DE60130373T2 - Messstreifenspenderanordnung - Google Patents

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DE60130373T2
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cassette
container
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Jean-Pierre Giraud
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CSP Technologies Inc
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CSP Technologies Inc
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01LCHEMICAL OR PHYSICAL LABORATORY APPARATUS FOR GENERAL USE
    • B01L3/00Containers or dishes for laboratory use, e.g. laboratory glassware; Droppers
    • B01L3/50Containers for the purpose of retaining a material to be analysed, e.g. test tubes
    • B01L3/505Containers for the purpose of retaining a material to be analysed, e.g. test tubes flexible containers not provided for above
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N33/00Investigating or analysing materials by specific methods not covered by groups G01N1/00 - G01N31/00
    • G01N33/48Biological material, e.g. blood, urine; Haemocytometers
    • G01N33/483Physical analysis of biological material
    • G01N33/487Physical analysis of biological material of liquid biological material
    • G01N33/4875Details of handling test elements, e.g. dispensing or storage, not specific to a particular test method
    • G01N33/48757Test elements dispensed from a stack

Description

  • BEREICH DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Diagnose-Teilesätze, die einen Träger für eine Analyse enthalten und abgeben, wie z.B. einen Teststreifen, der eine Blut-Glukose-Analysesubstanz trägt und von Personen verwendet wird, die unter Diabetes leiden, um deren Blut-Glukose-Pegel zu bestimmen.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Es sind zahlreiche Vorrichtungen aus dem Stand der Technik zum Verpacken und Aufbewahren von Teststreifen bekannt, die irgendeine Anzahl von Analysesubstanzen aufweisen, die von Personen im medizinischen Bereich oder von Personen verwendet werden, die aufgrund eines medizinischen Zustandes das Vorhandensein, das Fehlen oder den Pegel einer Substanz in ihrem Blut testen müssen (siehe z.B. US-A 4,911,344 ). Beispielsweise bringen Personen mit Diabetes ihr Blut auf Teststreifen auf, um ihre Blut-Glukose-Pegel zu ermitteln.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Messstreifen-Spender-Anordnung gemäß Anspruch 1.
  • Die Dose, die die Kassette und die Teststreifen enthält, befindet sich in dem Gehäuse. Das Gehäuse ist weiterhin mit einem Knopf versehen, der mit einem Mechanismus in Eingriff steht, der einen Stab in Berührung mit einem Teststreifen bewegt, um diesen aus der Dose heraus zu verschieben. Der Teststreifen ist aus einer ersten Stellung in der Dose in eine zweite Stellung teilweise außerhalb der Dose und eine dritte Stellung verschiebbar, in der er vollständig aus der Dose heraus bewegt worden ist. Die Bewegung von der ersten zur zweiten und dann zur dritten Stellung hängt von der Betätigung des Mechanismus ab, der sich zwischen Positionen bewegt, die dazu dienen, um die zuvor erwähnten Bewegungen des Teststreifens zu bewirken.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform ist eine Kassette in der Dose untergebracht. Die Kassette ist mit einem Mechanismus versehen, der die Teststreifen in eine Position bewegt, aus der sie aus der Dose abgegeben werden können.
  • Die Dose, die in der Messstreifen-Anordnung verwendet wird, ist eine, die geöffnet werden kann, um einen Zugang zu dem in ihr untergebrachten Teststreifen zu ermöglichen. Wenn die Baueinheit nicht in Verwendung ist, kann es jedoch wünschenswert sein, die Streifen gegen die Umgebung dicht abzuschließen, um eine Verschlechterung der Strei fen zu verhindern, die beispielsweise durch Feuchtigkeit oder andere Einflüsse entstehen kann.
  • Demgemäß kann die Dose in dichter Weise wieder schließbar beispielsweise dadurch ausgebildet sein, dass die Dose mit einer Kappe oder einem Deckel versehen wird, die bzw. der sooft wie erforderlich auf dem Behälterkörper dicht aufgebracht werden kann (oder von diesem gegebenenfalls abgenommen werden kann). Bei einer weiteren Ausführungsform ist die Dose mit einer Lippendichtung versehen, wobei die Teststreifen bei einer Verschiebung durch die Dichtung hindurch oder aus dem Behälter heraus verschoben werden. Bei dieser Anordnung bleibt die Dose im Wesentlichen mit Ausnahme der kurzen Momente dicht verschlossen, in denen ein Streifen durch die Dichtung hindurch bewegt wird.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine auseinander gezogene Darstellung einer Ausführungsform der Baueinheit der vorliegenden Erfindung,
  • 2 eine auseinander gezogene Darstellung einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 3 eine perspektivische Ansicht eines Aspektes einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 3A eine Schnittansicht einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 4 eine Seiten-Schnittansicht, welche die Bewegung der Stifte durch die Führungsbahnen wiedergibt,
  • 5 eine auseinander gezogene Darstellung der Dose, Kassette und des Hubmechanismus einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 6 eine auseinander gezogene Darstellung der Baueinheit der vorliegenden Erfindung, welche die Dose, die Kassette und den Hubmechanismus aus 5 wiedergibt,
  • 6A eine auseinander gezogene Darstellung einer Ausführungsform der Baueinheit gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 7 eine Seiten-Schnittansicht einer Dose in einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 7A eine weitere Ansicht der Dose aus 7,
  • 7B eine Alternative zu der Dose der 7 und 7A und
  • 8 eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Messstreifen-Spender
  • Der Messstreifen-Spender 10, der in 1 in auseinander gezogener Darstellung wiedergegeben ist, besteht aus einem Gehäuse 12, das zwei Hälften 14 besitzt, einem Knopf 16, einer Betätigungsvorrichtung 18 und einer Feder 20. Jede der beiden Hälften ist mit einander gegenüberliegenden Seitenflächen 22 und Stirnflächen 24 versehen, die sich senkrecht zu den gegenüberliegenden Seitenflächen 22 erstrecken. Jede der Stirnflächen 24 ist an ihren Kanten mit einem Profil versehen, das zu dem Profil der anderen Stirnfläche komplementär ist, wodurch das Zusammenfügen der Hälften ermöglicht wird, durch das der Hauptteil des Gehäuses gebildet wird. Die beiden Hälften können miteinander durch Schrauben z.B. in der Weise verbunden werden, dass sich eine Schraube durch eine Hälfte hindurch erstreckt und von Öffnungen aufgenommen wird, die in der anderen Hälfte vorgesehen sind.
  • Jede der Hälften ist mit Öffnungen in ihrem Stirnflächenbereichen 24 versehen, wobei eine Öffnung 26 auf der Oberseite 28 und die andere Öffnung 30 an einer der langen Seiten 32 vorgesehen ist. Wenn die Hälften miteinander verbunden sind, bilden die Öffnungen 26, 30 eine durchgehende Öffnung 26 in der Oberseite und eine durchgehende Öffnung 30 in der langen Seite 32. Die Dose, welche die Teststreifen enthält, befindet sich in der oberen Öffnung 26, während sich der Knopf 16 in der Seitenöffnung 30 befindet.
  • Vertiefungen 34A, die von Trennwänden 34 begrenzt werden, sind an der Innenseite einer jeden Hälfte 14 vorgesehen. Die Trennwände 34 erstrecken sich von den Seitenwänden nach innen in das Innere des Gehäuses 12 hinein. Die Vertiefungen nehmen Mitnehmer bzw. Stifte 36 auf, die an der Betätigungsvorrichtung 18 vorgesehen sind. Wenn die Hälften 14 des Gehäuses 12 miteinander verbunden sind, liegen die Stifte 36 in den Vertiefungen. Die Trennwände 34, welche die Vertiefungen begrenzen, führen die Betätigungsvorrichtung 18 längs eines Weges, was zu einer Bewegung eines Teststreifens aus dem Gehäuse heraus führt. Weiterhin stabilisiert die Positionierung der Stifte in den Vertiefungen die Betätigungsvorrichtung, sodass diese nicht in der Lage ist, eine merkliche, von einer Seite zur anderen hin gerichtete Bewegung im Gehäuse auszuführen. Die Betätigungsvorrichtung ist jedoch in der Lage, sich längs des Pfades zu bewegen, wie noch erläutert wird.
  • Zusätzliche Vertiefungen 38 sind in der Innenseite einer jeden Hälfte 14 vorgesehen. Die Vertiefungen nehmen Stifte 40 auf, die am Knopf 16 vorgesehen sind. Wenn der Knopf gedrückt wird, schwenkt er um die Stifte nach innen.
  • Die nach innen weisende Seite 42 des Knopfes 16 ist mit einer Vertiefung 44 versehen, in die ein Knie 46 der Betätigungsvorrichtung 18 genau eingepasst ist, sodass sich ein Reibsitz ergibt. Das Knie 46 ist mit einem Knopf 48 versehen, der eine Öffnung 50 aufweist, die den Haken 52 einer Schraubenfeder 54 aufnimmt. Ein zweiter Haken 52 ist am anderen Ende der Feder angeordnet, der um den Stift 56 herum gelegt ist. Die Feder spannt den Knopf zu der innen liegenden Position hin vor.
  • Die Betätigungsvorrichtung 18 ist mit einem unteren Teil 56 versehen, der den Schenkelteil 57 umfasst, der sich rampenförmig nach oben zum Knie 46 erstreckt. Der untere Teil 56 endet in einer Gabel 58, an der Stifte 36 befestigt sind. Der obere Teil 60 der Betätigungsvorrichtung 18 umfasst einen Schenkel 61, der sich schräg nach oben und weg vom Knie 46 zur Biegung 62 hin erstreckt. Ein vertikaler Teil 63 erstreckt sich von der Biegung 62 zur Schubstange 64, die sich vom oberen Teil 63 aus horizontal erstreckt.
  • Ein Drücken auf den Knopf 16 des zusammengebauten Gehäuses bewegt die Betätigungsvorrichtung, wobei sich die Schubstange in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene bewegt. Die Schubstange ist in einem Schlitz 66 angeordnet, der von sich horizontal erstreckenden Elementen gebildet wird, die auf der Innenseite der Hälften 14 angeordnet sind. Die Schubstange 64 ist im Schlitz 66 in verschieblicher Weise montiert. Der Schlitz 66 führt die Bewegung der Schubstange 64.
  • Alle Materialien, die bei der Herstellung des Gehäuses und der zugehörigen Komponenten verwendet werden (mit Ausnahme der Feder, die vorzugsweise aus Metall besteht) können aus Kunststoff entsprechend allgemein bekannter Extrusions-, Spritzgieß- oder Blasgieß-Formverfahren hergestellt werden.
  • Bei einer anderen Ausführungsform, die in 2 dargestellt ist, sind die Betätigungsvorrichtung 18 und die Schubstange 64 als getrennte Komponenten im Gegensatz zu einer einstückigen Konstruktion dargestellt, wie sie bei der vorausgehenden Ausführungsform vorhanden ist. Hier besteht die Betätigungsvorrichtung 18 aus einer unteren, getrennten Komponente 56, einer oberen Komponente 60 und einer Schubstange 64. Die untere Komponente 56 ist am Gehäuse 10 mit Hilfe von Stiften 36 befestigt, die in Vertiefungen im Gehäuse aufgenommen sind. An einem Ende ist die untere Komponente 56 mit dem Knopf an einer Stelle 44 verbunden, an der ein Stift in die Öffnung 51 am Ende der unteren Komponente 56 eingeführt ist. Die untere Komponente 56 weist weiterhin eine Öffnung 50 auf, die ein Ende einer Feder 20 aufnimmt. Die Feder 20 hat ein weiteres Ende 21, das an einem Stift bzw. Zapfen oder dergleichen am Gehäuse 12 befestigt ist. Die Feder ist vorgespannt, um den Knopf in einer inneren Position zu halten.
  • Die obere Komponente 60 ist mit der Schubstange 64 durch Stifte 36 verbunden. Die obere Komponente 60 ist mit dem Knopf an einer Stelle 44 verbunden, an der der Stift 36 in die Öffnung 51 am Ende der oberen Komponente 60 eingeführt ist. Die Schubstange 64 liegt im Schlitz 66. Die Schubstange ist im Schlitz 66 angeordnet, der von den sich horizontal erstreckenden Elementen gebildet wird, die an der Innenseite der Hälften 14 angeordnet sind. Die Schubstange 64 ist in verschieblicher Weise im Schlitz 66 montiert. Der Schlitz 66 führt die Bewegung der Schubstange 64.
  • Dose und Kassette
  • Gemäß 3 sind die Teststreifen in einer Kassette 70 untergebracht, die in einer Dose 72 angeordnet ist. Die Kassette ist eine schachtelförmige Vorrichtung, die sich in der Dose befindet. Die Kassette ist so dimensioniert und strukturiert, dass sie einen Stapel von Teststreifen aufnimmt und diese einzeln solange abgibt, bis die Kassette leer ist. Die Kassette weist eine Länge L und eine Breite W auf, die zu den entsprechenden Abmessungen der Streifen passen, wodurch die Streifen in einem ordentlichen Stapel gehalten werden. Die Kassette besitzt weiterhin eine Höhe H, die es der Kassette ermöglicht, eine Vielzahl von Teststreifen aufzunehmen. Lediglich beispielsweise kann die Höhe H so gewählt werden, dass 50 Teststreifen untergebracht werden können. Die Höhe H kann jedoch verändert werden, um eine größere oder kleinere Anzahl von Teststreifen zuzulassen.
  • Die Kassette ist an ihrer oberen Oberfläche 72 geschlossen und an der Bodenoberfläche 74 offen (d.h., es ist bei 74 kein Bodenwandmaterial vorhanden). Die Teststreifen werden vom Boden 74 her in die Kassette geladen. Öffnungen 76 befinden sich nahe der oberen Oberfläche 72 der Kassette an den Schmalseiten 78 der Kassette. Die Öffnungen sind ausreichend groß, um es der Schubstange 64 zu ermöglichen, sich in einen der Schlitze hinein bzw. aus ihm heraus zu bewegen und um es einem einzelnen Teststreifen zu ermöglichen, aus der anderen Öffnung der Kassette heraus bewegt zu werden.
  • Wenigstens eine der großen Seiten 80 der Kassette ist mit einem Schlitz versehen, der in Richtung der Höhe H verläuft. Der Schlitz verläuft vom Boden 74 der Kassette in Richtung der Oberseite 72 der Kassette zumindest bis zur Höhe der Öffnung 78.
  • Aufbau der Dose und der Kassette
  • Die Dose 81 hat einen herkömmlichen Aufbau mit einer Kappe 82, einem Behälter 83, einer Seitenwand 84 und einem Behälterboden 85. Die Kappe 82 ist am Behälter durch ein Gelenk 86 befestigt. Geeignete Dosenkonstruktionen sind in den US-Patentschriften 5,911,937 , 6,080,350 , 6,124,006 , 6,130,263 , 6,194,079 und 6,174,952 beschrieben. Bei einer anderen Ausführungsform kann ein Stopfen oder ein anderer, ähnlicher Einsatz in den Behälter eingeführt sein, der aus einem eine Trocknungswirkung besitzenden Kunststoff besteht, oder zumindest ein Teil des Inneren des Behälters kann aus einem eine Trocknungswirkung besitzenden Kunststoff hergestellt sein. Der eine Trocknungswirkung besitzende Kunststoff ist in den US-Patentschriften mit den Nummern 5,911,937 , 6,080,350 , 6,124,006 , 6,130,263 , 6,194,079 und 6,174,952 beschrieben, die alle hier durch Bezugnahme mit aufgenommen werden.
  • Die Kassette 80 wird mit Streifen beladen und im Inneren der Dose angeordnet, wobei die Hubvorrichtung 88 unter den Teststreifen positioniert wird. Die Hubvorrichtung besitzt einen Stab 90, der durch die Windungen einer Schraubenfeder 92 geschraubt ist. Ein Ende 93 der Feder 92 befindet sich in der Dose an deren Boden. Am oberen Ende 94 des Stiftes 90 ist ein Heber 96 auf den Stift 90 aufgeschraubt. Der Heber 96 ist mit einem mit dem Stift 90 in Eingriff tretenden Teil 97 versehen, in dem in einer festen Oberfläche 99 Öffnungen 98 vorhanden sind. Der mit dem Stift in Eingriff tretende Teil des Hebers ist mit der Huboberfläche 100 durch einen mittleren Teil 101 verbunden. Die Huboberfläche 100 ist so dimensioniert und geformt, dass sie in die Kassette passt und sich über die Höhe der Kassette bewegen kann, ohne in unangemessener Weise durch die Innenwände der Kassette behindert zu werden.
  • In Betrieb werden die Teststreifen in die Kassette eingebracht. Die Huboberfläche 100 wird in der Kassette so angeordnet, dass die Teststreifen auf der Huboberfläche 100 aufliegen. Der Mittelteil 101 wird im Schlitz 82 an der Kassette positioniert. Die Vorspannwirkung der Feder, die gegen den Boden des Dosenbehälters und gegen die Unterseite des mit dem Stift in Eingriff tretenden Teils 97 drückt, hält dem mit dem Stift in Eingriff tretenden Teil angehoben, so dass der am weitesten oben befindliche Teststreifen des Stapels sich in einer Position befindet, um aus der Kassette entfernt werden zu können.
  • Die Dose und die Kassette sind in 3A in ihrem in das Gehäuse eingebrachten Zustand dargestellt. Um einen Teststreifen abzugeben, drückt der Verwender den Knopf 16 am Gehäuse 10. Dies bewegt die Betätigungsvorrichtung so, dass die Schubstange 64 durch eine Öffnung 78 in die Kassette eintritt und den obersten Streifen des Stapels teilweise aus der Kassette herausschiebt und freigibt, so dass ihn der Verwender für Testzwecke beispielsweise derart verwenden kann, dass er den Streifen mit einem Körperfluid, wie z.B. Blut benetzt. Nachdem der Streifen benetzt worden ist, bewegt ein zweiter Druck auf den Knopf die Schubstange so, dass sie den Teststreifen vollständig aus dem Behälter heraus bewegt. Die nach oben gerichtete Vorspannwirkung der Feder auf die Hubvorrichtung bewegt die Hubvorrichtung nach oben, wenn dieser Teststreifen abgegeben wird, wodurch der nächst höhere Teststreifen in die Abgabeposition bewegt wird.
  • Ein nach innen gerichtetes Drücken des Knopfes 16 aktiviert die Komponenten 60, 61 und 64. Die diesen Komponenten zugeordneten Stifte, die in den Führungsbahnen liegen, halten die Komponenten in den Bahnen. In Reaktion auf die Aktivierung bewegen sich die Komponenten längs der Bahnen und die Schubstange tritt in die Dose ein.
  • 4 ist eine Seiten-Schnittansicht, welche die Bewegung eines unteren Stiftes 36 durch eine Vertiefung 36 darstellt, die als Führungsbahn dient. Der Stift startet an der Position A. Wenn der Knopf gedrückt wird, werden die Hebel aktiviert. Der Stift läuft zur Position B und dann weiter zur Position C, wo er zum Stillstand kommt. In der Position C hat die Schubstange den Teststreifen teilweise aus der Öffnung in der Kassette heraus geschoben. Wenn der Knopf ein zweites Mal betätigt wird, läuft der Stift zur Position D und dann wieder zur Position A zurück, wo er zum Stillstand kommt. In dieser Stellung ist der Teststreifen vollständig aus der Kassette heraus geschoben worden.
  • Bei einer weiteren, in den 5 und 6 dargestellten Ausführungsform hat die Hubvorrichtung eine andere Gestalt. Die Dose 84 ist mit einer Öffnung (nicht dargestellt) an ihrer Bodenoberfläche versehen, durch die eine Aktivierungsstange 110 in das Innere der Dose 84 eingeführt ist. Die Aktivierungsstange 110 besitzt ein Gewinde und nimmt eine Gewindeöffnung auf, die in der Hubvorrichtung 96 vorgesehen ist.
  • Die Bodenseite der Dose ist mit sich nach unten erstreckenden Seitenwänden 112 versehen, die ein Zahnrad 114 aufnehmen, das eine mit einem Gewinde versehene Öffnung 116 besitzt, welche den unteren Gewindeteil 118 der Betätigungsstange 110 aufnimmt. Ein Abstandshalter 120 ist an der Aktivierungsstange vorgesehen und liegt auf dem Zahnrad auf.
  • Um zu dieser Hubvorrichtungs-Konstruktion zu passen, ist der Messstreifen-Spender aus 1 so modifiziert, dass er eine zweite Vertiefung 44a umfasst, in welche das Anlageende 124 des zur Betätigung des Zahnrades dienenden Elementes 126 aufgenommen ist. Diese Anordnung ist in 6A dargestellt. Das der Betätigung des Zahnrads dienende Element 126 besitzt einen Basisteil 128, auf dessen einen Seite sich das Anlageende 124 erstreckt. Zwei parallele Schienen 130 erstrecken sich von der gegenüberliegenden Seite des Basisteils 128. An den Innenwänden 134 der parallelen Schienen 130 sind Zähne 132 vorgesehen. Die Zähne 132 können von den Innenwänden 134 winkelig vorstehen und mit flachen Flanken 136 versehen sein, die vom Basisteil 128 weg weisen.
  • Wenn der Knopf gedrückt wird, bewegt sich das das Zahnrad betätigende Element 126 vorwärts, wodurch die Zähne 132 veranlasst werden, mit dem Zahnrad 114 in Eingriff zu treten, so dass die Betätigungsstange 110 gedreht wird. Die Hubvorrichtung 96, die auf die Betätigungsstange 110 aufgeschraubt ist, ist jedoch gegen eine Drehung durch den engen Raum, in dem sie sich befindet, festgelegt, d.h. durch den engen Raum, der sich unmittelbar an die Dosenseitenwände und die Kassette anschließt. Somit dreht sich die Betätigungsstange 110 gegen die Hubvorrichtung und veranlasst die Hubvorrichtung, nach oben zu steigen. Da die Betätigung des Knopfes das Zahnrad für eine inkrementale Bewegung antreibt, steigt die Hubvorrichtung inkremental, d.h. um einen Schritt an, welcher der Dicke eines Teststreifens entspricht. Der Teststreifen wird in einer Weise abgegeben, die mit der Weise übereinstimmt, die unter Bezugnahme auf die Ausführungsform aus 1 beschrieben wurde.
  • Eine weitere geeignete Ausführungsform für den Aufbau einer Dose ist in 7 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist die Dose mit einer Lippendichtung 119 versehen, durch welche die Teststreifen hindurch treten, wenn sie aus der Dose abgegeben werden. Zumindest ein Teil des Inneren der Dose kann mit einem eine Trocknungswirkung besitzenden Kunststoff 121 ausgekleidet sein, der im Bereich der Lippendichtung unterbrochen ist, so dass eine Stelle für eine Öffnung geschaffen ist, durch welche hindurch die Teststreifen abgegeben werden (siehe 7A). Die Lippendichtung 119 befindet sich an der Verbindungsstelle zwischen der oberen Seitenwand 120A und der Bodenseitenwand 120B. Die äußeren Behälter-Seitenwände 184 können dadurch gebildet werden, dass eine ausreichende Menge eines Elastomers mit einem thermoplastischen Trägermaterial vermischt wird. Die Flexibilität dieses Materials ermöglicht die Ausbildung der Lippendichtung. Das heißt, die Lippendichtung besitzt ein ausreichendes Maß von Flexibilität, das es dem Teststreifen ermöglicht, durch die Lippendichtung hindurch auszutreten, wenn sie der Wirkung des Schiebeelementes ausgesetzt werden. Der eine Trocknungswirkung besitzende Kunststoff 121 kann optional mit einer Spitze 122 versehen sein, die so positioniert ist, dass der oberste Teststreifen des Stapels über sie hinweg gleitet, wenn er aus dem Behälter abgegeben wird. 7B zeigt das Fehlen dieser Spitze.
  • Die Lippendichtung 119 kann in einer weiteren Ausführungsform modifiziert werden, in welcher ein Profil vorgesehen wird, das in seiner Dickenabmessung des Elastomers ein passendes Profil besitzt. Das heißt, wie in 7 dargestellt, ist die obere Seitenwand 120A mit einem Element 121 versehen, das sich über den Rand 125 der oberen Seitenwand 120A hinaus erstreckt. Das Element 121 passt zur Rille 123, die im Rand 126 der Bodenseitenwand 120B vorgesehen ist. Diese Anordnung hilft dazu, die Komponenten der Lippendichtung zueinander zurück zu führen, nachdem ein Teststreifen durch die Lippendichtung hindurch abgegeben worden ist.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform kann die Hubeinheit aus einer Wickelspirale wie z.B. einer TENSATOR®-Feder bestehen. Diese Feder hat die Tendenz, sich aufzuwickeln, so dass in dem Maß, in welchem sich die Feder aus einer anfänglichen lang gestreckten Position aufwickelt, der auf der Oberseite angeordnete Stapel von Teststreifen in dem Maße nach oben bewegt wird, in dem der Durchmesser des Federwickels inkremental zunimmt. Die Feder ist an einem ersten beweglichen Ende in der Dose befestigt. In Reaktion auf die Abgabe von Teststreifen bewegt sich die Feder in der Kassette nach unten, wodurch die Feder veranlasst wird, sich aufzuwickeln und dabei den Stapel nach oben zu bewegen.
  • 8 zeigt eine Ausführungsform einer Dosenkonstruktion, bei der die Feder verwendet werden kann. Die Dose 81 ist mit den zuvor erwähnten Komponenten versehen: den Behälter 183, der Kappe 182 und dem Gelenk 186. Eine Anzahl von Rippen 188 erstreckt sich von den Behälter-Seitenwänden 184 in das Innere des Behälters hinein und definiert einen offenen Raum 190, in den die Teststreifen genau eingepasst werden können (Bei dieser Ausführungsform ist die Unterbringung der Teststreifen in einer Kassette optional). Das Innere der Dose ist weiterhin mit einem oberen Wandbereich 192 versehen, der ein Becken 194 begrenzt, das eine Vertiefung 195 und eine Ausnehmung 196 aufweist. Der obere Teil der Feder 200 besitzt einen Kopf 198 und einen Halsteil 199, der am Körper 201 der Feder 200 befestigt ist, die jeweils in die Vertiefung 195 und die Ausnehmung 196 eingepasst sind. Die Hubvorrichtung 202 ist ein Element, das eine flache obere Oberfläche 204 aufweist, auf welcher die Teststreifen aufliegen. Seitenwände 206 erstrecken sich von der flachen oberen Oberfläche 204 an der langen Seite 205 und der kurzen Seite 207 der Vorrichtung nach unten. An der langen Seite 205 der Hubvorrichtung 202 ist die Mitte M der Vorrichtung offen. Mit anderen Worten, die sich nach unten erstreckende lange Seite 205 ist in der Mitte M der Vorrichtung 202 unterbrochen, wodurch eine Stelle geschafften wird, an welcher der Wickel 210 der Feder 200 unter die Vorrichtung eintreten kann. Mit dieser Anordnung liegt die Vorrichtung auf dem Wickel 210 auf, der seinen Durchmesser in dem Maße vergrößert, in welchem sich der Stapel von Teststreifen verkleinert.
  • Wenn der Kopf 198 und der Hals 199 der Feder 200 in der Vertiefung 195 und der Ausnehmung 196 angeordnet sind, wird die Feder 200 aufgewickelt, wobei sich der Wickel 210 in der Nähe der Oberseite des offenen Raums 190 befindet, in welchem die Kassette oder die Teststreifen eingebracht werden sollen. Wenn die Teststreifen auf dem Wickel 210 angebracht worden sind, wickelt sich die Feder 200 teilweise ab. Der Deckel 182 der Dose 81 wird geschlossen. Vorzugsweise ist die Dose 81 mit einer Lippendichtung 119 versehen, wie sie oben in Verbindung mit 7 beschrieben wurde. Teststreifen werden aus der Dose durch die Bewegung des zuvor beschriebenen Mechanismus abgegeben, wobei die Schubstange 64 in die Dose von einem Ende her eintritt und einen Teststreifen durch das andere Ende hindurch nach außen schiebt. Die Unterseite des Dosendeckels ist mit Führungsschienen 220 versehen, welche die Schubstange 84 auf ihrem Pfad führen, den sie einnimmt, wenn sie sich durch die Dose bewegt.
  • Zahlreiche Abwandlungen und Veränderungen der vorliegenden Erfindung sind im Licht der oben gegebenen technischen Lehre möglich. Es ist offensichtlich, dass Änderungen an der vorliegenden Erfindung vorgenommen werden können, die in Übereinstimmung mit dem anzuwendenden Gesetz noch immer unter die Ansprüche fallen, die angesichts der vorausgehenden Offenbarung geschrieben wurden.

Claims (17)

  1. Messstreifen-Spenderanordnung zum Abgeben von Teststreifen, die folgendes umfasst: – ein Gehäuse (12), – einen Behälter (80) zur Aufnahme der Teststreifen, wobei der Behälter in dem Gehäuse positioniert und zumindest teilweise aus einem Trocknungs-Kunststoff hergestellt ist, – einen beweglichen Körper, der in eine Position bewegbar ist, in der er mit einem Teststreifen in Eingriff tritt und den Teststreifen aus dem Behälter heraus durch eine Behälteröffnung verschiebt, und – einen beweglichen Mechanismus (61, 64), der den beweglichen Körper mit einer Betätigungsvorrichtung (16) verbindet, die am Gehäuse angeordnet ist, so dass dann, wenn die Betätigungsvorrichtung betätigt wird, der bewegliche Mechanismus den beweglichen Körper für einen Eingriff mit dem Teststreifen antreibt und diesen aus dem Behälter heraus verschiebt, und – wobei der Teststreifen aus einer ersten Position in dem Behälter in eine zweite Position teilweise außerhalb des Behälters, und eine dritte Position bewegbar ist, in der er aus dem Behälter völlig heraus bewegt worden ist, wobei die Bewegung aus der ersten zur zweiten und dann zur dritten Position von der Betätigung des Mechanismus abhängt.
  2. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 1, bei der der Behälter mit einer Lippendichtung versehen ist, durch welche die Teststreifen hindurch treten, wenn sie aus dem Behälter heraus verschoben werden.
  3. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 1 oder 2, bei welcher die Betätigungsvorrichtung einen Druckknopf umfasst.
  4. Messstreifen-Spenderanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welcher der Behälter eine Dose ist, wobei zumindest ein Teil des Inneren der Dose mit einem Trocknungs-Kunststoff ausgekleidet ist, der im Bereich der Lippendichtung unterbrochen ist.
  5. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 1 oder 2, bei welcher der Behälter weiterhin folgendes umfasst: eine Dose, und eine Kassette, die in der Dise angeordnet ist und in der sich die Teststreifen befinden.
  6. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 5, bei welcher die Kassette eine obere Oberfläche besitzt, an einer Bodenoberfläche offen ist, Seitenwände besitzt, die sich von der oberen Oberfläche nach unten erstrecken, und Öffnungen aufweist, die an einander gegenüber liegenden Seitenwänden vorgesehen sind.
  7. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 6, die weiterhin eine Hebevorrichtung umfasst, wobei die Hebevorrichtung aus folgendem besteht: einem Hubelement, das an einem sich vertikal erstreckenden Element, das ein oberes Ende und ein unteres Ende aufweist, in beweglicher Weise montiert ist, wobei das untere Ende auf dem Boden der Dose aufliegt, und ein Vorspannelement, das über dem sich vertikal erstreckenden Element angeordnet ist, wobei das Hubelement an dem Vorspannelement anliegt, welches das Hubelement zum oberen Ende des sich vertikal erstreckenden Elements hin vorspannt, wobei zumindest ein Teil des Hubelements innerhalb der Kassette angeordnet und mit einer Oberfläche versehen ist, auf der die Teststreifen aufliegen können.
  8. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 7, bei welcher die Kassette mit einem sich vertikal erstreckenden Schlitz versehen ist, der sich von der Bodenoberfläche bis zur oberen Oberfläche erstreckt, wobei die Hebeoberfläche in der Kassette angeordnet und das sich vertikal erstreckende Element außerhalb der Kassette angeordnet ist.
  9. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 1, bei welcher der bewegliche Mechanismus wenigstens einen Hebel umfasst, der an einem ersten Ende mit der Betätigungsvorrichtung und an einem zweiten Ende mit dem beweglichen Körper in Eingriff steht.
  10. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 7 oder 8, bei welcher der bewegliche Mechanismus wenigstens einen Hebel umfasst, der an einem ersten Ende mit der Betätigungsvorrichtung und an einem zweiten Ende mit dem beweglichen Körper in Eingriff steht, wobei der bewegliche Körper so positioniert ist, dass er sich durch eine der Öffnungen in der Kassette hinein und heraus bewegen kann.
  11. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 6, die weiterhin eine Hebevorrichtung umfasst, wobei die Hebevorrichtung folgendes umfasst: ein Hubelement, das mit einer mit einem Gewinde versehenen Öffnung versehen und an einem sich vertikal erstreckenden, mit einem Gewinde versehenen Element montiert ist, das ein oberes Ende und ein unteres Ende aufweist, wobei sich das sich vertikal erstreckende, mit einem Gewinde versehene Element in eine Öffnung in einem Boden der Dose erstreckt, Einrichtungen zum Drehen des sich vertikal erstreckenden, mit einem Gewinde versehenen Elementes, wobei sich das Hubelement in Reaktion auf eine Drehung des sich vertikal erstreckenden, mit einem Gewinde versehenen Elementes nach oben bewegt, wobei zumindest ein Teil des Hubelementes in der Kassette angeordnet und mit einer Oberfläche versehen ist, auf welche die Teststreifen aufliegen können.
  12. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 11, bei welcher die Kassette mit einem sich vertikal erstreckenden Schlitz versehen ist, der sich von der Bodenoberfläche bis zur oberen Oberfläche erstreckt, wobei sich die Huboberfläche in der Kassette befindet und das sich vertikal erstreckende, mit einem Gewinde versehene Element außerhalb der Kassette angeordnet ist.
  13. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 1, bei welcher die Lippendichtung dadurch gebildet ist, dass eine wirksame Menge eines Elastomers mit einem thermoplastischen Trägermaterial vermischt ist, das verwendet wird, um den Behälter zu bilden.
  14. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 13, bei welcher die Lippendichtung aus einem oberen Teil und einem unteren Teil besteht, wobei der obere und der untere Teil Ränder besitzen, die ein Passprofil bilden.
  15. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 14, bei welcher entweder der obere oder der untere Rand ein Element besitzt, das sich aus ihm heraus erstreckt und in einer Rille aufgenommen ist, die an dem jeweils anderen Rand vorgesehen ist.
  16. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 14, bei welcher der Gegenstand ein Diagnose-Teststreifen ist.
  17. Messstreifen-Spenderanordnung nach Anspruch 6 oder 11, bei welcher sich die Hubvorrichtung innerhalb der Kassette befindet.
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