DE602004000626T2 - Medizinische Abgabevorrichtung für Fluide mit niedriger Fluiddurchflussrate - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein die Zufuhr eines Arzneimittels und insbesondere eine neue hilfreiche Vorrichtung zur Zufuhr von Arzneimitteln in den Körper eines Patienten bei einer sehr niedrigen Fluid-Strömungsgeschwindigkeit.
  • Fluid-Zufuhrvorrichtungen und insbesondere Vorrichtungen zur Zufuhr von Arzneimitteln sind bekannt. Weiter ist auf dem Gebiet der Fluid- oder Arzneimittelzufuhr auch bekannt, daß Fluide, etwa Arzneimittel, durch spiralförmige Strömungswege bewegt werden können. Die US-Patentschrift Nr. 3,998,244 (Bentley) beschreibt beispielsweise ein Tropfventil mit einem spiralförmigen Strömungsweg zur Zufuhr verschiedener landwirtschaftlicher Flüssigkeiten, etwa Düngemittel, die durch ein Berieselungssystem zugeführt werden. Dieses besondere System dient zur Bereitstellung einer Tropfenbewässerung, die Wasser einspart, das Unkrautwachstum hemmt und die Beförderung landwirtschaftlicher Flüssigkeiten durch das Berieselungssystem vereinfacht.
  • Die US-Patentschrift Nr. 4,176,683 (Leibinsohn) beschreibt einen Strömungsregler, der in Geräten hilfreich ist, die zum Verabreichen von Flüssigkeiten in den Körper ausgelegt sind. Bei der Vorrichtung handelt es sich um einen vorher einstellbaren Fluid-Strömungsregler mit einer länglichen Hülse aus biegsamem Material und einem Kern in der Hülse mit einer spiralförmigen Vertiefung mit verschiedenen Querschnitten, die in den Kern geschnitzt oder geritzt sind. Ein Ring an der Außenseite der Hülse ist mit einem Innendurchmesser ausgestattet, der geringfügig kleiner ist als der Außendurchmesser der Hülse und dazu dient, die Hülse gegen den Kern zu drücken, um einen Strömungsdurchgang zwischen dem Kern und der Hülse zu definieren. Die Strömungsmenge wird durch die längliche Anordnung des Rings entlang der Hülse bestimmt.
  • Die US-Patentschrift Nr. 6,270,483 (Yamada et al.) beschreibt einen Flüssigkeits-Zufuhrregler und eine Flüssigkeits-Einspeisevorrichtung, die einen Flüssigkeits-Zufuhrregler einsetzt. Der Regler ist mit einem Kanal ausgestattet, der spiralförmig auf der Oberfläche eines einen Durchgang bildenden Elementes geschnitzt oder geformt ist. Die Oberfläche des einen Durchgang bildenden Elementes wird in einen engen Kontakt mit der Innenfläche eines Gehäuseteils gebracht, in dem der Kanal als Flüssigkeitsdurchgang dient. Das einen Durchgang bildende Element wird aus einem Kunststoffmaterial im Spritzgußverfahren und in Serienfertigung hergestellt. Der wesentliche Zweck der Verwendung von Kunststoffmaterial, das ausschließlich im Spritzgußverfahren zum Ausbilden des einen Durchgang bildenden Elementes hergestellt wird, besteht darin, die Herstellungskosten für den Regler gering zu halten.
  • Die US-Patentschrift Nr. 5,985,305 (Peery et al.) beschreibt einen Rückdiffusions-Regulierungsauslaß, der aus einem männlichen Gewindeelement in Schraubverbindung mit einer glatten Innenfläche einer Aufnahme und dadurch einen spiralförmigen Strömungsweg bildend besteht. Deutlich zu sehen ist, ähnlich wie bei den anderen Strömungsregulierungsvorrichtungen nach dem Stand der Technik, daß der Regulierungsausgang aus einem festen Kern aus Material besteht, der als ein männliches Gewindeelement dient, d.h. eine Schraube, das sich in einer passenden Verbindung mit der glatten Innenfläche der Aufnahme befindet.
  • Bis heute gibt es keine Arzneimittelzufuhrvorrichtungen, die diese Art Mechanismen verwenden, die in einer besonders wirkungsvollen Weise bereitgestellt und hergestellt werden können, leicht und schnell an jede gewünschte Anordnung angepaßt werden können und mit besonders geringen Fertigungskosten verbunden sind.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Zufuhr von Arzneimitteln und bezieht sich auf eine Arzneimittelzufuhrvorrichtung, die einen neuartigen Öffnungsmechanismus verwendet.
  • In dieser Beschreibung steht der Begriff „Arzneimittel" für jede Art von Molekülen oder Verbindungen, die einem Patienten zugeführt werden können und als Fluid, wäßrige Masse oder fluidähnlich zuführbar sind. Der Begriff „Arzneimittel" steht auch für beliebige therapeutische oder diagnostische Wirkstoffe, die ein beliebiges Medikament, Pharmakon, chemische Verbindungen, Färbemittel, biologische Moleküle einschließlich Gewebe, Zellen, Proteine, Peptide, Hormone, Signalmoleküle oder Nukleinsäuren, etwa DNA oder RNA enthalten können.
  • Eine der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Ausführungsform ist eine Vorrichtung zur Zufuhr eines Arzneimittels, wobei die Vorrichtung einen Körper mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende und einer Öffnung im distalen Ende des Körpers umfaßt. Ein Öffnungsmechanismus ist am distalen Ende des Körpers enthalten und kommuniziert mit der Öffnung. Der Öffnungsmechanismus umfaßt ein inneres Element mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende und eine spiralförmig um das innere Element gewundene Windung. Die Windung und das innere Element definieren einen ersten Kanal zum Führen eines Arzneimittels durch diesen hindurch (einen aktiven Kanal) und einen Einlaß am proximalen Ende der Windung und einen Auslaß am proximalen Ende der Windung.
  • Erfindungsgemäß handelt es sich bei der neuartigen Vorrichtung um eine Arzneimittelzufuhrvorrichtung, etwa einen Arzneimittelzufuhrkatheter oder eine Infusionsport-Vorrichtung, etwa ein intravenöser (IV)-Port oder eine IV-Fluid- oder Arzneimittelzufuhrvorrichtung.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen einfachen Öffnungsaufbau, der besonders geringe Fluid-Strömungsgeschwindigkeiten zuläßt, indem eine besonders lange Öffnung mit einer sehr kleinen Querschnittsfläche geschaffen wird, die für sehr kompakte Räume ideal ist. Durch Verwendung einer spiralförmigen Windung wird eine einfache spiralförmige Drahtummantelung erhalten, die eine sehr lange Öffnung schafft und grundlegende Vorteile, etwa Einfachheit, Kompaktheit, leicht anpassungsfähige und kundenspezifische Ausführungen, leichte Herstellbarkeit und geringe Kosten für Herstellungsteile mit sich bringt. Die Flexibilität und Anpaßbarkeit der vorliegenden Erfindung zeigt sich in den Eigenschaften der Öffnung gemäß der vorliegenden Erfindung, die leicht verändert werden kann, indem beispielsweise eine Windung (jede beliebige Drahtart umfassend) mit Drähten mit unterschiedlichen Durchmessern gewählt und die Länge der Spirale (spiralförmige Windung) verändert wird. Die Montage und die Herstellung der Öffnung gemäß der vorliegenden Erfindung ist besonders vielseitig und einfach, insbesondere, da keine Präzisionsbearbeitung, etwa Feinbearbeitung, oder komplexe und kostspielige Einspritzanlagen mit Vorrichtungen nach dem Stand der Technik und ihre Herstellungsverfahren erforderlich sind.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Arzneimittelzufuhrvorrichtung mit einem neuartigen Öffnungsmechanismus, allgemein mit der Bezugszahl 200 versehen, (austauschbar und im Folgenden allgemein „Öffnungsmechanismus", „Öffnungsmerkmal", „Öffnung", „Regler", „Regelmechanismus", Regelvorrichtung" oder „Öffnungsvorrichtung genannt), wie sie in den der vorliegenden Erfindung zugrundeliegenden Ausführungsformen in 1A, 1B, 2A, 2B, 3, 4, 5, 6, 7 gezeigt sind.
  • Die Arzneimittelzufuhrvorrichtung der vorliegenden Erfindung kann implantierbar sein und ist allgemein mit der Bezugszahl 100 versehen, die in 8 gezeigt ist, und kann eine beliebige implantierbare Vorrichtung, etwa eine implantierbare Arzneimittelzufuhrvorrichtung, eine implantierbare arzneimittelbeschichtete Vorrichtung, eine implantierbare Arzneimittelzufuhrpumpe oder Ähnliches sein. Die neuartige Arzneimittelzufuhrvorrichtung 100 der Erfindung enthält auch den neuartigen Öffnungsmechanismus 200.
  • Die vorliegende Erfindung kann auch die Form einer Arzneimittelzufuhrvorrichtung 150 haben, die mit einem länglichen Körper 155 ausgestattet ist, der den Öffnungsmechanismus 200 verwendet, der an einer gewünschten Stelle am Körper 155 der Arzneimittelzufuhrvorrichtung 150, wie in 9 gezeigt, verwendet wird. Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Arzneimittelzufuhrvorrichtung 150 dieser in 9 gezeigten Ausführungsform betrifft Arzneimittelzufuhrvorrichtungen, etwa Arzneimittelzufuhrkatheter, die mit länglichen und/oder biegsamen Körpern ausgestattet sind und intravenöse (IV)- Arzneimittelkatheter, etwa IV-Arzneimittelkatheter oder IV-Arzneimittelzufuhrports oder lokale Arzneimittelzufuhrkatheter enthalten.
  • Ausführungsformen der Erfindung werden im Folgenden beispielhaft bezugnehmend auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
  • 1A ist eine seitliche Aufrißansicht einer Öffnungsvorrichtung im Querschnitt mit einer Zweikanalausführung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 1B ist eine vergrößerte Ansicht eines Abschnitts der Öffnungsvorrichtung in 1A, die eine Spule als Teil einer Windung zeigt und mit einem rund ausgebildeten Querschnitt ausgestattet ist.
  • 2A ist eine seitliche Aufrißansicht einer alternativen Ausführungsform einer Öffnungsvorrichtung im Querschnitt mit einer Einkanalausführung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 2B ist eine vergrößerte Ansicht eines Abschnitts der Öffnungsvorrichtung in 2A, die eine Spule als Teil einer Windung zeigt und mit einem rund ausgebildeten Querschnitt ausgestattet ist.
  • 3 ist eine vergrößerte Ansicht eines Abschnitts der Öffnungsvorrichtung in 1A, wobei die Spule im Querschnitt sechseckig ausgeführt ist.
  • 4 ist eine vergrößerte Ansicht eines Abschnitts der Öffnungsvorrichtung in 2A, wobei die Spule im Querschnitt sechseckig ausgeführt ist.
  • 5 ist eine vergrößerte Ansicht eines Abschnitts der Öffnungsvorrichtung in 1A, wobei die Spule im Querschnitt achteckig ausgeführt ist.
  • 6 ist eine vergrößerte Ansicht eines Abschnitts der Öffnungsvorrichtung in 2A, wobei die Spule im Querschnitt achteckig ausgeführt ist.
  • 7 ist eine vergrößerte Ansicht eines Abschnitts der Öffnungsvorrichtung in 2A, wobei die Spule im Querschnitt dreieckig ausgeführt ist.
  • 8 ist eine Querschnittansicht einer implantierbaren Arzneimittelzufuhrvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, die mit einem Öffnungsmechanismus ausgestattet ist.
  • 9 ist eine Seitenansicht einer länglichen Arzneimittelzufuhrvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, die mit einem Öffnungsmechanismus ausgestattet ist.
  • In den Zeichnungen zeigen am besten 1A, 1B, 2A und 2B, daß die neuartige Öffnungsvorrichtung oder der Mechanismus 200 jeweils mit einem ersten oder proximalen Ende 205 und einem zweiten oder distalen Ende 207 ausgestattet ist. Das erste Bauelement des Öffnungsmechanismus 200 ist ein inneres Element 210, das als ein innerer Kern für die Vorrichtung 200 dient und als ein Dorn im Herstellungsverfahren verwendet wird. Das innere Element 210 ist mit einer beliebigen Länge und einer Windung 220 ausgestattet, die eine Drahtlitze (Draht) 222 umfaßt, die spiralförmig gewunden ist oder spiralförmig um das innere Bauelement (Dorn) 210 entlang einem beliebigen gewünschtem Abschnitt des inneren Bauelementes 210 gewickelt ist. Beispielsweise erstreckt sich der Draht 222 der Windung 220 von dem proximalen Ende 205 zum distalen Ende 207 des Öffnungsmechanismus 200, wie es in 1A und 2A gezeigt ist, jedoch kann die Windung 220 entlang jedem gewünschten Abschnitt der Länge des inneren Elementes 210 angeordnet sein und umfaßt jede gewünschte Breite oder Abmessung entlang der Länge des inneren Elementes 210.
  • Der Draht 222 der Windung 220 wird in jeder gewünschten oder kundenspezifischen Form um das innere Element 210 gewunden oder gewickelt, um eine beliebige gewünschte Steigung (Kanaltiefe) und Amplitude (Abstand zwischen benachbarten einzelnen Drahtlitzen 222) zu schaffen, um einen ersten Arzneimittelzufuhrkanal oder inneren Arzneimittelzufuhrkanal 230 zu erhalten. Der erste Arzneimittelzufuhrkanal ist auch als aktiver Kanal bekannt. Der erste Arzneimittelzufuhrkanal 230 ist ein innerer Kanal, der von den einzelnen Litzen des Drahtes 222 der Windung 220 ausgebildet wird, und ein äußeres Element 226, das eine äußere Fläche ist, die über der und um die Windung 220 und das innere Element 210 angeordnet ist. Das äußere Element 226 dient als eine äußere Fläche, die die Windung 220 (und einzelne Drahtlitzen 222) und das innere Element 210 eingrenzt, so daß das Außenelement 226, der Draht 222 der Windung 220 und das innere Element 210 (Dorn) einen zweiten Arzneimittelzufuhrkanal oder äußeren Kanal, der von den verbleibenden oder ungefüllten Zwischenräumen oder Zwischenabständen ausgebildet ist, definieren. Der zweite Arzneimittelzufuhrkanal ist ebenfalls ein aktiver Kanal. Das äußere Element 226 kann jedes beliebige Element sein, etwa eine Hülse oder ein Rohr als zutreffende Beispiele, und kann aus jedem Material, etwa einem Polymer, beispielsweise PTFE, oder sogar vollständig aus einem Klebermaterial, etwa Klebstoff, hergestellt sein.
  • Der Draht 222 ist aus einem abbaubeständigen Material hergestellt, damit er der Erosion oder dem Abbau durch die Bestandteile oder Eigenschaften des Arzneimittels widersteht oder durch aufgebrachte Kräfte, die von dem Arzneimittel 108 (8) ausgeübt werden, wenn es durch den inneren Kanal 230 (1A, 1B, 2A und 2B) und den äußeren Kanal 240 (1A und 1B) zugeführt wird. Beispiele für abbaubeständige Materialien zur Verwendung mit dem Draht 222 gemäß der vorliegenden Erfindung sind Materialien, etwa eine Nickel-Titan-Legierung, i.e. Nitinol (NiTi), Edelstahllegierungen, Kunststoff oder andere geeignete Polymerarten. Am besten zeigen 1B, 2B, 3, 4, 5, 6 und 7, daß der Draht 222 jede gewünschte Querschnittsform oder Anordnung umfaßt.
  • Auch wenn sie nicht auf diese besonders beschriebenen Querschnittsformen oder Anordnungen begrenzt sind, umfassen relevante Beispiele des Drahts 222 gemäß der vorliegenden Erfindung einen Draht 222 mit einer rund ausgebildeten Querschnittsanordnung, wie in 1B und 2B gezeigt, einen Draht 222a mit einer sechseckigen Form im Querschnitt, wie in 3 und 4 gezeigt, achteckig geformten Draht 222b, wie in 5 und 6 gezeigt, und dreieckig geformten Draht 222c im Querschnitt, wie in 7 gezeigt.
  • Beim Herstellen des Öffnungsmechanismus 200 kann der innere Kanal (die innere oder innenliegende Gruppe Zwischenräume) 230 oder der äußere Kanal (die äußere oder außenliegende Gruppe Zwischenräume) 240 blockiert werden, um einen Einkanal- oder Einseitenaufbau oder Ansatz zu schaffen, um die Strömung des Arzneimittels 108 weiter zu verringern (8) oder die Belastung durch die Herstellung zu senken. Beispielsweise kann dieses ohne genaues Dimensionieren des Außenelementes 226 erreicht werden, und statt dessen durch Verwendung eines Polymermaterials oder eines Klebstoffes als äußeres Element 226 anstelle eines äußeren Elementes 226 als Hülse oder Rohr erfolgen.
  • Als ein Arzneimittelzufuhrmittel enthält die Öffnungsvorrichtung oder der Öffnungsmechanismus 200 einen Einlaß 234, der an der ersten Drahtlitze 222 beispielsweise an dem inneren Element 210 angeordnet ist, das sich an dem proximalen Ende 205 des Öffnungsmechanismus 200 befindet. Der Einlaß 234 ist der Anfangs- oder Eingangspunkt für den Zugang des Arzneimittels 108 (8) in den ersten Kanal oder inneren Kanal 230 zum Tragen und Führen durch diesen hindurch und endet in einem Ausgang 236 an der letzten Drahtlitze 222 der Windung 220 am gegenüberliegenden Ende der Windung 220, beispielsweise am distalen Ende 207 des Öffnungsmechanismus 200. Durch den Auslaß 236 kann das geführte Arzneimittel 108 (8) aus der letzten Drahtlitze 222 der Windung 220 austreten oder sie verlassen, beispielsweise am distalen Ende 207. Wie in 1A gezeigt, befinden sich der Einlaß 234 und der Auslaß 236 jeweils an dem inneren Kanal oder ersten Kanal 230 und an dem zweiten Kanal oder Außenkanal 240, wie es gezeigt ist, so daß beide Kanäle 230 und 240 aktive Kanäle sind. Wie in 2A gezeigt, sind der Einlaß 234 und der Auslaß 236 nur für den ersten Kanal oder inneren Kanal 230 vorhanden. Das Kanalfüllmaterial 242 des äußeren Elementes 226 verhindert also den Eintritt, das Führen und den Austritt eines Arzneimittels 108 durch einen anderen Abschnitt der Öffnungsvorrichtung 200 mit Ausnahme beispielsweise des ersten Kanals oder inneren Kanals 230, das Führen ist nur durch die inneren Zwischenräume möglich, die durch den Innenkanal 230 definiert sind. Entsprechend ist der innere Kanal 230 in diesem Beispiel der einzige aktive Kanal, der das Arzneimittel 108 durch seine Zwischenräume führen kann.
  • Einschlägige Beispiele für abbaubeständiges Material für die Windung 220, d.h. Draht 222 ( 1A, 1B, 2A und 2B), Draht 222a (3 und 4), 222b (5 und 6) und 222c (7) enthalten auch verschiedene Metallarten, etwa Edelstahllegierungen, Nickel-Titan-Legierungen (Nitinol, NiTi), MP35N und Titan, sowie verschiedene Arten Polymere oder Kunststoffe.
  • Weiter können beliebige Größen und Abmessungen für die Windung 220 und jeweils für den Draht 222, 222a, 222b und 222c verwendet werden. Ein Beispiel für geeignete Abmessungen für den Draht ist die Verwendung von Draht mit einer Litze mit einer Breite von 0,0254 bis 1,27 mm (0,001 bis 0,050 Zoll). In einem anderen bevorzugten Beispiel für die Drahtabmessungen gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Draht mit Litzen mit einer Breite von 0,102 bis 0,127 mm (0,004 bis 0,005 Zoll) verwendet.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch eine implantierbare Arzneimittelzufuhrvorrichtung, allgemein mit der Bezugszahl 100 versehen, die implantierbare Vorrichtungen, etwa eine Arzneimittelzufuhrpumpe enthält, die den Öffnungsmechanismus 200 und eine Arzneimittelquelle 108 verwendet.
  • 8 zeigt einen Öffnungsmechanismus 200 in einer implantierbaren Pumpenvorrichtung 100, etwa einem osmotisch regulierten Ruminalbolus (ruminal bolus). Die Öffnung 200 liegt in dem Raum 103, der durch einen Verdichter 104 läuft. Der Bolus ist von einer halbdurchlässigen Membran 105 umgeben. Durch die halbdurchlässige Membran 105 kann Wasser laufen, das von einem anschwellfähigen osmotischen Element 106 aufgenommen wird, das an eine bewegliche Verbindungsstelle 107 stößt oder diese berührt, und beim Aufnehmen übt das Wasser eine Kraft auf die bewegliche Verbindungsstelle 107 aus, die wiederum das Arzneimittel 108 durch den Auslaß 236 aus der Öffnung 200 herausdrückt.
  • Die halbdurchlässige Membran 105 dient als Gehäuse. Weiter ist die Membran oder das Gehäuse 105 mit einer Öffnung 110 darin ausgestattet und kommuniziert mit dem Auslaß 236 des Öffnungsmechanismus 200. Dadurch wird das Arzneimittel 108 jeweils durch den Öffnungsmechanismus 200 und die Membran oder das Gehäuse 105 getragen und geführt, um eine systemische oder lokale Arzneimittelzufuhr bereitzustellen.
  • Die vorliegende Erfindung soll nicht nur eine implantierbare Arzneimittelvorrichtung sein, sondern auch als eine vorübergehende Implantiervorrichtung verwendet werden, beispielsweise eine Vorrichtung, in der alle Elemente der Vorrichtung 100 einschließlich des Öffnungsmechanismus 200 aus einem biokompatiblen und biologisch abbaubaren Material hergestellt sind. Ferner soll die Arzneimittelzufuhrvorrichtung 100 als eine Vorrichtung zum Anordnen in einem Körperhohlraum verwendet werden, beispielsweise in der Nasenhöhle, im Gehörgang, im Mund, in der Nasenneben höhle, im Auge mit einem beliebigen Glaskörperzugang, im Rektum oder Ähnlichem. Ferner ist die Arzneimittelzufuhrvorrichtung 100 dafür vorgesehen, auch an einer Außenfläche des Patienten angewendet zu werden, beispielsweise irgendwo auf der Haut des Patienten zur lokalen Abgabe des Arzneimittels 108 auf einer äußerlichen Behandlungsstelle auf der Hautoberfläche angeordnet zu werden, oder zur Aufnahme in den Blutkreislauf des Patienten durch die Haut oder direkt in eine Wunde verwendet zu werden.
  • In der Ausführung einer Arzneimittelzufuhrvorrichtung, die in 8 gezeigt ist, wirken der Verdichter 104, das Gehäuse/die Membran 105, das schwellfähige osmotische Element 106 und die bewegliche Verbindungsstelle 107 (die ein Kolben sein kann) als Antriebssystem oder Pumpsystem für das Arzneimittel 108, indem sie zusammenarbeiten, um das Arzneimittel 108 in den Einlaß 234, durch die entsprechenden Zwischenräume oder Kanäle (beispielsweise, den ersten Kanal und/oder den zweiten Kanal) und aus dem Auslaß 236 und dem Gehäuse 105 durch die Öffnung 110 in dem Gehäuse 105 zu bewegen.
  • 9 zeigt eine andere Ausführungsform einer Arzneimittelzufuhrvorrichtung, der allgemein die Bezugszahl 150 zugeordnet wurde, etwa eine intravaskuläre Vorrichtung. Einschlägige Beispiele der Vorrichtung 150 umfassen einen Katheter, eine intravenöse (IV)-Portvorrichtung oder Ähnliches. In einigen Beispielen gemäß der vorliegenden Erfindung enthält die Arzneimittelzufuhrvorrichtung 150 einen Körper 155, etwa einen länglichen Körper, der ein proximales Ende 157 bzw. ein distales Ende 159 und ein Lumen darin aufweist, das mit dem proximalen Ende 157 und dem distalen Ende 159 kommuniziert. Eine distale Endöffnung 164 ist an dem distalen Ende 159 des Körpers 155 angeordnet. Und der Öffnungsmechanismus 200 befindet sich an dem Körper 155, beispielsweise in dem Lumen des Körpers 155 und an dem distalen Ende 159 und neben der Öffnung 164 und mit dieser kommunizierend. Der Körper 155 dient als das Außenelement 226 ( 1A bis 8) und stellt ähnliche Funktionen bereit und besteht aus ähnlichen Materialien, wie sie für das Außenelement 226 (vorhergehend beschrieben) verwendet werden. Der Auslaß 236 des Öffnungsmechanismus 200 befindet sich in der Nähe der Öffnung 164 und kommuniziert mit dieser, so daß das Arzneimittel 108 jeweils durch den Öffnungsmechanismus 200 (wie vorhergehend beschrieben) geführt und aus dem Auslaß 236 und der Öffnung 164 heraus geführt wird.
  • Weiter enthält die Zufuhrvorrichtung 150 einen Griff 170, der an dem proximalen Ende 157 des Körpers 155 angeordnet ist. Der Griff enthält auch eine Steuerung 174 zum Steuern der Bewegung des distalen Endes 159 der Vorrichtung 150. Die relevante Bewegung des distalen Endes 159 umfaßt die Deflexion des distalen Endes 159 und der Öffnung 164 in verschiedenen Richtungen, beispielsweise in einer beliebigen gewünschten Richtung oder mit einem beliebigen Winkelversatz zum länglichen Zugang zum Körpers 155. Auch wenn es nicht gezeigt ist, kann die Vorrichtung 150 entweder die Arzneimittelquelle 108 an einer Stelle in dem Lumenkörper von 155 enthalten oder die Arzneimittelquelle 108 an einem beliebigen gewünschten Abschnitt der Vorrichtung 150 aufnehmen, beispielsweise durch einen Eingangsport in dem Griff 170 (nicht gezeigt).
  • Entsprechend kann ein Eingang oder ein Zugangsport in dem Griff 170 so geformt sein, daß er eine Spritze mit einer Standardnadel, die eine Arzneimittelquelle 108 enthält, aufnimmt, so daß das Arzneimittel 108 in den Körper 155 der Vorrichtung 150 durch den Eingang oder den Zugangsport injiziert oder infundiert werden kann, um den Öffnungsmechanismus 200 für die Zufuhr durch die Öffnung 164 der Vorrichtung 150 mit einem Arzneimittel 108 zu speisen oder zu beschicken. Über die vorhergehend beschriebenen Aufbau- und Steuerungsfaktoren hinaus, die die Fluidströmungsgeschwindigkeit des Arzneimittels 108 bestimmen, wird das Arzneimittel 108 auch durch den Öffnungsmechanismus 200 geführt oder wandert durch ihn hindurch, und zwar mittels Kapillarwirkung, die durch viele der vorhergehend geschriebenen Parameter und Merkmale gesteuert wird, einschließlich der Festigkeit der Windung 220 (spiralförmige Spule), des Durchmessers oder der Breite der Drahtlitzen (jeweils 222, 222a, 222b und 222c) und der Viskosität des zugeführten Arzneimittels 108. Alle diese Parameter sind einstellbar, um die Fluidströmungsgeschwindigkeit für das Arzneimittel 108 zu optimieren. Ferner können dem Arzneimittel 108 (gelöst) Zusätze hinzugefügt werden, um die Viskosität des Arzneimittels 108 zu regulieren und dadurch die allgemeine Zufuhrfluidströmungsgeschwindigkeit zu regulieren.
  • Ferner, wie vorhergehend beschrieben, besteht ein Vorzug des Öffnungsmechanismus oder der Öffnungsvorrichtung 200 gemäß der vorliegenden Erfindung in der Möglichkeit, sehr niedrige Fluidströmungsgeschwindigkeiten durch die Verwendung einer dichten, wirtschaftlichen und kostengünstig hergestellten Windung 220 zu erhalten. Die vorliegende Erfindung ermöglicht somit eine wirtschaftlichere Herstellung mit weniger Teilen und geringerer Werkzeugbereitstellung für die Herstellung, die normalerweise mit den konventionellen und teureren Teilen, Werkzeugen und Herstellungsmethoden im Zusammenhang mit Arzneimittelzufuhrvorrichtungen nach dem Stand der Technik verbunden sind.
  • Somit beseitigt die vorliegende Erfindung diese Nachteile im Zusammenhang mit den Vorrichtungen nach dem Stand der Technik, etwa die kostenintensive Bearbeitung, die normalerweise mit Drehmaschinen, Mikrobohr- oder sogar mit Spritzgußmaschinen auftreten, die zum Herstellen der Vorrichtungen nach dem Stand der Technik erforderlich sind.
  • Die vorhergehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen werden beispielhaft in den anhängenden Ansprüchen erläutert.

Claims (26)

  1. Vorrichtung (100; 150) zur Zufuhr eines Arzneimittels (108) umfassend: einen Körper mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende und einer Öffnung (110; 164) im distalen Ende desselben; einen Öffnungsmechanismus (200) am distalen Ende des Körpers, der mit der Öffnung (110; 164) kommuniziert, wobei der Öffnungsmechanismus (200) umfaßt: (i) ein inneres Element (210) mit einem proximalen Ende (205) und einem distalen Ende (207); (ii) eine spiralförmig um das innere Element (210) gewundene Windung (220); und (iii) wobei durch die Windung (220) und das innere Element (210) ein erster Kanal (230) zum Führen eines Arzneimittels (108) durch diesen und ein Einlaß (234) am proximalen Ende (205) der Windung (220) und ein Auslaß (236) am distalen Ende (207) der Windung (220) definiert ist.
  2. Vorrichtung (150) nach Anspruch 1, die des weiteren einen Griff (170) am proximalen Ende (157) der Vorrichtung (150) aufweist.
  3. Vorrichtung (150) nach Anspruch 2, die des weiteren eine Steuerung (174) am Griff (170) aufweist, die betriebstechnisch mit dem distalen Ende (159) des Körpers (155) zum Bewegen des distalen Endes (159) des Körpers (155) verbunden ist.
  4. Vorrichtung (100; 150) nach Anspruch 1, die des weiteren ein Arzneimittel (108) im Körper (105; 155) aufweist und welches mit dem Einlaß (234) der Windung (220) kommuniziert.
  5. Vorrichtung (100; 150) nach Anspruch 4, die des weiteren das mit dem ersten Kanal (230) kommunizierende Arzneimittel aufweist.
  6. Vorrichtung (150) nach Anspruch 5, wobei durch den Körper (155) und die Windung (220) ein zweiter Kanal (240) zum Führen des Arzneimittels (108) durch diesen definiert ist.
  7. Vorrichtung (150) nach Anspruch 6, die des weiteren das mit dem zweiten Kanal (240) kommunizierende Arzneimittel (108) aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 7, die des weiteren das mit dem Auslaß (236) und der Öffnung (110; 164) kommunizierende Arzneimittel (108) aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Vorrichtung ein Katheter ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Vorrichtung eine intravenöse Arzneimittelzufuhrvorrichtung ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Windung des weiteren einen Draht umfaßt.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei der Körper ein Kanalfüllmaterial (242) zum Blockieren des Flusses des Arzneimittels (108) durch den zweiten Kanal (140) umfaßt.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 11, wobei der Draht im Querschnitt eine Kreisform aufweist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 11, wobei der Draht im Querschnitt eine hexagonale Form aufweist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 11, wobei der Draht im Querschnitt eine oktagonale Form aufweist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei der Draht im Querschnitt eine dreieckige Form aufweist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei der Körper eine Hülse aufweist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei der Körper aus einem Polymermaterial hergestellt ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, wobei das Polymermaterial PTFE ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 12, wobei das Kanalfüllmaterial ein Klebstoff ist.
  21. Öffnungsvorrichtung nach Anspruch 11, wobei der Draht aus einem gegen eine Verschlechterung widerstandsfähigem Material hergestellt ist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, wobei das Material eine Nickeltitanlegierung ist.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 21, wobei das Material eine Legierung aus nicht rostendem Stahl ist.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 21, wobei das Material ein Kunststoff ist.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei der Draht eine Dicke im Bereich von 0,0254–1,27 mm umfaßt.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, wobei der Draht eine Dicke im Bereich von 0,102–0,127 mm umfaßt.
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