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Die
vorliegende Erfindung betrifft Bandscheibenkern-Implantate bzw.
Nucleus-pulposus-Implantate.
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Die
Bandscheibe stabilisiert die Wirbelsäule und verteilt Kräfte zwischen
Wirbelkörpern.
Eine normale Scheibe weist einen gelatineartigen Bandscheibenkern,
einen Annulus fibrosis und zwei Wirbelendplatten auf. Der Bandscheibenkern
ist vom Annulus fibrosis umgeben und wird von diesem begrenzt.
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Bandscheiben
können
durch Trauma oder Krankheit verschoben oder beschädigt werden.
Ein Riss des Annulus fibrosis kann ermöglichen, dass der Bandscheibenkern
in den Wirbelkanal vorsteht, wobei es sich um einen gewöhnlich als
Bandscheibenvorf all oder Nucleus-Pulposus-Prolaps bezeichneten Zustand
handelt. Der herausgedrückte
Bandscheibenkern kann gegen einen Spinalnerv drücken, was zu Nervenschädigungen,
Schmerzen, Taubheit, Muskelschwäche
und Lähmungen
führen
kann. Bandscheiben können
auch durch den normalen Alterungsprozess beeinträchtigt werden. Wenn eine Bandscheibe
dehydriert und verhärtet,
wird die Höhe des
Bandscheibenraums verkleinert, was zur Instabilität der Wirbelsäule, verringerter
Beweglichkeit und Schmerzen führt.
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Ein
Weg zum Lindern der Symptome dieser Zustände ist die chirurgische Entfernung
eines Teils der Bandscheibe oder der gesamten Bandscheibe. Die Entfernung
der beschädigten
oder kranken Bandscheibe kann das Kollabieren des Bandscheibenraums
ermöglichen,
was zu einer Instabilität
der Wirbelsäule,
einer abnormen Gelenkmechanik, Nervenschädigungen sowie starken Schmerzen
führen würde. Daher
werden nach der Entfernung der Bandscheibe die benachbarten Wirbel
typischerweise fusioniert, um den Bandscheibenraum zu bewahren.
Es existieren mehrere Vorrichtungen zum Füllen eines Bandscheibenraums
nach der Entfernung der gesamten Bandscheibe oder eines Teils davon,
um das Kollabieren des Bandscheibenraums zu verhindern und die Fusion
den Bandscheibenraum umgebender benachbarter Wirbel zu fördern. Wenngleich
ein bestimmtes Maß an
Erfolg mit diesen Vorrichtungen erreicht wurde, wird typischerweise
nach solchen Wirbelfusionen die vollständige Bewegung nie wieder erreicht.
Versuche zum Überwinden
dieser Probleme haben zur Entwicklung von Bandscheibenersätzen geführt. Viele
dieser Vorrichtungen sind kompliziert, sperrig und aus einer Kombination
von metallischen und elastomeren Komponenten hergestellt. Demgemäß erfordern
diese Vorrichtungen invasive chirurgische Prozeduren und stellen
typischerweise nie den gewünschten
vollen Bewegungsbereich wieder her.
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In
jüngerer
Zeit wurden Anstrengungen unternommen, den Bandscheibenkern mit
einem ähnlichen
gelatineartigen Material in der Art eines Hydrogels zu ersetzen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass
das Hydrogelimplantat während
der Implantation eingerissen oder auf andere Weise beschädigt wird. Überdies
können
viele Hydrogelimplantate, nachdem sie einmal im Bandscheibenraum
positioniert wurden, in den Bandscheibenraum wandern und/oder durch
einen Defekt oder eine andere Öffnung
des Annulus aus dem Bandscheibenraum ausgestoßen werden. Es besteht daher
ein Bedarf an haltbareren Implantaten sowie Implantaten, die einer Migration
und/oder Ausstoßung
durch eine Öffnung im
Annulus fibrosis widerstehen. Die vorliegende Erfindung adressiert
diesen Bedarf.
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Die
US 5 919 235 offenbart eine
langgestreckte Prothese mit einem elastischen Körper, der formelastisch ist
und die Form einer Spirale einnimmt.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Es
werden Bandscheibenkern-Implantate bereitgestellt, die einer Migration
in einen Bandscheibenraum und/oder einer Ausstoßung aus einem Bandscheibenraum
widerstehen.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung werden Bandscheibenkern-Implantate mit einer Formerinnerung
bereitgestellt, die dafür
eingerichtet sind, erhebliche kurzzeitige manuelle oder andere Deformationen
ohne eine permanente Verformung, Risse, Verziehungen, Brüche oder
andere Schäden
zuzulassen. In einer Form der Erfindung weist ein Implantat einen
Last tragenden elastischen Körper
auf, der zur Einführung
in einen Bandscheibenraum bemessen ist. Der Körper weist ein erstes Ende,
ein zweites Ende und einen zentralen Abschnitt auf, wobei das erste
und das zweite Ende in einer gefalteten, entspannten Konfiguration
neben dem zentralen Abschnitt positioniert sind, wodurch sie wenigstens
eine innere Falte bilden. Die innere Falte definiert vorzugsweise
eine Öffnung.
Der elastische Körper
ist in eine zweite, gerade gerichtete, nicht entspannte, entfaltete
Konfiguration zur Einfügung
durch eine Öffnung
im Annulus fibrosis einer Bandscheibe deformierbar. Nach der Platzierung
im Bandscheibenraum ist der elastische Körper automatisch in eine gefaltete Konfiguration
rückdeformierbar.
Wenn das Implantat mit Formgedächtnis
aus einem Hydrogelmaterial oder einem anderen hydrophilen Material
gebildet ist, kann das Implantat vorteilhafterweise komplett oder teilweise
vor der Einfügung
dehydriert werden, so dass die es durch einen verhältnismäßig kleinen
Einschnitt im Annulus fibrosis eingefügt werden kann. Die Öffnung kann
beispielsweise ein zuvor bestehender Defekt sein oder kann durch
Anbringen einen kleinen Schnitts geschaffen werden.
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In
bevorzugten Aspekten der Erfindung werden Nucleus-pulposus-Implantate
mit Verriegelungsmerkmalen und optional mit einer Formerinnerung bereitgestellt.
In einer Ausführungsform
weist ein Implantat einen lasttragenden elastischen Körper mit
einem ersten Ende und einem zweiten Ende, die für einen paarweisen Eingriff
miteinander eingerichtet sind, auf. Das Implantat besitzt eine erste,
verriegelte Konfiguration, bei der die ersten und zweiten Enden paarweise
miteinander in Eingriff stehen. Das Implantat kann durch Anwendung
einer äußeren Kraft
in eine zweite, ausgestreckte Konfiguration zum Einsetzen durch
eine Öffnung
in den Annulus fibrosis einer Bandscheibe konfiguriert werden. Wenn
das Implantat Formerinnerungseigenschaften aufweist, kann es nach
dem Einsetzen durch die Öffnung
im Annulus fibrosis, und nachdem die äußere Kraft vollständig entfernt
wurde, automatisch in seine erste, verriegelte Konfiguration zurücktransformiert
oder anderweitig zurückgebracht
werden, oder es kann durch Anwendung von äußerer Kraft in seine verriegelte
Konfiguration gebracht werden.
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Ein
Verfahren zum Implantieren eines erfindungsgemäßen Implantats beinhaltet die
Bereitstellung des geeigneten Implantats, das Vorbereiten des Bandscheibenraums,
der das Implantat aufnehmen soll, und dann die Platzierung des Implantats
in den Banscheibenraum. Wenn das Implantat einen lasttragenden elastischen
Körper
und einen äußeren resorbierbaren
Mantel aufweist, beinhaltet ein bevorzugtes Verfahren das Vorbereiten
des Bandscheibenraums zur Aufnahme des Implantates, das Einsetzen des
elastischen Körpers,
der den Kern des Implantats bildet, in den Bandscheibenraum, wobei
der Körper
im Bandscheibenraum durch einen resorbierbaren äußeren Mantel umgeben ist. Das
Material, das den resorbierbaren Mantel bildet, kann im Bandscheibenraum
vor, nach, oder gleichzeitig mit der Einfügung des elastischen Körpers plaziert
werden. Alternativ dazu kann der elastische Körper durch den äußeren Mantel
vor der Einführung
des elastischen Körpers
in den Bandscheibenraum umgeben werden.
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Eine
Vorrichtung zum Überführen eines Bandscheibenimplantats
ist hierin beschrieben. In einer Form besitzt die Vorrichtung ein
Grundelement mit einem proximalen Ende, einem distalen Ende und einem
Lumen, dass sich in Längsrichtung
hierdurch erstreckt; einer Anzahl bewegbarer Elemente mit einem
proximalen Ende und einem distalen Ende; und ein langgestrecktes
Element mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende und einem
Lumen, das sich in Längsrichtung
hierdurch erstreckt. Das proximale Ende der bewegbaren Elemente
stößt an das
distale Ende des Grundelements. Das proximale Ende des Grundelements
steht paarweise mit dem distalen Ende des langgestreckten Elements
im Eingriff. Darüber
hinaus besitzen die bewegbaren Elemente eine geschlossenen Konfiguration,
die einen Hohlraum in Kommunikation mit dem Lumen des Grundelements
definiert.
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Eine
Spitze für
eine Vorrichtung zum Überführen eines
Bandscheibenimplantats, die ein Grundelement und bewegbare Ele mente
wie oben beschrieben beinhaltet, ist beschrieben.
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Eine
Vorrichtung zum Überführen eines Bandscheibenimplantats
weist ein langgestrecktes Gehäuseelement
mit einem proximalen Ende, einem distalen Ende und einem Lumen,
das sich longitudinal hierdurch erstreckt und ein Spitzenelement
auf. Das Spitzenelement besitzt vorteilhafterweise eine obere Wand,
eine untere Wand, eine erste seitliche Wand, eine zweite seitliche
Wand, ein proximales Ende und ein distales Ende. Die Wände des
Spitzenelementes definieren vorzugsweise ein Lumen, das sich in
Längsrichtung
hierdurch erstreckt. Das proximale Ende des Spitzenelementes kann
mit dem distalen Ende des langgestreckten Gehäuseelementes verbunden werden.
Zusätzlich
ist das Spitzenelement bemaßt
und eingerichtet, ein Bandscheibenimplantat durch eine Öffnung in
einem Annulus Fibrosus abzugeben. Das Lumen des Spitzenelements steht
vorzugsweise in fluider Kommunikation mit dem Lumen des langgestreckten
Gehäuseelementes.
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In
anderen Formen beinhalten die oberen und die unteren Wände eine Öffnung hierdurch,
die sich vom proximalen Ende des Spitzenelements zum distalen Ende
des Spitzenelements erstreckt.
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Es
ist ein Ziel der Erfindung, Nucleus-pulposus-Implantate bereitzustellen,
die einer Migration in oder einer Ausstoßung aus einem Bandscheibenraum
widerstehen.
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Es
ist ein weiteres Ziel der Erfindung, Nucleus-pulposus-Implantate bereitzustellen,
die eine Formerinnerung besitzen, und die dafür eingerichtet sind, kurzzeitige
ausgedehnte manuelle oder andere Deformationen ohne eine permanente
Verformung, Risse, Verziehungen, Brüche oder andere Schäden zuzulassen.
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Es
ist wiederum ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, Nucleus-pulposus
Implantate bereitzustellen, die Verriegelungsmerkmale besitzen.
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Diese
und andere Aufgaben und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden
anhand der hier gegebenen Beschreibung verständlich werden.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
werden nun nur als Beispiel mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
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1 zeigt
eine Seitenansicht eines Querschnitts eines Bandscheibenkern-Implantats
mit einem elastischen Körper 15,
der von einem verankernden Außenmantel 30 umgeben
ist, welches in den Bandscheibenraum einer Bandscheibe implantiert
ist.
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2 zeigt
eine Schnittansicht des Bandscheibenkern-Implantats aus 1 von oben.
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3 zeigt
eine Seitenansicht eines Schnitts des Bandscheibenkern-Implantats
aus 1, nachdem der Außenmantel 30 resorbiert
wurde und durch faseriges Narbengewebe 33 ersetzt wurde.
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4 zeigt
eine Schnittansicht des Bandscheibenkern-Implantats aus 3 von oben.
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5 zeigt
eine Seitenansicht eines Schnitts eines Band scheibenkern-Implantats
mit einem elastischen Körper 15,
der von einem tragenden Element 34 in Form eines Bands
umgeben ist, wobei das tragende Element von einem verankernden Außenmantel 30 umgeben
ist, welches in den Bandscheibenraum einer Bandscheibe implantiert
ist.
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6 zeigt
eine Seitenansicht eines Schnitts eines Bandscheibenkern-Implantats
mit einem elastischen Körper 15,
der von einem tragenden Element 37 in Form einer Hülse umgeben
ist, wobei das tragende Element von einem verankernden Außenmantel 30 umgeben
ist, welches in den Bandscheibenraum einer Bandscheibe implantiert
ist.
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Die 7A–7D zeigen
verschiedene Muster eines tragenden Elements gemäß der vorliegenden Erfindung.
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8 zeigt
eine Seitenansicht eines Schnitts eines Bandscheibenkern-Implantats
mit einem elastischen Körper 15,
der von einem tragenden Element 34 in Form eines Bands
umgeben ist, das durch Streifen 420 und 430 weiter
verstärkt
oder auf andere Weise gehalten ist. Das Implantat ist von einem
verankernden Außenmantel 30 umgeben
und wie dargestellt in den Bandscheibenraum einer Bandscheibe implantiert.
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9 zeigt
eine Schnittansicht des Bandscheibenkern-Implantats aus 8 von oben.
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10 zeigt
eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform eines Bandscheibenkern-Implantats
gemäß der vorliegenden
Erfindung, das ein peripheres tragendes Band 34'' und haltende Streifen 520, 530, 540 und 550 aufweist
und von einem verankernden Außenmantel 30 umgeben
ist und in den Bandscheibenraum einer Bandscheibe implantiert ist.
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11 zeigt
eine Schnittansicht des Bandscheibenkern-Implantats aus 10 von
oben.
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12 zeigt
eine Draufsicht einer alternativen Ausführungsform eines Bandscheibenkern-Implantats
mit einer Formerinnerung, die jedoch kein Teil der Erfindung ist.
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13 zeigt
eine Seitenansicht des in 12 dargestellten
Implantats.
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Die 14A–14J zeigen Abschnitte von Bandscheibenkern-Implantaten
mit Oberflächenmodifikationen.
Die 14A–14H zeigen
Seitenansichten von oberen Abschnitten der Implantate, und die 14I und 14J zeigen
Draufsichten der in 14C bzw. 14D dargestellten
Ansichten.
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Die 15A–15N zeigen Draufsichten von Ausführungsformen
von Bandscheibenkern-Implantaten mit einer Formerinnerung in gefalteten,
entspannten Konfigurationen entsprechend der Erfindung.
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Die 16A–16N zeigen Draufsichten der in den 15A–15N dargestellten jeweiligen Implantate in entfalteten,
nicht entspannten Konfigurationen.
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17 zeigt
eine Draufsicht einer alternativen Ausführungsform eines Bandscheibenkern-Implantats
gemäß der vorliegenden
Erfindung mit einem Selbstverriegelungsmerkmal. Das Implantat ist
in seiner verriegelten, entspannten Konfiguration dargestellt.
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18 zeigt
eine Seitenansicht des Implantats aus 17.
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19 zeigt
eine Seitenansicht des Implantats aus 18 in
einer entfalteten, nicht verriegelten, nicht entspannten Konfiguration.
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20 zeigt
einen Schritt eines Verfahrens zum Implantieren eines Bandscheibenkern-Implantats 40 in
einen Bandscheibenraum 20 zwischen den Wirbeln 21 und 22 unter
Verwendung eines herkömmlichen
Implantationswerkzeugs 310.
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21 zeigt
eine Schnittansicht eines Bandscheibenkern-Implantats 10 in seiner gefalteten,
entspannten Konfiguration, das im Bandscheibenraum 20 positioniert
ist.
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Die 22A–22Q zeigen Draufsichten alternativer Ausführungsformen
von Bandscheibenkern-Implantaten mit einer Formerinnerung in gefalteten,
entspannten Konfigurationen.
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Die 23A–23Q zeigen Draufsichten der in den 22A–22Q dargestellten jeweiligen Implantate in entfalteten,
nicht entspannten Konfigurationen.
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Die 24, 25, 26 und 27 zeigen
Seitenansichten der in den 22I, 22J, 22K und 22N dargestellten jeweiligen Implantate.
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28 zeigt
eine seitliche Schnittansicht einer Ausführungsform eines Werkzeugs
zum Überführen von
Bandscheibenimplantaten, das konfiguriert ist, um die hier beschriebenen
Formerinnerungsimplantate zu überführen.
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29 zeigt
eine Ansicht einer weiteren Ausführungsform
einer Vorrichtung zum Überführen von
Bandscheibenimplantaten, worin Merkmale des Spitzenabschnitts dargestellt
sind.
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Die 30A–30J zeigen Seitenansichten von Oberflächenmerkmalen,
die an den Oberflächen
der Spitzenabschnitte verschiedener hier beschriebener Vorrichtungen
zur Überführung von Bandscheibenimplantaten
vorhanden sein können.
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31 zeigt
eine Ansicht einer alternativen Ausführungsform einer Vorrichtung
zum Überführen von
Bandscheibenimplantaten, worin Merkmale des Spitzenabschnitts dargestellt
sind.
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32 zeigt,
wie die Vorrichtung zum Überführen von
Bandscheibenimplantaten aus 31 verwendet
werden kann, um die Platzierung eines Bandscheibenimplantats zu
unterstützen.
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33 zeigt
eine Ansicht einer weiteren alternativen Ausführungsform einer Vorrichtung
zum Überführen von
Bandscheibenimplantaten.
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34 zeigt
eine Ansicht einer weiteren alternativen Ausführungsform einer Vorrichtung
zum Überführen von
Bandscheibenimplantaten, worin Merkmale des Spitzenabschnitts dargestellt
sind.
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35 zeigt
eine Ansicht einer alternativen Ausführungsform einer Vorrichtung
zum Überführen von
Bandscheibenimplantaten, worin Merkmale des Spitzenabschnitts dar gestellt
sind.
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36 zeigt
eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform einer Vorrichtung
zum Überführen von
Wirbelsäulenimplantaten.
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37A zeigt eine Endansicht der Vorrichtung aus 36 entlang
einer Linie 37A-37A.
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Die 37B–37F zeigen Endansichten von Spitzenabschnitten
der hier beschriebenen Vorrichtungen zum Überführen von Bandscheibenimplantaten.
Die Spitzenabschnitte weisen verschiedene Formen auf und haben verschieden
nummerierte bewegliche Elemente.
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38 zeigt
einen Schritt des Verfahrens zum Implantieren der hier beschriebenen
Formerinnerungsimplantate in einen Bandscheibenraum.
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Die 39–44 zeigen
weitere Schritte des Verfahrens aus 38.
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Die 45–48 zeigen
Draufsichten, in denen gezeigt wird, wie ausgewählte Vorrichtungen zum Überführen von
Bandscheibenimplantaten zur Überführung eines
Wirbelsäulenimplantats
in einem Bandscheibenraum positioniert werden können.
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49 zeigt
eine Endansicht der positionierten Vorrichtung zur Überführung von
Bandscheibenimplantaten aus 45 entlang
einer Linie 49-49.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Zum
Fördern
des Verständnisses
der Grundgedanken der Erfindung wird nun auf bevorzugte Ausführungsformen
Bezug genommen, und es wird eine spezifische Sprache zu ihrer Beschreibung
verwendet. Dennoch versteht sich, dass dadurch keine Beschränkung des
Schutzumfangs der Erfindung beabsichtigt ist, ebenso wie angenommen
wird, dass Änderungen
und weitere Modifikationen der Erfindung und ebenso weitere Anwendungen
der Grundgedanken der Erfindung, wie sie hier veranschaulicht sind,
von Fachleuten auf dem Gebiet, auf das sich die Erfindung bezieht,
normalerweise in Betracht gezogen werden.
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Die
vorliegende Erfindung sieht prothetische Bandscheibenkern-Implantate
vor, die den natürlichen
oder nativen Bandscheibenkern bei Säugetieren, einschließlich Menschen
und anderen Tieren, vollständig
oder teilweise ersetzen können.
Gemäß einem
Aspekt der Erfindung sind Implantate vorgesehen, die konfiguriert
sind, um einer Ausstoßung
oder einer anderen Migration durch einen Defekt oder eine andere Öffnung im
Annulus fibrosis und einer übermäßigen Migration
innerhalb eines Bandscheibenraums zu widerstehen. Bei bestimmten
Formen kombinieren diese Implantate die Vorteile eines injizierbaren/in
situ härtenden
Implantats mit einem vorgeformten Implantat. Beispielsweise kann
ein Bandscheibenkern-Implantat einen Last tragenden elastischen
Körper
aufweisen, der von einem äußeren, vorzugsweise
resorbierbaren oder auf andere Weise vorläufigen Mantel umgeben ist.
Der Außenmantel verankert
den elastischen Körper
vorteilhafterweise innerhalb des Bandscheibenraums. Die Oberfläche des
elastischen Körpers
kann verschiedene Oberflächenmerkmale,
einschließlich
verschiedener makroskopischer Oberflächenmuster und hier beschriebener
chemischer oder physika lischer Modifikationen, aufweisen, um die
Befestigung des Implantats am resorbierbaren Außenmantel weiter zu verbessern.
Es wird auch erwartet, dass die Oberflächenmerkmale, wie die makroskopischen
Oberflächenmuster
und physikalischen Modifikationen, die Befestigung des elastischen
Körpers
an umgebendem Gewebe verbessern, so dass bei bestimmten Ausgestaltungen der
Erfindung kein Außenmantel
notwendig sein kann.
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Gemäß anderen
Aspekten der Erfindung sind Bandscheibenkern-Implantate mit einer Formerinnerung
vorgesehen, die konfiguriert sind, um erhebliche kurzzeitige manuelle
oder andere Deformationen ohne eine permanente Verformung, Risse, Verziehungen,
Brüche
oder andere Schäden
zuzulassen. Bei bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung, bei denen
die Implantate aus einem Hydrogel oder einem anderen hydrophilen
Material bestehen, können
die Implantate nicht nur durch einen verhältnismäßig kleinen Einschnitt im Annulus
fibrosis geführt
werden, sondern sie können
auch den Bandscheibenraum im Wesentlichen ausfüllen und sich an diesen anpassen.
Gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung weist ein Implantat einen Last tragenden elastischen
Körper
mit einer Formerinnerung auf, der ein erstes und ein zweites Ende
aufweist, die angrenzend an einen mittleren Abschnitt positioniert
sind, um mindestens eine innere Falte zu bilden. Die innere Falte
definiert vorzugsweise eine Öffnung
oder einen Kanal.
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Gemäß anderen
Ausführungsformen
der Erfindung sind die Formerinnerungsimplantate so konfiguriert,
dass sie Enden aufweisen, die passend ineinander eingreifen, um
das Implantat weiter in der Bandscheibenhöhlung festzuhalten. Verfahren
zum Herstellen und Implantieren der Implantate wer den hier auch
beschrieben.
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Wie
vorstehend offenbart wurde, ist gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung ein Bandscheibenkern-Implantat vorgesehen, das einen Last
tragenden elastischen Körper
aufweist, der zur Einführung
in einen Bandscheibenraum bemessen ist und von einem äußeren, vorzugsweise
resorbierbaren Mantel umgeben ist. Mit Bezug auf die 1 und 2 sei
bemerkt, dass das prothetische Implantat 10 einen Last
tragenden elastischen Kernkörper 15 aufweist,
der zwischen den Wirbelkörpern 21 und 22 im
Bandscheibenraum 20 angeordnet ist und von einem Außenmantel 30 umgeben
ist. Insbesondere weist der elastische Körper 15 eine Außenfläche 16 auf,
die in Kontakt mit einem Außenmantel 30 steht,
der vorteilhafterweise resorbierbar oder auf andere Weise vorläufig sein
kann, und sie ist vorzugsweise damit verbunden. Die Außenfläche 31 des
Außenmantels 30 stimmt
vorzugsweise mit der Form des Bandscheibenraums 20 überein,
wobei sie in Kontakt mit dem Annulus fibrosis 5 steht, und sie kann
den elastischen Körper 15 vollständig umgeben,
wie in den 1 und 2 dargestellt
ist, wenngleich der Außenmantel 30 den
elastischen Körper 15 nur
teilweise umgeben kann. Beispielsweise können obere, untere und/oder
seitliche Hohlräume,
die den elastischen Körper 15 umgeben,
durch den Außenmantel 30 aufgefüllt werden,
solange der elastische Körper
durch den Außenmantel
in irgendeiner Weise verankert oder auf andere Weise fixiert wird,
um zu verhindern, dass er aus der Bandscheibenhöhlung ausgestoßen wird
oder in dieser übermäßig migriert.
Demgemäß kann der
Außenmantel 30 so
konfiguriert werden, dass er die vorstehend erwähnten Hohlräume ausfüllt. Zusätzlich stimmt die Innenfläche 32 des
Außenmantels 30 vorzugsweise
mit der Form des elastischen Körpers 15 überein und
ist vorzugsweise mit der Au ßenfläche 16 des
elastischen Körpers 15 verbunden,
wie nachstehend erörtert
wird. Gemäß bevorzugten
Ausführungsformen
füllen
der elastische Kern und der Außenmantel
die Bandscheibenhöhlung
im Wesentlichen aus, wie nachstehend weiter beschrieben wird.
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Der
Außenmantel 30 sorgt
nicht nur für
ein in den Bandscheibenraum 20 geeignet eingepasstes Implantat 10,
um eine maximale Lastaufnahme, Spannungsübertragung und Bindung der
Implantatfläche
an das umgebende Bandscheibengewebe zur Fixierung gegen eine übermäßige Migration
zu erzielen, sondern er dichtet auch einen ringförmigen Defekt 18,
um einen weiteren Widerstand gegen eine Migration und/oder ein Ausstoßen des
Implantats zu erzielen. Dieses Dichten des ringförmigen Defekts kann auch eine
zusätzliche
physikalische und mechanische Unterstützung für die Bandscheibe bereitstellen. Überdies
kann das injizierbare Material des Außenmantels eine intraoperative
Flexibilität
beim Einpassen des elastischen Kernkörpers des Implantats 10 in
den Bandscheibenraum bereitstellen, weil es die Differenzen in der
Geometrie und der Größe zwischen
dem Bandscheibenraum und dem vorgeformten Kern kompensieren kann.
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Der
Außenmantel 30 ist
vorzugsweise resorbierbar und wird in dieser Form vorzugsweise durch Gewebe,
wie Bindegewebe unter Einschluss von Narben-Bindegewebe, ersetzt,
welches dabei helfen kann, den Last tragenden elastischen Körper permanent
in den Bandscheibenraum einzuschließen. Mit Bezug auf die 3 und 4 sei
bemerkt, dass das Gewebe 33 den Außenmantel 30 ersetzt
hat und demgemäß den elastischen
Körper 15 umgibt. Wenngleich
der elastische Körper 15 mit
Hilfe des Gewebes 33 in den Bandscheibenraum eingeschlossen
werden kann, wird erwartet, dass der Körper 15 für eine normale
Biomechanik eine gewisse Beweglichkeit aufweist.
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Die
Abmessungen des Last tragenden elastischen Körpers 15 können vom
bestimmten Fall abhängen,
der elastische Körper 15 ist
jedoch typischerweise zur Einführung
in einen Bandscheibenraum bemessen. Überdies ist der elastische
Körper 15 vorzugsweise
breit genug, um benachbarte Wirbel zu unterstützen, und er weist eine ausreichende Höhe auf,
um die benachbarten Wirbel zu trennen. Zum Bereitstellen einer langfristigen
mechanischen Unterstützung
des Bandscheibenraums sollte das Volumen des elastischen Körpers 15 im
Bandscheibenraum mindestens etwa 50%, vorzugsweise mindestens etwa
70%, noch bevorzugter mindestens etwa 80% und noch bevorzugter mindestens
etwa 90% des Volumens des gesamten Bandscheibenraums ausmachen,
wobei das restliche Volumen vom Außenmantel 30 ausgefüllt wird.
Das Volumen des elastischen Körpers 15 kann
jedoch bis zu etwa 99% des Volumens des Bandscheibenraums und demgemäß etwa 99%
des Volumens des Implantats 10 einnehmen. Dementsprechend
kann das Volumen des Außenmantels 30 mindestens
etwa 1% des Volumens des Implantats einnehmen, es kann jedoch von etwa
1% bis etwa 50% reichen. Die in einem speziellen Fall gewünschte geeignete
Größe des Implantats 10 kann
durch Distrahieren des Bandscheibenraums bis zu einem gewünschten
Maß, nachdem
der gewünschte
Abschnitt des natürlichen
Bandscheibenkerns und jegliche freie Bandscheibenfragmente entfernt
wurden, und durch Messen des Volumens des distrahierten Raums mit
einem injizierbaren Salzlösungsballon
bestimmt werden. Das Bandscheibenvolumen kann auch direkt gemessen
werden, indem der Bandscheibenraum zuerst mit einer bekannten Menge
des Materials der Vorstufe des Außenmantels gefüllt wird.
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Der
elastische Körper 15 kann
nach Wunsch in einer großen
Vielzahl von Formen hergestellt werden, solange der Körper spinalen
Lasten und anderen spinalen Spannungen widerstehen kann. Der nicht
abbaubare und vorgeformte elastische Körper 15 kann beispielsweise
als ein Zylinder oder als ein rechteckiger Block geformt sein. Der
Körper
kann weiter ringförmig
sein. Beispielsweise, aber nicht als Teil der Erfindung, weist das
Implantat 10' in
den 12 und 13 eine
Spiralform oder andere gewundene Form auf. Das Implantat weist ein
erstes Ende 23 und ein zweites Ende 24 auf. Der
elastische Körper 15 kann
auch so geformt sein, dass er im Wesentlichen mit der Form des natürlichen
Bandscheibenkerns übereinstimmt,
oder er kann so geformt sein, wie nachstehend weiter beschrieben
wird. Wenngleich der elastische Körper 15 beispielsweise in
den 1–4 als
ein Stück
dargestellt ist, kann er auch aus einem oder mehreren Stücken bestehen.
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Der
elastische Körper
15 kann
aus einer großen
Vielzahl biokompatibler Polymermaterialien, einschließlich elastischer
Materialien, wie Elastomermaterialien, Hydrogelen oder anderen hydrophilen
Polymeren oder Verbundwerkstoffen hieraus, hergestellt sein. Geeignete
Elastomermaterialien umfassen Silikon, Polyurethan, Copolymere von
Silikon und Polyurethan, Polyolefine, wie Polyisobutylen und Polyisopren,
Neopren, Nitril, vulkanisierten Gummi und Kombinationen davon. Der
hier beschriebene vulkanisierte Gummi kann beispielsweise durch
einen Vulkanisierungsprozess hergestellt werden, bei dem ein Copolymer
verwendet wird, das, wie beispielsweise in
US-A-S 245 098 von Summers
u. a. beschrieben ist, aus 1-Hexen und 5-Methyl-1,4-hexadien hergestellt
wird. Geeignete Hydrogele umfassen natürliche Hydrogele und jene,
die aus Polyvinylalkohol, Acrylamiden, wie Polyacrylsäure und
Poly(acrylnitril-acrylsäure),
Polyurethanen, Polyethylenglykol, Poly(N-vinyl-2-pyrrolidon), Acrylaten,
wie Poly(2-hydroxyethylmethacrylat) und Copolymeren von Acrylaten
mit N-Vinylpyrrolidon, N-Vinyllactamen, Acrylamid, Polyurethanen
und Polyacrylnitril hergestellt sind, oder sie können andere ähnliche
Materialien sein, die ein Hydrogel bilden. Die Hydrogelmaterialien
können weiter
vernetzt werden, um das Implantat weiter zu verstärken. Beispiele
von Polyurethanen umfassen thermoplastische Polyurethane, aliphatische
Polyurethane, segmentierte Polyurethane, hydrophile Polyurethane,
Polyether-Urethan, Polycarbonat-Urethan und Silikonpolyether-Urethan.
Andere geeignete hydrophile Polymere umfassen natürlich auftretende
Materialien, wie Glucomannangel, Hyaluronsäure, Polysaccharide, wie vernetzte
carboxylhaltige Polysaccharide, und Kombinationen davon. Die Natur
der zur Bildung des elastischen Körpers verwendeten Materialien
sollte so ausgewählt
werden, dass die gebildeten Implantate eine ausreichende Lasttragekapazität aufweisen.
Gemäß bevorzugten
Ausführungsformen
ist eine Kompressionsfestigkeit von mindestens etwa 0,1 MPa erwünscht, wenngleich Kompressionsfestigkeiten
im Bereich von etwa 1 MPa bis etwa 20 MPa eher bevorzugt sind.
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Der
Außenmantel 30 kann
aus einer großen Vielzahl
biokompatibler, vorzugsweise elastischer, elastomerer oder verformbarer
natürlicher
oder künstlicher
Materialien, insbesondere Materialien, die mit dem elastischen Körper 15 verträglich sind, gebildet
werden. Die Materialien für
den Außenmantel
bleiben vorzugsweise während
der Positionierung des elastischen Körpers im Bandscheibenraum in
einem ungehärteten,
verformbaren, oder auf andere Weise konfigurierbaren Zustand, und
sie sollten vorzugsweise schnell aushär ten, härter werden, oder sich vorzugsweise
verfestigen, nachdem sie in den Bandscheibenraum eingebracht werden,
oder gemäß anderen
Ausführungsformen,
bevor der elastische Körper
im Bandscheibenraum positioniert wird. Gemäß bevorzugten Ausführungsformen
können
die Materialien des Außenmantels
verformbar bleiben, nachdem sie gehärtet oder auf andere Weise
verfestigt sind. Geeignete Materialien, die zur Bildung des Außenmantels
verwendet werden können,
beinhalten Gewebedichtungsmittel oder Klebstoffe aus natürlichen
oder künstlichen
Materialien, einschließlich beispielsweise
Fibrin, Albumin, Kollagen, Elastin, Seide und anderer Proteine,
Polyethylenoxid, Cyanacrylat, Polyacrylat, Polylaktiksäure, Polyglykolsäure, Polypropylenfumarat,
Tyrosin-basiertes Polycarbonat und Kombinationen davon. Andere geeignete Materialien
umfassen demineralisierte Knochenmatrix. Diese Vorstufenmaterialien
können
in flüssiger Form,
in Lösungsform
oder in fester Form, einschließlich
einer Gelform, zugeführt
werden.
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Der
elastische Körper 15 kann
an der Außenfläche 16 eine
Anzahl von Oberflächeneigenschaften,
einschließlich
chemischer Modifikationen und Oberflächenkonfigurationen, aufweisen,
um Oberflächeneigenschaften
bereitzustellen, die die Verbindung zwischen der Außenfläche 16 des
elastischen Körpers
und der Innenfläche 32 des
Außenmantels 30 verbessern.
Gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung ist die Außenfläche 16 unter Verwendung beispielsweise
chemischer Gruppen, die mit den Materialien verträglich sind,
die zur Bildung des Außenmantels 30 verwendet
werden, chemisch modifiziert. Geeignete chemische Modifikationen
umfassen beispielsweise das Aufbringen reaktiver funktioneller Gruppen,
einschließlich
Hydroxylgruppen, Aminogruppen, Carboxylgruppen und organofunktioneller Silangruppen,
auf die Oberflä che.
Die Gruppen können
durch Fachleuten bekannte Verfahren aufgebracht werden. Andere Modifikationen
umfassen eine Vorbeschichtung mit einem Primer, vorzugsweise einem
Primer, der mit dem Material des Außenmantels verträglich ist,
in der Art einer Klebstoffschicht, eines Dichtungsmaterials oder
anderer Materialien, die zur Bildung des vorstehend beschriebenen
Außenmantels
verwendet werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann der elastische Körper 15 eine
große Vielzahl
von Oberflächenkonfigurationen
in der Art makroskopischer Oberflächenmuster oder in der Art von
Vorsprüngen
aufweisen, wie in den 14A–14J dargestellt ist, worin Seitenansichten oder
Draufsichten von oberen Abschnitten elastischer Körper mit
verschiedenen Oberflächenmerkmalen
dargestellt sind. Mit Bezug auf die 14A–14J sei bemerkt, dass das Muster ein Schwalbenschwanzmuster 200,
ein kreisförmiges Muster 205,
ein rechteckiges Muster 210, ein konisches Muster 215,
verschiedene Wellenmuster 220 und 225 und zufällige unregelmäßige Muster 230 sein
kann. Gemäß anderen
Ausführungsformen
kann eine Faser 240 im elastischen Körper 241 angeordnet
sein und aus seiner Oberfläche 242 vorstehen,
so dass ein Fasermuster 235 gebildet ist. Die Faser 240 kann
als eine Schleife angeordnet sein, die von der Oberfläche des
elastischen Körpers
vorsteht, ihre Enden können
von der Oberfläche
des elastischen Körpers
vorstehen, oder die Faser kann eine große Vielzahl anderer geeigneter
Konfigurationen aufweisen. Die Faser kann eine kurze Polymerfaser
in der Art einer Faser sein, die auf weniger als etwa ein Zoll geschnitten
ist. Die Faser kann alternativ eine kontinuierliche Polymerfaser
sein. Die Faser kann weiter geflochten sein, und sie kann eine gewebte
oder nicht gewebte Faser sein. Die makroskopischen Oberflächen muster
werden vorzugsweise während der
Bildung des elastischen Körpers 15 gebildet.
Die Außenfläche 16 des
elastischen Körpers 15 kann
jedoch auch, beispielsweise durch Laserbohren oder thermische Verformung,
nach der Bildung des elastischen Körpers 15 physikalisch
modifiziert werden. Physikalische Modifikationen umfassen beispielsweise
eine durch Kugelstrahlen, Plasmaätzen
oder chemisches Ätzen
gebildete mikrostrukturierte Oberfläche. Prozeduren zum Modifizieren
verschiedener Oberflächen
auf diese Weise sind auf dem Fachgebiet wohlbekannt.
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Bei
bestimmten Ausgestaltungen der Erfindung kann das Implantat nur
den elastischen Körper 15 mit
einem oder mehreren der vorstehend beschriebenen Merkmale der Außenfläche ohne
den äußeren resorbierbaren
Mantel aufweisen. Es wird erwartet, dass die Oberflächenmerkmale
für die
umgebenden Gewebe ein bestimmtes Maß an Fixierung bereitstellen,
um einen verbesserten Widerstand gegen eine Migration und/oder Ausstoßung zu
erzielen.
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Bei
anderen Ausgestaltungen der Erfindung kann das Implantat einen elastischen
Körper
aufweisen, der von einem tragenden oder auf andere Weise einschränkenden
Element umgeben ist, wobei das tragende Element von einem resorbierbaren
Mantel umgeben ist, wie hier beschrieben wird. Mit Bezug auf 5 sei
bemerkt, dass das Implantat 400 einen Last tragenden elastischen
Körper 15 aufweist,
der von einem tragenden Element 34 umgeben ist. Gemäß einer
Ausgestaltung kann das tragende Element 34 ein vorzugsweise
flexibles, peripheres tragendes Band sein, das umfänglich um
den elastischen Körper 15 herum
angeordnet ist, wie in 5 dargestellt ist, wobei die
obere Fläche 35 bzw.
die untere Fläche 36 des
elastischen Körpers 15 von
dem tragen den Band frei gelassen werden.
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Wie
in 5 dargestellt ist, sind Teile der oberen Fläche 35 bzw.
der unteren Fläche 36 des elastischen
Körpers 15 frei
gelassen, so dass sie den Außenmantel 30 direkt
berühren.
Durch diese Auslassung wird die zum Herstellen des tragenden Elements
erforderliche Materialmenge minimiert, jedoch noch wirksam beispielsweise
eine seitliche Unterstützung
bereitgestellt. Wenngleich der Anteil der oberen und der unteren
Fläche
des elastischen Körpers 15, der
frei gelassen ist, variieren kann, sind typischerweise mindestens
etwa 50%, vorzugsweise mindestens etwa 70%, bevorzugter mindestens
etwa 80% und am bevorzugtesten mindestens etwa 90% der Flächen frei
gelassen.
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Gemäß einer
weiteren in 6 dargestellten Ausführungsform
ist das Bandscheibenkern-Implantat 500, das den elastischen
Körper 15 aufweist,
wie vorstehend beschrieben wurde, mit dem tragenden Element 37 verstärkt, das
die Form einer Hülse
annimmt. Die Hülse
umgibt den elastischen Körper 15 vorzugsweise
vollständig.
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Geeignete
tragende Elemente, einschließlich
verstärkender
Außenbänder, Abdeckungen
oder anderer Hülsen,
können
aus einer großen
Vielzahl biokompatibler Polymere, metallischer Materialien oder
Kombinationen von Materialien, die eine starke, jedoch flexible
Unterstützung
bilden, um eine übermäßige Verformung,
einschließlich
einer seitlichen (horizontalen) Verformung, des Kerns unter zunehmenden
Druckbelastungen zu verhindern, gebildet werden. Geeignete Materialien
umfassen nicht gewebte, gewebte, geflochtene Materialien oder Stoffmaterialien
aus Polymerfasern, einschließlich
Zellulose, Polyethylen, Polyester, Polvinyl alkohol, Polyacrylnitril,
Polyamid, Polytetrafluorethylen, Polyparaphenylenterephthalamid
und Kombinationen davon. Andere geeignete Materialien umfassen nicht
verstärkte
oder faserverstärkte
Elastomere, wie Silikon, Polyurethan, Copolymere von Silikon und
Polyurethan, Polyolefine, einschließlich Polyisobutylen und Polyisopren,
Neopren, Nitril, vulkanisierter Gummi und Kombinationen davon. Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird eine Kombination oder
Mischung von Silikon und Polyurethan verwendet. Weiterhin wird der
vulkanisierte Gummi vorzugsweise wie vorstehend für die Bandscheibenkern-Implantate
beschrieben, hergestellt. Tragende Elemente
34 und
37 werden
vorteilhafterweise aus einem porösen
Material hergestellt, das im Fall eines aus einem Hydrogel oder
einem anderen hydrophilen Material gebildeten elastischen Körpers eine
Fluidzirkulation durch den elastischen Kernkörper ermöglicht, wodurch Pumpwirkungen
der Bandscheibe verbessert werden. Tragende Elemente können weiter
aus Kohlefasergarnen, Keramikfasern, metallischen Fasern oder anderen ähnlichen
Fasern gebildet werden, wie beispielsweise in
US-A-5 674 295 beschrieben
ist.
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Die 7A–7D zeigen
tragende Bänder mit
verschiedenen Mustern, die typischerweise aus verschiedenen geflochtenen
Materialien (Bänder 25, 26 und 27)
oder porösen
Materialien (Band 28) hergestellt werden, wie vorstehend
beschrieben wurde. Es ist auch zu verstehen, dass die Hülsen auch
aus solchen Mustern gebildet werden können. Es wird verständlich sein,
dass die geflochtenen Materialien auch porös sein können.
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Die
tragenden Elemente 34 und 37 verringern vorzugsweise
die seitliche Verformung, verglichen mit einer Verformung eines
Implantats ohne das tragende Element, was erwünscht ist. Die tragenden Elemente 34 und/oder 37 können beispielsweise
die seitliche Verformung um mindestens etwa 20%, vorzugsweise mindestens
etwa 40%, bevorzugter mindestens etwa 60% und am bevorzugtesten
mindestens etwa 80% verringern. Ein Implantat in der Art eines solchen,
das einen elastischen Körper
aufweist, der ein solches tragendes Element aufweist, ist flexibel
und auf andere Weise elastisch, um die natürlichen Bewegungen der Scheibe
zu ermöglichen,
und es weist eine Stoßabsorptionsfähigkeit
bei niedrigen bis mittleren ausgeübten Belastungen auf, widersteht jedoch
einer übermäßigen Verformung
zur Aufrechterhaltung der Bandscheibenhöhe unter Hochlastbedingungen.
Wie hier im Fall einer Lendenbandscheibe beschrieben wird, umfasst
eine niedrige ausgeübte
Belastung beispielsweise eine Kraft von etwa 100 Newton bis etwa
250 Newton, eine mittlere Belastung eine Kraft von etwa 250 Newton
bis etwa 700 Newton und umfassen Hochlastbedingungen oder eine hohe Belastung
eine Kraft oberhalb von etwa 700 Newton. Gemäß bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung ist das tragende Element in der Hinsicht flexibel,
dass es gefaltet oder auf andere Weise verformt werden kann, es
ist jedoch im Wesentlichen inelastisch, so dass das Implantat besser
verstärkt
oder auf andere Weise getragen wird.
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Der
elastische Körper
kann mit dem tragenden Hülsenelement
bedeckt sein, oder das tragende Bandelement kann um den Umfang des
elastischen Körpers
gewickelt sein. Bei einer Ausgestaltung der Erfindung, bei der der
elastische Körper
aus einem Hydrogel oder einem ähnlichen
hydrophilen Material besteht, kann das Hydrogel in einem gewünschten Maße dehydriert
werden, bevor es mit der Hülse
bedeckt wird oder bevor das Band um den Umfang des Hydrogelkörpers gewickelt wird.
Der elastische Hydrogelkörper
kann einer Salzlösung
außerhalb
des Körpers
ausgesetzt werden, oder er kann in den Bandscheibenraum eingeführt werden,
wo er Körperflüssigkeiten
in situ ausgesetzt wird, und der Körper absorbiert Wasser und
schwillt an. In Bezug auf das periphere tragende Bandelement sei
bemerkt, dass das Anschwellen oder Expandieren des elastischen Hydrogelkörpers in
horizontaler Richtung durch das Ausmaß der Schlaffheit, mit dem
das Band ausgelegt ist, gesteuert wird. Nachdem die begrenzte zulässige horizontale
Expansion erreicht wurde, wird der elastische Körper gezwungen, sich hauptsächlich in
vertikaler Richtung auszudehnen, bis eine Gleichgewichtsschwellung
bei der In-Vivo-Last erreicht wird. Weil die obere und die untere
Fläche
des elastischen Körpers
nicht erheblich eingeschränkt
sind, wird die vertikale Expansion hauptsächlich durch die ausgeübte Belastung
und das Verhalten des Hydrogelmaterials gesteuert.
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Bei
noch anderen Ausgestaltungen der Erfindung kann ein Implantat, das
mit einem peripheren tragenden Band verstärkt ist, wie vorstehend beschrieben
wurde, und welches von einem resorbierbaren Außenmantel umgeben ist, mit
einem oder mehreren Streifen weiter verstärkt werden. Die Streifen können vorteilhaft
sein, um zu verhindern, dass das hier beschriebene periphere tragende
Band vom Implantat rutscht oder auf andere Weise von diesem abgleitet.
Mit Bezug auf die 8 und 9 sei bemerkt,
dass sich mindestens ein Streifen 420 entlang der oberen
Fläche 35 und
mindestens ein Streifen 430 entlang der unteren Fläche 36 des
elastischen Körpers 15 des
Implantats 400 erstreckt. Die Enden 421 des Streifens 420 und
die Enden 431 des Streifens 430 sind jeweils vorzugsweise
mit einem peripheren tragenden Band 34' verbunden oder auf andere Weise
daran befestigt.
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Der
Befestigungspunkt kann eine beliebige Stelle sein, die den Streifen
festhält,
und sie kann sich unter anderem an den oberen Rändern 138 des Bands,
den unteren Rändern 139 des
Bands oder an einem beliebigen Bereich zwischen dem oberen und dem
unteren Rand befinden. Wenngleich dargestellt ist, dass sich zwei
Streifen 420 und 430 entlang der oberen Fläche 35 bzw.
der unteren Fläche 36 erstrecken,
kann in den 8 und 9 ein zusammenhängender
Streifen verwendet werden, der sich vollständig um das Implantat erstreckt,
oder der verwendete Streifen kann in einem, in zwei oder in mehreren Stücken ausgebildet
sein, solange die Kombination von Streifen ausreicht, um ein übermäßiges Rutschen
und/oder Gleiten des tragenden Bands zu verhindern. Überdies
kann sich mehr als ein Streifen entlang der oberen Fläche 35 erstrecken,
und es kann sich mehr als ein Streifen entlang der unteren Fläche 36 des
elastischen Körpers 15 erstrecken,
wie beispielsweise in den 10 und 11 beim
Implantat 500 dargestellt ist, wo gezeigt ist, dass die Streifen 520, 530, 540 und 550 am
tragenden Element 34'' angebracht
oder auf andere Weise damit verbunden sind. Es sei bemerkt, dass
die Streifen in einem oder in mehreren Stücken vorhanden sein können. Beispielsweise
können
die Streifen 520 und 530 einen einzigen Streifen
bilden, wie es bei den Streifen 540 und 550 der
Fall ist, oder sie können
alle zur Bildung eines einzigen Streifens kombiniert sein.
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Gemäß anderen
Aspekten der Erfindung sind Sätze
bzw. kits vorgesehen, die zur Bildung der Bandscheibenkern-Implantate
vorgesehen sind, welche den vorstehend beschriebenen Außenmantel einschließen. Bei
einer Ausgestaltung kann ein Satz einen vorstehend beschriebenen
Last tragenden elastischen Körper
zusammen mit einem Behälter aus
einem Material zur Bildung des äußeren, vorzugsweise
resorbierbaren Mantels aufweisen. Das Material kann aus den vorstehend
beschriebenen Materialien ausgewählt
sein. Überdies
kann der Behälter,
in dem das Material untergebracht ist, das den Mantel bildet, aus
einer großen
Vielzahl von Materialien, einschließlich Glas und Kunststoff,
bestehen, die mit dem Material des Außenmantels verträglich sind. Der
Satz kann weiter ein tragendes Element in der Art eines tragenden
Bands, einer Hülse
oder einer anderen äußeren Abdeckung
aufweisen, wie vorstehend beschrieben wurde. Im Allgemeinen weisen
die Sätze
eine sterile Verpackung auf, wodurch die Bestandteile des Satzes
in Abständen
voneinander gehalten werden, die ausreichen, um eine Beschädigung der
Komponenten während
der Behandlung des Satzes zu verhindern. Beispielsweise können auf dem
Fachgebiet bekannte Formkunststoffartikel verwendet werden, die
mehrere Kammern oder andere Bereiche zum Halten der Komponenten
des Satzes in einem Abstand aufweisen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung sind Bandscheibenkern-Implantate mit
einer Formerinnerung vorgesehen, die konfiguriert sind, um eine
erhebliche kurzzeitige manuelle oder andere Verformung ohne eine
permanente Verformung, Risse, Verziehungen, Brüche oder andere Beschädigungen
zuzulassen, die beispielsweise während
der Platzierung des Implantats in einem Bandscheibenraum auftreten
können.
Mit Bezug auf die 15A und 16A sei
bemerkt, dass das Implantat 40 bei einer Ausgestaltung
der Erfindung einen Last tragenden elastischen Körper 41 mit einer
Formerinnerung und einem ersten Ende 42 sowie einem zweiten Ende 43,
die neben einem mittleren Abschnitt 44 positioniert sind,
um mindestens eine innere Falte 45 zu bilden, aufweist.
Die innere Falte 45 definiert vorzugsweise mindestens eine Öffnung 46,
die vorteilhafterweise gebogen ist. Der elastische Körper ist, beispielsweise
aus dieser ersten gefalteten oder auf andere Weise entspannten Konfiguration,
die in 15A dargestellt ist, zu einer
zweiten, im Wesentlichen geradegerichteten oder auf andere Weise nicht
entspannten Konfiguration, die in 16A dargestellt
ist, zur Platzierung im Bandscheibenraum manuell verformbar oder
auf andere Weise konfigurierbar. Ein elastischer Körper 41 hat
eine Formerinnerung, und er kehrt von sich aus automatisch in die erste
gefaltete, entspannte Konfiguration zurück, sobald eine manuelle oder
andere Kraft nicht mehr auf den Körper ausgeübt wird. Diese Implantate bieten daher
in der Hinsicht verbesserte Handhabungs- und Manipulationseigenschaften,
dass sie von einer Person verformt, konfiguriert oder auf andere
Weise gehandhabt werden können,
ohne dass an dem Implantat Brüche
oder andere Beschädigungen
auftreten.
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Um
das prothetische Kernimplantat 40 mit Formerinnerung weiter
zu beschreiben, sei bemerkt, dass das Implantat 40 Oberflächenvertiefungen 47 oder
andere Oberflächenunregelmäßigkeiten
aufweist, wie nachstehend vollständiger
beschrieben wird, welche die innere Falte 45 bilden, wenn
sich das Implantat in seiner entspannten Konfiguration befindet.
Die Enden 42 und 43 weisen jeweilige Endflächen 42a und 43a auf,
die im Allgemeinen flach und im Wesentlichen parallel oder in anderen
Formen senkrecht zu einer X-Achse stehen, welche in der entspannten
Konfiguration des Implantats durch seine Breite verläuft, wobei
die Enden aneinander anstoßen
können,
wie in den 15A, 15B und 15E–15N dargestellt ist. Die Enden des Implantats
können
jeweils alternativ an den mittleren Abschnitt des Implantats angrenzen,
wie für
die Implantate 60 und 70 in den 15C bzw. 15D dargestellt
ist, so dass ein im Wesentlichen zwei Keulen aufweisendes oder binokular-
bzw. fernglasförmiges Implantat
gebildet ist.
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Alternativ
kann sich bei anderen Ausgestaltungen der Erfindung ein Ende des
Implantats verengen oder auf andere Weise spezifisch geformt sein, und
das andere Ende kann komplementär
zu dem sich verengenden oder auf andere Weise geformten Ende geformt
sein. Überdies
können
sich eine oder beide Seiten 96a und 96b der Enden
des Bandscheibenkern-Implantats
verengen. Beispielsweise verengen sich, wie in den 15F und 16F dargestellt ist,
beide Seiten des Endes 93 des Implantats 90, so dass
ein spitzes Ende in der Art eines im Wesentlichen V-förmigen Endes
gebildet ist, das vorteilhafterweise in eine durch das Ende 92 gebildete
komplementär
geformte (beispielsweise V-förmige)
Vertiefung 95 passt. Ein Implantat, das nur eine innere
Falte, die eine Öffnung
definiert, und Enden aufweist, die ähnlich konfiguriert sind wie
die Enden 92 und 93, ist in den 15J und 16J dargestellt.
Bei einem anderen Beispiel kann sich eine Seite von jedem der Enden
des Implantats entgegengesetzt verengen, wie in den 15G und 16G dargestellt
ist. Das heißt,
dass Seite 108a des Endes 102 des Implantats 100 und
die entgegengesetzte Seite 109b des Endes 103 sich
verengen, wie in den 15G und 16G dargestellt
ist. Endflächen 102a und 102b des
Implantats 100 verlaufen quer zur X-Achse, wenn sich das
Implantat in seiner in 15G dargestellten
entspannten Konfiguration befindet. Gemäß diesen Ausführungsformen,
bei denen die Enden der Implantate sich verengen oder anders geformt
sind, ist es bevorzugt, dass, wenn die Enden der Implantate einander oder
den mittleren Abschnitt oder einen anderen Abschnitt des Implantats
berühren,
ein Implantat gebildet wird, das entlang dem Implantat durch den
Kontaktbereich gleichmäßig ist.
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Wenngleich
das Implantat eine große
Vielzahl von Formen annehmen kann, ist es in seiner gefalteten,
entspannten Konfiguration typischerweise so geformt, dass es mit
der Form des natürlichen Bandscheibenkerns übereinstimmt.
Demgemäß können die
Implantate bei manchen Ausgestaltungen der Erfindung im Wesentlichen
elliptisch sein, wenn sie sich in ihren gefalteten, entspannten
Konfigurationen befinden. Bei weiteren Ausgestaltungen der Erfindung
kann die Form der Implantate in ihrer gefalteten Konfiguration im
Wesentlichen ringförmig
sein, oder sie können
auf andere Weise geformt sein, je nach dem, wie es erforderlich
ist, um mit der Bandscheibenhöhlung übereinzustimmen.
Weiterhin können
die Implantate, wenn sie sich in ihrer nicht gefalteten, nicht entspannten
Konfiguration, beispielsweise ihrer im Wesentlichen geradegerichteten
Konfiguration, befinden, auch eine große Vielzahl von Formen annehmen,
sie sind jedoch am bevorzugtesten im Wesentlichen lang gestreckt
und bevorzugt im Wesentlichen zylindrisch oder weisen eine andere Form
auf, wie hier beschrieben wird.
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Bei
nochmals anderen Ausgestaltungen der Erfindung kann das faltbare
Implantat eine Oberfläche
aufweisen, die Oberflächenvorsprünge aufweist, welche
weiter beim Ermöglichen
einer kurzzeitigen Verformung des Implantats ohne eine permanente Verformung
oder eine andere Beschädigung
helfen, wie vorstehend beschrieben wurde. Mit Bezug auf die 15D und 16D sei
bemerkt, dass das Implantat 70 einen Last tragenden elastischen
Körper 71 mit einem
ersten Ende 72, einem zweiten Ende 73 und einem
mittleren Abschnitt 74 aufweist. Die innere Falte 75 definiert
eine Öffnung 76 und
weist eine innere Faltfläche 77 mit
Furchen oder Vorsprün gen 78 auf. Vorsprünge 78 der
inneren Faltfläche 77 erstrecken sich
in die Öffnung 76.
Diese Furchen erleichtern vorteilhafterweise das Dehnen des Implantats
ohne eine Verformung, Risse, Verziehungen oder Brüche oder eine
andere Beschädigung,
wenn das Implantat zur Einführung
in den Bandscheibenraum geradegerichtet oder lang gestreckt wird.
Gemäß der in
den 15D und 16D dargestellten
Ausführungsform
erstrecken sich die Furchen oder Oberflächenvorsprünge entlang der gesamten Länge des
elastischen Körpers 71,
einschließlich
des mittleren Abschnitts 74. Andere Implantate mit gefurchten
inneren Faltflächen
sind in den 15E und 16E dargestellt,
und andere Furchenkonfigurationen beim Falten der Implantate sind
in den 15K–15N und 16K–16N dargestellt.
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Andere
faltende Implantate sind in den 22A–22Q, 23A–23Q und 24–27 dargestellt.
Mit Bezug auf diese Figuren sei bemerkt, dass die Implantate 400–620 wie dargestellt
mehrere, beispielsweise zwei bis etwa sechs, innere Falten aufweisen. Überdies
weisen diese Implantate sowie die vorstehend erörterten faltenden Implantate
ein erstes und ein zweites Ende auf, die aus einem ersten bzw. einem
zweiten Arm der Implantate gebildet sind. Wie in den 22A und 23A dargestellt
ist, ist das erste Ende 402 des Implantats 400 beispielsweise
aus einem ersten Arm 408 gebildet, der mit einem Ende 404a des
mittleren Abschnitts 404 verbunden ist oder diesem auf
andere Weise zugeordnet ist. Das zweite Ende 403 ist aus
einem zweiten Arm 409 gebildet, der mit dem entgegengesetzten
Ende 404b des mittleren Abschnitts 404 verbunden
ist oder diesem auf andere Weise zugeordnet ist. Oberflächenvertiefungen 405 oder
andere Oberflächenunregelmäßigkeiten
definieren innere Falten 406, wenn sich das Implantat in
seiner entspannten Konfigu ration befindet.
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Bei
bestimmten Ausgestaltungen der Erfindung weisen die Arme, die mit
den mittleren Abschnitten des Implantats verbunden sind, alle die gleiche
Länge auf,
wie in den 15A–15J, 15L–15N, 22A–22B, 23A–23B, 22D–22E, 23D–23E, 22G und 23G dargestellt ist. Bei noch weiteren Ausgestaltungen
der Erfindung ist einer der Arme kürzer als der andere Arm. Beispielsweise
ist, wie in 22C dargestellt ist, der zweite
Arm 429 des Implantats 420 kürzer als der erste Arm 428,
wobei jeder Arm mit einem Ende des mittleren Abschnitts 424 verbunden
ist. Anders ausgedrückt,
stoßen
bei bestimmten Ausgestaltungen der Erfindung die Enden des Implantats
entlang einer Ebene aneinander an, die entlang der X-Achse verläuft und
durch die Breite des Implantats hindurchtritt, was zu einem Zentrum
oder einem zentralen Verschluss C des Implantats führt, wie
beispielsweise in 22A dargestellt ist. Bei anderen
Ausgestaltungen der Erfindung stoßen die Enden des Implantats entlang
einer Ebene, die parallel zu einer Ebene verläuft, die sich entlang der X-Achse
erstreckt und durch die Breite des Implantats hindurchtritt, aneinander
an, was zu einem außerhalb
der Mitte liegenden bzw. außermittigen
Verschluss C' des
Implantats führt,
wie beispielsweise in 22C dargestellt
ist. Die differenzielle Länge
der Arme der Implantate kann die Implantation und die richtige Positionierung der
Implantate im Bandscheibenraum erleichtern, wie nachstehend vollständiger beschrieben
wird.
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Weiterhin
können
einige der inneren Falten der Implantate gebildet werden, wenn sich
das erste und das zweite Ende des Implantats berühren oder auf andere Weise
aneinander anstoßen,
wie beispielsweise in 22C dargestellt
ist.
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Bei
solchen Ausgestaltungen der Erfindung kann jedes Ende des Implantats
eine Oberfläche
aufweisen, die eine Oberflächenvertiefung
in der Art der in 23C dargestellten Oberflächenvertiefung 421 oder 422 aufweist,
welche einen Abschnitt der inneren Falte bildet, so dass aus der
Kombination der Oberflächenvertiefungen
eine innere Falte gebildet wird, wenn die Enden des Implantats einander
berühren.
Zusätzlich
können
die von den inneren Falten definierten Öffnungen eine Vielzahl von
Querschnittsformen, einschließlich
im Wesentlichen kreisringförmiger
oder auf andere Weise ringförmiger,
im Wesentlichen ovaler oder auf andere Weise elliptisch geformter,
sternförmiger
oder anderer verschiedener Formen aufweisen, wie Fachleuten bekannt
ist. Das sternförmige
Muster weist mehrere fingerartige oder auf andere Weise lang gestreckte
Vorsprünge 465 oder 475 auf,
wie beispielsweise in 22G bzw. 22H dargestellt ist.
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Die 22I, 23I, 24, 22K, 23K und 26 zeigen
weitere Einzelheiten von Implantaten gemäß der vorliegenden Erfindung.
Beispielsweise sind in den 24 und 26,
in denen Implantate 480 bzw. 500 dargestellt sind, Öffnungen 486 bzw.
Kanäle 506 dargestellt.
In den 22J, 23J und 25 ist
ein Implantat 490 dargestellt, das alle Merkmale der vorstehend
erwähnten
Implantate, einschließlich
eines Last tragenden Körpers 491,
eines ersten Arms 498 mit einem ersten Ende 492,
eines zweiten Arms 499 mit einem zweiten Ende 493 und
Oberflächenvertiefungen 497,
aufweist. Zusätzlich
weist das Implantat 490 einen mittigen bzw. zentralen Abschnitt 494 auf,
der sich von einem Ende des Implantats zu einer entgegengesetzten
Kante des Implantats entlang der ganzen Breite des Implantats 490 erstreckt.
Gemäß einer
solchen Ausführungsform
grenzen die Endflächen 492a und 493a an den
mittleren Abschnitt 494 an oder berühren diesen in anderer Weise,
wenn sich das Implantat 490 in seiner gefalteten Konfiguration
befindet, wie in 22J dargestellt ist.
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Bei
einer Ausgestaltung der Erfindung kann mindestens ein Ende der Implantate
gekrümmt
oder auf andere Weise bogenförmig
oder abgerundet sein. Mit Bezug auf das Implantat 510 in
den 22L und 23L sei
bemerkt, dass das erste Ende 512 und das zweite Ende 513 jeweils
eine innere Kante 512b bzw. 513b und eine äußere Kante 512a bzw. 513a aufweisen.
Die äußeren Kanten 512a und 513a sind abgerundet
dargestellt und können
die Implantation und geeignete Positionierung der Implantate im Bandscheibenraum
erleichtern, wie nachstehend näher
beschrieben wird.
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Beispielsweise
ermöglichen
die abgerundeten Kanten eine bessere Übereinstimmung des Implantats
mit dem Bandscheibenraum. Wenngleich sie durch die Theorie nicht
beschränkt
sind, wird angenommen, dass die kuppelförmigen oder auf andere Weise
konkaven Endplatten dazu führen
können, dass
an den Kanten des Implantats erhöhte
Belastungen konzentriert werden. Die abgerundeten Kanten verringern
diese Belastungen. Auf diese Weise ist es weniger wahrscheinlich,
dass das Implantat die Endplatte durchdringt, und die Haltbarkeit
des Implantats ist verbessert. Eine Knochenremodellierung auf der
Grundlage der Form des Implantats wird auch verringert.
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In
den 22M und 23M ist
ein Implantat 610 dargestellt, bei dem beide Enden Kanten
aufweisen, die gekrümmt
oder auf andere Weise abgerundet sind. Das Implantat 610 weist
einen Körper 611 mit
einem ersten Arm 613 und einem zweiten Arm 614 auf.
Der erste Arm 613 und der zweite Arm 614 weisen
Enden 613a bzw. 614a auf, die beide vorzugsweise
abgerundete Kanten 613b bzw. 614b aufweisen, wenngleich
auch nur eines der Enden eine solche abgerundete, gerade oder anders
geformte Kante aufweisen kann. Gemäß dieser Ausführungsform
verengt sich das Ende 614a des zweiten Arms 614 oder
weist auf andere Weise einen geringeren Durchmesser auf als das
Ende 613a des ersten Arms 613. Zusätzlich ist
der erste Arm 613 kürzer
als der zweite Arm 614.
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In
den 22N–22Q, 23N–23Q und 27 sind
alternative Ausführungsformen
der vorstehend beschriebenen faltenden Implantate dargestellt. Wie
bei allen Implantaten haben die Körper, die die Implantate bilden,
eine obere Fläche
T zum Berühren
einer oberen Wirbelendplatte einer Bandscheibe und eine untere Fläche B zum
Berühren
einer unteren Wirbelendplatte der Bandscheibe, wie beispielsweise
in 27 dargestellt ist. Zusätzlich haben die Implantate
eine äußere Seitenfläche E, die
mindestens eine Rille G aufweist, die sich entlang der Seitenfläche erstreckt
und welche vorteilhafterweise weiter die Druckkraft auf die Außenseite
E des Implantats verringert, wenn das Implantat in eine im Wesentlichen
geradegerichtete oder auf andere Weise ungefaltete Konfiguration
verformt wird, und die dementsprechend weiter eine erhebliche kurzzeitige
Verformung ohne eine permanente Verformung, Risse, Verziehungen
oder ein anderes Brechen ermöglicht.
Beispielsweise weist das in den 22N, 23N und 27 dargestellte Implantat 620 einen
Last tragenden Körper 621 auf, der
eine obere Fläche
T, eine untere Fläche
B, eine innere Seitenfläche
I und eine äußere Seitenfläche E aufweist.
Mehrere Rillen G sind entlang der äußeren Seitenfläche E angeordnet,
die sich typischerweise von der oberen Fläche zur unteren Fläche des
Im plantats erstreckt. Wenn das Implantat halbiert wird, wodurch
die erste Seite S1 und die zweite Seite
S2 leichter ersichtlich werden, wobei eine
Ebene durch die Breite des Implantats entlang der X-Achse verläuft, ist
in 22N ersichtlich, dass vier Rillen G auf der ersten
Seite S1 vorhanden sind und vier Rillen
G auf der zweiten Seite S2 vorhanden sind,
wenngleich fallweise auch mehr oder weniger Rillen vorhanden sein
können.
Es ist bevorzugt, dass mindestens eine Rille auf jeder Seite S1 und S2 vorhanden
ist.
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Die 22O und 23O zeigen
das Implantat 570, das dem Implantat 620 ähnelt, wobei
jedoch das Implantat 570 einen zweiten Arm 572 aufweist,
der kleiner ist als der erste Arm 571, was zu einem außerhalb
der Mitte liegenden Verschluss C' führt, wie
vorstehend eingehender beschrieben wurde. Die 22P und 23P zeigen
ein Implantat 610',
und die 22Q und 23Q zeigen
ein Implantat 490',
welche mit den Implantaten 610 bzw. 490 identisch
sind, wobei jedoch diese Implantate 490' und 600' beide auf der Außenseite
liegende Rillen G aufweisen, wie hier beschrieben wird.
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Bei
weiteren Ausgestaltungen der Erfindung sind die oberen und unteren
Kontaktflächen
der Implantate so konfiguriert, dass sie zu den oberen bzw. unteren
Endplatten der Bandscheibe komplementär sind. Beispielsweise können die
oberen und unteren Kontaktflächen
der Implantate konvex sein, um mit den jeweiligen konkaven Bandscheiben-Endplatten übereinzustimmen.
Zusätzlich
können
sie auch aus einem oder mehreren Stücken bestehen, wenngleich die
Implantate vorzugsweise einstückig
sind. Beispielsweise kann ein Implantat aus einem getrennten mittleren
Abschnitt und ersten und zweiten Armen zusammengesetzt sein, wobei
die Arme dem mittleren Abschnitt zugeordnet oder auf andere Weise
daran befestigt sind, wie hier beschrieben wird.
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Bei
bestimmten bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung haben die durch
die inneren Falten der vorstehend beschriebenen Implantate definierten Öffnungen
einen Radius von mindestens etwa 1 mm. Weiterhin kann bei anderen
bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung ein Verstärkungsmaterial
an der inneren Faltfläche
aufgenommen werden, um die strukturelle Integrität des Implantats weiter zu
verbessern. Das Verstärkungsmaterial
kann ein Stoff sein, der entweder gewebt oder nicht gewebt ist,
und es kann aus geflochtenen Fasern bestehen, um eine weitere Verstärkung zu
erzielen. Das Verstärkungsmaterial
kann an der inneren Faltfläche
positioniert werden, es kann aus dieser herausstehen, oder es kann
vollständig
unter der inneren Faltfläche
eingebettet sein. Das Implantat kann als ein einziges Stück ausgebildet
sein, oder es kann aus mehr als einem Stück gebildet sein, das durch
Stoff, welcher aus geflochtenen oder anderen Fasern bestehen kann,
mit den anderen Stücken
verbunden ist, welche das zusammengesetzte Implantat bilden, oder
sie können durch
andere Komponenten oder auf eine andere Art, beispielsweise unter
Verwendung von Klebstoffen oder durch andere Verfahren zum Verbinden
solcher Komponenten miteinander, verbunden sein. Wenngleich diese
Implantate dafür
ausgelegt sind, ohne einen verankernden Außenmantel verwendet zu werden,
können
sie und auch alle hier beschriebenen Implantate den elastischen
Kernkörper
eines Implantats bilden, der den hier beschriebenen Außenmantel
aufweist.
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Die
Implantate können
ihre Formerinnerungseigenschaften auf vielerlei Arten erhalten.
Beispielsweise können
die Implan tate in einer Form zu einer gewünschten Endgestalt gebildet
werden, und, wenn sie durch Anwenden einer äußeren Kraft aus dieser Endgestalt
verformt werden, nach dem Fortnehmen der Kraft in die Endgestalt
zurückkehren.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist ein Bandscheibenkern-Implantat vorgesehen, das
ein Verriegelungsmerkmal mit optionalen Formerinnerungseigenschaften
aufweist und somit dem Ausstoßen
aus der Bandscheibenhöhlung
auch in gewissem Maße
Widerstand entgegensetzen kann. Bei einer in den 17–19 dargestellten
Ausgestaltung der Erfindung weist ein Implantat 300 einen
Last tragenden elastischen Körper 301 mit
einem ersten Ende 302 und einem zweiten Ende 303 auf.
Die Enden sind typischerweise für
einen paarweisen Eingriff ineinander konfiguriert. Der elastische
Körper 301 hat
eine erste verriegelte Konfiguration, bei der das erste Ende 302 und
das zweite Ende 303 paarweise ineinander eingreifen, wie
in 17 genauer dargestellt ist. Wenn der elastische Körper 301 Formerinnerungseigenschaften
aufweist, ist er von Hand beispielsweise in eine zweite, im Wesentlichen
geradegerichtete, nicht entspannte Konfiguration zur Einführung in
einen Bandscheibenraum verformbar, wie in 19 dargestellt
ist, und er kann nach dem Einführen
infolge seiner Formerinnerungseigenschaften automatisch konfiguriert
oder auf andere Weise in die erste, verriegelte, entspannte Konfiguration
zurückgeführt werden.
In jenen Fällen,
in denen der elastische Körper
keine Formerinnerungseigenschaften aufweist und er in eine verriegelte und/oder
geradegerichtete Konfiguration konfigurierbar ist, und in jenen
Fällen,
in denen der elastische Körper
Formerinnerungseigenschaften aufweist, kann er auch mit Hilfe einer äußeren Kraft
in seine verriegelte Konfiguration gebracht werden.
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Um
eine Ausgestaltung der Erfindung eingehender zu beschreiben, sei
bemerkt, dass das Ende 302 einen inneren Kanal 304 definiert,
wie in 19 dargestellt ist, während das
Ende 303 so konfiguriert ist, dass es mit der Form des
inneren Kanals 304 übereinstimmt.
Der Kanal kann eine große
Vielzahl von Formen annehmen, solange die Enden des elastischen
Körpers
passend in Eingriff gebracht werden können, so dass eine verriegelte
Konfiguration gebildet wird. Wie in 19 dargestellt
ist, ist der Kanal in etwa sanduhrförmig. Eine manuelle oder andere Kraft
kann auf das Ende 303 ausgeübt werden, so dass es in ausreichendem
Maße vorübergehend
verformt oder konfiguriert werden kann, dass es durch den verschmälerten Durchgang 305 innerhalb
des inneren Kanals 304 hindurchtritt. Sobald es geeignet positioniert
wurde, wird das Ende 303 innerhalb des Kanals 304 festgehalten,
wenn die Endkanten 303a und 303b gegen die Kanalkanten 304a bzw. 304b gedrückt werden.
Alternativ kann ein Ende eines Implantats mit einem Verriegelungsmerkmal
mit einem Reibungssitz in den inneren Kanal eingepasst werden, der
im anderen Ende des Implantats vorhanden ist. Der Reibungssitz kann
sich infolge der relativen Größendifferenzen
zwischen dem Innendurchmesser des von einem Ende gebildeten Kanals
und dem Außendurchmesser
des anderen Endes des Implantats ergeben. Zusätzlich und/oder alternativ
können die
Außenfläche eines
Endes und/oder die Innenfläche
des vom anderen Ende definierten Kanals eine Oberflächenrauhigkeit
aufweisen, wie hier beschrieben wird, welche dabei hilft, den Reibungssitz
zu erreichen. Das Implantat kann auch aus biokompatiblen Polymermaterialien
hergestellt werden, wie vorstehend beschrieben wurde.
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Wenn
die Implantate aus einem elastischen Material, wie ei nem Hydrogel,
oder einem anderen ähnlichen
hydrophilen Material bestehen oder den resorbierbaren Außenmantel
aufweisen, können
sie vorteilhafterweise gewünschte
pharmakologische Mittel abgeben. Das pharmakologische Mittel kann ein
Wachstumsfaktor sein, der vorteilhafterweise die Endplatten und/oder
den Annulus fibrosis reparieren kann. Beispielsweise kann der Wachstumsfaktor
ein Knochen bildendes Protein, einen transformierenden Wachstumsfaktor-β (TGF-β), einen insulinartigen Wachstumsfaktor,
einen von Thrombozyten abgeleiteten Wachstumsfaktor, einen Fibroblasten-Wachstumsfaktor oder
einen anderen ähnlichen
Wachstumsfaktor oder eine Kombination davon mit der Fähigkeit
zum Reparieren der Endplatten und/oder des Annulus fibrosis einer
Bandscheibe aufweisen.
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Die
Wachstumsfaktoren sind typischerweise in therapeutisch wirksamen
Mengen in den Implantaten enthalten. Beispielsweise können die
Wachstumsfaktoren in Mengen in den Implantaten enthalten sein, die
beim Reparieren einer Bandscheibe, einschließlich des Reparierens der Endplatten
und des Annulus fibrosis, wirksam sind. Diese Mengen hängen von
dem spezifischen Fall ab und können
demgemäß von Fachleuten
bestimmt werden, diese Mengen betragen jedoch typischerweise weniger
als 1% des Wachstumsfaktors. Die Wachstumsfaktoren können im
Handel erworben werden oder durch auf dem Fachgebiet bekannte Verfahren
hergestellt werden. Beispielsweise können die Wachstumsfaktoren durch
rekombinierende DNA-Technologie hergestellt werden, und sie können vorzugsweise
von Menschen abgeleitet werden. Beispielsweise können rekombinierende menschliche
Knochen bildende Proteine (rhBMPe), einschließlich rhBMP 2–14 und
insbesondere rhBMP-2, rhBMP-7, rhBMP-12, rhBMP-13, und Heterodimere
davon verwendet werden. Es wird jedoch jedes Knochen bildende Protein, einschließlich der
als BMP-1 bis BMP-18 bezeichneten Knochen bildenden Proteine, erwogen.
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BMPe
sind von Genetics Institute, Inc., Cambridge, Massachusetts erhältlich und
können
auch von Fachleuten hergestellt werden, wie in
US-A-5 187 076 von Wozney
u. a.,
US-A-5 366 875 von Wozney u. a.,
US-A-4 877 864 von
Wang u. a.,
US-A-5 108
922 von Wang u. a.,
US-A-5
116 738 von Wang u. a.,
US-A-5 013 649 von Wang u. a.,
US-A-5 106 748 von Wozney
u. a. und in den PCT-Patenten
WO93/00432 von
Wozney u. a. und
WO94/26893 von
Celeste u. a. sowie
WO94/26892 von
Celeste u. a. beschrieben ist. Alle Knochen bildenden Proteine werden
erwogen, unabhängig
davon, ob sie wie vorstehend beschrieben erhalten werden oder von
Knochen isoliert werden. Verfahren zum Isolieren von Knochen bildendem
Protein von Knochen sind beispielsweise in
US-A-4 294 753 von Urist
und Urist u. a., 81, PNAS 371, 1984, beschrieben.
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Bei
anderen Ausgestaltungen der Erfindung kann das pharmakologische
Mittel eines sein, das zum Behandeln verschiedener Wirbelsäulenbedingungen,
einschließlich
der degenerativen Bandscheibenkrankheit, der Wirbelsäulenarthritis,
einer Wirbelsäuleninfektion,
eines Wirbelsäulentumors
und der Osteoporose, verwendet wird. Diese Mittel umfassen Antibiotika,
Schmerzmittel, entzündungshemmende Arzneimittel,
einschließlich
Steroide, und Kombinationen davon. Andere solche Mittel sind Fachleuten wohlbekannt.
Diese Mittel werden auch in therapeutisch wirksamen Mengen verwendet.
Diese Mengen können
von Fachleuten abhängig
vom spezifischen Fall bestimmt werden.
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Die
pharmakologischen Mittel sind vorzugsweise innerhalb des Hydrogels
oder einem anderen hydrophilen Implantat zur In-Vivo-Abgabe dispergiert,
und/oder sie können
in Bezug auf die Implantate mit dem resorbierbaren Außenmantel
in dem Außenmantel
dispergiert sein. Das Hydrogel kann chemisch, physikalisch oder
eine Kombination davon vernetzt sein, um das geeignete Porositätsniveau
zur Abgabe der pharmakologischen Mittel mit einer gewünschten
Rate zu erreichen. Die Mittel können
nach einem zyklischen Laden und, im Fall von Implantaten mit einem
resorbierbaren Außenmantel,
nach der Resorption des Mantels abgegeben werden. Die pharmakologischen
Mittel können
durch Hinzufügen der
Mittel zu der zur Bildung des Implantats verwendeten Lösung, durch
Tränken
des gebildeten Implantats in einer das Mittel enthaltenden geeigneten
Lösung
oder durch andere Fachleuten bekannte geeignete Verfahren in den
Implantaten dispergiert werden. Bei anderen Ausgestaltungen der
Erfindung können
die pharmakologischen Mittel dem Implantat chemisch oder auf andere
Weise zugeordnet werden. Beispielsweise können die Mittel chemisch an der
Außenfläche des
Implantats angebracht werden.
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In
die hier beschriebenen Implantate können kleine Metallkügelchen
oder Drähte
zur Röntgenidentifikation
eingebettet sein.
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Hier
werden auch Verfahren zur Bildung und zur Implantation der Bandscheibenkern-Implantate beschrieben.
Bei einem Verfahren kann das vorstehend beschriebene Implantat 10,
das den verankerbaren Außenmantel 30 aufweist,
gebildet werden, indem zuerst der elastische Körper 15 und dann der Außenmantel
gebildet wird. Verfahren zur Bildung des elastischen Körpers 15 sind
auf dem Fachgebiet wohlbekannt.
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Falls
der elastische Körper
beispielsweise aus Elastomer materialien, wie pulverförmigen Elastomeren,
einschließlich
beispielsweise Styren-Ethylen/Butylen-Blockcopolymeren, hergestellt
wird, kann das pulverförmige
Elastomer in eine geeignete Form gegeben werden und komprimiert
und erwärmt
werden, um das Pulver zu schmelzen. Die Form wird dann auf Zimmertemperatur
abgekühlt.
Falls der elastische Körper
aus einem Hydrogel, wie Polyvinylalkohol, besteht, kann das Polyvinylalkoholpulver
mit einem Lösungsmittel,
wie beispielsweise Wasser oder Dimethylsulfoxid oder Kombinationen
davon, gemischt werden und erwärmt
und geschüttelt
werden, bis eine gleichmäßige Lösung gebildet
wurde. Die Lösung
kann dann in eine Form in der Art einer Gummiform gegossen werden
und bei einer geeigneten Temperatur, beispielsweise etwa 0°C bis etwa –80°C, mehrere
Stunden lang gekühlt
werden, um eine Kristallisation zu ermöglichen. Nach dem Abkühlen kann
das Hydrogel durch Tränken
und Begießen
mit Wasser teilweise oder vollständig
hydriert werden, es kann jedoch gemäß bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
auch dehydriert bleiben, so dass es durch eine kleinere Öffnung in
den Annulus fibrosis eingeführt
werden kann.
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Vor
der Positionierung des Implantats im Bandscheibenraum kann ein Einschnitt
im Annulus fibrosis vorgenommen werden, oder es kann ein Defekt
im Annulus ausgenutzt werden, um den natürlichen Bandscheibenkern und
jegliche freie Bandscheibenfragmente innerhalb des Bandscheibenraums
zu entfernen. Der Bandscheibenraum wird dann durch Distraktoren
oder andere Vorrichtungen, die Fachleuten für solche Zwecke bekannt sind,
auf ein gewünschtes
Niveau distrahiert. Sobald er gebildet wurde und nachdem der Bandscheibenraum
zur Aufnahme des Implantats vorbereitet wurde, kann der elastische
Körper
15 unter
Verwendung von Vorrichtungen, die auf dem Fachgebiet wohlbekannt sind
und in
US-A-5 800 549 und
US-A-5 716 416 beschrieben
sind, in den Bandscheibenraum implantiert werden. Falls das Material
der Vorstufe des Außenmantels
bereits im Bandscheibenraum angeordnet wurde, kann überschüssiges Vorstufenmaterial
aus dem Bandscheibenraum herausfließen. Dieses überschüssige Material
sollte sofort entfernt werden, bevor es sich absetzt oder auf andere
Weise härtet.
Das Material des Außenmantels
kann unter Verwendung von Vorrichtungen, die auf dem Fachgebiet
wohlbekannt sind, wie Spritzen, Druckpistolen, automatische Flüssigkeitseinspritzeinrichtungen
und Applikatoren, die beispielsweise zwei getrennte Spritzen aufweisen,
welche ein gleichzeitiges Mischen der Komponenten in einem statischen
Mischer und die Abgabe an die Stelle ermöglichen, in den Bandscheibenraum
eingespritzt oder auf andere Weise in diesen eingebracht werden,
und es kann entweder vor oder nach der Einbringung des Implantats
in den Bandscheibenraum eingespritzt werden. Unabhängig davon,
ob das Material des Außenmantels
vor oder nach der Einbringung des Implantats in den Bandscheibenraum
eingebracht wird, wird der Distraktor dann entfernt, und überschüssiges Vorstufenmaterial,
das aus dem Bandscheibenraum herausläuft, wird entfernt, und das
Vorstufenmaterial innerhalb des Bandscheibenraums wird gehärtet, um
den Außenmantel
zu bilden. Es sei bemerkt, dass der elastische Körper bereits vom Außenmantel
umgeben sein kann, der sich in einem teilweise oder vollständig gehärteten Zustand
befinden kann, jedoch vorzugsweise verformbar bleibt, bevor der
elastische Körper
in den Bandscheibenraum eingebracht wird.
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Gemäß weiteren
Aspekten der Erfindung sind Bandscheibenimplantat-Überführungsvorrichtungen
oder -werkzeuge zur Verwendung gemäß bevorzugten Verfahren zum
Implantieren der hier beschriebenen Implantate, insbesondere der
Form erinnerungsimplantate, vorgesehen. Bei einer Ausgestaltung weist
die Vorrichtung vorzugsweise ein lang gestrecktes Element mit einem
Lumen, das in Längsrichtung
dadurch verläuft,
um ein gewünschtes
Implantat zu laden, einem Spitzenabschnitt zum Steuern des Austretens
des Implantats aus dem Überführungswerkzeug
und einem Tauchkolben oder einem anderen lang gestreckten Element
oder einer anderen Vorrichtung zum Drücken des Implantats durch das
Werkzeug in die Bandscheibenhöhlung
auf. Der Spitzenabschnitt weist vorzugsweise ein bewegliches Element
auf, das aus einer ersten, geschlossenen Position, in der es den
Durchgang eines Bandscheibenimplantats durch das Lumen blockiert,
aus dem distalen Ende des lang gestreckten Elements, in das das
Wirbelsäulenimplantat
geladen und auf andere Weise untergebracht ist, bewegt werden kann. Der
Spitzenabschnitt kann vorzugsweise auch in eine zweite, offene Position
bewegt werden, in der das Austreten des Wirbelsäulenimplantats möglich ist.
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Mit
Bezug auf 28 sei bemerkt, dass die Vorrichtung 700 ein
lang gestrecktes Element 701 in der Art eines Spritzengehäuses 702 oder
eines anderen lang gestreckten Gehäuses oder Rohrs aufweist, das
eine Höhlung
oder ein Lumen 703 definiert, die oder das entlang seiner
Länge verläuft und
ein proximales Ende 704 und ein distales Ende 705 aufweist. Das
proximale Ende 704 definiert einen Flansch 704a.
Die Innenfläche 703a der
Höhlung
oder des Lumens 703 ist vorzugsweise für den Durchgang eines Bandscheibenkern-Implantats konfiguriert.
Beispielsweise ist die Innenfläche 703a vorzugsweise glatt.
Wenngleich in 29 dargestellt ist, dass das lang
gestreckte Gehäuseelement 701 eine
quadratische Querschnittsform aufweist, kann sich die Querschnittsform
des Gehäuseelements 701 entlang
seiner Länge ändern und
aus einer großen
Vielzahl geometrischer Formen, einschließlich elliptischer, kreisförmiger,
rechteckiger, hexagonaler oder anderer mehrseitiger Formen oder
einer Kombination davon ausgewählt
werden. Die Vorrichtung 700 weist weiter einen Tauchkolben 706 oder
ein lang gestrecktes oder anderes Element auf. Der Tauchkolben 706 weist
ein lang gestrecktes Element oder eine Stange 720 mit einem
proximalen Ende 707 und einem distalen Ende 709 auf,
das oder die verwendet werden kann, um ein Bandscheibenkern-Implantat, das in der
Höhlung 703 angeordnet
werden kann, durch das Gehäuse
und schließlich
in einen Bandscheibenraum zu drücken.
Das distale Ende 709 des Tauchkolbens 706 kann
eine Tauchkolbenspitze 721 aufweisen, die dafür konfiguriert
ist, ein Implantat während
der Extrusion zu berühren.
Die Querschnittsform der Tauchkolbenspitze 721 ähnelt vorzugsweise derjenigen
des lang gestreckten Gehäuseelements 701.
Das proximale Ende 707 des Tauchkolbens 706 weist
einen Tauchkolbengriff 722 auf. Der Tauchkolben 706 kann
eine oder mehrere Komponenten aufweisen, die die Extrusion des Implantats
durch pneumatische, hydraulische oder mechanische Kraft oder durch
manuelles Drücken
oder durch eine Schlagkraft erleichtern können. Beispielsweise kann der Tauchkolben
die Form eines drückenden
oder schlagenden Tauchkolbens, eines Spritzen-Tauchkolbens, eines
Spritzpistolen-Tauchkolbens oder eines schraubgetriebenen Tauchkolbens
annehmen, wie auf dem Fachgebiet bekannt ist.
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Die
Vorrichtung 700 weist weiter einen Komponenten- oder Spitzenabschnitt 710 mit
einem proximalen Ende 713 und einem distalen Ende 712 auf, wobei
der Spitzenabschnitt 710 integral ausgebildet oder abnehmbar
sein kann. Beispielsweise kann das proximale Ende 713 des
Spitzenabschnitts 710 passend in das distale Ende 705 des
Gehäuses 702 des Ele ments 701 in
Eingriff gebracht werden oder auf andere Weise mit diesem verbunden
oder diesem zugeordnet werden. Bei einer in 29 dargestellten Ausgestaltung
der Erfindung kann der Spitzenabschnitt 710 eine obere
Wand 730, eine untere Wand 735, eine Seitenwand 740 und
eine entgegengesetzte Seitenwand 745 aufweisen. Der Spitzenabschnitt 710 definiert
eine Höhlung
oder ein Lumen 731, die oder das dadurch in Längsrichtung
verläuft,
wobei das Lumen 731 mit dem Lumen 703 des lang
gestreckten Gehäuseelements 701 zusammenhängt oder
auf andere Weise in Fluidverbindung damit steht.
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Die
Abmessungen des Spitzenabschnitts 710, wie die Höhe H und
die Breite W, können
konfiguriert werden, um ein zu überführendes
Bandscheibenimplantat aufzunehmen. Die Höhe H des Spitzenabschnitts 710 kann ähnlich derjenigen
des Bandscheibenraums oder größer als
diese sein, was davon abhängt,
ob eine Distraktion des Bandscheibenraums erforderlich ist. Zusätzlich kann
die Länge
L des Spitzenabschnitts so gewählt
werden, dass sich der Spitzenabschnitt 710 vorzugsweise
nicht wesentlich über
die Innenwand des Annulus fibrosis hinaus erstreckt, wie nachstehend
weiter beschrieben wird. Andere Abmessungen des Spitzenabschnitts
können von
Fachleuten bestimmt werden.
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Der
Spitzenabschnitt 710 ist vorzugsweise so konfiguriert,
dass er in eine Öffnung
in einem Annulus fibrosis eintritt, um ein Bandscheibenkern-Implantat
oder ein anderes Wirbelsäulenimplantat
zu überführen. Wenngleich
der Spitzenabschnitt 710 in 29 als
ein rechteckiges Rohr dargestellt ist, kann er eine große Vielzahl
von Formen, einschließlich
einer zylindrischen, quadratischen, hexagonalen oder anderen mehrseitigen
Form, aufweisen. Die Oberfläche 732 der
oberen Wand 730 und die Oberfläche 733 der unteren Wand 735 berühren die
Endplatten während
der Überführung des
Implantats, und sie können
Oberflächenmerkmale 738 aufweisen,
die dabei helfen, die Spitze an den entgegengesetzten Endplatten
zu verankern, in Eingriff zu bringen oder auf andere Weise daran
zu befestigen. Beispiele solcher Oberflächenmerkmale, wie Oberflächenaufrauungen,
sind in den 30A–30J dargestellt
und weisen Zähne 738c–738g in
Form von Sägezähnen oder
Spitzen (30C–30H),
Grate 738i und 738j (30I und 30J), eine strukturierte Oberfläche 738b (30B) oder eine nicht strukturierte Oberfläche 738a (30A) auf. Die Zähne oder Grate können gerichtet
sein und die Bewegung in einer einzigen Richtung beschränken, wie
beispielsweise in den 30D, 30E, 30F und 30G dargestellt ist.
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Bei
einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann eine Seitenwand kürzer sein
als die andere, um die Überführung und
Platzierung der hier beschriebenen Bandscheibenimplantate zu unterstützen. Mit
Bezug auf 31 sei bemerkt, dass die Überführungsvorrichtung 700a einen
Spitzenabschnitt 710a mit einer Seitenwand 740a aufweist,
die kürzer
ist als eine Seitenwand 745a. 32 zeigt eine
Art, auf die die Überführung eines
Implantats 40 unterstützt
wird. Beispielsweise dreht sich das Implantat 40, wenn
es aus der Vorrichtung austritt, zur kürzeren Seitenwand und entfaltet
sich anschließend im
Bandscheibenraum.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung können sich die obere und die
untere Wand des Spitzenabschnitts teilweise öffnen, um jede mögliche Beschränkung des
Implantats zu vermindern, wenn es aus der Vorrichtung austritt und
in einen Bandscheibenraum überführt wird.
Beispielsweise sei mit Bezug auf 33 bemerkt,
dass der Spitzenabschnitt 710' der Vorrichtung 700' eine obere
Wand 730' mit
einer Öffnung 739 und
eine untere Wand 735' mit
einer Öffnung 741 aufweisen
kann, wobei sich beide Öffnungen
von einem proximalen Ende 712' zu einem distalen Ende 713' des Spitzenabschnitts 710' erstrecken
können.
Auf diese Weise bildet der Spitzenabschnitt 710' entgegengesetzte Arme 736 und 737,
die jeweils eine Innenfläche
I und eine Außenfläche O aufweisen.
Die Innenflächen
I sind vorzugsweise konkav und nehmen vorzugsweise ein Bandscheibenimplantat
auf.
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Wenngleich
in 33 dargestellt ist, dass beide Arme 736 und 737 des
Spitzenabschnitts 710' die
gleiche Länge
aufweisen, kann einer der Arme kürzer
als der andere sein, um beispielsweise die Platzierung der hier
beschriebenen faltenden Implantate zu unterstützen. Beispielsweise ist der
Arm 736' des
Spitzenabschnitts 710'' der Vorrichtung 700'', wie in 34 dargestellt
ist, kürzer
als der Arm 737'.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
einer Vorrichtung zum Überführen von
Bandscheibenimplantaten kann einer der Arme des Spitzenabschnitts
beweglich sein und der andere nicht beweglich oder auf andere Weise
stationär
sein. Wie in 35 dargestellt ist, ist der
Arm 737'' des Spitzenabschnitts 710''' der
Vorrichtung 700''' beispielsweise ähnlich konfiguriert
wie der Arm 737' und
vorzugsweise nicht beweglich und weiter ansonsten vorzugsweise steif.
Der Arm 736'' kann auch nicht
beweglich oder ansonsten steif sein, er kann jedoch sowohl einen
nicht beweglichen Abschnitt 736a'' als
auch einen beweglichen, flexiblen oder auf andere Weise elastischen
Abschnitt 736b'' aufweisen,
so dass der Arm 736'' bewegt oder
gebogen werden kann und eine geschlossene Konfiguration bilden kann.
Beispielsweise kann der Arm 736'' durch
geeignetes Positionieren des Arm abschnitts 736b'' vorzugsweise unter einem Winkel α von größer als
etwa 30°,
bevorzugter zwischen etwa 45° und
etwa 90° und
typischerweise etwa 60° gebogen
werden. Es ist besonders bevorzugt, wenn der Spitzenabschnitt auch
als ein Distraktor wirkt, dass der bewegliche Abschnitt des Arms
eine Höhe
hat, die kleiner als die Höhe
des Bandscheibenraums ist und/oder dass die Höhe des Arms an seinem distalen
Ende kürzer
als an seinem proximalen Ende ist, so dass er frei beweglich ist.
In der geschlossenen Konfiguration ist die Breite W des distalen
Endes 713''' des Spitzenabschnitts 710''' gering
und beträgt
beispielsweise etwa 2 mm bis etwa 10 mm, wodurch es leichter wird,
den Spitzenabschnitt in eine kleine Ringöffnung zu führen. Zusätzlich wird das Implantat zur Überführung durch
den Arm 736'' in seiner geschlossenen
Konfiguration daran gehindert, aus der Überführungsvorrichtung auszutreten.
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Nachdem
der Spitzenabschnitt in den Bandscheibenraum eingeführt wurde,
kann der bewegliche Arm 736'' beispielsweise
radial bewegt werden, um unter einem Extrusionsdruck zum Erweitern
der Ringöffnung
und zum Ermöglichen,
dass das Implantat aus der Vorrichtung austritt und in den Bandscheibenraum
eintritt, wie nachstehend beschrieben wird, eine offene Konfiguration
in der Art der in 33 dargestellten Konfiguration
des Arms 736 der Vorrichtung 700' zu bilden. Nachdem das Implantat
zum Bandscheibenraum überführt wurde,
zieht sich der bewegliche Arm zurück, biegt sich oder bewegt
sich auf andere Weise in seine geschlossene Konfiguration zurück, um die
Expansion der Ringöffnung
zu verringern. Es sei bemerkt, dass beide Arme nach Wunsch auch
steif, flexibel oder auf andere Weise elastisch sein können. Andere
Spitzenabschnitte, die solche offene und geschlossene Konfigurationen
aufweisen, werden nachstehend beschrieben. Gemäß bevorzugten Ausführungsformen
der hier beschriebenen Vorrichtungen zur Überführung von Bandscheibenimplantaten
hat der Spitzenabschnitt eine Wandunterstützung für die oberen, unteren und Seitenflächen der
zu überführenden
Bandscheibenimplantate. Es sei weiter bemerkt, dass die Lumen 703', 703'', 703''' der lang gestreckten
Elemente 701', 701'' bzw. 701''' durchgehend
und in Fluidverbindung mit der jeweiligen Höhlung 731', 731'' bzw. 731''' sind.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist, wie in 36 dargestellt
ist, eine Vorrichtung 800 zur Überführung von Bandscheibenimplantaten
ein lang gestrecktes Element 801 in der Art eines Spritzengehäuses 802 auf,
das eine Höhlung 803 definiert
und ein proximales Ende 804 mit einem Flanschabschnitt 804a und
ein distales Ende 805 aufweist. Die Vorrichtung 800 weist
weiter einen Tauchkolben 806 oder ein lang gestrecktes
oder anderes Element mit einem proximalen Ende 807 und einem
distalen Ende 809 auf, das verwendet werden kann, um ein
Bandscheibenkern-Implantat,
das in der Höhlung 803 angeordnet
werden kann, durch das Gehäuse,
aus dem distalen Ende des Gehäuses
und schließlich
in einen Bandscheibenraum zu drücken.
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Die
Vorrichtung 800 weist weiter einen Komponenten- oder Spitzenabschnitt 810 mit
einem proximalen Ende 813 und einem distalen Ende 812 auf, wobei
das proximale Ende 813 paarweise mit dem distalen Ende 805 des
Gehäuses 802 des
Elements 801 in Eingriff gebracht werden kann oder auf
andere Weise damit verbunden ist oder diesem zugeordnet ist, wie
auch in 36 dargestellt ist. Der Spitzenabschnitt 810 weist
vorzugsweise ein Basiselement 850 auf, das ein proximales
Ende 851, ein distales Ende 852 und ein Lumen 853,
das in Längsrichtung
dadurch verläuft,
aufweist. Der Spitzenabschnitt 810 weist vorzugsweise weiter
mindestens ein bewegliches Element auf, das eine geschlossene Konfiguration
bilden kann, wie hier beschrieben wird. Bei bevorzugten Ausgestaltungen
der Erfindung weist der Spitzenabschnitt 810 mehrere bewegliche
Elemente 880 auf. Das proximale Ende 881 der beweglichen Elemente 880 grenzt
an das distale Ende 852 des Basiselements 850 an,
oder es ist auf andere Weise damit verbunden oder diesem zugeordnet.
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Die
beweglichen Elemente 880 haben eine erste, geschlossene
Konfiguration, in der sie einen Kanal oder eine Höhlung 883 definieren.
Die Elemente können
weiter eine geschlossene Konfiguration aufweisen, die ein verengtes
distales Ende aufweist. Das Lumen 853 des Basiselements 850 und
die Höhlung 883 stehen
vorzugsweise in Fluidverbindung. Das Lumen 853 des Basiselements 850 und
die Höhlung 803 des
Gehäuses 802 stehen
vorzugsweise auch in Fluidverbindung, wenn das distale Ende 805 des
Gehäuses 802 und
das proximale Ende 851 des Basiselements 850 paarweise
ineinander eingreifen. In ihrer geschlossenen Konfiguration definieren
die beweglichen Elemente 880 vorzugsweise weiter eine Öffnung 884 oder
eine andere Öffnung
an ihrem distalen Ende, wie am besten in 37A dargestellt
ist. Die Öffnung 884 ist
vorzugsweise zur einfachen Einführung
der Spitze in eine Ringöffnung,
vorzugsweise eine unterbemessene oder relativ kleine Ringöffnung,
bemessen und/oder konfiguriert. Beispielsweise kann der Durchmesser
der Öffnung 884 der
beweglichen Elemente 880 in der geschlossenen Konfiguration
von etwa 2 mm bis etwa 10 mm reichen.
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Die
beweglichen Elemente 880 sind vorzugsweise beweglich, flexibel
oder auf andere Weise elastisch, sie können jedoch bei bestimmten
Ausgestaltungen der Erfindung andernfalls steif sein und weiter
eine offene Konfiguration aufweisen, wobei die beweglichen Elemente 880 ausreichend
bewegt, gebogen oder auf andere Weise gebeugt werden, um den Durchgang
eines Wirbelsäulenimplantats
in der Art des hier beschriebenen Bandscheibenkern-Implantats durch
das Lumen 853 des Basiselements 850 und durch
einen Bereich, der von den beweglichen Elementen in ihrer offenen
Konfiguration umschrieben wird, zu ermöglichen, so dass das Wirbelsäulenimplantat
aus dem Überführungswerkzeug
austreten kann und in einen Bandscheibenraum eingeführt oder
auf andere Weise darin positioniert werden kann. Die beweglichen
Elemente 880 werden vorzugsweise in ihre offene Konfiguration
gebracht, wenn beispielsweise ein Wirbelsäulenimplantat im Gehäuse 802 der
Spritze 801 und des Tauchkolbens 806 angeordnet
wird oder ein anderes lang gestrecktes oder ähnliches Element eine Kraft überträgt, die ausreicht,
um das Wirbelsäulenimplantat
durch die Höhlung 803 des
Gehäuses 802,
das Lumen 853 des Basiselements 850 und die durch
bewegliche Elemente 880 definierte Höhlung 884 zu verschieben. Der
Kontakt der Innenflächen
der beweglichen Elemente 880 mit einem Wirbelsäulenimplantat
und die fortgesetzte Verschiebung davon zum distalen Ende 812 der
Vorrichtung 800 erzwingen das radiale Biegen, Beugen oder
Bewegen der beweglichen Elemente 880, wie nachstehend weiter
beschrieben wird.
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Die
beweglichen Elemente 880 und das Basiselement 850 können auf
eine Vielzahl von Arten, einschließlich der Verwendung eines
Klebstoffs, in Eingriff gebracht, verbunden oder auf andere Weise zugeordnet
werden. Überdies
können
die beweglichen Elemente 880 und das Basiselement 850 integral
aufgebaut sein. Das Basiselement 850 kann auch mit dem Spritzengehäuse 802 integral
aufgebaut sein oder durch Klebstoff oder auf andere Weise daran
befestigt sein, wie hier beschrieben wird und/oder dem Fachmann
bekannt ist. Beispielsweise kann das Basiselement 850 eine
Innenfläche 854 aufweisen,
die ein Lumen 853 definiert, das sich nach Wunsch in unterschiedlichem
Maße verengt,
so dass das Basiselement 850 dem Spritzengehäuse 802 durch
einen Reibungssitz zugeordnet werden kann. Andere mechanische Verriegelungsverfahren,
die auf dem Fachgebiet bekannt sind, können auch verwendet werden,
um das proximale Ende 851 des Basiselements 850 mit
dem distalen Ende 805 des Gehäuses 802 der Spritze 801 zu
koppeln.
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Der
Spitzenabschnitt 810 kann mehrere bewegliche Elemente aufweisen
und eine große
Vielzahl von Formen annehmen. Wie in 37A dargestellt
ist, ist der Spitzenabschnitt 810 rund und weist 16 bewegliche
Elemente 880 auf, wenngleich nach Wunsch auch mehr oder
weniger Elemente vorhanden sein können. Beispielsweise kann der
Spitzenabschnitt 8 bewegliche Elemente 780b, 780c und 780d (bzw.
der Spitzenabschnitt 810b–810d), wie in den 37B–37D dargestellt ist, 4 bewegliche Elemente 780e (Spitzenabschnitt 810e),
wie in 37E dargestellt ist, oder 2
bewegliche Elemente 780f (Spitzenabschnitt 810f),
wie in 37F dargestellt ist, aufweisen.
Zusätzlich
können
die beweglichen Elemente mit einem benachbarten beweglichen Element
verbunden werden oder auf verschiedene Weise beabstandet werden.
Beispielsweise zeigen die 37D, 37E und 37F bewegliche
Elemente, von denen einige durch einen Zwischenraum S beabstandet
sind. Überdies
können
die Spitzenabschnitte eine große
Vielzahl von Querschnittsformen, einschließlich einer kreisförmigen,
elliptischen, quadratischen, rechteckigen oder anderen mehrseitigen oder
geometrischen Form, anneh men.
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Die
hier beschriebenen Gehäuseelemente, Tauchkolbenelemente
und Basiselemente können aus
einer Vielzahl von Materialien, einschließlich auf dem Fachgebiet bekannten
Metallen, wie Edelstahl und Titanlegierungen, auf dem Fachgebiet
bekannten Polymeren, einschließlich
Polyethylen, Polypropylen, Polyetheretherketon und Polyacetal, bestehen.
Bewegliche Elemente in der Art der beweglichen Elemente 880 können auch
aus einer Vielzahl von Materialien, vorzugsweise jenen, die flexibel
oder auf andere Weise elastisch sind und ein Biegen, Beugen oder
Schwenken ermöglichen,
bestehen. Die beweglichen Elemente 880 können aus
den gleichen Materialien wie die Gehäuseelemente, Tauchkolbenelemente
und Basiselemente, die hier beschrieben werden, bestehen.
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Ein
Verfahren zum Implantieren einer Bandscheibenprothese mit einer
Formerinnerung wird auch beschrieben, wobei ein Implantat mit einem Last
tragenden elastischen Körper,
der ein erstes Ende und ein zweites Ende aufweist, die neben einem
mittleren Abschnitt angeordnet sind, um mindestens eine innere Falte
zu bilden, wie vorstehend beschrieben wurde, vorgesehen ist. Wie
hier zuvor erwähnt
wurde, kann der Bandscheibenraum falls erforderlich distrahiert
werden, und der gesamte Bandscheibenkern oder ein Teil davon kann
entfernt werden. Das Implantat
40 kann beispielsweise durch
manuelle Kraft zu einer im Wesentlichen geradegerichteten, nicht
entspannten Konfiguration verformt werden, um es durch eine Öffnung einzuführen, die
im Annulus fibrosis ausgebildet ist, wie in
20 angegeben
ist und wie am besten in
21 dargestellt
ist. Die Öffnung
kann durch eine Beeinträchtigung
oder eine andere Verletzung des Annulus fibrosis gebildet werden,
oder sie kann durch absicht liches Einschneiden in den Annulus gebildet
werden. Das Implantat kann dann in einem auf dem Fachgebiet bekannten Überführungswerkzeug
310 in
der Art desjenigen, das in
US-A-5 716 416 beschrieben
ist, positioniert werden und durch die Öffnung
18 im Annulus
19 eingeführt werden,
wenngleich die Verwendung der hier vollständiger beschriebenen Überführungsvorrichtungen
oder -werkzeuge bevorzugt ist. Wenn das Implantat in den Bandscheibenraum
20 eintritt
und nicht mehr der manuellen Kraft ausgesetzt ist, verformt es sich
in seine entspannte, gefaltete Konfiguration zurück, wie in
21 dargestellt
ist. Ein Abschnitt des natürlichen
Bandscheibenkerns oder im Wesentlichen der ganze natürliche Bandscheibenkern
kann, abhängig
von den Umständen,
aus dem Bandscheibenraum entfernt werden, bevor das Implantat in
diesen eingeführt
wird. Wenn ein Implantat implantiert wird, das ein Verriegelungsmerkmal
aufweist, oder ein anderes Implantat mit einer Formerinnerung, wie hier
beschrieben wird, implantiert wird, wird einem ähnlichen Protokoll gefolgt.
Zusätzlich
sei in Bezug auf ein Implantat mit einem Verriegelungsmerkmal bemerkt,
dass das Implantat in der verriegelten Konfiguration angeordnet
werden kann, wobei eine äußere Kraft
beispielsweise von medizinischem Personal ausgeübt wird. Es sei bemerkt, dass
das Implantat infolge der symmetrischen Merkmale einer Vielzahl
der hier beschriebenen Implantate durch eine große Vielzahl von Zugängen, einschließlich anteriorer
und posteriorer Zugänge,
in den Bandscheibenraum eingeführt
werden kann.
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Ein
Verfahren zum Implantieren einer Bandscheibenprothese mit einer
Formerinnerung kann mit der in den
38–
44 dargestellten
Vorrichtung
800 verwirklicht werden. Nachdem das Implantat
40 beispielsweise
durch manuelle Kraft zu einer im Wesentlichen geradegerichteten,
nicht entspannten, nicht gefalteten Konfiguration zur Einführung durch eine
im Annulus fibrosis gebildete Öffnung
verformt wurde, wird es in die Höhlung
803 des
Spritzengehäuses
802 geladen
oder auf andere Weise darin positioniert. Alternativ kann das Implantat
40,
wie in
38 dargestellt ist, geradegerichtet
werden, wenn es in die Höhlung
803 am
proximalen Ende
804 des Gehäuses
802 eingeführt wird.
Das distale Ende
809 des Tauchkolbens
806 kann
dann vom proximalen Ende
804 des Gehäuses
802 in die Höhlung
803 eingeführt werden.
Die Vorrichtung
800, in die das Implantat
40 geladen
ist, kann dann neben der Öffnung
18 im
Annulus
19 positioniert werden, wie in
40 dargestellt
ist. Die distalen Enden
882 der beweglichen Elemente
880 werden
vorzugsweise durch die Öffnung
18 im
Annulus
19 positioniert und erstrecken sich vorzugsweise
in den vom Annulus
19 umgebenen Bandscheibenraum
20,
wie in
40 dargestellt ist. Eine Kraft
wird auf den Tauchkolben
806, vorzugsweise an seinem proximalen
Ende
807, ausgeübt,
um Kontakt mit dem Ende
42 des Implantats
40 herzustellen,
um das Implantat zum distalen Ende
812 des Überführungswerkzeugs
800 zu
verschieben. Die Kraft ermöglicht
vorzugsweise einen Kontakt des distalen Endes
809 des Tauchkolbens
806 mit
einem benachbarten Ende des Implantats und kann manuell mit einer
mechanischen Druckerzeugungsvorrichtung, einschließlich einer
Spritzpistole, oder durch andere Vorrichtungen und Verfahren, die Fachleuten
bekannt sind, bereitgestellt werden, welche den Kraftgenerator,
der in
US-A-5 800 849 beschrieben
ist, sowie andere hydraulische, pneumatische, manuelle oder motorbetriebene
hydraulische Kraftgeneratoren, einschließen. Es sei bemerkt, dass wenn
die Vorrichtung
700,
700',
700'' oder
700''' verwendet
wird, der Spitzenabschnitt dieser Vorrichtungen als ein Distraktor
zum Distrahieren des Bandscheibenraums wirken kann, wenngleich ein Distraktor
auch abhängig
von den Umständen
und den Vorlieben des Chirurgen verwendet werden kann.
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Wenn
das Implantat 40 in die Höhlung 883 eintritt
(die in 36 dargestellte Höhlung 883),
die durch die beweglichen Elemente 880 in ihrer geschlossenen
Konfiguration definiert wird, beginnen sich die beweglichen Elemente 880 radial
zu bewegen oder auf andere Weise radial zu biegen oder zu beugen,
wie in 41 dargestellt ist. Die radiale
Bewegung der beweglichen Elemente 880 ermöglicht es,
dass die beweglichen Elemente das umgebende ringförmige Gewebe
berühren
und so gegen das Gewebe drücken
oder dieses auf andere Weise schieben, dass der ringförmige Defekt
oder eine andere Öffnung
in der Art der Öffnung 18 erweitert
wird. Dies ermöglicht
es, dass das Implantat 40 aus dem distalen Ende 812 der Überführungsvorrichtung 800 austritt
und in den Bandscheibenraum 20 eintritt, wie in den 41–43 dargestellt
ist, wo die beweglichen Elemente 880 in ihrer offenen Konfiguration dargestellt
sind.
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Wie
vorstehend erwähnt
wurde, können
die hier beschriebenen Implantate mit Armen unterschiedlicher Länge die
Implantation und geeignete Positionierung der Implantate im Bandscheibenraum erleichtern.
Beispielsweise kann ein solches Implantat mit einem außerhalb
der Mitte liegenden Verschluss ein mögliches übermäßiges Rollen des Implantats
während
des Einführens
verhindern, so dass das Implantat derart positioniert wird, dass
die Länge des
Implantats im Wesentlichen parallel zur Koronalebene des Körpers eines
Patienten verläuft.
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Es
sei hier bemerkt, dass das distale Ende 809 des Tauchkolbens 806 die
beweglichen Elemente 880 in ihrer offenen Konfiguration
halten kann, wenn sich das Ende 42 des Implantats 40 vor
dem vollständigen
Austreten aus der Vorrichtung dem distalen Ende 812 der Überführungsvorrichtung 800 nähert. Nachdem
der Tauchkolben in ausreichendem Maße distal verschoben wurde,
um zu ermöglichen, dass
das Implantat 40 aus der Vorrichtung austritt, wird der
Tauchkolben, falls erforderlich, zurückgezogen oder in einer proximalen
Richtung verschoben, um zu gewährleisten,
dass sich die verformenden Elemente in ihrer geschlossenen Konfiguration
befinden, wie in 44 dargestellt ist. Die Überführungsvorrichtung 800 wird
dann entfernt. Wie in 44 dargestellt ist, ist das
Implantat 40 richtig im Bandscheibenraum 20 positioniert.
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In
den 45–48 ist
die Platzierung der Vorrichtungen zur Überführung von Wirbelsäulenimplantaten
mit Spitzenabschnitten 710, 710', 710'' bzw. 710''' in
einer Bandscheibenhöhlung 20 dargestellt.
Wie in den Figuren ersichtlich ist, erstrecken sich die distalen
Enden der Spitzenabschnitte vorzugsweise etwas, beispielsweise etwa
1 mm bis etwa 10 mm, über
die Innenfläche
oder die Innenwand I des Annulus fibrosis 19 hinaus. 49 ist
eine Ansicht entlang einer Linie 49-49 aus 45, worin
die Platzierung des Spitzenabschnitts 710 dargestellt ist.
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Das
bevorzugte Überführungsinstrument oder
die bevorzugte Überführungsvorrichtung
und die Verfahren, die hier beschrieben sind, sind mit dem Mikrodiscektomiesystem
Medtronic Sofamor Danek MetRxTM und chirurgischen
Prozeduren verträglich.