DE602005000962T2 - Steuervorrichtung zum Kippen eines bewegbaren Dach und entsprechendes Fahrzeug - Google Patents

Steuervorrichtung zum Kippen eines bewegbaren Dach und entsprechendes Fahrzeug Download PDF

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Description

  • Die Erfindung betrifft die Kippsteuerung wenigstens einer beweglichen Dachplatte für ein aufklappbares Fahrzeug.
  • Es sind verschiedene Beispiele von aufklappbaren Fahrzeugen bekannt, das heißt, von Fahrzeugen, die mit einem Dach mit wenigstens einer beweglichen Dachplatte, die das Aufklappen wenigstens eines Teils des Dachs ermöglicht.
  • Unter diesen Fahrzeugen können insbesondere die Cabriolets und die aufklappbaren Coupés oder auch aufklappbare Fahrzeuge (zum Beispiel Limousinen) mit wenigstens zwei Sitzreihen genannt werden.
  • Ein Beispiel solcher Fahrzeuge existiert in der WO-A-01/62533 und US 2002/125 733.
  • Es kann somit als bekannt angesehen werden ein aufklappbares Fahrzeug mit einem Karosserierahmen, einer Fahrgastzelle, wenigstens zwei nebeneinander beiderseits einer vertikalen Längsebene des Fahrzeugs angeordneten Sitzen in dieser Fahrgastzelle und einem Dach, das zwischen einer über der Fahrgastzelle geschlossene Position und einer offenen Position, die durch eine Verlagerung des Dachs zur Heckseite der Fahrgastzelle erreicht wird, beweglich ist, wobei das Dach wenigstens eine Dachplatte umfasst, die sich quer zu der vertikalen Längsebene erstreckt und gegenüber dem Karosserierahmen des Fahrzeugs schwenkbar montiert ist, wobei dieses Fahrzeug ferner eine Steuereinrichtung für die Schwenkung der Dachplatte aufweist, wobei die Steuereinrichtung ein Stellglied umfasst, das in der vertikalen Längsebene angeordnet ist und im Wesentlichen in dieser wirkt, wobei dieses Stellglied, das demnach mit der Dachplatte verbunden ist, um diese in Schwenkung zu versetzen, einen festen Abschnitt und einen beweglichen Abschnitt aufweist, wobei der feste Abschnitt mit dem Karosserierahmen des Fahrzeugs verbunden ist, wobei der bewegliche Abschnitt in gelenkiger Weise mit einem Zwischen- Antriebselement verbunden ist, das mit der Dachplatte verbunden ist, um dieses in Drehung zu versetzen und zu einer Drehbewegung um eine Achse quer zur vertikalen Längsebene des Fahrzeugs angeregt wird.
  • Auf der Basis bestehender Lösungen ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Lösung des Problems des Raumbedarfs von Antriebs- oder Steuersystemen dieser Dachplatte(en) vorzuschlagen, indem eine zuverlässige, leistungsfähige, in Serie herstellbare, wirtschaftliche Lösung vorgeschlagen wird, die zudem bei reduziertem Raumbedarf eine Gelenkverbindung von gewünschter Weite gewährleistet, ohne übermäßig den Raum einzuschränken, der für andere Anwendungen reserviert ist (Fahrgastzelle für Mitfahrer, Ladebereich für Gepäck ...).
  • In diesem Kontext wird als erstes in der Erfindung vorgeschlagen, dass das durch das Stellglied in Drehung versetzte Zwischen-Antriebselement hinter den Sitzen an einem Karosserieträger befestigt ist, der zu dem Karosserierahmen des Fahrzeugs gehört und sich entlang einer Querachse der vertikalen Längsebene des Fahrzeugs erstreckt.
  • Es ist von Vorteil, dass das Stellglied einzig vorliegt und die vertikale Längsebene die längs verlaufende Mittelebene des Fahrzeugs ist und daher eine Kompaktheit und einen vergrößerten Platzgewinn darstellt.
  • Für vergleichbare Vorteile ist zudem vorgesehen, dass das Stellglied zwischen den beiden Sitzen im Wesentlichen auf Höhe ihrer Sitzlehne angeordnet ist.
  • Die abhängigen Ansprüche bringen günstige Lösungen für eine feste Gelenkverbindung mit sich, mit einer Rotation, die zu einer schnellen Drehung der betreffenden Dachplatte führen kann.
  • Um auch die Kompaktheit, die präzise Führung und Solidität zu vereinigen, wird vorgesehen, das Zwischen-Antriebsorgan für die Rotation der Dachplatte in vorteil hafter Weise ein Rohr umfasst, das sich im Wesentlichen quer zur vertikalen Längsebene des Fahrzeugs erstreckt.
  • Immer im Betreben nach einer Kompaktheit und für eine zuverlässige, präzise und sichere Führung wird ferner empfohlen, dass der feste Abschnitt des Stellgliedes an einem Führungsteil befestigt ist, gegenüber welchem dieses um die Querachse schwenkbar angebracht ist, wobei dieses Führungsteil ein oder mehrere Gleitschienen umfasst, die die Lagerzapfen führen, die auf wenigstens einem an der gelenkigen Verbindung zwischen dem beweglichen Abschnitt des Stellgliedes und dem Zwischen-Antriebselement partizipierenden Schwingarm vorgesehen ist.
  • Bei einem vollständig aufdeckbaren Fahrzeug, wie einem Cabriolet, umfasst das Dach wenigstens zwei Dachplatten. In vorteilhafter Weise werden die Merkmale des beigefügten Anspruchs 2 somit durchgeführt:
    Es wird auch vorgeschlagen, immer im Hinblick auf die Kompaktheit und die Wirksamkeit der durch das zentrale Stellglied beaufschlagten Bewegung und insbesondere, wenn die erste Dachplatte eine hintere quer verlaufende Karosserieplatte ist, die für ein Heckfenster vorgesehen ist, das das durch das Stellglied in Drehung versetzte Rohr zur Heckseite dieser ersten Dachplatte hin angebracht ist.
  • Durch die Verbindung mit der Befestigung am Karosserieträger wird somit eine Zuverlässigkeit und Effizienz in der Steuerung der Bewegungen des Dachs und mechanischen Steifigkeit/Widerstandsfähigkeit herbeigeführt.
  • In diesem Kontext wird vorgeschlagen, die Merkmale des Anspruchs 3 durchzuführen.
  • Für die Sicherheit der Passagiere wird unter Berücksichtigung des vorstehend präsentierten Systems der Dachsteuerung auch vorgeschlagen, dass die Merkmale des Anspruchs 4 angewendet werden.
  • Weiter Kennzeichen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der noch detaillierteren Beschreibung, die mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen folgt, welche nur beispielhaft gegeben werden und in welchen:
  • 1 schematisch die Seite eines Fahrzeugs zeigt, an welcher die Steuereinrichtung der Erfindung anwendbar ist;
  • 2 eine schematische lokale Innenperspektive eines Bereichs des Fahrzeugs zeigt, in der Nähe eines wesentlichen Teils der Steuereinrichtung der Erfindung, hier hinter dem rechten Sitz des Fahrzeugs;
  • 3 eine vergrößerte lokale Seitenansicht in Richtung des Pfeils III in 2 ist;
  • 4 eine Draufsicht (Pfeil IV in 2) ganz rechts von der Mittelebene des Fahrzeugs (kleiner Maßstab);
  • und 5 detaillierter den Querträger zeigt, mit welchem die durch das Stellglied direkt in Drehung versetzbare Schwenkplatte verbunden ist, gemäß einer Perspektive mit verkleinertem Maßstab.
  • 1, das Fahrzeug 1 umfasst einen Karosserierahmen 3, auch Gehäuse oder Fahrzeugkarosserie genannt, die hier insbesondere die Türen, wie bei 5, einen Heckkofferraum 9 und einen Frontrahmen 11, der eine Windschutzscheibe 13 begrenzt, beinhaltet.
  • Das Fahrzeug 1 ist ein Coupé mit einem aufklappbaren Dach 15, das vollständig in den Kofferraum 7 an der Heckseite der Fahrgastzelle 17 versenkbar ist, derart, dass das Fahrzeug umgewandelt werden kann.
  • Das Dach 15 ist zwischen einer geschlossenen Position, die in 1 mit einer durchgezogenen Linie dargestellt ist, und einer offenen, zurückgeklappten Position, die in derselben Figur mit gestrichelten Linien dargestellt ist, beweglich.
  • In der geschlossenen Position erstreckt sich das Dach über die Fahrgastzelle 17 des Fahrzeugs, die es wenigstens im Wesentlichen an seinem oberen Bereich verschließt, während das Dach in seiner offenen Position hier hinter der Fahrgastzelle angeordnet ist.
  • Das Dach 15 umfasst mehrere bewegliche, starre Dachplatten, die die Fahrgastzelle 17 in ihrer ersten, relativ ausgefahrenen Position (geschlossenes Dach, durchgezogene Linie in 1) abdecken können, aber zueinander in die geordnete offene zweite Position des Dachs zurückgeklappt werden können.
  • In der dargestellten Ausführungsform umfasst das Dach 15 zwei starre Dachplatten 15a, 15b, die jeweils eine vordere Dachplatte und, hinten in Bezug zur Achse 21, eine rückseitige Dachplatte bilden, wobei diese Relativposition zwischen den Platten in der geschlossenen Position des Dachs zu beachten ist, während die beiden Dachplatten in der Öffnungsposition hier im Wesentlichen horizontal übereinander zurückgeklappt angeordnet sind, wenn sie sich hinter der Fahrgastzelle befinden.
  • Das Dach 15 könnte eine andere Anzahl von starren Platten als zwei umfassen.
  • Wobei hier in dem dargestellten Beispiel das vordere 15a und hintere Dachelement 15b jeweils an ihrer Hinterkante und ihrer Vorderkante durch ein Gelenk 20 miteinander verbunden sind. 2 zeigt bei 20a die Gelenkachse zwischen diesen Platten. Diese Achse verläuft quer (hier senkrecht) zur Längsachse 21 des Fahrzeugs sowie zur vertikalen Mittelebene 30, die parallel zu dieser Achse 21 liegt. Die Ebene 30 bildet somit ganz allgemein die Symmetrieebene, auf der sich beiderseits in 4 insbesondere der linke 31 und rechte Sitz 33 (Fahrer und Beifahrer) seitlich nebeneinander befinden. Für alle Fälle wird präzisiert, dass die Achse 21 senkrecht zu den starren Radachsen des Fahrzeugs verläuft.
  • 1, AVT und ARR bezeichnen jeweils die Frontseite und die Heckseite des Fahrzeugs entlang der Längsachse 21.
  • Um die vordere Dachplatte 15a zu einer Schwenkbewegung zu bringen, wird sie zwischen der Öffnungsposition und der Schließposition durch wenigstens einen an der Heckseite der Platte angelenkten Arm 23 um eine Querachse 25a angetrieben. Mit "transversal" wird jede Achse quer und insbesondere senkrecht zur Längsachse 21 und/oder zur vertikalen Mittelebene 30 bezeichnet.
  • An seinem anderen Ende ist der Arm 23, wie dies auch in 2 zu sehen ist, gegenüber dem Rahmen 3 um eine Querachse 25b angelenkt.
  • Vorzugsweise werden zwei Arme 23 vorgesehen, die seitlich jeweils auf einer Seite des Dachs angeordnet sind.
  • Mit 27b wird in den 1 und 2 im Übrigen einer der Seitenpunkte der Verbindung, hier starr, zwischen der Dachplatte 15b und ihrem Schwenk-Antriebsmechanismus gezeigt.
  • Obwohl dies auch anders sein könnte, ist die Platte 15b, von der aus die Schwenksteuerung der Gesamtheit des Daches 15 bewirkt wird, hier eine heckseitige Karosserieplatte, die sich über eine Querfläche, insbesondere senkrecht Mittel-Längsebene 30 erstreckt. 2, mit 34 wird schematisch im Übrigen ein Bereich des Heckfensters des Fahrzeugs dargestellt.
  • Für die Steuerung der Dachplatte 15b wird gemäß einem wichtigen Merkmal der Erfindung ein Stellglied 35 benutzt, das im Wesentlichen in der Vertikalen Mittel-Längsebene 30 angeordnet ist und über die Bewegungen seines beweglichen Teils 37 betätigt wird.
  • Wenn eventuell die betreffende Sitzreihe zum Beispiel drei nebeneinander liegende Sitze aufweisen sollte, würde sich das Stellglied 35 dann in der vertikalen Längsebene parallel zu der Mittelebene 30 erstrecken und in dieser betätigt werden. Die ses Stellglied 35 (vorzugsweise einzigartig) umfasst hier einen Schaft 39 und eine Stange (bewegliches Teil 37), das verschiebbar in Bezug zu diesem Schaft im Wesentlichen in der Ebene 30 angebracht ist. Es liegt in vorteilhafter Weise zwischen den beiden Sitzen, im Wesentlichen an Ihrer Rückenlehne (2 bis 4). In typischer Weise wird es ein wenig geneigt in Bezug zur Horizontalen sein.
  • Das Stellglied 35 und insbesondere sein Schaft 39, das somit in vorteilhafter Weise hinter den hinteren Bereichen der Sitze liegt, kann mit seinem am weitesten nach vorne vorstehenden Bereich seines Schaftes in einem Gehäuse 41 geschützt sein (2 und 3).
  • Der feste Abschnitt oder Schaft 39 des Stellgliedes 35 ist mit dem Karosserierahmen 3 des Fahrzeugs verbunden, und zwar durch ein Gleitstück 42, das mit diesem Rahmen verbunden ist.
  • Hier ist bei einer typischerweise schnell abzulaufenden Schwenkbewegung der Platte 15b der feste Abschnitt 39 des Stellgliedes in vorteilhafter Weise in Bezug zum Rahmen 3 um eine Querachse 43 drehbar angelenkt, und zwar durch das Gleitstück 42, welches einen Teil des Karosserierahmens 3 bildet, derart, dass es in Bezug zu diesem Karosserierahmen fixiert ist und zudem in vorteilhafter Weise genau an einem Karosserieträger 45 fixiert ist, der sich quer (hier im Wesentlichen senkrecht) zu einer Längsachse 21 zwischen dem linken und rechten Seitenrand des Fahrzeugs erstreckt, wie dies beim Blick auf 4 verständlich wird.
  • Der bewegliche Abschnitt (Schubstange 37) des Stellgliedes 35 ist in gelenkiger Weise durch ein Schwingarmsystem 47 mit einem Zwischen-Antriebselement 49 verbunden, das hier direkt durch eine starre Befestigung mit der Dachplatte 15b zum Zwecke seiner Schwenkung verbunden ist.
  • Das Zwischenelement 49 wird hier ausschließlich zu einer Drehbewegung um eine Querachse 49a animiert.
  • In vorteilhafter Weise umfasst das Zwischen-Antriebselement 49 ein zu seinen Seitenenden 49b, 49c in 5 hin gebogenes Rohr, das sich im Wesentlichen quer zur Mittel-Längsebene 30 erstreckt, wobei die Befestigung der Platte 15b somit an seinen Seitenenden bei 27b, wie bereits angegeben, betätigt wird. In Anbetracht der Nutzbarkeit und der Beschränkung des Raumes erfolgen die Verbindung bei 27b zwischen dem Zwischen-Antriebsrohr 49 und der Platte 15b in vorteilhafter Weise in unmittelbarer Nähe der Heckseitigen Querkante 15b1 dieser Platte, die in 2 als untere Querkante dieser Platte erscheint, aber hier doch in einer Zwischenposition dargestellt ist, in welcher sie sich im Wesentlichen vertikal erstreckt.
  • Obwohl das Rohr 49 um die Querachse 49a drehend angebracht ist, ist es am Karosserierahmen 3 des Fahrzeugs befestigt und insbesondere am Querträger 45, und zwar durch Bügel 51, welche Lager bilden.
  • Ferner durchläuft das Rohr 49 das Gleitstück 42, um sich im Wesentlichen wenigstens über die Breite des Fahrzeugs erstrecken zu können, und zwar hinter den Sitzen 31, 33.
  • Die Gelenkverbindung zwischen dem beweglichen Abschnitt des Stellgliedes 35 (Schubstange 37) und dem Zwischen-Antriebselement 49 betreffend, wird diese mithilfe des vorgenannten Schwingarmsystems 47 gewährt.
  • Es handelt sich hier um zwei seitenweise parallel zur Ebene 30 angeordnete Schwingarme, die jeweils mit einem Lagerzapfen, wie bei 53, 2 und 3, versehen sind, die sich quer zu der Längsachse 21 erstrecken, wobei jeder Lagerzapfen in einer Gleitschiene 55 verschiebbar angeordnet ist, die nach oben und nach vorne gekrümmt ist, um somit die Schubbewegung der Stange 37 in eine Drehbewegung (Schwenkung) umzuwandeln, die durch das Zwischenelement 49 verlangt wird.
  • Ebenso ist der Schwingarm 47 an seinen Enden über die Lagerzapfen, wie bei 53 und 57, jeweils gegenüber der Stange 37 und einem Exzenter 59 angelnkt, der fest mit dem Zwischenstück oder Rohr 49 verbunden ist.
  • Um eine schnelle Schwenkung der Platte 15b zu begünstigen, sind die Schwingarme 47 in vorteilhafter Weise nach oben und nach vorne umgebogen, wie die Schlitze 55.
  • 2 und 3, die Gleitschienen 55 sind als Schlitze in den vertikalen Seitenwänden des festen Abschnitts der Führung 42 ausgebildet.
  • Nun des Aspekt des mechanischen Widerstandes/Steifigkeit des Fahrzeugs betreffend sei angemerkt, dass in vorteilhafter Weise jeder Seitenarm 23, der mit der vorderen Dachplatte 15a verbunden ist, in vorteilhafter Weise bei 15b mit einer Seitenverlängerung des Karosserie-Querträgers 45 verbunden sein wird, wie dies mit 45a bezeichnete rechte Verlängerung in den 2 und 3 für die rechte Seite des Fahrzeugs (linke Verlängerung 45b, 4).
  • Jede dieser Seitenverlängerungen bildet einen Knick mit dem Träger 45 und erstreckt sich wie dieser im Wesentlichen horizontal. An jedem Rand bilden die Verlängerungen am Träger eine horizontale Form eines erweiterten U, das nach vorne offen ist, wobei sich jede Verlängerung somit in Richtung der Heckseite einer der Türen 5 des Fahrzeugs erstreckt. Auf diese Weise ist jede Verlängerung im Wesentlichen nahe am Seitenrand des Fahrzeugs angeordnet, in der Nähe eines Seitenrandes, der einem der Sitze entspricht, wie der äußere Seitenrand 33a des Sitzes 33 in 2.
  • In vorteilhafter Weise kann hinter jedem Sitz der Karosserie-Querträger 45 durch verkleidete Seitenholme 60 (5) unterstützt werden, die insbesondere in unmittelbarer Nähe der hinteren Radläufe des Fahrzeugs angeordnet sind.
  • Der Träger 45 ist hier an einem Hohlkasten 61 befestigt, der auf einem Karosserieboden 63 abgestützt ist und wie dieser zum Rahmen 3 des Fahrzeugs gehört. In jedem Kasten 61 ist in vorteilhafter Weise eine Schutzarmatur 65 angeordnet, die wie ein beweglicher Sicherheitsbügel die Insassen des Fahrzeugs im Falle eines Zusammenstoßes und insbesondere eines Überschlags des Fahrzeugs schützen soll.
  • So ist jede Armatur 65 in vorteilhafter Weise gegenüber dem entsprechenden Hohlkasten 61 vertikal verschiebbar zwischen einer tiefen Position (in 2 dargestellte Position), in welcher die Armatur wenigstens teilweise im Inneren des Kastens versenkt ist, und einer hohen Position, in welcher diese wenigstens teilweise über den Kasten aufgestellt ist, hinter dem entsprechenden Sitz (Position nicht dargestellt) aufgestellt.
  • Um jeden Schutzbügel 65 auf diese Weise und auch schnell verschieben zu können, könnte zum Beispiel ein pyrotechnisches Vortriebssystem verwendet werden, wobei die Seitenwände des Hohlkastens jeden Bogen bei seiner Vertikalverschiebung führen, bis dass sein oberer Bereich in vorteilhafter Weise ein höheres Niveau erreicht als der Kopf der Insassen.
  • Das Stellglied 35 könnte insbesondere ein zum Beispiel Hydraulikzylinder oder ein Betätigungssystem mit Antriebswelle sein, das durch einen Elektromotor bewegt wird.

Claims (13)

  1. Aufklappbares Fahrzeug (1) mit einem Karosserierahmen (3), einer Fahrgastzelle (17), wenigstens zwei nebeneinander beiderseits einer vertikalen Längsebene des Fahrzeugs (30) angeordneten Sitzen in dieser Fahrgastzelle und einem Dach, das zwischen einer über der Fahrgastzelle (17) geschlossenen Position und einer offenen Position beweglich ist, die durch eine Verlagerung des Dachs (15) zur Heckseite der Fahrgastzelle erreicht wird, wobei das Dach wenigstens eine Dachplatte (15a, 15b) umfasst, die sich quer zu der vertikalen Längsebene erstreckt und gegenüber dem Karosserierahmen (3) des Fahrzeugs schwenkbar montiert ist, wobei dieses Fahrzeug ferner eine Steuereinrichtung für die Schwenkung der Dachplatte (15a, 15b) aufweist, wobei die Steuereinrichtung ein Stellglied (35) umfasst, das in der vertikalen Längsebene angeordnet ist und im Wesentlichen in dieser wirkt, wobei dieses Stellglied, das demnach mit der Dachplatte (15b) verbunden ist, um diese in Schwenkung zu versetzen, einen festen Abschnitt (39) und einen beweglichen Abschnitt (37) aufweist, wobei der feste Abschnitt (39) mit dem Karosserierahmen (3) des Fahrzeugs verbunden ist, wobei der bewegliche Abschnitt (37) in gelenkiger Weise mit einem Zwischen-Antriebselement (49) verbunden ist, das mit der Dachplatte (15b) verbunden ist, um dieses in Drehung zu versetzen und zu einer Drehbewegung um eine Achse (49a) quer zur vertikalen Längsebene (30) des Fahrzeugs angeregt wird, dadurch gekennzeichnet, dass das durch das Stellglied (35) in Drehung versetzte Zwischen-Antriebselement (49) hinter den Sitzen (31, 33) an einem Karosserieträger (45) befestigt ist, der zu dem Karosserierahmen des Fahrzeugs gehört und sich entlang einer Querachse der vertikalen Längsebene (30) des Fahrzeugs erstreckt.
  2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass: – das Dach eine zweite Dachplatte (15a) umfasst, wobei die erste und die zweite Dachplatte (15a, 15b) jeweils eine Vorderkante und eine Hinterkante aufweisen, wobei die zweite Dachplatte unter Steuerung des Stellgliedes (35) mit ihrer Hinterkante und in gelenkiger Weise mit der Vorderkante der ersten Dachplatte entlang einer Achse (20a) quer zur vertikalen Längsebene (30) des Fahrzeugs verbunden ist, – die zweite Dachplatte (15a) mit dem Karosserierahmen (3) des Fahrzeugs durch wenigstens einen Schwenkarm (23) verbunden ist, der an dieser mit einem Ende und an einem Teil (45a, 45b) dieses Karosserierahmens mit einem zweiten Ende um jeweils eine vierte und fünfte Drehachse (25a, 25b) quer zur vertikalen Längsebene (30) des Fahrzeugs angelenkt ist.
  3. Fahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Teil, mit welchem der Schwenkarm (23) mit seinem zweiten Ende gelenkig verbunden ist, eine seitliche Verlängerung (45a, 45b) ist, die von dem Karosserieträger (45) nach vorne abgeknickt ist, wobei sich diese Verlängerung nahe an eine Seitenkante des Fahrzeugs in die Nähe einer Seitenkante (33a) einer der Sitze erstreckt.
  4. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass hinter jedem Sitz (31, 33) der Karosserieträger (45) an einem Hohlkasten (61) befestigt ist, der auf einem Karosserieboden (63) abgestützt ist, der zum Karosserierahmen des Fahrzeugs gehört und in welchem eine Armierung (65) zum Schutz der Insassen des Fahrzeugs angeordnet ist, wobei diese Armierung gegenüber dem Hohlkasten (61) zwischen einer tiefen Position, in welcher die Armierung wenigstens teilweise in das Innere des Kastens versenkt ist, und einer hohen Position, in welcher diese sich wenigstens teilweise über dem Kasten hinter dem entsprechenden Sitz erstreckt, vertikal verschiebbar montiert ist.
  5. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellglied (35), einzig vorliegt und die vertikale Längsebene die längs verlaufende Mittelebene (309 des Fahrzeugs ist.
  6. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellglied (35) zwischen den beiden Sitzen (31, 33) im Wesentlichen auf Höhe ihrer Sitzlehne angeordnet ist.
  7. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der feste Abschnitt (39) und der bewegliche Abschnitt (37) des Stellgliedes jeweils einen Schaft (39) und eine in Bezug dem Schaft verschiebbare Stange (37) umfasst.
  8. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung zwischen dem beweglichen Abschnitt (37) des Stellgliedes und dem Zwischen-Antriebselement (49) zur Drehung der Dachplatte (15b) mittels wenigstens eines Schwingarms (47) sichergestellt ist, der wenigstens einen Lagerzapfen (53) aufweist, der sich quer zu der vertikalen Längsebene (30) des Fahrzeugs erstreckt, wobei dieser Lagerzapfen in einer Gleitschiene (55) verschiebbar angeordnet ist, die in Bezug zu dem Karosserierahmen (3) positionsfest ist und gekrümmt ist, um die Schiebebewegung des beweglichen Abschnitts des Stellglieds (35) bei einer übertragenen Schwenkbewegung auf das Zwischen-Antriebselement zur Drehung der Dachplatte (15b) zu übertragen.
  9. Fahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwingarm (47) an einem Exzenter (59) angelenkt ist, der fest mit dem Zwischen-Antriebselement verbunden ist.
  10. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischen-Antriebselement (49) zur Drehung der Dachplatte ein Rohr umfasst, das sich im Wesentlichen quer zur vertikalen Längsebene (30) des Fahrzeugs erstreckt.
  11. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der feste Abschnitt (39) des Stellgliedes gelenkig zur Drehung in Bezug zu dem Karosserierahmen (3) des Fahrzeugs um eine Achse (43) quer zu der vertikalen Längsebene (30) des Fahrzeugs angebracht ist.
  12. Fahrzeug nach Anspruch 8 und Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der feste Abschnitt (39) des Stellglieds an einem Führungsteil (42) befestigt ist, gegenüber welchem dieses um die Querachse (43) schwenkbar angebracht ist, wobei dieses Führungsteil eine (jede) Gleitschiene (55) umfasst, die den/die Lagerzapfen (53) des (jedes) Schwingarms (47) führt.
  13. Fahrzeug nach Anspruch 10 oder einem der diesem nachgeordneten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die (erste) Dachplatte (15b) eine Karosserieplatte ist, die für ein Heckfenster (34) vorgesehen ist, wobei das durch das Stellglied (35) in Drehung versetzte Rohr (49) an der Heckseite dieser Dachplatte angebracht ist.
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