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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft ein Fahrzeugdiagnoseverfahren zur Überprüfung einer
Abnormität,
welche in einem Fahrzeug aufgetreten ist sowie ein Fahrzeugdiagnosesystem
und Bestandteile des Fahrzeugdiagnosesystems (ein Fahrzeug und eine
Zentrale in dem Fahrzeugdiagnosesystem).
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Zum
Beispiel ist ein Fahrzeugdiagnosesystem, wie in der
japanischen Offenlegungsschrift-Nr. 62-94443 veröffentlicht,
bekannt. Das Fahrzeugdiagnosesystem besteht aus einer Selbstdiagnoseeinrichtung,
welche einen Fehler in einem Fahrzeug überprüft. Wenn ein Fehler durch die
Selbstdiagnoseeinrichtung erfasst worden ist, wird das Überprüfungsergebnis
an eine Zentrale übertragen.
Die Zentrale schätzt
die Fehlerursache auf der Basis des gespeicherten Diagnoseergebnisses
und überträgt die Gegenmaßnahmen
für die
vermutete Fehlerursache an das Fahrzeug.
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Gemäß dem aus
EP 0 383 593 A1 bekannten
System wird auf das Auftreten eines Fehlers in dem Fahrzeug eine
erste Fehlerinformation an eine Zentrale übertragen, worauf die Zentrale
das Fahrzeug auffordert, eine detailliertere zweite Fehlerinformation
zu übertragen.
In Erwiderung auf die zweite Fehlerinformation, überträgt die Zentrale Gegenmaßnahmen
an das Fahrzeug.
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Das
aus
US 6,330,499 B1 bekannte
System stellt dem Fahrer sofort erste Gegenmaßnahmen zur Verfügung, nachdem
ein Fehler in dem Fahrzeug entdeckt worden ist und überträgt die erste
Fehlerinformation an die Zentrale, worauf die Zentrale eine detailliertere
Fehlerinformation von dem Fahrzeug anfordert. Nachdem eine detaillierte
Fehlerinformation von dem Fahrzeug erhalten worden ist, informiert
die Zentrale den Fahrer, wann ein Rückruf eines Servicevertreters
zu erwarten ist.
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In
den oben aufgeführten
Fahrzeugdiagnosesystemen, wird ein Selbstdiagnoseergebnis an die Zentrale übertragen,
wenn ein Fehler in einem Fahrzeug auftritt. In jüngsten Jahren ist eine große Anzahl elektronischer
Steuervorrichtungen in einem Fahrzeug montiert worden und ein großes Datenvolumen wird
von diesen Einrichtungen ausgegeben. Deshalb wird ein hohes Kommunikationsdatenvolumen übertragen,
welches die Kommunikationskosten erhöhen kann, sofern in dem Fahrzeugdiagnosesystem
das Selbstdiagnoseergebnis an die Zentrale übertragen wird. Ein hohes Kommunikationsdatenvolumen
erhöht
auch die Kommunikationszeit, welches die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass
die Zentrale einen Fehler in dem Fahrzeug nicht in Echtzeit überprüfen kann.
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Zusätzlich hat
sich die Anzahl der Fahrzeuge, welche mit der Zentrale kommunizieren,
erhöht, und
jedes Fahrzeug überträgt ein hohes
Kommunikationsdatenvolumen, welches die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass
eine Kommunikationslinie bzw. -leitung gesättigt wird. Als Ergebnis kann
sich eine Kommunikationsstörung
einstellen. Insbesondere sollte vermieden werden, dass die Kommunikation
mit einem Fahrzeug in Not unterbrochen wird. Wenn die Zentrale und
das Fahrzeug miteinander kommunizieren, sollte notwendige Information,
wenn notwendig, übertragen/empfangen
werden.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Es
ist Gegenstand der Erfindung ein Fahrzeugdiagnoseverfahren zur Verfügung zu
stellen, in welchem die notwendige Information, wenn notwendig, übertragen/empfangen
werden kann sowie ein Fahrzeugdiagnosesystem und Bestandteile in
dem Fahrzeugdiagnosesystem (ein Fahrzeug und eine Zentrale in dem
Fahrzeugdiagnosesystem) zur Verfügung
zu stellen.
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Ein
erster Aspekt der Erfindung betrifft ein Fahrzeugdiagnoseverfahren.
Bei diesem Verfahren werden ein Fahrzeug und eine Zentrale verbunden, so
dass diese miteinander kommunizieren können, das Fahrzeug überträgt die Fehlerinformation
in dem Fahrzeug an die Zentrale und die Zentrale überprüft den Fehler,
welcher in dem Fahrzeug, auf der Basis der Information, betreffend
den vom Fahrzeug übertragenen
Fehler, aufgetreten ist.
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Bei
dem ersten Aspekt der Erfindung, bestimmt das Fahrzeug, ob ein Fehler
in der in dem Fahrzeug montierten Einrichtung aufgetreten ist. Wenn
bestimmt wird, dass ein Fehler aufgetreten ist, überträgt das Fahrzeug die erste Fehlerinformation welche
das Auftreten des Fehlers anzeigt, an die Zentrale. Nach Übertragung
der ersten Fehlerinformation an die Zentrale, sammelt das Fahrzeug
Fehlerdetails und überträgt dann
die zweite Fehlerinformation, welche die gesammelten Fehlerdetails
enthält,
an die Zentrale.
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Da
gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung die erste Fehlerinformation nur den Sachverhalt
enthält,
dass ein Fehler in dem Fahrzeug aufgetreten ist, kann das Datenvolumen
klein gehalten werden. Deshalb kann eine Belastung bzw. Last, mit
der eine Kommunikationsleitung bei der Übertragung der ersten Fehlerinformation
an die Zentrale beaufschlagt wird, minimiert werden, was es der
Zentrale ermöglicht,
in Echtzeit festzustellen, ob ein Fehler in dem Fahrzeug aufgetreten
ist. Als ein Ergebnis kann die Zentrale einen Benutzer geeignete
Gegenmaßnahmen
zur Verfügung
stellen. Nach Übertragung
der ersten Fehlerinformation sammelt das Fahrzeug Fehlerdetails
und überträgt die zweite
Fehlerinformation. Die Zentrale kann auf der Basis der zweiten Fehlerinformation
den Fehler genauer überprüfen. Deshalb
kann die Zentrale dem Benutzer geeignetere Gegenmaßnahmen
zur Verfügung
stellen.
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Bei
einem zweiten Aspekt der Erfindung bestimmt ein Fahrzeug, ob ein
Fehler in einer, in dem Fahrzeug montierten Einrichtung aufgetreten
ist. Wenn bestimmt wird, dass ein Fehler aufgetreten ist, überträgt das Fahrzeug
die erste Fehlerinformation, welche das Auftreten des Fehlers enthält, an eine Zentrale.
Die Zentrale empfängt
die erste von dem Fahrzeug übertragene
Fehlerinformation und überträgt die erste
Gegenmaßnahmeinformation,
welche die Gegenmaßnahmen
für das
Fehlerauftreten entsprechend der empfangenen ersten Fehlerinformation
enthält.
Das Fahrzeug empfängt
die erste von der Zentrale übertragene
Gegenmaßnahmeinformation, informiert
einen Benutzer des Fahrzeugs über
die Gegenmaßnahmen,
welche in der ersten Gegenmaßnahmeinformation
auf der Basis der ersten Gegenmaßnahmeinformation enthalten
sind, sammelt Fehlerdetails und überträgt die zweite
Fehlerinformation, welche die gesammelten Fehlerdetails bzw. die Fehlersammeldetails
angibt. Die Zentrale empfängt die
von dem Fahrzeug übertragene
zweite Fehlerinformation, überprüft die Fehlereigenschaften
auf der Basis der gespeicherten zweiten Fehlerinformation und überträgt an das
Fahrzeug die zweite Gegenmaßnahmeinformation,
welche detaillierte Fehlergegenmaßnahmen entsprechend der zweiten Fehlerinformation
angibt bzw. enthält.
Das Fahrzeug empfängt
die von der Zentrale übertragene
zweite Gegenmaßnahmeinformation
und informiert den Benutzer des Fahrzeuges über detaillierte Gegenmaßnahmen,
die in der zweiten Gegenmaßnahmeinformation auf
der Basis der zweiten Fehlerinformation angezeigt sind.
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Gemäß dem zweiten
Aspekt, kann der Benutzer das Fehlerauftreten unverzüglich feststellen und
er kann geeignete Maßnahmen
ergreifen, um mit dem Fehler korrekt umzugehen, da die Zentrale
die erste Gegenmaßnahmeinformation
auf der Basis der ersten Fehlerinformation überträgt. Zusätzlich kann der Benutzer geeignete
Maßnahmen
ergreifen, um mit dem Fehler umzugehen, da die Zentrale die zweite
Fehlergegenmaßnahmeinformation
auf der Basis der zweiten Fehlerinformation überträgt.
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In
diesem Fall ist es wünschenswert,
dass ein Computer, welcher mit einem Netzwerk verbunden ist, so
dass er mit der Zentrale kommunizieren kann, bei einem Fahrzeughändler zur
Verfügung
gestellt wird, welcher den Fahrzeugservice durchführt, wobei
die Zentrale die erste Fehlerinformation und die zweite vom Fahrzeug übertragene
Fehlerinformation an den Computer überträgt und der Computer die erste
Gegenmaßnahmeinformation
entsprechend der ersten von der Zentrale übertragenen Fehlerinformation
und die zweite Gegenmaßnahmeinformation
entsprechend der zweiten von der Zentrale übertragenen Fehlerinformation
vorbereitet, und die vorbereitete erste Gegenmaßnahmeinformation und die zweite
Gegenmaßnahmeinformation
an die Zentrale überträgt.
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Auf
diese Weise kann die erste Gegenmaßnahmeinformation und die zweite
Gegenmaßnahmeinformation
mit Expertenmeinungen bezüglich
des Fehlers an den Benutzer übertragen
werden. Deshalb kann der Benutzer geeignetere Gegenmaßnahmen
für den
Fehler ergreifen. Es kann auch ein bei dem Fahrzeughändler anwesender
Ingenieur die Fehlereigenschaften analysieren. Dies ermöglicht es, individuelle
Gegenmaßnahmen
für jede
Fehlerursache zu ergreifen, was den Benutzer in die Lage versetzt,
geeignetere Gegenmaßnahmen
für den
Fehler zu ergreifen.
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Das
Fahrzeug kann auf der Basis des Leichtzustandes einer Alarmlampe,
welche zu leuchten beginnt, wenn eine Anomalität bzw. Abnormität in der
in dem Fahr zeug befestigten Vorrichtung aufgetreten ist, bestimmen,
ob ein Fehler in einer der im Fahrzeug befestigten Vorrichtung aufgetreten
ist. Die erste Fehlerinformation kann die Alarmlampenbeleuchtungsinformation
sein, welche anzeigt, dass die Alarmlampe zu leuchten begonnen hat.
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Das
Datenvolumen kann klein gehalten werden, da die Alarmlampenbeleuchtungsinformation, welche
anzeigt, dass die Alarmlampe zu leuchten begonnen hat, als erste
Fehlerinformation verwendet werden kann. Deshalb kann eine auf eine
Kommunikationsleitung aufgebrachte Last aufgrund der Übertragung
der Alarmbeleuchtungsinformation an die Zentrale minimiert werden,
was es der Zentrale ermöglicht,
in Echtzeit festzustellen, ob ein Fehler in dem Fahrzeug aufgetreten
ist. Als ein Ergebnis kann die Zentrale dem Benutzer unverzüglich Gegenmaßnahmen
zur Verfügung
stellen.
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In
den oben aufgeführten
Fällen
ist es wünschenswert,
dass die in der zweiten Fehlerinformation angezeigten Fehlerdetails
wenigstens eine Information enthalten, welche durch verschiedene
in dem Fahrzeug montierte Sensoren durchgeführte Erfassungsergebnisse anzeigt,
eine Information, welche einen Betätigungszustand der in dem Fahrzeug
montierten Vorrichtung angibt, bzw. eine Information, welche ein
Ergebnis der durch die in dem Fahrzeug montierte Vorrichtung durchgeführten Selbstdiagnose
enthält.
Auf diese Weise, kann die Zentrale oder der Fahrzeughändler die
zur exakten Feststellung der Fehlereigenschaften notwendige Information übertragen
und dem Benutzer geeignete Gegenmaßnahmen zur Verfügung stellen.
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Es
ist von Vorteil, wenn die Zentrale eine Übertragungsaufforderungsinformation überträgt, um das
Fahrzeug aufzufordern, die zweite Fehlerinformation zu übertragen,
nachdem von dem Fahrzeug die erste Fehlerinformation empfangen worden
ist und das Fahrzeug die von der Zentrale übertragene Übertragungsaufforderungsinformation
empfängt und
in Erwiderung auf die empfangene Übertragungsaufforderungsinformation
die zweite Fehlerinformation an die Zentrale überträgt. Die Zentrale kann auf diese
Weise, wenn notwendig, die zweite Fehlerinformation von dem Fahrzeug
speichern. Deshalb kann die Zentrale die zweite Gegenmaqßnahmeinformation
zu einer geeigneten Zeit an den Benutzer übertragen.
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Es
ist vorteilhaft, wenn das Fahrzeug bestimmt, ob das Fahrzeug fährt und
das Sammeln von wenigstens der Fehlerdetails, welche in der zweiten Fehlerinformation
angezeigt sind, verbietet, wenn bestimmt worden ist, dass das Fahrzeug
fährt.
Auf diese Weise können
die Fehlerdetails nicht gesammelt werden, wenn bordgebundene Einheiten
bzw. Einheiten im Fahrzeug einer hohen Datenbelastung unterliegen,
weil das Fahrzeug fährt.
Das verhindert ein Ansteigen der lasten, die auf die Vorrichtungen
aufgebracht werden, welche sich auf die Funktionen beziehen, die
für den
Fahrzeugbetrieb notwendig sind, nämlich Vorrichtungen, die sich
auf das „Fahren,
Anhalten und Wenden des Fahrzeugs" beziehen. Deshalb kann der Benutzer
das Fahrzeug in angemessener Weise fahren.
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In
diesem Fall ist es von Vorteil, wenn das Fahrzeug das Sammeln der
Fehlerdetails, welche in der zweiten Fehlerinformation angezeigt
werden, gemäß einer
vorbestimmten, durch den Benutzer des Fahrzeugs durchgeführten Betätigung beginnt,
wenn bestimmt wird, dass das Fahrzeug angehalten wird. Es ist auch
vorteilhaft, dass die vorbestimmte, durch den Benutzer des Fahrzeugs
durchgeführte
Betätigung
eine Betätigung
ist, welche durch den Benutzer durchgeführt wird, um den Start des
Sammelns der Fehlerdetails, welche in der zweiten Fehlerinformation
enthalten sind, anzuweisen. Des Weiteren ist es wünschenswert,
dass die vorbestimmte durch den Benutzer des Fahrzeugs durchgeführte Betätigung eine
Betätigung
von Betätigungsmitteln
ist, bei welcher eine Funktion zum Anweisen des Starts zum Sammeln
der Fehlerdetails, welche in der zweiten Fehlerinformation angezeigt
werden, im Voraus festgelegt wird.
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Auf
diese Weise kann das Fahrzeug die zweite Fehlerinformation zu einer
geeigneten Zeit an die Zentrale übertragen.
Ferner wird die zweite Fehlerinformation gemäß der durch den Benutzer durchgeführten Betätigung übertragen.
Deshalb kann eine Absicht des Benutzers direkt oder indirekt auf
die Bestimmung reflektiert werden, ob die zweite Fehlerinformation übertragen
wird.
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Die
zu sammelnden Fehlerdetails können auf
Details beschränkt
sein, welche sich auf das Auftreten des Fehlers, welcher in der
ersten Fehlerinformation angezeigt wird, beziehen. Das verhindert
das Aufbringen von Lasten auf den Vorrichtun gen, in welchen kein
Fehler aufgetreten ist. Deshalb kann der Benutzer sein Fahrzeug
in geeigneter Weise fahren.
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Es
ist wünschenswert,
dass das Fahrzeug die erste Fehlerinformation in Intervallen überträgt, wovon
jedes mindestens eine vorbestimmte Zeitperiode beträgt, wenn
die erste Fehlermeldung an die Zentrale zweimal oder mehrmals übertragen
wird. Es ist auch wünschenswert,
dass die Zentrale die erste Fehlerinformation in Intervallen empfängt, wovon
jedes mindestens eine vorbestimmte Zeitperiode beträgt, wenn
die erste Fehlerinformation von dem Fahrzeug zweimal oder mehrmals übertragen
wird.
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Auf
diese Weise überträgt das Fahrzeug
und empfängt
die Zentrale die erste Fehlerinformation in Intervallen, wovon jedes
mindestens eine vorbestimmte Zeitperiode beträgt, was die auf der Kommunikationsleitung
aufgebrachte Last reduziert. Ferner wird die zweite Fehlerinformation übertragen,
nachdem die erste Fehlerinformation übertragen worden ist. Zusätzlich kann
durch Übertragung/Empfang
der Information durch das Fahrzeug/die Zentrale die zweite Fehlerinformation
in Intervallen, wovon jedes mindestens eine vorbestimmte Zeitperiode
beträgt, zuverlässig übertragen/empfangen
werden.
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Es
ist weiter von Vorteil, wenn das Fahrzeug die zweite Fehlerinformation
in Intervallen, wovon jedes mindestens eine vorbestimmte Zeitperiode
beträgt, überträgt, wenn
die auf dieselbe erste Fehlerinformation bezogene zweite Fehlerinformation
an die Zentrale zweimal oder mehrmals übertragen wird. Es ist auch
wünschenswert,
dass die Zentrale die zweite Fehlerinformation in Intervallen, wovon
jedes mindestens eine vorbestimmte Zeitperiode beträgt, empfängt, wenn
die auf dieselbe erste Fehlerinformation bezogene zweite Fehlerinformation
von dem Fahrzeug zweimal oder mehrmals empfangen wird.
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Auf
diese Weise kann verhindert werden, dass dieselbe zweite Fehlerinformation
häufiger
als notwendig empfangen wird, was unnötige Kommunikation reduziert.
Jedoch können
die die zweite Fehlerinformation betreffenden Details aufgrund eines Überlaufs
der vorbestimmten Zeit selbst dann geändert werden, wenn die zweite
Fehlerinformation auf dieselbe erste Fehlerinformation bezogen ist.
Sogar in diesem Fall kann die Zentrale durch Übertragung/Empfang der zu einem
geeigneten Zeitpunkt geänderten
Information, die zweite Gegenmaßnahme
auf der Basis der aktuellsten zweiten Fehlerinformation an das Fahrzeug übertragen.
Deshalb kann der Benutzer für
den Fehler geeignete Gegenmaßnahmen
ergreifen.
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Es
ist wünschenswert,
dass die Zentrale wenigstens die erste Fehlerinformation unter der
ersten Fehlerinformation und zweiten Fehlerinformation, welche von
dem Fahrzeug übertragen
wird, sammelt und speichert und in Erwiderung auf eine Anfrage von
einem externen Endgerät
wenigstens die erste Fehlerinformation aus den gesammelten und gespeicherten
ersten und zweiten Fehlerinformationen zur Verfügung stellt.
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Auf
diese Weise kann der Benutzer durch die Benutzung eines Mobiltelefones
oder eines ähnlichen
Endgerätes,
den im Fahrzeug aufgetretenen Fehler sogar dann überprüfen, wenn er nicht im Fahrzeug
ist. Ebenso kann eine andere Person als der Benutzer (zum Beispiel
die bei einem Fahrzeughändler
verantwortliche Person) durch die Benutzung des Endgerätes, den
im Fahrzeug aufgetretenen Fehler überprüfen. Auf diese Weise kann zum
Beispiel die Person, die nicht der Benutzer ist, den Benutzer über das
Auftreten des Fehlers informieren, wenn die Alarmlampe des Fahrzeugs
sofort nach Beginn des Leuchtens abschaltet und der Benutzer das
Auftreten des Fehlers nicht bemerkt hat.
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Ein
dritter Aspekt der vorliegenden Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeugdiagnosesystem,
bei dem ein Fahrzeug und eine Zentrale verbunden sind, um miteinander
zu kommunizieren, wobei das Fahrzeug eine Information hinsichtlich
eines Fehlers in dem Fahrzeug zu der Zentrale überträgt und die Zentrale den Fehler,
der in dem Fahrzeug aufgetreten ist, auf der Basis der von dem Fahrzeug übertragenen Information
hinsichtlich des Fehlers überprüft bzw.
diagnostiziert. Das Fahrzeug weist ferner eine Fehlerbestimmungseinrichtung,
um zu bestimmen, ob ein Fehler in einer in dem Fahrzeug befestigten
Vorrichtung aufgetreten ist, eine Fehlerinformationsausgabeeinrichtung
zum Erhalten und Ausgeben einer von der Fehlererfassungseinrichtung
erfassten Fehlerinformation, eine Fehlerinformationssammeleinrichtung
zum Sammeln einer Fehler-Detailinformation mit Details bezüglich des
von der Fehlererfassungseinrichtung erfassten Fehlers, eine Fehlermitteilungseinrichtung
zum Erhal ten der von der Fehlerinformationsausgabeeinrichtung ausgegebenen
Fehlerinformation und zur Benachrichtigung des Benutzers über die
Fehlerinformation, und eine Fehlerkommunikationseinrichtung auf,
um die von der Fehlerinformationsausgabeeinrichtung ausgegebene
Fehlerinformation und die von der Fehlerinformationssammeleinrichtung
gesammelte Fehler-Detailinformation zur Zentrale zu geben und um
von der Zentrale die Information zu empfangen, die sich auf den
in der Einheit aufgetretenen Fehler bezieht. Die Zentrale ist mit
einer Zentralen-Kommunikationseinrichtung zum Empfangen der Fehlerinformation
und der vom Fahrzeug übermittelten
Fehler-Detailinformation und zum Übertragen von Information bezüglich des
in der empfangenen Fehlerinformation angegebenen Fehlers und der
Fehler-Detailinformation
an das Fahrzeug, mit einer Fehlereinzelheiten-Überprüfungseinrichtung
zur Überprüfung der
Einzelheiten des Fehlers auf das Basis der Fehlerinformation und
der von der Zentralen-Kommunikationseinrichtung empfangenen Fehler-Detailinformation,
mit einer Gegenmaßnahmen-Informationsvorbereitungseinrichtung zum
Vorbereiten einer Gegenmaßnahmen-Information, welche
Gegenmaßnahmen
für die
Einzelheiten des Fehlers angibt, der durch die Fehlereinzelheiten-Überprüfungseinrichtung überprüft worden
ist, und mit einer Speichereinrichtung ausgestattet, um unter der
Fehlerinformation und der von der Zentralen-Kommunikationseinrichtung
empfangenen Fehler-Detailinformation zumindest die Fehlerinformation zu
sammeln und zu speichern.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug und die Zentrale bei
dem Fahrzeugdiagnosesystem gemäß dem dritten
Aspekt von der Erfindung erfasst werden sollen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
oben angesprochenen und weitere Zielsetzungen, Merkmal und Vorteile
der Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsformen
unter Bezug auf die begleitenden Zeichnungen offenbar, in denen ähnliche
Bezugszeichen verwendet werden, um ähnliche Elemente zu kennzeichnen.
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1 ist
ein Blockdiagramm, welches schematisch das gesamte Fahrzeugdiagnosesystem
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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2 ist
ein Blockdiagramm, welches schematisch ein Fahrzeug zeigt, das in 1 dargestellt ist;
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3 ist
ein Blockdiagramm, welches schematisch eine Zentrale zeigt, die
in 1 dargestellt ist;
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4A bis 4C sind
Flussdiagramme eines Abnormitätsinformationsübertragungsbenachrichtigungsprogramms,
welches durch das Fahrzeug, die Zentrale und den in 1 dargestellten
Personalcomputer eines Fahrzeughändlers
durchgeführt
wird;
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5 ist
ein Flussdiagramm eines Abnormitätsinformationsvorbereitungsprogramms, welches
durch die in 1 dargestellte Zentrale durchgeführt wird;
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6 ist
ein Flussdiagramm eines Fehlerinformationssammelprogramms, welches
durch eine Navigations-ECU und eine Gateway-ECU, welche in dem in 1 dargestellten
Fahrzeug befestigt sind, durchgeführt wird;
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7 ist
ein Flussdiagramm eines Kommunikationsabnormitätsdiagnoseprogramms, welches
durch das in 1 dargestellte Fahrzeug und
die in 1 dargestellte Zentrale durchgeführt wird;
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8 ist
ein Flussdiagramm eines durch das in 1 dargestellte
Fahrzeug durchgeführten Antwortbefehlzustandbestimmungsprogramms
(response command status determining routine);
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9A und 9B sind
Ansichten, um einen Bildschirm einer Anzeigeeinheit zu beschreiben, wenn
eine Abnormität
in dem Fahrzeug auftritt;
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10A, 10B und 10C sind Ansichten, um einen Bildschirm einer
Anzeigeeinheit zu beschreiben, wenn das Fahrzeug eine Abnormitätsinformation
empfängt;
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11 ist
eine Ansicht, um einen Erstbildschirm zu beschreiben, wenn ein Benutzer
durch Benutzung eines tragbaren Informationsendgerätes oder
eines in 1 dargestellten Personalcomputers Zugriff
auf die Zentrale hat;
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12 ist
eine Ansicht, welche einen Bildschirm anzeigt, der eine Alarmlampenbeleuchtungsereignis
anzeigt, wenn der Benutzer durch Benutzung eines tragbaren Informationsendgerätes oder eines
in 1 dargestellten Personalcomputers Zugriff auf
die Zentrale hat.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Nachfolgend
wird eine Ausführungsform
der Erfindung detailliert unter Bezugnahme auf die begleitenden
Zeichnungen beschrieben. 1 ist ein Blockdiagramm, welches
schematisch das gesamte Fahrzeugdiagnosesystem gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung zeigt. Das Fahrzeugdiagnosesystem umfasst ein Fahrzeug 10,
eine Zentrale 20, welche mit dem Fahrzeug 10 kommunizieren
kann, einen Fahrzeughändlercomputer 30,
welcher von einem Fahrzeughändler,
der Fahrzeuge verkauft und Service durchführt, zur Verfügung gestellt
wird, einen Personalcomputer 40 und ein tragbares Informationsendgerät 50,
welches durch einen Benutzer verwendet werden kann. Das Fahrzeug 10 und
das tragbare Informationsendgerät
können
kabellos mit einer mit einem Netzwerk 60 (zum Beispiel
das Internet) verbundenen Übertragungsstelle 70 kommunizieren. Die
Zentrale 20, der Fahrzeughändlercomputer 30 und
der Personalcomputer 40 sind mit dem Netzwerk 60 verbunden.
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Wie
in 2 gezeigt, umfasst das Fahrzeug 10 eine
Navigations-ECU 11, welche eine Gesamtsteuerung einer Navigationseinheit
zur Verfügung stellt,
die nach einer vom Benutzer eingestellten Zielroute sucht und die
eine durch Anzeige oder Stimme gespeicherte Bestimmungs-Route zur
Verfügung stellt.
Die Navigations-ECU 11 im Computer umfasst hauptsächlich eine
CPU, ROM, RAM und dergleichen. Eine Eingabeeinrichtung 12,
eine Anzeigeeinheit 13 und eine Kommunikationseinrichtung 14 sind mit
der Navigations-ECU 11 verbunden.
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Die
Eingabeeinrichtung 12 umfasst einen in der Nähe der Anzeigeeinheit 13 zur
Verfügung
gestellten Betätigungsschalter,
einen Berührungsschalter,
welcher in der Anzeigeeinheit 13 integriert ist und welcher
eine Berührungsbetätigung eines
Anzeigepanels und dergleichen erfasst. Ein Befehl von dem Benutzer
ist Eingabe in der Eingabeeinrichtung 12. Die Eingabeeinrichtung 12 gibt
dann die Information gemäß der Befehlseingabe
des Benutzers an die Navigations-ECU 11 aus. Die Anzeigeeinheit 13 umfasst
eine Flüssigkeitskristallanzeige
(LCD) und dergleichen, und stellt auf der Basis der verschiedenen, zur
Verfügung
gestellten Informationsarten Zeichen, Graphiken und dergleichen
auf dem Anzeigepanel dar.
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Die
Kommunikationseinrichtung 14 ist unlösbar in dem Fahrzeug 10 montiert
und kann mit der Zentrale 20 über die Übertragungsmimik bzw. stelle 70 kommuni zieren.
Zur Identifizierung der Kommunikationseinrichtung währende der
Herstellung wird die Kommunikationseinrichtung 14 mit Identifikationsinformation
ausgestattet (nachfolgend, als MAC (Media Access Control bzw. Mediumzugangs-
oder -zugriffssteuerung)-Adressinformation bezeichnet. Ebenso wird
in der Kommunikationseinrichtung 14 im Voraus die dem Fahrzeug 10 zugeteilte
Fahrzeug-ID-Information
(zum Beispiel Fahrzeugnummerinformation, welche eine Fahrzeugnummer
enthält, welche
dem Fahrzeug 10 während
der Herstellung zugeteilt wird und eine Speicherungsnummer, welche
durch den Fahrzeugmotorleiter vergeben worden ist) gespeichert.
Durch einen mit der Zentrale 20 geschlossenen Vertrag werden
im Voraus in der Kommunikationseinrichtung 14 ein Benutzername,
eine Benutzer-ID-Information
und ein Benutzer-Kennwort (nachfolgend sind diese einheitlich als „Benutzer-Identifikations-Information" bezeichnet) und
die für
die Kommunikation mit der Zentrale 20 benötigte Mail-Adressen-Information
gespeichert. Eine Antenne 14a, welche kabellos mit der Übertragungsstelle 70 kommuniziert,
ist mit der Kommunikationseinrichtung 14 verbunden.
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Ein
Gateway-ECU 15 und die Navigations-ECU 11 sind
so miteinander verbunden, dass sie über ein in dem Fahrzeug 10 aufgebautes
Netzwerk (zum Beispiel LAN (Local Area Network bzw. lokales Netzwerk)
miteinander kommunizieren können.
Die Gateway-ECU 15 ist ein Computer, der hauptsächlich CPU,
ROM, RAM und dergleichen umfasst. Die Gateway-ECU 15 ist
verbunden mit einer Motor-ECU 16, einer Messregler-ECU 17,
einer Tür-ECU 18,
einer Karosserie-ECU 19 und dergleichen, so dass sie über das
in dem Fahrzeug 10 aufgebaute Netzwerk mit den ECU's 16, 17, 18 und 19 kommunizieren
können.
Jedes der ECU's 16, 17, 18 und 19 umfasst hauptsächlich eine
CPU, ROM und RAM. Andere zu den ECU's 16, 17, 18 und 19 unterschiedliche
ECU's sind in dem
Fahrzeug 10 montiert. In dieser beschriebenen Ausführungsform
werden die ECU's 16, 17, 18 und 19 beispielhaft
verwendet.
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Die
Gateway-ECU 15 stellt die gesamte Steuerung des Kontrollsignalflusses
für die
Steuerung der verschiedenen, von den ECU's 16, 17, 18 und 19,
die von den ECU's 16, 17, 18 und 19 geteilten Daten
und für
das Zusammenwirken der ECUs 16, 17, 18 und 19 zur
Verfügung.
Die Gateway-ECU 15 stellt die Messregler-ECU 17 mit
Alarmlampenbeleuchtungsinformation zur Verfügung, welche eine Alarmlampenbeleuchtungsanfrage
enthält,
die ausgegeben wird, wenn in den Vorrichtungen, de ren Betätigung von
den ECU's 18 und 19 gesteuert
wird, eine Abnormität
aufgetreten ist, und sie stellt die gesamte Steuerung des Fehlerinformationsflusses
(Diagnoseinformation) zur Verfügung,
um die Details der Abnormität,
welche in den ECU's 16, 17, 18 oder 19 aufgetreten
ist, anzuzeigen.
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Auf
der Basis verschiedener, in dem Motor und Hilfseinrichtungen (nicht
gezeigt) angebrachter Sensoren (wie zum Beispiel eines Motordrehzahlsensors
und eines Batteriespannungssensors) erfassten Daten und Signale
steuert die Motor-ECU 16 die
Betätigung
des Motors. Auf der Basis der durch verschiedene Sensoren (wie zum
Beispiel durch einen Fahrzeuggeschwindigkeitssensor und einen Kühlmitteltemperatursensor)
erfassten Daten und Signale steuert die Messregler-ECU 17 verschiedene
auf den Messvorrichtungen (nicht gezeigt) angezeigte Informationsarten.
Auf der Basis der Alarmlampeninformationsausgabe von der Motor-ECU 16 und
der Alarmlampeninformationsausgabe von den ECU's 18 und 19 über die
Gateway-ECU 15,
steuert die Messregler-ECU 17 die Beleuchtung einer Vielzahl
von Alarmlampen 17a und informiert den Benutzer über eine
Abnormität.
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Die
Tür-ECU 18 ist
an einer Türverriegelungsvorrichtung
(nicht gezeigt) angebracht und steuert auf der Basis der durch verschiedene
Sensoren (wie zum Beispiel einem Fernsteuerungs-Öffnungs/Verriegelungs-Sensor
und einem Türverriegelungssensor)
erfassten Daten und Signale die Betätigung der Türverriegelungsvorrichtung.
Die Body-ECU 19 steuert das AN/AUS der Lampe auf der Basis
der Signaleingabe von verschiedenen Schaltern, welche an einer Fahrzeugkarosserie
(Karosserie) (nicht gezeigt) angebracht sind (zum Beispiel ein Lichtsteuerungsschalter
und ein Türinnenbeleuchtungsschalter).
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Bemerkenswert
ist, dass die durch die ECU's 15, 16, 17, 18 und 19 durchgeführte Steuerung
nicht auf die oben aufgeführte
Steuerung beschränkt
ist. Ebenso sind konkrete Ausführungsprogramme
und konkrete Steuerungsverfahren der ECUs 16, 17, 18 und 19 nicht
mit der Erfindung direkt verquickt. Deshalb wird eine detaillierte
Beschreibung der Programme und Verfahren in der Beschreibung weggelassen.
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Wie
in 3 gezeigt, ist die Zentrale 20 mit einer
Steuervorrichtung 21, einer Steuervorrichtung 22 und
einer Steuervorrichtung 23 versehen, welche derart verbunden
sind, dass sie miteinander kommunizieren können. Die Steuervorrichtung 21 umfasst hauptsächlich einen
mit einer CPU, ROM, RAM oder dergleichen ausgestatteten Computer
und stellt die gesamte Steuerung der Betätigung der Zentrale 20 zur
Verfügung.
Die Speichereinrichtung 22 umfasst ein Aufzeichnungsmedium
wie eine Festplatte, und eine Antriebsvorrichtung für das Aufzeichnungsmedium,
und speichert verschiedene Programme und verschiedene Daten. Die
Kommunikationsvorrichtung 23 ist mit dem Netzwerk 60 verbunden,
um auf diese Weise miteinander Kabelkommunikation mit dem Fahrzeughändlercomputer 30 und
dem Personalcomputer 40, welcher vom Benutzer verwendet
wird, durchführen
zu können
und kommuniziert über
die Übertragungsstelle 70 kabellos
mit dem Fahrzeug 10 und dem tragbaren Informationsendgerät 50.
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Eine
Benutzerinformationsdatenbank 24, eine Abnormitätsgegenmaßnahmendatenbank 25, eine
Fahrzeughändlerinformationsdatenbank
und eine Ereignisinformationsdatenbank 27 sind in der Zentrale 20 eingebaut.
Die Datenbanken 24, 25, 26 und 27 sind
mit dem in der Zentrale 20 eingebautem Netzwerk (zum Beispiel
LAN) verbunden, wobei ein Zugriff von der Steuervorrichtung 21 möglich ist.
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Die
Fahrzeug-ID-Information bezüglich
des Fahrzeugs 10, die MAC Adress-Information, welche der Kommunikationsvorrichtung 14 des
Fahrzeuges 10 zugeschrieben wird, die Fahrzeughändler-Identifikationsinformation,
welche den Fahrzeughändler, welcher
das Fahrzeug 10 verkaufte, enthält, und die Benutzeridentifikationsinformation
sind miteinander verbunden und in der Benutzerinformationsdatenbank 24 gespeichert.
Um den Zugriff von dem Personalcomputer 40 oder dem tragbaren
Informationsendgerät 50 zu
ermöglichen,
sind die MAC-Adressinformation der Vorrichtungen 40 und 50 und
die von den Vorrichtungen 40 und 50 für die Kommunikation mit
der Zentrale 20 gebrauchte Mail-Adressinformation und die
Benutzeridentifikationsinformation miteinander verbunden und in
der Benutzerinformationsdatenbank 24 gespeichert.
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Die
später
im Detail zu schildernde Abnormitätsgegenmaßnahmendatenbank 25 speichert
allgemeine Gegenmaßnahmeaussagen,
von denen der Benutzer des Fahrzeugs 10 (nachfolgend als „voreingestellte
Sätze" bezeichnet) über jede
Art von Abnormitäten
informiert wird, welche in der vom Fahrzeug 10 übertragenen
Alarmlampenbeleuchtungsinformation angezeigt sind. Ein Beispiel
für die
voreingestellten Sätze
ist wie folgt: „Im
System kann eine Abnormität
aufgetreten sein. Deshalb führen
wir aus Sicherheitsgründen
eine Inspektion durchführen
zu lassen. Bitte lassen Sie ihr Fahrzeug untersuchen. Wir bedauern
die Unannehmlichkeit." Dies
ist ein Beispiel für
die Alarmlampenbeleuchtungsinformation, welche eine Abnormität im System
anzeigt.
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Die
Fahrzeughändlerinformationsdatenbank 26 eines
jeden Fahrzeughändlers
speichert Geschäftstage,
Geschäftsstunden
und dergleichen (nachfolgend mit „Fahrzeughändlerinformation" bezeichnet). Durch
den Zugriff auf die Zentrale 20 über die Nutzung des Fahrzeughändlercomputers 30 kann die
Fahrzeughändlerinformation
aktualisiert werden. Ebenso kann die Zeit, zu welcher eine später genannte
Abnormitätsinformation
an den Benutzer übertragen
wird, in der Fahrzeughändlerinformationsdatenbank 26 im
Voraus gespeichert werden. Auf der Basis der in der Fahrzeughändlerinformationsdatenbank 26 gespeicherten
Information, kann die Zentrale 20 den Benutzer des Fahrzeugs 10 mit
verschiedenen Servicemöglichkeiten
entsprechend den Geschäftstagen
und Geschäftsstunden
des betreffenden Fahrzeughändlers
versorgen. Zum Beispiel wird im Fall der Instandhaltung des Fahrzeuges 10 die
Information (zum Beispiel eine E-Mail), um eine Taste anzuzeigen,
welche zum Führen
ein Telefongespräches
mit einem die Instandhaltung anbietenden Fahrzeughändler benutzt
wird, basierend auf den Geschäftstagen
und Geschäftsstunden
des Fahrzeughändlers
an die Anzeigeeinheit 13 übertragen und angezeigt.
-
Wie
später
im Detail beschrieben, werden das von dem Fahrzeug 10 übertragene
Ereignis der Alarmlampenbeleuchtung und die der beleuchteten Alarmlampe
entsprechenden Gegenmaßnahmen, und
die Fahrzeug-ID-Information und die Benutzeridentifikationsinformation
miteinander vernetzt und in der Ereignisinformationsdatenbank 27 gespeichert.
-
Der
Fahrzeughändlercomputer 30 umfasst hauptsächlich eine
CPU, ROM; RAM und dergleichen und ist mit einer Eingabevorrichtung,
einer Anzeigeeinheit, einer Steuervorrichtung und einer Kommunikationseinrichtung
ausgestattet. Der Fahr zeughändlercomputer 30 hat
auf die Zentrale 20 durch die Bedienung einer bei dem Fahrzeughändler verantwortlichen
Person Zugriff. Der Fahrzeughändlercomputer 30 überträgt verschiedene
Informationsarten (die Gegenmaßnahmeinformation,
die Fahrzeughändlerinformation
und dergleichen) zur Zentrale 20 und empfängt verschiedene
Informationsarten (die Alarmlampenbeleuchtungsinformation, die Fehlerinformation
und dergleichen) von der Zentrale 20. Durch die Nutzung
des Fahrzeughändlercomputers 30 erfolgt
der Zugriff auf die Zentrale 20, und die beim Fahrzeughändler verantwortliche
Person kann nach der gesamten Information hinsichtlich der Zentrale 20 (zum
Beispiel die Ereignisdatenbank 26) suchen und diese speichern.
Die Fahrzeug-ID-Information bezüglich
des beim Fahrzeughändler
verkauften Fahrzeugs und die den Namen des Fahrzeugbenutzers enthaltende
Kundeninformation werden miteinander verlinkt und in der Speichereinrichtung
des Fahrzeughändlercomputers 30 gespeichert.
-
Der
Personalcomputer 40, welcher durch den Benutzer benützt werden
kann, umfasst hauptsächlich
eine CPU, ROM, RAM und dergleichen, und ist mit einer Eingabevorrichtung,
einer Anzeigeeinheit, einer Steuervorrichtung, einer Speichereinrichtung
und einer Kommunikationseinrichtung versehen. Der Personalcomputer 40 kann
durch die von dem Benutzer durchgeführte Benutzung Zugriff auf die
Zentrale 20 haben und speichert die Alarmlampeninformation
und die Gegenmaßnahmen
von der Ereignisinformationsdatenbank 27 der Zentrale 20.
-
Das
tragbare Informationsendgerät 50 umfasst
hauptsächlich
eine CPU, ROM, RAM und dergleichen, und ist mit einer Eingabevorrichtung,
einer Anzeigeeinheit, einer Steuervorrichtung, einer Speichereinrichtung
und einer Kommunikationseinrichtung ausgestattet. Das tragbare Informationsendgerät 50 hat
eine kompakte Größe, so dass
es tragbar ist. Eine Antenne 54a, welche eine kabellose
Kommunikation mit der Übertragungsstelle 70 ermöglicht, steht
in der Kommunikationseinrichtung des tragbaren Informationsendgerätes 50 zur
Verfügung.
Das tragbare Informationsendgerät 50 kann
durch die durch den Benutzer durchgeführte Betätigung Zugang zu der Zentrale 20 haben
und speichert die Alarmlampenbeleuchtungsinformation und die Gegenmaßnahmen
von der Ereignisinformationsdatenbank 27 der Zentrale 20.
Als tragbares Informationsendgerät 50 kann
ein Mobiltelefon, ein tragbarer Perso nalcomputer mit einer Kommunikationsfunktion, ein
Kleinstrechner für
unterwegs (PDA) oder dergleichen verwendet werden.
-
In
dem auf diese Weise zusammengestellten Fahrzeugdiagnosesystem wird
die Kommunikation zwischen Kommunikationseinrichtung 14 des
Fahrzeugs 10, der Zentrale 20, dem Fahrzeughändlercomputer 30,
dem Personalcomputer 40 und dem tragbaren Informationsendgerät 50 und
der Übertragungsstelle 70 über die
Antennen 14a und 54a oder über Kabelverbindung durch das
Netzwerk 60 durchgeführt.
Diese Kommunikation wird mit dem üblichen Verfahren durchgeführt und
hat keine spezifischen Merkmale. Wenn der Begriff „Übertragung" oder „Empfang" gebraucht wird,
wird deshalb in der unten aufgeführten
Beschreibung, ein geeignetes Kommunikationsverfahren für Übertragung/Empfang
verwendet.
-
Im
Folgenden wird das auf diese Weise konfigurierte Fahrzeugdiagnosesystem
im Detail beschrieben. Wenn ein (nicht gezeigter) Zündschalter durch
den Benutzer des Fahrzeugs 10 gedreht wird, steuern die
im Fahrzeug 10 montierten ECU's 11, 15, 16, 17, 18 und 19 jeweils
die Betätigung
der Vorrichtungen. Die Navigations-ECU 11, die Gateway-ECU 15 und
die Messregler-ECU 17 führen
in Zusammenarbeit miteinander wiederholt in vorbestimmten kurzen
Intervallen ein in den 4A bis 4C angezeigtes
Abnormitätsinformationsbenachrichtigungsprogramm
aus. In dem Abnormitätsinformationsbenachrichtigungsprogramm
startet in Schritt S10 das Programm automatisch, und die Messregler-ECU 17 bestimmt
in Schritt S11, ob eine Abnormität
in dem Fahrzeug 10 aufgetreten ist. Die Bestimmung wird nachfolgend
im Detail beschrieben, wobei als Beispiel der Fall herangezogen
wird, dass eine Abnormität
im Motor aufgetreten ist.
-
Basierend
auf der Signalausgabe von im Motor und der Hilfseinrichtungen angebrachten
verschiedenen Sensoren, steuert die Motor-ECU 16 den Betriebszustand
des Motors. Wenn für
den Fall eines laufenden Motors ein Signal, welches eine Motorgeschwindigkeitsausgabe
von dem Motorgeschwindigkeitssensor enthält, eine Abnormität enthält, gibt
die Motor-ECU 16 die Alarmlampenbeleuchtungsinformation
an die Messregler-ECU 17 aus, so dass die Alarmlampe, welche
eine Abnormität
im Motor anzeigt, zu leuchten beginnt. Die Tür-ECU 18 und die Karosserie-ECU 19 ge ben
die Alarmlampenbeleuchtungsinformation über die Gateway-ECU 15 an
die Messregler-ECU 17 aus.
-
Die
Messregler-ECU 17 erkennt das Auftreten einer Abnormität im Fahrzeug 10 durch
Speicherung der Alarmlampenbeleuchtungsinformationsausgabe von der
Motor-ECU 16. Wenn die Alarmlampenbeleuchtungsinformation
gespeichert wird, führt die
Messregler-ECU 17 eine positive Entscheidung in Schritt
S11 aus, da eine Abnormität
in dem Fahrzeug 10 aufgetreten ist, nach welcher Schritt 512 durchgeführt wurde.
Andererseits, wenn keine Alarmlampenbeleuchtungsinformation erhalten
wird, trifft die Messregler-ECU 17 in Schritt S11 eine
negative Entscheidung, da keine Abnormität in dem Fahrzeug 10 aufgetreten
ist. In diesem Fall endet das Abnormitätsübertragungsinformationsprogramm
vorübergehend in
Schritt S24.
-
Im
Schritt S12 führt
die Messregler-ECU 17 eine Beleuchtungssteuerung der Alarmlampe 17a gemäß der in
Schritt 511 erhaltenen Alarmlampenbeleuchtungsinformation
durch. Auf diese Weise kann der Benutzer das Auftreten einer Abnormität in dem Fahrzeug 10 erkennen.
-
Die
Beleuchtungsbetätigung
der Alarmlampe kann wie unten beschrieben betrieben werden. Die Messregler-ECU 17 erhältt Information
(Bitdaten) bezüglich
der Alarmlampenausgabe von den ECU's 16, 18 und 19,
und speichert die Information in dem RAM. Die Messregler-ECU 17 vergleicht
dann die in dem RAM gespeicherten Bitdaten mit den von den ECU's 16, 18 und
aktuell ausgegebenen Bitdaten. Sofern eine Änderung in den Bitdaten vorliegt,
beleuchtet das Messregler-ECU 17 die entsprechende Alarmlampe.
Die Alarmlampe kann auf diese Weise äußerst einfach beleuchtet werden.
-
Die
Messregler-ECU 17 stellt die gespeicherte Alarmlampenbeleuchtungsinformation
der Navigations-ECU 11 über
die Gateway-ECU 15 zur Verfügung. Die Navigations-ECU 11 erhält die zur
Verfügung
gestellte Alarmlampenbeleuchtungsinformation und stellt die erhaltene
Alarmlampenbeleuchtungsinformation der Anzeigeeinheit 13 zur
Verfügung.
Beim Erhalten der zur Verfügung
gestellten Alarmlampenbeleuchtungsinformation zeigt die Anzeigeeinheit 13, wie
in 9A gezeigt, das Auftreten einer Abnormität in dem
Fahrzeug 10 auf einer Flüssigkeitskristallanzeige (LCD)
an. Sofern, wie in 9B gezeigt, eine vorbestimmte
Zeit seit Anzeige der Nachricht verstrichen ist, löscht die
Anzeigeeinheit 13 die Nachricht und zeigt eine Alarmtaste 13a an,
die das Auftreten einer Abnormität
in dem Motor auf der Flüssigkeitskristallanzeige
(LCD) anzeigt, so dass die Benutzerinformation über das Auftreten einer Abnormität fortgesetzt
wird.
-
Nach
Durchführung
des Schrittes S12 überträgt die Alarmlampenbeleuchtungsinformation
die Fahrzeug-ID-Information und die Benutzer-ID-Information an die
Zentrale 20, wobei in Schritt S13 die Kommunikationseinrichtung 14 verwendet
wird. Im Einzelnen stellt die Navigations-ECU 11 die in
Schritt S12 erhaltene Alarmlampenbeleuchtungsinformation der Kommunikationseinrichtung 14 zur
Verfügung und
weist die Kommunikationseinrichtung 14 an, die Fahrzeug-ID-Information
und die Benutzer-ID-Information sowie die Alarmlampenbeleuchtungsinformation
zu übertragen.
Die Kommunikationseinrichtung 14 erhält die Alarmlampenbeleuchtungsinformation und überträgt die Alarmlampenbeleuchtungsinformation,
die Fahrzeug-ID-Information und die Benutzer-ID-Information an die
Zentrale 20. Zu dieser Zeit überträgt die Kommunikationseinrichtung 14 auch die
ihr zugewiesene MAC-Adress-Information
an die Zentrale.
-
Im
Schritt C10 wird in der Zentrale 20 die Alarmlampenbeleuchtungsinformation,
die Fahrzeug-ID-Information, die Benutzer-ID-Information und die
in Schritt 14 übertragene
MAC-Adress-Information der Kommunikationseinrichtung durch die Steuervorrichtung 21 empfangen
und vorübergehend in
dem RAM (nicht gezeigt) gespeichert, woraufhin der Schritt C11 durchgeführt wird.
-
Im
Schritt C11 überträgt die Steuervorrichtung 21 die
vorübergehend
in Schritt C10 in dem RAM gespeicherte Alarmlampenbeleuchtungsinformation
an den Fahrzeughändlercomputer 30.
Dieser Übertragungsprozess
wird nachfolgend im Detail beschrieben. Die Steuervorrichtung 21 erhält die Fahrzeug-ID-Information
und die in Schritt C10 vorübergehend
in dem RAM gespeicherte Benutzer-ID-Information und durchsucht auf
der Basis der gespeicherten Information die Benutzerinformationsdatenbank 24.
Die Steuervorrichtung 21 erhält dann die gespeicherte Fahrzeughändlerinformation,
welche mit der Fahrzeug-ID-Information und der Benutzer-ID-Information verlinkt
ist. Wenn die Fahrzeughändlerinformation
erhalten wird, über trägt die Steuervorrichtung 21 die
Alarmbeleuchtungsinformation und die Fahrzeug-ID-Information über die Kommunikationseinrichtung 23 und
das Netzwerk 60 an den Fahrzeughändler, welcher in der Fahrzeughändlerinformation (insbesondere
der Fahrzeughändlercomputer 30)
angezeigt wird.
-
Im
Schritt D10 werden bei dem Fahrzeughändler über den Fahrzeughändlercomputer 30 die Alarmlampenbeleuchtungsinformation
und die von der Zentrale 20 im Schritt C11 übertragene
Fahrzeug-ID-Information empfangen und vorübergehend in dem RAM (nicht
gezeigt) gespeichert. In dem Fall, dass die Alarmlampenbeleuchtungsinformation
und die Fahrzeug-ID-Information von der Zentrale 20 empfangen
wird, zeigt der Fahrzeughändlercomputer 30 eine
Nachricht an, welche den Empfang der Alarmlampenbeleuchtungsinformation,
zum Beispiel, „Alarmlampenbeleuchtungsinformation
wurde empfangen",
auf dem Bildschirm der Anzeigeeinheit (nicht gezeigt) anzeigt, um
die verantwortliche Person oder den Ingenieur bei dem Fahrzeughändler (nachfolgend
als „verantwortliche
Person(en) bezeichnet) über
den Empfang der Nachricht zu informieren. Wenn die Nachricht angezeigt
wird, betätigt (bedienen)
die verantwortliche(n) Person(en) den Fahrzeughändlercomputer 30 und
entscheidet, ob die Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
an das Fahrzeug 10 übertragen
wird, um mit der Abnormität, welche
von der Alarmlampenbeleuchtung angezeigt wird, umzugehen.
-
Die
Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
wird nun im Detail beschrieben. Die Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation wird durch
den jeweiligen Fahrzeughändler
vorbereitet. Insbesondere betätigten
die verantwortliche(n) Person(en) den Fahrzeughändlercomputer 30 und
greift/en im Voraus auf die Abnormitätsgegenmaßnahmedatenbank 25 der Zentrale 20 zu,
um Vorgabe-Sätze
zu erhalten, welche in der Abnormitätsgegenmaßnahmedatenbank 25 gespeichert
sind. Die verantwortliche(n) Person(en) fügten den von der Zentrale 20 erhaltenen Vorgabe-Sätzen notwendige
Ergänzungen
(zum Beispiel einen Gruß)
hinzu, um die Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
mit speziellem Zuschnitt auf den Fahrzeughändler vorzubereiten. Zum Beispiel wird
als eine erforderliche Ergänzung
bzw. als ein notwendiger Punkt ein Gruß wie „wir möchten unseren Dank für ihre loyale
Gesinnung zum Ausdruck bringen" den
Vorgabe-Sätzen „Im System
könnte eine
Abnormität
aufgetreten sein. Wir werden deshalb eine Sicherheitsüberprüfung vornehmen.
Bitte führen
Sie einen Fahrzeug-Service durch. Wir bitten Sie, die Unannehmlichkeiten
zu entschuldigen." hinzugefügt. Die
Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
wird auf diese Weise vorbereitet und in der Speichereinrichtung
gespeichert. Es ist zu beachten, dass die Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation für jeden
Abnormitätstyp
vorbereitet wird.
-
Wenn
die Alarmlampenbeleuchtungsinformation in Schritt D10 erhalten wird,
selektiert (selektieren) und bestimmt/en die verantwortliche(n)
Person(en) die für
die empfangene Alarmlampenbeleuchtungsinformation optimale Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
in der gesamten Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation,
welche in der Speichereinrichtung gespeichert ist. Durch Bezugnahme
auf die Kundeninformation, welche in der Speichereinrichtung des
Fahrzeughändlercomputers 30 gespeichert
ist, kann (können)
die verantwortliche(n) Person(en) darüber hinaus- das Verfahren selektieren, um den der
Abnormitätsinformation,
welche durch das „Abnormitätsinformationsvorbereitungsprogramm" vorbereitet und
von der Zentrale 20 durchgeführt wird, beigefügten Benutzernamen
zu bearbeiten.
-
Wenn
die Abnormitätsinformation
an das Fahrzeug 10 übermittelt
wird, dann besteht die Möglichkeit,
dass das Fahrzeug 10 fährt
und die Abnormitätsinformation
durch eine Stimme ausgegeben wird. Für das Lesen des Benutzernamens
kann es verschiedene Formen geben, und der Benutzer kann sich unangenehm
fühlen,
sofern der Benutzername falsch gelesen wird. Wenn die Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
bestimmt wird, entscheidet/en deshalb die verantwortliche(n) Person(en),
ob der Benutzername, welcher der übertragenen Abnormitätsinformation
beigefügt
ist, gelesen wird. Die die von der (den) verantwortlichen Person(en)
durchgeführte
Selektion wiedergebende Information wird der ausgewählten Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
hinzugefügt.
Die verantwortliche(n) Person(en) kann (können) die Zeit bestimmen, zu
welcher die Abnormitätsinformation
für die
Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation übertragen
wird. Die Zentrale 20 kann insofern die Abnormitätsinformation
zu der bestimmten Zeit übertragen.
-
Wenn
die von der verantwortlichen Person optimale Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation bestimmt
wird, überträgt in Schritt
D11 der Fahrzeughändlercom puter 30 die
bestimmte Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation über das
Netzwerk 60 an die Zentrale 20.
-
In
der Zentrale 20 wird in Schritt C12 die von dem Fahrzeughändlercomputer 30 im
Schritt D11 übertragene
Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
von der Steuervorrichtung 21 empfangen und vorübergehend
in dem RAM (nicht gezeigt) gespeichert, woraufhin Schritt C13 durchgeführt wird.
In Schritt C13 werden die in Schritt C10 empfangene Alarmlampenbeleuchtungsinformation,
die in Schritt C12 empfangene Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation und Datum
und Zeit, zu dem die Alarmlampenbeleuchtungsinformation empfangen
wird, miteinander verlinkt bzw. verknüpft und durch die Steuervorrichtung 21 in
der Ereignisinformationsdatenbank 27 gespeichert.
-
Nachdem
Schritt C13 durchgeführt
worden ist, führt
die Steuervorrichtung 21 in Schritt C14 die „Abnormitätsinformationsvorbereitungsroutine" durch. Wie in 5 gezeigt,
wird die „Abnormitätsinformationsvorbereitungsroutine" in Schritt C100
gestartet. Im Schritt C101 bestimmt die Steuervorrichtung 21,
ob die Alarmlampenbeleuchtung das erste Mal zu leuchten beginnt.
Die Steuervorrichtung 21 sucht nämlich nach der in der Ereignisinformationsdatenbank 27 gespeicherten
Alarmlampenbeleuchtungsinformation, wobei die in Schritt C10 empfangene
Alarmlampenbeleuchtungsinformation verwendet wird. Als ein Suchergebnis
kann bestimmt werden, dass die Alarmlampe das erste Mal zu leuchten
beginnt, wenn dieselbe Alarmlampenbeleuchtungsinformation in der
Ereignisinformationsdatenbank 27 nicht gespeichert ist.
Deshalb fällt
die Steuervorrichtung 21 eine positive Entscheidung, woraufhin
dann Schritt C103 durchgeführt
wird.
-
Auf
der anderen Seite kann dann, wenn dieselbe Alarmlampenbeleuchtungsinformation
gespeichert ist, als Ergebnis des Durchsuchens der Ereignisdatenbank 27 bestimmt
werden, dass die Alarmlampe schon früher angefangen hat zu leuchten,
das heißt,
dass die Alarmlampe nicht das erste Mal aufleuchtet. Deshalb fällt die
Steuervorrichtung 21 eine negative Entscheidung, woraufhin
dann Schritt C102 durchgeführt
wird. In Schritt C102 bestimmt die Steuervorrichtung 21,
ob die gegenwärtige
Alarmlampenbeleuchtungsillumination erhalten wird, nachdem seit dem
Empfang der früheren
Alarmlampenbeleuchtungsinformation eine vorbestimmte Zeit (zum Beispiel
7 Tage) verstrichen ist. Im Einzelnen vergleicht die Steuervorrichtung 21 das
Datum und die Zeit, zu dem bzw. zu der die aktuelle Alarmlampenbeleuchtungsinformation
empfangen wird, mit dem Datum und der Zeit, welches bzw. welche
in der Ereignisinformationsdatenbank 27 gespeichert worden
ist, als die vorherige Alarmlampenbeleuchtungsinformation empfangen
wurde. Die Steuervorrichtung 21 entscheidet dann, ob die
vorbestimmte Zeit verstrichen bzw. ausgelaufen ist, nachdem die
vorherige Alarmlampenbeleuchtungsinformation empfangen wurde.
-
Wenn
bestimmt wird, dass die vorbestimmte Zeit ausgelaufen ist, nachdem
die vorherige Alarmlampenbeleuchtungsinformation empfangen wurde, fällt die
Steuervorrichtung 21 eine positive Entscheidung, woraufhin
dann Schritt C103 durchgeführt wird.
Andererseits, wenn bestimmt wird, dass die vorbestimmte Zeit nicht
ausgelaufen ist, nachdem die vorherige Alarmlampenbeleuchtungsinformation empfangen
wurde, fällt
die Steuervorrichtung 21 eine negative Entscheidung, und
das „Abnormitätsinformationsvorbereitungsprogramm" endet in Schritt C107.
-
Durch
die Bestimmung, ob die aktuelle Alarmlampenbeleuchtungsinformation
empfangen wird, nachdem seit dem Empfang der vorhergehenden Alarmlampenbeleuchtungsinformation
die vorbestimmte Zeit ausgelaufen ist, kann verhindert werden, dass
dieselbe Abnormitätsinformation
häufiger als
notwendig an das Fahrzeug 10 übertragen wird. Das verhindert,
dass der Nutzer dieselbe Abnormitätsinformation häufiger als
notwendig empfängt,
welche eine beim Benutzer auftretende Verwirrung minimiert.
-
In
Schritt C103 bereitet die Steuervorrichtung 21 die an das
Fahrzeug zu übermittelnde
Abnormitätsinformation
(E-Mail) vor. Die Vorbereitung der Abnormitätsinformation wird nachfolgend
im Detail beschrieben. Die Steuervorrichtung 21 bereitet
die Abnormitätsinformation
in einem vorbestimmten Format vor, indem ein im Voraus eingestelltes
Abnormitätsinformationsformat
(zum Beispiel HTML-Format oder XML-Format) verwendet wird. Die Steuervorrichtung 21 speichert
die Benutzer-Identifikations-Information
vorübergehend
in dem RAM und durchsucht unter Verwendung der Benutzer-Identifikations-Information
die Benutzerinformationsdatenbank 24. Dann sucht die Steuervorrichtung 21 in
der gesamten in der Benutzerinformationsdatenbank 24 gespeicherten
Benutzer-Identifikations-Information nach der Benutzer-Identifikations-Information,
die mit der in dem RAM vorläufig
gespeicherten Benutzer-Identifikations-Information übereinstimmt
und extrahiert die übereinstimmende
Benutzer-Identifikations-Information. Die Steuervorrichtung 21 speichert dann
die Mailadresse, welche mit der extrahierten Benutzer-Identifikations-Information
verknüpft
ist.
-
Als
Nächstes
holt die Steuervorrichtung 21 die von dem Fahrzeughändlercomputer 30 in
Schritt C12 empfangene Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
ein bzw. erhält
diese und speichert diese vorübergehend
in dem RAM. Die Steuervorrichtung 21 integriert dann die
Information, welche den Benutzernamen enthält, welcher in der Benutzer-Identifikations-Information
enthalten ist, und integriert die Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation in das Abnormitätsinformationsformat.
Auf diese Weise kann der Benutzername in der Abnormitätsinformation
angezeigt werden, wenn die Abnormitätsinformation an das Fahrzeug 10 übertragen
und angezeigt wird. Auf diese Weise bereitet die Steuervorrichtung 21 die
Abnormitätsinformation
vor, woraufhin Schritt C104 durchgeführt wird.
-
Die
Anzahl der Bestandteile der Alarmlampenbeleuchtungsinformation,
welche von dem Fahrzeug 10 übertragen wird, ist nicht auf
EINS beschränkt.
Es können
verschiedene Arten der Alarmlampenbeleuchtungsinformation übertragen
werden. In diesem Fall klassifiziert die Steuervorrichtung 21 im
voraus die Alarmlampenbeleuchtungsinformation in Abhängigkeit
von der Informationsart in verschiedene Gruppen (zum Beispiel in
eine auf Wartung bezogene Alarmlampenbeleuchtungsinformation und eine
auf eine Abnormität
im System bezogene Alarmlampenbeleuchtungsinformation). Nach folgenden Regeln
integriert die Steuervorrichtung 21 dann die Abnormitätsinformation
für mehrere
Bestandteile der Alarmlampenbeleuchtungsinformation in ein Stück der Abnormitätsinformation.
-
Wenn
mehrere Bestandteile von auf Wartung bezogener Alarmlampenbeleuchtungsinformation empfangen
werden, integriert die Steuervorrichtung 21 diese Informationsbestandteile
in ein Stück
der Wartungswarnunginformation und bereitet automatisch die Abnormitätsinformation
für die
Wartungswarnungsinformation vor. Zu dieser Zeit, nachdem die Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
für jede Alarmlampenbeleuchtungsinformation
von dem Fahrzeughändlercomputer 30 empfangen worden
ist, bereitet die Steuervorrichtung 21 die Abnormitätsinformation
mit der gesamten Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
vor.
-
Wenn
mehrere Bestandteile von auf Abnormität in dem System bezogener Alarmlampenbeleuchtungsinformation
empfangen werden, integriert die Steuervorrichtung 21 diese
Informationsbestandteile in ein Stück der Systemwarnungsinformation und
bereitet automatisch die Abnormitätsinformation für die Systemwarnungsinformation
vor. Zu dieser Zeit, nachdem die Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation für jede Alarmlampenbeleuchtungsinformation
von dem Fahrzeughändlercomputer 30 empfangen
worden ist, bereitet die Steuervorrichtung 21 die Abnormitätsinformation
mit der gesamten Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
vor.
-
Wenn
die sowohl auf die Wartung bezogene Alarmlampenbeleuchtungsinformation
als auch die auf die Abnormität
in dem System bezogene Alarmlampenbeleuchtungsinformation empfangen
werden, integriert die Steuervorrichtung 21 diese Informationsstücke in ein
Stück der
Systemwarnungsinformation. Dies wird deshalb durchgeführt, weil,
verglichen mit der auf die Wartung bezogenen Alarmlampenbeleuchtungsinformation,
die auf eine Abnormität
in dem System bezogene Alarmlampenbeleuchtungsinformation eine größere Wirkung
auf den Fahrzustand des Fahrzeuges hat. Die Steuervorrichtung 21 bereitet
dann automatisch die Abnormitätsinformation
für die
Systemwarnungsinformation vor. Zu dieser Zeit hat die Steuervorrichtung 21 die
Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
für die
auf die Abnormität
in dem System bezogene Alarmlampenbeleuchtungsinformation von dem
Fahrzeughändlercomputer 30 empfangen.
Deshalb bereitet die Steuervorrichtung 21 die Abnormitätsinformation
vor, indem auf der Basis der wartungsbezogenen Alarmlampenbeleuchtungsinformation
die gesamte empfangene Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
und der Zustand berücksichtigt
werden, bei dem Abnormität
aufgetreten ist.
-
Die
Integration mehrerer Bestandteile der Alarmlampenbeleuchtungsinformation
in eine Abnormitätsinformation,
reduziert die Anzahl der Zeitpunkte, zu denen die Abnormitätsinformation
an das Fahrzeug 10 übertragen
wird. Auf diese Weise können
die Kommunikationskosten reduziert werden, was eine vom Benutzer
empfundene Verwirrung bezüglich
der Abnormitätsmitteilung
vermeidet.
-
Des
Weiteren bestimmt die Steuervorrichtung in Schritt C104, ob der
in der Abnormitätsinformation
enthaltene Benutzername, welcher in Schritt C103 vorbereitet wird,
eingestellt wird, um gelesen zu werden. Die Steuervorrichtung 21 erfasst
nämlich
die selektierte Information danach, ob der Benutzername eingelesen
wird, wobei die selektierte Information durch die bei dem Fahrzeughändler verantwortliche Person
der Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation hinzugefügt wird.
Wenn die selektierte Information anzeigt, dass der Benutzername
gelesen werden soll, fällt
die Steuervorrichtung 21 eine positive Entscheidung, woraufhin
Schritt C105 durchgeführt
wird.
-
In
Schritt C105 trifft die Steuervorrichtung 21 die Einstellung
derart, dass der in der in Schritt C103 vorbereiteten Abnormitätsmitteilung
bzw. -information enthaltene Benutzername gelesen wird. In der Ausführungsform
wird die Abnormitätsinformation
im XML-Format oder HTML-Format vorbereitet. Deshalb kann, wenn die
Abnormitätsinformation
an das Fahrzeug 10 übertragen
und so wie sie ist per Stimme ausgegeben wird, der Benutzername
gelesen werden. Entsprechend kann der in Schritt C105 durchgeführte Einstellprozess
ein Prozess sein, bei dem die Einstellung der Abnormitätsinformation
nicht geändert
wird, wenn die Abnormitätsinformation
in solch einem Format vorbereitet wird. Nachdem Schritt C105 durchgeführt wird,
endet das „Abnormitätsinformationsvorbereitungsprogramm" in Schritt C107.
-
Wenn
andererseits die erfasste selektierte Information anzeigt, dass
der Benutzername nicht gelesen werden soll, fällt die Steuervorrichtung in Schritt
C104 eine negative Entscheidung, woraufhin Schritt C106 ausgeführt wird.
In Schritt C106 stellt die Steuervorrichtung
21 die Einstellung
so ein, dass der Benutzername, welcher in der im Schritt C103 vorbereiteten
Abnormitätsinformation
enthalten ist, nicht gelesen wird. Da die Abnormitätsinformation
im XML-Format oder HTML-Format vorbereitet wird, kann durch Anwendung
eines vorbestimmten Befehls (zum Beispiel
Benutzername
)auf
die dem Benutzernamen entsprechende Beschreibung, die Einstellung
so vorgenommen werden, dass der Benutzername nicht gelesen wird.
Nachdem Schritt C106 vorgenommen wird, endet das „Abnormitätsinformationsvorbereitungsprogramm" in Schritt C107.
-
Dann
kehrt der Prozess zu dem Flussdiagramm in den 4A bis 4C zurück. Nachdem das „Abnormitätsinformationsvorbereitungsprogramm" in Schritt C14 durchgeführt wurde,
wird Schritt C15 durchgeführt.
In Schritt C15 überträgt die Steuervorrichtung 21 die
in Schritt C14 vorbereitete Abnormitätsinformation an das Fahrzeug 10.
Die Steuervorrichtung 21 überträgt nämlich die Abnormitätsinformation
an das Fahrzeug 10 über
die Kommunikationseinrichtung 23 und die über das
Netzwerk 60 verbundene Übertragungsstelle 70.
Bei dieser Übertragung
kann die Steuervorrichtung 21 die Zeit überprüfen, zu welcher die in der
Fahrzeughändlerdatenbank 26 gespeicherte
Abnormitätsinformation übertragen
werden kann und dann die Abnormitätsinformation übertragen.
In diesem Fall überträgt die Steuervorrichtung 21 die
Abnormitätsinformation
zu einem voreingestellten Übertragungszeitpunkt
an das Fahrzeug 10. Entsprechend kann der Benutzer die
Abnormitätsinformation
zu einer bestimmten Zeit empfangen, zum Beispiel, wenn der Benutzer
die Abnormitätsinformationsübertragungszeit
und den Fahrzeughändler
bezüglich
des bestimmten Zeitpunktes im Voraus informiert. Deshalb kann der
Benutzer die Abnormitätsinformation
in geeigneter Weise empfangen.
-
In
Schritt S14 empfängt
in dem Fahrzeug 10 die Kommunikationseinrichtung 14 die
in Schritt C15 übertragene
Abnormitätsinformation
und stellt die empfangene Abnormitätsinformation der Navigations-ECU
zur Verfügung.
Wenn die Abnormitätsinformation
von der Kommunkationseinrichtung 14 erhalten wird, informiert
die Navigations-ECU 11 den Benutzer von der in Schritt
S15 erhaltenen Abnormitätsinformation.
Genauer gesagt stellt die Navigations-ECU 11 der Anzeigeeinheit 13 die
Abnormitätsinformation
zur Verfügung
und weist die Anzeigeeinheit 13 an, die Abnormitätsinformation
auf der Flüssigkeitskristallanzeige
(LCD) anzuzeigen. Wie in 10A gezeigt,
zeigt die Anzeigeeinheit 13 eine Nachricht an, welche angibt,
dass gemäß der Anweisung
eine Abnormitätsinformation
auf der Flüssigkeitskristallanzeige
(LCD) empfangen worden ist. Wenn eine Anweisung gegeben wird, wie
zum Beispiel, dass die durch Berührungsbetätigung von
dem Benutzer durchgeführte
Abnormitätsinformation überprüft werden
sollte (der Benutzer berührt
die Taste, die „JA" anzeigt), zeigt
wie in 10B dargestellt, die Anzeigeeinheit 13 die
durch die Navigations-ECU 11 zur Verfügung gestellte Abnormitätsinformation an.
Dadurch kann der Benutzer die Information über die Abnormität, welche
im Fahrzeug 10 aufgetreten ist, und Gegenmaßnahmen
für die
Abnormität überprüfen. In
diesem Fall wird der Benutzername in der dargestellten Abnormitätsinformation
angezeigt. Es ist zu beachten, dass in den 10, 10C, 11 und 12 niedergeschriebene
Worte, Ausdrücke
und Sätze,
wie zum Beispiel „eine
Abnormität kann
in dem System aufgetreten sein. Bitte halten Sie das Fahrzeug an
einem sicheren Platz an und nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir
bedauern die Unannehmlichkeit." sowie
andere Worte aus Gründen
des Platzmangels außerhalb
des Bildschirms der Anzeigeeinheit 13 angezeigt sind, indem
Bezugslinien verwenden werden. Jedoch werden die Sätze, Ausdrücke und
Wörter
tatsächlich
auf dem Bildschirm angezeigt.
-
Die
Abnormitätsinformation
in 10B kann durch die Berührungsbetätigung der Anzeigeeinheit 13 nur
angezeigt werden, wenn das Fahrzeug angehalten wird. Wenn der Benutzer
die Berührungsbetätigung auf
der Flüssigkeitskristallanzeige
(LCD) beim Fahren des Fahrzeugs 10 durchführt, wird
deshalb eine Nachricht, wie in 10C dargestellt,
angezeigt, welche darauf hinweist, dass die in 10B gezeigte Abnormitätsinformation nicht angezeigt werden
kann, während
das Fahrzeug fährt.
Wenn das Fahrzeug gefahren wird, kann der Benutzer eine Anweisung
geben, so dass die Abnormitätsinformation
durch eine Stimme ausgegeben wird, welche eine Stimmenerkennungseinrichtung
(nicht gezeigt) verwendet. Dadurch kann der Benutzer auch die Abnormitätsinformation überprüfen. In
diesem Fall, wenn eine Einstellung derart vorgenommen worden ist, dass
der in der Abnormitätsinformation
enthaltene Benutzername gelesen wird, wird der Benutzername durch
eine Stimme ausgegeben. Andererseits, wenn eine Einstellung in der
Weise vorgenommen worden ist, dass der Benutzername nicht gelesen
wird, wird der Benutzername nicht durch eine Stimme ausgegeben.
-
Nachdem
Schritt S15 durchgeführt
worden ist, bestimmt die Navigations-ECU 11 in Schritt
S16, ob die Berührungsbetätigung der
in 10B gezeigten Bestelltaste 13b von dem
Benutzer durchgeführt wird.
In diesem Fall ist es offensichtlich, dass der Benutzer keine Bestellung
durch die Berührungsbetätigung der
Reservierungs- bzw.
Bestelltaste 13b machen kann, wenn das Fahrzeug 10 angehalten
wird. Die Bestelltaste 13b wird verwendet, um Datum und Zeit
zu bestellen, wann das Fahrzeug 10 zur Instandhaltung zum
Fahrzeughändler
gebracht werden soll. Wenn die Berührungsbetätigung der Bestelltaste 13b durchgeführt wird,
macht die ECU 11 eine positive Entscheidung, woraufhin
der Schritt S17 durchgeführt
wird.
-
Wenn
andererseits die Berührungsbetätigung der
Bestelltaste 13b nicht innerhalb einer vorbestimmten Zeit
(zum Beispiel 30 Sekunden) vom Benutzer durchgeführt wird, trifft die Navigations-ECU 11 im
Schritt S16 eine negative Entscheidung. Das Abnormitätsinformationsübertragungsinformationsprogramm
endet vorübergehend
in Schritt S24.
-
Wenn
das Abnormitätsinformationsübertragungsinformationsprogramm
auf diese Weise endet, wird die nachher erwähnte Fehlerinformation (Diagnoseinformation)
nicht an die Zentrale 20 und den Fahrzeughändler übertragen.
Durch Integration eines Befehls zur Übertragung der Fehlerinformation (Diagnoseinformation)
in eine Betätigungstaste
(zum Beispiel in eine „Return"-Taste oder „Forward"-Taste), die in einer
von der Zentrale 20 willkürlich übertragenen Ankündigung
zur Verfügung
gestellt wird, können
aufgrund der von dem Benutzer durchgeführten Berührungsbetätigung der Betätigungstaste
der Schritt S20 und die nachfolgenden Schritte in dem nachfolgend
aufgeführten
Abnormitätsinformationsübertragungsprogramm
durchgeführt
werden.
-
Wenn
der Befehl in die Betätigungstaste
integriert und die Fehlerinformation (Diagnoseinformation) übertragen
wird, müssen
die folgenden Bedingungen erfüllt
sein, um unnötige
Kommunikation zu minimieren. Die Bedingungen sind wie folgt: (a);
die Zentrale 20 überträgt die aktuelle
Abnormitätsinformation
innerhalb beispielsweise vier Wochen nachdem die frühere Abnormitätsinformation übertragen wurde
und sie hat ferner dieselbe Alarmlampenbeleuchtungsinformation wie
die aktuelle Abnormitätsinformation
innerhalb von zum Beispiel zwei Wochen, bevor die gegenwärtige Abnormitätsinformation übertragen
wird empfangen; und (b); es sind zum Beispiel vier oder mehr Wochen
abgelaufen, seit die Zentrale 20 die Fehlerinformation
(Diagnoseinformation) bezüglich
der Alarmlampenbeleuchtungsinformation empfangen hat.
-
Die
Bedingung (a) wird verwendet, um den Zustand zu identifizieren,
bei dem die Alarmlampenbeleuchtungsinformation häufig bzw. öfters an die Zentrale 20 übertragen
wird und die Zentrale 20 den Abnormitätshinweis wiederholt überträgt (wie
oben erwähnt
werden jedoch Intervalle von sieben Tagen oder mehr eingehalten).
-
Die
Bedingung (b) wird verwendet, um den Zustand zu identifizieren,
bei dem, obwohl die Zentrale 20 die Fehlerinformation (Diagnoseinformation) bezüglich derselben
Alarmlampenbeleuchtungsinformation empfangen hat, die Fehlerinformation
(Diagnoseinformation) aufgrund des Ablaufens der vorbestimmten Zeit
alt bzw. überholt
wird. In diesem Fall überträgt das Fahrzeug 10 aufgrund
der Bedingung (b) die Fehlerinformation (Diagnoseinformation) nicht an
die Zentrale 20 bevor die vorbestimmte Zeit (vier Wochen)
abgelaufen ist, nachdem die Fehlerinformation (Diagnoseinformation)
an die Zentrale 20 übertragen
worden ist.
-
Wenn
die oben aufgeführten
Bedingungen (a) und (b) erfüllt
sind, integriert die Steuervorrichtung 21 der Zentrale 20 den
Befehl in eine Ankündigung oder
dergleichen und überträgt diese
an das Fahrzeug 10. Wenn die Berührungsbetätigung der Betätigungstaste
von dem Benutzer durchgeführt
wird, führen
die Navigations-ECU 11 und die Gateway-ECU 15 nachfolgenden
Schritt S20 und die folgenden Schritte durch. Auf diese Weise können die
Zentrale 20 und der Fahrzeughändler die für die Instandhaltung nötige/notwendige
Fehlerinformation (Diagnoseinformation) sogar erhalten, wenn der
Benutzer die Berührungsbetätigung einer
Bestelltaste 13b nicht durchführt. Sogar in diesem Fall ist
es offensichtlich, dass die Berührungsbetätigung durch
den Benutzer nur ausgeführt
werden kann, wenn das Fahrzeug angehalten wird.
-
In
Schritt S17 stellt die Navigations-ECU 11 der Kommunikationseinrichtung 14 die
Bestellinformation zur Verfügung,
welche angibt, dass die Berührungsbetätigung der
Bestelltaste 13b durchgeführt wird, und sie weist die
Kommunikationseinrichtung 14 an, die Bestellinformation
an die Zentrale 20 zu übertragen.
Die Kommunikationseinrichtung 14 überträgt die Bestellinformation gemäß diesem
Hinweis an die Zentrale 20. Bei der Übertragung der Bestellinformation überträgt die Kommunikationseinrichtung 14 die
Bestellinformation zusammen mit der zugehörigen MAC-Adressinformation.
-
Im
Schritt C16 werden in der Zentrale 20 die in Schritt S17 übertragene
Bestellinformation und die MAC-Adressinformation durch die Kommunikationseinrichtung 21 empfangen
und vorübergehend
in dem RAM gespeichert. Die Kommunikationseinrichtung 21 sucht
nach der und extrahiert die MAC-Adressinformation, welche mit der
in dem RAM gespeicherten MAC-Adressinformation in der gesamten in
der Benutzerinformationsdatenbank 24 gespeicherten MAC-Adressinformation übereinstimmt, wobei
die MAC-Adressinformation vorübergehend
in dem RAM gespeichert wird. Die Steuervorrichtung 21 speichert
dann die gespeicherte Fahrzeughändleridentifikationsinformation,
welche mit der extrahierten MAC-Adressinformation ist.
-
Als
Nächstes
durchsucht die Steuervorrichtung 21 unter Verwendung der
erhaltenen Fahrzeughändleridentifikationsinformation
die Fahrzeughändlerinformationsdatenbank 26 und
erhält
die Fahrzeughändlerinformation
bezüglich
des Fahrzeughändlers,
welcher durch die Fahrzeughändleridentifikationsinformation
identifiziert wird. Die Steuervorrichtung 21 überprüft dann
die Geschäftstage
und Geschäftsstunden
des Fahrzeughändlers und überträgt die Bestellinformation
an den Fahrzeughändlerrechner 30.
-
Wenn
sich als ein Ergebnis der Überprüfung der
Geschäftstage
und Geschäftsstunden
des Fahrzeughändlers
herausstellt, dass die Reservierung bzw. Bestellung nicht durchgeführt werden
kann, kann zum Beispiel die Steuervorrichtung 21 die aktuelle
Aufenthaltsortsinformation bezüglich
des Fahrzeuges 10 von der Navigations-ECU 11 des
Fahrzeugs 10 empfangen und den Benutzer über einen Fahrzeughändler in
der Nähe
des aktuellen Aufenthaltsortes, welcher in der aktuellen Aufenthaltsortsinformation
angezeigt wird, informieren. Die Steuervorrichtung 21 kann
die Fahrzeughändlerdatenbank 26 durchsuchen
und die Information bezüglich
desjenigen Fahrzeughändlers,
welcher reserviert werden kann, übertragen,
um den Benutzer über
die Information zu unterrichten.
-
Der
Fahrzeughändlercomputer 30 erhält die im
Schritt C16 übertragene
Bestellinformation und registriert die Bestellung bzw. Reservierung
für die
Instandhaltung in Schritt D12, woraufhin der Schritt D13 durchgeführt wird.
In Schritt D13 überträgt der Fahrzeughändlercomputer 30 die
Registrierungs-Vervollständigungs-Benachrichtigung
für den Benutzer,
welche anzeigt, dass die Registrierung der Instandhaltung abgeschlossen
ist, an die Zentrale 20.
-
In
der Zentrale 20 empfangt die Steuervorrichtung 21 die
vom Fahrzeughändlercomputer 30 in Schritt
D13 übertragene
Registrierungs-Vervollständigungs- Benachrichtigung
und in Schritt C17 die Fehlerinformationsübertragungsaufforderung, woraufhin
Schritt C18 durchgeführt
wird. In Schritt C18 überträgt das Steuergerät 21 die
empfangene Registrierungs-Vervollständigungs-Benachrichtigung und die
Fehlerinformationsübertragungsaufforderung
an das Fahrzeug 10. Die Fehlerinformationsübertragungsaufforderung
wird so übertragen,
dass Detailinformation betreffend eine Abnormität, welche in dem Fahrzeug 10 aufgetreten
ist, das heißt,
die Fehlerinformation (Diagnoseinformation) übertragen wird.
-
Im
Fahrzeug 10 empfängt
im Schritt S18 die Kommunikationseinrichtung 14 die Registrierungs-Vervollständigungs-Benachrichtigung
und die in Schritt C18 übertragene
Fehlerinformationsübertragungsanforderung,
und stellt der Navigations-ECU 11 die empfangene Information
zur Verfügung.
-
In
Schritt S19 stellt die Navigations-ECU 11 der Anzeigeeinheit 13 die
in Schritt S18 übermittelte zur
Verfügung
Registrierungs-Vervollständigungs-Benachrichtigung
zur Verfügung.
Die Anzeigeeinheit 13 zeigt die zur Verfügung gestellte
Registrierungs-Vervollständigungs-Benachrichtigung
auf der Flüssigkeitskristallanzeige
(LCD) an. Der Benutzer kann auf diese Weise die Vervollständigung
der Instandhaltungsreservierung für das Fahrzeug 10 überprüfen.
-
In
Schritt S20 bestimmt die Navigations-ECU unter Verwendung der verschiedenen
Datenausgaben von den ECU's 16, 17, 18 und 19 über die
Gateway-ECU 15, ob das Fahrzeug über die Gateway-ECU 15 angehalten
wird. Die Navigations-ECU 11 führt wiederholt Schritt S20
so lange aus, bis bestimmt wird, dass das Fahrzeug 10 angehalten
hat. Wenn bestimmt wird, dass das Fahrzeug 10 angehalten
hat, trifft die Navigations-ECU 11 eine positive Entscheidung,
woraufhin Schritt S21 ausgeführt
wird.
-
In
Schritt S21 führen
die Navigations-ECU 11 und die Gateway-ECU 15 im
Zusammenwirken miteinander das in 6 angezeigte „Fehlerinformationssammelprogramm" durch. Das „Fehlerinformationssammelprogramm" wird verwendet,
um Fehlerinformation (Diagnoseinformation) zu sammeln. Die Diagnoseinformation
wird von jeder der in dem Fahrzeug 10 montierten ECU's 16, 17, 18 und 19 ausgegeben.
Deshalb können,
wenn das Programm beim Fahren des Fahrzeugs durchgeführt wird,
auf die ECU's 16, 17, 18 und 19 Lasten
aufgebracht werden. Entsprechend wird das „Fehlerinformationssammelprogramm" durchgeführt, wenn
das Fahrzeug 10 angehalten worden ist.
-
In
Schritt N10 wird das „Fehlerinformationssammelprogramm" gestartet. In Schritt
N11, fordert die Navigations-ECU 11 das Gateway-ECU 15 auf, die
Fehlerinformation bezüglich
der Alarmlampenbeleuchtungsinformation auf der Basis der in Schritt S18
empfangenen Fehlerinformationsübertragungsaufforderung
auszugeben.
-
In
Schritt G10 erhält
die Gateway-ECU 15 die von der Navigations-ECU 11 in
Schritt N11 zur Verfügung
gestellte Ausgabeaufforderung, woraufhin Schritt G11 durchgeführt wird.
In Schritt G11 gibt die Gateway-ECU 15 das Ausgabeaufforderungssignal an
diejenige ECU unter den ECU's 16, 17, 18 und 19, in
welcher eine Alarmlampenbeleuchtungsinformationsabnormität aufgetreten
ist, über
das in dem Fahrzeug eingebaute Netzwerk aus, so dass die Diagnoseinformation
ausgegeben wird. Die Diagnoseinformation beinhaltet Messwerte, die
durch verschiedene Sensoren erhalten worden sind, Betriebszustandsdaten
der Vorrichtungen, welche durch die ECU's gesteuert sind, und dergleichen. Die
Diagnoseinformation ist in dem RAM (nicht gezeigt) der einzelnen
bzw. betreffenden ECU's 16, 17, 18 und 19 gespeichert.
-
Durch
interkommunikative Kooperation der ECU's überprüfen die
Navigations-ECU 11 und
die Gateway-ECU 15, ob die von der Zentrale 20 übertragene
Fehlerinformationsübertragungsaufforderung fallweise
in einen anderen Befehl geändert
wird, um eine unnötige
Betätigung
aufgrund des anderen Befehls zu verhindern. Wenn ein anderer von
der Zentrale 20 übertragener
Befehl fallweise auf die Fehlerinformationsübertragungsaufforderung durch Kommunikation
geändert
wird, gibt die Gateway-ECU 15 das Aufforderungssignal nicht
an die ECU's 16, 17, 18 und 19 aus.
-
In
Schritt G12 erhält
die Gateway-ECU 15 die Diagnoseinformation. Unter den ECU's 16, 17, 18 und 19 gibt
diejenige ECU, in welcher eine Alarmlampenbeleuchtungsinformationsabnormität aufgetreten
ist, die Diagnoseinformation, welche in ihrem RAM gespeichert ist,
an die Gateway-ECU 15 über
das Netzwerk aus. Die Ga teway-ECU 15 erhält dann
die augegebene Diagnoseinformation, woraufhin Schritt G13 durchgeführt wird.
-
In
Schritt G13 bestimmt die Gateway-ECU 15, ob das in Schritt
G12 erhaltene Datenvolumen der Diagnoseinformation gleich dem oder
größer als ein
vorbestimmtes Informationsvolumen ist. Wie oben erwähnt, beinhaltet
die Diagnoseinformation die durch verschiedene Sensoren erfassten
Messwerte und die Betribs- bzw. Betätigungszustandsdaten. Entsprechend
hoch kann das Datenvolumen der Diagnoseinformation sein, zum Beispiel,
wenn Abnormitäten
in zwei oder mehr Vorrichtungen aufgetreten sind. Aufgrund des Flusses
des hohen Volumens der Diagnoseinformation durch das in dem Fahrzeug 10 ausgebildete
Netzwerk, kann das Netzwerk überlastet
werden. Es werden auch die Kommunikationszeit und Kommunikationskosten
steigen, wenn das hohe Volumen der Diagnoseinformation an die Zentrale 20 und
den Fahrzeughändler übertragen
wird. Insbesondere aufgrund eines Ansteigens der Kommunikationszeit
kann ein Kommunikationsfehler zwischen einem anderen Fahrzeug und
der Zentrale 20 auftreten. In diesem Fall wird das vorbestimmte
Informationsvolumen unter Berücksichtigung
der Kommunikationszeit und Kommunikationskosten eingestellt. Wenn
die Feststellung getroffen wird, zwischenspeichert die Gateway-ECU 15 die
ausgegebene Diagnoseinformation in ihren RAM.
-
Wenn
festgestellt wird, dass das Datenvolumen der Diagnoseinformation
gleich oder größer als das
vorbestimmte Informationsvolumen ist, fällt die Gateway-ECU 15 eine
positive Feststellung bzw. Bestimmung, woraufhin Schritt G14 durchgeführt wird. In
Schritt G14, splittet die Gateway-ECU 15 die gespeicherte
Diagnoseinformation in mehrere Informationsbestandteile, so dass
jeder Bestandteil das vorbestimmte Informationsvolumen hat und jeder
Diagnoseinformationsbestandteil an die Navigations-ECU 11 ausgegeben
wird.
-
Wenn
andererseits festgestellt wird, dass das Datenvolumen der gespeicherten
Diagnoseinformation kleiner als das vorbestimmte Informationsvolumen
ist, fällt
die Gateway-ECU 15 in Schritt G13 eine negative Entscheidung,
woraufhin Schritt G15 durchgeführt
wird. In Schritt G15 gibt die Gateway-ECU 15 die erhaltene
Diagnoseinformation an die Navigations-ECU 11 aus. In Schritt
N12 erhält
die Navigations-ECU 11 die in Schritt G14 oder Schritt G15 übertragene
Diagnoseinformation. Zu dieser Zeit kann die Navigations-ECU 11 die
Diagnoseinformation von der Gateway-ECU 15 nur für eine vorbestimmte
Zeit (zum Beispiel ungefähr
10 Sekunden) erhalten. Das verhindert, dass die Diagnoseinformation
mit einem hohen Datenvolumen durch das in dem Fahrzeug 10 gebildete
Netzwerk fließt.
Als ein Ergebnis kann wirksam verhindert werden, dass das Netzwerk überbelastet
wird. Da das Datenvolumen der Diagnoseinformation, welches von der
Navigations-ECU 11 erhalten wird, begrenzt wird, können zusätzlich Kommunikationszeit
und Kommunikationskosten reduziert werden, wenn die Diagnoseinformation
an die Zentrale 20 und den Fahrzeughändler übertragen wird. In Schritt
N13 beendet die Navigations-ECU 11 dann das „Abnormitätsinformationssammelprogramm".
-
Wenn
das Fahrzeug bei dem Fahrzeughändler
zur Instandhaltung untergebracht ist, kann eine Fehlerinformations-Gewinnungseinrichtung
(Diagnosewerkzeug) mit dem in dem Fahrzeug eingebauten Netzwerk
verbunden werden, und die Diagnoseinformation kann durch die Fehlerinformations-Gewinnungseinrichtung
gesammelt werden. Zu dieser Zeit ist das ausgegebene Aufforderungssignal,
welches, von der Fehlerinformations-Gewinnungseinrichtung an die
ECU's 16, 17, 18 und 19 ausgegeben
wird dasselbe wie das ausgegebene Aufforderungssignal, das von der
Gateway-ECU (oder der von der Zentrale übermittelten Fehlerinformationsübertragungsaufforderung)
ausgegeben wird. Deshalb gibt jede der ECU's 16, 17, 18 and 19 die
in ihrem jeweiligen RAM gespeicherte Diagnoseinformation an das
Netzwerk aus.
-
Die
Gateway-ECU 15 kann jedoch zwischen der von ihr ausgegebenen
Aufforderungssignalausgabe und der Aufforderungssignalausgabe von
der Fehlerinformations-Gewinnungseinrichtung unterscheiden. Deshalb
versorgt die Gateway-ECU 15 die Navigations-ECU 11 nicht
mit der Diagnoseinformationsausgabe an das Netzwerk, wenn die Fehlerinformations-Gewinnungseinrichtung
mit dem Netzwerk verbunden wird. Dies verhindert, dass die Diagnoseinformation
irrtümlicherweise
von dem beim Fahrzeughändler
zur Instandhaltung untergebrachten Fahrzeug an die Zentrale 20 und
an den Fahrzeughändler übertragen
wird, wodurch unnötige
Kommunikation minimiert wird.
-
Es
gilt zu beachten, dass die Verhinderung irrtümlicher Übertragung der Diagnoseinformation wie
unten beschrieben durchgeführt
werden kann. Die Gateway-ECU 15 verhindert
irrtümliche Übertragung
der Diagnoseinformationsausgabe von den ECU's (zum Beispiel von der Motor-ECU 16),
welche mit dem Steuerungssystemnetzwerk (CAN) von den in dem Fahrzeug 10 eingebauten
Netzwerken verbunden sind. Zwischenzeitlich verhindert die Navigations-ECU 11 irrtümliche Übertragung
der Diagnoseinformationsausgabe von den ECU's (zum Beispiel von der Tür-ECU 18),
welche mit dem Karosseriesystemnetzwerk (BERN) von den in dem Fahrzeug 10 eingebauten
Netzwerken verbunden sind. Auf diese Weise kann durch die Navigations-ECU 11 und
die Gateway-ECU 15 eine irrtümliche Übertragung der Diagnoseinformation
verhindert werden.
-
Der
Prozess kehrt wieder zu dem Flussdiagramm in den 4A bis 4C zurück. Nachdem Schritt
S21 durchgeführt
wird, stellt die Navigations-ECU 11 der Kommunikationseinrichtung 14 die gespeicherte
Diagnoseinformation zur Verfügung, und
die Kommunikationseinrichtung 14 überträgt in Schritt S22 die Diagnoseinformation
an die Zentrale 20. Wenn die Diagnoseinformation in mehrere
Bestandteile gesplittet wird, stellt die Navigations-ECU 11 der
Kommunikationseinrichtung 14 diese Diagnoseinformationsteile
bzw. -stücke
nacheinander zur Verfügung,
und die Kommunikationseinrichtung 14 überträgt diese Diagnoseinformationbestandteile
in der benötigten
Reihenfolge nacheinander an die Zentrale. Während der Übertragung überträgt die Kommunikationseinrichtung 14 die
Fahrzeug-ID-Information zusammen mit der Diagnoseinformation.
-
Für den Fall,
dass das Fehlerinformations-Gewinnungseinrichtung mit dem Netzwerk
verbunden wird, empfängt
die Zentrale, wenn ein Fehler in der Gateway-ECU 15 aufgetreten ist und
ein hohes Volumen der Diagnoseinformation an die Zentrale 20 übertragen
wird, diese Diagnoseinformation nicht. Die Zentrale 20 kann
nämlich
feststellen, ob die Diagnoseinformation diejenige Diagnoseinformation
ist, welche gemäß der davon übertragenen
Fehlerinformationsübertragunsaufforderung übertragen
wird. Wenn die Diagnoseinformation aufgrund eines Fehlers in der
Gateway-ECU 15 übertragen
wird, überträgt die Zentrale 20 separat
einen Befehl, um die Übertragung
der Diagnoseinformation und die Navigations-ECU 11 abzubrechen.
-
Dies
verhindert unnötige
Kommunikation zwischen dem Fahrzeug 10 und der Zentrale 20.
-
Im
Schritt C19 empfängt
in der Zentrale 20 die Steuervorrichtung 21 die
in Schritt S22 übertragene
Fehlerinformation (Diagnoseinformation). Die Steuervorrichtung 21 überträgt dann
in Schritt C20 die Fehlerinformation (Diagnoseinformation) an den Fahrzeughändlercomputer 30,
welcher die Registrierungs-Vervollständigungs-Benachrichtigung übertragen hat.
-
Im
Schritt D14 empfängt
der Fahrzeughändlercomputer 30 die
in Schritt C20 übertragene
Fehlerinformation (Diagnoseinformation), woraufhin Schritt D15 durchgeführt wird.
In Schritt D15 wird die Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation,
welche detaillierter als die in Schritt D11 übertragene Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
ist, auf der Basis der empfangenen Fehlerinformation (Diagnoseinformation) übertragen.
Durch Analysieren der empfangenen Fehlerinformation (Diagnoseinformation)
im Detail, kann (können)
sich die verantwortliche Person(en) die Abnormität, welche in dem Fahrzeug 10 aufgetreten
ist, exakt ermitteln.
-
Verglichen
mit dem Fall, bei dem die Alarmlampenbeleuchtungsinformation erhalten
wird, kann (können)
sich die verantwortliche(n) Person(en) mit der Ursache des Fehlers,
welcher in dem Fahrzeug 10 aufgetreten ist, individuell
beschäftigen.
Deshalb kann (können)
die verantwortliche(n) Person(en) für die Zeit bis das Fahrzeug
zur Instandhaltung bei dem Fahrzeughändler untergebracht wird detaillierte
Gegenmaßnahmen
vorbereiten. Beispiele für
Gegenmaßnahmen
sind „die
Motorkühlmitteltemperatur
ist hoch. Bitte halten Sie das Fahrzeug an einem sicheren Ort an
und warten Sie dort, bis ein Abschleppdienst kommt" und „die Abnormität verursacht
kein Problem beim Fahren. Bitte fahren Sie weiter und bringen Sie
das Fahrzeug zu dem nächstgelegenen Fahrzeughändler, den
Sie reserviert bzw. geordert haben". Der Fahrzeughändlercomputer 30 überträgt dann
die detaillierte Gegenmaßnahmeinformation mit
der von der (den) verantwortlichen Person(en) vorbereiteten detaillierten
Gegenmaßnahmeinformationen
an die Zentrale 20. In Schritt D16 endet dann das „Abnormitätsinformationsübertragungsinformationsprogramm".
-
In
Schritt C21 empfängt
in der Zentrale 20 die Steuervorrichtung 21 die
in Schritt D15 übertragene
detaillierte Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation.
Die Steuervorrichtung 21 durchsucht dann die Benutzerinformationsdatenbank 24 und
gewinnt bzw. erhällt
die Mail-Adressinformation des Benutzers durch Verwendung der in
Schritt C19 empfangenen Fahrzeug-ID-Information. Die Steuervorrichtung 21 überträgt die empfangene
detaillierte Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
durch Verwendung der gespeicherten Mail-Adressinformation. In Schritt
C22 beendet dann das Steuergerät 21 das „Abnormitätsinformationsübertragungsinformationsprogramm".
-
In
Schritt S23 empfängt
in dem Fahrzeug 10 die Kommunikationseinrichtung 14 die
in Schritt C21 übertragene
detaillierte Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
und stellt der Navigations-ECU 11 die Information zur Verfügung. Die
Navigations-ECU 11 erhält die detaillierte
Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation.
Die Navigations-ECU 11 stellt dann der Anzeigeinheit 13 die
detaillierte Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
zur Verfügung.
In der gleichen Weise wie bei der Information in Schritt S15, informiert
die Anzeigeeinheit 13 den Benutzer über die detaillierte Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation durch
Anzeigen der Information auf der Flüssigkeitskristallanzeige (LCD)
oder durch Stimmausgabe. In Schritt S24 beendet die Navigations-ECU 11 das „Abnormitätsgegenmaßnahmeinformationsprogramm", wenn der Benutzer
auf diese Weise über
die detaillierte Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
informiert worden ist.
-
In
dem oben aufgeführten
Fahrzeugdiagnosesystem überträgt das Fahrzeug 10 durch
die Kommunikation zwischen dem Fahrzeug 10 und der Zentrale 20 die
Alarmlampenbeleuchtungsinformation und die Fehlerinformation (Diagnoseinformation), welche
eine Abnormität
anzeigt, die in dem Fahrzeug 10 aufgetreten ist, an die
Zentrale 20, und die Zentrale 20 überträgt auf der
Basis der Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
die Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
von dem Fahrzeughändler
an das Fahrzeug 10. Entsprechend ist es notwendig, in vorbestimmten
Zeitintervallen eine Überprüfung daraufhin
durchzuführen,
ob die Kommunikation zwischen Fahrzeug 10 und der Zentrale 20 ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Die Kommunikationsdiagnose wird nachfolgend im Detail beschrieben.
-
Die
Kommunikationsdiagnose wird durchgeführt, indem das in 7 gezeigte „Kommunikationsabnormitätsdiagnoseprogramm" in vorbestimmten Intervallen
durchlaufen wird. In Schritt C150 wird das „Kommunikationsabnormitätsdiagnoseprogramm" gestartet. In Schritt
C151 überträgt das Steuergerät 21 der
Zentrale 20 einen vorbestimmten Befehl zur Diagnose des
Kommunikationszustands (nachfolgend als „Aufforderungsbefehl" bezeichnet) an das Fahrzeug 10.
-
In
Schritt S150 empfängt
in dem Fahrzeug 10 die Kommunikationseinrichtung 14 den
in Schritt C151 übertragenen
Aufforderungsbefehl und stellt den empfangenen Aufforderungsbefehl
der Navigations-ECU 11 zur Verfügung. Die Navigations-ECU 11 erhällt den
zur Verfügung
gestellten Aufforderungsbefehl und stellt der Gateway-ECU 15 den
erhaltenen Aufforderungsbefehl zur Verfügung. In Schritt S151 führen die
Navigations-ECU 11 und die Gateway-ECU 15, welchen
der Aufforderungsbefehl zur Verfügung
gestellt wird, im Austausch miteinander ein „Antwortbefehl-Zustandsbestimmungsprogramm" durch.
-
Wie
in 8 gezeigt, wird in Schritt S200 das „Antwortbefehl-Zustandsbestimmungsprogramm" gestartet. In Schritt
S201 bestimmen die Navigations-ECU 11 und die Gateway-ECU 15,
ob jedes der ECU's 16, 17, 18 und 19 auf
den Aufforderungsbefehl ordnungsgemäß antwortet und ordnungsgemäß eine Antwort
an die Zentrale 20 überträgt. Wenn festgestellt
wird, dass jede der in dem Fahrzeug 10 montierten Vorrichtungen
und ECU's ordnungsgemäß auf den
Aufforderungsbefehl antwortet, fällen beide
ECUs, nämlich
die Navigations-ECU 11 und die Gateway-ECU 15 eine
positive Entscheidung, woraufhin Schritt S202 durchgeführt wird.
-
In
Schritt S202 speichern die Navigations-ECU 11 und die Gateway-ECU 15 die
Zustandsinformation „$00", welche anzeigt,
dass jede der Einrichtungen und ECU's ordnungsgemäß auf die Befehle antwortet,
was bedeutet, dass in dem RAM der Navigations-ECU 11 keine
Abnormität
aufgetreten ist. Im Schritt S209 endet das „Antwortbefehl-Zustandsbestimmungsprogramm". Wenn andererseits festgestellt
wird, dass eine Abnormität
zumindest in einer der Einrichtungen oder zumindest in einer der ECU's aufgetreten ist
und die Einrichtung oder die ECU auf den Aufforderungsbefehl nicht
ordnungsgemäß antwortet,
fällen
beide, nämlich
die Navigations-ECU 11 und die Gateway-ECU 15 eine
negative Entscheidung, woraufhin Schritt S203 durchgeführt wird.
-
In
Schritt S203 bestimmt die Navigations-ECU 11, ob der Befehl
erkannt werden kann. Wenn der von der Zentrale 20 übertragene
Aufforderungsbefehl selbst die Information ist, welche von der Navigations-ECU 11 (nicht
definierte Information) nicht erfasst werden kann, fällt die
Navigations-ECU 11 eine negative Entscheidung, woraufhin
Schritt S204 durchgeführt
wird. In Schritt S204 speichert die Navigations-ECU 11 in dem RAM die Zustandsinformation „$FF", die beinhaltet,
dass der Aufforderungsbefehl die Information ist, welche nicht erfasst
werden kann. Andererseits, wenn der Aufforderungsbefehl die Information
ist, welche von der Navigations-ECU 11 nicht erfasst werden
kann, fällt
die Navigations-ECU 11 eine positive Entscheidung, woraufhin
Schritt S205 durchgeführt
wird.
-
In
Schritt S205 stellt die Gateway-ECU 15 jeder der ECU's 16, 17, 18 und 19 den
Aufforderungsbefehl zur Verfügung
und bestimmt, ob jede der ECU's
keine Antwort gibt und ob die Antwort ein time-out ist, wenn es
eine Antwort gibt. Wenn bestimmt bzw. festgestellt wird, dass es
keine Antwort von den ECU's 16, 17, 18 und 19 gibt
oder die Antwort ein time-out ist, fällt die ECU 15 eine
positive Entscheidung, woraufhin Schritt S206 durchgeführt wird.
Im Schritt S206 gibt die Gateway-ECU 15 an die Navigations-ECU 11 die
Zustandsinformation „$FE" aus, welche beinhaltet,
dass eine Abnormität
in mindestens einer der ECU's 16, 17, 18 und 19 aufgetreten
ist. In Schritt S209 endet das „Antwortbefehl-Zustandsbestimmungsprogramm". Andererseits, wenn es
eine Antwort von den ECU's 16, 17, 18 und 19 gibt und
die Antwort kein time-out ist, fällt
die Gateway-ECU 15 eine negative Entscheidung, woraufhin der
Schritt S207 durchgeführt
wird.
-
In
Schritt S207 bestimmt die Navigations-ECU, ob die Gateway-ECU 15 auf
den Aufforderungsbefehl antwortet. Wenn es keine Gateway-ECU 15 gibt
oder wenn die Gateway-ECU 15 nicht mit dem in dem Fahrzeug 10 eingebauten
Netzwerk verbunden wird und deshalb die Gateway-ECU 15 nicht
auf den Aufforderungsbefehl antwortet, fällt die Navigations-ECU 11 eine
negative Entscheidung , woraufhin der Schritt S208 durchgeführt wird.
In Schritt S208 speichert die Navigations-ECU 11 in dem
RAM die Zustandsinformation „$FD", welche beinhaltet,
dass die Gateway-ECU 15 nicht mit dem Netzwerk verbunden
ist. Im Schritt S209 endet das „Antwortbefehl-Zustandsbestimmungsprogramm". Andererseits führt die
Navigations-ECU 11 eine positive Entscheidung aus, wenn
es die Gateway-ECU 15 gibt und die Gateway-ECU 15 mit
dem Netzwerk verbunden ist. Da die Zustandsinformation in diesem
Fall keine Ausgabe ist, führen
die Navigations-ECU 11 und die Gateway-ECU 15 Schritt
S201 und die folgenden Schritte wieder durch, und diese Schritte
werden erneut durchgeführt,
bis die Zustandsinformation eine Ausgabe wird bzw. ausgegeben wird.
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Der
Prozess kehrt zu dem Flussdiagramm in 7 zurück. Nachdem
Schritt S151 durchgeführt worden
ist, stellt in Schritt S152 die Navigations-ECU 11 der
Kommunikationseinrichtung 14 die gespeicherte Zustandsinformation
zur Verfügung
und. weist die Kommunikationseinrichtung 14 an, die Zustandsinformation
an die Zentrale 20 zu übertragen.
Die Kommunikationseinrichtung 14 überträgt gemäß der Anweisung die Zustandsinformation
an die Zentrale 20.
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Im
Schritt C152 empfängt
in der Zentrale 20. die Steuervorrichtung 21 die
in Schritt S152 übertragene
Zustandsinformation und speichert vorübergehend die Zustandsinformation
in dem RAM. Schritt C153 wird dann durchgeführt. Durch Empfang der Zustandsinformation
von dem Fahrzeug 10 kann die Steuervorrichtung 21 feststellen,
wo in dem Fahrzeug 10 die Abnormität aufgetreten ist und zusätzlich,
ob eine Abnormität
in der Kommunikation aufgetreten ist.
-
Im
Schritt C153 bestimmt die Steuervorrichtung 21, ob die
Zustandsinformation „$FE", das heißt, die
Zustandsinformation, die anweist, dass eine Abnormität in mindestens
einer der ECU's 16, 17, 18 und 19 aufgetreten
ist, empfangen wird. Sofern die Zustandsinformation nicht empfangen
wird, fällt
die Steuervorrichtung 21 eine negative Entscheidung und
das „Kommunikationsabnormitätsdiagnoseprogramm" endet in Schritt
C156. Wenn andererseits die Zustandsinformation „$FE" empfangen wird, fällt die Steuervorrichtung 21 eine
positive Entscheidung, woraufhin Schritt C154 durchgeführt wird.
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Im
Schritt C154 fordert die Steuervorrichtung 21 das Fahrzeug 10 auf,
die Fehlerinformation zu übertragen,
um zu überprüfen, in
welcher der ECU's unter
den ECU's 16, 17, 18 und 19 eine
Abnormität aufgetreten
ist oder ob eine Abnormität
in einem die ECU's
miteinander verbindenden Pfad (nachfolgend wird dieser Verbindungspfad
als ein „Bestimmungsbus" bezeichnet) aufgetreten
ist. Wenn die Übertragung
der Fehlerinformation angefordert wird, wird die Bestimmungsinformation
von jeder der ECU's 16, 17, 18 und 19 beigefügt und übertragen.
-
Im
Schritt S153 empfängt
in dem Fahrzeug 10 die Kommunikationseinrichtung 14 die Übertragungsaufforderungsinformation
für die
im Schritt C154 übertragene
Fehlerinformation und stellt der Navigations-ECU 11 die Übertragungsaufforderung zur
Verfügung.
Die Navigations-ECU 11 erhält die Übertragungsaufforderung für die zur
Verfügung
gestellte Fehlerinformation und stellt die Übertragungsaufforderung der
Gateway-ECU 15 zur Verfügung.
-
Im
Schritt S154 gibt die Gateway-ECU 15 die Ausgabeaufforderung
für die
Fehlerinformation an die ECU's 16, 17, 18 und 19 aus,
wobei die der Bestimmungsinformation beigefügte Übertragungsaufforderung für die im
Schritt S153 gespeicherte Fehlerinformation verwendet wird. Zumindest
wenn es auf die Ausgabeaufforderung eine Antwort von den ECU's 16, 17, 18 und 19 gibt,
wird eine andere Kommunikation an den Bestimmungsbus ordnungsgemäß durchgeführt. Deshalb
fällt die
Gateway-ECU 15 eine positive Entscheidung, woraufhin Schritt
S155 durchgeführt
wird. In Schritt S155 gibt die Gateway-ECU 15 an die Navigations-ECU 11 die
Fehlerinformation aus, welche angibt, dass eine Abnormität in der
Antwortfunktion von zumindest einer der ECU's 16, 17, 18 und 19 aufgetreten
ist. Die Navigations-ECU 11 speichert die Ausgabefehlerinformation und
stellt die Fehlerinformation der Kommunikationseinrichtung 14 zur
Verfügung.
Die Kommunikationseinrichtung 14 überträgt die zur Verfügung gestellte
Fehlerinformation an die Zentrale 20.
-
Wenn
es andererseits in Schritt S154 keine Antwort von den ECU's 16, 17, 18 und 19 gibt,
ist eine Abnormität
in dem Bestimmungsbus aufgetreten. Deshalb fällt die Gateway-ECU 15 eine
negative Entscheidung, woraufhin Schritt S156 durchgeführt wird. In
Schritt S156 gibt die Gateway-ECU 15 an die Navigations-ECU 11 die
Fehlerinformation aus, welche angibt, dass eine Abnormität in dem
Bestimmungsbus aufgetreten ist. Die Navigations-ECU 11 erhält die Ausgabefehlerinformation
und stellt der Kommunikationseinrichtung 14 die Fehlerinformation
zur Verfügung.
Die Kommunikationseinrichtung 14 überträgt die zur Verfügung gestellte
Fehlerinformation an die Zentrale 20.
-
In
dem Schritt C155 empfängt
in der Zentrale 20 die Steuervorrichtung 21 die
im Schritt S155 oder S156 übertragene
Fehlerinformation. Auf diese Weise kann die Steuervorrichtung 21 bestimmen,
in welchem der ECU's
unter den ECU's 16, 17, 18 und 19 eine
Abnormität
aufgetreten ist oder ob eine Abnormität in dem die ECU's miteinander verbindenden Bestimmungsbus
aufgetreten ist. Dann endet das „Kommunikationsabnormitätsdiagnoseprogramm" in Schritt C156.
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In
dem oben aufgeführten
Fahrzeugdiagnosesystem kann der Benutzer die Alarmlampenbeleuchtungsinformation
und die von der Zentrale 20 übertragene Abnormitätsinformation
durch die auf der in dem Fahrzeug 10 montierten Anzeigeeinheit angewiesene
Anzeige oder durch Stimme überprüfen. Zusätzlich kann
die Alarmlampenbeleuchtungsinformation und die Abnormitätsinformation überprüft werden,
indem der Personalcomputer 40 oder das tragbare Informationsendgerät 50 benutzt
wird, welches durch den Benutzer benutzt werden kann.
-
Der
Benutzer bedient den Personalcomputer 40 oder das tragbare
Informationsendgerät 50 und hat über das
Netzwerk 60 Zugriff auf die Zentrale 20. Genauer
gesagt gibt der Benutzer durch die Benutzung der Eingabevorrichtung
des Personalcomputers 40 oder des tragbaren Informationsendgerätes die
URL (Uniform Resource Locator als Adresse einer WWW-Seite im einheitlichen
Format) der Zentrale 20, welche im Voraus informiert wird,
die Benutzer-ID-Information und das Benutzerkennwort ein.
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Auf
diese Weise hat der Personalcomputer 40 oder das tragbare
Informationsendgerät 50 auf der
Basis der URL-Eingabe Zugriff auf die Zentrale 20. Wenn
der Personalcomputer 40 oder das tragbare Informationsendgerät 50 auf
die Zentrale 20 zugreift, authentifiziert die Steuervorrichtung 21 der Zentrale 20 den
Benutzer auf der Basis der übertragenen
Benutzer-ID-Information und des Benutzerkennworts. Die Steuervorrichtung
authentifiziert den Benutzer durch Vergleich der in der Datenbank
24 im Voraus gespeicherten Benutzer-Identifikations-Information
mit der übertragenen
Benutzer-ID-Information und dem Benutzerkennwort, wobei die Benutzerinfor mationsdatenbank 24 benutzt
wird. Wenn der Benutzer authentifiziert wird, überträgt die Steuervorrichtung 21 die
Initial- bzw. ursprüngliche
Bildschirminformation an den Personalcomputer 40 oder das
tragbare Informationsendgerät 50.
Wenn die ursprüngliche Bildschirminformation übertragen
wird, integriert die Steuervorrichtung 21 die in der der
Benutzerinformationsdatenbank 24 gespeicherte Fahrzeug-ID-Information (zum
Beispiel Registriernummer) im Voraus in die ursprüngliche
Bildschirminformation und überträgt diese
ursprüngliche
Bildschirminformation.
-
Wenn
die ursprüngliche
Bildschirminformation von der Zentrale 20 übertragen
wird, wird, wie in 11 gezeigt, die ursprüngliche
Bildschirminformation auf der Anzeigeeinheit des Personalcomputers 40 oder
des tragbaren Informationsendgerätes 50 angezeigt.
Wenn der Benutzer auf die Taste „M" „mein
Fahrzeugtagebuch" drückt, wird
auf der ursprünglichen
Bildschirminformation diese Auswahlinformation an die Zentrale übertragen.
Wenn die Auswahlinformation empfangen wird, extrahiert die Steuervorrichtung
der Zentrale 20 durch Benutzen der Fahrzeug-ID-Information die Ereignisinformation, welche
in Bezug auf die Fahrzeug-ID-Information
gespeichert wird, so dass die obige Fahrzeug-ID-Information mit
der gesamten in der Ereignisinformationsdatenbank 27 gespeicherten
Ereignisinformation übereinstimmt.
Die Steuervorrichtung 21 überträgt an den Personalcomputer 40 oder
das tragbare Informationsendgerät 50 die „mein Fahrzeugtagebuch-Bildschirminformation", welche durch Integration
der extrahierten Ereignisinformation in das vorbestimmte Format
automatisch vorbereitet wird.
-
Wenn
die von der Zentrale 20 übertragene „mein Fahrzeugtagebuch-Bildschirminformation" empfangen wird, ändert der
Personalcomputer 40 oder das tragbare Informationsendgerät 50 die
Anzeigebildschirminformation von der ursprünglichen Bildschirminformation
und zeigt den „mein
Fahrzeugtagebuch-Bildschirm", wie in 12 gezeigt,
an. Durch Benutzen des Personalcomputers 40 oder des tragbaren
Informationsendgerätes 50,
kann der Benutzer auf diese Weise das Datum überprüfen, wann in dem Fahrzeug 10 eine
Abnormität
aufgetreten ist, den Grund für
eine Alarmlampenbeleuchtung und die Beratung.
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Durch
Zugriff auf die Zentrale 20 durch Benutzen des Personalcomputers 40 oder
des tragbaren Informationsendgerätes 50 kann
der Benutzer auch die Fahr zeughändlerinformation
erhalten. Durch Zugriff auf die Zentrale 20 durch Benutzen
des Personalcomputers 40 oder des tragbaren Informationsendgerätes 50 kann
der Benutzer auf die Fahrzeughändlerinformationsdatenbank 26 zugreifen.
Da der Benutzer die Fahrzeughändlerinformation,
das heißt,
Geschäftstage
und Geschäftsstunden, sofern
notwendig abrufen kann, bietet dies eine Annehmlichkeit für den Benutzer.
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Da
der Benutzer die Fahrzeughändlerinformation
gemäß der Benutzerbetätigung erhält, kann ein
Durchsickern privater Information verhindert werden. Zum Beispiel
muss der Fahrzeughändler
die private Benutzerinformation wie eine Email-Adresse oder eine Telefonnummer im Voraus
erhalten, sofern die Fahrzeughändlerinformation
von dem Fahrzeughändler
an den Benutzer einseitig übertragen
wird. Jedoch muss der Fahrzeughändler
die private Information nicht erhalten, da der Benutzer und der
Fahrzeughändler über die
Zentrale 20 miteinander kommunizieren. Deshalb muss die
private Information nicht unnötig
mit dem Fahrzeughändler
geteilt werden. Als ein Ergebnis kann die private Information zuverlässig geschützt werden.
-
Wie
aus der obigen Beschreibung entnommen werden kann, wird gemäß der Ausführungsform verhindert,
dass eine Last auf der Kommunikationsleitung aufgebracht wird, wenn
das Fahrzeug 10 die Alarmlampenbeleuchtungsinformation
an die Zentrale 20 überträgt. Deshalb
kann die Zentrale 20 in Echtzeit feststellen, ob in dem
Fahrzeug 10 eine Abnormität aufgetreten ist, was ein
promptes Zurverfügungstellen
der Gegenmaßnahmen
an den Benutzer ermöglicht.
Nachdem die Alarmlampenbeleuchtungsinformation übertragen worden ist, sammelt
und überträgt das Fahrzeug 10 die
auf die Abnormität
bezogene Fehlerinformation (Diagnoseinformation). Die Zentrale kann
auf diese Weise die Abnormität
im Detail überprüfen, was
es ermöglicht,
dem Benutzer geeignetere Gegenmaßnamen zur Verfügung zu
stellen.
-
Die
Zentrale 20 überträgt die Abnormitätsinformation
im Falle eines Auftretens einer auf der Alarmlampenbeleuchtungsinformation
basierenden Abnormität.
Deshalb kann der Benutzer leicht geeignete Maßnahmen für eine Abnormität treffen.
Die Zentrale überträgt auch
die detaillierte Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
für die
auf der Fehlerinformation (Diagnoseinformation) basierende Abnormität. Deshalb
kann der Benutzer geeignete Maßnahmen
für die
Abnormität
treffen.
-
Da
die Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
und die detaillierte Gegen maßnahmeinformation
durch die bei dem Fahrzeughändler
verantwortliche(n) Personen) vorbereitet werden, können die
Abnormität
betreffende Expertenmeinungen berücksichtigt werden. Deshalb
kann der Benutzer geeignetere Gegenmaßnahmen für die Abnormität treffen.
Für jeden
Abnormitätsgrund
können
geeignete Maßnahmen
individuell getroffen werden, da die verantwortliche(n) Person(en)
die Abnormität
analysieren kann/können.
Deshalb kann der Benutzer geeignetere Gegenmaßnahmen ergreifen. Durch Übertragung
der Fehlerinformation, das heißt,
der Diagnoseinformation von dem Fahrzeug 10, kann der Fahrzeughändler die
Abnormität
präzise
feststellen. Deshalb können
dem Benutzer geeigneten Gegenmaßnahmen
zur Verfügung
gestellt werden.
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Sofern
notwendig, kann die Zentrale 20 die Fehlerinformation (Diagnoseinformation)
von dem Fahrzeug 10 erhalten. Die Zentrale 20 kann
die erhaltene Fehlerinformation (Diagnoseinformation) an den Fahrzeughändlercomputer 30 übertragen.
Deshalb kann die Zentrale 20 die beim dem Fahrzeughändler vorbereitete
detaillierte Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
an den Benutzer zu einer günstigen Zeit übertragen.
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Ferner
sammelt das Fahrzeug 10 die Fehlerinformation (Diagnoseinformation),
wenn es angehalten worden ist. Dies verhindert ein Anwachsen der Last,
die auf die ECU's 16, 17, 18 und 19 aufgebracht wird,
welche die Vorrichtungen steuern, die sich auf die für das Fahren
des Fahrzeugs 10 notwendigen Funktionen, wie das „Fahren,
das Abhalten oder das Kurvenfahren" beziehen. Deshalb kann der Benutzer das
Fahrzeug in geeigneter Weise fahren.
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Ferner
kann das Sammeln der Fehlerinformation (Diagnoseinformation) gestartet
werden, wenn der Benutzer die in der Abnormitätsinformation integrierte Bestelltaste 13b betätigt. Deshalb
kann eine Benutzerabsicht direkt oder indirekt auf die Bestimmung
gerichtet sein, ob die Fehlerinformation (Diagnoseinformation) übertragen
werden soll.
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Durch
Benutzen des Personalcomputers 40 oder des tragbaren Endgerätes 50,
kann auch das Alarmlampenbeleuchtungsereignis überprüft werden. Durch Benutzen eines
Mobiltelefons kann der Benutzer sogar dann, wenn er sich nicht in
dem Fahrzeug befindet, eine Abnormität, welche in dem Fahrzeug 10 aufgetreten
ist, auf diese Weise überprüfen. Durch
Benutzen eines Mobiltelefons oder dergleichen kann auch eine andere
Person als der Benutzer eine Abnormität, welche in dem Fahrzeug 10 aufgetreten
ist, überprüfen. Auf
diese Weise kann auch einen andere Person als der Benutzer den Benutzer über das
Auftreten einer Abnormität
informieren, zum Beispiel, wenn die Alarmlampe 17a des
Fahrzeugs 10 unmittelbar nach Beleuchtung ausschaltet und
der Benutzer nicht von dem Auftreten einer Abnormität unterrichtet
worden ist.
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In
der oben beschriebenen Ausführungsform überträgt die Zentrale 20 die
Abnormitätsinformation auf
der Basis der über
die Kommunikation zwischen der Zentrale 20 und Fahrzeughändlercomputer 30 bei
dem Fahrzeughändler übertragenen
Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
an das Fahrzeug 10. Anstelle dessen kann die Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
bei der Zentrale 20 vorbereitet werden und es kann dann
die Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation übertragen
werden. In diesem Fall wird die Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation in der Zentrale 20 im
Voraus gespeichert, und die Steuervorrichtung 21 der Zentrale 20 kann
die gespeicherte Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation auf
der Basis der Alarmlampenbeleuchtungsinformation und der Fehlerinformation
(Diagnoseinformation) in geeigneter Weise auswählen. Durch Benutzen der ausgewählten Abnormitätsgegenmaßnahmeinformation
bereitet die Steuervorrichtung 21 dann die Abnormitätsinformation
vor und überträgt die Abnormitätsinformation
an das Fahrzeug. Mit diesem Verfahren können dieselben Wirkungen wie
bei denen der oben beschriebenen Ausführungsform erzielt werden.