DE602005001827T2 - Instrumente und Kits zum Nahtanordnungssystem - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf chirurgische Instrumente und insbesondere auf Kanülen und Obturatoren, die zum Management von Nahtfäden während eines chirurgischen Eingriffes verwendet werden können.
  • Der Meniskus ist eine halbmondförmige Scheibe von Knorpelgewebe zwischen den Oberschenkelknorren und dem Tibiaplateau. Der Meniskus wirkt als Stoßdämpfer, indem er die Druck- und Scherkräfte im Kniegelenk aufnimmt. Da der Meniskus aneural ist, erfolgt die Tragefunktion in einem gesunden Kniegelenk schmerzlos. Der Meniskus stellt darüber hinaus eine reibungsarme Oberfläche für die Gelenkverbindung im Kniegelenk bereit. Der Meniskus wird häufig bei Drehverletzungen oder durch wiederholte Krafteinwirkung im Lauf der Zeit geschädigt. Die Meniskusdegeneration kann ebenfalls durch das Alter bedingt sein: mit zunehmendem Lebensalter des Menschen wird der Meniskus in der Mitte weich, und selbst häufige Bewegungen wie in die Hocke gehen können zu Meniskusrissen führen.
  • Chirurgische Verfahren zur Behandlung von Meniskusschäden können grob entweder als Meniskusrissreparatur oder oder Meniskektomie klassifiziert werden. Eine Meniskusrissreparatur wird meist durchgeführt, wenn der Riss eine saubere, längliche, vertikale Läsion in der vaskulären Rot-Rot-Zone des Meniskus ist. Die grundlegende Strategie besteht darin, den Riss zu stabilisieren, indem die radiale Trennung der Rissflächen eingeschränkt oder eliminiert wird, wenn der Meniskus belastet wird. Geräte zur Verwendung bei Meniskusrissreparaturen sind auf dem Markt erhältlich, wie z. B. das RAPIDLOC Meniskusriss-Reparatursystem, das von DePuy Mitek, Westwood, Massachusetts, und Somerville, New Jersey, USA, angeboten wird.
  • Bei einer Meniskektomie wird ein Teil des Meniskus chirurgisch entfernt. Diese Verfahren werden im Allgemeinen bei Radiärrissen, horizontalen Rissen, vertikalen Längsrissen außerhalb der vaskulären Zone, komplexen Rissen oder Defibrillation durchgeführt. Obwohl Meniskektomien dem Patienten sofortige Linderung bieten, kann langfristig das Fehlen eines Teils des Meniskus zur Knorpelabnutzung auf der Kondylenoberfläche führen und schließlich arthritische Erkrankungen im Gelenk hervorrufen.
  • Zur Behandlung von beschädigten Weichteilen steht eine Vielzahl von orthopädischen Implantaten zur Verfügung. Orthopädische Implantate zur Behandlung von Meniskusschäden sind in den U.S.-Patenten mit folgenden Nummern offengelegt: 6.042.610 , 5.735.903 , 5.681.353 , 5.306.311 , 5.108.438 , 5.007.934 und 4.880.429 .
  • U.S.-Patent Nr. 5.009.643 legt ein Gerät zum Penetrieren der Bauchwand offen, welches eine Trokarhülse mit einem ringförmigen Flansch und einen in der Hülse aufgenommenen Trokar umfasst.
  • Meniskusrissreparaturen und Meniskektomien werden in der Regel arthroskopisch durchgeführt. Bei einem arthroskopischen Eingriff werden kleine Einschnitte am betreffenden Gelenk vorgenommen, um einen Zugang zum Einführen von Instrumenten zu bilden, u. a. für eine kleine Linsen- und Beleuchtungsvorrichtung (ein Arthroskop). Das Arthroskop ist mit einer Sichtvorrichtung verbunden, wie etwa einer Fernsehkamera, welche dem Chirurgen den Blick in das Innere des Gelenks erlaubt. Andere Instrumente werden durch andere Zugänge eingeführt, um eine Reihe verschiedener Aufgaben durchzuführen. Beispielsweise kann das chirurgische Instrument eine Vorrichtung zum Manipulieren des nativen Meniskusgewebes (beispielsweise zum Erfassen oder Schneiden von Gewebe, zum Abschaben von Knochen) oder eine Vorrichtung zum Einführen und Implantieren eines therapeutischen Implantats umfassen.
  • Zwar stehen arthroskopische Instrumente, wie etwa Kanülen und Obturatoren oder Trokare, schon seit einiger Zeit zur Verwendung bei Meniskusrissreparaturen und Meniskektomien zur Verfügung, aber es besteht weiterhin Bedarf an einem Gerät, welches zum Einführen eines therapeutischen Implantats an den Ort eines Gewebeschadens und zum Management der Nahtfäden verwendet werden kann, welche zum Fixieren des therapeutischen Geräts am nativen Meniskus dienen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt einen Instrumentensatz und ein chirurgisches Verfahren zum Einführen eines therapeutisches Implantats an den Ort eines Gewebeschadens und zum Management von Nahtfäden bereit, welche zum Fixieren des therapeutischen Implantats am Gewebe verwendet werden.
  • In einem Aspekt stellt die vorliegende Erfindung eine chirurgische Kanüle mit einem proximalen Ende, einem distalen Ende und einer zentralen Längsachse bereit. Die Kanüle umfasst einen ringförmigen Flansch am proximalen Ende und einen Körper, der sich von dem ringförmigen Flansch bis zu dem distalen Ende der Kanüle erstreckt. Der Flansch weist eine zentrale Öffnung, eine obere Oberfläche und eine untere Oberfläche auf. Der Körper umfasst einen an den ringförmigen Flansch angrenzenden, proximalen Abschnitt und eine Innenfläche, die einen zentralen axialen Kanal definiert, welcher sich von der zentralen Öffnung des ringförmigen Flanschs bis bis zu dem distalen Ende erstreckt. Der Körper ist am distalen Ende offen. Der Körper umfasst weiter eine Außenfläche, wobei ein Abschnitt der Außenfläche zwischen dem ringförmigen Flansch und dem distalen Ende Gewindegänge aufweist. Ein Paar von im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen definieren einen durchgehenden Schlitz, welcher sich radial über den gesamten Flansch und durch die gesamte Dicke des Flanschs erstreckt. Der durchgehende Schlitz erstreckt sich weiter distal durch den proximalen Abschnitt des Körpers von der Außenfläche bis zur Innenfläche. Der durchgehende Schlitz endet an einer Stelle, die distal zur unteren Oberfläche des ringförmigen Flanschs und proximal zum distalen Ende der Kanüle liegt.
  • In einem weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein chirurgisches Kanülenkit bereit, das eine Kanüle und einen Obturator umfasst. Die Kanüle umfasst ein proximales Ende, ein distales Ende und eine zentrale Längsachse. Die Kanüle umfasst außerdem einen ringförmigen Flansch am proximalen Ende. Der Flansch weist eine zentrale Öffnung, eine obere Oberfläche und eine untere Oberfläche auf. Die Kanüle umfasst weiter einen Körper, welcher sich von dem ringförmigen Flansch bis zu dem distalen Ende der Kanüle erstreckt. Der Körper umfasst einen an den ringförmigen Flansch angrenzenden, proximalen Abschnitt und eine Innenfläche, die einen zentralen axialen Kanal definiert, der sich von der zentralen Öffnung des ringförmigen Flanschs bis zu dem distalen Ende erstreckt. Der Körper ist am distalen Ende offen. Der Körper umfasst weiter eine Außenfläche. Die Kanüle umfasst weiter ein Paar von im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen, die einen Längsschlitz definieren, welcher sich durch den Flansch und den Körper der Kanüle vom proximalen Ende bis zum distalen Ende erstreckt. Der Längsschlitz stellt einen Durchgang zwischen dem Längskanal der Kanüle und der Außenfläche der Kanüle entlang der gesamten Länge der Kanüle bereit. Der Obturator umfasst einen proximalen Abschnitt, einen distalen Abschnitt, der in einem distalen Ende endet, einen Zwischenabschnitt und einen Flansch zwischen dem Zwischenabschnitt und dem proximalen Abschnitt. Der Obturator ist so dimensioniert und geformt, dass der Zwischenabschnitt im zentralen axialen Kanal der Kanüle aufnehmbar und verschiebbar ist. Der Obturator umfasst weiter ein Paar von im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen, die einen Längsschlitz in dem distalen Abschnitt, Zwischenabschnitt, Flansch und proximalen Abschnitt des Obturators definieren.
  • In einem weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung eine Methode zur Einführung eines therapeutischen Implantats am Ort eines Gewebeschadens in einem Gelenkraum eines Patienten bereit. Die Methode umfasst die Bereitstellung einer Kanüle, eines Obturators und eines Implantats. Die Kanüle umfasst ein proximales Ende, ein distales Ende und eine zentrale Längsachse. Die Kanüle weist einen ringförmigen Flansch am proximalen Ende auf. Der Flansch weist eine zentrale Öffnung, eine obere Oberfläche und eine untere Oberfläche auf. Die Kanüle weist außerdem einen Körper auf, der sich von dem ringförmigen Flansch bis zu dem distalen Ende der Kanüle erstreckt. Der Körper umfasst einen an den ringförmigen Flansch angrenzenden, proximalen Abschnitt und eine Innenfläche, die einen zentralen axialen Kanal definiert, welcher sich von der zentralen Öffnung des ringförmigen Flanschs bis zu dem distalen Ende erstreckt. Der Körper ist am distalen Ende offen. Der Körper umfasst weiter eine Außenfläche. Die Kanüle umfasst weiter ein Paar von im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen, die einen Längsschlitz definieren, welcher sich durch den Flansch und den Körper der Kanüle vom proximalen Ende bis zum distalen Ende erstreckt. Der Längsschlitz stellt einen Durchgang zwischen dem Längskanal der Kanüle und der Außenfläche der Kanüle entlang der gesamten Länge der Kanüle bereit. Der Obturator umfasst einen proximalen Abschnitt, einen distalen Abschnitt, der in einem distalen Ende endet, einen Zwischenabschnitt und einen Flansch zwischen dem Zwischenabschnitt und dem proximalen Abschnitt. Der Obturator ist so dimensioniert und geformt, dass der Zwischenabschnitt im zentralen axialen Kanal der Kanüle aufnehmbar und verschiebbar ist. Der Obturator umfasst weiterhin ein Paar von im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen, die einen Längsschlitz in dem distalen Abschnitt, Zwischenabschnitt, Flansch und proximalen Abschnitt definieren. Das Verfahren umfasst weiterhin das Herstellen einer Einführinzision im Patienten. Der Nahtfaden wird durch das therapeutische Implantat durchgeführt, während das Implantat sich außerhalb des Gelenkraums befindet. Dann wird der Faden durch das Gewebe im Innern des Gelenkraums durchgeführt, so dass sich ein Abschnitt des Fadens im Innern des Gelenkraums und ein anderer Abschnitt des Fadens außerhalb des Gelenkraums befindet. Die Kanüle und der Obturator werden so zusammengebaut, dass die distale Spitze des Obturators über das distale Ende der Kanüle hinaus exponiert ist. Der außerhalb des Gelenkraums liegende Fadenabschnitt wird durch den Längsschlitz der Kanüle und in den Längsschlitz des Obturators hinein bewegt. Die zusammengebaute Einheit aus Kanüle und Obturator wird in die Einführinzision eingeführt, wobei ein Fadenabschnitt sich im Längsschlitz des Obturators befindet. Die zusammengebaute Einheit aus Kanüle und Obturator wird dann an den Ort eines Gewebeschadens im Innern des Gelenkraums bewegt, wobei sich ein Fadenabschnitt im Längsschlitz des Obturators befindet. Der Obturator wird zurückgezogen. Das Implantat wird durch die Kanüle zum Schadensort bewegt und am Schadensort fixiert.
  • Ausführungsformen der Erfindung werden nun als Beispiel unter Bezugnahme auf die folgenden beiliegenden Zeichnungen beschrieben:
  • 1 ist eine Perspektivansicht der ersten Ausführungsform eines Satzes oder einer Baugruppe von chirurgischen Instrumenten, welche die Prinzipien der vorliegenden Erfindung beinhalten.
  • 2 ist eine Perspektivansicht der zweiten Ausführungsform eines Satzes oder einer Baugruppe von chirurgischen Instrumenten, welche die Prinzipien der vorliegenden Erfindung verkörpern.
  • 3 ist eine Perspektivansicht der Kanüle des Instrumentensatzes oder der Baugruppe von 1.
  • 4 ist eine Perspektivansicht des Obturators des Instrumentensatzes oder der Baugruppe von 1.
  • 5 ist eine Sicht des oberen Endes der Kanüle von 1 und 3.
  • 6 ist ein Querschnitt der Kanüle von 1, 3 und 5 entlang der Linie 6-6 von 5.
  • 7 ist eine Perspektivansicht der Kanüle des Instrumentensatzes von 2.
  • 8 ist eine Perspektivansicht des Obturators des Instrumentensatzes von 2.
  • 9 ist eine Ansicht des oberen Endes der Kanüle von 2 und 7.
  • 10 ist ein Querschnitt der Kanüle von 2, 7 und 9 entlang der Linie 10-10 von 9.
  • 11 ist eine Perspektivansicht des Instrumentensatzes von 1, der hier in Beziehung zu einem Meniskus gezeigt ist.
  • 12 ist eine Perspektivansicht der Kanüle von 1, 3 und 5-6, die hier in Verwendung mit einem Meniskus, einem therapeutischen Implantat und Nahtfaden gezeigt ist.
  • 13 ist eine Perspektivansicht des Instrumentensatzes von 2, der hier in Beziehung zu einem Meniskus und Nahtfaden gezeigt ist, welcher durch den Meniskus und durch ein therapeutisches Implantat geführt ist.
  • 14 ist eine Perspektivansicht der Kanüle von 2, 7 und 9-10, die hier in Verwendung mit einem Meniskus, einem therapeutischen Implantat und Nahtfaden gezeigt ist.
  • 15 ist eine Ansicht des distalen Endes des Obturators von 2, 8 und 13.
  • 16 ist eine Perspektivansicht der oberen Seite eines Meniskusimplantats.
  • 17 ist eine Perspektivansicht der unteren Seite des Meniskusimplantats von 16.
  • 18 ist eine Seitenansicht des Meniskusimplantats von 16-17.
  • Chirurgische Instrumente, welche die Prinzipien der vorliegenden Erfindung verkörpern, sind in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt. 1 zeigt eine erste Ausführungsform eines chirurgischen Instrumentensatzes oder einer Baugruppe 10, welche eine Kanüle 12 und einen Obturator 14 umfasst. 2 zeigt eine zweite Ausführungsform eines chirurgischen Instrumentensatzes oder einer Baugruppe 16, welche eine Kanüle 18 und einen Obturator 20 umfasst.
  • Die beiden gezeigten Instrumentensätze oder -baugruppen 10, 16 sind nützlich zum Einführen von therapeutischen Implantaten an den Ort eines Gewebeschadens und zum Bewerkstelligen der Fixierung von therapeutischen Implantaten. Unter dem hier verwendeten Begriff „Schaden" sollen sowohl Risse in Gewebe als auch Spalten in Gewebe zu verstehen sein, welche nach dem Entfernen eines Teils des Gewebes, wie etwa durch eine Meniskektomie, zurückbleiben.
  • Jede Kanüle 12, 18 umfasst einen proximalen Abschnitt 22, 24 und einen distalen Abschnitt 26, 28. Jeder Obturator 14, 20 umfasst außerdem einen proximalen Abschnitt 30, 32 und einen distalen Abschnitt 34, 36. Unter dem hier verwendeten Begriff „proximal" soll das Ende oder der Abschnitt zu verstehen sein, das bzw. der näher beim Chirurgen liegt, und unter dem Begriff „distal" das Ende oder der Abschnitt, das bzw. der weiter entfernt vom Chirurgen liegt.
  • Jede Kanüle 12, 18 umfasst außerdem einen proximalen ringförmigen Flansch 38, 40 und einen Körper 42, 44 mit einer Innenfläche 46, 48 (gezeigt in 5 und 9) und einer Außenfläche 50, 52. Jede Innenfläche 46, 48 definiert einen zentralen axialen Kanal 51, 53. Jede Kanüle ist an ihrem proximalen und an ihrem distalen Ende offen. Wie in 3, 6, 7 und 10 gezeigt, ist die Kanüle am proximalen Ende des röhrenförmigen Körpers 42, 44 von der zentralen Längsachse 54, 56 weg konisch nach außen erweitert. Am distalen Ende des röhrenförmigen Körpers 42, 44 ist der Körper zur zentralen Langsachse 54, 56 hin konisch verjüngt. Zwischen dem proximalen konisch erweiterten Abschnitt und dem distalen konisch verjüngten Abschnitt ist der Zwischenabschnitt jedes Körpers 42, 44 im Wesentlichen zylinderförmig. Auf der Außenfläche des Zwischenabschnitts des Körpers befinden sich spiralförmige Gewindegänge 58, 60. Jeder Gewindegang weist eine im Wesentlichen flache Außenfläche und und winklige Seitenwände auf.
  • Jede Kanüle 12, 18 umfasst außerdem eine Vielzahl von durchgehenden Schlitzen 62, 64, 66, 68, 70, 72, welche durch im Abstand zueinander angeordnete Oberflächen im Flansch und proximalen Abschnitt des Körper 42, 44 definiert sind. Beispiele solcher im Abstand zueinander angeordneter Oberflächen sind unter 63, 65 in 5-6 für den durchgehenden Schlitz 66 und unter 71, 73 in 9-10 für den durchgehenden Schlitz 72 gezeigt; dabei versteht sich, dass die im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen, welche die anderen durchgehenden Schlitze definieren, ähnlich sind. Wie in 5 und 9 gezeigt, weist jede der gezeigten Kanülen drei durchgehende Schlitze auf, welche im gleichmäßigen Abstand um den ringförmigen Endflansch 38, 40 angeordnet sind. Jeder durchgehende Schlitz 62, 64, 66, 68, 70, 72 erstreckt sich radial über den gesamten Flansch 38, 40 hinweg, von der oberen Oberfläche 74, 76 bis zu der unteren Oberfläche 78, 80 und distal in den proximalen Abschnitt des Körpers 42, 44 der Kanüle 12, 18 hinein. Im Innern des Kanülenkörpers erstreckt sich jeder durchgehende Schlitz 62, 64, 66, 68, 70, 72 durch die gesamte Dicke der Kanüle, zwischen der Innenfläche 46, 48 und der Außenfläche 50, 52. Jeder durchgehende Schlitz 62, 64, 66, 68, 70, 72 weist eine distale Endfläche 82, 84, 86, 88, 90, 92 zwischen dem Flansch 38, 40 und dem Zwischenabschnitt des Körpers 42, 44 auf, welche die Gewindegänge 58, 60 trägt.
  • In den gezeigten Ausführungsformen weisen die durchgehenden Schlitze 62, 64, 66, 68, 70, 72 eine Breite von 1,78 mm (0,070 Zoll) und eine Länge, von den oberen Oberflächen 74, 76 der Flansche 38, 40 bis zu den distalen Endflächen 82, 84, 86, 88, 90, 92, von 8,38 mm (0,330 Zoll) auf. Es versteht sich, dass diese Abmessungen lediglich als Beispiele bereitgestellt werden; die vorliegende Erfindung ist nicht auf irgendeine bestimmte Abmessung beschränkt, außer wenn dies in den Ansprüchen ausdrücklich als erforderlich angegeben ist.
  • Die Kanüle 18 des zweiten Instrumentensatzes 16 weist ein zusätzliches Merkmal auf, welches in der Kanüle 12 des ersten Instrumentensatzes 10 nicht vorhanden ist: die zweite gezeigte Kanüle 18 weist einen länglichen durchgehenden Schlitz 94 auf, welcher sich über ihre gesamte Länge durch den Flansch 40 und den gesamten Körper 44 erstreckt. Der längliche durchgehende Schlitz 94 ist definiert durch im Abstand zueinander angeordnete Oberflächen 96, 98, wie in 9 gezeigt, und stellt einen Durchgang zwischen dem zentralen axialen Kanal 53 und dem Bereich außerhalb der Kanüle 18 entlang der gesamten Länge der Kanüle bereit.
  • Darüber hinauf weist die obere Oberfläche 74, 76 jedes Flanschs 38, 40 jeder Kanüle 12, 18 ein Paar von genau entgegengesetzten radialen Einkerbungen 99, 100, 101, 102 auf. Diese radialen Einkerbungen 99, 100, 101, 102 passen zusammen mit Zapfen oder Vorsprüngen 103, 104, 105, 106 auf dem Obturator 14, 20 jedes Instrumentensatzes 10, 16.
  • Wie bereits angegeben, umfasst jeder Obturator 14, 20 einen distalen Abschnitt 34, 36 und einen proximalen Abschnitt 30, 32. Jeder abgebildete Obturator umfasst außerdem einen an den proximalen Abschnitt 30, 32 angrenzenden, ringförmigen Flansch 108, 110 und einen Zwischenabschnitt 112, 114 zwischen dem ringförmigen Flansch 108, 110 und dem distalen Abschnitt 34, 36. In den abgebildeten Ausführungsformen endet jeder distale Abschnitt 34, 36 in einer distalen Spitze 116, 118. Die distale Spitze 116, 118 kann ein Kegel- oder Kegelstumpfform aufweisen. Jeder proximale Abschnitt 30, 32 dient als Handgriff des Obturators, und zu diesem Zweck kann die Außenfläche des proximalen Abschnitts ein hervorstehendes Rillen- oder Rändelmuster aufweisen, um das Ergreifen des Handgriff zu erleichtern. Die proximale Endfläche jedes proximalen Abschnitts 30, 32 kann abgerundet sein, um es einem Chirurgen zu erlauben, den Obturator bequem in eine distale Richtung zu schieben. Der Zwischenabschnitt 112, 114 jedes Obturators 14, 20 kann im Wesentlichen zylinderförmig sein.
  • Jeder Obturatorflansch 108, 110 weist eine obere Oberfläche 117, 119 und eine untere Oberfläche 120, 122 auf. Die untere Oberfläche 120, 122 jedes Obturatorflanschs 108, 110 trägt die genau entgegengesetzten Zapfen oder Vorsprünge 103, 104, 105, 106, die mit den Vertiefungen 99, 100, 101, 102 in den oberen Oberflächen 74, 76 jedes Kanülenflanschs 38, 40 zusammenpassen. Wenn jeder Obturator 12, 16 mit seiner jeweiligen Kanüle 12, 18 zusammengebaut wird, wobei der Zwischenabschnitt 112, 114 im Innern des Längskanals 51, 53 der jeweiligen Kanüle 12, 18 aufgenommen wird, wie in 1-2, 11 und 13 gezeigt, liegt die untere Oberfläche 120, 122 des Obturatorflanschs 108, 110 neben der oberen Oberfläche 74, 76 des Kanülenflanschs 38, 40, und die Zapfen 103, 104, 105, 106 werden in ihren passenden Vertiefungen 99, 100, 101, 102 des Kanülenflanschs 38, 40 aufgenommen. Wenn die Zapfen in den Vertiefungen sitzen, wird eine relative Drehung zwischen jedem Obturator 14, 20 und seiner Kanüle 12, 16 eingeschränkt oder verhindert. Daher kann der Chirurg, wenn er die Baugruppe aus Obturator und Kanüle durch das Gewebe des Patienten hindurch treibt, die Kanüle 12, 16 drehen, indem er den Obturator 14, 20 so dreht, dass die Gewindegänge 58, 60 sicher in das Gewebe des Patienten eindringen. Es versteht sich, dass die abgebildeten passenden Zapfen und Vertiefungen nur ein Beispiel für die Strukturen sind, die verwendet werden können, um eine relative Drehung zwischen der Kanüle und ihrem Obturator zu verhindern, wenn diese zusammengebaut sind; es könnten beliebige Strukturen verwendet werden, die zusammenwirken, um eine relative Drehung zwischen Obturator und Kanüle zu verhindern, und die Erfindung ist nicht auf eine bestimmte Struktur beschränkt, außer wenn diese ausdrücklich in den Ansprüchen als erforderlich angegeben ist.
  • Der Obturator des zweiten Instrumentensatzes 16 weist ein zusätzliches Merkmal auf, welches im Obturator des ersten Instrumentensatzes 10 nicht vorhanden ist: der zweite abgebildete Obturator 16 weist einen Längsschlitz 124 auf, welcher sich über seine gesamte Länge, durch den proximalen Handgriffabschnitt 32, durch den Flansch 110, durch den Zwischenabschnitt 114 und durch den gesamten distalen Abschnitt 36 erstreckt, einschließlich der distalen Spitze 118. Der Längsschlitz 124 ist definiert durch im Abstand zueinander angeordnete Oberflächen 126, 128 und eine axiale Oberfläche 130, welche die zwei im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen 126, 128 verbindet, wie in 8 und 15 gezeigt. Wenn der zweite Obturator 20 und die zweite Kanüle 18 wie in 2 und 13 zusammengebaut sind, ist der Längsschlitz 124 des Obturators 20 mit dem länglichen durchgehenden Schlitz 94 der Kanüle 18 ausgerichtet, um einen Durchgang von der Außenseite der Baugruppe durch den länglichen durchgehenden Schlitz 94 der Kanüle 18 und in den Längsschlitz 124 des Obturators 20 entlang der gesamten Länge der Baugruppe bereitzustellen.
  • Die Kanülen 12, 18 und Obturatoren 14, 20 können aus jedem beliebigen, für medizinische Zwecke geeigneten Material für Instrumente hergestellt sein, wie etwa aus Acetylkopolymer. In den abgebildeten Ausführungsformen haben die Kanülen beide einen Innendurchmesser im Bereich von 14,48 mm (0,570 Zoll) am konisch erweiterten proximalen Ende bis zu 12,7 mm (0,500 Zoll) im Zwischenabschnitt und bis zu 10,54 mm (0,415 Zoll) am distalen Ende. Die Außendurchmesser der Kanülen (ausschließlich der Gewindegänge 58, 60) liegen im Bereich von 18,03 mm (0,710 Zoll) am konisch erweiterten proximalen Ende bis zu 14,22 mm (0,560 Zoll) am Zwischenabschnitt bis zu 0,432 Zoll am distalen Ende. Die Gewindegänge 58, 60 sind 1,14 mm (0,045 Zoll) über die gewindegangfreien Abschnitte der Außenflächen 50, 52 der Kanülen 12, 18 erhaben. Die Kanülen 12, 18 weisen eine Gesamtlänge von 53,34 mm (2,1 Zoll) von den oberen Oberflächen 74, 76 der Flansche 38, 40 bis zu den distalen Enden auf. Die Kanülenflansche 38, 40 weisen einen Außendurchmesser von 25,4 mm (1 Zoll) auf. Die Obturatorflansche 108, 110 weisen ebenfalls einen Außendurchmesser von 25,4 mm (1 Zoll) auf. Die Zwischenabschnitte 112, 114 der Obturatoren 14, 20 weisen Außendurchmesser von 10,39 mm (0,409 Zoll) auf. Die Zwischenabschnitte 112, 114 und distalen Endabschnitte 34, 36 weisen eine Gesamtlänge von 67,31 mm (2,650 Zoll) auf. Im Allgemeinen ist der Zwischenabschnitt jedes Obturators so dimensioniert und geformt, dass eine verschiebbare, im Wesentlichen koaxiale und entfernbare Bewegung im zentralen Längskanal der jeweiligen Kanüle ermöglicht wird. Es versteht sich, dass diese Abmessungen lediglich als Beispiele bereitgestellt werden; die vorliegende Erfindung ist nicht auf irgendeine bestimmte Abmessung beschränkt, außer wenn dies in den Ansprüchen ausdrücklich als erforderlich angegeben ist.
  • Die Verwendung der abgebildeten Instrumentensätze oder -baugruppen 10, 16 zur Behandlung eines Schadens 150, 151 im Meniskus 152, 153 im Kniegelenkraum 154, 155 ist unten beschrieben und schematisch in den 11-14 abgebildet. Die das Kniegelenk umgebenden Patientengewebe (einschließlich Haut- und subkutane Gewebe) sind schematisch in den 11-14 unter den Nummern 156, 157 abgebildet. Therapeutische Implantate sind schematisch in den 12-14 unter den Nummern 158, 159 abgebildet. In 11-12 und 14 ist ein Abschnitt des vorderen Kreuzbands unter den Nummern 160, 161 und ein Abschnitt des hinteren Kreuzbands unter den Nummern 162, 163 gezeigt.
  • In den Abbildungen umfasst der Gewebeschaden 150, 151 eine Spalte im hinteren Abschnitt des medialen Horns des Meniskus 152, 153, die durch eine partielle Meniskektomie entstanden ist. Obwohl dies nicht ausführlich beschrieben wird, versteht es sich, dass das unten beschriebene Verfahren ebenfalls zur Behandlung von Gewebeschäden in anderen Bereichen des medialen Meniskushorns sowie im lateralen Meniskushorn verwendet werden kann. Es versteht sich ebenfalls, dass das unten beschriebene Verfahren ebenfalls zur Behandlung von Schäden an anderen Gewebeorten im Körper eines Patienten verwendet werden kann.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung nicht auf einen bestimmten Typ von therapeutischem Implantat beschränkt ist, kann das in US-A-2004/0143344 mit dem Titel „Implantable Tissue Repair Device and Method" offengelegte Implantat besonders nützlich sein. Ein Beispiel eines Meniskusimplantats ist in den 16-18 unter der Nummer 200 abgebildet. Das Implantat 300 umfasst einen Keil 302 von Geweberegenerationsmaterial und eine Abdeckung 304. Die Abdeckung 304 kann ebenfalls aus Geweberegenerationsmaterial hergestellt sein. Die Abdeckung 304 kann Seitenflügel 306, 308 aufweisen. Abhängig von dem Ort des Schadens und den Fixierungsstellen kann der Chirurg die Seitenflügel 306, 308 auf eine gewünschte Form zuschneiden oder die ganzen oder im Wesentlichen die ganzen Seitenflügel 306, 308 abschneiden, um eine gewünschte Konfiguration zu erhalten, die zum Fixieren des Implantats verwendet werden soll.
  • Das therapeutische Implantat, die Methode zum Herstellen des Implantats und die Methode zum Reparieren von Knorpel unter Verwendung des Implantats kann die Lehrinhalte der folgenden U.S.-Patentanmeldungen umfassen: US-A-2003/0023316 mit dem Titel „Hybrid Biologic-Synthetic Bioabsorbable Scaffolds"; US-A-2003/0033021 mit dem Titel „Cartilage Repair and Regeneration Scaffolds and Method"; US-A-2003/0021827 mit dem Titel „Hybrid Biologic/Synthetic Porous Extracellular Matrix Scaffolds"; US-A-2003/0078617 mit dem Titel „Unitary Surgical Device and Method"; US-A- 2003/0044444 mit dem Titel „Porous Extracellular Matrix Scaffold and Method"; US-A-2003/0033022 mit dem Titel „Cartilage Repair and Regeneration Device and Method"; US-A-2003/0049299 mit dem Titel „Porous Delivery Scaffold and Method"; US-A-2003/0032961 mit dem Titel „Devices from Naturally Occurring Biologically Derived Materials"; und US-A-2003/0036797 mit dem Titel „Meniskus Regeneration Device and Method". Wie in diesen Patentanmeldungen offengelegt, kann das Implantat beispielsweise natürlich vorkommendes extrazelluläres Material, ein biokompatibles Polymer, ein Hybrid von Materialien, bioaktive Mittel, biologisch abgeleitete Mittel, Zellen, Bioschmierstoffe und biokompatible anorganische Materialien enthalten.
  • Der Chirurg kann arthroskopische Standardverfahren durchführen, um Zugänge zum Zugriff auf den Gelenkraum 154, 155 zu schaffen. Arthroskopische Standardendoskope und – sonden können zur Inspektion des Meniskus und der umgebenden Gewebe verwendet werden. Der Chirurg kann den Eingriffsort wie üblich vorbereiten, wobei das Fettpolster unter Verwendung von arthroskopischen Schabern, Scheren und Stanzgeräten abgetragen wird. Die Stelle, an der das therapeutische Implantat 158, 159 platziert werden soll, kann durch Entfernen von losen Gewebepartikeln, Trepanieren des Rands, Raspeln der Gelenkhaut und Abschaben von Knochen und Knorpel von Gelenkkopf vorbereitet werden. Die Vorbereitung des Eingriffsorts kann eine partielle Meniskektomie umfassen, wobei eine Spalte wie in 11-14 gezeigt zur Aufnahme eines therapeutischen Implantats entsteht.
  • Nach dem Vorbereiten des Eingriffsorts kann der Schaden dimensioniert und gemessen werden. Zum Dimensionieren und Messen können Instrumente wie etwa die in den Europäischen Patentanmeldungen, welche Priorität von den folgenden U.S.-Patentanmeldungen beanspruchen, offengelegten Instrumente verwendet werden: Vorläufige U.S.-Patentanmeldung mit dem Titel „Implant System and Method With Sizing Templates" (Listenar. 5259), eingereicht von Anthony D. Zannis, Danny E. McAdams, Brian A. Magee, Herbert E. Schwartz und Andrew M. Jacobs; Vorläufige U.S.-Patentanmeldung mit dem Titel „Coordinate Instrument Set" (Listennr. 5372), eingereicht von Anthony D. Zannis, Herbert E. Schwartz, Prasanna Malaviya, Keith M. McGrath, Danny E. McAdams, Andrew M. Jacobs, Jack Farr, M. D. und Randall L. Holcomb, M. D.
  • Dann kann das therapeutische Implantat 158, 159 zur Einführung in den Gelenkraum und zur Fixierung am nativen Gewebe vorbereitet werden.
  • Sowohl das erste als auch das zweite der abgebildeten Sätze oder Baugruppen 10, 14 von Instrumenten können wie folgt verwendet werden. Zunächst würde der Chirurg entweder die erste Kanüle 12 und den ersten Obturator 14 oder die zweite Kanüle 18 und den zweiten Obturator 20 zusammenbauen, indem er das distale Ende 34 oder 36 des Obturators 14 oder 20 in das proximale Ende 22 oder 24 der entsprechenden Kanüle 12 oder 18 einsteckt. Nach dem Zusammenbau erscheint die Kombination aus Kanüle und Obturator (entweder Elemente 12 und 14 oder Elemente 18 und 20) wie in 1, 2, 11 und 13 gezeigt: die unteren Oberflächen 78, 80 der Kanülenflansche 38, 40 liegen neben den oberen Oberflächen 117, 119 der Obturatorflansche 108, 110, und die distalen Spitzen 116, 118 der Obturatoren 14, 20 sind über die distalen Enden 26, 28 der Kanülen 12, 18 hinaus exponiert. Wenn die Elemente so zusammengebaut sind, werden die Obturatorzapfen oder -vorspränge 103, 104, 105, 106 in den passenden radialen Vertiefungen 99, 100, 101, 102 in den oberen Oberflächen 74, 76 der Kanülenflansche 38, 40 aufgenommen, und eine relative Drehung zwischen den Kanülen 12, 18 und Obturatoren 14, 20 wird verhindert. In dem zweiten Instrumentensatz oder der zweiten Baugruppe 16 dienen die passenden Zapfen 104, 106 und Vertiefungen 100, 102 ebenfalls zum Ausrichten des länglichen durchgehenden Schlitzes 94 der Kanüle mit dem Obturatorschlitz 124.
  • Der Chirurg kann dann die Baugruppe 10 oder 16 in die Einfuhrinzision durch das umliegende Gewebe 156 oder 157 des Patienten einführen und die Baugruppe in das Gewebe einschrauben, bis das distale Ende der Kanüle 12 oder 18 sich im Gelenkraum 154 oder 155 befindet. Die proximalen Enden der Baugruppen 12 oder 16 sind außerhalb des Körpers des Patienten exponiert. Der Obturator 14 oder 20 kann dann durch Ziehen in eine proximale Richtung zurückgeholt werden, wobei die Kanüle 12 oder 18 an Ort und Stelle bleibt. Die Gewindegänge 58 oder 60 verhindern, dass die Kanüle 12 oder 18 sich löst, wodurch ein fester und sicherer Weg durch den länglichen Durchgang 51 oder 53 von außerhalb des Körpers des Patienten bis in den Gelenkraum 154 oder 155 hinein geschaffen wird.
  • Dann kann der Chirurg Nahtfäden oder andere Fixierungsmechanismen durch das therapeutische Implantat einführen und die Nadeln, die die Fäden durch den länglichen Durchgang 51 oder 53 transportieren, durch das native Gewebe am Schadensort und wieder durch das umliegende Patientengewebe 156 oder 157 hindurch führen. Für jedes Fadenstück (gezeigt unter 200, 202, 204 und 206 in 12 und 14) kann ein äußerer Abschnitt in einen der durchgehenden Schlitze 62, 64, 66, 68, 70 oder 72 der Kanülen platziert werden, um die einzelnen Fäden getrennt und unterscheidbar zu halten und eine Verwirrung der Fäden zu verhindern. Darüber hinaus hilft das Getrennt- und Sichtbarhalten der Fadenstücke von außerhalb des Patientenkörpers dem Chirurgen, die einzelnen Fäden leicht voneinander zu unterscheiden. Dann kann der Chirurg an den Fadenstücken, die bereits durch das Patientengewebe geführt wurden, ziehen, um das therapeutische Implantat 158 oder 159 von außerhalb des Patientenkörpers distal in den länglichen Durchgang 51 oder 53 der Kanüle 12 oder 18 hinein und durch diesen durch zu ziehen, bis das therapeutische Implantat an der richtigen Stelle im Schadensort 150 oder 151 platziert ist. Die Nahtfäden 200, 202 oder 204, 206 können dann verknotet werden, um das Implantat an der richtigen Stelle zu sichern. Zusätzliche Nadeln und Nahtfäden können durch die Kanüle 12 oder 18 durchgeführt werden, um das Implantat weiter zu befestigen; diese zusätzlichen Fäden können ebenfalls getrennt voneinander gehalten werden, indem ein äußerer Abschnitt jedes Fadens in einen der Schlitze 62, 64, 66, 68, 70, 72 platziert wird. Wenn das Implantat vollständig fixiert ist, kann der Chirurg den Obturator 14 oder 20 erneut einführen und anschließend die Baugruppe 10 oder 16 aus dem Gewebe herausschrauben.
  • Die zweite Baugruppe oder der zweite Satz von Instrumenten 14 weist aufgrund des Vorliegens der ausgerichteten Längsschlitze 94, 124 eine zusätzliche Funktionalität auf. Wie in 13 gezeigt, kann die zweite Instrumentenbaugruppe oder der zweite Instrumentensatz 14 verwendet werden, nachdem die Nahtfäden bereits in den Gelenkraum eingeführt wurden. Wie dort abgebildet, können die Nahtfäden 204, 206 durch den Längsschlitz 94 der Kanüle 18 und in den Längsschlitz 124 des Obturators hinein gezogen werden, während die Kanülen-Obturator-Baugruppe sich noch außerhalb des Patientenkörpers befindet. Wenn die Nahtfaden im Schlitz 124 sind, kann anschließend die Kanülen-Obturator-Baugruppe 16 in die Einführinzision durch das umliegende Patientengewebe 156 oder 157 eingeführt und in das Gewebe eingeschraubt werden, bis sich das distale Ende der Kanüle 18 im Gelenkraum 155 befindet. Das proximale Ende der Baugruppe 16 ist außerhalb des Patientenkörpers exponiert. Der Chirurg kann dann den Obturator 20 durch Ziehen in einer proximalen Richtung zurückholen und dann die Nahtfäden 204, 206 trennen, indem er einen äußeren Abschnitt jedes Fadens 204, 206 in einen der Schlitze 68, 70, 72 in der Kanüle 18 legt. Dann kann der chirurgische Eingriff wie oben beschrieben fortgesetzt werden. Zum Einführen des Implantats durch die Kanülen 12 oder 18 können Geräte wie die in den folgenden U.S.-Patentanmeldungen offengelegten verwendet werden: US-A-2004/0267276 mit dem Titel „Slide and Kit for Delivering Implants" (angemeldet am 30. Juni 2003) und die Europäische Patentanmeldung, die Priorität von der vorläufigen U.S.-Patentanmeldung Nr. 60/483.804 mit dem Titel „Instrument for Delivery of Implant" (angemeldet am 30 Juni 2003) beansprucht. Die vorliegende Erfindung ist allerdings nicht auf ein bestimmtes Implantat, ein bestimmtes chirurgisches Verfahren oder bestimmtes chirurgisches Instrument beschränkt, außer wenn dies ausdrücklich so in den Ansprüchen angegeben ist.
  • Darüber hinaus können andere chirurgische Instrumente, wie etwa Greifzangen, durch den Kanal in einer der abgebildeten Kanülen 12 oder 18 eingeführt und im Rahmen der Operation verwendet werden, wobei die Kanülen an Ort und Stelle bleiben. Die Kanülen 18 der zweiten Baugruppe oder des zweiten Satzes von Instrumenten 14 haben einen zusätzlichen Vorteil aufgrund des Vorliegens des Längsschlitzes 94: wenn die Kanülen 18 wie in 14 gezeigt an Ort und Stelle sind, können die Kanülen 18 aus dem Gelenkraum entfernt werden, ohne dass die Instrumente oder der Nahtfaden entfernt werden muss, welche mit Vorrichtungen verbunden sind, die größer sind als der Kanülenkanal, da die Instrumente und der Nahtfaden durch den Längsschlitz 94 hindurchgeführt werden können.
  • Es können auch andere Schritte unternommen werden, um das Fadenmanagement während des gesamten chirurgischen Verfahrens zu erleichtern. So können beispielsweise Nahtfäden mit unterschiedlichen Farben verwendet werden, um dem Chirurgen bei der Unterscheidung der einzelnen Nahtfäden zu helfen.
  • Das Verfahren der vorliegenden Erfindung ist zwar oben unter Bezugnahme auf ein arthroskopisches Verfahren beschrieben, aber es versteht sich, dass die Instrumente und das Verfahren der vorliegenden Erfindung auch mit invasiveren chirurgischen Verfahren, wie etwa einer Mini-Arthrotomie oder einem offenen chirurgischen Verfahren verwendet werden können.
  • Obwohl hier nur bestimmte Ausführungsformen der Erfindung beschrieben und gezeigt sind, ist es offensichtlich, dass verschiedene Alternativen und Modifikationen möglich sind. Für den Fachmann wird auch erkenntlich sein, dass die veranschaulichten Ausführungsformen durch bestimmte Zusätze ergänzt werden können.

Claims (12)

  1. Eine chirurgische Kanüle (12) mit einem proximalen Ende (22), einem distalen Ende (26) und einer zentralen Längsachse (54), wobei die Kanüle (12) umfasst: einen ringförmigen Flansch (38) am proximalen Ende (22), wobei der Flansch (38) eine zentrale Öffnung, eine obere Oberfläche (74) und eine untere Oberfläche (78) aufweist, einen Körper (42), der sich von dem ringförmigen Flansch (38) bis zu dem distalen Ende (26) der Kanüle (12) erstreckt, wobei der Körper (42) einen an den ringförmigen Flansch (38) angrenzenden, proximalen Abschnitt und eine Innenfläche (46) aufweist, die einen zentralen axialen Kanal (51) definiert, welcher sich von der zentralen Öffnung des ringförmigen Flanschs (38) bis zu dem distalen Ende (26) erstreckt, und wobei der Körper (42) am distalen Ende (26) offen ist und der Körper (42) weiter eine Außenfläche (50) aufweist, wobei ein Abschnitt der Außenfläche zwischen dem ringförmigen Flansch (38) und dem distalen Ende (26) Gewindegänge (58) aufweist; und ein Paar von im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen (63, 65), die einen durchgehenden Schlitz (62, 64, 66) definieren, welcher sich radial über den gesamten Flansch (38) hinweg und durch die gesamte Dicke des Flanschs (38) erstreckt, wobei der durchgehende Schlitz sich weiter distal durch den proximalen Abschnitt des Körpers (42) von der Außenfläche bis zur Innenfläche (46) erstreckt und der durchgehende Schlitz (62,64,66) an einer Stelle endet, die distal zur unteren Oberfläche (78) des ringförmigen Flanschs (38) und proximal zum distalen Ende (26) der Kanüle (12) liegt.
  2. Die chirurgische Kanüle von Anspruch 1, welche weiter ein zweites Paar von im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen aufweist, die einen zweiten durchgehenden Schlitz definieren, der sich radial über den gesamten Flansch und durch die gesamte Dicke des Flanschs erstreckt, wobei sich der zweite durchgehende Schlitz weiter distal durch den proximalen Abschnitt des Körpers von der Außenfläche zur Innenfläche erstreckt und der zweite durchgehende Schlitz an einer Stelle endet, die distal zur unteren Oberfläche des ringförmigen Flanschs und proximal zum distalen Ende der Kanüle liegt, und der zweite durchgehende Schlitz im Abstand zu dem ersten durchgehenden Schlitz angeordnet ist.
  3. Die chirurgische Kanüle von Anspruch 2, welche weiter ein drittes Paar von im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen aufweist, die einen dritten durchgehenden Schlitz definieren, der sich radial über den gesamten Flansch und durch die gesamte Dicke des Flanschs erstreckt, wobei sich der dritte durchgehende Schlitz weiter distal durch den proximalen Abschnitt des Körpers von der Außenfläche zur Innenfläche erstreckt und der dritte durchgehende Schlitz an einer Stelle endet, die distal zur unteren Oberfläche des ringförmigen Flanschs und proximal zum distalen Ende der Kanüle liegt, und der dritte durchgehende Schlitz im Abstand zu dem ersten durchgehenden Schlitz und dem zweiten durchgehenden Schlitz angeordnet ist.
  4. Die chirurgische Kanüle von Anspruch 1, welche weiter ein Paar von im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen aufweist, die einen Längsschlitz definieren, der sich über die gesamte Länge der Kanüle vom proximalen Ende bis zu dem distalen Ende erstreckt, wobei der Längsschlitz einen Durchgang zwischen dem Längskanal der Kanüle und der Außenseite der Kanüle entlang der gesamten Länge der Kanüle bereitstellt.
  5. Ein chirurgisches Kanülenkit (16), das eine Kanüle (18) und einen Obturator (20) umfasst, wobei die Kanüle (18) ein proximales Ende (24), ein distales Ende (28) und eine zentrale Längsachse (56) umfasst, wobei die Kanüle (18) einen ringförmigen Flansch (40) am proximalen Ende aufweist, wobei der Flansch eine zentrale Öffnung, eine obere Oberfläche (76) und eine untere Oberfläche (80) und einen Körper (44) aufweist, der sich von dem ringförmigen Flansch (40) bis zu dem distalen Ende (28) der Kanüle erstreckt, wobei der Körper (44) einen an den ringförmigen Flansch angrenzenden, proximalen Abschnitt und eine Innenfläche (48) aufweist, die einen zentralen axialen Kanal (53) definiert, welcher sich von der zentralen Öffnung des ringförmigen Flanschs bis zu dem distalen Ende erstreckt, wobei der Körper am distalen Ende offen ist und der Körper weiter eine Außenfläche (52) aufweist, wobei die Kanüle (40) weiter ein Paar von im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen (96, 98) aufweist, die einen Längsschlitz (94) definieren, welcher sich durch den Flansch (40) und den Körper (44) der Kanüle (18) vom proximalen Ende (24) bis zum distalen Ende (28) erstreckt, wobei der Längsschlitz (94) einen Durchgang zwischen dem Längskanal der Kanüle und der Außenfläche der Kanüle entlang der gesamten Länge der Kanüle bereitstellt; wobei der Obturator (20) einen proximalen Abschnitt (32), einen distalen Abschnitt (36), der in einem distalen Ende endet, einen Zwischenabschnitt (114) und einen Flansch (110) zwischen dem Zwischenabschnitt und dem proximalen Abschnitt umfasst, wobei der Obturator (20) so dimensioniert und geformt ist, dass der Zwischenabschnitt im zentralen axialen Kanal der Kanüle aufnehmbar und verschiebbar ist; und wobei der Obturator (20) weiter ein Paar von im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen (126, 128) aufweist, die einen Längsschlitz (124) in dem distalen Abschnitt (36) Zwischenabschnitt (114), Flansch (110) und proximalen Abschnitt (32) definieren.
  6. Das chirurgische Kanülenkit von Anspruch 5, wobei die Kanüle ein Paar von im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen aufweist, die einen durchgehenden Schlitz definieren, der sich radial über den gesamten Flansch und durch die gesamte Dicke des Flanschs erstreckt, wobei der durchgehende Schlitz sich weiter distal durch den proximalen Abschnitt des Körpers von der Außenfläche bis zur Innenfläche erstreckt und der durchgehende Schlitz an einer Stelle endet, die distal zur unteren Oberfläche des ringförmigen Flanschs und proximal zum distalen Ende der Kanüle liegt.
  7. Das chirurgische Kanülenkit von Anspruch 6, wobei die Kanüle weiter ein zweites Paar von im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen aufweist, die einen zweiten durchgehenden Schlitz definieren, der sich radial über den gesamten Flansch und durch die gesamte Dicke des Flanschs erstreckt, wobei der zweite durchgehende Schlitz sich weiter distal durch den proximalen Abschnitt des Körpers von der Außenfläche bis zur Innenfläche erstreckt und der zweite durchgehende Schlitz an einer Stelle endet, die distal zur unteren Oberfläche des ringförmigen Flanschs und proximal zum distalen Ende der Kanüle liegt, und der zweite durchgehende Schlitz im Abstand zu dem ersten durchgehenden Schlitz angeordnet ist.
  8. Das chirurgische Kanülenkit von Anspruch 7, wobei die Kanüle weiter ein drittes Paar von im Abstand zueinander angeordneten Oberflächen aufweist, die einen dritten durchgehenden Schlitz definieren, der sich radial über den gesamten Flansch und durch die gesamte Dicke des Flanschs erstreckt, wobei der dritte durchgehende Schlitz sich weiter distal durch den proximalen Abschnitt des Körpers von der Außenfläche bis zur Innenfläche erstreckt und der dritte durchgehende Schlitz an einer Stelle endet, die distal zur unteren Oberfläche des ringförmigen Flanschs und proximal zum distalen Ende der Kanüle liegt, und der dritte durchgehende Schlitz im Abstand zu dem ersten und dem zweiten durchgehenden Schlitz angeordnet ist.
  9. Das chirurgische Kanülenkit von Anspruch 5, wobei der Längsschlitz im Obturator sich entlang der gesamten Länge des Obturators erstreckt.
  10. Das chirurgische Kanülenkit von Anspruch 5, wobei der Obturatorflansch und der Kanülenflansch passende Gegendrehungsglieder umfassen.
  11. Das chirurgische Kanülenkit von Anspruch 10, wobei der Längsschlitz des Obturators und der Längsschlitz der Kanüle miteinander ausgerichtet sind, wenn die passenden Gegendrehungsglieder im Eingriff miteinander stehen.
  12. Das chirurgische Kanülenkit von Anspruch 5, das weiter ein therapeutisches Implantat mit zur Implantation am Ort eines Meniskusschadens geeigneten Eigenschaften aufweist.
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