DE60124743T2 - System zum spenden mehrerer feuchttücher - Google Patents

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Hsiang Yung Appleton HUANG
Cappel Jennifer Oshkosh LARSON
John Steven Oshkosh ROMME
Todd A. Neenah LEAK
Annette Paige Appleton DELLERMAN
A. Ligia Appleton RIVERA
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Kimberly Clark Corp
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Description

  • Feuchterzeugnisse, so beispielsweise Feuchttücher, haben vielerlei Anwendungen. So können sie bei kleinen Kindern und Säuglingen zum Wechseln von Windeln verwendet werden, sie können bei Reinigungstätigkeiten im Haushalt verwendet werden, sie können zum Reinigen der Hände verwendet werden, sie können als Hygienetuch verwendet werden, sie können von einer Pflegeperson zum Reinigen eines behinderten oder inkontinenten Erwachsenen verwendet werden, oder sie können bei einer ganzen Reihe anderer Anwendungen verwendet werden, wo es von Vorteil ist, ein Tuch oder Handtuch zu haben, in dem Nässe beziehungsweise Feuchtigkeit gespeichert ist.
  • Feuchttücher werden üblicherweise in Blattform von einem eimerartigen Behälter mit einem angelenkten Deckel an der Oberseite gespendet. Ist der Deckel geöffnet, so können einzelne oder vereinzelte Wischtuchblätter entfernt werden. Eine andere Art von Behälter, der für Feuchttücher verwendet wird, ist die Tücherrolle, wobei die Tücher hier von der Oberseite des Behälters weg in eine Richtung parallel zur Achse der Rolle gezogen werden. Die Tücher werden aus der Mitte einer hohlen kernlosen Rolle gezogen, die die perforierten Blätter enthält. Diese Behälter weisen üblicherweise einen nach oben aufschnappenden Deckel auf, der geöffnet wird, damit ein Stück der Tücher freiliegt, an dem dann gezogen werden kann, um die gewünschte Menge an Tüchern zu entfernen. Sobald die Tücher herausgezogen sind, können sie abgerissen werden, was üblicherweise an der Perforation erfolgt, woraufhin der Deckel wieder geschlossen wird.
  • Ein Feuchttuch kann ein beliebiges Erzeugnis nach Art eines Tuches, Handtuches, Papiertuches oder Blattes sein und Naturfasern, künstliche Fasern, ein künstliches Material und Kombinationen hieraus enthalten, wobei das Material nass oder feucht ist oder vor Verwendung nass wird. Feuchttücher können sich auflösen, wenn sie in Kontakt mit Wasser geraten, oder sie können nichtauflösbar sein. Beispiele für Feuchttücher sind in den sämtlich am 4. Mai 2000 eingereichten Anmeldungen mit den Seriennummern 09/564,449; 09/564,213; 09/565,125; 09/564,837; 09/564,939; 09/564,531; 09/564,268; 09/564,424; 09/564,780; 09/564,212; 09/565,623 (US-Patente mit den Nummern 6,683,143; 6,429,261; 6,815,502; 6,599,848; 6,444,214; 6,713,414; 6,548,592; 6,579,570; 6,653,406; 6,537,663) und der am 31. Dezember 1998 eingereichten Anmeldung mit der Seriennummer 09/223,999 und dem Titel „Ion-Sensitive Hard Water Dis persible Polymers and Applications Therefor", zu finden. Ausführungsbeispiele für Spendereinrichtungen beziehungsweise Spender sind in dem am 12. September 2000 eingereichten US-Patent mit der Nummer 6,827,309 (US-Anmeldung mit der Seriennummer 09/659,307) und dem Titel „Wet Wipes beschrieben. Das US-Patent 5,439,521 offenbart ein System zum Spenden von Feuchttüchern.
  • Das Spenden einer Vielzahl von Feuchttüchern ist wünschenswert und vorteilhaft, wenn die Gesäßspalte gereinigt wird. Analog zur Verwendung eines herkömmlichen trockenen Toilettenpapiers möchten die Anwender Einfluss auf die Anzahl der abtrennbaren und ihnen zur Verfügung stehenden Blätter nehmen. Das gleichzeitige Spenden eines einzigen Blattes kann von dem Anwender unerwünscht sein und kann die Anwendung der Feuchttücher, die zur Reinigung der Gesäßspalte gedacht sind, erschweren. Es besteht daher Bedarf an einem Feuchttücherspendesystem, das zu einem Trockentoilettenpapierspendersystem ähnlich ist, und das dennoch den Anforderungen von Feuchttüchern genügt (beispielsweise mit Blick auf die Speicherung von Feuchtigkeit und das Spenden des Erzeugnisses).
  • Das Spenden einer Vielzahl von Feuchttüchern funktioniert insbesondere bei einer perforierten Rolle besser, wenn bestimmte Spendeeigenschaften vorliegen. Dies kann beispielsweise – wenigstens teilweise – an physikalischen Eigenschaften der Vielzahl von Tüchern liegen. Es kann beispielsweise auch – wenigstens teilweise – an dem die Tücher spendenden Spenderbehälter sowie an Eigenschaften hiervon liegen.
  • Entsprechend dem Wunsch, das Spenden einer Vielzahl von Tüchern zu verbessern, wurden beispielsweise bestimmte Spendeeigenschaften untersucht und quantifiziert. Der Zweck und die Merkmale der Erfindung gemäß vorliegender Beschreibung werden aus der nachfolgenden Beschreibung wie auch aus der praktischen Umsetzung der Erfindung deutlich. Zusätzliche Merkmale der Erfindung werden durch das Erzeugnis selbst sowie durch die Verfahren insbesondere gemäß der nachfolgenden Beschreibung und den Patentansprüchen wie auch gemäß der beigefügten Zeichnung realisiert und erreicht.
  • Die Erfindung stellt ein Feuchttücherspendesystem entsprechend Anspruch 1 bereit.
  • Entsprechend einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum gleichzeitigen Spenden einer Vielzahl von Feuchttüchern entsprechend Anspruch 23 bereitgestellt.
  • Gemäß weiteren Aspekten der Erfindung werden bevorzugte und besonders bevorzugte Merkmale im Zusammenhang mit den Eigenschaften von Tüchern, die in Kombination mit dem Spender verwendet werden, wie auch im Zusammenhang mit Eigenschaften der Spender und von Komponenten hiervon offenbart.
  • Im Sinne der vorliegenden Offenbarung werden die Feuchttücher der Erfindung als „trennbar verbunden", trennbar verbindend" (oder sinnähnliches) betrachtet, wobei jedes Tuch aus der Vielzahl, beispielsweise in einer Rolle oder einem Stapel von Tüchern, mit einem anderen angrenzenden Tuch in Eingriff steht, wenn es in dem Spender oder der Packung befindlich ist, und zwar derart, dass das Herausziehen des vorderen Tuches durch die Öffnung des Spenders oder der Packung auch wenigstens einen Teil des nachfolgenden Tuches durch die Öffnung herauszieht, bevor das vordere Tuch und das nachfolgende Tuch vollständig voneinander getrennt werden können. Ein derartiger Eingriff eines beliebigen angrenzenden Tuches kann eine Nichtzusammenfaltbeziehung in Kombination mit einer oder mehreren der nachfolgenden Wirkungen zwischen aneinander angrenzenden Tüchern umfassen: Adhäsion, Reibung, Kohäsion, Fusionsbindung (beispielsweise Ultraschallbindung, Wärmeabdichtung), mechanische Verhedderung (beispielsweise Vernadelung, Dampfsiegelung, Beprägung, Krimpung), autogene Bindungen und/oder Schwächungslinie(n) (beispielsweise Perforationen, Reißzonen, Kerblinie(n), Sollbruchstellen).
  • Im Sinne der vorliegenden Offenbarung bezeichnet ein „Feuchttuch" beziehungsweise bezeichnen „Feuchttücher" ein Feuchttuch beziehungsweise Feuchttücher, das beziehungsweise die einen Lösungszusatz zwischen 25% und dem maximalen Zusatz enthält beziehungsweise enthalten, der von dem Tuch beziehungsweise den Tüchern aufgenommen werden kann (das heißt Sättigung). Der Benetzungslösungszusatz kann – in der Reihenfolge zunehmender Vorteilhaftigkeit – zwischen ungefähr 25% und 27%; zwischen 50% und 400%; zwischen 100% und 350%; zwischen 150% und 300% oder zwischen 200% und 250% liegen. Die Menge der Flüssigkeit oder der Benetzungslösung, die in einem gegebenen Feuchttuch enthalten ist, kann in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren variieren, darunter der Art des Basisblattes, der Art der verwendeten Flüssigkeit oder Lösung, den eingesetzten Benetzungsfluiden, der Art des zur Aufbewahrung der Feuchttücher verwendeten Behälters und der beabsichtigten Endverwendung der Feuchttücher. Zur Bestimmung des Flüssigkeitszusatzes wird zunächst das Gewicht eines Teils des Trockentuches mit spezifischen Abmessungen bestimmt. Anschließend wird die Menge der Flüssigkeit durch das Gewicht gleich einem Vielfachen (beispiels weise 1, 1,5, 2,5, 3,5 und so weiter), wobei 1 gleich 100%, 2,5 gleich 250% und so weiter ist, des Teils des Trockentuches oder eine zunehmende Menge von Flüssigkeit gemäß Messung als prozentualer Zusatz auf Basis des Gewichtes des Trockentuchabschnittes dem Tuch hinzugefügt, um dieses zu durchfeuchten, was dann als „Feuchttuch" bezeichnet wird.
  • Im Sinne der vorliegenden Offenbarung bezeichnet „Gleitmittel" eine Substanz, die von der Benetzungslösung zum Zwecke der Benetzung der Feuchttücher getragen wird, wobei die Substanz in der Lage ist, die Reibung zwischen aneinander angrenzenden festen Oberflächen, die sich übereinander bewegen, zu verringern. Für solche Tücher ist die Verringerung der Reibung beispielsweise gleich der geringeren Widerstandskraft zwischen den Feuchttüchern und einem Spender, wenn Feuchttücher aus dem Spender genommen werden.
  • Im Sinne der vorliegenden Offenbarung bezeichnet „flexibler elastischer abdichtender Ausgang" einen Ausgang oder eine Öffnung eines Spenders für Feuchttücher, durch den beziehungsweise die Feuchttücher gespendet werden, wobei der Ausgang beziehungsweise die Öffnung beim Abdichten der Feuchttücher innerhalb des Spenders gegen die Umgebung außerhalb des Spenders (Gehäuse oder Kammer) helfend mitwirkt, und wobei wenigstens ein Teil des Ausganges, durch den die Feuchttücher gespendet werden, die nachfolgenden Flexibilitäts- und Elastizitätseigenschaften aufweist: einen Elastizitätsmodulwert (gemessen durch den 300%-Modul (ASTM D 412)) zwischen 344,738 Pa und 6,894,757 Pa (zwischen 50 psi und 1000 psi) und einen Steifheitswert nach Gurley (ASTM D 6125-97) zwischen 100 mgf (Milligramm Kraft) und 8000 mgf.
  • Im Sinne der vorliegenden Offenbarung bezeichnet der Umstand, dass das nachfolgende Tuch, das wenigstens einen Teil aufweist, der durch die Öffnung des Spenders oder der Packung ragt, absichtlich in der Öffnung gehalten wird, nachdem das vordere Blatt vollständig von dem nachfolgenden Blatt getrennt wird, das „Herausschnellen" (pop-up) oder Spenden. Absichtlich in der Öffnung gehalten zu werden, bedeutet, dass die Öffnung derart eingerichtet ist, dass das Tuch darin gehalten werden kann, so beispielsweise durch den Einsatz einer Einschnüröffnung oder eines Einschnürausganges, die beziehungsweise der bezüglich wenigstens einer Abmessung des Tuches kleiner als das Tuch ist.
  • Im Sinne der vorliegenden Offenbarung wird der Begriff „starr" verwendet, um einen Grad der Steifheit zu bezeichnen, der im Allgemeinen mit Materialien verbunden ist, die zur Herstellung von Feuchttucheimern verwendet werden. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass diese Materialien üblicherweise einen Biegemodul (gemäß Messung entsprechend dem Standard ASTM D 790 „Standard Test Method for Flexural Properties of Unreinforced and Reinforced Plastics and Electrical Insulating Materials") von etwa 500 Newton pro Quadratmillimeter oder mehr, insbesondere von etwa 1100 bis etwa 1550 Newton pro Quadratmillimeter aufweist.
  • Es sollte einsichtig sein, dass sowohl die vorstehende allgemeine Beschreibung wie auch die nachfolgende Detailbeschreibung lediglich Beispiele sowie eine weiterführende Erklärung der beanspruchten Erfindung darstellen. Die begleitenden Ansprüche, die in dieser Beschreibung enthalten sind und einen Teil hiervon bilden, sind miteinbezogen, um ein besseres Verständnis der Tücher der Erfindung und eine bessere Darstellung zu ermöglichen. Zusammen mit der Beschreibung dient die Zeichnung der Erklärung der verschiedenen Aspekte der Erfindung.
  • Die vorliegende Erfindung erschließt sich besser, und weitere Merkmale ergeben sich durch ein Studium der nachfolgenden Detailbeschreibung der Erfindung und der begleitenden Zeichnung. Die Zeichnung ist rein darstellerisch und soll den Schutzumfang der Ansprüche nicht beschränken. Gleiche Teile, die in der Zeichnung dargestellt sind, sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
  • 1 ist eine Perspektivansicht eines nicht erfindungsgemäßen Spenders.
  • 2 ist eine Explosionsansicht des Spenders von 1.
  • 2A ist eine Planansicht eines Abschnittes eines vorderen Teiles einer Lade des Spenders von 1.
  • 3 ist eine Perspektivansicht des Spenders von 1 in einer offenen Position.
  • 4 ist eine Draufsicht des Spenders von 1.
  • 4A ist eine Vorderansicht des Spenders von 1.
  • 4B ist eine Unteransicht des Spenders von 1.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht des Spenders und einer Patrone von 2 entsprechend der Linie A-A von 4A.
  • 6 ist eine Perspektivansicht des Spenders von 1, wobei ein Feuchttuch teilweise aus dem Spenderspalt hervorragt.
  • 7 ist eine Perspektivansicht eines weiteren nicht erfindungsgemäßen Spenders mit einer Patrone und einer Rolle von Feuchttüchern.
  • 8 ist eine Perspektivansicht einer Rolle von Feuchttüchern.
  • 9 ist eine Querschnittsansicht des Spenders von 7, wobei die Patrone und die Rolle mit Feuchttüchern darin angeordnet sind.
  • 10 ist eine Querschnittsansicht eines Teiles einer Patrone.
  • 11 ist eine Perspektivansicht des Inneren einer Abdeckung zur Verwendung mit dem Spender.
  • 12, 13, 14 und 16 sind Ansichten einer Wischeranordnung.
  • 12A ist eine Ansicht entlang der Linie A-A von 12.
  • 15 ist eine Ansicht entlang der Linie A-A von 14.
  • 17 und 18 sind Ansichten eines Wischers.
  • 19 ist eine Rückplanansicht einer Wischeranordnung.
  • 20 ist eine Vorderplanansicht einer Wischeranordnung.
  • 21 ist eine Rückplanansicht einer Wischerklinge zur Verwendung mit der Anordnung von 20.
  • 22 ist eine Querschnittsansicht der Wischerklinge von 21.
  • 23 ist eine Rückperspektivansicht der Wischerklinge von 21.
  • 24 ist eine Rückplanansicht der Wischeranordnung.
  • 25 ist eine Querschnittsansicht der Wischeranordnung entlang der Linie A-A von 24.
  • 26 ist eine Querschnittsansicht der Wischeranordnung entlang der Linie B-B von 24.
  • 27 ist eine Rückunterperspektivansicht der Wischeranordnung von 24.
  • 28 ist eine Rückdraufperspektive der Wischeranordnung von 24.
  • 29 ist eine Vorderdraufperspektive der Wischeranordnung von 24.
  • 30 ist eine Querschnittsansicht eines nicht erfindungsgemäßen Spenders mit einer darin untergebrachten Patrone.
  • 31 ist eine Explosionsquerschnittsansicht eines Teils des Spenders von 30.
  • 32 ist eine Perspektivansicht eines Teils des Inneren einer Abdeckung zur Verwendung mit einem Spender.
  • 33 ist eine Perspektivansicht einer Anbringanordnung in einem herkömmlichen Hygienetuchhalter (ohne Spender gezeigt).
  • 34 ist eine schematische Querschnittsansicht eines Spenders und eines Testgerätes, wobei Tücher gerade bei einem Testverfahren gespendet werden.
  • 35 ist eine schematische Querschnittsansicht des Spenders, des Testgerätes und der Tücher von 34, wobei nunmehr mehr Tücher in der Endposition des Testgerätes gespendet werden, wobei ein Teil des Testverfahrens bereits beendet ist.
  • 36 zeigt repräsentativ einen flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang zum Spenden nach Herausschnellart mit einem Feuchttücherspender entsprechend der vorliegenden Erfindung.
  • 37 zeigt repräsentativ einen alternativen flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang zum Spenden nach Herausschnellart mit einem alternativen Feuchttücherspender entsprechend der vorliegenden Erfindung.
  • 38 zeigt repräsentativ einen flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang entsprechend demjenigen von 36, jedoch mit einem alternativen Feuchttücherspender entsprechend der vorliegenden Erfindung.
  • 39 zeigt repräsentativ eine vergrößerte Ansicht des flexiblen elastischen abdichtenden Ausgangs von 36 in Kombination mit einem starren Kragen zum Anbringen des Spenders.
  • 40 zeigt repräsentativ eine vergrößerte Querschnittsansicht eines Blattabschnittes des flexiblen elastischen abdichtenden Ausgangs entlang der Linie 5-5.
  • 41 zeigt repräsentativ eine vergrößerte Querschnittsansicht eines Blattabschnittes des flexiblen elastischen abdichtenden Ausgangs entlang der Linie 6-6.
  • 42 zeigt repräsentativ eine vergrößerte Querschnittsansicht eines Blattabschnittes des flexiblen elastischen abdichtenden Ausgangs entlang der Linie 7-7.
  • 43 zeigt repräsentativ eine vergrößerte Querschnittsansicht eines alternativen Blattabschnittes eines flexiblen elastischen abdichtenden Ausgangs, ähnlich der Ansicht in 42, entlang der Linie 7-7.
  • 44 zeigt repräsentativ eine vergrößerte Querschnittsansicht eines weiteren alternativen Blattabschnittes eines flexiblen elastischen abdichtenden Ausgangs, ähnlich der Ansicht in 42, entlang der Linie 7-7.
  • 45 zeigt repräsentativ eine vergrößerte Querschnittsansicht eines weiteren alternativen Blattabschnittes eines flexiblen elastischen abdichtenden Ausgangs, ähnlich der Ansicht in 42, entlang der Linie 7-7.
  • 1 bis 33 zeigen Spender und Merkmale von Spendern, die nicht der Erfindung entsprechen, die jedoch aufgeführt sind, um das Verständnis der Merkmale der Erfindung zu erleichtern. 36 bis 45 zeigen Spender und Merkmale von Spendern mit einem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang in Form einer gummiartigen Scheibe entsprechend der Erfindung.
  • Es werden ein System und ein Verfahren zum Spenden und Bereitstellen von Tüchern offenbart, wobei im Allgemeinen ein Gehäuse, eine Abdeckung und eine Patrone mit einer Vielzahl von Feuchttüchern vorliegen kann. Die Vielzahl von Feuchttüchern wird in dem Gehäuse angeordnet, woraufhin die Feuchttücher aus dem Spender entfernt werden können.
  • Im Allgemeinen ist eine Vorrichtung zur Anbringung eines Feuchttücherspenders an einer anderen Fläche vorgesehen. Diese Fläche kann beispielsweise eine Wand in einem Bad, eine Wand in einer Küche oder eine Zierfläche in einem Bad sein. Die Vorrichtung kann mit nahezu jeder Art von Feuchttücherspender verwendet oder an diesen angepasst werden, so beispielsweise an verschiedenartige Spender, die in vorliegender Beschreibung dargestellt und offenbart sind. Die Vorrichtung ist hervorragend für das Zusammenwirken mit einem herkömmlichen Hygienetuchhalter geeignet, damit der Spender sicher und dennoch entfernbar an der Wand angebracht werden kann. Ein herkömmlicher Hygienetuchhalter ist von demjenigen Typ, den man üblicherweise in Haushalten vorfindet. Derartige Halter weisen Stifte auf, die aus der Wand vorstehen, sowie eine Stange und eine Rolle, die zwischen den Stiften angeordnet ist. Derartige Halter können auch teilweise in die Wand hineinreichend ausgebildet sein. Ein derartiger Halter und ein Halter mit einer damit verbundenen Anbringanordnung sind in 27 dargestellt. Die Vorrichtung kann auch bei nicht Vorhandensein eines herkömmlichen Hygienetuchhalters verwendet werden und kann dafür ausgelegt sein sicherzustellen, dass der Spender an der Wand befestigt ist.
  • Das System kann beispielsweise einen Spender aufweisen, der ein Gehäuse umfasst, das man an einer Fläche, so beispielsweise einer Wand, einer Kommode, einem bestehenden Hygienetuchspender, einer Toilette, einem Spülkasten, einer Standwand oder am Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs anbringt. Der Spender weist eine Öffnung auf, die eine Patrone enthält, die die Feuchttücher umfasst. Diese Patronen sind abgedichtet. Der Anwender kann dann eine Patrone öffnen, sie in den Spender einlegen und die Tücher je nach Bedarf verwenden. Sind die Tücher aufgebraucht, so kann der Anwender die alte Patrone einfach wegwerfen und sie gegen eine neue austauschen, oder die alte Patrone wiederverwenden und dort eine neue Rolle von Feuchttüchern einlegen.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Verbesserung von Feuchttüchern und Behältern für Tücher, so beispielsweise von Rollen oder Stapeln von Feuchttüchern, sowie zum Spenden derselben. Anordnungen in Entsprechung zu der Erfindung sind in 36 bis 45 gezeigt. Wie repräsentativ in den Figuren gezeigt ist, und wie zur Erläuterung im Zusammenhang mit 1 bis einschließlich 5 nötig ist, ist ein Spender 1 vorgesehen, der ein Gehäuse 2, eine Lade 3, eine Abdeckung 7 und eine Anbringanordnung 8 aufweist. Der Spender gemäß 1 bis 5 entspricht nicht der vorliegenden Erfindung. Die Lade und die Abdeckung bilden einen Spalt, durch den ein Feuchttuch ragen kann. Derjenige Abschnitt des Feuchttuches, der durch den Spalt ragt, kann als Schwanz („tail") bezeichnet werden. Die Lade und die Abdeckung weisen darüber hinaus Ausnehmungen 5 auf, die eine Vertiefung bilden, durch die eine Fingerauflage oder ein Punkt bereitgestellt sind, an der ein Anwender angreifen kann, um das Feuchttuch aus dem Spender zu entfernen. Der Spender ist gegebenenfalls mit einer Walze 6 zum Anbringen und Spenden einer Rolle eines anderen Erzeugnisses, so beispielsweise eines trockenen herkömmlichen Hygienetuches, versehen.
  • Im Allgemeinen kann das hier beschriebene Spendersystem mit einem herkömmlichen trockenen Toilettenhygienepapier oder ohne dieses verwendet werden. Bei Verwendung eines herkömmlichen Hygienepapiers für die Feuchttücher kann eine Nebeneinanderanordnung oberhalb oder unterhalb der Feuchttücher vorliegen.
  • 1 und 4 bis einschließlich 4B zeigen den Spender mit geschlossener Abdec??kung. In 4 und 4B kann sehr einfach gesehen werden, dass der Spender im Allgemeinen eine Oberseite 100, eine Seite 101, eine Seite 102, eine Rückseite 103, eine Unterseite 104 und eine Vorderseite 105 aufweist. 2 zeigt den Spender und eine Patrone in einer Explosionsansicht, und 3 zeigt den zusammengesetzten Spender im vollständig geöffneten Zustand.
  • Das Gehäuse kann aus einem beliebigen Material bestehen, so beispielsweise aus Kunststoff, Holz, Keramik, Porzellan, Glas, Papier, Metall, thermoplastischem Elastomer oder aus Verbundmaterialien. So können beispielsweise Polypropylen, Polyester wie Polybutylenterephthalat (PBT), PBT-glasgefülltes, PBT-15%-glassgefülltes Fiberglas, Kohlenstofffaser und ABS (Akrylonitrilbutadienstyrol) zur Herstellung des Gehäuses verwendet werden.
  • Das Gehäuse kann verschiedene Formen und Größen aufweisen. Soll der Spender der Verwendung im Haushalt dienen, so ist wünschenswert, dass er eine Größe aufweist, die ähnlich der Größe einer gängigen Anbringung für Hygienetuchrollen ist. Es ist insbesondere wünschenswert, wenn der Spender für den Hausgebrauch so kompakt wie möglich ist. Ist darüber hinaus die Abdeckung in einem Bereich von ungefähr 114,3 mm (4–1/2 Inch) bis 174,6 mm (6–7/8 Inch) in der Breite, so ist eine ästhetische Anpassung oder Anbringung an einer großen Vielzahl von Toilettenpapierhaltern möglich, die in bestehenden Häusern zum Einsatz kommen. Vorzugsweise ist die Größe der Abdeckung größer als ungefähr 76,2 mm (3 Inch), kleiner als ungefähr 152,4 mm (6 Inch), kleiner als ungefähr 177,8 mm (7 Inch) und kleiner als ungefähr 203,2 mm (8 Inch). Die Größe von 114,3 mm (4–1/2 Inch) mal 174,6 mm (6–7/8 Inch) bietet einen zusätzlichen Vorteil dahingehend, dass Spender einer einzigen Größe bei einer großen Vielzahl von Anwendungen im Haushalt zum Einsatz kommen können. Geringere Größen können bei bestimmten Anwendungen oder aus ästhetischen Gründen wünschenswert sein, so beispielsweise in einem kleinen Badezimmer. Der Spender und seine Bestandteile können verschiedene Farben aufweisen, so beispielsweise Mandel und Weiß, was häufig bei Porzellanbadarmaturen anzutreffen ist, oder er kann auch eine andere gewünschte Farbe aufweisen. Wird das Gehäuse für industrielle oder institutionelle Zwecke oder bei kommerziellen Anwendungen verwendet, so kann wünschenswert sein, das Gehäuse wesentlich größer auszubilden, sodass es in der Lage ist, mehr Rollen entweder von Feuchttüchern oder von Trockentüchern und Papiertüchern vorzuhalten.
  • Das Gehäuse kann so konfiguriert sein, wie in 1 gezeigt ist, und man kann es an oder in einem herkömmlichen Wandanbringtoilettenpapierhalter anbringen. Es kann darüber hinaus direkt an einer Wand, so beispielsweise mittels einer Schraube, durch das Anbringloch 30 oder mittels anderer Mittel zum Anbringen des Gehäuses an einer Wand oder Fläche angebracht werden, so beispielsweise mittels Leim, Nägeln, Schrauben, Nieten, magnetischer Anbringungen, Klammern, Haltebügel und Druckanbringungen gegen die Seiten einer herkömmlichen Wandanbringung für Toilettenpapier. Das Gehäuse kann eine Arretierung 13 aufweisen, die mit einer Zunge 12 an der Abdeckung in Eingriff tritt, um die Abdeckung geschlossen zu halten, wodurch eine einfache Art zur Öffnung des Spenders bereitsteht. Verschiedene andere Arten des Arretierens oder Befestigens der Abdeckung an dem Gehäuse können ebenfalls eingesetzt werden. So kann beispielsweise ein Schlüssel-/Schloss-Mechanismus bei kommerziellen Anwendungen oder in Häusern von Nutzen sein, in denen Kleinkinder anwesend sind.
  • Das Gehäuse kann darüber hinaus eine Öffnung 14 aufweisen, die derart ausgebildet ist, dass sie Abdeckungsanbringungen 29 aufnimmt. Die Öffnung 14 und die Abdeckungsanbringungen 29 können darüber hinaus derart eingerichtet sein, dass sie eine herkömmliche Toilettenpapierrolle aufnehmen können. Das Gehäuse kann zudem derart ausgebildet sein, dass es ein Mittel zum Spenden, Vorhalten, Verwahren oder Anbringen eines weiteren Erzeugnisses, so beispielsweise von Tüchern, Toilettenpapier oder dergleichen, unterstützt. So kann das Gehäuse beispielsweise eine Halterung unterstützen, die wiederum einen Behälter für Feuchttücher mit derselben oder einer anderen Zusammensetzung im Vergleich zu den Tüchern innerhalb des Gehäuses unterstützt. Das Gehäuse kann darüber hinaus eine Öffnung 28 zur Aufnahme eines Stiftes 27 an der Lade 3 aufweisen.
  • Die Abdeckung 7 kann aus einem beliebigen zu dem Material des Gehäuses ähnlichen Material hergestellt sein. Sie kann jedoch auch aus einem gleichen oder aus einem anderen Material hergestellt sein. Die Abdeckung kann durchsichtig sein oder ein Fenster aufweisen, damit man die Menge der in dem Spender verbliebenen Feuchttücher sehen kann. Man beachte jedoch, dass aufgrund der Tatsache, dass die Abdeckung in direktem Kontakt mit dem Feuchttuch ist, die Abdeckung die Oberseite der Patrone bildet, wenn die Patrone in den Spender eingelegt und der Deckel geschlossen wird, wobei man Holz oder ein beliebiges anderes Material, das das Wachstum von Bakterien fördert, nicht bevorzugt. Es kann von Vorteil sein, wenn alle Materialien, die in Kontakt mit den Feuchttüchern sind, aus Material bestehen, die das Wachstum von Bakterien unterbinden oder zumindest hemmen.
  • Darüber hinaus können antibakterielle Mittel, medizinische, botanische oder Haut- und Gesundheitsmittel den Materialien zugesetzt sein, die zum Aufbau der Komponenten in dem Spendersystem verwendet werden, darunter unter anderem das Spendergehäuse, die Lade, die Wischerklinge, die Wischeranordnung, die Patrone, die Abdeckung und die Dichtungen. Insbesondere jeder beliebigen Komponente, die in Kontakt mit den Feuchttüchern ist oder mit ihnen in Verbindung steht, kann ein derartiges Mittel zugesetzt sein.
  • Die Abdeckung ist derart ausgestaltet, dass sie mit der Patrone 11 derart zusammenwirkt, dass eine Barriere gegen einen Feuchtigkeitsverlust der Feuchttücher besteht. Die Abdeckung kann auch derart ausgestaltet sein, dass sie mit anderen Bestandteilen des Spendersystems derart zusammenwirkt, dass eine Feuchtigkeitsbarriere gebildet ist. Der Spender kann, wenn er vollständig geschlossen ist, Feuchttücher für wenigstens einen Tag, für wenigstens zwei Tage, für wenigstens fünf Tage und für wenigstens 14 Tage und vorzugsweise für mehr als 14 Tage bei Raumtemperatur von 22,8°C (73°F) und einer relativen Feuchtigkeit von 50% im feuchten Zustand haften. Ist der Spender vollständig geschlossen, so kann er wenigstens ungefähr 15%, wenigstens ungefähr 20%, wenigstens ungefähr 25%, wenigstens ungefähr 50%, wenigstens ungefähr 65% und wenigstens ungefähr 95% der Feuchtigkeit der Tücher für eine Zeitspanne von 14 Tagen bei 22,8°C (73°F) und einer relativen Feuchtigkeit von 50% halten. Diese Feuchtigkeitshaltewerte ergeben sich auch dann, wenn ein Tuchschwanz durch den Spalt ragt, wobei der Schwanz eine Länge von nicht mehr als 38,1 mm (1,5 Inch) aufweist.
  • Die Abdeckung kann darüber hinaus derart ausgestaltet sein, dass sie mit der Patrone 11 oder mit anderen Bestandteilen des Spendersystems zusammenwirkt, um eine Barriere gegen die Verschmutzung der Tücher innerhalb des Spenders bereitzustellen. Damit bildet die Abdeckung in Zusammenwirkung mit der Patrone oder anderen Bestandteilen des Spendersystems eine Barriere gegen Schmutz, Staub, Schimmelspuren und Bakterien.
  • Der Abstand zwischen der Innenfläche der vorderen Abdeckung und der Oberfläche der Lippe der Patrone kann zwischen ungefähr 2 mm und ungefähr 10 mm variieren. Auf diese Weise wird einen Dom oberhalb einer offenen Patrone geformt, der wenigstens teilweise die Öffnung abdeckt, wobei der Dom vorzugsweise kleiner als ungefähr 15 mm, kleiner als ungefähr 10 mm, kleiner als ungefähr 5 mm und idealerweise kleiner als ungefähr 2 mm oberhalb der Lippe der Patrone ist. Die Höhe des Doms kann auch von der Oberfläche der vollen Rolle mit Feuchttüchern gemessen werden, wobei hier zusätzlich 2 bis 7 mm zur Höhe des Doms hinzugerechnet werden müssen. Höhere Dome können ebenfalls eingesetzt werden. Derartige Dome können jedoch gegebenenfalls ästhetisch weniger ansprechend sein und darüber hinaus eine Verdampfung von Feuchtigkeit aus dem Feuchttüchern in größerem Umfang zu lassen.
  • Die Abdeckung kann mit einer inneren Fassung 33 (siehe beispielsweise 3) und mit einem Wischer oder einer Wischeranordnung 10 (siehe beispielsweise 2 und 3) versehen sein. Die innere Fassung der Abdeckung und der Wischer arbeiten mit der Lippe 31 der Patrone zusammen. Auf diese Weise wird die innere Fassung, wenn die Abdeckung geschlossen ist, gegen die Lippe der Patrone gebracht. Auf ähnliche Weise wird der Wischer gegen die Lade mit Führungen wie auch die Lippe der Patrone gebracht. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel kann die Abdeckung mit einer Lippe versehen sein, und die Patrone kann mit einer Fassung versehen sein, um das Zusammenwirken zu erleichtern.
  • 11 zeigt ein Beispiel für eine Abdeckung. Bei diesem Beispiel umfasst die Abdec??kung 7 Abdeckungsanbringungen 29, eine Aussparung 5 als Teil einer Fingerhaltevertiefung, eine innere Fassung 33, die einen oberen inneren Fassungsabschnitt 35 und einen seitlichen inneren Fassungsabschnitt 46 (von denen in Figur einer sichtbar ist) aufweist, Beinabschnitte 72 und Stifte 44. Bei diesem Beispiel werden die Stifte verwendet, um den Wischer 10 (hier nicht gezeigt) mit der Abdeckung über die Anbringfläche 77 (beispielsweise 24 bis 29) zu verbinden.
  • Der Abstand zwischen dem Inneren der Abdeckung, wo sich der Wischer 10 befindet, und der Lade kann geringer als die Höhe der Wischerklinge sein. Bei dieser Ausgestaltung wäre die Wischerklinge gegen die Lippe, die Lade oder die Führungen 16 oder gegen all diese Teile – in Abhängigkeit von der Position des Wischers – gestaucht. Hierbei würde die Wischerklinge einen Druck auf wenigstens einen Teil der Feuchttücher ausüben. Die Wischerklinge kann ebenfalls derart angeordnet werden, dass sie das Feuchttuch kontaktiert, jedoch keinen Druck dagegen ausübt, oder sie kann derart angeordnet sein, dass sie um einen kleinen Abstand oberhalb des Feuchttuches befindlich ist. Das Ausmaß des Drucks, den die Wischerklinge auf die Feuchttücher ausübt, kann in Abhängigkeit von mehreren Faktoren variieren, darunter dem Zweck des Wischers, dem Material, aus dem die Wischerklinge besteht, dem Material, aus dem das Feuchttuch besteht, und dem Material, aus dem die Patrone 31 besteht. Darüber hinaus können der Wischer beziehungsweise die Wischeranordnung und die Wischerklinge verschiedene Teile sein, oder sie können aus verschiedenen Teilen einstückig miteinander verbunden sein, oder sie können einstückig mit einem oder mehreren Wischermerkmalen ausgestattet sein.
  • Die Lade 3 kann aus einem ähnlichen Material wie das Gehäuse oder die Abdeckung ausgebildet sein. Sie kann jedoch auch aus demselben oder einem anderen Material wie die genannten Komponenten ausgebildet sein. Die Lade kann Seitenwände 22, 23, 80 und 81 aufweisen. Die Wände 22 und 23 entsprechend den Seiten des Spenders, die Wände 80 entsprechen der Oberseite des Spenders, und die Wand 81 entspricht der Unterseite des Spenders. Die in den Figuren gezeigte Lade weist keine Rückwand auf, obwohl gegebenenfalls eine solche vorhanden sein kann. Die Seitenwände können mit Ausnehmungen 24, 25 und 26 versehen sein. Diese Ausnehmungen wirken mit Vorsprüngen 19, 20 und 21 an der Patrone (19 mit 26, 20 mit 24 sowie 21 mit 25) zusammen. Auf diese Weise ist die Patrone sicher und dennoch leicht entfernbar in dem Spender gehalten. Die Ladeöffnung 15 ist im Verhältnis zu der Patrone größer bemessen (oder die Patrone kann im Verhältnis zur Ladeöffnung bemessen sein), und zwar derart, dass die Patrone leicht in den Spender hinein und aus diesem herausgeschoben werden kann.
  • Bei einem weiteren Beispiel der Lade ist die Lade an dem Gehäuse befestigt. Dies kann dadurch die bewerkstelligt werden, dass das Gehäuse und die Lade aus einem einzigen Materialstück bestehen, oder dass das Gehäuse und die Lade mittels dauerhafter Bindemittel miteinander verbunden sind, so beispielsweise mittels Schweißen, Heißbinden oder Verleimen. Bei einem anderen Beispiel kann die Lade auch derart an dem Gehäuse angebracht sein, dass sie nicht bezüglich des Gehäuses drehbar ist, jedoch drehbar sein kann.
  • Wie beispielsweise in 2 und 2A gezeigt ist, kann das Gehäuse darüber hinaus Führungen 16 aufweisen. Die Führungen können beweglich oder fest sein. Die Führungen können angehobene Flächen 16a und niedrigere Flächen 16b aufweisen. Die Führungen können aus demselben Material wie das Gehäuse gefertigt sein. Sie können einstückig mit dem Gehäuse ausgebildet sein. Die Führungen und das Gehäuse können ein kontinuierliches Kunststoffstück sein. Die Führungen können derart ausgelegt sein, dass sie mit dem Wischer zusammenarbeiten, um die Neigung des Mischers, zur einen Seite des Spenders zu gelangen, zu hemmen oder zu verhindern, wenn das Tuch herausgezogen und abgerissen wird. Die Führungen können zudem mit dem Wischer derart zusammenarbeiten, dass sie die Menge des Zuges beziehungsweise Widerstandes zwischen dem Feuchttuch und dem Spender regulieren und steuern.
  • Die Patrone kann aus einem beliebigen geeigneten Material bestehen, so beispielsweise aus Kunststoff. Die Patrone kann aus einem ein geringes Gewicht aufweisenden, kostengünstigen, wegwerfbaren oder rezyklierbaren Material bestehen. Die Patrone weist Seitenwände 17, 18, 39 und 40 sowie eine untere Wand 41 auf. Die Patrone weist eine Lippe 31 auf, die eine Öffnung an der Oberseite der Patrone bildet. Die Patrone kann eine beliebige Form oder Größe aufweisen; es muss nur die Bedingung erfüllt sein, dass sie an den Spender angepasst ist. So kann eine Patrone, die beispielsweise für die Anwendung in einem Haushalt geeignet ist, Seitenwände 17 und 18 aufweisen, die kleiner als 105 mm sind, und eine Seitenwand 39 und 40, die kleiner als 134 mm ist. Anstelle der Vorsprünge 19, 20 und 21 kann die Patrone Ausnehmungen an jenen Stellen aufweisen, wobei die Lade dann entsprechende Vorsprünge aufweist.
  • Der Behälter für die Feuchttücher kann ebenfalls flexibel sein. Eine flexible Packung aus Plastik, Metallfolie, Pappe oder Kombinationen hieraus kann verwendet werden, um die Tücher in einer Hülle abzudichten, oder es kann eine Ausbildung als Beutel mit einer abnehmbaren Abdeckung gegeben sein. Ein beliebiges Material und eine beliebige Konfiguration, die den Verlust von Feuchtigkeit aus den Feuchttüchern verhindert, kann bei der Packung der Tücher zur Anwendung kommen. Eine entfernbare Abdeckung kann darüber hinaus einen entfernbaren Streifen zur Erleichterung des Spendens der Tücher enthalten. Die Abdeckung kann darüber hinaus eine Lippe zum Zusammenwirken mit der inneren Fassung der Abdeckung und dem Wischer enthalten. Die Kombination aus Tuch und Behälter kann von der gleichen Größe wie die Patrone oder kleiner als diese sein, damit sie in die Lade hineinpasst.
  • 6 zeigt einen Spender im geschlossenen Zustand mit einem Schwanz aus einem Feuchttuch 36, das aus dem Spalt 4 in die Fingerhaltevertiefung hineinragt, die durch die Ausnehmung 5 gebildet ist. Im Einsatz wird der Schwanz des Feuchttuches ergriffen und im Allgemeinen in Richtung des Pfeils 35 gezogen, wodurch bewirkt wird, dass sich die Rolle abwickelt, und das Tuch von dem Spender gespendet wird. Im Einsatz kann das Feuchttuch auch Kräften tangential oder senkrecht zur Richtung des Pfeils 35 unterworfen sein. Treten diese Kräfte auf, so helfen die Führungen und der Wischer dabei zu verhindern, dass das Tuch an eine Seite des Spaltes gerät und sich dann zusammenrafft oder zusammenhaftet.
  • 7 ist eine Explosionsansicht eines Spenders, einer Patrone und einer Tücherrolle 34, wobei hier die gegenseitigen Beziehungen der Bestandteile gezeigt sind.
  • 8 zeigt eine Rolle von Tüchern 34 mit einem Schwanz 36 von Tüchern, der sich durch den Spalt 4 erstreckt, wobei die Achse der Rolle des Weiteren mit 37 bezeichnet ist. Stapel oder Rollen, die bei diesem Spender oder als Teil des Spendersystems von Nutzen sind, können Feuchttücher mit einigen wenigen Inch (oder Zentimetern) über mehr als 11,43 m (450 Linearinch) über mehr als 15,24 m (600 Linearinch) über mehr als 25,40 m (1000 Linearinch) enthalten. Die Stapel oder Rollen können eine Materialbahn aufweisen, die aus einer Anzahl von Blättern besteht. Üblicherweise sind die Blätter mittels Perforationen voneinander getrennt, wodurch ermöglicht wird, dass die Blätter leicht von der Bahn abgerissen werden können. Sie sind jedoch stark genug, dass sie nicht abgetrennt werden können, während die Bahn aus dem Spender gezogen wird. Ein Beispiel für eine Rolle, die bei Anwendungen im Haushalt besonders nützlich ist, ist eine Rolle mit einem Durchmesser von ungefähr 50,8 mm (2 Inch) bis ungefähr 76,2 mm (3 Inch), von weniger als ungefähr 139,7 mm (5–1/2 Inch) und vorzugsweise mit einem Durchmesser von ungefähr 76,2 mm (3 Inch) und ganz besonders bevorzugt von ungefähr 73,0 mm (2–7/8 Inch). Diese Rolle enthält Tücher von ungefähr 10,16 m (400 Linearinch) bis ungefähr 25,40 m (1000 Linearinch). Ohne hierdurch eine Einschränkung auferlegen zu wollen, kann die Länge jedes Blattes von ungefähr 76,2 mm (3 Inch) bis ungefähr 254,0 mm (10 Inch) und vorzugsweise bei ungefähr 114,3 mm (4,5 Inch) liegen. Die Rolle kann des Weiteren eine Dichte von ungefähr 0,3 g/cc bis ungefähr 1 g/cc, von ungefähr 0,5 g/cc bis ungefähr 1 gcc und vorteilhafterweise von ungefähr 0,62 g/cc aufweisen. Ein besonderes Beispiel einer Rolle kann einen Durchmesser von ungefähr 50,8 mm (2 Inch) aufweisen und ungefähr 11,43 m (450 Linearinch) Tuch enthalten. Ein weiteres besonderes Beispiel für eine Rolle kann eine Rolle mit einem Durchmesser von ungefähr 76,2 mm (3 Inch) sein und 1,43 m (450 Linearinch) Tücher enthalten.
  • Die Form der Feuchttücher zur Verwendung mit dem Spendersystem kann eine starre, kernlose Rolle, wie sie in 8 gezeigt ist, sein. Es sollte einsichtig sein, dass Rollen mit Kern (Hohlkerne, Massivkerne und Teilmassivkerne), hohle kernlose Rollen und Stapel von Blättern ebenfalls bei dem Spendersystem zum Einsatz kommen können. Wird im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung von Dichtewerten gesprochen, so handelt es sich um die Dichte der Rolle, wodurch ein Freiraum bei einer kernlosen hohlen Rolle oder ein von dem Kern der Rolle mit Kern eingenommener Raum ausgeschlossen sind.
  • Verschiedene Tests und Experimente physikalischer Eigenschaften werden nachstehend im Zusammenhang mit Tabellen I, II, III, IV, V, VI und VII beschrieben.
  • Die Menge des Lösungszusatzes ist die Menge der Lösung pro Gewicht geteilt durch die Menge des Trockentuches pro Gewicht, multipliziert mit 100, um einen Prozentwert zu erhalten.
  • Basisblattumwandlung bezeichnet die Breite der Rolle und der Blätter in der Rolle, das heißt entlang der Achse 37 der Rolle, in Inch.
  • Perforation bezeichnet die Menge der Einschnitte und den Abstand zwischen den Einschnitten in der Perforation, die die Blätter in einer Rolle trennen. Bei dieser Messung existieren drei Parameter: die Schneidlänge, die Bindelänge und der Bindeabstand. Der Bindeabstand ist gleich der Summe aus Schneidlänge und Bindelänge. Die Perforationen, die bei Feuchttüchern von Nutzen sind, weisen beispielsweise eine Bindelänge von 0,51 mm (0,02 Inch), eine Schneidlänge von 1,27 mm (0,05 Inch) und einen Bindeabstand von 1,78 mm (0,07 Inch) oder eine Bindelänge von 1,02 mm (0,04 Inch) und eine Schneidlänge von 2,29 mm (0,09 Inch) und eine Bindelänge von 3,30 mm (0,13 Inch) auf.
  • Die Trockenflächenmasse ist die Flächenmasse des Tuches, bevor eine Lösung auf das Tuch aufgetragen wird, das heißt, bevor dieses feucht ist.
  • Feuchtdicke ist die Dicke eines Feuchttuches, das heißt, nachdem die Lösung darauf aufgetragen worden ist, gemessen in mm.
  • Blattzahl ist die Anzahl von Blättern in einer Rolle, das heißt die Anzahl von Blättern, die durch die Perforationen entstanden ist.
  • Obwohl sämtliche Tests unter TAPPI-Standardtestbedingungen durchgeführt worden sind, sind die Feuchttücher nicht bezüglich dieser Bedingungen abgeglichen. Anstatt dessen werden Feuchttücher aus einem abgedichteten Behälter oder einer abgedichteten Patrone genommen und innerhalb von einigen wenigen Minuten, üblicherweise innerhalb von weniger als fünf bis zehn Minuten, nach der Öffnung getestet. Diese Zeitspanne variiert um etwa fünf Minuten, während der die Feuchttücher der Atmosphäre ausgesetzt sind, was jedoch die Testergebnisse nicht wesentlich verändert.
  • Die Werte für die Zugfestigkeit, die Dehnung und die Gesamtenergieabsorption (TEA total energy absorbed) wurden an dem Feuchterzeugnis gemäß ASTM 1117-80, Abschnitt 7 erhalten, wobei die nachfolgenden Änderungen vorgenommen wurden: die Abmessungen der Proben betrugen 25,4 ± 1,0 mm (1 ± 0,04 Inch) in der Breite und 108,0 ± 1,0 mm (4,25 ± 0,04 Inch) in der Länge. Die Anfangseichlänge betrug 76,2 ± 1,0 mm (3 ± 0,04 Inch). Die Testgeschwindigkeit betrug 305,0 mm/min (12 Inch pro Minute).
  • Die Zugfestigkeit in Maschinenrichtung (MD) ist die maximale Beanspruchung vor einem Ausfall pro Inch Breite der Probe, gemessen in Maschinenrichtung. Die Zugfestigkeit in Querrichtung ist die maximale Beanspruchung vor einem Ausfall pro Inch Breite der Probe, gemessen in Querrichtung. Die Dehnung in Maschinenrichtung (MD) ist der Prozentsatz der Dehnung, den das Tuch in Maschinenrichtung bei maximaler Beanspruchung aufweist. Die Dehnung in Querrichtung ist der Prozentsatz der Dehnung des Tuches in Querrichtung bei maximaler Beanspruchung. Die Gesamtenergieabsorption (TEA) ist die Fläche unter der Kraft-Dehnungs-Kurve (in Einheiten von lb beziehungsweise ft) ab dem Start bis zum Ausfallspunkt geteilt durch den Anfangsflächenbereich der Probe zwischen dem oberen und dem unteren Greifer. Für diese Proben betrug der Oberflächenbereich 19,4 cm2 (3 Quadratinch). Es wurden für jede Spezifizierung zehn Proben getestet, woraufhin ein Durchschnitt berechnet und aufgezeichnet wurde. Der Test wurde auf einem Standardzugfestigkeitstestgerät vorgenommen, so beispielsweise dem Testgerät MTS Sintech 1/G mit der Software TestWorks 3.10. Sowohl das Testgerät von Sintech wie auch die Software TestWorks sind bei der MTS Corporation in 1400, Technology Drive, Eden Prairie, MN erhältlich.
  • Die Abreißbarkeit bezeichnet die Kraft in Gramm (g) pro Blatt, die erforderlich ist, um eine Perforierung durchzureißen, das heißt den Betrag der Kraft, der erforderlich ist, um zwei Blätter in einer Rolle entlang der Perforation zu trennen. Diese Eigenschaften wurden unter Verwendung des Testgerätes MTS Sintech 1/G mit der Software TestWorks 3.0 bestimmt. Es wurden zwei Blätter von einer Rolle entfernt. Die Blätter hatten eine Breite von 108,0 mm (4,25 Inch) und waren durch Perforationen entlang der Breite verbunden. Die Blätter wurden entlang der Länge derart auf die Hälfte gefaltet, dass die Breite der Probe bei 54,0 mm (2–1/8 Inch) lag. Die Oberseite und die Unterseite der Probe entlang im Wesentlichen der gesamten Breite wurden in Greifer eingebracht, die einen inneren Abstand von 50,8 mm (2 Inch) aufwiesen, sodass die Perforationslinie zwischen dem oberen und dem unteren Greifer angeordnet war. Der obere Greifer wurde anschließend nach oben versetzt (das heißt weg von dem unteren Greifer), und zwar mit einer Geschwindigkeit von 254,0 mm/min (10 Inch/min), bis die Probe entlang der Perforation gerissen war. Die einwirkende Kraft und die Dehnung der Probe wurden während des Testes gemessen. Die maximale Beanspruchung aus der Kraft-Dehnungs-Kurve wurde aufgezeichnet, wodurch die Abreißstärke als Kraft in Einheiten von Gramm pro Blatt vorlag. Die gemittelten Ergebnisse von zehn Proben sind in Tabellen I und II niedergelegt, wohingegen die gemittelten Ergebnisse von drei oder vier Proben in Tabellen IV, V und VI niedergelegt sind.
  • Die prozentuale Dehnung bei maximaler Beanspruchung („% strain @ pk load") wurde aus den Ergebnissen der vorbeschriebenen Tests bestimmt. Die Dehnung bei maximaler Beanspruchung wurde durch die anfängliche Länge der Proben von 50,8 mm (2 Inch) geteilt, woraufhin das Ergebnis die prozentuale Dehnung bei maximaler Beanspruchung darstellte. Die gemittelten Ergebnisse von zehn Proben sind dargestellt.
  • Die Feuchtdicke betrifft die Dicke eines Tuches, wobei die Messung vorgenommen wurde, während die Probe einer spezifischen Beanspruchung oder einem spezifischen Gewicht ausgesetzt war. Die Feuchtdicke von Feuchttüchern und Tüchern vor der Befeuchtung sind in Tabelle II dargestellt. Diese Werte beruhen auf Proben mit den Abmessungen 76 mal 102 mm (3 mal 4 Inch), die einzeln einer begrenzten Last von 345 Pa (0,05 Pfund/Quadratinch (psi)) ausgesetzt wurden. Der Bereich der Probe, der getestet wurde, war frei von Knitterern und Falten. Es wurde das Gerät Starret Comparator Base Model 653G verwendet, um diese Tests vorzunehmen, wobei dieses Gerät bei Starret, 121 Crescent St., Athol, MA 01331, erhältlich ist. Die Basis ist flachgemahlen (mit einer Toleranz von ± 0,025 mm (± 0,001 Inch)). Ein digitaler Versetzungsanzeiger (Sony Modell U30-1SET) wurde an der Basis über einem auslegerartigen horizontalen Steuerarm angebracht, der von einem Vertikalschaft getragen wurde. Der Anzeiger maß die vertikale Versetzung relativ zu der Basis des Komparators bis innerhalb von 0,025 mm (0,001 Inch). Die Beanspruchung wurde durch einen Akrylkontaktfuß übertragen, der an einem vertikalen Laufkatzenschaft angeordnet war, der zur Komparatorbasis hinunterfuhr. Der Fuß wies einen Durchmesser von 76,2 mm (3,00 Inch) und eine Höhe von 16,0 mm (0,63 Inch) auf und war an der Unterseite mit einer Toleranz von 0,025 mm (± 0,001 Inch) flach. Das Gewicht des Kontaktfußes, der Spindel und der damit verbundenen Hardware, nicht einschließend die Kontaktkraftfedern des Anzeigers, lag bei 160,5 ± 0,1 g. Der Spindelschaft stieg zu der Komparatorbasis hin mit einer Verfahrzeit von 0,5 s bis 0,75 s an. Die Dicke wurde seitens des Anzeigers als Höhe des Tuches relativ zur Fläche der Komparatorbasis gemessen, und zwar unmittelbar nachdem der Beanspruchungsdruck von 345 Pa (0,05 psi) 3 s lang eingewirkt hatte. Die Kalibrierung vor dem Test wurde an einem Satz von Standardproben vorgenommen, die vom National Bureau of Standards zur Verfügung gestellt worden waren. Beispielhalber und ohne hierdurch eine Beschränkung auferlegen zu wollen, können Tücher, die bei dem vorlie genden Spendersystem von Nutzen sind, eine Trockenflächenmasse von etwa 10 bis 200 gsm, eine Trockendicke von etwa 0,5 bis etwa 2 mm, eine Feuchtdicke (betrifft ein Tuch, bei dem eine Lösung oder ein Benetzungsmaterial bereits aufgetragen ist) von etwa 0,3 bis etwa 0,7 mm, eine Nasszugfestigkeit in Maschinenrichtung von wenigstens etwa 9,8 g/mm (250 g/Inch), eine Nasszugfestigkeit in Querrichtung von wenigstens etwa 7,9 g/mm (200 g/Inch), eine Nassdehnung in Maschinenrichtung von etwa 5% bis etwa 300%, eine Nassdehnung in Querrichtung von etwa 5% bis etwa 36%, eine TEA-Nassfestigkeit in Maschinenrichtung von ungefähr 0,10 bis 0,4 J/cm2 (0,05 bis 2 ft-Ib/sq.inch), eine TEA-Nassfestigkeit in Querrichtung von etwa 0,10 bis 0,4 J/cm2 ((0,05 bis 2 ft-Ib/sq.inch) und einen Lösungszusatz von ungefähr 100 bis 600%, vorzugsweise von ungefähr 150% bis 300% aufweisen.
  • Die Abrollkraft misst den Betrag der Kraft in g/108,0 mm (Gramm pro 4,25 Inch), der erforderlich ist, um eine Rolle von Feuchttüchern abzuwickeln, das heißt die Grammzahl, die erforderlich ist, um eine Rolle mit einer Breite von 108,0 mm (4,25 Inch) abzuwickeln. Diese Werte können normalisiert werden, damit sie auf eine Rolle beliebiger Breite in Gramm pro Inch auf Basis der Rollenbreite Anwendung finden können. Die Abrollkraft, wie sie in Tabelle II dargestellt ist, war diejenige Kraft, die man benötigt, um eine Rolle abzuwickeln, wenn diese in einer offenen Patrone befindlich ist, und wurde mittels des Testgerätes MTS Sintech 1/G und der Software TestWorks 3.10 gemessen. Eine Klemme mit einer Breite von 114,3 mm (4,5 Inch) mit Gummiflächen ergriff den Schwanz der Rolle, wobei die Rolle unmittelbar unter der Klemme derart angeordnet war, dass der Schwanz vertikal blieb, während das Abwickeln von der Rolle erfolgte. Die Klemme war an dem Kreuzkopf angebracht, der die Tuchbahn mit einer Geschwindigkeit von 100 cm/min nach oben zog. Die Abrollkraft wurde mittels einer 50-Newton-Lastzelle gemessen. Die durchschnittliche Beanspruchung, um 18 bis 20 Blätter von der Rolle abzuziehen, wurde durch Mittelung zweier Durchläufe bestimmt, bei denen jeweils vier Blätter abgetrennt wurden, sowie in zwei Durchläufen, in denen jeweils fünf Blätter abgetrennt wurden. Nur die ersten 18 bis 20 Blätter der Rolle wurden verwendet, um die Messungen von Tabelle II zu erhalten.
  • Die Spendekraft, die diejenige Kraft ist, die in Gramm Kraft (g) gemessen wird, um die Feuchttücher aus dem Spender zu ziehen, kann ebenfalls bestimmt werden. Diese Kraft kann mit einem Testgerät MTS Sintech 11G bestimmt werden, das mit der Software TestWorks 3.10 ausgestattet ist. In 34 und 35 sind ein derartiges Sintech-Testgerät 290 und ein Spender 1 mit Tüchern 34 jeweils im Querschnitt gezeigt. Gemäß 34 ist der Spender an einer Plattform 294 mit horizontaler Ausrichtung unterhalb einer Klemme 292 gesichert. Die relative Ausrichtung des Spenders gegenüber der Ausrichtung der Klemme 292 ist ähnlich derjenigen Art, wie Tücher während des beabsichtigten Gebrauchs aus dem Spender gespendet werden. Die Klemme 292 weist Gummiflächen auf, die im Wesentlichen die gesamte Breite des Schwanzes 36 der Rolle der in dem Spender befindlichen Feuchttücher 34 ergreifen. Mit Blick auf die Proben der Tabellen IV, V und VI beträgt der Anfangsabstand 293 zwischen der Klemme und dem Spalt des Spenders etwa 304,8 mm (8 Inch), wohingegen der Abstand 295 von der Mitte der Klemme 292 zu dem Spendespalt bei ungefähr 150 mm (6 Inch) liegt, sodass der Abstand 297 entlang der Diagonaltrajektorie des Tuchspenders zwischen der Klemme und dem Spalt bei ungefähr 250 mm (10 Inch) liegt. Die Klemme ist an dem Kreuzkopf 296 angebracht, der die Rolle nach oben in Richtung 298 mit einer Geschwindigkeit von 100 cm/min in eine Endposition, siehe 35, zieht. Der Winkel 299 während des Spendens der Tücher vom Anfang eines Durchlaufes bis zum Ende sollte in einem Winkelbereich zwischen ungefähr 50° und 80° liegen, kann jedoch gegebenenfalls auch variiert werden, um diese Bedingungen für den Probenspender in Abhängigkeit von Strukturmerkmalen des tatsächlichen Spenders zum Gebrauch bei dem Test zu ändern. Mit Blick auf den Winkel 299 im Vergleich zu den Abmessungen 293, 295 und 297 ist es der Winkel, der dominiert, und es sind nicht bestimmte Abmessungen, sondern bestimmte Verhältnisse zwischen den Abmessungen, bei denen man immer noch den gewünschten Bereich von Winkeln zwischen 50° und 80° erhält, um Tücher gemäß diesem Spendekrafttest zu spenden. Werden Tücher zu Testzwecken gespendet, so sollte der Spender mit der Testklemme in einer Linie angeordnet sein, sodass mit dem Ansteigen der Testklemme ein Herausziehen der Tücher aus dem Spender zwischen parallelen Ebenen erfolgt, die durch die Seiten des Spenders festgelegt sind. Dies bedeutet, dass die Tücher sehr gleichmäßig zwischen den Seiten aus dem Spender heraus gespendet werden, wobei keine Vorspannung zur der einen Seite oder zu der anderen hin gegeben ist. Die Zugkraft wird mit einer 50-Newton-Lastzelle gemessen. Bei jedem Durchlauf wird die Zugkraft als Funktion der Zugabstandskurve zum Ziehen von vier bis fünf Blättern weg von einer Rolle unter Verwendung der Software TestWorks 3.10 aufgezeichnet. Auf Basis dieser Kurve wird die maximale Zugkraft für jeden Durchlauf berechnet. Die gemittelte maximale Zugkraft von drei Durchläufen wird verwendet, um die Spendekraft einer gegebenen Rolle anzugeben. Nur die ersten 12 bis 15 Blätter jeder Rolle wurden verwendet, um die Messungen durchzuführen, das heißt, vier bis fünf neue Blätter für jeden Durchlauf.
  • Tabelle I stellt Arten von Feuchttüchern und ihre Eigenschaften dar. Gemäß Tabelle I war die Lösung eine ausreichende Menge einer im Handel erhältlichen Lösung (kein Salz), so beispielsweise diejenige, die bei den im Handel erhältlichen Tüchern KLEENEX® COTTONELLE®, einem Erzeugnis der Kimberly-Clark Corporation, Verwendung finden. Bei Beispiel 2 war die Lösung eine ausreichende Menge einer 4%-Salzwasserlösung, so beispielsweise die 4%-Salzwasserlösung mit anderen Zusatzstoffen, wie sie bei den Beispielen der Anwendungen für Feuchttücher im Abschnitt „Hintergrund der Erfindung" vorstehend bereits beschrieben worden ist.
  • Tabelle I
    Figure 00230001
  • Tabelle II enthält zusätzliche Daten, die die Eigenschaften von Wegwerffeuchttüchern wiedergeben. Diese Tabelle zeigt diejenigen Effekte, die das Ändern der Variablen bei Basisblatt und Lösung auf die physikalischen Eigenschaften der Blätter hat. Die zur Herstellung dieser Blätter verwendete Pülpe war Weyerhauser CF 405. Bei diesem Beispiel war das Bindemittel das Beispiel von Code E, Tabelle 15 der Druckschrift mit der Seriennummer 09/564,531. Das Bindemittelmaterial wies ein Molekulargewicht von 610.000 auf und bestand aus den folgenden Monomeren, die in den nachfolgenden Gewichtsprozenten vorlagen: 60% Acrylsäure, 24,5% Butakrylsäure, 10,5% 2-Ethylhexylakrylsäure und 5% AMPS (2-Akrylamido-2-Methyl-1-Propansulfonsäure).
  • Tabelle II
    Figure 00240001
  • Tabelle III beschreibt die physikalischen Eigenschaften von Rollen von Feuchttüchern, die entsprechend der vorliegenden technischen Lehre zur Herstellung von Feuchttüchern hergestellt worden sind. Tabellen IV, V und VI geben die Perforationsabreißstärkedaten und die Spendekraftdaten für Feuchttuchproben an, die entsprechend der vorliegenden technischen Lehre zur Herstellung von Feuchttüchern hergestellt wurden, sowie für Proben, die im Handel erhältliche Erzeugnisse anderer Hersteller sind, wobei alle in den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung fallen.
  • Tabelle III: Messungen und Berechnungen an kernlosen Rollen
    Figure 00250001
  • Tabelle IV
    Figure 00260001
  • Tabelle V
    Figure 00260002
  • Tabelle VI
    Figure 00260003
  • Wie in Tabellen IV, V und VI gezeigt ist, sind Proben A und B Rollen von Feuchttüchern, die entsprechend der vorliegenden technischen Lehre zur Herstellung von Feuchttüchern hergestellt wurden, wobei sie als solche ähnlich den Beispielen für Feuchttücher gemäß Darstellung in Tabellen I, II und III für befeuchtete auflösbare Feuchttücher sind. Insbesondere und ohne Beschränkung wies Probe A annähernd die nachfolgenden Eigenschaften auf: 67,6 gsm Trockenflächenmasse, 4%-Salzlösung bei einem Zusatz von 225% der Trockenflächenmasse, 0,102 cm (0,040 Inch) Perforationsbindelänge, 0,229 cm (0,090 Inch) Perforationsschneidlänge, 0,38 mm Feuchtdicke, 446 g/2,54 cm (446 g pro Inch) Zugfestigkeit in Maschinenrichtung und 387 g/2,54 cm (387 g pro Inch) Zugfestigkeit in Querrichtung. Insbesondere und ohne Beschränkung wies Probe B annähernd die nachfolgenden Eigenschaften auf: 63,7 gsm Trockenflächenmasse, 4%-Salzlösung bei einem Zusatz von 225% der Trockenflächenmasse, 0,102 cm (0,040 Inch) Perforationsbindelänge, 0,229 cm (0,090 Inch) Perforationsschneidlänge, 0,37 mm Feuchtdicke, 476 g/2,54 cm (476 g pro Inch) Zugfestigkeit in Maschinenrichtung und 462 g/2,54 cm (462 g pro Inch) Zugfestigkeit in Querrichtung.
  • Proben C und D waren im Handel erhältliche Erzeugnisse anderer Hersteller. Probe C ist bekannt als Moist MatesTM Feuchttoilettenpapier auf einer Rolle, vertrieben von Cotton Buds, Inc. aus Placentia, Kalifornien, USA und vom Anmelder ungefähr im August 2002 in Dallas, Texas erworben. Probe D ist bekannt als Fresh & Clean® Feuchttoilettenpapier, vertrieben von Sodalco S.p.A. (Mi) (www.sodalco.it und www.sodalco.com) und vom Anmelder ungefähr im September 2000 aus Italien erworben.
  • Sämtliche Proben A bis D wurden in einem Spenderprototyp des Anmelders zum Spenden von Feuchttüchern entsprechend dem Protokoll gemäß vorliegender Beschreibung zur Bestimmung der Spendekraft getestet. Der Spender entsprach demjenigen von 1A bis einschließlich 5 und der zugehörigen Beschreibung in der früheren US-Patentanmeldung des vorliegenden Inhabers mit dem Titel „Wet Wipes", US-Patentnummer 6,827,309 (US-Seriennummer 09/659,307), die am 12. September 2000 eingereicht worden ist. Insbesondere und ohne Beschränkung wurden die Feuchttuchproben in den Spender eingelegt, wobei ein Schwanz der Probenrolle durch den Spalt zum Spenden herausragte. Als solche wies die Wischerklinge eine Dicke entlang ihrer Breite (das heißt an beiden Seiten der Finger 75) von ungefähr 0,152 cm (0,060 Inch) und eine Dicke an den Fingern 75 von ungefähr 0,381 cm (0,150 Inch) auf. Die Wischeranordnungen nebst Klinge waren wie diejenigen von 24 bis 29 ausgestaltet. Die Wischerklinge hat die in dem Spalt angeordneten Feuchttücher gemäß Bestimmung in einer Richtung entlang der Breite der Feuchttücher an den meisten Stellen der Klinge gehalten. Die Wischerklinge hatte eine Gesamtbreite, die größer als die Breite der Feuchttücher war, und bestand aus einem federnden Material, das als DynaFlexTM G2755 bekannt ist und von GLS Corp. aus McHenry, Illinois, USA vertrieben wird, und enthielt ein halbes Prozent Erucamidwachs, so beispielsweise das unter der Handelsbezeichnung KemamideTM bekannte Wachs, das von der Firma Witco Corp. aus Greenwich, Connecticut, USA vertrieben wird, das an der Oberfläche während der Verwendung aufgeht, um den Anfangsreibungskoeffizienten zwischen den gespendeten Feuchttüchern und der Wischerklinge zu verringern. Die Wischerklinge mit einer Durometerhärte von 35 (Shore A) wies 1965 kPa (285 psi) Zugfestigkeit, 58 pli Reißfestigkeit, eine spezifische Schwerkraft von 0,95 g/cc und einen Dauerverformungsrest von 20% (nur bei Raumtemperatur) auf. Die Wischerklinge mit einer Durometerhärte von 50 (Shore A) wies 3378,6 kPa (490 psi) Zugfestigkeit, 120 pli Reißfestigkeit, eine spezifische Schwerkraft von 1,18 gcc und einen Dauerverformungsrest von 22%/40% (bei Raumtemperatur/70°) auf. Die Wischerklinge mit einer Durometerhärte von 52 (Shore A) wies 4249 kPa (615 psi) Zugfestigkeit, 125 pli Reißfestigkeit, eine spezifische Schwerkraft von 0,89 g/cc und einen Dauerverformungsrest von 23%/35% (Raumtemperatur/70°C) auf.
  • Der Spender und die Wischerklinge waren für die Tabellen IV, V und VI in jeder Hinsicht gleich, mit Ausnahme der Härten (siehe oberen linken Abschnitt jeder Tabelle) und der damit verbundenen Eigenschaften der Wischerklinge, siehe oben. Die beschriebene Wischerklinge zum Testen wurde in den Spender im Wesentlichen gegenüber einer Patrone mit einer Anordnung wie diejenige in 9, 10, 34 und 35 eingelegt. Als solche war die Vorderfläche der Wischerklinge annähernd parallel zu der gegenüberliegenden Fläche der Patrone, beispielsweise die Unterlippe 31 am nächsten am Scheitel des Winkels 43 in 10. Darüber hinaus ist die am weitesten vorne liegende Fläche der Rippen 96 (9 und 10) in etwa angrenzend an die Ebene angeordnet, die durch die Abdeckung der Patrone definiert ist, und bildet einen Raum zwischen den Rippen und dem Inneren der Patrone innerhalb der Lippe 31, damit die Feuchttücher zwischen den Rippen 96 und der Patrone und dann angrenzend hieran zwischen den Rippen 96 und der Wischerklinge und der Lade 3 hindurchlaufen können. Wir ausgeführt worden ist, kann die Wischeranordnung mit der Wischerklinge in verschiedenen Positionen in Abhängigkeit von verschiedenen gewünschten Spendeeigenschaften angeordnet sein, wobei das gerade Beschriebene nur eine Anordnung war, die für die Durchführung des Tests festgelegt wurde.
  • Das Testen zum Ermitteln der in den Tabellen IV, V und VI aufgezeichneten Werte erfolgte im Allgemeinen entsprechend den Testprozeduren und dem Protokoll gemäß vorstehender Diskussion bei Tabellen I bis III. Die Proben A bis D waren dieselben Feucht tucherzeugnisse bei jeder der Tabellen. In diesen Tabellen ist die „tatsächliche Abreißstärke" ein Maß für die Kraft, die erforderlich ist, um zwei durch eine Schwächungslinie, so beispielsweise durch Perforationen, untereinander verbundene Blätter entsprechend der Prozedur zur Bestimmung der Abreißbarkeit, siehe oben, zu bestimmen. Dies wird in Gramm (g) Kraft pro Blatt angegeben. Dieser Wert wurde anschließend auf Basis der Breite des Blattes normiert, das heißt, Gramm (g) Kraft pro Blatt geteilt durch die Breite des Blattes, um die „Abreißstärkecharakteristik" zu bestimmen, die auch sinngleich als „Perforationsabreißstärkecharakteristik" bezeichnet wird. Die „tatsächliche Abreißstärke" ist ein Maß, das nur von dem Feuchttuch abhängt, das heißt von den Eigenschaften des Basisblattes, das die Benetzungslösung enthalten kann, und die nicht von dem Spender für die Feuchttücher abhängt. Die „tatsächliche Spendekraft" ist ein Maß für die Kraft, die erforderlich ist, um Blätter von einer Rolle von Feuchttüchern aus dem Spender heraus zu spenden, und zwar entsprechend der Prozedur zur Bestimmung der Spendekraft gemäß vorstehender Beschreibung. Diese Größe wird in Gramm (g) Kraft pro Blatt angegeben. Der Wert wurde anschließend auf Basis der Breite des Blattes normiert, das heißt Gramm (g) Kraft pro Blatt geteilt durch die Breite des Blattes, um die „Spendekraftcharakteristik" zu bestimmen. Die letzte Reihe in den Tabellen zeigt das Verhältnis der Perforationsabreißstärkecharakteristik zur Spendekraftcharakteristik, was in den Tabellen mit „Verhältnis zwischen Abriss und Spenden" bezeichnet ist.
  • Die Spendekraft, die auch sinngleich mit „tatsächlicher Spendekraft" bezeichnet ist, sollte kleiner als die Abreißkraft bei einer Rolle perforierter Tücher sein. Auf diese Weise ist besser sichergestellt, dass die Tücher aus dem Spender herausgezogen oder aus diesem entfernt werden können, ohne dass nachteiligerweise die Perforation reißen würde. Entsprechend wird eine Spendekraft von etwa 100 g bis etwa 800 g angestrebt. Stärker angestrebt wird eine Spendekraft von ungefähr 150 g bis 400 g, und ideal ist eine Spendekraft von weniger als 300 g, wobei die Kraft auf Basis von g/10,8 cm (Gramm pro 4,25 Inch) normiert ist. Normiert lauten diese Kräfte 9,3 g/cm (23,5 g/Inch) bis 74,1 g/cm (188,2 g/Inch), 13,9 g/cm (35,3 g/Inch) bis 37,1 g/cm (94,1 g/Inch) und 27,8 g/cm (70,6 g/Inch). Darüber hinaus können die nachfolgenden Bereiche für die Spendekraftcharakteristik mit Blick auf die Förderung des Spendens einer Rolle von Feuchttüchern aus einem Spender von Vorteil sein, und zwar sowohl für die hier offenbarten Spender wie auch für andere Spender, die in bestimmter Hinsicht ähnlich sind, wobei die folgende Angaben in der Reihenfolge zunehmender Vorteilhaftigkeit angegeben sind: Die Spendekraftcharakteristik ist größer als 0 g/cm und kleiner als ungefähr 75 g/cm, kleiner als ungefähr 65 g/cm, kleiner als ungefähr 55 g/cm, kleiner als ungefähr 45 g/cm oder kleiner als ungefähr 35 g/cm.
  • Im Gegensatz zur Spendekraft sollte die Abreißkraft, die auch sinngleich „Perforationsabreißstärke" oder „tatsächliche Abreißstärke" genannt wird, bei einer Rolle von Tüchern mit Schwächungslinien, so beispielsweise Perforationen, größer sein. Auf diese Weise ist besser sichergestellt, dass man die Tücher aus dem Spender ziehen oder aus diesem entfernen kann, ohne dass die Perforationen nachteiligerweise reißen würden, während das nachfolgende Blatt immer noch vollständig innerhalb des Spenders befindlich ist, oder bevor der Nutzer eine Trennung zweier aneinander angrenzender Tücher außerhalb des Spenders wünscht. Durch Auswahl einer geeigneten Abreißkraft oder eines Bereiches für diese Kräfte können Kräfte, die stärker nutzerfreundlich (das heißt eine Kraft, die ein Kind bis zu einer bejahrten Personen aufbringen kann, um ein angrenzendes Blatt je nach Wunsch herauszuziehen) und/oder herstellerfreundlich (das heißt flexibel bezüglich der Variabilität zwischen Rohmaterialien) sind, ausgewählt werden, um die jeweils andere Spendecharakteristik zu ergänzen, wobei alle einzeln oder kollektiv gemischt oder angepasst werden können, um ein Spendesystem gemäß der vorliegenden technischen Lehre bereitzustellen. Damit können wenigstens teilweise abhängig von der Spendekraft die nachfolgenden Bereiche für die Perforationsabreißstärkecharakteristik von Vorteil sein, um das Spenden einer Rolle von Feuchttüchern aus einem Spender zu unterstützen, und zwar bei dem Spender gemäß der vorliegenden technischen Lehre, wie auch bei anderen Spendern, die in bestimmter Hinsicht ähnlich sind, wobei die Angabe in der Reihenfolge zunehmender Vorteilhaftigkeit erfolgt: Die Perforationsabreißstärkecharakteristik ist größer als 55 g/cm, größer als ungefähr 60 g/cm, größer als ungefähr 65 g/cm, größer als ungefähr 75 g/cm oder größer als ungefähr 85 g/cm. Darüber hinaus kann die Perforationsabreißstärkecharakteristik ein beliebiger dieser Werte und vorzugsweise auch kleiner als 150 g/cm sein.
  • Die Anmelder der vorliegenden Erfindung haben auch entdeckt, dass das Spenden von Feuchttüchern aus einem Spender auch vom Standpunkt des Verhältnisses verschiedener Spendecharakteristiken aus beurteilt werden kann, und nicht nur vom Standpunkt nur einer oder mehrerer einzelner Charakteristiken aus. Diese Entdeckung geht zumindest teilweise von der Erkenntnis, dass, während bestimmte Spendecharakteristiken voneinander abhängen, diese – zumindest in gewissem Ausmaß – auch unabhängig voneinander sein können. Als solches kann das Bewerten eines Verhältnisses bestimmter Charakteristika auch zusätzliche und/oder andere Messungen des Zusammen wirkens zwischen Feuchtigkeit und einem Spender, aus dem sie gespendet sind, bereitstellen, so beispielsweise einen Weg zur Quantifizierung eines verbesserten Spenders für Feuchttücher. Ein derartiges Verhältnis ist dasjenige der Perforationsabreißstärkecharakteristik zur Spendekraftcharakteristik. In der Reihenfolge zunehmender Vorteilhaftigkeit kann dieses Verhältnis sein: größer als 1 zu 1, gleich oder größer als ungefähr 1,5 zu 1, gleich oder größer als ungefähr 2 zu 1, gleich oder größer als ungefähr 2,5 zu 1, gleich oder größer als ungefähr 3 zu 1, gleich oder größer als ungefähr 4 zu 1, gleich oder größer als ungefähr 5 zu 1, gleich oder größer als ungefähr 6 zu 1 oder gleich oder größer als ungefähr 7 zu 1.
  • Ein Beispiel für die abhängige/unabhängige Natur bestimmter Spendecharakteristiken ergibt sich durch einen Vergleich von Tabelle IV und Tabelle V. Insbesondere ergibt sich dies durch einen Vergleich der Werte für Probe A mit denjenigen für Proben C und D in den jeweiligen Tabellen. Es ist ersichtlich, dass die Blattbreite und die Abreißkraft für die Proben in der ganzen Tabelle für jede Probe jeweils konstant sind. Insbesondere weisen, obwohl die Proben C und D eine niedrigere Spendekraft als diejenigen von Probe A in Tabelle 4 mit einer Wischerklinge mit Durometer 35 aufweisen, die Proben C und D in Tabelle V mit einer Wischerklinge mit Durometer 50 eine höhere Spendekraft als Probe A auf.
  • Im Allgemeinen wird eine Abrollkraft von 80 g bis 300 g (pro 108,0 mm (4,25 Inch)) empfohlen, obwohl niedrigere Abrollkräfte bei verschiedenen Typen von Tucherzeugnissen erhalten werden können. Die Patrone fügt der Rolle einen minimalen Widerstand hinzu, wenn diese abgewickelt wird. Damit wird die Kraft, die zum Abwickeln einer Rolle erforderlich ist, nicht wesentlich durch die Patrone erhöht. Die Rolle oder der Stapel von Blättern kann auch direkt in die Lade zum Spenden eingelegt werden, ohne dass eine Patrone Verwendung finden müsste.
  • Die Anmelder haben festgestellt, dass das Spenden von Feuchttüchern aus einem Spender aus der Perspektive noch einer weiteren Spendecharakteristik heraus erfolgen kann, die nachstehend als „Widerstandsverhältnis" bezeichnet wird. Tabelle VII gibt Daten wieder, die von Feuchttüchern stammen, die entsprechend der vorliegenden technischen Lehre zur Herstellung von Feuchttüchern hergestellt worden sind, und die in einem Spender getestet worden sind, der der gleiche wie bei Proben A oder B ist, wobei jedoch ein Widerstandsbeziehungstestverfahren gemäß nachstehender Beschreibung zum Einsatz kam.
  • Tabelle VII
    Figure 00320001
  • Feuchttücherproben
  • Bei Tabelle VII wurden zunächst Testproben präpariert, die repräsentativ für die Feuchttücher der Erfindung sind. Das Basisblatt für die Testproben wurde gemäß der technischen Lehre in der anhängigen US-Anmeldung mit dem Titel „Ion-Sensitive, Water Dispersible Polymers and Method of Making Same and Items Using Same" und der Nummer US6,683,143 (Seriennummer 09/564,449) mit dem Anmeldedatum 4. Mai 2000 hergestellt. Ein 65-gsm-Substrat mit 22% Bindemittel wurde auf einer im Handel erhältlichen Luftstrommaschine mit einem DanWeb-Luftstromformer unter Verwendung zweier Formungsköpfe hergestellt. Es kamen Fasern der Sorte „Weyerhaeuser CF 405 bleached softwood kraft fiber" in Rollenpülpenform zum Einsatz, woraufhin eine Zerfaserung mittels einer Hammermühle erfolgte, woraufhin wiederum eine Formung zu einer 50,7-gsm-Luftstrombahn auf dem bewegten Sieb erfolgte. Die gerade gebildete Bahn wurde mittels erwärmter Verdichtungswalzen verdichtet und auf ein zweites Sieb übertragen, wo eine weitere Verdichtung der Bahn mittels einer zweiten erwärmten Verdichtungswalze erfolgte. Die Bahn wurde anschließend auf die Oberseite übertragen und gleichmäßig mit einem ionenempfindlichen Polymerformulierungsgemisch auf der freiliegenden Oberfläche der Bahn besprüht, wobei die Hälfte der ionenempfindlichen Polymerformulierungsfeststoffe (7,2 gsm) relativ zur Trockenfasermasse des fertigen Substratgewichtes zum Einsatz kam. Das ionenempfindliche Polymerformulierungsgemisch enthielt Wasser als Träger mit 15% Bindungsfeststoffen, wobei das Bindemittel 75% SSB-6 als ionenempfindliche Polymerformulierung und 25% Dur-O-SET® RB (National Starch) als Kobindungspolymer enthielt. Nachdem die Bahn besprüht worden war, wurde sie in einen Ofen verbracht, um die Bindungslösung zu trocknen. Die Bahn wurde anschließend auf ein weiteres Sieb verbracht, woraufhin die Unterseite des Blattes gleichmäßig mit der ionenempfindlichen Polymerformulierung besprüht wurde. Die verbleibende Hälfte der ionenempfindlichen Polymerformulierungsfeststoffe (7,2 gsm) relativ zur Trockenfaser masse des fertigen Substratgewichtes wurde sodann aufgebracht. Nach der zweiten Bindemittelaufbringung wurde die Bahn erneut in den Ofen verbracht, um die Bindungslösung erneut zu trocknen. Die Lufttemperatur in den Öfen lag bei annähernd 190°C bis 205°C. Die durchschnittliche Flächenmasse der Bahn nach dem Trocknen lag bei 65,1 gsm. Die durchschnittliche Dicke der Trockenbahn lag bei 0,86 mm. Die Trockenzugfestigkeit der Bahn in Maschinenrichtung (MDDT) wurde mit 2468 g/2,54 cm (2468 g/Inch) mit einer Trockendehnung in Maschinenrichtung von 9,7% gemessen.
  • Eine Benetzungzusammensetzung in einer Menge, die ausreichend ist, um den Test durchzuführen, wurde durch Kombination der nachfolgenden Bestandteile in Entsprechung zu den spezifischen Gewichtsprozenten präpariert: 1 Gew.-% Mackstat H-66 Preservative (McIntyre Group, Chicago, Illinois), 1 Gew.-% anionisches Oberflächenbehandlungsmittel Natriumcocoylglutamat (Hampshire Chemical, Nashua, New Hampshire), 0,42 Gew.-% DC4785 Silikonemulsion (Dow Corning, Midland Michigan), 0,1 Gew.-% Firmenich Fagrance (Firmenich, Inc., Princeton, New Jersey), 0,25 Gew.-% Polysorbat 20 und etwa 0,08 Gew.-% einer Maleinsäurelösung mit 50 Gew.-%, um den pH-Wert auf 5,0 zu bringen. Es wurden weitere Benetzungszusammensetzungschargen präpariert, um verschiedene Gleitmittelwerte, siehe Tabelle VII, zu erreichen, wobei diese identisch zu der vorgenannten Benetzungslösung waren, außer dass die Menge des Gleitmittels ein prozentualer Anteil der ursprünglichen Menge des Gleitmittels in der Benetzungslösung war, und dass eine entsprechende Manipulation der Menge des Wassers zum Ausgleichen der Gesamtmenge der Bestandteile vorgenommen wurde. So entsprechen beispielsweise die nachfolgenden Gleitmittelwerte den benötigten Gleitmittel-Wasser-Mengen (beispielsweise in diesem Format – Gleitmittelwert = Gew.-% DC-1785 Silikonemulsion & Gew.-% ionenfreies Wasser): 0 = 0 & 93570; 25 = 0,105 & 93465; 50 = 0,210 & 93360; 75 = 0,315 & 93255; 100 = 0,42 & 93160; 150 = 0,630 & 92940 und 300 = 1260 & 92310.
  • Die getrocknete Bahn wurde in Stücke zu 10,16 cm (4 Inch) (Querrichtung des Blattes „CD") mal 15,24 cm (6 Inch) (Maschinenrichtung des Blattes „MD") zerschnitten. Ein Stapel von fünf (trockenen) Basisblattproben wurde gewogen, woraufhin die Gewichte aufgezeichnet wurden. Die präparierte Benetzungslösung wurde sanft manuell in Drehung versetzt oder in ihrem Behälter umgerührt, und zwar für wenigstens eine Minute. Wenigstens 50 ml der Benetzungslösung wurden in einen Becher mit einer magnetischen Rührstange gegeben. Die Lösung wurde fünf Minuten bei Raumtemperatur unter Verwendung des Rührers Model 4658 Stirrer/Hot Plate (Cole-Parmer) umgerührt. Die umgerührte Lösung wurde auf den Stapel von (fünf) Basisblattproben gegeben. Unter Verwendung einer rostfreien Stahlröhre wurde der Stapel an der Oberseite gewalgt, um überschüssiges Fluid bis 250% Zusatz zu erhalten (Bei einem Stapel von fünf Blättern mit einem Gewicht von 5,15 g entsprechen 250% Zusatz beispielsweise 12,875 g (5,15 × 2,50), und das Gesamtgewicht der fünf durchnässten Basisblattproben würde bei 18,025 g (5,5 + 12,875) liegen). Der Stapel der Basisblattproben wurde anschließend in einen geschlossenen und abgedichteten Beutel der Sorte ZiplockTM gegeben, bis der Test vorgenommen wurde. Die Proben konnten sich an die TAPPI-Standardbedingungen für eine Zeitspanne von zwischen 30 Minuten und 24 Stunden gewöhnen.
  • Testverfahren für die Widerstandsbeziehung
  • Bei Tabelle VII ist die Widerstandskraft oder die tatsächliche Widerstandskraft diejenige Kraft, die in Gramm Kraft (g) gemessen wird und erforderlich ist, um die Feuchttücherproben aus dem Spender zu ziehen, und zwar mittels der nachstehend beschriebenen Schritte. Diese Kraft kann mit dem Testgerät MTS Sintech 1/G gemessen werden, das mit der Software TestWorks 3.10 oder einer vergleichbaren Ausstattung versehen ist. In 34 sind ein derartiges Sintech-Testgerät 290 und ein Spender 1 zu sehen. Der Widerstandskrafttest ist ähnlich zu demjenigen der Spendekraft, der bereits diskutiert worden ist, wobei Unterschiede nachstehend noch beschrieben werden. Wie in 34 zu sehen ist, ist der Spender für den Widerstandskrafttest an einer Plattform 294 mit horizontaler Ausrichtung fest gesichert, wobei nunmehr jedoch der Ausgang beziehungsweise die Öffnung des Spenders direkt unterhalb der Klemme 292 und nicht unter einem Winkel wie bei dem Spender von 34 und 35 angeordnet ist. Auf diese Weise wandern die Feuchttücherproben bei dem Widerstandskrafttest, wenn die Feuchttücherproben während des Testes gespendet werden, vertikal nach oben, und zwar in einer im Wesentlichen geraden Richtung aus dem abdichtenden Ausgang beziehungsweise der abdichtenden Öffnung des Spenders heraus (das heißt senkrecht zur Basis des Testgerätes 290). Es sollte für jede getestete Probe derselbe Spender verwendet werden. Der abdichtende Ausgang (hier beispielsweise die Wischerklinge) wird unter Verwendung von Isopropylalkoholtüchern (so beispielsweise denjenigen, die bei Kendall Healthcare Products Company, einer Tochter der Kendall Company, Mansfield, MA 02048 erhältlich sind) gründlich gereinigt, bevor jede Probengruppe getestet wird.
  • Die Klemme 292 wird gesenkt, bis sie etwa 0,64 cm (1/4 Inch) von der Vorderseite des Spenders entfernt befindlich ist, der fest unterhalb der Klemme gesichert ist, wenn der Test jeder Probe begonnen wird. Die erste der fünf präparierten Proben wird lose in die Innenkammer des Spenders gelegt, und es wird ein Schwanz mit 5,08 cm (2 Inch) derart erzeugt, dass er aus dem abdichtenden Ausgang herausragt, wenn der Deckel des Spenders geschlossen ist. Die Probe wird mit 15,24 cm (6 Inch) in Maschinenrichtung des Blattes gespendet. Als solches ergreift die Klemme 292 mit Gummiflächen im Wesentlichen die gesamte Breite des Schwanzes (das heißt 10,16 cm (4 Inch) in Querrichtung) der in dem Spender liegenden Probe. Die Klemme ist an einem Kreuzkopf 296 angebracht, der die Probe vertikal nach oben in einer Richtung 298 mit einer Geschwindigkeit von 100 cm/min zieht, bis das gesamte Blatt aus dem Spender herausgezogen ist. Beim Spenden der Proben zu Testzwecken sollte der Spender in einer Linie mit der Testklemme befindlich sein, sodass mit Ansteigen der Testklemme Tücher aus dem Spender zwischen parallelen Ebenen gemäß Festlegung durch die Seiten des Spenders gezogen werden. Dies bedeutet, dass die Tücher gleichmäßig zwischen den Seiten des Spenders herausgezogen werden, und nicht zur einen Seite oder zur anderen vorgespannt sind.
  • Die Zugkraft wird mittels einer 100-Newton-Lastzelle von MTS, Artikelnummer 4501008/B, gemessen. Bei jedem Durchlauf wird die Zugkraft als Funktion der Zugabstandskurve zum vollständig aus dem Spender heraus erfolgenden Ziehen eines der fünf auf ähnliche Weise präparieren Probenblätter aufgezeichnet, und zwar unter Verwendung der Software TestWorks 3.10. Auf Basis der Kurve wird die maximale Widerstandskraft für jeden Durchlauf berechnet. Die durchschnittliche maximale Widerstandskraft für fünf Durchläufe wird als tatsächliche Widerstandskraft aufgezeichnet und verwendet, um die Widerstandskraft einer Gruppe von fünf ähnlich präparierten Proben zu repräsentieren. Die Widerstandsbeziehung (drag relationship) wird als Wert berechnet, um den die tatsächliche Widerstandskraft für eine bestimmte Probengruppe kleiner als die tatsächliche Widerstandskraft für die Probengruppe 1 ist (die die Probengruppe ohne irgendein Gleitmittel ist), ausgedrückt als prozentloser Wert. So ist beispielsweise für Probengruppe 3 die Widerstandsbeziehung 34,0%, was bedeutet, dass die tatsächliche Widerstandskraft der Probengruppe 3 um 34,0% kleiner als die tatsächliche Widerstandskraft der Probengruppe 1 ist.
  • Die vorliegende Erfindung bedient sich eines Tests für die Widerstandskraft, der verwendet werden kann, um eine Vielzahl von Formen von Feuchttüchern, die von einer Vielzahl von Spendern gespendet werden, zu analysieren. Als solches ist die Widerstandsbeziehung nicht spezifisch für die Feuchttücher oder den Spender, sondern sie ist viel mehr von den gewünschte Merkmalen des Feuchttücherspendesystems abhängig. Ein derartiges System kann eine Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher enthalten, so beispielsweise eine Rolle von Feuchttüchern, die durch Schwächungslinien (beispielsweise Perforationen) getrennt sind. Die Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher kann ein Gleitmittel, wie hier definiert, enthalten. Das System kann darüber hinaus einen Spender enthalten. Beispiele für Spender sind aus den begleitenden Figuren und der Beschreibung ersichtlich, wie auch aus der Druckschrift mit dem Titel „Flexible Orifice for Wet Wipes Dispensers" und der Nummer US6,585,131 (Seriennummer 09/870,785) und dem Anmeldedatum 30. Mai 2001 oder der Druckschrift „Wet Wipe Container with Flexible Orifice" und der Nummer US6,523,690 (Seriennummer 09/538,711) sowie dem Anmeldetag 30. März 2000, die beide dem Anmelder der vorliegenden Druckschrift überschrieben sind.
  • Die erfindungsgemäßen Spender können eine abgedichtete Kammer umfassen, wobei die abgedichtete Kammer die Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher in sich aufnimmt. Die abgedichtete Kammer ist im Allgemeinen durch die Außenumfangslinie des Gehäuses festgelegt, wobei ein Zugang in die Kammer hinein im Wesentlichen verhindert oder zumindest gehemmt wird, mit Ausnahme an dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang. Der Spender enthält einen flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang, durch den Feuchttücher von der Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher aus der abgedichteten Kammer gespendet werden können. Entsprechend der vorliegenden Erfindung umfasst der flexible elastische abdichtende Ausgang eine flexible gummiartige Scheibe mit einem darin angeordneten durchgehenden Schlitz. Anordnungen mit einem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang entsprechend der Erfindung sind in 36 bis 45 dargestellt. Ein flexibler elastischer abdichtender Ausgang in Form einer Wischerklinge 10/74 (siehe 9, 30 und 31) in Kombination mit der angrenzenden Lippe 31 der Patrone oder der Lade des Spenders ist in den begleitenden Figuren gezeigt. Beispiele für flexible elastische abdichtende Ausgänge ergeben sich aus den vorgenannten US-Anmeldungen mit den Titeln „Flexible Orifice for Wet Wipes Dispensers" und „Wet Wipe Container with Flexible Orifice". Der flexible elastische abdichtende Ausgang kann die Feuchttücher mit einem Raum von nicht mehr als – Angabe gemäß der Reihenfolge zunehmender Vorteilhaftigkeit – 3 mm, 2 mm, 1 mm, 0,5 mm 0,25 mm oder etwa 0 mm abdichten, wobei der Raum als solches durch die maximale Breite der Öffnung gemäß Bildung zwischen zwei beliebigen einander gegenüberliegenden zusammenwirkenden Teilen des flexiblen elastischen abdichtenden Ausganges (erfindungsgemäß beispielsweise den Schlitz 340 gemäß Bildung zwischen den Seiten 352 in 41 bis 45) oder zwischen dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang und einem damit zusammenwirkenden Teil des Spenders (beispielsweise den Raum zwischen der Wischerklinge 10 und der Patronenlippe 31 in 9) festgelegt ist.
  • Darüber hinaus kann das System während des Spendens wenigstens einen Teil des Gleitmittels enthalten, das auf den flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang automatisch übertragen werden kann oder sogar übertragen wird, wenn Feuchttücher aus der Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher aus der abgedichteten Kammer durch den flexiblen elastischen abgedichteten Ausgang gespendet werden. Auf diese Weise kann das System eine Widerstandsbeziehung zwischen den Feuchttüchern und dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang aufweisen, die um wenigstens etwa 20% verringert ist. Darüber hinaus kann das System eine Widerstandsbeziehung zwischen den Feuchttüchern und dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang aufweisen, die – Angabe nach ansteigender Vorteilhaftigkeit – um wenigstens etwa 30%, um wenigstens etwa 40%, um wenigstens etwa 50% oder um wenigstens etwa 60% verringert ist.
  • Weitere Aspekte der Erfindung unterstützen die Widerstandsbeziehung zudem. So glaubt man beispielsweise, dass ungeachtet der Tatsache, dass ein beliebiges Gleitmittel als Gleitmittel im Sinne der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann, bestimmte Gleitmittel im Lichte der Feuchttuchumgebung besonders günstige Eigenschaften aufweisen können. Gleitmittel, die zudem nicht flüchtig sind, und die sich an dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang anlagern, oder die nicht mit Wasser mischbar sind, fördern zudem die Widerstandsbeziehung oder erhalten diese, da sie einfacher an dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang gehalten werden können.
  • Bei einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung ein Verfahren zum Spenden einer Vielzahl von Feuchttüchern bereit. Dies kann gegebenenfalls vorteilhafterweise während eines einzigen Spendevorgangs, so beziehungsweise gleichzeitig, erfolgen. Auf diese Weise ist das Spenden von Feuchttüchern von einem Stapel oder einer Rolle von Feuchttüchern dem Spenden von Trockentoilettenpapier sehr ähnlich, und zwar unter Ausnutzung der Art und Weise, die der Verbraucher gewohnt ist. Ein einzelner Vorgang des Spendens bezeichnet im Allgemeinen ein einzelnes Ziehen an dem vorderen Feuchttuch, das aus dem Spender heraus ragt, sodass wenigstens zwei Feuchttücher und vorzugsweise so viele Feuchttücher, wie der Anwender wünscht, nacheinander durch denselben Ziehvorgang gespendet werden. Sobald die gewünschte Anzahl trennbar verbundener Feuchttücher von dem Spender gespendet worden ist, kann der Anwender die gespendeten Feuchttücher von den wenigstens teilweise innerhalb des Spenders verbliebenen Feuchttüchern trennen.
  • Das Spenden einer Vielzahl von Feuchttüchern impliziert zunächst das Bereitstellen einer Vielzahl trennbar verbundener Tücher, die mit einer ein Gleitmittel enthaltenden Lösung befeuchtet sind, weshalb die befeuchteten Tücher Feuchttücher darstellen. Dies kann mittels einer Vielzahl von Mitteln gemäß vorliegender Beschreibung erfolgen. Anschließend kann die Vielzahl trennbar verbundener Tücher in dem Spender aufbewahrt werden. Gegebenenfalls kann eine Vielzahl von Feuchttüchern von der Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher bei einem einzelnen Ziehvorgang beziehungsweise gleichzeitig durch einen flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang des Spenders gespendet werden. Beim Spenden der Vielzahl von Feuchttüchern kann anschließend eine automatische Schmierung der Öffnung des Spenders mit dem Gleitmittel erfolgen. Auf diese Weise kann durch die kombinierte Wirkung der gespendeten Feuchttücher und der Schmierung der Öffnung eine Verringerung der Widerstandsbeziehung zwischen der Vielzahl von Feuchttüchern und dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang um wenigstens ungefähr 20% erreicht werden. Andere Verringerungen bei der Widerstandsbeziehung wie auch die Verwendung bestimmter Gleitmittel können in Ähnlichkeit zur Diskussion des Spendesystems, siehe oben, erfolgen.
  • 9 zeigt, dass die Rolle 34 in eine Patrone in einem Spender eingesetzt ist. Die Spirallinie 38 soll die Art und Weise darstellen, in der die Rolle aufgewickelt ist, und bezeichnet in jener Konfiguration eine Rolle, die von unten her abgewickelt wird. Die Verwendung einer Patrone ist nicht notwendig. Es kann auch eine ähnliche Struktur zur Zurückhaltung von Feuchtigkeit in der Rolle und/oder zum Bereitstellen eines Ortes, um überschüssige Feuchtigkeit zu sammeln, gegeben sein. 9 zeigt da über hinaus eine Beziehung zwischen dem Wischer 10 und der feuchten Bahn.
  • 10 zeigt einen Teil einer Patrone 11, die Lippe 31 der Patrone und die Seitenwände 39 und 40. Der Winkel, unter dem die Patrone angeordnet ist, hat Auswirkungen darauf, wie gut der Spender arbeitet. Der Winkel vergrößert oder verkleinert tendenziell den mit dem Herausziehen des Tuches verbundenen Widerstand. Es ergibt sich zudem eine Wirkung auf den Grad des Hebens, des Verwindens oder Trocknens, der in dem Feuchttuch stattfinden kann. Darüber hinaus kann eine Wirkung dahingehend gegeben sein, wie die Rolle abgewickelt wird, wenn sie in der Patrone zunehmend kleiner wird. Der Winkel der Patrone kann durch den Winkel gemessen werden, den die Lippe 31 mit der echten vertikale Achse, bezeichnet mit 42, bildet. Bei einem entsprechenden System gemäß 1 bis 9 sollte der Winkel 43, den die Lippe 31 mit der echten vertikalen Achse 42 bildet, zwischen ungefähr 10° und ungefähr 80°, zwischen ungefähr 20° und ungefähr 70°, wenigstens größer als 20°, wenigstens kleiner als 60° und vorzugsweise ungefähr 30° sein.
  • Darüber hinaus kann der Winkel derart ausgewählt werden, dass er die Kräfte zwischen den Abrollkräften in Verbindung mit dem Abrollen der Rolle und dem sie nach unten ziehenden Gewicht der Rolle ausgleicht. Derart kann die Rolle ohne eine übermäßige Bewegung der Rolle innerhalb der Patrone abgerollt werden, wodurch wiederum die Neigung der Rolle überwunden wird, zu dem Spalt zu wandern und damit den Spender zu verstopfen oder zu binden. Darüber hinaus kann die Auswahl des Winkels eine Rolle bei der Verringerung des Trocknens des Feuchttuches spielen. Steigt der Winkel 43 an, so sinkt die Differenz zwischen der Höhe der Oberseite der Rolle und dem Schwanz, wodurch sich die Hebeantriebskraft verringert.
  • 12 bis 16 zeigen ein Beispiel einer Wischeranordnung beziehungsweise eines Wischers 10. Bei diesem Beispiel umfasst die Wischeranordnung 10 einen Rahmen 48 und eine Klinge 50, die Finger 49 aufweist. In diesem Beispiel sind die Finger derart ausgelegt, dass sie mit den tieferen Flächen 16b (2A) der Führungen an dem Gehäuse zusammenarbeiten. Bei diesem Beispiel ist die Klinge aus SANTOPRENE® hergestellt, während der Rahmen aus Polypropylen besteht.
  • 17 und 18 zeigen ein Beispiel für eine Wischerklinge. In diesem Beispiel ist die Wischerklinge einstückig (siehe 17) aus einem Material bildet, das umgefaltet ist, um die Wischerklinge (siehe 18) zu bilden. Die Wischerklinge weist höhere Abschnitte 51 auf, die die Größe des Oberflächenbereiches der Wischerklinge verringern, der das Blatt kontaktiert, sowie höhere Bereiche 53 und tiefere Bereiche 52, die mit den höheren und tieferen Bereichen der Führungen zusammenarbeiten.
  • 19 bis 23 zeigen ein Beispiel für einen Wischer beziehungsweise eine Wischeranordnung 10. In diesem Beispiel umfasst der Wischer einen Rahmen 73 und eine Wischerklinge 74 (Das Bezugszeichen 74a zeigt Abschnitte einer Klinge, die durch den Rahmen in Eingriff stehen und vorstehen) mit Fingern 75. In diesem Beispiel sind die Finger dafür ausgelegt, mit den tieferen Bereichen der Führungen 16 in dem Spender zusammenzuarbeiten. In diesem Beispiel besteht die Klinge aus SANTOPRENE®, wäh rend der Rahmen aus Polypropylen besteht. Dieses Beispiel enthält höhere oder dickere Bereiche 97 des Wischers. Die höheren Bereiche arbeiten mit den Führungen 16 an der Lade zusammen.
  • 24 bis 29 zeigen ein Beispiel für eine Wischeranordnung. Bei diesem Beispiel umfasst der Wischer einen Rahmen 73 und eine Wischerklinge 74 (Das Bezugszeichen 74a zeigt Abschnitte der Klemme, die durch den Rahmen in Eingriff stehen und vorstehen) mit Fingern 75. Bei diesem Beispiel sind die Finger derart ausgefegt, dass sie mit den tieferen Bereichen der Führungen 16 in dem Spender zusammenarbeiten. In diesem Beispiel besteht die Klinge aus SANTOPRENE®, während der Rahmen aus Polypropylen besteht. Dieses Ausführungsbeispiel umfasst höhere oder dickere Bereiche 97 des Wischers. Diese höheren Bereiche arbeiten mit den Führungen 16 an der Lade zusammen. Dieses Beispiel umfasst darüber hinaus abgerundete Rippen 96, deren Struktur und Funktion ähnlich zu denjenigen der nachstehend beschriebenen 32 sind.
  • Die Wischerklingen können aus einem beliebigen flexiblen oder federnden Material bestehen, so beispielsweise aus thermoplastischen Elastomeren, Schaumstoff, Schwamm, Kunststoff oder Gummi mit einer Shore-A-Durometerhärte in einem Bereich von ungefähr 0 bis 80 (gemäß Bestimmung entsprechend dem Standard ASTM D 2240). In Kombination mit der weiteren technischen Lehre der vorliegenden Beschreibung wurde im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung entdeckt, dass eine Spendecharakteristik der Härte der Wischerklinge zuschreibbar ist. Als solche kann diese Charakteristik in Kombination mit einer oder mehreren anderen Charakteristiken das Spenden der Rolle von Feuchttüchern verbessern. Damit können die nachfolgenden Bereiche für die Härte der Wischerklinge, gemessen entsprechend Shore-A-Durometer, vorteilhaft mit Blick auf das Spenden einer Rolle von Feuchttüchern aus einem Spender sein, so beispielsweise für die Spender gemäß vorliegender Beschreibung wie auch für andere Spender, die unter bestimmten Aspekten ähnlich sein können, wobei die Angabe in der Reihenfolge zunehmender Vorteilhaftigkeit erfolgt: Die Wischerklinge weist eine Shore-A-Härte gleich oder kleiner ungefähr als 80 Durometer, gleich oder kleiner als ungefähr 70 Durometer, gleich oder kleiner als ungefähr 60 Durometer, gleich oder kleiner als ungefähr 50 Durometer, gleich oder kleiner als ungefähr 45 Durometer, gleich oder kleiner als ungefähr 40 Durometer oder gleich oder kleiner als ungefähr 30 Durometer auf. Darüber hinaus weist die Wischerklinge vorzugsweise eine Shore-A-Härte auf, die ein beliebiger der genannten Werte sein kann, und die vorzugsweise nicht kleiner als ungefähr 25 Durometer ist.
  • Die Wischerklingen können aus einem Material bestehen, das eine gute Feuchtigkeits- und Reinigungsbarriere bildet. Beispiele für derartige Materialien sind SANTOPRENE®, Kraton®, Silikon oder SEBS (Styrolethylen/Butylenstyrol). Die Wischerklinge ist derart ausgestaltet, dass sie mit den Führungen und der Lade und in begrenztem Umfang mit der Lippe der Patrone zusammenarbeitet. In Abhängigkeit von der Anordnung des Wischers kann eine größere oder eine kleinere Wechselwirkung mit diesen Komponenten des Spendersystems gegeben sein. Der Raum zwischen dem Ende der Wischerklinge und der Lade kann in Abhängigkeit von der Dicke der Feuchttücher und dem Umstand, wie viel Widerstand für das Spendesystem benötigt wird, um je nach Anforderung zu funktionieren, variieren. Die Wischerklinge kann dazu beitragen, den Schwanz des Tuches festzuhalten, und damit verhindern, dass der Schwanz durch den Raum zurück in die Patrone fällt.
  • Die Wischerklinge kann verschiedene physikalische Eigenschaften aufweisen. So kann das Material beispielsweise einen Steifigkeitswert nach Gurley (ASTM D 6125-97) zwischen ungefähr 100 mg und 8000 mg, vorzugsweise zwischen ungefähr 200 mg und 6000 mg und ganz besonders bevorzugt zwischen ungefähr 400 mg und 3000 mg aufweisen. Die Wischerklinge kann eine Zugfestigkeit (ASTM D 412) zwischen ungefähr 689,5 kPa (100 psi) und ungefähr 6895 kPa (1000 psi) und ganz besonders bevorzugt zwischen ungefähr 2758 kPa (400 psi) und ungefähr 4826,5 kPa (700 psi) aufweisen. Die Wischerklinge kann eine Reißfestigkeit (ASTM D 624) zwischen ungefähr 30 pli und ungefähr 300 pli und bevorzugt zwischen ungefähr 50 pli und ungefähr 150 pli aufweisen. Die Wischerklinge kann einen Dauerverformungsrest (ASTM 395 B) zwischen ungefähr 5% und ungefähr 30% (Raumtemperatur) und bevorzugt zwischen ungefähr 10% und ungefähr 25% (Raumtemperatur) sowie von 10% bis 100% (bei 70°C) und bevorzugt zwischen ungefähr 20% und ungefähr 50% (bei 70°C) aufweisen. Die Wischerklinge kann eine spezifische Schwerkraft (ASTM D 792) zwischen ungefähr 0,70 g/cc und 1,40 g/cc und bevorzugt zwischen ungefähr 0,85 g/cc und 1,20 g/cc aufweisen. Die Wischerklinge kann einen Elastizitätsmodulwert (gemessen durch den 300%-Modul (ASTM D 412)) zwischen 344,8 kPa (50 psi) und 6895 kPa (1000 psi), bevorzugt von 1379 kPa (200 psi) und 5516 kPa (800 psi) und ganz besonders bevorzugt zwischen 2068,5 kPa (300 psi) und 3447,5 kPa (500 psi) aufweisen. Die Wischerklinge kann darüber hinaus derart ausgestaltet sein, dass sie eine Kraft auf ein Tuch im Wesentlichen über die gesamte Länge der Wischerklinge wenigstens während des Spenders ausübt, und sogar ein wenig Kraft außerhalb des Spenders, um eine bessere Abdichtung der Kammer mit den Tüchern darin vor der Umgebung außerhalb der Kammer zu bewirken.
  • Die Wischerklinge kann 1/16% bis 1% Wachs der Sorte KemamideTM aufweisen, das an der Oberfläche während des Gebrauchs aufgeht, um den Anfangskoeffizient der Reibung zwischen der Wischerklinge und den Tüchern während des Spendens zu verringern. Ein derartiges Material zur Herstellung einer Wischerklinge mit diesen verschiedenen Eigenschaften ist unter der Bezeichnung DynaFlexTM G 2755 bekannt und wird von der GLS Corporation aus McHenry, Illinois, USA vertrieben.
  • Die auf das Tuch von der Wischerklinge beim aus dem Spender erfolgenden Ziehen des Tuches ausgeübte Kraft sollte nicht größer als die Zugfestigkeit des Tuches in dem nichtperforierten Bereich und nicht größer als die Perforationszugfestigkeit des perforierten Tuches sein. Sind die Tücher derart ausgestaltet, dass sie bei der Aufbewahrung trocken und erst bei Verwendung feucht werden, so kann die Klinge derart ausgestaltet sein, dass sie einen Druck auf das Tuch ausübt. In diesem Fall erzeugt das Spenden eines Blattes oder mehrerer Blätter eine ausreichende Scherung, die dann auf das Tuch einwirkt, damit Feuchtigkeit freigegeben wird. So können beispielsweise diese Kraft beziehungsweise Scherung ausreichend sein, um zu bewirken, dass Mikrokapseln mit Fluid bersten, oder sie können ausreichend sein, um eine das Fluid enthaltende Schutzemulsion aufzureißen.
  • 30 bis 32 zeigen Spender 1, die ein abgerundetes Element 95 oder abgerundete Rippen 96 aufweisen. Diese Komponenten sind als Teil oder in Anbringung an der Wischerklingenanordnung 99 und angrenzend an die Wischerklinge 74 gezeigt. Diese Komponenten verhindern oder verringern die Tendenz der Rolle, sich mit abnehmender Größe der Rolle in dem Raum zu verklemmen.
  • 33 zeigt einen herkömmlichen Halter 85, wobei die Rolle entfernt ist, sowie eine Anbringanordnung 8, die mit dem Stift 86 in Eingriff befindlich ist. Beim tatsächlichen Gebrauch wird die Anbringanordnung mit dem Spender verbunden, wie beispielsweise in 2 gezeigt ist, und der Spender wird dadurch an dem Halter 85 angebracht. Alternative Anbringungen können ebenfalls eingesetzt werden. Diese Anbringungen können fest oder abnehmbar ein. Sie können beispielhalber solche Befestigungssysteme wie Kabelbinder, Flügelmuttern, Ankerschrauben, Nuteinrastmechanismen und Schnapp- und Arretiermechanismen umfassen.
  • In 36 bis 38 sind Feuchttücherspendesysteme entsprechend der vorliegenden Erfindung gezeigt, darunter verschiedene Feuchttücherspender 310 mit einem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang 320 für das nach Art eines Herausschnellens erfolgende Spenden von Feuchttüchern. Eine starre Öffnung 312 kann angrenzend an einen Endabschnitt 314 des Spenders 310 angeordnet sein. Die starre Öffnung 312 umgibt eine flexible gummiartige Scheibe 322 mit einer Oberseite 324 und einer Unterseite 326 (40 bis 45). Ein durchgehender Schlitz 340 erstreckt sich über die Oberseite und die Unterseite 324, 326 des Blattes 322 zwischen den Flächen 324, 326, sodass ein Feuchttuch in einem Stapel von Feuchttüchern 316 von der Oberseite 326 zu der Unterseite 324 oder von der Unterseite zu der Oberseite gelangen kann. Wie in 39 bis 45 gezeigt ist, kann ein erster Abschnitt 328 oder ein umgebender Abschnitt 328 des Blattes eine erste Dicke aufweisen. Ein zweiter Abschnitt 332 des Blattes, der zwischen dem durchgehenden Schlitz 340 und dem ersten Abschnitt 328 angeordnet ist, kann eine zweite Dicke aufweisen, die größer oder kleiner als die erste Dicke ist.
  • Wie in 39 bis 45 gezeigt ist, kann der zweite Abschnitt 332 angrenzend an den durchgehenden Schlitz 340 angeordnet sein. Der zweite Abschnitt kann an einer Seite des Schlitzes 340 oder an beiden einander gegenüberliegenden Seiten des durchgehenden Schlitzes angeordnet sein. Der zweite Abschnitt 332 kann sich entlang lediglich eines Abschnittes des durchgehenden Schlitzes oder entlang dessen gesamter Länge erstrecken. Der durchgehende Schlitz kann einen oder mehr gekrümmte Abschnitte, so beispielsweise einen ersten gekrümmten Abschnitt 344 und einen zweiten gekrümmten Abschnitt 348 aufweisen. Der erste gekrümmte Abschnitt kann eine erste Ausrichtung relativ zur Längsachse 342 des durchgehenden Schlitzes aufweisen. Der zweite gekrümmte Abschnitt kann eine zweite Ausrichtung relativ zur Längsachse 342 aufweisen. Die erste Ausrichtung kann von der zweiten Ausrichtung verschieden sein. Insbesondere kann die erste Ausrichtung umgekehrt zur zweiten Ausrichtung relativ zur Längsachse des Schlitzes 342 sein. Der durchgehende Schlitz 340 kann ein Ausrichtungsmuster entlang seiner Länge von A-B-A aufweisen, so beispielsweise ein konvex-konkav-konvexes Muster, siehe 39, relativ zur Längsachse 342. Insbesondere kann der durchgehende Schlitz 340 ein Ausrichtungsmuster aufweisen, das einer Sinuswelle gleicht. Der durchgehende Schlitz kann zwei Seiten 352 bilden, die im Wesentlichen gleichmäßig voneinander entlang des durchgehenden Schlitzes beabstandet sind. Insbesondere können die beiden Seiten 352 voneinander in einem Abstand beabstandet sein, der gleich oder kleiner ungefähr 0,051 cm (20 mil) ist.
  • Wie in 42 bis 45 gezeigt ist, umfasst bei bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung der flexible Ausgang wenigstens ein Gelenk 356, das zwischen dem durchge henden Schlitz 340 und einem umgebenden Abschnitt 328 des Blattes 322 angeordnet ist. Auf diese Weise kann die Seite 352 des Blattes angrenzend an den durchgehenden Schlitz relativ zu dem umgebenden Abschnitt des Blattes über das Gelenk verschwenkt werden. Das Gelenk 356 ist durch eine strukturelle Verformung oder Ausnehmung gebildet, die eine Druckentlastungszone zum Biegen eines Abschnittes des Blattes 322, beispielsweise der Seite oder der Seiten 352, an dem Gelenk oder den Gelenken 356 relativ zu dem angrenzenden Abschnitt des Blattes bietet. Ein Gelenk 356 kann angrenzend an den durchgehenden Schlitz an einander gegenüberliegenden Seiten 352 des durchgehenden Schlitzes befindlich sein. Darüber hinaus kann sich das Gelenk entlang des gesamten Schlitzes 340 oder nur entlang eines Abschnittes des durchgehenden Schlitzes erstrecken.
  • Wie in 36 bis 38 gezeigt ist, kann eine Vielzahl bestimmter Eigenschaften eingesetzt werden, um eine gewünschte Spendekraft für den flexiblen Ausgang zu erhalten. Oftmals ist dies abhängig von der Ausgestaltung des durchgehenden Schlitzes und der Ausgestaltung der flexiblen gummiartigen Scheibe wie auch von den Materialeigenschaften der flexiblen gummiartigen Scheibe und den Materialeigenschaften der gespendeten Feuchttücher (beispielsweise Faserzusammensetzung, Bildungsverfahren, Voluminösität, Dichte, Dicke, Gewicht, Zugfestigkeit in Querrichtung, Zugfestigkeit in Maschinenrichtung und der Art der trennbar verbundenen Beziehung zwischen aneinander angrenzenden Tüchern in einem Stapel von Tüchern). Einige Beispiele werden nachstehend diskutiert, um die praktische Umsetzung der Erfindung darzulegen, und zwar wieder ohne irgendeine Beschränkung auf die genannten Details. Die starre Öffnung kann beispielsweise eine Längsachse (beispielsweise die lange Achse des Ovals) mit einer Länge von ungefähr 10% bis ungefähr 95% der Breite eines Feuchttuches und insbesondere von ungefähr 60% bis ungefähr 90% der Breite des Feuchttuches aufweisen. In ähnlicher Hinsicht kann die starre Öffnung eine Seitenachse (beispielsweise die Kurzachse des Ovals) mit einer Länge von ungefähr 10% bis ungefähr 90% der Länge der Längsachse und insbesondere von ungefähr 30% bis ungefähr 60% der Länge der Längsachse aufweisen.
  • Anhand von 39 werden weitere Beispiele erläutert. Die Länge 354 des durchgehenden Schlitzes kann von ungefähr 20% bis ungefähr 90% der Breite eines Tuches und insbesondere von ungefähr 40% bis ungefähr 70% der Breite eines Tuches reichen. Die Breite des zweiten Abschnittes 322 jeder Seite 352 des Schlitzes kann ungefähr 0,16 cm (1/16 Inch) bis ungefähr 1,27 cm (1/2 Inch) und besonders bevorzugt von ungefähr 0,32 cm (1/8 Inch) bis ungefähr 0,64 cm (1/4 Inch) reichen. Die Länge des zweiten Abschnittes 332 kann ungefähr 10% bis ungefähr 95% der Länge 354 des Ausganges und besonders bevorzugt ungefähr 60% bis ungefähr 80% der Länge 354 betragen. Die Dikke des ersten Abschnittes 328 oder des umgebenden Abschnittes 328 kann ungefähr 0,051 cm (20 mil) bis ungefähr 0,280 cm (110 mil) und ganz besonders bevorzugt ungefähr 0,089 cm (35 mil) bis ungefähr 0,152 cm (60 mil), beispielsweise ungefähr 0,13 cm (50 mil), betragen. Die Dicke des zweiten Abschnittes 332 kann ungefähr 20% bis ungefähr 90% der Dicke des ersten Abschnittes 328, so beispielsweise ungefähr 40 mil betragen. Die Dicke am Ende des durchgehenden Schlitzes 340 an der Zone 334 (wie beispielsweise in 40 gezeigt ist) kann ungefähr 100% bis ungefähr 300% der Dicke des ersten Abschnittes 328 betragen.
  • Bei einem Versuch, die Eigenschaften der flexiblen gummiartigen Scheibe 322 zu quantifizieren, können die einschlägigen Materialeigenschaften mit den Begriffen Härte, Steifheit, Dicke, Elastizität, spezifische Schwerkraft, Druckverformungsrest und beliebigen Kombinationen hieraus beschrieben werden. Insbesondere kann die Shore-A-Härte (gemessen nach ASTM D 2240) der flexiblen gummiartigen Scheibe oder des Materials bei ungefähr 100 oder weniger; vorzugsweise bei ungefähr 20 bis ungefähr 90 und besonders bevorzugt zwischen ungefähr 40 und ungefähr 80 und außerordentlich bevorzugt zwischen ungefähr 60 und ungefähr 70 liegen. Die Steifheit nach Gurley der flexiblen gummiartigen Scheibe oder des Materials (gemäß Messung nach ASTM D 6125-97, „Standard Test Method for Bending Resistance of Paper and Paperboard") kann bei ungefähr 10000 mg Kraft (mgf) oder weniger, vorzugsweise zwischen ungefähr 100 und ungefähr 8000 mgf, besonders bevorzugt zwischen ungefähr 200 und ungefähr 6500 mgf und ganz besonders bevorzugt zwischen ungefähr 300 und ungefähr 1500 mgf liegen. Die Dicke der flexiblen gummiartigen Scheibe kann ungefähr 0,025 cm (10 mil) oder mehr, vorzugsweise zwischen ungefähr 0,025 (10 mil) und ungefähr 0,280 cm (110 mil) und besonders bevorzugt zwischen ungefähr 0,089 cm (35 mil) und ungefähr 0,152 cm (60 mil) liegen. Die Elastizität des flexiblen gummiartigen Materials oder Blattes gemäß Charakterisierung durch den Elastizitätsmodulwert (gemessen durch den 300%-Modul (ASTM D 412)) kann zwischen 344,8 kPa (50 psi) und 6895 kPa (10000 psi), vorzugsweise zwischen 1379 kPa (200 psi) und 5516 kPa (800 psi) und besonders bevorzugt zwischen 2068,5 kPa (300 psi) und 3447,5 kPa (500 psi) liegen. Die flexible gummiartige Scheibe kann eine spezifische Schwerkraft (gemäß ASTM D 792) von ungefähr 0,80 bis 1,21, insbesondere von 0,88 bis ungefähr 1,10 und besonders bevorzugt von ungefähr 0,90 bis ungefähr 1,0 aufweisen. Die flexible gummiartige Scheibe kann einen Dauer verformungsrest (gemäß ASTM 395 B) (bei Raumtemperatur beziehungsweise bei 70°C) von ungefähr 8/30 bis 40/120 und vorzugsweise von 15/45 bis ungefähr 28/100 aufweisen.
  • Ein Beispiel für derartige flexible scheibenartige Materialien sind unter anderem TPE-Materialien (thermoplastische Elastomere), die verwendet werden können, um ein annehmbareres Spenden zu ermöglichen. Materialien, die zum Einsatz kommen können, sind unter anderem (jedoch nicht hierauf beschränkt) ein beliebiges Material aus der Familie der styrolbasierten TPEs (das heißt, Styrolblockkopolymergemische); styrolbasierte TPEs mit Gummimodifizierern wie KratonTM, SantopreneTM oder anderen Gummimodifizierern; spezielle Kopolymere wie Ethylenmethylakrylatkopolymere (beispielsweise EMACTM von der Eastman Chemical Company); Thermofixiergummis; Polyurethane; Legierungen; Amide; Design-TPEs; olefinbasierte Stoffe; olefinische Vulkanisate; polyesterbasierte Stoffe und polyurethanbasierte Stoffe. Ein derartiges Material für die flexible gummiartige Scheibe kann dasjenige von der GLS Corporation aus McHenry Illinois, USA sein, das unter der Bezeichnung Resin #G2701 bekannt ist. Das Material G2701 ist eines der Harze in der Produktfamilie der TPEs. G2701 ist ein styrolbasiertes Material in der Familie der Styrolblockkopolymergemische. Einige besondere Eigenschaften von G2701 können sein: eine spezifische Schwerkraft von 0,090 g/cc (gemäß ASTM D 792); eine Härte (Durometer Shore A) von 68 (ASTM D 2240) und ein Druckverformungsrest von 24% bei Raumtemperatur und 96% bei 70°C (gemäß ASTM 395 B). Ein anderes ähnliches Material ist als G2755 bekannt und wird ebenfalls von der GLS Corporation vertrieben. Zudem kann ein Gleitmittel (so beispielsweise Wachs) zugesetzt werden, um den Reibungskoeffizienten des durchgehenden Schlitzes zu senken, was beim Spritzgießen, Feuchttuchspenden und dem Umgang mit dem flexiblen Ausgang von Vorteil ist. Das TPE-Harz G2701 mit 1/4% Wachszusatz von der GLS Corporation, das unter #LC217-189 bekannt ist, kann verwendet werden.
  • 36 und 37 zeigen Feuchttuchspender der vorliegenden Erfindung mit starren Kunststoffbehältern. 38 zeigt einen Feuchttuchspender mit einem flexiblen Behälter (beispielsweise eine Form, einen füllungsgedichteten Typ von Folienbehälter) mit einem starren Öffnungselement, das daran befestigt ist. Jeder Spender umfasst eine Oberseite, die gelenkig angrenzend an einen Endabschnitt des Spenders angeschlossen ist. In 36 und 37 weisen die Spender eine abnehmbare Abdeckung auf, die die starre Öffnung 312 enthält, die die flexible gummiartige Scheibe 322 umgibt. Die Abdeckung kann fest oder abnehmbar an den Seitenwänden der Basis gesichert sein. Bei jedem Spender gemäß 36 bis 39 ist die Oberseite in einer geschlossenen Position durch einen geeigneten Riegelmechanismus gesichert. Die Form der starren Öffnung in den Spendern von 36 und 37 ist oval und gemäß 38 rechteckig, wobei jedoch eine derartige Öffnung (und damit der flexible Ausgang, der innerhalb der Öffnung 312 befindlich ist) eine beliebige Form und Größe aufweisen können, so diese nur groß genug ist, um einen gewissen Freiraum zwischen den Enden des durchgehenden Schlitzes und der starren Öffnung aufrechtzuerhalten, damit keine Wechselwirkung mit der Spendefunktion des flexiblen Ausganges auftreten kann.
  • Bei Verwendung wird die Oberseite des Spenders geöffnet, wodurch ein Zugang zu dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang geschaffen wird. Der Anwender greift sodann mit seiner oder ihrer Hand oder dergleichen durch den durchgehenden Schlitz 340, um das erste Tuch in dem Stapel von Tüchern 316 zu ergreifen. Weist der flexible elastische abdichtende Ausgang ein Abreißsiegel auf, so muss dieses abgerissen werden, bevor der Anwender seine oder ihre Hand durch den abdichtenden Ausgang stecken kann. Sobald der Anwender das Blatt ergreift, kann dieses durch den abdichtenden Ausgang und aus dem Spender heraus gelangen, wenn der Anwender es nach oben zieht. Benötigt der Anwender das Tuch nicht sofort, so kann es teilweise gespendet in dem Ausgang verbleiben, wo es von dem durchgehenden Schlitz festgehalten wird, bis es später benötigt wird. Das teilweise gespendete Tuch wird in dem abdichtenden Ausgang festgehalten, und zwar teilweise innerhalb des Spenders und teilweise in dem Raum zwischen der Oberseite und dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang, wo es bereitsteht, um später nach Art eines Herausschnellens gespendet zu werden. Wünscht der Anwender keine sofortige Verwendung des Tuches, so kann das vollständige Tuch durch den durchgehenden Schlitz und aus dem Spender heraus gefangen. Zum Spenden nach Art eines Herausschnellens wird das Tuch von dem nachfolgenden angrenzenden zweiten Tuch an einer trennbar verbundenen Schnittstelle (beispielsweise einer Schwächungslinie, einer Adhäsionsverbindung oder einem anderen Mechanismus) abgelöst oder abgetrennt, nachdem das erste Tuch vollständig gespendet ist, während ein Abschnitt des zweiten Tuches in dem abdichtenden Ausgang 320 verbleibt. Das nächste Tuch zum Spenden kann automatisch in dem Ausgang gehalten werden und teilweise zur späteren Verwendung gespendet werden (so beispielsweise nach Art eines Herausschnellens). Alternativ kann der Fall gegeben sein, dass das nachfolgende Tuch aus dem Inneren des Spenders je nach Bedarf ähnlich dem ersten Tuch zu einem späteren Zeitpunkt herausgeholt wird, was man dann üblicherweise als Spenden nach Art eines Hineingreifens bezeichnet, wenn der Anwender das nachfolgende Tuch zurück in den Aufbewahrungsabschnitt nach dem Spenden nach Art des Herausschnellens des vorderen Tuches schiebt. In jedem der beiden Fälle kann die Oberseite, nachdem die gewünschte Anzahl von Tüchern entnommen ist, geschlossen werden, und zwar entweder mit einem teilweise gespendeten Tuch in dem abdichtenden Ausgang oder ohne dieses, wie vorstehend erläutert worden ist. Zu einem späteren Zeitpunkt können die vorgenannten Schritte, wenn ein weiteres Tuch gewünscht wird, beziehungsweise wenn weitere Tücher gewünscht werden, erneut ausgeführt werden.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung detailliert unter Bezugnahme auf spezifische Aspekte derselben beschrieben worden ist, erschließt sich einem Fachmann auf dem einschlägigen Gebiet beim Studium der Beschreibung unmittelbar, dass an der Erfindung Abwandlungen, Variationen und Äquivalente dieser Aspekte verwirklicht werden können, die in den Schutzbereich der Erfindung fallen, der entsprechend den nachfolgenden Ansprüchen zu bemessen ist.

Claims (31)

  1. Feuchttuch-Spendesystem, das umfasst: eine Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher (316); und eine Spendereinrichtung (310), die eine abgedichtete Kammer (2) umfasst, wobei die abgedichtete Kammer die Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher (316) aufnimmt; dadurch gekennzeichnet, dass die Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher ein Gleitmittel umfasst, und die Spendereinrichtung eine starre Öffnung (312) in einer Oberseite aufweist, wobei die starre Öffnung (312) einen flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang (320) umgibt, und über diesen Ausgang Feuchttücher von der Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher aus der abgedichteten Kammer (2) gespendet werden können, wobei der flexible elastische abdichtende Ausgang (320) die Form einer flexiblen gummiartigen Scheibe (322) mit einem durchgehenden Schlitz (340) hat, der sich zwischen der oberen und der unteren Fläche derselben erstreckt, der durchgehende Schlitz (340) und die flexible gummiartige Scheibe (322) so gestaltet sind, dass sie es einem Benutzer gestatten, eine Hand durch den durchgehenden Schlitz (340) zu führen und über den abdichtenden Ausgang ein Feuchttuch aus der Kammer der Spendereinrichtung zu entnehmen, während die Tücher ansonsten in der Kammer der Spendereinrichtung abgedichtet werden, und wobei wenigstens ein Teil des Gleitmittels automatisch auf den flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang (320) übertragen werden kann, wenn Feuchttücher von der Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher über den flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang (320) gespendet werden, so dass eine Widerstandsbeziehung zwischen den Feuchttüchern und dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang (320) um wenigstens ungefähr 20% verringert wird.
  2. Feuchttücher-Spendesystem nach Anspruch 1, wobei die Vielzahl von Feuchttüchern einen Stapel aus Feuchttüchern (316) umfasst.
  3. Fechttuch-Spendesystem nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher (316) mit einer Benetzungslösung befeuchtet werden, die das Gleitmittel enthält.
  4. Fechttuch-Spendesystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei eine Vielzahl der Feuchttücher (316) gleichzeitig aus der Spendereinrichtung abgegeben werden kann.
  5. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Gleitmittel nichtflüchtig ist.
  6. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei sich das Gleitmittel an dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang (320) anlagert.
  7. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Gleitmittel mit Wasser nicht mischbar ist.
  8. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Widerstandsbeziehung zwischen der Vielzahl von Feuchttüchern (316) und dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang (320) um wenigstens ungefähr 30% oder um wenigstens ungefähr 40% oder um wenigstens ungefähr 50% oder um wenigstens ungefähr 60% verringert wird.
  9. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die einander gegenüberliegenden Seiten des durchgehenden Schlitzes (340) eine Öffnung bilden, die eine maximale Breite von nicht mehr als ungefähr 3 mm, nicht mehr als ungefähr 2 mm, nicht mehr als ungefähr 1 mm, nicht mehr als ungefähr 0,5 mm oder nicht mehr als ungefähr 0,25 mm hat, um die Feuchttücher in der Spendereinrichtung abzudichten.
  10. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei wenigstens ein Abschnitt der flexiblen gummiartigen Scheibe (322) einen hier definierten Elastizitätsmodulwert zwischen 345 kPa und 6895 kPa (50 psi und 1000 psi) hat.
  11. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei wenigstens ein Teil der flexiblen gummiartigen Scheibe (322) einen hier definierten Gurley-Steifigkeitswert zwischen 100 mgf und 8000 mgf hat.
  12. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher (316) eine hier definierte Spendekraft von ungefähr 100 g bis ungefähr 800 g pro Blatt hat.
  13. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der flexible elastische abdichtende Ausgang (320) wenigstens ein Gelenk (356) umfasst, das sich zwischen dem durchgehenden Schlitz (340) und einem umgebenden Abschnitt der flexiblen gummiartigen Scheibe (322) befindet, so dass der Abschnitt der Scheibe (322), der an den durchgehenden Schlitz (340) angrenzt, relativ zu dem umgebenden Abschnitt der Scheibe über das Gelenk (356) geschwenkt werden kann.
  14. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die starre Öffnung (320) eine Längsachse mit einer Länge zwischen 10% und 90% der Breite eines zu spendenden Feuchttuchs und eine Querachse mit einer Länge zwischen 10% und 90% der Länge der Längsachse hat.
  15. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Länge (354) des durchgehenden Schlitzes (340) zwischen 20% und 90% der Breite eines zu spendenden Tuchs entspricht.
  16. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Enden des durchgehenden Schlitzes (340) von den Rändern der starren Öffnung (312) beabstandet sind.
  17. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die flexible gummiartige Scheibe ein thermoplastisches Elastomer-Scheibenmaterial ist.
  18. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Spendereinrichtung eine abnehmbare Abdeckung aufweist, die die starre Öffnung (312) einschließt.
  19. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Spendereinrichtung einen Deckel enthält, der gelenkig an der Spendereinrichtung angebracht ist, um den flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang (320) abzudecken, und der Deckel geöffnet werden kann, um Zugang zu dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang (320) zu schaffen.
  20. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die starre Öffnung (320) an einen oberen Endabschnitt (314) der Spendereinrichtung (310) angrenzend angeordnet ist.
  21. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der flexible elastische abdichtende Ausgang (320) zum Spenden von Tüchern über den flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang durch Hineingreifen oder Herausschnellen eingerichtet ist.
  22. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der durchgehende Schlitz eine oder mehrere gekrümmte Abschnitte hat.
  23. Verfahren zum gleichzeitigen Spenden einer Vielzahl von Feuchttüchern, das umfasst: Bereitstellen einer Vielzahl trennbar verbundener Tücher (316), die mit einer Lösung befeuchtet sind, wobei die befeuchteten Tücher so Feuchttücher bilden; Aufbewahren der Vielzahl trennbar verbundener Tücher in einer Spendereinrichtung (310), dadurch gekennzeichnet, dass die Lösung ein Gleitmittel enthält und die Spendereinrichtung eine starre Öffnung (312) in einer Oberseite aufweist, wobei die starre Öffnung (312) einen flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang (320) umgibt und über diesen Ausgang Feuchttücher von der Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher aus der abgedichteten Kammer (2) gespendet werden können, der flexible elastische abdichtende Ausgang (320) die Form einer flexiblen gummiartigen Scheibe (322) mit einem durchgehenden Schlitz (340) hat, der sich zwischen der oberen und der unteren Fläche derselben erstreckt, der durchgehende Schlitz (340) und die flexible gummiartige Scheibe (322) so gestaltet sind, dass sie es einem Benutzer gestatten, eine Hand durch den durchgehenden Schlitz (340) zu führen, und über den abdichtenden Ausgang ein Feuchttuch aus der Kammer der Spendereinrichtung zu entnehmen, während die Tücher ansonsten in der Kammer der Spendereinrichtung abgedichtet sind, und wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: ein Benutzer führt eine Hand durch den durchgehenden Schlitz (340) des flexiblen elastischen abdichtenden Ausgangs (320), um manuell ein Tuch durch den abdichtenden Ausgang und aus der Spendereinrichtung heraus zu ziehen und so gleichzeitig eine Vielzahl von Feuchttüchern von der Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher über den flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang (320) der Spendereinrichtung zu spenden; und automatisches Schmieren des Ausgangs (320) der Spendereinrichtung mit dem Gleitmittel, wenn die Vielzahl von Feuchttücher gespendet wird, um so eine Widerstandsbeziehung zwischen der Vielzahl von Feuchttüchern und dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang (320) um wenigstens ungefähr 20% zu verringern.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, wobei der Schritt des Bereitstellens das Bereitstellen eines nichtflüchtigen Gleitmittels umfasst.
  25. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24, wobei der Schritt des Bereitstellens das Bereitstellen eines Gleitmittels umfasst, das sich an dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang anlagert.
  26. Verfahren nach Anspruch 23, 24 oder 25, wobei der Schritt des Bereitstellens das Bereitstellen eines mit Wasser nicht vermischbaren Gleitmittels umfasst.
  27. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 26, wobei der Schritt des Bereitstellens das Bereitstellen der Vielzahl trennbar verbundener Tücher (316) in einer Stapelform umfasst.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 27, wobei die Widerstandsbeziehung zwischen der Vielzahl von Feuchttüchern und dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang (320) um wenigstens ungefähr 30%, oder um wenigstens ungefähr 40% oder um wenigstens ungefähr 50% oder um wenigstens ungefähr 60% verringert wird.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 28, wobei wenigstens ein Abschnitt der flexiblen gummiartigen Scheibe (322) einen hier definierten Elastizitätsmodulwert zwischen 345 kPa und 6895 kPa (50 psi und 1000 psi) hat.
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 29, wobei wenigstens ein Abschnitt der flexiblen gummiartigen Scheibe (322) einen hier definierten Gurley-Steifigkeitswert zwischen 100 mgf und 8000 mgf hat.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 30, wobei die Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher (316) eine hier definierte Spendekraft zwischen ungefähr 100 g und ungefähr 800 g pro Blatt hat.
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