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TECHNISCHES
GEBIET
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In
einem Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung die Abgabe von Arzneimitteln,
wie etwa Arzneistoffen, von innerhalb oder auf der Oberfläche implantierbarer
medizinischer Vorrichtungen. In einem weiteren Aspekt betrifft die
Erfindung Hydrogel-Matrizes, die diese und andere Arzneimittel enthalten.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Hydrogele
werden typischerweise als hydrophile Polymernetzwerke beschrieben,
die in der Lage sind, große
Mengen Wasser zu absorbieren, aber selbst wegen des Vorhandenseins
physikalischer oder chemischer Vernetzungen, Verschlaufungen oder
kristalliner Bereiche unlöslich
sind. Hydrogele haben umfangreiche Verwendung in biomedizinischen
Anwendungen gefunden, einschließlich
als Beschichtungen und Arzneistoffabgabesysteme. Hydrogele sind
oft gegenüber
den Bedingungen ihrer Umgebung empfindlich, so daß das Quellungsverhältnis der
Materialien durch Temperatur, pH, Ionenstärke und/oder das Vorhandensein
eines Quellungsmittels beeinflußt
werden kann. Mehrere Parameter können
verwendet werden, um Hydrogele zu definieren oder zu charakterisieren,
einschließlich
des Quellungsverhältnisses
unter sich verändernden
Bedingungen, des Durchlässigkeitskoeffizienten
bestimmter gelöster
Stoffe und des mechanischen Verhaltens des Hydrogels unter Bedingungen
seiner beabsichtigten Verwendung. Wenn als Arzneistoffabgabesysteme
verwendet, können
diese Veränderungen
in der Umgebung oft gesteuert oder vorhergesagt werden, um die Arzneistofffreisetzung
zu regulieren. (Siehe Bell und Peppas, unten zitiert).
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Eine
bestimmter Typ Hydrogel, der in den letzten Jahren beschrieben worden
ist, umfaßt
die Kombination von Poly(methacrylsäure)(„PMAA")-Hauptketten und Polyethylenglykol(„PEG")-Pfropfen. Mathur
et al., J. Controlled Release 54(2):177-184 (1998) beschreiben zum
Beispiel „responsive" Hydrogelnetzwerke
dieses Typs. Die Hydrogele zeigen Quellungsübergänge, in verschiedenen Lösemittelsystemen
und in Reaktion auf äußere Stimuli.
Diese Übergänge ihrerseits
können
zur Bildung oder zum Aufbrechen von wasserstoffgebundenen Komplexen
zwischen der Hauptkette und den Pfropfabschnitten führen. Der
Artikel beschreibt die Rolle hydrophober Wechselwirkungen bei der
Stabilisierung der Komplexe.
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Eine
Vielzahl von Entgegenhaltungen beschreibt weiter die Herstellung
und Verwendung von Hydrogelen für
die Abgabe von Arzneimitteln, einschließlich denjenigen Hydrogelen,
die auf der Kombination von Polyalkylenglykolen und Poly(meth)acrylaten
beruhen. Siehe zum Beispiel US-Patente Nrn. 5,844,039 und 5,739,210,
die Polymere mit reversiblen hydrophoben Funktionalitäten beschreiben,
z.B. Polymere mit Lewis-Säure-
und Lewis-Base-Segmenten.
Die Segmente sind hydrophil und werden in Wasser entweder aufquellen
oder sich auflösen.
Wenn sie in ein Polymer einbezogen sind, bilden die Segmente wasserunlösliche oder
hydrophobe Komplexe. Bei Veränderungen
in pH, Temperatur oder Lösemitteltyp
können
die Komplexe dissoziieren, wobei sich große Übergänge in Viskosität, Emulgierfähigkeit
und mechanischer Festigkeit ergeben. Man sagt, daß die Polymere
werden als reversible Emulgatoren, superabsorbierende Harze oder
als Beschichtungen für
pharmazeutische Mittel nützlich
sind.
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Siehe
auch Scott et al., Biomaterials 20(15):1371-1380 (1999), der die
Herstellung ionisierbarer Polymernetzwerke beschreibt, hergestellt
aus Oligo(ethylenglykol)multiacrylaten und Acrylsäure unter
Verwendung von Massephotopolymerisationstechniken. Die Netzwerke
werden zur Verwendung bei der Herstellung von Vorrichtungen zur
kontrollierten Freisetzung für
gelöste
Stoffe beschrieben.
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WO99/47176
offenbart ein Reagens und ein verwandtes Verfahren zur Verwendung
bei der Passivierung einer Biomaterial-Oberfläche, wobei das Reagens eine
latent reaktive Gruppe und eine bifunktionelle aliphatische Säure (z.B.
Fettsäure)
einschließt,
in Kombination mit einer Spacer-Gruppe, die die latent reaktive Gruppe
mit der aliphatischen Säure
in einer Weise verbindet, die die gewünschte Funktion jeder Gruppe
erhält.
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Schließlich beschreiben
C.L. Bell und N.A. Peppas, J. Biomater. Sci. Polymer Edn. 7(8):671-683 (1996) und C.L.
Bell und N.A. Peppas, Biomaterials 17:1203-1218 (1996) jeweils die
Synthese und Eigenschaften von gepfropften P(MAA-g-EG)-Copolymeren.
Die Copolymere erlauben die reversible Bildung von Komplexen unter
geeigneten Bedingungen aufgrund von Wasserstoffbindungen zwischen
den Carbonsäuregruppen
der PMAA- und den Sauerstoffatomen der PEG-Ketten, was zu pH-empfindlichem
Quellungsverhalten führt.
Komplexierung tritt bei niedrigem pH auf, was zu erhöhter Hydrophobie
im Polymernetzwerk führt. Bei
höheren
pH-Werten werden die Säuregruppen
ionisiert und die Wasserstoffbindung bricht zusammen. Die Artikel
untersuchen dieses pH-empfindliche Quellungsverhalten in Bezug auf
die Verwendung solcher Materialien bei Arzneistoffabgabe mit kontrollierter
Freisetzung und biologischen Trennungen.
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Die
Artikel von Bell und Peppas belegen beispielhaft das Quellungsverhalten
von P(MAA-g-EG)-Proben,
die 40:60-, 50:50- und 60:40-Verhältnisse (Gewichtsprozent) PMAA:PEG
enthalten, unter Verwendung von PEG-Pfropfen mit Molekulargewichten
von 200, 400 und 1000. Die resultierenden Hydrogele wurden mit mehreren
Mitteln bewertet, einschließlich
mechanischen Tests, um den Schermodul zu bestimmen. Die Autoren
stellten fest, daß,
wenn das Molekulargewicht des PEG-Pfropfes erhöht wurde, der Modul der Netzwerke sowohl
in komplexiertem als auch nicht-komplexiertem Zustand sank.
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Wenn
verwendet für
Arzneistoffabgabe, wurden die von Bell und Peppas hergestellten
Materialien typischerweise als freistehende Hydrogel-Membranen verwendet,
ohne Erwähnung
ihrer Verwendung auf einer Oberfläche, geschweige denn der Oberfläche einer implantierten
medizinischen Vorrichtung. Noch lieferten diese Entgegenhaltungen
irgendeinen Vorschlag der Art, daß solche Matrizes auf irgendeine
solche Oberfläche
aufgebracht werden könnten.
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Diejenigen
Entgegenhaltungen, die die Abgabe von Arzneimitteln aus implantierten
Vorrichtungen beschreiben, neigen dazu, sich auf von implantieren
Hydrogelen recht unterschiedliche Ansätze zu verlassen. Die kontinuierliche
Entwicklung und Verwendung implantierbarer medizinischer Vorrichtungen
hat zur entsprechenden Entwicklung einer Vielzahl von Wegen geführt, um
Antibiotika und/oder Antiseptika an die Implantatstelle abzugeben,
um potentielle Infektionen, die mit solchen Vorrichtungen assoziiert
sind, zu verhindern.
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Ein
signifikanter Prozentanteil von Bruchfixierungsvorrichtungen (Stifte,
Nägel,
Schrauben, etc.) und orthopädischen
Gelenkimplantaten wird zum Beispiel infiziert. Heilung infizierter
orthopädischer
Implantate, wie etwa Gelenkprothesen, erfordert üblicherweise sowohl die Entfernung
der Prothese als auch die Anwendung eines langen Verabreichung von
Antibiotika. In den meisten Fällen
folgt hierauf erneute Implantation einer neuen Gelenkprothese Wochen
oder Monate später,
nachdem sichergestellt worden ist, daß die Infektion ausgemerzt
worden ist.
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Wie
in den Patenten für
Darouiche, unten zitiert, beschrieben, ist beträchtliche Aufmerksamkeit und Untersuchung
auf die Verhinderung der Kolonisierung bakterieller und fungaler
Organismen auf den Oberflächen
orthopädischer
Implantate durch Verwendung antimikrobieller Mittel, wie etwa Antibiotika,
die an die Oberfläche
der in solchen Vorrichtungen eingesetzten Materialien gebunden sind,
gerichtet worden. Das Ziel solcher Versuche ist gewesen, eine ausreichende
bakteriostatische oder bakterizide Wirkung zu erzeugen, um Kolonisierung
zu verhindern.
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Verschiedene
Verfahren sind bisher eingesetzt worden, um die Oberflächen medizinischer
Vorrichtungen mit einem Antibiotikum zu beschichten. Ein Verfahren
umfaßt
zum Beispiel das Aufbringen oder Absorbieren einer Schicht aus Tensid,
wie etwa Tridodecylammoniumchlorid („TDMAC"), gefolgt von einer Antibiotika-Überzugsschicht,
auf der Oberfläche
der medizinischen Vorrichtung.
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Ein
weiteres bekanntes Verfahren, um die Oberfläche medizinischer Vorrichtungen
mit Antibiotika zu beschichten, umfaßt zunächst das Beschichten der ausgewählten Oberflächen mit
Benzalkoniumchlorid, gefolgt von ionischer Bindung der Antibiotikazusammensetzung.
Siehe z.B. Solomon, D.D. und Sherertz, R.J., J. Controlled Release,
6:343-352 (1987) und U.S.-Pat. Nr. 4,442,133. Noch weitere Verfahren
zum Beschichten von Oberflächen
von medizinischen Vorrichtungen mit Antibiotika sind in U.S.-Pat.
Nr. 4,895,556 (ein Substrat für
eine medizinische Vorrichtung, das eine negativ geladene Gruppe
mit einem pK von weniger als 6 und ein an die negativ geladene Gruppe
gebundenes kationisches Antibiotikum trägt); U.S.-Pat. Nr. 4,917,686
(Antibiotika werden in einem Quellungsmittel gelöst, das in die Matrix des Oberflächenmaterials
der medizinischen Vorrichtung hinein absorbiert wird); U.S.-Pat.
Nr. 4,107,121 (Konstruieren der medizinischen Vorrichtung mit ionogenen
Hydrogelen, die danach Antibiotika absorbieren oder ionisch binden);
U.S.-Pat. Nr. 5,013,306 (Laminieren eines Antibiotikums an eine
polymere Oberflächenschicht
einer medizinischen Vorrichtung); und U.S.-Pat. Nr. 4,952,419 (Aufbringen
eines Films aus Silikonöl
auf die Oberfläche
eines Implantats und anschließendes
Inkontaktbringen der silikonfilmtragenden Oberfläche mit antibiotischen Pulvern)
gelehrt.
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Siehe
auch Ding et al. (U.S.-Patent Nr. 6,042,875), das eine Beschichtung
beschreibt, die zeitlich festgelegte oder verlängerte pharmakologische Aktivität auf der
Oberfläche
medizinischer Vorrichtungen durch ein Reservoir-Konzept erlaubt.
Spezifisch umfaßt
die Beschichtung wenigstens zwei Schichten: eine äußere Schicht,
die wenigstens einen Komplex aus Arzneistoff und ionischem Tensid
enthält,
die über
einer Reservoir-Schicht oder Bindungsschicht liegt, die ein Polymer
und den Arzneistoff, der im wesentlichen frei von einem ionischen
Tensid ist, enthält.
Bei Einwirkung von Körpergewebe
auf eine medizinische Vorrichtung, die mit einer solchen Beschichtung überzogen
ist, wird der ionisch komplexierte Arzneistoff in der äußeren Schicht in
Körperflüssigkeit
oder -gewebe hinein freigesetzt. Im Anschluß an die Freisetzung eines
solchen komplexierten Arzneistoffs bleiben Komplexstellen des ionischen
Tensids in der äußeren Schicht
unbesetzt.
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Nach
Einführung
einer medizinischen Vorrichtung, wie etwa eines orthopädischen
Implantats treten die Antibiotika und/oder Antiseptika schnell aus
der Oberfläche
der Vorrichtung in die Umgebung aus. Über einen relativ kurzen Zeitraum
nimmt die auf der Oberfläche
vorhandene Menge an Antibiotika und/oder Antiseptika bis zu einem
Punkt ab, bei dem der Schutz gegen bakterielle und fungale Organismen
nicht länger wirksam
ist. Überdies
löst sich,
während
der Implantation orthopädischer
Bruchfixierungsvorrichtungen, wie etwa Markraumnägel und äußere Fixierungsstifte, aufgrund
von Reibung des beschichteten Implantats gegen den Knochen während des
Einführens
des Implantats viel von der antimikrobiellen Beschichtung ab.
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Daher
werden für
einige Implantate und insbesondere diejenigen, die sowohl für längere Zeiträume im Körper verbleiben
als auch im Laufe ihrer Implantation oder Verwendung eine Bearbeitung
unter Krümmung durchlaufen,
Medikamentbeschichtungen gesucht, um verbesserte Haltbarkeit bereitzustellen.
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US-Patent
Nr. 5,853,745 (Darouiche) beschreibt eine haltbare antimikrobiell
beschichtete orthopädische
Vorrichtung oder ein anderes entsprechendes medizinisches Implantat
mit einer haltbaren Materialschicht, die die Austrittsgeschwindigkeit
von antimikrobiellen Mitteln in die Umgebung senkt. Das Patent stellt ein
antimikrobiell beschichtetes medizinisches Implantat oder eine entsprechende
orthopädische
Vorrichtung mit mechanischer Elastizität bereit, um das Ablösen der
antimikrobiellen Schicht von der Vorrichtung während der Einführung zu
minimieren oder zu vermeiden. Bei dem medizinischen Implantat sind
eine oder mehrere seiner Oberflächen
mit einer Zusammensetzung beschichtet, die eine antimikrobielle Überzugsschicht
umfaßt, die
ein antimikrobielles Mittel in einer wirksamen Konzentration umfaßt, um das
Wachstum bakterieller und fungaler Organismen zu hemmen, und einen
Schutzüberzugsschicht,
die über
besagtem antimikrobiellen Überzugsschicht
ausgebildet ist.
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Wenn
als arzneistofffreisetzende Beschichtungen auf Vorrichtungen verwendet,
leiden jedoch die verschiedenen oben beschriebenen Systemen an mehreren
Nachteilen, z.B. im Hinblick auf die Dicke der Beschichtungen, die
notwendig ist, um ausreichende Mengen Arzneistoff bereitzustellen,
die Kinetiken (z.B. Gesamtfreisetzungszeitraum) und die Haltbarkeit
oder Zähigkeit
der Beschichtung selbst. Trotz der bis heute unternommenen verschiedenen
Versuche und dem bis heute gemachten Fortschritt bleibt klar, daß die Notwendigkeit
für eine
Beschichtungszusammensetzung unerreicht bleibt, die eine optimale
Kombination solcher Eigenschaften die Beschichtungsdicke, Arzneistofffreisetzungsprofil,
Haltbarkeit, Quellbarkeit, generische Anwendbarkeit und Oberflächenunabhängigkeit,
bereitstellt.
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Verbesserte
Beschichtungen zur Verwendung auf implantierten Vorrichtungen, um
in situ Medikamentenfreisetzung bereitzustellen, werden klar benötigt.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine vernetzbare Beschichtungszusammensetzung
bereit, in sowohl ihren nicht-vernetzten als auch vernetzten Formen,
zur Verwendung bei der Abgabe eines Arzneimittels von der Oberfläche einer
medizinischen Vorrichtung, die in vivo positioniert ist. Nach Vernetzung
stellt die Beschichtungszusammensetzung eine Gelmatrix bereit, die
angepaßt
ist, um das Arzneimittel in einer Form zu enthalten, die ermöglicht,
daß das
Arzneimittel aus der Matrix in vivo in einer verlängerten,
gesteuerten, vorhersagbaren und effektiven Art und Weise freigesetzt
wird. Die Kombination aus Gelmatrix und Arzneimittel kann in jeder
geeigneten Weise und zu jedem geeigneten Zeitpunkt bereitgestellt
werden, z.B. kann das Arzneimittel in eine oder mehrere Komponenten
der nicht-vernetzten Zusammensetzung einbezogen werden und/oder
es kann in die gebildete oder sich bildende Matrix, z.B. zum Zeitpunkt
der Verwendung, und vor, während
oder nach Vernetzung der Zusammensetzung oder dem Implantieren der
so beschichteten Vorrichtung in eine Gewebestelle eingearbeitet
werden. Wenn als eine Beschichtung auf der Oberfläche einer
medizinischen Vorrichtung angewendet, kann eine Gelmatrix darauf
mit einem Verfahren ausgebildet werden, das eine Komplexierungsreaktion
zwischen Carbonsäuregruppen
und Ethergruppen einschließt.
Die Komplexierungsreaktion dient dazu, sowohl die Haltbarkeit und
Zähigkeit
der Beschichtung zu verbessern als auch die Abgabe der in die Matrix
eingearbeiteten Arzneimittel zu verlängern.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfaßt
die Beschichtungszusammensetzung vorzugsweise ein polymeres Reagens,
das gebildet wird durch die Polymerisation der folgenden Monomere:
- a) etwa 1 bis etwa 20 Mol-% eines Polyether-Monomers,
- b) etwa 5 bis etwa 75 Mol-% eines Carbonsäure enthaltenden Monomers,
so daß das
wirksame Verhältnis von
Ethergruppen zu Carbonsäuregruppen
im resultierenden Copolymer zwischen etwa 1 zu 1 und etwa 10 zu
1 liegt;
- c) fakultativ etwa 0,1 bis etwa 10 Mol-% eines photoderivatisierten
Monomers und
- d) einer Menge hydrophiles Monomer, die geeignet ist, um die
Zusammensetzung auf 100% zu bringen (z.B. etwa 0 bis etwa 93,9 Mol-%
eines hydrophilen Monomers).
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Wenn
das polymere Reagens als eine Beschichtung auf die Oberfläche einer
medizinischen Vorrichtung aufgebracht wird, treten nicht-kovalente
Wechselwirkungen zwischen Carbonsäuregruppen und Ethergruppen
auf, was zur Bildung einer Gelmatrix beiträgt. Die Anwendung von UV-Licht
liefert photochemische Bindung an das Substrat sowie die Bildung kovalenter
Vernetzungen innerhalb der Matrix. Die so gebildete Matrix stellt
sowohl verbesserte Haltbarkeit als auch Zähigkeit der Beschichtung in
einer Weise bereit, die die Abgabe der Arzneimittel, die in die
Matrix eingearbeitet sind, verlängert.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
umfaßt
die nicht-vernetzte Zusammensetzung zum Beispiel ein polymeres Reagens,
das gebildet ist durch die Polymerisation der folgenden Monomere:
- a) Methoxypoly(ethylenglykolmethacrylat) („MethoxyPEGMA"), als das Polyether-Monomer, in einer
Menge von zwischen etwa 5 bis zwischen etwa 15 Mol-%,
- b) (Meth)acrylsäure,
als die Carbonsäure
enthaltende Monomerkomponente, das in einer Menge von zwischen etwa
30 und etwa 50 Mol-% vorliegt,
- c) photoderivatisiertes Monomer, das in einer Menge von zwischen
etwa 1 bis etwa 7 Mol-% vorliegt, und
- d) Acrylamid-Monomer, als ein hydrophiles Monomer, das in einer
Menge von zwischen etwa 30 und etwa 70 Mol-% vorliegt.
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Ohne
durch eine Theorie gebunden sein zu wollen, glaubt man, daß bei Aufbringen
einer Lösung
der nicht-vernetzten Zusammensetzung auf die Oberfläche einer
medizinischen Vorrichtung und UV-Bestrahlung, um die Photogruppen
zu aktivieren, so eine kovalent gebundene Matrix auf der Oberfläche der
Vorrichtung ausgebildet wird. Diese Matrix enthält sowohl Carbonsäuregruppen
als auch Ethergruppen, die unter den geeigneten Bedingungen Komplexe
bilden. Diese Komplexe ihrerseits erhöhen die Hydrophobie der Matrix
und scheinen die Haltbarkeit und Zähigkeit der Matrix zu verbessern
und die Freisetzung der in Matrix eingearbeiteten Medikamente zu
verlängern.
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Eine
Matrix dieser Erfindung stellt eine optimale und verbesserte Kombination
von besagten Eigenschaften wie Arzneimittelfreisetzungsprofil, Haltbarkeit,
Zähigkeit,
Löslichkeit,
Quellbarkeit und Beschichtungsdicke bereit. Solch eine Matrix kann
mit einem breiten Bereich von Oberflächenmaterialien und Konfigurationen
verwendet werden und ist, ihrerseits, in breitem Umfang anwendbar
und nützlich
für eine
Vielzahl implantierter Vorrichtungen.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG
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Die
Zusammensetzung dieser Erfindung schließt vorzugsweise zwischen etwa
1 und etwa 20 Mol-% eines Polyether-Monomers und vorzugsweise von
etwa 5 bis etwa 15 Mol-% ein. Am bevorzugtesten wird das Polyether-Monomer
mit einer Endkonzentration von etwa 8 bis etwa 12 Mol-% verwendet.
Der Begriff „Mol-%", wie hierin verwendet,
wird durch das Molekulargewicht der Monomerkomponenten bestimmt
werden.
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Das
Polyether-Monomer ist vorzugsweise aus der Gruppe von Molekülen, die
als Alkoxy(poly)alkylenglykol(meth)acrylate bezeichnet werden. Die
Alkoxy-Substituenten dieser Gruppe können aus der Gruppe ausgewählt werden,
die aus Methoxy, Ethoxy, Propoxy und Butoxy besteht. Die (Poly)alkylenglykolkomponente des
Moleküls
kann ausgewählt
werden aus der Gruppe, die aus (Poly)propylenglykol und (Poly)ethylenglykol besteht.
Die (Poly)alkylenglykolkomponente besitzt vorzugsweise ein nominelles
gewichtsgemitteltes Molekulargewicht im Bereich von etwa 200 g/mol
bis etwa 2000 g/mol und idealerweise von etwa 800 g/mol bis etwa 1200
g/mol. Beispiele für
bevorzugte Polyether-Monomere schließen Methoxy-PEG-methacrylate,
PEG-Methacrylate und (Poly)propylenglykolmethacrylate ein. Solche
Polyether-Monomere sind kommerziell zum Beispiel von Polysciences,
Inc. (Warrington, PA) erhältlich.
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Eine
Zusammensetzung dieser Erfindung schließt vorzugsweise zwischen etwa
5 bis etwa 75 Mol-% eines Carbonsäure enthaltenden Monomers ein,
so daß das
wirksame Verhältnis
von Ethergruppe zu Carbonsäuregruppen
im resultierenden Polymer zwischen etwa 1 zu 1 und etwa 10 zu 1
liegt. Bevorzugte Konzentrationen des Carbonsäure enthaltenden Monomers liegen
zwischen etwa 30 bis etwa 50 Mol-%. Am bevorzugtesten wird das Carbonsäure enthaltende
Monomer bei einer Konzentration zwischen etwa 30 bis etwa 40 Mol-%
verwendet. Diese Monomere können
kommerziell zum Beispiel von Sigma-Aldrich, Inc. (St. Louis, MO) erhalten
werden.
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Bevorzugte
Carbonsäure
enthaltende Monomere werden ausgewählt aus Carboxylsubstituierten Ethylenverbindungen,
auch bekannt als Alkensäuren.
Beispiele für
besonders bevorzugte Carbonsäure
enthaltende Monomere schließen
Acryl-, Methacryl-, Malein-, Croton-, Itacon- und Citraconsäure ein.
Die bevorzugtesten Beispiele für
Carbonsäure
enthaltende Monomere schließen
Acrylsäure
und Methacrylsäure
ein.
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Eine
Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung schließt vorzugsweise
zwischen etwa 0,1 und etwa 10 Mol-% eines photoderivatisierten Monomers
ein, bevorzugter zwischen etwa 1 und etwa 7 Mol-% und am bevorzugtesten
zwischen etwa 3 und etwa 5 Mol-%.
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Beispiele
für geeignete
photoderivatisierte Monomere sind ethylenisch subtituierte photoaktivierbare Einheiten,
die N-[3-(4-Benzoylbenzoamido)propyl]methacrylamid („BBA-APMA"), 4-(2-Acryloxyethoxy)-2-hydroxybenzophenon,
4-Methacryloxy-2-hydroxybenzophenon,
4-Methacryloxy-2-hydroxybenzophenon, 9-Vinylanthracen und 9-Anthracenylmethylmethacrylat
ein. Ein Beispiel für
ein bevorzugtes photoderivatisiertes Monomer ist BBA-APMA.
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Photoreaktive
Spezies sind hierin definiert, und bevorzugte Spezies sind ausreichend
stabil, um unter Bedingungen gelagert zu werden, bei denen sie ihre
Eigenschaften beibehalten. Siehe z.B. U.S.-Patent Nr. 5,002,582.
Latente reaktive Gruppen können
ausgewählt
werden, die auf verschiedene Abschnitte des elektromagnetischen
Spektrums reagieren, wobei diejenigen, die auf ultraviolette und
sichtbare Abschnitte des Spektrums reagieren (hierin als „photoreaktiv" bezeichnet), besonders
bevorzugt sind.
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Photoreaktive
Spezies reagieren auf spezifische angewendete äußere Stimuli, um die Erzeugung
aktiver Spezies mit resultierender kovalenter Bindung an eine benachbarte
chemische Struktur zu durchlaufen, z.B. wie bereitgestellt durch
dasselbe oder ein verschiedenes Molekül. Photoreaktive Spezies sind
diejenigen Gruppen von Atomen in einem Molekül, deren kovalente Bindungen
unter Lagerungsbedingungen unverändert bleiben,
aber bei Aktivierung durch eine äußere Energiequelle
kovalente Bindungen mit anderen Molekülen bilden.
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Die
photoreaktiven Spezies erzeugen bei Absorption elektromagnetischer
Energie aktive Spezies, wie etwa freie Radikale und insbesondere
Nitrene, Carbene und angeregte Zustände von Ketonen. Photoreaktive Spezies
können
so ausgewählt
werden, daß sie
auf verschiedene Abschnitte des elektromagnetischen Spektrums ansprechen,
und photoreaktive Spezies, die auf z.B. ultraviolette und sichtbare
Abschnitte des Spektrums ansprechen, sind bevorzugt und können hierin
gelegentlich als „photochemische
Gruppe" oder „Photogruppe" bezeichnet werden.
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Die
photoreaktiven Spezies in photoreaktiven Arylketonen sind bevorzugt,
wie etwa Acetophenon, Benzophenon, Anthrachinon, Anthron und anthronähnliche
Heterocyclen, d.h. heterocyclische Analoge von Anthron, wie etwa
diejenigen mit N, O oder S in der 10-Position, oder ihre substituierten,
z.B. ringsubstituierten, Derivate. Beispiele für bevorzugte Arylketone schließen heterocyclische
Derivate von Anthron, einschließlich Acridon,
Xanthon und Thioxanthon, und deren ringsubstituierten Derivate ein.
Besonders bevorzugt sind Thioxanthon und seine Derivate mit Anregungsenergien
von mehr als etwa 360 nm.
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Die
funktionellen Gruppen solcher Ketone sind bevorzugt, da sie leicht
in der Lage sind, den hierin beschriebenen Aktivierungs/Inaktivierungs/Reaktivierungs-Zyklus
zu durchlaufen. Benzophenon ist eine besonders bevorzugte photoreaktive
Einheit, da sie zur photochemischen Anregung mit der anfänglichen
Bildung eines angeregten Singulett-Zustandes in der Lage ist, der Intersystem-Crossing
zum Triplett-Zustand durchläuft. Der
angeregte Triplett-Zustand kann sich in Kohlenstoff-Wasserstoff-Bindungen
durch Abstraktion eines Wasserstoffatoms (zum Beispiel von einer
Trägeroberfläche) einschieben,
wodurch ein Radikalenpaar geschaffen wird. Anschließender Zusammenbruch
des Radikalenpaares führt
zur Bildung einer neuen Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindung. Wenn eine
reaktive Bindung (z.B. Kohlenstoff-Wasserstoff) zur Bindung nicht
verfügbar
ist, ist die durch ultraviolettes Licht induzierte Anregung der
Benzophenongruppe reversibel und das Molekül kehrt bei Entfernen der Energiequelle
zum Energieniveau des Grundzustands zurück. Photoaktivierbare Arylketone, wie
etwa Benzophenon und Acetophenon, sind insofern von besonderer Wichtigkeit,
da diese Gruppen mehrfacher Reaktivierung in Wasser unterliegen
und somit erhöhte
Beschichtungseffizienz bereitstellen.
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Die
Azide stellen eine bevorzugte Klassen photoreaktiver Spezies dar
und schließen
Derivate auf der Basis von Arylaziden (C6R5N3), wie etwa Phenylazid
und insbesondere 4-Fluor-3-nitrophenylazid,
Acylaziden (-CO-N3), wie ewa Benzoylazid
und p-Methylbenzoylazid, Azidoformiaten (-O-CO-N3),
wie etwa Ethylazidoformiat, Phenylazidoformiat, Sulfonylaziden (-SO2-N3), wie etwa Benzolsulfonylazid,
und Phosphorylaziden (RO)2PON3,
wie etwa Diphenylphosphorylazid und Diethylphosphorylazid, ein.
Diazoverbindungen stellen eine weitere Klasse photoreaktiver Spezies
dar und schließen
Derivate von Diazoalkanen (-CHN2), wie etwa
Diazomethan und Diphenyldiazomethan, Diazoketonen (-CO-CHN2), wie etwa Diazoacetophenon und 1-Trifluormethyl-1-diazo-2-pentanon,
Diazoacetaten (-O-CO-CHN2), wie etwa t-Butyldiazoacetat
und Phenyldiazoacetat, und beta-Keto-alpha-diazoacetaten
(-CO-CN2-CO-O-), wie etwa t-Butyl-alpha-diazoacetoacetat,
ein. Weitere photoreaktive Spezies schließen Diazirine (-CHN2), wie etwa 3-Trifluormethyl-3-phenyldiazirin, und
Ketene (-CH=C=O), wie etwa Keten und Diphenylketen, ein.
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Bei
Aktivierung der photoreaktiven Spezies werden die Beschichtungsagentien
kovalent aneinander und/oder an die Materialoberfläche durch
kovalente Bindungen über
Reste der photoreaktiven Spezies gebunden. Beispielhafte photoreaktive
Spezies, und ihre Reste bei Aktivierung, sind wie folgt dargestellt:
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Die
Beschichtungsagentien der vorliegenden Erfindung können auf
jede Oberfläche
mit Kohlenstoff-Wasserstoff-Bindungen aufgebracht werden, mit denen
die photoreaktiven Spezies reagieren können, um die Beschichtungsagentien
an Oberflächen
zu immobilisieren. Beispiele für
geeignete Oberflächen
sind unten detaillierter beschrieben.
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Eine
Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung schließt etwa
0 bis etwa 93,9 Mol-%, vorzugsweise von etwa 30 bis etwa 70 Mol-%
und am bevorzugtesten von etwa 40 bis etwa 60 Mol-% einer geeigneten hydrophilen
Monomer-Komponente ein. Geeignete hydrophile Monomere stellen eine
optimale Kombination solcher Eigenschaften wie Wasserlöslichkeit,
biologische Kompatibilität
und Benetzbarkeit bereit. Am bevorzugtesten verbessert das hydrophile
Monomer den resultierenden polymeren Komplex oder versieht ihn mit verbesserter
Wasserlöslichkeit,
obgleich man bemerken muß,
daß das
Carbonsäure
enthaltende Monomer ebenso hydrophil sein könnte und zu diesem Effekt beitragen
kann.
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Hydrophile
Monomere werden vorzugsweise aus der Gruppe genommen, die aus Alkenylsubstituierten
Amiden besteht. Beispiele für
bevorzugte hydrophile Monomere schließen Acrylamid, N-Vinylpyrrolidon, Methacrylamid,
Acrylamidopropansulfonsäure
(AMPS) ein. Acrylamid ist ein Beispiel eines besonders bevorzugten
hydrophilen Monomers.
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Solche
Monomere sind kommerziell von einer Vielzahl von Lieferanten erhältlich,
z.B. Sigma-Aldrich, Inc. (St. Louis, MO) und Polysciences, Inc.
(Warrington, PA).
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Das
Wort „Arzneimittel", wie hierin verwendet,
wird sich auf einen weiten Bereich von biologisch aktiven Materialien
oder Arzneistoffen beziehen, die in eine Beschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung eingearbeitet werden können. Die
einzuarbeitenden Substanzen treten vorzugsweise während der Herstellung
oder während
des Freisetzungsprozesses nicht mit der Zusammensetzung chemisch
in Wechselwirkung.
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Zusatzstoffe,
wie etwa anorganische Salze, BSA (Rinderserumalbumin) und inerte
organische Verbindungen, können
verwendet werden, um das Profil der Substanzfreisetzung zu verändern, wie
den Fachleuten bekannt ist. Der Begriff „Arzneimittel" wird sich seinerseits
auf eine Peptid, Protein, Kohlehydrat, Nukleinsäure, Lipid, Polysaccharid oder
Kombinationen derselben oder ein synthetisches anorganisches oder
organisches Molekül
beziehen, das eine biologische Wirkung verursacht, wenn sie in vivo
einem Tier verabreicht wird, einschließlich Vögeln und Säugern, einschließlich Menschen,
aber nicht hierauf beschränkt.
Nicht-beschränkende
Beispiele sind Antigene, Enzyme, Hormone, Rezeptoren, Peptide und
Mittel zur Gentherapie. Beispiele geeigneter Mittel zur Gentherapie
schließen
a) therapeutische Nukleinsäuren,
einschließlich
Antisense-DNA oder Antisense-RNA, und b) Nukleinsäuren, die
therapeutische Genprodukte codieren, ein, einschließlich Plasmid-DNA
und viralen Fragmente, zusammen mit assoziierten Promotoren und
Hilfsstoffen. Beispiele für
andere Moleküle,
die einbezogen werden können,
schließen
Nukleoside, Nukleotide, Antisense, Vitamine, Mineralien und Steroide
ein.
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Beschichtungszusammensetzungen,
die gemäß diesem
Verfahren hergestellt sind, können
verwendet werden, um Arzneistoffe zuzuführen, wie etwa nicht-steroide
entzündungshemmende
Verbindungen, Anästhetika,
Chemotherapeutika, Immuntoxine, Immunsuppresiva, Steroide, Antibiotika,
antivirale Mittel, antifungale Mittel und steroide entzündungshemmende
Mittel, gerinungshemmende Mittel. Hydrophobe Arzneistoffe, wie etwa
Lidocain und Tetracain, können
zum Beispiel in der Beschichtung eingeschlossen sein und werden über mehrere
Stunden freigesetzt.
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Klassen
von Arzneimitteln, die in Beschichtungen dieser Erfindung einbezogen
werden können, schließen Anti-AIDS-Substanzen,
Antikrebssubstanzen, Antibiotika, antivirale Substanzen, Enzyminhibitoren, Neurotoxine,
Opioide, Hypnotika, Antihistaminika, Immunsuppresiva (z.B. Cyclosporin),
Tranquilizer, Antikonvulviva, Muskelrelaxantien und Anti-Parkinson-Substanzen,
Antispasmodika und muskelkontrahierende Mittel, Miotika und Anitcholinergika,
Immunsuppressiva (z.B. Cyclosporin), gelöste Anti-Glaucom-Substanzen,
gelöste
antiparasitäre
und/oder antiprotozoale Substanzen, Antihypertonika, Analgetika,
Antipyretika und entzündungshemmende
Mittel (wie etwa NSAIDs), Lokalanästhetika, Ophthalmika, Prostaglandine,
Antidepressiva, antipsychotische Substanzen, Antiemetica, bildgebende
Mittel, spezifische Anzielungsagentien, Neurotransmitter, Proteine
und Zellreaktionsmodifikatoren ein, sind aber nicht hierauf beschränkt. Eine
vollständigere
Liste von Klassen von Arzneimitteln ist zu finden in Pharmazeutische
Wirkstoffe, Hrg. A. Von Kleemann und J. Engel, Georg Thieme Verlag,
Stuttgart/New York, 1987, das hierin durch Bezugnahme miteinbezogen
ist.
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Antibiotika
sind im Stand der Technik anerkannte Substanzen und sind Substanzen,
die das Wachstum von Mikroorganismen hemmen oder diese abtöten. Antibiotika
können
synthetisch oder von Mikroorganismen hergestellt werden. Beispiele
für Antibiotika
schließen
Penicillin, Tetracyclin, Chloramphenicol, Minocyclin, Doxycyclin,
Vancomycin, Bacitracin, Kanamycin, Neomycin, Gentamycin, Erythromycin
und Cephalosporine ein. Beispiele für Cephalosporine schließen Cephalotin,
Cephapirin, Cefazolin, Cephalexin, Cephradin, Cefadroxil, Cefamandol,
Cefoxitin, Cefaclor, Cefuroxim, Cefonicid, Ceforanid, Cefotaxim,
Moxalactam, Ceftizoxime, Ceftriaxon und Cefoperazon ein.
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Antiseptika
sind anerkannt als Substanzen, die das Wachstum oder die Wirkung
von Mikroorganismen verhindern oder stoppen, im allgemeinen in einer
nicht-spezifischen Art und Weise, z.B. entweder durch Hemmen ihrer
Aktivität
oder durch Zerstören
derselben. Beispiele für
Antiseptika schließen
Silbersulfadiazin, Chlorhexidin, Glutaraldehyd, Peressigsäure, Natriumhypochlorit,
Phenolen, phenolische Verbindungen, Iodophor-Verbindungen, quartäre Ammoniumverbindungen und
Chlorverbindungen ein.
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Antivirale
Mittel sind Substanzen, die in der Lage sind, Viren zu zerstören oder
deren Replikation zu unterdrücken.
Beispiele für
antivirale Mittel schließen α-Methyl-Padamantanmethylamin,
Hydroxyethoxymethylguanin, Adamantanamin, 5-Iod-2'-desoxyuridin, Trifluorthymidin, Interferon
und Adeninarabinosid ein.
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Enzyminhibitoren
sind Substanzen, die eine enzymatische Reaktion hemmen. Beispiele
für Enzyminhibitoren
schließen
Edrophoniumchlorid, N-Methylphysostigmin, Neostigminbromid, Physostigminsulfat, Tacrin-HCl,
Tacrin, 1-Hydroxymaleat, Iodtubercidin, p-Bromtetramisol, 10-(a-Diethylaminopropionyl)-phenothiazin-Hydrochlorid,
Calmidazoliumchlorid, Hemicholinium-3, 3,5-Dinitrocatechol, Diacylglycerolkinase-Inhibitor I,
Diacylglycerolkinase-Inhibitor II, 3-Phenylpropargylamin, N-Monomethyl-L-argininacetat,
Carbidopa, 3-Hydroxybenzylhydrazin-HCl, Hydrazalin-HCl, Clorgylin-HCl,
Deprenyl-HCl, L(–),
Deprenyl-HCl, D(+), Hydroxylamin-HCl, Iproniazidphosphat, 6-MeO-Tetrahydro-9H-pyridoindol, Nialamid,
Pargylin-HCl, Chinacrin-HCl, Semicarbazid-HCl, Tranylcypromin-HCl, N,N-Diethylaminoethyl-2,2-diphenylvalerat-Hydrochlorid,
3-Isobutyl-1-methylxanthen, Papaverin-HCl, Indomethacin, 2-Cyclooctyl-2-hydroxyethylamin-Hydrochlorid,
2,3-Dichlor-a-methylbenzylamin
(DCMB), 8,9-Dichlor-2,3,4,5-tetrahydro-1H-2-benzazepin-Hydrochlorid, p-Aminoglutethimid, p-Aminoglutethimidtartrat,
R(+), p-Aminoglutethimidtartrat, S(–), 3-Iodtyrosin, alpha-Methyltyrosin,
L(–), alpha-Methyltyrosin,
DL(–),
Cetazolamid, Dichlorphenamid, 6-Hydroxy-2-benzothiazolsulfonamid und Allopurinol.
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Antipyretika
sind Substanzen, die in der Lage sind, Fieber zu lindern und zu
senken. Entzündungshemmende
Mittel sind Substanzen, die in der Lage sind, einer Entzündung entgegenzuwirken
oder diese zu unterdrücken.
Beispiele für
solche Mittel schließen
Aspirin (Salicylsäure),
Indomethacin, Natriumindomethacin-Trihydrat, Salicylamid, Naproxen,
Colchicin, Fenoprofen, Sulindac, Diflunisal, Diclofenac, Indoprofen
und Natriumsalicylamid ein. Lokalanästhetika sind Substanzen, die
in einem lokalisiertem Bereich eine betäubende Wirkung haben. Beispiele
für solche
Anästhetika
schließen
Procain, Lidocain, Tetracain und Dibucain ein.
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Bildgebende
Mittel sind Mittel, die in der Lage sind, eine gewünschte Stelle,
z.B. einen Tumor, in vivo abzubilden. Beispiele für bildgebende
Mittel schließen
Substanzen mit einer Markierung ein, die in vivo nachweisbar ist,
z.B. Antikörper,
die an fluoreszierende Markierungen gebunden sind. Der Begriff Antikörper schließt vollständige Antikörper oder
Fragmente derselben ein.
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Zellreaktionsmodifikatoren
sind chemotaktische Faktoren, wie etwa von Thrombocyten abgeleiteter Wachstumsfaktor
(pDGF). Weitere chemotaktische Faktoren schließen Neutrophilen-Aktivierungsprotein,
Monocyten-Chemoattraktionsprotein, Makrophagen-Entzündungsprotein,
SIS (klein induzierbar sekretiert), Thrombocytenfaktor, basisches
Thrombocytenprotein, Melanomwachstums-stimulierende Aktivität, Epidermiswachstumsfaktor,
Transformationswachstumsfaktor (alpha), Fibroblastenwachstumsfaktor,
aus Thrombocyten gewonnener Endothelzellwachstumsfaktor, insulinähnlicher
Wachstumsfaktor, Nervenwachstumsfaktor und Knochenwachstums-/Knorpelinduktionsfaktor
(alpha und beta). Weitere Zellreaktionsmodifikatoren sind die Interleukine,
Interleukin-Inhibitoren oder Interleukin-Rezeptoren, einschließlich Interleukin
1 bis Interleukin 10; Interferone, einschließlich alpha, beta und gamma;
hämatopoetische
Faktoren, einschließlich Erythropoetin,
Granulocytenkolonie-stimulierender Faktor, Makrophagenkolonie-stimulierender Faktor
und Granulocyten-Makrophagenkolonie-stimulierender Faktor; Tumornekrosefaktoren,
einschließlich
alpha und beta; Transformationswachstumsfaktoren (beta), einschließlich beta-1,
beta-2, beta-3, Inhibin, Activin, und DNA, die für die Produktion von jedem
dieser Proteine codiert.
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Die
Beschichtungszusammensetzung der vorliegenden Erfindung kann in
Kombination mit einer Vielzahl von Vorrichtungen verwendet werden,
einschließlich
derjenigen, die auf einer temporären,
vorübergehenden
oder dauerhaften Basis auf und/oder im Körper verwendet werden.
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Beispiele
für medizinische
Vorrichtungen, die für
die vorliegende Erfindung geeignet sind, schließen Katheter, implantierbare
Gefäßzugangsöffnungen,
Blutaufbewahrungsbeutel, Gefäßstents,
Blutschläuche, zentrale
Venenkatheter, Arterienkatheter, Gefäßtransplantate, Intraaorta-Ballonpumpen,
Herzklappen, kardiovaskuläre
Nahtmaterialien, Vollkunstherzen und Herzkammerunterstützungspumpen,
extrakorporale Vorrichtungen, wie etwa Blutoxygenatoren, Blutfilter,
Hämodialyseeinheiten,
Hämoperfusionseinheiten,
Plasmaphereseeinheiten, hybride künstliche Organe, wie etwa Bauchspeicheldrüse oder
Leber, und künstliche
Lungen sowie Filter, die zur Entfaltung in einem Blutgefäß angepaßt sind,
um Emboli abzufangen (auch bekannt als „distale Schutzvorrichtungen") ein, sind aber
nicht hierauf beschränkt.
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Vorrichtungen,
die besonders geeignet sind, schließen Gefäßstents ein, wie etwa selbstexpandierende
Stents und ballonexpandierbare Stents. Beispiele für selbstexpandierende
Stents, die in der vorliegenden Erfindung nützlich sind, sind veranschaulicht
in U.S.-Pat. Nrn. 4,655,771 und 4,954,126, erteilt für Wallsten, und
5,061,275, erteilt für
Wallsten et al. Beispiele für
ballonexpandierbare Stents sind gezeigt in U.S.-Pat. Nr. 4,733,665,
erteilt für
Palmaz, U.S.-Pat. Nr. 4,800,882, erteilt für Gianturco, und U.S.-Pat.
Nr. 4,886,062, erteilt für Wiktor.
In ähnlicher
Weise sind Harnwegimplantate, wie etwa Drainagekatheter, ebenfalls
besonders geeignet für
die Erfindung.
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Die
Oberflächen
der medizinischen Vorrichtungen können aus polymeren, metallischen
und/oder keramischen Materialien hergestellt sein. Geeignete polymere
Materialien schließen,
ohne Beschränkung,
Polyurethan und seine Copolymere, Silikon und seine Copolymere,
Ethylenvinylacetat, thermoplastische Elastomere, Polyvinylchlorid,
Polyolefine, Celluloseverbindungen, Polyamide, Polyester, Polysulfone,
Polytetrafluorethylene, Polycarbonate, Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere,
Acrylverbindungen, Polymilchsäure,
Polyglykolsäure,
Polycaprolacton, Polymilchsäure-Polyethylenoxid-Copolymere,
Cellulose, Collagene und Chitine ein.
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Metallische
Materialien schließen
Metalle und Legierungen auf der Basis von Titan (wie etwa Nitinol, Nickel-Titan-Legierungen,
Wärmegedächtnis-Legierungsmaterialien),
rostfreien Stahl, Tantal, Nickel-Chrom oder Cobalt-Chrom (wie etwa
diejenigen, die unter den Marken Elgiloy® und
Phynox® erhältlich sind)
ein. Metallische Materialien schließen auch umhüllte Verbundfäden, wie
etwa diejenigen, die in WO 94/16646 offenbart sind, ein. Beispiele
für keramische
Materialien schließen
keramische Materialien aus Aluminiumoxid und glaskeramische Werkstoffe
ein, wie etwa diejenigen, die unter der Marke Macor® erhältlich sind.
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Die
Substrate, die mit einer Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung
beschichtet werden können,
schließen
Materialien ein, die in Körperflüssigkeiten
im wesentlichen unlöslich
sind und die im allgemeinen konzipiert und konstruiert sind, um
in oder auf dem Körper
plaziert zu werden oder mit Flüssigkeit
des Körpers
in Kontakt zu kommen. Die Substrate haben vorzugsweise die physikalischen
Eigenschaften, wie etwa Festigkeit, Elastizität, Durchlässigkeit und Flexibilität, die erforderlich
sind, um für
den beabsichtigten Zweck zu funktionieren; können leicht gereinigt, hergestellt
und sterilisiert werden; werden im wesentlichen ihre physikalischen
Eigenschaften und Funktionen während
der Zeit beibehalten, die sie im Körper oder in Kontakt mit dem
Körper
implantiert verbleiben. Beispiele für solche Substrate schließen ein:
Metalle, wie etwa Titan/Titanlegierungen, TiNi (Formgedächtnis/superelastisch),
Aluminiumoxid, Platin/Platinlegierungen, rostfreie Stähle, MP35N,
Elgiloy, Haynes 25, Stellit, pyrolytischer Kohlenstoff, Silber oder
glasartiger Kohlenstoff; Polymere, wie etwa Polyurethane, Polycarbonate,
Silikonelastomere, Polyolefine, einschließlich Polyethylene oder Polypropylene,
Poylvinylchloride, Polyether, Polyester, Nylons, Polyvinylpyrrolidone,
Polyacrylate und Polymethacrylate, wie etwa Polymethylmethacrylat
(„PMMA"), n-Butylcyanoacrylat,
Polyvinylalkohole, Polyisoprene, Gummi, Celluloseverbindungen, Polvinylidenfluorid
(„PVDF"), Polytetrafluorethylen,
Ethylen-Tetrafluorethylen-Copolymer („ETFE"), Acrylnitril-Butadien-Ethylen, Polyamid,
Polyimid, Styrol-Acrylnitril und dergleichen; Minerale oder Keramikwerkstoffe;
wie etwa Hydroxyapatit; menschliches oder tierisches Protein oder
Gewebe, wie etwa Knochen, Haut, Zähne, Collagen, Laminin, Elastin
oder Fibrin; organische Materialien, wie etwa Holz, Cellulose oder
verdichteter Kohlenstoff; und andere Materialien, wie etwa Glas,
oder dergleichen.
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Substrate,
die unter Verwendung dieser Materialien hergestellt sind, können beschichtet
werden oder unbeschichtet bleiben und derivatisiert oder underivatisiert
bleiben. Medizinische Vorrichtung, auf die oder in die die Zusammensetzung
aufgebracht werden kann, schließen
chirurgische Implantate, Prothesen und jedes künstliche Teil oder jede künstliche
Vorrichtung ein, die einen Teil eines lebenden Körpers ersetzt oder verstärkt oder
in Kontakt mit Körperflüssigkeiten
kommt, insbesondere Blut, sind aber nicht hierauf beschränkt. Die
Substrate können
in jeder Gestalt oder Form vorliegen, einschließlich Röhre, Blatt, Stange oder Gegenstände mit richtiger
Gestalt. Verschiedene medizinische Vorrichtungen und Ausrüstung, die
gemäß der Erfindung
verwendbar sind, sind im Stand der Technik bekannt. Beispiele für Vorrichtungen
schließen
Katheter, Nahtmaterial, Schläuche
und Fasermembranen ein. Beispiele für Katheter schließen zentrale
Venenkatheter, Thoraxabflußkatheter,
Angioplastik-Ballonkatheter ein. Beispiele für Schläuche schließen Schläuche ein, die in extrakorporalen
Kreisläufen
verwendet werden, wie etwa Vollblutoxygenatoren. Beispiele für Membranen
schließen Polycarbonat-Membranen, Hämodialyse-Membranen,
Membranen, die in diagnostischen Vorrichtungen oder Biosensorvorrichtungen
verwendet werden, ein. Ebenfalls eingeschlossen sind Vorrichtungen,
die in der Diagnose verwendet werden sowie Polyestergarn-Nahtmaterial
wie etwa Polyethylenband und Polypropylen-Hohlfasermembranen.
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Weitere
Beispiele für
medizinische Vorrichtungen schließen die folgenden ein: Autotransfusionsvorrichtungen,
Blutfilter, Blutpumpen, Bluttemperaturmonitore, Knochenwachstumsstimulatoren,
Atemkreislaufverbindungsstücke,
Bulldogklemmen, Kanülen,
Transplantate, implantierbare Pumpen, Impotenz- und Inkontinenzimplantate,
intraokulare Linsen, Leitungen, Leitungsadapter, Leitungsverbindungen,
Nasenstöpsel,
Orbitalimplantate, Herzisolationskissen, Herzkorsetts, Clips, Abdeckungen,
Dilatatoren, Dialysegeräte,
Einweg-Temperatursonden, Kuppeln, Drainageprodukte, Abdecktücher, Gazetampons
für das
Ohr, Elektroden, Embolievorrichtungen, Esophagus-Stethoskope, Bruchfixierungsvorrichtungen,
Handschuhe, Führungsdrähte, Hämofiltrationsvorrichtungen,
Naben, intraarterielle Blutgassensoren, intrakardiatische Absaugvorrichtungen,
intrauterine Druckvorrichtungen, nasale Spetalsplints, Nasentampons,
Nadeln, ophthalmische Vorrichtungen, PAP-Bürsten, periodontale Faserkleber,
Pessar, Retentionsmanschetten, Folie, Klammern, Magenöffnungen,
chirurgische Instrumente, Transducer-Schutzvorrichtungen, Ureterstents,
vaginale Verhütungsmittel, Ventile,
Gefäßschlaufen,
Wasser- und Kochsalzlösungsblasen,
Hüftgelenkpfannenprothesen,
Annuloplastikring, Aorta/Koronar-Lokatoren,
künstliche
Bauchspeicheldrüse,
Batterien, Knochenzement, Brustimplantate, kardiatische Materialien,
wie etwa Gewebe, Filze, Netz, Patches, Zementabstandsstücke, Cochlearimplantat, Defibrillatoren,
Generatoren, orthopädische
Implantate, Herzschrittmacher, Patellaknöpfe, Penisimplantat, Kompressen,
Stopfen, Öffnungen,
prothetische Herzklappen, Folie, Shunts, Nabelschnurband, Leitungen
mit Ventilen und Gefäßzugangsvorrichtungen.
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Im
allgemeinen wird eine Lösung
des Copolymers in einer Konzentration von etwa 1 % bis zu einer Konzentration
von etwa 10% in Wasser oder einer wässrigen Pufferlösung hergestellt.
Abhängig
von der zu beschichtenden Oberfläche
kann ein organisches Lösemittel,
wie etwa Isopropylalkohol („IPA"), in der Lösung in
Konzentrationen enthalten sein, die von etwa 1 bis etwa 40% variieren.
Die zu beschichtende medizinische Vorrichtung oder Oberfläche kann
in die Copolymer-Lösung
eingetaucht werden, oder alternativ kann in die Copolymer-Lösung auf die Oberfläche der
Vorrichtung durch Sprühen
oder dergleichen aufgebracht werden. Zu diesem Zeitpunkt kann die
Vorrichtung an Luft getrocknet werden, um das Lösemittel zu verdampfen, oder kann
ohne Trocknen zum Bestrahlungsschritt weitergehen. Die Vorrichtungen
können
gedreht und mit UV-Licht für
5-10 Minuten bestrahlt werden, um einen gleichmäßigen Überzug der Beschichtung sicherzustellen.
Dieses Verfahren kann mehrfach wiederholt werden, um die gewünschte Beschichtungsdicke
zu erreichen. Beschichtungsdicken können unter Verwendung von Rasterelektronenmikroskopie
(SEM) in sowohl den trockenen als auch hydratisierten Formen bewertet
werden. Der Unterschied in der Dicke zwischen dem trockenen und
dem hydratisierten Zustand ist im allgemeinen nicht signifikant.
Die Dicke der Beschichtung reicht von etwa 0,5 Mikrons bis etwa
20 Mikrons und vorzugsweise von etwa 2 Mikrons bis etwa 10 Mikrons.
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Wenn
ein signifikanter Umfang an Oberfläche beschichtet werden soll,
könnte
es bevorzugt sein, die Vorrichtung in eine sich drehende Halterung
einzusetzen, um das Überziehen
der Oberfläche
der Vorrichtung zu erleichtern. Um die gesamte Oberfläche eines
Gefäßstents
zu beschichten, werden zum Beispiel die Enden der Vorrichtung an
einer sich drehenden Halterung mit elastischen Halteelementen, wie
etwa Krokodilklemmen, befestigt. Der Stent wird in einer im wesentlichen
horizontalen Ebene um seine Achse gedreht. Die Sprühdüse der Luftbürste ist
typischerweise 2 bis 4 Inches von der Vorrichtung angeordnet. Die
Dicke der Beschichtung kann durch die Drehgeschwindigkeit und die
Durchflußgeschwindigkeit
der Sprühdüse eingestellt werden.
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Arzneimittel
wird typischerweise in die Matrix eingearbeitet, nachdem die Matrix
selbst auf eine medizinische Vorrichtung aufgebracht worden ist.
Im allgemeinen wird eine Lösung
des Arzneimittels oder der Arzneimittel hergestellt und die mit
Matrix beschichtete Vorrichtung wird in der Lösung getränkt. Arzneimittel wird aus
der Lösung
in die Matrix hinein absorbiert. Verschiedene Lösemittel können verwendet werden, um die Arzneimittellösung zu bilden,
da die Arzneimittelmenge, die von der Matrix absorbiert wird, durch
die Lösemittellösung gesteuert
werden kann. In ähnlicher
Weise können
der pH und/oder die Ionenstärke
der Arzneimittellösung
eingestellt werden, um den Grad der Arzneimittelabsorption durch
die Matrix zu steuern. Nach dem Tränken in der Arzneimittellösung für einen
Zeitraum wird die medizinische Vorrichtung entnommen und an Luft
getrocknet.
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Eine
Beschichtung der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise ausreichend
haltbar und zäh,
um zu ermöglichen,
daß die
Beschichtung in vivo für
einen für
seine beabsichtigte Verwendung, einschließlich der Abgabe von Arzneimitteln,
ausreichenden Zeitraum auf der Vorrichtungsoberfläche verbleibt.
Die Haltbarkeit und/oder Zähigkeit
verschiedener Beschichtungen auf verschiedenen Oberflächen kann
unter Verwendung herkömmlicher
Techniken bewertet werden.
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Die
Anmelder haben zum Beispiel eine Vorrichtung konstruiert, die die
Verwendung eines einstellbaren O-Ringes einschließt, der
verbunden ist mit einem Schraubendreher mit hohem Enddrehmoment.
Unter Verwendung dieser Vorrichtung ist es möglich, eine beschichtete medizinische
Vorrichtung, z.B. einen Katheter, einer konstanten und wiederholbaren
Kraft zu unterwerfen. Die zu testende beschichtete medizinische
Vorrichtung wird in den O-Ring eingeschoben und das Drehmoment bis
zu einem gewünschten
Niveau aufgebracht. Die beschichtete Vorrichtung wird für eine vorbestimmte
Anzahl von Malen durch die Vorrichtung gezogen. Die beschichtete
Vorrichtung wird dann aus dem O-Ring entnommen und die Vorrichtung
bewertet, um die auf der Oberfläche
verbliebene Matrixmenge zu bestimmen. Die Matrix, die auf der Oberfläche verbleibt, kann
entweder direkt, z.B. durch Anfärbung,
und/oder indirekt, z.B. durch Verwendung eines Tests für die Arzneistoffbeladung
und Freisetzung, nachgewiesen werden. Nach 5 Zyklen durch die oben
beschriebene Vorrichtung behält
eine medizinische Vorrichtung, die mit einer Formulierung der vorliegenden
Erfindung beschichtet ist, vorzugsweise die Fähigkeit bei, wenigstens 75%
ihrer ursprünglichen
Kapazität
zu absorbieren und freizusetzen.
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Weitere
geeignete Biomaterialien schließen
diejenigen Substanzen ein, die keine abstrahierbaren Wasserstoffe
besitzen, mit denen die Photogruppen kovalente Bindungen bilden
können.
Solche Biomaterialien können
in einer Vielzahl von Weisen verwendet werden. Biomaterialien können zum
Beispiel für
die Beschichtung über
Photochemie geeignet gemacht werden, indem eine geeignete Grundierbeschichtung
aufgebracht wird, die sich an die Biomaterialoberfläche bindet
und ein geeignetes Substrat zur Bindung durch die Photogruppen bereitstellt.
Metalle und Keramikwerkstoffe mit Oxidgruppen auf ihren Oberflächen können zum Beispiel
für Kopplung über Photochemie
geeignet gemacht werden, indem eine Grundierbeschichtung hinzugefügt wird,
die sich an die Oxidgruppen bindet und abstrahierbare Wasserstoffe
bereitstellt. Solche Metalle schließen Titan, rostfreien Stahl
und Cobalt-Chrom ein, sind aber nicht hierauf beschränkt, während solche
Keramikwerkstoffe Siliciumnitrid, Siliciumcarbid, Zirconiumdioxid
und Aluminiumoxid sowie Glas, Siliciumdioxid und Saphir einschließen können, aber
nicht hierauf beschränkt
sind. Eine geeignete Klasse von Grundierungen für Metalle und Keramikwerkstoffe
sind Organosilanreagentien, die sich an die Oxidoberfläche binden
und Kohlenwasserstoffgruppen bereitstellen (Brzoska, J.B. et al.,
Langmuir 10:4367-4373, 1994). Diese Entgegenhaltung lehrt, daß -SiH-Gruppen
geeignete Alternativen für
die Bindung von Photogruppen sind.
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In ähnlicher
Weise können
verschiedene Bindungsschichten auf verschiedene Metalle, Glas und
Keramikwerkstoffe aufgebracht werden, die ihrerseits als Quellen
für abstrahierbare
Wasserstoffe für
photochemische Kopplung an die Oberfläche dienen. Verschiedene polymere
Materialien, wie etwa Nylon, Polystyrol, Polyurethan, Polyethylenterephthalat
und verschiedene monomere Analoge, die verwendet werden, um solche
Polymere herzustellen, können
für solche
Bindungsschichten verwendet werden. Siehe zum Beispiel U.S.-Pat.
Nrn. 5,443,455; 5,749,837; 5,769,796; 5,997,517.
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Die
vorliegende Erfindung schließt
weiter die fakultative Verwendung von zusätzlichen, z.B. „Umhüllungs"-Schichten ein, die überdecken
und/oder zwischen Schichten der Zusammensetzung angeordnet sind, in
entweder einer kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Weise.
Eine oder mehrere äußere Schichten
aus einem oder mehreren anderen Materialien, z.B. eine hydrophile
oder schützende
Außenbeschichtung,
können zum
Beispiel auf oder an einer Beschichtung, die wie hierin beschrieben
hergestellt ist, photoimmobilisiert oder in anderer Weise gebunden,
absorbiert oder befestigt werden.
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Falls
gewünscht,
kann solch eine zusätzliche
Beschichtung zum Beispiel oben auf eine arzneimittelabsorbierende
Schicht aufgebracht werden, entweder bevor und/oder nachdem das
Arzneimittel in die Matrix hinein absorbiert worden ist. Es ist
bevorzugt, die zusätzliche
Schicht hinzuzufügen,
bevor Arzneimittel absorbiert worden ist. Zum Beispiel kann eine
Lösung
desselben oder eines unterschiedlichen Copolymers hergestellt und
die beschichtete Vorrichtung mit der Lösung getaucht, besprüht oder
in anderer Weise in Kontakt gebracht und bestrahlt werden, wie zuvor
beschrieben. Die beschichtete Vorrichtung kann dann mit der Arzneimittellösung, wie
zuvor beschrieben, in Kontakt gebracht werden, z.B. darin getränkt. Arzneimittel
wird durch den Decküberzug
hindurchgehen und von der darunter liegenden Matrix absorbiert werden.
Wenn im Körper plaziert,
wird das Arzneimittel freigesetzt, wie hierin beschrieben. Bei Verwendung
solch eines Verfahrens kann eine Beschichtung mit erhöhter Schmierfähigkeit,
Hämokompatibilität oder weiteren
gewünschten
Eigenschaft in die Oberfläche
der medizinischen Vorrichtung einbezogen werden, wodurch eine Vorrichtungsbeschichtung gebildet
wird, die mehrere gewünschte
Eigenschaften bereitstellt.
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Die
Erfindung wird weiter unter Bezugnahme auf die folgenden nicht-beschränkenden
Beispiele beschrieben werden.
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BEISPIELE
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Beispiel 1
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Herstellung von 4-Benzoylbenzoylchlorid
(BBA-Cl) (Verbindung I)
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4-Benzoylbenzoesäure (BBA),
1,0 kg (4,42 mol), wurde zu einem trockenen 5-Liter-Mortonkolben zugegeben,
der mit Rückflußkondensator
und Überkopfrührer ausgestattet
war, gefolgt von der Zugabe von 645 ml (8,84 mol) Thionylchlorid
und 725 ml Toluol Dimethylformamid, 3,5 ml, wurde dann zugegeben
und die Mischung wurde bei Rückfluß für 4 Stunden
erhitzt. Nach Abkühlung
wurden die Lösemittel
unter verringertem Druck abgezogen und das restliche Thionylchlorid
wurde durch drei Verdampfungen unter Verwendung von 3 × 500 ml
Toluol entfernt. Das Produkt wurde aus 1:4 Toluol:Hexan umkristallisiert,
um 988 g (91% Ausbeute) nach Trocknung in einem Vakuumofen zu ergeben.
Produktschmelzpunkt betrug 92-94°C.
Analyse durch kernmagnetische Resonanz („NMR") bei 80 MHz (1H-NMR
(CDCl3)) war konsistent mit dem gewünschten
Produkt: aromatische Protonen 7,20-8,25 (m, 9H). Alle Werte für die chemische
Verschiebung waren in ppm feldabwärts von einem internen Tetramethylsilan-Standard.
Die Endverbindung (Verbindung I, unten dargestellt) wurde zur Verwendung
bei der Herstellung eines Monomers aufbewahrt, das bei der Synthese
von photoaktivierbaren Polymeren verwendet wurde, wie zum Beispiel
in Beispiel 3 beschrieben.
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Beispiel 2
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Herstellung von N-(3-Aminopropyl)methacrylamid-Hydrochlorid
(APMA) Verbindung II)
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Eine
Lösung
von 1,3-Diaminopropan, 1910 g (25,77 mol), in 1000 ml CH2Cl2 wurde zu einem
12-Liter-Mortonkolben zugegeben und auf einem Eisbad abgekühlt. Eine
Lösung
von t-Butylphenylcarbonat, 1000 g (5,15 mol), in 250 ml CH2Cl2 wurde tropfenweise
mit einer Geschwindigkeit zugegeben, die die Reaktionstemperatur
unter 15°C
hielt. Im Anschluß an
die Zugabe wurde die Mischung auf Raumtemperatur erwärmt und
2 Stunden gerührt.
Die Reaktionsmischung wurde mit 900 ml CH2Cl2 und 500 g Eis verdünnt, gefolgt der langsamen
Zugabe von 2500 ml 2,2 N NaOH. Nach Testen, um sicherzustellen,
daß die
Lösung
basisch war, wurde das Produkt in einen Trenntrichter überführt und
die organische Schicht wurde entfernt und als Extrakt #1 beiseite
gestellt. Die wässrige
Schicht wurde dann mit 3 × 1250
ml CH2Cl2 extrahiert,
wobei jede Extraktion als eine separate Fraktion behalten wurde.
Die vier organischen Extrakte wurden dann nacheinander mit einer einzigen
1250-ml-Portion 0,6 N NaOH gewaschen, beginnend mit Fraktion #1
und fortschreitend bis Fraktion #4. Dieser Waschvorgang wurde ein
zweites Mal mit einer frischen 1250-ml-Portion 0,6 N NaOH wiederholt. Die
organischen Extrakte wurden dann vereinigt und über Na2SO4 getrocknet. Filtration und Verdampfung
des Lösemittels
bis zu einem konstanten Gewicht ergab 825 g N-Mono-t-BOC-1,3-diaminopropan, das ohne
weitere Reinigung verwendet wurde.
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Eine
Lösung
von Methacrylsäureanhydrid,
806 g (5,23 mol), in 1020 ml CHCl3 wurde
in einen 12-Liter-Mortonkolben gegeben, ausgestattet mit Überkopfrührer, und
auf einem Eisbad abgekühlt.
Phenothiazin, 60 mg, wurde als ein Inhibitor zugegeben, gefolgt
von der tropfenweisen Zugabe von N-Mono-t-BOC-1,3-diaminopropan,
825 g (4,73 mol), in 825 ml CHCl3. Die Zugabegeschwindigkeit
wurde so eingestellt, daß die
Reaktionstemperatur jederzeit unter 10°C gehalten wurde. Nachdem die
Zugabe abgeschlossen war, wurde das Eisbad entfernt und die Mischung über Nacht
rühren
gelassen. Das Produkt wurde mit 2400 ml Wasser verdünnt und
in einen Trenntrichter überführt. Nach
gründlichem
Mischen wurde die wässrige
Schicht entfernt und die organische Schicht wurde mit 2400 ml 2
N NaOH gewaschen, wobei sichergestellt wurde, daß die wässrige Schicht basisch war.
Die organische Schicht wurde dann über Na2SO4 getrocknet und filtriert, um Trocknungsmittel
zu entfernen. Eine Portion des CHCl3-Lösemittels
wurde unter verringertem Druck abgezogen, bis das vereinigte Gewicht
des Produkts und Lösemittels
ungefähr
3000 g betrug. Das gewünschte
Produkt wurde dann durch langsame Zugabe von 11,0 Litern Hexan zur
gerührten
CHCl3-Lösung ausgefällt, gefolgt
von Aufbewahrung über
Nacht bei 4°C.
Das Produkt wurde durch Filtration isoliert und der Feststoff wurde
zweimal mit einer Lösemittelkombination
aus 900 ml Hexan und 150 ml CHCl3 gespült. Gründliches
Trocknen des Feststoffes ergab 900 g N-[N'-(t-Butyloxycarbonyl)-3-aminopropyl]-methacrylamid,
Schmp. 85,8°C
nach Differentialscanningkalorimetrie („DCS"). Analyse auf einem NMR-Spektrometer
war konsistent mit dem gewünschten Produkt: 1H-NMR (CDCl3) Amid-NHs
6,30-6,80, 4,55-5,10 (m, 2H), Vinyl-Protonen 5,65, 5,20 (m, 2H),
zu N benachbarte Methylene 2,90-3,45 (m, 4H), Methyl 1,95 (m, 3H),
restliches Methylen 1,50-1,90 (m, 2H) und t-Butyl 1,40 (s, 9H).
-
Ein
2-Liter-Dreihalsrundkolben wurde mit einem Überkopfrührer und einem Gaseinleitungsrohr
ausgestattet. Methanol, 700 ml, wurde zum Kolben zugegeben und auf
einem Eisbad abgekühlt.
Während
des Rührens
wurde HCl-Gas in das Lösemittel
mit einer Geschwindigkeit von ungefähr 5 Litern/Minute für insgesamt 40
Minuten eingeleitet. Die Molarität
der endgültigen
HCl/MeOH-Lösung
wurde durch Titration mit 1 N NaOH unter Verwendung von Phenolphthalein
als einem Indikator zu 8,5 M bestimmt. Das N-[N'-(t-Butyloxycarbonyl)-3-aminopropyl]methacrylamid,
900 g (3,71 mol), wurde zu einem 5-Liter-Mortonkolben zugegeben, der mit einem Überkopfrührer und
einem Gasauslaßadapter
ausgestattet war, gefolgt von der Zugabe von 1150 ml Methanol-Lösemittel.
Etwas Feststoff verblieb bei diesem Lösemittelvolumen im Kolben.
Phenothiazin, 30 mg, wurde als ein Inhibitor zugegeben, gefolgt
von der Zugabe von 655 ml (5,57 mol) der 8,5 M HCl/MeOH-Lösung. Die Feststoffe lösten sich
mit der Gasentwicklung langsam auf, aber die Reaktion war nicht
exotherm. Die Mischung wurde über
Nacht bei Raumtemperatur gerührt,
um vollständige
Reaktion sicherzustellen. Jegliche Feststoffe wurden dann durch
Filtration entfernt und zusätzliche
30 mg Phenothiazin wurden zugegeben. Das Lösemittel wurde dann unter verringertem
Druck gestrippt und der resultierende feste Rückstand wurde mit 3 × 1000 ml
Isopropanol mit Verdampfung unter verringertem Druck azeotrop destilliert.
Schließlich
wurde das Produkt in 2000 ml von unter Rückfluß kochendem Isopropanol gelöst, und
4000 ml Ethylacetat wurden langsam unter Rühren zugegeben. Die Mischung
ließ man
langsam abkühlen
und wurde bei 4°C über Nacht
aufbewahrt. Verbindung II wurde durch Filtration isoliert und wurde
bis zu konstantem Gewicht getrocknet, was eine Ausbeute von 630
g mit einem Schmelzpunkt von 124,7°C nach DSC ergab. Analyse auf
einem NMR-Spektrometer war konsistent mit dem gewünschten
Produkt: 1H-NMR (D2O)
Vinyl-Protonen 5,60, 5,30 (m, 2H), zum Amid-N benachbartes Methylen
3,30 (t, 2H), zum Amin-N benachbartes Methylen 2,95 (t, 2H), Methyl
1,90 (m, 3H) und restliches Methylen 1,65-2,10 (m, 2H). Die Endverbindung
(Verbindung II, unten dargestellt) wurde zur Verwendung bei der
Herstellung eines Monomers aufbewahrt, das bei der Synthese von photoaktivierbaren
Polymeren verwendet wurde, wie zum Beispiel in Beispiel 3 beschrieben.
-
-
Beispiel 3
-
Herstellung von N-[3-(4-Benzoylbenzamido)propyl]methacrylamid
(BBA-APMA)
-
(Verbindung III)
-
Verbindung
II, 120 g (0,672 mol), hergestellt gemäß dem allgemeinen Verfahren,
das in Beispiel 2 beschrieben ist, wurde zu einem trockenen 2-Liter-Dreihalsrundkolben,
der mit einem Überkopfrührer ausgestattet
war, zugegeben. Phenothiazin, 23-25 mg, wurde als ein Inhibitor
zugegeben, gefolgt von 800 ml Chloroform. Die Suspension wurde auf
einem Eisbad unter 10°C
abgekühlt,
und 172,5 g (0,705 mol) Verbindung I, hergestellt gemäß dem allgemeinen
Verfahren, das in Beispiel 1 beschrieben ist, wurden als ein Feststoff
zugegeben. Triethylamin, 207 ml (1,485 mol), in 50 ml Chloroform
wurde dann tropfenweise über
einen Zeitraum von 1-1,5 Stunden zugegeben. Das Eisbad wurde entfernt
und Rühren
bei Umgebungstemperatur wurde für 2,5
Stunden fortgesetzt. Das Produkt wurde dann mit 600 ml 0,3 N HCl
und 2 × 300
ml 0,07 N NCl gewaschen. Nach Trocknen über Natrimsulfat wurde das
Chloroform unter verringertem Druck abgezogen und das Produkt wurde
zweimal aus 4:1 Toluol:Chloroform unter Verwendung von 23-25 mg
Phenothiazin in jeder Umkristallisation, um Polymerisation zu verhindern,
umkristallisiert. Typische Ausbeuten von Verbindung III waren 90% mit
einem Schmelzpunkt von 147-151°C.
Analyse auf einem NMR-Spektrometer war konsistent mit dem gewünschten
Produkt: 1H-NMR (CDCl3)
aromatische Protonen 7,20-7,95 (m, 9H), Amid-NH, 6,55 (breites t,
1H), Vinyl-Protonen 5,65, 5,25 (m, 2H), zu Amid-Ns benachbarte Methylene
3,20-3,60 (m, 4H), Methyl 1,95 (s, 3H) und restliches Methylen 1,50-2,00
(m, 2H). Die Endverbindung (Verbindung III, unten dargestellt) wurde
zur Verwendung in der Synthese photoaktivierbarer Polymere aufbewahrt,
wie beschrieben in Beispielen 4 und 5.
-
-
Beispiel 4
-
Herstellung von Polyacrylamid(36%)-co-Methacrylsäure(MA)(10%)-co-Methoxy-PEG1000-MA(4%)-co-BBA-APMA
(Verbindung IV)
-
Acrylamid,
39,3 g (0,55 mol) und BBA-APMA (Verbindung III), 15,5 g (0,04 mol),
wurden in Dimethylsulfoxid („DMSO") gelöst, gefolgt
von Methoxypolyethylenglykol-1000-Monomethacrylat (Methoxy-PEG1000-MA),
110,8 g (0,11 mol), Methacrylsäure,
33,8 ml (0,4 mol), 2,2'-Azobisisobutyronitril
(„AIBN"), 2,3 g (0,01 mol)
und N,N,N',N'-Tetramethylethylendiamin („TEMED"), 2,2 ml (0,02 mol).
Aus der Lösung
wurde Sauerstoff mit Helium-Spülung
für 60
Minuten bei 60°C
entfernt, sie wurde dann unter Argon abgeschlossen und über Nacht
bei 60°C
erhitzt. Das resultierende Produkt wurde gegen entionisiertes Wasser
unter Verwendung eines Schlauches mit einem Molekulargewichtsschnitt
von 12.000-14.000 für
66 bis 96 Stunden dialysiert, dann durch Filterpapier Whatman #1
filtriert, bevor sie lyophilisiert wurde, um 190 g Polymer zu ergeben. Das
resultierende Polymer wurde als Methacrylsäure-co-Methoxy-PEG1000-MA-co-BBA-APMA mit der
folgenden allgemeinen Struktur identifiziert (Verbindung IV)
-
-
Beispiel 5
-
Herstellung verschiedener
Analoge von Verbindung (IV)
-
Eine
Reihe von Polymeren der allgemeinen Formel von Verbindung IV wurden
synthetisiert, wie allgemein in Beispiel 4 beschrieben. Die Molprozent
Acrylamid und Methoxy-PEG1000-Monomethacrylat
wurden variiert, während
die Molprozent des BBA-APMA (Verbindung III) bei 4 Molprozent konstant
waren. Die Verhältnisse
der anderen Gruppen zu Carbonylgruppen in den verschiedenen Polymeren
wurde unter der Annahme berechnet, daß jedes Mol des Methoxy-PEG1000-Monomethacrylats
23 Ethergruppen enthielt. Eine Liste der verschiedenen hergestellten
Polymere und die Zusammensetzung der verschiedenen Polymere sind
unten aufgelistet.
-
Die
folgenden Verbindungen wurden in einer zu derjenigen, die oben im
Hinblick auf Verbindung IV beschrieben ist, analogen Art und Weise
synthetisiert.
- 2. 4% BBA-APMA, 10% Methoxy-PEG1000-Monomethacrylat,
86% Methacrylsäure
(Polymer #8 in der Tabelle unten)
- 3. 4% BBA-APMA, 2% Methoxy-PEG1000-Monomethacrylat, 66% Acrylamid,
28% Methacrylsäure
(Polymer # 1 in der Tabelle unten)
- 4. 4% BBA-APMA, 2% Methoxy-PEG1000-Monomethacrylat, 42% Acrylamid,
52% Methacrylsäure
(Polymer #2 in der Tabelle unten)
- 5. 4% BBA-APMA, 26% Methoxy-PEG1000-Monomethacrylat, 42% Acrylamid,
28% Methacrylsäure
(Polymer #3 in der Tabelle unten)
- 6. 4% BBA-APMA, 2% Methoxy-PEG1000-Monomethacrylat, 54% Acrylamid,
40% Methacrylsäure
(Polymer #4 in der Tabelle unten)
- 7. 4% BBA-APMA, 14% Methoxy-PEG1000-Monomethacrylat, 54% Acrylamid,
28% Methacrylsäure
(Polymer #5 in der Tabelle unten)
- 8. 4% BBA-APMA, 14% Methoxy-PEG1000-Monomethacrylat, 42% Acrylamid,
40% Methacrylsäure
(Polymer #6 in der Tabelle unten)
- 9. 4% BBA-APMA, 2% Methoxy-PEG1000-Monomethacrylat, 42% Acrylamid,
52% Methacrylsäure
- 10. 4% BBA-APMA, 60% Acrylamid, 36% Methacrylsäure
- 11. 4% BBA-APMA, 50% Acrylamid, 46% Methacrylsäure
- 12. 4% BBA-APMA, 40% Acrylamid, 56% Methacrylsäure
-
Die
Mol-% BBA-APMA waren konstant bei 4 Mol %. Die Verhältnisse
von Ethergruppen zu Carboxylgruppen in den verschiedenen Polymeren
wurden unter der Annahme berechnet, daß jedes Mol Methoxy-PEG1000-Monomethacrylat
100/44=23 Ethergruppen enthielt. Die Zusammensetzung der verschiedenen Polymere
waren:
- **Polymere
#3, #5 und #6 waren schlecht in Wasser löslich und schwierig als Beschichtung
aufzubringen.
-
Beispiel 6
-
Freisetzung von Chlorhexidindiacetat
und Hexachlorophen auf Stäben
aus rostfreiem Stahl, getestet gegen Staphylococcus epidermidis
-
Stäbe (0,75
in., 2cm) aus rostfreiem Stahl (SS, 304) wurden zunächst mit
Parylene C wie folgt vorbehandelt: Zunächst wurden die Stäbe mit Reinigungsmittel
Enprep 160SE (Ethone-OMI Inc., Bridgeview, IL) gereinigt, gefolgt
von Silylierung mit γ-Methacryloxypropyltrimethoxysilan
(Sigma Chemical Co., St. Louis, MO). Fünf Gramm Parylene C (Specialty
Coating Systems, Indianapolis, IN) wurden in den Verdampfer eines
Labcoter 1, Parylene Deposition Unit, Model PDS 2010 (Specialty
Coating Systems, Indianapolis, IN) eingebracht und das Parylene
wurde auf den Stäben
abgeschieden, um eine gleichförmige
und haltbare Beschichtung der gewünschten Dicke zu erreichen.
Nach Vorbeschichtung wurden die Stäbe mit einem in Isopropylalkohol
(IPA) getränkten
Tuch sauber gewischt. Eine Lösung
von Verbindung IV wurde mit einer Konzentration von 50 mg/ml in
20% IPA hergestellt. Die Stäbe
wurden mit 1,0 cm (0,4 in.)/s in die Lösung hinein getaucht und 0,5
cm (0,2 in.)/s aus der Lösung
heraus gezogen (ohne Verweilzeit für den ersten Auftrag und mit
einer Verweilzeit von 30 s für
den zweiten Auftrag). Nach Lufttrocknung für etwa 20 Minuten wurden die
beschichteten Stäbe
in der Mitte zwischen gegenüberliegenden
ELC-4000-Lampen (40 cm (15,7 in.) entfernt) aufgehängt, die 400-Watt-Quecksilberdampfkolben
enthielten, die einen Ausgang von 1,5 mW/Quadratzentimeter von 330-340 nm
am Bestrahlungspunkt besaßen.
Die Stäbe
wurden gedreht und für
fünf Minuten
bestrahlt, um einen gleichförmigen Überzug der
Beschichtung sicherzustellen. Zwei Überzüge wurden aufgebracht.
-
Zwei
getrennte Lösungen
Chlorhexidin und Hexachlorophen wurden hergestellt. Chlorhexidindiacetat („CDA") (100 mg/ml) wurden
in 70% Ethanol (EtOH) gelöst
und Hexachlorophen („HCP") wurden ebenfalls
in 70% EtOH durch Erhitzen gelöst.
Die SS-Stäbe, beschichtet
mit Verbindung IV, wurden mit entweder der CDA- oder HCP-Lösung für 30 Minuten
bei Raumtemperatur inkubiert. Die Teile wurden über Nacht luftgetrocknet.
-
Die
Langlebigkeit der Freisetzung von Antiseptikum wurde bewertet, indem
die Stäbe
von einer Agaroberfläche
auf eine frische Agaroberfläche
für eine
Inhibitionszonenanalyse überführt wurden.
Grundsätzlich wurden
die 2 cm (0,8 in.) langen SS-Stäbe
parallel auf einen Müller-Hinton-Agaroberfläche gelegt,
die mit ungefähr
1 × 106 CFU/ml Staphylococcus epidermidis (ATCC
35984) inkubiert war. Die Agarplatten, die die Teile enthielten,
wurde über
Nacht bei 37°C
inkubiert. Die Inhibitionszonen oder Flächen ohne bakterielles Wachstum
wurden über
den Durchmesser des Teils gemessen. Proben wurden täglich auf
neue Agarplatten mit frischem Rasen von S. epidermidis überführt, bis
keine Inhibitionszonen vorhanden waren.
-
Die
CDA enthaltenden Stäbe
erzeugten Zonen, die bei ungefähr
34 mm begannen und sich nach Tag 4 auf 15-18 mm einpendelten und
bei dieser Größe bis Tag
14 blieben, während
die HCP enthaltenden Teile Zonen produzierten, die bei ungefähr 33 mm
anfingen und sich nach Tag 3 auf 30 mm einpendelten und bei dieser
Größe bis Tag
14 (Ende des Experiments) blieben.
-
Beispiel 7
-
Freisetzung von Chlorhexidindigluconat
(„CHG") auf Stäben aus
rostfreiem Stahl, getestet gegen Staphylococcus epiderimidis, Staphylococcus
aureus Escherichia coli und Candida albicans
-
Stäbe (0,75
in., 2 cm) aus rostfreiem Stahl (SS, 304) wurden vorbehandelt und
eine Lösung
von Verbindung IV wurde hergestellt, wie beschrieben in Beispiel
6. Ein Abschnitt der Stäbe
(0,6 in., 1,6 cm) wurde in der Beschichtungslösung tauchbeschichtet, indem
sie mit 0,5 cm (0,2 in.)/s in die Lösung eingetaucht wurden, für 30 Sekunden
quollen und mit einer Geschwindigkeit von 0,2 cm (0,08 in.)/s für die ersten
1,2 cm (0,5 in.) des Stabes, dann verringert auf 0,05 cm (0,02 in.)
für die
letzten 0,4 cm (0,16 in.) des Stabes, herausgezogen wurden. Die
Stäbe wurden
für 15
Minuten luftgetrocknet und für
5 Minuten unter Drehung UV-bestrahlt, wie in Beispiel 6 beschrieben.
Zwei Überzüge wurden
aufgebracht.
-
Chlorhexidindigluconat
(CHG) (100 mg/ml) wurde weiter in entionisiertem (DI) Wasser verdünnt. Mit Verbindung
IV beschichtete, mit Parylene behandelte und unbeschichtete Stäbe wurden
für 20
Minuten in 70% IPA sterilisiert und luftgetrocknet. Alle Stäbe wurden
für eine
Stunde bei Raumtemperatur in der CHG-Lösung getränkt. Die Teile wurden dann über Nacht
luftgetrocknet.
-
Die
Teile mit einbezogenem CHG sowie unbeschichtet und mit Verbindung
IV beschichtet ohne CHG wurden im Inhibitionszonentest gegen S.
epidermidis (ATCC 35984), S. aureus (ATCC 25923), E. coli (ATCC 25922)
und C. albicans (ATCC 10231) getestet, wie beschrieben in Beispiel
6.
-
Die
folgenden Ergebnisse wurden erhalten. S. epidermidis: Die Kontrollen
für sowohl
die unbeschichtete als auch mit Verbindung IV beschichtete Probe
erzeugten keine Zonen. Die unbeschichteten Teile mit CHG erzeugten
Zonen, die bei 22 mm an Tag 1 begannen und bis zu keinen Zonen nach
Tag 4 abfielen. Die nur mit Parylene beschichteten Proben mit Arzneistoff
ergaben Zonen, die bei 55 mm anfingen und am Tag 5 auf 0 Zonen abfielen.
Die mit Verbindung IV beschichteten Proben mit einbezogenem CHG
hatten Zonen, die bei 25 mm anfingen, die sich nach Tag 2 bis Tag
14 auf 15-20 mm einpendelten und nach Tag 21 auf 5 mm abfielen,. E.
coli: Die Kontrollen ohne Arzneistoff für sowohl die unbeschichteten
als auch mit Verbindung IV beschichteten Proben erzeugten keine
Zonen. Die unbeschichteten Teile mit CHG erzeugten Zonen, die bei
15 mm begannen und auf keine Zonen nach 4 Tagen abfielen. Die Proben
nur mit Parylene mit Arzneistoff ergaben Zonen, die bei 22 mm anfingen
und auf keine Zonen nach 5 Tagen abfielen. Die mit Verbindung IV
beschichteten Proben mit Arzneistoff hatten Zonen, die bei 20 mm
anfingen und allmählich
auf keine Zonen nach Tag 21 abfielen. C. albicans: Die Kontrollen
ohne Arzneistoff für
sowohl unbeschichtete als auch mit Verbindung IV beschichtete Proben
erzeugten keine Zonen. Die unbeschichteten Teile mit CHG erzeugten
Zonen, die für
nur Tag 1 Zonen erzeugten, die bei 17 mm anfingen. Die Proben nur
mit Parylene mit Arzneistoff ergaben Zonen, die bei 19 mm anfingen
und nur 2 Tage dauerten. Die mit Verbindung IV beschichteten Proben
mit Arzneistoff ergaben Zonen, die bei 28 mm anfingen und allmählich nach
Tag 18 auf 0 Zonen abfielen. S. aureus: Die Kontrollen ohne Arzneistoff
für sowohl
unbeschichtete als auch mit Verbindung IV beschichtete Proben erzeugten keine
Zonen. Die unbeschichteten Teile mit CHG erzeugten Zonen, die bei
23 anfingen und nach Tag 4 auf keine abfielen. Die Proben nur mit
Parylene mit Arzneistoff ergaben Zonen, die bei 25 mm anfingen und
nach Tag 3 auf keine Zonen abfielen. Die mit Verbindung IV beschichteten
Proben mit Arzneistoff hatten Zonen, die bei 23 mm anfingen und
bis Tag 12 allmählich
auf 13 mm abfielen. An Tag 13 wurde die Studie aufgrund von Kontamination
abgebrochen.
-
Beispiel 8
-
Freisetzung von Chlorhexidindigluconat
(CHG) auf Titan-Stäben,
getestet gegen S. epidermidis, S. aureus, E. coli und C. albicans
-
Stäbe (0,75
in., 2 cm) aus Titan (90 Ti/6 Al/4V) wurden mit Parylene vorbehandelt
und eine Lösung von
Verbindung IV wurde hergestellt, wie beschrieben in Beispiel 6.
Die Stäbe
wurden tauchbeschichtet, wie beschrieben in Beispiel 7, mit der
Ausnahme, daß der
gesamte Stab beschichtet wurde. Die Stäbe wurden luftgetrocknet und
UV-gehärtet,
wie beschrieben in Beispiel 6. Zwei Überzüge wurden aufgebracht.
-
Die
unbeschichteten, mit Parylene behandelten und mit Verbindung IV
beschichteten Stäbe
wurden in 70% IPA für
20 Minuten sterilisiert und luftgetrocknet. Die Proben wurden dann
unter Bewegung für
eine Stunde bei Raumtemperatur mit CHG bei 100 mg/ml in DI-Wasser
versehen. Die Stäbe
wurden gespült,
indem sie dreimal in Reagenzgläser,
die DI-Wasser enthielten, getaucht wurden, und über Nacht luftgetrocknet.
-
Die
aus den Stäben
eluierte CHG-Menge wurde ebenfalls bestimmt. Die einzelnen Stäbe wurden
in Reagenzgläser
gegeben, die 2 ml phosphatgepufferte Kochsalzlösung („PBS") enthielten, und wurden unter Bewegung über Nacht
bei 37°C
inkubiert. Die Stäbe
wurden täglich
in frische PBS überführt, und
die Eluate wurden in die mobile Phase einer Hochdruckflüssigkeitschromatographie
(HPLC) hinein verdünnt,
um das CHG löslich
zu machen. Die eluierte CHG-Menge wurde mit HPLC gemessen und wurde
für die
unbeschichtete Probe zu 12,3 μg/Stab,
für die
Probe nur mit Parylene zu 10,1 μg/Stab
und für
die mit Verbindung IV beschichtete Probe mit 275 μg/Stab bestimmt.
-
Auch
wurden die Teile mit hinzugefügtem
CHG ebenso wie unbeschichtete und mit Verbindung IV beschichtete
Proben ohne CHG im Inhibitionszonentest gegen S. epidermidis (ATCC
53984), S. aureus (ATCC 25923), E. coli (ATCC 25922) und C. albicans
(ATCC 10231) getestet, wie beschrieben in Beispiel 6. Die Ergebnisse
waren wie folgt: S. epidermidis: Die unbeschichtete Probe und die
Probe nur mit Parylene ergaben eine Zone von 15-18 mm an Tag 1 und
starben nach Tag 3 ab. Die mit Verbindung IV beschichteten Stäbe mit Arzneistoff
ergaben Zonen, die bei 24 mm anfingen, von Tag 2-21 sich auf 15-19
mm einpendelten und dann allmählich
bis zu keiner Zone an Tag 27 abnahmen. S. aureus: Die unbeschichtete
Probe und die Probe nur mit Parylene ergaben eine Zone von 14.16
mm an Tag 1 und fielen nach Tag 3 auf keine Zone ab. Die Verbindung
IV-Proben mit Arzneistoff ergaben Zonen, die bei 20 mm anfingen
und auf 12 mm an Tag 16 allmählich abnahmen.
Sie wurden an Tag 20 aufgrund von Kontamination abgebrochen. E.
coli: Unbeschichtete Proben und Proben nur mit Parylene ergaben
Zonen von 13-14 mm an Tag 1 und fielen nach Tag 3 auf keine Zone
ab. Die Verbindung IV-Probe mit Arzneistoff ergab Zonen, die bei
20 mm anfingen und auf keine Zonen an Tag 20 allmählich abnahmen.
C. albicans: Unbeschichtete Proben und Proben nur mit Parylene ergaben
Zonen von 7-10 mm an Tag 1 und fielen nach Tag 2 auf keine Zone
ab. Die Verbindung IV-Proben mit Arzneistoff hatten Zonen, die bei
19 mm anfingen und auf keine Zonen an Tag 21 allmählich abnahmen.
-
Beispiel 9
-
Freisetzung von Benzalkoniumchlorid
(„BAK") und von Pebax®-Stäben, gegestet
gegen S. epiderimidis und E. coli
-
Pebax®-Stäbe (0,75
in., 2 cm) wurden mit einem mit IPA getränkten Tuch sauber gewischt,
und eine Lösung
von Verbindung IV wurde hergestellt, wie beschrieben in Beispiel
6. Die Stäbe
wurden mit 3,0 cm (1,2 in.)/s in die Lösung hinein, 30 s Verweilzeit
und 3,0 cm (1,2 in.)/s aus der Lösung
heraus getaucht. Die Stäbe wurden
für ungefähr 10 Minuten
luftgetrocknet und für
3 Minuten unter Drehung UV-bestrahlt, wie beschrieben in Beispiel
6. Zwei Überzüge wurden
aufgebracht und ein Abschnitt der Pebax®-Stäbe wurde
für die
Inhibitionszonentests in Stücke
von 1 cm (0,4 in.) geschnitten.
-
BAK
und CHG wurden mit 100 mg/ml in DI-Wasser hergestellt, und die Proben
wurden für
eine Stunde bei Raumtemperatur unter Bewegung eingearbeitet. Die
Stäbe wurden
dreimal in DI-Wasser gespült
und über Nacht
luftgetrocknet.
-
Die
Proben wurden im Inhibitionszonentest gegen S. epidermidis (ATCC
35984) und E. coli (ATCC25922) getestet, wie beschrieben in Beispiel
6, mit der Ausnahme, daß die
Stäbe senkrecht
im Agar plaziert wurden. S. epidermidis-Ergebnisse: Die Verbindung
IV-Beschichtungen,
die BAK enthielten, ergaben Zonen, die bei 26 mm anfingen und bis
zu keinen Zonen nach Tag 16 allmählich
abnahmen. Die mit CHG beschichteten Stäbe ergaben Zonen, die bei 22
mm anfingen und auf 12 mm an Tag 16 allmählich abnahmen, als die Studie
abgebrochen wurde. E. coli: Die mit BAK beschichteten Stäbe ergaben
Zonen, die bei 11 mm anfingen, aber nur 2 Tage dauerten. Die mit
CHG beschichteten Stäbe
ergaben Zonen, die bei 15 mm anfingen und bis 9 mm an Tag 16 allmählich abnahmen,
als die Studie abgebrochen wurde.
-
Beispiel 10
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Freisetzung von CHG aus
Polyurethan(Pellethane)-Kathetermaterial, getestet gegen S. epidermidis
-
Das
Polyurethan(PU)-Kathetermaterial wurde mit IPA sauber gewischt,
und eine Lösung
von Verbindung IV zur Beschichtung wurde hergestellt, wie beschrieben
in Beispiel 6. Die Stäbe
wurden in der Beschichtungslösung
tauchbeschichtet, indem sie mit 1,0 cm (0,4 in.)/s in die Lösung hineingetaucht,
für 30
Sekunden verblieben und mit einer Geschwindigkeit von 0,5 cm (0,2
in.)/s herausgezogen wurden. Die Stäbe wurden für 15 Minuten luftgetrocknet
und für
3 Minuten unter Drehung UV-bestrahlt, wie beschrieben in Beispiel
6. Zwei Überzüge der Verbindung
IV-Beschichtung wurden aufgebracht.
-
Die
mit Verbindung IV beschichteten Stäbe wurden mit 70% IPA abgewischt
und für
eine Stunde getrocknet. Die Stäbe
wurden in Stücke
mit 2 cm geschnitten und das CHG wurde hinzugefügt, indem die Stäbe in eine
200 mg/ml-Lösung
von CHG für
eine Stunde bei Raumtemperatur getaucht und dann dreimal in DI-Wasser
gespült
wurden. Die Proben wurden über
Nacht luftgetrocknet und im Inhibitionszonentest gegen S. epidermidis
(ATCC 25984) getestet, wie beschrieben in Beispiel 6.
-
Alle
unbeschichteten Proben und beschichteten Proben, die keinen Arzneistoff
enthielten, zeigten keine Inhibitionszonen. Die mit Verbindung IV
beschichteten Zonen mit Arzneistoff fingen bei 28 mm an Tag 0 an und
nahmen bis zu keinen Zonen an Tag 23 allmählich ab.
-
Beispiel 11
-
Freisetzung von Alexidin-Dihydrochlorid
(„ADC") von Polyurethan-Stäben, getestet
gegen S. epidermidis
-
Polyurethan-Stäbe (6 in.,
15 cm) wurden sauber gewischt, wie beschrieben in Beispiel 9, und
eine Lösung
von Verbindung IV wurde hergestellt wie in Beispiel 6. Die Stäbe wurden
tauchbeschichtet, indem sie in die Lösung mit einer Geschwindigkeit
von 2,0 cm (0,8 in.)/s eingetaucht wurden, für 30 Sekunden verblieben und
mit 3,0 (1,2 in.)/s herausgezogen wurden. Die Proben wurden für 10 Minuten
luftgetrocknet und für
2 Minuten unter Drehung UV-bestrahlt, wie beschrieben in Beispiel
6. Zwei Überzüge wurden
aufgebracht.
-
Eine
Lösung
von Alexidin-Dihydrochlorid (ADC) (100 mg/ml) in 50% Methanol wurden
mit Wärme
hergestellt. Die PU-Stäbe
wurden in Stücke
mit einer Länge
von 1 cm geschnitten und mit dem Alexidin in der ADC-Lösung in
einem warmen Wasserbad versetzt. Die Stäbe wurden für eine Stunde behandelt, dreimal
in DI-Wasser gespült
und über
Nacht luftgetrocknet. Die Proben wurden im Inhibitionszonentest
gegen S. epidermidis (ATCC 35984) getestet, wie beschrieben in Beispiel
6.
-
Alle
unbeschichteten Proben und beschichteten Proben, die keinen Arzneistoff
enthielten, erzeugten keine Inhibitionszonen. Die mit Verbindung
IV beschichteten Zonen mit Alexidin finden bei 12 mm an und pendelten
sich von Tag 2 durch die gesamte Dauer der Testperiode von 21 Tagen
hindurch bei 6-9 mm ein.
-
Beispiel 12
-
Freisetzung Vancomycin
(„VA") auf beschichteten
PU-Stäben,
getestet gegen S. epiderimidis
-
Polyurethan-Stäbe (6 in.,
15 cm) wurden sauber gewischt, wie beschrieben in Beispiel 9, und
eine Lösung
von Verbindung IV wurde hergestellt wie in Beispiel 6. Die Stäbe wurden
in der Beschichtungslösung tauchbeschichtet,
indem sie in 2,0 (0,8 in.)/s in die Lösung eingetaucht wurden, für 30 Sekunden
verblieben und mit 2,0 (0,8 in.)/s herausgezogen wurden. Die Stäbe wurden
für 15
Minuten luftgetrocknet und für
vier Minuten unter Drehung UV-bestrahlt, wie beschrieben in Beispiel
6. Zwei Überzüge wurden
aufgebracht.
-
Eine
Lösung
von Vancomycin (VA) wurde mit 50 mg/ml in DI-Wasser hergestellt.
Die Stäbe
wurden mit VA in der VA-Lösung
für 1 Stunde
bei Raumtemperatur behandelt, dreimal in DI-Wasser gespült, luftgetrocknet und
in Stücke
von 1 cm geschnitten. Die Proben wurden gegen S. epidermidis (ATCC
35984) getestet, wie beschrieben in Beispiel 6.
-
Alle
unbeschichteten Proben und beschichteten Proben, die keinen Arzneistoff
enthielten, erzeugten keine Inhibitionszonen. Die mit Verbindung
IV beschichteten Zonen mit VA fingen bei 20 mm an und fielen nach Tag
6 auf keine Zonen ab.