DE60111710T2 - Feldkrankentrage mit beheizter Luftzufuhr - Google Patents

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • BEREICH DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine tragbare Gebläseluftaufwärmvorrichtung zum Aufwärmen von Hypothermieopfern.
  • Starke Hypothermie tritt in kalten Gebieten der Welt überraschend oft auf. Eine starke Hypothermie liegt dann vor, wenn ein signifikantes Risiko für spontanes Ventrikelflimmern besteht, das zum Tod des Opfers führen kann. Das Risiko für Ventrikelflimmern nimmt wesentlich zu, wenn die Kern- oder Tiefentemperatur des Körpers unter 28°C fällt. Bei einer solch niedrigen Kerntemperatur muss das Opfer aufgrund seines instabilen Zustands vorsichtig behandelt werden. Ein Opfer mit starker Hypothermie, das eine schnelle Abkühlung, z.B. durch Eintauchen in Wasser, erfahren hat, wird vorzugsweise schnell wieder aufgewärmt. Ein Opfer mit starker Hypothermie, das eine langsame Abkühlung, z.B. durch Aussetzen kalter Luft, erfahren hat, wird vorzugsweise langsam wieder aufgewärmt. In jedem Fall ist es dringend erforderlich, den Wärmeverlust zu stoppen und möglichst bald eine Aufwärmung der Hypothermieopfer einzuleiten, um die Überlebenschancen zu optimieren. Im Rahmen von Rettungsaktionen in abgelegenen Gebieten kann der Transport von Verletzten vom Rettungsort zu einem Krankenhaus zur Behandlung mehrere Stunden dauern.
  • ERLÄUTERUNG DES STANDES DER TECHNIK
  • Aufwärmvorrichtungen, von denen einige tragbar sind, sind in den US-Patenten Nr. 5,300,101, ausgestellt an S. D. Augustine et al am 5. April 1994; 5,304,213, ausgestellt an L. D. Berke et al am 19. April 1994; 5,336,249, ausgestellt an I. Mahawili am 9. August 1994; 5,350,417, ausgestellt an S. D. Augustine am 27. September 1994; 5,975,081, ausgestellt an D. D. Hood et al am 2. November 1999, das den nächstliegenden Stand der Technik repräsentiert, und 6,001,057, ausgestellt an R. A. Bongiovianni et al am 14. Dezember 1999 offenbart.
  • Die Erfinder haben festgestellt, dass bei der Aufwärmung eines Hypothermieopfers vorzugsweise nur der Rumpf gewärmt wird, während gleichzeitig Wärmeverlust von den Gliedmaßen verhindert wird. Eine Wärmung der Gliedmaßen des Opfers verursacht die Rückkehr von kaltem Blut zum Rumpf, was zu einem Rückgang der Kerntemperatur beiträgt, der die Überlebenschancen verringern kann.
  • Auf dem Markt gibt es nur sehr wenige Aufwärmvorrichtungen und die, die erhältlich sind, bestehen aus Wärmedecken oder -säcken zum Wärmen des gesamten Körpers und der Gliedmaßen des Opfers sowie Vorrichtungen zur Zuführung von warmer Luft, die vom Opfer eingeatmet wird. Es wird ein System benötigt, das Wärmeverlust ausschließt und die Aufwärmung eines Hypothermieopfers am Einsatzort in die Wege leitet.
  • ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, den obigen Bedarf zu decken, indem eine relativ einfache, tragbare Gebläseluftaufwärmvorrichtung bereitgestellt wird, die ohne weiteres zum Einsatzort transportiert und für eine kontrollierte Wärmung des Körpers eines Opfers verwendet werden kann.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung einer tragbaren Aufwärmvorrichtung, die nur zum Wärmen des Körpers eines Opfers verwendet werden kann, während gleichzeitig ein Wärmeverlust von den Gliedmaßen verhindert wird.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung einer Aufwärmvorrichtung, die verwendet werden kann, um eine kontrollierte Wärmung des Kopfes und Halses des Opfers zu erreichen, die zu einer Wärmung des zentralen Nervensystems beiträgt und dafür sorgt, dass ein Opfer normale Atem- und Herzgefäßfunktionen wiedererlangt.
  • In ihrer einfachsten Form betrifft die Erfindung eine tragbare Vorrichtung zum Wärmen eines Hypothermieopfers, umfassend eine Bahre, wobei die genannte Bahre eine untere Wand, Seitenwände und Endwände beinhaltet, die aneinander angrenzen; eine Auflage, die von der genannten unteren Wand beabstandet ist und sich zwischen den genannten Seitenwänden erstreckt, um den Rumpf eines Hypothermieopfers über und von der unteren Wand der Bahre beabstandet zu tragen; Öffnungen in der genannten Auflage, die die Zirkulation von warmer Luft vollständig um den Rumpf eines Opfers ermöglichen, einen Baldachin zum Abdecken des Rumpfes eines Opfers, der zusammen mit der genannten Bahre eine Wärmekammer vollständig um den Rumpf eines Opfers definiert; Heizrohrleitungen in der genannten Kammer über und unter der genannten Auflage zur simultanen Abgabe von warmer Luft gegen die Vorder- und Rückseite des Rumpfes eines Opfers auf der genannten Auflage, wodurch die warme Luft durch die genannten Öffnungen um den Rumpf zirkuliert; und ein Gebläseluftheizgerät zum Erwärmen von Umgebungsluft und Liefern der warmen Luft zu den Heizrohrleitungen, wobei die genannte Bahre eine erste und eine zweite Schale umfasst; und Scharniere, die die genannte erste und zweite Schale schwenkbar miteinander verbinden, damit sie zwischen einer kompakten geschlossenen Position und einer offenen Gebrauchsposition gedreht werden können, wobei sich die genannte Auflage in der genannten ersten Schale befindet.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die Erfindung wird nachfolgend ausführlicher unter Bezugnahme auf die Begleitzeichnungen beschrieben, die eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung darstellen. Dabei zeigt:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen tragbaren Aufwärmvorrichtung im geschlossenen Zustand;
  • 2 eine Seitenansicht der Aufwärmvorrichtung aus 1 im offenen Gebrauchszustand;
  • 3 eine perspektivische Ansicht eines Endes der Vorrichtung aus den 1 und 2 im Gebrauchszustand;
  • 4 eine Endansicht eines Gehäuses, das in der Vorrichtung aus den 1 und 2 verwendet wird;
  • 5 eine perspektivische Ansicht einer Kopf- und Halsauflageplattform, die in der Vorrichtung aus den 1 bis 3 verwendet wird;
  • 6 eine perspektivische Ansicht eines Ärmels, der in der Vorrichtung aus den 1 bis 3 verwendet wird;
  • 7 eine schematische Draufsicht auf eine Schale, die in der Vorrichtung aus den 1 bis 3 verwendet wird;
  • 8 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Schale und eines Baldachins, die/der in der Vorrichtung aus den 1 bis 3 verwendet wird, im offenen Gebrauchszustand;
  • 9 eine Draufsicht auf die Schale aus 8;
  • 10 eine perspektivische Ansicht der Schale aus 7; und
  • 11 eine perspektivische Ansicht eines Beinsacks, der in der Vorrichtung der 1 bis 3 verwendet wird.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSGESTALTUNG
  • Gemäß den 1 bis 3 beinhaltet das Aufwärmsystem der vorliegenden Erfindung ein Gehäuse, das allgemein mit 1 gekennzeichnet ist und durch zwei rechteckige Schalen 2 und 3 definiert ist, die über Scharniere 4 (8 und 9) miteinander verbunden sind, um einen allgemein rechteckigen Kasten zu definieren, der ohne weiteres auf einem Fahrzeug wie einem Schneemobil, einem Geländefahrzeug oder einem Anhänger zum Einsatzort befördert werden kann. Das Gehäuse 1 wird durch einen Verriegelungsmechanismus, der durch einen Stift 5 an einer Schale 2 und einen schwenkbar an der anderen Schale 3 des Gehäuses montierten gekerbten Arm 6 definiert ist, lösbar in der offenen Position verriegelt. In der völlig offenen Position (2) definieren die Gehäuseschalen 2 und 3 eine längliche Bahre für die Aufnahme und den Transport eines Patienten, wobei die Bahre untere Wände 7, Seitenwände 8 und äußere Endwände 9 beinhaltet, die an die untere Wand und die Seitenwände angrenzen. Für ein leichteres manuelles Heben und Tragen des Gehäuses in der offenen bzw. Gebrauchsposition, sind röhrenförmige Griffe 10 im Gehäuse vorgesehen. Die Griffe 10 (2 und 3) sind gleitfähig in Hülsen 11 in den Ecken der äußeren freien Endwände 9 der Schalen 2 und 3 für eine Bewegung zwischen einer eingefahrenen Position (nicht dargestellt) im Gehäuse 1 und einer ausgefahrenen Gebrauchsposition montiert. Die Griffe 10 werden durch kleine Riegel 12 in der eingefahrenen Nichtgebrauchsposition gehalten, die schwenkbar an den Enden der Schalen 2 und 3 für eine Drehung in den und aus dem Weg der Griffe 10 montiert sind.
  • Kopf und Hals des Patienten werden durch eine Kopfstütze getragen, die allgemein mit 13 gekennzeichnet ist. Die Kopfstütze 13 wird durch eine Plattform 14 definiert, auf der ein Kissen 15 liegt. Die Plattform 14 ist eine dünne, allgemein L-förmige Metalltafel. Ein kurzer Arm 16 an einem Ende der Plattform 14 beinhaltet Schlüssellochschlitze 17 für eine lösbare Montage der Plattform 14 auf Stiften 18, die sich von einer Platte 20 (4 und 5) an einer Endwand 9 der Schale 2 nach außen erstrecken. Die Seiten des Kopfes des Patienten werden durch eine Haube 23 bedeckt, die einstückig mit dem Kissen 15 ausgebildet ist.
  • Die Schale 2 enthält eine Mehrzahl voneinander beabstandeter Streifen 24 (in diesem Fall Nylon) zum Tragen des Rumpfes eines Patienten. Die Streifen 24 verlaufen quer zum Gehäuse zwischen den Seitenwänden 8 der Schale 2. Die voneinander beabstandeten Streifen 24 unterstützen den Luftstrom um den Rumpf des Patienten. Es können aber auch andere Auflagen mit Öffnungen verwendet werden, die eine Luftzirkulation um den Patienten zulassen. Die Streifen 24 können zum Beispiel durch eine(n) perforierte(n) Bogen oder Tafel ersetzt werden.
  • Ein aufblasbarer, halbzylindrischer Baldachin, der allgemein mit 25 gekennzeichnet ist, ist auf der offenen Oberseite der Schale 2 montiert. Der Baldachin 25 wird jeweils durch äußere und innere Schalen 26 und 27 und bogenförmige Endwände 29 und 30 definiert. Der Baldachin 25 wird in der Schale 3 aufbewahrt, wenn das Gehäuse 1 geschlossen ist, d.h. nicht in Gebrauch ist. Nach dem Öffnen des Gehäuses 1 wird der Baldachin herausgenommen und mittels CO2-Patronen 31 aufgeblasen, die von dem Baldachin getragen werden. Zum Aufblasen des Baldachins 25 wird an einer Betätigungsschnur 32 gezogen, um ein Ventil 33 an einer der Patronen 31 zu öffnen, so dass CO2 durch das Ventil in den Baldachin eingelassen wird. Überschüssiger Druck im Baldachin 25 wird mit einem Schlauch 35, der ein Einwegauslassventil enthält, abgelassen. Der Baldachin 25 ist an Flanschen 36 so an der Außenfläche der Schale 2 befestigt, dass er die Oberseite und die Seiten des Rumpfes des Patienten umgibt. Kopf und Hals des Patienten ragen durch eine allgemein halbrunde Kerbe 38 in einer Endwand 29 und die Hüfte und Beine des Patienten ragen durch eine ähnliche Kerbe 39 in der anderen Endwand 30 (8) des Baldachins 25. Die Kerben 40 in den unteren Seitenrändern des Baldachins 25 nehmen die Arme des Patienten so auf, dass sich die Arme aus dem Baldachin hinaus erstrecken.
  • Die Arme des Patienten sind durch isolierte Ärmel 41 bedeckt. Jeder Ärmel 41 ist an dem Baldachin 25 durch einen an den Ärmel 41 genähten Lappen 42, Riemen 43 und Schnallen 44 befestigt. Wenn die Schnalle 44 gelöst wird, kann der Ärmel 41 bewegt werden, um den Arm eines Patienten aufzunehmen. Wenn der Arm im Ärmel 41 steckt, wird die Schnalle 44 geschlossen, um den Arm in einer Position am Baldachin 25 anliegend zu fixieren. Wie am besten in 6 zu sehen ist, ist der Ärmel 41 röhrenförmig, mit einem geschlossenen Ende 46 und einem offenen Ende 47 zur Aufnahme des Arms eines Patienten. Ein Reißverschluss 49 verläuft längs des Ärmels 41 und ermöglicht den Zugang zum Arm eines Patienten, um eine i.v. Leitung anzuschließen oder Medizin zu verabreichen.
  • Bei geschlossenem Baldachin 25 wird der Rumpf des Patienten mit einem Heißluftsystem gewärmt. Mit Bezug auf 7 beinhaltet das Heißluftheizsystem ein in der Schale 3 montiertes Gebläse 51. Das Gebläse 51 empfängt Luft über eine Öffnung 52 im inneren Ende der Schale 3. Die Luft wird zwischen den Schalen 2 und 3 zirkuliert. Von einem Ende der Schale 2 durch eine Öffnung (nicht dargestellt) abgeführte Luft strömt durch die Öffnung 52 in die Schale 3. Die Öffnung 52 und die Öffnung der Schale 2 werden geschlossen, wenn die Vorrichtung nicht gebraucht wird, d.h. bei Aufbewahrung oder Transport. Die vom Gebläse 51 abgegebene Luft strömt durch eine Rohrleitung 54, die ein Paar Heizelemente und einen Wärmeaustauscher (schematisch bei 55 dargestellt) enthält, und dann durch eine flexible Röhre 56 und eine Öffnung (nicht dargestellt) in der Schale 3. Die warme Luft strömt durch Kunststoffanschlussteile 57 an den Enden der Schalen 2 und 3. Die Löcher in den Schalen 2 und 3 werden durch Baldachine (nicht dargestellt) verschlossen, die an den Schalen befestigt sind, wenn das System nicht gebraucht wird. Die warme Luft tritt in ein Ende eines Kastens 59 in einem Ende der Schale 2 ein. Ein Verteiler 60 (9), der durch eine Kunststoffröhre mit einem geschlossenen äußeren freien Ende (nicht dargestellt) definiert ist, erstreckt sich aus dem Kasten 59 über das Ende der Schale 2. Ein Paar Kunststoffröhren oder -rohrleitungen 62 verläuft aus dem Verteiler 60 in Längsrichtung der Schale 2. Die geschlossenen äußeren Enden der Rohrleitungen 60 sind an der inneren Endwand der Schale 2 verankert.
  • Perforationen 63 im Verteiler 60 und in den Rohrleitungen 62 geben warme Luft in die Schale 2 unterhalb der Streifen 24 ab.
  • Eine flexible Röhre 64, die sich aus der Oberseite des Kastens 59 erstreckt, befördert warme Luft zu einem Verteiler 66 (8), der quer zu einem Ende des Baldachins 25 verläuft. Rohrleitungen 67 befördern Luft von dem Verteiler 66, die Länge des Baldachins. Die freien Enden des Verteilers 66 und der Rohrleitungen 67 sind geschlossen. Perforationen 68 im Verteiler 66 und in den Rohrleitungen 67 geben warme Luft zur Oberseite der durch die Schale 2 und den Baldachin 25 definierten Kammer ab.
  • Wieder bezugnehmend auf 7, die Innenseite der Schale 3 ist durch eine Trennwand 70 in einen Raum 71, der das Gebläse 51, die Rohrleitung 54, die Heizgeräte und die Wärmeaustauscher 55 und die Röhre 56 enthält, und einen Aufbewahrungsraum 72 unterteilt, der einen Schaltkasten 74 enthält. Die Bedienelemente (nicht dargestellt) für das Gebläse 51, das Heizgerät 55 und das Heizgerät im Kissen 12 befinden sich auf einer Bedienungskonsole 75 (2), die die Außenwand des Schaltkastens 74 bildet und von außerhalb der Schale zugänglich ist. Der Schaltkasten beinhaltet voreingestellte Regler für die Drehzahl des Gebläses 51 und die Intensitäten der Heizgeräte, um dem Rumpf eines Opfers verschiedene Heizleistungsniveaus zuzuführen. Der Aufbewahrungsraum 72 dient zum Aufbewahren des Baldachins 25 und der Kopfstützelemente bei Aufbewahrung oder Transport.
  • Wenn die Vorrichtung nicht in Gebrauch ist, ist der Aufbewahrungsraum 72 durch eine Tafel 79 verschlossen, die auch als Auflage für die Beine eines Patienten während des Gebrauchs der Vorrichtung verwendet wird. Die Abdeckungs-/Beinauflagetafel 79 trägt die Beine des Patienten in einer abgeschrägten Position. Für diesen Zweck wird ein Schenkel 81 mit einem Ende der Tafel 79 durch ein Stangenscharnier 82 verbunden. Das untere Ende des Schenkels 81 wird durch einen Flansch 84 in Position gehalten, der um die beiden Seiten 8 und das freie Ende 9 der Schale 3 läuft.
  • Mit Bezug auf 11 wird ein isolierter Sack 76 zum Abdecken der Beine eines Patienten verwendet. Der Sack 76 ist röhrenförmig und hat ein geschlossenes unteres Ende 86 und ein offenes oberes Ende 87 für die Aufnahme der Beine eines Patienten. Ein längs verlaufender Reißverschluss 89 erleichtert das Einführen der Beine in den Sack. Ein zweiter Reißverschluss (nicht dargestellt) erstreckt sich über das geschlossene Ende 86 des Sacks, um den Zugang zu den Füßen eines Patienten zu erleichtern, ohne den Reißverschluss 89 zu öffnen. Der Sack 76 wird mit Riemen 90 und Schnallen 91 eng um die Beine eines Patienten angelegt. Bei Aufbewahrung oder Transport der Vorrichtung bleibt der Sack 76 für die Beine des Patienten auf der Tafel 79.
  • In ihrer einfachsten Form beinhaltet die oben beschriebene Vorrichtung daher eine Bahre zum Tragen eines Hypothermieopfers, während gleichzeitig warme Luft um den Rumpf des Opfers zirkuliert wird. Die Erfindung kann in einen modifizierten handelsüblichen Bergungskorb integriert werden. Eine solche Einrichtung wäre für bestimmte Such- und Rettungsaktionen, z.B. Such- und Rettungseinsätze auf Land, erstaunlich gut geeignet.
  • Es ist auch zu beachten, dass die hierin beschriebene Vorrichtung für eine komplette Behandlung von Hypothermieopfern am Einsatzort verwendet werden kann, einschließlich der Verabreichung von warmer i.v. Flüssigkeit zur Korrektur von Dehydratisierung und Verbesserung des Kreislaufs und warmem Sauerstoff zur Unterstützung der Anreicherung des Gewebes mit Sauerstoff und Verringerung des Infektionsrisikos. Ein i.v.-Flüssigkeitsbeutel und ein O2-Tank werden in der Bahre unterhalb eines Opfers getragen. Die Behälter werden durch die Aktivierung des Heizsystems erwärmt, bevor ein Patient auf die Bahre gelegt wird.

Claims (12)

  1. Tragbare Vorrichtung zum Wärmen eines Hypothermieopfers, umfassend eine Bahre, wobei die genannte Bahre (2, 3) eine untere Wand (7), Seitenwände (8) und Endwände (9) beinhaltet, die aneinander angrenzen; eine Auflage (24), die von der genannten unteren Wand (7) beabstandet ist und zwischen den genannten Seitenwänden (8) verläuft, um den Rumpf eines Hypothermieopfers über und von der unteren Wand (9) der Bahre (2, 3) beabstandet zu tragen; Öffnungen in der genannten Auflage (24), die die Zirkulation von warmer Luft vollständig um den Rumpf eines Opfers ermöglichen, einen Baldachin (25) zum Abdecken des Rumpfes eines Opfers, der zusammen mit der genannten Bahre (2, 3) eine Wärmekammer vollständig um den Rumpf eines Opfers definiert; Heizrohrleitungen (62, 67) in der genannten Kammer über und unter der genannten Auflage (24) zur simultanen Abgabe von warmer Luft gegen die Vorder- und Rückseite des Rumpfes eines Opfers auf der genannten Auflage (24), wodurch die warme Luft durch die genannten Öffnungen um den Rumpf zirkuliert; und ein Gebläseluftheizgerät (55) zum Erwärmen von Umgebungsluft und Liefern der warmen Luft zu den Heizrohrleitungen (62, 67), dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Bahre (2, 3) eine erste und eine zweite Schale (2, 3) umfasst; und Scharniere (4), die die genannte erste und zweite Schale (2, 3) schwenkbar miteinander verbinden, damit sie zwischen einer kompakten geschlossenen Position und einer offenen Gebrauchsposition gedreht werden können, wobei sich die genannte Auflage (24) in der genannten ersten Schale (2) befindet.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die genannte erste und zweite Schale (2, 3) eine untere Wand (7), Seitenwände (8), Endwände (9) und ein offenes oberes Ende beinhalten.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei die genannte Auflage (24) eine Mehrzahl voneinander beabstandeter Streifen (24) beinhaltet, die über das offene obere Ende der genannten ersten Schale (2) verlaufen, um den Rumpf eines Opfers zu tragen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der genannte Baldachin (25) einen aufblasbaren, halbzylindrischen Körper mit einem ersten und einem zweiten geschlossenen Ende (29, 30), einer ersten halbrunden Öffnung (38) in dem genannten ersten Ende (29) zur Aufnahme des Halses eines Opfers und eine zweite halbrunde Öffnung (39) in dem genannten zweiten Ende (30) zur Aufnahme des unteren Körperteils eines Opfers umfasst.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei der genannte Baldachin (25) aufblasbar ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, umfassend eine erwärmte Kopfstütze (13), die Kopf und Hals eines Opfers trägt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei die genannte Kopfstütze (13) eine Plattform (14) für einen trennbaren Anschluss an einem Ende der genannten Bahre (24), ein erwärmtes Kissen (15) zum Tragen des Kopfes eines Hypothermieopfers und eine Haube (23) aufweist, die die Seiten des Kopfes eines Opfers bedeckt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das genannte Gebläseluftheizgerät (55) ein Gebläse (51) in der genannten zweiten Schale (3) für den Empfang von Umgebungsluft, ein Heizgerät (55) in Fluidverbindung mit dem genannten Gebläse (51) zum Erwärmen von Umgebungsluft, einen ersten Verteiler (60) in einem Ende der genannten ersten Schale (2) für den Empfang von warmer Luft von dem genannten Heizgerät, einen zweiten Verteiler (66) in dem genannten Baldachin (25) für den Empfang von warmer Luft von dem genannten Heizgerät (55) beinhaltet, wobei der genannte erste und zweite Verteiler (60, 66) an die genannten Heizrohrleitungen (62, 67) angeschlossen sind, um warme Luft dorthin zu verteilen.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, wobei sich der genannte erste Verteiler (60) quer zu dem genannten einen Ende der genannten ersten Schale (2) erstreckt, der genannte zweite Verteiler (66) quer zu einem Ende des genannten Baldachins (25) erstreckt und die genannten Heizrohrleitungen (62, 67) sich in Längsrichtung der genannten ersten Schale (2) und des genannten Baldachins (25) erstrecken.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1, umfassend eine Tafel (79) in der genannten zweiten Schale (3) zum Tragen der Beine eines Opfers und einen zusammenklappbaren Schenkel (81) an der genannten Tafel (79) zum Tragen der Tafel und der Beine eines Opfers in einer abgeschrägten Position.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, umfassend einen Sack (85) zum Bedecken der Beine eines Opfers während des Aufwärmens des Rumpfes, um einen Wärmeverlust über die Beine zu verhindern.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, umfassend Ärmel (41) zum Bedecken der Arme eines Opfers während des Aufwärmens des Rumpfes, um einen Wärmeverlust über die Arme zu verhindern
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