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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine fluidische Vorrichtung sowie
deren Herstellungsverfahren. Die Erfindung betrifft auch besondere
Formen von fluidischen Vorrichtungen, die ein Element zur Kontrolle
des Flüssigkeitseintritts,
das beispielsweise ein Rückschlagventil
bildet, oder ein Element zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes bilden.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch eine Mikropumpe, die eine fluidische
Vorrichtung bildet und die insbesondere, jedoch nicht ausschließlich eine
Mikropumpe für
den medizinischen Gebrauch bildet, die regelmäßig eine kontrollierte Menge
eines flüssigen
Medikaments abgibt.
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Die
Herstellung dieser fluidischen Vorrichtungen und insbesondere dieser
Mikropumpen basiert auf den Technologien zur Mikrobearbeitung des Siliziums
oder jedes anderen mikrobearbeitbaren Materials, insbesondere mit
Hilfe von photolithographischen Techniken oder chemischem Ätzen, Laserabtragung,
Mikroreplikation oder anderen.
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Für die vorgenannte
besondere Anwendung, sowie auch noch in anderen Fällen, ist
es erforderlich, ein Eintrittskontrollelement auszubilden, welches
das automatische Ansaugen der Mikropumpe ermöglicht. Die Steuerung der Mikropumpe
erfolgt dadurch, daß das
Volumen der Pumpkammer verändert
wird (Wechsel von Verringerungen und Erhöhungen), beispielsweise mittels
einer Steuerung, die durch ein piezoelektrisches Betätigungsglied
durchgeführt
wird.
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Die
unter der Nummer 453 532 veröffentlichte
europäische
Patentanmeldung oder die deutsche Patentanmeldung
DE 197 19 862 A1 stellen
eine solche Mikropumpe vor. Jedoch gewährleistet eine solche Mikropumpe
nicht ihr automatisches Ansaugen, da sie große tote Volumina aufweist,
wobei diese Volumina zur Verschlechterung des durch die Mikropumpe
erzielten Kompressionsverhältnisses
beitragen.
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Um
diesen Aspekt zu verbessern, ist insbesondere eine neue Mikropumpe
entwickelt worden, wie sie in der unter der Nummer WO 99/09321 veröffentlichten
internationalen Anmeldung beschrieben ist. Bei dieser Mikropumpe
wird, um die toten Volumina, insbesondere stromabwärts des
Sitzes des Einlaßventils
zu verringern, ein Einlaßventil realisiert, das
aufgrund dessen dick ist, daß dieses
Einlaßventil die
gesamte Dicke der Zwischenplatte darstellt, wobei sich der Ventilsitz
auf der der beweglichen Membran gegenüberliegenden Seite befindet.
Eine solche Mikropumpe weist jedoch eine komplexe, schwer herzustellende
Struktur auf, die immer noch große tote Volumina aufweist.
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Das
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine fluidische Vorrichtung,
zum Beispiel ein Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts oder ein
Element zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes
oder eine Mikropumpe zu liefern, die vereinfacht hergestellt werden
kann und die eine fluidische Vorrichtung darstellt, die unter Verringerung
der toten Volumina zuverlässig
im Betrieb ist.
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Zu
diesem Zweck ist gemäß der Erfindung eine
fluidische Vorrichtung vorgeschlagen, welche die technischen Merkmale
gemäß Patentanspruch
2 aufweist. Nach einer ersten Art von fluidischer Vorrichtung nähert sich
das bewegliche Element der Tragplatte reversibel, bis ein Kontakt
zwischen dem beweglichen Element und der Tragplatte hergestellt ist.
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Nach
bevorzugten Merkmalen:
- – besteht die genannte Tragplatte
(oder „wafer") aus Silizium, aus
Quarz oder aus Saphir und weist eine Dicke auf, die zwischen 50 μm und 1 mm, vorzugsweise
zwischen 300 μm
und 500 μm
liegt;
- – weist
die Schicht aus Isoliermaterial eine Dicke zwischen 100 nm und 2 μm, vorzugsweise
zwischen 0,5 μm
und 1 μm
auf;
- – besteht
die Verschlußplatte
aus Glas oder aus Silizium, vorzugsweise aus monokristallinem Silizium;
und
- – besteht
die Siliziumschicht aus monokristallinem oder polykristallinem Silizium
und weist eine Dicke zwischen 1 μm
und 100 μm,
vorzugsweise zwischen 10 μm
und 50 μm
auf.
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Nach
einem weiteren Ziel der vorliegenden Erfindung wird ein Herstellungsverfahren
gemäß Patentanspruch
1 vorgeschlagen, wobei dieses Herstellungsverfahren dadurch gekennzeichnet
ist, daß es die
folgenden Schritte umfaßt:
- – es
wird eine Aufschichtung bereitgestellt, die eine Tragplatte, eine
Schicht aus Isoliermaterial, vorzugsweise aus Siliziumoxid, welche
die Tragplatte wenigstens teilweise bedeckt, sowie eine Schicht
aus monokristallinem oder polykristallinem Silizium umfaßt, welche
die genannte Schicht aus Isoliermaterial bedeckt und eine freie Fläche aufweist,
- – aus
der genannten Verschlußplatte
und/oder aus der freien Fläche
der Siliziumschicht wird durch Photolithographie und chemisches Ätzen der
genannte Hohlraum gearbeitet,
- – es
wird wenigstens ein Kanal, welcher die Tragplatte vollständig durchquert,
durch Photolithographie und chemisches Ätzen gearbeitet,
- – die
genannte Schicht aus Isoliermaterial wird wenigstens über den
genannten Kanal chemisch geätzt,
so daß ein
Bereich der genannten Siliziumschicht von der Schicht aus Isoliermaterial
befreit ist, wodurch das bewegliche Element gebildet wird,
- – es
wird wenigstens eine Verschlußplatte
bereitgestellt,
- – die
Verschlußplatte
wird durch ein physikalisch-chemisches Verfahren, vorzugsweise durch Plattenschweißen (oder „wafer
bonding"), auf dichte
Weise mit der Oberfläche
der Siliziumschicht, die nicht bearbeitet worden ist, verbunden.
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Somit
wird gemäß der vorliegenden
Erfindung vorzugsweise eine Aufschichtung verwendet, die eine Tragplatte
aus Silizium aufweist, die von einer Siliziumoxidschicht bedeckt
ist, die ihrerseits von einer Siliziumschicht bedeckt ist. Diese
Aufschichtung ist im Handel erhältlich
und wird üblicherweise als
SOI („SILICON-ON-INSULATOR") bezeichnet.
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Die
Verwendung dieser Art von Aufschichtung ermöglicht, eine fluidische Vorrichtung
zu erhalten, die konstante und streng kontrollierte Dicken aufweist,
wobei gleichzeitig ein einfaches Herstellungsverfahren zum Einsatz
kommt.
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Dieses
Herstellungsverfahren ist in der Tat einfacher durchzuführen als
das Verfahren, welches durch das unter der Nummer WO 98/14704 veröffentlichte
internationale Patent vorgestellt wird.
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Die
Bildung der verschiedenen Teile der fluidischen Vorrichtung wird
durch selektives chemisches Ätzen
von den zwei Seiten der Aufschichtung, d.h. von den beiden Flächen der
diese Aufschichtung bildenden Platte aus durchgeführt; denn
die Schicht aus Isoliermaterial (aus Siliziumoxid im Falle einer SOI-Aufschichtung)
bildet während
der Mikrobearbeitung der Tragplatte oder der Siliziumschicht eine Angriffsperre
oder -barriere.
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Des
weiteren ist die Verschlußplatte,
die ermöglicht,
insbesondere den in der bearbeiteten Siliziumschicht geschaffenen
Hohlraum wieder zu verschließen,
vorzugsweise aus Glas oder aus monokristallinem Silizium gefertigt.
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Im
Falle einer Verschlußplatte
aus Glas wird deren Befestigen an der Siliziumschicht auf eine an sich
bekannte Art und Weise nach der Technik des anodischen Schweißens vollzogen.
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Im
Falle einer Verschlußplatte
aus Silizium erfolgt deren Befestigen an der Siliziumschicht nach der
bekannten Technik des direkten Si-Si-Schweißens.
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Nach
einem ersten Aspekt der erfindungsgemäßen fluidischen Vorrichtung
wird ein Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts vorgeschlagen,
das ein Rückschlagventil
bildet, umfassend eine Aufschichtung, die von einer Verschlußplatte
bedeckt ist, wobei die Aufschichtung eine Tragplatte, vorzugsweise
aus Silizium, eine Schicht aus Isoliermaterial, vorzugsweise aus
Siliziumoxid, welche die Tragplatte wenigstens teilweise bedeckt,
sowie eine Schicht aus monokristallinem oder polykristallinem Silizium
umfaßt,
welche die genannte Schicht aus Isoliermaterial bedeckt und von
der Verschlußplatte
bedeckt ist, wobei die Verschlußplatte
und/oder die Siliziumschicht bearbeitet wird bzw. werden, um zwischen
der Verschlußplatte
und der Siliziumschicht einen Hohlraum zu bilden, der dazu bestimmt
ist, mit Flüssigkeit
gefüllt
zu werden, wobei der Hohlraum wenigstens einen in die gesamte Dicke
der Siliziumschicht gearbeiteten Freiraum aufweist, wobei die Tragplatte
wenigstens einen Flüssigkeitseintrittskanal
aufweist, der sie vollständig
durchquert und der wenigstens dem Hohlraum gegenüberliegt, wobei die Schicht
aus Isoliermaterial wenigstens einen vollkommen materialfreien Bereich
hat, der sich wenigstens in der Verlängerung des genannten Kanals
und des genannten Freiraums erstreckt, um mit dem Hohlraum und in
der Siliziumschicht ein bewegliches Element zu bilden, das eine
Klappe für
das genante Ventil bildet, wobei ein Teil der Siliziumschicht das
bewegliche Element umgibt, das durch seine Elastizität und den
Flüssigkeitsdruckunterschied
zwischen dem Flüssigkeitseintrittskanal
und dem Hohlraum die reversible Bewegung des beweglichen Elements
in Richtung auf die Tragplatte ermöglicht.
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Nach
der ersten Art von fluidischer Vorrichtung liegt der Flüssigkeitseintrittskanal
des Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts, der in
dem vorhergehenden Absatz definiert ist, in der Nähe des genannten
Freiraums, aber liegt diesem nicht gegenüber, führt das bewegliche Element
zwischen einer geschlossenen Stellung, in welcher das bewegliche Element
dicht an der Tragplatte anliegt, die wenigstens um den Kanal herum
einen Sitz für
das Ventil bildet, wobei die Flüssigkeitsströmung zwischen
dem Flüssigkeitseintrittskanal
und dem Hohlraum verhindert wird, und einer geöffneten Stellung des Ventils, in
der das bewegliche Element, das nicht mehr in dichtem Kontakt mit
der Tragplatte um den Kanal ist, das Strömen der Flüssigkeit von dem Flüssigkeitseintrittskanal
zu dem Freiraum hin ermöglicht, eine
Bewegung aus.
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Nach
einem zweiten Aspekt der fluidischen Vorrichtung nach der vorliegenden
Erfindung wird ein Element zum Erfassen des Flüssigkeitsdrucks vorgeschlagen,
umfassend eine Aufschichtung, die von einer Verschlußplatte
bedeckt ist, wobei die Aufschichtung eine Tragplatte, vorzugsweise
aus Silizium, eine Schicht aus Isoliermaterial, vorzugsweise aus
Siliziumoxid, welche die Tragplatte wenigstens teilweise bedeckt,
sowie eine Schicht aus monokristallinem oder polykristallinem Silizium
umfaßt,
welche die genannte Schicht aus Isoliermaterial bedeckt und welche
von der Verschlußplatte
bedeckt ist, wobei die Verschlußplatte
und/oder die Siliziumschicht bearbeitet wird bzw. werden, um zwischen
der Verschlußplatte
und der Siliziumschicht einen Hohlraum zu bilden, der dazu bestimmt
ist, mit Flüssigkeit
gefüllt
zu werden, wobei die Tragplatte wenigstens einen Kanal aufweist,
der sie vollständig
durchquert und der dem Hohlraum gegenüberliegt, wobei die Schicht
aus Isoliermaterial wenigstens einen vollkommen materialfreien Bereich
aufweist, der wenigstens in der Verlängerung des genannten Kanals
gelegen ist, um mit dem Hohlraum und in der Siliziumschicht ein
bewegliches Element zu bilden, wobei die Siliziumtragplatte einen
dem beweglichen Element gegenüberliegenden
Teil aufweist, der eine durch den Kanal von der übrigen Tragplatte getrennte
Insel bildet, wobei das bewegliche Element in der Lage ist, sich
aufgrund seiner Elastizität
und unter dem Flüssigkeitsdruck
in dem Hohlraum der Tragplatte reversibel zu nähern.
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Nach
einer ersten Art von fluidischer Vorrichtung ist das bewegliche
Element, des in dem vorhergehenden Absatz definierten Elements zum
Erfassen des Flüssigkeitsdrucks,
geeignet, von einer geöffneten
Stellung in eine geschlossene Stellung überzugehen, in der das bewegliche
Element mit dem dem beweglichen Element gegenüberliegenden Teil, das eine
durch den Kanal von der übrigen
Tragplatte getrennte Insel und einen Stützteil der Siliziumplatte bildet,
in physikalischem Kontakt ist, wobei dieser physikalische Kontakt
elektrisch erfaßt
werden kann.
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Nach
einem dritten Aspekt der fluidischen Vorrichtung nach der vorliegenden
Erfindung wird auch eine Mikropumpe vorgeschlagen, umfassend eine
Aufschichtung, die von einer Verschlußplatte bedeckt ist, wobei
die Aufschichtung eine Tragplatte, vorzugsweise aus Silizium, eine
Schicht aus Isoliermaterial, vorzugsweise aus Siliziumoxid, welche
die Tragplatte wenigstens teilweise bedeckt, sowie eine Schicht
aus monokristallinem oder polykristallinem Silizium umfaßt, welche
die genannte Schicht aus Isoliermaterial bedeckt und welche von
der Verschlußplatte
bedeckt ist, wobei die Verschlußplatte und/oder
die Siliziumschicht bearbeitet wird bzw. werden, um zwischen der
Verschlußplatte
und der Siliziumschicht einen Hohlraum zu bilden, der dazu bestimmt
ist, mit Flüssigkeit
gefüllt
zu werden und eine Pumpkammer aufweist, wobei die Tragplatte wenigstens
einen ersten Kanal aufweist, der sie vollständig durchquert und der dem
Hohlraum gegenüberliegt, wobei
die Schicht aus Isoliermaterial wenigstens einen ersten vollkommen
materialfreien Bereich aufweist, der sich wenigstens in der Verlängerung
des ersten Kanals befindet, um mit dem Hohlraum und in der Siliziumschicht
ein erstes bewegliches Element zu bilden, das geeignet ist, sich
unter dem Flüssigkeitsdruck
in der Pumpkammer der Tragplatte reversibel zu nähern, wobei das erste bewegliche
Element zu der Klappe eines Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts
gehört,
wobei die Mikropumpe ferner ein Pumpteil aufweist, das Steuermittel,
die mit einer Pumpmembran versehen sind, um eine periodische Änderung
des Volumens der Pumpkammer zu bewirken, sowie Mittel zur Kontrolle
des Flüssigkeitsaustritts
umfaßt.
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Nach
der ersten Art von fluidischer Vorrichtung ist das erste bewegliche
Element des in dem vorhergehenden Absatz definierten Elements zur Kontrolle
des Flüssigkeitseintritts
geeignet, unter dem Flüssigkeitsdruck
in der Pumpkammer, und Bildung der Klappe des genannten Elements
zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts,
an der Tragplatte in dichten Kontakt zu gelangen.
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In
bevorzugter Weise umfaßt
diese Mikropumpe außerdem
einen zweiten vollständig
materialfreien Bereich in der Schicht aus Isoliermaterial, der mit
dem Hohlraum und in der Siliziumschicht ein zweites bewegliches
Element definiert, das geeignet ist, sich unter dem Flüssigkeitsdruck
in der Pumpkammer der Tragplatte zu nähern, wobei das zweite bewegliche
Element die Klappe eines Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitsaustritts
bildet.
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Somit
betrifft die vorliegende Erfindung unterschiedliche Arten von fluidischen
Vorrichtungen, die nach dem wesentlichen Merkmal der vorliegenden
Erfindung aus einer Aufschichtung vom Typ SOI, d.h. mit einer Tragplatte,
vorzugsweise aus Silizium, die von einer Schicht aus Isoliermaterial,
vorzugsweise aus Siliziumoxid, bedeckt ist, die ihrerseits von einer
Siliziumschicht bedeckt ist, gebildet.
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Im
Gegensatz zu den Mikropumpen und fluidischen Vorrichtungen des Standes
der Technik, bei denen es erforderlich war, die Bearbeitung in der
gesamten Dicke einer Siliziumplatte, welche dazu bestimmt ist, die
Zwischenplatte zwischen zwei Glasplatten zu bilden, zu vollziehen,
schlägt
somit die vorliegende Erfindung die Verwendung einer Aufschichtung
vor, deren Anfangsdicke der drei Bestandteile (Tragplatte, Schicht
aus Isoliermaterial und Siliziumschicht) einerseits eine beherrschte
Dicke der verschiedenen Teile der fluidischen Vorrichtung und andererseits
im Vergleich zum Stand der Technik ganz erheblich verringerte tote
Volumina gewährleistet.
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Ein
weiterer bedeutender Vorteil der Technologie gemäß der vorliegenden Erfindung
ist eine Vereinfachung des Herstellungsverfahrens im Vergleich zu
den Techniken des Standes der Technik.
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Im
Laufe der Beschreibung verschiedener, als Beispiel gegebener Ausführungsformen
wird die Erfindung besser verständlich
und werden sekundäre
Merkmale sowie deren Vorteile hervorgehen.
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Selbstverständlich sind
die Beschreibung sowie die Zeichnungen lediglich zur Unterrichtung
gegeben und als nicht einschränkend
zu verstehen.
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Es
wird auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug genommen, hierin zeigen:
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1 einen
Querschnitt eines Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts gemäß einer
ersten Ausführungsform,
das den ersten Aspekt einer fluidischen Vorrichtung nach der vorliegenden
Erfindung bildet,
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die 1A und 1B in
einer Draufsicht zwei Varianten des Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts
der 1, wobei die Verschlußplatte, welche die Aufschichtung
bedeckt, entfernt worden ist,
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die 2, 2A und 2B ähnliche
Ansichten wie diejenigen der 1, 1A und 1B für eine zweite
Ausführungsform
des ersten Aspekts einer fluidischen Vorrichtung nach der vorliegenden
Erfindung,
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die 3 und 3A ähnliche
Ansichten wie diejenigen der 1 und 1A für eine dritte Ausführungsform
des ersten Aspekts einer fluidischen Vorrichtung nach der vorliegenden
Erfindung,
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die 4 und 4A ähnliche
Ansichten wie diejenigen der 1 und 1A für eine vierte Ausführungsform
des ersten Aspekts einer fluidischen Vorrichtung nach der vorliegenden
Erfindung,
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5 im
Querschnitt einen Flüssigkeitsdruckdetektor,
der den zweiten Aspekt einer fluidischen Vorrichtung nach der vorliegenden
Erfindung darstellt,
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die 5A und 5B in
einer Draufsicht zwei Ausführungsvarianten
des Flüssigkeitsdruckdetektors
der 5, wobei die Verschlußplatte, welche die Aufschichtung
bedeckt, sowie die Siliziumschicht entfernt worden sind,
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6 eine ähnliche
Ansicht wie diejenige der 5 für eine zweite
Ausführungsform
des zweiten Aspekts einer fluidischen Vorrichtung nach der vorliegenden
Erfindung,
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7 eine
Längsschnitt-
und teilperspektivische Ansicht einer Mikropumpe nach einem dritten Aspekt
einer fluidischen Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
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8 eine
schematische Längsschnittansicht
der Mikropumpe der 7,
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9 in
einer Draufsicht die Mikropumpe der 7 und 8,
wobei die Verschlußplatte,
welche die Aufschichtung bedeckt, entfernt worden ist,
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die 10 bis 15 die
unterschiedlichen Schritte der Herstellung der Mikropumpe der 7 und 8,
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16A in einer Draufsicht eine Ausführungsvariante
des Pumpteils der 7 bis 9, das mehrere
Flüssigkeitsdruckdetektoren
bildet, wobei die Verschlußplatte,
welche die Aufschichtung bedeckt, sowie die Siliziumschicht entfernt
worden sind,
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16B eine ähnliche
Ansicht wie 16A; sie zeigt eine weitere
Ausführungsvariante
des Pumpteils der 7 bis 9, das einen
ringförmigen
Flüssigkeitsdruckdetektor
bildet,
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17 eine
vergrößerte Ansicht
des Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitsaustritts der Mikropumpe
der 7 und 8, und
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18 eine
Ausführungsvariante
des Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitsaustritts der 17.
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In
diesen Figuren trägt
ein gleiches Element, das in mehreren Figuren dargestellt ist, stets
das gleiche Bezugszeichen.
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Des
weiteren ist hervorzuheben, daß die
Dicken der verschiedenen dargestellten Elemente der Klarheit halber
in den Zeichnungen sehr übertrieben dargestellt
sind, so daß diese
nicht streng maßstabsgerecht
sind.
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Nach
einem ersten Aspekt der fluidischen Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung wird eine fluidische Vorrichtung betrachtet, die ein Element
zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts
bildet, von dem eine Ausführungsform
in 1 dargestellt ist. Dieses Element zur Kontrolle
des Flüssigkeitseintritts 100,
das dazu bestimmt ist, ein Einrichtungs- oder Rückschlagventil zu bilden, umfaßt eine
Glasverschlußplatte 20,
die oberhalb einer Aufschichtung 30 angeordnet ist, die
zuvor für
die Ausbildung der unterschiedlichen funktionellen Teile dieses
Kontrollelements 100 bearbeitet worden ist.
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Diese
Aufschichtung 30 besteht aus einer Siliziumschicht 32,
die über
einer Siliziumoxidschicht 34 angeordnet ist, die selbst
oberhalb einer Tragplatte aus Silizium 36 angeordnet ist.
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Diese
gemeinhin als SOI („SILICON-ON-INSULATOR") bezeichnete Art
von Aufschichtung ist im Handel in Form von Platten oder „wafer" erhältlich, die
vor allem in der Halbleiterelektronikindustrie verwendet werden.
Die Funktion dieser drei Elemente der Aufschichtung 30 bestimmt
deutlich unterschiedliche Dicken:
- – die Siliziumtragplatte 36,
welche als starre Unterlage dient, diese weist vorzugsweise eine
Dicke zwischen 50 und 1000 μm,
vorteilhafterweise zwischen 300 und 500 μm auf,
- – die
Siliziumoxidschicht 34 ist dazu bestimmt, die Siliziumtragplatte 36 und
die Siliziumschicht 32 unter Aufrechterhalten eines konstanten
Abstandes zwischen ihnen zu verbinden, wobei sie gleichzeitig in
einigen Bereichen leicht entfernt werden kann, so daß ihre Dicke
sehr gering bleiben muß,
vorzugsweise zwischen 0,1 und 2 μm und
vorteilhafterweise zwischen 0,5 und 1 μm, und
- – die
Siliziumschicht 32 ist dazu bestimmt, in ihrer gesamten
Dicke bearbeitet zu werden, um Flüssigkeitsdurchgänge zu bilden,
bzw. nur in einem Teil ihrer Dicke (etwa der Hälfte) bearbeitet zu werden,
um mit der Glasverschlußplatte 20 einen Hohlraum
und in einigen Fällen
ein bewegliches Element zu begrenzen; diese Siliziumschicht 32, die
aus monokristallinem oder polykristallinem Silizium gefertigt sein
kann, weist eine Anfangsdicke auf, die vorzugsweise zwischen 1 und
100 μm und
vorteilhafterweise zwischen 10 und 50 μm liegt.
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Die
Aufschichtung 30 wird mittels der herkömmlichen Techniken der Photolithographie
und des chemischen Ätzens
bearbeitet, um die unterschiedlichen funktionellen Elemente des
Eintrittskontrollelements 100, insbesondere einen Hohlraum 38 und
ein bewegliches Element 40 zu erhalten, bevor das Verbinden
zwischen der Glasverschlußplatte 20 und
dieser Aufschichtung 30 vollzogen wird. Dieses Verbinden
zwischen der Verschlußplatte 20 und
der freien Fläche
der Siliziumschicht 32 wird in bekannter Weise durch Plattenschweißen (anodisches
Schweißen,
wenn die Verschlußplatte
aus Glas besteht) vollzogen, am Ende dessen man eine Fixierung in
Form einer dichten Verbindung erhält.
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Ein
Flüssigkeitseintrittskanal 102 durchquert die
Siliziumtragplatte in ihrer gesamten Dicke von einem ersten Ende 102a bis
zu einem zweiten Ende 102b. Dieses zweite Ende 102b ist
einem vollständig materialfreien,
kreisförmigen
Bereich 35 der Siliziumoxidschicht 34 benachbart,
der sich weit über
den Flüssigkeitseintrittskanal 102 hinaus
erstreckt.
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Die
Siliziumschicht 32 wurde in einem Teil ihrer Dicke auf
der der Siliziumtragplatte 36 entgegengesetzten Seite bearbeitet,
um den Hohlraum 38 zu bilden. Darüber hinaus befindet sich ein
Freiraum 104, der einer Materialentfernung in der gesamten Dicke
der Siliziumschicht 32 entspricht, in der Verlängerung
des Hohlraums 38 und des siliziumoxidfreien Bereichs 35,
in der Nähe
des der Siliziumoxidschicht 34 zugewandten zweiten Endes 102b des
Flüssigkeitseintrittskanals 102,
jedoch nicht direkt diesem gegenüber.
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Der
Hohlraum 38 erstreckt sich wenigstens gegenüber diesem
Bereich 35 und dem Flüssigkeitseintrittskanal 102.
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Wie
in den 1A und 1B deutlicher
zu erkennen ist, wird auf diese Weise ein Element 40 in der
Siliziumschicht 32 gebildet, wobei dieses Element 40 weder
mit der Glasverschlußplatte 20,
noch mit der Siliziumoxidschicht 34 verbunden ist, und
wobei dieses Element 40 durch den Freiraum 104 von der übrigen Siliziumschicht 32 getrennt
ist.
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Nach
einer ersten Ausführungsvariante
umfaßt
das Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 1001 , welches in 1A dargestellt
ist, einen Freiraum 1041 , der die
Form eines offenen Rings aufweist, so daß das bewegliche Element über einen Arm 41,
welcher sich in 1A links befindet, mit der übrigen Siliziumschicht 32 verbunden
ist.
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Nach
einer zweiten Ausführungsvariante umfaßt das Element
zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 1002 , welches in 1B dargestellt
ist, einen Freiraum 1042 , der die
Form von drei Winkelsektoren aufweist, die im Mittelpunkt einen
Winkel in der Größenordnung
von 120° aufweisen,
so daß das bewegliche
Element mit der übrigen
Siliziumschicht 32 über
drei Arme 41 verbunden ist, die jeweils zwischen zwei der
vorgenannten Winkelsektoren liegen.
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Man
versteht, daß das
Element 40 entlang einer Richtung senkrecht zur Hauptebene
der Aufschichtung 30, d.h. in 1 von unten
nach oben, oder, hinsichtlich der 1A und 1B,
orthogonal zur Ebene des Blattes beweglich ist. Im Falle der zweiten
Ausführungsvariante
versteht man jedoch, daß das
bewegliche Element 40 – aufgrund
der drei Verbindungspunkte des beweglichen Elements 40 mit
der Siliziumschicht 32 – eine größere Steifigkeit als im Fall
der ersten Ausführungsvariante
aufweist.
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Die
sehr geringe Dicke dieses Elements 40 (weniger als 50 μm und vorzugsweise
in der Größenordnung
von 10 μm)
macht dieses entlang einer Richtung quer zur Hauptebene der Aufschichtung 30 oder der
Glasverschlußplatte 20,
nämlich
von oben nach unten elastisch beweglich, wie dies der Pfeil mit
doppelter Spitze der 1 zeigt.
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In
dieser 1 ist das ein Einlaßventil bildende Element 100 in
der Ruhestellung, d.h. in der teilweise geöffneten Position dargestellt.
Wenn die Flüssigkeit über den
Eintrittskanal 102 zuläuft,
hebt sich das bewegliche Element 40 unter dem Flüssigkeitsdruck,
der dann in dem Eintrittskanal 102 höher ist als in dem Hohlraum 38,
so daß sich
das Ventil in seine geöffnete
Stellung bewegt und der Flüssigkeit ermöglicht,
in den Bereich 35 einzudringen, in den Freiraum 104 zu
gelangen, um den Hohlraum 38 zu erreichen.
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Dieses
Element 100 ist geeignet, in einer komplexeren fluidischen
Anordnung aufgenommen zu werden, bei der das Element 100 ein
stromaufwärtiges
Flüssigkeitseintrittselement
bildet. So versteht man, daß die
in dem Hohlraum 38 vorhandene Flüssigkeit geeignet ist, einen
Druck aufzuweisen, der über
dem Flüssigkeitsdruck
in dem Eintrittskanal 102 liegt, was nun das Verschließen des
Elements 100 durch Absenken des beweglichen Elements ermöglicht,
das um das zweite Ende 102b des Kanals 102 herum
in dichten Kontakt an die Seite der Siliziumtragplatte 36 gelangt,
welche der Siliziumschicht zugewandt ist.
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Die
relative Elastizität
der Siliziumschicht 32, die an der Stelle des Hohlraums 38 verjüngt ist
(der einzige Arm 41 der 1A oder
die drei Arme 41 der 1B), ermöglicht dann,
wenn der Flüssigkeitsdruck
in dem Hohlraum 38 nicht mehr über dem Flüssigkeitsdruck in dem Kanal 102 liegt,
ein Zurückkehren
des Elements 40 in seine Ausgangsposition, wie sie in 1 dargestellt
ist, d.h. ein teilweises Verschließen des Elements 100.
Wenn der Flüssigkeitsdruck
in dem Hohlraum 38 größer wird
als der Flüssigkeitsdruck
in dem Kanal 102, senkt sich das bewegliche Element 40 vollständig, bis
es in dichten Kontakt an die Tragplatte 36 gelangt; das
Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100 ist
nun verschlossen.
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Man
versteht, daß dieses
Element 100 ein Einlaßventil
bildet, bei dem der Körper
des Ventils von der Seite des beweglichen Elements 40 gebildet ist,
welche der Siliziumtragplatte 36 zugewandt ist, und bei
dem der Sitz des Ventils von dem Bereich der Seite der Siliziumtragplatte 36 gebildet
ist, welcher der Siliziumschicht 32 zugewandt ist, welche
das zweite Ende 102b des Kanals 102 umgibt.
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Nach
einer in den 2, 2A und 2B dargestellten
zweiten Ausführungsform
ist es auch möglich,
eine Vorspannung zu erzeugen, welche das Element zur Kontrolle des
Flüssigkeitseintritts 100' in der geschlossenen
Stellung in die Ruhestellung des beweglichen Elements 40 bewegt.
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Zu
diesem Zweck weist ein isolierter Abschnitt 106 des beweglichen
Elements 40, der in der Mitte des Arms 41 gelegen
ist, eine Dicke auf, die gleich der Ausgangsdicke der Siliziumschicht 32 ist. Dieser
Abschnitt 106 befindet sich in der Verlängerung eines Elements 110,
das an der der Aufschichtung zugewandten Seite 20a der
Verschlußplatte 20 oder
an der freien Fläche
des genannten Abschnittes 106 angeordnet ist.
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Vorzugsweise
ist dieses Element 110 aus einer Titanschicht hervorgegangen,
die auf der vorgenannten Seite 20a der Verschlußplatte 20 abgeschieden
wird. Dieses Element 110 drückt nach unten auf den isolierten
Abschnitt 106 und drückt
das bewegliche Element 40 in seine Verschlußstellung,
die nun seiner Ruhestellung entspricht. Die Elastizität des beweglichen
Elements 40 reicht jedoch aus, um dessen Öffnen zu
ermöglichen.
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So
bilden der Abschnitt 106 und das Element 110 Auflagemittel,
welche das bewegliche Element 40 in seiner Ruhestellung
in die genannte geschlossene Stellung bewegen.
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Die 3 und 3A betreffen
eine dritte Ausführungsform
des Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts, das den
ersten Aspekt der Erfindung darstellt. In diesem Fall umfaßt das Element
zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100'' ferner, im Vergleich zu der ersten
und zweiten Ausführungsform des
Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts, eine
zweite Glasplatte 20'.
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Somit
ist bei diesem Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100 die
obere Verschlußplatte 20 eine
erste Verschlußplatte 20 aus
Glas, und die zweite Glasverschlußplatte 20' bildet eine
zweite Verschlußplatte,
die an der Seite der Tragplatte 36 befestigt ist, welche
der ersten Verschlußplatte 20 aus Glas
gegenüberliegt.
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Diese
zweite Verschlußplatte 20' aus Glas ist mit
einem Kanal 102''a versehen,
der sie vollständig durchquert.
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Um
den Körper
und den Sitz des Ventils zwischen der zweiten Verschlußplatte 20' und der Siliziumtragplatte 36 zu
verschieben, ist in der gesamten Dicke der Tragplatte 36,
gegenüber
dem und in der Verlängerung
des Hohlraums 38, des beweglichen Elements 40 und
des Kanals 102''a, ein bewegliches Teil 361 ausgebildet.
Dieses bewegliche Teil 361 befindet sich in der Nähe des Freiraumes 1042 , liegt diesem jedoch nicht gegenüber.
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Ein
materialfreier ringförmiger
Raum 102'' ist in die
gesamte Dicke der Tragplatte 36, gegenüber dem vollständig materialfreien
Bereich 35 der Schicht aus Isoliermaterial 34 gearbeitet,
wodurch das bewegliche Teil 361 von der übrigen Tragplatte 36 getrennt
und wodurch der Flüssigkeitseintrittskanal 102'' der Tragplatte 36 gebildet
wird, der mit dem Freiraum 1042 in
Verbindung steht.
-
Die
Schicht aus Isoliermaterial 34 weist einen Verbindungsbereich 321 auf,
welcher von dem Bereich 35 umgeben ist, der nun ringförmig ist,
wobei der Verbindungsbereich 321 das bewegliche Teil 361 fest
mit dem beweglichen Element 40 verbindet, wodurch das bewegliche
Teil 361 der Aufwärts-
oder Abwärtsbewegung
des beweglichen Elements 40 unterworfen ist.
-
Ein
aus einem adhäsionshemmenden
Material (vorzugsweise aus Titan) gefertigtes ringförmiges Ventilelement 370,
befindet sich auf der Seite der zweiten Verschlußplatte 20' aus Glas, welche
dem beweglichen Teil 361 gegenüberliegt.
-
Wenn
sich das bewegliche Element 40 so nahe wie möglich an
der Tragplatte 36 befindet (nicht dargestellte Situation),
sind – dank
dieses Ventilelements 370 – die der zweiten Verschlußplatte 20' zugewandte
Seite des beweglichen Teils 361 und die der Tragplatte 36 zugewandte
Seite des Ventilelements 370 in dichtem Kontakt, wodurch
das Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100'' in die Verschlußposition
bewegt wird, wodurch der Flüssigkeitsdurchgang
von dem Kanal 102''a der zweiten Verschlußplatte 20' zu dem Flüssigkeitseintrittskanal 102'' der Tragplatte 36 verhindert
wird.
-
Sind
hingegen der Körper
des Ventils (das bewegliche Teil 361 in dem in den 3 und 3A dargestellten
Fall) und der Sitz des Ventils (Ventilelement 370 in dem
in den 3 und 3A dargestellten Fall) nicht
in Kontakt, befindet sich das Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100'' in der Öffnungsstellung, welche den
Flüssigkeitsdurchgang von
dem Kanal 102''a der zweiten
Verschlußplatte 20' zu dem Flüssigkeitseintrittskanal 102'' der Tragplatte 36, anschließend zu
dem Freiraum 1042 in Richtung auf
den Hohlraum 38 zuläßt. Dies
ist die in 3 dargestellte Situation.
-
Nimmt
man Bezug auf 3A, welche das Element zur Kontrolle
des Flüssigkeitseintritts 100'' der 3 in einer
Draufsicht zeigt, nachdem die Verschlußplatte 20 entfernt
worden ist, stellt man fest, daß eine
große Ähnlichkeit
mit 1B besteht, da das bewegliche Element 40 ebenfalls über drei
Arme 41 mit der übrigen
Siliziumschicht 32 verbunden ist. Der Freiraum 1042 ist somit ebenfalls von drei Winkelsektoren
gebildet, die im Mittelpunkt einen Winkel von etwa 120° aufweisen
und die hier ringförmig
sind.
-
Die 4 und 4A betreffen
eine vierte Ausführungsform
des Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts, das den
zweiten Aspekt der Erfindung darstellt. Wie bei der in den 3 und 3A dargestellten
dritten Ausführungsform,
weist das Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100''' in
diesem Fall außerdem,
im Vergleich zu der ersten und zweiten Ausführungsform des Elements zur
Kontrolle des Flüssigkeitseintritts,
ein zweite Glasplatte 20' auf.
-
Diese
zweite Glasplatte 20' bildet
eine zweite Verschlußplatte
aus Glas, die an der Seite der Tragplatte 36 befestigt
ist, welche der ersten Glasverschlußplatte 20 entgegengesetzt
ist, und die mit einem sie vollständig durchquerenden Kanal 102''a versehen ist.
-
Wie
bei der in den 3 und 3A dargestellten
dritten Ausführungsform
des Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts ist, ebenfalls
um den Körper
und den Sitz des Ventils zwischen der zweiten Verschlußplatte 20' und der Siliziumtragplatte
zu verschieben, ein bewegliches Teil 361 in der gesamten
Dicke der Tragplatte 36 des Elements zur Kontrolle des
Flüssigkeitseintritts 100''',
gegenüber dem
und in der Verlängerung
des Hohlraums 38 und des beweglichen Elements 40 ausgebildet.
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Dieses
bewegliche Teil 361 ist ringförmig (siehe 4 und 4A)
und ist zunächst
durch einen ersten materialfreien, ringförmigen Raum 102'''a begrenzt,
der in die gesamte Dicke der Tragplatte 36 gegenüber dem
vollständig
materialfreien Bereich 35 der Schicht aus Isoliermaterial 34 und
dem Hohlraum 38 gearbeitet worden ist. Somit trennt dieser
erste ringförmige
Raum 102'''a das bewegliche Teil 361 von
dem Rest der Tragplatte 36.
-
Dieses
bewegliche, ringförmige
Teil 361 wird dann auch von einem zweiten zylindrischen,
materialfreien Raum 102''' begrenzt, der in die gesamte Dicke
der Tragplatte 36 an der Stelle (in der Mitte) des beweglichen
Teils 361 gearbeitet worden ist. Dieser zweite materialfreie
Raum 102''' bildet den genannten Flüssigkeitseintrittskanal 102''',
der mit dem Freiraum 1041 in Verbindung
steht, der sich nun gegenüber
diesem und in der Verlängerung
dieses Flüssigkeitseintrittskanals 102''' befindet.
-
Wie
auch bei der in den 3 und 3A dargestellten
dritten Ausführungsform
des Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100'', weist die Schicht aus Isoliermaterial 34 des
Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100''' gemäß der vierten
Ausführungsform
einen Verbindungsbereich 321 auf, der von dem Bereich 35 umgeben
ist und der das bewegliche Teil 361 fest mit dem beweglichen
Element 40 um den Flüssigkeitseintrittskanal 102''' und den
Freiraum 1041 herum verbindet.
In diesem Fall sind der Verbindungsbereich 321 und der
Bereich 35 ringförmig
und konzentrisch.
-
Dieses
Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100''' umfaßt ferner
ein ringförmiges Ventilelement 370,
das aus einem adhäsionshemmenden
Material (vorzugsweise aus Titan) gefertigt ist und das sich auf
der Seite der zweiten Glasverschlußplatte 20' befindet, welche
dem beweglichen Teil 361 gegenüberliegt.
-
Dieses
ringförmige
Ventilelement 370 umgibt den genannten Flüssigkeitseintrittskanal 102''' der Tragplatte 36,
jedoch nicht den Kanal 102''a der Verschlußplatte 20', der in den
ersten materialfreien, ringförmigen
Raum 102'''a der Tragplatte 36 mündet.
-
Wenn
sich das bewegliche Element 40 so nahe wie möglich an
der Tragplatte 36 befindet (nicht dargestellte Situation),
sind – dank
dieses Ventilelements 370 – die der zweiten Verschlußplatte 20' zugewandte
Seite des beweglichen Teils 361 und die der Tragplatte 36 zugewandte
Seite des Ventilelements 370 in dichtem Kontakt, wodurch
das Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts
in die Verschlußposition
bewegt wird. In dieser Verschlußposition
des Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100''' kann
die Flüssigkeit,
die von dem Kanal 102''a der zweiten
Verschlußplatte 20' aus in den
ersten ringförmigen
Raum 102'''a gelangt, nicht in den Flüssigkeitseintrittskanal 102''' der
Tragplatte 36 eindringen; die Flüssigkeit bleibt in dem ersten
ringförmigen
Raum 102'''a der Tragplatte 36 blockiert.
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Sind
hingegen der Körper
des Ventils (das bewegliche Teil 361 in dem in den 4 und 4A dargestellten
Fall) und der Sitz des Ventils (Ventilelement 370 in dem
in den 4 und 4A dargestellten Fall) nicht
in Kontakt, befindet sich das Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100''' in
der Öffnungsstellung
(siehe 4 und 4A), welche den Flüssigkeitsdurchgang
von dem Kanal 102''a der zweiten Verschlußplatte 20' zu dem ersten
ringförmigen
Raum 102'''a der Tragplatte 36, anschließend zwischen
dem bewegliche Teil 361 und dem Ventilelement 370 zu
dem Flüssigkeitseintrittskanal 102''' der
Tragplatte 36, anschließend zu dem Freiraum 1041 in Richtung auf den Hohlraum 38 zuläßt.
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Das
Ventilelement 370 der dritten und vierten Ausführungsform
des Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts (100'' und 100''') könnte auch
an der Seite des beweglichen Teils 361 angeordnet sein, welche
der zweiten Glasverschlußplatte 20' gegenüberliegt,
und/oder könnte
auch aus einem anderen adhäsionshemmenden
Material, wie Gold, Siliziumoxid oder Siliziumnitrid gefertigt sein.
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Somit
gehören
die dritte und vierte Ausführungsform
des Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts, die in
den 3, 3A bzw. 4, 4A dargestellt
sind, zu einer zweiten Art von fluidischer Vorrichtung, bei der
eine zweite Glasplatte 20' erforderlich
ist, um den Sitz des Ventils zwischen dieser zweiten Glasplatte 20' und einem beweglichen Teil 361 der
Tragplatte 36 der Aufschichtung 30 zu verschieben.
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Die
Funktionsweise der Elemente zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100'' oder 100''' ist mit derjenigen
der Elemente zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100 und 100' gemäß der ersten
und zweiten Ausführungsform
(1, 1A, 1B bzw. 2, 2A und 2B)
identisch.
-
Was
das Verfahren zur Herstellung der Elemente zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100'' oder 100''' anbelangt,
so ist es im Vergleich zu dem Verfahren zur Herstellung der Elemente
zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100 und 100' nach der ersten und
zweiten Ausführungsform
(1, 1A, 1B bzw. 2, 2A und 2B)
ausreichend, eine zweite Verschlußplatte 20' vorzusehen, auf
der ein ringförmiges,
aus einem adhäsionshemmenden
Material gefertigtes Ventilelement 370 abgeschieden worden
sein wird, und diese mit der Siliziumtragplatte 36 zu verbinden.
Diese beiden Schritte werden am Ende des Herstellungsverfahrens,
d.h. nach der Behandlung (insbesondere durch Bearbeiten und/oder
Strukturieren) der Aufschichtung 30 durchgeführt.
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Das
Vorhandensein des Ventilelements 370 in den Elementen zur
Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100'' oder 100''' ermöglicht,
das bewegliche Element 40 unter Vorspannung zu bringen,
da das Vorhandensein der Dicke des Ventilelements 370 das bewegliche
Element 40 in dem Hohlraum 38 um so mehr nach oben versetzt
(siehe 3 und 4).
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Dank
der Techniken der Mikrobearbeitung, die eingesetzt werden können, um
die Aufschichtung 30 zu bearbeiten, kann das Volumen der
Flüssigkeitseintrittskanäle 102'' und 102''' der Tragplatte 36 sehr
genau kontrolliert werden, um das durch diese Kanäle erzeugte
tote Volumen zu verringern.
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Die
Elemente zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100'' oder 100'',
die soeben beschrieben wurden, können
als Einlaßventil
in eine Mikropumpe wie diejenige, die weiter unten in Verbindung
mit den 7 und 8 beschrieben
wird, integriert werden.
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In 5 ist
ein zweiter Aspekt der fluidischen Vorrichtung nach der vorliegenden
Erfindung dargestellt, der einem Element zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes 400 entspricht,
welches geeignet ist, zu einer komplexeren fluidischen Anordnung
zu gehören,
die auch das zuvor vorgestellte Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100 beinhalten
kann.
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Dieses
Element zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes 400 umfaßt eine
Glasverschlußplatte 20,
die oberhalb einer Aufschichtung 30 angeordnet ist, die
vorher für
die Ausbildung der verschiedenen funktionellen Teile dieses Elements
zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes 400 bearbeitet
worden ist.
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Diese
Aufschichtung 30 besteht aus einer Siliziumschicht 32,
die über
einer Siliziumoxidschicht 34 angeordnet ist, die selbst
oberhalb einer Siliziumtragplatte 36 angeordnet ist.
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Diese
Art von Aufschichtung, die gemeinhin als SOI („SILICON-ON-INSULATOR") bezeichnet wird,
ist im Handel in Form von Platten oder „wafer" erhältlich,
die vor allem in der Halbleiterelektronikindustrie verwendet werden.
Wie bei dem zuvor vorgestellten Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100 bestimmt
die Funktion dieser drei Elemente der Aufschichtung 30 deutlich
unterschiedliche Dicken:
- – die Siliziumtragplatte 36,
welche als starre Unterlage dient, diese weist vorzugsweise eine
Dicke zwischen 50 und 1000 μm,
in vorteilhafter Weise zwischen 300 und 500 μm auf,
- – die
Siliziumoxidschicht 34 ist dazu bestimmt, die Siliziumtragplatte 36 und
die Siliziumschicht 32 unter Aufrechterhalten eines konstanten
Abstandes zwischen ihnen zu verbinden, wobei sie gleichzeitig in
einigen Bereichen leicht entfernt werden kann, so daß ihre Dicke
sehr gering bleiben muß,
vorzugsweise zwischen 0,1 und 2 μm und
vorteilhafterweise zwischen 0,5 und 1 μm, und
- – die
Siliziumschicht 32 ist dazu bestimmt, nur in einem Teil
ihrer Dicke (etwa der Hälfte)
bearbeitet zu werden, um mit der Glasverschlußplatte 20 einen Hohlraum
und ein bewegliches Element zu begrenzen; diese Siliziumschicht 32,
die aus monokristallinem oder polykristallinem Silizium gefertigt
sein kann, weist eine Anfangsdicke auf, die vorzugsweise zwischen
1 und 100 μm
und vorteilhafterweise zwischen 10 und 50 μm liegt.
-
Die
Aufschichtung 30 wird mittels der herkömmlichen Techniken der Photolithographie
und des chemischen Ätzens
bearbeitet, um die unterschiedlichen funktionellen Elemente dieses
Elements zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes 400,
insbesondere einen Hohlraum 38 und ein bewegliches Element 40 zu
erhalten, bevor das Verbinden zwischen der Glasverschlußplatte 20 und
dieser Aufschichtung 30 vollzogen wird. Dieses Verbinden
zwischen der Verschlußplatte 20 und
der freien Fläche
der Siliziumschicht 32 wird in bekannter Weise durch Plattenschweißen (anodisches
Schweißen,
wenn die Verschlußplatte
aus Glas besteht) vollzogen, am Ende dessen man eine Fixierung in
Form einer dichten Verbindung erhält.
-
Dieses
Element zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes 400 umfaßt den Hohlraum 38,
in dem ein Fluid zirkuliert, dessen Strömungsrichtung in 5 durch
zwei horizontale Pfeile veranschaulicht wurde. Unter dem Druck dieser
Flüssigkeit
ist das bewegliche Element 40 in der Lage, sich vertikal
zu bewegen, indem es sich der Siliziumtragplatte 36 nähert oder
sich von dieser entfernt (vertikaler Pfeil mit Doppelspitze), bis
es mit dieser Siliziumtragplatte 36 in Kontakt gelangt.
-
Beispielsweise
verläuft
der Weg der Flüssigkeit
in dem Hohlraum 38 von einem in 5 links
befindlichen Eingang 402 bis zu einem in 5 im
rechten Teil befindlichen Ausgang 404.
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Um
das Entfernen von Material zu vollziehen, was dem Bereich 35 der
Siliziumoxidschicht 34 entspricht, wird eine Reihe von
Kanälen 412 mit kreisförmigem Querschnitt
in die gesamte Dicke der Siliziumtragplatte 36 gegenüber diesem
Bereich 35 und dem beweglichen Element 40 gehöhlt.
-
Wie
in den 5A und 5B zu
erkennen ist, befinden sich diese Kanäle 412 in gleichem
Abstand zueinander gegenüber
dem gesamten Bereich 35, in dem das Siliziumoxid von der
Schicht 34 entfernt ist.
-
Ein
weiterer Kanal 412',
der im Querschnitt die Form einer, vorzugsweise ringförmigen,
Zylinderwand aufweist, ist in die gesamte Dicke der Siliziumtragplatte 36 gehöhlt und
umgibt die Reihe der Kanäle 412.
Dieser Kanal 412' ermöglicht,
von dem Rest der Siliziumtragplatte 36 ein zylinderförmiges Stützteil 414 zu
trennen, das von den Kanälen 412 durchzogen
ist, das dem beweglichen Element 40 gegenüberliegt
und das an eine elektrische Verbindung angeschlossen ist.
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Um
das Stützteil 414 mit
der Aufschichtung 30 fest verbunden zu halten, ist ein
Abschnitt 416 der Siliziumoxidschicht 34 an dem
Rand des Stützteils 414,
neben dem Kanal 412' ganz
gelassen. Denn dieser Abschnitt 416 verbindet das Stützteil 414 mit der
Siliziumschicht 32, wobei er das bewegliche Element 40 umgibt,
wodurch Mittel zum festen Verbinden gebildet werden.
-
In
der Ausführungsvariante
der 5A weisen der Kanal 412' und der Abschnitt 416 eine
Zylinderwandform mit kreisförmigem
Querschnitt auf, während
die Kanäle 412 gleichmäßig über einen kreisförmigen Bereich
verteilt sind.
-
Im
Fall der Ausführungsvariante
der 5B sind die Kanäle 412 gleichmäßig über einen
rechteckförmigen
Bereich verteilt, der Abschnitt 416 besteht aus zwei halbkreisförmigen Abschnitten,
die unter Bildung von zwei „Ohren" entlang der beiden
gegenüberliegenden
Seiten des vorgenannten Rechtecks gelegen sind. In dieser 5B umgibt
der Kanal 412' gleichzeitig
den vorgenannten rechteckförmigen
Bereich und die zwei Abschnitte 416, wobei dieser Kanal 412' nun die Form
einer Zylinderwand mit rechteckigem Querschnitt mit zwei Ohren aufweist,
wie eine Art vierblättriges
Kleeblatt oder griechisches Kreuz.
-
Dieses
Element zum Erfassen des Druckes 400 ist derart ausgebildet,
daß dann,
wenn der Flüssigkeitsdruck
eine bestimmt Schwelle in dem Hohlraum 38 überschreitet,
das bewegliche Element 40 von seiner Ruhestellung oder
geöffneten
Stellung (welche in 5 dargestellt ist) in eine aktive
oder geschlossene Stellung übergeht,
in der das bewegliche Element 40 mit dem Stützteil 414 der
Siliziumtragplatte 36 in Kontakt kommt.
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In
diesem Fall erzeugt der Kontakt zwischen der Schicht 32 (an
der Stelle des beweglichen Elements 40) und der Platte 36 (an
der Stelle des Stützteils 414),
die beide aus einem dotierten Silizium gefertigt sind, das einen
Halbleiter bildet, welcher die Rolle eines in einen kapazitiven
Schaltkreis integrierten elektrischen Leiters spielt, zwischen den
an die Schicht 32 bzw. an das Stützteil 414 der Tragplatte 36 angeschlossenen
elektrischen Verbindungen eine drastische Erhöhung der Kapazität, deren
Erfassen ermöglicht,
zu erfahren, daß ein
vorbestimmtes Flüssigkeitsdruckniveau
in dem Hohlraum 38 erreicht worden ist.
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Es
können
weitere Ausführungsvarianten
in Betracht gezogen werden, insbesondere diejenige, zwei Elektroden
auszubilden, die zwei Stützteile
bilden, die voneinander sowie vom Rest der Platte 36 getrennt
sind.
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Dieses
Element zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes 400 bildet
einen Flüssigkeitsdruckfühler, der
kapazitiv arbeitet. Es können
jedoch dank dieses Elements 400 andere Fühlerarten
geschaffen werden, nämlich
ein Fühler
mit Tunneleffekt, mit Schotky-Kontakt, durch induktives Erfassen,
durch optisches Erfassen (beispielsweise unter Verwendung einer
Laserdiode, welche die Krümmung
des beweglichen Elements 40 erkennt) oder ein Fühler, der
einen Dehnungsmeßstreifen
verwendet.
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Ein
solches Element zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes 400 ist
im Bereich einer fluidischen Anordnung sehr nützlich, da es ermöglicht,
in Abhängigkeit
von dem Druckniveau, das den Kontakt zwischen dem beweglichen Element 40 und
dem Stützteil 414 auslöst, festzustellen,
daß ein
vorbestimmtes Druckniveau in dem Hohlraum 38 erreicht ist.
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Es
versteht sich, daß dieser
Druckdetektor 400 ein Differentialgeber ist, der als Druckreferenz den
in den Kanälen 412 und 412' und in dem
materialfreien Bereich 35 herrschenden Außendruck nimmt.
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6 betrifft
eine zweite Ausführungsform des
Elements zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes,
das den zweiten Aspekt der Erfindung darstellt. In diesem Fall umfaßt das Element
zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes 400''' außerdem,
im Vergleich zu der ersten Ausführungsform
des Elements zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes
der 5, 5A und 5B eine
zweite Glasplatte 20'.
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Bei
diesem Element zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes 400''' ist
die obere Verschlußplatte 20 somit
eine erste Glasverschlußplatte 20,
und bildet die zweite Glasplatte 20' eine zweite Verschlußplatte,
die an der Seite der Tragplatte 36 befestigt ist, welche
der genannten ersten Verschlußplatte 20 aus Glas
entgegengesetzt ist.
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Die
Tragplatte 36 ist mit einem sie vollständig durchquerenden Kanal 422 versehen.
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Um
den Bereich des elektrischen Kontakts, welcher das Erfassen der
Druckschwelle hervorruft, zu der zweiten Glasverschlußplatte 20' zu verlagern, bildet
bei der zweiten Ausführungsform
des Elements zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes 400''' das
Teil, welches eine von dem Rest der Tragplatte 36 getrennte
Insel bildet, ein bewegliches Teil 461.
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Zu
diesem Zweck ist der Kanal 422 ringförmig, um das bewegliche Teil 461 von
der übrigen Tragplatte 36 zu
trennen, und weist die Schicht aus Isoliermaterial 34 einen
Verbindungsbereich 321 auf, welcher von dem Bereich 35 umgeben
ist und das bewegliche Teil 461 fest mit dem beweglichen
Element 40 verbindet.
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Um
die Funktionen eines Druckdetektors zu erfüllen, umfaßt dieses Element zum Erfassen
des Flüssigkeitsdruckes 400''' außerdem ein
erstes leitendes Element 463, das auf der Seite des beweglichen
Elements 461 angeordnet ist, welche der zweiten Glasverschlußplatte 20' gegenüberliegt,
sowie ein zweites leitendes Element 465, das auf der Seite der
zweiten Verschlußplatte
aus Glas 20' angeordnet ist,
welche dem beweglichen Teil 461 gegenüberliegt. Selbstverständlich sind
das erste und das zweite leitende Element 463, 465 geeignet,
einen elektrischen Kontakt herzustellen, wenn das bewegliche Element 40 und
das bewegliche Teil 461, das mit diesem fest verbunden
ist, sich der zweiten Verschlußplatte
aus Glas 20' nähern.
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Alternativ
zu diesem elektrischen Kontakt können
weitere Erfassungsmethoden eingesetzt werden, nämlich kapazitives, induktives,
optisches Messen oder Messen mittels Dehnungsmeßstreifen, die an dem beweglichen
Element 40 angeordnet sind. In diesen anderen Fällen wird
das Vorhandensein und/oder der Ort des ersten leitenden Elements 463 und/oder
des zweiten leitenden Elements 465 an die eingesetzte Erfassungstechnik
anzupassen sein.
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Wie
bei dem Druckdetektor 400, welcher in Verbindung mit den 5, 5A und 5B beschrieben
ist, ermöglicht
der Flüssigkeitsdruckdetektor 400''',
anhand der aufgrund der Zunahme des Flüssigkeitsdrucks in der Pumpkammer
zunehmenden Verformung des beweglichen Elements 40 eine bestimmte
Druckschwelle im Vergleich zu dem Außendruck festzustellen.
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So
gehört
die zweite Ausführungsform
des Druckerfassungselements, welche in 6 dargestellt
ist, zu einer zweiten Art von fluidischer Vorrichtung, bei der eine
zweite Glasplatte 20' erforderlich ist,
um den elektrischen Kontakt zwischen dieser zweiten Glasplatte 20' und einem beweglichen
Teil 461 der Tragplatte 36 der Aufschichtung 30 zu
verlagern.
-
Die
Elemente zur Druckerfassung 400 und 400''',
die soeben beschrieben wurden, können
als Einlaßventil
in eine Mikropumpe, wie diejenige, die weiter unten in Verbindung
mit den 7 und 8 beschrieben
wird, integriert werden.
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Was
das Verfahren zur Herstellung des Elements zur Druckerfassung 400''' anbelangt,
so ist es im Vergleich zu dem Verfahren zur Herstellung des Druckerfassungselements 400 nach
der ersten Ausführungsform
(5, 5A, 5B) ausreichend, eine
zweite Verschlußplatte 20' vorzusehen,
auf der ein zweites leitendes Element 465 aus einem elektrisch
leitenden Material abgeschieden sein wird, und diese mit der Siliziumtragplatte 36 zu
verbinden. Diese beiden Schritte werden am Ende des Herstellungsverfahrens
durchgeführt,
d.h. nach der Behandlung (insbesondere durch Bearbeiten und/oder
Strukturieren) der Aufschichtung 30 und nachdem die von dem
beweglichen Element 40 abgewandte Seite des beweglichen
Teils 461 mit einem aus einem elektrisch leitenden Material
gefertigten ersten leitenden Element 463 versehen wurde.
Es muß selbstverständlich vorgesehen
werden, das erste und das zweite leitende Element 463, 465 mit
dem Kreis des Erfassungssystems zu verbinden.
-
Es
sei angemerkt, daß der
Begriff „Kanal", welcher für die Kanäle oder
Volumina 412, 412' und 422 der
beiden Ausführungsformen 400 und 400''' des
Druckgebers verwendet wird, nicht für den Flüssigkeitsdurchgang während des
Betriebs dieses fluidischen Elements bestimmt ist.
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Der
erste und der zweite Aspekt der fluidischen Vorrichtung nach der
vorliegenden Erfindung, die soeben in Verbindung mit den 1 bis 6 beschrieben
wurden, realisieren unterschiedliche Funktionen in Anwendung auf
einen Flüssigkeitsdurchgang
in einer fluidischen Vorrichtung und weisen eine ähnliche
einfache Struktur auf, die nach einem sehr einfach durchzuführenden
Herstellungsverfahren ausgebildet werden kann.
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Des
weiteren weist dieses Verfahren zur Herstellung der zuvor vorgestellten
verschiedenen Elemente 100, 100'', 100''', 400 und 400''' große Ähnlichkeiten
auf, so daß diese
verschiedenen fluidischen Elemente 100, 100'', 100''', 400 und 400''' leicht
in einer gleichen fluidischen Anordnung angeordnet werden können.
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Ein
solches Integrationsbeispiel wird nachfolgend in Verbindung mit
den 7 bis 15 beschrieben. Die gemeinsamen
Schritte des Verfahrens zur Herstellung der Elemente 100, 100'', 100''', 400 und 400''' sind
zu Beginn der Beschreibung in Verbindung mit einem Verfahren zur
Herstellung einer fluidischen Vorrichtung erwähnt worden; das genannte Verfahren
weist Anpassungen für
die Ausbildung eines jeden der Elemente 100, 100'', 100''', 400 und 400''' auf,
wie nachfolgend erwähnt
ist.
-
Das
Verfahren zur Herstellung des Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100,
wie es in 1 dargestellt ist, umfaßt die folgenden
Schritte:
- a) es wird eine Aufschichtung 30 bereitgestellt,
die eine Tragplatte 36, vorzugsweise aus Silizium, eine
Schicht aus Siliziumoxid 34, welche die Tragplatte 36 wenigstens
teilweise bedeckt, sowie eine Schicht 32 aus (monokristallinem
oder polykristallinem) Silizium umfaßt, welche die genannte Siliziumoxidschicht 34 bedeckt
und eine freie Fläche
aufweist, die einer die genannte Siliziumoxidschicht 34 bedeckenden
Seite gegenüberliegt,
- b) aus der freien Fläche
der Siliziumschicht 32 wird durch Photolithographie und
chemisches Ätzen
der Hohlraum 38 gearbeitet,
- c) aus der freien Fläche
der Siliziumschicht 32 wird durch Photolithographie und
chemisches Ätzen über die
gesamte Dicke der Siliziumschicht 32 bis zum Erreichen
der Siliziumoxidschicht 34 der Freiraum 104 gearbeitet,
- d) von der anderen Seite der Aufschichtung 30 her,
wird durch Photolithographie und chemisches Ätzen der Flüssigkeitseintrittskanal 102 gearbeitet,
welcher die Tragplatte 36 vollständig durchquert,
- e) durch diesen Kanal 102 und den Freiraum 104 wird
ein chemisches Ätzen
der Siliziumoxidschicht 34 vollzogen, derart, daß der materialfreie Bereich 35 in
der Siliziumoxidschicht 34 geschaffen wird, so daß der Bereich
der Siliziumschicht 32, der diesem Bereich 35 gegenüberliegt,
von der Siliziumoxidschicht 34 befreit wird, wodurch das
bewegliche Element 40 gebildet wird, das über den
Arm oder die Arme 41 mit der Siliziumschicht 32 verbunden
bleibt,
- f) es wird die Verschlußplatte 20 bereitgestellt, und
- g) die Verschlußplatte 20 wird
durch physikalisch-chemische Mittel, vorzugsweise durch Plattenschweißen („wafer
bonding") auf dichte
Weise mit der Oberfläche
der Siliziumschicht 32, die nicht bearbeitet worden ist,
verbunden.
-
Wenn
die Verschlußplatte 20 aus
Glas gefertigt ist, besteht die vorgenannte Plattenschweißtechnik
in einem anodischen Schweißen.
Wenn die Verschlußplatte
aus Silizium gefertigt ist, wird ein direktes Schweißen die
dichte Verbindung mit der Siliziumschicht 32 ermöglichen.
-
Man
versteht somit, daß die
Behandlung der Aufschichtung 30 mittels Mikrobearbeitung
für eine jede
ihrer Flächen
unabhängig
erfolgt, so daß die Gruppen
von Schritten b) und c) auf der einen Seite und d) und e) auf der
anderen Seite voreinander, wie zuvor beschrieben, oder nacheinander
durchgeführt werden
können.
-
Das
Element zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes 400,
welches in 5 dargestellt ist und das den
zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung darstellt, wird nach einem
Verfahren hergestellt ist, das die folgenden Schritte umfaßt:
- a) es wird eine Aufschichtung 30 bereitgestellt,
die eine Tragplatte 36, vorzugsweise aus Silizium, eine
Siliziumoxidschicht 34, welche die Tragplatte 36 wenigstens
teilweise bedeckt, sowie eine Schicht 32 aus (monokristallinem
oder polykristallinem) Silizium umfaßt, welche die Schicht 34 bedeckt
und eine freie Fläche
aufweist, die einer die Siliziumoxidschicht 34 bedeckenden
Seite gegenüberliegt,
- b) aus der freien Fläche
der Siliziumschicht 32 wird durch Photolithographie und
chemisches Ätzen
der Hohlraum 38 gearbeitet,
- c) von der anderen Seite der Aufschichtung 30 her,
werden die Kanäle 412 und 412' gearbeitet, welche
die Tragplatte 36 von der anderen Seite der Aufschichtung 30 her
vollständig
durchqueren,
- d) durch die Kanäle 412 und 412' wird ein chemisches Ätzen der
Siliziumoxidschicht 34 vollzogen, um den materialfreie
Bereich 35 der Siliziumoxidschicht 34 zu schaffen,
wobei gleichzeitig im Bereich des Abschnittes 416 Siliziumoxid
gelassen wird, und um das bewegliche Element von der Siliziumoxidschicht 34 zu
befreien,
- e) es wird die Verschlußplatte 20 bereitgestellt, und
- f) die Verschlußplatte 20 wird
durch ein physikalisch-chemisches Verfahren, vorzugsweise durch Plattenschweißen („wafer
bonding") auf dichte Weise
mit der Oberfläche
der Siliziumschicht 32, die nicht bearbeitet worden ist,
verbunden.
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Sei
es nun für
eines der Elemente zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100, 100'', 100''' oder für eines
der Elemente zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes 400, 400''',
man versteht, daß die
Bearbeitung des Hohlraums 38, der sich zwischen der Siliziumschicht 32 und
der Verschlußplatte 20 befindet, auch
durch Bearbeitung der Schicht 32 und der Platte 20 oder
durch alleinige Bearbeitung der Platte 20 erfolgen kann.
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Es
wird nun auf die 7 bis 9 Bezug genommen,
welche eine Mikropumpe 500 darstellen, die eine fluidische
Anordnung bildet, welche ein Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100,
ein Pumpteil 502, ein Element zum Erfassen des Druckes 400 und
ein Element zur Kontrolle des Flüssigkeitsaustritts 200 beinhaltet.
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In
bevorzugter Weise ist die Mikropumpe, neben der Glasverschlußplatte 20 und
der Aufschichtung 30, mit einer zusätzlichen Verschlußplatte 20' aus Glas versehen,
die durch Plattenschweißen
an der Seite der Tragplatte 36 befestigt ist, welche von der
Glasverschlußplatte 20 abgewandt
ist, d.h. in den 7 und 8 am unteren
Teil.
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Man
versteht so, daß die
Verschlußplatte 20 eine
erste Glasverschlußplatte
bildet und daß die
zusätzliche
Verschlußplatte 20' eine zweite
Glasverschlußplatte
bildet, welche an der Seite der Tragplatte 36 befestigt
ist, die von der ersten Verschlußplatte aus Glas 20 abgewandt
ist.
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Wie
weiter unten näher
ausgeführt
werden wird, dient die Glasverschlußplatte 20 zusätzlich zu ihrer
Funktion, den flüssigkeitgefüllten Raum
der Mirkopumpe wieder dicht zu verschließen, als Anschlag während der
Aufwärtsbewegung
der Pumpmembran 506. Um eine Adhäsion oder einen Saugnapfeffekt zwischen
der Pumpmembran und der Verschlußplatte 20 zu vermeiden,
befinden sich an der der Aufschichtung zugewandten Seite 20a der
Verschlußplatte 20 Elemente 510 aus
einem adhäsionshemmenden
Material.
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Vorzugsweise
sind diese Elemente 510 aus einer Titanschicht hervorgegangen,
die auf der vorgenannten Seite 20a der Verschlußplatte 20 abgeschieden
wird. Diese Elemente 510 bilden voneinander getrennte Vorsprünge, die
ein Strömen
der Flüssigkeit
zwischen ihnen ermöglichen,
wobei gleichzeitig vermieden wird, daß die Pumpmembran 506 an der
Verschlußplatte 20 anhaftet.
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Es
ist anzumerken, daß diese
Elemente 510 auch auf der Siliziumschicht 32,
nämlich
insbesondere an der freien Fläche
der Membran 506 angeordnet sein können.
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Auch
die Verschlußplatte 20' dient als Anschlagelement
bei der Abwärtsbewegung
der Membran 506 durch Kontakt zwischen der Platte 20' und dem beweglichen
Pumpteil 514. Die Kombination dieser zwei Anschläge (Platten 20 und 20') ermöglicht,
den Ausschlag der Vertikalbewegung der Membran 506 zu kontrollieren
und die Präzision
des gepumpten Volumens zu gewährleisten.
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Um
dieses Teil 514 beweglich zu halten, ist eine adhäsionshemmende
Schicht 520 auf der der Aufschichtung 30 zugewandten
Seite der zusätzlichen
Verschlußplatte 20' vorgesehen
(siehe 7 und 8). Diese Schicht 520 weist
eine Ringform auf und befindet sich an dem Rand einer Öffnung 522,
welche die zusätzliche
Verschlußplatte 20' durchquert.
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Die
Schicht 520 ist vorzugsweise aus Titan gefertigt und verhindert
somit die Fixierung zwischen dem beweglichen Pumpteil 514 und
der zusätzlichen Verschlußplatte 20' während des
Plattenschweißens zwischen
der Aufschichtung 30 und der zusätzlichen Verschlußplatte 20'.
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Selbstverständlich hätte die
Schicht 520 auf der von der Aufschichtung 30 abgewandten
Seite des beweglichen Pumpteils 514 abgeschieden werden können.
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Bei
den Elementen 110, 510 oder 520 kann das
Titan in vorteilhafter Weise durch ein anderes adhäsionshemmendes
Material, wie Gold, Siliziumoxid oder Siliziumnitrid ersetzt werden.
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In
dem stromaufwärtigen
Teil der Mikropumpe 500 ist das Element zur Kontrolle des
Flüssigkeitseintritts 100 wiederzufinden,
wobei der Flüssigkeitseintrittskanal 102 im
Bereich der zusätzlichen Verschlußplatte 20' aus Glas durch
einen Flüssigkeitseintrittskanal 102' verlängert ist,
an dessen Eingang die Flüssigkeit,
welche dazu bestimmt ist, über die
Mikropumpe abgegeben zu werden, ankommt.
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Dieses
Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100 umfaßt einen
materialfreien Bereich 351 der
Siliziumoxidschicht 34, den Hohlraum 381 sowie
den Freiraum 104, die das bewegliche Element 401 begrenzen. Das Element zur Kontrolle
des Flüssigkeitseintritts 100 ist
in den 7 und 8 in der Ruhestellung dargestellt.
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Zwischen
dem Element zur Kontrolle des Flüssigkeitseintritts 100 und
einem Druckdetektor 400 weist die Mikropumpe 500 das
Pumpteil 502 auf, das mit einer Pumpkammer 504 versehen
ist, die in der Verlängerung
des Hohlraums 381 gelegen und zwischen
der Glasverschlußplatte 20 und
der Siliziumschicht 32 begrenzt ist, die auf ihrer der
Glasverschlußplatte 20 zugewandten
Seite bearbeitet worden ist.
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Eine
scheibenförmige
Pumpmembran 506 befindet sich in der Siliziumschicht 32 gegenüber einerseits
der Pumpkammer 504 und andererseits einem materialfreien,
ringförmigen
Raum 508, der in die Tragplatte 36 gearbeitet
ist, wobei dieser materialfreie, ringförmige Raum 508 in
der Siliziumschicht 34 im Bereich eines materialfreien
Bereichs 535 verlängert
ist.
-
Dieser
Raum 508 ermöglicht,
ein bewegliches Pumpteil 514, das die Form eines Vollzylinders und
einen kreisförmigen
Querschnitt aufweist und das der Pumpmembran 506 gegenüberliegt,
mit der es über
einen ganz gelassenen Abschnitt 516 der Siliziumoxidschicht 34 verbunden
ist, von der übrigen Siliziumtragplatte 36 zu
trennen.
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Da
der Raum 508 von dem Rest der Tragplatte 36 getrennt
ist, kann in das bewegliche Pumpteil 514 vorteilhafterweise
wenigstens ein Element zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes, zum Beispiel in
Form eines oder mehrerer Flüssigkeitsdruckdetektoren,
die ähnlich
wie derjenige der 5, 5A und 5B arbeiten,
integriert werden.
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Eine
solche Ausführungsvariante
ist in 16A dargestellt, welche ein
Pumpteil 502' zeigt, das
mit acht Flüssigkeitsdruckdetektoren 400' versehen ist,
die im Bereich eines beweglichen Pumpteils 514', das von acht
Reihen von Kanälen 512' vollkommen
durchzogen ist, gleichmäßig winkelmäßig verteilt
sind. Diese acht Reihen von Kanälen 512' sind durch
einen Abschnitt 516' der
Siliziumoxidschicht 34 voneinander getrennt, der außer, für jeden
Detektor 400',
in einem die entsprechende Reihe von Kanälen 512' zusammenfassenden Bereich intakt
gelassen ist.
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Es
versteht sich, daß ein
Pumpteil 502' vorgesehen
werden kann, das mit wenigstens zwei Flüssigkeitsdruckdetektoren 400' ausgestattet
ist, die jeweils ein Element zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes bilden und
die im Bereich des beweglichen Pumpteils 514', das von wenigstens zwei Reihen
von Kanälen 512' vollkommen
durchzogen ist, gleichmäßig winkelmäßig verteilt
sind.
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Eine
weitere Ausführungsvariante
des Pumpteils ist in 16B unter dem Bezugszeichen 502'' dargestellt. In diesem Fall wurden
die acht Reihen von Kanälen 512' der 16A durch weitere Kanäle 512' vervollständigt, damit all diese Kanäle einen
ringförmigen
Bereich bedecken, der dazu bestimmt ist, einen ringförmigen Flüssigkeitsdruckdetektor 400'' zu bilden. Für diese weitere Ausführungsvariante
ist der intakt gelassene Abschnitt der Siliziumoxidschicht 34 auf
einen ersten ringförmigen
Abschnitt 516''a, der im wesentlichen
am Rand des beweglichen Pumpteils 514' gelegen ist, und auf einen zweiten
Abschnitt 516''b, der sich
im wesentlichen in der Mitte des beweglichen Pumpteils 514' befindet, begrenzt.
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Das
bewegliche Pumpteil 514' ist
ebenfalls, vorzugsweise in seiner Mitte, vollständig von einem Durchgang 540 durchzogen,
in dem ein (nicht dargestellter) Steuerstift gelagert werden kann,
dessen eines Ende an der Membran 506 befestigt ist und
dessen anderes Ende, das aus der Öffnung 522 hervorsteht,
einen Griff bildet. Dieser Griff ermöglicht einem Benutzer, im Bedarfsfall
mittels des vorgenannten Stiftes an der Membran 506 zu
ziehen, um sie von der Verschlußplatte 20 zu
entfernen. Eine solche Handlung kann reihenweise vollzogen werden,
um hohe, aufeinanderfolgende Ansaugunterdrücke in der Pumpkammer 504 zu
entwickeln bzw. um den Betrieb der Mikropumpe zu beschleunigen.
Es ist hervorzuheben, daß das
Vorhandensein des Durchgangs 540 und des Stiftes von dem
Vorhandensein eines Elements zur Druckerfassung in dem beweglichen
Pumpteil 514 unabhängig
ist.
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Es
ist anzumerken, daß die
Steuermittel der Mikropumpe, welche gegenüber der Pumpmembran 506 angeordnet
sind und allgemein als Betätigungsglied
bezeichnet werden, durch Befestigen an der von der Beschichtung
abgewandten Seite der Glasplatte 20' und durch Befestigen an dem beweglichen Pumpteil 514 direkt
in die Mikropumpe integriert werden können oder außerhalb
der Mikropumpe angeordnet sein können,
indem sie direkt mit der Pumpmembran 506 verbunden werden.
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Diese
Steuermittel können
insbesondere eine Funktionsweise vom Typ piezoelektrisch, elektromagnetisch
oder pneumatische aufweisen.
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Stromabwärts des
Pumpteils 502 umfaßt
die in den 7 und 8 dargestellte
Mikropumpe 500 den Flüssigkeitsdruckdetektor 400,
welcher in Verbindung mit den 5, 5A und 5B beschrieben
ist, wobei der Durchgang 412 mittels eines die zusätzliche
Glasverschlußplatte 20' durchquerenden
Kanals 413' mit
dem Außendruck
verbunden ist. Des weiteren sind die anderen Bestandteile des Elements
zum Erfassen des Flüssigkeitsdruckes 400 zu finden,
nämlich
der materialfreie Bereich 354 der
Siliziumoxidschicht 34, der Hohlraum 384 ,
welcher das bewegliche Element 404 zwischen
einem Flüssigkeitseinlaß 402 und
einem Flüssigkeitsauslaß 404 begrenzt.
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In
den 7 und 8 ist das Element zum Erfassen
des Flüssigkeitsdruckes 400 in
der Ruhestellung oder geöffneten
Stellung dargestellt, d.h. mit einem beweglichen Element 404 , das nicht mit dem Stützteil 414 in
Kontakt ist. Es ist anzumerken, daß die elektrischen Verbindungen
des Stützteils 414 einerseits
und der Siliziumschicht 32 andererseits nicht dargestellt
sind.
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So
versteht man, daß der
Druckdetektor dazu dient, das richtige Funktionieren der Mikropumpe
durch das Erfassen der vorübergehenden
Erhöhung
des Flüssigkeitsdruckes
bei jedem Pumpschlag, der aus der Ablenkung der Pumpmembran 506 resultiert,
zu überprüfen (wobei
eine Erhöhung
des Druckes einer Aufwärtsbewegung
der Membran 506 in den 7 und 8 entspricht
und umgekehrt). Es kann entweder das nicht stattfindende Pumpen
durch das Nichtvorliegen einer Druckerhöhung oder das Vorliegen eines
stromabwärtigen Verschließens durch
die übertrieben
lange Dauer des Überdrucks
erfaßt
werden.
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In
dem stromabwärtigsten
Teil der Mikropumpe 500 befindet sich ein Element zur Kontrolle des
Flüssigkeitsaustritts 200,
das in 17 vergrößert dargestellt ist.
-
Dank
dieses Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitsaustritts 200,
das ein Rückschlagventil bildet,
erfolgt der Flüssigkeitsaustritt über einen
Flüssigkeitsaustrittskanal 204 der
Siliziumtragplatte 36, der im Bereich der zusätzlichen
Glasverschlußplatte 20' durch einen
Flüssigkeitsaustrittskanal 204' verlängert ist.
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Die
weiteren Bestandteile dieses Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitsaustritts 200 sind
ein materialfreier Bereich 352 der
Siliziumoxidschicht 34, ein bewegliches Element 402 , das durch den Hohlraum 382 begrenzt ist, wobei dieses bewegliche
Element 402 einen ringförmigen Abschnitt 206 aufweist, der
den Körper
des Ventils bildet und dessen zweites Ende an einer auf der Verschlußplatte 20 befindlichen
adhäsionshemmenden
Schicht 210 in Kontakt gelangt, wobei der ringförmige Abschnitt 206 von
einer Öffnung 208 durchquert
ist. Das Austrittskontrollelement 200 ist in den 7 und 8 in
der geschlossenen Stellung dargestellt.
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Das
Element zur Kontrolle des Flüssigkeitsaustritts 200,
das in 17 vergrößert dargestellt ist, sowie
dessen Ausführungsvariante 300,
die in 18 dargestellt ist, sind aus
den gleichen Elementen wie das Element 100 der 1 realisiert.
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Wie
aus 17 zu erkennen ist, weist das Element zur Kontrolle
des Flüssigkeitsaustritts 200 einen
Flüssigkeitseinlaß 202 im
Bereich des Hohlraums 382 und einen
Flüssigkeitsaustrittskanal 204 auf,
welcher in die gesamte Dicke der Siliziumtragplatte 36 gegenüber dem
Hohlraum 38 gearbeitet ist.
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Der
materialfreie Bereich 352 der Siliziumoxidschicht 34 befindet
sich wenigstens in der Verlängerung
des Flüssigkeitsaustrittskanals 204 und
erstreckt sich um diesen Kanal 204 herum geringfügig darüber hinaus.
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Bei
der Ausbildung des Hohlraums 38 durch Bearbeiten der Siliziumschicht 32 ist
das bewegliche Element 40 mit einem Abschnitt 206 ausgebildet
worden, der sich in im wesentlichen der gesamten Ausgangsdicke der
Siliziumschicht 32 erstreckt und eine geschlossene, vorzugsweise
ringförmige
Kontur aufweist. Dieser Abschnitt 206 erstreckt sich von
einem ersten Ende 206a aus, das dem Bereich 352 der Schicht aus Isoliermaterial 34 gegenüberliegt,
bis zu einem zweiten Ende 206b, das nahe der der Aufschichtung 30 zugewandten
Seite 20a der Verschlußplatte 20 gelegen
ist.
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Dieser
Abschnitt 206 weist die Form einer zylindrischen, vorzugsweise
ringförmigen
Hülse auf und
umgibt eine Öffnung 208,
die in der Verlängerung des
Bereichs 352 und des Kanals 204 gelegen
ist, mit dem die Öffnung 208 in
Fluidverbindung steht.
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Bei
diesem Element zur Kontrolle des Flüssigkeitsaustritts 200 erstreckt
sich das bewegliche Element 40 im wesentlichen in der Verlängerung
des gesamten Querschnitts des Flüssigkeitsaustrittskanals 204.
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Der
Sitz des Ventils ist von einem adhäsionshemmenden Element 210,
vorzugsweise aus Titan, gebildet, das sich an der dem beweglichen
Element 402 gegenüberliegenden
Seite 20a der Glasverschlußplatte 20 befindet.
Dieses adhäsionshemmende
Element 210 weist eine ähnliche
Form wie der Abschnitt 206 auf, ist also vorzugsweise ringförmig. Dieses
adhäsionshemmende
Element 210 könnte
auch an dem zweiten Ende 206b des Abschnitts 206 angeordnet
sein und könnte
auch aus einem anderen adhäsionshemmenden
Material, wie Gold, Siliziumoxid oder Siliziumnitrid ausgebildet
sein.
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Der
Körper
des Ventils ist von dem zweiten Ende 206b des ringförmigen Abschnitts 206 gebildet, dessen
erstes Ende 206a der Siliziumtragplatte 36 zugewandt
und dem Flüssigkeitsaustrittskanal 204 benachbart
ist.
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Um
die Kontaktflächen
des Ventils zu verringern, weist das zweite Ende 206b des
ringförmigen Abschnitts 206 eine
verminderte Dicke auf, wobei die Öffnung 208 in diesem
Bereich breiter ist.
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In 17 ist
das Element zur Kontrolle des Flüssigkeitsaustritts 200 in
der einer geschlossenen Stellung entsprechenden Ruhestellung dargestellt, wobei
die über
den Einlaß 202 ankommende
Flüssigkeit
durch den Abschnitt 206, dessen zweites Ende 206b in
dichtem Kontakt mit dem genannten adhäsionshemmenden Element 210 ist,
daran gehindert wird, in die Öffnung 208 einzudringen.
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Ein
in dem Flüssigkeitseinlaß 202 ausreichender
Flüssigkeitsdruck
wird eine Kraft auf das bewegliche Element ausüben, das – wenn der Flüssigkeitsdruck
in dem Auslaßkanal 204 geringer
ist als Flüssigkeitseintrittsdruck – das Öffnen des
Ventils durch Annähern
des beweglichen Elements 402 in Richtung
auf die Siliziumtragplatte 36 (nicht dargestellter Fall)
ermöglichen.
In dieser geöffneten
Stellung ist die Flüssigkeit
in der Lage, das zweite Ende 206b des Abschnitts 206,
das sich von dem adhäsionshemmenden
Element 210 und von der Verschlußplatte 20 entfernt
hat, zu überwinden,
um in die Öffnung 208 einzudringen,
die mit dem Flüssigkeitsaustrittskanal 204 direkt
in Fluidverbindung steht.
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Man
versteht auch, daß das
genannte adhäsionshemmende
Element 210 ermöglicht,
das feste Verbinden zwischen dem von dem zweiten Ende 206b des
Abschnittes 206 gebildeten Ventilkörper und dem Ventilsitz (die
der Aufschichtung 30 zugewandte Seite des adhäsionshemmenden
Elements 210) zu verhindern.
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Außerdem versteht
man, daß das
adhäsionshemmende
Element 210 durch ein anfängliches elastisches Bewegen
des beweglichen Elements 402 ermöglicht,
eine Vorspannung in dem Element zur Kontrolle des Flüssigkeitsaustritts 200 zu
erzeugen, nämlich
daß das
Ventil in seiner Ruhestellung und bei einem Flüssigkeitsdruck, der eine vorbestimmte Schwelle
nicht überschreitet,
geschlossen bleibt.
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Wenn
der Flüssigkeitsdruck
in dem Einlaß 202 kleiner
oder gleich dem Flüssigkeitsdruck
in dem Auslaßkanal 204 ist,
kehrt das Kontrollelement 200 auch durch einen Rückfederungsvorgang
in seine in 17 dargestellte geschlossene
Stellung zurück, wobei
der dichte Kontakt zwischen dem zweiten Ende 206b des Abschnittes 206 und
dem adhäsionshemmenden
Element 210 jedweden späteren
Durchlaß von
Flüssigkeit
von dem Flüssigkeitseingang 202 bis
zu der Öffnung 208 verhindert.
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In 18 ist
eine Ausführungsvariante
dargestellt, die einem Element zur Kontrolle des Flüssigkeitsaustritts 300 entspricht,
bei dem der Flüssigkeitseinlaß 302 in
dem Hohlraum 38 ausgebildet ist, während der Flüssigkeitsaustrittskanal 304 die
Glasverschlußplatte 34 vollständig durchquert.
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Das
bewegliche Element 40 dieses Elements zur Kontrolle des
Flüssigkeitsaustritts 300 weist
eine sehr ähnliche
Form auf wie das bewegliche Element 40 der 17;
es umfaßt
einen dem Abschnitt 206 ähnlichen ringförmigen Abschnitt 306, jedoch
keine Öffnung
wie die Öffnung 208 auf.
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Denn
in diesem Fall spielt der ringförmige Abschnitt 306 stets
die Rolle des Ventilkörpers
durch einen dichten Kontakt (geschlossene Position wie sie in 18 dargestellt
ist) zwischen dem in Richtung der Verschlußplatte weisenden zweiten Ende 306b des
ringförmigen
Abschnitts 306 und der der Aufschichtung 30 zugewandten
Seite eines adhäsionshemmenden
Elements 310.
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Um
das in 18 durch den Pfeil mit Doppelspitze
schematisch dargestellte vertikale Ausfedern des beweglichen Elements 40 zu
ermöglichen, erstreckt
sich in diesem Figurenfall der materialfreie Bereich 35 der
Siliziumoxidschicht 34 gegenüber dem gesamten beweglichen
Element 40.
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Des
weiteren ist von der freien Fläche
der Siliziumtragplatte 36 aus ein Zugang zu der Siliziumoxidschicht 34 für das Entfernen
von Siliziumoxid in dem Bereich 35, mittels eines Durchgangs 312 ausgebildet,
der die Siliziumtragplatte 36 vollständig durchquert. Dieser Durchgang 312 weist
in bevorzugter, jedoch nicht einschränkender Weise die Form eines
im Querschnitt kreisförmigen
Zylinders auf, wie sie in 18 dargestellt
ist.
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Die
Mikropumpe 500 kann bei zahlreichen Anwendungen eingesetzt
werden, insbesondere als Pumpe für
den medizinischen Gebrauch für
die kontinuierliche Abgabe eines flüssigen Medikaments.
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Dank
ihrer sehr verringerten Abmessungen kann eine solche Pumpe vom Typ „implantierbar", d.h. eine Pumpe,
die unter der Haut des Patienten angeordnet werden kann, bzw. vom
Typ „extern" sein und über ihr
Eintrittskontrollelement 100 mit dem Blutkreislaufsystem
des Patienten über
eine Eingangsöffnung
im Bereich der Haut verbunden werden.
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In
den 10 bis 15 sind
die verschiedenen Schritte der Herstellung der Mikropumpe 500 dargestellt,
die insbesondere die Schritte zur Herstellung der Elemente 100, 200 und 400 sowie
des Pumpteils 502 umfassen, wobei diese Schritte gleichzeitig
durchgeführt
werden.
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Unter
diesen verschiedenen Herstellungsschritten unterscheidet man den
Begriff „bearbeiten", der einem Bearbeiten
vorbehalten ist, welches dazu bestimmt ist, die Dicke einer Platte
oder bestimmter Bereiche einer Platte zu verändern, von dem Begriff „strukturieren", der einem Bearbeiten
vorbehalten ist, das die Erhaltung des Materials einer Schicht in
bestimmten Bereichen und das Entfernen des gesamten Materials dieser
Schicht in anderen Bereichen bevorzugt.
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Das
Verfahren zur Herstellung der Mikropumpe 500 umfaßt in der
Tat die folgenden Schritte:
- a) es wird eine
Aufschichtung 30 bereitgestellt, die eine Tragplatte 36,
vorzugsweise aus Silizium, eine Schicht aus Isoliermaterial 34,
vorzugsweise aus Siliziumoxid, welche die Tragplatte 36 wenigstens
teilweise bedeckt, sowie eine Schicht 32 aus (monokristallinem
oder polykristallinem) Silizium umfaßt, welche die Schicht aus
Isoliermaterial 34 bedeckt und eine freie Fläche aufweist,
die einer die Schicht aus Isoliermaterial 34 bedeckenden
Seite gegenüberliegt,
- b) von der freien Fläche
der Tragplatte 36 her werden durch Photolithographie und
durch chemisches Ätzen
der Flüssigkeitseintrittskanal 102 des Eintrittskontrollelements 100,
der ringförmige Raum 508,
die Kanäle 412 und 412' des Druckdetektors 400 und
der Flüssigkeitsaustrittskanal 204 des
Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitsaustritts 200 gearbeitet,
wobei diese Kanäle
oder dieser ringförmige
Raum die Tragplatte 36 vollständig durchqueren (11),
- c) von der anderen Seite der Aufschichtung 30 her,
d.h. ausgehend von der freien Fläche
der Siliziumschicht 32, werden durch Photolithographie und
durch chemisches Ätzen
(Fluorwasserstoffsäure
oder BHF) der Freiraum 104 und der Hohlraum 381 des Eintrittskontrollelements 100,
die Pumpkammer 504, der Hohlraum 384 des
Druckdetektors 400, der Hohlraum 382 und
die Öffnung 208 des
Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitsaustritts 200 gearbeitet
(9 bis 14),
- d) es wird ein chemisches Ätzen
der Siliziumoxidschicht 34 über den Flüssigkeitseintrittskanal 102 des
Eintrittskontrollelements 100, über den ringförmigen Raum 508,
die Kanäle 412 und 412' des Druckdetektors 400 und über den
Flüssigkeitsaustrittskanal 204 des
Elements zur Kontrolle des Flüssigkeitsaustritts 200 vollzogen,
um die materialfreien Bereiche 351 , 535, 354 und 352 der
Siliziumoxidschicht 34 zu bilden, die ermöglichen,
das bewegliche Element 401 , die
Membran 506, das bewegliche Element 404 bzw.
das bewegliche Element 402 von
der Siliziumoxidschicht 34 zu befreien (15),
- e) es wird die erste Verschlußplatte 20 bereitgestellt,
- f) mittels eines physikalisch-chemischen Verfahrens wird eine
Schicht aus einem adhäsionshemmenden
Material, vorzugsweise Titan, auf einer Fläche 20a der ersten
Verschlußplatte 20 abgeschieden,
die dazu bestimmt ist, mit der genannten Aufschichtung 30 verbunden
zu werden,
- g) die Schicht aus adhäsionshemmendem
Material wird strukturiert, um die Elemente 510 und die adhäsionshemmende
Schicht 210 zu bilden,
- h) es wird die zweite Verschlußplatte 20' bereitgestellt,
- i) mittels eines physikalisch-chemischen Verfahrens wird eine
Schicht aus einem adhäsionshemmenden
Material, vorzugsweise Titan, auf einer Fläche der zweiten Verschlußplatte 20' abgeschieden,
die dazu bestimmt ist, mit der genannten Aufschichtung 30 verbunden
zu werden,
- j) die Schicht aus adhäsionshemmendem
Material wird strukturiert, um die ringförmige Schicht 520 zu
bilden,
- k) mittels eines physikalisch-chemischen Verfahrens, vorzugsweise
durch Plattenschweißen
(„wafer
bonding"), wird
die erste Verschlußplatte 20 auf
dichte Weise mit der Oberfläche
der Siliziumschicht 32, die nicht bearbeitet worden ist,
verbunden,
- l) mittels eines physikalisch-chemischen Verfahrens, vorzugsweise
durch Plattenschweißen
(„wafer
bonding"), wird
die zweite Verschlußplatte 20' auf dichte
Weise mit der Oberfläche
der Tragplatte 36, die nicht bearbeitet worden ist, verbunden.
-
Man
versteht, daß die
auf diese Weise erhaltene Mikropumpe 500 auf sehr einfache
Weise hergestellt ist und aufgrund der Tatsache, daß sie aus der
Ausgangsaufschichtung 30 hergestellt ist, sehr gleichmäßige Dickeneigenschaften
jedes dieser Bestandteile aufweist, was vor allem ein sehr begrenztes
totes Pumpvolumen gewährleistet.
-
Um
die Vereinfachung des Herstellungsverfahrens zu veranschaulichen
sei gesagt, daß für die Ausbildung
einer Mikropumpe des Standes der Technik etwa 12 Photolithographiemasken
erforderlich waren, um all die verschiedenen Schichten auszubilden
und zu bearbeiten, während
mit dem vorgenannten Verfahren nach der vorliegenden Erfindung etwa 5
Masken ausreichend sind.