DE60116530T2 - Prozess zur herstellung einer oralen arzneiform - Google Patents

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    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein neuartiges Verfahren zur Herstellung einer oralen Arzneiform bzw. Zuführungsvorrichtung für ein pharmazeutisch aktives Mittel bzw. einen pharmazeutischen Wirkstoff. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer oralen Arzneiform mit einem Kern, der den Wirkstoff enthält, mit einer Beschichtung mit einer oder mehreren Öffnungen, die zu diesem Kern führen.
  • In der Fachwelt besteht die Forderung, orale Arzneiformen mit einem Kern, der einen pharmazeutischen Wirkstoff enthält, und mit einer Beschichtung mit einer oder mehreren Öffnungen, die zu diesem Kern führen, herzustellen. Insbesondere besteht die Forderung, solche Arzneiformen herzustellen, die verwendet werden können, um eine Medikamentensubstanz mit einer gesteuerten Freisetzungsgeschwindigkeit an eine Nutzungsumgebung abzugeben. Einige der Arzneiformen, die für diesen Zweck verwendet werden, sind in US-A-5 004 614 beschrieben, die insbesondere eine Arzneiform mit gesteuerter Freisetzung mit einer undurchlässigen Beschichtung mit einer Öffnung zur Freisetzung des Medikaments betrifft, wenn die Arzneiform oral verabreicht worden ist und in ein wäßriges Medium, z. B. ein gastrointestinales Fluid, eintaucht. Die undurchlässige Beschichtung einer solchen Arzneiform kann nach pharmazeutischen Standardformulierungen (z. B. Tauchbeschichtung, Kompressionsbeschichtung usw.) auf einen Tablettenkern aufgebracht werden, und die Öffnung kann ausgebildet werden, indem Teile der ausgebildeten Beschichtung durch Laser- oder mechanisches Bohren entfernt werden.
  • Es ist nunmehr festgestellt worden, daß eine oder mehrere Öffnungen von verschiedener Größe und Form in einer ora len Arzneiform schneller und genauer ausgebildet werden können, als es mit bekannten Bohrtechniken möglich ist. Es ist also eine Aufgabe der Erfindung, ein alternatives Verfahren zur Herstellung von oralen Arzneiformen mit einer Beschichtung mit einer oder mehreren Öffnungen bereitzustellen, die zu einem Tablettenkern führen. Es ist eine besondere Aufgabe der Erfindung, ein verbessertes Verfahren zur Herstellung der Arzneiformen des in US-A-5 004 614 offenbarten Typs bereitzustellen. Es ist auch eine Aufgabe der Erfindung, neuartige Ausführungen von Arzneiformen dieses allgemeinen Typs bereitzustellen. Weitere Aufgaben und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachstehenden Beschreibung hervor.
  • Die Erfindung stellt somit unter einem ersten Aspekt ein Verfahren zur Herstellung einer oralen Arzneiform mit einem Kern bereit, der einen pharmazeutischen Wirkstoff aufweist, wobei der Kern mit einer äußeren Beschichtung überzogen ist, die eine oder mehrere Öffnungen aufweist, die von der Außenseite der Arznei zum Kern eine kommunizierende Verbindung darstellen, dadurch gekennzeichnet, daß die eine oder die mehreren Öffnungen durch Entfernung eines oder mehrerer Teile der äußeren Beschichtung durch Einwirkung von Schwingungsenergie mit Ultraschallfrequenz auf die äußere Beschichtung ausgebildet wird/werden.
  • Ein Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Arzneiform kann beispielsweise Teil eines größeren Verfahrens sein, das die folgenden Schritte aufweist:
    Herstellen des Kerns der Arzneiform mit einem pharmazeutischen Wirkstoff;
    Beschichten des Kerns der Arzneiform mit einer äußeren Beschichtung, um dadurch eine beschichtete Arzneiform auszubilden;
    Anordnen der beschichteten Arzneiform in einer Position, die geeignet ist, ein Horn aufzunehmen, mittels dessen Ultraschallenergie an eine Stelle nahe dem Horn übertragen werden kann,;
    Anlegen des Horns an eine oder mehrere Stellen der beschichteten Arzneiform, um dadurch die äußere Beschichtung zu zerstören;
    Entfernen des zerstörten äußeren Beschichtungsmaterials, um dadurch eine beschichtete Arzneiform mit einer oder mehreren Öffnungen in der äußeren Beschichtung bereitzustellen, die eine kommunizierende Verbindung von der Außenseite zum Kern der Arzneiform darstellen.
  • Der Kern der Arzneiform kann durch Komprimierung geeigneter Bestandteile für den Kern, z. B. Pulver oder Granulate, hergestellt werden, so daß eine kompakte Masse entsteht, die den Kern der Arzneiform (hierin auch als "Tablettenkern" bezeichnet) darstellt. Dies kann unter Verwendung herkömmlicher Arzneimittelträger und auf Kompression beruhender Formulierungsverfahren hergestellt werden. Somit würde der Kern normalerweise den Wirkstoff oder die Wirkstoffe zusammen mit Arzneimittelträgern aufweisen, die eine zufriedenstellende Verarbeitungs- und Kompressionscharakteristik haben, z. B. Streckmittel, Bindemittel und Schmiermittel. Zusätzliche Arzneimittelträger, die Teil des Kerns der Arznei sein können, sind Geschmacksstoffe, Farbstoffe und freisetzungsmodifizierende Mittel. Normalerweise werden der Wirkstoff und die Arzneimittelträger vor der Kompression zu einem festen Kern gründlich vermischt. Der Kern der Arznei kann beispielsweise durch Feuchtgranulationsverfahren, Trockengranulationsverfahren, Direktkompression oder durch Schmelzextrusion ausgebildet werden. Der Kern kann in einer beliebigen gewünschten, vorher gewählten Form, z. B. bikonvex, halbkugelförmig, nahezu halbkugelförmig, rund, oval, im allgemeinen ellipsenähnlich, länglich, im allgemeinen zylindrisch oder vieleckig, z. B. in einer dreieckigen Prismenform, hergestellt werden. Der Begriff "nahezu halbkugelförmig" ist so zu verstehen, wie in US-A-5 004 614 beschrieben. Vorzugsweise wird der Kern zu einer bikonvexen Form formuliert, z. B. mit zwei gegenüberliegenden kuppelförmigen Flächen. Außerdem könnte der Kern in einer mehrschichtigen (z. B. zwei- oder dreischichtigen) Form hergestellt werden. Der Kern kann Wirkstoffe aufweisen, die zur Verwendung bei einer großen Auswahl von Therapien geeignet sind und die in US-A-5 004 614 aufgeführten aufweisen. Die Menge des im Kern vorhandenen Wirkstoffs ist eine Frage, die auf der Grundlage normaler pharmazeutischer Überlegungen, z. B. bekannter Dosierungen für enthaltene Wirkstoffe, bestimmt werden muß, und wird nicht durch das erfindungsgemäße Verfahren eingeschränkt.
  • Die kompakte Masse, die den Kern bildet, wird dann mit einem geeigneten äußeren Beschichtungsmaterial beschichtet, das durch herkömmliche Verfahren auf dem Kern aufgebracht werden kann. Beispielsweise kann die Beschichtung durch eine Filmbildung aus einem Polymer in Lösung oder Suspension durch Giesen oder Sprühen auf einen vorgeformten Kern ausgebildet werden. Als Alternative kann ein Kern tauchbeschichtet, schmelzbeschichtet oder unter Verwendung bekannter Spritzgießverfahren beschichtet werden. Die Dicke der äußeren Beschichtung kann beispielsweise im Bereich von 1 bis 2000 μm liegen, obwohl eine Beschichtungsdicke im Bereich von 10 bis 500 μm normalerweise bevorzugt würde. Wie es allgemein in der pharmazeutischen Industrie üblich ist, kann die Beschichtungsmenge alternativ als relatives Gewicht des Beschichtungsmaterials, das auf den Kern aufgebracht wird, ausgedrückt werden. Im allgemeinen gilt als Daumenregel für Kerne mit einer Größe, die für eine orale pharmazeutische Tablette geeignet ist: jedes Prozent der Beschichtung entspricht ca. 10 μm Dicke einer Schicht. Normalerweise kann auf einer solchen Grundlage das Gewicht der Beschichtung bis etwa 1 bis 20 % des Gesamtgewichts des Kerns und der äußeren Beschichtung betragen.
  • Die äußere Beschichtung kann eine wasserlösliche Beschichtung aufweisen, die beispielsweise eine wäßrige Filmbeschichtung sein kann. Solche Beschichtungsmaterialien sind dem Fachmann bekannt. Besonders bevorzugte Beispiele dieser Materialien sind u. a. Hydroxylpropylcellulose (HPC), Hydroxylpropylmethylcellulose (HPMC) und dgl.
  • Vorzugsweise ist die äußere Beschichtung "undurchlässig", d. h. eine Beschichtung, die Eigenschaften hat, die die Zufuhr von Umgebungsfluiden, z. B. ein gastrointestinales Fluid, während einer vorbestimmten Zeit verzögern, behindern oder verhindern. Eine solche äußere Beschichtung kann also die Einwirkung durch solche Fluide auf den Kern blockieren und wird vorzugsweise nicht durch Auflösung entfernt oder anderweitig zerstört, bevor eine vorbestimmte Zeitdauer vergangen ist.
  • Beispielsweise kann sich eine solche Beschichtung vorzugsweise bei einem pH eines bestimmten Teils des gastrointestinalen Systems, z. B. dem Darm, lösen oder zerstört werden, so daß die Freisetzung des Wirkstoffs in deutlicher Menge erst auftritt, wenn die beschichtete Arzneiform diesen Teil erreicht hat. Der Begriff "undurchlässig" soll also ein Beschichtungsmaterial bezeichnen, das, während es für Umgebungsfluide in einem bestimmten Grade durchlässig ist, geeignet ist, die Einwirkung auf einen Kern außer durch eine oder mehrere Öffnungen ausreichend lange zu verhindern, um eine vorbestimmte Menge des freizugebenden Medikaments zu ermöglichen. Der Fachmann wird anerkennen, daß dort, wo das verwendete äußere Beschichtungsmaterial einen bestimmten Grad von Durchlässigkeit von Umgebungsfluiden ausgesetzt ist, gilt folgendes: Eine dickere Beschichtung kann notwendig sein, um den erwünschten Grad der Undurchlässigkeit zu erreichen. Die äußere Beschichtung kann aus jedem annehmbaren Material oder einem Gemisch daraus bestehen, das bzw. die eine undurchlässige Beschichtung bilden kann oder angepaßt werden kann, eine solche zu bilden. Repräsentative Beispiele für solche Materialien sind u. a. in US-A-5 004 614 aufgeführt.
  • Besonders bevorzugte Beispiele von Materialien, die für solche Beschichtungen geeignet sind, sind u. a. Ethylcellulose (z. B. solche, die unter dem Handelsnamen SureleaseTM vertrieben werden), Polymethacrylatcopolymere (z. B. solche, die unter dem Handelsnamen EudragitTM und AcryleaseTM vertrieben werden) und Polyvinylacetatphthalat-Materialien (z. B. solche, die unter dem Markennamen SuretericTM vertrieben werden), biologisch abbaubare Materialien und hydrophobe Polymere im allgemeinen. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist als zweckmäßig festgestellt worden, Öffnungen in Beschichtungen bereitzustellen, die aus solchen Materialien bestehen.
  • Die äußere Beschichtung kann eine einzelne Schicht aufweisen, oder sie kann beispielsweise eine mehrschichtige Beschichtung sein, beispielsweise getrennte Schichten, die jeweils aus den oben erwähnten Materialien bestehen. Eine mehrschichtige äußere Beschichtung kann eine Haftschicht aufweisen, z. B. eine, die aus Shellack oder Polyvinylacetatphthalat besteht, um das Haften einer Schicht auf einer anderen darunter oder darüber liegenden Schicht oder auf dem Kern vor dem Aufbringen einer äußeren Schicht zu erleichtern. Als Alternative kann eine mehrschichtige äußere Beschichtung eine ablösbare Schicht aufweisen, die auf einer angrenzenden Schicht, insbesondere auf einer außen angrenzenden Beschichtung, relativ lose ist, um die Entfernung des Materials der angrenzenden Schicht zu erleichtern, wenn diese durch das erfindungsgemäße Verfahren zerstört wird. Eine mehrschichtige äußere Beschichtung kann eine Schicht aufweisen, die eine erwünschte Textur oder Erscheinung hat und dabei auf einer darunter liegenden Schicht oder auf dem Kern selbst mit einer weniger attraktiven Textur oder Erscheinung angeordnet ist. Beispielsweise kann der Kern, der normalerweise durch Kompression von Granulat hergestellt wird, eine raube Oberfläche haben, die von einigen für weniger attraktiv gehalten wird, und eine Schicht kann auf diese Weise verwendet werden. Eine mehrschichtige äußere Beschichtung kann beispielsweise eine dichtende Schicht aufweisen, die den Kern schützt, bevor er verwendet wird, wobei diese normalerweise in gastrointestinalen Fluiden löslich ist. Hydroxylpropylmethylcellulose ("HPMC") ist ein Material, das als dichtende Schicht und/oder als Schicht mit einer attraktiven glatten Oberfläche über der Oberfläche des Kerns geeignet ist.
  • Solche Schichten einer mehrschichtigen äußeren Beschichtung sind normalerweise sehr dünn, aber es ist festgestellt worden, daß das erfindungsgemäße Verfahren, das Ultraschallzerstörung des Beschichtungsmaterials verwendet, eine äußerst hohe Präzision in der Tiefe des äußeren Beschichtungsmaterials ermöglicht, das zerstört und entfernt wird, wodurch eine selektive Entfernung eines Teils oder der gesamten Dicke einer oder mehrerer Schichten möglich ist.
  • Die Öffnung(en) in der Beschichtung der Arznei wird/werden durch Entfernung eines oder mehrerer Teile der äußeren Beschichtung ausgebildet. Zur Vermeidung von Zweifeln ist der Begriff "Öffnung" als Synonym mit Auslaßöffnung, Loch, Durchgang, Apertur usw. zu verstehen.
  • Die eine oder mehreren Öffnungen können ganz durch die Beschichtung reichen, d. h. eine offene Verbindung von der äußeren Umgebung der Arzneiform bis zum Kern bereitstellen, und in einem solchen Fall wird die äußere Beschichtung bis zu einer Tiefe zerstört, die ausreicht, um mit dem Kern der Arzneiform Verbindung herzustellen. In einem solchen Betriebsmodus des erfindungsgemäßen Verfahrens kann das Horn nur das äußere Beschichtungsmaterial zerstören (ganz gleich, ob eine einzelne Schicht oder mehrschichtig), ohne den Kern zu zerstören, oder das Horn kann als Alternative auch Kernmaterial zerstören, so daß die Öffnung in den Kern eindringt.
  • Als Alternative kann eine dünne Schicht des Beschichtungsmaterials über dem Kern am Boden der Öffnung zurückbleiben, nämlich mittels des Horns, das nur das äußere Beschichtungsmaterial zerstört, aber die äußeren Beschichtung nicht vollständig durchdringt. Wenn das Beschichtungsmaterial, das über dem Kern am Boden der Öffnung zurückbleibt, vollkommen undurchlässig ist, kann die Dicke eines solchen Restmaterials so beschaffen sein, daß Umgebungsfluide langsam die Schicht durchdringen und der Wirkstoffinhalt des Kerns langsam herausgelöst wird, und kann möglicherweise verwendet werden, um die Freisetzungsgeschwindigkeit des Wirkstoffs zu steuern. Wenn beispielsweise die äußere Beschichtung eine mehrschichtige Schicht ist, dann kann ein Teil oder die gesamte Dicke eines oder einiger Schichten als Rest des Beschichtungsmaterials, der über dem Kern am Boden der Öffnung zurückbleibt, übrigbleiben, beispielsweise als Haftschicht, ablösbare Schicht, Schicht einer erwünschten Textur oder Erscheinung oder eine dichtende Schicht, wie oben beschrieben.
  • Die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann zu einem freiliegenden Tablettenkern führen, wobei ein bestimmtes unbedeutendes Maß an Zerstörung der Tablettenkernoberfläche aufgetreten ist. Aus ästhetischen oder irgendwelchen anderen Gründen kann es erwünscht sein, eine zusätzliche wäßrige Filmschicht um die beschichtete Arzneiform aufzubringen, wobei im Endstadium in einem größeren Verfahren, z. B. dem oben beschriebenen, Öffnungen darin ausgebildet werden.
  • In einer Form des erfindungsgemäßen Verfahrens, in der die äußere Beschichtung mehrschichtig ist, kann eine beständigere glatte Tablettenkernstruktur, die zur Verwendung in einer gesteuerten Freisetzungsformulierung geeignet ist, unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellt werden, das die folgenden Schritte aufweist:
    Herstellen des Kerns der Arzneiform mit einem pharmazeutischen Wirkstoff;
    Beschichten des Kerns der Arzneiform mit einer äußeren Beschichtung, um dadurch eine beschichtete Arzneiform auszubilden;
    Anordnen der beschichteten Arzneiform in einer Position, die geeignet ist, ein Horn aufzunehmen, mittels dessen Ultraschallenergie an eine Stelle nahe des Horns übertragen werden kann;
    Anlegen des Horns an eine oder mehrere Stellen der beschichteten Arzneiform, um dadurch die äußere Beschichtung zu zerstören;
    Entfernen von zerstörtem äußerem Beschichtungsmaterial, um dadurch eine beschichtete Arzneiform mit einer oder mehreren Öffnungen in der äußeren Beschichtung bereitzustellen, die eine kommunizierende Verbindung von der Außenseite zum Kern der Arzneiform darstellen.
  • Bestimmte Arzneiformen, wie oben beschrieben, scheinen neuartig zu sein, daher stellt die Erfindung unter einem weiteren Aspekt bereit: eine orale Arzneiform mit einem Kern, der einen pharmazeutischen Wirkstoff aufweist, wobei der Kern mit einer äußeren Beschichtung überzogen ist, die eine oder mehrere Öffnungen in einer äußeren Beschichtung aufweist, die von der Außenseite der Vorrichtung zum Kern reicht, mit einer dünnen Schicht des Beschichtungsmaterials über dem Kern am Boden der Öffnung. In einer Ausführungsform dieser Arzneiform ist die äußere Beschichtung mehrschichtig und weist mehrere Schichten auf, und ein Teil oder die gesamte Dicke einer oder einiger der Schichten ist über dem Kern am Boden der Öffnung vorhanden.
  • Anfänglich, d. h. vor Verabreichung an einen Patienten, kann die eine oder die mehreren Öffnungen auch durch eine tem poräre Schutzhülle geschlossen werden, die sich zwischen dem Kern und der Außenseite der Arzneiform befindet. Ein solcher temporärer Überzug kann aus einem wasserlöslichen Material hergestellt sein, das sich ohne weiteres in gastrointestinalen Fluiden löst und dadurch vollständig den Kern der Außenseite der Arzneiform freigibt.
  • Die Anzahl, relative Position, Form und Größe der Öffnungen, die in der äußeren Beschichtung ausgebildet sind, können u. a. gewählt werden, um die gewünschte Freisetzungsgeschwindigkeit der Wirksubstanz des Medikaments zu erreichen. Die Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens setzt diesen Parametern keine Grenzen. Das erfindungsgemäße Verfahren kann also verwendet werden, um eine oder mehrere Öffnungen an einer Position an der Arzneiform herzustellen; einschließlich aller Kanten oder Flächen, die vorhanden sind. Zweckmäßig in der Tiefenrichtung können die Öffnungen im wesentlichen parallele Seiten haben. Jede einzelne Öffnung kann einen Durchmesser von nur 0,2 mm haben und so groß wie eine Fläche des Tablettenkerns sein, z. B. 15 mm Durchmesser, obwohl Öffnungen im Bereich von 0,5 mm bis 6 mm Querschnitt typischer wären. Die Öffnungen können alle passende Formen haben, sind aber vorzugsweise gerundet, z. B. kreisförmig oder elliptisch. Die Öffnungen können derartig und in einer solchen Anzahl, relativen Position, Form und Größe angeordnet sein, daß sie ein Muster, ein Warenzeichen oder ein anderes Symbol, z. B. ein Logo oder eine Zahl, z. B. die Bezeichnung der Menge des Wirkstoffs usw., erzeugen. Daraus folgt, daß das erfindungsgemäße Verfahren verwendet werden kann, um ein kommerzielles Bild auf der Oberfläche der beschichteten Tablettendosierungsformen, die für eine unmittelbare oder gesteuerte Freisetzung benutzt werden sollen, herzustellen.
  • Die Öffnung(en) der Arzneiform wird/werden durch Zerstören und Entfernen eines Teils bzw. von Teilen der äußeren Beschichtung durch Einwirkung von Schwingungsenergie mit Ultraschallfrequenz unter Verwendung eines Ultraschallsystems ausgebildet. Die Zerstörung kann bedeuten, daß das äußere Beschichtungsmaterial zerstört wird, z. B. in feine Partikel pulverisiert wird, oder daß das äußere Beschichtungsmaterial als im wesentlichen intakt entfernt wird, nämlich wenn beispielsweise eine kreisförmige Öffnung im Beschichtungsmaterial hergestellt wird, kann das Beschichtungsmaterial als kleine Scheibe entfernt werden. Das Beschichtungsmaterial kann zwischen diesen Extremen in jeder beliebigen zerstörten Form entfernt werden.
  • Die Grundelemente eines Ultraschallsystems und ihre bekannten Anwendungen sind in Rawson F.F. in "An introduction to ultrasonic food cutting" (Ultrasound in Food Processing, Povey M.J.W und Mason T.J. (Herausgeber), Kapitel 14, Thompson science, 1997, London, S. 255–269) und "Ultrasonic Technology in Today's Industry" (Physics Bulletin, Vol. 38, S. 255–257) beschrieben. Eine Hauptkomponente eines solchen Systems ist das geformte Horn, das durch einen Schaft an der Ultraschallquelle befestigt ist und das die Schwingungsamplitude der Spitze bestimmt, die mit dem zu beschallenden Material in Kontakt ist. Das Ultraschallhorn benutzt ein Halbwellenresonanzteil mit beispielsweise 10 bis 100 kHz, vorzugsweise 10 bis 60 kHz, besonders bevorzugt 18 bis 55 kHz, optimal etwa 40 kHz, mit variabler Amplitude, und es sollte in einem festen Rahmen angeordnet sein, so daß vertikale Bewegungen nach oben und unten möglich sind. Der Aufbau solcher Hörner und die zugeordnete Stromversorgungs- und Steuerungstechnik sind dem Fachmann bekannt, und geeignete Gerätetechnik ist handelsüblich verfügbar, z. B. über Rainbow Engineering Services, Letchworth, GB.
  • Um die Öffnung entsprechend auszubilden, kann das Horn eine Spitze haben, die an den Kern angelegt wird und die die Form einer scharfen Kante hat, die den Umfang der Öffnung bildet. Um beispielsweise eine runde Öffnung zu bilden, kann eine solche Kante eine Ring- oder eine Kreisform haben.
  • Ultraschallenergie kann auf die Spitze des Horns entweder vor oder nach Kontaktnahme mit der äußeren Beschichtung übertragen werden. Vorzugsweise wird die Ultraschallenergie eingeschaltet, bevor der Kontakt mit der äußeren Beschichtung hergestellt wird.
  • Die Schneidwirkung wird durch eine Kombination aus dem Druck, der auf die scharfe Schneidkantenfläche ausgeübt wird, und der mechanischen Längsschwingung der Spitze bewirkt. Die Doppelamplitude der Längsschwingung ist von besonderer Wichtigkeit und ist normalerweise im Bereich von 50 bis 100 μm. Die Betriebsleistung ist so festgelegt, daß die geforderte Amplitude erhalten bleibt. Der Fachmann für Ultraschallschneiden wird anerkennen, daß, um durch ein äußeres Beschichtungsmaterial zu schneiden, eine andere Arbeitsspitzenamplitude erforderlich sein könnte im Vergleich zu der, die erforderlich ist, um durch ein äußeres Beschichtungsmaterial plus Tablettenkernmaterial zu schneiden. Ultraschallschneidvorrichtungen, die dem Fachmann bekannt sind, sind leicht zu programmieren, um die erforderlichen Arbeitsamplituden zu erreichen. Daraus folgt, daß es eine Sache von routinemäßiger Versuchsdurchführung ist, um die optimale Amplitude zu bestimmen, die notwendig ist, um die äußere Beschichtung bis zu einer Tiefe, die ausreicht, um mit dem Kern der Arzneiform eine Verbindung herzustellen, oder bis zu einer anderen gewünschten Tiefe zu zerstören, wie oben ausgeführt.
  • Die beschichtete Arzneiform befindet sich in einer Position, die für das Anlegen eines Horns eines Ultraschallsystems an die Beschichtung geeignet ist, und die Arzneiform und das Horn werden relativ zueinander bewegt, um das Horn an die Arznei anzulegen. Um Zweifel auszuschließen, soll dies entweder bedeuten, daß die beschichtete Arzneiform relativ zum Ultraschallsystem bewegt wird oder daß umgekehrt das Ultraschallsystem relativ zur beschichteten Arznei bewegt wird. Die letztere Anordnung kann beispielsweise verwendet werden, wenn eine einzelne Arznei mit einem tragbaren Ultraschallsystem verwendet wird. Vorzugsweise wird die beschichtete Arzneiform relativ zum Ultraschallsystem durch eine herkömmliche oder nichtherkömmliche Einrichtung bewegt. Geeignete Beispiele können manuelles Eindringen und Entfernen sein, obwohl normalerweise automatisierte Systeme verwendet würden.
  • Beispielsweise können eine oder vorzugsweise mehrere beschichte Arzneien in einem Halter gehalten werden, z. B. in einer Vertiefung mit einer entsprechenden Form in einer Platte, und das Horn kann nach unten an die Arznei angelegt werden. Die Platte kann in einer geeigneten Koordinatenverschie bungsmaschine bewegt werden, um aufeinanderfolgende beschichtete Arzneien in eine Position zu verschieben, die so eingerichtet ist, daß das Horn an jede der nachfolgenden Arzneien angelegt werden kann.
  • Die beschichteten Arzneien können gedreht, umgekehrt oder anderweitig manövriert werden, um die Erzeugung von Öffnungen an allen Seiten der beschichteten Arznei zu ermöglichen. Man wird anerkennen, daß Öffnungen in anderen Beschichtungen von mehr als einer Arznei gleichzeitig unter Verwendung beispielsweise einer Vielzahl von beschichteten Arzneien, die in einem Koordinatentisch angeordnet sind, und eine Vielzahl von Hörnern, die mit diesen zusammenwirken, hergestellt werden können.
  • Vorzugsweise ist das Horn mit einer Einrichtung zum Entfernen eines beliebigen zerstörten äußeren Beschichtungsmaterials ausgestattet, wenn die Öffnung von der Außenseite bis zum Kern der Arznei hergestellt wird, und eine solche Einrichtung kann eine Vakuumleitung sein. Im Falle der oben erwähnten ringförmigen Kante kann beispielsweise die Vakuumleitung mit dem Innenraum des Rings in Verbindung treten. Beispielsweise kann das Horn ein röhrenförmiges Teil aufweisen, bei dem der ringförmige Rand sich am offenen Ende der Röhre befindet, und die Bohrung der Röhre kann mit der Vakuumleitung verbunden sein. Eine bevorzugte Form des ringförmigen Randes wird durch ein Ende des röhrendförmigen Teils gebildet, das außen zylindrisch ist, wobei das Ende der Bohrung, das unmittelbar an das offene Ende angrenzt, sich nach innen kegelförmig verjüngt, um vom Ende weg schmaler zu werden. Ein geeigneter Kegelwinkel ist ca. 5 bis 10°, z. B. ca. 7°. Praktischerweise kann ein solches röhrenförmiges Teil einen Seitenkanal haben, der von der Bohrung zur Außenfläche des röhrenförmigen Teils führt, und die Bohrung kann mit der Vakuumleitung über diesen Seitenkanal verbunden sein. Die Verbindung kann mittels einer Hülse mit einer Innenbohrung erreicht werden, die auf dem röhrenförmigen Teil sitzt und einen Kanal hat, der durch die Wand der Hülse zur Außenseite der Hülse führt und mit der Vakuumleitung verbindbar ist. Zweckmäßigerweise können Dichtungen, z. B. Elastomerdichtscheiben, zwischen der Außenfläche des röhren förmigen Teils und der Innenfläche der Bohrung der Hülse vorgesehen sein.
  • Ein solcher Aufbau erleichtert die Verbindung des röhrenförmigen Teils mit der Vakuumleitung, wenn dem Horn Ultraschallenergie zugeführt wird. Dieser Aufbau des Horns gilt als neuartig.
  • Es ist festgestellt worden, daß unter Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens eine oder mehrere Öffnungen verschiedener Größe und Form schnell und genau in einer oralen Arzneiform ausgebildet werden können. Der primäre Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens gegenüber bekannten Laserbohrtechniken ist seine relative Geschwindigkeit. Dies ist besonders der Fall, wenn eine große Öffnung (z. B. größer als 2 mm Durchmesser) in der äußeren Beschichtung erforderlich ist. Es ist festgestellt worden, daß eine Öffnung mit einer solchen Größe unter Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens in weniger als 0,2 s ausgebildet werden kann. Daraus folgt, daß das erfindungsgemäße Verfahren für die Herstellung von Pharmazeutika in großem Maßstab geeignet ist, bei denen häufig eine Ausbeute von 100 000 Einheiten pro Stunde erwünscht ist. Außerdem ermöglichen die geringeren Schneidkräfte, die bei einem Ultraschallsystem verwendet werden, einen geringeren Grad der Zerstörung des Tablettenkerns. Dies wiederum führt zu einem geringeren Produktverlust (Gewichtsverlust), insbesondere im Vergleich zu bekannten mechanischen Bohrtechniken. Ein solches Verfahren ist daher sehr kosteneffektiv bei relativ niedrigen Betriebskosten.
  • Die Erfindung wird nachstehend lediglich anhand von Beispielen mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, die folgendes zeigen:
  • 1 zeigt ein geeignetes Horn zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Arzneiform im Längs- und Querschnitt;
  • 2 zeigt einen vollständig beschichteten Kern mit einem pharmazeutischen Wirkstoff und Arzneimittelträgern;
  • 3, 4 und 5 zeigen Arzneiformen, die erfindungsgemäß hergestellt sind.
  • Mit Bezug auf 1 besteht das Horn 20 aus Titan und weist ein im allgemeinen zylindrisch geformtes röhrenförmiges Teil auf, das zu einer Spitze 21 an einem Ende schmaler wird. Die Spitze 21 hat einen ringförmigen Querschnitt entsprechend dem Querschnitt des Teils 20 und ist zu einem scharfen Rand 22 profiliert (so scharf wie möglich ausgeführt) mit parallelen, d. h. zylindrische Außenseiten. In Längsrichtung entlang der Mitte des Horns 20 ist eine Bohrung 23, die mit einer Vakuumleitung (nicht dargestellt) verbunden werden kann. Nahe ihrem offenen Ende 24 ist die Bohrung kegelförmig verjüngt mit einem Kegelwinkel von etwa 7°, wobei dieses Profil für ein effektives Schneiden der Öffnung als geeignet befunden worden ist. Ferner wird die Innenbohrung hinter dem Ende 24 breiter, und von diesem breiteren Teil führt ein Seitenkanal 25 weg. Um das röhrenförmige Teil herum, nahe dem Seitenkanal 25, ist eine Hülse 26, wobei eine Bohrung genau mit dem äußeren Profil des röhrenförmigen Teils 20 übereinstimmt und eine Bohrung 27 durch ihre Wand zu einer Vakuumverbindung 28 führt. Zwischen der Hülse 26 und dem röhrenförmigen Teil 20 sind ringförmige Elastomerscheibendichtungen 29. An seinem Ende 210 gegenüber der Spitze 21 ist das Horn 20 durch eine normale Einrichtung (nicht dargestellt) mit einem bekannten System (nicht dargestellt) zur Zuführung von Ultraschallenergie zum Horn verbunden. Das verwendete Ultraschallsystem war ein Rainbow Ducane DPC Press System.
  • Mit Bezug auf 2 ist eine Arzneiform 10 insgesamt dargestellt mit einem komprimierten Kern 11, der zur Verwendung in einer gesteuerten Freisetzungsformulierung geeignet ist und der aus 10 % pharmazeutischem Wirkstoff besteht, 40 % Hydroxylpropylmethylcellulose (HPMC), 29 % Laktose, 20 % mikrokristalline Cellulose und 1 % Magnesiumstearat. Der Kern 11 wird durch Vermischung der aufgeführten Bestandteile und durch Komprimieren unter Verwendung eines herkömmlichen Pulverkompressionsverfahrens hergestellt. Der Kern 11 ist vollständig von einer Beschichtung 12 umgeben, die 10 % (des Gesamtgewichts von Kern und Beschichtung) Ethylcellulose ist und die unter Verwendung eines normalen Tablettenbeschichtungsverfahrens aufgebracht wird. Nach Aufbringung hat die Tablette eine bikonvexe Form mit einer kuppelförmigen oberen und unteren Seite und einem kreisförmigen horizontalen Querschnitt, der senkrecht zur Ebene der Zeichnung liegt. Die Arzneiform hat einen kreisförmigen Querschnitt von annähernd 10 mm Durchmesser und ist etwa 4 mm dick, und die Beschichtungsschicht ist annähernd 150 μm dick.
  • Bei Verwendung hat die Arznei 10 eine sichere Auflage, und die Spitze 21 des Horns wird an die Beschichtung an einen Punkt 13 in der Mitte einer der kuppelförmigen Flächen angelegt. Ultraschallenergie wird dann auf das Horn übertragen, und dann wird die Spitze 21 sanft gegen die Beschichtung 12 gedrückt. Das Horn verwendet ein Halbwellenresonanzteil mit 18 bis 55 kHz, vorzugsweise 40 kHz und wird so eingestellt, daß es eine Doppelamplitude in einer Längsrichtung von 60 μm hat, wobei eine Betriebsleistung von 50 bis 100 W erhalten bleibt. Die Amplitude wird als Prozentsatz angegeben, wobei ein Wandler im System elektrische Energie in mechanische Energie bis zu einer Ausgangsleistung von 10 μm umwandelt. Die mechanische Energie wird dann an einen Verstärker mit einem bestimmten Verstäkungsfaktor (z. B. 3:1) übertragen, der die mechanische Energie verstärkt, diese Energie wird schließlich auf das Horn übertragen, das wiederum die mechanische Energie verstärkt. Die Amplitude ist der Prozentsatz dieser mechanischen Energie und ist in der Fachwelt eine normale Möglichkeit, den Aufbau des Systems zu beschreiben. Solche Betriebsbedingungen liegen ohne weiteres innerhalb der normalen Betriebsparameter des Systems, die von der Betriebsleistung von 50 bis 100 W bestimmt werden.
  • Mit Bezug auf 3 hat die Spitze 21 eine Öffnung 14 vollständig durch die Beschichtung 12 geschnitten, so daß der Kern 11 durch die einzelne Öffnung zur äußeren Umgebung der Arzneiform freiliegt. Die Öffnung 14 hat ein im wesentlichen zylindrisches Profil. Während des Schneidvorgangs werden die Partikel des Materials der Beschichtung 12, die entfernt worden ist, um die Öffnung 14 auszubilden, über die Bohrung 23, durch den Seitenkanal 25 und nach außen durch den Kanal 27 der Hülse 26 abgesaugt. Es ist ratsam, ein in die Leitung eingebundenes Filter zwischen dem Vakuumanschluß 28 und der Vakuumleitung einzufügen. Der Durchmesser der Öffnung 14 ist annähernd 5,5 mm und wurde in einer Schneidzeit von weniger als 0,1 s hergestellt. Der Gewichtsverlust am Kernmaterial wurde mit annähernd 2 % festgestellt.
  • In weiteren Versuchen wurden Kerne, die mit dem oben beschriebenen identisch sind, mit 15 % Beschichtung beschichtet, bei dem es sich um EudragitTM-, SureleaseTM- und SureticTM-Material handelte, alle vertrieben von Colorcon Ltd. (GB). Kreisförmige Öffnungen mit Durchmessern von 5,0, 5,5 und 6,0 mm, mit Tiefen, die genau bis zu vorbestimmten Distanzen, die von 0,25 bis 0,6 mm reichten, eingeschnitten wurden, wurden so eingeschnitten, wie oben beschrieben, unter Verwendung des gleichen Systems bei Energiewerten von 2,8 bis 10,0 J, einer Spitzenleistung von 50 bis 105 W und Betriebsamplituden (Betriebseinstellung des Systems) von 70 bis 100. Das Schneiden dieser Öffnungen dauerte 0,06 bis 0,15 s. In weiteren Versuchen wurden erfolgreich und genau Öffnungen mit einem Durchmesser von 2,5 mm geschnitten.
  • Alternative Arzneiformen sind in 4 und 5 dargestellt.
  • Mit Bezug auf 4 hat die Spitze 21 eine Öffnung 15 teilweise durch die Beschichtung 12 geschnitten, so daß der Kern 11 durch eine dünne Schicht 16 des Beschichtungsmaterials 12 am Boden der Öffnung 15 überzogen ist, so daß der Kern vor der äußeren Umgebung der Arznei durch die Schicht 16 geschützt ist. Die Öffnung 15 hat wiederum ein im wesentlichen zylindrisches Profil. Es ist festgestellt worden, daß die Genauigkeit der Tiefe des Schneidens mit dem oben erwähnten System erreicht werden kann.
  • Mit Bezug auf 5 ist eine Arznei 10 mit einer äußeren Beschichtung dargestellt, die eine mehrschichtige Beschichtung ist. Die äußere Beschichtungsschicht weist eine innere Schicht 17 aus HPMC und eine äußere Schicht 18 aus einem EudragitTM-Material auf. Die Menge des Materials jeder Schicht 17, 18 betrug jeweils etwa 10 %. Die Spitze 21 hat eine Öffnung 19 vollständig durch die Außenschicht 18, aber nicht durch die Innenschicht 18 geschnitten, die vollständig oder teilweise am Boden der Öffnung 19 intakt bleibt, so daß der Kern 11 durch die Schicht 18 am Boden der Öffnung 19 überzogen bleibt. Der Kern 11 besteht aus granuliertem Material und hat dadurch eine rauhe Oberflächentextur, die HPMC-Schicht 18 hat eine glatte attraktive Erscheinung und liegt durch die einzelne Öffnung zur äußeren Umgebung der Arznei frei. Die Öffnung 19 hat ein im wesentlichen zylindrisches Profil. Es ist festgestellt worden, daß die Genauigkeit des Tiefenschnitts mit dem oben erwähnten System erreicht werden kann.

Claims (17)

  1. Verfahren zur Herstellung einer oralen Zuführungsvorrichtung mit einem Kern, der ein pharmazeutisch aktives Mittel aufweist, wobei der Kern mit einer äußeren Beschichtung überzogen ist, die eine oder mehrere Öffnungen aufweist, die eine kommunizierende Verbindung von der Außenseite der Vorrichtung zum Kern darstellen; wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß die eine oder die mehreren Öffnungen durch Entfernung eines oder mehrerer Teile der äußeren Beschichtung durch Einwirkung von Schwingungsenergie mit Ultraschallfrequenz auf die äußere Beschichtung ausgebildet wird/werden, und wobei die eine oder die mehreren Öffnungen einen Durchmesser von mindestens 0,5 mm hat/haben.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Schritte: Herstellen des Kerns der Vorrichtung mit einem pharmazeutisch aktiven Mittel; Beschichten des Kerns der Vorrichtung mit einer äußeren Beschichtung, um dadurch eine beschichtete Vorrichtung auszubilden; Anordnen der beschichteten Vorrichtung in einer Position, die geeignet ist, ein Horn aufzunehmen, mittels dessen Ultraschallenergie an eine Stelle nahe des Horns übertragen werden kann; Anlegen des Horns an eine oder mehrere Stellen der beschichteten Vorrichtung, um dadurch die äußere Beschichtung zu zerstören; Entfernen von zerstörtem äußerem Beschichtungsmaterial, um dadurch eine beschichtete Vorrichtung mit einer oder mehreren Öffnungen in der äußeren Beschichtung bereitzustellen, die eine kommunizierende Verbindung von der Außenseite zum Kern der Vorrichtung darstellen.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine äußere Beschichtung, die für gastrointestinale Fluide undurchlässig ist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Beschichtung eine einzelne Schicht aufweist.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Beschichtung eine mehrschichtige Beschichtung ist.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die mehrschichtige Beschichtung aufweist: eine Haftschicht oder eine abziehbare Schicht oder eine Schicht, die eine erwünschte Textur oder Erscheinung hat und die über einer darunter liegenden Schicht oder dem Kern selbst liegt, mit einer weniger attraktiven Textur oder Erscheinung, oder eine Dichtungsschicht.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die eine oder die mehreren Öffnungen ganz durch die Beschichtung führen und eine offene kommunizierende Verbindung von der äußeren Umgebung der Vorrichtung zum Kern darstellen.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine dünne Schicht des Beschichtungsmaterials über dem Kern am Boden der Öffnung verbleibt.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Beschichtung eine mehrschichtige Beschichtung ist und daß die gesamte oder ein Teil der Dicke einer oder einiger der Schichten als Rest des Beschichtungsmaterials verbleibt, das über dem Kern am Boden der Öffnung zurückbleibt.
  10. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, gekennzeichnet durch die Schritte: Herstellen des Kerns der Vorrichtung mit einem pharmazeutisch aktiven Mittel; Beschichten des Kerns der Vorrichtung mit einer Schicht einer wasserlöslichen Beschichtung, vorzugsweise einer wäßrigen Filmbeschichtung; Beschichten des beschichteten Kerns mit einer Schicht einer undurchlässigen äußeren Beschichtung, um dadurch eine beschichtete Vorrichtung auszubilden; Anordnen der beschichteten Vorrichtung in einer Position, die geeignet ist, ein Horn aufzunehmen, mittels dessen Ultraschallenergie an eine Stelle nahe dem Horn übertragen werden kann; Anlegen des Horns an eine oder mehrere Stellen der beschichteten Vorrichtung, um dadurch die undurchlässige äußere Beschichtung bis zu einer Tiefe zu zerstören, die ausreicht, um mit der wasserlöslichen Beschichtung zu kommunizieren; Entfernen von zerstörtem undurchlässigem äußeren Beschichtungsmaterial, um dadurch eine beschichtete Vorrichtung mit einer oder mehreren Öffnungen bereitzustellen, die durch eine temporäre Schutzabdeckung verschlossen sind, die durch eine wasserlösliche Beschichtung gegeben ist, die sich zwischen dem Kern und der Außenseite der Vorrichtung befindet.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 10, gekennzeichnet durch die Verwendung eines Ultraschallhorns, das einen Halbwellenresonanzteil von 10 bis 100 kHz verwendet.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 11, gekennzeichnet durch eine Längsschwingungsamplitude des Horns im Bereich von 50 bis 100 μm von Spitze zu Spitze.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 12, gekennzeichnet durch die Verwendung eines Horns, das mit einer Einrichtung ausgestattet ist, die jegliches zerstörtes äußeres Beschichtungsmaterial entfernt, wenn die Öffnung, die eine kommunizierende Verbindung von der Außenseite zum Kern darstellt, hergestellt wird.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung eines Ultraschallhorns mit einer Spitze, die an den Kern angelegt wird und die die Form einer scharfen ringförmigen Kante hat, die den Umfang der Öffnung bildet.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch ein Horn mit einem röhrenförmigen Teil, wobei die ringförmige Kante am offenen Ende des röhrenförmigen Teils ist und die Bohrung des röhrenförmigen Teils mit einer Vakuumleitung verbindbar ist.
  16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende des röhrenförmigen Teils außen zylindrisch ist und das Ende der Bohrung sich innen kegelförmig verjüngt, um sich vom offenen Ende weg zu verengen.
  17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein röhrenförmiges Teil mit einer Seitenleitung von der Bohrung zur Außenseite des röhrenförmigen Teils führt und die Bohrung mit der Vakuumleitung über diese Seitenleitung mittels einer Hülse mit einer Innenbohrung verbunden ist, die um das röhrenförmige Teil angeordnet ist und eine Leitung aufweist, die durch die Wand der Hülse zur Außenfläche der Hülse führt und die an der Außenfläche der Vakuumleitung verbindbar ist.
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