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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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BEREICH DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine tragbare Gebläseluftaufwärmvorrichtung
zum Aufwärmen
von Hypothermieopfern.
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Starke
Hypothermie tritt in kalten Gebieten der Welt überraschend oft auf. Eine starke
Hypothermie liegt dann vor, wenn ein signifikantes Risiko für spontanes
Ventrikelflimmern besteht, das zum Tod des Opfers führen kann.
Das Risiko für
Ventrikelflimmern nimmt wesentlich zu, wenn die Kern- oder Tiefentemperatur
des Körpers
unter 28°C
fällt.
Bei einer solch niedrigen Kerntemperatur muss das Opfer aufgrund
seines instabilen Zustands vorsichtig behandelt werden. Ein Opfer
mit starker Hypothermie, das eine schnelle Abkühlung, z.B. durch Eintauchen in
Wasser, erfahren hat, wird vorzugsweise schnell wieder aufgewärmt. Ein
Opfer mit starker Hypothermie, das eine langsame Abkühlung, z.B.
durch Aussetzen kalter Luft, erfahren hat, wird vorzugsweise langsam
wieder aufgewärmt.
In jedem Fall ist es dringend erforderlich, den Wärmeverlust
zu stoppen und möglichst
bald eine Aufwärmung
der Hypothermieopfer einzuleiten, um die Überlebenschancen zu optimieren.
Im Rahmen von Rettungsaktionen in abgelegenen Gebieten kann der
Transport von Verletzten vom Rettungsort zu einem Krankenhaus zur
Behandlung mehrere Stunden dauern.
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ERLÄUTERUNG DES STANDES DER TECHNIK
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Aufwärmvorrichtungen,
von denen einige tragbar sind, sind in den US-Patenten Nr. 5,300,101, ausgestellt
an S. D. Augustine et al am 5. April 1994; 5,304,213, ausgestellt
an L. D. Berke et al am 19. April 1994; 5,336,249, ausgestellt an
I. Mahawili am 9. August 1994; 5,350,417, ausgestellt an S. D. Augustine
am 27. September 1994; 5,975,081, ausgestellt an D. D. Hood et al
am 2. November 1999, das den nächstliegenden
Stand der Technik repräsentiert,
und 6,001,057, ausgestellt an R. A. Bongiovianni et al am 14. Dezember
1999 offenbart.
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Die
Erfinder haben festgestellt, dass bei der Aufwärmung eines Hypothermieopfers
vorzugsweise nur der Rumpf gewärmt
wird, während
gleichzeitig Wärmeverlust
von den Gliedmaßen
verhindert wird. Eine Wärmung
der Gliedmaßen
des Opfers verursacht die Rückkehr
von kaltem Blut zum Rumpf, was zu einem Rückgang der Kerntemperatur beiträgt, der die Überlebenschancen
verringern kann.
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Auf
dem Markt gibt es nur sehr wenige Aufwärmvorrichtungen und die, die
erhältlich
sind, bestehen aus Wärmedecken
oder -säcken
zum Wärmen
des gesamten Körpers
und der Gliedmaßen
des Opfers sowie Vorrichtungen zur Zuführung von warmer Luft, die
vom Opfer eingeatmet wird. Es wird ein System benötigt, das
Wärmeverlust
ausschließt
und die Aufwärmung
eines Hypothermieopfers am Einsatzort in die Wege leitet.
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ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, den obigen Bedarf zu
decken, indem eine relativ einfache, tragbare Gebläseluftaufwärmvorrichtung bereitgestellt
wird, die ohne weiteres zum Einsatzort transportiert und für eine kontrollierte
Wärmung
des Körpers
eines Opfers verwendet werden kann.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung einer tragbaren
Aufwärmvorrichtung, die
nur zum Wärmen
des Körpers
eines Opfers verwendet werden kann, während gleichzeitig ein Wärmeverlust
von den Gliedmaßen
verhindert wird.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung einer Aufwärmvorrichtung,
die verwendet werden kann, um eine kontrollierte Wärmung des Kopfes
und Halses des Opfers zu erreichen, die zu einer Wärmung des
zentralen Nervensystems beiträgt
und dafür
sorgt, dass ein Opfer normale Atem- und Herzgefäßfunktionen wiedererlangt.
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In
ihrer einfachsten Form betrifft die Erfindung eine tragbare Vorrichtung
zum Wärmen
eines Hypothermieopfers, umfassend eine Bahre, wobei die genannte
Bahre eine untere Wand, Seitenwände und
Endwände
beinhaltet, die aneinander angrenzen; eine Auflage, die von der
genannten unteren Wand beabstandet ist und sich zwischen den genannten
Seitenwänden
erstreckt, um den Rumpf eines Hypothermieopfers über und von der unteren Wand
der Bahre beabstandet zu tragen; Öffnungen in der genannten Auflage,
die die Zirkulation von warmer Luft vollständig um den Rumpf eines Opfers
ermöglichen,
einen Baldachin zum Abdecken des Rumpfes eines Opfers, der zusammen
mit der genannten Bahre eine Wärmekammer
vollständig
um den Rumpf eines Opfers definiert; Heizrohrleitungen in der genannten
Kammer über
und unter der genannten Auflage zur simultanen Abgabe von warmer Luft
gegen die Vorder- und Rückseite
des Rumpfes eines Opfers auf der genannten Auflage, wodurch die warme
Luft durch die genannten Öffnungen
um den Rumpf zirkuliert; und ein Gebläseluftheizgerät zum Erwärmen von
Umgebungsluft und Liefern der warmen Luft zu den Heizrohrleitungen,
wobei die genannte Bahre eine erste und eine zweite Schale umfasst;
und Scharniere, die die genannte erste und zweite Schale schwenkbar
miteinander verbinden, damit sie zwischen einer kompakten geschlossenen Position
und einer offenen Gebrauchsposition gedreht werden können, wobei
sich die genannte Auflage in der genannten ersten Schale befindet.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
Erfindung wird nachfolgend ausführlicher unter
Bezugnahme auf die Begleitzeichnungen beschrieben, die eine bevorzugte
Ausgestaltung der Erfindung darstellen. Dabei zeigt:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen tragbaren Aufwärmvorrichtung
im geschlossenen Zustand;
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2 eine
Seitenansicht der Aufwärmvorrichtung
aus 1 im offenen Gebrauchszustand;
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3 eine
perspektivische Ansicht eines Endes der Vorrichtung aus den 1 und 2 im Gebrauchszustand;
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4 eine
Endansicht eines Gehäuses,
das in der Vorrichtung aus den 1 und 2 verwendet
wird;
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5 eine
perspektivische Ansicht einer Kopf- und Halsauflageplattform, die
in der Vorrichtung aus den 1 bis 3 verwendet
wird;
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6 eine
perspektivische Ansicht eines Ärmels,
der in der Vorrichtung aus den 1 bis 3 verwendet
wird;
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7 eine
schematische Draufsicht auf eine Schale, die in der Vorrichtung
aus den 1 bis 3 verwendet
wird;
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8 eine
perspektivische Ansicht einer zweiten Schale und eines Baldachins,
die/der in der Vorrichtung aus den 1 bis 3 verwendet
wird, im offenen Gebrauchszustand;
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9 eine
Draufsicht auf die Schale aus 8;
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10 eine
perspektivische Ansicht der Schale aus 7; und
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11 eine
perspektivische Ansicht eines Beinsacks, der in der Vorrichtung
der 1 bis 3 verwendet wird.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSGESTALTUNG
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Gemäß den 1 bis 3 beinhaltet
das Aufwärmsystem
der vorliegenden Erfindung ein Gehäuse, das allgemein mit 1 gekennzeichnet
ist und durch zwei rechteckige Schalen 2 und 3 definiert
ist, die über
Scharniere 4 (8 und 9) miteinander verbunden
sind, um einen allgemein rechteckigen Kasten zu definieren, der
ohne weiteres auf einem Fahrzeug wie einem Schneemobil, einem Geländefahrzeug
oder einem Anhänger
zum Einsatzort befördert
werden kann. Das Gehäuse 1 wird
durch einen Verriegelungsmechanismus, der durch einen Stift 5 an
einer Schale 2 und einen schwenkbar an der anderen Schale 3 des
Gehäuses
montierten gekerbten Arm 6 definiert ist, lösbar in
der offenen Position verriegelt. In der völlig offenen Position (2)
definieren die Gehäuseschalen 2 und 3 eine
längliche
Bahre für
die Aufnahme und den Transport eines Patienten, wobei die Bahre
untere Wände 7,
Seitenwände 8 und äußere Endwände 9 beinhaltet,
die an die untere Wand und die Seitenwände angrenzen. Für ein leichteres
manuelles Heben und Tragen des Gehäuses in der offenen bzw. Gebrauchsposition,
sind röhrenförmige Griffe 10 im
Gehäuse
vorgesehen. Die Griffe 10 (2 und 3)
sind gleitfähig
in Hülsen 11 in
den Ecken der äußeren freien
Endwände 9 der
Schalen 2 und 3 für eine Bewegung zwischen einer
eingefahrenen Position (nicht dargestellt) im Gehäuse 1 und
einer ausgefahrenen Gebrauchsposition montiert. Die Griffe 10 werden
durch kleine Riegel 12 in der eingefahrenen Nichtgebrauchsposition
gehalten, die schwenkbar an den Enden der Schalen 2 und 3 für eine Drehung
in den und aus dem Weg der Griffe 10 montiert sind.
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Kopf
und Hals des Patienten werden durch eine Kopfstütze getragen, die allgemein
mit 13 gekennzeichnet ist. Die Kopfstütze 13 wird durch
eine Plattform 14 definiert, auf der ein Kissen 15 liegt.
Die Plattform 14 ist eine dünne, allgemein L-förmige Metalltafel.
Ein kurzer Arm 16 an einem Ende der Plattform 14 beinhaltet
Schlüssellochschlitze 17 für eine lösbare Montage
der Plattform 14 auf Stiften 18, die sich von
einer Platte 20 (4 und 5)
an einer Endwand 9 der Schale 2 nach außen erstrecken.
Die Seiten des Kopfes des Patienten werden durch eine Haube 23 bedeckt,
die einstückig
mit dem Kissen 15 ausgebildet ist.
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Die
Schale 2 enthält
eine Mehrzahl voneinander beabstandeter Streifen 24 (in
diesem Fall Nylon) zum Tragen des Rumpfes eines Patienten. Die Streifen 24 verlaufen
quer zum Gehäuse
zwischen den Seitenwänden 8 der
Schale 2. Die voneinander beabstandeten Streifen 24 unterstützen den
Luftstrom um den Rumpf des Patienten. Es können aber auch andere Auflagen
mit Öffnungen
verwendet werden, die eine Luftzirkulation um den Patienten zulassen.
Die Streifen 24 können
zum Beispiel durch eine(n) perforierte(n) Bogen oder Tafel ersetzt
werden.
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Ein
aufblasbarer, halbzylindrischer Baldachin, der allgemein mit 25 gekennzeichnet
ist, ist auf der offenen Oberseite der Schale 2 montiert.
Der Baldachin 25 wird jeweils durch äußere und innere Schalen 26 und 27 und
bogenförmige
Endwände 29 und 30 definiert.
Der Baldachin 25 wird in der Schale 3 aufbewahrt,
wenn das Gehäuse 1 geschlossen
ist, d.h. nicht in Gebrauch ist. Nach dem Öffnen des Gehäuses 1 wird
der Baldachin herausgenommen und mittels CO2-Patronen 31 aufgeblasen,
die von dem Baldachin getragen werden. Zum Aufblasen des Baldachins 25 wird
an einer Betätigungsschnur 32 gezogen,
um ein Ventil 33 an einer der Patronen 31 zu öffnen, so
dass CO2 durch das Ventil in den Baldachin eingelassen
wird. Überschüssiger Druck
im Baldachin 25 wird mit einem Schlauch 35, der
ein Einwegauslassventil enthält,
abgelassen. Der Baldachin 25 ist an Flanschen 36 so
an der Außenfläche der
Schale 2 befestigt, dass er die Oberseite und die Seiten des
Rumpfes des Patienten umgibt. Kopf und Hals des Patienten ragen
durch eine allgemein halbrunde Kerbe 38 in einer Endwand 29 und
die Hüfte
und Beine des Patienten ragen durch eine ähnliche Kerbe 39 in
der anderen Endwand 30 (8) des Baldachins 25.
Die Kerben 40 in den unteren Seitenrändern des Baldachins 25 nehmen
die Arme des Patienten so auf, dass sich die Arme aus dem Baldachin
hinaus erstrecken.
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Die
Arme des Patienten sind durch isolierte Ärmel 41 bedeckt. Jeder Ärmel 41 ist
an dem Baldachin 25 durch einen an den Ärmel 41 genähten Lappen 42,
Riemen 43 und Schnallen 44 befestigt. Wenn die
Schnalle 44 gelöst
wird, kann der Ärmel 41 bewegt
werden, um den Arm eines Patienten aufzunehmen. Wenn der Arm im Ärmel 41 steckt,
wird die Schnalle 44 geschlossen, um den Arm in einer Position
am Baldachin 25 anliegend zu fixieren. Wie am besten in 6 zu
sehen ist, ist der Ärmel 41 röhrenförmig, mit
einem geschlossenen Ende 46 und einem offenen Ende 47 zur
Aufnahme des Arms eines Patienten. Ein Reißverschluss 49 verläuft längs des Ärmels 41 und
ermöglicht
den Zugang zum Arm eines Patienten, um eine i.v. Leitung anzuschließen oder Medizin
zu verabreichen.
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Bei
geschlossenem Baldachin 25 wird der Rumpf des Patienten
mit einem Heißluftsystem
gewärmt.
Mit Bezug auf 7 beinhaltet das Heißluftheizsystem
ein in der Schale 3 montiertes Gebläse 51. Das Gebläse 51 empfängt Luft über eine Öffnung 52 im
inneren Ende der Schale 3. Die Luft wird zwischen den Schalen 2 und 3 zirkuliert.
Von einem Ende der Schale 2 durch eine Öffnung (nicht dargestellt)
abgeführte
Luft strömt
durch die Öffnung 52 in die
Schale 3. Die Öffnung 52 und
die Öffnung
der Schale 2 werden geschlossen, wenn die Vorrichtung nicht
gebraucht wird, d.h. bei Aufbewahrung oder Transport. Die vom Gebläse 51 abgegebene
Luft strömt
durch eine Rohrleitung 54, die ein Paar Heizelemente und
einen Wärmeaustauscher
(schematisch bei 55 dargestellt) enthält, und dann durch eine flexible
Röhre 56 und
eine Öffnung
(nicht dargestellt) in der Schale 3. Die warme Luft strömt durch
Kunststoffanschlussteile 57 an den Enden der Schalen 2 und 3.
Die Löcher
in den Schalen 2 und 3 werden durch Baldachine
(nicht dargestellt) verschlossen, die an den Schalen befestigt sind,
wenn das System nicht gebraucht wird. Die warme Luft tritt in ein
Ende eines Kastens 59 in einem Ende der Schale 2 ein.
Ein Verteiler 60 (9), der
durch eine Kunststoffröhre mit
einem geschlossenen äußeren freien
Ende (nicht dargestellt) definiert ist, erstreckt sich aus dem Kasten 59 über das
Ende der Schale 2. Ein Paar Kunststoffröhren oder -rohrleitungen 62 verläuft aus
dem Verteiler 60 in Längsrichtung
der Schale 2. Die geschlossenen äußeren Enden der Rohrleitungen 60 sind
an der inneren Endwand der Schale 2 verankert.
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Perforationen 63 im
Verteiler 60 und in den Rohrleitungen 62 geben
warme Luft in die Schale 2 unterhalb der Streifen 24 ab.
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Eine
flexible Röhre 64,
die sich aus der Oberseite des Kastens 59 erstreckt, befördert warme
Luft zu einem Verteiler 66 (8), der
quer zu einem Ende des Baldachins 25 verläuft. Rohrleitungen 67 befördern Luft
von dem Verteiler 66, die Länge des Baldachins. Die freien
Enden des Verteilers 66 und der Rohrleitungen 67 sind
geschlossen. Perforationen 68 im Verteiler 66 und
in den Rohrleitungen 67 geben warme Luft zur Oberseite
der durch die Schale 2 und den Baldachin 25 definierten
Kammer ab.
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Wieder
bezugnehmend auf 7, die Innenseite der Schale 3 ist
durch eine Trennwand 70 in einen Raum 71, der
das Gebläse 51,
die Rohrleitung 54, die Heizgeräte und die Wärmeaustauscher 55 und
die Röhre 56 enthält, und
einen Aufbewahrungsraum 72 unterteilt, der einen Schaltkasten 74 enthält. Die
Bedienelemente (nicht dargestellt) für das Gebläse 51, das Heizgerät 55 und
das Heizgerät
im Kissen 12 befinden sich auf einer Bedienungskonsole 75 (2),
die die Außenwand
des Schaltkastens 74 bildet und von außerhalb der Schale zugänglich ist. Der
Schaltkasten beinhaltet voreingestellte Regler für die Drehzahl des Gebläses 51 und
die Intensitäten
der Heizgeräte,
um dem Rumpf eines Opfers verschiedene Heizleistungsniveaus zuzuführen. Der Aufbewahrungsraum 72 dient
zum Aufbewahren des Baldachins 25 und der Kopfstützelemente
bei Aufbewahrung oder Transport.
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Wenn
die Vorrichtung nicht in Gebrauch ist, ist der Aufbewahrungsraum 72 durch
eine Tafel 79 verschlossen, die auch als Auflage für die Beine
eines Patienten während
des Gebrauchs der Vorrichtung verwendet wird. Die Abdeckungs-/Beinauflagetafel 79 trägt die Beine
des Patienten in einer abgeschrägten
Position. Für
diesen Zweck wird ein Schenkel 81 mit einem Ende der Tafel 79 durch
ein Stangenscharnier 82 verbunden. Das untere Ende des
Schenkels 81 wird durch einen Flansch 84 in Position
gehalten, der um die beiden Seiten 8 und das freie Ende 9 der
Schale 3 läuft.
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Mit
Bezug auf 11 wird ein isolierter Sack 76 zum
Abdecken der Beine eines Patienten verwendet. Der Sack 76 ist
röhrenförmig und
hat ein geschlossenes unteres Ende 86 und ein offenes oberes Ende 87 für die Aufnahme
der Beine eines Patienten. Ein längs
verlaufender Reißverschluss 89 erleichtert das
Einführen
der Beine in den Sack. Ein zweiter Reißverschluss (nicht dargestellt)
erstreckt sich über das
geschlossene Ende 86 des Sacks, um den Zugang zu den Füßen eines
Patienten zu erleichtern, ohne den Reißverschluss 89 zu öffnen. Der
Sack 76 wird mit Riemen 90 und Schnallen 91 eng
um die Beine eines Patienten angelegt. Bei Aufbewahrung oder Transport
der Vorrichtung bleibt der Sack 76 für die Beine des Patienten auf
der Tafel 79.
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In
ihrer einfachsten Form beinhaltet die oben beschriebene Vorrichtung
daher eine Bahre zum Tragen eines Hypothermieopfers, während gleichzeitig warme
Luft um den Rumpf des Opfers zirkuliert wird. Die Erfindung kann
in einen modifizierten handelsüblichen
Bergungskorb integriert werden. Eine solche Einrichtung wäre für bestimmte
Such- und Rettungsaktionen,
z.B. Such- und Rettungseinsätze
auf Land, erstaunlich gut geeignet.
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Es
ist auch zu beachten, dass die hierin beschriebene Vorrichtung für eine komplette
Behandlung von Hypothermieopfern am Einsatzort verwendet werden
kann, einschließlich
der Verabreichung von warmer i.v. Flüssigkeit zur Korrektur von
Dehydratisierung und Verbesserung des Kreislaufs und warmem Sauerstoff
zur Unterstützung
der Anreicherung des Gewebes mit Sauerstoff und Verringerung des
Infektionsrisikos. Ein i.v.-Flüssigkeitsbeutel
und ein O2-Tank werden in der Bahre unterhalb
eines Opfers getragen. Die Behälter
werden durch die Aktivierung des Heizsystems erwärmt, bevor ein Patient auf die
Bahre gelegt wird.