DE60114163T2 - Ip kommunikation in einem zellularen kommunkationssystem - Google Patents

Ip kommunikation in einem zellularen kommunkationssystem Download PDF

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft IP-Kommunikation in einem zellularen Telekommunikationssystem und insbesondere IP-Adressierung für Mobilfunk-Hauptrechner in einem derartigen System.
  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • Künftige Mobilfunk-Telekommunikationssysteme, wie beispielsweise UMTS, definieren drei Betriebszustände für Mobilfunk-Endgeräte. Diese sind: ein "Frei"-Zustand, in dem das Endgerät nicht aktiv ist, z.B. ausgeschaltet oder auf andere Weise nicht in dem Netzwerk registriert ist; ein "Verbunden"-Zustand, in dem das Endgerät eingeschaltet und in dem Netzwerk registriert ist, aber aktuell nicht an einer Kommunikationssitzung beteiligt ist; und einen "Aktiv"-Zustand, in dem das Endgerät eingeschaltet, im Netzwerk registriert und aktuell an einer Kommunikationssitzung beteiligt ist.
  • Es besteht der Wunsch in der Telekommunikationsindustrie und unter den Verbrauchern, Mobilfunk-Endgeräte in die Lage zu versetzen, Internet-Protokoll- (IP) Daten zu und von Internet und anderen IP-Netzwerken zu senden und zu empfangen. Es besteht ebenfalls der Wunsch, es zu ermöglichen, dass sich Mobilfunk-Endgeräte in einem "Immer eingeschaltet"-Zustand befinden, wobei die Endgeräte das Senden und Empfangen von IP-Daten initiieren können, wenn sie in einem Verbunden-Zustand (sowie natürlich in einem Aktiv-Zustand) sind, ohne die Notwendigkeit einer "kompletten" Verbindungsaufbauphase mit Ausnahme der Aufbauphase, die erforderlich ist, wenn die Endgeräte erstmals eingeschaltet werden. Der "Immer eingeschaltet"-Zustand erfordert die permanente Zuweisung einer IP-Adresse zu einem Mobilfunk-Endgerät, wenigstens für die Zeit, in der das Mobilfunk-Endgerät eingeschaltet ist, und beseitigt die Notwendigkeit einer Verbindungsaufbauphase für jedes Mal, wenn eine Internet-Sitzung initiiert wird.
  • Das herkömmliche "Immer eingeschaltet"-Konzept gestattet die Bereitstellung von "Push-Diensten", wobei Daten ohne irgendeine direkte Initiierung durch den Teilnehmer zu einem Mobilfunk-Endgerät gesendet werden können. Beispiele von Push-Diensten sind die Bereitstellung von aktuellen Nachrichten und Aktienmarkt-Informationen für Mobilfunk-Teilnehmer. Eine permanente IP-Adresse, wie sie in dem Immer eingeschaltet-Konzept vorgesehen ist, kann auch für eine länger dauernde Datenübertragung erforderlich sein, wie beispielsweise während einer Arbeitssitzung, z.B. mehrfache Dateiübertragungen, das Senden/Abholen von E-Mails usw.
  • "Internet Telephony: architecture and protocols – an IETF perspective", H. Schulzrinne, J. Rosenberg, Computer Networks 31, 1999, beschreibt ein generisches Konzept von Internet-Telefonie. Insbesondere das Sitzungsinitiierungsprotokoll SIP, das zum Signalisieren des Internet-Telefoniedienstes entwickelt wurde, wird ausführlich beschrieben. Eine der Funktionen des SIP ist die Übersetzung einer Adresse des Benutzers, wie beispielsweise einer E-Mail-Adresse in eine global eindeutige IP-Adresse, die für den Aufbau und die Durchführung einer Datenverbindung verwendet wird. Der Nachteil ist die Zuweisung der global eindeutigen IP-Adresse in Anbetracht der begrenzten Anzahl der IP-Adressen.
  • "Mobile IP Telephony: Mobile Support of SIP", M. Moh, G. Berquin, Y. Chen, 1999 IEEE konzentriert sich auf die Unterstützung von Mobilfunk-Telefonie über das Internet unter Verwendung des SIP. Das Dokument beschreibt die Zuweisung und Verwaltung von IP-Adressen im Fall von Mobilfunkbenutzern. Die besonderen Gesichtspunkte der Benutzermobilität, wie beispielsweise der Rufbereichswechsel und die Gesprächsumschaltung, werden unter Berücksichtigung der IP-Adressenzuweisung betrachtet.
  • Eine Lösung zur Verwaltung von IP-Adressen für Internet-Telefonie in einem drahtlosen Internet-Netzwerk wird auch im US-Patent 5910946 offenbart. Dieses Dokument offenbart eine Architektur für Sprach- und Datenübertragung zwischen Benutzern über das Internet. In der dargestellten Architektur werden Funktionen von einigen Netzwerkknoten zum Zweck des Aufbaus und der Vermittlung einer Verbindung entwickelt, wobei die Adressierung der Benutzer berücksichtigt wird, die zur Bestimmung des Standorts des Benutzers erforderlich ist. Die Adressierung wird mittels IP-Adressen durchgeführt.
  • Um über einen IP-Zugang zu verfügen, muss einem Mobilfunk-Endgerät eine global eindeutige IP-Adresse zugewiesen sein. Gemäß dem Immer eingeschaltet-Konzept wird einem Mobilfunk-Endgerät, das beispielsweise in einem GSM- oder UMTS-Telekommunikationsnetzwerk registriert ist, das ein GPRS (General Packet Radio Service – GPRS) Netzwerk umfasst, eine global eindeutige IP nach der Registrierung durch einen Steuerknoten zugewiesen, der im Folgenden als "Zugangskontrollpunkt" (Access Control Point – ACP) bezeichnet wird. Ein ACP ist eigentlich eine Medien-Netzübergangssteuereinrichtung (Media Gateway Controller – MGC).
  • Der ACP kann als ein Server-Knoten (oder eine Gruppe von Knoten) betrachtet werden, der an gewissen Steuerebenen-Vorgängen beteiligt ist, wie beispielsweise Mobilitätsmanagement (MM) und Sitzungsmanagement. Der ACP kann einen oder mehrere Netzübergangsknoten steuern, die Benutzerdaten bearbeiten. Die vorgeschlagene UMTS-Architektur für paketvermittelte Dienste ist in 1 dargestellt, (zu beachten ist, dass, wenn sich das HLR und die ACPs in verschiedenen Netzwerken befinden, die Netzwerke jeweils als das "Heimat"-Netzwerk und das "Fremd"-Netzwerk bezeichnet werden), wobei der äußerste linke ACP-Knoten einem bedienenden GPRS-Unterstützungsknoten (Serving GPRS Support Node – SGSN) entspricht und der äußerste rechte Knoten einem Netzübergangs-GPRS-Unterstützungsknoten (Gateway GPRS Support Node – GGSN) entspricht. Die durch den ACP zugewiesene IP-Adresse wird dem Mobilfunk-Endgerät bis zu dem Zeitpunkt zugewiesen, zu dem das Endgerät die Registrierung im ACP aufhebt (z.B. die Energie wird abgeschaltet oder das Endgerät verlässt den Versorgungsbereich des ACP).
  • In einer Modifizierung der Architektur von 1 kann der Netzübergangsknoten in den Funkverkehrnetzwerk-Steuereinrichtungs- (Radio Network Controller – RNC) Knoten integriert werden. Der ACP kann Bestandteil des RNC-Knotens sein oder auch nicht. Diese modifizierte Architektur wird im Folgenden als eine "Direkte Internet-Zugangs-" (Direct Internet Access – DIA) Architektur bezeichnet.
  • Angenommen, dass viele Hunderttausende (oder sogar Millionen) von Mobilfunk-Endgeräten in einem Netzwerk registriert sind und sich in dem Immer eingeschaltet-Zustand befinden, so können sich Probleme auf Grund des begrenzten Adressbereichs ergeben, der beim IP, (insbesondere bei IPv4), zur Verfügung steht. Außerdem erfordern zugewiesene IP-Adressen Speicher- und Verarbeitungskapazität in den Routern und Netzübergangsknoten von Mobilfunknetzwerken. Eine zugewiesene IP-Adresse muss für ein Mobilfunk-Endgerät reserviert sein, selbst wenn das Endgerät nicht in einer Verbindung belegt ist, um die Übertragung von Abwärtsstreckenverkehr zu dem Endgerät zu ermöglichen und echten "Immer eingeschaltet"-Dienst zu gestatten. Des Weiteren bedeutet das Aufrechterhalten von ungenutzten aktiven "Kontexten" in einem Netzübergang verschwendete Verarbeitungs- und Speicherkapazität.
  • Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit der herkömmlichen Immer eingeschaltet-Architektur ist das sich daraus ergebende erhöhte Volumen und die Komplexität von Mobilitätsmanagement-Signalisierungsverkehr, der das Mobilfunk-IP (MIP) betrifft. Wenn MIP-Protokolle für die Bearbeitung von Mobilitätsmanagement in einem Mobilfunknetzwerk verwendet werden, muss das Netzwerk eine neue IP-Adresse (Care-of-Address) zu einem Endgerät zuweisen, wenn es in dem Netzwerk den Rufbereich wechselt. Das Volumen des Mobilitätsmanagement-Signalisierungsverkehrs erhöht sich, wenn das Mobilfunk-Endgerät zusätzlich zur Benachrichtigung des Heimatregisters (HLR) über seinen aktuellen Standort auch seinen Home Agent, (der für die Leitweglenkung von Datagrammen von dem Heimatnetzwerk zu Endgeräten im Rufbereichswechsel zuständig ist), über seine aktuelle IP-Adresse informieren muss, selbst wenn das Endgerät überhaupt nicht in einer Verbindung belegt ist.
  • Noch ein weiteres Problem, das mit dem Immer eingeschaltet-Konzept verbunden ist, ist eine mögliche Herabsetzung der Ebene des Datenschutzes eines Benutzers. Wenn ein Mobilfunk-Endgerät eine permanent zugewiesene IP-Adresse verwendet, kann es möglich sein, die Bewegung des Endgeräts im Internet zu verfolgen. Des Weiteren kann der aktuelle Standort eines Mobilfunk-Endgeräts preisgegeben werden, wenn eine dynamisch zugewiesene IP-Adresse mit einer Teilnehmer- (oder Endgerät-) Identität in einer Standort-Datenbank im Internet, (z.B. einem Domain Name System- (DNS) Server), gespeichert und verknüpft wird. Daher kann es einer feindlichen Partei möglich sein, den aktuellen Standort eines Mobilfunk-Endgeräts abzufragen.
  • KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung macht sich die Tatsache zu Nutze, dass viele Mobilfunkteilnehmer nur selten Internetzugang anfordern werden und ihnen IP-Adressen daher nicht perma nent zugewiesen werden müssen. Die Adressen müssen daher nur dann zugewiesen werden, wenn eine eingehende Verbindung zu einem Mobilfunk-Endgerät initiiert wird. Während die Signalisierungsmenge (zwischen dem Netzwerk und Mobilfunk-Endgeräten), die an einem einzelnen IP-Adressen-Erstellungsprozess beteiligt ist, sich erhöhen kann, wird dies durch vereinfachte Mobilitätsmanagement-Prozeduren für Mobilfunk-Endgeräte in einem Verbunden-Zustand ausgeglichen.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile der IP-Adressierung für Mobilfunk-Endgeräte, die oben angesprochen wurden, zu überwinden oder wenigstens zu mildern. Es ist insbesondere eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Adressierungsverfahren bereitzustellen, durch das einem Mobilfunkteilnehmer eine IP-Adresse zugewiesen wird für den Fall, dass eine rufende Station eine Verbindungssitzung initiieren möchte.
  • Diese und andere Aufgaben werden wenigstens teilweise durch den Einsatz des Sitzungsinitiierungsprotokolls erfüllt, gemäß dem einem Mobilfunkteilnehmer eine SIP-URL zugewiesen wird, die von einer rufenden Station verwendet wird, um den angerufenen Mobilfunkteilnehmer für ein zellulares Telekommunikationsnetzwerk zu identifizieren.
  • Gemäß einem ersten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Warnen eines Mobilfunkteilnehmers, der in einem Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerk registriert ist, hinsichtlich einer Sitzungsbeginn-Anforderung, die von einer rufenden Station gesendet wird, bereitgestellt, wobei das Verfahren umfasst:
    Empfangen einer SIP-Invite-Nachricht an einem SIP-Server des Mobilfunknetzwerks, wobei die SIP-Invite-Nachricht eine SIP-URL enthält, die den Mobilfunkteilnehmer identifiziert;
    Verwenden der SIP-URL zum Bestimmen der Identität eines zweiten SIP-Servers eines Zugangskontrollpunkts (ACP), der den Mobilfunkteilnehmer bedient;
    Senden einer SIP-Invite-Nachricht an den zweiten SIP-Server; und
    Veranlassen, dass eine Funkruf-Nachricht an den Mobilfunkteilnehmer gesendet wird.
  • Auf Grund der Verwendung des SIP sehen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung die Zuweisung einer IP-Adresse zu einem Mobilfunkteilnehmer erst bei Initiierung einer Kommunikationssitzung vor. Das Teilnehmer-Endgerät kann in einem Verbunden-Zustand verbleiben, ohne zugewiesene IP-Adresse, wenn keine Sitzung durchgeführt wird. Wie beim Immer eingeschaltet-Konzept können Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung die Implementierung von Push-Diensten gestatten.
  • Die vorgeschlagene "virtuelle" Immer eingeschaltet-Architektur sorgt für besseren Datenschutz und Sicherheit, da keine Standortdaten in einer öffentlichen Datenbank, einem Verbindungssteuerungs-Server (z.B. SIP-Server) usw. gespeichert werden müssen. Stattdessen können Standortdaten beispielsweise in einem HLR gespeichert werden, das eine geschlossene, nicht öffentlich verfügbare Datenbank ist. Da eine IP-Adresse nur auf Anforderung zugewiesen wird, (z.B. beim Verbindungsaufbau von eingehenden/ausgehenden Verbindungen), und nur während einer bestimmten Verbindung gültig ist, wird das Verfolgen des Aufenthaltsorts eines Mobilfunk-Endgeräts schwieriger gemacht. Die Architektur gestattet es Mobilfunkteilnehmern, immer erreichbar zu sein, ohne Dritten ihren Standort preiszugeben. Der aktuelle Standort (eindeutige IP-Adresse) der rufenden Station wird nur preisgegeben, wenn der angerufene Teilnehmer entscheidet, einen Anruf anzunehmen.
  • Der ACP entspricht einer Medien-Netzübergangssteuereinrichtung (MGC), ist aber zusätzlich zuständig für Mobilitätsmanagement und IP-Adresszuweisung. Der ACP ist ein logischer Knoten, der als ein physikalischer selbstständiger Knoten implementiert werden kann oder ein Paar SGSN/GGSN-Knoten (GPRS) aufweisen kann oder in einen RNC-Knoten (UMTS) integriert werden kann.
  • Vorzugsweise umfasst das Verfahren den Schritt des Identifizierens einer Mobilfunkteilnehmer-Identität, die einer SIP-URL entspricht, die in der SIP-Invite-Nachricht enthalten ist, wobei die Mobilfunkteilnehmer-Identität und die SIP-URL den angerufenen Mobilfunkteilnehmer identifizieren. Eine Verbindung zwischen SIP-URLs und Mobilfunkteilnehmer-Identitäten wird durch ein Standortregister des Mobilfunknetzwerks (z.B. ein Heimatregister) verwaltet. Das Standortregister verwaltet zusätzlich Informationen über den aktuellen Standort von Mobilfunkteilnehmern. Bevorzugter sendet der SIP-Server nach Empfang einer SIP-Invite-Nachricht am SIP-Server eine Abfrage, welche die SIP-URL des angerufenen Mobilfunkteilnehmers enthält, an das Standortregister, das antwortet, indem es den aktuellen Standort des Mobilfunkteilnehmers und optional die damit verbundene Mobilfunkteilnehmer-Identität zurückgibt. Der aktuelle Standort kann die Identität (z.B. eindeutiger Name oder IP-Adresse) des zweiten SIP-Servers sein. In einer alternativen Ausführungsform kann das Standortregister dem SIP-Server nur den aktuellen Standort zurückgeben, in welchem Fall der bedienende ACP anschließend eine Abfrage an das Standortregister senden kann, um die Mobilfunkteilnehmer-Identität abzurufen.
  • Vorzugsweise, wenn der SIP-Server den aktuellen Standort des angerufenen Mobilfunkteilnehmers von dem Standortregis ter empfängt, sendet der SIP-Server eine SIP-Invite-Nachricht an den zweiten SIP-Server. Der zweite SIP-Server puffert die empfangene Nachricht, während eine Funkrufnachricht über die Funkschnittstelle an den angerufenen Teilnehmer gesendet wird. Für den Fall, dass eine Verbindung zwischen dem angerufenen Teilnehmer und dem bedienenden ACP hergestellt wird, weist der bedienende ACP dem angerufenen Teilnehmer eine IP-Adresse zu, und eine SIP-Invite-Nachricht wird gesendet. Die IP-Adresse wird für die Dauer der Sitzung dynamisch zugewiesen.
  • In gewissen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung wird die SIP-Invite-Nachricht an den angerufenen Teilnehmer von dem SIP-Server des bedienenden ACP in Verbindung mit der Funkrufnachricht gesendet. Die SIP-Invite-Nachricht kann über einen Funkrufkanal gesendet werden, z.B. huckepack auf der Funkrufnachrichtung, oder kann über einen getrennten Rundfunkkanal gesendet werden.
  • Ein Vorteil des Sendens der SIP-Invite-Nachricht an den angerufenen Teilnehmer ist, dass Informationen, die den Ursprung der Invite-Nachricht betreffen, z.B. die Identität der rufenden Station, für den angerufenen Teilnehmer vor der IP-Adressenzuweisung verfügbar gemacht werden kann.
  • In gewissen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung weist der bedienende ACP dem angerufenen Mobilfunkteilnehmer nach dem Empfang einer Annahmenachricht von dem Teilnehmer durch den bedienenden ACP, die als Antwort auf die gesendete Funkrufnachricht gesendet wurde, eine IP-Adresse zu. In anderen Ausführungsformen der Erfindung kann eine IP-Adresse mit dem angerufenen Teilnehmer bei der Registrierung im Netzwerk verknüpft werden. Dies kann beispielsweise erforderlich sein, wenn die SIP-Invite-Nachricht an den Mobilfunkteilnehmer gesendet werden soll. Die IP-Adresse kann von einer zeitweisen internationalen Mobilfunknummer (temporary International Mobile Subscriber Identity – TMSI) abgeleitet werden, die dem Mobilfunkteilnehmer zugewiesen wird, in welchem Fall die Adresse eine lokale Verweisadresse ist, die nur auf der Verbindung zwischen dem Mobilfunk-Endgerät und dem bedienenden ACP gültig ist. In anderen Ausführungsformen der Erfindung wird die SIP-Invite-Nachricht zu einem mithörenden Mobilfunk-Endgerät gesendet, wobei eine dem Endgerät bekannte "Rundruf"- oder "Gruppen"-IP-Adresse verwendet wird. Die Identität des Zielendgeräts wird durch eine eindeutige Kennung definiert, die in einem Nachrichtenkopf enthalten ist, z.B. einem Funkprotokollkopf (RLC oder MAC).
  • In gewissen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung umfasst der Schritt des Verwendens der SIP-URL zum Bestimmen der Identität eines Zugangskontrollpunkts (ACP), bei dem der Mobilfunkteilnehmer aktuell registriert ist:
    Identifizieren einer Mobilfunkteilnehmer-Identität, die einer SIP-URL entspricht, die in der SIP-Invite-Nachricht enthalten ist, wobei die Mobilfunkteilnehmer-Identität und die SIP-URL den angerufenen Mobilfunkteilnehmer identifizieren;
    Senden einer Abfrage, welche die Mobilfunkteilnehmer-Identität enthält, an ein Standortregister, das Informationen über den aktuellen Standort des Mobilfunkteilnehmer verwaltet; und
    Zurückgeben der Identität des ACP-SIP-Servers an den abfragenden SIP-Server.
  • Der Schritt des Identifizierens einer Mobilfunkteilnehmer-Identität, die einer SIP-URL entspricht, die in der SIP-Invite-Nachricht enthalten ist, kann an dem SIP-Server durchgeführt werden.
  • Der SIP-Server des Mobilfunknetzwerks, das die SIP-Invite-Nachricht, die durch die rufende Station initiiert wird, zunächst empfängt, kann in dem ACP eines Netzübergangsknotens, z.B. einem GGSN, implementiert werden.
  • Gemäß einem zweiten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Initiieren einer IP-Sitzung zwischen einer rufenden Station und einem angerufenen Mobilfunkteilnehmer bereitgestellt, der in einem Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerk registriert ist, wobei das Verfahren umfasst:
    Empfangen einer SIP-Invite-Nachricht an einem SIP-Server des Mobilfunknetzwerks, wobei die SIP-Invite-Nachricht eine SIP-URL enthält, die den Mobilfunkteilnehmer identifiziert;
    Identifizieren einer Mobilfunkteilnehmer-Identität, die einer SIP-URL entspricht, die in der SIP-Invite-Nachricht enthalten ist, wobei die Mobilfunkteilnehmer-Identität den angerufenen Mobilfunkteilnehmer in dem Mobilfunknetzwerk identifiziert;
    Senden einer Funkrufnachricht an den Mobilfunkteilnehmer; und
    Zuweisen einer IP-Adresse zu dem Mobilfunkteilnehmer nach dem Empfang einer Funkruf-Antwortnachricht durch das Netzwerk, die von dem Mobilfunkteilnehmer gesendet wurde.
  • Gemäß einem dritten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Initiieren einer IP-Kommunikationssitzung zwischen einer rufenden Station und einem angerufenen Mobilfunkteilnehmer bereitgestellt, der in einem Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerk registriert ist, wobei das Verfahren umfasst:
    Empfangen einer SIP-Invite-Nachricht an einem SIP-Server des Mobilfunknetzwerks, wobei die SIP-Invite-Nachricht eine SIP-URL enthält, die den Mobilfunkteilnehmer identifiziert;
    Verwenden der SIP-URL zum Bestimmen der Identität eines zweiten SIP-Servers eines ACP, bei dem der Mobilfunkteilnehmer aktuell registriert ist;
    Identifizieren einer Mobilfunkteilnehmer-Identität, die einer SIP-URL entspricht, die in der SIP-Invite-Nachricht enthalten ist, wobei die Mobilfunkteilnehmer-Identität den angerufenen Mobilfunkteilnehmer in dem Mobilfunknetzwerk identifiziert;
    Senden der SIP-Invite-Nachricht von dem SIP-Server zu dem identifizierten ACP-SIP-Server;
    Identifizieren einer IP-Adresse, die mit dem angerufenen Teilnehmer an dem ACP verknüpft ist;
    Senden einer SIP-Nachricht an den angerufenen Teilnehmer.
  • Es wird bemerkt, dass die Schritte des Identifizierens einer Mobilfunkteilnehmer-Identität, die einer SIP-URL entspricht, und des Sendens der SIP-Invite-Nachricht von dem SIP-Server zu dem identifizierten ACP-SIP-Server untereinander austauschbar sind. Beispielsweise kann der Schritt des Identifizierens einer Mobilfunkteilnehmer-Identität, die einer SIP-URL entspricht, mittels einer Kommunikation zwischen dem SIP-Server und einem Standortregister vor dem Schritt des Sendens der SIP-Invite-Nachricht an den ACP-SIP-Server durchgeführt werden, oder kann mittels einer Kommunikation zwischen dem ACP-SIP-Server und einem Stand ortregister nach dem Schritt des Sendens der SIP-Invite-Nachricht an den ACP-SIP-Server durchführt werden.
  • Es gibt eine Reihe verschiedener Mechanismen, durch die der ACP dem angerufenen Mobilfunkteilnehmer eine IP-Adresse zuweisen kann. Standardmäßige zustandsbehaftete oder zustandslose Adresskonfigurationsverfahren stehen zur Verfügung. Beispielsweise kann die IP-Adresse ein Präfix aufweisen, das mit dem ACP und einem Hauptteil verknüpft ist, der einer zeitweisen internationalen Mobilfunknummer entspricht (oder davon abgeleitet ist), die dem Mobilfunkteilnehmer zugewiesen wird. Ein weiteres Verfahren besteht darin, eine Identität einer unteren Protokollschicht als Teil einer IP-Adresse zu verwenden, z.B. indem eine zeitweilige Kennung eines Funknetzwerks (Radio Network Temporary Identifier – RNTI) als der Hauptrechner-Teil (in einem UMTS-Netzwerk) verwendet wird.
  • Gemäß einem vierten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Rufumleitung eines Anrufs von einem ersten Teilnehmer eines Kommunikationsnetzwerks zu einem zweiten Mobilfunkteilnehmer eines Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerks bereitgestellt, wobei das Verfahren umfasst:
    Empfangen einer SIP-Invite-Nachricht an einem SIP-Server des Kommunikationsnetzwerks, wobei die SIP-Invite-Nachricht eine SIP-URL enthält, die den ersten Teilnehmer identifiziert;
    Senden einer SIP-Invite-Nachricht an einen SIP-Server des Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerks;
    Identifizieren am SIP-Server des Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerks, ob eine Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Teilnehmer hergestellt worden ist;
    Bestimmen der Identität eines SIP-Servers eines Zugangskontrollpunkts (ACP), bei dem der zweite Teilnehmer aktuell registriert ist;
    Senden der SIP-Invite-Nachricht zu dem SIP-Server des ACP; und
    Senden einer Funkrufnachricht an den zweiten Teilnehmer.
  • Sobald die SIP-Invite-Nachricht durch den SIP-Server des Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerks empfangen und ein damit verbundener Mobilfunkteilnehmer identifiziert worden ist, kann das Verfahren gemäß dem Verfahren von irgendeinem der oben genannten ersten bis dritten Gesichtpunkte fortgesetzt werden.
  • Zum Initialisieren der Rufumleitungsprozedur kann der erste Teilnehmer eine Rufumleitungs-Anweisung an den SIP-Server des Kommunikationsnetzwerks senden, die den Server benachrichtigt, dass anschließende SIP-Invite-Nachrichten, die für den ersten Teilnehmer bestimmt sind, an das Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerk weitergeleitet werden sollen.
  • Vorzugsweise wird die Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Teilnehmer an dem SIP-Server des Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerk hergestellt, indem der zweite Mobilfunkteilnehmer eine Berechtigungsanforderung an diesen SIP-Server sendet. Bevorzugter wird die Anforderung verschlüsselt und/oder enthält eine Teilnehmerberechtigung.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 stellt schematisch eine UMTS-Netzwerkarchitektur für paketvermittelte Dienste dar;
  • 2 stellt schematisch ein Telekommunikationssystem dar, das ein zellulares Telekommunikationsnetzwerk aufweist;
  • 3 ist ein Ablaufdiagramm, das ein Verfahren zum Herstellen einer Verbindung von einer rufenden Station zu einem Teilnehmer des zellularen Telekommunikationsnetzwerks von 2 darstellt; und
  • 4 stellt die Signalisierungsnachrichten dar, die während einer IP-Verbindungsphase in dem Netzwerk von 2 ausgetauscht werden;
  • 5 stellt die Signalisierungsnachrichten dar, die in dem Netzwerk von 2 nach dem Signalisierungsaustausch von 4 ausgetauscht werden; und
  • 6 stellt den Datenfluss auf der Benutzerebene in dem Netzwerk von 2 dar; und
  • 7 stellt schematisch ein Telekommunikationssystem dar, das ein Paar von zellularen Telekommunikationsnetzwerken aufweist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG EINER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Eine UMTS-Netzwerkarchitektur für paketvermittelte Dienste wurde oben unter Bezugnahme auf 1 bereits beschrieben. In 2 ist ein erweitertes UMTS-Telekommunikationssystem dargestellt, das auf der direkten Internetzugangs- (DIA) Architektur basiert und ein zellulares Telekommunikationsnetzwerk aufweist, das allgemein mit dem Bezugszeichen 1 angegeben wird. Das Netzwerk 1 weist einen Netzwerkknoten 2 auf, der einen ACP 3, (der Medien-Netzübergangssteuereinrichtung und Mobilitätsmanagement-Funktionalität enthält), und einen Mediennetzübergang 4 enthält. Der Mediennetzübergang 4 wird durch den ACP 3 gesteuert.
  • Der ACP 3 implementiert einen SIP-Server 5, der das Sitzungsinitiierungsprotokoll (SIP) der Internet Engineering Task Force (IETF) (siehe IETF RFC 2543) zum Erstellen, Modifizieren und Beenden von Sitzungen mit einem oder mehr Teilnehmern verwendet. Internet-Benutzer können auf das Internet 6 zugreifen und mit dem Telekommunikationsnetzwerk 1 unter Verwendung von Endgeräten, wie beispielsweise dem Rechner-Endgerät 7 kommunizieren (es ist natürlich klar, dass das Endgerät 7 an das Internet 6 über beispielsweise ein Modem und einen Internet-Dienstanbieter gekoppelt wird).
  • Das Netzwerk 1 weist einen Heimat-SIP-Server 8 auf, dessen Funktion im Folgenden beschrieben wird. Das Netzwerk 1 umfasst auch ein Heimatregister (Home Location Register – HLR) 9, das den aktuellen Standort von Teilnehmern im Netzwerk 1 aufzeichnet. Wenn ein Teilnehmer beispielsweise aktuell in dem Netzwerk 1 registriert ist, (d.h. seinem Heimatnetzwerk), zeichnet das HLR 9 den ACP 3 (bzw. die IP-Adresse des SIP-Servers 5) auf, mit dem der Teilnehmer verbunden ist. Wenn der Teilnehmer mit einem fremden Netzwerk verbunden ist, zeichnet das HLR 9 die Identität des ACP auf, mit dem der Teilnehmer in dem fremden Netzwerk verbunden ist. Das Telekommunikationsnetzwerk 1 wird mit einem Domain Name System- (DNS) Server 10 bereitgestellt, der fähig ist, standardmäßige Domain-Namen (z.B. sip.operator.com) in jeweilige IP-Adressen aufzulösen.
  • Die Arbeitsweise des Systems von 2 wird im Folgenden beschrieben im Vergleich zu der Kommunikation von Internet-Protokoll- (IP) Daten zu und von einem Mobilfunk-Endgerät 11, das von einem Teilnehmer des Netzwerks 1 verwendet wird (es ist zu beachten, dass die durchgezogenen Linien in 2 den Fluss von Signalisierungsinformationen darstellen, die zwischen den verschiedenen Netzübergängen und den rufenden und angerufenen Stationen ausgetauscht werden, während die gestrichelten Linien den Fluss der Benutzerda ten darstellen). Nach dem Einschalten des Endgeräts 11 ist das Endgerät 11 mit dem ACP 3 über eine RNC 12 verbunden und registriert sich in seinem Heimatnetzwerk 1. Die Registrierung umfasst das Benachrichtigen des HLR 9 über den Standort des Endgeräts 11 sowie die IMSI und SIP-URL des Endgeräts 11, wobei die SIP-URL ein Name (z.B. sip:jim.jones@company.com) oder eine Telefonnummer (z.B. +1-212-555-1212@company.com) sein kann. In diesem Zustand wird das Endgerät 11 als im Verbunden-Zustand befindlich beschrieben und weist einen aktiven Mobilitätsmanagement-Kontext in dem Netzwerk (d.h. in dem ACP 3) auf.
  • Angenommen, der Benutzer des Rechnerendgeräts 7 initiiert eine Verbindung zu dem Teilnehmer mit dem Mobilfunk-Endgerät 11. Dazu muss das Rechnerendgerät 7 unter Verwendung der IP-Adresse des Heimat-SIP-Servers 8 eine SIP-Invite-Nachricht an den Heimat-SIP-Server 8 senden. Wenn das Endgerät 7 die IP-Adresse nicht kennt, sondern nur die SIP-URL (d.h. sip:UE@sip.operator.com), kann das Endgerät 7 den Domain-Namen-Teil der SIP-URL verwenden, um die entsprechende IP-Adresse von dem DNS-Server 10 abzurufen (Phase (1)). Phase (2) umfasst das Senden einer SIP-Invite-Nachricht an den Heimat-SIP-Server 8 über das Internet 6.
  • Zu dem Zeitpunkt, zu dem der Heimat-SIP-Server 8 die SIP-Invite-Nachricht empfängt, kennt er den aktuellen Standort des angerufenen Teilnehmers 11 nicht. Der Heimat-SIP-Server 8 muss daher mit dem HLR 9 Verbindung aufnehmen (Phase (3)). Der Heimat-SIP-Server 8 sendet die SIP-Invite-Nachricht (oder einen relevanten Abschnitt davon) an das HLR 9. Das HLR 9 verwendet die SIP-URL des angerufenen Teilnehmers, um die internationale Mobilfunknummer (International Mobile Subscriber Identity – IMSI) dieses Teilnehmers zu bestimmen, die den Teilnehmer eindeutig identifiziert. Das HLR 9 identifiziert dann den aktuellen Standort, (d.h. den SIP-Server 5 des ACP 3, mit dem der Teilnehmer verbunden ist), des Teilnehmers und gibt diesen zusammen mit der IMSI an den Heimat-SIP-Server 8 zurück. Am Heimat-SIP-Server 8 wird die Identität des ACP-SIP-Servers in eine IP-Adresse umgewandelt, wozu beispielsweise eine Übersetzungstabelle in einem DNS-Knoten verwendet wird. Alternativ kann diese Übersetzung an dem HLR 9 erfolgen, wobei die IP-Adresse an den Heimat-SIP-Server 8 zurückgegeben wird.
  • Sobald der Heimat-SIP-Server 8 die IMSI und den aktuellen Standort des Mobilfunk-Teilnehmers 11 kennt, leitet der Heimat-SIP-Server 8 eine SIP-Invite-Nachricht zu dem relevanten ACP-SIP-Server 5 weiter (Phase (4)). Der ACP 3 kann sich in dem Heimat-PLMN oder in einem fremden PLMN befinden. Die IMSI wird huckepack auf die SIP-Invite-Nachricht gepackt. Der ACP-SIP-Server 5 puffert die SIP-Invite-Nachricht, während die RNC 12 eine Funkrufnachricht an den Mobilfunkteilnehmer ausgibt, wobei sie einen Funkruf-Sendekanal verwendet (Phase (5)). In dem Fall, in dem der Mobilfunkteilnehmer auf die Funkrufnachricht antwortet, wird der ACP 3 über die Antwort benachrichtigt und weist dem Mobilfunkteilnehmer 11 eine IP-Adresse zu. Die gepufferte SIP-Invite-Nachricht kann dann an den Teilnehmer 11 unter Verwendung des IP (über verschiedene Verbindungs- und Transportprotokolle) weitergeleitet werden. Nach Empfang der SIP-Invite-Nachricht, (die den Mobilfunkteilnehmer 11 über die Identität der rufenden Station benachrichtigt), kann der Mobilfunkteilnehmer 11 den Anruf annehmen oder zurückweisen. Im ersten Fall erzeugt das Endgerät des Teilnehmers eine entsprechende SIP-Nachricht, die über die SIP-Server 5, 8 an das Endgerät 7 der rufenden Station zurückgegeben wird. Im letzteren Fall erzeugt der ACP-SIP-Server 5 eine entsprechende SIP-Nachricht (z.B. "im Augenblick nicht erreichbar") und gibt sie an das Endgerät 7 der rufenden Station zurück.
  • 3 ist ein Ablaufdiagramm, das des Weiteren das Verfahren des Herstellens einer Verbindung zwischen der rufenden Station 7 und dem Mobilfunkteilnehmer 11 darstellt. Es wird bemerkt, dass dieses Szenario von der Annahme ausgeht, dass dem Mobilfunkteilnehmer eine IP-Adresse nicht bereits zugewiesen worden ist. Wenn eine IP-Adresse zugewiesen ist, dann kann die SIP-Invite-Nachricht direkt an das Endgerät 11 des Teilnehmers gesendet werden. 4 stellt die Signalisierungsnachrichten dar, die zwischen den verschiedenen Knoten während der oben beschriebenen IP-Verbindungsphase ausgetauscht werden. 5 stellt die Signalisierungsnachrichten dar, die zwischen diesen Knoten ausgetauscht werden, sobald eine aktive Verbindung hergestellt worden ist, (d.h. nach der Signalisierungsphase von 4), wobei MS die Mobilfunkstation bzw. das Endgerät angibt und CH den entsprechenden Hauptrechner bezeichnet. Es wird bemerkt, dass, da der SIP-Server 8 den Standort des Mobilfunkteilnehmers 11 bereits kennt, für den Server kein Bedarf besteht, wieder mit dem HLR 11 Verbindung aufzunehmen. 6 stellt den Datenfluss auf der Benutzerebene dar, von der aus offenkundig wird, dass der CH fähig ist, die SIP-Nachrichten (und andere Daten) direkt an die MS zu senden, wozu die IP-Adresse in dem Netzübergang verwendet wird.
  • In einer Modifizierung der oben beschriebenen Ausführungsform kann eine IP-Adresse mit dem angerufenen Teilnehmer verknüpft werden, nachdem sich der Teilnehmer in dem Netzwerk 1 registriert hat. Die SIP-Invite-Nachricht kann dann huckepack auf die Funkrufnachricht gepackt werden oder unter Umständen über einen getrennten Rundruf- oder Gruppen-Kanal, auf dem das Endgerät 11 des Teilnehmers nach Empfang der Rufrufnachricht mithört, gesendet werden. Die IP-Adresse, die dem Mobilfunkteilnehmer 11 in dieser Stufe zugewiesen wird, muss nicht global eindeutig sein, da sie nur innerhalb des Netzwerks 1 verwendet wird. Eine global eindeutige IP-Adresse muss nur dem angerufenen Teilnehmer zugewiesen werden, sobald der Teilnehmer beschlossen hat, die SIP-Invite anzunehmen und mit der Kommunikation über das Internet 6 beginnen möchte.
  • Die erste IP-Adresse kann wie folgt zugewiesen werden. Wenn der Mobilfunkteilnehmer 11 sich im Netzwerk 1 registriert, wird ihm (gemäß UMTS und GSM) eine zeitweise IMSI (TMSI) zugewiesen, die normalerweise statt der IMSI bei der Signalisierung zwischen dem Endgerät 11 des Teilnehmers und dem Netzwerk 1 verwendet wird, um die Identität des Teilnehmers zu verbergen. Nach dem Empfang der TMSI erzeugt das Endgerät 11 des Teilnehmens eine lokale IP-Verweisadresse, indem das lokale Verweisadressenpräfix und die TMSI kombiniert werden. Das Mobilfunknetzwerk verwendet diese IP-Adresse zur SIP-Aufforderung, so lange die TMSI dem Teilnehmer zugewiesen ist. Ein alternatives Verfahren zum Zuweisen einer IP-Adresse für den Einsatz bei der Übertragung einer SIP-Invite-Nachricht zu einem Mobilfunkteilnehmer umfasst das Senden von IP-Adressen unter Verwendung einer Gruppen- oder Rundruf-IP-Adresse, die dem Endgerät des Teilnehmers bekannt ist. Ein Mobilfunk-Endgerät hört auf dem entsprechenden Kanal mit und nimmt eine IP-Adresse an. Über die Wahl der IP-Adresse wird dann das Netzwerk 1 benachrichtigt.
  • 7 stellt ein Paar von zellularen Telekommunikationsnetzwerken 13, 14 dar, die durch einen Netzübergang 15 miteinander verbunden sind. Angenommen, dass ein "Sam Smith" ein Teilnehmer eines ersten der Netzwerke 13 ist und ein "Jim Jones" ein Teilnehmer des zweiten Netzwerks 14 ist, wobei Sam und Jim jeweils Mobilfunk-Endgeräte 16 und 17 verwenden. In bestimmten Fällen möchte Sam Smith, dass Verbindungen, die zu ihm hergestellt werden, zu Jim Jones umgeleitet werden. Wenn das SIP für eine Ende-Ende-Verbindungssteuerung verwendet wird, ist für die Rufumleitung erforderlich, dass Sam Smith und Jim Jones ihre jeweiligen Heimatnetzwerke über den Rufumleitungsvorgang benachrichtigen.
  • Die Arbeitsweise des SIP-Servers beim Identifizieren des Standorts (und der IMSI) eines angerufenen Mobilfunkteilnehmers wurde oben unter Bezugnahme auf die 2 bis 6 bereits beschrieben. Es ist daher klar, dass verschiedene SIP-Server in beiden der Heimatnetzwerke vorhanden sind. Insbesondere stellt 7 einen Heimat-SIP-Server 18 dar, der mit einem HLR von Sams Netzwerk 13 verbunden ist, während ein Heimat-SIP-Server 19 mit einem HLR von Jims Netzwerk verbunden ist. Um eine Rufumleitung zu ermöglichen, verwaltet der SIP-Server 18 einen Teilnehmer-Datensatz für jeden Teilnehmer. An einen Datensatz für einen Teilnehmer kann (a) die SIP-URL des Teilnehmers, (b) der Verschlüsselungsschlüssel (oder das Kennwort zu Authentisierungszwecken) des Teilnehmers, (c) eine Rufumleitungs-Anforderung, welche die SIP-URL des Teilnehmers angibt, an den Verbindungen weitergeleitet werden sollen, und/oder (d) eine Berechtigung, eingehende Verbindungen anzunehmen, die von einem anderen Teilnehmer weitergeleitet wurden, angehängt sein.
  • Wenn das Beispiel von Sam Smith und Jim Jones nochmals betrachtet wird, muss Jim Jones, um die Umleitung von Verbindungen von dem Ersteren zum Letzteren zu gestatten, zuerst eine Berechtigung an den SIP-Server 19 seines Heimatnetzwerks 14 senden, um Verbindungen anzunehmen, die von Sam Smith weitergeleitet wurden. Wenn Sam Smith die Rufumleitung aktivieren möchte, sendet er eine Rufumleitungs-Anweisung, welche die SIP-URL von Jim Jones enthält, an den SIP-Server 18 seines Heimatnetzwerks 13. Wenn eine an Sam Smith gerichtete SIP-Invite am SIP-Server 18 von Sam Smiths Heimatnetzwerk 13 empfangen wird, erkennt der SIP-Server 18 die Rufumleitungs-Anweisung und leitet die SIP-Invite an den SIP-Server 19 von Jim Jones' Heimatnetzwerk 14 weiter.
  • Der SIP-Server 19 identifiziert die SIP-URL von Sam Smith in der SIP-Invite-Nachricht und identifiziert auch die Verbindung dieser SIP-URL mit der SIP-URL von Jim Jones (die Verbindung zwischen dem weiterleitenden Teilnehmer und dem Ziel-Teilnehmer kann alternativ unter Verwendung von IMSIs, IMEIs usw. erreicht werden). Der SIP-Verbindungsprozess kann dann wie oben beschrieben fortgesetzt werden, wobei eine SIP-Invite-Nachricht an den (in 7 nicht dargestellten) bedienenden ACP gesendet wird, der Sam Smith bedient. Das Mobilfunk-Endgerät von Jim Jones erhält dann eine Funknachricht und angenommen, dass Jim Jones den Anruf annimmt, wird ihm durch den bedienenden ACP eine zeitweise IP-Adresse zugewiesen. Die Rufumleitungs-Berechtigung am SIP-Server 19 oder die Rufumleitungs-Anweisung am SIP-Server 18 kann durch die jeweiligen Teilnehmer aufgehoben werden. Anweisungen, die an die SIP-Server 18, 19 gesendet werden, werden vorzugsweise verschlüsselt und verwenden Authentisierungstechniken, um die Sicherheit des Dienstes sicherzustellen.
  • Dem Fachmann ist klar, dass verschiedene Modifizierungen an den oben beschriebenen Ausführungsformen vorgenommen werden können, ohne von dem Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Es kann beispielsweise sein, dass das HLR 9 dem SIP-Server 8 nur den Standort des angerufenen Mobilfunkteilnehmers zurückgibt, und nicht die IMSI des Teilnehmers. Wenn der ACP 3 die weitergeleitete SIP-Invite-Nachricht empfängt, muss der ACP 3 in diesem Fall mit dem HLR 9 in Verbindung treten, um die IMSI des Teilnehmers zu erhalten (dargestellt durch die gepunktete Linie in 1). Es kann auch sein, dass die Umwandlung von SIP-URL in IMSI am SIP-Server 8 (oder am ACP 3) vorgenommen wird. Ein Nachteil solcher Anordnungen wäre jedoch die Erfordernis, aktuelle Kundendatenbanken an mehreren Standorten zu verwalten.

Claims (23)

  1. Verfahren zum Warnen eines Mobilfunk-Teilnehmers, der in einem Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerk registriert ist, hinsichtlich einer Sitzungsbeginn-Anforderung, die von einer rufenden Station gesendet wird, wobei das Verfahren umfasst: Empfangen einer SIP-Invite-Nachricht an einem SIP-Server des Mobilfunknetzwerks, wobei die SIP-Invite-Nachricht eine SIP-URL enthält, die den Mobilfunkteilnehmer identifiziert; Verwenden der SIP-URL zum Bestimmen der Identität eines zweiten SIP-Servers eines Zugangskontrollpunkts (ACP), der den Mobilfunkteilnehmer bedient; Senden einer SIP-Invite-Nachricht an den zweiten SIP-Server; und Veranlassen, dass eine Funkruf-Nachricht an den Mobilfunkteilnehmer gesendet wird, wobei eine IP-Adresse zur Verwendung bei der Bereitstellung des Dienstes, auf den sich die SIP-Invite-Nachricht bezieht, dem Mobilfunkteilnehmer erst nach dem Empfang der SIP-Invite-Nachricht an dem zweiten SIP-Server zugewiesen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1 und umfassend den Schritt des Identifizierens einer Mobilfunkteilnehmer-Identität, die einer SIP-URL entspricht, die in der SIP-Invite-Nachricht enthalten ist, wobei die Mobilfunkteilnehmer-Identität und die SIP-URL den angerufenen Mobilfunkteilnehmer identifizieren.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei eine Verbindung zwischen SIP-URLs und Mobilfunkteilnehmer-Identitäten durch ein Standortregister des Mobilfunknetzwerks verwaltet wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei das Standortregister Informationen über der aktuellen Standort von Mobilfunkteilnehmern verwaltet.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei nach Empfang einer SIP-Invite-Nachricht am SIP-Server der SIP-Server eine Abfrage, welche die SIP-URL des angerufenen Mobilfunkteilnehmers enthält, an das Standortregister sendet, das antwortet, indem es die damit verbundene Mobilfunkteilnehmer-Identität und den aktuellen Standort des Mobilfunkteilnehmers zurückgibt.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei der aktuelle Standort die Identität des zweiten SIP-Servers ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 5, wobei das Standortregister dem SIP-Server den aktuellen Standort des angerufenen Teilnehmers zurückgibt, und der ACP anschließend eine Abfrage an das Standortregister sendet, um die Mobilfunkteilnehmer-Identität abzurufen.
  8. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 4 bis 7, wobei, wenn der SIP-Server den aktuellen Standort des angerufenen Mobilfunkteilnehmers von dem Standortregister empfängt, der SIP-Server eine SIP-Invite-Nachricht an den zweiten SIP-Server sendet.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei die Teilnehmeridentität eine internationale Mobilfunknummer (IMSI) ist, und die IMSI in der SIP-Invite-Nachricht enthalten ist, die an den zweiten SIP-Server gesendet wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, wobei der zweite SIP-Server die empfangene Nachricht puffert, während eine Funkrufnachricht über die Funkschnittstelle an den angerufenen Teilnehmer gesendet wird.
  11. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 8 bis 10, wobei für den Fall, dass eine Verbindung zwischen dem angerufenen Teilnehmer und dem ACP hergestellt wird, der ACP dem angerufenen Teilnehmer eine IP-Adresse zuweist.
  12. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 8 bis 11, wobei die SIP-Invite-Nachricht an den angerufenen Teilnehmer von dem SIP-Server des bedienenden ACP in Verbindung mit der Funkrufnachricht gesendet wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei die SIP-Invite-Nachricht über einen Funkrufkanal oder einen getrennten Rundfunkkanal gesendet wird.
  14. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 8 bis 13, wobei der ACP dem angerufenen Teilnehmer nach dem Empfang einer Annahmenachricht von dem Teilnehmer durch den ACP eine IP-Adresse zuweist, die als Antwort auf die gesendete Funkrufnachricht gesendet wurde.
  15. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 8 bis 13, wobei dem angerufenen Teilnehmer bei der Registrierung im Netzwerk eine IP-Adresse zugewiesen wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, wobei die IP-Adresse von einer zeitweisen internationalen Mobilfunknummer (TMSI) abgeleitet wird, die dem Mobilfunkteilnehmer zugewiesen wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schritt des Verwendens der SIP-URL zum Bestimmen der Identität ei nes Zugangskontrollpunkts (ACP), bei dem der Mobilfunkteilnehmer aktuell registriert ist, umfasst: Identifizieren einer Mobilfunkteilnehmer-Identität, die einer SIP-URL entspricht, die in der SIP-Invite-Nachricht enthalten ist, wobei die Mobilfunkteilnehmer-Identität und die SIP-URL den angerufenen Mobilfunkteilnehmer identifizieren; Senden einer Abfrage, welche die Mobilfunkteilnehmer-Identität enthält, an ein Standortregister, das die Informationen über den aktuellen Standort des Mobilfunkteilnehmer verwaltet; und Zurückgeben der Identität des ACP-SIP-Servers an den abfragenden SIP-Server.
  18. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 2 bis 17, wobei eine IP-Sitzung zwischen einer rufenden Station und einem angerufenen Mobilfunkteilnehmer, der in einem Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerk registriert ist, initiiert wird, wobei das Verfahren umfasst: Empfangen einer SIP-Invite-Nachricht an einem SIP-Server des Mobilfunknetzwerks, wobei die SIP-Invite-Nachricht eine SIP-URL enthält, die den Mobilfunkteilnehmer identifiziert; Identifizieren einer Mobilfunkteilnehmer-Identität, die einer SIP-URL entspricht, die in der SIP-Invite-Nachricht enthalten ist, wobei die Mobilfunkteilnehmer-Identität den angerufenen Mobilfunkteilnehmer in dem Mobilfunknetzwerk identifiziert; Senden einer Funkrufnachricht an den Mobilfunkteilnehmer; und Zuweisen einer IP-Adresse zu dem Mobilfunkteilnehmer nach dem Empfang einer Funkruf-Antwortnachricht durch das Netzwerk, die von dem Mobilfunkteilnehmer gesendet wurde.
  19. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 2 bis 17, wobei eine IP-Kommunikationssitzung zwischen einer rufenden Station und einem angerufenen Mobilfunkteilnehmer, der in einem Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerk registriert ist, initiiert wird, wobei das Verfahren umfasst: Empfangen einer SIP-Invite-Nachricht an einem SIP-Server des Mobilfunknetzwerks, wobei die SIP-Invite-Nachricht eine SIP-URL enthält, die den Mobilfunkteilnehmer identifiziert; Verwenden der SIP-URL zum Bestimmen der Identität eines zweiten SIP-Servers eines ACP, bei dem der Mobilfunkteilnehmer aktuell registriert ist; Identifizieren einer Mobilfunkteilnehmer-Identität, die einer SIP-URL entspricht, die in der SIP-Invite-Nachricht enthalten ist, wobei die Mobilfunkteilnehmer-Identität den angerufenen Mobilfunkteilnehmer in dem Mobilfunknetzwerk identifiziert; Senden einer SIP-Invite-Nachricht von dem SIP-Server zu dem identifizierten ACP-SIP-Server; und Identifizieren einer IP-Adresse, die dem angerufenen Teilnehmer an dem ACP zugewiesen wurde und Senden einer Funkrufnachricht zusammen mit der SIP-Nachricht an den angerufenen Teilnehmer.
  20. Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, wobei ein Anruf von einem ersten Teilnehmer eines Kommunikationsnetz werks zu einem zweiten Mobilfunkteilnehmer eines Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerks weitergeleitet wird, wobei das Verfahren umfasst: Empfangen einer SIP-Invite-Nachricht an einem SIP-Server des Kommunikationsnetzwerks, wobei die SIP-Invite-Nachricht eine SIP-URL enthält, die den ersten Teilnehmer identifiziert; Senden der SIP-Invite-Nachricht an einen SIP-Server des Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerks; am SIP-Server des Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerks identifizieren, ob eine Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Teilnehmer hergestellt worden ist; Bestimmen der Identität eines SIP-Servers eines Zugangskontrollpunkts (ACP), bei dem der zweite Teilnehmer aktuell registriert ist; Senden der SIP-Invite-Nachricht zu dem SIP-Server des ACP; und Senden einer Funkrufnachricht an den zweiten Teilnehmer.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, wobei, sobald die SIP-Invite-Nachricht durch den SIP-Server des Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerks empfangen und ein damit verbundener Mobilfunkteilnehmer identifiziert worden ist, das Verfahren gemäß dem Verfahren von irgendeinem der Ansprüche 1 bis 18 fortgesetzt wird.
  22. Verfahren nach Anspruch 20 oder 21, wobei zum Initialisieren der Rufumleitungsprozedur der erste Teilnehmer eine Rufumleitungs-Anweisung an den SIP-Server des Kommunikationsnetzwerks sendet, die den Server benachrichtigt, dass die folgende SIP-Invite-Nachricht, die für den ersten Teilnehmer bestimmt ist, an das Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerk weitergeleitet werden soll.
  23. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 20 bis 21, wobei die Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Teilnehmer an dem SIP-Server des Mobilfunk-Kommunikationsnetzwerk hergestellt wird, indem der zweite Mobilfunkteilnehmer eine Verbindungsanforderung an diesen SIP-Server sendet.
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