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Hintergrund
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Arzneimittelzufuhrsystem mit
gesteuerter Freisetzung. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung
ein Botulinumtoxin-Zufuhrsystem mit gesteuerter Freisetzung.
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Ein
System mit gesteuerter Freisetzung kann ein Arzneimittel in vivo
mit einer vorherbestimmten Rate über
eine bestimmte Zeitspanne freisetzen. Allgemein werden die Freisetzungsraten
durch den Entwurf des Systems bestimmt und können größtenteils von Umgebungsbedingungen,
wie dem pH, unabhängig
sein. Systeme mit gesteuerter Freisetzung, die ein Arzneimittel über eine
Zeitspanne über
etliche Jahre freisetzen können,
sind bekannt. Demgegenüber
führen
Systeme mit verzögerter
Freisetzung die Arzneimittel typischerweise in 24 Stunden oder weniger
zu und Umgebungsfaktoren können
die Freisetzungsrate beeinflussen. So ist die Freisetzungsrate eines
Arzneimittels aus einem implantierten gesteuerten Freisetzungssystem
(ein "Implantat") eine Funktion der
physikochemischen Eigenschaften des Trägerimplantatmaterials und des
Arzneimittels selbst. Typischerweise besteht das Implantat aus einem
inerten Material, das wenig oder keine Wirtsreaktion hervorruft.
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Ein
gesteuertes Freisetzungssystem kann aus einem Arzneimittel mit einer
biologischen Aktivität,
eingebaut in einen Träger,
bestehen. Der Träger kann
ein Polymer oder ein Biokeramikmaterial sein. Das System mit gesteuerter
Freisetzung kann in eine gewählte
Stellung eines Patientenkörpers
injiziert, inseriert oder implantiert werden und dort für eine längere Zeitspanne
verbleiben, währenddessen
das Arzneimittel von dem Implantat auf eine Weise und mit einer
Konzentration freigesetzt wird, die eine gewünschte therapeutische Wirkung
bereitstellt.
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Polymere
Materialien können
Arzneimittel aufgrund einer Diffusion, einer chemischen Reaktion oder
einer Lösungsmittelaktivierung
freisetzen, wie auch durch Einfluss magnetischer, Ultraschall- oder Temperaturveränderungsfaktoren.
Die Diffusion kann aus einem Reservoir oder einer Matrix geschehen. Die
chemische Kontrolle kann auf einen Polymerabbau oder eine Spaltung
des Arzneimittels von dem Polymer zurückzuführen sein. Die Lösungsmittelaktivierung
kann ein Anschwellen des Polymers oder eine osmotische Wirkung involvieren,
siehe z.B. Science 249; 1527–1533:
1990.
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Ein
Membran- oder Reservoirimplantat hängt von der Diffusion des bioaktiven
Mittels über die
Polymermembran ab. Ein Matriximplantat besteht aus einer polymeren
Matrix, worin das bioaktive Mittel einheitlich verteilt ist. Durch
Schwellung gesteuerte Freisetzungssysteme basieren in der Regel
auf hydrophilen glasartigen Polymeren, die in Gegenwart von biologischen
Flüssigkeiten
oder in Gegenwart bestimmter Umweltstimuli anschwellen.
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Vorzugsweise
ist das verwendete Implantatmaterial im wesentlichen nicht toxisch,
nicht karzinogen und nicht immunogen. Geeignete Implantatmaterialien
beinhalten Polymere, wie z.B. Poly(2-hydroxyethylmethacrylat) (p-HEMA),
Poly(N-vinylpyrrolidon) (p-NVP)+, Poly(vinylalkohol) (PVA), Poly(acrylsäure)(PAA),
Polydimethylsiloxane (PDMS), Ethylen-Vinylacetat (EVAc)-Copolymere,
Polyvinylpyrrolidon/Methylacrylat-Copolymere, Polymethylmethacrylat
(PMMA), Poly(milchsäure)
(PLA), Poly(glycolsäure)
(PGA), Polyanhydride, Poly(orthoester), Collagen und cellulosische
Derivate und Biokeramikstoffe, wie z.B. Hydroxyapatit (HPA), Tricalciumphosphat
(TCP) und Aluminocalciumphosphat (ALCAP). Milchsäure, Glycolsäure und
Collagen können
verwendet werden, um bioabbaubare Implantate herzustellen.
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Gesteuerte
Freisetzungssysteme, umfassend ein Polymer für die verlängerte Zufuhr eines therapeutischen
Arzneimittels sind bekannt. Beispielsweise kann ein subdermales
Reservoirimplantat, bestehend aus einem nicht bioabbaubaren Polymer,
verwendet werden, um ein Schwangerschaft verhütendes Steroid, wie z.B. Progestin,
in Mengen von 25–30
mg/Tag für
bis sechzig Monate freizusetzen (d.h. das Norplant®-Implantat).
Zusätzlich
wurde Dextran (Molekulargewicht ungefähr 2 Millionen) aus Implantatpolymeren
freigesetzt.
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Ein
Implantatmaterial kann bioabbaubar oder bioerosionsfähig sein.
Ein Vorteil des bioerosionsfähigen
Implantats ist derjenige, dass dieses dann aus dem Patienten nicht
entfernt werden muss. Ein bioerosionsfähiges Implantat kann entweder
auf einer Membran oder einer Matrixfreisetzung der bioaktiven Substanz
basieren. Bioabbaubare Mikrosphären,
hergestellt aus PLA-PGA sind für
ihre subkutane oder intramuskuläre
Verabreichung bekannt.
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Ein
abbaubares Implantat erhält
sich vorzugsweise seine strukturelle Integrität während der Dauer der gesteuerten
Freisetzung, so dass es entfernt werden kann, wenn die Entfernung
gewünscht oder
notwendig ist. Nachdem das eingebaute Arzneimittel unter ein therapeutisches
Niveau fällt,
kann ein bioabbaubares Implantat vollständig zerfallen, ohne irgendein Arzneimittel
zurückzuhalten,
das in niedrigen Niveaus über
eine weitere Zeitspanne freigesetzt werden kann. Subdermale Implantate
und injizierbare Mikrosphären,
hergestellt aus bioabbaubaren Materialien, wie z.B. Milchsäure-Glycolsäure-Copolymere,
Polycaprolactone und Cholesterin für die Steroidzufuhr sind bekannt.
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Proteinimplantate
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Gesteuerte
Freisetzungssysteme für
große Makromoleküle, wie
z.B. Proteine, sind bekannt. So wurden biokompatible polymere Pellets,
die ein hochmolekulares Protein inkorporieren, implantiert und es
wurde gezeigt, dass sie eine kontinuierliche Freisetzung des Proteins über Zeitspannen
von mehr als 100 Tagen zeigen. Verschiedene labile, hochmolekulare
Enzyme (wie z.B. alkalische Phosphatase, Molekulargewicht 88 kD
und Katalase, Molekulargewicht 250 kD) wurden in biokompatible,
polymere Implantate mit langzeitigen kontinuierlichen Freisetzungseigenschaften
inkorporiert. Allgemein vermindert ein Anstieg der Polymerkonzentration
in der Gusslösung
die anfängliche
Rate, mit der das Protein aus dem Implantat freigesetzt wird. Nature
263; 797–800:
1976.
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Zusätzlich kann
Albumin aus einem EVAc-Implantat und Polylysin aus auf Collagen
basierenden Mikrosphären
freigesetzt werden. Mallapragada S. K. et al., auf Seite 431 von
Kapitel 27 in Von Recum, A. F. Handbook of Biomaterials Evaluation,
2. Ausgabe, Taylor & Francis
(1999). Zusätzlich wurde
die Freisetzung des Tetanustoxoids aus Mikrosphären untersucht. Ibid bei 432.
Ein subkutan inseriertes gesintertes EVAc-Copolymer konnte Insulin über eine
Zeitspanne von 100 Tagen freisetzen. Ibid bei 433.
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Weiterhin
ist bekannt ein Protein, wie z.B. ein menschliches Wachstumshormon
(hGH) (Molekulargewicht ungefähr
26 kD) in eine Polymermatrix zu verkapseln, die, wenn sie implantiert
wird, es dem menschlichen Wachstumshormon ermöglicht, in vivo über eine
Zeitspanne von ungefähr
einer Woche freigesetzt zu werden. US-Patent Nr. 5,667,808.
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Ein
gesteuertes Freisetzungssystem (d.h. ein "Implantat") kann einen hohen anfänglichen
Ausbruch der Proteinfreisetzung, gefolgt von einer minimalen Freisetzung
danach zeigen. Unglücklicherweise
neigen die Proteinmoleküle
aufgrund der hohen Konzentration des Proteins in einer gesteuerten
Freisetzungsmatrix dazu, zu aggregieren und denaturierte immunogene
Konzentrationen des Proteins zu bilden.
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Gepulste Freisetzungsimplantate
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Es
wurden Hydrogele verwendet, um Einzelpuls- und Multipuls-Arzneimittelzufuhrimplantate
zu konstruieren. Ein Einzelpuls-Implantat kann osmotisch oder schmelzkontrolliert
sein. Doelker E., Cellulose Derivatives, Adv Polym Sci 107; 199–265: 1993. Es
ist bekannt, das multiple Pulse bestimmter Substanzen aus einem
Implantat als Reaktion auf eine Umgebungsveränderung bei einem Parameter,
wie der Temperatur (Mater Res Soc Symp Proc, 331; 211–216: 1994;
J. Contr Rel 15; 141–152:
1991), dem pH (Mater Res Soc Symp Proc, 331; 199–204: 1994), der Ionenstärke (React
Polym, 25; 127–137:
1995), magnetischen Feldern (J. Biomed Mater Res, 21; 1367–1373: 1987)
oder Ultraschall erreicht werden können.
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Leider
hat ein subkutanes implantierbares Arzneimittelpellet, hergestellt
aus einem nicht bioabbaubaren Polymer den Nachteil, dass es sowohl
eine chirurgische Implantation als auch Entfernung nötig macht.
Die Verwendung eines biokompatiblen, bioerosionsfähigen Implantats
kann die offensichtlichen Nachteile nicht bioabbaubarer Implantate überwinden.
Ein bioabbaubares Implantat kann ein Arzneimittel über eine
lange Zeitspanne mit einem simultanen oder darauffolgenden Abbau
des Polymers in dem Gewebe in die Bestandteile freisetzen, wodurch die
Notwendigkeit zur Entfernung des Implantats wegfällt. Siehe z.B. Drug Development
and Industrial Pharmacy 24 (12); 1129–1138: 1998.
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Ein
bioabbaubares Polymer kann ein oberflächenerodierendes Polymer sein,
gegenüber
einem Polymer, das eine Masse zeigt oder homogen ist. Ein oberflächenerodierendes
Polymer wird nur von der äußeren Oberfläche her
abgebaut und die Arzneimittelfreisetzung ist daher proportional
zu der Polymer-Erosionsrate. Ein geeignetes solches Polymer kann
ein Polyanhydrid sein.
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Botulinumtoxin
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Das
anaerobe, grampositive Bakterium Clostridium botulinum erzeugt ein
starkes Polypeptidneurotoxin, das Botulinumtoxin, das zu einer neuroparalytischen
Krankheit bei Menschen und Tieren führt, die als Botulismus bezeichnet
wird. Die Sporen von Clostridium botulinum werden in der Erde angetroffen und
können
in ungeeignet sterilisierten und versiegelten Nahrungsmittelbehältern von
Heimkonserven wachsen, die der Grund für viele Fälle von Botulismus sind. Die
Wirkungen des Botulismus treten typischerweise 18 bis 36 Stunden
nach dem Verzehr der Nahrungsmittel auf, die mit einer Clostridium-botulinum-Kultur
oder Sporen infiziert sind. Das Botulinumtoxin kann offensichtlich
nicht-attenuiert durch die Auskleidung des Nahrungsmitteltrakts
passieren und die peripheren motorischen Neuronen angreifen. Symptome
einer Vergiftung mit dem Botulinumtoxin können von Schwierigkeiten beim
Gehen, Schlucken und Sprechen bis zu einer Paralyse der respiratorischen
Muskeln und dem Tod führen.
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Botulinumtoxin
Typ A ist das tödlichste
natürliche
biologische Mittel, das dem Menschen bekannt ist. Ungefähr 50 Pikogramm
eines kommerziell erhältlichen
Botulinumtoxins Typ A (gereinigter Neurotoxinkomplex)ist
eine LD50 bei Mäusen (d.h. 1 Einheit). Eine
Einheit BOTOX® enthält ungefähr 50 Pikogramm
(ungefähr
56 Attomol) des Botulinumtoxin Typ A-Komplexes. Interessanterweise ist das
Botulinumtoxin Typ A auf molarer Basis ungefähr 1,8-milliardenfach tödlicher
als Diphtherie, ungefähr
600-millionfach
tödlicher
als Natriumcyanid, ungefähr
30-millionenfach tödlicher
als das Kobratoxin und ungefähr 12-millionenfach
tödlicher
als Cholera. Singh, Critical Aspects of Bacterial Protein Toxins,
Seiten 63–84 (Kapitel
4) Natural Toxins II, herausgegeben von B. R. Singh et al., Plenum
Press, New York (1996) (wobei die genannte LD50 von
Botulinumtoxin Typ A von 0,3 ng 1 U entspricht und korrigiert ist
im Hinblick auf die Tatsache, dass ungefähr 0,05 ng BOTOX® 1
Einheit entspricht). Eine Einheit (U) Botulinumtoxin ist als die
LD50 bei intraperitonealer Injektion in
weibliche Swiss Webster-Mäuse,
die jeweils 18 bis 20 Gramm wiegen, definiert.
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Sieben
immunologisch unterschiedliche Botulinumneurotoxine wurden gekennzeichnet,
wobei es sich jeweils um Botulinumneurotoxin Serotypen A, B, C1, D, E, F und G handelt, die sich jeweils
durch Neutralisierung mit typspezifischen Antikörpern unterscheiden. Die unterschiedlichen
Serotypen von Botulinumtoxin variieren in den Tierarten, die sie
betreffen und in der Schwere und Dauer der Paralyse, die sie hervorrufen.
Es wurde z.B. bestimmt, dass Botulinumtoxin Typ A 500-fach stärker ist,
gemessen durch die Paralyserate, die bei der Ratte erzeugt wird als
Botulinumtoxin Typ B. Zusätzlich
wurde bestimmt, dass das Botulinumtoxin Typ B nicht toxisch bei
Primaten mit einer Dosis von 480 U/kg ist, was das ungefähr 12-fache
der Primaten LD50 für Botulinumtoxin Typ A ist.
Botulinumtoxin bindet anscheinend mit hoher Affinität an die
cholinergen motorischen Neuronen, wird in das Neuron translokiert
und blockiert die Freisetzung von Acetylcholin.
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Unabhängig vom
Serotyp scheint der molekulare Mechanismus der Toxinvergiftung ähnlich zu sein
und mindestens drei Schritte zu involvieren. In dem ersten Schritt
des Prozesses bindet das Toxin an die präsynaptische Membran des Zielneurons über eine
spezifische Wechselwirkung zwischen der schweren Kette, der H-Kette
und einem Zelloberflächenrezeptor;
es wird angenommen, dass der Rezeptor für jede Art des Botulinumtoxins
und für
Tetanustoxin unterschiedlich ist. Das Carboxyl-Endsegment der H-Kette,
HC, scheint für die Zielfindung des Toxins
zu der Zelloberfläche
wichtig zu sein.
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In
dem zweiten Schritt überquert
das Toxin die Plasmamembran der vergifteten Zelle. Das Toxin wird
zunächst
von der Zelle durch eine rezeptorvermittelte Endocytose umgeben
und ein Endosom, das das Toxin enthält, wird gebildet. Das Toxin
entkommt dem Endosom dann in das Zytoplasma der Zelle. Es wird angenommen,
dass dieser Schritt durch das Aminoendsegment der H-Kette, HN, vermittelt wird, was zu einer Konformationsveränderung
des Toxins in Reaktion auf einen pH von ungefähr 5,5 oder weniger führt. Es
ist bekannt, dass Endosomen eine Protonenpumpe besitzen, die den
intraendosomalen pH erniedrigt. Die Konformationsverlagerung exponiert
hydrophobe Reste im Toxin, was es dem Toxin ermöglicht, sich in der Endosomen-Membran
einzubetten. Das Toxin (oder mindestens die leichte Kette) transloziert
dann durch die Endosomenmembran ins Cytoplasma.
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Der
letzte Schritt des Mechanismus der Botulinumtoxin-Aktivität scheint
eine Reduktion der Disulfidbindung zu involvieren, die die schwere
Kette, H-Kette und die leichte Kette, L-Kette verbindet. Die gesamte
toxische Aktivität
der Botulinum- und Tetanustoxine ist in der L-Kette des Holotoxins
enthalten; die L-Kette ist eine Zink (Zn++)-Endopeptidase, die selektiv
Proteine spaltet, die für
die Erkennung und das Andocken von Neurotransmitter enthaltenden Vesikeln
mit der Cytoplasmaoberfläche
der Plasmamembran und die Fusion der Vesikel mit der Plasmamembran
essenziell ist. Tetanusneurotoxin und Botulinumtoxine B, D, F und
G führen
zu einem Abbau von Synaptobrevin (auch als Vesikel assoziiertes Membranprotein
(VAMP) bezeichnet), einem Synaptosomen-Membranprotein. Das meiste
VAMP, das auf der Zytoplasmaoberfläche des synaptischen Vesikels
vorliegt, wird als Ergebnis von irgendeinem dieser Spaltungsereignisse
entfernt. Serotyp A und E spalten SNAP-25. Man nahm ursprünglich an,
dass Serotyp C1 Syntaxin spaltet, es wurde
jedoch festgestellt, dass es Syntaxin und SNAP-25 spaltet. Jedes Toxin
spaltet spezifisch eine unterschiedliche Bindung (außer Tetanus
und Typ B, die dieselbe Bindung spalten).
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Botulinumtoxine
wurden in klinischen Umgebungen für die Behandlung von neuromuskulären Störungen verwendet,
die durch hyperaktive Skelettmuskeln gekennzeichnet sind. Botulinumtoxin
Typ A wurde von der U.S. Food and Drug Administration 1989 für die Behandlung
von Blepharospasmus, Strabismus und hemifacialem Spasmus anerkannt. Nicht-Typ
A Botulinumtoxin-Serotypen
scheinen eine niedrigere Potenz und/oder eine kürzere Aktivitätsdauer
im Vergleich mit dem Botulinumtoxin Typ A zu haben. Klinische Wirkungen
von peripherem intramuskulärem
Botulinumtoxin Typ A werden in der Regel innerhalb einer Woche nach
der Injektion beobachtet. Die typische Dauer der symptomatischen
Erleichterung nach einer einzelnen intramuskulären Injektion von Botulinumtoxin
Typ A hält
im Durchschnitt ungefähr
drei Monate an.
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Obwohl
alle Botulinumtoxin-Serotypen anscheinend die Freisetzung des Neurotransmitters Acetylcholin
an der neuromuskulären
Verbindung inhibieren, tun sie dies, indem sie unterschiedliche neurosekretorische
Proteine beeinflussen und/oder diese Proteins an unterschiedlichen
Stellen spalten. Beispielsweise spalten sowohl Botulinum Typ A als auch
E das 25 Kilodalton (kD) Synaptosomen assoziierte Protein (SNAP-25),
sie zielen jedoch auf unterschiedliche Aminosäuresequenzen innerhalb dieses Proteins
ab. Die Botulinumtoxin-Typen B, D, F und G wirken auf das Vesikel-assoziierte
Protein (VAMP, auch Synaptobrevin genannt), wobei jeder Serotyp das
Protein an einer unterschiedlichen Stelle spaltet. Schließlich wurde
von Botulinumtoxin Typ C1 gezeigt, dass
es sowohl Syntaxin als auch SNAP-25 spaltet. Diese Unterschiede
im Wirkungsmechanismus können
die relative Potenz und/oder Dauer der Wirkung der verschiedenen
Botulinumtoxin-Serotypen beeinflussen. Offensichtlich kann ein Substrat
für ein
Botulinumtoxin in einer Vielzahl von unterschiedlichen Zelltypen
angetroffen werden. Siehe z.B. Biochem, J 1; 339 (pt1): 159–65: 1999
und Mov Disord, 10(3): 376: 1995 (Pankreas-Insel-B-Zellen enthalten
mindestens SNAP-25 und Synaptobrevin). Das Molekulargewicht des
Botulinumtoxin-Proteinmoleküls
ist für alle
sieben der bekannten Botulinumtoxin-Serotypen ungefähr 150 kD.
Interessanterweise werden die Botulinumtoxine von Clostridien-Bakterien
als Komplexe, umfassend das 150 kD Botulinumtoxin-Proteinmolekül, zusammen
mit assoziierten nicht-toxischen Proteinen freigesetzt. So kann
der Botulinumtoxin Typ A-Komplex von einem Clostridiumbakterium
als 900 kD, 500 kD und 300 kD-Form erzeugt werden. Die Botulinumtoxin
Typen B und C1 werden anscheinend nur als
700 kD- oder 500 kD-Komplexe erzeugt. Botulinumtoxin Typ D wird
sowohl als 300 kD- als auch 500 kD-Komplex erzeugt. Schließlich werden die
Botulinumtoxin Typen E und F nur als ungefähr 300 kD-Komplexe erzeugt.
Die Komplexe (d.h. Molekulargewicht von mehr als ungefähr 150 kD)
enthalten vermutlich ein nicht-toxisches Hämaglutininprotein und ein Nicht-Toxin und ein nicht-toxisches
Nonhämaglutininprotein.
Diese beiden nicht- toxischen
Proteine (die zusammen mit dem Botulinumtoxinmolekül den relevanten
Neurotoxinkomplex umfassen) können
wirken, um dem Botulinumtoxinmolekül eine Stabilität gegen
eine Denaturierung und einen Schutz gegen verdauende Säuren zu
verleihen, wenn das Toxin eingenommen wird. Zusätzlich ist es möglich, dass
die größeren (mehr
als ungefähr
150 kD Molekulargewicht) Botulinumtoxinkomplexe zu einer langsameren
Diffusionsrate des Botulinumtoxins weg von der Stelle einer intramuskulären Injektion
eines Botulinumtoxinkomplexes führen
können.
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In
vitro-Studien haben gezeigt, dass das Botulinumtoxin eine Kaliumkationen
induzierte Freisetzung sowohl von Acetylcholin als auch Norepinephrin aus
primären
Zellkulturen von Gehirnstammgewebe inhibiert. Zusätzlich wurde
berichtet, dass das Botulinumtoxin die hervorgerufene Freisetzung
von sowohl Glycin als auch Glutamat in Primärkulturen von Rückenmarksneuronen
inhibiert und das bei Gehirn-Synaptosomen-Präparationen das Botulinumtoxin
die Freisetzung von jedem der Neurotransmitter Acetylcholin, Dopamin,
als auch Norepinephrin (Habermann E., et al., Tetanus Toxin and
Botulinum A and C Neurotoxins Inhibit Noradrenaline Release From
Cultured Mouse Brain, J Neurochem 51(2); 522–527: 1988), CGRP, Substanz
P und Glutamat (Sanchez-Prieto, J., et al., Botulinum Toxin A Blocks
Glutamate Exocytosis From Guinea Pig Cerebral Cortical Synaptosomes,
Eur J. Biochem 165; 675–681: 1987),
inhibiert. Wenn so eine adäquate
Konzentration verwendet wird, wird eine durch einen Stimulus hervorgerufene
Freisetzung der meisten Neurotransmitter durch das Botulinumtoxin
blockiert. Siehe z.B. Pearce, L. B., Pharmacologic Characterization
of Botulinum Toxin For Basic Science and Medicine, Toxicon 35(9);
1373–1412,
bei S. 1393 (1997); Bigalke H., et al., Botulinum A Neurotoxin Inhibits
Non-Cholinergic Synaptic Transmission in Mouse Spinal Cord Neurons
in Culture, Brain Research 360; 318–324: 1985; Habermann E., Inhibition
by Tetanus and Botulinum A Toxin of the Release of [3H]Noradrenaline and
[3H]GABA From Rat Brain Homogenate, Experientia
44; 224–226:
1988, Bigalke H., et al., Tetanus Toxin and Botulinum A Toxin Inhibit
Release and Uptake of Various Transmitters, as Studied with Particulate
Preparations From Rat Brain and Spinal Cord, Naunyn-Schmiedeberg's Arch Pharmacol
316; 244–251:
1981, und Jankovic J. et al., Therapy With Botulinum Toxin, Marcel
Dekker, Inc, (1994), Seite 5.
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Botulinumtoxin
Typ A kann erhalten werden, indem Kulturen von Clostridium botulinum
in einem Fermenter etabliert und gezüchtet werden und dann die fermentierte
Mischung gemäß bekannten
Verfahren geerntet und gereinigt wird. Alle Botulinumtoxin-Serotypen
werden anfänglich
als inaktive Einzelkettenproteine synthetisiert, die durch Proteasen
gespalten oder mit einem Nick versehen werden müssen, um neuroaktiv zu werden.
Die bakteriellen Stämme,
die die Botulinumtoxin-Serotypen A und G herstellen, besitzen endogene
Proteasen und die Serotypen A und G können daher aus bakteriellen
Kulturen im wesentlichen in ihrer aktiven Form gewonnen werden.
Demgegenüber
werden die Botulinumtoxin-Serotypen C1,
D und E von nicht-proteolytischen Stämmen synthetisiert und sie
sind daher typischerweise nicht aktiv, wenn sie aus der Kultur gewonnen werden.
Die Serotypen B und F werden von sowohl proteolytischen als auch
nicht-proteolytischen Stämmen
erzeugt und sie können
daher in entweder der aktiven oder der inaktiven Form gewonnen werden. Jedoch
sogar die proteolytischen Stämme,
die beispielsweise den Botulinumtoxin Typ B-Serotyp erzeugen, spalten
nur einen Teil des erzeugten Toxins. Der exakte Anteil der mit einem
Nick versehenen zu den nicht mit einem Nick versehenen Molekülen hängt von
der Inkubationslänge
und der Kulturtemperatur ab. Daher ist ein bestimmter Prozentsatz
jeder Präparation
von beispielsweise dem Botulinumtoxin Typ B-Toxin vermutlich inaktiv, was vermutlich
die bekannte signifikant niedrigere Potenz von Botulinumtoxin Typ
B im Vergleich mit Botulinumtoxin Typ A erklärt. Die Gegenwart inaktiver
Botulinumtoxinmoleküle
in einer klinischen Präparation
wird zu der Gesamtproteinbeladung der Präparation beitragen, was mit einer
erhöhten
Antigenizität
verbunden wird, ohne zu der klinischen Effizienz beizutragen. Zusätzlich ist bekannt,
dass das Botulinumtoxin Typ B bei intramuskulärer Injektion eine kürzere Aktivitätsdauer
aufweist und auch weniger potent ist als Botulinumtoxin Typ A auf
demselben Dosisniveau.
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Hoch
kristallines Botulinumtoxin Typ A mit guter Qualität kann aus
dem Hall A-Stamm von Clostridium botulinum mit Eigenschaften von
3 × 107 U/mg, einem A260/A278 von weniger als 0,60 und einem distinkten
Bandenmuster bei der Gelelektrophorese erzeugt werden. Das bekannte
Shantz-Verfahren
kann verwendet werden, um einen kristallinen Botulinumtoxin Typ
A zu erhalten, wie dargestellt in Shantz, E. J., et al., Properties
and Use of Botulinum Toxin and Other Microbial Neurotoxins in Medicine, Microbiol
Rev. 56; 80–99:
1992. Allgemein kann der Botulinumtoxin Typ A-Komplex aus einer
anaeroben Fermentation werden isoliert und gereinigt, indem Clostridium
botulinum Typ A in einem geeigneten Medium kultiviert wird. Das
bekannte Verfahren kann ebenfalls verwendet werden, bei Abtrennung
der nicht-toxischen Proteine, um reines Botulinumtoxin zu erhalten,
wie z.B.: gereinigtes Botulinumtoxin Typ A mit ungefähr 150 kD
Molekulargewicht mit einer spezifischen Potenz von 1–2 × 108 LD50 U/mg oder mehr;
gereinigtes Botulinumtoxin Typ B mit ungefähr 156 kD Molekulargewicht
mit einer spezifischen Potenz von 1–2 × 108 LD50 U/mg oder mehr und gereinigtes Botulinumtoxin
Typ F mit ungefähr
155 kD Molekulargewicht mit einer spezifischen Potenz von 1–2 × 107 LD50 U/mg oder
mehr.
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Botulinumtoxine
und/oder Botulinumtoxinkomplexe können von List Biological Laboratories, Inc.,
Campbell, Kalifornien; the Centre for Applied Microbiology and Research,
Porton Down, GB; Wako (Osaka, Japan), Metabiologics (Madison, Wisconsin) wie
auch von Sigma Chemicals of St. Louis, Missouri, erhalten werden.
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Reines
Botulinumtoxin ist so labil, dass es allgemein nicht verwendet wird,
um eine pharmazeutische Zusammensetzung herzustellen. Weiterhin sind
die Botulinumtoxinkomplexe, wie z.B. der Toxin Typ A-Komplex, auch
gegenüber
einer Denaturierung aufgrund einer Oberflächendenaturierung, Wärme und
alkalischen Bedingungen extrem empfänglich. Inaktivierte Toxine
bilden Toxoidproteine, die immunogen sein können. Die resultierenden Antikörper können einen
Patienten gegenüber
einer Toxininjektion refraktorisch machen.
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Wie
bei Enzymen allgemein sind die biologischen Aktivitäten der
Botulinumtoxine (wobei es sich um intrazelluläre Peptidasen handelt) zumindest
teilweise von ihrer dreidimensionalen Konformation abhängig. So
wird Botulinumtoxin Typ A durch Wärme, verschiedene chemische
Oberflächenstreckungen und
Oberflächentrocknen
detoxifiziert. Zusätzlich
ist bekannt, dass eine Verdünnung
des Toxinkomplexes, erhalten durch die bekannte Kultivierung, Fermentation
und Reinigung zu den sehr, sehr viel geringeren Toxinkonzentrationen,
die für
die pharmazeutischen Zusammensetzungsformulierungen verwendet werden,
zu einer schnellen Detoxifizierung des Toxins führt, wenn kein geeigneter Stabilisator
vorliegt. Die Verdünnung
des Toxins von Milligrammengen auf eine Lösung, enthaltend Nanogramm
pro Milliliter präsentiert
signifikante Schwierigkeiten aufgrund des schnellen Verlusts der
spezifischen Toxizität
bei einer solchen starken Verdünnung.
Außerdem kann
das Toxin Monate oder Jahre verwendet werden, nachdem die toxinhaltige
pharmazeutische Zusammensetzung formuliert wurde. Signifikant ist
bekannt, dass das Toxin während
der Herstellung und dem Kompoundierverfahren wie auch während der Lagerung
durch Verwendung eines Stabilisators, wie z.B. Albumin und Gelatine
stabilisiert werden kann.
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Eine
kommerziell erhältliche
Botulinumtoxin enthaltende pharmazeutische Zusammensetzung wird
unter der Marke BOTOX® (erhältlich von Allergan, Inc.,
Irvine, Kalifornien) vertrieben. BOTOX® besteht
aus einem gereinigten Botulinumtoxin Typ A-Komplex, Albumin und
Natriumchlorid, verpackt in steriler, vakuumgetrockneter Form. Das
Botulinumtoxin Typ A wird aus einer Kultur des Hall-Stamms von Clostridium
botulinum hergestellt, gezüchtet
in einem Medium, enthaltend N–Z-Amin
und Hefeextrakt. Der Botulinumtoxin Typ A-Komplex wird aus der Kulturlösung durch
eine Reihe von Säurepräzipitationen
zu einem kristallinen Komplex gereinigt, bestehend aus dem aktiven
hochmolekularen Toxinprotein und einem assoziierten Hämaglutininprotein.
Der kristalline Komplex wird wiederum in einer Lösung gelöst, enthaltend Salzlösung und
Albumin und vor dem Vakuumtrocknen steril filtriert (0,2 μm). Das vakuumgetrocknete
Produkt wird in einer Gefriervorrichtung bei oder unterhalb von –5°C gelagert.
BOTOX® kann
mit steriler, nicht konservierter Salzlösung vor der intramuskulären Injektion
rekonstituiert werden. Jedes BOTOX®-Gefäß enthält ungefähr 100 Einheiten
(U) des Clostridium Botulinumtoxin Typ A gereinigten Neurotoxinkomplexes,
0,5 Milligramm menschliches Serumalbumin und 0,9 Milligramm Natriumchlorid
in steriler, vakuumgetrockneter Form ohne ein Konservierungsmittel.
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Um
vakuumgetrocknetes BOTOX® zu rekonstituieren, wird
sterile normale Salzlösung
ohne Konservierungsmittel (0,9% Natriumchlorid-Injektion) verwendet,
indem die geeignete Menge Verdünnungsmittel
in einer geeigneten Spritzengröße aufgezogen
wird. Da BOTOX® durch
Blasenbildung oder ähnlich
kräftige
Bewegung denaturiert werden kann, wird das Verdünnungsmittel vorsichtig in
das Gefäß injiziert.
Aus Sterilitätsgründen wird
BOTOX® vorzugsweise
innerhalb von vier Stunden verabreicht, nachdem das Gefäß aus der
Gefriervorrichtung entfernt und es rekonstituiert wurde. Während dieser vier
Stunden kann rekonstituiertes BOTOX® in
einem Kühlschrank
bei ungefähr
2°C bis
ungefähr
8°C gelagert
werden. Rekonstituiertes, gekühltes
BOTOX® erhält sich
seine Potenz für
mindestens zwei Wochen. Neurology, 48: 249–53: 1997.
-
Es
wurde berichtet, dass Botulinumtoxin Typ A in klinischen Umgebungen
wie folgt verwendet wurde:
- (1) ungefähr 75–125 Einheiten
BOTOX® pro
intramuskulärer
Injektion (multiple Muskeln), um einer zervikale Dystonie zu behandeln;
- (2) 5–10
Einheiten BOTOX® pro
intramuskulärer Injektion,
um Glabellarlinien (Stirnfalten) zu behandeln (5 Einheiten, die
intramuskulär
in den Musculus procerus injiziert werden und 10 Einheiten, die
intramuskulär
in jeden Musculus corrugator supercilii injiziert werden);
- (3) ungefähr
30–80
Einheiten BOTOX®,
um eine Verstopfung zu behandeln durch intrasphincter-Injektion
in den Musculus puborectalis;
- (4) ungefähr
1–5 Einheiten
pro Muskel von intramuskulär
injiziertem BOTOX®, um Blepharospasmmus
zu behandeln durch Injektion des lateralen, prätarsalen Musculus orbicularis
oculi des Oberlides und des lateralen prätarsalen Musculus orbicularis
oculi des Unterlids.
- (5) Um Strabismus zu behandeln, wurden extraokuläre Muskeln
intramuskulär
mit ungefähr
1–5 Einheiten
BOTOX® injiziert,
wobei die injizierte Menge variierte, basierend sowohl auf der Größe des Muskels,
in den injiziert wurde, als auch dem Ausmaß der gewünschten Muskelparalyse (d.h. der
Menge des gewünschten
Dioptrienausgleichs).
- (6) Zur Behandlung einer oberen Extremitäten-Spastizität, folgend
auf einen Schlaganfall durch intramuskuläre Injektion von BOTOX® in fünf unterschiedliche
Flexormuskeln der oberen Extremitäten wie folgt:
- (a) Flexor digitorum profundus: 7,5 U bis 30 U
- (b) Flexor digitorum sublimus: 7,5 U bis 30 U
- (c) Flexor carpi ulnaris: 10 U bis 40 U
- (d) Flexor carpi radialis: 15 U bis 60 U
- (e) Biceps brachii: 50 U bis 200 U. Jeder der fünf angegebenen
Muskeln wurde in derselben Behandlungssitzung injiziert, so dass
der Patient 90 U bis 360 U von oberen Extremitäten Flexor-Muskel BOTOX® pro
intramuskulärer
Injektion in jeder Behandlungssitzung erhält.
- (7) Um Migräne
zu behandeln, perikranial injiziert (symmetrisch in die Glabellar-,
Frontalis- und Temporalis-Muskeln injiziert); eine Injektion mit
25 U BOTOX® hat
signifikanten Nutzen als prophylaktische Behandlung der Migräne gezeigt,
im Vergleich mit einem Vehikel, gemessen durch verminderte Größenordnungen
der Migränefrequenz,
maximale Schwere, assoziiertes Erbrechen und akute Medikationsverwendung über eine
dreimonatige Zeitspanne, folgend auf die 25 U-Injektion.
-
Es
ist bekannt, das Botulinumtoxin Typ A eine Effizienz von bis zu
12 Monaten aufweisen kann (European J. Neurology 6 (Supp 4): S111–S1150: 1999)
und in einigen Fällen
so lang wie 27 Monate (The Laryngoscope 109: 1344–1346: 1999).
Die übliche
Dauer der intramuskulären
Injektion von BOTOX® liegt jedoch typischerweise
bei ungefähr
3 bis 4 Monaten.
-
Der
Erfolg von Botulinumtoxin Typ A zur Behandlung einer Vielzahl klinischer
Bedingungen hat zu einem Interesse an den anderen Botulinumtoxin-Serotypen
geführt.
Eine Studie an zwei kommerziell erhältlichen Botulinum Typ A-Präparationen (BOTOX® und
Dysport®)
und Präparationen
von Botulinumtoxinen Typ B und F (beide von Wako Chemicals, Japan)
erhalten wurde durchgeführt,
um die Effizienz um einen lokalen Muskel zu schwächen, die Sicherheit und das
antigene Potenzial zu bestimmen. Botulinumtoxin-Präparationen
wurden in den Kopf des rechten Musculus gastrocnemius injiziert
(0,5 bis 200,0 Einheiten/kg) und die Muskelschwäche wurde unter Verwendung
des Maus-Digit-Abduktions-Bewertungsassays bewertet (DAS). Die ED50-Werte wurden aus den Dosisreaktionskurven
berechnet. Zusätzlichen
Mäusen
wurden intramuskuläre
Injektionen zur Bestimmung der LD50-Dosen
verabreicht. Der therapeutische Index wurde als LD50/ED50 berechnet. Separate Mausgruppen erhielten
Injektionen in die hintere Extremität von BOTOX® (5,0
bis 10,0 Einheiten/kg) oder Botulinumtoxin Typ B (50,0 bis 400,0
Einheiten/kg) und wurden im Hinblick auf Muskelschwäche und
einen erhöhten
Wasserverbrauch getestet, wobei das letztere ein putatives Modell
für einen
trockenen Mund ist. Das antigene Potenzial wurde durch monatliche
intramuskuläre
Injektionen bei Kaninchen bewertet (1,5 oder 6,5 ng/kg für Botulinumtoxin
Typ B oder 0,15 ng/kg für
BOTOX®). Peak-Muskelschwäche und
Dauer waren für
alle Serotypen dosisabhängig.
DAS ED50-Werte (Einheiten/kg) waren wie
folgt: BOTOX®:
6,7, Dysport®:
24,7, Botulinumtoxin Typ B: 27,0 bis 244,0, Botulinumtoxin Typ F:
4,3. BOTOX® hatte
eine längere
Wirkungsdauer als Botulinumtoxin Typ B oder Botulinumtoxin Typ F.
Die therapeutischen Indexwerte waren wie folgt: BOTOX®: 10,5,
Dysport®:
6,3, Botulinumtoxin Typ B: 3,2. Der Wasserverbrauch war bei den
Mäusen
größer, denen
Botulinumtoxin Typ B verabreicht wurde als bei denen mit BOTOX®,
obwohl Botulinumtoxin Typ B weniger effektiv für das Abschwächen von Muskeln
war. Nach vier-monatigen Injektionen entwickelten 2 von 4 (die mit
1,5 ng/kg behandelt wurden) und 4 von 4 (diejenigen, die mit 6,5
ng/kg behandelt wurden) Kaninchen Antikörper gegen Botulinumtoxin Typ
B. In einer getrennten Studie demonstrierten 0 von 9 BOTOX®-behandelten
Kaninchen Antikörper gegen
Botulinumtoxin Typ A. Die DAS-Ergebnisse zeigen relativ schwache
Potenzen von Botulinumtoxin Typ A an, die denjenigen von Botulinumtoxin
Typ F entsprechen und Botulinumtoxin Typ F höher als diejenigen von Botulinumtoxin
Typ B. Im Hinblick auf die Wirkungsdauer war diejenige bei Botulinumtoxin Typ
A größer als
bei Botulinumtoxin Typ B und die Botulinumtoxin Typ B-Wirkungsdauer
war größer als die
von Botulinumtoxin Typ F. Wie durch die therapeutischen Indexwerte
dargestellt, unterscheiden sich die beiden kommerziellen Präparationen
von Botulinumtoxin Typ A (BOTOX® und
Dysport®).
Der erhöhte
Wasserverbrauch, der folgend auf die hintere Extremitäteninjektion
von Botulinumtoxin Typ B beobachtet wurde zeigt an, dass klinisch
signifikante Mengen dieses Serotyps den systemischen Kreislauf der
Maus betraten. Diese Ergebnisse zeigen auch an, dass, um eine vergleichbare Effizienz
zu Botulinumtoxin Typ A zu erreichen, es notwendig ist, die Dosen
der anderen Serotypen, die überprüft wurden, zu
erhöhen.
Eine erhöhte
Dosierung kann die Sicherheit komprommitieren. Weiterhin war bei
Kaninchen Typ B antigener als BOTOX®, vermutlich
aufgrund der höheren
Proteinbeladung, die injiziert wurde, um eine effektive Dosis von
Botulinumtoxin Typ B zu erreichen. Eur J Neurol 1999 Nov.; 6 (Suppl
4): S3–S10.
-
Zusätzlich zu
pharmakologischen Wirkungen an einer peripheren Stellung kann ein
Botulinumtoxin auch eine Denervierungswirkung im zentralen Nervensystem
zeigen. Wiegand et al., Naunyn-Schmiedeberg's Arch. Pharmacol. 1976; 292, 161–165 und Habermann,
Naunyn-Schmiedeberg's
Arch. Pharmacol. 1974; 281, 47–56
berichteten, dass Botulinumtoxin dazu in der Lage ist, in den Spinalbereich
durch einen retrograden Transport aufzusteigen. Als solches kann
ein Botulinumtoxin, das in einer peripheren Stellung injiziert wurde,
beispielsweise intramuskulär,
potenziell zum Rückenmarkretrograd
transportiert werden.
-
Das
US-Patent Nr. 5,989,545 offenbart, dass ein modifiziertes Clostridien-Neurotoxin
oder ein Fragment davon, vorzugsweise ein Botulinumtoxin, chemisch
konjugiert oder rekombinant mit einer bestimmten Zieleinheit fusioniert,
verwendet werden kann, um Schmerzen zu behandeln, indem das Mittel dem
Rückenmark
verabreicht wird.
-
Acetylcholin
-
Typischerweise
wird nur eine einzelne Art eines kleinen Molekül-Neurotransmitters von jeder Art von
Neuron im Säugernervensystem
freigeetzt. Der Neurotransmitter Acetylcholin wird von Neuronen
in vielen Bereichen des Gehirns sezerniert, jedoch spezifisch durch
die großen
pyramidalen Zellen der motorischen Rinde, durch etliche unterschiedliche
Neuronen in den basalen Ganglien, durch die motorischen Neuronen,
die die Skelettmuskeln innervieren, durch die Präganglion-Neuronen des autonomen Nervensystems
(sowohl sympathisch als auch parasympathisch), durch die Postganglion-Neuronen des parasympathischen
Nervensystems und durch einige der Postganglion-Neuronen des sympathischen
Nervensystems. Tatsächlich
sind nur die Postganglion-sympathischen Nervenfasern zu den Schweißdrüsen, die
Piloerectormuskeln und einige wenige Blutgefäße cholinerg, da die meisten
der Postganglion-Neuronen des sympathischen Nervensystems den Neurotransmitter
Norepinephrin sezernieren. In den meisten Fällen hat Acetylcholin eine
anregende Wirkung. Es ist jedoch bekannt, dass Acetylcholin in einigen
der peripheren parasympathischen Nervenendungen inhibitorische Wirkungen
aufweist, wie z.B. eine Inhibition der Herzrate durch den Vagusnerv.
-
Die
efferenten Signale des autonomen Nervensystems werden zum Körper entweder
durch das sympathische Nervensystem oder das parasympathische Nervensystem übertragen.
Die Präganglion-Neuronen
des sympathischen Nervensystems erstrecken sich von den sympathischen
Präganglion-Neuronen-Zellkörpern, die
im intermediolateralen Horn des Rückenmarks lokalisiert sind.
Die Präganglion-sympathischen
Nervenfasern, die sich vom Zellkörper
erstrecken, bilden mit den Postganglion-Neuronen, die entweder in
einem paravertebralen sympathischen Ganglion oder einem prävertebralen Ganglion
lokalisiert sind, Synapsen. Da die Präganglion-Neuronen von sowohl
dem sympathischen als auch parasympathischen Nervensystem cholinerg sind,
wird die Anwendung von Acetylcholin auf die Ganglien sowohl die
sympathischen als auch die parasympathischen Postganglion-Neuronen
anregen.
-
Acetylcholin
aktiviert zwei Arten von Rezeptoren, Muscarin- und Nicotin-Rezeptoren.
Die Muscarin-Rezeptoren werden in allen Effektorzellen angetroffen,
die durch die Postganglion-Neuronen des parasympathischen Nervensystems
stimuliert werden wie auch denjenigen, die von den Postganglion-cholinergen
Neuronen des sympathischen Nervensystems stimuliert werden. Die
Nicotin-Rezeptoren werden in der Schilddrüsenmedulla angetroffen, wie
auch in den autonomen Ganglien, d.h. auf der Zelloberfläche der
Postganglion-Neuronen an der Synapse zwischen den Präganglion- und Postganglion-Neuronen
von sowohl dem sympathischen als auch dem parasympathischen System.
Nicotinsäure-Rezeptoren
werden auch in vielen nicht-autonomen Nervenendungen angetroffen,
beispielsweise in den Membranen von Skelettmuskelfasern an der neuromuskulären Verbindung.
-
Acetylcholin
wird von cholinergen Neuronen freigesetzt, wenn kleine, klare, intrazelluläre Vesikel mit
der präsynaptischen
neuronalen Zellmembran fusionieren. Eine breite Vielzahl nicht-neuronaler
sekretorischer Zellen, wie z.B. der Schilddrüsenmedulla (wie auch die PC12-Zelllinie)
und die Inselzellen des Pankreas setzen Katecholamine bzw. Parathyroidhormon
aus großen
Vesikeln mit dichtem Kern frei. Die PC12-Zelllinie ist ein Klon
von Ratten-Pheochromocytomzellen, die extensiv als Gewebskulturmodell für Studien
der sympathoadrenalen Entwicklung verwendet wird. Botulinumtoxin
inhibiert die Freisetzung von beiden Arten von Verbindungen aus
beiden Zellarten in vitro, permeabilisiert (wie durch Elektroporation)
oder durch direkte Injektion des Toxins in die denervierte Zelle.
Es ist auch bekannt, dass Botulinumtoxin die Freisetzung des Neurotransmitters
Glutamat aus den Cortex-Synaptosomen-Zellkulturen blockiert.
-
Im
Skelettmuskel wird durch die Nachbarschaft von Axons zu Muskelzellen
eine neuromuskuläre
Verbindung gebildet. Ein durch das Nervensystem übertragenes Signal führt zu einem
Aktionspotenzial am terminalen Axon, mit einer Aktivierung von Ionenkanälen und
führt zu
einer Freisetzung des Neurotransmitters Acetylcholin aus intraneuronalen synaptischen
Vesikeln, beispielsweise einer motorischen Endplatte der neuromuskulären Verbindung. Das
Acetylcholin überquert
den extrazellulären Raum,
um sich an die Acetylcholin-Rezeptorproteine auf der Oberfläche der
Muskelendplatte anzubinden. Sobald eine ausreichende Bindung aufgetreten
ist, führt
ein Aktionspotenzial der Muskelzelle zu spezifischen Membranionen-Kanalveränderungen,
was zu einer Muskelzellkontraktion führt. Das Acetylcholin wird
dann aus den Muskelzellen freigesetzt und durch Cholinesterasen
im extrazellulären
Raum verstoffwechselt. Die Metabolite werden zurück in das terminale Axon zur
weiteren Verarbeitung in weiteres Acetylcholin geführt.
-
Daher
besteht ein Bedarf an einem biokompatiblen, nicht immunogenen, nicht
bioabbaubaren Implantat, das eine langzeitige kontinuierliche Freisetzung
eines therapeutisch effektiven Neurotoxins bei einem menschlichen
Patienten ermöglicht.
-
Zusammenfassung
-
Die
vorliegende Erfindung entspricht diesem Bedarf und stellt ein biokompatibles,
nicht-immunogenes, nicht bioabbaubares Implantat bereit, das eine
langzeitige, kontinuierliche Freisetzung von Botulinumtoxin bei
einem menschlichen Patienten ermöglicht.
-
Unsere
Erfindung stellt ein Neurotoxin-Implantat bereit, das die bekannten
Probleme, Schwierigkeiten und Nachteile überwindet, die mit der wiederholten
Bolus- oder subkutanen Injektion eines Neurotoxins, wie z.B. Botulinumtoxin,
assoziiert sind, um einen Zustand zu behandeln, wie z.B. eine Bewegungsstörung, einschließlich eines
Muskelspasmus.
-
Ein
gesteuertes Freisetzungssystem im Umfang unserer Erfindung umfasst
eine polymere Matrix und eine Quantität von Neurotoxin, lokalisiert
in der polymeren Matrix, wobei Bruchteilmengen des Neurotoxins aus
der polymeren Matrix über
eine verlängerte
Zeitspanne freigesetzt werden können.
-
Das
Neurotoxin kann aus der polymeren Matrix in substantiell kontinuierlicher
oder monophasischer Weise freigesetzt werden und die verlängerte Zeitspanne,
während
derer das Neurotoxin aus der polymeren Matrix freigesetzt wird,
kann 10 Tage bis 6 Jahre andauern.
-
Die
polymere Matrix kann aus einer Substanz hergestellt werden, die
im wesentlichen nicht bioabbaubar ist und das Neurotoxin kann ein
Polypeptid sein. Zusätzlich
kann das Neurotoxin ein präsynaptisches
Neurotoxin sein, wie z.B. ein Clostridien-Neurotoxin. weiterhin
kann das Neurotoxin ein Botulinumtoxin sein, wie z.B. ein Botulinumtoxin,
gewählt
aus der Gruppe, bestehend aus den Botulinumtoxin-Typen A, B, C1, D, E, F und G. Vorzugsweise ist das Neurotoxin
ein Botulinumtoxin Typ A.
-
Das
Polymer, das die polymere Matrix umfasst, wird gewählt aus
der Gruppe, bestehend aus Methacrylat, Vinylpyrrolidon, Vinylalkohol,
Acrylsäure,
Siloxan, Vinylacetat, Milchsäure,
Glycolsäure, Collagen
und Biokeramikpolymeren und Copolymeren davon.
-
Die
von dem Implantat gehaltene Quantität des Neurotoxins liegt zwischen
1 Einheit und 100.000 Einheiten eines Botulinumtoxins und vorzugsweise zwischen
1 und 50.000 Einheiten eines Botulinumtoxins. So kann die Menge
des Neurotoxins zwischen 10 Einheiten und 2.000 Einheiten eines
Botulinumtoxin Typ A liegen und die Menge des Neurotoxins kann zwischen
100 Einheiten und 30.000 Einheiten eines Botulinumtoxin Typ B liegen.
-
Das
Neurotoxin kann ein Botulinumtoxin sein, das aus dem Implantat in
einer effektiven Menge freigesetzt wird, um eine schlaffe muskuläre Paralyse
eines Muskels oder einer Muskelgruppe bei oder in der Nachbarschaft
zum implantierten System auszulösen.
-
Eine
detaillierte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann ein gesteuertes Freisetzungssystem
sein, umfassend eine polymere Matrix und zwischen 10 und 20.000
Einheiten eines Botulinumtoxins in der polymeren Matrix, wobei Bruchteilmengen
des Botulinumtoxins aus der polymeren Matrix über eine verlängerte Zeitspanne
von 2 Monaten bis 5 Jahren freigesetzt werden können.
-
Ein
Verfahren zur Herstellung eines gesteuerten Freisetzungssystems
im Umfang unserer Erfindung kann die folgenden Schritte aufweisen:
(a) Lösen
eines Polymers in einem Lösungsmittel
zur Bildung einer Polymerlösung;
(b) Vermischen oder Dispersion eines Neurotoxins in der Polymerlösung zur Bildung
einer Polymer-Neurotoxin-Mischung und (c) Abbindenlassen der Polymer-Neurotoxin-Mischung, wodurch
ein gesteuertes Freisetzungssystem hergestellt wird. Nach dem Schritt
des Vermischens kann es auch einen Schritt einer Evaporation des
Lösungsmittels
geben.
-
Zusätzlich kann
ein Verfahren zur Verwendung eines kontinuierlichen Freisetzungssystems
gemäß den Ansprüchen eine
Injektion oder Implantation eines gesteuerten Freisetzungssystems
umfassen, das eine polymere Matrix beinhaltet, wodurch eine Bewegungsstörung oder
eine Störung,
die von einer cholinergen Innervierung beeinflusst wird, behandelt
wird.
-
Schließlich wird
ein Verfahren zur Bildung eines Metallkationen-komplexierten Neurotoxins
bereitgestellt, umfassend die Schritte von (a) Bildung einer Lösung, enthaltend
ein Neurotoxin; (b) Dispersion eines multivalenten Metallkationenbestandteils mit
der Neurotoxinlösung
unter geeigneten pH-Bedingungen für eine Komplexierung des multivalenten Metallkations
mit dem Neurotoxin, wodurch eine Metallkationen-komplexierte Neurotoxinsuspension
gebildet wird, wobei das molare Verhältnis von Metallkationenbestandteilen
zu Neurotoxin zwischen 4:1 und 100:1 liegt und (c) Trocknen der
Suspension zur Bildung des Metallkationen-komplexierten Neurotoxins.
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Die
Menge eines durch ein kontinuierliches Freisetzungssystem verabreichten
Neurotoxins im Umfang der Erfindung, während einer gegebenen Zeitspanne
kann zwischen 10–3 U/kg und 35 U/kg für ein Botulinumtoxin
Typ A und bis zu 200 U/kg für
andere Botulinumtoxine, wie z.B. ein Botulinumtoxin Typ B, liegen.
35 U/kg oder 200 U/kg ist eine Obergrenze, da dies einer tödlichen
Dosis von bestimmten Neurotoxinen angenähert ist, wie z.B. Botulinumtoxin Typ
A bzw. Botulinumtoxin Typ B. Vorzugsweise liegt die Menge des verabreichten
Neurotoxins durch ein kontinuierliches Freisetzungssystem während einer gegebenen
Zeitspanne zwischen 10–2 U/kg und 25 U/kg.
Noch bevorzugter wird das Neurotoxin in einer Menge zwischen 10–1 U/kg
und 15 U/kg verabreicht. Besonders bevorzugt wird das Neurotoxin
in einer Menge zwischen 1 U/kg und 10 U/kg verabreicht. In vielen
Fällen
stellt eine Verabreichung von 1 Einheit bis 500 Einheiten eines
Neurotoxins, wie z.B. eines Botulinumtoxins Typ A, eine effektive
und lang andauernde therapeutische Erleichterung bereit. Noch bevorzugter
können
vorzugsweise 5 bis 300 Einheiten eines Neurotoxins, wie z.B. eines
Botulinumtoxins Typ A, verwendet werden und besonders bevorzugt
können
10 bis 200 Einheiten eines Neurotoxins, wie z.B. eines Botulinumtoxins
Typ A, lokal in ein Zielgewebe mit wirksamen Ergebnissen verabreicht
werden. Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
1 bis 100 Einheiten eines Botulinumtoxins, wie z.B. Botulinumtoxin
Typ A, lokal einem Zielgewebe mit therapeutisch wirksamen Ergebnissen
verabreicht werden.
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Das
Neurotoxin ist ein Botulinumtoxin, wie z.B. eines der Botulinumtoxin-Serotypen
A, B, C1, D, E, F oder G. Vorzugsweise ist
das Neurotoxin Botulinumtoxin Typ A.
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Signifikant
kann das Botulinumtoxin durch ein subdermales Implantat dem Patienten
verabreicht werden, indem ein Botulinumtoxin-Implantat platziert
wird. Das Botulinumtoxin kann einem Muskel eines Patienten in einer
Menge zwischen 1 Einheit und 10.000 Einheiten verabreicht werden.
Wenn das Botulinumtoxin Botulinumtoxin Typ A ist, kann das Botulinumtoxin
einem Muskel des Patienten in einer Menge zwischen 1 Einheit und
100 Einheiten verabreicht werden.
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Bemerkenswerterweise
wurde berichtet, dass ein Glandulargewebe, das von Botulinumtoxin behandelt
wurde, eine reduzierte sekretorische Aktivität aufzeigte, für so lang
wie 27 Monate nach der Injektion des Toxins. Laryngoscope 1999;
109: 1344–1346,
Laryngoscope 1998; 108: 381–384.
-
Unsere
Erfindung betrifft ein Implantat für die gesteuerte Freisetzung
eines Neurotoxins und Verfahren zur Herstellung und Verwendung solcher
Implantate. Das Implantat kann eine Polymermatrix umfassen, enthaltend
ein Neurotoxin. Das Implantat ist so entworfen, dass effektive Niveaus
des Neurotoxins über
eine verlängerte
Zeitspanne verabreicht werden, wenn es beispielsweise intramuskulär, epidural
oder subkutan für
die Behandlung verschiedener Erkrankungszustände verabreicht wird.
-
Diese
Erfindung betrifft weiter eine Zusammensetzung und Verfahren zur
Herstellung und Verwendung der Zusammensetzung für die Kontrolle biologisch
aktiven stabilisierten Neurotoxins. Die gesteuerte Freisetzungszusammensetzung
dieser Erfindung kann eine polymere Matrix eines biokompatiblen
Polymers und ein biologisch aktives stabilisiertes Neurotoxin umfassen,
dispergiert in dem biokompatiblen Polymer.
-
Definitionen
-
Die
folgenden Definitionen gelten hier.
-
"Biokompatibel" bedeutet, dass es
an der Stelle des Implantats aus der Verwendung des Implantats eine
insignifikante entzündliche
Reaktion gibt.
-
"Biologisch aktive
Verbindung" bedeutet
eine Verbindung, die eine günstige
Veränderung
in dem Subjekt, dem sie verabreicht wird, bewirken kann. Beispielsweise
beinhalten "biologisch
aktive Verbindungen" Neurotoxine.
-
"Effektive Menge", wie auf die biologisch
aktive Verbindung angewandt, bedeutet diejenige Menge der Verbindung,
die allgemein ausreicht, um eine gewünschte Veränderung in dem Subjekt zu bewirken.
Wenn die gewünschte
Wirkung z.B. eine schlaffe Muskelparalyse ist, ist eine effektive
Menge der Verbindung die Menge, die mindestens eine substantielle
Paralyse der gewünschten
Muskeln bewirkt, ohne eine substantielle Paralyse von benachbarten Muskeln
auszulösen,
bei denen die Paralyse nicht gewünscht
wird und ohne zu einer signifikanten systemischen Toxizitätsreaktion
zu führen.
-
"Effektive Menge", wie auf einen nicht
aktiven Bestandteil eines Implantats angewandt (wie z.B. ein Polymer,
das zur Bildung einer Matrix verwendet wird oder eine Beschichtungszusammensetzung)
bezeichnet die Menge des nicht aktiven Bestandteils, die ausreicht,
um die Freisetzung eines biologisch aktiven Mittels mit gewünschter
Rate für eine
gewünschte
Zeitspanne positiv zu beeinflussen. Wenn beispielsweise die gewünschte Wirkung
eine Muskelparalyse unter Verwendung eines einzelnen Implantats
ist, ist die "effektive
Menge" die Menge, die
die Verlängerung
der Freisetzung auf eine Zeitspanne zwischen ungefähr 60 Tagen
und 6 Jahren verlängern
kann. Diese "effektive
Menge" kann, basierend
auf den Lehren dieser Beschreibung und dem allgemeinen Wissen auf
dem Gebiet, bestimmt werden.
-
"Effektive Menge", wie angewandt auf
die Menge des Oberflächenbereichs
eines Implantats, ist die Menge eines Implantat-Oberflächenbereichs,
die genügt,
um einen Fluss der biologisch aktiven Verbindung zu bewirken, so
dass eine gewünschte
Wirkung erreicht wird, wie z.B. eine Muskelparalyse. Der notwendige
Bereich kann direkt durch Messung der Freisetzung, die für die bestimmte
aktive Verbindung erhalten wird, bestimmt und angepasst werden.
Der Oberflächenbereich
des Implantats oder einer Beschichtung des Implantats ist die Menge
der Membran, die notwendig ist, um die biologisch aktive Verbindung
vollständig
zu verkapseln. Der Oberflächenbereich
hängt von
der Geometrie des Implantats ab. Vorzugsweise ist der Oberflächenbereich
wo möglich minimiert,
um die Größe des Implantats
zu reduzieren.
-
"Implantat" bedeutet ein gesteuertes
Freisetzungs-Arzneimittel-Zufuhrsystem. Das Implantat besteht aus
einem biokompatiblen Polymer oder Keramikmaterial, das einen Träger für ein Molekül mit einer
biologischen Aktivität
enthält
oder als solcher wirkt. Das Implantat kann in einem menschlichen Körper injiziert,
inseriert oder implantiert werden.
-
"Lokale Verabreichung" bedeutet eine direkte
Verabreichung einer biologisch aktiven Verbindung, wie z.B. eines
therapeutischen Arzneimittels zu einem Gewebe auf einem nicht-systemischem Weg.
Lokale Verabreichung beinhaltet daher eine subkutane, intramuskuläre, intraspinale
(d.h. intrathekale und epidurale), intrakraniale und intraglanduläre Verabreichung.
Die lokale Verabreichung schließt
einen systemischen Weg der Verabreichung aus, wie z.B. eine orale
oder intravenöse
Verabreichung.
-
"Neurotoxin" bedeutet ein Mittel,
das Nervenimpulsübertragungen über eine
neuromuskuläre oder
neuroglanduläre
Verbindung unterbrechen kann, eine neuronale Exocytose eines Neurotransmitters
blockieren oder reduzieren kann oder das Aktionspotenzial an einem
Natriumkanalspannungsgate eines Neurons verändern kann.
-
"Behandlung" bedeutet jede Behandlung
einer Erkrankung bei einem Säuger
und beinhaltet: (i) Verhinderung des Auftretens der Erkrankung oder
(ii) Inhibition der Erkrankung, d.h. Aufhalten ihrer Entwicklung;
(iii) Erleichtern der Erkrankung, d.h. Reduktion der Inzidenz von
Symptomen oder eine Auslösung
einer Regression der Erkrankung.
-
Ein
Verfahren zur Herstellung eines Implantats im Umfang der vorliegenden
Erfindung für
eine gesteuerte Freisetzung eines Neurotoxins kann die Auflösung eines
biokompatiblen Polymers in einem Polymerlösungsmittel beinhalten, um
eine Polymerlösung
zu bilden, die Dispersion von Teilchen eines biologisch aktiven
stabilisierten Neurotoxins in der Polymerlösung und dann Verfestigen des
Polymers zur Bildung einer Polymermatrix, enthaltend eine Dispersion
der Neurotoxinteilchen.
-
Ein
Verfahren der Verwendung eines Implantats im Umfang der vorliegenden
Erfindung zur Bildung für
eine gesteuerte Freisetzung eines Neurotoxins kann die Bereitstellung
eines therapeutisch effektiven Niveaus eines biologisch aktiven
Neurotoxins in einem Patienten für
eine verlängerte
Zeitspanne durch Implantation des Implantats in den Patienten umfassen.
-
Beschreibung
-
Die
vorliegende Erfindung basiert auf der Entdeckung, dass ein kontinuierliches
Freisetzungsimplantat, umfassend ein biokompatibles, nicht-bioabbaubares
oder bioabbaubares Polymer eine verlängerte in vivo-Freisetzung von therapeutischen Mengen
des Botulinumtoxins zeigen kann.
-
Ein
Implantat im Umfang unserer Erfindung kann chirurgisch durch Einschnitt
an der Stelle der gewünschten
Wirkung (d.h. zur Reduktion eines Muskelspasmus) inseriert werden
oder das Implantat kann subkutan oder intramuskulär unter
Verwendung einer Hohlnadel-Implantationskanone verabreicht werden,
beispielsweise von der Art, die im US-Patent Nr. 4,474,572 offenbart
ist. Der Durchmesser der Nadel kann so eingestellt werden, dass
er zu der Größen des
verwendeten Implantats korrespondiert. Weiterhin kann ein Implantat
im Umfang der vorliegenden Erfindung intrakranial implantiert werden,
um eine Langzeitzufuhr einer therapeutischen Menge eines Neurotoxins
zu einem Ziel-Gehirngewebe bereitzustellen. Die Entfernung eines
nicht-bioabbaubaren Implantats im Umfang der vorliegenden Erfindung
ist nicht notwendig, sobald das Implantat verbraucht wurde, da das
Implantat aus einem biokompatiblen, nicht-immunogenen Material besteht.
-
Um
ein Neurotoxin zu stabilisieren, sowohl in einem Format, das das
Neurotoxin zur Vermischung mit einem geeigneten Polymer geeignet
macht, das die Implantatmatrix bilden kann (d.h. einem pulverförmigen Neurotoxin,
das gefriergetrocknet oder lyophilisiert wurde), wie auch während das
Neurotoxin in der Matrix des gewählten
Polymers vorliegt oder inkorporiert ist, können verschiedene pharmazeutische Exzipientien
verwendet werden. Geeignete Exzipientien können Stärke, Cellulose, Talk, Glucose,
Lactose, Saccharose, Gelatine, Malz, Reis, Mehl, Kreide, Silikagel,
Magnesiumstearat, Natriumstearat, Glycerinmonostearat, Natriumchlorid
und getrocknete fettfreie Milch beinhalten.
-
Die
Dicke des Implantats kann verwendet werden, um die Absorption von
Wasser durch und so die Rate der Freisetzung eines Neurotoxins aus
einer Zusammensetzung der Erfindung zu steuern, wobei dickere Implantate
das Polypeptid langsamer als dünnere
freisetzen.
-
Das
Implantat kann eine suboptimale Menge von Neurotoxin während der
ersten Phase, der Aufbruchphase (burst period) schnell freisetzen.
Die Aufbruchphase dauert typischerweise weniger als 24 Stunden und
erstreckt sich häufig über nur
ungefähr eine
Stunde oder so nach der Implantation. Daraufhin vermindert sich
die Menge des freigesetzten Neurotoxins durch das Implantat schnell
und stabilisiert sich bei einem deutlich reduzierten und signifikant
relativ konstanten (d.h. Nullordnung-Kinetik) Niveau von freigesetztem
Neurotoxin. Diese zweite verlängerte
Phase der Neurotoxinfreisetzung kann über eine Zeitspanne von ungefähr einem
Jahr bis ungefähr
fünf oder
sechs Jahre anhalten. Ein anfänglicher Teil
der zweiten Phase kann als "Make
up-Periode" bezeichnet
werden.
-
Die
additive Menge von Neurotoxin, die während der Aufbruchphase und
der Make up-Periode freigesetzt wird, entspricht vorzugsweise einer
optimalen Menge an Neurotoxin, um eine bestimmte Störung oder
einen Zustand zu behandeln. Das zeitliche Ausmaß der Make up-Periode ist etwas
geringer als die Zeitspanne, nach deren Auslaufen eine optimale Verabreichung
des Neurotoxins eine signifikant reduzierte Wirksamkeit zeigt. Um
beispielsweise eine Spastizität
eines oberen Gliedmaßes
zu behandeln, kann die optimale Menge des intramuskulären Botulinumtoxin
Typ A bei ungefähr
90 Einheiten, injiziert in den Musculus biceps brachii, liegen.
Typischerweise wird die schlaffe Paralyse, die so innerhalb von
1–7 Tagen
einer Bolusinjektion induziert wurde, sich nach ungefähr 3 Monaten
abnutzen. Ein subdermales Neurotoxinimplantat im Umfang unserer
Erfindung kann so konfiguriert werden, dass es ungefähr 60 Einheiten
des Botulinumtoxin-Typs im wesentlichen direkt nach der Implantation
(d.h. während
der Aufbruchperiode) freisetzt. Diese suboptimale Menge an Neurotoxin
führt zu
einer schnellen und substantiellen Erleichterung. Während Phase
2 setzt das Implantat kontinuierlich ungefähr 0,4 Einheiten/Tag eines Neurotoxins
frei, wie z.b. eines Botulinumtoxin Typ A, so dass nach ungefähr 75 Tagen
die optimale Menge von 90 Einheiten durch das Implantat in das Zielgewebe
freigesetzt wurde.
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Der
präsynaptische
neuronale Rezeptor, für den
das Botulinumtoxin eine hohe und spezifische Aktivität zeigt,
wurde noch nicht identifiziert. Noch wurde ein allgemein akzeptierter
Mechanismus aufgeklärt,
um die lange intraneurale Halbwertszeit von Botulinumtoxin zu erklären. Nichtsdestotrotz
ist es bekannt, dass sich ein dynamischer Prozess, der entweder
zu einem Entblocken, einem Wiederauftreten, einer Neusynthese und/oder
einer Reaktivierung des Botulinumtoxinrezeptors oder dem Auftreten
neuer neuraler Sprossen oder beidem, ergibt und das graduelle Abnutzen
der paralytischen Wirkung erklärt, die
sich aus einer Verabreichung eines Botulinumtoxins ergibt. Während es
daher in dem obigen Beispiel 75 Tage dauern kann, bis eine optimale
Menge (insgesamt 90 Einheiten) Botulinumtoxin durch das Implantat
freigesetzt werden, führt
die darauffolgende Freisetzung von Toxin (d.h. jenseits von 75 Tagen) aufgrund
der dynamischen Natur der Abschwächung der
Wirkung des Botulinumtoxins, nicht zu unerwünschten oder überschüssigen Bereichen
einer Paralyse. Es kann daher in diesem Beispiel erwartet werden,
dass das von dem Implantat am Tag 76 freigesetzte Toxin an die neuen
Rezeptoren und/oder die neuralen Sprossen bildet, die als Reaktion
auf die Denervierung gebildet wurden, die durch das Toxin ausgelöst wurde,
das von dem Implantat am oder ungefähr am Tag 1 freigesetzt wurde.
Die rollende Natur des Denervierungsprozesses bedeutet, dass anstelle einer überschüssigen Toxinproduktion,
die sich systemisch diffundieren kann oder eine unerwünschte Paralyse
auslöst,
die kontinuierliche Freisetzung von Toxin nach dem Ende der Make
up-Periode wiederum einfach an derselben gewünschten Muskelstelle denerviert.
Wenn so also ein sphärisches
Muster einer Denervierung angenommen wird und andere Faktoren konstant
gehalten werden, denerviert die Aufbruchfreisetzung einen Bereich
eines Gewebes mit einem Durchmesser von ungefähr 2/3 der optimalen Größe der Gewebsmasse,
für die
die Denervierung erwünscht
ist. Eine spätere
Freisetzung von Neurotoxin während
der Make up-Periode und darauffolgend stellt das optimale oder gewünschte Ausmaß der Gewebedenervierung
bereit und Mengen von Neurotoxin, um die Denervierung an kürzlich wiederum
renervierten Stellen im Zielgewebe zu erneuern.
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Es
ist bekannt, dass ein Blepharospasmus durch intramuskuläre Injektion
von ungefähr
5 Einheiten (wiederholt in 2–4monatigen
Intervallen) von Botulinumtoxin Typ A in den lateralen prätarsalen Musculus
orbicularis oculi behandelt werden kann. Signifikant kann ein einzelnes
Implantat im Umfang unserer Erfindung für die Behandlung von Blepharospasmus über beispielsweise
eine einjährige
Zeitspanne, verwendet werden. Bei diesem Zustand kann bei einer
für die
Behandlung für
die Implantatfreisetzung von Neurotoxin gewählten einjährigen Zeitspanne und einer
15%igen Aufbruchcharakteristik des verwendeten Polymers die gesamte
Neurotoxinbelastung in dem Implantat 20 Einheiten betragen. Während der
Aufbruchperiode werden ungefähr
3 Einheiten des Toxins freigesetzt (innerhalb von 24 Stunden nach
Implantation), gefolgt von einer kontinuierlichen Freisetzung von
ungefähr
0,0467 Einheiten pro Tag (d.h. dass ungefähr 2,3 Picogramm BOTOX® pro
Tag freigesetzt werden). So wurden am Tag 42 ungefähr 5 Einheiten
insgesamt des Neurotoxins freigesetzt. Die Freisetzungsrate in diesem
Beispiel (15% Aufbruchphase, verbleibende 85% über 364 Tage) liegt bei 0,234%/Tag.
In diesem Beispiel erhält am
Tag 1 der Patient ein 20-Einheits-Implantat und ein Jahr später wird
dem Patienten das verbrauchte Implantat entfernt und es wird ein
anderes 20-Einheits-Implantat inseriert. So werden 25 Einheiten über 365
Tage verabreicht, wobei die Wirkung des zweiten Implantats am Tag
365 beinhaltet ist.
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Da
ein Mol (M) des Botulinumtoxin Typ A-Komplexes ungefähr 9 × 105 Gramm enthält, liegt ein Picogramm (pg)
des Botulinumtoxin Typ A-Komplexes
bei ungefähr
1,1 × 10–18 M.
Daher entspricht eine gewünschte
Freisetzung von 0,234%/Tag des gesamten inkorporierten Neurotoxins
einer Freisetzung von ungefähr
2,53 × 10–18 M/Tag.
Bei einer einjährigen
Behandlungszeitspanne führt
20% Aufbruch, gefolgt von 80% über
364 Tage zu einer gesteuerten Freisetzung von ungefähr 0,22%/Tag
oder 0,044 Einheiten/Tag oder 2,2 Picogramm/Tag oder ungefähr 2,42 × 10–18 M/Tag.
Ein 20%iger Aufbruch von einem 20-Einheits-Implantat führt zu 4
Einheiten des Neurotoxins in ungefähr den ersten 24 Stunden nach
der Implantation. Im allgemeinen entspricht ein Oberflächenbereich
des Implantats × Einheiten von Toxin
freigesetzt pro Tag für
jeweils y cm2 des Implantat-Oberflächenbereichs.
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Unterschiedliche
Zustände
werden mit der Botulinumtoxininjektion im einem Bereich von 5 Einheiten
bis 100 Einheiten pro Injektion behandelt. Ein typisches Implantat,
um einen Zustand über
eine einjährige
Zeitspanne zu behandeln, wofür
25 Einheiten von Typ A die optimale Bolusdosis ist, kann mit 100 Einheiten
eines Botulinumtoxin Typ A-Komplexes beladen werden. Der Aufbruch
kann 20% sein, gefolgt von 80% über
364 Tage, was 0,22%/Tag oder 0,22 Einheiten/Tag oder 11 Picogramm/Tag
oder ungefähr 1,21 × 10–17 M/Tag
entspricht.
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Für eine fünfjährige Behandlungszeitspanne, d.h.
20 Bolusinjektionen mit 25 Einheiten, ist die erste Injektion zum
Zeitpunkt null und die 20. Injektion im Monat 57 für eine 500
Einheits-Gesamtreihe von Injektionen. Demgegenüber kann mit unserer Erfindung
ein 5-Jahres-Implantat zur Behandlung eines Zustandes, der auf 25
Einheiten eines Botulinumtoxins reagiert, wie z.B. Botulinumtoxin
Typ A, mit einem mit 500 Toxineinheiten beladenen Implantat mit Eigenschaften
eines 20 Einheits-Aufbruchs (4% Aufbruch), gefolgt von ungefähr 480 Einheiten,
die über 1.736
Tage freigesetzt werden, durchgeführt werden, was 0,267 Einheiten/Tag
oder 5,56 × 10–4 %/Tag
oder 13,35 Picogramm/Tag, freigesetzt durch das Implantat, entspricht.
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Ein
Matriximplantat kann hergestellt werden, indem ein gewähltes Polymer
in einem geeigneten Lösungsmittel
gelöst
wird. In diese Gusslösung
wird die gewünschte
Menge an lyophilisiertem oder gefriergetrocknetem, pulverförmigem Neurotoxin
(d.h. die gesamte gewünschte
Menge des Neurotoxins, wie z.B. nicht-rekonstituiertes BOTOX®,
das über
die therapeutische Zeitspanne freigesetzt werden kann) zugemischt.
Dieses Verfahren kann verwendet werden, um beschichtete Implantatpellets
herzustellen, mit der Modifikation, dass die in einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendete Beschichtung ein bioerosionsfähiges Polymer
ist, das gegenüber
dem Neurotoxin impermeabel ist. So diffundiert das Neurotoxin nicht
aus der Matrix in das umgebende Gewebe, bis sich die Beschichtung
abgebaut hat.
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Der
pH der Guss- oder anderen Lösung,
worin das Botulinumtoxin eingemischt werden soll, wird bei pH 4,2–6,8 gehalten,
da bei einem pH von ungefähr
7 sich die stabilisierenden Nicht-Toxin-Proteine von dem Botulinumtoxin
dissoziieren, was zu einem graduellen Verlust der Toxizität führt. Vorzugsweise liegt
der pH zwischen ungefähr
5 und 6. Weiterhin sollte die Temperatur der Mischung/Lösung nicht
ungefähr
35°C überschreiten,
da das Toxin sich leicht entgiftet, wenn es in einer Lösung/Mischung
auf mehr als ungefähr
40°C erwärmt wird.
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Geeignete
Implantate im Umfang der vorliegenden Erfindung für die gesteuerte
in vivo-Freisetzung eines Neurotoxins, wie z.B. eines Botulinumtoxins,
können
so hergestellt werden, dass das Implantat das Neurotoxin in entweder
einer kontinuierlichen oder einer gepulsten Weise freisetzt. "Kontinuierliche Freisetzung" bedeutet die Freisetzung
eines Toxins in einer im wesentlichen monophasischen Weise nach
der anfänglichen
Aufbruchphase. Eine kontinuierliche Freisetzung kann einen Infektionspunkt
aufweisen, jedoch nicht eine Plateauphase. Eine kontinuierliche
Freisetzung benötigt
keine Freisetzung von dem Implantat einer ähnlichen Menge eines Neurotoxins
pro Einheit der Zeit. Eine gepulste Freisetzung des Implantats kann
ein Neurotoxin in biphasischer oder multiphasischer Weise freisetzen.
So kann ein gepulstes Freisetzungsimplantat eine relativ kurze initiale
Induktionsperiode (Aufbruchperiode) aufweisen, gefolgt von Zeitspannen,
während
denen wenig oder kein Neurotoxin freigesetzt wird.
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Eine
gesteuerte Freisetzung von biologisch aktivem Neurotoxin ist eine
Freisetzung, die zu therapeutisch effektiven Mengen, mit vernachlässigbaren Serumniveaus,
von biologisch aktivem Neurotoxin über eine längere Zeitspanne als derjenigen
führt,
die folgend auf eine direkte Verabreichung von wässrigem Neurotoxin erhalten
wird. Es wird bevorzugt, dass eine gesteuerte Freisetzung eine Freisetzung von
Neurotoxin für
eine Zeitspanne von ungefähr sechs
Monaten oder mehr oder noch bevorzugter für eine Zeitspanne von ungefähr einem
Jahr oder mehr ist.
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Geeignete
Implantate im Umfang der vorliegenden Erfindung für die gesteuerte
in vivo-Freisetzung eines Neurotoxins, wie z.B. eines Botulinumtoxins,
können
eine kontinuierliche Freisetzung oder eine gepulste Freisetzung
des Neurotoxins zeigen. Zusätzlich
kann das Implantat ein nicht bioabbaubares oder ein bioabbaubares
polymeres Material umfassen. In wesentlicher Weise umfasst unsere
Erfindung: (1) nicht bioabbaubare kontinuierliche Freisetzungs-Neurotoxinimplante;
(2) bioabbaubare kontinuierliche Freisetzungs-Neurotoxinimplante;
(3) nicht bioabbaubare gepulste Freisetzungs-Neurotoxinimplante
und (4) bioabbaubare gepulste Freisetzungs-Implantate und jedes dieser vier Typen
von umfassten Implantaten kann in eine Vielzahl von Konformationen
formuliert werden, die für
eine subdermale Injektion oder Implantation, wie z.B. Pellets, Scheiben,
Mikrosphären,
Filme, Stäbchen
und Röhren
geeignet sind, wobei jedes beispielsweise ein oder mehr Beschichtungen über einem
Reservoir oder einer Matrixstruktur aufweisen kann.
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Ein
Implantat im Umfang unserer Erfindung kann auch als Suspension für die Injektion
formuliert werden. Solche Suspensionen können durch allgemeine Techniken,
die in der Pharmazie wohlbekannt sind, hergestellt werden, z.B.
durch Mahlen des Polylactids/der Polypeptidmischung in einer Ultrazentrifugenmühle, die
mit einem geeigneten Gittersieb ausgerüstet ist, z.B. 120 mesh und
Suspendieren der gemahlenen, gesiebten Teilchen in einem Lösungsmittel
für die
Injektion, beispielsweise Propylenglycol, Wasser, optional mit einem
konventionellen, die Viskosität
erhöhenden
oder suspendierenden Mittel, Ölen
oder anderen bekannten geeigneten flüssigen Vehikeln für die Injektion.
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Die
Denaturierung des verkapselten Neurotoxins im Körper bei 37°C über eine verlängerte Zeitspanne
kann durch Stabilisieren des Neurotoxins durch Lyophilisieren mit
Albumin, Lyophilisieren von einer sauren Lösung, Lyophilisieren von einer
niedrigfeuchten Lösung
reduziert werden (diese drei Kriterien können im Hinblick auf Botulinumtoxin
Typ A durch Verwendung von nicht rekonstituiertem Botox® erfüllt werden)
und unter Verwendung einer spezifischen Polymermatrixzusammensetzung.
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Vorzugsweise
führt die
Freisetzung von biologisch aktivem Neurotoxin in vivo nicht zu einer
signifikanten Immunsystemreaktion während der Freisetzungsperiode
des Neurotoxins.
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Matrix-stabilisiertes
Neurotoxin
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Wir
haben entdeckt, dass ein stabilisiertes Neurotoxin biologisch aktives,
nicht-aggregiertes Neurotoxin umfassen kann, komplexiert mit mindestens
einer Art eines multivalenten Metallkations, das eine Valenz von
+2 oder mehr aufweist.
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Geeignete
multivalente Metallkationen beinhalten Metallkationen, die in biokompatiblen
Metallkationenkomponenten enthalten sind. Eine Metallkationkomponente
ist biokompatibel, wenn die Kationenkomponente für den Empfänger in den verwendeten Mengen
nicht toxisch ist, und auch keine signifikanten nachteiligen oder
ungeeigneten Wirkungen auf den Körper
des Empfängers
ausübt,
wie z.B. eine immunologische Reaktion an der Injektionsstelle.
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Vorzugsweise
liegt das molare Verhältnis des
Metallkationenbestandteile zum Neurotoxin für das Metallkation, das das
Neurotoxin stabilisiert, zwischen 4:1 und 100:1 und noch typischerweise
zwischen 4:1 und 10:1.
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Ein
bevorzugt verwendetes Metallkation, um das Neurotoxin zu stabilisieren,
ist Zn++. Divalente Zinkkationen werden
bevorzugt, da es bekannt ist, das das Botulinumtoxin eine divalente
Zinkendopeptidase ist. Gemäß einer
noch bevorzugteren Ausführungsform
liegt das molare Verhältnis
des Metallkationenbestandteils, der Zn++-Kationen
enthält,
zu Neurotoxin bei ungefähr
6:1.
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Die
Eignung eines Metallkations zum Stabilisieren des Neurotoxins kann
von einem Fachmann auf dem Gebiet bestimmt werden, indem eine Vielzahl
von Stabilität
anzeigenden Techniken durchgeführt
werden, wie z.B. eine Polyacrylamidgelelektrophorese, isoelektrisches
Fokussieren, Umkehrphasenchromatographie, HPLC und Potenztests mit Neurotoxin-lyophilisierten
Teilchen, die Metallkationen enthalten, um die Potenz des Neurotoxins
nach dem Lyophilisieren und für
die Dauer der Freisetzung aus Mikropartikeln zu bestimmen. In stabilisiertem Neurotoxin
ist die Tendenz des Neurotoxins, sich innerhalb eines Mikropartikels
während
der Hydratisierung in vivo zu aggregieren und/oder die biologische Aktivität oder Potenz
aufgrund einer Hydratisierung oder aufgrund des Prozesses der Bildung
einer gesteuerten Freisetzungszusammensetzung oder aufgrund der
chemischen Eigenschaften einer gesteuerten Freisetzungszusammensetzung
zu verlieren, durch Komplexieren von mindestens einer Art von Metallkation
mit dem Neurotoxin vor dem Kontaktieren des Neurotoxins mit einer
Polymerlösung
reduziert.
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Durch
unsere Erfindung wird stabilisiertes Neurotoxin gegen signifikante
Aggregation in vivo über
die gesteuerte Freisetzungsperiode stabilisiert. Eine signifikante
Aggregation ist als eine Menge der Aggregation definiert, die zu
einer Aggregation von ungefähr
15% oder mehr des in einem Polymer verkapselten oder in eine Polymermatrix
inkorporierten Neurotoxins führt.
Vorzugsweise wird die Aggregation unterhalb von ungefähr 5% des
Neurotoxins gehalten. Noch bevorzugter wird die Aggregation unterhalb
von ungefähr
2% des im Polymer vorliegenden Neurotoxins gehalten.
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Das
Neurotoxin in einer Neurotoxin-gesteuerten Freisetzungszusammensetzung
kann auch mit anderen Exzipientien, wie z.B. massebildenden Mitteln
oder zusätzlichen
Stabilisatoren, wie z.B. Puffern, zur Stabilisierung des Neurotoxins
während
der Lyophilisierung vermischt werden.
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Massebildende
Mittel umfassen typischerweise inerte Materialien. Geeignete massebildende Mittel
sind dem Fachmann auf dem Gebiet bekannt.
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Ein
Polymer oder eine polymere Matrix, die für die gesteuerte Freisetzungszusammensetzung der
vorliegenden Erfindung geeignet ist, muss biokompatibel sein. Ein
Polymer ist biokompatibel, wenn das Polymer und irgendwelche Abbauprodukte
des Polymers für
den Empfänger
nicht toxisch sind und auch keine signifikanten schädlichen
oder nachteiligen Wirkungen für
den Körper
des Empfängers
bereiten, wie z.B. eine immunologische Reaktion an der Injektionsstelle.
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Das
Polymer der Neurotoxin-gesteuerten Freisetzungszusammensetzung kann
aus einem bioabbaubaren Material bestehen. Bioabbaubar, wie hier
definiert, bedeutet, dass sich die Zusammensetzung in vivo zur Bildung
kleinerer chemischer Arten abbauen oder erodieren wird. Der Abbau
kann beispielsweise durch enzymatische, chemikalische und physikalische
Prozesse geschehen.
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Geeignete
biokompatible, bioabbaubare Polymere beinhalten beispielsweise Poly(lactide),
Poly(glycolide), Poly(lactid-co-glycolide), Poly(milchsäure)s, Poly(glycolsäure)s, Poly(milchsäure-co-glycolsäure)s, Polycaprolacton,
Polycarbonate, Polyesteramide, Polyanhydride, Poly(aminosäuren), Polyorthoester,
Polycyanoacrylate, Poly(p-dioxanon), Poly(alkylenoxalate), bioabbaubare
Polyurethane, Mischungen und Copolymere davon.
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Weiterhin
können
die terminalen Funktionalitäten
des Polymers modifiziert werden. Beispielsweise können die
Polyester blockiert, nicht-blockiert
sein oder eine Mischung aus blockierten und nicht-blockierten Polymeren.
Ein blockiertes Polymer ist ein solches, wie auf dem Gebiet klassisch
definiert, spezifisch mit blockierten Carboxylendgruppen. Allgemein
ist die Blockierungsgruppe von dem Initiator der Polymerisation
abgeleitet und ist typischerweise eine Alkylgruppe. Ein nicht-blockiertes
Polymer hat allgemein freie Carboxylendgruppen.
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Annehmbare
Molekulargewichte für
ein in dieser Erfindung verwendetes bioabbaubares Polymer können durch
einen Fachmann auf dem Gebiet unter Einbezug von Faktoren bestimmt
werden, wie z.B. der gewünschten
Polymerabbaurate, physikalischen Eigenschaften, wie der mechanischen
Festigkeit und der Auflösungsrate
des Polymers in einem Lösungsmittel.
Typischerweise liegt ein annehmbarer Bereich der Molekulargewichte
bei ungefähr
2.000 Dalton bis ungefähr
2.000.000 Dalton. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Polymer
ein bioabbaubares Polymer oder Copolymer. In einer noch bevorzugteren
Ausführungsform
ist das Polymer ein Poly(lactid-co-glycolid) (hiernach "PLGA") mit Ladtid:Glycolid-Verhältnis von
ungefähr
1:1 und einem Molekulargewicht von ungefähr 5.000 Dalton bis ungefähr 70.000
Dalton. In einer noch bevorzugteren Ausführungsform liegt das Molekulargewicht
des PLGA, das in der vorliegenden Erfindung verwendet wird, bei
ungefähr
6.000 bis ungefähr
31.000 Dalton.
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Die
Neurotoxinmenge, die in einer Dosis von gesteuerten Freisetzungsmikropartikeln
enthalten ist oder in einem alternativen gesteuerten Freisetzungssystem,
enthaltend biologisch aktive stabilisierte Neurotoxinpartikel, ist
eine therapeutisch oder prophylaktisch effektive Menge, die durch
einen Fachmann auf dem Gebiet bestimmt werden kann, wobei Faktoren
mit in die Betrachtung einbezogen werden können, wie z.B. Körpergewicht,
zu behandelnder Zustand, Art des verwendeten Polymers und Freisetzungsrate
aus dem Polymer.
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In
einer Ausführungsform
enthält
die Neurotoxin-gesteuerte Freisetzungszusammensetzung ungefähr 10–4%
(G/G) bis ungefähr
1% (G/G) des biologisch aktiven, stabilisierten Neurotoxins. Die
Menge solcher Neurotoxinteilchen, die verwendet wird, wird abhängig von
der gewünschten
Wirkung des Neurotoxins, wie auch von den geplanten Freisetzungsniveaus,
den Zeitpunkten, zu denen das Neurotoxin freigesetzt werden sollte,
und der Zeitspanne, über die
das Neurotoxin freigesetzt werden wird, variieren. Ein bevorzugter
Bereich einer Neurotoxinpartikelbeladung liegt zwischen 10–4%
(G/G) bis 0,1% (G/G) Neurotoxinpartikeln. Ein noch bevorzugterer
Bereich der Neurotoxinbeladung liegt zwischen 10–3%
(G/G) bis 1% (G/G) Neurotoxin. Die besonders bevorzugte Beladung
mit biologisch aktiven stabilisierten Neurotoxinpartikeln liegt
bei ungefähr
10–2%
(G/G).
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In
einer anderen Ausführungsform
enthält eine
Neurotoxin-gesteuerte Freisetzungszusammensetzung auch eine zweite
Metallkationenkomponente, die in den stabilisierten Neurotoxinteilchen
nicht enthalten ist und die im Polymer dispergiert ist. Die zweite
Metallkationenkomponente enthält
vorzugsweise dieselbe Art eines Metallkations, das auch in dem stabilisierten
Neurotoxin enthalten ist. Alternativ kann die zweite Metallkationenkomponente
ein oder mehr unterschiedliche Arten von Metallkationen enthalten.
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Die
zweite Metallkationenkomponente wirkt zur Modulation der Freisetzung
des Neurotoxins aus der polymeren Matrix der gesteuerten Freisetzungszusammensetzung,
z.B. indem sie als Reservoir von Metallkationen wirkt, um die Zeitspanne, über die
das Neurotoxin durch ein Metallkation stabilisiert ist, weiter zu
verlängern,
um die Stabilität
des Neurotoxins in der Zusammensetzung zu vergrößern.
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Eine
bei der Modulation der Freisetzung verwendete Metallkationenkomponente
enthält
typischerweise mindestens eine Art eines multivalenten Metallkations.
Beispiele für
zweite Metallkationenkomponenten, die zur Modulation der Neurotoxinfreisetzung
geeignet sind, beinhalten z.B. Mg(OH)2, MgCO3 (wie z.B. 4MgCO3Mg(OH)25H2O), ZnCO3 (wie z.B. 3Zn(OH)22ZnCO3), CaCO3, Zn3(C6H5O7)2, Mg(OAc)2, MgSO4, Zn(OAc)2, ZnSO4, ZnCl2, MgCl2 und Mg3(C6H5O7)2 oder enthalten
diese. Ein geeignetes Verhältnis
der zweiten Metallkationenkomponente zum Polymer liegt bei ungefähr 1:99
bis ungefähr 1:2
pro Gewicht. Das optimale Verhältnis
hängt von dem
verwendeten Polymer und der verwendeten zweiten Metallkationenkomponente
ab.
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Die
Neurotoxin-gesteuerte Freisetzungszusammensetzung dieser Erfindung
kann in viele Formen geformt werden, wie z.B. einen Film, ein Pellet, einen
Zylinder, eine Scheibe oder einen Mikropartikel. Ein Mikropartikel,
wie hier definiert, umfasst eine polymere Komponente mit einem Durchmesser
von weniger als ungefähr
einem Millimeter und mit darin dispergierten stabilisierten Neurotoxinpartikeln.
Ein Mikropartikel kann eine kugelförmige, nicht kugelförmige oder
unregelmäßige Form
aufweisen. Es wird bevorzugt, dass ein Mikropartikel eine Mikrosphäre ist.
Typischerweise wird der Mikropartikel eine für die Injektion geeignete Größe aufweisen.
Ein bevorzugter Größenbereich
für Mikropartikel
liegt bei 1 bis 180 Mikrometer im Durchmesser.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Bildung einer Zusammensetzung für die gesteuerte Freisetzung
eines biologisch aktiven, nicht aggregierten Neurotoxins ist eine
geeignete Menge von Teilchen von biologisch aktivem stabilisiertem
Neurotoxin in einer Polymerlösung
dispergiert.
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Eine
geeignete Polymerlösung
enthält
1% (G/G) bis 30% (G/G) eines geeigneten biokompatiblen Polymers,
wobei das biokompatible Polymer typischerweise in einem geeigneten
Polymerlösungsmittel
gelöst
ist. Vorzugsweise enthält
eine Polymerlösung
2% (G/V) bis 20% (G/V) Polymer. Eine Polymerlösung, die 5% bis 10% (G/G)
enthält,
wird besonders bevorzugt.
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Ein
geeignetes Polymerlösungsmittel,
wie hier definiert, ist ein Lösungsmittel,
worin das Polymer löslich
ist, worin jedoch die stabilisierten Neurotoxinteilchen im wesentlichen
unlöslich
und nicht reaktiv sind. Beispiele für geeignete Polymerlösungsmittel
beinhalten polare organische Flüssigkeiten, wie
z.B. Methylenchlorid, Chloroform, Ethylacetat und Aceton.
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Um
ein biologisch aktives, stabilisiertes Neurotoxin herzustellen,
wird das Neurotoxin in einem geeigneten wässrigen Lösungsmittel mit mindestens einer
geeigneten Metallkationenkomponente unter für die Bildung eines Komplexes
aus Metallkation und Neurotoxin geeigneten pH-Bedingungen vermischt. Typischerweise
wird sich das komplexierte Neurotoxin in Form eines wolkigen Präzipitats
befinden, das in dem Lösungsmittel
suspendiert ist. Das komplexierte Neurotoxin kann sich jedoch auch
in Lösung befinden.
In einer noch bevorzugteren Ausführungsform
ist das Neurotoxin mit Zn++ komplexiert.
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Geeignete
pH-Bedingungen, um einen Komplex des Neurotoxins zu bilden, beinhalten
typischerweise pH-Werte zwischen 5,0 und 6,9. Geeignete pH-Bedingungen
werden typischerweise durch Verwendung eines wässrigen Puffers, wie z.B. Natriumbicarbonat
als Lösungsmittel
erreicht.
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Geeignete
Lösungsmittel
sind diejenigen, in denen das Neurotoxin und die Metallkationenkomponente
jeweils mindestens leichter löslich
sind, wie z.B. in einem wässrigen
Natriumbicarbonatpuffer. Für wässrige Lösungsmittel
wird es bevorzugt, das das verwendete Wasser entweder deionisiertes
Wasser oder Wasser für
die Injektion (WFI) ist.
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Das
Neurotoxin kann sich in festem oder gelöstem Zustand befinden, bevor
es mit der Metallkationenkomponente kontaktiert wird. Zusätzlich kann sich
die Metallkationenkomponente, bevor sie mit dem Neurotoxin kontaktiert
wird, in festem oder gelöstem
Zustand befinden. In einer bevorzugten Ausführungsform wird eine gepufferte
wässrige
Lösung des
Neurotoxins mit einer wässrigen
Lösung
der Metallkationenkomponente vermischt.
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Typischerweise
wird sich das komplexierte Neurotoxin in Form eines wolkigen Präzipitats
befinden, das in dem Lösungsmittel
suspendiert ist. Das komplexierte Neurotoxin kann sich jedoch auch
in Lösung
befinden. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Neurotoxin
mit Zn++ komplexiert.
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Das
Zn++-komplexierte Neurotoxin kann dann getrocknet
werden, wie z.B. durch Lyophilisieren, um partikuläre Stoffe
von stabilisiertem Neurotoxin zu bilden. Das Zn++-komplexierte
Neurotoxin, das suspendiert ist oder sich in Lösung befindet, kann masselyophilisiert
werden oder kann in kleinere Volumina geteilt werden, die dann lyophilisiert
werden. In einer bevorzugten Ausführungsform wird die Zn++-komplexierte Neurotoxinsuspension mikronisiert,
wie z.B. durch Verwendung einer Ultraschalldüse und dann zur Bildung stabilisierter
Neurotoxinteilchen lyophilisiert. Akzeptable Mittel, um die Zn++-komplexierte Neurotoxinmischung zu lyophilisieren,
beinhalten die auf dem Gebiet bekannten.
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Vorzugsweise
haben die Teilchen des stabilisierten Neurotoxins einen Durchmesser
von 1 bis 6 Mikrometer. Die Neurotoxinteilchen können separat fragmentiert werden.
Alternativ können
die Neurotoxinteilchen nach Zugabe zu einer Polymerlösung fragmentiert
werden, wie z.B. durch eine Ultraschallsonde oder eine Ultraschalldüse.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
wird eine zweite Metallkationenkomponente, die in den stabilisierten
Neurotoxinteilchen nicht enthalten ist, ebenfalls in der Polymerlösung dispergiert.
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Es
sollte verstanden werden, dass eine zweite Metallkationenkomponente
und ein stabilisiertes Neurotoxin in einer Polymerlösung sequenziell,
in umgekehrter Reihenfolge, intermittierend, getrennt oder durch
gleichzeitige Additionen dispergiert werden können. Alternativ können ein
Polymer, eine zweite Metallkationenkomponente und stabilisiertes Neurotoxin
sequenziell, in umgekehrter Reihenfolge, intermittierend, getrennt
oder durch gleichzeitige Zugaben in ein Polymerlösungsmittel zugefügt werden.
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Bei
diesem Verfahren wird das Polymerlösungsmittel dann verfestigt,
um eine polymere Matrix zu bilden, enthaltend eine Dispersion stabilisierter Neurotoxinteilchen.
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Ein
geeignetes Verfahren zur Bildung einer Neurotoxin-gesteuerten Freisetzungszusammensetzung
aus einer Polymerlösung
ist das Lösungsmittelverdampfungsverfahren,
wie beschrieben in den US-Patenten Nrn. 3,737,337, 3,523,906, 3,691,090 und
4,389,330. Die Lösungsmittelverdampfung
kann als ein Verfahren zur Bildung gesteuerter Neurotoxin-Freisetzungsmikroteilchen
verwendet werden.
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Bei
dem Lösungsmittelverdampfungsverfahren
wird eine Polymerlösung,
enthaltend eine stabilisierte Neurotoxinteilchendispersion, in einer
kontinuierlichen Phase vermischt oder damit gerührt, worin das Polymerlösungsmittel
teilweise mischbar ist, um eine Emulsion zu bilden. Die kontinuierliche
Phase ist üblicherweise
ein wässriges
Lösungsmittel.
Häufig werden
Emulgatoren in die kontinuierliche Phase eingebracht, um die Emulsion
zu stabilisieren. Das Polymerlösungsmittel
wird dann verdampft und zwar über
eine Zeitspanne von etlichen Stunden oder mehr, wodurch das Polymer
verfestigt wird, um eine Polymermatrix zu bilden, die eine Dispersion
stabilisierter Neurotoxinteilchen darin enthalten aufweist.
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Ein
bevorzugtes Verfahren zur Bildung von gesteuerten, Neurotoxin freisetzenden
Mikropartikeln aus einer Polymerlösung wird im US-Patent Nr. 5,019,400
beschrieben. Dieses Verfahren einer Mikrosphärenbildung reduziert im Vergleich
mit anderen Verfahren, wie z.B. der Phasentrennung, zusätzlich die
Menge an benötigtem
Neurotoxin, um eine gesteuerte Freisetzungszusammensetzung mit einem
spezifischen Neurotoxingehalt zu erzeugen.
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Bei
diesem Verfahren wird die Polymerlösung, enthaltend die stabilisierte
Neurotoxin-Teilchendispersion, verarbeitet, um Tröpfchen zu
erzeugen, worin mindestens ein signifikanter Anteil der Tröpfchen eine Polymerlösung und
die stabilisierte Neurotoxinteilchen enthält. Diese Tröpfchen werden dann
durch geeignete Mittel zur Bildung von Mikropartikeln eingefroren.
Beispiele für
Mittel zur Verarbeitung der Polymerlösungsdispersion zur Bildung
von Tröpfchen
beinhalten das Führen
der Dispersion durch eine Ultraschalldüse, Druckdüse, einen Rayleigh Jet oder
andere bekannte Mittel für
die Erzeugung von Tröpfchen
aus einer Lösung.
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Mittel,
die geeignet sind, um die Tröpfchen zur
Bildung von Mikropartikeln einzufrieren, beinhalten das Führen der
Tröpfchen
in ein verflüssigtes
Gas oder nah dazu, wie z.B. flüssiges
Argon und flüssigen Stickstoff
zur Bildung gefrorener Mikrotröpfchen,
die dann von dem flüssigen
Gas getrennt werden. Die gefrorenen Mikrotröpfchen werden dann einem flüssigen Nicht-Lösungsmittel
ausgesetzt, wie z.B. Ethanol oder Ethanol, vermischt mit Hexan oder
Pentan.
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Das
Lösungsmittel
in den gefrorenen Mikrotröpfchen
wird als Feststoff und/oder Flüssigkeit
in dem Nicht-Lösungsmittel
extrahiert, um stabilisierte Neurotoxin-haltige Mikroteilchen zu
bilden. Das Mischen von Ethanol mit anderen Nicht-Lösungsmitteln,
wie z.B. Hexan oder Pentan, kann die Rate der Lösungsmittelextraktion erhöhen, über diejenige,
die von Ethanol allein erreicht wird, und zwar aus bestimmten Polymeren,
wie z.B. Poly(lactid-co-glycolid)polymeren.
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Ein
breiter Bereich von Größen der
gesteuerten Neurotoxin freisetzenden Mikroteilchen kann durch Variation
der Tröpfchengröße, beispielsweise durch
Veränderung
des Ultraschalldüsen-Durchmessers
hergestellt werden. Wenn sehr große Mikropartikel erwünscht sind,
können
die Mikropartikel durch eine Spritze direkt in die kalte Flüssigkeit
extrudiert werden. Eine Erhöhung
der Viskosität
der Polymerlösung
kann ebenfalls die Mikropartikelgröße erhöhen. Eine Größe der Mikropartikel,
die durch dieses Verfahren erzeugt werden kann, sind beispielsweise
Mikropartikel in einem Bereich von mehr als ungefähr 1.000
bis ungefähr
1 Mikrometer im Durchmesser.
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Ein
noch weiteres Verfahren zur Bildung einer gesteuerten Neurotoxin
freisetzenden Zusammensetzung aus einer Polymerlösung beinhaltet den Filmguss,
wie z.B. in eine Form, um einen Film oder eine Form zu bilden. Beispielsweise
wird das Polymerlösungsmittel,
nachdem die Polymerlösung,
enthaltend eine Dispersion stabilisierter Neurotoxinteilchen in
eine Form gegeben wird, durch auf dem Gebiet bekannte Mittel entfernt
oder die Temperatur der Polymerlösung
wird reduziert, bis ein Film oder eine Form mit einem konsistenten
Trockengewicht erhalten wird.
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Im
Fall eines bioabbaubaren Polymerimplantats ist die Freisetzung des
Neurotoxins auf den Abbau des Polymers zurückzuführen. Die Abbaurate kann durch
Veränderung
der Polymereigenschaften gesteuert werden, die die Hydratisierungsrate
des Polymers beeinflussen. Diese Eigenschaften beinhalten beispielsweise
das Verhältnis
unterschiedlicher Monomere, wie z.B. Lactid und Glycolid, umfassend
ein Polymer; die Verwendung des L-Isomers eines Monomers anstelle
einer razemischen Mischung und das Molekulargewicht des Polymers.
Diese Eigenschaften können
die Hydrophilizität
und Kristallinität
beeinflussen, die die Hydratisierungsrate des Polymers steuern.
Hydrophile Exzipientien, wie z.B. Salze, Kohlenhydrate und Tenside
können
ebenfalls inkorporiert werden, um die Hydratisierung zu erhöhen und
die Erosionsrate des Polymers zu verändern.
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Durch Änderung
der Eigenschaften eines bioabbaubaren Polymers können die Beiträge der Diffusion
und/oder des Polymerabbaus zur Neurotoxin-Freisetzung gesteuert
werden. Zum Beispiel kann die Erhöhung des Glycolidgehalts eines
Poly(lactid-co-glycolid)polymers und die Verminderung des Molekulargewichts
des Polymers die Hydrolyse des Polymers erhöhen und so eine erhöhte Neurotoxin-Freisetzung
aus der Polymererosion bereitstellen. Zusätzlich wird die Rate der Polymerhydrolyse
in nicht-neutralen pHs erhöht.
Daher kann ein saures oder basisches Exzipienz der Polymerlösung zugefügt werden,
die verwendet wird, um die Mikrosphären zu bilden, um die Polymererosionsrate
zu verändern.
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Die
Zusammensetzung unserer Erfindung kann einem Menschen oder einem
anderen Tier durch irgendein nicht-systemisches Mittel der Verabreichung
verabreicht werden, wie z.B. durch Implantation (z.B. subkutan,
intramuskulär,
intrakranial, intravaginal und intradermal), um die erwünschte Dosis des
Neurotoxins, basierend auf bekannten Parametern, zur Behandlung
verschiedener medizinischer Zustände
mit Neurotoxinen bereitzustellen.
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Die
spezifische Dosierung durch das Implantat, die für die Verabreichung geeignet
ist, wird durch einen Fachmann auf dem Gebiet gemäß den oben diskutierten
Faktoren bestimmt. Die Dosierung kann auch von der Größe der Gewebemasse
abhängen, die
behandelt oder denerviert werden soll und der kommerziellen Präparation
des Toxins. Zusätzlich können die
Schätzungen
für geeignete
Dosierungen bei Menschen aus Bestimmungen der Mengen von Botulinumtoxin
extrapoliert werden, die für
eine effektive Denervierung anderer Gewebe benötigt werden. So ist die Menge
von Botulinum A, das injiziert werden muss, proportional zur Masse
und dem Niveau der Aktivität
des zu behandelnden Gewebes. Allgemein können zwischen 0,01 bis 0,35 Einheiten
pro kg des Patientengewichts eines Botulinumtoxins, wie z.B. Botulinumtoxin
Typ A, durch das gegenwärtige Implantat
pro Einheitszeitspanne freigesetzt werden (d.h. über eine Periode von oder einmal
alle 2–4
Monate), um effektiv eine gewünschte
Muskelparalyse zu bewirken. Weniger als ungefähr 0,01 U/kg eines Botulinumtoxins
hat keine signifikante therapeutische Wirkung auf einen Muskel,
während
mehr als ungefähr
35 U/kg eines Botulinumtoxins die toxische Dosis eines Neurotoxins
erreicht, wie z.B. von Botulinumtoxin Typ A. Eine vorsichtige Präparation
und Platzierung des Implantats verhindert, dass signifikante Menge
des Botulinumtoxins systemisch auftreten. Ein noch bevorzugterer
Dosisbereich liegt bei 0,01 U/kg bis 25 U/kg Botulinumtoxin, wie
z.B. dem als BOTOX® formulierten. Die tatsächliche
U/kg-Menge des Botulinumtoxins, das verabreicht werden soll, hängt von
Faktoren ab, wie dem Ausmaß (der
Masse) und dem Aktivitätsniveau
des zu behandelnden Gewebes und dem gewählten Verabreichungsweg. Botulinumtoxin
Typ A ist ein bevorzugter Botulinumtoxin-Serotyp zur Verwendung
bei den Verfahren der vorliegenden Erfindung.
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Das
bei der Praxis eines Verfahrens im Umfang der vorliegenden Erfindung
verwendete Neurotoxin ist ein Botulinumtoxin, wie z.B. eins der
Serotypen A, B, C, D, E, F oder G Botulinumtoxine. Vorzugsweise
ist das verwendete Botulinumtoxin aufgrund seiner hohen Potenz bei
Menschen, seiner einfachen Verfügbarkeit
und seiner bekannten sicheren und wirksamen Verwendung für die Behandlung
von Skelettmuskel- und glatten Muskelstörungen, wenn es durch intramuskuläre Injektion
lokal verabreicht wird, ein Botulinumtoxin Typ A.
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Alle
Botulinum-Serotypen A, B, C, D, E, F und G können vorteilhaft in der Praxis
der vorliegenden Erfindung verwendet werden, obwohl Typ A der besonders
bevorzugte Serotyp ist, wie oben erklärt. Die Praxis der gegenwärtigen Erfindung
kann eine effektive Erleichterung für einen Monat bis ungefähr 5 oder
6 Jahre bereitstellen.
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Die
vorliegende Erfindung beinhaltet in ihrem Umfang: (a) einen Neurotoxinkomplex
wie auch ein reines Neurotoxin, erhalten oder verarbeitet durch bakterielle
Kultivierung, Toxinextraktion, Konzentration, Konservierung, Gefriertrocknen
und/oder Rekonstitution und (b) modifiziertes oder rekombinantes Neurotoxin,
wobei es sich um Neurotoxin handelt, bei dem ein oder mehr Aminosäuren oder
Aminosäuresequenzen
absichtlich deletiert, modifiziert oder ersetzt wurden, durch bekannte
chemische/biochemische Aminosäure-Modifikationsverfahren
oder durch Verwendung bekannter Wirtszell/rekombinanter Vektor rekombinanter
Verfahren, wie auch Derivate oder Fragmente von so hergestellten
Neurotoxinen und beinhaltet Neurotoxine mit ein oder mehr angebundenen
Zielbestandteilen für
einen Zelloberflächenrezeptor,
der auf einer Zelle vorliegt.
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Botulinumtoxine
zur Verwendung gemäß der vorliegenden
Erfindung können
in lyophilisierter oder vakuumgetrockneter Form in Behältern unter
Vakuumdruck gelagert werden. Vor der Lyophilisierung kann das Botulinumtoxin
mit pharmazeutisch annehmbaren Exzipientien, Stabilisatoren und/oder Trägern, wie
z.B. Albumin, kombiniert werden. Das lyophilisierte oder vakuumgetrocknete
Material kann mit Salzlösung
oder Wasser rekonstituiert werden.
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Unsere
Erfindung beinhaltet ebenfalls in ihrem Umfang die Verwendung eines
implantierten gesteuerten Freisetzungs-Neurotoxin-Komplexes, um eine
therapeutische Erleichterung von einer chronischen Störung, wie
z.B. einer Bewegungsstörung
bereitzustellen. So kann das Neurotoxin in eine geeignete Polymermatrix
eingebettet werden, darin absorbiert oder getragen werden, die subdermal
implantiert oder eingebettet werden kann, um ein Jahr oder mehr
einer verzögerten
und gesteuerten Freisetzung des Neurotoxins zum gewünschten
Zielgewebe bereitzustellen. Implantierbare Polymere, die eine gesteuerte
Freisetzung von Polypeptid-Arzneimitteln erlauben, sind bekannt
und können
verwendet werden, um ein Botulinumtoxinimplantat bereitzustellen, das
zur Insertion oder subdermalen Anhaftung geeignet ist. Siehe z.B.
Pain 1999; 82(1): 49–55;
Biomaterials 1994; 15(5): 383–9;
Brain Res 1990; 515(1–2): 309–11 und
US-Patente Nrn. 6,022,554, 6,011,011, 6,007,843, 5,667,808 und 5,980,945.
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Verfahren
zur Bestimmung des geeigneten Verabreichungswegs und der Dosierung
werden allgemein auf einer Fall-zu-Fall-Basis durch den begleitenden
Arzt bestimmt. Solche Bestimmungen sind für den Fachmann auf dem Gebiet
Routine (siehe z.B. Harrison's
Principles of Internal Medicine (1998), herausgegeben von Anthony
Fauci et al., 14. Ausgabe, veröffentlicht
von McGraw Hill).
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Beispiele
-
Die
folgenden Beispiele zeigen spezifische Zusammensetzungen und Verfahren,
die von der vorliegenden Erfindung umfasst sind, sollen jedoch den
Umfang unserer Erfindung nicht begrenzen.
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Beispiel 1
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Bildung von Zink++-stabilisiertem Neurotoxin
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Einhundert
Einheiten eines Neurotoxins, wie z.B. nicht-rekonstituiertes Botox® wurden
in Natriumbicarbonatpuffer (pH 6,0) zur Bildung einer Neurotoxinlösung gelöst. Eine
Zn++-Lösung
wird aus deionisiertem Wasser und Zinkacetatdihydrat hergestellt und
dann unter vorsichtigem Vermischen der Neurotoxinlösung zur
Bildung eines Zn++-Neurotoxinkomplexes zugefügt. Der
pH des Zn++-Neurotoxinkomplexes wird dann
auf 6,5 bis 6,9 durch Zugabe von 1%iger Essigsäure eingestellt. Ein wolkiges,
suspendiertes Präzipitat,
umfassend unlösliches
Zn++-stabilisiertes Neurotoxin wird dadurch
gebildet. Hierdurch wird ein Neurotoxin (wie z.B. Botulinumtoxin
Typ A)-Komplex hergestellt, stabilisiert gegen eine signifikante
Aggregation bei dem darauffolgenden Einbau in eine polymere Implantatmatrix.
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Beispiel 2
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Gesteuerte
Neurotoxin freisetzende Pellets
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Ein
Neurotoxin, das für
einen Einbau in ein Polymer oder eine polymerisierbare Lösung geeignet ist,
kann ein Botulinumtoxin Typ A sein (wie z.B. Botox®),
das kommerziell als gefriergetrocknetes Pulver erhältlich ist.
Zusätzlich
können
verschiedene Polymere und Copolymere in einem trockenen Zustand ohne
Wirkung auf die endgültige
Implatatleistung vermischt und gelagert werden. Zum Beispiel ein Acrylatcopolymer
unter Verwendung eines UV-gehärteten
Initiators. Das Neurotoxin kann mit Zn++,
wie in Beispiel 1 oben dargestellt, komplexiert werden. Der Zn++-stabilisierte Neurotoxinkomplex wird dann mit
ungehärtetem
Acrylatcopolymer, UV-Initiator
und einer Säure
(pH 5,5 bis 6,8) vermischt. Die Mischung wird in eine Glas- oder
klare Kunststoffpelletform platziert, die eine Penetration von UV-Licht
ermöglicht.
Die Form wird in ein temperaturkontrolliertes Wasserbad, das bei
20°C gehalten
wird, platziert. Das Pellet wird mit UV-Licht für ungefähr 50 Sekunden gehärtet, verpackt
und sterilisiert. Die Dauer und Intensität der UV-Härtung sind so gewählt, dass
eine insignifikante Neurotoxinmenge zerstört oder denaturiert wird.
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Die
Pelletgröße und die
Konzentration der Neurotoxinmenge in dem Pellet werden durch die
gewünschte
Anwendung definiert. Wenn das Pellet implantiert wird, wird das
Pellet innerhalb des Körpers hydratisiert,
was den anfänglichen
Aufbruch des Neurotoxins aus dem Inneren des Implantats leicht verzögert. Die
Beschichtung des Äußeren des
Pellets mit einem Anteil der gewünschten
anfänglichen Aufbruchkonzentration
von Neurotoxin kann diese Verzögerung
aussetzen. In diesem Beispiel würde die
Wirksamkeit des Pellets ungefähr
4 bis 6 Monate anhalten.
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Beispiel 3
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Gesteuerte
Neurotoxin-Freisetzungsformulierungen
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Um
die Zeitmenge zu erhöhen, über die
das Pellet das Neurotoxin effektiv zuführen kann, können multiple
Materialschichten verwendet werden. So kann das innere Material
aus einem Polyvinylpyrrolidon/Methylmethacrylat-Copolymer hergestellt
werden. Dieses Material ermöglicht
den Erhalt einer hohen Konzentration eines Neurotoxinkomplexes.
Eine geeignete Neurotoxinmenge wird mit Zn++,
wie in Beispiel 1 oben dargestellt, komplexiert und dieser Komplex
wird dann mit ungehärtetem
Copolymer, Niedrigtemperaturinitiator und einer Säure (pH
5,5 bis 6,8) vermischt. Die Mischung wird in einer Glas- oder Kunststoffpelletform
platziert. Die Form wird in ein temperaturgesteuertes Wasserbad
bei ungefähr 35°C platziert,
und zwar ungefähr
6 bis 8 Stunden. Dies bildet das Neurotoxin-Reservoir, das für eine verlängerte gesteuerte
Freisetzung nötig
ist.
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Um
die Freisetzung des Neurotoxins zu verlängern, wird dann ein zweites
Material um das anfängliche
Pellet gehärtet.
Dieses Material wird im Hinblick auf hochmolekular Dichte und Biokompatibilität gewählt. Polymethylmethacrylat
(PMMA) ist ein Beispiel eines Materials mit dieser Eigenschaft.
Das Pellet (oben) wird in eine Form (Insertionsformen) mit einem
ungehärteten
PMMA/Niedrigtemperaturinitiator platziert. Eine sekundäre Beschichtung
des ungehärteten
PMMAs kann notwendig sein, um eine einheitliche Beschichtung des
Pellets sicherzustellen. Vorzugsweise liegt die PMMA-Dicke bei 0,5
mm. Nach der Bildung wird das Äußere des
Pellets mit der gewünschten
anfänglichen
Aufbruchkonzentration an Neurotoxin beschichtet. Die PMMA-Schicht
wird ausreichend dick sein, um eine Verzögerung (bis zu 3 Monate) des
Neurotoxins im Reservoir sicherzustellen. Wenn das Neurotoxin die
Oberfläche
des Implantats erreicht, wird ein zweiter großer Aufbruch des Neurotoxins
erhalten. Auf diesen sekundären
Aufbruch folgt eine sich langsam vermindernde Freisetzungsrate des
Neurotoxins für
ungefähr
3 Monate. In diesem Beispiel liegt die Effektivität des Pellets
bei ungefähr
7 bis 9 Monaten.
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Beispiel 4
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Vielschichtiges, gesteuertes,
Neurotoxin freisetzendes Implantat
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Unter
Verwendung vieler Schichten – hochdichtes
Polymer/niedrigdichtes Polymer w/Neurotoxin – kann das temporale Ausmaß der gesteuerten Freisetzung
eines Neurotoxins erhöht
werden, jedoch kann auch die Größe des Implantats
ansteigen. Wenn die Größe des Implantats
ansteigt, dispergiert sich das Neurotoxin über einen größeren Bereich
im Körper,
was die Effektivität
des Implantats vermindern kann. Um dies zu vermeiden, wird das Implantat von
einem nicht-permeablen Material eingeschlossen, wie z.B. Titan.
Eine kleine Öffnung
wird offen gehalten, um eine Nadelpunktfreisetzung des Neurotoxins
durch das umhüllte
Pellet zu ermöglichen.
Dies kann effektiv ganz allgemein dem Implantat ermöglichen,
signifikant unterschiedliche Freisetzungseigenschaften aufzuweisen.
Tatsächlich
kann dies auch ermöglichen,
dass ein dickerer Bereich des Polymers von dem Neurotoxin passiert
werden muss, was effektiv die Dauer der Neurotoxin-Freisetzung erhöht.
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Das
innere Material kann aus einem Material, wie z.B. Polyvinylpyrrolidon/Methylmethacrylat-Copolymer
hergestellt werden. Dieses Material ermöglicht den Erhalt einer hohen
Konzentration des Neurotoxinkomplexes. Das Neurotoxin ist mit Zn++ komplexiert. Der Komplex wird dann mit
ungehärtetem
Copolymer, Niedrigtemperaturinitiator und einer Säure (pH
5,5 bis 6,8) vermischt. Die Mischung wird in eine Glas- oder Kunststoffpelletform
platziert. Die Form wird in ein temperaturkontrolliertes Wasserbad
bei 35°C
für ungefähr 6 bis
ungefähr
8 Stunden platziert. Dies bildet das benötigte Neurotoxin-Reservoir
für eine
verlängerte
gesteuerte Freisetzung.
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Um
die Freisetzung des Neurotoxins zu verlängern, wird dann ein zweites
Material um das anfängliche
Pellet gehärtet.
Das Pellet (oben) wird in eine Form (Insertionsformen) mit einem
ungehärteten
PMMA/Niedrigtemperaturinitiator platziert. Eine sekundäre Beschichtung
des ungehärteten
PMMAs kann notwendig sein, um eine einheitliche Beschichtung des
Pellets sicherzustellen. Idealerweise liegt die PMMA-Dicke bei 0,5
mm. Um multiple Schichten zu bilden, wird dieselbe Insertionsformtechnik,
wie oben beschrieben, angewandt.
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Wenn
die letzte Schicht des hochdichten Polymers aufgebracht werden soll,
wird ein Titanpellet als Form verwendet. Das Pellet wird innerhalb
des Titanpellets mit ungehärtetem
PMMA platziert. Der Deckel des Pellets wird gesichert und das Pellet
wird in einen forcierten Luftofen bei ungefähr 35°C für ungefähr 6 bis ungefähr 8 Stunden
platziert. Dieses hatte eine 22 Gauge Öffnung, um eine Freisetzung
des Neurotoxins zu ermöglichen.
In diesem Beispiel kann die Pelletwirksamkeit ungefähr 10 Monate
bis 24 Monate betragen.
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Beispiel 5
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Neurotoxin-Implantat
mit einer beschichteten Säule
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Um
die Freisetzung über
längere
Zeitspannen aufrecht zu erhalten, ist ein alternativer Ansatz Schichten
des – hochdichten
Polymers/niedrigdichten Polymers w/Neurotoxin innerhalb des Titanpellets,
wie oben beschrieben, zu platzieren. Das Aushärten kann in einem forcierten
Luftofen bei ungefähr 35°C für 6 bis
8 Stunden für
jede aufgebrachte Schicht geschehen. Der Durchmesser des Pellets würde ein
Schlüsselbestimmungsmerkmal
für die
angewandte Neurotoxinmenge sein. Die Zahl der Schichten kann bestimmen,
wie lange das Implantat die Wirksamkeit aufrecht erhalten wird.
Für jede Schicht
kann die Dicke der PMMA-Schicht bei ungefähr 0,5 mm liegen und das niedrigdichte
Polymer w/Neurotoxin kann bei ungefähr 0,3 mm liegen. Für jede zugefügte Schicht
wird ein ungefähr
3monatiger Anstieg der Wirksamkeit erhalten. Ein Implantat mit einer
Lebenszeit von 2 Jahren kann hergestellt werden, indem die Länge des
Implantats auf ungefähr 6,4
mm plus der Größe des Titanhüllenquerschnitts von
ungefähr
1 mm auf eine Gesamtzahl von ungefähr 7,4 mm erhöht wird.
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Zusammensetzungen
und Verfahren gemäß der hier
offenbarten Erfindung haben viele Vorteile, einschließlich den
folgenden:
- 1. Ein einzelnes Implantat kann
verwendet werden, um eine therapeutisch effektive kontinuierliche
oder gepulste Verabreichung eines Neurotoxins über eine Zeitspanne von einem
Jahr oder mehr bereitzustellen.
- 2. Das Neurotoxin wird einem lokalisierten Gewebebereich zugeführt, ohne
dass eine signifikante Neurotoxinmenge systemisch auftritt.
- 3. Ein reduzierter Bedarf des Patienten an Nachfolgeuntersuchungen.
- 4. Ein reduzierter Bedarf an periodischen Injektionen eines
Neurotoxins zur Behandlung eines Zustands, wie z.B. einer neuromuskulären Störung.
- 5. Erhöhter
Patientenkomfort aufgrund der reduzierten Zahl von benötigten Injektionen.
- 6. Verbesserte Patienten-Compliance.
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Ein
Vorteil unserer gesteuerten Freisetzungsformulierungen für Neurotoxine
beinhaltet die langzeitigen konsistenten therapeutischen Niveaus des
Neurotoxins im Zielgewebe. Die Vorteile beinhalten auch eine erhöhte Patienten-Compliance
und eine Akzeptanz durch Reduktion der benötigten Injektionszahlen.
-
Alle
Referenzen, Artikel, Veröffentlichungen und
Patente und Patentanmeldungen, die hier zitiert wurden, werden in
ihrer Gesamtheit durch Inbezugnahme inkorporiert.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung im Detail bestimmte bevorzugte Verfahren
beschreibt, sind andere Ausführungsformen,
Versionen und Modifikationen im Umfang der vorliegenden Erfindung
möglich. Beispielsweise
kann eine breite Vielzahl von Neurotoxinen effektiv in den Verfahren
der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Zusätzlich beinhaltet die vorliegende
Erfindung lokale (d.h. intramuskuläre, intraglanduläre, subkutane
und intrakraniale) Verabreichungsverfahren, worin zwei oder mehr
Neurotoxine, wie z.B. zwei oder mehr Botulinumtoxine, gleichzeitig oder
konsekutiv über
ein Implantat verabreicht werden. Beispielsweise kann Botulinumtoxin
Typ A über ein
Implantat verabreicht werden, bis sich ein Verlust der klinischen
Reaktion oder neutralisierende Antikörper entwickeln, gefolgt von
einer Verabreichung über
ein Implantat eines Botulinumtoxin Typ B oder E. Alternativ kann
eine Kombination von zwei oder mehr der Botulinum-Serotypen A–G lokal
verabreicht werden, um den Ausbruch und die Dauer der gewünschten
therapeutischen Ergebnisse zu steuern. Weiterhin können Nicht-Neurotoxinverbindungen
vor, gleichzeitig mit oder folgend auf die Verabreichung des Neurotoxins über das
Implantat verabreicht werden, um eine Hilfswirkung, wie z.B. einen
verstärkten oder
schnelleren Ausbruch der Denervierung bereitzustellen, bevor das
Neurotoxin, wie z.B. das Botulinumtoxin, seine therapeutische Wirkung
auszuüben beginnt.
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Unsere
Erfindung beinhaltet auch in ihrem Umfang die Verwendung eines Neurotoxins,
wie z.B. eines Botulinumtoxins, bei der Herstellung eines Medikaments,
wie z.B. eines gesteuerten Freisetzungsimplantats für die Behandlung
einer Bewegungsstörung
und/oder einer Störung,
die durch eine cholinerge Innervierung beeinflusst wird, durch lokale
Verabreichung des Neurotoxins über
das Implantat.