DE60111052T2 - Behälter und verschlussvorrichtung mit originalitätssicherung - Google Patents

Behälter und verschlussvorrichtung mit originalitätssicherung Download PDF

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Behälter zum Aufbewahren und Transportieren von Gegenständen bzw. Objekten und im Besonderen eine manipulationssichere und/oder dicht verschlossene Kombination aus Behälter und Deckel. Ein manipulationssicherer Behälter ist ein Behälter, der (wenn auch mit gewissen Schwierigkeiten) geöffnet werden kann, wobei jedoch ein Nachweis für das Öffnen bzw. Eindringen erkennbar ist. Die hierin verwendeten Begriffe „manipulationssicher", „dicht verschlossen" oder „Verschluss" können austauschbar eingesetzt werden, wobei ein „manipulationssicherer" Behälter auch einen „dicht verschlossenen" Behälter bezeichnen kann.
  • STAND DER TECHNIK
  • Tragbare Kunststoffbehälter zur Aufbewahrung sind allgemein bekannte Konsumgüter und Industrieprodukte, und sie sehen wichtige Vorteile in Bezug auf die Stabilität und das geringe Gewicht im Vergleich zu aus anderen Werkstoffen hergestellten Behältern vor. Sie werden für eine Vielzahl von Aufbewahrungs- und Transportzwecken eingesetzt, wie zum Beispiel für Dokumentenakten, Werkzeuge oder sonstige Haushaltsartikel.
  • Ein bekannter Aufbewahrungsbehälter umfasst eine vierseitige Basis, einen die Basis abdeckenden Deckel und einen oder mehrere Tragegriffe. Die Griffe bzw. Handgriffe befinden sich häufig an den Enden der Basis und sind integral mit diesen vorgesehen. Ein Verriegelungselement ist schwenkbar an der Basis angebracht und ist nach oben und über den peripheren Rand des Deckels dreh- bzw. schwenkbar, um den Deckel an der Basis zu befestigen.
  • Ein derartiger Behälter bietet keinen Schutz in Bezug auf die Sicherheit, durch den jede Manipulation des Behälters leicht erkannt werden kann. Dieses Merkmal kann dann von besonderer Bedeutung sein, wenn der Behälter zum Beispiel zum Aufbewahren von vertraulichen Akten oder Dokumenten eingesetzt wird. Alternativ kann ein manipulationssicherer Behälter zum Speichern von Nahrungsmitteln oder Getränken erforderlich sein, wobei die Gefahr der Verunreinigung des Inhalts während der Lagerung und dem Transport des Behälters ausgeschlossen werden kann. Waren, die sich auf dem Transportweg im Transit befinden, wie zum Beispiel Bücher, Bekleidung oder andere allgemein Güter, können ebenfalls in derartigen Behältern aufbewahrt werden.
  • Das kanadische Patent 2,019,225 beschreibt eine rechteckige, manipulationssichere Kombination aus Verschluss und Behälter mit einer Einrichtung, welche die Entfernung des Verschlusses visuell bzw. sichtbar anzeigt. Der Behälter umfasst einen sich peripher erstreckenden Flansch mit schwächeren Ecken, die bei der Entfernung des Verschlusses brechen. Der Nachteil dieser Einheit bzw. Anordnung ist es, dass nachdem der Flansch zerbrochen ist, der Behälter nicht mehr wieder verwendet werden kann.
  • Ferner bekannt sind Behälter, die mit einem austauschbaren Sicherheitssiegel versehen sind, das sich durch den Deckel und die Seitenwand eines angebrachten Behälters mit Deckel erstreckt. Der Nachteil dieser Anordnung ist es, dass sich das Lösen des Siegels ohne die Hilfe einer geeigneten mechanischen Vorrichtung und/oder das Ausüben von mechanischer Kraft als sehr schwierig erweist. Dieses Merkmal kann für unbefugte Anwender bzw. Benutzer jedoch abschreckend wirken, während der rechtmäßige Verbraucher dies häufig aus zeitaufwändig und ineffizient empfindet, und wobei dieses Merkmal ferner zu einer Beschädigung des Deckels oder der Basis führen kann.
  • GB 562 291 und GB 595 744 offenbaren jeweils einen Behälter mit einem Körperabschnitt, einem Deckelabschnitt und einem an dem Körperabschnitt angebrachten Verriegelungselement. Diese Behälter sind mit einer Versiegelungs- bzw. Verschlusseinrichtung in Form eines Drahtes vorgesehen. Der Draht erstreckt sich zwischen dem Verriegelungselement und dem Deckelabschnitt, wenn sich das Verriegelungselement an dessen Verriegelungsposition befindet. DE 28 32 069 offenbart einen Behälter gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 22.
  • Benötigt wird ein Behälter, der sich dem Problem der Manipulationssicherheit widmet, der wieder verwendbar ist und der einen leichten befugten Zugang bzw. Zugriff ermöglicht.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Vorgesehen ist gemäß der vorliegenden Erfindung ein Behälter, der einen Körperabschnitt, einen Deckelabschnitt und ein an dem Körperabschnitt oder dem Deckelabschnitt angebrachtes Verriegelungselement umfasst, das aus einer Entriegelungsposition an eine Verriegelungsposition bewegt werden kann, an welcher es mit dem entsprechenden anderen Abschnitt, dem Körperabschnitt oder dem Deckelabschnitt, eingreift, um den Deckelabschnitt in Eingriff mit dem Körperabschnitt zu halten, wobei der Behälter ferner mit einer Verschlusseinrichtung versehen ist, welche einen manipulationssicheren Stift oder Bolzen aufweist, und dadurch gekennzeichnet, dass sich der manipulationssichere Stift oder Bolzen zwischen dem genannten Verriegelungselement und dem genannten anderen Abschnitt, dem Körperabschnitt oder dem Deckelabschnitt erstreckt, wenn sich dass genannte Verriegelungselement an dessen Verriegelungsposition befindet, wobei eine Bewegung des Verriegelungselements aus der Verriegelungs- an die Entriegelungsposition einen Bruch des manipulationssicheren Stifts oder Bolzens bewirkt, der für den Zweck eines erneuten Verschlusses unwirksam geworden ist.
  • In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Verriegelungselement entweder mit dem Körperabschnitt oder dem Deckelabschnitt, an dem es angebracht ist, integral vorgesehen. In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Verriegelungselement dauerhaft an dem Körperabschnitt oder dem Deckelabschnitt befestigt, an dem es angebracht ist. Vorzugsweise kann das Verriegelungselement von dem Körperabschnitt oder dem Deckelabschnitt entfernt werden, an dem es angebracht ist.
  • Vorgesehen ist gemäß der vorliegenden Erfindung ferner ein Verriegelungselement, wobei das genannte Verriegelungselement an dem Körper oder dem Deckelabschnitt eines Behälters angebracht werden kann, und wobei das Verriegelungselement im Einsatz aus einer Entriegelungsposition an eine Verriegelungsposition bewegt werden kann, an der es mit dem anderen Abschnitt, dem Körperabschnitt oder dem Deckelabschnitt, eingreift, so dass der Deckel in Eingriff mit dem Körperabschnitt gehalten wird. Das Verriegelungselement umfasst eine Verschlusseinrichtung mit einem manipulationssicheren Stift oder Bolzen, und dadurch gekennzeichnet, dass sich der manipulationssichere Stift oder Bolzen zwischen dem genannten Verriegelungselement und dem genannten anderen Abschnitt, dem Körperabschnitt oder dem Deckelabschnitt erstreckt, wenn sich das Verriegelungselement an dessen Verriegelungsposition befindet, wobei eine Bewegung des Verriegelungselements aus dessen Verriegelungs- an dessen Entriegelungsposition einen Bruch des manipulationssicheren Stifts oder Bolzens bewirkt, der für den Zweck eines erneuten Verschlusses unwirksam geworden ist.
  • Vorzugsweise ist das Verriegelungselement an dem Körperabschnitt des Behälters angebracht. Vorzugsweise umfasst der Körperabschnitt des Behälters zwei Seitenwände und zwei Endwände. Am meisten bevorzugt wird es, dass das Verriegelungselement an jeder Endwand des Körperabschnitts des Behälters angebracht ist.
  • Vorzugsweise ist das Verriegelungselement schwenkbar an dem Körperabschnitt oder dem Deckelabschnitt des Behälters angebracht.
  • Vorzugsweise bestehen der Körperabschnitt und der Deckel des Behälters aus einem Kunststoff. Verwendet werden können alle bekannten Verfahren zur Herstellung des Behälters und des Deckels, wobei es sich bei dem bevorzugten Fertigungsverfahren um den Spritzguss handelt, wobei der Behälter aus einem Stück geformt wird und für gewöhnlich aus einem Polymer wie etwa Polypropylen oder Polyethylen hergestellt wird.
  • Vorzugsweise ist der Körper des Behälters mit einer verstärkenden Rippenstruktur versehen. Darüber hinaus bevorzugt wird es, dass die verstärkenden Rippen, die an den Endwänden des Behälters vorgesehen sind, mit Öffnungen versehen sind.
  • Vorzugsweise umfasst das Verriegelungselement einen Körperabschnitt, einen Zwischenabschnitt und Befestigungseinrichtungen.
  • Vorzugsweise sind die Befestigungseinrichtungen des Verriegelungselements schwenkbar über Öffnungen angebracht, die an den Endwänden des Behälters vorgesehen sind.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist die Verschlusseinrichtung integral mit mindestens dem Verriegelungselement, dem Körperabschnitt oder dem Deckelabschnitt vorgesehen. Vorzugsweise ist die Verschlusseinrichtung separat vorgesehen.
  • Vorzugsweise erstreckt sich die Verschlusseinrichtung, die den manipulationssicheren Stift oder Bolzen aufweist, zwischen dem Verriegelungselement und dem genannten anderen Abschnitt, dem Körperabschnitt oder dem Deckelabschnitt, wenn sich das Verriegelungselement durch die Öffnungen, die in dem Verriegelungselement und dem genannten anderen Abschnitt, dem Körperabschnitt oder dem Deckelabschnitt, vorgesehen sind, an dessen Verriegelungsposition befindet.
  • Vorzugsweise umfasst der manipulationssichere Stift oder Bolzen einen Stift mit einem Körperabschnitt, einem Armabschnitt und einem Basisabschnitt.
  • Vorzugsweise besteht der manipulationssichere Stift oder Bolzen aus Kunststoff. Vorzugsweise sind die Arme über eine zerbrechliche Verbindung mit dem Körperabschnitt verbunden. In einem alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Körperabschnitt des manipulationssicheren Stifts oder Bolzens über eine zerbrechliche Verbindung mit dem Basisabschnitt verbunden. Vorzugsweise zerbricht die Bewegung des Verriegelungselements aus der Verriegelungs- an die Entriegelungsposition die zerbrechliche Verbindung.
  • Der vorliegende Behälter stellt eine Verbesserung gegenüber dem dem Stand der Technik entsprechenden Behälter dar, indem die Bewegung des Verriegelungselements aus der Verriegelungs- an die Entriegelungsposition einen Bruch des Verschlusses bzw. der Versiegelung bewirkt. Dadurch wird ein Zugang zu dem Behälter erreicht, ohne Unterstützung durch mechanische Einrichtungen oder manuelle Kraft. Der Behälter kann unter Verwendung eines neuen Verschlusselements neu bzw. wieder verschlossen werden.
  • In einem alternativen Ausführungsbeispiel besteht der manipulationssichere Stift oder Bolzen aus einem geeigneten Kunststoff, wie zum Beispiel Polycarbonat oder Polyamid, so dass die Bewegung des Verriegelungselements aus der Verriegelungsposition an die Entriegelungsposition nur durch mechanische Mittel erreicht wird. Der Behälter kann unter Verwendung eines neuen Verschlusselements wieder verschlossen werden. Dieser Behälter stellt dahingehend eine Verbesserung gegenüber dem herkömmlichen Behälter dar, dass der manipulationssichere Stift bzw. Bolzen so positioniert wird, dass er sich zwischen dem Verriegelungselement und einem anderen Abschnitt des Behälters erstreckt. Dadurch wird ein einfacher Zugang für die entsprechende Entfernung durch mechanische Mittel vorgesehen.
  • Vorzugsweise erstreckt sich der manipulationssichere Stift oder Bolzen im Wesentlichen horizontal zwischen dem Verriegelungselement und dem anderen Abschnitt bzw. Teil des Behälters.
  • Vorzugsweise ist der manipulationssichere Stift oder Bolzen in geeigneter Weise gekennzeichnet, wie zum Beispiel durch eine Farbcodierung oder durch vorgesehene Daten, wie zum Beispiel ein tatsächliches Datum, eine Nummern- oder Buchstabenfolge.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Perspektivansicht eines Behälters gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine schematische Vorderansicht eines Behälters gemäß der vorliegenden Erfindung; und
  • 3 einen Aufriss des Behälters entlang der Linie B aus 2.
  • GENAUE BESCHREIBUNG EINES BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
  • Nachstehend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel ausschließlich beispielhaft und in Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • In Bezug auf die Abbildungen der 1 und 2 umfasst ein allgemein mit der Bezugsziffer 1 bezeichneter Behälter entgegengesetzte Endwände 3 und 5 sowie entgegengesetzte Seitenwände 7 und 9, die in einem Teil integral verbunden sind, so dass eine ununterbrochene rechteckige vertikale Wand gebildet wird, und wobei sie im Wesentlichen in rechten Winkeln zueinander und zu dem integralen Basiselement 11 angeordnet sind.
  • Vorzugsweise wird der Behälter durch Spritzguss in einem Stück geformt und aus Polypropylen oder Polyethylen hergestellt.
  • Hiermit wird festgestellt, dass die Endwände 3 und 5 und die Seitenwände 7 und 9 vorzugsweise zwar vertikal sind, wobei die Wände des durch Spritzguss hergestellten Behälters 1 unbedingt eine geringfügige Formverjüngung aufweisen.
  • Die oberen Kantenabschnitte der Endwände 3 und 5 und der Seitenwände 7 und 9 weisen einen sich auswärts erstreckenden horizontalen Flansch 13 auf, mit einer Verbindung um im Wesentlichen die ganze obere Peripherie des Behälters, so dass die Endflansche 15 und 17 sowie die Seitenflansche 19 und 21 gebildet werden.
  • Jede Endwand 3 und 5 und jede Seitenwand 7 und 9 ist zusätzlich mit zwei sich auswärts erstreckenden Verstärkungsrippen 23 versehen. Die Rippen 23 erstrecken sich vertikal von dem unteren Kantenabschnitt jeder Endwand 3 und 5 und jeder Seitenwand 7 und 9 angrenzend an das Basiselement 11 zu der Oberkante jeder Endwand 3 und 5 und jeder Seitenwand 7 und 9. Die Rippen 23 treffen bündig mit dem entsprechenden horizontalen Flansch 15, 17, 19 und 21 in dem oberen Kantenabschnitt zusammen. Jede Verstärkungsrippe 23 an den Endwänden 3 und 5 ist mit einer Öffnung 25 versehen, die mit gleichem Abstand zu der obersten Kante der Endwand angeordnet ist.
  • Die Rippen 23 dienen dazu, jede Endwand 3 und 5 und jede Seitenwand 7 und 9 in einen zentralen Abschnitt 27 und äußere Abschnitte 29 und 31 aufzuteilen. Die oberen Kantenabschnitte jedes äußeren Abschnitts 29 und 31 weisen einen zweiten, sich auswärts erstreckenden horizontalen Flansch 33 auf, der in diesen Abschnitten unter dem horizontalen Flansch 13 liegt und parallel dazu verläuft.
  • Die Abschnitt des horizontalen Flanschs 19 und 21 in dem zentralen Abschnitt jeder Seitenwand 7 und 9 sind mit einem nach unten abhängigen Flansch 35 versehen, der ein auf dem Kopf stehende ,L′-Form bildet.
  • Der oberste Bereich der entsprechenden Seitenwand und des auf dem Kopf stehenden ,L′ umfasst ein auf dem Kopf stehendes Kanalmerkmal mit geraden Seiten. Das auf dem Kopf stehende ,L′-Merkmal wird an der Verwendungsposition und entfernt von der äußeren Oberfläche der Seitenwände 7 und 9 gehalten, und zwar durch eine Mehrzahl rechteckiger Verstärkungsbahnen 37. Die Verstärkungsbahnen 37 weisen eine Größe auf, die dem Querschnitt des auf dem Kopf stehenden Kanals mit geraden Seiten entspricht, und die Bahnen sitzen eng passend in dem auf dem Kopf stehenden Kanal, mit einer Anordnung in gleichen Abständen dort entlang.
  • Ein nach unten abhängiger Flansch erstreckt sich von den Abschnitten der horizontalen Flansche 15 und 17 in dem zentralen Abschnitt jeder Endwand 3 und 5 und ist in der Form eines Griffs 39 geformt. Der Griff 39 steht auswärts von der entsprechenden Endwand vor, so dass ein entsprechend geeigneter Abstand zu jeder Endwand 3 und 5 bereitgestellt wird, so dass der Benutzer seine Finger in dem durch den Abstand definierten Zwischenraum platzieren kann, wobei der Daumen oberhalb der Griffstange positioniert ist, so dass ein sicherer Griff des Griffs bzw. des Handgriffs erreicht wird und der Kasten bzw. der Behälter von einem Standort zu einem anderen transportiert werden kann. Hiermit wird festgestellt, dass das durch die horizontalen Flansche 19 und 21 in dem zentralen Abschnitt jeder Seitenwand 7 und 9 und durch den nach unten abhängigen Flansch 35 ausgebildete Kanalmerkmal auch zum Transportieren des Behälters verwendet werden kann, wobei der invertierte bzw. auf dem Kopf stehende Kanal und die Bahnen 37 verwendet werden, um einen sicheren und festen Griff des Behälters bereitzustellen.
  • Der Behälter 1 kann einen entfernbaren Deckel 41 aufnehmen, der vorzugsweise in einem Stück aus einem Kunstharz geformt wird, wie zum Beispiel aus Polypropylen oder Polyethylen, und wobei vorzugsweise das gleiche Material wie für die Basis verwendet wird. Der Deckel 41 weist eine rechteckige Form mit abgerundetem Sims auf, und wobei der Deckel so bemessen ist, dass er die offene Oberseite des Behälters 1 verschließt.
  • Der Deckel 41 umfasst einen Körperabschnitt 43 und eine periphere Kante 45. Die periphere Kante 45 des Deckels 41 weist eine umkehrte U-Form auf und umfasst einen sich nach oben erstreckenden Schenkel 47, eine Leiste 49, die sich von dem Schenkel horizontal erstreckt, und einen sich im Wesentlichen abwärts erstreckenden Schenkel 51. Der sich abwärts erstreckende Schenkel 51 endet an dem Ende 52 und steht von der horizontalen Leiste 49 des Deckels 41 unterhalb der Ebene des Hauptkörperabschnitts des Deckels 41^vor (siehe 3).
  • Verstärkende rechteckige Bahnen 53 sind in verschiedenen Abständen um die Peripherie des Deckels innerhalb des Raums vorgesehen, der durch den sich aufwärts erstreckenden Schenkel 47, die sich horizontal erstreckende Leiste 49 und den obersten Abschnitt des sich abwärts erstreckenden Schenkels 51 definiert ist.
  • Die periphere Kante 45 des Deckels 41 passt über den sich auswärts erstreckenden horizontalen Flansch 13 und den parallel dazu verlaufenden zweiten, darunter liegenden horizontalen Flansch 33, so dass das Ende 52 des sich abwärts erstreckenden Schenkels 51 bündig mit der äußersten Kante des zweiten, darunter liegenden horizontalen Flanschs 33 zusammentrifft.
  • In besonderem Bezug auf die Abbildung as 2 weist das entfernbare Verriegelungselement 55 einen Körperabschnitt auf, der selbst eine gereckte Stange 57 umfasst, wobei jedes Ende dieser mit Öffnungen 59 und 61 versehen ist und integral Zwischenabschnitten 63 und 65 zugeordnet ist, von denen sich äußere Befestigungseinrichtungen 67 und 69 erstrecken. In einem alternativen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist das Verriegelungselement 55 integral mit dem Behälter 1 ausgebildet.
  • Im Einsatz wird jedes äußere Befestigungselement 67 und 69 des Verriegelungselements 55 in eine entsprechende an jeder Verstärkungsrippe 23 der Endwände 3 und 5 angeordnete Öffnung 25 eingeführt. Das Verriegelungselement 55 kann sich jetzt frei um eine Linie drehen, die parallel zu der Oberkante des Behälters verläuft. Die laterale Bewegung des Verriegelungselements wird durch das Vorhandensein der Abschnitte 71 und 73 verhindert, die einen größeren Querschnitt aufweisen als die in den Verstärkungsrippen 23 vorgesehene Öffnung.
  • Danach wird der Deckel 41 über dem Behälter 1 positioniert, und die Leiste 49 überlagert den Flansch 13 des Behälters. Der abwärts abhängige Schenkel 51 des Deckels 41 trifft bündig auf die äußerste Kante des Flanschs 33.
  • Damit der entfernbare Deckel an den Behälter geklemmt werden kann, wird ein Verriegelungselement 55, das an jeder Endwand 3 und 5 des Behälters vorgesehen und schwenkbar bzw. drehbar an jeder daran angeordneten Verstärkungsrippe 23 angebracht ist, aus einer ersten Entriegelungsposition nach oben an eine zweite Position geschwenkt bzw. gedreht, wodurch das Verriegelungselement 55 mit dem Deckel 41 eingreift und den Deckel im Eingriff mit dem Körperabschnitt hält.
  • Jede Ecke des Hauptkörperabschnitts der Verriegelungsstange ist mit einer Öffnung 59 und 61 versehen. Der sich abwärts erstreckende Schenkel 51 des peripheren Rands 45 des Deckels 41 ist in ähnlicher Weise mit Öffnungen 75 und 77 versehen, so dass nachdem die Verriegelungsstange aufwärts in Richtung des peripheren Rands des Deckels gedreht bzw. geschwenkt worden ist, ein ununterbrochener Durchgang durch die Öffnung in der Verriegelungsstange und den sich nach unten erstreckenden Flansch vorgesehen ist, so dass eine Verschlusseinrichtung in Form eines manipulationssicheren Stifts oder Bolzens 79 darin eingeführt werden kann. Die Abbildung aus 3 veranschaulicht diese Juxtaposition der Komponenten in näheren Einzelheiten.
  • Der Fachmann auf dem Gebiet erkennt, dass ein manipulationssicherer Stift jede Form einer Vielzahl von Formen und Konfigurationen aufweisen kann. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst der manipulationssichere Stift 79 einen Körperabschnitt 81, Armabschnitte 83 und einen Basisabschnitt 85. In einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sind die Armabschnitte 83 über eine zerbrechliche Verbindung mit dem Körperabschnitt 81 verbunden. In einem alternativen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist der Körperabschnitt 81 über eine zerbrechliche Verbindung mit dem Basisabschnitt 85 verbunden.
  • Im Einsatz wird der Stift 79 durch jeden Durchgang eingeführt, der durch jede Öffnung in jeder Verriegelungsstange 55 und dem abwärts abhängigen Schenkel 51 vorgesehen ist. Der Stift wird aus jedem geeigneten Werkstoff hergestellt, wie zum Beispiel Polystyrol, so dass der Armabschnitt nach der Einführung des Stifts durch jede Öffnung in Richtung des Körperabschnitts eingezogen wird. Nachdem der Stift jede Öffnung passiert hat, können sich die Arme auswärts erweitern und entlang des Kopfabschnitts in dem Bereich ruhen, der durch den horizontalen Flansch 13 des Behälters 1 und den zweiten horizontalen Flansch 33 definiert ist. Die Abbildung aus 33 veranschaulicht die Beziehung zwischen einem Verriegelungs- und Verschlusselement gemäß der vorliegenden Erfindung. Der Körperabschnitt 81 des manipulationssicheren Stifts 79 erstreckt sich zwischen den Öffnungen 59, 61 und 75, 77, die in dem Verriegelungselement und dem abwärts abhängigen Schenkel 51 des Deckels 41 vorgesehen sind.
  • Um Zugang zu dem Inhalt des Behälters zu erhalten, muss das Verriegelungselement 55 aus der zweiten, aufrechten Position, wobei der Körper und der Deckel des Behälters im Eingriff gehalten werden, an die erste entriegelte Position gedreht bzw. geschwenkt werden. Der manipulationssichere Verschluss ist derart beschaffen, dass eine derartige Bewegung der Verriegelungsstange aus der genannten Verriegelungs- an die genannte Entriegelungsposition einen Bruch der zerbrechlichen Bereiche in dem Stift bewirkt. Der Stift kann somit nicht mehr zum Verschließen eingesetzt werden und muss ersetzt werden, bevor der Behälter bzw. der Kasten wieder verschlossen werden kann. Auf diese Weise sieht die vorliegende Erfindung eine manipulationssichere Verschlussanordnung vor, bei der eine unbefugte Beeinträchtigung eines Behälters leicht festgestellt werden kann.
  • In einem alternativen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfasst die Verschlusseinrichtung einen Stift oder Bolzen, wobei die Basis- und Armabschnitte fest an dem Körperabschnitt befestigt sind und nicht abgebrochen werden können.
  • Der Stift wird durch den Durchgang eingeführt, der durch jede Öffnung in der Verriegelungsstange 55 und dem abwärts abhängigen Schenkel 51 vorgesehen ist. Nach dem Einführen des Stifts durch jede Öffnung wird der Armabschnitt in Richtung des Körperabschnitts eingezogen. Nachdem der Stift durch jede Öffnung getreten ist, können sich die Arme auswärts ausdehnen bzw. erweitern und entlang des Kopfabschnitts in dem Bereich ruhen, der durch den horizontalen Flansch 13 des Behälters 1 und den zweiten horizontalen Flansch 33 definiert ist. Der Körperabschnitt des Stifts erstreckt sich durch die in dem Verriegelungselement und dem abwärts abhängigen Schenkel 51 des Deckels 41 vorgesehenen Öffnungen.
  • Die Arm- und Basisabschnitte sind fest mit dem Körperabschnitt verbunden, wodurch eine Bewegung des Verriegelungselements aus der verriegelten Position an die entriegelte Position verhindert und ein dauerhafter Verschluss bzw. eine dauerhafte Versiegelung gebildet wird, der bzw. die nicht manuell zerbrochen bzw. zerstört werden kann.
  • In einem alternativen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist das Verschlusselement integral dem Verriegelungselement zugeordnet. Der Vorteil des Bereitstellens des Verschlusselements als ein separates Element gemäß der Abbildung ist es, dass es das einzige Element ist, das ausgewechselt werden muss.
  • In einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird ein Abschnitt des Verschluss- bzw. Versiegelungselements, wie zum Beispiel der Basis- oder Körperabschnitt, unter Verwendung einer geeigneten Kennzeichnungstechnik gekennzeichnet, wie zum Beispiel mit dem Datum des Erwerbs des Verschluss- bzw. Versiegelungselements, um die Möglichkeit so gering wie möglich zu halten, dass eine unbefugte Person zur Verwischung der eigenen Spuren das verbrauchte bzw. benutzte Verschlusselement durch ein anderes Verschlusselement der gleichen Art ersetzt. Alternativ kann das Verschlusselement farbig codiert oder mit einem bestimmten Firmenlogo, einem Namen oder einem Passwort gekennzeichnet werden. Der Benutzer hat dabei die Gewissheit, dass eine Manipulation auch dann erkennbar ist, wenn es sich bei der unbefugten Person bzw. dem Eindringling um eine ,professionelle′ Person handelt und das Verschlusselement ausgewechselt worden ist, da diese dritte Person nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit Zugang zu einem Stift oder Bolzen aufweist, der eine bestimmte farbige oder Datumscodierung trägt.

Claims (22)

  1. Behälter, der einen Körperabschnitt (1), einen Deckelabschnitt (41) und ein an dem Körperabschnitt oder dem Deckelabschnitt angebrachtes Verriegelungselement (55) umfasst, das aus einer Entriegelungsposition an eine Verriegelungsposition bewegt werden kann, an welcher es mit dem entsprechenden anderen Abschnitt, dem Körperabschnitt oder dem Deckelabschnitt, eingreift, um den Deckelabschnitt in Eingriff mit dem Körperabschnitt zu halten, wobei der Behälter ferner mit einer Verschlusseinrichtung versehen ist, welche einen manipulationssicheren Stift oder Bolzen (79) aufweist, und dadurch gekennzeichnet, dass sich der manipulationssichere Stift oder Bolzen (79) zwischen dem genannten Verriegelungselement (55) und dem genannten anderen Abschnitt, dem Körperabschnitt (1) oder dem Deckelabschnitt (41) erstreckt, wenn sich dass genannte Verriegelungselement an dessen Verriegelungsposition befindet, wobei eine Bewegung des Verriegelungselements (55) aus der Verriegelungs- an die Entriegelungsposition einen Bruch des manipulationssicheren Stifts oder Bolzens (79) bewirkt, der für den Zweck eines erneuten Verschlusses unwirksam geworden ist.
  2. Behälter nach Anspruch 1, wobei das Verriegelungselement (55) entweder mit dem Körperabschnitt (1) oder dem Deckelabschnitt (41), an dem es angebracht ist, integral vorgesehen ist.
  3. Behälter nach Anspruch 1, wobei das Verriegelungselement (55) dauerhaft an dem Körperabschnitt (1) oder dem Deckelabschnitt (41) befestigt ist, an dem es angebracht ist.
  4. Behälter nach Anspruch 1, wobei das Verriegelungselement (55) von dem Körperabschnitt (1) oder dem Deckelabschnitt (41) entfernt werden kann, an dem es angebracht ist.
  5. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Verriegelungselement (55) schwenkbar an dem Körperabschnitt (1) oder dem Deckelabschnitt (41) des Behälters angebracht ist.
  6. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Verriegelungselement (55) an dem Körperabschnitt (1) des Behälters angebracht ist.
  7. Behälter nach Anspruch 6, wobei der Körperabschnitt (1) des Behälters zwei Seitenwände (7, 9) und zwei Endwände (3, 5) umfasst, und wobei das Verriegelungselement (55) zumindest an einer Endwand des Körperabschnitts (1) des Behälters angebracht ist.
  8. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Verriegelungselement (55) einen Körperabschnitt (57), einen Zwischenabschnitt (63, 65) und Befestigungseinrichtungen (67, 69) umfasst.
  9. Behälter nach Anspruch 8, wobei die Befestigungseinrichtungen (67, 69) des Verriegelungselements (55) schwenkbar über Öffnungen (25) angebracht sind, die an den Endwänden des Behälters vorgesehen sind.
  10. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Verschlusseinrichtung (79) integral mit mindestens dem Verriegelungselement (55), dem Körperabschnitt (1) oder dem Deckelabschnitt (41) vorgesehen ist.
  11. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Verschlusseinrichtung (79) separat vorgesehen ist.
  12. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei sich der manipulationssichere Stift oder Bolzen (79) zwischen dem Verriegelungselement (55) und dem genannten anderen Abschnitt, dem Körperabschnitt (1) oder dem Deckelabschnitt (41), erstreckt, wenn sich das Verriegelungselement (55) durch die Öffnungen (59, 61, 75, 77), die in dem Verriegelungselement (55) und dem genannten anderen Abschnitt, dem Körperabschnitt (1) oder dem Deckelabschnitt (41), vorgesehen sind, an dessen Verriegelungsposition befindet.
  13. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der manipulationssichere Stift oder Bolzen einen Stift (79) mit einem Körperabschnitt (81), einem Armabschnitt (83) und einem Basisabschnitt umfasst.
  14. Behälter nach Anspruch 13, wobei die Arme (83) über eine zerbrechliche Verbindung mit dem Körperabschnitt (81) verbunden sind.
  15. Behälter nach Anspruch 13 oder 14, wobei der Körperabschnitt (81) des manipulationssicheren Stifts oder Bolzens (79) über eine zerbrechliche Verbindung mit dem Basisabschnitt (85) verbunden ist.
  16. Behälter nach einem der Ansprüche 14 oder 15, wobei die Bewegung des Verriegelungselements (55) aus der Verriegelungs- an die Entriegelungsposition die zerbrechliche Verbindung zerbricht.
  17. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der manipulationssichere Stift oder Bolzen (79) aus Kunststoff besteht.
  18. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13 und 17, wobei der manipulationssichere Stift oder Bolzen (79) aus einem derartigen Material besteht, so dass die Bewegung des Verriegelungselements (55) aus der Verriegelungs- an die Entriegelungsposition nur durch mechanische Mittel bewirkt wird.
  19. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der manipulationssichere Stift oder Bolzen (79) so positioniert ist, dass er sich zwischen dem Verriegelungselement (55) und einem anderen Teilstück des Behälters erstreckt.
  20. Behälter nach Anspruch 19, wobei sich der manipulationssichere Stift oder Bolzen (79) im Wesentlichen horizontal zwischen dem Verriegelungselement (55) und dem anderen Teilstück des Behälters erstreckt.
  21. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Körperabschnitt (1) und der Deckel (41) des Behälters aus einem Kunststoff bestehen.
  22. Verriegelungselement, wobei das genannte Verriegelungselement (55) an dem Körper (1) oder dem Deckelabschnitt (41) eines Behälters angebracht werden kann, und wobei das Verriegelungselement im Einsatz aus einer Entriegelungsposition an eine Verriegelungsposition bewegt werden kann, an der es mit dem anderen Abschnitt, dem Körperabschnitt (1) oder dem Deckelabschnitt (41), eingreift, so dass der Deckel (41) in Eingriff mit dem Körperabschnitt (1) gehalten wird, wobei das Verriegelungselement (55) eine Verschlusseinrichtung mit einem manipulationssicheren Stift oder Bolzen (79) umfasst, und dadurch gekennzeichnet, dass sich der manipulationssichere Stift oder Bolzen (79) zwischen dem genannten Verriegelungselement (55) und dem genannten anderen Abschnitt, dem Körperabschnitt (1) oder dem Deckelabschnitt (41) erstreckt, wenn sich das Verriegelungselement (55) an dessen Verriegelungsposition befindet, wobei eine Bewegung des Verriegelungselements (55) aus dessen Verriegelungs- an dessen Entriegelungsposition einen Bruch des manipulationssicheren Stifts oder Bolzens (79) bewirkt, der für den Zweck eines erneuten Verschlusses unwirksam geworden ist.
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