DE60117303T2 - Instrument für chirurgische Technik zwischen zwei Körpern - Google Patents

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    • A61B17/025Joint distractors
    • A61B2017/0256Joint distractors for the spine

Description

  • Gebiet der Erfindung:
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Techniken und Instrumente für die Wirbelsäulenchirurgie. Wenngleich Aspekte der vorliegenden Erfindung andere Anwendungen haben können, sieht die Erfindung insbesondere Instrumente und Techniken vor, die für die Zwischenkörper-Wirbelsäulenchirurgie geeignet sind.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Normalerweise stabilisieren Zwischenwirbelscheiben bzw. Bandscheiben, die sich zwischen den Endplatten benachbarter Wirbel befinden, die Wirbelsäule und verteilen Kräfte zwischen den Wirbeln und bilden ein Polster für Wirbelkörper. Die Bandscheiben können durch Traumata, Krankheiten oder das Altern verschoben oder beschädigt werden. Eine vorgefallene oder gerissene Anulusfibrose kann zu einer Nervenschädigung, zu Schmerzen, Taubheit, Muskelschwäche und sogar einer Lähmung führen. Des weiteren dehydrieren Bandscheiben und verhärten sich als Folge der normalen Alterungsprozesse, wodurch die Höhe des Bandscheibenraums verringert wird und eine Instabilität der Wirbelsäule und eine verringerte Mobilität erzeugt werden. Die typischste chirurgische Korrektur des Bandscheibenraums umfasst eine Discektomie (chirurgische Entfernung der gesamten Bandscheibe oder eines Teils davon). Der Discektomie folgt häufig das Vorbereiten der Wirbelendplatten für die Aufnahme eines Implantats in der Art einer Fusionsvorrichtung. Die Fusion der benachbarten Wirbel wird zum Verringern der mit einer abnormen Gelenkmechanik, einer verfrühten Entwicklung einer Arthritis und einer Beschädigung der Wirbelsäulenstrukturen verbundenen Schmerzen verwendet.
  • Traditionelle chirurgische Prozeduren zur Korrektur von Wirbelsäulendefekten können an den Nerven und Gefäßen neben der Wirbelsäule erhebliche Traumata hervorrufen. Die Möglichkeit von Gewebetraumata kann besonders bedenklich sein, wenn die chirurgische Prozedur die Verwendung eines Schneidinstruments im Bandscheibenraum vorschreibt, um Bandscheiben- und Knochenmaterial zu entfernen und dadurch den Bandscheibenraum für eine Fusionsvorrichtung, ein Zwischenwirbel-Abstandselement oder ein anderes Implantat vorzubereiten. Zum Minimieren des möglichen Traumas können chirurgische Prozeduren eine Denervierung und Devaskularisation des an den Bandscheibenraum angrenzenden Gewebes erfordern. Andere Prozeduren erfordern die Manipulation der Nerven und Gefäße zum Bereitstellen eines klaren Zugangs zum Bandscheibenraum. Wenngleich die Möglichkeit eines Kontakts mit chirurgischen Instrumenten verringert ist, können die Manipulation und das Entfernen der Nerven und Gefäße zu einem Trauma führen und die Dauer und die Schwierigkeit der chirurgischen Prozedur vergrößern.
  • Das US-Patent 5 722 977 von Wilhelmy (Der Oberbegriff von Anspruch 1 beruht auf diesem Dokument.) offenbart ein Verfahren und ein Instrumentarium zum Entfernen eines Paars rechteckiger Blöcke von Wirbelknochengewebe zur Bereitstellung einer Zwischenwirbelvertiefung. Das Instrumentarium umfasst einen Zwischenwirbel-Frässchneider und ein Abstandselement, das als eine Führung für den Schneider wirkt. Bei der Prozedur ist es zuerst erforderlich, dass das Abstandselement zwischen die Wirbelkörper eingeführt wird. Der Schneider hat einen Schneidkopf, der einen das Abstandselement aufnehmenden Hohlraum definiert. Zum Entfernen des Knochenmaterials wird der Schneidkopf um das Abstandselement herum gedrückt und in den Bandscheibenraum eingeführt. Ein Nachteil bei dem in dem Patent mit der Endnummer 977 offenbarten Instrumentarium besteht darin, dass der Schneidkopf zwischen dem Abstandselement und den benachbarten Nerven und Gefäßen angeordnet wird.
  • Das US-Patent 5 484 437 von Michelson offenbart eine Technik und ein zugeordnetes Instrumentarium für das Einführen einer Fusionsvorrichtung von einem posterioren chirurgischen Zugang, wobei das umgebende Gewebe und die Nervenstrukturen während der Prozedur geschützt werden. Wie in dem Patent mit der Endnummer 437 in weiteren Einzelheiten beschrieben ist, wird bei der chirurgischen Technik ein Distraktor mit einem durchdringenden Abschnitt verwendet, der die Wirbelkörper auseinanderdrängt, um das Einführen der erforderlichen chirurgischen Instrumente zu erleichtern. In dem Patent mit der Endnummer 437 ist auch eine hohle Hülse mit Zähnen an einem Ende offenbart, die in die an den durch den Distraktor erzeugten Bandscheibenraum angrenzenden Wirbel eingetrieben werden. Diese Zähne greifen in die Wirbel ein, um die Höhe des Bandscheibenraums während nachfolgender Schritte der Prozedur, die dem Entfernen des Distraktors folgen, aufrechtzuerhalten. Gemäß einem Aspekt des Patents mit der Endnummer 437 wird ein Bohrer durch die hohle Hülse hindurchgeführt, um Teile des Bandscheibenmaterials und des Wirbelknochens zu entfernen und dadurch eine vorbereitete Bohrung für das Einführen der Fusionsvorrichtung zu erzeugen. Ein Nachteil bei dieser Technik besteht darin, dass die Prozedur durch eine Hülse hindurch ausgeführt wird, wodurch der Arbeitsplatz und die Sicht des Chirurgen begrenzt werden. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Höhe des vorbereiteten Bandscheibenraums durch den Abstand zwischen eindringenden Abschnitten des Distraktors und dem Innendurchmesser der Hülse begrenzt ist.
  • Wenngleich die neueren Techniken und Instrumente einen Vorteil gegenüber früheren chirurgischen Prozeduren für das Vorbereiten des Bandscheibenraums für das Einführen von Implantaten zwischen den Wirbeln darstellen, bleibt noch Verbesserungsbedarf. Die vorliegende Erfindung richtet sich auf diesen Verbesserungsbedarf und stellt Instrumente für sichere und wirksame Wirbelsäulen-Operationsprozeduren bereit.
  • ZUSAMMNFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spinalinstrumentenanordnung zum Distrahieren und Schneiden eines Bandscheibenraums, um den Bandscheibenraum für das Einführen von einem oder mehreren Implantaten vorzubereiten.
  • Gemäß der Erfindung ist eine Spinalinstrumentenanordnung zum Distrahieren und Schneiden des Bandscheibenraums zwischen benachbarten Wirbeln vorgesehen. Die Anordnung weist einen Distraktor und einen Schneider auf. Der Distraktor weist einen Körperabschnitt auf, der zwischen einem vorderen und einem hinteren Ende verläuft. Der Körperabschnitt weist gegenüberliegende erste und zweite Seitenwände auf, die zwischen den benachbarten Wirbelkörpern verlaufen. Der Distraktor kann auch einen ersten und einen zweiten Flansch aufweisen, die von dem vorderen Ende zu dem hinteren Ende des Körperabschnitts verlaufen. Sowohl der erste als auch der zweite Flansch bildet mit einer jeweiligen von der ersten und der zweiten Seitenwand einen Schlitz entlang dem Körperabschnitt. Ein langgestreckter Stamm erstreckt sich proximal von dem hinteren Ende des Körperabschnitts. Der Schneider weist einen Schneidkopf an dem distalen Ende eines Schafts auf. Ein oberes Element, ein unteres Element und ein Paar dazwischen verlaufender Seitenwände bilden den Schaft und den Schneidkopf. Ein Kanal verläuft durch den Schneidkopf und den Schaft. Der Kanal ist dafür bemessen, den Stamm des Distraktors und den Körperabschnitt des Distraktors aufzunehmen, so dass das distale Ende der Seitenwände des Schneiders in dem Schlitz positionierbar ist und der Körperabschnitt des Distraktors in dem Kanal aufgenommen ist.
  • Ein Distraktor ist auch mit einem eingepassten Schneider vorgesehen, der einen Kanal aufweist, der so bemessen ist, dass er den Distraktor aufnehmen kann. Die Breite des Schneiders ist geringer als die Breite des Distraktors.
  • Weitere Ausführungsformen, Formen, Aspekte, Aufgaben, Merkmale, Vorteile und Nutzen der vorliegenden Erfindung werden anhand der hier angegebenen detaillierten Zeichnung und Beschreibung verständlich werden, die nur als Beispiel dienen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • 1 ist eine Draufsicht einer Distraktoranordnung gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist eine vergrößerte Draufsicht des distalen Endabschnitts der Distraktoranordnung aus 1 und des distalen Endabschnitts eines Schneiders.
  • 3 ist ein Seitenriss des distalen Endabschnitts des Distraktors und des Schneiders aus 2.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht einer Distraktor-Schneider-Anordnung gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung.
  • 4(a) und 4(b) sind Schnittansichten entlang den Linien 4(a)-4(a) bzw. 4(b)-4(b) aus 4.
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht der Distraktor-Schneider-Anordnung aus 4, wobei ein Griff am proximalen Ende des Schneiders angebracht ist.
  • 6 ist eine Schnittansicht einer alternativen Ausführungsform des Distraktors gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 7 ist eine Schnittansicht einer anderen alternativen Ausführungsform des Distraktors gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 8 ist eine Draufsicht der Distraktoranordnung aus 1, wobei der Distraktor von einem im wesentlichen posterioren Zugang in einen Bandscheibenraum eingeführt ist.
  • 9 ist eine Draufsicht der Distraktor-Schneider-Anordnung aus 5, wobei sich der Distraktor im Bandscheibenraum und der Schneider neben dem Bandscheibenraum befindet.
  • 10 zeigt die Distraktor-Schneider-Anordnung aus 5, wobei sich der Distraktor und der Schneider im Bandscheibenraum befinden.
  • 11 ist eine vergrößerte Ansicht des distalen Endabschnitts des Distraktors und des Schneiders im Bandscheibenraum.
  • 12 ist eine vergrößerte Draufsicht des distalen Endabschnitts einer anderen Ausführungsform des Distraktors und des Schneiders gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 13 ist ein Seitenriss des distalen Endabschnitts des Schneiders aus 12.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Zum Fördern des Verständnisses der Grundprinzipien der vorliegenden Erfindung wird nun auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsformen Bezug genommen, und es werden spezifische Ausdrücke zu ihrer Beschreibung verwendet. Es ist dennoch zu verstehen, dass die Beschreibung nur als Beispiel dient.
  • Die erfindungsgemäßen Instrumente haben Anwendungen für einen weiten Bereich chirurgischer Prozeduren und insbesondere von Wirbelsäulenprozeduren für das Präparieren eines Bandscheibenraums für das Einführen eines Implantats in diesen. Es ist des weiteren vorgesehen, dass die chirurgischen Instrumente und Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung Anwendungen bei offenen chirurgischen Prozeduren und bei minimalinvasiven chirurgischen Prozeduren haben.
  • Mit Bezug auf 1 sei bemerkt, dass eine in den Bandscheibenraum zwischen benachbarten oberen und unteren Wirbeln einführbare Distraktoranordnung 10 bereitgestellt ist. Die Distraktoranordnung 10 weist einen mit einem proximalen Ende eines Stamms 16 durch eine Griffkopplung 14 verbundenen Griff 12 auf. Ein Distraktor 18 wird an einem distalen Ende des Stamms 16 gehalten. Es wird erwogen, dass der Distraktor 18 permanent an dem Stamm 16 befestigt oder entfernbar daran angebracht sein kann.
  • Unter weiterem Bezug auf 2 sei bemerkt, dass der Distraktor 18 einen Körperabschnitt 20 aufweist, der sich zwischen dem vorderen Ende 22 und dem hinteren Ende 24 erstreckt. Der Distraktor 18 hat ein Paar entgegengesetzter äußerster Seitenwände, die durch einen ersten Flansch 26 und einen zweiten Flansch 28, der an dem vorderen Ende 22 an dem Körperabschnitt 20 befestigt ist, gebildet sind. Die Flansche 26, 28 erstrecken sich von dem vorderen Ende 22 zu dem hinteren Ende 24. Es ist bevorzugt, dass die Flansche 26, 28 an dem vorderen Ende 22 integriert mit dem Körperabschnitt 20 ausgebildet sind. Bei der dargestellten Ausführungsform verläuft eine erste Endwand 46 zwischen dem vorderen Ende 22 und dem ersten Flansch 26 und eine zweite Endwand 48 zwischen dem vorderen Ende 22 und dem zweiten Flansch 28. Die Flansche 26, 28 könnten jedoch auch entfernbar am Körperabschnitt 20 angebracht sein.
  • Der Körperabschnitt 20 weist eine erste Seitenwand 30 und eine entgegengesetzte zweite Seitenwand 32 auf. Wie in 3 dargestellt ist, erstreckt sich jede der Seitenwände 30, 32 zu den benachbarten Wirbeln zwischen einer oberen Fläche 34 und einer unteren Fläche 36 des Körperabschnitts 20. Auf 2 zurückverweisend sei bemerkt, dass ein erster Schlitz 42 zwischen dem ersten Flansch 26 und der ersten Seitenwand 30 ausgebildet ist. Ein zweiter Schlitz 44 ist zwischen dem zweiten Flansch 28 und der zweiten Seitenwand 32 ausgebildet. Die Schlitze 42 und 44 haben eine Breite "d", die so bemessen ist, dass das distale Ende eines Schneidinstruments 52 aufgenommen wird, wie nachstehend weiter erörtert wird.
  • Der Körperabschnitt 20 weist des weiteren einen durch ihn ausgebildeten Hohlraum 38 auf, der zwischen der oberen Fläche 34 und der unteren Fläche 36 verläuft. Der Körperabschnitt 20 hat eine Höhe H1 zwischen der oberen Fläche 34 und der unteren Fläche 36, die der gewünschten Höhe für den distrahierten Bandscheibenraum entspricht. Gemäß der dargestellten Ausführungsform verengt sich der vordere Endabschnitt des Körperabschnitts 20 zu einer verringerten Höhe H2 zwischen der oberen Fläche 34 und der unteren Fläche 36 am vorderen Ende 22, um das Einführen des Distraktors 18 in den Bandscheibenraum zu ermöglichen. Vorzugsweise haben die Flansche 26, 28 eine Höhe, die kleiner oder gleich der Höhe H1 des Körperabschnitts 20 ist, und einen sich verengenden Abschnitt, der der Verengung des Körperabschnitts 20 zu dem vorderen Ende 22 hin entspricht. Die Einführungstiefe des Distraktors 18 in den Bandscheibenraum kann unter einer direkten Betrachtung mit einem in den Bandscheibenraum eingeführten Betrachtungselement überwacht werden, oder sie kann durch Röntgenabbildung oder fluoroskopische Abbildung des Distraktors 18 überwacht werden.
  • Mit Bezug auf die 2 bis 5 sei bemerkt, dass gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ein Schneidinstrument oder ein Schneider 52 bereitgestellt ist, das oder der mit dem Distraktor 18 zusammenwirkt oder darin einpassbar ist, um eine Spinalinstrumentenanordnung 50 zu bilden. Die Spinalinstrumentenanordnung 50 ermöglicht die Distraktion der benachbarten Wirbel und das Abschneiden von Material von dem Bandscheibenraum und/oder den benachbarten Wirbeln, um eine Implantateinführungsstelle zu bilden. Der Schneider 52 weist einen Schaft 64 und einen Schneidkopf 53 an dem distalen Ende des Schafts 64 auf. Der Schaft 64 weist eine erste Seitenwand 58 und eine entgegengesetzte Seitenwand 60 auf. Die Seitenwände 58 und 60 sind durch ein oberes Element 54 und ein entgegengesetztes unteres Element 56 miteinander verbunden. Das obere Element 54 weist an seinem distalen Ende eine obere Schneidkante 54a auf, und das untere Element 56 weist an seinem distalen Ende eine untere Schneidkante 56a auf. Wenngleich die dargestellte Ausführungsform einen Schaft 64 mit einer quadratischen Querschnittsform aufweist, werden auch andere Formen, einschließlich beispielsweise eines runden oder rechteckigen Querschnitts, erwogen.
  • Der Schaft 64 weist einen durch ihn verlaufenden inneren Kanal 62 auf, der an dem distalen Ende des Schneiders 52 offen ist. Wie in 4(a) dargestellt ist, weist der Kanal 62 einen distalen ersten Abschnitt 62a auf, der dafür bemessen ist, den Stamm 16 und den Körperabschnitt 20 der Distraktoranordnung 10 aufzunehmen, wobei der Griff 12 vom Stamm 16 entfernt ist. Vorzugsweise ist die Größe des ersten Abschnitts 62a etwas größer als diejenige des Körperabschnitts 20, und seine Form entspricht in etwa der Form des Körperabschnitts 20. Dies stellt einen Schlupfsitz zwischen dem Körperabschnitt 20 und dem Schneidkopf 53 bereit, welcher den Schneidkopf 53 in den Bandscheibenraum und in das Knochenmaterial der benachbarten Wirbelkörper führt. Wenngleich der Querschnitt des restlichen proximalen Abschnitts des Kanals 62 jede beliebige Form aufweisen kann, wird erwogen, dass die gesamte Länge des Kanals 62 eine Form hat, die der Form des ersten Abschnitts 62a entspricht.
  • Der Distraktor 18 weist eine Gesamtbreite W1 zwischen dem ersten Flansch 26 und dem zweiten Flansch 28 auf, die größer ist als die Breite W2 zwischen den Seitenwänden 58, 60 des Schneiders 52. Der Distraktor 18 gewährleistet auf diese Weise, dass, wenn der Distraktor 18 und der Schneider 52 ineinandergepasst werden, die Flansche oder die äußersten Seitenwände des Distraktors 18 neben dem Nerven- und Gefäßgewebe und nicht neben den Schneidkanten des Schneiders 52 angeordnet werden.
  • Bei einer in 4(b) dargestellten alternativen Form kann der Kanal 62 mit einem proximalen zweiten Abschnitt 62b versehen werden, dessen Größe etwas höher ist als diejenige des Stamms 16 und dessen Querschnittsform sich der äußeren Fläche des Stamms 16 nähert. Dies minimiert die Relativbewegung zwischen dem Stamm 16 und dem Schneider 52, wenn der Schneider 52 gleitend entlang dem Stamm 16 vorbewegt wird.
  • Gemäß einer in 6 dargestellten alternativen Ausführungsform weist der Distraktor 18' einen Körperabschnitt 20' mit einer kreisförmigen Querschnittsform auf, die durch die erste Seitenwand 30', die entgegengesetzte zweite Seitenwand 32', die obere Fläche 34' und die untere Fläche 36' definiert ist. Der erste Flansch 26' und der zweite Flansch 28' haben jeweils eine gekrümmte Fläche, die parallel zum Körperabschnitt 20' verläuft, wenngleich auch vertikal orientierte Flansche bereitgestellt werden könnten. Der erste Schlitz 42' ist zwischen dem ersten Flansch 26' und der Seitenwand 30' ausgebildet, und der zweite Schlitz 44' ist zwischen dem zweiten Flansch 28' und der Seitenwand 32' ausgebildet. Gemäß dieser Ausführungsform würde ein Schneider mit einer kreisförmigen Öffnung an seinem distalen Ende und einer Querschnittsform, die eine Drehung, entweder manuell oder durch eine andere bekannte Antriebseinrichtung, um den Körperabschnitt 20' erlaubt, um die benachbarten Wirbelendplatten zu schneiden, versehen werden. Die Flansche 26' und 28' schützen das benachbarte Gewebe vor dem sich drehenden Schneidkopf. Alternativ könnte ein sich nicht drehender Schneider mit dem Distraktor 18' verwendet werden.
  • Gemäß einer anderen in 7 dargestellten alternativen Ausführungsform weist der Distraktor 18'' eine zwischen der oberen Fläche 34'' und der Seitenwand 30'' ausgebildete erste obere Rille 21'' und eine zwischen der oberen Fläche 34'' und der Seitenwand 32'' ausgebildete zweite obere Rille 23'' . Der Distraktor 18'' weist des weiteren eine zwischen der unteren Fläche 36'' und der Seitenwand 30'' ausgebildete erste untere Rille 25'' und eine zwischen der unteren Fläche 36'' und der Seitenwand 32'' ausgebildete zweite untere Rille 27'' auf. Der Kanal des Schneiders 52 kann so konfiguriert sein, dass er mit diesen Rillen zusammenpasst, wodurch ermöglicht wird, dass die Rillen die Schneidkanten des Schneiders in den Bandscheibenraum führen. Der erste Schlitz 42'' ist zwischen dem ersten Flansch 26'' und der Seitenwand 30'' ausgebildet, und der zweite Schlitz 44'' ist zwischen dem zweiten Flansch 28'' und der Seitenwand 32'' ausgebildet. Die Rillen 21'', 23'', 25'' und 27'' widerstehen der Aufwärts- und Abwärtsbewegung der Schneidmesser in Bezug auf den Distraktor 18'', während die Flansche 26'' und 28'' das benachbarte Gewebe vor dem Schneidmesser schützen.
  • Mit Bezug auf die 2 bis 5 sei bemerkt, dass das obere Element 54 eine Öffnung 68 aufweist und das untere Element 56 eine mit der Öffnung 68 identische Öffnung 70 aufweist (4(a)). Diese Öffnungen sind im wesentlichen mit dem Hohlraum 38 des Distraktors 18 ausrichtbar und erleichtern das Entfernen von abgetrenntem Material aus dem Hohlraum 38, wenn die Instrumentenanordnung nach dem Abschneiden von ossalem Material aus dem Bandscheibenraum herausgezogen wird. Die Seitenwand 60 des Schneiders weist eine darin ausgebildete Vertiefung 72 auf, und die Seitenwand 58 des Schneiders weist eine ähnlich geformte Vertie fung (nicht dargestellt) auf. Die Vertiefungen ermöglichen es, dass die Schneidkanten 54a und 56a über das vordere Ende 22 des Distraktors 18 hinaus vorbewegt werden. Die Endwände 46, 48 verhindern, dass der Schneidkopf 53 zu weit über das vordere Ende 22 des Körperabschnitts 20 vorbewegt wird.
  • Die Seitenwand 60 weist ein Fenster 80 auf, um des weiteren eine Sichtbetrachtung und/oder eine Bestätigung der Position des Schneidkopfs 53 in Bezug auf den Distraktor 18 bereitzustellen, indem die Betrachtung von Tiefenmarkierungen an dem Stamm 16 der Distraktoranordnung 10 ermöglicht wird. Der Schaft 64 weist des weiteren in der Nähe seines proximalen Endes eine Bildaufnahmesonde 74 zum Bereitstellen einer Bildführungssteuerung und für das Überwachen des Schneiders 52 auf. Weitere Einzelheiten in Bezug auf die Sonde 74 sind in dem US-Patent 6 021 343 von Foley u.a. bereitgestellt.
  • Es wird auch die Verwendung von röntgenographischen und fluoroskopischen Bildgebungstechniken zum Sichtbarmachen des Schneidkopfs 53, wenn er in den Bandscheibenraum eingeführt wird, erwogen.
  • Der Schaft 64 weist an seinem distalen Ende eine Höhe H3 auf, die der gewünschten Höhe des vorbereiteten Bandscheibenraums entspricht, in den das Implantat einzuführen ist. Es wird erwogen, dass der Schneider 52 in den Bandscheibenraum eingeführt wird, wobei das obere Element 54 und das untere Element 56 parallel zu den Wirbelendplatten verlaufen und durch den Körperabschnitt 20 des Distraktors 18 geführt werden. Es wird des weiteren erwogen, dass eine Anzahl von Schneidern 52 zunehmender Höhe H3 bereitgestellt werden kann und nacheinander über den Distraktor 18 eingeführt werden kann, um ossales Material von den Wirbelend platten zu entfernen. Wenngleich der dargestellte Schneider 52 flache Schneidkanten 54a, 56a aufweist, werden auch andere Formen für die Schneidkanten erwogen. Beispielsweise könnten abgerundete obere und untere Schneidkanten verwendet werden, um einen gekrümmten Weg in die Wirbelendplatten zu schneiden. Eine Standardkopplung 76 ist an dem proximalen Ende des Schneiders 52 zur Anbringung an einem Griff 78 des Schneiders bereitgestellt, um das Greifen und Steuern des Schneiders 52 zu erleichtern. Das proximale Ende des Schneiders 52 kann auch mit einem Antriebswerkzeug in der Art eines Schlaghammers oder dergleichen verbunden oder in Kontakt damit gebracht werden, um die Schneidkanten 54a, 56a in das Knochenmaterial einzutreiben.
  • Die Schritte der Wirbelsäulenoperationsprozedur gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung sind in den 8 bis 11 dargestellt. In den dargestellten Schritten ist ein Bandscheibenraum D zwischen benachbarten Wirbelkörpern mit einer posterioren Seite P und einer anterioren Seite A gezeigt. Die Haut und das Gewebe werden ausgeschnitten, und es wird unter Verwendung einer bekannten chirurgischen Technik und bekannter chirurgischer Instrumente ein Zugang zum Bandscheibenraum D erhalten. Typischerweise wird eine Öffnung an der gewünschten Eintrittsstelle im Bandscheibenanulus gebildet, und der gesamte Bandscheibenkern oder ein Teil davon kann durch die Anulusöffnung ausgeschnitten werden. Wie in 8 dargestellt ist, wird der Distraktor 18 der Distraktoranordnung 10 in den Bandscheibenraum D eingeführt, um den Bandscheibenraum zu der gewünschten Höhe zwischen den benachbarten Wirbeln zu distrahieren. Es wird erwogen, dass der Bandscheibenraum, falls erforderlich, vor dem Einführen des Distraktors 18 durch bekannte Distraktorinstrumente sequenziell distrahiert werden kann oder durch eine Anzahl von Distraktoren 18 zunehmender Höhe H1 sequenziell distrahiert werden kann, bis die gewünschte Höhe des Bandscheibenraums erhalten wurde.
  • Wenn die gewünschte Distraktion erreicht wurde, wird der Griff 12 von dem proximalen Ende des Stamms 16 entfernt, und der Schneider 52 wird, wie in 9 dargestellt ist, über das proximale Ende des Stamms 16 geschoben, um den Schneidkopf 53 neben dem Bandscheibenraum und dem Distraktor 18 zu positionieren. Wie in den 10 und 11 dargestellt ist, wird der Schneider 52 über den Körperabschnitt 20 des Distraktors 18 vorbewegt, so dass das Knochenmaterial der Wirbelendplatten durch die Schneidkanten 54a und 56a abgeschnitten wird. Zumindest ein Teil des abgeschnittenen Materials wird in dem Hohlraum 38 des Distraktors 18 abgelegt. Der Schneider 52 bildet einen Weg oder eine Bahn für die Implantateinführung, während der Distraktor 18 die Distraktion des Bandscheibenraums aufrechterhält. Die Flansche 26, 28 schützen die benachbarten Gefäße und Nerven in der Art der Dura S und der Nervenwurzel N, während der Schneider 52 über den Körperabschnitt 20 vorbewegt und in diesen eingepasst wird.
  • Wenn der Implantateinführungsweg bis zur gewünschten Tiefe in die Wirbelendplatten geschnitten wurde, können die Distraktoranordnung 10 und der Schneider 52 aus dem Bandscheibenraum D entfernt werden. Das Material in dem Hohlraum 38 kann durch die Öffnungen 68, 70 des Schneiders 52 entfernt werden, um das Auseinandernehmen der Instrumente zu erleichtern. Ein weiteres Reinigen und eine weitere Schmutzentfernung in dem Bandscheibenraum D kann, falls erforderlich, ausgeführt werden, bevor ein oder mehrere Implantate in den Bandscheibenraum eingeführt werden. Das eingeführte Implantat kann eine beliebige für das Einführen in den Bandscheibenraum geeignete Vorrichtung sein. Gemäß einer spezifischen Form wird erwogen, dass ein Implantat in den Bandscheibenraum eingeführt wird, um die Bandscheibenhöhe, die Segmentausrichtung und das Gleichgewicht wiederherzustellen und den instabilen degenerierten Zwischenwirbel-Bandscheibenbereich zu immobilisieren. Das Implantat bzw. die Implantate können mit beliebigen bekannten Instrumenten und Werkzeugen implantiert werden, und es wird jedes Instrument erwogen, das das Implantat sicher hält und das Einführen in den Bandscheibenraum ermöglicht. In einer spezifischen Form ist das Implantat eine Fusionsvorrichtung in der Art eines Knochendübels, ein einschiebbares Implantat, ein einschraubbares Implantat oder dergleichen, das in die mit den erfindungsgemäßen Instrumenten am betreffenden Bandscheibenraum vorbereitete Stelle vorbewegt wird. Das eingeführte Implantat stützt die benachbarten Wirbel und kann mit Knochenwachstumsmaterial befüllt werden, um die Fusion zu erleichtern. Implantationsmaterial kann auch direkt, entweder ohne ein Implantat oder um das eingeführte Implantat gepackt, in der vorbereiteten Bohrung in dem Bandscheibenraum angeordnet werden.
  • Es wird auch erwogen, dass mehr als ein Implantat an Orten auf beiden Seiten in dem Bandscheibenraum, entweder durch einen einzigen lateralen oder transforaminalen Zugang zu dem Bandscheibenraum oder durch mehrere Zugänge, die mit einem anterioren oder posterioren Mittellinienzugang zum Bandscheibenraum verwendet werden, eingeführt werden kann. Die eingeführten Implantate stützen die benachbarten Wirbel beidseitig und können mit Knochenwachstumsmaterial befüllt werden, um die Fusion zu erleichtern.
  • Die Instrumente und Verfahren wurden mit Bezug auf eine bestimmte Anwendung für das Vorbereiten eines Bandscheibenraums und die Implantateinführung von einem schrägen, posterioren Zugang zur Wirbelsäule offenbart. Es ist jedoch zu verstehen, dass die Instrumente und Verfahren für eine Vielzahl chirurgischer Anwendungen und Zugänge unter Ein schluss eines einseitigen posterioren Zugangs, eines lateralen Zugangs, anderer schräger Zugänge und eines anterioren Zugangs, verwendet oder für deren Verwendung modifiziert werden können. Die Instrumente haben auch Anwendungen bei laparoskopischen oder endoskopischen Prozeduren an der Wirbelsäule, beispielsweise durch eine Kanüle bzw. ein Endoskop in einem Arbeitskanal.
  • Unter weiterem Bezug auf die 12 bis 13 wird eine alternative Ausführungsform einer Wirbelsäuleninstrumentenanordnung mit einem durch einen Distraktor geführten Schneider beschrieben. Die Anordnung 150 weist einen Distraktor 118 mit einem Körperabschnitt 120 auf, der zwischen dem vorderen Ende 122 und dem hinteren Ende 124 verläuft. Der Körper 120 ist an dem hinteren Ende 124 an dem Stamm 116 angebracht. Der Distraktor 118 weist ein Paar gegenüberliegender äußerster Seitenwände 126, 128 auf, die durch den Körperabschnitt 120 gebildet sind. In einer Form verläuft ein Schlitz 142 von der Position neben dem vorderen Ende 122 proximal durch den Körperabschnitt 120 und den Stamm 116. Der Schlitz 142 verläuft vorzugsweise im wesentlichen entlang der Längsmittelachse des Distraktors 118. Eine Endwand 146 ist zwischen dem vorderen Ende 122 und dem Schlitz 142 ausgebildet.
  • Der Körperabschnitt 120 weist des weiteren einen dadurch ausgebildeten Hohlraum 138 auf, der zwischen der oberen und der unteren Fläche des Körperabschnitts 120 verläuft. Der Körperabschnitt hat eine Höhe zwischen der oberen und der unteren Fläche, die der gewünschten Höhe für den distrahierten Bandscheibenraum entspricht. Der vordere Endabschnitt des Körperabschnitts 120 kann sich verengen, wie voranstehend mit Bezug auf den Distraktor 18 erörtert wurde.
  • Ein Schneidinstrument oder ein Schneider 152 ist bereitgestellt, das oder der mit dem Distraktor 118 zusammenwirkt und in diesen einpasst, um die Spinalinstrumentenanordnung 150 zu bilden. Der Schneider 152 weist einen Schaft 164 und einen Schneidkopf 153 an dem distalen Ende des Schafts 164 auf. Der Schaft 164 weist eine erste Seitenwand 158 und eine entgegengesetzte Seitenwand 160 auf. Die Seitenwände 158 und 160 sind durch ein oberes Element 154 und ein entgegengesetztes unteres Element 156 verbunden. Das obere Element 154 weist an seinem distalen Ende eine obere Schneidkante 154a auf, und das untere Element 156 weist an seinem distalen Ende eine untere Schneidkante 156a auf. Das obere Element 154 weist eine Öffnung 168 auf, und das untere Element 156 weist eine Öffnung (nicht dargestellt) auf, welche im wesentlichen mit dem Hohlraum 138 des Distraktors 118 ausrichtbar sind und das Entfernen ausgeschnittenen Materials aus dem Hohlraum 138 erleichtern. Die Seitenwand 160 des Schneiders weist eine darin ausgebildete Vertiefung 172 auf, und die Seitenwand 158 des Schneiders weist eine ähnlich geformte Vertiefung (nicht dargestellt) auf.
  • Der Schaft 164 weist einen dadurch ausgebildeten inneren Kanal 162 auf, der sich an dem distalen Ende des Schneiders 152 öffnet. Der Kanal 162 ist dafür bemessen, den Stamm 116 und den Körperabschnitt 120 des Distraktors 118 aufzunehmen. Hierdurch wird ein Schlupfsitz zwischen dem Körperabschnitt 120 und dem Schneidkopf 153 bereitgestellt, wodurch der Schneidkopf 153 in den Bandscheibenraum und in das Knochenmaterial an den benachbarten Wirbelkörpern geführt wird. Die Vertiefungen der Seitenwand sind bemessen und geformt, um den Körperabschnitt 120 des Distraktors 118 aufzunehmen und zu ermöglichen, dass die Schneidkanten 154a und 156a über das vordere Ende 122 des Distraktors 118 vorbewegt werden. Die Endwand 146 verhindert, dass der Schneidkopf 153 zu weit über das vordere Ende 122 hinaus vorbewegt wird.
  • Dort, wo in dem Distraktor 118 ein Schlitz 142 bereitgestellt ist, sind ein erster Führungsstift 171 und ein zweiter Führungsstift 173 im Kanal 162 positioniert. Die Führungsstifte 171, 173 verlaufen zwischen dem oberen Element 154 und dem unteren Element 156 und sind daran befestigt. Die Führungsstifte 171, 173 sind in dem Führungsschlitz 142 gleitend aufgenommen. Der Schneider 152 kann über den Körperabschnitt 120 vorbewegt werden, wobei der Körperabschnitt 120 in dem Kanal 162 positioniert ist und in den Vertiefungen 172 in der Seitenwand aufgenommen ist und sich seitlich aus diesen heraus erstreckt. In dem Führungsschlitz 142 positionierte Führungsstifte 171, 173 verhindern ein seitliches Abweichen des Schneidkopfs 153 in Bezug auf den Körperabschnitt 120, wenn der Schneider 152 über den Distraktor 118 vorbewegt wird. Die Stifte 171, 173 wirken des weiteren als Verstrebungen, die den Schaft 164 im Bereich der Vertiefungen in der Seitenwand stabilisieren und verstärken.
  • Der Distraktor 118 weist zwischen der ersten Seitenwand 126 und der zweiten Seitenwand 128 eine Gesamtbreite W1 auf, die größer ist als die Breite W2 zwischen den Seitenwänden 158, 160 des Schneiders 152. Der Führungsschlitz 142 und die Stifte 171, 173 und die ineinander gepasste Anordnung zwischen dem Distraktor 118 und dem Schneider 152 gewährleisten, dass die Seitenwände des Distraktors 118 neben dem Nerven- und dem Gefäßgewebe statt an den Schneidkanten des Schneiders 152 angeordnet werden.

Claims (8)

  1. Spinalinstrumentenanordnung mit: einem Disktraktor mit einen Körperabschnitt (20), der sich zwischen einem vorderen Ende (22) und einem hinteren Ende (24) erstreckt, wobei der Körperabschnitt gegenüberliegende erste und zweite Seitenwände umfasst, die zwischen den benachbarten Wirbelkörpern verlaufen und der Körperabschnitt zwischen den Seitenwänden eine erste Breite hat; einem Schneidinstrument (52) mit einem langgestreckten Schaft mit einem distalen Schneidende, wobei das distale Schneidende des Schafts dazu konfiguriert ist, mit dem Disktraktor zusammenzupassen, und einen Kanal mit einer Höhe aufweist, die so bemessen ist, um den Körperabschnitt des Disktraktors aufzunehmen, wobei das distale Schneidende eine zweite Breite hat, die kleiner als die erste Breite ist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, wobei der Disktraktor umfasst: einen ersten Flansch (26) und einen zweiten Flansch (28), wobei jeder von dem vorderen Ende zum hinteren Ende des Körperabschnitts verläuft, wobei sowohl der erste als auch der zweite Flansch mit einer jeweiligen von der ersten und der zweiten Seitenwand des Körperabschnitts einen Schlitz entlang dem Körperabschnitt bildet, und einem langgestreckten Stamm (16), der von dem hinteren Ende des Körperabschnitts proximal verläuft.
  3. Anordnung nach Anspruch 2, wobei das distale Schneidende des Schneidinstrumentes in einem jeweiligen der Schlitze positionierbar ist, wenn sich der Körperabschnitt des Disktraktors in dem Kanal des Schafts befindet.
  4. Anordnung nach Anspruch 3, wobei der Disktraktor eine erste Endwand, die zwischen dem vorderen Ende des Körperabschnitts und dem ersten Flansch verläuft, und eine zweite Endwand, die zwischen dem vorderen Ende des Körperabschnitts und dem zweiten Flansch verläuft, aufweist.
  5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das distale Schneidende entgegengesetzte, proximal verlaufende Vertiefungen aufweist, die zur Aufnahme des Körperabschnitts des Disktraktors bemessen sind.
  6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das distale Schneidende ein oberes Element mit einer an seinem distalen Ende gebildeten Schneidkante und ein unteres Element mit einer an seinem distalen Ende gebildeten Schneidkante aufweist.
  7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei: der Körperabschnitt des Disktraktors einen durch ihn hindurch ausgebildeten Hohlraum (38) aufweist, wobei der Hohlraum zwischen einer oberen und einer unteren Fläche des Körperabschnitts verläuft, und der Schaft eine dadurch verlaufende Öffnung definiert, die in Verbindung mit dem Kanal steht und mit dem Hohlraum ausrichtbar ist.
  8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei: der Körperabschnitt des Disktraktors einen dadurch ausgebildeten Führungsschlitz (142) aufweist, der im wesentlichen parallel zu den Seitenwänden des Körperabschnitts verläuft, und das Schneidinstrument mindestens einen Führungsstift (171, 173) in dem Kanal des Schafts aufweist, wobei der Führungsstift gleitend in dem Führungsschlitz aufgenommen ist.
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