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Die
vorliegende Erfindung betrifft ganz allgemein den Aufbau von Infusionsgeräten zur
Infusion eines vorbestimmten Reagens in Läsionsbereiche wie beispielsweise
in Körpergewebe.
Ein Infusionsgerät
gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 wird beispielsweise in US-A-4.808.156 beschrieben.
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Herkömmlicherweise
werden medizinische Geräte
wie beispielsweise Katheter in röhrenförmige Organe
im Körper
wie beispielsweise in Blutgefäße, den
Verdauungskanal und die Harnleiter eingeführt, um zum Beispiel verschiedenartige
Behandlungen, Tests und Verfahren durchzuführen. In jüngerer Zeit sind Behandlungen
und Verfahren durchgeführt
worden, bei denen Infusionsgeräte
wie beispielsweise Infusionskatheter dazu benutzt worden sind, um
ein vorbestimmtes flüssiges
Medikament in Läsionsbereiche
im Körpergewebe
durch Infusion einzubringen (siehe JP 2001-104487A und JP 2001-299927A).
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Wie
auf dem Fachgebiet allgemein bekannt ist, bestehen derartige Infusionskatheter
aus einem röhrenförmigen Katheterteil,
in welches ein aus einem engen Rohr gefertigtes nadelförmiges Rohrteil, welches
in der Lage ist, ein vorbestimmtes Reagens zu leiten, und welches
einen scharfen Spitzenbereich aufweist, eingeführt und auf eine solche Art
und Weise belassen wird, dass es sich in Achsrichtung des Katheterteils
bewegen kann. Das Katheterteil eines derartigen Infusionskatheters
wird dann in ein Blutgefäß eingeführt und
durch das Gefäß geschoben,
bis die Stelle einer Läsion
im Körpergewebe
erreicht ist, nämlich
die Stelle, an welcher das nadelförmige Rohrteil in Längsrichtung
bewegt wird. Das nadelförmige
Rohrteil wird dadurch durch eine Kopföffnung oder durch einen Öffnungsbereich,
der in der Rohrwandung des Katheterteils vorhanden sind, bewegt, und
der Nadelbereich der Spitze des röhrenförmigen Rohrteils wird nach
außen
bewegt, so dass er in den Läsionsbereich
des Körpergewebes
eindringt, und in diesem Zustand wird ein vorbestimmtes Reagens durch
das nadelförmige
Rohrteil in den Läsionsbereich
durch Infusion eingebracht.
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Ein
Typ von Infusionsgerät
wie beispielsweise ein Infusionskatheter hat einen Aufbau, bei welchem
im Innern des röhrenförmigen Teils
mindestens drei Hohlräume
vorhanden sind. Bei diesen handelt es sich um einen Hohlraum für das nadelförmige Rohrteil,
in welchen das nadelförmige
Rohrteil beweglich eingesetzt ist, um einen Hohlraum für den Führungsdraht,
in welchen ein Führungsdraht
eingesetzt ist, und ein Ballonhohlraum für das Durchleiten von Flüssigkeit
zum Aufweiten eines Ballons, welcher am Außenbereich des röhrenförmigen Teils
angebracht ist.
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Bei
Infusionsgeräten,
welche einen solchen Aufbau aufweisen, ist es nicht möglich, die
Querschnittsfläche
des röhrenförmigen Teils
rechtwinklig zu seiner Achsrichtung so zu gestalten, dass sie nicht allzu
groß wird.
Wenn man derartige Infusionsgeräte benutzt,
besteht aus diesem Grund die Sorge, dass in Abhängigkeit von der Stelle im
Körper,
in welche es eingeführt
werden soll, es schwierig sein kann, das röhrenförmige Teil in den Körper einzuführen, selbst wenn
das röhrenförmige Teil
rechtwinklig zu seiner Achse ein ringförmiges Profil dergestalt hat,
dass es so sanft wie möglich
in den Körper
eingeführt
werden kann. Darüber
hinaus besteht auch noch die Sorge, dass der Blutstrom zum Stillstand
kommen kann, wenn das röhrenförmige Teil
beispielsweise in ein Blutgefäß eingeführt worden
ist.
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Darstellung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung ist entstanden in Anbetracht des Dargelegten,
und es ist ein Ziel dieser Erfindung, in einer Ausführungsform
ein Infusionsgerät
vorzustellen, welches ein röhrenförmiges Teil
aufweist, in welchem mindestens drei Hohlräume vorhanden sind, welches
leicht in den Körper
eingeführt werden
kann und welches ermöglicht,
dass der Blutstrom durch ein Blutgefäß auf zuverlässige Weise aufrecht
erhalten wird, selbst wenn das röhrenförmige Teil
in jenes Blutgefäß eingeführt worden
ist.
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Um
die obigen Probleme zu lösen,
wird ein primärer
Aspekt einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung im Anspruch 1 offenbart. Dieser Anspruch
betrifft folglich ein Infusionsgerät, welches aufweist:
- – ein
aus einem Rohrteil gefertigtes röhrenförmiges Teil,
welches in einen Körper
eingeführt
werden kann und in welchem mindestens drei Hohlräume vorhanden sind,
- – ein
aus einem dünnen
Rohr gefertigtes und mit einer scharfen Spitze versehenes nadelförmiges Rohrteil,
welches in einen beliebigen der drei Hohlräume im Innern des röhrenförmigen Teils dergestalt
eingeführt
wird, dass es in Achsrichtung bewegt werden kann, und dessen scharfe Spitze
durch eine in dem röhrenförmigen Teil
vorhandene Austrittsöffnung
nach außen
bewegt wird, so dass ein Reagens (dazu gehören mindestens einer der natürlichen
oder synthetischen chemischen Bestandteile und biologischen Elemente wie
Zellen, Gewebe und biologisch abgeleitete oder abgeänderte oder
natürliche
Bestandteile und sonstige weitere Bestandteile, die für die Behandlung
geeignet sind), durch Infusion eingebracht werden kann, und
- – ein
Reagenzienzuführgerät zwecks
Zuführung eines
vorbestimmten Reagens in das nadelförmige Rohrteil,
wobei,
wenn das röhrenförmige Teil
in einen Körper eingeführt und
dort gesetzt worden ist, der Spitzenbereich des nadelförmigen Rohrteils
aus der Austrittsöffnung
des röhrenförmigen Teils
bewegt wird und in das vorbestimmte Gewebe im Körperinnern dergestalt eindringt,
dass ein Reagens, welches vom Reagenzienzuführgerät zugeführt wird, in jenes Körpergewebe
durch Infusion durch das nadelförmige
Rohrteil hindurch eingebracht werden kann, bei welchem auf einer äußeren Umfangsfläche des
röhrenförmigen Teils
ein sich in Achsrichtung erstreckender vertiefter Bereich dergestalt
ausgebildet ist, dass die Querschnittsgestalt des röhrenförmigen Teils
rechtwinklig zur Achsrichtung eine solche Gestalt ist, bei welcher
mindestens ein Teil des Außenumfangs
mit einer ringförmigen
Gestalt radial nach innen ausgespart worden ist.
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Mit
anderen Worten ist beim Infusionsgerät gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung in der äußeren Umfangsfläche des
röhrenförmigen Teils
ein vertiefter Bereich dergestalt ausgebildet, dass das röhrenförmige Teil
rechtwinklig zu seiner Achse eine Querschnittsgestalt aufweist,
bei welcher mindestens ein Teil des Außenumfangs mit einer ringförmigen Gestalt
radial nach innen ausgespart worden ist. Daher ist im Vergleich
mit dem röhrenförmigen Teil
der herkömmlichen
Geräte,
bei denen drei oder mehr als drei Hohlräume darin ausgebildet sind
und deren Querschnittsgestalt rechtwinklig zu ihrer Achse ringförmig ist,
die Querschnittsfläche
in der Richtung rechtwinklig zur Achse um einen Betrag vermindert
ist, welcher dem vertieften Bereich entspricht, der ausgebildet
ist. Daher ist das geometrische Trägheitsmoment klein, und das
röhrenförmige Teil
kann leicht gebogen werden. Folglich folgt das röhrenförmige Teil leicht Bereichen
im Innern des Körpers
wie beispielsweise Blutgefäßen, in
welche es eingeführt
wird. Daher kann das röhrenförmige Teil
sanfter in den Körper
eingeführt
werden als das röhrenförmige Teil
eines herkömmlichen
Gerätes.
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Ferner
erstreckt sich bei dem Infusionsgerät gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung der vertiefte Bereich, der in der äußeren Umfangsfläche des
röhrenförmigen Teils
ausgebildet ist, in der Achsrichtung des röhrenförmigen Teils. Daher ermöglicht beispielsweise
dann, wenn das röhrenförmige Teil
in ein Blutgefäß eingeführt worden
ist, das Vorhandensein dieses vertieften Abschnitts, dass ein Spalt,
durch welchen Blut strömen
kann, zwischen der äußeren Umfangsfläche des
röhrenförmigen Teils
und der Innenwandfläche
des Blutgefäßes auf zuverlässige Weise
gebildet wird.
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Folglich
kann mit dem Infusionsgerät
gemäß einer
weiter vorn beschriebenen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung das röhrenförmige Teil leicht
in den Körper
eingeführt
werden, selbst wenn in seinem Innern mindestens drei oder noch mehr
Hohlräume
vorhanden sind.
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Um
die weiter vorn diskutierten technischen Fragen zu lösen, betrifft
ein weiterer Aspekt einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ein Infusionsgerät, welches aufweist: ein aus
einem Rohrteil gefertigtes röhrenförmiges Teil,
welches in einen Körper
eingeführt
werden kann, wobei sich in dem röhrenförmigen Teil
mindestens drei Hohlräume
befinden; ein aus einem dünnen
Rohr gefertigtes und mit einer scharfen Spitze versehenes nadelförmige Rohrteil,
welches in einen beliebigen der drei Hohlräume im Innern des röhrenförmigen Teils
dergestalt eingeführt
wird, dass es in axialer Richtung bewegt werden kann und dessen
scharfe Spitze durch eine im röhrenförmigen Teil
vorhandene Austrittsöffnung nach
außen
bewegt wird, so dass ein Reagens durch Infusion eingebracht wird;
und eine Reagenzienzuführvorrichtung
für die
Zuführung
eines vorbestimmten Reagens in das nadelförmige Rohrteil, wobei, wenn
das röhrenförmige Teil
eingeführt
und im Innern eines Körpers
gesetzt worden ist, der Spitzenbereich des nadelförmigen Rohrteils
aus der Austrittsöffnung des
röhrenförmigen Teils
herausbewegt wird und in vorbestimmtes Gewebe im Körper dergestalt
eindringt, dass ein Reagens, welches aus der Reagenzienzuführvorrichtung
zugeführt
wird, in jenes Körpergewebe
durch das nadelförmige
Rohrteil durch Infusion eingebracht werden kann, wobei das röhrenförmige Teil
in einem Querschnitt rechtwinklig zu seiner Achsrichtung eine äußere Umfangsfläche aufweist,
die aus drei konvex gekrümmten
Eckbereichen besteht, von denen jeder entsprechend den Scheitelpunktes
eines Dreiecks positioniert ist, welches dergestalt gebildet wird,
dass es die Mittelpunkte von beliebigen drei der mindestens drei
Hohlräume
aufweist, die als seine Scheitelpunkte dienen, sowie aus drei Seitenflächen, welche
gekrümmte
Flächen
oder ebene Flächen
sind, von denen jede entsprechend der Grundlinien dieses Dreiecks
positioniert ist und die konvex gekrümmten, daran angrenzenden Eckbereiche
verbindet.
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Das
bedeutet, bei dem Infusionsgerät
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung hat das röhrenförmige Teil eine äußere Umfangsfläche, welche
nur aus drei konvex gekrümmten Eckbereichen
und aus drei Seitenflächen,
die entweder gekrümmte
oder ebene Flächen
sind, gebildet ist. Daher ist bei diesem Infusionsgerät die Querschnittsgestalt
rechtwinklig zur Achsrichtung des röhrenförmigen Teils im Wesentlichen
dreieckförmig
und weist drei abgerundete Eckbereiche und drei Grundlinien auf,
die durch gerade oder gekrümmte
Linien gebildet werden. Die Querschnittsfläche rechtwinklig zur Achsrichtung
des röhrenförmigen Teils
kann daher in ausreichender Weise kleiner als die Querschnittsfläche des
röhrenförmigen Teils
eines herkömmlichen Gerätes gestaltet
werden, bei welchem drei oder mehr als drei Hohlräume im Innern
des röhrenförmigen Teils
vorhanden sind und dessen Querschnittsgestalt rechtwinklig zu seiner
Achse ringförmig
ist. Daher ist das geometrische Trägheitsmoment klein, und das
röhrenförmige Teil
kann leicht gebogen werden. Das röhrenförmige Teil folgt daher leicht
Gebieten im Innern des Körpers
wie beispielsweise Blutgefäßen, in
welche es eingeführt
wird. Folglich kann das röhrenförmige Teil
auf eine sanftere Weise als das röhrenförmige Teil eines herkömmlichen
Gerätes
in den Körper
eingeführt
werden.
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Ferner
hat bei dem Infusionsgerät
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung das röhrenförmige Teil
drei Seitenflächen,
welche gekrümmte
oder ebene Flächen
sind und welche die drei Grundlinien der Querschnittsgestalt in
der Richtung rechtwinklig zur Achse bilden, welche eine im Wesentlichen
dreieckförmige
Gestalt ergeben. Daher kann beispielsweise dann, wenn das röhrenförmige Teil
in ein Blutgefäß eingeführt worden
ist, zwischen diesen drei Seitenflächen und der Innenwand des Blutgefäßes auf
zuverlässige
Art und Weise ein Spalt gebildet werden, welcher ermöglicht,
dass Blut durch diesen hindurch strömt.
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Folglich
kann das Infusionsgerät
gemäß einer
weiter vorn beschriebenen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung leicht in den Körper eingeführt werden, selbst wenn mindestens
drei Hohlräume
darin vorhanden sind. Es ermöglicht
auch, dass innerhalb eines Blutgefäßes, in welches es eingeführt worden
ist, der Blutstrom auf zuverlässige
Weise aufrecht erhalten wird.
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Es
soll darauf hingewiesen werden, dass bei einer vorzugsweisen Konfiguration
des vorerwähnten Infusionsgerätes gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung die maximale Breite in der Richtung des
Austritts des nadelförmigen
Rohrteils aus der Austrittsöffnung
in einem Querschnitt des nadelförmigen
Rohrteils rechtwinklig zur Achsrichtung kleiner ist als die maximale
Breite in einer Richtung rechtwinklig zur Austrittsrichtung des
nadelförmigen Rohrteils
in jenem Querschnitt.
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Bei
einem Infusionsgerät,
welches diese Konfiguration aufweist, kann das röhrenförmige Teil leicht in der Richtung,
in welcher das nadelförmige Rohrteil
aus der Austrittsöffnung
hinaus bewegt wird, gekrümmt
werden. Daher krümmt
sich das röhrenförmige Teil,
wenn es in den Körper
eingeführt
worden ist, leicht entlang der Konturen innerhalb des Körpers und
erleichtert damit das Einführen
des röhrenförmigen Teils
in den Körper.
Ferner wird der Querschnitt des röhrenförmigen Teils mit großer Breite,
d. h. der Querschnitt, dessen Fläche
groß ist,
aufgrund der Reaktionskraft in engen Kontakt mit einem Querschnitt
im Körper
gebracht, wenn das nadelförmige Rohrteil
aus der Austrittsöffnung
hinaus bewegt wird und in das Körpergewebe
eindringt, und daher kann das röhrenförmige Teil
auf zuverlässige
Weise die Reaktionskraft, die sich aus diesem Eindringen des nadelförmigen Rohrteils
ergibt, aufnehmen und abbremsen. Das nadelförmige Rohrteil kann daher leicht
und zuverlässig
in Körpergewebe
hinein vorgeschoben werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des Infusionsgerätes gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der vordere Endabschnitt des nadelförmigen Rohrteils
in der Richtung der Einführung
in den Körper
im Querschnitt des röhrenförmigen Teils
rechtwinklig zur Achsrichtung kleiner als in einem anderen Bereich als
dem vorderen Endbereich des röhrenförmigen Teils.
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Bei
einem Infusionsgerät,
welches diese Konfiguration aufweist, kann der vordere Endbereich des
röhrenförmigen Teils,
dessen Querschnittsfläche rechtwinklig
zur Achsrichtung klein gestaltet worden ist, mit einer gewissen
Flexibilität
ausgestattet werden. Daher kann das röhrenförmige Teil auf eine sichere
Weise in den Körper
eingeführt
werden, ohne dass die Innenwandflächen im Körperinnern Schaden erleiden.
Ferner hat die Herabsetzung der Querschnittsfläche des röhrenförmigen Teils in einem Querschnitt
rechtwinklig zur Achsrichtung im vorderen Endbereich den zusätzlichen
Vorteil, dass, wenn das röhrenförmige Teil
in ein Blutgefäß eingeführt worden
ist, der Blutstrom durch jenes Blutgefäß auf vorteilhafte Weise aufrecht
erhalten werden kann.
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In
noch einer weiteren vorzugsweisen Ausführungsform des Infusionsgerätes gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfassen die mindestens drei Hohlräume, die
in dem röhrenförmigen Teil
vorhanden sind, einen Hohlraum für das
nadelförmige
Rohrteil, in welchen das nadelförmige
Rohrteil eingeführt
wird, einen Hohlraum für
den ersten Führungsdraht,
in welchen ein erster Führungsdraht,
welcher sich von der Spitze des röhrenförmigen Teils aus erstreckt,
dergestalt eingeführt wird,
dass er in axialer Richtung des röhrenförmigen Teils bewegt werden
kann, und ein Ballonhohlraum für
die Zuführung
von Fluid in einen Ballon, der sich ausdehnen und zusammenziehen
kann und der am Außenbereich
des röhrenförmigen Teils
angebracht ist.
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Mit
einem Infusionsgerät,
welches die vorhergehende Konfiguration aufweist, kann der Blutstrom
auf zufriedenstellende Weise aufrecht erhalten werden, selbst wenn
beispielsweise das röhrenförmige Teil
bis zu einer vorbestimmten Stelle in einem Blutgefäß eingeführt wird
und der Ballon an dieser Stelle aufgeweitet wird.
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Bei
einer noch anderen vorzugsweisen Ausführungsform des Infusionsgerätes gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfassen die mindestens drei Hohlräume, die
in dem röhrenförmigen Teil
vorhanden sind, einen Hohlraum für ein
nadelförmiges
Rohrteil, in welchen das nadelförmige
Rohrteil eingeführt
wird, einen Hohlraum für
einen ersten Führungsdraht,
in welchen ein erster Führungsdraht,
der sich von der Spitze des röhrenförmigen Teils
aus erstreckt, dergestalt eingeführt
wird, dass er in der Achsrichtung des röhrenförmigen Teils bewegt werden
kann, und ein Hohlraum für
einen zweiten Führungsdraht,
in welchen ein zweiter Führungsdraht,
der sich in einer Richtung erstreckt, die den ersten Führungsdraht
schneidet, dergestalt eingeführt
wird, dass er in der Achsrichtung des röhrenförmigen Teils bewegt werden
kann, und eine Ebene, auf welcher der Richtungsvektor, in dessen
Richtung sich der erste Führungsdraht
erstreckt, und der Richtungsvektor, in dessen Richtung sich der
zweite Führungsdraht
erstreckt, liegen und die im Wesentlichen rechtwinklig zu der Richtung
liegt, in welcher die Austrittsöffnung
angeordnet ist.
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Bei
einem Infusionsgerät,
welches eine derartige Konfiguration aufweist, befindet sich die
Ebene, auf welcher der Richtungsvektor liegt, in dessen Richtung
sich der erste Führungsdraht
erstreckt, und auf welcher der Richtungsvektor liegt, in dessen Richtung
sich der zweite Führungsdraht
erstreckt, im Wesentlichen in der Nähe der Oberfläche des
Körpergewebes,
das durchdrungen werden soll. Auch die Ebene, auf welcher die Richtung
des Austritts des nadelförmigen
Rohrteils, das aus der Austrittsöffnung des
röhrenförmigen Teils
austritt, und die Achsrichtung des röhrenförmigen Teils liegen, verläuft im Wesentlichen
rechtwinklig zu der Ebene, welche die Richtungsvektoren für den ersten
und den zweiten Führungsdraht
enthält.
Das nadelförmige
Rohrteil kann daher aus der Austrittsöffnung des röhrenförmigen Teils
in einer Richtung austreten, die im Wesentlichen rechtwinklig zur
Oberfläche
des zu durchdringenden Körpergewebes
liegt. Daher kann der Nadelbereich in eine gewünschte Stelle eines Läsionsbereichs
des Körpergewebes
eindringen.
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Außerdem greift
bei diesem Infusionsgerät der
größte Teil
der Reaktionskraft, welche erzeugt wird, während das nadelförmige Rohrteil
beim Eindringen des nadelförmigen
Rohrteils in das Körpergewebe
hinein vorgeschoben wird, in einer Richtung an, die im Wesentlichen
rechtwinklig zur Oberfläche des
Körpergewebes
ist, d. h. in einer Richtung, die im Wesentlichen rechtwinklig zu
der Ebene ist, auf welcher der Richtungsvektor, in dessen Richtung
sich der erste Führungsdraht
erstreckt, und der Richtungsvektor, in dessen Richtung sich der
zweite Führungsdraht
erstreckt, liegen, und die derjenigen Richtung entgegen gerichtet
ist, in welcher das nadelförmige
Rohrteil vordringt. Daher wird diese Reaktionskraft aufgeteilt auf
den ersten Führungsdraht
und den zweiten Führungsdraht
und wird dadurch auf ausreichende und zuverlässige Weise abgebremst. Als
Ergebnis kann das nadelförmige
Rohrteil auf eine sehr sanfte und zuverlässige Weise im Körpergewebe
vorgeschoben werden.
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Folglich
kann mit diesem Infusionsgerät,
welches die vorangehende Konfiguration aufweist, das nadelförmige Rohrteil
auf zuverlässige
Weise in eine vorbestimmte Stelle des Körpergewebes bis zu einer gewünschten
Tiefe vordringen, selbst wenn das Körpergewebe, das durchdrungen
wird, relativ hart ist. Als Ergebnis kann bei einer Behandlung oder
bei Verfahren, bei denen ein vorbestimmtes flüssiges Medikament durch Infusion
in einen Läsionsbereich
eingebracht wird, eine größere Wirkung
erzielt werden.
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Es
soll darauf hingewiesen werden, dass streng genommen der Ausdruck „im Wesentlichen rechtwinklig" hier in der Weise
gebraucht wird, dass in Betracht gezogen wird, dass es Fälle geben
kann, in denen das nadelförmige
Rohrteil nicht rechtwinklig zu einem Bereich der Oberfläche des
Körpergewebes
aufgrund der Tatsache austritt, dass in der Praxis die Oberfläche des
Körpergewebes
eine komplexe Gestalt aufweist. Mit anderen Worten umfasst in einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung der Fall der Ebene, auf welcher der Richtungsvektor,
in dessen Richtung sich der erste Führungsdraht erstreckt, und
der Richtungsvektor, in dessen Richtung sich der zweite Führungsdraht
erstreckt, liegen und die im Wesentlichen rechtwinklig zu der Richtung liegt,
in welcher die Austrittsöffnung
vorhanden ist, auch den Fall derjenigen Ebene, welche die Richtung,
in welcher die Austrittsöffnung
angeordnet ist, unter einem Winkel schneidet, welcher einem rechten
Winkel nahe kommt.
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Ferner
sind bei dem Infusionsgerät,
wenn der erste Führungsdraht
und der zweite Führungsdraht
in den Hohlraum für
den ersten Führungsdraht bzw.
den Hohlraum für
den zweiten Führungsdraht. eingeführt werden,
vorzugsweise der Hohlraum für den
ersten Führungsdraht
und der Hohlraum für
den zweiten Führungsdraht
im röhrenförmigen Teil
dergestalt angelegt, dass die Ebene, auf welcher die Mittellachse
des Hohlraums für
den ersten Führungsdraht und
die Mittelachse des Hohlraums für
den zweiten Führungsdraht
liegen, rechtwinklig zu der Richtung liegt, in der sich die Austrittsöffnung befindet.
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Bei
einem Infusionsgerät,
welches eine derartige Konfiguration aufweist, kann das nadelförmige Rohrteil
aus der Austrittsöffnung
des röhrenförmigen Teils
auf eine zuverlässigere
Art und Weise in einer Richtung hinaus bewegt werden, welche im
Wesentlichen rechtwinklig zu der Ebene verläuft, welche die Richtung der
Erstreckung des ersten Führungsdrahtes
und die Richtung der Erstreckung des zweiten Führungsdrahtes enthält. Daher
wird der größte Teil der
Reaktionskraft, der dann erzeugt wird, wenn der Nadelbereich in
das Körpergewebe
vordringt, durch den ersten Führungsdraht
und den zweiten Führungsdraht
auf eine angemessenere und zuverlässigere Weise aufgenommen und
abgebremst. Im Ergebnis kann der Nadelbereich noch sanfter und zuverlässiger in
das Körpergewebe
vordringen.
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Außerdem ist
es bei einem Infusionsgerät, welches
einen solchen Aufbau aufweist, bei welchem der erste und der zweite
Führungsdraht
in den Hohlraume für
den ersten bzw. den zweiten Führungsdraht
eingeführt
werden, wie das weiter oben beschrieben ist, vorzuziehen, dass der
Hohlraum für den
ersten Führungsdraht
und der Hohlraum für
den zweiten Führungsdraht
im Innern des röhrenförmigen Teils
dergestalt angelegt sind, dass sie sich auf jeder Seite des nadelförmigen Rohrteils
befinden und dieses zwischen sich in Form eines Sandwich aufnehmen
und dass ihre Mittelachsen sich auf derselben Ebene wie die Mittelachse
des Hohlraums für
das nadelförmige
Rohrteil befinden.
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Wenn
man eine derartige Konfiguration wählt, dann kann der Abstand
zwischen den Hohlräumen
für den
ersten und den zweiten Führungsdraht so
groß wie
möglich
gestaltet werden, und auch der Abstand zwischen dem ersten und dem
zweiten Führungsdraht,
die sich von den Hohlräumen
für den
ersten Führungsdraht
und den zweiten Führungsdraht nach
außen
erstrecken, kann groß ausgeführt werden.
Das Ergebnis ist, dass der größte Teil
der Reaktionskraft, die erzeugt wird, wenn der Nadelbereich in das
Körpergewebe
vordringt, vom ersten Führungsdraht
und zweiten Führungsdraht
auf angemessenere und zuverlässigere
Weise aufgenommen wird.
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Ferner
ist es bei dem Infusionsgerät
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wenn eine Struktur gewählt wird,
bei welcher der erste Führungsdraht
und der zweite Führungsdraht
in den Hohlraum für
den ersten Führungsdraht
bzw. den Hohlraum für
den zweiten Führungsdraht
eingeführt wird,
vorzuziehen, dass ein Ballon, welcher sich ausdehnen und zusammenziehen
kann, an der Außenseite
des röhrenförmigen Teils
angebracht ist und dass außerdem
ein Ballonhohlraum zum Leiten von Fluid zum Aufweiten des Ballons
in dem röhrenförmige Teil
vorhanden ist.
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Wenn
eine derartige Konfiguration gewählt wird,
dann kann durch das Aufweiten des Ballons das röhrenförmige Teil leicht an einer
vorbestimmten Stelle des Körpers
festgesetzt werden. Dies ermöglich,
dass das nadelförmige
Rohrteil einen vorbestimmten Ort im Körpergewebe bis zu einer gewünschten
Tiefe zuverlässiger
durchdringen kann.
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Auch
wenn ein Ballon und ein Ballonhohlraum außerhalb und innerhalb des röhrenförmigen Teils
vorhanden sind, wie das weiter oben beschrieben wurde, dann sind
die vier Hohlräume
vorzugsweise im Innern des röhrenförmigen Teils
dergestalt angelegt, dass die Ebene, in welcher die Mittelachsen
des Hohlraums für
den ersten Führungsdraht und
des Hohlraums für den
zweiten Führungsdraht liegen,
und die Ebene, in welcher die Mittelachsen des Hohlraums für das nadelförmige Rohrteil
und des Ballonhohlraums liegen, rechtwinklig zueinander angeordnet
sind. Die vier Hohlräume
befinden sich somit im Innern des röhrenförmigen Teils gut ausgerichtet.
Das Ergebnis ist, dass Aufgaben, bei denen ein Infusionsgerät, welches
ein derartiges röhrenförmige Teil
aufweist, zum Einsatz kommt, sanfter ausgeführt werden können.
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Außerdem ist
es bei einem Infusionsgerät gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wenn eine Struktur gewählt wird,
bei welcher ein Ballon und ein Ballonhohlraum außerhalb und innerhalb des röhrenförmigen Teils
vorhanden sind, vorzuziehen, dass der Ballonhohlraum und der Hohlraum
für das
nadelförmige
Rohrteil im Innern des röhrenförmigen Teils
dergestalt angelegt sind, dass die Mitte der Austrittsöffnung sich
auf einer Ebene befindet, welche ihre Mittelachsen enthält. Wenn
man so verfährt,
wird der Ballonhohlraum im Innern des röhrenförmigen Teils mit größerer Ausgewogenheit
angelegt. Daher können
Aufgaben, bei denen das Infusionsgerät zum Einsatz gelangt, sanfter
ausgeführt werden.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
liefert die vorliegende Erfindung ein Infusionsgerät, welches
umfasst: (i) ein aus einem Rohrteil gefertigtes röhrenförmiges Teil,
das in einen Körper
eingeführt werden
kann, wobei in diesem röhrenförmigen Teil mindestens
drei Hohlräume
vorhanden sind; (ii) ein aus einem dünnen Rohr gefertigtes und mit
einer scharfen Spitze versehenes nadelförmiges Rohrteil, welches in
einen der drei Hohlräume
im Innern des röhrenförmigen Teils
dergestalt eingeführt
wird, dass es in axialer Richtung bewegt werden kann und dessen
Spitze durch eine im röhrenförmigen Teil
vorhandene Austrittsöffnung
nach außen
bewegt wird, so dass die Infusion eines flüssigen Medikaments erfolgen
kann; und (iii) einen vertieften Bereich, der auf einer äußeren Umfangsfläche des
röhrenförmigen Teils
ausgebildet ist und sich in dessen Achsrichtung dergestalt erstreckt,
dass die Querschnittsgestalt des röhrenförmigen Teils rechtwinklig zur
Achsrichtung eine Gestalt ist, bei welcher mindestens ein Teil des Außenumfanges
mit einem ringförmigen
Querschnitt radial nach innen ausgespart worden ist.
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Außerdem liefert
die vorliegende Erfindung in einer weiteren Ausführungsform ein Infusionsgerät, welches
umfasst: (i) ein röhrenförmige Teil,
welches so konfiguriert ist, dass es in einen Körper eingeführt werden kann und mindestens
drei Hohlräume aufweist,
die sich in seiner Achsrichtung erstrecken, sowie eine Austrittsöffnung,
welche in einer Seitenwand des röhrenförmigen Teils
vorhanden ist, wobei einer der genannten Hohlräume zur Austrittsöffnung führt und
das genannte röhrenförmige Teil
einen Querschnitt rechtwinklig zur Achsrichtung aufweist; und (ii)
ein mit einer scharfen Spitze versehenes nadelförmige Rohrteil, das in den
genannten einen der mehreren Hohlräume eingeführt wird und in Achsrichtung
beweglich ist, wobei die genannte Spitze durch die Austrittsöffnung nach
außen
bewegt wird, um die Infusion eines Medikament durchzuführen, wobei
der Querschnitt eine Außenperipherie
aufweist, welche aus einem gedachten Kreis in der Weise gebildet
wird, dass man einen Teil des Kreises, welcher mindestens einer
Seite eines gedachten Polygons entspricht, nach innen bewegt, wobei
der gedachte und mit Scheitelpunkten versehene Polygon durch die
Mittelpunkte der Hohlräume
festgelegt ist und Seiten aufweist, von denen jede zwei angrenzende
Scheitelpunkt verbindet, und der gedachte Kreis einen kleinsten
Durchmesser für
das Befestigen des Querschnitts im Innern hat, wobei der gedachte
Polygon darin befestigt wird. Die Außenperipherie kann aus konkaven,
konvexen und/oder geraden Linien bestehen. Im Hinblick auf Flexibilität, Steifigkeit
und einer Funktion, welche das Strömen von Blut zulässt, kann
jede beliebige Kombination gewählt
werden. Die Hohlräume
müssen
aus einem Material gebildet sein, welches eine gewisse Dicke für eine ausreichende
mechanische Festigkeit aufweist, während der von den Hohlräumen entfernt
liegende Teil dünn sein
kann. Die obige Ausführungsform
enthält
außerdem
die folgenden zusätzlichen
Ausführungsformen, ohne
darauf beschränkt
zu sein.
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Die
mindestens drei Hohlräume
können
drei Hohlräume
am vorderen Endbereich und vier Hohlräume an einem hinteren Endbereich,
welcher dem vorderen Endbereich gegenüber liegt, sein.
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Zu
den vier Hohlräume
können
gehören:
ein Hohlraum für
den ersten Führungsdraht,
in welchen ein erster Führungsdraht,
der sich von der Spitze des röhrenförmigen Teils
aus erstreckt, eingeführt
wird und darin in axialer Richtung beweglich ist, und ein Hohlraum
für einen
zweiten Führungsdraht,
in welchen ein zweiter Führungsdraht,
der sich von einer in einer Seitenwand befindlichen Öffnung aus
in einer von der des erstes Führungsdrahtes
abweichenden Richtung erstreckt, eingeführt wird und in Achsrichtung
beweglich ist, wobei der Hohlraum für den zweiten Führungsdraht
an der Öffnung
endet und das röhrenförmige Teil
rechtwinklig zur Achsrichtung zwischen der Spitze und der Öffnung eine
Querschnittsfläche
aufweist, die kleiner ist als die Querschnittsfläche rechtwinklig zur Achsrichtung
zwischen der Öffnung
und dem hinteren Ende.
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Der
erste Führungsdraht,
der sich von der Spitze aus erstreckt, und der zweite Führungsdraht, der
sich von der Öffnung
aus erstreckt, können
eine Ebene rechtwinklig zur Austrittsöffnung des nadelförmigen Rohrteils
aus der Austrittsöffnung
bilden.
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Die
Querschnittsfläche
zwischen der Spitze und der Öffnung
kann dergestalt sein, dass die Fläche um so kleiner wird, je
enger der Abstand zur Spitze ist.
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Das
Infusionsgerät
kann ferner einen Ballon umfassen, der am Außenteil des röhrenförmigen Teils
angebracht ist, wobei einer der mindestens drei Hohlräume ein
Ballonhohlraum für
das Leiten eines Fluids zum Aufweiten des Ballons ist und wobei
eine Ebene, in welcher die Mittelachsen des Hohlraums für den ersten
Führungsdraht
und des Hohlraums für den
zweiten Führungsdraht
liegen, und eine Ebene, in welcher die Mittelachsen des Hohlraums
für das nadelförmige Rohrteil
und des Ballonhohlraum liegen, rechtwinklig zueinander angeordnet
sind.
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Die
Mitte der Austrittsöffnung
kann auf der Ebene angeordnet sein, welche die Mittelachsen des Hohlraums
für das
nadelförmige
Rohrteil und des Ballonhohlraums enthält.
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Bei
der vorliegende Erfindung kann jedes Bauteil, welches in einer Ausführungsform
benutzt wird, in anderen Ausführungsformen
austauschbar benutzt werden, soweit dies durchführbar ist.
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Für die Belange
der Darstellung der Erfindung und der Vorteile, die gegenüber dem
zugehörigen
Stand der Technik erzielt werden, sind weiter oben manche Ziele
und Vorteile der Erfindung beschrieben worden. Natürlich ist
das so zu verstehen, dass nicht notwendigerweise alle derartigen
Ziele oder Vorteile gemäß einer
beliebigen besonderen Ausführungsform
der Erfindung erzielt werden können.
Daher werden beispielsweise die Fachleute auf dem Gebiet zu schätzen wissen,
dass die Erfindung in einer Weise ausgeführt oder verwirklicht werden kann,
welche einen Vorteil oder eine Gruppe von Vorteilen erzielt oder
optimiert, wie dies hier kundgetan worden ist, ohne dass notwendigerweise
andere Ziele oder Vorteile, wie sie hier kundgetan oder in Aussicht
gestellt sein können,
erreicht werden.
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Weitere
Aspekte, Merkmale und Vorteile dieser Erfindung werden aus der folgenden
detaillierten Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen deutlich.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Diese
und weitere Merkmale dieser Erfindung sollen nun mit Bezug auf die
Zeichnungen von bevorzugten Ausführungsformen
beschrieben werden, welche die Erfindung veranschaulichen sollen, aber
nicht den Schutzumfang der Erfindung einschränken.
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1 ist
eine Draufsicht, welche ein Beispiel eines Infusionskatheters für Reagenzien
darstellt, der einen Aufbau gemäß der vorliegenden
Erfindung aufweist.
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2 ist
eine schematische Darstellung, welche eine Vergrößerung eines Abschnitts längs der Linie
II-II in 1 zeigt.
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3 ist
eine schematische Darstellung, welche schematisch den Aufbau des
Infusionskatheters für
Reagenzien darstellt und die Positionen der Mittelachsen eines nadelförmigen Rohrteils
und erste und zweite Führungsdrähte zeigt,
die in das Katheterteil des in 1 dargestellten
Infusionskatheters eingefügt
sind.
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4 ist
eine schematische Darstellung, welche eine teilweise Vergrößerung des
in 1 dargestellten Infusionskatheters darstellt und
die Darstellungen der teilweisen Einkerbungen enthält.
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5 ist
eine schematische Darstellung, welche eine Vergrößerung eines Schnittes längs der Linie
V-V in 1 zeigt.
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6 ist
eine schematische Darstellung, welche ein Beispiel dafür zeigt,
wie ein vorbestimmtes Reagens in einen Läsionsbereich des Herzmuskels
unter Verwendung des in Fig. dargestellten Infusionskatheters durch
Infusion eingebracht wird, und zeigt den Zustand, wo der erste Führungsdraht
und der zweite Führungsdraht
in ein primäres
Blutgefäß und ein
abzweigendes Blutgefäß des Herzmuskels eingeführt worden
sind.
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7 ist
eine schematische Darstellung, welche ein weiteres Beispiel dafür zeigt,
wie ein vorbestimmtes Reagens in einen Läsionsbereich des Herzmuskels
unter Verwendung des in 1 dargestellten Infusionskatheters
eingebracht wird, und zeigt den Fall, wo der Nadelbereich in den
Herzmuskel eingedrungen ist.
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8 ist
eine schematische Darstellung, welche derjenigen der 2 entspricht
und ein anderes Beispiel eines Infusionskatheters zeigt, welcher einen
Aufbau gemäß der vorliegenden
Erfindung aufweist.
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9 ist
eine schematische Darstellung, welche derjenigen der 2 entspricht
und noch ein anderes Beispiel eines Infusionskatheters zeigt, welcher
einen Aufbau gemäß der vorliegenden
Erfindung aufweist.
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10 ist
eine schematische Darstellung, welche derjenigen der 2 entspricht
und ein weiteres Beispiel eines Infusionskatheters zeigt, welcher einen
Aufbau gemäß der vorliegenden
Erfindung aufweist.
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11 ist
eine schematische Darstellung, welche derjenigen der 2 entspricht
und noch ein weiteres Beispiel eines Infusionskatheters zeigt, welcher
einen Aufbau gemäß der vorliegenden
Erfindung aufweist.
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12 ist
eine schematische Darstellung, welche derjenigen der 2 entspricht
und ein anderes Beispiel eines Infusionskatheters zeigt, welcher einen
Aufbau gemäß der vorliegenden
Erfindung aufweist.
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Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsform
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Um
die vorliegende Erfindung stärker
zu verdeutlichen, sollen weiter unten verschiedene Konfigurationen
von Infusionsgeräten
gemäß den Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf den Zeichnungssatz
ausführlich
beschrieben werden. Die vorliegende Erfindung darf jedoch nicht
betrachtet werden, als sei sie auf diese Ausführungsformen beschränkt.
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Als
eine Ausführungsform
des Infusionsgerätes,
welches den Aufbau gemäß der vorliegenden Erfindung
aufweist, zeigen zunächst
die 1 und 2 schematisch eine Vorderansicht
bzw. einen Vertikalschnitt eines Infusionskatheters, welcher benutzt
wird, um ein Reagens an einen Läsionsbereich im
Herzmuskel durch Infusion zu bringen. In den 1 und 2 bezeichnet
die Bezugszahl 10 ein Katheterteil, das aus einem langgestreckten
röhrenförmigen Teil
gefertigt ist, welches als dasjenige röhrenförmige Teil dient, in welches
ein nadelförmiges Rohrteil 12,
dessen Spitzenbereich ein scharfer Nadelbereich 11 ist,
ein erster Führungsdraht 14 und
ein zweiter Führungsdraht 16 dergestalt
eingefügt
werden, dass sie deren Bewegung in axialer Richtung ermöglichen.
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Noch
spezieller hat das Katheterteil 10 eine Länge und über seine
volle Länge
eine Stärke,
welche ermöglichen,
dass es in ein Blutgefäß eingeführt werden
kann, welches sich vom Femoralbereich oder vom Handgelenkbereich
des menschlichen Körpers bis
zum Herz erstreckt. Ferner enthält
das Katheterteil einen aus Edelstahl bestehenden biegsamen Draht,
der in Form eines Sandwich zwischen eine zylindrische Innen- und
Außenschicht
jeweils aus einer vorbestimmten Harzschicht eingebettet ist. Somit weist
das Katheterteil 10 eine gute Ausgeglichenheit zwischen
ausreichender Härte
und Flexibilität
auf, wodurch ermöglicht
wird, dass es auf sanfte Weise in gewundene Blutgefäße eingeführt werden
kann. Es soll hier darauf hingewiesen werden, dass es hinsichtlich
der Materialien für
ein derartiges Katheterteil 10 keine Beschränkungen
gibt, und zusätzlich
zu den weiter oben erwähnten
Materialien ist es auch möglich,
auf geeignete Art und Weise Materialien zu wählen, welche eine gewünschte Elastizität aufweisen, wozu
Kunstharzmaterialien wie Polyamide, superelastische Metalllegierungen
wie beispielsweise Ni-Ti-Legierungen und metallische Materialien
wie beispielsweise Edelstahl gehören.
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Zusätzlich befinden
sich im Innern des Katheterteils 10 die Hohlräume eins
bis vier, 18a bis 18d, die sich unabhängig voneinander
und aneinander anliegend in der Längsrichtung erstrecken.
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Von
den vier Hohlräumen 18a bis 18d haben der
erste und der zweite Hohlraum 18a und 18b einen
identischen Durchmesser, der kleiner ist als derjenige des dritten
Hohlraums 18c, dessen Hohlraumdurchmesser am größten ist
und größer ist
als derjenige des vierten Hohlraums 18d, dessen Hohlraumdurchmesser
am kleinsten ist, und beide sind dergestalt angeordnet, dass die
Mittelachse P0 des Katheterteils 10 auf
einer Ebene α liegt
(in 2 dargestellt durch die lang-kurz-gestrichelte Linie), welche ihre Mittelachsen
P1 und P2 enthält. Der
dritte Hohlraum 18c ist dergestalt angeordnet, dass seine
Mittelachse P3 mit der Mittelachse P0 des Katheterteils 10 zusammenfällt und
in der Mitte zwischen dem ersten Hohlraum 18a und dem zweiten
Hohlraum 18b liegt. Darüber
hinaus befindet sich der vierte Hohlraum 18d an einer Stelle,
wo eine Ebene β,
auf welcher seine Mittelachse P4 und die
Mittelachse P3 des dritten Hohlraums 18c (in 2 dargestellt
durch die lang-kurz-gestrichelte Linie) liegen, rechtwinklig zur Ebene α verläuft, welche
die Mittelachse P1 und P2 des
ersten Hohlraums 18a und des zweiten Hohlraums 18b enthält.
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Das
Katheterteil 10, welches im Innern die vier Hohlräume 18a bis 18d enthält, weist
auch eine Kopföffnung 20 auf,
welche im Kopfteil des Endbereichs an der Vorderseite in axialer
Richtung in die Richtung öffnet,
in welcher das Katheterteil 10 in ein Blutgefäß (rechte
Seite in 1) eingeführt wird. Darüber hinaus
ist eine Austrittsöffnung 22 welche durch
die Katheterwandung führt
und zur Seite hin öffnet,
an einer Stelle vorhanden, die im vorderen Endbereich des Katheterteils 10 geringfügig vom Kopfteil
nach hinten liegt. Das Katheterteil 10 weist ferner eine
seitliche Öffnung 24 auf,
welche durch die Katheterwandung an einer Stelle tritt, welche noch
etwas weiter nach hinten als die Stelle liegt, wo die Austrittsöffnung 22 im
vorderen Endbereich des Katheterteils 10 ausgebildet ist.
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Wie
aus 2 und 3 ersichtlich ist und später noch
diskutiert werden soll, sind von den drei Öffnungsbereichen 20, 22 und 24,
welche im vorderen Endbereich des Katheterteils 10 vorhanden
sind, die Kopföffnung 20 und
die seitliche Öffnung 24 dergestalt
angeordnet, dass ihre Mittelpunkte O1 und
O2 in der Ebene α liegen, welche die Mittelachsen
P1 und P2 des ersten
Hohlraums 18a und des zweiten Hohlraums 18b enthält. Dagegen
ist die Austrittsöffnung 22 dergestalt
angeordnet, dass ihr Mittelpunkt O3 auf der
Ebene β liegt,
welche die Mittelachse P0 des Katheterteils 10 enthält und im
rechten Winkel zur Ebene α liegt.
Dadurch befindet sich hier die seitliche Öffnung 24 in der Richtung
rechtwinklig zu derjenigen Richtung, in welcher die Kopföffnung 20 und
die Austrittsöffnung 22 angeordnet
sind.
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Auf
diese Weise steht die Kopföffnung 20, die
im vorderen Endbereich des Katheterteils 10 vorhanden ist,
mit dem ersten Hohlraum 18a in Verbindung. Darüber hinaus
steht die seitliche Öffnung 24 mit
dem zweiten Hohlraum 18b in Verbindung, und die Austrittsöffnung 22 steht
mit dem dritten Hohlraum 18c in Verbindung. Daher öffnet am
vorderen Endbereich des Katheterteils 10 der erste Hohlraum 18a in
Richtung auf die Vorderseite in der axialen Richtung (nach rechts
in 1) über
die Kopföffnung 20.
Auch der zweite Hohlraum 18b öffnet seitlich im rechten Winkel
zu der Richtung, in der sich der erste Hohlraum 18a befindet
(in 1 die Richtung rechtwinklig zur Zeichnungsebene) über die
seitliche Öffnung 24.
Ferner öffnet
der dritte Hohlraum 18c in der Richtung rechtwinklig sowohl
zu der Richtung, in welche der erste Hohlraum 18a offen
ist, als auch zu der Richtung, in welche der zweite Hohlraum 18b offen ist
(nach unten in 1), und zwar über die
Austrittsöffnung 22.
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Andererseits
sind an dem Endbereich, welcher der Seite gegenüber liegt (linke Seite in 1), auf
welcher das Katheterteil 10 in ein Blutgefäß eingeführt wird,
drei Anschlussstücke 28, 30 und 32 über ein
Verzweigungsstück 26,
das eine Verzweigung des Katheterteils 10 in drei Zweige
vornimmt, angebracht. Zusätzlich
ist in einem vorbestimmten Abstand vor der Stelle, wo das Verzweigungsstück 26 im
hinteren Endbereich des Katheterteils 10 vorhanden ist,
eine Einführöffnung 34 ausgebildet,
welche durch die Wandung des Katheterteils 10 führt und
in der Richtung liegt, die derjenigen Richtung entgegen gerichtet
ist, in welcher die seitliche Öffnung 24 in
Bezug auf die radiale Richtung des Katheterteils 10 vorhanden
ist.
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Dann
wird jedes der drei Anschlussstücke 28 bis 32 mit
den Hohlräumen
zwei bis vier, 18b bis 18d, in Verbindung gebracht,
die im Innern des Katheterteils 10 vorhanden sind. Auch
wird die Einführöffnung 24 mit
dem ersten Hohlraum 18a in Verbindung gebracht. Somit öffnet im
hinteren Endbereich des Katheterteils 10 in der Richtung,
in welcher das Katheterteil 10 in ein Blutgefäß eingeführt wird,
der erste Hohlraum 18a nach außen über die Einführöffnung 34, während die
Hohlräume
zwei bis vier, 18b bis 18d, nach außen durch
die Öffnungen
der drei Anschlussstücke 28 bis 32 öffnen.
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Als
Nächstes
wird hier, wie weiter oben diskutiert worden ist, das nadelförmige Rohrteil 12 und der
erste und der zweite Führungsdraht 14 und 16 jeweils
in das Katheterteil 10 dergestalt eingeführt, dass
sie sich in Achsrichtung bewegen können. Der erste Führungsdraht 14 wird
in den ersten Hohlraum 18a, der sich im Innern des Katheterteils 10 befindet, über die
Einführöffnung 34 eingeführt, die
sich in der Wandung des hinteren Endbereichs des Katheterteils 10 befindet.
Dagegen wird der zweite Führungsdraht in
den zweiten Hohlraum 18b, der im Innern des Katheterteils 10 vorhanden
ist, über
die Öffnung
(Öffnung
am hinteren Ende) des Anschlussstückes 28 eingeführt, welches
am hinteren Endbereich des Katheterteils 10 angebracht
ist. Ferner wird das nadelförmige
Rohrteil 12 in den dritten Hohlraum 18c, der im
Katheterteil 10 vorhanden ist, über die Öffnung des Anschlussstückes 30,
welches am hinteren Endbereich des Katheterteils 10 angebracht
ist, eingeführt.
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Wie
aus 1 und 3 ersichtlich ist, welche die
Lage der Mittelachsen des nadelförmigen Rohrteils 12 und
der Führungsdrähte 14 und 16 veranschaulichen,
kann folglich durch Bewegen des ersten Führungsdrahtes 14 in
axialer Richtung nach vorn innerhalb des ersten Hohlraums 18a dieser
aus dem Innern des ersten Hohlraumes 18a heraus auf der
Ebene α durch
die Kopföffnung 20 des
vorderen Endbereichs des Katheterteils 10 hindurch in axialer Richtung
nach vorn verlängert
werden. Auch kann durch Bewegen des zweiten Führungsdrahtes 16 in axialer
Richtung innerhalb des zweiten Hohlraumes 18b dieser in
seitlicher Richtung in Bezug auf die Achsrichtung aus dem Innern
des zweiten Hohlraumes 18b heraus auf der Ebene α durch die
seitliche Öffnung 24 des
vorderen Endbereichs des Katheterteils 10 verlängert werden.
Darüber
hinaus kann dadurch, dass man das nadelförmige Rohrteil 12 in
axialer Richtung innerhalb des dritten Hohlraumes 18c nach
vorn bewegt, der Nadelbereich 11 von seiner Spitze auf
der Ebene β nach
außen
treten, die im rechten Winkel die Ebene α schneidet, und zwar durch die
Austrittsöffnung 22 aus
dem Innern des dritten Hohlraums 18c in der Richtung rechtwinklig sowohl
zu der Richtung, in welcher sich der erste Führungsdraht 14 erstreckt,
als auch der Richtung, in welcher sich der zweite Führungsdraht 16 erstreckt. Aus
dieser Beschreibung ist verständlich,
dass in der vorliegenden Ausführungsform
der erste Hohlraum 18a und der zweite Hohlraum 18b den
Hohlraum für den
ersten Führungsdraht
bzw. den Hohlraum für
den zweiten Führungsdraht
bilden und der dritte Hohlraum 18c den Hohlraum für das nadelförmige Rohrteil
bildet.
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Wie
aus den 2–4 ersichtlich
ist, besteht das nadelförmige
Rohrteil 12, welches in den dritten Hohlraum 18c eingeführt wird,
aus einem engen Rohr, welches insgesamt geschmeidig ist. Auch das
nadelförmige
Rohrteil 12 mit Ausnahme des in seiner Spitze befindlichen
Nadelbereichs 11 besteht aus einem Kanalbereich 36 zum
Leiten von Reagenzien, der aus einem engen Rohr besteht, welches länger als
das Katheterteil 10 ist und welches einen Durchmesser von
ungefähr
0,4 mm aufweist. Dies bedeutet, dass das nadelförmige Rohrteil 12 eine
einzelne Einheit ist, die aus dem Nadelbereich 11 und dem
Kanalbereich 36 zum Leiten von Reagenzien besteht.
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Der
zum Leiten von Reagenzien bestimmte Kanalbereich 36 des
nadelförmigen
Rohrteils 12 besteht beispielsweise aus einem geschmeidigen Kunstharzmaterial
wie z. B. Polytetrafluorethylen oder Polyimid. Andererseits besteht
der Nadelbereich 11 aus einem elastischen Material wie
beispielsweise einer superelastischen Legierung wie z. B. einer
Ni-Ti-Legierung
oder einem metallischen Material wie beispielsweise Edelstahl. Der
zum Leiten von Reagenzien bestimmte Kanalbereich 36 des nadelförmigen Rohrteils 12 steht
mit einer Spritze 38 in Verbindung, welche als Reagenzienzuführvorrichtung
für die
Zuführung
eines vorbestimmten Reagens dient und über das Anschlussstück 30 angebracht
ist.
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Somit
ist das nadelförmige
Rohrteil 12 mit ausreichend Flexibilität und Elastizität ausgestattet und
kann auf sanfte Weise in den dritten Hohlraum 18c des Katheterteils 10,
welches in gekrümmte
und gewundene Blutgefäße eingeführt worden
ist und diesen folgt, eingeführt
und darin in Achsrichtung bewegt werden. Auch kann dadurch, dass
man das nadelförmige
Rohrteil 12 innerhalb des dritten Hohlraums 18c in
Achsrichtung nach vorn bewegt, der Nadelbereich 11 durch
die Austrittsöffnung 22 des Katheterteils 10,
das zum Eindringen in den Herzmuskel ausgelegt ist, nach außen bewegt
werden. Darüber
hinaus kann ein Reagens, welches Zellen oder Wachstumsfaktoren wie
beispielsweise bFGF (basischer Fibroblasten-Wachstumsfaktor), VEGF (Vasculärer Entothel-Wachstumsfaktor),
HGF (Hepatozyten-Wachstumsfaktor) oder dergl. zur Regenerierung
von nahezu oder im Wesentlichen totem Herzmuskel enthält, durch
die Spritze 38 in den Kanalbereich 36 zum Leiten
von Reagenzien eingebracht werden, so dass es aus der Öffnung des
Nadelbereichs 11 seiner Spitze austreten kann.
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Wie
in 4 dargestellt ist, dient hier die innere Umfangsfläche des
vorderen Endbereichs des dritten Hohlraums 18c, welcher
den öffnenden
Peripheriebereich der Austrittsöffnung 22 enthält, als Führungsfläche 40,
welche aus einer konvex gekrümmten
Fläche
besteht, welche axial nach vorn in der Richtung der Öffnung der
Austrittsöffnung 22 gekrümmt ist.
Der Nadelbereich 11 des nadelförmigen Rohrteils 12 weist
auch eine gekrümmte
Gestalt auf, welche der gekrümmten
Gestalt der Führungsfläche 40 entspricht.
Somit gleitet der Nadelbereich 11 längs der Führungsfläche 40 in Verbindung
mit einer axialen Vorwärtsbewegung
des nadelförmigen
Rohrteils 12 und wird dank der Führungsfläche 40 sanft in Richtung
auf die Austrittsöffnung 22 geführt.
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Es
muss darauf hingewiesen werden, dass die gekrümmten Gestalten der Führungsfläche 40 und
des Nadelbereichs 11 auf geeignete Weise festgelegt werden
können,
indem man beispielsweise die Steifigkeit des Nadelbereichs 11 in
Betracht zieht. Auch gibt es keine besonderen Einschränkungen hinsichtlich
der Größe des Krümmungsradius
der Krümmungsstellen
in der Führungsfläche 40 oder
im Nadelbereich 11. Es ist jedoch vorzuziehen, dass der Austrittswinkel θ am Kontaktpunkt
zwischen der Führungsfläche 40 und
dem Nadelbereich 11 45° beträgt oder
größer ist,
nämlich
dort, wo die gekrümmte
Gestalt der Führungsfläche 40 und
die gekrümmte
Gestalt des Nadelbereichs 11 in Verbindung kommen, während der
Nadelbereich 11 aus der Austrittsöffnung 22 ausgedrückt wird.
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Wenn
der Nadelbereich 11 ausreichend weit aus der Austrittsöffnung 22 ausgetreten
ist, wie das in 4 dargestellt ist, nähert sich
folglich die Spitzenfläche
des Nadelbereichs der Seite der Austrittsöffnung 22 dergestalt,
dass es leicht ist, die Position des Nadelbereichs 11 im
ausgetretenen Zustand zu identifizieren. Darüber hinaus ist es möglich, den
Nadelbereich 11 dergestalt zu positionieren, dass an einer Stelle,
die dichter an der Austrittsöffnung 22 liegt,
die Tangente m des Nadelbereichs 11 rechtwinklig zur zentralen
Achse P0 des Kathetereils 10 und
zur zentralen Achse P3 des dritten Hohlraums 18c verläuft, in welchen
das nadelförmige
Rohrteil 12 eingesetzt ist. Folglich wird die Kraftkomponente
derjenigen Richtung, in welcher das nadelförmige Rohrteil 12 in
Richtung auf den Herzmuskel vorgeschoben wird (von den zwei Vektoren
Vv und Hh in 2 die Größe des Vektors Vv rechtwinklig
zur zentralen Achse P3 des dritten Hohlraums 18c),
groß,
und somit kann das nadelförmige
Rohrteil 12 sanfter in den Herzmuskel vorgeschoben werden.
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Zusätzlich ist
hier die Spitzenfläche
des Nadelbereichs 11, d. h. eine Fläche 41 des offenen
Endes in der Öffnung
des Nadelbereichs 11 als abgeschrägte Fläche vorhanden, die in die Richtung
abgeschrägt
ist, in welcher die Austrittsöffnung 22 zum Vorderteil
des Katheterteils 10 vorhanden ist, d. h. wie das in 4 dargestellt
ist, ist sie als abgeschrägte
Fläche
vorhanden, bei welcher die untere Seite des Nadelbereichs 11 abgeschrägt. ist.
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Zwischen
den Flächen,
wo die Austrittsöffnung 22 und
die Seitenöffnung 24 im
vorderen Endbereich des Katheterteil 10 ausgebildet sind,
ist ein Ballon 42 vorhanden. Dieser Ballon 42 ist
aus geschmeidigem Kunstharz gefertigt und weist den wohlbekannten
Aufbau auf, bei welchem eine Flüssigkeit
wie beispielsweise physiologische Salzlösung in diesen hineingebracht
werden kann, um den Ballon 42 in der Richtung auszudehnen,
in welcher die Austrittsöffnung 22 vorhanden
ist, und durch Ablassen dieser Flüssigkeit kann der Ballon aus
diesem aufgeweiteten Zustand wieder schrumpfen. Der vierte Hohlraum 18d öffnet in
Richtung auf das Innere des Ballons 42. Aus 1 ist
auch klar, dass eine Spritze 44, die als Flüssigkeitszuführvorrichtung dient
und die Flüssigkeit
zum Aufweiten des Ballons 42 liefert, mit dem Anschlussstück 32 verbunden
ist, welches am hinteren Endbereich des Katheterteils 10 angebracht
ist und mit dem vierten Hohlraum 18d in Verbindung steht.
Aus dieser Beschreibung ist klar, dass bei der vorliegenden Ausführungsform
der vierte Hohlraum 18d den Ballonhohlraum bildet.
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Es
muss angemerkt werden, dass in den 1 und 4 die
Bezugszahl 46 ein Markierungsrohr bezeichnet, welches unter
Verwendung eines für Röntgenstrahlen undurchlässigen Materials
wie beispielsweise Gold, Platin, Platin-Rhodium-Legierung oder dergl.
ausgebildet worden ist. Eine offene Endfläche auf einer Seite in axialer
Richtung des Markierungsrohrs 46 ist eine abgeschrägte Fläche, und
die längste
Stelle und die kürzeste
Stelle der axialen Länge
sind in ihrem zylindrischen Wandbereich ausgebildet. Das Markierungsrohr 46 ist
als Muffe am Katheterteil 10 befestigt, wobei entweder
die längste Stelle
oder die kürzeste
Stelle ihres zylindrischen Wandbereichs der Position der Austrittsöffnung 22, die
im Katheterteil 10 ausgebildet ist, entspricht. Die Spitze
des Markierungsrohrs 46 entspricht im Wesentlichen der
Tangente m des nadelförmigen
Rohrteils (12 (Nadelbereich 11), wenn das nadelförmige Rohrteil 12 hinaus
bewegt worden ist. Wenn das Katheterteil 10 in ein Blutgefäß eingeführt worden
ist, kann man sich daher leicht Kenntnis von der Position der Austrittsöffnung 22 und
der Position der Spitze des nadelförmigen Rohrteils 12 verschaffen,
indem man Röntgenstrahlen
durch den Spitzenbereich, die längste
Stelle und die kürzeste
Stelle des zylindrischen Wandbereichs des Markierungsrohrs 46 schickt.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei der vorliegenden Ausführungsform
die kürzeste Seite
des zylindrischen Wandbereichs des Markierungsrohrs 46 sich
auf der Seite der Austrittsöffnung 22 befindet,
wie das in 4 dargestellt ist. Es ist auch
möglich,
das Markierungsrohr 46 in der Weise anzubringen, dass man
es in das Katheterteil 10 einbettet.
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Übrigens
hat bei einem Infusionskatheter der vorliegenden Erfindung, welcher
die obige Konfiguration aufweist, insbesondere das Katheterteil 10,
welches innen mit den vier Hohlräumen 18a bis 18d ausgestattet
ist, eine einzigartige Konstruktion, welche bei herkömmlichen
Geräten
nicht vorgefunden wird. Dabei handelt es sich bei diesen Hohlräumen um
den ersten bis dritten Hohlraum 18a bis 18c, in
welche der erste und der zweite Führungsdraht 14 bzw.
16 und das nadelförmige
Rohrteil 12 eingeführt
werden, und den vierten Hohlraum 18d zur Zuführung von Flüssigkeit
zum Aufweiten des Ballons 42.
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2 zeigt
die Querschnittsgestalt rechtwinklig zur Achsrichtung am hinteren
Abschnitt des Katheterteils 10, in dessen Innern sich der
erste bis vierte Hohlraum 18a bis 18d befinden.
Auch 5 zeigt die Querschnittsgestalt (Querschnitt in
Querrichtung) rechtwinklig zur Achsrichtung am vorderen Abschnitt
des Katheterteils 10, bei welchem der erste Hohlraum 18a und
der dritte und vierte Hohlraum 18c und 18d vorhanden
sind. Diese zwei Querschnittsgestalten sind im Wesentlichen Dreiecksgestalten,
die in ihrer Größe unterschiedlich
sind.
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Auf
speziellere Weise, wie das in 2 gezeigt
ist, hat ein hinterer Abschnitt des Katheterteils 10, oder,
mit anderen Worten, eine weiter hinten gelegene Stelle als die Stelle,
wo die Seitenöffnung 24 im
Katheterteil 10 ausgebildet ist, im Querschnitt in Querrichtung
drei konvex gekrümmte
Eckbereiche 48, 50 und 42, die jeweils
so positioniert sind, dass sie den Scheitelpunkten Q1,
Q2 und Q4 eines
Dreiecks A (in 2 durch eine lang-kurz-gestrichelte
Linie dargestellt) entsprechen, welches mit den zentralen Achsen
(oder zentralen Punkten) P1, P2 und
P4 des ersten Hohlraums 18a, des
zweiten Hohlraums 18b und des vierten Hohlraums 18d als
seine Scheitelpunkte ausgebildet ist und drei Seitenflächen 54, 56 und 58 aufweist,
die so positioniert sind, dass sie den drei Grundlinien R1, R2 und R4 dieses Dreiecks entsprechen. Von den drei
konvex gekrümmten
Eckbereichen 48, 50 und 52 sind benachbarte
Bereiche durch die drei Seitenflächen 54, 56 und 58 verbunden.
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Somit
ist beim Infusionskatheter der vorliegenden Erfindung die Gestalt
der äußeren Umfangsfläche des
hinteren Abschnitts des Katheterteils 10 im Wesentlichen
dreieckförmig
mit abgerundeten Eckbereichen. Das heißt, das Profil in Querrichtung des
hinteren Abschnitts des Katheterteils 10 (die Querschnittsgestalt
rechtwinklig zur Achsrichtung) ist im Wesentlichen die Gestalt eines
Dreiecks, welches gebildet wird durch Aussparen von drei Bereichen
eines ringförmigen
Außenumfangs
(in 2 dargestellt durch eine lang-kurz-gestrichelte
Linie), dessen Mittelpunkt die zentrale Achse P0 ist
und die die konvex gekrümmten
Eckbereiche 48, 50 und 52 radial nach
innen verbindet.
-
Dementsprechend
ist die seitliche Querschnittsfläche
des hinteren Abschnitts des Katheterteils 10 kleiner als
die seitliche Querschnittsfläche von
herkömmlichen
Kathetern, die in der Querrichtung ein ringförmiges Profil aufweisen. Die
drei Seitenflächen 54, 56 und 58,
die entsprechend den drei Grundlinien R1,
R2 und R4 des querliegenden
Dreiecks im hinteren Abschnitt des Katheterteils 10 positioniert
sind, sind als vertiefte Bereiche vorhanden, die sich aneinander
grenzend über
die gesamte Länge
in Achsrichtung in der äußeren Umfangsfläche des
hinteren Endabschnitts des Katheterteils 10 erstrecken.
-
Es
muss angemerkt werden, dass im hinteren Abschnitt des Katheterteils 10,
der eine derartige Gestalt des Außenumfangs aufweist, der Abstand
X1 von der Spitze des konvex gekrümmten Eckbereichs 52 auf
der Seite, auf welcher die Austrittsöffnung 22 ausgebildet
ist, bis zur dazu gegenüber
liegenden Seitenfläche 58,
welcher die größte Breite
in der Richtung des Austritts des nadelförmigen Rohrteils 12 darstellt
(2 unten), annähernd
1,5 mm beträgt.
Auch der Abstand Y1 zwischen den Spitzen
der zwei konvex gekrümmten
Eckbereiche 48 und 50 an jedem Ende der Seitenfläche 58,
welcher die größte Breite
in der Richtung rechtwinklig zur Richtung des Austritts des nadelförmigen Rohrteils 12 darstellt
(in 2 die Richtung von links nach rechts), beträgt annähernd 2,0
mm. Daher ist die Breite des hinteren Endbereichs des Katheterteils 10 größer als
der Abstand in der Austrittsrichtung des nadelförmigen Rohrteils 12.
Dies ermöglicht,
das Katheterteil 10 leicht in der Richtung des Austritts
des nadelförmigen Rohrteils 12 zu
biegen.
-
Darüber hinaus
ist im hinteren Abschnitt des Katheterteils 10 von den
drei Seitenflächen 54, 56 und 58 die
Seitenfläche 58,
die entsprechend der Grundlinie R4 positioniert
ist, welche die zwei Scheitelpunkte Q1 und
Q2, die den zentralen Achsen P1 und P2 des ersten Hohlraums 18a bzw.
zweiten Hohlraums 18b entsprechen, verbindet, eine gekrümmte Fläche, deren
Krümmung gering
ist, d. h. diejenige Seitenfläche 58,
die sich rechtwinklig zu der Richtung erstreckt, in welcher das
nadelförmige
Rohrteil 12 aus der Austrittsöffnung 22 austritt
und gegenüber dem
konvex gekrümmten
Eckbereich 52, der sich auf der Seite befindet, auf welcher
die Austrittsöffnung 22 ausgebildet
ist. Wenn das nadelförmige
Rohrteil 12 einen Herzmuskel durchdringt, bewirkt folglich
die Reaktionskraft, dass die gekrümmte Seitenfläche 58 des
Katheterteils 10 mit der inneren Wandfläche des Blutgefäßes über die
größte Fläche in Kontakt kommt.
Die zwei Seitenflächen 54 und 56 haben
beide, allerdings anders als die Seitenfläche 58, die eine gekrümmte Fläche ist,
ebene Flächen.
Daher ist die seitliche Querschnittsfläche des hinteren Abschnitts des
Katheterteils 10 so klein wie möglich ausgebildet.
-
Andererseits
ist, wie das in 5 dargestellt ist, der zweite
Hohlraum 18b nicht im vorderen Abschnitt des Katheterteils 10 ausgebildet,
oder, mit anderen Worten, an der Stelle, die weiter vorn liegt als die
Stelle, wo die seitliche Öffnung 24 im
Katheterteil 10 ausgebildet ist. Daher hat der vordere
Abschnitt des Katheterteils 10 im Querschnitt drei konvex
gekrümmte
Eckbereiche 60, 62 bzw. 64, welche entsprechend
den Scheitelpunkten Q1, Q3 und
Q4 eines Dreiecks B (in 5 durch
eine lang-kurz-gestrichelte Linie dargestellt) positioniert sind,
deren Scheitelpunkte die zentralen Achsen (Mittelpunkte) P1, P3 und P4 des ersten Hohlraums 18a, des
dritten Hohlraums 18c und des vierten Hohlraums 18d sind,
und weist drei Seitenflächen 66, 68 und 70 auf,
die entsprechend den drei Grundlinien R1,
R3 und R4 des Dreiecks
B positioniert sind. Von den drei konvex gekrümmten Eckbereichen 60, 62 und 64 sind
aneinander grenzende Bereiche durch die drei Seitenflächen 66, 68 und 70 verbunden.
-
Somit
ist die Gestalt der äußeren Umfangsfläche des
vorderen Abschnitts des Katheterteils 10 im Wesentlichen
die Gestalt eines Dreiecks, dessen Eckbereiche abgerundet sind.
Außerdem
ist die Gestalt des Außenumfangs
des vorderen Abschnitts des Katheterteils 10 kleiner als
die des hinteren Abschnitts des Katheterteils 10. Mit anderen
Worten ist das Querprofil des vorderen Abschnitts des Katheterteils 10 im
Wesentlichen die Gestalt eines Dreiecks, bei welchem ein ringförmiger Außenumfang
(in 5 durch eine lang-kurz-gestrichelte Linie dargestellt), dessen
Mittelpunkt die zentrale Achse P0 ist und
der die zwei konvex gekrümmten
Eckbereiche 60 und 64 verbindet, auf signifikante
Weise stärker
vertieft ist als der hintere Abschnitt des Katheterteils 10.
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Dementsprechend
ist die seitliche Querschnittsfläche
des vorderen Abschnitts des Katheterteils 10 sogar kleiner
als die seitliche Querschnittsfläche
des hinteren Abschnitts. Somit wird das geometrische Trägheitsmoment
im vorderen Abschnitt des Katheterteils 10 herabgesetzt,
wodurch die Flexibilität
erhöht
wird. Im vorderen Abschnitt des Katheterteils 10 sind die
drei Seitenflächen 66, 68 und 70,
die entsprechend den drei Grundlinien R1,
R3 und R4 der querliegenden
Dreiecksgestalt positioniert sind, als vertiefte Bereiche ausgebildet,
die sich aneinander grenzend in Achsrichtung über die gesamte Länge in der äußeren Umfangsfläche des
vorderen Abschnitts des Katheterteils 10 erstrecken. Das
bedeutet, dass die Seitenfläche 66 glatt mit
der Seitenfläche 54 verbunden
ist. Auch die Seitenfläche 68 und
die Seitenfläche 56 sind
praktisch dieselbe Seitenfläche.
Darüber
hinaus ist die Seitenfläche 70 mit
der Seitenfläche 58 verbunden.
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Es
muss angemerkt werden, dass im vorderen Abschnitt des Katheterteils 10,
der eine derartige Gestalt des Außenumfangs aufweist, der Abstand
X2 von der Spitze des konvex gekrümmten Eckbereichs 64,
der sich auf der Seite befindet, auf welcher die Austrittsöffnung 22 ausgebildet
ist, bis zur dazu gegenüber
liegenden Seitenfläche 70,
welcher die größte Breite
in der Richtung des Austritts des nadelförmigen Rohrteils 12 darstellt,
annähernd
1,5 mm beträgt.
Auch der Abstand Y2 zwischen den Spitzen der
zwei konvex gekrümmten
Eckbereiche 60 und 62 an jedem Ende der Seitenfläche 70,
welcher die größte Breite
in der Richtung rechtwinklig zur Richtung des Austritts des nadelförmigen Rohrteils 12 darstellt,
beträgt
auch annähernd
1,5 mm.
-
Darüber hinaus
ist im vorderen Abschnitt des Katheterteils 10 von den
drei Seitenflächen 66, 68 und 70 die
Seitenfläche 70,
die entsprechend der Grundlinie R4 positioniert
ist, welche die zwei Scheitelpunkte Q1 und
Q3, die den zentralen Achsen P1 und P3 des ersten Hohlraums 18a bzw.
dritten Hohlraums 18c entsprechen, verbindet, eine gekrümmte Fläche, deren
Krümmung
gering ist, d. h. diejenige Seitenfläche 70 gegenüber dem
konvex gekrümmten
Eckbereich 64, in welchem die Austrittsöffnung 22 ausgebildet
ist und sich rechtwinklig zu der Richtung erstreckt, in welcher
das nadelförmige
Rohrteil 12 aus der Austrittsöffnung 22 austritt.
Wenn das nadelförmige
Rohrteil 12 einen Herzmuskel durchdringt, bewirkt somit
die Reaktionskraft, dass die gekrümmte Seitenfläche 70 des
Katheterteils 10 mit der inneren Wandfläche des Blutgefäßes über die
größte Fläche in Kontakt
kommt. Auch die zwei Seitenflächen 66 und 68 haben
beide anders als die Seitenfläche 70, die
eine gekrümmte
Fläche
ist, ebene Flächen.
Daher ist die seitliche Querschnittsfläche des vorderen Abschnitts
des Katheterteils 10 so klein wie möglich ausgebildet.
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Nun
soll ein Verfahren zur Infusion eines vorbestimmten Reagens in einen
Läsionsbereich
wie beispielsweise einen nahezu oder dem Wesen nach nekrotischen
Herzmuskel unter Benutzung des erfindungsgemäßen Infusionskatheters mit
dem obigen Aufbau beschrieben werden.
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Bei
der Durchführung
einer Infusionsbehandlung mit einem Reagens unter Verwendung dieses
Infusionskatheters wird zunächst,
wie das in 6 dargestellt ist, der erste
Führungsdraht
in ein primäres
Blutgefäß 74 auf
der Oberfläche
des Herzmuskels 72 eingeführt. Dagegen wird der zweite
Führungsdraht 16 in
ein abzweigendes Blutgefäß 76 auf der
Oberfläche
des Herzmuskels 72, das vom primären Blutgefäß 74 abzweigt, eingeführt. Es
muss angemerkt werden, dass im Allgemeinen der erste und der zweite
Führungsdraht 14 bzw. 16 in
das primäre Blutgefäß 74 und
das abzweigende Blutgefäß 76 von Hand
eingeführt
werden.
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Als
Nächstes
wird das Katheterteil 10 in das primäre Blutgefäß 74 auf der Oberfläche des
Herzmuskels 72 längs
des ersten Führungsdrahtes 14 eingeführt. Während das
Katheterteil 10 in das primäre Blutgefäß 74 eingeführt wird,
wird die Position des Markierungsrohres 46, welches an
der Außenseite des
vorderen Endbereichs in der Einführrichtung
des Katheterteils 10 vorhanden ist, auf einem Monitor oder
dergl. unter Einsatz von Strahlung verfolgt. Das bedeutet, sobald
das Markierungsrohr 46 ein vorbestimmtes Gebiet des primären Blutgefäßes 74 durch das
Durchfädeln
des Katheterteils 10 durch das primäre Blutgefäß 74 erreicht hat,
wird das Durchfädeln des
Katheterteils 10 zeitweilig angehalten. Dann wird nach
Bestätigung
der Position der kürzesten
Stelle oder der längsten
Stelle des Markierungsrohres 46 das Katheterteil 10 um
seine Achse gedreht, um die Feinausrichtung seiner axialen Position
innerhalb des primären
Blutgefäßes 74 vorzunehmen,
damit die Austrittsöffnung 22 dergestalt
positioniert wird, dass sie in Richtung auf den Läsionsbereich
an einer vorbestimmten Ort des Läsionsbereichs
des Herzmuskels 72 öffnet,
an welchem das Reagens durch Infusion eingebracht werden soll.
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Es
muss angemerkt werden, dass, wie weiter oben bereits diskutiert
worden ist, beim Infusionskatheter der vorliegenden Erfindung der
Abschnitt zum hinteren Teil der Stelle, wo die seitliche Öffnung 24 ausgebildet
ist, und der Abschnitt vorn an dieser Stelle im Katheterteil 10 beide
eine dem Wesen nach dreieckförmiges
Querprofil aufweisen und somit die seitliche Querschnittsfläche dieser
Abschnitte effektiv klein ist. Es ist demnach leicht, das Katheterteil 10 in
das primäre
Blutgefäß 74 einzuführen.
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Ferner
ist die seitliche Querschnittsfläche des
vorderen Abschnitts kleiner als die seitliche Querschnittsfläche des
hinteren Abschnitts des Katheterteils 10, und dies erhöht die Flexibilität des vorderen
Bereichs. Daher kann eine Beschädigung
der inneren Wandoberfläche
des primären
Blutgefäßes 74,
wenn das Katheterteil 10 in das Blutgefäß 74 eingeführt wird,
effektiv verhindert werden.
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Darüber hinaus
weist der hintere Abschnitt des Katheterteils 10 die Seitenfläche 58,
die eine gekrümmte
Fläche
mit geringer Krümmung
ist, und die zwei ebenen Seitenflächen 54 und 56 auf.
Andererseits weist der vordere Abschnitt des Katheterteils 10 auch
die Seitenfläche 70,
welche eine gekrümmte Fläche mit
geringer Krümmung
ist, und die zwei Seitenflächen 66 und 68 auf.
Aus diesem Grund wird, wenn das Katheterteil 10 in das
primäre
Blutgefäß 74 eingeführt wird,
ein Spalt zwischen den Seitenflächen 54, 56, 58, 66, 68 und 70 und
der inneren Wandfläche
des primären
Blutgefäßes 74 gebildet. Daher
kann auf zuverlässige
Weise Blut durch den Spalt strömen,
der zwischen den Seitenflächen 54, 56, 58, 66, 68 und 70 und
der inneren Wandfläche des
primären
Blutgefäßes 74 ausgebildet
ist, wenn das Katheterteil 10 in das primäre Blutgefäß 74 eingeführt worden
ist.
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Als
Nächstes
wird, wie das in 7 dargestellt ist, sobald das
Katheterteil 10 an der vorher festgelegten Stelle im Innern
des primären
Blutgefäßes 74 positioniert
worden ist, physiologische Salzlösung
oder dergl. in den vierten Hohlraum 18d im Katheterteil 10 aus
der Spritze 44 eingeführt,
wodurch der Ballon 42 in der Richtung, in welche die Austrittsöffnung 22 öffnet, aufgeweitet
wird. Indem man so verfährt,
wird das Katheterteil 10 im primären Blutgefäß 74 am Läsionsbereich
des Herzmuskels 72, wohin das Reagens durch Infusion eingebracht
werden soll, fixiert gehalten. Es muss angemerkt werden, dass zu
diesem Zeitpunkt der Spalt zwischen den Seitenflächen 54, 56, 58, 66, 68 und 70 und
der inneren Wandfläche
des primären
Blutgefäßes 74 aufrecht
erhalten wird. Daher ist es möglich,
selbst wenn der Ballon 42 aufgeweitet ist, das Strömen des
Blutes im Innern des primären
Blutgefäßes 74 auf
vorteilhafte Weise zu gewährleisten.
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Als
Nächstes
wird das nadelförmige
Rohrteil 12 innerhalb des dritten Hohlraums 18c in
der Richtung vorwärts
bewegt, in welche das Katheterteil 10 in das primäre Blutgefäß 74 eingefügt wird.
Wenn der Nadelbereich 11 der Spitze des nadelförmigen Rohrteils 12 am
vorderen Endbereich im Innern des dritten Hohlraums 18c angekommen
ist, gleitet der Nadelbereich 11 längs der Führungsfläche 40 im inneren Umfangsbereich
des vorderen Endbereichs des dritten Hohlraums 18c, während er
in Richtung auf die Austrittsöffnung 22 sanft
vorgeschoben wird, wie das durch die lang-kurz-gestrichelte Linie
in 7 dargestellt ist. Dann wird durch weiteres Vorwärtsbewegen des
nadelförmigen
Rohrteils 12 der Nadelbereich 11 durch die Austrittsöffnung 22 hinausgeführt, wie
das durch die ausgezogene Linie in 7 dargestellt
ist. Der Vorgang des Austretens des Nadelbereichs 11 durch
Bewegen des nadelförmigen
Rohrteils 12 wird von Hand ausgeführt oder unter Verwendung beispielsweise
eines Schraubmechanismus, der weitgehend bekannt ist.
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Es
muss angemerkt werden, dass, wie bereits weiter vorn erwähnt worden
ist, beim Infusionskatheter der vorliegenden Erfindung der Nadelbereich 11 des
nadelförmigen
Rohrteils 12 aus der Austrittsöffnung 22 in einer
Richtung austritt, welche dem Wesen nach rechtwinklig zu der Richtung
ist, in welcher der erste Führungsdraht 14 und
der zweite Führungsdraht 16 sich
von der Kopföffnung 20 bzw.
der seitlichen Öffnung 24 des
Katheterteils 10 erstrecken. Auch hier werden der erste
Führungsdraht 14 und
der zweite Führungsdraht 16,
welche sich von der Kopföffnung 20 bzw.
der seitlichen Öffnung 24 des
Katheterteils 10 erstrecken, in das primäre Blutgefäß 74 bzw.
das abzweigende Blutgefäß 76,
die über
die Oberfläche
des Herzmuskels 72 verlaufen, eingeführt. Daher liegt die Ebene,
die durch den ersten und den zweiten Führungsdraht 14 bzw. 16 gebildet
wird, im Wesentlichen nahe der Oberfläche des Herzmuskels 72.
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Folglich
wird durch den weiter oben diskutierten Vorgang der Nadelbereich 11 des
nadelförmigen Rohrteils 12,
der aus der Austrittsöffnung 22 des
Katheterteils 10 ausgetreten ist, im Wesentlichen rechtwinklig
zur Oberfläche
des Herzmuskels 72 herausgeführt. Außerdem hat, wie weiter oben
diskutiert worden ist, der Nadelbereich 11 eine gekrümmte Gestalt,
die in der Richtung des Austritts aus der Austrittsöffnung 22 in
der Bewegungsrichtung des nadelförmigen
Rohrteils 12 gekrümmt
ist, und somit, wenn er aus der Austrittsöffnung 22 ausgetreten
ist, ist er dergestalt angeordnet, dass die Tangente m seines Spitzenbereichs
rechtwinklig zur zentralen Achse P0 des Katheterteils 10 verläuft. Es
soll angemerkt werden, dass streng genommen „im Wesentlichen rechtwinklig" hier benutzt wird
unter Berücksichtigung
dessen, dass es Fälle
geben kann, in denen der Nadelbereich 11 nicht rechtwinklig
zur Oberfläche
des Herzmuskels 72 herausgeführt wird, weil in der Praxis
der Herzmuskel 72 eine komplexe Gestalt aufweist.
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Folglich
wird dank dieses Vorganges der Nadelbereich 11 des nadelförmigen Rohrteils 12,
der aus der Austrittsöffnung 22 des
Katheterteils 10 herausgeführt worden ist, durch die Gefäßwand 78 des primären Blutgefäßes 74 geführt und
durchdringt eine vorbestimmte Stelle eines Läsionsbereichs des Herzmuskels 72.
Dann wird, während
das nadelförmige
Rohrteil 12 im Innern des Katheterteils 10 nach vorn
bewegt wird, der Nadelbereich 11 im Wesentlichen rechtwinklig
zur Oberfläche
des Herzmuskels vorgeschoben, bis eine vorbestimmte Tiefe des Läsionsbereichs
erreicht ist.
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Wenn
der Nadelbereich 11 in den Läsionsbereich vorgeschoben wird,
dann wird der größte Teil der
Reaktionskraft in Bezug auf das Vorschieben des Nadelbereichs 11 in
den Herzmuskel 72 hinein in der Richtung entgegen der Richtung,
in welcher der Nadelbereich 11 nach vorn bewegt wird, d.
h. in der Richtung rechtwinklig zur Oberfläche des Herzmuskels, auf das
Katheterteil 10 über
den Nadelbereich 11 ausgeübt. Jedoch werden hier der
erste Führungsdraht 14 und
der zweite Führungsdraht 16 in das
primäre
Blutgefäß 74 und
das abzweigende Blutgefäß 76 auf
der Oberfläche
des Herzmuskels 72 eingeführt und dort positioniert,
und somit wird diese Reaktionskraft aufgeteilt zwischen dem ersten
Führungsdraht 14 und
dem zweiten Führungsdraht 16 und
kann daher auf angemessene und zuverlässige Weise aufgenommen werden.
Folglich kann dank dieses Vorgangs der Nadelbereich 11 sehr
sanft und zuverlässig
bis in eine vorbestimmte Tiefe des Läsionsbereichs des Herzmuskels 72 vorgeschoben
werden.
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Es
muss darauf hingewiesen werden, dass, wie weiter oben diskutiert
wurde, der hintere Abschnitt des Katheterteils 19 leichter
in Richtung des Austritts des nadelförmigen Rohrteils 12 gebogen wird
als in der Richtung rechtwinklig zu dieser Richtung. Aus diesem
Grund, wird, wenn das Katheterteil 10 in das primäre Blutgefäß 74 eingeführt wird,
das Katheterteil 10 leicht der Oberfläche des Herzmuskels 72 folgend
gebogen, was das Einführen
des Katheterteils 10 in das primäre Blutgefäß 74 leicht gestaltet.
Wenn der Nadelbereich 11 in den Läsionsbereich des Herzmuskels 72 eingedrungen
ist, wird auch der hintere Abschnitt des Katheterteils 10 leicht in
Richtung des Austritts des nadelförmigen Rohrteils 12 gebogen,
was ermöglicht,
dass ein Teil des hinteren Abschnitts und die Fläche vor jenem Bereich des Katheterteils 10 mit
der Innenwandfläche
des primären
Blutgefäßes 74 an
den Seitenflächen 58 und 70 in
Kontakt gebracht werden, die gekrümmte großflächige Bereiche auf der Seite
gegenüber
der Austrittsrichtung des nadelförmigen
Rohrteils 12 sind.
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Wenn
der Nadelbereich 11 des nadelförmigen Rohrteils 12 den
Läsionsbereich
des Herzmuskels 72 durchdringt und durch diesen Vorgang
nach vorn geschoben wird, dann wird folglich jene Reaktionskraft
auf vorteilhafte und wirkungsvolle Weise von den zwei Seitenflächen 58 und 70 des
Katheterteils 10, welche gekrümmte Flächen sind, aufgenommen, ohne
dass die Innenwandfläche
des Blutgefäßes 74 eine
Schädigung
erfährt.
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Als
Nächstes
wird die Bewegung des nadelförmigen
Rohrteils 12 zum Abschluss gebracht, sobald der Nadelbereich 11 bis
in eine vorgestimmte Tiefenposition des Läsionsbereichs des Herzmuskels 72 vorgeschoben
worden ist. Ein Reagens, welches beispielsweise Zellen oder einen
Wachstumsfaktor enthält,
die für
eine Regenerierung des Herzmuskels 72 vorgesehen sind,
wird dann aus der Spritze 44, die mit dem Anschlussstück 32 auf
der proximalen Seite des nadelförmigen
Rohrteils 12 verbunden ist, in das Innere des Hohlraums
des nadelförmigen Rohrteils 12 eingeführt. Dieses
Reagens wird dann in den Läsionsbereich
des Herzmuskels 72 durch Infusion eingebracht, indem man
es aus der Kopföffnung des
Nadelbereichs 11 austreten lässt.
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Sobald
das Reagens in ein Gebiet des Läsionsbereichs
des Herzmuskels 72 eingebracht worden ist, wird das nadelförmige Rohrteil 12 innerhalb des
Katheterteils 10 zurückgeführt, wobei
der Nadelbereich 11 in das Katheterteil 10 zurückgezogen
wird. Dieser Vorgang der Infusion eines Reagens in einen Läsionsbereich
des Herzmuskels 72 wird mehrere Male an anderen Stellen
wiederholt. Indem man so verfährt,
wird das Reagens in eine Vielzahl von Gebieten des Läsionsbereichs
des Herzmuskels 72 durch Infusion eingebracht.
-
Daher
weist der Infusionskatheter der vorliegenden Ausführungsform
ein Katheterteil 10 auf, dessen äußere Umfangsgestalt im Wesentlichen dreieckförmig mit
abgerundeten Eckbereichen ist, und als solche ist die seitliche
Querschnittsfläche
des Katheterteils 10 hinreichend klein. Daher kann das Katheterteil 10 sanfter
und leichter in das primäre Blutgefäß 74 eingeführt werden
als wenn beispielsweise ein herkömmlicher
Infusionskatheter, dessen Katheterteil 10 in Querrichtung
ein ringförmiges
Profil hat, in das primäre
Blutgefäß 74 eingeführt wird.
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Ferner
wird bei diesem Infusionskatheter, wenn das Katheterteil 10 in
das primäre
Blutgefäß 74 eingeführt worden
ist, zwischen den drei Seitenflächen 54, 56 und 58 seines
hinteren Abschnitts und der Innenwandfläche des primären Blutgefäßes 74 und
zwischen den drei Seitenflächen 66, 68 und 70 seines
vorderen Abschnitts und der Seitenwandfläche des primären Blutgefäßes 74 ein
Spalt gebildet, welcher ermöglicht,
dass das Strömen
des Blutes auf vorteilhafte Weise aufrecht erhalten wird. Ferner
hat der vordere Abschnitt des Katheterteils 10 eine kleinere
seitliche Querschnittsfläche
als sein hinterer Abschnitt. Dies ermöglicht, dass das Strömen des
Blutes im primären
Blutgefäß 74 auf
eine wirkungsvollere Art aufrecht erhalten wird, wenn das Katheterteil 10 eingeführt worden
ist. Folglich kann das Vorhaben der Infusion eines vorbestimmten
Reagens in einen Läsionsbereich
des Herzmuskels 72 auf eine sicherere Weise ausgeführt werden.
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Beim
Infusionskatheter der vorliegenden Ausführungsform kann der Nadelbereich 11,
der aus der Austrittsöffnung 22 des
Katheterteils 10 austritt, zuverlässig an einen vorbestimmten
Ort des Läsionsbereichs.
des Herzmuskels 72 eindringen. Außerdem wird der größte Teil
der Reaktionskraft, die durch den Nadelbereich 11 erzeugt
wird, wenn dieser in den Herzmuskel 72 eindringt, auf angemessene
und zuverlässige
Weise vom ersten Führungsdraht 14 und vom
zweiten Führungsdraht 16 aufgenommen,
welche in das primäre
Blutgefäß 74 und
das abzweigende Blutgefäß 76 auf
der Oberfläche
des Herzmuskels 72 eingeführt sind, und daher kann der
Nadelbereich 11 sehr sanft und zuverlässig bis in eine vorbestimmte
Tiefe des Läsionsbereichs
des Herzmuskels vorgeschoben werden.
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Wenn
der weiter oben beschriebene Infusionskatheter der vorliegenden
Ausführungsform
benutzt wird, dann kann der Nadelbereich 11 zuverlässig den
Läsionsbereich
in einer vorbestimmten Position bis zu einer gewünschten Tiefe durchdringen, selbst
wenn der Läsionsbereich
des Herzmuskels 72 hart ist. Als Ergebnis kann die Wirkung
der Behandlung oder eines Verfahrens, bei welchem ein vorbestimmtes
Reagens zur Regenerierung des Herzmuskels 72 in einen Läsionsbereich
des Herzmuskels 72 eingebracht wird, auf eine besser angepasste
Weise erhöht
werden.
-
Außerdem wird
beim Infusionskatheter der vorliegenden Ausführungsform der erste Führungsdraht 14 in
den ersten Hohlraum 18a von der seitlich im hinteren Endbereich
des Katheterteils befindlichen Einführöffnung 34 aus eingeführt und
erstreckt sich in axialer Richtung direkt nach vorn durch die Kopföffnung 20 des
Katheterteils 10 hindurch. Auch der zweite Führungsdraht 16 wird
direkt in den zweiten Hohlraum 18b von der Öffnung des
am hinteren Endbereichs des Katheterteils 10 angebrachten
Anschlussstücks 26 eingeführt und
erstreckt sich seitlich durch die Seitenöffnung 24 hindurch,
welche als seitliche Öffnung
im vorderen Endbereich des Katheterteils 10 vorhanden ist.
-
Daher
werden bei diesem Infusionskatheter der erste Führungsdraht 14 und
der zweite Führungsdraht 16 beide
durch das Katheterteil 10, das an nur einer Stelle gebogen
oder gekrümmt
ist, durchgefädelt.
Folglich ist relativ wenig Widerstand vorhanden, wenn die Führungsdrähte 14 und 16 durch
das Katheterteil 10 hindurch gleiten, und dies ermöglicht, dass
die Führungsdrähte 14 und 16 leichter
und glatter durch das Katheterteil 10 gefädelt werden
können.
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Ferner
ist beim Infusionskatheter gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
der dritte Hohlraum 18c, in welchen das nadelförmige Rohrteil 12 eingeführt und
dort angeordnet wird, dergestalt untergebracht, dass seine zentrale
Achse P3 mit der zentralen Achse P0 des Katheterteils 10 zusammenfällt. Daher
ist das Infusionsgerät
insgesamt gut ausgeglichen, und infolgedessen kann das Vorhaben
der Infusion eines Reagens in einen Läsionsbereich des Herzmuskels 72 auf
stabilere Weise ausgeführt
werden.
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Ferner
ist bei diesem Infusionskatheter die Austrittsöffnung 22 dergestalt
angeordnet, dass der Mittelpunkt O3 der
Austrittsöffnung 22,
durch welche der Nadelbereich 11 des nadelförmigen Rohrteils 12 austritt,
auf der Ebene β liegt.
Diese verläuft
rechtwinklig zur Ebene α,
welche die zentrale Achse P3 des dritten
Hohlraums 18c, in welchen das nadelförmige Rohrteil 12 eingeführt und
dort angeordnet wird, und die zentrale Achse P0 des
Katheterteils 10, welche mit der zentralen Achse P3 zusammenfällt, enthält. Auch enthält sie die
zentralen Achsen P1 und P2 des
ersten und des zweiten Hohlraums 18a bzw. 18b, in
welche der erste und der zweite Führungsdraht 14 bzw. 16 eingeführt und
dort angeordnet werden. Daher liefert dies eine vorteilhafte Ausgeglichenheit
in der Anordnung des nadelförmigen
Rohrteils 12 im Katheterteil 10 und Stabilität während des
Vorgangs, wenn der Nadelbereich 11 aus der Austrittsöffnung 22 austritt.
Als Ergebnis kann das Vorhaben der Infusion eines Reagens in einen
Läsionsbereich
des Herzmuskels 72 noch stabiler und sanfter ausgeführt werden.
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Ferner
liegen bei diesem Infusionskatheter gemäß der vorliegenden Ausführungsform
die zentralen Achsen P1 und P2 des
ersten und des zweiten Hohlraums 18a bzw. 18b,
in welche der erste und der zweite Führungsdraht 14 bzw. 16 eingeführt und
dort angeordnet werden, die zentrale Achse P3 des
dritten Hohlraums 18c, in welchen das nadelförmige Rohrteil 12 eingeführt und
angeordnet wird, und die zentrale Achse P0 des
Katheterteils 10 auf ein und derselben Ebene α, und der
erste und der zweite Hohlraum 18a bzw. 18b sind
auf jeder Seite des dritten Hohlraums 18c angeordnet, so
dass sich dieser in Form eines Sandwich dazwischen befindet. Daher
ist der Abstand zwischen dem ersten Hohlraum 18a und dem
zweiten Hohlraum 18b so groß wie möglich gestaltet, und dies ermöglicht,
dass der Abstand zwischen dem ersten Führungsdraht 14 und
dem zweiten Führungsdraht 16,
die sich von den zwei Hohlräumen 18a und 18b aus
durch die Kopföffnung 20 und die
Seitenöffnung 24 des
Katheterteils 10 nach außen erstrecken, auch groß gestaltet
werden kann. Im Ergebnis wird der größte Teil der Reaktionskraft,
die erzeugt wird, wenn der Nadelbereich 11 in einen Läsionsbereich
des Herzmuskels 72 eingeführt wird, auf eine besser angepasste
und zuverlässigere
Weise aufgenommen und vom ersten Führungsdraht 14 und
vom zweiten Führungsdraht 16 abgebremst
werden.
-
Bei
diesem Infusionskatheter ist der vierte Hohlraum 18d für das Leiten
von Flüssigkeit
zum Aufweiten des Ballons 42, der sich außerhalb
des Katheterteils 10 befindet, dergestalt angeordnet, dass seine
zentrale Achse P4 auf der Ebene β liegt, welche die
zentrale Achse P3 des dritten Hohlraums 18c,
in welchen das nadelförmige
Rohrteil 12 eingeführt
und dort angeordnet wird, die zentrale Achse P0 des
Katheterteils 10 und den Mittelpunkt O3 der
Austrittsöffnung 22 enthält. Dies
führt auch
zu einer guten Ausgeglichenheit des Infusionskatheters, und somit
kann das Vorhaben der Infusion eines Reagens in einen Läsionsbereich
des Herzmuskels 72 stabiler ausgeführt werden.
-
Ferner
dient bei diesem Infusionskatheter der vorliegenden Ausführungsform
die innere Umfangsfläche
des vorderen Endbereichs des dritten Hohlraums 18c, in
welchen das nadelförmige
Rohrteil 12 eingeführt
und dort angeordnet wird, als Führungsfläche 40,
welche eine konvex gekrümmte
Fläche
ist und in axialer Richtung nach vorn in der Richtung gekrümmt ist,
in welcher die Austrittsöffnung 22 vorhanden
ist, und der Nadelbereich 11 des nadelförmigen Rohrteils 12 hat
auch eine gekrümmte
Gestalt, welche der Führungsfläche 40 entspricht.
Aus diesem Grund kann der Nadelbereich 11 sanft und zuverlässig aus
der Austrittsöffnung 22 in
der Richtung rechtwinklig zur Oberfläche des Herzmuskels 72 in Verbindung
mit der Vorwärtsbewegung
des nadelförmigen
Rohrteils 12 innerhalb des Katheterteils 10 austreten.
Ebenfalls kann infolge dieses Aufbaus das Vorhaben der Infusion
eines Reagens in einen Läsionsbereich
des Herzmuskels 72 stabiler und sanfter ausgeführt werden
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Die
Positionen, wo der erste bis vierte Hohlraum 18a bis 18d,
die sich im Innern des Katheterteils 10 befinden, angeordnet
sind, und die äußere Umfangsgestalt
des Katheterteils 10 sind jedoch nicht auf das weiter oben
diskutierte Beispiel beschränkt.
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Wie
in 8 dargestellt ist, ist es beispielsweise auch
möglich,
den dritten Hohlraum 18c dergestalt anzuordnen, dass seine
zentrale Achse P3 in radialer Richtung des
Katheterteils 10 bezüglich
der zentralen Achse P0 des Katheterteils 10 in
Richtung auf die Seite, wo die Austrittsöffnung 22 ausgebildet ist,
verschoben angeordnet ist, und der erste und der zweite Hohlraum 18a bzw. 18b dergestalt
angeordnet sind, dass die Ebene α,
welche ihre zentralen Achsen P1 und P2 enthält,
in radialer Richtung des Katheterteils 10 von der zentralen
Achse P0 des Katheterteils 10 in
Richtung auf die Seite verschoben ist, die derjenigen Seite gegenüber liegt,
wo die Austrittsöffnung 22 ausgebildet
ist.
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Auf
diese Weise ist es möglich,
eine Konfiguration zu wählen,
die eine Gestalt der äußeren Umfangsfläche aufweist,
welche die drei Seitenflächen 54, 56 und 58 aufweist,
die entsprechend den Grundlinien R1, R2 und R4 eines Dreiecks
C (dargestellt durch eine lang-kurz-gestrichelte Linie in 8)
positioniert sind, dessen Scheitelpunkte die zentralen Achsen (Mittelpunkte)
P1, P2 und P4 des so angeordneten ersten und zweiten
Hohlraums 18a bzw. 18b und des vierten Hohlraums 18d sind.
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Ferner
ist es, wie das in 9 dargestellt ist, auch möglich, den
dritten Hohlraum 18c dergestalt anzuordnen, dass seine
zentrale Achse P3 in radialer Richtung des
Katheterteils 10 von der zentralen Achse P0 des
Katheterteils 10 zu der Seite hin verschoben ist, die derjenigen
Seite, wo die Austrittsöffnung 22 ausgebildet
ist, gegenüber
liegt, und der erste und der zweite Hohlraum 18a bzw. 18b dergestalt
angeordnet sind, dass die Ebene α,
welche ihre zentralen Achsen P1 und P2 enthält,
in radialer Richtung des Katheterteils 10 von der zentralen
Achse P0 des Katheterteils 10 zu
derjenigen Seite hin verschoben ist, wo die Austrittsöffnung 22 ausgebildet
ist.
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Auf
diese Weise ist es möglich,
eine Konfiguration zu wählen,
die eine im Wesentlichen rechteckförmige äußere Umfangsgestalt aufweist,
welche vier konvex gekrümmte
Eckbereiche 48, 50, 52 und 53 aufweist,
welche entsprechend den Scheitelpunkten Q1 bis
Q4 eines Rechtecks D (in 9 dargestellt durch
eine lang-kurz-gestrichelte Linie) positioniert sind, deren Scheitelpunkte
die zentralen Achsen (Mittelpunkte) P1 bis
P4 der so angeordneten Hohlräume eins
bis vier, 18a bis 18d, sind, sowie vier ebene
Seitenflächen 54, 56, 58 und 59,
welche entsprechend den Grundlinien R1 bis
R4 des Rechtecks D positioniert sind und
welche die vier konvex gekrümmten
Eckbereiche 48, 50, 52 und 53 verbinden.
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In
den zwei Ausführungsformen,
welche den in 8 und 9 dargestellten
Aufbau aufweisen, ist das Querprofil des Katheterteils 10 kleiner
als eine ringförmige
Gestalt (dargestellt in den 8 und 9 durch
eine lang-kurz-gestrichelte Linie), deren Mitte die zentrale Achse
P0 ist und deren Radius der Scheitelpunk
des am weitesten von der zentralen Achse P0 entfernt
gelegenen konvex gekrümmten Eckbereichs
ist. Auch die Seitenflächen 54, 56, 58 und 59 des
Katheterteils 10 liegen als vertiefte Bereiche vor, die
sich in der äußeren Umfangsfläche des Katheterteils. 10 aneinander
grenzend in der Achsrichtung über
die gesamte Länge
erstrecken. Darüber
hinaus kann der Nadelbereich 11 des nadelförmigen Rohrteils 12 in
der Richtung rechtwinklig zur Austrittsrichtung des ersten Führungsdrahtes 14 und
des zweiten Führungsdrahtes 16 austreten.
Folglich können
bei der zweiten und dritten Ausführungsform
dieselben Vorgänge
und Wirkungen wie bei der ersten Ausführungsform ebenso effektiv
erhalten werden.
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Außerdem ist,
wie das in 10 dargestellt ist, der dritte
Hohlraum 18c koaxial zum Katheterteil 10 angeordnet,
während
der erste Hohlraum 18a dergestalt angeordnet ist, dass
seine zentrale Achse P1 auf der Seite gegenüber derjenigen
Seite positioniert ist, auf welcher der Mittelpunkt O3 der
Austrittsöffnung 22 liegt,
wobei die zentrale Achse P3 des dritten Hohlraums 18c in
Form eines Sandwich dazwischen zu liegen kommt, und zwar auf einer
Ebene β,
welche die zentrale Achse P3 des dritten
Hohlraums 18c, die zentrale Achse P0 des
Katheterteils 10 und den Mittelpunkt O3 der
Austrittsöffnung 22 enthält. Ferner
ist der zweite Hohlraum 18b dergestalt angeordnet, dass
seine zentrale Achse P2 auf einer Fläche α liegt, welche
die zentrale Achse P3 des dritten Hohlraums 18c und
die zentrale Achse P0 des Katheterteils 10 enthält und die
rechtwinklig zur Ebne β verläuft.
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Auf
diese Weise ist es möglich,
eine Konfiguration zu erhalten, die eine Gestalt des äußeren Umfangs
aufweist, welche die drei Seitenflächen 54, 56 und 58 enthält, die
entsprechend den Grundlinien R1, R2 und R4 eines Dreiecks
E (in 10 dargestellt durch eine lang-kurz-gestrichelte Linie)
positioniert sind, deren Scheitelpunkte die zentralen Achsen (Mittelpunkte)
P1, P2 und P4 des so angeordneten ersten und zweiten
Hohlraums 18a bzw. 18b und des vierten Hohlraums 18d sind.
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Wie
das in 11 dargestellt ist, ist es ferner auch
möglich,
den ersten, zweiten und dritten Hohlraum 18a bis 18c dergestalt
anzuordnen, dass ihre jeweiligen zentralen Achsen (Mittelpunkte
P1 bis P3 auf einer
Ebene β liegen,
welche die zentrale Achse P0 des Katheterteils 10 und
den Mittelpunkt O3 der Austrittsöffnung 22 enthält. Auch
der vierte Hohlraum 18d kann an einer anderen Stelle als
derjenigen in den ersten drei Ausführungsformen angeordnet werden.
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Auf
diese Weise ist es möglich,
eine Konfiguration zu wählen,
die eine äußere Umfangsgestalt hat,
welche die drei Seitenflächen 54, 58 und 59 aufweist,
die entsprechend den Grundlinien R1, R3 und R4 eines Dreiecks
F (in 9 dargestellt durch eine lang-kurz-gestrichelte
Linie) positioniert sind, dessen Scheitelpunkte die zentralen Achsen
(Mittelpunkte) P1, P3 und
P4 des auf diese Weise angeordneten ersten
Hohlraums 18a, dritten Hohlraums 18c und vierten
Hohlraums 18d sind und bei welchem diese Seitenflächen, nämlich die
zwei Seitenflächen 58 und 59,
konkav gekrümmte
Flächen
sind.
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In
den zwei Ausführungsformen,
welche den in 10 und 11 dargestellten
Aufbau aufweisen, ist das Querprofil des Katheterteils 10 kleiner
als eine ringförmige
Gestalt (dargestellt in den 10 und 11 durch
eine lang-kurz-gestrichelte Linie), deren Mitte die zentrale Achse
P0 ist und deren Radius der Scheitelpunkt
des am weitesten von der zentralen Achse P0 entfernt
gelegenen konvex gekrümmten
Eckbereichs ist. Auch die Seitenflächen 54, 56, 58 und 59 des
Katheterteils 10 liegen als vertiefte Bereiche vor, die
sich in der äußeren Umfangsfläche des
Katheterteils. 10 aneinander angrenzend in der Achsrichtung über die
gesamte Länge
erstrecken. Somit kann das Katheterteil 10 leicht in das
primäre
Blutgefäß 74 eingeführt werden,
und während es
sich in dieses eingesteckt befindet, kann das Strömen des
Blutes durch das primäre
Blutgefäß 74 auf vorteilhafte
Weise aufrecht erhalten werden.
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Bei
diesen beiden Ausführungsformen
sind der erste Hohlraum 18a und der zweite Hohlraum 18b verschoben
und parallel zu einander und haben in radialer Richtung des Katheterteils 10 zwischen den
Positionen, wo ihre jeweiligen zentralen Achsen P1 und
P2 liegen, eine Abweichung d. Diese Abweichung
d hat jedoch eine sehr kurze Länge
und ist kleiner als der Radius des Katheterteils 10. Aus
diesem Grund besteht dem Wesen nach kein Unterschied in den Schnittpunkten
zwischen den Richtungsvektoren des ersten und zweiten Führungsdrahtes 14 bzw. 16,
die in den ersten und zweiten Hohlraum 18a bzw. 18b eingeführt und
dort angeordnet sind, und daher tritt das nadelförmige Rohrteil 12 im
Wesentlichen in der Ebene aus, welche diese Richtungsvektoren enthält. Folglich
hat diese winzige Abweichung d kaum eine Wirkung.
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Daher
können
in der oben beschriebenen vierten und fünften Ausführungsform der Nadelbereich 11 des
nadelförmigen
Rohrteils 12 in einer Richtung austreten, die im Wesentlichen
rechtwinklig zu der Richtung ist, in welcher der erste und der zweite Führungsdraht 14 bzw. 16 austreten.
Folglich können bei
der vierten und fünften
Ausführungsform
dieselben Vorgänge
und Wirkungen wie bei der ersten Ausführungsform ebenso effektiv
erhalten werden.
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Spezifische
Konfigurationen der vorliegenden Erfindung sind weiter oben im Detail
beschrieben worden, aber diese sind nur veranschaulichende Beispiele,
und die vorliegende Erfindung ist in keiner Weise auf die vorangehende
Beschreibung beschränkt.
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Es
gibt beispielsweise keine Beschränkung hinsichtlich
der in den vorangehenden Ausführungsformen
angegebenen konvex gekrümmten
Eckbereiche oder Seitenflächen,
welche die äußere Umfangsfläche des
Katheterteil 10 liefern. Das heißt, wie das in 12 dargestellt
ist, dass es auch möglich
ist, eine Konfiguration zu wählen,
bei welcher die äußere Umfangsfläche aus
zwei Seitenflächen,
nämlich
einer im Wesentlichen halbkreisförmigen
Seitenfläche 80 und
einer Seitenfläche 82 aus
einer konvex gekrümmten
Fläche
mit kleiner Krümmung,
und zwei konvex gekrümmten
Eckbereichen 84 und 86 gebildet wird. Es ist natürlich auch
möglich,
das Katheterteil 10 unter Verwendung einer äußeren Umfangsgestalt
zu erzielen, welch fünf
oder mehr Seitenflächen oder
konvex gekrümmte
Eckbereiche aufweist.
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Solange
konkave Bereiche, die sich in axialer Richtung erstrecken, in der äußeren Umfangsfläche des
Katheterteils 10 dergestalt ausgebildet sind, dass die
Querschnittsgestalt des Katheterteils 10 rechtwinklig zu
seiner Achsrichtung eine Gestalt ist, bei welcher mindestens ein
Teil des Außenumfangs mit
einer ringförmigen
Gestalt in radialer Richtung vertieft worden ist, dann ist die Gestalt
des Außenumfangs
des Katheterteils 10 nicht unbedingt auf die Konfigurationen
beschränkt,
welche zur Veranschaulichung vorgestellt worden sind.
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Auch
ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die vertieften Bereiche,
die in der äußeren Umfangsfläche des
Katheterteils 10 ausgebildet sind, sich aneinandergrenzend über die
gesamte Länge
des Katheterteils 10 erstrecken. Daher ist es beispielsweise natürlich auch
möglich,
eine Konfiguration zu wählen, bei
welcher vertiefte Bereich intermittierend über die gesamte Länge der äußeren Umfangsfläche des
Katheterteils 10 ausgebildet sind, oder eine solche Konfiguration,
bei welcher keine vertieften Bereiche in der äußeren Umfangsfläche von
Bereichen vorhanden sind, die nicht in den Körper eingeführt werden.
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Ferner
ist es nur erforderlich, dass beliebige drei von den Hohlräumen eins
bis vier, 18a bis 18d, im Innern des Katheterteils 10 ausgebildet
sind.
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Darüber hinaus
gibt es nichts, was die Wahl einer Gestalt verhindert, bei welcher
die Führungsfläche 40,
die aus einer konvex gekrümmten
Fläche
besteht, in der inneren Umfangsfläche des vorderen Endbereichs
des dritten Hohlraums 18 ausgebildet ist, aber der Nadelbereich 11 mit
einer geraden Gestalt vorliegt.
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Auch
ist in den obigen Ausführungsform
en die offene Endfläche 41 des
Nadelbereichs 11 eine schräge Fläche, welche in der Austrittsöffnung des Nadelbereichs 11 in
der Richtung abgeschrägt
ist, in der sich das nadelförmige
Rohrteil 12 bewegt, wenn der Nadelbereich 11 aus
der Austrittsöffnung 22 austritt
(in 1 ist die untere Seite des Nadelbereichs. 11 die
schräge
Fläche).
Alternativ ist es jedoch auch möglich,
die offene Endfläche 41 als
eine schräge Fläche auszulegen,
welche in der Austrittsrichtung des Nadelbereichs 11 in
der Richtung abgeschrägt ist,
welche derjenigen Richtung entgegengesetzt ist, in welcher das nadelförmige Rohrteil 12 bewegt
wird, wenn der Nadelbereich 11 aus der Austrittsöffnung 22 austritt
(in 1 ist die obere Seite des Nadelbereichs 11 die
schräge
Fläche).
Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei der Konfiguration der
vorliegenden Ausführungsform
(bei welcher die offene Endfläche 41 eine
schräge
Fläche
auf der unteren Seite des Nadelbereichs 11 in 1 ist)
eine Schädigung
an der oder eine Zerstörung
der inneren Umfangsfläche
des dritten Hohlraums 18c infolge des Kontakts mit dem
Nadelbereich 11, wenn der Nadelbereich 11 innerhalb
des dritten Hohlraums 18c in Verbindung mit der Bewegung
des nadelförmigen Rohrteils 12 bewegt
wird, auf wirksame Weise verhindert werden kann.
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Außerdem ist
der Ballon 42, welcher außerhalb des Katheterteils 10 vorhanden
ist, für
eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung nicht wesentlich, und daher kann der
Ballon 42 auch weggelassen werden. Selbst wenn der Ballon 42 außerhalb des
Katheterteils 10 vorhanden ist, ist die Position, wo er
angeordnet ist, nicht auf die vorangehenden Ausführungsformen beschränkt.
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Bei
den vorangehenden Ausführungsformen hat
der Nadelbereich 11 des nadelförmigen Rohrteils 12 eine
gekrümmte
Gestalt, und die innere Umfangsfläche des vorderen Endbereichs
des dritten Hohlraums 18c ist die Führungsfläche 40, die eine konvex gekrümmte Fläche ist,
aber dieselben Wirkungen können
selbst dann erzielt werden, wenn der Nadelbereich 11 des
nadelförmigen
Rohrteils 12 eine Gestalt aufweist, wo das Austreten geradlinig
erfolgt.
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Ferner
zeigen die vorangehenden Ausführungsformen
spezielle Beispiele, bei denen die vorliegende Erfindung für einen
Infusionskatheter zur Infusion eines Reagens in einen Läsionsbereich
des Herzmuskels gewählt
wird. Die vorliegende Erfindung kann jedoch natürlich auch bei einer Ausführungsform
für Infusionskatheter
vorteilhaft eingesetzt werden, welche zur Infusion eines Reagens
in anderes Körpergewebe
als den Herzmuskel dient, und für Infusionsgeräte, die
zur Infusion eines Reagens in Läsionsbereiche
des Herzmuskels oder anderes Körpergewebe
als den Herzmuskel bestimmt sind, die aber in den Bereich Katheter
gehören.
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Wie
aus den obigen Beschreibungen hervorgeht, kann das Infusionsgerät gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung leicht in den Körper eingeführt werden, auch wenn mindestens drei
Hohlräume
darin vorhanden sind. Selbst wenn das Gerät in ein Blutgefäß eingeführt wird,
kann das Strömen
von Blut in jenem Blutgefäß zuverlässig aufrecht
erhalten werden.