DE602004008225T2 - Elektronische fussbodenwerbeanzeigevorrichtung - Google Patents

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beziehen sich auf elektronische Anzeigevorrichtungen und insbesondere auf elektronische Anzeigevorrichtungen, die dazu ausgebildet sind, auf einem Boden einer kommerziellen Einrichtung verwendet zu werden.
  • HINTERGRUND
  • Ankündigen und Melden unter Verwendung von Anzeigen, die an Wänden oder Decken angebracht sind, ist allgemein üblich. Auf der anderen Seite ist eine Art von Raum, die großes Potential für das Ankündigen und Melden besitzt, jedoch weithin übersehen wurde, der Bodenraum.
  • Es gab Anstrengungen, um den Bodenraum zum Ankündigen zu nutzen. So sind klebende (d.h. selbstklebende) Dekore bekannt. Solche Dekore können ein farbiges Bild enthalten und eine Art von Werbebotschaft, wie z.B. "Trinke Coke" übermitteln. Ein solches Werbemedium ist jedoch durch die Tatsache limitiert, daß die Botschaft statisch und nicht leicht zu wechseln ist. Andererseits beschreibt das US-Patent 6,417,778 eine modifizierbare elektronische Anzeige, die mit einem Boden verbunden ist und es ermöglicht, Bilder und Text leicht auszutauschen, so daß eine Werbebotschaft schnell angepaßt und effizient auf gewünschte Kunden gerichtet werden kann.
  • Die vorgenannte modifizierbare elektronische Anzeigevorrichtung ist jedoch, wie statische Bodendekore, dazu ausgebildet, im wesentlichen ko-planar mit dem Boden zu sein, und belegt daher notwendigerweise einen bestimmten Betrag eines Bodengrundbesitzes. Bei kommerziellen Einrichtungen, wo Bodenfläche sehr teuer sein kann, sehen sich die Kaufleute, die die Vorzüge der Bodenwerbung nutzen wollen, vor die unliebsame Wahl gestellt, die Bodenfläche für Regale oder für das Ankündigen/Melden zu verwenden.
  • In Anbetracht dieses haben die Erfinder erkannt, daß es in vielen kommerziellen Einrichtungen Bodenfläche gibt, die in keiner sinnvollen Weise benutzt wird und zum größten Teil einfach Staub fängt. Dies ist ein Raum unter den Regalen, der üblicherweise sichtfrei ist und oft als "Trittraum" bezeichnet wird. Genauer gesagt haben die Erfinder beobachtet, daß es bei den meisten kommerziellen Regalen einen Freiraum oder Trittraum zwischen dem Boden und einer unteren Oberfläche des Regals, z.B. der Unterseite eines unteren Regalbrettes gibt, der weithin ungenutzt ist. Dementsprechend beziehen sich Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung auf ein neues System und ein neues Verfahren zum effizienten Ausnutzen dieses ungenutzten Raumes zum dynamischen elektronischen Anzeigen und Melden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine Illustration einer elektronischen Anzeigevorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 2 zeigt die elektronische Anzeigevorrichtung zumindest teilweise in einem Trittraum eines kommerziellen Regals untergebracht.
  • 3 zeigt mit der elektronischen Anzeigevorrichtung verbundene Elektronik.
  • 4 zeigt eine alternative Ausführungsform einer elektronischen Anzeigevorrichtung gemäß der Erfindung.
  • 5 zeigt die Ausführungsform gemäß 4, zumindest teilweise in einem Trittraum eines kommerziellen Regals angeordnet.
  • 6 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform einer elektronischen Anzeigevorrichtung gemäß der Erfindung.
  • 7 zeigt eine vergrößerte Version der Ausführungsform von 6.
  • 8 und 9 zeigen die Ausführungsformen der 6, zumindest teilweise in einem Trittraum eines kommerziellen Regals angeordnet.
  • 10 bis 15 zeigen verschiedene Ansichten noch einer weiteren Ausführungsform einer elektronischen Anzeigevorrichtung, die mit einer Bodenabdeckung verbunden ist.
  • 16 zeigt eine elektronische Anzeigevorrichtung, die in dem Trittraum eines kommerziellen Regals angeordnet und mit einer Audiovorrichtung verbunden ist.
  • 17 zeigt eine Vielzahl von elektronischen Anzeigevorrichtungen, die in dem Trittraum eines kommerziellen Regals angeordnet und mit einer Vielzahl von Audiovorrichtungen verbunden sind.
  • 18 zeigt ein Beispiel einer Vorrichtung zum Konfigurieren einer elektronischen Anzeigevorrichtung vor Ort mit willkürlichem Inhalt.
  • 19 bis 21 zeigen verschiedene Ausführungsformen von Systemen zum Konfigurieren einer Vielzahl von elektronischen Anzeigevorrichtungen aus der Ferne über Netzwerke.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beziehen sich auf eine elektronische Anzeigevorrichtung, die zur Verwendung an der Basis eines kommerziellen Regales, d.h. eines in kommerziellen Einrichtungen wie z.B. Lebensmittelgeschäften oder Einzelhandelsgeschäften verwendet werden, um Waren und Produkte zur öffentlichen Ausstellung und zum Verkauf aufzunehmen. Insbesondere kann die elektronische Anzeigevorrichtung ausgebildet sein, um zumindest teilweise in einem Trittraum eines kommerziellen Regals aufgenommen zu werden und elektronisch modifizierbaren willkürlichen Inhalt anzuzeigen, der zumindest grafische und alphanumerische Informationen umfaßt. Es ist angedacht, daß typischerweise der Inhalt Werbeinhalt oder Promotioninhalt sein wird und sich auf die Waren und Produkte in dem Regal über oder nahe der elektronischen Anzeigevorrichtung oder sonstwo in der kommerziellen Einrichtung beziehen. Z.B. kann die Anzeige Ausverkäufe und Preise ankündigen, Produktbeschreibungen geben, Kunden zu bestimmten Orten in einer kommerziellen Einrichtung führen usw.
  • Gemäß den vorliegenden Ausführungsformen kann die elektronische Anzeigevorrichtung mit einer Audiovorrichtung verbunden werden. Die Audiovorrichtung kann in die elektronische Anzeigevorrichtung integriert oder in der Nähe angeordnet werden. Die Audiovorrichtung kann dazu konfiguriert sein, Audioinhalte auszugeben, die sich auf den Inhalt einer verbundenen Anzeige beziehen. Gemäß weiteren Ausführungsformen können eine Vielzahl von elektronischen Anzeigevorrichtungen und damit verbundenen Audiovorrichtungen in einer kommerziellen Einrichtung angeordnet werden. Die elektronischen Anzeigevorrichtungen und die verbundenen Audiovorrichtungen können individuell mit gewünschtem Inhalt konfiguriert werden, entweder lokal oder aus der Ferne. Z.B. kann eine elektronische Anzeigevorrichtung durch eine bestimmte Operation an der Vorrichtung selbst vor Ort konfiguriert werden, z.B. durch manuelles Verbinden eines Eingabe/Ausgabe-Ports der Erfindung mit einer Speichereinrichtung, die digitale Daten zum Herunterladen auf die Anzeigevorrichtung enthält. Alternativ können die Vielzahl der elektronischen Anzeigevorrichtungen und die damit verbundenen Audiovorrichtungen miteinander vernetzt werden, und Inhalte können von einer zentralen Steuerstelle auf die Anzeigevorrichtungen und die Audiovorrichtungen heruntergeladen werden.
  • 1 zeigt eine elektronische Anzeigevorrichtung 100 gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung. In Anbetracht der angedachten Anwendung kann die elektronische Anzeigevorrichtung 100 eine Form und Abmessungen besitzen, die für einen Trittraum eines kommerziellen Regals ausgelegt sind. 2 ist eine orthogonale Ansicht, die ein kommerzielles Regal 205, wie es üblicherweise z.B. in Lebensmittelgeschäften oder kommerziellen Einzelhandelseinrichtungen verwendet wird, um zu verkaufende Gegenstände aufzunehmen und öffentlich zu zeigen. Wie bereits beschrieben, besitzen die meisten solcher kommerziellen Regale einen Trittraum wie den Raum 202 zwischen einer unteren Oberfläche 201 des Regals und dem Boden 203. Wie weiter bereits früher beschrieben, wurde im Zuge des Ausarbeitens der vorliegenden Erfindung von den Erfindern erkannt, daß der Raum 202 einen Raum in einem Geschäft oder einer kommerziellen Einrichtung darstellt, der nicht genutzt wird. Beispiele von typischen Dimensionen des Raums 202 sind eine maximale Höhe H von ungefähr 304,8 mm (12 Zoll), eine maximalen Tiefe DS von ungefähr 914,4 mm (36 Zoll) und eine Länge LS (in orthogonaler Richtung zu sowohl H als auch DS) von wenigstens 304,8 mm (12 Zoll).
  • Das Konzept des "Trittraums" ist nicht auf Regale begrenzt. 2 ist auch dazu gedacht, jede Art von Struktur, z.B. eine Theke, darzustellen, die einen Vorsprung oder ein oberes Sims über einem Raum 202 zwischen einer unteren Oberfläche 201 und einem Boden bildet.
  • Um effektiv den Raum 202 zu nutzen, umfaßt die elektronische Anzeigevorrichtung dementsprechend ein Gehäuse 101 und einen langgestreckten Anzeigebereich 110, der mit dem Gehäuse verbunden ist, Hierbei bezeichnet "Gehäuse" jede Struktur oder jedes Material, das zum Rahmen, Stützen oder Zurverfügungstellen eines physikalischen Mediums für den Anzeigebereich 110 dient. Der Anzeigebereich 110 kann kleiner sein als der Bereich einer vorderen Fläche 111 des Gehäuses. Alternativ kann der Anzeigebereich 110 deckungsgleich mit (d.h. im wesentlichen den gesamten Oberflächenbereich einnehmend) mit der vorderen Fläche 111 des Gehäuses sein. Der Anzeigebereich 110 umfaßt eine obere Kante 102 und eine untere Kante 103. Das Gehäuse besitzt ferner eine Basis oder untere Oberfläche 104. Eine Länge L des Gehäuses und des entsprechenden Anzeigebereiches können wenigstens zweimal so groß sein wie die Höhe H des Gehäuses und des entsprechenden Anzeigebereichs.
  • 2 umfaßt eine Schnittansicht der elektronischen Anzeigevorrichtung 100. Wie gezeigt kann die elektronische Anzeigevorrichtung 100 so konfiguriert sein, daß sie wenigstens teilweise in dem Raum 202 zwischen einer unteren Oberfläche 201 des Regals 205 und dem Boden 203 aufgenommen wird. Im Rahmen dieser Anwendung kann die Länge L des Gehäuses 101 und des entsprechenden Anzeigebereichs 110 zwischen 254,0 und 2302,0 mm (10 und 80 Zoll) liegen, mit einer bevorzugten Länge zwischen 508,0 und 1016,0 mm (20 und 40 Zoll). Die Höhe H des Gehäuses 101 und des entsprechenden Anzeigebereichs 110 können zwischen 50,8 und 203,2 mm (2 und 8 Zoll) liegen, mit einer bevorzugten Höhe zwischen 101,6 und 152,4 mm (4 und 6 Zoll). Es sei bemerkt, daß der zwischen dem Gehäuse 101 und der unteren Oberfläche 201 gezeigte Freiraum nur beispielhaft für eine mögliche Konfiguration ist. Bei anderen möglichen Konfigurationen können die Freiräume größer oder kleiner sein und das Gehäuse 101 kann in Kontakt sein mit der oder anstoßen gegen die unteren Oberfläche 201. Die elektronische Anzeigevorrichtung kann direkt oder indirekt auf einem Boden plaziert sein. "Direkt" bedeutet, daß die Basis des Gehäuses in Kontakt steht mit dem oder anstößt gegen den Boden. "Indirekt" bedeutet, daß ein Objekt, wie z.B. eine dämpfende oder stützende Matte oder Plattform oder Beine oder Füße oder dergleichen, zwischen dem Gehäuse und dem Boden angeordnet ist.
  • Wenigstens ein Teil der Basis 104 des Gehäuses 101 kann nicht mehr als 3 Zoll von der Unterkante 103 der Anzeigevorrichtung 110 entfernt sein. Daher ist, wenn die elektronische Anzeigevorrichtung 100 direkt auf einem Boden plaziert wird, wenigstens ein Teil der unteren Kante 103 nicht mehr als 76,2 mm (3 Zoll) vom Boden entfernt. Wenigstens ein Teil der oberen Kante 102 des Anzeigebereichs kann nicht mehr als 203,22 mm (8 Zoll) von der unteren Kante 103 entfernt sein. Die elektronische Anzeigevorrichtung 100 ist tragbar und freistehend, jedoch schließt dies nicht aus, daß sie am Boden oder dem Regal in einer Weise befestigt wird.
  • Die elektronische Anzeigevorrichtung kann dazu ausgebildet sein, beliebigen Inhalt anzuzeigen. Wie oben bemerkt, wird erwartet, daß der Inhalt in den meisten Anwendungsfällen Werbung oder Verkaufsförderung sein wird, jedoch ist jeder gewünschte Inhalt möglich. Z.B. kann der Inhalt Produktbeschreibungen und Preise umfassen. 3 zeigt eine mögliche Anordnung, um die Anzeige von beliebigem Inhalt zu ermöglichen. Der Anzeigebereich 110 kann mit Elektronik 311 gekoppelt sein, die eine programmierbare Steuereinrichtung 312 umfaßt, die mit einem Speichermedium 313 verbunden ist. Die Kontrolleinrichtung 312 kann jede Art von elektronischem logischem Schaltkreis umfassen, z.B. einen allgemeinen Mikroprozessor, der mit Software konfigurierbar ist, oder einen ASIC (anwendungsspezifischer integrierter Schaltkreis). Ein Treiber der elektronischen Anzeige kann in die Steuereinrichtung integriert oder in einen ASIC eingebaut sein. Das Speichermedium 313 kann jede Form von geeignetem Medium zum Speichern digitaler Daten, einschließlich eines Flash- oder anderer nicht-flüchtiger Festkörperspeicher, EEPROM (elektronisch löschbarer und programmierbarer Nur- Lesespeicher) oder magnetischen oder optischen Plattenspeichers sein. Die Elektronik 311 kann mit einer elektrischen Energiequelle 321 gekoppelt sein.
  • Die Elektronik 311 kann ferner einen Eingabe/Ausgabe-Port 318, z.B. einen USB-Port (Universal Serial Bus) aufweisen, der mit externen Quellen von Video- und/oder Audioinhalt 315 über eine drahtgebundene oder drahtlose Verbindung 317 gekoppelt werden kann. Gemäß Ausführungsformen liegt der Video-/Audioinhalt 315 vorteilhaft in digitaler Form vor, was es erlaubt, leicht in das Speichermedium 313 heruntergeladen und auf dem Anzeigebereich 110 unter der Kontrolle der Steuervorrichtung 312 wie von einem Anwender konfiguriert angezeigt zu werden. Der Video-/Audioinhalt 315 kann Steuersoftware beinhalten oder die Steuersoftware kann von einer anderen Quelle zur Verfügung gestellt werden. Die Steuersoftware kann auch in das Speichermedium 313 geladen und von der Steuervorrichtung 312 ausgeführt werden, z.B. um ein bestimmtes Ablaufschema für das Wechseln des Anzeigeinhaltes zu implementieren. Z.B. kann die Steuereinrichtung 312 dazu programmiert sein, einen Ablaufalgorhythmus auszuführen, der auf gespeicherte Video-/Audiodateien in einer vorbestimmten Reihenfolge gemäß einer Liste von Indentifizierern in einer Look-up-Tabelle zugreift. Um angezeigten Inhalt zu wechseln, kann eine gegebene Video-/Audiodatei, die über einen bestimmten Identifizierer aufgerufen wird, durch neuen Inhalt ersetzt werden, ohne daß der Ablaufalgorhythmus aktualisiert werden muß. Umgekehrt kann die Reihenfolge der angezeigten Dateien nur durch Modifizieren der Look-up-Tabelle ohne Modifizieren des Ablaufalgorhythmuss' oder Dateiinhaltes geändert werden. Natürlich können beide, sowohl die Look-up-Tabelle als auch die Video-/Audiodateien modifiziert werden, um den Ablauf desjenigen, das angezeigt wird, ohne Modifizieren des Ablaufalgorhytmuss' geändert werden.
  • Falls er in digitaler Form vorliegt, kann der Video-/Audioinhalt 315 z.B. auf Diskette oder CD-Rom gespeichert werden. Jedoch kann der Video-/Audioinhalt 315 jede Form annehmen. Z.B. kann der Video-/Audioinhalt 315 auf Videoband gespeichert werden. Dementsprechend kann die Steuerelektronik 311 ferner mit einer Eingabe-/Ausgabevorrichtung 319 gekoppelt sein, die dazu ausgebildet ist, Video-/Audioinhalt in welcher Form auch immer einzulesen. Daher kann die Eingabe-/Ausgabevorrichtung 319 einen Bandspieler, ein Diskettenlaufwerk, ein CD-Laufwerk oder eine ähnliche Vorrichtung umfassen und Video-/Audioinhalt 315 zur Anzeige in dem Anzeigebereich 110 aufnehmen. Es ist ferner möglich, daß die Eingabe-/Ausgabevorrichtung 319 eine Möglichkeit des Handhabens von Video-/Audioinhalten in der Form eines TV-Signals, entweder über Rundfunk oder durch ein geschlossenes System beinhaltet. Die Elektronik 311 kann ferner mit einer Audiovorrichtung 314 zum Ausgeben von Audioinhalten gekoppelt sein.
  • Eine Anwenderschnittstelle 320 kann mit der Elektronik 311 gekoppelt sein, um es einem Anwender zu ermöglichen, die Elektronik 311 wie gewünscht zu konfigurieren. Die Anwenderschnittstelle kann z.B. eine Tastatur, eine Maus und einen Bildschirm, ein manuell bedientes Steuerpaneel (z.B. ein Drucktastenpaneel) oder beides beinhalten. Z.B. kann ein Anwender die Elektronik 311 unter Verwendung der Schnittstelle 320 dadurch konfigurieren, daß er das Laden einer Steuersoftware in das Speichermedium 313 über die Eingabe-/Ausgabevorrichtung 319 und das Ausführen durch die Steuervorrichtung 312 und/oder durch Verwendung eines manuell betätigten Kontrollpaneels mit Eingaben wie z.B. AN/AUS, Anzeigemodusoptionen und dergleichen betätigt. Abhängig von dem über die Anwenderschnittstelle 320 eingegebenen Inhalt, kann beliebiger Video-/Audioinhalt 315 auf einem Anzeigebereich 110 angezeigt werden. Der Anzeigebereich 110 der elektronischen Anzeigevorrichtung 100 kann durch jede(s) bekannte Technik oder System implementiert sein. Z.B. kann der Anzeigebereich flüssige Kristalle (LCD), Licht emittierende Dioden (LED), organische Licht emittierende Dioden (OLED), Plasma- oder Kathodenstrahlröhren-(CRT)-Technologien, Licht emittierende Polymere, elektronische Tinte, elektronisches Papier, entweder in Alleinstellung oder in beliebiger Kombination, verwenden, um Anzeigen zu erzeugen. Es wurde von den Erfindern beobachtet, daß der Raum 202 üblicherweise etwas abgedunkelt ist, aufgrund der unteren Oberfläche 201, die Licht von oben abschattet. Diese abgedunkelte Region sorgt für einen guten Kontrast für den Anzeigenbereich 110.
  • Der Anzeigebereich 110 ist in der Lage, zumindest alphanumerische Daten und grafische Bilder anzuzeigen. Der Inhalt kann alphanumerische Daten in Alleinstellung, grafische Bilder (z.B. bildliche Darstellungen) in Alleinstellung oder in Kombination der beiden entweder statisch, sich bewegend oder beides, statisch und sich bewegend, in Übereinstimmung mit dem ausgewählten Videoinhalt anzuzeigen. Sich bewegende alphanumerische Daten und Bilder können z.B. gescrollt werden. Die alphanumerischen Daten und grafischen Bilder können schwarz und weiß oder farbig sein. Ferner kann der Anzeigebereich 110 mehr als eine gesonderte Anzeige enthalten, d.h. daß der Anzeigebereich in bezug auf den Inhalt geteilt sein kann. Z.B. kann der Anzeigebereich zwei oder mehr verschiedene "Fenster" enthalten, die jeweils verschiedene Inhalte anzeigen. Eine solche Teilung von Anzeigen ist wohlbekannt, z.B. beim "geteilter Bildschirm" Fernsehen und durch die weit verbreitete Verwendung von verschiedenen grafischen Softwareanwendungen, einschließlich der allgegenwärtigen "Windows"-Software von Microsoft®.
  • Die Elektronik 311 und zugehörige Vorrichtungen, einschließlich der Audiovorrichtung 314, der Anwenderschnittstelle 320 und der Eingabe-/Ausgabevorrichtung 319 können komplett oder teilweise in dem Gehäuse 101 der elektronischen Anzeigevorrichtung 100 oder komplett extern von selbigen angeordnet sein. Ferner sollte, während die obige Beschreibung der 3 sich auf die Ausführungsform der elektronischen Anzeigevorrichtung 100 der 1 als illustratives Beispiel bezieht, verstanden werden, daß die Elektronik 311 oder dergleichen und die verbundenen Vorrichtungen inkorporiert oder gekoppelt oder in anderer Weise verbunden sein können mit den verschiedenen hier durch den allgemeinen Ausdruck "elektronische Anzeigevorrichtung" genannten Ausführungsformen.
  • 4 zeigt eine von möglichen Alternativausführungsformen gemäß der vorliegenden Erfindung. Die elektronische Anzeigevorrichtung 400 der 4 umfaßt ein Gehäuse 401 und einen langgestreckten Anzeigebereich 410, der mit dem Gehäuse verbunden ist. Der Anzeigebereich 410 kann deckungsgleich mit einer vorderen Fläche 411 des Gehäuses oder kleiner sein. Der Anzeigebereich 410 umfaßt eine obere Kante 402 und eine untere Kante 403. Das Gehäuse umfaßt ferner eine Basis oder untere Oberfläche 404. Die Länge L des Gehäuses und des entsprechenden Anzeigebereichs 410 können wenigstens zweimal so groß sein wie die Höhe H des Gehäuses und des entsprechenden Anzeigebereichs. 5 zeigt ein kommerzielles Regal 205 mit einem Trittraum 202 und schließt eine Schnittdarstellung der elektronischen Anzeigevorrichtung 400 ein. Wie in 5 gezeigt, kann die elektronische Anzeigevorrichtung 400 dazu ausgelegt sein, wenigstens teilweise in dem Raum 202 zwischen einer unteren Oberfläche 201 des Regals 205 und dem Boden 203 aufgenommen zu werden. Die Länge L des Gehäuses 401 und des entsprechenden Anzeigebereichs können zwischen 10 und 80 Zoll liegen, mit einer bevorzugten Länge zwischen 20 und 40 Zoll. Die Höhe des Gehäuses 401 und des entsprechenden Anzeigebereichs kann zwischen 50,8 und 203,2 mm (2 und 8 Zoll) liegen mit einer bevorzugten Höhe zwischen 101,6 und 152,4 mm (4 und 6 Zoll). Wenigstens ein Teil der Basis 404 des Gehäuses 401 kann nicht mehr als 3 Zoll von der Unterkante 403 des Anzeigebereichs 410 entfernt sein. Daher ist, wenn die elektronische Anzeigevorrichtung 400 direkt auf einem Boden 203 plaziert wird, wenigstens ein Abschnitt der Unterkante 403 nicht mehr als 76,2 mm (3 Zoll) vom Boden entfernt. Wenigstens ein Teil der oberen Kante 402 des Anzeigebereichs kann nicht mehr als 103,2 mm (8 Zoll) von der Oberkante 403 entfernt sein. Die elektronische Anzeigevorrichtung 400 ist tragbar und freistehend, jedoch schließt dies nicht aus, daß sie mit dem Boden oder dem Regal in einer Weise verbunden wird. Wie in 5 gezeigt, ist wenigstens ein Abschnitt des Anzeigebereichs 410 geneigt, was es ihm ermöglicht, leichter gelesen zu werden.
  • 6 zeigt eine weitere mögliche Ausführungsform. Wie in 6 zu sehen, müssen das Gehäuse und der entsprechende Anzeigebereich der elektronischen Anzeigevorrichtung nicht eine gleichförmige oder monolythische Form wie in den 1 und 4 besitzen, sondern können statt dessen mehrere Abschnitte unterschiedlicher Dimensionierung umfassen. Z.B. umfaßt die elektronische Anzeigevorrichtung 603 separat angelenkte Abschnitte, die verschiedene Abmessungen besitzen: ein erster Abschnitt 602, ein zweiter Abschnitt 603 und ein dritter Abschnitt 604. Der zweite Abschnitt 603 bildet ein Modul, das im wesentlichen zentral in bezug auf den ersten und dritten Abschnitt 602 und 604 angeordnet ist. Der erste und dritte Abschnitt 602 und 603 bilden Module, die seitlich in bezug auf das zentrale Modul 603 angeordnet sind. Der erste, zweite und dritte Abschnitt 602, 603 und 604 können jeweils eine Basis oder untere Oberfläche 612, 613 und 614 besitzen.
  • 7 zeigt mehrere Details der elektronischen Anzeigevorrichtung 600. Das Gehäuse 601 und die entsprechenden Gesamtanzeigebereich 706, 708, 712 haben eine Gesamtlänge L1. Die Gesamtlänge L1 kann wenigstens zweimal so groß sein wie die Höhe H1 des Gehäuses 601 und der entsprechenden jeweiligen Anzeigebereiche.
  • Genauer gesagt kann der zweite Abschnitt 603 eine Höhe H1 besitzen, die größer ist als eine Höhe H2 des ersten Abschnittes 602, und eine Breite W2, die größer ist als eine Breite W1 des ersten Abschnittes 602. Auf der anderen Seite kann der erste Abschnitt 602 eine Länge L2 besitzen, die größer ist als eine Länge L3 des zweiten Abschnittes 603. Der dritte Abschnitt 604 kann eine Höhe H2 und eine Breite W3 besitzen, die kleiner ist als eine Höhe H1 und eine Breite H2 des zweiten Abschnitts 603, sowie eine Länge L4, die größer ist als eine Länge L3 des zweiten Abschnitts 603. Der dritte Abschnitt 604 kann im wesentlichen die gleichen Abmessungen wie der erste Abschnitt 602 besitzen. Die elektronische Anzeigevorrichtung kann ferner eine separat angelenkte Basis 714 besitzen.
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht, die eine elektronische Anzeigevorrichtung 600 zeigt, die zumindest teilweise in dem Trittraum 202 eines kommerziellen Regals 200 zwischen einer unteren Oberfläche 201 des Regals und dem Boden 203 aufgenommen ist. 8 umfaßt eine Teilansicht der elektronischen Anzeigevorrichtung 600, die zumindest teilweise in dem Raum 202 angeordnet ist. Im Bereich dieser Anwendung kann die Gesamtlänge L1 des Gehäuses 601 und des entsprechenden Gesamtanzeigebereiches zwischen 254,0 und 2032,0 mm (10 und 80 Zoll) liegen, mit einer bevorzugten Länge zwischen 508,0 und 1016,0 mm (20 und 40 Zoll). Die Längen 12 bzw. 14 der seitlichen Abschnitte 602 und 604 und der entsprechenden Anzeigebereiche 706 und 712 des Gehäuses 601 können zwischen 152,4 und 762,0 mm (6 und 30 Zoll) liegen, mit einer bevorzugten Länge zwischen 152,4 mm und 381,0 mm (6 und 15 Zoll). Die Länge 13 des zentralen Abschnittes 603 und des entsprechenden Anzeigebereichs 708 können zwischen 101,6 und 508,0 mm (4 und 20 Zoll) liegen. Die Höhe H1 des Gehäuses 601 und der entsprechenden Anzeigebereiche können zwischen 50,8 und 203,2 mm (2 und 8 Zoll) liegen, mit einer bevorzugten Höhe zwischen 101,6 und 152,4 (4 und 6 Zoll).
  • Bezug nehmend auf 7, besitzt der erste Abschnitt 602 einen Anzeigebereich 706 mit einer unteren Kante 707 und einer oberen Kante 705. Der Anzeigebereich 706 kann deckungsgleich mit einer vorderen Fläche 702 des ersten Abschnittes oder kleiner sein. Der zweite Abschnitt 603 besitzt einen Anzeigebereich 708 mit einer unteren Kante 709 und einer oberen Kante 710. Der Anzeigebereich 708 kann deckungsgleich mit einer vorderen Fläche 703 des zweiten Abschnitts 603 oder kleiner sein. Der dritte Abschnitt 604 besitzt einen Anzeigebereich 712 mit einer unteren Kante 713 und einer oberen Kante 711. Der Anzeigebereich 712 kann deckungsgleich mit einer vorderen Fläche 744 des dritten Abschnittes 604 oder kleiner sein. Wenigstens ein Teil der Basen 612, 613, 614 oder 714 können nicht mehr als 76,2 mm (3 Zoll) von wenigstens einem Teil wenigstens eines der Unterkanten 707, 709 und 713 der Anzeigebereiche 706, 708, 712 entfernt sein. Daher ist, wenn die elektronische Anzeigevorrichtung 600 direkt auf einem Boden plaziert wird, wenigstens ein Teil wenigstens einer der unteren Kanten 707, 709 und 713 nicht mehr 76,2 mm (3 Zoll) vom Boden entfernt. Wenigstens ein Abschnitt wenigstens einer der oberen Kanten 705, 710, 711 der entsprechenden Anzeigebereiche können nicht mehr als 203,2 mm (8 Zoll) von einer entsprechenden Unterkante entfernt sein. Die elektronische Anzeigevorrichtung 600 ist tragbar und freistehend, jedoch schließt dies nicht aus, daß sie mit dem Boden oder dem Regal in einer Weise befestigt wird.
  • Die Anzeigebereiche 706, 708 und 712 zeigen ein Beispiel möglichen Inhaltes, insbesondere Werbe- oder Promotionsinhalt, wobei die alphanumerische Information "Buy $100 of groceries and you could win this car" (Kaufen Sie für $100 Lebensmittel und gewinnen Sie dieses Auto) sich auf Komplemente oder Supplemente einer grafischen Darstellung eines Autos beziehen.
  • 10 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer elektronischen Anzeigevorrichtung 1000 gemäß der vorliegenden Erfindung. 10 zeigt eine perspektivische Darstellung einer elektronischen Anzeigevorrichtung 1000, die mit einer Bodenabdeckung 1005 verbunden ist. Die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 und die Bodenabdeckung 1005 können permanent miteinander verbunden und so ausgestaltet sein, daß sie leicht abgenommen und wieder miteinander verbunden oder sonstwie einander zugeordnet werden. Die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 umfaßt ein Gehäuse 1001 und einen langgestreckten Anzeigebereich 1010, der mit dem Gehäuse verbunden ist. Der Anzeigebereich 1010 kann deckungsgleich mit einer vorderen Fläche 1011 des Gehäuses oder kleiner sein. Der Anzeigebereich 1010 umfaßt eine obere Kante 1002 und eine untere Kante 1003.
  • Die Bodenabdeckung 1005 kann beweglich oder an dem Boden befestigt sein. Die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 kann drehbar mit der Bodenabdeckung 1005 an einem Gelenkpunkt 1004 verbunden sein, um eine Neigung zu haben, die relativ zu dem Boden, oder zur Vertikalen in einem im wesentlichen rechten Winkel zum Boden einstellbar ist. Der Gelenkpunkt 104 kann z.B. über ein Gelenk implementiert werden. Die 11 und 12 sind seitliche Orthogonalansichten, die einen Winkelbereich relativ zu einem Boden oder der Bodenabdeckung 1005 zeigen, innerhalb dessen die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 positioniert werden kann. Z.B. kann, wie in 11 gezeigt, die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 an einem ersten Abschnitt 1011 positioniert sein, der im wesentlichen vertikal oder im wesentlichen im rechten Winkel zur Bodenabdeckung 1005 verläuft, oder kann in eine zweite Position 1212 rotiert sein, wie in 12 gezeigt, in welcher die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 im wesentlichen horizontal oder im wesentlichen co-planar mit der Bodenabdeckung 1005 verläuft. Ferner kann die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 in einem beliebigen Winkel zwischen den Positionen 1011 und 1212 positioniert werden. Die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 kann verhältnismäßig dünn und leichtgewichtig ausgebildet sein, so daß, wenn sie an der Bodenabdeckung 1005 befestigt ist, die Bodenabdeckung eine stabile Stütze für die elektronische Anzeigevorrichtung bildet. Alternativ kann die Bodenabdeckung 1005 fixiert, geleimt, geklebt oder sonstwie an einem Boden befestigt sein, was auch dazu beitragen kann, eine stabile Stütze für die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 zu bilden.
  • 13 zeigt eine seitliche orthogonale Ansicht der elektronischen Anzeigevorrichtung 1000, die zumindest teilweise in einem Raum 202 zwischen einem Boden 203 und einer unteren Oberfläche 201 eines kommerziellen Regals 200 aufgenommen ist. Die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 kann in einem bequemen Lesewinkel wie in 13 geneigt sein. In Übereinstimmung mit ihrer Anwendung im Raum 202 kann die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 Abmessungen besitzen, die ähnlich zu denjenigen sind, die oben in Verbindung mit den anderen Ausführungsformen der elektronischen Anzeigevorrichtung beschrieben wurden. Das heißt, bezugnehmend jetzt auf 10, daß die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 ein Gehäuse 1001 und einen entsprechenden Anzeigebereich 1010 mit einer Länge L besitzen kann, die wenigstens zwei Mal so groß ist wie eine Höhe H des Gehäuses und des entsprechenden Anzeigebereichs. Die Länge L des Gehäuses 1001 und des entsprechenden Anzeigebereichs 1010 kann zwischen 254,0 und 2032,0 mm (10 und 80 Zoll) liegen, mit einer bevorzugten Länge zwischen 508,0 und 1016,0 mm (20 und 40 Zoll). Die Höhe H des Gehäuses 1001 und des entsprechenden Anzeigebereichs 1010 kann zwischen 50,8 und 203,2 mm (2 und 8 Zoll) liegen, mit einer bevorzugten Höhe zwischen 101,6 und 152,4 mm (4 und 6 Zoll). Wenn die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 direkt auf einem Boden 203 plaziert ist, kann wenigstens ein Abschnitt der Unterkante 1003 des Anzeigebereichs 1010 nicht weiter als 76,2 mm (3 Inch) von dem Boden 203 entfernt sein. Wenigstens ein Teil der Oberkante 1002 des Anzeigebereiches kann nicht mehr als 203,2 mm (8 Zoll) von der Unterkante 1003 entfernt sein.
  • Wie vorstehend bemerkt, kann die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 mit einer Bodenabdeckung 1005 verbunden sein. Bei Ausführungsformen umfaßt die Bodenabdeckung 1005 grafische und/oder alpha-numerische Informationen, die entweder in statischer oder dynamischer (das heißt scrollender und anderweit bewegender oder wechselnder) Weise präsentiert werden. Zum Beispiel kann die Bodenabdeckung als "Dekor" ausgebildet sein, das am Boden klebt und eine Art von illustrierter Werbung oder anderen Botschaft übermittelt. Alternativ kann die Bodenabdeckung selbst eine modifizierbare elektronische Anzeige umfassen, die im wesentlichen flach und ko-planar zum Boden und dazu ausgelegt ist, betreten zu werden, wie in dem US-Patent Nr. 6,417,778 beschrieben.
  • Die Bodenabdeckung 1005 kann, wenn sie zum Beispiel in einer kommerziellen Einrichtung verwendet wird, von der elektronischen Anzeigevorrichtung 1000 gelöst, jedoch angrenzend, benachbart oder in der Nähe davon angeordnet sein. Inhalte, das heißt alpha-numerische Information und/oder Bilder, die auf der Bodenabdeckung 1005 angezeigt werden, können sich beziehen auf oder komplementär oder ergänzend zu dem auf einer zugeordneten elektronischen Anzeigevorrichtung 1000 angezeigten Inhalten sein. Daher umfaßt der Umfang von "verbunden mit einer Bodenabdeckung" in Bezug auf die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 nicht nur Ausführungsformen, bei welchen die elektronische Anzeigevorrichtung und Bodenabdeckung physikalisch miteinander verbunden sind, sondern auch Ausführungsformen, bei welchen die elektronische Anzeigevorrichtung und die Bodenabdeckung nicht physikalisch miteinander verbunden sind, sondern angrenzend, benachbart oder in der Nähe voneinander angeordnet sind, oder ihre entsprechenden Anzeigen aufeinander bezogenen Inhalt besitzen oder beides. Beliebige der verschiedenen möglichen Ausführungsformen der hier beschriebenen elektronischen Anzeigevorrichtungen (das heißt elektronische Anzeigevorrichtungen 100, 400, 600) oder innerhalb der Reichweite der vorliegenden Erfindung wie durch die Ansprüche definiert, können mit einer Bodenabdeckung in dem vorgenannten Sinn verbunden werden.
  • 10 zeigt ein Beispiel der elektronischen Anzeigevorrichtung und der Bodenabdeckung einschließlich entsprechenden Inhaltes. In 10 umfallt der Inhalt des Anzeigebereiches 1010 eine Werbung 1007, die ein grafisches Bild einer Person und die Worte "Got milk?" (Haben Sie Milch?). Die zugeordnete Bodenabdeckung 1005, die in 10 als mit der elektronischen Anzeigevorrichtung verbunden gezeigt ist, umfaßt einen darauf bezogenen Inhalt 1008 (die Worte "Got milk?" (Haben Sie Milch?) und eine grafische Darstellung eines Milchkartons), welche den Inhalt der elektronischen Anzeigevorrichtung komplementiert und betont.
  • In ähnlicher Weise zeigt die 14 eine Bodenabdeckung 1005 mit dem Inhalt 1408, umfassend einen Markennamen, "PampersTM", während der Anzeigebereich 1010 der elektronischen Anzeigevorrichtungen 1000 komplementären oder supplementären Inhalt 1407 umfaßt, der einen Verkauf des auf der Bodenabdeckung bezeichneten Produktes betrifft. Die Ausführungsform der 14 zeigt ein Beispiel, in welchem die elektronische Anzeigevorrichtung und die Bodenabdeckung nicht miteinander verbunden, jedoch in großer Nähe zueinander sind. 14 zeigt ferner, daß die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 eine separat angelenkte Basis 1414 besitzen kann, um es ihr zu ermöglichen, freistehend und drehbar um einen Gelenkpunkt 1004 zu sein. Wenigstens ein Teil der Basis 1414 kann nicht mehr als drei Zoll von der Unterkante 1003 entfernt sein.
  • Die Bodenabdeckung 1005 kann als beliebig Art von Struktur geformt sein und jedes Material oder Materialien umfassen, die für die Verwendung an Orten, wo Fußgängerverkehr herrscht, geeignet sind. Bei Ausführungsformen kann die Bodenabdeckung als Auflage geformt sein, ähnlich zu Vorrichtungen, die auf Schreibtischoberflächen verwendet werden, um eine Arbeitsfläche zu schaffen, jedoch in diesem Fall, um ein statisches Dekor oder eine Werbung darauf zu plazieren. Die Auflage kann aus Materialien wie, rein beispielhaft, Leder, Vinyl, Plastik, Gummi oder ähnlichen Materialien hergestellt sein. Bei anderen Ausführungsformen kann die Bodenabdeckung 1005 wenigstens zum Teil als Schuhreinigungsvorrichtung ausgebildet sein und Wasser und Schmutz entfernende oder absorbierende Oberflächen sowie rutschverhindernde Oberflächen umfassen. Jedoch muß die Bodenabdeckung 1005 nicht solche Oberflächen umfassen.
  • 15 zeigt eine Ausführungsform, bei welcher die elektronische Anzeigevorrichtung 1000 eine externe Audiovorrichtung 1510 wie zum Beispiel einen Lautsprecher umfaßt. Wie weiter unten detailliert beschrieben in Bezug auf andere Ausführungsformen, kann die Audiovorrichtung 1510 hörbare Audioinhalte erzeugen, die in einer Weise auf eine Anzeige auf der elektronische Anzeigevorrichtung 1000 bezogen sind. Eine externe Einheit 1511 kann die zur Erzeugung und Steuerung der Inhalte auf der elektronischen Anzeigevorrichtung 1010 und der Audioausgabe benötigte Elektronik, analog zu der grundsätzlichen Auslegung der Elektronik 311, die vorstehend in Bezug auf 3 beschrieben wurde, unterbringen. Während der Lautsprecher auf der Rückseite der Vorrichtung 1000 gezeigt ist, kann er auch an jeder Seite der Vorrichtung oder innerhalb des Gehäuses in einer solchen Weise angeordnet werden, daß Ton aus der Front der Vorrichtung durch einen perforierten Bereich auf der vorderen Oberfläche der Vorrichtung nahe des Anzeigebereiches gerichtet wird.
  • Es sollte verstanden werden, daß die oben beschriebenen Ausführungsformen einer elektronischen Anzeigevorrichtung gemäß der Erfindung nur beispielhaft sind und nicht alle möglichen Konfigurationen repräsentieren. Zum Beispiel muß, wie vorstehend bereits bemerkt, das langgestreckte Gehäuse der elektronischen Anzeigevorrichtung nicht monolytisch oder gleichförmig sein, wie bei den Ausführungsformen 100, 400 oder 1000, noch muß sie als ein im wesentlichen zentral angeordnetes Modul mit zwei im wesentlichen seitlichen Modulen wie in Ausführungsform 600 angeordnet sein. Statt dessen kann jeder Abschnitt des langgestreckten Gehäuses oder des Anzeigebereiches gegenüber anderen Abschnitten des langgestreckten Gehäuses oder Anzeigebereiches unterschiedlich dimensioniert sein. Das langgestreckte Gehäuse oder der Anzeigebereich können, zum Beispiel, gekrümmte oder stromlinienförmige Abschnitte umfassen. Ferner kann jeder Abschnitt des Anzeigebereiches bei den verschiedenen Ausführungsformen wie explizit hierin beschrieben oder innerhalb des Umfangs der Ansprüche relativ zu einer vertikalen geneigt sein, wobei "vertikale" eine Richtung meint, die im wesentlichen 90° relativ zur Bodenoberfläche (das heißt in einem rechten Winkel zur Bodenoberfläche) verläuft. In anderen Worten gesagt kann jeder Abschnitt des Anzeigebereiches der elektronischen Anzeigevorrichtung einen Winkelversatz oder einen Neigungswinkel relativ zum Boden zwischen im wesentlichen 0 und im wesentlichen 90° besitzen. Gemäß Ausführungsformen kann der Neigungswinkel zwischen 10 und 80° zur Vertikalen sein, mit einem bevorzugten Bereich von 10 bis 40° und einem weiter bevorzugten Bereich von 10 bis 20° zur Vertikalen. Es sollte ferner verstanden werden, daß das Regal 200, wie in verschiedenen der Figuren gezeigt, nur ein illustratives Beispiel eines solchen Regals ist und daß die vorliegende Erfindung vorteilhaft in Verbindung mit verschiedenen Arten und Anordnungen verwendet werden kann.
  • Wie oben mit Bezug auf 3 beschrieben, können die verschiedenen Ausführungsformen der elektronischen Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung mit einer Audiovorrichtung verbunden sein, die entweder komplett oder teilweise in demselben Gehäuse angeordnet ist oder die komplett extern ist. 16 zeigt eine mögliche Anordnung, wobei z.B. die elektronische Anzeigevorrichtung gemäß der Ausführungsform 600 in Verbindung mit einer externen Audiovorrichtung 1611 verwendet werden kann. Die Audiovorrichtung 1611 kann z.B. hörbaren Inhalt erzeugen, der in einer Weise auf eine Anzeige auf der elektronischen Anzeigevorrichtung 600 bezogen ist. Die Audiovorrichtung 1611 kann in einer Distanz zu der elektronischen Anzeigevorrichtung 600 derart angeordnet sein, daß von der Audiovorrichtung 1611 erzeugter Ton für eine Person, die eine Anzeige auf der elektronischen Anzeigevorrichtung 600 betrachtet, hörbar ist. Z.B. kann die Audiovorrichtung 1611 befestigt oder montiert sein am Regal 205, z.B. an einem oberen Regalbrett davon, wie in 16 gezeigt. Alternativ kann die Audiovorrichtung frei im Regal stehen, von einer Decke abgehängt, in einer Decke integriert, an einer Wand befestigt oder sonst wie angeordnet sein. Die Audiovorrichtung 1611 kann mit der elektronischen Anzeigevorrichtung drahtgebunden oder drahtlos gekoppelt sein und Steuersignale und Inhalt von der elektronischen Anzeigevorrichtung 600 empfangen. Alternativ kann die Audiovorrichtung 1611 Steuersignale und Inhalt von einem anderen Ort, wie einer zentralen Steuerstelle empfangen. Gemäß Ausführungsformen, die nachfolgend detailliert beschrieben werden, kann eine solche zentrale Steuerstelle eine Vielzahl von elektronischen Anzeigevorrichtungen und zugeordneten Audiovorrichtungen steuern. Die zentrale Steuervorrichtung kann z.B. die Audiovorrichtung 1611 in Überstimmung mit einem Softwareprogramm steuern, um zu bewirken, daß der Inhalt des von der Audiovorrichtung 1611 emittierten Tons auf die Anzeige der elektronischen Anzeigevorrichtung 600 bezogen ist. Z.B. kann die Audiovorrichtung 1611 einen Ausverkauf von bestimmten Artikeln ankündigen, während die elektronische Anzeigevorrichtung 600 die Artikel des Ausverkaufs und ihre Preise anzeigt.
  • Vorteilhaft kann gemäß Ausführungsformen die Audiovorrichtung 1611 einen Richtlautsprecher, wie z.B. einen doppelt parabolischen Lautsprecher, hergestellt von Soundtube TM, oder das Hypersonic Sound TM system, das jetzt von der American Technology Corporation bezogen werden kann, umfassen, welches die Hypersonic-Sound-Technology oder Ultraschallseitenbänder nutzt, um gerichteten Ton zu erzeugen. Ein solcher Richtlautsprecher kann einen umgrenzten Tonbereich nahe der elektronischen Anzeigevorrichtung 600 erzeugen. Ein begrenzter Tonbereich ist vorteilhaft, da eine Vielzahl von Audiovorrichtungen innerhalb eines Geschäftes angeordnet werden können, zusammen mit entsprechenden elektronischen Anzeigevorrichtungen. Bei einer Ausführungsform, die mehrere Audiovorrichtungen sowie andere Quellen von Tönen umfaßt, ermöglicht das Erzeugen eines begrenzten Tonbereiches unter Verwendung von Richtlautsprechern, daß die Audioinhalte aus einem bestimmten Lautsprecher leichter verstanden werden. Während der Richtlautsprecher an der Außenseite der Vorrichtung 600 gezeigt ist, kann er auch an jeder Seite der Vorrichtung 600 oder innerhalb des Gehäuses in einer solchen Weise angeordnet werden, daß Ton aus der Vorderseite der Vorrichtung durch einen perforierten Bereich auf der vorderen Oberfläche der Vorrichtung nahe des Anzeigebereiches gerichtet wird. In diesem Fall kann ein Feld von kleinen Lautsprechern zum Erzeugen von gerichtetem Ton bevorzugt sein.
  • 17 zeigt ein System gemäß Ausführungsformen der Erfindung, das eine Vielzahl von elektronischen Anzeigevorrichtungen 600.1-3 und zugeordnete Audiovorrichtungen 1611.1-3 wie oben beschrieben umfaßt, die an der Basis eines kommerziellen Regals innerhalb einer kommerziellen Einrichtung angeordnet sind. In 17 bilden zwei Sätze von Regalen 205 zwischen sich einen Gang. Die Audiovorrichtungen 1611.1 und 1611.2 sind mit den elektronischen Anzeigevorrichtungen 600.1 und 600.2 auf einer Seite des Ganges verbunden, während die Audiovorrichtung 1611.3 mit einer elektronischen Anzeigevorrichtung 600.3 auf der gegenüberliegenden Seite des Ganges verbunden ist. In ähnlicher Weise ist die Audiovorrichtung 1611.4 mit einer elektronischen Anzeigevorrichtung verbunden, die nicht gezeigt ist.
  • Gemäß Ausführungsformen kann die elektronische Anzeigevorrichtung eine interaktive Eigenschaft umfassen oder mit einer solchen verbunden sein. Die interaktive Eigenschaft kann bewirken, daß der Anzeigebereich oder die Audiovorrichtung aktiviert werden (das heißt Videoinhalt anzeigen oder Audioinhalt ausgeben nach einer Ruhe- oder inaktiven Periode, während derer kein Video- oder Audioinhalt ausgegeben wurde), nachdem die Annäherung oder Nähe einer Person detektiert wurde. Zum Beispiel kann die elektronische Anzeigevorrichtung einen Bewegungsdetektor, der für diesen Zweck ausgelegt ist, beinhalten oder damit gekoppelt sein.
  • Die Audiovorrichtung 1611.1 kann, wie oben beschrieben, ein Richtlautsprecher sein, so daß Ton aus dem Lautsprecher 1611.1 hauptsächlich direkt über den Kopf einer nahe der elektronischen Anzeigevorrichtung 600.1 stehenden Person fokussiert ist. Zum Beispiel kann die Person vor der elektronischen Anzeigevorrichtung 600.1 stehen und eine Anzeige darauf betrachten. Der Lautsprecher 1611.1 wird klar fokussierten Ton einer im wesentlichen direkt darunter stehenden Person zur Verfügung stehen, jedoch wird der Ton schnell abfallen, wenn sich die Person aus dem fokussierten Bereich oder einem Radius unterhalb dieses Lautsprechers bewegt. Daher kann der Lautsprecher 1611.1 einen ersten begrenzten Tonbereich zur Verfügung stellen, um eine erste Art von Inhalt einer Person, die vor der elektronischen Anzeigevorrichtung 600.1 steht, während der Lautsprecher 1611.2 einen zweiten begrenzten Tonbereich zur Verfügung stellen kann, um eine zweite Art von Inhalt, entweder gleich oder verschieden von dem ersten, einer vor der elektronischen Anzeigevorrichtung 600.2 stehenden Person zur Verfügung stellen kann.
  • Wie weiter in 17 gezeigt, können die Audiovorrichtungen 1611.1-4 an Schienen 1712 befestigt sein, die von Trägern 1713 getragen werden. Die Schienen können ein leitendes Elemente oder Elemente beinhalten, um eine elektrische Stromversorgung und/oder ein Audiosignal zur Verfügung zu stellen.
  • Wie oben beschrieben ist angedacht, daß zur Nutzung der elektronischen Anzeigevorrichtung mit guter Wirkung sie in Mehrzahl in einer kommerziellen Einrichtung verwendet wird und Video- und Audioinhalt bezogen auf nahestehende Waren und Produkte ausgibt. Dementsprechend wird es einen Bedarf geben, eine solche Vielzahl von elektronischen Anzeigevorrichtungen jeweils effizient und potentiell mit verschiedenem Inhalt zu konfigurieren. Um dies zu erreichen, sind verschiedene Techniken angedacht. Bei einer Technik wird das Konfigurieren lokal vorgenommen. Bezugnehmend jetzt auf 18, kann ein Anwender physikalisch eine tragbare Steuer-/Speichervorrichtung (CSD) 1806 mit jeder der elektronischen Anzeigevorrichtungen über eine direkte Kabelverbindung 1807 mit einem Verbinder an der elektronischen Anzeigevorrichtung verbinden und digitale Daten zum Erzeugen des gewünschten Anzeigeinhaltes und/oder der Audioinformation aus dem CSD 1806 auf die elektronische Anzeigevorrichtung und/oder Lautsprecher herunterladen. Die digitalen Daten können Software zum Steuern des Anzeigeinhaltes umfassen, das heißt Software, die ein Ablaufschema von Ankündigungen implementiert. Die entsprechenden Inhalte der heruntergeladenen Daten können angezeigt werden, bis sie von anderen Inhalten in der gleichen Weise ersetzt werden.
  • Das Herunterladen kann durch eine beliebige von verschiedenen bekannten Eingabe-/Ausgabetechniken ausgeführt werden. Zum Beispiel kann der CSD mit einem Universal Serial Bus (USB) eines in die elektronische Anzeigevorrichtung integrierten Computers gekoppelt werden. Der integrierte Computer kann auch mit anderen Eingabe-/Ausgabeports versehen sein, um die Daten zu empfangen.
  • Bei anderen Ausführungsformen kann das Konfigurieren des Inhalts der Vielzahl von elektronischen Anzeigevorrichtungen ferngesteuert von einer zentralen Kontrollstelle erfolgen. Zum Beispiel kann, wie in 19 gezeigt, eine Vielzahl von elektronischen Anzeigevorrichtungen 100 und zugeordneten Audiovorrichtungen 1611 innerhalb einer gegebenen kommerziellen Einrichtung in einem Netzwerk 1915 eingeschlossen sein. Ein solches Netzwerk kann ferner eine zentrale Steuerung 1914 umfassen, bei der es sich zum Beispiel um einen Dateiserver, eine Workstation, einen Mainframe-Computer oder andere programmierbare logische und Steuerapparate handeln kann. Die zentrale Steuerung kann mit einer Datenbasis 1917 gekoppelt sein, die die Video-/Audioinhalte und zugehörige Steuersoftware beinhaltet. Eine Anwendervorrichtung 1901, wie zum Beispiel ein Personalcomputer, ein Laptop, CSD oder dergleichen, können über eine Schnittstelle mit der zentralen Steuerung 1914 entweder über eine direkte Kabelverbindung oder eine drahtlose Verbindung 1903 oder durch Einwahlen in das Netzwerk 1915 über eine drahtgebundene oder drahtlose Netzwerkverbindung 1902 verbunden sein. Eine drahtlose Verbindung kann zum Beispiel über IRDA (infraroter Datenzugriff), RF (Radiofrequenz) hergestellt werden, wenn es eine begrenzte Sichtlinie zwischen den Vorrichtungen gibt. Eine drahtgebundene Verbindung kann zum Beispiel über eine USB-Verbindung hergestellt werden.
  • Der Anwender kann dann Video- und Audioinhalt 315 entweder lokal oder von einem entfernten Ort über die Netzwerkverbindung auf die zentrale Steuerung herunterladen. Der Video- und/oder Audioinhalt 315 kann Software zum Steuern des Anzeigeinhaltes umfassen. Die zentrale Steuerung kann dann umgekehrt den Inhalt über die Netzwerkverbindung auf die Elektronik jeder angeschlossenen elektronischen Anzeigevorrichtung herunterladen. Alternativ kann der Anwender einfach die zentrale Steuerung dazu anweisen, Video-/Audioinhalt und zugehörige Steuersoftware aus der Datenbank 1917 zu erhalten. Gemäß beiden Verfahren kann die zentrale Steuerung dann verschiedenen Inhalt zu verschiedenen elektronischen Anzeigevorrichtungen und zugeordneten Audiovorrichtungen in Übereinstimmung mit einem Software-Programm, das es ausführt, verteilen. Das Programm kann zum Beispiel ein Ablaufschema für verschiedene Werbungen oder Verkaufshinweise, die auf verschiedenen elektronischen Anzeigevorrichtungen, die über die gesamte kommerzielle Einrichtung verteilt sind, anzuzeigen sind, implementieren. Die Elektronik jeder elektronischen Anzeigevorrichtung kann dann den empfangenen Audioinhalt an eine zugeordnete Audiovorrichtung übertragen, die entweder in der elektronischen Anzeigevorrichtung untergebracht oder in der Nähe davon angeordnet ist, wie oben im Zusammenhang mit der 17 beschrieben. Alternativ kann, wie in 19 gezeigt, die zentrale Steuerung Audioinhalt direkt zu den zugeordneten Audiovorrichtungen der jeweiligen Anzeigevorrichtung über eine Netzwerkverbindung übertragen. Nach einer Zeitperiode des Ausgebens eines ersten Inhaltes auf der Vielzahl der elektronischen Anzeigevorrichtungen und den zugehörigen Audiovorrichtungen, kann der erste Inhalt aktualisiert oder durch einen zweiten Inhalt, der sich von dem ersten Inhalt unterscheidet, mittels des oben beschriebenen Verfahrens ersetzt werden.
  • Bei noch weiteren Ausführungsformen braucht ein Anwender sich nicht in ein Netzwerk einzuwählen, sondern braucht nur in der Nähe der Einrichtung, in welcher die Vielzahl der elektronischen Anzeigevorrichtungen angeordnet sind, zu sein und kann die elektronischen Anzeigevorrichtungen drahtlos aus zum Beispiel einer Distanz von 100 Full oder mehr konfigurieren. Wie in 20 gezeigt, kann der Anwender zum Beispiel einen Laptop oder CSD 1806 besitzen, der mit einem Nahbereichstransmitter ausgestattet ist, der ein drahtloses Signal 2007 aussenden kann, um mit jeder elektronischen Anzeigevorrichtung in einer kommerziellen Einrichtung zum Beispiel über CDMA (code division multiple access) oder ein ähnliches Kommunikationsprotokoll zu kommunizieren. In dieser Weise kann Video- und/oder Audioinhalt 315 drahtlos auf jede elektronische Anzeigevorrichtung heruntergeladen werden, ohne über ein LAN zu gehen. Alternativ kann dieselbe drahtlose Übertragung dazu verwendet werden, Inhalte auf einen LAN-Server 1914 zu senden, welcher die Inhalte dann zu jeder elektronischen Anzeigevorrichtung verteilt.
  • Bei anderen Ausführungsformen ist die Kommunikation mit und das Konfigurieren von einer Vielzahl von elektronischen Anzeigevorrichtungen in verschiedenen kommerziellen Einrichtungen aus der Ferne möglich. Dies kann zum Beispiel erreicht werden über eine WAN-(wide area network)-Konfiguration. Genauer gesagt kann, wie in 21 gezeigt, ein zentraler Steuerort 2101 über eine drahtgebundene oder drahtlose Verbindung 2102 mit dem Internet oder einem anderen drahtgebundenen oder drahtlosen (zum Beispiel Satellit) WAN 2115 mit einem lokalen Server oder Host, der mit jeder Einrichtung verbunden ist, verbunden sein. Der lokale Server ist wiederum über drahtgebundene oder drahtlose Mittel mit einer Vielzahl von elektronischen Anzeigevorrichtungen verbunden, die in der Einrichtung angeordnet sind, wie oben beschrieben. Video- und/oder Audioinhalt kann dann von dem zentralen Steuerort 2101 auf jeden lokalen Server heruntergeladen werden, welcher dann den Inhalt auf die Vielzahl der elektronischen Anzeigevorrichtungen und der zugeordneten Audiovorrichtungen überträgt. Da es typischerweise wünschenswert sein wird, verschiedene elektronische Anzeigevorrichtungen in derselben Einrichtung zu haben, die verschiedenen Inhalt anzeigen, kann jeder elektronischen Anzeigevorrichtung einen einzigartigen Identifizierungscode zugeordnet sein. Dieser Identifizierungscode kann in einem Header der digitalen Daten, die den für eine spezielle elektronische Anzeigevorrichtung vorgesehenen Inhalt entsprechen, vorgesehen sein. Die Header- Information kann dazu verwendet werden, sicherzustellen, daß jede elektronische Anzeigevorrichtung und jede zugeordnete Audiovorrichtung den Inhalt erhalten, der für sie bestimmt ist.
  • Als Variante der WAN-Herunterladetechnik, die oben beschrieben ist, kann satellitennetzwerkgestütztes Herunterladen verwendet werden, wo das WAN über eine Satellitenkonstellation zur Verfügung gestellt ist. Hierbei funkt der Satellit Inhalt in eine Punkt-zu-Mehrpunkt-Konfiguration. Der gefunkte Inhalt wird von Empfängern, zum Beispiel Schüsselempfängern, die mit jeder Einrichtung verbunden sind, empfangen. Der erhaltene Inhalt kann dann auf die verschiedenen elektronischen Anzeigevorrichtungen über eine LAN-Konfiguration wie oben beschrieben verteilt werden. Satellitensysteme wie zum Beispiel Motorolas Iridium, Hughes' Direkt-TV und Boeings Digital Cinema haben bereits bewiesen, daß sie Möglichkeiten in den vorgenannten und anderen, nicht hierauf bezogenen Industrien besitzen.
  • Bei Ausführungsformen können die elektronischen Anzeigevorrichtungen mit einem POS-(point of sale)-System einer Einrichtung verbunden sein. Ein POS-System wird dazu verwendet, Informationen über Kundenvorlieben zu sammeln. Informationen über die Effizienz spezifischer Werbeinhalte beim Erzeugen von Verkäufen können zum Beispiel durch in Beziehung setzen von Verkäufen eines bestimmten Artikels in einer Einrichtung zu den Zeitpunkten des Anzeigens eines gegebenen Inhaltes auf einer elektronischen Anzeigevorrichtung gesammelt werden. Dies kann zum Beispiel realisiert werden durch elektronisches Querverbinden von Verkaufstransaktionen, der Zeit, zu welcher sie stattfanden, mit dem Ablaufschema einer speziellen Werbung zur Anzeige auf der elektronischen Anzeigevorrichtung. Um diese Ablaufinformation dem POS-System zur Verfügung zu stellen, kann die elektronische Anzeigevorrichtung direkt mit Computern oder Servern des POS-Systems verbunden sein. Alternativ kann ein Server der elektronischen Anzeigevorrichtung den Ablauf von Inhalt auf den verschiedenen elektronischen Anzeigevorrichtungen in einer Einrichtung steuern und die entsprechende Ablaufinformation an einen Server des POS-Systems übermitteln, so daß sie in "Echtzeit", das heißt gleichzeitig, mit Verkaufstransaktionen in Bezug gesetzt werden können. Alternativ kann die Ablaufinformation "offline" mit den Verkaufsauszeichnungen zu einem späteren Zeitpunkt in Bezug gesetzt werden.
  • Verschiedene Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung wurden spezifisch hier gezeigt und/oder beschrieben. Es wird jedoch verstanden, daß die vorliegende Erfindung nur durch die nachfolgenden Ansprüche definiert ist
  • ÜBERSETZUNG DES TEXTES IN DEN ZEICHNUNGEN
  • 3
    • VIDEO/AUDIO CONTENT – Video-/Audioinhalt
  • 7
    • BUY $100 OF GROCERIES AND – Kaufen Sie für 100$ Lebensmittel und
    • ... YOU COULD WIN THIS CAR – ... Sie können dieses Auto gewinnen
  • 8
    • BUY $100 WORTH – Kaufen Sie im Wert von 100$
    • WIN THIS CAR!!! – Gewinnen Sie dieses Auto
  • 10
    • GOT MILK? – Haben Sie Milch?
  • 14
    • PampersrmTM – PampersTM
    • 2 for the price of 1 – 2 zum Preis von 1
  • 16
    • BUY $100 WORTH – Kaufen Sie im Wert von 100$
    • WIN THIS CAR!!! – Gewinnen Sie dieses Auto
  • 17
    • AISLE – Gang

Claims (37)

  1. Elektronische Anzeigevorrichtung (100, 400, 600, 1000), die einem Raum (202) zwischen einem Boden (203) und einem darüber liegenden Regalbrett eines kommerziellen Regals (205) zugeordnet ist, wobei eine untere Oberfläche (201) des darüber liegenden Regalbretts innerhalb von 304,8 mm (12 Zoll) des Bodens liegt, wobei die elektronische Anzeigevorrichtung so ausgestaltet ist, daß sie wenigstens partiell in dem Raum aufgenommen ist, wobei die elektronische Anzeigevorrichtung ein tragbares freistehendes Gehäuse (101, 401, 601, 1001) und einen langgestreckten Anzeigebereich (110, 410, 706, 708, 712, 1010) aufweist, der eine Länge (L, 11, 12, L3) besitzt, die wenigstens das Zweifache seiner Höhe (H, H1, H2) beträgt, wobei die Höhe des Anzeigebereiches zwischen 25,4 mm (1 Zoll) und 304,8 mm (12 Zoll) liegt, wobei der Anzeigebereich eine untere Kante (103, 403, 707, 709, 713, 1003) besitzt, von der wenigstens ein Teilbereich innerhalb von 76,2 mm (3 Zoll) von einer Basis (104, 404, 612, 612, 614, 714, 1414) des Gehäuses liegt, und wobei die Anzeige so konfigurierbar ist, daß sie willkürlichen Inhalt (315, 1007, 1008, 1407, 1408) einschließlich wenigstens eines von statischen, sich bewegenden, scrollenden alphanumerischen Daten und grafischen Bildern anzeigt, wobei der Inhalt durch einen Computer, eine elektronische Steuerung oder eine andere elektronische Vorrichtung änderbar ist.
  2. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Länge zwischen 254,0 und 2.032,0 mm (10 und 80 Zoll) liegt.
  3. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Länge zwischen 508,0 und 1.016,0 mm (20 und 40 Zoll) liegt.
  4. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Höhe zwischen 50,8 und 203,2 mm (2 und 8 Zoll) liegt.
  5. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Höhe zwischen 101,6 und 152,4 mm (4 und 6 Zoll) liegt.
  6. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, wobei wenigstens ein Abschnitt (602, 603, 604) des Anzeigebereiches geneigt ist.
  7. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, wobei eine Neigung wenigstens eines Abschnittes des Anzeigebereiches einstellbar ist.
  8. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, wobei ein erster Abschnitt zumindest von dem Gehäuse oder dem entsprechenden Anzeigebereich anders ausgeformt ist als ein zweiter Abschnitt zumindest von dem Gehäuse oder dem entsprechenden Anzeigebereich.
  9. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, wobei zumindest das Gehäuse oder der entsprechende Anzeigebereich separat angelenkte Abschnitte umfaßt.
  10. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 9, wobei die separat angelenkten Abschnitte zwei im wesentlichen ähnliche Module umfassen, die bezüglich eines im wesentlichen zentralen Moduls seitlich angeordnet sind.
  11. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, wobei die elektronische Anzeigevorrichtung mit einer Fußbodenabdeckung (1003, 1005) verbunden ist.
  12. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 11, wobei die elektronische Anzeigevorrichtung drehbar mit der Fußbodenabdeckung gekoppelt ist.
  13. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 11, wobei der Anzeigebereich so konfigurierbar ist, daß er Inhalte anzeigt, die in Beziehung zu auf der Fußbodenabdeckung angezeigten Inhalten stehen.
  14. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, wobei die elektronische Anzeigevorrichtung mit einer Audiovorrichtung (314, 1010, 1611) verbunden ist.
  15. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 14, wobei die Audiovorrichtung extern bezüglich der elektronischen Anzeigevorrichtung ist.
  16. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 14, wobei die Audiovorrichtung ein Richtlautsprecher ist.
  17. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 14, ferner umfassend einen interaktiven Bestandteil, um den Anzeigebereich oder die Audiovorrichtung in Antwort auf das Annähern oder die Nähe einer Person zu aktivieren.
  18. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 17, wobei der interaktive Bestandteil einen Bewegungsdetektor umfaßt.
  19. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Raum ungefähr 304,8 mm (12 Zoll) hoch ist.
  20. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Raum ungefähr 914,4 mm (36 Zoll) tief ist.
  21. Elektronische Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Raum wenigstens 304,8 mm (12 Zoll) lang ist.
  22. Dynamisches elektronisches Ankündigungssystem umfassend: eine elektronische Anzeigevorrichtung (100, 400, 600, 1000) nach einem der Ansprüche 1-21, einen Controller (312), Kommunikationsmittel (314) und eine elektrische Energiequelle (321), wobei das System Verkaufsinformationen einem Kunden an oder nahe einem Produktregal (205) in einem Geschäft zur Verfügung stellt, wobei die elektronische Anzeigevorrichtung einen langgestreckten Anzeigebereich (110, 410, 706, 708, 712, 1010) besitzt, der einen Winkelversatz größer als 0 und kleiner oder gleich 90° relativ zum Boden besitzt, um von dem Kunden betrachtet zu werden.
  23. System nach Anspruch 22, ferner umfassend eine Einstellvorrichtung zum Einstellen einer Vielzahl von elektronischen Anzeigevorrichtungen mit willkürlichem Inhalt.
  24. System nach Anspruch 23, wobei die Einstellvorrichtung dazu ausgebildet ist, die elektronische Anzeigevorrichtung vor Ort zu konfigurieren.
  25. System nach Anspruch 23, wobei die Einstellvorrichtung dazu ausgebildet ist, die elektronische Anzeigevorrichtung aus der Ferne zu konfigurieren.
  26. System nach Anspruch 23, wobei die Einstellvorrichtung eine tragbare Controller-/Speichervorrichtung (1806) umfaßt.
  27. System nach Anspruch 23, wobei die Einstellvorrichtung ein lokales Netzwerk (1915) umfaßt.
  28. System nach Anspruch 23, wobei die Anzeigevorrichtung ein Fernnetz (2115) umfaßt.
  29. Verfahren zum dynamischen elektronischen Ankündigen, umfassend: Zurverfügungstellen einer elektronischen Anzeigevorrichtung (100, 400, 600, 1000) gemäß Anspruch 1, Anordnen eines langgestreckten elektronischen Anzeigebereichs zumindest teilweise innerhalb eines Raumes (202), der von einem Boden (203) und einem darüberliegenden Regalboden eines kommerziellen Regals (205) in einer kommerziellen Einrichtung definiert wird, wobei der Anzeigebereich eine Länge (L, L1, L2, L3) besitzt, die wenigstens das Zweifache seiner Höhe (H, H1, H2) beträgt, wobei die Höhe 304,8 mm (12 Zoll) oder weniger beträgt, wobei der Anzeigebereich eine untere Kante (103, 403, 707, 709, 713, 1003) besitzt, von der wenigstens ein Abschnitt innerhalb von 76,2 mm (3 Zoll) von einer Basis (104, 404, 612, 613, 614, 714, 1414) des Gehäuses liegt, und Anzeigen von willkürlichem Inhalt (315, 1007, 7008, 1407, 1408) in dem Anzeigebereich, wobei der Inhalt wenigstens eines der folgenden umfaßt: statische, bewegende und scrollende alphanumerische Daten und grafische Bilder.
  30. Verfahren nach Anspruch 29, wobei der Inhalt sich auf in dem Regal in der kommerziellen Einrichtung befindende Waren oder Produkte bezieht und wenigstens eines der folgenden umfaßt: Werbeinhalte, Promotionsinhalte, Produktbeschreibung und Preisinformation.
  31. Verfahren nach Anspruch 29, ferner umfassend das Zurverfügungstellen einer Audiovorrichtung (313, 1510, 1611), die mit der elektronischen Anzeigevorrichtung verbunden ist.
  32. Verfahren nach Anspruch 31, ferner umfassend das Benutzen der Audiovorrichtung, um einen beschränkten Soundbereich zur Verfügung zu stellen.
  33. Verfahren nach Anspruch 31, ferner umfassend das Ausgeben von aufeinander bezogenen Inhalten auf der elektronischen Anzeigevorrichtung und der Audiovorrichtung.
  34. Verfahren nach Anspruch 29, ferner umfassend das Updaten eines ersten Inhaltes mit einem zweiten Inhalt, der von dem ersten verschieden ist.
  35. Verfahren nach Anspruch 29, ferner umfassend: Zurverfügungstellen einer Vielzahl der elektronischen Anzeigevorrichtungen in der kommerziellen Einrichtung und Kontrollieren des Inhaltes mittels eines zentralen Controllers (1914), der mit der Vielzahl der elektronischen Anzeigevorrichtungen verbunden ist.
  36. Verfahren nach Anspruch 35, wobei der zentrale Controller über zumindest ein lokales Netzwerk (1915) oder ein Fernnetz (2115) mit der Vielzahl der elektronischen Anzeigevorrichtungen verbunden ist.
  37. Verfahren nach Anspruch 29, ferner umfassend das Korrelieren der Verkaufsinformationen mit einem Ablaufplan des Inhalts.
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