DE602004008586T2 - Verfahren und vorrichtung mit bedingtem zugang - Google Patents

Verfahren und vorrichtung mit bedingtem zugang Download PDF

Info

Publication number
DE602004008586T2
DE602004008586T2 DE602004008586T DE602004008586T DE602004008586T2 DE 602004008586 T2 DE602004008586 T2 DE 602004008586T2 DE 602004008586 T DE602004008586 T DE 602004008586T DE 602004008586 T DE602004008586 T DE 602004008586T DE 602004008586 T2 DE602004008586 T2 DE 602004008586T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
user
electronic content
authorization
authorization code
content
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE602004008586T
Other languages
English (en)
Other versions
DE602004008586D1 (de
Inventor
Mark E. Boston HERRMANN
Steven N. Boston KANE
Stuart Boston ROSEMAN
Jason Cambridge YANOWITZ
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GameLogic Inc
Original Assignee
GameLogic Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by GameLogic Inc filed Critical GameLogic Inc
Publication of DE602004008586D1 publication Critical patent/DE602004008586D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE602004008586T2 publication Critical patent/DE602004008586T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63FCARD, BOARD, OR ROULETTE GAMES; INDOOR GAMES USING SMALL MOVING PLAYING BODIES; VIDEO GAMES; GAMES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • A63F13/00Video games, i.e. games using an electronically generated display having two or more dimensions
    • A63F13/70Game security or game management aspects
    • A63F13/71Game security or game management aspects using secure communication between game devices and game servers, e.g. by encrypting game data or authenticating players
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q20/00Payment architectures, schemes or protocols
    • G06Q20/30Payment architectures, schemes or protocols characterised by the use of specific devices or networks
    • G06Q20/36Payment architectures, schemes or protocols characterised by the use of specific devices or networks using electronic wallets or electronic money safes
    • G06Q20/367Payment architectures, schemes or protocols characterised by the use of specific devices or networks using electronic wallets or electronic money safes involving electronic purses or money safes
    • G06Q20/3674Payment architectures, schemes or protocols characterised by the use of specific devices or networks using electronic wallets or electronic money safes involving electronic purses or money safes involving authentication
    • A63F13/12
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63FCARD, BOARD, OR ROULETTE GAMES; INDOOR GAMES USING SMALL MOVING PLAYING BODIES; VIDEO GAMES; GAMES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • A63F13/00Video games, i.e. games using an electronically generated display having two or more dimensions
    • A63F13/30Interconnection arrangements between game servers and game devices; Interconnection arrangements between game devices; Interconnection arrangements between game servers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63FCARD, BOARD, OR ROULETTE GAMES; INDOOR GAMES USING SMALL MOVING PLAYING BODIES; VIDEO GAMES; GAMES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • A63F13/00Video games, i.e. games using an electronically generated display having two or more dimensions
    • A63F13/30Interconnection arrangements between game servers and game devices; Interconnection arrangements between game devices; Interconnection arrangements between game servers
    • A63F13/33Interconnection arrangements between game servers and game devices; Interconnection arrangements between game devices; Interconnection arrangements between game servers using wide area network [WAN] connections
    • A63F13/338Interconnection arrangements between game servers and game devices; Interconnection arrangements between game devices; Interconnection arrangements between game servers using wide area network [WAN] connections using television networks
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63FCARD, BOARD, OR ROULETTE GAMES; INDOOR GAMES USING SMALL MOVING PLAYING BODIES; VIDEO GAMES; GAMES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • A63F13/00Video games, i.e. games using an electronically generated display having two or more dimensions
    • A63F13/70Game security or game management aspects
    • A63F13/77Game security or game management aspects involving data related to game devices or game servers, e.g. configuration data, software version or amount of memory
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q30/00Commerce
    • G06Q30/06Buying, selling or leasing transactions
    • G06Q30/0601Electronic shopping [e-shopping]
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63FCARD, BOARD, OR ROULETTE GAMES; INDOOR GAMES USING SMALL MOVING PLAYING BODIES; VIDEO GAMES; GAMES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • A63F2300/00Features of games using an electronically generated display having two or more dimensions, e.g. on a television screen, showing representations related to the game
    • A63F2300/40Features of games using an electronically generated display having two or more dimensions, e.g. on a television screen, showing representations related to the game characterised by details of platform network
    • A63F2300/401Secure communication, e.g. using encryption or authentication
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63FCARD, BOARD, OR ROULETTE GAMES; INDOOR GAMES USING SMALL MOVING PLAYING BODIES; VIDEO GAMES; GAMES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • A63F2300/00Features of games using an electronically generated display having two or more dimensions, e.g. on a television screen, showing representations related to the game
    • A63F2300/40Features of games using an electronically generated display having two or more dimensions, e.g. on a television screen, showing representations related to the game characterised by details of platform network
    • A63F2300/407Data transfer via internet
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63FCARD, BOARD, OR ROULETTE GAMES; INDOOR GAMES USING SMALL MOVING PLAYING BODIES; VIDEO GAMES; GAMES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • A63F2300/00Features of games using an electronically generated display having two or more dimensions, e.g. on a television screen, showing representations related to the game
    • A63F2300/40Features of games using an electronically generated display having two or more dimensions, e.g. on a television screen, showing representations related to the game characterised by details of platform network
    • A63F2300/409Data transfer via television network
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63FCARD, BOARD, OR ROULETTE GAMES; INDOOR GAMES USING SMALL MOVING PLAYING BODIES; VIDEO GAMES; GAMES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • A63F2300/00Features of games using an electronically generated display having two or more dimensions, e.g. on a television screen, showing representations related to the game
    • A63F2300/50Features of games using an electronically generated display having two or more dimensions, e.g. on a television screen, showing representations related to the game characterized by details of game servers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63FCARD, BOARD, OR ROULETTE GAMES; INDOOR GAMES USING SMALL MOVING PLAYING BODIES; VIDEO GAMES; GAMES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • A63F2300/00Features of games using an electronically generated display having two or more dimensions, e.g. on a television screen, showing representations related to the game
    • A63F2300/50Features of games using an electronically generated display having two or more dimensions, e.g. on a television screen, showing representations related to the game characterized by details of game servers
    • A63F2300/53Features of games using an electronically generated display having two or more dimensions, e.g. on a television screen, showing representations related to the game characterized by details of game servers details of basic data processing
    • A63F2300/532Features of games using an electronically generated display having two or more dimensions, e.g. on a television screen, showing representations related to the game characterized by details of game servers details of basic data processing using secure communication, e.g. by encryption, authentication
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63FCARD, BOARD, OR ROULETTE GAMES; INDOOR GAMES USING SMALL MOVING PLAYING BODIES; VIDEO GAMES; GAMES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • A63F2300/00Features of games using an electronically generated display having two or more dimensions, e.g. on a television screen, showing representations related to the game
    • A63F2300/50Features of games using an electronically generated display having two or more dimensions, e.g. on a television screen, showing representations related to the game characterized by details of game servers
    • A63F2300/55Details of game data or player data management
    • A63F2300/5513Details of game data or player data management involving billing

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Verfahren und Systeme zur Bereitstellung eines bedingten Zugriffs auf elektronischen Content (Inhalte).
  • Stand der Technik
  • Fernsehprogramme (TV) und andere Arten von Rundfunkdiensten werden dem Publikum in der Regel über ein Abonnement von den entsprechenden Dienstanbietern, wie Kabel- und Satelliten-TV-Anbietern, zur Verfügung gestellt. Die Programminhalte umfassen in der Regel lokale Rundfunk- und Kabel-TV-Programme, Bezahlprogramme ("Pay-per-view" – PPV) und zusätzliche Dienstleistungen, wie Musik und interaktive TV-Programme (iTV), beispielsweise Spiele. Zur Implementierung geeigneter Zugriffsbeschränkungen für einzelne Kunden in Entsprechung zu den Contents, für die sie bezahlt haben, werden die Rundfunksignale verschlüsselt oder chiffriert, und der Service-Provider (Dienstanbieter) stellt jedem Kunden eine elektronische Set-Top-Box (STB) mit bestimmten Entschlüsselungsfähigkeiten zur Verfügung, um den Kunden zu ermöglichen, auf jene Programme in unverschlüsselter Form zuzugreifen, für die sie bezahlt haben. In der Rundfunkbranche wird das selektive Entschlüsseln der Rundfunksignale allgemein als "Bedingter Zugriff" ("Conditional Access" – CA) bezeichnet, und die Programmierung bzw. andere Dienstleistungen, die auf diese Weise von den Dienstleistungsempfängern entschlüsselt werden müssen (z.B. PPV-Programme) werden vielfach als CA-Dienste bezeichnet, wie beispielsweise offenbart in EP 0723371 und XP 000559450.
  • Zur Implementierung einer Conditional-Access-Kontrolle werden unterschiedliche, von Rundfunksignalen übertragene Programminhalte in der Regel unter Anwendung unterschiedlicher Verschlüsselungsschemata verschlüsselt. Beispielsweise wird der Programminhalt eines PPV-Filmkanals normalerweise anders verschlüsselt als der eines PPV-Sportkanals, so dass ein separates Entschlüsselungsschema nötig ist, um auf die entschlüsselten Inhalte der einzelnen PPV-Kanäle zugreifen zu können. Anderseits ist eine STB normalerweise mit einigen Einsteckplätzen ausgerüstet, deren jeder eine physische Karte aufnehmen kann, z.B. eine PCMCIA-Karte oder einer Smartcard. Jede elektronische Karte ermöglicht der STB die Entschlüsselung oder Dechiffrierung des Inhalts einer beschränkten Kanalanzahl. Durch Bereitstellung der geeigneten Karte(n) in den STBs je nach den einzelnen Abonnements können die Dienstanbieter die Programminhalte kontrollieren, auf die die einzelnen Kunden dem entsprechend zugreifen können.
  • Ältere Systeme, die einen bedingten Zugriff durchführen, erfordern das Einfügen von Sperren oder Filtern in der Leitung zwischen dem Dienstanbieter und der STB. Möglicherweise benötigt jeder Kanal oder jedes Kanalpaket eine eigene Sperre bzw. einen eigenen Filter. Je nach der Art des Systems können die Sperren oder Filter außerhalb an der Abzweigung von der allgemeinen Leitung für einen bestimmten Benutzer bis zu irgendeiner Stelle an der Rückseite der STB angeordnet sein.
  • In U.S.-Patent Nr. 6,154,206 und in der darauf Bezug nehmenden Technik werden CA-Systeme und Verfahren offenbart, die eine zweite Frequenz zum Senden der Entschlüsselungsinformationen gleichzeitig mit dem verschlüsselten Rundfunksignal auf einem regulären Kanal benützen. Diese Methode wird in der Fachwelt als Out-of-Band-Verarbeitung (OOB) bezeichnet.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es besteht ein Bedarf nach neuen Verfahren und Systemen zur Durchführung eines bedingten Zugriffs auf elektronische Inhalte.
  • Die Erfindung wird in den Ansprüchen definiert. Die Funktion und der Vorteil der vorliegenden Erfindung werden aus den nachstehend beschriebenen Beispielen besser verständlich. Die folgenden Beispiele sollen die Vorteile der vorliegenden Erfindung illustrieren, stehen aber nicht für den gesamten Geltungsbereich der Erfindung.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist ein Fließdiagramm eines Verfahrens zum Erlangen eines Zugriffs auf elektronische Inhalte gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ist ein Blockdiagramm, in dem grundlegende Komponenten eines bedingten Zugriffsystems gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt sind;
  • 3 ist ein Blockdiagramm, in dem grundlegende Komponenten eines Zahlungs-Teilsystems gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt sind;
  • 4 ist ein Blockdiagramm, in dem grundlegende Komponenten eines Anzeige-Teilsystems gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt sind;
  • 5 ist ein Blockdiagramm eines Mehrzweck-Computersystems, auf dem unterschiedliche Aspekte der vorliegenden Erfindung implementiert werden können; und
  • 6 ist ein Computerdatenspeichersystem, das in Verbindung mit unterschiedlichen Aspekten der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird ein neues Conditional-Access-Verfahren für den Zugriff auf elektronische Inhalte geschaffen. Unterschiedliche Aspekte der Erfindung können dazu verwendet werden, auf jegliche Informationen zuzugreifen, einschließlich – ohne darauf beschränkt zu sein – interaktiver TV-Programme und Web-Contents, oder auf Software-Programme, Spiele, Musik oder andere elektronische Inhalte.
  • Die bestehenden Conditional-Access-Verfahren haben zahlreiche unterschiedliche Nachteile. Diese Nachteile können beispielsweise die Verwendung teurer zusätzlicher Kanäle oder Frequenzen zum Versenden von Zugriffs-Codes, Schlüsseln, "Seeds" und/oder Tabellen umfassen, die auch die Anzahl nutzbarer Kanäle für Inhalte reduziert, oder die Verwendung leicht kopierbarer Smartcards, Sperren oder Filter zum Verschlüsseln und Entschlüsseln (Chiffrieren und Dechiffrieren) von Signalen. Andere Verfahren erfordern möglicherweise das Versenden des erlaubten Zugriffs für jeden Knoten auf einem Netzwerk in einem langen und teuren Datenstrom, der in den Content-Datenstrom integriert ist. Weitere Verfahren verlangen möglicherweise die Zweiwegkommunikation zwischen jeder einzelnen STB und dem Netzwerk, was zu einer Steigerung der Komplexitätserfordernisse von STB, Sender und Netzwerk führen kann.
  • Ein großer Nachteil dieser Verfahren besteht darin, dass sie erfordern, dass der Kabelbetreiber Methoden zur Durchführung eines bedingten Zugriffs (CA) implementiert und kontrolliert. Diese notwendige Kontrolle erfordert, dass der Kabelbetreiber Hardware und/oder Software implementiert und Personal beschäftigt, um einem Kunden (z.B. einem Nutzer des Contents) den Zugriff zu einem bestimmten Programm zu ermöglichen. Ein Aspekt der Erfindung kommt jedoch zu der Erkenntnis, dass es für einen Content-Anbieter vorteilhaft wäre, wenn er zur Zugriffskontrolle auf die Programme in der Lage wäre, ohne dass der Kabelbetreiber intervenieren oder daran auch nur teilnehmen müsste. Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist einem Anbieter die Kontrolle des Zugriffs auf Content durch einen Kunden erlaubt.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung werden einem Benutzer elektronische Inhalte gemeinsam mit Autorisierungsinformationen zur Verfügung gestellt. Die elektronischen Inhalte können (z.B. über ein Kommunikationsnetz) zum Benutzer heruntergeladen werden, und der Benutzer kann die Autorisierungsinformationen dazu benützen, auf die elektronischen Inhalte zuzugreifen.
  • In 1 ist ein Beispielverfahren zur Durchführung des bedingten Zugriffs gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Das Verfahren 310 kann mit einem Spieler beginnen, der dafür bezahlt oder ein Abonnement abschließt, um ein Spiel zu spielen (Schritt 300). Ein Spieler kann für Inhalte im interaktiven TV mit jeder bekannten Methode bezahlen, z.B. über das Telefon, das Internet, Kassier und/oder Pay-per-View und hierfür jede bekannte Bezahlart verwenden, einschließlich Barzahlung, Kreditkarte und/oder ein Kundenkonto. Die Methoden zur Annahme von Bezahlungen für interaktiven TV-Inhalt sind allgemein bekannt. Zwar zeigt das Verfahren 310 ein Verfahren für den bedingten Zugriff zum Ansehen eines Spiels im interaktiven TV, doch ist zu beachten, dass ähnliche Verfahren auch für den bedingten Zugriff (CA) zum Herunterladen, Anzeigen oder Benützen von Software und anderen elektronischen Inhalten gemäß unterschiedlichen Aspekten der Erfindung angewendet werden können und dass die Erfindung nicht auf einen bestimmten Inhalt (Content) beschränkt ist.
  • In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung können die Spieler mehrere aufeinander folgende Spiele abonnieren. Das heißt, der Spieler bezahlt ein Mal, um mehrere aufeinander folgende Spiele zu spielen (z.B. durch den Erwerb eines Teilnahme-Abonnements). Der Spieler kann auch wählen, sein (ihr) Abonnement automatisch verlängern zu lassen.
  • Nach einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung kann der Spieler in eine Spielanwendung auch unter Nutzung einer alternativen Teilnahmemethode ("alternative method of entry" – AMOE) einsteigen. AMOE ist eine verfügbare Teilnahmemethode, welche die Teilnahme an einem Gewinnspiel ohne einen Kauf ermöglicht; Gewinnspiele werden in der Regel als Werbe- oder Marketinginstrumente eingesetzt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Person, die per AMOE an einem Gewinnspiel teilnimmt, die selben Chancen auf den Gewinn der ausgeschriebenen Preise hat.
  • Bei einer verbreiteten AMOE-Methode wird von der Person, die an der Teilnahme am Gewinnspiel interessiert ist, eine Postkarte mit Namen, Adresse oder anderen Kontaktdaten eingesendet. Eine andere AMOE-Methode funktioniert über die Anmeldung an einer freien Internet-Website und die kostenlose Mitteilung der verlangten Daten. Eine AMOE-Teilnahme kann mit zahlreichen weiteren Methoden durchgeführt werden. Bei den meisten Gewinnspielen wird die Anzahl begrenzt, in der eine Person oder Familie mittels AMOE an einem Gewinnspiel teilnehmen kann.
  • Nachdem der Spieler bezahlt oder sich bei einem Spiel angemeldet hat, kann der Spielcomputer in Schritt 302 einen Autorisierungscode für den Spieler wählen. Der Autorisierungscode kann auf jede mögliche Weise gewählt werden. Der Autorisierungscode kann beispielsweise nach dem Zufallsprinzip generiert, seriell aus einer Liste ausgewählt oder mit Hilfe eines oder mehrer Teile der Spielerdaten generiert werden. Im Schritt 330 wird der Spieler über den Autorisierungscode informiert. Der Spieler kann auf jede Art über den Autorisierungscode informiert werden, einschließlich einer persönlichen Verständigung, per E-Mail, per regulärer Post oder mündlich (z.B. übers Telefon). Als Alternative zu Schritt 302 und 330 kann der Spieler dazu aufgefordert werden, einen Autorisierungscode zu wählen, und der Spieler gibt diesen selbst ein (oder der Autorisierungscode wird für ihn/sie in seinem/ihrem Namen in den Spielcomputer eingegeben). Wenn zur Generierung des Autorisierungscodes Spielerdaten verwendet werden, wird der Spiele als weitere Alternative von einem Spielbetreiber oder einer anderen Einheit nicht über seinen/ihren Autorisierungscode informiert (weshalb Schritt 330 unter Umständen nicht notwendig ist), sondern nach seinen/ihren Spielerdaten gefragt, wenn er/sie (z.B. per iTV) auf das Spiel zugreift (Schritt 332).
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel können Handlungen, die in den Kästen 300, 302 und 330 ausgeführt werden, in einer einzelnen Transaktion oder Sitzung stattfinden. Beispielsweise kann ein Spieler sich für ein oder mehrere Spiele bei einem Kassier anmelden, der Kassier gibt die Daten in den Spielcomputer mit einer Benutzeroberfläche ein, und der Spielcomputer generiert den Autorisierungscode und druckt den Code auf der Rechnung aus, die der Kassier an den Spieler stellt. In einem anderen Beispiel bezahlt der Spieler, um ein Spiel zu spielen, unter Verwendung des Telefons und eines automatisierten Digitaltelefonsystems (DTMF), wobei der Autorisierungscode durch eine elektrische Stimme vom Spielcomputer dem Spieler übermittelt wird.
  • Für unsere Zwecke ist eine "Benutzerschnittstelle" oder "UI" eine Schnittstelle zwischen einem menschlichen Benutzer und einem Computer, die eine Kommunikation zwischen einem Benutzer und einem Computer ermöglicht. Die Uls umfassen grafische Benutzerschnittstellen (GUI), einen Anzeigebildschirm, eine Maus, eine Tastatur, einen Trackball, ein Mikrofon (das beispielsweise in Verbindung mit einem Stimmerkennungssystem verwendet wird), einen Lautsprecher, einen Touch Screen, ein Telefon, eine Spielesteuerung (z.B. einen Joystick) usw., und Kombinationen von diesen.
  • Es ist aber möglich, dass die Ausführung der Handlungen an den Kästen 300, 302 und 330 in einer einzigen Transaktion oder Sitzung gar nicht erwünscht ist, vor allem aus Sicherheitsgründen. Beispielsweise könnte einem Spieler, der ein Pay-per-View-System im TV-Netzwerk zur Teilnahme an Spielen benützt, der Autorisierungscode automatisch per E-Mail auf ein Account zugesendet werden, anstatt den Code über TV mitzuteilen. Als Alternative dazu kann der Automatisierungscode eines Spielers, der sich als Teilnehmer anmeldet, auch automatisch von dem Set-Top-Box-Identifikator festgelegt werden.
  • In Schritt 304 konvertiert der Spielcomputer den Autorisierungscode in einen Bitstream. Die Autorisierungscode-Konvertierung durch den Spielcomputer folgt einem Algorithmus, der ebenfalls im Spielprogramm bereitgestellt wird. Der mit dem Autorisierungscode assoziierte Bitstream kann auch beliebige Zusatzinformationen enthalten. Solche zusätzlichen Informationen können beispielsweise eine Spieler-ID, eine Abo-Anfangszeit eine Abo-Endzeit eine Abonnementsdauer und/oder eine Abonnementstufe umfassen.
  • Der Spielcomputer fügt dann den Autorisierungs-Spielcode-Bitstream in den Spielkanaldatenstrom ein und sendet den Datenstrom durch ein interaktives TV-System oder Netzwerk (z.B. in Schritt 306). Die Bitstream-Einfügung kann an jedem Punkt im Datenstrom stattfinden, kann an spezifischen Anschlussstellen im Datenstrom erforderlich sein und/oder kann gemäß einem ganz bestimmten Plan erfolgen. Jeder Autorisierungscode-Bitstream kann als einzelne Einheit eingefügt oder mit den Autorisierungscode-Bitstreams anderer Spieler gebündelt werden. Es ist zu beachten, dass der Autorisierungscode in jeden Abschnitt des Bitstreams eingefügt werden kann, und die Erfindung ist nicht auf eine bestimmte Stelle beschränkt.
  • Zur Autorisierung der elektronischen Inhalte (z.B. eines Spielprogramms) wird ein Vergleich zwischen dem vom Benutzer eingegebenen Code und dem an den Benutzer übertragenen Authentifizierungscode vorgenommen (z.B. durch Einfügen der Daten in den Bitstream). Wenn der Code nicht passt, darf der Benutzer auf den Inhalt nicht zugreifen. Passt der Code, erhält der Benutzer den Zugriff. Der Inhaltsanbieter kann den Zugriff durch den Benutzer ohne Intervention des Kabelbetreibers kontrollieren, beispielsweise durch Abbrechen der Codeübermittlung im Bitstream oder durch Ändern des übertragenen Codes. Das System, auf dem der Inhalt angezeigt wird, kann so konfiguriert sein, dass der Zugriff verweigert wird, wenn ein anderer Code einlangt oder wenn die Code-Informationen nicht innerhalb einer bestimmten Zeitdauer ankommen (z.B. einer Spielsitzung).
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel kann der Autorisierungscode auch nur für eine kurze Zeitdauer aktiv sein. Diese periodische Aktivierung kann durchgeführt werden, um eine Entwendung aktiver Autorisierungscodes zu verhindern ("Piraterie"). In einem Ausführungsbeispiel kann der Benutzer über die Aktivierungsdauer für den Autorisierungscode informiert werden. Eine periodische Aktivierung kann auch für die Kontrolle des Programmzugangs durch den Spielbetreiber vorteilhaft sein. Beispielsweise kann eine Zeitdauer, während der ein Autorisierungscode aktiv sein kann, die Dauer eines Programms sein (z.B. ein Spiel, eine Spieleserie, eine angezeigte Show usw.), oder auch ein Teil davon. Es ist zu beachten, dass jegliche Zeitperiode als Aktivierungsperiode herangezogen werden kann und die Erfindung folglich nicht auf eine bestimmte Periode beschränkt ist.
  • Vorzugsweise werden die in den Schritten 300 bis 330 ausgeführten Handlungen von einem Spielbetreiber unabhängig von einem TV-Netzwerkbetreiber koordiniert und abgewickelt. Der Vorteil, wenn ein Spielbetreiber die in den Kästen 300-330 vorgenommenen Handlungen abwickelt, besteht darin, dass der Netzwerkbetreiber sich nicht um Aufspaltungen oder Einfügungen von Informationen in den Datenstrom des Spielbetreibers und um die damit verbundene Ausrüstung kümmern braucht. Der Spielbetreiber bewahrt auf diese Weise auch die Integrität seines Datenstroms von seinem Computersystem zum Spieler und ist in der Lage, den Zugriff auf seine Programmierung ohne Eingreifen des Netzwerkbetreibers zu kontrollieren. So kann der Spielbetreiber den Zugriff auf seine Inhalte unabhängig von einem TV-Netzwerkbetreiber (z.B. einem Kabel-, Satelliten oder anderen Programmanbieter) kontrollieren.
  • Der Datenstrom kann ohne Verschlüsselung vom Spielbetreiber auf den Spieler übertragen werden. Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung wird ein System geschaffen, bei dem die Notwendigkeit einer Datenverschlüsselung im übertragenen Signal wegfällt. Da insbesondere die heruntergeladene Spielsoftware erst aktiv ist (und deshalb den Video-Content vom Datenstrom generieren kann), nachdem ein Autorisierungscode empfangen wurde, erübrigt sich die Verschlüsselung des Datenstroms. Allerdings kann die Verschlüsselung des Datenstroms für zusätzliche Sicherheit nach wie vor wünschenswert sein.
  • Nachdem der Spieler seinen Autorisierungscode vom Spielcomputer erhalten hat, kann er mit Hilfe einer Set-Top-Box (z.B. in Schritt 350) in den Spielekanal einsteigen. Die STB kann das Spielprogramm auch von dem Datenstrom herunterladen, der über den eingestellten Kanal gesendet wird (z.B. in Schritt 352). Das Spielprogramm kann an jedem Punkt vor und während des Prozesses 310 herunter geladen oder aktualisiert werden.
  • Im Schritt 332 gibt der Spieler seinen Autorisierungscode in die STB ein (z.B. durch Verwendung von Steuerungen in Verbindung mit der STB), und das Spielprogramm konvertiert den Autorisierungscode im Schritt 354 zu einem Bitstream. Im Schritt 356 überwacht das in der STB ausgeführte Spielprogramm (kontinuierlich, periodisch nach einem Schema oder an anderen Punkten oder Frequenzen) den in den Spielkanal-Datenstrom vom Spielcomputer in Schritt 306 eingefügten Autorisierungscode-Bitstream. Nachdem das Spielprogramm in der STB den Autorisierungscode-Bitstream erfasst hat, wird das Spielprogramm (in Schritt 360) aktiviert, und der Spielkanal-Datenstrom wird vom Spielprogramm in darstellbaren Inhalt konvertiert, und der Spieler betrachtet das Spiel im Schritt 362.
  • Als Alternative zu den in den Schritten 354 und 356 ausgeführten Vorgängen kann das Spielprogramm den Datenstrom auch konstant überwachen und interpretieren. Wenn das Spielprogramm den interpretierten Datenstrom feststellt, der zum Autorisierungscode für den Spieler passt, wird das Spielprogramm im Schritt 360 aktiviert.
  • Der Prozess 310 ist nur eine beispielhafte Methode zur Durchführung eines bedingten Zugriffs gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. Ein solches illustratives Ausführungsbeispiel ist nicht geeignet, den Geltungsbereich der Erfindung einzuschränken, zumal zahlreiche andere Implementierungen bedingter Zugriffe, beispielsweise Variationen des Prozesses 310, möglich sind und ebenfalls in den Geltungsbereich der Erfindung fallen.
  • Beispielsweise kann anstelle eines Autorisierungscodes ein Passwort, eine Benutzeridentifikation, eine STB-Adresse oder jede andere Spieleridentifikation verwendet werden. Keiner der nachstehend angemeldeten Ansprüche ist geeignet, auf eine bestimmte Implementierung eines bedingten Zugriffs beschränkt zu werden, es sei denn, der Anspruch enthält selbst eine Einschränkung unter ausdrücklichem verweise auf eine bestimmte Implementierung.
  • Der Prozess 310 kann zusätzliche Vorgänge umfassen. Außerdem ist die Reihenfolge der Vorgänge im Zuge des Prozesses 310 nicht auf die in 1 dargestellte Reihenfolge beschränkt, d.h. die Vorgänge können auch in anderen Reihenfolgen durchgeführt werden, und eine oder mehrere der Vorgänge des Prozesses 310 können hintereinander (seriell) oder parallel mit einer oder mehreren anderen Vorgänge oder Teilen davon durchgeführt werden. Beispielsweise können die in den Schritten 302 und 350 durchgeführten Vorgänge oder Teile davon parallel durchgeführt werden, die im Schritt 332 durchgeführten Vorgänge können zu jedem Zeitpunkt vor den im Schritt 354 durchgeführten Vorgänge vorgenommen werden, und die in den Schritten 350 und 352 durchgeführten Vorgänge können hintereinander zwischen Vorgängen durchgeführt werden, die in Durchführung des Prozesses 310 in den Schritten 330 und 332 vorgenommen werden.
  • Der Prozess 310 ist lediglich ein illustratives Ausführungsbeispiel eines bedingten Zugriffs. Ein solches illustratives Ausführungsbeispiel ist nicht geeignet, den Geltungsbereich der Erfindung einzuschränken, zumal zahlreiche andere Implementierungen bedingter Zugriffe, beispielsweise Variationen des Prozesses 310, möglich sind und ebenfalls in den Geltungsbereich der Erfindung fallen. Beispielsweise kann der Prozess 310 dazu dienen, einen Zugriff zum Herunterladen und Zugreifen auf Software, Musik oder andere Daten/Inhalte im Internet oder in anderen Netzwerken zu schaffen. Keiner der nachstehend ausgeführten Ansprüche soll auf eine bestimmte Implementierung des bedingten Zugriffs beschränkt sein, es sei denn, der Anspruch enthält selbst eine Einschränkung unter ausdrücklichem Verweis auf eine bestimmte Implementierung.
  • Der Prozess 310, Vorgänge daraus und unterschiedliche Ausführungsbeispiele und Variationen dieser Methoden und Vorgänge können einzeln oder in Kombination von Computerlesbaren Signalen definiert werden, die konkret auf einem Computer-lesbaren Medium verkörpert sind, beispielsweise auf einem Permanentspeichermedium, einem Chipspeicherelement oder einer Kombination daraus. Solche Signale können beispielsweise Befehle als Teil eines oder mehrerer Programme definieren, die infolge ihrer Ausführung durch einen Computer diesem die Anweisung geben, eine oder mehrere der hier beschriebenen Verfahren oder Vorgänge und/oder unterschiedliche Ausführungsbeispiele, Variationen und Kombinationen derselben auszuführen. Solche Befehle können in unterschiedlichen Programmiersprachen geschrieben sein, beispielsweise in Java, Visual Basic, C, C# oder C++, Fortran, Pascal, Eiffel, Basic, COBOL, usw., oder in unterschiedlichen Kombinationen derselben. Das Computer-lesbare Medium, auf dem solche Befehle gespeichert sind, kann auf einer oder mehreren Komponenten des unten beschriebenen Systems 100 installiert und über eine oder mehrere solcher Teilkomponenten verteilt sein.
  • Das Computer-lesbare Medium kann transportierbar sein, so dass die darauf gespeicherten Befehle auf jede Computersystemressource geladen werden können, um die hier diskutierten Aspekte der vorliegenden Erfindung zu implementieren. Zudem sollte beachtet werden, dass die oben beschriebenen, auf dem Computer-lesbaren Medium gespeicherten Befehle nicht auf Befehle beschränkt sind, die als Teil eines Anwendungsprogramms ausgebildet sind, das auf einem Host-Computer ausgeführt wird. Vielmehr können die Befehle als beliebiger Computercode-Typ (z.B. Software oder Mikrocode) ausgebildet sein, der dazu verwendet werden kann, einen Prozessor zur Implementierung der oben erörterten Aspekte der vorliegenden Erfindung zu programmieren.
  • Es ist zu beachten, dass eine einzelne Komponente oder eine Zusammenfassung mehrerer Komponenten eines Computersystems, beispielsweise des unten in Bezug auf 5 und 6 beschriebenen Computersystems, welche die oben beschriebenen Funktionen ausführen, allgemein als ein oder mehrere Steuerungen betrachtet werden können, welch die oben erörterten Funktionen steuern. Die eine oder mehreren Steuerungen können auf vielfältige Weise implementiert werden, etwa mit dedizierter Hardware oder unter Verwendung eines Prozessors, der mittels eines Mikrocodes oder einer Software zur Ausführung der oben genannten Funktionen programmiert wird.
  • Wie in 2 dargestellt, kann ein Computersystem, das ein Verfahren für den bedingten Zugriff gemäß unterschiedlichen Ausführungsbeispielen ausführt, zwei oder mehr Komponenten umfassen. Ein System kann die Bezahlung, das Abonnement und/oder die AMOE-Teilnahme durch die Benutzer abwickeln, um diesen das Spielen, die Arbeit mit elektronischen Inhalten oder das Herunterladen von Software oder Musik zu ermöglichen; ein anderes System wickelt möglicherweise die Generierung und das Versenden der Video-Contents ab. Das Computersystem kann auch über eine Direktleitung oder ein Netzwerk mit anderen Computersystemen verbunden sein, einschließlich Systemen für Fremdanbieter von Software, um die Abwicklung von Auszahlungen (z.B. Gewinne), Casino- oder Hotel-Kundenbindungsprogrammen, Reservierungen, Zimmer-TV-Konsum oder Spielhallen-Kiosks durchzuführen. Unter Anwendung einer oder mehrerer der nachstehend beschriebenen Systemkomponenten können Verbindungen zu anderen Computersystemen hergestellt werden.
  • Eine Bezahlsystemkomponente kann eines oder viele einer Anzahl allgemein bekannter Systeme umfassen. Beispielsweise kann ein Benutzer in der Lage sein, für ein oder mehrere Spiele zu bezahlen, indem er über das Telefon mit einer Callcenter-Mitarbeiterin spricht, die den Benutzer, die Bezahlung und die Teilnahmedaten über eine Benutzerschnittstelle in einen Computer eingibt. In dem Computer können die Benutzer-, Bezahl- und Teilnahmedaten in einer Datenstruktur gespeichert werden, die in einem Speicher des Computersystem abgelegt ist. Unter einer "Datenstruktur" verstehen wir eine Anordnung von Daten, die durch Computer-lesbare Zeichen definiert sind. Diese Signale können von einem Computersystem gelesen, auf einem mit einem Computersystem assoziierten Medium (z.B. in einem Speicher, auf einer Festplatte usw.) gespeichert und über ein Kommunikationsmedium, wie beispielsweise ein Netzwerk, auf ein oder mehrere andere Computersysteme übertragen werden.
  • Die Benutzerdaten können auch in eine Bezahlsystemkomponente eingegeben werden. Zu den einzugebenden Benutzerdaten können Name, Adresse, Telefonnummer und Alter gehören. Die Bezahldaten können die Kreditkartennummer oder Kundenkontoinformationen umfassen. Die Teilnahmedaten können ein Datum und eine Uhrzeit der ersten Spielsitzung, eine Anzahl der zu absolvierenden Spielsitzungen, eine Anzahl der Einzelspiele pro Spielsitzung und einen Einsatz pro Spiel umfassen. Auf Basis der eingegebenen Bezahl- und Teilnahmedaten kann die Callcenter-Mitarbeiterin die Gültigkeit der Bezahldaten verifizieren, und dass ausreichend Guthaben oder Geld für die gewünschte Teilnahme des Benutzers vorhanden sind.
  • Ein ähnliches System kann für Benutzer existieren, die ihre Daten per Post oder Postkarten-AMOE eingeben, nur dass dann das Callcenter durch ein Postcenter ersetzt wird, in dem die Mitarbeiter(innen) die Informationen über eine Benutzerschnittstelle in eine Datenstruktur eingeben. Beispielsweise kann ein Kassier, der in einem Casino mit Benutzern arbeitet, die ihre Spiele bar bezahlen, auch die Möglichkeit haben, über die Benutzerschnittstelle eines Computersystems Benutzer-, Konto- und Teilnahmedaten einzugeben.
  • Computersysteme oder Bezahlmaschinen zur Bearbeitung elektronischer oder Online-Bezahlungen können ebenfalls verwendet werden. Solche Systeme sind allgemein bekannt und umfassen beispielsweise iKobo, Verisign und andere Systeme. Mit einem derartigen System interagiert ein Benutzer unmittelbar mit der Benutzerschnittstelle, um Informationen in die Bezahldatenstruktur einzugeben, die auf ein oder mehrere Bezahlsysteme (z.B. PayPal) übertragen werden können. Solche Benutzerschnittstellen sind allgemein bekannt; Beispiele hierfür sind Kiosks, Pay-per-View-TV über ein POP-Netzwerk und Personalcomputer, die das Internet oder ein anderes Netzwerk über das Telefon, eine Funkverbindung oder eine LAN-Verbindung nutzen.
  • Eine Bezahlmaschine kann auch den Autorisierungscode für den Benutzer generieren und in einer zugeordneten Datenstruktur speichern. Eine Bezahlmaschine kann dem Benutzer oder der Benutzerin auch seinen/ihren Autorisierungscode mitteilen, indem der Code über das Netzwerk zur Anzeige auf der Benutzeroberfläche zurück gesendet wird. Wenn der Benutzer unter Verwendung einer Benutzerschnittstelle direkt bezahlt, kann der Spieler den Autorisierungscode selbst lesen. Ansonsten kann der Spieler den Autorisierungscode von einem Kassier, einem Callcenter oder einem Postcenter erhalten. Andere Verständigungsmethoden können ebenfalls verwendet werden, einschließlich Post, E-Mail oder Fax.
  • Unterschiedliche Bezahlsysteme und die unterschiedlichen Benutzerschnittstellen können auf Computersystemen angeordnet sein, die über ein Netzwerk mit dem/den Computersystem(en) verbunden sind, wo die Daten einschließlich der Spieler-, Konto- und Teilnahmedaten gespeichert sind. Unter einem "Netzwerk" oder einem "Kommunikationsnetzwerk" verstehen wir für unsere Zwecke eine Gruppe aus zwei oder mehr Geräten, die durch ein oder mehrere Abschnitte von Übertragungsmedien miteinander verbunden sind, auf denen zwischen den Geräten Kommunikation stattfinden kann. Jedes Segment kann eines aus einer Mehrzahl von Übertragungsmedienarten sein, darunter ein oder mehrere elektrische oder optische Leiter oder Kabel aus Metall und/oder Glasfaser, Luft (z.B. bei Funkübertragung über Trägerwellen) oder jede Kombination dieser Übertragungsmedien.
  • Das Voranstehende ist lediglich ein illustratives Ausführungsbeispiel einer Bezahlsystemkomponente. Eine derartiges illustratives Ausführungsbeispiel ist nicht geeignet, den Geltungsbereich der Erfindung zu beschränken, zumal zahlreiche andere Implementierungen des Bezahlsystems, beispielsweise Variationen der Online-Bezahlung, möglich sind und in den Geltungsbereich der Erfindung fallen. Beispielsweise kann eine Bezahlsystemkomponente Innenraum-TV-Systeme verwenden. Als weiteres Beispiel einer Bezahlsystemvariation kann der Autorisierungscode mit der unten beschriebenen Datenmaschine anstelle einer Bezahlmaschine generiert werden. Eine Datenmaschine kann die Benutzerdatenbank überwachen und einen Autorisierungscode generieren, wenn ein neuer Benutzer gefunden wird. Die Datenmaschine kann dann den Autorisierungscode in der Bezahl-Datenstruktur speichern und, wie bereits erwähnt, eine Bezahlmaschine kann den Autorisierungscode sodann versenden und auf einer Benutzerschnittstelle anzeigen. Keiner den unten aufgeführten Ansprüche kann auf eine bestimmte Implementierung eines Bezahlsystem beschränkt werden, es sei denn, der Anspruch enthält eine Beschränkung, die ausdrücklich auf eine ganz bestimmte Implementierung verweist.
  • Ein Anzeigesystem kann eine Anzahl von Komponenten zur Ausführung spezifischer Funktionen umfassen. Wie in 4 dargestellt, können die Komponenten für ein Spielanzeigesystem ein Speichersystem oder Geräte umfassen, die Datenstrukturen speichern, welche Spielvariationen, Informationen über die aktuelle Spielsitzung, den Verlauf der aktuellen Spielsitzung und den Gewinnverlauf umfassen. Das Anzeigesystem kann auch Komponenten umfassen, die für den Zugriff auf die Bezahldatenstrukturen verwendet werden. Nach unterschiedlichen Ausführungsbeispielen der Erfindung kann die Datenstruktur herunterladbare Video-, Musik-, Software- oder andere elektronische Inhalte enthalten.
  • Das Anzeigesystem kann auch eine Datenmaschine umfassen. In einem Beispiel kann die Datenmaschine die elektronischen Inhalte assemblieren, die heruntergeladen oder angezeigt werden sollen, und Autorisierungscodes und andere Informationen anhängen oder einfügen. In einem Spielsystem kann die Datenmaschine auch ein Spiel generieren und spielen.
  • Eine andere Komponente des Anzeigesystems kann einen Treiber umfassen, der Video über ein Netzwerk – etwa Breitband, Satellit oder ein Funkmedium – zu einer Set-Top-Box leitet, die den TV-Konsum steuert. Der Video-Treiber kann die von der Datenmaschine generierten elektronischen Inhalte lesen, einschließlich Software- und Autorisierungscodes, und den Inhalt in einen Video-Datenstrom konvertieren. Für interaktives Fernsehen kann der Video-Datenstrom dann via Netzwerk durch nationale und/oder lokale Muiti-Service-Betreiber versendet werden, die den Datenstrom an die einzelnen Set-Top-Boxen verteilen.
  • Der Videostreamer kann in seinem eigenen Speicher auch das Basisprogramm verwalten und das Programm konstant in einem Video-Datenstrom senden und elektronische Inhalte von der Datenmaschine, einschließlich Autorisierungscodes und spezifischer Spielinformationen eines Spielsystems, nach Bedarf einfügen.
  • Die Set-Top-Box bzw. das andere interaktive TV-System kann auf unterschiedliche Weise ausgeführt sein. Vorzugsweise hat die Set-Top-Box oder das andere interaktive TV-System einen Arbeitsspeicher, in den Daten aus einem eingestellten Kanal oder einer Frequenz heruntergeladen werden können. Vorzugsweise weist die Set-Top-Box auch eine Schnittstelle auf, über die ein Benutzer Informationen eingibt. Eine solche Schnittstelle kann Eingabetasten auf der Box und/oder eine verdrahtete oder Infrarot-Fernbedienung besitzen. Die Set-Top-Box kann auch eine Spielsteuerung sein, wie etwa die von Nintendo (Kyoto, Japan), Sony (Tokyo, Japan), Microsoft (Redmond, Washington, USA) oder vielen anderen Unternehmen in großer Zahl angebotenen. Die Set-Top-Box kann die Fähigkeit besitzen, beispielsweise Vorgänge auszuführen, die in den Schritten 332 bis 362 der 1 ausgeführt werden.
  • In einem Ausführungsbeispiel können die Set-Top-Box und das Fernsehen durch einen Personalcomputer, ein tragbares Gerät oder ein anderes Gerät ersetzt werden, das geeignet ist, den Datenstrom herunterzuladen und dem Benutzer die Eingabe des Autorisierungscodes und die Nutzung der elektronischen Inhalte erlaubt. Für ein Spielesystem können diese anderen Geräte auch das Anzeigen und/oder Abspielen eines Spiels ermöglichen.
  • Das Voranstehende ist nur ein illustratives Ausführungsbeispiel eines Anzeigesystems. Ein solches illustratives Ausführungsbeispiel ist nicht geeignet, den Geltungsbereich der Erfindung einzuschränken, zumal zahlreiche andere Implementierungen eines Anzeigesystems, beispielsweise Variationen des Anzeigemediums, möglich sind und in den Geltungsbereich der Erfindung fallen. Keiner der unten aufgeführten Ansprüche ist auf eine bestimmte Implementierung eines Anzeigesystem beschränkt, es sei denn, der Anspruch verweist ausdrücklich auf eine Einschränkung unter Bezugnahme auf eine bestimmte Implementierung.
  • Das System 100 und Komponenten desselben, wie beispielsweise Bezahl- und Datenmaschinen, können unter Anwendung von Software (z.B. C, C#, C++, Java oder eine Kombination derselben), Hardware (z.B. ein oder mehrere Anwendungs-spezifische Chips), Firmware (z.B. elektrisch programmierte Speicher) oder einer Kombination derselben implementiert werden. Eine oder mehrere der Komponenten von 100 können auf einem einzelnen System abgelegt sein (z.B. auf dem Bezahl-Teilsystem), oder eine oder mehrere Komponenten können auf getrennten, einzelnen Systemen abgelegt sein. Des weiteren kann jede Komponente über mehrere Systeme verteilt sein, und ein oder mehrere der Systeme können miteinander verbunden sein.
  • Auf jedem der ein oder mehreren Systeme, die eine oder mehr Komponenten von 100 enthalten, kann jede der Komponenten an einer oder mehreren Orten des Systems abgelegt sein. Beispielsweise können unterschiedliche Abschnitte der Komponenten von 100 auf dem System in unterschiedlichen Bereichen des Speichers abgelegt sein (z.B. RAM, ROM, Festplatte usw.). Jedes dieser ein oder mehreren Systeme kann – neben anderen Komponenten – eine Mehrzahl bekannter Komponenten umfassen, wie einen oder mehrere Prozessoren, ein Speichersystem, ein Festplattenspeichersystem, eine oder mehrere Netzwerk-Schnittstellen und einen oder mehrere Busse oder andere interne Kommunikationsverbindungen, welche die verschiedenen Komponenten untereinander verknüpfen.
  • Das System 100 kann auf einem nachstehend mit Bezug auf 5 und 6 beschriebenen Computersystem implementiert werden.
  • Das System 100 ist nur ein illustratives Ausführungsbeispiel des Systems für bedingten Zugriff (Conditional Access System). Ein solches illustratives Ausführungsbeispiel ist nicht geeignet, den Geltungsbereich der Erfindung zu beschränken, zumal zahlreiche andere Implementierungen des Systems für bedingten Zugriff, beispielsweise Variationen von 100, möglich sind und in den Geltungsbereich der Erfindung fallen. Beispielsweise kann ein paralleles Anzeigesystem für interaktives Fernsehen zusätzliche Videostreamers hinzufügen, die für das interaktive TV spezifisch sind. Keine der unten definierten Ansprüche kann auf eine bestimmte Implementierung des Spielesystems eingeschränkt werden, es sei denn, ein Anspruch verweist ausdrücklich auf eine Einschränkung, die auf eine derartige bestimmte Implementierung Bezug nimmt.
  • Unterschiedliche Ausführungsbeispiele gemäß der Erfindung können auf einem oder mehreren Computersystemen durchgeführt werden. Diese Computersysteme können beispielsweise Mehrzweck-Computer sein, wie die mit einem Intel PENTIUM Prozessor oder mit Prozessoren des Typs Motorola PowerPC, Sun UltraSPARC, Hewlett-Packard PA-RISC oder jedem anderen Prozessortyp ausgerüsteten. Es ist zu beachten, dass ein oder mehrere Computersysteme jeden Typs dazu verwendet werden können, das Abspielen des beschriebenen Spiels gemäß unterschiedlichen Ausführungsbeispielen der Erfindung teilweise oder vollständig zu automatisieren. Das Softwaredesignsystem kann auf einem Einzelcomputer abgelegt oder über eine Mehrzahl von Computern verteilt sein, die über ein Kommunikationsnetzwerk angebunden sind.
  • Ein Mehrzweck-Computersystem gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist so konfiguriert, dass es jede der beschriebenen Funktionen für bedingten Zugriff auszuführen vermag, einschließlich Spieler-Abonnement oder Bezahlung, Generierung des Autorisierungscodes und der elektronischen Inhalte sowie Videoübertragung, ohne jedoch auf diese beschränkt zu sein. Es ist zu beachten, dass das System auch andere Funktionen ausführen kann, einschließlich der Netzwerkkommunikation, und dass die Erfindung nicht auf eine bestimmte Funktion oder eine Gruppe von Funktionen beschränkt ist.
  • Beispielsweise können unterschiedliche Aspekte der Erfindung als spezialisierte Software implementiert werden, die in einem Mehrzweck-Computersystem 400 ausgeführt wird, wie in 5 dargestellt. Das Computersystem 400 kann einen Prozessor 403 umfassen, der mit einem oder mehreren Speichergeräten 404 verbunden ist, wie einem Festplattenlaufwerk, einem Speicher oder einer anderen Vorrichtung zum Speichern von Daten. Der Speicher 404 dient normalerweise dem Speichern von Programmen und Daten während des Betriebs des Computersystems 400. Die Komponenten des Computersystems 400 können durch einen Verbindungsmechanismus 405 gekoppelt sein, der einen oder mehrere Busse (z.B. zwischen Komponenten, die in einer gleichen Maschine integriert sind) und/oder ein Netzwerk (z.B. zwischen Komponenten, die auf getrennten Einzelmaschinen abgelegt sind) umfassen kann. Der Verbindungsmechanismus 405 ermöglicht den Austausch von Kommunikation (z.B. Daten, Befehle) zwischen den Systemkomponenten des Systems 400. Das Computersystem 400 umfasst auch ein oder mehrere Eingabevorrichtungen 402, beispielsweise eine Tastatur, eine Maus, einen Trackball, ein Mikrophon, einen Touchscreen und ein oder mehrere Ausgabevorrichtungen 401, beispielsweise eine Druckervorrichtung, einen Anzeigebildschirm oder einen Lautsprecher. Außerdem kann das Computersystem 400 eine oder mehrere (nicht dargestellte) Schnittstellen umfassen, welche das Computersystem 400 mit einem Kommunikationsnetzwerk verbinden (zusätzlich oder als Alternative zum Verbindungsmechanismus 405).
  • Das in 6 detaillierter dargestellte Speichersystem 406 umfasst normalerweise ein Computer-lesbares und beschreibbares Permanentspeichermedium 501, in dem Signale gespeichert sind, die ein vom Prozessor auszuführendes Programm definieren, oder Informationen, die auf oder in dem Medium 501 gespeichert sind, um von dem Programm verarbeitet zu werden. Das Medium kann beispielsweise eine Festplatte oder ein Flash-Speicher sein. Im Betrieb bewirkt der Prozessor normalerweise, dass Daten vom Permanentspeichermedium 501 in einen anderen Speicher 502 eingelesen werden, der einen schnelleren Zugriff auf die Informationen durch den Prozessor erlaubt als dies beim Medium 501 der Fall ist. Dieser Speicher 502 ist normalerweise ein flüchtiger Arbeitsspeicher, wie etwa ein „Dynamic Random Access Speicher" (DRAM) oder ein statischer Speicher (SRAM). Er kann – wie dargestellt – im Speichersystem 406 angeordnet sein, oder im Speichersystem 404 (nicht dargestellt). Der Prozessor 403 manipuliert im allgemeinen die Daten im Chipspeicher 404, 502 und kopiert die Daten dann auf das Medium 501, nachdem die Verarbeitung abgeschlossen ist. Zur Verwaltung der Datenbewegung zwischen dem Medium 501 und dem Chipspeicherelement 404, 502 sind unterschiedliche Mechanismen bekannt, und die Erfindung ist nicht auf diese beschränkt. Die Erfindung ist nicht auf ein bestimmtes Speichersystem 404 oder Speicherungssystem 406 beschränkt.
  • Das Computersystem kann spezifisch programmierte, für einen besonderen Zweck vorgesehene Hardware umfassen, beispielsweise einen anwendungsspezifischen integrierten Schaltkreis (ASIC). Aspekte der Erfindung können in Software, Hardware oder Firmware oder in einer Kombination aus diesen implementiert werden. Zudem können solche Verfahren, Vorgänge, Systeme, Systemelemente und Komponenten davon als Teil des oben beschriebenen Computersystems oder als unabhängige Komponenten implementiert werden.
  • Auch wenn das Computersystem 400 exemplarisch als ein Typ von Computersystem dargestellt ist, auf dem unterschiedliche Aspekte der Erfindung praktiziert werden können, ist zu beachten, dass die Aspekte der Erfindung nicht auf die Implementierung auf dem Computersystem wie in 5 dargestellt beschränkt sind. Unterschiedliche Aspekte der Erfindung können auf einem oder mehreren Computern mit anderen Architekturen oder Komponenten als den in 5 dargestellten ausgeführt werden.
  • Das Computersystem 400 kann ein Mehrzweck-Computersystem sein, das unter Anwendung einer hochwertigen Computerprogrammiersprache programmierbar ist. Das Computersystem 400 kann auch unter Anwendung einer speziell programmierten, zweckgebundenen Hardware implementiert werden. Im Computersystem 400 ist der Prozessor 403 in der Regel ein handelsüblicher Prozessor, wie der bekannte Pentium-Prozessor der Intel Corporation. Allerdings stehen auch viele andere Prozessoren zur Verfügung. Ein solcher Prozessor führt normalerweise ein Betriebssystem aus, das beispielsweise das Windows 95, Windows 98, Windows NT, Windows 2000 (Windows ME) oder Windows XP Betriebssystem der Microsoft Corporation, das MAC OS System X von Apple Computer, das Solaris Operating System von MicroSystems oder das Betriebssystem UNIX aus unterschiedlichen Quellen sein kann. Es können aber auch zahlreiche andere Betriebssysteme verwendet werden.
  • Der Prozessor und das Betriebssystem definieren gemeinsam eine Computerplattform, für die Anwendungsprogramme in höheren Programmiersprachen geschrieben werden. Es ist zu beachten, dass die Erfindung nicht auf eine bestimmte Computersystemplattform, einen Prozessor, ein Betriebssystem oder ein Netzwerk beschränkt ist. Ebenfalls sollte für einschlägig bewanderte Fachpersonen einsehbar sein, dass die vorliegende Erfindung nicht auf eine bestimmte Programmiersprache oder ein Computersystem beschränkt ist. Des weiteren ist zu beachten, dass auch andere geeignete Programmiersprachen und andere geeignete Computersysteme benützt werden könnten.
  • Ein oder mehrere Teile des Computersystems können über ein oder mehrere (nicht dargestellte) Computersysteme, die an ein Kommunikationsnetzwerk gekoppelt sind, verteilt werden. Diese Computersysteme können ebenfalls Mehrzweck-Computersysteme sein. Beispielsweise können unterschiedliche Aspekte der Erfindung unter einem oder mehreren Computersystemen aufgeteilt sein, die dazu konfiguriert sind, einem oder mehreren Client-Computern eine Dienstleistung (z.B. Server) zu erbringen oder eine allgemeine Aufgabe im Rahmen eines verteilten Systems zu erfüllen. Beispielsweise können unterschiedliche Aspekte der Erfindung in einem Client-Server-System ausgeführt werden, das Komponenten umfasst, die in einem oder über mehrere Server-Systeme verteilt sind, die unterschiedliche Funktionen gemäß unterschiedlichen Ausführungsbeispielen der Erfindung ausführen. Diese Komponenten können ausführbarer, Intermediate-(z.B. IL) oder interpretierter (z.B. Java) Code sein, die über ein Kommunikationsnetz (z.B. das Internet) unter Anwendung eines Kommunikationsprotokolls (z.B. TCP/IP) kommunizieren.
  • ES ist zu beachten, dass die Erfindung nicht auf die Ausführung auf einem bestimmten System oder einer Gruppe von Systemen beschränkt ist. Ebenfalls ist zu beachten, dass die Erfindung nicht auf eine bestimmte verteilte Architektur, ein Netzwerk oder ein Kommunikationsprotokoll beschränkt ist.
  • Unterschiedliche Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung können unter Anwendung einer objektorientierten Programmiersprache programmiert werden, wie beispielsweise SmallTalk, Java, C++, Ada, oder C# (C-Sharp). Andere objektorientierte Programmiersprachen können ebenfalls verwendet werden. Als Alternative können funktionale, Scripting- und/oder logische Programmiersprachen verwendet werden. Unterschiedliche Aspekte der Erfindung können in einer nicht-programmierten Umgebung implementiert werden (z.B. Dokumente, die in HTML, XML oder einem anderen Format erstellt wurden und die bei der Anzeige im Fenster eines Browserprogramms Aspekte einer grafischen Benutzerschnittstelle (GUI) annehmen oder andere Funktionen ausführen). Verschiedene Aspekte der Erfindung können als programmierte oder nicht-programmierte Elemente implementiert werden, oder als Kombination aus diesen.
  • Nachdem nun einige illustrative Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben wurden, sollte für einschlägig bewanderte Fachpersonen erkenntlich sein, dass das Voranstehende lediglich illustrativen, und also keinen einschränkenden Charakter hat, zumal die Darstellung nur als Beispiel dienen soll. Zahlreiche Modifikationen und andere illustrative Ausführungsbeispiele sind für einschlägig bewanderte Fachpersonen von der Erfindung erfasst und werden als im Geltungsbereich der Erfindung liegend betrachtet. Obwohl viele der hier präsentierten Beispiele spezifische Kombinationen von Verfahrensabläufen oder Systemelementen einbeziehen, ist dennoch zu beachten, dass diese Abläufe und Elemente auch anders kombiniert werden können, um zu den selben Zielen zu gelangen. Die nur im Zusammenhang mit einem Ausführungsbeispiel erörterten Vorgänge, Elemente und Merkmale dürfen nicht von einer ähnlichen Rolle in anderen Ausführungsbeispielen ausgeschlossen werden. Für die eine oder mehreren Mittel-plus-Funktions-Beschränkungen, die in den nachstehenden Ansprüchen erwähnt werden, sollen die Mittel nicht auf die hier offenbarten Mittel zur Ausführung der genannten Funktion beschränkt sein, sondern sollen alle derzeit bekannten oder zukünftig entwickelten Mittel erfassen, die der Ausführung der genannten Funktion dienen.
  • Die Ausdrücke "umfassen", "enthalten", "tragen", "haben", "beinhalten", "sich erstrecken auf" und dergleichen sind für die Zwecke dieses Dokuments bezüglich der Beschreibung ebenso wie bezüglich der Ansprüche als offen zu verstehen, d. h. im einschließenden, nicht aber im einschränkenden Sinne. Nur die transitorischen Wendungen "bestehend aus" und "im wesentlichen bestehend aus" sind als geschlossen oder halb-geschlossen zu verstehen.
  • Die Ordnungszahlen "erster", "zweiter", "dritter" usw. in den Ansprüchen zur Modifizierung eines Anspruchselements verweisen als solche noch nicht auf eine Priorität, eine Präzedenz oder eine Rangfolge der Anspruchselemente im Verhältnis zueinander oder im zeitlichen Ablauf, in dem Vorgänge eines Verfahrens ausgeführt werden, sondern dienen lediglich als Markierungen zur Unterscheidung eines Anspruchselements mit einer bestimmten Bezeichnung von einem anderen Element mit gleicher Bezeichnung (ausgenommen bezüglich der Verwendung der Ordnungszahl), um die Anspruchselemente unterscheiden zu können.

Claims (38)

  1. Verfahren zur Bereitstellung eines bedingten Zugriffs auf elektronische Inhalte, wobei das Verfahren folgende Vorgänge umfasst: Generieren von Autorisierungsinformationen (302); Einfügen der Autorisierungsinformationen in einen Datenstrom, der unverschlüsselte elektronische Inhalte umfasst; Bereitstellen des Datenstroms durch einen Content-Provider (Inhalte-Anbieter) über ein Betreibernetz an mindestens einen Benutzer (306); Bereitstellen der Autorisierungsinformationen an den mindestens einen Benutzer (330); Vergleichen der im Datenstrom bereitgestellten Autorisierungsinformationen und der dem mindestens einen Benutzer bereitgestellten Autorisierungsinformationen; und Erlauben der Benutzung der elektronischen Inhalte nach Empfang der unverschlüsselten elektronischen Inhalte durch den mindestens einen Benutzer, wenn der Vergleich ergibt, dass der mindestens eine Benutzer zur Nutzung der elektronischen Inhalte berechtigt ist (360).
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei die Autorisierungsinformationen einen Autorisierungscode umfassen.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 2, das des weiteren eine Handlung umfasst, mit der dem mindestens einen Benutzer die Einreichung des bereitgestellten Autorisierungscodes erlaubt wird.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 3, das des weiteren eine Handlung umfasst, mit der dem mindestens einen Benutzer die Einreichung des Autorisierungscodes in einem System erlaubt wird, auf das die elektronischen Inhalte heruntergeladen werden.
  5. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei der Vorgang der Bereitstellung des Datenstroms einen Vorgang zum Herunterladen der elektronischen Inhalte in mindestens ein System umfasst, einschließlich mindestens eines aus der Gruppe Set-Top-Box, Computer, tragbarer Computer und Telefon, oder zum Herunterladen der elektronischen Inhalte von mindestens einem aus der Gruppe Kabel-TV-System und Satelliten-TV-System.
  6. Verfahren gemäß Anspruch 5, wobei der Vorgang des Herunterladens der elektronischen Inhalte einen Vorgang des Herunterladens der elektronischen Inhalte auf einen Arbeitsspeicher (RAM) des mindestens einen Systems umfasst.
  7. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei der Vorgang der Zulassung der Nutzung der elektronischen Inhalte des weiteren einen Vorgang der Anzeige von Videoinformationen auf einem Bildschirm für den mindestens einen Benutzer umfasst.
  8. Verfahren gemäß Anspruch 7, wobei der Vorgang der Anzeige von Videoinformationen einen Vorgang der Anzeige von Videoinformationen auf einem Fernsehgerät für den mindestens einen Benutzer oder die Anzeige eines Spiels für den mindestens einen Benutzer umfasst.
  9. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei mindestens ein Teil der elektronischen Inhalte ein Softwareprogramm ist, das auf ein dem mindestens einen Benutzer zugeordnetes System heruntergeladen ist.
  10. Verfahren gemäß Anspruch 9, wobei der Vorgag der Zulassung der Nutzung der elektronischen Inhalte einen Vorgang der Zulassung der Nutzung des Softwareprogramms durch den mindestens einen Benutzer umfasst.
  11. Verfahren gemäß Anspruch 10, wobei der Vorgang der Zulassung der Nutzung des Softwareprogramms einen Vorgang der Erlaubnis der Anzeige mindestens eines zweiten Teils der elektronischen Inhalte mittels der Software umfasst.
  12. Verfahren gemäß Anspruch 1, das des weiteren einen Vorgang der Verwaltung der Autorisierungsinformationen über einen begrenzten Zeitraum umfasst, bei dem es sich um die Dauer einer Spielsitzung handeln kann.
  13. Verfahren gemäß Anspruch 12, wobei der Vorgang der Bestimmung einen Vorgang der Erlaubnis des Zugriffs auf die elektronischen Inhalte umfasst, wenn der Vorgang des Vergleichs ergibt, dass die Codes passen, oder einen Vorgang des Verweigerns des Zugriffs auf die elektronischen Inhalte, wenn der Vorgang des Vergleichs ergibt, dass die bereitgestellten Codes nicht passen.
  14. Verfahren gemäß Anspruch 2, das die Konvertierung des Autorisierungscodes in einen Autorisierungs-Bitstream und das Einfügen des Autorisierungs-Bitstreams in den Datenstrom umfasst.
  15. Verfahren gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, das des weiteren die Nutzung einer Einwegkommunikation zur Bereitstellung elektronischer Inhalte an den mindestens einen Benutzer umfasst.
  16. Verfahren gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, das des weiteren die Erlaubnis des Content-Providers (Inhalte-Anbieters) umfasst, die dem mindestens einen Benutzer bereitgestellten Autorisierungsinformationen periodisch zu aktivieren, nachdem die unverschlüsselten elektronischen Inhalte von dem mindestens einem Benutzer empfangen wurden.
  17. System zur Bereitstellung eine bedingten Zugriffs ("Conditional Access") auf elektronische Inhalte, das Folgendes umfasst: Mittel zum Generieren von Autorisierungsinformationen; Mittel zum Einfügen der Autorisierungsinformationen in einen Datenstrom, der unverschlüsselte elektronische Inhalte enthält; Mittel zur Bereitstellung des Datenstroms an mindestens einen Benutzer über ein Betreibernetzwerk; Mittel zur Bereitstellung der Autorisierungsinformationen an den mindestens einen Benutzer; und Mittel zum Vergleichen der im Datenstrom bereit gestellten Autorisierungsinformationen und der dem mindestens einen Benutzer bereitgestellten Autorisierungsinformationen; eine Authentifizierungskomponente zur Zulassung der Benutzer der elektronischen Inhalte nach Empfang der unverschlüsselten elektronischen Inhalte durch den mindestens einen Benutzer, wenn der Vergleich ergeben hat, dass der mindestens eine Benutzer zur Nutzung der elektronischen Inhalte berechtigt ist.
  18. System gemäß Anspruch 17, das des weiteren einen Empfänger zum Empfangen des Datenstroms umfasst.
  19. System gemäß Anspruch 19, wobei die Autorisierungsinformationen einen Autorisierungscode umfassen und wobei der Empfänger geeignet ist, den dem mindestens einen Benutzer zugeordneten Autorisierungscode zu empfangen.
  20. System gemäß Anspruch 19, das des weiteren eine Schnittstelle umfasst, welche von dem mindestens einen Benutzer den empfangenen Autorisierungscode annimmt.
  21. System gemäß Anspruch 18, wobei der Empfänger mindestens einer aus einer Gruppe bestehend aus Set-Top-Box, Computer, tragbarer Computer und Telefon ist.
  22. System gemäß Anspruch 18, wobei der Empfänger geeignet ist, die elektronischen Inhalte von mindestens einem aus einem Kabel-TV-System und einem Satelliten-TV-System zu empfangen.
  23. System gemäß Anspruch 18, wobei der Empfänger des weiteren einen Speicher umfasst, der zum Speichern der empfangenen elektronischen Inhalte geeignet ist.
  24. System gemäß Anspruch 23, wobei der Speicher ein Direktzugriffsspeicher (RAM) ist.
  25. System gemäß Anspruch 18, das des weiteren ein Display umfasst, das geeignet ist, mindestens einen Teil der elektronischen Inhalte für mindestens einen Benutzer anzuzeigen.
  26. System gemäß Anspruch 25, wobei das Display ein TV-Gerät ist, das zur Anzeige mindestens eines Teils der elektronischen Inhalte für den mindestens einen Benutzer geeignet ist.
  27. System gemäß Anspruch 26, wobei der mindestens eine Teil der dem mindestens einen Benutzer angezeigten elektronischen Inhalte ein Spiel ist.
  28. System gemäß Anspruch 18, wobei mindestens ein Teil der empfangenen elektronischen Inhalte ein Softwareprogramm ist, das vom System ausgeführt werden kann.
  29. System gemäß Anspruch 28, das des weiteren Mittel umfasst, um dem mindestens einen Benutzer die Erlaubnis zu erteilen, das Softwareprogramm zu nutzen oder mindestens einen zweiten Teil der elektronischen Inhalte anzuzeigen, wenn der mindestens eine Benutzer autorisiert ist.
  30. System gemäß Anspruch 18, das des weiteren Mittel zur Verwaltung der Autorisierungsinformationen über einen begrenzten Zeitraum umfasst, bei dem es sich um die Dauer einer Spielsitzung handeln kann.
  31. System gemäß Anspruch 19, wobei der Empfänger geeignet ist, einen zweiten Autorisierungscode im Datenstrom zu empfangen und wobei die Autorisierungskomponente geeignet ist, den zweiten Autorisierungscode mit dem dem mindestens einen Benutzer zugeordneten Autorisierungscode zu vergleichen und festzustellen, ob der mindestens eine Benutzer auf der Grundlage des Vergleichs zur Nutzung der elektronischen Inhalte berechtigt ist.
  32. System gemäß Anspruch 31, wobei die Autorisierungskomponente geeignet ist, den Zugriff auf die elektronischen Inhalte zu erlauben, wenn der dem mindestens einen Benutzer zugeordnete Autorisierungscode und der zweite Autorisierungscode zusammen passen.
  33. System gemäß Anspruch 31, wobei die Autorisierungskomponente geeignet ist, den Zugriff auf die elektronischen Inhalte zu verweigern, wenn der dem mindestens einen Benutzer zugeordnete Autorisierungscode und der zweite Autorisierungscode nicht zusammen passen.
  34. System gemäß Anspruch 31, wobei der Empfänger so konfiguriert ist, dass er den zweiten Autorisierungscode mit mindestens einem Teil der elektronischen Inhalte empfängt.
  35. System gemäß Anspruch 31, wobei der Empfänger geeignet ist, den zweiten Autorisierungscode in verschlüsselter Form zu empfangen, und des weiteren geeignet ist, den empfangenen zweiten Autorisierungscode zu entschlüsseln.
  36. System gemäß Anspruch 31, wobei der Empfänger geeignet ist, den zweiten Autorisierungscode in verschlüsselter Form zu empfangen und die Autorisierungskomponente geeignet ist, eine verschlüsselte Form des dem mindestens einen Benutzer zugeordneten Autorisierungscodes mit der verschlüsselten Form des zweiten Autorisierungscodes zu vergleichen.
  37. System gemäß einem der Ansprüche 17 bis 36, wobei die elektronischen Inhalte mindestens einer aus einer Gruppe bestehend aus Musik, Audio, Software, Video und einem Spiel sind.
  38. Computerprogramm, das, wenn es von einem Computer ausgeführt wird, den Computer dazu veranlasst, ein Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16 auszuführen.
DE602004008586T 2003-03-04 2004-03-04 Verfahren und vorrichtung mit bedingtem zugang Expired - Lifetime DE602004008586T2 (de)

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
US45188803P 2003-03-04 2003-03-04
US451888P 2003-03-04
PCT/US2004/006500 WO2004079536A2 (en) 2003-03-04 2004-03-04 Conditional access system and method

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE602004008586D1 DE602004008586D1 (de) 2007-10-11
DE602004008586T2 true DE602004008586T2 (de) 2008-05-21

Family

ID=32962655

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE602004008586T Expired - Lifetime DE602004008586T2 (de) 2003-03-04 2004-03-04 Verfahren und vorrichtung mit bedingtem zugang

Country Status (7)

Country Link
US (3) US7610486B2 (de)
EP (1) EP1599999B1 (de)
AT (1) ATE372026T1 (de)
AU (1) AU2004216693B2 (de)
CA (1) CA2518075C (de)
DE (1) DE602004008586T2 (de)
WO (1) WO2004079536A2 (de)

Families Citing this family (52)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US7695363B2 (en) 2000-06-23 2010-04-13 Igt Gaming device having multiple display interfaces
US7699699B2 (en) 2000-06-23 2010-04-20 Igt Gaming device having multiple selectable display interfaces based on player's wagers
US7862428B2 (en) 2003-07-02 2011-01-04 Ganz Interactive action figures for gaming systems
US8043152B2 (en) 2003-07-03 2011-10-25 Igt Methods and system for providing paper-based outcomes
US7534157B2 (en) 2003-12-31 2009-05-19 Ganz System and method for toy adoption and marketing
EP1704517A4 (de) 2003-12-31 2008-04-23 Ganz An Ontario Partnership Co System und verfahren zur spielzeugannahme und -vermarktung
US7465212B2 (en) 2003-12-31 2008-12-16 Ganz System and method for toy adoption and marketing
US8366531B2 (en) 2004-07-06 2013-02-05 Igt Methods and systems for determining and selling wagering game outcomes to be viewed remotely
US7846017B2 (en) * 2004-07-06 2010-12-07 Igt Methods and apparatus for facilitating remote viewing of gaming outcomes
US9171421B2 (en) 2004-07-06 2015-10-27 Igt Methods and systems for determining a batch run of sessions
US8251791B2 (en) 2004-08-19 2012-08-28 Igt Gaming system having multiple gaming machines which provide bonus awards
US8021230B2 (en) 2004-08-19 2011-09-20 Igt Gaming system having multiple gaming machines which provide bonus awards
US7963847B2 (en) 2004-08-19 2011-06-21 Igt Gaming system having multiple gaming machines which provide bonus awards
US8347078B2 (en) 2004-10-18 2013-01-01 Microsoft Corporation Device certificate individualization
US8336085B2 (en) 2004-11-15 2012-12-18 Microsoft Corporation Tuning product policy using observed evidence of customer behavior
US7753797B2 (en) * 2005-03-18 2010-07-13 Igt Security methods and apparatus for a tangible medium containing wagering game outcomes
US7708635B2 (en) * 2005-03-29 2010-05-04 Igt Methods and systems for determining and selling outcomes for slot machine games to be viewed remotely
US8099324B2 (en) * 2005-03-29 2012-01-17 Microsoft Corporation Securely providing advertising subsidized computer usage
US7699706B2 (en) * 2005-03-29 2010-04-20 Igt Methods and systems for determining and selling outcomes for strategy games to be viewed remotely
US8047908B2 (en) * 2005-03-29 2011-11-01 Igt Methods and systems for determining and selling wagering game outcomes for a plurality of players
US7753770B2 (en) * 2005-03-29 2010-07-13 Igt Methods and apparatus for determining hybrid wagering game sessions
US9168452B2 (en) 2005-03-29 2015-10-27 Igt Methods and systems for determining and selling outcomes for drawing games to be viewed remotely
US9033785B2 (en) 2005-05-27 2015-05-19 Igt Methods and systems for providing accessory devices usable to facilitate remotely viewable wagering game outcomes
US8128491B2 (en) 2005-09-09 2012-03-06 Igt Server based gaming system having multiple progressive awards
US7841939B2 (en) 2005-09-09 2010-11-30 Igt Server based gaming system having multiple progressive awards
US8137188B2 (en) 2005-09-09 2012-03-20 Igt Server based gaming system having multiple progressive awards
DE102006034535A1 (de) * 2006-07-26 2008-01-31 Carl Zeiss Meditec Ag Verfahren zur Generierung eines Einmal-Zugangscodes
US8512130B2 (en) 2006-07-27 2013-08-20 Igt Gaming system with linked gaming machines that are configurable to have a same probability of winning a designated award
US7862430B2 (en) 2006-09-27 2011-01-04 Igt Server based gaming system having system triggered loyalty award sequences
US7674180B2 (en) 2006-09-27 2010-03-09 Igt Server based gaming system having system triggered loyalty award sequences
US8616959B2 (en) 2006-09-27 2013-12-31 Igt Server based gaming system having system triggered loyalty award sequences
US8267790B2 (en) 2006-09-29 2012-09-18 At&T Intellectual Property I, Lp Interactive games on a television via internet protocol
NZ564006A (en) 2006-12-06 2009-03-31 2121200 Ontario Inc System and method for product marketing using feature codes
US7985133B2 (en) 2007-07-30 2011-07-26 Igt Gaming system and method for providing an additional gaming currency
US8900053B2 (en) 2007-08-10 2014-12-02 Igt Gaming system and method for providing different bonus awards based on different types of triggered events
US8549279B1 (en) 2007-10-23 2013-10-01 United Parcel Service Of America, Inc. Encryption and tokenization architectures
US9142097B2 (en) 2007-10-26 2015-09-22 Igt Gaming system and method for providing play of local first game and remote second game
US8152645B2 (en) * 2008-05-20 2012-04-10 Igt Remote gaming environment
US20100161443A1 (en) * 2008-12-23 2010-06-24 Ganz, An Ontario Partnership Consisting Of 2121200 Ontario Inc. And 2121812 Ontario Inc. Purchases using unique codes
US20100325182A1 (en) * 2009-06-17 2010-12-23 Ganz, An Ontario Partnership Consisting Of 2121200 Ontario Inc., And 2121812 Ontario Inc. Downloadable multimedia with access codes
US9039516B2 (en) 2009-07-30 2015-05-26 Igt Concurrent play on multiple gaming machines
KR101651283B1 (ko) * 2009-11-13 2016-08-26 삼성전자 주식회사 컨텐츠제공시스템 및 그 컨텐츠제공방법, 디스플레이장치 및 그 제어방법
US9782674B2 (en) 2011-01-07 2017-10-10 Ganz Synchronizing system for gameplaying
WO2014021914A1 (en) * 2012-08-01 2014-02-06 Whisper Innovations, Llc System and method for providing and managing multiple content feeds and supplemental content by information provider using an on-screen interactive interface
US9319727B2 (en) 2013-10-29 2016-04-19 Fx Networks, Llc Viewer-authored content acquisition and management system for in-the-moment broadcast in conjunction with media programs
US9537934B2 (en) * 2014-04-03 2017-01-03 Facebook, Inc. Systems and methods for interactive media content exchange
US9875618B2 (en) 2014-07-24 2018-01-23 Igt Gaming system and method employing multi-directional interaction between multiple concurrently played games
US9972171B2 (en) 2015-09-24 2018-05-15 Igt Gaming system and method for providing a triggering event based on a collection of units from different games
US10291965B2 (en) * 2016-03-11 2019-05-14 DISH Technologies L.L.C. Television receiver authorization over internet protocol network
GB2580934B (en) * 2019-01-30 2022-08-03 Fusion Holdings Ltd Systems and methods for authorizing user access to restricted content
US11389735B2 (en) 2019-10-23 2022-07-19 Ganz Virtual pet system
US11358059B2 (en) 2020-05-27 2022-06-14 Ganz Live toy system

Family Cites Families (26)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US4658093A (en) * 1983-07-11 1987-04-14 Hellman Martin E Software distribution system
US5181107A (en) * 1989-10-19 1993-01-19 Interactive Television Systems, Inc. Telephone access information service distribution system
FR2663179B1 (fr) 1990-06-08 1992-09-11 Matra Communication Procede et dispositif transcontroleurs pour installation de diffusion de programmes de television a acces conditionnel.
US7865567B1 (en) * 1993-12-02 2011-01-04 Discovery Patent Holdings, Llc Virtual on-demand electronic book
US5734589A (en) * 1995-01-31 1998-03-31 Bell Atlantic Network Services, Inc. Digital entertainment terminal with channel mapping
US5654746A (en) * 1994-12-01 1997-08-05 Scientific-Atlanta, Inc. Secure authorization and control method and apparatus for a game delivery service
FR2729521A1 (fr) * 1995-01-17 1996-07-19 Thomson Consumer Electronics Procede de protection des messages de gestion d'un systeme de controle d'acces et dispositif pour sa mise en oeuvre
DE69638018D1 (de) * 1995-02-13 2009-10-15 Intertrust Tech Corp Systeme und Verfahren zur Verwaltung von gesicherten Transaktionen und zum Schutz von elektronischen Rechten
US5677905A (en) * 1995-03-28 1997-10-14 Bell Atlantic Network Services, Inc. Access subnetwork controller for video dial tone networks
US6246767B1 (en) * 1995-04-03 2001-06-12 Scientific-Atlanta, Inc. Source authentication of download information in a conditional access system
US6252964B1 (en) * 1995-04-03 2001-06-26 Scientific-Atlanta, Inc. Authorization of services in a conditional access system
US5630204A (en) * 1995-05-01 1997-05-13 Bell Atlantic Network Services, Inc. Customer premise wireless distribution of broad band signals and two-way communication of control signals over power lines
CA2284011A1 (en) * 1997-03-21 1998-10-01 Canal + Societe Anonyme Data processing system
US7233948B1 (en) * 1998-03-16 2007-06-19 Intertrust Technologies Corp. Methods and apparatus for persistent control and protection of content
US6226618B1 (en) * 1998-08-13 2001-05-01 International Business Machines Corporation Electronic content delivery system
US6599194B1 (en) * 1998-09-08 2003-07-29 Darren Smith Home video game system with hard disk drive and internet access capability
US6820063B1 (en) * 1998-10-26 2004-11-16 Microsoft Corporation Controlling access to content based on certificates and access predicates
US6327652B1 (en) * 1998-10-26 2001-12-04 Microsoft Corporation Loading and identifying a digital rights management operating system
US6363149B1 (en) * 1999-10-01 2002-03-26 Sony Corporation Method and apparatus for accessing stored digital programs
US6697489B1 (en) * 1999-03-30 2004-02-24 Sony Corporation Method and apparatus for securing control words
US6834110B1 (en) * 1999-12-09 2004-12-21 International Business Machines Corporation Multi-tier digital TV programming for content distribution
US6363357B1 (en) * 1999-12-29 2002-03-26 Pitney Bowes, Inc. Method and apparatus for providing authorization to make multiple copies of copyright protected products purchased in an online commercial transaction
EP1308046A1 (de) * 2000-07-27 2003-05-07 Koninklijke Philips Electronics N.V. Methode und vorrichtung zur zugriffsermöglichung zu einem unterhaltungsgerät
US7080397B2 (en) * 2000-10-26 2006-07-18 General Instrument Corporation Communication protocol for content on demand system with callback time
US6978022B2 (en) * 2000-10-26 2005-12-20 General Instrument Corporation System for securing encryption renewal system and for registration and remote activation of encryption device
GB2395914A (en) * 2002-12-05 2004-06-09 Revahertz Networks Inc Game with multiple methods of entry

Also Published As

Publication number Publication date
WO2004079536A2 (en) 2004-09-16
US8886565B2 (en) 2014-11-11
AU2004216693B2 (en) 2009-11-19
EP1599999A2 (de) 2005-11-30
DE602004008586D1 (de) 2007-10-11
WO2004079536A9 (en) 2004-12-23
EP1599999B1 (de) 2007-08-29
US20050114272A1 (en) 2005-05-26
US20120304309A1 (en) 2012-11-29
WO2004079536A3 (en) 2004-10-28
US7610486B2 (en) 2009-10-27
US20100115274A1 (en) 2010-05-06
US8190700B2 (en) 2012-05-29
ATE372026T1 (de) 2007-09-15
CA2518075A1 (en) 2004-09-16
CA2518075C (en) 2014-04-01
AU2004216693A1 (en) 2004-09-16

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE602004008586T2 (de) Verfahren und vorrichtung mit bedingtem zugang
DE69908092T2 (de) Interaktives spielsystem
DE69919020T2 (de) Methode und system zur durchführung von schnellen elektronischen lotterien
DE60111556T2 (de) Verfahren und vorrichtung zum spielen mit offline-wettterminals
EP1264482B1 (de) Verfahren und kommunikationssystem für die verrechnung von zugriffskontrollierten programmen und/oder daten von broadcastsendern
DE69828279T2 (de) Globales bedingtes zugangssystem für rundfunkdienste
EP1016282B1 (de) Decoder-einrichtung für die entschlüsselung von verschlüsselten fernseh-programmen
EP1677537A1 (de) Verfahren und Endgerät zum zugangsbeschränkten Empfang von Nutzdaten sowie Fernserver
DE10001097A1 (de) Elektronisches Zahlungssystem für Dienste, Software und multimediale Inhalte
DE602004008093T2 (de) Tragbare sicherheitsmodul-paarung
DE69907761T2 (de) Verfahren und gerät zur verwaltung von mehreren anwendungsprogrammen in grossflächigen netzwerken
WO2001060036A1 (de) Decodiergerät, decodierverfahren und chipkarte
DE60224294T2 (de) Verfahren, durch das ein verbraucher mit einem dienstanbieter in wechselwirkung treten kann
DE10163298B4 (de) Multimediaplattform und Verfahren für den Online-Handel
DE10108872B4 (de) Verfahren zur Ermöglichung der Entschlüsselung von übertragenen Informationen
DE10354029A1 (de) Verfahren zur Bereitstellung von kostenpflichtigen Diensten
DE60213281T2 (de) Verwaltungsverfahren zur bereitstellung eines zuganges zu einem verschlüsselten, auf einem netwerk zu übertragenen inhalt, sowie system und server zur durchführung dieses verfahrens
EP0951771A1 (de) Verfahren zum liefern von daten bei genehmigung durch eine prüfstelle
WO2002041961A1 (de) Spielsystem, spielverfahren und dafür geeignete spielendgeräte
WO2001030084A1 (de) System zur übertragung von digitalisierten datensätzen
WO1995034969A1 (de) Entschlüsselungseinrichtung von digitalen informationen und verfahren zur durchführung der ver- und entschlüsselung derselben
DE10150812A1 (de) Verfahren zur Inanspruchnahme eines Dienstes durch einen Abnehmer
DE102005031274A1 (de) Verfahren zum Betreiben eines Lotterie-Roulette-Systems
DE10238467A1 (de) Verfahren zum Nutzen von im Rahmen eines Abonnements bereitstellbaren Waren- und/oder Dienstleistungen

Legal Events

Date Code Title Description
8364 No opposition during term of opposition
8328 Change in the person/name/address of the agent

Representative=s name: LOHR, JOESTINGMEIER & PARTNER, 82178 PUCHHEIM