendet werden, um eine psychovisuell optimierte Tonwiedergabeschärfe zu erhalten.
  • Mit Hilfe der vorstehend angeführten Systeme und Verfahren können die Parameter des durch die Bilddatei-Verbesserungsvorrichtung 306 durchgeführten Verarbeitungsbetriebs so bestimmt werden, dass die Verarbeitung verarbeitete Daten schafft, welche zu einer psychovisuell verbesserten Ausgabe führen, wenn sie durch die Ausgabevorrichtung 160 ausgeliefert werden. Die vorstehend beschriebenen Bildverarbeitungsschritte können je nach Vorlieben des Kunden optional durchgeführt werden. Zusätzlich kann der Kunde nur bestimmte Verarbeitungsoptionen anstelle aller wählen.
  • Unter erneutem Bezug auf 3 empfängt die Bilddatei-Endstandardisierungs-Vorrichtung 312 die verbesserten Bilddaten 310 und ändert die Größe aller darin enthaltener Dateien, welche ursprünglich kleiner als die Standardgröße waren, auf die Standardgröße. Die Bilddatei-Endstandardisierungs-Vorrichtung 312 gibt standardisierte Bilddaten 174 aus. Alle Bilder in den standardisierten Bilddaten 174 weisen das gleiche Dateiformat auf und teilen andere Eigenschaften, was ein Ergebnis der vorstehend beschriebenen Verarbeitung ist.
  • Wie in 1A bis 1B gezeigt, werden die aus der Bilddatei-Vorbereitungsvorrichtung 140 ausgegebenen standardisierten Bilddaten 174 an die Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 gesendet. Obgleich die Bilddaten-Eingabevorrichtung 110, die Ausgabe-Auswahlvorrichtung 120, die Bezahlvorrichtung 130 und die Bilddatei-Vorbereitungsvorrichtung 140 alle Prozesse aufweisen können, welche auf der selben Zentraleinheit ablaufen, ist dies keine Erfordernis der vorliegenden Erfindung. Vielmehr führen in einer Ausführungsform die Bilddaten-Eingabevorrichtung 110, die Ausgabe-Auswahlvorrichtung 120, die Bezahlvorrichtung 130 und die Bilddatei-Vorbereitungsvorrichtung 140 auf einem ersten Prozessor aus, welcher als Client agiert. Die Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 führt auf einer zweiten Zentraleinheit aus, welche als Server agiert. Die erste und die zweite Zentraleinheit können miteinander über ein Netz innerhalb oder außerhalb der Fotodruck-Vorrichtung 100 verbunden sein. Mehr als ein Client kann mit dem Server verbunden sein, und diese Clients können identisch oder voneinander verschieden konfiguriert sein. Beispielsweise kann ein Client Eingangssignale von einem Scanner handhaben, während ein anderer Eingangssignale von einem CD-ROM-Lesegerät handhaben kann.
  • Die erste (Client-)Zentraleinheit kann die standardisierten Bilddaten 174 über das Netz an die zweite (Server-)Zentraleinheit übertragen. Die Server-Zentraleinheit kann die standardisierten Bilddaten 174 wie vorstehend beschrieben verarbeiten, um verarbeitete Bilddaten 176 zu erzeugen. Die Server-Zentraleinheit kann die verarbeiteten Bilddaten 176 zu einer Druckersteuerung innerhalb der Ausgabevorrichtung 160 übertragen. Die Druckersteuerung kann einen dritten Prozessor beinhalten, welcher ein feldprogrammierbares Gate-Array (FPGA) sein kann. Die Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 kann lediglich durch die Server-Zentraleinheit realisiert sein, oder kann zwischen der Server-Zentraleinheit und dem FPGA verteilt sein, wie nachstehend beschrieben. Es sollte sich verstehen, dass die vorstehend beschriebene Architektur lediglich eine von zahlreichen Alternativen ist, wie sich für jemanden mit gewöhnlichen Kenntnissen in der geeigneten Technik von selbst verstehen wird. Insbesondere müssen der Client und der Server nicht auf einer speziellen Zentraleinheit realisiert sein. Vielmehr können der Client und der Server unter Verwendung jeder geeigneten Kombination von Hardware und/oder Software realisiert sein und miteinander mit Hilfe jedes geeigneten Client-Server-Protokolls kommunizieren.
  • 4 zeigt den Betrieb einer Ausführungsform der Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 aus den 1A bis 1B detaillierter. Im Allgemeinen verarbeitet die Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 die standardisierten Bilddaten 174, um verarbeitete Bilddaten 176 zu erzeugen. Die Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 liefert die verarbeiteten Bilddaten 176 an die Ausgabevorrichtung 160, welche das/die in den verarbeiteten Bilddaten 176 enthaltene(n) Bild(er) ausdruckt, wodurch sie digitale Fotos 166 auf einem Ausgabemedium erzeugt. Die Fotodruck-Vor richtung 100 liefert die digitalen Fotos 166 an den Kunden 162, wie beispielsweise durch Ausgabe der digitalen Fotos 166 durch eine abschüssige Rinne an ein Ausgabetablett.
  • Der Betrieb der Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 gemäß der in 4 dargestellten Ausführungsform wird nun ausführlicher beschrieben. Obgleich die Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 die folgenden Schritte für jede standardisierte Bildatei in den standardisierten Bilddaten 174 durchführt, wird der Betrieb der Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 zur Vereinfachung der Erklärung mit Bezug auf eine einzige standardisierte Bilddatei in den standardisierten Bilddaten 174 beschrieben. Die Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 weist die Farbebenen-Teilungs- und -Neuabtastungs-Vorrichtung 402 auf welche die standardisierte Bilddatei in Gelb-, Magenta- und Cyan-Farbebenen teilt, und welche separat jede der besagten Farbebenen in neue Pixeldimensionen größenmäßig ändert. Die neue Anzahl vertikaler und horizontaler Pixel hängt von der Auflösung des Druckkopfes ab, welcher für die spezielle Farbe verwendet werden soll, sowie von der Anzahl von Schritten in Richtung des Transports des Empfängersubstrats, welche erforderlich sind, um die Länge des Bildes abzudecken, was in Übereinstimmung mit den in der vorstehend angeführten Anmeldung mit dem Titel "Technique for Printing a Color Image" beschriebenen Verfahren sein kann.
  • Die Bilddatei-Verarbeitungsvorrichtung 150 weist auch die Monochrombild-Verarbeitungs- und Durckersteuerungs-Vorrichtungen 404a–c auf, von welchen jede auf einer speziellen der drei durch die Farbebenen-Trennungs- und -Neuabtastungsvorrichtung 402 erzeugten Farbebenen arbeitet. Jede der Monochrombild-Verarbeitungs- und Durckersteuerungs-Vorrichtungen 404a–c wandelt die 8-Bit-Pixelwerte in der entsprechenden Farbebene in einen neuen 10-Bit-wert um, welcher als Index in einer Referenztabelle dient, die später bei der Erzeugung eines speziellen Impulsmusters verwendet wird, das zu einem entsprechenden Druckkopf gesendet werden soll.
  • Jede der Monochrombild-Verarbeitungs- und Durckersteuerungs-Vorrichtungen 404a–c führt eine Korrektur für die thermische Geschichte an der entsprechenden Farbebene durch. Thermodrucker sind dafür bekannt, beträchtliche Abweichungen von den beabsichtigten Bilddichten zu erzeugen, was ein Ergebnis nicht perfekter Kühlung nach vorher gedruckten Mustern ist. Zusätzlich kann innerhalb des Druckkopfes selbst Wärme seitlich diffundieren, was zu gedruckten Dichten führt, welche von den Temperaturen benachbarter Druckkopfelemente abhängen.
  • In einer Ausführungsform führen die Monochrombild-Verarbeitungs- und Durckersteuerungs-Vorrichtungen 404a–c ein Verfahren der Korrektur der thermischen Geschichte durch, in welchem ein numerisches Modell der Wärmediffusion und ein Modell der Erwiderung des Thermo-Printmediums auf eine vorgegebene Energiezuführung kombiniert sind, um die vorstehend erwähnten Effekte zu korrigieren. Ein Beispielverfahren zur Kompensation der Effekte der thermischen Geschichte ist in der US-Patentanmeldung mit der Seriennummer 09/934,703, welche am 22. August 2001 eingereicht wurde und den Titel "Thermal Response Correction System" trägt, von den Erfindern Suhail Saquib und William T. Vetterling beschrieben, welche der Anmelderin der vorliegenden Erfindung erteilt wurde.
  • Die Monochrombild-Verarbeitungs- und Durckersteuerungs-Vorrichtungen 404a–c können auch eine zweite Korrektur der entsprehenden Farbebenen für das Fehlen von Gleichförmigkeit des Widerstandes der Thermoelemente innerhalb des Druckkopfes durchführen. Es ist beim Thermodruck allgemein üblich, die An-Zeit eins vorgegebenen Pixels zu modulieren, um unterschiedliche Graupegel zu erzeugen. Wenn dieses Verfahren zum Druck von Fotobildern verwendet wird, führt die Ungleichförmigkeit des Kopfwiderstandes zu Streifen in dem Bild. Es ist natürlich möglich, zum Zeitpunkt der Herstellung eine enge Toleranz für die Widerstandsschwankung über den Druckkopf festzulegen. Jedoch steigert dies die Kosten des Druckkopfes und kann seine Standzeit verringern, wenn aufgrund der Nutzung Änderungen des Elementenwiderstandes auftreten.
  • Verschiedene erfindungsgemäße Ausführungsformen können daher das Widerstandsprofil des Druckkopfes messen und Ungleichförmigkeiten der gedruckten Ausgabe kompensieren. Eine derartige Messung kann innerhalb des Fotodruckers selbst stattfinden. Alternativ kann das Widerstandsprofil des Druckkopfes vor dessen Installation in dem Fotodrucker gemessen werden, und die Daten in einer geeigneten Speicherposition gespeichert werden. In einer Ausführungsform wird diese Kompensation zusammen mit der Steuerung der thermischen Geschichte durch Anpassen der Erwärmungszeit jedes Widerstandes durchgeführt, um zur Anwendung der aus dem Algorithmus der thermischen Geschichte bestimmten Energie zu führen.
  • Das Ergebnis der vorstehenden Kalkulation ist für jeden Pixel eine Zahl, welche den Erregungspegel darstellt, der nötig ist, um die angemessene Druckdichte für diesen Pixel zu erzielen. Jede dieser Zahlen kann in eine digitale Zahl umgewandelt werden, welche die Anzahl von Impulsen darstellt, die an das entsprechende Druckkopfelement anzulegen sind, um den nötigen Erregungspegel am besten anzunähern. Es versteht sich für Fachleute, dass innerhalb der Zeit, welche für den Druck jeder Linie des Bildes zugeordnet ist, eine begrenzte Anzahl von Impulsintervallen zur Verfügung stehen, und dies führt zu einer Beschränkung der Anzahl unterschiedlicher Pegel, welche für den Druck zur Verfügung stehen. Ist die Anzahl dieser Pegel nicht ausreichend, so kann der Übergang von einem Tonwert zum nächsten in dem Bild als Schritte oder Konturen sichtbar sein. Ein Verfahren zur Erhöhung der offenbaren Anzahl von Tonskalenwerten ist in der Technik als Dithering bekannt. Das Dithering-Verfahren ist effektiv bei der Überwindung von Tonschritten und Konturen aufgrund einer begrenzten Auswahl von Tonwerten.
  • Beispiele für das vorstehende Verfahren sind ausführlicher in der US-Patentanmeldung mit der Seriennummer 09/817,932, welche am 27. März 2001 eingereicht wurde und den Titel "Digital Halftoning" trägt, von den Erfindern Dan Bybell, Jay Thornton und Dana Schuh beschrieben, welche für die Anmelderin der vorliegenden Erfindung erteilt wurde. Wie in der Technik bekannt ist, kann das beschriebene Dithering mit Hilfe von Dithering-Matrizen vorgenommen werden, welche mit Gleitpunkt-Bilddaten kombiniert werden, um die erforderlichen digitalen Werte für jeden Pixel zu erzeugen. In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform sind die Abmessungen der Dithering-Matrizen 4 × 4.
  • Die vorstehenden Schritte können in einer Software ausgeführt werden, welche auf dem vorstehend beschriebenen Server läuft. Die dadurch generierten Daten können in einer Ausführungsform über eine Speicherpuffer-Schnittstelle an den vorstehend beschriebenen FPGA gesendet werden. Der FPGA führt die Funkionen eines Mustergenerators und eines Taktgebers durch. Der Referenz-Indexwert, dessen Erzeugung vorstehend beschrieben wurde, wird in Verbindung mit vorgegebenen, in einer Referenztabelle gespeicherten Mustern verwendet, um das tatsächliche Impulsmuster zu erzeugen, welches an den Druckkopf zu senden ist. Das Impulsmuster für eine bestimmte Farbe wird dann mit einer durch den FPGA-Takt bestimmten Geschwindigkeit an den zugeordneten Druckkopf gesendet. Die Geschwindigkeiten, mit welchen die Impulsmuster für jede Farbebene gesendet werden, sind derart, dass jedes monochrome Bild die gleiche Länge aufweist, wenn es ausgedruckt wird. Temporäre Abweichungen, welche der physischen Trennung zwischen den Druckköpfen Rechnung tragen, werden dem Beginn des Verfahrens des Sendens des Impulsmusters für jede Farbe hinzugefügt, so dass jedes monochrome Bild beim letztendlichen Ausdruck so exakt wie möglich über dem anderen liegt.
  • In einer Ausführungsform ist eine Funktion des Mustergenerators die Durchführung der Einstellung der Rasterpunktposition zur Verbesserung der wahrgenommenen Qualität der gedruckten Bilder. Dieses Verfahren ist in der vorstehend angeführten Patentanmeldung mit dem Titel "Digital Halftoning" beschrieben. Betrachtet werden beispielsweise zwei benachbarte Rasterpunkt-Pixel, welche beide jeweils einen Rasterpunkt beinhalten. Die beiden Rasterpunkt-Pixel weisen eine gemeinsame Pixelgrenze auf. Die beiden Rasterpunkte können innerhalb ihrer jeweiligen Rasterpunkt-Pixel so angeordnet sein, dass die beiden Rasterpunkte an die gemeinsame Pixelgrenze stoßen. Eine derartige Einstellung der Rasterpunktposition kann für einige oder alle der Rasterpunkt-Pixel in dem auszudruckenden Bild durchgeführt werden. Unterschiedliche Ausführungsformen dieses Verfahrens sowie dessen Vorteile sind ausführlich in der vorstehend angeführten Patentanmeldung beschrieben.
  • 5 zeigt mehr Einzelheiten der Logik für einen Druckkopf gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die Speichervorrichtung 510 dient zum Speichern von statischen Werten, wie beispielsweise Referenztabellen, welche bei der Systeminitialisierung konfiguriert werden. Insbesondere ist die Impulsmuster-Referenztabelle 513 in der Speichervorrichtung enthalten. Zusätzlich können temporär die verarbeiteten Bilddaten 176 in der Speichervorrichtung 510 gespeichert werden, bevor die Impulssequenzen erzeugt werden, welche zur Ansteuerung des Druckkopfes nötig sind, wie durch die dynamisch gespeicherten Bilddaten 511 angezeigt.
  • Die dymanisch gespeicherten Bilddaten 511 werden zunächst Linie für Linie in den Linien-Pufferspeicher 512 übertragen. Die Inhalte jeder Linie sind Zeiger, welche in Verbindung mit der Impulsmuster-Referenztabelle 513 zu verwenden sind, um in dem Impulsmusterspeicher 514 gespeicherte Impulsmuster zu erzeugen. Unter der Steuerung der Taktgeneratorvorrichtung 520 werden die gespeicherten Impulsmuster seriell zum Druckkopf übertragen. Bei der Übertragung überwacht die Dienstzyklus-Korrekturvorrichtung 516 die Anzahl simultan aktiver Druckkopfelemente und passt die Länge des Druckkopf-Strobesignals entsprechend an, wie in der vorstehend angeführten provisorischen Patentanmeldung mit dem Titel "Method and Apparatus for Voltage Correction" beschrieben. Dies korrigiert die Tatsache, dass die Spannung über jeden einzelnen Widerstand von der Gesamtanzahl an Druckkopfelementen ab hängt, welche während eines bestimmten Druckkopfzyklus mit Energie versorgt werden. Die Korrektur wird dur Zählen der Anzahl von Widerständen durchgeführt, welche gerade erregt werden, sowie Verwendung dieses Wertes zur Modifizierung der Erwärmungszeit, wobei im Allgemeinen die Erwärmungszeit erhöht wird, wenn mehr Pixel erregt werden. Das Bezugszeichen 518 aus 5 bezieht sich auf eine digitale phasenabhängige Schleife (Digital Phase-Locked Loop, PLL), welche zur Synchronisierung des Druckvorgangs mit der Bewegung des Netzes von Medien, die sich durch den Drucker bewegen, verwendet werden kann. Diese Synchronisation kann über einen mit einer Komponente des Netztransports gekoppelten Rotationscodierer erreicht werden, wie beispielsweise einer Druckplatte oder einem dem Netz vorangehenden Elektromotor. In einer alternativen Ausführungsform kann ein interner Oszillator mit einer Rückkopplungsschleife zur Durchführung derselben Funktion wie die digitale PLL verwendet werden. Synchronisationssignale von der digitalen PLL, oder alternativ Signale von dem internen Oszillator, werden an die Taktgeneratorvorrichtung 520 geliefert, welche die Taktsignale ableitet, die nötig sind, um die dynamisch gespeicherten Daten 511 zwischen der Speichervorrichtung 510 und dem Linienpufferspeicher 512 zu übertragen, die Linienpuffer-Speicherdaten in Impulsmusterdaten umzuwandeln, welche im Impulsmusterspeicher 514 gespeichert werden, die Impulsmuster auf serielle weise in den Druckkopf zu verschieben, und die Druckkopf-Datenlast und die für den Ausdruck nötigen Strobesignale anzuwenden, wie Fachleuten bekannt ist. Verteilte Taktsignale sind in 5 durch unterbrochene Linien angezeigt.
  • 6 stellt eine mechanische Konfiguration einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar. Der Einschluss 602 liefert eine geschützte Umgebung, in welcher der Fotodruck durchgeführt werden kann. Der Belüftungsventilator 604 liefert die Kühlung für die Prozessoren, Energiequellen, Elektromotoren und Druckkopf-Anordnungen, welche im Einschluss 602 vorhanden sind, während der Filter 606 (welcher beispielsweise ein Schwebstofffilter (High Efficiency Particulate Arresting Filter, HEPA-Fil ter) sein kann, die Luft filtert, um kleine Partikel zu entfernen, welche Fehler in den ausgegebenen Ausdrucken verursachen können. Innerhalb der Druckkammer befinden sich vier Druckkopf-Anordnungen. Die ersten drei Druckkopf-Anordnungen, welche durch die Druckkopf-Anordnung 612 dargestellt sind, drucken die drei subtraktiven Primärfarben Cyan, Magenta und Gelb in vorgegebener Reihenfolge. Jeder dieser Druckköpfe ist mit zwei Spulen verbunden. Für die Druckkopf-Anordnung 612 sind die Spulen durch 608 und 610 angezeigt. Die Spule 610 trägt einen Vorrat von monochromem Spendermaterial einer der drei Farben. Die Spule 608 ist eine Aufnahmespule, welche die verbrauchte Spenderfolie aufwickelt, nachdem sie unter dem Druckkopf hindurchgelaufen ist. Die vierte Druckkopf-Anordnung 614 trägt eine Deckschicht auf den fertigen Ausdruck auf, bevor er in eine Schneidevorrichtung 616 eintritt, welche die Bilder trennt. Nach der Trennung werden die Bilder in einem Ausgangstablett 618 angeordnet, auf welches der Benutzer Zugriff hat. Unterhalb der Druckkopf-Anordnungen befindet sich ein Raum, welcher eine Spule mit Empfängermaterial 620 enthält.
  • Die vorstehend beschriebenen Verfahren können beispielsweise in Hardware, Software, Firmware oder jeder beliebigen Kombination aus diesen realisiert werden. Die vorstehend beschriebenen Verfahren können in einem oder mehreren Computerprogrammen realisiert werden, welche auf einem programmierbaren Computer ausführen, einschließlich eines Prozessors, eines durch den Prozessor lesbaren Speichermediums (einschließlich z. B. flüchtige und nicht-flüchtige Speicher und/oder Speicherelemente), mindestens einer Eingabevorrichtung und mindestens einer Ausgabevorrichtung. Der Programmcode kann auf die Eingabe angewendet werden, welche mit Hilfe der Eingabevorrichtung eingegeben wird, um die beschriebenen Funktionen durchzuführen und eine Ausgabe zu erzeugen. Die Ausgabe kann an eine oder mehrere Ausgabevorrichtungen geliefert werden.
  • Jedes Computerprogramm innerhalb des Schutzumfangs der nachstehenden Ansprüche kann in jeder beliebigen programmierbaren Spra che realisiert werden, wie beispielsweise Assemblersprache, Maschinensprache, einer Hochpegel-Prozedurprogrammiersprache oder einer objektorientierten Programmiersprache. Die Programmiersprache kann beispielsweise eine kompilierte oder übersetzte Programmiersprache sein.
  • Jedes derartige Computerprogramm kann in einem Computerprogrammerzeugnis realisiert werden, welches greifbar in einer maschinenlesbaren Speichervorrichtung für die Ausführung durch einen Computerprozessor realisiert ist. Verfahrensschritte der Erfindung können durch einen Computerprozessor durchgeführt werden, welcher ein Programm ausführt, das greifbar auf einem computerlesbaren Medium enthalten ist, um Funktionen der Erfindung durch Bearbeitung einer Eingabe und Erzeugung einer Ausgabe durchzuführen. Geeignete Prozessoren sind unter anderem beispielsweise sowohl allgemein verwendbare Mikroprozessoren als auch solche für spezielle Zwecke. Im Allgemeinen empfängt der Prozessor Befehle und Daten von einem Nur-Lese-Speicher und/oder einem Direktzugriffspeicher. Speichervorrichtungen, welche geeignet sind, um greifbar Computerprogramm-Befehle zu enthalten, sind beispielsweise alle Arten nicht-flüchtiger Speicher, wie beispielsweise Halbleiter-Speichervorrichtungen, einschließlich EPROM, EEPROM und Flash-Memory-Speichervorrichtungen; Magnetplatten, wie beispielsweise interne Festplatten und entnehmbare Platten; magneto-optische Platten; und CD-ROMs. Jeder der vorstehenden Speicher kann durch einen speziell entworfenen ASIC (Application-Specific Integrated Circuit, Anwendungsspezifischer integrierter Speicher) ergänzt oder in diesen eingebaut sein. Ein Computer kann im Allgemeinen ebenfalls Programme und Daten von einem Speichermedium, wie beispiel einer internen Platte (nicht gezeigt) oder einer entnehmbaren Platte empfangen. Diese Elemente finden sich auch in einem herkömmlichen Desktop oder Arbeitsplatzcomputer sowie in anderen Computern, welche zur Ausführung von Computerprogrammen geeignet sind, die die hierin beschriebenen Verfahren ausführen, welche in Verbindung mit jeder beliebigen Druckmaschine oder Markiermaschine, jedem Anzeigemonitor oder jeder anderen Raster-Ausgabevorrichtung ver wendet werden können, die in der Lage ist, farbige oder graue Pixel auf Papier, Film, einem Anzeige-Bildschirm oder einem anderen Ausgabemedium zu erzeugen.
  • Drucker, welche zur Verwendung mit unterschiedlichen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, sind typischerweise unter anderem eine Druckmaschine und eine Druckersteuerung. Die Druckersteuerung empfängt Druckdaten von einem Host-Computer und erzeugt Seiteninformationen. Die Druckersteuerung überträgt die Seiteninformationen auf die Druckmaschine, um ausgedruckt zu werden. Die Druckmaschine führt den physischen Ausdruck des durch die Seiteninformationen spezifizierten Bildes auf einem Ausgabemedium durch.

Claims (10)

  1. Thermodrucker, welcher Folgendes aufweist: eine Vielzahl von Thermo-Druckköpfen (216, 218, 220, 240) wobei jeder aus der Vielzahl von Thermo-Druckköpfen zum Druck einer charakteristischen Farbe aus einer Vielzahl von Farben betriebsbereit ist; und eine Vorrichtung zum Variieren der Größe eines Punktes zum Variieren der wahrgenommenen Farbpegel, die mit Hilfe des Thermodruckers durch Variieren der Größe der von der Vielzahl von Thermo-Druckköpfen (216, 218, 220, 240) gedruckten Punkte gedruckt werden; dadurch gekennzeichnet, dass ein erster aus der Vielzahl von Thermo-Druckköpfen eine erste Anzahl von Thermoelementen aufweist, die bei einer ersten Geschwindigkeit erregbar ist; und dass ein zweiter aus der Vielzahl von Thermo-Druckköpfen eine zweite Anzahl von Thermoelementen aufweist, die bei einer zweiten Geschwindigkeit erregbar ist, wobei sich die erste Anzahl von der zweiten Anzahl und die erste Geschwindigkeit von der zweiten Geschwindigkeit unterschei det.
  2. Thermodrucker nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vielzahl von Farben Cyan, Magenta und Gelb aufweist, sowie optional schwarz.
  3. Thermodrucker nach Anspruch 1, welcher weiter Folgendes aufweist: eine Vorrichtung zur Ausführung einer Einstellung der Tonskala auf einem zu druckenden Bild; eine Vorrichtung zur Ausführung einer Korrektur der thermischen Geschichte auf dem zu druckenden Bild; eine Vorrichtung zur Ausführung einer Korrektur des Widerstandsprofils auf dem zu druckenden Bild; eine Vorrichtung zur Ausführung einer Emulation von Zwischenfarben (Dithering) auf dem zu druckenden Bild; eine Vorrichtung zur Ausführung einer Einstellung der Rasterpunktposition auf dem zu druckenden Bild; und eine Vorrichtung zur Ausführung einer Korrektur der Gleichtaktspannung auf dem zu druckenden Bild.
  4. Thermodrucker nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass: jeder aus der Vielzahl von Thermo-Druckköpfen (216, 218, 220, 240) zum Druck einer charakteristischen Farbe aus einer Vielzahl von Farben betriebsbereit ist, wobei die Vielzahl der Thermo-Druckköpfe (216, 218, 220, 240) dazu verwendet wird, ein Druckverfahren für den Transfer einer thermisch wirksamen Masse auszuführen, das aus der fol genden Gruppe ausgewählt wird: (1) Transfer der thermisch wirksamen Masse einer Wachs oder Harz enthaltenden Farbe oder eines Pigments, und (2) Transfer der thermisch wirksamen Masse einer amorphen Farbe in Kombination mit einem thermischen Lösemittel.
  5. Thermodrucker nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Farben Cyan, Magenta und Gelb umfasst, sowie optional schwarz.
  6. Thermodrucker nach Anspruch 4, welcher weiter Folgendes aufweist: eine Vorrichtung zur Ausführung einer Einstellung der Tonskala auf einem zu druckenden Bild; eine Vorrichtung zur Ausführung einer Korrektur der thermischen Geschichte auf dem zu druckenden Bild; eine Vorrichtung zur Ausführung einer Korrektur des Widerstandsprofils auf dem zu druckenden Bild; eine Vorrichtung zur Ausführung einer Emulation von Zwischenfarben (Dithering) auf dem zu druckenden Bild; eine Vorrichtung zur Ausführung einer Einstellung der Rasterpunktposition auf dem zu druckenden Bild; und eine Vorrichtung zur Ausführung einer Korrektur der Gleichtaktspannung auf dem zu druckenden Bild.
  7. Thermodrucker nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung für die Ausführung der Einstellung der Tonskala, die Vorrichtung für die Ausführung der Korrektur der thermischen Geschichte, die Vorrichtung für die Ausführung der Korrektur des Widerstandsprofils, die Vorrichtung für die Ausführung des Dithering, die Vorrichtung für die Ausführung der Einstellung der Rasterpunktposition, und die Vorrichtung für die Ausführung der Korrektur der Gleichtaktspannung so angeordnet sind, dass sie ihre jeweiligen Funktionen in der genannten Reihenfolge ausführen.
  8. Verfahren, welches einen Wärmedrucker mit einer Vielzahl von Thermo-Druckköpfen (216, 218, 220, 240) aufweist, wobei jeder aus der Vielzahl von Thermo-Druckköpfen zum Druck einer charakteristischen Farbe aus einer Vielzahl von Farben betriebsbereit ist, wobei das Verfahren den folgenden Schritt aufweist: (A) Variieren wahrgenommener Farbpegel, die mit Hilfe des Thermodruckers gedruckt werden, durch Variieren der Größe von Punkten, die mit Hilfe der Vielzahl von Thermo-Druckköpfen (216, 218, 220, 240) gedruckt werden; dadurch gekennzeichnet, dass ein erster aus der Vielzahl von Thermo-Druckköpfen eine erste Anzahl von Thermoelementen aufweist, wobei ein zweiter aus der Vielzahl von Thermo-Druckköpfen eine zweite Anzahl von Thermoelementen aufweist, wobei sich die erste Anzahl von der zweiten Anzahl unterscheidet, und wobei das Verfahren weiter die folgenden Schritte aufweist: (B) Erregen des ersten aus der Vielzahl von Druckköpfen bei einer ersten Geschwindigkeit; und (C) Erregen des zweiten aus der Vielzahl von Druckköpfen bei einer zweiten Geschwindigkeit, wobei sich die erste Geschwindigkeit von der zweiten Geschwindigkeit unterscheidet.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, welches die folgenden Schritte aufweist: (A) Drucken mit Hilfe eines Druckverfahrens zum Transfer der thermisch wirksamen Masse, wobei das Verfahren aus der folgenden Gruppe ausgewählt wird: (1) Transfer der thermisch wirksamen Masse einer Wachs oder Harz enthaltenen Farbe oder eines Pigments, und (2) Transfer der thermisch wirksamen Masse einer amorphen Farbe in Kombination mit einem thermischen Lösemittel.
  10. Verfahren nach Anspruch 8, wobei das Verfahren weiter die folgenden Schritte aufweist: (A) Ausführung der Einstellung der Tonskala auf einem zu druckenden Bild; (B) Ausführung der Korrektur der thermischen Geschichte auf dem zu druckenden Bild; (C) Ausführung der Korrektur des Widerstandsprofils auf dem zu druckenden Bild; (D) Ausführung der Emulation von Zwischenfarben (Dithering) auf dem zu druckenden Bild; (E) Ausführung der Einstellung der Rasterpunktposition auf dem zu druckenden Bild; und (F) Ausführung der Korrektur der Gleichtaktspannung auf dem zu druckenden Bild, wobei die Schritte (A)–(F) vorzugsweise in der genannten Reihenfolge ausgeführt werden.
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