DE60202468T2 - Verfahren zum hermetischen versiegeln von mikrochip-reservoir-vorrichtungen - Google Patents

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A. Scott UHLAND
F. Benjamin POLITO
J. Stephen HERMAN
T. John SANTINI
M. John MALONEY
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Microchips Inc
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K9/00Medicinal preparations characterised by special physical form
    • A61K9/0087Galenical forms not covered by A61K9/02 - A61K9/7023
    • A61K9/0097Micromachined devices; Microelectromechanical systems [MEMS]; Devices obtained by lithographic treatment of silicon; Devices comprising chips

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Diese Erfindung betrifft generell das Gebiet der implantierbaren miniaturisierten Vorrichtungen, die eine kontrollierte Zufuhr oder Exposition von Molekülen oder kleineren Vorrichtungen anbieten. Genauer bezieht sich die Erfindung auf implantierbare Mikrochip-Vorrichtungen.
  • Die US Patent No. 5,797,898 von Santini et al. beschreibt aktive oder passive Mikrochips für die Zufuhr, d.h. Freisetzung von Molekülen wie zum Beispiel Arzneimittel. Diese Mikrochip-Vorrichtungen enthalten mit freizusetzenden Molekülen gefüllte Behälter. In manchen Ausführungen müssen die Öffnungen der Behälter, nachdem sie befüllt wurden, versiegelt werden, um jegliches Auslaufen von oder zwischen irgendeinem der Behälter zu verhindern.
  • Ein Ansatz für das Versiegeln von kleinen Behältern ist, eine wasserdichte Epoxyschicht oder anderes Material zu verwenden, das für Flüssigkeiten, die die Vorrichtung umgeben, undurchlässig ist. Es ist jedoch allgemein wichtig, den Kontakt der Behälterinhalte, besonders Arzneimittelmoleküle mit chemischen Klebstoffen zu vermeiden. Die Verwendung einer chemischen Klebstoffversiegelung kann zusätzliches Testen erforderlich machen, um die Anwesenheit und Art von Interaktionen zwischen dem chemischen Klebstoff und jedem Arzneimittel oder anderer Chemikalie, die in den Behältern enthalten und von diesen freigesetzt werden, festzustellen. Die Verwendung von chemischen Klebstoffen kann auch lange Zeiten, hohe Temperaturen, und/oder die Bestrahlung mit ultraviolettem Licht zur vollständigen Aushärtung erfordern, Prozesse, die ein empfindliches Arzneimittel oder chemische Moleküle in den Behältern abbauen können.
  • Es ist bekannt, dass derartige Klebstoffe und Polymere allgemein nicht als echte gasdichte Versiegelungen über längere Zeitperioden hinweg fungieren können. Eine gasdichte Versiegelung wäre jedoch für Mikrochipbehälter besonders vorteilhaft, um eine kontrollierte Umgebung bereitzustellen, bis die Behälter aktiviert (d.h. geöffnet) werden. In der Tat ist das gasdichte Versiegeln vermutlich für die meisten langfristigen in vivo Anwendungen derartiger Mikrochip-Vorrichtungen wesentlich. Es ist daher vorteilhaft, Verfahren zum gasdichten Versiegeln einer Mikrochip-Vorrichtung, einschließlich jeglicher Kontrollelektronik und Energiequelle, die mit der Vorrichtung verpackt sind, bereitzustellen.
  • Während gasdichte Versiegelungstechniken üblicherweise bei implantierbaren Vorrichtungen wie beispielsweise Schrittmacher oder Innenohrimplantate allgemein bekannt sind, werden neue oder verbesserte gasdichte Versiegelungsverfahren für das gasdichte Bonden einer Mikrochip-Vorrichtung mit Behältern (Mikrochip-Behälter-Vorrichtung) an ein Außengehäuse/-verpackungsstruktur, die zum Schutz der innen liegenden Vorrichtungskomponenten dient, benötigt, während außerdem einem Teil der Mikrochip-Behälter-Vorrichtung der Kontakt/die Verbindung mit der Umgebung erlaubt wird.
  • Dies ist wünschenswert für Dichtungen, die innerhalb einer Mikrochip-Vorrichtungen für in vivo Anwendungen zur Vermeidung der Kommunikation von Arzneimittel, Körperflüssigkeiten oder anderen Substanzen zwischen den Behältern oder von den Behältern in andere Bereiche der Mikrochip-Vorrichtung eingebaut sind. Zusätzlich soll wünschenswerterweise die Dichtung mechanischen Kräften und chemischem Angriff über die Zeit widerstehen und soll nicht den Prozess zur Öffnung der Behälterdeckel oder andere Aspekte des Freisetzungsprozesses behindern. Die die Dichtung bildenden Materialien sind wünschenswerterweise biokompatibel, biostabil, mit sehr geringer oder keiner Durchlässigkeit für Wasserdampf und andere Materialien und dürfen nicht mit den Arzneimittel oder andere Behälterinhalte nicht reagieren. Des Weiteren soll der Versiegelungsprozess nicht den Inhalt der Behälter zerstören, beispielsweise aufgrund von hohen Temperaturen, übermäßigen Vibrationskräften oder durch Belastung mit inkompatiblen Chemikalien oder Materialien. Es ist daher vorteilhaft, Vorrichtungen und Verfahren zum Versiegeln von Behältern von Mikrochip-Vorrichtungen zur kontrollierten Freisetzung von Arzneimittel und anderen Molekülen bereitzustellen, die die verschiedenen Versiegelungsparameter erfüllen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es werden Verfahren zur gasdichten Versiegelung der Behälter der Mikrochip-Vorrichtung und zur gasdichten Versiegelung der Substratverbände in einer gasdichten Verpackungsstruktur bereitgestellt. In einer Ausführung weist die Verfahren (1) das Bereitstellen eines Primärsubstrates mit einer Vorderseite und einer Rückseite, wobei das Substrat eine Vielzahl von zwischen der Vorderseite und der Rückseite positionierten Behältern aufweist, jeder Behälter mit Molekülen oder einer Hilfsvorrichtung zur kontrollierten Freigabe oder Exposition beladen ist, die Behälter zumindest eine zu versiegelnde Öffnung haben und das Primärsubstrat ein oder mehrere gasdichte Versiegelungsmaterialien enthält; (2) Bereitstellen eines gasdichten Versiegelungssubstrats mit einer aus einem oder mehreren Materialien zur gasdichten Versiegelung zusammengesetzten Oberfläche; (3) Positionieren des gasdichten Versiegelungssubstrats über die Behälteröffnungen und Kontaktierung der gasdichten Versiegelungsmaterialien des Primärsubstrates mit den gasdichten Versiegelungsmaterialien des gasdichten Versiegelungssubstrats; und (4) Einbringen von Energie oder einer mechanischen Kraft auf die kontaktierten Versiegelungsmaterialien, wodurch die Bildung einer gasdichten Versiegelung zwischen dem gasdichten Versiegelungssubstrat und dem Primärsubstrat zur gasdichten Versiegelung der Behälteröffnungen bewirkt wird.
  • In einer Ausführung kann die Energie über einen Schweißprozess, wie beispielsweise das Ultraschallschweißen oder Laserschweißen beinhaltet, aufgebracht werden. In einer anderen Ausführung kann die Energie über Erhitzen aufgebracht werden, um eine Reaktion zwischen dem gasdichten Versiegelungsmaterial des Primärsubstrates und dem gasdichten Versiegelungsmaterial des gasdichten Versiegelungssubstrates hervorzurufen. Bevorzugterweise ist die Reaktion eine eutektische Reaktion, zum Beispiel um eine eutektische Bindung zu bilden, die eine eutektische Verbindung enthält, ausgewählt von Gold/Silizium, Gold/Germanium, Gold/Zinn, Gold/Indium, Blei/Zinn, Blei/Indium und Platin/Silizium. Das Erhitzen kann zum Beispiel eine lokalisierte Widerstandsheizung unter Verwendung eines strukturierten Widerstands beinhalten oder von einem Laser bereitgestellt werden.
  • In noch einer anderen Ausführung kann das gasdichte Versiegelungsmaterial des gasdichten Versiegelungssubstrates eine Metalldichtung aufweisen, und eine Druckkraft wird in einer ausreichenden Stärke eingebracht, um die Metalldichtung um jede Behälteröffnung herum zu verformen. Kegelige, von der Oberfläche des Primärsubstrates herausragende Strukturen könnten die Behälteröffnungen umgeben.
  • Das gasdichte Versiegelungssubstrat enthält oder besteht aus einem Metallfilm oder einer Metallfolie. In anderen Ausführungen können die gasdichten Versiegelungsmaterialien des Primärsubstrates oder des Versiegelungssubstrates oder von beiden zum Beispiel ein Silikatglas und/oder ein Metall ausgewählt von Gold, Platin, Titan, Palladium, Tantal; Aluminium und Edelstahl beinhalten. Bevorzugterweise beinhaltet das Primärsubstrat ein gasdichtes Material ausgewählt aus der Gruppe von Keramiken, Silizium oder Gläsern.
  • Bei einigen Ausführungen ist das gasdichte Versiegelungssubstrat ein Behälterdeckel, die selektiv abgebaut werden kann, um die Moleküle oder Hilfsvorrichtungen freizusetzen oder zu exponieren. In einer bevorzugten Ausführung sind die Moleküle Arzneimittel. Bei einem Verfahren zur Bildung von Behälterdeckeln weist die Vorderseite des Substrates Metallspuren auf, und das gasdichte Versiegelungssubstrat ist auf die Metallspuren aufgeschweißt. Bei anderen Ausführungen des Versiegelungsverfahrens weist das von der zu versiegelnden Öffnung abgewandte Ende die Behälterdeckel auf.
  • Bei einer weiteren Ausführung beinhaltet das Verfahren den optionalen Schritt des Aufbringens eines Schutzschichtmaterials, wie beispielsweise eines Polymers über das gasdichte Versiegelungsmaterial, auf der Oberfläche, die der Oberfläche, die die gasdichte Versiegelungsmaterialien des Primärsubstrates berührt, abgewandt ist, bevor oder nachdem die Behälter gasdicht versiegelt wurden.
  • Bei einer anderen Ausführung ist das gasdichte Versiegelungssubstrat eine Multilayer-Struktur, die eine Glasschicht aufweist, die auf das Primärsubstrat anodisch gebondet wurde, wobei die Glasschicht mit den Behältern in Verbindung stehenden Öffnungen hat. Die Mehrschichtstruktur kann des Weiteren eine strukturierte Metallschicht aufweisen, die anodisch oder eutektisch auf die Glasschicht auf der dem Primärsubstrat abgewandten Seite gebondet ist, wobei die Metallschicht mit den Behältern und mit den Öffnungen in der Glasschicht in Verbindung stehenden Öffnungen hat. Des Weiteren kann die Multilayer-Struktur eine Metallfolie aufweisen, die auf die der Glasschicht abgewandten Seite der strukturierte Metallschicht lasergeschweißt ist, um den durch die Behälter und den Öffnungen gebildeten Spalt gasdicht zu versiegeln.
  • Gemäß einem Aspekt wird ein Verfahren zum Verpacken einer Mikrochip-Vorrichtung mit aktiver Freisetzung bereitgestellt, mit den Schritten: (1) Bereitstellen einer Mikrochip-Vorrichtung mit einem Substrat, einer Vielzahl von mit Inhalten zur Freigabe oder Exposition enthaltenden Behältern und Behälterdeckel über den Behälterinhalten; (2) Bereitstellen einer gasdichten Verpackungsstruktur, und (3) Bilden einer gasdichten Dichtung zwischen dem Substrat der Mikrochip-Vorrichtung und einer oder mehreren Oberflächen der Verpackungsstruktur, wobei eine Ummantelung um die Mikrochip-Vorrichtung bewirkt wird, aber die Behälterdeckel offenliegend und einsatzfähig belassen werden. Der Bildungsschritt kann beispielsweise Laserschweißen, Ultraschallschweißen oder beides beinhalten. Alternativ dazu kann der Bildungsschritt die Elektroabscheidung eines Metalls auf einer Grenzfläche zwischen einer Oberfläche des Substrates und einer Oberfläche der Verpackungsstruktur beinhalten. Bei einer anderen Ausführung kann die gasdichte Versiegelung eine eutektische Bindung beinhalten. Des Weiteren kann die Verpackungsstruktur des Weiteren Stromquellen, Steuerelektronik oder eine Kombination davon zum Antrieb des Abbau der Behälterdeckel, zur Steuerung die Aktivierungszeit für die Auflösung der Behälterdeckel oder beides aufweisen.
  • In einer Ausführung weist die Verpackungsstruktur zwei Metallteile auf, die nach dem Umhüllen des Substrates zwischen Bereiche der beiden Teile mittels Laser zusammengeschweißt sind. In einer anderen Ausführung ist die Verpackungsstruktur ein einzelner Teil.
  • Kurzbeschreibung der Figuren
  • 1 ist eine perspektivische Querschnittsansicht einer Ausführung der gasdichten Versiegelungsbereiche, die in eine Mikrochip-Behälter-Vorrichtung eingebaut sind.
  • 2 stellt eine Querschnittsansicht einer Ausführung einer Mikrochip-Vorrichtung dar, bevor und nachdem die offenen Behälter unter Verwendung eines Ultraschallschweißprozesses versiegelt wurden.
  • 3A–C sind Querschnittsansichten unterschiedlicher Ausführungen einer Mikrochip-Vorrichtung, die unter Verwendung eines Schweißprozesses mittels Ti-Laser versiegelt wurde.
  • 4 ist eine Querschnittsansicht einer Mikrochip-Vorrichtung, versiegelt mit einer Metalldichtungsversiegelung.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht einer Ausführung einer Mikrochip-Vorrichtung, die einem Ultraschallschweißprozess unterzogen wird, um einen Behälterdeckel über einen Behälter zu bonden.
  • 6 ist eine Querschnittsansicht einer Ausführung eines Mikrochip-Substrates, das mittels Ultraschall an eine Verpackungsstruktur für die Mikrochip-Vorrichtung angeschweißt wurde.
  • 7 ist eine Querschnittsansicht einer anderen Ausführung eines Mikrochip-Substrates, das mittels Ultraschall an eine Verpackungsstruktur für die Mikrochip-Vorrichtung angeschweißt wurde.
  • 8 ist eine Querschnittsansicht einer Ausführung eines Mikrochip-Substrates, das durch Elektroabscheidung eines Goldfilmes gasdicht an eine Verpackungsstruktur gebondet ist.
  • 9 ist eine Querschnittsansicht einer Ausführung eines Mikrochip-Substrates, das an eine Verpackungsstruktur für die Steuerung der Mikrochip-Vorrichtung eutektisch gebondet ist.
  • Ausführliche Beschreibung der Erfindung
  • Es wurden verbesserte Verfahren und Vorrichtungen entwickelt, um Mikrochip-Behälter-Vorrichtungen gasdicht zu versiegeln. Der Begriff „gasdicht", wie hier verwendet, bezieht sich auf das Vermeiden von unerwünschtem Eindringen oder Austreten von Chemikalien in oder aus einem oder mehreren Abteilen der Vorrichtung, insbesondere den Behältern der Vorrichtung über die Einsatzdauer der Vorrichtung, wobei eine Versiegelung verwendet wird, die aus Materialien wie beispielsweise Keramiken, Gläsern oder Metallen zusammengesetzt ist, die im Wesentlichen undurchlässig für Chemikalien und biologische Flüssigkeiten, einschließlich Wasser, Luft und Kohlendioxid, sind. Die Versiegelung ist so ausgebildet, dass ein Durchdringen von Chemikalien durch die Versiegelungsgrenzfläche verhindert wird, indem die einander gegenüberliegenden Oberflächen der Versiegelungsmaterialien in engen Kontakt gebracht und thermische, mechanische und/oder chemische Energie aufgebracht wird, um eine gasdichte Versiegelung herzustellen.
  • Die Mikrochip-Vorrichtungen mit einer oder mehreren dieser eingebauten gasdichten Versiegelungen beinhalten ein Substrat mit einer Vielzahl von Behältern, die Behälterinhalte enthalten. Die Behälter können individuell befüllt und behandelt werden, um die Dauer und die Rate der Freisetzung oder Exposition der vielfachen Inhalte zu steuern. Die Behälter sind an einer ersten Oberfläche des Substrates mit einem Behälterdeckel verschlossen. Die gesteuerte Freisetzung oder Exposition der Behälterinhalte erfolgt über eine Behälteröffnung durch diese erste Oberfläche, gefolgt von der Öffnung des Behälterdeckel. Für diese Ausführungen, bei welchen der Behälter ursprünglich über die ganze Wegstrecke durch das Substrat hinausragt, werden die Behälter ebenso über eine zweite der ersten Oberfläche abgewandten Oberfläche des Substrates verschlossen. Die Behälter werden bei jeglicher Ausführung anschließend an das Befüllen des Behälters mit den Behälterinhalten versiegelt, damit die Behälterinhalte vor der Umgebung geschützt sind, bis die Exposition an die Umgebung gewünscht wird. Des Weiteren können die Mikrochip-Vorrichtungen eine gasdicht an eine Oberfläche des Vorrichtungssubstrates gebondete Verpackungsstruktur beinhalten, um das elektronische System (das den Freisetzungsmechanismus steuert) vor der Umgebung zu schützen, insbesondere für das Implantieren bei in vivo Anwendungen. „Umgebung", wie hier gebraucht, bezieht sich auf die Umgebung außerhalb der Behälter, einschließlich, aber nicht eingeschränkt auf biologische Flüssigkeiten und Gewebe auf der Seite der Implantation, Luft, Flüssigkeiten und vorhandene Partikel während der Lagerung oder in vitro Verwendung der Mikrochip-Vorrichtung.
  • Vorrichtungskomponenten und Materialien
  • Die gasdicht versiegelten Mikrochip-Vorrichtungen beinhalten ein Behälter aufweisendes Substrat, die mit Behälterdeckel bedeckt sind und die Behälterinhalte (z.B.: ein Arzneimittel, einen Sensor) enthalten, und Mittel zum selektiven Öffnen der Behälterdeckel zum Freisetzen oder Aussetzen der Behälterinhalte. Das Substrat, die Behälter, die Behälterdeckel, die Behälterinhalte, sowie die Steuerungsschaltkreise und Stromquellen zur aktiven Steuerung des Deckelöffnens sind nachfolgend und in der US 5,797,898 und US 6,123,861 , als auch in der WO 02/30401, WO 02/30264, WO 01/91 902, WO 01/64344, WO 01/41 736, WO 01/35928, und WO 01/12157 beschrieben. Die Mikrochip-Vorrichtungen enthalten des Weiteren ein oder mehrere gasdichte Versiegelungselemente, die die Behälter, die Vorrichtungselektronik oder beides.
  • Das Substrat (auch "Primärsubstrat" genannt) enthält die Behälter und dient als Stütze für den Mikrochip. Jegliches Material, das als Unterstützung dient, das zum Ätzen oder Bearbeiten geeignet ist oder gegossen oder formgegegossen werden kann und das (für den Dauer der Verwendung des Mikrochips) undurchlässig für die Inhalte der Behälter und für das umgebende Umfeld ist, können als Substrate eingesetzt werden. Als geeignete Materialien sind Metalle, Halbleiter und keramische Materialien eingeschlossen. Als ein Beispiel eines geeigneten Halbleiters ist Silizium einbezogen. Charakteristische Beispiele für keramische Materialien schließen Alumina (Aluminiumoxid), Aluminiumnitrid, Siliziumoxid, Siliziumnitrid und andere unterschiedliche Nitride und Oxide ein. Das Substrat kann aus lediglich einem Material gebildet sein oder kann ein Gemisch oder ein Mehrschichtmaterial sein.
  • Für in vivo Anwendungen ist das Substrat im Allgemeinen aus einem biokompatiblen Material gebildet oder damit beschichtet. Biologisch inkompatibles Material kann eingekapselt sein oder ist vor der Verwendung in einem biokompatiblen Material enthalten, wie beispielsweise Parylene, Polyethylenglykol, Polytetrafluorethylen-ähnliche Materialien oder Titan. Für in vitro Anwendungen, wie beispielsweise in der medizinischen Diagnostik, kann das Substrat aus biokompatiblen oder biologisch inkompatiblen Materialien aufgebaut sein.
  • Moleküle und Sekundärvorrichtungen (Behälterinhalte)
  • Die Behälterinhalte umfassen Moleküle, Hilfsvorrichtungen oder Kombinationen davon, die von den umgebenden Umfeldkomponenten geschützt werden müssen, bis ihre Freisetzung oder Exposition gewünscht ist. Einwandfreie Arbeitsweise von bestimmten Behälterinhalten, wie beispielsweise ein Katalysator oder Sensor, erfordern im Allgemeinen nicht ihre Freisetzung aus dem Behälter; vielmehr tritt ihre vorgesehene Funktion, beispielsweise Katalyse oder Abtasten, nach der Exposition des Behälterinhaltes an das äußere Umfeld nach dem Öffnen des Behälterdeckel ein. Auf diese Weise können die Katalysatormoleküle oder Sensorkomponenten freigesetzt werden oder verbleiben immobilisiert im offenen Behälter.
  • Moleküle
  • Die Behälterinhalte können im Wesentlichen jedwedes natürliches oder synthetischen, organisches oder anorganisches Material oder eine Mischung davon zur Freisetzung (d.h. Abgabe) oder zurückgehalten und exponiert beinhalten. Die Moleküle (d.h. die Chemikalien) können fest, flüssig oder gelartig, pur oder gemischt mit anderen Materialien sein, was die Freisetzungsrate und/oder -zeit beeinflusst. Chemikalien können in der Form von festen Mischungen vorliegen, die in nicht-einschränkender Weise amorphe und kristalline Pudergemische, monolithische feste Gemische, lyophilierte Puder und einander durchdringende Netzwerke beinhalten; in der Form von Flüssigmischungen, die in nicht-einschränkender Weise Lösungen, Emulsionen, kolloidale Suspensionen und Aufschlämmungen umfassen; und in der Form von Gelmischungen, die in nicht-einschränkender Weise Hydrogele enthalten.
  • Für in vivo Anwendungen ist die Chemikalie bevorzugterweise ein therapeutisches, prophylaktisches oder diagnostisches Agenz. In einer Ausführung wird die Mikrochip-Vorrichtung dazu verwendet, dem Patienten bei Bedarf systematisch Arzneimittel zu verabreichen. In einer anderen Ausführung erlauben der Aufbau und die Platzierung des Mikrochips in einem Patienten die lokale oder regionale Freisetzung von Arzneimittel, die zu stark für eine systemische Zufuhr in einer wirksamen Dosis sind. „Arzneimittel", so wie hier verwendet, umfasst jedwedes therapeutische, prophylaktische oder diagnostische Agenz, einschließlich organische oder anorganische Moleküle, Proteine, Nukleinsäuren, Polysaccharide und synthetische organische Moleküle mit einer bioaktiven Wirkung. Charakteristische Beispiele umfassen Analgetika, Steroide, Zytokine, psychotropische Agenzien, chemotherapeutische Agenzien, Hormone, Anästhetika, Impfstoffe, Metaboliten, Zucker, Immunomodulatoren, Antioxidantien, Ionen-Kanal-Regulatoren und Antibiotika. Ein Beispiel für ein diagnostisches Agenz ist ein bildgebendes Agenz wie beispielsweise ein Kontrastmittel. Die Arzneimittel können in Form eines einzelnen Medikament oder einer Arzneimittelmischung vorliegen und können pharmazeutisch akzeptable Träger aufweisen.
  • Für in vitro Anwendungen können die Moleküle aus der großen Gruppe jener Moleküle sein, bei welchen eine kontrollierte Freisetzung einer kleinen Menge (Milligramm oder Nanogramm) von einem oder mehreren Molekülen gewünscht ist, zum Beispiel in den Bereichen der analytischen Chemie oder der medizinischen Diagnostik. Die Moleküle können als pH-Pufferreagenzien, als diagnostische Agenzien und als Reagenzien in komplexen Reaktionen wie beispielsweise Polymerase-Kettenreaktion oder andere Nukleinsäureverlängerungsvorgänge wirken. In anderen Ausführungen sind die freizusetzenden Moleküle Parfüme, Duftstoffe, Farben, Färbemittel, Süßstoffe oder eine Vielzahl von anderen Komponenten, die beispielsweise nützlich sind zur Freisetzung als eine Funktion einer Temperaturänderung. In noch einer anderen Ausführung enthalten die Behälter immobilisierte Moleküle. Beispiele umfassen jegliche chemische Spezies, die in einer Reaktion beteiligt ist, einschließlich, aber nicht einschränkend Reagenzien; Katalysatoren einschließlich Enzyme, Metalle und Zeolithe; Proteine; Nukleinsäuren; Polysaccharide; Polymere; Zellen sowie organische und anorganische Moleküle einschließlich einem diagnostischen Agens.
  • Die Moleküle können als Teil eines Freisetzungssystems vorgesehen sein. „Freisetzungssystem", wie hier gebraucht, beinhaltet die Situation, in der die Moleküle in reiner Form, entweder als Feststoff oder als Flüssigkeit, vorliegen oder in einer aus biodegradierbarem Material gebildete Matrix oder in einem Material, das eingebaute Moleküle durch Diffusion oder Auflösung der Matrix freisetzt. Der Abbau, die Auflösung oder die Diffusionseigenschaften des Freisetzungssystems können als Kontrollmethode für die Freisetzungsrate der Moleküle dienen. Die Moleküle können homogen oder heterogen in dem Freisetzungssystem verteilt sein. Die Auswahl des Freisetzungssystems hängt von der gewünschten Freisetzungsrate der Moleküle ab.
  • Beide, das nicht-abbaubare und das abbaubare Freisetzungssystem können zur Zufuhr von Molekülen genützt werden. Geeignete Systeme umfassen Polymere, Polymermatrizen, nicht-polymere Matrizen und anorganische und organische Arzneistoffträger und Verdünnungsmittel. Beispiele für solche Arzneistoffträger und Verdünnungsmittel sind Kalziumkarbonat und Zucker. Freisetzungssysteme können natürlich oder synthetisch sein, jedoch sind synthetische Freisetzungssysteme aufgrund der besseren Charakterisierung der Freisetzungsprofile bevorzugt. Das Freisetzungssystem wird danach ausgesucht, in welcher Zeit das Freisetzen gewünscht ist, im Allgemeinen in einem Zeitraum von zumindest einem bis zwölf Monate für in vivo Anwendungen. Im Gegensatz dazu können Freisetzungszeiten in der Größenordnung von einigen Sekunden für in vitro Anwendungen wünschenswert sein. In manchen Fällen kann ein kontinuierliches (konstantes) Freisetzen von einem Behälter nützlicher sein. In anderen Fällen kann ein pulsierendes (variables) Freisetzen von einem Behälter Ergebnisse liefern, die effektvoller sind.
  • Pulsierende Freisetzung kann von einem einzelnen Behälter, von einer Vielzahl von Behältern oder einer Kombination daraus erbracht werden. Wo zum Beispiel jeder Behälter nur einen einzigen Puls liefert, werden Mehrfachpulse (d.h. pulsierende Freisetzung durch zeitliche Verschiebung der Einzelpulsfreisetzung von jedem der Behälter erhalten. Alternativ dazu können Mehrfachpulse von einem einzelnen Behälter durch Einbau von mehreren Schichten eines Freisetzungssystems und andere Materialien in einem Einzelbehälter erhalten werden.
  • Kontinuierliche Freisetzung kann durch Einbau eines Freisetzungssystems erreicht werden, das zerfällt, sich auflöst oder eine Diffusion von Molekülen durch sich über einen ausgedehnten Zeitraum erlaubt. Zusätzlich kann an eine kontinuierliche Freisetzung durch das Freisetzen von mehreren Pulsen von Molekülen in schneller Folge („digitale" Freisetzung, analog zur digitalen Speicherung und Wiedergabe von Musik) annähernd erzielt werden. Aktive und passive Freisetzungssysteme können kombiniert werden. Zum Beispiel kann ein Metallfilm oder ein Membranbehälterdeckel, der aktiv entfernt wird, ein passives Freisetzungssystem bedecken, das seine passive Freisetzung nur dann beginnt, nachdem der Metallfilm aktiv entfernt wurde. Alternativ dazu kann ein bestehendes Substrat sowohl passive als auch aktive Freisetzungsbehälter aufweisen.
  • Das Material des Freisetzungssystem kann derart gewählt sein, dass Moleküle mit unterschiedlichen Molekulargewichten von einem Behälter mittels Diffusion aus oder durch das Material oder mittels Abbau des Materials freigesetzt werden. Biologisch abbaubare Polymere, biologisch erodierbare Hydrogele und Proteinbereitstellungssysteme werden für die Freisetzung der Moleküle mittels Diffusion, Abbau oder Auslösung bevorzugt. Im Allgemeinen werden diese Materialien mittels enzymatischer Hydrolyse abgebaut, oder lösen sich entweder durch enzymatischen Hydrolyse oder durch Exposition an Wasser in vivo oder in vitro auf, oder mittels Oberflächenerosion oder Erosion der Masse. Charakteristische synthetische, biologisch abbaubare Polymere umfassen Polyamide, wie beispielsweise Polyaminosäuren und Polypeptide; Polyester, wie beispielsweise Polymilchsäure, Polyglykolsäure, Polylactat-co-glykolsäure und Polycaprolactone; Polyanhydride; Polyorthoester; Polycarbonate; und chemische Derivate daraus (Substitutionen, Additionen von chemischen Gruppen, zum Beispiel Alkyl, Alkylene, Hydroxylierungen, Oxidationen und andere dem Fachmann geläufige Modifikationen), Copolymere und Mischungen daraus. Charakteristische synthetische, nicht-abbaubare Polymere umfassen Polyether wie beispielsweise Polyethylenoxid, Polyethylenglykol und Polytetramethylenoxid; Vinylpolymere, Polyacrylate und Polymethacrylate wie beispielsweise Methyl-, Ethyl-, andere Alkyl-, Hydroxymethacrylate, Acryl- und Methacrylsäure, und andere wie beispielsweise Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon und Polyvinylacetat; Polyurethane; Zellulose und ihre Derivate wie beispielsweise Alkyl-, Hydroxyalkyl-, Ether, Ester, Nitrozellulose und verschiedene Acetate; Polysiloxane; und chemische Derivate davon (Substitutionen, Additionen von chemischen Gruppen, zum Beispiel Alkyl, Alkylene, Hydroxylierungen, Oxidationen und andere dem Fachmann geläufige Modifikationen), Copolymere und Mischungen daraus.
  • Das Freisetzungssystem kann einen pharmazeutischen Arzneistoffträger beinhalten. Passende pharmazeutisch zulässige Arzneimittelträger umfassen die meisten für die parenterale Verabreichung bewährte Träger einschließlich Wasser, Salzlösungen, Ringer's Lösung, Hank's Lösung und Lösungen von Glukose, Laktose, Dextrose, Ethanol, Glycerol, Albumin und ähnlichem. Das Freisetzungssystem kann wahlweise Stabilisatoren, Antioxidantien, antimikrobielle Substanzen, Konservierungsstoffe, Puffersubstanzen, oberflächenaktive Substanzen und andere Zusätze enthalten, die für die Lagerung und in vivo Freisetzung der Moleküle aus den Behältern nützlich sind.
  • Hilfsvorrichtungen
  • Wie hier verwendet, beinhaltet der Begriff „Hilfsvorrichtung", sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in nicht-einschränkender Weise jede Vorrichtung oder Komponente, die in einem oder mehreren Behältern in einer Mikrochip-Vorrichtung angeordnet ist oder die derart gestaltet ist, um mit einem oder mehreren Behältern in einer Mikrochip-Vorrichtung zu kommunizieren. In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist die Hilfsvorrichtung ein Sensor oder Messfühler. Wie hier verwendet, beinhaltet der Begriff „Messfühler" – ist aber nicht beschränkt auf – eine Komponente, die zur Messung oder Auswertung der Anwesenheit, Abwesenheit oder Änderung einer Chemikalie oder einer Ionenart, Energie oder einer oder mehreren physikalischen Eigenschaft (z.B.: pH, Druck) an einer Stelle verwendet wird. Sensortypen beinhalten Biosensoren, chemische Sensoren, physikalische Sensoren oder optische Sensoren. Des Weiteren sind Hilfsvorrichtungen in der WO 01/64344 beschrieben.
  • Beispiele für Messfühler beinhalten Komponenten, die zur Messung oder Analyse der Anwesenheit, der Abwesenheit oder Änderung eines Arzneimittels, einer Chemikalie oder Ionenart, Energie (oder Licht) oder einer oder mehreren physikalischen Eigenschaften (z.B.: pH, Druck) an einer Stelle verwendet werden. In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist die Mikrochip-Vorrichtung in einen Patienten (z.B.: Mensch oder anderer Säuger) implantierbar und enthält Sensoren zur Beobachtung der Werte von Glukose oder Harnstoff im Blut oder anderen Körperflüssigkeiten.
  • Es gibt zahlreiche verschieden Möglichkeiten, um Daten zu erhalten und auszuwerten, die mit in den Mikrochip-Vorrichtungen befindlichen Vorrichtungen erhalten wurden. Typischerweise wird die Funktion des Mikrochip-Systems über einen „On-Board" (d.h. innerhalb des Bauteils befindlichen) Mikroprozessors gesteuert. Das Ausgangssignal von der Vorrichtung wird nach dem Angleichen über einen geeigneten Schaltkreis – falls notwendig – von dem Mikroprozessor erfasst. Nach der Auswertung und Bearbeitung kann das Ausgangssignal auf einem beschreibbaren Computer-Speicherchip gespeichert werden und/oder kann (z.B.: drahtlos) zu einer Stelle abseits vom Mikrochip gesendet werden. Energie kann dem Mikrochipsystem lokal über eine Mikrobatterie oder mittels drahtloser Fernübertragung zugeführt werden.
  • In einer Ausführung enthält die Mikrochipvorrichtung beides, ein Arzneimittel und einen Sensor oder Messfühler. Zum Beispiel kann der Sensor oder Messfühler in einem Behälter angeordnet oder an dem Vorrichtungssubstrat befestigt sein. Der Sensor kann mit der Vorrichtung kommunizieren, z.B.: über einen Mikroprozessor, um die Variablen für die Freisetzung des Arzneimittels zu steuern oder zu verändern, einschließlich der Menge der Dosierung und die Frequenz, der Freisetzungsdauer, der effektiven Freisetzungsrate, der Wahl des Arzneimittels oder der Arzneimittelkombination und ähnliches. Der „Messfühler" beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, eine Komponente, die zur Messung oder Auswertung der Anwesenheit, Abwesenheit oder Änderung einer Chemikalie oder einer Ionenart, Energie oder einer oder mehreren physikalischen Eigenschaft (z.B.: pH, Druck) verwendet wird. Sensortypen beinhalten Biosensoren, chemische Sensoren, physikalische Sensoren oder optische Sensoren. Derartige Sensoren und Sensorkomponenten sind in der WO 01/64344 beschrieben. Der Sensor oder Messfühler misst (oder nicht) die Arten oder Eigenschaften an einer Stelle bei einer in vivo Implantation (z.B.: in einer Körperflüssigkeit oder im Gewebe) und kann des Weiteren ein Signal zu dem Mikroprozessor weiterleiten, der zur Steuerung der Freisetzung von dem Mikrochip – wie ausführlich untenstehend beschrieben – verwendet wird. Ein derartiges Signal kann eine Rückmeldung auf die Freisetzung von dem Parathyroidhormon und/oder eine genaue Steuerung der Freisetzung liefern. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Möglichkeiten für den Empfang und die Auswertung von Daten, die von in der Mikrochip-Vorrichtung angeordneten Vorrichtungen erhalten werden. Aktive Mikrochip-Vorrichtungen können über einen lokalen Mikroprozessor oder über eine Fernsteuerung gesteuert werden. Informationen eines Biosensors können der Steuerung den Input liefern, um die Dauer und die Art der Aktivierung automatisch festzulegen, mit menschlichem Eingriff oder einer Kombination daraus.
  • In einer Ausführungsform enthält die Mikrochip-Vorrichtung einen oder mehrere Biosensoren (die in den Behältern bis zum Gebrauch versiegelt sind), die in der Lage sind, Signale innerhalb des Körpers eines Patienten zu erfassen und/oder zu messen. Wie hier verwendet, enthält der Begriff „Biosensor" – ist aber nicht beschränkt auf – Abtastvorrichtungen, die das chemische Potential eines interessierenden Analyten in ein elektrisches Signal umwandeln, als auch Elektroden, die direkt oder indirekt (z.B.: durch Umwandlung von mechanischer oder thermischer Energie in ein elektrisches Signal) elektrische Signale messen. Beispielsweise kann der Biosensor intrinsische elektrische Signale (EKG, EEG oder andere neutrale Signale), Druck, Temperatur, pH oder Ladungen von Gewebestrukturen an einer Stelle bei in vivo Einsatzorten messen. Das elektrische Signal des Biosensors kann dann gemessen werden, zum Beispiel von einem Mikroprozessor/Steuerung, die dann die Information an eine außerhalb befindliche Steuerung, oder an eine lokale Steuerung oder an beide weiterleitet. Das System kann beispielsweise genutzt werden, um Informationen über die Vitalfunktionen des Patienten oder die Implantationsumgebung, wie beispielsweise die Arzneimittelkonzentration weiterzuleiten oder aufzuzeichnen.
  • Behälterdeckel
  • Wie hier verwendet, enthält der Begriff „Behälterdeckel" eine Membran oder eine andere geeignete Struktur, um die Inhalte eines Behälters von der Umgebung außerhalb des Behälters abzutrennen. Im Allgemeinen befindet sie sich selbsttragend über den Behälteröffnung, es können aber Unterstützungen in den Deckel eingebaut sein. Durch selektives Entfernen des Behälterdeckels oder durch Durchlässigmachen werden dann die Behälterinhalte dem den Behälter umgebenden Umfeld (oder ausgesuchten Komponenten davon) ausgesetzt. In bevorzugten Ausführungen, kann die Grenzfläche selektiv abgebaut werden, beispielsweise auf Verlangen. Wie hier verwendet enthalten die Begriffe „abbauen", „Abbau" und „abbauend" in Verbindung mit den Behälterdeckel jegliche Mechanismen mit einem Verlust an strukturelle Unversehrtheit und damit einen Verlust der Barriere zu der Umgebung außerhalb des Behälters einschließlich, aber nicht einschränkend, Oxidation, mechanischer Bruch, Abbau oder Auflösung, wenn nicht anders angegeben. Der „mechanische Bruch" enthält typischerweise nicht das Punktieren des Behälterdeckel von außerhalb, wie beispielsweise mit einer Nadel. In einer Ausführungsform ist der Behälterdeckel aus Metall gefertigt, wie beispielsweise aus Kupfer, Gold und Silber, das durch elektrochemische Auflösung mittels Aufbringen eines elektrischen Potentials abgebaut wird, wie in der US 5,797,898 von Santini beschrieben.
  • In aktiven Vorrichtungen enthält der Behälterdeckel jegliches Material, das in Antwort auf einen angelegten Impuls (z.B.: elektrisches Feld oder elektrischer Strom, magnetisches Feld, pH-Wert-Änderung oder mit thermischen, chemischen, elektrochemischen oder mechanischen Mitteln) abgebaut oder durchlässig gemacht wird. In einer Ausführung ist der Behälterdeckel eine dünne Metallmembran und ist undurchlässig für das umgebende Umfeld (z.B.: Körperflüssigkeiten oder andere chlorhältige Lösungen). Abhängig von der Art des Metalls und des umgebenden Umfelds wird ein bestimmtes elektrisches Potential auf den metallischen Behälterdeckel aufgebracht, der dann über eine elektrochemische Reaktion oxidiert und abgebaut wird, um die Behälterinhalte dem umgebenden Umfeld auszusetzen. Beispiele für geeignete Materialien für Behälterdeckel umfassen Gold, Silber, Kupfer und Zink. jede Kombination von passiven oder aktiven Grenzflächen kann in einer einzigen Mikrochip-Vorrichtung vorhanden sein.
  • Mittel zur gesteuerten Freisetzung oder Exposition
  • Typischerweise wird die Funktion des Mikrochipsystems von einem „On-Board" (d.h. innerhalb des Bauteils befindlichen) Mikroprozessors gesteuert. Das Ausgangssignal von der Vorrichtung wird nach dem Angleichen über einen geeigneten Schaltkreis – falls notwendig – von dem Mikroprozessor erfasst. Nach der Auswertung und Bearbeitung kann das Ausgangssignal auf einem beschreibbaren Computer-Speicherchip gespeichert werden und/oder kann (z.B.: drahtlos) zu einer Stelle abseits vom Mikrochip gesendet werden. Energie kann dem Mikrochipsystem lokal über eine Mikrobatterie oder mittels drahtloser Fernübertragung zugeführt werden.
  • Mittel zum kontrollierten Freisetzen der Moleküle von aktiven Vorrichtungen erfordern eine Ingangsetztung, die typischerweise unter der Steuerung durch einen Mikroprozessor erfolgt. In einer Ausführung enthält zum Beispiel die Mikrochip-Vorrichtung ein Substrat mit einem darauf angeordneten zweidimensionalen Feld von Behältern, mit nahe an den Anoden positionierte Kathoden auf dem Substrat und mit Mitteln zur aktiven Steuerung des Abbaus der Behälterdeckel. Bevorzugterweise enthalten derartige Mittel eine Eingangsquelle, einen Mikroprozessor, einen Zeitnehmer, einen Demultiplexer und eine Energiequelle. Die Energiequelle liefert Energie, um die Reaktion zwischen den gewählten Anoden und Kathoden zu anzutreiben. Durch Anlegen eines kleinen Potentials zwischen den Elektroden, wandern Elektronen von der Anode über den externen Stromkreis zur Kathode und verursachen dabei, dass das Anodenmaterial oxidiert und sich in den umgebenden Flüssigkeiten auflöst, wobei das Freisetzungssystem, das die abzugebenden Moleküle enthält, den umgebenden Flüssigkeiten z.B.: in vivo ausgesetzt wird. Der Mikroprozessor leitet Energie über einen Demultiplexer zu spezifischen Elektrodenpaaren, weisungsgemäß von beispielsweise einem PROM, einer Fernsteuerung oder einem Biosensor.
  • Der Mikroprozessor ist programmiert, um den Abbau oder das Durchlässigmachen des Behälterdeckels zu veranlassen in Antwort auf eine vorgewählte Zeit oder in Antwort auf ein oder mehrere Signale oder gemessenen Parametern, einschließlich dem Erhalt eines Signals einer anderen Einrichtung (beispielsweise über eine Fernsteuerung oder drahtlose Verfahren) oder die Erfassung einer bestimmten Eigenschaft unter Verwendung eines Sensors wie beispielsweise eines Biosensors.
  • Der Steuerungsschaltkreis enthält typischerweise einen Mikroprozessor, einen Zeitnehmer, einen Demultiplexer und eine Eingangsquelle (zum Beispiel eine Datenquelle, einen Signalempfänger oder einen Biosensor) und eine Energiequelle. Der Zeitnehmer und der Schaltkreis des Demultiplexers können direkt auf der Oberfläche des Mikrochips während der Elektrodenherstellung aufgebaut und eingebaut sein. Die Auswahlkriterien für einen Mikroprozessor sind geringe Größe, geringer Energieverbrauch und die Fähigkeit zur Übersetzung der Ausgangssignale der Datenspeicher, der Signalempfänger oder der Biosensoren in eine Adresse für die Stromrichtung durch den Demultiplexer zu einem bestimmten Behälter auf der Mikrochip-Vorrichtung (siehe beispielsweise Ji et al, IEEE J. Solid State Circuits 27; 433–43 (1992). Die Auswahl einer Eingangsignalquelle zu dem Mikroprozessor wie beispielsweise Datenquellen, Signalempfänger oder Biosensoren hängt von der spezifischen Anwendung der Mikrochip-Vorrichtung ab, und die Vorrichtungsfunktion ist entweder vorprogrammiert, ferngesteuert oder über Rückmeldung von seiner Umgebung (d.h. Biofeedback) gesteuert.
  • Die Auswahlkriterien für die Energiequelle sind geringe Größe, ausreichende Leistungskapazität, die Fähigkeit zum Einbau in den Steuerungsschaltkreis, die Fähigkeit zur Wiederaufladung, und der Zeitraum bis zur Notwendigkeit der Wiederaufladung. Batterien können separat hergestellt werden (d.h. „Off-the-shelf") oder können in den Mikrochip selbst eingebaut sein. Verschiedene, auf Lithium basierende, wieder-aufladbare Batterien sind in Jones & Akridge, "Development and Performance of a rechargeable thin-film solid-state microbattery", J. Power Sources, 54; 63–67 (1995) und in Bates et al., "New amorphous thin-film lithium electrolyte and rechargeable microbattery", IFFF 5th International Power Sources Symposium, 337–39 (1992) beschrieben. Diese Batterien sind typischerweise nur 10 μm dick und beanspruchen 1 cm2 der Fläche. Eine oder mehrere Batterien können direkt auf der Mikrochip-Vorrichtung eingebaut sein. Binyamin et al., J. Elektrochem. Soc., 147; 2780–83 (2000) beschreibt die Arbeiten in Richtung der Entwicklung von Biotreibstoffzellen, die, wenn einmal entwickelt, eine geeignete Niedrigenergiequelle für den Betrieb der vorliegenden Mikrochip-Vorrichtung und anderen mikroelektronischen Vorrichtungen in vivo liefern.
  • In Verbindung mit einer Datenquelle wird ein Mikroprozessor wie beispielsweise ein „Programmable Read Only Memory (PROM)", ein Zeitnehmer, ein Demultiplexer und eine Energiequelle wie beispielsweise eine Mikrobatterie oder eine Biotreibstoffzelle. Eine programmierte Ablaufsequenz einschließlich der Dauer, in der ein Behälter geöffnet wird, und die Stelle oder Adresse des Behälters wird vom Benutzer im PROM gespeichert. Wenn der Zeitpunkt für die Freisetzung oder Exposition – wie vom Zeitnehmer angezeigt – erreicht wird, sendet der Mikroprozessor ein der Adresse (Stelle) eines bestimmten Behälters entsprechendes Signal zu dem Demultiplexer. Der Demultiplexer leitet ein Eingangssignal wie beispielsweise ein elektrisches Potential oder Strom zu dem von dem Mikroprozessor adressierten Behälter.
  • Die Herstellung, Größe und Bestimmungsort der Energiequelle, Mikroprozessor, PROM, Zeitnehmer hängen von den Anforderung einer bestimmten Anwendung ab. In einer Ausführungsform sind der Speicher, der Zeitnehmer, der Mikroprozessor und der Demultiplexerschaltkreis direkt auf der Oberfläche des Mikrochips eingebaut. die Mikrobatterie ist auf der anderen Seite des Mikrochips befestigt und ist über Vias oder dünne Drähte mit der Schaltung der Vorrichtung verbunden. In manchen Fällen ist es aber auch möglich, separate, vorgefertigte Chipkomponenten für das Speichern, Zeitnehmen, Verarbeiten und Demultiplexieren zu verwenden. In einer Ausführung sind diese Komponenten an der Rückseite der Mikrochip-Vorrichtung mit der Batterie befestigt. In einer anderen Ausführung sind die Chipkomponenten und die Batterie auf der Vorderseite oder nahe bei der Mikrochip-Vorrichtung platziert, zum Beispiel ähnlich wie bei Multichip Modulen (MCMs) und hybride Schaltungsbausteine. Die Größe und die Art der verwendeten vorgefertigten Chips hängen von der Gesamtdimension der Mikrochip-Vorrichtung und der Anzahl der Behälter und der Komplexität der für die Anwendung erforderlichen Steuerung ab.
  • Schweiß- und Versiegelungsmaterialien
  • Eine Vielzahl von Metallen, Gläsern, Keramiken und Kombinationen daraus können verwendet werden, um eine gasdichte Versiegelung zu bilden. Das Versiegelungsmaterial kann in der Form einer dünnen Folie, die an eine oder mehrere Oberflächen der Vorrichtung geschweißt oder chemisch gebondet wird, bereitgestellt werden, oder alternativ dazu kann das Versiegelungsmaterial in Form eines abgeschiedenen Films auf einem anderen Material oder Struktur zur Verfügung gestellt werden. Zwei Substrate können zum Beispiel zusammen gebondet werden, wobei eine Oberfläche des einen Substrates das Versiegelungsmaterial für die andere liefert. In welchem Fall auch immer hängt das effektive Verbinden von der Oberflächenchemie an der Grenzfläche des Versiegelungsmaterials und des Substrates ab. Das Versiegelungsmaterial ist auf das Substrat entlang der Versiegelungsoberflächen an der Rückseite des Substrates zwischen den Behältern gebondet, sodass jeder Behälter isoliert wird.
  • In einer bevorzugten Ausführung, insbesondere beim Ultraschallschweißen, ist das Versiegelungsmaterial eine Metallfolie, bevorzugterweise mit einer Dicke zwischen 1 und 50 μm. Eine fehlerfreie Goldfolie ist bevorzugt, aber auch andere biokompatible, schweißbare Metalle sind geeignet. Beispiele für andere geeignete Metalle enthalten Platin und Titan, als auch verschiedene Legierungen wie beispielsweise Edelstahl und niedrigschmelzende Legierungen.
  • Der Begriff „Schicht", wie hier in Verbindung mit Metallen verwendet, bezieht sich im Allgemeinen auf dünne Metallstrukturen, hergestellt mit einer Abscheidungstechnik wie beispielsweise Elektronenstrahl oder Sputtern. Der Begriff „Folie", wie hier verwendet, bezieht sich im Allgemeinen auf dickere Metallstrukturen, hergestellt durch Walzen oder Modellierung von geschmolzenem Material. Der Begriff „Schicht" kann aber auch Folien beinhalten, sofern nicht anders angegeben.
  • In einer anderen ähnlichen Ausführung ist das Versiegelungsmaterial ein Material der Behälterdeckel, das an die Vorderseite des Substrates über die Behälteröffnung geschweißt ist. In dieser Ausführung ist der Behälterdeckel bevorzugterweise eine Metallfolie. Der Behälterdeckel sollte dick genug sein, um schweißbar, und dünn genug, um abbaubar zu sein.
  • Das Versiegelungsmaterial kann ebenso Silizium oder Glas sein oder enthalten. Glas, ähnlich wie Metall, kann eine gasdichte Versiegelung liefern. In einer Ausführung wird die gasdichte Versiegelung unter Verwendung eines Glassubstrates gebildet, das eine Metalloberfläche aufweist, die mit einer oder mehreren Oberflächen des Substrates reagiert, d.h. ein Eutektikum bildet, z.B. mit den Außenflächen des Substrates zwischen den Behältern (d.h. den „Behälterstraßen") durch Anlegen von Laserenergie. Beispiele für eutektische Zusammensetzungen enthalten – sind aber nicht beschränkt auf – Au/Si, Au/Ge, Au/Sn, Pb/Sn, Pb/In, Pt/Si, Ag/In, Al/Cu. (Die Blei und Silber enthaltenden Zusammensetzungen werden typischerweise nur für in vitro Anwendungen eingesetzt.)
  • Die Versiegelung kann ebenso durch direkte Laserschweißtechniken gebildet werden, um direkt zwei Glasoberflächen zu schmelzen und zu bonden. Ein Fachmann kann die passende Glaszusammensetzung und die Wellenlänge des Lichts wählen, das zu einem Schmelzen und Vermischen dieser Glasmaterialien an der Versiegelungsoberfläche führen wird. Andere Beispiele für das Laserschweißen stützen sich auf die Bildung von Metallverbindungen, die durch die Verwendung von reinen Metallarten als auch von verschiedenen Legierungen gebildet werden können. Charakteristische Beispiele für laserschweißbare Metalle beinhalten Titan, Edelstahl, Platin, Palladium und Gold.
  • Andere für das Schweißen geeignete Materialien enthalten Titan, Aluminium, Gold/Silizium und Nickel-Titan-Legierungen (z.B. Nitinol, das superelastisch ist und Formgedächtniseffekte aufweist)
  • Das Versiegelungsmaterial kann wahlweise nach dem Schweißen mit einer Überzugsschicht ausgestattet sein, um die mechanische Festigkeit der Versiegelung zu erhöhen, um die Biokompatibilität der Vorrichtung zu verstärken, um als zusätzlicher (d.h. „Backup) Versiegelungsmechanismus zu dienen oder um eine Kombination dieser Funktionen bereitzustellen. In einer Ausführungsform ist die Überzugsschicht ein Überzug aus biokompatiblen Polymeren wie beispielsweise Polyhydroxysäure oder Polymilchsäure, ein Epoxyd, ein Polyurethan, Latex, ein Silikon oder ein Parylen.
  • Wahlweise kann ein Schicht eines Trennmaterials, wie beispielsweise ein Wachs oder Polyethylenoxid, in den Behälter vor dem Platzieren und dem Bonden des Versiegelungsmaterials eingeschlossen sein, um das Arzneimittel oder andere Behälterinhalte von der Versiegelungsenergie abzutrennen oder abzuschirmen.
  • Herstellungs- und Versiegelungsverfahren für eine Mikrochip-Vorrichtung
  • Die wesentlichen Mikrochip-Vorrichtungen (d.h. Substrat, Behälter, Freisetzungssystem und Steuerungsmittel) können unter Verwendung bekannter Mikrofabrikationsverfahren hergestellt werden, insbesondere nach in der US 5,797,898 , US 6,123,861 , WO 01/41736, und WO 01/91902 beschriebenen Verfahren, auf die hier in ihrer Gesamtheit Bezug genommen wird. Diese wesentlichen Strukturen werden dann auf die hier beschriebene Weise gasdicht versiegelt.
  • Es gibt mehrere zur Verfügung stehende Ansätze zur Bildung der gasdichten Versiegelung. Eine Versiegelungstechnik ist das Laserschweißen, wobei das Schweißmaterial die selbe oder unterschiedliche Zusammensetzungen haben kann, wie beispielsweise Titan (Ti), Tantal (Ta), Palladium (Pa), Platin (Pt), Edelstahl oder Silikatglas. Eine zweite Ausführungsform verwendet Ultraschallenergie, und das Versiegelungsmaterial ist vorzugsweise eine dünne duktile Metallfolie wie beispielsweise Gold. Eine dritte Ausführungsform verwendet Widerstandsheizung, um eine Reaktion zwischen den elektrischen Kontaktflächen zu bewirken. Ein spezifisches Beispiel ist das hochohmige Aufheizen von entweder einer Silizium (Si)- oder Gold (Au)-Bahn, die in engem Kontakt mit ihrem Gegenstück steht, wobei dies eine eutektische Au/Si-Reaktion ergibt. Eine eutektische Reaktion ist nützlich, weil dies bei einer Temperatur geschieht, die geringer ist als die Schmelztemperatur von einer der Komponenten der Versiegelungsmaterialien.
  • Wie in 1 dargestellt, gibt es im Allgemeinen zwei mit der Mikrochip-Behälter-Vorrichtung verbundenen Stellen für die gasdichte Versiegelung. Die Mikrochip-Vorrichtung 10 enthält ein Substrat 12 mit Behälter 14, wobei der rechte und der mittlere Behälter Behälterinhalte 16 aufweisen. Die Behälter 14 sind an der Vorderseite des Substrates 12 mit Behälterdeckel 18 verschlossen (obwohl der linke Behälterdeckel mit einer Öffnung gezeigt wird, durch die die Behälterinhalte dieses Behälters freigesetzt werden). Die zwei üblichen Versiegelungsstellen sind die Rückseitenbehälterversiegelung 20 und die Vorderseitenversiegelung 22. Die Rückseitenversiegelung 20 stellt die gasdichte Versiegelung dar, die einzelne Behälter chemisch voneinander und von deren umgebenden Umfeld isoliert, wobei das Eindringen von Umweltkomponenten (z.B.: Luft, Wasser) als auch das Austreten von Behälterinhalten (z.B.: Arzneimittelmoleküle) verhindert wird. Die Vorderseitenversiegelung 22 stellt die Verbindung mit der Vorrichtungsabdeckung 24 dar, das den Inhalt der Gehäusestruktur (nicht dargestellt, beinhaltet aktive Steuerelemente wie beispielsweise Batterie, Multiplexer, etc.) von dem umgebenden Umfeld abschirmt.
  • Gasdichtes Versiegeln der Behälter:
  • Im Allgemeinen umfasst das Rückseitenversiegelungsverfahren (i) das Bereitstellen eines Substrates mit einer Vorderseite und einer Rückseite, wobei die Rückseite eine Vielzahl von zu versiegelnden Behälteröffnungen aufweist, jeder Behälter mit Molekülen oder einer Hilfsvorrichtung zur kontrollierten Freigabe oder Exposition beladen ist, die Behälter zumindest eine zu versiegelnde Öffnung haben und das Primärsubstrat ein oder mehrere gasdichte Versiegelungsmaterialien enthält; (ii) das Bereitstellen einer Rückseitensubstratoberfläche, die aus einem oder mehreren Versiegelungsmaterialien besteht, (iii) das Bereitstellen eines dünnen Substrates mit zumindest einer Oberfläche, die aus einem oder mehreren Versiegelungsmaterialien besteht, (iv) das Positionieren des dünnen Substrates über die Behälteröffnungen und (v) das Kontaktieren der Versiegelungsoberflächen, um die Behälteröffnungen zu versiegeln, wobei das Kontaktieren die Bildung einer gasdichten Versiegelung bewirkt. Dieser Kontaktierungsschritt kann oder kann nicht eine chemische Wechselwirkung oder Reaktion erfordern (z.B.: Schweißen oder Bonden).
  • Bei der Bildung der gasdichten Versiegelung auf der Rückseite können die Behälter der Mikrochip-Vorrichtung mittels thermischer, mechanischer und/oder chemischer Bonding-Techniken versiegelt werden. In zahlreichen Ausführungen ist ein Versiegelungsmaterial entlang der Versiegelungsoberflächen mit dem Substrat verschweißt (d.h. auf der Rückseite des Substrates zwischen den Behältern), dabei wird jeder Behälter isoliert. 2, 3 und 4 stellen einige dieser Ausführung dar und werden nachstehend beschrieben.
  • 2 zeigt einen Ultraschallschweißprozess dar, der zum Versiegeln der Behälter einer Mikrochip-Vorrichtung eingesetzt wird. Ein Vorrichtungssubstrat 12 hat Behälter 14, gefüllt mit Behälterinhalte 16. Die Behälter 14 sind an der Vorderseite 11 des Substrates 12 mit Behälterdeckel 18 verschlossen. Die Rückseitenoberfläche des Substrates 12 ist mit einer dünnen Metallschicht 32 überzogen, zumindest entlang der Straßen und Kanten. Eine Metallfolie 30 ist über die Rückseite des Substrates 12 über die offenen Behälter positioniert. Danach wird das Ultraschallschweißen benutzt, tun die Metallfolie 30 mit der Metallschicht 32 an den Substratstraßen und Kanten zu verschweißen, wobei jeder Behälter verschweißt wird. Das verbundene Metall an der Schweißstelle ist mit 30/32 bezeichnet. In einer Ausführung sind die dünne Metallschicht 32 und die Metallfolie 30 beide aus Gold.
  • Bei einer optionalen Ausführung kann anschließend an den Schweißprozess ein (nicht dargestellter) Polymerüberzug auf die äußere Oberfläche der Metallfolie aufgebracht werden. Ein derartiger Überzug kann eine zusätzliche Behälterversiegelung und/oder verbesserte Biokompatibilität für die Vorrichtung liefern.
  • Die 3A–C stellt das Bonden und den Laserschweißprozess dar, der zur gasdichten Versiegelung eines Behältersubstrates mit einer komplexen Rückseitenstruktur verwendet wird. In der 3A weist das Siliziumsubstrat 52 an der Vorderseite 51 mit Behälterdeckeln 58 verschlossene Behälter 54 auf. Zunächst wird eine Glasschicht 62 auf die Rückseite des Substrates 52 derart anodisch gebondet, dass die Öffnung 64 in der Glasschicht 62 an der Öffnung des Behälters 54 ausgerichtet ist. Anschließend wird eine strukturierte Metallschicht 66 anodisch auf die Glasschicht 62 gebondet. Die strukturierte (und geätze) Metallschicht 66 enthält ebenfalls eine Öffnung 67, die an der Öffnung 64 und an der Öffnung des Behälters 54 ausgerichtet ist. Schließlich wird ein dünnes Metallblech 38 mittels Laserschweißen an die strukturierte Metallschicht 66 geschweißt, wobei der durch den Behälter 54, die Öffnung 64 und die Öffnung 67 gebildete Abstand versiegelt wird. In einer Ausführung ist die Glasschicht ein Glas 7740 (Borosilikat) und die strukturierte Metallschicht 66 und das dünne Metallblech 68 sind Titan. 3B stellt eine wie jene aus 3A hergestellte Vorrichtung dar, abgesehen davon, dass die strukturierte Metallschicht 66 des Weiteren eine dünne (z.B.: 2 μm) Schicht aus Silizium 69 enthält, die mit der Glasschicht 62 anodisch gebondet ist. 3C illustriert eine wie jene aus 3B hergestellte Vorrichtung, abgesehen davon, dass eine eutektische Verbindung zur Befestigung der strukturierten Metallschicht 66 an der Glasschicht 62 verwendet wird. Um dies zu vereinfachen, weist die Glasschicht 62 eine 500 Angström starke Titanschicht 70, eine 1000 Angström starke Platinschicht 72 und eine 5 μm dicke Goldschicht 74 auf. Ein Fachmann kann andere eutektische Materialien und Stärken und eutektische Bonding-Techniken auswählen, um eine eutektische Verbindung herzustellen (siehe Cheng, et al. "Localized Silicon Fusion and Eutectic Bonding for MEMS Fabrication and Packaging" J. MEMS (Microelectromechanical Systems) vol. 9, no. 1 (March 2000) und Yao, et al. "Low Temperature Eutectic Bonding For In-Plane Type MicroThermoelectric Cooler" Proc. 2001 ASME Int'l Mech. Eng. Congress and Exposition, Nov. 11–16, 2001). Die Zwischenschichten von der Multilayerversiegelungsstruktur wie in den 3A–C beschrieben, dienen vorteilhafterweise zur Abschirmung der Behälterinhalte von der bei dem Laserschweißen der äußeren Metallfolie entstehende Hitze, was besonders vorteilhaft ist, wenn die Behälterinhalte temperaturempfindliche Moleküle oder Vorrichtungen enthalten.
  • In einer anderen Ausführung wird die gasdichte Versiegelung unter Verwendung einer Metalldichtung vollendet. Die Metalldichtung ist vorteilhafterweise ein dünnes duktiles Metallblech wie beispielsweise Gold. Ein Beispiel ist in der 4 dargestellt, die eine Vorrichtung 80 mit einem Substrat 82, wobei die Behälter 84 mit einer Metalldichtung 86 aus Gold versiegelt sind. Bei dieser Ausführung ist die Metalldichtung ein 50 μm dickes Goldblech. Die Versiegelung wird durch das Aufbringen einer gleichmäßigen Druckkraft erzeugt, die das Metall lokal um die Behälterkanten und Straßen verformt. Eine plastische Deformation tritt zwischen den einzelnen Behältern auf, die eine gasdichte Grenzfläche ergibt. Diese Deformation kann dadurch verstärkt werden, indem das Substrat mit strukturellen Merkmalen ausgestattet wird, um die Druckkräfte auf schmale Bereiche zwischen benachbarten Behältern zu konzentrieren, durch kegelige Strukturen 88 wie dargestellt. Obgleich nicht gezeigt, ist die Metalldichtung typischerweise zwischen eine steife (d.h. starre) Rückplatte und der Rückseite des Substrates angeordnet, sodass die Dichtung zwischen der steifen Platte und dem Substrat gezwängt ist. Die Dichtung kann durch Verwendung von mechanischen Befestigungen oder durch traditionelle Schweißtechniken druckbelastet werden.
  • In bevorzugten Ausführungen wird das Schweißen durch Verwendung von akustischer, noch bevorzugter von Ultraschallenergie erreicht. Ultraschallschweißen hat den Vorteil, dass es kein Fließmittel oder kein Schutzgas benötigt und relativ wenig Hitze erzeugt. Starke Hitze könnte eine thermisch unbeständige Chemikalie oder Arzneimittel in den Behältern zerstören. Beispiele für das Ultraschallschweißen sind in der US 5,651,494 von Ogino et al. (Schweißen von unterschiedlichen Metallen) und in der US 5,785,786 von Suzuki et al. (Schweißen von Metallblechen) beschrieben. Andere geeignete Schweißtechniken umfassen bekannte Verfahren wie Laserschweißen, Elektronenstrahlschweißen und HF-Schweißen. Beispiele für Laserschweißen und Elektronenstrahlschweißverfahren sind in der US 5,574,313 von McKleroy und in der US 4,093,843 von Lindstrom et al. beschrieben.
  • Im Fall von Ultraschallschweißen können alle Behälter mit einer ebenen Schweißspitze in derselben Größe wie das Mikrochip-Substrat gleichzeitig versiegelt werden, oder die Behälter können zu einem Zeitpunkt ein Behälter oder eine Reihe mit einem passend geformten Ultraschallhorn, entweder stationär oder beweglich, versiegelt werden. In einem typischen Prozess ist ein Horn zum Schweißen auf die Metallfolie oder einem anderen Blech des Versiegelungsmaterials gerichtet, um dieses auf die Substratoberfläche zu bonden, dabei werden die Behälter versiegelt und die gegenüberliegende Seite des Substrate ist in Kontakt mit dem Amboss der akustischen Schweißanlage.
  • Im Fall von Laserschweißen und Elektronenstrahlschweißen wird der Schweißpunkt durch das Bestrahlen der Versiegelungsgrenzfläche mit einem intensiven Energiestrahl von Photonen oder Elektronen gebildet, wobei um ein lokales Erhitzen zu bewirkt wird, um die beiden benachbarten Oberflächen zu verbinden. Der „Schweißpunkt" hat typischerweise einen Durchmesser von 10 bis 300 μm. Der Energiestrahl kann entlang der Versiegelungsgrenzfläche derart geführt werden, dass die Schweißnähte überlappen, wobei letztendlich eine gasdichte Verbindung gebildet wird.
  • In einer anderen Ausführung können der Versiegelungsschritt und der Schritt zur Bildung eines Behälterdeckels über die Behälteröffnung kombiniert werden. Dies ist im Einzelnen für Vorrichtungen nützlich, bei welchen die Behälter von derselben Seite befüllt und entleert werden, zum Beispiel in Ausführungsformen, bei welchen die Behälter in einem Substrat ausgebildet sind, ohne die komplette Dicke des Substrates zu durchdringen. Ein Beispiel für einen derartigen Prozess ist in 5 dargestellt, wobei eine Metallfolie 90 über die Behälterinhalte in den Behältern des Substrates 92 platziert wird, und danach akustische Energie zum Verschweißen der Folie, zum Versiegeln des Behälters und zur Bildung eines metallischen Behälterdeckels 90 aufgebracht wird. Das Schweißen wird vorzugsweise mittels Ultraschallenergie erzielt. Der Behälterdeckel ist vorzugsweise eine dünne Metallfolie wie beispielsweise Gold.
  • Somit umfasst in einer Ausführung der Herstellungsprozess der Mikrochip-Vorrichtung (i) das Bereitstellen eines Substrates mit einer Vorderseite und einer Rückseite, wobei die Vorderseite eine Vielzahl von Behältern enthält; (ii) das Befüllen der Behälter mit Behälterinhalte zum Freisetzen oder Exponieren; und (iii) Verschließen der Behälteröffnungen mit einem Verschlussmaterial, das selektiv abgebaut werden kann, um die Behälterinhalte freizusetzen oder zu exponieren, wobei der Schritt des Verschließens das Verschweißen des Verschlussmaterials mit der Vorderseite des Substrates beinhaltet. Der Schritt des Verschließens umfasst vorzugsweise das Positionieren einer Metallfolie (Verschlussmaterial) über die Behälteröffnung und danach ein Ultraschallverschweißen des Verschlussmaterials auf einer auf der Vorderseite des Substrates um die Behälteröffnung rundum verlaufenden Metallspur. Bei dieser Ausführung sind die Behälter vorzugsweise derart in das Substrat gearbeitet, dass nicht ein Durchlass gebildet wird; sondern der Behälter hat eine einzelne Öffnung, durch welche das Befüllen und die Freisetzung erfolgen.
  • Verpacken der Substratanordnung
  • Die gasdichten Versiegelungsmethoden wie oben beschrieben können in anderer Hinsicht in der Herstellung und Zusammenbau der Mikrochip-Vorrichtung verwendet werden. Insbesondere kann eine Mikrochip-Vorrichtung mit aktiver Freisetzung auf eine oder mehrere Oberflächen einer Verpackungsstruktur geschweißt werden. Der Begriff „Verpackungsstruktur" bezieht sich auf eine Abdeckung, ein Gehäuse oder andere Einkapselungsvorrichtungen zur Einhausung der Mikrochip-Vorrichtung, der Steuerelektronik und der energieliefernden Elemente (z.B.: Mikrobatterie oder Vorrichtungen für den Empfang drahtloser Übermittlung von Energie), damit nur die Vorderseite des Substrates oder der Behälterdeckel exponiert sind. Der Begriff „Mikrochip-Vorrichtung" bezieht sich auf verpackte oder nicht-verpackte Vorrichtungen, solange nicht ausdrücklich auf das eine oder andere Bezug genommen wird.
  • In einer Ausführung werden Ultraschallschweißtechniken verwendet, um ein Vorrichtungssubstrat gasdicht gegen eine Verpackungsstruktur für die Mikrochip-Vorrichtung abzusichern. Schritte für eine derartigen „Verpackungsart" von Versiegelungsverfahren können das Kontaktieren einer Metalloberfläche des Substrates mit einer Metalloberfläche eines Verpackungssubstrates und anschließendem Aufbringen von Ultraschallenergie an der Grenzfläche umfassen, sodass an der metallischen Grenzfläche eine Verformung eintritt, um eine gasdichte Verbindung herzustellen. Zwei Varianten dieser Vorgehensweise sind in den 6 und 7 dargestellt. In 6 ist die Vorderseite 11 des Substrates 12 mittels Ultraschall an einen ersten Teil 100 eines zweiteiligen Metallgehäuses angeschweißt, und danach kann der erste Teil 100 an einen zweiten Teil 102 des zweiteiligen Metallgehäuses lasergerchweißt werden. Die gasdichte Versiegelung 103 ist an der Stelle gebildet, an der zwei Goldschichten (deren äußere Oberflächen) einander berühren und mittels Ultraschall verschweißt sind, und gasdichte Versiegelung 104 ist an der Stelle gebildet, an der die zwei Gehäuseteile einander berühren und laserverschweißt sind. Das Bezugszeichen 101 bezieht sich auf die allgemeine Elektronik der Mikrochip-Vorrichtung, die ebenfalls mit dem Metallgehäuse 100/102 eingeschlossen ist. In 7 wird ein einstückiges Gehäuse 106 verwendet, und eine Goldfolie 108 wird derart positioniert, dass die vordere Oberfläche 11 des Substrates 12 und eine Oberfläche des einstückigen Gehäuses 106 überbrückt werden. Die Folie 108 ist danach an den Punkten 109 ultraschallverschweißt, um eine gasdichte Verbindung zu bilden. In jeder Ausführung ist die Verpackungsstruktur bevorzugterweise aus einem biokompatiblen Metall, wie beispielsweise Titan, Edelstahl oder einer Legierung daraus zusammengesetzt.
  • In einer bevorzugten Ausführung zur Bildung einer gasdichten Mikrochip-Verpackung-Versiegelung an der Vorderseite, umfasst das Verfahren folgende Schritte: (i) Bereitstellen eines Mikrochip-Vorrichtung-Substrates mit einer Vorderseite und einer Rückseite, wobei die Vorderseite ein Oberfläche aus zumindest einem Versiegelungsmaterial aufweist; (ii) Bereitstellen einer Verpackungsstruktur, die eine zweite Oberfläche mit zumindest einem Versiegelungsmaterial aufweist; (iii) Ausrichten der Vorderseite des Substrates und der Verpackungsstrukturoberfläche, sodass die Versiegelungsoberflächen zusammenpassen; und (iv) in engen Kontaktbringen des ersten und des zweiten Versiegelungsmaterials, um eine gasdichte Versiegelung zwischen der Vorderseitenoberfläche des Mikrochips und der Verpackungsstruktur wirksam zu bilden, ohne die Funktion der Vorrichtung zu blockieren.
  • Bei einer alternativen Vorgangsweise wird Elektrobeschichtung eingesetzt, um eine gasdichte Versiegelung zwischen der Vorderseitenoberfläche der Mikrochip-Behälter-Vorrichtung und der Verpackungsstruktur herzustellen. Ein Beispiel zur Herstellung einer galvanischen Versiegelung von Glas zu Metall ist in der US 3,932,227 von Rothenberg beschrieben. In einer Ausführung einer galvanisch gebildeten gasdichten Vorderseitenversiegelung umfasst das Herstellungsverfahren (i) das Metallisieren und in elektrisches Kontaktbringen von zwei zusammengefügten Oberflächen, d.h. die Vorderseitenoberfläche des Mikrochips und eine Oberfläche der Verpackung; (ii) Eintauchen dieser elektrisch leitenden Grenzfläche in eine galvanische Lösung; (iii) und Aufbringen eines elektrischen Potentials an der Grenzfläche, sodass eine Metallschicht elektrisch abgeschieden wird, um eine gasdichte „Brücke" über die Grenzfläche zu bilden. Gold ist ein bevorzugtes Beschichtungsmetall, weil es biokompatible Oberflächen liefert. Eine solche Technik kann vor dem Befüllen der Behälter oder im Anschluss an das Befüllen und Versiegeln der Behälter durchgeführt werden. Ein charakteristisches Beispiel ist in 8 dargestellt. In dieser dargestellten Ausführung, ist ein Metallisierungsring 120 aus Gold rundum die Peripherie des Verbandes der Behälterdeckel 18 (d.h. um die äußere Kante des Substrates herum) auf der Vorderseite der Mikrochip-Vorrichtung abgeschieden. Die zusammengefügte Oberfläche 122 der Verpackungsstruktur 124 aus Titan ist durch Abscheiden einer dünnen Goldschicht 126 metallisiert. Danach werden diese zwei Oberflächen (126 und 120) gemeinsam abgesichert mit, und in elektrischem Kontakt durch eine leitende Epoxyschicht 128, auf diese Weise wird eine Versiegelungsgrenzfläche gebildet, die eine Schicht 126, eine Epoxyschicht 128 und einen Goldring 120 aufweist. Diese Versiegelungsgrenzfläche in eine galvanische Lösung getaucht und eine galvanisches Potential wird angelegt, um eine gasdichte Brücke 130 über die Versiegelungsgrenzfläche zu bilden.
  • Ein anderes Beispiel für eine Vorderseitenversiegelungstechnik basiert auf eutektischem Bonden. In einer Ausführung wird eine gasdichte eutektische Versiegelung durch (i) Abscheidung von dünnen Materialschichten in eutektischen Verhältnissen auf der zu bondenden Oberfläche; (ii) in gemeinsamen Kontaktbringen dieser zwei ineinander greifenden Oberflächen, zum Beispiel die Vorderseitenoberfläche des Mikrochips und die Oberfläche des Gehäuses; und (iii) Aufheizen der Grenzfläche auf eine Temperatur, bei der die zwei Oberflächen die festgelegte eutektische Reaktion eingehen. Eine spezielle Zusammensetzung sind Oberflächenzusammensetzungen, die in der Lage sind, die eutektische Au/Si-Verbindung zu bilden, typischerweise bei einer lokalen Temperatur von 363°C. Eine spezielle Zusammensetzung sind Oberflächenzusammensetzungen, die in der Lage sind, die eutektische Au/Si-Verbindung zu bilden. Zahlreiche Anwendungen des eutektischen Bondens zur Bildung von gasdichten Versiegelungen sind in der US 6,148,673 von Brown (Drucksensoranwendungen) und in der US 5,568,585 von Kramer (Anwendungen von optischen Fasern) beschrieben. Ein charakteristisches Beispiel ist in der 9 dargestellt. In dieser dargestellten Ausführung ist ein Metallisierungsring 120 aus Gold rundum die Peripherie des Verbandes der Behälterdeckel 18 auf der Vorderseite der Mikrochip-Vorrichtung abgeschieden. Die zusammengeführte Oberfläche 122 der Verpackungsstruktur 124 aus Titan wird durch Abscheidung einer dünnen Goldschicht 126 metallisiert. Danach wird eine eutektische Gold/Silizium-Verbindung an der Grenzfläche dieser zwei Oberflächen (126 und 120) zur Herstellung einer Versiegelung gebildet.
  • Vorbereitung der Oberfläche
  • Die Versiegelungsoberflächen werden vorbereitet, um eine wirksame Versiegelung zu begünstigen. Derartige Oberflächen umfassen die Vorderseite und die Rückseite des Mikrochipsubstrates, als auch die dem Substrate zugewandte Seite des Versiegelungsmaterials. Zum Beispiel ist das Silizium der Versiegelungsoberfläche des Substrates mit einem angeschlossenen (angefügten) Material ausgestattet, und zwar einer Schicht eines Materials (von Materialien), an das (die) das Versiegelungsmaterial gebondet wird (werden). Das Schweißen einer Metallfolie an das Substrat kann beispielsweise durch Abscheidung eines Metalls, bevorzugterweise mit derselben Zusammensetzung wie die Metallfolie, verbessert werden. Das abgeschiedene angefügte Material ist zur Verbesserung der Qualität der Verbindung vorgesehen, indem es zusätzliche Verbindungsstellen liefert. Das angefügte Material kann mittels zahlreicher Methoden an das Substrat angeschlossen werden. Zum Beispiel kann es mittels bekannter MEMS-Verfahren angebracht werden, zum Beispiel unter Verwendung einer Kombination von Metallabscheidung und photolithographischen Schritten. Das Material kann zum Beispiel mit Elektronenstrahlverdampfung, mit Sputtern oder galvanisch abgeschieden werden.
  • Zusätzlich kann eine oder beide Oberflächen (d.h. Versiegelungsmaterial und Substrat) aufgeraut werden, oder Adhäsionselemente können in die Substratoberfläche mittels Mikrobearbeitung („Micromachining") eingearbeitet sein, um das Bonden zu verstärken.
  • Bei Ausführungsformen, bei welchen die Behälter vor der Bildung der Versiegelung gefüllt werden, ist wahlweise ein isolierendes Material, z.B. Borosilikatglas, auf der Oberfläche der Mikrochip-Behälter-Vorrichtung zwischen der äußersten Versiegelungsoberfläche und dem Versiegelungsmaterial strukturiert (siehe 3A–C). Eine derartige Isolierung wird verwendet, um eine elektrische Beeinflussung (z.B.: elektrische Kurzschlüsse zwischen den Metallisierungsschichten innerhalb der Versiegelung und anderen Elektroden der Vorrichtung) zu minimieren oder zu verhindern und das Aussetzen von Behälterinhalten der Versiegelungsenergie während der letzten Bonding-Prozessschritte einzuschränken.
  • Es kann wünschenswert sein, eine schützende Polymerschicht (wie beispielsweise einen Photolack) auf der Substratvorderseite (z.B.: über die Behälterdeckel) aufzubringen, die erst nach dem Abschluss der Befüllung und der Versiegelung entfernt wird. Diese Schutzschicht unterstützt die Behälterdeckel, den zusätzlichen mechanischen Kräften während des Füllprozesses und des Versiegelungsprozesses, beispielsweise mittels Ultraschallschweißen, zu widerstehen.
  • Prozess nach dem Versiegeln
  • Das versiegelte Mikrochipsubstrat kann des Weiteren zur Verbesserung der Robustheit und der Unversehrtheit der Versiegelung behandelt werden. Die Vorrichtungen können mit einem Verfahren zur Bestimmung, ob die Behälter vollständig versiegelt wurden, untersucht werden. Eine Überzugsschicht kann über das versiegelte Substrat angebracht werden, zum Beispiel mittels eines Dampfabscheidungsverfahrens, wie beispielsweise zum Anbringen eines Parylenüberzugs auf elektronischen Vorrichtungen üblicherweise verwendet wird. Des Weiteren kann das Versiegeln mit einem mechanischen Versiegelungsverfahren verbessert werden, zum Beispiel durch Positionieren und Verpressen des versiegelten Substrates zwischen einem Dichtungsmaterial und einem Versiegelungsrahmen.
  • Um den Versiegelungsprozess zu vervollständigen, kann jede schützende Polymerschicht mit einem Lösungsmittel und/oder einem Reinigungsschritt mit Sauerstoffplasma auf bekannte Weise entfernt werden.
  • Verwendung der Mikrochip-Vorrichtung
  • Die hier beschriebenen gasdicht versiegelten Mikrochip-Vorrichtungen können in einer weiten Vielfalt von Anwendungen eingesetzt werden. Bevorzugte Anwendungen umfassen die kontrollierte Zufuhr von Arzneimitteln, Biosensorik oder eine Kombination davon. Zum Beispiel sind die gasdicht versiegelten Mikrochip-Vorrichtungen zur Implantation in einen Patienten, wie beispielsweise einem Menschen oder einem anderen Wirbeltier, zur kontrollierten Arzneimittelzufuhr, lokal, regional oder systematisch. Die Mikrochip-Vorrichtung kann in vivo unter Verwendung von standardoperativen oder minimal-invasiven Implantationsmethoden, z.B. über einen Katheder implantiert werden. Die Mikrochip-Vorrichtungen sind besonders geeignet für Medikamenttherapien, bei welchen sehr präzise die genaue Menge, Rate und/oder Zufuhrdauer überwacht werden müssen. Bevorzugte Anwendungen zur Medikamentenzufuhr umfassen die Zufuhr von wirksamen Zusammensetzungen, einschließlich kleiner und großer Moleküle, wie beispielsweise Hormone, Steroide, Medikamente für die Chemotherapie, Impfungen, Genzuführungsvektor und manche starken analgetische Agenzien.
  • Die passiven oder aktiven Vorrichtungen haben zahlreiche in vivo, in vitro und kommerzielle diagnostische Anwendungen. Die Mikrochips sind in der Lage, präzise gemessenen Mengen von Molekülen zuzuführen, und damit geeignet für in vitro Anwendungen, wie beispielsweise analytische Chemie und medizinischer Diagnose, als auch für biologische Anwendungen wie die Zufuhr von Faktoren zu Zellkulturen. Bei andern Anwendungen werden die Vorrichtungen zur kontrollierten Freisetzung von Duftstoffen, Farben oder anderen geeigneten Chemikalien genutzt. Andere Verfahren zur Nutzung der Mikrochip-Vorrichtungen zur gesteuerten Zufuhr von Arzneimitteln und anderen Molekülen, als auch zur gesteuerten Exposition und Freisetzung von Molekülen oder Hilfsvorrichtungen sind in der US 5,797,898 , US 6,123,861 , WO 20/30401, WO 02/30264, WO 01/91902, WO 01/64344, WO 01/41736, WO 01/35928 und WO 01/12157 beschrieben.
  • Änderungen und Abweichungen von den hier beschriebenen Verfahren und Vorrichtungen sind für den Fachmann naheliegend aus der vorangegangenen Beschreibung. Derartige Änderungen und Abweichungen sind als in den Geltungsbereich der beigefügten Ansprüche fallend anzusehen.

Claims (22)

  1. Verfahren zum gasdichten Versiegeln von Behältern einer Mikrochip-Vorrichtung mit den Schritten: Bereitstellen eines Primärsubstrates mit einer Vorderseite und einer Rückseite, wobei das Substrat eine Vielzahl von zwischen der Vorderseite und der Rückseite positionierten Behältern aufweist, jeder Behälter mit Molekülen oder einer Hilfsvorrichtung zur kontrollierten Freigabe oder Exposition beladen ist, die Behälter zumindest eine zu versiegelnde Öffnung haben und das Primärsubstrat ein oder mehrere gasdichte Versiegelungsmaterialien enthält; Bereitstellen eines gasdichten Versiegelungssubstrats mit einer aus einem oder mehreren Materialien zur gasdichten Versiegelung zusammengesetzten Oberfläche; Positionieren des gasdichten Versiegelungssubstrats über die Behälteröffnungen und Kontaktierung der gasdichten Versiegelungsmaterialien des Primärsubstrates mit den gasdichten Versiegelungsmaterialien des gasdichten Versiegelungssubstrats; und Einbringen von Energie oder einer mechanischen Kraft auf die kontaktierten Versiegelungsmaterialien, wodurch die Bildung einer gasdichten Versiegelung zwischen dem gasdichten Versiegelungssubstrat und dem Primärsubstrat zur gasdichten Versiegelung der Behälteröffnungen bewirkt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Energie über einen Schweißprozess eingebracht wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Energie durch Aufheizen eingebracht wird, um eine Reaktion zwischen den gasdichten Versiegelungsmaterialien des Primärsubstrates und den gasdichten Versiegelungsmaterialien des gasdichten Versiegelungssubstrats hervorzurufen.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei die Reaktion eine eutektische Reaktion ist.
  5. Verfahren nach Anspruch 3, wobei das Aufheizen eine Widerstandsaufheizung mittels eines strukturierten Widerstandes aufweist.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das gasdichte Versiegelungsmaterial des gasdichten Versiegelungssubstrats eine Metalldichtung beinhaltet und eine Druckkraft angelegt wird, die eine Deformation der Metalldichtung um jede Behälteröffnung herum bewirkt.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, das des Weiteren aus der Oberfläche des Primärsubstrates herausragenden, sich verjüngende Strukturen beinhaltet, die eine Bündelung der Druckkräfte auf die Bereiche um die Behälteröffnungen bewirken.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das gasdichten Versiegelungssubstrat einen Metallfilm oder eine Metallfolie aufweist.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die gasdichten Versiegelungsmaterialien des Primärsubstrates, des Versiegelungssubstrats oder beide ein Silikatglas oder ein Metall aus der aus Gold, Platin, Titan, Palladium, Tantal, Aluminium oder rostfreiem Stahl bestehenden Gruppe aufweisen.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, wobei nach der Bildung der gasdichten Versiegelung das gasdichten Versiegelungssubstrat eine Behälterkappe ist, die selektiv aufgelöst werden kann, um Moleküle oder Hilfsvorrichtungen freizugeben oder zu exponieren.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei die Vorderseite des Substrates Metallbahnen aufweist und das gasdichten Versiegelungssubstrat auf die Metallbahnen geschweißt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Behälter an dem der zu versiegelnden Öffnung abgewandte Ende mit einer Behälterkappe verschlossen wird, die selektiv aufgelöst werden kann, um Moleküle oder Hilfsvorrichtungen freizugeben oder zu exponieren.
  13. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das gasdichte Versiegelungssubstrat eine Multilayer-Struktur mit einer anodisch auf das Primärsubstrat gebondeten Glasschicht aufweist, die Öffnungen in Verbindung mit den Behältern hat.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei die Multilayer-Struktur des Weiteren eine strukturierte Metallschicht aufweist, die anodisch oder eutektisch auf die Glasschicht auf der dem Primärsubstrat abgewandten Seite gebondet ist und die Öffnungen in Verbindung mit den Behältern und den Öffnungen in der Glasschicht hat.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, wobei die Multilayer-Struktur weiters eine Metallschicht aufweist, die auf die der Glasschicht abgewandten Seite strukturierten Metallschicht lasergeschweißt ist und den durch die Behälter und die Öffnungen definierten Abstand versiegelt.
  16. Verfahren zur Verpackung einer Mikrochip-Vorrichtung mit aktiver Freisetzung mit den Schritten: Bereitstellen einer Mikrochip-Vorrichtung mit einem Substrat, einer Vielzahl von mit Inhalten zur Freigabe oder Exposition enthaltenden Behältern und Behälterkappen über den Behälterinhalten; Bereitstellen einer gasdichten Verpackungsstruktur, und Bilden einer gasdichten Dichtung zwischen dem Substrat der Mikrochip-Vorrichtung und einer oder mehreren Oberflächen der Verpackungsstruktur, wobei eine Ummantelung um die Mikrochip-Vorrichtung bewirkt wird, aber die Behälterkappen offenliegend und einsatzfähig belassen werden.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei der Schritt des Bildens Laserschweißen, Ultraschallschweißen oder beides einschließt.
  18. Verfahren nach Anspruch 16, wobei der Schritt des Bildens das Galvanisieren eines Metalls über eine Grenzfläche zwischen einer Substratoberfläche und einer Oberfläche der Verpackungsstruktur einschließt.
  19. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die gasdichte Versiegelung eine eutektische Bindung beinhaltet.
  20. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die Verpackungsstruktur zwei Metallstücke aufweist, die nach der Ummantelung des Substrates zwischen Teilen der zwei Stücke mittels Laser zusammengeschweißt sind.
  21. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die Verpackungsstruktur des Weiteren Energiequellen, Kontrollelektronik, oder eine Kombination davon für den Antrieb der Zersetzung der Behälterkappen, für die Kontrolle der Aktivierungszeit der Zersetzung der Behälterkappen, oder für beides aufweist.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21, wobei die Behälter Arzneimittelmoleküle beinhalten.
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