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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein die Zufuhr eines Arzneimittels
und insbesondere eine neue hilfreiche Vorrichtung zur Zufuhr von
Arzneimitteln in den Körper
eines Patienten bei einer sehr niedrigen Fluid-Strömungsgeschwindigkeit.
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Fluid-Zufuhrvorrichtungen
und insbesondere Vorrichtungen zur Zufuhr von Arzneimitteln sind
bekannt. Weiter ist auf dem Gebiet der Fluid- oder Arzneimittelzufuhr
auch bekannt, daß Fluide,
etwa Arzneimittel, durch spiralförmige
Strömungswege
bewegt werden können.
Die US-Patentschrift
Nr. 3,998,244 (Bentley) beschreibt beispielsweise ein Tropfventil
mit einem spiralförmigen
Strömungsweg zur
Zufuhr verschiedener landwirtschaftlicher Flüssigkeiten, etwa Düngemittel,
die durch ein Berieselungssystem zugeführt werden. Dieses besondere System
dient zur Bereitstellung einer Tropfenbewässerung, die Wasser einspart,
das Unkrautwachstum hemmt und die Beförderung landwirtschaftlicher Flüssigkeiten
durch das Berieselungssystem vereinfacht.
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Die
US-Patentschrift Nr. 4,176,683 (Leibinsohn) beschreibt einen Strömungsregler,
der in Geräten
hilfreich ist, die zum Verabreichen von Flüssigkeiten in den Körper ausgelegt
sind. Bei der Vorrichtung handelt es sich um einen vorher einstellbaren
Fluid-Strömungsregler
mit einer länglichen
Hülse aus biegsamem
Material und einem Kern in der Hülse
mit einer spiralförmigen
Vertiefung mit verschiedenen Querschnitten, die in den Kern geschnitzt
oder geritzt sind. Ein Ring an der Außenseite der Hülse ist
mit einem Innendurchmesser ausgestattet, der geringfügig kleiner
ist als der Außendurchmesser
der Hülse
und dazu dient, die Hülse
gegen den Kern zu drücken,
um einen Strömungsdurchgang
zwischen dem Kern und der Hülse
zu definieren. Die Strömungsmenge
wird durch die längliche
Anordnung des Rings entlang der Hülse bestimmt.
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Die
US-Patentschrift Nr. 6,270,483 (Yamada et al.) beschreibt einen
Flüssigkeits-Zufuhrregler
und eine Flüssigkeits-Einspeisevorrichtung,
die einen Flüssigkeits-Zufuhrregler
einsetzt. Der Regler ist mit einem Kanal ausgestattet, der spiralförmig auf
der Oberfläche
eines einen Durchgang bildenden Elementes geschnitzt oder geformt
ist. Die Oberfläche des
einen Durchgang bildenden Elementes wird in einen engen Kontakt
mit der Innenfläche
eines Gehäuseteils
gebracht, in dem der Kanal als Flüssigkeitsdurchgang dient. Das
einen Durchgang bildende Element wird aus einem Kunststoffmaterial
im Spritzgußverfahren
und in Serienfertigung hergestellt. Der wesentliche Zweck der Verwendung
von Kunststoffmaterial, das ausschließlich im Spritzgußverfahren zum
Ausbilden des einen Durchgang bildenden Elementes hergestellt wird,
besteht darin, die Herstellungskosten für den Regler gering zu halten.
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Die
US-Patentschrift Nr. 5,985,305 (Peery et al.) beschreibt einen Rückdiffusions-Regulierungsauslaß, der aus
einem männlichen
Gewindeelement in Schraubverbindung mit einer glatten Innenfläche einer
Aufnahme und dadurch einen spiralförmigen Strömungsweg bildend besteht. Deutlich
zu sehen ist, ähnlich
wie bei den anderen Strömungsregulierungsvorrichtungen
nach dem Stand der Technik, daß der
Regulierungsausgang aus einem festen Kern aus Material besteht,
der als ein männliches Gewindeelement
dient, d.h. eine Schraube, das sich in einer passenden Verbindung
mit der glatten Innenfläche
der Aufnahme befindet.
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Bis
heute gibt es keine Arzneimittelzufuhrvorrichtungen, die diese Art
Mechanismen verwenden, die in einer besonders wirkungsvollen Weise
bereitgestellt und hergestellt werden können, leicht und schnell an
jede gewünschte
Anordnung angepaßt werden
können
und mit besonders geringen Fertigungskosten verbunden sind.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Zufuhr von Arzneimitteln
und bezieht sich auf eine Arzneimittelzufuhrvorrichtung, die einen
neuartigen Öffnungsmechanismus
verwendet.
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In
dieser Beschreibung steht der Begriff „Arzneimittel" für jede Art
von Molekülen
oder Verbindungen, die einem Patienten zugeführt werden können und
als Fluid, wäßrige Masse
oder fluidähnlich
zuführbar
sind. Der Begriff „Arzneimittel" steht auch für beliebige
therapeutische oder diagnostische Wirkstoffe, die ein beliebiges
Medikament, Pharmakon, chemische Verbindungen, Färbemittel, biologische Moleküle einschließlich Gewebe,
Zellen, Proteine, Peptide, Hormone, Signalmoleküle oder Nukleinsäuren, etwa
DNA oder RNA enthalten können.
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Eine
der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Ausführungsform ist eine Vorrichtung
zur Zufuhr eines Arzneimittels, wobei die Vorrichtung einen Körper mit
einem proximalen Ende und einem distalen Ende und einer Öffnung im
distalen Ende des Körpers
umfaßt.
Ein Öffnungsmechanismus
ist am distalen Ende des Körpers
enthalten und kommuniziert mit der Öffnung. Der Öffnungsmechanismus umfaßt ein inneres
Element mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende und eine
spiralförmig um
das innere Element gewundene Windung. Die Windung und das innere
Element definieren einen ersten Kanal zum Führen eines Arzneimittels durch diesen hindurch
(einen aktiven Kanal) und einen Einlaß am proximalen Ende der Windung
und einen Auslaß am
proximalen Ende der Windung.
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Erfindungsgemäß handelt
es sich bei der neuartigen Vorrichtung um eine Arzneimittelzufuhrvorrichtung,
etwa einen Arzneimittelzufuhrkatheter oder eine Infusionsport-Vorrichtung,
etwa ein intravenöser
(IV)-Port oder eine IV-Fluid- oder Arzneimittelzufuhrvorrichtung.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen einfachen Öffnungsaufbau, der besonders
geringe Fluid-Strömungsgeschwindigkeiten
zuläßt, indem
eine besonders lange Öffnung
mit einer sehr kleinen Querschnittsfläche geschaffen wird, die für sehr kompakte
Räume ideal
ist. Durch Verwendung einer spiralförmigen Windung wird eine einfache
spiralförmige Drahtummantelung
erhalten, die eine sehr lange Öffnung
schafft und grundlegende Vorteile, etwa Einfachheit, Kompaktheit,
leicht anpassungsfähige
und kundenspezifische Ausführungen,
leichte Herstellbarkeit und geringe Kosten für Herstellungsteile mit sich
bringt. Die Flexibilität
und Anpaßbarkeit
der vorliegenden Erfindung zeigt sich in den Eigenschaften der Öffnung gemäß der vorliegenden
Erfindung, die leicht verändert
werden kann, indem beispielsweise eine Windung (jede beliebige Drahtart
umfassend) mit Drähten
mit unterschiedlichen Durchmessern gewählt und die Länge der
Spirale (spiralförmige
Windung) verändert
wird. Die Montage und die Herstellung der Öffnung gemäß der vorliegenden Erfindung ist
besonders vielseitig und einfach, insbesondere, da keine Präzisionsbearbeitung,
etwa Feinbearbeitung, oder komplexe und kostspielige Einspritzanlagen
mit Vorrichtungen nach dem Stand der Technik und ihre Herstellungsverfahren
erforderlich sind.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Arzneimittelzufuhrvorrichtung
mit einem neuartigen Öffnungsmechanismus,
allgemein mit der Bezugszahl 200 versehen, (austauschbar
und im Folgenden allgemein „Öffnungsmechanismus", „Öffnungsmerkmal", „Öffnung", „Regler", „Regelmechanismus", Regelvorrichtung" oder „Öffnungsvorrichtung
genannt), wie sie in den der vorliegenden Erfindung zugrundeliegenden
Ausführungsformen
in 1A, 1B, 2A, 2B, 3, 4, 5, 6, 7 gezeigt
sind.
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Die
Arzneimittelzufuhrvorrichtung der vorliegenden Erfindung kann implantierbar
sein und ist allgemein mit der Bezugszahl 100 versehen,
die in 8 gezeigt ist, und kann eine beliebige implantierbare
Vorrichtung, etwa eine implantierbare Arzneimittelzufuhrvorrichtung,
eine implantierbare arzneimittelbeschichtete Vorrichtung, eine implantierbare
Arzneimittelzufuhrpumpe oder Ähnliches
sein. Die neuartige Arzneimittelzufuhrvorrichtung 100 der
Erfindung enthält
auch den neuartigen Öffnungsmechanismus 200.
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Die
vorliegende Erfindung kann auch die Form einer Arzneimittelzufuhrvorrichtung 150 haben, die
mit einem länglichen
Körper 155 ausgestattet
ist, der den Öffnungsmechanismus 200 verwendet,
der an einer gewünschten
Stelle am Körper 155 der
Arzneimittelzufuhrvorrichtung 150, wie in 9 gezeigt, verwendet
wird. Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Arzneimittelzufuhrvorrichtung 150 dieser
in 9 gezeigten Ausführungsform betrifft Arzneimittelzufuhrvorrichtungen,
etwa Arzneimittelzufuhrkatheter, die mit länglichen und/oder biegsamen
Körpern
ausgestattet sind und intravenöse
(IV)- Arzneimittelkatheter, etwa IV-Arzneimittelkatheter oder IV-Arzneimittelzufuhrports
oder lokale Arzneimittelzufuhrkatheter enthalten.
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Ausführungsformen
der Erfindung werden im Folgenden beispielhaft bezugnehmend auf
die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
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1A ist
eine seitliche Aufrißansicht
einer Öffnungsvorrichtung
im Querschnitt mit einer Zweikanalausführung gemäß der vorliegenden Erfindung.
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1B ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Abschnitts der Öffnungsvorrichtung
in 1A, die eine Spule als Teil einer Windung zeigt
und mit einem rund ausgebildeten Querschnitt ausgestattet ist.
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2A ist
eine seitliche Aufrißansicht
einer alternativen Ausführungsform
einer Öffnungsvorrichtung
im Querschnitt mit einer Einkanalausführung gemäß der vorliegenden Erfindung.
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2B ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Abschnitts der Öffnungsvorrichtung
in 2A, die eine Spule als Teil einer Windung zeigt
und mit einem rund ausgebildeten Querschnitt ausgestattet ist.
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3 ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Abschnitts der Öffnungsvorrichtung
in 1A, wobei die Spule im Querschnitt sechseckig
ausgeführt
ist.
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4 ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Abschnitts der Öffnungsvorrichtung
in 2A, wobei die Spule im Querschnitt sechseckig
ausgeführt
ist.
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5 ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Abschnitts der Öffnungsvorrichtung
in 1A, wobei die Spule im Querschnitt achteckig ausgeführt ist.
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6 ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Abschnitts der Öffnungsvorrichtung
in 2A, wobei die Spule im Querschnitt achteckig ausgeführt ist.
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7 ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Abschnitts der Öffnungsvorrichtung
in 2A, wobei die Spule im Querschnitt dreieckig ausgeführt ist.
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8 ist
eine Querschnittansicht einer implantierbaren Arzneimittelzufuhrvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung, die mit einem Öffnungsmechanismus
ausgestattet ist.
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9 ist
eine Seitenansicht einer länglichen Arzneimittelzufuhrvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung, die mit einem Öffnungsmechanismus ausgestattet
ist.
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In
den Zeichnungen zeigen am besten 1A, 1B, 2A und 2B,
daß die
neuartige Öffnungsvorrichtung
oder der Mechanismus 200 jeweils mit einem ersten oder
proximalen Ende 205 und einem zweiten oder distalen Ende 207 ausgestattet
ist. Das erste Bauelement des Öffnungsmechanismus 200 ist
ein inneres Element 210, das als ein innerer Kern für die Vorrichtung 200 dient
und als ein Dorn im Herstellungsverfahren verwendet wird. Das innere
Element 210 ist mit einer beliebigen Länge und einer Windung 220 ausgestattet,
die eine Drahtlitze (Draht) 222 umfaßt, die spiralförmig gewunden
ist oder spiralförmig
um das innere Bauelement (Dorn) 210 entlang einem beliebigen
gewünschtem
Abschnitt des inneren Bauelementes 210 gewickelt ist. Beispielsweise
erstreckt sich der Draht 222 der Windung 220 von
dem proximalen Ende 205 zum distalen Ende 207 des Öffnungsmechanismus 200,
wie es in 1A und 2A gezeigt
ist, jedoch kann die Windung 220 entlang jedem gewünschten Abschnitt
der Länge
des inneren Elementes 210 angeordnet sein und umfaßt jede
gewünschte
Breite oder Abmessung entlang der Länge des inneren Elementes 210.
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Der
Draht 222 der Windung 220 wird in jeder gewünschten
oder kundenspezifischen Form um das innere Element 210 gewunden
oder gewickelt, um eine beliebige gewünschte Steigung (Kanaltiefe) und Amplitude
(Abstand zwischen benachbarten einzelnen Drahtlitzen 222)
zu schaffen, um einen ersten Arzneimittelzufuhrkanal oder inneren
Arzneimittelzufuhrkanal 230 zu erhalten. Der erste Arzneimittelzufuhrkanal
ist auch als aktiver Kanal bekannt. Der erste Arzneimittelzufuhrkanal 230 ist
ein innerer Kanal, der von den einzelnen Litzen des Drahtes 222 der Windung 220 ausgebildet
wird, und ein äußeres Element 226,
das eine äußere Fläche ist,
die über
der und um die Windung 220 und das innere Element 210 angeordnet
ist. Das äußere Element 226 dient als
eine äußere Fläche, die
die Windung 220 (und einzelne Drahtlitzen 222)
und das innere Element 210 eingrenzt, so daß das Außenelement 226,
der Draht 222 der Windung 220 und das innere Element 210 (Dorn)
einen zweiten Arzneimittelzufuhrkanal oder äußeren Kanal, der von den verbleibenden
oder ungefüllten
Zwischenräumen
oder Zwischenabständen
ausgebildet ist, definieren. Der zweite Arzneimittelzufuhrkanal
ist ebenfalls ein aktiver Kanal. Das äußere Element 226 kann
jedes beliebige Element sein, etwa eine Hülse oder ein Rohr als zutreffende
Beispiele, und kann aus jedem Material, etwa einem Polymer, beispielsweise
PTFE, oder sogar vollständig aus
einem Klebermaterial, etwa Klebstoff, hergestellt sein.
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Der
Draht 222 ist aus einem abbaubeständigen Material hergestellt,
damit er der Erosion oder dem Abbau durch die Bestandteile oder
Eigenschaften des Arzneimittels widersteht oder durch aufgebrachte
Kräfte,
die von dem Arzneimittel 108 (8) ausgeübt werden,
wenn es durch den inneren Kanal 230 (1A, 1B, 2A und 2B)
und den äußeren Kanal 240 (1A und 1B)
zugeführt wird.
Beispiele für
abbaubeständige
Materialien zur Verwendung mit dem Draht 222 gemäß der vorliegenden
Erfindung sind Materialien, etwa eine Nickel-Titan-Legierung, i.e.
Nitinol (NiTi), Edelstahllegierungen, Kunststoff oder andere geeignete
Polymerarten. Am besten zeigen 1B, 2B, 3, 4, 5, 6 und 7,
daß der
Draht 222 jede gewünschte
Querschnittsform oder Anordnung umfaßt.
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Auch
wenn sie nicht auf diese besonders beschriebenen Querschnittsformen
oder Anordnungen begrenzt sind, umfassen relevante Beispiele des Drahts 222 gemäß der vorliegenden
Erfindung einen Draht 222 mit einer rund ausgebildeten
Querschnittsanordnung, wie in 1B und 2B gezeigt,
einen Draht 222a mit einer sechseckigen Form im Querschnitt,
wie in 3 und 4 gezeigt, achteckig geformten
Draht 222b, wie in 5 und 6 gezeigt,
und dreieckig geformten Draht 222c im Querschnitt, wie
in 7 gezeigt.
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Beim
Herstellen des Öffnungsmechanismus 200 kann
der innere Kanal (die innere oder innenliegende Gruppe Zwischenräume) 230 oder
der äußere Kanal
(die äußere oder
außenliegende
Gruppe Zwischenräume) 240 blockiert
werden, um einen Einkanal- oder Einseitenaufbau oder Ansatz zu schaffen, um
die Strömung
des Arzneimittels 108 weiter zu verringern (8)
oder die Belastung durch die Herstellung zu senken. Beispielsweise
kann dieses ohne genaues Dimensionieren des Außenelementes 226 erreicht
werden, und statt dessen durch Verwendung eines Polymermaterials
oder eines Klebstoffes als äußeres Element 226 anstelle
eines äußeren Elementes 226 als
Hülse oder
Rohr erfolgen.
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Als
ein Arzneimittelzufuhrmittel enthält die Öffnungsvorrichtung oder der Öffnungsmechanismus 200 einen
Einlaß 234,
der an der ersten Drahtlitze 222 beispielsweise an dem
inneren Element 210 angeordnet ist, das sich an dem proximalen
Ende 205 des Öffnungsmechanismus 200 befindet.
Der Einlaß 234 ist
der Anfangs- oder Eingangspunkt für den Zugang des Arzneimittels 108 (8)
in den ersten Kanal oder inneren Kanal 230 zum Tragen und Führen durch
diesen hindurch und endet in einem Ausgang 236 an der letzten
Drahtlitze 222 der Windung 220 am gegenüberliegenden Ende der Windung 220,
beispielsweise am distalen Ende 207 des Öffnungsmechanismus 200.
Durch den Auslaß 236 kann
das geführte
Arzneimittel 108 (8) aus der letzten
Drahtlitze 222 der Windung 220 austreten oder
sie verlassen, beispielsweise am distalen Ende 207. Wie
in 1A gezeigt, befinden sich der Einlaß 234 und
der Auslaß 236 jeweils
an dem inneren Kanal oder ersten Kanal 230 und an dem zweiten
Kanal oder Außenkanal 240,
wie es gezeigt ist, so daß beide
Kanäle 230 und 240 aktive
Kanäle
sind. Wie in 2A gezeigt, sind der Einlaß 234 und
der Auslaß 236 nur
für den
ersten Kanal oder inneren Kanal 230 vorhanden. Das Kanalfüllmaterial 242 des äußeren Elementes 226 verhindert
also den Eintritt, das Führen
und den Austritt eines Arzneimittels 108 durch einen anderen
Abschnitt der Öffnungsvorrichtung 200 mit
Ausnahme beispielsweise des ersten Kanals oder inneren Kanals 230,
das Führen
ist nur durch die inneren Zwischenräume möglich, die durch den Innenkanal 230 definiert
sind. Entsprechend ist der innere Kanal 230 in diesem Beispiel
der einzige aktive Kanal, der das Arzneimittel 108 durch
seine Zwischenräume
führen
kann.
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Einschlägige Beispiele
für abbaubeständiges Material
für die
Windung 220, d.h. Draht 222 ( 1A, 1B, 2A und 2B),
Draht 222a (3 und 4), 222b (5 und 6)
und 222c (7) enthalten auch verschiedene
Metallarten, etwa Edelstahllegierungen, Nickel-Titan-Legierungen (Nitinol,
NiTi), MP35N und Titan, sowie verschiedene Arten Polymere oder Kunststoffe.
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Weiter
können
beliebige Größen und
Abmessungen für
die Windung 220 und jeweils für den Draht 222, 222a, 222b und 222c verwendet
werden. Ein Beispiel für
geeignete Abmessungen für
den Draht ist die Verwendung von Draht mit einer Litze mit einer
Breite von 0,0254 bis 1,27 mm (0,001 bis 0,050 Zoll). In einem anderen
bevorzugten Beispiel für
die Drahtabmessungen gemäß der vorliegenden Erfindung
wird ein Draht mit Litzen mit einer Breite von 0,102 bis 0,127 mm
(0,004 bis 0,005 Zoll) verwendet.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch eine implantierbare Arzneimittelzufuhrvorrichtung,
allgemein mit der Bezugszahl 100 versehen, die implantierbare
Vorrichtungen, etwa eine Arzneimittelzufuhrpumpe enthält, die
den Öffnungsmechanismus 200 und
eine Arzneimittelquelle 108 verwendet.
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8 zeigt
einen Öffnungsmechanismus 200 in
einer implantierbaren Pumpenvorrichtung 100, etwa einem
osmotisch regulierten Ruminalbolus (ruminal bolus). Die Öffnung 200 liegt
in dem Raum 103, der durch einen Verdichter 104 läuft. Der
Bolus ist von einer halbdurchlässigen
Membran 105 umgeben. Durch die halbdurchlässige Membran 105 kann Wasser
laufen, das von einem anschwellfähigen
osmotischen Element 106 aufgenommen wird, das an eine bewegliche
Verbindungsstelle 107 stößt oder diese berührt, und
beim Aufnehmen übt
das Wasser eine Kraft auf die bewegliche Verbindungsstelle 107 aus,
die wiederum das Arzneimittel 108 durch den Auslaß 236 aus
der Öffnung 200 herausdrückt.
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Die
halbdurchlässige
Membran 105 dient als Gehäuse. Weiter ist die Membran
oder das Gehäuse 105 mit
einer Öffnung 110 darin
ausgestattet und kommuniziert mit dem Auslaß 236 des Öffnungsmechanismus 200.
Dadurch wird das Arzneimittel 108 jeweils durch den Öffnungsmechanismus 200 und die
Membran oder das Gehäuse 105 getragen
und geführt,
um eine systemische oder lokale Arzneimittelzufuhr bereitzustellen.
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Die
vorliegende Erfindung soll nicht nur eine implantierbare Arzneimittelvorrichtung
sein, sondern auch als eine vorübergehende
Implantiervorrichtung verwendet werden, beispielsweise eine Vorrichtung, in
der alle Elemente der Vorrichtung 100 einschließlich des Öffnungsmechanismus 200 aus
einem biokompatiblen und biologisch abbaubaren Material hergestellt
sind. Ferner soll die Arzneimittelzufuhrvorrichtung 100 als
eine Vorrichtung zum Anordnen in einem Körperhohlraum verwendet werden,
beispielsweise in der Nasenhöhle,
im Gehörgang,
im Mund, in der Nasenneben höhle,
im Auge mit einem beliebigen Glaskörperzugang, im Rektum oder Ähnlichem.
Ferner ist die Arzneimittelzufuhrvorrichtung 100 dafür vorgesehen,
auch an einer Außenfläche des
Patienten angewendet zu werden, beispielsweise irgendwo auf der
Haut des Patienten zur lokalen Abgabe des Arzneimittels 108 auf
einer äußerlichen
Behandlungsstelle auf der Hautoberfläche angeordnet zu werden, oder
zur Aufnahme in den Blutkreislauf des Patienten durch die Haut oder
direkt in eine Wunde verwendet zu werden.
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In
der Ausführung
einer Arzneimittelzufuhrvorrichtung, die in 8 gezeigt
ist, wirken der Verdichter 104, das Gehäuse/die Membran 105,
das schwellfähige
osmotische Element 106 und die bewegliche Verbindungsstelle 107 (die
ein Kolben sein kann) als Antriebssystem oder Pumpsystem für das Arzneimittel 108,
indem sie zusammenarbeiten, um das Arzneimittel 108 in
den Einlaß 234,
durch die entsprechenden Zwischenräume oder Kanäle (beispielsweise,
den ersten Kanal und/oder den zweiten Kanal) und aus dem Auslaß 236 und
dem Gehäuse 105 durch
die Öffnung 110 in
dem Gehäuse 105 zu bewegen.
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9 zeigt
eine andere Ausführungsform
einer Arzneimittelzufuhrvorrichtung, der allgemein die Bezugszahl 150 zugeordnet
wurde, etwa eine intravaskuläre
Vorrichtung. Einschlägige
Beispiele der Vorrichtung 150 umfassen einen Katheter,
eine intravenöse
(IV)-Portvorrichtung oder Ähnliches.
In einigen Beispielen gemäß der vorliegenden
Erfindung enthält
die Arzneimittelzufuhrvorrichtung 150 einen Körper 155,
etwa einen länglichen
Körper,
der ein proximales Ende 157 bzw. ein distales Ende 159 und ein
Lumen darin aufweist, das mit dem proximalen Ende 157 und
dem distalen Ende 159 kommuniziert. Eine distale Endöffnung 164 ist
an dem distalen Ende 159 des Körpers 155 angeordnet.
Und der Öffnungsmechanismus 200 befindet
sich an dem Körper 155, beispielsweise
in dem Lumen des Körpers 155 und an
dem distalen Ende 159 und neben der Öffnung 164 und mit
dieser kommunizierend. Der Körper 155 dient
als das Außenelement 226 ( 1A bis 8) und
stellt ähnliche
Funktionen bereit und besteht aus ähnlichen Materialien, wie sie
für das
Außenelement 226 (vorhergehend
beschrieben) verwendet werden. Der Auslaß 236 des Öffnungsmechanismus 200 befindet
sich in der Nähe
der Öffnung 164 und
kommuniziert mit dieser, so daß das
Arzneimittel 108 jeweils durch den Öffnungsmechanismus 200 (wie
vorhergehend beschrieben) geführt
und aus dem Auslaß 236 und
der Öffnung 164 heraus
geführt
wird.
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Weiter
enthält
die Zufuhrvorrichtung 150 einen Griff 170, der
an dem proximalen Ende 157 des Körpers 155 angeordnet
ist. Der Griff enthält
auch eine Steuerung 174 zum Steuern der Bewegung des distalen
Endes 159 der Vorrichtung 150. Die relevante Bewegung
des distalen Endes 159 umfaßt die Deflexion des distalen
Endes 159 und der Öffnung 164 in
verschiedenen Richtungen, beispielsweise in einer beliebigen gewünschten
Richtung oder mit einem beliebigen Winkelversatz zum länglichen
Zugang zum Körpers 155.
Auch wenn es nicht gezeigt ist, kann die Vorrichtung 150 entweder
die Arzneimittelquelle 108 an einer Stelle in dem Lumenkörper von 155 enthalten
oder die Arzneimittelquelle 108 an einem beliebigen gewünschten
Abschnitt der Vorrichtung 150 aufnehmen, beispielsweise
durch einen Eingangsport in dem Griff 170 (nicht gezeigt).
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Entsprechend
kann ein Eingang oder ein Zugangsport in dem Griff 170 so
geformt sein, daß er eine
Spritze mit einer Standardnadel, die eine Arzneimittelquelle 108 enthält, aufnimmt,
so daß das
Arzneimittel 108 in den Körper 155 der Vorrichtung 150 durch
den Eingang oder den Zugangsport injiziert oder infundiert werden
kann, um den Öffnungsmechanismus 200 für die Zufuhr
durch die Öffnung 164 der
Vorrichtung 150 mit einem Arzneimittel 108 zu speisen
oder zu beschicken. Über
die vorhergehend beschriebenen Aufbau- und Steuerungsfaktoren hinaus,
die die Fluidströmungsgeschwindigkeit
des Arzneimittels 108 bestimmen, wird das Arzneimittel 108 auch
durch den Öffnungsmechanismus 200 geführt oder
wandert durch ihn hindurch, und zwar mittels Kapillarwirkung, die
durch viele der vorhergehend geschriebenen Parameter und Merkmale
gesteuert wird, einschließlich
der Festigkeit der Windung 220 (spiralförmige Spule), des Durchmessers
oder der Breite der Drahtlitzen (jeweils 222, 222a, 222b und 222c)
und der Viskosität
des zugeführten
Arzneimittels 108. Alle diese Parameter sind einstellbar,
um die Fluidströmungsgeschwindigkeit
für das
Arzneimittel 108 zu optimieren. Ferner können dem
Arzneimittel 108 (gelöst)
Zusätze
hinzugefügt
werden, um die Viskosität
des Arzneimittels 108 zu regulieren und dadurch die allgemeine
Zufuhrfluidströmungsgeschwindigkeit
zu regulieren.
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Ferner,
wie vorhergehend beschrieben, besteht ein Vorzug des Öffnungsmechanismus
oder der Öffnungsvorrichtung 200 gemäß der vorliegenden Erfindung
in der Möglichkeit,
sehr niedrige Fluidströmungsgeschwindigkeiten
durch die Verwendung einer dichten, wirtschaftlichen und kostengünstig hergestellten
Windung 220 zu erhalten. Die vorliegende Erfindung ermöglicht somit
eine wirtschaftlichere Herstellung mit weniger Teilen und geringerer
Werkzeugbereitstellung für
die Herstellung, die normalerweise mit den konventionellen und teureren
Teilen, Werkzeugen und Herstellungsmethoden im Zusammenhang mit
Arzneimittelzufuhrvorrichtungen nach dem Stand der Technik verbunden
sind.
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Somit
beseitigt die vorliegende Erfindung diese Nachteile im Zusammenhang
mit den Vorrichtungen nach dem Stand der Technik, etwa die kostenintensive
Bearbeitung, die normalerweise mit Drehmaschinen, Mikrobohr- oder
sogar mit Spritzgußmaschinen
auftreten, die zum Herstellen der Vorrichtungen nach dem Stand der
Technik erforderlich sind.
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Die
vorhergehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen werden beispielhaft
in den anhängenden
Ansprüchen
erläutert.